
Soll die AfD verboten werden? - Die Videoaufzeichnung der Podiumsdiskussion
| Datum: | Freitag, 14. August 2026 |
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| Uhrzeit: | 19:00 Uhr |
HU-BB-Gespräche: Soll die AfD verboten werden?
„Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.“ Grundgesetz Artikel 21 (2)
- Valentina Chiofalo (Gesellschaft für Freiheitsrechte [GFF]), Co-Autorin des AfD-Gutachtens, stellt das von der GFF erstellte 1500-seitige Gutachten zur Verfassungsfeindlichkeit der AfD vor.
- Lukas Theune (Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein [RAV]) erklärt, warum der RAV für ein AfD-Verbotsverfahren ist.
„Ein Parteiverbot der AfD wird seit Jahren diskutiert. Doch bestand bis zuletzt Unklarheit darüber, welche Erfolgsaussichten ein mögliches Verfahren in Karlsruhe hätte. Wir haben diese Erkenntnis-Lücke geschlossen: Unser rund 1500-seitiges AfD-Gutachten ist die erste juristische Untersuchung, die Verhalten und Ziele der gesamten AfD mit einer strengen wissenschaftlichen Methodik bewertet. Es ist die bislang umfangreichste und wissenschaftlich anspruchsvollste Untersuchung der Partei und bietet damit eine neue belastbare Grundlage für die Debatte um ein Verbotsverfahren.
Unser Ergebnis ist eindeutig: Die AfD ist von einem rassistischen Weltbild geprägt und arbeitet planmäßig auf eine Beeinträchtigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung hin. Das Gutachten stellt fest, dass die AfD politische Gegner*innen strafrechtlich verfolgen will und jetzt schon einschüchtert. Das verletzt das Demokratieprinzip. Wir identifizieren außerdem vier Gruppen, deren Menschenwürde durch Ziele und Verhalten der Partei verletzt würden, käme sie an die Macht: Deutsche mit Migrationsgeschichte, Muslim*innen, Schutzsuchende sowie trans- und nicht-binäre Personen. Für ein Parteiverbot auch notwendig: Die Partei verfügt nachweislich über das strategische Konzept und die Mittel, um ihre Ziele potenziell umzusetzen.
Das AfD-Gutachten ist ein Mammutwerk: Mit acht Expert*innen für Verfassungsrecht, Rechtsextremismus und Datenanalyse haben wir über 13 Monate mehr als 3 Millionen Texteinheiten gesammelt, individuell analysiert und juristisch bewertet. Dabei haben wir ausschließlich öffentlich zugängliche Quellen herangezogen und die restriktiven Maßstäbe angelegt, die das Bundesverfassungsgericht in vergangenen Verbotsverfahren angewendet hat. Zwei unabhängige Zweitgutachter*innen, die renommierten Staatsrechtler*innen Prof. Dr. Christoph Möllers (HU Berlin) und Prof. Dr. Sophie Schönberger (FU Berlin) bestätigten die strengen wissenschaftlichen Standards und die Ergebnisoffenheit.“
