Beitragsbild Soll die AfD verboten werden? - Die Videoaufzeichnung der Podiumsdiskussion
Termine / Neonazis

Soll die AfD verboten werden? - Die Video­auf­zeich­nung der Podiums­dis­kus­sion

09. September 2026
Datum: Freitag, 14. August 2026
Uhrzeit:19:00 Uhr
Der Mitschnitt von dem gut besuchten Informations- und Diskussionsabend der Humanistischen Union Berlin-Brandenburg vom 24. August 2026 in der Stadtwerkstatt (Berlin) zu einem möglichen AfD-Verbotsverfahren ist online:

HU-BB-­Ge­sprä­che: Soll die AfD verboten werden?

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„Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.“ Grundgesetz Artikel 21 (2)

Seit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland wurden vom Bundesverfassungsgericht zwei Parteien verboten: die SRP (Sozialistische Reichspartei), eine Nachfolgeorganisation der NSDAP, am 23. Oktober 1952 und die KPD (Kommunistische Partei Deutschlands) am 17. August 1956. Weitere Verbotsanträge scheiterten aus verschiedenen Gründen. So konnte das Gericht bei der NPD keine Anhaltspunkte für eine erfolgreiche Durchsetzung ihrer Ziele erkennen.
Das sieht bei der AfD (Alternative für Deutschland) anders aus. Angesichts ihrer Wahlerfolge besteht die Möglichkeit, dass sie ihre Ziele erreicht. Aber was sind diese Ziele? Und sind diese wirklich verfassungswidrig?
  • Valentina Chiofalo (Gesellschaft für Freiheitsrechte [GFF]), Co-Autorin des AfD-Gutachtens, stellt das von der GFF erstellte 1500-seitige Gutachten zur Verfassungsfeindlichkeit der AfD vor.
  • Lukas Theune (Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein [RAV]) erklärt, warum der RAV für ein AfD-Verbotsverfahren ist.
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte schreibt über ihr Ende Juni veröffentlichtes Rechtsgutachten „Ist die „Alternative für Deutschland“ verfassungswidrig? – Gutachten zur Frage der Verfassungswidrigkeit der Partei „Alternative für Deutschland“ nach Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes“:

„Ein Parteiverbot der AfD wird seit Jahren diskutiert. Doch bestand bis zuletzt Unklarheit darüber, welche Erfolgsaussichten ein mögliches Verfahren in Karlsruhe hätte. Wir haben diese Erkenntnis-Lücke geschlossen: Unser rund 1500-seitiges AfD-Gutachten ist die erste juristische Untersuchung, die Verhalten und Ziele der gesamten AfD mit einer strengen wissenschaftlichen Methodik bewertet. Es ist die bislang umfangreichste und wissenschaftlich anspruchsvollste Untersuchung der Partei und bietet damit eine neue belastbare Grundlage für die Debatte um ein Verbotsverfahren.

Unser Ergebnis ist eindeutig: Die AfD ist von einem rassistischen Weltbild geprägt und arbeitet planmäßig auf eine Beeinträchtigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung hin. Das Gutachten stellt fest, dass die AfD politische Gegner*innen strafrechtlich verfolgen will und jetzt schon einschüchtert. Das verletzt das Demokratieprinzip. Wir identifizieren außerdem vier Gruppen, deren Menschenwürde durch Ziele und Verhalten der Partei verletzt würden, käme sie an die Macht: Deutsche mit Migrationsgeschichte, Muslim*innen, Schutzsuchende sowie trans- und nicht-binäre Personen. Für ein Parteiverbot auch notwendig: Die Partei verfügt nachweislich über das strategische Konzept und die Mittel, um ihre Ziele potenziell umzusetzen.

Das AfD-Gutachten ist ein Mammutwerk: Mit acht Expert*innen für Verfassungsrecht, Rechtsextremismus und Datenanalyse haben wir über 13 Monate mehr als 3 Millionen Texteinheiten gesammelt, individuell analysiert und juristisch bewertet. Dabei haben wir ausschließlich öffentlich zugängliche Quellen herangezogen und die restriktiven Maßstäbe angelegt, die das Bundesverfassungsgericht in vergangenen Verbotsverfahren angewendet hat. Zwei unabhängige Zweitgutachter*innen, die renommierten Staatsrechtler*innen Prof. Dr. Christoph Möllers (HU Berlin) und Prof. Dr. Sophie Schönberger (FU Berlin) bestätigten die strengen wissenschaftlichen Standards und die Ergebnisoffenheit.“

Schnitt und Kamera: Dennis Gerecke
Moderation: Axel Bussmer (HU)

Weiter­füh­rende Infor­ma­ti­o­nen:

Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein: https://www.rav.de/start
Gesellschaft für Freiheitsrechte: https://freiheitsrechte.org/

Unsere Wahlprüf­steine

Wer sich über die Positionen der im Abgeordnetenhaus in Fraktionsstärke vertretenen Parteien zu ausgewählten innenpolitischen Themen informieren möchte, sollte unsere für die AGH-Wahl erstellten Wahlprüfsteine durchlesen: https://wahl26.berlin/
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