Beitragsbild Soll die AfD verboten werden? - Eine Podiumsdiskussion
Termine / Bundesverfassungsgericht

Soll die AfD verboten werden? - Eine Podiums­dis­kus­sion

04. August 2026
Ort:Stadtwerkstatt, Karl-Liebknecht-Straße 11, 10178 Berlin
Datum: Montag, 24. August 2026
Uhrzeit:19:00 - 21:00 Uhr

Mit

am Montag, den 24. August 2026, um 19:00 Uhr in der Stadtwerkstatt, Karl-Liebknecht-Straße 11 (direkt am Alexanderplatz).

„Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.“ (GG Art. 21 Abs. 2)

Seit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland wurden vom Bundesverfassungsgericht zwei Parteien verboten: die SRP (Sozialistische Reichspartei), eine Nachfolgeorganisation der NSDAP, am 23. Oktober 1952 und die KPD (Kommunistische Partei Deutschlands) am 17. August 1956. Weitere Verbotsanträge scheiterten aus verschiedenen Gründen. So konnte das Gericht bei der NPD keine Anhaltspunkte für eine erfolgreiche Durchsetzung ihrer Ziele erkennen.

Das sieht bei der AfD (Alternative für Deutschland) anders aus. Angesichts ihrer Wahlerfolge besteht die Möglichkeit, dass sie ihre Ziele erreicht. Aber was sind diese Ziele?

Ausgehend von dem von der Gesellschaft für Freiheitsrechte erstellten 1500-seitigem Gutachten zur Verfassungsfeindlichkeit der AfD diskutieren wir an dem Abend mit Valentina Chiofalo (GFF), Co-Autorin des AfD-Gutachtens, und Lukas Theune (RAV) über die Positionen und Ansichten der AfD und ein mögliches AfD-Verbotsverfahren.

Seit der Gründung der sich immer weiter nach rechts radikalisierenden, inzwischen von mehreren Verfassungsschutzämtern beobachtenden und bei Wahlen immer erfolgreicheren Alternative für Deutschland wird auch über ein mögliches Verbotsverfahren diskutiert. Ist die AfD ‚verfassungswidrig‘? Was fordert sie genau? Wer sind ihre Mitglieder? Kann sie ihre Forderungen durchsetzen? Wäre ein Verbotsverfahren nicht der Versuch der anderen Parteien, politische Konkurrenz auszuschalten? Käme, mit dem Blick auf eine mögliche AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt nach der dortigen Landtagswahl am 6. September, ein Verbot nicht viel zu spät?

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte schreibt über ihr Ende Juni veröffentlichtes Rechtsgutachten Ist die „Alternative für Deutschland“ verfassungswidrig? – Gutachten zur Frage der Verfassungswidrigkeit der Partei „Alternative für Deutschland“ nach Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes:

„Ein Parteiverbot der AfD wird seit Jahren diskutiert. Doch bestand bis zuletzt Unklarheit darüber, welche Erfolgsaussichten ein mögliches Verfahren in Karlsruhe hätte. Wir haben diese Erkenntnis-Lücke geschlossen: Unser rund 1500-seitiges AfD-Gutachten ist die erste juristische Untersuchung, die Verhalten und Ziele der gesamten AfD mit einer strengen wissenschaftlichen Methodik bewertet. Es ist die bislang umfangreichste und wissenschaftlich anspruchsvollste Untersuchung der Partei und bietet damit eine neue belastbare Grundlage für die Debatte um ein Verbotsverfahren.

Unser Ergebnis ist eindeutig: Die AfD ist von einem rassistischen Weltbild geprägt und arbeitet planmäßig auf eine Beeinträchtigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung hin. Das Gutachten stellt fest, dass die AfD politische Gegner*innen strafrechtlich verfolgen will und jetzt schon einschüchtert. Das verletzt das Demokratieprinzip. Wir identifizieren außerdem vier Gruppen, deren Menschenwürde durch Ziele und Verhalten der Partei verletzt würden, käme sie an die Macht: Deutsche mit Migrationsgeschichte, Muslim*innen, Schutzsuchende sowie trans- und nicht-binäre Personen. Für ein Parteiverbot auch notwendig: Die Partei verfügt nachweislich über das strategische Konzept und die Mittel, um ihre Ziele potenziell umzusetzen.

Das AfD-Gutachten ist ein Mammutwerk: Mit acht Expert*innen für Verfassungsrecht, Rechtsextremismus und Datenanalyse haben wir über 13 Monate mehr als 3 Millionen Texteinheiten gesammelt, individuell analysiert und juristisch bewertet. Dabei haben wir ausschließlich öffentlich zugängliche Quellen herangezogen und die restriktiven Maßstäbe angelegt, die das Bundesverfassungsgericht in vergangenen Verbotsverfahren angewendet hat. Zwei unabhängige Zweitgutachter*innen, die renommierten Staatsrechtler*innen Prof. Dr. Christoph Möllers (HU Berlin) und Prof. Dr. Sophie Schönberger (FU Berlin) bestätigten die strengen wissenschaftlichen Standards und die Ergebnisoffenheit.“

Eine Veranstaltung der Humanistischen Union Berlin-Brandenburg im Rahmen ihrer Aktionen zur Wahl des Abgeordnetenhauses am 20. September 2026

Hinweise

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