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	<title>Strafvollzug 2010 Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Vorwort</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/thema/strafvollzug-in-deutschland/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 30 Mar 2011 20:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Strafvollzug 2010]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Aus: ders. (Hrsg.), Strafvollzug in Deutschland. Strukturelle Defizite, Reformbedarf und Alternativen, S. 5 Der Alltag im deutschen Strafvollzug und im Vollzug anderer freiheitsentziehender Maßnahmen ist nur selten Gegenstand öffentlicher Diskussionen. Obwohl ca. 80.000 Personen unmittelbar &#150; und noch weit mehr mittelbar &#150; von den Auswirkungen einer straftatbedingten Freiheitsentziehung betroffen sind, werden in den Medien nur [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/thema/strafvollzug-in-deutschland/">Vorwort</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Aus: ders. (Hrsg.), Strafvollzug in Deutschland. Strukturelle Defizite, Reformbedarf und Alternativen, S. 5</p>
<p>Der Alltag im deutschen Strafvollzug und im Vollzug anderer freiheitsentziehender Maßnahmen ist nur selten Gegenstand öffentlicher Diskussionen. Obwohl ca. 80.000 Personen unmittelbar &#150; und noch weit mehr mittelbar &#150; von den Auswirkungen einer straftatbedingten Freiheitsentziehung betroffen sind, werden in den Medien nur einzelne, spektakuläre Fälle thematisiert, die mit der alltäglichen Vollzugswirklichkeit selten etwas gemein haben. Gerade diese Vollzugswirklichkeit und die ihr zugrundeliegenden gesellschaftlichen, rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen sind jedoch der Gradmesser für einen menschenwürdigen, rechtsstaatlichen und sinnstiftenden Umgang mit Inhaftierten.</p>
<p>Die Humanistische Union, die älteste deutsche Bürgerrechtsvereinigung, nimmt sich seit ihrer Gründung vor 50 Jahren des Themas Strafvollzug in rechtlicher wie in tatsächlicher Hinsicht an. Der vorliegende Band ist aus einer Tagung der Humanistischen Union in Bremen im September 2010 hervorgegangen, bei der über 100 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Praktikerinnen und Praktiker über drängende Probleme im Zusammenhang mit dem deutschen Strafvollzugssystem diskutierten.</p>
<p>Die Beiträge, die Eingang in diesen Band gefunden haben, weisen vielfältige Zugänge mit unterschiedlichen Schwerpunkten auf. Gemeinsam ist ihnen jedoch, dass sie Zustände und Entwicklungen beim Umgang mit Gefangenen detailliert analysieren und Schlussfolgerungen präsentieren, wie erkannte Fehlentwicklungen korrigiert und Mängel beseitigt werden könnten.</p>
<p>Die Humanistische Union und ich möchten uns bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Tagung bedanken, die sich der mühsamen Aufgabe stellen, durch ihre Tätigkeit Missstände aufzudecken, abzumildern und zu beseitigen und die im Austausch mit anderen ihre Erfahrungen weitergeben und selbst neue Impulse aufnehmen. Unser Dank gilt des Weiteren der Holtfort-Stiftung für die finanzielle Unterstützung der Tagung.</p>
<p>Ganz besonders möchte ich mich bei Professor <i>Johannes Feest</i> bedanken, ohne dessen Hilfe die Tagung so nicht hätte stattfinden können. Auch der Geschäftsführerin der Humanistischen Union <i>Martina Kant</i> und dem Geschäftsführer <i>Sven Lüders</i> spreche ich hiermit meinen herzlichen Dank aus für ihre intensive Mitgestaltung bei der Vor- und Nachbereitung der Tagung. Zu guter Letzt gilt mein Dank Professor <i>Ulrich Eisenberg</i> und den Autorinnen und Autoren dieses Bandes.</p>
<p><i>Freiburg, im Februar 2011                                                                    Jens Puschke</i></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/thema/strafvollzug-in-deutschland/">Vorwort</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Begleitwort</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/thema/begleitwort-2/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 30 Mar 2011 19:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Strafvollzug 2010]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Aus: Jens Puschke (Hrsg.), Strafvollzug in Deutschland. Strukturelle Defizite, Reformbedarf und Alternativen, S. 7-12 Die Tagung und der Tagungsband belegen nachdr&#252;cklich den Bedarf an rechtsstaatlich-kritischer Aufmerksamkeit und anhaltender wissenschaftlicher Forschung im Bereich des Strafvollzugs. Dies gilt schon f&#252;r Entscheidungskriterien bez&#252;glich Lockerungen oder Stellungnahmen zur Frage der Entlassung, wie sie zeitaufw&#228;ndig von Bediensteten st&#228;ndig erwartet werden. [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/thema/begleitwort-2/">Begleitwort</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Aus: Jens Puschke (Hrsg.), Strafvollzug in Deutschland. Strukturelle Defizite, Reformbedarf und Alternativen, S. 7-12</p>
<p>Die Tagung und der Tagungsband belegen nachdr&uuml;cklich den Bedarf an rechtsstaatlich-kritischer Aufmerksamkeit und anhaltender wissenschaftlicher <i>Forschung</i> im Bereich des Strafvollzugs. Dies gilt schon f&uuml;r Entscheidungskriterien bez&uuml;glich <i>Lockerungen</i> oder Stellungnahmen zur Frage der <i>Entlassung</i>, wie sie zeitaufw&auml;ndig von Bediensteten st&auml;ndig erwartet werden. Soweit hierbei auch seitens Sachverst&auml;ndiger verschiedene Auflistungen wie etwa das PCL-R bzw. das PCL:YV<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn1" name="_ftnref1"><span class="MsoFootnoteReference">[1]</span></a> verwandt werden, lassen sie den Betroffenen nahezu rechtlos, weil die Unterlagen zwar im Sinne eines Diagnoseinstruments genutzt werden, tats&auml;chlich jedoch einer &ndash; wissenschaftlich anerkannten methodischen Voraussetzungen entsprechenden &ndash; Zuverl&auml;ssigkeits- und G&uuml;ltigkeitspr&uuml;fung entbehren<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn2" name="_ftnref2"><span class="MsoFootnoteReference">[2]</span></a>. Sie sind geleitet von der verengenden Vorstellung, Flucht- oder Missbrauchsgefahr bzw. strafrechtlich relevante Gef&auml;hrlichkeit stehe in Zusammenhang mit Elementen der T&auml;uschung<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn3" name="_ftnref3"><span class="MsoFootnoteReference">[3]</span></a>, und sie bewirken &ndash; &auml;hnlich anderen methodisch vergleichbar wenig abgesicherten Auflistungen<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn4" name="_ftnref4"><span class="MsoFootnoteReference">[4]</span></a> &ndash; eine &bdquo;Aussonderung&ldquo; durch &bdquo;immer st&auml;rker reduzierte&ldquo; Einsch&auml;tzungen<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn5" name="_ftnref5"><span class="MsoFootnoteReference">[5]</span></a>. Die Judikatur beurteilt dies weniger grunds&auml;tzlich, sondern schr&auml;nkt die Nutzung (im Einklang mit dem strafrechtlichen Individualisierungsprinzip) lediglich dahingehend ein, dass konkret belegte Tatsachen festgestellt sein m&uuml;ssen<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn6" name="_ftnref6"><span class="MsoFootnoteReference">[6]</span></a>, dass die der Entwicklung der Auflistung zugrundeliegende Personengruppe mit dem Abgeurteilten vergleichbar sein muss und dass eine Vergleichbarkeit auch hinsichtlich der f&uuml;r den Abgeurteilten zuk&uuml;nftig zu erwartenden Lebensumst&auml;nde bestehen muss.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn7" name="_ftnref7"><span class="MsoFootnoteReference">[7]</span></a></p>
<p><i>Jens Puschke</i> zeigt in seiner die anderen Beitr&auml;ge gewisserma&szlig;en verbindenden Einleitung wesentliche rechtstats&auml;chliche Entwicklungen vor allem bez&uuml;glich Gefangenenzahlen, Vollzugslockerungen und z.B. hinsichtlich der Situation des Personals auf und er&ouml;rtert einzelne (auch) vollzugsbezogen wesentliche Urteile des BVerfG und des EGMR. Er res&uuml;miert eine anhaltende Tendenz zu mehr Punitivit&auml;t und Sicherheit, die sich auf bestimmte Gruppen von als schwerwiegend beurteilten Straftaten bzw. von als gef&auml;hrlich beschriebenen Abgeurteilten konzentriert. Abschlie&szlig;end nimmt er zu neueren gesetzgeberischen Aktivit&auml;ten bez&uuml;glich Sicherungsverwahrung Stellung.</p>
<p>F&uuml;r <i>Gaby Temme<b> </b></i>resultiert die Frage nach Alternativen zum Strafsystem daraus, dass Strafe Leid zuf&uuml;gt, wobei sie M&ouml;glichkeiten zu Alternativen auf den verschiedenen Stufen staatlicher Strafverfolgung (von Polizei bis Strafvollzug) sieht. Die Verwirklichung der Alternativen m&uuml;sse wesentlich (auch) von dem der Deliktsbegehung zugrundeliegenden Konflikt her geschehen, und nicht &ndash; von diesem sozusagen abgekoppelt &ndash; (gar nur) in einem &uuml;berlagerten juristischen Konflikt. Konkret stellt sie M&ouml;glichkeiten eines TOA anhand der Sentencing Circles in Kanada und der Variante des Ho&#8217;oponopono aus Hawaii dar, ferner u.a. Family Group Conferences (deren Beurteilung als positiv eine Geeignetheit bzw. Qualit&auml;t der Ausbildung von Facilitator, Mediator, Vermittler oder Koordinator voraussetze) sowie Peace Circles (mit der Besonderheit der Einbeziehung der Community).</p>
<p><i>Klaus J&uuml;nschke</i><b> </b>veranschaulicht, dass Strafgefangenen keine Eigenschaften gemein seien, sondern &Auml;u&szlig;erlichkeiten in Form der sie von der Freiheit trennenden Mauer. Schon deshalb regt er u. a. an, das Gehaltenwerden in Zellen abzubauen. Konkret nimmt er zur Schuldenbelastung nach Entlassung und zur L&uuml;cke hinsichtlich einer Sozialversicherung Stellung. F&uuml;r <i>Gerhard Rehn </i>ist Strafvollzugspolitik irrational, zumindest dann, wenn sie von vornherein auch von Verwahrung statt &bdquo;Re-Sozialisierung&ldquo; ausgehe. Daher sei die &Ouml;ffnung des Vollzuges das zentrale Anliegen einer solchen praktischen Vollzugspolitik, die leeren Worth&uuml;lsen und einer &Ouml;konomisierung abhold sei. &ndash; Dem nicht fern sieht <i>Johannes Feest</i> wirkliches Ver&auml;nderungspotential f&uuml;r den Strafvollzug in den Bereichen Freigang oder integrative Sozialtherapie. Beides werde aber in der Realit&auml;t nur (noch) eingeschr&auml;nkt praktiziert.</p>
<p><i>Harald Preusker<b> </b></i>erkennt in der Schaffung des (vormaligen) StVollzG trotz einiger M&auml;ngel eine nicht wiederholbare Kulturleistung, wogegen die F&ouml;deralismusreform eher mehr Restriktion mit sich gebracht habe. Auch falle es nicht nur der fachfremden Au&szlig;engesellschaft, sondern auch Teilen des Vollzugspersonals und der zust&auml;ndigen Gerichte weiterhin schwer, Rechte von Gefangenen anzuerkennen und ihnen zur Durchsetzung zu verhelfen. Zugleich weist er auf die hilfreiche Funktion der verschiedenen einschl&auml;gig relevanten Internationalen Vereinbarungen und Institutionen zur Wahrung von Gefangenenrechten hin. &ndash; <i>Jochen Goerdeler</i> er&ouml;rtert ausf&uuml;hrlich und detailliert gewaltbeg&uuml;nstigende Faktoren innerhalb des Strafvollzugs. Zus&auml;tzlich analysiert er die Ergebnisse der Werthebach-Kommission, zumal hier Interviews mit Gefangenen selbst gef&uuml;hrt wurden. Die rechtstats&auml;chlichen Er&ouml;rterungen sind ebenso n&uuml;chtern wie konstruktiv und weiterf&uuml;hrend. Res&uuml;mierend wird festgehalten, dass Gewalt im Gef&auml;ngnis strukturell vorgezeichnet sei durch kulturelle &Uuml;bertragung und Deprivation, und dass gewaltwehrend am ehesten Transparenz, Kontrolle und Rechtsschutz seien.</p>
<p><i>Ingke Goeckenjan</i> bezieht sich hinsichtlich Gewalttaten zun&auml;chst auf solche k&ouml;rperbezogener Art zwischen Gefangenen und auf die Unterlassungsverantwortlichkeit von Bediensteten. Die Aufdeckung sei wegen Besonderheiten des Strafvollzugs &ndash; wie Kooperationsverbot und Mangel an Aufmerksamkeit seitens Bediensteter &ndash; in erh&ouml;htem Ma&szlig;e schwierig. So w&uuml;rden Strafanzeigen und Berichterstattung gegen&uuml;ber Aufsichtsbeh&ouml;rden sehr uneinheitlich gehandhabt. Formelle Sanktionen von Gewalttaten im Strafvollzug wie z.B. disziplinarische Ma&szlig;nahmen seien mit dem Problem konfrontiert, dass selten einseitige Schuldzuweisungen m&ouml;glich seien, und zwar auch im Hinblick auf organisatorisches oder konkret individuelles Versagen in den Reihen der Bediensteten. Demgegen&uuml;ber dienten &bdquo;aufarbeitende&ldquo; Aussch&uuml;sse und Kommissionen eher der Beruhigung der &Ouml;ffentlichkeit bzw. der Machterhaltung und Stabilisierung, abgesehen von der Durchsetzung ohnehin &uuml;berf&auml;lliger Vorgaben bzw. Ma&szlig;nahmen.</p>
<p><i>Christine Graebsch</i> veranschaulicht eine besondere Belastung bei der Abschiebungshaft wegen der Ungewissheit hinsichtlich des Abschiebungszeitpunktes. Dies gelte umso mehr, als Unterst&uuml;tzung seitens Bediensteter eher fehle und &Uuml;bergriffe ggfs. h&auml;ufiger stattf&auml;nden als im Strafvollzug, da die Betroffenen grunds&auml;tzlich nicht wieder in die deutsche Gesellschaft gelangten. Konkret zeigt sie das Spektrum von Verzweiflungsverhalten, das bis hin zu Suizid reiche, ebenso auf wie Gefahren &uuml;berm&auml;&szlig;iger Vergabe von Psychopharmaka. Zudem weist sie darauf hin, dass es weithin an eigenst&auml;ndigen Regelungen zur Haftgestaltung bzw. klaren Rechtswegbestimmungen zur Erlangung von Rechtsschutz fehle. &ndash; Erg&auml;nzend wird konstatiert, dass der Polizeigewahrsam vergleichsweise noch geschlossener sei als der Strafvollzug bzw. die Abschiebungshaft. Zum Schutz Betroffener sei eine gewisse &Ouml;ffnung f&uuml;r &Auml;rzte ohne anwesende Polizei und f&uuml;r zus&auml;tzlich rechtsberatende Gruppen angezeigt.</p>
<p>Wenige Monate nach der Tagung sind speziell zu der schon in dem Beitrag von <i>Jens Puschke</i> einbezogenen Rechtsfolge <i>Sicherungsverwahrung</i> Spaltungstendenzen innerhalb der Judikatur offenbar geworden, und zwar zwischen dem EGMR einerseits und dem BVerfG sowie Teilen der deutschen Strafrechtsjudikatur andererseits. Dabei ist betreffend sog. &bdquo;Altf&auml;lle&ldquo; die Version, der Deutsche Bundestag habe sich bez&uuml;glich &sect;&nbsp;6&nbsp;II EGStGB bewusst gegen Art.&nbsp;7 EMRK (in der Auslegung des EGMR) entschieden, wenig tragf&auml;hig, denn im Gesetzgebungsverfahren wurde der Konflikt eher verharmlost<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn8" name="_ftnref8"><span class="MsoFootnoteReference">[8]</span></a>. &ndash; Hinsichtlich der am 1.1.2011 in Kraft getretenen Neugestaltung<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn9" name="_ftnref9"><span class="MsoFootnoteReference">[9]</span></a> des &sect;&nbsp;463&nbsp;III&nbsp;4 StPO ist zweifelhaft, ob die Voraussetzungen zur <i>Versagung von Entlassung</i>sentscheidungen deshalb erheblich erh&ouml;ht werden d&uuml;rfen, weil in der genannten Norm die vormals enthaltenen Worte &bdquo;aufgrund seines Hanges&ldquo; gestrichen wurden<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn10" name="_ftnref10"><span class="MsoFootnoteReference">[10]</span></a>.</p>
<p>Die Vorgaben zur Anordnung nachtr&auml;glicher Sicherungsverwahrung bez&uuml;glich zur Tatzeit <i>Jugendlicher</i> bzw. <i>Heranwachsender</i> (&sect;&nbsp;7&nbsp;II-IV JGG<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn11" name="_ftnref11"><span class="MsoFootnoteReference">[11]</span></a>), deren Tat nach materiellem <i>Jugendstrafrecht</i> abgeurteilt wurde (&sect;&nbsp;105&nbsp;I JGG), sind von der zum 1.1.2011 in Kraft getretenen gesetzlichen Neuregelung unber&uuml;hrt geblieben, obgleich der rechtsstaatliche Versto&szlig; hier im Vergleich zum allgemeinen Strafrecht noch schwerer wiegt<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn12" name="_ftnref12"><span class="MsoFootnoteReference">[12]</span></a>. Indes ist eine Prognose unter den gegebenen tats&auml;chlichen Voraussetzungen verl&auml;sslich schon gar nicht m&ouml;glich<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn13" name="_ftnref13"><span class="MsoFootnoteReference">[13]</span></a>, und deshalb w&auml;re zumindest die Vermeidung von zur T&auml;uschung geeigneten Angaben &ndash; nicht auf Seiten der Adressaten der eingangs genannten Auflistungen, sondern der Machthabenden &ndash; angezeigt<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn14" name="_ftnref14"><span class="MsoFootnoteReference">[14]</span></a>.</p>
<p>Zu der Frage, nach welchen Vorschriften der <i>Vollzug </i>stattfindet<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn15" name="_ftnref15"><span class="MsoFootnoteReference">[15]</span></a>, haben sich die Gesetzgebungsorgane nicht verhalten<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn16" name="_ftnref16"><span class="MsoFootnoteReference">[16]</span></a>. Da es sich um eine Anordnung nach materiellem Jugendstrafrecht handelt (&sect;&nbsp;1&nbsp;II JGG), scheidet &ndash; systematisch ebenso wie bei den Regelungen zum Vollzug der Jugendstrafe &ndash; eine Durchf&uuml;hrung gem&auml;&szlig; den Regelungen zum Vollzug bei nach allgemeinem Strafrecht Abgeurteilten aus.</p>
<p><i>Berlin, im Februar 2011&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Ulrich Eisenberg</i></p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref1" name="_ftn1"><span class="MsoFootnoteReference">[1]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Vgl. nur<i> Welsh/Schmidt/McKinnon/Chattha/Meyers</i> Assessment 2008, 104&nbsp;ff.; <i>Quenzer</i>, Jugendliche und heranwachsende Sexualstraft&auml;ter: eine empirische Studie &uuml;ber R&uuml;ckf&auml;lligkeit und Risikofaktoren im Vergleich mit Gewaltstraft&auml;tern, 2009, S.&nbsp;214&nbsp;f.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref2" name="_ftn2"><span class="MsoFootnoteReference">[2]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; N&auml;her dazu Einw&auml;nde bei <i>Thalmann</i> MSchrKrim 2009, 376&nbsp;ff.: Konzept nicht haltbar; <i>H. E. M&uuml;ller</i> NStZ 2011, (voraussichtlich) Heft 5. Vgl. exemplarisch zur Ablehnung der Entlassung, gest&uuml;tzt auf eine von einer Sachverst&auml;ndigen mittels dieses und eines vergleichbaren Instruments erlangte Prognoseaussage, OLG Frankfurt StV 2005, 345&nbsp;ff. mit abl. Anm. <i>Eisenberg</i> (im anschlie&szlig;enden Verfahren vor der StrVollstrKammer wurde der Verurteilte entlassen).</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref3" name="_ftn3"><span class="MsoFootnoteReference">[3]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Vorausgegangen war das Werk des Psychiaters <i>Cleckley</i>, &bdquo;<a title="The Mask of Sanity" href="http://en.wikipedia.org/wiki/The_Mask_of_Sanity">The Mask of Sanity</a>&rdquo;, dem &uuml;ber alle f&uuml;nf Auflagen hinweg (1941&ndash;1976) als Zitat von <i>Alanus de Insulis</i> &bdquo;Non teneas aurum totum quod splendet ut aurum&ldquo; vorangestellt ist. Dieses Werk war als Erweiterung der psychiatrischen Systematik um eine St&ouml;rung intendiert, die verm&ouml;ge verschiedener Stilmittel des Ausdrucks verdeckt werde, d.h. die Betroffenen verhielten sich nach au&szlig;en unauff&auml;llig, und sie seien mitunter &uuml;berdurchschnittlich leistungsf&auml;hig. Diese Kriterien best&auml;tigen, dass die Beurteilung einer Pers&ouml;nlichkeitsst&ouml;rung nicht davon abh&auml;ngig sein muss, ob der Betroffene als sozial vergleichsweise konfliktfrei sowie erfolgreich lebend und insoweit akzeptiert beurteilt wird oder nicht, denn solche Umst&auml;nde sind <i>selektion</i>sgeeignet und ggfs. irref&uuml;hrend, weil Wertungen der jeweiligen sozialen Umgebung von anderen Eigenschaften des Betroffenen bzw. von Belangen der Umgebung &uuml;berlagert sein k&ouml;nnen. Indes ist zweifelhaft, ob die von <i>Cleckley</i> (5.&nbsp;Aufl. 1976, S.&nbsp;337&nbsp;ff.) zur Umschreibung der St&ouml;rung angef&uuml;hrten, als &bdquo;clinical profile&ldquo; betitelten Wertungen wissenschaftlich tragf&auml;hig sind: Superficial charm and good &bdquo;intelligence&ldquo;, Absence of delusions and other signs of irrational thinking, Absence of &bdquo;nervousness&ldquo; or psychoneurotic manifestations, Unreliability, Untruthfulness and insincerity, Lack of remorse or shame, Inadequately motivated antisocial behavior, Poor judgment and failure to learn by experience, Pathologic egocentricity and incapacity for love, General poverty in major affective reactions, Specific loss of insight, Unresponsiveness in general interpersonal relations, Fantastic and uninviting behavior with drink and sometimes without, Suicide rarely carried out, Sex life impersonal, trivial, and poorly integrated, Failure to follow any life plan.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref4" name="_ftn4"><span class="MsoFootnoteReference">[4]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Etwa HCR-20, SVR-20 bzw. static 99 oder SORAG (zu den beiden letztgenannten <br /><i>Eher/Rettenberger/Schilling/Pf&auml;fflin</i> R&amp;P 2008, 79&nbsp;ff., 86&nbsp;f.: selbst in Extremgruppen Trefferquote unzureichend).</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref5" name="_ftn5"><span class="MsoFootnoteReference">[5]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Vgl. dazu etwa <i>Pf&auml;fflin</i>, in: Foerster/Dre&szlig;ing (Hrsg.), Venzlaff/Foerster, Psychiatrische Begutachtung, 5.&nbsp;Aufl. 2009, S.&nbsp;300.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref6" name="_ftn6"><span class="MsoFootnoteReference">[6]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Vgl. BGH NJW 2010, 544 (545).</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref7" name="_ftn7"><span class="MsoFootnoteReference">[7]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; BGH vom 22.7.2010 (3 StR 169/10); s. auch <i>K&ouml;nig</i> RuP 2010, 67 (71&nbsp;f.).</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref8" name="_ftn8"><span class="MsoFootnoteReference">[8]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Vgl. dezidiert BGH vom 18.1.2011 (4 ARs 27/10), gegen den Anfragebeschluss BGH vom 9.11.2010 (5 StR 394/10): der eindeutige Wille des deutschen Gesetzgebers, sowie BGH vom 22.12.2010 (2 ARs 456/10): auch bei &bdquo;offenkundigem Konventions&shy;versto&szlig;&ldquo; sei dieser Wille &bdquo;zu respektieren&ldquo;.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref9" name="_ftn9"><span class="MsoFootnoteReference">[9]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Gesetz vom 22.12.2010 (BGBl. I 2300).</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref10" name="_ftn10"><span class="MsoFootnoteReference">[10]</span></a> <span class="FootnoteTextChar">&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; </span>In der Gesetzesbegr&uuml;ndung ist davon nicht die Rede (vgl. BT-Drs. 17/4304). Seither stand z.B. die Gefahr, dass der Verurteilte andere als die mit dem &bdquo;Hang&ldquo; im Sinne des &sect;&nbsp;66&nbsp;I&nbsp;Nr.&nbsp;4 StGB (a.F. Nr.&nbsp;3) zusammenh&auml;ngende Straftaten begehen wird, der Aussetzung nicht entgegen.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref11" name="_ftn11"><span class="MsoFootnoteReference">[11]</span></a><span class="MsoFootnoteReference"> </span>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Eingef&uuml;hrt durch Gesetz vom 8.7.2008 (BGBl. I 1212), entgegen sechs fundierten Gutachten vor dem Rechtsausschuss im Mai 2008 (BT-Drs. 16/6562).</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref12" name="_ftn12"><span class="MsoFootnoteReference">[12]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Vgl. nur <i>Kreuzer</i> NStZ 2010, 473 (477); <i>Renzikowski</i> NStZ 2010, 506 (508); <i>Greger</i> NStZ 2010, 676 (679).</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref13" name="_ftn13"><span class="MsoFootnoteReference">[13]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Vgl. nur <i>Laubentha/Baier/Nestler</i>, Jugendstrafrecht, 2.&nbsp;Aufl. 2010, Rn.&nbsp;476 zu der zu dem bislang einzigen Verfahren ergangenen Entscheidung BGH JR 2010, 306&nbsp;ff: an die Prognoseschwierigkeit bei nur einer Tat &bdquo;hat der BGH keinen Gedanken verschwendet&ldquo;.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref14" name="_ftn14"><span class="MsoFootnoteReference">[14]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Demgegen&uuml;ber hei&szlig;t es betreffend das seither einzige Verfahren in BGH JR 2010,&nbsp;306&nbsp;ff., der Verurteilte sei krank, und es wird mehrfach auf die Bedingungen des Jugendstrafvollzugs Bezug genommen, jedoch verschwiegen, dass er alsbald herausgenommen worden war. Ferner haben z.B. die im Rahmen des Verfassungsbeschwerdeverfahrens zur Stellungnahme aufgeforderten Bundesvorsitzenden des &bdquo;Wei&szlig;en Rings&ldquo; bzw. des Bundes der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands sich wie folgt ge&auml;u&szlig;ert (Schreiben vom 27.8.2010, S.&nbsp;2 bzw. vom 26.8.2010, S.&nbsp;2.): &bdquo;(&hellip;) muss wegen der Gef&auml;hrlichkeit des Beschwerdef&uuml;hrers dessen Freiheitsrecht hinter dem Opferschutz zur&uuml;cktreten&ldquo;, und auf S.&nbsp;3 des zweitgenannten Schreibens: der Verurteilte &bdquo;hat nach wie vor Gewaltfantasien wie seit dem 15. Lebensjahr (&hellip;). Sogar sein soziales Umfeld scheint seinen begangenen Mord zu bagatellisieren&ldquo;. Tats&auml;chlich haben die vor der Anordnung nachtr&auml;glicher Sicherungsverwahrung von dem LG Regensburg beauftragten beiden Sachverst&auml;ndigen eine &bdquo;hohe Gef&auml;hrlichkeit&ldquo; nicht bejaht. Die Behauptung von &bdquo;Gewaltfantasien&ldquo; ist methodisch belastbar nicht belegt (vgl. n&auml;her <i>Eisenberg</i> DRiZ 2009, 219&nbsp;ff. sowie JR 2010,&nbsp;314&nbsp;ff.), und die Version einer Bagatellisierung verdreht die Tatsache, dass Angeh&ouml;rige und Personen aus dem Freundeskreis die seinerzeitige tatgerichtliche W&uuml;rdigung des Geschehens als falsch erachteten.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref15" name="_ftn15"><span class="MsoFootnoteReference">[15]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Vgl. dazu auch <i>Nestler/Wolf</i> NK 2008, 153 (158); <i>Brettel</i> ZJJ 2009, 331.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref16" name="_ftn16"><span class="MsoFootnoteReference">[16]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Vgl. hierzu BT-Drs. 16/9643 vom 18.6.2008. Lediglich bei der Frage entstehender Mehrkosten ist vage die Rede von &bdquo;m&ouml;glicherweise erforderliche(n) besondere(n) Einrichtungen und Ma&szlig;nahmen f&uuml;r junge Untergebrachte&ldquo; (Reg-E S.&nbsp;11).</p>
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		<title>Strafvollzug in Deutschland  eine Bestandsaufnahme</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/thema/strafvollzug-in-deutschland-eine-bestandsaufnahme/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 30 Mar 2011 18:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Strafvollzug 2010]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/thema/strafvollzug-in-deutschland-eine-bestandsaufnahme/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Aus: ders. (Hrsg.), Strafvollzug in Deutschland. Strukturelle Defizite, Reformbedarf und Alternativen, S. 15-36 Dieser Beitrag will einen akzentuierten und bewertenden &#220;berblick &#252;ber aktuelle Entwicklungen und Diskussionen im Bereich des Strafvollzuges vermitteln. Hierdurch sollen Zustandsbeschreibungen, konkrete Tendenzen und Bewertungen, die in den folgenden Beitr&#228;gen dieses Bandes detailliert dargestellt werden, in einen Gesamtzusammenhang gestellt werden. I. &#160;&#160;&#160; [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Aus: ders. (Hrsg.), Strafvollzug in Deutschland. Strukturelle Defizite, Reformbedarf und Alternativen, S. 15-36</p>
<p>Dieser Beitrag will einen akzentuierten und bewertenden &Uuml;berblick &uuml;ber aktuelle Entwicklungen und Diskussionen im Bereich des Strafvollzuges vermitteln. Hierdurch sollen Zustandsbeschreibungen, konkrete Tendenzen und Bewertungen, die in den folgenden Beitr&auml;gen dieses Bandes detailliert dargestellt werden, in einen Gesamtzusammenhang gestellt werden.</p>
<h5>I. &nbsp;&nbsp;&nbsp; Ausma&szlig; der vom Straf&shy;vollzug unmittelbar Betroffenen</h5>
<p>Um einen Eindruck zu vermitteln, wie viele Personen <i>unmittelbar</i> vom Strafvollzug und von sonstigen Formen der Inhaftierung betroffen sind, sollen zun&auml;chst aktuelle statistische Angaben dargestellt werden. Sie beziehen sich nur auf die unmittelbar Betroffenen, also die Inhaftierten selbst. Zu bedenken ist dabei nat&uuml;rlich, dass die Inhaftierung von Personen viel umfassendere Auswirkungen hat und einen weit gr&ouml;&szlig;eren Personenkreis ber&uuml;hrt. So schweigen Inhaftiertenstatistiken etwa &uuml;ber ehemalige Gefangene, Personen, denen Inhaftierung droht, Verwandte und Bekannte von Inhaftierten oder auch professionell und ehrenamtlich mit dem Strafvollzug besch&auml;ftigte Personen sowie letztlich &uuml;ber Belastungen der Allgemeinheit in G&auml;nze, die gro&szlig;e Teile der Kosten der Haft tragen muss.</p>
<p>Am Stichtag des 31.3.2010 befanden sich bundesweit insgesamt 70.341 Personen im Vollzug der Freiheitsstrafe, der Jugendstrafe, der Sicherungsverwahrung und der Untersuchungshaft. Hinzu kommen noch weitere 1.711 Personen in sonstigen freiheitsentziehenden Ma&szlig;nahmen, worunter sich 555 Abschiebungsh&auml;ftlinge befanden.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn18" name="_ftnref18"><span class="MsoFootnoteReference">[17]</span></a> Rechnet man zu dieser Anzahl noch die Personen hinzu, die sich aufgrund strafrichterlicher Anordnung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt befanden (9.590 zum Stichtag des 31.3.2009 in den alten Bundesl&auml;ndern einschlie&szlig;lich Gesamt-Berlin)<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn19" name="_ftnref19"><span class="MsoFootnoteReference">[18]</span></a>, so ergibt sich eine Gesamtzahl von &uuml;ber 80.000 inhaftierten Personen in Deutschland. Insassen, die sich zum Stichtag, vornehmlich wegen Hafturlaubs, nicht in der Vollzugsanstalt befanden, sind hierin nicht enthalten.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn20" name="_ftnref20"><sup>[19]</sup></a></p>
<p>Das entspricht einer Quote von knapp unter 1&permil; der Einwohnerzahl Deutschlands. Ohne Personen in psychiatrischen Krankenh&auml;usern und Entziehungsanstalten kamen auf 100.000 Personen der Wohnbev&ouml;lkerung ca. 86 Inhaftierte.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn21" name="_ftnref21"><span class="MsoFootnoteReference">[20]</span></a> Dieser Anteil liegt im internationalen Vergleich eher im unteren Bereich. In Europa sind es insbesondere die osteurop&auml;ischen L&auml;nder, die eine wesentlich h&ouml;here Inhaftierungsquote aufweisen.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn22" name="_ftnref22"><span class="MsoFootnoteReference">[21]</span></a> Und auch die USA liegen mit 748 Inhaftieren je 100.000 Einwohner im Jahr 2009 weit dar&uuml;ber.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn23" name="_ftnref23"><span class="MsoFootnoteReference">[22]</span></a> Deutlich niedriger fallen demgegen&uuml;ber die Zahlen in den skandinavischen L&auml;ndern mit Quoten um etwa 70 Inhaftierten aus.</p>
<h5>II. &nbsp;&nbsp; Tats&auml;ch&shy;liche Entwick&shy;lungen im Straf&shy;vollzug </h5>
<p>Um den Umfang der Gefangenenpopulation bewerten zu k&ouml;nnen, sind die Entwicklung der Anzahl der Inhaftierten sowie Ver&auml;nderungen in den Haftbedingungen n&auml;her zu betrachten.</p>
<h5>1.&nbsp;&nbsp; Entwicklung der Anzahl der Inhaf&shy;tierten</h5>
<p>a)&nbsp;&nbsp; Entwicklung der Anzahl der Gefangenen und Verwahrten</p>
<p>Die Anzahl der Gefangenen und Verwahrten<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn24" name="_ftnref24"><span class="MsoFootnoteReference">[23]</span></a> erreichte nach H&ouml;hepunkten in den 1960er und Mitte der 1980er einen Tiefpunkt Anfang der 1990er Jahre, dem ein drastischer Anstieg folgte. 1993 waren 56.333 Personen im Strafvollzug, in der Untersuchungshaft und in der Sicherungsverwahrung untergebracht. Im Jahre 2003 waren es &uuml;ber 76.196.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn25" name="_ftnref25"><span class="MsoFootnoteReference">[24]</span></a> Bis zum Jahre 2010 nahm die Gesamtzahl der Strafgefangenen und Verwahrten dann um ca. 13% ab und lag am Stichtag des 30.11.2010 bei 67.517.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn26" name="_ftnref26"><span class="MsoFootnoteReference">[25]</span></a></p>
<p>Eine Beurteilung der Entwicklung der Anzahl inhaftierter Personen erfordert jedoch eine detailliertere Betrachtung. Wirft man einen Blick auf die Entwicklung der Gefangenenziffern in den unterschiedlichen Vollzugsarten, so zeigt sich ein sehr differenziertes Bild &uuml;ber die letzten Jahrzehnte hinweg. Die Zahlen der Strafgefangenen, die zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurden, steigen in den 1990er Jahren stark an, verweilen dann auf hohem Niveau und sind seit 2007 leicht r&uuml;ckl&auml;ufig. &Auml;hnlich verh&auml;lt es sich auch mit den Zahlen der Personen in Jugendstrafanstalten, die nach einem ebenfalls rasanten Anstieg in den 1990er Jahren seit 2004 eine abnehmende Tendenz aufweisen (Schaubild 1).<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn27" name="_ftnref27"><span class="MsoFootnoteReference">[26]</span></a></p>
<p><u>Schaubild 1</u></p>
<p>Entwicklung der Inhaftiertenzahlen zum Stichtag des 31.3. <br />(Ver&auml;nderung in Prozent seit 1965)</p>
<p>ab 1995 Gesamtdeutschland&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Quelle: Statistisches Bundesamt</p>
<p>Ein anderes Bild ergibt sich demgegen&uuml;ber bei Personen in Untersuchungshaft. 10.941 Personen in U-Haft zum Stichtag des 31.3.2010<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn28" name="_ftnref28"><span class="MsoFootnoteReference">[27]</span></a> ist der niedrigste Stand seit der Wiedervereinigung, der fast eine Halbierung der Zahlen im Vergleich zu denen aus den 1990er Jahren darstellt. Dieser R&uuml;ckgang wird zumindest teilweise mit einer wesentlich restriktiveren Zuwanderungs- bzw. Asylpolitik begr&uuml;ndet, da gerade Nicht-Deutsche von der U-Haft wegen einer angenommenen erh&ouml;hten Fluchtgefahr besonders stark betroffen sind. Ein ermittelter Ausl&auml;nderanteil von 41,4% f&uuml;r das Jahr 2008 best&auml;tigt dies nachdr&uuml;cklich.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn29" name="_ftnref29"><sup>[28]</sup></a></p>
<p>Eine v&ouml;llig gegenteilige Entwicklung weisen jedoch die Zahlen der Personen auf, die sich in Sicherungsverwahrung befinden. Hier ist seit Mitte der 1990er Jahren ein fast ununterbrochener Anstieg zu konstatieren, der auch durch die Urteile des Europ&auml;ischen Gerichtshofs f&uuml;r Menschenrechte (EGMR)<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn30" name="_ftnref30"><span class="MsoFootnoteReference">[29]</span></a> sein Ende wohl noch nicht gefunden hat.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn31" name="_ftnref31"><span class="MsoFootnoteReference">[30]</span></a> In gleicher Weise stiegen auch die Zahlen von Personen, die aufgrund strafrichterlicher Anordnung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt untergebracht wurden (Schaubild 2).<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn32" name="_ftnref32"><span class="MsoFootnoteReference">[31]</span></a></p>
<p><u>Schaubild 2</u></p>
<p>Entwicklung der Inhaftiertenzahlen zum Stichtag des 31.3. <br />(Ver&auml;nderung in Prozent seit 1995)</p>
<p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Quelle: Statistisches Bundesamt</p>
<p>Der Anstieg ist des Weiteren besonderes drastisch und auch anhaltend im Bereich der Personen, die zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt wurden. Von 1995 bis 2009 stieg die Anzahl der zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilten Personen im Strafvollzug um &uuml;ber 50%.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn33" name="_ftnref33"><span class="MsoFootnoteReference">[32]</span></a> Im gleichen Zeitraum ging die Anzahl der von der Polizei ermittelten Tatverd&auml;chtigen f&uuml;r Mord (das Delikt, aufgrund dessen der weit &uuml;berwiegende Teil der Verurteilungen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe erfolgt<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn34" name="_ftnref34"><span class="MsoFootnoteReference">[33]</span></a>) um fast 35% zur&uuml;ck<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn35" name="_ftnref35"><span class="MsoFootnoteReference">[34]</span></a>.</p>
<p>Diese Zahlen legen die Schlussfolgerung nahe, dass eine Priorit&auml;tenverschiebung im Strafvollzug wie im gesamten System der Strafverfolgung erfolgt.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn36" name="_ftnref36"><span class="MsoFootnoteReference">[35]</span></a></p>
<p>Freiheitsentziehende Ma&szlig;nahmen werden in Dauer und H&auml;ufigkeit st&auml;rker konzentriert auf als schwer empfundene Straftaten und auf als gef&auml;hrlich beurteilte Straft&auml;ter. Diese Entwicklung spiegelt sich auch in der Ver&auml;nderung der Gefangenenstruktur wieder. Der Anteil von als besonders gef&auml;hrlich beurteilten Personen an der Gefangenenpopulation, die wegen Raubes, K&ouml;rperverletzung, Sexual- oder T&ouml;tungsdelikten inhaftiert wurden, also wegen Taten, die regelm&auml;&szlig;ig als schwerwiegend empfunden werden, ist heute h&ouml;her als fr&uuml;her. So betrug er 1995 etwa 34,5%, 2008 aber bereits 39,5%.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn37" name="_ftnref37"><span class="MsoFootnoteReference">[36]</span></a> Dies geht einher mit der Zunahme staatlicher Interventionen bei Personen, die wegen eines Hanges oder einer psychischen St&ouml;rung als besonders gef&auml;hrlich angesehen werden, wie die Zahlen zur Sicherungsverwahrung, zur Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt gezeigt haben. Punitivit&auml;t in Form neuer Strafh&auml;rte verbindet sich mit an absoluten Sicherheitsbed&uuml;rfnissen<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn38" name="_ftnref38"><span class="MsoFootnoteReference">[37]</span></a> orientierter Exklusion<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn39" name="_ftnref39"><span class="MsoFootnoteReference">[38]</span></a> von als gef&auml;hrlich beurteilten Personen.</p>
<h5>2.&nbsp;&nbsp; Vollzugs&shy;lo&shy;cke&shy;rungen im Straf&shy;vollzug</h5>
<p>Die These von einem zunehmenden Sicherheitsdenken, das mit erh&ouml;hter Punitivit&auml;t Hand in Hand geht, wird auch durch Zahlen zur Entwicklung von Vollzugslockerungen unterst&uuml;tzt.</p>
<p>Dies betrifft zun&auml;chst die Anzahl derjenigen Personen, die sich w&auml;hrend der Zeit der Verb&uuml;&szlig;ung einer Jugendstrafe, Freiheitsstrafe oder Sicherungsverwahrung im offenen Vollzug befinden.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn40" name="_ftnref40"><sup>[39]</sup></a> Von 2003 bis 2010, also in einer Phase hoher Inhaftierungsraten mit leicht sinkender Tendenz seit 2005, blieb die Anzahl der Personen im geschlossenen Vollzug konstant hoch, stieg sogar leicht an, w&auml;hrend die Anzahl der Personen im offenen Vollzug um 15,4% zur&uuml;ckging.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn41" name="_ftnref41"><sup>[40]</sup></a> Diese Zahlen werden auch <i>strukturell</i> durch die Ver&auml;nderung der Belegungsf&auml;higkeit in den beiden Vollzugsarten best&auml;tigt. W&auml;hrend die Anzahl der Pl&auml;tze im geschlossenen Vollzug 2010 2,2% &uuml;ber derjenigen von 2003 lag, nahm die Anzahl der Pl&auml;tze im offenen Vollzug im gleichen Zeitraum um 8,8% ab.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn42" name="_ftnref42"><span class="MsoFootnoteReference">[41]</span></a> Die Abnahme der Gefangenenzahlen ging somit im Durchschnitt vollst&auml;ndig zu Lasten des offenen Vollzuges.</p>
<p>Die Unterschiede in den einzelnen Bundesl&auml;ndern sind erheblich (vgl. Schaubild 3), was den Eindruck verst&auml;rkt, dass sich die Entscheidung zwischen offenem oder geschlossenem Vollzug nicht nach der Eignung der Gefangenen und der Beurteilung einer Entweichungs- oder Missbrauchsgefahr,<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn43" name="_ftnref43"><span class="MsoFootnoteReference">[42]</span></a> sondern nach politischen Vorgaben richtet. W&auml;hrend beispielsweise in Bremen der Anteil der Haftpl&auml;tze im offenen Vollzug am Stichtag des 31.3.2010 bei ca. 10% und f&uuml;r die reale Belegung bei 8% liegt, sind in Berlin ca. 24% der Haftpl&auml;tze im offenen Vollzug und 23% der tats&auml;chlich Inhaftierten.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn44" name="_ftnref44"><span class="MsoFootnoteReference">[43]</span></a></p>
<p><u>Schaubild 3</u></p>
<p>Gefangenenanteil im offenen Vollzug nach Bundesl&auml;ndern in Prozent <br />am Stichtag des 31.3.2010</p>
<p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Quelle: Statistisches Bundesamt</p>
<p>Auch die ver&auml;nderte Gew&auml;hrung von Hafturlaub deutet darauf hin, dass vermeintliche Sicherheit &uuml;ber Resozialisierung gestellt wird. Trotz einer um ca. 11% h&ouml;heren Jahresdurchschnittsbelegung in Strafvollzugsanstalten im Jahre 2007 gegen&uuml;ber 1995 ging im gleichen Zeitraum die Gew&auml;hrung von Urlaub aus der Haft (also die M&ouml;glichkeit f&uuml;r Gefangene, die Anstalt auch &uuml;ber Nacht zu verlassen) um ca. 15% zur&uuml;ck, wobei es um die Jahrtausendwende immerhin noch einen kleinen Zwischenanstieg gab.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn45" name="_ftnref45"><span class="MsoFootnoteReference">[44]</span></a> Anders sieht es demgegen&uuml;ber bei der Gew&auml;hrung von Ausgang (die M&ouml;glichkeit einer kurzeitigen Abwesenheit aus dem Strafvollzug) aus. Hier ist nach einer Phase der Zur&uuml;ckhaltung zwischen 2003 und 2005 im gleichen Zeitraum ein Anstieg von ca. 31% festzustellen.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn46" name="_ftnref46"><span class="MsoFootnoteReference">[45]</span></a> Es scheint so, als wenn zwar &uuml;berschaubare, kurzeitige Lockerungen akzeptiert, langfristige Ma&szlig;nahmen zur Wiedereingliederung aber verweigert w&uuml;rden, obwohl die Missbrauchsrate seit Jahren stark r&uuml;ckl&auml;ufig ist und im Promillebereich liegt.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn47" name="_ftnref47"><span class="MsoFootnoteReference">[46]</span></a></p>
<h5>3.&nbsp;&nbsp; Betreuung im Straf&shy;vollzug</h5>
<p>Nun schlie&szlig;t ein gestiegenes Sicherheitsbed&uuml;rfnis nicht zwingend gr&ouml;&szlig;ere Bem&uuml;hungen um Betreuung und Behandlung <i>im</i> Strafvollzug aus. Im Gegenteil, der Schutz der Gesellschaft verlangt &ndash;&nbsp;jedenfalls bei rationaler Betrachtung&nbsp;&ndash; geradezu nach gezielten Resozialisierungsbem&uuml;hungen. Dabei kann nur gut ausgebildetes, nicht &uuml;berfordertes und daher in der Zahl ausreichendes Personal die Grundlagen f&uuml;r ein zuk&uuml;nftiges Leben der Gefangenen in Freiheit ohne Straftaten legen.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn48" name="_ftnref48"><span class="MsoFootnoteReference">[47]</span></a></p>
<p>Ein Blick auf einzelne statistische Angaben zur personellen und strukturellen Betreuungssituation ist demgegen&uuml;ber ern&uuml;chternd, wenngleich mit einigen Lichtblicken.</p>
<p>Den gr&ouml;&szlig;ten Anteil des Strafvollzugspersonals stellen mit nur etwa 27.000 Stellen Personen im Allgemeinen Vollzugsdienst dar,<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn49" name="_ftnref49"><span class="MsoFootnoteReference">[48]</span></a> die haupts&auml;chlich mit Aufgaben wie der Gew&auml;hrleistung der Anstaltssicherheit und der Beaufsichtigung und Versorgung der Gefangenen betraut sind. Besonders gering erscheint zudem die Zahl von Personen in sog. Fachdiensten, also in den Bereichen der sozialen, psychologischen, p&auml;dagogischen, medizinischen und seelsorgerischen Betreuung. Mit 2.605 Personalstellen im Jahr 2009 kommt demnach gerade einmal eine Stelle in den Fachdiensten (insgesamt) auf 30 Haftpl&auml;tze.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn50" name="_ftnref50"><span class="MsoFootnoteReference">[49]</span></a> F&uuml;r die psychologische Betreuung etwa ist das Verh&auml;ltnis etwa 1:120.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn51" name="_ftnref51"><sup>[50]</sup></a></p>
<p>Der Lichtblick besteht darin, dass sich der Personalbestand bei den Fachdiensten leicht erh&ouml;ht. Sollte sich diese Entwicklung trotz sinkender Gefangenenzahlen fortsetzen, besteht die Hoffnung, dass Betreuung und Resozialisierungsbem&uuml;hungen mehr Platz einger&auml;umt werden kann.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn52" name="_ftnref52"><span class="MsoFootnoteReference">[51]</span></a></p>
<p>Auch die Entwicklung im Bereich der speziellen therapeutischen Ma&szlig;nahmen ist in der Grundtendenz positiv zu bewerten,<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn53" name="_ftnref53"><span class="MsoFootnoteReference">[52]</span></a> wenngleich die Verbesserungen nicht ausreichen. Die Anzahl der sozialtherapeutischen Einrichtungen hat sich ebenso wie die Anzahl der hierin bestehenden Haftpl&auml;tze seit Mitte der 1990er Jahre fast verdreifacht.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn54" name="_ftnref54"><sup>[53]</sup></a> Am Stichtag des 31.3.2010 erreichten die sozialtherapeutischen Haftpl&auml;tze damit aber immer noch nur eine Quote von knapp 2,7% an allen Haftpl&auml;tzen.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn55" name="_ftnref55"><sup>[54]</sup></a> Bem&auml;ngelt wird zudem, dass sich die Entscheidung, wer in eine sozialtherapeutische Anstalt aufgenommen wird, weniger an der (f&uuml;r die meisten Bundesl&auml;nder noch g&uuml;ltigen) Vorschrift des &sect;&nbsp;9&nbsp;I StVollzG orientiert, die nunmehr eine Verlegung von Sexualstraft&auml;tern, die zu einer Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren verurteilt wurden, als Regelfall vorsieht, sondern dass auch in diesem Bereich eher nach therapeutischen Effizienzgesichtspunkten entschieden wird.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn56" name="_ftnref56"><span class="MsoFootnoteReference">[55]</span></a> Die Auswirkungen sollen sich darin zeigen, dass mutma&szlig;lich schwieriger zu therapierende Personen nicht aufgenommen werden.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn57" name="_ftnref57"><sup>[56]</sup></a> Dies f&uuml;hre dazu, dass vornehmlich Personen, die wegen Kindesmissbrauchs verurteilt wurden, in die Sozialtherapie k&auml;men. Vergewaltigungst&auml;ter w&uuml;rden demgegen&uuml;ber, trotz einer &auml;hnlichen R&uuml;ckfallgef&auml;hrdung und Therapiebed&uuml;rftigkeit, seltener in sozialtherapeutischen Einrichtungen behandelt. Mit ein Grund hierf&uuml;r d&uuml;rfte auch in diesem Bereich die nach wie vor unbefriedigende Personalsituation sein. Ein Verh&auml;ltnis von Fachkr&auml;ften zu Haftpl&auml;tzen von 1:7,4<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn58" name="_ftnref58"><span class="MsoFootnoteReference">[57]</span></a> ist weit von der vom Arbeitskreis Sozialtherapeutischer Anstalten gew&uuml;nschten Relation von 1:5 entfernt.</p>
<h5>4. &nbsp; Fazit</h5>
<p>Insgesamt deuten die Zahlen auf eine (neuerliche) Ver&auml;nderung im Umgang mit Kriminalit&auml;t hin. Dieser Umgang ist gepr&auml;gt von punitiven Z&uuml;gen. Es stehen weniger Resozialisierung und Behandlung im Vordergrund als ein hartes Vorgehen gegen Kriminalit&auml;t und die hierf&uuml;r verantwortlich gemachten Personen. Dieses h&auml;rtere Vorgehen, insbesondere in Form langer und von der Au&szlig;enwelt abgeschotteter Inhaftierung, ist auch auf das gestiegene Sicherheitsbed&uuml;rfnis zur&uuml;ckzuf&uuml;hren.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn59" name="_ftnref59"><span class="MsoFootnoteReference">[58]</span></a> Dem Ruf nach absoluter Sicherheit soll durch Exklusion von als gef&auml;hrlich beurteilten Personengruppen entsprochen werden.</p>
<p>Dies bedeutet nicht, dass die Strafverfolgung und -vollstreckung nunmehr <i>isoliert</i> h&auml;rter, mit l&auml;ngerer Freiheitsentziehung und mit weniger Strafaussetzungen reagiert. Bestimmte Formen abweichenden Verhaltens werden vielmehr auf allen gesellschaftlichen Ebenen als bedrohlicher wahrgenommen, was sich von der Anzeigeerstattung, &uuml;ber das Ermittlungsverfahren bis hin zu Urteil und Strafvollzug und auch dar&uuml;ber hinaus auswirken kann, man denke nur an die Diskussion zum sog. Internetpranger. Sicherheitsdenken und Punitivit&auml;t durch Ver&auml;nderung der gef&uuml;hlten Bedrohung stehen dabei im Zusammenhang mit permanenter Versch&auml;rfung des strafrechtlichen Rechtsfolgensystems und medialer Berichterstattung.</p>
<p>Von den Auswirkungen dieser Entwicklung sind vor allem als T&auml;ter beurteilte Personen in den Bereichen Gewalt- und Sexualdelinquenz betroffen. Eine andere Entwicklung scheint sich demgegen&uuml;ber im Bereich der Wirtschaftskriminalit&auml;t zu zeigen. Obwohl dieser Bereich in den letzten Jahren medial intensiv begleitet wurde, man denke nur an die F&auml;lle VW, Siemens, Ackermann und Zumwinkel, l&auml;sst sich eine zunehmende justizielle H&auml;rte bisher nicht ausmachen. Zwar steigen bei exponierten Delikten wie der Untreue und strafbaren Zuwiderhandlungen gegen Zoll- und Steuerbestimmungen die Verurteilungen tendenziell an, der Anteil an verh&auml;ngten Freiheitsstrafen ist dabei jedoch r&uuml;ckl&auml;ufig bei gleichzeitig steigenden Strafaussetzungen zur Bew&auml;hrung.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn60" name="_ftnref60"><span class="MsoFootnoteReference">[59]</span></a> Interessant d&uuml;rfte sein, ob im Zusammenhang mit der Finanzkrise und der dadurch noch einmal versch&auml;rften Wahrnehmung von Bedrohung und Unrecht der Anteil der unbedingten Freiheitsstrafen in den Jahren, die noch nicht in der Statistik enthalten sind, zugenommen hat und zunehmen wird.</p>
<p>Bei der wiedergegebenen Datenlage lassen sich Assoziationen mit dem Konzept des Feindstrafrechts<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn61" name="_ftnref61"><span class="MsoFootnoteReference">[60]</span></a> kaum vermeiden. Die beschriebene Verschiebung der Priorit&auml;ten bzgl. der Adressaten von Strafverfolgung und Strafvollzug sind dabei tats&auml;chliche Auswirkungen eines (Straf)Rechts, dass sich zunehmend gegen als nicht-integrierbar angesehene Personen wendet. Hiermit verbunden sind die Ver&auml;nderungen und Ver&auml;nderungsw&uuml;nsche, die sich aus der Gesellschaft heraus, also quasi von unten, entwickeln und dann Anpassungen der Gesetzgebung nach sich ziehen.</p>
<h5>III.&nbsp;&nbsp; Gesetzliche Grundlagen und Entwick&shy;lungen</h5>
<p>Die rechtstats&auml;chlichen Befunde m&uuml;ssen im Zusammenhang mit den gesetzlichen &Auml;nderungen betrachtet werden.</p>
<p>Der Blick auf die gesetzlichen Grundlagen des Strafvollzugs ist vornehmlich gepr&auml;gt von den Ver&auml;nderungen durch die F&ouml;deralismusreform. Hierdurch ist die Gesetzgebungskompetenz f&uuml;r den Strafvollzug (Erwachsenen- wie Jugendstrafvollzug) und den Untersuchungshaftvollzug zum 1.9.2006 auf die Bundesl&auml;nder &uuml;bergegangen.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn62" name="_ftnref62"><span class="MsoFootnoteReference">[61]</span></a> Eine Ver&auml;nderung, die zu einer Aufspaltung der Gesetzgebungskompetenzen f&uuml;hrt, da das Verfahrensrecht zur Regelung des Rechtsschutzes gegen Ma&szlig;nahmen des Vollzugs weiterhin in den H&auml;nden des Bundes verbleibt.</p>
<p>W&auml;hrend wegen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts, in dem eine gesetzliche Grundlage f&uuml;r den Jugendstrafvollzug eingefordert wurde,<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn63" name="_ftnref63"><sup>[62]</sup></a> alle Bundesl&auml;nder nunmehr ein Jugendstrafvollzugsgesetz verabschiedet haben, haben von der Gesetzgebungskompetenz im Bereich des allgemeinen Strafvollzuges bisher nur Bayern, Baden-W&uuml;rttemberg, Hamburg und Niedersachen und zuletzt auch Hessen Gebrauch gemacht.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn64" name="_ftnref64"><span class="MsoFootnoteReference">[63]</span></a> In den &uuml;brigen Bundesl&auml;ndern gilt das StVollzG des Bundes bisher fort. Zieht man zudem in Betracht, dass in zehn Bundesl&auml;ndern das Jugendstrafvollzugsgesetz auf einem einheitlichen Entwurf beruht<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn65" name="_ftnref65"><sup>[64]</sup></a> und Vergleichbares auch f&uuml;r die Regelungen zur Ausgestaltung der U-Haft gilt,<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn66" name="_ftnref66"><sup>[65]</sup></a> ist festzustellen, dass die F&ouml;deralismusreform im Bereich des Strafvollzuges zwar (teilweise) kompetenz-rechtlich, nicht aber materiell-rechtlich umgesetzt wurde. Dies ist darauf zur&uuml;ckzuf&uuml;hren, dass es, wie von den meisten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern und auch Praktikerinnen und Praktikern von Beginn an bekr&auml;ftigt, keinen inhaltlichen Bedarf f&uuml;r landesspezifische gesetzliche Regelungen gibt.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn67" name="_ftnref67"><sup>[66]</sup></a> <i>Frieder D&uuml;nkel</i> spricht dementsprechend auch von &bdquo;der Farce der F&ouml;deralismusreform&ldquo;.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn68" name="_ftnref68"><span class="MsoFootnoteReference">[67]</span></a><span class="MsoFootnoteReference"> </span></p>
<p>Das Fehlen eines auf Notwendigkeiten des Strafvollzugs beruhenden Bedarfs darf jedoch nicht gleichgesetzt werden mit dem Fehlen eines politischen Bedarfs. Zwar ist der bef&uuml;rchtete &bdquo;Wettbewerb der Sch&auml;bigkeiten&ldquo;,<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn69" name="_ftnref69"><sup>[68]</sup></a> in der Anfangsphase der Umsetzung noch nicht umfassend eingetreten. Jedoch l&auml;sst eine zunehmend an Einzelf&auml;llen und symbolischer Wirkung orientierte Kriminalpolitik bef&uuml;rchten, dass ein solcher im Sinne einer politischen Instrumentalisierung vor allem der Sicherheit im Strafvollzug, noch eintreten kann. Denn treten in einem Bundesland &ouml;ffentlichkeitswirksam aufbereitete F&auml;lle von Entweichungen oder Vollzugslockerungsmissbrauch auf, werden die Strafvollzugsgesetze in anderen Bundesl&auml;ndern schnell in den Fokus geraten. Mit anderen Worten, es werden Stimmen laut werden, die diese Einzelf&auml;lle auf angeblich zu laxe rechtliche Bestimmungen zur&uuml;ckf&uuml;hren und mit Blick auf andere Bundesl&auml;nder Versch&auml;rfungen fordern. So kann eine Spirale entstehen, die sich immer weiter dreht und Tendenzen einer Versch&auml;rfung sch&uuml;rt, die in der Regel nur kurzfristig mehr Sicherheit vort&auml;uscht, in Wirklichkeit aber resozialisierungsfeindlich und daher auch in Bezug auf Sicherheitsbelange der Allgemeinheit kontraproduktiv ist.</p>
<p>Schaut man unter Ber&uuml;cksichtigung des eben Gesagten auf die neuen Strafvollzugsgesetze der L&auml;nder, so f&auml;llt zun&auml;chst auf, dass die Grundausrichtung des Strafvollzuges nicht mehr einheitlich ist. W&auml;hrend das Vollzugsziel des StVollzG des Bundes war, den Gefangenen zu bef&auml;higen, k&uuml;nftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu f&uuml;hren (&sect;&nbsp;2 S.&nbsp;1 StVollzG-Bund), stellen die Strafvollzugsgesetze von Bayern, Hamburg, Baden-W&uuml;rttemberg und Hessen den Schutz der Allgemeinheit an die erste Stelle. Lediglich das Strafvollzugsgesetz des Landes Niedersachsen legt wenigstens die Priorit&auml;t auf die Resozialisierung. Hierin wird ganz deutlich die Symbolwirkung der vom urspr&uuml;nglichen Gesetz abweichenden Regelung erkennbar, indem erkl&auml;rt wird: &bdquo;In unserem Bundesland z&auml;hlt die Sicherheit der Allgemeinheit mehr als Belange des einzelnen Straft&auml;ters&ldquo;. Ein Satz, der bei gro&szlig;en Teilen der W&auml;hlerinnen und W&auml;hler gut ankommen d&uuml;rfte, aber einer differenzierteren Argumentation mit dem Leitgedanken &bdquo;Sicherheit <i>durch</i> Resozialisierung&ldquo; nur wenige Chancen bel&auml;sst. &Uuml;ber die symbolische Wirkung hinaus hat diese Priorisierung von Sicherheit aber auch tats&auml;chlichen Einfluss, da sie die Auslegung von Rechtsbegriffen und die Ermessensaus&uuml;bung mitbestimmt.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn70" name="_ftnref70"><sup>[69]</sup></a> Ob einem Gefangenen Urlaub oder sonstige Vollzugslockerungen gew&auml;hrt werden oder nicht, ist damit <i>zuerst</i> an zumeist vagen Sicherheitskriterien zu bemessen und erst dann sind positive Auswirkungen auf eine Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu bedenken.</p>
<p>In die gleiche falsche Richtung weist auch die Abkehr vom offenen Vollzug als gesetzlich verankertem Regelvollzug. Zwar wurde dieses Regel-Ausnahme-Verh&auml;ltnis (offener/geschlossener Vollzug) in der Strafvollzugspraxis nie umgesetzt.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn71" name="_ftnref71"><span class="MsoFootnoteReference">[70]</span></a> Die Manifestierung des geschlossenen Vollzugs als Normalfall, wie in Bayern, Hamburg und Hessen vorgesehen, macht Resozialisierung aber wiederum ein St&uuml;ck unwahrscheinlicher, insbesondere dann, wenn die Verlegung in den offenen Vollzug wie etwa in Hessen auch noch im Ermessen der Anstalt liegt.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn72" name="_ftnref72"><span class="MsoFootnoteReference">[71]</span></a></p>
<p>Bedenklich sind auch bundeslandspezifische zus&auml;tzliche Vollzugsaufgaben wie der Beitrag des Strafvollzuges f&uuml;r den Rechtsfrieden im baden-w&uuml;rttembergischen Justizvollzugsgesetz<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn73" name="_ftnref73"><span class="MsoFootnoteReference">[72]</span></a> oder das Abstellen auf allgemeine Strafzwecke, also z.B. auf eine normenstabilisierende Wirkung wie sie in der Begr&uuml;ndung zum neuen Strafvollzugsgesetz in Hessen erw&auml;hnt ist.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn74" name="_ftnref74"><sup>[73]</sup></a> Nicht nur, dass solche Zielvorgaben v&ouml;llig unbestimmt sind und daher nicht zur Beschr&auml;nkung von Rechten der Gefangen dienen d&uuml;rfen. Sie widersprechen auch unmittelbar dem Resozialisierungsgedanken, wenn sie dahingehend ausgelegt werden, dass Lockerungen nicht nur wegen konkreter Sicherheitsbedenken verweigert werden k&ouml;nnen, sondern etwa auch weil sie nach Ansicht der Anstaltsleitung dem Rechtsfrieden zuwiderlaufen.</p>
<p>Nat&uuml;rlich existieren durchaus auch positive Ans&auml;tze in den landesspezifischen Regelungen. So sind etwa abschlie&szlig;ende Disziplinartatbest&auml;nde in Hessen geregelt,<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn75" name="_ftnref75"><span class="MsoFootnoteReference">[74]</span></a> in den Jugendstrafvollzugsgesetzen werden teilweise konkrete Freizeit- bzw. Sportangebote bestimmt<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn76" name="_ftnref76"><span class="MsoFootnoteReference">[75]</span></a> und Regelungen zum &Uuml;bergangsmanagement wurden verbessert. Jedoch besteht auch f&uuml;r Verbesserungen der Preis in vielen unterschiedlichen Regelungen, die insbesondere f&uuml;r die Erlangung von Rechtsschutz und kompetenter Rechtsberatung nicht f&ouml;rderlich sind und Ungleichheit produzieren.</p>
<p>Insgesamt &uuml;berwiegen daher auch in der Gesetzgebung die Tendenzen hin zu einer Priorisierung von Sicherheit gegen&uuml;ber Resozialisierung und zu einer &Uuml;berbordung des Strafvollzuges mit Zielvorgaben, die als w&uuml;nschenswert empfundene Verhaltensweisen hervorbringen sollen, letztlich aber Resozialisierungsbem&uuml;hungen entgegenstehen d&uuml;rften.</p>
<p>Neben den konkreten Regelungen in den Strafvollzugsgesetzen haben auch weitere gesetzliche &Auml;nderungen Einfluss auf die Gefangenenpopulation und damit auch auf das Leben im Strafvollzug.</p>
<p>Obwohl die absolute Zahl der sie betreffenden Personen gering ist, sollen wegen der extrem hohen Eingriffsintensit&auml;t, der gro&szlig;en relativen Ver&auml;nderung der Insassenzahlen und des hohen Symbolwertes zun&auml;chst die kontinuierlichen Erweiterungen der Sicherungsverwahrung genannt werden. Diese bestehen in der Verl&auml;ngerung des H&ouml;chstma&szlig;es des Freiheitsentzuges von zehn Jahren auf eine unbestimmte Zeitspanne im Jahre 1998,<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn77" name="_ftnref77"><span class="MsoFootnoteReference">[76]</span></a> der Einf&uuml;hrung der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung im Jahre 2002<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn78" name="_ftnref78"><span class="MsoFootnoteReference">[77]</span></a> und der nachtr&auml;glichen Sicherungsverwahrung f&uuml;r nach Erwachsenenstrafrecht Verurteilte im Jahre 2004<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn79" name="_ftnref79"><span class="MsoFootnoteReference">[78]</span></a> sowie der nachtr&auml;glichen Sicherungsverwahrung auch f&uuml;r nach Jugendstrafrecht Verurteilte im Jahre 2008<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn80" name="_ftnref80"><span class="MsoFootnoteReference">[79]</span></a>. Eine Versch&auml;rfungsflut, die sich wie gesehen auch auf die Inhaftiertenzahlen ausgewirkt hat. Seit 1.1.2011 gilt nun das neue Recht der Sicherungsverwahrung, das teilweise neuerliche Erweiterungen vor allem im Bereich der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung mit sich brachte.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn81" name="_ftnref81"><span class="MsoFootnoteReference">[80]</span></a> Die nachtr&auml;gliche Sicherungsverwahrung wurde demgegen&uuml;ber zwar beschr&auml;nkt. Die Anordnungsm&ouml;glichkeit besteht aber f&uuml;r einen beachtlichen Personenkreis fort.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn82" name="_ftnref82"><span class="MsoFootnoteReference">[81]</span></a></p>
<p>Auch im materiellen Strafrecht gab es in den letzten Jahren und Jahrzehnten eine Reihe von Erweiterungen und Versch&auml;rfungen. So etwa 2009 gegen terroristische Vorbereitungshandlungen<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn83" name="_ftnref83"><span class="MsoFootnoteReference">[82]</span></a>, 2008 und 2004 zum Schutz von sexueller Selbstbestimmung und vor sexueller Ausbeutung und Kinderpornografie,<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn84" name="_ftnref84"><span class="MsoFootnoteReference">[83]</span></a> 2007 gegen bestimmte Formen von Computerkriminalit&auml;t<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn85" name="_ftnref85"><span class="MsoFootnoteReference">[84]</span></a> und gegen das sog. Stalking<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn86" name="_ftnref86"><span class="MsoFootnoteReference">[85]</span></a>, um nur einige wenige zu nennen. Von besonderer Relevanz ist zudem das 6. Strafrechtsreformgesetz von 1998<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn87" name="_ftnref87"><span class="MsoFootnoteReference">[86]</span></a>, durch das die Strafrahmen f&uuml;r Gewaltdelikte massiv erh&ouml;ht wurden.</p>
<p>Insgesamt weist also auch der Bereich sonstiger gesetzlicher &Auml;nderungen in Richtung mehr Strafe. Entkriminalisierungen oder Strafmilderungen gab es in den letzten Jahren, zumindest durch den Gesetzgeber selbst,<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn88" name="_ftnref88"><sup>[87]</sup></a> jedenfalls kaum. Nach der Entkriminalisierung von homosexuellen Handlungen im Jahre 1994<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn89" name="_ftnref89"><span class="MsoFootnoteReference">[88]</span></a> und der Absenkung von Mindeststrafen f&uuml;r einzelne Verm&ouml;gensdelikte 1998<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn90" name="_ftnref90"><span class="MsoFootnoteReference">[89]</span></a>, k&ouml;nnte neben einer Reduzierung der Mindestfreiheitsstrafe f&uuml;r bandenm&auml;&szlig;ige Steuerhinterziehung 2008<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn91" name="_ftnref91"><span class="MsoFootnoteReference">[90]</span></a> allenfalls die unter rechtstaatlichen Gesichtspunkten problematische Wiedereinf&uuml;hrung der sog. Kronzeugenregelung<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn92" name="_ftnref92"><span class="MsoFootnoteReference">[91]</span></a> dahingehend interpretiert werden.</p>
<p>Die angesprochenen Erweiterungen und Versch&auml;rfungen k&ouml;nnen dabei zum einen zur Folge haben, dass unmittelbar auf Grundlage der neuen Bestimmungen mehr Personen f&uuml;r l&auml;ngere Zeit zu freiheitsentziehenden Sanktionen verurteilt werden. Sie k&ouml;nnen aber auch im bereits erw&auml;hnten Sinne vermittelt &uuml;ber eine Steigerung von Kriminalit&auml;tsfurcht und Punitivit&auml;t zu h&ouml;herer Anzeigebereitschaft und auch zu h&ouml;heren Strafen insgesamt bzw. vornehmlich in dem neu geregelten Kriminalit&auml;tsbereich f&uuml;hren.</p>
<h5>IV.&nbsp; Recht&shy;spre&shy;chung</h5>
<p>Neben den gesetzlichen Regelungen spielen auch die sie beeinflussenden Entscheidungen der h&ouml;chsten Gerichte<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn93" name="_ftnref93"><span class="MsoFootnoteReference">[92]</span></a> eine wichtige Rolle. Punktuell seien bedeutsame Judikate zweier Gerichte angesprochen: die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Jugendstrafvollzug<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn94" name="_ftnref94"><span class="MsoFootnoteReference">[93]</span></a> und die Entscheidungen des EGMR zur Sicherungsverwahrung<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn95" name="_ftnref95"><span class="MsoFootnoteReference">[94]</span></a>.</p>
<h5>1. Jugend&shy;s&shy;traf&shy;vollzug</h5>
<p>Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Jugendstrafvollzug war zum einen besonders wichtig, weil nunmehr endlich die lang geforderte gesetzliche Grundlage auch f&uuml;r Ma&szlig;nahmen und Eingriffe in diesem Bereich geschaffen werden musste, da Jugendstrafvollzug etwas grundlegend anderes darstellt als Erwachsenenstrafvollzug.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn96" name="_ftnref96"><span class="MsoFootnoteReference">[95]</span></a></p>
<p>Zum anderen sind es aber detaillierte Feststellungen des Gerichts, die besondere Aufmerksamkeit verdienen. Zun&auml;chst wird der elementare Grundsatz wiederholt, dass &bdquo;nur ein auf soziale Integration ausgerichteter Strafvollzug der Pflicht zur Achtung der Menschenw&uuml;rde jedes Einzelnen und dem Grundsatz der Verh&auml;ltnism&auml;&szlig;igkeit staatlichen Strafens entspricht&ldquo;.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn97" name="_ftnref97"><sup>[96]</sup></a> F&uuml;r den Jugendstrafvollzug stellt das Gericht dazu Anforderungen an Besuchsm&ouml;glichkeiten, an Unterbringungsmodalit&auml;ten, an den Rechtsschutz und an die personelle und finanzielle Ausstattung auf. Es fordert zudem, dass sich die gesetzlichen Vorgaben f&uuml;r die Ausgestaltung des Vollzuges am Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse orientieren m&uuml;ssen;<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn98" name="_ftnref98"><sup>[97]</sup></a> und zwar nicht nur zum Zeitpunkt des Erlasses des Gesetzes, sondern auch mittels begleitender Evaluationen, deren Ergebnisse ggf. zu Nachbesserungen verpflichten. Das ist eine gerichtliche Inpflichtnahme des Gesetzgebers, die rationale Argumentation unterst&uuml;tzen und m&ouml;glichst objektiven wissenschaftlichen Erkenntnissen Geh&ouml;r verschaffen soll.</p>
<p>Und in der Tat sehen die Jugendstrafvollzugsgesetze regelm&auml;&szlig;ig die Erhebung von Daten und die Orientierung an wissenschaftlichen Erkenntnissen vor.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn99" name="_ftnref99"><span class="MsoFootnoteReference">[98]</span></a> Es bleibt abzuwarten, wie unabh&auml;ngig die erstatteten Berichte sein werden und vor allem wie der Gesetzgeber negative Evaluationsergebnisse behandeln wird. Bisherige Erfahrungen mit dem Einfluss empirischer Erkenntnisse auf gesetzgeberische Entscheidungen stimmen diesbez&uuml;glich allerdings eher pessimistisch.</p>
<h5>2. Siche&shy;rungs&shy;ver&shy;wah&shy;rung</h5>
<p>In der aktuellen kriminalpolitischen und strafrechtswissenschaftlich-krimino&shy;logischen Diskussion von besonderer Relevanz sind des Weiteren die Urteile des Europ&auml;ischen Gerichtshofs f&uuml;r Menschenrechte zur Sicherungsverwahrung und die sich daraus ergebenden Folgen.</p>
<p>In den Urteilen entschied der EGMR, dass die Sicherungsverwahrung in Deutschland eine Strafe darstelle und dementsprechend auch an den Ma&szlig;st&auml;ben der Europ&auml;ischen Menschenrechtskonvention, die f&uuml;r Freiheitsstrafen gelten, zu messen sei. Konkret wurde die Verl&auml;ngerung der Sicherungsverwahrung von zehn Jahren auf eine unbestimmte Zeitspanne im Jahre 1998 wegen der Anwendbarkeit des R&uuml;ckwirkungsverbotes jedenfalls dann mit der Europ&auml;ischen Menschenrechtskonvention (EMRK) f&uuml;r nicht vereinbar erkl&auml;rt, wenn diese auch r&uuml;ckwirkend auf bereits verurteilte Personen Anwendung findet. Auch die Anordnung einer nachtr&auml;glichen Sicherungsverwahrung versto&szlig;e gegen Art. 5&nbsp;I&nbsp;2&nbsp;lit.&nbsp;a EMRK und sei somit konventionswidrig.</p>
<p>Man muss nicht mit der Auffassung des EGMR, der Freiheitsstrafe und Sicherungsverwahrung gleichsetzt, &uuml;bereinstimmen. Ergeben sich doch bereits Unterschiede daraus, dass schon die Androhung von Freiheitsstrafe psychisch vermittelt Straftaten verhindern soll, w&auml;hrend die Sicherungsverwahrung lediglich unmittelbar durch Einwirkung auf den T&auml;ter, also durch Einsperren und bestenfalls durch Betreuung und Therapie, pr&auml;ventive Effekte hervorbringen soll.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn100" name="_ftnref100"><span class="MsoFootnoteReference">[99]</span></a> Aber dennoch kn&uuml;pfen beide Rechtsfolgen an begangene Straftaten an und dienen dazu, zuk&uuml;nftige Straftaten zu verhindern. Und wie der EGMR klarstellt, ist dieses unmittelbare Ankn&uuml;pfen an eine strafbare Handlung Voraussetzung f&uuml;r eine intensiv eingreifende Freiheitsentziehung, sofern keine psychische Erkrankung i.S.d. Art.&nbsp;5&nbsp;I&nbsp;2&nbsp;lit.&nbsp;e EMRK vorliegt. Eine andere Interpretation, die die Sicherungsverwahrung als eine von der strafrechtlichen Verurteilung unabh&auml;ngige, ausschlie&szlig;lich an der Gef&auml;hrlichkeit orientierte Ma&szlig;nahme ansieht &ndash;&nbsp;und sie damit auch nicht dem R&uuml;ckwirkungsverbot unterstellen will&nbsp;&ndash; w&uuml;rde dazu f&uuml;hren, dass es keinen nachvollziehbaren Grund g&auml;be, weshalb der Schutz der Allgemeinheit nicht dadurch verbessert werden sollte, dass mittels j&auml;hrlicher psychologischer Zwangsuntersuchung vermeintlich gef&auml;hrliche Personen identifiziert und der Verwahrung zugef&uuml;hrt werden. Ein Szenario, das m.E. den Versto&szlig; einer solchen Interpretation gegen die Menschenw&uuml;rde offenkundig macht.</p>
<p>Au&szlig;erdem hat der EGMR festgestellt, dass der Vollzug von Sicherungsverwahrung und des Strafvollzugs Parallelen aufweisen.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn101" name="_ftnref101"><span class="MsoFootnoteReference">[100]</span></a> Ein Befund, der auch bereits gegen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum sog. Abstandsgebot<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn102" name="_ftnref102"><span class="MsoFootnoteReference">[101]</span></a> verst&ouml;&szlig;t, nach der Personen in Sicherungsverwahrung wegen des von ihnen erbrachten Sonderopfers &uuml;ber ihre Schuld hinaus gegen&uuml;ber dem Strafvollzug verbesserte Bedingungen erhalten m&uuml;ssen.</p>
<p>Die Gesetzesreform, die seit dem 1.1.2011 in Kraft ist, ist ein unzureichender Schritt, um den Vorgaben des EGMR gerecht zu werden. Zwar sind die Beschr&auml;nkungen der nachtr&auml;glichen Sicherungsverwahrung zu begr&uuml;&szlig;en. Jedoch besteht die M&ouml;glichkeit, nachtr&auml;gliche Sicherungsverwahrung anzuordnen nach der neuen gesetzlichen Regelung f&uuml;r sog. Altf&auml;lle, also Personen, die die Anlasstat vor dem 1.1.2011 begangen haben (Art.&nbsp;316e&nbsp;I EGStGB), f&uuml;r Personen, die zuvor in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht waren (&sect;&nbsp;66b StGB) und f&uuml;r nach Jugendstrafrecht Verurteilte<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn103" name="_ftnref103"><span class="MsoFootnoteReference">[102]</span></a> (&sect;&nbsp;7&nbsp;II JGG, &sect;&nbsp;106&nbsp;V JGG) fort. Auch diese F&auml;lle einer nachtr&auml;glichen Anordnung weisen nicht den vom EGMR geforderten hinreichenden Bezug zur Verurteilung wegen der Tat auf. Die Regelungen m&uuml;ssen daher als konventionswidrig angesehen werden.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn104" name="_ftnref104"><span class="MsoFootnoteReference">[103]</span></a> Zudem ist zu bef&uuml;rchten, wenngleich vom Gesetzgeber intendiert<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn105" name="_ftnref105"><span class="MsoFootnoteReference">[104]</span></a>, dass die vorbehaltene Sicherungsverwahrung wegen des geplanten Verzichts auf die Feststellung eines Hanges und die M&ouml;glichkeit des Vorbehalts bei Erstt&auml;tern eine Renaissance erlebt, die der vollst&auml;ndigen Beibehaltung einer nachtr&auml;glichen Sicherungsverwahrung mindestens entspricht. Auch das neue Therapieunterbringungsgesetz, das sich unmittelbar auf die Personen bezieht, die aufgrund des Urteils des EGMR aus dem Dezember 2009 teilweise bereits aus der Sicherungsverwahrung entlassen wurden bzw. noch zu entlassen sind,<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn106" name="_ftnref106"><span class="MsoFootnoteReference">[105]</span></a> erf&uuml;llt die Vorgaben des EGMR nicht, da erneut eine Inhaftierung durch eine r&uuml;ckwirkende Ankn&uuml;pfung an eine Straftat gerechtfertigt werden soll. Aufgrund der stark pr&auml;ventiven Ausrichtung der Regelungen ist zudem fraglich, ob die Gesetzgebungskompetenz gem. Art.&nbsp;74&nbsp;I&nbsp;Nr.&nbsp;1&nbsp;GG beim Bund liegt.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn107" name="_ftnref107"><span class="MsoFootnoteReference">[106]</span></a></p>
<p>Es scheint dem Gesetzgeber erneut nicht gelungen zu sein, ein in sich schl&uuml;ssiges, rechtstaatlichen Anforderungen gen&uuml;gendes Konzept der Sicherungsverwahrung zu schaffen. Betrachtet man die Situation im Strafvollzug insgesamt gerade auch unter Einbeziehung der Personen, die schwerwiegende Straftaten begangen haben, so ist festzustellen, dass die h&auml;ufig angemahnte, konsequente und richtig angegangene<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn108" name="_ftnref108"><span class="MsoFootnoteReference">[107]</span></a> Ausrichtung des Strafvollzugs am Ziel der Resozialisierung und die dringend notwendige Erweiterung der Behandlungsm&ouml;glichkeiten in sozialtherapeutischen Einrichtungen nie wirklich umgesetzt wurden. Gerade dies w&uuml;rde jedoch erheblich zur Verbesserung des Schutzes der Allgemeinheit und zu einem menschenw&uuml;rdigen Umgang mit den Inhaftierten beitragen. Die Institution der Sicherungsverwahrung verringert demgegen&uuml;ber die Bem&uuml;hungen des Gesetz- und Geldgebers, der Strafvollzugsanstalten und der Strafgefangenen selbst, schon w&auml;hrend des Strafvollzuges effektiv auf ein Leben in Freiheit hinzuwirken. Die Reduktion von Resozialisierungsbem&uuml;hungen betrifft dabei nicht nur diejenigen Gefangenen, die anschlie&szlig;end tats&auml;chlich in den Vollzug der Sicherungsverwahrung kommen. Sie hat Auswirkungen auch auf diejenigen, &uuml;ber denen das Damoklesschwert der nachtr&auml;glichen oder vorbehaltenen Sicherungsverwahrung schwebt und letztlich auch auf das Vollzugsklima insgesamt. Die Abschaffung der Sicherungsverwahrung in allen ihren Formen k&ouml;nnte daher zu einer erheblichen Verbesserung der Vollzugssituation f&uuml;hren und damit unmittelbar dem Schutz der Allgemeinheit zu Gute kommen.</p>
<h5>V.&nbsp;&nbsp; Fazit</h5>
<p>Die Lage des Strafvollzuges aus rechtstaatlicher und humanistischer Sicht ist ernst. Gesetze der L&auml;nder und des Bundes versto&szlig;en teilweise offen, teilweise versteckter gegen Vorgaben des Grundgesetzes und der EMRK. Der Vollzug ist zunehmend von Punitivit&auml;t und Sicherheit gepr&auml;gt. Die f&uuml;r die Inhaftierten wie f&uuml;r die Bev&ouml;lkerung au&szlig;erhalb der Gef&auml;ngnisse so wichtige Resozialisierung tritt in den meisten Bereichen immer weiter in den Hintergrund. Auch das Versprechen, mehr Sicherheit zu schaffen, wird von den Gef&auml;ngnissen nicht eingel&ouml;st.</p>
<p>Die Analyse der Probleme, die Frage nach der Verbesserung der Situation im Strafvollzug und in anderen Formen der Inhaftierung sowie die Suche nach Alternativen zum Strafvollzug sind daher dr&auml;ngender denn je.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref17" name="_ftn17"><span class="MsoFootnoteReference">*</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Jens Puschke</i> ist akademischer Rat am Institut f&uuml;r Kriminologie und Wirtschaftsstrafrecht der Universit&auml;t Freiburg. Er ist au&szlig;erdem Mitglied im Bundesvorstand der Humanistischen Union.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref18" name="_ftn18"><span class="MsoFootnoteReference">[17]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Statistisches Bundesamt, Rechtspflege: Bestand der Gefangenen und Verwahrten in den deutschen Justizvollzugsanstalten, 2010.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref19" name="_ftn19"><span class="MsoFootnoteReference">[18]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Statistisches Bundesamt, Rechtspflege: Strafvollzug &ndash; Demographische und kriminologische Merkmale der Strafgefangenen zum Stichtag 31.3., Fachserie 10/Reihe 4.1, 2009, Tabelle 6.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref20" name="_ftn20"><span class="MsoFootnoteReference">[19]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Zum 31.03.2010 waren 1.354 Straf- und Untersuchungsgefangene abwesend, s. Statistisches Bundesamt, Rechtspflege: Bestand der Gefangenen und Verwahrten in den deutschen Justizvollzugsanstalten, 2010.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref21" name="_ftn21"><span class="MsoFootnoteReference">[20]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Errechnet aus Statistisches Bundesamt, Rechtspflege: Bestand der Gefangenen und Verwahrten in den deutschen Justizvollzugsanstalten, 2010 und Statistisches Jahrbuch, 2010.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref22" name="_ftn22"><span class="MsoFootnoteReference">[21]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; S. die &Uuml;bersichtskarte f&uuml;r die Gefangenenraten in Europa im Jahr 2008 Greifswalder Inventar zum Strafvollzug unter:</p>
<p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; <a href="http://www.rsf.uni-greifswald.de/duenkel/gis/internationale-daten/europa.html" rel="nofollow noopener">http://www.rsf.uni-greifswald.de/duenkel/gis/internationale-daten/europa.html</a> [20.2.2011].</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref23" name="_ftn23"><span class="MsoFootnoteReference">[22]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>West</i>, Bureau of Justice Statistics: Prison Inmates at Midyear 2009 &ndash; Statistical Tables, Juni 2010, S.&nbsp;2.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref24" name="_ftn24"><span class="MsoFootnoteReference">[23]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Ohne Personen im psychiatrischen Krankenhaus und in der Entziehungsanstalt.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref25" name="_ftn25"><span class="MsoFootnoteReference">[24]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Statistisches Bundesamt, Rechtspflege: Ausgew&auml;hlte Zahlen f&uuml;r die Rechtspflege, Fachserie 10/Reihe 1, 2010, Tabelle 4.3 (f&uuml;r das Jahr 1993 Stichtagserhebung zum 31.12. und Ergebnisse f&uuml;r Hamburg aus dem Jahr 1991; f&uuml;r das Jahr 2003 Stichtagserhebung zum 30.11.).</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref26" name="_ftn26"><span class="MsoFootnoteReference">[25]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Statistisches Bundesamt, Rechtspflege: Bestand der Gefangenen und Verwahrten in den deutschen Justizvollzugsanstalten, 2010.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref27" name="_ftn27"><span class="MsoFootnoteReference">[26]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Statistisches Bundesamt, Rechtspflege: Strafvollzug &ndash; Demographische und kriminologische Merkmale der Strafgefangenen zum Stichtag 31.3., Fachserie 10/Reihe 4.1, 2009, Tabelle 1.1.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref28" name="_ftn28"><span class="MsoFootnoteReference">[27]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Statistisches Bundesamt, Rechtspflege: Bestand der Gefangenen und Verwahrten in den deutschen Justizvollzugsanstalten, 2010.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref29" name="_ftn29"><span class="MsoFootnoteReference">[28]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>D&uuml;nkel/Geng/Morgenstern</i>, Rechtstats&auml;chliche Analysen, aktuelle Entwicklungen und Problemlagen des Strafvollzugs in Deutschland, 2010, S.&nbsp;15.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref30" name="_ftn30"><span class="MsoFootnoteReference">[29]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; EGMR Urteil vom 17.12.2009 &ndash; 19359/04&nbsp;M./Deutschland = NJW 2010, 2495; Urteil vom 13.1.2010 &ndash; 6587/04&nbsp;H./Deutschland.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref31" name="_ftn31"><span class="MsoFootnoteReference">[30]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; S. unter V.2.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref32" name="_ftn32"><span class="MsoFootnoteReference">[31]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Statistisches Bundesamt, Rechtspflege: Strafvollzug &ndash; Demographische und kriminologische Merkmale der Strafgefangenen zum Stichtag 31.3.,Fachserie 10/Reihe 4.1, 2009, Tabelle 1.1. und Tabelle 6.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref33" name="_ftn33"><span class="MsoFootnoteReference">[32]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Statistisches Bundesamt, Rechtspflege: Strafvollzug &ndash; Demographische und kriminologische Merkmale der Strafgefangenen zum Stichtag 31.3., Fachserie 10/Reihe 4.1, 2009, Tabelle 1.1.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref34" name="_ftn34"><span class="MsoFootnoteReference">[33]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Vgl. Statistisches Bundesamt, Rechtspflege: Strafverfolgung, Fachserie 10/Reihe&nbsp;3/ 2009, Tabelle 3.1. Im Jahr 2009 ergingen 102 von 104 Verurteilungen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Mordes.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref35" name="_ftn35"><span class="MsoFootnoteReference">[34]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Vgl. PKS-Zeitreihen 1987 bis 2009, Tabelle 20.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref36" name="_ftn36"><span class="MsoFootnoteReference">[35]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Singelnstein/Stolle</i>, Die Sicherheitsgesellschaft, 2.&nbsp;Aufl.&nbsp;2008, S.&nbsp;81&nbsp;ff.; vgl. auch <i>Suhling/Schott</i>, Der Anstieg der Gefangenenzahlen in Deutschland &ndash; Folge der Kriminalit&auml;tsentwicklung oder wachsender Strafh&auml;rte?, Forschungsberichte des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachen e.V. Nr. 82, S.&nbsp;52&nbsp;ff.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref37" name="_ftn37"><span class="MsoFootnoteReference">[36]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; S. Greifswalder Inventar zum Strafvollzug unter: <a href="http://www.rsf.uni-greifswald.de/duenkel/gis/erwachsenenvollzug/insassenstruktur.html" rel="nofollow noopener">http://www.rsf.uni-greifswald.de/duenkel/gis/erwachsenenvollzug/insassenstruktur.html</a> [20.2.2011].</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref38" name="_ftn38"><span class="MsoFootnoteReference">[37]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; S. zur Ver&auml;nderung hin zu einer sog. Risiko- bzw. Sicherheitsgesellschaft nur <i>Prittwitz</i>, Strafrecht und Risiko, 1993, S.&nbsp;49&nbsp;ff.; <i>Singelnstein/Stolle</i>, Die Sicherheitsgesellschaft, 2.&nbsp;Aufl.&nbsp;2008, S.&nbsp;33&nbsp;ff.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref39" name="_ftn39"><span class="MsoFootnoteReference">[38]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Gegen diesen Begriff wendet sich <i>J&uuml;nschke</i> in diesem Band, S.&nbsp;63.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref40" name="_ftn40"><span class="MsoFootnoteReference">[39]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Personen in U-Haft wurden nicht ber&uuml;cksichtigt, da diese grunds&auml;tzlich im geschlossenen Vollzug untergebracht sind.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref41" name="_ftn41"><span class="MsoFootnoteReference">[40]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Statistisches Bundesamt, Rechtspflege: Bestand der Gefangenen und Verwahrten in den deutschen Justizvollzugsanstalten, 2010. Der kurzeitig besonders starke R&uuml;ckgang der Personen im offenen Vollzug in den Jahren 2006 und 2007 ist darauf zur&uuml;ckzuf&uuml;hren, dass der Stichtag des 31.3. in diesen Jahren auf einen Freitag bzw. Samstag fiel und an diesen Tagen gerade die Gefangenenpopulation im offenen Vollzug durch urlaubsbedingte Abwesenheit kleiner ist.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref42" name="_ftn42"><span class="MsoFootnoteReference">[41]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Statistisches Bundesamt, Rechtspflege: Bestand der Gefangenen und Verwahrten in den deutschen Justizvollzugsanstalten, 2010.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref43" name="_ftn43"><span class="MsoFootnoteReference">[42]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Gesetzlich vorgesehene Voraussetzungen sind nur die Zustimmung des Gefangenen, seine Eignung und die Verneinung einer Entweichungs- oder Missbrauchsgefahr, s. <i>Lesting</i>, in: Feest (Hrsg.), StVollzG, 5.&nbsp;Aufl. 2006, &sect;&nbsp;10&nbsp;Rn. 8&nbsp;ff.; zu einer nicht sachgem&auml;&szlig;en Eignungspr&uuml;fung auch <i>Eisenberg</i>, Kriminologie, 6.&nbsp;Aufl. 2005, &sect;&nbsp;36&nbsp;Rn.&nbsp;33.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref44" name="_ftn44"><span class="MsoFootnoteReference">[43]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Statistisches Bundesamt, Rechtspflege: Bestand der Gefangenen und Verwahrten in den deutschen Justizvollzugsanstalten, 2010.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref45" name="_ftn45"><span class="MsoFootnoteReference">[44]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Ullenbruch</i>, in: Schwind/B&ouml;hm/Jehle/Laubenthal (Hrsg.), Strafvollzugsgesetz, 5.&nbsp;Aufl. 2009, &sect;&nbsp;11 Rn.&nbsp;6.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref46" name="_ftn46"><span class="MsoFootnoteReference">[45]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Ullenbruch</i>, in: Schwind/B&ouml;hm/Jehle/Laubenthal (Hrsg.), Strafvollzugsgesetz, 5.&nbsp;Aufl. 2009, &sect;&nbsp;11 Rn.&nbsp;6.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref47" name="_ftn47"><span class="MsoFootnoteReference">[46]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Ullenbruch</i>, in: Schwind/B&ouml;hm/Jehle/Laubenthal (Hrsg.), Strafvollzugsgesetz, 5.&nbsp;Aufl. 2009, &sect;&nbsp;11 Rn.&nbsp;6.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref48" name="_ftn48"><span class="MsoFootnoteReference">[47]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Vgl. auch die Forderungen von <i>Preusker</i> S. 97 (104), <i>Goerdeler</i> S.&nbsp;105 (125&nbsp;ff.) und <i>Goeckenjan</i> S.&nbsp;135 (149, 154) in diesem Band.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref49" name="_ftn49"><span class="MsoFootnoteReference">[48]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Bundesministeriums der Justiz &ndash; Personalsituation im Justizvollzug &ndash; &Uuml;bersicht bundesweit, Stand 1.9.2009.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref50" name="_ftn50"><span class="MsoFootnoteReference">[49]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Auskunft des Bundesministeriums der Justiz, Stand 1.9.2009.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref51" name="_ftn51"><span class="MsoFootnoteReference">[50]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; S. <i>Wydra</i>, in: Schwind/B&ouml;hm/Jehle/Laubenthal (Hrsg.), Strafvollzugsgesetz, 5.&nbsp;Aufl. 2009, &sect;&nbsp;155 Rn.&nbsp;3.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref52" name="_ftn52"><span class="MsoFootnoteReference">[51]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; S. zu dieser Hoffnung auch <i>Goerdeler</i> S.&nbsp;105 (131&nbsp;f.) und <i>Goeckenjan</i> S.&nbsp;135 (154) in diesem Band.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref53" name="_ftn53"><span class="MsoFootnoteReference">[52]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Kritisch zur Sozialtherapie innerhalb der Strafvollzugsanstalten <i>Feest</i> in diesem Band, S.&nbsp;81&nbsp;(85).</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref54" name="_ftn54"><span class="MsoFootnoteReference">[53]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Niemz</i>, Sozialtherapie im Strafvollzug, 2010, S.&nbsp;7&nbsp;f.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref55" name="_ftn55"><span class="MsoFootnoteReference">[54]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Niemz</i>, Sozialtherapie im Strafvollzug, 2010, S.&nbsp;8; Statistisches Bundesamt, Rechtspflege: Bestand der Gefangenen und Verwahrten in den deutschen Justizvollzugsanstalten, 2010.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref56" name="_ftn56"><span class="MsoFootnoteReference">[55]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; S. <i>Hefendehl</i> MschrKrim, 93 (2010), 24&nbsp;(39).</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref57" name="_ftn57"><span class="MsoFootnoteReference">[56]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; S. <i>Hefendehl</i> MschrKrim, 93 (2010), 24&nbsp;ff.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref58" name="_ftn58"><span class="MsoFootnoteReference">[57]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Niemz</i>, Sozialtherapie im Strafvollzug, 2010, S.&nbsp;25.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref59" name="_ftn59"><span class="MsoFootnoteReference">[58]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Singelnstein/Stolle</i>, Die Sicherheitsgesellschaft, 2.&nbsp;Aufl.&nbsp;2008, S.&nbsp;37&nbsp;ff.; <i>Hefendehl/Hohmann</i> ZRP 2001, 23 (26); s. zum erh&ouml;hten Sicherheitsbed&uuml;rfnis auch <i>J&uuml;nschke</i> in diesem Band, S.&nbsp;63 (64).</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref60" name="_ftn60"><span class="MsoFootnoteReference">[59]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Statistisches Bundesamt, Rechtspflege: Strafverfolgung (Fachserie 10/Reihe&nbsp;3/1999-2009), Tabelle 2.3.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref61" name="_ftn61"><span class="MsoFootnoteReference">[60]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; S. hierzu <i>Jakobs</i> HRRS 2004, 98. Der Begriff des &bdquo;Feindstrafrechts&ldquo; weist dabei auf eine Entwicklung vor allem im Bereich des materiellen und prozessualen Strafrechts hin, bei der rechtsstaatliche Garantien f&uuml;r bestimmte Personen nur noch eingeschr&auml;nkt gelten. Diese Personen werden zunehmend als Feinde der Gesellschaft behandelt, die sich selbst au&szlig;erhalb des grunds&auml;tzlich geltenden Rechts f&uuml;r B&uuml;rger gestellt haben und schwer reintegrierbar sein sollen. Zur umfassenden Kritik an dem Konzept vgl. <i>Albrecht</i>, Kriminologie, 3.&nbsp;Aufl.&nbsp;2005, &sect;&nbsp;6&nbsp;D.; <i>Greco</i>, Feindstrafrecht, 2010; <i>Hefendehl</i> StV 2005, 156&nbsp;ff.; <i>H&ouml;rnle</i> GA 2006, 80 (89&nbsp;ff.); <i>Sch&uuml;nemann</i> GA 2001, 205 (210&nbsp;ff.); <i>Sauer</i> NJW 2005,&nbsp;1703&nbsp;ff.; zu weiteren Nachweisen s. <i>Heinrich</i> ZStW 121 (2009), 94 (101, Fn.&nbsp;37).</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref62" name="_ftn62"><span class="MsoFootnoteReference">[61]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; BGBl. I 2006, 2034.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref63" name="_ftn63"><span class="MsoFootnoteReference">[62]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; BVerfGE 116, 69.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref64" name="_ftn64"><span class="MsoFootnoteReference">[63]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; BayStVollzG vom 10.12.2007 (BayGVBl 2007, 866); JVollzGB-BaW&uuml; vom 10.11.2009 (BaW&uuml;GBl 2009, 545); HmbStVollzG vom 14.7.2009 (HmbGVBl I 2009, 257); NJVollzG vom 14.12.2007 (Nds.GVBl. 2007 720), HStVollzG vom 28.6.2010 (HessGVBl I 2010, 185).</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref65" name="_ftn65"><span class="MsoFootnoteReference">[64]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Vgl. <i>Ostendorf</i>, in: Ostendorf (Hrsg.), Jugendstrafvollzugsrecht 2009, Erster Abschn., Rn.&nbsp;3.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref66" name="_ftn66"><span class="MsoFootnoteReference">[65]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; S. <i>D&uuml;nkel/Geng/Morgenstern</i>, Rechtstats&auml;chliche Analysen, aktuelle Entwicklungen und Problemlagen des Strafvollzugs in Deutschland, 2010, S.&nbsp;2.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref67" name="_ftn67"><span class="MsoFootnoteReference">[66]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; S. Strafrechtswissenschaftler, Strafvollzugsrechtler und Kriminologen sprechen sich gegen die &Auml;nderungsvorschl&auml;ge der F&ouml;deralismuskommission aus: &bdquo;Gesetzgebungskompetenz f&uuml;r den Strafvollzug muss beim Bund bleiben&ldquo;, abrufbar unter: <a href="http://www.dvjj.de/download.php?id=243" rel="nofollow noopener">http://www.dvjj.de/download.php?id=243</a><span class="MsoHyperlink"><u> </u></span>[20.2.2011]; s. auch <i>Poll&auml;hne</i>, Stellungnahme f&uuml;r den Hessischen Landtag zum Gesetzentwurf der Landesregierung f&uuml;r ein Gesetz zur Schaffung und &Auml;nderung hessischer Vollzugsgesetze vom 09.11.2009 (Drucksache 18/1396), 2010, S.&nbsp;2.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref68" name="_ftn68"><span class="MsoFootnoteReference">[67]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>D&uuml;nkel</i>, Die Farce der F&ouml;deralismusreform &ndash; ein Vergleich der vorliegenden Gesetzesentw&uuml;rfe zum Jugendstrafvollzug, Stand 24.9.2007, abrufbar unter: <a href="http://www.rsf.uni-greifswald.de/fileadmin/mediapool/lehrstuehle/duenkel/Stand_JuVoG_24_9_2007.pdf" rel="nofollow noopener">http://www.rsf.uni-greifswald.de/fileadmin/mediapool/lehrstuehle/duenkel/Stand_JuVoG_24_9_2007.pdf</a> [20.2.2011].</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref69" name="_ftn69"><span class="MsoFootnoteReference">[68]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>D&uuml;nkel/Sch&uuml;ler-Springorum</i> ZfStrVo 55 (2006), 145.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref70" name="_ftn70"><span class="MsoFootnoteReference">[69]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; S. auch <i>Poll&auml;hne</i>, Stellungnahme f&uuml;r den Hessischen Landtag zum Gesetzentwurf der Landesregierung f&uuml;r ein Gesetz zur Schaffung und &Auml;nderung hessischer Vollzugsgesetze vom 09.11.2009 (Drucksache 18/1396), 2010, S.&nbsp;6.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref71" name="_ftn71"><span class="MsoFootnoteReference">[70]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Lesting</i>, in: Feest (Hrsg.), StVollzG, 5.&nbsp;Aufl. 2006, &sect;&nbsp;10&nbsp;Rn.&nbsp;6.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref72" name="_ftn72"><span class="MsoFootnoteReference">[71]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Vgl. &sect;&nbsp;13&nbsp;I&nbsp;2 HStVollzG.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref73" name="_ftn73"><span class="MsoFootnoteReference">[72]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; &sect;&nbsp;2&nbsp;I&nbsp;2 Buch&nbsp;1 JVollzGB-BaW&uuml;.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref74" name="_ftn74"><span class="MsoFootnoteReference">[73]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; S. <i>Poll&auml;hne</i>, Stellungnahme f&uuml;r den Hessischen Landtag zum Gesetzentwurf der Landesregierung f&uuml;r ein Gesetz zur Schaffung und &Auml;nderung hessischer Vollzugsgesetze vom 09.11.2009 (Drucksache 18/1396), 2010, S.&nbsp;6; s. auch &sect;&nbsp;83&nbsp;II JStVollG-Bln, hierzu <i>Eisenberg/Singelnstein</i> ZKJ 2007, 184 (188).</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref75" name="_ftn75"><span class="MsoFootnoteReference">[74]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Vgl. &sect;&nbsp;55&nbsp;I&nbsp;HStVollzG, wenn auch mit weiter &Ouml;ffnungsklausel in Nr.&nbsp;6.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref76" name="_ftn76"><span class="MsoFootnoteReference">[75]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Vgl. <i>Eisenberg</i> NStZ 2008, 250 (258); <i>Fiedler/Vogel</i>, in: Ostendorf (Hrsg.), Jugendstrafvollzugsrecht 2009, F&uuml;nfter Abschn., Rn.&nbsp;8.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref77" name="_ftn77"><span class="MsoFootnoteReference">[76]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; BGBl.&nbsp;I&nbsp;1998, 160.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref78" name="_ftn78"><span class="MsoFootnoteReference">[77]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; BGBl.&nbsp;I&nbsp;2002, 3344.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref79" name="_ftn79"><span class="MsoFootnoteReference">[78]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; BGBl.&nbsp;I&nbsp;2004, 1838.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref80" name="_ftn80"><span class="MsoFootnoteReference">[79]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; BGBl.&nbsp;I&nbsp;2008, 1212.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref81" name="_ftn81"><span class="MsoFootnoteReference">[80]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Vgl. <i>Kinzig</i> NJW 2011, 177 (178&nbsp;ff.).</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref82" name="_ftn82"><span class="MsoFootnoteReference">[81]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; S. auch unter V.2.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref83" name="_ftn83"><span class="MsoFootnoteReference">[82]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; BGBl.&nbsp;I&nbsp;2009,&nbsp;2437.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref84" name="_ftn84"><span class="MsoFootnoteReference">[83]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; BGBl.&nbsp;I&nbsp;2003,&nbsp;3007; BGBl.&nbsp;I&nbsp;2008,&nbsp;2149.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref85" name="_ftn85"><span class="MsoFootnoteReference">[84]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; BGBl.&nbsp;I&nbsp;2007,&nbsp;1786.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref86" name="_ftn86"><span class="MsoFootnoteReference">[85]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; BGBl.&nbsp;I&nbsp;2007,&nbsp;354.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref87" name="_ftn87"><span class="MsoFootnoteReference">[86]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; BGBl.&nbsp;I&nbsp;1998, 164. So wurde etwa die Mindeststrafe f&uuml;r den besonders schweren Fall des Betruges von einem Jahr Freiheitsstrafe auf sechs Monate Freiheitsstrafe abgesenkt.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref88" name="_ftn88"><span class="MsoFootnoteReference">[87]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Vereinzelt wurden durch die Rechtsprechung bestimmte Verhaltensweisen aus dem Bereich des Strafbaren entnommen bzw. h&ouml;here Anforderungen an den Nachweis der Strafbarkeit gestellt.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref89" name="_ftn89"><span class="MsoFootnoteReference">[88]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; BGBl.&nbsp;I&nbsp;1994, 1168.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref90" name="_ftn90"><span class="MsoFootnoteReference">[89]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; BGBl.&nbsp;I&nbsp;1998, 164.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref91" name="_ftn91"><span class="MsoFootnoteReference">[90]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; BGBl.&nbsp;I&nbsp;1998, 164</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref92" name="_ftn92"><span class="MsoFootnoteReference">[91]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; BGBl.&nbsp;I&nbsp;2007, 3198.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref93" name="_ftn93"><span class="MsoFootnoteReference">[92]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Allerdings werden die Vorgaben der h&ouml;chsten Gerichte im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens oder in der praktischen Ausgestaltung des Vollzuges h&auml;ufig nicht hinreichend beachtet. Auch die Rechtsprechung der Fachgerichte st&ouml;&szlig;t dann an ihre Grenzen, wenn Strafvollzugsbeh&ouml;rden renitent die Umsetzung der Beschl&uuml;sse verweigern. S. hierzu <i>Feest/Lesting</i>, in: M&uuml;ller/Sander/V&aacute;lkov&aacute; (Hrsg.), Festschrift f&uuml;r Ulrich Eisenberg, 2009, S.&nbsp;675&nbsp;ff.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref94" name="_ftn94"><span class="MsoFootnoteReference">[93]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; BVerfGE 116, 69.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref95" name="_ftn95"><span class="MsoFootnoteReference">[94]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; EGMR Urteil vom 17.12.2009 &ndash; 19359/04&nbsp;M./Deutschland = NJW 2010, 2495; Urteil vom 13.1.2010 &ndash; 6587/04&nbsp;H./Deutschland.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref96" name="_ftn96"><span class="MsoFootnoteReference">[95]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; S. zum diesem Urteil auch <i>Goerdeler</i> in diesem Band, S.&nbsp;105 (132&nbsp;ff.).</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref97" name="_ftn97"><span class="MsoFootnoteReference">[96]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; BVerfGE 116, 69&nbsp;(85).</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref98" name="_ftn98"><span class="MsoFootnoteReference">[97]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; BVerfGE 116, 69&nbsp;(90).</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref99" name="_ftn99"><span class="MsoFootnoteReference">[98]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Vgl. etwa &sect;&nbsp;87&nbsp;Buch&nbsp;4 JVollzGB-BaW&uuml;.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref100" name="_ftn100"><span class="MsoFootnoteReference">[99]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Zur Notwendigkeit einer Orientierung des Strafrechts an einer psychischen Vermittlung s. <i>Puschke</i>, in: Hefendehl (Hrsg.), Grenzenlose Vorverlagerung des Strafrechts?, 2010, S.&nbsp;9&nbsp;(24&nbsp;ff.).</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref101" name="_ftn101"><span class="MsoFootnoteReference">[100]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; EGMR NJW 2010, 2495 (2498&nbsp;f.).</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref102" name="_ftn102"><span class="MsoFootnoteReference">[101]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; BVerfG NJW 2004, 739 (744).</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref103" name="_ftn103"><span class="MsoFootnoteReference">[102]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; S. zur Verfassungs- und Konventionswidrigkeit der jugendstrafrechtlichen Regelungen <i>Eisenberg</i> JR 2010, 314&nbsp;ff.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref104" name="_ftn104"><span class="MsoFootnoteReference">[103]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; So auch <i>Kinzig</i> NJW 2011, 177 (180).</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref105" name="_ftn105"><span class="MsoFootnoteReference">[104]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; BT-Drs. 17/3403, S.&nbsp;43.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref106" name="_ftn106"><span class="MsoFootnoteReference">[105]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; BT-Drs. 17/3403, S.&nbsp;31&nbsp;f.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref107" name="_ftn107"><span class="MsoFootnoteReference">[106]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; S. hierzu <i>Kinzig</i> NJW 2011, 177 (181).</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref108" name="_ftn108"><span class="MsoFootnoteReference">[107]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Kritisch zu einfachem Reformismus <i>Rehn</i> in diesem Band, S.&nbsp;75 (79&nbsp;ff.).</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/thema/strafvollzug-in-deutschland-eine-bestandsaufnahme/">Strafvollzug in Deutschland  eine Bestandsaufnahme</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Braucht unsere Gesellschaft Strafe? Welche Alternativen gibt es im Vergleich zum  deutschen Strafvollzugssystem?</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/thema/braucht-unsere-gesellschaft-strafe-welche-alternativen-gibt-es-im-vergleich-zum-deutschen-strafvol/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 30 Mar 2011 11:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Strafvollzug 2010]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Aus: Jens Puschke (Hrsg.), Strafvollzug in Deutschland. Strukturelle Defizite, Reformbedarf und Alternativen, S. 37-61 Der vorliegende Beitrag zeigt &#8211;&#160;ausgehend von der deutschen Situation&#160;&#8211; auf, welche Alternativen es zur Regelung von Konflikten zum und im Strafrechtssystem geben kann. Zur&#252;ckgegriffen wird auf Modelle, die den theoretischen Konzepten der Restorative und/oder Transformative Justice angeh&#246;ren. Im Einzelnen handelt es [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/thema/braucht-unsere-gesellschaft-strafe-welche-alternativen-gibt-es-im-vergleich-zum-deutschen-strafvol/">Braucht unsere Gesellschaft Strafe? Welche Alternativen gibt es im Vergleich zum  deutschen Strafvollzugssystem?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Aus: Jens Puschke (Hrsg.), Strafvollzug in Deutschland. Strukturelle Defizite, Reformbedarf und Alternativen, S. 37-61</p>
<p>Der vorliegende Beitrag zeigt &ndash;&nbsp;ausgehend von der deutschen Situation&nbsp;&ndash; auf, welche Alternativen es zur Regelung von Konflikten zum und im Strafrechtssystem geben kann. Zur&uuml;ckgegriffen wird auf Modelle, die den theoretischen Konzepten der Restorative und/oder Transformative Justice angeh&ouml;ren. Im Einzelnen handelt es sich um den T&auml;ter-Opfer-Ausgleich, die Family Group Conference und Peace Circles in der Form von Sentencing Circles und Ho&#8217;oponopono.</p>
<h5>I.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Ausgangs&shy;si&shy;tua&shy;tion</h5>
<p>Die Ausgangssituation des Strafvollzuges f&uuml;r das Jahr 2010 beschreiben <i>D&uuml;nkel</i>, <i>Geng</i> und <i>Morgenstern</i><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn110" name="_ftnref110"><sup>[108]</sup></a> wie folgt: Die Gefangenenrate in Deutschland ist seit 2003 r&uuml;ckl&auml;ufig, die Untersuchungshaftzahlen sind seit 1994 um die H&auml;lfte zur&uuml;ckgegangen. Deutschland geh&ouml;rt im europ&auml;ischen Vergleich zu den L&auml;ndern mit den niedrigsten Gefangenen- und Untersuchungshaftraten. Der bef&uuml;rchtete Paradigmenwechsel im Jugendstrafvollzug aufgrund der Jugendstrafvollzugsgesetze zum Schutz der Allgemeinheit<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn111" name="_ftnref111"><sup>[109]</sup></a> und ein &bdquo;Wettbewerb der Sch&auml;bigkeit&ldquo; durch die neue rechtliche f&ouml;derale Struktur sei ausgeblieben. Teilweise h&auml;tten die L&auml;nder sogar erheblich investiert<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn112" name="_ftnref112"><sup>[110]</sup></a>. Wenn die Situation des Strafvollzuges sich positiv darstellt, k&ouml;nnte unklar bleiben, warum &uuml;berhaupt die Frage nach Alternativen zum deutschen Strafvollzugssystem gestellt werden soll. Kritisches wird durch die neueste Kommentierung von <i>B&ouml;hm</i> und <i>Jehle</i> zu den Erwachsenenvollzugsgesetzen der L&auml;nder Bayern, Hamburg und Niedersachsen angemerkt. U.a. wird aufgezeigt, dass das Vollzugsziel sich von der Resozialisierung hin zur Sicherheit der Allgemeinheit verschoben hat<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn113" name="_ftnref113"><sup>[111]</sup></a>. Angleichungs-, Gegensteuerungs- und Integrationsgrundsatz w&uuml;rden zum Teil restriktiv interpretiert<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn114" name="_ftnref114"><sup>[112]</sup></a> und die Stellung des Gefangenen sei in Bayern und Hamburg am Risikoprinzip ausgerichtet, w&auml;hrend es in Niedersachsen auf die Mitarbeitsbereitschaft des Gefangenen ankomme<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn115" name="_ftnref115"><sup>[113]</sup></a>. Auch <i>D&uuml;nkel</i>, <i>Geng</i> und <i>Morgenstern</i><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn116" name="_ftnref116"><sup>[114]</sup></a> konstatieren negative Entwicklungen des Strafvollzuges in den letzten Jahren: Die Zahlen der in den Ma&szlig;regelvollzugs- und Entziehungsanstalten untergebrachten Straft&auml;ter habe sich in den westlichen Bundesl&auml;ndern seit 1980 verdreifacht. Gleiches gelte durch die restriktive Entlassungspraxis bei einer Stichtagsz&auml;hlung f&uuml;r die Sicherungsverwahrten seit 1990. Seit 1977 gebe es vermehrte Verurteilungen zu &bdquo;lebensl&auml;nglich&ldquo;. Die Insassenstruktur ver&auml;ndere sich. Es gebe viele K&ouml;rperverletzungen und Bet&auml;ubungsmitteldelikte, je nach Bundesland s&auml;&szlig;en sogar T&auml;ter mit leichten Bet&auml;ubungsmittelverst&ouml;&szlig;en ein. Die Gewalt im Strafvollzug sei gestiegen. Die Zahl der Gewaltt&auml;ter im Erwachsenenvollzug liege zwischen 20 und 40%, im Jugendstrafvollzug teilweise &uuml;ber 60%. Zudem gebe es &ndash; abh&auml;ngig vom Bundesland &ndash; einen Anstieg von Gefangenen mit Migrationshintergrund. <i>D&uuml;nkel</i>, <i>Geng</i> und <i>Morgenstern</i> res&uuml;mieren: Es &bdquo;wird deutlich, dass Gefangenenraten nicht Schicksal, sondern in erster Linie Ergebnis kriminalpolitischer Orientierungen und der justiziellen Entscheidungspraxis sind.&ldquo;<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn117" name="_ftnref117"><sup>[115]</sup></a>.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn118" name="_ftnref118"><sup>[116]</sup></a></p>
<p>Befunde der Viktimologie<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn119" name="_ftnref119"><sup>[117]</sup></a>, des Abolitionismus<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn120" name="_ftnref120"><sup>[118]</sup></a>, der Kritischen Kriminologie<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn121" name="_ftnref121"><sup>[119]</sup></a> und der Peacemaking Criminology<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn122" name="_ftnref122"><sup>[120]</sup></a> zeigen, dass eine Konfliktbearbeitung durch das Strafrechtssystem f&uuml;r die Konfliktbeteiligten h&auml;ufig problematisch ist. W&auml;hrend <i>Foucault</i> verdeutlicht, dass das Strafrecht historisch lediglich als ein Machtinstrument des Souver&auml;ns<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn123" name="_ftnref123"><sup>[121]</sup></a> entstanden ist<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn124" name="_ftnref124"><sup>[122]</sup></a>, setzen sich andere Autoren mit den Wirkungen des Strafrechtssystems auf die Konfliktbeteiligten auseinander. Viktimologische Untersuchungen zeigen, dass Opfer h&auml;ufig durch das Strafrechtssystem bewusst oder unbewusst sekund&auml;r viktimisiert werden, indem sie im Strafverfahren die Funktion des Zeugen &uuml;bernehmen, aber an ihnen als Menschen wenig Interesse besteht<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn125" name="_ftnref125"><sup>[123]</sup></a>. Auch wenn sich die Situation durch die in den letzten drei&szlig;ig Jahren eingebrachten Ver&auml;nderungen der Strafprozessordnung und durch andere Gesetze<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn126" name="_ftnref126"><sup>[124]</sup></a>, zuletzt das Zweite Opferrechtsreformgesetz<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn127" name="_ftnref127"><sup>[125]</sup></a>, verbessert hat, bleibt das urspr&uuml;nglich beschriebene Problem bestehen. Das Strafrechtssystem formuliert den eigentlichen Konflikt zwischen den Beteiligten um in einen Rechtskonflikt, der mit dem Ausgangskonflikt nichts mehr zu tun hat<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn128" name="_ftnref128"><sup>[126]</sup></a>. Insofern geht es im Strafverfahren darum, den Rechtsfrieden wiederherzustellen. Dies geschieht durch gezielte Leidzuf&uuml;gung<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn129" name="_ftnref129"><sup>[127]</sup></a>. Gegen Ver&auml;nderungstendenzen entwickelt das Strafrechtssystem sowohl auf der Ebene des Strafverfahrens als auch auf der Ebene des Strafvollzugs Immunisierungsstrategien<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn130" name="_ftnref130"><sup>[128]</sup></a>. Wenn also die Grundannahme ist, dass dem Leid der Opfer einer Straftat kein weiteres Leid des Opfers, seiner Angeh&ouml;rigen, des T&auml;ters, seiner Angeh&ouml;rigen und der Gesellschaft zugef&uuml;gt werden soll und es um die Suche nach L&ouml;sungen f&uuml;r die Zukunft aller Konfliktbeteiligen geht, ist die Frage nach Alternativen zum Strafvollzugssystem berechtigt.</p>
<h5>II.&nbsp;&nbsp;&nbsp; Ebenen und Kriterien der Alter&shy;na&shy;ti&shy;ven&shy;suche </h5>
<p>Um nach Alternativen Ausschau halten zu k&ouml;nnen und ihre Qualit&auml;t zu &uuml;berpr&uuml;fen, bedarf es zun&auml;chst einer Kl&auml;rung, welche Kriterien eine Alternative erf&uuml;llen soll und auf welcher Ebene der Konfliktregelung &ndash;&nbsp;vor dem Eintritt in das Strafrechtssystem, w&auml;hrend des Strafverfahrens oder im Strafvollzug&nbsp;&ndash; die Alternative ansetzen soll. Letzteres l&auml;sst sich am besten am Trichtermodell von Kerner<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn131" name="_ftnref131"><sup>[129]</sup></a> (Schaubild 1)<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn132" name="_ftnref132"><sup>[130]</sup></a> verdeutlichen. Die Alternativensuche kann bereits vor dem ersten Polizeikontakt ansetzen und damit den Eintritt in das Strafrechtssystem gleich zu Beginn verhindern. Eine andere M&ouml;glichkeit w&auml;re der Einsatz von Alternativen auf der Ebene der Polizei. Sofern weiterhin im Sinne des Legalit&auml;tsprinzips verfahren werden soll, k&ouml;nnte &uuml;ber Alternativen erst auf der Ebene der Staatsanwaltschaft nachgedacht werden. Soll die Gewaltenteilung beibehalten werden, bedarf es der Alternativen auf der Ebene des Strafgerichtes und wenn es lediglich um Alternativen im Vollzug ginge, m&uuml;sste der Strafvollzug n&auml;her betrachtet werden. Die Kurzbeschreibung stellt das Strafverfahren stark verk&uuml;rzt dar, um den wesentlichen Gedankengang zu verdeutlichen. Die im Weiteren dargestellten Alternativen k&ouml;nnen &ndash; so hier die These &ndash; auf allen Ebenen eingesetzt werden. Auf welcher Ebene der Leser die Alternativen einsetzen bzw. wirken lassen m&ouml;chte, ist die pers&ouml;nliche Entscheidung des Lesenden. Bereits existente kriminalpolitische Modelle, die gr&ouml;&szlig;tenteils unter dem Stichwort &bdquo;Alternativen&ldquo; gehandelt wurden bzw. werden, sind die Kontrollierte Heroinabgabe und die Elektronische Fu&szlig;fessel. W&auml;hrend die Kontrollierte Heroinabgabe f&uuml;r Schwerstabh&auml;ngige nunmehr seit 2009 bundesweit die Kriminalisierung bereits vor der Ebene der Polizei beendet, sollte die Fu&szlig;fessel eine Alternative zum Strafvollzug sein. Dazu h&auml;tte das Strafvollzugsgesetz ge&auml;ndert werden m&uuml;ssen. Das einzige Bundesland, das die Elektronische Fu&szlig;fessel bisher eingef&uuml;hrt hat, ist Hessen. Rechtlich hat Hessen die Fu&szlig;fessel allerdings als Weisung gestaltet. Sie wird durch den Richter angeordnet<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn133" name="_ftnref133"><sup>[131]</sup></a>. Damit ist ein Net-Widening-Effekt<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn134" name="_ftnref134"><sup>[132]</sup></a>, d.h. Personen, die ansonsten keine derart starke Weisung erhalten h&auml;tten, bekommen eine Elektronische Fu&szlig;fessel, nicht ausgeschlossen.</p>
<p>Ob nach dem hier zugrunde gelegten Verst&auml;ndnis die Kontrollierte Heroinabgabe und die Elektronische Fu&szlig;fessel tats&auml;chlich Alternativen sind, kann der Leser sich selbst anhand der gesetzten Kriterien f&uuml;r eine Alternative beantworten.</p>
<p>Wie im vorherigen Kapitel bereits dargestellt, muss es insbesondere um eine Leidreduzierung durch die Alternative im Vergleich zum Strafrechtssystem gehen. Die Bed&uuml;rfnisse der Opfer, ihrer jeweiligen Angeh&ouml;rigen sollten ber&uuml;cksichtigt werden, um sekund&auml;re Viktimisierungen zu vermeiden. Ebenso sollten die Bed&uuml;rfnisse des T&auml;ters und seiner Angeh&ouml;rigen mit einbezogen werden, um eine aktive Verantwortungs&uuml;bernahme zu erm&ouml;glichen, die eine Verbindlichkeit gegen&uuml;ber dem Opfer sicherstellt, die ein passiv erduldetes Verfahren nicht bewirken kann. Die Konfliktregelung muss an der Zukunft ausgerichtet sein. Eine Wiederherstellung des urspr&uuml;nglichen Zustandes birgt die Gefahr in sich, die Ursachen und Gr&uuml;nde f&uuml;r die Straftat nicht zu beseitigen, sondern den R&uuml;ckfall bereits in die L&ouml;sung &bdquo;einzuschreiben&ldquo;. Ziel ist es, den sozialen &ndash;&nbsp;und nicht nur den Rechts-&nbsp;&ndash; Frieden herzustellen, der den Konflikt zwischen allen Beteiligten befriedet. Wie solche Alternativen aussehen k&ouml;nnen, wird im Folgenden dargestellt.</p>
<h5>III.&nbsp;&nbsp; Alter&shy;na&shy;tiven</h5>
<p>Ausgehend von den zuvor festgelegten Kriterien f&uuml;r eine Alternative gibt es unterschiedliche theoretische Konzepte und praktische Umsetzungen derselben. Zum besseren Verst&auml;ndnis werden zun&auml;chst die theoretischen Konzepte kurz vorgestellt, bevor konkrete praktische Umsetzungen, insbesondere in Deutschland, n&auml;her beschrieben werden.</p>
<h5>1.&nbsp;&nbsp; Theore&shy;ti&shy;sche Konzepte</h5>
<p>Die hier vorgestellten Alternativen lassen sich zwei theoretischen Richtungen zuordnen: Der Restorative Justice und/oder der Transformative Justice. Im Rahmen der Diskussion um Restorative und Transformative Justice taucht h&auml;ufig auch der Begriff bzw. das Konzept der Transitional Justice auf. Transitional Justice besch&auml;ftigt sich mit Konfliktregelungen f&uuml;r Gesellschaften in Nachkriegszust&auml;nden<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn135" name="_ftnref135"><sup>[133]</sup></a>. Der vorliegende Beitrag konzentriert sich auf Alternativen zum deutschen Strafvollzugssystem. Deshalb erfolgt lediglich eine Betrachtung der theoretischen Ans&auml;tze der Restorative und Transformative Justice und aus diesen beiden Ans&auml;tzen ableitbare in der Praxis umsetzbare Alternativen. Beide Konzepte haben das Ziel, die soziale Gleichheit und den sozialen Frieden herzustellen und die &Uuml;bernahme von Verantwortung zu bewirken. Dies soll &uuml;ber einen Aushandlungsprozess im sozialen Dialog zwischen allen Beteiligten geschehen<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn136" name="_ftnref136"><sup>[134]</sup></a>. Transformative Justice geht in ihrem Anwendungsbereich &uuml;ber die Restorative Justice hinaus. Sie besch&auml;ftigt sich mit Gerechtigkeitsfragen, die nicht im strafrechtlichen Zusammenhang stehen. Die Gr&uuml;nde des Konfliktes werden auch in strukturellen Zusammenh&auml;ngen gesehen. Ziel ist es zudem, Ver&auml;nderungen auf struktureller Ebene zu bewirken und Sicherheit durch &bdquo;Community-Building&ldquo; herbeizuf&uuml;hren<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn137" name="_ftnref137"><sup>[135]</sup></a>. Ob ein tiefgreifender Unterschied zwischen den theoretischen Ans&auml;tzen der Restorative und Transformative Justice besteht, h&auml;ngt von den Vertretern des Konzeptes ab und den jeweiligen praktischen Umsetzungen. <i>Llewellyn</i> und <i>Howse</i>, die ein Gutachten 1998 f&uuml;r die kanadische Regierung zu Restorative Justice erstellten, beschreiben insofern ein theoretisches Konzept, das sich kaum noch von Transformative Justice unterscheiden l&auml;sst<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn138" name="_ftnref138"><sup>[136]</sup></a>. &Auml;hnliches zeichnet sich bei der Darstellung von Restorative Justice Programmen aus der Sicht der Vereinten Nationen ab<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn139" name="_ftnref139"><sup>[137]</sup></a>. Allerdings wird sowohl an den dort dargestellten unterschiedlichen Programmen als auch an den durch die Vereinten Nationen herausgegebenen &bdquo;Basic Principles on the use of restorative justice programmes in criminal matters&ldquo; deutlich, dass die Einbindung in das nationale (Straf)Rechtssystem zu Verk&uuml;rzungen der Transformative Justice f&uuml;hren kann<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn140" name="_ftnref140"><sup>[138]</sup></a>. Dementsprechend sind Transformative und Restorative Justice dann nicht mehr deckungsgleich. Die aktuellen Ausf&uuml;hrungen von <i>Domenig</i> f&uuml;r den deutschen Sprachraum zeigen auf, welche restriktiveren Konzepte zurzeit bereits durchgef&uuml;hrt werden und welche Schwierigkeiten bei der Umsetzung von Transformative Justice entstehen k&ouml;nnten<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn141" name="_ftnref141"><sup>[139]</sup></a>.</p>
<p>Hier interessieren praktische Umsetzungen, deshalb wird auf genaue Abgrenzungsfragen der beiden theoretischen Ans&auml;tze nicht weiter eingegangen. Eine Typologie der praktischen Umsetzungen von Restorative Justice haben <i>McCold</i> und <i>Wachtel</i><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn142" name="_ftnref142"><sup>[140]</sup></a> entwickelt (Schaubild 2).</p>
<p><u>Schaubild 2: Typologie der praktischen Umsetzungen von Restorative Justice</u></p>
<p><i>McCold/Wachtel</i> EForum 2003, 1 (3)</p>
<p>Deutlich wird, bei Konfliktregelungsmodellen der Restorative Justice in der von <i>McCold</i> und <i>Wachtel</i> vorgenommenen Kategorisierung handelt es sich gleichzeitig auch um Modelle der Transformative Justice. Ein Zusammenspiel zwischen Opferaspekten, T&auml;terverantwortung und &bdquo;Communities of Care&ldquo; muss stattfinden. Im Einzelnen werden die praktischen Umsetzungen der Family Group Conferences (Neuseeland), der Community Conferences (Australien<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn143" name="_ftnref143"><sup>[141]</sup></a>) und der Peace Circles (Kanada) genannt. Der T&auml;ter-Opfer-Ausgleich (TOA) erscheint nur in der Schnittmenge Opfer-T&auml;ter und wird den Restorative-Justice-Ans&auml;tzen nicht zugerechnet. Dies ist in dem weiten Verst&auml;ndnis der Restorative Justice im Sinne von Transformative Justice von <i>McCold</i> und <i>Wachtel</i> begr&uuml;ndet. Die engere Definition von Restorative Justice, die eine Konfliktregelung zwischen Opfer und T&auml;ter &ndash; ohne Einbeziehung der &bdquo;Community&ldquo; oder nur unter stark begrenzter Einbeziehung derselben &ndash; gen&uuml;gen l&auml;sst, wird insbesondere in Deutschland und im europ&auml;ischen Raum vertreten<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn144" name="_ftnref144"><sup>[142]</sup></a>. Hier geht es um Alternativen zum Strafvollzugssystem, deshalb soll einerseits nur eine Betrachtung strafrechtlich relevanter Konflikte im Sinne der Restorative Justice erfolgen, andererseits werden aber &ndash; um die gesamte Bandbreite der Alternativen zumindest anzudeuten &ndash; auch Alternativen dargestellt, die von einem Teil der Autoren als Alternativen im Sinne der Transformative Justice eingesch&auml;tzt werden. Mit <i>Llewellyn</i> und <i>Howse</i><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn145" name="_ftnref145"><sup>[143]</sup></a> sind die Kriterien f&uuml;r eine Restorative Justice in der Praxis die Folgenden: Es muss sich um einen strafrechtlich relevanten Konflikt handeln. Alle am Konflikt Beteiligten (Opfer, T&auml;ter, Angeh&ouml;rige, Freunde, Bekannte, Community) werden mit einbezogen. Die Teilnahme ist freiwillig. Im Dialog werden die Verletzungen aller Beteiligten gesucht und dann genau bezeichnet. Es gilt das Prinzip des &bdquo;Truth-telling&ldquo; im Sinne der subjektiven und sich dann bildenden intersubjektiven Wirklichkeit (nicht im Sinne einer objektiv gegebenen Wirklichkeit). Die Konfliktbeteiligten m&uuml;ssen sich begegnen. Ihre Rechte sind die gesamte Zeit gesch&uuml;tzt. Den Prozess begleitet ein &bdquo;Facilitator&ldquo;, ein neutraler Dritter, der lediglich den Dialog erm&ouml;glicht. Ziel des Prozesses ist die (Re)Integration anhand eines Zukunftsplanes. Strafe wird in die Konfliktregelung nicht mit einbezogen. Zur Wirksamkeits&uuml;berpr&uuml;fung und Qualit&auml;tssicherung muss eine Evaluation erfolgen<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn146" name="_ftnref146"><sup>[144]</sup></a>.</p>
<p>Welche praktischen Umsetzungen gibt es international und mit Bezug zu Deutschland?</p>
<h5>2.&nbsp;&nbsp; Praktische Umsetzungen</h5>
<p>Die bekannteste praktische Umsetzung der Restorative Justice ist in Deutschland der T&auml;ter-Opfer-Ausgleich. Varianten der Family Group Conferences finden sich als Modellprojekt unter dem Titel Verwandtschaftsrat oder Familienrat im Jugendhilfeverfahren wieder oder im strafrechtlichen Kontext als Modellprojekt Gemeinschaftskonferenzen Elmshorn<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn147" name="_ftnref147"><sup>[145]</sup></a>. Peace Circles gibt es in Deutschland bisher nicht. Um die erweiterten M&ouml;glichkeiten und Umsetzungsformen &uuml;ber bisher in Deutschland existente M&ouml;glichkeiten zu verdeutlichen, werden diese anhand der Sentencing Circles in Kanada und der Variante des Ho&#8217;oponopono aus Hawaii im Folgenden dargestellt.</p>
<p>Der T&auml;ter-Opfer-Ausgleich sollte in den 1980er-Jahren lediglich &uuml;ber &sect;&nbsp;46 StGB (Strafzumessung) ber&uuml;cksichtigt werden und die Begeisterung &uuml;ber dieses neue Instrument hielt sich insbesondere unter Strafjuristen zun&auml;chst in Grenzen. Mittlerweile hat sich der T&auml;ter-Opfer-Ausgleich etabliert. Dies findet Ausdruck in der normativen Festschreibung in den &sect;&sect;&nbsp;153a&nbsp;I&nbsp;2 Nr.&nbsp;5, 155a,&nbsp;b StPO (als Diversionsentscheidung bereits auf Staatsanwaltschaftsebene f&uuml;r den Erwachsenenbereich), &sect;&sect;&nbsp;45, 47, 10&nbsp;I&nbsp;3 Nr.&nbsp;7 JGG (im Jugend- und gegebenenfalls Heranwachsendenbereich als Diversionsentscheidung durch die Staatsanwaltschaft und das Gericht oder als Weisung durch das Gericht) und &sect;&nbsp;46a Nr.&nbsp;1 StGB (im Rahmen der Strafzumessung)<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn148" name="_ftnref148"><sup>[146]</sup></a>. Genaue Zahlen f&uuml;r die einzelnen Bereiche liegen nur f&uuml;r &sect;&nbsp;153 I 2 Nr.&nbsp;5 StPO detailliert vor<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn149" name="_ftnref149"><sup>[147]</sup></a>: Bei einer Diversionsrate von 54% im Jahr 2008 &ndash; davon 80,3% Einstellungen durch die Staatsanwaltschaft &ndash; lag der prozentuale Anteil der TOA-Einstellungen an den Verfahren, die insgesamt nach &sect;&nbsp;153a StPO eingestellt worden waren, bei 4,8%. W&auml;hrend der Anteil im Saarland 14% erreichte, belief er sich in Berlin auf 1,2% und in Th&uuml;ringen auf 1,4%. Der Anteil der Abgeurteilten, denen auferlegt wurde, sich um einen T&auml;ter-Opfer-Ausgleich zu bem&uuml;hen, lag bundesweit bei 0,1%. F&uuml;r den Bereich des Jugendstrafrechts mit einer Diversionsrate von 70% liegen lediglich Daten f&uuml;r den LG-Bezirk Flensburg vor, deren Repr&auml;sentativit&auml;t f&uuml;r das Bundesgebiet nicht nachgewiesen ist<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn150" name="_ftnref150"><sup>[148]</sup></a>.</p>
<p>Der Verlauf des T&auml;ter-Opfer-Ausgleichs geschieht entlang der von <i>Llewellyn</i> und <i>Howse</i> beschriebenen Kriterien. Unterschiedliche Modelle existieren wie der Dialog im Dreieck (klassisches Modell f&uuml;r ein Opfer und einen T&auml;ter), das Gemischte Doppel (bei Paarkonflikten) und das Staffelrad (f&uuml;r ein Opfer und mehrere T&auml;ter)<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn151" name="_ftnref151"><sup>[149]</sup></a>. Die Abfrage bez&uuml;glich der Bereitschaft zu einem T&auml;ter-Opfer-Ausgleich findet erstmals bei geeigneten F&auml;llen auf der Ebene der Polizei statt. Die endg&uuml;ltige Entscheidung trifft die Staatsanwaltschaft oder sp&auml;ter das Gericht. Insofern kann die Freiwilligkeit f&uuml;r den T&auml;ter kritisch gesehen werden. Eine erneute Abfrage bzgl. der Bereitschaft erfolgt dann durch das T&auml;ter-Opfer-Ausgleich-B&uuml;ro. Die TOA-Standards f&uuml;r Deutschland<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn152" name="_ftnref152"><sup>[150]</sup></a> beschreiben den konkreten Verlauf wie folgt: Zun&auml;chst erfolgt eine schriftliche Kontaktaufnahme mit Bedenkzeit. Dann finden getrennte Vorgespr&auml;che statt. Es folgt eine Entscheidungsphase f&uuml;r oder gegen den T&auml;ter-Opfer-Ausgleich. Sofern die Entscheidung von beiden Beteiligten f&uuml;r den T&auml;ter-Opfer-Ausgleich getroffen wird, kommt es zum Ausgleichsgespr&auml;ch. Dieses gestaltet sich in f&uuml;nf Phasen: &bdquo;1. Kl&auml;rung der Gespr&auml;chsvoraussetzungen, 2. Darstellung der subjektiven Sichtweisen, 3. Tatauseinandersetzung und emotionale Tataufarbeitung, 4. L&ouml;sungsm&ouml;glichkeiten sammeln und verhandeln, 5. Ergebnisse festhalten (Vereinbarung)&ldquo;<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn153" name="_ftnref153"><sup>[151]</sup></a>. Zum Schluss erfolgt ein Abschlussbericht an den Auftraggeber (Staatsanwaltschaft oder Gericht; sofern der TOA au&szlig;erhalb des Kenntnisbereichs der Strafverfolgungsbeh&ouml;rden stattgefunden hat, entf&auml;llt dieser). Welche F&auml;lle dem T&auml;ter-Opfer-Ausgleich im Rahmen des Strafverfahrens zugewiesen werden, ist abh&auml;ngig davon, inwieweit eine Ber&uuml;cksichtigung im Diversionsverfahren oder im normalen strafprozessualen Verlauf erfolgen soll. Allgemein ist eine Ber&uuml;cksichtigung bei allen Straftaten &uuml;ber &sect;&nbsp;46a Nr.&nbsp;1 StGB im Rahmen der Strafzumessung als Strafmilderungsgrund und &ndash; sofern die konkrete Straferwartung unter einem Jahr Freiheitsstrafe oder 360 Tagess&auml;tzen liegt &ndash; ein Absehen von Strafe f&uuml;r den T&auml;ter m&ouml;glich<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn154" name="_ftnref154"><sup>[152]</sup></a>. Das bedeutet, dass eine Strafmilderung grunds&auml;tzlich auch bei schwerster Kriminalit&auml;t &ndash; zum Beispiel einem versuchten T&ouml;tungsdelikt &ndash; m&ouml;glich ist. Im &Uuml;brigen muss zwischen Jugendlichen und Erwachsenen unterschieden werden. F&uuml;r Jugendliche und gegebenenfalls Heranwachsende gelten die Normen des Jugendgerichtsgesetzes. Der T&auml;ter-Opfer-Ausgleich kann hier einerseits im Rahmen einer Diversionsentscheidung gem. &sect;&sect;&nbsp;45, 47 JGG erfolgen oder als Weisung durch den Richter gem. &sect;&nbsp;10 I&nbsp;3 Nr.&nbsp;7 JGG. Im Rahmen der Diversion konkretisieren die einzelnen Diversionsrichtlinien der Bundesl&auml;nder<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn155" name="_ftnref155"><sup>[153]</sup></a> die gesetzlichen Regelungen. Im Erwachsenenrecht ist eine Einstellung gem. &sect;&nbsp;153a I 2 Nr.&nbsp;5 StPO nur m&ouml;glich, wenn es sich bei der Straftat um ein Vergehen handelt. Dies w&auml;ren zum Beispiel Delikte wie die einfache und gef&auml;hrliche K&ouml;rperverletzung, der Diebstahl, besonders schwere F&auml;lle des Diebstahls und der Diebstahl mit Waffen, Bandendiebstahl, Wohnungseinbruchdiebstahl sowie der Betrug. Die TOA-Richtlinien der einzelnen Bundesl&auml;nder treffen dann n&auml;here Regelungen, wann ein geeigneter Fall f&uuml;r einen TOA vorliegt. Zum Beispiel die im Februar dieses Jahres aktualisierte TOA-Richtlinie Niedersachsens<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn156" name="_ftnref156"><sup>[154]</sup></a> h&auml;lt F&auml;lle der mittleren Kriminalit&auml;t f&uuml;r geeignet, in Ausnahmef&auml;llen auch solche der schweren Kriminalit&auml;t oder Kleinkriminalit&auml;t. Insbesondere liege eine Eignung vor bei Gewaltanwendung gegen eine Person und Verm&ouml;gens- oder Eigentumsdelikten.</p>
<p>Die letzte bundesweite TOA-Statistik f&uuml;r das Jahr 2005 f&uuml;r Deutschland gibt den folgenden &Uuml;berblick<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn157" name="_ftnref157"><sup>[155]</sup></a>: Die T&auml;ter-Opfer-Ausgleiche betrafen von der T&auml;terseite zu 57,9% Erwachsene und zu 42,1% Jugendliche und Heranwachsende. Insgesamt gab es &uuml;ber 3.000 Ausgangsf&auml;lle mit &uuml;ber 10.000 beteiligten Personen. Zu 86,6% geschah die Einleitung im Vorverfahren, zu 75% &uuml;ber die Staatsanwaltschaft. Der Tatvorwurf lautete in 52,8% der F&auml;lle: Straftat gegen die k&ouml;rperliche Unversehrtheit. 65,4% der T&auml;ter waren m&auml;nnlich, um die 80% der Gesch&auml;digten und &uuml;ber 78% der Beschuldigten besitzen die deutsche Nationalit&auml;t. 76,8% der Beschuldigten und 57% der Opfer waren zu einem T&auml;ter-Opfer-Ausgleich bereit. In 82,1% der Ausgleichsgespr&auml;che kam es zu einer einvernehmlichen, abschlie&szlig;enden Regelung. In 89% der F&auml;lle wurde die vereinbarte Leistung ganz oder teilweise erbracht (teilweise bezieht sich insbesondere auf Ratenzahlungsvereinbarungen, die zum Zeitpunkt der Erfassung in der Statistik noch nicht vollst&auml;ndig abgeschlossen waren). In 81,2% der F&auml;lle erfolgte eine Einstellung des Strafverfahrens durch die Staatsanwaltschaft. Einschr&auml;nkend zu diesen Daten bemerken die Bearbeiter des Berichtes f&uuml;r das Justizministerium &ndash; <i>Kerner</i> und <i>Hartmann</i> &ndash;, dass es sich nicht um repr&auml;sentative Daten handelt. Lediglich 28 Einrichtungen haben die Daten f&uuml;r 2005 weitergeleitet<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn158" name="_ftnref158"><sup>[156]</sup></a>. Bundesl&auml;nder wie Hamburg und Bremen wurden zum Beispiel nicht erfasst<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn159" name="_ftnref159"><sup>[157]</sup></a>. Aufgrund der 20-j&auml;hrigen Praxis des T&auml;ter-Opfer-Ausgleichs in Deutschland hat es mittlerweile unterschiedliche Versuche der Evaluation des Erfolges des T&auml;ter-Opfer-Ausgleiches gegeben. Hierzu muss zun&auml;chst die Frage der Erfolgsdefinition gekl&auml;rt werden. Aus strafjustizieller Sicht werden h&auml;ufig die folgenden Erfolgskriterien genannt: geringe R&uuml;ckfallquote, Rechtsfrieden, Kostenreduzierung. Generell ist die Sanktionenforschung im Hinblick auf die R&uuml;ckfallquoten in Deutschland nur sehr begrenzt vorhanden, insbesondere bezogen auf Forschungen mit Kontrollgruppendesign<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn160" name="_ftnref160"><sup>[158]</sup></a>. Die vorliegenden Untersuchungen zum T&auml;ter-Opfer-Ausgleich zeigen teilweise unterschiedliche Ergebnisse<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn161" name="_ftnref161"><sup>[159]</sup></a>. <i>Lippelt</i><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn162" name="_ftnref162"><sup>[160]</sup></a> fasst die Ergebnisse zu den Kriterien R&uuml;ckfallquote und Kostenreduzierung wie folgt zusammen: Zun&auml;chst ist die Frage der R&uuml;ckfallquote methodisch schwer zu erheben. Normalerweise k&ouml;nnte diese nur anhand von Dunkelfeldforschungen vollst&auml;ndig erhoben werden, hinzu kommen m&uuml;ssten unterschiedliche Messzeitpunkte &uuml;ber mehrere Jahre und eine Vergleichsgruppe, die die gleichen Ausgangsbedingungen hatte, bei der aber kein T&auml;ter-Opfer-Ausgleich durchgef&uuml;hrt worden ist. Eine solche Untersuchung existiert bisher nicht. Teilweise werden Einzelkriterien erf&uuml;llt genauso wie bei R&uuml;ckfalluntersuchungen zum Strafvollzug. Als vorl&auml;ufiges Ergebnis kann insofern lediglich festgestellt werden, dass der T&auml;ter-Opfer-Ausgleich bei einer geringeren Belastung der Beteiligten zu keinen schlechteren R&uuml;ckfallergebnissen als eine formale strafrechtliche Sanktion f&uuml;hrt<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn163" name="_ftnref163"><sup>[161]</sup></a>. <i>Lippelt</i> f&uuml;hrt zu den Kosten aus: Ein Strafverfahren mit T&auml;ter-Opfer-Ausgleich koste ca. 667,&#8211; Euro, ein Gerichtsverfahren bei Erwachsenen im Durchschnitt 646,&#8211; Euro, bei Jugendlichen je nach Delikt zwischen 689,&#8211; und 767,&#8211; Euro. In dieser Rechnung sind allerdings die Kosten der Rechtsanw&auml;lte, Rechtspfleger und Sachkosten nicht enthalten<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn164" name="_ftnref164"><sup>[162]</sup></a>. Der Rechtsfrieden wird durch die Einbettung des T&auml;ter-Opfer-Ausgleiches in das normale Strafverfahren wiederhergestellt. <i>R&ouml;ssner</i> zieht insoweit folgendes Fazit: &bdquo;Im empirisch ermittelten ung&uuml;nstigsten Fall hat der TOA keinen messbaren Erfolg und entspricht in der pr&auml;ventiven Wirkung aber immer noch einer traditionellen Ma&szlig;nahme. Selbst dann ist er im geeigneten Fall das vorzugsw&uuml;rdige Mittel, weil es sich um die klar eingriffsmildere Sanktion mit der Ber&uuml;cksichtigung von Opferbelangen und der Konfliktregelung handelt.&ldquo;<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn165" name="_ftnref165"><sup>[163]</sup></a>.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn166" name="_ftnref166"><sup>[164]</sup></a></p>
<p>F&uuml;r die vorliegende Untersuchung besteht entlang der Kriterien f&uuml;r eine Alternative eine andere Definition f&uuml;r Erfolg: Leidreduzierung, Ber&uuml;cksichtigung der Bed&uuml;rfnisse von Opfern, T&auml;tern und jeweiligen Angeh&ouml;rigen, Zukunftsorientierung und Herstellung des sozialen Friedens. Ein Hauptkriterium zur Erhebung kann in diesem Sinne die Zufriedenheit der Konfliktbeteiligten mit dem Verfahren sein. Die postalische Untersuchung von <i>Kunz</i><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn167" name="_ftnref167"><sup>[165]</sup></a> &ndash;&nbsp;R&uuml;cklaufquote: 61,02%, entspricht 155 Teilnehmern von 254&nbsp;&ndash; aus dem Jahr 2006 ergibt f&uuml;r Teilbereiche von Sachsen das folgende Bild: Die Beteiligten waren mit dem Ausgleich &uuml;berwiegend zufrieden. Allerdings zeigte sich, dass ein Teil der Opfer mit der Wiedergutmachungsvereinbarung unzufrieden war, weil sie sich zu der Vereinbarung durch den Vermittler gedr&auml;ngt gef&uuml;hlt hatten. Zudem f&uuml;hlten sich nur 16,8% der Beschuldigten durch den Vermittler in den Einzelgespr&auml;chen ernst genommen. Dies lag u.a. daran, dass vielen Beschuldigten der Ablauf des TOA unklar war, dieser aber nicht noch einmal genauer erl&auml;utert wurde. Diese Ergebnisse sprechen f&uuml;r einen T&auml;ter-Opfer-Ausgleich. Sie verdeutlichen jedoch auch, dass nur gut geschulte Vermittler bzw. &bdquo;Facilitator&ldquo; im Bereich des T&auml;ter-Opfer-Ausgleichs eingesetzt werden d&uuml;rfen. Ansonsten werden lediglich die Fehler des Strafverfahrens f&uuml;r das Opfer (sekund&auml;re Viktimisierung) und den T&auml;ter (fehlende Verantwortungs&uuml;bernahme) reproduziert. Die beabsichtigte Totalerhebung f&uuml;r die Landeshauptstadt Hannover im Zeitraum 2008 bis Mitte 2009 von <i>Lippelt</i><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn168" name="_ftnref168"><sup>[166]</sup></a> scheiterte an der geringen Aussch&ouml;pfungsquote ihrer Untersuchung. Von 118 T&auml;tern konnte nur an 50 T&auml;ter und an die entsprechenden 37 Opfer ein Fragebogen versandt werden. Es ergab sich eine R&uuml;cklaufquote f&uuml;r die T&auml;ter von 32% und f&uuml;r die Opfer von 29,7%. Auch bei diesen Daten wird die Fachkompetenz des Vermittlers als neutralem Dritten wieder hervorgehoben, wenn einige Gesch&auml;digte diesen als parteiisch wahrgenommen haben. Zudem wird deutlich, dass die Vorgespr&auml;che zur Information einen wichtigen Anteil darstellen, weil ein Teil der Beteiligten das Instrument des T&auml;ter-Opfer-Ausgleichs nicht kennt. Eine repr&auml;sentative Studie zum T&auml;ter-Opfer-Ausgleich bei Erwachsenen f&uuml;r NRW wurde von <i>Bals</i> und anderen f&uuml;r das Jahr 2001 durchgef&uuml;hrt<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn169" name="_ftnref169"><sup>[167]</sup></a>. Eine &Uuml;berpr&uuml;fung im Hinblick auf Verst&auml;ndnis und Sympathie unter den Beteiligten zeigte, dass positive Emotionen entstehen k&ouml;nnen oder verst&auml;rkt werden<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn170" name="_ftnref170"><sup>[168]</sup></a>. Bzgl. der Zufriedenheit und der empfundenen Fairness des Verfahrens ergaben sich ebenfalls positive Werte, die teilweise aber zwischen Opfern und Beschuldigten variierten<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn171" name="_ftnref171"><sup>[169]</sup></a>. Eine Sonderauswertung<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn172" name="_ftnref172"><sup>[170]</sup></a> im Hinblick auf die Effizienz &ndash; entlang der Kriterien Akzeptanz des Verfahrens durch die Beteiligten, Erf&uuml;llung der Erwartungen von T&auml;ter und Opfer und Abschluss mit einvernehmlicher Regelung sowie Einhaltung der Vereinbarung &ndash; des TOA in F&auml;llen h&auml;uslicher Gewalt zeigte ebenfalls positive Werte. Die Ergebnisse sind mit denen von F&auml;llen nicht h&auml;uslicher Gewalt vergleichbar. Allerdings merkt <i>Bals</i> kritisch an, dass es teilweise bei der Zuweisung der F&auml;lle m&ouml;glicherweise zu Fehlern auf der Ebene der Staatsanwaltschaft kommt<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn173" name="_ftnref173"><sup>[171]</sup></a>.</p>
<p>Die vorliegenden Daten und Untersuchungen zeigen, dass der T&auml;ter-Opfer-Ausgleich die oben gesetzten Kriterien f&uuml;r eine Alternative f&uuml;r die direkten Konfliktbeteiligten (Opfer und T&auml;ter) gr&ouml;&szlig;tenteils erf&uuml;llt. Inwieweit der soziale Frieden durch den T&auml;ter-Opfer-Ausgleich &uuml;ber den Ausgleich zwischen den direkt Beteiligten hinaus auch gesamtgesellschaftlich gesichert wird, kann nicht beantwortet werden. Einerseits spricht die Implementierung des TOA innerhalb des Strafrechtssystems wie in Deutschland begrenzt auf den direkten Konflikt zwischen Opfer und T&auml;ter, eher gegen ein solches Potential. Andererseits hat sich der T&auml;ter-Opfer-Ausgleich etabliert und erm&ouml;glicht es, gesamtgesellschaftlich f&uuml;r andere Konfliktregelungsm&ouml;glichkeiten zu sensibilisieren. W&auml;hrend der T&auml;ter-Opfer-Ausgleich zumeist nur einen Dialog zwischen Opfer und T&auml;ter beinhaltet, gehen andere Modelle wie die Family Group Conference und Peace Circles &uuml;ber diese Zweier-Konstellation hinaus. Bei ihnen wird die &bdquo;Community&ldquo; in die Konfliktregelung mit einbezogen.</p>
<p>Die Idee der Family Group Conferences (FGC) stammt urspr&uuml;nglich aus der Maori-Kultur in Neuseeland<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn174" name="_ftnref174"><sup>[172]</sup></a>. 1989 wurde das Verfahren &uuml;ber den Children, Young Persons and their Families Act eingef&uuml;hrt. Eine Erweiterung erfolgte 1994. An den Konferenzen nehmen in der Regel der Jugendliche, seine Familie, Verwandte, Unterst&uuml;tzer, das Opfer und seine Unterst&uuml;tzer oder deren Vertreter sowie der Youth Justice Coordinator und ein Polizist teil, gegebenenfalls auch ein Anwalt des Jugendlichen und ein Sozialarbeiter. Mittlerweile sind die FGC in Neuseeland in das Strafverfahren f&uuml;r Jugendliche installiert. W&auml;hrend Polizeidiversion bei leichteren Delikten angewandt wird, kommen FGC bei mittelschweren und schweren Delikten mit Ausnahme von T&ouml;tungsdelikten und besonderem &ouml;ffentlichen Interesse zum Tragen. Die Einberufung einer FGC kann sowohl informell als auch formell erfolgen. Der Ablauf gestaltet sich in der Regel wie folgt: 1. Einf&uuml;hrung und Vorstellungsrunde, 2. Darstellung des Tathergangs durch den Polizeibeamten und im Anschluss Austausch der Beteiligten &uuml;ber ihre Sichtweisen, 3. Allgemeine Diskussion &uuml;ber die Tat, Ursachen, Wiedergutmachungsm&ouml;glichkeiten, 4. Jugendlicher wird mit seiner Familie allein gelassen, um einen L&ouml;sungsvorschlag zu entwickeln, 5. Gesamte Konferenz diskutiert den Vorschlag, gegebenenfalls wird &uuml;ber weitere Empfehlungen an das Gericht nachgedacht<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn175" name="_ftnref175"><sup>[173]</sup></a>. In Deutschland wird das Verfahren der FGC in zwei unterschiedlichen Varianten in Modellprojekten erprobt. Einerseits in der Form der Gemeinschaftskonferenzen als Alternative im Rahmen des Strafverfahrens, andererseits als Familienrat/Verwandtschaftsrat im Rahmen der Jugendhilfeplanung.</p>
<p>In Kooperation unterschiedlicher Partner begann Ende 2006 ein Modellprojekt zu Gemeinschaftskonferenzen in Elmshorn<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn176" name="_ftnref176"><sup>[174]</sup></a>, das zurzeit noch andauert<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn177" name="_ftnref177"><sup>[175]</sup></a>. Zielgruppe sind Jugendliche und Heranwachsende, die keine Intensivt&auml;ter sind, aber die Schwelle einfacher Diversionsf&auml;lle bereits &uuml;berschritten haben. Das Verfahren wird als erweiterter T&auml;ter-Opfer-Ausgleich bezeichnet, der mittelschwere bis schwere Straftaten regeln soll<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn178" name="_ftnref178"><sup>[176]</sup></a>. Beide Konfliktbeteiligten k&ouml;nnen Unterst&uuml;tzer mitbringen. Anwesend ist auch ein Polizeibeamter. Die &bdquo;Community&ldquo; wird in der Form der &bdquo;Caring Others&ldquo; mit einbezogen. Der Ablauf gestaltet sich wie folgt<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn179" name="_ftnref179"><sup>[177]</sup></a>: Nach der Zuweisung des Falles durch die Staatsanwaltschaft und das Gericht und der Zustimmung der Konfliktbeteiligten im Rahmen von telefonischen Vorgespr&auml;chen begr&uuml;&szlig;t die Mediatorin die Anwesenden und er&ouml;ffnet die Veranstaltung, u.a. mit dem Hinweis auf die Verschwiegenheit (1). Danach stellt der Polizeibeamte den Fall aus der Sicht der Strafverfolgungsbeh&ouml;rde dar (2). Im Anschluss erhalten Beschuldigter (3) und Opfer (4) die Gelegenheit sich zu &auml;u&szlig;ern. Im f&uuml;nften Schritt er&ouml;rtern alle den Fall. In der sechsten Phase &auml;u&szlig;ert jede Person W&uuml;nsche und Erwartungen. Anschlie&szlig;end, in einer Auszeit, zieht sich der Jugendliche mit seinen Unterst&uuml;tzern zur&uuml;ck und erarbeitet einen L&ouml;sungsvorschlag (7). Dieser wird vor der gesamten Konferenz dargestellt (8). Gegebenenfalls werden Modifizierungen verhandelt (9). Es folgt eine Vereinbarung, die alle unterschreiben (10). Diese Vereinbarung wird dem Gericht vorgelegt. Bis heute wurden insgesamt 11 Gemeinschaftskonferenzen durchgef&uuml;hrt. Das Modellprojekt wird von der Fachhochschule Kiel wissenschaftlich begleitet. Die Ausgangsdelikte waren K&ouml;rperverletzungen in unterschiedlichen Varianten (&sect;&sect;&nbsp;223, 224, 226 StGB), r&auml;uberische Erpressung (&sect;&nbsp;255 StGB), Volksverhetzung und Beleidigung (&sect;&sect;&nbsp;130, 185 StGB), Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (&sect;&nbsp;113 StGB), schwere Sachbesch&auml;digung (&sect;&nbsp;303 StGB)<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn180" name="_ftnref180"><sup>[178]</sup></a>. Neben einer schleppenden Zuweisungspraxis durch Staatsanwaltschaft und Gerichte sowie unterschiedlichen Verl&auml;ufen der Konferenzen, ist das Engagement der Gesch&auml;digten hervorzuheben und die Verbesserung der Beziehung zwischen Jugendlichen und Polizei zu beobachten<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn181" name="_ftnref181"><sup>[179]</sup></a>. Zudem ist durch das Weitertragen des Gedankens in die jeweiligen Lebensbereiche der Teilnehmer ein Abbau von Vorurteilen und Stereotypen m&ouml;glich<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn182" name="_ftnref182"><sup>[180]</sup></a>. Problematisch entwickelt sich der Verlauf dann, wenn der Beschuldigte keine von ihm anerkannten Unterst&uuml;tzer mitbringt oder der Eindruck entsteht, dass die Lebenswelten zwischen den Jugendlichen und den Erwachsenen zu weit auseinander liegen. Zudem sollte eine Zeitspanne von 2 &frac12; Stunden aufgrund der Konzentrationsf&auml;higkeit und emotionalen Belastung nicht &uuml;berschritten werden<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn183" name="_ftnref183"><sup>[181]</sup></a>. Als Leistungsvereinbarungen kamen &ndash;&nbsp;teilweise neben einer Entschuldigung&nbsp;&ndash; unterschiedliche L&ouml;sungen zustande: materieller Schadensersatz, Zahlung eines Geldbetrages an gemeinn&uuml;tzige Einrichtung mit Bezug zur Tat, Geschenk an die gesch&auml;digte Person, ausdr&uuml;ckliche Respektierung des anderen, Einladung zum Essen, Inanspruchnahme der Hilfe des Jugendamtes, Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs oder Drogen-/Suchtberatung, regelm&auml;&szlig;iges Sporttraining &uuml;ber einen Zeitraum von sechs Monaten<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn184" name="_ftnref184"><sup>[182]</sup></a>, Praktikum auf der Arbeitsstelle der gesch&auml;digten Person<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn185" name="_ftnref185"><sup>[183]</sup></a>. An das Modellprojekt kn&uuml;pft nunmehr auch ein von der Europ&auml;ischen Kommission bewilligtes Forschungsvorhaben zu &bdquo;Improving Knowledge and Practice of Restorative Justice in Criminal Matters by International Comparative Research&ldquo; an, das bis voraussichtlich 2012 laufen wird.</p>
<p>Unabh&auml;ngig von einem strafrechtlichen Ausgangskonflikt wurden Family Group Conferences als Familien- oder Verwandtschaftsr&auml;te im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfeplanung nach dem KJHG bei einem Modellprojekt der Fachhochschule M&uuml;nster und der Internationalen Gesellschaft f&uuml;r erzieherische Hilfen von Mai 2006 bis September 2008<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn186" name="_ftnref186"><sup>[184]</sup></a> durchgef&uuml;hrt. Projektstandorte waren Jugend&auml;mter aus NRW und Hessen. Im Einzelnen handelte es sich um: das Jugendamt des Kreises Herford, die Jugend&auml;mter der St&auml;dte M&uuml;hlheim an der Ruhr und Viersen und der Jugend&auml;mter der Landkreise Kassel und Waldeck-Frankenberg. Mit Familienr&auml;ten hatten bereits zuvor<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn187" name="_ftnref187"><sup>[185]</sup></a> gearbeitet bzw. arbeiten jetzt der Landkreis Nordfriesland, Bezirk Berlin-Mitte, Stadt Braunschweig, Landkreis Main-Taunus und die St&auml;dte Stuttgart und Rosenheim<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn188" name="_ftnref188"><sup>[186]</sup></a>.</p>
<p>Welcher Bezug besteht zu der Frage nach den Alternativen im Vergleich zum deutschen Strafvollzugssystem? Die Ver&auml;nderung des SGB VIII und insbesondere des KJHG hat die Selbst&auml;ndigkeit des Kindes, Jugendlichen und Jungerwachsenen hervorgehoben und verdeutlicht, dass die Aufgabe der staatlichen Instanzen nicht in erster Linie die Kontrolle der Familie, sondern die Hilfe zur Selbsthilfe sein muss<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn189" name="_ftnref189"><sup>[187]</sup></a>. Dies stimmt mit dem Gedanken der Family Group Conferences und des Familienrates vollst&auml;ndig &uuml;berein. Zudem zeigen Studien, dass &uuml;berforderte Eltern gef&auml;hrdet sind, Kindesmisshandlungen zu begehen<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn190" name="_ftnref190"><sup>[188]</sup></a>. Gleichzeitig ist eine rechtzeitige F&ouml;rderung von Kindern und Jugendlichen und ihrer Familienstruktur dazu geeignet, Kriminalit&auml;t von Jugendlichen &ndash; die &uuml;ber die normalen Erscheinungsformen hinausgeht &ndash; erst gar nicht entstehen zu lassen<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn191" name="_ftnref191"><sup>[189]</sup></a>. Zudem bergen Familienr&auml;te das Potential in sich, zwischen professionell Beratenden und Familie fr&uuml;hzeitig einen vertrauensvollen Kontakt herzustellen, so dass Fehlentwicklungen nicht zu m&ouml;glichen Strafverfahren f&uuml;r Jugendamtsmitarbeiter f&uuml;hren<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn192" name="_ftnref192"><sup>[190]</sup></a>. Insofern kann der Familienrat ein fr&uuml;hzeitiges Instrument sein &ndash; bereits bevor ein Problem oder Konflikt strafrechtlich relevant wird (vgl. Trichtermodell). M&ouml;glich ist auch ein Einsatz zum Beispiel im Rahmen von Vollzugsplankonferenzen auf der Ebene des Vollzuges. Dies war jedoch nicht die Thematik des Modellprojektes und w&auml;re zudem &ndash; je nach Konstellation &ndash; auch &uuml;ber das StVollzG zu initiieren. Die/der Familiengruppenkonferenz/Familienrat verl&auml;uft in f&uuml;nf Phasen<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn193" name="_ftnref193"><sup>[191]</sup></a>: 1. Vorbereitungsphase: Durch die fallverantwortliche Fachkraft und die Adressaten wird gepr&uuml;ft, inwieweit soziale Netzwerke zur Verf&uuml;gung stehen, die f&uuml;r die L&ouml;sungs- und Entscheidungsfindung genutzt werden k&ouml;nnten. Sofern die Familie zustimmt, wird der Fall dann an einen externen Koordinator (neutral) &uuml;bertragen. Dieser legt gemeinsam mit den Beteiligten Zeit, Ort und Teilnehmerkreis fest. 2. Informationsphase: Die Beteiligten werden &uuml;ber die rechtliche Situation, die Situation der Familie und Unterst&uuml;tzungsm&ouml;glichkeiten informiert. Diskussionsregeln werden festgelegt. Die Fachkr&auml;fte k&ouml;nnen ihre Sorgen bzgl. der famili&auml;ren Situation vortragen. Gleiches gilt f&uuml;r die anderen Beteiligten. Die Phase wird durch den Koordinator und die Fachkraft geleitet. 3. Familien/Netzwerkphase: Die Familie zieht sich alleine zur&uuml;ck, diskutiert und entwickelt m&ouml;gliche L&ouml;sungen. Diese werden mit den Verantwortlichkeiten f&uuml;r die einzelnen Schritte schriftlich festgehalten. Bei Bedarf kann der Koordinator als neutraler Dritter hinzugezogen werden. 4. Entscheidungsphase: Die Familie/das Netzwerk tr&auml;gt die L&ouml;sung vor. Die Fachkraft wird nach der Zustimmung gefragt. Gegebenenfalls kommt es zu einem neuen Aushandlungsprozess. Es erfolgt eine schriftliche Dokumentation. 5. &Uuml;berpr&uuml;fungsphase: Nach drei Monaten wird mit allen urspr&uuml;nglichen Beteiligten &uuml;berpr&uuml;ft, ob die vereinbarten Schritte eingehalten wurden und funktioniert haben. Die rechtliche Einordnung der Familiengruppenkonferenz und auch die Finanzierung des Koordinators sind teilweise umstritten. Zentral ist insofern, ob die Familienkonferenz als eigene Entscheidungsinstanz &ndash;&nbsp;wie es der Natur dieses Institutes eigentlich entspr&auml;che&nbsp;&ndash; oder ob sie nur als Hilfestellung f&uuml;r die Fachkr&auml;fte gesehen wird. Grunds&auml;tzlich kann festgehalten werden, dass der Einsatz der Familiengruppenkonferenz im Rahmen des KJHG m&ouml;glich und eine externe Koordinationst&auml;tigkeit auch finanzierbar ist<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn194" name="_ftnref194"><sup>[192]</sup></a>. Die Ergebnisse der Evaluation der FH M&uuml;nster lassen sich wie folgt zusammenfassen<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn195" name="_ftnref195"><sup>[193]</sup></a>: Insgesamt fanden 30 Familiengruppenkonferenzen statt, die ausgewertet wurden<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn196" name="_ftnref196"><sup>[194]</sup></a>. Die Familien empfanden die Familiengruppenkonferenz als <i>ihre</i> Veranstaltung. Das Erlebnis der Konferenz wird generell als positiv eingesch&auml;tzt. 50% der Vereinbarungen wurden umgesetzt. Dies bezeichnen <i>Hansbauer</i> und seine Kollegen bei der vorliegenden Konfliktlage und einer einmaligen Konferenz als ein &bdquo;erstaunliches und erfreuliches Ergebnis&ldquo;<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn197" name="_ftnref197"><sup>[195]</sup></a>. Entscheidend f&uuml;r die Wahrung der Neutralit&auml;t der Koordinatoren ist ihr eigenes Selbstverst&auml;ndnis und weniger ihr beruflicher Hintergrund. Teilnehmende Fachkr&auml;fte m&uuml;ssen auf das Verfahren vertrauen, ansonsten kann auch die Familie von diesem Konzept nicht &uuml;berzeugt werden. Die Idee der Familiengruppenkonferenz muss in die Organisationsstruktur der Hilfeorganisationen im Sinne der Partizipation eingebunden sein.</p>
<p>Kurz zusammenfassend lassen sich wesentliche Hinweise f&uuml;r Umsetzungsbem&uuml;hungen ableiten: Der &bdquo;Facilitator&ldquo;, Mediator, Vermittler oder Koordinator muss gut geschult sein und in jedem Fall die Neutralit&auml;t wahren. Sofern Kinder und Jugendliche einbezogen werden, muss ihnen der Verfahrensablauf erkl&auml;rt werden und sie m&uuml;ssen in Entscheidungsg&auml;nge mit einbezogen werden. Bei Fachkr&auml;ften muss die Vorstellung langsam verfestigt werden, dass sie nicht die Experten f&uuml;r die Konflikte der Beteiligten sind, sondern lediglich eine Person, die Hilfestellungen leisten kann. Experten k&ouml;nnen sie bereits deshalb nicht sein &ndash; weder Juristen noch Sozialarbeiter oder Psychologen &ndash;, weil ihre Lebenswelt h&auml;ufig eine andere ist, als die der Konfliktbetroffenen und die Idee, diese vollst&auml;ndig extern erschlie&szlig;en zu k&ouml;nnen, naiv ist<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn198" name="_ftnref198"><sup>[196]</sup></a>.</p>
<p>Circles werden in unterschiedlichen Varianten diskutiert, als Sacred Circles, Peacemaking Circles, Healing Circles und Sentencing Circles. Um das Besondere an diesen Kreisen zu verdeutlichen, wird kurz n&auml;her auf die Sentencing Circles (indianische Kultur &ndash; Kanada) eingegangen, bevor sich dem aus Hawaii stammenden Ho&#8217;oponopono zugewandt wird, das der Friedens- und Konfliktforscher <i>Galtung</i> als Vereinigung vieler m&ouml;glicher Konfliktregelungsm&ouml;glichkeiten ansieht<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn199" name="_ftnref199"><sup>[197]</sup></a>.</p>
<p>Die Sentencing Circles<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn200" name="_ftnref200"><sup>[198]</sup></a> sind mittlerweile im Kanadischen Strafrechtssystem f&uuml;r Jugendliche und Erwachsene m&ouml;glich. Sie werden f&uuml;r die Konfliktregelung von mittelschweren bis schweren Delikten eingesetzt. Voraussetzung ist eine entsprechende Pers&ouml;nlichkeit des T&auml;ters und seine Community-Einbindung. Teilnehmende sind der H&uuml;ter (&bdquo;Keeper&ldquo;), Opfer und T&auml;ter jeweils mit Unterst&uuml;tzern, Staatsanwalt, Richter, Verteidiger. Ein &bdquo;Talking Piece&ldquo; (&bdquo;Talking Stick&ldquo;, &bdquo;Feather&ldquo;) zeigt jeweils an, wer in dem Kreis das Rederecht hat. Der Ursprung der Sentencing Circles ist in den Sacred Circles indianischer St&auml;mme Nordamerikas und Kanadas zu sehen. Der Sacred Circle repr&auml;sentiert die kosmische Ordnung, im Rahmen derer alles miteinander verbunden und abh&auml;ngig voneinander ist. Es handelt sich um einen Zustand der Harmonie. <i>Regnier</i> fasst die zentralen Elemente wie folgt zusammen: &bdquo;The Sacred Circle, as symbol, is divided into four directions (north, south, east, and west), which represents the four races (White, black, red, and yellow), four aspects of humaness (emotional, physical, mental, and spiritual), four cycles of life (birth/infancy, youth, adulthood, and elder/death), four elements (fire, water, wind, and earth), and the four seasons (spring, summer, fall, and winter).&rdquo;<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn201" name="_ftnref201"><sup>[199]</sup></a> Eine indianische Weisheit besagt, dass bei allen Entscheidungen die Konsequenzen f&uuml;r die n&auml;chsten sieben Generationen mit ber&uuml;cksichtigt werden m&uuml;ssen<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn202" name="_ftnref202"><sup>[200]</sup></a>. Eine Entsprechung der Sentencing Circles gibt es in Deutschland bisher nicht.</p>
<p>Eine der Hawaiianischen Kultur entstammende Alternative ist das Ho&#8217;oponopono. &Uuml;bersetzt werden kann der Begriff u.a. im Sinne von &bdquo;to make it right, orderly, correct&ldquo;<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn203" name="_ftnref203"><sup>[201]</sup></a>. Diese Konfliktregelungsmethode wird in unterschiedlichen Bereichen in Hawaii genutzt: 1. im t&auml;glichen Leben und damit zusammenh&auml;ngenden Konflikten, 2. im Rahmen der Kirche um pers&ouml;nliche Probleme zu l&ouml;sen und 3. in der Familientherapie<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn204" name="_ftnref204"><sup>[202]</sup></a>. <i>Galtung</i> sieht in dieser Methode einen ganzheitlichen Ansatz, der geeignet ist, auch au&szlig;erhalb Hawaiis zentrale Aspekte von alternativen Konfliktregelungsverfahren u.a. f&uuml;r strafrechtlich relevante Konflikte zu verdeutlichen<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn205" name="_ftnref205"><sup>[203]</sup></a>. Auch bei Ho&#8217;oponopono nehmen alle Konfliktbeteiligten, Unterst&uuml;tzer und die Community teil. Ho&#8217;oponopono verl&auml;uft in f&uuml;nf Phasen: 1. Die Situation wird geschildert &ndash; <i>Was ist eingetroffen?</i> (ein entsprechendes Papier wird gefertigt), 2. Unterlassungen &ndash; <i>Was h&auml;tte man tun k&ouml;nnen, aber hat es nicht getan?</i>, 3. Die gemeinschaftliche <i>Bitte um Verzeihung</i>, 4. Handlungen, die aus den Unterlassungen zu 2. abgeleitet werden &ndash; <i>Was tun wir heute und morgen?</i>, und 5. Das Verbrennen des Papiers zu 1., das in die Winde verstreut wird &ndash; <i>Die Arbeit beginnt!</i><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn206" name="_ftnref206"><sup>[204]</sup></a> Eine entscheidende Erg&auml;nzung zu den bisher geschilderten Verfahren sind die Schritte 2. und 4. Nach Abschluss des zweiten Schrittes sind &ndash; z.B. bei einer Teilnehmerzahl von 20 Personen &ndash; mindestens 20 Unterlassungen formuliert worden, die dazu gef&uuml;hrt haben, dass der Konflikt/die Tat in der vorliegenden/begangenen Form entstehen/geschehen konnte. Die Unterlassungen werden im vierten Schritt in Ressourcen in der Form von Handlungen bzw. Handlungs&auml;nderungen umgewandelt. Aus der alten Community entsteht eine neue Community, die ein unterst&uuml;tzendes Netzwerk bildet. Dies geschieht nicht nur aus der Funktion der jeweiligen Person in der Community heraus, sondern aus der &Uuml;bernahme der Verantwortung f&uuml;r die eigenen Unterlassungen, die erst zum Konflikt/der Tat f&uuml;hren konnten. Auch die Variante des Ho&#8217;oponopono findet in Deutschland &ndash; au&szlig;erhalb von Coaching Prozessen<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn207" name="_ftnref207"><sup>[205]</sup></a> &ndash; noch keine Verwendung.</p>
<h5>IV. Zusam&shy;men&shy;fas&shy;sung und Verbin&shy;dungs&shy;li&shy;nien </h5>
<p>Bedenken werden gegen die vorgestellten Alternativen zumeist im Hinblick auf die fehlende &Uuml;bertragbarkeit auf Deutschland formuliert. Es handele sich um Konfliktregelungsm&ouml;glichkeiten, die nur innerhalb der aus ihr stammenden Kultur wirksam sein k&ouml;nnten<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn208" name="_ftnref208"><sup>[206]</sup></a>. Diese Argumente wurden auch gegen den T&auml;ter-Opfer-Ausgleich und die Family Group Conferences aus Neuseeland vorgebracht. Trotzdem zeigen die bisherigen Ergebnisse, dass eine Modellierung im Rahmen der europ&auml;ischen und deutschen Kultur m&ouml;glich ist. Eine &auml;hnliche Entwicklung im Hinblick auf die Peace Circles ist also nicht ausgeschlossen. In Zeiten, in denen eine Globalisierung der Konflikte stattfindet, die Relevanz der Umweltzerst&ouml;rung und der Armut im eigenen und in anderen L&auml;ndern immer deutlicher wird und der Menschenrechtsschutz in den Vordergrund r&uuml;cken sollte, sind solche Ans&auml;tze der &bdquo;Ganzheitlichkeit&ldquo; eine Ressource, um sowohl individuelle als auch strukturelle Gr&uuml;nde f&uuml;r Konflikte anzugehen und f&uuml;r die Zukunft zu l&ouml;sen. In unserer Kultur und insbesondere in der Kultur einzelner Fachrichtungen werden die Grundideen der vorgestellten Alternativen bereits anwendet. Dies ist der Fall im Rahmen der Mediation<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn209" name="_ftnref209"><sup>[207]</sup></a>, der Gewaltfreien Kommunikation<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn210" name="_ftnref210"><sup>[208]</sup></a>, dem Aktiven Zuh&ouml;ren<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn211" name="_ftnref211"><sup>[209]</sup></a>, der L&ouml;sungsorientierung<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn212" name="_ftnref212"><sup>[210]</sup></a> und dem Ressourcenansatz<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn213" name="_ftnref213"><sup>[211]</sup></a>. Entscheidend ist bei diesen Methoden die Ber&uuml;cksichtigung von Bed&uuml;rfnissen und Gef&uuml;hlen/Emotionen. Einen Konflikt ohne &ndash; bewusst oder unbewusst &ndash; missachtete Bed&uuml;rfnisse und ohne Emotionen gibt es nicht. Deshalb ist es umso erstaunlicher, dass das Strafrechtssystem im Sinne der Objektivit&auml;t und Neutralit&auml;t diese Ebene, die zumindest die H&auml;lfte des Konfliktes ausmacht, vollst&auml;ndig unber&uuml;cksichtigt l&auml;sst. Wenn es um eine L&ouml;sung f&uuml;r die Zukunft geht, muss diese H&auml;lfte des Konfliktes die haupts&auml;chliche Rolle spielen. Ansonsten ist ein Folgekonflikt vorprogrammiert. Der Aspekt wird bei den vorgestellten Modellen und bei den bereits in unterschiedlichen Bereichen in Deutschland angewandten oben genannten Methoden ber&uuml;cksichtigt. Es geht um die Verletzungen eines oder mehrerer Menschen und deren Heilung. Insofern bezeichnet der Ansatz der Restorative Justice die beiden Hauptbeteiligten auch nicht als Opfer und T&auml;ter, sondern als Konfliktbeteiligte und den im Strafverfahren als Beschuldigten Bezeichneten als &bdquo;wrong-doer&ldquo;<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn214" name="_ftnref214"><sup>[212]</sup></a>. Diese Rolle kann sich im Rahmen der Konfliktregelung auch ver&auml;ndern. Im Sinne des Ho&#8217;oponopono sind am Schluss alle &bdquo;wrong-doer&ldquo;, weil sie durch ihre Unterlassungen einen Anteil &ndash; wenn auch zumeist nicht den Hauptanteil &ndash; an dem Konflikt haben. D.h., sie alle k&ouml;nnen dazu beitragen, dass der Konflikt f&uuml;r die Zukunft gel&ouml;st wird. &bdquo;Wrong-doing&ldquo; wird damit zu einer Chance f&uuml;r eine ver&auml;nderte Zukunft und langfristig bietet es die M&ouml;glichkeit &ndash; bei entsprechender alternativer Reaktion &ndash; einer Transformation gesellschaftlicher Strukturen. F&uuml;r die direkten Konfliktbeteiligten kann &ndash; unabh&auml;ngig vom Ergebnis &ndash; das Gef&uuml;hl entstehen, ein gerechtes Verfahren (&bdquo;Justice&ldquo;) f&uuml;r ihren Konflikt erlebt zu haben. Als gerecht wird eine Konfliktregelung oder ein solcher Versuch von den Beteiligten empfunden, wenn sie aktiv beteiligt waren, sie die Kontrolle &uuml;ber den Verlauf haben und sie Geh&ouml;r finden<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn215" name="_ftnref215"><sup>[213]</sup></a>. Genau diese Aspekte sind in den beschriebenen Verfahren erf&uuml;llt. Auch der Staat sollte ein Interesse daran haben, den B&uuml;rgern Konfliktregelungsm&ouml;glichkeiten zur Verf&uuml;gung zu stellen, bei denen die Voraussetzungen eines gerechten Verfahrens aus der Sicht der Beteiligten erf&uuml;llt sind und eine langfristige L&ouml;sung f&uuml;r die Zukunft gefunden wird, ohne weitere Verletzungen bei den Beteiligten hervorzurufen.</p>
<h5>V.&nbsp;&nbsp; Fazit</h5>
<p>Die Antwort auf die Ausgangsfrage: Braucht unsere Gesellschaft Strafe?, lautet: Nein! Das Zusammenleben von Menschen und die Regelung und Bew&auml;ltigung von ihren Problemen und Konflikten ist durch Strafe im Rahmen des Strafrechtssystems nicht m&ouml;glich. Alternative Ans&auml;tze bieten die Chance einer wesentlich st&auml;rker an den Bed&uuml;rfnissen der direkten und indirekten Konfliktbeteiligten ausgerichteten L&ouml;sung. Im optimalen Fall hat dies sogar eine St&auml;rkung des sozialen Friedens der Gesamtgesellschaft und ihrer Strukturen zur Folge. Strafe in der Form des Strafrechtssystems und insbesondere des Strafvollzuges sollte nicht bereits deshalb als selbstverst&auml;ndlich wahrgenommen werden, weil es diese Institution in der Lebenszeit der Diskutierenden immer schon gegeben hat. Hierbei handelt es sich um ein durch unsere Gesellschaft auf unterschiedlichen Legitimationsebenen entstandenes Bild einer objektiven, nutzbringenden und nicht mehr abschaffbaren Institution<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn216" name="_ftnref216"><sup>[214]</sup></a>. Dass diese Annahme lediglich f&uuml;r unsere heutige Zeit gilt und nicht ewig Bestand haben muss, zeigen historische Betrachtungen der fr&uuml;heren Rechtskulturen<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn217" name="_ftnref217"><sup>[215]</sup></a>. Aus der j&uuml;ngeren Zeit zeigt u.a. die Einf&uuml;hrung der Kontrollierten Heroinabgabe<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn218" name="_ftnref218"><sup>[216]</sup></a>, dass Ver&auml;nderungen gesellschaftlicher Vorstellungen m&ouml;glich sind, die vor 30 Jahren als kriminalpolitisch abwegig und objektiv unsinnig angesehen worden w&auml;ren<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn219" name="_ftnref219"><sup>[217]</sup></a>. Insofern lautet die Aufforderung an alle Konfliktbeteiligten &ndash; also an alle von uns, denn wer ist schon konfliktlos &ndash;, der eigenen Kreativit&auml;t zu vertrauen und die Ressourcen zur Konfliktl&ouml;sung frei wirken zu lassen! W&auml;re es in der Tat nicht ein Modell &ndash; wie von Johannes Feest auf der Tagung in Bremen angedacht &ndash;, dass die Nachbarn der entlassenen Sicherungsverwahrten<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn220" name="_ftnref220"><sup>[218]</sup></a> diese kennen lernen, Hilfsangebote unterbreiten und f&uuml;r sich und die ehemaligen Sicherungsverwahrten die schwierige und mit Angst besetzte Situation erleichtern, anstatt in eine Diskussion einzutreten, wie man diese Menschen 24 Stunden am Tag &uuml;berwachen und &bdquo;bestenfalls&ldquo; m&ouml;glichst schnell wieder in die Sicherungsverwahrung verbringen kann. Die Menschenrechte sind der Pr&uuml;fstein f&uuml;r jedes (Straf)Rechtssystem, aber auch f&uuml;r jedes alternative Modell, das kreativ entwickelt wurde oder noch entwickelt wird.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref109" name="_ftn109"><span class="MsoFootnoteReference">*</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Gaby Temme</i> lehrt Kriminalwissenschaften an der Polizeiakademie Niedersachsen.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref110" name="_ftn110"><span class="MsoFootnoteReference">[108]</span></a><i> &nbsp;&nbsp;&nbsp; D&uuml;nkel/Geng/Morgenstern</i> Forum Strafvollzug 2010, 20&nbsp;ff.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref111" name="_ftn111"><span class="MsoFootnoteReference">[109]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Vgl. <i>Boers/Scherf</i> ZJJ 2008, 316 (323).</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref112" name="_ftn112"><span class="MsoFootnoteReference">[110]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>D&uuml;nkel/Geng/Morgenstern</i> Forum Strafvollzug 2010, 20 (33).</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref113" name="_ftn113"><span class="MsoFootnoteReference">[111]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>B&ouml;hm/Jehle</i>, in: Schwind/B&ouml;hm/Jehle/Laubenthal (Hrsg.), Strafvollzugsgesetz. Bund und L&auml;nder, 5.&nbsp;Aufl.&nbsp;2009, &sect;&nbsp;2&nbsp;Rn. 11, 21-23.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref114" name="_ftn114"><span class="MsoFootnoteReference">[112]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>B&ouml;hm/Jehle</i>, in: Schwind/B&ouml;hm/Jehle/Laubenthal (Hrsg.), Strafvollzugsgesetz, 5.&nbsp;Aufl. 2009, &sect;&nbsp;3 Rn.&nbsp;15-17.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref115" name="_ftn115"><span class="MsoFootnoteReference">[113]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>B&ouml;hm/Jehle</i>, in: Schwind/B&ouml;hm/Jehle/Laubenthal (Hrsg.), Strafvollzugsgesetz, 5.&nbsp;Aufl. 2009, &sect;&nbsp;4 Rn.&nbsp;6, 8, 29-31.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref116" name="_ftn116"><span class="MsoFootnoteReference">[114]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>D&uuml;nkel/Geng/Morgenstern</i> Forum Strafvollzug 2010, 20&nbsp;ff.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref117" name="_ftn117"><span class="MsoFootnoteReference">[115]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>D&uuml;nkel/Geng/Morgenstern</i> Forum Strafvollzug 2010, 20 (28).</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref118" name="_ftn118"><span class="MsoFootnoteReference">[116]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Zur Situation des Strafvollzuges in Deutschland vgl. auch <i>Puschke</i> in diesem Band, S.&nbsp;15&nbsp;ff.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref119" name="_ftn119"><span class="MsoFootnoteReference">[117]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Vgl. dazu neben den im Weiteren Genannten: Hagemann/Sch&auml;fer/Schmidt (Hrsg.), Victimology, 2009.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref120" name="_ftn120"><span class="MsoFootnoteReference">[118]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Vgl. <i>Scheerer</i>, in: Sieverts/Schneider (Hrsg.), Handw&ouml;rterbuch der Kriminologie, 2.&nbsp;Aufl. 1991, S.&nbsp;287&nbsp;ff.; <i>Mathiesen</i>, &Uuml;berwindet die Mauern!, 2.&nbsp;Aufl. 1993; <i>Mathiesen</i>, Gef&auml;ngnislogik, 1989.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref121" name="_ftn121"><span class="MsoFootnoteReference">[119]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Vgl. <i>Sack</i>, in: Kaiser/Kerner/Sack/Schellhoss (Hrsg.), Kleines Kriminologisches W&ouml;rterbuch, 3.&nbsp;Aufl. 1993, S.&nbsp;329&nbsp;ff.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref122" name="_ftn122"><span class="MsoFootnoteReference">[120]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Vgl. dazu und u.a. zur Kritischen Kriminologie: Wozniak/Braswell/Vogel/Blevins (Hrsg.), Transformative Justice, 2008.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref123" name="_ftn123"><span class="MsoFootnoteReference">[121]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Mit der m&auml;nnlichen Form ist im Weiteren zugleich auch die weibliche gemeint.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref124" name="_ftn124"><span class="MsoFootnoteReference">[122]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Foucault</i>, &Uuml;berwachen und Strafen, 1975.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref125" name="_ftn125"><span class="MsoFootnoteReference">[123]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Walgrave</i>, in: Hagemann/Sch&auml;fer/Schmidt (Hrsg.), Victimology, 2009, S.&nbsp;79&nbsp;ff.; <i>Ben-David</i>, in: Hagemann/Sch&auml;fer/Schmidt (Hrsg.), Victimology, 2009, S.&nbsp;153&nbsp;ff.; <i>Hagemann</i>, Wohnungseinbr&uuml;che und Gewalttaten, 1993.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref126" name="_ftn126"><span class="MsoFootnoteReference">[124]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Schroth</i>, Die Rechte des Opfers im Strafprozess, 2005.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref127" name="_ftn127"><span class="MsoFootnoteReference">[125]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; BGBl.&nbsp;I 2009, 2280&nbsp;ff.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref128" name="_ftn128"><span class="MsoFootnoteReference">[126]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Christie</i> British Journal of Criminology 1977, 1-15.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref129" name="_ftn129"><span class="MsoFootnoteReference">[127]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Christie</i>, Grenzen des Leids. 2.&nbsp;Aufl. 1995.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref130" name="_ftn130"><span class="MsoFootnoteReference">[128]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Mathiesen</i>, &Uuml;berwindet die Mauern!, 2.&nbsp;Aufl. 1993; <i>Feest/Lesting/Selling</i>, Totale Institution und Rechtsschutz, 1997; <i>Temme</i>, Selbstreproduktionsmechanismen des Strafrechtssystems. Eine Analyse anhand des Bet&auml;ubungsmittelstrafrechts, 2006.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref131" name="_ftn131"><span class="MsoFootnoteReference">[129]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Vgl. <i>Kerner</i>, Verbrechenswirklichkeit und Strafverfolgung. Erw&auml;gungen zum Aussagewert der Kriminalstatistik, 1973, S.&nbsp;173&nbsp;ff.; vgl. <i>Kaiser</i>, Kriminologie, 9.&nbsp;Aufl. 1993, S.&nbsp;199.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref132" name="_ftn132"><span class="MsoFootnoteReference">[130]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Zur Abgrenzung zwischen Tatverd&auml;chtigen- und Beschuldigtenstatus vgl. <i>Meyer-Go&szlig;ner</i>, StPO, 53.&nbsp;Aufl. 2010, Einl. Rn.&nbsp;76&nbsp;ff. F&uuml;r das Schaubild handelt es sich um eine stark vereinfachte Darstellung.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref133" name="_ftn133"><span class="MsoFootnoteReference">[131]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Vgl. <i>Mayer</i>, Modellprojekt elektronische Fu&szlig;fessel, 2004.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref134" name="_ftn134"><span class="MsoFootnoteReference">[132]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Vgl. <i>Austin/Krisberg</i> Crime &amp; Delinquency 1981, 165 (169).</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref135" name="_ftn135"><span class="MsoFootnoteReference">[133]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Vgl. <i>Olsen/Payne/Reiter</i>, Transitional Justice in Balance. Comparing Processes, Weighing Efficacy, 2010.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref136" name="_ftn136"><span class="MsoFootnoteReference">[134]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Llewellyn/Howse</i>, Restorative Justice, 1998.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref137" name="_ftn137"><span class="MsoFootnoteReference">[135]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Vgl. <i>Wozniak</i>, in: Wozniak/Braswell/Vogel/Blevins (Hrsg.), Transformative Justice, 2008, S.&nbsp;1&nbsp;ff.; <i>Morris</i>, Stories of Transformative Justice, 2000; <i>Harris</i>, in: Sullivan/Tifft (Hrsg.), Handbook of Restorative Justice, 2008, S.&nbsp;555&nbsp;ff.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref138" name="_ftn138"><span class="MsoFootnoteReference">[136]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Llewellyn/Howse</i>, Restorative Justice, 1998.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref139" name="_ftn139"><span class="MsoFootnoteReference">[137]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; United Nations (Hrsg.), Handbook on Restorative Justice Programmes, 2006.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref140" name="_ftn140"><span class="MsoFootnoteReference">[138]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; ECOSOC Resolution 2002/12.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref141" name="_ftn141"><span class="MsoFootnoteReference">[139]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Domenig</i>, Restorative Justice und integrative Symbolik, 2008; vgl. auch United Nations (Hrsg.), Handbook on Restorative Justice Programmes, 2006, S.&nbsp;66&ndash;70, Annex&nbsp;III.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref142" name="_ftn142"><span class="MsoFootnoteReference">[140]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>McCold/Wachtel</i> EForum 2003, 1 (3).</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref143" name="_ftn143"><span class="MsoFootnoteReference">[141]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Kritisch zu Community Conferences als Restorative Justice, insbesondere aufgrund des urspr&uuml;nglichen theoretischen Ansatzes des Reintegrative Shaming von <i>Braithwaite</i>, Crime, Shame and Reintegration, 1999; vgl. <i>Trenczek</i> ZJJ 2002, 393&nbsp;ff.; etwas relativierend aufgrund der durch die Kritik eingef&uuml;gten Ver&auml;nderungen <i>Braithwaites</i>: <i>Domenig</i>, Restorative Justice und integrative Symbolik, 2008, S.&nbsp;217&ndash;229.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref144" name="_ftn144"><span class="MsoFootnoteReference">[142]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Meier</i>, in: Sch&ouml;ch/Jehle (Hrsg.), Angewandte Kriminologie zwischen Freiheit und Sicherheit, 2004, S.&nbsp;415&nbsp;ff.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref145" name="_ftn145"><span class="MsoFootnoteReference">[143]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Llewellyn/Howse</i>, Restorative Justice, 1998.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref146" name="_ftn146"><span class="MsoFootnoteReference">[144]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Zur Problematik der Evaluation von Restorative Justice und internationalen Ergebnissen vgl. United Nations (Hrsg.), Handbook on Restorative Justice Programmes, 2006, <br />S.&nbsp;81&ndash;88.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref147" name="_ftn147"><span class="MsoFootnoteReference">[145]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; F&uuml;r Community Conferences finden sich keine direkten Entsprechungen. Teilelemente sind in den Gemeinschaftskonferenzen Elmshorn aufgenommen, die aber ihre Grundlage haupts&auml;chlich im Ansatz der Family Group Conferences sehen. Insbesondere aufgrund der kritischen Stimmen zum Ansatz des Reintegrative Shaming, vgl. Fn. 34, wird hier auf weitere Ausf&uuml;hrungen verzichtet.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref148" name="_ftn148"><span class="MsoFootnoteReference">[146]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Eine Ber&uuml;cksichtigung des Absehens von Strafe ist &uuml;ber &sect;&nbsp;153b StPO, sofern die Voraussetzungen des &sect;&nbsp;46a Nr.&nbsp;1 StGB vorliegen, bereits auf der Ebene der Staatsanwaltschaft m&ouml;glich.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref149" name="_ftn149"><span class="MsoFootnoteReference">[147]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Heinz</i>, Das strafrechtliche Sanktionensystem, 2008, S.&nbsp;56&nbsp;f.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref150" name="_ftn150"><span class="MsoFootnoteReference">[148]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Heinz</i>, Das strafrechtliche Sanktionensystem, 2008, S.&nbsp;103, 109.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref151" name="_ftn151"><span class="MsoFootnoteReference">[149]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Diese Modelle hat <i>Watzke</i> f&uuml;r den Au&szlig;ergerichtlichen Tatausgleich in &Ouml;sterreich entwickelt, teilweise wurden sie in Deutschland &uuml;bernommen; <i>Watzke</i>, Neue Methoden professioneller Konfliktmediation.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref152" name="_ftn152"><span class="MsoFootnoteReference">[150]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; TOA-Serviceb&uuml;ro (Hrsg.), Standards, 6.&nbsp;Aufl. 2010, S.&nbsp;22&ndash;28.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref153" name="_ftn153"><span class="MsoFootnoteReference">[151]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; TOA-Serviceb&uuml;ro (Hrsg.), Standards, 6.&nbsp;Aufl. 2010, S.&nbsp;27.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref154" name="_ftn154"><span class="MsoFootnoteReference">[152]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Fischer</i>, StGB, 58.&nbsp;Aufl. 2011, &sect;&nbsp;46a Rn. 4&ndash;6.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref155" name="_ftn155"><span class="MsoFootnoteReference">[153]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Abrufbar unter: www.dvjj.de/artikel.php?artikel=765 [20.2.2011].</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref156" name="_ftn156"><span class="MsoFootnoteReference">[154]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Abrufbar unter: www.recht-niedersachsen.de/33210/toa-rl.htm [20.2.2011].</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref157" name="_ftn157"><span class="MsoFootnoteReference">[155]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Bundesministerium der Justiz (Hrsg.), T&auml;ter-Opfer-Ausgleich in Deutschland, 2005.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref158" name="_ftn158"><span class="MsoFootnoteReference">[156]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Bundesministerium der Justiz (Hrsg.), T&auml;ter-Opfer-Ausgleich in Deutschland, 2005, S.&nbsp;1,&nbsp;3.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref159" name="_ftn159"><span class="MsoFootnoteReference">[157]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Bundesministerium der Justiz (Hrsg.), T&auml;ter-Opfer-Ausgleich in Deutschland, 2005, S.&nbsp;8.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref160" name="_ftn160"><span class="MsoFootnoteReference">[158]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Vgl. <i>Meier</i> JZ 2010, 112&nbsp;ff.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref161" name="_ftn161"><span class="MsoFootnoteReference">[159]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Vgl. <i>R&ouml;ssner</i> BewHi 2009, 259&nbsp;ff. m.w.N.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref162" name="_ftn162"><span class="MsoFootnoteReference">[160]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Lippelt</i>, Innenansichten und Wirkungsforschung zum T&auml;ter-Opfer-Ausgleich im Jugendstrafrecht, 2010, S.&nbsp;43-51 m.w.N.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref163" name="_ftn163"><span class="MsoFootnoteReference">[161]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Lippelt</i>, Innenansichten und Wirkungsforschung zum T&auml;ter-Opfer-Ausgleich im Jugendstrafrecht, 2010, S.&nbsp;46.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref164" name="_ftn164"><span class="MsoFootnoteReference">[162]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Lippelt</i>, Innenansichten und Wirkungsforschung zum T&auml;ter-Opfer-Ausgleich im Jugendstrafrecht, 2010, S.&nbsp;47.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref165" name="_ftn165"><span class="MsoFootnoteReference">[163]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>R&ouml;ssner</i> BewHi 2009, 259 (267); vgl. <i>Meier</i> JZ 2010, 112 (120).</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref166" name="_ftn166"><span class="MsoFootnoteReference">[164]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Weitere Untersuchungen besch&auml;ftigen sich mit der Relevanz der Einsichtsf&auml;higkeit der T&auml;ter, vgl. f&uuml;r adoleszente Gewaltt&auml;ter: <i>Taubner</i> MschrKrim 91 (2008), 281&nbsp;ff.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref167" name="_ftn167"><span class="MsoFootnoteReference">[165]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Kunz</i> MschrKrim 90 (2007), 466&nbsp;ff.; bei <i>Kunz</i> finden sich auch Verweise auf internationale Forschungen zu der Frage der Zufriedenheit von Teilnehmern mit dem TOA, 467.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref168" name="_ftn168"><span class="MsoFootnoteReference">[166]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Lippelt</i>, Innenansichten und Wirkungsforschung zum T&auml;ter-Opfer-Ausgleich im Jugendstrafrecht, 2010, S.&nbsp;69&ndash;100.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref169" name="_ftn169"><span class="MsoFootnoteReference">[167]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Bals/Hillgartner/Bannenberg</i>, T&auml;ter-Opfer-Ausgleich im Erwachsenenbereich, 2005.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref170" name="_ftn170"><span class="MsoFootnoteReference">[168]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Bals</i> BewHi 2007, 258&nbsp;ff.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref171" name="_ftn171"><span class="MsoFootnoteReference">[169]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Bals</i> MschrKrim 89 (2006), 131&nbsp;ff.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref172" name="_ftn172"><span class="MsoFootnoteReference">[170]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Bals</i>, Der T&auml;ter-Opfer-Ausgleich bei h&auml;uslicher Gewalt, 2010.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref173" name="_ftn173"><span class="MsoFootnoteReference">[171]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Bals</i>, Der T&auml;ter-Opfer-Ausgleich bei h&auml;uslicher Gewalt, 2010, S.&nbsp;238&ndash;239, 259&ndash;261.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref174" name="_ftn174"><span class="MsoFootnoteReference">[172]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Vgl. <i>Lutz</i>, Restorative Justice-Vision&auml;re Alternative oder Version des Alten?, 2003, S.&nbsp;60&nbsp;ff.&nbsp;m.w.N.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref175" name="_ftn175"><span class="MsoFootnoteReference">[173]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Vgl. insgesamt <i>Lutz</i>, Restorative Justice-Vision&auml;re Alternative oder Version des Alten?, 2003, S.&nbsp;60&nbsp;ff.&nbsp;m.w.N.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref176" name="_ftn176"><span class="MsoFootnoteReference">[174]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Hagemann</i>, Erster Zwischenbericht &uuml;ber Gemeinschaftskonferenzen, 2008.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref177" name="_ftn177"><span class="MsoFootnoteReference">[175]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Sottorf</i>, Zweiter Zwischenbericht &uuml;ber Gemeinschaftskonferenzen, 2009 (unver&ouml;ffentlicht).</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref178" name="_ftn178"><span class="MsoFootnoteReference">[176]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Hagemann</i>, Erster Zwischenbericht &uuml;ber Gemeinschaftskonferenzen, 2008, S.&nbsp;4.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref179" name="_ftn179"><span class="MsoFootnoteReference">[177]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Vgl. <i>Hagemann</i>, Erster Zwischenbericht &uuml;ber Gemeinschaftskonferenzen, 2008, S.&nbsp;14.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref180" name="_ftn180"><span class="MsoFootnoteReference">[178]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Hagemann</i>, Conferencing, in: Praxis der Rechtspsychologie (im Druck).</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref181" name="_ftn181"><span class="MsoFootnoteReference">[179]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Hagemann</i>, Conferencing, in: Praxis der Rechtspsychologie (im Druck).</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref182" name="_ftn182"><span class="MsoFootnoteReference">[180]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Sottorf</i>, Zweiter Zwischenbericht &uuml;ber Gemeinschaftskonferenzen, 2009, S.&nbsp;30 (unver&ouml;ffentlicht).</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref183" name="_ftn183"><span class="MsoFootnoteReference">[181]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Sottorf</i>, Zweiter Zwischenbericht &uuml;ber Gemeinschaftskonferenzen, 2009 (unver&ouml;ffentlicht).</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref184" name="_ftn184"><span class="MsoFootnoteReference">[182]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Hagemann</i>, Erster Zwischenbericht &uuml;ber Gemeinschaftskonferenzen, 2008, S.&nbsp;26.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref185" name="_ftn185"><span class="MsoFootnoteReference">[183]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Sottorf</i>, Zweiter Zwischenbericht &uuml;ber Gemeinschaftskonferenzen, 2009 (unver&ouml;ffentlicht).</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref186" name="_ftn186"><span class="MsoFootnoteReference">[184]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Hansbauer/Hensen/M&uuml;ller/Spiegel</i>, Familiengruppenkonferenz. Eine Einf&uuml;hrung, 2009, S.&nbsp;27&nbsp;ff.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref187" name="_ftn187"><span class="MsoFootnoteReference">[185]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Hansbauer/Hensen/M&uuml;ller/Spiegel</i>, Familiengruppenkonferenz. Eine Einf&uuml;hrung, 2009, S.&nbsp;14.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref188" name="_ftn188"><span class="MsoFootnoteReference">[186]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Budde/Fr&uuml;chtel</i> Zeitschrift f&uuml;r Systemische Therapie und Familientherapie (Kontext) 2009, 32 (33); vgl. f&uuml;r Berlin: <i>Pickert</i>, Hilfeplanung im Wandel?</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref189" name="_ftn189"><span class="MsoFootnoteReference">[187]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Vgl. &sect;&nbsp;27 SGB VIII.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref190" name="_ftn190"><span class="MsoFootnoteReference">[188]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Vgl. <i>Bender/L&ouml;sel</i>, in: Deegener/K&ouml;rner (Hrsg.), Kindesmisshandlung und Vernachl&auml;ssigung, S.&nbsp;317&nbsp;ff.&nbsp;m.w.N.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref191" name="_ftn191"><span class="MsoFootnoteReference">[189]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Vgl. <i>Walter</i>, Jugendkriminalit&auml;t. Eine systematische Darstellung, 3. Aufl. 2005, Rn.&nbsp;84b&nbsp;ff.&nbsp;m.w.N.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref192" name="_ftn192"><span class="MsoFootnoteReference">[190]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Vgl. Fall Kevin, TAZ vom 25.08.2010.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref193" name="_ftn193"><span class="MsoFootnoteReference">[191]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Hansbauer/Hensen/M&uuml;ller/Spiegel</i>, Familiengruppenkonferenz. Eine Einf&uuml;hrung, 2009, S.&nbsp;22&ndash;26,&nbsp;69.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref194" name="_ftn194"><span class="MsoFootnoteReference">[192]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Merchel</i>, in: Hansbauer/Hensen/M&uuml;ller/Spiegel, Familiengruppenkonferenz. Eine Ein&shy;f&uuml;hrung, 2009, S.&nbsp;77&ndash;105&nbsp;m.w.N.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref195" name="_ftn195"><span class="MsoFootnoteReference">[193]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Hansbauer/Hensen/M&uuml;ller/Spiegel</i>, Familiengruppenkonferenz. Eine Einf&uuml;hrung, 2009, S.&nbsp;107 ff.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref196" name="_ftn196"><span class="MsoFootnoteReference">[194]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Hansbauer/Hensen/M&uuml;ller/Spiegel</i>, Familiengruppenkonferenz. Eine Einf&uuml;hrung, 2009, S.&nbsp;111.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref197" name="_ftn197"><span class="MsoFootnoteReference">[195]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Hansbauer/Hensen/M&uuml;ller/Spiegel</i>, Familiengruppenkonferenz. Eine Einf&uuml;hrung, 2009, S.&nbsp;203.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref198" name="_ftn198"><span class="MsoFootnoteReference">[196]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Vgl. <i>Kraus</i> Zeitschrift f&uuml;r Systemische Therapie und Familientherapie (Kontext) 2006, 116&nbsp;ff.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref199" name="_ftn199"><span class="MsoFootnoteReference">[197]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Vgl. <i>Galtung</i>, in: Abu-Nimer (Hrsg.), Reconciliation, Justice, and Coexistence. Theory &amp; Practice, 2001, S.&nbsp;3 (12).</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref200" name="_ftn200"><span class="MsoFootnoteReference">[198]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Bazemore/Umbreit</i> Juvenile Justice Bulletin 2001, 1 (10-13); <i>Domenig</i>, Restorative Justice und integrative Symbolik, 2008, S.&nbsp;195&nbsp;ff.&nbsp;m.w.N.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref201" name="_ftn201"><span class="MsoFootnoteReference">[199]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Regnier</i> Interchange 1994, 129 (132).</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref202" name="_ftn202"><span class="MsoFootnoteReference">[200]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Domenig</i>, Restorative Justice und integrative Symbolik, 2008, S.&nbsp;200.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref203" name="_ftn203"><span class="MsoFootnoteReference">[201]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Ito</i> Culture, Medicine and Psychiatry 1985, 201.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref204" name="_ftn204"><span class="MsoFootnoteReference">[202]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Ito</i> Culture, Medicine and Psychiatry 1985, 201-202.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref205" name="_ftn205"><span class="MsoFootnoteReference">[203]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Galtung</i>, in: Abu-Nimer (Hrsg.), Reconciliation, Justice, and Coexistence. Theory &amp; Practice, 2001, S.&nbsp;3 (18-19).</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref206" name="_ftn206"><span class="MsoFootnoteReference">[204]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Galtung</i>, in: Abu-Nimer (Hrsg.), Reconciliation, Justice, and Coexistence. Theory &amp; Practice, 2001, S.&nbsp;3 (18-19); <i>Galtung</i> Vortrag am 3. und 4.12.2009 &bdquo;Das Transcend-Verfahren der Konfliktbearbeitung. Einf&uuml;hrung, &Uuml;berblick, Ergebnisse, Schwerpunkt: Vers&ouml;hnungsarbeit&ldquo;, Evangelische Akademie Villigst, Tagung 91.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref207" name="_ftn207"><span class="MsoFootnoteReference">[205]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Becker</i>, Ho&acute;oponopono. Die Kraft der Selbstverantwortung, 2009.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref208" name="_ftn208"><span class="MsoFootnoteReference">[206]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Vgl. die Zusammenfassung der kritischen Stimmen in: <i>Domenig</i>, Restorative Justice und integrative Symbolik, 2008, S.&nbsp;199&ndash;203 m.w.N., sowie S.&nbsp;354&nbsp;ff.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref209" name="_ftn209"><span class="MsoFootnoteReference">[207]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Haft/Schlieffen (Hrsg.), Handbuch Mediation. Verhandlungstechnik, Strategien, Einsatzgebiete, 2. Aufl. 2009.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref210" name="_ftn210"><span class="MsoFootnoteReference">[208]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Rosenberg</i>, Gewaltfreie Kommunikation, 2001.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref211" name="_ftn211"><span class="MsoFootnoteReference">[209]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Kessen/Troja</i>, in: Haft/Schlieffen, Handbuch Mediation. Verhandlungstechnik, Strategien, Einsatzgebiete, 2. Aufl. 2009, &sect;&nbsp;13 Rn.&nbsp;30.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref212" name="_ftn212"><span class="MsoFootnoteReference">[210]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Shazer</i>, Wege der erfolgreichen Kurztherapie, 9. Aufl., 2005.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref213" name="_ftn213"><span class="MsoFootnoteReference">[211]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Schemmel/Schaller (Hrsg.), Ressourcen. Ein Hand- und Lesebuch zur therapeutischen Arbeit, 2003.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref214" name="_ftn214"><span class="MsoFootnoteReference">[212]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Llewellyn/Howse</i>, Restorative Justice, 1998.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref215" name="_ftn215"><span class="MsoFootnoteReference">[213]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Vgl. <i>Bals</i> MschrKrim 89 (2006), 143&nbsp;m.w.N.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref216" name="_ftn216"><span class="MsoFootnoteReference">[214]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Vgl. <i>Berger/Luckmann</i>, Die gesellschaftliche Konstruktion der Wirklichkeit, 1998.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref217" name="_ftn217"><span class="MsoFootnoteReference">[215]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Vgl. <i>Wesel</i>, Fr&uuml;hformen des Rechts, 1985; vgl. <i>Steffen</i>, Der T&auml;ter-Opfer-Ausgleich und die Wiedergutmachung. Historische Bez&uuml;ge moderne Ausgestaltung, 2005, S.&nbsp;209&ndash;210.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref218" name="_ftn218"><span class="MsoFootnoteReference">[216]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; BR-Drs. 574/09.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref219" name="_ftn219"><span class="MsoFootnoteReference">[217]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Vgl. <i>Temme</i>, Selbstreproduktionsmechanismen des Strafrechtssystems. Eine Analyse anhand des Bet&auml;ubungsmittelstrafrechts, 2006, S.&nbsp;80&ndash;188.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref220" name="_ftn220"><span class="MsoFootnoteReference">[218]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Graeff</i>, Aber nicht in meinem Wahlkreis, TAZ vom 08.10.2010; vgl. EGMR, 5. Sektion, Urteil vom 17.12.2009, NJW 2010, 2495&nbsp;ff.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/thema/braucht-unsere-gesellschaft-strafe-welche-alternativen-gibt-es-im-vergleich-zum-deutschen-strafvol/">Braucht unsere Gesellschaft Strafe? Welche Alternativen gibt es im Vergleich zum  deutschen Strafvollzugssystem?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Exklusion durch Strafvollzug</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/thema/exklusion-durch-strafvollzug-1/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 30 Mar 2011 10:58:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Strafvollzug 2010]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Aus: Jens Puschke (Hrsg.), Strafvollzug in Deutschland. Strukturelle Defizite, Reformbedarf und Alternativen, S. 63-74 I.&#160;&#160;&#160;&#160; Vorbemerkungen Das, was Gefangene verbindet, was ihnen gemeinsam ist, sind keine pers&#246;nlichen Eigenschaften, mit deren Hilfe man sie von den Menschen unterscheiden k&#246;nnte, die nicht straff&#228;llig geworden sind. Was Gefangenen gemeinsam ist, ist ihnen &#228;u&#223;erlich: beispielsweise die Mauer, die sie [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Aus: Jens Puschke (Hrsg.), Strafvollzug in Deutschland. Strukturelle Defizite, Reformbedarf und Alternativen, S. 63-74</p>
<h5><span class="apple-style-span">I.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; </span>Vorbemerkungen</h5>
<p><span class="apple-style-span">Das, was Gefangene verbindet, was ihnen gemeinsam ist, sind keine pers&ouml;nlichen Eigenschaften, mit deren Hilfe man sie von den Menschen unterscheiden k&ouml;nnte, die nicht straff&auml;llig geworden sind. Was Gefangenen gemeinsam ist, ist ihnen &auml;u&szlig;erlich: beispielsweise die Mauer, die sie umgibt, der Haftbefehl, die Entlassungspapiere. <i>Irving Goffman</i> hat in seiner erstmals 1963 ver&ouml;ffentlichten Studie &bdquo;Stigma. &Uuml;ber Techniken der Bew&auml;ltigung besch&auml;digter Identit&auml;t&ldquo; darauf hingewiesen:&nbsp; </span>&bdquo;Es ist bemerkenswert, dass jene, die rings um die Sozialwissenschaften angesiedelt sind, sich so schnell mit dem Gebrauch des Terminus &bdquo;deviant&ldquo; eingerichtet haben, als ob jene, auf die der Terminus angewandt wird, genug gemein h&auml;tten, so dass signifikante Dinge &uuml;ber sie als eine Ganzheit gesagt werden k&ouml;nnen. Gerade so wie es iatrogene St&ouml;rungen gibt, verursacht durch die Arbeit, die Mediziner leisten (was ihnen dann mehr zu tun gibt), so gibt es auch Personenkategorien, die von den Forschern der Gesellschaft erst geschaffen und dann von ihnen studiert werden.&ldquo;<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn222" name="_ftnref222"><span class="MsoFootnoteReference">[219]</span></a><span class="apple-style-span"></span></p>
<h5><span class="apple-style-span">1.&nbsp;&nbsp; </span>In welcher Gesell&shy;schaft leben wir?</h5>
<p>In Deutschland hat sich das Ausma&szlig; sozialer Ungleichheit in den letzten zehn Jahren erheblich vergr&ouml;&szlig;ert. Bei den oberen zehn Prozent der Gesellschaft stieg das Verm&ouml;gen um 17 Prozent, w&auml;hrend das &auml;rmste Zehntel zehn Prozent weniger in der Tasche hat.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn223" name="_ftnref223"><sup>[220]</sup></a></p>
<p>Die Begriffe Exklusion und Inklusion verschleiern diese wachsende soziale Ungleichheit zwischen oben und unten. Haftentlassene, die ausgeschlossen bleiben, sind nicht irgendwo au&szlig;en, sondern in der Regel ganz unten. <span class="apple-style-span"></span></p>
<h5><span class="apple-style-span">2.&nbsp;&nbsp; </span>In welches gesell&shy;schaft&shy;liche Klima wird entlassen?</h5>
<p><span class="apple-style-span">Als von Sozialabbau noch nicht die Rede war und der Wohlfahrtsstaat auf Resozialisierung von Straft&auml;tern setzte, wurden diese als sozial benachteiligte B&uuml;rger wahrgenommen, die Unterst&uuml;tzung ben&ouml;tigen. Mit der Aufl&ouml;sung des Sozialstaats wandelte sich der Wohlfahrtsstaat zum strafenden Staat. In den Worten des ehemaligen Bundesverfassungsrichters <i>Winfried Hassemer</i>: &bdquo;Noch vor Jahren musste Strafe, besonders eine harte und hohe Strafe, begr&uuml;ndet werden. Heute ist das Gegenteil der Fall.&ldquo;</span><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn224" name="_ftnref224"><span class="MsoFootnoteReference">[221]</span></a><span class="apple-style-span"> Im strafenden Staat sind Straft&auml;ter zu gef&auml;hrlichen Individuen geworden, die es entsprechend zu behandeln gilt. Wie sehr wir dabei auf &bdquo;au&szlig;erkriminelle Faktoren&ldquo;</span><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn225" name="_ftnref225"><span class="MsoFootnoteReference">[222]</span></a><span class="apple-style-span"> zu achten haben, lehrt uns nicht nur die sich weitende Schere zwischen Arm und Reich. Selbst die r&uuml;ckl&auml;ufigen Kriminalit&auml;tszahlen der vergangenen Jahre konnten den zunehmenden Ruf nach H&auml;rte gegen Straft&auml;ter nicht stoppen. Es ist der Sozialabbau, der andauert und Unsicherheit und Angst steigert. Damit wird Politik gemacht. </span></p>
<p><span class="apple-style-span">In Deutschland hat in der Debatte um die Sicherungsverwahrung der Chef einer Polizeigewerkschaft die Einf&uuml;hrung eines Internetprangers gefordert: Er wolle wissen, ob in der N&auml;he seiner Enkel ein Sittlichkeitsverbrecher wohne. In der Schweiz sollte die Wiedereinf&uuml;hrung der Todesstrafe durch eine Volksabstimmung erm&ouml;glicht werden. In Frankreich werden Roma nach Bulgarien und Rum&auml;nien abgeschoben, obwohl sie als EU-B&uuml;rger das Recht haben, sich in der EU frei zu bewegen. In Griechenland stehen Fl&uuml;chtlinge ohne jede &ouml;ffentliche Hilfe als Bettler auf der Stra&szlig;e.</span></p>
<h5><span class="apple-style-span">II.&nbsp;&nbsp;&nbsp; </span>Eigene Erfahrungen mit dem Thema Haftfolgen</h5>
<p><span class="apple-style-span">Als mich Johannes Feest fragte, ob ich zu dieser Tagung der Humanistischen Union nach Bremen kommen wollte, sagte er mir, dass mir das Thema auf den Leib geschrieben sei. Dass Menschen- und B&uuml;rgerrechtsorganisationen angefangenen haben, einzelne ehemalige Gefangene zu ihren Tagungen zum Thema Strafvollzug einzuladen und zu Wort kommen zu lassen, ist ein Fortschritt gegen&uuml;ber Zeiten, in denen nur <i>&uuml;ber</i> die Gefangenen gesprochen wurde. Die extreme Asymmetrie in den Beziehungen zwischen Eingesperrten und ihren Bewachern im Gef&auml;ngnis ist allerdings noch nicht wirklich dadurch in Frage gestellt, dass auf &ouml;ffentlichen Tagungen einzelne ehemalige Inhaftierte mitreden d&uuml;rfen. </span></p>
<h5><span class="apple-style-span">1.&nbsp;&nbsp; </span>Isola&shy;ti&shy;ons&shy;haft / Strenge Einzelhaft</h5>
<p><span class="apple-style-span">In den ersten sieben Jahren meiner Inhaftierung war ich in Einzel- und Kleingruppenisolation, bzw. im korrekten Jargon des Strafvollzugs in strenger Einzelhaft. Wie man das auch nennen mag: Wer mehrere Jahre 23 Stunden am Tag allein in einer Zelle zubringen muss und in der einen Stunde Hofgang auch allein ist, wird unweigerlich krank. Nach meiner Verlegung von der JVA Zweibr&uuml;cken in die JVA Diez, das war 1979, dauerte es noch einmal sechs Jahre, bis ich im dreizehnten Haftjahr Haftbedingungen hatte, wie sie in diesem Gef&auml;ngnis &uuml;blich waren. Die &uuml;ber sechs Jahre andauernde schrittweise Integration in den Normalvollzug hatte sich ein Gef&auml;ngnispsychologe ausgedacht, von dem man anderes erwarten sollte. </span></p>
<p><span class="apple-style-span">Wenn ich nach den Jahren der Isolation in Haft gefragt wurde, wie ich das &uuml;berlebt habe, habe ich geantwortet, von einem Tag auf den anderen, in manchen N&auml;chten von einer Minute auf die andere, von einer Stunde auf die andere.</span></p>
<p><span class="apple-style-span">In der &ouml;ffentlichen Auseinandersetzung &uuml;ber die Entstehung der RAF und ihrer jahrelangen Fortexistenz hat die Isolationshaft eine wichtige Rolle gespielt. Der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum hat mehrfach &ouml;ffentlich ge&auml;u&szlig;ert, dass auch von Seiten des Staates in diesem Konflikt Fehler gemacht worden seien, einer davon sei die Isolationshaft gewesen. Seine auch selbstkritisch gemeinte Feststellung blieb marginal. Die Leugnung der Isolationshaft und die andauernde Behauptung von privilegierten Haftbedingungen fanden und finden mehr Geh&ouml;r in der &Ouml;ffentlichkeit. </span></p>
<p><span class="apple-style-span">Durch meine Mitarbeit im Beirat der JVA K&ouml;ln-Ossendorf &ndash; seit 1995 bin ich daf&uuml;r viermal vom Rat der Stadt K&ouml;ln gew&auml;hlt worden &ndash; habe ich immer wieder mit Gefangenen zu tun, die isoliert waren oder sind, also dem Haftregime der strengen Einzelhaft unterliegen. </span></p>
<p><span class="apple-style-span">So habe ich einen wegen Drogenhandels Verurteilten kennengelernt, der nach vier Jahren strenger Einzelhaft Artikulationsst&ouml;rungen bekam und schlicht nicht mehr sprechen konnte. </span></p>
<p><span class="apple-style-span">Wie ich das selbst auch erlebt habe. Zurzeit besuche ich eine Gefangene t&uuml;rkischer Herkunft, der unterstellt wird, eine terroristische Organisation in der T&uuml;rkei von der Bundesrepublik aus zu unterst&uuml;tzen. Sie ist seit &uuml;ber eineinhalb Jahren isoliert. Eine Gesellschaft, die die Realit&auml;t der Isolationshaft leugnet, hat nat&uuml;rlich auch keinen Zugang zur Heilung ihrer Folgen. Bei den aus Afghanistan zur&uuml;ckkehrenden deutschen Soldaten wird zunehmend PTBS diagnostiziert: Posttraumatische Belastungsst&ouml;rungen. In der Auseinandersetzung mit den Problemen von Haftentlassenen ist mir das noch nicht untergekommen. Entsprechend unbekannt sind gezielte Behandlungsangebote. </span></p>
<p><span class="apple-style-span">Wenn aber mehrere Studien davon ausgehen,</span><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn226" name="_ftnref226"><span class="MsoFootnoteReference">[223]</span></a><span class="apple-style-span"> dass deutlich &uuml;ber 50% aller Gefangenen psychiatrische bzw. psychotherapeutische Behandlung ben&ouml;tigen, kann man sich leicht vorstellen, dass auch diejenigen, die nur den ganz normalen Standardvollzug kennengelernt haben, nicht unbesch&auml;digt davon in Freiheit kommen. </span></p>
<p><span class="apple-style-span">In unserer Gesellschaft gibt es keinen Begriff vom Leben in einer normalen Gef&auml;ngniszelle, von der Existenz auf acht qm in einem Raum, der innen keine Klinke an der T&uuml;r hat, der folglich nur verlassen werden kann, wenn von drau&szlig;en aufgeschlossen wird. Die Bem&uuml;hungen um Haftvermeidungsprojekte bei Jugendlichen, die in Untersuchungshaft kommen, gehen inzwischen immerhin von der Tatsache aus, dass die Jugendlichen psychische Sch&auml;den durch den Aufenthalt in solchen Zellen davontragen. </span></p>
<p><span class="apple-style-span">Ich habe nach der Haft Freunde gefunden und immer Menschen gehabt, die mir geholfen haben, wenn ich Hilfe brauchte. Dennoch gab es in all diesen Jahren immer wieder Panikattacken, Vernichtungs&auml;ngste, verbunden mit tage- oder wochenlanger Arbeitsunf&auml;higkeit. Daran konnte auch eine dreij&auml;hrige Therapie nichts wirklich &auml;ndern. Ich habe gelernt, damit zu leben. </span></p>
<p><span class="apple-style-span">Wer keine menschliche Hilfe findet, wo nur Menschen helfen k&ouml;nnen, wird irgend&shy;etwas suchen, um sich zu bet&auml;uben. </span></p>
<h5><span class="apple-style-span">2.&nbsp;&nbsp; </span>Schulden</h5>
<p><span class="apple-style-span">In einer Gesellschaft mit hoher Arbeitslosigkeit ist es f&uuml;r Haftentlassene nicht einfach, Arbeit zu finden. Ich habe am Tag meiner Entlassung im Sommer 1988 die Mitteilung bekommen, dass ich 260.000 DM Prozesskosten zu zahlen habe. Meinem Anwalt ist es gelungen, diese unbezahlbare Summe in eine bezahlbare umzuwandeln. Wie viele Jahre ich ben&ouml;tigte, um die zu zahlenden 26.000 DM abzustottern, wei&szlig; ich nicht mehr genau. Ich habe aber geh&ouml;rt, dass diese Summe nahe an dem Betrag liegt, den Haftentlassene als Schulden mit aus der Strafhaft bringen. </span></p>
<h5><span class="apple-style-span">3.&nbsp;&nbsp; </span>Altersvorsorge</h5>
<p><span class="apple-style-span">Unter den vielen Fragen, die mir von Studenten oder jungen Wissenschaftlern zum Thema RAF gestellt worden sind, war auch die Frage, ob es in der RAF eine Diskussion zur Altersvorsorge gegeben habe. In der RAF war das nicht der Fall. Im Bundestag hat man sich dar&uuml;ber, was die Sozialversicherung von Gefangenen im Allgemeinen angeht, schon Gedanken gemacht. Aber keine entsprechenden Beschl&uuml;sse gefasst. Gefangene sind nicht in der Sozialversicherung und wer nach vielen Jahren Haft entlassen wird, hat entsprechende Fehlzeiten.</span></p>
<h5><span class="apple-style-span">4.&nbsp;&nbsp; </span>Partizipation</h5>
<p><span class="apple-style-span">Als ich 1993 anfing, im Rahmen meiner Arbeit beim K&ouml;lner Appell gegen Rassismus e.V. gemeinsam mit einer Kollegin die erste Gespr&auml;chsgruppe mit inhaftierten Jugendlichen zu starten, hatte ich keine Vorstellung, was daraus folgen w&uuml;rde. 1995 bin ich erstmals in den Beirat der JVA K&ouml;ln gew&auml;hlt worden. Seitdem bin ich fast regelm&auml;&szlig;ig einmal im Monat im Knast, spreche mit Gefangenen und kann Einzelnen hin und wieder auch wirklich helfen. 1997 haben wir im K&ouml;lner Appell das &bdquo;K&ouml;lner Stadtbuch Jugendkriminalit&auml;t. Gegen die Kriminalisierung von Jugendlichen&ldquo; ver&ouml;ffentlicht und 2006 folgte &bdquo;Pop-Shop. Gespr&auml;che mit Jugendlichen in Haft.&ldquo; Seit 2007 sind wir mit unserer Ausstellung &bdquo;Menschen statt Mauern &ndash; f&uuml;r ein Europa ohne Jugendgef&auml;ngnisse&ldquo; unterwegs. Das habe ich auf einer Homepage dokumentiert.</span><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn227" name="_ftnref227"><span class="MsoFootnoteReference">[224]</span></a><span class="apple-style-span"> Nicht nur die Abschaffung der Jugendgef&auml;ngnisse, auch eine an Leidverminderung orientierte Drogenpolitik und die Abschaffung der Ausweisung und Abschiebung von straff&auml;llig gewordenen Menschen, die hier ihren Lebensmittelpunkt gefunden haben, haben wir immer wieder thematisiert. </span></p>
<p><span class="apple-style-span">Es gibt eine ganze Reihe anderer ehemaliger Gefangener, die auf &auml;hnliche Weise versuchen, ihr Wissen aus eigener Erfahrung &uuml;ber die Unsinnigkeit der Gef&auml;ngnisstrafe umzusetzen. All diese Aktivit&auml;ten sind ohne institutionelles Echo: Haftentlassene sind mehr oder weniger Objekte von Hilfsangeboten und Kontrollbem&uuml;hungen. Ihre Partizipation in der Auseinandersetzung mit dem Strafvollzug und der Kriminalpr&auml;vention ist nicht wirklich gefragt. Gut dotierte Stellen bekommen sie nicht angeboten &ndash; die bleiben denen vorbehalten, die f&uuml;r das &bdquo;weiter-so&ldquo; stehen. </span></p>
<h5><span class="apple-style-span">III.&nbsp;&nbsp; </span>Zu den Haftfolgen</h5>
<p><span class="apple-style-span">Michael Walter</span>, Autor eines Standardwerks &uuml;ber den Strafvollzug, nennt als wichtigste Entscheidung des Gesetzgebers bei der Verabschiedung des Strafvollzugsgesetzes im Jahre 1977 &bdquo;die Bef&ouml;rderung der Resozialisierung zur ma&szlig;geblichen Gestaltungs- und Arbeitsperspektive f&uuml;r die Vollzugspraxis&ldquo;.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn228" name="_ftnref228"><span class="MsoFootnoteReference">[225]</span></a> Der Gesetzgeber kann das nicht so sehr ernst gemeint haben, wie es der engagierte Kriminologe aufgenommen hat. Denn noch im Jahr 2006 mussten die Forscher im Zweiten Periodischen Sicherheitsbericht, der von den Bundesministerien des Innern und der Justiz in Auftrag gegeben worden war, feststellen, dass in keiner Statistik erfasst wird, in welchem Ma&szlig; dieses Resozialisierungsziel des Strafvollzugs erreicht worden ist. &bdquo;Die Rechtspflegestatistiken informieren nur &uuml;ber Vorstrafen, nicht &uuml;ber die R&uuml;ckf&auml;lligkeit.&ldquo;<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn229" name="_ftnref229"><span class="MsoFootnoteReference">[226]</span></a> Die Ergebnisse einer R&uuml;ckfallstudie sind laut diesem Periodischen Sicherheitsbericht: Die R&uuml;ckfallquoten im Allgemeinen sind geringer als angenommen. Nur von einem Drittel aller Verurteilten wird eine erneute Straff&auml;lligkeit bekannt. Am h&ouml;chsten sind die R&uuml;ckfallquoten bei Jugendhaftstrafen ohne Bew&auml;hrung und beim Jugendarrest. Wegen wahrscheinlicher Selektionseffekte k&ouml;nne aber die Rolle der Haftstrafe beim Zustandekommen der R&uuml;ckf&auml;lligkeit nicht genau bestimmt werden.</p>
<p>In Nordrhein-Westfalen gibt es wie in allen anderen Bundesl&auml;ndern gezielte Bem&uuml;hungen, durch Bildung und Ausbildung von jugendlichen Gefangenen und ihrer Betreuung &uuml;ber die Haft hinaus, die R&uuml;ckfallquoten zu senken.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn230" name="_ftnref230"><span class="MsoFootnoteReference">[227]</span></a> Ein Hinweis darauf, was getan werden k&ouml;nnte, wenn mehr Geld und mehr qualifiziertes Personal f&uuml;r das vorhanden w&auml;re, was die Autoren des Strafvollzugsgesetzes sich in den 1970er Jahren unter Resozialisierung vorstellten. Dazu geh&ouml;rte auch, dass der Offene Vollzug zum Regelvollzug werden sollte. <i>Harald Preusker</i>, fr&uuml;her im s&auml;chsischen Justizministerium f&uuml;r den Strafvollzug zust&auml;ndig, hat dazu erkl&auml;rt, dass es heute nicht mehr m&ouml;glich sei, ein Strafvollzugsgesetz wie das von 1977 durch den Bundestag zu bekommen. Aber auch die Entlassungsrealit&auml;t vieler Gefangener ist weit von den Vorgaben eines &bdquo;modernen Behandlungsvollzugs&ldquo; entfernt. Es finden Entlassungen ohne Entlassungsvorbereitung statt, es finden Entlassungen in die Arbeitslosigkeit statt und Entlassungen in die Obdachlosigkeit.</p>
<p>&Uuml;ber die inneren Zust&auml;nde in den Justizvollzugsanstalten geben nicht nur die Studien &uuml;ber Gewalt unter Gefangenen Auskunft, sondern auch die Krankenst&auml;nde bei den Bediensteten. Laut Anstaltsleiter <i>Wingerten</i> lag z.B. der Krankenstand in der JVA Gelsenkirchen bei 20 Prozent.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn231" name="_ftnref231"><span class="MsoFootnoteReference">[228]</span></a></p>
<h5><span class="apple-style-span">1.&nbsp;&nbsp; </span>Tod im Gef&auml;ngnis</h5>
<p><span class="apple-style-span">Bevor ich verschiedene weitere Aspekte der Probleme, die Haftentlassene haben, diskutiere, m&ouml;chte ich daran erinnern, dass im Gef&auml;ngnis &ndash; wie in allen anderen Bereichen der Gesellschaft &ndash; Menschen sterben, durch die eigenen H&auml;nde, infolge von Gewalt durch andere, durch Unf&auml;lle und Krankheiten. Statistiken dazu konnte ich nicht finden. Obwohl es einfach sein sollte, sie zu erstellen, denn jeder Todesfall im Strafvollzug muss der Staatsanwaltschaft gemeldet werden. </span></p>
<p><span class="apple-style-span">Es ist anzunehmen, dass die Justizvollzugsanstalten bem&uuml;ht sind, Gefangenen, die nicht mehr lange zu leben haben, auf dem Wege der Haftverschonung zu erm&ouml;glichen, au&szlig;erhalb der Gef&auml;ngnisse zu sterben. Aber es gibt auch </span>Gefangene, die sterben an Altersschw&auml;che in Haft. Im Jahr 2008 ist der wegen der Ermordung von vier Frauen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilte Heinrich Pommerenke nach 49 Jahren Haft im Alter von 79 Jahren im Gef&auml;ngniskrankenhaus Hohenasperg verstorben. Heinrich Pommerenke war so lange wie kein anderer T&auml;ter in Deutschland in Haft.</p>
<p>Daten zu den Suiziden in deutschen Haftanstalten werden vom kriminologischen Dienst im Bildungsinstitut des nieders&auml;chsischen Justizvollzuges gesammelt, ausgewertet und ver&ouml;ffentlicht.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn232" name="_ftnref232"><span class="MsoFootnoteReference">[229]</span></a> <span class="apple-style-span"></span></p>
<p>Die Forschungen &uuml;ber Selbstt&ouml;tungen in Haft sind bisher nicht zu einer Antwort auf die Frage gekommen, in welchem Umfang die Haft selbst als Suizidrisikofaktor zu betrachten ist. L&auml;nder&uuml;bergreifend scheint festzustehen, dass die Haupttodesursache von Gefangenen die Selbstt&ouml;tung ist und dass deren Rate um ein Mehrfaches h&ouml;her ist als bei der allgemeinen Bev&ouml;lkerung.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn233" name="_ftnref233"><span class="MsoFootnoteReference">[230]</span></a></p>
<h5><span class="apple-style-span">2.&nbsp;&nbsp; </span>M&auml;nner werden entlassen</h5>
<p><span class="apple-style-span">In den 200 deutschen Gef&auml;ngnissen mit ihren rund 80.000 Haftpl&auml;tzen sind 96% aller Gefangenen m&auml;nnlichen Geschlechts. Wer zu diesem Ph&auml;nomen in den kriminologischen Handb&uuml;chern und Lexika Artikel sucht, findet zwar Stichworte wie Ausl&auml;nderkriminalit&auml;t, Kinderkriminalit&auml;t, Jugendkriminalit&auml;t, Frauenkriminalit&auml;t, seit neuestem auch Seniorenkriminalit&auml;t, aber nicht das Thema M&auml;nnerkriminalit&auml;t. Aus der Perspektive kritischer M&auml;nnerforschung reflektiert dieser blinde Fleck den</span> systematischen Ausschluss von Frauen aus der Forschung in den Universit&auml;ten bis in die Mitte des zwanzigsten Jahrhunderts hinein.</p>
<p><span class="apple-style-span">Angesichts dieser Zahlen &ndash; 4% weibliche und 96% m&auml;nnliche Gefangene &ndash; liegt auf der Hand, dass das Geschlecht von M&auml;nnern bei ihrer Kriminalisierung eine bedeutende Rolle spielt. &Uuml;brigens genauso wie an der Spitze der gesellschaftlichen Hierarchie in den Vorst&auml;nden von Banken, Industrie- und Handels- und Dienstleistungskonzernen, wo die M&auml;nner nahezu unter sich sind. Beide Gruppen, die Gefangenen und die Konzernvorst&auml;nde, rekrutieren sich aus extrem unterschiedlichen sozialen Schichten. </span></p>
<p>Mit&nbsp; solchen Differenzierungen unter M&auml;nnern hat sich die transsexuelle australische Soziologin <i>Raewyn Connell</i> befasst, und zu ihrem besseren Verst&auml;ndnis u.a. die Begriffe hegemoniale und marginalisierte M&auml;nnlichkeiten eingef&uuml;hrt.</p>
<p>Ihre Definition von hegemonialer M&auml;nnlichkeit aus der Zeit, als sie noch Robert hie&szlig;: &bdquo; (&hellip;) jene Konfiguration geschlechtsbezogener Praxis(&#8230;), welche die momentan akzeptierte Antwort auf das Legitimationsproblem des Patriarchats verk&ouml;rpert und die Dominanz der M&auml;nner sowie die Unterordnung der Frauen gew&auml;hrleistet.&ldquo;<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn234" name="_ftnref234"><span class="MsoFootnoteReference">[231]</span></a> Marginalisierte M&auml;nnlichkeiten rekrutieren sich aus den Angeh&ouml;rigen der Unterschicht und aus den Reihen ethnischer Minderheiten. Beide sind bekanntlich in den Gef&auml;ngnissen &uuml;berrepr&auml;sentiert.</p>
<p><span class="apple-style-span">Im Anschluss an <i>Connell</i> und <i>Elijah Andersons</i> Studie &bdquo;Code of the streets&ldquo;</span><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn235" name="_ftnref235"><span class="MsoFootnoteReference">[232]</span></a><span class="apple-style-span"> hat sich in der Bundesrepublik besonders <i>Joachim Kersten</i></span><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn236" name="_ftnref236"><span class="MsoFootnoteReference">[233]</span></a><span class="apple-style-span"> bem&uuml;ht, den Zusammenhang von Geschlecht und Kriminalisierung zu verstehen und &ouml;ffentlich zu diskutieren. Er kritisiert die Geschlechtsblindheit der Kriminalit&auml;tstheorien und empfiehlt in den strafbaren Handlungen auch Bem&uuml;hungen zur &bdquo;Bewerkstelligung von Geschlecht&ldquo;, zur Entwicklung von M&auml;nnlichkeit zu sehen. Das, was erwachsene M&auml;nner in einer Gesellschaft zu leisten haben, f&uuml;r Nachwuchs zu sorgen, die Familie zu sch&uuml;tzen und sie zu ern&auml;hren, finde sich auch in </span>Ern&auml;hrer-, Besch&uuml;tzer- und Erzeugerm&auml;nnlichkeiten.<span class="apple-style-span"></span></p>
<p><span class="apple-style-span">Mir ist nicht bekannt, ob es Justizvollzugsanstalten gibt, in denen mit Gefangenen aus dieser Perspektive versucht wird, einen Zugang zum Verstehen ihrer strafbaren Handlungen zu finden. Immerhin zeigen die Einf&uuml;hrung von Langzeitbesuchszellen und die Durchf&uuml;hrung von Partnerseminaren und Paargruppen in vielen Strafanstalten, dass die Sexualit&auml;t nicht mehr g&auml;nzlich tabuisiert wird.</span><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn237" name="_ftnref237"><span class="MsoFootnoteReference">[234]</span></a><span class="apple-style-span"> </span></p>
<p><span class="apple-style-span">Jugendliche und Heranwachsende, die noch nie die M&ouml;glichkeit hatten, Liebe zu erleben, weil sie zu oft und zu lange eingesperrt waren, k&ouml;nnen gar nicht anders, als labile Identit&auml;ten zu entwickeln. Auch bei vielen Erwachsenen im M&auml;nnerstrafvollzug kann man feststellen, dass sie regredieren und sozusagen j&uuml;nger, infantilisiert aus der Haft rauskommen, als sie reingekommen sind. </span></p>
<p><span class="apple-style-span">Ohne einen Begriff von der Bedeutung der eigenen M&auml;nnlichkeit aus dem Gef&auml;ngnis entlassen zu werden, f&uuml;hrt mit Sicherheit zum Scheitern damit, einen selbstbestimmten Weg in neues Leben zu finden. </span></p>
<p><span class="apple-style-span">Die Diskussion &uuml;ber die Funktion des Gef&auml;ngnisses f&uuml;r eine vom Patriarchat dominierte Gesellschaft hat noch gar nicht begonnen. </span></p>
<h5><span class="apple-style-span">3.&nbsp;&nbsp; </span>Drogen&shy;s&uuml;ch&shy;tige werden entlassen</h5>
<p><span class="apple-style-span">In den Gef&auml;ngnissen sitzen nur ca. 15% der Gefangenen wegen einer Verurteilung nach dem Bet&auml;ubungsmittelgesetz. Wer mit den Sozialarbeitern in den Haftanstalten &uuml;ber die Suchtproblematiken der Inhaftierten spricht, h&ouml;rt ganz andere Zahlen. Danach sind in den Jugendabteilungen 50% und in den Frauenh&auml;usern sogar 70% aller Inhaftierten als s&uuml;chtig einzustufen. Der verstorbene Leiter der JVA K&ouml;ln Ossendorf, <i>J&ouml;rn Foegen</i>, sprach das immer wieder &ouml;ffentlich an, indem er die rhetorisch gemeinte Frage stellte, ob er Klinikdirektor oder Gef&auml;ngnisdirektor sei. F&uuml;r ihn war ausgemacht, dass eine an Leidverminderung orientierte Drogenpolitik dazu f&uuml;hren k&ouml;nnte, dass er ein Drittel aller Zellen dicht machen k&ouml;nnte, weil sie &uuml;berfl&uuml;ssig geworden w&auml;ren. Seine Feststellung, dass die Drogens&uuml;chtigen als Kranke wahrgenommen werden m&uuml;ssen und nicht ins Gef&auml;ngnis geh&ouml;rten, blieb folgenlos.</span></p>
<p>Nur hin und wieder traut sich auch ein Politiker diese Erfahrungen der Praktiker aufzugreifen und eine Entkriminalisierung des Drogenkonsums zu verlangen. Eine j&uuml;ngste derartige &Auml;u&szlig;erung war von <i>Tom K&ouml;nigs</i> in der Frankfurter Rundschau zu lesen. Er schloss seinen Beitrag mit den Worten: &bdquo;Die Konsequenzen der Drogenbek&auml;mpfung sind gef&auml;hrlicher als die Drogen selbst. &hellip; Nach Jahrzehnten erfolgloser Drogenpolitik ist radikales Umdenken n&ouml;tig.&ldquo;<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn238" name="_ftnref238"><span class="MsoFootnoteReference">[235]</span></a></p>
<p>Als einen Schritt in diese Richtung kann die Zulassung von Heroin als Medikament f&uuml;r Schwerstabh&auml;ngige bezeichnet werden, die der Bundestag im Sommer 2010 beschlossen hat. Dem war ein f&uuml;nfj&auml;hriger Modellversuch in mehreren Gro&szlig;st&auml;dten vorausgegangen, in denen sich &auml;ltere Erfahrungen aus der Schweiz best&auml;tigten: Heroinabh&auml;ngige, die mit Methadon und anderen Ersatzdrogen nicht zu erreichen waren, konnten erfolgreich mit Heroin behandelt werden: Ihr Gesundheitszustand stabilisierte sich und die Beschaffungskriminalit&auml;t er&uuml;brigte sich.</p>
<p>F&uuml;r die Bem&uuml;hungen, die Ausbreitung von AIDS und anderen Krankheiten zu stoppen und das Leid der Drogens&uuml;chtigen zu mildern, stehen die Europ&auml;ischen Konferenzen zur Gesundheitsf&ouml;rderung in Haft, die seit 2004 alle zwei Jahre von akzept e.V., der Deutschen AIDS-Hilfe e.V. und dem wissenschaftlichen Institut der &Auml;rzte Deutschlands e.V. veranstaltet und dokumentiert werden.</p>
<p>Auch 2009 wurden wie in den Jahren davor fast 1.500 Drogentote gez&auml;hlt, die meisten von ihnen waren Heroinabh&auml;ngige. Die Deutsche AIDS-Hilfe in einer Presseerkl&auml;rung vom 13.09.2010 zum Thema &bdquo;Drogentod nach Haftentlassung&ldquo;:</p>
<p>&bdquo;Kriminalpolizeiliche Daten und Daten aus Drogenkonsumr&auml;umen zeigen deutlich, dass Drogengebraucher nach Haftentlassung besonders gef&auml;hrdet sind, an einer &Uuml;berdosis zu sterben. Die WHO geht von einem mehr als 100fach erh&ouml;hten Sterberisiko f&uuml;r drogenabh&auml;ngige, r&uuml;ckf&auml;llige gewordene Haftentlassene in den ersten Wochen nach Haftentlassung aus. Diese Sterbef&auml;lle kommen durch unbeabsichtigte &Uuml;berdosierungen zustande &ndash; t&ouml;dliche Unf&auml;lle, die vermeidbar sind.&ldquo;<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn239" name="_ftnref239"><span class="MsoFootnoteReference">[236]</span></a><span class="apple-style-span"></span></p>
<h5><span class="apple-style-span">4.&nbsp;&nbsp; </span>Ausl&auml;nder werden entlassen</h5>
<p><span class="apple-style-span">Gefangene werden aus ganz unterschiedlichen Einrichtungen entlassen: dem geschlossenen Strafvollzug, dem offenen Vollzug, der Untersuchungshaft, dem Jugendstrafvollzug (27 Jugendstrafanstalten mit 7.000 Inhaftierten), dem Ma&szlig;regelvollzug (74 Einrichtungen mit ca. 10.000 Gefangenen), der Sicherungsverwahrung, aus Sozialtherapeutischen Anstalten und aus der Abschiebehaft. </span></p>
<p><span class="apple-style-span">Manche werden nicht entlassen, sondern abgeschoben. In der Bundesrepublik wird abgeschoben, wer mindestens zu zwei Jahren Freiheitsstrafe wegen Verst&ouml;&szlig;en gegen das Bet&auml;ubungsmittelgesetz oder zu mehr als drei Jahren Freiheitsstrafe wegen anderer Delikte verurteilt worden ist. Mir war es nicht m&ouml;glich herauszufinden, wie viele Gefangene infolge ihrer Verurteilung jedes Jahr ausgewiesen und abgeschoben werden. Es scheint dazu keine zug&auml;ngliche Statistik zu geben. </span></p>
<p><span class="apple-style-span">Daf&uuml;r kann man immer mal wieder in den Medien lesen, dass sich &uuml;ber zwei Drittel der W&auml;hlerinnen und W&auml;hler aller Parteien in diesem Punkt einig sind: Die Abschiebung von straff&auml;llig geworden Ausl&auml;ndern ist richtig. F&uuml;r sie ist Straff&auml;lligkeit quasi zu einer Ausl&auml;ndereigenschaft geworden und die Beseitigung dieser Ausl&auml;nder die angemessene Konsequenz. </span></p>
<p><span class="apple-style-span">Immerhin liegen mit den beiden Periodischen Sicherheitsberichten, die von den Bundesministerien des Innern und der Justiz herausgeben wurden, eine amtliche Schrift vor, in der das Thema &bdquo;Ausl&auml;nderkriminalit&auml;t&ldquo; im Kontext der Migration und der dazu erlassenen Gesetze analysiert wird: &bdquo;Insofern die Deliktbegehung stark mit dem Aufenthaltsstatus und dessen Folgen f&uuml;r die Integrationschancen zusammenh&auml;ngt, ist Pr&auml;vention vor allem durch Integration und dabei f&uuml;r die 2. und 3. Generation mittels Bildungsf&ouml;rderung zu erreichen.&ldquo;</span><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn240" name="_ftnref240"><span class="MsoFootnoteReference">[237]</span></a><span class="apple-style-span"></span></p>
<h5><span class="apple-style-span">IV.&nbsp; </span>Folgerungen</h5>
<h5><span class="apple-style-span">1.&nbsp;&nbsp; </span>Hinsicht&shy;lich der Haftbe&shy;din&shy;gungen</h5>
<p><span class="apple-style-span">Wir brauchen in der Bundesrepublik eine &ouml;ffentliche Debatte &uuml;ber die Haftbedingungen, &uuml;ber die Unterbringung in Zellen. Die Debatte um die K&auml;fighaltung von H&uuml;hnern in den Legebatterien ist weiter und &ouml;ffentlicher als die Tatsache, dass Menschen in Zellen festgehalten werden. Es kann nicht sein, dass Menschen, die sich neu orientieren sollen, weil sie falsch gehandelt haben, in R&auml;umen untergebracht werden, die in der Kaiserzeit zur Unterwerfung der Untertanen gebaut worden sind. Wenn &uuml;berhaupt Behandlung gelingen soll, dann in offenen Formen. Wie die Todesstrafe und die Folter, so sollten die Gef&auml;ngniszellen ge&auml;chtet und abgeschafft werden. </span></p>
<h5><span class="apple-style-span">2.&nbsp;&nbsp; </span>Hinsicht&shy;lich der Zusam&shy;men&shy;set&shy;zung der Gefangenen aus Angeh&ouml;rigen der Unter&shy;schichten </h5>
<p><span class="apple-style-span">Am Ende seiner Studie &bdquo;Elend hinter Gittern&ldquo; stellt <i>Lo&iuml;c Wacquant </i>fest: &bdquo;Europa steht heute vor einer historischen Entscheidung: Wegschluss der Armen und polizeiliche und strafrechtliche Kontrolle der von den Umw&auml;lzungen auf dem Arbeitsmarkt und dem entsprechenden Abbau sozialer Schutzma&szlig;nahmen destabilisierten Bev&ouml;lkerungsschichten einerseits, (&hellip;) offensive Wiederherstellung der sozialen Leistungsf&auml;higkeit des Staates andererseits.&ldquo;</span><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn241" name="_ftnref241"><span class="MsoFootnoteReference">[238]</span></a><span class="apple-style-span"></span></p>
<h5><span class="apple-style-span">3.&nbsp;&nbsp; </span>Hinsicht&shy;lich der Gef&auml;ngnisse &uuml;berhaupt</h5>
<p><span class="longtext">Der Qu&auml;ker-Ausschuss f&uuml;r Gef&auml;ngnisse und Justiz in Kanada begann in den 1970er Jahren Aufkl&auml;rungskampagnen f&uuml;r die Abschaffung der Gef&auml;ngnisse. Dies f&uuml;hrte 1981 zur folgenden amtlichen Erkl&auml;rung kanadischer Qu&auml;ker:</span></p>
<p>&bdquo;<span class="longtext">Das Gef&auml;ngnis ist sowohl Ursache als auch Folge von Gewalt und sozialer Ungerechtigkeit. Im Laufe der Geschichte waren die meisten der Gefangenen machtlos und unterdr&uuml;ckt gewesen. Wir sehen immer deutlicher, dass die Inhaftierung von Menschen genauso unmoralisch ist wie ihre Versklavung. Sie ist genauso destruktiv f&uuml;r die Bewacher wie f&uuml;r die Gefangenen.&ldquo;</span></p>
<p><span class="longtext">Im Jahr 1982 begannen die Planungen f&uuml;r die erste Internationale Konferenz zur Abschaffung der Gef&auml;ngnisse (ICOPA, </span><span class="apple-style-span">International Conference on Penal/Prison Abolition)</span><span class="longtext">. Sie fand 1983 in Toronto statt. 2010 kam es zur 12. Konferenz in Irland.</span></p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref221" name="_ftn221"><span class="MsoFootnoteReference">*</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Klaus J&uuml;nschke</i> ist im Vorstand des K&ouml;lner Appell gegen Rassismus e.V. und im Beirat der Justizvollzugsanstalt K&ouml;ln-Ossendorf.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref222" name="_ftn222"><span class="MsoFootnoteReference">[219]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Goffman</i>, Stigma. &Uuml;ber Techniken der Bew&auml;ltigung besch&auml;digter Identit&auml;t. 1980, S.&nbsp;172.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref223" name="_ftn223"><span class="MsoFootnoteReference">[220]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <a href="http://www.3sat.de/page/?source=/kulturzeit/themen/147011/index.html" rel="nofollow noopener">http://www.3sat.de/page/?source=/kulturzeit/themen/147011/index.html</a> [20.2.2011].</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref224" name="_ftn224"><span class="MsoFootnoteReference">[221]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Hassemer</i>, Die neue Lust auf Strafe, Frankfurter Rundschau vom 15.01.2001.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref225" name="_ftn225"><span class="MsoFootnoteReference">[222]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Sack</i>, in: Schweizerischer Nationalfonds, Programmabteilung NFP 40 (Hrsg.), Gewaltt&auml;tige Jugend &ndash; ein Mythos? Bulletin Nr. 4, 1999, S.&nbsp;5&ndash;36.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref226" name="_ftn226"><span class="MsoFootnoteReference">[223]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Schr&ouml;der</i>, Psychische Erkrankungen bei m&auml;nnlichen Gefangenen im geschlossenen Vollzug, 2005.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref227" name="_ftn227"><span class="MsoFootnoteReference">[224]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; www.jugendliche-in-haft.de [20.2.2011]<span class="apple-style-span">.</span></p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref228" name="_ftn228"><span class="MsoFootnoteReference">[225]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Walter</i>, Strafvollzug, 2.&nbsp;Aufl. 1999, S.&nbsp;89.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref229" name="_ftn229"><span class="MsoFootnoteReference">[226]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Bundesministerium des Innern/Bundesministerium der Justiz (Hrsg.), Zweiter Periodischer Sicherheitsbericht, 2006, S.&nbsp;640.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref230" name="_ftn230"><span class="MsoFootnoteReference">[227]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Vgl. www.mabis-net.de [20.2.2011].</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref231" name="_ftn231"><span class="MsoFootnoteReference">[228]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Bucek</i>, Der neue Folterskandal, Der Westen vom 29.12.2008, abrufbar unter:</p>
<p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; <a href="http://www.derwesten.de/waz/rhein-ruhr/Der-neue-Folter-Skandal-id1160658.html" rel="nofollow noopener">http://www.derwesten.de/waz/rhein-ruhr/Der-neue-Folter-Skandal-id1160658.html</a> [20.2.2011].</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref232" name="_ftn232"><span class="MsoFootnoteReference">[229]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <a href="http://prisonportal.informatik.uni-bremen.de/knowledge/index.php/Suizide_in_Haft_2000-2005" rel="nofollow noopener">http://prisonportal.informatik.uni-bremen.de/knowledge/index.php/Suizide_in_Haft_2000-2005</a> [20.2.2011].</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref233" name="_ftn233"><span class="MsoFootnoteReference">[230]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Konrad</i> Schweiz Arch Neurol Psychiatr 153 (2002), 131-136.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref234" name="_ftn234"><span class="MsoFootnoteReference">[231]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Connell</i>, Der gemachte Mann. Konstruktion und Krise von M&auml;nnlichkeiten, 1999, S.&nbsp;98.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref235" name="_ftn235"><span class="MsoFootnoteReference">[232]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Anderson</i>, Code of the streets, 1999.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref236" name="_ftn236"><span class="MsoFootnoteReference">[233]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Kersten</i> Aus Politik und Zeitgeschichte B 44/2002, 14&nbsp;ff.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref237" name="_ftn237"><span class="MsoFootnoteReference">[234]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Bundesarbeitsgemeinschaft f&uuml;r Straff&auml;lligenhilfe e.V. (Hrsg.), Arbeit mit Angeh&ouml;rigen Inhaftierter, 2010.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref238" name="_ftn238"><span class="MsoFootnoteReference">[235]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Koenigs</i>, Krieg gegen Drogen ist gescheitert, Frankfurter Rundschau vom 7.11.2010.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref239" name="_ftn239"><span class="MsoFootnoteReference">[236]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; S. Pressemitteilung der Deutschen AIDS-Hilfe, Drogentod nach Haftentlassung, <a href="http://www.aidshilfe.de/aktuelles/meldungen/pressemitteilung-drogentod-nach-haftentlassung" rel="nofollow noopener">http://www.aidshilfe.de/aktuelles/meldungen/pressemitteilung-drogentod-nach-haftentlassung</a> [20.2.2011].</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref240" name="_ftn240"><span class="MsoFootnoteReference">[237]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Bundesministerium des Innern/Bundesministerium der Justiz (Hrsg.), Zweiter Periodischer Sicherheitsbericht, 2006, S.&nbsp;411.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref241" name="_ftn241"><span class="MsoFootnoteReference">[238]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Wacquant</i>, Elend hinter Gittern, 2000.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/thema/exklusion-durch-strafvollzug-1/">Exklusion durch Strafvollzug</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Anmerkungen zur Situation des Strafvollzuges</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/thema/anmerkungen-zur-situation-des-strafvollzuges-1/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 30 Mar 2011 10:56:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Strafvollzug 2010]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/thema/anmerkungen-zur-situation-des-strafvollzuges-1/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Aus: Jens Puschke (Hrsg.), Strafvollzug in Deutschland. Strukturelle Defizite, Reformbedarf und Alternativen, S. 75-83 I.&#160;&#160;&#160;&#160; Einf&#252;hrung Der Strafvollzug ist weiterhin durch gro&#223;e bauliche, organisatorische und personelle M&#228;ngel gekennzeichnet. Es mangelt an Mut, ungew&#246;hnliche, aber hier und anderswo bew&#228;hrte Elemente einer wirklichkeitsnahen und der Komplexit&#228;t des Lebens drau&#223;en entsprechenden Vollzugsgestaltung zu einem schl&#252;ssigen Konzept zusammenzuf&#252;hren und [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Aus: Jens Puschke (Hrsg.), Strafvollzug in Deutschland. Strukturelle Defizite, Reformbedarf und Alternativen, S. 75-83</p>
<h5>I.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Einf&uuml;hrung</h5>
<p>Der Strafvollzug ist weiterhin durch gro&szlig;e bauliche, organisatorische und personelle M&auml;ngel gekennzeichnet. Es mangelt an Mut, ungew&ouml;hnliche, aber hier und anderswo bew&auml;hrte Elemente einer wirklichkeitsnahen und der Komplexit&auml;t des Lebens drau&szlig;en entsprechenden Vollzugsgestaltung zu einem schl&uuml;ssigen Konzept zusammenzuf&uuml;hren und offensiv zu vertreten und umzusetzen. Vielfach fehlt auch die Bereitschaft, die Elemente einer empirisch ges&auml;ttigten Theorie des Strafvollzuges handlungsleitend heranzuziehen. Gemessen an wissenschaftlich begr&uuml;ndeten Notwendigkeiten, auch schon an pragmatisch-vollzugskundlichen Einsichten, an Behandlungsbedarfen und sozialstaatlichen, menschenrechtlichen und ethischen Geboten bleibt die vollzugliche Wirklichkeit weit hinter dem Erkenntnisstand zur&uuml;ck. Ehemals erreichte Standards einer sachgerechten &Uuml;berleitung in Freiheit werden in Frage gestellt und z.T. massiv zur&uuml;ckgenommen.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn243" name="_ftnref243"><span class="MsoFootnoteReference">[239]</span></a> So &bdquo;wird mithilfe irrationaler Sicherungsparolen die Gegenreform betrieben&ldquo;<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn244" name="_ftnref244"><span class="MsoFootnoteReference">[240]</span></a>.</p>
<p>Die Grunds&auml;tze einer rationalen Strafvollzugspolitik werden gef&auml;hrdet und verraten in einem Klima, in dem massenmedial gesch&uuml;rte und aufgeputschte &Auml;ngste Politikersessel zum Wackeln bringen und nicht nur Wahlk&auml;mpfe, die aber besonders, f&uuml;r populistische Attacken gegen einen vern&uuml;nftigen Umgang mit Straft&auml;tern w&auml;hlerwirksam eingesetzt werden.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn245" name="_ftnref245"><span class="MsoFootnoteReference">[241]</span></a> Die aktuelle Diskussion um die Sicherungsverwahrung liefert daf&uuml;r neue Beweise.</p>
<h5>II.&nbsp;&nbsp;&nbsp; Es bleibt dabei: Resozi&shy;a&shy;li&shy;sie&shy;rung statt Verwahr&shy;vollzug</h5>
<h5>1.&nbsp;&nbsp; Verwahr&shy;vollzug&nbsp;als&nbsp;Quelle&nbsp;von&nbsp;Verant&shy;wor&shy;tungs&shy;lo&shy;sig&shy;keit <br />und Lebens&shy;un&shy;t&uuml;ch&shy;tig&shy;keit </h5>
<p>Ein beliebter Einwand gegen sog. &bdquo;Gutmenschen&ldquo; und blau&auml;ugige &bdquo;Vollzugstr&auml;umer&ldquo; lautet, ihr Vollzug sei ein Hotelvollzug, der die Verwahrlosung f&ouml;rdere und die Unsicherheit nach innen und au&szlig;en erh&ouml;he. Aber das Gegenteil ist richtig: Die kognitiven, sozialen, psychischen und ethischen Kenntnisse, Haltungen und F&auml;higkeiten der Gefangenen werden um so mehr weiter beeintr&auml;chtigt, je mehr sie in den allt&auml;glichen Abl&auml;ufen gef&uuml;hrt, geg&auml;ngelt, bedient und verwaltet werden, je mehr Vollzug blo&szlig;er steriler Verwahrvollzug ist und je weniger mit Hilfe von Vollzugslockerungen der soziale Empfangsraum nach der Entlassung vorbereitet werden kann. Der Verwahrvollzug ist daher der eigentliche verw&ouml;hnende &bdquo;Hotelvollzug&ldquo;, wenn man vom so und so nicht vorhandenen Luxus absieht. Er entzieht Verantwortung und f&uuml;hrt zur Lebensunt&uuml;chtigkeit. Am Ende werden Gefangene unvorbereitet in die Freiheit entlassen, die in nichts gebessert, sondern lebensunt&uuml;chtiger und aggressiver als vorher sind.</p>
<h5>2.&nbsp;&nbsp; Resozi&shy;a&shy;li&shy;sie&shy;rungs&shy;ziel als Motor f&uuml;r Reformen</h5>
<p>Zum Resozialisierungsziel gibt es keine vern&uuml;nftige Alternative, die in gleicher Weise humanit&auml;ren, sicherheitsrelevanten und sozialstaatlichen Anspr&uuml;chen gen&uuml;gt und verantwortbar ist. Es zivilisiert die im Einzelfall verst&auml;ndlichen Vergeltungs- und Racheimpulse und ist (war?) Antrieb und Legitimationsgrundlage f&uuml;r eine ma&szlig;volle Reform des Strafvollzuges. Von den f&uuml;r die Durchf&uuml;hrung des Strafvollzugs Verantwortlichen muss daher erwartet werden, dass sie alle Auspr&auml;gungen und Details der vollzuglichen Lebenswelt m&ouml;glichst weitgehend am Resozialisierungsziel orientieren und fr&uuml;hzeitig auf die Entlassung hin ausrichten. Ein so fundierter und &uuml;berzeugend gestalteter Strafvollzug hindert die Gefangenen daran, in subkulturelle Nebenwelten abzutauchen, ihre Kr&auml;fte im Kampf gegen &uuml;berfl&uuml;ssige Repressionen zu verschlei&szlig;en, Schuld zu verdr&auml;ngen und sich nur vordergr&uuml;ndig anzupassen, um &bdquo;weitergestuft&ldquo; zu werden oder in einer Nische des Vollzuges die Strafe unbehelligt &bdquo;auf einer Backe&ldquo; abzusitzen. Demgegen&uuml;ber legitimiert ein vern&uuml;nftig gestalteter Strafvollzug die Forderung an Gefangene, sie m&ouml;gen an ihrer Eingliederung intensiv mitarbeiten. Er ist geeignet, ihre Motivation zu st&auml;rken, weil erkennbar und glaubw&uuml;rdig die L&uuml;cke zwischen Zielen und Realit&auml;ten des Vollzuges verringert wird.</p>
<h5>III.&nbsp;&nbsp; Ein alter&shy;na&shy;tiver Straf&shy;vollzug</h5>
<p>F&uuml;r eine ansehnliche Gruppe von Straft&auml;tern sind Alternativen zum Strafvollzug auch k&uuml;nftig weder sinnvoll noch verantwortbar. Sinnvoll w&auml;re es aber, wenn sich der Strafvollzug zu sich selbst, gegen seine eigenen Traditionen, alternativ verhielte. Er k&auml;me diesem Ziel n&auml;her, wenn er die Postulate des &sect;&nbsp;3 StVollzG von 1977 (Angleichungs-, Gegenwirkungs- und Eingliederungsgrundsatz) nachdr&uuml;cklich zur Richtschnur seiner Gestaltung n&auml;hme. Hier sind oder waren einige der sozialtherapeutischen Einrichtungen gelungene Beispiele eines anderen Vollzuges. Inzwischen hat sich gezeigt, dass aus der erhofften Modellfunktion f&uuml;rs Ganze nichts wurde und wohl auch weiterhin nichts werden kann. Dazu reichte und reicht das Gewicht der Sozialtherapie in jeder Hinsicht nicht aus. Mehr noch: Die Sozialtherapie wird vom Regelvollzug und mit diesem zusammen vom herrschenden Zeitgeist eingeholt, domestiziert und so um viele ihrer M&ouml;glichkeiten gebracht.&nbsp;</p>
<p>Falsch w&auml;re aber auch &ndash; um darauf wenigstens hinzuweisen &ndash; eine blo&szlig;e Liberalisierung der vollzuglichen Verh&auml;ltnisse. Das kann in der prek&auml;ren M&auml;nnerwelt des Strafvollzuges zu gegenseitiger Unterdr&uuml;ckung, Ausbeutung und Gewalt f&uuml;hren. Die normalisierende Liberalisierung des Vollzuges muss daher einhergehen mit baulichen und organisatorischen Strukturma&szlig;nahmen, einer problemangemessenen Personalausstattung, mit Verh&auml;ltnissen also, in denen professionelle Bindungen als Grundlage einer wertegebundenen Kommunikation entstehen k&ouml;nnen.</p>
<h5>1.&nbsp;&nbsp; &Ouml;ffnung der Anstalten</h5>
<p>Eine falsche Grundlegung des vollzuglichen Handelns f&ouml;rdert die selbstbez&uuml;gliche Abschottung der Anstalten zur Au&szlig;enwelt. Lockerungen des Vollzuges dagegen &ndash; Ausf&uuml;hrungen, unbegleiteter Ausgang, die verschiedenen Urlaubsm&ouml;glichkeiten und Freigang &ndash; wirken den sch&auml;dlichen Folgen des Freiheitsentzuges entgegen, erhalten und erm&ouml;glichen Bindungen zu relevanten Bezugspersonen und f&ouml;rdern die schrittweise Erprobung unter den Bedingungen einer begrenzten Freiheit. Gefangene werden schon aus dem Vollzug heraus bei der Gestaltung eines sozialen Empfangsraums nach der Entlassung (Arbeit, Wohnraum, Schuldenregulierung etc.) unterst&uuml;tzt. Im Freigang kann au&szlig;erdem durch Erwerbsarbeit die materielle Situation des Gefangenen und gegebenenfalls seiner Familie verbessert werden.</p>
<p>Lockerungen aus dem Vollzug heraus sind aufwendig, manchmal aufreibend und f&uuml;r Personal und Gefangene anstrengender als die blo&szlig;e Verwahrung bis zum Tage der Entlassung. Die Gefahr des Missbrauchs ist sorgf&auml;ltig zu ermitteln. Jedoch darf das nicht dazu f&uuml;hren, schwierigere F&auml;lle pauschal unvorbereitet und unerprobt zu entlassen und mit dem dadurch vergr&ouml;&szlig;erten R&uuml;ckfallrisiko allein die &Ouml;ffentlichkeit zu belasten. Dem Missbrauchsrisiko w&auml;re der deutlich resozialisierende Effekt insbesondere eines mit Freigang, d.h. mit Arbeit oder Ausbildung aus der Anstalt heraus abschlie&szlig;enden Eingliederungsvorgangs gegen&uuml;berzustellen.</p>
<p>Trotz aller R&uuml;ckschl&auml;ge: Es ist darauf zu beharren, dass eine m&ouml;glichst langgestreckte, eingliederungstaugliche Lockerungsphase genuine Aufgabe des Vollzuges ist und bleibt. Eine erst zum Zeitpunkt der Entlassung oder allenfalls wenige Tage/Wochen vorher stattfindende, ganz &uuml;berwiegend auf Freie Tr&auml;ger abgew&auml;lzte Entlassenenhilfe ist unzureichend. Unerl&auml;sslich ist aber eine fr&uuml;hzeitig eingeleitete Zusammenarbeit mit diesen Tr&auml;gern, damit deren Mitarbeiter in der Lage sind, professionelle Bindungen als Basis der Wirksamkeit sachlicher Hilfen und Leistungen (Wohnung, Arbeit, Schuldenregulierung etc.) aufzubauen. Aber auch die professionelle Hilfe Freier Tr&auml;ger wird, dem Zeitgeist folgend, auf Effektivit&auml;t und Effizienz getrimmt, sie wird rationalisiert, zentralisiert, optimiert, formalisiert, um- und neustrukturiert usw. Die Frage, ob das, was am Ende als Entlassungsmanagement beim Klienten ankommt, in qualitativer Hinsicht anders als vorher und besser ist, h&auml;ngt &ndash; wie schon seit jeher &ndash; von der Qualit&auml;t der Mitarbeiter und einer nicht nur &ouml;konomischen, sondern auch berufsethischen und grundwertegebundenen Fundierung der Arbeit ab.</p>
<h5>2.&nbsp;&nbsp; Verant&shy;wor&shy;tung f&uuml;r echte Reformen</h5>
<p>Es w&auml;re w&uuml;nschenswert, dass sich die (politisch) Verantwortlichen gegen alle Widerst&auml;nde auch weiterhin oder auch erneut in den Dienst der wenig glanzvollen (aber effektiven) Resozialisierungsarbeit stellen und dass dies durch die Tr&auml;ger der politischen Kontrolle der Verwaltung und durch die Medien kritisch, aber auch sachorientiert und konstruktiv begleitet wird. Aber die Hoffnung ist gering. Von Behandlung im umfassenden Sinne der Strafvollzugsreformer wird kaum noch geredet. Fast hat der Begriff &bdquo;Behandlung&ldquo; heute mehr etwas von Bedrohung als von Hilfe. Man denke nur an das Gesetz zur Bek&auml;mpfung von Sexualdelikten und anderen gef&auml;hrlichen Straftaten &ndash; heute die zentrale Grundlage der Sozialtherapie.</p>
<p>Was heute Reform genannt wird ist h&auml;ufig restaurativ und reaktion&auml;r, geschm&uuml;ckt und &uuml;berzuckert freilich mit einer Begrifflichkeit, die ihre Herkunft aus dem neoliberal unterlegten Geist von Managerschulungen und Unternehmensberatungen nicht verbirgt, eher begeistert vor sich her tr&auml;gt. So wie fr&uuml;her der Vollzug mehr mit Worten als mit Taten als &bdquo;Behandlungsvollzug&ldquo; herausgeputzt wurde, so werden ihm auch heute pr&auml;chtige neue Kleider &uuml;bergeworfen. Nur wenig hat das mit der Realit&auml;t unver&auml;ndert m&uuml;hsamer Resozialisierungsarbeit zu tun. <i>Peter Brandewiede</i>, der Leiter der JVA L&uuml;beck, hat zu dem von <i>Fl&uuml;gge</i>, <i>Maelicke</i> und <i>Preusker</i> herausgegebenen Band &bdquo;Das Gef&auml;ngnis als lernende Organisation&ldquo;, den ich im Folgenden als &bdquo;NSM-Band&ldquo; zitiere,<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn246" name="_ftnref246"><span class="MsoFootnoteReference">[242]</span></a> einen Beitrag zum Thema &bdquo;Behandlung als Gestaltungsaufgabe&ldquo; geliefert. Er schreibt, dass in dem Buch das Fehlen dieses Beitrags &uuml;ber Behandlung wohl nicht vermisst worden w&auml;re. &bdquo;Es sind andere Begriffe, die derzeit die Diskussionen &uuml;ber (&#8230;) Konzepte im Strafvollzug beherrschen: Organisationsentwicklung, Neues Steuerungsmodell, Budgetierung, Personalentwicklung etc.&ldquo;<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn247" name="_ftnref247"><span class="MsoFootnoteReference">[243]</span></a> So ist es in der Tat, und daran ist manches N&uuml;tzliche. Hervorzuheben ist besonders und uneingeschr&auml;nkt die Budgetierung der Anstalten. Ansonsten lasse man sich nicht zu sehr vom neoliberalen Kauderwelsch der Unternehmensberatung blenden.</p>
<h5>IV.&nbsp; Begriff&shy;lich&shy;keit und Realit&auml;t</h5>
<h5>1.&nbsp;&nbsp; Worte verbessern den Vollzug nicht</h5>
<p>Man achte auf den Abstand zwischen Begrifflichkeit und vollzuglicher Realit&auml;t. So wie j&uuml;ngst zu lernen war, dass die Finanzm&auml;rkte mit der darunter liegenden Wirklichkeit oft nur wenig zu tun haben, so ist z.B. auch der mit Bedeutung aufgeladene Begriff &bdquo;Vollzugsmanagement&ldquo; mindestens in Teilbereichen ein irref&uuml;hrender Euphemismus. <i>J&ouml;rg Alisch</i>, der Leiter der JVA Neum&uuml;nster, weist im erw&auml;hnten NSM-Band anschaulich darauf hin, dass sich Fragen der technischen und administrativen Sicherheit recht weitgehend dem steuernden Zugriff der insoweit fremdbestimmten Anstaltsleitungen entziehen.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn248" name="_ftnref248"><span class="MsoFootnoteReference">[244]</span></a> <i>Fl&uuml;gge</i> &uuml;berschreibt seinen Text programmatisch mit den Worten: &bdquo;Von der Aufsicht zur Globalsteuerung&ldquo;<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn249" name="_ftnref249"><span class="MsoFootnoteReference">[245]</span></a>. Ja, sch&ouml;n w&auml;re es. Aber man sehe doch in die Wirklichkeit: Wie seit eh und je wird von oben nach unten durchregiert, wenn es vermeintlich oder tats&auml;chlich brennt, wenn nach Minister-/Sena&shy;torenwechsel mal wieder die Richtung ge&auml;ndert wird und man sich als tatkr&auml;ftig und durchsetzungsf&auml;hig erweisen will. Das AKV-Prinzip (Zusammenf&uuml;hrung von Aufgabe, Kompetenz und Verantwortung in einer Person/einem Team) ist ein Sch&ouml;nwetterprinzip. Ist denn z.B. die radikale Verringerung der Lockerungen des Vollzuges in fast allen Bundesl&auml;ndern, auch in der Sozialtherapie, von unten her so gewollt &ndash; vielleicht, w&auml;re ironisch zu fragen, das miese Produkt eines ergebnisgeilen Qualit&auml;tszirkels? Wohl nicht. Oder vielleicht doch??! Was sich aber zeigt ist, dass die Realit&auml;t des Vollzuges hinter den blendenden Worten verblasst.</p>
<h5>2.&nbsp;&nbsp; Messen, &Ouml;kono&shy;mi&shy;sieren und Entsub&shy;jek&shy;ti&shy;vieren</h5>
<p>Man achte schlie&szlig;lich auch auf die mit der neuen Begrifflichkeit verbundenen L&uuml;cken, wenn vollzugliche Wirklichkeit beschrieben und analysiert wird. Schon der Begriff &bdquo;Kunde&ldquo; nun auch f&uuml;r Gefangene<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn250" name="_ftnref250"><span class="MsoFootnoteReference">[246]</span></a> hat ja nicht nur komische Seiten, weil der Sprachschatz den leidigen, eigenn&uuml;tzigen, aufgeblasenen und unz&uuml;chtigen Kunden kennt und der Gefangene als ein schlimmer oder schr&auml;ger Kunde die Kundenidentit&auml;t als eine b&ouml;swillige Zuschreibung mehr wahrnehmen k&ouml;nnte. Wichtiger ist die mit dem Begriff verbundene Assoziation, wonach es sich, wenn von Kunden oder Kundschaft geredet wird, regelm&auml;&szlig;ig um eine gesch&auml;ftliche Beziehung eng umschriebener Reichweite handelt. Der Kunde ist K&auml;ufer von Waren oder Dienstleistungen. Der Vollzug ist aber &ndash; vom Anstaltskaufmann abgesehen &ndash; keine Ladentheke, &uuml;ber die dem Gefangenen etwas gereicht wird, und dann geht er wieder. Der Gefangene ist vielmehr Mitglied dieser Organisation. Er lebt dort. Nicht als Kunde, sondern als Mensch. Er sollte als Subjekt, nicht als Objekt gesehen, geachtet und behandelt werden. Mit der Kundenorientierung, so gut die gemeint sein mag, ger&auml;t der lebensweltliche Ansatz ins Abseits. Das wird auch nicht besser, wenn f&uuml;r &bdquo;Kunde&ldquo; der synonym verwendete Begriff &bdquo;Leistungsempf&auml;nger&ldquo; eingesetzt wird.</p>
<p>Aber die Gefahr, dass der Gefangene als Subjekt aus dem Blick ger&auml;t, ist auch mit anderen heiligen K&uuml;hen des NSM verbunden, besonders mit dem Controlling. Controlling ist vor allem Steuerung, aber auch Kontrolle. Um in seinem Sinne steuern zu k&ouml;nnen, braucht es Kennzahlen, &uuml;ber deren Erreichen/Nichterreichen zu berichten ist. Nicht alle Standards und Leistungen sind gleich gut zu quantifizieren. Nicht alles, was messbar ist, ist auch wichtig, wenngleich der Mess-, Verarbeitungs- und Berichtsvorgang knappe Ressourcen bindet. Jedoch ist vieles von dem eminent wichtig, was nur mit gro&szlig;em Zeitaufwand und gro&szlig;er Fehleranf&auml;lligkeit oder &uuml;berhaupt nicht messbar ist. Hier sei nur auf die Qualit&auml;t zwischenmenschlicher Kommunikation, das Klima der Anstalt, den Umgang mit Konflikten, die intensive Einbindung aller Mitarbeitergruppen in die Arbeit mit Gefangenen, die Qualit&auml;t theoriegeleiteter methodischer Arbeit in Einzelfallberatung und sozialem Training, in Einzel- und Gruppentherapien, die Entwicklung und Durchf&uuml;hrung von Freizeitaktivit&auml;ten, die Arbeit mit Angeh&ouml;rigen usw. hingewiesen. Alle diese Felder bed&uuml;rften der st&auml;ndigen Pflege und Fortentwicklung. Aufs Ganze gesehen besteht nun die Gefahr, dass sie von einem &ouml;konomiefixierten Sprachgebrauch verdeckt werden und aus dem Blick geraten. In dem zitierten NSM-Band steht, es sei nicht gelungen, solche Rahmenbedingungen messbar zu machen. Deshalb sei anzustreben, &bdquo;dass m&ouml;glichst diejenigen Wirkfaktoren, von denen angenommen wird, dass sie wesentlich sind, erfasst werden. Alles was dar&uuml;ber hinaus geht, muss auch aus Gr&uuml;nden der Arbeits&ouml;konomie restriktiv gehandhabt werden&ldquo;<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn251" name="_ftnref251"><span class="MsoFootnoteReference">[247]</span></a>. Restriktiv, fragt man sich, hinsichtlich der Messung oder restriktiv hinsichtlich der Gestaltung? Fokussiert wird und wichtig ist, was berichtenswert ist? Es mag so nicht gemeint sein. Wenn aber das Wort von <i>Wittgenstein</i>, wonach die Grenzen meiner Sprache, die Grenzen meiner Welt bedeuten,<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn252" name="_ftnref252"><span class="MsoFootnoteReference">[248]</span></a> so ganz falsch nicht ist, so w&auml;re nicht auszuschlie&szlig;en, dass wichtig, am Ende real nur ist, was gemessen und berichtet werden kann. Jedenfalls kann nicht ausgeschlossen werden, dass z.B. die berichtsf&auml;hige Zahl der Abschl&uuml;sse von Qualifizierungsma&szlig;nahmen wichtiger ist als der m&uuml;hsame Prozess der Motivierung und Bef&auml;higung auch der anstrengenden und weniger aussichtsreichen F&auml;lle. Im &ouml;konomie- und leistungsfixierten, kundenorientierten und mit Chancen denkbar knapp ausgestatteten vollzuglichen Dienstleistungsbetrieb neuer Art besteht sodann die Gefahr, dass schnell aussortiert wird, wer seine Chance nicht nutzen kann. So wird eine ganz eigene, kalte und eindimensionale Wirklichkeit konstruiert. In einem ganz anderen Bereich, der Alten- und Krankenpflege, zerbricht man sich seit l&auml;ngerem den Kopf dar&uuml;ber, wie man die seelenlose Fixierung auf berichts- und abrechnungsf&auml;hige Handreichungen wieder mit einem menschenw&uuml;rdigen, ganzheitlichen Umgang verbinden kann. Das leitet nun zu einem weiteren, durchaus heiklen Punkt &uuml;ber:</p>
<h5>3.&nbsp;&nbsp; &Ouml;kono&shy;mi&shy;sie&shy;rungs&shy;ten&shy;denzen auch im thera&shy;peu&shy;tisch/&shy;pro&shy;gno&shy;s&shy;ti&shy;schen Bereich?</h5>
<p>Meine Frage an dieser Stelle ist, ob sich vielleicht auch das sozialp&auml;dagogische, psychologisch/psychotherapeutische und psychiatrische Handeln recht schlank mit der soeben dargelegten verk&uuml;rzten &Ouml;konomisierung des Vollzugs verbindet, verbinden k&ouml;nnte. Die starke Konjunktur quasi objektiver Items in immer ausgefeilteren Anamnese-, Diagnose- und Prognoseschemen, und die Zerlegung gruppentherapeutischer Prozesse in verbindliche Module legt die Vermutung nahe, dass es auch hier um eine gewisserma&szlig;en kennziffernbetonte, berichtsf&auml;hige Absicherung, Chancenverteilung und Distanzierung geht. Ein Gefangener wird unter solchen Vorzeichen um so mehr zum Objekt, zum Inhalt einer Schublade, je unachtsamer mit diesem brisanten Instrumentarium umgegangen wird.</p>
<p>Die Krone der Professionalit&auml;t besteht aber nicht darin, ein Meister der Schubladen zu sein, sondern darin, im abh&auml;ngigen Gefangenen zuerst den Menschen in seiner ganzen Komplexit&auml;t zu sehen. Das Handwerkszeug muss Mittel zum Zweck bleiben. Das ist gewiss schwer in einer Zeit, in der Professionals sich zunehmend gutachtlich zu H&ouml;herstufungen, Lockerungen, Verlegungen in den offenen Vollzug und zur vorzeitigen Entlassung zu &auml;u&szlig;ern haben. Da muss man schon etwas bieten, um Geh&ouml;r und Anerkennung zu finden und gegen die Folgen einer &bdquo;falschen&ldquo; Einsch&auml;tzung gewappnet zu sein. Kein Wunder, dass Empfehlungen eher zur&uuml;ckhaltend ausfallen und die Zahl der falschen Prognosen zunimmt.</p>
<p>Daran wird deutlich, dass sich auch der Einsatz der therapeutischen und prognostischen Mittel und Methoden be&auml;ngstigend funktional mit einem deutlich repressiver gewordenen kriminal- und vollzugspolitischen Umgang mit Straft&auml;tern vertr&auml;gt. &Uuml;berspitzt gesagt verselbst&auml;ndigt sich der mit der professionellen Arbeit im Strafvollzug einhergehende Kontrollaspekt, er dominiert den Hilfeaspekt und bewirkt, dass Behandlung an Wirksamkeit verliert. In Zeiten vollzogener und weiter drohender Personaleinsparungen gilt das umso mehr.</p>
<p>Die Prinzipien eines behandlungs- und eingliederungsorientierten Vollzuges werden im verh&auml;ngnisvollen Dreieck einer sprachlich aufgemotzten &Ouml;konomisierung, einer angstbesetzten und statusorientierten Formalisierung professioneller Mittel sowie einer selbstbez&uuml;glich-repressiven Vollzugsgestaltung eingeengt oder &uuml;berhaupt an einer nennenswerten Entfaltung gehindert. Und &uuml;ber all dem wacht eine sensationsgierige &Ouml;ffentlichkeit, wachen 16 Justizminister/innen und Justizsenatoren, ebenso viele Strafvollzugsverwaltungen und viele Referenten mit Aufsichtsfunktionen.</p>
<p>Fortschritte in den professionellen Theorien und Methoden sind jedoch nicht von sich aus schlecht. In menschenfreundlichen Verh&auml;ltnissen angewandt sind sie hilfreich und verbessern die Qualit&auml;t der Arbeit.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn253" name="_ftnref253"><span class="MsoFootnoteReference">[249]</span></a> Es soll auch keineswegs denunziert werden, wer unter den geschilderten, von mir vielleicht auch zugespitzt dargestellten Verh&auml;ltnissen arbeitet. Arbeit im Vollzug war und ist stets ein Trotzdem. Wer sie auf sich nimmt, dabei allerdings seine professionelle Orientierung nicht vergisst oder verdr&auml;ngt, verdient Anerkennung und Bewunderung. Bei <i>Preusker</i> hei&szlig;t es in dem erw&auml;hnten NSM-Band: Die &bdquo;Modernisierung&ldquo; im Sinne einer &bdquo;&Ouml;konomisierung&ldquo; &bdquo;hat allerdings nur einem Ziel zu dienen, n&auml;mlich den Vollzug so zu gestalten, dass die Chancen des Gefangenen, das Vollzugsziel zu erreichen, kontinuierlich verbessert werden (&#8230;)&ldquo;<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn254" name="_ftnref254"><span class="MsoFootnoteReference">[250]</span></a>.</p>
<h5>V.&nbsp;&nbsp; Schluss&shy;be&shy;mer&shy;kung</h5>
<p>Ich schlie&szlig;e mit einem unver&auml;ndert aktuellen Appell von Fritz Bauer aus dem Jahr 1962. Nicht nur die Gesellschaft habe Forderungen an den Strafvollzug, sondern, recht verstanden, m&uuml;sse auch der Strafvollzug Erwartungen an die Gesellschaft richten: &bdquo;Zu fordern ist N&uuml;chternheit, k&uuml;hle &Uuml;berlegung und Verzicht auf Affekte, ein solides Wissen um die Welt und die Menschen, kein Aberglaube und Wunschdenken, ferner eine Ethik, die sich von Selbstgerechtigkeit und Pharis&auml;ertum frei macht, sowie eine politische Gesinnung, die den demokratischen und sozialen Rechtsstaat nicht nur mit Worten, sondern mit Taten bejaht.&ldquo;<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn255" name="_ftnref255"><span class="MsoFootnoteReference">[251]</span></a></p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref242" name="_ftn242"><span class="MsoFootnoteReference">*</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Gerhard Rehn</i> war Leiter der sozialtherapeutischen Anstalt Hamburg Altengamme und Leiter der Abteilung Vollzugsgestaltung im Strafvollzugsamt der Justizbeh&ouml;rde Hamburg.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref243" name="_ftn243"><span class="MsoFootnoteReference">[239]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Feest/Lesting</i> Zeitschrift f&uuml;r Strafvollzug 2005, 76&ndash;82; D&uuml;nkel Forum Strafvollzug 2009, 192&ndash;196.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref244" name="_ftn244"><span class="MsoFootnoteReference">[240]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Feest/Lesting</i>, in: Feest (Hrsg.), Kommentar zum Strafvollzugsgesetz, 5.&nbsp;Aufl. 2006, Vor &sect;&nbsp;2 Rn.&nbsp;17; <i>Rehn</i>, in: Pecher/Rappold/Sch&ouml;ner/Wienecke/Wyrda (Hrsg.), Festschrift f&uuml;r Georg Wagner, 2005, S.&nbsp;75&nbsp;ff.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref245" name="_ftn245"><span class="MsoFootnoteReference">[241]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Walter</i>, in: H&auml;&szlig;ler/Rebernik/Schnoor/Schl&auml;fke/Fegert (Hrsg.), Forensische Kinder-, Jugend- und Erwachsenenpsychiatrie, Aspekte der forensischen Begutachtung, 2003, S.&nbsp;226&ndash;230; <i>L&ouml;hr</i>, in: Cornel/Kawamura-Reindl/Maelicke/Sonnen (Hrsg.), Resozialisierung. Handbuch, 3.&nbsp;Aufl. 2009, S.&nbsp;576&ndash;594.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref246" name="_ftn246"><span class="MsoFootnoteReference">[242]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Fl&uuml;gge/Maelicke/Preusker (Hrsg.), Das Gef&auml;ngnis als lernende Organisation, 2001.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref247" name="_ftn247"><span class="MsoFootnoteReference">[243]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Brandewiede</i>, in: Fl&uuml;gge/Maelicke/Preusker (Hrsg.), Das Gef&auml;ngnis als lernende Organisation, 2001, S.&nbsp;91 (92).</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref248" name="_ftn248"><span class="MsoFootnoteReference">[244]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Alisch</i>, in: Fl&uuml;gge/Maelicke/Preusker (Hrsg.), Das Gef&auml;ngnis als lernende Organisation, 2001, S.&nbsp;105 (106&nbsp;ff.).</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref249" name="_ftn249"><span class="MsoFootnoteReference">[245]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Fl&uuml;gge</i>, in: Fl&uuml;gge/Maelicke/Preusker (Hrsg.), Das Gef&auml;ngnis als lernende Organisation, 2001, S.&nbsp;325.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref250" name="_ftn250"><span class="MsoFootnoteReference">[246]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Maelicke</i>, in: Fl&uuml;gge/Maelicke/Preusker (Hrsg.), Das Gef&auml;ngnis als lernende Organisation, 2001, S.&nbsp;31 (39,&nbsp;51); <i>Kloff</i>, in: Fl&uuml;gge/Maelicke/Preusker (Hrsg.), Das Gef&auml;ngnis als lernende Organisation, 2001, S.&nbsp;59 (63).</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref251" name="_ftn251"><span class="MsoFootnoteReference">[247]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Ohle</i>, in: Fl&uuml;gge/Maelicke/Preusker (Hrsg.), Das Gef&auml;ngnis als lernende Organisation, 2001, S.&nbsp;254 (270).</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref252" name="_ftn252"><span class="MsoFootnoteReference">[248]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Wittgenstein</i>, Tractatus logico-philosophicus. Logisch-philosophische Abhandlung, 1964, S.&nbsp;89&nbsp;f.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref253" name="_ftn253"><span class="MsoFootnoteReference">[249]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Wischka</i>, in: Rehn/Nanninga/Thiel (Hrsg.), Freiheit und Unfreiheit. Arbeit mit Straft&auml;tern innerhalb und au&szlig;erhalb des Justizvollzuges, 2004, S.&nbsp;283&nbsp;ff.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref254" name="_ftn254"><span class="MsoFootnoteReference">[250]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Preusker</i>, in: Fl&uuml;gge/Maelicke/Preusker (Hrsg.), Das Gef&auml;ngnis als lernende Organisation, 2001, S.&nbsp;11 (28).</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref255" name="_ftn255"><span class="MsoFootnoteReference">[251]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Bauer</i>, in: Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. (Hrsg.), Schriften der Arbeiterwohlfahrt 14, 1962.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/thema/anmerkungen-zur-situation-des-strafvollzuges-1/">Anmerkungen zur Situation des Strafvollzuges</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Humanismus und Strafvollzug &#8211; Drei Thesen und ein Resümee</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/thema/humanismus-und-strafvollzug-drei-thesen-und-ein-resuemee-1/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 30 Mar 2011 10:55:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Strafvollzug 2010]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/thema/humanismus-und-strafvollzug-drei-thesen-und-ein-resuemee-1/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Aus: Jens Puschke (Hrsg.), Strafvollzug in Deutschland. Strukturelle Defizite, Reformbedarf und Alternativen, S. 85-96 I.&#160;&#160;&#160;&#160; Einf&#252;hrung Ich habe mir den Begriff &#8222;Humanismus&#8220; f&#252;r mein Thema ausbedungen, zum einen, weil er im Namen der Humanistischen Union steckt und ich mich freue, dass diese nach l&#228;ngerer Pause wieder zum Thema Strafvollzug zur&#252;ckkehrt. Aber auch, weil ich finde, [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/thema/humanismus-und-strafvollzug-drei-thesen-und-ein-resuemee-1/">Humanismus und Strafvollzug &#8211; Drei Thesen und ein Resümee</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Aus: Jens Puschke (Hrsg.), Strafvollzug in Deutschland. Strukturelle Defizite, Reformbedarf und Alternativen, S. 85-96</p>
<h5>I.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Einf&uuml;hrung</h5>
<p>Ich habe mir den Begriff &bdquo;Humanismus&ldquo; f&uuml;r mein Thema ausbedungen, zum einen, weil er im Namen der Humanistischen Union steckt und ich mich freue, dass diese nach l&auml;ngerer Pause wieder zum Thema Strafvollzug zur&uuml;ckkehrt. Aber auch, weil ich finde, dass der Begriff weniger abgenutzt ist als die Begriffe &bdquo;human&ldquo; und &bdquo;humanit&auml;r&ldquo;, die man allenthalben in den unpassendsten Zusammenh&auml;ngen vorfindet. Man denke an die Forderung nach &bdquo;humanen Methoden&ldquo; bei der Todesstrafe oder an die sogenannte humanit&auml;re Kriegsf&uuml;hrung. &bdquo;Humanismus&ldquo; ist dagegen ein starker Begriff, geradezu ein &bdquo;Donnerwort&ldquo; (im Sinne von Goethes Faust). Der Begriff teilt allerdings mit dem der Menschenw&uuml;rde die Eigenschaft, sich einer pr&auml;zisen formalen Definition zu entziehen. In unserem Zusammenhang bedeutet er aber mindestens, dass auch die T&auml;ter schwerer Straftaten als Menschen gesehen und behandelt werden m&uuml;ssen, als Menschen in Gefangenschaft, als gefangene Menschen. Aber das ist, wie ich zu zeigen versuchen werde, leichter gesagt als getan. Im Folgenden werde ich mich daher diesem Begriff induktiv, durch Beispiele, n&auml;hern.&nbsp;</p>
<h5>II.&nbsp;&nbsp;&nbsp; Aboli&shy;tio&shy;nimus als Humanismus?</h5>
<p>Meine erste These lautet, dass eine wahrhaft humanistische Haltung zum Strafvollzug in Gef&auml;ngnissen ihren besten Ausdruck im Wunsch nach dessen Abschaffung findet.</p>
<p>Das Gef&auml;ngnis ist meiner &Uuml;berzeugung nach eine zutiefst inhumane Institution. Das Einsperren von Menschen nimmt ihnen ein St&uuml;ck Menschenw&uuml;rde. Es erkl&auml;rt sie symbolisch zu zweitklassigen Menschen, zu Untermenschen. Und dies unabh&auml;ngig von den konkret vorfindbaren Haftbedingungen<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn257" name="_ftnref257"><sup>[252]</sup></a>. Diese strukturelle Inhumanit&auml;t teilt das Gef&auml;ngnis mit einer Reihe anderer Institutionen: mit der Sklaverei, der Folter, der Todesstrafe, dem Angriffskrieg. Allerdings ist der Konsens &uuml;ber die Inhumanit&auml;t dieser Institutionen unterschiedlich breit und der Grad ihrer tats&auml;chlichen Abschaffung ist unterschiedlich weit fortgeschritten.</p>
<p>Aber: Ist eine Gesellschaft ohne Gef&auml;ngnisse &uuml;berhaupt denkbar? Brauchen wir diese Institution nicht, um Menschen davor abzuschrecken, schwere Straftaten zu begehen? Brauchen wir sie nicht, um potentiell &bdquo;gef&auml;hrliche&ldquo; Menschen aus dem Verkehr zu ziehen, um k&uuml;nftige Opfer zu vermeiden? Das sind gute, naheliegende Fragen. Das Gef&auml;ngnis und speziell der Strafvollzug im Gef&auml;ngnis erscheint gerade heute als eine v&ouml;llig unverzichtbare Institution.</p>
<p>Was meine ich also, wenn ich dennoch die gegenteilige Haltung als eine wahrhaft humanistische darstelle? Ich meine damit, dass eine solche Haltung unabh&auml;ngig von ihrer kurzfristigen Umsetzbarkeit richtig und verteidigenswert ist. Es hilft vielleicht, sich daran zu erinnern, dass auch andere Institutionen, deren Inhumanit&auml;t heute weitgehend anerkannt ist, f&uuml;r unverzichtbar galten und ihre Abschaffung f&uuml;r unm&ouml;glich. Und dass sie dennoch das Ende ihrer Tage gesehen haben.</p>
<p>Das beste Beispiel ist die Sklaverei. Ihre Geschichte reicht bis in die Hochkulturen der Antike zur&uuml;ck. Dass Menschen im Eigentum anderer Menschen stehen konnten, war so selbstverst&auml;ndlich, dass selbst unsere bedeutendsten Philosophen daran keinen Ansto&szlig; nahmen. Die Sklaverei war bis ins 19. Jahrhundert weltweit verbreitet. Ihre Gegner waren lange Zeit eine kleine intellektuelle Minderheit. Sie wurden in den USA auch Abolitionisten genannt, seit der Gr&uuml;ndung im Jahre 1787 der Society for the Abolition of Slavery. Der Name Abolitionismus wurde dort sp&auml;ter auch von den Gegnern der Folter und der Todesstrafe &uuml;bernommen. In Europa hat er sich erst in den letzten 50 Jahren eingeb&uuml;rgert und zwar mit seiner Ausdehnung auf das Gef&auml;ngniswesen.</p>
<p>Die Sklaverei kann heute weltweit als abgeschafft gelten. Die Folter ist weltweit normativ ge&auml;chtet, auch wenn sie, wie man wei&szlig;, nach wie vor (zumeist im Geheimen) praktiziert wird. Und auch die Todesstrafe hat ihre besten Zeiten hinter sich: In den L&auml;ndern des Europarates ist sie seit dem Jahre 2002 abgeschafft und in der UNO-Generalversammlung gibt es seit 2007 immer deutlichere Mehrheiten f&uuml;r ein Verbot der Todesstrafe. Leider haben diese Abstimmungen keinen verbindlichen Charakter, sodass Staaten wie China, die USA, der Iran, ebenso wie einige kleinere Staaten weiterhin die Todesstrafe als Mittel der Strafjustiz einsetzen k&ouml;nnen.</p>
<p>Vor ihrer Abschaffung ging es bei der Todesstrafe in vielen L&auml;ndern zun&auml;chst nur um &bdquo;humanere&ldquo; Methoden der T&ouml;tung. Schon die Guillotine war ein Schritt in diese Richtung. Heute geht es in den USA vor allem um die Abl&ouml;sung des elektrischen Stuhls durch ausgekl&uuml;gelte Systeme von Giftspritzen; seit 2006 gibt es allerdings in Kalifornien ein <i>de facto</i> Moratorium f&uuml;r die Todesstrafe, da sich Mediziner aus ethischen Gr&uuml;nden weigern, an der Verabreichung von Giftspritzen mitzuwirken.</p>
<p>Der Strafvollzug in Gef&auml;ngnissen befindet sich auf einem &auml;hnlichen Weg. Die normativen Anforderungen an einen rechtsstaatlich legitimen Strafvollzug werden strenger und der Ruf nach einem &bdquo;humanen&ldquo; Strafvollzug lauter. Dieser Ruf wird zunehmend auch von den Strafvollzugsverwaltungen aufgenommen. Meine These ist es nun, dass dies auf die Dauer nicht ausreichen wird und dass l&auml;ngerfristig nur eine Abschaffung der Institution selbst in Frage kommt. Wie lange dies noch dauern wird, kann niemand voraussagen. Es wird deshalb weiterhin wichtig bleiben, sich mit der Frage zu besch&auml;ftigen, was Humanismus <i>im</i> Strafvollzug bedeuten k&ouml;nnte.</p>
<h5>III.&nbsp;&nbsp; Humanismus im Straf&shy;vollzug</h5>
<h5>1.&nbsp;&nbsp; Humani&shy;sie&shy;rung des Straf&shy;voll&shy;zuges</h5>
<p>Das Schlagwort von der Humanisierung des Strafvollzugs geht um. In einem Sammelband wurden k&uuml;rzlich Konzepte und Praxismodelle<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn258" name="_ftnref258"><sup>[253]</sup></a> vorgestellt, die von den Justizministerien als vorbildlich vorgeschlagen worden waren. Wie aber steht es wirklich mit der Humanit&auml;t im Strafvollzug? Bei der Beantwortung dieser Frage muss man zwischen Norm und Realit&auml;t unterscheiden.</p>
<p>Zweifellos hat sich normativ im Strafvollzug einiges verbessert. Ziel des Strafvollzuges soll nicht mehr die blo&szlig;e Verwahrung sein. Stattdessen hei&szlig;t es bekanntlich in &sect;&nbsp;2&nbsp;S.&nbsp;1 StVollzG, die Gefangenen sollen &bdquo;im Vollzug der Freiheitsstrafe f&auml;hig werden, in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu f&uuml;hren&ldquo;. Das ist vielleicht etwas vollmundig formuliert, aber die Absicht ist durchaus zu begr&uuml;&szlig;en. Allerdings ist dieses Vollzugsziel der Resozialisierung oder Wiedereingliederung nie ganz unbestritten gewesen und die F&ouml;deralismusreform hat den Bundesl&auml;ndern die M&ouml;glichkeit gegeben, es durch Aufwertung der Sicherheitsaufgabe zu relativieren. So haben die meisten Bundesl&auml;nder als Aufgabe des Vollzuges &bdquo;gleicherma&szlig;en&ldquo; den &bdquo;Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten&ldquo; gesetzt; das Land Bayern hat diesen Schutz der Allgemeinheit sogar populistisch-symbolisch vor die Resozialisierung gesetzt. Andererseits gilt immer noch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Resozialisierung (und nicht der Schutz der Allgemeinheit) Verfassungsrang hat.</p>
<p>Wie aber steht es mit der Praxis der Resozialisierung im Strafvollzug? Einige wichtige Voraussetzungen daf&uuml;r sind nie geschaffen worden (ein angemessenes Arbeitsentgelt, Einbeziehung in die allgemeine Kranken- und Rentenversicherung). Die faktische Erfolglosigkeit des Systems ist schwer zu &uuml;bergehen. Und die materiellen und personellen Ressourcen halten seit Jahren nicht Schritt mit den steigenden Anforderungen. In drastischer Weise heruntergefahren wurden insbesondere diejenigen Aspekte des Strafvollzuges, die noch am ehesten Erfolg versprechen: Vollzugslockerungen und offene Formen des Vollzuges. Auch setzt die Wiedereingliederung von Menschen, die ihre Strafe abgesessen haben voraus, dass ihnen echte Chancen der Eingliederung er&ouml;ffnet werden. Dazu geh&ouml;rt eine aufgeschlossene Haltung von Arbeitgebern, Nachbarn, Medien etc. Dass wir davon weit entfernt sind, hat die Reaktion von Medien und &Ouml;ffentlichkeit auf die Entlassung einiger weniger Menschen aus der Sicherungsverwahrung mit erschreckender Deutlichkeit gezeigt. <br />Kurzum: Resozialisierung muss in der Praxis als die gro&szlig;e Lebensl&uuml;ge unseres Strafvollzugsystems bezeichnet werden.</p>
<p>Das f&uuml;hrt mich zur&uuml;ck zu den erw&auml;hnten Humanisierungsprojekten. Auch hier wird man unterscheiden m&uuml;ssen: zwischen b&uuml;rokratischen Verbesserungen mit zweifelhaftem Humanisierungsgehalt einerseits, bewundernswerten Nischenprojekten andererseits und schlie&szlig;lich echten Innovationen mit Ver&auml;nderungspotential.</p>
<p>Zu den <i>b&uuml;rokratisch-technokratischen Innovationen</i> geh&ouml;ren zum Beispiel Projekte, die unter dem wenig humanistisch anmutenden Namen &bdquo;Entlassungsmanagement&ldquo; laufen und bei denen es darum geht, die L&uuml;cke zwischen Strafvollzug und Nachsorge zu schlie&szlig;en. Hier wird versucht, die vom Gesetz vorgeschriebene enge Kooperation des Vollzuges mit freien Tr&auml;gern im Bereich der Entlassungsvorbereitung besser zu organisieren. Solche Verbesserungen sind konsequent und lange &uuml;berf&auml;llig. Aber mit Humanisierung in einem starken Sinne hat dies wenig zu tun. Solche Projekte stabilisieren und legitimieren vielmehr das vorhandene inhumane System der Einsperrung von Menschen.</p>
<p>Als <i>Nischenprojekte</i> bezeichne ich solche Projekte, welche als mehr oder weniger originelle Inseln im Regelvollzug angelegt sind. Beispiele sind vor allem diverse Kunstprojekte (Bildhauerwerkst&auml;tten, Theatergruppen, Musik-Ensembles etc.), wo Gefangene, von K&uuml;nstlern angeleitet, v&ouml;llig neue F&auml;higkeiten an sich entdecken k&ouml;nnen. &Auml;hnliches gilt auch f&uuml;r die &bdquo;Just Community&ldquo; in der JVA Adelsheim, wo eine kleine Gruppe von Gefangenen ein bemerkenswertes Ma&szlig; an Mitbestimmung, ja Selbstbestimmung praktizieren darf. Der Aufenthalt in solchen Nischen ist argumentierbar humaner, manchmal sogar die einzige Chance f&uuml;r schwierige und unangepasste Gefangene, einen l&auml;ngeren Freiheitsentzug zu &uuml;berstehen. Der Nischenvollzug ist jedoch immer nur als Ausnahme gedacht und schon deshalb nicht generalisierbar.</p>
<p>Nur wenige der sogenannten Humanisierungsprojekte im Strafvollzug stellen <i>wirkliches Ver&auml;nderungspotential f&uuml;r die Institution als Ganzes</i> dar. Zu nennen ist vor allem der schon erw&auml;hnte Freigang, welcher die Chance bietet, au&szlig;erhalb der Anstalt einer normalen Ausbildung oder einem normalen Beruf nachzugehen. Es ist daran zu erinnern, dass Fritz Bauer das &bdquo;Freig&auml;ngertum&ldquo; f&uuml;r die wichtigste Perspektive eines k&uuml;nftigen Strafvollzugs gehalten hat. Bei entsprechender Ausweitung w&uuml;rde der Freigang die Institution Strafanstalt in ihrer Funktion ver&auml;ndern, sie zu einem Organisationszentrum ambulanter Ma&szlig;nahmen machen. Allerdings ist eine solche Tendenz gegenw&auml;rtig nirgends erkennbar; vielmehr spielt sich der Freigang nach wie vor im 10-Prozent-Bereich ab und dies mit r&uuml;ckl&auml;ufiger Tendenz.</p>
<p>Zu nennen ist ferner die Sozialtherapie, jedenfalls in ihrer urspr&uuml;nglichen radikalen Form der &bdquo;integrativen Sozialtherapie&ldquo;. In diesem Begriff wurde, in den Worten von <i>Gerhard Rehn</i>, &bdquo;das Bem&uuml;hen um die optimale Gestaltung eines menschenfreundlichen Vollzuges und das Sprechen und Theoretisieren dar&uuml;ber&ldquo;<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn259" name="_ftnref259"><sup>[254]</sup></a> zusammengefasst. Au&szlig;erhalb des Strafvollzuges entwickelt, k&ouml;nnte diese Therapieform dazu beitragen, den Alltag innerhalb der Sozialtherapeutischen Anstalt zu normalisieren und die im Strafvollzug &uuml;bliche nivellierende Gleichbehandlung zur&uuml;ckzudr&auml;ngen, zugunsten einer Orientierung an den konkreten Problemen des einzelnen Gefangenen. Konsequenterweise hat das StVollzG daf&uuml;r in der Regel eigene, &bdquo;von den &uuml;brigen Vollzugsanstalten getrennte sozialtherapeutische Anstalten vorzusehen&ldquo; (&sect;&nbsp;123&nbsp;I StVollzG). Leider werden diese Vorgaben weniger und weniger eingehalten: Sozialtherapie findet mehr und mehr innerhalb von Strafanstalten statt und teilt damit notwendigerweise die dort vorhandenen Beschr&auml;nkungen. Dies ist weit entfernt von der urspr&uuml;nglichen Vorstellung der Reformer Anna-Eva Brauneck, Stephan Quensel und anderer, die den ganzen Strafvollzug auf einige wenige Sozialtherapeutische Anstalten reduzieren wollten.</p>
<p>Selbst ernsthafte Reformprojekte finden jedoch ihre Grenze zum einen an den Strukturen der totalen Institution zum anderen an heute wieder zunehmend engstirnigen politischen Vorgaben. In der totalen Institution kann alles zum Mittel der Disziplinierung werden, insbesondere, wenn das Gesetz der Anstalt ein Ermessen einr&auml;umt: von der Besuchs&uuml;berwachung bis zur Verlegung innerhalb und au&szlig;erhalb der Anstalt, vom Telefonieren bis zum Paketempfang. Dieses Ermessen bildet die Grundlage informeller Disziplinierung. R&uuml;ckstufung, R&uuml;ckverlegung in den Regelvollzug und Entzug von Lockerungen stellen informelle Sanktionen dar, welche von den Gefangenen mehr gef&uuml;rchtet werden als die vom Gesetz vorgesehenen formellen Disziplinarma&szlig;nahmen.</p>
<p><i>Fazit:</i> Nicht alles was unter der Flagge Humanisierung angeboten wird, verdient diesen Namen. Abolitionisten werden nur systemsprengende Projekte als humanistisch gelten lassen. Aber auch wenn man dem nicht folgen m&ouml;chte, wird man sich fragen m&uuml;ssen, ob es sich bei der angeblichen Humanisierung im Strafvollzug nicht zumeist um Beispiele durchsichtiger und kurzfristiger &Ouml;ffentlichkeitsarbeit der Vollzugsverwaltungen handelt.</p>
<h5>2.&nbsp;&nbsp; Humanisten im Straf&shy;vollzug</h5>
<p>Weniger &uuml;blich als von einer Humanisierung des Strafvollzuges zu sprechen ist es, Humanisten im Strafvollzug zu vermuten. Eine solche Vermutung scheint sich erst recht zu verbieten, wenn man davon ausgeht, dass eine wahrhaft humanistische Haltung zum Strafvollzug den Wunsch nach dessen Abschaffung einschlie&szlig;t. Und dennoch gibt es solche ungew&ouml;hnlichen Gestalten vielleicht nicht h&auml;ufiger, aber daf&uuml;r deutlich sichtbarer als anderswo.</p>
<p>Viele haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter im Strafvollzug versuchen, die Leiden der Gefangenschaft im Rahmen ihrer M&ouml;glichkeiten zu lindern. Daf&uuml;r werden, seit dem Jahre 2000, einige von ihnen mit der &bdquo;Theodor und Friederike Fliedner-Medaille&ldquo; f&uuml;r besonderes humanit&auml;res Engagement ausgezeichnet. Da geht es in der Regel um unkonventionelle Einzelfallhilfe oder um besonders originelle Gruppenarbeit oder um &bdquo;besonderes menschliches Engagement&ldquo; von Vollzugsbediensteten. Sowohl das karitative Engagement wie seine Belohnung und seine Ermutigung sind erfreulich, aber nicht identisch mit dem, was hier mit &bdquo;Humanisten&ldquo; im Strafvollzug gemeint ist. Auch in diesem Zusammenhang verzichte ich auf eine formelle Definition zugunsten einer Aufz&auml;hlung und Diskussion von Beispielen.</p>
<p>Beispiele f&uuml;r eine aufkl&auml;rerisch-humanistische Haltung finden sich schon in der Fr&uuml;hzeit des modernen Strafvollzuges. Ein erster wichtiger Name ist Alexander Maconchie. Sein theoretischer Ansatz wird in folgendem Statement deutlich, welches er 1857 vor einem Untersuchungsausschuss des House of Lords abgegeben hat<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn260" name="_ftnref260"><sup>[255]</sup></a>:</p>
<p>&bdquo;Meine Erfahrung f&uuml;hrt mich dazu zu sagen, dass niemand v&ouml;llig unverbesserlich (<i>utterly incorrigible</i>) ist. Man muss ihn wie einen Menschen behandeln, nicht wie einen Hund. Man kann einen Menschen nur dann zur&uuml;ckholen (<i>recover</i>), wenn man an seine menschlichen Qualit&auml;ten ankn&uuml;pft und wenn man <i>ihn</i> daf&uuml;r interessiert, diese Qualit&auml;ten zu entwickeln&ldquo;.</p>
<p>Diesen Ansatz hatte Maconochie einige Jahre vorher auf der Insel Norfolk Island in die Praxis umzusetzen versucht, wohin die britische Justiz ihre schwersten Verbrecher verbannte. Diese wurden dort in einem f&uuml;rchterlichen Regiment von Zwangsarbeit, Isolation und Pr&uuml;gelstrafen gehalten, was vielfach zum Tod der Str&auml;flinge f&uuml;hrte. Als Maconochie im Jahre 1840 mit der Leitung des dortigen Vollzuges betraut wurde, fand er eine Situation vor, die er v&ouml;llig unertr&auml;glich fand. In knapp drei Jahren vollbrachte er wahre Wunderdinge an <i>Empowerment</i> und Wiedereingliederung, zum Teil in offener Missachtung der ihm vorgegebenen normativen Rahmenbedingungen. Die gef&uuml;rchtete Auspeitschung auch bei kleinen Verst&ouml;&szlig;en schaffte er sofort ab. Bald nach seinem Eintreffen lie&szlig; er den Geburtstag der K&ouml;nigin dadurch feiern, dass die Gefangenen sich von Tagesanbruch bis zum Einbruch der Dunkelheit frei auf der Insel bewegen konnten. Sein wichtigster Grundsatz war es, die Selbstachtung der Gefangenen zu st&auml;rken. Dazu geh&ouml;rte es auch, dass er ausgew&auml;hlte Gefangene zu Aufsehern machte. Er genoss, nach allen Berichten, hohes Ansehen bei den Gefangenen und konnte sich unbewacht mit seiner Frau und Familie, unter ihnen bewegen, was seinen Vorg&auml;ngern und Nachfolgern v&ouml;llig unverst&auml;ndlich blieb. Er gilt als Erfinder des Pr&auml;miensystems und des Stufenstrafvollzugs, die als technisch-b&uuml;rokratische Einrichtungen fortleben. Der humanistische Ausgangspunkt seines Handelns ist demgegen&uuml;ber in Vergessenheit geraten.</p>
<p>Ich will diese kurze Schilderung erg&auml;nzen durch die noch k&uuml;rzere chronologische Nennung einiger weiterer Personen, welche in dieser Tradition stehen:</p>
<p>in Deutschland ist vor allem Albert Krebs zu nennen, der nach dem Ersten Weltkrieg in Unterma&szlig;feld (Th&uuml;ringen) zehn Jahre lang einen Vollzug mithilfe &bdquo;d&ouml;rflicher Einrichtungen&ldquo; (Kantine, B&uuml;cherei, Frisierstube etc.) dem normalen Leben anzun&auml;hern versuchte. Wie Maconochie f&uuml;hrte auch er eine Selbstverwaltung der Gefangenen ein, einschlie&szlig;lich ihrer Beteiligung an Disziplinar&shy;ver&shy;fahren<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn261" name="_ftnref261"><sup>[256]</sup></a>.</p>
<p>In den USA ist die Erfahrung von Tom Murton<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn262" name="_ftnref262"><sup>[257]</sup></a> beispielhaft, der 1968 vom Gouverneur von Arkansas zum Direktor der Tucker State Prison Farm und der Cummins State Prison Farm ernannt wurde. Um sich ein eigenes Bild von den Verh&auml;ltnissen in diesen Anstalten machen zu k&ouml;nnen, lie&szlig; er sich selbst als Gefangener einsperren. Aufgrund der dabei gemachten Erfahrungen von Vergewaltigung, Folter und Korruption begann er als Anstaltsleiter, mithilfe der Gefangenen, einen kompromisslosen Kampf zur Revolutionierung des Strafvollzugs in Arizona. Er hat sich ausdr&uuml;cklich auf Maconochie berufen. Seine Geschichte ist in dem Spielfilm &bdquo;Brubaker&ldquo; festgehalten.</p>
<p>In neuerer Zeit kann in Deutschland der Fritz Bauer-Preis der Humanistischen Union als Indikator f&uuml;r Humanismus im Strafvollzug gelten. Unter den drei&szlig;ig Preistr&auml;gern seit 1969 finden sich (neben Birgitta Wolf und dem Ehepaar Vack, die sich von au&szlig;en her intensiv um das Schicksal der Gefangenen und um eine Abschaffung des Strafvollzuges bem&uuml;hten) auch zwei Anstaltsleiter: Helga Einsele und Heinz-Dietrich Stark. Ihre Namen stehen f&uuml;r die Einf&uuml;hrung von &bdquo;Mutter-Kind-Stationen&ldquo; (Frankfurt) einerseits und f&uuml;r eine Politik der offenen Zellent&uuml;ren (Hamburg) andererseits. Beiden ging es auch um eine &Ouml;ffnung der Institution Gef&auml;ngnis gegen&uuml;ber der Zivilgesellschaft. Es f&auml;llt auf, dass die HU seit l&auml;ngerem keinen Preistr&auml;ger mehr aus dem Bereich des Strafvollzuges erkoren hat. Es ist aber nicht so, dass es keine geeigneten Kandidaten g&auml;be.</p>
<p>Ich fasse zusammen: Humanisten im Strafvollzug sind Ver&auml;nderer und Vorbilder. Sie sehen es als ihre berufliche Aufgabe an, die Unmenschlichkeit der Institution zu &uuml;berwinden. Sie versuchen, das Gef&auml;ngnis im Kern zu ver&auml;ndern, die Gefangenen als echte Subjekte zu begreifen und mit ihnen zusammen das Leben im Gef&auml;ngnis sinnvoll zu gestalten. Sie haben oft erstaunliche Ver&auml;nderungen bewirkt und sind daf&uuml;r nicht selten selbst gema&szlig;regelt worden. Maconochie konnte sein &bdquo;Experiment&ldquo;, wie er es nannte, nur deshalb so lange durchhalten, weil die britische Regierung und ihre Inspekteure weit weg waren und weil die Schiffe von Australien nach London wochenlang unterwegs waren. Albrecht Krebs wurde (schon) im Januar 1933 von heute auf morgen aus seinem Amt entlassen und musste sich einem Dienststrafverfahren unterziehen. Tom Murton wurde vom gleichen Gouverneur, der ihn als Reformer eingesetzt hatte, nach nur einem Jahr wieder entlassen und hat nie wieder eine Stellung im Strafvollzug gefunden. Aber auch die anderen Genannten sind von Anfeindungen, Ma&szlig;regelungen bis hin zu Disziplinar- und Strafverfahren nicht verschont geblieben.&nbsp;&nbsp;</p>
<h5>3.&nbsp;&nbsp; Humanismus und Menschen&shy;rechte</h5>
<p>Was sollte besser geeignet sein, eine humanistische Haltung zum Strafvollzug zu definieren als die Menschenrechte. Denn diese sollen, nach aufgekl&auml;rter juristischer Meinung, auch im Strafvollzug gelten. Meine letzte These ist jedoch, dass dies in der totalen Institution letztlich nicht durchsetzbar ist, was an anderer Stelle<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn263" name="_ftnref263"><sup>[258]</sup></a> ausf&uuml;hrlich empirisch belegt worden ist. Ich m&ouml;chte mich daher hier darauf beschr&auml;nken, Ihnen eine Geschichte zu erz&auml;hlen. Eine Geschichte, welche belegen soll, wie schwierig es ist, elementare Menschenrechte im Strafvollzug durchzusetzen.</p>
<p>Es war einmal ein Strafgefangener, der verb&uuml;&szlig;te eine l&auml;ngere Freiheitsstrafe. Eines Tages wurde er zum Zwecke einer Zeugenaussage von einer Anstalt in eine andere verlegt. Da solche Transporte in Deutschland auch innerhalb eines Bundeslandes sehr lange dauern, musste er unterwegs im sog. Transporthaus einer dritten Anstalt untergebracht werden. Dort wurde er in einer Zelle untergebracht, die total verschmutzt war und an deren W&auml;nden sich unz&auml;hlige Hakenkreuze und menschenverachtende Texte befanden. Darunter etwa dieser:</p>
<p>&bdquo;Dreckiges Ausl&auml;nderschwein. Deutsche Stiefel werden Dich t&ouml;ten. Die animalische Grotte Deiner Mutter muss mit einem L&ouml;tkolben Bekanntschaft machen. Du abartiges St&uuml;ck Dreck. Man muss Euch auf bestialische Art und Weise zeigen, dass man Euch in Deutschland nicht will. Raus mit Euch und Eurer Sippenhaft. Sonst werden einige von Euch die Nachricht als lebende Fackel zu verk&uuml;nden haben. Gleiches gilt f&uuml;r Sinti und Romaabfall. Ihr dreckiges Volk von Bettlern und Hausierern. Eure dreckige Brut muss ausgerottet werden. Ihr habt kein Land. Ihr geh&ouml;rt nicht auf diese Welt. Ihr Tiere. Tod den Sintis.&ldquo;</p>
<p>Unser Gefangener fand dies schockierend und schwer ertr&auml;glich, umso mehr, als Angeh&ouml;rige von ihm Erfahrung mit deutschen Konzentrationslagern gemacht hatten. Als er ein halbes Jahr sp&auml;ter erneut auf dem gleichen Wege transportiert werden sollte, wehrte er sich dagegen und beantragte eine gerichtliche Entscheidung. Das zust&auml;ndige Landgericht beschied jedoch: Hakenkreuzschmierereien an den W&auml;nden stellen an sich keine menschenunw&uuml;rdige Unterbringung dar. Allerdings unterblieb der Transport schlie&szlig;lich aus anderen Gr&uuml;nden.</p>
<p>Ein weiteres halbes Jahr sp&auml;ter wurde der Gefangene erneut, und gegen seine heftigen Proteste, auf dem gleichen Wege verlegt. Er fand in dem Transporthaus an den W&auml;nden wiederum Hakenkreuze und extrem menschenverachtende Texte vor, die sich auf Juden, aber auch auf Sinti und Roma bezogen. Nach R&uuml;ckkehr von diesem Transport beantragte er bei Gericht die Feststellung der Rechtswidrigkeit dieser Unterbringung. Ich erspare mir hier die technisch-juristischen Details. Im Ergebnis wurde sein Antrag vom Landgericht abgelehnt und auch das OLG verwarf seine dagegen gerichtete Rechtsbeschwerde. Erst beim Bundesverfassungsgericht war er erfolgreich.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn264" name="_ftnref264"><span class="MsoFootnoteReference">[259]</span></a> Noch gegen&uuml;ber dem Bundesverfassungsgericht hatte das zust&auml;ndige Ministerium vorgetragen, Schmierereien k&auml;men zwar vor, w&uuml;rden aber &bdquo;in der Regel umgehend beseitigt&ldquo;. Aufgrund der hohen Fluktuation in der Transportabteilung und des fehlenden Verantwortungsbewusstsein der dort kurzzeitig untergebrachten Gefangenen sei eine vollst&auml;ndige Vermeidung zuk&uuml;nftiger Verunstaltungen nicht zu realisieren.</p>
<p>Das Bundesverfassungsgericht fand in seiner Entscheidung sch&ouml;ne und beherzigenswerte Worte:</p>
<p>&bdquo;Die von Art.&nbsp;1&nbsp;I&nbsp;GG geforderte Achtung der W&uuml;rde, die jedem Menschen unabh&auml;ngig von seiner gesellschaftlichen Stellung, seinen Verdiensten oder der Schuld, die er auf sich geladen hat, allein aufgrund seines Personseins zukommt (&#8230;) verbietet es grunds&auml;tzlich, Gefangene grob unhygienischen und widerlichen Haftraumbedingungen auszusetzen (&#8230;) Dies gilt auch insoweit, als die Unertr&auml;glichkeit der Verh&auml;ltnisse im Haftraum durch Verhaltensweisen anderer Gefangener bedingt ist, und betrifft auch mit physischem oder verbalem Kot beschmierte Haftraumw&auml;nde&ldquo;.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn265" name="_ftnref265"><sup>[260]</sup></a></p>
<p>Dennoch wirft diese Geschichte Fragen auf, die unbeantwortet geblieben sind:</p>
<p>Warum haben die beteiligten Anstalten nicht fr&uuml;her reagiert (und sich beispielweise bei dem Gefangenen entschuldigt)?</p>
<p>Warum hat das Ministerium nicht darauf gedrungen, dass dies geschieht?</p>
<p>Warum haben die zust&auml;ndigen Fachgerichte die Sache nicht besser aufgekl&auml;rt, beispielsweise durch einen Lokalaugenschein?</p>
<p>Kurzum, warum muss sich das h&ouml;chste deutsche Gericht mit peinlichen Unzul&auml;nglichkeiten der Anstaltsorganisation besch&auml;ftigen, deren Aufkl&auml;rung und Beseitigung zur Aufgabe der Vollzugsbeamten geh&ouml;ren m&uuml;sste, notfalls eines Besseren belehrt durch Anstaltsleitung, Aufsichtsbeh&ouml;rde und Fachgerichte?</p>
<p>Der Fall ist &uuml;brigens beileibe kein Einzelfall. Er ist nur der letzte in einer langen Reihe von F&auml;llen, die zeigen, wie schwer es ist, den Menschenrechten im Strafvollzug Geltung zu verschaffen. Er zeigt exemplarisch, dass von einer echten Humanisierung des Strafvollzuges mit juristischen Mitteln, etwa durch Berufung auf Menschenrechte, nicht ernsthaft die Rede sein kann.</p>
<h5>IV.&nbsp; Zusam&shy;men&shy;fas&shy;sende Thesen</h5>
<p>Schon vor einiger Zeit habe ich versucht, eine humanistische Position zum Strafvollzug und zum Gef&auml;ngniswesen in Form von sechs Thesen zusammenzufassen. Der Anlass war ein Vortrag auf dem Anstaltsgel&auml;nde der JVA Bremen. Leider wurde es den Redakteuren der Gefangenenzeitschrift Diskus 70 nicht gestattet, daran teilzunehmen. Im Anschluss an meinen Vortrag habe ich dieser Zeitschrift, deren Herausgeber die Anstaltsleitung ist, die Thesen &uuml;bersandt. Sie sind jedoch nicht abgedruckt worden, weshalb dies jetzt hier nachgeholt werden soll:</p>
<p>1. Am wenigsten umstritten ist die Forderung nach menschenrechtlichen Mindeststandards. Dazu geh&ouml;rt insbesondere das absolute Verbot der Folter und unmenschlicher Strafe oder Behandlung (Art.&nbsp;3 EMRK). <i>Aber:</i> Die blo&szlig;e Abwesenheit von Folter kann doch wohl nicht alles gewesen sein, wenn von humanem Strafvollzug, von Humanisierung im Gef&auml;ngnis die Rede ist.</p>
<p>2. Das Vollzugsziel, wonach der Gefangene im Vollzug f&auml;hig werden sollen, &bdquo;in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu f&uuml;hren&ldquo; (&sect;&nbsp;2&nbsp;S.&nbsp;1 StVollzG) stellt dagegen ein maximales Programm dar. <i>Aber:</i> Mit seiner Umsetzung ist es nicht weit her, wie man leicht aus den unver&auml;ndert hohen R&uuml;ckfallquoten erkennen kann.</p>
<p>3. Zwischen diesen Minimal- und Maximalstandards gibt es eine Vielzahl von Modellprojekten, die mindestens zu einer Zivilisierung des Strafvollzuges beitragen k&ouml;nnten. <i>Aber:</i><b> </b>In der totalen Institution Gef&auml;ngnis k&ouml;nnen auch die sch&ouml;nsten Projekte zu Mitteln der Disziplinierung werden (wie man am Beispiel der Vollzugslockerungen gut studieren kann).</p>
<p>4. Zivilisatorische Impulse gehen am ehesten von echte Humanisten im Strafvollzug aus (von Anstaltsleitern wie von anderen im Strafvollzug T&auml;tigen). Sie haben versucht die Institution in positiver Richtung zu &auml;ndern, und sie sind daf&uuml;r nicht selten selbst diszipliniert worden. <i>Aber:</i><b> </b>Die traurige Wahrheit ist, dass die totale Institution Gef&auml;ngnis diese Reformer relativ unbesch&auml;digt &uuml;berlebt hat.</p>
<p>5. Die schrittweise Abschaffung der Gef&auml;ngnisinstitution selbst w&auml;re daher ein konsequenter Schritt zur Humanisierung unseres Strafwesens. <i>Aber:</i> Der Wind weht momentan aus der anderen Richtung; und die Privatisierung bzw. Kommerzialisierung tr&auml;gt eher zum Ausbau des Strafvollzuges als zu seinem Abbau bei.</p>
<p>6. Humanismus im Hinblick auf den Strafvollzug bedeutet daher heute sowohl weitere Anstrengungen zur Verrechtlichung und Zivilisierung des Gef&auml;ngnisses als auch Anstrengungen, diese Institution letztlich &uuml;berfl&uuml;ssig zu machen.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref256" name="_ftn256"><span class="MsoFootnoteReference">*</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Johannes Feest</i> war Professor f&uuml;r Strafverfolgung, Strafvollzug und Strafrecht an der Universit&auml;t Bremen und ist Leiter des Strafvollzugsarchivs an derselben Hochschule.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref257" name="_ftn257"><span class="MsoFootnoteReference">[252]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Auf diese geht <i>Harald Preusker</i> genauer ein. Er schreibt aber auch, man k&ouml;nne &bdquo;zun&auml;chst einmal behaupten, der Strafvollzug versto&szlig;e per se gegen die Menschenw&uuml;rde, weil das Freiheitsrecht extrem verletzt werde. Angesichts der allgemeinen Kulturentwicklung &hellip; m&uuml;ssten wir eigentlich etwas Besseres als Strafvollzug gefunden haben. Aber der Strafvollzug ist uns lieb und teuer&ldquo;, <i>Preusker</i> Forum Strafvollzug 2003, 229-231).</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref258" name="_ftn258"><span class="MsoFootnoteReference">[253]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; D&uuml;nkel/Drenkhahn/Morgenstern (Hrsg.), Humanisierung des Strafvollzugs &ndash; Konzepte und Praxismodelle, 2008.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref259" name="_ftn259"><span class="MsoFootnoteReference">[254]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Rehn</i> KrimJ 2008, 42-53. <i>Gerhard</i> <i>Rehn</i> hatte in Hamburg-Altengamme, eine vorbildliche Institution dieses Typs aufgebaut und geleitet. Die Anstalt wurde unter Justizsenator <i>Kusch</i> aufgel&ouml;st und auch der schwarz-gr&uuml;ne Senat in Hamburg hat als Wiedergutmachung nur eine Notl&ouml;sung innerhalb der dicken Mauern von Santa Fu gefunden.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref260" name="_ftn260"><span class="MsoFootnoteReference">[255]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Zitiert nach <i>Clay</i>, Maconochie&rsquo;s Experiment, 2001, S.&nbsp;265&nbsp;f. S. auch: <i>Morris</i>, Maconochie&rsquo;s Gentlemen. The Story of Norfolk Island and the Roots of Modern Prison Reform, 2002.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref261" name="_ftn261"><span class="MsoFootnoteReference">[256]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Krebs</i>, Freiheitsentzug. Entwicklung von Praxis und Theorie seit der Aufkl&auml;rung, 1978, S.&nbsp;273&ndash;286; <i>Sagaster</i>, Die th&uuml;ringische Landesstrafanstalt Unterma&szlig;feld in den Jahren 1923&ndash;1933, 1980.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref262" name="_ftn262"><span class="MsoFootnoteReference">[257]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Murton</i>, The dilemma of prison reform, 1976.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref263" name="_ftn263"><span class="MsoFootnoteReference">[258]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Feest/Lesting/Selling</i>, Totale Institution und Rechtsschutz. Eine Untersuchung zum Rechtsschutz im Strafvollzug, 1997. Vgl. ferner den Beitrag von <i>Harald Preusker</i> in diesem Band, S.&nbsp;97&nbsp;ff.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref264" name="_ftn264"><span class="MsoFootnoteReference">[259]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; BVerfG 15.7.2010 &ndash; 2 BvR 1023/08.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref265" name="_ftn265"><span class="MsoFootnoteReference">[260]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; BVerfG 15.7.2010 &ndash; 2 BvR 1023/08 Rn. 34.</p>
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		<title>Schutz der Bürger- und Menschenrechte im Strafvollzug</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/thema/schutz-der-buerger-und-menschenrechte-im-strafvollzug-1/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 30 Mar 2011 10:51:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Strafvollzug 2010]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Aus: Jens Puschke (Hrsg.), Strafvollzug in Deutschland. Strukturelle Defizite, Reformbedarf und Alternativen, S. 97-104 I.&#160;&#160;&#160;&#160; Daten und Fakten Bevor ich zum eigentlichen Thema &#8211; Schutz der B&#252;rger- und Menschenrechte im Strafvollzug &#8211; komme, m&#246;chte ich Ihnen einige Daten und Fakten zum Strafvollzug nahe bringen. Die Freiheitsentziehung wird in der Bundesrepublik ganz &#252;berwiegend in rund 200 [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Aus: Jens Puschke (Hrsg.), Strafvollzug in Deutschland. Strukturelle Defizite, Reformbedarf und Alternativen, S. 97-104</p>
<h5>I.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Daten und Fakten</h5>
<p>Bevor ich zum eigentlichen Thema &ndash; Schutz der B&uuml;rger- und Menschenrechte im Strafvollzug &ndash; komme, m&ouml;chte ich Ihnen einige Daten und Fakten zum Strafvollzug nahe bringen.</p>
<p>Die Freiheitsentziehung wird in der Bundesrepublik ganz &uuml;berwiegend in rund 200 Gef&auml;ngnissen vollzogen. Dort sind rund 74.000 Menschen in Haft.</p>
<p>Davon befinden sich etwa</p>
<p>&#8211; 50.000 im Strafvollzug,</p>
<p>&#8211; 11.500 in Untersuchungshaft,</p>
<p>&#8211; 4.200 verb&uuml;&szlig;en Ersatzfreiheitsstrafe,</p>
<p>&#8211; 1.500 befinden sich in Sozialtherapeutischen Einrichtungen,</p>
<p>&#8211; 630 in Abschiebungshaft,</p>
<p>&#8211; und 500 in Sicherungsverwahrung.</p>
<p>F&uuml;r die Betreuung und &Uuml;berwachung stehen 37.000 Mitarbeiter zur Verf&uuml;gung. Davon entfallen rund 27.200 auf den Allgemeinen Vollzugsdienst. Dies ist die gr&ouml;&szlig;te Gruppe und in der Regel uniformiert; in einigen L&auml;ndern tragen Mitarbeiter des AVD sogar wieder Rangabzeichen.</p>
<p>F&uuml;r die Straft&auml;terbehandlung im engeren Sinne stehen allerdings nur rund 4.620 Mitarbeiter zur Verf&uuml;gung und zwar:</p>
<p>&#8211; 600 Psychologen,</p>
<p>&#8211; 1.250 Sozialp&auml;dagogen,</p>
<p>&#8211; 280 &Auml;rzte,</p>
<p>&#8211; 350 Lehrer,</p>
<p>&#8211; 2.140 Mitarbeiter in den Arbeitsbetrieben.</p>
<p>Die meisten der genannten Zahlen stammen aus den Haushaltspl&auml;nen der Bundesl&auml;nder von 2008.</p>
<p>Nach dieser sicher l&uuml;ckenhaften Beschreibung des deutschen Strafvollzugs wenden wir uns jetzt der rechtlichen Situation zu.</p>
<h5>II.&nbsp;&nbsp;&nbsp; Die Rechte der Gefangenen</h5>
<p>Formal gesehen haben die Gefangenen im Prinzip die gleichen Rechte wie die freien B&uuml;rger. Durch das Strafvollzugsgesetz werden lediglich die Grundrechte aus Art.&nbsp;2&nbsp;II&nbsp;1 und&nbsp;2 GG, also die k&ouml;rperliche Unversehrtheit und die Freiheit der Person und aus Art.&nbsp;10 GG das Briefgeheimnis eingeschr&auml;nkt. Alle &uuml;brigen Grundrechte bleiben &ndash; jedenfalls formal &ndash; unangetastet.</p>
<p>Diese Rechtssituation war nicht immer so. Vor dem Inkrafttreten des Strafvollzugsgesetzes im Jahr 1977 hielt man noch nicht viel davon, Gefangenen Rechte einzur&auml;umen. Es gab auch keine gesetzliche Regelung. Eingriffe in die Rechte der Gefangenen wurden mit dem sogenannten &bdquo;besonderen Gewaltverh&auml;ltnis&ldquo; begr&uuml;ndet. Mit dieser Rechtsfigur konnten alle f&uuml;r erforderlich gehaltenen Eingriffe wie etwa ein Arrest gerechtfertigt werden. Die damals g&uuml;ltige Dienst- und Vollzugsordnung hatte keine Gesetzesqualit&auml;t. Es war eine reine Verwaltungsvorschrift, an die sich zwar die Strafvollzugsbediensteten, nicht aber die Gerichte halten mussten.</p>
<p>Ich gebe Ihnen ein drastisches Beispiel daf&uuml;r, wie wenig selbst die Gerichte an der Gew&auml;hrung von Rechten interessiert waren:</p>
<p>Ein Anstaltsleiter hat (1965) den Antrag eines Lebensl&auml;nglichen auf Gestattung eines Interviews mit einem Journalisten abgelehnt. Das angerufene Kammergericht<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn267" name="_ftnref267"><span class="MsoFootnoteReference">[261]</span></a> sah in dieser Ablehnung keine Verletzung von Rechten des Gefangenen. Ich zitiere verk&uuml;rzt aus dem Urteil: &bdquo;Strafhaft schlie&szlig;t ihrer Natur nach uneingeschr&auml;nkte Aus&uuml;bung zahlreicher Grundrechte aus. (&#8230;) Mit dem Verlust der pers&ouml;nlichen Freiheit (&#8230;) verliert der Gefangene im Prinzip tats&auml;chlich alle diejenigen Grundrechte, zu deren uneingeschr&auml;nkter Aus&uuml;bung er der pers&ouml;nlichen Freiheit bedarf. Er hat dementsprechend uneingeschr&auml;nkt nur noch das Recht auf Leben und k&ouml;rperliche Unversehrtheit.&ldquo;<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn268" name="_ftnref268"><span class="MsoFootnoteReference">[262]</span></a></p>
<p>Beschr&auml;nkt sei dabei auch das Grundrecht der Meinungsfreiheit einschlie&szlig;lich vorbereitender Handlungen wie Besuche von Journalisten. So drastisch hat sich die Rechtsprechung sp&auml;ter nicht mehr ge&auml;u&szlig;ert. Allerdings muss man festhalten, dass sich die Gerichte nur z&ouml;gerlich mit der Verrechtlichung des Strafvollzuges durch ein Strafvollzugsgesetz anfreunden konnten.</p>
<p>Das gilt auch f&uuml;r den Gesetzgeber, der f&uuml;nf Jahre daf&uuml;r gebraucht hat und zwei &Uuml;bergangsfristen des BVerfG verstreichen lie&szlig;, bis er schlie&szlig;lich 1977 ein StVollzG erlie&szlig;. Obwohl es zum Teil erhebliche M&auml;ngel hat, ist es doch eine heute nicht wiederholbare Kulturleistung. Auch der Polizei ging die Verrechtlichung des Strafvollzugs zu weit. Sie kritisierte massiv insbesondere die Lockerungen. Ihr Slogan war: &bdquo;Wir fangen die Verbrecher unter Einsatz unseres Lebens ein und der Vollzug l&auml;sst sie wieder laufen&ldquo;. Ein Hemmnis f&uuml;r die Strafvollzugsreform war und ist leider auch heute noch das Strafvollzugspersonal. Darauf komme ich noch zur&uuml;ck.</p>
<p>Bis heute tut sich die Gesellschaft schwer, den &bdquo;neuen Gefangenen&ldquo; als Tr&auml;ger von Rechten und Anspr&uuml;chen zu akzeptieren. Auch das im StVollzG und in der Rechtsprechung verankerte Resozialisierungskonzept hat bis heute keine hinreichende Unterst&uuml;tzung in der Gesellschaft gefunden. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die Umfragen von <i>Schwind</i> zur Akzeptanz des Resozialisierungsgedankens. Er stellte bei Befragungen 1976, 1987 und 1999 ein allm&auml;hliches Abschmelzen der Zahl der Bef&uuml;rworter fest. Allerdings zeigte sich auch, dass es einen gleich gro&szlig; bleibenden &bdquo;harten Kern&ldquo; von Bef&uuml;rwortern gibt.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn269" name="_ftnref269"><span class="MsoFootnoteReference">[263]</span></a></p>
<p>Ich komme jetzt zum Schutz der Rechte und der Menschenw&uuml;rde der Gefangenen. Sie kann nur durch eine nachhaltige Resozialisierung gew&auml;hrleistet werden. Das Menschenw&uuml;rdekonzept ist sonst permanent in Gefahr, denn es ist ohnehin eine Kulturleistung auf d&uuml;nnem Eis. Die Beachtung der Menschenw&uuml;rde ist im Gef&auml;ngnis abh&auml;ngig von den subkulturellen Machtverh&auml;ltnissen und der Qualit&auml;t und Motivation der Bediensteten. Sie wird beispielsweise dann verletzt, wenn Gefangene st&auml;ndig unter Angst leben m&uuml;ssen.</p>
<p>Aus englischen Studien<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn270" name="_ftnref270"><span class="MsoFootnoteReference">[264]</span></a> wissen wir, dass nicht nur Gefangene, sondern dass auch Bedienstete Angst haben. Die Ausl&ouml;ser f&uuml;r Angstzust&auml;nde sind Gewalt, Bedrohung, Erniedrigung und physische und psychische Qu&auml;lereien. Angst engt h&auml;ufig die ohnedies schon begrenzten Bewegungsm&ouml;glichkeiten zus&auml;tzlich ein. Gefangene, die Angst haben, verzichten bspw. auf den Aufenthalt im Freien, die Teilnahme an bestimmten Freizeitveranstaltungen und manche werden von Mitgefangenen gezwungen, ihren gesamten Einkauf abzugeben. Angst ist m&ouml;glicherweise die Ursache f&uuml;r eine Suizidrate, die 10mal so hoch ist wie au&szlig;erhalb der Gef&auml;ngnisse.</p>
<p>Einige Bemerkungen zur Rolle der Bediensteten:</p>
<p>Das Gelingen oder Scheitern der Resozialisierung h&auml;ngt ma&szlig;geblich von den Bediensteten ab. Die Bediensteten haben gro&szlig;e Macht &uuml;ber die Gefangenen, wissen &uuml;ber deren Straftaten Bescheid und kennen h&auml;ufig deren Akten. Der interne und externe Datenschutz &ndash;&nbsp;ein B&uuml;rgerrecht&nbsp;&ndash; wird nicht mit der erforderlichen Strenge durchgesetzt. Insbesondere die Kenntnis von schweren Straftaten f&uuml;hrt bei den Bediensteten zu einem Bed&uuml;rfnis nach psychischer und physischer Distanz zu den Gefangenen, zumal sie die Gefangenen den ganzen Tag sehen, sp&uuml;ren und riechen m&uuml;ssen. Nicht selten m&uuml;ssen die Bediensteten auch b&ouml;sartige Beschimpfungen und manche &bdquo;Anmache&ldquo; ertragen. So entstehen Feindbilder.</p>
<p>Noch immer kann man von Bediensteten &Auml;u&szlig;erungen wie diese h&ouml;ren:</p>
<p>&bdquo;Die haben Zuwendung nicht verdient.&ldquo; &bdquo;Muss man erst ins Gef&auml;ngnis kommen, um eine Lehrstelle zu bekommen.&ldquo; &bdquo;Den Gefangenen geht es sowieso zu gut, begehen scheu&szlig;liche Straftaten und stellen dann noch Anspr&uuml;che.&ldquo; &bdquo;Wir, die Bediensteten, sind die Schuhabstreifer, Oberkellner und Laufburschen f&uuml;r diese verwahrlosten und kaputten Typen.&ldquo;</p>
<p>Solche &Auml;u&szlig;erungen machen deutlich, dass es bei den Bediensteten immer noch ein Bed&uuml;rfnis nicht nur nach Distanz, sondern auch nach zus&auml;tzlicher Bestrafung gibt, obwohl die Strafe ausschlie&szlig;lich aus dem Freiheitsentzug bestehen darf. Diese Rechtslage ist bedauerlicherweise vielen Bediensteten, aber auch anderen Mitb&uuml;rgern weitgehend unbekannt.</p>
<p>Die folgenden zwei Beispiele zeigen, dass auch die Gerichte, wenn auch sehr selten, von dieser Rechtslage zu Ungunsten der Gefangenen abgewichen sind.</p>
<p>Das OLG Karlsruhe hat es z.B. zugelassen, dass eine Nazigr&ouml;&szlig;e, die f&uuml;r den Tod vieler Menschen verantwortlich war, keine Lockerungen bekam, obwohl alle rechtlichen Voraussetzungen daf&uuml;r erf&uuml;llt waren. Das Gericht hat die besonders schwere Schuld als Begr&uuml;ndung f&uuml;r die Lockerungsversagung angef&uuml;hrt. Offensichtlich ging es aber auch darum, einen Aufschrei in der Bev&ouml;lkerung zu vermeiden. Bis zu dieser Entscheidung des OLG entsprach es der Rechtslage, neben dem Strafzweck der Resozialisierung keine weiteren Strafzwecke zuzulassen. Leider hat diese Entscheidung Schule gemacht. Dar&uuml;ber hinaus hat sie mit gro&szlig;er Wahrscheinlichkeit zu einer restriktiveren Lockerungspraxis beigetragen.</p>
<p>Im zweiten Fall geht es um das verfassungsrechtliche Hoffnungsprinzip, das aus der Grundsatzentscheidung des BVerfG aus dem Jahr 1977<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn271" name="_ftnref271"><span class="MsoFootnoteReference">[265]</span></a> entstanden ist.</p>
<p>Das BVerfG hat klargemacht, dass es zu den Voraussetzungen eines menschenw&uuml;rdigen Strafvollzuges geh&ouml;re, dass auch dem zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilten grunds&auml;tzlich eine realisierbare Chance verbleiben muss, &bdquo;je wieder der Freiheit teilhaftig zu werden&ldquo;<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn272" name="_ftnref272"><span class="MsoFootnoteReference">[266]</span></a>.</p>
<p>Dieses Hoffnungsprinzip schlie&szlig;t auch ein, dass Gefangene nicht erst als Kranke oder Lebensunt&uuml;chtige entlassen werden d&uuml;rfen. Gegen das Hoffnungsprinzip wird immer wieder versto&szlig;en.</p>
<p>Der &bdquo;Extremfall&ldquo; Heinrich Pommerenke hatte eine einzigartige Serie von Morden, Raubtaten und Vergewaltigungen begangen und die Bev&ouml;lkerung einer ganzen Region in Angst und Schrecken versetzt. Daf&uuml;r erhielt er lebenslange Freiheitsstrafe und Sicherungsverwahrung. Nach vielen erfolglosen Antr&auml;gen erhielt er nach 34 Jahren Haft die erste bewachte Ausf&uuml;hrung. Das LG Karlsruhe hatte wegen der Schwere der Schuld eine Mindestverb&uuml;&szlig;ungsdauer von 50 Jahren f&uuml;r gerechtfertigt gehalten.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn273" name="_ftnref273"><span class="MsoFootnoteReference">[267]</span></a> Entlassungs- und Urlaubsantr&auml;ge wurden stets mit einer fortdauernden Gef&auml;hrlichkeit begr&uuml;ndet, was angesichts seines desolaten k&ouml;rperlichen Zustandes nur als zynisch betrachtet werden kann. Heinrich Pommerenke ist schlie&szlig;lich im Alter von 72 Jahren kurz vor der Vollendung von knapp 50 Jahren in Haft gestorben.</p>
<p>In diesen beiden F&auml;llen handelt es sich meines Erachtens um Verletzungen der Menschenw&uuml;rde durch die rechtswidrige Verweigerung von Lockerungen und der Entlassung.</p>
<h5>III.&nbsp;&nbsp; Schutz&nbsp;der&nbsp;B&uuml;rger&shy;rechte&nbsp;und&nbsp;Menschen&shy;w&uuml;rde <br />von Inhaf&shy;tierten</h5>
<p>&Uuml;berall dort, wo Menschen eingesperrt werden, ist das Menschenw&uuml;rdekonzept gef&auml;hrdet und wird vielfach verletzt. Um das so gut als m&ouml;glich zu verhindern, sind nationale und internationale Schutz- und Kontrollmechanismen geschaffen worden.</p>
<p>Die Konvention der Vereinten Nationen aus dem Jahr 1984 hat das Folterverbot insoweit konkretisiert, als sie das Erzwingen eines Gest&auml;ndnisses mittels Folter verbietet. &ndash; Sie erinnern sich an die Diskussionen anl&auml;sslich der Androhung von Folter durch den Frankfurter Polizeipr&auml;sidenten, um einen Entf&uuml;hrer zu zwingen, das Versteck des entf&uuml;hrten Kindes preiszugeben. Das absolute Folterverbot ist vielen Menschen fremd geblieben. Selbst der ehemalige Pr&auml;sident des deutschen Richterbundes hielt es in gravierenden F&auml;llen f&uuml;r verhandelbar. Es ist wichtig, dass alle begreifen, dass das Folterverbot absolut unantastbar ist.Eine weitere wichtige Institution ist die Europ&auml;ische Menschenrechtskonvention (EMRK) aus dem Jahre 1950. Diese Konvention hat ein exekutives &Uuml;berwachungs&shy;organ, n&auml;mlich das Commitee for the Prevention of Torture in human or degrading Treatment or Punishment (CPT). Das CPT besteht aus 47 Mitgliedern (aus jedem Mitgliedsland eines). Sie besuchen vorwiegend Gef&auml;ngnisse und andere Einrichtungen, in denen Menschen untergebracht sind, denen die Freiheit entzogen wurde. Das CPT ist bei den Leitern von Strafanstalten nicht gerade beliebt, weil das CPT sehr streng pr&uuml;ft, kontrolliert und beanstandet. Besuche k&ouml;nnen jederzeit unangemeldet stattfinden. Dabei geht es &uuml;berwiegend um menschenw&uuml;rdige Haftbedingungen. Es interessiert sich bspw. auch f&uuml;r das Anstaltsklima, die Belegungssituation sowie f&uuml;r die Arbeits- und Freizeitm&ouml;glichkeiten. Die Arbeit des CPT tr&auml;gt durchaus zum Schutz der B&uuml;rger- und Menschenrechte in den Gef&auml;ngnissen Deutschlands und Europas bei.</p>
<p>Auch die bereits erw&auml;hnte Konvention der UN vom Dezember 1984 erhielt 2006 ein neues exekutives Kontrollinstrument, n&auml;mlich das &bdquo;Fakultativprotokoll gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe&ldquo;. Die Bundesrepublik hat dieses Protokoll 2008 nach erheblichen Diskussionen und Widerst&auml;nden aus einigen Bundesl&auml;ndern unterzeichnet.</p>
<p>Mit Staatsvertrag haben die L&auml;nder eine gemeinsame nationale Kommission vereinbart. Daneben richtet der Bund ebenfalls eine Bundesstelle zur Verh&uuml;tung von Folter ein, die die entsprechenden Aufgaben f&uuml;r Personen wahrnimmt, denen im Zust&auml;ndigkeitsbereich des Bundes die Freiheit entzogen ist (Beispiel Arrestlokal Bundeswehr). Die L&auml;nderkommission sieht die Einrichtung nationaler Mechanismen zur Verh&uuml;tung von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung vor. Die Kommission besteht aus vier Mitgliedern, die ehrenamtlich t&auml;tig sind. Die Mitglieder sind unabh&auml;ngig und keinen Weisungen unterworfen. Sie werden durch eine Justizministerkonferenz f&uuml;r eine Amtszeit von vier Jahren ernannt. Die Kommission gibt ihre Berichte und Empfehlungen einheitlich ab. Ein Mitglied der Kommission hat den Vorsitz inne. Der erste Vorsitzende ist Staatssekret&auml;r a.D. Dr. Hansj&ouml;rg Geiger. Weitere Mitglieder sind VRiOLG Stuttgart Albrecht Rie&szlig;; Prof. Dr. R&ouml;ssner, Universit&auml;t Marburg sowie Frau Ltd. Reg. Dir. a.D. Elsava Sch&ouml;ner. Die Kommission hat die Aufgabe, Orte regelm&auml;&szlig;ig zu besuchen, an denen staatlich organisierte Freiheitsentziehung stattfindet. Solche Orte sind z.B. Gef&auml;ngnisse, geschlossene Abteilungen psychiatrischer Krankenh&auml;user, Polizeidienststellen sowie freiheitsentziehende Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und der Alten- und Pflegeheime. Noch hat es keinen einzigen Besuch gegeben. Viele Details m&uuml;ssen noch verhandelt werden, bspw. die Frage, ob die Kommissionsmitglieder unangemeldete Besuche durchf&uuml;hren und in welchen konkreten Intervallen diese stattfinden.</p>
<p>&Uuml;ber diese neu geschaffene Kommission hinaus gibt es weitere Schutzmechanismen f&uuml;r die Menschenrechte im Gef&auml;ngnis, bspw. Strafvollzugsbeauftragte der Parlamente oder die im Strafvollzugsgesetz vorgesehenen Beir&auml;te. In der Praxis des Strafvollzuges wirkt sich auch die Arbeit der ehrenamtlichen Betreuer sch&uuml;tzend aus; sie h&ouml;ren und sehen mehr als mancher Mitarbeiter.</p>
<p>Ein wichtiges Schutzkriterium ist die Transparenz, die u.a. auch von Gefangenenvertretungen und Gefangenenzeitungen profitiert.</p>
<h5>IV.&nbsp; Anmerkungen zur F&ouml;dera&shy;lis&shy;mus&shy;re&shy;form</h5>
<p>Es zeichnet sich ab, dass einige L&auml;nder ihre neue Zust&auml;ndigkeit f&uuml;r den Strafvollzug dazu benutzen, eilig z.B. die Bedeutung der Sicherheit &uuml;ber den Behandlungsauftrag zu stellen. So wird der bisherige &sect;&nbsp;10 StVollzG, wonach der Offene Vollzug die Regel sein soll, im hamburgischen und bayerischen Strafvollzugsgesetz gerade umgedreht. Dort ist jetzt der geschlossene Vollzug die Regel. Es gibt viele andere nicht so wichtige &Auml;nderungen; leider &uuml;berwiegen die restriktiven.</p>
<p>Hoffnung macht allerdings, dass sich elf Bundesl&auml;nder, die noch das Bundes-Strafvollzugsgesetz haben, in einer Arbeitsgruppe zur Schaffung eines Musterentwurfs f&uuml;r ein gemeinsames Strafvollzugsgesetz zusammengefunden haben. Es ist anzunehmen, dass dadurch die Unterschiede nicht so schwerwiegend ausfallen. Es bleibt allerdings ein Rechtsproblem, dass Gefangene in einem Bundesland gravierend anders behandelt werden als in einem anderen.</p>
<p>Im &Uuml;brigen ist die F&ouml;deralismusreform, soweit sie den Strafvollzug betrifft, noch l&auml;ngst nicht beendet. Man kann auf die weitere Entwicklung gespannt sein.</p>
<h5>V.&nbsp;&nbsp; Konse&shy;quenzen f&uuml;r den Straf&shy;vollzug</h5>
<p>Wenn man wirklich Ernst machen wollte mit der Resozialisierung und dem Schutz der Menschenrechte der Gefangenen, m&uuml;sste mindestens Folgendes geschehen:</p>
<p>&#8211; konsequente &Auml;chtung jeder Gewalt und bedingungsloser Schutz,</p>
<p>&#8211; keine Mehrfachbelegung von Haftr&auml;umen,</p>
<p>&#8211; Ausweitung der Sozialtherapie auf 10% aller Strafgefangenen: Jedem therapiewilligen und -f&auml;higen Gefangenen sollte eine Therapie erm&ouml;glicht werden.</p>
<p>&#8211; Analog zum Jugendstrafvollzug sollte auch der Strafvollzug in freien Formen und in Wohngruppen realisiert werden.</p>
<p>&#8211; Sinnvolle Arbeit f&uuml;r alle arbeitsf&auml;higen Gefangenen oder deren berufliche oder schulische Qualifizierung,</p>
<p>&#8211; Staatliche Lohnzusch&uuml;sse f&uuml;r die Einstellung von entlassenen Strafgefangenen.</p>
<p>&#8211; Grunds&auml;tzlich muss jeder Gefangene die M&ouml;glichkeit zu Langzeitbesuchen haben.</p>
<p>&#8211; S&uuml;chtige Gefangene sollten nicht im Gef&auml;ngnis untergebracht werden. Die Sozialverwaltungen m&uuml;ssen geeignete Einrichtungen schaffen.</p>
<p>&#8211; Verletzlichen Gefangenen ist besonderer Schutz zu gew&auml;hren.</p>
<p>&#8211; Der Personalschl&uuml;ssel muss deutlich angehoben werden. Ziel sollte eine schrittweise Ann&auml;herung an ein Verh&auml;ltnis von Bediensteten zu Gefangenen von 1:1 sein.</p>
<p>&#8211; Die Gefangenen m&uuml;ssen in die Rentenversicherung aufgenommen werden.</p>
<p>Nur eine konsequente Ausrichtung am Vollzugsziel der Resozialisierung durch die Anstalten selbst kann helfen, die Risiken st&auml;ndiger Verletzungen der Menschenw&uuml;rde zu reduzieren.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref266" name="_ftn266"><span class="MsoFootnoteReference">*</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Harald Preusker</i> war langj&auml;hriger Leiter der Justizvollzugsanstalt Bruchsal und Leiter der Abteilung Justizvollzug im S&auml;chsischen Staatsministerium der Justiz.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref267" name="_ftn267"><span class="MsoFootnoteReference">[261]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; KG NJW 1966, 1088&nbsp;ff.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref268" name="_ftn268"><span class="MsoFootnoteReference">[262]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; KG NJW 1966, 1088 (1089).</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref269" name="_ftn269"><span class="MsoFootnoteReference">[263]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Schwind</i>, in: Britz/Jung/Koriath/M&uuml;ller (Hrsg.), Festschrift f&uuml;r Heinz M&uuml;ller-Dietz, 2001, S.&nbsp;841&nbsp;ff.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref270" name="_ftn270"><span class="MsoFootnoteReference">[264]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Adler</i>, Fear in Prisons, Occasional Paper, (London Prison Reform Trust), 1994.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref271" name="_ftn271"><span class="MsoFootnoteReference">[265]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; BVerfGE 45, 187&nbsp;ff.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref272" name="_ftn272"><span class="MsoFootnoteReference">[266]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; BVerfGE 45, 187.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref273" name="_ftn273"><span class="MsoFootnoteReference">[267]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; BVerfG StV 1995, 596.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/thema/schutz-der-buerger-und-menschenrechte-im-strafvollzug-1/">Schutz der Bürger- und Menschenrechte im Strafvollzug</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Gewalt im Strafvollzug</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/thema/gewalt-im-strafvollzug-1/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 30 Mar 2011 10:48:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Strafvollzug 2010]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Aus: Jens Puschke (Hrsg.), Strafvollzug in Deutschland. Strukturelle Defizite, Reformbedarf und Alternativen, S. 105-134 I.&#160;&#160;&#160;&#160; Einstieg: Wahrnehmung von Gewalt im Straf&#173;vollzug Wer sich heutzutage mit dem Thema Gewalt im Strafvollzug besch&#228;ftigt, f&#252;r den liegt es nahe, zum Einstieg den St&#228;dtenamen &#8222;Siegburg&#8220; zu erw&#228;hnen (und indem ich dies erw&#228;hne, passiert dies nat&#252;rlich auch in diesem Beitrag). [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Aus: Jens Puschke (Hrsg.), Strafvollzug in Deutschland. Strukturelle Defizite, Reformbedarf und Alternativen, S. 105-134</p>
<h5>I.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Einstieg: Wahrnehmung von Gewalt im Straf&shy;vollzug</h5>
<p>Wer sich heutzutage mit dem Thema Gewalt im Strafvollzug besch&auml;ftigt, f&uuml;r den liegt es nahe, zum Einstieg den St&auml;dtenamen &bdquo;Siegburg&ldquo; zu erw&auml;hnen (und indem ich dies erw&auml;hne, passiert dies nat&uuml;rlich auch in diesem Beitrag). &bdquo;Siegburg&ldquo; ist dabei das Synonym f&uuml;r den H&auml;ftlingsmord, der sich in der in dieser Stadt gelegenen Justizvollzugsanstalt in der Nacht vom 11. auf den 12. November 2006 ereignet hat.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn275" name="_ftnref275"><span class="MsoFootnoteReference">[268]</span></a> &bdquo;Siegburg&ldquo; steht f&uuml;r das Martyrium eines jungen Menschen unter staatlicher Verantwortung, den &ndash; nicht auf den ersten Blick nachvollziehbare Gr&uuml;nde &ndash; zu einem Gefangenen im Jugendstrafvollzug gemacht haben und den seine Mitgefangenen &uuml;ber Stunden auf menschenverachtende Weise gedem&uuml;tigt, gequ&auml;lt, verletzt und misshandelt haben, bis er schlie&szlig;lich daran starb. Die ihm zugef&uuml;gten Verletzungen k&ouml;rperlicher und seelischer Art wurden ihm zwar von den Mitgefangenen zugef&uuml;gt, waren jedoch beg&uuml;nstigt durch ein Versagen der Aufsicht. Nicht zu Unrecht hat sich die Frage nach einer Mitverantwortung der diensthabenden Mitarbeiter und &ndash; im eher moralischen Sinne &ndash; des (Jugend-) Strafvollzugssystems als solchem gestellt.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn276" name="_ftnref276"><span class="MsoFootnoteReference">[269]</span></a></p>
<p>&bdquo;Siegburg&ldquo; ist dabei zweierlei zugleich: sowohl ein in seiner Brutalit&auml;t und den Folgen herausragendes Einzelereignis &ndash; als auch eine Chiffre f&uuml;r die Normalit&auml;t, die Allt&auml;glichkeit und die Unentrinnbarkeit der gewalthaltigen Verh&auml;ltnisse in geschlossenen Einrichtungen.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn277" name="_ftnref277"><span class="MsoFootnoteReference">[270]</span></a></p>
<p>Bleiben wir &ndash;&nbsp;bevor wir zu den Fragen kommen, wie au&szlig;ergew&ouml;hnlich &bdquo;Siegburg&ldquo; und wie typisch &bdquo;Siegburg&ldquo; f&uuml;r die Verh&auml;ltnisse und Vers&auml;umnisse im (Jugend-) Strafvollzug war und ist&nbsp;&ndash; zun&auml;chst im Jahr 2006: Eines gab es in der Tat, was an &bdquo;Siegburg&ldquo; au&szlig;ergew&ouml;hnlich, ja geradezu einzigartig war, und das ist das Ma&szlig; an &ouml;ffentlicher Aufmerksamkeit und die St&auml;rke seines <i>Impacts</i> auf die politischen Diskussionen und gesetzgeberischen Prozesse.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn278" name="_ftnref278"><span class="MsoFootnoteReference">[271]</span></a> &bdquo;Siegburg&ldquo; war in aller Munde, in allen Zeitungen und in allen Nachrichtensendungen. &bdquo;Siegburg&ldquo; f&uuml;hrte zur Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn279" name="_ftnref279"><span class="MsoFootnoteReference">[272]</span></a> und h&auml;tte beinahe der damaligen Justizministerin in Nordrhein-Westfalen das Amt gekostet. Noch am 29. November 2006 hatte diese eine Expertenkommission unter Leitung des ehemaligen Berliner Innensenators Eckart Werthebach<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn280" name="_ftnref280"><span class="MsoFootnoteReference">[273]</span></a> einberufen und ihr den Auftrag erteilt, die vollzuglichen Rahmenbedingungen zun&auml;chst der Jugendstrafanstalten und sodann aller anderen Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen unter dem Gesichtspunkt m&ouml;glicher Ursachen f&uuml;r Gewalt und Gewalt beg&uuml;nstigende Faktoren zu untersuchen und Ma&szlig;nahmen zur Gewaltpr&auml;vention zu entwickeln.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn281" name="_ftnref281"><span class="MsoFootnoteReference">[274]</span></a> Und die Vermutung liegt nahe, dass &bdquo;Siegburg&ldquo; auch erheblichen Einfluss auf die nun g&uuml;ltigen Jugendstrafvollzugsgesetze genommen hat, insbesondere dort, wo es um die Gr&ouml;&szlig;e der Wohngruppen und die Art der (Einzel- oder Mehrfach-) Unterbringung geht. Und vermutlich &uuml;bt &bdquo;Siegburg&ldquo; bis heute einen diskreten, aber nachhaltigen Einfluss auf die Praxis der Vollzugsgestaltung aus.</p>
<p>Freilich waren diese <i>Folgen</i> von &bdquo;Siegburg&ldquo; einzigartig &ndash; das Ereignis selbst kann zwar als herausragend, ungew&ouml;hnlich oder besonders, als Einzelfall, aber eben nicht als einzig bezeichnet werden. Es war nicht der erste derartige Vorfall, denn nur wenige Jahre zuvor hat es einen ganz &auml;hnlich gelagerten &bdquo;Foltermord&ldquo; in der th&uuml;ringischen Jugendstrafanstalt Ichtershausen gegeben.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn282" name="_ftnref282"><span class="MsoFootnoteReference">[275]</span></a> Die Resonanz in der &Ouml;ffentlichkeit war weniger als m&auml;&szlig;ig, die politischen Auswirkungen ausgesprochen &uuml;berschaubar, nicht mal einen Untersuchungsausschuss hat das th&uuml;ringische Landesparlament eingesetzt.</p>
<p>Was hat den Unterschied ausgemacht? &bdquo;Siegburg&ldquo; fiel in eine f&uuml;r den Jugendstrafvollzug entscheidende Zeit. Die Aufmerksamkeit f&uuml;r die Thematik Jugendstrafvollzug war schon hoch, und die M&ouml;glichkeit politische Folgen zu erzielen durch die noch im Flusse befindlichen Prozesse war besonders ausgepr&auml;gt. Am 31.&nbsp;Mai&nbsp;2006 hatte das Bundesverfassungsgericht<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn283" name="_ftnref283"><span class="MsoFootnoteReference">[276]</span></a> die bis dahin allein auf die &bdquo;Verwaltungsvorschrift Jugendstrafvollzug&ldquo; (VVJug) gest&uuml;tzte Praxis des Jugendstrafvollzuges<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn284" name="_ftnref284"><span class="MsoFootnoteReference">[277]</span></a> f&uuml;r verfassungswidrig erkl&auml;rt und dem Gesetzgeber eine Frist bis zum Ende des Jahres 2007 gesetzt, um eine ordnungsgem&auml;&szlig;e gesetzliche Grundlage zu schaffen. Nur wenige Wochen sp&auml;ter &uuml;bertrug der Bundesgesetzgeber die Kompetenz f&uuml;r die gesetzliche Regelung des Strafvollzugs auf die Bundesl&auml;nder.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn285" name="_ftnref285"><span class="MsoFootnoteReference">[278]</span></a> Dies war Teil der Einigung &uuml;ber die sog. F&ouml;deralismusreform, mit der die Gesetzgebungskompetenzen von Bund und L&auml;ndern entflochten und das Gesetzgebungsverfahren vereinfacht werden sollten. Trotz einhelligen Widerspruchs der Fachwelt zu diesem Punkt<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn286" name="_ftnref286"><span class="MsoFootnoteReference">[279]</span></a> verabschiedete der Bundestag die Gesetze zur F&ouml;deralismusreform am 30.06.2006.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn287" name="_ftnref287"><span class="MsoFootnoteReference">[280]</span></a> F&uuml;r die Umsetzung des BVerfG-Urteils sind seither die Bundesl&auml;nder zust&auml;ndig.</p>
<p>Beides &ndash; zusammengenommen mit den permanenten Reizthemen Jugendkriminalit&auml;t und Jugendstrafrecht &ndash; f&uuml;hrte dazu, dass sich &bdquo;Siegburg&ldquo; ereignete, als in allen Bundesl&auml;ndern gerade die Gesetzgebungsverfahren und die damit verbundenen politischen Diskussionen stattfanden und nachdem die Aufmerksamkeit bereits durch die F&ouml;deralismusreform und die Nachricht von dem Bundesverfassungsgerichtsurteil besonders sensibel war.</p>
<h5>II.&nbsp;&nbsp;&nbsp; Gewalt und Subkultur in &bdquo;Totalen Insti&shy;tu&shy;ti&shy;onen&ldquo;</h5>
<p>Dass geschlossene Institutionen Subkultur und ein Klima erh&ouml;hter Gewalt mit sich bringen, ist keine neue Beobachtung, sondern schon seit langem Gegenstand sozialwissenschaftlicher Er&ouml;rterungen. <i>Goffman</i> hatte hierf&uuml;r bereits Anfang der 1970er Jahre das Schlagwort der &bdquo;Totalen Institution&ldquo; gepr&auml;gt.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn288" name="_ftnref288"><span class="MsoFootnoteReference">[281]</span></a></p>
<p>Kennzeichnend f&uuml;r diese Art von Einrichtung ist ihre Abgeschlossenheit nach &bdquo;drau&szlig;en&ldquo; und der umfassende Zugriff auf die &bdquo;Insassen&ldquo;, die einem alle Lebensbereiche umfassenden Einrichtungsregime unterworfen werden. Begriff und Analyse der &bdquo;Totalen Institution&ldquo; bezieht sich dabei nicht nur auf den Strafvollzug, sondern auch auf Internate, psychiatrische Anstalten, Jugendheime, Milit&auml;r- und Polizeikasernen, auch auf Kl&ouml;ster.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn289" name="_ftnref289"><span class="MsoFootnoteReference">[282]</span></a> Der Begriff und seine Charakterisierung soll hier zun&auml;chst idealtypisch verwendet werden; er ist nicht auf den deutschen Strafvollzug zugeschnitten. Insofern ergibt sich sicherlich ein denkbares Kontinuum, in dem die folgenden Charakteristika mehr oder weniger durchgehend vorgefunden werden.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn290" name="_ftnref290"><span class="MsoFootnoteReference">[283]</span></a> Als idealtypische Merkmale &bdquo;totaler Institutionen&ldquo; wird man insbesondere die folgenden bezeichnen k&ouml;nnen:</p>
<p>1. Der Aufenthalt der Insassen ist nicht oder nur eingeschr&auml;nkt freiwillig. In der Regel entscheiden andere Personen &ndash; Richter, &Auml;rzte, Kreiswehrersatz&auml;mter usw. &ndash; &uuml;ber die Einweisung und die Dauer des Aufenthaltes.</p>
<p>2. In der Einrichtung gibt es eine strikte Trennung derer, die sich tagt&auml;glich dort aufhalten:<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn291" name="_ftnref291"><span class="MsoFootnoteReference">[284]</span></a> auf der einen Seite &bdquo;Aufseher&ldquo; und sonstige Bedienstete, die das Leben in der Anstalt im Rahmen eines b&uuml;rgerlichen Arbeitsverh&auml;ltnisses beaufsichtigen und verwalten, die nach Beendigung ihrer t&auml;glichen Arbeitszeit die Einrichtung wieder verlassen und am &bdquo;normalen Leben&ldquo; als freie B&uuml;rger teilnehmen; auf der anderen Seite die Insassen, also Inhaftierte, Untergebrachte, Internierte, Patienten, Z&ouml;glinge, Sch&uuml;ler, deren &bdquo;Hier-Sein&ldquo; zu Zwecken der Bestrafung und Besserung, der medizinischen oder psychiatrischen Behandlung, der Bildung und Erziehung oder schlicht der Verf&uuml;g&shy;bar&shy;hal&shy;tung die Existenzberechtigung der Einrichtung ausmacht und deren gegenw&auml;rtiges Leben sich vollst&auml;ndig in der Anstalt abspielt, f&uuml;r die es also ein &bdquo;normales&ldquo;, b&uuml;rgerliches Leben nicht gibt. Beide Gruppen schauen aufeinander in feindlich gepr&auml;gten Stereotypen. Es besteht eine Art Kooperationsverbot &ndash; Zusammenarbeit mit der anderen Seite kann als &bdquo;Verrat&ldquo; gewertet werden.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn292" name="_ftnref292"><span class="MsoFootnoteReference">[285]</span></a></p>
<p>3. Einhergehend mit der Rollentrennung zeichnen sich &bdquo;Totale Institutionen&ldquo; durch eine absolut hierarchische, von enormen Machtgef&auml;llen gepr&auml;gte innere Sozialstruktur aus. Diese besteht zun&auml;chst zwischen den beiden Gruppen, den Bediensteten einerseits und den Insassen andererseits. Die Bediensteten geben die offiziellen Regeln f&uuml;r das Anstaltsleben vor und haben innerhalb bestimmter Grenzen die Befugnis, &uuml;ber die Insassen zu bestimmen: Sie treffen Anordnungen, an die sich die Insassen zu halten haben. Andersherum funktioniert das nicht. Aber auch innerhalb der beiden Gruppen besteht ein streng hierarchischer Aufbau: Innerhalb der Gruppe der Bediensteten ist der offizielle hierarchische Aufbau durch Rangbezeichnungen, Funktionen und &Auml;mter gekennzeichnet, die jedem eine bestimmte Aufgabe und einen Platz in der Hierarchie zuordnen. Weniger einfach ist es in der Gruppe der Insassen, da die Ausbildung dieser Hierarchie im Wesentlichen informell, also allein durch die Interaktion der Gruppenmitglieder, und subkulturell und damit auch mehr oder weniger verdeckt, bestimmt wird. F&uuml;r die Insassen ist diese Ausbildung der inneren Sozialstruktur auch unausweichlich, da sie sich kaum aus dem Weg gehen k&ouml;nnen.</p>
<p>4. F&uuml;r die Insassen geht das Leben in der Anstalt mit einer nahezu allumfassenden Fremdbestimmung einher, also einem quasi totalen Autonomieverlust in allen Lebensbereichen.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn293" name="_ftnref293"><span class="MsoFootnoteReference">[286]</span></a> Als die Unterworfenen sind sie von den Anordnungen und Erlaubnissen der Bediensteten abh&auml;ngig. Ihr Tagesablauf, ihr Aufenthaltsort, ihr Essen, ihr Besitztum, ihre Sozialkontakte und ihr Sexualleben werden umfassend von den Bediensteten geregelt, kontrolliert, bestimmt.</p>
<p>5. Die eigentliche Grundlage der besonderen Situation &bdquo;totaler Institutionen&ldquo; ist ihre Abgeschlossenheit gegen&uuml;ber dem &bdquo;normalen&ldquo; Leben au&szlig;erhalb der Anstalt. Zentrale Aufgabe des Personals ist es, &uuml;ber alle Interaktionen zwischen &bdquo;drinnen&ldquo; und &bdquo;drau&szlig;en&ldquo; Kontrolle auszu&uuml;ben. Wer als Insasse in der Anstalt ist, kann diese nicht nach eigenem Gutd&uuml;nken verlassen. Ob f&uuml;r kurze Zeit oder f&uuml;r immer: Ein Verlassen der Anstalt ist von der Genehmigung abh&auml;ngig, oft erfolgt es nur unter Bewachung (Ausf&uuml;hrung) oder mit bestimmten Auflagen, bspw. sich regelm&auml;&szlig;ig bei der Polizei zu melden. Auch der Besuch von drau&szlig;en kann nur erfolgen, wenn er zugelassen wird. Regelm&auml;&szlig;ig wird er nur eine sehr begrenzte Zeit erlaubt und Art und Weise des pers&ouml;nlichen Umgangs werden reglementiert und &uuml;berwacht. Im Strafvollzug findet er in der Regel in gr&ouml;&szlig;eren Besuchsr&auml;umen statt, so dass von vornherein keine Privatsph&auml;re gegeben ist und Intimit&auml;t unm&ouml;glich wird.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn294" name="_ftnref294"><span class="MsoFootnoteReference">[287]</span></a> Auch die sonstige Kommunikation nach drau&szlig;en wird reglementiert, begrenzt und &uuml;berwacht. Dies alles bedeutet, dass der inhaftierte Mensch f&uuml;r die Zeit seiner Inhaftierung vollst&auml;ndig aus seinem sozialen Umfeld herausgerissen ist. Die eigentliche Bestrafung, das Haupt&uuml;bel des Strafvollzuges liegt weniger in der Unfreiheit, einen bestimmten Ort nicht verlassen zu k&ouml;nnen, als in dieser Tatsache, dass man aus seinem Sozialleben, aus den menschlichen Bindungen herausgerissen und einer hermetisch abgeriegelten Zwangsgemeinschaft unterworfen wird.</p>
<p>Nahezu regelhaft bildet sich in derartig charakterisierten Institutionen eine Subkultur der Insassen. Da soziale Systeme das Ergebnis dynamischer Interaktionsprozesse sind, ist auch die jeweilige Subkultur einer Anstalt nicht statisch, sondern ein fortlaufender Prozess von Aktion und Reaktion. Vom Beginn ihrer Inhaftierung an, versuchen die Gefangenen den Faktoren des Freiheitsentzuges entgegenzuwirken. Sie ergeben sich nicht passiv, sondern reagieren aktiv und versuchen, Gegenkr&auml;fte zu mobilisieren, sich dem Zugriff zu entziehen, suchen nach Freir&auml;umen und M&ouml;glichkeiten, die Beschr&auml;nkungen des Gef&auml;ngnisalltags zu unterlaufen. Das Verhalten der Gefangenen wird gepr&auml;gt von ihrer bisherigen Lebenserfahrung, von ihrer Pers&ouml;nlichkeit, ihren Ressourcen und F&auml;higkeiten, ihrer normativen Einstellung usw. Diese Reaktionen werden teilweise wiederum von den Bediensteten als St&ouml;rung, Provokation oder Regelverletzung interpretiert und k&ouml;nnen damit Anlass erneuten Einschreitens sein. Die Vorstellung liegt nahe, dass sich somit gegenseitig stabilisierende Systeme ergeben und sich mitunter auch wechselseitig verst&auml;rkende Eskalationszyklen ergeben k&ouml;nnen.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn295" name="_ftnref295"><span class="MsoFootnoteReference">[288]</span></a> Die Herausbildung der Gefangenen-Subkultur steht demnach in enger Wechselwirkung zur offiziellen Anstaltskultur und dem vorherrschenden Anstaltsklima.</p>
<p>In engem Zusammenhang mit der Subkultur steht die Herausbildung einer informellen Sozialstruktur unter den Insassen einer Anstalt. Zu ihr geh&ouml;rt die Konstituierung unterschiedlicher Gruppen, die sich als zusammengeh&ouml;rig empfinden und voneinander abgrenzen. Als ein wichtiger Faktor f&uuml;r die Gruppenzusammenh&auml;nge erweisen sich immer wieder ethnische Eigenschaften bzw. solche der sozialen und geografischen Herkunft.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn296" name="_ftnref296"><span class="MsoFootnoteReference">[289]</span></a></p>
<p>Zur Sozialstruktur geh&ouml;rt ebenso die Verteilung der individuellen sozialen Rollen innerhalb der jeweiligen Gruppe und damit verbunden die interne Gruppenhierarchie. Rollenverteilung und Hierarchiebildung werden h&auml;ufig unter Einsatz erheblicher Gewalt ausgefochten.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn297" name="_ftnref297"><span class="MsoFootnoteReference">[290]</span></a></p>
<p>Gewalt in der &bdquo;totalen Institution&ldquo; des geschlossenen (Jugend-)Strafvollzuges ist ein Ph&auml;nomen, das alle in der Institution lebenden oder arbeitenden Personen und Gruppen ber&uuml;hrt. Sie kann in folgenden Konstellationen auftreten:<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn298" name="_ftnref298"><span class="MsoFootnoteReference">[291]</span></a></p>
<p>&#9679;&nbsp; gegen sich selbst gewendete Gewalt (Selbstverletzung, Selbstt&ouml;tung) insb. bei Inhaftierten, wahrscheinlich auch von Bediensteten,</p>
<p>&#9679;&nbsp; bei Gefangenen untereinander (spontane Rempeleien, sexuelle Gewalt, Gewalt zum Ausbau oder zur Festigung der Stellung in der Hackordnung und zur Durchsetzung subkultureller Normen, Machtk&auml;mpfe zwischen Gruppen),</p>
<p>&#9679;&nbsp; von Inhaftierten gegen Bedienstete (Beschimpfung, Bedrohungen, k&ouml;rperliche Attacken, Meuterei, Geiselnahmen),</p>
<p>&#9679;&nbsp; von Inhaftierten gegen&uuml;ber Au&szlig;enstehenden,</p>
<p>&#9679;&nbsp; von Bediensteten gegen Inhaftierte<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn299" name="_ftnref299"><span class="MsoFootnoteReference">[292]</span></a> (Beleidigungen, apokryphe Sicherungs- oder Disziplinarma&szlig;nahmen, &bdquo;Rollkommando&ldquo;),</p>
<p>&#9679;&nbsp; von Bediensteten untereinander (bspw. Mobbing).</p>
<h5>III.&nbsp;&nbsp; Woher kommt die Gewalt im (Jugend-)Straf&shy;voll&shy;zug?</h5>
<h5>1. &nbsp; Kulturelle &Uuml;bertragung oder Depri&shy;va&shy;tion?</h5>
<p>&Uuml;blicherweise werden zwei Erkl&auml;rungsans&auml;tze herangezogen, um das besondere Gewaltniveau als Teil der anstaltstypischen Subkultur zu erkl&auml;ren.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn300" name="_ftnref300"><span class="MsoFootnoteReference">[293]</span></a></p>
<p>1. Subkultur und Gewalt kommen mit den Gefangenen in die Anstalt: vor allem die Konzentration von Menschen mit bestimmten Pers&ouml;nlichkeitsmerkmalen und sozialen Identit&auml;ten sei Ursache f&uuml;r die Entstehung von Subkultur und Gewalt in den Anstalten. Die sich unter den Gefangenen herauspr&auml;gende Kultur werde bestimmt durch die Lebenspr&auml;gungen und sozialen Identit&auml;ten, die die Gefangenen aus ihrem Leben vor Haftantritt mit in die Anstalt bringen (sog. <i>kulturelle &Uuml;bertragungstheorie</i>).<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn301" name="_ftnref301"><span class="MsoFootnoteReference">[294]</span></a></p>
<p>2. Nach dem <i>Deprivationsmodell</i> ist die Entstehung einer gewaltgepr&auml;gten Subkultur eine Folge der speziellen Einschlusssituation in den Gef&auml;ngnissen. Sie ist demnach als Reaktion auf die vielf&auml;ltigen Entzugs-, Dem&uuml;tigungs- und Stresssituationen sowie auf den eklatanten Autonomieverlust und die Unm&ouml;glichkeit, sich all dem zu entziehen, zu verstehen.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn302" name="_ftnref302"><span class="MsoFootnoteReference">[295]</span></a></p>
<h5>2. &nbsp; Gefan&shy;ge&shy;nen&shy;po&shy;pu&shy;la&shy;tion im deutschen Straf&shy;vollzug</h5>
<p>Schaut man sich die Zusammensetzung derjenigen Menschen an, die im Strafvollzug in Deutschland interniert werden, so wird schnell deutlich, dass die Struktur der Insassenpopulation anders aussieht als die der deutschen Mittelschicht. Zusammenfassend l&auml;sst sich sagen, dass die Insassen des Strafvollzuges in Deutschland im Vergleich zur &bdquo;Normalbev&ouml;lkerung&ldquo; &uuml;ber eine schlechtere Schulbildung<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn303" name="_ftnref303"><span class="MsoFootnoteReference">[296]</span></a> verf&uuml;gen, h&auml;ufiger keine Arbeitserfahrung haben, h&auml;ufiger alkohol- und drogenabh&auml;ngig<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn304" name="_ftnref304"><span class="MsoFootnoteReference">[297]</span></a> sind, h&auml;ufiger unter psychischen St&ouml;rungen<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn305" name="_ftnref305"><span class="MsoFootnoteReference">[298]</span></a> leiden und seltener in festen sozialen Bindungen leben<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn306" name="_ftnref306"><span class="MsoFootnoteReference">[299]</span></a>.</p>
<p>Der Anteil der Gefangenen, die aufgrund einer Verurteilung zu einem Gewaltdelikt im weitesten Sinne im Strafvollzug sitzen, hat sich in den letzten Jahrzehnten erh&ouml;ht. So l&auml;sst sich feststellen, dass seit 1970 der Anteil der Gefangenen, die wegen Betrug und Untreue &bdquo;sitzen&ldquo;, recht stabil zwischen 10 und 13% liegt, ebenso mit wenig Ver&auml;nderungen liegen die Sexualdelikte im Bereich von 6 bis 8% und die T&ouml;tungsdelikte bei 6,2 bis 7,3%. W&auml;hrend hingegen Diebstahl und Unterschlagung von fast 50% auf nur noch rund 20% gesunken sind, sind die Verurteilungen wegen K&ouml;rperverletzungsdelikten von 3 auf 12%, die wegen Raubes und Erpressung von 8 auf 12% und wegen Bet&auml;ubungsmitteldelikten von fast 0 auf 15% gestiegen. Fasst man diese drei Kategorien &ndash; K&ouml;rperverletzung, Raub und Erpressung und Drogendelikte &ndash; einmal zusammen, so ist ihr Anteil von ca. 11% im Jahr 1970 auf nun 39% gestiegen.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn307" name="_ftnref307"><span class="MsoFootnoteReference">[300]</span></a> Die Anteile der &bdquo;Gewaltt&auml;ter&ldquo; (T&ouml;tungs-, Sexual-, K&ouml;rperverletzungsdelikte sowie Raub und Erpressung) im Vollzug variieren je nach Bundesland zwischen einem Viertel und rund 40%, wobei der entsprechende Anteil in den ostdeutschen Bundesl&auml;ndern tendenziell h&ouml;her ist als in Westdeutschland (wo insb. die Drogendelinquenten st&auml;rker vertreten sind). Im Jugendstrafvollzug reichen die Anteile bis zu 60%.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn308" name="_ftnref308"><span class="MsoFootnoteReference">[301]</span></a></p>
<p>Es liegt daher nahe, dass viele Gefangene eine Neigung zu Gewalt oder einen R&uuml;ckgriff auf gewaltt&auml;tige Verhaltensweisen als Antwort auf Konflikte mit in den Vollzug bringen.</p>
<h5>3.&nbsp;&nbsp; Die pr&auml;gende Kraft der Strukturen</h5>
<p>Andererseits hat insbesondere <i>Zimbardo</i> mit seinem <i>Standford-Prison-Experiment</i><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn309" name="_ftnref309"><span class="MsoFootnoteReference">[302]</span></a><span class="MsoFootnoteReference"> </span>eindrucksvoll zeigen k&ouml;nnen, dass die oben beschriebenen Strukturen einen eigenen, situationsbezogenen Beitrag zur Entfaltung der f&uuml;r solche Einrichtungen typischen sozialen Interaktionsmuster liefern. <i>Zimbardo</i> und seine Mitarbeiter richteten im Keller ihres Institutes ein experimentelles Modell-Gef&auml;ngnis ein. Dort inhaftierten sie zehn &bdquo;H&auml;ftlinge&ldquo;, die von einer Gruppe von elf &bdquo;Aufsehern&ldquo; bewacht wurde. &bdquo;H&auml;ftlinge&ldquo; wie &bdquo;Aufseher&ldquo; waren freiwillige Teilnehmer des Experimentes, allesamt unauff&auml;llig wei&szlig;e Studenten aus der Mittelschicht, denen ihre Rolle zuf&auml;llig durch Los zugewiesen wurde. Obschon beide so gebildete Gruppen in ihrer sozialen Ausgangslage identisch waren, verinnerlichten beide Gruppen in kurzer Zeit die Rollen derart, dass die &bdquo;Aufseher&ldquo; ihre Macht zusehends durch Schikanen und Misshandlungen ausnutzten und die &bdquo;Gefangenen&ldquo; sich mehr und mehr in sich selbst zur&uuml;ckzogen und sich ihrem Schicksal ergaben. Das Experiment musste vorzeitig abgebrochen werden, nachdem schon vier Gefangene wegen ihrer Angstzust&auml;nde und Depressionen entlassen worden waren,<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn310" name="_ftnref310"><span class="MsoFootnoteReference">[303]</span></a> weil <i>Zimbardo</i> und seine Kollegen erkannten, dass &bdquo;es nicht mehr l&auml;nger nur ein Experiment war.&ldquo;<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn311" name="_ftnref311"><span class="MsoFootnoteReference">[304]</span></a></p>
<p><i>Zimbardos</i> Experiment bezog sich vor allem auf die &Uuml;bernahme der Rollen als Aufseher und Gefangener und besch&auml;ftigte sich insbesondere mit der Interaktion zwischen diesen beiden Gruppen, also weniger mit der Entstehung und Aus&uuml;bung von Gewalt zwischen den Gefangenen. Trotz aller Einschr&auml;nkungen, die mit dem experimentellen Design einhergehen<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn312" name="_ftnref312"><span class="MsoFootnoteReference">[305]</span></a>, kann festgestellt werden, dass die Rollenaufteilung und das Machtgef&auml;lle offensichtlich zur Machtaus&uuml;bung, ja zum Missbrauch der Macht verf&uuml;hren, soweit dies nicht durch gegenl&auml;ufige Mechanismen eingefangen wird. Genauso wie die &bdquo;Aufseher&ldquo; ihren Machtstatus verinnerlicht haben, haben die Gefangenen ihre Machtlosigkeit und Entpersonalisierung verinnerlicht und haben sich spiegelbildlich in sich zur&uuml;ckgezogen. <i>Zimbardo</i> selbst beschreibt als frappierende Erkenntnis, dass die Gefangenen sich untereinander kaum solidarisierten, sondern augenscheinlich ganz mit dem eigenen &Uuml;berleben besch&auml;ftigt waren.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn313" name="_ftnref313"><span class="MsoFootnoteReference">[306]</span></a> Die Strukturen liefern einen eigenst&auml;ndigen Beitrag zur Entfaltung der als typisch anzusehenden Verhaltensmuster, zu denen auch die teilweise gewaltt&auml;tige Austragung von Konflikten und Durchsetzung von Interessen gegen&uuml;ber Mitgefangenen geh&ouml;rt.</p>
<p>Beide Modelle liefern plausible Begr&uuml;ndungen. Es ist daher davon auszugehen, dass beide Arten von Einfl&uuml;ssen miturs&auml;chlich sind (sog. <i>Integrationsmodell</i>).<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn314" name="_ftnref314"><span class="MsoFootnoteReference">[307]</span></a></p>
<h5>IV. Unter&shy;su&shy;chungen zur Gewalt im Straf&shy;vollzug</h5>
<h5>1. &nbsp; Gewalt zwischen Gefangenen, Akten&shy;aus&shy;wer&shy;tungen</h5>
<p>Die Forschungslage zum Gewaltaufkommen im Strafvollzug ist insgesamt noch als d&uuml;rftig zu bezeichnen. Aus j&uuml;ngerer Zeit liegen Untersuchungen von <i>Heinrich</i><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn315" name="_ftnref315"><span class="MsoFootnoteReference">[308]</span></a>, <i>Wirth</i><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn316" name="_ftnref316"><span class="MsoFootnoteReference">[309]</span></a> und <i>Hinz </i>und<i> Hartenstein</i><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn317" name="_ftnref317"><span class="MsoFootnoteReference">[310]</span></a> vor. Bei diesen handelt es sich um Hellfelduntersuchungen anhand von Aktenanalysen, die die dokumentierte von den Gefangenen ausgehende bzw. die Gewalt zwischen den Gefangenen analysiert. Die Berichte der bereits erw&auml;hnten Werthebach-Kommission sind in dem Sinne keine wissenschaftliche Erhebung, aber dennoch hilfreich. Insbesondere haben sie gegen&uuml;ber den genannten anderen Untersuchungen den Vorzug, dass sie nicht nur Vollzugsakten auswerten, sondern das direkte Gespr&auml;ch mit den Gefangenen gesucht haben.</p>
<p><i>Wirth</i> wertete anhand von 518 Gefangenenpersonalakten 403 Vorkommnisse von Gewaltt&auml;tigkeiten unter Gefangenen im nordrhein-westf&auml;lischen Strafvollzug aus dem Jahr 2005 aus. Als Gewaltvorkommnisse waren definiert: Sexuelle N&ouml;tigung/Vergewaltigung, T&ouml;tungsdelikte, K&ouml;rperverletzung, Beteiligung an einer Schl&auml;gerei, Schwere K&ouml;rperverletzung, Gef&auml;hrliche K&ouml;rperverletzung, K&ouml;rperverletzung mit Todesfolge, Bedrohung, N&ouml;tigung, Freiheitsberaubung, Erpresserischer Menschenraub, Geiselnahme, Raub, Erpressung. Unter den untersuchten Vorf&auml;llen waren keine K&ouml;rperverletzungen mit Todesfolge und keine vors&auml;tzlichen oder versuchten T&ouml;tungsdelikte. Der Gro&szlig;teil bestand aus K&ouml;rperverletzungsdelikten (79%), N&ouml;tigungs-, Bedrohungs- und Erpressungsdelikte machten rund 13% (53 F&auml;lle) aus, die Beteiligung an einer Schl&auml;gerei 7%, f&uuml;nf Vorf&auml;lle (1,2%) wurden als Vergewaltigung/Sexuelle N&ouml;tigung eingestuft.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn318" name="_ftnref318"><span class="MsoFootnoteReference">[311]</span></a></p>
<p>Die Studie von <i>Hinz</i> und <i>Hartenstein</i> lehnt sich im Design an die von <i>Wirth</i> an und untersucht dokumentierte Gewaltvorf&auml;lle im s&auml;chsischen Jugendstrafvollzug (JSA Regis-Breitingen sowie f&uuml;r den Frauen-Vollzug die JVA Chemnitz) im Zeitraum Januar 2007 bis Juli 2009. Dabei ist zu ber&uuml;cksichtigen, dass der Beginn der Erhebung zusammenf&auml;llt mit der Aufnahme der T&auml;tigkeit in der neuen JSA Regis-Breitingen, w&auml;hrend der Vollzug in der fr&uuml;heren Jugendanstalt Zeithain beendet wurde. Sowohl die von dort nach Regis-Breitingen verlegten Gefangenen wie auch das Personal fingen quasi bei null an, ein eingespielter Betrieb musste sich erst aufbauen.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn319" name="_ftnref319"><span class="MsoFootnoteReference">[312]</span></a> Untersucht wurden insgesamt 118 Vorf&auml;lle aus Regis-Breitingen und Chemnitz.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn320" name="_ftnref320"><span class="MsoFootnoteReference">[313]</span></a> <i>Hinz</i> und <i>Hartenstein</i> differenzieren zwischen Vorf&auml;llen mit erkennbaren Rollenzuschreibungen f&uuml;r T&auml;ter und Opfer einerseits und &bdquo;Schl&auml;gereien&ldquo; andererseits, womit Auseinandersetzungen gemeint sind, bei denen eine solche Rollenzuschreibung nicht m&ouml;glich war.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn321" name="_ftnref321"><span class="MsoFootnoteReference">[314]</span></a> Auch in ihrer Studie machen die K&ouml;rperverletzungen (einfache, gef&auml;hrliche und schwere) den Hauptteil der Vorf&auml;lle aus, n&auml;mlich 90% der mit T&auml;ter- und Opfer-Rollen qualifizierten Vorf&auml;lle, insgesamt 5% wurden als Bedrohung, Erpressung und N&ouml;tigung qualifiziert und 2% sind als Sexualdelikte wahrgenommen worden.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn322" name="_ftnref322"><span class="MsoFootnoteReference">[315]</span></a></p>
<p>Die Studie von <i>Heinrich</i> untersucht die Gewaltentwicklung im Hessischen Strafvollzug im Zehnjahreszeitraum von 1989 bis 1998. Es handelt sich ebenfalls um eine retrospektive Aktenanalyse, wobei alle besonderen Vorkommnisse und Strafantr&auml;ge aus Anlass von Gewaltt&auml;tigkeiten von Gefangenen gegen andere Personen ausgewertet wurden. Insgesamt wurden 1229 Ereignisse ausgewertet.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn323" name="_ftnref323"><span class="MsoFootnoteReference">[316]</span></a> Gewalt im Sinne seiner Untersuchung definiert <i>Heinrich</i> etwas schwammig als &bdquo;alle Formen von Gewalt, die sich in der Anwendung oder Androhung von Zwang manifestieren und dazu dienen: einen anderen zu sch&auml;digen, die eigenen Interessen durchzusetzen oder jemanden gegen seinen Willen zu einem bestimmten Verhalten zu veranlassen&ldquo;.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn324" name="_ftnref324"><span class="MsoFootnoteReference">[317]</span></a> Jeweils etwa die H&auml;lfte der Gewaltvorkommnisse betraf andere Mitgefangene und Bedienstete.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn325" name="_ftnref325"><span class="MsoFootnoteReference">[318]</span></a> <i>Heinrich </i>konstatiert f&uuml;r den Beobachtungszeitraum eine Verdoppelung der j&auml;hrlich registrierten F&auml;lle in absoluten Zahlen; bei Ber&uuml;cksichtigung der Belegungszunahme verbleibe immerhin eine Zunahme der relativen H&auml;ufigkeit um fast die H&auml;lfte.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn326" name="_ftnref326"><span class="MsoFootnoteReference">[319]</span></a></p>
<p>Anhand dieser Studien lassen sich folgende Befunde zum Gewaltvorkommen im (Jugend-) Strafvollzug festhalten:</p>
<p>&#9679;&nbsp; Das Gewaltniveau im Jugendstrafvollzug liegt merklich &uuml;ber dem des Erwachsenenstrafvollzuges.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn327" name="_ftnref327"><span class="MsoFootnoteReference">[320]</span></a> So fanden 43% der von <i>Wirth</i> untersuchten, im Jahr 2005 begangenen T&auml;tlichkeiten im nordrhein-westf&auml;lischen Strafvollzug im Jugendstrafvollzug statt, dem aber lediglich rund 10% der Gefangenen zuzuordnen waren.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn328" name="_ftnref328"><span class="MsoFootnoteReference">[321]</span></a> Die Erkl&auml;rung f&uuml;r diese h&ouml;here Belastung des Jugendstrafvollzugs d&uuml;rfte unmittelbar mit der Jugend- und Adoleszenzphase zusammenh&auml;ngen. Der Befund korrespondiert auch mit der bekannten <i>Age-Crime-Curve</i>, nach der die Belastung mit (registrierter) Kriminalit&auml;t ihren H&ouml;hepunkt bei der Altersgruppe der Heranwachsenden erreicht und danach ausl&auml;uft. Zu dieser geh&ouml;rt ein h&ouml;herer Bewegungsdrang, eine erh&ouml;hte Impulsivit&auml;t, vielfach Unausgeglichenheit und ein oft vermindertes Selbstbewusstsein. Diese Ausgangsfaktoren tragen zu einer allgemein gr&ouml;&szlig;eren Unruhe im Vollzug bei.</p>
<p>&#9679;&nbsp; T&auml;tliche Auseinandersetzungen im Strafvollzug ergeben sich ganz &uuml;berwiegend aus der Situation heraus und sind eher selten geplant.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn329" name="_ftnref329"><span class="MsoFootnoteReference">[322]</span></a> Waffen und gef&auml;hrliche Werkzeuge finden eher selten Anwendung.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn330" name="_ftnref330"><span class="MsoFootnoteReference">[323]</span></a> Auch ein Vorgehen in der Gruppe ist die Ausnahme, wobei im Jugendstrafvollzug ein Gruppen- bzw. Cliquen-Kontext h&auml;ufiger gegeben ist als im Erwachsenenstrafvollzug.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn331" name="_ftnref331"><span class="MsoFootnoteReference">[324]</span></a></p>
<p>&#9679;&nbsp; Etwa die H&auml;lfte der gemeldeten Gewaltt&auml;tigkeiten zieht behandlungsbed&uuml;rftige oder sogar schwere Folgen nach sich.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn332" name="_ftnref332"><span class="MsoFootnoteReference">[325]</span></a> Dabei erh&ouml;ht sich der Anteil der mittelschweren und schweren Tatfolgen, wenn ein Gruppenbezug gegeben ist.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn333" name="_ftnref333"><span class="MsoFootnoteReference">[326]</span></a></p>
<p>&#9679;&nbsp; Die meisten Gewaltt&auml;tigkeiten ereignen sich in Haftr&auml;umen,<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn334" name="_ftnref334"><span class="MsoFootnoteReference">[327]</span></a> jedoch nicht ausschlie&szlig;lich in den Haftr&auml;umen der T&auml;ter, sondern auch in denen der Gesch&auml;digten oder in denen Dritter. Dar&uuml;ber hinaus kommt grunds&auml;tzlich jeder andere Ort in der Anstalt auch in Betracht. Allerdings erh&ouml;ht sich das Risiko schwererer Tatfolgen bei Gewaltt&auml;tigkeiten, die in einem Haftraum begangen werden.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn335" name="_ftnref335"><span class="MsoFootnoteReference">[328]</span></a> Die Vorf&auml;lle verteilen sich relativ gleichm&auml;&szlig;ig &uuml;ber den gesamten Tag; etwa ein Zehntel ereignet sich in der Nachtzeit.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn336" name="_ftnref336"><span class="MsoFootnoteReference">[329]</span></a></p>
<p>&#9679;&nbsp; Die Meldungen von Gewaltvorkommnissen gehen in der Regel auf Bedienstete zur&uuml;ck, sei es, dass diese die Vorkommnisse als Augenzeugen miterlebt haben, oder dass sie auf andere Weise auf diese aufmerksam ge&shy;wor&shy;den sind. Die Gefangenen selbst melden nur einen Bruchteil der Vor&shy;kommnisse, selbst von den unmittelbar gesch&auml;digten Gefangenen machen die meisten keine Mitteilung an die Anstalt.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn337" name="_ftnref337"><span class="MsoFootnoteReference">[330]</span></a> Offensichtlich besteht unter den Gefangenen eine verbreitete Angst davor, als Verr&auml;ter angesehen und entsprechend von den Mitgefangenen sanktioniert zu werden, wenn man sich mit einer derartigen Meldung an die &bdquo;andere Seite&ldquo; wendet.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn338" name="_ftnref338"><span class="MsoFootnoteReference">[331]</span></a> Derartige Reaktionsweisen zeigten sich bei den &bdquo;Gefangenen&ldquo; schon unter den Bedingungen des Milgram-Experimentes.</p>
<p>&#9679;&nbsp; Soziale Randst&auml;ndigkeit und mehrfache Problembelastung erh&ouml;hen auch im Vollzug das Risiko, mit Gewaltt&auml;tigkeiten aufzufallen. So hatten in der Untersuchung von <i>Wirth</i> bei den untersuchten Vorf&auml;llen 20% der T&auml;ter bei Haftantritt keinen festen Wohnsitz, obwohl ihr Anteil an der Gefangenenpopulation nur bei rund 0,5% lag.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn339" name="_ftnref339"><span class="MsoFootnoteReference">[332]</span></a> Ebenso ist Alkohol- und Drogenabh&auml;ngigkeit ein Faktor, der die Wahrscheinlichkeit, in Gewaltt&auml;tigkeiten involviert zu sein, erh&ouml;ht.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn340" name="_ftnref340"><span class="MsoFootnoteReference">[333]</span></a></p>
<p>&#9679;&nbsp; Auch Gefangene mit Migrationshintergrund haben ein erh&ouml;htes Risiko, mit gewaltt&auml;tigen &Uuml;bergriffen auff&auml;llig zu werden.<span class="MsoFootnoteReference"> [334]</span></p>
<p>&#9679;&nbsp; Die meisten Gefangenen, die im Vollzug mit Gewaltt&auml;tigkeiten auffallen, verb&uuml;&szlig;en ihre Strafe wegen bzw. auch wegen Gewaltdelikten und sind bereits mehrfach vorbestraft.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn342" name="_ftnref342"><span class="MsoFootnoteReference">[335]</span></a> Nach <i>Hinz</i> und <i>Hartenstein</i> ist bei fast der H&auml;lfte der T&auml;ter das schwerste Delikt bei der aktuellen Verurteilung ein K&ouml;rperverletzungsdelikt, w&auml;hrend dies nur bei 20% der Opfer und rund 35% der Vergleichsgruppe der Fall ist. Andererseits wird bei den Opfern vergleichsweise h&auml;ufig ein Sexualdelikt oder Betrug als schwerste Straftat angegeben.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn343" name="_ftnref343"><span class="MsoFootnoteReference">[336]</span></a></p>
<p>&#9679;&nbsp; Eine gemeinschaftliche Unterbringung erh&ouml;ht die Wahrscheinlichkeit von Gewaltt&auml;tigkeiten. In der Untersuchung von <i>Wirth</i> waren mehr als die H&auml;lfte, 57% der auff&auml;llig gewordenen Gefangenen gemeinschaftlich untergebracht &ndash; das waren rund 10 Prozentpunkte mehr als im Gesamtdurchschnitt.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn344" name="_ftnref344"><span class="MsoFootnoteReference">[337]</span></a> Zu einem &auml;hnlichen Ergebnis komm <i>Hinz</i> und <i>Hartenstein</i>: Auch nach ihrer Untersuchung war rund die H&auml;lfte der T&auml;ter in der Gemeinschaftsunterbringung, obwohl insgesamt weniger als ein Drittel der Inhaftierten gemeinschaftlich untergebracht war.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn345" name="_ftnref345"><span class="MsoFootnoteReference">[338]</span></a></p>
<p>&#9679;&nbsp; Gewaltt&auml;tigkeiten h&auml;ufen sich nach <i>Heinrich</i> vor allem in der Untersuchungshaft und zu Beginn der (Straf-)Haftzeit. Die H&auml;lfte der von ihm untersuchten F&auml;lle ereignete sich im ersten halben Jahr nach der Inhaftierung des T&auml;ters.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn346" name="_ftnref346"><span class="MsoFootnoteReference">[339]</span></a> Auch <i>Hinz</i> und <i>Hartenstein</i> stellen in der Tendenz fest, dass das Risiko, Opfer von &Uuml;bergriffen zu werden, in den ersten drei Monaten besonders ausgepr&auml;gt ist und dann abnimmt.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn347" name="_ftnref347"><span class="MsoFootnoteReference">[340]</span></a></p>
<p>&#9679;&nbsp; Unter den Opfern<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn348" name="_ftnref348"><span class="MsoFootnoteReference">[341]</span></a> finden sich h&auml;ufiger junge, schwache, unerfahrene Gefangene<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn349" name="_ftnref349"><span class="MsoFootnoteReference">[342]</span></a>. Und auch im Vollzug zeigt sich, dass eine Beziehung zwischen der Aus&uuml;bung von Gewalt und zuvor selbst erlittener Viktimisierung besteht: Opfer schwerer k&ouml;rperlicher Bedrohungen und Misshandlungen sowie sexuellen Missbrauchs werden demnach auch tendenziell h&auml;ufiger mit Gewaltt&auml;tigkeiten im Vollzug auff&auml;llig.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn350" name="_ftnref350"><span class="MsoFootnoteReference">[343]</span></a></p>
<p>&#9679;&nbsp; Das Gewaltpotenzial der geschlossenen Institution Strafvollzug &auml;u&szlig;ert sich auch in der gegen&uuml;ber dem Bev&ouml;lkerungsdurchschnitt deutlich erh&ouml;hten Suizidrate. So hat <i>Wirth</i> bei 34,1% seiner Untersuchungsgruppe Anzeichen einer bestehenden Suizidgefahr gefunden. Bei drogenabh&auml;ngigen Gefangenen lag dieser Anteil sogar bei 64,6%.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn351" name="_ftnref351"><span class="MsoFootnoteReference">[344]</span></a></p>
<h5>2. &nbsp; Straf&shy;vollzug und Suizi&shy;da&shy;lit&auml;t</h5>
<p>Auch das Suizidniveau im Strafvollzug soll deutlich &uuml;ber dem in Freiheit liegen: So soll die Selbstt&ouml;tungsrate bei m&auml;nnlichen Gefangenen um das 4,5-fache h&ouml;her liegen als in der &bdquo;Normalbev&ouml;lkerung&ldquo;, bei weiblichen Gefangenen sogar bis um das 11-fache.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn352" name="_ftnref352"><span class="MsoFootnoteReference">[345]</span></a> Nach einer Studie von <i>Bennefeld-Kersten</i> haben sich in den f&uuml;nf Jahren von 2000 bis 2004 bundesweit 467 Gefangene das Leben genommen. Davon ereigneten sich 443 im geschlossenen M&auml;nnervollzug<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn353" name="_ftnref353"><span class="MsoFootnoteReference">[346]</span></a> und von diesen wiederum f&uuml;nf in der Jugend-U-Haft und 20 im Jugendstrafvollzug.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn354" name="_ftnref354"><span class="MsoFootnoteReference">[347]</span></a> Ber&uuml;cksichtigt man die etwa 10-mal gr&ouml;&szlig;ere Belegung des Erwachsenenstrafvollzugs (Strafhaft), ergibt sich daraus eine h&ouml;here Belastung des Jugendstrafvollzugs (Erwachsenenstrafvollzug: 156 Suizide zu 20 im Jugendstrafvollzug). Im &Uuml;brigen sticht insbesondere heraus, dass mehr als die H&auml;lfte dieser Selbstt&ouml;tungen in der U-Haft begangen worden sind.</p>
<p>In der Altersverteilung sind von den 443 Suiziden des geschlossenen M&auml;nnervollzugs 27 von Gefangenen begangenen worden, die j&uuml;nger als 20 Jahre waren, und 68 von Gefangenen im Alter zwischen 20 und 25 Jahren. <a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn355" name="_ftnref355"><span class="MsoFootnoteReference">[348]</span></a></p>
<p>Deutlich konnte die Untersuchung von <i>Bennefeld-Kersten</i> zeigen, dass die Wahrscheinlichkeit eines Suizides in den ersten Tagen der Inhaftierung am h&ouml;chsten ist. So erfolgten rund 18% der Selbstt&ouml;tungen in der ersten Woche der Inhaftierung, mehr als ein Viertel im ersten Monat (kumulierter Anteil).<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn356" name="_ftnref356"><span class="MsoFootnoteReference">[349]</span></a></p>
<p>Die meisten Suizide wurden in Einzelunterbringung begangen: Bei 287 Suiziden w&auml;hrend der Einzelunterbringung gegen&uuml;ber 118 in Mehrfachbelegung macht dies einen Anteil von rund 71% aus. Da die Einzelunterbringung aber nur geringf&uuml;gig &uuml;ber der Gemeinschaftsunterbringung lag<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn357" name="_ftnref357"><span class="MsoFootnoteReference">[350]</span></a>, scheint das auf eine gewisse Wirksamkeit der Praxis hinzuweisen, dass suizidgef&auml;hrdete Gefangene gemeinschaftlich untergebracht werden &ndash; wenngleich dies aus ethischen Gr&uuml;nden problematisch ist und nichts dagegen besagt, dass akut suizidgef&auml;hrdete Gefangene in der medizinischen Abteilung oder einem Krankenhaus unterzubringen sind.</p>
<h5>3. &nbsp; &Auml;u&szlig;erungen von Gefangenen (insb. Werthe&shy;bach-&shy;Kom&shy;mis&shy;sion)</h5>
<p>In Erg&auml;nzung zu diesen eher quantitativ ausgerichteten Aktenuntersuchungen von <i>Heinrich</i>, <i>Wirth</i> und <i>Hinz</i> und <i>Hartenstein</i> ergeben sich weitere und weiterf&uuml;hrende Hinweise aus den Berichten der Werthebach-Kommission. Wie bereits erw&auml;hnt ist eine Eigenart dieser Berichte, dass sie Erkenntnisse auch aus direkten Gespr&auml;chen mit den Betroffenen gezogen haben, so dass insbesondere auch die Gefangenen die M&ouml;glichkeit hatten, ihre Erfahrungen und Einsch&auml;tzungen zu den Entstehungszusammenh&auml;ngen von Gewalt einzubringen. Auch auf Grundlage dieser Berichte m&ouml;chte ich n&auml;her auf die folgenden vier Aspekte eingehen:</p>
<p>a)&nbsp;&nbsp; Personal</p>
<p>Ein Schl&uuml;sselaspekt stellt das Personal dar. Die Gefangenen &auml;u&szlig;erten die Erwartung, dass die Bediensteten in der Lage sein m&uuml;ssten, sich aggressiv aufbauende Situationen zu erkennen und diese durch ihre Intervention zu entsch&auml;rfen. Diese Kompetenz bei den Bediensteten wird offensichtlich &uuml;berwiegend vermisst, wenn Verwunderung dar&uuml;ber ge&auml;u&szlig;ert wird, dass das Personal solche kritischen &Auml;u&szlig;erungen h&auml;ufig nicht erkenne. Es wird allerdings auch die Vermutung ge&auml;u&szlig;ert, dass Bedienstete die Situationen nicht erkennen wollen, um nicht t&auml;tig werden zu m&uuml;ssen. Es werde mitunter &bdquo;stillschweigend dar&uuml;ber hinweggeschaut&ldquo;.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn358" name="_ftnref358"><span class="MsoFootnoteReference">[351]</span></a></p>
<p>Diese Aussagen sprechen zwei Aspekte bezogen auf den Mitarbeiterstab einer JVA an, n&auml;mlich K&ouml;nnen und Wollen, Kompetenz und Haltung. Denn das eine ist, dass Bedienstete in der Lage sein m&uuml;ssen, sich zuspitzende Situationen zu erkennen, also auch Stimmungen in einer Gruppe oder zwischen den involvierten Gefangenen wahrzunehmen, Drohungen durch Worte oder Gesten zu erkennen, die K&ouml;rpersprache zu deuten usw. Ebenfalls ist es eine Frage der Kompetenz &ndash; und damit der Qualifikation, der Ausbildung und der fortlaufenden Schulung &ndash; in solchen Situation angemessen, also aggressionsreduzierend, gewaltvermeidend intervenieren zu k&ouml;nnen.</p>
<p>Eine andere Frage ist aber, ob diese Kompetenzen durch den Bediensteten eingesetzt werden. In einen sich aufbauenden Streit einzugreifen ist risikobehaftet. Zumindest l&auml;uft man Gefahr, dass dies als Einmischen in fremde Angelegenheiten abgetan und nicht goutiert wird. Man exponiert sich, macht sich dadurch angreifbar, wird m&ouml;glicherweise selbst angefeindet und in einen Konflikt verwickelt. Einfacher ist sicher die Haltung: &bdquo;Das geht mich nichts an&ldquo;. Genau das darf aber nicht die Grundhaltung der Bediensteten sein. Notwendig ist stattdessen eine Haltung und Kultur der aktiven Einflussnahme, ein bewusstes Wahrnehmen und fr&uuml;hzeitiges Eingreifen oder Lenken, um Konflikte zu entsch&auml;rfen und &Uuml;bergriffe zu vermeiden.</p>
<p>Ber&uuml;hrt ist hier schlie&szlig;lich auch das Grundverh&auml;ltnis zwischen Gefangenen und Bediensteten: Je gr&ouml;&szlig;er der Abstand zwischen Gefangenen und Bediensteten ist, desto mehr ist die Rolle des Bediensteten auf ein Beobachten von au&szlig;en und ein Intervenieren von au&szlig;en angewiesen. Das wird es sicher nicht einfacher machen, sich anbahnende Konflikte wahrzunehmen und m&ouml;glichst fr&uuml;hzeitig und niedrigschwellig zu intervenieren. Auch wenn die Unterschiede in der Rolle nie verschwinden werden: Je ausgepr&auml;gter der wechselseitige Respekt ist, je st&auml;rker ein Bediensteter an dem Sozialleben einer Gruppe beteiligt ist, je st&auml;rker der pers&ouml;nliche Draht zu den Gefangenen ist, desto mehr wird er mitbekommen und desto fr&uuml;hzeitiger und wirkungsvoller wird er intervenieren k&ouml;nnen.</p>
<p>Bereits hier wird die Komplexit&auml;t deutlich: Angesprochen sind hier ganz verschiedene Ebenen der Personalauswahl und der Personalf&uuml;hrung.</p>
<p>Sehr eindr&uuml;cklich wird im Werthebach-Bericht auch der Personalmangel als gewaltbeg&uuml;nstigender Faktor beschrieben. Fast in jeder JVA sei als ein Aspekt benannt worden: &bdquo;zu wenig Sozialarbeiter, zu wenig Psychologen, zu wenig Bedienstete&ldquo;.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn359" name="_ftnref359"><span class="MsoFootnoteReference">[352]</span></a> So haben die Gefangenen offenbar h&auml;ufiger Zur&uuml;ckweisungen erlebt, wenn sie Probleme besprechen wollten: Anstatt bestimmte problematische Situationen zu er&ouml;rtern, sei ihnen das Gespr&auml;ch mit der Begr&uuml;ndung verweigert worden, daf&uuml;r gebe es zu wenig Personal, sie sollten Beschwerden schreiben. Dies lasse das Gef&uuml;hl von Zur&uuml;ckweisung und Ohnmacht entstehen.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn360" name="_ftnref360"><span class="MsoFootnoteReference">[353]</span></a> Gefangene aus dem Jugendstrafvollzug teilten mit, es fehle ihnen an Ansprechpartnern, die Gelegenheit zu einem Gespr&auml;ch b&ouml;ten und die gegen&uuml;ber &uuml;bergriffigen Mitgefangenen Schutz geben k&ouml;nnten.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn361" name="_ftnref361"><span class="MsoFootnoteReference">[354]</span></a></p>
<p>Auch die Wohngruppenarbeit funktioniere nicht mehr so, wie es sein sollte und anscheinend auch mal war. Denn Gefangene berichten, dass es fr&uuml;her in Wohngruppen eine aktive Selbstverwaltung gegeben habe, bei der auch das Personal Zeit zur Mitwirkung gehabt habe. Damit habe man nicht nur mehr Freizeit im offenen Gruppenbereich verbringen k&ouml;nnen, sondern es habe unter Mitwirkung und Anleitung der Bediensteten auch ein allt&auml;gliches &Uuml;bungsfeld f&uuml;r Selbstorganisation, angemessenen Interessenausgleich und gewaltfreie Konfliktl&ouml;sungen gegeben.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn362" name="_ftnref362"><span class="MsoFootnoteReference">[355]</span></a></p>
<p>Schlie&szlig;lich f&uuml;hre Personalmangel auch bei den Bediensteten zu Stress und in dessen Folge zu knappen und schroffen Antworten. Der Ton versch&auml;rfe sich und erzeuge damit allgemein ein h&ouml;heres Aggressivit&auml;tsniveau.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn363" name="_ftnref363"><span class="MsoFootnoteReference">[356]</span></a> Gefangene des Jugendstrafvollzugs &auml;u&szlig;erten, es entstehe &bdquo;Hass&ldquo;, wenn nicht saubere, klare und eindeutige Entscheidungen getroffen w&uuml;rden.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn364" name="_ftnref364"><span class="MsoFootnoteReference">[357]</span></a> Angesprochen wird auch, dass es nicht angehe, wenn von den Bediensteten unvereinbare Doppelfunktionen ausge&uuml;bt w&uuml;rden, also einerseits Aufgaben der Betreuung oder Behandlung wahrgenommen werden, andererseits Kontrollfunktionen.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn365" name="_ftnref365"><span class="MsoFootnoteReference">[358]</span></a> Hinsichtlich des Sozialdienstes wird im Werthebach-Bericht die Aussage kolportiert: Die Arbeit des Fachdienstes sei im schlimmsten Fall ein &bdquo;Hinrichten und kein Aufrichten&ldquo;.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn366" name="_ftnref366"><span class="MsoFootnoteReference">[359]</span></a></p>
<p>Andererseits wird auch positiv ge&auml;u&szlig;ert, dass, wenn ein Bediensteter den Respekt der Gefangenen habe, man Mitgefangene vor Angriffen gegen diesen zur&uuml;ckhalte.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn367" name="_ftnref367"><span class="MsoFootnoteReference">[360]</span></a></p>
<p>Gut belegt und unmittelbar plausibel ist ein Zusammenhang zwischen der Belegungssituation und dem Gewaltaufkommen. Auch hier gibt der Werthebach-Bericht sehr eindringliche &Auml;u&szlig;erungen der Gefangenen wieder. Dabei gibt es nat&uuml;rlich Abstufungen: Am schlimmsten wird die Unterbringung in sog. Notgemeinschaften empfunden, also die unfreiwillige Unterbringung in Haftr&auml;umen, die f&uuml;r die Art der Belegung nicht vorgesehen sind, als Ma&szlig;nahme, die &Uuml;berbelegung einer Anstalt zu verwalten. Ebenso wird die Unterbringung in einer Drei- oder Vierpersonenzelle mit Zellengenossen unterschiedlicher Nationalit&auml;t erlebt, wenn also Menschen unterschiedlicher Mentalit&auml;t und mit eingeschr&auml;nkten Verst&auml;ndigungs&shy;m&ouml;g&shy;lich&shy;keiten permanent in Sicht- und H&ouml;rkontakt liegen und keinerlei R&uuml;ckzugsm&ouml;glichkeiten haben. Versch&auml;rfend kann hinzukommen, dass die Sanit&auml;reinrichtungen nicht abgetrennt sind, so dass bspw. die Notdurft &bdquo;im Raum&ldquo; erledigt werden muss. Derartige Unterbringungssituationen sind von den Gerichten inzwischen auch als menschenw&uuml;rdewidrig gebrandmarkt worden.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn368" name="_ftnref368"><span class="MsoFootnoteReference">[361]</span></a></p>
<p>Aber auch wenn eine gemeinschaftliche Unterbringung im Einverst&auml;ndnis mit den betroffenen Gefangenen erfolge, komme es nach einiger Zeit h&auml;ufig zu Spannungen, weil jegliche R&uuml;ckzugsm&ouml;glichkeiten fehlten.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn369" name="_ftnref369"><span class="MsoFootnoteReference">[362]</span></a> Zumindest m&uuml;sse auf eine sorgf&auml;ltige Auswahl der zusammen untergebrachten Gefangenen geachtet werden.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn370" name="_ftnref370"><span class="MsoFootnoteReference">[363]</span></a> Von den Gefangenen wurde ge&auml;u&szlig;ert, es sei dabei insbesondere auf die ethnische Zugeh&ouml;rigkeit, die sprachlichen Verst&auml;ndigungsm&ouml;glichkeiten, ein &auml;hnliches Alter und gleichgelagerte Interessen zu achten.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn371" name="_ftnref371"><span class="MsoFootnoteReference">[364]</span></a> Betont wurde allerdings auch die Einsch&auml;tzung der Gefangenen, dass junge Gefangene, auch junge Erwachsene, unbedingt einen Einzelhaftraum ben&ouml;tigten, da das Risiko von Gewaltt&auml;tigkeiten bei diesen auch bei einer freiwilligen Zusammenlegung hoch sei.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn372" name="_ftnref372"><span class="MsoFootnoteReference">[365]</span></a></p>
<p>Angesichts derartiger eindeutiger und auch nicht &uuml;berraschender Befunde muss es schon verwundern, wenn die neu gebaute Jugendstrafanstalt des Freistaates Sachsen in Regis-Breitingen nicht nur f&uuml;r Ausnahmesituationen, sondern in bestimmtem Umfang regelhaft Gemeinschaftsunterbringung vorsieht<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn373" name="_ftnref373"><span class="MsoFootnoteReference">[366]</span></a>.</p>
<p>Lange Phasen des Einschlusses ohne Ablenkung und Besch&auml;ftigung werden von Gefangenen ebenfalls als gewaltf&ouml;rderlicher Umstand benannt. 23 Stunden lang auf der Zelle inhaftiert zu sein, lasse &bdquo;Hass&ldquo; entstehen, berichtet ein Gefangener des Jugendstrafvollzuges.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn374" name="_ftnref374"><span class="MsoFootnoteReference">[367]</span></a> Langeweile und Leere erzeugten Wut und Aggression.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn375" name="_ftnref375"><span class="MsoFootnoteReference">[368]</span></a> Das erscheint unmittelbar nachvollziehbar. Demzufolge ist es auch wenig &uuml;berraschend, wenn sich durch &uuml;berlange Einschlusszeiten erzeugte Frustration und Hass bei einer Mehrfachbelegung durch &Uuml;bergriffe gegen&uuml;ber Mitgefangenen bahnbrechen. Bei den beiden H&auml;ftlingsmorden im Jugendstrafvollzug handelte es sich nicht um von Anfang an geplante Mordtaten, sondern um einen dynamischen Aufschaukelungsprozess, der nur unter den besonderen Umst&auml;nden der jeweiligen Situation (langer gemeinsamer Einschluss von mehreren Gefangenen in einem Haftraum) erkl&auml;rbar ist.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn376" name="_ftnref376"><span class="MsoFootnoteReference">[369]</span></a> Au&szlig;ergew&ouml;hnlich sind die Vorf&auml;lle zwar insofern, wie sich die Geschehnisse bis hin zum tats&auml;chlichen Todeseintritt entwickelt haben &ndash; der vorgelagerte Prozess der systematischen Gewaltt&auml;tigkeit und Erniedrigung sowie auch die genannten Umst&auml;nde, unter denen es zu dieser Eskalation kommen konnte, k&ouml;nnen jedoch gar nicht als au&szlig;ergew&ouml;hnlich bezeichnet werden. Die oftmals an den Wochenenden vorherrschenden langen Einschlusszeiten sind vielfach kritisiert worden. Auch das European Committee for the Prevention of Torture and Inhuman or Degrading Treatment or Punishment (CPT) &auml;u&szlig;erte sich in seinem Bericht &uuml;ber die Besuche in den Jugendstrafanstalten Hameln und Weimar/Ichtershausen und Halle im November 2005 sehr besorgt &uuml;ber das dort festgestellte Gewaltniveau. Es kritisiert insbesondere die geringe Personalausstattung w&auml;hrend der Nachtzeit (Hameln) und an Wochenenden (Weimar).<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn377" name="_ftnref377"><span class="MsoFootnoteReference">[370]</span></a> Man muss hoffen, dass eine derartige Vollzugsgestaltung gerade im Jugend-, aber auch im Erwachsenenstrafvollzug der Vergangenheit angeh&ouml;rt.</p>
<p>&bdquo;Der dritte P&auml;dagoge (neben dem Erzieher und dem zu Erziehenden) ist der Raum&ldquo;, hei&szlig;t es. Der Architektur und der Gestaltung der (Au&szlig;en- und Innen-) R&auml;ume wird oft nur unter dem Aspekt der Sicherheit und reinen Funktionalit&auml;t Aufmerksamkeit zuteil. Die Gefangenen nehmen hingegen die Wirkung nackter Betonmauern und Nato-Draht bewehrter Zaunanlagen durchaus wahr und verinnerlichen sie. Es erzeuge oder verst&auml;rke ein Gef&uuml;hl der Ohnmacht und des Verlorenseins. Bei <i>Werthebach</i> werden Gefangene einer Anstalt zitiert, in der f&uuml;r den Bau von Sicherungsanlagen B&auml;ume gef&auml;llt wurden: Z&auml;une und fehlendes Gr&uuml;n dr&uuml;cke auf die Stimmung und erzeuge den Eindruck, die Vollzugsgestaltung entwickle sich hin zum Verwahrvollzug, wo dem Menschen keine Bedeutung zukomme.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn378" name="_ftnref378"><span class="MsoFootnoteReference">[371]</span></a> Wo massive bauliche Sicherungsanlagen vorherrschen, entstehe folgende Denkweise: &bdquo;Wenn wegen mir so viele massive Sicherungsanlagen erforderlich sind, bin ich gef&auml;hrlich, wenn ich gef&auml;hrlich bin, bin ich gewaltt&auml;tig, also werde ich gewaltt&auml;tig!&ldquo;<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn379" name="_ftnref379"><span class="MsoFootnoteReference">[372]</span></a></p>
<p>Die Erm&ouml;glichung sozialer Kontakte nach drau&szlig;en wird von den Gefangenen selbst als bedeutender gewaltpr&auml;ventiver Faktor wahrgenommen. Durch solche Kontakte k&ouml;nne der Gefangene innerlich besser zur Ruhe kommen, weil er an dem sozialen Leben au&szlig;erhalb der Anstalt weiter teilhaben k&ouml;nne.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn380" name="_ftnref380"><span class="MsoFootnoteReference">[373]</span></a> Selbst&auml;ndig und un&uuml;berwacht telefonieren zu k&ouml;nnen, k&ouml;nnte zu einer enormen Befriedigung der Gefangenen beitragen.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn381" name="_ftnref381"><span class="MsoFootnoteReference">[374]</span></a></p>
<h5>V. &nbsp; Einige Schluss&shy;fol&shy;ge&shy;rungen</h5>
<p>In seiner Entscheidung zum Jugendstrafvollzug hat das BVerfG u.a. eine Vollzugsgestaltung und die entsprechende Bereitstellung von personellen und finanziellen Mitteln gefordert, durch die der Schutz der Gefangenen vor wechselseitigen &Uuml;bergriffen sichergestellt wird.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn382" name="_ftnref382"><span class="MsoFootnoteReference">[375]</span></a> Dies ist selbstverst&auml;ndlich auch auf den Erwachsenenstrafvollzug zu &uuml;bertragen.</p>
<p>Gewaltreduzierend werden grunds&auml;tzlich alle Ans&auml;tze sein, die die idealtypischen Merkmale totaler Institutionen durchbrechen, relativieren oder durch diesen entgegengerichtete Ma&szlig;nahmen eind&auml;mmen, sei es, dass die Abschottung zwischen Bediensteten und Insassen versucht wird aufzubrechen und pers&ouml;nliche Beziehungen gef&ouml;rdert werden<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn383" name="_ftnref383"><span class="MsoFootnoteReference">[376]</span></a>, dass eine m&ouml;glichst umfassende Kommunikation der Gefangenen mit ihrer Partnerin/ihrem Partner, der Familie und anderen Bezugspersonen erm&ouml;glicht wird,<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn384" name="_ftnref384"><span class="MsoFootnoteReference">[377]</span></a> dass von Vollzugslockerungen und insbesondere dem offenem Vollzug m&ouml;glichst weitgehend Gebrauch gemacht wird,<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn385" name="_ftnref385"><span class="MsoFootnoteReference">[378]</span></a> dass &Uuml;berbelegung absolut vermieden wird<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn386" name="_ftnref386"><span class="MsoFootnoteReference">[379]</span></a> und in allen Bereichen eine Einzelunterbringung zum Regelfall wird, von dem nur in eng umgrenzten, besonderen Ausnahmesituationen abgewichen werden darf,<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn387" name="_ftnref387"><span class="MsoFootnoteReference">[380]</span></a> dass der Wohngruppenvollzug umfassend umgesetzt wird,<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn388" name="_ftnref388"><span class="MsoFootnoteReference">[381]</span></a> dass Innenr&auml;ume, Haftr&auml;ume und Au&szlig;enr&auml;ume der Anstalten m&ouml;glichst ansprechend gestaltet werden und auf martialische technische Sicherungsma&szlig;nahmen so weit als m&ouml;glich verzichtet wird.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn389" name="_ftnref389"><span class="MsoFootnoteReference">[382]</span></a> All das ist richtig und notwendig, vieles davon hat sich bereits in den Jugendstrafvollzugsgesetzen und der Vollzugspraxis niedergeschlagen. Insbesondere kommt einer ausreichenden personellen Ausstattung mit qualifizierten, motivierten, engagierten, aufmerksamen und zugewandten Mitarbeitern eine zentrale Bedeutung zu. Das macht nicht nur die Bereitstellung ausreichender Stellen erforderlich, sondern dar&uuml;ber hinaus auch die Bereitstellung von Freir&auml;umen f&uuml;r regelm&auml;&szlig;ige Fortbildungen und Supervision. Es ist also zu hoffen, dass in der gegenw&auml;rtigen Situation, in der die Gefangenenzahlen bundesweit r&uuml;ckl&auml;ufig sind, der Versuchung widerstanden wird, den Personalbestand abzubauen, sondern dass er gehalten und m&ouml;glichst noch ausgebaut wird.</p>
<p>Dar&uuml;ber hinaus m&ouml;chte ich auf zwei strukturelle Ans&auml;tze besonders eingehen:</p>
<p>1. Um das mit der Abschottung der Anstalten verbundene Machtgef&auml;lle zu reduzieren, um die Entstehung &uuml;bergriffiger Dynamiken nach M&ouml;glichkeit zu verhindern und auch um in der Gefangenschaft ein m&ouml;glichst hohes Autonomiepotential f&uuml;r die Gefangenen zu erm&ouml;glichen, kommen Strukturen der Transparenz (f&uuml;r die Gefangenen und f&uuml;r die &Ouml;ffentlichkeit), der externen Kontrolle, des effektiven Rechtsschutz- und Beschwerdemanagements eine besondere Bedeutung zu. F&uuml;r die Gefangenen ist sowohl ein effektives und erreichbares Rechtsschutzsystem<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn390" name="_ftnref390"><span class="MsoFootnoteReference">[383]</span></a> als auch ein informelles Beschwerdesystem wichtig. Dieses kann durch einen Justizvollzugsbeauftragten oder Ombudsmann wahrgenommen werden, wie ihn &ndash; leider als bislang einziges Bundesland &ndash; Nordrhein-Westfalen installiert hat.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn391" name="_ftnref391"><span class="MsoFootnoteReference">[384]</span></a> Auch den internationalen und nationalen Kontrollmechanismen, die das Fakultativprotokoll zu dem &Uuml;bereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (OP-CAT) vom 10. Dezember 1984 vorsieht, kommt eine ebenso gro&szlig;e Bedeutung zu, wie den Besuchen durch das European Committee for the Prevention of Torture and Inhuman or Degrading Treatment or Punishment, das auf der Grundlage der Europ&auml;ischen Menschenrechtskonvention agiert.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn392" name="_ftnref392"><span class="MsoFootnoteReference">[385]</span></a> Daher ist zu begr&uuml;&szlig;en, dass nun endlich die Nationale Stelle zur Verh&uuml;tung von Folter eingerichtet worden ist und im letzten Jahr ihre Arbeit aufgenommen hat.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn393" name="_ftnref393"><span class="MsoFootnoteReference">[386]</span></a> Es wird weiter zu beobachten sein, wie effektiv diese Einrichtung mit der ihr zugewiesenen Ausstattung arbeiten kann.</p>
<p>2. Erkenntnis bringt Ver&auml;nderung. Das BVerfG hat dem Gesetzgeber hierzu auch ins Stammbuch geschrieben:</p>
<p>&bdquo;Der Gesetzgeber selbst ist verpflichtet, ein wirksames Resozialisierungskonzept zu entwickeln und den Strafvollzug darauf aufzubauen. (&#8230;) F&uuml;r die Ausgestaltung dieses Konzepts hat er, nicht zuletzt im Hinblick darauf, dass gesichertes Wissen &uuml;ber die Wirksamkeit und das Verh&auml;ltnis von Aufwand und Erfolg unterschiedlicher Vollzugsgestaltungen und Behandlungsma&szlig;nahmen nur begrenzt verf&uuml;gbar ist, einen weiten Spielraum. Auch bezogen auf den Jugendstrafvollzug ist er nicht auf eine<span class="NexusItalic"> </span>im Einzelnen bestimmte Vollzugsgestaltung verfassungsrechtlich festgelegt. (&#8230;) Die gesetzlichen Vorgaben f&uuml;r die Ausgestaltung des Vollzuges m&uuml;ssen zudem auf sorgf&auml;ltig ermittelten Annahmen und Prognosen &uuml;ber die Wirksamkeit unterschiedlicher Vollzugsgestaltungen und Behandlungsma&szlig;nahmen beruhen. Der Gesetzgeber muss vorhandene Erkenntnisquellen, zu denen auch das in der Vollzugspraxis verf&uuml;gbare Erfahrungswissen geh&ouml;rt, aussch&ouml;pfen und sich am Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse orientieren.</p>
<p>(&hellip;) Die Verpflichtung, der gesetzlichen Ausgestaltung des Vollzuges m&ouml;glichst realit&auml;tsgerechte Annahmen und Prognosen zugrundezulegen, wirkt auch in die Zukunft. Mit R&uuml;cksicht auf das besonders hohe Gewicht der grundrechtlichen Belange, die durch den Jugendstrafvollzug ber&uuml;hrt werden, ist der Gesetzgeber zur Beobachtung und nach Ma&szlig;gabe der Beobachtungsergebnisse zur Nachbesserung verpflichtet. Der Gesetzgeber muss daher sich selbst und den mit der&nbsp;Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen befassten Beh&ouml;rden die M&ouml;glichkeit sichern, aus Erfahrungen mit der jeweiligen gesetzlichen Ausgestaltung des Vollzuges und der Art und&nbsp;Weise, in der die gesetzlichen Vorgaben angewendet werden, und&nbsp;dem Vergleich mit entsprechenden Erfahrungen au&szlig;erhalb des eigenen r&auml;umlichen Kompetenzbereichs zu lernen. In diesem Zusammenhang liegt vor allem die Erhebung aussagef&auml;higer, auf Vergleichbarkeit angelegter Daten nahe, die bis hinunter auf die Ebene der einzelnen Anstalten eine Feststellung und Bewertung der Erfolge und Misserfolge des Vollzuges<span class="NexusItalic"> </span>&ndash; insbesondere der R&uuml;ckfallh&auml;ufigkeiten &ndash; sowie die gezielte Erforschung der hierf&uuml;r verantwortlichen Faktoren erm&ouml;glichen. Solche Daten dienen wissenschaftlicher und politischer Erkenntnisgewinnung sowie einer &ouml;ffentlichen Diskussion, die die&nbsp;Suche nach besten L&ouml;sungen anspornt und demokratische Verantwortung geltend zu machen erlaubt.&ldquo;</p>
<p>Das Bundesverfassungsgericht entwirft hier nicht weniger als eine permanente wissenschaftlich fundierte und auf Erfahrungswissen basierende Qualit&auml;tskontrolle des gesetzlichen Vollzugssystems und benennt zugleich einige der wesentlichen Voraussetzungen. Der Gesetzgeber ist gehalten, die Wirksamkeit seines im Gesetz niedergelegten Vollzugskonzeptes regelm&auml;&szlig;ig auf seine Wirksamkeit in Hinblick auf das Resozialisierungsziel hin zu &uuml;berpr&uuml;fen. Dies setzt voraus, dass unterschiedliche Vollzugskonzepte miteinander verglichen werden und dass Ver&auml;nderungen in den Konzepten auf ihre Wirkung hin evaluiert werden. Vergleiche lassen sich nur anstellen, wenn vergleichbare Erkenntnisse erhoben werden. Voraussetzung f&uuml;r grundlegende Aussagen &uuml;ber die Vollzugsentwicklung ist wiederum &ndash; und das spricht auch das BVerfG ausdr&uuml;cklich so an &ndash;, dass regelm&auml;&szlig;ig vergleichbare und standardisierte Daten erhoben werden. Hier mangelt es zum Teil bereits daran, dass relevante statistische Basisdaten gesammelt werden, die m&ouml;glicherweise als Indikator f&uuml;r den Stand und die Entwicklung des Anstaltsklimas herangezogenen werden k&ouml;nnten (bspw. die statistische Erfassung von besonderen Vorkommnissen, verh&auml;ngten Sicherungs-, Erziehungs- und Disziplinarma&szlig;nahmen, Selbstverletzungen und -t&ouml;tungen, Krankmeldungen bei Bediensteten wie Gefangenen usw.).</p>
<p>Was konkret die Frage nach der Gewaltbelastung der Strafvollzugsanstalten angeht, gibt es noch einiges, was zu tun ist: Die oben dargestellten Forschungen haben Akten &uuml;ber Gewaltakte zwischen Gefangenen ausgewertet, konnten also einerseits keine Aussagen zum Dunkelfeld machen (das allseits als gro&szlig; eingesch&auml;tzt wird, da davon ausgegangene wird, dass sich Gefangene nur ungern wegen &Uuml;bergriffen an die Bediensteten wenden, weil sie dann damit rechnen m&uuml;ssen, als Verr&auml;ter gebrandmarkt zu werden).<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn394" name="_ftnref394"><span class="MsoFootnoteReference">[387]</span></a> Sie haben zudem relativ wenig empirische Aussagekraft dahingehend, welche Aspekte der Vollzugsgestaltung gewaltf&ouml;rderlich oder gewaltpr&auml;ventiv wirken.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn395" name="_ftnref395"><span class="MsoFootnoteReference">[388]</span></a> Insbesondere fehlt es hier noch an vergleichenden Untersuchungen. Die Bundesl&auml;nder sind also aufgefordert, hier koordiniert und gemeinsam t&auml;tig zu werden, Erkenntnisse zu erbringen und diese auch bei regelm&auml;&szlig;igen Revisionen zur Grundlage ihrer Vollzugsgestaltung zu machen.</p>
<h5>VI.&nbsp; Fazit</h5>
<p>Es besteht somit die Hoffnung, dass externe Pr&auml;ventionsmechanismen und institutionalisierte Evaluationen zu einer best&auml;ndigen Verbesserung des Strafvollzugssystems beitragen. Allerdings bleibt abzuwarten, ob sie Ausgangspunkt nachhaltiger Ver&auml;nderungen werden &ndash; oder ob der &ouml;ffentliche Sparwille und repressive Str&ouml;mungen in der Kriminalpolitik nicht doch die st&auml;rkeren Kr&auml;fte bleiben und Verbesserungen verhindern oder bestehende Standards erodieren.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref274" name="_ftn274"><span class="MsoFootnoteReference">*</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Jochen Goerdeler</i> ist Staatsanwalt in Itzehoe und war Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer der Deutschen Vereinigung f&uuml;r Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref275" name="_ftn275"><span class="MsoFootnoteReference">[268]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Zum Tatablauf siehe BGHSt <span class="verdana">52, 316</span>&ndash;<span class="verdana">321 = ZJJ 2008, 379</span>&ndash;<span class="verdana">381 = StV 2009, 95</span>&ndash;<span class="verdana">96 und den Tatbestand in dem vorangegangenen Urteil des LG Bonn 8 Kls 16/07 vom 04.10.2007, zitiert im </span>Teilabschlussbericht des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses, LT NRW-Drs. 14/6900<span class="verdana">, S.&nbsp;29</span>&ndash;<span class="verdana">48.</span></p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref276" name="_ftn276"><span class="MsoFootnoteReference">[269]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Eisenberg</i> ZJJ 2008,&nbsp;381&nbsp;ff.; <i>Walter</i> ZJJ 2007,&nbsp;72; vgl. <span class="verdana">die Befassung mit dieser Frage im </span>Teilabschlussbericht des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses, LT NRW-Drs. 14/6900<span class="verdana">; s.</span>a. die Presseerkl&auml;rung der StA Bonn zur ihrer Einstellungsverf&uuml;gung bzgl. der Ermittlungsverfahren gegen die Bediensteten, <span class="verdana">zitiert im </span>Teilabschlussbericht des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses, LT NRW-Drs. 14/6900<span class="verdana">, S.&nbsp;48</span>&ndash;<span class="verdana">52.</span></p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref277" name="_ftn277"><span class="MsoFootnoteReference">[270]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; &bdquo;Gewalt geh&ouml;rt zum Alltag&ldquo;, <i>K&uuml;hnel</i> Aus Politik und Zeitgeschichte, 37/2007, 24 (29); <i>Walter</i> ZJJ 2007, 72&nbsp;ff.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref278" name="_ftn278"><span class="MsoFootnoteReference">[271]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; S. hierzu auch <i>Walter</i> ZJJ 2007, 72&nbsp;ff.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref279" name="_ftn279"><span class="MsoFootnoteReference">[272]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Eingesetzt am 28.03.2007, LT NRW-Drs.14/4011. Teilabschlussbericht des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses, LT NRW-Drs. 14/6900.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref280" name="_ftn280"><span class="MsoFootnoteReference">[273]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Kommission Gewaltpr&auml;vention im Strafvollzug Nordrhein-Westfalen (sog. Werthebach-Kommission). Dar&uuml;ber hinaus geh&ouml;rten ihr an: Hubert Fluhr, Leiter der JVA Heimsheim (Baden-W&uuml;rttemberg), der ehemalige Pr&auml;sident des Justizvollzugsamtes Rheinland Klaus Koepsel, Rechtsanwalt Johannes Latz sowie Professor Klaus Laubenthal.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref281" name="_ftn281"><span class="MsoFootnoteReference">[274]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Erster Teilbericht der Kommission Gewaltpr&auml;vention im Strafvollzug Nordrhein-Westfalen, 2007, S.&nbsp;5&nbsp;ff.; Schlussbericht der Kommission Gewaltpr&auml;vention im Strafvollzug Nordrhein-Westfalen, 2007, S.&nbsp;7&nbsp;f.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref282" name="_ftn282"><span class="MsoFootnoteReference">[275]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; S. <i>Schaaf</i>, Fische duschen kalt, FAS vom 29.09.2002, S.&nbsp;51.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref283" name="_ftn283"><span class="MsoFootnoteReference">[276]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; BVerfG, Urteil vom 31.05.2006 &ndash; 2 BvR 1673/04 und 2 BvR 2402/04; ZJJ 2006, 193&nbsp;ff.; Urteilsbesprechung <i>Goerdeler/Poll&auml;hne</i> ZJJ 2006, 250&nbsp;ff.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref284" name="_ftn284"><span class="MsoFootnoteReference">[277]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Vgl. <i>Poll&auml;hne</i>, in: Poll&auml;hne/Bammann/Feest (Hrsg), Wege aus der Gesetzlosigkeit, Rechtslage und Regelungsbed&uuml;rfnis des Jugendstrafvollzugs, 2004, S.&nbsp;45 (46&nbsp;ff.).</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref285" name="_ftn285"><span class="MsoFootnoteReference">[278]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Durch Art.&nbsp;1 Nr.&nbsp;7 Gesetz zur &Auml;nderung des Grundgesetzes (BT-Drs.&nbsp;16/813) wurde der Strafvollzug aus dem Katalog der konkurrierenden Gesetzgebung in Art.&nbsp;74&nbsp;I Nr.&nbsp;1&nbsp;GG herausgenommen.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref286" name="_ftn286"><span class="MsoFootnoteReference">[279]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Exemplarisch der Aufruf von mehr als 100 Strafrechtswissenschaftlern, Strafvollzugsrechtlern und Kriminologen in NK 2005, 2&nbsp;f.; vgl. auch <i>Ostendorf</i> NJW 2006, 2073&nbsp;f. und die Nachweise bei <i>Goerdeler/Poll&auml;hne</i> ZJJ 2006, 250 (251 Fn.&nbsp;4).</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref287" name="_ftn287"><span class="MsoFootnoteReference">[280]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; BGBl. I 2006, 2034 (in Kraft seit dem 01.09.2007).</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref288" name="_ftn288"><span class="MsoFootnoteReference">[281]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Goffman</i>, Asyle &ndash; &Uuml;ber die soziale Situation psychiatrischer Patienten und anderer Insassen, 1972.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref289" name="_ftn289"><span class="MsoFootnoteReference">[282]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Goffman</i>, Asyle &ndash; &Uuml;ber die soziale Situation psychiatrischer Patienten und anderer Insassen, 1972, S.&nbsp;14.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref290" name="_ftn290"><span class="MsoFootnoteReference">[283]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Vgl. zum Begriffsumgang auch <i>Feest</i>, in: Deutsches Institut f&uuml;r Menschenrechte (Hrsg.), Pr&auml;vention von Folter und Misshandlung in Deutschland, 2007, S.&nbsp;93 (94).</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref291" name="_ftn291"><span class="MsoFootnoteReference">[284]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Neubacher</i> NStZ 2008, 361 (362).</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref292" name="_ftn292"><span class="MsoFootnoteReference">[285]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>K&uuml;hnel</i> Aus Politik und Zeitgeschichte, 37/2007, 24 (25); <i>Neubacher</i> NStZ 2008, 361&nbsp;(362).</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref293" name="_ftn293"><span class="MsoFootnoteReference">[286]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Neubacher</i> NStZ 2008, 361&nbsp;(362).</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref294" name="_ftn294"><span class="MsoFootnoteReference">[287]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; S. auch Zweiter Teilbericht der Kommission Gewaltpr&auml;vention im Strafvollzug Nordrhein-Westfalen, 2007, S.&nbsp;157.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref295" name="_ftn295"><span class="MsoFootnoteReference">[288]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Vgl. <i>M&uuml;ller-Marsell</i>, in: Pecher (Hrsg.), Justizvollzugspsychologie in Schl&uuml;sselbegriffen, 2004, S.&nbsp;286&nbsp;(290).</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref296" name="_ftn296"><span class="MsoFootnoteReference">[289]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>K&uuml;hnel</i> Aus Politik und Zeitgeschichte, 37/2007, 24 (29).</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref297" name="_ftn297"><span class="MsoFootnoteReference">[290]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>M&uuml;ller-Marsell</i>, in: Pecher (Hrsg.), Justizvollzugspsychologie in Schl&uuml;sselbegriffen, 2004, S.&nbsp;286&nbsp;(293).</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref298" name="_ftn298"><span class="MsoFootnoteReference">[291]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Nach <i>Walkenhorst</i>, in: Arbeitsstelle Kinder- und Jugendkriminalpr&auml;vention (Hrsg.), Strategien der Gewaltpr&auml;vention im Kindes- und Jugendalter. Eine Zwischenbilanz in sechs Handlungsfeldern, 2007, S.&nbsp;230 (234).</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref299" name="_ftn299"><span class="MsoFootnoteReference">[292]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Das European Committee for the Prevention of Torture and Inhuman or Degrading Treatment or Punishment (CPT) erw&auml;hnt in seinem Bericht vom 18.4.2007 Beschwerden von einigen Gefangenen in den beiden besuchten JSAen Hameln und Weimar/Ichtershausen &uuml;ber &bdquo;rude behavior and/or the use of insulting or disrespectful language&ldquo; gegen&uuml;ber den Gefangenen, Abs.&nbsp;Nr.&nbsp;108.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref300" name="_ftn300"><span class="MsoFootnoteReference">[293]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Schlussbericht der Kommission Gewaltpr&auml;vention im Strafvollzug Nordrhein-Westfalen, 2007, S.&nbsp;10; <i>Eisenberg</i>, Kriminologie, 6.&nbsp;Aufl. 2005, &sect;&nbsp;37&nbsp;Rn.&nbsp;10&nbsp;ff. m.w.N.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref301" name="_ftn301"><span class="MsoFootnoteReference">[294]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Eisenberg</i>, Kriminologie, 6.&nbsp;Aufl. 2005, &sect;&nbsp;37&nbsp;Rn.&nbsp;11 m.w.N.; <i>Wirth</i>, Gewalt unter Gefangenen, Kriminologischer Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.), 2006, S.&nbsp;18. <i>M&uuml;ller-Marsell</i>, in: Pecher (Hrsg.), Justizvollzugspsychologie in Schl&uuml;sselbegriffen, 2004, S.&nbsp;286&nbsp;(289).</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref302" name="_ftn302"><span class="MsoFootnoteReference">[295]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Eisenberg</i>, Kriminologie, 6.&nbsp;Aufl. 2005, &sect;&nbsp;37 Rn.&nbsp;12&nbsp;f. m.w.N.; <i>M&uuml;ller-Marsell</i>, in: Pecher (Hrsg.), Justizvollzugspsychologie in Schl&uuml;sselbegriffen, 2004, S.&nbsp;286 (288&nbsp;f.).</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref303" name="_ftn303"><span class="MsoFootnoteReference">[296]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Nach einer Erhebung von <i>K&ouml;hler</i> in der Jugendstrafanstalt Schleswig hatte fast die H&auml;lfte (47,1%) der im Zeitraum 2001&ndash;2003 aufgenommenen Gefangenen bei Haftantritt die F&ouml;rder- oder Hauptschule ohne Abschluss verlassen. Weitere 38,9% hatten einen Abschluss einer F&ouml;rder- oder Hauptschule, 10% haben mit oder ohne Abschluss die Realschule besucht nur ein einzelner Gefangener in dieser Zeit (=0,7%) hatte &uuml;berhaupt das Gymnasium besucht; <i>K&ouml;hler</i>, Psychische St&ouml;rungen bei jungen Straft&auml;tern, 2004, S.&nbsp;129.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref304" name="_ftn304"><span class="MsoFootnoteReference">[297]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Die Drogenproblematik hat sich europaweit deutlich versch&auml;rft. In Deutschland wird der Anteil Drogenabh&auml;ngiger auf bis zu 30% der m&auml;nnlichen und bis zu 70% der weiblichen Inhaftierten beziffert. So nennt <i>K&ouml;nig</i> f&uuml;r die M&auml;dchenabteilung der JVA Vechta 80 &ndash; 90% akut Hartdrogenabh&auml;ngige, <i>K&ouml;nig</i>, in: Bereswill/H&ouml;ynck (Hrsg.), Jugendstrafvollzug in Deutschland, Grundlagen, Konzepte, Handlungsfelder, 2002, S.&nbsp;143&nbsp;(146); f&uuml;r die JVA Wiesbaden bezeichnet <i>Kirchner</i> lediglich ca. 22% als v&ouml;llig suchtmittelfrei, <i>Kirchner</i>, in: DVJJ (Hrsg), Kinder und Jugendliche als Opfer und T&auml;ter, 1999, S.&nbsp;510&nbsp;(520).</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref305" name="_ftn305"><span class="MsoFootnoteReference">[298]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Nach der Untersuchung von <i>K&ouml;hler</i>, Psychische St&ouml;rungen bei jungen Straft&auml;tern, 2004 wurden bei 81% der in der JSA Schleswig 2001&ndash;2003 aufgenommenen Gefangenen eine St&ouml;rung im Sozialverhalten und bei 77% eine Pers&ouml;nlichkeitsst&ouml;rung festgestellt.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref306" name="_ftn306"><span class="MsoFootnoteReference">[299]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Als ein Indiz f&uuml;r die Bindungsschw&auml;che vieler Gefangener werden auch die Angaben zum Familienstand herangezogen: Von den m&auml;nnlichen Gefangenen waren zum Stichtag 31.03.2008 fast 2/3 ledig, 15% waren geschieden und 19% verheiratet. Bei den inhaftierten Frauen sieht das Bild etwas anders aus, dort sind immerhin mehr als ein Viertel (26%) aktuell verheiratet, aber auch 23% geschieden und gut die H&auml;lfte ledig, <i>D&uuml;nkel/Geng/Morgenstern</i> Forum Strafvollzug 2010, 20&nbsp;(25).</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref307" name="_ftn307"><span class="MsoFootnoteReference">[300]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>D&uuml;nkel/Geng/Morgenstern</i> Forum Strafvollzug 2010, 20.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref308" name="_ftn308"><span class="MsoFootnoteReference">[301]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>D&uuml;nkel/Geng/Morgenstern</i> Forum Strafvollzug 2010, 20&nbsp;(23).</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref309" name="_ftn309"><span class="MsoFootnoteReference">[302]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Zimbardo/Haney/Banks/Jaffe</i>, in: Neubacher/Walter (Hrsg.), Sozialpsychologische Experimente in der Kriminologie, Milgram, Zimbardo und Rosenhan kriminologisch gedeutet, mit einem Seitenblick auf D&uuml;rrenmatt, 2002, S.&nbsp;69&nbsp;ff.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref310" name="_ftn310"><span class="MsoFootnoteReference">[303]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Zimbardo/Haney/Banks/Jaffe</i>, in: Neubacher/Walter (Hrsg.), Sozialpsychologische Experimente in der Kriminologie, Milgram, Zimbardo und Rosenhan kriminologisch gedeutet, mit einem Seitenblick auf D&uuml;rrenmatt, 2002, S.&nbsp;69&nbsp;(81).</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref311" name="_ftn311"><span class="MsoFootnoteReference">[304]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Zimbardo/Haney/Banks/Jaffe</i>, in: Neubacher/Walter (Hrsg.), Sozialpsychologische Experimente in der Kriminologie, Milgram, Zimbardo und Rosenhan kriminologisch gedeutet, mit einem Seitenblick auf D&uuml;rrenmatt, 2002, S.&nbsp;69&nbsp;(80).</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref312" name="_ftn312"><span class="MsoFootnoteReference">[305]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Die Unterbringung erfolgte in einem Kellertrakt des Institutes in Dreimann-&bdquo;Zellen&ldquo;, die mit einer Gittert&uuml;r verschlossen wurden; die &bdquo;Gefangenen&ldquo; erhielten als &bdquo;Anstaltskleidung&ldquo; offene Kittel, die sie ohne Unterw&auml;sche tragen mussten; ihnen wurden Nummern zugewiesen, und sie wurden nur mit diesen Nummern angesprochen und durften sich auch untereinander nur mit der Nummer ansprechen; Befehle wurden gebr&uuml;llt; es gab 16 ausgesprochen restriktive Regeln, wie bspw., dass Gefangene w&auml;hrend des Essens, der Ruhepausen, nach dem L&ouml;schen des Lichtes und immer wenn sie au&szlig;erhalb des Gef&auml;ngnishofes sind, still zu sein hatten, <i>Zimbardo/Haney/Banks/Jaffe</i>, in: Neubacher/Walter (Hrsg.), Sozialpsychologische Experimente in der Kriminologie, Milgram, Zimbardo und Rosenhan kriminologisch gedeutet, mit einem Seitenblick auf D&uuml;rrenmatt, 2002, S.&nbsp;69&nbsp;ff.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref313" name="_ftn313"><span class="MsoFootnoteReference">[306]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Zimbardo/Haney/Banks/Jaffe</i>, in: Neubacher/Walter (Hrsg.), Sozialpsychologische Experimente in der Kriminologie, Milgram, Zimbardo und Rosenhan kriminologisch gedeutet, mit einem Seitenblick auf D&uuml;rrenmatt, 2002, S.&nbsp;69&nbsp;(77).</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref314" name="_ftn314"><span class="MsoFootnoteReference">[307]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; So auch <i>Eisenberg</i>, Kriminologie, 6.&nbsp;Aufl. 2005, &sect;&nbsp;37 Rn.&nbsp;14&nbsp;f. m.w.N.; <i>Wirth</i>, Gewalt unter Gefangenen, Kriminologischer Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.), 2006<i>,</i> S.&nbsp;18; <i>Meier</i> ZfStrVo 2002, 139.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref315" name="_ftn315"><span class="MsoFootnoteReference">[308]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Gewalt im Gef&auml;ngnis &ndash; eine Untersuchung der Entwicklung von Gewalt im hessischen Justizvollzug (1989&ndash;1998), BewHi 2002, 369&ndash;383.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref316" name="_ftn316"><span class="MsoFootnoteReference">[309]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Gewalt unter Gefangenen, Kriminologischer Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.), 2006.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref317" name="_ftn317"><span class="MsoFootnoteReference">[310]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Studie: Jugendgewalt im Strafvollzug, Kriminologischer Dienst des Freistaates Sachsen (Hrsg.), 2010.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref318" name="_ftn318"><span class="MsoFootnoteReference">[311]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Wirth</i>, Gewalt unter Gefangenen, Kriminologischer Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.), 2006<i>,</i> S.&nbsp;9&nbsp;f.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref319" name="_ftn319"><span class="MsoFootnoteReference">[312]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Hinz/Hartenstein</i>, Gewalt unter Gefangenen, Kriminologischer Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.), 2006, S.&nbsp;14.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref320" name="_ftn320"><span class="MsoFootnoteReference">[313]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Hinz/Hartenstein</i>, Gewalt unter Gefangenen, Kriminologischer Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.), 2006, S.&nbsp;11.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref321" name="_ftn321"><span class="MsoFootnoteReference">[314]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Hinz/Hartenstein</i>, Gewalt unter Gefangenen, Kriminologischer Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.), 2006, S.&nbsp;11.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref322" name="_ftn322"><span class="MsoFootnoteReference">[315]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Hinz/Hartenstein</i>, Gewalt unter Gefangenen, Kriminologischer Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.), 2006, S.&nbsp;19.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref323" name="_ftn323"><span class="MsoFootnoteReference">[316]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Heinrich</i> BewHi 2002, 369&nbsp;(371&nbsp;f.).</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref324" name="_ftn324"><span class="MsoFootnoteReference">[317]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Heinrich</i> BewHi 2002, 369&nbsp;(370).</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref325" name="_ftn325"><span class="MsoFootnoteReference">[318]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Heinrich</i> BewHi 2002, 369&nbsp;(377).</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref326" name="_ftn326"><span class="MsoFootnoteReference">[319]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Heinrich</i> BewHi 2002, 369&nbsp;(372&nbsp;f.): 1989: 86 F&auml;lle, 1998: 176 F&auml;lle; der relativierte, auf die Gefangenenpopulation bezogene Wert sei von 1,9 auf 2,9 gestiegen.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref327" name="_ftn327"><span class="MsoFootnoteReference">[320]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Kury/Smartt</i> ZfStrVo 2002, 323 (327).</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref328" name="_ftn328"><span class="MsoFootnoteReference">[321]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Wirth</i>, Gewalt unter Gefangenen, Kriminologischer Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.), 2006<i>,</i> S.&nbsp;14. Zu einem &auml;hnlichen Ergebnis kommt <i>Heinrich</i> BewHi 2002, 369&nbsp;(373).</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref329" name="_ftn329"><span class="MsoFootnoteReference">[322]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Wenngleich auch von regelrechten Verabredungen berichtet wird, Erster Teilbericht der Kommission Gewaltpr&auml;vention im Strafvollzug Nordrhein-Westfalen, 2007, S.&nbsp;26.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref330" name="_ftn330"><span class="MsoFootnoteReference">[323]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Wirth</i>, Gewalt unter Gefangenen, Kriminologischer Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.), 2006<i>,</i> S.&nbsp;11: Anzeichen f&uuml;r ein geplantes Vorgehen: 10,2%; Einsatz von Waffen: 6%. <i>Heinrich</i> ermittelt in immerhin 28% der F&auml;lle die Verwendung von Waffen oder Werkzeugen (<i>Heinrich</i> BewHi 2002, 369&nbsp;[378]).</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref331" name="_ftn331"><span class="MsoFootnoteReference">[324]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Bei <i>Wirth</i>, Gewalt unter Gefangenen, Kriminologischer Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.), 2006<i> </i>war ein Gruppenbezug in insg. 11% der untersuchten Vorf&auml;lle erkennbar, im Jugendstrafvollzug bei 15,4%, im Erwachsenenvollzug bei 7,5% (S.&nbsp;11). Heinrich ermittelte in 17% der Vorf&auml;lle mehr als einen T&auml;ter (S.&nbsp;374). <i>Hinz</i> und <i>Hartenstein</i> stellten in 78% Einzelt&auml;ter fest, in weiteren 16% der F&auml;lle zwei bis drei T&auml;ter (<i>Hinz/Hartenstein</i>, Gewalt unter Gefangenen, Kriminologischer Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.), 2006, S.&nbsp;18).</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref332" name="_ftn332"><span class="MsoFootnoteReference">[325]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Wirth</i> stellte bei 45,3% der Vorf&auml;lle leichte Tatfolgen, bei ebenso vielen mittelschwere und bei 9,3% schwere Folgen fest (<i>Wirth</i>, Gewalt unter Gefangenen, Kriminologischer Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen [Hrsg.], 2006, S.&nbsp;12). In der Untersuchung von <i>Heinrich</i> wurden 50% der Delikte als &bdquo;leicht&ldquo;, 35% als &bdquo;mittel&ldquo; und 15% als &bdquo;schwer&ldquo; eingeordnet (<i>Heinrich</i> BewHi 2002, 369&nbsp;[378]). <i>Hinz</i> und <i>Hartenstein</i> ermitteln in 79% der T&auml;ter-Opfer-Konstellationen und 88% der Schl&auml;gereien leichte Tatfolgen, in 15 bzw. 8% mittelschwere und in 6 bzw. 4% schwere Tatfolgen (<i>Hinz/Hartenstein</i>, Gewalt unter Gefangenen, Kriminologischer Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen [Hrsg.], 2006, S.&nbsp;19).</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref333" name="_ftn333"><span class="MsoFootnoteReference">[326]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; In der Untersuchung von <i>Wirth</i> erh&ouml;hte sich bei einem Gruppenbezug der Anteil der mittelschweren Tatfolgen auf 53% und der schweren Tatfolgen auf 16%, <i>Wirth</i>, Gewalt unter Gefangenen, Kriminologischer Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.), 2006<i>,</i> S.&nbsp;12. In der Tendenz ebenso, wegen der geringen Fallzahlen jedoch weniger eindeutig, <i>Hinz/Hartenstein</i>, Gewalt unter Gefangenen, Kriminologischer Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.), 2006, S.&nbsp;20.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref334" name="_ftn334"><span class="MsoFootnoteReference">[327]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Wirth</i> ermittelte folgende Tatortverteilung: Haftraum: 33,2%; Anstaltsg&auml;nge: 17%; Freistundenh&ouml;fe: 20%; Duschen: 7%; Betriebe: 6%; wenig: Freizeitr&auml;ume, Sporthallen, Ausbildungsr&auml;umlichkeiten, Sanit&auml;tsbereich, Kammern, andere &Ouml;rtlichkeiten (<i>Wirth</i>, Gewalt unter Gefangenen, Kriminologischer Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen [Hrsg.], 2006<i>,</i> S.&nbsp;14). In der Untersuchung von <i>Heinrich</i> spielten sich 45% der Vorf&auml;lle in den Haftr&auml;umen, 17% in den Fluren und 8,4% w&auml;hrend der Freistunde ab (<i>Heinrich</i> BewHi 2002, 369&nbsp;[373]). Zu &auml;hnlichen Ergebnisse kommt die JSA Hameln, <i>Jesse</i> Forum Strafvollzug 2007, 23&nbsp;(24&nbsp;f.). <i>Hinz/Hartenstein</i>, Gewalt unter Gefangenen, Kriminologischer Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.), 2006 ermitteln folgende Verteilung: Haftraum 30% der T&auml;ter-Opfer-Konstellationen und 29% der Schl&auml;gereien, dabei Haftraum des T&auml;ter: 9 bzw. 24%, des Opfers 17 bzw. 5% (warum es &uuml;berhaupt in &bdquo;Schl&auml;gerei&ldquo;-Konstellationen &bdquo;T&auml;ter&ldquo;- und &bdquo;Opfer&ldquo;-Haftr&auml;ume gibt, wird nicht erkl&auml;rt) und andere Haftr&auml;ume 4 bzw. 0%; weitere 21 bzw. 29% ereigneten sich im Wohngruppenbereich, 20 bzw. 14% in den Ausbildungsbetrieben, 7 bzw. 10% im Hof und 0 bzw. 14% im Sportbereich.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref335" name="_ftn335"><span class="MsoFootnoteReference">[328]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Wirth</i> ermittelte bei den in einem Haftraum begangenen T&auml;tlichkeiten in 13% schwere Folgen (im Jugendstrafvollzug sogar 15%): Die Quote ist gegen&uuml;ber der Gesamtquote deutlich erh&ouml;ht und doppelt so hoch wie an anderen &Ouml;rtlichkeiten (7,5%, Jugendstrafvollzug: 6%) (<i>Wirth</i>, Gewalt unter Gefangenen, Kriminologischer Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen [Hrsg.], 2006<i>,</i> S.&nbsp;14). Nach (der grafischen Auswertung von ) <i>Hinz</i> und <i>Hartenstein</i> haben sich rund 40% der Vorf&auml;lle mit mittleren oder schweren Tatfolgen in einem Haftraum ereignet, mehr als ein Viertel in den Ausbildungsbetrieben (<i>Hinz/Hartenstein</i>, Gewalt unter Gefangenen, Kriminologischer Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen [Hrsg.], 2006, S.&nbsp;20).</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref336" name="_ftn336"><span class="MsoFootnoteReference">[329]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Wirth</i>, Gewalt unter Gefangenen, Kriminologischer Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.), 2006<i>,</i> S.&nbsp;13.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref337" name="_ftn337"><span class="MsoFootnoteReference">[330]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Nach <i>Wirth</i> werden rund &frac34; der F&auml;lle von Bediensteten gemeldet, die diese entweder unmittelbar als Augenzeugen miterlebt haben (44%) oder auf andere Weise auf diese aufmerksam wurden (u.a. durch Notruf, Alarm). Nur etwa ein Drittel wurde (auch) vom Opfer gemeldet, jeden zehnten Fall meldeten andere Gefangene, die Augenzeugen waren (<i>Wirth</i>, Gewalt unter Gefangenen, Kriminologischer Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen [Hrsg.], 2006<i>,</i> S.&nbsp;15). <i>Hinz</i> und <i>Hartenstein</i> haben ermittelt, dass nur in 18% der T&auml;ter-Opfer-Konstellationen ein &Uuml;bergriff bekannt wird, weil sich der Gesch&auml;digte einem Bediensteten anvertraut und nur in 2% der F&auml;lle durch anderer Gefangene als Augenzeugen oder Zeugen vom H&ouml;rensagen; hingegen werden 79% dieser Vorf&auml;lle &uuml;ber Wahrnehmungen von Bediensteten bekannt, sei es durch direkte Beobachtung (38%), in weiteren 12% in Verbindung mit unmittelbarem Einschreiten oder durch Beobachtungen von Ver&auml;nderungen bei dem Gesch&auml;digten (29%), <i>Hinz/Hartenstein</i>, Gewalt unter Gefangenen, Kriminologischer Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.), 2006, S.&nbsp;17.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref338" name="_ftn338"><span class="MsoFootnoteReference">[331]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; So auch <i>Wirth</i>, Gewalt unter Gefangenen, Kriminologischer Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.), 2006<i>,</i> S.&nbsp;15. Vor dem Hintergrund der ermittelten Zur&uuml;ckhaltung der Meldungen durch die Gesch&auml;digten, ist die Aussage bei <i>Hinz</i> und <i>Hartenstein</i>, die Opfer w&uuml;rden sich &bdquo;h&auml;ufig&ldquo; an Bedienstete wenden und dies zeige, dass seitens der Opfer ein Vertrauen auf Unterst&uuml;tzung durch die Bediensteten vorhanden sei (<i>Hinz/Hartenstein</i>, Gewalt unter Gefangenen, Kriminologischer Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen [Hrsg.], 2006, S.&nbsp;17), nicht ganz nachvollziehbar.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref339" name="_ftn339"><span class="MsoFootnoteReference">[332]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Wirth</i>, Gewalt unter Gefangenen, Kriminologischer Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.), 2006<i>,</i> S.&nbsp;17.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref340" name="_ftn340"><span class="MsoFootnoteReference">[333]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Nach <i>Wirth</i> wiesen 42% der Gefangenen seiner Gewalt-Untersuchung Symptome einer akuten Drogenanh&auml;ngigkeit auf, w&auml;hrend er unter den Zug&auml;ngen bei rund 32% der Gefangenen Drogenabh&auml;ngigkeit annimmt (<i>Wirth</i>, Gewalt unter Gefangenen, Kriminologischer Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen [Hrsg.], 2006<i>,</i> S.&nbsp;17, mit Verweis auf <i>Wirth</i> BewHi 2002, 104&nbsp;[108]). In der Untersuchung von <i>Hinz</i> und <i>Hartenstein</i> waren mehr als 30% der T&auml;ter und mehr als 40% der Opfer alkoholabh&auml;ngig, aber &bdquo;nur&ldquo; 17% in der Vergleichsgruppe. Eine dokumentierte Drogenabh&auml;ngigkeit lag bei rund 45% der T&auml;ter, rund 30% der Opfer und etwa 20% der Vergleichsgruppe vor (<i>Hinz/Hartenstein</i>, Gewalt unter Gefangenen, Kriminologischer Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen [Hrsg.], 2006, S.&nbsp;31). Vgl. auch <i>Walter</i>, Strafvollzug, 2.&nbsp;Aufl. 1999, Rn.&nbsp;271.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref341" name="_ftn341"><span class="MsoFootnoteReference">[334]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; In der Untersuchung von <i>Wirth</i> gingen mehr als die H&auml;lfte der untersuchten T&auml;tlichkeiten von Gefangenen mit einem Migrationshintergrund aus (Ausl&auml;ndern, zugewanderte Deutsche [i.d.R. Aussiedler], die Studie sagt aber hier nichts zum Anteil von Gefangenen mit Migrationshintergrund im Strafvollzug). Der Ausl&auml;nderanteil bei den untersuchten Vorkommnissen lag bei &uuml;ber einem Drittel (38%), w&auml;hrend er bei der Gefangenpopulation bei unter einem Viertel (22,8%) lag (<i>Wirth</i>, Gewalt unter Gefangenen, Kriminologischer Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen [Hrsg.], 2006<i>,</i> S.&nbsp;16). <i>Heinrich</i> ermittelt, dass 62% der T&auml;ter der von ihm untersuchten Ereignisse im hessischen Strafvollzug einen Migrationshintergrund aufweisen (gibt aber keinen Vergleichswert f&uuml;r die Gesamtpopulation an). Die H&auml;ufigkeit von Vorkommnissen, die von ausl&auml;ndischen Gefangenen ausgingen, sei in dem von ihm untersuchten Zehnjahreszeitraum angestiegen, w&auml;hrend die Anzahl der von deutschen Gefangenen ausgehenden Gewaltt&auml;tigkeit in etwa stabil geblieben sei (<i>Heinrich</i> BewHi 2002, 369&nbsp;[374&nbsp;f.]).</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref342" name="_ftn342"><span class="MsoFootnoteReference">[335]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; In der Untersuchung von <i>Wirth</i> waren es 63,5%, die ihre Haft (auch) wegen eines Gewaltdeliktes verb&uuml;&szlig;ten, wobei der Anteil bei jungen Gefangen unter 21 Jahren sogar bei drei Vierteln lag. 82% waren schon mehrfach verurteilt worden (11% nur einmal, 7% waren ohne Vorstrafen), knapp die H&auml;lfte (48,4%) hatte bereits Hafterfahrungen aus einer anderen Verurteilung (<i>Wirth</i>, Gewalt unter Gefangenen, Kriminologischer Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen [Hrsg.], 2006<i>,</i> S.&nbsp;18). Hingegen nimmt <i>Heinrich</i> an, dass vorbelastete Gefangene seltener auff&auml;llig werden (<i>Heinrich</i> BewHi 2002, 369&nbsp;[375]).</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref343" name="_ftn343"><span class="MsoFootnoteReference">[336]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Hinz/Hartenstein</i>, Gewalt unter Gefangenen, Kriminologischer Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.), 2006, S.&nbsp;29.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref344" name="_ftn344"><span class="MsoFootnoteReference">[337]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Wirth</i>, Gewalt unter Gefangenen, Kriminologischer Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.), 2006<i>,</i> S.&nbsp;20.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref345" name="_ftn345"><span class="MsoFootnoteReference">[338]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Hinz</i>/<i>Hartenstein</i> ZJJ 2010, 176 (178).</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref346" name="_ftn346"><span class="MsoFootnoteReference">[339]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Heinrich</i> BewHi 2002, 369&nbsp;(373&nbsp;ff.). &Auml;hnliche Beobachtungen wurden auch in der Jugendstrafanstalt Hameln gemacht, <i>Jesse</i> Forum Strafvollzug 2007, 23&nbsp;(24).</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref347" name="_ftn347"><span class="MsoFootnoteReference">[340]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Hinz/Hartenstein</i>, Gewalt unter Gefangenen, Kriminologischer Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.), 2006, S.&nbsp;23.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref348" name="_ftn348"><span class="MsoFootnoteReference">[341]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; &Uuml;berblick &uuml;ber die (insb. englischsprachigen) Forschungsberichte zur Viktimisierung von Gefangenen bei <i>Kury/Brandenstein</i> ZfStrVo 2002, 22&nbsp;ff. und <i>Kury/Smartt</i> ZfStrVo 2002, 323&nbsp;ff.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref349" name="_ftn349"><span class="MsoFootnoteReference">[342]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Wirth</i>, Gewalt unter Gefangenen, Kriminologischer Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.), 2006<i>,</i> S.&nbsp;16; <i>Kury/Brandenstein</i> ZfStrVo 2002, 22&nbsp;(24&nbsp;f.).</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref350" name="_ftn350"><span class="MsoFootnoteReference">[343]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Kury/Brandenstein</i> ZfStrVo 2002, 22&nbsp;(29&nbsp;f.): Nach einer anonymen Befragung von 177 Gefangenen in der Jugendanstalt Hameln sind bspw. 22% der Gefangenen mit schwachem Gewaltpotenzial vor Vollzugsbeginn Opfer einer k&ouml;rperlichen Misshandlung, bei den Gefangenen mit einem mittelschweren Gewaltpotenzial waren es 41% und bei den Gefangenen mit starkem Gewaltpotenzial 43%.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref351" name="_ftn351"><span class="MsoFootnoteReference">[344]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Wirth</i>, Gewalt unter Gefangenen, Kriminologischer Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.), 2006<i>,</i> S.&nbsp;17.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref352" name="_ftn352"><span class="MsoFootnoteReference">[345]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Schwind</i>, in: Schwind/B&ouml;hm/Jehle/Laubenthal (Hrsg.), Strafvollzugsgesetz, 5.&nbsp;Aufl. 2009, &sect;&nbsp;88&nbsp;Rn.&nbsp;16 m.w.N; &auml;hnlich <i>Bennefeld-Kersten</i>, Suizide in Justizvollzugsanstalten der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 2000 bis 2004, Kriminologischer Dienst im Bildungszentrum des nieders&auml;chsischen Justizvollzuges (Hrsg.), 2005, S.&nbsp;1 m.w.N.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref353" name="_ftn353"><span class="MsoFootnoteReference">[346]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Bennefeld-Kersten</i>, Suizide in Justizvollzugsanstalten der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 2000 bis 2004, Kriminologischer Dienst im Bildungszentrum des nieders&auml;chsischen Justizvollzuges (Hrsg.), 2005, S.&nbsp;2&nbsp;ff.; des Weiteren: Frauenvollzug 3, offener Vollzug 12, Abschiebehaft 5, Sicherungsverwahrung 1, sonstige Haftarten 3.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref354" name="_ftn354"><span class="MsoFootnoteReference">[347]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Bennefeld-Kersten</i>, Suizide in Justizvollzugsanstalten der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 2000 bis 2004, Kriminologischer Dienst im Bildungszentrum des nieders&auml;chsischen Justizvollzuges (Hrsg.), 2005, S.&nbsp;7; des Weiteren: U-Haft 256, Strafhaft 156, Ersatzfreiheitsstrafe 6.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref355" name="_ftn355"><span class="MsoFootnoteReference">[348]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Das sind 95 Suizide in der Altersgruppe, die f&uuml;r den Jugendstrafvollzug relevant ist. Der scheinbare Widerspruch zu den &bdquo;nur&ldquo; 25 ermittelten Suiziden in Jugend-U-Haft und Jugendstrafvollzug k&ouml;nnte so zu erkl&auml;ren sein, dass der &uuml;berwiegende Teil der Suizide von jungen Erwachsenen in der (normalen) U-Haft begangen worden ist.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref356" name="_ftn356"><span class="MsoFootnoteReference">[349]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Bennefeld-Kersten</i>, Suizide in Justizvollzugsanstalten der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 2000 bis 2004, Kriminologischer Dienst im Bildungszentrum des nieders&auml;chsischen Justizvollzuges (Hrsg.), 2005, S.&nbsp;9&nbsp;f.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref357" name="_ftn357"><span class="MsoFootnoteReference">[350]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Bennefeld-Kersten</i>, Suizide in Justizvollzugsanstalten der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 2000 bis 2004, Kriminologischer Dienst im Bildungszentrum des nieders&auml;chsischen Justizvollzuges (Hrsg.), 2005, S.&nbsp;15.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref358" name="_ftn358"><span class="MsoFootnoteReference">[351]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Zweiter Teilbericht der Kommission Gewaltpr&auml;vention im Strafvollzug Nordrhein-Westfalen, 2007, S.&nbsp;154.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref359" name="_ftn359"><span class="MsoFootnoteReference">[352]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Zweiter Teilbericht der Kommission Gewaltpr&auml;vention im Strafvollzug Nordrhein-Westfalen, 2007, S.&nbsp;154.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref360" name="_ftn360"><span class="MsoFootnoteReference">[353]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Zweiter Teilbericht der Kommission Gewaltpr&auml;vention im Strafvollzug Nordrhein-Westfalen, 2007, S.&nbsp;154.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref361" name="_ftn361"><span class="MsoFootnoteReference">[354]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Erster Teilbericht der Kommission Gewaltpr&auml;vention im Strafvollzug Nordrhein-Westfalen, 2007, S.&nbsp;25.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref362" name="_ftn362"><span class="MsoFootnoteReference">[355]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Zweiter Teilbericht der Kommission Gewaltpr&auml;vention im Strafvollzug Nordrhein-Westfalen, 2007, S.&nbsp;155.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref363" name="_ftn363"><span class="MsoFootnoteReference">[356]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Zweiter Teilbericht der Kommission Gewaltpr&auml;vention im Strafvollzug Nordrhein-Westfalen, 2007, S.&nbsp;155.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref364" name="_ftn364"><span class="MsoFootnoteReference">[357]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Erster Teilbericht der Kommission Gewaltpr&auml;vention im Strafvollzug Nordrhein-Westfalen, 2007, S.&nbsp;25.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref365" name="_ftn365"><span class="MsoFootnoteReference">[358]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Zweiter Teilbericht der Kommission Gewaltpr&auml;vention im Strafvollzug Nordrhein-Westfalen, 2007, S.&nbsp;154.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref366" name="_ftn366"><span class="MsoFootnoteReference">[359]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Zweiter Teilbericht der Kommission Gewaltpr&auml;vention im Strafvollzug Nordrhein-Westfalen, 2007, S.&nbsp;155.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref367" name="_ftn367"><span class="MsoFootnoteReference">[360]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Zweiter Teilbericht der Kommission Gewaltpr&auml;vention im Strafvollzug Nordrhein-Westfalen, 2007, S.&nbsp;155.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref368" name="_ftn368"><span class="MsoFootnoteReference">[361]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Zweiter Teilbericht der Kommission Gewaltpr&auml;vention im Strafvollzug Nordrhein-Westfalen, 2007, S.&nbsp;156.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref369" name="_ftn369"><span class="MsoFootnoteReference">[362]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Zweiter Teilbericht der Kommission Gewaltpr&auml;vention im Strafvollzug Nordrhein-Westfalen, 2007, S.&nbsp;156.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref370" name="_ftn370"><span class="MsoFootnoteReference">[363]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Erster Teilbericht der Kommission Gewaltpr&auml;vention im Strafvollzug Nordrhein-Westfalen, 2007, S.&nbsp;25.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref371" name="_ftn371"><span class="MsoFootnoteReference">[364]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Zweiter Teilbericht der Kommission Gewaltpr&auml;vention im Strafvollzug Nordrhein-Westfalen, 2007, S.&nbsp;159.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref372" name="_ftn372"><span class="MsoFootnoteReference">[365]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Zweiter Teilbericht der Kommission Gewaltpr&auml;vention im Strafvollzug Nordrhein-Westfalen, 2007, S.&nbsp;159.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref373" name="_ftn373"><span class="MsoFootnoteReference">[366]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Dies ergibt sich aus dem &bdquo;1. Bericht des S&auml;chsischen Staatsministeriums der Justiz und f&uuml;r Europa zur Lage des Jugendstrafvollzugs in Sachsen&ldquo;, LT-Drs.&nbsp;5/2023. Merkw&uuml;rdig ist auch die &bdquo;Verschleierungstaktik&ldquo;, die <i>Hinz</i> und <i>Hartenstein</i> in ihrer Studie zu der von ihnen selbst ermittelten &Uuml;berrepr&auml;sentation von T&auml;tern, die gemeinschaftlich untergebracht sind, betreiben: Anstatt zumindest auch die naheliegende Eskalation von Konflikten und eine h&ouml;here &bdquo;Grundgereiztheit&ldquo; auch nur als eine m&ouml;gliche Ursache anzuf&uuml;hren, wird dort versucht, den Zusammenhang mit anderen m&ouml;glichen Erkl&auml;rungen zu bagatellisieren.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref374" name="_ftn374"><span class="MsoFootnoteReference">[367]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Erster Teilbericht der Kommission Gewaltpr&auml;vention im Strafvollzug Nordrhein-Westfalen, 2007, S.&nbsp;25.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref375" name="_ftn375"><span class="MsoFootnoteReference">[368]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Zweiter Teilbericht der Kommission Gewaltpr&auml;vention im Strafvollzug Nordrhein-Westfalen, 2007, S.&nbsp;155.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref376" name="_ftn376"><span class="MsoFootnoteReference">[369]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; S. dazu eingehend <i>Lamott/Schott</i> Gruppenpsychotherapie und Gruppendynamik 2007,&nbsp;294&nbsp;ff.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref377" name="_ftn377"><span class="MsoFootnoteReference">[370]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; CPT, Bericht vom 18.4.2007, Abs.&nbsp;Nr.&nbsp;109&nbsp;ff.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref378" name="_ftn378"><span class="MsoFootnoteReference">[371]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Zweiter Teilbericht der Kommission Gewaltpr&auml;vention im Strafvollzug Nordrhein-Westfalen, 2007, S.&nbsp;157.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref379" name="_ftn379"><span class="MsoFootnoteReference">[372]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Zweiter Teilbericht der Kommission Gewaltpr&auml;vention im Strafvollzug Nordrhein-Westfalen, 2007, S.&nbsp;160.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref380" name="_ftn380"><span class="MsoFootnoteReference">[373]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Zweiter Teilbericht der Kommission Gewaltpr&auml;vention im Strafvollzug Nordrhein-Westfalen, 2007, S.&nbsp;160&nbsp;f.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref381" name="_ftn381"><span class="MsoFootnoteReference">[374]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Zweiter Teilbericht der Kommission Gewaltpr&auml;vention im Strafvollzug Nordrhein-Westfalen, 2007, S.&nbsp;161.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref382" name="_ftn382"><span class="MsoFootnoteReference">[375]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; BVerfG ZJJ 2006, 197.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref383" name="_ftn383"><span class="MsoFootnoteReference">[376]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Bspw. indem u.a. daf&uuml;r gesorgt wird, dass Bedienstete feste Personen- und Wohngruppen-Zust&auml;ndigkeiten haben und nicht permanent fluktuieren, Schlussbericht der Kommission Gewaltpr&auml;vention im Strafvollzug Nordrhein-Westfalen, 2007, S.&nbsp;108&nbsp;ff.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref384" name="_ftn384"><span class="MsoFootnoteReference">[377]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Schlussbericht der Kommission Gewaltpr&auml;vention im Strafvollzug Nordrhein-Westfalen, 2007, S.&nbsp;117.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref385" name="_ftn385"><span class="MsoFootnoteReference">[378]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Schlussbericht der Kommission Gewaltpr&auml;vention im Strafvollzug Nordrhein-Westfalen, 2007, S.&nbsp;101&nbsp;ff; Erster Teilbericht der Kommission Gewaltpr&auml;vention im Strafvollzug Nordrhein-Westfalen, 2007, S.&nbsp;61&nbsp;f.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref386" name="_ftn386"><span class="MsoFootnoteReference">[379]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Neubacher</i> NStZ 2008, 361&nbsp;(364); Schlussbericht der Kommission Gewaltpr&auml;vention im Strafvollzug Nordrhein-Westfalen, 2007, S.&nbsp;101&nbsp;ff; Erster Teilbericht der Kommission Gewaltpr&auml;vention im Strafvollzug Nordrhein-Westfalen, 2007, S.&nbsp;61&nbsp;f.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref387" name="_ftn387"><span class="MsoFootnoteReference">[380]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Neubacher</i> NStZ 2008, 361&nbsp;(365).</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref388" name="_ftn388"><span class="MsoFootnoteReference">[381]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; F&uuml;r den Jugendstrafvollzug: Schlussbericht der Kommission Gewaltpr&auml;vention im Strafvollzug Nordrhein-Westfalen, 2007, S.&nbsp;110; Erster Teilbericht der Kommission Gewaltpr&auml;vention im Strafvollzug Nordrhein-Westfalen, 2007, S.&nbsp;64.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref389" name="_ftn389"><span class="MsoFootnoteReference">[382]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Weitere Strategien zur Gewaltpr&auml;vention finden sich bei <i>Walkenhorst</i>, in: Arbeitsstelle Kinder- und Jugendkriminalpr&auml;vention (Hrsg.), Strategien der Gewaltpr&auml;vention im Kindes- und Jugendalter. Eine Zwischenbilanz in sechs Handlungsfeldern, 2007, S.&nbsp;230&nbsp;(236&nbsp;ff.).</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref390" name="_ftn390"><span class="MsoFootnoteReference">[383]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Vgl. hierzu auch BVerfG ZJJ 2006, 197.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref391" name="_ftn391"><span class="MsoFootnoteReference">[384]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Durch die AV vom 13.12.2010 wurde aus dem bisherigen Ombudsmann der Justizvollzugsbeauftragte. Nunmehr wird das Amt von Prof. Dr. Michael Walter ausge&uuml;bt, vgl. <a href="http://www.justizvollzugsbeauftragter.nrw.de" rel="nofollow noopener">http://www.justizvollzugsbeauftragter.nrw.de</a> [20.2.2011]; gesetzliche Grundlage ist &sect;&nbsp;97&nbsp;II JStVollzG-NRW.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref392" name="_ftn392"><span class="MsoFootnoteReference">[385]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <a href="http://www.cpt.coe.int/en/about.htm" rel="nofollow noopener">http://www.cpt.coe.int/en/about.htm</a> [20.2.2011].</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref393" name="_ftn393"><span class="MsoFootnoteReference">[386]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <a href="http://www.antifolterstelle.de" rel="nofollow noopener">http://www.antifolterstelle.de</a> [20.2.2011].</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref394" name="_ftn394"><span class="MsoFootnoteReference">[387]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Daher ist es gut und wichtig, dass nun die Deutsche Forschungsgesellschaft und die Universit&auml;t K&ouml;ln ein Forschungsprojekt zu dieser Thematik durchf&uuml;hren; allerdings erstreckt sich diese lediglich auf den Jugendstrafvollzug, <a href="http://www.gewaltundsuizid.uni-koeln.de" rel="nofollow noopener">http://www.gewaltundsuizid.uni-koeln.de</a> [20.2.2011].</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref395" name="_ftn395"><span class="MsoFootnoteReference">[388]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Plausibel belegt ist der bereits erw&auml;hnte Zusammenhang zur Art der Unterbringung (Einzelhaftraum vs. Gemeinschaftsunterbringung).</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/thema/gewalt-im-strafvollzug-1/">Gewalt im Strafvollzug</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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			</item>
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		<title>Zum Umgang mit Gewalttaten im Strafvollzug  Reaktionen, Sanktionen, Verarbeitungsmechanismen</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/thema/zum-umgang-mit-gewalttaten-im-strafvollzug-reaktionen-sanktionen-verarbeitungsmechanismen-1/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 30 Mar 2011 10:44:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Strafvollzug 2010]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Aus: Jens Puschke (Hrsg.), Strafvollzug in Deutschland. Strukturelle Defizite, Reformbedarf und Alternativen, S. 135-155 I.&#160;&#160;&#160;&#160; Einf&#252;hrung 1.&#160;&#160; Frage&#173;stel&#173;lung Gewaltereignisse &#8211; jedenfalls solche geringerer Intensit&#228;t &#8211; geh&#246;ren zum Alltag des Strafvollzugs.[389] Eine Frage, die sich unmittelbar an diese Erkenntnis anschlie&#223;t, ist: Wie reagieren die verschiedenen Akteure &#8211; also etwa Vollzugsbedienstete, Anstaltsleitungen, aber auch politische Entscheidungstr&#228;ger &#8211; [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/thema/zum-umgang-mit-gewalttaten-im-strafvollzug-reaktionen-sanktionen-verarbeitungsmechanismen-1/">Zum Umgang mit Gewalttaten im Strafvollzug  Reaktionen, Sanktionen, Verarbeitungsmechanismen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Aus: Jens Puschke (Hrsg.), Strafvollzug in Deutschland. Strukturelle Defizite, Reformbedarf und Alternativen, S. 135-155</p>
<h5>I.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Einf&uuml;hrung</h5>
<h5>1.&nbsp;&nbsp; Frage&shy;stel&shy;lung</h5>
<p>Gewaltereignisse &ndash; jedenfalls solche geringerer Intensit&auml;t &ndash; geh&ouml;ren zum Alltag des Strafvollzugs.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn397" name="_ftnref397"><sup>[389]</sup></a> Eine Frage, die sich unmittelbar an diese Erkenntnis anschlie&szlig;t, ist: Wie reagieren die verschiedenen Akteure &ndash; also etwa Vollzugsbedienstete, Anstaltsleitungen, aber auch politische Entscheidungstr&auml;ger &ndash; auf (mutma&szlig;liche und tats&auml;chliche) Gewaltt&auml;tigkeiten im Strafvollzug? Und: Wie rational sind diese Reaktionen und wie tauglich, &auml;hnliche Geschehnisse zuk&uuml;nftig zu verhindern? Mit den folgenden &Uuml;berlegungen sollen einige Dimensionen dieser Fragestellungen ausgelotet werden.</p>
<p>Dabei werden unter Gewaltvorkommnissen hier nur solche Ereignisse verstanden, die mit einer tats&auml;chlichen k&ouml;rperlichen Zwangswirkung einhergehen, also etwa K&ouml;rperverletzungen, N&ouml;tigungen unter Einsatz physischer Gewalt, F&auml;lle sexualisierter Gewalt und nat&uuml;rlich &ndash; die sehr seltenen, aber leider trotzdem vorkommenden &ndash; T&ouml;tungshandlungen.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn398" name="_ftnref398"><sup>[390]</sup></a> Auf F&auml;lle von n&ouml;tigender Drohung beziehen sich die Ausf&uuml;hrungen demzufolge nicht. Dies aber nicht deshalb, weil Formen subtilerer Zwangsaus&uuml;bungen wie sogenanntes Mobbing oder Bullying weniger untersuchungsw&uuml;rdig w&auml;ren, sondern um den Gegenstand klarer eingrenzen zu k&ouml;nnen.</p>
<p>Wenn man &uuml;ber Gewalt im Strafvollzug sprechen will, muss man au&szlig;erdem kl&auml;ren, auf wessen Taten man sich bezieht und wer von ihnen betroffen ist.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn399" name="_ftnref399"><sup>[391]</sup></a> Es kann einerseits um Gewaltt&auml;tigkeiten von <i>Inhaftierten</i> gehen, die sich gegen Mitgefangene, Bedienstete oder &ndash;&nbsp;etwa beim Missbrauch von Vollzugslockerungen&nbsp;&ndash; auch gegen Au&szlig;enstehende richten k&ouml;nnen. Da gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen Gefangenen von diesen Konstellationen allerdings am weitaus h&auml;ufigsten auftreten, werden sich die nachfolgenden &Uuml;berlegungen darauf konzentrieren.</p>
<p>Denkbar w&auml;re es aber auch, sich mit gewaltsamem Vorgehen von <i>Bediensteten</i> gegen&uuml;ber Gefangenen zu besch&auml;ftigen. Schlie&szlig;lich ist es nicht ausgeschlossen, dass Vollzugsbeamte das extreme Machtgef&auml;lle zwischen ihnen und den Inhaftierten zur Aus&uuml;bung (nicht nur von psychischer sondern auch) von physischer Gewalt ausnutzen. Allerdings gibt es hier&uuml;ber &ndash;&nbsp;auch wegen der Abschirmung des Strafvollzuges nach au&szlig;en&nbsp;&ndash; keine verl&auml;sslichen Erkenntnisse. Daher m&ouml;chte ich mich auf einen anderen Aspekt beschr&auml;nken, der mit Gewaltereignissen zwischen Gefangenen eng zusammenh&auml;ngt: Das pflichtwidrige Unterlassen von Bediensteten, Schutzma&szlig;nahmen gegen Gewalttaten unter Gefangenen zu ergreifen. Diese beiden Konstellationen &ndash;&nbsp;Gewaltanwendungen zwischen Gefangenen und die Unterlassungsverantwortlichkeit von Bediensteten&nbsp;&ndash; werden also im Folgenden daraufhin untersucht, wie die einzelnen Akteure des Vollzuges, der Verwaltung und der Politik mit ihnen umgehen.</p>
<h5>2.&nbsp;&nbsp; Das Geschehen in der JVA Siegburg 2006 als Referenz&shy;punkt</h5>
<p>Referenzpunkt dieser &Uuml;berlegungen ist ein Gewaltgeschehen mit den sich daran anschlie&szlig;enden Reaktionen, das in der Strafvollzugspraxis, der Strafrechtswissenschaft und den Medien weite Kreise gezogen hat: Die Ermordung des 20-j&auml;hrigen Jugendstrafgefangenen Hermann H. durch drei mit ihm in einem gemeinsamen Haftraum untergebrachte Mitgefangene in der Justizvollzugsanstalt Siegburg im November 2006.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn400" name="_ftnref400"><span class="MsoFootnoteReference">[392]</span></a></p>
<p>Dass auf diesen Fall Bezug genommen wird, obwohl er schon einige Jahre zur&uuml;ckliegt, hat zwei Gr&uuml;nde: <i>Zum einen</i> sind die Geschehnisse &ndash; anders als die meisten anderen Gewaltvorkommnisse im Strafvollzug und die Reaktionen darauf &ndash; recht gut dokumentiert. Im Urteil des Landgerichts Bonn gegen die drei Jugendstrafgefangenen werden der Ablauf der Verletzungs- und T&ouml;tungshandlungen sowie das Verhalten der Anstaltsbediensteten (vor allem deren Unt&auml;tigkeit) relativ genau geschildert. Au&szlig;erdem hat sich ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss des nordrhein-westf&auml;lischen Landtags mit der Frage befasst, ob die politischen Entscheidungstr&auml;ger eine Verantwortlichkeit f&uuml;r die T&ouml;tung des Hermann H. trifft. Auch wenn das Ergebnis des im Jahr 2008 vorgelegten Teilabschlussberichts ziemlich unbefriedigend ist, so enth&auml;lt er doch zahlreiche relevante Fakten dar&uuml;ber, wie die Bediensteten der Anstalt, die Anstaltsleitung und die politischen Entscheidungstr&auml;ger auf die Geschehnisse in der Justizvollzugsanstalt Siegburg reagiert haben. Das leitet auch zum <i>zweiten Grund</i> &uuml;ber, warum diese Ereignisse in den Blick genommen werden sollen: Es manifestieren sich in ihnen mit besonderer Deutlichkeit die schweren Missst&auml;nde des vermeintlich erzieherisch ausgerichteten Jugendstrafvollzugs, die in sehr &auml;hnlicher Weise auch den vorgeblich auf Resozialisierung zielenden allgemeinen Strafvollzug pr&auml;gen.</p>
<p>Es steht au&szlig;er Frage, dass diese extrem grausame Tat in keinem Fall repr&auml;sentativ f&uuml;r den gesamten Strafvollzug ist. Allerdings handelt es sich &ndash; anders als es der Untersuchungsausschuss glauben machen will &ndash; nicht um ein &bdquo;einmaliges, rational nicht begreifliches Ereignis&ldquo;<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn401" name="_ftnref401"><sup>[393]</sup></a>. So haben sich etwa im Oktober 2001 im th&uuml;ringischen Ichtershausen<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn402" name="_ftnref402"><sup>[394]</sup></a> oder im Mai 2002 im nordrhein-westf&auml;lischen Heinsberg<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn403" name="_ftnref403"><sup>[395]</sup></a> in ihrem Ablauf und ihrer Brutalit&auml;t sehr &auml;hnliche Gewalttaten unter Jugendstrafgefangenen ereignet. Auch in der Justizvollzugsanstalt Siegburg selbst wurden schon vor der Tat im Jahr 2006 Misshandlungen unter gemeinsam untergebrachten Gefangenen dokumentiert.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn404" name="_ftnref404"><sup>[396]</sup></a> Dennoch sind derartige schwerste Gewalttaten im Strafvollzug &ndash; zum Gl&uuml;ck &ndash; sehr ungew&ouml;hnlich. Aber die Missst&auml;nde, die sich bei der Aufarbeitung der Geschehnisse von Siegburg gezeigt haben, sind sicher nicht ungew&ouml;hnlich, sondern bezeichnend f&uuml;r den Zustand unseres Strafvollzugssystems. Bis heute hat sich daran nichts Grundlegendes ge&auml;ndert. Es lohnt sich daher auf diesen Fall zu schauen, um die Stellschrauben offenzulegen, an denen gedreht werden m&uuml;sste, um das Auftreten von Gewaltvorkommnissen so weit wie m&ouml;glich zu verhindern und den Schutzauftrag, den der Staat mit der Inhaftierung &uuml;bernimmt<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn405" name="_ftnref405"><sup>[397]</sup></a>, einzul&ouml;sen.</p>
<h5>3.&nbsp;&nbsp;Die&nbsp;Chronologie&nbsp;der&nbsp;Gewalttat&nbsp;und&nbsp;die&nbsp;sie&nbsp;erm&ouml;g&shy;li&shy;chenden<br />Umst&auml;nde und Abl&auml;ufe des Straf&shy;voll&shy;zugs</h5>
<p>Weil die nachfolgenden Ausf&uuml;hrungen daran ankn&uuml;pfen werden, sollen das Geschehen in der Justizvollzugsanstalt Siegburg und die sich unmittelbar daran anschlie&szlig;enden Ereignisse kurz in Erinnerung gerufen werden. Dabei geht es weniger darum, die kaum fassbare Brutalit&auml;t der Tat wiederzugeben, als aufzuzeigen, wie die Gewalthandlungen der drei Jugendstrafgefangenen und die institutionellen Missst&auml;nde bzw. Vers&auml;umnisse ineinandergreifen.</p>
<p>Am Samstag, den 11. November 2006, gegen Mittag beginnen drei Jugendstrafgefangene in einer Gemeinschaftshaftzelle der Justizvollzugsanstalt Siegburg ihren vierten Mith&auml;ftling zu misshandeln.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn406" name="_ftnref406"><sup>[398]</sup></a> Unter anderem zwingen sie ihn, ein Gemisch aus Wasser, Salz und Chili zu trinken und anschlie&szlig;end sein Erbrochenes zu essen. Au&szlig;erdem schlagen und treten sie ihn so heftig, dass bei der sp&auml;teren Obduktion Einblutungen bis in die tieferen Muskelschichten festgestellt werden.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn407" name="_ftnref407"><sup>[399]</sup></a> Um 15:15 Uhr betritt ein Bediensteter den Haftraum, um sich vor dem Einschluss zum Wochenende von den Gefangenen zu verabschieden. Dabei bleibt er in der Zellent&uuml;r stehen, so dass er die Kopfseite des Bettes von Hermann H. nicht einsehen kann.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn408" name="_ftnref408"><sup>[400]</sup></a> Als der Bedienstete nach ihm fragt, antwortet H. &bdquo;ohne weiteren Zusatz&ldquo;, er liege im Bett.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn409" name="_ftnref409"><sup>[401]</sup></a> Der Beamte sch&ouml;pft keinen Verdacht und verl&auml;sst die Zelle. Ab diesem Zeitpunkt bleiben die vier Gefangenen bis zum n&auml;chsten Morgen sich selbst &uuml;berlassen.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn410" name="_ftnref410"><sup>[402]</sup></a></p>
<p>Anschlie&szlig;end setzen die drei M&auml;nner die Misshandlungen fort. H. wird unter anderem mehrfach zum Oralverkehr gezwungen und mit dem Stiel eines Handfegers vergewaltigt. Danach gelingt es H., die Lichtrufanlage zu bet&auml;tigen. Ein Beamter, dessen Identit&auml;t sich sp&auml;ter nicht mehr kl&auml;ren l&auml;sst<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn411" name="_ftnref411"><sup>[403]</sup></a>, meldet sich &uuml;ber die Gegensprechanlage und fragt, was los ist. W&auml;hrend zwei der Gefangenen H. von der Anlage wegziehen und ihm den Mund zuhalten, erkl&auml;rt der dritte, er habe die &bdquo;Ampel&ldquo; aus Versehen bet&auml;tigt. Der Bedienstete gibt &bdquo;sich mit dieser Erkl&auml;rung zufrieden und verfolgt(e) die Sache nicht weiter.&ldquo;<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn412" name="_ftnref412"><sup>[404]</sup></a></p>
<p>Die drei M&auml;nner beschlie&szlig;en, ihr Opfer f&uuml;r dessen Versuch, um Hilfe zu rufen, zu bestrafen.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn413" name="_ftnref413"><sup>[405]</sup></a> Sie fesseln und knebeln H., um ihn anschlie&szlig;end weiter zu treten und zu schlagen. Sp&auml;ter diskutieren sie ausf&uuml;hrlich, ob sie H. durch Erh&auml;ngen t&ouml;ten und anschlie&szlig;end einen Suizid vort&auml;uschen sollten.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn414" name="_ftnref414"><sup>[406]</sup></a> Zu ihrer Entscheidungsfindung erstellen sie eine Pro-und-Contra-Liste. Anschlie&szlig;end setzen sie ihre Misshandlungen fort. Dabei schleudern sie ihr Opfer auch gegen Tische und St&uuml;hle. Das verursacht so erheblichen L&auml;rm, dass sich die Gefangenen des darunterliegenden Haftraumes gegen 21:00 Uhr &uuml;ber die Lichtrufanlage beim Allgemeinen Vollzugsdienst dar&uuml;ber beschweren. Daraufhin betreten zwei Beamte die Tatzelle.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn415" name="_ftnref415"><sup>[407]</sup></a> H. liegt mittlerweile auf dem Bett. Nach den stundenlangen Misshandlungen ist er bereits schwer verletzt. Auch sein Gesicht muss erheblich geschwollen sein.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn416" name="_ftnref416"><sup>[408]</sup></a> Da die anderen Gefangenen ihm zuvor eingesch&auml;rft haben, sich ruhig zu verhalten, blickt H. die Bediensteten nur an und bewegt sich kurz. Auf Nachfrage der Beamten erkl&auml;rt einer der drei anderen Inhaftierten den L&auml;rm damit, dass sie die Zelle aufger&auml;umt und dabei Tische und St&uuml;hle verr&uuml;ckt h&auml;tten. Damit geben sich die Bediensteten zufrieden und verlassen die Zelle.</p>
<p>Danach beginnen die drei M&auml;nner ihren T&ouml;tungsplan umzusetzen.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn417" name="_ftnref417"><sup>[409]</sup></a> Sie zwingen H., sich zu erh&auml;ngen. Nach mehreren Versuchen, die wegen untauglicher Strangulationswerkzeuge erfolglos bleiben, tritt zwischen 23:00 und 24:00 Uhr, also fast zw&ouml;lf Stunden nach Beginn der ersten Misshandlungen, der Tod des H. ein. Am n&auml;chsten Morgen melden die drei M&auml;nner den Tod ihres Opfers und geben ihn als Selbstt&ouml;tung aus. Auch von Seiten der Justizvollzugsanstalt wird zun&auml;chst von einem tragischen Suizid gesprochen, dessen Risiko unter anderem durch die gemeinschaftliche Unterbringung habe vermindert werden sollen.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn418" name="_ftnref418"><sup>[410]</sup></a></p>
<h5>II.&nbsp;&nbsp;&nbsp; Reaktionen auf (mutma&szlig;liche) Gewalttaten unter Gefangenen</h5>
<p>Hat sich ein Gewaltvorkommnis zwischen Gefangenen ereignet, so kann auf verschiedenen Ebenen und auf unterschiedliche Art darauf reagiert werden.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn419" name="_ftnref419"><sup>[411]</sup></a></p>
<h5>1.&nbsp;&nbsp; Wahrnehmung und Bekannt&shy;werden </h5>
<p>Eine Reaktion der Bediensteten und aller anderen Entscheidungstr&auml;ger ist &uuml;berhaupt nur m&ouml;glich, wenn sie von der Gewalttat Kenntnis erlangen. Dabei kommt den Beamten des Allgemeinen Vollzugsdienstes eine zentrale Bedeutung zu, weil sie diejenigen sind, die mit den Inhaftierten in einem regelm&auml;&szlig;igen Alltags-Kontakt stehen und damit am ehesten auf Konflikte und Auseinandersetzungen aufmerksam werden k&ouml;nnen. Das Problem dabei ist aber, dass es in der Gefangenengesellschaft sehr wirksame Mechanismen gibt, die daf&uuml;r sorgen, dass sich die Gewaltbetroffenen den Vollzugsbediensteten nicht offenbaren. Man spricht daher auch von einem &bdquo;Kooperationsverbot&ldquo; in der Subkultur des Gef&auml;ngnisses.</p>
<p>Selbst bei t&ouml;dlichen Gewalteinwirkungen kann es den Anstaltsbediensteten entgehen, dass eine Fremdeinwirkung vorliegt, wenn es den T&auml;tern gelingt, die T&ouml;tung wie einen Suizid aussehen zu lassen, wie es auch die drei Gefangenen in Siegburg zun&auml;chst versucht haben. Daher ist es durchaus denkbar, dass es auch bei T&ouml;tungsdelikten im Strafvollzug ein relevantes Dunkelfeld gibt.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn420" name="_ftnref420"><sup>[412]</sup></a></p>
<p>Deshalb ist einer der wichtigsten Aspekte einer ad&auml;quaten Reaktion auf Gewaltereignisse die gesch&auml;rfte Aufmerksamkeit der einzelnen Bediensteten.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn421" name="_ftnref421"><sup>[413]</sup></a> Wenn das eigentliche Ziel, Gef&auml;hrdungspotentiale schon im Vorfeld zu erkennen und ihnen wirksam zu begegnen, nicht erreicht werden kann, so m&uuml;ssen wenigstens die sichtbaren Anzeichen einer gewaltsamen Auseinandersetzung (wie etwa Verletzungsfolgen oder bestimmte Verhaltens&auml;nderungen beim Opfer) wahrgenommen werden. Nur so k&ouml;nnen die erforderlichen Behandlungs-, Hilfs- und Schutzma&szlig;nahmen eingeleitet und weitere Gewalttaten und Eskalationen vermieden werden. Diese Sensibilit&auml;t erfordert zum Beispiel auch einen verantwortungsvollen Umgang mit der Kontaktaufnahme der Gefangenen &uuml;ber die Rufanlage. Anders als im November 2006 in Siegburg geschehen, d&uuml;rfen sich Vollzugsbedienstete mit der Erkl&auml;rung &bdquo;Ich habe mich verdr&uuml;ckt&ldquo; nicht einfach zufrieden geben.</p>
<p>Notwendig ist au&szlig;erdem ein gewisses Ma&szlig; an Vertrauen. Den Bediensteten muss es gelingen, deutlich zu machen, dass ein Gefangener in Bedr&auml;ngnis &ndash; zumal in wortw&ouml;rtlich existentieller Bedr&auml;ngnis &ndash;&nbsp;von Seiten der Anstalt wirksamen Schutz erwarten kann. Auch dies scheint in Siegburg nicht der Fall gewesen zu sein. Dass H. sich keinem der Vollzugsbeamten offenbarte, die w&auml;hrend seines Martyriums f&uuml;r ihn erreichbar gewesen w&auml;ren, zeigt ein eklatantes Fehlen von Vertrauen gegen&uuml;ber dem von staatlicher Seite zu erwartenden Schutz.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn422" name="_ftnref422"><sup>[414]</sup></a> Ein solches Vertrauen kann aber nur entstehen, wenn die Betreuung durch die Vollzugsbediensteten von Kontinuit&auml;t gekennzeichnet ist. Dass dies in Siegburg nicht gew&auml;hrleistet war, zeigt sich u.a. darin, dass die Bediensteten je nach Bedarf abteilungs&uuml;bergreifend, also mal im Jugend- und mal im Allgemeinen Strafvollzug eingesetzt wurden.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn423" name="_ftnref423"><sup>[415]</sup></a></p>
<h5>2.&nbsp;&nbsp; Reaktionen innerhalb der Anstalt</h5>
<p>Gelangt den Vollzugsbediensteten &ndash;&nbsp;aufgrund ihrer Aufmerksamkeit oder allzu augenf&auml;lligen Verletzungsfolgen&nbsp;&ndash; eine gewaltsame Auseinandersetzung zur Kenntnis, so kommen bereits innerhalb der Anstalt sehr unterschiedliche Reaktionen in Betracht.</p>
<p>a)&nbsp;&nbsp; Unmittelbare Schutzma&szlig;nahmen zugunsten des mutma&szlig;lichen Opfers</p>
<p>Einerseits k&ouml;nnen kurzfristige Interventionen erforderlich sein.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn424" name="_ftnref424"><sup>[416]</sup></a> Zum Schutz des mutma&szlig;lichen Opfers vor weiteren Sch&auml;digungen m&uuml;ssen zumeist Ma&szlig;nahmen zur r&auml;umlichen Trennung vom mutma&szlig;lichen Angreifer ergriffen werden. Oftmals wird die Unterbringung des Aggressors in einem besonders gesicherten Haftraum angeordnet.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn425" name="_ftnref425"><sup>[417]</sup></a> In Betracht kommt aber auch die Verlegung von Gefangenen in eine andere Abteilung oder sogar in eine andere Justizvollzugsanstalt. Zudem m&uuml;ssen teilweise auch sofortige medizinische oder psychologische Ma&szlig;nahmen zur Betreuung von Verletzten durch die Fachdienste eingeleitet werden.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn426" name="_ftnref426"><sup>[418]</sup></a></p>
<p>Gegen&uuml;ber dem mutma&szlig;lichen Gewaltt&auml;ter kommt, wenn ihm ein schuldhafter Pflichtenversto&szlig; nachgewiesen werden kann, eine disziplinarische Ahndung in Betracht. Empirischen Erkenntnissen zufolge werden gegen&uuml;ber den meisten erfassten Gewaltdelinquenten Disziplinarma&szlig;nahmen verh&auml;ngt.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn427" name="_ftnref427"><sup>[419]</sup></a> Dabei sind das Verbot der Teilnahme an gemeinschaftlichen Veranstaltungen, die getrennte Unterbringung w&auml;hrend der Freizeit und Arrest die h&auml;ufigsten Sanktionen. Angeordnet werden Disziplinarma&szlig;nahmen vom Anstaltsleiter bzw. &ndash;&nbsp;bei &Uuml;bertragung der Befugnis&nbsp;&ndash; vom Teilanstalts- oder Abteilungsleiter.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn428" name="_ftnref428"><sup>[420]</sup></a> Bei schwereren Verst&ouml;&szlig;en soll vor der Entscheidung eine Disziplinarkonferenz mit den an der Behandlung des betreffenden Gefangenen beteiligten Personen stattfinden.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn429" name="_ftnref429"><sup>[421]</sup></a></p>
<p>Von vielen Praktikern und Politikern wird &ndash;&nbsp;durchaus zu Recht&nbsp;&ndash; gefordert, nach dem Bekanntwerden eines Gewaltvorkommnisses schnell und eindeutig ein Zeichen gegen Gewalt und f&uuml;r die Solidarisierung mit dem Gewaltbetroffenen zu setzen.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn430" name="_ftnref430"><sup>[422]</sup></a> Dies ist allerdings insofern schwierig, als K&ouml;rperverletzungen unter Gefangenen oftmals durch gegenseitige Provokationen und Beleidigungen eingeleitet werden.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn431" name="_ftnref431"><sup>[423]</sup></a> Dadurch wird eine eindeutige Zuweisung der Rollen des Angreifers bzw. Opfers erschwert und teilweise mehr oder weniger zuf&auml;llig danach vorgenommen, wer die schwereren k&ouml;rperlichen Verletzungen davontr&auml;gt.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn432" name="_ftnref432"><sup>[424]</sup></a></p>
<p>Besonders problematisch wird diese Forderung dann, wenn auch in diesem Zusammenhang die Kampf-Rhetorik Einzug h&auml;lt: Im Bericht des Untersuchungsausschusses ist von &bdquo;Ma&szlig;nahmen zur Bek&auml;mpfung der Gewalt unter Gefangenen&ldquo;<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn433" name="_ftnref433"><sup>[425]</sup></a> die Rede. Klar ist, dass Gewalt als Kommunikationsmittel zur Regelung von Konflikten im Vollzug ge&auml;chtet werden muss. Aber es hilft nicht weiter, gewaltt&auml;tig agierende Gefangene &uuml;ber ihre Inhaftierung hinaus noch weiter zu stigmatisieren. Stattdessen muss der Grundsatz der Verh&auml;ltnism&auml;&szlig;igkeit gewahrt sein und zus&auml;tzlich bedacht werden, dass zu einschneidende Ma&szlig;nahmen auch gewaltf&ouml;rdernde Effekte produzieren k&ouml;nnen.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn434" name="_ftnref434"><sup>[426]</sup></a> Au&szlig;erdem muss der Vollzugsalltag auch von einem Umgang gepr&auml;gt sein, der &uuml;berhaupt kommunikative Alternativen zu gewaltsamem Vorgehen er&ouml;ffnet.</p>
<p>&Uuml;ber die genannten Ma&szlig;nahmen hinaus k&ouml;nnen Gewaltt&auml;tigkeiten noch weiterreichende Vollzugsentscheidungen gegen&uuml;ber dem mutma&szlig;lichen Gewaltt&auml;ter zur Folge haben. Sie k&ouml;nnen zum Beispiel negativ bei der Eignungspr&uuml;fung f&uuml;r Vollzugslockerungen ber&uuml;cksichtigt werden oder zur Verlegung vom offenen in den geschlossenen Vollzug f&uuml;hren.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn435" name="_ftnref435"><sup>[427]</sup></a></p>
<p>Sehr uneinheitlich wird in den Justizvollzugsanstalten die Entscheidung dar&uuml;ber gehandhabt, ob bei einer gewaltt&auml;tigen Auseinandersetzung zwischen Gefangenen auch Strafanzeige zu erstatten ist. In einigen Anstalten scheint fast jedes Gewaltereignis zur Anzeige gebracht zu werden, w&auml;hrend in anderen fast nie die Polizei eingeschaltet wird.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn436" name="_ftnref436"><sup>[428]</sup></a> Rechtlich ist die Verh&auml;ngung von Disziplinarma&szlig;nahmen auch neben der Einleitung eines Straf- oder Bu&szlig;geldverfahrens zul&auml;ssig.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn437" name="_ftnref437"><sup>[429]</sup></a> Dennoch scheint insgesamt ein erheblicher Anteil der bekanntgewordenen Gewaltvorf&auml;lle im Vollzug ausschlie&szlig;lich anstaltsintern erledigt zu werden.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn438" name="_ftnref438"><sup>[430]</sup></a> Umgekehrt werden nicht alle von den Anstaltsleitungen angezeigten mutma&szlig;lichen Delikte auch disziplinarisch geahndet. Teilweise wird auf Disziplinarma&szlig;nahmen dann verzichtet, wenn aufgrund des eingeleiteten Strafverfahrens mit einer Verurteilung zu einer Strafsanktion gerechnet wird.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn439" name="_ftnref439"><sup>[431]</sup></a></p>
<p>Ebenso unterschiedlich wie die Praxis der Anzeigeerstattung ist die Handhabung der Berichtspflichten der Anstalten gegen&uuml;ber den Aufsichtsbeh&ouml;rden.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn440" name="_ftnref440"><sup>[432]</sup></a> In Nordrhein-Westfalen galt zum Beispiel bis zu den Ereignissen in Siegburg eine &bdquo;Anordnung&ldquo;, nach der Vorkommnisse von &bdquo;erheblicher Tragweite&ldquo; oder &bdquo;&uuml;ber&ouml;rtlicher Bedeutung&ldquo; berichtet werden sollten; Gewaltvorf&auml;lle wurden nicht explizit als berichtspflichtig benannt.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn441" name="_ftnref441"><sup>[433]</sup></a> Demgegen&uuml;ber wird etwa in einem baden-w&uuml;rttembergischen Erlass die Pflicht zur Meldung von Gewalt unter Gefangenen ausdr&uuml;cklich genannt, allerdings nur, wenn die Folgen erheblich sind. Das soll insbesondere dann der Fall sein, wenn das Opfer aufgrund der Verletzungen arbeitsunf&auml;hig geworden ist.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn442" name="_ftnref442"><sup>[434]</sup></a> Diese Unterschiedlichkeit der Erfassung von Gewaltvorf&auml;llen erschwert im &Uuml;brigen die Gewinnung von systematischen Erkenntnissen &uuml;ber das Ph&auml;nomen &bdquo;Gewalt im Strafvollzug&ldquo;.</p>
<h5>3.&nbsp;&nbsp; Reaktionen der Straf&shy;ver&shy;fol&shy;gungs&shy;be&shy;h&ouml;rden</h5>
<p>Von den Strafverfahren, die aufgrund einer Strafanzeige der Anstaltsleitungen oder Aufsichtsbeh&ouml;rden eingeleitet werden, stellen die Staatsanwaltschaften einen relevanten Anteil &ndash;&nbsp;zumeist nach &sect;&nbsp;154 StPO&nbsp;&ndash; ein.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn443" name="_ftnref443"><sup>[435]</sup></a> Das d&uuml;rfte auch damit zu tun haben, dass die Staatsanwaltschaften vor der Verfolgung von Taten zur&uuml;ckschrecken, zu deren Beweis nur die Aussage eines verurteilten Straft&auml;ters zur Verf&uuml;gung steht. Nach US-amerikanischen Studien bef&uuml;rchten die Strafverfolgungsbeh&ouml;rden, dass die Bereitschaft des Gefangenen zur Kooperation eingeschr&auml;nkt ist und das Gericht den Zeugen als unglaubw&uuml;rdig ansehen wird.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn444" name="_ftnref444"><sup>[436]</sup></a> Ungeachtet gro&szlig;er Unterschiede in den Gerichtssystemen d&uuml;rfte das in der Tendenz auch f&uuml;r das bundesdeutsche Strafrechtswesen gelten.</p>
<p>Anders ist dies allerdings bei schwerwiegenden Gewaltdelikten zwischen Gefangenen, die &ndash;&nbsp;wie der Fall in Siegburg&nbsp;&ndash; auch gro&szlig;e &ouml;ffentliche Aufmerksamkeit erregen. Hier stehen die Strafverfolgungsbeh&ouml;rden und Gerichte auch unter gro&szlig;em medialen Druck, eine Strafe zu verh&auml;ngen, die die &ouml;ffentliche Erregung wieder beruhigt. Auch daf&uuml;r ist der Siegburger Fall ein Beispiel:<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn445" name="_ftnref445"><sup>[437]</sup></a> Das Landgericht Bonn hat den zur Tatzeit noch jugendlichen Angeklagten zur H&ouml;chststrafe von zehn Jahren, die beiden bereits heranwachsenden Angeklagten nach allgemeinem Strafrecht zu 14 bzw. 15 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Von der M&ouml;glichkeit, die beiden Heranwachsenden nach Jugendstrafrecht zu verurteilen, wurde also kein Gebrauch gemacht.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn446" name="_ftnref446"><sup>[438]</sup></a> Bei dem Angeklagten, der als Hauptakteur gilt, wurde &ndash;&nbsp;nach der Revision der Staatsanwaltschaft zum Bundesgerichtshof<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn447" name="_ftnref447"><sup>[439]</sup></a>&nbsp;&ndash; zus&auml;tzlich die Sicherungsverwahrung vorbehalten.</p>
<h5>4.&nbsp;&nbsp; Adminis&shy;tra&shy;tive und politische Reaktionen </h5>
<p>Schwere oder gar t&ouml;dliche Gewalttaten unter Inhaftierten verletzen die gesellschaftliche Erwartung, dass der Staat den Schutz von in seiner Obhut befindlichen, existentiell bedr&auml;ngten Gefangenen gew&auml;hrleistet. Diese Erwartungsverletzung verlangt nach gesellschaftlicher Verarbeitung.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn448" name="_ftnref448"><sup>[440]</sup></a> Im Fall Siegburg fand diese Verarbeitung ihren Ausdruck u.a. in Parlamentsdebatten, in der Schaffung einer Kommission zur Gewaltpr&auml;vention im Strafvollzug (sog. Werthebach-Kommission), in der Einrichtung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses und in Presseverlautbarungen des zust&auml;ndigen Justizministeriums.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn449" name="_ftnref449"><span class="MsoFootnoteReference">[441]</span></a></p>
<p>Das Produkt dieser Verarbeitungsmaschinerie ist die gro&szlig;e &ouml;ffentliche Beruhigung: Niemand ist schuld, au&szlig;er den drei Jugendlichen selbst. Der Bericht des Untersuchungsausschusses beispielsweise liest sich wie eine Verteidigungsschrift f&uuml;r die zur Tatzeit amtierende Justizministerin Roswitha M&uuml;ller-Piepenk&ouml;tter. Sie und die &uuml;brigen politischen Entscheidungstr&auml;ger werden von jeder Verantwortung freigestellt. Soweit &uuml;berhaupt Vers&auml;umnisse festgestellt werden, werden sie ausschlie&szlig;lich dem Vorg&auml;nger M&uuml;ller-Piepenk&ouml;tters, Wolfgang Gerhards, angelastet.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn450" name="_ftnref450"><sup>[442]</sup></a> So sei es &bdquo;als tragisch zu bezeichnen, dass sich der schreckliche Vorfall vom 11.11.2006 zu einer Zeit ereignete, in der die Justizministerin als erste &uuml;berhaupt bereits mit viel Druck an der Schaffung von Grundlagen f&uuml;r Ma&szlig;nahmen zur Bek&auml;mpfung der Gewalt im Justizvollzug mit der z&uuml;gig organisierten und durchgef&uuml;hrten Studie des Kriminologischen Dienstes arbeiten lie&szlig;.&ldquo;<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn451" name="_ftnref451"><sup>[443]</sup></a></p>
<p>Die Belegung eines f&uuml;r drei Gefangene ausgelegten Haftraumes mit vier Personen, darunter zweien, die als &bdquo;potentiell gewaltt&auml;tig einzusch&auml;tzen waren&ldquo;<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn452" name="_ftnref452"><sup>[444]</sup></a>, wird den politisch Verantwortlichen nicht vorgeworfen. Im Gegenteil: Es habe &bdquo;hinreichende strukturelle Ma&szlig;nahmen&ldquo; gegeben, &bdquo;um mit dem (&#8230;) Haftplatzmangel organisatorisch umzugehen&ldquo;.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn453" name="_ftnref453"><sup>[445]</sup></a> Dazu h&auml;tten die &bdquo;gut funktionierenden Systeme zum Ausgleich der Gefangenenzahlen&ldquo; gedient. Ebenso habe ein &bdquo;in der Praxis hinreichend erprobtes Verfahren&ldquo; bestanden, &bdquo;um die Gemeinschaftshaftf&auml;higkeit der einzelnen Gefangenen zu &uuml;berpr&uuml;fen&ldquo;.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn454" name="_ftnref454"><sup>[446]</sup></a></p>
<p>Da dieses Verfahren in der R&uuml;ckschau offensichtlich versagt hat, fragt es sich doch, worin es bestanden haben soll. Nach Angaben des damaligen Anstaltsleiters beruhte die Vertr&auml;glichkeitspr&uuml;fung in erster Linie auf der Berufserfahrung und dem &bdquo;Fingerspitzengef&uuml;hl&ldquo; der Bereichsleiter und Abteilungsbeamten.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn455" name="_ftnref455"><sup>[447]</sup></a> Dabei zogen sie die Gefangenenpersonalakte heran, in der sich das Strafurteil befinden konnte, aber nicht musste. Die Tatsache, dass ein Gefangener wegen eines Gewaltdelikts verurteilt war, habe erst einmal nicht gegen eine Zusammenlegung mit anderen Gefangenen gesprochen, weil dies f&uuml;r die meisten Jugendstrafgefangenen gelte. Nach der Zusammenlegung sei aber beobachtet worden, ob sich die Entscheidung bew&auml;hre. Dass die tats&auml;chlich entscheidenden Kriterien, zu denen u.a. die Art der strafrechtlichen Vorbelastungen, bisherige Gewaltvorkommnisse, Alter, physischer Reifezustand, bisherige Hafterfahrung, ethnische Zugeh&ouml;rigkeit zu z&auml;hlen sind, gezielt ber&uuml;cksichtigt werden, musste allerdings nach dem Vorfall in Siegburg erst vom Justizministerium angeordnet werden.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn456" name="_ftnref456"><sup>[448]</sup></a></p>
<p>Auch das schutzlose Ausgeliefertsein des Hermann H. wird niemandem zur Last gelegt. Schlie&szlig;lich habe mit der Zellenkommunikationsanlage den Gefangenen eine Notrufm&ouml;glichkeit zur Verf&uuml;gung gestanden.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn457" name="_ftnref457"><sup>[449]</sup></a> Dass sich diese Anlage f&uuml;r den Gefangenen H. allerdings nicht als wirkliche Notrufm&ouml;glichkeit erwiesen hat, wird dabei ausgespart. Da klingt es fast zynisch, wenn der Untersuchungsausschuss es &bdquo;begr&uuml;&szlig;t, dass aufgrund der Ereignisse aus der schrecklichen Tat (&#8230;) die Beamten (&#8230;) nunmehr gehalten sind, die Haftzellen auch bei einem &sbquo;versehentlichen&rsquo; Bet&auml;tigen der Kommunikationsanlage zu &uuml;berpr&uuml;fen&ldquo;<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn458" name="_ftnref458"><sup>[450]</sup></a>.</p>
<p>Es soll hier keinesfalls behauptet werden, dass einzelne Akteure eine <i>individuelle</i> Verantwortlichkeit trifft. Aber es erscheint doch offenkundig, dass strukturelle M&auml;ngel in der Belegung der Haftr&auml;ume vorhanden waren und zum gro&szlig;en Teil noch sind. Diese aufzudecken und zu beseitigen, dazu scheinen die genannten Aufarbeitungsmechanismen wenig geeignet. Sie dienen stattdessen der politischen Stabilisierung und dem Machterhalt der Verantwortlichen.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn459" name="_ftnref459"><sup>[451]</sup></a></p>
<p>Immerhin hat der tragische Vorfall von Siegburg dazu gef&uuml;hrt, dass einige &ndash;&nbsp;zum Teil l&auml;ngst &uuml;berf&auml;llige&nbsp;&ndash; Ma&szlig;nahmen getroffen wurden. Als Sofortma&szlig;nahmen<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn460" name="_ftnref460"><sup>[452]</sup></a> hat das nordrhein-westf&auml;lische Justizministerium beispielsweise landesweit die Belegung von Gemeinschaftshaftr&auml;umen mit mehr als zwei Gefangenen untersagt, erh&ouml;hte Anforderungen an die Zusammenlegung von Gefangenen vorgeschrieben und verst&auml;rkte optische und akustische Kontrollen in den Abend- und Nachtstunden angeordnet. Speziell in der Justizvollzugsanstalt Siegburg wurden einige besonders eklatante M&auml;ngel behoben,<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn461" name="_ftnref461"><sup>[453]</sup></a> indem zus&auml;tzliche Personalstellen geschaffen, das Sportangebot erweitert, die Besuchszeiten f&uuml;r ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer ausgeweitet, die Aufschlusszeiten verl&auml;ngert und neue arbeitstherapeutische Ma&szlig;nahmen eingef&uuml;hrt wurden. Au&szlig;erdem wurde der rechtswidrige Zustand des Mischvollzuges<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn462" name="_ftnref462"><sup>[454]</sup></a> aufgehoben. Seit April 2009 ist die Justizvollzugsanstalt Siegburg nun eine reine Jugendvollzugsanstalt.</p>
<h5>5.&nbsp;&nbsp; Mediale Verar&shy;bei&shy;tung</h5>
<p>F&uuml;r die Medien ist die Realit&auml;t des Strafvollzugs und damit auch das Problem der Gewalt unter Inhaftierten ganz &uuml;berwiegend uninteressant. Das mag vielleicht auch darauf zur&uuml;ckzuf&uuml;hren sein, dass der &bdquo;Entzug von Sicherheit&ldquo;<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn463" name="_ftnref463"><sup>[455]</sup></a> bei Strafgefangenen von Teilen der Bev&ouml;lkerung als Teil der &bdquo;verdienten&ldquo; Strafe angesehen wird.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn464" name="_ftnref464"><sup>[456]</sup></a> Offenkundig taugt das Anliegen, ein komplexes System wie den Strafvollzug zu reformieren, nicht zur vereinfachenden und polarisierenden Darstellung in den Medien. Die Parteinahme f&uuml;r verurteilte Straft&auml;ter als Rechtssubjekte schon gar nicht. Anders ist das nur, wenn Prominente inhaftiert werden oder sich spektakul&auml;re Gewalttaten ereignen wie diejenige in der Justizvollzugsanstalt Siegburg. Dann kocht das &ouml;ffentliche Interesse hoch, ebbt aber nach Abschluss der justiziellen Aufarbeitung des betreffenden Falls ebenso schnell wieder ab.</p>
<h5>III.&nbsp;&nbsp; Reaktionen auf (mutma&szlig;&shy;li&shy;ches) Unterlassen von Schutz&shy;ma&szlig;&shy;nahmen durch Bedienstete</h5>
<p>Nachdem auf die verschiedenen Formen von Reaktionen auf Gewalttaten von Gefangenen hingewiesen wurde, sollen auch die Reaktionen auf (mutma&szlig;liches) strafbares Unterlassen von Schutzma&szlig;nahmen durch Bedienstete kurz am Beispiel des Gewaltgeschehens in Siegburg dargestellt werden.</p>
<p>Kann einem Bediensteten ein schuldhaftes Unterlassen von gebotenen Hilfs- und Schutzma&szlig;nahmen gegen&uuml;ber &Uuml;bergriffen zwischen Gefangenen nachgewiesen werden, so k&ouml;nnen gegen ihn <i>Disziplinarma&szlig;nahmen</i> nach den jeweils geltenden beamtenrechtlichen Vorschriften verh&auml;ngt werden.<b> </b>Daneben kann nat&uuml;rlich bei Verdacht eines strafbaren Unterlassens von Bediensteten <i>Strafanzeige</i> bei den Strafverfolgungsbeh&ouml;rden erstattet werden.<b> </b></p>
<p>Im Fall Siegburg wurden Ermittlungsverfahren gegen die beiden Bediensteten eingeleitet, die f&uuml;r die Zusammenlegung der Gefangenen verantwortlich waren, au&szlig;erdem gegen die zwei Bediensteten, die am Tattag Dienst hatten und zur Kontrolle die Tatzelle betraten, sowie gegen den damaligen Leiter der Justizvollzugsanstalt Siegburg. F&uuml;r alle f&uuml;nf Beschuldigten ist die Staatsanwaltschaft Bonn zu dem Ergebnis gekommen, dass kein hinreichender Tatverdacht besteht, und hat die Verfahren nach &sect;&nbsp;170&nbsp;II StPO eingestellt.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn465" name="_ftnref465"><sup>[457]</sup></a></p>
<p>Den Bediensteten, die die Tatzelle kontrollierten, k&ouml;nne kein strafrechtlicher Vorwurf daraus gemacht werden, H. nicht gezielt angesprochen zu haben. Schlie&szlig;lich sei die Zelle nur von einer &ndash;&nbsp;zum Teil mit dunkler Farbe angestrichenen&nbsp;&ndash; Neonr&ouml;hre beleuchtet worden.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn466" name="_ftnref466"><sup>[458]</sup></a> Da der Haftraum einen &bdquo;umger&auml;umten Eindruck&ldquo; gemacht habe, sei auch die Erkl&auml;rung der Inhaftierten, es seien M&ouml;bel ger&uuml;ckt worden, nicht als &bdquo;blo&szlig;es Abwimmeln&ldquo; der Beamten erkennbar gewesen.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn467" name="_ftnref467"><sup>[459]</sup></a></p>
<p>Der Vollzugsbeamte, der auf die Bet&auml;tigung der Lichtrufanlage antwortete, dann aber keine weiteren Schritte einleitete, war &ndash;&nbsp;wie schon erw&auml;hnt&nbsp;&ndash; &bdquo;nicht mehr identifizierbar&ldquo;.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn468" name="_ftnref468"><sup>[460]</sup></a> Ohnehin &ndash;&nbsp;so stellte die Staatsanwaltschaft fest&nbsp;&ndash; handele es sich bei der &bdquo;Ampel&ldquo; nicht um eine Notrufanlage. Auch habe es keine &bdquo;spezielle Dienstanweisung&ldquo; gegeben, wie auf eine Bet&auml;tigung der Anlage zu reagieren sei. Daher k&ouml;nne auch kein strafrechtlicher Vorwurf erhoben werden, wenn sich Bedienstete mit der Antwort &bdquo;Ich habe mich verdr&uuml;ckt&ldquo; zufrieden gegeben haben.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn469" name="_ftnref469"><sup>[461]</sup></a> Das ist schon bemerkenswert: Die politisch Verantwortlichen werden &ndash;&nbsp;wie bereits dargestellt&nbsp;&ndash; mit der Begr&uuml;ndung entlastet, sie h&auml;tten mit dem Vorhandensein einer Lichtrufanlage ihrer Verpflichtung gen&uuml;ge getan, den Gefangenen eine <i>Notruf</i>m&ouml;glichkeit zu geben. Die Bediensteten vor Ort, die die Kontaktaufnahme durch den Bedr&auml;ngten nicht ernst genommen haben, werden hingegen mit dem Hinweis entlastet, die Lichtrufanlage sei eben <i>keine</i> Notrufanlage, so dass nicht jedem Bet&auml;tigen nachgegangen werden m&uuml;sse.</p>
<h5>IV.&nbsp; Schluss&shy;fol&shy;ge&shy;rungen</h5>
<h5>1.&nbsp;&nbsp; Zusam&shy;men&shy;fas&shy;sung</h5>
<p>Es soll noch einmal betont werden, dass ich mir nicht anma&szlig;e, in Abweichung von den offiziellen Instanzen irgendjemandem au&szlig;er den drei verurteilten Jugendstrafgefangenen eine <i>pers&ouml;nliche</i> Verantwortung zuzuschreiben. Aber es erstaunt schon, was f&uuml;r eine Maschinerie angeworfen wurde, um zu dem Ergebnis zu gelangen, dass die strukturellen Missst&auml;nde, die es offenkundig gab und zu einem gro&szlig;en Teil noch immer gibt, niemandem anzulasten sind. Es scheint, als f&uuml;hre der Strafvollzug ein Eigenleben, auf das weder Anstaltsleitungen noch Ministerialbeamte noch Politiker wirksamen Einfluss h&auml;tten.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn470" name="_ftnref470"><sup>[462]</sup></a> Stattdessen werden die Entstehungszusammenh&auml;nge so weit fragmentiert, dass nur noch die strafrechtliche Verantwortlichkeit der misshandelnden Jugendstrafgefangenen &uuml;brig bleibt.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn471" name="_ftnref471"><sup>[463]</sup></a></p>
<p>Immerhin wurden als Reaktion auf die Gewalttat in Siegburg besonders krasse Missst&auml;nde beseitigt. Das kann aber nicht gen&uuml;gen. Die Politik und die Strafvollzugsadministration m&uuml;ssen zu ihrer Verantwortung f&uuml;r die Systementscheidungen stehen.</p>
<h5>2.&nbsp;&nbsp; Was Siegburg uns lehrt &ndash; Konkrete Forderungen</h5>
<p>Der Fall Siegburg f&uuml;hrt besonders eindr&uuml;cklich vor Augen, dass ein einfaches Wegsperren den Sicherheitsinteressen der Gesellschaft nicht nur langfristig, sondern ganz unmittelbar zuwiderl&auml;uft. Stattdessen legt die Analyse der vollzuglichen Umst&auml;nde dieser Tat und der sich an die Tat anschlie&szlig;enden Reaktionen der Anstalt, der Administration und der Politik offen, an welchen Stellschrauben zu drehen ist, um besonders gravierende Missst&auml;nde zu beseitigen und Gewaltvorkommnisse auf ein unumg&auml;ngliches Ma&szlig; zu reduzieren.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn472" name="_ftnref472"><span class="MsoFootnoteReference">[464]</span></a></p>
<p>Es muss endlich gelingen, den schon seit 1977 gesetzlich geregelten Anspruch auf generelle Einzelunterbringung w&auml;hrend der Ruhezeit (&sect;&nbsp;18&nbsp;I&nbsp;1 StVollzG) in die Tat umzusetzen.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn473" name="_ftnref473"><sup>[465]</sup></a> Denn die gemeinschaftliche Unterbringung w&auml;hrend der Ruhezeit, insbesondere bei l&auml;ngeren Einschlusszeiten, ist einer der Hauptrisikofaktoren f&uuml;r schwerere gewaltsame &Uuml;bergriffe auf Mitgefangene.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn474" name="_ftnref474"><sup>[466]</sup></a> Trotzdem werden noch immer 35% der Gefangenen im geschlossenen Vollzug gemeinschaftlich untergebracht.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn475" name="_ftnref475"><sup>[467]</sup></a></p>
<p>Besonders beunruhigend ist, dass in den neuen Strafvollzugsgesetzen der L&auml;nder die ohnehin viel zu umfang&shy;reichen Ausnahme&shy;regelungen des (Bundes-)Strafvollzugs&shy;gesetzes teilweise noch erweitert werden. Nach den bayerischen und den nieders&auml;chsischen Regelungen beispielsweise ist die gemeinschaftliche Unterbringung unabh&auml;ngig vom Alter der Anstaltsgeb&auml;ude auch ohne Zustimmung oder besondere Gefahrenlage schon dann m&ouml;glich, wenn &bdquo;die r&auml;umlichen Verh&auml;ltnisse der Anstalt dies erfordern&ldquo;.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn476" name="_ftnref476"><sup>[468]</sup></a></p>
<p>Eng verkn&uuml;pft mit der Frage nach der Erm&ouml;glichung fl&auml;chendeckender Einzelunterbringung ist das Problem der &Uuml;berbelegung deutscher Haftanstalten, das trotz leichter Entspannung nach wie vor besteht.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn477" name="_ftnref477"><sup>[469]</sup></a></p>
<p>Wir wissen l&auml;ngst, dass die Entwicklung der Inhaftierungszahlen nicht den Grad tats&auml;chlich bestehender gesellschaftlicher Gef&auml;hrdung widerspiegelt, sondern in hohem Ma&szlig;e Ausdruck der vorherrschenden kriminalpolitischen Linie ist.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn478" name="_ftnref478"><sup>[470]</sup></a> Diese M&ouml;glichkeit zu Systementscheidungen muss die Politik wahrnehmen. Ein Ansatzpunkt f&uuml;r die Senkung von Belegungszahlen k&ouml;nnte zum Beispiel der Ausbau von Alternativen zu Ersatzfreiheitsstrafen sein, deretwegen immerhin 7,8% aller Freiheitsstrafe verb&uuml;&szlig;enden Personen inhaftiert sind.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn479" name="_ftnref479"><sup>[471]</sup></a> Au&szlig;erdem sollten die Kapazit&auml;ten des offenen Vollzugs besser genutzt werden. W&auml;hrend der geschlossene Vollzug n&auml;mlich in vielen Bundesl&auml;ndern an &Uuml;berbelegung leidet, ist hier die Belegungsf&auml;higkeit bei weitem nicht ausgesch&ouml;pft.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn480" name="_ftnref480"><sup>[472]</sup></a></p>
<p>Es gibt einen weiteren Hoffnungsschimmer, dass sich die Probleme der Mehrfachunterbringung und der &Uuml;berbelegung in naher Zukunft l&ouml;sen k&ouml;nnten: Die Abnahme der Gefangenenzahlen insgesamt.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn481" name="_ftnref481"><sup>[473]</sup></a> Seit einigen Jahren sind in fast allen Bundesl&auml;ndern r&uuml;ckl&auml;ufige Gefangenenraten zu verzeichnen. Diese sind zwar &uuml;berwiegend auf eine erhebliche Abnahme der Untersuchungsh&auml;ftlinge<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn482" name="_ftnref482"><sup>[474]</sup></a> zur&uuml;ckzuf&uuml;hren; teilweise &ndash;vor allem in den neuen Bundesl&auml;ndern &ndash; d&uuml;rften sie aber auch mit dem Geburtenr&uuml;ckgang seit der Wende zu tun haben.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn483" name="_ftnref483"><sup>[475]</sup></a></p>
<p>Wenn sich der Trend fallender Gefangenenzahlen best&auml;tigen sollte, dann ist das eine erfreuliche Entwicklung, die eine Entlastung des Personals und der Betreuungsressourcen der Anstalten erm&ouml;glichen k&ouml;nnte.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn484" name="_ftnref484"><span class="MsoFootnoteReference">[476]</span></a> Daf&uuml;r muss es aber verhindert werden, dass das Personal einfach im Verh&auml;ltnis zu den Gefangenen reduziert wird. Das ist schon allein deshalb erforderlich, weil sich offenbar die Insassenstruktur ver&auml;ndert: Es gibt weniger Verurteilte wegen Eigentumsdelikten ohne Gewaltanwendung und mehr Verurteilte wegen Gewalt- und Drogendelinquenz.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn485" name="_ftnref485"><sup>[477]</sup></a> Das l&auml;sst erwarten, dass die Insassenpopulation zunehmend mehr Risikofaktoren f&uuml;r Gewaltt&auml;tigkeiten aufweisen wird und die Betreuungsintensit&auml;t daher nicht reduziert, sondern erh&ouml;ht werden muss. Auch die Zunahme von Gefangenen mit langen, auch lebenslangen, Freiheitsstrafen sowie von Sicherungsverwahrten verdeutlicht die Notwendigkeit, einen qualitativ ausgerichteten Resozialisierungsvollzug zu entwickeln.<a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftn486" name="_ftnref486"><sup>[478]</sup></a></p>
<p>Diese Chance d&uuml;rfen wir nicht verpassen.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref396" name="_ftn396"><span class="MsoFootnoteReference">*</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Ingke Goeckenjan</i> ist akademische R&auml;tin am Institut f&uuml;r Wirtschaftsstrafrecht der Universit&auml;t Osnabr&uuml;ck.</p>
<p><u>389]</u> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Ausf&uuml;hrlich dazu <i>Goerdeler</i> in diesem Band, S.&nbsp;105&nbsp;(108&nbsp;ff.).</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref398" name="_ftn398"><span class="MsoFootnoteReference">[390]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Zu dem Problem, dass unterschiedlichste Gewaltdefinitionen den &ndash;&nbsp;vor allem internationalen&nbsp;&ndash; Vergleich erschweren, vgl. <i>Goeckenjan</i>, in: M&uuml;ller/Sander/V&aacute;lkov&aacute; (Hrsg.), Festschrift f&uuml;r Ulrich Eisenberg, 2009, S.&nbsp;705 (715).</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref399" name="_ftn399"><span class="MsoFootnoteReference">[391]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Allgemein zu den Zusammenh&auml;ngen strafrechtlich beurteilter Geschehensabl&auml;ufe im Strafvollzug <i>Goeckenjan</i>, in: M&uuml;ller/Sander/V&aacute;lkov&aacute; (Hrsg.), Festschrift f&uuml;r Ulrich Eisenberg, 2009, S.&nbsp;705 (713&nbsp;ff.).</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref400" name="_ftn400"><span class="MsoFootnoteReference">[392]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Vgl. dazu auch <i>Goerdeler</i> in diesem Band, S.&nbsp;105&nbsp;ff.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref401" name="_ftn401"><span class="MsoFootnoteReference">[393]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Teilabschlussbericht des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses, LT NRW-Drs. 14/6900, S.&nbsp;9.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref402" name="_ftn402"><span class="MsoFootnoteReference">[394]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; In einem Vierer-Gemeinschaftshaftraum in der JVA Ichtershausen misshandelten zwei Jugendstrafgefangene einen Mith&auml;ftling und erdrosselten ihn. Der vierte Gefangene schritt gegen die Misshandlungen nicht ein. Nach dem Todeseintritt des Opfers stellten die Jugendstrafgefangenen das Geschehen zun&auml;chst als Suizid des Opfers dar. Vgl. LG Erfurt, Urteil vom 21.11.2002, Az. 920 Js 31952/01 &ndash; 3 Ks jug (unver&ouml;ffentlicht); dazu auch <i>Neubacher</i> NStZ 2008, 361 (364&nbsp;f.); <i>Walter</i> ZJJ 2009, 149 (150) sowie Der Spiegel 36/2002, <a href="http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-24389592.html" rel="nofollow noopener">http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-24389592.html</a> [20.2.2011] und Der Spiegel, 41/2002, <a href="http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-25396461.html" rel="nofollow noopener">http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-25396461.html</a> [20.2.2011] sowie <i>Goerdeler</i> in diesem Band, S.&nbsp;105&nbsp;(107).</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref403" name="_ftn403"><span class="MsoFootnoteReference">[395]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; In der JVA Heinsberg wurde &ndash;&nbsp;ebenfalls in einem Vierer-Gemeinschaftshaftraum&nbsp;&ndash; das Opfer von drei Mitgefangenen im Mai 2002 &uuml;ber einen Zeitraum von zwei Wochen hinweg systematisch gequ&auml;lt und so schwer verletzt, dass es an den Folgen fast verstarb, vgl. Teilabschlussbericht des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses, LT NRW-Drs. 14/6900, S.&nbsp;79&nbsp;ff.; <i>Walter</i> ZJJ 2009, 149 (150).</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref404" name="_ftn404"><span class="MsoFootnoteReference">[396]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Teilabschlussbericht des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses, LT NRW-Drs. 14/6900, S. 72 ff.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref405" name="_ftn405"><span class="MsoFootnoteReference">[397]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; BVerfGE 116, 69 (86) spricht von einer &bdquo;besonderen Verantwortung&ldquo;, die der Staat mit der Inhaftierung von Jugendstrafgefangenen &uuml;bernimmt.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref406" name="_ftn406"><span class="MsoFootnoteReference">[398]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Urteil des LG Bonn vom 4.10.2007, Az. 8 KLs 16/07, abgedruckt im Teilabschlussbericht des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses, LT NRW-Drs. 14/6900, S.&nbsp;33&nbsp;ff. (abrufbar auch unter juris).</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref407" name="_ftn407"><span class="MsoFootnoteReference">[399]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; LG Bonn, LT NRW-Drs. 14/6900, S. 33.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref408" name="_ftn408"><span class="MsoFootnoteReference">[400]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; LG Bonn, LT NRW-Drs. 14/6900, S. 35.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref409" name="_ftn409"><span class="MsoFootnoteReference">[401]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; LG Bonn, LT NRW-Drs. 14/6900, S. 35.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref410" name="_ftn410"><span class="MsoFootnoteReference">[402]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; LG Bonn, LT NRW-Drs. 14/6900, S. 35.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref411" name="_ftn411"><span class="MsoFootnoteReference">[403]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; LG Bonn, LT NRW-Drs. 14/6900, S. 38.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref412" name="_ftn412"><span class="MsoFootnoteReference">[404]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; LG Bonn, LT NRW-Drs. 14/6900, S. 38.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref413" name="_ftn413"><span class="MsoFootnoteReference">[405]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; LG Bonn, LT NRW-Drs. 14/6900, S. 38&nbsp;f.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref414" name="_ftn414"><span class="MsoFootnoteReference">[406]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; LG Bonn, LT NRW-Drs. 14/6900, S. 39&nbsp;ff.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref415" name="_ftn415"><span class="MsoFootnoteReference">[407]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; LG Bonn, LT NRW-Drs. 14/6900, S. 41&nbsp;f.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref416" name="_ftn416"><span class="MsoFootnoteReference">[408]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; LG Bonn, LT NRW-Drs. 14/6900, S. 40.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref417" name="_ftn417"><span class="MsoFootnoteReference">[409]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; LG Bonn, LT NRW-Drs. 14/6900, S. 42&nbsp;ff.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref418" name="_ftn418"><span class="MsoFootnoteReference">[410]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Teilabschlussbericht des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses, LT NRW-Drs. 14/6900, S.&nbsp;16,&nbsp;216.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref419" name="_ftn419"><span class="MsoFootnoteReference">[411]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Allgemein zu den Zusammenh&auml;ngen strafrechtlicher Beurteilung von Geschehensabl&auml;ufen im Strafvollzug <i>Goeckenjan</i>, in: M&uuml;ller/Sander/V&aacute;lkov&aacute; (Hrsg.), Festschrift f&uuml;r Ulrich Eisenberg, 2009, S.&nbsp;705 (709&nbsp;ff.).</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref420" name="_ftn420"><span class="MsoFootnoteReference">[412]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; S. auch <i>Eisenberg</i> ZJJ 2008,&nbsp;381 (Fn.&nbsp;5).</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref421" name="_ftn421"><span class="MsoFootnoteReference">[413]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Vgl. auch Schlussbericht der Kommission Gewaltpr&auml;vention im Strafvollzug Nordrhein-Westfalen (sog. Werthebach-Kommission), 2007, S.&nbsp;94 f.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref422" name="_ftn422"><span class="MsoFootnoteReference">[414]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; So auch <i>Eisenberg</i> ZJJ 2008, 381; <i>Walter</i> ZJJ 2009, 149 (151).</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref423" name="_ftn423"><span class="MsoFootnoteReference">[415]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Teilabschlussbericht des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses, LT NRW-Drs. 14/6900, S.&nbsp;156.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref424" name="_ftn424"><span class="MsoFootnoteReference">[416]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Im Teilabschlussbericht des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses werden diese Interventionen missverst&auml;ndlich zu den &bdquo;spezialpr&auml;ventiven Ma&szlig;nahmen&ldquo; zur &bdquo;Sanktionierung im Einzelfall&ldquo; gez&auml;hlt, LT NRW-Drs. 14/6900, S.&nbsp;78&nbsp;f.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref425" name="_ftn425"><span class="MsoFootnoteReference">[417]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Nach der Studie von <i>Heinrich</i> BewHi 2002, 369 (381) wurde in fast 65% der dokumentierten F&auml;lle von Gewaltt&auml;tigkeiten eine Verbringung in einen besonders gesicherten Haftraum angeordnet.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref426" name="_ftn426"><span class="MsoFootnoteReference">[418]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Nach <i>Heinrich</i> BewHi 2002, 369 (381) werden in ca. 5% der F&auml;lle Behandlungsma&szlig;nahmen durch die Fachdienste eingeleitet.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref427" name="_ftn427"><span class="MsoFootnoteReference">[419]</span></a><i> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Wirth</i>, Gewalt unter Gefangenen, 2006, S.&nbsp;21, abrufbar unter: <a href="http://www.justiz.nrw.de/JM/justizpolitik/schwerpunkte/vollzug/" rel="nofollow noopener">http://www.justiz.nrw.de/JM/justizpolitik/schwerpunkte/vollzug/</a><br />studie_gewalt_gefangene.pdf [20.2.2011].</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref428" name="_ftn428"><span class="MsoFootnoteReference">[420]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Vgl. f&uuml;r den allgemeinen Strafvollzug &sect;&nbsp;105&nbsp;I&nbsp;1 i.V.m. 156&nbsp;II&nbsp;2 und III StVollzG; &sect;&nbsp;65&nbsp;I&nbsp;1 und 3 JVollzGB Ba-W&uuml;; Art.&nbsp;112&nbsp;I i.V.m. Art.&nbsp;177&nbsp;II&nbsp;2 und III BayStVollzG; &sect;&nbsp;88&nbsp;I&nbsp;1 i.V.m. &sect;&nbsp;104&nbsp;II HmbStVollzG; &sect;&nbsp;56&nbsp;I&nbsp;1 i.V.m. &sect;&nbsp;75&nbsp;I HessStVollzG; &sect;&nbsp;97&nbsp;I&nbsp;2 i.V.m. &sect;&nbsp;176&nbsp;I&nbsp;2 NdsJVollzG.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref429" name="_ftn429"><span class="MsoFootnoteReference">[421]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; S. f&uuml;r den allgemeinen Strafvollzug &sect;&nbsp;106&nbsp;II&nbsp;1 StVollzG; &sect;&nbsp;66&nbsp;II&nbsp;1 JVollzGB Ba-W&uuml;; Art.&nbsp;113&nbsp;II BayStVollzG; &sect;&nbsp;89&nbsp;II HmbStVollzG; &sect;&nbsp;56&nbsp;II&nbsp;5 HessStVollzG; &sect;&nbsp;98&nbsp;II&nbsp;1 NdsJVollzG.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref430" name="_ftn430"><span class="MsoFootnoteReference">[422]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Schlussbericht der Kommission Gewaltpr&auml;vention im Strafvollzug Nordrhein-Westfalen, 2007, S.&nbsp;93.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref431" name="_ftn431"><span class="MsoFootnoteReference">[423]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Vgl. <i>O&acute;Donnell/Edgar</i> Howard Journal 37 (1998), 266 (270); f&uuml;r den Jugendvollzug <i>Kury/Smartt</i> ZfStrVo 2002, 323 (333).</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref432" name="_ftn432"><span class="MsoFootnoteReference">[424]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Vgl. <i>Goeckenjan</i>, in: M&uuml;ller/Sander/V&aacute;lkov&aacute; (Hrsg.), Festschrift f&uuml;r Ulrich Eisenberg, 2009, S.&nbsp;705 (721).</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref433" name="_ftn433"><span class="MsoFootnoteReference">[425]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Teilabschlussbericht des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses, LT NRW-Drs. 14/6900, S.&nbsp;78&nbsp;ff.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref434" name="_ftn434"><span class="MsoFootnoteReference">[426]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Zweiter Teilbericht der Kommission Gewaltpr&auml;vention im Strafvollzug Nordrhein-Westfalen, 2007, S.&nbsp;157, 160; Schlussbericht der Kommission Gewaltpr&auml;vention im Strafvollzug Nordrhein-Westfalen, 2007, S.&nbsp;91.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref435" name="_ftn435"><span class="MsoFootnoteReference">[427]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Zu weiteren denkbaren Reaktionen s. Teilabschlussbericht des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses, LT NRW-Drs. 14/6900, S.&nbsp;78&nbsp;f.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref436" name="_ftn436"><span class="MsoFootnoteReference">[428]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Nach den Angaben des Zweiten Teilberichts der Kommission Gewaltpr&auml;vention im Strafvollzug Nordrhein-Westfalen, 2007, S.&nbsp;172&nbsp;ff. hat etwa die JVA Duisburg-Hamborn in den Jahren 2002 bis 2007 nur bei sieben von 44 dokumentierten Gewaltvorkommnissen Strafanzeige erstattet, w&auml;hrend die JVA Aachen und die JVA D&uuml;sseldorf jeden der bekannt gewordenen F&auml;lle angezeigt haben.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref437" name="_ftn437"><span class="MsoFootnoteReference">[429]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; &sect;&nbsp;102&nbsp;III StVollzG; &sect;&nbsp;62&nbsp;III JVollzGB Ba-W&uuml;; Art.&nbsp;109&nbsp;III BayStVollzG; &sect;&nbsp;86&nbsp;IV HmbStVollzG; &sect;&nbsp;55&nbsp;IV&nbsp;1 HessStVollzG; &sect;&nbsp;94&nbsp;III NdsJVollzG.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref438" name="_ftn438"><span class="MsoFootnoteReference">[430]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; S. bereits <i>Ritz</i>, Reaktionen der Vollzugsverwaltung auf Straftaten von Gefangenen, 1984, S.&nbsp;301&nbsp;ff. sowie <i>Eisenberg</i>, Kriminologie, 6.&nbsp;Aufl. 2005, &sect;&nbsp;26 Rn.&nbsp;19.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref439" name="_ftn439"><span class="MsoFootnoteReference">[431]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Wirth</i>, Gewalt unter Gefangenen, 2006, S.&nbsp;8, Fn.&nbsp;5.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref440" name="_ftn440"><span class="MsoFootnoteReference">[432]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Daher lehnte die sog. Werthebach-Kommission einen Vergleich des berichteten Gewaltaufkommens in den einzelnen Jugendstrafvollzugsanstalten ab, s. Erster Teilbericht der Kommission Gewaltpr&auml;vention im Strafvollzug Nordrhein-Westfalen, 2007, S.&nbsp;58.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref441" name="_ftn441"><span class="MsoFootnoteReference">[433]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; RV des JM von 26.05.2004, 4434-IV.5; s. dazu auch Zweiter Teilbericht der Kommission Gewaltpr&auml;vention im Strafvollzug Nordrhein-Westfalen, 2007, S.&nbsp;168&nbsp;f. &ndash;&nbsp;Nach den Ereignissen in der JVA Siegburg wurde mit Erlass vom 24.11.2006 allerdings angeordnet, dass &bdquo;ab sofort auch &uuml;ber Vorkommnisse von Gewaltanwendungen mit geringerer Intensit&auml;t zu berichten&ldquo; ist; s. dazu auch Zweiter Teilbericht der Kommission Gewaltpr&auml;vention im Strafvollzug Nordrhein-Westfalen, 2007, S.&nbsp;169&nbsp;f.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref442" name="_ftn442"><span class="MsoFootnoteReference">[434]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Schlussbericht der Kommission Gewaltpr&auml;vention im Strafvollzug Nordrhein-Westfalen, 2007, S.&nbsp;126.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref443" name="_ftn443"><span class="MsoFootnoteReference">[435]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Vgl. bereits <i>Ritz</i>, Reaktionen der Vollzugsverwaltung auf Straftaten von Gefangenen, 1984, S.&nbsp;302: Verfahrenseinstellung bei 30% der angezeigten Delikte.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref444" name="_ftn444"><span class="MsoFootnoteReference">[436]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Eichenthal/Blatchford</i> The Prison Journal 77 (1997), 457 (461); <i>Dumond</i> International Journal of the Sociology of Law 20 (1992), 135 (152).</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref445" name="_ftn445"><span class="MsoFootnoteReference">[437]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Vgl. die Urteile des LG Bonn vom 4.10.2007, Az. 8 KLs 16/07 (abgedruckt im Teilabschlussbericht des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses, LT NRW-Drs. 14/6900, S.&nbsp;33&nbsp;ff. sowie abrufbar unter juris) und vom 8.5.2009, Az. 22 KLs 38/08 (abrufbar unter juris).</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref446" name="_ftn446"><span class="MsoFootnoteReference">[438]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Kritisch gegen&uuml;ber dieser Entscheidung <i>Eisenberg</i> ZJJ 2008, 381 (382&nbsp;ff.).</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref447" name="_ftn447"><span class="MsoFootnoteReference">[439]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Urteil des BGH vom 13.8.2008, Az. 2 StR 240/08, BGHSt 52, 316.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref448" name="_ftn448"><span class="MsoFootnoteReference">[440]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Dazu ausf&uuml;hrlich <i>Walter</i> ZJJ 2009, 149.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref449" name="_ftn449"><span class="MsoFootnoteReference">[441]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Vgl. dazu auch <i>Goerdeler</i> in diesem Band, S.&nbsp;105&nbsp;(106&nbsp;ff.).</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref450" name="_ftn450"><span class="MsoFootnoteReference">[442]</span></a> <i>&nbsp;&nbsp;&nbsp; Walter</i> ZJJ 2009, 149 (152) spricht von eigent&uuml;mlicher &bdquo;Schwarz-Wei&szlig;-Malerei&ldquo;. &ndash; Allerdings dr&auml;ngt sich bei der Lekt&uuml;re der Aussagen Gerhards tats&auml;chlich der Eindruck auf, dass er den gesamten Bereich des Strafvollzugs w&auml;hrend seiner Amtszeit vernachl&auml;ssigt hat und einem Stellenabbau trotz Erh&ouml;hung der Gefangenenzahlen in keiner Weise entgegengetreten ist. Seinen fehlenden Einsatz f&uuml;r eine Verbesserung der Stellensituation begr&uuml;ndete er damit, dass keine systematischen Erkenntnisse &uuml;ber den tats&auml;chlichen Personalbedarf bestanden habe (s. Teilabschlussbericht des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses, LT NRW-Drs. 14/6900, S.&nbsp;139). Dies verwundert zum einen, weil er selbst f&uuml;r dessen Feststellung h&auml;tte sorgen k&ouml;nnen und m&uuml;ssen. Zum anderen ist es widerspr&uuml;chlich, eine Erh&ouml;hung des Personals unter Hinweis auf fehlende Erkenntnisse abzulehnen, aber <i>trotz</i> der fehlenden Erkenntnisse Personal abzubauen.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref451" name="_ftn451"><span class="MsoFootnoteReference">[443]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Teilabschlussbericht des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses, LT NRW-Drs. 14/6900, S.&nbsp;9,&nbsp;90.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref452" name="_ftn452"><span class="MsoFootnoteReference">[444]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; S. Gr&uuml;nde der Einstellungsverf&uuml;gung im Verfahren gegen das Vollzugspersonal, abgedruckt im Teilabschlussbericht des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses, LT-Drs. 14/6900, S. 49 f.; dazu auch <i>Walter</i> ZJJ 2009, 149 (151).</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref453" name="_ftn453"><span class="MsoFootnoteReference">[445]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Teilabschlussbericht des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses, LT NRW-Drs. 14/6900, S.&nbsp;10,&nbsp;117.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref454" name="_ftn454"><span class="MsoFootnoteReference">[446]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Teilabschlussbericht des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses, LT NRW-Drs. 14/6900, S.&nbsp;10,&nbsp;117.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref455" name="_ftn455"><span class="MsoFootnoteReference">[447]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Dazu Teilabschlussbericht des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses, LT NRW-Drs. 14/6900, S.&nbsp;110&nbsp;f.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref456" name="_ftn456"><span class="MsoFootnoteReference">[448]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Teilabschlussbericht des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses, LT NRW-Drs. 14/6900, S.&nbsp;112.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref457" name="_ftn457"><span class="MsoFootnoteReference">[449]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Teilabschlussbericht des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses, LT NRW-Drs. 14/6900, S.&nbsp;11,&nbsp;117.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref458" name="_ftn458"><span class="MsoFootnoteReference">[450]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Teilabschlussbericht des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses, LT NRW-Drs. 14/6900, S.&nbsp;11,&nbsp;117.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref459" name="_ftn459"><span class="MsoFootnoteReference">[451]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Dazu <i>Walter</i> ZJJ 2009, 149: &bdquo;&uuml;beraus aufw&auml;ndige administrative Kraftanstrengung zur politischen Stabilisierung und Machterhaltung&ldquo;.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref460" name="_ftn460"><span class="MsoFootnoteReference">[452]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Teilabschlussbericht des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses, LT NRW-Drs. 14/6900, S.&nbsp;86.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref461" name="_ftn461"><span class="MsoFootnoteReference">[453]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Teilabschlussbericht des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses, LT NRW-Drs. 14/6900, S.&nbsp;88&nbsp;f.,&nbsp;143,&nbsp;148.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref462" name="_ftn462"><span class="MsoFootnoteReference">[454]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Vgl. die Einsch&auml;tzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses, LT NRW-Drs. 14/6900, S.&nbsp;155&nbsp;f.: So wurden etwa Sportangebote, Hof- und Reinigungsarbeiten sowie der Kirchgang von jugendlichen und erwachsenen Gefangenen gemeinsam wahrgenommen. Zudem wurde offenbar auch in den Duschen und beim Freigang das Trennungsgebot nicht durchg&auml;ngig beachtet.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref463" name="_ftn463"><span class="MsoFootnoteReference">[455]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Sykes</i>, The Society of Captives, 1958, S.&nbsp;76&nbsp;f.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref464" name="_ftn464"><span class="MsoFootnoteReference">[456]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>Braswell/Miller</i> Journal of Criminal Justice 17 (1989), 47&nbsp;(51); <i>Kury/Brandenstein</i> ZfStrVo 2002, 22&nbsp;(30); <i>Kury/Smartt</i> ZfStrVo 2002, 323&nbsp;(334).</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref465" name="_ftn465"><span class="MsoFootnoteReference">[457]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Gr&uuml;nde der Einstellungsverf&uuml;gung der Staatsanwaltschaft Bonn, abgedruckt im Teilabschlussbericht des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses, LT NRW-Drs. 14/6900, S.&nbsp;49&nbsp;ff.; dazu auch <i>Walter</i> ZJJ 2009, 149&nbsp;(150).</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref466" name="_ftn466"><span class="MsoFootnoteReference">[458]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Gr&uuml;nde der Einstellungsverf&uuml;gung im Verfahren gegen das Vollzugspersonal, LT-Drs. 14/6900, S.&nbsp;51.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref467" name="_ftn467"><span class="MsoFootnoteReference">[459]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Gr&uuml;nde der Einstellungsverf&uuml;gung im Verfahren gegen das Vollzugspersonal, LT-Drs. 14/6900, S.&nbsp;51.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref468" name="_ftn468"><span class="MsoFootnoteReference">[460]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Urteil des LG Bonn, abgedruckt im Teilabschlussbericht des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses, LT NRW-Drs. 14/6900, S.&nbsp;38.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref469" name="_ftn469"><span class="MsoFootnoteReference">[461]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Vgl. Gr&uuml;nde der Einstellungsverf&uuml;gung der Staatsanwaltschaft Bonn, abgedruckt im Teilabschlussbericht des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses, LT NRW-Drs. 14/6900, S.&nbsp;50.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref470" name="_ftn470"><span class="MsoFootnoteReference">[462]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Besonders deutlich wird dies in der Aussage des ehemaligen nordrhein-westf&auml;lischen Justizministers Wolfgang Gerhards vor dem Untersuchungsausschuss, s. Teilabschlussbericht des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses, LT NRW-Drs. 14/6900, S.&nbsp;197&nbsp;ff. F&uuml;r seine Amtszeit konstatiert er, dass es &bdquo;keine klare Linie und keine klare F&uuml;hrung des Ministeriums gegen&uuml;ber dem Landesjustizvollzugsamt und des Landesjustizvollzugsamts gegen&uuml;ber den einzelnen Anstalten&ldquo; gab (S.&nbsp;198).</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref471" name="_ftn471"><span class="MsoFootnoteReference">[463]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; &Auml;hnlich auch <i>Eisenberg</i> ZJJ 2008, 381&nbsp;(382).</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref472" name="_ftn472"><span class="MsoFootnoteReference">[464]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Zu konkreten Forderungen zur Gewaltpr&auml;vention auch <i>Goerdeler</i> in diesem Band, S.&nbsp;105&nbsp;(130&nbsp;ff.).</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref473" name="_ftn473"><span class="MsoFootnoteReference">[465]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Ausf&uuml;hrlich zu dieser Forderung <i>Goeckenjan</i>, in: M&uuml;ller/Sander/V&aacute;lkov&aacute; (Hrsg.), Festschrift f&uuml;r Ulrich Eisenberg, 2009, S.&nbsp;705 (718&nbsp;f., 723&nbsp;f.).</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref474" name="_ftn474"><span class="MsoFootnoteReference">[466]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>D&uuml;nkel</i> Aus Politik und Zeitgeschichte 7/2010, 7&nbsp;(14).</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref475" name="_ftn475"><span class="MsoFootnoteReference">[467]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>D&uuml;nkel/Geng/Morgenstern</i>, Rechtstats&auml;chliche Analysen, aktuelle Entwicklungen und Problemlagen des Strafvollzugs in Deutschland, 2010, S.&nbsp;31, abrufbar unter www.bpb.de/files/5P6XI7.pdf [20.2.2011], beruhend auf den Abgaben des Statistischen Bundesamtes. Nicht ber&uuml;cksichtigt ist Bremen, da f&uuml;r dieses Bundesland keine Zahlen vorliegen.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref476" name="_ftn476"><span class="MsoFootnoteReference">[468]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Art.&nbsp;20&nbsp;II BayStVollzG und &sect;&nbsp;20&nbsp;II NJVollzG; kritisch bez&uuml;glich der Regelungen zum Jugendstrafvollzug <i>Eisenberg</i> NStZ 2008, 250&nbsp;(253).</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref477" name="_ftn477"><span class="MsoFootnoteReference">[469]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Am Stichtag 31.3.2009 lag die Auslastung der Belegungskapazit&auml;ten im geschlossenen Vollzug in zehn Bundesl&auml;ndern bei mehr als 90%, vgl. <i>D&uuml;nkel/Geng/Morgenstern</i>, Rechtstats&auml;chliche Analysen, aktuelle Entwicklungen und Problemlagen des Strafvollzugs in Deutschland, 2010, Abb. 16. Ab diesem Wert wird bereits von &Uuml;berbelegung ausgegangen.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref478" name="_ftn478"><span class="MsoFootnoteReference">[470]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Das wird angesichts stark abweichender Gefangenenraten der Bundesl&auml;nder selbst bei vergleichbarer Kriminalit&auml;tsbelastung besonders deutlich (vgl. etwa Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein), s. <i>D&uuml;nkel/Geng/Morgenstern</i>, Rechtstats&auml;chliche Analysen, aktuelle Entwicklungen und Problemlagen des Strafvollzugs in Deutschland, 2010, S.&nbsp;15&nbsp;f.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref479" name="_ftn479"><span class="MsoFootnoteReference">[471]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Angaben zu 2009, <i>D&uuml;nkel/Geng/Morgenstern</i>, Rechtstats&auml;chliche Analysen, aktuelle Entwicklungen und Problemlagen des Strafvollzugs in Deutschland, 2010, S.&nbsp;3, beruhend auf den Angaben des Statistischen Bundesamtes. &ndash;&nbsp;S. dazu bereits <i>Goeckenjan</i>, in: M&uuml;ller/Sander/V&aacute;lkov&aacute; (Hrsg.), Festschrift f&uuml;r Ulrich Eisenberg, 2009, S.&nbsp;705 (724).</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref480" name="_ftn480"><span class="MsoFootnoteReference">[472]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>D&uuml;nkel/Geng/Morgenstern</i>, Rechtstats&auml;chliche Analysen, aktuelle Entwicklungen und Problemlagen des Strafvollzugs in Deutschland, 2010, Abb.&nbsp;16, beruhend auf den Angaben des Statistischen Bundesamtes.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref481" name="_ftn481"><span class="MsoFootnoteReference">[473]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Zusammenfassend <i>D&uuml;nkel/Geng/Morgenstern</i>, Rechtstats&auml;chliche Analysen, aktuelle Entwicklungen und Problemlagen des Strafvollzugs in Deutschland, 2010, S.&nbsp;32.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref482" name="_ftn482"><span class="MsoFootnoteReference">[474]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>D&uuml;nkel/Geng/Morgenstern</i>, Rechtstats&auml;chliche Analysen, aktuelle Entwicklungen und Problemlagen des Strafvollzugs in Deutschland, 2010, S.&nbsp;5, Abb.&nbsp;2, beruhend auf den Angaben des Statistischen Bundesamtes.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref483" name="_ftn483"><span class="MsoFootnoteReference">[475]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>D&uuml;nkel/Geng/Morgenstern</i>, Rechtstats&auml;chliche Analysen, aktuelle Entwicklungen und Problemlagen des Strafvollzugs in Deutschland, 2010, S.&nbsp;19.</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref484" name="_ftn484"><span class="MsoFootnoteReference">[476]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; So in diesem Band auch <i>Puschke</i> S.&nbsp;15&nbsp;(24) und <i>Goerdeler</i> S.&nbsp;105&nbsp;(131&nbsp;f.).</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref485" name="_ftn485"><span class="MsoFootnoteReference">[477]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; <i>D&uuml;nkel</i> Aus Politik und Zeitgeschichte 7/2010, 7&nbsp;(10&nbsp;f.); <i>D&uuml;nkel/Geng/Morgenstern</i>, Rechtstats&auml;chliche Analysen, aktuelle Entwicklungen und Problemlagen des Strafvollzugs in Deutschland, 2010, S.&nbsp;9&nbsp;ff., beruhend auf den Angaben des Statistischen Bundesamtes; vgl. dazu auch <i>Puschke</i> in diesem Band, S.&nbsp;15&nbsp;(17&nbsp;ff.).</p>
<p><a href="//C%3a/Dokumente%20und%20Einstellungen/Praktikant/Desktop/Strafvollzug%20in%20Deutschland/Strafvollzug%20in%20Deutschland.html#_ftnref486" name="_ftn486"><span class="MsoFootnoteReference">[478]</span></a> &nbsp;&nbsp;&nbsp; So auch <i>D&uuml;nkel/Geng/Morgenstern</i>, Rechtstats&auml;chliche Analysen, aktuelle Entwicklungen und Problemlagen des Strafvollzugs in Deutschland, 2010, S.&nbsp;32.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/thema/zum-umgang-mit-gewalttaten-im-strafvollzug-reaktionen-sanktionen-verarbeitungsmechanismen-1/">Zum Umgang mit Gewalttaten im Strafvollzug  Reaktionen, Sanktionen, Verarbeitungsmechanismen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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