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	<title>Verfassungsschutz Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Vorgänge im Hier und Jetzt: Zur Einengung öffentlicher Diskursräume &#8211; Die Videoaufzeichnung</title>
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		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 22 Jun 2026 18:54:03 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Anlässlich ihrer Ausgabe der vorgänge. Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik zur Einengung der öffentlichen Diskursräume veranstaltete die Humanistische Union (HU) einen virtuellen Diskussionsabend, um grundlegende Aspekte, in denen die Einschränkung der öffentlichen Debattenräume sichtbar wird, zu diskutieren und dies strafrechtlich, sozialwissenschaftlich und medienkritisch zu verorten. Die Podiumsdiskussion mit anschließender Debatte mit dem Publikum fand per Videokonferenz [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungsberichte/2026/vorgaenge-im-hier-und-jetzt-diskursraeume-videoaufzeichnung/">Vorgänge im Hier und Jetzt: Zur Einengung öffentlicher Diskursräume &#8211; Die Videoaufzeichnung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Anlässlich ihrer Ausgabe der <strong>vor</strong><em>gänge. Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik</em> zur <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/"><em>Einengung der öffentlichen Diskursräume</em></a> veranstaltete die Humanistische Union (HU) einen virtuellen Diskussionsabend, um grundlegende Aspekte, in denen die Einschränkung der öffentlichen Debattenräume sichtbar wird, zu diskutieren und dies strafrechtlich, sozialwissenschaftlich und medienkritisch zu verorten.</p>
<p><em>Die Podiumsdiskussion mit anschließender Debatte mit dem Publikum fand per Videokonferenz am 15. Juni 2026 statt. Sie ist Teil der neuen HU-Veranstaltungsreihe &#8222;</em><strong>vor</strong><em>gänge im Hier und Jetzt&#8220;.</em></p>
<p>Die wachsende Einengung und Verschiebung öffentlicher Diskursräume sowie die Einschränkung von Äußerungsfreiheiten lassen sich vielerorts feststellen. Dies zeigt sich rechtlich anhand zunehmender strafrechtlicher Konsequenzen für bestimmte Äußerungen, der Kriminalisierung ganzer Gruppen oder Demonstrationen, aber auch gesellschaftlich in der abnehmenden Diskursfähigkeit, durch Polarisierung, Emotionalisierung, Hassrede, Rechtsruck und soziale Verwerfungen. Die Ironie des Ganzen ist, dass die Einschränkung von Diskursfreiheiten oft im Namen eines (antiwoken) Kampfes für die Redefreiheit erfolgt.</p>
<p>Es diskutierten:</p>
<ul>
<li><strong>Prof. Dr. Jörg Arnold</strong>: Strafrechtswissenschaftler; er war bis zum Ruhestand Forschungsgruppenleiter am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht; Mitglied der <strong>vor</strong><em>gänge</em>-Redaktion.</li>
<li><strong>Dr.</strong> <a href="https://www.humanistische-union.de/ueber-uns/vorstand/#dr-wolfram-grams-stellvertrender-vorsitzender"><strong>Wolfram Grams</strong></a>: Oberstudiendirektor a. D., Sozialpädagoge, Politikwissenschaftler und Philosoph; stellvertretender Vorsitzender der HU und Mitglied der <strong>vor</strong><em>gänge</em>-Redaktion.</li>
<li>Moderation: <strong>Dr. Daniela Dahn</strong>: freie Schriftstellerin und Publizistin.</li>
</ul>
<p><em>Hier finden Sie eine Aufzeichnung der Veranstaltung &#8211; die Publikumsdiskussion im Anschluss wurde nicht aufgenommen:</em></p>
<p><video controls="controls" width="100%" height="150"><source src="https://cloud.humanistische-union.de/index.php/s/aMYaSjwE7GBcNs5/download" type="video/mp4" />Ihr Browser unterstützt dieses Videoformat nicht.</video></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>Lektüreempfehlung zum Thema: <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/"><strong>vor</strong>gänge. Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik Nr. 253 (= 1/2026): Einengung der öffentlichen Diskursräume</a></em><em>. Dort können Sie auch einige der <strong>vor</strong>gänge-Beiträge des Heftschwerpunktes kostenlos lesen, unter anderem denjenigen der Referenten. Um den Beitrag von Jörg Arnold und Wolfram Grams zu lesen, klicken Sie bitte <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/publikation/im-gleichschritt-behinderung-und-einschraenkung-gesellschaftlicher-diskurse/">hier</a>.</em><em> Sie können diese Ausgabe auch im <a href="https://www.humanistische-union.de/service/shop/vorgaenge/">Onlineshop der HU</a> kaufen</em><em>.</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungsberichte/2026/vorgaenge-im-hier-und-jetzt-diskursraeume-videoaufzeichnung/">Vorgänge im Hier und Jetzt: Zur Einengung öffentlicher Diskursräume &#8211; Die Videoaufzeichnung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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            	</item>
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		<title>30. Grundrechte-Report 2026 der Öffentlichkeit vorgestellt</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/30-grundrechte-report-2026-der-oeffentlichkeit-vorgestellt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 21 May 2026 09:58:11 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Heute, am 21. Mai 2026, wurde der „Grundrechte-Report 2026 – Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland“ in der Stiftung Forum Recht in Karlsruhe der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Jubiläumsausgabe des 30. Grundrechte-Reports behandelt die Gefährdung von Grund- und Menschenrechten im Jahr 2025. Im Angesicht zahlreicher nationaler und internationaler Krisen greifen staatliche Stellen „zu den [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/30-grundrechte-report-2026-der-oeffentlichkeit-vorgestellt/">30. Grundrechte-Report 2026 der Öffentlichkeit vorgestellt</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Heute, am <strong>21. Mai 2026</strong>, wurde der <em>„Grundrechte-Report 2026 – Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland“</em> in der Stiftung Forum Recht in Karlsruhe der Öffentlichkeit vorgestellt.</p>
<p>Die <strong>Jubiläumsausgabe</strong> des 30. Grundrechte-Reports behandelt die Gefährdung von Grund- und Menschenrechten im Jahr 2025. Im Angesicht zahlreicher nationaler und internationaler Krisen greifen staatliche Stellen „zu den Waffen“: Zum einen bewaffnet sich der Staat durch Sondervermögen mit Rekordausgaben für Militär und durch eine Stärkung der Bundeswehr – und greift dabei in Grundrechte der Bürger*innen ein. Zum anderen weiten Bund und Länder ihre Überwachungs- und Eingriffsbefugnisse für Polizei, Geheimdienste und andere Behörden aus, von Staatstrojanern über Datenanalysen mit Palantirs „Gotham“ bis zu biometrischen Abgleichen und automatischer Gesichtserkennung. Daneben verschärfen sich die Krisen für die Menschenrechte mit Blick auf den Wohnungsmangel, den Klimawandel, die Rechte von Geflüchteten und Menschen am Rande des Existenzminimums.</p>
<p>Der Report versteht sich als <strong>„alternativer Verfassungsschutzbericht“</strong> und bespricht Entscheidungen von Parlamenten, Behörden und Gerichten, aber auch von Privatunternehmen. Er wird von zehn Bürgerrechtsorganisationen herausgegeben.</p>
<p><strong>Herta Däubler-Gmelin</strong>, Rechtsanwältin, frühere Bundesministerin der Justiz und langjährige Bundestagsabgeordnete, präsentierte den Grundrechte-Report. Sie hob die aktuell immense Bedeutung des Grundrechtsschutzes hervor: „In unserer Zeit ist Sorge um die Wirksamkeit der Grund- und Menschenrechte besonders geboten. Nicht allein wegen der Aggressionskriege, Konflikte und immer noch zunehmenden autoritären Tendenzen, sondern auch, weil globale – technische – Standards, z.B. in KI-Systemen, trotz ihrer Nützlichkeit und Bequemlichkeit immer häufiger unsere Freiheitsrechte einengen – oder auch die Mitbestimmungsrechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gefährden.“</p>
<p><strong>Leo D’Andola</strong>, Schüler, berichtete über die Schulstreiks gegen die Wehrpflicht: „Oft redet die Bundesregierung, wenn sie beispielsweise über das Wehrdienstmodernisierungsgesetz spricht, über Sicherheit. Aber wir Jugendliche fühlen uns nicht sicher – nicht, wenn wir einen Fragebogen bekommen, den wir für die Bundeswehr ausfüllen müssen; nicht, wenn wir der Bundesregierung mitteilen müssen, wenn wir für längere Zeit ins Ausland gehen; und nicht, wenn wir über die kommenden Maßnahmen nachdenken – über Musterung, Sammlung unserer persönlichen Daten und die mögliche Wiedereinführung der Wehrpflicht.&#8220;</p>
<p><strong>Ahmad Mosamem Rahimi</strong>, der vor den Taliban fliehen musste, berichtete über den Umgang der Bundesregierung mit ihm und anderen Afghan*innen, denen Deutschland Schutz zugesagt hatte: „Obwohl ich alle meine Unterlagen hatte und mir versprochen worden war, dass ich nach Deutschland kommen dürfe, wartete ich in Pakistan fast zwei Jahre lang auf mein Visum. Während dieser Zeit wusste ich nicht, ob und wann ich nach Deutschland einreisen könnte oder ob die pakistanische Polizei mich nach Afghanistan zurückschicken würde, wo ich der Verfolgung durch die Taliban ausgesetzt wäre. Während dieser ganzen Zeit musste ich Ausbeutung, Misshandlung und einen tiefen Mangel an Respekt erdulden.“</p>
<p><strong>Athena Möller</strong>, Jura-Studentin und Vorstandsmitglied der Internationalen Liga für Menschenrechte, führte für die Redaktion durch die Veranstaltung. Sie stellte fest: „Es ist zunehmend anmaßend, von der Bevölkerung und insbesondere der jüngeren Generation Loyalität gegenüber dem deutschen Staat zu erwarten, während dieser ihre Grundrechte nicht ausreichend wahrt. Obwohl die Grundrechte 2025 besorgniserregend oft und intensiv verletzt wurden, scheinen Politik und Staatsapparat diesbezüglich kaum Konsequenzen tragen zu müssen. Der Grundrechte-Report nimmt sie in die Pflicht und stellt klar, welche Vorgehensweisen aus welchen Gründen zu beanstanden und zu verurteilen sind.“</p>
<p>Das Buch ist ab dem <strong>27. Mai 2026</strong> über den Buchhandel oder die Webseite der Herausgeber zu beziehen (<a href="http://www.grundrechte-report.de/quermenue/bestellen/">http://www.grundrechte-report.de/quermenue/bestellen/</a>). Rezensionsexemplare (auch als pdf) zu Pressezwecken können über die Humanistische Union (HU) bestellt werden (<a href="mailto:service@humanistische-union.de">service@humanistische-union.de</a>). Für Rückfragen oder Interview-Wünsche wenden Sie sich bitte an Carola Otte und Dr. Philip Dingeldey unter 030/2045 0256 oder <a href="mailto:info@humanistische-union.de">info@humanistische-union.de</a>.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Grundrechte-Report 2026 </strong>– Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland. Herausgegeben von: Peter von Auer, Nina Diarra, Franziska Görlitz, Rolf Gössner, Max Putzer, Rainer Rehak, Theresa Tschenker, Lea Welsch, Rosemarie Will, Michèle Winkler, Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt/M 2026, ISBN: 978-3-596-71370-7, 240 Seiten, 15,00 Euro.</p>
<p><img decoding="async" width="160" height="243" class="size-full wp-image-20538 alignleft" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/05/grr2026-e1779113755894.jpeg" alt="" /></p>
<p><em>Der Grundrechte-Report 2026 ist ein gemeinsames Projekt von: Humanistische Union, vereinigt mit der Gustav Heinemann-Initiative • Bundesarbeitskreis Kritischer Juragruppen • Internationale Liga für Menschenrechte • Komitee für Grundrechte und Demokratie • Neue Richter*innenvereinigung • PRO ASYL • Republikanischer Anwältinnen-und Anwälteverein • Vereinigung Demokratischer Jurist:innen • Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung • Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V.</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/30-grundrechte-report-2026-der-oeffentlichkeit-vorgestellt/">30. Grundrechte-Report 2026 der Öffentlichkeit vorgestellt</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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            	</item>
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		<title>Vorgänge im Hier und Jetzt: Zur Einengung öffentlicher Diskursräume</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2026/vorgaenge-im-hier-und-jetzt-zur-einengung-oeffentlicher-diskursraeume/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 12 May 2026 09:19:27 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Anlässlich ihrer neuen Ausgabe der vorgänge. Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik zur Einengung der öffentlichen Diskursräume veranstaltet die Humanistische Union (HU) einen virtuellen Diskussionsabend, um grundlegende Aspekte, in denen die Einschränkung der öffentlichen Debattenräume sichtbar wird, zu diskutieren und dies strafrechtlich, sozialwissenschaftlich und medienkritisch zu verorten. Die Podiumsdiskussion mit anschließender Debatte mit dem Publikum findet per [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2026/vorgaenge-im-hier-und-jetzt-zur-einengung-oeffentlicher-diskursraeume/">Vorgänge im Hier und Jetzt: Zur Einengung öffentlicher Diskursräume</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Anlässlich ihrer neuen Ausgabe der <strong>vor</strong><em>gänge. Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik</em> zur <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/"><em>Einengung der öffentlichen Diskursräume</em></a> veranstaltet die Humanistische Union (HU) einen virtuellen Diskussionsabend, um grundlegende Aspekte, in denen die Einschränkung der öffentlichen Debattenräume sichtbar wird, zu diskutieren und dies strafrechtlich, sozialwissenschaftlich und medienkritisch zu verorten.</p>
<p><em>Die Podiumsdiskussion mit anschließender Debatte mit dem Publikum findet per Videokonferenz am 15. Juni 2026, 19 Uhr statt. Sie ist Teil der neuen HU-Veranstaltungsreihe &#8222;</em><strong>vor</strong><em>gänge im Hier und Jetzt&#8220;.</em></p>
<p>Die wachsende Einengung und Verschiebung öffentlicher Diskursräume sowie die Einschränkung von Äußerungsfreiheiten lassen sich vielerorts feststellen. Dies zeigt sich rechtlich anhand zunehmender strafrechtlicher Konsequenzen für bestimmte Äußerungen, der Kriminalisierung ganzer Gruppen oder Demonstrationen, aber auch gesellschaftlich in der abnehmenden Diskursfähigkeit, durch Polarisierung, Emotionalisierung, Hassrede, Rechtsruck und soziale Verwerfungen. Die Ironie des Ganzen ist, dass die Einschränkung von Diskursfreiheiten oft im Namen eines (antiwoken) Kampfes für die Redefreiheit erfolgt.</p>
<p>Es diskutieren:</p>
<ul>
<li><strong>Prof. Dr. Jörg Arnold</strong>: Strafrechtswissenschaftler; er war bis zum Ruhestand Forschungsgruppenleiter am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht; Mitglied der <strong>vor</strong><em>gänge</em>-Redaktion.</li>
<li><strong>Dr.</strong> <a href="https://www.humanistische-union.de/ueber-uns/vorstand/#dr-wolfram-grams-stellvertrender-vorsitzender"><strong>Wolfram Grams</strong></a>: Oberstudiendirektor a. D., Sozialpädagoge, Politikwissenschaftler und Philosoph; stellvertretender Vorsitzender der HU und Mitglied der <strong>vor</strong><em>gänge</em>-Redaktion.</li>
<li>Moderation: <strong>Dr. Daniela Dahn</strong>: freie Schriftstellerin und Publizistin.</li>
</ul>
<p><em>Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos. Um an der Videokonferenz teilzunehmen, klicken Sie einfach, wenn es so weit ist, <a href="https://vk1.minuskel.de/b/hub-3hq-f9q-jbs">hier</a></em><em>. Um eine Anmeldung zur Veranstaltung per E-Mail an die </em><a href="mailto:info@humanistische-union.de"><em>info@humanistische-union.de</em></a><em> wird gebeten; diese ist jedoch nicht obligatorisch.</em></p>
<p><em>Lektüreempfehlung zum Thema: <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/"><strong>vor</strong>gänge. Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik Nr. 253 (= 1/2026): Einengung der öffentlichen Diskursräume</a></em><em>. Dort können Sie auch einige der <strong>vor</strong>gänge-Beiträge des Heftschwerpunktes kostenlos lesen, unter anderem denjenigen der Referenten. Um den Beitrag von Jörg Arnold und Wolfram Grams zu lesen, klicken Sie bitte <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/publikation/im-gleichschritt-behinderung-und-einschraenkung-gesellschaftlicher-diskurse/">hier</a>.</em><em> Sie können diese Ausgabe auch im <a href="https://www.humanistische-union.de/service/shop/vorgaenge/">Onlineshop der HU</a> kaufen</em><em>.</em></p>
<p><em>Der Beitrag von Jörg Arnold und Wolfram Grams wurde in aktualisierter Fassung auch im Overton Magazin publiziert, dort in zwei Teilen:</em></p>
<p><em><a href="https://overton-magazin.de/hintergrund/wissenschaft/im-gleichschritt-behinderung-und-einschraenkung-gesellschaftlicher-diskurse/">https://overton-magazin.de/hintergrund/wissenschaft/im-gleichschritt-behinderung-und-einschraenkung-gesellschaftlicher-diskurse/</a>.</em></p>
<p><em><a href="https://overton-magazin.de/hintergrund/wissenschaft/weiter-im-gleichschritt-eingehegte-diskurse/">https://overton-magazin.de/hintergrund/wissenschaft/weiter-im-gleichschritt-eingehegte-diskurse/</a>.</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2026/vorgaenge-im-hier-und-jetzt-zur-einengung-oeffentlicher-diskursraeume/">Vorgänge im Hier und Jetzt: Zur Einengung öffentlicher Diskursräume</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>&#8222;Verfassungsschutz&#8220;-Wächter gegen Rechts oder Problemfall der Demokratie?</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2026/verfassungsschutz-waechter-gegen-rechts-oder-problemfall-der-demokratie/</link>
		
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		<pubDate>Mon, 11 May 2026 09:10:13 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Der Inlandsgeheimdienst „Verfassungsschutz“ hat die AfD auf Basis eines offiziell geheimen Gutachtens als „gesichert rechtsextrem“ hochgestuft – unter starkem öffentlichen Beifall. Wann endlich folgt auf diese Hochstufung ein AfD-Parteiverbotsverfahren, fragen sich viele und unterzeichnen entsprechende Petitionen. Schließlich ist diese vom „Verfassungsschutz“ beobachtete Partei mit ihren teils rassistisch-menschenfeindlichen Positionen – Stichwort: Remigration – schon stärkste Oppositionskraft [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2026/verfassungsschutz-waechter-gegen-rechts-oder-problemfall-der-demokratie/">&#8222;Verfassungsschutz&#8220;-Wächter gegen Rechts oder Problemfall der Demokratie?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Inlandsgeheimdienst „Verfassungsschutz“ hat die AfD auf Basis eines offiziell geheimen Gutachtens als „gesichert rechtsextrem“ hochgestuft – unter starkem öffentlichen Beifall. Wann endlich folgt auf diese Hochstufung ein AfD-Parteiverbotsverfahren, fragen sich viele und unterzeichnen entsprechende Petitionen. Schließlich ist diese vom „Verfassungsschutz“ beobachtete Partei mit ihren teils rassistisch-menschenfeindlichen Positionen – Stichwort: Remigration – schon stärkste Oppositionskraft in deutschen Parlamenten und womöglich bald an Regierungen beteiligt. Und wie kann der Öffentliche Dienst vor solchen „rechtsextremen Verfassungsfeinden“ wirksam geschützt werden? Braucht es da nicht bundesweite „Verfassungstreue-Checks“ und Regelanfragen an den „Verfassungsschutz“, wie sie in einigen Bundesländern bereits eingeführt wurden?</p>
<p>Solche oder ähnliche Fragen stellen sich deutschlandweit viele Menschen. Sie hoffen auf rasche Antworten und befürworten harte Maßnahmen des Staates zur Lösung der Probleme. Der Ruf nach dem wehrhaften, dem starken und autoritären Staat wird immer lauter. Doch so einfach ist es leider nicht. Denn die Folgen staatsautoritärer „Lösungen“ können rasch nach hinten losgehen. Oder anders ausgedrückt: sich grundrechts-, freiheits- und demokratieschädigend auswirken und sich doch wieder hauptsächlich altgewohnt gegen „Links“ richten. Gerade in der Berufsverbotspraxis, wie sie seit geraumer Zeit wieder auflebt, zeigt sich diese Tendenz und erinnert fatal an vergangen geglaubte Zeiten.</p>
<p>Angesichts dieser Entwicklung und ihrer Folgen wollen wir Antworten finden etwa auf die Fragen, weshalb die AfD überhaupt so groß werden konnte, ob es sich bei den geforderten Repressionsmaßnahmen um kluge Lösungsansätze handelt oder eher um hilflose Symptombehandlung mit gravierenden „Nebenwirkungen“. Begeben wir uns auf die Suche nach Ursachen, Versäumnissen und Fehlentwicklungen in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft sowie nach verfassungs-, demokratie- und sozialverträglichen Lösungsansätzen.</p>
<p>Zum Referenten: Dr. <strong>Rolf Gössner</strong> studierte Jura und Politologie an der Uni Freiburg, ist Mitherausgeber des <em>Grundrechte-Reports</em> und Kuratoriumsmitglied der Internationalen Liga für Menschenrechte. Er war Rechtsanwalt und stellv. Richter am Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen. Autor zahlreicher Bücher zu Innerer Sicherheit, demokratischer Rechtsstaat, Grund- und Freiheitsrechten. Mehrfach ausgezeichnet für sein demokratisches Engagement, zuletzt mit dem Hans-Litten-Preis der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen (VDJ).</p>
<p><em>Der Vortrag von Rolf Gössner wird auf Video aufgenommen, um den am Vortrag Interessierten zu einem späterem Zeitpunkt im Netz zugänglich zu machen.</em></p>
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		<title>Abschied von einem Verfassungsschützer: Gerhard Saborowski (1933-2026)</title>
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		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 08 Apr 2026 09:27:27 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Lebensweisen / Pluralismus]]></category>
		<category><![CDATA[Staat / Religion / Weltanschauung]]></category>
		<category><![CDATA[Vereinsnachrichten]]></category>
		<category><![CDATA[Verfassungsschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Verfassungsschutz abschaffen!]]></category>
		<category><![CDATA[Gerhard Saborowski]]></category>
		<category><![CDATA[Publikationen: HU-Mitteilungen]]></category>
		<category><![CDATA[Verband: Nachrufe]]></category>
		<category><![CDATA[Verbandsnachrichten]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Nachricht war schon länger zu befürchten, immerhin war er bereits 92 Jahre alt. Und obwohl er einst in allen Redaktionen der Stadt bekannt war, fand sich in den Zeitungen Hannovers keine Nachricht darüber. Nur eine Handvoll Menschen nahm davon Notiz, dass Gerhard Saborowski am 25. Januar 2026 verstorben ist. Herr Saborowski, oder auch liebevoll [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Nachricht war schon länger zu befürchten, immerhin war er bereits 92 Jahre alt. Und obwohl er einst in allen Redaktionen der Stadt bekannt war, fand sich in den Zeitungen Hannovers keine Nachricht darüber. Nur eine Handvoll Menschen nahm davon Notiz, dass Gerhard Saborowski am 25. Januar 2026 verstorben ist. Herr Saborowski, oder auch liebevoll „Sabo“, wie von manchen der Humanistischen Union genannt, war seit 58 Jahren Mitglied dieser Bürgerrechtsorganisation. Mit seinem Tod heißt es nicht nur, Abschied von einem der letzten Vertreter ihrer Gründungsgeneration zu nehmen. Sein Tod stellt in mancher Hinsicht eine Zäsur dar. Er, der außer in den 1970er Jahren im niedersächsischen Landesverband keine Ämter oder Funktionen in der Humanistischen Union innehatte, verkörperte und prägte die Arbeit dieser Organisation in einmaliger Weise: als ebenso leidenschaftlicher wie disziplinierter Mistreiter; als jemand, der zugleich Vergangenheit und Gegenwart verband; als mündiger Bürger wie als institutionelles Gedächtnis.</p>
<p>Solche Zuschreibungen, wie auch jede Form der Würdigung, hat er zu Lebzeiten stets abgelehnt. Der Versuch, ihn in eine Porträt-Sammlung anlässlich des 50-jährigen Bestehens der HU aufzunehmen, scheiterte an seiner Bescheidenheit. Deshalb folgt an dieser Stelle kein klassischer Nachruf, sondern ein persönlicher Abschied in fünf Stationen und einem Vermächtnis.</p>
<h3 class="">Der m&uuml;ndige B&uuml;rger</h3>
<p>In seinem Aufruf zur Gründung einer Humanistischen Union hatte Gerhard Szczesny 1961 „<em>die Befreiung des Menschen aus den Fesseln obrigkeitsstaatlicher und klerikaler Bindungen</em>“ als Ziel dieser Organisation erklärt. Er kritisierte darin die klerikale wie politische Gleichschaltung in der bundes-republikanischen Gesellschaft, welche die freie Selbstentfaltung behindere. Szczesnys Aufruf adressierte vor allem Intellektuelle, Journalist*innen und Kunstschaffende. Der antiautoritäre Impuls der jungen Organisation sprach jedoch auch andere Kreise an, etwa den jungen Postbeamten Gerhard Saborowski, der im September 1967 der HU beitrat. Zwei Monate später, auf einer Mitgliederversammlung in Kassel, erlebte jener einen ersten Umschlagpunkt in der Ge-schichte der HU, die sich von einem „<em>Szczesny-Freundeskreis</em>“ (Braunbehrens) und einer „<em>Zweckgemeinschaft von Individualisten</em>“ (Reichling) hin zu einer demokratisch aufgestellten Bürgerrechtsorganisation entwickelte.</p>
<p>Wenn die HU sich in der Tradition der Aufklärung sah, deren Leitbild die Urteils-kraft eines mündigen Bürgers darstellte, dann kann Herr Saborowski sicherlich als ihr idealtypisches Mitglied gelten. So vielfältig die Themen sind, mit denen sich die Organisation seit ihrer Gründung befasst hat – zu fast allen davon hat er sich informiert und aktiv eingebracht: Das galt für die Medienpolitik, wo er sich in den 1980er Jahren gegen die drohende Zerschlagung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (speziell des NDRs) engagierte und vor den drohenden Folgen einer Privatisierung warnte; das galt für die Sicherheitsgesetzgebung der Polizei und Geheimdienste, die seit den 1970er Jahren zu einer bürgerrechtlichen Dauerbaustelle wurde und immer neue Grundrechtseinschränkungen mit sich brachte; das galt aber auch für die Rechte von schwangeren Frauen, von Kranken und Sterbenden. Am meisten aber galt das sicherlich für die Trennung von Staat und Kirche, für die er über viele Jahre im entsprechenden Arbeitskreis mitwirkte, sich für die Aufhebung der religiösen Verpflichtungen aus dem Reichskonkordat, die Ablösung der jährlichen Staatsleistungen an die Kirchen oder die Aufhebung der Sonderregeln im kirchlichen Arbeitsrecht einsetzte – immer darauf bedacht, dabei von der Gegenseite nicht in die gottlose Atheisten-Ecke gestellt zu werden. Auch in diesem Bereich eignete er sich über die Jahre ein beträchtliches Wissen an, besorgte sich Fachliteratur zu kirchenrechtlichen Spezialfragen, die sonst nur ausgewiesene Expert*innen zur Kenntnis nahmen, und scheute sich nicht, mit seinem gesunden Menschenverstand die Selbstgewissheiten und Verdrehungen des religiös geprägten Staatskirchenrechts in Frage zu stellen.</p>
<p>Dass er sich in all diese Themen eingearbeitet hat – obwohl er weder durch seine Ausbildung, noch beruflich oder aus privaten Gründen dazu Veranlassung hatte –, um sich darüber ein eigenes Urteil zu bilden; dass er auch nicht davor zurückschreckte, eine Position gegen den wissenschaftlichen Mainstream und den politischen Zeitgeist einzunehmen, all das zeichnete ihn als einen durch und durch politischen wie mündigen Bürger aus.</p>
<h3 class="">Der aus der Zeit Gefallene</h3>
<p>Der erste Kontakt mit Herrn Saborowski konnte schnell den Eindruck hinterlassen, es mit einem „Mann von gestern“ zu tun zu haben: Ein kleiner, älterer Herr, Jahrgang 1933, der jede und jeden in seinem Umfeld siezte, selbst wenn man sich schon viele Jahre kannte. Dabei war es nicht das strenge, autoritäre, sondern eher das höfliche, auf einen respektvollen Abstand bedachte „Sie“, das er pflegte. In einem Verein, der sich gegen überkommene Moralvorstellungen und für die Liberalisierung von Liebesbeziehungen, für antiautoritäre Erziehung, Kinderläden und die Politisierung des Privaten stark gemacht hatte, wirkte das ein wenig anachronistisch. Aber es verlieh ihm eine eigene Würde.</p>
<p>Auch der weitere Kontakt mit ihm war eigen: Seine bevorzugten Medien waren das Telefon (natürlich Festnetz), eine Schreibmaschine (Marke Olympus), ein Faxgerät – und natürlich die Briefpost. Wenn am Wochenende ein neuer politischer Skandal auftauchte, dann lag am Montagvormittag pünktlich zu „Dienstbeginn“ ein ausführliches Fax in der HU-Geschäftsstelle vor: Informationen darüber, was passiert war; Vorschläge, wie man dagegen vorgehen könne, wer die richtigen Adressaten sind, was dabei zu beachten sei und welche Journalist*innen dafür ansprechbar sind. Die erste Welle. In den nächsten Tagen folgten umfangreiche Briefkuverts: lesenswerte Zeitungsbeiträge zum Thema, aber auch Fachaufsätze und persönliche Erläuterungen zu einzelnen Hintergründen. Die zweite Welle. Dazwischen immer wieder Telefonate mit der Geschäftsführung, Vorstandsmitgliedern, anderen aktiven Mitgliedern – ob die Nachrichten angekommen, erste Schritte schon unternommen worden seien. Schnell wurde klar: Der Mann nahm seine Anliegen wirklich ernst, er war gut organisiert und blieb beharrlich am Ball. Das konnte im Tagesgeschäft manchmal nerven – nicht jeder hatte so viel Zeit wie er – aber es prägte die Beziehung. Daraus entstanden zum Teil langjährige Freundschaften (so zur früheren HU-Geschäftsführerin Helga Killinger) und eine fast familiäre Bindung, vor allem zur Familie Haupt.</p>
<p>Wie ernst Herr Saborowski sein Engagement für die Bürgerrechte nahm, wurde spätestens deutlich, wenn er sich in seinen jährlichen Urlaub nach Ramsau (Hotel Rösselhof) verabschiedete – natürlich mit Schreibmaschine, um seine Korrespondenzen fortsetzen zu können, inklusive Abmeldung in der HU-Geschäftsstelle mit seiner Erreichbarkeit per Telefon und Fax im Hotel. Dass dieses politische Engagement für ihn allmählich bedeutsamer als seine Tätigkeit als Oberinspektor bei der Deutschen Bundespost wurde, zeigte sein Versuch, während der letzten Berufsjahre einen unbezahlten Sonderurlaub oder zumindest eine Teilzeitbeschäftigung zu erwirken (die „Altersteilzeit“ war 1986 noch nicht eingeführt). Er wollte die gewonnene Zeit nutzen, um sich mehr in der HU zu engagieren. Das wurde ihm verwehrt. Der offensichtliche Groll darüber findet sich in seinem Schreiben an den Amtsvorsteher des Postamts, in dem er sich jegliche Anteilnahme des Arbeitgebers nach seinem Tod verbat. Die verpasste Zeit holte er später mehr als auf, mit den vielen Jahren, in denen er als „Ruheständler“ in der HU aktiv war.</p>
<h3 class="">Der moderne Mann</h3>
<p>Doch wie so oft: Der erste Eindruck trügt. Ein Blick zurück auf die 1970er Jahre, in denen Herr Saborowski das Gesicht und die Stimme des niedersächsischen Landesverbandes der HU war, zeigt ein anderes Bild: Als im Zuge der neuen Frauenbewegung das absolute strafrechtliche Verbot des Schwangerschaftsabbruchs immer mehr in die Kritik gerät, einigte sich die HU nach internen Diskussionen auf eine Reform des § 218 StGB mit einer dreimonatigen Fristenregelung. Nachdem ein erster Liberalisierungsversuch 1974 am Bundesverfassungsgericht scheiterte, engagierten sich vor allem die Frauen in der HU für einen zweiten Versuch einer liberaleren Regelung. Und mittendrin Herr Saborowski: Er verteilte in der Fußgängerzone Hannovers Flugblätter, in denen für die Liberalisierung des Schwangerschaftsabbruchs geworben wurde; warb gegenüber dem Vorstand dafür, die Aufrufe so anzupassen, dass sie auch Männer ansprechen und für die Proteste mobilisieren; setzte sich für eine bundesweite Kampagne der HU ein. All das von einem Mann, der selbst nie in einer festen Partnerschaft lebte, für den Familienplanung kein persönliches Thema war. Sich für die Rechte der Schwangeren einzusetzen, entsprach seinem Verständnis von Selbstbestimmung und Autonomie, von Gleichberechtigung und Solidarität. Dafür bedurfte es keiner eigenen Betroffenheit.</p>
<p>Zu diesem Bedürfnis nach Autonomie und weitgehender Selbstbestimmung passte auch sein jahrzehntelanges Engagement für die Anerkennung von Patientenverfügungen und die Liberalisierung des Sterbens. Selbstbestimmung von der Geburt bis zum Lebensende: das war für ihn als Alleinstehenden nicht zuletzt eine lebenspraktische Frage. Auch in seinen letzten Jahren bestand er gegen alle Empfehlungen und jeden Rat darauf, weiterhin allein zu leben und lehnte jeglichen Umzug in ein betreutes Wohnen oder ein Heim ab. Dieser Wunsch nach einem selbstbestimmten Leben ging für ihn in Erfüllung.</p>
<h3 class="">Der Sammler und das insti&shy;tu&shy;ti&shy;o&shy;nelle Ged&auml;chtnis</h3>
<p><em>Sommer 2007</em>: Der versammelte juristische Sachverstand der HU traf sich in Hannover, um eine Stellungnahme zur anstehenden Reform der Strafprozessordnung zu erarbeiten. Mit dem Gesetzentwurf sollten alle verdeckten Ermittlungsmaßnahmen neu geregelt – sprich: ausgeweitet – werden. Zur Runde gehörten unter anderem Burkhard Hirsch, Till Müller-Heidelberg, Fredrik Roggan und Rosemarie Will – sowie: Gerhard Saborowski. Im Laufe der Diskussion kam die Idee auf, die neuen Befugnisse, etwa zur Verbindungsdatenabfrage und Vorratsdatenspeicherung, mit der Überwachung des klassischen Postverkehrs (der Beschlagnahmung von Briefpost) zu vergleichen. Dabei stellt sich heraus, dass jener Eingriff in das Briefgeheimnis (anders als von den meisten erwartet) unter relativ einfachen Voraussetzungen möglich war. Dazu der Kommentar von Herrn Saborowski: „Da haben wir 1968 wohl nicht richtig aufgepasst.“ Hier offenbarte sich nicht nur ein kleiner Schalk, sondern auch der Chronist der Bürgerrechte.</p>
<p>Herr Saborowski stand für die Kontinuität der HU und ihrer Anliegen. In der 1961 gegründeten Organisation sammelten sich im Laufe der Jahre unterschiedliche Generationen, die in verschiedenen Phasen der Bundesrepublik (beziehungsweise zu einem kleinen Teil auch in der DDR) aufgewachsen waren und unterschiedliche Erfahrungen und Haltungen zu bürgerrechtlichen Kernfragen entwickelt hatten. Während für die einen die Notstandsgesetze, für andere die Rasterfahndung oder für dritte die Vorratsdatenspeicherung der maßgebliche sicherheitspolitische Tabubruch waren, gehörte Gerhard Saborowski zu den wenigen, die alle drei Debatten miterlebt hatten. Und nicht nur das: Im Unterschied zu vielen Vertreter*innen seiner Generation ruhte er sich nicht auf „seiner“ Geschichte aus, sondern mischte sich auch in die Debatten der jüngeren Generationen ein, auch wenn sie ihn persönlich nicht mehr betrafen, etwa als es um die Onlinedurchsuchung von Computern ging.</p>
<p>In diesem Engagement konnte er nicht nur auf seine Erfahrungen, sondern auch auf ein umfangreiches Wissen zu den meisten bürgerrechtlichen Themen zurückgreifen, das er sich über die Jahre angeeignet hatte. Die Grundlage dafür war sein ständiger Informationshunger. Um diesen zu stillen, besuchte er regelmäßig die Hannoveraner Stadtbibliothek, wo er sich juristische und wissenschaftliche Fachliteratur besorgte sowie die Zeitungen systematisch auswertete. Daneben hielt er laufend Kontakt zu Redaktionen, Abgeordnetenbüros und der Bundestagsverwaltung. Wenn er im Radio oder Fernsehen neue Aspekte aufschnappte, ließ er sich die Manuskripte der Sendungen zuschicken, verteilte sie anschließend in der HU. So versorgte er die HU-Geschäftsstelle nach jeder Präsentation des seit 1997 erscheinenden <em>Grundrechte-Reports</em> mit einer Medienauswertung, die jedem professionellen Ausschnittdienst zur Ehre gereicht hätte. All dies mit einer Beharrlichkeit und Disziplin, die ihresgleichen sucht.</p>
<p>Wie gut er informiert war, konnte man immer wieder bestaunen: So wusste er oft als erster davon, wann ein Gesetzentwurf zur entscheidenden Beratung im Kabinett oder in den Bundestags-Ausschüssen auf der Tagesordnung stand, während die Journalist*innen oder Mitarbeiter*innen der HU, die sich dank des Internets im Informationsvorteil wähnten, davon noch nichts gehört hatten. Seine über die Jahre gewachsene Expertise beruhte nicht zuletzt auf einer umfangreichen Sammlung von Zeitungsartikeln, Fachliteratur, Rundfunk- und Fernsehmanuskripten; Materialien, die er im Laufe der Jahrzehnte zu den Themen der HU angelegt hat und die Teil seines Nachlasses ist. Was damit geschehen soll, ist derzeit noch offen.</p>
<h3 class="">Der Verfas&shy;sungs&shy;sch&uuml;tzer, ein R&auml;tsel und ein Verm&auml;chtnis</h3>
<p>In dieser Sammlung dürften sich viele Unterlagen zu der Geschichte, den Befugnissen und politischen Skandalen des Verfassungsschutzes und anderer Geheimdienste finden – ein Themenbereich, zu dem sich Herr Saborowski immer wieder engagierte. Als Mitte der 1970er Jahre ruchbar wurde, dass der Verfassungsschutz an verdeckten Überwachungsmaßnahmen beteiligt war (ohne dass es dafür bereits gesetzliche Befugnisse gab), konfrontierte er den niedersächsischen Innenminister immer wieder mit entsprechenden Widersprüchen. Als sich 1980 erstmals ein Arbeitskreis der HU mit dem Verfassungsschutz befasste, aus dem schließlich ein <em>Memorandum zur Reform des Verfassungsschutzes</em> hervorging (HU-Schriften Nummer 11, München 1981), gehörte er neben Werner Holtfort, Till Müller-Heidelberg und Jürgen Seifert dazu. Und als die HU dreißig Jahre später – diese Tradition wiederaufnehmend – eine erneute Kampagne zum Verfassungsschutz aufnahm und sich für dessen Abschaffung einsetzte, da war er wieder dabei. Insofern ist (oder wäre) die nach seinem Tod aufgetauchte Anzeige aus der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung anlässlich seines 50. Geburtstags eine sehr treffende Gratulation.</p>
<p><img decoding="async" class="aligncenter wp-image-20504" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/04/1983-Anzeige-Saborowski.png" alt="" width="323" height="148" /></p>
<p>Ob diese Anzeige allerdings jemals erschienen ist, bleibt rätselhaft, denn keiner der Beteiligten kann sich daran erinnern, sie aufgegeben zu haben. Dass Herr Saborowski sich damit selbst eine Ehrung verschaffen wollte, ist unwahrscheinlich. Noch rätselhafter ist nur ein angebliches Antwortschreiben des niedersächsischen Innenministers, der sich über diese unrechtmäßige Verwendung des geschützten Begriffs bei den mutmaßlichen Anzeigen-Aufgebern beschwerte. Möglicherweise handelt es sich bei all dem um einen weiteren geplanten Aprilscherz auf Kosten des Verfassungsschutzes, wie sie Herr Saborowski mehrfach in Umlauf brachte.</p>
<h3 class="">&ndash;</h3>
<p>Am 19. Februar 2026 fand in Hannover die Trauerfeier für Herrn Saborowski statt. Sie sollte, so sein ausdrücklicher Wunsch, in bescheidenem Rahmen stattfinden, ohne religiöse Ansprachen, nur möglichst mit einem Grußwort der Humanistischen Union. So bescheiden er stets aufgetreten war, so bescheiden wollte er auch abtreten. Dass sein Wunsch in Erfüllung ging, dafür sorgten an diesem Tag vor allem Hannes und Evelyn Haupt sowie deren Söhne Moritz und Felix, die für viele Jahrzehnte seine zweite Familie in Hannover waren. Für die Humanistische Union sprach Wolfram Grams vom Bundesvorstand.</p>
<p>Wie es der Zufall will: Wenige Tage nach der Trauerfeier meldete DIE ZEIT vom 5. März 2026 einen neuen Skandal des Verfassungsschutzes. Demzufolge hatte die Berliner Hochschule für Wirtschaft und Recht vor zwei Jahren einer Mitarbeiterin nach Vorwürfen des Verfassungsschutzes in der Probezeit gekündigt. Die Verfassungsschützer hatten die Hochschule darauf hingewiesen, dass ihre Mitarbeiterin Liv H. mehrere rechte Plattformen, unter anderem ein Datingportal sowie eine Kinderwunsch-Plattform für weiße Rassist*innen betreibe, und sich in Interviews juden- und islamfeindlich sowie gewaltbefürwortend äußere. Die Hochschule entließ ihre Mitarbeiterin daraufhin kurzfristig, ohne vorher mit ihr über die Vorwürfe gesprochen oder ihr Gelegenheit zur Erwiderung gegeben zu haben. So blieb ihr nur, im Nachhinein die Verrufserklärung des Verfassungsschutzes korrigieren zu lassen. Als sie das endlich erreicht hatte – der Verfassungsschutz musste mittlerweile selbst einräumen, dass eine Dritte einfach den fremden Namen für ihre Online-Aktivitäten genutzt hatte – war sie bereits ein Jahr lang arbeitslos und ihre Stelle an der Hochschule längst wieder besetzt.</p>
<p>Für Herrn Saborowski, der in seinem Umfeld mehrere solcher „Missgeschicke“ erlebt hatte und die Wirkung solcher „Verrufserklärungen“ nur zu gut kannte, wäre dieser Fall ein weiterer Baustein in der Skandal-Chronik des Verfassungsschutzes gewesen. Ein Fax mit entsprechenden Empfehlungen, was gegen solche Ungerechtigkeit zu tun ist, wäre eine Selbstverständlichkeit gewesen.</p>
<p style="text-align: right;"><em>Sven Lüders</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-257/publikation/abschied-von-einem-verfassungsschuetzer-gerhard-saborowski-1933-2026/">Abschied von einem Verfassungsschützer: Gerhard Saborowski (1933-2026)</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<item>
		<title>Neue Intoleranz – Rückkehr zum Freund-Feind-Denken</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/publikation/neue-intoleranz-rueckkehr-zum-freund-feind-denken/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 18 Mar 2026 14:29:48 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Innere Sicherheit]]></category>
		<category><![CDATA[Lebensweisen / Pluralismus]]></category>
		<category><![CDATA[Neonazis]]></category>
		<category><![CDATA[Pressefreiheit / Meinungsfreiheit / Redefreiheit]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtspolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Verfassungsschutz]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>1. Nach der repressiven Toleranz Viele waren zurecht erschrocken, mit welcher Rigorosität seitens der staatlichen Gewalt gegen pro-palästinensische Demonstrationen vorgegangen wurde. Andere sind entsetzt darüber, dass antifaschistische Menschen, die in Ungarn Nazis gejagt und verprügelt hatten, nach Ungarn ausgeliefert wurden, wo ihnen der Prozess gemacht werden soll, an dessen Fairness zurecht gezweifelt wird. Viel berichtet [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/publikation/neue-intoleranz-rueckkehr-zum-freund-feind-denken/">Neue Intoleranz – Rückkehr zum Freund-Feind-Denken</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">1. Nach der repressiven Toleranz</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Viele waren zurecht erschrocken, mit welcher Rigorosität seitens der staatlichen Gewalt gegen pro-palästinensische Demonstrationen vorgegangen wurde. Andere sind entsetzt darüber, dass antifaschistische Menschen, die in Ungarn Nazis gejagt und verprügelt hatten, nach Ungarn ausgeliefert wurden, wo ihnen der Prozess gemacht werden soll, an dessen Fairness zurecht gezweifelt wird. Viel berichtet wurde über Maja T., deren Auslieferung vom Kammergericht Berlin genehmigt, vom Bundesverfassungsgericht aber als rechts- und verfassungswidrig beurteilt wurde, weil die Haftumstände nicht hinreichend aufgeklärt waren (BVerfG, Beschluss vom 24.1.2025 &#8211; 2 BvR 1103/24). Groß war die Aufregung auch, als der israelische Dirigent Lahav Shani im September 2025 von einem belgischen Musikfestival ausgeladen wurde. Dessen Vorstand fand, dass er sich nicht ausreichend von Netanjahu distanziert habe (Deutschlandfunk Kultur 2025). Weniger aufgeregt reagierte der mediale Mainstream, als die Stadt München den Chefdirigenten der Philharmoniker, Waleri Gergijew, entließ, weil dieser sich nicht ausreichend von Putin distanziert und den Angriff auf die Ukraine verurteilt habe (BR 2022). Doppelte Standards lassen auf eine unterschiedliche Beziehung schließen, einer ist Freund, der andere Feind.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Ist die Bundesrepublik auf dem Weg zurück zu repressiver Verfolgung politischer und kultureller Abweichung, gibt es ein Zurück zur Verfolgung von „Staatsfeinden“? Aber wieso zurück? Spätestens seit 1970 wird der Weg in den Sicherheitsstaat, den Überwachungsstaat, den Polizeistaat, den autoritären Staat oder den tiefen Staat konstatiert. Verbunden wird diese Kritik der rechtsstaatlichen Entwicklung meist mit einem Abgesang auf die Demokratie. Schon 1967 meinte Johannes Agnoli die Transformation der Demokratie feststellen zu können. Andere sprachen später von Zuschauerdemokratie, von der Demokratie in der Globalisierungsfalle, der Postdemokratie oder der Fassadendemokratie (Überblick bei Fisahn 2022, 81ff).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Es ist in der Tat problematisch, die Entwicklung von Rechtsstaat und Demokratie in der Bundesrepublik als Verfallsgeschichte zu rekonstruieren, bei der man sich seit fast 50 Jahren auf dem Weg in eine Postkonstellation begibt – Postrechtsstaat und Postdemokratie. Es lässt sich vielmehr zeigen, dass der Rechtsstaat in der fordistischen Periode repressiver war als in der neoliberalen Ära, in der sich eine eigenartige Mischung aus Repressivität und Toleranz, also <i>repressive Toleranz</i>, entwickelt hat. Dagegen war die Demokratie der fordistischen Periode inklusiver und offener als in der neoliberalen Periode (Fisahn 2022: 25).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Zur kulturellen Liberalisierung des Rechtsstaates ein Beispiel: Homosexualität zwischen erwachsenen Männern war bis 1973 gemäß § 175 StGB strafbar. Danach gab es unterschiedliche Altersgrenzen für heterosexuelle und homosexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen und Heranwachsenden. Erst 1994 wurde der Paragraph aus dem Strafgesetzbuch gestrichen. Das BVerfG befand 1957, dass die Strafbarkeit von männlicher Homosexualität mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Im Jahre 2002 befand das Gericht, dass die Lebenspartnerschaft zwischen Homosexuellen verfassungskonform ist, inzwischen auch die Ehe und ein Adoptionsrecht. Im Text des Grundgesetzes hatte sich mit Blick auf diese Frage kein Wort geändert. Die politische Kultur war schlicht liberaler geworden. Die Gegentendenzen dürfen dabei aber nicht außer Acht gelassen werden. Sie lassen sich vor allem in einer massiven, insbesondere informationellen Aufrüstung der Polizei und ihrer Zentralisierung erkennen. Das führt zum Paradoxon der repressiven Toleranz.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Umgekehrt wurde die Demokratie exklusiver, indem informelle Verhandlungsmechanismen formalisiert wurden, das heißt es wurden Gremien etabliert, in denen der Staat weitgehend exklusiv mit „der Wirtschaft“ über zukünftige Entwicklungen berät. Die Teilnahme anderer gesellschaftlicher Gruppen hat eher eine Feigenblattfunktion. Ein Beispiel für diese Entwicklung sind die neueren Wasserräte, die sich in der Zusammensetzung deutlich unterscheiden von den alten, pluralistisch besetzten Rundfunkräten (Fisahn 2022: 449ff.).</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">2. Entdeckung der Billigung von Straftaten</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Nun also scheint – nicht nur mit Blick auf die Ökologie, sondern auch mit Blick auf rechtsstaatliche Liberalität – ein Backlash eingesetzt zu haben. Es sind die jüngeren Entwicklungen zu betrachten, die Anlass für diese Diagnose geben: Das Strafgesetzbuch stellt die „Billigung von Straftaten“ (§ 140 StGB) unter Strafe. Die Vorschrift fristete bis 2022 ein Nischendasein. Im Jahre 2018 wurden in der Polizeilichen Kriminalstatistik, in der Ermittlungsverfahren aufgelistet werden, insgesamt 40 Fälle registriert.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote1sym" name="sdendnote1anc"><sup>i</sup></a> Die Zahl stieg bis 2021 leicht an, als 146 Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote2sym" name="sdendnote2anc"><sup>ii</sup></a> und schnellte 2022 in die Höhe auf 2041 Ermittlungsverfahren.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote3sym" name="sdendnote3anc"><sup>iii</sup></a> Diese Zahl wurde gehalten: So wurden 2024 insgesamt 2045 dieser Straftaten gemeldet.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote4sym" name="sdendnote4anc"><sup>iv</sup></a> In der überwiegenden Zahl der Fälle wurde wegen der Billigung eines Angriffskrieges, also wegen Rechtfertigung des russischen Überfalls auf die Ukraine ermittelt. Dabei reichte es oftmals, wenn der Tatverdächtige ein „Z“ zeigte. Nach dem Morden der Hamas in Israel und dem Kriegsbeginn in Gaza gesellten sich pro-palästinensische Äußerungen hinzu. Anfang 2024 durchsuchte die Berliner Polizei die Wohnung einer Frau und beschlagnahmte Handys, Computer und eine Festplatte. Die Frau soll „From the river to the sea“ in „sozialen Medien“ gepostet und dadurch Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verwendet haben, (Brockhaus/Düsberg/Göllner 2024) wobei umstritten ist, ob und ab wann die Meinungsfreiheit bei solchen Äußerungsdelikten nicht mehr schützt.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">3. Die neue kriminelle Vereinigung</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Gegen die Mitglieder der „Letzten Generation“ wurden Ermittlungsverfahren wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung eingeleitet. Die entsprechende Strafvorschrift (§ 129 StGB) wird schon sehr lange kritisiert, weil die Strafbarkeit weit nach vorn verlagert wird, bevor also überhaupt ein Schaden an einem Rechtsgut eingetreten ist. Die Behörden ersparen sich so den Tatnachweis für einzelne Tatpersonen. Nach der Logik der neuen Praxis hätten die Mitglieder der NSDAP alle wegen Bildung einer kriminellen oder gar terroristischen Vereinigung (§ 129a StGB) angeklagt und verurteilt werden müssen, was natürlich nicht geschah. Bis in die jüngste Zeit wurde die Vorschrift eher restriktiv verwendet, vor allem bei Verfahren gegen die organisierte Kriminalität.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Nun entdeckte vor allem die Bayerische Staatsanwaltschaft, wie weit die Vorschrift ausgelegt werden kann: Aus Bayern kam die Initiative, bei Mitgliedern der „Letzten Generation“ Hausdurchsuchungen durchzuführen und das Telefon ihrer Pressestelle abzuhören. Zu Recht regten sich Medien mit Verweis auf den besonderen Quellenschutz in der Pressefreiheit auf. (Beck-aktuell 2024) Nicht erwähnt wurde meist, dass die Telefonüberwachung (§ 100a StPO) und die Hausdurchsuchung nur bei Verdacht einer schweren Straftat<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote5sym" name="sdendnote5anc"><sup>v</sup></a> angeordnet werden dürfen. Dazu gehört nicht die Nötigung durch das Festkleben auf einer Straße. Als schwere Straftat gilt allerdings die Bildung einer kriminellen Vereinigung. Bisher hat sich aber – so weit ersichtlich – kein Gericht dazu durchgerungen, die „Letzte Generation“ als kriminelle Vereinigung zu verurteilen. Die strafprozessualen Maßnahmen wurden allerdings vom LG München gebilligt. Das LKA-Bayern schämte sich nicht einmal, seine Homepage mit einem Hinweis zu versehen, dass Spenden an die „Letzte Generation“ als Unterstützung einer kriminellen Vereinigung strafbar seien. Die Beschlagnahme einer Website der „Letzten Generation“ sei allerdings ein Fehler gewesen, räumte die Staatsanwaltschaft München ein. (Engert 2023)</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Wie auch immer: Der Zweck der Aktionen liegt wohl nicht in der Verfolgung von Straftaten, sondern in der politischen Einschüchterung und Diskreditierung. Ein typischer Fall von politischer Justiz, wie Otto Kirchheimer (1972; 1985) sie definiert hat. Es geht darum, einen politischen Gegner oder ein System über die Justiz moralisch zu desavouieren. Dazu passen die Ausfälle von Unionspolitikern. Alexander Dobrindt warnte vor einer Klima-RAF (Höhne 2022) und Friedrich Merz pflichtete bei: Gewalt gegen Sachen sei der Ursprung des Terrorismus. Der ehemalige Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Haldenwang, übernahm die Rolle des Besonnenen und wies auf die Differenz zwischen Terrorismus und den Aktionen der Letzten Generation hin, die er nicht als extremistisch einstuft (Anastasiadis 2022).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Nun sind nicht alle Maßnahmen der Strafverfolgung im Bereich politischer Delikte als Indiz für das Schwinden von Liberalität und für eine Einschränkung von Äußerungsfreiheiten und Versammlungsfreiheit zu werten. Wenn etwa selbsterklärte „Reichsbürger“, die vermutlich – wenn auch dilettantisch – einen Umsturz planten, vor Gericht gestellt werden oder wenn Personen auf Pegida- oder AfD-Demonstrationen den Hitlergruß zeigen und ein Bußgeld kassieren, dann entspricht das der Gesetzeslage und der Absicht des Gesetzgebers, ein entsprechendes Verhalten zu ahnden. Vereinsverbote werden seitens des Bundesinnenministeriums (BMI) seit längerer Zeit vor allem gegenüber Nazi-Gruppen oder islamistischen Gruppen ausgesprochen. Seltener erwischte es − in den vergangenen Jahren − linke Gruppen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Lina E. befand sich von November 2020 bis Juni 2023 in Untersuchungshaft. Zur Last gelegt wurde ihr und den Mitangeklagten Körperverletzung oder schwere Körperverletzung und die Bildung einer kriminellen Vereinigung. Sie und die Mitangeklagten hatten Nazis oder vermeintliche Nazis aufgelauert und brutal verprügelt. Das ist selbstverständlich strafbar und auch moralisch nicht zu rechtfertigen. Aber: Wegen einer Körperverletzung wird in der Regel keine Untersuchungshaft angeordnet. Anders ist dies bei der Bildung einer kriminellen Vereinigung, was das Problem der Strafvorschrift, nämlich die unbestimmte Weite, verdeutlicht. Die in diesem Fall politische Straftat führte bei den Behörden zu einem besonderen Verfolgungsinteresse und zu einer mehrjährigen Untersuchungshaft. Das OLG Dresden verurteilte Lina E. im Juni 2023 zu fünf Jahren Haft, setzte die Untersuchungshaft allerdings aus (Schmidt 2023). Die Rechnung ist einfach: Nach Verbüßung der halben Strafe werden viele Strafgefangene auf Bewährung entlassen. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">4. Gegen die Meinungs- und Versamm&shy;lungs&shy;frei&shy;heit</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Auch nach dem Urteil zeigte die Staatsmacht ihre Werkzeuge. Solidaritätsdemonstrationen in Leipzig wurden bis auf eine Ausnahme verboten. Teile dieser Demonstration wurden stundenlang eingekesselt. Das BVerfG hat in mehreren Urteilen (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 14.2.2017 &#8211; 1 BvR 2639/15 -, Rn. 1-25; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8.3.2011 &#8211; 1 BvR 142/05 -, Rn. 1-29; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8.3.2011 &#8211; 1 BvR 47/05 -, Rn. 1-33) Polizeikessel für verfassungswidrig erklärt und nur in einem Fall (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2.11.2016 &#8211; 1 BvR 289/ 15 -, Rn. 1-28) anders entschieden. Auf diese Entscheidung, bei der es um Personen ging, die sich bei einer Demonstration vermummt und mit Feuerwerkskörpern geworfen hatten, berief sich die Polizei in Leipzig.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Einkesselung ist immer wieder beliebt bei der Polizei und rechtlich hoch problematisch. Am 30. August 2025 veranstaltete das Bündnis „Rheinmetall entwaffnen“ eine Demonstration in Köln, die von der Polizei am frühen Abend eingekesselt wurde. Die Berichte sind sehr unterschiedlich, im Neuen Deutschland heißt es:</p>
<blockquote class="western">
<p>„Die Attacke der Polizei richtete sich vor allem gegen den revolutionären und pro-palästinensischen Block. Faktisch gab es dazu zwei Kessel. Ein Teil, darunter der Solibus, durfte die Maßnahme nach einigen Stunden verlassen. Alle übrigen sollten nach über einen Lautsprecherwagen mitgeteilten Polizeiangaben ‚der Strafverfolgung zugeführt‘ werden. Gegen 22 Uhr begann die Polizei, die Eingeschlossenen einzeln abzuführen – teils unter erheblicher Gewaltanwendung, mit Schlägen und Tritten. Menschen wurden am Kopf oder an den Haaren gepackt, herausgezogen und zu einer ‚Bearbeitungsstraße‘ gebracht.“ (Monroy 2025)</p>
</blockquote>
<p class="v-absatz-einzug-western">Erst am frühen Morgen des nächsten Tages wurde der Kessel aufgelöst. Die Polizei räumte selbstkritisch ein: Die ab etwa 19:30 Uhr Eingekesselten hätten erst spät Getränke bekommen, auch mobile Toiletten seien „nicht in einem angemessenen Zeitrahmen“ bereitgestellt worden. Zudem sei die Ansprache Minderjähriger und eventuell Hilfsbedürftiger in der Gruppe zu spät erfolgt (WDR 2025). Es liegt der Verdacht nahe, dass das Einkesseln von Demonstrationen gelegentlich strategisch eingesetzt wird und der Rechtsverstoß billigend in Kauf genommen wird.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">In den Räumen der Universität Hamburg sollte im April 2023 eine Konferenz mit dem Titel <i>We want our world back</i> stattfinden, die von linken Organisationen ausgerichtet wurde. Das Amt für Verfassungsschutz – vorgeblich immer gut informiert – setzte die Universitätsleitung davon in Kenntnis, dass bei Teilen der Teilnehmenden eine Nähe zur PKK anzunehmen sei. Darauf verweigerte die Universitätsleitung die Nutzung der Räume (Universität Hamburg 2023). Die PKK wird von der EU als Terrororganisation eingestuft. Die Bundesrepublik, die zur Flüchtlingsabwehr einen Pakt mit Erdogan geschlossen hat, verfolgt angebliche PKK-Mitglieder strafrechtlich wegen der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung (§ 129b StGB). Die Vorschrift ist ähnlich weit und unpräzise wie die Strafbarkeit wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung. Sie wurde 2002 als Antwort auf die islamistischen Anschläge in den USA und das Erstarken des islamischen Terrors eingeführt. Es wurde schon damals kritisiert, dass „sie ihrem Wortlaut nach auch die Mitgliedschaft in Vereinigungen unter Strafe stellt, die als legitime Opposition gegen diktatorische Systeme angesehen werden können“ (Petri/Kremer 2021: Rnr 33).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Im Jahre 2017 hat das BMI die Plattform Indymedia verboten und sie vom Netz nehmen lassen. Zur Begründung wurde angegeben, es handle sich um ein Organ der gewaltbereiten autonomen Szene, die unter anderem für Ausschreitungen während des G20-Gipfels in Hamburg verantwortlich gewesen sei. Zudem werde auf der Webseite öffentlich zur Begehung von Gewaltstraftaten gegen Polizeibeamte und politische Gegner sowie zu Sabotageaktionen gegen staatliche und private Infrastruktureinrichtungen aufgerufen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Geschichte hat ein Nachspiel, das Anlass zur Kritik gibt. Die Legal Tribune Online berichtete, dass beim Radio Dreyeckland aus Freiburg Hausdurchsuchungen stattgefunden haben und ein Journalist wegen Billigung von Straftaten angeklagt wird. Sein Vergehen: Er hatte einen Link zu Indymedia ins Netz gestellt. Der Journalist blieb am Ende in Freiheit, weil die Staatsanwaltschaft eine angekündigte Revision gegen den Freispruch nicht rechtzeitig begründete (LTO 2024).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Bayerische Landesregierung hat sich auf den schlechten, alten Radikalenerlass aus dem Jahre 1972 besonnen und gegen Lisa Poettinger und Benjamin Ruß ein Beschäftigungsverbot beim Freistaat erlassen. Poettinger durfte ihre Referendarstelle als Lehrerin nicht antreten, weil sie eine Marxistin sei (Wangerin 2025). Ruß durfte als Linksradikaler nicht an der TU München arbeiten (Nowak 2024). Luca Schäfer erging es in Hessen ähnlich, auch er durfte nicht Referendar werden (Frielinghaus 2025). Die Berufsverbote waren in den 1990ern stillschweigend begraben oder vergessen worden – die politische Kultur hatte sich liberalisiert. Das wird wieder zurückgedreht, aber nicht etwa gegen die (verkappten) Nazis in der AfD, sondern meist gegen links. Zwar hat das Land Rheinland-Pfalz angeordnet, dass AfD-Mitglieder vor der Einstellung in den öffentlichen Dienst auf Verfassungstreue geprüft werden, andere Bundesländer wollen folgen. Aber ein negatives Ergebnis der Prüfung ist bislang nicht bekannt geworden.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote6sym" name="sdendnote6anc"><sup>vi</sup></a> Der AfD-Abgeordnete und Richter Jens Maier bleibt so eher eine Ausnahme. Nach rassistischen Ausfällen als Abgeordneter durfte er nicht wieder in den Justizdienst zurückkehren, sondern wurde in den Ruhestand versetzt – bei vollen Ruhestandsbezügen allerdings (MDR Sachsen 2024).</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">5. Speziell: Umgang mit der &bdquo;Pal&auml;s&shy;ti&shy;na-&shy;So&shy;li&shy;da&shy;rit&auml;t&ldquo;</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Im Kontext des Krieges in Gaza und der Hamas-Morde in Israel reagierten die deutschen Behörden zunächst höchst repressiv auf pro-palästinensische Aktivitäten. Demonstrationen und Solidaritäts-Camps wurden verboten oder aufgelöst. Amnesty International (2024) fasst zusammen: „Wer in Deutschland auf die Straße geht, um sich mit Palästina zu solidarisieren, muss mit Repression rechnen: Seit Oktober 2023 überwachen Behörden diese Proteste mit beispielloser Härte, verbieten sie häufig oder erlassen strenge Auflagen.“ Zwischen Oktober 2023 und März 2024 seien – so die Zählung einer Forschungsgruppe – mindestens 89 Demonstrationen mit pro-palästinensischem Hintergrund verboten worden (Zengerling/Biallas 2024). Die Gerichte hoben einige Verbotsverfügungen wieder auf.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Freie Universität Berlin hat im Februar 2025 einen Vortrag der UN-Sonderberichterstatterin Francesca Albanese als Präsenzveranstaltung abgesagt und in den digitalen Raum verwiesen, weil die Sicherheit nicht gewährleistet werden könne, was leider eine häufige Begründung ist, wenn umstrittene Veranstaltungen abgesagt werden. Hier wäre es umgekehrt Aufgabe der Behörden, die Sicherheit zu gewährleisten. Diskutiert wird über ein Verbot des sogenannten Palästinenser-Tuches (Kufiya). Der Berliner Senat hat es im September 2023 den Schulen gestattet, ein solches Verbot auszusprechen (Memarnia 2023).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Im April 2024 sollte in Berlin ein Palästina-Kongress stattfinden. Eingeladen waren als Redner unter anderem Yanis Varoufakis, ehemaliger griechischer Finanzminister, und Ghassan Abu Sitteh. Gegen beide erließ die Bundespolizei Einreiseverbote,<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote7sym" name="sdendnote7anc"><sup>vii</sup></a> die beide gerichtlich aufgehoben wurden – aber nachträglich, also nach dem Ende des Kongresses (Steinke 2024). Der Kongress wurde außerdem nach wenigen Stunden von der Polizei aufgelöst, weil eine Videobotschaft eines Mannes gezeigt worden sei, der ein politisches Betätigungsverbot habe. Berühmt ist ein Reiseverbot aus den 1950er Jahren geworden, nämlich das gegen Wilhelm Elfes, dem untersagt wurde, im Ausland Reden gegen die Wiederbewaffnung zu halten. Das BVerfG hat das Verbot mit einer Begründung passieren lassen, die heute nicht mehr möglich wäre: Es gehe um das Ansehen der Bundesrepublik (BVerfGE 6, 32.). Auch die Verweigerung der Ausreise erlebt fröhliche Urständ: Die Bundespolizei hat zwischen 2018 und 2022 insgesamt 131 Deutschen die Ausreise verweigert, wobei es überwiegend um Personen ging, die von Erdogan als Staatsfeinde eingestuft werden (Pehlivan 2023).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Liste repressiver Maßnahmen des Staates ließe sich beliebig lang fortsetzen.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">6. Intoleranz in der Zivil&shy;ge&shy;sell&shy;schaft</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western" align="justify">Werfen wir einen Blick auf die Zivilgesellschaft – die Intoleranz wächst auch dort. Das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit bekämpft nach eigenem Bekunden alle „Bestrebungen, die Freiheit von Forschung und Lehre aus ideologischen Motiven einzuschränken“. Gemeint sind das „Gendern“ und antirassistische oder antisexistische Codizes, denen Ideologie und nicht Wissenschaftlichkeit bescheinigt wird. Wer andere Meinungen als Ideologie abqualifiziert, achtet die Freiheit der Wissenschaft selbst nicht. Wie dem auch sei, umgekehrt zeigte der arbeitskreis kritischer jurist*innen (akj) Berlin wenig Toleranz, als er zu einer Protestveranstaltung gegen einen Vortrag der Biologin Marie Vollbrecht aufrief, die im Rahmen der Langen Nacht der Wissenschaft 2021 an der Humboldt-Universität zu Berlin einen Vortrag halten wollte mit dem Titel <i>Geschlecht ist nicht gleich (Ge)schlecht. Sex, Gender und warum es in der Biologie zwei Geschlechter gibt</i>. Das sei transfeindlich, meinten die Jura-Studierenden, und es sei skandalös, dass dieser Vortrag erlaubt worden sei (AKJ Berlin 2021). Die Universität sagte den Vortrag daraufhin ab.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Während hier die Wissenschaftsfreiheit tangiert war, ging es bei der Diskussion um das antisemitische Kunstwerk, das auf der documenta in Kassel 2022 gezeigt wurde, um die Kunstfreiheit – oder eben gerade nicht. Die Kunstfreiheit wurde zunächst nicht diskutiert und mit dem möglicherweise antisemitischen Gehalt des Bildes – die Wenigsten haben es gesehen, ich auch nicht – abgewogen. Von vornherein stand fest, dass das Bild abgehängt werden muss und die documenta-Generaldirektorin Sabine Schormann zurücktreten müsse. Die einst liberale Grüne Claudia Roth begrüßte den Rücktritt explizit (Berins 2022). Erst gut ein halbes Jahr später, im Februar 2023, wurde aufgrund eines Gutachtens des Rechtswissenschaftlers Christoph Möllers, der auf die schwierige Abwägung mit der Kunstfreiheit hingewiesen hatte, dieser Aspekt überhaupt diskutiert.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote8sym" name="sdendnote8anc"><sup>viii</sup></a></p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">7. Unsicher&shy;heit und neue Feindbilder</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Es wurde davon ausgegangen, dass sich der Rechtsstaat in der Geschichte der Bundesrepublik in dem Sinne liberalisiert hat, dass seit den 1980er Jahren politisch und kulturell größere Spielräume eröffnet wurden, als beispielsweise in den Jahrzehnten von 1950 bis 1970 bestanden. Das heißt nicht, dass nicht gleichzeitig neue Formen der Repression wie die Überwachung oder beispielsweise das Racial Profiling entstanden sind (Fisahn 2022: 159ff.). Ende der 1980er Jahre war der Feind, der Ostblock, weggefallen und die fordistische Massengesellschaft hatte sich zugunsten einer individualistischen, neoliberalen Gesellschaft gewandelt. Die neue Form der Individualisierung wurde gefeiert, von den Neoliberalen als Aufbruch in eine neue Freiheit verkündet. Die Normen und Zwänge der Disziplinargesellschaft (Foucault [1973] 2003: 117) wurden angeblich abgelegt und überwunden zugunsten einer neuen Freiheit bei der Arbeit und im Leben. Mit dieser Änderung der ökonomischen und gesellschaftlichen Bedingungen musste das Recht Schritt halten. Es wurde teils verändert, das heißt liberalisiert, oder anders ausgelegt, nämlich liberaler.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Mit dem russischen Angriff auf die Ukraine ist der Feind zurück und damit die verhängnisvolle Bestimmung der Politik als „Freund-Feind-Verhältnis“, das in der politischen Rechten ohnehin geläufig ist. Andersdenkende werden zu Feinden erklärt; Toleranz und Liberalität sind nicht gefragt. Die Diskursräume werden eng gezogen, sodass der öffentliche Diskurs verschwindet und die veröffentlichte Meinung linienförmig wird und gleichsam wie Propaganda wirkt. Mit dem Gaza-Krieg erhielt das Freund-Feind-Denken eine neue Dimension, indem der Freund über die Staatsräson definiert wurde. Die kollektive Schuld der Deutschen, die aus dem Nazi-Terror gegen jüdische Menschen in ganz Europa resultiert, ist sicherlich Grund genug, auf der Seite jüdischen Lebens zu stehen und Israel zu unterstützen. Nur ist das kein Grund, andere Meinungen, auch wenn sie überspitzt vorgetragen werden, auszuschließen. Das Bild wandelte sich mit der Brutalität des Vorgehens der israelischen Armee in Gaza.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Nun lässt sich einwenden, dass die mögliche Trendwende älter ist. Die Diskussion um Corona führte von beiden Seiten oft in eine ähnliche Freund-Feind-Situation. Aber weiterdenkenden Menschen war klar, dass der Virus-Spuk irgendwann ein Ende hat. Der Liberalität nützte das wenig, weil auch das alte Feindbild, „der Russe“, wiederbelebt wurde; es gibt einen repressiven oder autoritären Backlash. Nun ist es auffällig, dass sich diese Trendwende in mehr oder weniger allen entwickelten kapitalistischen Staaten finden lässt – mal stärker, mal weniger stark ausgeprägt und nicht immer oder nur unter rechtsautoritären Regierungen. Die USA sind hier möglicherweise wieder mal Vorreiter oder Trendsetter. Eine Erklärung für den Trend zu neuer Repression und Intoleranz muss also tiefer ansetzen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Erläuterung der Ursachen kann an dieser Stelle nicht erfolgen. Grundsätzlich lässt sich allerdings eine große Verunsicherung der Gesellschaft und in der Folge auch der Politik konstatieren, die zur Flucht in scheinbare Sicherheiten und die angebliche Normalität führt. Die Unsicherheit ist keineswegs nur Ausdruck der veränderten Weltlage. Genannt seien der Aufstieg Chinas und die Abstiegskämpfe von Russland und den USA, welche die Stellung der EU oder ganz Europas unsicher machen. Gemeint ist auch eine Unsicherheit im Inneren.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Freiheitsversprechungen des Neoliberalismus haben sich in Luft aufgelöst: Die gefeierte Individualisierung wurde zur Atomisierung und Entsolidarisierung, die ökologische Krise hat sich verschärft und die ökonomischen Unsicherheiten oder Irrwege des neoliberalen Umbaus der Gesellschaft liegen offen zutage, ohne dass der Markt von sich aus zu einer ökologischen Transformation in der Lage wäre. Da klammern sich Viele an das Alte. Die Bauern haben die antiökologische Wende eingeleitet – verunsichert über ihre Perspektiven, wenn sie in einer globalen Marktwirtschaft ökologisch produzieren sollen. Die Diskussionen um das Verbrenner-Aus oder um die Renaissance der Atomkraft zeigen nur die Verunsicherung, die zum kontrafaktischen Festhalten am Alten führt.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Verunsicherung ergibt sich auch aus der Gesamtschau dieser unterschiedlichen Krisenmomente, weil – wohl nicht ganz zu Unrecht – das Gefühl verbreitet ist, dass es eher bergab geht, nicht besser, sondern deutlich schlechter wird. Das Alte und die Anlehnung an die starke Führungsperson erscheinen da als Ausweg. Im Osten der Republik kann sich die Hälfte in einer Befragung nicht dazu durchringen, einer starken Führerperson eine Absage zu erteilen: „Jeder zweite Person wünscht sich eine ‚starke Partei‘, die die ‚Volksgemeinschaft‘ insgesamt verkörpert. Statt pluralistischer Interessensvielfalt wird eine völkische Gemeinschaft gewünscht“, ergab eine Studie der Universität Leipzig (Doering 2023).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die neue Sehnsucht nach Autorität, dem „starken Mann“ oder starken Staat, schlägt durch auf das politische Klima und die Kräfteverhältnisse in Teilen der Staatsmacht. Der Diskurs wird hysterisch oder mutiert zum Kulturkampf und das bekanntlich nicht nur in Deutschland. Die Verschiebungen dürften also tief verwurzelt sein und einen Umbruch signalisieren, der auf allen Seiten zu Unsicherheit und gleichzeitig zur Sehnsucht nach (altem) Sicherem, der scheinbaren Normalität führt, die im Zweifel repressiv hergestellt wird.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western">Prof. Dr. </strong><strong class="western">Andreas Fishan</strong> hat den Lehrstuhl für öffentliches Recht, Umwelt- und Technikrecht und Rechtstheorie an der Universität Bielefeld inne. Zuletzt von ihm erschienen: &#8222;Ökologische Demokratie&#8220; (Springer, 2025).</em></p>
<h3 class="">Literatur</h3>
<p align="justify"><em>AKJ Berlin</em> 2021: Studierende geschlossen gegen Transfeindlichkeit. Gegenprotest gegen Marie-Luise Vollbrecht, in: <em>AKJ Berlin</em>, <a href="https://akj.rewi.hu-berlin.de/index.php?post=studierende-geschlossen-gegen-transfeindlichkeit-n-gegenprotest-gegen-marie-luise-vollbrecht">https://akj.rewi.hu-berlin.de/index.php?post=studierende-geschlossen-gegen-transfeindlichkeit-n-gegenprotest-gegen-marie-luise-vollbrecht</a>.</p>
<p align="justify"><em>Amnesty International</em> 2024: Einschränkung der Versammlungsfreiheit in Deutschland: „Jetzt ist der Moment, um aktiv zu werden“, in: <em>Amnesty International Deutschland</em> vom 13.11.2024, <a href="https://www.amnesty.de/aktuell/deutschland-proteste-palaestina-gaza-israel-einschraenkung-meinungsfreiheit-interview-rechtswissenschaftlerin-nahed-samour">https://www.amnesty.de/aktuell/deutschland-proteste-palaestina-gaza-israel-einschraenkung-meinungsfreiheit-interview-rechtswissenschaftlerin-nahed-samour</a>.</p>
<p align="justify"><em>Anastasiadis, Georg</em> 2022: Präventivhaft für „letzte Generation“: Keine Märtyrer, keine Terroristen – sondern schlicht Wiederholungstäter, in: <em>Merkur </em>vom 18.11.2022, <a href="https://www.merkur.de/politik/klima-proteste-letzte-generation-in-praeventivhaft-opfer-bayerns-91922764.html">https://www.merkur.de/politik/klima-proteste-letzte-generation-in-praeventivhaft-opfer-bayerns-91922764.html</a>.</p>
<p align="justify"><em>Beck-Aktuell</em> 2024: Nach Abhöraktion gegen Letzte Generation: Beschwerden in Karlsruhe eingegangen, in: <em>Beck-Aktuell</em> vom 11.09.2024, <em><a href="https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/pressegepraeche-letzte-generation-verfassbeschwerden-abhoeraktion" rel="nofollow noopener">https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/pressegepraeche-letzte-generation-verfassbeschwerden-abhoeraktion</a></em>.</p>
<p align="justify"><em>Berins, Lisa</em> 2022: documenta 15: Claudia Roth begrüßt Rücktritt von Sabine Schormann, in: <em>Frankfurter Rundschau</em> vom 16.07.2022, <a href="https://www.fr.de/kultur/kunst/documenta-antisemitismus-kassel-direktorin-ruecktritt-claudia-roth-news-91671309.html">https://www.fr.de/kultur/kunst/documenta-antisemitismus-kassel-direktorin-ruecktritt-claudia-roth-news-91671309.html</a>.</p>
<p align="justify"><em>BR Klassik</em> 2022: Münchner Philharmoniker trennen sich von Putin-Freund Gergiev, in: <em>BR Klassik</em> vom 04.03.2022, <a href="https://www.br-klassik.de/gergiev-dirigent-muenchner-philharmoniker-reiter-ukraine-krieg-trennung-100.html">https://www.br-klassik.de/gergiev-dirigent-muenchner-philharmoniker-reiter-ukraine-krieg-trennung-100.html</a>.</p>
<p align="justify"><em>Brockhaus, Robert/Düsberg, Benjamin/Göllner, Nikolas</em> 2024: Zwischen Fluss, Meer und Strafbefehl, in: <em>Verfassungsblog</em> vom 26.03.2024, <a href="https://verfassungsblog.de/zwischen-fluss-meer-und-strafbefehl/">https://verfassungsblog.de/zwischen-fluss-meer-und-strafbefehl/</a>.</p>
<p align="justify"><em>Deutschlandfunk Kultur</em> 2025: Das Flanders Festival Gent lädt israelischen Dirigenten aus, in: <em>Deutschlandfunk Kultur</em> vom 12.09.2025, <a href="https://www.deutschlandfunkkultur.de/lahav-shani-muenchner-philharmoniker-gent-antisemitismus-100.html">https://www.deutschlandfunkkultur.de/lahav-shani-muenchner-philharmoniker-gent-antisemitismus-100.html</a>.</p>
<p align="justify"><em>Doering, Kai</em> 2023: Studie der Uni Leipzig: Darum ist die AfD in Ostdeutschland so stark, in: <em>Vorwärts</em> vom 28.06.2023, <a href="https://www.vorwaerts.de/inland/studie-der-uni-leipzig-darum-ist-die-afd-ostdeutschland-so-stark">https://www.vorwaerts.de/inland/studie-der-uni-leipzig-darum-ist-die-afd-ostdeutschland-so-stark</a>.</p>
<p align="justify"><em>Engert, Marcus</em> 2023: Behördenfehler bei Razzia gegen „Letzte Generation“, in: <em>Tagesschau </em>vom 24.05.2023, <a href="https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr/letzte-generation-website-behoerden-bayern-100.html">https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr/letzte-generation-website-behoerden-bayern-100.html</a>.</p>
<p align="justify"><em>Fisahn, Andreas</em> 2022: Repressive Toleranz und marktkonforme Demokratie, Köln.</p>
<p align="justify"><em>Foucault, Michel</em> [1973] 2003: Die Wahrheit und die juristischen Formen, Frankfurt am Main.</p>
<p align="justify"><em>Frielinghaus, Jana</em> 2025: Lisa Poettinger und andere: Die neue Welle gegen Linke, in: <em>Neues Deutschland</em> vom 11.02.2025, <a href="https://www.nd-aktuell.de/artikel/1188897.berufsverbote-lisa-poettinger-und-andere-die-neue-welle-gegen-linke.html">https://www.nd-aktuell.de/artikel/1188897.berufsverbote-lisa-poettinger-und-andere-die-neue-welle-gegen-linke.html</a><em>.</em></p>
<p align="justify"><em>Höhne, Valerie</em> 2022: „Staat muss klare Kante zeigen“: Union fordert Mindestfreiheitsstrafe für radikale Klimaaktivisten, in: <em>Tagesspiegel</em> vom 06.11.2022, <a href="https://www.tagesspiegel.de/politik/union-will-radikale-proteste-hart-bestrafen-dobrindt-warnt-vor-entstehung-einer-klima-raf-8839504.html">https://www.tagesspiegel.de/politik/union-will-radikale-proteste-hart-bestrafen-dobrindt-warnt-vor-entstehung-einer-klima-raf-8839504.html</a>.</p>
<p align="justify"><em>Hotstegs, Robert</em> 2025: Mehr als eine Frage des Charakters, in: <em>LTO </em>vom 13.05.2025, <a href="https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/afd-verfassungsschutz-rechtsextrem-parteimitglied-oeffentlicher-dienst-beamte%20">https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/afd-verfassungsschutz-rechtsextrem-parteimitglied-oeffentlicher-dienst-beamte%20</a>.</p>
<p align="justify"><em>Kirchheimer, Otto</em> 1985: Politische Justiz, Frankfurt am Main.</p>
<p align="justify"><em>Kirchheimer, Otto</em> 1972: Politische Justiz, in: Ders.: <em>Funktionen des Staates und der Verfassung – 10 Analysen</em>, Frankfurt am Main, S. 143ff.</p>
<p align="justify"><em>LTO </em>2024: Freispruch für Radio-Dreyeckland-Journalisten rechtskräftig, in: <em>LTO </em>vom 25.09.2024, <a href="https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/landgericht-karlsruhe-revision-begruendung-frist-staatsanwaltschaft-verstrichen-kienert-dreyeckland">https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/landgericht-karlsruhe-revision-begruendung-frist-staatsanwaltschaft-verstrichen-kienert-dreyeckland</a>.</p>
<p align="justify"><em>MDR Sachsen</em> 2024: Nach Disziplinarklage: AfD-Politiker Jens Maier behält Pensionsansprüche, in: <em>MDR </em>vom 28.11.2024, <em><a href="https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/afd-richter-maier-klage-ruhestand-rechtsextremist-100.html" rel="nofollow noopener">https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/afd-richter-maier-klage-ruhestand-rechtsextremist-100.html</a></em>.</p>
<p align="justify"><em>Memarnia, Susanne</em> 2023: Nicht im Sinne des Schulfriedens, in: <em>taz </em>vom 01.11.2023, <a href="https://taz.de/Nahost-Konflikt-in-Berlin/!5967030/">https://taz.de/Nahost-Konflikt-in-Berlin/!5967030/</a>.</p>
<p align="justify"><em>Monroy, Matthias</em> 2025: Anti-Kriegs-Demo in Köln: Brutaler Polizeikessel, in: <em>Neues Deutschland</em> vom 01.09.2025, <a href="https://www.nd-aktuell.de/artikel/1193688.rheinmetall-entwaffnen-anti-kriegs-demo-in-koeln-brutaler-polizeikessel.html">https://www.nd-aktuell.de/artikel/1193688.rheinmetall-entwaffnen-anti-kriegs-demo-in-koeln-brutaler-polizeikessel.html</a>.</p>
<p align="justify"><em>Nowak, Peter </em>2024: Benjamin Ruß: Antikapitalismus als Ausschlusskriterium, in: <em>Neues Deutschland</em> vom 01.08.2024, <a href="https://www.nd-aktuell.de/artikel/1184159.berufsverbot-benjamin-russ-antikapitalismus-als-ausschlusskriterium.html">https://www.nd-aktuell.de/artikel/1184159.berufsverbot-benjamin-russ-antikapitalismus-als-ausschlusskriterium.html</a>.</p>
<p align="justify"><em>Pehlivan, Erkan</em> 2023: Zahlen steigen: Bundesrepublik untersagt immer mehr Deutschen die Ausreise, in: <em>Frankfurter Rundschau</em> vom 18.01.2023, <a href="https://www.fr.de/politik/immer-mehr-deutsche-duerfen-nicht-mehr-ausreisen-92008671.html">https://www.fr.de/politik/immer-mehr-deutsche-duerfen-nicht-mehr-ausreisen-92008671.html</a>.</p>
<p align="justify"><em>Petri, Thomas/Kremer, Karsten</em> 2021: Rnr. 33, in: Lisken, Hans/Denninger, Erhard (Hrsg.): <em>Handbuch des Polizeirechts. Gefahrenabwehr, Strafverfolgung, Rechtsschutz</em>, 7. Aufl. München.</p>
<p align="justify"><em>Schmidt, Joel</em> 2023: Verbot der Tag-X-Demo für Lina E.: Deeskalation auf Sächsisch, in:<em> Neues Deutschland</em> vom 02.06.2023, <a href="https://www.nd-aktuell.de/artikel/1173693.leipzig-verbot-der-tag-x-demo-fuer-lina-e-deeskalation-auf-saechsisch.html">https://www.nd-aktuell.de/artikel/1173693.leipzig-verbot-der-tag-x-demo-fuer-lina-e-deeskalation-auf-saechsisch.html</a>.</p>
<p align="justify"><em>Steinke, Ronen</em> 2024: Einreiseverbot war rechtswidrig, in: <em>Süddeutsche Zeitung</em> vom 15.05.2024, <a href="https://www.sueddeutsche.de/politik/palaestina-einreiseverbot-1.7251504">https://www.sueddeutsche.de/politik/palaestina-einreiseverbot-1.7251504</a>.</p>
<p align="justify"><em>Universität Hamburg</em> 2023: Zum Widerruf der Genehmigung der Veranstaltung „We want our world back“, in: <em>Universität Hamburg</em> vom 05.04.2023, <a href="https://www.uni-hamburg.de/newsroom/im-fokus/2023/0405-stellungnahme-tagung.html">https://www.uni-hamburg.de/newsroom/im-fokus/2023/0405-stellungnahme-tagung.html</a>.</p>
<p align="justify"><em>Wangerin, Claudia</em> 2025: Lisa Poettinger will das Berufsverbot verhindern, in: <em>Neues Deutschland</em> vom 02.02.2025, <a href="https://www.nd-aktuell.de/artikel/1188707.klimaaktivismus-lisa-poettinger-will-das-berufsverbot-verhindern.html">https://www.nd-aktuell.de/artikel/1188707.klimaaktivismus-lisa-poettinger-will-das-berufsverbot-verhindern.html</a>.</p>
<p align="justify"><em>WDR </em>2025: Nach Gewalt bei Anti-Kriegs-Demo: Bericht rechtfertigt Polizei-Einsatz, in: <em>WDR </em>vom 11.09.2025, <a href="https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/protestmarsch-rheinmetall-entwaffnen-100.html">https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/protestmarsch-rheinmetall-entwaffnen-100.html</a>.</p>
<p align="justify"><em>Zengerling, Zita/Biallas, Manuel</em> 2024: Weniger als ein Prozent verboten, in: <em>Tagesschau </em>vom 22.11.2024, <a href="https://www.tagesschau.de/investigativ/funk/demonstrationsverbote-100.html">https://www.tagesschau.de/investigativ/funk/demonstrationsverbote-100.html</a>.</p>
<h3 class="">Anmerkungen</h3>
<div id="sdendnote1">
<p><a href="#sdendnote1anc" name="sdendnote1sym">i </a><a href="https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKriminalstatistik/2018/Standardtabellen/Faelle/STD-F-01-T01-Faelle_excel.xlsx">https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKriminalstatistik/2018/Standardtabellen/Faelle/STD-F-01-T01-Faelle_excel.xlsx</a>.</p>
</div>
<div id="sdendnote2">
<p><a href="#sdendnote2anc" name="sdendnote2sym">ii </a><a href="https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKriminalstatistik/2021/Bund/Faelle/BU-F-01-T01-Faelle_xls.xlsx">https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKriminalstatistik/2021/Bund/Faelle/BU-F-01-T01-Faelle_xls.xlsx</a>.</p>
</div>
<div id="sdendnote3">
<p><a href="#sdendnote3anc" name="sdendnote3sym">iii </a><a href="https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKriminalstatistik/2022/Bund/Faelle/BU-F-01-T01-Faelle_xls.xlsx">https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKriminalstatistik/2022/Bund/Faelle/BU-F-01-T01-Faelle_xls.xlsx</a>.</p>
</div>
<div id="sdendnote4">
<p><a href="#sdendnote4anc" name="sdendnote4sym">iv </a><a href="https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKriminalstatistik/2024/Bund/Faelle/BU-F-01-T01-Faelle_xls.xlsx">https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKriminalstatistik/2024/Bund/Faelle/BU-F-01-T01-Faelle_xls.xlsx</a>.</p>
</div>
<div id="sdendnote5">
<p><a href="#sdendnote5anc" name="sdendnote5sym">v </a>Es gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, auch wenn kein Straftatenkatalog für Durchsuchungen existiert.</p>
</div>
<div id="sdendnote6">
<p><a href="#sdendnote6anc" name="sdendnote6sym">vi </a>Eine Referendarin für das Lehramt wurde in Brandenburg aus dem Dienst entfernt. Sie war nicht nur Mitarbeiterin bei Compact, dem rechten Magazin, sondern hatte über diese Mitgliedschaft auch arglistig getäuscht (Hotstegs 2025).</p>
</div>
<div id="sdendnote7">
<p><a href="#sdendnote7anc" name="sdendnote7sym">vii </a>Dem Grundgesetz zufolge existiert dies überhaupt nicht und es gibt auch keine Gesetzgebungskompetenz des Bundes, welche nur für das Bundeskriminalpolizeiamt besteht. Im GG gibt es immer noch den Bundesgrenzschutz, den es allerdings faktisch nicht mehr gibt.</p>
</div>
<div id="sdendnote8">
<p><a href="#sdendnote8anc" name="sdendnote8sym">viii </a><a href="https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw06-pa-kultur-medien-929282">https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw06-pa-kultur-medien-929282</a>.</p>
</div>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/publikation/neue-intoleranz-rueckkehr-zum-freund-feind-denken/">Neue Intoleranz – Rückkehr zum Freund-Feind-Denken</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<media:content url="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/03/vorg253_cover_Artikel.jpg" medium="image"></media:content>
            	</item>
		<item>
		<title>Im Gleichschritt: Behinderung und Einschränkung gesellschaftlicher Diskurse</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/publikation/im-gleichschritt-behinderung-und-einschraenkung-gesellschaftlicher-diskurse/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 18 Mar 2026 14:19:21 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Innere Sicherheit]]></category>
		<category><![CDATA[Lebensweisen / Pluralismus]]></category>
		<category><![CDATA[Pressefreiheit / Meinungsfreiheit / Redefreiheit]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtspolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialpolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Verfassungsschutz]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>I. Ausgangs&#173;lage In den vergangenen Jahren wurde eine Reihe von Sachbüchern publiziert, die das Thema des vorliegenden Heftes aus unterschiedlichen Perspektiven und Fachrichtungen beleuchtet: beispielhaft aus juristischer Sicht sind die Arbeiten von Elisa Hoven (2025) sowie Frauke Rostalski (2024), philosophisch hat sich dazu unter anderem Julian Nida-Rümelin (2025) geäußert, und in demokratie- beziehungsweise politikwissenschaftlicher Hinsicht [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/publikation/im-gleichschritt-behinderung-und-einschraenkung-gesellschaftlicher-diskurse/">Im Gleichschritt: Behinderung und Einschränkung gesellschaftlicher Diskurse</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">I. Ausgangs&shy;lage</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">In den vergangenen Jahren wurde eine Reihe von Sachbüchern publiziert, die das Thema des vorliegenden Heftes aus unterschiedlichen Perspektiven und Fachrichtungen beleuchtet: beispielhaft aus juristischer Sicht sind die Arbeiten von Elisa Hoven (2025) sowie Frauke Rostalski (2024), philosophisch hat sich dazu unter anderem Julian Nida-Rümelin (2025) geäußert, und in demokratie- beziehungsweise politikwissenschaftlicher Hinsicht haben sich etwa Ulrike Guérot (2025) sowie Rainer Mausfeld (2025) zu Wort gemeldet. Alle diese Beiträge analysieren und kritisieren ein gravierendes Syndrom der Gefährdung von Demokratie und Rechtsstaat: die Einschränkung öffentlicher Diskursräume. Die Gefährlichkeit dieser Einschränkung besteht darin, dass damit das Freiheitsverständnis des Grundgesetzes in Frage gestellt wird. Die Angriffe auf die Freiheitsrechte erfolgen in paradoxer Weise unter Berufung auf diese Rechte. Die Einschränkung der öffentlichen Diskursräume diene dem Schutz der Freiheitsrechte: insbesondere der Meinungs-, Presse- und Informationsfreiheit und der Kunst- und Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 GG), der Glaubens- und Gewissensfreiheit (Art. 4 GG), sowie der Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG). Es sind dies Freiheiten, die in letzter Instanz ihren Ursprung in der Aufklärung haben und universelle Geltung beanspruchen. Am „Projekt der Aufklärung, der Schärfung der Urteilskraft durch Dialog, durch öffentlichen Vernunftgebrauch, durch wechselseitige Anerkennung als Gleiche, Freie und Vernunftfähige“ ist festzuhalten (Nida-Rümelin 2025: 141).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Vor diesem Hintergrund sollen hier einige grundlegende Zusammenhänge und einzelne Aspekte, worin die Einschränkung der öffentlichen Debatten- und Diskursräume sichtbar werden, aufgezeigt werden, wobei der zeitliche Ausgangspunkt dafür in der Pandemiezeit gesehen wird, fortgeführt bis heute in den Zeiten der Kriege in der Ukraine und in Gaza, verstärkt durch den ausgreifenden „Trumpismus“ seit 2025. Freilich gab es bereits zuvor Anzeichen staatlicher und medialer Diffamierung, aber auch Kriminalisierung gesellschaftlicher Kräfte. Diese Anzeichen sowie die wachsenden Freiheitsbeschränkungen befinden sich in einem Wechselspiel mit einer „Cancel Culture“ oder „Verbotskultur“, die von Teilen der Zivilgesellschaft selbst betrieben wird.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">II. Gesell&shy;schafts&shy;po&shy;li&shy;ti&shy;sche Verortungen</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Im Zusammenhang mit dem Rechtsruck, vor allem in seinen spezifischen Ausformungen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit (Heitmeyer 1994; 2018) beziehungsweise eines „demokratischen Faschismus“ (Nachtwey/Amlinger 2025) ist Folgendes zu sehen: So umfasst eine Liste rechter Gewaltakte gegen Kulturbetriebe 20 kleingedruckte Seiten und stellt den Abschluss eines Berichts zur Bedrohungslage der Kulturarbeit durch rechts dar (Laudenbach 2023). Dem entspricht, dass die „Neue Rechte“ Kultur als Konfliktfeld für sich entdeckt hat und „mit einigem Aufwand kontinuierlich bearbeitet“ (Laudenbach 2022: 104).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Angriffslust im medialen Diskurs wächst generell – besonders in den „sozialen“ Netzwerken, die diesen Entwicklungsprozess spiegeln. „Hier agiert man aus der Distanz, überzieht missliebige Personen mit Shitstorms, stellt sie bloß, zerstört ihren Ruf, ihre Existenz [&#8230;].“ (Engler 2025: 21) Gleichwohl darf folgende „Dialektik“ nicht übersehen werden: Diese Art von Rechtsruck erhält Auftrieb gerade durch staatliche und leitmediale „Cancel Culture“ sowie dementsprechende Einschränkung von Diskurs- und Debattenräumen, sofern diese als vorrangige oder gar alleinige staatliche Mittel im Kampf gegen rechte politische gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und „demokratischen Faschismus“ angewandt werden. Juli Zeh hält vor allem „gute Politik und guten Journalismus“ für adäquat, um die hohen Zustimmungswerte für die AfD zu reduzieren, eine Politik und einen Journalismus, an denen es seit Jahren fehle (Lang-Lengdorff/Unfried/Zeh 2025).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Denn in der aktuellen Situation einer neoliberalen Gesellschaft, einer besonders aggressiven Phase des Kapitalismus, werden soziale Versprechen nicht mehr eingehalten. Die Menschen erleben eine Abwertung ihrer Fähigkeiten; Solidarität geht verloren. Zunehmend sind Menschen der Missachtung ausgesetzt. Die Rechte abhängig Beschäftigter werden beschnitten, die Zahl prekär existierender Menschen wächst. Die Infrastruktur verkommt, Konkurrenzen um Wohnraum, medizinische Versorgung, Schul- und Studienplätze werden größer. Es kristallisiert sich ein erhebliches Maß an Armut heraus.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Gerade in solcher gesellschaftlichen Phase rückt das politische Spektrum nach rechts, mithin erfolgt eine Verschiebung des Diskurses nach rechts. Begriffe, Rhetorik, Sprache der Rechten werden von liberaler, konservativer und auch sozialdemokratisch orientierter Politik sowie den Mainstreammedien übernommen. Damit gehen Prozesse der Normalisierung des <i>democratic backsliding</i> einher – des schleichenden Verfalls demokratischer Verfahrensweisen und Institutionen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Verursacht wird dieser Prozess durch die sich verschärfenden gesellschaftlichen Widersprüche, durch krisenhafte sozioökonomische und ökologische Entwicklungen im lokalen und globalen Maßstab und die sich daraus ergebenden Narrative jener, die im Besitz der hegemonialen Kräfte sind.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Tatsächlich handelt es sich also nicht ausschließlich um eine Diskursverschiebung nach rechts, sondern um eine Polarisierung im Kampf um politische und weltanschauliche Hegemonie verschiedener Diskurse. Die staatlichen Reaktionen auf diese Widersprüche begünstigen ein gravierendes Erstarken der gesellschaftlichen Rechten und deren Position im bürgerlichen Spektrum.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Ausnahmezustände wie die Coronapandemie, die durch den Krieg in der Ukraine entstehenden atomaren Gefahren und den im Anschein eines Völkermordes stattfindenden Krieg Israels in Gaza, zunehmende Armut und soziale Verwerfungen, eine ökologische Krise etc. werden sukzessive zum Dauerzustand. Giorgio Agamben ([1995] 2021) geht davon aus, dass der Ausnahmezustand in der Demokratie bereits zum Dauerzustand geworden ist und dadurch Demokratie und Rechtsstaatlichkeit erheblichen Gefährdungen und permanent erfolgenden Einschränkungen ausgesetzt sind, sei es auf schleichende, sei es auf eskalierende Weise.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">III. Gesell&shy;schafts&shy;the&shy;o&shy;re&shy;ti&shy;sche Verortungen</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Aber es ist nicht allein der gesellschaftspolitische Zustand, der sich berechtigter Kritik ausgesetzt sieht. Auch in gesellschaftstheoretischer Hinsicht gilt es, bestimmte Zusammenhänge zu betrachten. Etwa weist Susan Neiman (2023) nach, dass sich linke Bewegungen mit einer identitätspolitischen Kritik an der Aufklärung der Konzepte beraubt, die gegen den Rechtsruck dringend gebraucht werden (vgl. Fallois 2026).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Dem liegt folgende gesellschaftliche Entwicklung zugrunde: Während auf der Seite der Kapitalkonzentration und seiner Akkumulation nur die historisch anhaltende Zuspitzung zu beobachten ist, vollzieht sich ein Prozess der Veränderung der Strukturen der gesellschaftlichen Zwischenschichten. Besonderen Veränderungen ist das Kleinbürgertum unterworfen. In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts verschob sich seine Struktur vom kleinen Gewerbetreibenden und Handwerker zur „Professional Managerial Class“. Der Begriff beschreibt die Gruppe akademisch gebildeter Funktionsträger*innen, die nun die Gruppe zwischen Kapital und Arbeit bilden. Wie es einst die Aufgabe des Kleinbürgertums war, kommt auch ihnen nun eine gesellschaftliche Disziplinierungsfunktion zu (Schlaudt/Burnfin 2025), die sie als stetig wachsende gesellschaftliche Gruppe gegenüber der traditionellen Arbeiterklasse inne hat, die jedoch angesichts der Entwicklung der Produktivkräfte kleiner wird.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Zwischen diesen Schichten entsteht ein Konflikt: Die neue „Professional Managerial Class“ setzt gegenwärtig auf Libertinage, Diversifizierung, Political Correctness, Antirassismus und Antidiskriminierung (Dingeldey 2025: 384-386). Die traditionelle Arbeiterklasse driftet als Gegenbewegung nach rechts.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Der Diskurs zwischen den in ihrer sozialen und ökonomischen Abhängigkeit vereinten Schichten ist nachhaltig gestört, die Kommunikation wegen der Entfremdung voneinander nur schwer möglich. Die politische Rechte greift dies mittels diffamierender Zuschreibungen auf, die die Entfremdung zwischen den Gruppen zum Ausdruck bringen und sich in verrohten politischen Debatten widerspiegeln.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Nida-Rümelin (2025: 140) bescheinigt bestimmten linken politischen Theoretiker*innen, wie Chantal Mouffe, dass sie unter Bezug auf Carl Schmitt eine politische Praxis kritisieren, die sich um Verständigung bemüht. Zu beobachten sei eine Schmitt-Renaissance, deren politische Zuschreibung übergreifend ist. Nicht zuletzt der mit dem Machtantritt von Donald Trump erfolgende autoritäre Staatsumbau in den USA (Solty 2025) und die Negierung des Völkerrechts, zu der er sich klar bekennt (im Originalton Trumps: „Ich brauche kein Völkerrecht“, wobei eine Ergänzung wie „Ich bin das Recht“ nur konsequent erscheint), legen davon Zeugnis ab. Dessen ausstrahlende internationale Wirkung zeigt sich nicht zuletzt auch an dem Erstarken von politisch rechten Kräften in Europa. Damit einher geht nicht nur eine Renaissance des Freund-Feind-Denkens bei Schmitt, sondern auch die missbräuchliche Aneignung der linken Staatstheorie von Antonio Gramsci. Der bürgerliche Staat sieht sich immer weniger in der Lage, „Hegemonie [als Zustimmung] gepanzert mit Zwang“ zu gewährleisten, in der die integrativen, auf Zustimmung und Loyalität gerichteten Momente die Oberhand behalten (Gramsci [1929-1935] 2012: 783; vgl. Buckel/Fischer- Lescano 2007).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Diese Unfähigkeit macht sich die „Neue Rechte“ zu eigen, indem sie versucht, Gramscis Hegemonie-Theorie zu usurpieren und dabei Werte wie nationale Identität, Hierarchie und Tradition in den Mittelpunkt zu stellen. Für Gramsci hingegen war das Ziel eine Gesellschaft, die auf Pluralität und sozialer Gerechtigkeit basiert, kulturelle Hegemonie war für ihn ein Werkzeug der Befreiung (Fachstelle Extremismusdistanzierung 2025). Die gesellschaftliche Linke muss sich Gramsci in genau solchem Sinne aneignen. Voraussetzung dafür ist das Ringen um das Verständnis der Aufklärung und die Verständigung darüber. Oder auch – um einen pointierten Beitrag von Michael Jäger (2026) aufzugreifen: <i>Wie wir mit Gramsci die Demokratie gegen Trump und Thiel verteidigen können</i>. Verständigung, so Nida-Rümelin (2025: 140ff.),</p>
<blockquote class="western">
<p>„setzt die wechselseitige Anerkennung zumindest als Gesprächspartner voraus. Mit Personen, die ich hasse, oder die ich mit Gewalt bekämpfe, gehe ich nicht in den Dialog. Es ist das dialogische Verständnis politischer Kommunikation in der Demokratie, die ihre Gegner ablehnen. […] Im Gegensatz zwischen einem dialogischen und einem polemischen Verständnis des politischen Diskurses liegt die tiefere Problematik einer Praxis des Zum-Verstummen-Bringens, des Cancelns unliebsamer Auffassungen, der Unterdrückung abweichender Meinungen, der Formatierung des politischen Diskurses. Treten wir als Feinde in den öffentlichen Raum der Gründe, mit dem Ziel, den anderen zu vernichten, ihn jedenfalls zum Schweigen zu bringen, oder sind wir bereit, im Geiste des Fallibilismus die eigene Position kritischen Einwänden auszusetzen und sie gegebenenfalls zu revidieren?“</p>
</blockquote>
<p class="v-absatz-einzug-western">Hier wird die Idee eines offenen Diskurses verteidigt, der auf Jürgen Habermas zurückgeht, wonach jede*r mitsprechen darf. Was wir in der Wirklichkeit erleben, sei jedoch eine <i>Diskursvulnerabilität</i>. Das heißt, dass sich eine Vielzahl von Menschen gegenüber bestimmten Themen, Argumenten, Personen als extrem verletzlich zeigten und das als Grund gelte, nicht zuzuhören oder zu diskutieren. So aber funktioniere Demokratie nicht. Man solle genau dorthin gehen, „wo es schmerzt, auch um Brücken zu bauen“. Die Alternative sei, dass sich Lager bilden und nur noch innerhalb dieser Lager miteinander gesprochen werde (Beer/Rostalski 2025). Es sind jedoch Politik und Medien, die diese <i>Diskursvulnerabilität</i> mit erzeugen, statt die Freiheiten des Grundgesetzes realiter zu verteidigen und sich damit in der Praxis zum Erbe der Aufklärung zu bekennen. Denn die Verschränkung von identitätspolitischen Debatten, linker Selbstkritik und rechter Vereinnahmung ereignet sich im Rahmen einer affektiven Moralisierung (Dingeldey/Sheplyakova 2025: 358f.). So praktizieren auch die herrschende Politik und viele Leitmedien das Gegenteil von guter Politik und gutem Journalismus, sondern zeigen eine <i>totale Moral</i>, auch wenn es sich bei den konkreten repressiven Folgen, wie zu zeigen sein wird, oftmals um den Anschein von Einzelfällen handelt. Doch jeder Einzelfall beinhaltet ein gewolltes einschüchterndes Bedrohungs- und Abschreckungspotential, das Demokratie und Rechtsstaat gefährdet. Dabei lässt sich nicht einmal mehr das geflügelte Wort <i>Wehret den Anfängen</i> benutzen, da dieses sich auf ein frühzeitiges Stadium von Gefahren bezieht. Dieses Stadium indes ist längst überschritten. Wie fortgeschritten dieser Prozess ist, zeigen nicht nur wissenschaftliche Untersuchungen, sondern auch empirische Erhebungen von Nichtregierungsorganisationen, wie jene des Civicus-Monitors, der der Zivilgesellschaft Deutschlands bescheinigt, dass diese nicht mehr frei arbeiten könne (Nowak 2025; Strittmatter 2026).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Es bedurfte keiner hellseherischen Gabe, um vorauszusehen, dass die Prüfungen der UN-Sonderberichterstatterin für Meinungs- und Äußerungsfreiheit, Irene Khan, die vom 26. Januar bis zum 6. Februar 2026 in Deutschland für verschiedene Bereiche des Rechts stattfanden – darunter Medienfreiheit, Meinungsfreiheit im Internet und Hassrede, Meinungsfreiheit im Rahmen der Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit sowie Teilhabe am öffentlichen Leben – zu einem ähnlichen Ergebnis führen würden. Nach Abschluss der Untersuchungen stellte Khan so auch fest, dass die Meinungsfreiheit in Deutschland zunehmend schwinde und durch mehrere negative Trends untergraben werde. Deutschland befinde sich an einem „Scheideweg“ (Grigutsch 2026). Der schriftliche Bericht wird dem UN-Menschenrechtsrat im Juni 2026 vorgelegt.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">IV. Frage&shy;stel&shy;lungen</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Für die Auswahl der Beiträge in dem vorliegenden Heft spielten neben den aufgezeigten grundlegenden Zusammenhängen und Einzelaspekten die konkrete Realität der Einschränkung von Diskursräumen eine Rolle, wobei mit der vorliegenden Ausgabe nicht vollumfänglich die Thematik abgedeckt werden kann. Bei einer ganzen Reihe von Fragen handelt es sich um nach wie vor bestehende programmatische Aufgabenstellungen, die wir aber zumindest angedeutet haben wollen, nicht ohne zuvor darauf hinzuweisen, dass dabei bedeutende Probleme der Einschränkung von Diskursräumen mit einem Kampf um Deutungshoheit verbunden sind, der seinerseits die Meinungsfreiheit gefährdet. Auf zwei besonders virulente Beispiele kann hier leider nicht näher eingegangen werden, weil für ihre Erörterungen notwendiger Tiefe in einem Überblickbeitrag wie dem vorliegenden nicht genügend Platz zur Verfügung steht. Wenigstens genannt aber seien zum einen die völlig unterschiedlichen Auseinandersetzungen um die einseitigen und negativen Berichterstattungen über Ostdeutschland in den Leitmedien (Schirrmeister 2026), und zum anderen die öffentlichen Interpretationen der veröffentlichten Epstein-Files (Schäfer 2026). Nicht unerwähnt soll schließlich der neueste „Coup“ von Bundeskanzler Merz bleiben, der eine Klarnamenpflicht im Internet fordert, worin ein Frontalangriff auf gleich mehrere Grundrechte zum Ausdruck kommt (Reuter 2026).</p>
<h4 class="">a) Corona</h4>
<p class="v-absatz-ohne-western">Immer mehr hat sich herausgestellt, dass herrschende Politik mit Unterstützung weiter Teile der Medien grundlegende Verfassungsrechte missachtet und eingeschränkt hat, dass Maßnahmenkritiker*innen als mitunter rechtsoffene Verschwörungstheoretiker*innen und „Querdenker“ pauschal verunglimpft und auch verfolgt wurden.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Derzeit besteht weitgehend Konsens bei der Forderung, diese Defizite bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie aufzuarbeiten, auch, um das schwerwiegend gestörte Vertrauensverhältnis zwischen Bevölkerung und Staat zu befrieden. Die Umsetzung steht jedoch vor Schwierigkeiten. Seien es die Forderungen nach parlamentarischen Untersuchungsausschüssen oder der Aufklärung der Rolle der Medien – es existieren bewusst herbeigeführte politische und mediale Widerstände.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Was die Untersuchungsrichtungen der Einengung von Diskursräumen betrifft, ist Folgendes zu sehen:</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Zum einen geht es um die retrospektive Untersuchung,</p>
<ul>
<li>
<p class="v-absatz-ohne-western" align="justify">inwieweit durch die Corona-Politik und die unterstützenden Medien Diskursräume für die Bevölkerung eingeschränkt wurden, insbesondere hinsichtlich der Einschränkung der persönlichen Freiheit wie auch der Meinungsfreiheit, nicht selten verbunden mit staatlichen Repressalien, Stigmatisierungen und Diffamierungen,</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-ohne-western" align="justify">zugleich aber auch darum, welche politischen Diskursräume betroffen waren, welche Intransparenz der Staat an den Tag legte, um die Bevölkerung über bestimmte Fragen und Zusammenhänge, wie auch virologische Feststellungen und Einschätzungen im Unklaren zu lassen,</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-ohne-western" align="justify">oder konkrete Gefährdungssituationen in einer Weise darzustellen, die nicht den Tatsachen entsprachen und nicht im Einklang mit den Warnungen von Wissenschaftler*innen, Psycholog*innen und Mediziner*innen waren, aber für Einschränkungen von Verfassungsrechten genutzt worden sind.</p>
</li>
</ul>
<p class="v-absatz-einzug-western">Zum anderen betrifft das Thema der Einengung von Diskursräumen die politische und mediale Aufarbeitung, was sich an den Widerständen gegen die Art und Formen der Aufarbeitung, die mit Rechtfertigungen und politischen Verharmlosungen einhergehen, zeigt.</p>
<h4 class="">b) Im Krieg sterben zuerst Wahrheit und freie Diskurse</h4>
<p class="v-absatz-ohne-western">Der völkerrechtswidrige Krieg Russlands gegen die Ukraine, der wohl als provoziert betrachtet werden muss, mündete in einen Stellvertreterkrieg des Westens gegen Russland. Dabei sind wir Zeug*innen eines geostrategischen Veränderungsprozesses. Die bipolare Weltordnung wankt zugunsten einer neuen Ordnung, die zugleich das aktuelle Machtgefüge gefährdet. Dem wird mit einer Politik der Hochrüstung begegnet, die den Weltfrieden bedroht. In der Durchsetzung dieses Versuchs des Erhalts der Bipolarität wird im öffentlichen Diskurs zunehmend die Sprache des Krieges strapaziert. Die Rede von der Kriegstüchtigkeit, von der russischen Gefahr für Europa und das Geschacher um den Anteil der Rüstungsausgaben am Bruttosozialprodukt mögen als Beispiele genügen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Diskurse, die das Friedensstreben in den Mittelpunkt stellen, wurden angesichts dieser Gemengelage angegriffen, ihre Vertreter*innen oft diffamiert und ausgegrenzt. Die Zuspitzung erlaubte kein Fairplay im Sinne eines offenen Diskurses. Die Bedrohungslage spaltet die Gesellschaft (Zick 2016: 214) und führt zur Verrohung politischer Debatten.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Gegenwärtig scheint jedoch die Tendenz zu entstehen, dass vor dem Hintergrund stärkerer diplomatischer Bemühungen, den Krieg zu beenden, die Debattenräume wieder etwas größer werden, was keine nennenswerten Auswirkungen auf die Aufhebung der Sanktionen hat, die gegenüber Personen ausgesprochen wurden, deren Kritik an der Kriegsunterstützung der Ukraine durch den Westen als besonders nachhaltig gelten. Doch scheint deren Sanktionierung vor allem eine Abschreckungsfunktion gegenüber anderen Kriegskritiker*innen erfüllen zu sollen. Genannt sei der Fall des Schweizer Militäranalysten und Autors Jacques Baud, der von der Europäischen Union (EU) bis zur Gefährdung seiner Existenz sanktioniert wurde. Bereits ein Jahr zuvor wurden die Journalistin Alina Lipp und der Journalist Thomas Röper von der EU mit Einreiseverboten belegt und ihre Konten eingefroren. Die offizielle Begründung lautet, dass beide „systematisch russische Desinformation verbreitet“ hätten. Zu Recht wird daran kritisiert, dass die EU damit eine rote Linie überschreitet, denn es gebe „kein Verfahren, keine Verteidigung, kein Urteil, nur eine politische Bewertung. Meinungsäußerung wird zum politischen Delikt“ (Burbach 2025). Genannt seien aber auch die beruflichen innerstaatlichen Repressalien gegenüber dem Journalisten Patrick Baab durch die Berliner Hochschule für Medien, Kommunikation und Wirtschaft sowie die Universität Kiel (Hett 2024). Gegen beide setzte sich Baab juristisch erfolgreich zur Wehr.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Einschränkung der Diskursräume im Rahmen des Ukraine-Krieges ist zugleich gekennzeichnet durch eine beispiellose Russophobie. Abgesagt werden Auftritte russischer Künstler*innen; geduldet werden russische Künstler*innen in Deutschland zumeist nur dann, wenn sie sich in aller Öffentlichkeit gegen den russischen Angriffskrieg wenden. Öffentliche Personen in Deutschland, die sich gegen Waffenlieferungen an die Ukraine aussprachen, wurden und werden zum Teil noch durch die von Staat und Medien befeuerte öffentliche Meinung als „Putinversteher“ oder „Putinknechte“ diffamiert. Diese Diffamierung galt auch Pazifist*innen, die vor allem durch Medienvertreter*innen als „Lumpenpazifisten“ beschimpft wurden. So entstand ein gesellschaftspolitisches antirussisches Klima, das an die reaktionäre Zeit in der Bundesrepublik der 1950er und 1960er Jahre erinnert.</p>
<h4 class="">c) Bedin&shy;gungs&shy;lose Solidarit&auml;t mit Israel als deutsche Staatsr&auml;son</h4>
<p class="v-absatz-ohne-western">Anders als im Ukrainekrieg gestaltet sich die Zerstörung des Diskurses angesichts des Krieges im Gazastreifen. Die Solidarität mit Israel war angesichts des terroristischen Überfalls der Hamas auf Unschuldige allumfassend. Nachdem Israel in putativer Notwehr den Gazastreifen angriff, scheinbar wahllos tötete und die Infrastruktur nachhaltig zerstörte, kam die Frage nach einem genozidalen Vorgehen Israels gegenüber Palästinenser*innen auf. Die Opferzahlen auf palästinensischer Seite erhärten diese Vermutung, der sofort mit dem Antisemitismusvorwurf begegnet wurde. <i>Antisemitismus</i> wurde zum Kampfbegriff, der darauf abzielte, das palästinensische Leid unaussprechbar zu machen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Das führte dazu, dass Israel und die deutsche Staatsräson den Antisemitismus und das jüdischen Menschen in der deutschen Geschichte angetane Leid instrumentalisierten und es in Stellung brachten gegen das Leid, das die rechtsextreme israelische Regierung Palästinenser*innen antut. Etwa wurde der Journalist Hüseyin Doğru für seine israelkritische Haltung von der EU sanktioniert. Das traf ihn unmittelbar in seiner Existenz.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Nicht übersehen werden darf, dass die Einschränkung der Debattenräume im Zusammenhang mit dem Gaza-Krieg auch jüdische Intellektuelle betraf, die sich kritisch mit jenen auseinandersetzen, die eine einseitige Solidarität mit der palästinensischen Seite bekunden würden und ihnen deshalb Israel-Hass unterstellt wird. Diese kritischen Stimmen wurden durch linke Palästina-Aktivist*innen unterbunden, wie das Beispiel Eva Illouz zeigt, was die „Diagnose eines autoritär wirkenden linken Antisemitismus zu bestätigen [scheint]“ (Hanloser 2026).</p>
<h4 class="">d) Politisches Strafrecht und andere staatliche Repres&shy;sa&shy;lien</h4>
<p class="v-absatz-ohne-western">Die Einengung der Diskursräume erfolgt auch durch die Anwendung politischen Strafrechts und durch andere staatliche Repressalien. Derartiges bezieht sich dabei etwa auf:</p>
<ul>
<li>
<p class="v-absatz-ohne-western" align="justify">Widerstand gegen die staatlichen Corona-Maßnahmen und Teilnahme an Versammlungen und Demonstrationen;</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-ohne-western" align="justify">Erfindung der Formel „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ als trojanisches Pferd zur Konstruktion von strafbarem Verhalten;</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-ohne-western" align="justify">öffentliche Äußerungen oder Bekundungen zur Legitimierung des Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine;</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-ohne-western" align="justify">öffentlich bekundeter Widerstand gegen den Gaza-Krieg Israels, auch durch Äußerung der Formel „From the river to the sea, Palestine will be free“, selbst wenn diese sich nicht gegen das Existenzrecht Israels richtet;</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-ohne-western" align="justify">abgesagte öffentliche Veranstaltungen von israelkritischen, selbst jüdischen Personen des öffentlichen Lebens, wie Wissenschaftler*innen, Politiker*innen sowie Autor*innen; Beispiele dafür sind die Absagen von deutschen Veranstaltungen mit Francesca Albanese, der UN-Sonderberichterstatterin für das besetzte palästinensische Gebiet;</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-ohne-western" align="justify">Abschiebung von Personen in ihre Herkunftsländer, die an propalästinensischen Demonstrationen teilgenommen haben, ohne dass diesen kriminelles Verhalten vorgeworfen werden kann;</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-ohne-western" align="justify">Verfolgung vermeintlicher Beleidigungen von Politiker*innen; hier spielt die Strafvorschrift des § 188 StGB eine unrühmliche Rolle („Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung“).</p>
<p class="v-absatz-ohne-western" align="justify">Gewichtige Stimmen sprechen sich für die Abschaffung dieses Paragrafen der „Politikerbeleidigung“ aus, zumal er ausgeweitet und zu einem relativen Antragsdelikt wurde, was bedeutet, dass der Staat von sich aus aktiv werden kann, das heißt, die Staatsanwaltschaften können öffentliches Interesse an der Strafverfolgung geltend machen, ohne dass der vermeintlich Beleidigte einen privaten Strafantrag von sich aus stellen muss, wie das zuvor zwingend der Fall war (Beer/ Rostalski 2025). Auch der Straftatbestand der Volksverhetzung (§ 130 StGB) wurde in den vergangenen Jahren erweitert, was zu Gefahren für die Meinungsfreiheit führte, beispielsweise zu jener, dass Historiker*innen nicht mehr ohne Strafbarkeitsrisiko solche „Forschungsergebnisse veröffentlichen, wenn diese die Feststellung enthielten, dass ein bestimmtes historisches Ereignis entgegen der in Politik, Justiz und Gesellschaft vorherrschenden Ansicht kein Völkermord oder kein Kriegsverbrechen gewesen sei“ (Mitsch 2023: 17). Mittlerweile wurden erneute Gesetzesinitiativen ergriffen, um § 130 StGB noch weiter zu verschärfen. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist offenbar bereits darauf ausgerichtet (Hörnle 2025a). Überhaupt ist die Debatte zu führen, ob und inwieweit mittels Strafrechtsausweitung Hass und Hetze wirksam bekämpft werden kann (Hörnle 2025b);</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-ohne-western" align="justify">unverhältnismäßige Ermittlungsmaßnahmen wie Untersuchungen von Verdächtigen und Beschuldigten sowie Beschlagnahmungen beim Verdacht derartiger Straftaten;</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-ohne-western" align="justify">Strafverfolgung oder Kündigungen von kritischen Professor*innen als Mittel der Disziplinierung, die eklatante Eingriffe in die Wissenschaftsfreiheit darstellen (Egner/Uhlenwinkel 2025);</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-ohne-western" align="justify">Verweigerung der Anstellung/Verbeamtung von kapitalismuskritischen, Bewerber*innen. Auf den ersten Blick existiert hier kein Unterschied zur Verweigerung von Anstellung/Verbeamtung oder Entfernung aus dem öffentlichen Dienst von Bewerber*innen mit rechtsextremer Gesinnung. Doch unter Anwendung der antikommunistischen Totalitarismustheorie führt das dazu, dass die „neuen Berufsverbote“ eher Personen mit linker Weltanschauung betreffen und in Wirklichkeit damit die „alten Berufsverbote“ Urstände „feiern“;</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-ohne-western" align="justify">Festzustellen sind auch Repressalien gegenüber besonders gesellschaftskritischen Vereinen und Organisationen wie die Sperrung von Bankkonten der Roten Hilfe sowie der DKP.</p>
</li>
</ul>
<p class="v-absatz-einzug-western">Es sei hinzugefügt, dass in einer ganzen Reihe dieser Fälle die Instanzgerichte auf Freisprüche entschieden oder dem Ausspruch von Strafmaßnahmen der vielfach geringen Tatschwere Rechnung trugen. Hinsichtlich eher geringer strafrechtlicher Maßnahmen muss jedoch unterschieden werden zwischen jenen, die gerechtfertigt sind, und solchen, die zur Abschreckung und Bedrohung anderen gegenüber ausgesprochen werden. Letzteres gilt beispielsweise für den Fall der Entscheidung des Freiburger Amtsgerichts, dem Abiturienten Bentik wegen Memes gegen die Bundeswehr 15 gemeinnützige Arbeitsstunden aufzuerlegen. Hier wurde der legitime Schülerprotest gegen die Militarisierung der Gesellschaft als Beleidigung der Bundeswehr kriminalisiert (Dreyer 2026). Bemerkenswert und so nicht unbedingt erwartbar sind neueste Entscheidungen des BVerfG, mit denen die Meinungsfreiheit nachhaltig geschützt wird, indem die Instanzgerichte ermahnt werden, die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Sinnermittlung von vermeintlichen Beleidigungen sowie die Kontextbezogenheit der Äußerungen zu beachten (Kolter 2026).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Im Hinblick auf bestimmte verwaltungsrechtliche und arbeitsrechtliche Maßnahmen gegen Kritiker*innen im Kontext der genannten Symptomatik wurden solche von den Fachgerichten mitunter korrigiert. Dazu gehört auch die Aufhebung des staatlichen Verbots bestimmter Medienerzeugnisse. Allerdings fällt auch die Unterschiedlichkeit der Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen auf, insbesondere im Strafrecht. Nicht zu übersehen ist ferner, dass in Bezug auf Restriktionen im Zusammenhang mit staatlichen Corona-Maßnahmen sowohl der Bundesgerichtshof wie auch das Bundesverfassungsgericht trotz des in Anspruch genommenen Weges dorthin selbst offensichtlich rechtswidrige Maßnahmen kaum einmal aufgehoben haben. Mit dieser Feststellung soll nicht geleugnet werden, dass Tatgeschehen, das sich auf Gewalt oder auch schwerwiegende Beleidigungen und Hass gründete, zu Recht der strafrechtlichen Verfolgung ausgesetzt war und ist. Ob und inwieweit hinsichtlich von verhängten freiheitsentziehenden Strafen bei Umgehung von Corona-Maßnahmen durch Straftaten wie Betrug und Urkundenfälschungen jedoch der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gewahrt wird, dürfte weiter für öffentlichen Gesprächsstoff sorgen und das letzte juristische Wort noch nicht gesprochen sein (Becchi 2026).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Ein weiterer unrühmlicher „Höhepunkt“ des politischen Strafrechts im Kontext der Einschränkung von Diskursräumen entsteht durch das vom Deutschen Bundestag am 15. Januar 2026 verabschiedete Gesetz zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen EU-Restriktionsmaßnahmen. Strafbar ist dann, wer sanktionierten Personen finanzielle Zuwendungen zukommen lässt, oder wer sie bei der Einreise in ein anderes EU-Land unterstützt (Monroy 2026).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Generell wird an diesem Gesetz kritisiert, dass es sich dabei um ein spezifisches neu geschaffenes Strafrecht durch die Hintertür handele, mit dem die Unschuldsvermutung umgekehrt werde und dass aus Ordnungswidrigkeiten Straftaten werden, ohne dass dafür der Rechtsweg vorgesehen sei (Hermann 2026). EU-Parlamentarier*innen fordern vom Europäischen Parlament, sich dem entgegenzustellen. Es ist bezeichnend, dass darüber in den deutschen Leitmedien bisher kaum berichtet wird. Am 17. Februar 2024 ist zudem der Digital Services Act (kurz: DSA) in Kraft getreten. Damit kann die EU festlegen, was Plattformen wie Meta, TikTok, X etc. von ihren Seiten streichen müssen und was nicht. Darüber hinaus gibt es einen „Krisenmechanismus“, der der EU noch weitreichendere Eingriffsrechte gibt. Es gibt Bestrebungen innerhalb der EU, auf dieser Grundlage ein orwellianisch anmutendes „Wahrheitsministerium“ zu gründen (Friedrich 2024; Braungart 2025; Boehme-Neßler 2026).</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">V. Rolle der Medien</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Im Hinblick auf die aufgezeigten Gefährdungen der verfassungsrechtlichen Grundfreiheiten in Rechtsstaat und Demokratie erweisen sich insbesondere viele Leitmedien nicht als Hüter der Grundrechte, wenn sie beispielsweise Kriegspropaganda betreiben, Kriegstüchtigkeit (Arnold/Diestel 2025; Scheidler 2025) fordern und alle möglichen Akteure diffamieren.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Demgegenüber gelten als kritische Medien heute bestimmte „alternative“ Medien, die sich jenseits des Mainstreams bewegen und jene Einschränkungen der Diskurs- und Debattenräume zu Recht anprangern, die vorstehend aufgezeigt wurden. Dazu gehören etwa solche Plattformen wie Nachdenkseiten, Overton oder Printmedien wie der Freitag und die junge Welt. Auch die Berliner Zeitung erweist sich als ein aufgeklärtes kritisches Medium, das sich ähnlich wie der Freitag einer solchen Verständigung verschrieben hat. Einige Leitmedien versuchen sich darin, kritische Medien – gerade wie die Berliner Zeitung – auf ihre Weise zu diffamieren (Müller 2026).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Es mag sein, dass Mainstreammedien ihre Berichterstattung als Ausfluss der Pressefreiheit betrachten; sie seien eben so frei, ihre Staatsnähe zu dokumentieren. Richard David Precht und Harald Welzer gehen in ihrem Buch <i>Die vierte Gewalt. Wie Mehrheitsmeinung gemacht wird, auch wenn sie keine ist</i> der Beobachtung nach, warum der Vertrauensverlust der Bürger*innen gegenüber solchen Medien so hoch ist. Sie gelangen zu dem Ergebnis, wie es auch unserem Eindruck zu Grunde liegt: Die Mainstreammedien erfüllen nur mangelhaft ihre Aufgabe der Stärkung der Demokratie und der Kontrolle des Staates, denn die Meinungsvielfalt ist deutlich geringer, als es der Pluralismus in einer demokratischen Gesellschaft verlangt (Precht/Welzer 2024). Es nimmt deshalb nicht Wunder, dass das Buch bei seinem Erscheinen in den Leitmedien fast nur auf negatives Echo stieß. Das kritisiert auch Hoven (2025: 28), indem sie feststellt, dass darauf eine grundlegende öffentliche Debatte über die Verantwortung der Medien im öffentlichen Diskurs hätte stattfinden müssen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Immerhin sahen sich Precht und Welzer im Unterschied zu Michael Meyen oder die Zeitung junge Welt keinen staatlichen Repressalien ausgesetzt (Milkow 2026). Es ist die Berliner Zeitung, die sich kritisch zum „Fall Meyen“ geäußert hat. Und diese Zeitung ist es auch, die sich auf die Seite der jungen Welt stellt, die immer wieder im Verfassungsschutzbericht erscheint und dort als vermeintlich verfassungsfeindlich abgestempelt wird (Tröger 2024). Nicht nur, dass das Verwaltungsgericht Berlin am 18. Juli 2024 entschied, dass die marxistisch orientierte junge Welt weiterhin in den jährlichen Berichten des sogenannten Verfassungsschutzes als „linksextremistisch“ und folglich verfassungsfeindlich aufgeführt werden darf, womit die Todeserklärung der Pressefreiheit jedenfalls insoweit juristisch abgesegnet wurde; jener Richter, der Vizepräsident des Verwaltungsgerichts Berlin, Wilfried Peters, der so entschied, wurde ein Jahr später zum Leiter des „Verfassungsschutzes“ Brandenburgs ernannt. Das ist ein Grund mehr, dass nicht die Verfassung vor der jungen Welt zu schützen ist, sondern die junge Welt vor dem „Verfassungsschutz“.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Welche Rolle der „Verfassungsschutz“ gegenüber vermeintlichem Linksextremismus aktuell spielt, zeigt sich auch daran, dass er die Einbürgerung des linken Gewerkschafters Danial Bamdadi verhindert (Scholz 2026). Einmal mehr erweist sich, dass die kritische Position der Humanistischen Union gegenüber dem „Verfassungsschutz“ bedeutsam und berechtigt ist (Humanistische Union/Internationale Liga für Menschenrechte/Bundesarbeitskreis Kritischer Juragruppen 2013).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Eine kritische Betrachtung verdienen schließlich auch die sozialen Medien. Angestoßen wurde eine berechtigte Debatte darüber, wie die sozialen Medien am Beispiel von Instagram die Politik beeinflussen. Die sozialen Medien würden immer mehr zum Austragungsort für politische Debatten.</p>
<blockquote class="western">
<p>„Und je lauter diese Debatten auf den Plattformen werden, desto mehr überträgt sich die gesellschaftliche Polarisierung auf die dortigen Communitys. Andererseits leisten die sozialen Medien aktuell selbst einen Beitrag zur Polarisierung. Dass die Plattformen besonders stark emotionalisierenden Content priorisieren, fördert Echokammern.“ (Schulz/Giglinger 2026)</p>
</blockquote>
<p class="v-absatz-einzug-western">Hinzu kommt der unter anderem von Hoven (2025: 51ff.) notwendigerweise geführte Diskurs über „Soziale Netzwerke und Wahrheit“ und was gegen Fake News hilft (vgl. Hörnle 2025b).</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">VI. Fazit</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western" align="justify">Wir sehen keine Patentlösung, den beschriebenen Gleichschritt bei der Behinderung und Einschränkung gesellschaftlicher Diskurse zum Stoppen zu bringen. Dass dieser Gleichschritt der Demokratie und des Rechtsstaates wegen gestoppt werden muss, ergibt das Ergebnis des Versuchs vorstehender Bestandsaufnahme, worin dieser Gleichschritt besteht. Letztlich deuten die dabei vorgenommenen gesellschaftspolitischen sowie gesellschaftstheoretischen Verortungen darauf hin, worin das eigentliche Problem besteht. So banal es klingen mag, bedarf es einer konsequent anderen Politik und einer anderen Medienwelt, die in der Praxis die Freiheiten des Grundgesetzes ernst nehmen, die sich dem fortschrittlichen Erbe der Aufklärung und der Mitmenschlichkeit verpflichtet fühlen. Eine Analyse der gesellschaftlichen und medialen Wirklichkeit, die vorstehend nur angedeutet werden konnte und notwendigerweise an der Oberfläche bleiben musste, zeigt aber dennoch die Verwerfungen einer realen Politik und Medienwelt, die Freiheit, Frieden, Rechtsstaat und Demokratie gern in den Mund nehmen, in Wirklichkeit aber den Kurs auf eine gefährliche Entwicklung von Staat und Gesellschaft genommen haben. Es gibt eine ganze Reihe von partikularen Gegenbewegungen, die zwar ernsthaft auf die Erhaltung von Freiheit, Demokratie und Rechtsstaat ausgerichtet sind, sei es parteipolitisch, politisch außerparlamentarisch, zivilgesellschaftlich, medial – aber es kann nicht von einer sich an relativer Geschlossenheit orientierenden politischen und sozialen Gegenmacht gesprochen werden. Einer solchen aber bedarf es, um die herrschende Politik und die Leitmedien an dem immer weiter voranschreitenden Gleichschritt zu hindern.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western"><i>Ein letzter Gedanke: </i>Der Kampf für die Erhaltung von Frieden, Freiheit, Demokratie und Rechtsstaat ist nichts Geringeres als der Kampf um einen humanistischen bürgerlichen Staat, und zwar unabhängig von der wichtigen Frage, ob es einen solchen kapitalistischen Staat überhaupt geben kann (Arnold 2016: 84). Diese Frage wird in dem Moment zweitrangig, wenn die Errungenschaften des bürgerlichen Staates existentiell gefährdet erscheinen, was bei der derzeitigen Einschränkung von Debattenräumen und den damit zusammenhängenden gesellschaftlichen Zuständen der Fall ist. Eine antikapitalistische reale Zukunftsvision – wozu sich die Autoren dieses Beitrages bekennen – kann erst von einem rechtsstaatlichen, demokratischen bürgerlichen Staat aus gedacht werden. Gerade auch deshalb ist er zu verteidigen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="v-autoreninfo-western"><strong class="western">Prof. Dr. </strong><strong class="western">Jörg Arnold</strong> ist Strafrechtswissenschaftler und war bis zum Ruhestand Forschungsgruppenleiter am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht. Er ist habilitierter Honorarprofessor an der Universität Münster sowie Rechtsanwalt in Freiburg; ferner Mitglied der Redaktion der <b>vor</b><i>gänge</i>. Einer seiner Forschungsschwerpunkte ist nach wie vor das Thema „Frieden durch Recht“. Zuletzt von ihm dazu erschienen: <i>Kriegstüchtig. Nein danke. Plädoyer für Frieden und Völkerrecht, </i>Das Neue Berlin, Berlin 2025 (mit Peter-Michael Diestel).</p>
<p class="v-autoreninfo-western"><strong class="western">Dr. Wolfram Grams</strong> ist Oberstudiendirektor a. D. Er hat Sozialpädagogik, Politik und Philosophie in Hildesheim, Hannover und Marburg studiert und bei Reinhard Kühnl mit einer Arbeit zur Kontinuität nazistischer Eliten im Bildungswesen von BRD und DDR promoviert. Er war langjährig als Lehrbeauftragter an Hochschulen, in der öffentlichen Verwaltung und in der gewerkschaftlichen Arbeit. Zahlreiche Veröffentlichungen und Vorträge zur Allgemeinen Pädagogik, Sozialarbeit, Schule und Bildungspolitik. Langjährige Tätigkeit als Direktor beruflicher Schulen mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik. Grams ist stellvertretender Vorsitzender der Humanistischen Union und Mitglied der Redaktion der <b>vor</b><i>gänge</i>.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h3 class="">Literatur</h3>
<p align="justify"><em>Agamben, Giorgio</em> [1995] 2021: Homo sacer. Die souveräne Macht und das nackte Leben, 13. Aufl., Frankfurt am Main.</p>
<p align="justify"><em>Arnold, Jörg</em> 2016: Wohin sind wir unterwegs? Nachdenken über Christa Wolfs „Stadt der Engel“, in: Plöse, Michael/Fritsche, Thomas/Kuhn, Michaela/Lüders, Sven/Kuhn, Michael (Hrsg.): <em>„Worüber reden wir eigentlich?“ Festgabe für Rosemarie Will</em>, unter Mitarbeit von Rosemarie Will, Berlin, S. 62–86.</p>
<p align="justify"><em>Arnold, Jörg/Diestel, Peter-Michael</em> 2025: Kriegstüchtig. Nein danke. Plädoyer für Frieden und Völkerrecht, Berlin.</p>
<p align="justify"><em>Beer, Maximilian/Rostalski, Frauke</em> 2025: „Das führt zu Selbstzensur“. Ethikrat-Mitglied kritisiert staatliche Eingriffe in Meinungsfreiheit, in: <em>Berliner Zeitung</em> vom 03.05.2025, <a href="https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/das-fuehrt-zu-selbstzensur-ethikrat-mitglied-kritisiert-staatliche-eingriffe-in-meinungsfreiheit-li.2320958">https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/das-fuehrt-zu-selbstzensur-ethikrat-mitglied-kritisiert-staatliche-eingriffe-in-meinungsfreiheit-li.2320958</a>.</p>
<p align="justify"><em>Becchi, Franz</em> 2026: Trotz Warkens Aussagen zu Therapiefreiheit: Ärztin muss wegen Corona-Attesten erneut ins Gefängnis, in: <em>Berliner Zeitung</em> vom 27.01.2026, <a href="https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/hausaerztin-aus-sachsen-muss-wegen-corona-attesten-erneut-ins-gefaengnis-li.10015922">https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/hausaerztin-aus-sachsen-muss-wegen-corona-attesten-erneut-ins-gefaengnis-li.10015922</a>.</p>
<p align="justify"><em>Boehme-Neßler, Volker</em> 2026: Verfassungsrechtler: „Wir sind auf dem Weg in einen Einschüchterungsstaat“, in: <em>Berliner Zeitung</em> vom 28.01.2026, <a href="https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/verfassungsrechtler-volker-boehme-nessler-wir-sind-auf-dem-weg-in-einen-einschuechterungsstaat-li.10016009">https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/verfassungsrechtler-volker-boehme-nessler-wir-sind-auf-dem-weg-in-einen-einschuechterungsstaat-li.10016009</a>.</p>
<p align="justify"><em>Braungart, Eva Maria</em> 2025: Koalition will Lügen verbieten? „Kann nicht sein, dass sich der Staat zum Wahrheitsministerium aufschwingt“, in: <em>Berliner Zeitung</em> vom 28.03.2025, <a href="https://www.berliner-zeitung.de/news/koalition-will-luegen-verbieten-kann-nicht-sein-dass-der-staat-sich-zum-wahrheitsministerium-aufschwingt-li.2311481">https://www.berliner-zeitung.de/news/koalition-will-luegen-verbieten-kann-nicht-sein-dass-der-staat-sich-zum-wahrheitsministerium-aufschwingt-li.2311481</a>.</p>
<p align="justify"><em>Buckel, Sonja/Fischer-Lescano, Andreas</em> (Hrsg.) 2007: Hegemonie gepanzert mit Zwang. Zivilgesellschaft und Politik im Staatsverständnis Antonio Gramscis, Baden-Baden.</p>
<p align="justify"><em>Burbach, Günther</em> 2025: Demokratie unter Druck, in: <em>Overton Magazin</em> vom 03.06.2025, <a href="https://overton-magazin.de/hintergrund/politik/demokratie-unter-druck/">https://overton-magazin.de/hintergrund/politik/demokratie-unter-druck/</a>.</p>
<p align="justify"><em>Dingeldey, Philip</em> 2025: „Erst kommt das Fressen, dann kommt die Identität“. Zwei Formen der Intersektionalität im Spannungsfeld von totaler Moral und Solidarität, in: <em>Rechtsphilosophie</em>, Jg. 11, H. 4, S. 384-395.</p>
<p align="justify"><em>Dingeldey, Philip/Sheplyakova, Tatjana</em> 2025: Totale Mortal. Zur politischen Funktionalisierung der moralischen Effekte, in: <em>Rechtsphilosophie</em>, Jg. 11, H. 4, S. 357–362.</p>
<p align="justify"><em>Dreyer, Ruta</em> 2026: Der Bundeswehr ein Dorn im Auge, in: <em>Neues Deutschland</em> vom 07.01.2026, <a href="https://www.nd-aktuell.de/artikel/1196661.antimilitarismus-der-bundeswehr-ein-dorn-im-auge.html">https://www.nd-aktuell.de/artikel/1196661.antimilitarismus-der-bundeswehr-ein-dorn-im-auge.html</a>.</p>
<p align="justify"><em>Engler, Wolfgang</em> 2025: Stand der Zivilisation, Berlin.</p>
<p align="justify"><em>Fachstelle Extremismusdistanzierung</em> 2025: Kulturelle Hegemonie Neue Rechte. Warum das Weltbild der neuen Rechten für ihre eigenen Anhänger unattraktiv sein müsste – und welche Gefahr die Begriffsübernahme birgt, in: <em>Fachstelle Extremismusdistanzierung</em> vom 06.01.2025, <a href="https://fexbw.de/kulturelle-hegemonie-neue-rechte/">https://fexbw.de/kulturelle-hegemonie-neue-rechte/</a>.</p>
<p align="justify"><em>Friedrich, Marc</em> 2024: Das Wahrheitsministerium ist da – der Digital Services Act, in: <em>Wirtschaft TV</em> vom 23.02.2024, <a href="https://wirtschaft-tv.com/wissen/das-wahrheitsministerium-ist-da-der-digital-services-act.html">https://wirtschaft-tv.com/wissen/das-wahrheitsministerium-ist-da-der-digital-services-act.html</a>.</p>
<p align="justify"><em>Gramsci, Antonio</em> [1929-1935] 2012: Gefängnis-Hefte, Bd. 4: Hefte 6-7, Hamburg.</p>
<p align="justify"><em>Grigutsch, Max</em> 2026: Deutschland am Scheideweg, in: <em>Junge Welt</em> vom 09.02.2026, <a href="http://www.jungewelt.de/artikel/517097.deutschland-am-scheideweg.html">http://www.jungewelt.de/artikel/517097.deutschland-am-scheideweg.html</a>.</p>
<p align="justify"><em>Guérot, Ulrike</em> 2025: ZeitenWenden. Skizzen zur geistigen Situation der Gegenwart, Neu-Isenburg.</p>
<p align="justify"><em>Hanloser, Gerhard </em>2026: Vernarrt in Narrative, in: <em>Junge Welt</em> vom 05.02.2026, <a href="https://www.jungewelt.de/artikel/516948.antisemitismusvorwürfe-vernarrt-in-narrative.html">https://www.jungewelt.de/artikel/516948.antisemitismusvorwürfe-vernarrt-in-narrative.html</a>.</p>
<p align="justify"><em>Heitmeyer, Wilhelm</em> 1994: Das Desintegrations-Theorem. Ein Erklärungsansatz zu fremdenfeindlich motivierter, rechtsextremistischer Gewalt und zur Lähmung gesellschaftlicher Institutionen, in: Ders. (Hrsg.): <em>Das Gewalt-Dilemma. Gesellschaftliche Reaktionen auf fremdenfeindliche Gewalt und Rechtsextremismus</em>, Frankfurt am Main, S. 29–72.</p>
<p align="justify"><em>Heitmeyer, Wilhelm</em> 2018: Autoritäre Versuchungen. Signaturen der Bedrohung, Bd. 1, Berlin.</p>
<p align="justify"><em>Hermann, Jana</em> 2026: Scharfe Kritik an EU-Sanktionen: Neues Strafrecht ohne Richter? In: <em>Berliner Zeitung</em> vom 10.02.2026, <a href="https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/von-der-ordnungswidrigkeit-zur-straftat-bundestag-setzt-eu-sanktionsrecht-um-eu-sanktionen-schaerfer-durchgesetzt-bundestag-verschaerft-strafrahmen-li.10018143">https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/von-der-ordnungswidrigkeit-zur-straftat-bundestag-setzt-eu-sanktionsrecht-um-eu-sanktionen-schaerfer-durchgesetzt-bundestag-verschaerft-strafrahmen-li.10018143</a>.</p>
<p align="justify"><em>Hett, Julian</em> 2024: Die Lizenz zum Lügen, in: <em>Overton Magazin</em> vom 17.04.2024, <a href="https://overton-magazin.de/hintergrund/kultur/die-lizenz-zum-luegen/">https://overton-magazin.de/hintergrund/kultur/die-lizenz-zum-luegen/</a>.</p>
<p align="justify"><em>Hörnle, Tatjana</em> 2025a: Übertriebene absurde Politsatiren als Volksverhetzung bestrafen? BGH. Beschluss v. 04.02.2025 &#8211; 3 StR468/24 (LG Köln), in: <em>Juristenzeitung</em>, Jg. 80, H. 15, S. 732.</p>
<p align="justify"><em>Hörnle, Tatjana</em> 2025b: „Hass und Hetzes bekämpfen“. Über die Versuchung mit Strafrecht Sprache zu zivilisieren, in: <em>Verfassungsblog </em>vom 22.08.2025, <a href="https://verfassungsblog.de/hass-und-hetze-bekampfen/">https://verfassungsblog.de/hass-und-hetze-bekampfen/</a>.</p>
<p align="justify"><em>Hoven, Elisa</em> 2025: Das Ende der Wahrheit? Wie Lügen, Fake News und Framing unsere Gesellschaft bedrohen &#8211; und was wir dagegen tun müssen, Köln.</p>
<p align="justify"><em>Humanistische Union/Internationale Liga für Menschenrechte/Bundesarbeitskreis Kritischer Juragruppen</em> 2013: Brauchen wir den Verfassungsschutz? Nein! Memorandum, Berlin.</p>
<p align="justify"><em>Jäger, Michael</em> 2026: Wie wir mit Gramsci die Demokratie gegen Trump und Thiel verteidigen können, in: <em>Der Freitag</em> vom 26.01.2026, <a href="https://www.freitag.de/autoren/michael-jaeger/gegen-donald-trump-und-peter-thiel-die-demokratie-verteidigen">https://www.freitag.de/autoren/michael-jaeger/gegen-donald-trump-und-peter-thiel-die-demokratie-verteidigen</a>.</p>
<p align="justify"><em>Kolter, Max</em> 2026: Gerichte dürfen Meinungsfreiheit nicht vergessen, in <em>Legal Tribune Online</em> vom 25.02.2026, <a href="https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverfg-1bvr98625-1bvr58124-beleidigung-meinungsfreiheit-abwaegung">https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverfg-1bvr98625-1bvr58124-beleidigung-meinungsfreiheit-abwaegung</a>.</p>
<p align="justify"><em>Lang-Lengdorff, Antje/Unfried, Peter/Zeh, Juli</em> 2025: „Ich bin nicht der Heldinnen-Typ“. Juli Zeh über Nachbarn, die AfD wählen, in: <em>taz </em>vom 27.12.2025, <a href="https://taz.de/Juli-Zeh-ueber-Nachbarn-die-AfD-waehlen/!6137251/">https://taz.de/Juli-Zeh-ueber-Nachbarn-die-AfD-waehlen/!6137251/</a>.</p>
<p align="justify"><em>Laudenbach, Peter</em> 2022: „Die Entsiffung des Kulturbetriebs“. Der rechte Angriff auf Kunst und Medien, in: <em>Blätter für deutsche und internationale Politik</em> , Jg. 67, H. 8, S. 103–110.</p>
<p align="justify"><em>Laudenbach, Peter</em> 2023: Volkstheater. Der rechte Angriff auf die Kunstfreiheit, Berlin.</p>
<p align="justify"><em>Mausfeld, Rainer</em> 2025: Hegemonie oder Untergang. Die letzte Krise des Westens? Neu-Isenburg.</p>
<p align="justify"><em>Radio München</em> 2026: Der Umstrittene &#8211; Erfahrungen mit dem Medienkritiker Prof. Michael Meyen, in: <em>YouTube</em> vom 07.01.2026, <a href="https://www.youtube.com/watch?v=BIAzOELEcSw">https://www.youtube.com/watch?v=BIAzOELEcSw</a>.</p>
<p align="justify"><em>Mitsch, Wolfgang</em> 2023: Die Erweiterung des § 130 StGB, in: <em>Kriminalpolitische Zeitschrift</em>, H. 1, S. 17-22.</p>
<p align="justify"><em>Monroy, Matthias</em> 2026: Am langen Arm der EU verhungert, in: <em>Neues Deutschland</em> vom 21.01.2026, <a href="https://www.nd-aktuell.de/artikel/1197010.russland-sanktionen-am-langen-arm-der-eu-verhungert.html">https://www.nd-aktuell.de/artikel/1197010.russland-sanktionen-am-langen-arm-der-eu-verhungert.html</a>.</p>
<p align="justify"><em>Müller, Michael</em> 2026: Die Bewertung Gerhard Schröders in der Süddeutschen Zeitung ist reine Demagogie, in: <em>Berliner Zeitung</em> vom 11.02.2026, <a href="https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/die-bewertung-gerhard-schroeders-in-der-sueddeutschen-zeitung-ist-reine-demagogie-li.10018416">https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/die-bewertung-gerhard-schroeders-in-der-sueddeutschen-zeitung-ist-reine-demagogie-li.10018416</a>.</p>
<p align="justify"><em>Nachtwey, Oliver/Amlinger, Carolin</em> 2025: Zerstörungslust. Elemente des demokratischen Faschismus, Berlin.</p>
<p align="justify"><em>Neiman, Susan</em> 2023: Links ≠ woke, Berlin.</p>
<p align="justify"><em>Nida-Rümelin, Julian</em> 2025: „Cancel Culture“ – Ende der Aufklärung? Ein Plädoyer für eigenständiges Denken, München.</p>
<p align="justify"><em>Nowak, Peter</em> 2025: Meinungs- und Versammlungsfreiheit in Deutschland hat sich verschlechtert. Peter Nowak, in: <em>Overton Magazin</em> vom 17.12.2025, <a href="https://overton-magazin.de/top-story/meinungs-und-versammlungsfreiheit-in-deutschland-hat-sich-verschlechtert/">https://overton-magazin.de/top-story/meinungs-und-versammlungsfreiheit-in-deutschland-hat-sich-verschlechtert/</a>.</p>
<p align="justify"><em>Precht, Richard David/Welzer, Harald </em>2024: Die vierte Gewalt. Wie Mehrheitsmeinung gemacht wird, auch wenn sie keine ist, München.</p>
<p align="justify">Reuter, Markus 2026: Eine Klarnamenpflicht schadet der Demokratie, in: <em>Netzpolitik</em> vom 19.02.2026, <a href="https://netzpolitik.org/2026/autoritaeres-instrument-eine-klarnamenpflicht-schadet-der-demokratie/">https://netzpolitik.org/2026/autoritaeres-instrument-eine-klarnamenpflicht-schadet-der-demokratie/</a>.</p>
<p align="justify"><em>Rostalski, Frauke</em> 2024: Die vulnerable Gesellschaft. Die neue Verletzlichkeit als Herausforderung der Freiheit, München.</p>
<p align="justify"><em>Schäfer, Velter</em> 2026: Chomsky, Mette Marit, Oprah und der ewige Putin: Was lehren uns die Epstein-Akten? In: <em>Der Freitag</em> vom 12.02.2026, <a href="https://www.freitag.de/autoren/velten-schaefer/noam-chomsky-mette-marit-oprah-winfrey-was-lehren-uns-die-epstein-akten">https://www.freitag.de/autoren/velten-schaefer/noam-chomsky-mette-marit-oprah-winfrey-was-lehren-uns-die-epstein-akten</a>.</p>
<p align="justify"><em>Scheidler, Fabian </em>2025: Friedenstüchtig. Wie wir aufhören können, unsere Feinde selbst zu schaffen, Wien.</p>
<p align="justify"><em>Schirrmeister, Johannes</em> 2026: „So isser, der Besserwessi“, in: <em>Berliner Zeitung</em> vom 12.02.2026, <a href="https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/so-isser-der-besserwessi-li.10018448">https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/so-isser-der-besserwessi-li.10018448</a>.</p>
<p align="justify"><em>Schlaudt, Oliver/Burnfin, Daniel</em> 2025: Die Geburt der woken Falken, in: <em>Der Freitag</em> vom 09.01.2025, S. 14–15.</p>
<p align="justify"><em>Scholz, Nina</em> 2026: Zu links für Deutschland? Danial Bamdadi erhält im Prozess prominenten Beistand, in: <em>Der Freitag</em> vom 22.01.2026, S. 5.</p>
<p align="justify"><em>Schulz, Sophie-Marie/Giglinger, Marion</em> 2026: „Attacke ist der bessere Content“ &#8211; wie soziale Medien die Politik verändern, in: <em>Berliner Zeitung</em> vom 01.02.2026, <a href="https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/wachstum-durch-zuspitzung-warum-instagram-politische-extreme-belohnt-li.10016744">https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/wachstum-durch-zuspitzung-warum-instagram-politische-extreme-belohnt-li.10016744</a>.</p>
<p align="justify"><em>Solty, Ingar</em> 2025: Trumps Triumph? Gespaltene Staaten von Amerika, autoritärer Staatsumbau, neue Blockkonfrontation, Hamburg.</p>
<p align="justify"><em>Strittmatter, Judka</em> 2026: Wie geht es unserer Meinungsfreiheit? UN-Sonderberichterstatterin inspiziert Deutschland, in: <em>Berliner Zeitung</em> vom 25.01.2026, <a href="https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/wie-ist-es-um-die-meinungsfreiheit-bestellt-un-sonderberichterstatterin-inspiziert-deutschland-li.10015549">https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/wie-ist-es-um-die-meinungsfreiheit-bestellt-un-sonderberichterstatterin-inspiziert-deutschland-li.10015549</a>.</p>
<p align="justify"><em>Tröger, Mandy</em> 2024: Junge Welt: Warum steht diese Zeitung überhaupt im Verfassungsschutzbericht? In: <em>Berliner Zeitung</em> vom 09.07.2024, <a href="https://www.berliner-zeitung.de/kultur-vergnuegen/linke-zeitung-junge-welt-warum-steht-sie-ueberhaupt-im-verfassungsschutzbericht-li.2232688">https://www.berliner-zeitung.de/kultur-vergnuegen/linke-zeitung-junge-welt-warum-steht-sie-ueberhaupt-im-verfassungsschutzbericht-li.2232688</a>.</p>
<p align="justify"><em>Zick, Andreas</em> 2016: Polarisierung und radikale Abwehr – Fragen an eine gespaltene Gesellschaft und Leitmotive politischer Bildung, in: Ders./Küpper, Beate/Krause, Daniela: <em>Gespaltene Mitte &#8211; feindselige Zustände. Rechtsextreme Einstellungen in Deutschland</em>, Bonn, S. 203–218.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/publikation/im-gleichschritt-behinderung-und-einschraenkung-gesellschaftlicher-diskurse/">Im Gleichschritt: Behinderung und Einschränkung gesellschaftlicher Diskurse</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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            	</item>
		<item>
		<title>Anatol Anuschewski zum Rücktritt zu drängen ist falsch: Das Problem heißt Landesamt für Verfassungsschutz</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/anatol-anuschewski-zum-ruecktritt-zu-draengen-ist-falsch-das-problem-heisst-landesamt-fuer-verfassungsschutz/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 10 Feb 2026 10:33:37 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Innere Sicherheit]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtspolitik]]></category>
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		<category><![CDATA[Thorge Koehler]]></category>
		<category><![CDATA[V-Mann]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein, die Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen und die Humanistische Union erklären sich solidarisch mit dem Bremer Rechtsanwalt Anatol Anuschewski. Es ist ein fatales Zeichen für den Rechtsstaat, unseren Kollegen für die Ausübung seiner anwaltlichen Tätigkeit zu sanktionieren, indem er zum Rücktritt von seiner Stellvertreterposition am Bremer Verfassungsgerichtshof gedrängt wird. Ein [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/anatol-anuschewski-zum-ruecktritt-zu-draengen-ist-falsch-das-problem-heisst-landesamt-fuer-verfassungsschutz/">Anatol Anuschewski zum Rücktritt zu drängen ist falsch: Das Problem heißt Landesamt für Verfassungsschutz</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein, die Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen und die Humanistische Union erklären sich solidarisch mit dem Bremer Rechtsanwalt Anatol Anuschewski.</p>
<p>Es ist ein fatales Zeichen für den Rechtsstaat, unseren Kollegen für die Ausübung seiner anwaltlichen Tätigkeit zu sanktionieren, indem er zum Rücktritt von seiner Stellvertreterposition am Bremer Verfassungsgerichtshof gedrängt wird.</p>
<p>Ein von dem Landesamt für Verfassungsschutz Bremen eingesetzter V-Mann soll die politische Gruppe <i>Interventionistische Linke Bremen</i> bespitzelt haben. Nun wird laut Medienberichten unserem Kollegen vorgeworfen, bei der Befragung des V-Mannes anwesend gewesen zu sein.</p>
<p><strong>Es handelt sich dabei ganz eindeutig um eine anwaltliche Tätigkeit</strong>, die durch die kürzlich von Deutschland unterzeichnete Konvention des Europarats zum Schutz der anwaltlichen Berufsausübung geschützt ist.</p>
<p>Angebracht wäre stattdessen der Rücktritt des Bremer Verfassungsschutzchefs Thorge Koehler, der die rechtswidrige Bespitzelungsaktion zu verantworten hat. Nicht nur, dass er die friedliche politische Betätigung Bremer Bürger*innen dadurch unnötig behindert und unter Generalverdacht gestellt hat; er hat es Berichten zufolge zudem geduldet, dass der V-Mann auch sexuelle und amouröse Beziehungen in die von ihm bespitzelte Gruppe unterhielt. Ein Eingriff in die Intimsphäre der Betroffenen, der nicht nur rechtswidrig, sondern auch nicht wieder gut zu machen ist.</p>
<p><strong>Hintergrund:</strong><br />
<a href="https://taz.de/Ablenkungsmanoever-im-V-Mann-Skandal/!6152220/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">https://taz.de/Ablenkungsmanoever-im-V-Mann-Skandal/!6152220/</a></p>
<p><a href="https://www.anwaltsverein-bremen.de/#" target="_blank" rel="noopener noreferrer">https://www.anwaltsverein-bremen.de/#</a> PM des Bremischen Anwaltverein</p>
<p><strong>Rechtsprechung:</strong><br />
VG Hamburg, Teilurteil vom 19.04.2017 &#8211; 17 K 7997/16</p>
<p class="text-justify"><strong>Unterzeichner:</strong><br />
Humanistische Union e.V. <a href="https://www.humanistische-union.de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">https://www.humanistische-union.de/</a><br />
Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. <a href="http://www.rav.de" target="_blank" rel="noopener">www.rav.de</a><br />
Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V. <a href="http://www.vdj.de" target="_blank" rel="noopener noreferrer">www.vdj.de</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/anatol-anuschewski-zum-ruecktritt-zu-draengen-ist-falsch-das-problem-heisst-landesamt-fuer-verfassungsschutz/">Anatol Anuschewski zum Rücktritt zu drängen ist falsch: Das Problem heißt Landesamt für Verfassungsschutz</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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            	</item>
		<item>
		<title>Filme, Fakes, Fakten &#8211; Kontinuitäten rechtsextremer Strukturen in der (jungen) Bundesrepublik</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2025/filme-fakes-fakten-kontinuitaeten-rechtsextremer-strukturen-in-der-jungen-bundesrepublik-am-beispiel-des-bnd/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 10 Nov 2025 11:48:44 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Innere Sicherheit]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In der jungen Bundesrepublik haben ehemalige Nazis wichtige Funktionen innegehabt. Mit der &#8211; überaus zweifelhaften &#8211; Rolle eines Spionage-Chefs befasst sich die Reihe Filme &#8211; Fakes &#8211; Fakten am Mittwoch, 19. November 2025, in der Volkshochschule Marburg. Das Fortwirken führender Faschisten in der frühen Bundesrepublik verdeutlicht kaum jemand klarer als der ehemalige Wehrmachtsgeneral Reinhard Gehlen. [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2025/filme-fakes-fakten-kontinuitaeten-rechtsextremer-strukturen-in-der-jungen-bundesrepublik-am-beispiel-des-bnd/">Filme, Fakes, Fakten &#8211; Kontinuitäten rechtsextremer Strukturen in der (jungen) Bundesrepublik</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>In der jungen Bundesrepublik haben ehemalige Nazis wichtige Funktionen innegehabt. Mit der &#8211; überaus zweifelhaften &#8211; Rolle eines Spionage-Chefs befasst sich die Reihe <em>Filme &#8211; Fakes &#8211; Fakten</em> am Mittwoch, 19. November 2025, in der Volkshochschule Marburg.</p>
<p>Das Fortwirken führender Faschisten in der frühen Bundesrepublik verdeutlicht kaum jemand klarer als der ehemalige Wehrmachtsgeneral Reinhard Gehlen. Seine &#8222;Organisation Gehlen&#8220; bildete den Grundstein des &#8211; bis heute aktiven und zentralen &#8211; Bundesnachrichtendienstes (BND). Jahrzehntelang wirkte die rechtsextreme Gesinnung des Gründers und seiner Mitarbeitern dort weiter, wie Auszügen der ZDF-Doku <em>Braune Schatten</em> zu entnehmen ist.</p>
<p><em>Filme &#8211; Fakes &#8211; Fakten</em> ist eine Veranstaltungsreihe der Humanistischen Union Marburg und der Volkshochschule Marburg. Bei den Veranstaltungen werden Dokumentationen aus öffentlich-rechtlichen Mediatheken in Ausschnitten gemeinsam betrachtet und anschließend aus medienanalytischer Perspektive beleuchtet. Neben den dargestellten Fakten werden auch ihre filmische Aufbereitung, die Methoden und Techniken untersucht und debattiert. Ziel ist, die Teilnehmenden für unsachliche Formate und falsche Informationen zu sensibilisieren, Medienkompetenz sowie die Entwicklung einer faktenbasierten Diskussionskultur zu fördern und darüber den grassierenden Verschwörungserzählungen entgegenzutreten. Der Referent Franz-Josef Hanke ist Journalist und engagiert sich als Bürgerrechtler bei der Humanistischen Union.</p>
<p><em>Kursnummer: 252-11400</em></p>
<p><em>Titel: Kontinuitäten rechtsextremer Strukturen in der (jungen) Bundesrepublik</em></p>
<p><em>Untertitel: Eine ausstehende Konfrontation</em></p>
<p><em>19. Nov. 2025, 18:30 &#8211; 20:00 Uhr, vhs, Raum 101</em></p>
<p><em>Die Teilnahme ist kostenlos. Jedoch ist eine Anmeldung bis zum 16.11.2025 nötig. Anmelden können Sie sich bei der <a href="https://www.vhs-marburg.de/kurse/politik-gesellschaft-umwelt/kurs/Kontinuitaeten-rechtsextremer-Strukturen-in-der-jungen-Bundesrepublik/252-11400">vhs Marburg</a>.</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2025/filme-fakes-fakten-kontinuitaeten-rechtsextremer-strukturen-in-der-jungen-bundesrepublik-am-beispiel-des-bnd/">Filme, Fakes, Fakten &#8211; Kontinuitäten rechtsextremer Strukturen in der (jungen) Bundesrepublik</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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            	</item>
		<item>
		<title>Stellungnahme zum Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-250/publikation/stellungnahme-zum-koalitionsvertrag-von-cdu-csu-und-spd/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 17 Sep 2025 10:45:12 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bildung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Bildung Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD verschärft die Bildungsprobleme in Deutschland, indem er Schulen und Unterricht, Lernen und Dialog mit Kindern und Jugendlichen zu digitalisieren trachtet. Damit werden Irrtümer perpetuiert, die andere Staaten bereits korrigieren. Statt bewährter pädagogischer Konzepte und dem Dialog zwischen Lehrer*innen und Schüler*innen soll abermals die Digitalisierung zum Allheilmittel der [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-250/publikation/stellungnahme-zum-koalitionsvertrag-von-cdu-csu-und-spd/">Stellungnahme zum Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Bildung</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD verschärft die Bildungsprobleme in Deutschland, indem er Schulen und Unterricht, Lernen und Dialog mit Kindern und Jugendlichen zu digitalisieren trachtet. Damit werden Irrtümer perpetuiert, die andere Staaten bereits korrigieren. Statt bewährter pädagogischer Konzepte und dem Dialog zwischen Lehrer*innen und Schüler*innen soll abermals die Digitalisierung zum Allheilmittel der aktuellen Probleme im Bildungsbereich werden.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Der Koalitionsvertrag beschönigt zudem die Realität der Schulen, ignoriert den extremen Lehrkräftemangel und bereitet den Tech-Konzernen ein gewinnträchtiges Geschäftsfeld. Der Koalitionsvertrag orientiert die Schulen an einer Überbetonung der MINT-Fächer (Kap. 2.4, S. 73) und bedient damit einseitig die politische Forderung der Industrie. Im Mittelpunkt steht Ausbildung statt Bildung (Kap. 2.4, S. 71) und die Abkehr vom humanistischen Bildungsideal und damit von einem komplexen Anspruch an Bildung. Dies geschieht zu einem Zeitpunkt, an dem immer weniger Schüler*innen die Standards im Wortschatz, Sprechen, Lesen und Zuhören erreichen. Zahlreiche Erziehungswissenschaftler*innen fordern stattdessen den Ausbau der für die Lern- und Intelligenzentwicklung zentralen Fächer Deutsch, Sport, Kunst und Musik, um so der aktuellen Bildungskatastrophe entgegenzuwirken.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Anzahl der Studien wächst, die belegen, dass Digitalisierung, insbesondere die Nutzung der sogenannten Künstlichen Intelligenz nicht zu besseren Lernergebnisse führt, sondern dem Lernen vielmehr schadet. Trotz der sich weltweit häufenden Erkenntnisse soll der DigitalPakt 2.0 durchgesetzt werden (Kap. 2.4, S. 72). Mit einem Bildungsverlaufsregister für jede*n einzelne*n Schüler*in besteht die Gefahr, Lern- und Bildungsbiografien durch KI-gestützte Lernsysteme zu „verdaten“. Der Dialog im Klassenzimmer soll ersetzt werden durch ökonomisch effizienten Unterricht am Bildschirm. Angesichts des aktuell erschütternden Fachkräftemangels an Schulen ist es ein Skandal, dass der Koalitionsvertrag keinen Satz zur Behebung dieses Problems enthält. Es könnte die Vermutung angestellt werden, dass der Mangel an pädagogischem Fachpersonal durch automatisch agierende Computersysteme kompensiert werden soll.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die erziehungswissenschaftliche Forschung hat hinlänglich Analysen vorgelegt, auf welche Faktoren der stärker werdende Leistungsabfall von Kindern und Jugendlichen zurückzuführen ist. Es sind vor allem falsche pädagogische und schulpolitische Konzeptionen. Die Bildungspolitik folgte den neoliberalen Planungen von OECD, PISA und McKinsey, deren Vorgaben sich in den Bildungsreformen und den Digitalpakten niederschlugen. Seit den 1970er Jahren erfolgt die Ökonomisierung der Bildung. Diese geht einher mit dem Glauben an die Vermessbarkeit von Bildungsprozessen. Etwa seitens der Bertelsmann-Stiftung wurde dies in Deutschland forciert. Die kritische Erziehungswissenschaft lehnt diese neoliberale Bildungspolitik seit ihrem Entstehen ab.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Konträr zum Koalitionsvertrag ist von der neuen Bundesregierung eine bildschirmfreie Grundbildung zu fordern. Das gilt für Kindertagesstätten, Kindergärten und Grundschulen. Die negativen Erfahrungen der skandinavischen Länder mit zu früher Digitalisierung – der fehlende Nutzen, das Ablenkungspotenzial besonders soziokulturell und sozioökonomisch benachteiligter Kinder und negative Auswirkungen von digitalen Endgeräten im Unterricht für Lernprozesse, Aufmerksamkeit und Konzentration – begründen den Einsatz analoger und manueller Medien und Techniken.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">Innere Sicherheit</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western"><i>Zeitenwende</i> ist offenbar immer noch das Wort der Stunde – und so wird auch gleich zu Beginn des Abschnitts im Koalitionsvertrag zur Innenpolitik wieder eine solche „Zeitenwende“ angekündigt, mit der die Bundesregierung „multiplen Bedrohungen von außen und im Innern“ begegnen will. Bewerkstelligt werden soll dies mit „gestärkten Zivil- und Katastrophenschutzbehörden, zeitgemäßen digitalen Befugnissen, neuen Fähigkeiten und ausreichend Personal“ (Kap. 3.1, S. 82).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Bürgerrechte scheint die Regierung dabei eher als lästige Einschränkung wahrzunehmen. So will sie „die europa- und verfassungsrechtlichen Spielräume ausschöpfen, um ein Höchstmaß an Sicherheit für unsere Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten“ (Kap. 3.1, S. 82).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Diese „Zeitenwende“ beginnt für die Koalition mit einem alten Hut: erweiterten Überwachungsbefugnissen für die Sicherheitsbehörden. Als Erstes ist die seit 2010 in mehreren Varianten von höchsten deutschen und europäischen Gerichten immer wieder verworfene anlasslose Vorratsdatenspeicherung zu nennen, die nun reaktiviert werden soll. Ergänzt wird dies durch die Quellen-TKÜ, die kleine Schwester der Online-Durchsuchung und technisch kaum von dieser abzugrenzen. Dazu kommen automatisierte Datenrecherche und -analyse, biometrischer Abgleich mit öffentlich zugänglichen Internetdaten unter Nutzung von Verfahren der sogenannten Künstlichen Intelligenz und automatisierte Aufzeichnung von Kraftfahrzeug-Kennzeichen, selbstredend unter „Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Vorgaben“.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Grundlage für diese Überwachung wird durch die Verbesserung des Datenaustauschs und der Vernetzung der IT der Polizei gelegt. Die Beschreibung des dafür zuständigen Projekts P20<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote1sym" name="sdendnote1anc"><sup>i</sup></a> nennt immerhin als eines seiner Ziele die „Stärkung des Datenschutzes“. Wir dürfen gespannt sein, wie die Bundesregierung Datenschutz und Massenüberwachung miteinander in Einklang bringen will.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Psychisch Erkrankte werden als Risiko wahrgenommen und stigmatisiert: Die neue Bundesregierung will behördenübergreifend „die frühzeitige Erkennung […] [von] Risikopotenziale[n] bei Personen mit psychischen Auffälligkeiten sicherstellen“ (Kap. 3.1, S. 82).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Regierungskoalition will darüber hinaus das Bundeskriminalamt und das Bundesamt für Verfassungsschutz stärken. Der Bundespolizei „vertraut“ man – warum muss man darauf eigentlich gesondert hinweisen? Für sie sollen „zeitgemäße rechtliche Grundlagen“ geschaffen werden. Die Vermutung liegt nahe, dass auch damit ein Ausbau der Überwachung und erweiterte repressive Befugnisse gemeint sind. Als ausgeweitete Befugnisse für die Sicherheitsbehörden werden Datenspeicherung, Datenaustausch und Kontrollen betont, natürlich nach den Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts und des Deutschen Bundestags (Kap. 3.1, S. 83). Na immerhin. Man fragt sich aber, was die Sicherheitsbehörden eigentlich dann bisher gemacht haben. Ihnen wird vertraut, den Bürger*innen eher nicht. Sucht man im Vertrag nach dem Wort <i>Prävention</i>, findet man es vor allem im Zusammenhang mit psychischen Erkrankungen, bei Kriminalität scheint man sich lieber auf Repression zu verlassen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Da man die Bevölkerung offenbar auf einen baldigen russischen Angriff einstimmen will,<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote2sym" name="sdendnote2anc"><sup>ii</sup></a> spielt auch im Innern die Kriegsvorbereitung eine wichtige Rolle: hier in Form des Zivilschutzes (Kap. 3.1, S. 84).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Breiten Raum räumt der Koalitionsvertrag auch der Bekämpfung der „Feinde der Demokratie“ ein – angesichts des Erstarkens rechtsextremistischer Kräfte ein wichtiges Thema. Wenigstens werden diese an erster Stelle aufgezählt, erst danach folgen Islamismus, auslandsbezogener Extremismus und Linksextremismus. Leider beschränken sich die Pläne der Koalition auch hier weitgehend auf Initiativen zur Repression, wie „keine Zusammenarbeit“, „wir bekämpfen“, „wir verfolgen“, „Pflicht zur Offenlegung der Finanzierung“, „wir überwachen“ (Kap. 3.1, S. 85). Das alles geschieht natürlich „systematisch und in aller Entschlossenheit“. Wäre nicht eine positive Vermittlung demokratischer Werte eine viel wirksamere Maßnahme der Extremismusprävention?</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Wichtig und selbstverständlich ist für die Humanistische Union das Bekenntnis zur „besondere[n] Verantwortung im Kampf gegen Antisemitismus und zum Schutz jüdischen Lebens“ (Kap. 3.1, S. 85) im Koalitionsvertrag. Schwierig wird es nur dann, wenn ein nur vorgeblicher Kampf gegen Antisemitismus zur Delegitimierung und Bekämpfung des politischen Gegners missbraucht wird, wie es offenkundig gerade auch in den USA zu beobachten ist. Die Versagung finanzieller Förderung für Organisationen, „die Antisemitismus verbreiten oder des Existenzrecht Israels in Frage stellen“ scheint für die Humanistische Union, die in der Tradition Fritz Bauers steht, eine naheliegende Forderung zu sein. Aber wann ist dieses Kriterium erfüllt, und wer entscheidet darüber? Bekanntlich gibt es bereits Uneinigkeit, welche Definition von Antisemitismus anzulegen ist. Sehr problematisch ist auch die abermalige Verwendung des Begriffs der Staatsräson im Koalitionsvertrag (Kap. 3.1, S. 85). „Eine Staatsräson in Einklang mit Recht und Verfassung ist unnötig“, schreibt Andreas Engelmann (2024). „In dem Begriff artikuliert sich, dass die rechtsstaatlichen Verfahren ausgesetzt werden können, wenn es um höhere Ziele geht“ (Engelmann 2024). Die Staatsräson als vordemokratisches Konstrukt kann kein Handlungsmaßstab und keine Legitimierung bestimmter Politiken in einem demokratischen Verfassungsstaat sein.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Dass sich die Bundesregierung vor allem auf repressive Maßnahmen – Bekämpfung, Verfolgung und Überwachung – für die Sicherheit vor Kriminalität und politischem Extremismus verständigen kann, ist sehr bedauerlich. Zweifellos müssen wir Feinde der Demokratie (mit demokratischen Mitteln) bekämpfen, vor allem sollte sie aber gestärkt, ihre Werte positiv vermittelt und die demokratische Gesellschaft in ihrer ganzen Vielfalt gefördert werden (vgl. Dingeldey/Otte/Schindelbeck 2025). Nicht zuletzt schafft die Regierungskoalition mit ihren Plänen ein Instrumentarium, das rechtsextremistische Parteien, sollten Sie einmal an die Macht kommen, begierig aufgreifen und gegen die dann noch bestehenden Reste der Demokratie wenden werden.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">Kriminalpolitik</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Kriminalpolitik ist staatliche Politik im Bereich der Kriminalität. Sie betrifft staatliche Maßnahmen und Strategien, die darauf abzielen, Kriminalität zu verhindern, zu bekämpfen und auf diese Weise die Beeinträchtigung individueller Rechtsgüter der Bürger*innen und die Störung des gesellschaftlichen Friedens zu vermeiden. Mehr als 100 deutsche Strafrechtswissenschaftler*innen haben kürzlich für eine rationale Kriminalpolitik plädiert, die Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit gewährleistet.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Der Koalitionsvertrag 2025 enthält (wie schon sein Vorgänger 2021) keinen eigenen Abschnitt zur Kriminalpolitik. Kriminalpolitische Maßnahmen und Strategien finden sich vielmehr (abgesehen von wenigen Ausnahmen), im Kapitel <i>Recht</i>, unter <i>Strafprozessrecht</i> (Kap. 3.2, S. 68) und <i>Strafrecht</i> (S. 90). Schon diese Reduzierung der Kriminalpolitik auf das Strafrecht folgt zwar der landläufigen Vorstellung, dass Kriminalität wesentlich durch das Strafrecht und seine Institutionen „bekämpft“ werden kann. Dies entspricht jedoch nicht dem Stand kriminalwissenschaftlicher Forschung. Vielmehr ist das Strafrecht nur einer unter vielen Mechanismen sozialer Kontrolle. Im Koalitionsvertrag von 2021 fand sich immerhin noch ein Hinweis auf den Grundsatz, das Strafrecht habe letztes Mittel (ultima ratio) der Kriminalpolitik zu bleiben.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Im Koalitionsvertrag 2025 findet sich stattdessen nur eine bunte Mischung unterschiedlicher Vorhaben. Dabei geht es zumeist um die Schließung von „Strafbarkeitslücken“ (Kap. 3.2, S. 91) beziehungsweise die Verschärfung des „strafrechtlichen Schutzes“ (S. 89). Dazu schreibt Thomas Fischer (2025), BGH-Richter a. D. und Autor des führenden Strafrechtskommentars: „Dahinter steht natürlich die unausgesprochene und ersichtlich ungebrochene Überzeugung, dass die Androhung von mehr und höheren Strafen sich proportional in mehr Rechtsgütersicherheit umsetzt. Das ist bekanntlich streitig und lässt sich jedenfalls in diese Linearität nicht belegen“. Zwar wird an einer Stelle unter der Überschrift <i>Modernisierung des Strafrechts</i> beteuert, man wolle das Strafrecht „entwickeln […] und prüfen, welche Vorschriften überflüssig sind und gestrichen werden können“ (Kap. 3.2, S. 90). Dem folgt jedoch kein einziges Beispiel für die seit langem geforderte „Entrümpelung“ des Strafrechts durch Streichung toter, redundanter oder die Kriminalisierung von Armut bewirkender Paragraphen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Klassische Beispiele dafür wären die Massendelikte „Beförderungsmittelerschleichung“ (§ 265a StGB) und Ladendiebstahl. In beiden Fällen kam es zur enormen Erhöhung der Fallzahlen durch Aufgeben des Selbstschutzes (Verzicht auf Schaffner beziehungsweise Verkaufspersonal) und Anfertigen von Strafanzeigen. Die Strafverfolgung solcher und ähnlicher Bagatelldelikte haben auch dazu geführt, dass Justiz und Strafanstalten sich zu einem nicht unerheblichen Teil mit Armen, Kranken und Wohnungslosen beschäftigen müssen, die besser bei den Sozial- und Gesundheitsbehörden aufgehoben wären. Gestützt wird diese – mit Recht als „neue Klassenjustiz“ (Steinke 2022) gekennzeichnete – Situation durch das Strafbefehlsverfahren (§ 407ff. StPO), ein beschleunigtes schriftliches Verfahren, welches massenhafte Verurteilungen, ohne Anwalt und Hauptverhandlung ermöglicht. Und am Ende sorgt die Existenz der Ersatzfreiheitsstrafe (§ 43 StGB) dafür, dass die auf diesem Wege verhängten Geldstrafen, bei „Uneinbringlichkeit“, automatisch (das heißt wiederum ohne Gerichtsentscheid) in Freiheitsstrafen verwandelt werden, weil das Gesetz nicht zwischen Zahlungsunwilligkeit und Zahlungsunfähigkeit unterscheidet. Von alldem ist jedoch im Koalitionsvertrag 2025 keine Rede.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Andere, gewichtigere Themen bleiben ebenfalls unerwähnt. Zum Beispiel wird seit langem die Reform des Schwangerschaftsparagraphen (§ 218 StGB) gefordert. Im Laufe der Jahre ist daraus die berechtigte Forderung nach Entkriminalisierung der Frauen geworden, die eine ungewollte Schwangerschaft nicht austragen wollen oder können. Eine Expertenkommission hatte im April 2024 eine entsprechende Empfehlung gegeben. Die Regelung sollte aus dem Strafrecht in das Schwangerschaftskonfliktgesetz verschoben und damit die Schwangere straffrei gestellt werden. Der Deutsche Juristinnenbund und zahlreiche weitere Verbände sprachen sich dafür aus. Aber der von 328 Bundestagsabgeordneten eingebrachte Entwurf konnte nicht mehr vom alten Bundestag behandelt werden, weil die Einberufung einer Sondersitzung am Widerstand von CDU und FDP scheiterte. Von einer Wiederaufnahme dieses Gesetzesvorhabens ist im neuen Koalitionsvertrag keine Rede mehr.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Weniger an der breiten Öffentlichkeit spielen sich die Diskussionen um den Mordparagraphen (§ 211 StGB) und die damit verbundene lebenslange Freiheitsstrafe ab. Die nach wie vor geltende Fassung des § 211 StGB geht auf das NS-Regime und dessen Fixierung auf Tätertypen („Mörder ist, wer &#8230;“) zurück. Immer wieder gab es Versuche, zu einer auf die Tat abstellenden Formulierung zurückzukehren, die aber regelmäßig scheiterten. Parallel dazu, aber unabhängig davon, gab es eine jahrelange Kampagne von Bürgerrechtler*innen und Kriminolog*innen zur Abschaffung der lebenslangen Freiheitsstrafe, die ebenfalls zu keinen greifbaren gesetzgeberischen Ergebnissen führte. Im Koalitionsvertrag 2025 findet sich keine Spur dieser Auseinandersetzungen. Stattdessen soll „der strafrechtliche Schutz von Frauen und besonders verletzlichen Personen wie Kindern, gebrechlichen Menschen und Menschen mit Behinderung durch ein neues Qualifikationsmerkmal bei den Tatbeständen bei Mord“ hinzugefügt werden (Kap. 3.2, S. 91). Anstelle der überfälligen „Entnazifizierung“ des § 211 StGB soll den bisherigen Mörder-Merkmalen ein weiteres hinzugefügt werden.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Das Drogenelend ist ein weiteres Problem, welches nahezu exklusiv strafrechtlich bearbeitet und damit einer rationalen Lösung entzogen wurde. Als eine solche Lösung würde es sich anbieten, die bisher kriminalisierten Substanzen nach dem Muster legaler Drogen wie Alkohol und Nikotin zu behandeln und ihren Vertrieb und Gebrauch außerhalb des Strafrechts zu regeln. Es ist eine der wenigen Leistungen der Ampelkoalition, wenigstens Cannabis einer solchen Teil-Legalisierung zugeführt zu haben. Damit war für viele Expert*innen die Hoffnung verbunden, praktische Erfahrungen zu machen, die sich auch auf andere Drogen übertragen lassen könnten. Im Koalitionsvertrag findet sich dazu nur ein Satz: „Im Herbst 2025 führen wir eine ergebnisoffene Evaluierung des Gesetzes zur Legalisierung von Cannabis durch“ (Kap. 3.2, S. 89). Anderthalb Jahre nach Inkrafttreten des CanG dürfte es etwas früh für eine ernsthafte Prüfung sein. Dennoch würde es den Beginn einer rationalen Behandlung des Problems darstellen, wenn nicht die CDU/CSU im Wahlkampf und in den Koalitionsverhandlungen angekündigt hätte, das Gesetz völlig beseitigen zu wollen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Zivilisierung des Strafrechts scheint also kein Anliegen der neuen Koalition zu sein. Besondere Aufmerksamkeit widmet der Koalitionsvertrag dagegen der Bestimmung der Volksverhetzung (§ 130 StGB). Diese geht auf den ominösen „Klassenkampfparagraphen“ des Reichsstrafgesetzbuchs (von 1871) zurück und ist seither verallgemeinert und mehrfach verschärft worden. In der Praxis spielt sie heute eine zunehmende Rolle bei der Auseinandersetzung mit unliebsamen Meinungen (Covid, Gaza etc.). Die Volksverhetzung soll nun „im Rahmen der Resilienzstärkung unserer Demokratie“ abermals erweitert und verschärft werden: „Wir wollen Terrorismus, Antisemitismus, Hass und Hetze noch intensiver bekämpfen und dazu insbesondere den Tatbestand der Volksverhetzung verschärfen“ (Kap. 3.2, S. 90). Der Strafrahmen des § 130 StGB reicht aber schon jetzt bis zu fünf Jahren. Dazu abermals Fischer (2025): „Noch höhere Strafen für reine Äußerungsdelikte anzudrohen, dürfte kaum verhältnismäßig sein.“</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Fazit: Die Kriminalpolitik wird im Koalitionsvertrag auf Strafrecht und Strafprozessrecht reduziert und die angekündigte „Modernisierung“ dieser Bereiche erweist sich im Wesentlichen als ein „Weiter so (nur schärfer)“.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">Frieden</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Schon vor dem Start der neuen Regierungskoalition erhärtete sich der Eindruck, Union und SPD wollten als Rüstungskoalition in die bundesrepublikanische Geschichte eingehen. Eine eilige Verfassungsänderung schon vor der Übernahme der Regierungsverantwortung, mit (wenn auch formal legalen) Verfahrenstricks, zur Aufhebung jeglicher Begrenzung der Rüstungsausgaben, eine erneute Wehrpflichtdebatte und die Orientierung an der Forderung von US-Präsident Donald Trump, fünf Prozent des BIP – das entspricht ungefähr der Hälfte des Bundeshaushalts – für Verteidigung und Rüstung auszugeben, sind wesentliche Eckpunkte der Außen- und Sicherheitspolitik der ersten Wochen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Dies wird medial flankiert durch die Drohkulisse, bis 2029 sei mit einem Angriff Russlands auf die NATO oder gar Deutschland zu rechnen, gegen den wir uns verteidigen müssen – eine Drohkulisse, die anscheinend auch von vielen Medien weitgehend ungeprüft übernommen wird. In einem Beitrag der ZEIT wird dagegen der aktuelle Kriegsalarmismus kritisch eingeordnet, indem selbst Carlo Masala, Professor für Internationale Politik an der Universität der Bundeswehr in München und bekannt aus vielen Talk-Shows als Verfechter verstärkter Verteidigungsanstrengungen, zitiert wird mit: „[D]ie Zahl 2029 [wird] von Politikern strategisch genutzt. Sie müssen sagen, dass Russland 2029 einen Krieg führen könnte, um die Menschen auf höhere Verteidigungsmaßnahmen einzustimmen“ (Joeres/Kireev 2025).</p>
<blockquote class="western">
<p>„Unsere Sicherheit ist heute so stark bedroht wie seit dem Ende des Kalten Krieges nicht mehr. Die größte und direkteste Bedrohung geht dabei von Russland aus, das im vierten Jahr einen brutalen und völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine führt und weiter massiv aufrüstet. Das Machtstreben von Wladimir Putin richtet sich gegen die regelbasierte internationale Ordnung.“ (Kap. 5.1, S. 125)</p>
</blockquote>
<p class="v-absatz-einzug-western">So begründet die Regierungskoalition ihre Pläne zur Außen- und Verteidigungspolitik. Wenig überraschend bekennt sie sich zur NATO als unverzichtbarem tragendem Pfeiler der transatlantischen Partnerschaft für die europäische Sicherheit. Sie betont das Festhalten an der nuklearen Teilhabe als Baustein der Abschreckung. Und weiter: „Deutschland [soll] als zentrale Drehscheibe der NATO weiter ausgebaut werden.“</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Für die Erhöhung der Verteidigungsbudgets nennt der Vertrag keine konkrete Zahl – die derzeitige öffentliche Debatte zeigt aber, wohin die Reise gehen könnte. Deutlich wird für die Koalitionspartner: „Die Ausgaben für unsere Verteidigung müssen bis zum Ende der Legislaturperiode deutlich und stringent steigen.“ Und: „Es ist zwingend, dass wir die Einsatzbereitschaft der Streitkräfte kurzfristig, nachdrücklich und nachhaltig erhöhen.“ Dabei soll der Fokus auf dem „militärischen Zweck und Nutzen zur Erfüllung des Kernauftrags“ liegen (Kap. 5.1, S. 130). Ist das zumindest eine Absage an weitere Abenteuer „out-of-area“?</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Vorangetrieben werden soll die Militarisierung der Gesellschaft: „Wir verankern unsere Bundeswehr noch stärker im öffentlichen Leben und setzen uns für die Stärkung der Rolle der Jugendoffiziere ein, die an den Schulen einen wichtigen Bildungsauftrag erfüllen.“ Offenbar sollen bereits unsere Kinder wieder zur „Kriegstüchtigkeit“ erzogen werden. Dann sind sie bereit für den „neuen attraktiven Wehrdienst“, der „zunächst“ auf Freiwilligkeit basieren soll. „Wertschätzung durch anspruchsvollen Dienst, verbunden mit Qualifikationsmöglichkeiten, werden die Bereitschaft zum Wehrdienst dauerhaft steigern“, so die Koalitionäre (Kap. 5.1, S. 130). Aber für alle Fälle wird zwischen den Zeilen deutlich gemacht: „Wir können auch anders.“ Größer wird das Reservoir an verfügbaren Kapazitäten, indem der Anteil von Frauen und Menschen mit Migrationsgeschichte bei der Bundeswehr erhöht wird (Kap. 5.1, S. 131) – ein vergifteter Beitrag zur Abbildung der gesellschaftlichen Vielfalt beim Militär.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die an vielen Hochschulen geltenden Zivilklauseln, das heißt der Verzicht auf militärische Forschung, werden unter der christlich-sozialdemokratischen Koalition unter Druck geraten: „Wir setzen uns dafür ein, dass Hemmnisse, die beispielsweise Dual-Use-Forschung oder auch zivil- militärische Forschungskooperationen erschweren, abgebaut werden“ (Kap. 5.1, S. 131). Zudem soll der Weltraum verstärkt für das deutsche Militär erschlossen werden.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Rüstungsexporte sollen „stärker an unseren Interessen in der Außen-, Wirtschafts- und Sicherheitspolitik aus[gerichtet]“ werden. Daher müssten „Exportkontrollgenehmigungen […] rascher und koordinierter geprüft werden.“ Immerhin: „Rüstungsexporte, bei denen ein erhebliches konkretes Risiko besteht, dass diese zur internen Repression oder in Verletzung des internationalen Rechts eingesetzt werden, lehnen wir grundsätzlich ab“ (Kap. 5.1, S. 132). Die Zeit wird zeigen, wie dieser Anspruch in die Praxis umgesetzt wird.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Fazit: Die Militärpolitik der kommenden vier Jahre wird wohl durch massive Aufrüstung und eine Militarisierung der Gesellschaft, Wissenschaft und Erziehung gekennzeichnet sein. Ob dies den richtigen Weg weist zu dem einleitend im Kapitel des Vertrags genannten Ziel der Außen- und Sicherheitspolitik – die „Bewahrung eines Friedens in Freiheit und Sicherheit“ (Kap. 5.1, S. 125) – oder ob es ein Abstieg in eine neue Rüstungsspirale mit wachsender Kriegsgefahr wird, bleibt abzuwarten. Angesichts unserer historischen Erfahrungen ist wohl Skepsis angebracht. Aber letztlich hängt unsere Existenz davon ab, dass die richtigen politischen Entscheidungen getroffen werden, um den Krieg in der Ukraine zu beenden und die Gefahr einer Ausweitung des Krieges in das Zentrum Europas abzuwenden – und nicht erst zu provozieren.</p>
<h3 class="">Literatur</h3>
<p align="justify"><em>Dingeldey, Philip/Otte, Carola/Schindelbeck, Thomas</em> 2025: Koalitionsverhandlungen: Frontalangriff auf unsere Grundrechte, in: <em>Humanistische Union</em> vom 04.04.2025, <a href="https://www.humanistische-union.de/thema/koalitionsverhandlungen-frontalangriff-auf-unsere-grundrechte/">https://www.humanistische-union.de/thema/koalitionsverhandlungen-frontalangriff-auf-unsere-grundrechte/</a>.</p>
<p align="justify"><em>Engelmann, Andreas</em> 2024: Mit der Antisemitismus-Resolution schafft sich der Staat eine Schattenverfassung, in: <em>Jacobin</em> vom 11.11.2024, <a href="https://jacobin.de/artikel/antisemitismus-resolution-bundestag-verfassung-ampel-union-afd">https://jacobin.de/artikel/antisemitismus-resolution-bundestag-verfassung-ampel-union-afd</a>.</p>
<p align="justify"><em>Fischer, Thomas</em> 2025: Was halten Sie von den Strafrechtsplänen im Koalitionsvertrag, in: <em>LTO</em> vom 11.04.2025, <a href="https://www.lto.de/recht/meinung/m/eine-frage-an-thomas-fischer-strafrecht-im-koalitionsvertrag">https://www.lto.de/recht/meinung/m/eine-frage-an-thomas-fischer-strafrecht-im-koalitionsvertrag</a>.</p>
<p align="justify"><em>Joeres, Annika/Kireev, Maxim</em> 2025: Der Russe kommt. Vielleicht, in: <em>Die Zeit</em> Nr. 21, <a href="https://www.zeit.de/2025/21/carlo-masala-russland-angriff-europa-nato-aufruestung">https://www.zeit.de/2025/21/carlo-masala-russland-angriff-europa-nato-aufruestung</a>.</p>
<p align="justify"><em>Steinke, Ronen</em> 2022: Die neue Klassenjustiz. Vor dem Gesetz sind nicht alle gleich, Berlin.</p>
<p align="justify"><em>Tagesschau </em>2025: Bereitet Russland einen Angriff auf die NATO vor? In: <em>Tagesschau.de</em> vom 27.03.2025, <a href="https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/russland-bedrohung-nato-100.html">https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/russland-bedrohung-nato-100.html</a>.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Anmerkungen</h3>
<div id="sdendnote1">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote1anc" name="sdendnote1sym">i </a><a href="https://www.bmi.bund.de/DE/themen/sicherheit/programm-p20/programm-p20-node.html">https://www.bmi.bund.de/DE/themen/sicherheit/programm-p20/programm-p20-node.html</a>.</p>
</div>
<div id="sdendnote2">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote2anc" name="sdendnote2sym">ii </a>So fragt beispielsweise auch die Tagesschau (2025): „Bereitet Russland einen Angriff auf die NATO vor?“; vgl. auch Joeres/Kireev 2025, die den aktuellen Kriegsalarmismus kritisch einordnen.</p>
</div>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-250/publikation/stellungnahme-zum-koalitionsvertrag-von-cdu-csu-und-spd/">Stellungnahme zum Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
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