Beitragsbild Stellungnahme zum Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD Quelle: Sandro Halank, Wikimedia Commons, Lizenz: Creative Commons Attribution-Share Alike 4.0
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Stellung­nahme zum Koali­ti­ons­ver­trag von CDU/CSU und SPD

Im Mai 2025 wurde die neue Bundesregierung für die 21. Legislaturperiode gebildet, getragen durch eine Koalition aus CDU/CSU und SPD. Der Koalitionsvertrag trägt den Titel "Verantwortung für Deutschland" und wurde am 5. Mai 2025 unterzeichnet. Im Folgenden nehmen einige Mitglieder des Bundesvorstands der Humanistischen Union zu einigen bürgerrechtlichen Aspekten des Koalitionsvertrags Stellung.

Bildung

Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD verschärft die Bildungsprobleme in Deutschland, indem er Schulen und Unterricht, Lernen und Dialog mit Kindern und Jugendlichen zu digitalisieren trachtet. Damit werden Irrtümer perpetuiert, die andere Staaten bereits korrigieren. Statt bewährter pädagogischer Konzepte und dem Dialog zwischen Lehrer*innen und Schüler*innen soll abermals die Digitalisierung zum Allheilmittel der aktuellen Probleme im Bildungsbereich werden.

Der Koalitionsvertrag beschönigt zudem die Realität der Schulen, ignoriert den extremen Lehrkräftemangel und bereitet den Tech-Konzernen ein gewinnträchtiges Geschäftsfeld. Der Koalitionsvertrag orientiert die Schulen an einer Überbetonung der MINT-Fächer (Kap. 2.4, S. 73) und bedient damit einseitig die politische Forderung der Industrie. Im Mittelpunkt steht Ausbildung statt Bildung (Kap. 2.4, S. 71) und die Abkehr vom humanistischen Bildungsideal und damit von einem komplexen Anspruch an Bildung. Dies geschieht zu einem Zeitpunkt, an dem immer weniger Schüler*innen die Standards im Wortschatz, Sprechen, Lesen und Zuhören erreichen. Zahlreiche Erziehungswissenschaftler*innen fordern stattdessen den Ausbau der für die Lern- und Intelligenzentwicklung zentralen Fächer Deutsch, Sport, Kunst und Musik, um so der aktuellen Bildungskatastrophe entgegenzuwirken.

Die Anzahl der Studien wächst, die belegen, dass Digitalisierung, insbesondere die Nutzung der sogenannten Künstlichen Intelligenz nicht zu besseren Lernergebnisse führt, sondern dem Lernen vielmehr schadet. Trotz der sich weltweit häufenden Erkenntnisse soll der DigitalPakt 2.0 durchgesetzt werden (Kap. 2.4, S. 72). Mit einem Bildungsverlaufsregister für jede*n einzelne*n Schüler*in besteht die Gefahr, Lern- und Bildungsbiografien durch KI-gestützte Lernsysteme zu „verdaten“. Der Dialog im Klassenzimmer soll ersetzt werden durch ökonomisch effizienten Unterricht am Bildschirm. Angesichts des aktuell erschütternden Fachkräftemangels an Schulen ist es ein Skandal, dass der Koalitionsvertrag keinen Satz zur Behebung dieses Problems enthält. Es könnte die Vermutung angestellt werden, dass der Mangel an pädagogischem Fachpersonal durch automatisch agierende Computersysteme kompensiert werden soll.

Die erziehungswissenschaftliche Forschung hat hinlänglich Analysen vorgelegt, auf welche Faktoren der stärker werdende Leistungsabfall von Kindern und Jugendlichen zurückzuführen ist. Es sind vor allem falsche pädagogische und schulpolitische Konzeptionen. Die Bildungspolitik folgte den neoliberalen Planungen von OECD, PISA und McKinsey, deren Vorgaben sich in den Bildungsreformen und den Digitalpakten niederschlugen. Seit den 1970er Jahren erfolgt die Ökonomisierung der Bildung. Diese geht einher mit dem Glauben an die Vermessbarkeit von Bildungsprozessen. Etwa seitens der Bertelsmann-Stiftung wurde dies in Deutschland forciert. Die kritische Erziehungswissenschaft lehnt diese neoliberale Bildungspolitik seit ihrem Entstehen ab.

Konträr zum Koalitionsvertrag ist von der neuen Bundesregierung eine bildschirmfreie Grundbildung zu fordern. Das gilt für Kindertagesstätten, Kindergärten und Grundschulen. Die negativen Erfahrungen der skandinavischen Länder mit zu früher Digitalisierung – der fehlende Nutzen, das Ablenkungspotenzial besonders soziokulturell und sozioökonomisch benachteiligter Kinder und negative Auswirkungen von digitalen Endgeräten im Unterricht für Lernprozesse, Aufmerksamkeit und Konzentration – begründen den Einsatz analoger und manueller Medien und Techniken.

Innere Sicherheit

Zeitenwende ist offenbar immer noch das Wort der Stunde – und so wird auch gleich zu Beginn des Abschnitts im Koalitionsvertrag zur Innenpolitik wieder eine solche „Zeitenwende“ angekündigt, mit der die Bundesregierung „multiplen Bedrohungen von außen und im Innern“ begegnen will. Bewerkstelligt werden soll dies mit „gestärkten Zivil- und Katastrophenschutzbehörden, zeitgemäßen digitalen Befugnissen, neuen Fähigkeiten und ausreichend Personal“ (Kap. 3.1, S. 82).

Bürgerrechte scheint die Regierung dabei eher als lästige Einschränkung wahrzunehmen. So will sie „die europa- und verfassungsrechtlichen Spielräume ausschöpfen, um ein Höchstmaß an Sicherheit für unsere Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten“ (Kap. 3.1, S. 82).

Diese „Zeitenwende“ beginnt für die Koalition mit einem alten Hut: erweiterten Überwachungsbefugnissen für die Sicherheitsbehörden. Als Erstes ist die seit 2010 in mehreren Varianten von höchsten deutschen und europäischen Gerichten immer wieder verworfene anlasslose Vorratsdatenspeicherung zu nennen, die nun reaktiviert werden soll. Ergänzt wird dies durch die Quellen-TKÜ, die kleine Schwester der Online-Durchsuchung und technisch kaum von dieser abzugrenzen. Dazu kommen automatisierte Datenrecherche und -analyse, biometrischer Abgleich mit öffentlich zugänglichen Internetdaten unter Nutzung von Verfahren der sogenannten Künstlichen Intelligenz und automatisierte Aufzeichnung von Kraftfahrzeug-Kennzeichen, selbstredend unter „Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Vorgaben“.

Die Grundlage für diese Überwachung wird durch die Verbesserung des Datenaustauschs und der Vernetzung der IT der Polizei gelegt. Die Beschreibung des dafür zuständigen Projekts P20i nennt immerhin als eines seiner Ziele die „Stärkung des Datenschutzes“. Wir dürfen gespannt sein, wie die Bundesregierung Datenschutz und Massenüberwachung miteinander in Einklang bringen will.

Psychisch Erkrankte werden als Risiko wahrgenommen und stigmatisiert: Die neue Bundesregierung will behördenübergreifend „die frühzeitige Erkennung […] [von] Risikopotenziale[n] bei Personen mit psychischen Auffälligkeiten sicherstellen“ (Kap. 3.1, S. 82).

Die Regierungskoalition will darüber hinaus das Bundeskriminalamt und das Bundesamt für Verfassungsschutz stärken. Der Bundespolizei „vertraut“ man – warum muss man darauf eigentlich gesondert hinweisen? Für sie sollen „zeitgemäße rechtliche Grundlagen“ geschaffen werden. Die Vermutung liegt nahe, dass auch damit ein Ausbau der Überwachung und erweiterte repressive Befugnisse gemeint sind. Als ausgeweitete Befugnisse für die Sicherheitsbehörden werden Datenspeicherung, Datenaustausch und Kontrollen betont, natürlich nach den Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts und des Deutschen Bundestags (Kap. 3.1, S. 83). Na immerhin. Man fragt sich aber, was die Sicherheitsbehörden eigentlich dann bisher gemacht haben. Ihnen wird vertraut, den Bürger*innen eher nicht. Sucht man im Vertrag nach dem Wort Prävention, findet man es vor allem im Zusammenhang mit psychischen Erkrankungen, bei Kriminalität scheint man sich lieber auf Repression zu verlassen.

Da man die Bevölkerung offenbar auf einen baldigen russischen Angriff einstimmen will,ii spielt auch im Innern die Kriegsvorbereitung eine wichtige Rolle: hier in Form des Zivilschutzes (Kap. 3.1, S. 84).

Breiten Raum räumt der Koalitionsvertrag auch der Bekämpfung der „Feinde der Demokratie“ ein – angesichts des Erstarkens rechtsextremistischer Kräfte ein wichtiges Thema. Wenigstens werden diese an erster Stelle aufgezählt, erst danach folgen Islamismus, auslandsbezogener Extremismus und Linksextremismus. Leider beschränken sich die Pläne der Koalition auch hier weitgehend auf Initiativen zur Repression, wie „keine Zusammenarbeit“, „wir bekämpfen“, „wir verfolgen“, „Pflicht zur Offenlegung der Finanzierung“, „wir überwachen“ (Kap. 3.1, S. 85). Das alles geschieht natürlich „systematisch und in aller Entschlossenheit“. Wäre nicht eine positive Vermittlung demokratischer Werte eine viel wirksamere Maßnahme der Extremismusprävention?

Wichtig und selbstverständlich ist für die Humanistische Union das Bekenntnis zur „besondere[n] Verantwortung im Kampf gegen Antisemitismus und zum Schutz jüdischen Lebens“ (Kap. 3.1, S. 85) im Koalitionsvertrag. Schwierig wird es nur dann, wenn ein nur vorgeblicher Kampf gegen Antisemitismus zur Delegitimierung und Bekämpfung des politischen Gegners missbraucht wird, wie es offenkundig gerade auch in den USA zu beobachten ist. Die Versagung finanzieller Förderung für Organisationen, „die Antisemitismus verbreiten oder des Existenzrecht Israels in Frage stellen“ scheint für die Humanistische Union, die in der Tradition Fritz Bauers steht, eine naheliegende Forderung zu sein. Aber wann ist dieses Kriterium erfüllt, und wer entscheidet darüber? Bekanntlich gibt es bereits Uneinigkeit, welche Definition von Antisemitismus anzulegen ist. Sehr problematisch ist auch die abermalige Verwendung des Begriffs der Staatsräson im Koalitionsvertrag (Kap. 3.1, S. 85). „Eine Staatsräson in Einklang mit Recht und Verfassung ist unnötig“, schreibt Andreas Engelmann (2024). „In dem Begriff artikuliert sich, dass die rechtsstaatlichen Verfahren ausgesetzt werden können, wenn es um höhere Ziele geht“ (Engelmann 2024). Die Staatsräson als vordemokratisches Konstrukt kann kein Handlungsmaßstab und keine Legitimierung bestimmter Politiken in einem demokratischen Verfassungsstaat sein.

Dass sich die Bundesregierung vor allem auf repressive Maßnahmen – Bekämpfung, Verfolgung und Überwachung – für die Sicherheit vor Kriminalität und politischem Extremismus verständigen kann, ist sehr bedauerlich. Zweifellos müssen wir Feinde der Demokratie (mit demokratischen Mitteln) bekämpfen, vor allem sollte sie aber gestärkt, ihre Werte positiv vermittelt und die demokratische Gesellschaft in ihrer ganzen Vielfalt gefördert werden (vgl. Dingeldey/Otte/Schindelbeck 2025). Nicht zuletzt schafft die Regierungskoalition mit ihren Plänen ein Instrumentarium, das rechtsextremistische Parteien, sollten Sie einmal an die Macht kommen, begierig aufgreifen und gegen die dann noch bestehenden Reste der Demokratie wenden werden.

Kriminalpolitik

Kriminalpolitik ist staatliche Politik im Bereich der Kriminalität. Sie betrifft staatliche Maßnahmen und Strategien, die darauf abzielen, Kriminalität zu verhindern, zu bekämpfen und auf diese Weise die Beeinträchtigung individueller Rechtsgüter der Bürger*innen und die Störung des gesellschaftlichen Friedens zu vermeiden. Mehr als 100 deutsche Strafrechtswissenschaftler*innen haben kürzlich für eine rationale Kriminalpolitik plädiert, die Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit gewährleistet.

Der Koalitionsvertrag 2025 enthält (wie schon sein Vorgänger 2021) keinen eigenen Abschnitt zur Kriminalpolitik. Kriminalpolitische Maßnahmen und Strategien finden sich vielmehr (abgesehen von wenigen Ausnahmen), im Kapitel Recht, unter Strafprozessrecht (Kap. 3.2, S. 68) und Strafrecht (S. 90). Schon diese Reduzierung der Kriminalpolitik auf das Strafrecht folgt zwar der landläufigen Vorstellung, dass Kriminalität wesentlich durch das Strafrecht und seine Institutionen „bekämpft“ werden kann. Dies entspricht jedoch nicht dem Stand kriminalwissenschaftlicher Forschung. Vielmehr ist das Strafrecht nur einer unter vielen Mechanismen sozialer Kontrolle. Im Koalitionsvertrag von 2021 fand sich immerhin noch ein Hinweis auf den Grundsatz, das Strafrecht habe letztes Mittel (ultima ratio) der Kriminalpolitik zu bleiben.

Im Koalitionsvertrag 2025 findet sich stattdessen nur eine bunte Mischung unterschiedlicher Vorhaben. Dabei geht es zumeist um die Schließung von „Strafbarkeitslücken“ (Kap. 3.2, S. 91) beziehungsweise die Verschärfung des „strafrechtlichen Schutzes“ (S. 89). Dazu schreibt Thomas Fischer (2025), BGH-Richter a. D. und Autor des führenden Strafrechtskommentars: „Dahinter steht natürlich die unausgesprochene und ersichtlich ungebrochene Überzeugung, dass die Androhung von mehr und höheren Strafen sich proportional in mehr Rechtsgütersicherheit umsetzt. Das ist bekanntlich streitig und lässt sich jedenfalls in diese Linearität nicht belegen“. Zwar wird an einer Stelle unter der Überschrift Modernisierung des Strafrechts beteuert, man wolle das Strafrecht „entwickeln […] und prüfen, welche Vorschriften überflüssig sind und gestrichen werden können“ (Kap. 3.2, S. 90). Dem folgt jedoch kein einziges Beispiel für die seit langem geforderte „Entrümpelung“ des Strafrechts durch Streichung toter, redundanter oder die Kriminalisierung von Armut bewirkender Paragraphen.

Klassische Beispiele dafür wären die Massendelikte „Beförderungsmittelerschleichung“ (§ 265a StGB) und Ladendiebstahl. In beiden Fällen kam es zur enormen Erhöhung der Fallzahlen durch Aufgeben des Selbstschutzes (Verzicht auf Schaffner beziehungsweise Verkaufspersonal) und Anfertigen von Strafanzeigen. Die Strafverfolgung solcher und ähnlicher Bagatelldelikte haben auch dazu geführt, dass Justiz und Strafanstalten sich zu einem nicht unerheblichen Teil mit Armen, Kranken und Wohnungslosen beschäftigen müssen, die besser bei den Sozial- und Gesundheitsbehörden aufgehoben wären. Gestützt wird diese – mit Recht als „neue Klassenjustiz“ (Steinke 2022) gekennzeichnete – Situation durch das Strafbefehlsverfahren (§ 407ff. StPO), ein beschleunigtes schriftliches Verfahren, welches massenhafte Verurteilungen, ohne Anwalt und Hauptverhandlung ermöglicht. Und am Ende sorgt die Existenz der Ersatzfreiheitsstrafe (§ 43 StGB) dafür, dass die auf diesem Wege verhängten Geldstrafen, bei „Uneinbringlichkeit“, automatisch (das heißt wiederum ohne Gerichtsentscheid) in Freiheitsstrafen verwandelt werden, weil das Gesetz nicht zwischen Zahlungsunwilligkeit und Zahlungsunfähigkeit unterscheidet. Von alldem ist jedoch im Koalitionsvertrag 2025 keine Rede.

Andere, gewichtigere Themen bleiben ebenfalls unerwähnt. Zum Beispiel wird seit langem die Reform des Schwangerschaftsparagraphen (§ 218 StGB) gefordert. Im Laufe der Jahre ist daraus die berechtigte Forderung nach Entkriminalisierung der Frauen geworden, die eine ungewollte Schwangerschaft nicht austragen wollen oder können. Eine Expertenkommission hatte im April 2024 eine entsprechende Empfehlung gegeben. Die Regelung sollte aus dem Strafrecht in das Schwangerschaftskonfliktgesetz verschoben und damit die Schwangere straffrei gestellt werden. Der Deutsche Juristinnenbund und zahlreiche weitere Verbände sprachen sich dafür aus. Aber der von 328 Bundestagsabgeordneten eingebrachte Entwurf konnte nicht mehr vom alten Bundestag behandelt werden, weil die Einberufung einer Sondersitzung am Widerstand von CDU und FDP scheiterte. Von einer Wiederaufnahme dieses Gesetzesvorhabens ist im neuen Koalitionsvertrag keine Rede mehr.

Weniger an der breiten Öffentlichkeit spielen sich die Diskussionen um den Mordparagraphen (§ 211 StGB) und die damit verbundene lebenslange Freiheitsstrafe ab. Die nach wie vor geltende Fassung des § 211 StGB geht auf das NS-Regime und dessen Fixierung auf Tätertypen („Mörder ist, wer …“) zurück. Immer wieder gab es Versuche, zu einer auf die Tat abstellenden Formulierung zurückzukehren, die aber regelmäßig scheiterten. Parallel dazu, aber unabhängig davon, gab es eine jahrelange Kampagne von Bürgerrechtler*innen und Kriminolog*innen zur Abschaffung der lebenslangen Freiheitsstrafe, die ebenfalls zu keinen greifbaren gesetzgeberischen Ergebnissen führte. Im Koalitionsvertrag 2025 findet sich keine Spur dieser Auseinandersetzungen. Stattdessen soll „der strafrechtliche Schutz von Frauen und besonders verletzlichen Personen wie Kindern, gebrechlichen Menschen und Menschen mit Behinderung durch ein neues Qualifikationsmerkmal bei den Tatbeständen bei Mord“ hinzugefügt werden (Kap. 3.2, S. 91). Anstelle der überfälligen „Entnazifizierung“ des § 211 StGB soll den bisherigen Mörder-Merkmalen ein weiteres hinzugefügt werden.

Das Drogenelend ist ein weiteres Problem, welches nahezu exklusiv strafrechtlich bearbeitet und damit einer rationalen Lösung entzogen wurde. Als eine solche Lösung würde es sich anbieten, die bisher kriminalisierten Substanzen nach dem Muster legaler Drogen wie Alkohol und Nikotin zu behandeln und ihren Vertrieb und Gebrauch außerhalb des Strafrechts zu regeln. Es ist eine der wenigen Leistungen der Ampelkoalition, wenigstens Cannabis einer solchen Teil-Legalisierung zugeführt zu haben. Damit war für viele Expert*innen die Hoffnung verbunden, praktische Erfahrungen zu machen, die sich auch auf andere Drogen übertragen lassen könnten. Im Koalitionsvertrag findet sich dazu nur ein Satz: „Im Herbst 2025 führen wir eine ergebnisoffene Evaluierung des Gesetzes zur Legalisierung von Cannabis durch“ (Kap. 3.2, S. 89). Anderthalb Jahre nach Inkrafttreten des CanG dürfte es etwas früh für eine ernsthafte Prüfung sein. Dennoch würde es den Beginn einer rationalen Behandlung des Problems darstellen, wenn nicht die CDU/CSU im Wahlkampf und in den Koalitionsverhandlungen angekündigt hätte, das Gesetz völlig beseitigen zu wollen.

Die Zivilisierung des Strafrechts scheint also kein Anliegen der neuen Koalition zu sein. Besondere Aufmerksamkeit widmet der Koalitionsvertrag dagegen der Bestimmung der Volksverhetzung (§ 130 StGB). Diese geht auf den ominösen „Klassenkampfparagraphen“ des Reichsstrafgesetzbuchs (von 1871) zurück und ist seither verallgemeinert und mehrfach verschärft worden. In der Praxis spielt sie heute eine zunehmende Rolle bei der Auseinandersetzung mit unliebsamen Meinungen (Covid, Gaza etc.). Die Volksverhetzung soll nun „im Rahmen der Resilienzstärkung unserer Demokratie“ abermals erweitert und verschärft werden: „Wir wollen Terrorismus, Antisemitismus, Hass und Hetze noch intensiver bekämpfen und dazu insbesondere den Tatbestand der Volksverhetzung verschärfen“ (Kap. 3.2, S. 90). Der Strafrahmen des § 130 StGB reicht aber schon jetzt bis zu fünf Jahren. Dazu abermals Fischer (2025): „Noch höhere Strafen für reine Äußerungsdelikte anzudrohen, dürfte kaum verhältnismäßig sein.“

Fazit: Die Kriminalpolitik wird im Koalitionsvertrag auf Strafrecht und Strafprozessrecht reduziert und die angekündigte „Modernisierung“ dieser Bereiche erweist sich im Wesentlichen als ein „Weiter so (nur schärfer)“.

Frieden

Schon vor dem Start der neuen Regierungskoalition erhärtete sich der Eindruck, Union und SPD wollten als Rüstungskoalition in die bundesrepublikanische Geschichte eingehen. Eine eilige Verfassungsänderung schon vor der Übernahme der Regierungsverantwortung, mit (wenn auch formal legalen) Verfahrenstricks, zur Aufhebung jeglicher Begrenzung der Rüstungsausgaben, eine erneute Wehrpflichtdebatte und die Orientierung an der Forderung von US-Präsident Donald Trump, fünf Prozent des BIP – das entspricht ungefähr der Hälfte des Bundeshaushalts – für Verteidigung und Rüstung auszugeben, sind wesentliche Eckpunkte der Außen- und Sicherheitspolitik der ersten Wochen.

Dies wird medial flankiert durch die Drohkulisse, bis 2029 sei mit einem Angriff Russlands auf die NATO oder gar Deutschland zu rechnen, gegen den wir uns verteidigen müssen – eine Drohkulisse, die anscheinend auch von vielen Medien weitgehend ungeprüft übernommen wird. In einem Beitrag der ZEIT wird dagegen der aktuelle Kriegsalarmismus kritisch eingeordnet, indem selbst Carlo Masala, Professor für Internationale Politik an der Universität der Bundeswehr in München und bekannt aus vielen Talk-Shows als Verfechter verstärkter Verteidigungsanstrengungen, zitiert wird mit: „[D]ie Zahl 2029 [wird] von Politikern strategisch genutzt. Sie müssen sagen, dass Russland 2029 einen Krieg führen könnte, um die Menschen auf höhere Verteidigungsmaßnahmen einzustimmen“ (Joeres/Kireev 2025).

„Unsere Sicherheit ist heute so stark bedroht wie seit dem Ende des Kalten Krieges nicht mehr. Die größte und direkteste Bedrohung geht dabei von Russland aus, das im vierten Jahr einen brutalen und völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine führt und weiter massiv aufrüstet. Das Machtstreben von Wladimir Putin richtet sich gegen die regelbasierte internationale Ordnung.“ (Kap. 5.1, S. 125)

So begründet die Regierungskoalition ihre Pläne zur Außen- und Verteidigungspolitik. Wenig überraschend bekennt sie sich zur NATO als unverzichtbarem tragendem Pfeiler der transatlantischen Partnerschaft für die europäische Sicherheit. Sie betont das Festhalten an der nuklearen Teilhabe als Baustein der Abschreckung. Und weiter: „Deutschland [soll] als zentrale Drehscheibe der NATO weiter ausgebaut werden.“

Für die Erhöhung der Verteidigungsbudgets nennt der Vertrag keine konkrete Zahl – die derzeitige öffentliche Debatte zeigt aber, wohin die Reise gehen könnte. Deutlich wird für die Koalitionspartner: „Die Ausgaben für unsere Verteidigung müssen bis zum Ende der Legislaturperiode deutlich und stringent steigen.“ Und: „Es ist zwingend, dass wir die Einsatzbereitschaft der Streitkräfte kurzfristig, nachdrücklich und nachhaltig erhöhen.“ Dabei soll der Fokus auf dem „militärischen Zweck und Nutzen zur Erfüllung des Kernauftrags“ liegen (Kap. 5.1, S. 130). Ist das zumindest eine Absage an weitere Abenteuer „out-of-area“?

Vorangetrieben werden soll die Militarisierung der Gesellschaft: „Wir verankern unsere Bundeswehr noch stärker im öffentlichen Leben und setzen uns für die Stärkung der Rolle der Jugendoffiziere ein, die an den Schulen einen wichtigen Bildungsauftrag erfüllen.“ Offenbar sollen bereits unsere Kinder wieder zur „Kriegstüchtigkeit“ erzogen werden. Dann sind sie bereit für den „neuen attraktiven Wehrdienst“, der „zunächst“ auf Freiwilligkeit basieren soll. „Wertschätzung durch anspruchsvollen Dienst, verbunden mit Qualifikationsmöglichkeiten, werden die Bereitschaft zum Wehrdienst dauerhaft steigern“, so die Koalitionäre (Kap. 5.1, S. 130). Aber für alle Fälle wird zwischen den Zeilen deutlich gemacht: „Wir können auch anders.“ Größer wird das Reservoir an verfügbaren Kapazitäten, indem der Anteil von Frauen und Menschen mit Migrationsgeschichte bei der Bundeswehr erhöht wird (Kap. 5.1, S. 131) – ein vergifteter Beitrag zur Abbildung der gesellschaftlichen Vielfalt beim Militär.

Die an vielen Hochschulen geltenden Zivilklauseln, das heißt der Verzicht auf militärische Forschung, werden unter der christlich-sozialdemokratischen Koalition unter Druck geraten: „Wir setzen uns dafür ein, dass Hemmnisse, die beispielsweise Dual-Use-Forschung oder auch zivil- militärische Forschungskooperationen erschweren, abgebaut werden“ (Kap. 5.1, S. 131). Zudem soll der Weltraum verstärkt für das deutsche Militär erschlossen werden.

Rüstungsexporte sollen „stärker an unseren Interessen in der Außen-, Wirtschafts- und Sicherheitspolitik aus[gerichtet]“ werden. Daher müssten „Exportkontrollgenehmigungen […] rascher und koordinierter geprüft werden.“ Immerhin: „Rüstungsexporte, bei denen ein erhebliches konkretes Risiko besteht, dass diese zur internen Repression oder in Verletzung des internationalen Rechts eingesetzt werden, lehnen wir grundsätzlich ab“ (Kap. 5.1, S. 132). Die Zeit wird zeigen, wie dieser Anspruch in die Praxis umgesetzt wird.

Fazit: Die Militärpolitik der kommenden vier Jahre wird wohl durch massive Aufrüstung und eine Militarisierung der Gesellschaft, Wissenschaft und Erziehung gekennzeichnet sein. Ob dies den richtigen Weg weist zu dem einleitend im Kapitel des Vertrags genannten Ziel der Außen- und Sicherheitspolitik – die „Bewahrung eines Friedens in Freiheit und Sicherheit“ (Kap. 5.1, S. 125) – oder ob es ein Abstieg in eine neue Rüstungsspirale mit wachsender Kriegsgefahr wird, bleibt abzuwarten. Angesichts unserer historischen Erfahrungen ist wohl Skepsis angebracht. Aber letztlich hängt unsere Existenz davon ab, dass die richtigen politischen Entscheidungen getroffen werden, um den Krieg in der Ukraine zu beenden und die Gefahr einer Ausweitung des Krieges in das Zentrum Europas abzuwenden – und nicht erst zu provozieren.

Literatur

Dingeldey, Philip/Otte, Carola/Schindelbeck, Thomas 2025: Koalitionsverhandlungen: Frontalangriff auf unsere Grundrechte, in: Humanistische Union vom 04.04.2025, https://www.humanistische-union.de/thema/koalitionsverhandlungen-frontalangriff-auf-unsere-grundrechte/.

Engelmann, Andreas 2024: Mit der Antisemitismus-Resolution schafft sich der Staat eine Schattenverfassung, in: Jacobin vom 11.11.2024, https://jacobin.de/artikel/antisemitismus-resolution-bundestag-verfassung-ampel-union-afd.

Fischer, Thomas 2025: Was halten Sie von den Strafrechtsplänen im Koalitionsvertrag, in: LTO vom 11.04.2025, https://www.lto.de/recht/meinung/m/eine-frage-an-thomas-fischer-strafrecht-im-koalitionsvertrag.

Joeres, Annika/Kireev, Maxim 2025: Der Russe kommt. Vielleicht, in: Die Zeit Nr. 21, https://www.zeit.de/2025/21/carlo-masala-russland-angriff-europa-nato-aufruestung.

Steinke, Ronen 2022: Die neue Klassenjustiz. Vor dem Gesetz sind nicht alle gleich, Berlin.

Tagesschau 2025: Bereitet Russland einen Angriff auf die NATO vor? In: Tagesschau.de vom 27.03.2025, https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/russland-bedrohung-nato-100.html.

Anmerkungen

ii So fragt beispielsweise auch die Tagesschau (2025): „Bereitet Russland einen Angriff auf die NATO vor?“; vgl. auch Joeres/Kireev 2025, die den aktuellen Kriegsalarmismus kritisch einordnen.

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