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	<title>vorgänge 55 Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Beobachtungen und Anmerkungen zur Polen-Krise</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 01 Feb 1982 13:15:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>aus: vorgänge Nr. 55 (Heft 1/1982), S. 1-8 Vorbemerkungen Wer sich, wie Jörg Wollenberg und ich, zu den Geschehnissen in und um Polen öffentlich äußert und am 10. Januar 1982 seinen Beitrag an die &#132;Vorgänge&#8220;-Redaktion abschicken muss, sollte dem Leser erklären, wie er seine Einsichten (sofern es solche sind) und seine (vorläufigen!) Wertungen gewonnen hat.Bei [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/55-vorgaenge/publikation/beobachtungen-und-anmerkungen-zur-polen-krise/">Beobachtungen und Anmerkungen zur Polen-Krise</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>aus: vorgänge Nr. 55 (Heft 1/1982), S. 1-8</p>
<h5>Vorbemerkungen</h5>
<p>Wer sich, wie Jörg Wollenberg und ich, zu den Geschehnissen in und um Polen öffentlich äußert und am 10. Januar 1982 seinen Beitrag an die &#132;Vorgänge&#8220;-Redaktion abschicken muss, sollte dem Leser erklären, wie er seine Einsichten (sofern es solche sind) und seine (vorläufigen!) Wertungen gewonnen hat.<br />Bei Jörg Wollenberg geht das aus seinen &#132;Notizen und Eindrücken&#148;, die zunächst nur für wenige Freunde niedergeschrieben wurden, klar hervor. Ich will nur hinzufügen, das Wollenberg, der während der Jahre, in denen er die Volkshochschule Bielefeld leitete, die dortige Deutsch-Polnische Gesellschaft initiierte, seit Anfang der sechziger Jahre zahllose Studienreisen durch die Volksrepublik Polen unternommen hat, darunter mehrere im Rahmen des Wissenschaftlichen Austauschs zwischen den Universitäten Gdansk (Danzig) und Bremen (dort forscht und lehrt Wollenberg seit 1978 im Studiengang Weiterbildung). Zuletzt war er im August, im Oktober und im Dezember 1981 zu Studienaufenthalten in Polen.<br />Was mich betrifft, so kann ich mich nicht auf so unmittelbare und aktuelle Eindrücke stützen; immerhin konnte ich im Oktober und im Dezember 1981 vielstündige Gespräche mit einer Reihe polnischer Wissenschaftler, Politiker und Diplomaten führen, die aus unterschiedlichen Anlässen in der Bundesrepublik weilten. Diese sehr offenherzigen Gespräche ergänzten und aktualisierten die Beobachtungen bei Polen-Reisen, die meine Frau (Anne-Marie Fabian) und ich zwischen 1970 und Ende 1980 unternommen hatten, im Rahmen unserer Tätigkeit im Vorstand der Deutsch-Polnischen Gesellschaft der BRD.<br />Meine Beschäftigung mit der besonderen Problematik der deutsch-polnischen Beziehungen begann viel früher: als ich mich, damals sechzehnjährig, der deutschen und der internationalen Friedensbewegung anschloss und angeregt durch meinen journalistischen Lehrer Hellmut von Gerlach die deutsch-polnische Verständigung (neben der deutsch-französischen) als ein Kernstück der europäischen Völkerverständigung erkannte. Dieser frühen Einsicht bin ich in all den Jahrzehnten treu geblieben.<br />Dies ist der Hintergrund meiner &#132;Legitimation&#148;, mich zum Thema Polen zu äußern. Für die gegenwärtige Situation stützt sich mein sehr vorsichtiges Urteil auf die kritische Verarbeitung aller offiziellen und nicht offiziellen Informationen, die uns in den ersten vier Wochen des polnischen Kriegsrechts erreichten. Am zuverlässigsten erscheinen mir die Analysen von Peter Bender und die Berichte und Kommentare von Hansjakob Stehle, der in der BRD seit Jahrzehnten einer der besten Kenner Polens ist und dem ich es nicht vergesse, das er schon in den fünfziger und sechziger Jahren, im Gegensatz zu den Politi-kern aller im Bundestag vertretenen Parteien, klug und mutig für die Anerkennung der polnischen Westgrenze durch die Bundesrepublik eintrat.<br />Doch nun mögen die Leser zunächst den Bericht von Jörg Wollenberg zur Kenntnis nehmen.</p>
<p><i>Walter Fabian</i></p>
<p><i>Notizen und Eindrücke über Diskussionen mit Vertretern von Solidarnosc in Polen</i></p>
<p>I.<br />Die Gespräche mit Solidarnosc-Vertretern vollzogen sich auf drei Ebenen:<br />&#8211; durch Kontakte mit Einzelmitgliedern, die in verschiedenen Gremien von Solidarnosc tätig sind,<br />&#8211; durch Gespräche mit Mitgliedern der Solidarnosc-Zentrale in Gdansk, durch Gespräche in der Lenin-Werft von Gdansk.<br />Die Kontakte waren uns über eine Dolmetscherin vermittelt worden, die nebenberuflich für Solidarnosc arbeitet. Über sie sind wir am Mittwoch, dem 7. 10. 1981, Teilnehmer der Solidarnosc-Konferenz geworden und haben gut drei Stunden den Verlauf des Kongresses verfolgen können. Der Eindruck war durchaus zwiespältig. Es war wenig von einer Spontaneität noch nach zehn Tagen Kongreßverlauf zu spüren. Die Bewegung der weißen Kragen schien gegenüber jenen politischen Intentionen einer Massenbewegung zu dominieren, wie sie uns durch Presse und Rundfunk vermittelt wird. Den stärksten Eindruck hinterließ bei uns der Auftritt von Walesa, der sofort einen Schwarm von Pressefotografen hinter sich herzieht und diesen Personenkult offensichtlich genießt. Auf dem Kongreß verabreden wir uns mit einer Mitarbeiterin der internationalen Presseabteilung von Solidarnosc, für Montag, 12. 10., in der Zentrale von Solidarnosc, um zugleich den Besuch in der Leninwerft vorzubereiten.</p>
<p>Bis zu diesem Montag fanden viele Gespräche mit Polen statt, vornehmlich mit Wissenschaftlern der Universität Gdansk, die alle ein sehr zwiespältiges Verhältnis zur Solidarnosc hatten. Insbesonders bei L. war nicht zu übersehen, das Solidarnosc von einigen Intellektuellen zusehends für die Misere Polens mitverantwortlich gemacht wird. Die Politik der Verweigerung scheint in Zeiten der Krise auch eine Massenbewegung dann zu treffen, wenn sie nicht inhaltlich begründen kann, warum sie sich nicht an der Lösung der Krise beteiligt. Emotionale Identität mit Solidarnosc wird uns lediglich von den Arbeitern vermittelt, die in den großen Werften Danzigs nach wie vor auf diese Bewegung setzen. Sie wird uns aber auch vermittelt von jenen Kräften des in Polen noch einflussreichen alten bürgerlichen Lagers, das hofft, auf dieser neuen Welle einst besessene Privilegien wieder erwerben zu können. Stellvertretend dafür dürfte jene Dolmet-scherin sein, die den Typ einer bürgerlichen Wissenschaftlerin verkörpert, die emotional mit Solidarnosc verbunden ist und für die alles Übel aus Moskau kommt; der Sozialismus sei für Polen untauglich &#8211; dreißig Jahre gescheiterter Sozialismus seien genug.<br />Mit ihr gelangen wir auch am Montag, 12. 10., vormittags gegen 10.30 Uhr in die Solidarnosc-Zentrale. Dieses alte für Solidarnosc aktionsfähig gemachte Haus gleicht einem Bienenschlag und die zahlreichen Büroräume sind erfüllt mit Leben, ein direkter Zugang ohne jegliche Kontrolle ist bis zu den Spitzenkräften von Solidarnosc möglich. Lediglich die Kasse von Solidarnosc scheint in Zukunft besser abgesichert werden zu müssen. Handwerker montieren Eisenpforten, um den leichten Zugang zum Geld von Solidarnosc zu erschweren.<br />Wir diskutieren in der Pressezentrale mit M.&#130; einer pensionierten Werftarbeiterin der Leninwerft, die jetzt die Pressezentrale mit leitet und hundert Dinge zur gleichen Zeit verrichtet. Während sie z. B mit der Werft telefoniert und uns anmeldet, übersetzt sie zugleich einen französischen Brief für eine Kollegin, die eine Einladung zu einem Kongress nach Frankreich erhalten hat, telefoniert mit mehreren Kontaktpersonen, nimmt zugleich andere Telefongespräche an, verhandelt mit Warschau wegen Fernsehaufnahmen, begrüßt zahlreiche Kollegen, redet deutsch, polnisch, französisch zur gleichen Zeit und diktiert zwischendurch auch noch einen Brief, der unsere Legitimation für der Eintritt in die Werft darstellt. Nach einer knapper Stunde erhalten wir die Erlaubnis. Wir gehen nachdem uns M. noch einmal inständig einlädt auch morgen erneut zu ihr zu kommen. Sie hat offensichtlich das Bedürfnis, alles und alle um sich herum zu haben.</p>
<p>Danach gehen wir in die Werft (gegen 12 Uhr) werden von einem Vertreter der Solidarnosc empfangen, der aber zunächst noch mit einigen Arbeitern verhandeln muss. Wir warten im Vorzimmer bei zwei Sekretärinnen. In diesem Büroraum herrscht ein lebhafter Betrieb, ein Taubenschlag mit guter Stimmung und angenehmer Atmosphäre. Der Hinweis auf die schlechte Ausstattung der Büros &#8211; z. B. funktionieren die bulgarischen Schreibmaschinen nicht &#8211; soll signalisieren, welch schlechte Ausstattung diese Solidarnosc-Zentrale in der Werft von der Betriebsleitung erhalten hat. Wir diskutieren mit dem Vertreter von Solidarnosc auf der Werft eine gute Stunde. Er kommt von den technischen Angestellten, verkörpert also jene in Solidarnosc stark vorhandene Bewegung der weißen Kragen. Er ist ungefähr 50 Jahre alt. Er berichtet zunächst über seine Teilnahme am Streik im August 1980 und über die Rolle, die er während des Streiks gespielt hat. Er bekennt, kein. Sozialist zu sein und erklärt das Scheitern des Sozialismus in Polen mit der Politik der UdSSR. Er ist sogar bereit, auch auf Nachfragen hin, den Hitler-Faschismus als diszipliniertere Form für Polen für geeigneter zu halten als den Sozialismus russischer Prägung. Offensichtlich ist er auf der Suche nach einer sozialdemo-kratischen Mischform und gibt mir spontan die Hand, als ich bekenne SPD-Mitglied zu sein. Nachdem ich ihm mitteile, mich verbinde mit der SPD auf der theoretischen Ebene auch der Sozialismus der großen Polin Rosa Luxemburg, distanziert er sich von diesem Sozialismus und bekennt sich zu dem &#132;Sozial-Demokratismus&#148; à la Helmut Schmidt.<br />Nach seiner Meinung hat Solidarnosc eine Partei zu werden, die nicht sozialistisch sein darf, die aber Arbeiterpartei heißen soll. Auch wenn er dafür eintritt, die Großindustrie weiter zu sozialisieren und zu verstaatlichen, setzt er sehr stark auf Privatinitiative, auf den Weg zurück zum Kapitalismus.</p>
<p>Bezeichnend für unsere Diskussion war eine kurzfristige Unterbrechung: Arbeiter, die am Streik beteiligt waren, bringen ein Gemälde: Der Papst kniet vor der Werft und betet für die polnischen Arbeiter. Die große Begeisterung der anwesenden Polen für diese Darstellung ist nicht zu übersehen, während wir betreten drein blicken. Wir haben es nach wie vor schwer, zu begreifen, das für die Polen der Katholizismus alleiniger Garant polnischer Tradition ist und das Solidarnosc, wenigstens die hier anwesenden Vertreter aus Danzig, sich als eine katholische Arbeiterbewegung verstehen.<br />Die Quintessenz dieses Besuches in einer der größten Werften der Welt mit 17.000 Beschäftigten und einer ausgezeichneten Auftragslage (wir sahen in allen Docks Schiffe):<br />Jeder hat es leicht, in Polen von konterrevolutionären Kräften zu reden und sie auch in Polen zu erleben. Jeder hat es schwer, an sozialistische Perspektiven zu glauben und dafür Anhänger zu finden. Der Blick in den Westen, die Hoffnung auf die Heilungskräfte des Kapitalismus, der Glaube an die Sanierung der Wirtschaft durch westliche Hilfe -, das sind Elemente einer politischen Perspektive bei diesen Solidarnosc -Vertretern, die von sich behaupten, so wie sie würden viele polnische Arbeiter denken, die nach 35 Jahren genug vom Sozialismus der sowjetischen Prägung hätten. Jede freie Wahl wird in Polen die Kommunisten vernichten.<br />Die Perspektive von Fatalismus und Hoffnungslosigkeit, wie sie uns von den konservativen Wissenschaftlern der Danziger Universität aufgezeigt wurde, vermengt sich hier in der Diskussion mit den polnischen Arbeitern mit jener Welle der Gleichgültigkeit, deren einzige Perspektive darin besteht, diesen Winter nur überstehen zu müssen, um im Anschluss daran endgültig zu siegen. Sollte man für eine solche Perspektive jene Massen weiter mobilisieren können, die für viele überraschend, im August 1980 auf die Straßen gingen und die polnische Kultur veränderten? Die egoistische Selbstversorgung des eklatanten Mangels, an dem die Cleveren auch noch verdienen, deuten eher jene Perspektive einer Anarchie an, die entweder im Rechtsputsch enden muss oder zurückführt zu stalinistischen Formen.</p>
<p>Als ich, bedrückt durch dieses Gespräch und diese ersten Eindrücke, in der Werft mich zum Zug begebe, um gen Warschau zu fahren, schreibe ich meinem alten politischen Freund Walter Fabian eine Karte (mit dem neuen Denkmal für die Verfolgten und Gefallenen der bisherigen Arbeiteraufstände in Polen, das in seiner überdimensionalen Form eine Attraktivität ersten Ranges in Gdansk darstellt). Ich schreibe Walter Fabian: &#132;Was sich dort auf dem Bild als Aufarbeitung der Geschichte Polens darstellt und über Solidarnosc hoch geschwemmt wurde, hat nach dem Besuch des letzten Kongresses von Solidarnosc und der Diskussion mit Solidarnosc-Vertretern in der Werft für mich zugleich Ängste erzeugt und die Gewissheit vermittelt, das das nicht unbedingt mit Sozialismus zu tun haben muss.&#148; Dennoch: ich beschließe, diese Karte noch nicht abzuschicken und durch weitere Gespräche neue Hoffnungen zu schöpfen.</p>
<p>Diese Hoffnungen wurden genährt durch intensive Gespräche in Warschau, wo insbesondere Wissenschaftler ihr Engagement unverhohlener bekundeten, als es in Danzig der Fall war. Diese Wissenschaftler waren zugleich Mitglieder der Kommunistischen Partei und urteilten mit aller Bitternis und Offenheit über die Fehler ihrer Partei, die nach ihrer Ansicht vor einem Auflösungsprozeß steht und sich nur durch ein Bündnis mit Solidarnosc und der katholischen Kirche retten kann. Sie signalisieren gewissermaßen die Fähigkeit, aus der kritischen Distanz zu den Fehlern der eigenen Partei politische Perspektiven zu entwickeln, und gingen von einem großen Verständnis für die Massenbewegung, die hinter Solidarnosc steht, aus. Ihr Selbstbewusstsein dokumentiert zugleich, das die Zeit der alten Führer nach der Übergangszeit der Generäle vorbei sein dürfte und möglicherweise diese junge engagierte Generation das politische Geschäft Polens in Zukunft gestalten wird.<br />Noch stärker beeindruckten mich allerdings jene jungen Sekretäre der Landesorganisation, die am Freitag, dem 16. 10., in der Solidarnosc-Zentrale in aller Offenheit ihre politischen Perspektiven darlegten. Es handelte sich einmal um F., ein Mitglied des Präsidiums der Landesorganisation von Gdansk, und um den Sekretär der Landesorganisation, den heimlichen Cheftheoretiker der Sozialisten in der Solidarnosc-Fraktion. Im Gegensatz zu den Warschauer Kommunisten plädieren sie gegen die Mitarbeit in den gemischten Kommissionen. Solidarnosc dürfe in dieser Situation die Verantwortung für die Folgen der Krise nicht übernehmen, die Wirtschaftsreform sei gescheitert, ein Jahr sei verschenkt. Die eigene Programmatik verbiete es, die jetzige Regierung zu stürzen, zumal der Wirtschaftsapparat schwankt; das Konzept der Volkserneuerung sei eben nur ein Konzept, das erfunden worden sei, um die Haut derjenigen zu retten, die bislang regiert haben und für die Krise verantwortlich sind. Ihre eigene politische Perspektive sehen sie eher in jener Wirtschaftskonzeption, die alle Interessenten zusammenfasst und unabhängig von der Regierung ein Konzept realisiert &#8211; als Kontrollorgan der Regierung. Dieses Modell, konkretisiert im Solidarnosc-Modell der Arbeiterselbstverwaltung, sei aber leider von der Volksversammlung abgelehnt worden. Der Ausweg, der sich nach diesen Vertretern der Solidarnosc im Augenblick anbietet, ist folgender: Wir treten nicht in die Regierung ein, aber wir wollen eine Regierung, die die Krise löst und die von Solidarnosc ihren Segen erhält. Die Ursache der Krisen liegen im mangelnden Vertrauen des Volkes zur Regierung, dieses Vertrauen ist nur durch Männer mit Charisma zurückzugewinnen. Als ein solch charismatischer Führer wird uns der Wirtschaftsminister des präfaschistischen Pilsudski-Regimes vorgestellt, jener Kwiatkowski, der Gydinia gebaut hat, jene moderne Hafenstadt als Stadtteil von Danzig mit 80.000 Einwohnern. Eine solche Hoffnung könne aber nur dann keimen, wenn den Polen die Angst vor der Panik genommen wird, die Angst vor einem möglichen Einmarsch der Sowjets und vor einer Konfrontation der Hartköpfigen.<br />Die eigene politische Perspektive für Polen sehen sie in der Abkehr vom sowjetischen Sozialismus, in einer Vision eines polnischen Sozialismus, einer Vision, die noch zu erarbeiten ist. Ihre politische Grundeinsicht basiert darauf, auf dem Boden des Sozialismus weiterarbeiten zu müssen. Die Arbeiterselbstverwaltung sollte dafür eine Testprobe sein. Reprivatisierungsformen in der Großindustrie und im Bergbau werden grundsätzlich abgelehnt, Privatisierungstendenzen sind lediglich das Produkt der jetzigen Situation im Handel und in der Landwirtschaft. Im Gegensatz zum jugoslawischen Modell der Arbeiterselbstverwaltung plädieren sie für einen stärkeren Einfluß der Regierung auf größere Betriebe, um den Betriebsegoismus zu bremsen. Dafür meinen sie, eine Steuerungspolitik der Produktion auf Regierungseben unterstützen zu müssen. Nur mit dem Mittel der Arbeiterselbstverwaltung sei das polnische Phlegma abzubauen, sei die Aufforderung zu Mehrarbeit zu lösen. Die politische Perspektive sei ab nicht durch die eigene Politik gefährdet, sonder durch das Versagen der Regierung, die nach wievor auf ein wunder wartet. Sie verweigert uns ein Mitwirkung, sie lässt uns nicht ins Fernsehen. Wir könnten zwar das Fernsehen erobern, aber wir wollen nur ins Fernsehen mit Zustimmung der Regierung und dann die Massen mobilisieren.</p>
<p>Die politische Quintessenz der Aussagen lässt sie vielleicht mit jenem Grundprinzip formulieren auf das sie von Zeit zu Zeit immer wieder zurückgreifen: &#132;Wir sind eine Bewegung des Herzens und des Verstandes. Bei uns dominiert die moralische Ebene als Voraussetzung für eine neue Regierungsweise und als Voraussetzung dafür, die Einheit der Polen wiederherzustellen. Wenn wir diesen Winter überleben, dann bringt der Frühling bestimmt die Veränderung, die wir wollen.&#148; Um diesen Winter nun besser überstehen zu können hat Solidarnosc zur Milderung der Not eine Winterhilfsaktion vorbereitet. &#132;Wenn wir den Winter überstehen, werden sich alle Polen weiter für de Sozialismus aussprechen, einen Sozialismus, der ökonomisch funktionieren muss und unabhängig zu sein hat. Unabhängig sein heißt: Polen soll Polen sein. Die Geschäfte sollen voll sein. Sie werden aber erst dann wieder voll sein, wenn wir nicht streiken sondern arbeiten. Alle Polen werden arbeiten.&#148;<br />Ich gestehe, von dieser Emphase angesichts zunehmender Schwierigkeiten angerührt zu sein. Ich gestehe, das hinter dieser moralischen Rigorosität und persönlichen Aufrichtigkeit jenes Geheimnis einer Massenbewegung sichtbar wird, die ohne klare politische Perspektive dennoch eine bessere Zukunft zu erobern sich anschickt und die, richtig geführt, den Boden des Sozialismus durchaus nicht verlassen muss. Aber welcher Boden des Sozialismus wird nach der polnischen Krise noch zu beackern sein? Ich versuche, diese Frage mit einer letzten Bemerkung anzugehen, indem ich aufstehe und auf den Schreibtisch von Walesa zugehe (wir führten das Gespräch im Büro von Walesa, der zu diesem Zeitpunkt sich in Frankreich befand). Ich zeige auf das Bild des Papstes, das über dem Schreibtisch von Walesa hängt und frage den Danziger Arbeiterführer: &#132;Wenn du hier sitzen dürftest und die Position von Walesa inne hättest, welches Bild würdest du dir hier hin hängen.&#8220; Seine spontane Reaktion ist: &#132;Marx, Engels, Lenin &#8211; aber jetzt kann ich sie dort nicht hin hängen. Sie würden weinen, wenn sie das hier sähen.&#148;</p>
<p>II.<br />Zwei Monate später &#8211; vom 7. bis zum 15.12.1981- hatte ich erneut Gelegenheit, mit einigen Solidarnosc-Vertretern zu sprechen, die im Oktober ein äußerst zwiespältiges Polenbild bei mir hinterlassen hatten. Ich befand mich in Polen zu einem Zeitpunkt zunehmender Eskalation jener Konfrontationspolitik, die am Tag meiner Abreise aus Gdansk (Danzig) mit den Ergebnissen der letzten freien Konferenz der Landesorganisationen von Solidarnosc auf der Leninwerft endete und uns nach der Rückkehr in die Bundesrepublik mit dem Aufruf Jaruzelskis konfrontierte, der in der Ausrufung des Ausnahmezustandes die einzige Lösung aus der polnischen Krise sah.<br />Am Tag unserer Ankunft am 7.12. war die bisherige Politik der Kooperation gescheitert. Auf der Grundlage der Front der nationalen Erneuerung hatten bis dahin Partei, Solidarnosc und Katholische Kirche einen weg aus der Krise gesucht. Die provozierende Veröffentlichung einer geschickt gekürzten Rede von Walesa auf der Landeskonferenz von Solidarnosc in Radom, die durch die beunruhigte Basis provozierte Ankündigung einer neuen Strategie einer Konfrontation durch Solidarnosc, mußte den Machthabern als Aufruf zum Bürgerkrieg erscheinen und sollte zugleich Teile der Bevölkerung verunsichern, die bis dahin emotional den Solidarnosc-Kurs gestützt hatten.<br />Konnte sich eine Regierung, so unfähig und immobil sie auch erscheinen musste, diese Provokation nach monatelangen schleppenden Verhandlungen gefallen lassen? Konnte sie die Ankündigung eines Generalstreiks hinnehmen und durfte sie die Gründung einer neuen Partei, der Arbeiterpartei, durch Solidarnosc-Vertreter akzeptieren? Musste sie nicht geradezu die letzte Chance ihres Überlebens in einer Situation wahrnehmen, wo Teile der Bevölkerung die Konfrontationsstrategie und Machtergreifungspolitik von Solidarnosc-Vertretern nicht mehr zu tragen bereit waren? Erschien in einer solchen Situation die Militärdiktatur nicht als eine letzte Alternative vor der sowjetischen Intervention, als ein Versuch der polnischen Führung, eine letzte Chance aus eigener Kraft wahrzunehmen und dabei den Einsatz der Armee zu riskieren? Für das Verständnis der Berater von Jaruzelski handelt es sich keinesfalls um einen Militärputsch, sondern um das äußerste Mittel des polnischen Staates im Rahmen seiner Souveränität innerhalb der östlichen Allianz, um den Versuch, sozialistische Errungenschaften zu retten und den Einmarsch der Sowjets zu verhindern. Angesichts der Eskalation der Ereignisse ist allerdings zu fragen, ob ein solcher Versuch nicht eine noch verschärftere Konfrontation bringen muss, ob eine solche Politik statt zur Fortsetzung des Reformkurses zum Einmarsch der Sowjets nicht führt, die, um den Bürgerkrieg zu verhindern, nicht als Okkupanten, sondern als &#132;Befreier&#148; in Polen einmarschieren werden.<br />Ohne damit den Ausnahmezustand in Polen zu rechtfertigen, der als letzter Versuch der polnischen Führung anzusehen ist, die in den Dreck gefahrene Karre doch noch wieder in Gang zu setzen, muss davon ausgegangen werden, das ein solcher verzweifelter Akt der Machterhaltung auch durch die provozierende Politik von Solidarnosc-Vertretern mit bedingt wurde. Ihre falsche Einschätzung der Grenzen von Erneuerungsversuchen in sozialistischen Staaten wird bei der von den Sowjets sicher nicht gewollten Intervention in Polen den von Anfang an gewollten, fast verhinderten Sieg jener USA-Konfrontationspolitik von Reagan einleiten, die über den polnischen Umweg sich gegen die Friedens-bewegung des Westens wenden wird. Mit der sowjetischen Intervention würde der Kalte Krieg eskalieren; dann ist der Nato-Natonachrüstungsbeschluß nicht mehr zu verhindern.</p>
<p>Kehren wir aber von diesen allgemeinen Einschätzungen zu den Ereignissen in Polen zurück, wie sie sich im Spiegel meiner Eindrücke aus Gesprächen mit Solidarnosc-Vertretern der Werft darstellen:<br />Zwei Tage vor dem polnischen Ausnahmezustand gehen wir erneut in die Leninwerft. uns begegnen neue Bilder. Pilsudski ersetzt Lenin. Der Feldherr gegen die Russen und Diktator von 1926 bis 1935 war in der Leninwerft Namensgeber für die Reparaturabteilung der Werft geworden, vielleicht ein exemplarischer Akt für den mit der Krise verbundenen Rechtskurs von Solidarnosc. An jenem Donnerstag diskutieren wir ab 13 Uhr erneut mit jenem Solidarnosc-Vertreter der Werftarbeiter der Leninwerft, der stellvertretend für den mächtig gewordenen rechten Flügel von Solidarnosc steht. Er berichtet uns zunächst von einer Rede, die er gerade an die Beschäftigten gehalten hat. Es war ein leidenschaftlicher Appell gegen die vorgelegten Gesetze und gegen die &#132;Banditen&#148;, womit er die Miliz von Warschau meinte, die jetzt ihr wahres Gesicht gezeigt habe. Seine Rede mit schweren Vorwürfen gegen die Sowjetunion und mit der für ihn typischen Gleichsetzung von Faschismus und Sozialismus endete mit einer Aufforderung zur Abstimmung zur folgenden Frage: &#132;Seid Ihr bereit zu kämpfen für unsere Rechte und die Unabhängigkeit unseres Landes?&#148;<br />Während er uns diese seine Rede noch einmal ausführlich schildert, kommen die ersten Abstimmungsergebnisse einzelner Abteilungen ins Büro. 97 % der Befragten einer uns nicht näher bezeichneten Abteilung stimmen für den Kampf! Sie stimmen in der Interpretation des Werftarbeiterführers damit auch für die neue noch zu gründende polnische Arbeiterpartei als Oppositionspartei. Unser Gespräch wird kurz unterbrochen durch die Verabschiedung jener Kollegen, die am Freitag nach Bremen auf Einladung der Arbeiterkammer fahren sollten. Das Gespräch wird weiterhin unterbrochen durch den Anruf des Direktors der Werft. Dieser war offensichtlich über die Schärfe der Rede des Solidarnosc-Vertreters verwundert und äußert seine Bedenken. Gleich danach hören wir über den Lautsprecher der Werft die Gegenrede eines Kommunisten gegen den Solidarnosc-Sprecher: &#132;Wer hat eigentlich Interesse daran, zu provozieren und die Situation zu eskalieren?&#148;<br />Ich nehme den Tenor dieser Rede auf und frage den Solidarnosc-Vertreter, wie er diese Schärfe verantworten könne. Bedeutet das nicht Bürgerkrieg, ein Kampf von Polen gegen Polen? Er antwortet: &#132;Der Radom-Kurs ist überall akzeptiert. Ein Kommunist ist kein Pole, deshalb müssen wir gegen Kommunisten kämpfen.&#148;<br />Mit dem Hinweis auf Spanien 1936 rechtfertigt er diese Aussagen und definiert Solidarnosc als katholische und politische Bewegung, hinter der die katholische Kirche stehe. Sei diese neue Bewegung erst einmal an der Macht, würden die Betriebe liquidiert, die keine Gewinne mehr bringen. Dabei sei notfalls auch eine hohe Arbeitslosigkeit in Kauf zu nehmen, um die Effektivität der Produktion zu steigern.<br />Verzichten wir an dieser Stelle auf weitere Gesprächsfetzen, vor allem auf das Zitieren seiner Aussagen zu der Situation der Arbeitslosigkeit in der Bundesrepublik (,&#130;Schmeißt die Türken und auch die Polen raus und ihr habt keine Arbeitslosigkeit&#8220;), sondern halten wir fest: hier äußert sich ein Vertreter des antisowjetischen rechten Flügels von Solidarnosc, hinter dem offensichtlich die Mehrheit der Arbeiter der Leninwerft steht. Hier werden offensichtlich jene letzten Reste einer einst hoffnungsvollen Massenbewegung durch emotionale Ausbrüche liquidiert, einer Bewegung, die gerade für westliche Sozialisten so interessant und wichtig erscheinen musste, weil von den Erneuerungsversuchen im sozialistischen Lager auch ihre Perspektive im Kapitalismus mit abhängt.<br />Aber hatten diese Anhänger einer sozialistischen Erneuerung überhaupt eine Chance in der mehr von Emotionen und einem starken Anti-Sowjetismus beherrschten Gewerkschaftsbewegung?</p>
<p>Die für uns so wichtigen anschließenden Gespräche mit den Vertretern der Solidarnosc-Zentrale, vor allem aber mit jenem Werftarbeiter, in dem wir den wahren klugen Analytiker einer Bewegung entdeckten, deren Sieg wir wünschten, dokumentieren nur, in welcher isolierten Situation sich jene Kräfte befanden, auf die zu setzen und zu hoffen uns so wichtig erschien. Nach dem Militärputsch aber dürfte ihre Chance, die letzten Reste des Erneuerungsprozesses zu verteidigen und auszubauen, noch geringer geworden sein. Die mangelnde politische Reife einer sozialen Erneuerungsbewegung, die sich als ein Sammelbecken aller Unzufriedenen konstituierte und die wesentlich emotional blieb, sie hat wenn überhaupt nur langfristig eine Chance, die politische Kultur im sozialistischen und demokratischen Sinne zu verändern.<br />Der Autonomiegewinn von unabhängigen Gewerkschaften in der Krise Polens wurde verschenkt. Denn sozialistische Kräfte hatten offensichtlich bei der Struktur von Solidarnosc als einer Massenbewegung ohne konkrete Ziele und als ein Sammelbecken aller Unzufriedenen kurzfristig keine Chance, Änderungsprozesse auch im Bewusstsein der Solidarnosc-Mitglieder in Gang zu setzen und über das Modell der Arbeiterselbstverwaltung den Aufbau des Sozialismus in Polen voranzutreiben. Noch ist unklar, ob die kurze Phase der Erneuerung in einem Blutbad endet. Keiner kann das wünschen, es sei denn, er steht im Lager derjenigen Kräfte, die ein unmittelbares Interesse daran haben, den Sozialismus zu diffamieren.<br />So bleibt in dieser hoffnungslosen Situation nur die Hoffnung auf jene Perspektive, die uns der bekannte polnische Soziologe Jerzy Wiatr Ende Oktober 1980 auf einer internationalen Tagung in Wisla bei Katowice vermittelte: &#132;Was auch die Zukunft bringen mag, die Vergangenheit ist mit uns (Polen).&#148;</p>
<p><i>Jörg Wollenberg</i></p>
<h5 align="justify">Vier Wochen nach der Verh&auml;ngung des Kriegs&shy;rechts Einige ganz vorl&auml;ufige Anmerkungen</h5>
<p>Die Beobachtungen von Jörg Wollenberg machen vor allem deutlich, wie schwierig es in den letzten Wochen vor dem 13. Dezember 1981 geworden ist, den Dialog mit kompetenten Vertretern von &#132;Solidarnosc&#148; weiterzuführen; ebenso wenig gab es auf der Gegenseite, in der Partei, Gesprächspartner, wie man sie gebraucht hätte. Selbstverständlich ist es durch das Kriegsrecht und die Monopolisierung der Macht beim Militär noch viel schwieriger geworden, diesen Dialog wieder aufzunehmen. Deshalb (und nicht nur deshalb) hat ein neuer &#132;historischer&#148; Kompromiss, der so notwendig wäre, leider sehr schlechte Chancen. Aber er muss natürlich mit allen Kräften angestrebt werden.<br />Die immer wieder gestellte Frage, ob am 13. Dezember die polnische oder die russische Karte ausgespielt wurde, ist heute nicht definitiv zu beantworten. Sie ist auch gar nicht so furchtbar wichtig für uns, denn an der Abhängigkeit der polnischen Politik von der Sowjetunion besteht ja kein Zweifel. Ich neige zu der Auffassung, das in einer unbestreitbar äußersten Notlage und in einem Vakuum, in dem mindestens seit dem Spät-sommer das Militär die letzte handlungsfähige politische Kraft war, eben dieses Militär glaubte, in letzter Minute nur durch das Kriegsrecht einen Bürgerkrieg vermeiden zu können; aber beweisen kann ich das nicht. Im übrigen wird diese Frage vor allem für die Rechtfertigung der Politik der USA hochgespielt; die Reagan-Administration braucht die Schuldigsprechung der Kreml-Führung, um ihre Sanktionen gegen die UdSSR zu &#132;begründen&#148;.<br />Diese Sanktionen &#8211; das können wir eindeutig erkennen &#8211; sind sinnlose und gefährliche Nadelstiche, die eine vielleicht doch mögliche schrittweise Normalisierung der Lage in Polen nur stören und behindern können &#8211; ganz abgesehen von den Gefahren, die diese &#132;Strafmaßnahmen&#148; für das Ost-West-Verhältnis und damit für den Frieden in der Welt heraufbeschwören können. Strengere Kritiker, auch in den USA, sprechen in diesem Zusammenhang von dem &#132;expansionistischen Drang Washingtons&#148; und zitieren Äußerungen von US-Politikern: &#132;Wir leben in einer Vorkriegszeit.&#148; Das sind keine Übertreibungen, fürchte ich. Umso mehr müssen wir, die Freunde des Friedens und des polnischen Volkes, von den führenden Politikern unseres Landes fordern, das sie sich dieser Reagan Haigweinberger Politik widersetzen. Jeder Druck der westdeutschen und westeuropäischen Friedensbewegung in dieser Richtung hilft den Kräften in Polen, die das Kriegsrecht abbauen und schließlich aufheben wollen, was wohl nur schrittweise möglich sein wird.</p>
<p>Heute, am 10. Januar 1982, während ich diese Sätze niederschreibe, kommen erste Zeichen aus Warschau, das das Militärregime den furchtbaren Druck lockern möchte: ein Teil der Telefonverbindungen wird freigegeben, die Zensur für die Berichterstattung der Auslandskorrespondenten wird gelockert, der Dialog zwischen Militär und Kirche scheint wieder in Gang zu kommen. Wie gesagt: erste Zeichen, nicht mehr &#8211; aber sie berechtigen zu Hoffnung und verpflichten die westlichen Regierungen noch mehr dazu, alles zu vermeiden, was diesen unsagbar schwierigen Prozess umkehren könnte. Ohnehin wird es, auch im günstigsten Fall, ein sehr langer Prozess sein, denn die wohl wichtigste Voraussetzung für eine friedliche und schrittweise demokratisierende Entwicklung ist die Lösung der schlimmsten ökonomischen Probleme in Industrie und Landwirtschaft, Versorgung und Verkehr. Es wird Jahre dauern, bis auf diesen Gebieten &#132;Normalisierung&#148; erreicht werden kann. Diese Aufgaben kann nur das polnische Volk selbst lösen, aber aus West wie aus Ost kann und muss ihm dabei sinnvoll geholfen werden. Leider sind einstweilen viele dabei, dem gequälten polnischen Volk Steine zwischen die Beine zu werfen statt ihm zu helfen, sie aus dem Wege zu räumen.<br />Auf dem Rücken des polnischen Volkes werden, das muss deutlich gesagt werden, mit der polnischen Krise als Munition innen- und außenpolitische Auseinandersetzungen geführt. Das gilt nicht zuletzt für die innenpolitische Szene unseres Landes. Hier ergeben sich für uns &#8211; also für Demokraten, Sozialisten, Liberale, Humanisten, Pazifisten &#8211; große Aufgaben. Wir müssen all denen entgegentreten, die mit Heuchelei und gefährlichen Phrasen ihre verlogene Sympathie mit einer freien Gewerkschaftsbewegung beteuern, die sie im eigenen Land bestimmt nicht hochkommen lassen möchten. Diese Hetzer und Schreier haben, das dürfen wir nicht vergessen, den Warschauer Vertrag von 1970 und die KSZE-Erklärung von Helsinki (1975), auf die sie sich heute rund um die Uhr berufen, seinerzeit mit allen Mitteln zu verhindern versucht; und die Normalisierung unserer Beziehungen zu Polen haben sie auch in den Jahren nach dem Warschauer Vertrag immer und immer wieder behindert und gestört.<br />Mit diesen Politikern kann es für uns keine &#132;Einheitsfront&#148; in der polnischen Frage geben; und wenn sich, wie am 18. Dezember 1981, die Bundestagsparteien wieder einmal zu einem fragwürdigen einheitlichen Beschluss zusammenpressen ließen, dann ist es umso wichtiger, das es in unserem Lande weiterhin unabhängige Menschen und Kräfte geben muss, die sich nicht am parteipolitischen Nutzen sondern an dem orientieren, was dem polnischen Volk und dem Weltfrieden dienen kann.<br />Im Zeichen unserer Solidarität mit &#132;Solidanorsc und mit dem polnischen Volk.</p>
<p><i>Walter Fabian<br /></i></p>
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		<title>vorgänge Nr. 55 (Heft 1/1982) Geheimdienste in der Bundesrepublik</title>
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		<pubDate>Sun, 21 Feb 1982 15:51:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Fabian, Walter &#38; Wollenberg, J&#246;rg (1982), Beobachtung and Anmerkungen zur Polen-Krise, Vorg&#228;nge, 55, S. 1-8 Ehlers, Helga (1982), Welche Opfer darf der Staat vom B&#252;rger verlangen?, Vorg&#228;nge, 55, S. 8-15 Ott, Sieghart (1982), Das Demonstrationsrecht in der Diskussion. Ein Pr&#252;fstein f&#252;r unser Demokratieverst&#228;ndnis, Vorg&#228;nge, 55, S. 16-20 Smith, Stephen W. (1982), Die AG &#8222;B&#252;rger beobachten [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div><span class="migrated-image"><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/vorg55.jpg" target="_blank" rel="noopener"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="alignnone wp-image-4868 size-medium" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/vorg55-302x450.jpg" alt="vorg&auml;nge Nr. 55 (Heft 1/1982) Geheimdienste in der Bundesrepublik" width="302" height="450" srcset="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/vorg55-302x450.jpg 302w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/vorg55-503x750.jpg 503w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/vorg55-403x600.jpg 403w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/vorg55-226x337.jpg 226w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/vorg55.jpg 631w" sizes="(max-width: 302px) 100vw, 302px" /></a></span></p>
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</div>
<p>Fabian, Walter &amp; Wollenberg, J&ouml;rg (1982), Beobachtung and Anmerkungen zur Polen-Krise, Vorg&auml;nge, 55, S. 1-8</p>
<p>Ehlers, Helga (1982), Welche Opfer darf der Staat vom B&uuml;rger verlangen?, Vorg&auml;nge, 55, S. 8-15</p>
<p>Ott, Sieghart (1982), Das Demonstrationsrecht in der Diskussion. Ein Pr&uuml;fstein f&uuml;r unser Demokratieverst&auml;ndnis, Vorg&auml;nge, 55, S. 16-20</p>
<p>Smith, Stephen W. (1982), Die AG &#8222;B&uuml;rger beobachten die Polizei&#8220; in Berlin. B&uuml;rger spitzfindig, oder: Wem geh&ouml;rt die Polizei?, Vorg&auml;nge, 55, S. 22-27</p>
<p>Sonnet, Peter (1982), Friedensforschung in der Bundesrepublik, Vorg&auml;nge, 55, S. 27-35</p>
<p>Lader, Karl-Heinz (1982), Verfassungsschutz statt Rechtsschutz?, Vorg&auml;nge, 55, S. 38-45</p>
<p>Seifert, J&uuml;rgen (1982), Hoheitliche Verrufserkl&auml;rungen? Verfassungsschutzberichte von Bund und L&auml;ndern im Vergleich, Vorg&auml;nge, 55, S. 46-59</p>
<p>Damm, Diethelm (1982), Lehren aus Aff&auml;ren mit dem Bundesnachrichtendienst(BND), Vorg&auml;nge, 55, S. 60-67</p>
<p>Weber, Gabriele (1982), <a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/vorg055_weber-bka-2.pdf">Das Bundeskriminalamt (BKA) und seine geheimdienstliche T&auml;tigkeit</a>. Abschied vom Legalit&auml;tsprinzip, Vorg&auml;nge, 55, S. 69-73</p>
<p>N.N. (1982), Die (un)heimliche Staatsgewalt. Thesen und Forderungen zur Reform des Verfassungsschutzes mit einem begr&uuml;ndenden Memorandum vorgelegt von der Humanistischen Union, Vorg&auml;nge, 55, S. 75-78</p>
<p>N.N. (1982), Das Memorandum, Vorg&auml;nge, 55, S. 79-112</p>
<p>Bosch, Manfred (1982), Vom Erlernen des aufrechten Ganges. Autobiographien als Zeugnisse sozialer Geschichte(II), Vorg&auml;nge, 55, S. 115-122</p>
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		<title>Welche Opfer darf der Staat vom Bürger verlangen?</title>
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		<pubDate>Mon, 01 Feb 1982 13:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ein Essay über den Geheimdienstfall Faust aus: vorgänge Nr. 55 (Heft 1/1982), S. 8-15 &#132;An den Ufern der Havel lebte, um die Mitte des sechzehnten Jahrhunderts, ein Roßhändler namens Michael Kohlhaas, Sohn eines Schulmeisters, einer der rechtschaffensten zugleich und entsetzlichsten Menschen seiner Zeit. &#8211; Dieser außerordentliche Mann würde, bis in sein dreißigstes Jahr, für das [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Essay über den Geheimdienstfall Faust</p>
<p>aus: vorgänge Nr. 55 (Heft 1/1982), S. 8-15</p>
<p>&#132;An den Ufern der Havel lebte, um die Mitte des sechzehnten Jahrhunderts, ein Roßhändler namens Michael Kohlhaas, Sohn eines Schulmeisters, einer der rechtschaffensten zugleich und entsetzlichsten Menschen seiner Zeit. &#8211; Dieser außerordentliche Mann würde, bis in sein dreißigstes Jahr, für das Muster eines guten Staatsbürgers haben gelten können. Er besaß in einem Dorf, das noch von ihm den Namen führt, einen Meierhof, auf welchem er sich durch sein Gewerbe ruhig ernährte; die Kinder, die ihm sein Weib schenkte, erzog er in der Furcht Gottes zur Arbeitsamkeit und Treue; nicht einer war unter seinen Nachbarn, der sich nicht seiner Wohltätigkeit oder seiner Gerechtigkeit erfreut hätte; kurz, die Welt würde sein Andenken haben segnen müssen, wenn er in einer Tugend nicht aus geschweift hätte. Das Rechtsgefühl aber machte ihn zum Räuber und Mörder.&#148;</p>
<p>So beginnt die berühmte Erzählung <i>Heinrich von Kleists </i>über Michael Kohlhaas, der sich gewaltsam Recht verschaffen wollte, als es ihm von den Gerichten nicht ward. Ihm wurde schließlich genüge getan, allerdings hat er dafür bis zur Vernichtung des eigenen Lebens kämpfen müssen. Der Prozess, den er angestrengt hatte, wird zwar zu seinen Gunsten entschieden, unmittelbar danach muss er jedoch die Todesstrafe wegen Landfriedensbruches erleiden. Den Landfriedensbruch hatte er begangen, weil er keine Möglichkeit sah, anders zu seinem Recht zu kommen. Michael Kohlhaas gilt als zwiespältige Figur. Man zitiert ihn eher ablehnend als einen blinden Eiferer, der aus einem fanatischem Rechtsverständnis heraus um einer Lappalie willen seine ganze Existenz und die seiner Familie aufs Spiel setzt.</p>
<p>Eigentlich geht uns diese Figur nichts mehr an, denn heutzutage kann jeder sein Anliegen vor Gericht vorbringen. Niemand mehr braucht zum Räuber und Mörder zu werden, um recht zu bekommen. Die Zeiten haben sich gewandelt, wir leben in einem Rechtsstaat, &#8222;in dem die freiheitlichste Verfassung der deutschen Geschichte&#8220; gilt. Sie verpflichtet alle staatliche Gewalt auf die Achtung und den Schutz der Menschenwürde, gewährleistet jedem das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und verbürgt ihm die ins Grundgesetz aufgenommenen Menschenrechte. Diese Verfassung bestimmt die rechtsstaatliche Wirklichkeit in der Bundesrepublik Deutschland, in der jedem Bürger ein Höchstmaß auch an gerichtlichem Schutz gewährt wird&#148;, so die Aussage der Bundesregierung vom 21. November 1977, als Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion zum &#132;Russell-Tribunal&#148;.</p>
<p>Genau acht Tage später musste der Bürger <i>Hans-Georg Faust </i>daran zweifeln, ob diese Aussagen auch für ihn gültig seien. Er wurde nämlich verhaftet wegen &#132;verfassungsfeindlicher Sabotage&#148; nach § 88 des Strafgesetzbuches, ein schwerer Vorwurf, der von Anfang an auf tönernen Füßen stand und von dem er bereits am 14. Dezember 1977 vor dem Bundesgerichtshof freigesprochen wurde. Übrig blieb nur der Bagatellvorwurf, sich gegen § 353c vergangen zu haben, der die Weitergabe geheimer Gegenstände oder Nachrichten unter Strafe stellt. Auch dieser Vorwurf konnte später nicht aufrecht erhalten werden, die Anklagepunkte waren so dünn, zudem teilweise illegal erlangt und damit unverwertbar, das nicht einmal das Hauptverfahren gegen ihn eröffnet wurde. Das heißt, er erlebte vor den Gerichten das genaue Gegenteil von Michael Kohlhaas, er bekam von allem Anfang an recht, die Anklagebehörde stets unrecht. Und dennoch ist sein Schicksal in gewisser Weise vergleichbar: er hat den Kampf um sein Recht zwar nicht mit dem Leben bezahlt, so etwas kommt bei uns nicht mehr vor, die Todesstrafe ist abgeschafft, aber er hat bezahlt mit der Vernichtung seiner ganzen bisherigen Existenz.</p>
<p>Hans-Georg Faust war seit über zwölf Jahren Nordrhein-Westfalen-Korrespondent einer Illustrierten, als er verhaftet und sofort &#8211; so als sei seine Schuld bereits erwiesen &#8211; von einem bestimmten Teil der Presse zum Staatsfeind Nr. 1 hoch gejubelt wurde. Das Material, das er über das <i>Bundesamt für Verfassungsschutz </i>gesammelt habe, so wusste &#132;Bild&#148; schon wenige Tage nach der Verhaftung zu melden, &#132;wäre in der Hand einer fremden Macht oder einer Terrororganisation&#148; Sprengstoff gegen die Bundesrepublik gewesen. &#132;Bild&#148; wusste das &#8211; wohlgemerkt &#8211; schon zu einem Zeitpunkt, da weder Faust noch sein Verteidiger Akteneinsicht hatte, noch genau wussten, auf welche konkreten Tatsachen sich der Haftbefehl gründete. Akteneinsicht wurde dem Verteidiger Gert Dürr nach dessen häufigen Bemühungen darum erst im Mai des nächsten Jahres gewährt.</p>
<p>Was war geschehen? Faust sollte unter Anklage gestellt werden, weil man ihn verdächtigte, dem &#132;Spiegel&#148; geheime Akten des Bundesamtes für Verfassungsschutz über den Lauschangriff auf den Atommanager <i>Dr. Klaus Traube </i>gegeben zu haben.</p>
<p>Das Nachrichtenmagazin hatte im Februar-März 1977 bekanntlich darüber in drei großen Titelgeschichten berichtet und einen schweren Rechts- und Verfassungsbruch der Kölner Sicherheitsbehörde aufgedeckt. Der &#132;Spiegel&#148;, verantwortlich für diese Publikationen, wurde nicht verfolgt. Mit ihm wollte sich die Bundesregierung, die dazu die Genehmigung hätte geben müssen, aus Furcht vor einer zweiten &#132;Spiegel&#8220;-Affäre nicht anlegen. Statt dessen hielt man sich an einen einzelnen Journalisten, hinter dem nicht Macht und Einfluss eines großen politischen Blattes standen. Über Faust hoffte man zudem, an den Informanten des &#132;Spiegel&#148; beim Verfassungsschutz zu kommen.</p>
<p>Neun Monate lang belauschten sie rund um die Uhr Fausts Telefon. Dafür hatten sie sich die notwendige Genehmigung von der zuständigen Kommission geholt, die sie nur bekamen, weil sie Faust eines Staatsschutzdeliktes, eben der &#132;verfassungsfeindlichen Sabotage&#148;, bezichtigten. Obwohl diese Strafnorm vorher noch nie angewandt worden war, erhielten die Verfassungsschützer ohne besondere Prüfung die erbetene Abhörgenehmigung.</p>
<p>Es ist das Verdienst von Fausts Anwalt <i>Gert Dürr</i>, das dieser hochkarätige Paragraph, der eigentlich nur für Kriegszeiten gedacht ist, schon vierzehn Tage nach Fausts Verhaftung vom Bundesgerichtshof vom Tisch gefegt wurde.</p>
<p>Nun hatte Faust zwar Recht bekommen, doch das half ihm wenig, denn der Burda-Verlag trennte sich von ihm, andere Auftraggeber, für die er freiberuflich tätig gewesen war, zogen sich von dem vermeintlichen &#132;Agenten&#148; zurück. Bis heute hat er keine neue Stellung gefunden, und er wird wohl auch keine mehr finden, seit drei Jahren lebt er von der Arbeitslosenhilfe. Welche psychische Belastung schon dies allein für einen Mann seiner Erziehung und seiner Haltung bedeutet, kann man leicht ermessen. Er ist von Hause aus konservativ, gehört eher zu denen, die bereit sind, für den Staat Opfer zu bringen als vom Staat Almosen anzunehmen. Inzwischen ist er 60 Jahre und hat zur Zeit keine andere Zukunftsperspektive als einen Schuldenberg, von dem er nicht weiß, wie er ihn abtragen soll, und einen langwierigen Kampf um Entschädigung des erlittenen Vermögensschaden, und dies, obwohl ihm das Landgericht Bonn im Juli 1980 bereits das Recht auf Entschädigung zugesprochen hat.</p>
<p>Für einen juristischen Laien mutet die ganze Affäre um Faust wie absurdes Theater an, unbegreiflich und undurchschaubar. Wir brauchten uns hier nicht so ausführlich damit zu beschäftigen, wenn der Fall Faust ein Einzelfall wäre, wenn man sagen könnte, zwar haben hier die Anklagebehörden von Anfang an in grob fahrlässiger Weise versagt, und die Presse hat eine ungute Rolle gespielt, aber das war ein einmaliges Versagen, eine Panne. Doch dem ist nicht so.</p>
<p>Die Liste der Fälle, in denen menschliche Existenzen durch haltlose und vorschnelle Anklagen völlig vernichtet wurden, ist bedenklich lang. Ich zähle im folgenden nur die bekannteren auf, die alle durch die Presse gegangen sind. Der Leser hat sie zum größten Teil wieder vergessen, die Opfer leiden oft bis heute unter der Diffamierung. Besonders gefährdet, der öffentlichen Denunziation anheimzufallen, sind Bundesbürger mit DDR-Kontakten, mit <i>verwandtschaftlichen</i> Kontakten wohlgemerkt. Zwar tritt die Bundesregierung in allen Verlautbarungen immer für möglichst viele Beziehungen zu Verwandten in der DDR ein. Macht man davon jedoch ausgiebig Gebrauch im Rahmen des Möglichen, wird man leicht verdächtig.</p>
<p>So geschehen im Fall des Biologen Rudolf Fahrig. Er pflegte &#8211; wie offiziell gewünscht &#8211; enge Kontakte zu seinen Verwandten in der DDR, besonders enge zu seinem Schwager Christian Grundert, Journalist in Ost-Berlin. Fahrig überließ ihm im Laufe der Jahre einige wissenschaftliche Sonderdrucke, die keineswegs geheim waren. Erst durch einen Zufall erfuhr der Freiburger Wissenschaftler, das sein Schwager neben seiner journalistischen Tätigkeit Mitarbeiter im Ministerium für Staatssicherheit war, daraufhin kündigte er ihm sofort die Freundschaft auf. Das freilich half ihm wenig. Die Stuttgarter Richter fanden sein Verhalten strafwürdig und verurteilten ihn zu 10 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. Das der international anerkannte Krebs- und Vererbungsforscher Fahrig daraufhin seinen Arbeitsplatz verlor, ist zwar nicht die direkte Schuld der Richter, war aber die unmittelbare Folge dieses Urteils, das, wenn es Schule machte, Millionen von Bundesbürgern zu Vorbestraften machen würde. Denn sicher ist Fahrig nicht der einzige, der Verwandten in der DDR wissenschaftliche Literatur mitgebracht hat. Und wie kann man erkennen, wer von den Verwandten beim SSD arbeitet? Das Merkmal eines guten Agenten ist es ja gerade, das er nicht erkannt wird.</p>
<p>Zwei andere Opfer einer &#132;Ermittlungspanne&#148;, wie Generalbundesanwalt Rebmann das nannte, waren der Lektor Steffen von Bamberg und der Oberst im Generalstab Siegfried Petrelli. Bamberg, der aus einer traditionsreichen preußischen Beamtenfamilie stammt und sich selber als &#132;besonders treuen Staatsdiener&#148; bezeichnet, saß 85 Tage in Untersuchungshaft, ehe sich der Vorwurf der Spionagetätigkeit als haltlos erwies. Er verlor zwar nicht seinen Arbeitsplatz, erlebte aber, wie Verwandte und Bekannte von ihm abrückten und sagte nach dem Vorfall, er, seine Frau und sein Sohn hätten &#132;einen furchtbaren seelischen Schaden erlitten&#148;.</p>
<p>Oberst Siegfried Petrelli saß ebenfalls drei Monate in Untersuchungshaft, auch hier war der Verdacht unbegründet gewesen. Dennoch durfte der qualifizierte Generalstäbler seitdem nur noch untergeordnete Dienste verrichten, eine Beförderung fiel aus, und auch sein Versuch, sich mit einem gegen sich selbst gerichteten Disziplinarverfahren vom letzten Rest des Verdachtes rein zu waschen, scheiterte. Vom Inspekteur des Heeres erhielt er den Rat, er möge doch seine Unschuld selber beweisen, wenn er Wert auf eine solche Feststellung lege.</p>
<p>Theoretisch ist es vor Gericht so, das die Anklage die Schuld des Angeklagten zu beweisen hat, nicht aber der Angeklagte seine Unschuld. Auch gilt jeder Angeklagte so lange als unschuldig, bis seine Schuld erwiesen ist. In allen zitierten Fällen wich man von diesen rechtsstaatlichen Grundsätzen ab, stets gab es schon Vorverurteilungen in der Presse. Auch wenn dieses Verhalten der Presse sicher aufs schärfste zu rügen ist, so bleibt den Ermittlungsbehörden der Vorwurf nicht erspart, das ohne ihre Informationen die Presse gar nichts über die Betroffenen hätte schreiben können.</p>
<p>Aber fahren wir fort in der Liste unschuldig und voreilig Verfolgter. Was Sie bis jetzt lasen, waren nur die harmloseren Fälle. Weit schlimmer betroffen ist zum Beispiel das ehemalige Hauptvorstandsmitglied der IG-Metall, <i>Heinz Dürrbeck</i>. Seit 1975 ermitteln die Staatsschützer gegen ihn, ohne auch nur die Spur eines Beweises zu haben oder zu erhalten. Dürrbeck kam nach fünf Wochen Untersuchungshaft wieder frei. Auf einen Prozess oder seine Rehabilitierung durch eine Erklärung der Bundesanwaltschaft wartet er bis 1979 vergebens; dann gab er den Kampf um seinen guten Namen auf und verschwand entnervt und gesundheitlich ruiniert aus der Bundesrepublik.</p>
<p>Und wieder verleumdeten ihn die Sicherheitsbehörden, sie sprachen von einer Flucht in die DDR und werteten das leichtfertig als ein Schuldbekenntnis. Ohne auch nur eine Spur von schlechtem Gewissen zu zeigen, stellten sie fest: &#132;Für uns ist damit die Sache erledigt&#148;. In Wirklichkeit hatte sich der todkranke Heinz Dürrbeck nach Norditalien zurückgezogen.</p>
<p>Ebenso leichtfertig in den falschen Verdacht des Landesverrats gerieten der frühere DGB-Sekretär <i>Walter Böhm</i>, der auch umgehend seine Stelle verlor, der ehemalige Pressesekretär der deutschen Botschaft in Kairo <i>Erich Knapp</i>, der SPD-Bundestagsabgeordnete <i>Uwe Holtz</i>, der Bahr-Referent <i>Joachim Broudré-Gröger </i>sowie die Journalisten <i>Reinhard Spilker </i>und <i>Justus Müller</i>.</p>
<p>Wie leichtfertig die Ermittlungsbehörden dabei vorgehen, mag an einem letzten Fall demonstriert werden.</p>
<p>Im März 1980 waren der frühere Präsident der Freien Universität Berlin, <i>Rolf Kreibich</i>, und seine Frau in den Verdacht östlicher Spionagetätigkeit geraten. Im Herbst 1979 waren angebliche Erkenntnisse an den Generalbundesanwalt gelangt. Von dort wurde das Verfahren im Oktober 1979 an die Staatsanwaltschaft beim Berliner Kammergericht abgegeben. Das es sich um höchst vage &#132;Erkenntnisse&#148; handeln muss, ergibt sich schon aus dem Verhalten der Berliner Justiz: das Ehepaar Kreibich war nicht eine Sekunde vorläufig festgenommen, von einem Haftbefehl ganz zu schweigen. Dennoch wurden die beiden als Ost-Spione, selbstverständlich unter voller Namensnennung, bundesweit diffamiert. Zwei Tage, nachdem die Kreibichs Schlagzeilen gemacht hatten, musste die Justiz-Sprecherin zugeben, das das Belastungsmaterial gegen den Diplom-Physiker und seine Ehefrau mehr als dürftig sei. Dies war der Presse natürlich nur mehr eine kleine Meldung wert.</p>
<p>Hängen bleibt dagegen der Spionageverdacht. Den vergisst die Umgebung nicht so schnell, selbst wenn es zu einer der seltenen Rehabilitierungs-Erklärungen der Bundesanwaltschaft kommt, wie 1975 im Fall des Gewerkschaftlers <i>Walter Böhm</i>: &#132;Jeder Verdacht ausgeräumt&#148;, hieß es lapidar. Haften aber bleiben im Gedächtnis Riesenschlagzeilen wie diese: &#132;Neuer Super-Spion in Bonn &#8211; Mit vielen Ministern gut bekannt&#148;, daneben noch zu allem Überfluss ein Foto des Betroffenen mit zwei Ministern und dem der Spionage überführten <i>Günter Guilleaume</i>. Haften bleibt den unschuldig Verdächtigten immer ein Verdachts-Etikett, die Folgen davon sind häufig &#8211; wir sagten es schon &#8211; Familientragödien und Existenzvernichtung. Die Zahlung eines Schmerzensgeldes durch den Staat, der durch Missachtung des Persönlichkeitsrechts dem Betroffenen und seinen Angehörigen schweren Schaden zufügte, kommt so gut wie nie vor. Der einzige Fall von Schmerzensgeld in einem solchen Zusammenhang, der mir bekannt ist, wurde an <i>Eleonore Poensgen </i>bezahlt, allerdings nicht vom Staat, sondern vom <i>Springer</i>&#8211;<i>Verlag.</i> Das Oberlandesgericht Düsseldorf verurteilte den Verlag zur Zahlung von DM 25.000, weil im Zusammenhang mit der Ermordung des Bankiers Jürgen v. Ponto Eleonore als &#132;Terror-Mädchen&#148; bezeichnet worden war. Nach wochenlangen Diffamierungs-Kampagnen stellte sich auch bei Eleonore Poensgen ihre völlige Unschuld heraus. Die Staatsanwaltschaft äußert sich zu solchen Fällen meist nicht, für sie ist der Fall bei Nicht-Eröffnung oder Einstellung des Verfahrens erledigt.</p>
<p>Nur im Fall Faust, der drei Jahre lang durch die Presse ging, äußerte sie etwas von einer &#132;persönlichen Opfergrenze&#148; jedes Betroffenen. Das heißt zu deutsch und ganz konkret: vom einzelnen wird eine bestimmte Opferleistung für den Staat erwartet. Aber wie weit hat sie zu gehen, was muss jeder auf sich nehmen im &#132;Interesse des Rechtsstaates&#148;? Hier wird nicht nur ein unbestimmter, sondern ein höchst bedenklicher Rechtsbegriff ins Spiel gebracht, bedenklich umso mehr, als bei <i>Hans-Georg Faust </i>es sich nicht um eine Ermittlungspanne gehandelt hat, um einen vorschnellen Verdacht, sondern um den Versuch, ihn mit Mitteln der Justiz Mund tot zu machen. Bei den anderen Fällen, die unschuldig verfolgt wurden, lässt sich das nicht oder nur schwer behaupten, bei Faust aber ist es eindeutig. Darum ist es nötig, das wir uns mit seinem Fall noch ein wenig näher befassen. Er bietet zudem alles, was an Fehlern, Irrtümern, aber auch bewussten Diffamierungen seitens der Staatsanwaltschaft, aber auch Vertretern der Regierung möglich ist Alles, was die vorher genannten Betroffenen zum Teil erlebt haben, hat Faust bis zur Neige auskosten können.</p>
<p>Begonnen hat das Ganze schon im Jahre 1963, ohne das Faust das damals auch nur im geringsten hätte ahnen können. Es ist der klassische Fall, wie Tatsachen, für sich genommen harmlose Fakten, Banalitäten, vor Gericht zusammengezogen und zu Indizien werden, exakt so, wie <i>Kurt Tucholsky </i>es vor über fünfzig Jahren in einer Gerichtssatire dargestellt hat unter dem Titel: &#132;Ich bin ein Mörder&#148;:</p>
<p>&#132;Ich, Ignaz Wrobel, liebe es, den Schaffner auf dem Omnibus zu betrügen, dann fahre ich umsonst. Ich bin jähzornig: ich habe schon zweimal meinen Bademantel zerrissen, um ihn zu strafen; Krawatten zerschnitten, ein Glas auf den Boden hin gefeuert. Ich kann kein Blut sehen. Doch: ich kann Blut sehen, von Tieren. Ein merkwürdiges Gefühl &#8211; nicht angenehm; eigentlich doch angenehm, ich traue mich nicht, das zu sagen: doch angenehm. Ich esse unregelmäßig, manchmal tagelang nichts, dann unmäßig. Ich bin unsolide. Ich hasse meinen Vater. Ich lebe unregel. . ., aber das sagte ich schon. Was ist das alles?&#148;<br />&#132;Nichts besonderes. Sehen Sie sich um -: solchen kleinen oder großen Packen trägt jeder, jede, jeder, mit sich herum . . . alle tragen ihn. Es ist nichts Besonderes.&#148;<br />&#132;Es ist nichts Besonderes -? Ich habe nichts zu fürchten -?&#148;<br />&#132;Es ist nichts Besonderes. Sie haben nichts zu fürchten. Wenn Sie nicht&#8230;&#8220;<br />»Ja?»<br />&#132;Wenn Sie nicht vor Gericht stehen. Wenn nicht irgendein schwerer Verdacht auf Sie fällt wegen einer Tat, die Sie bestreiten. Dann &#8230;&#148;<br />&#132;Dann?&#148;<br />&#132;Nun, &#8230; dann wandeln sich diese Tatsachen, die Sie mir eben erzählt haben, in etwas anderes. Dann sind es nicht mehr die Anomalien, die jeder Richter, jeder Staatsanwalt, jeder Geschworene, jeder Schöffe im Keim bei sich fühlen könnte, wenn er nur ehrlich sein wollte. Dann, Wrobel, ist auf einmal alles ganz anders.&#148;<br />&#132;Was &#8230; was ist dann &#8230;? Wenn es aber alle haben? Und was -?&#148;<br />&#132;Indizien, Herr Wrobel!&#148;</p>
<p>Für Hans-Georg Faust begann das, was später als Indizienkette gegen ihn verwendet wurde, 1963 mit dem sogenannten Fall <i>Pätsch</i>: Pätsch, damals ein Mitarbeiter des <i>Bundesamtes für Verfassungsschutz</i>, nahm den Namen dieses Amtes wörtlich und fühlte sich in der Tat berufen, die Verfassung zu schützen. Er konnte es nämlich mit seinem Gewissen nicht vereinbaren, das schon damals in vielen Fällen illegal eine Fernsprech- und Postüberwachung vorgenommen wurde. Vor allem wollte er daran nicht mehr länger mitwirken. Als er sich deshalb an seinen Referatsleiter wandte und von diesem die lapidare Auskunft erhielt: &#132;eigentlich dürften wir das nicht tun&#148;, er, Pätsch, solle aber mitmachen und mit niemandem darüber sprechen, ließ er sich von dem Bruder des Spiegel-Herausgebers, dem Rechtsanwalt Josef Augstein, beraten. Sie kamen beide zu dem Schluss, das dem permanenten Verfassungsbruch nur durch Veröffentlichung in der Presse abzuhelfen sei. Selbstverständlich wurde Pätsch daraufhin aus dem Amt entfernt, und es kam zur Anklage, &#132;weil er vorsätzlich Staatsgeheimnisse an Unbefugte habe gelangen lassen und dadurch fahrlässig das Wohl der Bundesrepublik gefährdet habe. Außerdem habe er als Beamter vorsätzlich unbefugt Amtsgeheimnisse offenbart und dadurch vorsätzlich wichtige öffentliche Interessen gefährdet&#148;.</p>
<p>Der Bundesgerichtshof entschied am 8. 11. 1965 erfreulich klar und entschieden zu Pätschs Gunsten. Die Kernsätze dieses Urteils lauten: &#132;Einen Gesetzes- und insbesondere einen Verfassungsverstoß kann jedermann wie jeden Missstand im öffentlichen Leben mit dem Ziele der Beseitigung rügen; das ergibt sich aus dem Grundrecht der freien Meinungsäußerung. Der verantwortungsbewusste Staatsbürger sieht darin nicht nur ein Recht, sondern einen Aufruf zu tätiger Mitarbeit am Staate. Das Recht zur Rüge von Missständen im öffentlichen Leben tritt also, wenn die Rüge zur Preisgabe von Staatsgeheimnissen zwingt, in Widerstreit zu der Pflicht, Staatsgeheimnisse geheim zuhalten. Bei diesem Widerstreit gehen nicht ohne weiteres die Landesverrats-Vorschriften dem Grundrecht aus Art. 5 des Grundgesetzes vor. So hat auch der Sitzungsvertreter des Generalbundesanwalts der Meinung Ausdruck gegeben; ,Blinder Kadavergehorsam oder frommer Autoritätsglaube wären mit den Grundrechten nicht vereinbar&#8216;.&#148; &#8211; Der Senat gelangt zu dem Ergebnis, das ein Verstoß gegen die Grundwerte des demokratischen Verfassungsstaates, wie sie durch den Rechtsbegriff der verfassungsmäßigen Ordnung umrissen sind, zur unmittelbaren öffentlichen Rüge berechtigt. &#8211; &#132;Die Besonderheit, das der Angeklagte Behördenangestellter war, ändert an dem Ergebnis der obigen Rechtsausführungen nichts. Der Angeklagte ist zwar <i>strafrechtlich </i>als Beamter zu behandeln; <i>staatsrechtlich</i> betrachtet ist er kein Beamter. Wenn es sich schon um so schwere Verfassungsverstöße handelt, muss auch die Verschwiegenheitspflicht des Beamten hinter dem Recht zur öffentlichen Rüge zurückzutreten, dies umso mehr, als der Beamte gesetzlich verpflichtet ist, bei Gefährdung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung für deren Erhaltung einzutreten.&#148;</p>
<p>Einer der wenigen, die Pätschs Haltung für richtig hielten, war <i>Hans-Georg Faust</i>, zu der Zeit ebenfalls Mitarbeiter beim <i>Bundesamt für Verfassungsschutz</i>. Im Rahmen damals einsetzender Recherchen, wer die Informationen über die illegalen Abhörpraktiken an den &#132;Spiegel&#148; und die &#132;Zeit&#148; weitergegeben haben könnte, hatte man damals auch Faust verdächtigt. Er konnte nachweisen, das der Verdacht grundlos war, war über die erniedrigende Art der Ermittlungsmethoden jedoch so empört, das er kündigte und noch mit 43 Jahren einen beruflichen Neubeginn wagte. Er zeigte damit einen Mut und eine Konsequenz, wie sie sicher nicht jeder besitzt. Außerdem war er aber auch noch ehrlich. Er beging den &#132;Fehler&#148;, die Gründe für sein Ausscheiden aus dem Amt offen darzulegen. Der letzte Satz in seinem Kündigungsschreiben vom 28. Februar 1964 lautete: &#132;Das, was mir in den letzten Wochen an Demütigungen widerfahren ist, werde ich nicht vergessen.&#148; Dieser Satz sollte ihm 13 Jahre später zum Verhängnis werden.</p>
<p>Im März des Jahres 1977 nämlich suchte man wieder einen Schuldigen, einen Sünden-Bock, ein Opfer. Wieder ging es um illegale Lauschoperationen, diesmal gegen einen der Geschäftsführer von &#132;Interatom&#148;, Dr. Klaus Traube. Man erinnert sich, man hatte Traube fälschlich für einen Atomwissenschaftler gehalten, der engen Kontakt zu Terroristen pflegte, hatte darum illegal in seine Wohnung eingebrochen und eine &#132;Wanze&#148; angebracht, um sein Telefon zu überwachen. Der &#132;Spiegel&#148; berichtete im Frühjahr 1977 in aller Breite darüber. Wieder empörte man sich beim Verfassungsschutz und auch in Bundesregierung und Opposition mehr über den &#132;Verräter&#148; des Verfassungsbruchs als über den Verfassungsbruch selbst. Diesmal war es schwerer als beim Fall Pätsch, den Schuldigen zu finden. Zu viele hatten Kenntnis gehabt von der &#132;Operation Müll&#148; genannten Abhöraktion. Im Netz hängen blieb schließlich Hans-Georg Faust, und zwar eben wegen jenes 13 Jahre alten Schlußsatzes in seinem Kündigungsschreiben. Nur der konnte das Geheimmaterial weitergegeben haben, so folgerte man messerscharf, und zwar unter Ausnutzung immer noch bestehender Verbindungen zu seinem früheren Amt. Ein Motiv war auch gefunden: Rachsucht. Daneben gab es vage Verdachtsmomente, die von Anfang an wenig stichhaltig waren, für das Amt aber ein Grund waren, Faust zumindest eins aus zu wischen, wenn man ihn nicht sogar Mund tot machen konnte.</p>
<p>Faust hatte nämlich in den letzten Jahren begonnen, als Journalist Material für ein Buch über seine ehemalige Dienststelle zu sammeln. Dabei war er keineswegs konspirativ vorgegangen, sondern hatte dieses Vorhaben ganz offen in Briefen an die Präsidenten des Amtes angekündigt und um Unterstützung gebeten. Er hatte auch zu dem Zweck verschiedene Interviews mit Mitarbeitern des Amts gemacht und Material über längst abgeschlossene Vorgänge gesammelt.</p>
<p>Es sollte ein kritisches Buch werden. Das gibt Faust unumwunden zu, weil er das Amt aus seiner intimen Kenntnis heraus für wenig effizient hielt, aber er hatte nicht vor, Staatsgeheimnisse zu verraten; zumindest nicht solche, die bei Erscheinen des Buches aktuell gewesen wären.</p>
<p>Fausts gesamtes Material ist bei der der Verhaftung vorangehenden Hausdurchsuchung beschlagnahmt worden; er hat es bis heute nicht zurückerhalten. Wer heute wissen will, was Faust in etwa beabsichtigte zu schreiben, muss in der &#132;Springer&#8220;-Presse nachlesen. Ich zitiere aus der &#132;Welt&#148; vom 17. Mai 1978 unter der Überschrift:</p>
<p>&#132;Was Hans-Georg Faust über den Verfassungsschutz noch schreiben wollte:&#148;</p>
<p>&#132;Das Bundesamt für Verfassungsschutz ist eine Sicherheitsbehörde, die über das Niveau einer aufgeblähten, aber wenig effizienten Auskunftei nicht hinauskommt. Eine durchaus vernünftige und notwendige Einrichtung kann sich nicht entwickeln und ist zur Erfolglosigkeit verurteilt. Warum, werde ich begründen.&#148; Und dann stellt er die Beamten des Amtes ihren Gegenspielern aus Ost-Berlin so gegenüber: &#132;Hier biedere Juristen, ohne inneres Verhältnis zum geheimen Nachrichtendienst, zur Welt der Konspiration. Drüben dagegen erfahrene, entschlossene Verschwörer. Die einen haben die Besoldungsordnung im Kopf und den Pensionsanspruch vor Augen, die anderen wollen partout die Welt verändern!&#148;</p>
<p>Den Beweis dafür, wie treffend diese Beschreibung Fausts war, lieferten die beamteten Fahnder, zeitweise acht an der Zahl, die man seit März 1977 auf ihn ansetzte, gleich mit den Recherchen in seinem Fall selbst. Das Material, das sie zusammen trugen und das die Grundlage für Haftbefehl und Anklageerhebung bildete, war so dürftig, das Fausts Pforzheimer Anwalt Gert Dürr dazu bemerkte: &#132;Mir wurde schon beim ersten Durchlesen klar, das da Haftgründe an den Haaren herbeigezogen worden waren. Es stimmte hinten und vorn nicht.&#148;</p>
<p>Es ist nicht nötig, das wir den weiteren Leidensweg Fausts bis in alle Einzelheiten verfolgen, er wurde ausführlich in der Presse dargestellt. Aber es gilt, einige Punkte dieser Geschichte schärfer ins Licht zu rücken, weil sie in ihrer Häufung nicht mehr als zufällige Pannen eingestuft werden können, sondern als Angriff auf den Rechtsstaat selbst zu werten sind.</p>
<p>Die Schwierigkeiten begannen für Faust bereits bei der Suche nach einem Rechtsanwalt. Er machte die Erfahrung: &#132;Recht ist teuer in diesem Land, Recht kann sich eigentlich nur erhoffen, wer sich gute, also teure Anwälte leisten kann. Doch einen Anwalt für ein politisches Verfahren zu finden, gleicht einem Lotteriespiel. Zwei winkten gleich ab, sie könnten ihren Ruf riskieren, ein anderer befürchtete, danach auf ewig abgehört zu werden.&#148; Es spielt keine Rolle, ob das, was diese Anwälte befürchteten, hinterher auch eingetreten wäre. Allein, das sie diese Furcht äußern, steht dem &#132;freiheitlichsten Rechtsstaat deutscher Geschichte&#148; schlecht an.</p>
<p>Der zweite Punkt, der zu denken gibt, ist das BGH-Urteil vom 14.11.1977, in dem die Staatsanwaltschaft mit ihrer Anklage nach § 88, also &#132;verfassungsfeindlicher Sabotage&#148;, eine glatte Bauchlandung erlitt, wie die Presse kommentierte. Von dem Verfassungsfeind Faust blieb nichts übrig, man warf ihm nur noch die Weitergabe geheimen Materials vor, ein Bagatellfall, zumal für einen Journalisten. Dennoch blieb er weiterhin in Haft, wegen &#132;Verdunkelungsgefahr&#148;. Was es im Fall Traube, denn um die angebliche Weitergabe dieser Akten ging es ja, noch zu verdunkeln gab, bleibt das Geheimnis der Anklagebehörde. Gert Dürr dazu: &#132;Ein Rechtsprofessor würde das Prüfungsgespräch beenden, wenn ein Kandidat so argumentiert.&#148;</p>
<p>Den wirklichen Grund für die fortdauernde Haft erfuhr Fausts Kölner Anwalt Friedrich Paashaus in einem Telefongespräch am 2. Januar 1978 mit dem Vorsitzenden Richter am Landgericht Bonn, Schmitz-Justen, der wörtlich sagte: &#132;Ich habe den Eindruck, es geht den Strafverfolgungsbehörden offensichtlich darum, zu verhindern, das der Beschuldigte sein geplantes Buch über das Bundesamt für Verfassungsschutz veröffentlicht.&#148; Dieses Ziel, wenn es das Hauptziel war, haben die Behörden erreicht. Bis heute hat Faust einen Großteil seiner beschlagnahmten Unterlagen nicht zurückerhalten, und dies, obwohl, wie schon erwähnt, die Anklagepunkte gegen ihn so schwach waren, das nie die Hauptverhandlung gegen ihn eröffnet wurde und zudem das beschlagnahmte Material zum überwiegenden Teil nichts mit dem Fall Traube zu tun hatte.</p>
<p>Faust bemerkt dazu bitter: &#132;Rudolf Bahro wurde in der DDR verhaftet, <i>nachdem </i>sein Buch in der Bundesrepublik erschienen war, mich machte man schon mundtot, <i>bevor</i> auch nur eine Zeile erschienen war.&#148;</p>
<p>Auch sonst taten die Behörden alles, um Fausts Ruf gründlich zu ruinieren, was der stellvertretende Regierungssprecher Grünewald am 23.12. 77, also eine gute Woche <i>nach</i> dem entlastenden BGH-Urteil, über Faust äußerte, grenzt an Ehrabschneidung.</p>
<p>Später, als Fausts Rechtsanwälte mit viel Mühe endlich die Haftverschonung ihres Mandanten erreicht hatten, machte man ihm solche Auflagen, das es ihm unmöglich war, seinen Beruf als Journalist weiter auszuüben. Man entzog ihm Pass und Führerschein, und er hatte sich zweimal wöchentlich bei der örtlichen Polizeidienststelle zu melden. Als Begründung wurde diesmal angegeben: Fluchtgefahr. So war es ihm unmöglich, ein Angebot seines ehemaligen Chefredakteurs anzunehmen, das im Frühjahr 1978 an ihn erging, sicher die letzte Chance für den damals 57jährigen. Vorher hatten die Verfassungsschützer schon dafür gesorgt, das sich &#132;das Klima im Hause Burda entscheidend zulasten Fausts verschlechterte&#148;, wie Gert Dürr den Rausschmiss umschreibt. Offiziell einigte man sich darauf, &#132;wegen der Probleme und Ungewissheiten im Zusammenhang mit den gegen Herrn Faust im Ermittlungs- und Haftbefehlsverfahren erhobenen Vorwürfen und zur Vermeidung eines Arbeitsrechtsstreites das Anstellungsverhältnis zum 1. März 1978 aufzulösen&#148;.</p>
<p>Hier gibt es deutliche Parallelen zum Fall Traube. Auch in seinem Fall sorgten die Staatsschützer für die Kündigung. Auch Traube fand keinen neuen Arbeitsplatz.</p>
<p>Erst am 24.11.1978 wurde der Haftbefehl gegen Faust aufgehoben und zugleich die Eröffnung der Hauptverhandlung abgelehnt. Seitdem kämpft Faust um eine Entschädigung zumindest für den erlittenen Vermögensschaden, der ihm nach dem &#132;Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen&#148; eindeutig zusteht. Wieder dauerte es ungebührlich lange, bis das Gericht über diesen juristisch so unstreitigen Fall entschied. Am 14. Juli 1980 erst erkannte ihm das Landgericht Bonn &#132;eine Entschädigung aus der Staatskasse zu, soweit er durch den Vollzug der Untersuchungshaft und andere Strafverfolgungsmaßnahmen einen Schaden erlitten hat&#148;. Das heißt aber nun nicht, das ihm seitdem auch nur eine halbwegs angemessene Entschädigung zuteil geworden wäre. Als unstrittig gilt bisher nur die Entschädigung für die erlittene Untersuchungshaft, dafür stehen ihm DM 10 pro Tag zu, DM 650 wurden ihm endlich im Februar dieses Jahres (1981) zugesprochen. Um alles andere muss er mühsam kämpfen, in einem Zivilprozessverfahren, weil die Landesjustizverwaltung` NRW der Meinung ist, die Untersuchungshaft habe nichts mit der Rufschädigung zu tun, die daraufhin erfolgte. Ein schlechter Ruf sei zwar bedauerlich, aber sei nicht die unmittelbare Folge der U-Haft, ebenso wenig wie seine Entlassung bei Burda.</p>
<p>Ebenso ging es seinen Verteidigern die man mit DM 1.325 im Falle Dürr bzw. DM 1.991 im Falle Paashaus abspeiste. Die wirklichen Kosten beliefen sich für beide jeweils etwa auf das Zehnfache. Allein, wenn man weiß, das die Akte Faust 10.000 Blatt umfasst, wird klar, das die Summen nicht zu hoch angesetzt sind. Die Verteidiger haben inzwischen Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht erhoben.</p>
<p>Dabei kann Faust noch von Glück sagen, das ihm überhaupt &#8211; wenn auch bisher nur formal eine Entschädigung zugesprochen wurde. Eigentlich hatte man die Absicht, wie aus Pressemeldungen hervorgeht, Fausts Begehren abzuweisen mit dem Hinweis auf § 2 des Strafentschädigungsgesetzes, in dem es heißt: &#132;Die Entschädigung ist ausgeschlossen, wenn und soweit der Beschuldigte die Strafverfolgungsmaßnahmen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.&#148; Offensichtlich besann sich das Gericht noch rechtzeitig darauf, das im Falle Faust allenfalls die Ermittlungsbehörden grob fahrlässig gehandelt hatten, nicht dagegen der Beschuldigte.</p>
<p>Übrigens wurden im November 1980 zwei ehemalige SS-Angehörige, die dem Kommandanturstab des Konzentrationslagers Auschwitz angehört hatten und denen die Anklage mehrfachen Mord vorgeworfen hatte, vor dem Schwurgericht Aschaffenburg nicht nur freigesprochen, &#132;weil kein einziges schriftliches Dokument zu den Beschuldigungen vorgelegen habe&#148;, sondern sie erhielten selbstverständlich ohne weiteres eine Haftentschädigung zuerkannt.</p>
<p>Bei Faust hingegen war wieder von der ominösen Opfergrenze die Rede, die jeder einzelne im Interesse des Rechtsstaats zu erbringen habe. Diese Opfergrenze erlangte kürzlich wieder eine makabere Aktualität. Ebenfalls im November 1980 wurde bekannt, das die Akten über den &#132;<i>Fall Stoltzenberg</i>&#148; nun endgültig geschlossen werden sollen. Man erinnert sich, es handelt sich um die offene Lagerung von Kampfgasen auf dem Gelände der Hamburger Chemiefirma Stoltzenberg. Beim Spielen mit diesen Giften verunglückte ein Junge tödlich, zwei andere wurden schwer verletzt. Jetzt sind die Akten geschlossen, ohne das auch nur gegen einen einzigen Beamten disziplinarrechtliche Schritte eingeleitet wurden, geschweige denn strafrechtliche. Und das, obwohl der Untersuchungsausschuss festgestellt hatte: &#132;Einzelne Erscheinungsformen des bürokratischen Handelns sind für den Untersuchungsausschuss schlicht nicht mehr fassbar.&#148; In einem Jahr oder zwei werden alle diese Beamten befördert sein. Die am Verfassungsbruch gegen Traube beteiligten Verfassungsschützer sind es inzwischen auch.</p>
<p>Auch gegen den letzten Besitzer der Firma hat die Staatsanwaltschaft die Klage rücksichtsvoll zurückgezogen. Nach zwei Herzinfarkten sei er ohnehin verhandlungsunfähig. Selbst der Verteidiger spricht hier von einer politischen Entscheidung. &#132;Die Verhandlungsunfähigkeit meines Mandanten war eine gute Gelegenheit, die Affäre Stoltzenberg endgültig unter den Tisch zu kehren.&#148; Wäre man nämlich an der Aufklärung interessiert gewesen, hätte man zumindest das Gericht die Verhandlungsunfähigkeit feststellen lassen. Man verhielt sich in diesem Falle parallel wie im Falle des &#132;Spiegel&#148; nach der Veröffentlichung über den illegalen Lauschangriff. Die Regierung erteilte hier niemals die Genehmigung, wegen § 353c zu ermitteln, desselben also, weswegen man Faust vor Gericht bringen wollte. Dabei sollte er nur geheimes Material weitergegeben haben, der &#132;Spiegel&#148; aber hatte es veröffentlicht. Man zog es vor, ganz allein Faust den Sündenbock spielen zu lassen.</p>
<p>Genauso ging man zunächst auch in Hamburg wieder vor. Man stellte nämlich einzig und allein den Vater des tödlich verunglückten Jungen unter Anklage. Begründung: Er habe die Experimente der Jungen unterstützt. Der Verteidiger nannte diese Begründung einen Skandal, bevor er mit viel Mühe die Verfahrenseinstellung erreichte. Ein Skandal war es sicher, das es überhaupt zur Anklage kam, aber abgesehen davon: War die Staatsanwaltschaft der Ansicht, die &#132;persönliche Opfergrenze&#148; dieses Mannes, der durch die Fahrlässigkeit der Behörden seinen Sohn verloren hatte, sei noch nicht erreicht? Die der SS-Soldaten, deren Verfahren mit Freispruch endete, war offenbar schon durch die Untersuchungshaft bis zur Neige ausgekostet. Zufall, oder ist Justitia wieder mal auf dem rechten Auge blind?</p>
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		<title>Das Demonstrationsrecht in der Diskussion</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/55-vorgaenge/publikation/das-demonstrationsrecht-in-der-diskussion/</link>
		
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		<pubDate>Mon, 01 Feb 1982 12:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ein Prüfstein für unser Demokratieverständnis (1) aus: vorgänge Nr. 55 (Heft 1/1982), S. 16-21 Großkundgebungen gegen die Errichtung von Atomkraftwerken und Flughafenanlagen, gegen Umweltverschmutzung und Aufrüstung, gegen Wohnungsspekulation und neonazistische Umtriebe wurden Anlass, die öffentliche Diskussion über das Demonstrationsrecht neu zu beleben. Gewalteskalationen in einigen spektakulären Fällen führten zu gegenseitig erhobenen Vorwürfen des Rechtsbruchs: der [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/55-vorgaenge/publikation/das-demonstrationsrecht-in-der-diskussion/">Das Demonstrationsrecht in der Diskussion</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Prüfstein für unser Demokratieverständnis (1)</p>
<p>aus: vorgänge Nr. 55 (Heft 1/1982), S. 16-21</p>
<p>Großkundgebungen gegen die Errichtung von Atomkraftwerken und Flughafenanlagen, gegen Umweltverschmutzung und Aufrüstung, gegen Wohnungsspekulation und neonazistische Umtriebe wurden Anlass, die öffentliche Diskussion über das Demonstrationsrecht neu zu beleben. Gewalteskalationen in einigen spektakulären Fällen führten zu gegenseitig erhobenen Vorwürfen des Rechtsbruchs: der Demonstranten gegen die Polizei, der Strafverfolgungsbehörden gegen Aktionsteilnehmer. Die Frage nach Umfang und Grenzen der Demonstrationsfreiheit steht &#8211; wieder einmal &#8211; im öffentlichen Streit. Kontroversen um &#8211; nicht zu billigende &#8211; Gewalttätigkeiten verstellen dabei oft (das gilt für Ideologen aller Seiten) und vielleicht nicht unwillkommen die Diskussion der umstrittenen Sachfragen. Selbstkritik aller Beteiligter und eine Besinnung auf die verfassungsrechtliche Position und gesellschaftspolitische Rolle des Demonstrationsrechts ist daher dringend erforderlich. Die folgenden Überlegungen sollen dazu anregen.</p>
<h5>1. Was ist &#132;Demon&shy;s&shy;tra&shy;ti&shy;ons&shy;recht&#148;?</h5>
<p>1.1: Man ist zunächst versucht, den Begriff als bloßes Synonym für &#132;Versammlungsrecht&#148; anzusehen. Es zeigt sich jedoch schnell, dass das unrichtig ist. In der Presse, in der Umgangssprache und auch im Parlament werden keineswegs nur &#132;Versammlungsteilnehmer&#148; als Demonstranten bezeichnet. Im Gegenteil. Oft ist da von Gewalttaten die Rede, die &#132;Demonstranten&#148; verübt haben sollen: von Leuten etwa, die sich von einer angemeldeten und friedlichen Demonstration abgesetzt haben, die sich nach ordnungsgemäßer Beendigung einer Demonstration erneut sammeln und auf eigene Faust los ziehen. Nicht selten kommt es dann zu Krawall und Tätlichkeiten. Oder man hört von Sympathisanten, die sich anlässlich der polizeilichen Räumung eines besetzten Hauses vor diesem einfinden. Das kann &#8211; rechtlich gesehen &#8211; eine legale Spontan-Demonstration oder Eildemonstration sein, aber auch eine ordnungswidrige bloße &#132;Ansammlung&#8220; (2) oder gar im Falle von Tätlichkeiten ein strafbarer Landfriedensbruch.<br />Beides ist (tatsächlich und rechtlich) strikt zu trennen. Die Versammlung im Sinn des Versammlungsgesetzes (VersG) unterliegt dem Schutz des Art. 8 GG, die nicht zu Kundgebungszwecken zusammengelaufene Menge dagegen nicht.<br />Wie unkritisch der Begriff &#132;Demonstration&#148; auch im Parlament verwendet wird, zeigt der Titel eines Initiativantrags der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vom 30. 6.1981 mit der Bezeichnung &#132;Entwurf eines Gesetzes zum Schutze friedfertiger Demonstrationen und Versammlungen&#148;. Die Begriffe &#132;Demonstration&#148; und &#132;Versammlung&#148; werden hier offensichtlich nicht synonym gebraucht. Was ist &#132;Demonstrationsrecht&#148; also?<br />Demonstration heißt: Hinweisen, Aufzeigen, Kundgabe auch. Demonstration erfordert also einen Empfänger, ein Gegenüber. Sie ist wesentlich auf Dialog, auf Kommunikation gerichtet. Eine monologisierende Demonstration wäre sinnlos. Für das Selbstgespräch bedarf es des Aufwands nicht. Demonstration ist daher immer an einen anderen, an ein Gegenüber gerichtet. Sie ist Aufforderung zum Dialog. Die unfriedliche Demonstration ist oft nur Ausdruck der Sprachlosigkeit, der Unfähigkeit, sich anders mitzuteilen, wie eine Aggression überhaupt oft die Reaktion auf eine Zurückweisung darstellt. Damit wird (dies sei zur Vermeidung von Missverständnissen klargestellt) nicht Gewalt gerechtfertigt, sondern auf eine mögliche &#8211; im vorliegenden Zusammenhang wichtige &#8211; Ursache gewalttätiger Reaktion hingewiesen. Sie kann zahlreiche andere Gründe haben, und natürlich gibt es auch die politisch motivierten vorsätzlichen &#132;Anheizer&#148; und &#132;Chaoten&#148;. Doch sind Gewalttäter und Gewalttätigkeiten bei Demonstrationen die Ausnahme, die lediglich durch Sensations-Berichterstattung einen ihr nicht zukommenden Stellenwert im Bewusstsein der Öffentlichkeit erhält.</p>
<p>1.2.: Es ist ungemein wichtig, die Demonstration als Mittel, als Aufforderung zur Kommunikation zu begreifen. Denn daraus folgt, dass die rein polizeiliche Reaktion ungenügend, ja schädlich ist. Es ist heute allgemein bekannt, dass Kokte &#8211; persönliche wie gesellschaftliche &#8211; nicht mit Gewalt döst werden können (es sei denn, die &#132;Lösung&#148; ziele auf die Vernichtung des Gegners ab). Wir wissen, dass Ignorierung, Zurücksetzung, Unterdrückung von Emotionen Aggressionen auslöst, dass die Mittel der &#132;schwarzen Pädagogik&#148; (Alice Miller) nur Schaden stiften. Ebenso können (künftige) Ausschreitungen bei Demonstrationen nicht mit dem Polizeiknüppel oder gar mit &#132;Distanzwaffen&#148; verhindert oder mit Erfolg bekämpft werden. &#132;Gewalt, als Delikt verboten, wird als Sanktion geboten, umbenannt und gerechtfertigt&#148;, doch &#132;Rechtfertigung erzeugt und eskaliert, was sie leugnen und verbergen will: die &#132;eigene Gewalt und &#132;gerechtfertigte Gewalt verführt zur Nachahmung sowohl der Rechtfertigung wie der Gewalt&#148;: so einige bedenkenswerte Thesen Friedrich Hackers (4) &#8211; Thesen, die sich prägnant schon in der biblischen Weissagung finden: &#132;Wer Wind sät, wird Sturm ernten&#8220; (5).<br />Dem lässt sich nicht entgegenhalten, staatliche Gewalt sei &#8211; rechtmäßig ausgeübt &#8211; legitim, weil das sich perpetuierende Prinzip, das nur Gewalt gegen Gewalt setzt und so neue Gewalt erzeugt, kein Problem der Legitimität ist und auch nach Verfassung und Gesetz legitime Staatsgewalt zur illegitimen werden kann. Zu den Aufgaben des Staates gehört es, den Rechtsfrieden zu gewährleisten. Wer &#132;Distanzwaffen&#148; gegen Demonstranten ein-setzen will, provoziert dagegen bürgerkriegsähnliche Zustände. Denn er antwortet auf den Versuch zum Dialog (mag er zornig und unbequem, ja aggressiv und gewaltsam sein) mit unpersönlicher Technik, also erneuter Zurückweisung, kriegsmässig eben (6).<br />Zwar ist in jüngster Zeit viel vom Dialog die Rede. Hans Jochen Vogel als Regierender Bürgermeister von Berlin wollte mit den Hausbesetzern ins Gespräch kommen. Der CDU-Parteitag 1981 suchte prononciert den Dialog mit der Jugend. Andererseits sah Bundeskanzler Schmidt in der Teilnahme von SPD-Funktionsträgern an der Friedensdemonstration in Bonn eine &#132;interne Kampfansage gegen die Bundesregierung&#8220; (7), wurde die Frankfurter Polizei bei der Räumung des Hüttendorfes im Flughafen West wegen unmäßiger Härte gescholten, eine Räumung, die zudem einer kurz bevorstehenden Gerichtsentscheidung zuvor kam und vollendete Tatsachen schaffte. Und die Bundestagsfraktion der CDU/CSU diskreditierte das Dialog-Angebot ihrer eigenen Partei durch einen im Bundestag eingebrachten Entschließungsantrag zur &#132;Wiederherstellung des inneren Friedens und der inneren Sicherheit&#8220; (8), dessen &#132;Feststellungen&#148; in einem mit den Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland nicht Vertrauten den Eindruck erwecken könnten, als stehe das Land kurz vor der Anarchie; und in dessen Begründung so oberflächliche Schlussfolgerungen gezogen werden wie: &#132;Noch nie seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland hat es in einem derartig großen Ausmaß Rechtsbrüche gewalttätiger Minderheiten gegeben, noch nie waren andere Bürger so sehr durch Straftaten und Verbrechen bedroht. Zu keiner Zeit waren der Zerfall der demokratischen Gesinnung und das Schwinden des Rechtsbewusstseins in Teilen der Gesellschaft so offenkundig wie heute. Die letztlich entscheidende Ursache liegt in der wachsenden Gleichgültigkeit oder gar offenen Missachtung gegenüber den Grundsätzen unserer Wertordnung und den demokratischen Verfahrensregeln unserer Verfassung, die notwendig sind, um in Frieden zu Entscheidungen zu gelangen.&#148; Die nahe liegende und tatsächlich erhebliche Frage nach den Gründen für die angeblich zunehmende Gleichgültigkeit gegenüber den Verfassungsprinzipien und deren &#132;offener Missachtung&#148; wird nicht gestellt. Die Abgeordneten hätten dann möglicherweise einen gefährlichen Schwund des Vertrauens in ihre Tätigkeit und die von staatlichen Organen konstatieren und einsehen müssen, dass monströse Erklärungen zur Bewältigung konkreter Probleme ungeeignet sind.</p>
<p>1.3: Die innenpolitische Situation heute ist in manchem der Mitte bis Ende der sechziger Jahre ähnlich, mit einem wesentlichen Unterschied allerdings: Schutz gegen Kriegsangst, Umweltschäden, Existenzgefährdung wird vielfach nicht mehr von Politikern und Staatsorganen erwartet. Die Politiker haben aus den Vorgängen Ende der sechziger Jahre wenig gelernt. Zwar gab es 1970 eine Amnestie für Demonstrationsdelikte. Doch der versprochene Dialog mit der Jugend wurde, kaum aufgenommen, bald wieder abgebrochen. Im politischen und sozialen Bereich findet eine Kommunikation zwischen &#132;denen da oben&#148; und &#132;denen da unten&#148; kaum mehr statt. Dialoge bewegen sich vielfach innerhalb geschlossener Zirkel.<br />Politiker und Journalisten können sich äußern, sie haben ihre Medien, der &#132;einfache&#148; Bürger kaum. Sein Medium ist das der Straße, der Demonstration. Sie muss ihm den runden Tisch ersetzen, an den er nicht gebeten wird, an dem er sich vielleicht auch nicht artikulieren könnte, weil er inzwischen stumm geworden ist, man ihm auch den Sachverstand abspricht. Daher ist das Demonstrationsrecht ein Recht auf Kommunikation.</p>
<h5>2. Das Demon&shy;s&shy;tra&shy;ti&shy;ons&shy;recht in der Verfassung</h5>
<p>Im Grundgesetz und in einer Reihe von Länderverfassungen &#8211; ist das Demonstrationsrecht als Versammlungsrecht garantiert. Dieses Recht auf freie Versammlung ist ein Grundrecht des Einzelnen sowohl wie der Versammlung als solcher. Es garantiert sowohl den Bestand der Versammlung als auch das Recht des einzelnen, daran als Veranstalter, Leiter oder einfacher Teilnehmer mitzuwirken. Das Recht auf freie Versammlung gehört auch zu den elementaren, ursprünglichen vorstaatlichen &#8211; naturrechtlich begründeten &#8211; Menschenrechten, es kann daher auch durch Verfassungsänderung nicht aufgehoben werden.<br />Das Versammlungsrecht ist insbesondere als politisches Grundrecht und Kommunikationsgrundrecht garantiert, wie das BVerfG ausdrücklich festgestellt hat: &#132;Meinungsfreiheit, Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit, Versammlungsfreiheit und Petitionsrecht sichern die Freiheit der Meinungs- und Willensbildung des Volkes&#148;, die von unten, vom Volk zu den Staatsorganen hin erfolgen müsse, nicht umgekehrt, und sich nicht im Wahlakt erschöpfe (9). Die Versammlungsfreiheit ist ferner garantiert in Art.10 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie in Art. 21 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte vom 19. 12.1966 (in kraft seit 23. 3.1976). Auch aus der historischen Entwicklung dem Zusammenhang von Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit beispielsweise ergibt sich der politische und kommunikative Aspekt des Grundrechts.<br />Die Institution &#132;Versammlung&#148; schließlich bildet die Grundstruktur der Demokratie: Parlamente, Parteien, Vereinigungen aller Art tagen in Versammlungsform, fassen dort ihre Beschlüsse. Das Grundrecht stellt auch ein wichtiges Gegengewicht zur &#132;mehr radikal-egalitären parteien-staatlichen Demokratie&#148; (BVerfG) dar, zu der sich das politische System in der BRD mehr und mehr entwickelt. Die Veranstaltung einer Versammlung ist folglich das gegebene Mittel der parlamentarischen Opposition, der Bürgerinitiativbewegung, um sich Gehör zu verschaffen.<br />In Art.8 GG ist &#132;das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln&#148; garantiert, wobei für Versammlungen unter freiem Himmel Einschränkungen durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes erfolgen können (so die Anmeldepflicht nach § 14 des VersG). Das Grundrecht darf dabei nicht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.<br />Das Grundrecht des Art. 8 GG ist grundsätzlich polizeifest, daher bedarf auch die unfriedliche Versammlung des vorbeugenden Verbots oder der polizeilichen Auflösung im rechtsförmlichen Verfahren, ehe gegen sie und ihre Teilnehmer eingeschritten werden darf. Unter einer &#132;Versammlung&#148; im Sinn des Art.8 GG und des VersG versteht man die Zusammenkunft einer zahlenmäßig nicht bestimmten Mehrheit von Menschen (drei Personen sind jedenfalls ausreichend) an einem gemeinsamen Ort zu dem gemeinsamen Zweck, bestimmte Angelegenheiten gemeinsam zu erörtern, zu beraten oder kundzugeben. Liegen diese Voraussetzungen vor, steht die Zusammenkunft unter dem Schutz des Grundgesetzes. Das gilt auch für die unfriedliche Versammlung bis zu ihrer Schliessung oder Beendigung durch den Versammlungsleiter oder bis zur Auflösung durch die Polizei.</p>
<h5>3. Der Gesetz&shy;ent&shy;wurf der CDU/CSU zum Demon&shy;s&shy;tra&shy;ti&shy;ons&shy;recht (3)</h5>
<p>Er fordert das Verbot der &#132;Passivbewaffnung&#148;, des Maskentragens, die Einführung einer Strafvorschrift gegen die öffentliche Aufforderung zur Teilnahme an einer bereits verbotenen Versammlung sowie die Änderung der Strafvorschrift über den Landfriedensbruch in § 125 StGB, Die Vorschläge sind nicht neu. Sie entsprechen im wesentlichen den von der CDU/CSU bereits 1977 erhobenen Forderungen, die im Gesetz zur Änderung des Versammlungsgesetzes vom 25. 9.1978 nicht berücksichtigt wurden (10). Zusätzliche Argumente seither sind nicht ersichtlich. Allerdings unterstützt der Deutsche Richterbund in einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf des Bundesrats die vorgeschlagene Änderung des Landfriedensbruch-Paragraphen und die Personalisierung der öffentlichen Aufforderung zur Teilnahme an einer verbotenen Versammlung, rät jedoch &#132;im gegenwärtigen Zeitpunkt&#148; davon ab, auch ein Verbot der Vermummung und der &#132;Passivbewaffnung&#148; einzuführen (11). Das Verbot der Vermummung und &#132;Passivbewaffnung&#148; soll nach den Vorschlagen der CDU/CSU den Inhalt haben, unter Strafandrohung zu untersagen, bei öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel oder Aufzügen</p>
<p>1. Gegenstände, die zum Schutz vor der Anwendung unmittelbaren Zwangs durch die Polizei bestimmt und ihrer Art nach dazu geeignet sind, mit sich zu führen ohne behördlich ermächtigt zu sein,<br />2. sich maskieren oder sonst unkenntlich (zu)machen, es sei denn, dass die zuständige Behörde dies zugelassen hat, weil ein friedlicher Verlauf der Veranstaltung gewährleistet ist, oder dass es sich um herkömmliche Veranstaltungen, insbesondere Volksfeste handelt, bei denen maskierte Personen teilzunehmen pflegen.</p>
<p>Das Verbot der &#132;Passivbewaffnung&#148; (ein sehr unpassendes Schlagwort) bedeutet also: Versammlungsteilnehmer sollen keine Helme, keine Gasmasken, keine Körperpolster, wohl auch keine Regenmäntel und kein Ölzeug gegen Wasserwerfer mit sich führen dürfen. Da der Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in § 113 STGB mit Strafe bedroht ist, der Gesetzentwurf auch selbst von Gegenständen &#132;zum Schutz vor der Anwendung unmittelbaren Zwangs durch die Polizei&#148; spricht, kann das geforderte Verbot nur bedeuten, dass auch der Selbstschutz vor gesundheitlicher Beschädigung verboten werden soll, und zwar auch gegen unrechtmäßige polizeiliche Eingriffe oder Übergriffe, auch als Schutz gegen mögliche Tätlichkeiten unfriedlicher Demonstranten.<br />Das vorgeschlagene Verbot ist daher unmenschlich, verstößt gegen Art. 2 Abs. 2 GG (Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit) und greift das Grundrecht des Art. 8 GG auch in seinem Wesensgehalt an, denn wer wird noch an einer Veranstaltung teilnehmen wollen, wenn man ihn per Gesetz auch der primitivsten Schutzmittel beraubt. Die Mitnahme solcher Gegenstände lässt auch nicht etwa auf die unfriedliche Absicht des Trägers schließen, da &#8211; wie die Erfahrung lehrt &#8211; auch die friedlichste Demonstration einen unfriedlichen Ausgang nehmen kann. Das Verbot würde daher gerade alle, die zwar friedfertig aber nicht unvorsichtig sind, von der Teilnahme an einer Versammlung unter freiem Himmel abschrecken.<br />Das geforderte Verbot dient auch nicht Sicherheits- und Ordnungspolizeilichen Gründen, die allein eine Einschränkung des Grundrechts erlauben, und verstößt zudem gegen Art. 21 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte, der bestimmt, die Ausübung des Rechts auf freie Versammlung dürfe &#132;keinen anderen als den gesetzlich vorgesehenen Einschränkungen unterworfen werden, die in einer demokratischen Gesellschaft im Interesse der nationalen oder der öffentlichen Sicherheit, der öffentlichen Sittlichkeit oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer notwendig sind&#148;. Es soll ersichtlich nur die Festnahme von Versammlungsteilnehmern oder deren Zerstreuung erleichtern: ein echtes Novum in der Rechtsgeschichte.</p>
<p>Ähnlich verhält es sich mit dem Maskierungsverbot. Bundesinnenminister Gerhart Baum hat im Bundestag bereits darauf hingewiesen (12), auch er sei der Meinung &#132;freie Bürger in einem freien Staat sollten offen für ihre Sache werben, sie sollten ihr Gesicht zeigen. Nur so sind sie glaubwürdig. Aber auch ich sehe natürlich die Gründe, die Ursachen, denen wir nachgehen müssen, die einige veranlassen, sich zu vermummen, ohne dass sie bereit wären, Gewalttätigkeiten zu begehen.&#148; Tatsache ist, dass die Maskierung in vielen Fällen erst die Voraussetzung schafft, überhaupt vom Recht auf freie Versammlung Gebrauch zu machen: so wenn ausländische Versammlungsteilnehmer aus Ländern mit totalitären Regimen dort mit erheblichen Repressalien zu rechnen haben. Auch kann eine Maskierung &#8211; ebenso wie ein mitgeführtes Transparent &#8211; zur wirksamen politischen Aussage erforderlich sein (13). Das Verbot würde im übrigen auch Vorrichtungen zum Selbstschutz umfassen (&#132;Passivbewaffnung&#8220;), so Schutzbrillen, Gasmasken usw. Das vorgesehene Verbot greift daher ebenfalls in den Wesensgehalt des Grundrechts des Art.8 GG ein und ist daher nach Art.19 Abs. 2 GG unzulässig.</p>
<p>Im übrigen würde das Verbot in der Praxis zu erheblichen und überflüssigen Schwierigkeiten führen, da möglicherweise schwer feststellbar ist, ob ein über das Gesicht gezogener Schal der Vermummung oder dem Schutz vor Kälte dient, ob eine Sonnenbrille den Träger unkenntlich machen oder seine lichtempfindlichen Augen schützen soll. Im übrigen ist die vorgesehene Genehmigungsfähigkeit (&#132;Verbot mit Erlaubnis-Vorbehalt&#8220;) für den Fall, dass &#132;ein friedlicher Verlauf der Veranstaltung gewährleistet ist&#148;, reine Torheit. Eine solche Gewähr gibt es nie.<br />Die auch vom Deutschen Richterbund befürwortete Einfügung einer Strafvorschrift gegen Aufforderungen zur Teilnahme an verbotenen Versammlungen ist überflüssig, weil der Tatbestand von § 111 StGB in Verbindung mit § 26 VersG jetzt bereits voll erfasst wird.</p>
<p>Die geforderte Neufassung des § 125 StGB (Landfriedensbruch) schließlich stellt inhaltlich weitgehend die Wiederherstellung der Fassung dar, die vor dem 3. Strafrechtsreformgesetz von 1970 galt. Der Gesetzgeber hat seinerzeit aufgrund der Erfahrungen aus den Demonstrationsprozessen die Vorschrift mit dem Ziel geändert, die Strafbarkeit der bloßen Zugehörigkeit zu einer feindseligen Menschenmenge zu beseitigen und zu versuchen, sie auf diejenigen Personen zu beschränken, die tatsächlich feindselig vorgehen (Täter, Teilnehmer, Anheizer). Die Forderung nach Wiederherstellung der alten Fassung attestiert den Strafverfolgungsbehörden die Unfähigkeit, die tatsächlich unfriedlichen Personen in der Menge zu ermitteln. Das wird in der Tat nicht immer möglich sein; stattdessen friedliche Nachbarn eines Gewalttäters in &#132;Sippenhaft&#148; zu nehmen, stellt weder unter rechtsstaatlichen noch unter kriminalpolitischen Aspekten eine Verbesserung dar. Der Entwurf will ersichtlich das Wasser strafen, weil es den Fisch beherbergt, obwohl es vielfach nichts dafür kann, dass er sich in ihm tummelt. Das heißt: Unschuldige sollen wieder bestraft werden, weil man der Schuldigen nicht habhaft wird.<br />Auch die Einschränkung der Strafbarkeit auf diejenigen, die sich nicht aus der Menge entfernen, &#132;nachdem ein Träger von Hoheitsbefugnissen die Menge aufgefordert hat, auseinander zugehen&#148;, stellt keinen Schutz Unschuldiger dar: Es ist eine Illusion, zu glauben, jedermann könne sich ohne weiteres aus einer Menschenmenge von mehreren hundert oder tausend Personen entfernen, wenn er sich nicht gerade an der Peripherie befindet, wobei das Sich entfernen nicht selten durch polizeiliche Absperrung unmöglich gemacht wird. Der Deutsche Richterbund unterstützt die Restaurierung der alten Land-friedensbruch-Vorschrift, jedoch mit der Modifizierung, es &#132;sollte die Möglichkeit vorgesehen werden, bei Personen, die Gewalttätigkeiten nicht begehen und auch nicht aktiv unterstützen, von Strafe abzusehen&#148;; ferner sollten Personen nicht strafbar sein, die sich &#132;wie Journalisten und Polizisten aus dienstlichen oder beruflichen Gründen in der Menge&#148; aufhalten und ferner solche, &#132;die sich nachweisbar von sich aus darum bemühen, Gewalttätigkeiten zu verhindern und auf eine Mäßigung hinzuwirken (,Abwiegler&#8216;)&#148;. Doch diese Modifizierung stellt nur scheinbar einen rechtlichen Vorteil dar, denn sie überbürdet dem, der sich auf diese Vergünstigungen berufen will, die Beweislast für die eigene Friedlichkeit. Jeder Praktiker weiß, dass ein solcher Beweis kaum je zu führen ist.<br />Die erneut zur Diskussion gestellten Gesetzesänderungen &#132;zum Schutze friedfertiger Demonstrationen und Versammlungen&#148; zeichnen sich also weitgehend durch Praxisferne aus, ein Teil ist sogar verfassungswidrig. Das Recht auf freie Demonstration würde zu Tode geschützt. Der polizeitaktische Idealzustand wäre erst erreicht, wenn tatsächlich nur noch unfriedlich Gesonnene sich versammelten: man könnte sie dann guten Gewissens sofort dingfest machen.</p>
<p>Der von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion beklagte &#132;Zerfall der demokratischen Gesinnung und das Schwinden des Rechtsbewusstseins in Teilen der Gesellschaft&#8220; (14) &#8211; richtig wohl eher: der Vertrauensverlust in die demokratischen Institutionen &#8211; und damit die potentielle oder tatsächliche Unfriedlichkeit von Demonstrationen lässt sich folglich nur überwinden durch die Einübung von Kommunikation statt Konfrontation. Dazu gehört auch ein Umdenken bei Politikern und Polizeieinsatzleitern. Es gibt eine Reihe von Beispielen aus jüngster Zeit, in denen Unfriedlichkeit offenbar durch polizeitaktisch falsches Verhalten provoziert wurde. Es gibt ebenso eine Reihe von Beispielen, in denen kluges und einfühlsames Vorgehen der Polizei befürchtete Gewalttätigkeiten verhindert hat;<br />Damit soll gewiss nicht gesagt sein, dass das Verhalten der Polizeikräfte (und es ist hinzu zusetzen: der Verwaltungsbehörden bei Verboten und Auflagen) allein für den Ausbruch von Gewalttätigkeiten und ihre Eskalation verantwortlich ist. Zumindest sie aber können und sollten in erster Linie dafür sorgen, dass Konfrontationen erst gar nicht entstehen, entstandene Spannungen abgebaut werden. Demonstrationen (seien es Versammlungen oder ungeordnete Menschenmengen ohne Kundgebungscharakter) sollten in erster Linie als Ausdruck eines Wunsches zum Dialog, als Möglichkeit zur Kommunikation begriffen werden. Ihnen mit Hundestaffeln, Chemischen Keulen, Wasserwerfern und gar &#132;Distanzwaffen&#148; zu begegnen, ist verfehlt. Die Strafverfolgungsbehörden haben ihrerseits nicht selten die Möglichkeit, ein Verhalten nicht als strafbar, sondern nur als ordnungswidrig zu qualifizieren und können im letzteren Fall sogar nach dem Opportunitätsprinzip von der Verfolgung absehen. Nur zu oft wird stattdessen bei völlig friedlichem, aber eben ordnungswidrigem Verhalten versucht, eine Verurteilung wegen eines Strafdelikts zu erreichen. Die Kriminalisierung friedlicher Verhaltensweisen aber trägt nicht zur Bewahrung des Rechtsfriedens bei.</p>
<p><b>Anmerkungen<br /></b>(1) Der Beitrag stellt die überarbeitete Fassung eines Referats dar, gehalten am 14. 11. 1981 in der Evangelischen Akademie Rheinland-Westfalen in Mülheim/Ruhr zur Einführung der Tagung &#132;Demonstrationsrecht auf dem Prüfstand&#148;.<br />(2) Ordnungswidrig handelt nach § 113 OWiG, wer sich einer öffentlichen Ansammlung (die keine Versammlung nach dem VersG sein darf) anschließt oder sich aus ihr nicht entfernt, obwohl ein Träger von Hoheitsbefugnissen die Menge dreimal rechtmäßig aufgefordert hat, auseinander zugehen.<br />(3) BT-Drucks. 9/628; wörtlich identisch mit einem Gesetzesantrag der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein vom 12. 6.1981 im Bundesrat, Drucks. 255/81.<br />(4) F. Hacker, Aggression. Die Brutalisierung der modernen Welt(1971), S. 15f<br />(5) Prophet Hosea 8,7 (8 Jh. v.u.Z.).<br />(6) Vgl. hierzu: S. Ott, Von der Utopie der gewaltlosigkeit, in: &#8222;vorgänge&#8220; Heft 31 (1978), 77ff.<br />(7) Süddeutsche Zeitung v. 1. 10. 1981, S. 1.<br />(8) Vom 2. 12. 1981.<br />(9) BVerfGE 20, 56, 98ff.; zu Einzelheiten vgl. a. S. Ott, Kommentar zum VersG, 3. Aufl., Einführung RdNr. 2ff und in: Perels (Hrsg), Grundrechte als Fundament der Demokratie, Suhrkamp 1979, S. 139ff.<br />(10) Vgl. Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Terrorismus und Gewaltkriminalität sowie zum Schutze des inneren Friedens v. 26. 4. 1977, BTDrucks. 8/322 Art. 1 Nr. 7 und Art. 4 Nr. 8 sowie Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Bekämpfung von Terrorismus und Gewaltkriminalität sowie zum Schutz des inneren Friedens v. 5,10.1977, BTDrucks. 8/996 Art. 5 Nr. 1.<br />(11) Deutscher Richterbund, Information 11/81; vgl. hierzu Spiegel-Gespräch in &#132;Der Spiegel&#148; Nr. 46/1981 5. 119ff.<br />(12) Am 22, 10. 1981, zit. nach Frankfurter Rundschau v. 11,11,1981, S.<br />(13) Vgl. &#132;Anachronistischer Zug&#147;; hierzu NJW 1981, 2428 mit Stellungnahme von S. Ott, S 2397.<br />(14) Aus der Begründung zur Entschließumg vom 2.12.1981, oben Fn 8.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/55-vorgaenge/publikation/das-demonstrationsrecht-in-der-diskussion/">Das Demonstrationsrecht in der Diskussion</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Die AG „Bürger beobachten die Polizei in Berlin</title>
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		<pubDate>Mon, 01 Feb 1982 12:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Bürger spitzfindig, oder: Wem gehört die Polizei? aus: vorgänge Nr. 55 (Heft 1/1982), S. 22-27 &#8222;Bürger beobachten die Polizei&#8221; &#8211; eine Namensgebung, die schon gegen den Strich deutscher Vereinsmeierei geschrieben scheint. Da ist etwas Schnüfflerisches, etwas von Observation. Vielleicht ganz gut, wenn das andere machen, aber selbst mag man von solchem Verein nicht viel wissen. [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Bürger spitzfindig, oder: Wem gehört die Polizei?</p>
<p>aus: vorgänge Nr. 55 (Heft 1/1982), S. 22-27</p>
<p>&#8222;Bürger beobachten die Polizei&#8221; &#8211; eine Namensgebung, die schon gegen den Strich deutscher Vereinsmeierei geschrieben scheint. Da ist etwas Schnüfflerisches, etwas von Observation. Vielleicht ganz gut, wenn das andere machen, aber selbst mag man von solchem Verein nicht viel wissen. Und sei es allein, weil der Name eine Situation beschreibt, für die im gelebten Alltag jede Referenz fehlt, weil der &#8222;Betroffene&#8221; in Konfrontation mit der Polizei nicht mehr oder nur selten als Subjekt selbst handelt bzw. handeln kann. Er ist gewissermaßen &#8222;ausgebürgert&#8221;, ein Status, den die Umstehenden oft nur allzu gut bebildern: wenn sie nicht be(ob)achten oder nur &#8222;gaffen&#8221;. Das, was normalerweise Garantie von Rechtssicherheit ist, nämlich das wachsame Auge der Öffentlichkeit, fehlt.<br />Die &#8222;AG Bürger beobachten die Polizei&#8221; (BüPo) ist ein Zusammenschluss unabhängiger, nur sich selbst repräsentierender Bürger, die sich seit Sommer 1979 regelmäßig treffen. Am 3.12.1979 hat sich die AG in Berlin offiziell als Verein konstituiert. Angeregt durch das Beispiel des Amsterdamer &#8222;Klachtenbüro Politie Optreden&#8221; versteht sie sich als Anlaufstelle für von Polizeiübergriffen Betroffene, will darüber hinaus solche Fälle dokumentieren und in geeigneter weise publizieren. Damit stellt sie die institutionell-repräsentativen Polizeikontrollen wie Parlament und Justiz direkt infrage, angesichts deren Versagen sie die Möglichkeiten und Spielräume bürgerlicher Kontrolle der Polizei neu zu bestimmen sucht.<br />&#8222;Die Geschäftsstelle dieser Vereinigung ,Bürger beobachten die Polizei&#8216; befindet sich bei der Humanistischen Union in Berlin. Das Material und die Quellen, die dort verarbeitet werden, sind auch benutzt worden von der Liga für Menschenrechte, die vor einiger Zeit eine Dokumentation herausgegeben hat, die sich auf Fälle bezog, mit denen wir uns auseinandergesetzt haben. Und die Zeugen, die dort zu Wort kommen, sind Zeugen der sogenannten Antifa, und das wiederum sind solche Leute, die, wie in letzter Zeit festzustellen war, auch bei dem Häuserkampf in Berlin-Kreuzberg anwesend waren, das sind die Leute, die z.B. das dpa-Büro in Frankfurt besetzt hatten, die das Amerikahaus in Berlin besetzt hatten und dort offene Propaganda für die RAF, für die Bewegung 2. Juni, für die Brigade Rossa machten, und das sind Leute, die auch in Zürich jedenfalls in einem Fall festgenommen worden sind bei den dortigen Krawallen.&#8221;<br />So flugs entfaltete der Berliner Polizeipräsident Klaus Hübner &#8211; am 27.8.1980 im ZDF-Magazin &#8211; die terroristische Genealogie der BüPo. Eine irrige Darstellung: die von ihm als &#8222;sogenannte Antifa&#8221; Bezeichneten verdankt Hübner einer von der ,Liga für Menschenrechte herausgegebenen Broschüre, in deren Mittelpunkt der Polizeieinsatz gegen eine antifaschistische Demonstration am 30. 1. 1979 stand: die Zeugen dieser Demonstration werden in der Dokumentation abgekürzt als »Antifa-Zeugen&#8220; bezeichnet &#8230; Eine solche Reaktion ist aber nicht allein peinlich, sondern vor allem kompromittierend: für den Stellenwert ziviler Rechte in Deutschland, wo bürgerliche Freiheiten seit jeher nur im Schweiß der Staatssicherheit kondensieren.<br />Die Abgrenzung zwischen der bürgerlichen Freiheitssphäre und der &#8222;Staatsaktion&#8221; wird, als Kompromiss zwischen einem schwachen Bürgertum und der monarchischen Exekutive, Gegenstand des ab 1860 entstehenden Verwaltungsrechts, dessen Teil das Polizeirecht ist. Mit der polizeirechtlichen Generalklausel von der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung wird der Sicherheitsvorbehalt der Exekutive formuliert. Und zwar nicht &#8211; wie in Frankreich oder England &#8211; als eine der Volkssouveränität oder der Suprematie des Parlamentes untergeordnete Bestimmung, sondern als unmittelbare Aufgabe des Staates, als Bedingung seiner Existenz Sicherheit heißt in Deutschland das vordemokratische Taufbecken des bürgerlichen Staates.</p>
<h5 align="justify">Realit&auml;tsverlust</h5>
<p>Bereits im letzten Drittel des 19. Jahrhunderts rückt damit die Polizei als solche aus der bürgerlichen Kritik, wird einzig nach &#8222;Effizienzkriterien&#8221; diskutiert und in der Folge auch weitgehend aus dem Wahrnehmungsbereich bürgerlicher Öffentlichkeit überhaupt &#8222;In dem Maße, wie sich historisch das Interesse des liberalen Bürgertums und später auch der Sozialdemokratie mit der Erhaltung staatlicher Macht verband, in dem Maße, wie das Misstrauen gegen den innerstaatlichen Gewaltapparat dem Interesse an der Ausschaltung lästiger Kritiker wich, wurde die Kritik an Polizei und Staat zu einem Monopol linker Gruppen. Dies nicht zuletzt deshalb, weil Linke als maßgeblich Betroffene staatlicher Repressionen ein dringendes Interesse an ihrer Minderung hatten&#8220; (1).<br />Dies &#8222;dringende Interesse&#8221; linker Gruppen, denen auf diese weise die Polizeikritik weitgehend zugeschoben war, garantierte freilich alles mehr als eine spürbare Kontrolle der Polizei, die deren Verhalten tatsächlich hätte beeinflussen können. Die Ausgangssituation linker Polizeikritik beschreibt sich eher als Topographie aus Resignation, Kleingruppenmentalität und dem Zuschneiden der Kritik auf die Interessen eines gesellschaftlich relevanten Adressaten, von dem aufgrund von Analyse oder auch bloßer Illusion Hilfe erwartet wird. In solcher Landschaft gedeihen nebeneinander ojektivistische und spontaneistische Varianten von Polizeikritik, die Strategie &#8222;Gewerkschaftlicher Orientierung&#8221;.<br />Was für die einen stets nur als Fall des namenlosen &#8222;einer von uns&#8221; verhandelt wird, die Konfrontation mit der Polizei, deren Einsätze systematisch als &#8222;Ausdruck&#8221; des lange schon erkannten gesellschaftlichen Ordnungsprinzips skandalisiert werden, wandelt sich im Munde von anderen zur &#8222;Betroffenheit&#8221; &#8211; der jeweiligen, versteht sich. Polizeikritik mit extra-territorialem Status, vorgetragen von einem moralischen und kulturellen Kontinent, dessen Zugehörigkeitskriterium in dem Maße subjektiv freigestellt bleibt, wie es die Ablehnung traditioneller Politik und der damit wie auch immer umfassten Realität erweitert.<br />Genau darauf rekurrieren aber die Vertreter der &#8222;Gewerkschaftlichen Orientierung&#8221;, im Notbehelf durch eine Mechanisierung von Politik und Polizei. Der lohnabhängige, möglichst gewerkschaftlich organisierte Polizeibeamte wird ans richtige Ufer des gesellschaftlichen Antagonismus definiert. Aber im Eifer der Distanzierung von &#8222;Sektierern&#8221; und &#8222;Chaoten&#8221; bleibt von der Abgrenzung unverstanden, was an ihr Ausgrenzung ist. Und wenn sie dann erfahren wird, muss sie verschwiegen werden: aus der Polizeikritik wird deren taktische Variante, die der gesellschaftlichen Ortsbestimmung ihrer Träger mehr verpflichtet ist als den Anforderungen einer wirksamen Kontrolle des innerstaatlichen Gewaltapparats. Und damit fällt sie zurück ins grundlegende Dilemma linker Polizeikritik: ihren scheinbar unvermeidlichen Realitätsverlust.</p>
<h2 class="auto-created">Dokumentation</h2>
<p>Auf diesem Hintergrund, der teils auch der einzelner Mitglieder der BüPo ist, verstehen sich die Konturen ihres Verständnisses bürgerlicher Polizeikontrolle: neben dem direkten Beistand eine Form von Polizeikritik, die strikt auf der Basis des Dokumentationsprinzips verbleibt und auf ein Credo politischer Aprioris verzichtet. Der politische Konsens innerhalb der Gruppe hat nicht länger die Einigkeit gemeinsamer Analyse zum Gegenstand, sondern ist eine auf ein spezifisches Problem gerichtete Arbeitsform. Worin sich der spezifische Unterschied der BüPo gegenüber allen ihr vergleichbaren Vorgängern in Deutschland begründet.<br />Anders als bei Ermittlungsausschüssen, wie etwa dem studentischen zur Polizeiaktion gegen die Anti-Schah-Demonstration am 2. Juni 1967, im Unterschied auch zur &#8222;Roten Hilfe&#8221; und der &#8222;Arbeiterphotographenbewegung&#8221; der Weimarer Republik, handelt es sich bei der BüPo weder um ein Selbsthilfeorgan gegenüber der Polizei noch überhaupt um einen unmittelbar mit dem Ziel einer politischen Bewegung verbundenen &#8222;Polizeibeobachter&#8221;. Das Interesse der Gruppe erschöpft sich mithin nicht allein an Fällen mit politischem Hintergrund, sondern richtet sich auch und gerade auf die alltäglichen Übergriffe, deren Akzeptanz vonseiten des Bürgers noch am deutlichsten die &#8222;Normalität&#8221; polizeilichen Handelns auszudrücken vermag. Was wiederum eine dauerhafte Polizeibeobachtung voraussetzt, ganz im Unterschied zu einer Vorgehensweise, die an spektakulären Einzelfällen &#8222;anzusetzen&#8221; sucht.<br />Die AG BüPo ist mithin darauf verwiesen, den Bezug zu den Betroffenen jeweils erst &#8222;schaffen&#8221; zu müssen &#8211; mit allen Einschränkungen, aber auch Möglichkeiten, die in solcher Formulierung zum Ausdruck kommen. Prekär insofern, als dieser Bezug stets dem historisch gewordenen Spannungsfeld aus bürgerlicher Nicht-Öffentlichkeit und genötigter linker Wachsamkeit ausgesetzt bleibt. Genau dadurch aber hat die BüPo ihre Adressaten nicht mehr nur im linken Lager. Der Dokumentationsstil bietet, wenn auch keine Versicherung gegen Realitätsverlust, so doch die größtmögliche Chance, sich immer wieder mit der Realität von Polizei und Polizeiübergriffen auseinander zusetzen, die Normalität nicht aus den Augen zu verlieren. Die BüPo richtet sich an die Öffentlichkeit, mit dem Ziel zu überzeugen, Beweise, triftige Anzeichen für Rechtsbrüche durch die Polizei vorzulegen. Ob und wo sie am Ende Adressaten für ihre Argumente findet, wird wesentlich vom Durchhalten des Dokumentarstils in der öffentlichen Auseinandersetzung abhängen.</p>
<h5 align="justify">Demokratieverst&auml;ndnis</h5>
<p>&#8222;Der Senat betrachtet die Bildung der genannten Arbeitsgruppe mit Gelassenheit. Er ist indes der Auffassung, dass die Mitglieder der Arbeitsgruppe ein Misstrauen offenbaren, das von mangelndem Demokratieverständnis zeugt. Denn es richtet sich nicht nur gegen die Polizei, sondern auch und besonders gegen das Berliner Abgeordnetenhaus und seine Ausschüsse als die verfassungsgemäß zuständigen parlamentarischen Kontrollinstanzen. Durch diese Gremien werden die Rechte des Bürgers und der Öffentlichkeit voll gewahrt, so dass eine Existenzberechtigung einer außerparlamentarischen Gruppe kaum zu begründen ist. Die Berliner Polizei ist ein demokratisches, der Rechtsstaatlichkeit verpflichtetes Exekutiv-Organ. Verhalten und Leistung der Berliner Polizei in der Vergangenheit verdienen Anerkennung und Vertrauen der Bürger unserer Stadt.&#8221;<br />So der Berliner Senat &#8211; &#8222;mit Gelassenheit&#8220; &#8211; am 4. 10.1979 auf eine kleine Anfrage in Sachen BüPo. In dieser Antwort sind bereits alle Elemente des Widerspruchs enthalten, die gegen eine Bürgerinitiative zur Polizeikontrolle seither vorgebracht wurden. Und mit solcher Kritik hat sich die BüPo allerdings auseinander zusetzen, stellt doch allein schon ihre Präsenz sowohl die &#8222;verfassungsmäßigen Kontrollorgane&#8221; in Frage als auch eine Reihe gepflegter Thesen über Funktion und Einsatz der Polizei. Etwa jene, derzufolge die Polizei selbst die Demonstrationsfreiheit schütze, wenn nicht gar verkörpere.<br />Aus heutiger Sicht etwas delikat, begründete Polizeipräsident Hübner diese These noch bis Ende 1979 mit dem Hinweis auf die sinkenden Ziffern von Demonstrationsdelikten: &#8222;Die Bürger unserer Stadt machen zunehmend Gebrauch von ihrem Recht auf öffentliche Meinungsäußerung bei Aufzügen und Kundgebungen. 1968 endeten von 109 Veranstaltungen 47 unfriedlich. Das waren 48,9 %. Im laufenden Jahr hatten wir bis Anfang Dezember 1979 303 Veranstaltungen, von denen nur noch drei, nämlich 1%, unfriedlich verliefen. Dies sagt mehr über den polizeilichen Schutz der wichtigsten Grundrechte aus, als das misstönende Geräusch, mit dem diese Tatsachen übertönt werden sollen&#8220; (2). Und noch im Februar dieses Jahres, erstaunlich genug, vertrat Innensenator Ulrich ähnliches: &#8222;Es gibt keine Auseinandersetzungen zwischen Polizei und Instandbesetzern. Das gibt es nicht, sondern der Ausgangspunkt liegt ausdrücklich bei Gewalttätern&#8220; (3).<br />Es ist einsichtig, dass unter solchem Blickwinkel die Grundrechte des Bürgers der Handhabung durch die Polizei zufallen. Aus solchem Verständnis müssen in der Folge Konflikte zwischen Bürgern und der Polizei geleugnet werden. Oder es taucht notwendig und ohne Überprüfung im Konkreten der &#8222;Gewalttäter&#8221; auf. &#8222;Indem sie die Bürgerrechte verwalterisch an sich zieht, muss ein politischer Angriff auf die Polizei auch immer ein Angriff auf Demokratie und Bürgerrechte darstellen&#8220; (4).<br />In den Reihen der Polizei selbst hält man der BüPo vor allem die Vorstellung disziplinarischer Selbstreinigung entgegen, die gegen die &#8222;schwarzen Schafe&#8221; ausreiche. Dass es bei der Ermittlung von Polizisten gegen Polizisten unweigerlich zu einem Loyalitätskonflikt kommen muss, dass es so etwas wie Corpsgeist gibt, scheint da beinahe ein unziemlicher Hinweis. Aber die konziseste Formulierung solchen Verdachts geht auch nicht auf einen Kritiker der Polizei zurück, sondern auf den Berliner Vorsitzenden der &#8222;Polizeigewerkschaft im Deutschen Beamtenbund&#8221; (PDB) Egon Franke: &#8222;Zwar gehört die Sicherheit dem Bürger, aber die Polizei gehört den Polizisten&#8220; (5).</p>
<h5 align="justify">Rechtsstaat</h5>
<p>Nun ist die PDB mit Sicherheit nicht die aufgeschlossenste Interessenvertretung, und die wesentliche Kritik einer bürgerlichen Polizeikontrolle im Sinne der BüPo ist von anderem Gewicht als markiger Satz. Die sehr viel offenere &#8222;Gewerkschaft der Polizei&#8221; (GdP) verweist denn auch angesichts der von der Gruppe vorgetragenen Argumente auf die Zuständigkeit der Gerichte und warnt vor der  Massierung von Negativvorstellungen. <br />Vor der Personalrätekonferenz der GdP auch formulierte Innensenator Ulrich den entscheidenden Einwand gegen die von der BüPo vertretene Konzeption, als er ihr vorwarf: &#8222;Sie wolle die Polizei in ihrer Substanz als demokratischen und rechtsstaatlichen, den verfassungsmäßigen Instanzen verantwortlichen Ordnungsfaktor treffen&#8220; (6).<br />Die selbst ernannten Kontrolleure der Polizei implizieren, ob sie dies wollen oder nicht, allein schon mit ihrem Anspruch eine Bankrotterklärung der &#8222;verfassungsmäßig zuständigen Instanzen&#8221;. Das heißt, es ist zu prüfen, ob und inwieweit etwa das Parlament seiner Rolle als Kontrollorgan gerecht wird.<br />Ein solcher Versuch stößt freilich auf Hindernisse, auf die schon angesprochene fatale Identifikation von Staat und Sicherheit. Und es gibt kaum einen staatlichen Bereich, der mehr Tendenzen zur Geheimhaltung hätte als eben der der Inneren Sicherheit. Entscheidungsrelevante Informationen sind dem Plenum entzogen, an Fachausschüsse delegiert, mithin nunmehr Gegenstand von Expertenüberlegungen, nicht aber von grundlegender politischer Diskussion. Wobei die Möglichkeit distanzierter Beurteilung der mit der Polizei mindestens in Informationssymbiose lebenden Fachausschüsse noch ein ganz eigenes Problem darstellt. Aber unter Verweis auf eben deren Zuständigkeit hat der Berliner Innensenator Ulrich selbst Fragen zum Stand der Planung auf dem Gebiet des Zivilschutzes und nach der Stärke der Bereitschaftspolizei als &#8222;öffentlich nicht beantwortbar&#8221; qualifiziert. Angesichts solcher Zurückhaltung ist es denn auch kaum mehr überraschend, dass die Mehrzahl der Gesetzesvorlagen zur inneren Sicherheit im Plenum ohne Debatte verabschiedet wird. Diese Aushöhlung tatsächlicher parlamentarischer Kontrolle hat in Fragen der inneren Sicherheit einen &#8222;Allparteienkonsens&#8221; weniger geschaffen als schleichend eingeführt, der an Bruchstellen sehr deutlich erkennbar wird. So verteidigt sich etwa die F.D.P., wegen ihrer Forderung nach Kennzeichnung von Polizisten, wie folgt: &#8222;Die F.D.P.-Fraktion ist nach wie vor der Auffassung, noch auf dem Boden der Verfassung zu stehen, wenn sie die Polizisten nicht nur als Exekutivorgane zur Durchsetzung von Ordnung, sondern auch als Garanten für Rechtsstaatlichkeit versteht&#8220; (7). Verworrener kann man seine Sache kaum vertreten: Oder fordert die F.D.P. die Aufhebung der Anonymität der bewaffneten Staatsmacht, die der Polizist schließlich repräsentiert, damit dies dem Bürger gegenüber der Polizei als &#8222;Garanten der Rechtsstaatlichkeit&#8221; nutze?</p>
<h2 class="auto-created">Fallroutine</h2>
<p>Für den Alltag legislativer Kontrolle gegenüber der Polizei mag das nachfolgende, von der AG BüPo dokumentierte Beispiel stehen: Der Fall des Österreichers Norbert K., 53 Jahre, der im Polizeirevier Friedrichstraße &#8211; um die Ecke der Ausländerbehörde Puttkamerstraße &#8211; krankenhausreif geschlagen worden war, ist von der AG BüPo an die Zeitschrift <i>Der Stern </i>weitergegeben worden, die diesen Skandal in ihre Rubrik &#8222;Behördenwillkür&#8221; aufnahm. Die Reaktion der Volksvertreter auf diesen Pressehinweis bestand in der kleinen Anfrage des Abgeordneten Reinhard Führer (CDU):</p>
<p>1. Treffen Presseberichte zu, wonach der Österreicher Norbert K. von Berliner Polizeibeamten auf einer Polizeiwache krankenhausreif geschlagen wurde?<br />2. Wenn ja, wie kam es zu solchen Handlungen?<br />3. Wenn nein, wird dann der Senat in geeigneter Weise gegen den Verfasser bzw. Verleger dieses Presseberichtes vorgehen?&#8220; (8)</p>
<p>Norbert K. verklagte die Polizisten wegen Körperverletzung im Amt und erhielt als Retourkutsche eine Anzeige wegen Beleidigung und Widerstands. Letzteres Verfahren meint der Senat, wenn er antwortet:</p>
<p>Zu 1.: Ein in gleicher Sache eingeleitetes strafrechtliches Ermittlungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Es kann deshalb gegenwärtig zur Angelegenheit nicht Stellung genommen werden. Nach Abschluss des Verfahrens wird der Senat entsprechend berichten. Es wird daher um Fristverlängerung bis Ende Dezember 1980 gebeten,<br />Wolfgang Lüder, Bürgermeister, Senator Harry Ristock für den Senator für Inneres&#8220; (9).</p>
<h5 align="justify">Vermeinte &Ouml;ffent&shy;lich&shy;keit</h5>
<p>Ein solcher Fall, der Anspruch der BüPo überhaupt, publizistische Aktion zu initiieren, stellt Fragen an die Relevanz und Reichweite von Polizeikontrolle durch Massenmedien. Anders als die parlamentarische Kontrolle, die sich oft nur als Schutzschild der zu kontrollierenden Polizei gegen von &#8222;außen&#8221; kommende Kritik erweist, müssten die Massenmedien doch genau jene Öffentlichkeit schaffen, die anzusprechen die AG BüPo sich zum Ziel gesetzt hat.<br />Dass eine effektive Polizeikontrolle vonseiten der &#8222;veröffentlichten Meinung&#8221; nicht ausgeübt wird, hat eine Vielzahl von teils sehr vermittelten Gründen. Unmittelbar einsichtig jedoch, dass auch hier die &#8222;Informationsherrschaft&#8221; der Polizei eine wichtige Rolle spielt, d. h. ihre &#8222;Definitionsmacht&#8221;, die umso ungebrochener ins Medium gelangt, je kürzer dessen Erscheinungszeitraum ist und damit auch die Zeit für Eigenrecherche. Dabei ist es ohnehin bereits eher die Ausnahme, wenn die Berichterstattung über Polizei und Gerichte das Feld bloßer Kriminalberichterstattung verlässt, in der die Polizei per se stets als Organ der Verbrechensbekämpfung auftritt. Hier auch lässt sich die mediale Zurichtung polizeilicher Normalität verfolgen, die &#8211; auf wie immer dubiosen &#8211; Nachrichtenwert zielt: Kriminalität als gesellschaftliche Wirklichkeit ist in den Medien dieser Gesellschaft nur noch als spektakuläres Kapitalverbrechen aufzufinden.<br />Vielleicht noch wesentlicher für das Scheitern einer Öffentlichkeitsfunktion der Medien gegenüber der Polizei ist jener fatale &#8222;Erklärungsjournalismus&#8221;, der, ausgehend von sogenannten &#8222;Statements&#8221;, stets nur verlautbart, was ohnehin alle wissen oder so nicht (mehr) wissen wollen. Aber Erklärungen sind immer relevant, repräsentieren sie doch die Meinung einer Gruppe oder Organisation, drücken &#8211; anders als Dokumentation oder Schilderung &#8211; eine Entscheidung aus und sind demzufolge Nachricht. Gleiches wird von Diskussion eben nicht behauptet. Zudem lassen sich &#8222;Statements&#8221; gut &#8222;behandeln&#8221;, in Anführungsstriche setzen, in indirekte Rede um stülpen, und solche Gelenkigkeit weiß zu schätzen, wer ausgewogene, objektive Berichterstattung fabrizieren soll. In der Summe bleibt damit von der Polizeikontrolle durch die Massenmedien ausgenommen, was sich mit zwei &#8211; offenbar kongruenten &#8211; Adjektiven beschreibt: &#8222;alltäglich&#8221; und &#8222;nicht von öffentlichem Interesse&#8221;.</p>
<h2 class="auto-created">Reichweiten</h2>
<p>Wenn aber schon die institutionellen Kontrollen der Polizei nicht greifen, dann muss sich die AG BüPo allerdings die Frage stellen, ob eine Polizeikontrolle, die nicht einmal die Weihen der Repräsentanz vorzuweisen hat, sondern nur das partikulare Interesse einzelner Bürger, bis in die Praxis der Polizei hineinreichen kann, deren Verhalten zu kontrollieren vermag.<br />Dieser Handlungsspielraum erscheint auf parlamentarisch-juristischer Ebene sehr begrenzt, bleibt gebunden an das Verständnis einzelner Abgeordneter, die u. U. zu einer kleinen parlamentarischen Anfrage bereit sind, bleibt beschränkt auf die Vermittlung von guten und billigen Anwälten an von Polizeiübergriffen betroffene Bürger. Ohne die Bedeutung solcher Hilfe herabzusetzen, bleibt doch die Feststellung gültig, dass eine wirklich aktive Rolle, z. B. als anerkannte Vertreterin von Betroffenen, für die Gruppe auf lange Sicht ausgeschlossen bleibt. Weder gibt es entsprechende nicht gerichtliche Klagewege wie in England, Holland, den USA und vielen skandinavischen Ländern. Noch ist die Gruppe, noch ist überhaupt eine Bürgerrechtsorganisation in der Bundesrepublik Deutschland und West-Berlin soweit öffentlich anerkannt, dass sie in direkte Unterhandlungen mit der Polizei über einen bestimmten Polizeiübergriff treten könnte.<br />Die Möglichkeiten der BüPo zu bürgerlicher Polizeikontrolle, die sich über publizistische Aktion an die Öffentlichkeit vermittelt, erscheinen bereits aussichtsreicher &#8211; oder jedenfalls ambivalenter. Immerhin ist vorstellbar, dass die strikte Dokumentationsarbeit und unmittelbare Gegenbeweisdarstellungen zur polizeilichen Version eines Vorfalls, wie sie bisher bereits in einigen (wenigen) Fällen gelungen ist, der Gruppe solchen &#8222;moralischen Kredit&#8221; verschafft, dass die Eingangsschwelle zu bestimmten Medien und bei bestimmten Journalisten merklich absinken könnte.<br />Dabei ist allerdings nicht zu übersehen, dass der polizeiliche Informationsapparat im unverhältnismäßigen Vorteil bleiben wird. Und auch nicht die Gefahr, dass nach dieser &#8211; vonseiten der Polizei und des Senats durch heftige Irritation gekennzeichneten &#8211; Eingangsphase die Arbeit der Gruppe totgeschwiegen ins Leere läuft. Ob das Interesse der Medien am virulenten Konflikt um die AG BüPo mit dem Interesse an Zusammenarbeit zu Fragen polizeilichen Verhaltens gleichgesetzt werden kann, bleibt abzuwarten.<br />Bei aller Skepsis unstrittig ist dagegen der bedeutende Handlungsspielraum, der sich direkt an die von polizeilichen Übergriffen Betroffenen bindet. Bereits die Kenntnis seiner Rechte kann dem Bürger in der Konfrontation mit der Polizei genügend Verhaltenssicherheit geben, um das klassische Muster des &#8222;Umspringens&#8221; auszuschließen; und damit auch jenes unsichere Schwanken zwischen Stillhalten und, besonders nach Provokationen, unüberlegtem Handeln, in dessen Schweif noch immer der Beweis dessen folgt, was der Jargon interaktionistischer Kriminologie schamhaft die &#8222;geringe Beschwerdemacht&#8220; des Bürgers nennt. Und endlich: niemandem eher als dem so betroffenen Mitbürger wird einsichtig sein, dass die Erhaltung bürgerlicher Freiheitsrechte ein wesentlicher und zentraler Bestandteil der Erhaltung seiner Sicherheit ist. Dass Sensibilität dafür in der  deutschen Öffentlichkeit entsteht, wird für die Wirksamkeit der Initiative &#8222;Bürger beobachten die Polizei&#8221; auf lange Sicht entscheidend sein. &#8222;Die selbsternannten Beobachter werden aber keine Ruhe geben. Sie werden uns weiter verdächtigen, am liebsten in Frage stellen und uns auf jeden Fall verunsichern wollen&#8220; (10). Im Wort der Zunft: Hoffen wir das beste, lieber Leser!</p>
<h2 class="auto-created">Verweise</h2>
<p>1 Heiner Busch: &#8222;Zum Problem bürgerlicher Kontrolle der Polizei am Beispiel der Arbeitsgruppe &#8222;Bürger beobachten die Polizei&#8221;, (Diplomhausarbeit am FB 15 der FU), Berlin 1981(Mschrift), S. 24.<br />2 in: Die Polizeischau Berlin, Nr. 12/1979, S. 3.<br />3 in: Blickpunkt, Zeitschrift des Landesjugendringes, Berlin Februar 1981, S. 34.<br />4 Heiner Busch, op. cit., S. 87.<br />5 Egon Franke (Referat auf dem Öffentlichkeitstag der PDB, November 1980), in: Polizeispiegel (Zeitschrift der PDB), Nr.12/1980 (&#8222;Die Situation der Polizei&#8220;).<br />6 Rede des Innensenators Ulrich, LPD-Berlin 10, 10. 1980.<br />7 Informationsdienst der F.D.P. im Abgeordnetenhaus von Berlin, 16. 9. 1980.<br />8 Kleine Anfrage Nr. 1395 vom 11. 7. 1980, LPD-Berlin v. 8. 8.1980.<br />9 LPD-Berlin v. 8. 8.1980.<br />10 Polizeipräsident Klaus Hübner, in: Polizeischau, Berlin, Nr.12/1979, 5. 3.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/55-vorgaenge/publikation/die-ag-buerger-beobachten-die-polizei-in-berlin/">Die AG „Bürger beobachten die Polizei in Berlin</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Friedensforschung in der Bundesrepublik</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 01 Feb 1982 11:45:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ein zehnjähriges Jubiläum? aus: vorgänge Nr. 55 (Heft 1/1982), S. 27-35 Im Jahre 1980 konnte die etablierte Förderung der Friedens- und Konfliktforschung in der Bundesrepublik ihr zehnjähriges Bestehen feiern. Dieses Jubiläum, das von der Öffentlichkeit kaum beachtet vorüber ging, gibt den Anlass, die heutige Situation der institutionalisierten Friedensforschung (FF) und ihrer Förderungsorganisationen in der Bundesrepublik [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Ein zehnjähriges Jubiläum?</p>
<p>aus: vorgänge Nr. 55 (Heft 1/1982), S. 27-35</p>
<p>Im Jahre 1980 konnte die etablierte Förderung der Friedens- und Konfliktforschung in der Bundesrepublik ihr zehnjähriges Bestehen feiern. Dieses Jubiläum, das von der Öffentlichkeit kaum beachtet vorüber ging, gibt den Anlass, die heutige Situation der institutionalisierten Friedensforschung (FF) und ihrer Förderungsorganisationen in der Bundesrepublik unter die Lupe zu nehmen. Dabei fällt auf den ersten Blick die Spannung zwischen dem wissenschaftlichen Anspruch der FF und ihrer begrenzten Arbeitsmöglichkeit neben der mangelnden Umsetzung ihrer Forschungsergebnisse in die politische Praxis auf (1) . Ich will im folgenden nicht detailliert die Ausprägungen der einzelnen Forschungshypothesen und -methoden diskutieren, sondern eher die realen Arbeitsbedingungen bundesdeutscher FF darstellen, die zwischen wissenschaftspolitischer Legitimation und parteipolitischer Opportunität ihren Weg zu Eigenständigkeit und relevanten Ergebnissen für die praktische Politik finden muss.</p>
<h5 align="justify">Friedens&shy;for&shy;schung muss kritisch sein</h5>
<p>Dieses Spannungsverhältnis scheint gerade in der Bundesrepublik besonders ausgeprägt, da die Arbeit der Friedensforscher kaum durch ein positives Bild in der Öffentlichkeit erleichtert wird. Im Gegenteil, zahlreiche Politiker und Publizisten obstruieren diese Wissenschaftsdisziplin: F. J. Strauß verhalf der Friedensforschung im Jahre 1979 zu mehr öffentlicher Aufmerksamkeit im negativen Sinne, als es darum ging, den Austritt Bayerns aus der zentralen Förderungsinstitution, der Deutschen Gesellschaft für Friedens- und Konfliktforschung (DGFK), zu rechtfertigen. Dieser Austritt kurz nach der Rüstungs-kontrolldebatte am 8. und 9. März 1979 im Deutschen Bundestag war die Konsequenz aus lange anhaltenden Protesten und pauschalen Vorurteilen gegenüber der bundesrepublikanischen FF allgemein, die permanent als linkslastig, marxistisch orientiert und antipluralistisch angeprangert wurde. Unter der Oberfläche christdemokratischer Beteuerung der Notwendigkeit einer Friedenswissenschaft machte sich indes seit Jahren Unmut breit (2): Man wollte allzu beharrliche und gut fundierte Gesellschaftskritik aus diesem Forschungsbereich nun doch nicht tolerieren, vielmehr erwarteten CDU und CSU lediglich Handlungsfunktionen für ratlose und überforderte Sicherheitspolitiker (2a).<br />Für diese Verunglimpfungskampagne erhalten die Unionsparteien und konservative Publizisten Unterstützung durch einige Gelehrte, die die an sich kritische FF als &#132;Kapitulationsideologie&#148; (Topitsch), &#132;institutionalisierte Verdrängung&#148; (Sonnemann) und &#132;Heilsglauben unserer Zeit im Gewande der Wissenschaft&#148; (Tenbruck) lächerlich machen und ihr die Wissenschaftlichkeit absprechen wollen (3).</p>
<h5 align="justify">Was will Friedens&shy;for&shy;schung?</h5>
<p>Aber zunächst soll es um die grundlegendere Frage gehen, was Friedensforschung eigentlich ist und wohin sie führen soll. Primärer Bezugspunkt der FF ist die Sicherung des Friedens zwischen Staaten, auf den sich die Ziele und die praktischen Handlungsanleitungen der Wissenschaft orientieren (4). Die Vertreter dieser Forschung stellen sich die große Aufgabe, den anhaltenden Rüstungswettlauf theoretisch zu beobachten und kontrollierbar zu machen, ja die Teilung der Welt in zwei antagonistische Blöcke überwinden zu helfen (5).<br />Sie versuchen mithin, die latente Katastrophe des Untergangs der Menschheit zu vereiteln. Dieses Fernziel wird allerdings heute durch näherliegende Fakten überdeckt, die eine FF notwendiger denn je erscheinen lassen: steigende Militärausgaben in Ost und West (6) trotz Abrüstungsgesprächen; wachsender Waffenexport aus den Industriestaaten in die Dritte Welt (7); nicht zuletzt kriegerische Konflikte in etlichen Zonen der Welt, die seit den 50er Jahren mehr als 10 Millionen Menschen das Leben kosteten.<br />Diese Fakten der wachsenden Militarisierung in Nord und Süd (8), der zunehmend blutigeren Konflikte zwischen und besonders in Staaten, verlangen nach wissenschaftlicher, also systematischer und rationaler Analyse der Ursachen und ihrer verheerenden Folgen.<br />Allerdings werden jene Fakten in unserer Gesellschaft geradezu verdrängt, die öffentlichen Kontroversen über die Sicherheitspolitik und die Dynamik der Waffentechnologieentwicklung schaffen, sofern sie überhaupt stattfinden, nur langsam ein mageres Problembewusstsein, das zudem auf abstrakter Ebene hängen bleibt.<br />Die Probleme selbst hingegen sind ganz konkret, erfordern eine fundierte Analyse aller ihrer Entstehungsfaktoren und eine praxisorientierte Umsetzung in Handlungsanleitungen für das politisch-administrative System. Dort müssten sie mehr als bisher diskutiert und in Entscheidungen transformiert werden, die das Dilemma der Rüstungsexpansion und ihrer enormen Folgekosten mit Blick auf einen dauerhaften Frieden (9) überwinden <br />können.<br />Die FF untersucht in diesem Sinne Ursachen, (oft verdeckte) Erscheinungen und (oft offenkundige) Wirkungen latenter Gewaltanwendung in und zwischen Staaten; sie versucht überdies, angemessene politische Modelle zur Verhinderung dieser Gewaltanwendung zu konstruieren. Wie schwer dies ist, kann man sich vorstellen.In seinem grundlegenden Werk zur bundesdeutschen FF (das auch die Haltung der Regierungs-politik zur FF beeinflusste) stellt Kaiser fest, diese habe zum Ziel, &#132;&#8230; mit wissenschaftlichen Methoden die Bedingungen einer friedlichen Welt, ihre Schaffung und Aufrechterhaltung zu untersuchen und eine Praxeologie zur Durchsetzung des Friedens zu entwickeln&#8220; (10). Nur ist eben dieser Friedensbegriff noch wenig konkret und darüber hinaus umstritten.<br />Eine detailliertere Bestimmung von FF nach ihrer Arbeitsweise schlägt Wette vor, wobei er sechs Merkmale unterscheidet (11): wiederum die Bindung an den Wert Frieden, 2. die gesamtsystemare Analyse als integrale Betrachtung aller gesellschaftlichen Bereiche, 3. eine interdisziplinäre Kooperation, 4. die meist umstrittene &#132;wirklichkeitsverändernde Zielsetzung&#148;, 5. die erforderliche Unabhängigkeit vom Regierungssystem und 6. von nationalen Interessen; das letzte Merkmal wird heute besonders angesichts des Waffenexports der Bundesrepublik relevant.</p>
<h5 align="justify">Friedens&shy;for&shy;schung entwickelte sich langsam</h5>
<p>Die Friedensforschung entfaltete sich zunächst nach dem Zweiten Weltkrieg in den USA, später vor allem in Skandinavien und einigen anderen europäischen Staaten. Erst seit Mitte der 60er Jahre wurde sie auch in der Bundesrepublik als selbständige wissenschaftliche Disziplin zwar noch nicht recht anerkannt, aber geduldet. Allerdings arbeiteten erst einzelne Wissenschaftler oder kleine Gruppen auf diesem Gebiet mit dem Ziel, die vielfältigen Probleme der Zukunfts- und Friedenssicherung mit wissenschaftlicher Methode zu lösen. In der Öffentlichkeit bestand damals freilich noch kein Bewusstsein von der Notwendigkeit einer institutionalisierten FF (12).<br />Wissenschaftler und auch einige Politiker, die an Alternativen zur praktizierten Rüstungs- und Blockpolitik interessiert waren, setzten von Anfang an große Erwartungen in die neue Disziplin und versprachen sich viel, vielleicht zu viel von ihr.<br />Seit Ende der 60er Jahre wurde auch die FF vom allgemeinen politischen Bewusstseinswandel erfasst und stürzte sich auf neue Forschungsaufgaben, die sie kritischer werden ließ als je zuvor. Neue Denkanstöße stellten den Status quo der Sicherheitspolitik, der gültigen Militärstrategien und der lange Zeit eingeübten Feindbilder in Frage (13).</p>
<h5 align="justify">Initiativen zur Insti&shy;tu&shy;ti&shy;o&shy;na&shy;li&shy;sie&shy;rung</h5>
<p>Die Leistungen der Friedensforschung in Westdeutschland wurden zuerst von der Sozialdemokratie, besonders von Heinemann und Brandt, erkannt und hervorgehoben. Nach zahlreichen Gesprächen und Verhandlungen war es 1970 endlich soweit, dass eine Förderer und Mittelverteilungsgesellschaft für FF gegründet werden konnte. Brandt sagte bei einem Gespräch im Bundeskanzleramt am 8. Juni 1970: &#132;Die Friedensforschung hat für uns alle &#8230; eine besondere Bedeutung. Wir alle wollen die gewaltfreie Lösung von Konflikten; die Friedens- und Konfliktforschung kann uns bei diesen Bemühungen neue Wege und neue Möglichkeiten des Handelns aufzeigen&#8220; (14).<br />Und Heinemann sagte in seiner Antrittsrede als Bundespräsident schon am 1. Juli 1969 zur Idee einer institutionalisierten FF: &#132;Hilfreich wäre es, wenn auch wir der Friedensforschung, das heißt einer wissenschaftlichen Ermittlung nicht nur der militärischen Zusammenhänge zwischen Rüstung, Abrüstung und Friedenssicherung, sondern zwischen allen Faktoren, also z.B. auch den sozialen, den wirtschaftlichen und den psychologischen, die gebührende Aufmerksamkeit zuwenden würden (15).&#148;<br />Die Forderung hat ihre Aktualität nicht eingebüßt, im Gegenteil, sie ist heute wichtiger denn je. Nach Empfehlungen des Wissenschaftsrates zur Förderung der Friedens- und Konfliktforschung vom 30. Mai 1970, die sich vor allem auf Kaisers Buch aus demselben Jahr stützten, wurde die DGFK als zentrale Fördergesellschaft am 28. Oktober 1970 gegründet (16).</p>
<h5 align="justify">Kritische und tradi&shy;ti&shy;o&shy;nelle Friedens&shy;for&shy;schung</h5>
<p>Dass man die Friedensforschung schon bald in traditionelle (seit den Jahren des Kalten Krieges) und kritisch-emanzipatorische (seit Ende der 60er Jahre) unterteilte, konnte kaum überraschen und führte zu starkem Zulauf für die letztere Gruppe von Wissenschaftlern. Seit Ende der 70er Jahre versucht man, den Dialog zwischen traditioneller und kritischer FF zu intensivieren, um eine Synthese auf der Ebene des Praxisbezugs jener Theorierichtungen zu erhalten. Kurz-, mittel- und langfristige Optionen für einen zukünftigen, inter- und intragesellschaftlichen Frieden sollen dadurch vereint werden können (17). Allerdings sind die Wege, die die beiden Gruppen (die Kategorisierung ist freilich nur idealtypisch) methodisch beschreiten, und die Ziele, die sie anvisieren, recht unterschiedlich (18). <br />So analysiert die traditionelle Friedensforschung in erster Linie die Bedingungen des &#132;negativen Friedens&#8220;(Abwesenheit von Krieg), also primär die Ursachen für Konflikte zwischen Staaten und Blöcken (Kriege). Ihre Beeinflussung durch den aus den USA Importierten Idealismus (19) begründete die transdisziplinäre Orientierung und die Auffassung von einer Konfliktsymmetrie zwischen Staaten, die im Rahmen einer Strategie des Krisenmanagements erhalten werden soll.<br />Die kritische Friedensforschung andererseits sucht nach den Bedingungen eines &#132;positiven Friedens&#148;, d.h. der Freiheit und Gerechtigkeit zwischen und auch in Staaten (20). Dieser innerstaatliche Friede wurde durch die Theorie der &#132;strukturellen Gewalt&#148; (Galtung) problematisiert, wobei wirtschaftliche Ausbeutung, soziale Ungerechtigkeit und allgemein innergesellschaftliche Konflikte (vor allem in Staaten der Dritten Welt) in den Vordergrund der Forschung gerückt werden (21).<br />Die interdisziplinäre Orientierung (22) erleichterte der kritischen Variante der FF die Formulierung neuer Problemfelder, wie: das Verhältnis zwischen Großmächten und kleinen Staaten, der Nord-Süd-Konflikt, das Verhältnis zwischen &#132;Zentrum&#148; und &#132;Peripherie&#148;, die Dekolonialisierung u.a. (23).<br />Die theoretische Basis für diese Themenerweiterung bietet die Auffassung einer grundsätzlichen Konfliktasymmetrie durch ungleiche Machtverteilung zwischen und in Staaten, wobei oft konkrete Utopien zur Überwindung dieses generellen Machtungleichgewichts in politische Handlungsanweisungen übergehen.<br />Die kritische FF ließ sich leicht, das war nicht anders zu erwarten, in eine die systemverändernde, gewaltlose Emanzipation propagierende Gruppe (24) und in eine revolutionäre, Gewalt legitimierende Gruppe (25) untergliedern. Letztere Richtung wird heute von den wenigsten Forschern in der Bundesrepublik vertreten, hingegen von der DDR-Forschung relativ positiv bewertet: &#132;Darin zeigt sich in gewissem Umfang der von der objektiven Realität ausgehende Zwang zur Beseitigung völlig irrealer Darstellungen durch bürgerliche Denker, auch wenn dabei klassen- und systemneutrale Tendenzen auftreten &#8230;&#8220; (26) und Ideen des &#132;Maoismus&#148; übernommen würden (27).</p>
<h5 align="justify">Probleme der Friedens&shy;for&shy;schung</h5>
<p>Indessen meldeten sich nicht nur Kritiker von links, sondern seit den Anfingen der Friedensforschung auch solche von rechts, zumeist Publicity suchende Politiker, die sich über die Arbeit der Friedensforscher schlecht informiert hatten und über das vorgeblich verlorene Geld für deren Förderung lamentierten (28).<br />Wenngleich einer der wichtigsten Vertreter der westdeutschen FF diese als &#132;provokative Forschung&#8220; (29) bezeichnete, die Wissenschaftler und Politiker zugleich herausfordern müsse, war die Disziplin schon bald überfordert. Die Synthese verschiedener Wissenschaftsdisziplinen, eine Systemanalyse auf höchster Ebene mit gleichzeitiger Praxisbezogenheit waren allzu große Aufgaben für die junge, kaum etablierte Forschung. Jene Provokation war dessen ungeachtet von Anfang an beabsichtigt und sollte als Herausforderung an eine tolerante offene Gesellschaft verstanden werden. Kritik an der FF wurde gesucht und akzeptiert, um eine konstruktive Diskussion der Forschungsergebnisse in der Wissenschaft sowie zwischen ihr und der praktischen Politik zu beleben. Nicht zuletzt sollte jeder Bundesbürger auf die Probleme der Friedenssicherung hingewiesen werden, um dadurch eine breite Basis in der Bevölkerung zur Unterstützung von adäquaten Lösungsvorschlägen zu erhalten (30).<br />Die Diskussion innerhalb der Wissenschaft lief auch tatsächlich an, man stritt über Sachfragen und Begriffsbestimmungen. Die sachliche Auseinandersetzung mit der praktischen Politik in angemessener Form fehlt jedoch bis heute, da stressgeplagte Politiker sich kaum um die Forschungsergebnisse der FF kümmern, geschweige denn sie als Alternative zur eigenen Politik anerkennen. Verständnisschwierigkeiten wegen allzu komplizierter Ausdrucksweise der Wissenschaftler dienen weithin als Ausrede für fehlendes Interesse an unkonventionellen Forschungsergebnissen.<br />Als Folge dieser Restriktion wurde Friedensforschung Mitte der 70er Jahre pragmatischer definiert als &#132;&#8230; forschungspolitisches Programm, das mit Hilfe sozialwissenschaftlicher Theorieansätze und Methoden verwirklicht werden soll&#8220; (31). Die vormals so breit angelegte Provokation wurde akademisiert, bürokratisiert und ist bis heute einer weitgehenden Anpassung an vorgegebene Bedingungen der Politik gewichen. Die Forschung vermeldet nun weitgehend experimentelle Ansätze und verliert langsam, aber sicher den anfänglichen Elan.<br />Die Friedensforscher versuchten trotz ihres unbequemen Standortes zwischen allen Stühlen dazu beizutragen, die Probleme von Frieden und Gerechtigkeit und die oft unpopulären Lösungsvorschläge publik zu machen. Sie wiesen konsequent auf die Verantwortung jedes Politikers, jedes Wissenschaftlers, ja auch jedes Bürgers für die Überwindung jener Probleme hin und blieben dennoch bislang ziemlich wirkungslos. So weist etwa Groten ernüchtert und desillusionierend nach, dass die Kritik des Abschreck-ungssystems zwischen den politischen Blöcken &#132;. .. in der Öffentlichkeit keine Resonanz gefunden&#148; habe (32).</p>
<h5 align="justify">Die DGFK als zentrale Institution</h5>
<p>Um all jene restriktiven Bedingungen der Forschungsarbeit und ihrer praktischen Umsetzung zu überwinden, wurde eine zentrale Förderung der Friedensforschung und der Öffentlichkeitsarbeit alsbald dringend notwendig. Die zu diesem Zweck 1970 gegründete DGFK wurde eine komplizierte institutionelle Konstruktion, was ihren Kompromisscharakter als Ausdruck divergirender Interessen der politischen Parteien und  der gesellschaftlichen Gruppen hervorhebt. Durch sie sollte die Forschungsförderung, bislang nur im wissenschaftlichen Elfenbeinturm praktiziert, systematisch an die Öffentlichkeit gebracht und ihrer Kontrolle ausgesetzt werden.<br />Laut Satzung hat die DGFK die Aufgabe, ,,&#8230; die Friedens- und Konfliktforschung zu fördern sowie zur Verbreitung des Friedensgedankens beizutragen. Die Gesellschaft entwickelt Programme zur Förderung der Friedens- und Konfliktforschung und zur Verbreitung des Friedensgedankens und unterstützt deren Durchführung durch die Bereitstellung von Mitteln&#8220; (33).<br />Ihre Mitglieder und Träger sind: Bund und Länder DGB, DAG, BDI, BDA, EKD, Katholische Kirche und der Zentralrat der Juden. Die Versammlung der Vertreter dieser Träger entscheidet einmal im Jahr über Haushalt, Entlastung des Vorstands, Satzungsänderungen und den Jahresbericht.<br />Die Förderungspolitik selbst legt ein Kuratorium aus 16 Vertretern der Wissenschaft und ebenso vielen Vertretern der Parteien und gesellschaftlichen Gruppen fest. Die Kuratoriumsmitglieder werden nach drei Jahren neu berufen, ein Drittel der Wissenschaftler wird sogar jährlich für drei Jahre neu berufen. Durch dieses Rotationsprinzip wird erstens Filzokratie vermieden und zweitens der Gremienpluralismus gewahrt, der eine ebenfalls pluralistische Förderungspolitik nach sich zieht.<br />Die Wissenschaftler werden von einem Konzil vorgeschlagen und vom Bundespräsidenten berufen; ein Drittel der 50 Mitglieder des Konzils werden alle zwei Jahre kooptiert. Die DGFK selbst hat keinen Vorsitzenden, aber einen für fünf Jahre gewählten Geschäftsführer bzw. Vorstand (34).<br />Über die einzelnen Förderungsprojekte, die in den unregelmäßig erscheinenden DGFK-Informationen ausgewiesen werden, entscheidet eine Förderungskommission. Ihre 12 Mitglieder werden zur Hälfte vom Kuratorium, zur Hälfte vom Senat der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) benannt, um auch die Verbindung zu dieser Förde-rungsgemeinschaft zu festigen. Dieser Kommission gehörten bis 1978 nur Wissenschaftler an, die über den wissenschaftlichen Wert anstehender Projekte kompetent und ohne außer wissenschaftliche Rücksichten oder Vorurteile entscheiden konnten. Seit der Ministerpräsidentenkonferenz vom 19. Oktober 1978 aber wurde dieses Prinzip dahingehend geändert, dass weiterhin auch Ländervertreter in der Kommission Stimmrecht ha-ben und so eine vermeintlich einseitige Wissenschaftsorientierung verhindern sollen (35).<br />Die DGFK wird zu 80 % durch den Bund und zu 20 % durch die Länder und andere finanziert, wobei schon 1975 das Saarland und 1979 Bayern und Niedersachsen austraten. Die Mittel stiegen von 19701,2 Mio. DM auf 19712,9 Mio. DM, stagnierten bis 1977 bei 3,4 Mio. DM und umfassten 1979 3,6 Mio. DM. Im Jahre 1979 trugen davon der Bund 2,9 Mio. DM, die Länder 726 000 DM und die Katholische Kirche 10 000 DM (36).<br />Seit Beginn der Förderung im Jahre 1971 bis 1979 gab die DGFK insgesamt 22 Mio. DM für 220 wissenschaftliche Arbeiten, Tagungen und Veröffentlichungen aus, während sie 190 Förderungsanträge, mithin fast die Hälfte der vorgelegten Anträge ablehnte. Die Entwicklung eines Senkrechtstarters kostete circa 1,5 Mio. DM (ohne die enorme Kostensteigerung, die auf uns zukommt), und das Land Bayern hat mit seinem Austritt der DGFK 120 000 DM entzogen, so dass die institutionalisierte FF 1979 weniger Mittel zur Verfügung hatte, als zwei moderne Leopard-Panzer kosten.<br />Aufgrund der knappen Mittel mussten Prioritäten gesetzt werden: Die Schwerpunkte der Förderung durch die DGFK waren einerseits der Ost-West-Konflikt (,&#130;Friedenswahrung und Übergangsstrategien in Europa&#8220;), andererseits der Nord-Süd-Konflikt (,&#130;Konflikte zwischen westeuropäischen Industriestaaten und Entwicklungsländern und deren friedliche Überwindung&#8220;). <br />Die Förderungskomission koordinierte hierzu systematisch die Projekte und die Geschäftsführung ließ die Forschungsergebnisse in praxisorientiertes Material für Politik und Gesellschaft umsetzen (37). Aufgrund ihrer Leistungen ist die DGFK mittlerweile (sie musste die Vernachlässigung der FF in der Bundesrepublik aufholen) im In- und Ausland anerkannt, ist Anlaufstelle für Wissenschaftler und zahlreiche Politiker, und kooperiert mehr und mehr mit der UNO oder der UNESCO (38).<br />Neben dieser zentralen Institution der Friedensforschung bestehen freilich noch etliche Organisationen, die sich die Förderung der Analyse und Verbreitung des Friedens-gedankens zur Aufgabe gemacht haben; auf diese Institutionen soll hier nicht weiter eingegangen werden (39).</p>
<h5 align="justify">Das politische Vorgehen gegen die DGFK</h5>
<p>Eine der wichtigsten Ursachen für den mangelhaften Dialog zwischen Wissenschaftlern und Politikern bzw. Beamten scheint nicht zuletzt die bereits angesprochene, ablehnende Haltung der CDU/CSU und der konservativen Publizistik gegenüber der FF zu sein.<br />So verurteilen Unionspolitiker planmäßig die Förderungspolitik der DGFK und die von ihr protegierten Forschungen als radikale Systemveränderung und wähnen den gesamten Wissenschaftsbetrieb marxistisch unterwandert (40). CSU-Politiker sprechen von &#132;linker Schlagseite&#148; (Bayern-Kurier vom 14. April 1979) und &#132;marxistischen Projektarbeitern&#148; (Anton Pfeifer), der niedersächsische CDU-Politiker Pestel und natürlich F. J. Strauß unterstellen prompt &#132;mangelnden Pluralismus&#148; in der DGFK und ihren Gremien.<br />Einzelne Forschungsprojekte werden von den Unionsparteien eingehend und vorurteilsvoll analysiert und kritisiert als marxistische Machwerke (womöglich von Moskau gesteuert?); diese punktuelle Kritik, die keineswegs wissenschaftlich fundiert ist, übertragen CDU und CSU sodann auf die gesamte Institution DGFK. Heinemann hat diese Praktiken schon 1970 gesehen; er sagte am 28. Oktober 1970: &#132;Wir dürfen es nicht zulassen, dass eine wissenschaftliche Disziplin, von der viel für die Zukunft abhängen kann, von solchen in Acht und Bann getan wird, denen sie einfach nicht in ihr Weltbild passt&#8220; (41).</p>
<h5 align="justify">Austritte als Konsequenz</h5>
<p>Das Bundesland Bayern machte schon 1976, nach dementsprechenden Artikeln im &#132;Bayern-Kurie?&#8216;, den Vorschlag, die Arbeit der DGFK überprüfen zu lassen. Die Folgen der Überprüfung (die Kriterien sind unbekannt) wurden durch den Beschluss der Ministerpräsidenten vom 19. Oktober 1978 bekannt gegeben, der in der Forderung gipfelte, in der Förderungspolitik sei der &#132;politische Pluralismus zu gewährleisten&#8220; (42). Um die Effektivität der Arbeit oder deren praktisch-politische Auswirkungen ging es also nicht, ganz davon abgesehen, dass politischer Pluralismus seit jeher gewahrt wurde.<br />Bevor die DGFK überhaupt angemessen reagieren konnte, kündigte der bayerische Ministerpräsident F. J. Strauß die Mitgliedschaft am 30. März 1979, noch vor Ablauf einer Frist für die DGFK. Die Gründe wurden nachgereicht: die DGFK werde wahrscheinlich die Forderungen der Ministerpräsidenten nicht erfüllen, die Verwaltungskosten seien zu hoch, und andere nachgeschobene Ursachen (43).<br />Bereits im Mai 1979 wurde die Satzung der DGFK den Forderungen entsprechend geändert (44), die Frist reichte bis Dezember 1979. Obschon im August 1979 dann die Erfüllung des Verlangten den Ländern schriftlich mitgeteilt worden war, trat im September 1979 das Land Niedersachsen von der Mitgliedschaft in der DGFK zurück mit der nun wirklich unverständlichen Begründung, die Fördergesellschaft erfülle die Forderungen der Ministerpräsidenten nicht (45).<br />Die Entscheidung Albrechts wurde also keineswegs überzeugend begründet, im Gegenteil, falsche Annahmen über die Arbeit der DGFK und mangelnde Informationen zogen schließlich den weittragenden Entschluss des Austritts nach sich. Die Unionsparteien, von der Wichtigkeit der Friedensforschung angeblich überzeugt, verlangen nun die Förderung durch die DFG, um nicht der Ablehnung jedweder FF bezichtigt werden zu können. Indessen kann die DFG kaum Forschungsprojekte initiieren, geschweige denn alternative Wissenschaftsansätze fördern. Zudem ist FF keine eng begrenzte Disziplin wie die übrigen von der DFG geförderten Wissenschaftsbereiche, die zweckgebundene Mittel ohne weiteres entgegennehmen können. Dies wird der CDU/CSU wohl bewusst gewesen sein, zumal die DFG selbst eine eigenständige FF favorisiert.<br />Die teilweise arg widersprüchliche Argumentation der Unionsparteien in Bund und Ländern ist ausschließlich parteipolitisch begründet, weder an speziellen Projekten orientiert noch wissenschaftspolitisch haltbar. Der niedersächsische Kultusminister Pestel hat dies besonders deutlich gemacht, als er feststellte: &#132;Jemand der weiß; wie die DGFK entstanden ist, der weiß auch, dass es höchste Zeit ist, dass die Forschungsförderung in die Hände der allgemeinen Forschungsförderung gelegt wird&#8220; (46). Die parteipolitische Stoßrichtung ist evident: Die von Sozialdemokraten besonders begrüßte und initiierte Institutionalisierung der Förderung der FF wird angeprangert als Mittel der Gesellschaftsveränderung, des Kampfes gegen die &#132;freiheitlich-demokratische Grundordnung&#8220; (47). Wissenschaftler werden verunsichert und die vor allem im Ausland anerkannte DGFK in eine politische Ecke gedrängt, in der sie angeblich linkslastig arbeitet und einseitig festgelegt sei. Die Tatsachen aber sprechen dagegen (48).<br />Parteipolitische Opportunität scheint zu obsiegen und der bundesdeutschen Friedensforschung erheblichen Schaden zufügen zu können, da sie finanziell abhängig ist. Ginge es nach den Wünschen der Unionsparteien, so müsste die Förderung der FF weitgehend eingeschränkt werden, um einen lästigen Bereich öffentlicher Kritik an bestehenden gesellschaftlichen und politischen Strukturen Mund tot machen zu können.</p>
<h5 align="justify">Mehr Praxiso&shy;ri&shy;en&shy;tie&shy;rung ist notwendig</h5>
<p>Der Praxisbezug der Friedensforschung muss verbessert werden, darüber ist sich auch die DGFK im klaren (49). Neben dem praxisorientierten Teil der DGFK-Arbeit rief der Kuratoriumspräsident Jacobsen beispielsweise im letzten Jahr umfassende Dialoge zwischen Wissenschaftlern und Politikern sowie zwischen Vertretern traditioneller und kritischer Friedensforschung ins Leben (50). Aber der insoweit bestehende, wenn auch qualitativ veränderte Praxisbezug, den Politiker meist ignorieren, darf nicht die Einstellung der FF überhaupt recht fertigen. Die Sozialwissenschaften benötigen ein geraumes Potential an theoretischer Grundlagenforschung, um alternative Forschungs- und Erklärungsansätze zu ermitteln und zu operationalisieren. Erst diese theoretische Basis ermöglicht praxisbezogene Einschließung solcher Ansätze, die bislang noch nicht im erforderlichen Maß geleistet wird, Friedensforschung braucht die Freiheit, Fragen stellen zu können, die bestehende Strukturen und Hypothesen problematisieren (51).<br />Öffentlichkeit und Politik müssen darauf aufmerksam gemacht werden, dass in Zukunft nicht weniger, sondern mehr FF benötigt wird, um durch Institutionen wie die DGFK alle Bundesbürger von der Dringlichkeit der Friedenssicherung und der Abrüstung zu überzeugen. Die DGFK hat bereits viel geleistet, und sie wird noch viel mehr leisten müssen; hierzu braucht sie unsere Unterstützung. Die SPD hat auf ihrem Parteitag 1979 diese Unterstützung zugesagt und weitergehende Vorschläge zum Ausbau der bundesrepublikanischen FF gemacht (52). Da diese aber nicht ohne den jetzt schon sicheren Widerstand von Seiten der konservativen Parteien, Publizistik und militärischer Kreise realisiert werden können, kommt es darauf an, jeden Bürger für potentielle Schritte zur Friedenssicherung und deren wissenschaftlicher Grundlegung zu<br />sensibilisieren.Angesichts wachsender Schwierigkeiten der Sicherheits- und Ver-teidigungspolitik (53) muss die Spannung zwischen wissenschaftspolitischer Legitimation und parteipolitischer Opportunität überwunden werden. Dass dies möglich ist, beweist die Friedensforschung in den skandinavischen Staaten, in denen sie zwar Politikbera-tungsfunktionen innehat, nicht aber zum Krisenmanagementlieferant instrumentalisiert ist. Daneben sollte die Aufgeschlossenheit gegenüber wissenschaftlich fundierten Modellen und Analysekapazitäten, die immer auch kritisierbar bleiben müssen, auch in militärischen Kreisen verstärkt werden (55).<br />Die wieder entdeckten, fast alltäglich gewordenen Phänomene wie Widerstand gegen Abrüstungsverhandlungen wegen vermeintlicher Bedrohung, Forderungen nach immer neuen, qualitativ verbesserten Waffensystemen und deren Export in politisch labile Staaten, schließlich die Aufwertung des Militärischen in unserer Gesellschaft, sollten wirklich der Vergangenheit angehören.<br />Die Stabilisierung der Arbeit der Friedensforschung kann ein Beitrag hierzu sein, ohne dass sie<br />zum Handlanger für technokratische Regierungspolitik degeneriert. Erst dann wird sie ihren Weg zwischen wissenschaftspolitischer Legitimation und parteipolitischer Opportunität finden können, der zur Verhinderung von Gewalt zwischen und in Staaten beiträgt.</p>
<p><b>Verweise</b></p>
<p>1 Vgl. zuletzt Wilhelm Bruns, Themenbereich Abrüstungspolitik, in: Neue Gesellschaft Jg. 28 1981 H.3, S. 285ff., der zu seiner Literaturübersicht abschließend feststellt, die Abrüstung sei das &#132;Notwendige, das zwar in der Theorie möglich, aber in der Praxis schwierig zu realisieren ist&#148; (S. 288); ähnlich Wilfried v. Bredow, Neuere Literatur aus der Friedensforschung, in: Blätter für deutsche und internationale Politik Jg. 23 1978 H.5, S. 603 ff.; auch Hans Günter Brauch, Entwicklungen und Ergebnisse der Friedensforschung, in: Neue Politische Literatur NPL Jg.23 1978 H.1, S. 71 ff.:<br />2 Vgl. &#132;Der Dolch steckt in der Leiche&#148;. Westdeutsche Friedensforschung im Widerstreit der Parteipolitik, in: SPIEGEL Jg.33 1979 H.34, S. 30 ff.; so auch Frank Nieß, Kleinkrieg um die Friedensforschung, Sendung im Süddeutschen Rundfunk 22. März 1980.<br />2a In diesem Sinne soll auch die Öffentlichkeit stärker beeinflusst werden, denn: &#132;Die offenen, freien Gesellschaften, in denen kritische Fragen an die Staatspolitik gerichtet werden . . . haben es schwerer, die Notwendigkeiten einzusehen oder wenigstens hinzunehmen &#8230;&#148;! So Lothar Ruehl, Das öffentliche Bewusstsein als politische Größe, in: Clausewitz-Gesellschaft (Hg), a.a.O., S. 267; vgl. zum tatsächlich unbefriedigenden öffentlichen Bewusstsein Ralf Zoll, Sicherheitspolitik und öffentliche Meinung in der Bundesrepublik &#8211; Erkenntnisse aus empirischen Studien, in: ders. (Hg), Wie integriert ist die Bundeswehr? Zum Verhältnis von Militär und Gesellschaft in der Bundesrepublik, München 1979, 5.166 ff., der für Mitte der70erJahre zu dem erschütternden Ergebnis gelangt in der Bundesrepublik gibt es keine politische Öffentlichkeit zum Gegenstand Sicherheitspolitik und Streitkräfte&#8220;, S. 181. Allerdings hat sich dieser Befund bis 1981 sicherlich etwas geändert, man spricht jetzt allenthalben von der Krise der Sicherheits- und Verteidigungspolitik . .<br />3 Vgl. Manfred Funke (Hg), Friedensforschung &#8211; Entscheidungshilfe gegen Gewalt, Bonn 21978, 5. 425 ff.; v. Bredow, in: Blätter, a.a.O.<br />4 Zu diesem Zweck wird versucht, verschiedene Wissenschaftsdisziplinen zu verknüpfen, u.a. Politologie, Soziologie, Politische Ökonomie, Sozialpsychologie; vgl. Ekkehart Krippendorff (Hg), Friedensforschung, Köln, Berlin 1968, bes. S. 13-23; Wolf Dieter Eberwein, Peter Reichel, Friedens- und Konfliktforschung. Eine Einführung, München 1976, S. 67 f.f.; Hubert Groten, Friedensforschung &#8211; Anspruch und Praxis, Baden-Baden 1977, S. 32 f.f.; zur historischen FF: Hartmut Soell, Zur historischen Dimension der Friedens- und Konfliktforschung in der Bundesrepublik, in: Archiv für Sozialgeschichte A.f.S. B.d. XVI 1976, S. 501 f.f. m. viel Literatur.<br />5 Diese Bipolarität schien in den 70er Jahren angesichts der Erfolge der Entspannungspolitik der Vergangenheit anzugehören, man sprach von zunehmender Multipolarität. Zu Beginn der 80er Jahre scheint ein Rückschritt zum Blockdenken bewusst in Kauf genommen zu werden.<br />6 Vgl. Stockholm International Peace Research Institute SIPRI (Hg), Rüstungsjahrbuch 80/81, gekürzte Fassung, Reinbek b Harnbung 1980, S. 35 Peter Sonnet, Finanzielle Abrüstung &#8211; Chance oder neue Illusion? in: Vorgänge Jg.19 198/ H.516, Nr. 47148, S. 19 ff.<br />7 Vgl. Studiengruppe Militärpolitik, Aufrüsten, um ab zurüsten? Informationen zur Lage, Reinbek b Hamburg 1980, S. 259 ff.<br />8 Weitere Fakten in SIPRI (g), Rüstung und Abrüstung im Atomzeitalter. Ein Handbuch, Reinbek b Hamburg 1977.<br />9 Vgl. zum umstrittenen Friedensbegriff Ernst-Otto Czempiel, Schwerpunkte und Ziele der Friedensforschung. München 1972; Johan Galtung, Modelle zum Frieden. Methoden und Ziele der Friedensforschung, Wuppertal 1972; Reimer Gronemeyer, Frieden. Reihe Grundwerte B.d. 3 &#130;Baden-Baden 1978; jetzt; im Zusammenhang mit der Clausewitz-Renaissance. Hans Apel, Vom Kriege &#8211; Vom Frieden. Zur Sicherheitspolitik der Bundesrepublik Deutschland, in: Clausewitz-Gesellschaft e.V. (Hg), Freiheit ohne Krieg? Beiträge zur Strategie-Diskussion . . . &#130; Bonn 1980, 5.13 f.f.; zu kurzfristigen Friedensvor-stellungen im Rahmen der Abschreckungspolitik Rolf F. Pauls, Friedenssicherung durch ein freiheitlich integriertes Bündnis, in: e.b.d, 5. 111ff.<br />10 Karl Kaiser, Friedensforschung in der Bundesrepublik, Göttingen 1970, S. 31; vgl. zu dieser Studie die umfassende Besprechung von Alfred Walter, in: Probleme des Friedens Info Jg.10 1975 H.5-8, 5. 31 ff.<br />11 Vgl. Wolfram Wette, Friedensforschung, Militärgeschichtsforschung, Geschichtswissenschaft. Aspekte einer Kooperation, in: Funke (Hg), Friedensforschung, a.a.O., 5.143 f.<br />12 Vgl. Kaiser, Friedensforschung, a.a.O., 5.136 f.f.; Karlheinz Koppe, Die . Friedensforschung wartet auf den Dialog, in: NG Jg.24 1977 H.3, S. 220ff; Eberwein/Reichel, Friedens- und Konfliktforschung, a.a.O., S. 39 ff.<br />13 Vgl. exemplarisch Dieter Senghaas, Aufrüstung durch Rüstungskontrolle, Stuttgart 1972; Hessische Stiftung für Friedens- und Konfliktforschung HSFK (Hg), Zur Analyse außenpolitisch relevanter Feindbilder in der Bundesrepublik. 9 Bde. Frankfurt 1977.<br />14 Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (Hg), Bulletin Nr. 80, 1970, S. 798.<br />15 Bulletin Nr. 87, 1969, S. 749; zum 30. Jahrestag des Kriegsbeginns sagte Heinemann über Rundfunk: &#132;Der Krieg ist kein Naturgesetz, sondern Ergebnis menschlichen Handelns. Deshalb gilt es, diesem Handeln auf die Spur zu kommen&#148;, in: Bulletin Nr. 11 1 &#130; 1969, S. 945.<br />16 Vgl. die Satzung der DGFK vom 30, März 1971, in: DGFK-Hefte Nr. l, S. 5 ff.; zur Gründung auch Hermann Pfister, Alfred Walter, Friedensforschung in der BRD Teil 1, in: Probleme des Friedens &#8211; Info Jg.9 1974 H.9-12.<br />17 Vgl. zur wissenschaftlichen Diskussion Funke (Hg), Friedensforschung, aa0.; Gertrud Kühnlein, Die Entwicklung der kritischen Friedensforschung in der Bundesrepublik Deutschland, Frankfurt 1978; Hans-Günter Brauch, Entwicklungen und Ergebnisse der Friedensforschung (1969-1978), Frankfurt 1979; beispielhaft zur Diskussion über Begriffe die Kontroverse über den Gewaltbegriff zwischen E. Jahn und P. Graf Kielmannsegg in: DGFK-Informationen 1979 H.1 u 2, 1980 H.1, &#132;Forum&#148;.<br />18 Vgl. Reinhard Meyers, Weltpolitik in Grundbegriffen, B.d. l, Düsseldorf 1979, S. 37 f.f.; David J. Dunn, Peace Research, in: Trevor Taylor (Hg), Approaches and Theory in International Relations, London 1978, S. 257 ff.<br />19 Vgl. Reinhard Meyers, Die Lehre von den Internationalen Beziehungen, Düsseldorf 1977, S. 44 ff.<br />20 Vgl. Fritz Vilmar, Systematischer Entwurf zur Kritischen Friedensforschung, in: Dieter Senghaas (Hg), Kritische Friedensforschung, Frankfurt 1977,bes. S. 371 ff.<br />21 Vgl. Johan Galtung, Gewalt, Frieden und Friedensforschung, in: ders, Strukturelle Gewalt, Reinbek b Hamburg 1975, 5.10 ff.; die angewandte Theorie exemplarisch in Dieter Senghaas (Hg), Imperialismus und strukturelle Gewalt, Frankfurt 1976, bes. S. 29-104.<br />22 Vilmar nennt &#132;5 Abteilungen&#148; der Friedensforschung, die verknüpft werden: Sozialgeschichte, Ideologiekritik, Sozialpsychologie, Praxeologie und Friedenspädagogik, vgl. Vilmar, Systematischer Entwurf, a.a.O., S. 371.<br />23 Vgl. Jahrbuch für Friedens- und Konfliktforschung, B.d.I: Bedrohungsvorstellungen als Faktor der internationalen Politik, Düsseldorf 1971; B.d. III: Perspektiven der Kooperation zwischen kapitalistischen und sozialistischen Ländern, Düsseldorf 1973; B.d. IV: Friedensforschung und Entwicklungspolitik, Düsseldorf 1975; B.d. V: Rüstung und Militär in der Bundesrepublik Deutschland, Opladen 1977; B.d. VI: Konflikte in der Arbeitswelt, Waldkirch 1977.<br />24 Vgl. die Erklärung zur Friedensforschung in: Senghaas (Hg), Kritische Friedensforschung, a.a.O., S. 416 ff.<br />25 Vgl. Lars Dencik, Plädoyer für eine revolutionäre Konfliktforschung in: e.b.d., S. 247ff.<br />26 Alfred Bönisch, Wolfgang Steinke, Bürgerliche Friedensforschung. Probleme, Widersprüche, Tendenzen, Frankfurt 1974 (Berlin-Ost 1973), S. 31.<br />27 Vgl. Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Soziologie, Berlin Ost 1977, S. 196.<br />28 Vgl. Karlheinz Koppe, Friedensforschung im Spannungsfeld der Politik: Die Auseinandersetzung um die DGFK, in: Politische Vierteljahresschrift PVS Jg. 21 1980 H.1, S. 97 ff.<br />29 Vgl. Ernst-Otto Gempiel, Friedensforschung ist provokative Forschung, in: DGFK-Informationen 1974, H.1-2.<br />30 Vgl. Koppe in NG, a.a.O., S. 222.<br />31 Eberwein/Reichel, a.a.O., S. 69.<br />32 Groten, Friedensforschung, a.a.O., 5.129 f; vgl. Karl W. Deutsch, Ab-schreckungspolitik und gesellschaftliche Ordnung, in: Jahrbuch B.d. 1, a.a.O., S. 41 ff.<br />33 Satzung der DGFK e.V. § 2 Abs. l, in: DGFK-Hefte Nr. l (Stand Juni 1980), S. 5.<br />34 Vorstand: Karlheinz Koppe, Vorsitzender des Kuratoriums seit 1,1. 1980: Prof. Dr. Hans-Adolf Jacobsen, Vorsitzender der Förderungskommission: Prof. Dr. Jost Deibrück. .<br />35 Die Kommission wurde ohnehin seit 1975 von Vertretern des Bundes, der Länder, der gesellschaftlichen Gruppen und der DFG beraten!<br />36 Vgl. Jahresbericht 1979, in: DGFK-Informationen 1/1980, S. 5ff, die anderen gesellschaftlichen Gruppen überlassen die Finanzierung der öffentlichen Hand.<br />37 Vgl. als Beispiele die seit 1978 herausgegebenen DGFK-Papiere für die Praxis (PP) und die praxisorientierten DGFK-Hefte.<br />38 Vgl. Forschung für den Frieden, 5 Jahre DGFK. Eine Zwischenbilanz, Boppard 1975.<br />39 Hier sind zu nennen: die Arbeitsgemeinschaft für Friedens- und Konfliktforschung AFK, die Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung HSFK (vgl. zu deren zehnjährigem Bestehen FAZ v. 8.8. 1980 u. A.A. Guha in FR v. 8.8.1980), das Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik Universität Hamburg IFSH und schließlich das Max-Planck-Institut Starnberg, das 1980 weitgehend lahm gelegt wurde (vgl. hierzu G. Picht in Die ZEIT v. 7.3,1980, J. Herbig in Der SPIEGEL Nr. 19 v. 5.5.1980).<br />40 Vgl. Koppe in: PVS, a.a.O., 5.103, Anm. 2-5.<br />41 Bulletin Nr. 148, 1970, S. 1561.<br />42 Vgl. den Wortlaut in: DGFK-Informationen 1/1979, 5,2.<br />43 Vgl. die Landtagsdebatte um den Austritt Bayerns in: Bayerischer Landtag, 9. Wahlperiode, Stenogr. Bericht der 45. Sitzung, 20. Dezember 1979; Vorwärts Nr. 37, 1979, S. 15.<br />44 Vgl. zu den praktischen Folgen den Jahresbericht 1979 in: DGFK-Informationen 1/1980, S. 5 ff.<br />45 Vgl. DGFK-Informationen 2/1979, S. 3ff.<br />46 Niedersächsischer Landtag, 9. Legislaturperiode, Stenogr. Bericht, Sp. 2361.<br />47 Dass die &#132;Verfassungsväter&#148; sich eine andere Richtung deutscher Friedenspolitik wünschten, zeigt zuletzt Götz Frank, Der Friedensauftrag in der Wehrordnung des Grundgesetzes, in: Friedensanalysen 14, Frankfurt/M 1981, 5.106 ff.; außerdem Dieter S. Lutz, &#132;Positiver Frieden&#148; als Verfassungsauftrag, in: Friedensanalysen 6. Frankfurt 1977, 5.178 ff.<br />48 Vgl. den Leserbrief Prof. Jacobsens in Die Zeit v. 6.6.1980.<br />49 Vgl. Hans-Adolf Jacobsen, Friedensforschung und politische Praxis, in: DGFK-Informationen 1/1980, S.1 ff.; Richtlinien zur Praxis-Bezogenheit der DGFK-Arbeit in DGFK-Informationen 2/1979, S. 5, nach denen die Förderungskommission aufgerufen ist, a) die Praxis-Relevanz der Fragestellung eines Projekts zu prüfen, b) die Durchführung zu kontrollieren und c) die Praxis-Kontakte darstellen zu lassen.<br />50 Vgl. Manfred Funke, Frieden und Entspannungspolitik, in: Bonner Universitäts-Nachrichten Jg.13 1980 Nr. 139, S. 23f, der die Bilanz einer von Prof. Jacobsen initiierten und organisierten Ringveranstaltung zieht. Die Veranstaltung im Sommersemester 1980 an der Uni Bonn unter dem Titel &#132;Frieden und Entspannungspolitik in unserer Zeit &#8211; Bestimmungsfaktoren und Perspektiven&#148;, umfasste drei Vorträge (Prof. K.W.Deutsch/Harvard, Dr. Sulek/Warschau und Prof. Domes/Saarbrücken) sowie eine Podiumsdiskussion mit Dr. Alois Mertens (CDU), Kurt Jung (FDP) und Karsten Voigt (SPD) sowie Prof. Gerda Zellentin, Dr. J. Joffe und W.v.Raven unter dem Thema &#132;Entspannung &#8211; Chancen und Gefahren&#148;, die viele Zuhörer fanden. Jacobsen schlägt weiterhin Studiengruppen vor, die Wissenschaftler und Politiker an einen Tisch bringen sollen, vgl. General-Anzeiger v. 25.4.1980; auch die Vorschläge von Erhard Rosenkranz, Die Lücke zwischen Theorie und Praxis in der Rüstungskontrollpolitik, in: Wolfgang Fechner, Dieter O.A.Wolf (Hg), Sicherheit und Frieden. Politik zwischen Verteidigung und Rüstungskontrolle, Bonn 1979, bes. 5. 202f.<br />51 Vgl. Dieter Senghaas, Friedensforschung Theoretische Fragestellungen und praktische Probleme, in: Jahrbuch für Friedens- und Konfliktforschung, B.d. II: Friedensforschung und politische Praxis, Düsseldorf 1972, 5.10 ff.<br />52 Vorstand der SPD (Hg), Dokumente. Beschlüsse zur . . . Friedens-und Sicherheitspolitik, SPD-Parteitag Berlin 1979, Bonn 1980, Antrag 11, S. 18 zur Praxis-Relevanz, Verständlichkeit und finanziellen Absicherung der Friedensforschung; Antrag 60, S. 23 f zu einer Kommission für alternative Sicherheitspolitik; und Antrag 87, S. 37 zur Unabhängigkeit der Friedensforschung, damit  der Spielraum für kritische und unbequeme Aussagen erhalten bleibt.&#8220;<br />53 Vgl. zuletzt Alfred Mechtersheimer, Probleme und Perspektiven der deutschen Sicherheitspolitik in den achtziger Jahren, Rede v. 14.2. 1981, in: Frankfurter Rundschau v. 10.3.1981, S. L Of, hier wird z.B. auch die Rüstungskontrollpolitik in Frage gestellt und eine neues europäisches Bewusstsein zur. Sicherheitspolitik gefordert.<br />54 Vgl. Eberwein/Reichel, a.a.O., S. 31 ff.; Hans-Günter Brauch, Abrüstung . . . &#130; 8. Nordische Konferenz über Friedens-Forschung, in: DGFK-Informationen 1/1979, S. 35 f.f.; Peace Research in Nordic Countries, in: Finnish Peace Research Association (Hg), Rauhaan Tutkien. Report on the 8th Nordic Conference on Peace Research, Turku o.J. (1979), S. 59ff.<br />55 Vgl. zur Problematik der Offiziersausbildung in diesem Zusammenhang jetzt Mathias Jopp, Militärische Bildungsreform und Demokratie: Idee und Wirklichkeit des Studiums an den Bundeswehrhochschulen, in Friedensanalysen 14, a.a.O. S. 167 f.f.; allgemein zum Problemkreis Militär und Gesellschaft Wilfried v. Bredow, Zeit der Gewöhnung. Bemerkungen über sozialwissenschaftliche Literatur zum Thema &#132;Militär&#148; in der Bundesrepublik, in: Ralf Zoll (Hg), Wie integriert ist die Bundeswehr?, a.a.O., S. 234 ff.</p>
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		<title>Verfassungsschutz statt Rechtsschutz?</title>
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		<pubDate>Mon, 01 Feb 1982 11:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Zur Stellung des Individuums in der &#132;streitbaren Demokratie&#148; aus: vorgänge Nr. 55 (Heft 1/1982), S. 38-46 1. Zur Entstehung des fdGO-&#173;Syn&#173;droms Die veröffentlichten Verfassungsschutzberichte über Gruppenaktivitäten sowie die &#132;Auskünfte&#148; (insbesondere) über Einzelpersonen durch die Verfassungsschutzämter an öffentliche Dienststellen (vor allem in Einstellungsverfahren) aber auch gegenüber interessierten privaten Stellen (&#132;Sicherheitsbereich&#8220;) sind nur dann politisch und rechtlich [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Zur Stellung des Individuums in der &#132;streitbaren Demokratie&#148;</p>
<p>aus: vorgänge Nr. 55 (Heft 1/1982), S. 38-46</p>
<h5 align="justify">1. Zur Entstehung des fdGO-&shy;Syn&shy;droms </h5>
<p>Die veröffentlichten Verfassungsschutzberichte über Gruppenaktivitäten sowie die &#132;Auskünfte&#148; (insbesondere) über Einzelpersonen durch die Verfassungsschutzämter an öffentliche Dienststellen (vor allem in Einstellungsverfahren) aber auch gegenüber interessierten privaten Stellen (&#132;Sicherheitsbereich&#8220;) sind nur dann politisch und rechtlich einzuordnen, wenn man sie in den Kontext des fdGO-Syndroms (fdGO = freiheitlich demokratische Grundordnung) stellt: Sie sind charakterisiert durch eine eigenartige Mischung von &#132;amtlichen&#148;, durch das Ziel einer rechtlichen <i>Entscheidung</i> bestimmten rechtsstaatlichen Verfahrenselementen und politisch meinungsmäßigen Bewertungen, die sich teils einer im emphatischen Sinne <i>öffentlich</i>-rechtlichen Zuordnung (insbesondere durch Geheimhaltung) überhaupt widersetzen oder aber sich der Qualifizierung als öffentlich-<i>rechtlich</i> dadurch entziehen, daß sie sich in der steten Wiederholung eines <i>rechtlich</i> folgenlosen öffentlichen Verdachts erschöpfen.<br />Bürgerlich-liberales Legalitätsdenken war idealtypisch zentriert um die administrative, justizielle oder legislative Rechtsentscheidung über äußerliches <i>Verhalten</i>. Die Relevanz der Ermittlung von Absichten, Zielen, Motiven etc war über die Funktion der Verhaltenskontrolle durch Entscheidung relativ eng begrenzt. Auf das Gesetz bezogen bedeutete das Legalitätsdenken, daß kein Bürger verpflichtet war, ein Gesetz als politisch legitim hinzunehmen, wenn er es nur in seinem <i>Verhalten</i> beachtete. Dem liegt eine Relativität der Legalität als <i>Verfahren </i>zugrunde, die ihre Legitimität für die Zukunft stets infragestellen lassen muß und den Bürger infolgedessen nicht zur Unterwerfung unter ihre jeweiligen Absichten zwingt (vgl. z. B. die Trennung von Gesetz und Gesetzesbegründung etc). In der rechtsstaatlichen Verwaltung wurde die Relativität der Verfahrensrationalität u. a. abgestützt durch die Verselbständigung der je fragmentierten Entscheidungsverfahren gegeneinander. Prinzipiell wurde ein Sachverhalt nur unter dem Aspekt einer <i>besonderen</i> Entscheidung untersucht (vgl. das sogenannte Koppelungsverbot: Daß jemand seine Steuern nicht bezahlt hat, kann prinzipiell nicht einem begründeten Anspruch auf staatliche Leistungen etc entgegengehalten werden). In der Bundesrepublik ist bekanntlich diese hier nur grob skizzierte Relativität des Geltungsanspruchs der Legalität vom Legitimitätsbedarf der als fdGO kanonisierten Grundstruktur des politischen Systems überlagert worden. [1]<br />Diese Entwicklung ist als ein &#132;großer Wandel der Volksstaatlichkeit unseres Staatswesens von einer wertneutralen, geradezu selbstmörderischen Demokratie zu einer wertgebundenen, ihren Gegnern gegenüber wachsamen und militanten Demokratie&#8220; [2] gefeiert worden. Die &#132;Erfahrungen von Weimar&#148; haben danach gelehrt, daß auch unterhalb der Grenze des formal-illegalen Verhaltens Meinungsäußerungen etc, die gegen grundlegende politische Überzeugungen gerichtet sind, verfolgt werden müssen. Der Weimarer Staat habe in seinem &#132;Relativismus&#148; zu große Toleranz gegenüber seinen Feinden von rechts und links gezeigt. [3]</p>
<h5 align="justify">2. Das Konzept der &#132;streit&shy;baren Demokratie&#148;</h5>
<p>Daß &#132;Weimar&#148; kein Argument ist, ist schon vielfach belegt worden und soll in Zusammenhang dieser Untersuchung nicht noch einmal wiederholt werden. (Interessant ist aber, daß auch der NS von Weimar die gleiche Lektion gelernt hat: Insbesondere bei <i>dem</i> Polizeirechtsexperten des NS, W. Best, kann man immer wieder lesen, daß der Weimarer Staat keine ausreichende vorbeugende Abwehr von natürlich linken &#8211; Staatsfeinden gekannt habe.)<br />Hier kommt es nur darauf an, festzuhalten, daß auch die Weimarer Demokratie im Grunde die formal-,,relativistische&#8220; Trennung von Meinung und Verhalten in einem erheblichen Umfang keineswegs blind praktiziert hat, sondern vielfach nur die rechtsradikale Propaganda, auch soweit sie in unverhohlenen Ankündigungen von Gewalt gegen Personen bestand (nach dem Endsieg werden &#132;Köpfe rollen&#148; &#8211; so Hitler in seinem berühmten &#132;Legalitätseid&#148; vor dem Reichsgericht), durchaus (auch im Zusammenhang mit der Aufnahme in den öffentlichen Dienst) als rechtlich unbeachtliche Meinungsaktivität angesehen hat, während umgekehrt kommunistische Propaganda zur unmittelbaren Vorstufe eines hochverräterischen Umsturzversuches stilisiert und damit als rechtlich relevantes <i>Verhalten</i> qualifiziert wurde. Das zynische, augenzwinkernde Spiel mit durchsichtigen &#132;Formalismen&#148; ist schließlich vom Reichsgericht auf die Spitze getrieben worden, als im Ulmer Offiziersprozeß die Legalität der NS-<i>Absichten</i> durch &#132;Beeidigung&#148; einer programmatischen Propagandarede des &#132;Zeugen&#148; Hitler vor Gericht &#132;bewiesen&#148; werden konnte. Daß solche politischen Absichten mangels eines tatsächlichen Substrats nicht Gegenstand eines Zeugeneids sein können, ist schon damals eine juristische Binsenweisheit gewesen. Dieses Beispiel mag hier zunächst als Beleg dafür genügen, daß die &#132;Relativität&#148; des Weimarer Staates jedenfalls in zentralen Entscheidungssituationen von Bürokratien durchaus politisch fungibel &#132;relativiert&#148; worden ist. <br />Das gleiche läßt sich übrigens für die frühe Nachkriegszeit behaupten: Die politischen &#132;Säuberungsaktionen&#148;, mit denen auch solche Angehörige ehemaliger NS-Organisationen aus dem öffentlichen Leben ausgeschaltet werden sollten, die sich nicht individuell strafbar gemacht hatten, wurden gerade von Konservativen (so einem großen Teil der CDU) häufig mit dem Argument bekämpft, man dürfe nicht den Teufel mit Beelzebub austreiben und die von den Nazis mit Füßen getretene Rechtsstaatlichkeit erneut politisch relativieren.<br />Das Entstehen der &#132;militanten Demokratie&#148; war politisch erst möglich, als die KPD und nicht mehr wie zuvor die ehemaligen NS-Organisationen als &#132;Hauptfeind&#148; identifiziert werden konnte. Das Konzept der &#132;militanten Demokratie&#148; beruht auf einer historisch äußerst fragwürdigen Faktenbasis; dies ist umso problematischer, als es sich nicht einfach als eine wissenschaftliche Position neben anderen darstellt, sondern als eine quasi-offizielle Staatsdoktrin fungiert, deren &#132;Richtigkeit&#148; in den verschiedenen Institutionen des Verfassungsschutzes und nicht zuletzt der <i>Ämter</i> für Verfassungsschutz institutionalisiert ist. Und auf genau dieser Grundlage politisch institutionalisierter Wahrheitsansprüche entwickelt sich die Praxis der &#132;militanten Demokratie&#148; durch aktiven Verfassungsschutz. Von Anfang an gibt es diese charakteristische Vermischung von politischer und rechtlicher Wertung: Sie institutionalisiert immer aufs neue den <i>Verdacht</i>, nicht eines rechtswidrigen Verhaltens, sondern einer &#132;illegitimen&#148; Meinungsaktivität, einen Verdacht, der sich gegenüber einem möglichen Entscheidungsverfahren (Partei- oder Vereinigungsverbot) gänzlich verselbständigen kann. Dies ist eine Konsequenz, die in den Parteiverbotsentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (SRP, KPD) selbst schon angelegt ist.</p>
<h5 align="justify">3. Verfas&shy;sungs&shy;schutz als &#132;Gedan&shy;ken&shy;po&shy;li&shy;zei&#148;</h5>
<p>Im SRP-Urteil [4] hatte das BVerfG den verhängnisvollen Satz formuliert, daß mit der verfassungswidrigen Organisation auch die von ihr verfolgten &#132;Ideen selbst&#148; aus dem politischen Prozeß ausgeschaltet werden sollten. Und im KPD-Urteil [5] heißt es zwar noch, &#132;das Bekenntnis zu einer wissenschaftlichen Lehre wird der KPD nicht zum Vorwurf gemacht&#148;. Soweit es um &#132;wissenschaftliche Erkenntnis&#148; gehe, sei die Lehre des Marxismus-Leninismus &#132;nicht Gegenstand dieses Verfahrens&#148;. Andererseits sind für das Parteiverbotsverfahren &#132;maßgebend immer die Ziele, d. h. die Vorstellungsbilder (!) von dem, was die Partei sich in ihrer politischen Wirksamkeit im Staate vorgenommen hat.&#148; Sie sind es, die sich &#132;letztlich im praktischen Handeln niederschlagen sollen&#148;. Das Verdikt über die KPD wird stark von deren &#132;Vorstellungsbildern&#148; bestimmt. Dementsprechend heißt es immer wieder: &#132;die freiheitliche Demokratie lehnt die <i>Auffassung</i> ab, daß . . .&#148;; die &#132;freiheitliche Demokratie ist von der <i>Auffassung</i> durchdrungen, daß . . .&#148;; sie &#132;verwirft es, wenn . . .&#148;; sie &#132;muß sich ihrem Wesen nach zu der <i>Auffassung</i> bekennen, daß . . .&#148;; sie lehnt &#132;bestimmte Begriffsbildungen ab&#148; usw, usw. Die für traditionell liberales Denken fundamentale Unterscheidung zwischen Meinen und Verhalten wird damit auf eine gefährliche Weise durchbrochen. Verfassungswidrig können danach &#132;Vorstellungsbilder&#148;, &#132;Ziele&#148;, &#132;Auffassungen&#148; sein, umgekehrt gibt es Auffassungen, die als solche verfassungsrechtlich legitimiert werden.<br />Auch dies hat in Deutschland durchaus Tradition. Es handelt sich hier nur um eine neue Variante des Schutzes von &#132;Anschauungskomplexen&#148;, die &#132;nach der allgemeinen Überzeugung als lebenswichtige Grundlage des Gemeinschaftslebens angesehen werden&#148; und die im preußischen Polizeirecht noch Bestandteil der &#132;öffentlichen Ordnung&#148; waren [6].<br />Solche unprätentiös illiberale Reverenz vor der Staatsräson entspricht dem hohlen fdGO-Triumphalismus natürlich in keiner Weise. Letzten Endes geht es aber trotz aller demokratischer Rhetorik um eine moderne Umschrift dieser &#132;öffentlichen Ordnung&#148;. Die fdGO-Militanz verleiht dem früher von der liberalen Tradition stets als Gefahrenherd für die Grundrechte apostrophierten Staat eine neue Aura, die den Gegensatz von Freiheit und Eingriff in einem Maße aufzuheben tendiert, daß schließlich gar der Staat als der eigentliche Grundrechtsträger erscheint, der die Freiheit der Bürger gegen die Eingriffe der Verfassungsfeinde in Anspruch nimmt und verteidigt.<br />Davon wird auch die Aufgabe des Verfassungsschutzes maßgeblich bestimmt. In der offiziösen Schrift &#132;Innere Sicherheit&#148; (verantwortlich H. H. Merk, Bundesinnenministerium, 1977) heißt es: Charakteristisch für die Verfassungsfeinde sei der &#132;Kampf unter Täuschung der Bürger&#148; oder die &#132;Unterwanderung und Täuschung gesellschaftlicher Gruppen&#148;. Als weitere gefährliche Strategien der Subversion werden genannt der &#132;Versuch von Unterwanderung des öffentlichen Dienstes durch Extremisten mit Hilfe sogenannter Berufsverbotsgegner (!)&#148; (20), oder die &#132;Beeinflussung der Jugend an Schulen, Universitäten und in Betrieben gegen ihren (!) Staat&#148; (21) durch falsche Informationen &#132;unter Ausnutzung jugendlicher Ideale&#148;. Der Verfassungsschutz muß deshalb dafür sorgen, daß die &#132;Öffentlichkeit früh genug informiert und damit problembewußt&#148; wird (21). Im liberalen Staats- und Gesellschaftsverständnis war die öffentliche Meinungsbildung noch eine ausschließlich gesellschaftliche Funktion, eben der Presse und der Pressefreiheit. Doch je stärker die fdGO von bestimmten <i>Auffassungen</i> &#132;durchdrungen&#148; ist, desto bedeutsamer wird auch die spezifisch staatliche Funktion des Verfassungsschutzes, über täuschende Gegen-Auffassungen zu &#132;informieren&#148;. Dabei kommt es bei den veröffentlichten VS-Berichten weniger auf die mitgeteilten Daten an, die im allgemeinen wenig aufschlußreich sind, als auf die &#132;amtliche&#148; Qualifizierung von Parteien, Gruppen, Individuen, die außerhalb des &#132;Konsenses der Demokraten&#148; gestellt werden. Es ist die öffentliche Verkündung des Verdachts, der Kontakte zu den derart abgestempelten Gruppen als &#132;gefährlich&#148; und damit potentiell überwachungsbedürftig kennzeichnet. Wer sich auf solche Kontakte einläßt, muß damit rechnen, daß er überwacht wird.</p>
<h5 align="justify">4. Datenschutz und Pers&ouml;n&shy;lich&shy;keits&shy;recht</h5>
<p>In der Diskussion um den Datenschutz wird häufig ein &#132;Recht am Persönlichkeitsprofil&#148; gegenüber staatlicher Ausforschung von Daten aus dem privaten Bereich geltend gemacht [7]. Ob und wieweit ein solches Recht angesichts der Realität der sozialstaatlichen Erfassung und Bewertung von ehemals privaten Problemen (Krankheit, Arbeitsunfähigkeit etc) überhaupt noch sinnvoll nach dem Modell des negatorischen Abwehrrechts konstruiert werden kann, muß hier offenbleiben.<br />Wenn man aber die privaten <i>und</i> öffentlichen Wirkungsfelder einer Person insgesamt thematisiert, erscheint es sinnvoller, gegen Ausforschung ein Recht auf Persönlichkeits<i>entfaltung</i> und                  &#8211;<i>entwicklung</i> im emphatischen Sinne zu reklamieren: Ein Staat darf sich nicht anmaßen, die Entfaltung komplexer Verhaltens-, Denk-, Empfindungsweisen, Qualifikationen etc und ihre Entwicklung in der Zeit zu reduzieren auf das Krankheits-, Berufs-, Feind- oder ein sonstiges &#132;wahres&#148; Persönlichkeitsbild eines Menschen. Es ist charakteristisch für einen großen Teil der Datenschutz-Literatur, daß die Kritik an Tendenzen zur Ausforschung des privaten &#132;Persönlichkeitsprofils&#148; durch Datenerhebung vielfach die Sensibilisierung für die Gefahren, die der &#132;öffentlichen Persönlichkeit&#148; drohen, vermissen läßt [8].<br />Durch die Tätigkeiten des Verfassungsschutzes und andere öffentliche Stigmatisierungen wird die komplexe Persönlichkeit festgelegt auf offiziell sanktionierte (Feind)bilder, die durch ihre Unvollständigkeit, Grobheit, Vorurteilsbestimmtheit etc als politische Bedrohung wirken. Gerade darin liegt die besondere Gefahr auch der &#132;Auswertung&#148; von öffentlichen Äußerungen. Es ist nicht so sehr ein Recht auf Selbstdarstellung, das hier gefährdet würde (niemand hat ein Recht darauf, daß andere sich ein &#132;richtiges Bild&#148; von ihm machen), sondern die spezifische, vom Verfassungsschutz ausgehende Gefahr besteht in der Tendenz zu systematisch betriebenen <i>staatlichen</i> Zuschreibungen bzw staatlichen Verstärkungen von fixierten &#132;Vorstellungsbildern&#148;. Es verstößt gegen die Menschenwürde und gegen Persönlichkeitsrechte, wenn von einem Individuum sozusagen ein staatlich authentifiziertes &#132;Persönlichkeitsbild&#148; hergestellt wird und die Offenheit und Differenziertheit von Entwicklungs<i>prozessen</i> durch offizielle Lesarten fixiert wird.</p>
<h5 align="justify">5. Wie man den Rechtsweg zum Holzweg macht</h5>
<p>Eine erhebliche Beschränkung des Rechtsschutzes gegen VS-Überwachung und Registrierung ergibt sich zunächst daraus, daß der individuelle Anspruch auf Auskunft über die bei einer datenspeichernden Stelle aufbewahrten persönlichen Daten (§ 13 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes) nicht gegen die Ämter für Verfassungsschutz geltend gemacht werden kann (§§ 13 Abs. 2 i. V. m.12 Abs. 2 Nr. 1 BDschG). Dies wird damit begründet, daß sonst die Arbeit des VS dadurch unmöglich gemacht werden könnte, daß Informationsquellen oder Arbeitsweise des Verfassungsschutzes (VS) offengelegt würden. Dies ist zumindest dann rechtlich zweifelhaft, wenn der VS offenes Material auswertet. Für diesen Fall können keine rechtlich relevanten Bedenken gegen einen beschränkten Auskunftsanspruch erhoben werden, zumal solche Unterlagen in Berufsverbotsprozessen ohnehin offengelegt werden müssen [9].<br />Symptomatisch für das Verfassungsschutz-Syndrom in der Bundesrepublik und die Wirkungsweise manipulativer Verrechtlichung politischer Diskriminierung und Einschüchterung ist schon die verdrehte Darstellungsform der Rechtsschutzproblematik: Anscheinend geht es darum, daß ein vom Staat im allgemeinen generös gewährter Auskunfts- gleich <i>Leistungs</i>anspruch ausnahmsweise im höheren Interesse der Allgemeinheit zurückgehalten wird. In Wirklichkeit geht es jedoch um etwas ganz anderes: Die staatliche Speicherung jedenfalls von nicht neutralen, also gegen den Bürger verwendbaren Daten, ebenso wie ein Teil der zu ihrer Gewinnung eingesetzten Methoden (Observierung, Fotografieren etc) ist ein Eingriff in Freiheitsrechte (Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs.1, Meinungsfreiheit nach Art. S Abs. l, Vereinigungsfreiheit nach Art. 9 Abs.1). Deshalb ist dafür auch nach herrschender Meinung eine gesetzliche Grundlage erforderlich.<br />Unabhängig von der &#8211; hier bezweifelten &#8211; Frage nach der Rechtmäßigkeit solcher Überwachungs- und Registrierungsverfahren stellt sich aber die Frage des <i>formellen</i> Rechtsschutzes, der nach Art. 19 Abs. 4 GG gegen jede belastende Maßnahme der öffentlichen Gewalt gewährleistet sein muß. Die Beschränkung des &#132;Auskunftsanspruchs&#148; gegen die Verfassungsschutzämter ist nun nichts anderes als eine verfassungswidrige Rechtsschutzverweigerung, da den betroffenen Individuen und Gruppen mangels Information der Rechtsschutz gegen falsche und unzulässig erlangte Daten faktisch abgeschnitten wird. Daß die faktische Ausschließung des formellen Rechtsschutzes durch Informationsverweigerung von Art. 19 Abs. 4 ausgeschlossen wird, ist in der Literatur unstreitig. Rechtsschutzbeschränkungen sind &#8211; nach dem seinerseits problematischen Art. 10 Abs. 2 GG n. F. (i. V. G 10) &#8211; nur für Eingriffe in das Post- und Fernmeldegeheimnis unter den relativ engen Voraussetzungen des G 10 zulässig. Die Verweigerung des Rechtsschutzes gegen andere Maßnahmen des VS durch Informationsverweigerung entbehrt daher einer verfassungsrechtlichen Grundlage.<br />Für diese Konstellation gilt allgemein nichts anderes als das, was Dürig seinerzeit zur Beschränkung des Post- und Fernmeldegeheimnisses durch Art. 10 Abs. 2 n. F. und das G 10 ausgeführt hat: &#132;Da die Pflicht des Staates, dem Bürger Gelegenheit zu geben, sich zur Wehr setzen zu können, aus dem Rechtsstaatsgedanken abgeleitet wird, verletzt eine Bestimmung, die <i>jegliche</i> Benachrichtigung ausschließt, einen jener Grundsätze, an die auch der verfassungsändernde Gesetzgeber gebunden ist &#8230; Die vorhandene Regelung nimmt den Bürger, in dessen Rechte eingegriffen wird, einfach nicht zur Kenntnis; sie macht den Bürger des Grundgesetzes, der doch ,personaler Träger&#8216; der höchsten Werte, nämlich der Freiheit und der Menschenwürde ist &#8230;, zur quantite negligeable. Sie verfährt mit ihm derart, daß er in ein Verfahren überhaupt nicht einbezogen wird.&#8220; Als &#132;indiskutabel&#148; wird auch die damals schon erhobene Einwendung bezeichnet, es sei unbedingt erforderlich, die vorzeitige Warnung des Täters oder Störers zu verhindern, denn: &#132;Eine derartige Argumentation sieht in jedem Bürger, der einmal in die Mühle&#8216; des Abhörungsverfahrens geraten ist, lebenslang einen potentiellen Verfassungsfeind, dem man nur nichts nachweisen kann&#148; [10].</p>
<p><i>6. &#132; Verfassungsschutz&#148; setzt den Rechtsschutz außer Kraft</i></p>
<p>Bei der Regelung über die Sammlung von Daten durch den VS ist allerdings der Verfall rechtsstaatlicher Formen noch weiter fortgeschritten als bei der Abhörregelung nach dem G 10. Hier erfolgt die Außerkraftsetzung des (Verfassungs-)<i>Rechts</i>schutzes durch den &#132;Verfassungsschutz&#148; sogar selbst in der Form eines &#8211; dem Gegenstandsbereich angepaßten -&#132;geheimen Vorbehalts&#8220;: Indem der VS zum Einsatz von &#132;nachrichtendienstlichen Mitteln&#148; ermächtigt wird, wird schlicht vorausgesetzt, daß der VS auch formell &#8211; soweit er es für notwendig hält &#8211; außerhalb der Rechtssphäre agieren darf. Der Ausschluß des Rechtsweges ist dem Gesetzgeber nicht einmal ein offenes (allerdings verfassungswidriges) Wort wert. Er erlaubt sich vielmehr den Zynismus, dem Bürger (offen) vollen Rechtsschutz zu gewähren und zugleich bestimmte Rechtsverletzungen geheimzuhalten.<br />Was der gesetzliche Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über einen Antrag auf Erteilung von Auskunft über gespeicherte Daten wirklich wert ist, hat das Verwaltungsgericht Bremen in seinem Urteil vom 6. 2.1981 in aller Deutlichkeit gesagt, nämlich nichts. Die &#132;Argumentation, wonach die Bekanntgabe gespeicherter Daten die Tätigkeit des VS &#130;ad absurdum&#8216; führen würde, (läßt) erkennen, daß die Beklagte (das Land Bremen-<i>KHL</i>) im Rahmen des ihr zustehenden Ermessens durchaus eine Interessenabwägung getroffen hat&#148;. Die an diesen Bescheid zu stellenden Anforderungen dürfen eben nicht &#132;überspannt&#148; werden, Deshalb soll es auch unbedenklich sein, wenn das Ermessen im Einzelfall ohne nähere Begründung grundsätzlich zu Lasten des Antragstellers ausgeübt wird. &#132;Würde sie nämlich von Fall zu Fall Auskunft erteilen, wäre jede Auskunftsverweigerung schon ein Indiz dafür, daß dem LIV Erkenntnisse vorliegen.&#148; Das heißt im Klartext: Zwar muß das LIV, weil das Ermessen stets gebunden ist, eine Abwägung der kollidierenden Interessen vornehmen. Da aber in <i>jedem</i> Einzelfall die Interessen des VS den Vorrang erhalten müssen, kann der Auskunftsanspruch faktisch nie realisiert werden. Das rechtsstaatliche Institut der Ermessensentscheidung wird &#8211; wie andere Formen der Pseudo-Verrechtlichung des VS &#8211; letztlich nur zum Nachteil oder hier zur Düpierung der Betroffenen eingesetzt: Aus Gründen der Geheimhaltung kann und darf der VS sein Interesse im einzelnen nicht mitteilen: Die Reduzierung des Ermessens &#132;auf Null&#148; ist hier nicht einmal abstrakt denkbar, man kann deshalb eher von einer Ermessenssteigerung bis ins Unendliche sprechen. Wenn man die Begründung des VG Bremen ernst nimmt, <i>darf</i> der VS &#8211; entgegen der Formulierung des Gesetzes &#8211; niemals Auskunft erteilen.<br />Anders ist dies natürlich dann, wenn der VS selbst &#132;Erkenntnisse&#148; zum Zwecke des Kampfes gegen &#132;Verfassungsfeinde&#148; an andere Behörden (bei der Einstellungsüberprüfung) oder an die Öffentlichkeit weitergibt.</p>
<p>Vor allem bei Auskünften über die aus öffentlich zugänglichen Quellen gespeicherten Daten bestehen die von der Bundesregierung und den Gerichten befürchteten &#132;schweren Beeinträchtigungen&#8220; der VS-Arbeit nicht so sehr darin, daß &#132;Träger verfassungsfeindlicher Bestrebungen oder . . . Mitarbeiter fremder Nachrichtendienste&#148; sich über die Observierungsmaßnahmen informieren lassen und sie dadurch konterkarieren könnten. Es ist schließlich allgemein bekannt, daß der VS Zeitungen, Flugblätter, öffentliche Diskussionen etc &#132;auswertet&#148;. Hier geht es vielmehr einzig und allein darum, das <i>Ansehen</i> des VS nicht dadurch zu beeinträchtigen, daß das <i>Ausmaß</i> der Überwachung öffentlich bekannt wird. Dies ist das einzige Interesse, das der VS an der freien Verfügung über öffentlich zugängliche Daten haben kann: Die Verselbständigung des institutionalisierten Staatsschutzes gegenüber dem von den Bürgern zu veranstaltenden demokratischen Meinungs- und Willensbildungsprozeß läßt auch die kritische Öffentlichkeit zur Gefahr für die fdGO werden.<br />Gerade weil jede kritische öffentliche Regung von der &#132;Infiltration und Unterwanderung &#8230; durch Mitglieder verfassungsfeindlicher Gruppierungen&#148; bedroht ist [12], muß das Ausmaß der Observierung durch den VS geheimgehalten werden. Über die Bekanntgabe von Daten zum Zwecke der &#132;politischen Ächtung&#148; soll allein der VS unter strategischen Gesichtspunkten entscheiden. Die Veröffentlichung von Daten gegen den Willen des VS <i>kann</i> aber nur gegen ihn verwendet werden, weil die Bürger vielfach nicht einsehen können, daß jeder (auch der Verfassungsfreund), der in irgendeinem &#8211; natürlich vom VS zu bestimmenden -&#132;Zusammenhang&#8220; mit &#132;verfassungsfeindlichen Bestrebungen&#148; steht, seine Observierung durch den VS hinnehmen muß &#8211; natürlich nicht zuletzt zu seinem eigenen Schutz, wenn &#132;berechtigte Aktivitäten für die Zwecke verfassungsfeindlicher Bestrebungen mißbraucht (zu) werden (drohen)&#148; [13].<br />Konsequenterweise muß der Bürger auch hinnehmen, daß der VS darüber entscheidet, wie seine &#132;berechtigten Aktivitäten&#148; am besten geschützt werden: Ob dies besser durch Veröffentlichung oder durch Geheimhaltung geschieht. Die Tätigkeit des VS würde aber ad absurdum geführt, wenn die für den Schutz der fdGO gewidmeten Daten ihrem eigentlichen Zweck entfremdet und gegen den VS gewendet werden könnten. Dem &#132;Grundsatz der Effektivität&#148; des VS 14 haben die Grundrechte der Bürger zu weichen, oder besser gesagt: sie finden darin erst ihre Erfüllung, weil geringere Effektivität des VS gleichbedeutend wäre mit größerer Gefährdung der fdGO und damit auch der Grundrechte.</p>
<h5 align="justify">7. Verfas&shy;sungs&shy;schutz durch politische &Auml;chtung? &ndash; oder die W&uuml;rde des Menschen&hellip;</h5>
<p>Bekanntlich ist Bernt Engelmann in den vom Bayerischen Staatsminister des Innern herausgegebenen Berichten zur &#132;Politischen Sicherheitslage in Bayern&#148; (unter der Rubrik &#132;A. Linksextreme Aktivitäten und Kampagnen: 1. Orthodoxe Kommunisten, 1.6. Kampagne gegen den CDU/CSU-Kanzlerkandidaten&#148;) &#132;erkannt&#148; worden. Diese Qualifizierung hat das VG München zwar für rechtswidrig erklärt [15], doch bleibt das Urteil in seiner Wirkung &#8211; wie fast die gesamte liberale Rechtsprechung in Staatsschutzsachen &#8211; sehr begrenzt, weil nur im Einzelfall die mangelnde Exaktheit der Klassifizierung gerügt wird : Es dürfe nicht der Eindruck entstehen, daß jemand deshalb zum Verfassungsfeind erklärt werden solle, weil seine politische Meinung auch von Verfassungsfeinden geteilt werde. Zulässig sei dagegen die Einordnung in eine &#132;gesonderte Rubrik . . . etwa unter der Überschrift &#130;Infiltration und Unterwanderung von Organisationen durch Mitglieder verfassungsfeindlicher Gruppierungen&#8217;&#148;.<br />Unter einer solchen oder ähnlichen Überschrift wäre es nach Auffassung des Gerichts durchaus zulässig, auch nicht als Verfassungsfeinde anzusehende Personen namentlich aufzuführen, wenn z. B. deren Bekanntheit &#132;von in der Öffentlichkeit weniger bekannten Mitgliedern verfassungsfeindlicher Organisationen für verfassungswidrige Bestrebungen ausgenützt wird&#148; (698). Damit wird die Berechtigung des VS, alle &#132;Nachrichten . . .&#130; die im Zusammenhang mit der Entwicklung einer verfassungsfeindlichen Partei, Organisation oder Gruppierung stehen&#8230;, zu einem wirklichkeitsgetreuen (!) Bild für die Öffentlichkeit zusammenzufügen&#148;, nicht wesentlich beschränkt.<br />In dem dieses Urteil kommentierenden Aufsatz von Klein/Grabowski kommt überdies deutlich zum Ausdruck, daß die &#132;regierungsamtliche Öffentlichkeitsarbeit . . . als Alternative (milderes Mittel) zur Möglichkeit des Verbots verfassungswidriger Organisationen&#148; zugleich das Arbeitsfeld des VS wesentlich erweitert: Klein/Grabowski wollen nämlich diese &#132;Milderung&#148; der demokratischen &#132;Militanz&#148; dadurch kompensiert wissen, daß &#132;nicht nur über &#130;in sich&#8216; verfassungsfeindliche Aktivitäten, sondern über die gesamte &#130;Entwicklung&#8216; eines als verfassungsfeindlich erkannten Beobachtungsobjekts&#148; (!) berichtet wird: &#132;Wer in den Bannkreis (!) der Agitation verfassungsfeindlicher Bestrebungen gerät und sich ihrer nicht erwehrt, wird mindestens objektiv zu ihrem Förderer.&#148; Zumal diese Förderung sich &#132;vor den Augen der Öffentlichkeit&#148; abspielt, soll in der &#132;Mitteilung von Namen&#148; solcher Personen eine &#132;wesentliche Beeinträchtigung von deren Ehre, Ruf und Privatsphäre nicht gesehen werden&#148; können. Das VG München hat durchaus gesehen, daß die mit den Aufgaben des Verfassungsschutzes &#132;betrauten Behörden&#148; politische Meinungsäußerung dadurch &#132;faktisch unterdrücken&#148; können, daß sie Personen zu Verfassungsfeinden erklären und sie damit &#132;praktisch der allgemeinen politischen Ächtung preisgeben&#148; (698). Dennoch hat es dieser Fähigkeit des VS keine effektiven Grenzen gesetzt, weil die Stilisierung des &#132;Schutzes der öffentlichen gesellschaftlichen Meinungs- und Willensbildung&#148; zur staatlichen Kompetenz im Kontext der politischen Geschichte der Bundesrepublik schon derart selbstverständlich ist, daß das primäre Recht der <i>Bürger</i>, ihre eigene Meinung zu äußern und sich, ohne daß der VS seine amtlichen Warnschilder aufstellt, über die Meinungen anderer zu informieren, in den Hintergrund tritt.<br />So ist es nicht verwunderlich, daß auch Klein/Grabowski (267) davon ausgehen, daß die Frage, inwieweit auch selbst nicht &#132;verfassungsfeindliche&#148; Personen &#132;infolge des auf sie ausgeübten Einflusses zu Trägern verfassungsfeindlicher Bestrebungen werden&#148;, der &#132;Wertung des Verfassungsschutzes&#148; unterliege. Hier gibt es nur eine &#132;Vertretbarkeitskontrolle&#148; durch die Verwaltungsgerichte, zumal &#132;es sich um Fälle des politischen Geltendmachens&#148; der Verfassungsfeindlichkeit handelt. Auch hier zeigt sich wieder die charakteristische Ambivalenz von Meinungs- und Handlungselementen: Der Öffentlichkeit gegenüber wird der Anspruch erhoben, ein &#132;wirklichkeitsgetreues Bild&#148; des Verfassungsfeindes zu zeichnen, doch vor Gericht wird stets das <i>politische</i> Moment der VS-Tätigkeit reklamiert.<br />Aber auch wenn diese Beurteilung vom Gericht in vollem Umfang überprüft werden kann, ändert sich für den Betroffenen dann nichts, wenn das Gericht eben die Aufgaben des VS weit interpretiert. Was soll man schon von einer gerichtlichen Formulierung halten, wonach Personen dann observiert &#8211; und entsprechende Observierungen wohl auch ausgewertet werden können &#8211; &#130; &#132;sofern tatsächliche Anhaltspunkte die Erwartung begründen, daß ihre Beobachtung zu Erkenntnissen für die Aufgaben des VS führt&#148; (so VG Bremen 2 A 294/79 v. 6. 2. 1981, 5.11)?</p>
<p><b>Verweise</b></p>
<p>1  Vgl. Bad.-Württ. VGH 1978, 523ff.<br />2  Ule DVB1 1963, 1<br />3  Verfassungstreue im öffentlichen Dienst. Argumente &#8211; Dokumente, (hg. v. Bad.-Württ. Innenministerium, o. J., S. 6)<br />4  BVerfGE 2,1<br />5  BVerfGE 5,85<br />6  prOVG 89, 238; 241<br />7  Vgl. dazu nur Steinmüller u. a., in: BT-Dr V1/3826<br />8  Vgl. aber W. Schmidt JZ 1974, 243<br />9  Vgl. VGH Kassel NJW 1977, 1844 m. Anm. Scherer NJW 1978, 237<br />10 Vgl. Dürig/Evers, Zur verfassungsändernden Beschränkung von Post-, Telefon- und Fernmeldegeheimnis. Zwei Rechtsgutachten, 1969, S. lbff. <br />11 Erscheint in DuR 4/1981<br />12 Vgl. VG München BayVBI 1980, 696<br />13 Vgl. Klein/Grabowski BayVBI 1981, 265f.<br />14 Vgl. Klein/Grabowski a. a. 0.<br />15 Vgl. BayVBI 1980, 696</p>
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		<title>Hoheitliche Verrufserklärungen?</title>
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		<pubDate>Mon, 01 Feb 1982 11:10:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Verfassungsschutzberichte von Bund und Ländern im Vergleich aus: vorgänge Nr. 55 (Heft 1/1982), S. 46-60 Der frühere Leiter des Hamburger Landesamtes für Verfassungsschutz, Hans Josef Horchem, hat 1979 in der Wochenzeitung &#132;Die Zeit&#148; geschrieben: &#132;Der jährliche Verfassungsschutzbericht des Bundesministers des Innern, ohnehin erst zur Mitte des Folgejahres mühsam redigiert, verwässert immer mehr zu einer Selbstdarstellung [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Verfassungsschutzberichte von Bund und Ländern im Vergleich</p>
<p>aus: vorgänge Nr. 55 (Heft 1/1982), S. 46-60</p>
<p>Der frühere Leiter des Hamburger Landesamtes für Verfassungsschutz, Hans Josef Horchem, hat 1979 in der Wochenzeitung &#132;Die Zeit&#148; geschrieben: &#132;Der jährliche Verfassungsschutzbericht des Bundesministers des Innern, ohnehin erst zur Mitte des Folgejahres mühsam redigiert, verwässert immer mehr zu einer Selbstdarstellung gegenüber der politischen Basis und hat allenfalls noch statistischen Wert. Mit dem Ursprungsbericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz ist er kaum noch zu identifizieren [1]. Der von Horchem erwähnte <i>Ursprungsbericht</i> ist bisher weder ganz noch in Teilen als solcher veröffentlicht worden [2]. Der Verfassungsschutzbericht [3] (VSB) des Bundesministers des Innern ist (laut Vorbemerkung im VSB 1968) das &#132;Ergebnis zeitraubender Analysen verschiedener Bundes- und Länderbehörden . . .&#130; die der gegenseitigen Erörterung und Abstimmung bedürfen&#8220; [4]. Seit Mitte der 70er Jahre legen auch einige Innenminister der Länder Verfassungsschutzberichte vor (Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein; Rheinland-Pfalz hat eigene Berichte sporadisch und in begrenzter Auflage herausgegeben) [5]. Im Bund gibt es außerdem den mehrmals im Jahr erscheinenden Informationsdienst &#132;Innere Sicherheit&#148;, in Bayern monatlich eine für den internen Dienstgebrauch bestimmte &#132;Übersicht über die Entwicklung der innenpolitischen Sicherheitslage in Bayern&#148;, in Niedersachsen eine Zeitschrift &#132;Unsere Sicherheit&#8220; [6].</p>
<p>Die Veröffentlichung der Verfassungsschutzberichte erfolgt nicht durch die Verfassungsschutzämter, sondern unter der politischen Verantwortung des Innenministers. Die politische Verantwortlichkeit des Ministers schließt nicht aus, dass solche Berichte janusköpfig sind: Einerseits bleibt der vorgelegte Bericht ein typisches Behördenprodukt und wird von der Öffentlichkeit, anderen Behörden und Gerichten als das Ergebnis systematischer Nachforschungen und als fachlich qualifizierte Aussage angesehen; andererseits enthalten die veröffentlichten Berichte nicht nur politische Wertungen der verantwortlichen Behörde (bzw. des Ministers), sondern werden als Beitrag zur &#132;politischen&#148; oder &#132;geistigen Auseinandersetzung&#8220; [7] im Rahmen der sogenannten &#132;Extremistenbekämpfung&#148; angesehen. Die Berichte werden veröffentlicht als Beitrag oder Information zur &#132;Auseinandersetzung&#148; (so immer wieder in den Vorworten der Innenminister), teilweise mit der erklärten Absicht, dass Bürger &#132;selbst aktiv&#148; werden (Bad.-Württ. VSB 1979, Vorwort) und schließlich, um dem Bürger zu zeigen, &#132;wo sein guter Wille unter dem Deckmantel unverfänglicher Zielsetzungen missbraucht werden soll&#148; (Hess. VSB 1980, S. 2).</p>
<p>Diese unterschiedlichen politischen Wertungen sollen im folgenden durch den Vergleich verschiedener Berichte nachgewiesen werden. Ein solcher Vergleich liegt bislang nicht vor. Es gibt lediglich Analysen über die Sprache und Entwicklung der vom Bundesminister des Innern herausgegebenen Verfassungsschutzberichte [8]. Der Vergleich der Verfassungsschutzberichte der Länder untereinander und einzelner Länderberichte mit dem des Bundes macht nicht nur deutlich, in welcher Weise unterschiedlich politische Wertungen vorgenommen werden, sondern gibt Aufschlüsse darüber, mit welch unterschiedlichen Methoden die sogenannte Extremistenbekämpfung erfolgt. Da es keine Vorarbeiten gibt, kann der Vergleich nur exemplarisch geführt werden.</p>
<p><b>1. These:</b> <i>Die Veröffentlichung der Verfassungsschutzberichte im Bund und in den Ländern erfolgt innerhalb eines gemeinsamen Rahmens. Zwar werden Akzente unterschiedlich gesetzt; doch kein Verfassungsschutzbericht durchbricht den gemeinsamen Rahmen.</i></p>
<p>Zu diesem Rahmen gehört die Gliederung in Rechts- und Linksextremismus (damit wurde 1975 unter dem Einfluss von Werner Maihofer die Kategorie des Links- und Rechtsradikalismus abgelöst) [9], Spionageabwehr sowie sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Ausländern (in NRW: &#132;Ausländerextremismus&#8220;).</p>
<p>Diese Kategorien wurden Ende 1976 auf einer Innenminister-Konferenz als &#132;Rahmen für die Berichterstattung über extremistische Bestrebungen&#148; festgelegt [10]. Zusätzlich gibt es in einigen Berichten (entsprechend der seit 1973 im Bundesamt für Verfassungsschutz bestehenden Abteilung Terrorismus) einen besonderen Abschnitt &#132;Terrorismus&#148; (Bayern seit Bay. VSB 1977; NRW seit VSB 1977; Bund VSB 1978 u. 1979). Bayern hat nach dem Anschlag am 25. 9. 1980 auf dem Münchner Oktoberfest unter der Überschrift &#132;Gewalt und Terror&#148; auch knapp über Terrorismus mit rechtsextremistischer Motivierung berichtet (Bay. VSB 1980, S. 971). Im Bericht des Bundes 1980 gibt es den neuen Abschnitt &#132;Deutscher linksextremistischer Terrorismus&#148; mit der Anmerkung: &#132;Die Entwicklung des rechtsextremistischen Terrorismus im Jahre 1980 wird wegen des Sachzusammenhangs im Abschnitt &#130;Rechtsextremistische Bestrebungen&#8216; dargestellt.&#148; In Baden-Württemberg und Niedersachsen wird ebenfalls von &#132;links-&#148; und &#132;rechtsextremistischem Terrorismus&#148; gesprochen. Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Hessen berichten über Terrorismus als Unterpunkt &#132;linksextremistischer Bestrebungen&#148;. Daneben gibt es in den meisten Berichten den Unterpunkt Terrorismus oder gewalttätige Auseinandersetzungen bei Ausländern.</p>
<p>Die Berichte beschränken sich nicht immer auf eine zurückhaltende, gleichsam wissenschaftliche Darstellung, wie sie beispielsweise der bedeutende deutsch-amerikanische Politikwissenschaftler Franz L. Neumann im US-Dienst 1946 auf der Grundlage von Geheimdienstunterlagen erstellte [11] . Die Berichte enthalten Wertungen, häufig sogar in der Form von Rechtskategorien (etwa &#132;verfassungsfeindlich&#148;) oder Worte, die zugleich rechtliche Bedeutung haben. Diese Wertungen erfolgen in der Regel in Form apodiktischer Feststellungen. Die Verfasser der Berichte lassen zumindest nicht erkennen, dass die den Wertungen zu Grunde liegenden juristischen Würdigungen ohne Kompetenz zu einer rechtlich relevanten Entscheidung getroffen werden. Es gibt nicht einmal den Ansatz dazu, die Kategorie eines abgestuften Verdachts (man denke an die Kategorie des dringenden oder hinreichenden Tatverdachts) aus dem Bereich staatsanwaltlicher Ermittlungsverfahren zu übernehmen.</p>
<p>Selbst dann, wenn nicht ausdrücklich eine Einordnung unter der Kategorie &#132;verfassungsfeindliche Zielsetzung und Betätigung&#148; vorgenommen wird (wie neuerdings in mehreren Berichten) bleibt die Tatsache der Erwähnung einer Organisation im Verfassungsschutzbericht und zwar im Abschnitt Rechts- oder Linksextremismus. Eine solche Rubrizierung ist deshalb von Gewicht, weil der Bundesminister des Innern in einem seiner Vorworte zum eigentlichen Bericht ausdrücklich betont hat, dass &#132;ausschließlich solche Organisationen als extremistisch gewertet werden, deren politische Ziele gegen den Kernbestand der freiheitlich demokratischen Grundordnung gerichtet sind&#148; (VSB 1977; ähnlich bereits Werner Maihofer im Vorwort VSB 1974). Auf diese Weise wird Definitionsmacht usurpiert; daran ändert auch die Tatsache nichts, dass im Vorwort des Ministers neuerdings beim Bund und in Hessen betont wird, mit der Erwähnung oder Nichterwähnung im Bericht dürfen &#132;Rechtsfolgen nicht verbunden werden&#148; (VSB 1978 u. 1979; Hess. VSB 1979).</p>
<p>Besonders problematisch ist dies bei den Organisationen, die &#8211; punktuell oder grundsätzlich &#8211; bereit sind, mit der als &#132;verfassungsfeindlich&#148; apostrophierten DKP zusammenzuarbeiten oder in deren Vorständen es Mitglieder der DKP gibt. Auf einer Innenminister-Konferenz wurde im Dezember 1976 festgelegt, was unter einer &#132;kommunistisch beeinflussten Organisation&#148; verstanden werden soll. Durch diesen bisher nicht veröffentlichten Beschluss wurde nach Ansicht der Bundesregierung lediglich der &#132;Rahmen für die Berichterstattung über extremistische Bestrebungen&#148; vereinbart; Ziel war es jedoch &#132;nicht, eine einheitliche, wortgleiche Formulierung in den Jahresberichten des Bundes und der Länder zu erreichen&#148; (BT-Drucksache 8/3615, 5. 7). Nach Ansicht der Bundesregierung soll im Verfassungsschutzbericht der ,jeweilige kommunistische Einfluss&#8220; dargestellt werden, eine &#132;undifferenzierte Zuordnung der beeinflussten Organisationen&#148; sei jedoch zu vermeiden (ebda.). Die Beschreibung solcher Organisationen in allen letzten Bundesberichten enthält daher die Einschränkung: &#132;In den meisten der Organisationen sind Teile der Vorstände, nicht aber die Mehrheit der Vorstandsmitglieder Kommunisten. Fast immer sind die Mehrheit der Mitglieder keine Kommunisten. Von diesen demokratisch eingestellten Mitgliedern wird der kommunistische Einfluss entweder nicht erkannt oder aber in Kauf genommen, zum Teil mit dem Ziel, den kommunistischen Einfluss zurück zu drängen.&#148; Was aber haben Organisationen, über die es ausdrücklich hieß, dass sie &#132;nicht verfassungsfeindlich sind, aber mit kommunistischen Teilzielen übereinstimmen&#148; (VSB 1977, S. 90), in einem Verfassungsschutz im Abschnitt &#132;Linksextremistische Bestrebungen&#148; zu suchen? Diesem Dilemma versucht man durch die neue Formulierung zu entgehen: &#132;Diese Organisationen nehmen Einzelforderungen der DKP auf, verfolgen aber auch Ziele, die nicht gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind&#148; (VSB 1978 bis 1980).</p>
<p>Die Bundestagsfraktion der CDU/CSU hält es dagegen für eine &#132;irreführende Formulierung&#148;, wenn in den Bundesberichten den &#132;demokratisch eingestellten Mitgliedern&#148; zugebilligt wird, in solchen Organisationen &#132;ihre Vorstellungen vertreten zu können&#148; (BT-Drucksache 8/32 14, Frage V. 5). So ist auch in den bayerischen Jahresberichten seit 1976 die Definition der &#132;von der DKP beeinflussten Organisationen&#8220; starrer und schablonenhafter: Der kommunistische &#132;Einfluss&#148; drückt sich darin aus, dass Organisationen und Gruppen von ihnen (d.h.: kommunistischen Kern- oder Nebenorganisationen, J. S.) oder auf ihre Initiative hin gegründet wurden, Ziele verfolgen, die sich in Teilbereichen mit typisch kommunistischen Zielsetzungen decken, in ihrer Mitgliedschaft und besonders in wichtigen Führungsfunktionen von Kommunisten unterwandert sind, eng mit Kern- oder Nebenorganisationen zusammenarbeiten&#8220; (Bay. VSB 1976, S. 10, fast identisch Bay. VSB 1980, 5.15). In Rheinland-Pfalz heißt es zusätzlich, Nichtkommunisten obliege es, &#132;die Zusammenarbeit mit Demokraten zu erleichtern&#148; (Rh.-Pf. VSB 1979, S. 20).</p>
<p>In den einzelnen Jahresberichten des Bundes und der Länder schwanken die Angaben über die in diesem Zusammenhang genannten Organisationen. In Hessen ist die Zahl der auf solche Weise rubrizierten Vereinigungen am geringsten, in Bayern am höchsten. Doch solche Unterschiede dürfen nicht überschätzt werden, zumal im Vorwort des Hessischen Ministers des Innern ausdrücklich betont wird: Der Bericht &#132;strebt keine Vollständigkeit an&#148; (Hess. VSB 1979, S. 1).</p>
<p>Der gemeinsame Rahmen der Verfassungsschutzberichte beruht nicht nur auf der durch das &#132;Gesetz über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Fragen des Verfassungsschutzes&#148; festgelegten Verpflichtung zur Zusammenarbeit. Die Einhaltung eines gemeinsamen Rahmens ist zugleich Ausdruck der Tatsache, dass in Fragen des Verfassungsschutzes &#8211; wie im Bereich der &#132;Inneren Sicherheit&#148; generell &#8211; im Rahmen der Innenminister-Konferenz gleichsam eine Allparteienkoalition der jetzt im Bundestag vertretenen Parteien besteht, die allerdings Politiker der CDU und CSU nicht hindert, den Rahmen in ihrem Sinne zu verschieben.</p>
<p><b>2. These: </b><i>Die Unionsparteien versuchen, auf den vom Bundesminister des Innern veröffentlichten Jahresbericht Einfluss zu nehmen. Dies geschieht zum einen durch parlamentarische Anfragen; Grundlage dafür sind Verfassungsschutzberichte und andere Informationen aus einigen Ländern. Zum anderen werden Verfassungsschutzberichte aus Bundesländern, die von der Union regiert werden, als Instrument gehandhabt zur Beeinflussung des Bundesberichtes im Rahmen der &#132;gegenseitigen Erörterung und Abstimmung&#148; des Bundes mit den jeweiligen Landesbehörden.</i></p>
<p>Besonders markant für den Versuch solcher Einflussnahme ist der von der Fraktion der CDU/CSU am 21. 2.1975 als Drucksache im Bundestag eingebrachte (Gegen-),,Bericht über rechts- und linksradikale Bestrebungen in der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1974&#8243; (BT-Drucksache 7/3259). Durch Anfragen provozierte die Opposition Äußerungen der Bundesregierung über die Studentenbewegung (7/3222), die Verfassungsfeindlichkeit der DKP (7/4231), über die Vereinigung Demokratischer Juristen (VDJ) (BT, Sten. Ber. 14. 1. 1976, S. 14587ff), das Russell-Tribunal in der Bundesrepublik (8/1205), das Komitee für Frieden, Abrüstung und Zusammenarbeit (KFZE) (8/1661), die Weltjugendfestspiele (8/1786), kommunistische Gewerkschaftsarbeit (8/3280) und auch eine Äußerung zum Rechtsextremismus (8/2463). Schließlich musste die Bundesregierung speziell auf eine Anfrage über die &#132;Berichterstattung der Bundesregierung über den Verfassungsschutz&#148; antworten (8/3615).</p>
<p>Die These, dass Berichte aus den Ländern gehandhabt werden, um auf den Bundesbericht Einfluss zu nehmen, soll dargelegt werden am Beispiel des &#132;Sozialistischen Büros&#148; (SB). Der Hessische Verfassungsschutzbericht, d. h. des Landes, in dem das SB seinen Sitz hat, erwähnt das SB nicht. Der Niedersächsische Innenminister dagegen hat in seinem vor der Veröffentlichung des Bundesberichtes vorgelegten Bericht dem SB über zwei Seiten gewidmet. Dabei fehlt jeder Bezug auf Aktivitäten des SB im Lande Niedersachsen. Stattdessen wird aus den 1975 veröffentlichten &#132;Thesen des SB&#148; zitiert, ohne zu erwähnen, dass diese Thesen für die Zugehörigkeit zum SB keine Verbindlichkeit haben. Die &#132;Thesen&#148; werden wie ein Parteiprogramm behandelt, Sätze werden aus dem Zusammenhang gerissen. Charakteristisch für die Tendenz ist es, dass unmittelbar an die Ausführungen über die &#132;Thesen&#148; der Satz anschließt: &#132;Teilweise reichen diese Gruppen schließlich auch bis in die terroristische Sympathisantenszene hinein, was z. B. der von einer solchen undogmatischen Gruppe kommende makabere Artikel zur Ermordung des Generalbundesanwalts Buback in den ,Göttinger Nachrichten&#8216; (Zeitung des Allgemeinen Studentenausschusses der Universität Göttingen) zeigt&#148; (N.d.s. VSB 1977, S. 13).</p>
<p>Ähnlich geht der zur gleichen Zeit veröffentlichte Bericht des Landes Bayern vor. Zur Begründung für die Einordnung des SB als &#132;linksextremistisch&#148; genügt der Satz: &#132;Nach seinen Thesen hält es diese (eine ,revolutionäre Umwälzung&#8216;) auf parlamentarischem Wege und unter Ausnutzung des ,bürgerlichen Staatsapparates&#8216; nicht für möglich&#148; (Bay. VSB 1977, S. 62). Zur Aktivität des SB heißt es: &#132;1977 war das Sozialistische Büro eine der treibenden Kräfte bei der Vorbereitung des ,III. Russell-Tribunals zur Situation der Menschenrechte in der BRD&#8216;.&#148; Der einzige Bezug zum Freistaat Bayern wird durch folgenden angehängten Satz hergestellt: &#132;Anhänger des Sozialistischen Büros beteiligten sich außerdem an der Antikernkraftbewegung in Bayern&#148; (ebda.).</p>
<p>Der Bundesbericht 1977 hat nahezu wörtlich diese Formulierung übernommen, ebenso einen Satz aus den im niedersächsischen Bericht zitierten &#132;Thesen&#148;. Zugleich wird jedoch betont, dass sich das SB &#132;als Forum der Diskussion und Propaganda sozial-revolutionärer und Praktiken versteht und sich vorwiegend auf Personen und Gruppen aus der undogmatischen ,Neuen Linken&#8216; stützt&#148; (VSB 1977, S.105). Auf Grund politischer Interventionen wurde in den Verfassungsschutzberichten 1978 und 1979 (S. 107 u. 98) &#8211; bei sonst annähernd gleich bleibendem Text &#8211; hinzugefügt: Das SB &#132;ist durch eine besonders lockere Organisationsform gekennzeichnet. Daher gilt bei dieser Organisation in besonderem Maße, dass aus der Zugehörigkeit keine Rückschlüsse auf die demokratische Einstellung des einzelnen gezogen werden können&#148;.<br />Niedersachsen hat diese einschränkende Anmerkung nicht übernommen. Bayern erst 1981 (Bay. VSB 1980, S. 65). Bayern hält im übrigen an seiner bisherigen Charakterisierung des SB fest und unterstellt dem SB immanent &#132;verfassungsfeindliche Zielsetzung&#148; (Bay. VSB 1978, S. 66;1979, S. 62;1980, S. 6). Zum Nachweis, dass auch eine verfassungsfeindliche Betätigung des SB vorliegt, wird die Beteiligung des SB an einem Protest gegen ein Strafverfahren in Hamburg wegen Herausgabe des &#132;Russell-Buch Nr. 5&#148; (&#132;Nach Schleyer: Sonderkommandos in der BRD&#8220;) zu einem &#132;wesentlichen Schwerpunkt der Aktivitäten des SB&#148; erklärt; zugleich werden Antimilitarismus-Aktivitäten des SB so dargestellt, dass sie als Angriff auf die verfassungsmäßige Ordnung erscheinen (ebda. 1979, S. 62; vgl. N.d.s. VSB 1979, S. 22f;1980, S. 48f;1981, S. 33).</p>
<p>Das Beispiel des SB macht deutlich, dass die Länder Bayern und Niedersachsen in den von ihnen vorgelegten Berichten akzentuierte Wertungen vorgenommen haben, die für die Beurteilung im Bundesbericht nicht ohne Einfluss waren. Allerdings hat auch das Bundesinnenministerium dem SB eine &#132;maßgebliche&#148; Rolle bei der Vorbereitung des Russell-Tribunals in der Bundesrepublik zugesprochen; charakteristisch sowohl für den niedersächsischen wie den bayerischen Bericht ist der mit fragwürdigen Mitteln unternommene Versuch, dem SB &#132;verfassungsfeindliche Zielsetzung&#148; nachzuweisen.</p>
<p><b>3. These: </b><i>Trotz des gemeinsamen Rahmens können Verfassungsschutzberichte politische Funktionen in der parteipolitischen und auch in der innerparteilichen Auseinandersetzung spielen.</i></p>
<p>Diese Funktion wird deutlich, wenn z. B. der niedersächsische Bericht seit 1979 im Parteiorgan der niedersächsischen CDU unter der Überschrift &#132;CDU-Argumentationen zur Politik&#148; nachgedruckt wird. Verfassungsschutzberichte können eine parteipolitische Rolle deshalb spielen, weil die Berichte bestimmte Feindbilder und bewusst unscharfe Kategorien verwenden.</p>
<p>Die Funktion solcher Kategorien in der politischen Auseinandersetzung wird besonders deutlich an Hand der Umschreibung als &#132;prokommunistisch&#148; und am Begriff des &#132;Sympathisanten&#148;. Die Einordnung als Sympathisanten diente in der Auseinandersetzung mit dem Terrorismus auch zur Abrechnung mit all jenen, die ohne Gewalt und Blutvergießen die Gesellschaft verändern wollen. Dieser Begriff wurde in den Verfassungsschutzberichten 1974 bis 1976 verwendet (VSB 1974, S.104; VSB 1975, S.107; VSB 1976, S.126). In den Bundesberichten seit 1977 ist er auf Grund politischer Interventionen, denen sich Bundespräsident Walter Scheel anschloss, verschwunden. In Rheinland-Pfalz hat man sich dadurch nicht beirren lassen. Im Bericht 1979 ist nicht nur die Rede von &#132;terroristischen Sympathisanten&#148; (Rh.-Pf. VSB 1979, S. 48), sondern auch von &#132;DKP-Sympathisanten&#148; (ebda., S. 12) und von Sympathisanten des MSB, des KBW und der KPD (AB) (ebda., S. 53, 27 u. 39); zugleich wird über Terroranschläge von Neonazis gesagt, es fehle (trotz des &#132;Vorbilds der RAF&#148;) allerdings &#132;an Unterstützung und Sympathie durch intellektuelle Kreise&#148; (ebda., S. 63). Diesem Beispiel folgend kehrten Bayern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein in 1981 vorgelegten Berichten zum Begriff des &#132;Sympathisanten&#148; der RAF zurück (Bay. VSB 1980, S. 105; N.d.s. VSB 1980, S. 47; SH VSB 1980, S. 37). Auch im Jahresbericht des Bundes 1980 ist erneut die Rede von &#132;Kommunisten und deren Sympathisanten&#148;. In Niedersachsen wird 1981 auch im Zusammenhang der Demonstrationen gegen das öffentliche Gelöbnis der Bundeswehr das Wort &#132;Sympathisanten&#148; gebraucht; diese hätten für &#132;das zuvor geschätzte Gewaltpotential von ca. 100 bis 150 Personen&#148; einen &#132;Abtauchhintergrund&#148; gebildet (Nds. VSB 1981, S. 39).</p>
<p>Ungerechtfertigt ist es, wenn Jugend- oder Studentenorganisationen der etablierten Parteien ohne zwingend-sachlichen Grund in Berichten erwähnt werden. Die Betroffenen sehen dies in der Regel als gezielte Diskreditierung an.</p>
<p>Im Abschnitt &#132;Linksextremistische Bewegungen&#148; wurden im Verfassungsschutzbericht 1975 beispielsweise unter der Überschrift &#132;SEW-Aktivität gegen die Bundesrepublik Deutschland&#148; die &#132;offiziellen Kontakte&#148; zwischen der FDJ und der Deutschen Jungdemokraten abgehandelt, die &#132;trotz kontroverser Standpunkte&#148; fortgesetzt worden seien. Die Erwähnung (die in den folgenden Berichten nicht mehr erfolgte) ist nicht nur deshalb sachfremd, weil Kontakte führender Parteipolitiker in den Berichten eben so wenig auftauchen wie die Kontakte der Gewerkschaften, sondern weil es keinen Anhaltspunkt dafür gibt, dass es bei diesen Kontakten um Bestrebungen ging, &#132;die eine Aufhebung, Änderung oder Störung der verfassungsmäßigen Ordnung im Bund oder in einem Land oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung von Mitgliedern verfassungsmäßiger Organe des Bundes oder eines Landes zum Ziele haben&#148;.</p>
<p>Vergleichbares gilt für den Unterpunkt: Bemühungen der DKP um &#132;Aktionseinheit&#148; mit Sozialdemokraten. Hier findet man seit dem Verfassungsschutzbericht 1978 den Satz, dass &#132;es zu regional und zeitlich begrenztem Zusammenwirken mit meist jüngeren Sozialdemokraten&#148; kam (VSB 1978, S. 83;1979, S. 72; ähnlich 1980). Der im Bericht 1978 noch hinzugefügte Satz, &#132;Die DKP war jedoch mit den Ergebnissen ihrer Bündnispolitik unzufrieden&#148;, fehlt in den folgenden Jahresberichten des Bundes.</p>
<p>Im Verfassungsschutzbericht 1980 von Schleswig-Holstein wird eine &#132;gemeinsame Liste von Jungsozialisten und basisorientierten Linken&#148; erwähnt, durch die die &#132;Linksextremisten die Chance&#148; erhalten hätten, &#132;die &#130;undogmatische Szene&#8216; Kiels zu beleben&#148; (S. 36). Im bayerischen Verfassungsschutzbericht von 1977 findet man den Satz: &#132;Die Jungsozialisten in der SPD und die Jungdemokraten begrüßten die Abhaltung des &#130;Russell-Tribunals&#8216; &#8220; (S. 68). Da das Russell-Tribunal nicht als eine verfassungsfeindliche Bestrebung angesehen werden kann, dient eine solche Äußerung dazu, die in Bayern in der Opposition stehenden parteipolitischen Gegner zu diskreditieren; in der politischen Auseinandersetzung wird dann auf solche Sätze zurückgegriffen.</p>
<p>Der 1981 vorgelegte Verfassungsschutzbericht Niedersachsen geht noch einen Schritt weiter. In diesem Bericht findet man Äußerungen zur &#132;Arbeitsfähigkeit&#148; studentischer Gremien und einen Kommentar zu einer Wahlbeteiligung von 22 %: &#132;Die Wählerzurückhaltung scheint hier einen schweigenden Protest gegen die alles überdeckende Präsenz kommunistischer Aktivitäten zu signalisieren&#148; (S. 61 u. 62). An anderer Stelle (S. 60) wird kritisiert, &#132;dass sich nicht alle demokratischen Studentengruppen untereinander als koalitionsfähig ansehen&#148;. Noch deutlicher heißt es in der Analyse zur Situation an der Universität Göttingen (S. 61): &#132;Unter gezieltem Ausschluss des RCDS sind hier regelmäßig schwierige Koalitionsbildungen zwischen extremistischen und nicht-extremistischen Gruppierungen vonnöten, um zu Mehrheiten zu gelangen. Für Göttingen gilt in besonderem, dass fast immer durch einen Zusammenschluss aller demokratischer Gruppierungen ein Ausschluss extremistischer Mandatsträger von der Teilnahme an studentischen Selbstverwaltungsorganen möglich wäre.&#148; Der Juso-Hochschulgruppe in Clausthal wird konkret vorgeworfen, nicht mit &#132;demokratischen studentischen Gruppierungen&#148; zu koalieren, sondern mit dem als &#132;extremistisch&#148; eingestuften Sozialistischen Hochschulbund (S. 60). Hier wird nicht nur diskreditiert, hier entscheidet eine Behörde darüber, wer &#132;Demokrat&#148; ist und wer &#132;Extremist&#148;; hier usurpiert eine Behörde die Kompetenz, Noten zu erteilen über Koalitionen, bewertet Wahlverhalten und die Arbeitsfähigkeit der Organe der studentischen Selbstverwaltung.</p>
<p><b>4. These: </b><i>Verfassungsschutzberichte dienen &#8211; zumindest teilweise &#8211; als Instrument, mit dem in der öffentlichen Auseinandersetzung politische Oppositionsbewegungen diskreditiert werden, auch wenn diese sich nicht gegen den Kernbestand der Verfassung richten, sondern lediglich unbequem sind oder eine partielle oder grundsätzliche Veränderung der Gesellschaft nötig halten.</i></p>
<p>Es ist nicht neu, dass die Autoren der Verfassungsschutzberichte die Unterscheidung zwischen dem durch das Kürzel fdGO begrenzten Teil der <i>Verfassungs</i>ordnung und der <i>Gesellschafts</i>ordnung verwischen. Eine &#132;Änderung der Gesellschaftsordnung der BRD&#148; (VSB 1969/70, S. 29), Feindseligkeit gegenüber &#132;unserer gesellschaftlichen Ordnung&#148; (Bad. Württ. VSB 1980, S. 38) und der Versuch, &#132;in politischen Diskussionen und öffentlichen Demonstrationen die Bevölkerung für eine Änderung der Gesellschaftsordnung zu gewinnen&#8220; (VSB 1968, S. 99), ist unzulässig und geht den Verfassungsschutz dann nichts an, wenn nicht erkennbar ist, dass bei einer solchen Umwälzung der Kernbestand der Verfassung angetastet werden soll. Zulässig (und damit für den Verfassungsschutz belanglos) ist es und muss es ein, wenn &#132;Gruppierungen offenbar aus diesem Staat und dieser Gesellschaft &#130;aussteigen&#8216; &#8220; wollen, wenn Bürger versuchen, &#132;sich Freiräume zu schaffen, in denen sie innerhalb ihrer Subkultur unbehelligt und autonom ihren eigenen Lebensstil pflegen können&#148; (N.d.s. VSB 1981, S. 35). Selbst wenn man in Hausbesetzungen und in der &#132;Republik Freies Wendland . . . offenbar einen Ausdruck dieses allgemeinen Bedürfnisses nach eigenmächtig geschaffenen &#130;Freiräumen&#8216; &#8220; sieht (ebda.), gehört die Beobachtung solcher Aktivitäten nicht zu den Aufgaben des Verfassungsschutzes sofern nicht Gewaltanwendung zu befürchten ist, die zu einer &#132;Störung der verfassungsmäßigen Ordnung des Bundes oder eines Landes&#148; führt.</p>
<p>Die Beobachtung der Anti-Atom-Bewegung gehört an sich nicht zu den Aufgaben des Verfassungsschutzes. Doch bereits in den Verfassungsschutzberichten 1977 des Bundes und einiger Länder findet man eine <i>Unterwanderungshypothese</i>: &#132;Linksextremisten aller Schattierungen waren . . . bestrebt, die Bewegung gegen die Kernkraftwerke für ihre revolutionären Ziele auszunutzen.&#148; Zugleich war die Rede von einer &#132;Unterwanderung von Bürgerinitiativen&#148; (VSB 1977, S107; VSB 1978, 5.109; SH VSB 1977, S. 24; Nds. VSB 1977, 5.12; Bay. VSB 1977, S. 64). In Schleswig-Holstein sprach man vom &#132;Missbrauch der &#130;Anti-Kernkraft-Bewegung&#8216; &#8220; (SH VSB 1977, S. 24), in Niedersachsen von einem Umfunktionieren von Bürgerinitiativen &#132;im Sinne verfassungsfeindlicher Zielsetzung&#148; (Nds. VSB 1978, S. 21). Heute wird mit zwei Ausnahmen von einer &#132;Ausnützung der Anti-Kernkraft-Bewegung&#148; oder über &#132;Linksextremistische Einmischungsversuche in die Auseinandersetzung um Kernkraftanlagen&#148; gesprochen (Nds. VSB 1981, S. 53ff; VSB 1979, 5.100 u.1980). Weder in den hessischen noch in den nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzberichten von 1977 bis 1980 findet man eine solche Unterwanderungs- oder Ausnutzungshypothese.</p>
<p>In einigen Verfassungsschutzberichten gibt es <i>übersteigerte Darstellungen</i> oder <i>Prognosen</i>, die eine bestimmte Erwartungshaltung schaffen. So heißt es in dem 1977 in Niedersachsen vorgelegten Bericht, &#132;die &#130;Entscheidungsschlacht&#8216; gegen Kernenergieversorgung&#148; solle in Niedersachsen geschlagen werden (S. 261). Ein Jahr später wird Gorleben genannt als &#132;,Entscheidungsschlacht&#8216; gegen den Bau von Kernenergie&#148; (S. 22). Im niedersächsischen Bericht 1980/81 wird dann Brokdorf stilisiert zum &#132;Symbol der Anti-AKW-Bewegung&#148; (S. 55). Solche Überbewertung, auch wenn sie sich auf Äußerungen stützen lassen, hat unmittelbar Bedeutung für Entscheidungen und das Verhalten von Politikern.</p>
<p><b>5. These: </b><i>Verfassungsschutzberichte in einigen Bundesländern tragen nicht nur nicht zu einer Scheidung von &#132;Gewaltfreien und Gewalttätigen&#148; (Nds. VSB 1979, S.18) bei, sondern verwischen vielmehr eine solche Grenzziehung und beeinflussen damit in gefährlicher Weise Polizeieinsätze in diesen Ländern und das Verhalten einzelner Polizisten.</i></p>
<p>Im Verfassungsschutzbericht Schleswig-Holstein 1979 heißt es: &#132;Es erweist sich . . . zunehmend als schwierig, linksextremistische Militanz von terroristischen Bestrebungen abzugrenzen&#148;; &#132;militante Kreise der Kernkraftgegner&#148; machten sich das &#132;Konzept der &#130;Revolutionären Zellen&#8216; zunutze&#148;, allerdings &#132;ohne jedoch erkennbar deren &#130;revolutionäre Gesamtstrategie&#8216; zu übernehmen&#8220; (S. 33ff). In Niedersachsen hieß es schon 1977 und 1978 über die &#132;undogmatische Neue Linke und Spontaneisten&#148;, daß die &#132;Grenzen zum Terrorismus fließend sind&#148; (Nds. VSB 1977, 5.13 u.1978, 5.19); den &#132;Undogmatischen Gruppen&#148; wird die an eine wand gesprühte Drohparole (&#132;Ponto, Buback und Schleyer, der nächste ist ein Bayer&#8220;) zugerechnet, obwohl ausdrücklich festgestellt werden muss: &#132;Auch in diesen Fällen konnten die Täter nicht ermittelt werden&#148; (VSB 1981, S. 44). In Baden-Württemberg heißt es: &#132;Das Spektrum der undogmatischen ,Neuen Linken&#8216; könne die eigentliche Nahtstelle zu den terroristischen ,Revolutionären Zellen&#8216; werden&#148; (VSB 1980, S. 33; ähnlich auch schon Bad.-Württ. VSB 1979, S. 28). In Schleswig-Holstein wird über das Jahr 1980 berichtet, in &#132;Kreisen gewaltablehnender Kernkraftgegner&#148; sei &#132;eine gewisse Bereitschaft erkennbar, gewalttätige ,Widerstandsformen&#8216; zu ..tolerieren, um eine Spaltung der ,Bewegung&#8216; zu vermeiden&#148; (SH VSB 1980, S. 36). Ähnlich heißt es im niedersächsischen Bericht des Jahres 1979 (5.18), dass &#132;die Gewaltfreien es tolerieren, wenn Gewalttätige aus der Mitte der Demonstration Sabotageakte u. ä. begingen&#148; (vgl. auch Nds. VSB 1980, S. 55). Es ist nicht zufällig, dass in diesem Zusammenhang der Begriff des &#132;Sympathisanten&#148; erneut verwendet wird und die Redewendung von einem &#132;Abtauchhintergrund&#148; für ein &#132;Gewaltpotential&#148; aufkommt (Nds. VSB 1981, S. 39).</p>
<p>Im Unterschied zu Schleswig-Holstein und Niedersachsen gibt es weder im hessischen noch im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzbericht keine wie auch immer umschriebene Behandlung der Anti-Atombewegung. Anschläge gegen eine Nuklearfirma, eine Uran-Gesellschaft und einen Bauwagen, zu denen sich eine &#132;Grüne Zelle&#148;, &#132;AKW-Gegner&#148; und eine &#132;Revolutionäre Zelle&#148; bekannten, werden dort erwähnt, wo diese hingehören: zur Darstellung der &#132;Revolutionären Zellen&#148; (Hess. VSB 1979, S. 311). Bei einer nahezu identischen Einschätzung &#132;Autonomer Gruppen&#148; in beiden Berichten ist in Schleswig-Holstein (VSB 1980, S. 38) von einer &#132;weitgehenden programmatischen Übereinstimmung zwischen ,Revolutionären Zellen&#8216; und einigen Gruppen der ,Undogmatischen Neuen Linken&#148;&#8216; die Rede, während es im hessischen Verfassungs-schutzbericht (1980, S. 39) heißt: &#132;Die Absicht, Personen aus dem Bereich der undogmatischen Neuen Linken dafür zu gewinnen, die Forderungen der RAF zu unterstützen, führte nur in Einzelfällen zum Erfolg.&#148;</p>
<p><b>6. These:</b> <i>In den Verfassungsschutzberichten einiger Bundesländer werden Gruppen nicht auf der Grundlage eines konkreten politischen Verhaltens dargestellt, sondern als &#132;staatszerstörende&#148; Gesinnungstäter.</i></p>
<p>Berichte von Geheimdiensten werden von jeher dadurch bestimmt, dass sie von geronnenen Formen ausgehen, d. h. von dem einmal erfassten Netz von Beziehungen, von programmatischen Äußerungen und anderen in dieser oder jener Form fixierten Sätzen. Das macht Geheimdienste häufig unfähig, dynamische Prozesse in Organisationen zu erfassen und jemandem die Bildung seiner Persönlichkeit auch über einen Umweg der sogenannten Verfassungsfeindlichkeit zuzubilligen. Diese spezifische Verdinglichung des Denkens im Geheimdienstbereich gilt auch für den Einzelfall, d. h. für Personen und macht dann das Objekt der steten Beobachtung in den Vorstellungen des Observierenden zu einem <i>Täter</i>, der sonst würde man ihn doch nicht beobachten &#8211; auch eine <i>Tat</i> begehen müsse.</p>
<p>Auf solche Weise werden in Schleswig-Holstein observierte &#132;undogmatische Gruppen&#148; der sogenannten &#132;Neuen Linken&#148; zu Tätern, die nichts anderes wollen als &#132;Widerstand gegen den Staat&#8220;, &#132;Auseinandersetzung mit dem Staat&#148;, &#132;Front&#148; machen &#132;gegen den Staat&#148; (SH VSB 1980, S. 34f). Auch in Bayern wird mit dem unpräzisen Begriff &#132;die Gruppen der Neuen Linken&#148; gearbeitet; ohne jeden Beleg wird über sie behauptet: &#132;Erkennbar ging es ihnen nur vordergründig um die Verhinderung möglicher Gefahren&#148; der Atomkraftwerke. &#132;Ihr Ziel war vielmehr die Schwächung der Demokratie und des Rechtsstaates und die Schaffung einer vorrevolutionären Situation&#148; (Bay. VSB 1979, S. 63). &#132;Jede offene Auseinandersetzung mit den Sicherheitsorganen&#148;, heißt es in einem anderen Bericht über diese Gruppen, betrachten sie als einen Sieg in diesem Kampf&#8220; (Bay. VSB 1978, S. 68). Auch in Niedersachsen meint man zu wissen, extremistische Gruppen versuchten, die &#132;Tagesforderungen breiter Bevölkerungsschichten&#148; ihren &#132;eigenen staatszerstörenden Absichten dienlich zu machen&#148; (Nds. VSB 1977, S. 21 u.15). Das sind Schritte dazu, neben dem &#132;Verfassungsfeind&#148; den Begriff des &#132;Staatsfeindes&#148; zu setzen. Im Bundesbericht 1980 wird immerhin deutlich gemacht, daß nur &#132;manche Gruppen&#148; den &#132;Koloß Staat . . . mit &#130;dezentralen Aktionen&#8216;, mit Phantasie und Flexibilität&#148; anzugreifen suchen und dass &#132;manche . . . Hausbesetzungen als Teil solcher Widerstandsformen&#148; verstehen würden. Hinzugefügt wird hier der Satz: &#132;Nahezu alle Gruppen sahen sich als Teil einer über die Grenzen der Bundesrepublik hinweg . . . reichenden Protestbewegung, die ihren Anspruch, nach eigenen Vorstellungen zu leben, verteidigen und sich gegen die sie bedrohende staatliche Gewalt wehren müsse&#148;.</p>
<p>Auch in Hessen spricht man davon, dass der Kampf gegen &#132;soziale Notlagen wie Wohnungsprobleme&#148; ein &#132;Vorwand&#148; sei für &#132;Ausschreitungen&#148; (Hess. VSB 1980, S. 40). Doch in Hessen wird keine Staatsmetaphysik bemüht; die &#132;Schwarzen Blöcke&#148; werden nicht zum Staatsfeind stilisiert. Sehr viel konkreter (und wohl der Sache näher) heißt es: Die &#132;Schwarzen Blöcke &#8230; suchten bewusst die Auseinandersetzung mit der Polizei&#148;. Gefragt wird &#8211; unter Rückgriff auf Äußerungen eines Betroffenen &#8211; nach der Motivation: &#132;Nicht der &#130;Kampf gegen Wohnraumzerstörung&#8216;, gegen &#130;Bullenterror&#8216; sei entscheidend; ein &#130;Erfolg&#8216; bestimme sich wesentlich nach dem, &#130;was sich unter uns während einer Aktion bewegt und verändert, was für ein Gefühl sich währenddessen unter uns herstellt&#148;&#8216; (ebda., S. 36).</p>
<p>Hier werden Unterschiede erkennbar, die ihren Niederschlag finden können im konkreten Verhalten von Politikern und der Polizei.</p>
<p><b>7. These: </b><i>Einige Verfassungsschutzberichte rubrizieren nicht nur Parteien, Organisationen und Gruppierungen unter bestimmte Kategorien, sondern stellen in extensiver &#132;Extremistenbekämpfung&#148; sogar einzelne Bürger, die von keinem Gericht für schuldig befunden worden sind, durch hoheitliche Verrufserklärungen gleichsam an den Pranger.</i></p>
<p>Die Verfassungsschutzämter haben &#8211; außer im Rahmen von Sicherheitsüberprüfungen und Spionageabwehr &#8211; lediglich die Kompetenz &#132;Bestrebungen&#148; zu beobachten, die gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung etc. gerichtet sind. Bei der Beobachtung verfassungswidriger Bestrebungen können nebenher personenbezogene Informationen anfallen; doch weder die Verfassungsschutzgesetze noch andere Gesetze ermächtigen dazu, dass solche Informationen zum Nachteil der Betroffenen veröffentlicht werden. Solche ohne gerichtliche Feststellung veröffentlichten Informationen sind der Sache nach ein Schritt in Richtung zur Einführung der Reichsacht &#8211; weit außerhalb jeder Legalität.</p>
<p>Konrad Adenauer kann für sich in Anspruch nehmen, in der Bundesrepublik als erster Politik mit hoheitlichen Verrufserklärungen gegen einzelne Personen betrieben zu haben. Auf Grund von Informationen aus dem Geheimbereich behauptete er im Bundestagswahlkampf 1953, der Gelsenkirchener Gewerkschaftsfunktionär Scharlay und der Solinger SPD-Vorsitzende Schroth hätten aus Ost-Berlin je 10.000 DM Wahlkampfgelder erhalten. Nach der Wahl musste er im Februar 1954 diese Behauptung &#132;mit dem Ausdruck des Bedauerns&#148; zurücknehmen (12) Einen Schritt weiter in die Richtung hoheitlicher Verrufserklärungen gegenüber einzelnen Personen ging man, als im Verfassungsschutzbericht 1968 (S. 881) einzelne SDS-Mitglieder namentlich mit Zitaten erwähnt wurden zum Nachweis dafür, daß der SDS &#132;verfassungsfeindliche Ziele&#148; vertritt, und als die &#132;Professoren Flechtheim, Heydom und Bartsch&#148; und der &#132;Kommunist Willi Höhn&#148; als Mitglieder eines Solidaritätskommitees &#132;Demokratie in Spanien&#148; genannt wurden (ebda., S. 103). In vergleichbarer Weise wie die Mitglieder des Solidaritäts-. kommitees wurden im Verfassungsschutzbericht 1973 &#132;acht Rechtsanwälte, die Mitglieder der RAF verteidigen oder mit ihnen in Verbindung stehen&#148; (!) angeprangert, weil diese &#132;vor dem Bundesgerichtshof mit einem Hungerstreik gegen &#130;Isolationsfolter&#8216; demonstrierten&#148; (S. 93). Diese Anwälte, gegen die allenfalls der Verdacht bestand, gegen Strafgesetze verstoßen zu haben (die Ermittlungsverfahren mussten eingestellt werden), hatten keine verfassungswidrige Bestrebung. Dennoch wurden sie, ebenso wie andere Anwälte in den folgenden Berichten, an den Pranger gestellt.</p>
<p>In ähnlicher Weise wurde in dem von der Fraktion der CDU/CSU in Deutschen Bundestag am 21. 2.1975 eingebrachten (Gegen-),,Bericht über rechts- und linksradikale Bestrebungen in der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1974&#8243; (BF-Drucksache, 7/3259) Funktionäre der DKP mit Namen und Funktionen aufgelistet, weil es ihnen gelungen sei, &#132;in DGB-Funktionen einzudringen&#148; (S. 13); zwei unbescholtene Professoren aus Paderborn und Münster, die Mitherausgeber einer Zeitschrift wurden, werden zu &#132;linken Sympathisanten&#148; gestempelt (S. 22). Während die Verfassungsschutzberichte des Bundes &#8211; möglicherweise im Zusammenhang mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Frage der Werturteile in Verfassungsschutzberichten &#8211; seit einigen Jahren derartige individuelle Anprangerungen vermieden, findet man in den Verfassungs-schutzberichten der Länder Bayern und Niedersachsen noch heute entsprechende Verrufserklärungen. In Bayern wurde beispielsweise im Zusammenhang der Darstellung des &#132;Anti-Strauß-Kommitees&#148; ein Bürger namentlich genannt, in dessen Verlags-und Wohnräumen &#132;Schriften mit beleidigendem Inhalt gefunden worden seien&#148; (Bay. VSB 1978, S. 64). In Niedersachsen hielt man es sogar für geboten, zwei Rechtsanwälte mit vollem Namen als Angehörige einer bestimmten Organisation anzuprangern und dabei eine rufschädigende Anmerkung über die Art der Praxis einzuflechten (in der mit &#132;VS &#8211; Nur für den Dienstgebrauch&#148; gekennzeichneten und &#132;nur zur persönlichen Unterrichtung des Empfängers&#148; bestimmten Broschüre &#132;Verfassungsschutz in Niedersachsen 1975&#148;, S. 60); zwei Pastoren mussten es sich gefallen lassen, namentlich genannt zu werden, weil deren Teilnahme an einer Demonstration gegen Fahrpreiserhöhung von der DKP als &#132;Höhepunkt&#148; der &#132;Aktion Roter Punkt&#148; bezeichnet worden war (ebda., S. 58); einem Hannoveraner Professor wurde nach rechtskräftigem Abschluss einer Strafsache und eines Disziplinarverfahrens auf solche Weise noch ein hoheitlicher Verruf dadurch zuteil, dass ein Bericht über eine Rede des Hochschullehrers auf einer AStA-Veranstaltung parallel gesetzt wurde zur Bewertung des Falles durch einen &#132;der KPD nahe stehenden Sprecher&#148;, der sagte, &#132;dass die Bourgeoisie die marxistische Intelligenz Mund tot zu machen versuche&#148; (ebda., S. 15).</p>
<p>In einer der Monatsübersichten des Bayerischen Staatsmnisteriums des Innern über die politische Sicherheitslage in Bayern wurde der Schriftsteller Bemt Engelmann, der sich in besonderer Weise gegen den Kanzlerkandidaten Franz Josef Strauß engagierte, verunglimpft. Das sind nur Einzelfälle. Doch jeder Fall wiegt für den Betroffenen schwer.</p>
<p>Auch Institutionen, die keinerlei Anlass geben, als eine &#132;Bestrebung&#148; bezeichnet zu werden, die der Verfassungsschutz in seine Berichterstattung aufnehmen darf, werden dennoch an den Pranger gestellt. So wurde in Rheinland-Pfalz einer Evangelischen Studentengemeinde im Verfassungsschutzbericht vorgeworfen, &#132;eines der wesentlichen Versammlungs- und Veranstaltungszentren der linksextremen Szene geworden&#148; zu sein (Rh.-Pf. VSB 1979, S. 52). Es wurde auch beanstandet, dass die &#132;Betreiber&#148; des illegalen Radio Freies Wendland &#132;sogar Gelegenheit hatten, sich einer breiten Öffentlichkeit in einer Fernsehsendung&#148; vorzustellen, die dann mit Namen und Zeitangabe genannt wird (Nds. VSB 1981, S. 54). In Hannover wurde ein Unabhängiges Jugendzentrum durch die Behauptung in den Jahresbericht gebracht, &#132;Spuren von Tätern&#148; einer Plünderung führten in das Jugendzentrum (ebda., S. 40). Das alles geschieht, ohne dass ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, die Gegendarstellung des Jugendzentrums in der Presse wird schlicht unterschlagen.</p>
<p>Die Verfassungsschutzbehörden dürfen auf Grund der geltenden Gesetze und auf Grund spezifischer Erfahrungen aus gutem Grund keine Exekutivgewalt ausüben. Sie haben dies meines Erachtens außerhalb der Legalität &#8211; durch Verrufserklärungen gegen Personen (oder verantwortliche Personen in nicht extremistischen Einrichtungen) auszugleichen versucht. Demgegenüber ist daran festzuhalten, dass &#8211; wie es im Jahresbericht des Bundes heißt &#8211; der Begriff der &#132;verfassungsfeindlichen Zielsetzung&#148; sich nicht auf Personen bezieht (VSB 1979, S. 5). Bundesinnenminister Gerhart Baum hat ferner betont, Berichte dürften &#132;Personen und Einrichtungen&#148; nicht &#132;dem unberechtigten Verdacht aussetzen, sie würden extremistische Bestrebungen unterstützen&#148; (Handelsblatt, 17. 7. 1981, S. 20). Bloßer <i>Verdacht </i>darf nach dem Verfassungsprinzip der Gewaltentrennung jedoch in keinem Fall dazu führen, dass die Exekutive sich zum Zensor für Verhalten macht und das allein zulässige Strafverfahren oder ein Verfahren nach Art. 18 Grundgesetz zur Verwirkung der Grundrechte durch spezifische hoheitliche Verrufserklärungen unterläuft.</p>
<p><b>8. These:</b> <i>In einigen Verfassungsschutzberichten wird versucht, eine öffentliche Diskussion über die Tätigkeit der Verfassungsschutzämter dadurch zu unterbinden, dass eine solche als &#132; Verunglimpfung&#148; oder als &#132;unsachlich » abgestempelt wird, oder als Versuch von politischen Extremisten, die Öffentlichkeit zu beeinflussen.</i></p>
<p>In Niedersachsen heißt es, an der Kritik am Verfassungsschutz haben &#132;politische Extremisten einen nicht unerheblichen Anteil&#148;; den &#132;verbesserten Propagandamethoden politischer Extremisten, . . . die Öffentlichkeit in ihrem Sinne zu beeinflussen&#148;, müsse daher &#132;stärker Rechnung getragen&#148; werden (Verfassungsschutz in Niedersachsen 1975, S. 103). In Bayern wird offen die &#132;Bereitschaft&#148; kritisiert, &#132;unsachliche Kritik am Verfassungsschutz ungeprüft zu übernehmen&#148;; das erschwere dem Verfassungsschutz nicht nur die Arbeit, &#132;sondern stellt das Prinzip der wehrhaften Demokratie in Frage&#148; (Bay, VSB 1976, S. 69). In Schleswig-Holstein wird nicht unterschieden zwischen einer Kritik an Grenzüberschreitungen der Verfassungsschutzämter und den &#132;Versuchen, das verfassungsmäßige Schutzsystem aus zu höhlen oder zu verunglimpfen&#148;, &#132;unsere Verfassungsschutzbehörden in Frage zu stellen oder in ihrer Arbeit zu beeinträchtigen&#148; (SH VSB 1978, 5.1;1980, S.1). In Hamburg ging der inzwischen abgelöste Behördenleiter des Hamburger Landesamtes für Verfassungsschutz Hans Josef Horchem noch einen Schritt weiter: Unter Hinweis auf &#132;Sachkenner&#148; sprach er von einer &#132;vom KGB beeinflußten Kampagne&#148; und warf einer &#132;qualifizierten Minderheit der Medien&#148; vor, sich &#132;geradezu auf den Verfassungsschutz eingeschossen&#148; zu haben. Kritik am Verfassungsschutz ist für ihn nicht ungerechtfertigt, sondern &#132;unberechtigt&#148;! (Die Zeit, 26. 10. 1979, S. 3).</p>
<p>Gegenüber solchem Bemühen, die Tätigkeit der Verfassungsschutzbehörden für sakrosankt zu erklären, ist es immerhin ein Gegengewicht, wenn Bundeskanzler Helmut Schmidt sagt, es sei &#132;nicht unzulässig, wenn über den Verfassungsschutz öffentlich debattiert wird&#148; (Innere Sicherheit, Nr. 51, S. 2), oder wenn der hessische Innenminister Ekkehard Gries schreibt: &#132;Der Verfassungsschutz kann und will von sachlicher Kritik nicht ausgespart werden. Es sollte aber berücksichtigt werden, dass die Verfassungs-schutzbehörden und ihre Mitarbeiter sich nicht im gleichen Maße wie andere Behörden gegen ungerechtfertigte Angriffe wehren können&#148; (Hess. VSB 1979, S. 2). Unberücksichtigt bleibt dabei allerdings die Tatsache, dass Verfassungsschutzbehörden (das wissen wir aus einigen Dossiers, die aus diesen Ämtern kommen) Wege gefunden haben, Kritik durch hoheitliche Verrufserklärungen &#8211; die zur Existenzgefährdung führen können &#8211; auf ihre Weise &#132;auszugleichen&#148;. Da kann dann selbst die Beteiligung an Aktio-nen, die von Sozialdemokraten oder Gewerkschaftern organisiert worden sind (man denke beispielsweise an die Unterstützung des &#132;Kuratoriums &#130;Notstand der Demokratie&#8220;&#8218;, die Wolf-Dieter Narr angelastet worden ist), ein Mosaikstein sein zu einem im Exekutivbereich rechtlich relevanten hoheitlichen Verruf.</p>
<p><i>Schlußfolgerungen</i></p>
<p>Die von Hans Josef Horchem vertretene Ansicht, die Bundesverfassungsschutzberichte seien zu &#132;mühsam redigiert&#148;, hält einer Überprüfung nicht stand. Vorzuwerfen ist dem Verfassungsschutzbericht des Bundes vielmehr, dass Ansätze zur Veränderung im Netz der Politikverflechtung zwischen Bund und Ländern und angesichts des politischen Drucks von CDU/CSU stecken geblieben sind. Dennoch unterscheidet sich der vom Bundesminister des Innern herausgegebene Verfassungsschutzbericht heute von den Berichten der CSU- bzw. CDU-regierten Länder Bayern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein (für Baden-Württemberg gilt dies nur mit Einschränkungen), weil dieser Bericht vergleichsweise sorgfältiger redigiert ist und in den letzten Jahren wenigstens einen Teil der problematischen Kategorien preisgegeben hat, die die Verfassungsschutzbehörden in der Ära des Kalten Krieges und in der Zeit der Auseinandersetzung mit dem Terrorismus entwickelt haben. Dennoch bleibt der Bundesbericht innerhalb des gemeinsamen Rahmens, der zwischen Bund und Ländern für die Verfassungsschutzberichte vereinbart worden ist.</p>
<p>Die von den Innenministern der Länder Bayern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein herausgegebenen Berichte dagegen werden zunehmend zu einem parteipolitischen Instrument, um ein alternatives Konzept über die Bekämpfung des Extremismus darzustellen, das letztlich zu solchen Reaktionen wie zur spektakulären Nürnberger Festnahme von 141 Anwesenden in einem Jugendzentrum führen mußte. Die Berichte der Länder Hessen und Nordrhein-Westfalen können von der Struktur her kein wirksames Gegengewicht gegenüber diesem Vorstoß einiger CDU- bzw. CSU-regierten Länder sein.</p>
<p>Die Verfassungsschutzberichte zeigen sehr anschaulich, in welcher Weise Behörden, die ursprünglich nichts anderes sein sollten als Informationsstellen zur Beratung der Innenninister bei Verboten oder Verbotsanträgen gegen verfassungswidrige Organi-sationen (Art. 9 Abs. 2 u. ,Art. 21 Abs. 2 GG) sowie bei Verfahren mit dem Ziel der Verwirkung von Grundrechten (Art. 19 GG)13 sich zu einem Staat im Staate verselbständigt haben.</p>
<p>Angesichts dieser Entwicklung ist es entweder geboten, die Verbreitung von Verfassungsschutzberichten außerhalb des Bereichs der Innenministerien zu unterbinden oder restlos jeden Anschein einer rechtlichen Würdigung aus den Berichten herauszunehmen und jede Form hoheitlicher Verrufserklärung zu beseitigen. Dennoch bleiben die Auswirkungen einer solchen Reform gering, solange die gegenwärtige Machtposition des Verfassungsschutzes nicht begrenzt und die Kompetenzen der Behörden auf die ursprünglich zugewiesenen Aufgaben zurück gestutzt werden.</p>
<p>Bis dahin bedürfen die Verfassungsschutzberichte weiterhin einer kritischen Durchsicht. Es kommt vor allem darauf an, dass die kritische Öffentlichkeit gewahr wird, in welcher Weise die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag und einige Länder, die von der Union regiert werden, versuchen, den Verfassungsschutzbericht im Sinne ihrer politischen Wertungen und Kampfbegriffe zu beeinflussen. Die &#8220;Innere Sicherheit&#8220; die von CDU und CSU auf diese Weise angestrebt wird, tangiert den demokratischen Prozess, wird ein Risiko für die Demokratie.</p>
<p><b>Verweise</b></p>
<p>1  Hans Josef Horchem, &#132;Die geächteten Verfassungsschützer&#148;, in: &#132;Die Zeit&#148;, 26.10.1979, Nr. 44, S. 3; nach seiner Ablösung behauptete Horchem, Der Verfassungsschutz ist tot, der Geheimschutz eine Lotterie&#148;, in: &#132;Handelsblatt&#148;, 16. 6. 1981, S. 36; &#132;Die Jahresberichte des Bundesamtes für Verfassungsschutz entsprechen &#8230; nicht mehr den tatsächlich vorliegenden Fakten&#148;; nur noch &#132;private Institutionen&#148; seien in der Lage, &#132;objektive Darstellungen von Trends und Tatsachen aus der Grauzone des demokratischen Spektrums (!) zu geben&#148;. Unter der Hand ist hier aus dem Bericht des Bundesminister des Innern (er allein ist berechtigt, Wertungen vorzunehmen) ein Bericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz geworden! Bundesinnenminister Gerhart Baum hat Horchem widersprochen, &#132;Der Bund ist nicht vertragsbrüchig, der Geheimschutz keine Lotterie&#148;, in: &#132;Handelsblatt&#148;, 14. 7. 1981, S. 20: Wertungen dürften &#132;noch lange nicht Fakten verfälschen oder verschweigen&#148;; der Verfassungsschutzbericht &#132;dürfe allerdings auch nicht Personen oder Einrichtungen dem unberechtigten Verdacht aussetzen, sie würden extremistische Bestrebungen unterstützen&#148;.<br />2  Die Vermutung, dass es sich bei dem von der Fraktion der CDU/CSU im Bundestag zur zustimmenden Kenntnisnahme eingebrachten &#132;Bericht. über rechts- und linksradikale Bestrebungen in der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1974&#148; (BT-Drucksache 7/3259) um den von Horchem erwähnten Ursprungsbericht handelt, konnte bisher nicht erhärtet werden.<br />3  Bundesminister des Innern, Hg., betrifft: Verfassungsschutz &#8217;79, Bonn, August 1980; die Berichte werden in dieser Form veröffentlicht seit 1969 (zunächst mit dem Titel: Zum Thema, hier: Verfassungsschutz 1968); zuvor wurden seit Anfang der Sechziger Jahre in: &#132;Aus Politik und Zeitgeschichte&#148;, Beilage zur Wochenzeitung &#132;Das Parlament&#148; Berichte über &#132;Rechtsradikalismus in der Bundesrepublik im Jahre ..,&#148; und &#132;Kommunistische Tätigkeit in der Bundesrepublik im Jahre &#8230;&#148; publiziert.<br />4  Zum Thema &#8230;, ebda., S. 4.<br />5  Bayr. Staatsministerium des Innern, Hg., Verfassungsschutzbericht. Bayern. 1976 (bis 1980), München, April 1977 (bis April 1981) (alle Exemplare gedruckt); Innenministerium Baden-Württemberg, Hg., Verfassungsschutzbericht. Baden-Württemberg, 1977, ohne Ort, o. J. (vervielfältigt); 1978-1980 gedruckt, Mai 1979 (Mai 1981); Niedersächsischer Minister des Innern, Presseinformation (seit 1980: Pressemitteilung) Lagebericht über den politischen Extremismus und die Spionageabwehr in Niedersachsen (1977 leicht variierter Titel), Stand: 31. S. 1977, 31. 3. 1978, 31. 3. 1979, 31. 5. 1980, 31. 5. 1981 (vervielfältigt); ders., Verfassungsschutz in Niedersachsen 1975, Hannover, 1976; ders., Wehrhafte Demokratie. Verfassungsschutz in Niedersachsen, Hannover, 1979, 2. aktualisierte Auflage 1981, (beides gedruckt); (Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen), Hg.,<br />Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen 1978 (bis 1980), Düsseldorf, o. J. (1979 bis 1981); ders., Zur Information: 24, Rechts- und Linksextremismus in Nordrhein-Westfalen, 1977, Düsseldorf, 1978 (gedruckt, im voraus vervielfältigt) jährlich, bzw. halbjährlich als Lagerbericht der Landesregierung über Rechts- und Linksextremismus im Lande Nordrhein-Westfalen. Berichtsjahr &#8230;, o. O, o. J.; Hessischer Minister des Innern, Hg., Verfassungsschutz in Hessen. Bericht 1977 (bis 1980), Wiesbaden, o. J., (1979 bis 1981); Innenminister des Landes Schleswig-Holstein, Hg., Verfassungsschutz in Schleswig-Holstein 1976 (bis 1981), (Schriftenreihe der Landesregierung Schleswig-Holstein. Schriften des Innenministers, Heft 14 (Heft 17, 19, 20 u. 22), ohne Ort (Kiel), 1977 (bis 1981) (gedruckt); Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz, Hg., Verfassungsschutz, Bericht 1976; Verfassungsschutz, Bericht 1979.<br />6  Siehe in diesem Zusammenhang Jürgen Seifert, &#132;Vereinigungsfreiheit und hoheitliche Verrufserklärungen&#148;, in: Joachim Perels, Hg., Grundrechte als Fundament der Demokratie, Frankfurt am Main, 1979, S. 171f.<br />7  Entscheidung des 2. Senats des BVerfG vom 25. 10. 1975, BVerfGE. Bd. 40, S. 293.<br />8  Vgl. Jürgen Seifert, &#132;Die Definitionsgewalt des Verfassungsschutzes&#148;, in: 3. Internationales Russell-Tribunal. Zur Situation der Menschenrechte in der Bundesrepublik Deutschland, Bd. 4, Einschränkung von Verteidigungsrechten, Verfassungsschutz, Berlin, 1979, S 127ff; Erich Küchenhoff, &#132;Abhilfe gegen schwerwiegende Verletzung rechtsstaatlicher Prinzipien durch die Bundes-Verfassungsschutzberichterstattung 19731975&#148; (unver. öffentlichtes Manuskript) Juni 1977; Norman Paech, &#132;Zur Rechtmäßigkeit der Verfassungsschutzberichte. Gutachten im Auftrage der Vereinigung demokratischer Juristen (VDJ)&#148;, in: Blätter für deutsche und internationale Politik, 1979, S. 1141ff.<br />9  Werner Maihofer, &#132;Politische Kriminalität&#148; (Auszug aus einem Beitrag für Meyers Enzyklopädisches Lexikon), in: Innere Sicherheit. Informationen des Bundesministeriums des Innern, Nr. 30, 23. 10. 1975, S. 3: Der &#132;Extremist&#148; stellt sich &#132;außerhalb des Grundbestandes unserer Verfassung&#148;, der &#132;Radikale&#148; steht &#132;auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung&#148; und vertritt beispielsweise die &#132;Vergesellschaftung von Grund und Boden oder von Produktionsmitteln oder der Naturschätze&#148;.<br />10 Siehe dazu &#132;Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Abgeordneten Dr. Dregger . . . (u. a.) und der Fraktion der CDU/CSU &#130;Schutz der freiheitlich demokratischen Grundordnung und die Berichterstattung über den Verfassungsschutz&#8220;&#8218;, BT-Drucksache 8/3615 vom 24. 1. 80, S. 6f; in der Anfrage ist die Rede von einem &#132;Beschluss der Innenministerkonferenz vom Dezember 1976, in dem festgelegt wurde, was im einzelnen unter einer &#130;kommunistisch beeinflussten Organisation&#8216; verstanden werden soll&#148;. Die Bundesregierung antwortet: &#132;Der Beschluss der Innenministerkonferenz sollte den Rahmen für die Berichterstattung über extremistische Bestrebungen festlegen. . . . Ziel des Beschlusses war es nicht, eine einheitlich wortgleiche Formulierung in den Jahresberichten des Bundes und der Länder zu erreichen.&#148;<br />11 (Franz L. Neumann u. a.), &#132;Die Erneuerung des politischen Lebens in Deutschland (11. 1. 1946)&#148;, in: Ulrich Borsdorf, Lutz Niethammer, Fig., Zwischen Besatzung und Befreiung. Analysen des US-Geheimdienstes über Positionen und Strukturen deutscher Politik 1945. Wuppertal, 1976, 5. 275ff.<br />12 Siehe dazu Der Spiegel, 1954, Heft 5, S. 6ff u. Heft 9, S. 41ff.<br />13 Siehe dazu die Debatte im 1. Deutschen Bundestag, 65. Sitzung am 11. 8. 1950; insbes. die Äußerung des damaligen DP-Abgeordneten und späteren Bundesministers Hans von Merkatz, S. 2392: &#132;Auch bei einem solchen Amt, auch bei einer solchen Stelle entstehen Gefahren, und zwar in zweierlei Richtung. Erstens haben wir allen Grund, mit dem Schnüffel- und Denunziantenwesen, das unser gesamtes öffentliches Leben und das Verhalten der Menschen untereinander vergiftet, ein Ende zu machen. Zweitens wird unbedingt . . . notwendig sein, bei den mit dieser schwierigen Aufgabe betrauten Menschen eine Erziehung vorzunehmen, damit die Institution, die zur Abwehr von Gefahren, zur Ermittlung von Nachrichten geschaffen wird, nicht zu einer Schnüffelstelle ersten Ranges wird, die dann noch dazu beiträgt, die Atmosphäre zu vergiften, und die die Entstehung eines gesunden Gemeinsinns, den die Demokratie zur Wahrung ihrer Autorität braucht, unmöglich macht.&#148; Merksatz ging davon aus, dass es bei den Aufgaben des Verfassungsschutzes um die &#132;Sammlung der Unterlagen&#148; geht, &#132;die die Regierung dann in Beschlüsse verarbeiten kann&#148; (S. 2393).</p>
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		<title>Lehren aus Affären mit dem Bundesnachrichtendienst (BND)</title>
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		<pubDate>Mon, 01 Feb 1982 11:05:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>aus: vorgänge Nr. 55 (Heft 1/1982), S. 60-68 Vor kurzem machte noch einmal ein Mann Schlagzeilen, der eine der spektakulärsten Geheimdienstaffären der BRD auslöste, nämlich Günter Guillaume anlässlich seines Austausches gegen westliche Spione in der DDR (1). Es scheint mir deshalb sinnvoll, im Rahmen eines Beitrags über den Bundesnachrichtendienst (BND) an die im Jahre 1974 [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>aus: vorgänge Nr. 55 (Heft 1/1982), S. 60-68</p>
<p>Vor kurzem machte noch einmal ein Mann Schlagzeilen, der eine der spektakulärsten Geheimdienstaffären der BRD auslöste, nämlich Günter Guillaume anlässlich seines Austausches gegen westliche Spione in der DDR (1). Es scheint mir deshalb sinnvoll, im Rahmen eines Beitrags über den <i>Bundesnachrichtendienst (BND)</i> an die im Jahre 1974 publik gewordene Guillaume-Affäre zu erinnern, weil der sie thematisierende parlamentarische Untersuchungsausschuss zahlreiche Fakten über diesen Geheimdienst ans Tageslicht förderte, die erstmals einer breiteren Öffentlichkeit einen gewissen Einblick in Nachrichtendienst-Praktiken vermittelte, die viele bis dahin wohl für unmöglich gehalten haben.</p>
<p>Bundeskanzler Schmidt sagte aus Anlass des 25jährigen Jubiläums des BND vor circa einem halben Jahr: &#132;Die Nachrichtendienste sollen unsere demokratische Ordnung, sie sollen unsere freie, offene Gesellschaft schützen&#8220; (2) Schmidt weiter: Die Bürger müssten wissen, dass die &#132;notwendige Kontrolle der Dienste gewährleistet ist&#8220; (3). Weder der einen noch der anderen Behauptung Schmidts kommt nach den aus mehreren Affären zu ziehenden Schlüssen ein allzu hoher Realitätsgehalt zu. So ließ z. B. die Guillaume-Affäre folgendes deutlich werden:</p>
<h5 align="justify">1. Bespit&shy;ze&shy;lungen und Denun&shy;zia&shy;ti&shy;onen</h5>
<p>Der BND, eigentlich nur für Spionage im Ausland zuständig, hat zumindest bis zum Regierungsantritt der SPD/FDP-Koalition auftragswidrig mindestens 54 namentlich bekannte bundesdeutsche Politiker bespitzelt und über sie Akten angelegt. Der &#132;Stern&#148; berichtet von einer insgesamt &#132;600 Personen umfassenden Sonderkartei&#8220; (4). Diese Dossiers wurden unkontrolliert fotokopiert und auch an Dritte weitergegeben.</p>
<p>Zur rechtlichen Würdigung der BND-Praktiken ist es zunächst notwendig, darauf hinzuweisen, dass es eine gesetzliche Grundlage für den BND bis auf den heutigen Tag nicht gibt. Vielmehr wurde der BND &#132;durch Kabinettsbeschluss vom 11. Juli 1955 am 1. April 1956 in Dienst gestellt . . . Grundlage dieses Beschlusses war die der Bundes-regierung ipso jure zustehende Organisationsgewalt&#8220; (5). Die nur in vertraulichen Kabinettsbeschlüssen festgelegten Aufgaben des BND umriss BND-Präsident Wessel folgendermaßen: &#132;Der BND sammelt und bearbeitet im Interesse der Sicherheit unseres Landes und im Auftrag der Bundesregierung im Ausland Nachrichten, die aus anderen Informationsquellen nicht zur Verfügung stehen und deshalb als Beurteilungselemente für die Entscheidungen der Regierung unentbehrlich sind.&#148; Zum Bereich Beschaffung heißt es in den BND-Statuten: &#132;Beschaffung von Informationen militärischen, wirtschaftlichen und rüstungstechnischen, sowie politischen Inhalts mit nachrichtendienstlichen Mitteln aus dem Ausland&#8220; (6).</p>
<p>Entgegen dieser klaren Beschränkung des BND auf Auslandsaufgaben bestätigten vor dem Untersuchungsausschuss der ehemalige Kanzleramtschef und BND-Dienstherr Horst Ehmke und der damalige BND-Präsident Gerhard Wessel BND-Spitzeldienste im Inland. Die entsprechenden Dossiers umfassten nicht nur die politischen Aktivitäten der Bespitzelten, sondern ebenso ihre &#132;Ess-, Trink- und Bettgewohnheiten&#148;. Ehmke laut &#132;Spiegel&#148;: &#132;Der frühere BND-Präsident Gehlen brauchte das, um sich allen Versuchen, den Dienst unter Kontrolle zu bringen, entziehen zu können. Woher wusste wohl Adenauer, dass sein FDP-Vize Blücher mal was mit &#8217;ner Mulattin gehabt haben soll, wenn nicht vom BND&#148; (7).</p>
<p>Nicht nur Einzelpersonen wurden überwacht, sondern auch Organisationen. Noch im März 1971, also zwei Jahre nach der Regierungsübernahme von SPD und FDP, flog eine BND-Angestellte auf, die Material über die SPD sammelte. SPD-Interna &#8211; unter anderem Aufzeichnungen von vertraulichen Vorstandssitzungen (8) &#8211; hatte der einstige Leiter des früher in der DDR nachrichtendienstlich arbeitenden Ostbüros der SPD für den BND zusammengetragen (9). Dass diese BND-Dossiers auch an Dritte zum Beispiel an Parteien oder Journalisten weitergegeben wurden, hielt BND-Präsident Wessel für denkbar (10). Der damalige SPD-Bundesgeschäftsführer Holger Bömer hatte Anhaltspunkte dafür, dass &#132;Ergebnisse von solchen Ausspähungen auch als innenpolitische Knüppel&#148; verwandt wurden (11). Ehmke sagte aus, dass zum Beispiel &#132;das über die SPD vorn BND &#130;ohne Auftrag der Auslandsaufklärung&#8216; zusammengetragene Material &#130;interessierten politischen Kreisen&#8216; zugänglich gemacht wurde&#148; (12). Der frühere Chef der BND-Abteilung Beschaffung, General a. D. Lankau bekannte, dass er Material über Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens aus anfallenden Berichten zusammengefasst und als sogenannte<br />Führungsnotizen direkt an den damaligen BND-Präsidenten Gehlen weitergegeben habe, worauf die Originalunterlagen vernichtet worden seien, so dass eine spätere Kontrolle der &#132;Notizen&#148;, die Gehlen wahrscheinlich in seine Sonderkartei genommen habe, nicht mehr möglich gewesen sei (13).</p>
<p>Neben Politikern, führenden Oppositionellen, wie etwa Wolfgang Abendroth oder Viktor Argartz (14), und der SPD bespitzelte der BND auch noch ausgiebig Verlage, Journalisten und Verleger; so den &#132;Stern&#148; und den &#132;Spiegel&#148;, den Springer- und Bauer-Verlag, Augstein und Nannen, Sebastian Haffner und 08/15-Autor Hans-Hellmut Kirst (15), Margarethe Buber-Neumann und Gert Bucerius (16). Ein Star-Inlandsagent des BND in dieser Sache, Günther Heysing, beschaffte übrigens noch bis 1973 einschlägiges Material für den BND (17). Er beschränkte sich nicht auf Materialbeschaffung, sondern zettelte durch heimliche Denunziationen und Tipps an reaktionäre Organisationen aktiv Kampagnen etwa gegen Kirst oder Haffner an. Auch den BND animierte er &#132;zu praktischer psychologischer Kriegsführung&#148;. In Dokumentationen und durch stete Wiederholung von Vorwürfen, die darin gipfeln sollten, Haffner stehe im Sold der SED, müsse der Kommentator so unglaubwürdig gemacht werden, dass selbst Herausgeber Bucerius das Vertrauen in seinen Mann verliere. Heysing an den BND: &#132;Eine Einschränkung der Wirksamkeit von H. kann nur erreicht werden, wenn ihm die publizistische und wirtschaftliche Basis beim &#130;Stern&#8216; zerstört wird&#8220; (18).</p>
<h5 align="justify">2. Innen&shy;po&shy;li&shy;ti&shy;sche Obstruktion gegen die parla&shy;men&shy;ta&shy;ri&shy;sche Linke</h5>
<p>Waren mit BND-Unterstützung innenpolitische Kämpfe zu führen, so richteten sich diese stets gegen die politische Linke, wie das oben genannte Beispiel bereits zeigt. Hatte R. Gehlen die Mitglieder seines Dienstes vorwiegend aus SD-, Gestapo- und Nachrichtenoffizieren der NS-Ära rekrutiert, so wurde die reaktionäre Gesinnung dadurch konstant gehalten, dass neue Mitarbeiter vorwiegend auf Empfehlung von Bekannten und Verwandten angeworben wurden. &#132;Folge: In dem ohnehin schon konservativen Nachrichtendienst bildeten sich immer neue rechtslastige Zirkel&#8220; (19), was auch eine Zusammenarbeit mit entsprechenden gesellschaftlichen Kräften nahelegt.</p>
<p>So überrascht es nicht, dass die von dem BND-Agenten Bährwald &#8211; später &#132;Berater&#148; der CDU/CSU-ausgespähten SPD-Interna der CSU-Landesleitung in München zugespielt wurden (20) und dass der seinerzeit zuständige Kanzleramtsminister H. Ehmke nicht vom BND sondern zuerst von F. J. Strauß erfuhr, dass bei einer BND-Außenstelle die Akte über SPD-Intema sichergestellt wurde (21). Zu diesem Zusammenspiel zwischen BND-Mitgliedern und konservativen Kräften gehört weiter, daß</p>
<p>&#8211; &#132;die CDU/CSU durch Indiskretionen aus einigen Bundesdienststellen in der Affäre Guillaume über erheblich mehr Informationen als die Regierung verfügt&#8220; (22);<br />&#8211; von Vertretern der CDU/CSU präzise Fragen zu Ermittlungskomplexen im Falle Guillaume gestellt wurden, die zu diesem Zeitpunkt von den Behörden noch geheimgehalten wurden (23) bzw. bis dahin noch nicht einmal dem Kanzleramt bekannt waren (24);<br />&#8211; die CDU/CSU-nahe Presse Andeutungen über Ermittlungsergebnisse veröffentlichte, bevor im Vertrauensmänner-Gremium die Abgeordneten darüber unterrichtet worden waren (25);<br />&#8211; dem konservativen ZDF-Moderator Löwenthal BND-Geheimberichte zugespielt wurden (26);<br />&#8211; BND-Mitarbeiter von Akten, die Ehmke zu vernichten befohlen hatte, Fotokopien anfertigten und an konservative Massenmedien weitergaben (27);<br />&#8211; Erkenntnisse aus einer geheimen Verschlusssache der Führungsorientierung des BND bei der Fragestunde des Bundestages durch den CSU-Abgeordneten L. Niegel veröffentlicht wurden (28);<br />&#8211; die &#132; &#130;CSU-Seilschaft&#8216; (Pullach-Jargon) . . . noch heute die Personalpolitik des BND beeinflusst.<br />&#8211; trotz sozialliberaler Reformversuche&#8220; (29) und es schaffte, die Antikommunistin und Anti-Brandtkämpferin S. Sievers als BND-Mitarbeiterin anzustellen (30);</p>
<p>Ehmke: &#132;Was den BND in den Rufgebracht hat, mit der CSU verfilzt zu sein, ist das Zusammenspiel in vielen Kampagnen . . . Da liegt dann die Gefahr nahe, dass sich Teile dieses Dienstes verselbständigen und Mitarbeiter auf fremde Rechnung arbeiten&#8220; (31). Außer ehemaligen BND-Agenten sind übrigens auch solche des Verfassungsschutzes (VS) für die CDU/CSU tätig (32). Nur am Rande sei erwähnt, dass auch diese Praktiken auftragswidrig sind, denn es gehört natur-gemäß nicht zu den Aufgaben des BND &#8211; zudem gegen den Willen der Bundesregierung -&#130; konservative Kräfte mit geheimem Material zu versorgen.</p>
<h5 align="justify">3. Bestechung von Journa&shy;listen durch den BND</h5>
<p>Der BND hat sich zur Beeinflussung der öffentlichen Meinung, zur eigenen Absicherung und zur Inlandsaufklärung Journalisten und andere &#132;politisch einflussreiche Persönlichkeiten durch Zahlung von Gefälligkeitshonoraren und Übernahme der Kosten für teure Vergnügungsreisen&#148; verpflichte (33). Einem &#132;Stern&#8220;-Bericht zufolge wagten es viele Politiker nicht, gegen den BND &#132;aufzutreten, weil er Persönliches aus ihrer Privatsphäre in seinen Dossiers gesammelt hatte. Und außerdem hatte er einflussreiche Leute durch finanzielle Zuwendungen so an sich gebunden, dass sie sich bei Bundeskanzler Adenauer, dessen Staatssekretär Globke und Knieper für ihn einsetzten.&#148; Laut Ehmke, der von &#132;übelster Korrumpierung von Teilen der Presse&#148; durch den BND sprach, hat es seinerzeit erhebliche Zahlungen an Journalisten gegeben, &#132;die für den Dienst Inlandsaufklärung betrieben hätten&#148;. Er schilderte, dass Journalisten, die nebenher für den BND arbeiteten, gegen Honorar Berichte an BND-Außenstellen gaben und wenige Tage später unter Berufung auf diese Berichte Meldungen für ihre Blätter schrieben&#8220; (34). Für diese Spitzeleien seien zwischen 1.500 und 15.000 DM monatlich &#8211; natürlich steuerfrei &#8211; gezahlt worden (35).</p>
<p>Der damalige. Redaktionsdirektor der Illustrierten &#132;Quick&#148; behauptete, dass &#132;gut zehn Dutzend der führenden Journalisten in der Bundesrepublik Sonderverbindungen mit dem BND haben&#148;, was eine &#132;ehrenhafte&#148; Sache sei (36), der &#132;Extra-Dienst&#148; wusste von 60 &#132;BND-Mitarbeitern aus Journalistenkreisen&#148; zu berichten (37). Laut &#132;Frankfurter Rundschau&#148; soll die &#132;Führungsstelle für journalistische Mitarbeiter des BND . . . ihren Sitz seit Jahren in Neu-Isenburg südlich von Frankfurt haben&#8220; (38). Dass sich Journalisten vom BND bestechen lassen, nannte BND-Chef Wessel eine &#132;staatserhaltende Pflicht&#148;, General-Bundesanwalt a. D. Martin befand: &#132;Was ist schon dabei?&#8220; (40). Dagegen erhob der Deutsche Presserat gegen diese Praktiken schärfsten Protest und drängte außerdem auf eine Änderung der &#132;bisherigen Praxis&#148; (!) BND-Residenten im Ausland als Journalisten zu deklarieren (41).</p>
<h5 align="justify">4. Inter&shy;na&shy;ti&shy;o&shy;nale Waffen&shy;ge&shy;sch&auml;fte</h5>
<p>Der BND beteiligte sich am internationalen Waffenhandel und sorgte mit hoher Wahrscheinlichkeit mit dafür, dass unter Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz Kriegswaffen ohne die notwendige Genehmigung durch die zuständigen Bundesbehörden in Spannungsgebiete exportiert wurden.</p>
<p>Über die frühere Frankfurter Firma &#132;Radio A. I. R.&#148;, nach dem Bericht des Fernsehmagazins &#132;Monitor&#148; eine Außenstelle des BND und die Firmen &#132;Merex AG&#148; und &#132;Dobbertin&#148; scheint der BND mit geholfen zu haben, illegale Rüstungsgeschäfte in Millionenhöhe zu tätigen und unter anderem über 100 Flugzeuge, sowie Geschütze, Raketen, Maschinengewehre, Bordkanonen etc. an Saudi-Arabien, Nigeria, Indien, Pakistan u. a. zu liefern (42). Das Kriegsmaterial stammte zum überwiegenden Teil aus überschüssigen Beständen der Bundeswehr und wurde aufgrund gefälschter Exportpapiere zur Ausfuhr freigegeben. Dem &#132;Spiegel&#148; zufolge soll nicht nur der BND, sondern auch der Staatssekretär des damaligen Bundeskanzlers Erhard, Ludger Westrick, über den Waffenhandel informiert gewesen sein. Auskünfte über diesen Waffenhandel wollten BND-Vertreter vor dem Untersuchungsausschuss nicht abgeben. Einzelheiten könnten nur in nichtöffentlicher Sitzung erörtert werden. Horst Ehmke allerdings antwortete auf die Frage: &#132;Bestätigen Sie also, dass der BND Waffenhandel betrieben hat?&#148;: &#132;Das ist vom Präsidenten (des BND) vor dem (Guillaurne-)Ausschuss schon gesagt worden&#8220; (43). Selbst nach Ansicht des früheren Kanzleramtschefs Carstens, dessen Verwicklung in diese Affäre nie geklärt wurde, ist der Waffenhandel &#132;durch die Vorschriften für den BND nicht gedeckt&#8220; (44).</p>
<h5 align="justify">5. Vettern&shy;wirt&shy;schaft und Unter&shy;schla&shy;gungen</h5>
<p>Schließlich werden in dem von Ex-Staatssekretär Reinhold Mercker im Auftrag der Großen Koalition erstellten Bericht über den BND diesem weiterhin vorgeworfen (45):</p>
<p>&#8211; Fälschung von Nachrichten, die der Bundesregierung übermittelt wurden;<br />&#8211; &#132;eklatante Missachtung von Sicherheitsbestimmungen&#148;; so war der später als Sowjet-Spion enttarnte Heinz Felfe ohne genaue Sicherheitsüberprüfung beim BND eingestellt worden. &#132;Felfes Zugehörigkeit zum Schwarzen Korps genügte zur Aufnahme in die Agententruppe, wo zahlreiche SD- und Gestapoleute untergeschlüpft waren&#148;;<br />&#8211; Vetternwirtschaft und Unterschlagungen: &#132;lukrative Jobs&#148; vergab Gehlen gern an eigene Angehörige und an Verwandte leitender Mitarbeiter. Dabei kam es sogar zu &#132;Unterschlagungen in größerem Ausmaß&#148; (Mercker: &#132;ein korruptes Unternehmen&#8220;). Gehlen selbst versorgte beim BND allein 16 Verwandte.<br />&#8211; Nach einem &#132;Vorwärts&#8220;-Artikel, auf den sich der &#132;Extra-Dienst&#148; bezieht, scheinen selbst Geheimdienst-<i>Morde</i> nicht auszuschließen zu sein (46).</p>
<h5 align="justify">6. Nur &#132;relativ t&uuml;chtige&#148; bundes&shy;deut&shy;sche Geheim&shy;dienste &hellip;</h5>
<p>Nicht zuletzt haben wir der Guillaume-.Affäre die Einsicht zu verdanken, dass die bundesdeutschen Geheimdienste &#132;nur relativ tüchtig sind&#148; &#8211; wie es Rudolf Augstein dezent ausdrückte (47), oder, dass nach dem Urteil des CIA-Experten V. L. Marchetti, &#132;der BND ein durch und durch unfähiger Geheimdienst&#8220; ist (48). Möglicherweise weil BND wie Verfassungsschutz (VS) (49) soviel mit Aufgaben zu tun haben, mit denen sie ihrem Auftrag zufolge eigentlich nichts tun haben?</p>
<h5 align="justify">7. Guillaume Ermitt&shy;lungen</h5>
<p>Alle Pannen und den Dilettantismus der bundesdeutschen Geheimdienste allein in der Guillaume-Affäre im einzelnen zu beschreiben, würde Bände füllen. Deshalb soll hier nur eine ;kleine Auswahl aus den &#132;Ermittlungen&#148; gegen Guillaume genannt werden, um die oben zitierten Urteile überprüfbar zu machen:</p>
<p>&#8211; bei der unter Einschaltung des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BIV) und des BND durchgeführten Sicherheitsüberprüfung Guillaumes fiel nicht auf, dass der Verlag &#132;Volk und Wissen&#148;, bei dem Guillaume früher gearbeitet hatte, eine Tarnorganisation des DDR-Staatssicherheitsdienstes war; obwohl sowohl dem BND (50) als auch einer Abteilung des BfV (51) entsprechende Erkenntnisse über den Verlag vorlagen. Die BfV-Abteilungserkenntnis befand sich jedoch nicht in der zur Überprüfung herangezogenen Zentralkartei, die BND-Erkenntnis kam aufgrund mangelnder Kooperation zwischen den Geheimdiensten nicht zum Tragen; &#8211; bei der Sicherheitsüberprüfung entging den Geheimdiensten weiterhin, dass Guillaume im &#8218;Mai 1966 schon einmal in eine Spionage-Affäre verwickelt war, in die Sieberg-Affäre (52);</p>
<p>&#8211; ebenfalls war versäumt worden, eine im BfV bereits seit 1956 existierende Top-Quelle zur Überprüfung Guillaumes heranzuziehen, die konkrete Verdachtsmomente enthielt und später zur Enttarnung beitrug (53);</p>
<p>&#8211; bereits 1958 meldete ein Doppel-Agent dem Hamburger Landesamt für VS, dass er Briefe des DDR-Staatssicherheitsdienstes für den damals in Frankfurt wohnenden G. Guillaume deponierte. Dem BW war das nicht bekannt Der frühere Doppel-Agent: &#132;Die haben derart primitiv gearbeitet, die haben das sicher verschlafen und gar nicht weitergegeben&#8220; (54);</p>
<p>&#8211; als die Verfassungsschützer schließlich begannen, Guillaume zu überwachen, beschatteten sie zunächst tagelang die frühere Frankfurter Wohnung Guillaumes, weil sie nicht mitbekommen hatten, dass der Verdächtige längst in Bonn wohnte, wo er übrigens auch im Telefonbuch stand (55) &#8211; wie weiland 1968, als in Düsseldorf der &#132;Spiegel&#8220;-Geschäftsstellenleiter Erich Fischer als Rudolf Augstein verhaftet wurde (56), während Augstein wie gewöhnlich in Hamburg im Verlagshaus war;</p>
<p>&#8211; nach neun Monaten Überwachung hatten die Verfassungsschützer schließlich herausgefunden, dass Guillaume zwei Söhne habe, was Willy Brandt gemeldet wurde, der zurecht Zweifel an den Verdächtigungen hatte, denn Guillaume hatte nur einen Sohn;</p>
<p>&#8211; während Guillaume bereits überwacht wurde, konnte er dank der Unachtsamkeit der Geheimdienstler noch geheime Akten studieren und intime Kontakte mit der Sekretärin des Chefunterhändlers der Bundesregierung zur DDR, Gaus, anknüpfen (57);</p>
<p>&#8211; Guillaumes Beschatter verhielten sich derart auffällig, dass Guillaume seine Beschattung erkannte und sich die Autonummern seiner Verfolger notierte, woraufhin die Beobachtung für einige Wochen unterbrochen werden musste (58);</p>
<p>&#8211; bei seinem letzten Frankreich-Urlaub sollen sich die Beschatter wiederum derart dilettantisch verhalten haben, dass der Agent aufmerksam wurde und einen bislang noch nicht verhafteten Komplizen in der BRD hat warnen können (59).</p>
<p>Nun muss man nach den bekannt gewordenen Praktiken der bundesdeutschen Geheimdienste froh sein, wenn sie nicht funktionieren &#8211; auch wenn für den mehr als 6.000 Mitarbeiter umfassenden BND-Apparat (60) und das circa 3.500 beamtete Staatsschützer (61) zählende BW Hunderte von Millionen DM Jahr für Jahr verschleudert werden. So wie die Dinge liegen, muss man es auch eher begrüßen, dass BND, VS und Staatsschutzabteilungen der Polizei in der Vergangenheit eher gegeneinander gearbeitet haben als zu kooperieren (62) und eher makaber mutet es an, wenn man verfolgt, wie die sozial-liberale Koalition in den letzten Jahren begonnen hat, den in Teilen völlig arbeitsunfähigen BND wieder funktionstüchtig zu machen, den VS durch enorme Geldspritzen aufzurüsten und die Kooperation zwischen den verschiedenen Geheimorganisationen zu effektivieren.</p>
<h5 align="justify">8. Was eigentlich ist ein &#132;Bundes&shy;nach&shy;rich&shy;ten&shy;dienst&#148; wert?</h5>
<p>Wenn die BRD Weltmachtträumen abgeschworen hat, wozu bezahlt sie dann eigentlich BND-Agenten in Seoul, Saigon oder Hongkong (63), und wenn bereits 1970 ein Anruf beim französischen Geheimdienst genügt hätte, Guillaume zu enttarnen (64), warum werden dann Mammut-Organisationen deutscher Dunkelmänner ausgehalten, die eine gewisse Effektivität eigentlich nur im Kampf gegen die politische Linke in der BRD entwickelt haben? Eben diese Funktion scheint die eigentliche Rechtfertigung für die diversen Geheimdienste zu sein &#8211; ihre Brauchbarkeit bei der Vorbereitung von Berufsverboten, Zensurmaßnahmen oder der Beschattung und Einschüchterung breiter Bevölkerungsgruppen. Dies beweisen auch die jüngsten BND-Affären:</p>
<p>&#8211; Da leistete der BND 1975 dem VS &#132;technische Hilfe&#148; beim Einbruch in die Wohnung des Atommanagers Klaus Traube, bei dem eine Wanze installiert wurde, um den Verdacht der Sympathie gegenüber Terroristen zu erhärten (65). Dass es sich bei dieser Aktion um einen klaren Verfassungsbruch handelte, kümmerte weder VS noch BND;</p>
<p>&#8211; Da wurde 1978 bekannt, dass der BND im Rahmen seiner &#132;strategischen Kontrollen&#148; jährlich etwa 1,6 Millionen Briefe öffnet und entsprechend viele Telefonate abhört im Post- und Fernmeldeverkehr von BRD-Bürgern mit Bekannten in Ostblock-staaten &#8211; der Chef der BND-Unterabteilung I D Referat 2: &#132;Extensiv kontrollieren &#8211; alles was wir kriegen können&#8220; (66). 250 Mitarbeiter, so der &#132;Stern&#148;, seien mit nichts anderem als dieser Fernmeldeüberwachung beschäftigt. Sie spicken darüber hinaus &#132;ihre Kollegen vom VS und vom Militärischen Abschirmdienst mit Meldungen über Bundesbürger, die sie für unsichere Kantonisten halten&#8220; (67), was ebenfalls gesetzwidrig ist.<br />Kanzleramtschef Schüler, dem der BND unterstand, bestätigte und rechtfertigte diese Überwachungspraktiken mit schier unglaublichem Zynismus: Die Überprüfung von &#132;nur&#148; 1,6 Millionen Briefen mache deutlich, &#132;dass damit der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sorgfältig beachtet wird&#8220; (68). Das Ergebnis einer in dieser Sache eingeleiteten Verfassungsbeschwerde (69) bleibt abzuwarten.</p>
<p>&#8211; 1979 berichtete der &#132;Spiegel&#148;: &#132;Bonn ist &#130;in eine unmögliche Situation geraten&#8216; (Innenminister Baum), die das Verhältnis zu den arabischen Staaten trübt: Israelische Geheimdienstler verhörten in bayerischen Gefängniszellen Palästinenser und stifteten, so die Araber, einen PLO-Mann zu einem Mord an . . . BND-Chef Klaus Kinkel . . . : Sein Dienst sei als Vermittler tätig gewesen, er selbst habe von der Amtshilfe aber nicht gewusst&#8230; (70)</p>
<p>&#8211; Ebenfalls 1979 wurde bekannt, dass der BND &#132;etwas außerhalb der Legalität Grenzbeamte Personalausweise von harmlosen Touristen fotografieren und DDR-Reisende aushorchen&#148; ließ (71). Der BND &#132;habe zu diesem Zweck 23 Grenzüber-gangsstellen mit einer speziellen Fotoausrüstung ausgestattet, die er auch mit dem notwendigen Filmmaterial beliefere . . &#130; Mit den 23 Geräten des BND würden monatlich 200 Filme mit jeweils 36 Aufnahmen belichtet&#8220; (72) &#8211; über 80 000 Fotos also pro Jahr.</p>
<h5 align="justify">9. Die sozia&shy;l-&shy;li&shy;be&shy;rale Koalition zieht keine Lehren</h5>
<p>Alle Affären des BND haben die sozialliberale Koalition bisher allenfalls zu kosmetischen Operationen veranlasst und die Lehre aus allen Affären ist die, dass sie die Regierenden nichts lehren werden. Lediglich die Vetternwirtschaft im BND wurde 1974 etwas abgebaut &#8211; etwa 130 ohnehin funktionslose Verwandte von BND-Mitarbeitern wurden gefeuert, und vielleicht ist auch das Budget zur Journalistenbestechung leicht gekürzt worden. 15.000 DM monatlich mussten es ja auch nicht unbedingt sein.</p>
<p>Auf grundlegende Änderung, die die häufig gesetzwidrige Arbeitsweise des BND in rechts-staatliche Bahnen lenken würde, besteht keinerlei Aussicht. So wird der BND, der im ganzen Bundesgebiet 75 Dependancen unterhält und 1980 über einen offiziell ausgewiesenen Etat von 153 Millionen DM verfügte (73) (weitere Mittel sind im Verteidigungsetat versteckt), weiter wuchern und in Grundrechte der Bundesbürger eingreifen, obwohl er eigentlich nur für Auslandsspionage zuständig ist.</p>
<p>Dabei scheint es in dieser &#132;Branche&#148; ohnehin unüblich zu sein, selbst bei Gesetzesbruch zur Rechenschaft gezogen zu werden. Nach Konsequenzen gegen BND-Angehörige gefragt, die entgegen ihrem dienstlichen Auftrag in der BRD Politiker bespitzelt haben, antwortete die parlamentarische Staatssekretärin im Bundeskanzleramt, Marie Schlei, 1974, dass keine Disziplinarmaßnahmen eingeleitet werden sollten. Hier halten es die Sozialdemokraten wie die Unionschristen: Auf die Frage, was der seinerzeit für den BND zuständige CDU-Carstens auf die im Mercker-Bericht erwähnten strafrechtlichen Verfehlungen und &#132;Unterschlagungen in erheblichem Ausmaß&#148; unternommen habe, erklärte Carstens, er habe &#132;einem Beamten damals seine Missbilligung ausgesprochen&#148; &#8211; nichts weiter (74).</p>
<p><b>Verweise</b></p>
<p>1  Vgl. z. B. Frankfurter Rundschau (FR) 25. 9. 81<br />2  FR 2. 4. 81<br />3  ebenda<br />4  Stern 41/74, S. 160<br />5  Thomas Walde: ND-Report, Die Rolle der geheimen Nachrichtendienste im Regierungssystem der BRD, München 1971, S. 79<br />6  ebenda, S. 81f <br />7  Spiegel 42/74, S. 25ff, die Namen von bespitzelten Politikern veröffentlichte die FR in ihrer Ausgabe vom 10. 10. 74<br />8  FR vom 23. 10. 74<br />9  FR 19. 10. 74 <br />10 FR 10. 10. 74 <br />11 FR 23. 10. 74 <br />12 FR 10. 10. 74 <br />13 FR 8. 11. 74 <br />14 FR 10. 10. 74 <br />15 Spiegel 47/74, S. 91-102, FR 18. 11. 74<br />16 FR 10. 10. 74 <br />17 Spiegel 47/74, 5. 102<br />18 ebenda<br />19 Spiegel 9/74, 5. 55<br />20 FR 17. 10. 74<br />21  FR 17. 10. 74 <br />22 FR 8. 5. 74 <br />23 FR 6. 5. 74<br />24 Spiegel 19/74, S. 21<br />25 ebenda<br />26 FR 15. 6. 74 <br />27 ebenda<br />28 FR 21. 6. 74 <br />29 Spiegel 21/74, 5. 68<br />30 benda, S. 72<br />31 Extra-Dienst 29. 10. 74, S. 10<br />32 FR 12. 9. 74<br />33 Stern 51/74, S. 159<br />34 FR 10. 10. 74 <br />35 Spiegel 44/74<br />36 FR 24. 10. 74<br />37 Extra-Dienst vom 29. 10. 74, S. 9<br />38 FR 23. 10. 74<br />39 FR 25. 10. 74, 10. 10. 74<br />40 Spiegel 45/74, S. 8<br />41 FR 4. 12. 74<br />42 Spiegel 47/74, S. 65-70, FR v. 23. 10. 74, FR 12. 11. 74; vgl. auch Spiegel 51/1978, S. 24-31<br />43 Extra-Dienst 29. 10. 74, S. 11<br />44 FR 11. 10. 74<br />45 Die folgenden Angaben sind zitiert nach dem &#132;Stern&#148; 41/74, S. 158-160; Zur 46 Vetternwirtschaft vgl. auch Spiegel 36/74, 5. 24f<br />46 Extra-Dienst, 20. 10. 74, S. 9<br />47 Spiegel 42/74, S. 26<br />48 Spiegel 42/74, 5. 169<br />49 Zu den Praktiken des VS vergl. D. Damm, So arbeitet der Verfassungsschutz, Berlin 1970; ders.: Berufsverbot durch VS &#132;Kritische Justiz&#148; 3/73, 5. 447-455<br />50 FR 31. 8. 74<br />51 FR 29. 8. 74<br />52 Spiegel 19/74, S. 23<br />53 ebenda, S. 25<br />54 Spiegel 40/74, S. 44; FR l. 10. 74<br />55 Spiegel 38/74, 5. 28<br />56 Spiegel 42/74, S. 26<br />57 ebenda, S. 28<br />58 FR 6. 12. 74<br />59 Spiegel 19/74, S. 21<br />60 Spiegel 14/1980, S. 23<br />61 FR 9. 5. 1981<br />62 So der frühere Abteilungsleiter im BfV, Hermenau laut FR vom 29. 8. 74; Zu den ausgedehnten Machtkämpfen zwischen BND und VS vergl. Spiegel 22174, S. 25-29<br />63 vergl. DS 21174, S. 72<br />64 Spiegel 19/74, S. 23<br />65 vgl. K. Traube: Lehrstück Abhöraffäre, in: Narr (Hg.): Wir Bürger als Sicherheitsrisiko, Reinbek 1977<br />66 Der Stern 46/1978, S. 75<br />67 ebenda, S. 76<br />68 Spiegel 47/1978, S. 25<br />69 Spiegel 1/1979, S. 14<br />70 Spiegel 44/1979, 5. 19f<br />71 Spiegel 14/1980, S. 23<br />72 FR 11. 4. 1979<br />73 DS 14/1980, 5. 23<br />74 FR 11. 10. 1974, Carstens erklärte weiter: Normalerweise trete er in solchen Fällen für klare Konsequenzen ein. Bei Geheimdiensten bestehe jedoch das Risiko, dass durch öffentliche Gerichtsverhandlungen Interna aus den Diensten bekannt würden &#8211; ein Freibrief für jegliche Art von Verbrechen.</p>
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		<title>Das Bundeskriminalamt (BKA) und seine geheimdienstliche Tätigkeit</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/55-vorgaenge/publikation/das-bundeskriminalamt-bka-und-seine-geheimdienstliche-taetigkeit-abschied-vom-legalitaetsprinzip/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 01 Feb 1982 11:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[BKA: Sonstige Beiträge]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Abschied vom Legalitätsprinzip aus: vorgänge Nr. 55 (Heft 1/1982), S. 69-73 Um es gleich vorweg zu sagen: Eigentlich darf das Bundeskriminalamt keinerlei geheimdienstliche Tätigkeiten ausüben. Wie jede Polizeibehörde, so hat auch das BKA als &#8222;Hilfsorgan der Staatsanwaltschaft&#8220; &#8211; wie es in der Strafprozeßordnung heißt &#8211; die Aufgabe, begangene Straftaten aufzuklären. Auf keinen Fall dürfen sie [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Abschied vom Legalitätsprinzip</p>
<p>aus: vorgänge Nr. 55 (Heft 1/1982), S. 69-73</p>
<p>Um es gleich vorweg zu sagen: Eigentlich darf das Bundeskriminalamt keinerlei geheimdienstliche Tätigkeiten ausüben. Wie jede Polizeibehörde, so hat auch das BKA als &#8222;Hilfsorgan der Staatsanwaltschaft&#8220; &#8211; wie es in der Strafprozeßordnung heißt &#8211; die Aufgabe, begangene Straftaten aufzuklären. Auf keinen Fall dürfen sie mit nachrichtendienstlichen Methoden gegen Personen vorgehen, die keines Rechtsbruchs verdächtig sind. Das Ausleuchten ganzer Bevölkerungsgruppen, die sogenannte Vorfeldermittlung (z. B. die Bespitzelung politisch suspekter Organisationen) müssen sie ihren Kollegen vom Verfassungsschutz überlassen.</p>
<p>Diese Trennung hat einen guten Grund. Denn nach dem Krieg hatten die Alliierten das Reichssicherheitshauptamt, indem der Nazigeheimdienst und die Polizei unter einem Dach, Hand in Hand, Schreibtisch an Schreibtisch zusammenarbeiteten, aufgelöst. Seit 1945 darf die deutsche Polizei nicht mehr mit geheimdienstlichen Methoden arbeiten, und die Nachrichtendienste haben keine Polizeibefugnis.</p>
<p><i>Die Ausuferung der Polizeibefugnisse</i></p>
<p>So steht es zumindest auf dem Papier. Doch die Realität sieht heute anders aus. Durch Computerisierung und Zentralisierung, durch Amtshilfe und schrittweise Befugniserweiterungen ist bei der Polizei eine qualitative Veränderung eingetreten. Zunehmend wird sie &#8211; und an erster Stelle steht hier das BKA &#8211; von einer Strafverfolgungsbehörde zu einem gesamtgesellschaftlichen Kontrollinstrument, ihre Funktion ist nicht mehr nur kriminalistisch, sondern &#8211; um die Worte des ehemaligen BKA-Chefs Horst Herold zu gebrauchen &#8211; &#8222;gesellschaftssanitär&#8220;, und ihre Methoden und Arbeitsweise gleichen sich denen der Geheimdienste immer mehr an. Dies ist nicht etwa durch eine Gesetzesänderung geschehen, sondern peu á peu durchs Hintertürchen: durch Amtsverfügungen, behördeninterne Richtlinien, Beschlüsse auf der Ministerebene oder schlicht und einfach durch eine Polizeipraxis, die zwar nicht legal ist, aber als legitim ausgegeben wird.</p>
<p><i>Das Informationssystem</i></p>
<p>Seit seiner Gründung im Jahr 1951 hat das BKA eine ganze Reihe von Kompetenzerweiterungen erhalten. Durch die Novelle zum BKA-Gesetz von 1973 wurden ihm weitere Aufgaben zugeteilt:</p>
<ul>
<li>der Schutz von Politikern (Abteilung Sicherungsgruppe);</li>
<li>die Bekämpfung des Internationalen Handels mit Waffen und Rauschgift (Abteilung EA);</li>
<li>die Terrorismusbekämpfung (Abteilung TE und ST);</li>
<li>und die wichtigsten: es wurde zur Zentralstelle im Polizeibereich für den elektronischen Datenverbund.</li>
</ul>
<p>Das alles hört sich noch ganz harmlos an. Doch bei näherem Hinsehen wird deutlich, daß die BKA-Computer heute nicht ausschließlich auf die Strafverfolgung ausgerichtet sind. Über 6 Millionen Bundesbürger sind hier inzwischen registriert. Es soll an dieser Stelle keine Übersicht über die einzelnen Dateien gegeben werden &#8211; entsprechende Ausführungen hierüber sind ausreichend vorhanden.</p>
<p>Nachdem es zwischen dem Bundesinnenministerium und dem Bundeskriminalamt vor zwei Jahren zu einem Gerangel über den Sinn gewisser Dateien (z.B. die Kommune-Datei) gekommen war, ist vor kurzem festgeschrieben worden, was das BKA alles sammeln darf. Neue &#8222;Richtlinien für die Errichtung und Führung von Dateien über personenbezogene Daten beim BKA&#8220; sind am 1. März dieses Jahres inkraft getreten. Wenn man diese Richtlinien genau liest, dann wird zumindest eines klar: daß die Diskussion um die Gefahr des &#8222;gläsernen Menschen&#8220; bei der Polizei vor allem eines ausgelöst hat, das krampfhafte Festhalten an allen nur erreichbaren Informationen.</p>
<p>Alle werden erfaßt: Anzeigeerstatter, Hinweisgeber, Zeugen, Geschädigte. Selbst vor Kindern unter 14 Jahren macht der Computer nicht halt. Deren Eltern werden von der Erfassung ihrer Sprößlinge nur dann benachrichtigt, wenn ausgeschlossen ist, daß &#8222;durch die Unterrichtung der mit der Speicherung verfolgte Zweck gefährdet würde&#8220;.</p>
<p>Auch Angaben über Selbstmorde und Selbstmordversuche, Hinweise auf Suchtkrankheiten und psychische Störungen &#8211; alles darf in den Polizei-Computern festgehalten werden. Angaben über Vorstrafen werden auch dann noch registriert und weitergegeben, wenn diese im Bundeszentralregister längst gestrichen sind &#8211; wie es das Gesetz vorsieht.</p>
<p>Löschen muß die Polizei ihre Daten erst, &#8222;wenn der Betroffene das 70. Lebensjahr erreicht hat oder aber, wenn zehn Jahre lang die Voraussetzungen für eine Aufnahme von Daten nicht vorlagen&#8220;. Kommentar des Berliner Staatsrechtlers Professor Egbert Schwan: &#8222;Wenn zehn Jahre lang diese Voraussetzungen nicht vorlagen, wurde zehn Jahre lang illegal gespeichert. Das ist zehn Jahre lang fortgesetzter Rechtsbruch&#8220;.</p>
<p>Nach den neuen Richtlinien ist jede Registrierung erlaubt, wenn &#8222;zureichende tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, daß dies zur Aufklärung oder vorbeugenden Bekämpfung schwerwiegender Straftaten erforderlich ist&#8220;. Und unter diese Definition fällt jeder. Diese &#8222;vorbeugende Verbrechensbekämpfung&#8220;, jetzt festgeschrieben, ist für den Bundesdatenschutzbeauftragten Prof. Bull der &#8222;eigentliche Kasus Knaktus&#8220;. &#8222;Vorbeugung&#8220; &#8211; das ist längst nicht mehr ein Markenzeichen für Zahnpasta, sondern das Zauberwort der Polizei, mit dem sie ihre Sammelwut gegen alle Kritiker verteidigt. Denn Prävention kann die Polizei logischerweise nur dann praktizieren, wenn sie die Bundesrepublik mit einem perfekten Informationssystem überzieht, einem System, nach dem sich die Nazis die Finger geleckt hätten. Die &#8222;aktive Verbrechensvorbeugung&#8220; (BKA-Originalton) bedeutet: daß jede Lebensäußerung registriert und in Computern gespeichert wird, ohne daß eine konkrete Straftat auch nur in Sicht wäre. Vorbeugung bedeutet: daß jeder Grashalm im großen Heuhaufen so lange verdächtigt wird, registriert und observiert werden muß, bis er nicht den Beweis erbracht hat, daß er keine Stecknadel ist. Vorbeugung bedeutet: Prophylaktische Überwachung aller Bürger, denn jeder ist ein potentieller Straftäter, der je irgendwann einmal auf die Idee kommen könnte, Böses zu tun.</p>
<p>Der kriminalpolizeiliche Anspruch, dem Verbrechen so vorzubeugen, ist nicht nur maßlose Selbstüberschätzung, sondern er läuft dazu auf das hinaus, was die Polizei laut Gesetz nicht darf: Vorfeldermittlungen durchführen, Geheimdienstarbeit leisten.</p>
<p><i>Amtshilfe</i></p>
<p>Eine weitere Methode, mit der die formale Trennung zwischen Geheimdienst und Polizei umgangen wird, besteht in der Amtshilfe. Mit diesem Medium öffnet sich das BKA alle Türen und Computer. Gegenseitige Hilfe müssen sich alle Behörden der Bundesrepublik leisten. So fotografiert der Bundesgrenzschutz &#8211; deklariert als Amtshilfe &#8211; mal für den Bundesnachrichtendienst Personalpapiere von DDR-Reisenden, ein anderes Mal meldete er dem Bundesamt für Verfassungsschutz alle Personen, die bei Grenzübertritten linke Literatur mit sich führten.<br />Juristisch ist das &#8211; vorsichtig ausgedrückt &#8211; doppelt bedenklich. Denn zum einen hat der BGS, wie der Name schon sagt, die Grenzen zu schützen und keine Liebesdienste für den Verfassungsschutz auszuführen und Bürger zu bespitzeln und zum anderen verfügen BND und BfV ausdrücklich über keinerlei polizeiliche Befugnisse. Erst die Amtshilfe macht&#8217;s möglich und hebt die vom Gesetzgeber gewollte Trennung langsam auf.</p>
<p>Zur Klärung der Frage, inwieweit Amtshilfe für den Geheimdienst noch legal sei, gab das Bundesinnenministerium sechs juristische Gutachten in Auftrag. In diesen Gutachten wurde ausgeführt, daß die Amtshilfeleistung an den BND rechtlich problematisch sei und daß eine Neuregelung der Amtshilfebestimmungen geboten ist.</p>
<p>&#8222;Nach dem Beschluß der Ständigen Konferenz der Innenminister vom 27. Januar 1972 (&#8230;) ist ein gemeinsames, arbeitsteiliges, elektronisches Informations- und Auskunftssystem für die gesamte Polizei (INPOL) in der Bundesrepublik mit dem BKA als Zentralstelle zu errichten. Das System muß für die Befriedigung der gemeinsamen Informationsbedürfnisse der Polizei ausgelegt sein. Dazu gehört auch der Zugriff auf polizeirelevante Daten von anderen Informationssystemen&#8220; &#8211; so heißt es in einer BKA-Schrift. Dieser Zugriff des BKA auf andere Datenbestände wird ständig betrieben &#8211; und via Amtshilfe ist das alles ganz legal. Gesundheits- und Einwohnermeldeämter, Sozialbehörden und Finanzämter &#8211; alle lassen sich vom BKA in die Karten gucken und rücken die gewünschten Informationen heraus. Auch Unternehmen müssen zuweilen mitfahnden &#8211; wie im Falle der Hamburger Elektrizitätswerke, die im Rahmen der umstrittenen Rasterfahndung ihre Kundenlisten herausgeben mußten.</p>
<p>Wenn das Argument &#8222;Amtshilfe&#8220; allein nicht zieht, dann gibt es eben einen Beschlagnahmebeschluß des Bundesgerichtshofes (Fall Rasterfahndung), dessen Begründung dermaßen dürftig war, daß er bis heute geheimgehalten werden muß.</p>
<p>An wen das BKA alles Informationen aus seinem großen Computer herausgibt, ist jetzt ebenfalls in den neuen Richtlinien festgeschrieben worden:</p>
<ul>
<li>Zur Strafverfolgung an die Justiz- und Finanzbehörden;</li>
<li>an Bundesbahn, an Ausländer- und Einbürgerungsbehörden;</li>
<li align="Left">an den Verfassungsschutz, den Militärischen Abschirmdienst, den Bundesnachrichtendienst;</li>
<li>an die Sicherheitsorgane der NATO-Truppen;</li>
<li>an ausländische Sicherheitsbehörden, &#8222;wenn dies zur Aufklärung oder Verhütung von Straftaten im In- oder Ausland notwendig ist&#8220;.</li>
</ul>
<p>Im Klartext: Wenn irgendeine Bananenrepublik eine angebliche Straftat meint &#8222;verhüten&#8220; zu müssen, ist das BKA zur Stelle und schickt die gewünschten Informationen aus seinem Computer in die Diktatur.</p>
<p>Einziger Bürgertrost: Die Zusammenkopplung des Verfassungsschutz-Computers mit den BKA-Datenspeichern, die beiden Ämtern den direkten und unkontrollierbaren Zugriff ermöglicht hatte, wurde wieder abgeschafft. Auch der Gutgläubigste wird kaum annehmen, daß diese Entscheidung lediglich auf fundiertes Demokratieverständnis der Sicherheitsbehörden zurückzuführen ist; wahrscheinlich ist es vielmehr der ewige Futterneid zwischen Verfassungsschutz und BKA á la &#8222;Wer ist der größte Fouché?&#8220;</p>
<p><i>Überwachung</i></p>
<p>Mit elektronischer Hilfe observiert das BKA langfristig ganze Personengruppen &#8211; in die Geschichte der Bundesrepublik unter dem Namen &#8222;BeFa&#8220; (Beobachtende Fahndung) eingegangen. Mittlerweile hat das Kind zwar einen neuen Namen bekommen, aus BeFa wurde &#8222;Polizeiliche Beobachtung&#8220;, aber inhaltlich geändert hat sich wenig. All die Personen, die der &#8222;Polizeilichen Beobachtung&#8220; unterliegen, sind nicht Objekt eines konkreten staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens. Dennoch nimmt das BKA von ihnen eigenmächtig an, daß sie trotzdem irgendwie suspekt seien (z.B. als Sympathisanten, Kuriere). Deren Grenzübertritte werden elektronisch gespeichert, sodaß sich die Reisebewegungen &#8211; so der Polizeijargon &#8211; einer ganzen Gruppe ausmachen lassen und für die Polizei Fahndungsansätze ergeben können. Was kriminalistisch sicherlich aufschlußreich, aber rechtsstaatlich nicht zu vertreten ist. &#8222;Die beobachtende Fahndung ist eine Umgehung der Schwelle des Polizeirechts&#8220; &#8211; so zitierte der &#8222;Spiegel&#8220; einen nicht genannten eifersüchtigen Verfassungsschützer -&#8222;die Herren dürfen nicht Geheimdienst spielen&#8220;.</p>
<p><i>Agenten und Legalitätsprinzip</i></p>
<p>Über das Legalitätsprinzip möchte die Polizei in der Öffentlichkeit am liebsten überhaupt nichts sagen. Denn das ist der Punkt, wo sie am empfindlichsten ist und wo Gesetzesbestimmungen und Praxis am weitesten auseinanderklaffen.</p>
<p>Nach diesem Prinzip ist die Polizei verpflichtet, jede Straftat, von der sie Kenntnis erhält, anzuzeigen und zu verfolgen. Ihre Kollegen von den Geheimdiensten haben es da einfacher, sie dürfen &#8211; wie die Opportunität es gerade verlangt &#8211; bei Rechtsbrüchen beide Augen zudrücken. &#8222;Bei der Verbrechensbekämpfung ist der Verfolgungszwang eher hinderlich&#8220; &#8211; war in der Fachzeitschrift &#8222;Kriminalistik&#8220; schon vor elf Jahren zu lesen.</p>
<p>Seitdem versucht die Polizei, sich von dieser lästigen Fessel zu befreien. In der Rauschgiftszene haben sie ein Agentennetz aufgebaut, ihre V-Leute sind Straftäter, die sich durch ihre Spitzeldienste Strafrabatt und Handgelder verdienen &#8211; oder aber beamtete Polizisten: &#8222;Um unserer Rolle weiterhin gerecht zu werden und den Auftrag auch zu einem erfolgreichen Abschluß zu bringen, mußten wir nun gelegentlich selbst mitrauchen oder aber als Händler in Erscheinung treten&#8220; &#8211; so beschreiben zwei Berliner Kriminalhauptmeister ihren siebenmonatigen Sondereinsatz in der Drogenszene.</p>
<p>Wenn Beamte ihre Anzeigepflicht verletzen oder im Einsatz selbst Straftaten begehen, so wird dies von Gerichten und Staatsanwaltschaften grundsätzlich gedeckt &#8211; es reicht der Hinweis auf § 34 Strafgesetzbuch (übergesetzlicher Notstand). Und das kommt einem generellen Freibrief für die Polizei gleich. &#8222;Deshalb erscheint es bis zum Inkrafttreten der angestrebten gesetzlichen Regelung vertretbar, übergangsweise das Fehlen einer Eingriffsermächtigung hinzunehmen und die Zulässigkeit solcher Maßnahmen allein auf § 34 StGB zu stützen&#8220; &#8211; heißt es in einem internen Papier des baden-württembergischen Landeskriminalamtes. Wo die gesetzliche Regelung fehlt, da handelt die Polizei eben ohne.</p>
<p>Eine gesetzliche Regelung ist bis heute nicht zu Papier gebracht worden, wenn man einmal von behördeninternen Richtlinien absieht. Erwogen wurde auf Polizeiebene bisher die Schaffung einer polizeilichen Sonderbehörde oder aber die Befreiung bestimmter Kriminalbeamter vom Legalitätsprinzip.</p>
<p>Ein entsprechender Gesetzestext könnte etwa folgenden Wortlaut haben: &#8222;Die Polizei ist verpflichtet, jede Straftat zu verfolgen, es sei denn, daß sie von einem Kollegen im Dienst begangen wurde.&#8220;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/55-vorgaenge/publikation/das-bundeskriminalamt-bka-und-seine-geheimdienstliche-taetigkeit-abschied-vom-legalitaetsprinzip/">Das Bundeskriminalamt (BKA) und seine geheimdienstliche Tätigkeit</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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