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	<title>vorgänge Nr. 254: Menschenrechte in globalen Lieferketten Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Editorial</title>
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		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 21 Sep 2026 09:21:54 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Maßnahmen, die Unternehmen freiwillig einführen, machen globale Liefer- und Wertschöpfungsketten bisher nicht in ausreichendem Maße menschenrechtskonform und klimaverträglich. Die Regulierung solcher Ketten ist nicht nur eine ökonomische, sondern auch eine menschenrechtliche und ökologische Angelegenheit, für die Staaten Mitverantwortung tragen. Daher hat beispielsweise Deutschland vor fünf Jahren das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist es, [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p class="v-absatz-ohne-western">Maßnahmen, die Unternehmen freiwillig einführen, machen globale Liefer- und Wertschöpfungsketten bisher nicht in ausreichendem Maße menschenrechtskonform und klimaverträglich. Die Regulierung solcher Ketten ist nicht nur eine ökonomische, sondern auch eine menschenrechtliche und ökologische Angelegenheit, für die Staaten Mitverantwortung tragen. Daher hat beispielsweise Deutschland vor fünf Jahren das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist es, Unternehmen dazu zu verpflichten, ihre menschenrechtliche Sorgfaltspflicht in Bezug auf Lieferketten zu erfüllen, ihnen Maßnahmen dafür an die Hand zu geben und Beschwerdemöglichkeiten und Rechtswege für weltweit Betroffene einzuführen. Gleichwohl gibt es in weltweiten Lieferketten weiterhin Ausbeutung, Unterdrückung, die Behinderung gewerkschaftlicher Organisation und zahlreiche andere Verstöße gegen wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. Vielfach wurde etwa von zivilgesellschaftlicher Seite die Ineffektivität der deutschen Beschwerdestrukturen moniert.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Verbesserungen, die das LkSG dennoch gebracht hat, stehen allerdings inzwischen zur Disposition. So wird dem Gesetz insbesondere von konservativer Seite vorgeworfen, ein „Bürokratiemonster“ zu sein, das deswegen abgeschafft gehöre – ganz so, als ob die Reduktion eines bürokratischen Aufwandes schwerer wiege als die Menschenrechte von Arbeiter*innen (insbesondere aus dem Globalen Süden) und der Umweltschutz. Hinzu kommt, dass 2024 die Europäische Union (EU) zwar eine Richtlinie über Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf ihre Wertschöpfungsketten verabschiedet hat: die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD). Noch bevor diese Richtlinie von den Mitgliedstaaten umgesetzt worden war, wurde sie Anfang 2026 jedoch im Zuge der „Omnibus“-Gesetzgebungsinitiativen deutlich abgeschwächt, da die konservativen Europäischen Volksparteien (EVP) mit anderen rechtsgerichteten Parteien im Europäischen Parlament paktiert hatten – so viel zur Brandmauer.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Während also zahlreiche Menschenrechts- und Umweltprobleme in Lieferketten fortbestehen, stehen entsprechende gesetzliche Regelungen inzwischen wieder zur Debatte oder werden abgeschwächt. In Anbetracht dessen widmet sich die vorliegende Ausgabe der <b>vor</b><i>gänge</i> dem Zustand der Menschenrechte in globalen Lieferketten.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Das Heft beginnt mit einem einführenden Beitrag von <i>Hartmut Aden</i>, der die zentralen Entwicklungslinien und Streitthemen der zurückliegenden Jahrzehnte beim Schutz der Menschenrechte in globalen Lieferketten nachzeichnet. <i>Stefanie Lorenzen</i> betrachtet die EU-Ebene und liefert eine kritische Bestandsaufnahme des Änderungsprozesses des angesprochenen Omnibus-I-Pakets. In seinem Beitrag zieht <i>Daniel Schönfelder</i> eine Zwischenbilanz zum LkSG und würdigt die Errungenschaften in Bezug auf Menschenrechts- und Umweltschutz, kritisiert aber auch fehlgeleitete Umsetzungsansätze. <i>Petra Dünhaupt, Hansjörg Herr</i> und <i>Zeynep Nettekoven</i> argumentieren, dass Verstöße gegen Arbeits- und Umweltstandards nicht allein auf individuelles Fehlverhalten zurückzuführen sind, sondern in den strukturellen Bedingungen globaler Wertschöpfungsketten wurzeln, was sie anhand von Fallbeispielen plausibilisieren. Nachhaltige Verbesserungen, so die Autor*innen, erfordern daher neben Due-Diligence-Gesetzen Veränderungen der ökonomischen und institutionellen Rahmenbedingungen globaler Wertschöpfungsketten. <i>Maximilian Pichl</i> analysiert die Gesetzgebung zu Menschenrechten in Lieferketten als Kämpfe um das Recht im Kontext konfligierender Interessen, wobei er die Bestrebungen zur Reduktion von Unternehmenspflichten als Teil eines autoritären Staatsprojekts versteht.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die beiden folgenden Beiträge blicken aus der Perspektive von Nichtregierungsorganisationen auf den Schutz der Menschenrechte in globalen Lieferketten. <i>Gisela Burckhardt</i> betrachtet die Rolle von Frauen in der Bekleidungsindustrie und deren Rolle in globalen Lieferketten. Sie kommt zu dem Schluss, dass die Bekleidungsindustrie von einer Handvoll westlicher Marken dominiert wird, die Beschaffungspreise diktieren und Produktionszyklen festlegen, wodurch Diskriminierung ökonomisch produziert werde. <i>Steffen Vogel</i> beschreibt anhand der Arbeitsbedingungen auf Bananenplantagen in Costa Rica und Ecuador, wie Betroffene von Menschenrechtsverletzungen zusammen mit zivilgesellschaftlichen Organisationen in Deutschland ihre Rechte mit Hilfe des Instrumentariums der deutschen und EU-Lieferkettengesetzgebung durchzusetzen versuchen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Einen Fokus auf Sicherheitspolitik bietet der Artikel von <i>Tamara Dangelmaier</i> und <i>Daniela Hunold</i>: Im Zusammenhang mit globalen Lieferketten analysieren sie Situationen, in denen globale ökonomische Verflechtungen lokal in konflikthaften sozialen und politischen Auseinandersetzungen sichtbar werden, wobei Brasilien als aufschlussreiches Beispiel fungiert, weil sich dort Konflikte um Logistik, Land, Infrastruktur, indigene Rechte und wirtschaftliche Projekte in verdichteter Form überlagern. <i>Roxana Zimmermann, Martina Martinovic, Andrea Pelzeter</i> und <i>Silke Bustamante</i> untersuchen, wo Akteure der Medizintechnik-Industrie Herausforderungen und Risiken sehen, um Fortschritte in der sozialökologischen Nachhaltigkeitstransformation ihrer Branche zu erreichen und welche Lösungsmöglichkeiten diese Akteure erkennen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Des Weiteren finden sich auch in dieser Ausgabe wieder Hintergrundbeiträge zu aktuellen bürgerrechtlichen und gesellschaftspolitischen Themen. <i>Simon Egbert</i> rekonstruiert die politischen, technischen und gesellschaftlichen Auseinandersetzungen um Palantir in Deutschland und ordnet sie in die breitere Debatte um digitale Souveränität ein. <i>Lisa Marie Borrelli</i> skizziert die aktuelle europäische Grenzkontrollpraxis an den Binnengrenzen sowie die Entwicklungen an den Außengrenzen der EU – unter Berücksichtigung der politischen Begründungen für solche Kontrollen. Diese Formen der Kontrolle haben erhebliche menschenrechtliche Konsequenzen. <i>Stefan Piasecki </i>rekonstruiert die politischen, militärischen und gesellschaftlichen Probleme des Irans und skizziert vier Szenarien wie eine iranische Nachkriegsgesellschaft aussehen könnte. <i>Clemens Oswald</i> stellt die Grundzüge der athenischen Demokratie dar sowie deren heutige Bedeutung. Denn bezüglich politischer Teilhabe sei die attische Demokratie unerreicht und sollte als historisches Vorbild für heutige Demokratien fungieren. <i>Jörg Arnold</i> liefert eine kritische Würdigung von Wolfgang Kalecks neuem Buch <i>Die Stärke des Rechts vs. Das Recht des Stärkeren</i> aus einer völkerrechtlichen und friedenspolitischen Perspektive. Die jüngsten Angriffe auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) behandelt die vorliegende Ausgabe dokumentarisch: mit dem Abdruck des offenen Briefs von über 110 Organisationen (inklusive der Humanistischen Union), die gegen die geplante Abschaffung des IFG protestieren. In der kommenden Ausgabe wollen wir eine tiefere Analyse des Sachverhalts bieten.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">In eigener Sache: Bekanntlich ist ein Abonnement der <b>vor</b><i>gänge</i> für Mitglieder der Humanistischen Union (HU) im Mitgliedsbeitrag inkludiert. Ab 2026 bietet die HU das erste Jahr der Mitgliedschaft für Schüler*innen, Studierende und Auszubildende kostenlos an.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Im Namen der Redaktion wünschen wir Ihnen eine anregende Lektüre der neuen <b>vor</b><i>gänge</i>-Ausgabe. Wir freuen uns auch stets über Feedback.</p>
<p class="v-absatz-ohne-western" style="text-align: right;"><i>Hartmut Aden &amp; Philip Dingeldey</i></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-254/publikation/editorial-102/">Editorial</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Menschenrechte in Lieferketten – Entwicklungslinien und Perspektiven eines politischen Streitthemas</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-254/publikation/menschenrechte-in-lieferketten-entwicklungslinien-und-perspektiven-eines-politischen-streitthemas/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 21 Sep 2026 09:58:46 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>1. Menschen&#173;rechts&#173;schutz als Unter&#173;neh&#173;mens&#173;pflicht Nicht nur Staaten können für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sein. Auch nichtstaatliche Akteure wie Unternehmen oder ihre Zulieferer weltweit können Menschen zu gesundheitsschädigenden, unfairen oder ausbeuterischen Bedingungen beschäftigen, Bevölkerungsgruppen diskriminieren, zur Unterdrückung unliebsamer Oppositionsgruppen beitragen oder die Umwelt (der Menschen) belasten oder sogar zerstören (Beispiele bei Mares 2008: 97ff.; Woodroffe 1999: 131). Einige [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h3 class="">1. Menschen&shy;rechts&shy;schutz als Unter&shy;neh&shy;mens&shy;pflicht</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Nicht nur Staaten können für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sein. Auch nichtstaatliche Akteure wie Unternehmen oder ihre Zulieferer weltweit können Menschen zu gesundheitsschädigenden, unfairen oder ausbeuterischen Bedingungen beschäftigen, Bevölkerungsgruppen diskriminieren, zur Unterdrückung unliebsamer Oppositionsgruppen beitragen oder die Umwelt (der Menschen) belasten oder sogar zerstören (Beispiele bei Mares 2008: 97ff.; Woodroffe 1999: 131).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Einige für Unternehmen besonders relevante Menschenrechte wurden 1966 von der UN-Generalversammlung im Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (englisch International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights, ICESCR) aufgeführt. Für Staaten wie Deutschland, die diesen Pakt ratifiziert haben,<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote1sym" name="sdendnote1anc"><sup>i</sup></a> sind die Inhalte verbindlich, unter anderem die Regelungen zu Arbeitsentgelt und Arbeitsbedingungen (Art. 7), das Recht auf gewerkschaftliche Betätigung sowie das Streikrecht (Art. 8), das Recht auf soziale Sicherheit einschließlich Sozialversicherung (Art. 9), auf Maßnahmen zur Förderung der Gesundheit (Art. 12), auf Bildung (Art. 13) und auf Teilhabe am kulturellen Leben (Art. 15).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">In privatwirtschaftlich organisierten kapitalistischen Systemen können diese Rechte nur verbindlich gewährleistet werden, wenn die Staaten Unternehmen und andere öffentliche wie private Akteure entsprechend verpflichten. Völkerrechtliche Vereinbarungen wie der ICESCR werden jedoch zwischen Staaten, gegebenenfalls unter Beteiligung internationaler Organisationen getroffen und können Unternehmen nicht unmittelbar verpflichten. Sollen verbindliche Regelungen für Unternehmen und andere nichtstaatliche Akteur*innen getroffen werden, so müssen diese von Staaten – in Europa je nach Materie auch von der Europäischen Union (EU) – geschaffen werden. Zivilgesellschaftliche Forderungen, etwa des World Development Movement (WDM, vgl. Woodroffe 1999: 133ff.), unmittelbar verbindliche transnationale Regelungen für multinationale Unternehmen zu schaffen, konnten sich bisher nicht durchsetzen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Bei Menschenrechten in Lieferketten kommt eine weitere Besonderheit hinzu: Lieferketten können über viele Länder verteilt sein. Mit den Globalisierungstendenzen der zurückliegenden Jahrzehnte haben globale Lieferketten über lange Distanzen stark an Bedeutung gewonnen. Unternehmen in Ländern des Globalen Nordens wissen oftmals nicht im Detail, wo die Komponenten oder Rohstoffe herkommen, die sie als Bestandteile ihrer Produkte verkaufen. Folglich wissen sie oft auch wenig darüber, unter welchen Bedingungen die verwendeten Rohstoffe abgebaut und (Vor-)Produkte hergestellt wurden. Hier setzt die seit den 2010er Jahren etablierte Lieferkettenregulierung an: Unternehmen werden in die Pflicht genommen, ihre Lieferketten für sich selbst und andere transparenter zu machen und tätig zu werden, wenn ihnen Missstände bekannt werden (<i>due dilligence</i>/Sorgfaltspflichten). Der Sitzstaat des Unternehmens trifft hierzu Regelungen, nicht allein der Staat, in dem die Menschenrechte verletzt werden. Hier ist somit ein neuer Typus von Regelungen entstanden, dessen Reichweite über das Territorium des gesetzgebenden Staates hinausgeht, indem Unternehmen entlang der Lieferketten indirekt mit in die Verantwortung genommen werden (<i>foreign corporate accountability</i>, vgl. Gustafsson et al. 2023).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Ein zentraler Ausgangspunkt für diese Sorgfaltspflichten sind die 2011 durch die Vereinten Nationen verabschiedeten UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (Guiding Principles on Business and Human Rights, UNGP; UN 2011).<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote2sym" name="sdendnote2anc"><sup>ii</sup></a> Dieses Dokument ist allerdings kein verbindlicher völkerrechtlicher Vertrag, sondern für die beteiligten Staaten nichtverbindliches <i>soft law</i>. Seit der Verabschiedung der UNGP wird in vielen Ländern darüber diskutiert, wie die dort niedergelegten Prinzipien in verbindliche Vorgaben für Unternehmen weiterentwickelt werden können. In Deutschland wurde im Juli 2021 – noch von der damaligen CDU/CSU-SPD-Regierungsmehrheit unter Bundeskanzlerin Angela Merkel – das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verabschiedet. Auch Frankreich und andere europäische Staaten verabschiedeten verbindliche Regelungen. Im Juni 2024 folgte in der EU die Richtlinie EU 2024/1760 über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD). Die Mitgliedstaaten haben die Richtlinienziele durch verbindliche Regelungen umzusetzen, bestehende Regelungen wie das LkSG müssen entsprechend angepasst werden. Allerdings blieben die deutschen und EU-Regelungen politisch höchst umstritten. Durch Änderungen wurden sie 2025 und 2026 vorgeblich im Interesse des Bürokratieabbaus abgeschwächt.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Der vorliegende Beitrag beschreibt die wesentlichen Entwicklungslinien von freiwilligen Standards zu verbindlichen Regelungen und zurück zu deren Abschwächung. Darauf aufbauend zeigt er Grenzen der bisherigen Regelungsansätze und zukünftige Perspektiven auf.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">2. Der lange Weg zu inter&shy;na&shy;ti&shy;o&shy;nalen Regelungen zum Schutz der Menschen&shy;rechte in Liefer&shy;ketten</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Die internationale Diskussion über Unternehmenspflichten für den Menschenrechtsschutz entlang ihrer Lieferketten wird nicht erst seit den 2010er Jahren geführt. Die heutigen Kontroversen über Unternehmenspflichten zum Menschenrechtsschutz gehen auf jahrzehntelange Debatten zu diesem Thema zurück.</p>
<table width="100%" cellspacing="0" cellpadding="0">
<tbody>
<tr valign="top">
<td width="25%">
<p class="v-absatz-ohne-western"><b>Zeitpunkt</b></p>
</td>
<td width="75%">
<p class="v-absatz-ohne-western"><b>Ereignis</b></p>
</td>
</tr>
<tr valign="top">
<td width="25%">
<p class="v-absatz-ohne-western">1966</p>
</td>
<td width="75%">
<p class="v-absatz-ohne-western" align="justify">Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Vereinte Nationen) [in Deutschland ratifiziert 1973].</p>
</td>
</tr>
<tr valign="top">
<td width="25%">
<p class="v-absatz-ohne-western">2008</p>
</td>
<td width="75%">
<p class="v-absatz-ohne-western">Bericht des UN-Sonderbeauftragten für Unternehmen und Menschenrechte, John Ruggie, an die UN-Generalversammlung.</p>
</td>
</tr>
<tr valign="top">
<td width="25%">
<p class="v-absatz-ohne-western">2011</p>
</td>
<td width="75%">
<p class="v-absatz-ohne-western">UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschrechte (UN Guid-ing Principles on Business and Human Rights).</p>
</td>
</tr>
<tr valign="top">
<td width="25%">
<p class="v-absatz-ohne-western">24.04.2013</p>
</td>
<td width="75%">
<p class="v-absatz-ohne-western">Einsturz der Raza-Plaza-Textilfabriken in Bangladesh mit 1135 Toten und vielen Verletzten.</p>
</td>
</tr>
<tr valign="top">
<td width="25%">
<p class="v-absatz-ohne-western">2017</p>
</td>
<td width="75%">
<p class="v-absatz-ohne-western">Veröffentlichung des Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte 2016 bis 2020 durch die deutsche Bundesregierung.</p>
</td>
</tr>
<tr valign="top">
<td width="25%">
<p class="v-absatz-ohne-western">Juli 2021</p>
</td>
<td width="75%">
<p class="v-absatz-ohne-western">Verabschiedung des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (Inkrafttreten Januar 2023).</p>
</td>
</tr>
<tr valign="top">
<td width="25%">
<p class="v-absatz-ohne-western">2023</p>
</td>
<td width="75%">
<p class="v-absatz-ohne-western">OECD Guidelines for Multinational Enterprises on Responsible Business Conduct.</p>
</td>
</tr>
<tr valign="top">
<td width="25%">
<p class="v-absatz-ohne-western">Juni 2024</p>
</td>
<td width="75%">
<p class="v-absatz-ohne-western">Verabschiedung der EU-Lieferketten-Richtlinie CSDDD (Richtlinie (EU) 2024/1760) und Neuwahl des Europäischen Parlaments mit geänderten Mehrheiten.</p>
</td>
</tr>
<tr valign="top">
<td width="25%">
<p class="v-absatz-ohne-western">2024</p>
</td>
<td width="75%">
<p class="v-absatz-ohne-western">Draghi-Report zur Wettbewerbsfähigkeit der EU.</p>
</td>
</tr>
<tr valign="top">
<td width="25%">
<p class="v-absatz-ohne-western">2025</p>
</td>
<td width="75%">
<p class="v-absatz-ohne-western">„Omnibus“-Initiativen der Europäischen Kommission, unter anderem zur Lieferkettenregulierung, zum Datenschutz und zur Regulierung Künstlicher Intelligenz.</p>
</td>
</tr>
<tr valign="top">
<td width="25%">
<p class="v-absatz-ohne-western">Februar 2026</p>
</td>
<td width="75%">
<p class="v-absatz-ohne-western">Verabschiedung der „Omnibus“-Regelungen für das Lieferkettenrecht als Richtlinie (EU) 2026/470.</p>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p class="v-absatz-ohne-western"><i>Tab. 1: Ausgewählte Stationen der Entwicklung von Regelungen zum Menschenrechtsschutz in Lieferketten. Eigene Darstellung.</i></p>
<h4 class="">2.1 Die UN-Leit&shy;prin&shy;zi&shy;pien f&uuml;r Wirtschaft und Menschen&shy;rechte</h4>
<p class="v-absatz-ohne-western">Die UNGP umfassen die Komponenten Schutz, Achtung und Abhilfe (englisch: <i>protect, respect, remedy</i>). Zentral für die Unternehmenspflichten in Lieferketten ist das Leitprinzip Nr. 11:</p>
<blockquote class="western">
<p>„Wirtschaftsunternehmen sollten die Menschenrechte achten. Dies heißt, dass sie vermeiden sollten, die Menschenrechte Anderer zu beeinträchtigen, und dass sie nachteiligen menschenrechtlichen Auswirkungen, an denen sie beteiligt sind, begegnen sollten.“</p>
</blockquote>
<p class="v-absatz-einzug-western">Der Stil gleicht einem Appell und unterstreicht damit den <i>soft-law</i>-Charakter auch dieses Leitprinzips.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Bereits 1974 hatten die UN eine Commission on Transnational Corporations eingerichtet. Das Vorhaben, einen Verhaltenscodex für transnationale Unternehmen zu etablieren, scheiterte aber letztlich am Widerstand einiger Staaten (ECOSOC 1974). 1976 legte die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Organisation for Economic Co-operation and Development, OECD) <i>Guidelines for Multinational Enterprises</i> vor (OECD 1976), die seither mehrfach aktualisiert wurden und bei denen Umwelt, Arbeitsbedingungen und Menschenrechte zunehmend in den Fokus rückten, so in den 2023 veröffentlichten <i>Guidelines for Multinational Enterprises on Responsible Business Conduct</i> (OECD 2023). 1977 initiierte das UN Centre for Transnational Corporations (UNCTC) einen Prozess zur Etablierung eines Codex für transnationale Unternehmen – dieser wurde allerdings 1992 ergebnislos aufgegeben (vgl. Bernaz 2016; Mares 2008; Voiculescu 2011: 12ff.; International Council on Human Rights Policy 2002).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Neben Akteur*innen, die hohe Schutzstandards für die Menschenrechte befürworten, unterstützen auch manche Unternehmen Initiativen für verbindliche Menschenrechtspflichten im Hinblick auf den Markt, auf dem sie tätig sind. Hier seien Pensions- und Investmentfonds genannt, die ihren Kund*innen die Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards versprechen (Mares 2008: 150ff.) sowie eine Reihe von Handelsunternehmen.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote3sym" name="sdendnote3anc"><sup>iii</sup></a> Bei vielen Initiativen ging und geht es vorrangig um die Rechte der Beschäftigten in Lieferketten – auch die Internationale Arbeitsorganisation (International Labour Organisation, ILO) ist bereits seit den 1970er Jahren auf diesem Feld aktiv, so mit ihrer Tripartite Declaration of Principles concerning Multinational Enterprises and Social Policy, die sich an Regierungen, Unternehmen und Arbeitnehmendenvertretungen richtet und die seither mehrfach aktualisiert wurde (ILO 2024).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Im Jahr 2005 setzte die UN-Menschenrechtskommission durch Resolution 2005/69 einen Sonderbeauftragten des Generalsekretärs für Unternehmen und Menschenrechte ein. Der Politikwissenschaftler John Ruggie, der sich bereits in seiner wissenschaftlichen Arbeit mit diesem Themenfeld befasst hatte (vgl. Karp 2023), übte diese Funktion bis 2011 aus und trug dabei maßgeblich zur Vorbereitung der UN-Leitprinzipien bei, etwa mit seinem im April 2008 veröffentlichten Bericht an die UN-Generalversammlung (Ruggie 2008). Die Globalisierung führte seit Mitte des 20. Jahrhunderts zu einer starken Ausweitung des weltweiten Handels mit langen Lieferketten, in denen Rohstoffe und Produkte aus dem Globalen Süden möglichst kostengünstig in den Globalen Norden verkauft werden sollten. Multinationale Unternehmen wurden in diesem Kontext einflussreicher und mächtiger. Ruggie (2008: 3) schrieb hierzu in seinem Bericht an die UN-Generalversammlung:</p>
<blockquote class="western">
<p>„The root cause of the business and human rights predicament today lies in the governance gaps created by globalization &#8211; between the scope and impact of economic forces and actors, and the capacity of societies to manage their adverse consequences. These governance gaps provide the permissive environment for wrongful acts by companies of all kinds without adequate sanctioning or reparation. How to narrow and ultimately bridge the gaps in relation to human rights is our fundamental challenge.“</p>
</blockquote>
<p class="v-absatz-einzug-western">Der mit den UNGP gewählte Ansatz blieb umstritten, auch unter Befürworter*innen verbindlicher Regelungen zu den Menschenrechtspflichten von Unternehmen. Kritisiert wurde unter anderem, die UNGP seien zu sehr durch ihren Entstehungskontext in einer stark neoliberal geprägten Phase beeinflusst (vgl. Karp 2023). Die Bestrebungen für einen verbindlichen völkerrechtlichen Vertrag wurden nach der Veröffentlichung der UNGP weiter betrieben, kamen aber bisher nicht über Entwürfe hinaus, die weder von den USA noch von den beteiligten EU-Staaten unterstützt wurden (vgl. de Schutter 2016; Bernaz 2021).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Immer wieder prägten auch schwere Unglücksfälle und Skandale die Diskussionen über Menschenrechtspflichten in Lieferketten, so der schwere Unfall 1984 in einer Chemiefabrik im indischen Bhopal (vgl. Broughton 2005) sowie der Staudammbruch von Brumadinho in Brasilien im Januar 2019, der zum Austritt giftiger Bergbauabfälle aus einer stillgelegten Mine führte (vgl. Scheper/Engelhardt 2024). Besonders prägend für die jüngeren Diskussionen über Menschenrechte in Lieferketten war der Einsturz eines Gebäudes im April 2013, in dem in Rana Plaza (Bangladesh) mehrere Textilfabriken untergebracht waren. Hierbei kamen 1.130 Menschen ums Leben, zahlreiche weitere wurden verletzt (vgl. zu den Auswirkungen auf die internationalen Diskussionen Trebilcock 2020; Steen Knudsen/Moon/Shabnam Rahman 2025).<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote4sym" name="sdendnote4anc"><sup>iv</sup></a> Diese und zahlreiche weitere Vorfälle machten deutlich, dass Unternehmen mit ihren Lieferketten Ursachen für gravierendste Menschenrechtsverletzungen setzen können, deren Verhinderung adäquate präventive Maßnahmen und Verantwortung weit über das Unternehmen hinaus erfordert, in dem die Verletzung stattfindet.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote5sym" name="sdendnote5anc"><sup>v</sup></a></p>
<h4 class="">2.2 Kopplung von Menschen&shy;rechts&shy;schutz und anderen Nachhal&shy;tig&shy;keits&shy;zielen</h4>
<p class="v-absatz-ohne-western">Menschenrechtsverletzungen im Kontext globaler Lieferketten betreffen oft, aber längst nicht nur jene Menschen, die für die beteiligten Unternehmen arbeiten. Unzulängliche Produktionsanlagen und Rohstoffabbau können auch die Gesundheit der Menschen in der Umgebung und die Umwelt erheblich belasten; Unfälle können zu Toten und Verletzten in der Umgebung von Produktions- und Minenanlagen führen. Veraltete Produktionsanlagen und lange Lieferketten sind zudem Faktoren, die in erheblichem Maße Treibhausgase emittieren und damit zum globalen Klimawandel beitragen. Daher liegt es nahe, dass die Initiativen für Menschenrechte in Lieferketten zunehmen mit Umwelt- und Klimaschutzzielen gekoppelt wurden (vgl. Zimpelmann/ Wülbers 2025; Schilling-Vacaflor/Gustafsson 2024).<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote6sym" name="sdendnote6anc"><sup>vi</sup></a> Auch die Entwicklung sektorübergreifender Strategischer Entwicklungsziele (<i>Sustainable Development Goals</i>, SDGs) legt diese Kopplung nahe.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Allerdings ist unter zivilgesellschaftlichen Akteur*innen umstritten, ob Initiativen für Menschenrechte in Lieferketten thematisch enger fokussiert oder breit aufgestellt sein sollten. Denn thematisch breit aufgestellte Unternehmenspflichten erhöhen die Zahl der beteiligten Akteur*innen und der von ihnen repräsentierten Gegeninteressen und tragen daher zu einer kompromisshaften Ausgestaltung bei (vgl. Karp 2023). Dies zeigen nicht zuletzt die erheblichen Widerstände gegen verbindliche Regelungen in Deutschland und in der EU sowie die zahlreichen Kompromisse, die diesen Regelungen zugrunde liegen. Diese werden im folgenden Abschnitt behandelt.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">3. Der schwierige Weg zu verbind&shy;li&shy;cheren Regelungen in Deutschland und der Europ&auml;&shy;i&shy;schen Union</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Die Verabschiedung der UNGP im Jahr 2011 löste in vielen Staaten kontroverse Diskussionen darüber aus, wie diese Prinzipien so umgesetzt werden können, dass sie trotz ihrer fehlenden Verbindlichkeit zu praktischen Verbesserungen führen. In einigen Staaten – darunter Deutschland – führte diese Diskussion zu verbindlicheren Regelungen, die allerdings auch nach ihrer Verabschiedung umstritten blieben und schnell wieder relativiert wurden (3.1), ebenso in der EU (3.2).</p>
<h4 class="" align="justify">3.1 Verbind&shy;liche Umsetzung auf nationaler Ebene: Das deutsche Liefer&shy;ket&shy;ten&shy;sorg&shy;falts&shy;pflich&shy;ten&shy;ge&shy;setz</h4>
<p class="v-absatz-ohne-western">In Deutschland löste die Verabschiedung der UN-Leitprinzipien umfangreiche zivilgesellschaftliche Initiativen aus. Menschenrechtsorganisationen, Gewerkschaften und Umweltverbände betonten die Chancen verbindlicher Vorgaben und setzten sich für gesetzliche Regelungen ein. Viele – allerdings nicht alle – Unternehmen und ihre Verbände machten Bedenken geltend. Sie favorisierten freiwillige Standards und argumentierten mit Wettbewerbsnachteilen gegenüber Konkurrenten aus anderen Ländern, in denen solche Vorgaben nicht gelten, sowie mit aus ihrer Sicht unnötigem bürokratischem Aufwand (vgl. zu den Akteurskonstellationen: Weihrauch/Carodenuto/Leipold 2023: 914).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Ein zentraler Schritt für die Umsetzung der UN-Leitprinzipien sind Nationale Aktionspläne (NAP). In Deutschland erarbeiteten mehrere Bundesministerien ab 2014 unter Federführung des Auswärtigen Amtes einen solchen NAP für die Jahre 2016 bis 2020 und legten ihn im Dezember 2016 dem Bundeskabinett vor. Er sah unter anderem eine Prüfung vor, inwieweit deutsche Unternehmen bis 2020 auf freiwilliger Basis Maßnahmen einleiteten, um das Risiko von Menschenrechtsverletzungen in ihren globalen Lieferketten besser in den Blick zu nehmen (Bundesregierung 2017: 28; vgl. zum politischen Kontext Weihrauch/Carodenuto/Leipold 2023: 914f.). Das Ergebnis war ernüchternd: Weniger als ein Fünftel der betroffenen Unternehmen hatten bis dahin geeignete Maßnahmen eingeleitet (Ernst &amp; Young et al. 2020: 9).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Im Jahr 2019 gründeten die auf dem Themenfeld organisierten zivilgesellschaftlichen Organisationen die Initiative Lieferkettengesetz,<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote7sym" name="sdendnote7anc"><sup>vii</sup></a> um gemeinsam Strategien für die Durchsetzung verbindlicher Regelungen zu entwickeln. Nach dem erwartbaren Scheitern freiwilliger Selbstverpflichtungen bildete sich eine ungewöhnliche Durchsetzungskoalition für verbindliche Vorgaben: In der letzten Amtszeit von Bundeskanzlerin Merkel waren nun der damalige Bundesentwicklungsminister Gerd Müller (CSU) ebenso wie das von Hubertus Heil (SPD) geführte Bundesministerium für Arbeit und Soziales für verbindlichere gesetzliche Regelungen. Dies war die „Geburtsstunde“ des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG), das 2021 noch von dieser Regierungsmehrheit beschlossen wurde (vgl. Weihrauch/Carodenuto/Leipold 2023: 917f.).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Das im Januar 2023 in Kraft getretene Gesetz enthält verbindliche Vorschriften für Sorgfaltspflichten, die größere Unternehmen für ihre Lieferketten zu beachten haben. Zunächst fielen Unternehmen mit Hauptsitz in Deutschland und mindestens 3.000 Beschäftigten (in Deutschland oder aus Deutschland ins Ausland entsandt) in den Anwendungsbereich des Gesetzes; ab 2024 wurde die Mindestzahl an Mitarbeitenden auf 1.000 gesenkt. Für die Überprüfung der Einhaltung dieser Regelungen wurde im sächsischen Borna eine neue Abteilung des Bundesamts für Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingerichtet, das mit risikobasierten Prüfungen beauftragt wurde (§ 14 LkSG). Betroffene können Beschwerden beim BAFA einreichen. Nichtregierungsorganisationen unterstützen seither Betroffene aus dem Globalen Süden.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote8sym" name="sdendnote8anc"><sup>viii</sup></a> Die von den gesetzlichen Pflichten erfassten Unternehmen hatten regelmäßig Berichte zu erstellen und zu veröffentlichen (§ 10 LkSG). Vollzogen wurden diese Pflichten allerdings nur in ersten Ansätzen (vgl. zu den Gesetzesinhalten und ihren Auswirkungen Beile/Vitols 2024). Bereits die „Ampelkoalition“ aus SPD, Grünen und FDP (2021 bis 2025) verschob und relativierte die Pflichten. Im Wahlkampf für die vorgezogenen Bundestagswahlen im Februar 2025 versprach die CDU/CSU, die das Gesetz 2021 maßgeblich mit eingeführt hatte, seine Abschaffung. Die Berichtspflichten für Unternehmen wurden faktisch ausgesetzt; die behördliche und zivilgesellschaftliche Kontrolle wurde damit geschwächt (vgl. zur Kritik: Hoffmann/Aden/Kinoo 2026). Vor dem Hintergrund dieser „halbherzigen“ Umsetzung verwundert es nicht, dass ein 2025 von zivilgesellschaftlichen Organisationen veröffentlichter Bericht konstatierte, es seien erste Erfolge, aber auch erhebliche Defizite bei der Umsetzung des Gesetzes festzustellen (Brüggemann 2025).<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote9sym" name="sdendnote9anc"><sup>ix</sup></a></p>
<h4 class="" align="justify">3.2 Verbind&shy;liche Umsetzung in der Europ&auml;&shy;i&shy;schen Union: Die Liefer&shy;ket&shy;ten&shy;richt&shy;linie und ihre &bdquo;Verw&auml;s&shy;se&shy;rung&ldquo;</h4>
<p class="v-absatz-ohne-western">Ebenso wie das LkSG geht auch die EU-Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) auf die UNGP zurück. Die UN-Leitprinzipien führten parallel in zahlreichen Staaten zu Diskussionen über eine verbindliche Umsetzung, so in Frankreich und weiteren EU-Mitgliedstaaten (vgl. Schilling-Vacaflor/ Gustafsson 2024). Daher lag es nahe, dass sich die Initiativen für verbindliche Regelungen schnell auf die EU-Ebene ausweiteten, auch im Hinblick auf einheitliche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen aus verschiedenen EU-Staaten.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">In ihrer ursprünglichen Fassung verpflichtete die CSDDD die Mitgliedstaaten, verbindliche Sorgfaltspflichten für größere Unternehmen einzuführen. Diese betrafen ähnliche Themen wie das LkSG, gingen aber unter einigen Aspekten darüber hinaus, zum Beispiel hinsichtlich der zivilrechtlichen Haftung bei einer Verletzung der Sorgfaltspflichten (Art. 29 CSDDD). Die 2026 verabschiedeten Änderungen überlassen den Mitgliedstaaten hier allerdings weitreichende Spielräume (vgl. Hoffmann/Aden/ Kinoo 2026).<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote10sym" name="sdendnote10anc"><sup>x</sup></a></p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Verabschiedung der CSDDD führte indes auch in der EU nicht zu einem Ende der politischen Kontroversen. Noch vor Ablauf der Frist für die Umsetzung der Richtlinieninhalte in das mitgliedstaatliche Recht wurde die Debatte über die Lieferketten-Sorgfaltspflichten wieder eröffnet. Zwei Faktoren trugen dazu bei:</p>
<ol>
<li>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify"><i>Debatten über die globale Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft</i>. Hierzu hatte die Europäische Kommission Mario Draghi, den früheren Präsidenten der Europäischen Zentralbank, mit der Erstellung eines Berichts beauftragt, der im September 2024 vorgelegt wurde. Dieser forderte weitreichende Reformen des EU-Rechts, um die Wettbewerbschancen europäischer Unternehmen auf globalen Märkten zu verbessern. Der Bericht empfahl eine höhere Priorisierung der Versorgung der EU mit Rohstoffen als Thema der „Wirtschaftsaußenpolitik“ (Draghi 2025: 57). Die Berichtspflichten, so Draghi (2025: 69) sollten um ein Viertel, für kleinere sowie für mittlere Unternehmen sogar um die Hälfte reduziert werden (vgl. zur Kritik Hoffmann/Aden/Kinoo 2026). Die Europäische Kommission konkretisierte diese Vorschläge in einer Serie umfangreicher Gesetzesvorschläge, die sie als „Omnibus“-Initiativen bezeichnete. Für die Lieferkettenregulierung führen die „Omnibus“-Änderungen, die im Februar 2026 als Richtlinie (EU) 2026/470 verabschiedet wurden, zu einer starken Relativierung der ursprünglichen Regelungsziele der CSDDD. Erwähnt sei hier insbesondere die starke Beschränkung der Anzahl an Unternehmen, für die diese Regelungen überhaupt gelten (geänderter Art. 2 Abs. 1; vgl. Hoffmann/Aden/Kinoo 2026).</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">Die ungewöhnliche Änderung einer EU-Richtlinie wurde bereits im laufenden Umsetzungsprozess <i>durch die geänderten Mehrheitsverhältnisse im Europäischen Parlament seit den Wahlen von 2024 ermöglicht</i>. Nicht nur die CSDDD-Änderungen zeigen eine gewachsene Bereitschaft der Europäischen Volkspartei (EVP), ihre Anliegen gemeinsam mit den rechtsextremen Fraktionen im Parlament durchzusetzen.</p>
</li>
</ol>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die CSDDD ist bereits in ihrer Grundkonzeption so angelegt, dass ihre Wirkung über die EU hinausreicht. Bei dieser Form von <i>corpororate external accoutability </i>(Gustafsson et al., 2023; vgl. Hoffmann/Aden/Kinoo 2026) wird verantwortliches Handeln nicht nur von den erfassten Unternehmen innerhalb der EU erwartet, sondern auch von ihren Lieferanten weltweit. Insofern ist die Lieferkettenregulierung eine spezifische Variante dessen, was seit einigen Jahren als der „Brüssel-Effekt“ (Bradford 2020) diskutiert wird: Die EU erlässt Regeln auf Feldern wie Datenschutz, Künstliche Intelligenz und hier zu den Menschenrechten in Lieferketten, die beanspruchen, auch für Firmen aus Drittstaaten verbindliche Wirkung zu entfalten, wenn sie Kund*innen oder Abnehmer*innen in der EU haben. Inwieweit ein solcher „Brüssel-Effekt“ eintritt, hängt allerdings auch davon ab, wie stark die jeweiligen Firmen darauf angewiesen sind, ihre Produkte oder Dienstleistungen auch auf dem EU-Markt zu verkaufen. Können sie ihre Produkte ebenso gut in andere Weltregionen verkaufen, in denen keine entsprechenden Regelungen gelten, so laufen die europäischen Vorschriften möglicherweise ins Leere (vgl. Bastos Lima/Schilling-Vacaflor 2024 am Beispiel brasilianischer Sojabohnen).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Mit den „Omnibus“-Initiativen und den damit verbundenen weniger weitreichenden und weniger ambitionierten Regelungsinstrumenten schwächt die EU ihren weltweiten Einfluss. Ob dies am Ende Firmen aus der EU in ihrer Wettbewerbsposition stärkt, ist zu hinterfragen. Denn die Bindung an hohe rechtliche Standards kann auch ein Qualitätsausweis und damit ein Wettbewerbsvorteil gerade für europäische Unternehmen sein, nicht nur auf den Märkten innerhalb der EU. Mit Maßnahmen zum Schutz der Menschenrechte lässt sich zwar nicht unmittelbar Geld verdienen – Firmen, die dies als Verpflichtung oder freiwillig tun, können damit aber durchaus Vorteile erzielen, von einem Reputationsgewinn bei (potentiellen) Kund*innen bis zur Stärkung solider Lieferbeziehungen und damit verlässlicherer Lieferungen auch in Krisenzeiten.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">4. Der weite Weg zu einem effektiven Menschen&shy;rechts&shy;schutz in globalen Liefer&shy;ketten</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Die bisherigen Initiativen für den Schutz der Menschenrechte in Lieferketten auf der Basis der UN-Leitprinzipien UNGP zeigen, dass der Weg bis zu einem effektiven und umfassenden Menschenrechtsschutz in allen Lieferketten noch weit ist. Der folgende Abschnitt diskutiert einige zentrale Ursachen hierfür.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Ein Ursachenbündel für die Langsamkeit der Entwicklung liegt in der <i>Stärke von ablehnenden Interessengruppen</i>. Gegenläufige Interessen und das „Erbe“ kolonialistischer Herrschaftsstrukturen prägen die Weltwirtschaft und damit auch den Schutz von Menschenrechten in Lieferketten. Auf kurzfristige Gewinne ausgerichtete Unternehmen und sie unterstützende Akteur*innen der politischen Systeme haben ein primäres Interesse an kostengünstigen Lieferungen von Rohstoffen und Produkten aus dem Globalen Süden. Vorkehrungen für die Einhaltung von Menschenrechten, eine menschenwürdige Bezahlung der Beschäftigten und hohe Umweltschutz-Standards sind in dieser Perspektive störende Kostenfaktoren. Gerade die großen Unternehmen, die von der Lieferkettenregulierung erfasst werden, richten ihre Geschäftsstrategien oftmals eher auf kurzfristige Gewinne als auf die langfristige und nachhaltige Sicherung ihres Unternehmens aus. Die Dominanz großer Unternehmen bei der Abnahme von Gütern aus dem Globalen Süden verursacht zudem strukturelle Machtasymmetrien in den Lieferbeziehungen.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote11sym" name="sdendnote11anc"><sup>xi</sup></a> In dieser Perspektive führt das heutige System globaler Lieferketten Abhängigkeits- und Ausbeutungsverhältnisse, die teils auf die Zeit des Kolonialismus zurückgehen, in abgewandelter Form fort. Existenzsichernde Löhne in den Ursprungsländern von Rohstoffen und Produkten bleiben dabei ein zentrales Thema und oftmals ein nicht eingelöstes Versprechen. Der Klimawandel und die Anforderungen der sozial-ökologischen Transformation sind als Herausforderungen hinzugekommen (vgl. Zimpelmann/Wülbers 2025).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Ein weiteres Ursachenbündel für die Langsamkeit der Entwicklung liegt in der <i>Fragmentierung der Schutzregelungen</i> für die Menschenrechte in Lieferketten. Ein umfassender Menschenrechtsschutz besteht aus zahlreichen Einzelaspekten: Neben Arbeitsbedingungen entlang globaler Lieferketten, die den Beschäftigten zumindest ein menschenwürdiges Leben ermöglichen, zählen hierzu insbesondere Auswirkungen auf die Gesundheit der Menschen und auf die Umwelt. Neben der CSDDD gibt es in der EU (und in der Folge auch in Deutschland und den anderen EU-Staaten) Regelungen zu zahlreichen weiteren Themen mit Auswirkungen auf die Menschenrechte in Lieferketten, wie die Verordnung (EU) 2024/3015 über ein Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten, die Verordnung (EU) 2024/1252 zur sicheren und nachhaltigen Versorgung mit Rohstoffen und die ebenfalls stark umstrittene Verordnung (EU) 2023/1115 gegen Entwaldung und Waldschädigung. Die EU-Gesetzgebung ist nicht nur thematisch, sondern auch hinsichtlich der dahinterstehenden Akteur*innen und Interessen fragmentiert. Bei der Europäischen Kommission sind teils unterschiedliche Generaldirektionen zuständig, in den Mitgliedstaaten unterschiedliche Ministerien und in den Parlamenten verschiedene Ausschüsse. Je nach Themenfeld melden sich andere Interessengruppen mit Bedenken zu Wort. Initiativen für einen verbesserten Menschenrechtsschutz für einzelne Branchen, Lieferketten oder Unternehmen tragen ebenfalls zu dieser Fragmentierung bei. So gibt es beispielsweise Dialogstrukturen für Branchen und Vereinbarungen mit einzelnen Unternehmen (vgl. etwa BMAS 2022 zur Automobilindustrie; Bündnis Nachhaltige Textilien 2018 und Steen Knudsen/Moon/Shabnam Rahman 2025 zur Textilindustrie). Diese Fragmentierung ist einer der Gründe dafür, dass der Weg hin zu einem umfassenden Menschenrechtsschutz auf diesem Feld noch weit ist. Zugleich bietet die Fragmentierung allerdings auch Chancen, neue Instrumentarien zu erproben und exemplarisch für bestimmte Lieferketten, Branchen oder Unternehmen zu zeigen, dass mehr getan werden kann und sollte als in der Vergangenheit.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Ein drittes Ursachenbündel für die Langsamkeit und Begrenztheit des Menschenrechtsschutzes in globalen Lieferketten geht darauf zurück, dass <i>regulatorische Ansätze nur die Wirtschaft</i><i>sbereiche</i><i> erfassen, die der jeweilige Staat auch beeinflussen kann</i>. Informelle Ökonomie in Form von „Schwarzarbeit“ und anderen Varianten der Schattenwirtschaft sowie kriminellen Aktivitäten gibt es auch im Globalen Norden. In manchen Staaten des Globalen Südens ist der informelle Sektor deutlich größer als der formelle – etwa in Indien.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote12sym" name="sdendnote12anc"><sup>xii</sup></a> Ein Großteil der Bevölkerung geht weitgehend nicht regulierten, quasi-selbständigen Tätigkeiten nach. Nationale und internationale Regelungen zu Menschenrechten, etwa das Verbot von Kinderarbeit, laufen hier weitgehend ins Leere (vgl. zur Ambivalenz im indischen Kontext: Bhattacharya/Kesar 2020).</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">5. Perspek&shy;tiven f&uuml;r einen besseren Menschen&shy;rechts&shy;schutz in Liefer&shy;ket&shy;ten: Schluss&shy;fol&shy;ge&shy;rungen und Ausblick</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Die Zusammenschau der Faktoren, die einen verbesserten Menschenrechtsschutz in globalen Lieferketten erschweren, führt schlussfolgernd zur Frage, ob die bisherigen Initiativen nicht nur ein Tropfen auf dem heißen Stein sind und damit der überwiegende Teil der Menschenrechtsdefizite unbearbeitet bleibt. Selbst wenn diese Vermutung wahrscheinlich zutrifft, liefert sie allerdings kein triftiges Argument gegen die bisherigen Initiativen. Vielmehr bestätigt dies, dass der Weg zu hohen Standards für den Menschenrechtsschutz in globalen Lieferketten weit ist und die Initiativen als Beitrag „zum Bohren dicker Bretter“ angesehen werden können.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Wie lang der Weg ist, bleibt somit auch davon abhängig, welches politische Gewicht Befürworter*innen hoher Menschenrechtsstandards und ihre Argumente haben. Der weitere Auf- und Ausbau einer regelbasierten internationalen Ordnung mit einem weithin respektierten Völkerrecht würde die Durchsetzung von Menschenrechten in globalen Lieferketten erleichtern. Insofern hängt auch auf diesem Themenfeld die weitere Entwicklung von größeren geopolitischen Trends ab. Selbst wenn allerdings künftig die europäischen und anderen Staaten, die eine regelbasierte internationale Ordnung befürworten, wieder an Gewicht und Einfluss gewinnen sollten, wird dies nicht automatisch zu hohen Menschenrechts-Schutzstandards in Lieferketten führen. Denn diese setzen zusätzlich ein Mindestmaß an Bereitschaft der maßgeblichen Akteur*innen des Globalen Nordens voraus, Reichtum fair mit den Menschen im Globalen Süden zu teilen und sie zugleich wirksam vor den Auswirkungen des Klimawandels und anderen Risiken zu schützen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western">Prof. Dr. </strong><strong class="western">Hartmut Aden</strong> ist Jurist und Politikwissenschaftler. Er ist Professor für Öffentliches Recht, Europarecht, Politik- und Verwaltungswissenschaft am Fachbereich Polizei und Sicherheitsmanagement der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR Berlin), stellvertretender Direktor des Forschungsinstituts für Öffentliche und Private Sicherheit (FÖPS Berlin) und Sprecher des HWR-Forschungskompetenzzentrums Challenges and Resilience of Global Supply and Value Chains. Seit 2014 gehört er der Redaktion der <b>vor</b>gänge an. Webseite: <a href="http://www.hwr-berlin.de/prof/hartmut-aden">www.hwr-berlin.de/prof/hartmut-aden</a>. <a href="https://www.gsvc-research.org/">https://www.gsvc-research.org/</a>.</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<h3 class="">Literatur</h3>
<p align="justify"><em>Bastos Lima, Mairon G./Schilling-Vacaflor, Almut</em> 2024: Supply chain divergence challenges a ‘Brussels effect’ from Europe’s human rights and environmental due diligence laws, in: <em>Global Policy</em>, Jg. 15, S. 260–275.</p>
<p align="justify"><em>Beile, Judith/Vitols, Katrin</em> 2024: Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Einfluss und Auswirkungen von Mitbestimmung auf Due Diligence in der Lieferkette (= Working Paper Forschungsförderung Nr. 320, Hans-Böckler-Stiftung), Düsseldorf; <a href="https://www.econstor.eu/bitstream/10419/283001/1/1880415577.pdf">https://www.econstor.eu/bitstream/10419/283001/1/1880415577.pdf</a>.</p>
<p align="justify"><em>Bernaz, Nadia</em> 2016: Business and Human Rights: History, Law and Policy &#8211; Bridging the Accountability Gap, London; <a href="https://doi.org/10.4324/9781315626055">https://doi.org/10.4324/9781315626055</a>.</p>
<p align="justify"><em>Bernaz, Nadia</em> 2021: Conceptualizing Corporate Accountability in International Law: Models for a Business and Human Rights Treaty, in: <em>Human Rights Review</em>, Jg. 22, S. 45–64; <a href="https://doi.org/10.1007/s12142-020-00606-w">https://doi.org/10.1007/s12142-020-00606-w</a>.</p>
<p align="justify"><em>Bhattacharya, Snehashish/Kesar, Surbhi</em> 2020: Precarity and Development: Production and Labor Processes in the Informal Economy in India, in: <em>Review of Radical Political Economics</em>, Jg. 52, H. 3, S. 387–408; <a href="https://doi.org/10.1177/0486613419884150">https://doi.org/10.1177/0486613419884150</a>.</p>
<p align="justify"><em>BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)</em> 2022: Die Achtung der Menschenrechte entlang der globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten der deutschen Automobilindustrie: Handlungsanleitung zum Kernelement Grundsatzerklärung, Berlin; <a href="https://www.csr-in-deutschland.de/SharedDocs/Downloads/DE/NAP/Branchendialoge/handlungsanleitung-grundsatzerklaerung.pdf;jsessionid=011F074F4A9795F47442DB29BC002FA8.delivery1-master?__blob=publicationFile">https://www.csr-in-deutschland.de/SharedDocs/Downloads/DE/NAP/Branchendialoge/handlungsanleitung-grundsatzerklaerung.pdf;jsessionid=011F074F4A9795F47442DB29BC002FA8.delivery1-master?__blob=publicationFile</a>.</p>
<p align="justify"><em>Bradford, Anu</em> 2020: The Brussels Effect. How the European Union rules the World, Oxford.</p>
<p align="justify"><em>Broughton, Edward</em> 2005: The Bhopal disaster and its aftermath: a review, in: <em>Environmental Health: A Global Access Science Source</em>, Jg. 4, H. 1; doi:10.1186/1476-069X-4-6.</p>
<p align="justify"><em>Brüggemann, Annabell</em> (unter Mitarbeit von Armin Paasch, Lisa Pitz, Maren Leifker, Miriam Saage-Maaß und Viktoria Schmidt) 2025: Zwei Jahre Lieferkettengesetz: Ein Erfahrungsbericht (European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR); Brot für die Welt; Misereor), Berlin/Aachen; <a href="https://www.ecchr.eu/fileadmin/Publikationen/20250512_2JahreLkSG_FINAL.pdf">https://www.ecchr.eu/fileadmin/Publikationen/20250512_2JahreLkSG_FINAL.pdf</a>.</p>
<p align="justify"><em>Bundesregierung</em> 2017: Nationaler Aktionsplan: Umsetzung der VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte 2016–2020, Berlin; <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/resource/blob/297434/8d6ab29982767d5a31d2e85464461565/nap-wirtschaft-menschenrechte-data.pdf">https://www.auswaertiges-amt.de/resource/blob/297434/8d6ab29982767d5a31d2e85464461565/nap-wirtschaft-menschenrechte-data.pdf</a>.</p>
<p align="justify"><em>Bündnis für nachhaltige Textilien</em> 2018: Ein effektives Monitoringsystem für die eigene Lieferkette aufsetzen: Sorgfaltspflichten verstehen und umsetzen, Bonn; <a href="https://textil-mode.de/media/documents/BnT_Ein_effektives_Monitoring-System_f%C3%BCr_die_eigene_Lieferkette_aufsetzen_" rel="nofollow noopener">https://textil-mode.de/media/documents/BnT_Ein_effektives_Monitoring-System_f%C3%BCr_die_eigene_Lieferkette_aufsetzen_</a> 10-2018.pdf.</p>
<p align="justify"><em>De Schutter, Oliver</em> 2016: Towards a New Treaty on Business and Human Rights, in: <em>Business and Human Rights Journal</em>, Jg. 1, H. 1, S. 41-67; doi:10.1017/bhj.2015.5.</p>
<p align="justify"><em>Draghi, Mario</em> 2025: The future of European competitiveness. Part A: A competitiveness strategy for Europe (September 2024), Luxembourg; <a href="https://commission.europa.eu/topics/competitiveness/draghi-report_en">https://commission.europa.eu/topics/competitiveness/draghi-report_en</a>.</p>
<p align="justify"><em>ECOSOC (United Nations Economic and Social Council)</em> 1974: The impact of transnational corporations on the development process and on international relations. (5 December 1974), E/RES/1913(LVII).</p>
<p align="justify"><em>Ernst &amp; Young/adelphi/systain/focus right</em> 2020: Abschlussbericht: Monitoring des Umsetzungsstandes der im Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte 2016-2020 beschriebenen menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht von Unternehmen, <a href="https://www.csr-in-deutschland.de/SharedDocs/Downloads/DE/NAP/nap-monitoring-abschlussbericht.pdf?__blob=publicationFile">https://www.csr-in-deutschland.de/SharedDocs/Downloads/DE/NAP/nap-monitoring-abschlussbericht.pdf?__blob=publicationFile</a>.</p>
<p align="justify"><em>Gustafsson, Maria-Therese/Schilling-Vacaflor, Almut/Lenschow, Andrea</em> 2023: Foreign corporate accountability: The contested institutionalization of mandatory due diligence in France and Germany, in: <em>Regulation &amp; Governance</em>, Jg. 17, H. 4, S. 891–908; <a href="https://doi.org/10.1111/rego.12498">https://doi.org/10.1111/rego.12498</a>.</p>
<p align="justify"><em>Hoffmann, Jelena/Aden, Hartmut/Kinoo, Bhaviska</em> 2026: Reporting Obligations in Supply Chain Regulation: Tensions between Accountability, Transparency and Bureaucracy, in: <em>Proceedings of the EURAM 2026</em> (European Academy of Management) Conference; <a href="https://www.researchgate.net/publication/407296669_Reporting_Obligations_in_Supply_Chain_Regulation_Tensions_between_Accountability_Transparency_and_Bureaucracy">https://www.researchgate.net/publication/407296669_Reporting_Obligations_in_Supply_Chain_Regulation_Tensions_between_Accountability_Transparency_and_Bureaucracy</a>.</p>
<p align="justify"><em>ILO (International Labour Organization)</em> 2024: Tripartite Declaration of Principles concerning Multinational Enterprises and Social Policy (MNE Declaration), <a href="https://www.ilo.org/about-ilo/organizational-structure-international-labour-office/ilo-department-sustainable-enterprises-productivity-and-just-transition/tripartite-declaration-principles-concerning-multinational-enterprises-and">https://www.ilo.org/about-ilo/organizational-structure-international-labour-office/ilo-department-sustainable-enterprises-productivity-and-just-transition/tripartite-declaration-principles-concerning-multinational-enterprises-and</a>.</p>
<p align="justify"><em>International Council on Human Rights Policy</em> 2002: Beyond Voluntarism. Human rights and the developing international legal obligations of companies, Versoix.</p>
<p align="justify"><em>Karp, David Jason</em> 2023: Business and Human Rights in a Changing World Order: Beyond the Ethics of Disembedded Liberalism, in: <em>Business and Human Rights Journal</em>, Jg. 8, S. 135–150; doi:10.1017/bhj.2023.10.</p>
<p align="justify"><em>Mares, Radu</em> 2008: The Dynamics of Corporate Social Responsibilities, Leiden/Boston.</p>
<p align="justify"><em>OECD (Organisation for Economic Co-operation and Development)</em> 1976: Guidelines for Multinational Enterprises, Paris; <a href="https://jusmundi.com/en/document/rule/en-oecd-organisation-for-economic-co-operation-and-development-guidelines-for-multinational-enterprises-1976-oecd-guidelines-for-multinational-enterprises-1976-monday-21st-june-1976">https://jusmundi.com/en/document/rule/en-oecd-organisation-for-economic-co-operation-and-development-guidelines-for-multinational-enterprises-1976-oecd-guidelines-for-multinational-enterprises-1976-monday-21st-june-1976</a>.</p>
<p align="justify"><em>OECD (Organisation for Economic Co-operation and Development)</em> 2023: OECD Guidelines for Multinational Enterprises on Responsible Business Conduct, Paris; <a href="https://www.oecd.org/content/dam/oecd/en/publications/reports/2023/06/oecd-guidelines-for-multinational-enterprises-on-responsible-business-conduct_a0b49990/81f92357-en.pdf">https://www.oecd.org/content/dam/oecd/en/publications/reports/2023/06/oecd-guidelines-for-multinational-enterprises-on-responsible-business-conduct_a0b49990/81f92357-en.pdf</a>.</p>
<p align="justify"><em>Ruggie, John</em> 2008: Protect, Respect and Remedy: A Framework for Business and Human Rights: Report of the Special Representative of the Secretary-General on the issue of human rights and transnational corporations and other business enterprises (A/HRC/8/5); <a href="https://digitallibrary.un.org/record/625292?v=pdf">https://digitallibrary.un.org/record/625292?v=pdf</a>.</p>
<p align="justify"><em>Scheper, Christian/Engelhardt, Anne</em> 2024: Neue Sorgfaltspflichtengesetze in Europa: Effektive Regulierung von Nachhaltigkeit und Menschenrechten in globalen Lieferketten? (Global Governance Spotlight, Nr. 1, Stiftung Entwicklung und Frieden (SEF)), Bonn; <a href="https://www.econstor.eu/bitstream/10419/300082/1/1894418417.pdf">https://www.econstor.eu/bitstream/10419/300082/1/1894418417.pdf</a>.</p>
<p align="justify"><em>Schilling-Vacaflor, Almut/Gustafsson, Maria-Therese </em>2024: Towards more sustainable global supply chains? Company compliance with new human rights and environmental due diligence laws, in: Environmental Politics, Jg. 33, H. 3, S. 422–443; <a href="https://doi.org/10.1080/09644016.2023.2221983">https://doi.org/10.1080/09644016.2023.2221983</a>.</p>
<p align="justify"><em>Steen Knudsen, Jette/Moon, Jeremy/Shabnam Rahman, Sharmin</em> 2025: Worker voice initiatives in the post Rana Plaza Bangladesh garments industry: collective and individual approaches, in: Olsen, Tricia D./Schrempf-Stirling, Judith/Van Buren III, Harry J. (Hrsg.): <em>A Research Agenda for Business and Human Rights</em>, Cheltenham, S. 37-55.</p>
<p align="justify"><em>Trebilcock, Anne</em> 2020: The Rana Plaza disaster seven years on: Transnational experiments and perhaps a new treaty? In: <em>International Labour Review</em>, Jg. 159, H. 4, S. 545-568; <a href="https://doi.org/10.1111/ilr.12183">https://doi.org/10.1111/ilr.12183</a>.</p>
<p align="justify"><em>UN (United Nations)</em> 2011: Guiding Principles on Business and Human Rights. Implementing the United Nations ‘Protect, Respect and Remedy’ Framework, Geneva.</p>
<p align="justify"><em>Voiculescu, Aurora</em> 2011: Human rights and the normative ordering of global capitalism, in: Voiculescu, Aurora/Yanacopulos, Helen (Hrsg.): <em>The Business of Human Rights. An Evolving Agenda for Corporate Responsibility</em>, London/New York, S. 10-28.</p>
<p align="justify"><em>Weihrauch David/Carodenuto, Sophia/Leipold, Sina</em> 2023: From voluntary to mandatory corporate accountability: The politics of the German Supply Chain Due Diligence Act, in: <em>Regulation &amp; Governance</em>, Jg. 17, H. 4, S. 909-926.</p>
<p align="justify">Woodroffe, Jessica 1999: Regulating Multinational Corporations in a World of Nation States, in: Addo, Michael K. (Hrsg.): <em>Human Rights Standards and the Responsibility of Transnational Corporations</em>, Den Haag, S. 131-142.</p>
<p align="justify"><em>Zimpelmann Beate/Wülbers, Shazia</em> 2025: Unternehmen im Spannungsfeld internationalen Wettbewerbs und sozial-ökologischer Anforderungen, in: Zimpelmann Beate/Wülbers, Shazia/Eichner, Tobias (Hrsg.): <em>Von Freiwilligkeit zur Verpflichtung. Sozial-ökologische Transformation in den Lieferketten der deutschen Industrie?</em> Wiesbaden, S. 207-221.</p>
<h3 class="">Anmerkungen</h3>
<div id="sdendnote1">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote1anc" name="sdendnote1sym">i </a>Von Deutschland ratifiziert durch Gesetz vom 23.11.1973, BGBl. 1973, II, S. 1569.</p>
</div>
<div id="sdendnote2">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote2anc" name="sdendnote2sym">ii </a>Deutschsprachige Fassung: <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/resource/blob/266624/b51c16faf1b3424d7efa060e8aaa8130/un-leitprinzipien-de-data.pdf">https://www.auswaertiges-amt.de/resource/blob/266624/b51c16faf1b3424d7efa060e8aaa8130/un-leitprinzipien-de-data.pdf</a>; englischsprachige Fassung: <a href="https://www.ohchr.org/sites/default/files/documents/publications/guidingprinciplesbusinesshr_en.pdf">https://www.ohchr.org/sites/default/files/documents/publications/guidingprinciplesbusinesshr_en.pdf</a>.</p>
</div>
<div id="sdendnote3">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote3anc" name="sdendnote3sym">iii </a>Siehe hierzu den Beitrag von Daniel Schönfelder in diesem Heft.</p>
</div>
<div id="sdendnote4">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote4anc" name="sdendnote4sym">iv </a>Zum Fall Rana Plaza siehe auch den Beitrag von Gisela Burckhardt in diesem Heft.</p>
</div>
<div id="sdendnote5">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote5anc" name="sdendnote5sym">v </a>Zu dieser Kritik siehe auch den Beitrag von Maximilian Pichl in diesem Heft.</p>
</div>
<div id="sdendnote6">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote6anc" name="sdendnote6sym">vi </a>Siehe hierzu auch den Beitrag von Roxana Zimmermann et al. in diesem Heft.</p>
</div>
<div id="sdendnote7">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote7anc" name="sdendnote7sym">vii </a><a href="https://www.lieferkettengesetz.de/">https://www.lieferkettengesetz.de/</a>.</p>
</div>
<div id="sdendnote8">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote8anc" name="sdendnote8sym">viii </a>Für Beispiele siehe auch die Beiträge von Gisela Burckhardt und Steffen Vogel in diesem Heft.</p>
</div>
<div id="sdendnote9">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote9anc" name="sdendnote9sym">ix </a>Zu diesem Befund siehe auch den Beitrag von Gisela Burckhardt in diesem Heft sowie für eine optimistischere Beurteilung den Beitrag von Daniel Schönfelder.</p>
</div>
<div id="sdendnote10">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote10anc" name="sdendnote10sym">x </a>Zur Kritik an der Änderung des CSDDD siehe auch die Beiträge von Stefanie Lorenzen und Maximilian Pichl in diesem Heft.</p>
</div>
<div id="sdendnote11">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote11anc" name="sdendnote11sym">xi </a>Zu dieser Machtasymmetrie siehe auch den Beitrag von Petra Dünhaupt et al. in diesem Heft.</p>
</div>
<div id="sdendnote12">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote12anc" name="sdendnote12sym">xii </a>Zur Schattenwirtschaft in Indien und deren Rolle in globalen Lieferketten siehe auch den Beitrag von Petra Dünhaupt et al. in diesem Heft.</p>
</div>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-254/publikation/menschenrechte-in-lieferketten-entwicklungslinien-und-perspektiven-eines-politischen-streitthemas/">Menschenrechte in Lieferketten – Entwicklungslinien und Perspektiven eines politischen Streitthemas</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
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            	</item>
		<item>
		<title>Wohin ist die EU–Lieferkettenrichtlinie mit dem Omnibus I gefahren (worden)?</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-254/publikation/wohin-ist-die-eu-lieferkettenrichtlinie-mit-dem-omnibus-i-gefahren-worden/</link>
		
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		<pubDate>Mon, 21 Sep 2026 10:14:45 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Armut]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>I. Einleitung Mit dem Green Deal von 2019 hat die Europäische Union (EU) einen großen Wurf zur nachhaltigen Transformation und Klimaneutralität beschlossen. Die Nachhaltigkeitsbestrebungen wurden als Wettbewerbsvorteil für die europäische Wirtschaft angesehen. Im Kontext dieses Strategien- und Gesetzespakets spielten die Nachhaltigkeitsberichterstattung der Corporate Sustainability Reporting Directive (EU) 2022/2464 (CSRD) als Instrument nachhaltiger Finanzierung für Kapitalmarkttransparenz [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-254/publikation/wohin-ist-die-eu-lieferkettenrichtlinie-mit-dem-omnibus-i-gefahren-worden/">Wohin ist die EU–Lieferkettenrichtlinie mit dem Omnibus I gefahren (worden)?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">I. Einleitung</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Mit dem Green Deal von 2019 hat die Europäische Union (EU) einen großen Wurf zur nachhaltigen Transformation und Klimaneutralität beschlossen. Die Nachhaltigkeitsbestrebungen wurden als Wettbewerbsvorteil für die europäische Wirtschaft angesehen. Im Kontext dieses Strategien- und Gesetzespakets spielten die Nachhaltigkeitsberichterstattung der <i>Corporate Sustainability Reporting Directive</i> (EU) 2022/2464 (CSRD) als Instrument nachhaltiger Finanzierung für Kapitalmarkttransparenz und die menschen- und umweltbezogene Sorgfalt beim Wirtschaften in globalen Wertschöpfungsketten (Due Diligence) eine wichtige Rolle. Im Februar 2022 legte die Kommission den Entwurf einer Lieferkettensorgfaltsrichtlinie vor, <i>Corporate Sustainability Due Diligence Directive</i> (CSDDD) (EU Kommission 2022). Im Nachgang der Corona-Krise und durch zunehmende geopolitische Spannungen wurden die Nachhaltigkeitsbestrebungen ab 2023 vermehrt als (bürokratisches) Hindernis betrachtet (Baumüller 2026: 40; Cai 2026: 534; Voland/Nowalder 2026: 43; BusinessEurope 2025). Die Kohärenz der verschiedenen EU Nachhaltigkeitsgesetze und Initiativen sei nicht von Anfang an ersichtlich (Healy et al. 2025).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Für einen Richtungswechsel der Europäischen Kommission sorgten wohl die Berichte von Letta (2024) und Draghi (2024), die die Wettbewerbsfähigkeit der EU grundlegend in Frage stellten. Hierauf schlug die Kommission zehn Änderungs-Gesetzespakete (sogenannte Omnibus Pakete) vor, mit denen unter anderem die Nachhaltigkeitsgesetze vereinfacht, kleine und mittlere Unternehmen geschützt und ein Entlastungseffekt in Höhe von 15 Milliarden Euro eintreten sollte.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote1sym" name="sdendnote1anc"><sup>i</sup></a> Im Februar 2025 öffnete die Kommission mit dem Omnibus I Paket auch das kontroverse Dossier CSDDD 2024 (Corporate Sustainability Due Diligence Directive (EU) 2024/1760). erneut Dabei war die Richtlinie erst im Vorjahr verabschiedet worden, noch nicht umgesetzt und der Prozess bis zur Unterzeichnung durch den Rat stark politisiert. Die umfangreichen Revisionsvorschläge zur CSDDD 2024 wurden in der Omnibus I Änderungsrichtlinie (EU) 2026/470 nun im Februar 2026 verabschiedet.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote2sym" name="sdendnote2anc"><sup>ii</sup></a> Der Gesetzgebungsprozess war abermals politisch aufgeheizt und wurde bemerkenswert intensiv von externen Akteuren mit Wirtschaftsinteressen beeinflusst, die Elemente von <i>Regulatory capture</i> aufweisen. Gemäß der <i>Regulatory Capture</i>-Theorie besteht für staatliche Regulierung ein Markt, in dem einerseits Unternehmen oder gut organisierte wirtschaftliche Interessengruppen wie Branchenverbände und ähnliche Allianzen bestimmte (De-)Regulierung anstreben. Während sich staatliche Akteure politische Vorteile erhoffen, sind die Nachteile für das öffentliche Interesse oder den Einzelnen weniger klar messbar. Um eine für sie vorteilhafte Kosten-Nutzen-Verteilung zu erreichen, üben die Wirtschaftsakteure Einfluss auf das Gesetzgebungsverfahren aus (Levine/Forrence 1990).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Im Folgenden weist der Beitrag auf die Einflussnahme von Unternehmensinteressen auf das Omnibus-I-Gesetzgebungsverfahren hin (II.), nimmt das Axiom in den Blick, dass Due-Diligence-Gesetze wie die CSDDD sich nachteilig auf den Wettbewerb auswirken (III.) und geht der Frage nach, ob die Änderungen der CSDDD 2024 durch den Omnibus I die unternehmerischen Sorgfaltspflichten nur vereinfachen, ohne den Gesetzeszweck verbesserter Menschen- und Umweltrechte in globalen Wertschöpfungsketten zu gefährden; oder ob sie zugunsten der Wirtschaft dereguliert wurden, wodurch sich Kosten und Risiken für Unternehmen reduzieren, gleichzeitig aber die Qualität menschen- und umweltrechtlicher Sorgfalt zur Disposition steht (IV.).</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">II. Unter&shy;neh&shy;mens&shy;in&shy;ter&shy;essen im Omnibus I-Gesetz&shy;ge&shy;bungs&shy;ver&shy;fahren</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Wirtschaftsverbände, inner- und außereuropäische Regierungsvertreter*innen, Unternehmen und andere Akteure forderten bereits vor dem Omnibus-I-Entwurf und danach bis zur letzten Trilogabstimmung, die CSDDD weitgehend abzuschwächen oder gar abzuschaffen. Anfang 2025 veröffentlichte beispielsweise der europäische Arbeitgeber- und Wirtschaftsdachverband BusinessEurope den Bericht <i>Reducing Regulatory Burden to Restore the EU’s Competitive Edge</i> mit 68 Empfehlungen, um „Komplexität“ und „unverhältnismäßigen Kosten“ durch die Nachhaltigkeitsgesetzgebung zu reduzieren (BusinessEurope 2025: 24/27). Noch klarer formulierten die Wirtschaftsverbände BDI (Deutschland), Confindustria (Italien) und Mouvement des Entreprises de France (Frankreich) in einem Brief an die Kommission zehn Wünsche, wie die CSDDD geändert werden solle, von denen sich sieben fast deckungsgleich im anschließenden Kommissionsentwurf wiederfinden (Aufschieben der Umsetzungsfrist, Begrenzung der Reichweite der Sorgfaltspflichten auf unmittelbare Geschäftspartner, Streichen der zivilrechtlichen Haftung, Streichen/Klären des Klimaplans, Vollharmonisierungsklausel, Streichen der Aussetzungs- beziehungsweise Beendigungspflicht und Ausnahme des Finanzsektors). Zwei weitere Anliegen, die Begrenzung des persönlichen Anwendungsbereichs auf Unternehmen mit mehr als 5000 Arbeitnehmenden und mehr als 1,5 Milliarden Euro Jahresumsatz sowie reduzierte umsatzabhängige Bußgelder fanden es über Ratspositionen in die verabschiedete Omnibus-I-Richtlinie. Außer der Forderung, die menschen- und umweltbezogenen Schutzgüter zu reduzieren, und dem Tier-1-Ansatz gestufter Sorgfaltspflichten wurden alle Anliegen in die neue CSSDDD übernommen (BDI/Confindustria/Mouvement des Entreprises de France 2025).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Der Nichtregierungsorganisation SOMO wurden zudem Dokumente zugespielt, die nahelegen, dass eine Koalition aus elf überwiegend in den USA ansässigen multinationalen Unternehmen vor allem der Fossilindustrie gezielt die EU-Gesetzgebungsinstitutionen beeinflusst haben, um die CSDDD zu entschärfen. Unter dem unverfänglichen Format eines „Competitiveness Roundtable“, koordiniert von der US-PR- und -Beratungsfirma Teneo, sollte demzufolge der Lobbyismus möglichst unsichtbar bleiben. Die Dokumente sprechen davon, dass gegenüber dem Rat der EU eine „Teile-und-herrsche-Strategie“ eingesetzt werden sollte, mit der in verteilten Rollen gezielt Regierungsvertreter der Mitgliedstaaten für Abschwächungen der CSDDD gewonnen werden sollten, insbesondere die Streichung des Klimaplans.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote3sym" name="sdendnote3anc"><sup>iii</sup></a> Außerdem sollten „sture“ Generaldirektionen der EU-Kommission umgangen, einzelne Mitglieder des Europäischen Parlaments isoliert und die Fraktion der Europäischen Volksparteien (EVP) gedrängt werden, sich möglichst stark auf die Seite der rechtsgerichteten Parteien zu stellen (Leth 2025). Obwohl die Aktivitäten nicht rechtswidrig sind, spiegeln sie doch wider, wie die Begriffe <i>bürokratische Vereinfachung</i> und <i>Wettbewerbsfähigkeit</i> genutzt wurden, gezielt die Positionen außereuropäischer Wirtschaftsakteure in den Prozess der EU zu kanalisieren. Sogar außereuropäische staatliche Akteure übten Druck aus, damit die europäische Lieferkettenrichtlinie abgeschafft würde. In einem gemeinsamen Brief der Energieminister der USA und Qatars etwa drohten diese ansonsten mit Handels- und Investitionskonsequenzen sowie Einschränkungen von LNG Lieferungen in die EU (Smyth/Hancock 2025).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Demgegenüber fanden unterstützende Stimmen weniger Gehör. Zivilgesellschaftliche Organisationen und einige Unternehmen sprachen sich dafür aus, die Due–Diligence-Gesetze voll beizubehalten und machten Vorschläge zur Vereinfachung ohne inhaltliche Abstriche (Healy et al. 2025; Reiter 2025). Im beschleunigten Gesetzgebungsverfahren zur Omnibus-I-Richtlinie fand ferner kein Impact Assessment der vorgeschlagenen Änderungen statt und Expert*innen und Interessengruppen wurden nur verkürzt konsultiert.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">III. Wettbe&shy;werbs&shy;nach&shy;teile durch Sorgfalts&shy;pflich&shy;ten&shy;ge&shy;setze?</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Für die CSDDD 2024 ist fraglich, ob es notwendig war, sie für Unternehmen zu vereinfachen, da einiges dafür spricht, dass sich die („bürokratischen“) Kosten nicht nachteilig für Unternehmen auswirken. Einige Auffassungen prognostizieren negative makroökonomisch Effekte durch Sorgfaltspflichtengesetzen für gesetzeserlassende Staaten (Wissenschaftlicher Beirat BMWK 2022). Andere erwarten dagegen positive Effekte (Jäger/Durán/Schmidt 2023). Belastbare Analysen hierzu liegen noch nicht vor, weil die CSDDD noch nicht umgesetzt war und ist. Die Kostenschätzungen auf Unternehmensebene divergieren ebenfalls. So präsentierten Wirtschaftsverbände zum Teil sehr hohe Zahlen (vgl. Gesamtmetall 2023). Vielfache Untersuchungen deuten jedoch darauf hin, dass Due-Diligence-Gesetze wie das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) oder die CSDDD 2024 keine Wettbewerbsnachteile für sie mit sich bringen. Eine Kostenanalyse zur französischen Loi de Vigilence von 2017 ergab, dass anfängliche Compliance-Kosten stiegen, diese sich aber mit der Zeit abbauten, während sich die operative Effizienz konstant steigerte (Durach/Wang 2025). Zum LkSG ergaben frühe Studien Kostenbelastungen von 0,005 bis 0,1 Prozent des Umsatzes bei beliebigen Unternehmen, höchstens aber 0,06 bis 0,6 Prozent bei LkSG befürwortenden Unternehmen (HRI 2021). Jüngst untersuchte eine UNDP-Studie für europäische und außereuropäische Unternehmen mit den Schwellenwerten der CSDDD 2024 (über 1000 Arbeitnehmende und mehr als 450 Millionen Euro Jahresumsatz), ob die Einhaltung menschenrechtlicher Sorgfalt Unternehmen im Wettbewerb zurücksetzt. Es ergab sich ein eindeutig positiver „Business Case“ für die menschen- und umweltbezogene Sorgfaltspflicht. Die finanzielle Performance der Unternehmen verbesserte sich. In Bezug auf die <i>market valuation</i>, die Anerkennung durch Investoren beziehungsweise den Zugang zu Kredit, ergab sich eine neutrale bis positive Wirkung, jedenfalls aber keine Verschlechterung (Milatović/Uvarova/Vynokurov 2025).</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">IV. &Auml;nderungen der CSDDD &ndash; verein&shy;fachte Umsetzung oder Unter&shy;neh&shy;mens&shy;vor&shy;teile?</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Die wichtigsten Änderungen an der CSDDD 2024 durch die Omnibus-I-Richtlinie werden im Folgenden analysiert und danach bewertet, ob sie die Umsetzung für Unternehmen sinnvoll vereinfachen, das Due-Diligence-Niveau aber beibehalten, oder ob sie Kosten und Risiken vor allem zugunsten von Unternehmen verteilen und die Due-Diligence-Qualität leidet, sodass der Gesetzeszweck, die Menschenrechts- und Umweltsituation für Betroffene vor allem in produzierenden Ländern zu verbessern, erschwert wird.</p>
<h4 class="" align="justify">1. Reduzierung der Anzahl verpflich&shy;teter Unternehmen</h4>
<p class="v-absatz-ohne-western">Einer der wohl bedeutendsten Eingriffe in die CSDDD 2024 ist die Verengung des persönlichen Anwendungsbereichs. Hier sollen nunmehr nur noch Unternehmen erfasst sein, die mindestens 5000 Arbeitnehmende zählen und mindestens 1,5 Milliarden Euro weltweiten Jahresumsatz erzielen. Da die Werte mit wenigen Ausnahmen auf Einzelunternehmensebene erhoben werden und Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU sie innerhalb der EU erreichen müssen, erfüllen Schätzungen zufolge nur noch die größten etwa 995 Unternehmen diese Vorgaben.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote4sym" name="sdendnote4anc"><sup>iv</sup></a> Die verabschiedete CSDDD von 2024 (über 1000 Arbeitnehmende, mehr als 450 Millionen Euro Jahresumsatz) erfasste circa 5000 Unternehmen. Bereits hier war der persönliche Anwendungsbereich quasi in letzter Sekunde noch nach dem Trilogsergebnis (über 500 Arbeitnehmende, mehr als150 Millionen Euro Jahresumsatz) durch den Rat ungefähr um zwei Drittel verkleinert worden.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Der beschnittene Anwendungsbereich gewährleistet nicht, dass Unternehmen Sorgfaltspflichten einfacher umsetzen können. Vielmehr schränkt er die Breitenwirkung der CSDDD erheblich ein. Innerhalb der EU schafft sie kein weites Level-Playing-Field für Unternehmen, die sich menschen- und umweltrechtlicher Sorgfalt widmen. Außerhalb der EU dürfte die Signalwirkung abgeschwächt sein, als produzierendes Land dem sozial-ökologischen Standard des Wirtschaftsraums EU zu genügen. Außerdem knüpfen die nun verabschiedeten Schwellenwerte nicht erkennbar an andere EU-Richtlinien an und haben keine empirische Rechtfertigung, da die CSDDD 2024 noch nicht umgesetzt war und kein stichhaltiges Impact Assessment für den Omnibus I stattfand. Aus Unternehmenssicht kann dies zudem einzelne – stark vertikal organisierte – Branchen besonders belasten, ohne dass auf ihre soziale oder umweltbezogene Nachhaltigkeit abgestellt wird (Baumüller 2026: 41). Ferner entfällt die harmonisierende Wirkung des Gesetzes. Europäische Zulieferer nun nicht mehr erfasster Unternehmen werden mit deren unterschiedlichen ESG-Standards konfrontiert, was unter anderem den Ruf nach Vereinfachung erst ausgelöst hat. Aus Sicht der Rechteinhabenden ist die enge Begrenzung des persönlichen Anwendungsbereichs ein Rückschritt. Es bestehen Hinweise, dass Menschen- und Umweltrechtsrisiken vor allem in verzweigten, tieferen Wertschöpfungskettenstufen entstehen. Global arbeitsteilige Produktion nutzen indes auch Unternehmen, die die jetzigen Schwellenwerte nicht erreichen, sodass sich eine klare Korrelation von Unternehmensgröße und Menschenrechtsverstößen nicht herstellen lässt. Gemäß den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNLP) wäre die Unternehmensgröße durchaus zu berücksichtigen, jedoch erst beim Umfang der Sorgfaltspflichten.</p>
<h4 class="">2. Risikoer&shy;mitt&shy;lung durch den Filter &ndash; der risiko&shy;ba&shy;sierte Ansatz gem&auml;&szlig; Art. 8 CSDDD</h4>
<p class="v-absatz-ohne-western">Anders als beim persönlichen Anwendungsbereich hat der Omnibus I den materiellen Anwendungsbereich nicht verändert. Die Liste der beim globalen Wirtschaften zu beachtenden Menschen- und Umweltrechte ist trotz Verbandsforderungen unverändert (BDI/Confindustria/Mouvement des Entreprises de France 2025). Andererseits sind die Sorgfaltspflichten insbesondere, was die Risikoanalyse, die Abhilfe in Bezug auf eine Beendigung von Geschäftsbeziehungen und die Rechte von Stakeholdern betrifft, abgeändert. Bereits einzeln betrachtet beeinflusst dies die Qualität der erforderlichen menschenrechtlichen Sorgfalt, umso mehr in der Zusammensicht.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Obwohl der Kommissionsentwurf den Vorschlag hierzu enthielt, wiederholt der Omnibus I nicht das sogenannte gestufte Sorgfaltspflichtenmodell des LkSG, demzufolge vorrangig Menschenrechts- und Umweltrisiken im eigenen Geschäftsbereich und bei direkten Vertragspartnern auf Tier 1 ermittelt und adressiert werden sollen, bei mittelbaren Geschäftspartnern jedoch nur bei substantiierter Kenntnis. Dieser Ansatz ist nicht mit dem breiten risikobasierten Ansatz der UNLP vereinbar und hat viele Ressourcen statt in die tiefere Lieferkette auf wenig riskante (zum Teil heimische) unmittelbare Zulieferer gelenkt (Lorenzen 2025). Gemäß Art. 8 CSDDD bleibt es bei einem risikobasierten Ansatz. Die Reichweite der Risikoermittlungspflicht, sowie die der Folgemaßnahmen bleibt unverändert auf die gesamte Aktivitätskette bezogen. Allerdings wird ein zweistufiges Verfahren der Risikoermittlung eingeführt sowie Vorgaben zur Art und Weise der Informationsbeschaffung, die in der Praxis die Prüfintensität der Unternehmen erheblich mindern und sich wie ein mehrfacher Filter vor die zu ergreifenden Maßnahmen legen könnten (Voland/Nowalder 2026: 46f.; Jelonek 2026: 257).</p>
<h5 class="" align="justify">a) Scoping &bdquo;allge&shy;meiner Bereiche&ldquo; und zumutbare Infor&shy;ma&shy;ti&shy;ons&shy;be&shy;schaf&shy;fung &ndash; Art. 8 Abs. 2 a) und b) CSDDD</h5>
<p class="v-absatz-ohne-western">Bislang mussten Unternehmen zur Risikoermittlung angemessene („appropriate“, „geeignete“) Maßnahmen ergreifen, um ein Risiko-<i>Mapping</i> durchzuführen. Dies bedeutete, Risiken in der gesamten Aktivitätskette zu erheben, die eigene Geschäftstätigkeit sowie die von Tochterunternehmen, unmittelbaren und mittelbaren Geschäftspartnern zu erforschen. Diese Risikolandkarte hatte bereits eine hohe Detaildichte. Insbesondere wies sie meist bereits „risikobehaftete“ Tochterunternehmen und Zulieferer einzeln aus. Anhand des <i>Mapping</i> sollten die Risiken, sprich die Umstände in den genannten Einheiten, eingehend bewertet werden (in der englischen Fassung: „in-depth assessment“), bei denen sich die schwerwiegendsten Menschen- und Umweltrechtsrisiken am wahrscheinlichsten verwirklichen könnten, unabhängig davon, ob dies mittelbare Geschäftspartner betraf. Wie die eingehende Bewertung stattfand, war nicht geregelt.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Dem neuen Art. 8 Abs. 2 CSDDD zufolge soll nunmehr ein stärker ausgeformtes zweistufiges Verfahren gelten. Gemäß Abs. 2 lit. a) findet auf Stufe eins ein sogenanntes <i>Scoping</i> statt, das dem Wortlaut zufolge nicht viel anders formuliert ist als das <i>Mapping</i>. Erwägungsgrund 39 führt allerdings aus, dass Unternehmen bei „der Durchführung der <i>Scoping</i>-Untersuchung […] nicht verpflichtet [sind], negative Auswirkungen systematisch auf Unternehmensebene zu ermitteln, sondern […] vielmehr allgemeine Bereiche erfassen“ müssen. Offen bleibt, was nunmehr mit „allgemeinen Bereichen“ gemeint ist und wie abstrakt das <i>Scoping</i>-Ergebnis sein darf. Zweck des <i>Scoping</i> ist es, die wichtigsten Risiken aufgrund eigenen Handelns, das von Töchtern oder Geschäftspartnern aufzudecken. Gemäß Einleitungssatz zu Art. 8 Abs. 2 CSDDD setzen geeignete Maßnahmen für die Risikoanalyse voraus, dass bestimmte Risikofaktoren berücksichtigt werden. Hierzu zählen neben Branchenrisiken die Geschäftstätigkeit, Produkte und Dienstleistungen. Eine Sektor-Länder-Rohstoffrisiken Analyse, die jeder Dritte anhand öffentlicher Informationen erstellen könnte, reicht demzufolge für das <i>Scoping</i> nicht aus. Vielmehr müssen Unternehmen den Spezifika der Aktivitätsketten ihrer Geschäftsmodelle bereits auf dieser Stufe so nachgehen, dass sie vielleicht keine einzelnen Geschäftspartner, aber Risiko-Knotenpunkte, das heißt riskante Töchter, Geschäftspartnertypen oder -Cluster ihrer Produkte etc. erfassen. Beispiele könnten das Cluster aller Lieferanten von speziellen Produktrohstoffen sein, die in bestimmten Gegenden unter menschen- und umweltrechtlich riskanten Bedingungen gewonnen werden, oder Zulieferer-Knotenpunkte wie Textilfabriken, auf deren Wertschöpfungsstufe/n in bestimmten Regionen riskante Tätigkeiten ausgeführt werden.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die zweite Einschränkung des <i>Scopings</i> gegenüber dem <i>Mapping</i> bezieht sich auf die Art der Informationserlangung und die nutzbaren Erkenntnisquellen, in Art. 8 Abs. 2 lit. a) CSDDD. Unternehmen sollen ausschließlich auf nach vernünftigem Ermessen verfügbare, das heißt in zumutbarer Weise verfügbare Informationen zurückgreifen dürfen. Erwägungsgrund 39 ergänzt, dass dies „in der Regel ausschließt, dass Informationen von Geschäftspartnern angefordert werden“. Nachgelagerte Unternehmen sollen durch den Vorrang öffentlich zugänglicher und eigener Unternehmensinformationen vor dem beklagten <i>t</i><i>rickle down</i> der Informationspflichten geschützt werden.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Fraglich bleibt, was genau als zumutbar verfügbare Information gilt. Maßgeblich dürften neben der Risikoschwere auch der Aufwand der Informationsbeschaffung sein und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von Unternehmen. Da nur noch sehr große Unternehmen erfasst sind und es bereits viele digitale Recherchetools auf dem Markt gibt, darf der Zumutbarkeitsmaßstab hier nicht zu eng gezogen werden. Als zumutbar dürften auch die in Art. 8 Abs. 3 CSDDD genannten „angemessenen Ressourcen“ gelten, auf die Unternehmen zurückgreifen können – etwa unabhängige Berichte, digitale Lösungen, Industrieinitiativen oder Multi-Stakeholder-Initiativen sowie Informationen, die im Rahmen des Meldemechanismus und des Beschwerdeverfahrens gemäß Art. 14 gesammelt werden. Außerdem scheint der Gesetzgeber davon auszugehen, dass Anfragen im eigenen Geschäftsbereich und bei Tochterunternehmen zumutbar sind, da Erwägungsgrund 39 sie nicht ausklammert (Voland/Nowalder 2026: 47). Bei vertraglich verknüpften Geschäftspartnern – selbst direkten – stellt dieser Erwägungsgrund die Anfragemöglichkeit dagegen ins Ermessen der Unternehmen.</p>
<h5 class="" align="justify">b) Eingehende Bewertung und reduzierte Interaktion mit Gesch&auml;fts&shy;part&shy;nern &ndash; Art. 8 Abs. 2 lit b) iVm Abs. 2a CSDDD</h5>
<p class="v-absatz-ohne-western">Auf Stufe zwei der Risikoermittlung soll – nur in den zuvor bestimmten „allgemeinen Bereichen“, das heißt Geschäftspartner-Clustern – einer eingehenden Bewertung erfolgen (Art. 8 Abs. 2 lit b) CSDDD), wo negative Auswirkungen am wahrscheinlichsten und schwerwiegendsten sind.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Auch die Art der eingehenden Bewertung ist nunmehr beschränkt (Art. 8 Abs. 2a CSDDD). Einer der häufigsten Einwände im Omnibus-I-Gesetzgebungsverfahren beruhte auf der Praxis mancher LkSG-pflichtiger Unternehmen, die Informationsbeschaffung zur Risikoermittlung – und zusätzlich potenzielle Haftungsfolgen – vollständig auf Geschäftspartner abzuwälzen. Art. 8 Abs. 2a CSDDD begrenzt deshalb die Interaktion mit Geschäftspartnern erheblich. Unternehmen dürfen nur erforderliche, zielgerichtete Informationen einholen. Sofern der Geschäftspartner weniger als 5000 Beschäftigte hat, müssen gemäß Art. 8 Abs. 2a lit a) vorrangig andere Informationsquellen genutzt werden. Nur wo dies nicht zumutbar ist, sollen Geschäftspartner Auskunft geben. Art. 8 Abs. 2a lit b) und c) eröffnen Unternehmen eine Priorisierungsmöglichkeit der Informationsbeschaffungswege. Lit b) entspricht dem früheren Art. 8 Abs. 4 CSDDD 2024, wonach erforderliche Informationen vorrangig direkt von den Geschäftspartnern angefordert werden sollen, bei denen die negativen Auswirkungen am schwersten und wahrscheinlichsten sind, sofern sie von verschiedenen Geschäftspartnern eingeholt werden können. Neu ist lit c): Sollten Risiken in mehreren Clustern als gleich wahrscheinlich oder schwerwiegend eingestuft werden, dürfen Unternehmen vorrangig solche Bereiche bewerten dürfen, an denen unmittelbare Geschäftspartner beteiligt sind.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Diese Regelungen sind für die Gewährleistung menschen- und umweltrechtlicher Sorgfalt problematisch. Die eingehende Bewertung dient dazu, unter den erfassten allgemeinen Bereichen im Sinne von Geschäftspartner-Clustern und risikobehafteten Töchtern, herauszufinden, welche nicht zu menschen- und umweltrechtlichen Risiken beitragen, ansonsten wie schwer sie beitragen und auf welche Art, damit hieran angemessene Folgemaßnahmen knüpfen können.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Mit dem Rasierschnitt, dass Informationsanfragen grundsätzlich nur bei den größten Zulieferern mit über 5000 Beschäftigten zulässig sind, wird dies grundsätzlich stark erschwert. Selbst große Zulieferer mit bis zu 4999 Beschäftigten könnten Informationsanfragen erst einmal ablehnen. Steht allerdings fest, dass sich eine spezifische Risikolage kaum über andere, wohl aber vom Geschäftspartner aufklären lässt, bleibt die Nachfrage zulässig. Sie ist gemäß lit b) gegenüber Hochrisikogeschäftspartnern sogar geboten, dürfte sich aber auch in der Praxis als Regelfall etablieren (Jelonek 2026: 257). Vorausgesetzt wäre, dass die <i>Scoping</i>-Recherche diese tieferen Geschäftspartner-Knotenpunkte oder -Cluster ausleuchtet hat. Gleichzeitig schafft lit c) einen Gegenanreiz, sich „vorrangig“ Tier-1-Zulieferern zu widmen. Richtigerweise ist dies jedoch nur als zeitlicher Aufschub im Sinne schrittweisen Vorgehens zu verstehen, sonst würden besonders schwere und wahrscheinliche Risiken aussortiert.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Ferner wurde das reguläre jährliche Risikoanalyseintervall auf alle fünf Jahre erhöht. Dies reduziert die interne Manangementbefassung und den externen Aufsichtsnachdruck empfindlich, denn Unternehmen werden weniger motiviert, Ressourcen in den fortwährenden Sorgfaltsprozess zu stecken, sondern gegebenenfalls erst auf den Kontrollzeitpunkt hin aktiv zu werden (Cai 2026: 544). Schließlich schafft Erwägungsgrund 40 einen <i>safe harbour</i>, demzufolge Unternehmen, die regelgerechtes <i>Scoping</i> und eingehende Bewertung durchgeführt haben, keine Sanktionen drohen, wenn Menschen- oder Umweltbeeinträchtigungen in ihren Lieferketten be- oder entstehen, die sie nicht selbst ermittelt haben. Der Wunsch nach einer Haftungserleichterung ist vor dem Hintergrund dieser komplex geratenen Vereinfachungen verständlich. Damit die neuen Regelungen zur Risikoanalyse in der Gesamtsicht jedoch keinen Anreiz liefern, drängendste Risikobereiche außerhalb der Scoping-Cluster zu legen und/oder die genaueren Umstände bei indirekten Geschäftspartnern wegen Art. 8 Abs. 2a CSDDD nicht zu erforschen, sollten nationale Gesetzgeber und Aufsichtsbehörden an den Detaillierungsgrad des <i>Scoping</i> und die Erforschungsnotwendigkeit einen ambitionierten Maßstab legen, damit die Sorgfaltspflichten nicht mit generischen Risikodossiers erfüllt werden können, die keine Handlungspflichten auslösen, denn das widerspräche dem Gesetzeszweck und reduzierte die CSDDD auf einen weiteren Berichtsstandard.</p>
<h5 class="" align="justify">c) Priori&shy;sie&shy;rung mit safe harbour gem&auml;&szlig; Art. 9 CSDDD</h5>
<p class="v-absatz-ohne-western">Art. 9 CSDDD 2024 sieht als letzten Schritt der Risikoermittlung eine Priorisierungsmöglichkeit vor. Sofern es Unternehmen nicht möglich ist, alle ermittelten potentiellen und tatsächlichen negativen Auswirkungen „gleichzeitig in vollem Umfang“ zu adressieren, dürfen sie die Reihenfolge nach „Schwere und Wahrscheinlichkeit“ priorisieren und zuerst die schwerwiegendsten und wahrscheinlichsten Auswirkungen angehen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Gemäß Erwägungsgrund 43 sind die festgestellten Auswirkungen weiterhin schrittweise zu bearbeiten. Allerdings schützt der der Omnibus I in Art. 9 Abs. 4 CSDDD erfasste Unternehmen abermals mit einem <i>safe harbour</i>. Sofern sie ordnungsgemäß priorisiert haben, dürfen sie nicht dafür sanktioniert werden, dass nachrangige Auswirkungen noch nicht angegangen wurden. Die UNLP legen nahe, dass sich Auswirkungen auf bestimmte bedeutsame Schutzgüter nicht depriorisieren lassen, und etwa Leben, Gesundheit und Risiken für vulnerable Gruppen wie Kindern, Frauen, Indigene, ethnischen oder anderen Minderheiten eher als schwer einzustufen sind.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote5sym" name="sdendnote5anc"><sup>v</sup></a> Auch die Menschenrechte in der Arbeit – Koalitionsfreiheit, Freiheit von Kinder- und Zwangsarbeit, Diskriminierungsfreiheit und angemessener Arbeitsschutz – dürften durch ihre besondere Stellung nicht ohne weiteres depriorisierbar sein. Auch hier wird die Praxis der Aufsichtsbehörden wichtig, damit nicht schwere Risiken auf die lange Bank geschoben oder mehrfach herabpriorisiert werden.</p>
<h5 class="" align="justify">d) Folge&shy;ma&szlig;&shy;nahmen &ndash; Ende der Beendi&shy;gungs&shy;pflicht</h5>
<p class="v-absatz-ohne-western">Während der Omnibus die Folgemaßnahmen zur Prävention und zur Behebung in Art. 10 und 11 CSDDD 2024 weitgehend belässt, schafft er die Ultima-ratio-Vorschrift zur Beendigung unkorrigierbarer riskanter Geschäftsbeziehungen ab. Stattdessen wird eine Aussetzungspflicht eingefügt (Art. 10 Abs. 6/Art. 11 Abs. 6 CSDDD).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Obwohl das Ansinnen verständlich ist, Unternehmen zu unterstützen, die in hohem Maße auf Vorleistungen bestimmter Zulieferer angewiesen sind, klingt die Konsequenz widersinnig. Sofern alle Möglichkeiten zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten erfolglos ausgeschöpft wurden, darf ein Unternehmen die Geschäftsbeziehung aussetzen, um einen verstärkten Präventions- oder Korrekturaktionsplan anzunehmen und umzusetzen, „sofern berechtigterweise davon auszugehen ist, dass diese Bemühungen erfolgreich sein werden“ und soweit die Aussetzung sich für Betroffene nicht schädlicher auswirkt als die Fortsetzung. Solange dies der Fall ist, dürfen Unternehmen für das Aussetzen nicht belangt werden. In vielen Fällen dürfte die Ausschöpfung der Möglichkeiten zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht allerdings bereits indizieren, dass ein verstärkter Maßnahmenplan nicht erfolgversprechend ist. Leider regelt der Omnibus I die Folgen diesbezüglich nicht explizit. Es würde jedenfalls dem Gesetzeszweck zuwiderlaufen, wenn ohne menschen- oder umweltrechtliche Verbesserungen die Geschäfte einfach wieder anlaufen dürften. Vielmehr muss die Konsequenz dann sein, dass es bei der Aussetzung bleibt, die eventuell in eine Beendigung übergeht.</p>
<h4 class="">3. Reduzierte Stake&shy;hol&shy;der&shy;be&shy;tei&shy;li&shy;gung</h4>
<p class="v-absatz-ohne-western">Die CSDDD 2024 räumte der Beteiligung von Stakeholdern einen hohen Stellenwert ein (Jelonek 2026: 258). Die Stakeholderdefinition (in der deutschen Fassung: „Interessenträger“) war breit und umfasste eigene Beschäftigte und diejenigen von Tochterunternehmen und Geschäftspartnern, außerdem Gewerkschaften und Arbeitnehmervertreter*innen, Verbraucher*innen und andere, sofern deren Rechte oder Interessen beeinträchtigt werden (könnten).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Der Omnibus I schließt in Art. 3 Abs. 1 lit n) CSDDD nun einige wichtige Stakeholder aus, da sie „direkt“ betroffen sein müssen. Aus der exemplarischen Liste der CSDDD 2024 fallen deshalb etwa nationale Menschenrechtsorganisationen und Nichtregierungsorganisationen weg, sofern nicht ihre eigenen Rechte betroffen sind oder sie als Vertreter direkt Betroffener benannt sind. Dies ist angesichts der häufig fragmentierten Gewerkschaftsszene in vielen Ländern problematisch, da auf bestimmte Branchen oder Themen spezialisierte Organisationen häufig die Vertretungslücke schließen. Hier bleiben Unternehmen allerdings subsidiär verpflichtet, Expert*innen – auch aus Nichtregierungsorganisationen – zu konsultieren (Abs. 4).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Art. 13 CSDDD 2024 fordert eine „sinnvolle Einbeziehung“ („meaningful engagement“), wonach Stakeholder wirksam und transparent konsultiert werden müssen. Hierfür legt die Norm sowohl einige verfahrensrechtliche Vorgaben fest, etwa dass die Unternehmensleitung Stakeholdern sachdienliche und umfassende Informationen bereitstellen und gegebenenfalls nachliefern muss. Im Vergleich zur CSDDD 2024 reduziert der Omnibus I die verpflichtenden Konsultationen von sechs auf vier Stadien des Sorgfaltsprozesses. Konsultationspflichtig bleiben die Erstellung der Due Diligence Policy aus Art. 7 Abs. 2 CSDDDD, die Informationsbeschaffung zur Risikobewertung und -priorisierung aus Art. 8 und 9 CSDDD, die Entwicklung von Präventions- und Korrekturmaßnahmenplänen aus Art. 10 und 11 CSDDD sowie die Auswahl und Umsetzung geeigneter Abhilfemaßnahmen aus Art. 12 CSDDD. In Zukunft nicht beteiligt werden müssen Stakeholder bei der Entscheidung eine Geschäftsbeziehung auszusetzen und bei der Festlegung von Indikatoren zur Überwachung des Sorgfaltsprozesses gemäß Art. 15 CSDDD. Trotz dieser Streichungen beruht Art. 13 CSDDD weiterhin auf dem umfassenden Stakeholder-Beteiligungskonzept der UNLP nach LP 18. Danach dienen Stakeholder einerseits als Wissensquelle; andererseits legitimiert ihre Konsultation die menschenrechtliche Sorgfalt durch Teilhabe. Insofern müssen die verbleibenden Konsultationspflichten so ausgelegt werden, dass zweckdienliche Annexschritte, wie Einsicht in alle vom Unternehmen als geeignet festgelegten Folgemaßnahmen beziehungsweise Einsicht in die Umsetzung der Präventions- und Korrekturpläne und die Ausführung der Wiedergutmachungsmaßnahmen gewährleistet werden müssen. Ohne diese Informationen von Stakeholder*innen wäre eine behördliche Kontrolle stark erschwert. Es bliebe weitgehend unhinterfragt, was Unternehmen über ihre Maßnahmen berichten. Gerade dies entspricht aber nicht dem gesetzgeberischen Willen, der mit der CSDDD keine reinen Berichts-, sondern Handlungspflichten statuiert.</p>
<h4 class="">4. Zivil&shy;recht&shy;liche Haftung &ndash; Streichen der EU-weiten Anspruchs&shy;grund&shy;lage</h4>
<p class="v-absatz-ohne-western">Die heiß diskutierte zivilrechtliche Haftung für Verletzungen bestimmter Sorgfaltspflichten wurde als neue Anspruchsgrundlage in Art. 29 Abs. 1 CSDDD 2024 normiert. Nach wiederum hitzigen Debatten wird die Vorschrift durch den Omnibus I gestrichen. Somit setzt sich die Sorge von Unternehmen vor unüberschaubaren Haftungsrisiken durch (BDI/Confindustria/Mouvement des Entreprises de France 2025; Voland/Nowalder 2026: 48). Begründet wird die Streichung inkonsistenter Weise mit dem Subsidiaritätsprinzip (Erwägungsgrund 49), obwohl ansonsten die unionsweite Harmonisierung des Schutzniveaus angestrebt wird (Art. 4 CSDDD).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Mit Abs. 1 fällt die EU-weite Anspruchsgrundlage, das „Ob“ einer zivilrechtlichen Haftung, weg. Allerdings bleiben die weiteren Absätze des Art. 29 CSDDD zum „Wie“ seiner Umsetzung mit einigen Anpassungen erhalten. Hieraus ergeben sich verschiedene rechtliche Anschlussfragen. Bezugspunkt für sorgfaltspflichtbezogene Schadensersatzansprüche ist nun das nationale Recht der Mitgliedstaaten. Erwägungsgrund 49 hält das „Ob“ solchen Zugangs zur Justiz für völker- und unionsrechtlich geboten. Auch Abs. 2 setzt entsprechende nationale Rechtsgrundlagen voraus (Voland/ Nowalder 2026: 48; a. A. Velte/Wulf 2026: 73; Jelonek 2026: 258).<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote6sym" name="sdendnote6anc"><sup>vi</sup></a></p>
<p class="v-absatz-einzug-western">In Deutschland – wie wahrscheinlich auch in anderen Mitgliedstaaten – kommen für verschiedene Schutzgüter der CSDDD unterschiedliche Anspruchsgrundlagen des Delikts-, Arbeitsschutz- oder etwa des Produkthaftungsrechts in Betracht. Offen bleibt aber, ob nicht sogar neue nationale Anspruchsgrundlagen geschaffen werden müssen, um die Anforderungen aus Art. 29 Abs. 2-6 CSDDD umzusetzen. Sinn der Absätze ist abzusichern, dass nationale Schadensersatzansprüche effektiven Rechtsschutz bieten. So verbrieft Abs. 2 weiterhin, dass „die betreffenden Personen Anspruch auf vollständige Entschädigung haben“. Abgesichert wird dies zudem durch die erhaltenen Vorschriften in Abs. 3, zur Verjährung, die mindestens fünf Jahre betragen muss (lit a.), zur Verhältnismäßigkeit der Kosten für Kläger (lit b.), zu Unterlassungsklagen im Eilverfahren (lit c.) und der Offenlegung von Beweismitteln (lit e.). Schließlich verbleibt auch die Regelung in Abs. 4, wonach – richtigerweise – die bloße Teilnahme an Industrie- oder Multi-Stakeholder-Initiativen respektive Audits und Zertifizierungen durch Dritte oder Vertragsklauseln zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten nicht ausschließt, dass Unternehmen dem nationalem Recht entsprechend haften können. Konsequenterweise müssten diese Absicherungen in alle bereits bestehenden nationalen Anspruchsgrundlagen eingepflegt werden, was etwa in Bezug auf das Deliktsrecht übermäßig viele Schadensersatzansprüche betreffen würde, die keine Lieferkettensorgfalt betreffen oder zu sehr komplizierten Regelungszusätzen führen würde. Gerade unterschiedliche Schutzniveaus und mögliches <i>Forum shopping</i> zwischen EU-Staaten sprechen dafür, dass Mitgliedstaaten neue, sorgfaltsbezogene Anspruchsgrundlagen schaffen müssen, um den Richtlinienzweck zu verwirklichen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Gestrichen wird die Möglichkeit der Prozessstandschaft (lit d.), mit der Gewerkschaften, Menschenrechts-, Umwelt- oder andere Nichtregierungsorganisationen sowie nationale Menschenrechtsinstitutionen Klagen zur Durchsetzung der Rechte mutmaßlich Geschädigter erheben konnten. Die Begründung mit unterschiedlichen Rechtstraditionen zu Verbandsklagen kann indes nicht überzeugen, da die Richtlinien unterschiedliche Schutzniveaus der Mitgliedstaaten gerade harmonisieren soll. Die Änderung beruht wohl eher auf politisch-wirtschaftlichen „Warnungen“ vor Klagewellen (Voland/Nowalder 2025: 49), die bezogen auf das LkSG und die Loi de Vigilence nicht eingetreten sind.</p>
<h4 class="">5. Absenkung der Bu&szlig;gelder, Streichung des Klimaplans</h4>
<p class="v-absatz-ohne-western">Art. 27 CSDDD 2024 sah Bußgelder für Verletzungen zentraler Sorgfaltspflichten vor in Höhe von <i>mindestens</i> fünf Prozent des konsolidierten weltweiten Jahresumsatzes auf Ebene der obersten Muttergesellschaft. Die Begrenzung auf nunmehr <i>maximal</i> drei Prozent des entsprechenden Umsatzes stellt eine erhebliche Risikoentlastung für Unternehmen dar.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die CSDDD 2024 verpflichtete Unternehmen einen Klimatransformationsplan zu verfassen und umzusetzen. Sie mussten Maßnahmen ergreifen, um ihr Geschäftsmodell mit den Zielen des Pariser Abkommens in Einklang zu bringen, die Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius gegenüber dem Stand von 1990 zu begrenzen. Diese Handlungsverpflichtung setzte auf die bereits zuvor bestehenden Berichtspflichten auf, die in der EU zu Emissionen bestanden. Dabei schuf Art. 22 CSDDD 2024 mit seiner „Bemühenspflicht“ Rechtssicherheit für Unternehmen. Wissenschaftler*innen haben früh angemerkt, dass Transparenzregeln ohne klare Handlungspflichten zur Fragmentierung der Ansätze und für Unternehmen letztlich zu erhöhtem Haftungspotential führt. Auch Investor*innen und Unternehmen, die bereits Maßnahmen trafen, merkten an, dass abermals die Untätigen belohnt werden (Agostini et al. 2025; kritisch Jelonek 2026: 258f.). Faktisch werden die meisten der noch erfassten Unternehmen Klimapläne erstellen. Die Chance auf eine gleichförmige Praxis ist allerdings vertan, was der Vereinfachungsmaxime des Omnibus I genau entgegensteht. Sie wird auch nicht etwa durch die CSRD aufgefangen. Diese verpflichtet ebenfalls nicht zur Erstellung eines Klimatransitionsplans. Nur Unternehmen, die solche Pläne bereits erstellt haben, bleiben gemäß den Berichtsstandards ESRS (E1) verpflichtet darüber zu berichten. Für alle anderen gilt eine Anzeigepflicht, dass kein Plan erstellt wurde sowie ob und bis wann dies gegebenenfalls geplant ist.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die veröffentlichte Fassung der Omnibus-I-Richtlinie verschiebt die Umsetzungsfrist für Mitgliedstaaten gegenüber der CSDDD um zwei Jahre auf den 26. Juli 2028 (Art. 5 Abs. 2 Richtlinie 2026/470/EU), die Sorgfaltspflichten gelten final ab 26. Juli 2029. Dass hiermit sechs Jahre nach dem ersten Impact Assessment der Kommission (EU Kommission 2020), wachsender ESG-Praktiken und anhaltender öffentlicher Aufmerksamkeit ausgerechnet die Interessen von Unternehmen geschützt werden, die noch immer Aufschub für die Umsetzung dieser Nachhaltigkeitsregeln benötigen, ist sachlich nicht nachvollziehbar.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">V. Schluss</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Keine der Änderungen kann als rein vereinfachend angesehen werden. Alle verschlechtern die Bedingungen dafür, dass menschen- und umweltbezogene Risiken und Beeinträchtigungen aufgedeckt und adressiert werden. Jedenfalls liefern sie Unternehmen Anreize, dies nicht mehr ganz so ernsthaft zu verfolgen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Schrumpfung des persönlichen Anwendungsbereichs ist keine Vereinfachung bei der Umsetzung der Sorgfaltspflichten, sondern vor allem eine Behinderung ihrer Breitenwirkung. Insbesondere die an sich begrüßte Regelung zur Beibehaltung des risikobasierten Ansatzes definiert keinen Referenzstandard, was als angemessene (Ermittlungs-)Maßnahmen, als <i>Scoping</i>-Ergebnis und als zumutbare Erkenntnisquelle zu verstehen ist. So könnten bereits beim <i>Scoping</i> wichtige Risikobereiche ausgeklammert werden. In Zusammensicht mit dem Schutz der weiteren Lieferkettenteilnehmenden vor Informationsanfragen entsteht ein Filtersystem, das Unternehmen verleitet, nur selbstgewählte – vielleicht aber nicht besonders riskante – Risikobereiche auf Tier 1 zu beleuchten und zu behandeln, während die schwersten Risiken in der tieferen Lieferkette opak und unadressiert bleiben. <i>Safe harbours</i>, die Unternehmen vor Sanktionen bezüglich Risikoermittlung und Priorisierung schützen, und das fünfjährige Risikoermittlungsintervall könnten diesen Effekt verstärken. Um oberflächlicher Due Diligence mit einem fragmentierten Methodenmix auf niedrigem Ambitionsniveau vorzubeugen, sollte die Kommission im Rahmen des Art. 19 CSDDD klare Leitlinien entwickeln, was für bestimmte Sektoren und Risikoniveaus als angemessene Maßnahmen gelten. Harmonisierend wäre es etwa, bestehende Standards wie die OECD Branchen Guidances, das ILO Better Work Programm etc. als Leitlinien anzuerkennen, die dann von den Aufsichtsbehörden geprüft werden können. Nimmt man die Aussetzungsmöglichkeit und die reduzierte Stakeholderkonsultationspflicht hinzu, die Unwägbarkeiten nationaler zivilrechtlicher Haftung, den gestrichenen Klimaplan, die abgesenkten Bußgelder und das wieder verschobene Inkrafttreten der Sorgfaltspflichten, bleibt festzustellen, dass die Vorteile dieser neuen Regelungen fast ausschließlich bei Unternehmen liegen. Indes sind sie nicht bloß vereinfachend. Vielmehr bleibt zwar der Kern der menschen- und umweltrechtlichen Sorgfalt erhalten, Sorge mit welcher Qualität Unternehmen sie umsetzen werden, und was bei Betroffenen ankommt, ist jedoch angebracht.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western">Prof. Dr. Stefanie Lorenzen</strong><strong class="western">,</strong> ist Professorin für Arbeitsrecht, Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) Berlin. Ihre Forschungsschwerpunkte sind Regulierung Globaler Wertschöpfungsketten, Mitbestimmung und internationales Arbeitsrecht.</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<h3 class="">Literatur</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western" align="justify"><em>Agostini, Federica et al.</em> 2025: Legal Scholars Concerned about the Weakening of Article 22 CSDDD on Climate Transition Plans, <a href="https://www.smithschool.ox.ac.uk/sites/default/files/2025-05/Letter_Legal_Scholars_EU_Art_22_CSDDD_2025.pdf">https://www.smithschool.ox.ac.uk/sites/default/files/2025-05/Letter_Legal_Scholars_EU_Art_22_CSDDD_2025.pdf</a>.</p>
<p align="justify"><em>Baumüller, Josef </em>2026: Omnibus I. Finale Änderungen in der europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung, in: <em>Zeitschrift für Corporate Governance</em>, H. 1, S. 40-47.</p>
<p align="justify"><em>BDI/Confindustria/Mouvement des Entreprises de France</em> 2025: Schreiben an Kommissionspräsidentin von der Leyen vom 22. Januar 2025, n.v.</p>
<p align="justify"><em>BusinessEurope</em> 2025: Reducing regulatory burden to restore the EU’s competitive edge, Brüssel, <a href="https://www.businesseurope.eu/wp-content/uploads/2025/02/2025-01-22_businesseurope_mapping_of_regulatory_burden-d55-1.pdf">https://www.businesseurope.eu/wp-content/uploads/2025/02/2025-01-22_businesseurope_mapping_of_regulatory_burden-d55-1.pdf</a>.</p>
<p align="justify"><em>Cai, Yujie</em> 2026: The Omnibus Simplification Package: Burden Release at the Cost of Transparency? In: <em>European Journal of Sustainable Development</em>, Jg. 15, H. 1, S. 533-548; Doi: 10.14207/ejsd.2026. v15n1p533.</p>
<p align="justify"><em>Draghi, Mario 2024</em>: The Future of European Competitiveness, in: European Commission, <a href="https://commission.europa.eu/topics/competitiveness/draghi-report_en#paragraph_47059">https://commission.europa.eu/topics/competitiveness/draghi-report_en#paragraph_47059</a>.</p>
<p align="justify"><em>Durach, Christian/Wang, Yimin</em> 2025: Mandatory Supply Chain Due Diligence and Firm Performance: Evidence from the French Loi De Vigilance, <a href="https://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=5946834">https://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=5946834</a>.</p>
<p align="justify"><em>European Commission</em> 2020: Study on due diligence requirements through the supply chain. Final Report, Brüssel, <a href="https://www.europarl.europa.eu/meetdocs/2014_2019/plmrep/COMMITTEES/DROI/DV/2020/06-22/Studyonduediligencerequirements_EN.pdf">https://www.europarl.europa.eu/meetdocs/2014_2019/plmrep/COMMITTEES/DROI/DV/2020/06-22/Studyonduediligencerequirements_EN.pdf</a>.</p>
<p align="justify"><em>European Commission</em> 2022: Proposal for a Directive on corporate sustainability due diligence and annex, in: <em>European Commission</em> vom 23.02.2022, <a href="https://commission.europa.eu/publications/proposal-directive-corporate-sustainability-due-diligence-and-annex_en">https://commission.europa.eu/publications/proposal-directive-corporate-sustainability-due-diligence-and-annex_en</a>.</p>
<p align="justify"><em>European Commission</em> 2023: SME Relief Package. Internal Market, Industry, Entrepreneurship and SMEs, in: <em>Single Market Economy</em>, <a href="https://single-market-economy.ec.europa.eu/access-finance/investeu/investeu-fund-sme-window/sme-relief-package_en">https://single-market-economy.ec.europa.eu/access-finance/investeu/investeu-fund-sme-window/sme-relief-package_en</a>.</p>
<p align="justify"><em>Gesamtmetall </em>2023: Lieferkettengesetz: Umfrage zeigt erhebliche Kosten und Bürokratiebelastungen für Unternehmen, in: <em>Gesamtmetall</em> vom 01.06.2023, <a href="https://www.gesamtmetall.de/erhebliche-kosten-und-buerokratiebelastungen-fuer-unternehmen/">https://www.gesamtmetall.de/erhebliche-kosten-und-buerokratiebelastungen-fuer-unternehmen/</a>.</p>
<p align="justify"><em>Healy, Paul/Bing, Jualiane/Schufft, Finn Robin/Kleemann, Eva</em> 2025: Towards a Balanced Omnibus Proposal. Simplifying the CSDDD and CSRD While Upholding Human Rights and Environmental Standards, Bonn/Berlin, <a href="https://www.germanwatch.org/sites/default/files/2025-10/Germanwatch_Towards%20a%20Balanced%20Omnibus%20Proposal_September%202025.pdf">https://www.germanwatch.org/sites/default/files/2025-10/Germanwatch_Towards%20a%20Balanced%20Omnibus%20Proposal_September%202025.pdf</a>.</p>
<p align="justify"><em>Jelonek, Mariusz</em> 2026: Die Omnibus I-Richtlinie zur Revision der CSRD und der CSDDD. Die Nachhaltigkeitsreform schreitet voran, in: <em>Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht</em>, Jg. 29, H. 6, S. 252-259.</p>
<p align="justify"><em>Jäger, Johannes/Durán, Gonzalo/Schmidt, Lukas </em>2023: Expected Economic Effects of the EU Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), Wien.</p>
<p align="justify"><em>Leth, David Olivier de</em> 2025a: The secretive cabal of US polluters that is rewriting the EU’s human rights and climate law, in: <em>SOMO </em>vom 03.12.2025, <a href="https://www.somo.nl/the-secretive-cabal-of-us-polluters-that-is-rewriting-the-eus-human-rights-and-climate-law/">https://www.somo.nl/the-secretive-cabal-of-us-polluters-that-is-rewriting-the-eus-human-rights-and-climate-law/</a>.</p>
<p align="justify"><em>Letta, Enrico</em> 2024: Much more than a Market. Speed, Security, Solidarity, <a href="https://european-research-area.ec.europa.eu/sites/default/files/documents/2024-05/LETTA%20Report%20-%20Much%20more%20than%20a%20market_April%202024.pdf">https://european-research-area.ec.europa.eu/sites/default/files/documents/2024-05/LETTA%20Report%20-%20Much%20more%20than%20a%20market_April%202024.pdf</a>.</p>
<p align="justify"><em>Levine, Michael E./Forrence, Jennifer L.</em> 1990: Regulatory Capture, Public Interest, and the Public Agenda: Toward a Synthesis, in: <em>Journal of Law, Economics, and Organization</em>, Jg. 6 (special), S. 167–198; <a href="https://doi.org/10.1093/jleo/6.special_issue.167">https://doi.org/10.1093/jleo/6.special_issue.167</a>.</p>
<p align="justify"><em>Lorenzen, Stefanie </em>2025: Reform der EU-Lieferkettenrichtlinie – Notwendige Entbürokratisierung oder Sozialabbau? In: <em>WSI-Mitteilungen</em>, Jg. 78, H. 6, S. 479-48; DOI: 10.5771 /0342-300X-2025-6-479.</p>
<p align="justify"><em>Milatović, Siniša/Uvarova, Olena/ Vynokurov, Dmytro</em> 2025: Human Rights vs. Competitiveness &#8211; A False Dilemma? New York.</p>
<p align="justify"><em>Reiter, Florian</em> 2025: Merz will Bürokratiemonster abschaffen, doch selbst die Wirtschaft will es behalten, in: <em>Focus-Online</em> vom 05.06.2025, <a href="https://www.focus.de/earth/lieferkettengesetz-selbst-die-wirtschaft-will-es-behalten_169be04e-40a9-49ad-b9a0-7c89cbbc7127.html">https://www.focus.de/earth/lieferkettengesetz-selbst-die-wirtschaft-will-es-behalten_169be04e-40a9-49ad-b9a0-7c89cbbc7127.html</a>.</p>
<p align="justify"><em>Smyth, Jamie/Hancock, Alice</em> 2025: US and Qatar issue energy and trade threats to EU over climate rules, in: <em>Financial Times</em> vom 22.10.2025, <a href="https://www.ft.com/content/05ecdd19-a779-4b69-8609-c7f04ca49314?syn-25a6b1a6=1">https://www.ft.com/content/05ecdd19-a779-4b69-8609-c7f04ca49314?syn-25a6b1a6=1</a>.</p>
<p align="justify"><em>Velte, Patrick/Wulf, Inge</em> 2026: Der EU-Omnibus-I zur CSRD, CSDDD und Taxonomie-Verordnung: Eine Bestandsaufnahme und kritische Würdigung der Deregulierung, in: <em>Der Betrieb</em>, Jg. 79, H. 3, S. 67-75.</p>
<p align="justify"><em>Voland, Thomas/Nowalder, Louisa</em> 2026: Ankunft des ersten „Omnibus“: Die Änderungen an CSDDD und CSRD, in: <em>ESG</em>, S. 43-54.</p>
<p align="justify"><em>Wissenschaftlicher Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz </em>2022: Menschenrechte und unternehmerische Sorgfaltspflichten. Gutachten, Berlin.</p>
<h3 class="">Anmerkungen</h3>
<div id="sdendnote1">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote1anc" name="sdendnote1sym">i </a><a href="https://commission.europa.eu/law/law-making-process/better-regulation/simplification-implementation-enforcement/simplification_en">https://commission.europa.eu/law/law-making-process/better-regulation/simplification-implementation-enforcement/simplification_en</a>.</p>
</div>
<div id="sdendnote2">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote2anc" name="sdendnote2sym">ii </a>Die bislang geltende Fassung der CSDDD vom wird im Folgenden als CSDDD 2024 bezeichnet. Die vom Omnibus I geänderte und zukünftig geltende Richtlinie als CSDDD. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Manuskripts war nur die vom Rat unterzeichnete Omnibus-I-Änderungsrichtlinie (EU) 2026/470 vom 26. Februar 2026 erschienen, nicht jedoch eine konsolidierte Neufassung der CSDDD.</p>
</div>
<div id="sdendnote3">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote3anc" name="sdendnote3sym">iii </a>In dem Zusammenhang ist wahrscheinlich der „Evian-Brief“ entstanden, in dem 46 Unternehmen von Bundeskanzler Friedrich Merz und Frankreichs Präsident Emmanuel Macron unter anderem die Abschaffung der CSDDD forderten (<a href="https://commission.europa.eu/law/law-making-process/better-regulation/simplification-and-implementation/simplification_en">https://commission.europa.eu/law/law-making-process/better-regulation/simplification-and-implementation/simplification_en</a>. Hiervon nahmen später einige unterzeichnende Unternehmen Abstand).</p>
</div>
<div id="sdendnote4">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote4anc" name="sdendnote4sym">iv </a><a href="https://www.somo.nl/csddd-datahub/">https://www.somo.nl/csddd-datahub/</a>.</p>
</div>
<div id="sdendnote5">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote5anc" name="sdendnote5sym">v </a>Interpretive Guide UNGP, answer to Question 88, S. 83 seq.</p>
</div>
<div id="sdendnote6">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote6anc" name="sdendnote6sym">vi </a>Art. 29 Abs. 2 CSDDD: „Wird ein Unternehmen nach nationalem Recht für Schäden haftbar gemacht, die einer natürlichen oder juristischen Person durch die Nichteinhaltung der Sorgfaltspflichten im Rahmen dieser Richtlinie entstanden sind […].“</p>
</div>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-254/publikation/wohin-ist-die-eu-lieferkettenrichtlinie-mit-dem-omnibus-i-gefahren-worden/">Wohin ist die EU–Lieferkettenrichtlinie mit dem Omnibus I gefahren (worden)?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<media:content url="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/09/vorg254_U1-1-scaled-e1789982597624.jpg" medium="image"></media:content>
            	</item>
		<item>
		<title>Wozu ist das Lieferkettengesetz gut? Erfolge, Schwächen, Chancen für Verbesserungen</title>
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		<pubDate>Mon, 21 Sep 2026 10:42:51 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wird dieses Jahr fünf Jahre alt. Der in diesem Artikel vorgenommene Versuch einer Zwischenbilanz zeigt Licht und Schatten. Es soll nach einer Einordnung der Ziele und Funktionsweise des LkSG und seiner Geschwister zunächst darum gehen, welche Erfolge und Missstände sich abzeichnen. Das Gesetz hat einiges erreicht – in Unternehmen, für Rechteinhabende, [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class="v-absatz-ohne-western">Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wird dieses Jahr fünf Jahre alt. Der in diesem Artikel vorgenommene Versuch einer Zwischenbilanz zeigt Licht und Schatten. Es soll nach einer Einordnung der Ziele und Funktionsweise des LkSG und seiner Geschwister zunächst darum gehen, welche Erfolge und Missstände sich abzeichnen. Das Gesetz hat einiges erreicht – in Unternehmen, für Rechteinhabende, in Deutschland und in der Welt: In Unternehmen entsteht Raum für Berücksichtigung von Menschenrechten. Gewerkschafter*innen nutzen das Gesetz erfolgreich zum Vorgehen gegen Ausbeutung (für Beispiele vgl. Schufft 2026: 5-11). Länder weltweit nutzen den neu gefundenen „regulatory space“, um den Deregulierungswettbewerb der Globalisierung durch eigene Lieferkettengesetze auf ein „level playing field“ zu bringen, auf dem fairer Wettbewerb auf Grundlage von menschenrechtlichen Mindeststandards stattfindet.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote1sym" name="sdendnote1anc"><sup>i</sup></a> Leider leidet das LkSG an einigen Kinderkrankheiten, die regelmäßig zu Kritik an teilweise bürokratischen Umsetzungsansätzen seitens einiger Unternehmen führen. Das Bürokratiemonster ist kein Fabelwesen. Es resultiert allerdings größtenteils aus fehlgeleiteten Umsetzungsansätzen der Unternehmen und ihrer Berater*innen und nur zum Teil an gesetzgeberischen Fehlanreizen. Besserung ist jedoch in Sicht: Vorreiterunternehmen machen es jetzt schon besser, und das EU-Lieferkettengesetz korrigiert die Fehlanreize. Der Artikel schließt mit einigen Reflexionen darüber, wie kluge Politik seitens der Europäischen Union (EU) und ihrer Mitgliedstaaten jetzt Umsetzbarkeit für Unternehmen und Wirksamkeit für Rechteinhabende in einen besseren Ausgleich bringen kann – für eine Wirtschaft, die „planet“, „people“ und „profit“ gleichermaßen wichtig nimmt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western">Daniel Schönfelder,</strong> LL.M. (Bogotá), ist Rechtsanwalt und Partner im Bereich Business &amp; Human Rights, blue marble legal. Er ist Autor zahlreicher Fachbeiträge zum Bereich Business &amp; Human Rights in deutschen und internationalen Zeitschriften und Fachblogs unter anderem verschiedener Kapitel in Das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (Nomos, 2021), dem ersten Handbuch zum LkSG.</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<div id="sdendnote11">
<p class="sdendnote-western"><em>Dieser Artikel steht nur in der Kaufversion der Zeitschrift vorgänge zur Verfügung. Sie können das Heft im <a href="https://www.humanistische-union.de/service/shop/vorgaenge/">Online-Shop der Humanistischen Union</a> erwerben: die Druckausgabe für 15.- € zzgl. Versand, die PDF-/Online-Version für 6.- €.</em></p>
</div>
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		<title>Due-Diligence-Gesetze: notwendig, aber nicht ausreichend</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-254/publikation/due-diligence-gesetze-notwendig-aber-nicht-ausreichend/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 21 Sep 2026 10:58:15 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>1. Einleitung In den 1990er und frühen 2000er Jahren rückte die Antiglobalisierungsbewegung schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen in globalen Wertschöpfungsketten (GWKs) in den Fokus der öffentlichen Debatte. Bilder von Kinderarbeit, unsicheren Arbeitsbedingungen und Umweltverstößen schadeten dem Ruf multinationaler Unternehmen und brachten den Begriff der Sweatshops in den öffentlichen Diskurs (Jeffcott 2007). Als Reaktion auf die wachsende Kritik und [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-254/publikation/due-diligence-gesetze-notwendig-aber-nicht-ausreichend/">Due-Diligence-Gesetze: notwendig, aber nicht ausreichend</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">1. Einleitung</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">In den 1990er und frühen 2000er Jahren rückte die Antiglobalisierungsbewegung schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen in globalen Wertschöpfungsketten (GWKs) in den Fokus der öffentlichen Debatte. Bilder von Kinderarbeit, unsicheren Arbeitsbedingungen und Umweltverstößen schadeten dem Ruf multinationaler Unternehmen und brachten den Begriff der Sweatshops in den öffentlichen Diskurs (Jeffcott 2007).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Als Reaktion auf die wachsende Kritik und die damit verbundenen Reputationsrisiken führten multinationale Unternehmen eine Reihe freiwilliger Governance-Initiativen ein. Trotz ihrer weiten Verbreitung kam es weiterhin zu zahlreichen Berichten über Menschenrechts- und Umweltverstöße. Besonders die Bekleidungsindustrie gilt bis heute als eines der prominentesten Beispiele. Der Einsturz der Fabrik Rana Plaza im Jahr 2013, bei dem mehr als 1.100 Arbeiter*innen ums Leben kamen, machte die Grenzen der bestehenden Kontroll- und Überwachungssysteme deutlich sichtbar (Lohmeyer et al. 2022). Besonders problematisch war, dass vor der Katastrophe bereits Audits durchgeführt worden waren. Dennoch wurden zentrale Risiken wie Kinderarbeit, strukturelle Sicherheitsmängel, übermäßiger Produktionsdruck und Verstöße gegen Arbeitnehmerrechte nicht angemessen adressiert (LeBaron 2020).<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote1sym" name="sdendnote1anc"><sup>i</sup></a></p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Angesichts wiederholter Skandale und zunehmender Beweise dafür, dass freiwillige Unternehmensinitiativen Menschenrechtsverletzungen nicht wirksam verhindern konnten, geriet die ausschließliche Orientierung an privater Governance zunehmend in die Kritik. Zwar nahmen Verhaltenskodizes, Corporate-Social-Responsibility-(CSR)-Programme und Sozialaudits zu. Doch empirische Studien zeigten nur begrenzte Verbesserungen der Arbeitsbedingungen sowie weiterhin bestehende strukturelle Risiken in GWKs. Seit Mitte der 2010er Jahre hat diese Einsicht zu einer regulatorischen Verschiebung hin zu verpflichtenden menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten (mandatory Human Rights Due Diligence, mHRDD) beigetragen. Regierungen begannen, verbindliche Gesetze einzuführen, die Unternehmen für die Auswirkungen ihrer Aktivitäten entlang der Lieferketten rechtlich stärker in die Verantwortung nehmen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die zentralen Fragen des vorliegenden Artikels lauten: Unter welchen Bedingungen können Sorgfaltspflichten zur Verbesserung von Arbeits- und Umweltstandards in GWKs beitragen, und welche strukturellen Merkmale dieser Wertschöpfungsketten begrenzen ihre Wirksamkeit? Diesen Fragen gehen wir auf Grundlage von Sekundärliteratur zu Lieferkettengesetzen sowie anhand sektoraler Fallstudien nach.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">
<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western">Dr. </strong><strong class="western">Petra Dünhaupt</strong> koordiniert das HWR-Forschungskompetenzzentrum „Herausforderungen und Resilienz globaler Liefer- und Wertschöpfungsketten“ an der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) Berlin. Im Zentrum ihrer Arbeit stehen Upgrading-Möglichkeiten in globalen Wertschöpfungsketten und die Rolle industriepolitischer Strategien für wirtschaftliche Entwicklung; aktuell forscht sie schwerpunktmäßig zu funktionalem Upgrading (das heißt dem Aufstieg in wertschöpfungsintensivere Tätigkeiten) in Rohstoff-Wertschöpfungsketten, insbesondere bei Lithium-Ionen-Batterien.</em></p>
<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western">Prof. Dr. Hansjörg Herr</strong> ist emeritierter Professor an der HWR Berlin und Mitbegründer der Global Labour University. Seine Arbeitsschwerpunkte liegen in der monetären Makroökonomie, Entwicklungsökonomie und ökologischen Transformation.</em></p>
<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western">Dr. Zeynep Nettekoven</strong> ist Dozentin für Wirtschaftswissenschaften an der Europäischen Akademie der Arbeit an der Goethe-Universität Frankfurt am Main. Sie forscht zu Industriepolitik, Dekarbonisierungsprozessen und Entwicklungsansätzen im Kontext der Klimakrise und globaler Asymmetrien.</em></p>
<p class="sdendnote-western">
<p><em>Dieser Artikel steht nur in der Kaufversion der Zeitschrift vorgänge zur Verfügung. Sie können das Heft im <a href="https://www.humanistische-union.de/service/shop/vorgaenge/">Online-Shop der Humanistischen Union</a> erwerben: die Druckausgabe für 15.- € zzgl. Versand, die PDF-/Online-Version für 6.- €.</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-254/publikation/due-diligence-gesetze-notwendig-aber-nicht-ausreichend/">Due-Diligence-Gesetze: notwendig, aber nicht ausreichend</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Lieferkettengesetze – Wie weiter nach der Abschwächung?</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-254/publikation/lieferkettengesetze-wie-weiter-nach-der-abschwaechung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 21 Sep 2026 12:50:18 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Armut]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In einer Folge der Satire-TV-Sendung Neues aus der Anstalt vom 11. März 2025 imitiert der Kabarettist Max Uthoff Friedrich Merz, damals noch Bundeskanzler in spe, wie er eine Bananenplantage in Ecuador mit seinem Privatjet besucht. In einem Gespräch mit einem Arbeiter sagt der fiktive Merz unter einem einsetzenden Hustenanfall, die deutsche Wirtschaft ersticke aufgrund von [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-254/publikation/lieferkettengesetze-wie-weiter-nach-der-abschwaechung/">Lieferkettengesetze – Wie weiter nach der Abschwächung?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class="v-absatz-ohne-western">In einer Folge der Satire-TV-Sendung <i>Neues aus der Anstalt</i> vom 11. März 2025 imitiert der Kabarettist Max Uthoff Friedrich Merz, damals noch Bundeskanzler in spe, wie er eine Bananenplantage in Ecuador mit seinem Privatjet besucht. In einem Gespräch mit einem Arbeiter sagt der fiktive Merz unter einem einsetzenden Hustenanfall, die deutsche Wirtschaft ersticke aufgrund von Berichtspflichten über mögliche Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten an der Bürokratie. „Keine Angst“, sagt daraufhin der Arbeiter, der Husten, „das sind nur die Pestizide“. Dieser Sketch basiert auf realen Vorkommnissen in der ecuadorianischen Bananenindustrie, die zu den größten ihrer Art weltweit zählt. Am Ende der Sendung wurde das Publikum mit dieser Realität konfrontiert. Die letzten Worte erhielt der reale Gewerkschafter Jorge Acosta, aktiv in der Branchengewerkschaft ASTAC. Er sagte:</p>
<blockquote class="western">
<p>„Die Bananenarbeiter von Ecuador sind dankbar gegenüber der deutschen Regierung, weil das deutsche Lieferkettengesetz ihre Lebensbedingungen verbessert hat. Aber wir sind besorgt, dass eben dieses Gesetz und die europäische Lieferkettenrichtlinie abgeschwächt und schlimmstenfalls abgeschafft werden könnten. Frau von der Leyen, Herr Friedrich Merz, retten sie diese Gesetze!“</p>
</blockquote>
<p class="v-absatz-einzug-western">Es wäre verheerend, würden diese Rechtsinstrumente abgeschafft werden, so der Gewerkschafter. Dann würden Deutschland und Europa signalisieren, dass ihnen die Menschenrechte gleichgültig sind. Tatsächlich erfolgte im Jahr 2025 keine vollständige Abschaffung der Lieferkettengesetze, wie dies lautstarke Teile der Unternehmensverbände und der politischen Akteure gefordert haben, jedoch wurden sie in vielen Aspekten stark abgeschwächt.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Der vorliegende Beitrag geht aus einem Forschungsprojekt über „Rechtskämpfe in transnationalen Lieferketten“ hervor, in dem unter anderem die Umsetzung der Lieferkettengesetze untersucht wurde. Ich zeige im Folgenden, wie es nach der Abschwächung der Lieferkettengesetze auf deutscher und europäischer Ebene mit dem Schutz von Arbeitnehmer*innenrechten und Umweltauflagen weitergehen kann. Dazu rekonstruiere ich zunächst die Entstehung und den Zweck von Lieferkettengesetzen. Danach diskutiere ich den aktuellen politischen Rahmen, in dem – ausgehend von einer starken Bürokratisierungskritik – die Lieferkettengesetze in den Fokus von Angriffen geraten sind. Schließlich skizziere ich die fortbestehenden Handlungsmöglichkeiten, um mit den Lieferkettengesetzen progressive Rechtskämpfe zu führen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western">Prof. Dr. Dr. Maximilian Pichl</strong> ist Rechts- und Politikwissenschaftler. Er ist Professor für Recht der Sozialen Arbeit an der Frankfurt University of Applied Sciences. 2023 bis 2025 wirkte er im Projekt „Rechtskämpfe entlang transnationaler Lieferketten“ mit (gemeinsam mit der Universität Duisburg-Essen und Universität Kassel), das der von Hans-Böckler-Stiftung gefördert wurde.</em></p>
<div id="sdendnote1">
<p>&nbsp;</p>
</div>
<p><em>Dieser Artikel steht nur in der Kaufversion der Zeitschrift vorgänge zur Verfügung. Sie können das Heft im <a href="https://www.humanistische-union.de/service/shop/vorgaenge/">Online-Shop der Humanistischen Union</a> erwerben: die Druckausgabe für 15.- € zzgl. Versand, die PDF-/Online-Version für 6.- €.</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-254/publikation/lieferkettengesetze-wie-weiter-nach-der-abschwaechung/">Lieferkettengesetze – Wie weiter nach der Abschwächung?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Helfen das deutsche und europäische Lieferkettengesetz den Arbeiter*innen in der Bekleidungsindustrie?</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-254/publikation/helfen-das-deutsche-und-europaeische-lieferkettengesetz-den-arbeiterinnen-in-der-bekleidungsindustrie/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 21 Sep 2026 13:12:54 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Armut]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Im Jahr 2013 ereignete sich das größte Unglück in der Geschichte der Bekleidungsindustrie: der Einsturz des Rana-Plazas-Gebäudes in Bangladesch mit 1036 Toten und über 2400 Verletzten, vor allem Frauen. Es war ein Weckruf an die Industrie und führte zur Schaffung des Brandschutzabkommens ACCORD sowie 2014 zur Gründung des Bündnisses für nachhaltige Textilien in Deutschland. Mit [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-254/publikation/helfen-das-deutsche-und-europaeische-lieferkettengesetz-den-arbeiterinnen-in-der-bekleidungsindustrie/">Helfen das deutsche und europäische Lieferkettengesetz den Arbeiter*innen in der Bekleidungsindustrie?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class="v-absatz-ohne-western">Im Jahr 2013 ereignete sich das größte Unglück in der Geschichte der Bekleidungsindustrie: der Einsturz des Rana-Plazas-Gebäudes in Bangladesch mit 1036 Toten und über 2400 Verletzten, vor allem Frauen. Es war ein Weckruf an die Industrie und führte zur Schaffung des Brandschutzabkommens ACCORD sowie 2014 zur Gründung des Bündnisses für nachhaltige Textilien in Deutschland. Mit der Katastrophe von Rana Plaza aber auch vorangegangenen Bränden in Fabriken in Bangladesch (Tazreen) und Pakistan (Ali Enterprise) stieg der Druck auf die Unternehmen, Verantwortung für die Arbeitsbedingungen in ihrer Lieferkette zu übernehmen. Nach vielen Kampagnen, an denen sich die Nichtregierungsorganisation FEMNET im Bündnis mit der Initiative Lieferkettengesetz beteiligte, wurden endlich 2021 das Lieferkettengesetz (LkSG) in Deutschland und 2024 die Corporate Sustainable Due Diligence Directive (CSDDD) auf EU-Ebene verabschiedet. Sie verpflichten Unternehmen, entlang ihrer gesamten Wertschöpfungskette Menschenrechte und Umweltstandards zu achten. Während es bisher nur freiwillige Selbstverpflichtungen der Unternehmen gab, wurden erstmals rechtlich verbindliche Sorgfaltspflichten festgeschrieben. Das LkSG wurde nur erstellt, weil eine Studie der Bundesregierung (AA 2020) zur Wirksamkeit von freiwilligen Maßnahmen von 2020 festgestellt hatte, dass nur ein kleiner Teil der Wirtschaft freiwillig seinen menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten nachkommt. Während das LkSG in Kraft getreten ist, wurde das CSDDD zwar verabschiedet, wurde 2025 aber verwässert, bevor es überhaupt umgesetzt werden konnte.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">1. Die Ausbeutung von Frauen in der Beklei&shy;dungs&shy;in&shy;dus&shy;trie in S&uuml;dasien</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Obwohl es zahlreiche Richtlinien – wie die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) oder die OECD-Leitlinien für multinationale Unternehmen – gibt, bestehen ausbeuterische Arbeitsverhältnisse in der Bekleidungsindustrie fort. Die Richtlinien sind nicht verbindlich.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Es werden keine existenzsichernden Löhne gezahlt, teilweise nicht einmal gesetzlich vorgeschriebene Mindestlöhne, es besteht geschlechtsspezifische Gewalt am Arbeitsplatz und Verhinderung von Organisationsfreiheit, um nur einige Probleme zu nennen. In den patriarchalischen Gesellschaften Bangladeschs und Indiens ist die sexualisierte Gewalt am Arbeitsplatz ein sehr großes Problem. Einer Befragung des Bangladesh Center for Worker Solidarity (BCWS) mit Unterstützung FEMNETs von circa 420 Arbeiter*innen zufolge gaben 76 Prozent an, schon einmal mit geschlechtsspezifischer Gewalt am Arbeitsplatz konfrontiert gewesen zu sein (BCWS/FEMNET 2020). Frauen werden beschimpft, gekniffen, gestoßen, vor anderen Arbeiter*innen bloßgestellt. Es kommt sogar zu erzwungenen sexuellen Dienstleistungen für die Aufseher, Vergewaltigungen und Mord. Ein sehr hoher Prozentsatz – man vermutet 70 Prozent – dieser Fälle wird nicht gemeldet, weil die Frauen dem internen Beschwerdemechanismus in den Fabriken nicht trauen, sofern es diesen überhaupt gibt. Zwar gibt es einige Arbeiter*innen, die sich mithilfe von Gewerkschaften gegen Arbeitsrechtsverletzungen wehren, aber sehr selten wird geschlechtsspezifische Gewalt am Arbeitsplatz gemeldet. Die meisten Gewerkschaften werden von Männern geführt, die sich nicht für die Anliegen der Frauen einsetzen. Das Thema ist tabu, teilweise geben Frauen sich sogar selbst die Schuld und wagen es nicht, damit an die Öffentlichkeit zu gehen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Während der Hitzemonate mit Temperaturen von bis zu 40 Grad ist die Arbeit in den Fabriken eine Hölle. Es gibt selten Ventilatoren oder Kühlung. Näherinnen leiden stark unter der Hitze, die Arbeit hat schwerwiegende Auswirkungen auf ihre Gesundheit. Sie trinken zu wenig, weil es entweder kein sauberes Wasser gibt oder, um zu vermeiden, zu häufig auf die Toilette zu müssen. Letzeres führt meist zu einem Produktionsstau und zu Beschimpfungen durch die Aufseher. Frauen nehmen sogar Pillen, um ihre Menstruation zu unterdrücken, weil in der Hitze nicht genügend Wasser zur Hygiene zur Verfügung steht. „The factory during the summer months feels like a pressure cooker“, sagt Hema, eine Arbeiterin in Südindien. „Die Hitze führt auch zu Ohnmachtsanfällen (Shivakumar 2024).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">In Indien sind zwar die Rechte von Frauen und die Gleichberechtigung der Geschlechter de jure anerkannt, Frauen werden aber de facto weitgehend diskriminiert. Diskriminierung erfolgt nicht nur auf Basis ihres Geschlechts, sondern auch aufgrund ihrer Kaste, Ethnie, sexueller Orientierung oder Tradition. Insbesondere die untere Kaste, die Dalits, arbeiten in den Spinnereien und Textilfabriken, wobei sie dort auch von anderen Arbeiter*innen diskriminiert werden. Sie essen nicht am gleichen Tisch, trinken nicht aus gleichen Gläsern. 27 Prozent der Mädchen werden vor ihrem 18. Geburtstag verheiratet (Reuters 2018). Vergewaltigung innerhalb der Ehe ist kein Verbrechen.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">2. Das deutsche Liefer&shy;ket&shy;ten&shy;ge&shy;setz</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">FEMNET und 120 weiteren Nichtregierungsorganisationen haben sich fünf Jahre lang für ein starkes Lieferkettengesetz in Deutschland eingesetzt. Seit dem 1. Januar 2023 sind große Unternehmen verpflichtet, ihrer unternehmerischen Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten und den Schutz der Umwelt in ihren globalen Lieferketten nachzukommen. Alle Unternehmen mit mehr als 3000 Beschäftigten und seit 1. Januar 2024 mit mehr als 1000 Beschäftigten müssen eine Risikoanalyse vornehmen. Darin müssen sie untersuchen, wie hoch die Risiken hinsichtlich von Arbeitsrechtsverletzungen in ihrer Lieferkette sind oder ob ihre Lieferant*innen zu Umweltschäden beitragen. Sie müssen die Risiken nach Schweregrad bewerten und priorisieren sowie entsprechend Präventivmaßnahmen ergreifen. Auch haben Betriebsrät*innen zahlreiche Möglichkeiten der Mitgestaltung – etwa bei der Einführung eines Beschwerdemechanismus oder der Schulung der Beschäftigten (ver.di 2026). Allerdings sehen viele Nichtregierungsorganisationen folgende Mängel beim LkSG:</p>
<ol type="a">
<li>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">Es gibt keine zivilrechtliche Haftung, das heißt, die Beschäftigten können nicht vor deutschen Gerichten nach deutschem Recht klagen, sprich Arbeitsrechtsverletzungen vor Gericht bringen.</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">Das Gesetz sieht keine Wiedergutmachung für Betroffene vor, wenn sie Beschwerde eingereicht haben, sondern berücksichtigt diese lediglich bei der Bemessung von möglichen Bußgeldern.</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">Eine Beteiligung von Betroffenen vor Ort im Produktionsland ist nicht vorgeschrieben.</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">Das Gesetz deckt nicht die gesamte Lieferkette ab, sondern konzentriert sich auf die direkten, unmittelbaren Zulieferbetriebe. Bei mittelbaren Zulieferen wie den Spinnereien müssen Unternehmen nur anlassbezogen tätig werden, wenn sie „substanziierte Kenntnis“ von Menschenrechtsverletzungen erlangen.</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">Auch enthält das deutsche LkSG keinen Hinweis auf die ILO-Konvention 190 gegen geschlechtsspezifische Gewalt am Arbeitsplatz, die im Dezember 2022 von Deutschland ratifiziert wurde.</p>
</li>
</ol>
<p class="v-absatz-einzug-western">Auch wenn es erfreulich ist, dass es endlich nach langen Verhandlungen ein solches Gesetz in Deutschland gibt, stellt sich die Frage: Warum sollten Arbeiter*innen eine Beschwerde bei der zuständigen deutschen Behörde einreichen, wenn sie keine Entschädigung erwarten können, sondern womöglich ihren Job riskieren? Gewerkschaften setzen dennoch Hoffnung in das LkSG, weil es zumindest ermöglicht Arbeitsrechtsverletzungen anzuzeigen.</p>
<h4 class="">2.1. Beschwerde beim BAFA wegen Arbeits&shy;rechts&shy;ver&shy;let&shy;zungen in Bangladesch</h4>
<p class="v-absatz-ohne-western">Nach Inkrafttreten des Gesetzes hat FEMNET ihre Partner*innen in Asien über das deutsche LkSG und über die Möglichkeiten einer Beschwerde bei Arbeitsrechtsverletzungen und Umweltschäden informiert. Ohne eine Unterstützung durch deutsche Organisationen ist es für Betroffene fast unmöglich, sich zu beschweren. FEMNET hat am 24. April 2023 zusammen mit dem European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) und im Auftrag der lokalen Gewerkschaft in Bangladesch, der National Garment Workers Federation (NGWF), eine der ersten Beschwerden beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gegen IKEA und Amazon eingereicht (FEMNET 2023). Beide lassen in Bangladesch in Fabriken produzieren, die nicht vom Brandschutzabkommen ACCORD überprüft werden, weil die beiden Großunternehmen bis heute nicht – im Gegensatz zu rund 200 anderen vorwiegend europäischen Textilunternehmen – den ACCORD unterschrieben haben. Dies ist nicht nachvollziehbar, denn der ACCORD gewährt den besten Gebäude- und Brandschutz und führte zu einer besseren Sicherheitslage in den geprüften Fabriken. NGWF wies zudem Sicherheitsmängel wie fehlende Inspektionen und weitere Arbeitsrechtsverletzungen wie mangelnde Gewerkschaftsfreiheit in den Fabriken nach, in denen Amazon und IKEA produzieren lassen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Das BAFA hat zwar die Beschwerde geprüft und im August 2023 angenommen. Doch danach herrschte Schweigen. Die beteiligten NGOs und die Gewerkschaft in Bangladesch wurden schriftlich nicht weiter über das Vorgehen unterrichtet. FEMNET beantragte Akteneinsicht, die erst nach monatelangem Warten gewährt wurde. Die entscheidenden Stellen waren allerdings geschwärzt. Es scheint, dass es dem BAFA im Fall IKEA ausreichte, dass das Unternehmen ein Audit beim Zulieferer in Bangladesch durchführte und dann die Beschwerde als erledigt erachtete. Die Geschichte von Audits, die seit über 20 Jahren zu keiner wesentlichen Verbesserung von Arbeitsbedingungen geführt haben, zeigt, dass nicht sichtbare Aspekte wie Frauendiskriminierung, Gewerkschaftsfeindlichkeit etc. nicht erkannt werden. Die Behörde hielt es nicht einmal für nötig, die Beschwerdeführenden zu informieren; erst auf Nachfrage wurde mitgeteilt, dass der Fall aus Sicht des BAFA abgeschlossen sei. Die Gewerkschaft hingegen konnte keine Verbesserung vor Ort feststellen, sie wurde auch nicht konsultiert.</p>
<h4 class="">2.2. Beschwerde beim BAFA wegen Arbeits&shy;rechts&shy;ver&shy;let&shy;zungen in Pakistan</h4>
<p class="v-absatz-ohne-western">FEMNET und ECCHR unterstützten 2023 eine Untersuchung in Pakistan. Die pakistanischen Gewerkschaftsverbände National Trade Union Federation (NTUF) und Home-based Women Workers’ Federation (HBWWF) befragten mehr als 350 Arbeiter*innen, die in der Provinz Sindh in verschiedenen Fabriken arbeiteten. Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass 97 Prozent der befragten Beschäftigten keinen schriftlichen Arbeitsvertrag hatten, 80 Prozent erhielten nicht einmal eine Lohnabrechnung und fast 30 Prozent wurden über Dritte (Agenten) beschäftigt (FEMNET/ECCHR 2023). 28 Prozent erhielten nicht den gesetzlichen Mindestlohn, und in fast allen Fabriken gab es keine Gewerkschaft. 80 bis 84 Prozent der Befragten hatten keine Sozial- oder Rentenversicherung oder wussten davon nichts.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Aufgrund der Erfahrungen mit der Beschwerde gegen IKEA und Amazon beim BAFA reichten FEMNET und ECCHR diesmal keine Beschwerde bei der Behörde ein, sondern konfrontierten mit Verweis auf das LkSG sieben deutsche beziehungsweise europäische Unternehmen (Aldi Süd, C&amp;A, H&amp;M, Inditex, KiK, P&amp;C und Primark) direkt mit den Ergebnissen der Studie bei ihren Zulieferern. Zudem wurden die Marken eingeladen, bei einem Besuch der pakistanischen Gewerkschafter*innen im Januar 2024 diese persönlich zu treffen. Ziel war es, die Sorgfaltspflicht der Unternehmen zu aktivieren, um den Risiken von Rechtsverletzungen in ihren Lieferketten entgegenzuwirken und die Bedingungen für die Arbeiter*innen zu verbessern. Drei Markenunternehmen nahmen das Angebot eines Gespräches mit den Gewerkschafter*innen an. Dennoch führten diese Gespräche zu keiner Verbesserung der Arbeitsbedingungen vor Ort. Das Unternehmen KiK zeigte besonderes Interesse an einer Kooperation und initiierte einen Vertrag zwischen der Gewerkschaft NTUF und seinem Zulieferer Mount Fuji. KiK selbst wollte aber nicht unterzeichnen. Es zeigte sich bald, dass die Fabrik vor Ort kein echtes Interesse an einer Kooperation hatte, sondern den Vertrag nur aufgrund des Wunsches von KiK unterzeichnet hatte, denn sie beschimpfte den Gewerkschaftsvertreter von NTUF und versuchte eine „gelbe“, vom Management eingesetzte Konkurrenzgewerkschaft zu gründen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Außerdem hielt sich KiK nicht an die mit den Nichtregierungsorganisationen getroffene Vereinbarung, mit dem Vertrag so lange nicht an die Öffentlichkeit zu gehen, solange er noch nicht erprobt worden ist. Stattdessen preschte das Unternehmen vor und ging an die Presse – sich selbst lobend, dass es mit Gewerkschaften zusammenarbeite. KiK ging sogar so weit, alle seine Lieferanten in Pakistan zu verpflichten, mit einer Gewerkschaft zu kooperieren, was indirekt ein Aufruf an die Fabriken ist, eigene ihnen genehme Betriebsräte (<i>yellow union</i>) zu schaffen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Nach einem längeren Prozess entschlossen sich die beteiligten Gewerkschaften mit Unterstützung von FEMNET und ECCHR im Juni 2025 zu einer Beschwerde gegen KiK beim BAFA. KiK wurde Folgendes vorgeworfen:</p>
<ul>
<li>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify"><i>Umgehung von Arbeits- und Gewerkschaftsrechten:</i> Der Produzent von KiK, die Fabrik Mount Fuji, verstößt systematisch gegen das Arbeitsrecht, insbesondere durch die Vorenthaltung angemessener Löhne und die Unterdrückung gewerkschaftlicher Organisierung. Kurz nach Unterzeichnung einer Vereinbarung mit der NTUF über die Einhaltung des lokalen Arbeitsrechts organisierte Mount Fuji die Scheinwahl einer vermeintlichen Arbeiter*innenvertretung. 144 Arbeiter*innen wurden zudem unter Missachtung des lokalen Arbeitsrechts entlassen, darunter gewerkschaftlich aktive.</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify"><i>Missachtung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten:</i> KiK unternahm keine wirksamen Schritte gegen die dokumentierten Verstöße seines Zulieferers, sondern verließ sich abermals auf dessen Zusicherungen und zweifelhafte Audits durch in Sozialfragen wenig erfahrene Consultingunternehmen – trotz klarer Hinweise auf ihre fehlende Eignung.</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify"><i>Unkritischer Umgang mit eigenen Einkaufspraktiken: </i>Der Konzern verweigerte eine ernsthafte Auseinandersetzung mit seiner eigenen Rolle und zu den Verletzungen beitragenden Faktoren wie Preisdruck und kurzfristigen Stornierungen.</p>
</li>
</ul>
<p class="v-absatz-einzug-western">Wie auch bei der Beschwerde gegen IKEA und Amazon informierte das BAFA die Beschwerdeführer*innen nicht über seine unternommenen Schritte. So war die Behörde auf eigene Initiative nach der Veröffentlichung unseres Berichts und unserer Pressemitteilungen schon tätig geworden und hatte KiK im September 2024 bescheinigt, keine Verstöße gegen das LkSG mit Blick auf die Vorgänge in Pakistan feststellen zu können – ohne vorab die NTUF oder sonstige Betroffene anzuhören. Dies verletzt die Betroffenen in ihren Rechten und macht die Behörde unglaubwürdig.</p>
<h4 class="">2.3 Wirkungen des deutschen LkSG</h4>
<p class="v-absatz-ohne-western">Trotz dieser frustrierenden Erfahrungen mit dem Beschwerdesystem des BAFA im Rahmen des LkSG gibt es einige positive Entwicklungen zu beachten. So hat das Gesetz dazu geführt, dass <i>Unternehmen stärker präventiv handeln</i>. Diejenigen, die bisher ihre Lieferkette nicht kannten, mussten sich informieren, in welchen Fabriken und unter welchen Arbeitsbedingungen ihre Lieferanten produzieren lassen. Das tun viele Unternehmen längst noch nicht, vor allem dann nicht, wenn sie über Agenturen einkaufen wie deutsche Discounter.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Unternehmen, die unter das LkSG fallen, haben in den zurückliegenden Jahren ein internes Monitoringsystem aufgebaut, um den Anforderungen des Gesetzes zu entsprechen. Leider ist zu wenig darüber bekannt, welche Wirkungen das LkSG auf die internen Prozesse in den Unternehmen hatte. Auf jeden Fall sind Unternehmen, die ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen, resilienter aufgestellt als diejenigen, die dies nicht tun – dies berichten auch einzelne Unternehmen. Zwar wird kritisiert, dass die Berichtspflichten aufwendig seien, aber wenn das System einmal aufgesetzt ist, muss es danach nur noch weiter gefüttert werden, ohne viel Aufwand. Der Versuch der Wirtschaftsverbände, das LkSG nach den Bundestagswahlen 2025 wieder abzuschaffen, ist daher nicht unbedingt im Interesse zahlreicher Unternehmen. Sie verlangen Sicherheit und genau die wird mit der Abschwächung des Gesetzes nicht gegeben.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Alle betroffenen Unternehmen müssen eine verantwortliche Person benennen, die für die Umsetzung des LkSG verantwortlich ist. Außerdem müssen sie interne funktionierende leicht zu findende <i>Beschwerdesysteme</i> aufbauen. Das BAFA hat dies auch kritisch untersucht und immerhin 630 Auskunftsersuchen im Jahr 2024 an Unternehmen gerichtet und sie entsprechend angemahnt (BAFA 2025). Einige Unternehmen berichteten 2024 freiwillig – die Berichtspflicht war aufgehoben worden –, und so wurde bekannt, dass beispielsweise KiK 149 Beschwerden in seiner Lieferkette hatte, Tchibo hatte 81, VAUDE und Hugo Boss hatten je 11 Beschwerdeverfahren.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Auch reagierten die angeschriebenen Unternehmen eher auf Beschwerden. Beim oben beschriebenen Fall in Pakistan reagierten die sieben angeschriebenen Unternehmen auf die Beschwerden der NGOs/Gewerkschaften – was sie früher nicht unbedingt taten. Die pakistanischen Gewerkschaftsvertreter*innen waren überrascht, dass deutsche Unternehmen das Angebot eines Gesprächs annahmen und zum ersten Mal mit ihnen direkt sprachen. In einem anderen Fall erreichte Oxfam im November 2025 eine <i>Entschädigungszahlung</i> an die betroffenen Arbeiter*innen auf einer Bananenplantage in Costa Rica durch das einkaufende Unternehmen Aldi.</p>
<h4 class="">2.4 Mangelhafte Umsetzung des LkSG</h4>
<p class="v-absatz-ohne-western"><i>Geringe Kontrolle und keine Sanktionen:</i> Der Hauptgrund für die eingeschränkte Wirkung liegt darin, dass die Umsetzung des LkSG nicht strikt vom BAFA kontrolliert wird und bei Problemen keine Sanktionen verhängt werden. Dem BAFA (2025) zufolge gab es im Jahr 2024 314 Beschwerdevorgänge, von denen allerdings 228 gleich zu Beginn abgelehnt wurden, weil sie nicht LkSG-pflichtige Unternehmen betrafen oder ein korrekter Bezug zum LkSG fehlte; es blieben also noch 86 Beschwerden, davon wurden 48 im Sinne des BAFA erfolgreich abgeschlossen, weil angeblich keine Verletzung des LkSG mehr festgestellt wurde. 42 Beschwerden sind noch offen. Wie für die Fälle IKEA und KiK dargelegt wurde, reichte dem BAFA das Bemühen der Unternehmen in Form eines Audits aus, um die Beschwerde zu den Akten zu legen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western"><i>Keine Offenlegung von Zulieferern: </i>Hier zeigt sich ein wesentliches Problem: Niemand – nicht einmal das BAFA – weiß, wie viele Unternehmen unter das LkSG fallen. Es gibt keine öffentliche Liste; es fehlt Transparenz. Das LkSG verpflichtet Unternehmen zwar zu Risikoanalysen entlang der gesamten Wertschöpfung, doch ohne eine klare Verpflichtung zur Offenlegung von Zulieferern ist die Kontrolle schwer durchsetzbar. Dies bekamen FEMNET und das BAFA auch im Fall der Beschwerde gegen Amazon zu spüren. 2023, als die Beschwerde eingereicht wurde, fiel Amazon angeblich nicht unter das LkSG, da es aufgrund seiner in viele Untergruppen aufgeteilten Unternehmensstruktur keine 3000 Beschäftigten in diesen Filialen hatte. Erst 2024, als das LkSG auf Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten zutraf, konnte das BAFA gegen Amazon ermitteln.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die <i>fehlende Einbeziehung von Rechteinhaberinnen</i> ist ein weiterer wichtiger Grund für die geringe Wirkung des LkSG. Es ist in keinem Fall bekannt, dass das BAFA sich an Beschwerdeführer*innen in einem Produktionsland gewandt hätte, um deren Sicht zu erfahren.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western"><i>Übermäßiges Vertrauen in Audits</i>: Stattdessen akzeptiert das BAFA die Durchführung von Audits durch Dritte als Nachweis, dass das Unternehmen sich bemüht habe. Angesichts der eindeutigen Beweise von 20 Jahren Auditbusiness, das kaum eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen bewirkt hat, ist es nicht nachvollziehbar, warum die Vorlage eines Audits bei der Behebung einer Beschwerde ausreicht.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die unternehmensfreundliche Haltung des BAFA basiert auch darauf, dass das Gesetz nur eine Bemühens- und keine Erfolgspflicht vorsieht. Das BAFA (2023) betont: „Wir fordern die Unternehmen, aber wir überfordern sie nicht. […] Der kooperative Ansatz des BAFA fußt auf der im Gesetz verankerten Bemühenspflicht und den Prinzipien der Angemessenheit und Wirksamkeit.“ Was aber genau heißt das? Die Begriffe <i>Wirksamkeit</i> und <i>Angemessenheit</i> hat das BAFA in einer Handreichung erläutert. So orientiert sich die <i>Angemessenheit</i> unter anderem an dem Einflussvermögen eines Unternehmens, auch an der Schwere und der Wahrscheinlichkeit der Verletzung in seiner Lieferkette. Es bleibt also viel Interpretationsspielraum für das BAFA. Torsten Safarik, damals Chef des BAFA, erklärte, worauf es beim Gesetz ankommt: „Das Ziel ist nicht, dass die Menschenrechtsverletzung abgestellt wird. Das Ziel ist, sich zu bemühen, sie abzustellen“ (Grieger/Wiese 2023). Ohne Sanktionen hat das LkSG allerdings keine Zähne und wird von den Rechtsabteilungen der Unternehmen nicht ernst genommen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western"><i>Einkaufspraktiken werden nicht verändert.</i> Es ist allgemein bekannt, dass die Einkaufspraktiken der Marken einen großen Einfluss auf die Arbeitsbedingungen ihrer Produzent*innen ausüben. Das LkSG nimmt zu wenig Einfluss auf eine Veränderung dieser Praktiken.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">3. Der Rechtsruck und seine Auswir&shy;kungen auf das CSDDD</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Während das LkSG seit 2023 in Kraft ist, wurde das CSDDD zwar 2024 verabschiedet, kam aber nicht mehr zur Umsetzung. Mit der Wahl des Europäischen Parlaments im Juni 2024 und der Bundestagswahl im Februar 2025 gewannen die konservativen Kräfte.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western"><i>Das angebliche Bürokratiemonster:</i> Teile der Wirtschaft – vor allem der Verbände – behaupteten, dass das CSDDD ein Bürokratiemonster sei. Der Gesamtverband textil + mode sprach von Überregulierung und unzumutbarem bürokratischem Aufwand und Bundeskanzler Friedrich Merz verkündete, dass er das LkSG gleich ganz abschaffen möchte. Seit wann sind die Einhaltung von Menschenrechten, das Verbot von Kinderarbeit und Frauendiskriminierung Bürokratiemonster? Zudem: Eine gewisse Bürokratie wurde von den Unternehmen selbst geschaffen, denn die Rechtsabteilungen großer Unternehmen verschickten umfangreiche Fragebögen an alle ihre Lieferanten, statt gezielt nur Lieferanten in kritischen Ländern/Sektoren anzuschreiben, wie es das LkSG verlangt. Während die Wirtschaftsverbände stark Lobby gegen das CSDDD machten, setzten sich zahlreiche Unternehmen wie VAUDE, Otto, Tchibo für das CSDDD ein (IDVO 2025) Selbst die EZB warnte vor einer Verwässerung des CSDDD, da die Reform Markttransparenz gefährde und Klima- und Menschenrechtsziele untergrabe (Ad Hoc News 2026) Auch meinten 44 Prozent von 1300 befragten Unternehmen, dass die CSDDD Wettbewerbsvorteile gegenüber den USA und China bringen würde (DBG Bildungswerk 2025).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western"><i>Druck der fossilen Lobby aus den USA</i>: Aber nicht nur deutsche und europäische Wirtschaftsverbände stellten sich gegen das CSDDD. Durchgesickerte Dokumente, die die niederländische Nichtregierungsorganisation SOMO veröffentlichte, enthüllen, wie eine geheime Allianz aus elf Unternehmen mit dem Namen „Competitive Roundtable“, darunter Chevron, ExxonMobil und Koch, gezielt die EU-Gremien beeinflusste, um das CSDDD zu verwässern oder ganz abzuschaffen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Unternehmen, von denen die meisten ihren Hauptsitz in den USA haben und im Bereich fossiler Brennstoffe tätig sind, wollten „im Rat spalten und herrschen”, „hartnäckige” Abteilungen der Europäischen Kommission ausgrenzen und die Europäische Volkspartei (EVP) im Europäischen Parlament dazu bringen, „sich so weit wie möglich auf die Seite der rechten Parteien zu stellen” (Wilde-Ramsing 2026).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western"><i>Die </i><i>Brandmauer gegen rechts ist eingestürzt:</i> Schließlich kam es am 9. Dezember 2025 zur Abstimmung über das Omnibus-Paket I – unter das mehrere Gesetze, darunter das CSDDD, zusammengefasst wurden – zur Abstimmung. Besonders verheerend ist, dass die EVP sich nicht scheute, mit den rechtsextremen Parteien für eine Verwässerung des CSDDD zu stimmen. Die Brandmauer gegen rechts außen existiert nicht mehr. Was wir in Deutschland erlebt haben, geschah nun auch auf europäischer Ebene: CDU/CSU sind eine Allianz mit Rechtsextremen eingegangen, um das CSDDD zu verwässern.</p>
<h4 class="">3.1. Was wurde am CSDDD ver&auml;ndert?</h4>
<p class="v-absatz-ohne-western">Unter Lobbydruck wurden der Anwendungsbereich verkleinert, Schwellenwerte erhöht und Übergangsfristen verlängert. Inhaltlich bedeutet die jetzige Version des CSDDD:</p>
<ul>
<li>
<p class="v-absatz-ohne-western" align="justify">Nur noch große Unternehmen ab 5000 Mitarbeiter*innen und 1,5 Millionen Euro Jahresumsatz fallen unter die Richtlinie. Das ist ein Bruchteil von den ursprünglich vorgesehenen Unternehmen mit 1000 Mitarbeiter*innen. Auch der Jahresumsatz lag ursprünglich wesentlich niedriger bei 450 Millionen Euro. Schätzungen gehen von 70 Prozent weniger Unternehmen aus, die die Richtlinie nun betreffen (vgl. Johnson 2025). Risikosektoren wie die Textilbranche, wonach kleinere besonders von Arbeitsverletzungen betroffene Unternehmen erfasst werden sollten, wurden gestrichen.</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-ohne-western" align="justify">Die Berichtspflicht gemäß CSDDD wird abgeschafft, doch Unternehmen müssen nach der ebenfalls verwässerten EU-Richtlinie CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) berichten. Allerdings trifft die CSRD für Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten und einem Nettoumsatz von 450 Millionen EUR zu – das heißt für mehr Unternehmen als jetzt beim CSDDD. Die Berichtspflicht wurde zudem von 2025 auf 2027 verschoben.</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-ohne-western" align="justify">Die zivilrechtliche Haftungsklausel wurde abgeschafft, die es Betroffenen von Arbeitsrechtsverletzungen erlaubt hätte, nach EU-Recht vor Gericht zu klagen. Statt einer EU-weiten Haftungsregel gelten jetzt die nationalen Regeln in den verschiedenen EU-Staaten – ein Flickenteppich.</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-ohne-western" align="justify">Klimatransitionspläne wurden gestrichen, womit kein Bezug mehr zum Pariser Klimaabkommen besteht.</p>
</li>
</ul>
<h4 class="">3.2. Was bleibt vom CSDDD erhalten?</h4>
<p class="v-absatz-ohne-western">Immerhin wurde nicht das gesamte CSDDD abgeschafft. Es besteht weiterhin die Pflicht für – allerdings nur große &#8211; Unternehmen, <i>Risikoanalysen in ihrer Lieferkette</i> durchzuführen und bei Verstößen tätig zu werden. Dies ist zumindest die Theorie. Unternehmensintern müssen <i>effektive Beschwerdekanäle</i> für die Beschäftigten zur Verfügung gestellt werden.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Beschwerden können weiterhin auch über die Aufsichtsbehörde BAFA eingereicht werden. Allerdings hatte in der Vergangenheit kein Unternehmen aufgrund einer Beschwerde in Deutschland nach dem LkSG eine Strafzahlung zu leisten. Außerdem verdichten sich die Anzeichen, dass das Wirtschaftsministerium derzeit das BAFA personell ausdünnt, so dass es nahezu funktionsunfähig wird und Beschwerden nicht wirklich geprüft werden – eine Form, wie man das LkSG auch schwächen kann.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Es ist zudem erfreulich, dass selbst beim verwässerten CSDDD Unternehmen einen <i>risikobasierten Ansatz</i> bei der Risikoanalyse zugrunde legen müssen. Im LkSG war es nur verpflichtend, den direkten nächsten Zulieferer zu überprüfen, aber nicht dort nachzuschauen, wo die Risiken am höchsten sind. Im Textilsektor liegen sie in der Regel beim Baumwollanbau, bei den Spinnereien und der Konfektion.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Auch wenn Klimapläne gestrichen wurden, verbleiben noch andere <i>umweltbezogene Vorschriften beim CSDDD</i>, die es im LkSG nicht gibt.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">4. Wo bleibt die Geschlech&shy;ter&shy;ge&shy;rech&shy;tig&shy;keit beim CSDDD und LkSG?</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western" align="justify">Weibliche Beschäftigte stellen circa 60 Prozent, in einigen Ländern sogar 80 Prozent der Beschäftigten in der Bekleidungsindustrie. Zahlreiche Studien, darunter von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und Human Rights Watch belegen, dass Frauen systematisch benachteiligt sind (BetterWork 2018):</p>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">• Sie erhalten häufig niedrigere Löhne als männliche Kollegen, auch bei gleicher Arbeit.</p>
<ul>
<li>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">Sexuelle Belästigung und genderbasierte Gewalt gehören vielerorts zum Arbeitsalltag.</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">In Aufstiegschancen, Schulungen und Gewerkschaftsvertretung bleiben sie stark unterrepräsentiert.</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">Vor allem junge Frauen aus ländlichen Regionen werden bewusst als „flexible und fügsame“ Arbeitskräfte rekrutiert – ein Mechanismus, der auf patriarchalen Stereotypen basiert.</p>
</li>
</ul>
<p class="v-absatz-einzug-western">Für sie könnten LkSG und CSDDD wichtige Instrumente darstellen, um ihre Rechte einzufordern. Allerdings fehlt eine klare Verpflichtung, <i>Geschlechtergerechtigkeit systematisch in Risikoanalysen einzubeziehen</i>. Sexuelle Belästigungen und Gewalt am Arbeitsplatz werden oft nicht erkannt und müssen daher mit besonderer Sorgfalt ermittelt werden. Zwar verweist der Richtlinientext auf die „besondere Vulnerabilität bestimmter Gruppen“, doch ohne verbindliche Indikatoren bleibt dieser Verweis symbolisch.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Beschwerdemechanismen müssen für Frauen häufig anders zugänglich gemacht werden als für Männer, denn sexuelle Belästigungen sind oft schambehaftet; Frauen sprechen darüber nur in einem vertrauten Umfeld. Arbeiterinnen müssen deshalb gezielt über ihre Rechte informiert werden. Frauen und Männer sind unterschiedlichen Risiken ausgesetzt, wobei die Mehrfachdiskriminierung (Intersektionalität) als Frauen und etwa Dalits (Kastenlose) in Indien besonders berücksichtigt werden muss.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Ein weiteres Problem sind die <i>fehlenden geschlechtsspezifischen Daten </i>– zum Beispiel über die unterschiedlichen Löhne, Kurz- und Langzeitverträge, Krankheiten, Überstunden, Aufstiegschancen etc. bei Frauen und Männern. Sie werden selten in den Fabriken erhoben, auch weil sie von den Auftraggebern, den einkaufenden Unternehmen, nicht verlangt werden.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Es ist besonders bedauerlich, dass die ILO- Konvention 190 gegen geschlechtsspezifische Gewalt am Arbeitsplatz nicht als Referenzdokument im Anhang von LkSG und CSDDD genannt wird. Immerhin aber wurde die CEDAW-Konvention (gegen alle Formen der Diskriminierung von Frauen) im CSDDD-Anhang aufgeführt, nicht aber im LkSG.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Bekleidungsindustrie wird von einer Handvoll westlicher Marken dominiert, die Beschaffungspreise diktieren und Produktionszyklen festlegen. In dieser Struktur wird Diskriminierung ökonomisch produziert – sie ist ein Funktionsprinzip des globalen Kapitalismus. Solange Margen maximal und Löhne minimal bleiben, ist Geschlechtergerechtigkeit schwer umsetzbar. Wenn ökonomische Rahmenbedingungen wie Einkaufspraktiken – Preisgestaltung, Lieferzeiten, Vertragsmodelle etc. – nicht verändert werden, wird die Ausbeutung von Frauen weitergehen.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">5. Wie geht es weiter?</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Die Bundesregierung hat nun etwa zwei Jahre (bis Juli 2028) Zeit, die CSDDD-Richtlinie in deutsches Recht umzusetzen, welches das LkSG ersetzen würde. Unternehmen haben ein weiteres Jahr Zeit, das Gesetz anzuwenden, faktisch sind das drei Jahre. Da es das unionsrechtliche Verschlechterungs- und das völkerrechtliche Rückschrittsverbot gibt (vgl. Germanwatch 2024), darf Deutschland jedoch nicht hinter das derzeitige Schutzniveau des LkSG fallen. Die Bundesregierung darf demzufolge nicht den Anwendungsbereich auf nur noch wenige große Unternehmen reduzieren. Es wird deshalb spannend zu sehen, wie die Bundesregierung sich verhalten wird. Sollte sie hinter das derzeitige Schutzniveau des LkSG mit der Überarbeitung fallen, könnten Klagen auf sie zukommen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western">Dr. </strong><strong class="western">Gisela Burckhardt</strong> ist Gründerin und Vorstandsvorsitzende des 2010 gegründeten Vereins FEMNET, der sich für feministische Perspektiven auf Politik, Wirtschaft und Gesellschaft einsetzt. Sie arbeitet als entwicklungspolitische Gutachterin und Campaignerin. Ihr inhaltlicher Schwerpunkt sind soziale Menschenrechte.</em></p>
<p class="v-zwischenüberschrift-2-western"><span style="font-family: Agfa Rotis Sans Serif, sans-serif;"><span style="font-size: medium;">Literatu</span></span><span style="font-family: Agfa Rotis Sans Serif, sans-serif;"><span style="font-size: medium;">r</span></span></p>
<p class="v-absatz-ohne-western" align="justify"><span style="font-size: xx-small;"><i>Ad </i></span><span style="font-size: xx-small;"><i>H</i></span><span style="font-size: xx-small;"><i>oc </i></span><span style="font-size: xx-small;"><i>N</i></span><span style="font-size: xx-small;"><i>ews</i></span><span style="font-size: xx-small;"> 2026: EZB warnt vor verwässertem EU-Lieferkettengesetz, </span><span style="font-size: xx-small;">in: </span><span style="font-size: xx-small;"><i>Ad Hoc News</i></span><span style="font-size: xx-small;"> vom 22.02.2026,</span><span style="font-size: xx-small;"> <a href="https://www.ad-hoc-news.de/boerse/news/ueberblick/ezb-warnt-vor-verwaessertem-eu-lieferkettengesetz/68602508." rel="nofollow noopener">https://www.ad-hoc-news.de/boerse/news/ueberblick/ezb-warnt-vor-verwaessertem-eu-lieferkettengesetz/68602508.</a></span></p>
<p class="v-absatz-ohne-western" align="justify"><span style="font-size: xx-small;"><i>Auswärtiges Amt </i></span><span style="font-size: xx-small;"><i>(AA)</i></span><i> </i><span style="font-size: xx-small;">2020: NAP-Monitoring: Ergebnisindikation zur Erhebung 2020, <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/resource/blob/2375460/543e6de4d80a95b8e26186ca4da44f27/nap-monitoring-ergebnisindikation-data.pdf." rel="nofollow noopener">https://www.auswaertiges-amt.de/resource/blob/2375460/543e6de4d80a95b8e26186ca4da44f27/nap-monitoring-ergebnisindikation-data.pdf.</a></span></p>
<p class="v-absatz-ohne-western" align="justify"><span style="font-size: xx-small;"><i>B</i></span><span style="font-size: xx-small;"><i>angladesh</i></span><span style="font-size: xx-small;"><i> C</i></span><span style="font-size: xx-small;"><i>enter</i></span><span style="font-size: xx-small;"><i> F</i></span><span style="font-size: xx-small;"><i>or </i></span><span style="font-size: xx-small;"><i>W</i></span><span style="font-size: xx-small;"><i>orkers </i></span><span style="font-size: xx-small;"><i>S</i></span><span style="font-size: xx-small;"><i>olidarity</i></span><span style="font-size: xx-small;"><i> (BCWS)</i></span><span style="font-size: xx-small;"><i>/FEMNET</i></span><span style="font-size: xx-small;"> 2020: B</span><span style="font-size: xx-small;">reak the Silence. Stop the Violence. </span><span style="font-size: xx-small;">Gender-based violence in the garment sector of Bangladesh: A study on cases, causes and cures, </span><span style="font-size: xx-small;">Bangladesh,</span><span style="font-size: xx-small;"> <a href="https://femnet.de/images/downloads/gbv/GBV_Stop-Violence_Report_BCWS-FEMNET-2020.pdf." rel="nofollow noopener">https://femnet.de/images/downloads/gbv/GBV_Stop-Violence_Report_BCWS-FEMNET-2020.pdf.</a></span></p>
<p class="v-absatz-ohne-western" align="justify"><span style="font-size: xx-small;"><i>BetterWork</i></span><span style="font-size: xx-small;"> 2018: Global Gender Strategy </span><span style="font-size: xx-small;">2018-2022</span><span style="font-size: xx-small;">, </span><span style="font-size: xx-small;">Genf</span><span style="font-size: xx-small;">, <a href="https://betterwork.org/wp-content/uploads/BW-GenderStrategy-v4-Web.pdf" rel="nofollow noopener">https://betterwork.org/wp-content/uploads/BW-GenderStrategy-v4-Web.pdf</a></span><span style="font-size: xx-small;">.</span></p>
<p class="v-absatz-ohne-western" align="justify"><span style="font-size: xx-small;"><i>Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (</i></span><span style="font-size: xx-small;"><i>BAFA</i></span><span style="font-size: xx-small;"><i>)</i></span><span style="font-size: xx-small;"> 2023: Ein Jahr LkSG: BAFA zieht positive Bilanz, </span><span style="font-size: xx-small;">in: </span><span style="font-size: xx-small;"><i>BAFA</i></span><span style="font-size: xx-small;"> vom 21.12.2023,</span><span style="font-size: xx-small;"> <a href="https://www.bafa.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Lieferketten/2023_21_1_jahr_lksg_-_bafa_zieht_positive_bilanz.html." rel="nofollow noopener">https://www.bafa.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Lieferketten/2023_21_1_jahr_lksg_-_bafa_zieht_positive_bilanz.html.</a></span></p>
<p class="v-absatz-ohne-western" align="justify"><span style="font-size: xx-small;"><i>Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)</i></span> <span style="font-size: xx-small;">2025: Rechenschaftsbericht 2024 nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, Eschborn, <a href="https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Lieferketten/rechenschaftsbericht_2024.html?nn=1469788." rel="nofollow noopener">https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Lieferketten/rechenschaftsbericht_2024.html?nn=1469788.</a></span></p>
<p class="v-absatz-ohne-western" align="justify"><span style="font-size: xx-small;"><i>DGB Bildungswerk</i></span><span style="font-size: xx-small;"> 2025: </span><span style="font-size: xx-small;">Internationale Solidarität. Das Lieferketten-Gesetz kurz erklärt, Düsseldorf,</span><span style="font-size: xx-small;"> <a href="https://bildung.dgb-bildungswerk.de/sites/default/files/media/product/files/NSN-Internationale-Solidarit%C3%A4t_1.pdf." rel="nofollow noopener">https://bildung.dgb-bildungswerk.de/sites/default/files/media/product/files/NSN-Internationale-Solidarit%C3%A4t_1.pdf.</a></span></p>
<p class="v-absatz-ohne-western" align="justify"><span style="font-size: xx-small;"><i>FEMNET</i></span><span style="font-size: xx-small;"> 2023: Erster Beschwerdefall nach deutschem Lieferkettengesetz eingereicht, </span><span style="font-size: xx-small;">in: </span><span style="font-size: xx-small;"><i>FEMNET</i></span><span style="font-size: xx-small;"> vom 24.04.2023,</span><span style="font-size: xx-small;"> <a href="https://www.femnet.de/fuer-frauenrechte/unsere-themen/unternehmensverantwortung-csr-lieferkettengesetz/presse-zu-unternehmensverantwortung/228-presse-zu-gotransparent-lieferketten-offenlegen/2279-erster-beschwerdefall-nach-deutschem-lieferkettengesetz-eingereicht.html." rel="nofollow noopener">https://www.femnet.de/fuer-frauenrechte/unsere-themen/unternehmensverantwortung-csr-lieferkettengesetz/presse-zu-unternehmensverantwortung/228-presse-zu-gotransparent-lieferketten-offenlegen/2279-erster-beschwerdefall-nach-deutschem-lieferkettengesetz-eingereicht.html.</a></span></p>
<p class="v-absatz-ohne-western" align="justify"><span style="font-size: xx-small;"><i>FEMNET/</i><i>European Center for Constitutional and Human Rights (</i><i>ECCHR</i><i>)</i> 2023: Keine Verträge, keine Rechte: Wie die Modeindustrie ihre Arbeiter*innen um Mindestlöhne betrügt, Bonn/Berlin, <a href="https://femnet.de/download.html?task=download.send&amp;id=312:keine-vertraege-keine-rechte-wie-die-modeindustrie-ihre-arbeiter-innen-um-mindestloehne-betruegt&amp;catid=25." rel="nofollow noopener">https://femnet.de/download.html?task=download.send&amp;id=312:keine-vertraege-keine-rechte-wie-die-modeindustrie-ihre-arbeiter-innen-um-mindestloehne-betruegt&amp;catid=25.</a></span></p>
<p class="v-absatz-ohne-western" align="justify"><span style="font-size: xx-small;"><i>Germanwatch</i> 2024: Geplante Abschwächung des Lieferkettengesetzes wäre rechtswidrig, in: <i>Germanwatch</i> vom 10.07.2024, <a href="https://www.germanwatch.org/de/91190." rel="nofollow noopener">https://www.germanwatch.org/de/91190.</a></span></p>
<p class="v-absatz-ohne-western" align="justify"><span style="font-size: xx-small;"><i>Grieger, </i><i>Fabian</i><i>/Wiese, </i><i>Jan</i> 2023: Was das Lieferkettengesetz gebracht hat, in: <i>Tagesschau.de</i> vom 21.12.2023, <a href="https://www.tagesschau.de/wirtschaft/unternehmen/lieferkettengesetz-deutschland-jahrestag-100.html." rel="nofollow noopener">https://www.tagesschau.de/wirtschaft/unternehmen/lieferkettengesetz-deutschland-jahrestag-100.html.</a></span></p>
<p class="v-absatz-ohne-western" align="justify"><span style="font-size: xx-small;"><i>Initiative for Sustainable &amp; Responsible Business Conduct (</i><i>IDVO</i><i>)</i> 2025: Broad support for the CSDDD, in: <i>IDVO</i>, <a href="https://www.we-support-the-csddd.eu/." rel="nofollow noopener">https://www.we-support-the-csddd.eu/.</a></span></p>
<p class="v-absatz-ohne-western" align="justify"><span style="font-size: xx-small;"><i>Johnson, </i><i>Lamar</i> 2025: EU legislators reach agreement to simplify sustainability reporting, in: <i>ESGDive</i> vom 09.12.2025, <a href="https://www.esgdive.com/news/european-parliament-council-reach-agreement-simplify-scope-csrd-csddd-omnibus-eu/807430/?utm_source=chatgpt.com." rel="nofollow noopener">https://www.esgdive.com/news/european-parliament-council-reach-agreement-simplify-scope-csrd-csddd-omnibus-eu/807430/?utm_source=chatgpt.com.</a></span></p>
<p class="v-absatz-ohne-western" align="justify"><span style="font-size: xx-small;"><i>Reuters</i> 2018: UNICEF: India&#8217;s Child Marriage Numbers Drop Sharply, Driving Down Global Rate, in: <i>VOA News</i> vom 05.03.2018, <a href="https://www.voanews.com/a/indian-child-brides-decrease/4282162.html." rel="nofollow noopener">https://www.voanews.com/a/indian-child-brides-decrease/4282162.html.</a></span></p>
<p class="v-absatz-ohne-western" align="justify"><span style="font-size: xx-small;"><i>Shivakumar, </i><i>Nandita</i> 2024: „I don&#8217;t want to give up my life“ &#8211; How This Young Dalit Union Leader Found Her Place In The Union, in: <i>FEMNET</i> 2024, <a href="https://www.femnet.de/en/4774-i-dont-want-to-give-up-my-life.html?layout=blog." rel="nofollow noopener">https://www.femnet.de/en/4774-i-dont-want-to-give-up-my-life.html?layout=blog.</a></span></p>
<p class="v-absatz-ohne-western" align="justify"><span style="font-size: xx-small;"><i>Ver.di </i>2026: Alles, was Du zum Thema Lieferkettengesetz wissen musst, in: <i>Ver.di </i>vom 17.02.2026, <a href="https://www.verdi.de/politik-gesellschaft/alles-was-du-zum-thema-lieferkettengesetz-wissen-musst." rel="nofollow noopener">https://www.verdi.de/politik-gesellschaft/alles-was-du-zum-thema-lieferkettengesetz-wissen-musst.</a></span></p>
<p class="v-absatz-ohne-western" align="justify"><span style="font-size: xx-small;"><i>Wilde-Ramsing, Joseph</i> 2026: Myanmar customers sue Telenor for sharing private data with military, in: <i>SOMO</i> vom 08.04.2026 <a href="https://www.somo.nl/the-secretive-cabal-of-us-polluters-that-is-rewriting-the-eus-human-rights-and-climate-law/?utm_source=mailchimp&amp;utm_medium=email." rel="nofollow noopener">https://www.somo.nl/the-secretive-cabal-of-us-polluters-that-is-rewriting-the-eus-human-rights-and-climate-law/?utm_source=mailchimp&amp;utm_medium=email.</a></span></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-254/publikation/helfen-das-deutsche-und-europaeische-lieferkettengesetz-den-arbeiterinnen-in-der-bekleidungsindustrie/">Helfen das deutsche und europäische Lieferkettengesetz den Arbeiter*innen in der Bekleidungsindustrie?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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            	</item>
		<item>
		<title>Endlich Gerechtigkeit auf der Bananenplantage? Erfahrungen mit dem deutschen Lieferkettengesetz – und was die europäische Lieferkettenrichtlinie bringt</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-254/publikation/endlich-gerechtigkeit-auf-der-bananenplantage-erfahrungen-mit-dem-deutschen-lieferkettengesetz-und-was-die-europaeische-lieferkettenrichtlinie-bringt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 21 Sep 2026 13:21:02 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Das Liefer&#173;ket&#173;ten&#173;ge&#173;setz als Gamechanger f&#252;r Wirtschaft und Menschen&#173;rechte Das deutsche Lieferkettengesetz ist seit 2023 in Kraft. Es schützt Beschäftigte in den Lieferketten großer deutscher Unternehmen erstmals vor Menschenrechtsverletzungen wie Kinderarbeit, Ausbeutung und mangelndem Arbeitsschutz. Das Gesetz begründet einen Paradigmenwechsel weg von der grundsätzlichen Freiwilligkeit bei der Einhaltung von Menschenrechten hin zu rechtlicher Verbindlichkeit im Sinne [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-254/publikation/endlich-gerechtigkeit-auf-der-bananenplantage-erfahrungen-mit-dem-deutschen-lieferkettengesetz-und-was-die-europaeische-lieferkettenrichtlinie-bringt/">Endlich Gerechtigkeit auf der Bananenplantage? Erfahrungen mit dem deutschen Lieferkettengesetz – und was die europäische Lieferkettenrichtlinie bringt</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Das Liefer&shy;ket&shy;ten&shy;ge&shy;setz als Gamechanger f&uuml;r Wirtschaft und Menschen&shy;rechte</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Das deutsche Lieferkettengesetz ist seit 2023 in Kraft. Es schützt Beschäftigte in den Lieferketten großer deutscher Unternehmen erstmals vor Menschenrechtsverletzungen wie Kinderarbeit, Ausbeutung und mangelndem Arbeitsschutz. Das Gesetz begründet einen Paradigmenwechsel weg von der grundsätzlichen Freiwilligkeit bei der Einhaltung von Menschenrechten hin zu rechtlicher Verbindlichkeit im Sinne unternehmerischer Sorgfaltspflichten.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Diese verbindlichen Regeln waren nötig geworden, da Unternehmen sich nicht in ausreichendem Maße des Themas Menschenrechte annahmen. Die international geltenden OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sowie branchenspezifische Codes of Conduct legen zwar grundsätzliche Regeln für die Verantwortung für Menschenrechte in Lieferketten fest, sind jedoch nicht verbindlich für Unternehmen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Fälle von Ausbeutung, Kinderarbeit oder Umweltzerstörung in Lieferketten wurden zwar immer wieder publik, woraufhin öffentlicher Druck Unternehmen zu Maßnahmen gegen die Missstände zwang – etwa in der Textil- oder Nahrungsmittelherstellung. In der Breite blieb die Wirtschaft jedoch bei freiwilligen Maßnahmen, wobei sich die Grenze zwischen Maßnahmen der unternehmerischen Verantwortung (<i>Corporate Social Responsibility</i>) und Greenwashing oft als fließend herausstellte.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western">Steffen Vogel</strong><strong class="western">,</strong> geb 1990, studierte Internationale Beziehungen, Politikwissenschaft und Anglistik in Dresden und Berlin. Seit 2021 ist er Referent für globale Lieferketten und Menschenrechte bei Oxfam Deutschland und hat für die Organisation in mehreren Ländern Lateinamerikas recherchiert.</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<div id="sdendnote4">
<p class="sdendnote-western"><em>Dieser Artikel steht nur in der Kaufversion der Zeitschrift vorgänge zur Verfügung. Sie können das Heft im <a href="https://www.humanistische-union.de/service/shop/vorgaenge/">Online-Shop der Humanistischen Union</a> erwerben: die Druckausgabe für 15.- € zzgl. Versand, die PDF-/Online-Version für 6.- €.</em></p>
</div>
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			</item>
		<item>
		<title>Globale Lieferketten als Konflikträume: Protest, Policing und die Produktion sozialer Ordnung in Brasilien</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-254/publikation/globale-lieferketten-als-konfliktraeume-protest-policing-und-die-produktion-sozialer-ordnung-in-brasilien/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 21 Sep 2026 13:31:31 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Armut]]></category>
		<category><![CDATA[Europa / Internationales]]></category>
		<category><![CDATA[Innere Sicherheit]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>1. Einleitung Was hat eine brasilianische Sojabohne mit Polizeiarbeit zu tun? Auf den ersten Blick scheint sie eher in den Zuständigkeitsbereich von Agrarökonomie, Welthandel oder Umweltpolitik zu gehören als in jenen der Polizeiforschung. Und doch verweist gerade sie auf ein Geflecht von Konflikten, in dem globale Liefer- und Wertschöpfungsketten konkret, lokal und politisch greifbar werden. [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-254/publikation/globale-lieferketten-als-konfliktraeume-protest-policing-und-die-produktion-sozialer-ordnung-in-brasilien/">Globale Lieferketten als Konflikträume: Protest, Policing und die Produktion sozialer Ordnung in Brasilien</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">1. Einleitung</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Was hat eine brasilianische Sojabohne mit Polizeiarbeit zu tun? Auf den ersten Blick scheint sie eher in den Zuständigkeitsbereich von Agrarökonomie, Welthandel oder Umweltpolitik zu gehören als in jenen der Polizeiforschung. Und doch verweist gerade sie auf ein Geflecht von Konflikten, in dem globale Liefer- und Wertschöpfungsketten konkret, lokal und politisch greifbar werden. In Brasilien ist Soja nicht nur Exportgut, sondern Teil von Auseinandersetzungen um Land, Infrastruktur, indigene Territorien und die gewaltsame Neuordnung von Räumen. In Europa taucht dieselbe Ware in veränderter Form wieder auf: als Futtermittel, als Bestandteil agrarischer Produktionszusammenhänge und mitunter auch als Symbol politischer Konflikte. Wenn im Rahmen agrarischer Proteste Misthaufen vor politischen Wahrzeichen oder auf Fahrbahnen landen, werden globale Lieferketten plötzlich nicht mehr nur als ökonomische Verflechtungen sichtbar, sondern als Gegenstand öffentlicher Ordnung, politischer Artikulation und polizeilicher Bearbeitung.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Zwischen diesen beiden Szenen liegt mehr als nur eine lange Transportkette. Sie verweisen auf globale Zusammenhänge, die nicht im Abstrakten verbleiben, sondern sich an konkreten Orten in Konflikten um Land, Infrastruktur, politische Sichtbarkeit und Sicherheit materialisieren. Insbesondere dort, wo Lieferketten nicht reibungslos funktionieren, sondern bestritten, blockiert, angegriffen oder geschützt werden, werden sie für eine soziologische Perspektive auf Polizei und Sicherheit interessant. Globale Liefer- und Wertschöpfungsketten erscheinen dann nicht nur als ökonomische Koordinationsformen, sondern auch als Konflikt- und Ordnungszusammenhänge, an deren Bearbeitung staatliche und nichtstaatliche Sicherheitsakteure mitwirken.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Der vorliegende Beitrag geht deshalb der Frage nach, wie globale Liefer- und Wertschöpfungsketten in lokalen Protestkonflikten für die Polizeiforschung sichtbar werden und welche Rolle Polizei und andere Sicherheitsakteure in der Bearbeitung dieser Konflikte spielen. Er versteht sich als analytisch-programmatischer Aufschlag, der globale Lieferketten nicht primär aus politökonomischer oder regulatorischer Perspektive betrachtet, sondern aus soziologischer Perspektive auf Protest, Sicherheit und Konfliktbearbeitung. Brasilien dient dabei als besonders aufschlussreicher Fall, weil sich dort Konflikte um Logistik, Land, Infrastruktur, indigene Rechte und wirtschaftliche Projekte in verdichteter Form überlagern.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western">D</strong><strong class="western">r. Tamara Dangelmaier</strong><strong class="western">,</strong> geboren 1990, ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Fachbereich für Polizei und Sicherheitsmanagement an der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) Berlin. Sie forscht zu Herausforderungen und Resilienz globaler Liefer- und Wertschöpfungsketten mit Fokus auf Protesten und Protest Policing im Kontext von Land- und Territorialkonflikten in Brasilien, Indien und Deutschland. Wichtigste Veröffentlichung: Überwachen auf Straßen (2025).</em></p>
<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western">Prof. </strong><strong class="western">D</strong><strong class="western">r. Daniela Hunold</strong><strong class="western">,</strong> geboren 1975, ist Professorin für Soziologie und Empirische Polizeiforschung sowie Direktorin des Forschungsinstituts für öffentliche und private Sicherheit (FOEPS) an der HWR Berlin. Ihre Forschungsschwerpunkte sind: Polizei, Diversität und Organisationskultur, Versicherheitlichung von Raum, Protest Policing. Jüngste Veröffentlichung (zusammen mit Rafael Behr und Tobias Singelnstein): Handbuch Polizeiforschung (im Erscheinen).</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p align="justify"><em>Dieser Artikel steht nur in der Kaufversion der Zeitschrift vorgänge zur Verfügung. Sie können das Heft im <a href="https://www.humanistische-union.de/service/shop/vorgaenge/">Online-Shop der Humanistischen Union</a> erwerben: die Druckausgabe für 15.- € zzgl. Versand, die PDF-/Online-Version für 6.- €.</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-254/publikation/globale-lieferketten-als-konfliktraeume-protest-policing-und-die-produktion-sozialer-ordnung-in-brasilien/">Globale Lieferketten als Konflikträume: Protest, Policing und die Produktion sozialer Ordnung in Brasilien</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Nachhaltigkeitsherausforderungen in deutschen Medizintechnik-Lieferketten: Relevanz, Handlungsfelder und Lösungsansätze</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-254/publikation/nachhaltigkeitsherausforderungen-in-deutschen-medizintechnik-lieferketten-relevanz-handlungsfelder-und-loesungsansaetze/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 21 Sep 2026 13:52:52 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Armut]]></category>
		<category><![CDATA[Europa / Internationales]]></category>
		<category><![CDATA[Klima]]></category>
		<category><![CDATA[Europa]]></category>
		<category><![CDATA[Lieferketten]]></category>
		<category><![CDATA[Medizintechnik]]></category>
		<category><![CDATA[Medizintechnik-Brance]]></category>
		<category><![CDATA[Nachhaltigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[soziale Menschenrechte]]></category>
		<category><![CDATA[Umwelt]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/?post_type=publikation&#038;p=20672</guid>

					<description><![CDATA[<p>1. Einleitung Die Herstellung, der Transport, die Nutzung und die Entsorgung von Produkten der Medizintechnik-Industrie (MedTech-Industrie) sind mit dem Verbrauch signifikanter Mengen natürlicher Ressourcen wie Energie und Wasser, der Emission von Treibhausgasen, der Erzeugung großer Abfallmengen sowie diversen Risiken für die Arbeitskräftesicherheit (Gerlach et al. 2022; Montesinos et al. 2024; Franco/Krämer 2026) und ethische Arbeitspraktiken [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-254/publikation/nachhaltigkeitsherausforderungen-in-deutschen-medizintechnik-lieferketten-relevanz-handlungsfelder-und-loesungsansaetze/">Nachhaltigkeitsherausforderungen in deutschen Medizintechnik-Lieferketten: Relevanz, Handlungsfelder und Lösungsansätze</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">1. Einleitung</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Die Herstellung, der Transport, die Nutzung und die Entsorgung von Produkten der Medizintechnik-Industrie (MedTech-Industrie) sind mit dem Verbrauch signifikanter Mengen natürlicher Ressourcen wie Energie und Wasser, der Emission von Treibhausgasen, der Erzeugung großer Abfallmengen sowie diversen Risiken für die Arbeitskräftesicherheit (Gerlach et al. 2022; Montesinos et al. 2024; Franco/Krämer 2026) und ethische Arbeitspraktiken (BMA 2024) verbunden. Die deutsche MedTech-Industrie steht somit vor der Herausforderung, nachhaltiger zu werden, insbesondere im Hinblick auf ihre globalen Lieferketten. Nachhaltige Lieferketten kennzeichnen sich dadurch, dass sie hinsichtlich <i>ökonomischer, ökologischer und sozialer Aspekte</i> gut performen (Pagell/Wu 2009). Sie verbessern das materielle Wohlergehen der Menschen und fördern Gleichberechtigung; sie achten und fördern die Menschenrechte aller an der Kette beteiligten Akteure (insbesondere der Arbeitnehmenden und der von den Geschäftsaktivitäten betroffenen Gemeinschaften); und sie tragen durch die Minimierung ihrer Umweltauswirkungen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und zur Eindämmung des Klimawandels bei (Grumiller/Grohs/Raza 2022).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Diverse Akteure haben die Notwendigkeit einer Nachhaltigkeitstransformation der deutschen MedTech-Industrie erkannt und versuchen, diese zu unterstützen. Die Transformation wird zudem durch die Einführung rechtlicher Regulierungen wie dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) politisch begleitet. Eingebettet in dieses Umfeld haben sich MedTech-Unternehmen auf den Weg gemacht (Werner et al. 2024). Immer mehr Unternehmen berichten über die Integration von Nachhaltigkeit in ihr Unternehmensleitbild oder über die Einführung konkreter Maßnahmen zur Förderung von Nachhaltigkeit.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote1sym" name="sdendnote1anc"><sup>i</sup></a> Hier spielt auch das nachhaltige Lieferkettenmanagement eine wichtige Rolle, welches die Steuerung von Material-, Informations- und Kapitalströmen sowie der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen entlang der Lieferkette unter Berücksichtigung von Zielen aller drei Nachhaltigkeitsdimensionen (Ökonomie, Ökologie, Soziales) meint (Seuring/Müller 2008).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Um weitere positive Fortschritte auf dem Weg zur Nachhaltigkeitstransformation der MedTech-Industrie zu erreichen, scheint es hilfreich, regelmäßig auszuwerten, wo MedTech-Akteure Nachhaltigkeitsherausforderungen sehen, wie viel Bedeutung sie diesen beimessen und was für Lösungsmöglichkeiten ihrer Ansicht nach bestehen. Mit einem Fokus auf den Bereich der Lieferketten setzt der vorliegende Beitrag daran an und untersucht, basierend auf Interviews, die mit deutschen MedTech-Unternehmen sowie weiteren Branchenexpert*innen durchgeführt wurden, drei Fragestellungen:</p>
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<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify"><i>Wie relevant werden verschiedene Nachhaltigkeitsherausforderungen in MedTech-Lieferketten aktuell wahrgenommen?</i></p>
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<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify"><i>Welche konkreten Nachhaltigkeitsrisiken werden derzeit in diesen erkannt?</i></p>
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<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify"><i>Worin werden Lösungsansätze zur Erhöhung der Lieferketten-Nachhaltigkeit gesehen?</i></p>
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<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western">Roxana Zimmermann,</strong> geboren 1992, M.Sc., ist Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Fachbereich 2 (Duales Studium) der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) Berlin.</em></p>
<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western">Martina Martinovic,</strong> geboren 1992, M.Sc., ist Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Fachbereich 2 (Duales Studium) sowie Co-Leiterin des Instituts für Nachhaltigkeit der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) Berlin.</em></p>
<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western">Prof. Dr. Andrea Pelzeter,</strong> geboren 1965, ist Leiterin des Dualen Studiums Technisches Facility Management am Fachbereich 2 (Duales Studium) der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) Berlin.</em></p>
<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western">Prof. Dr. Silke Bustamante,</strong> geboren 1970, ist Vize-Präsidentin der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) Berlin (Schwerpunkt: Nachhaltigkeit, Studierendenservice &amp; Internationales) und Professorin für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre.</em></p>
<p class="v-autoreninfo-western"><em>Die Autorinnen arbeiten gemeinsam im Forschungsprojekt „Nachhaltigkeit in den globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten der MedTech-Industrie“ im DFG-geförderten Forschungskompetenzzentrum „Herausforderungen und Resilienz globaler Liefer- und Wertschöpfungsketten“ (Projektnummer 528278755 – FIP3) an der HWR Berlin: <a href="https://www.gsvc-research.org/." rel="nofollow noopener">https://www.gsvc-research.org/.</a> Jüngste gemeinsame Publikation: Pelzeter, A., Bustamante, S., Martinovic, M., &amp; Zimmermann, R. (2025, May 13): Criteria to Support the Transition Towards Circular Supply Chains – Integrating Legal, Practical and Academic Perspectives, in: 9th FEB International Scientific Conference: Sustainable Management in the Age of ESG and AI: Navigating Challenges and Opportunities, University of Maribor Press, S. 425-440; <a href="https://doi.org/10.18690/um.epf.5.2025.40">https://doi.org/10.18690/um.epf.5.2025.40</a>.</em></p>
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<p><em>Dieser Artikel steht nur in der Kaufversion der Zeitschrift vorgänge zur Verfügung. Sie können das Heft im <a href="https://www.humanistische-union.de/service/shop/vorgaenge/">Online-Shop der Humanistischen Union</a> erwerben: die Druckausgabe für 15.- € zzgl. Versand, die PDF-/Online-Version für 6.- €.</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-254/publikation/nachhaltigkeitsherausforderungen-in-deutschen-medizintechnik-lieferketten-relevanz-handlungsfelder-und-loesungsansaetze/">Nachhaltigkeitsherausforderungen in deutschen Medizintechnik-Lieferketten: Relevanz, Handlungsfelder und Lösungsansätze</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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