Due-Diligence-Gesetze: notwendig, aber nicht ausreichend
Gesetzliche Sorgfaltspflichten gelten als wichtiger Ansatz, um Menschenrechts- und Umweltstandards entlang globaler Liefer- und Wertschöpfungsketten zu verbessern. Der Beitrag analysiert die strukturellen Grenzen dieser Instrumente. Die Autor*innen argumentieren, dass Verstöße gegen Arbeits- und Umweltstandards nicht allein auf individuelles Fehlverhalten zurückzuführen sind, sondern in den strukturellen Bedingungen globaler Wertschöpfungsketten wurzeln. Anhand von Fallstudien zur Bekleidungsindustrie in Bangladesch, zum indischen Arbeitsmarkt und zum Rohstoffsektor zeigt der Beitrag, dass Sorgfaltspflichten zwar Transparenz erhöhen und Risiken adressieren können, ihre Wirkung jedoch strukturell begrenzt bleibt. Nachhaltige Verbesserungen erfordern daher ergänzend Veränderungen der ökonomischen und institutionellen Rahmenbedingungen globaler Wertschöpfungsketten.
1. Einleitung
In den 1990er und frühen 2000er Jahren rückte die Antiglobalisierungsbewegung schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen in globalen Wertschöpfungsketten (GWKs) in den Fokus der öffentlichen Debatte. Bilder von Kinderarbeit, unsicheren Arbeitsbedingungen und Umweltverstößen schadeten dem Ruf multinationaler Unternehmen und brachten den Begriff der Sweatshops in den öffentlichen Diskurs (Jeffcott 2007).
Als Reaktion auf die wachsende Kritik und die damit verbundenen Reputationsrisiken führten multinationale Unternehmen eine Reihe freiwilliger Governance-Initiativen ein. Trotz ihrer weiten Verbreitung kam es weiterhin zu zahlreichen Berichten über Menschenrechts- und Umweltverstöße. Besonders die Bekleidungsindustrie gilt bis heute als eines der prominentesten Beispiele. Der Einsturz der Fabrik Rana Plaza im Jahr 2013, bei dem mehr als 1.100 Arbeiter*innen ums Leben kamen, machte die Grenzen der bestehenden Kontroll- und Überwachungssysteme deutlich sichtbar (Lohmeyer et al. 2022). Besonders problematisch war, dass vor der Katastrophe bereits Audits durchgeführt worden waren. Dennoch wurden zentrale Risiken wie Kinderarbeit, strukturelle Sicherheitsmängel, übermäßiger Produktionsdruck und Verstöße gegen Arbeitnehmerrechte nicht angemessen adressiert (LeBaron 2020).i
Angesichts wiederholter Skandale und zunehmender Beweise dafür, dass freiwillige Unternehmensinitiativen Menschenrechtsverletzungen nicht wirksam verhindern konnten, geriet die ausschließliche Orientierung an privater Governance zunehmend in die Kritik. Zwar nahmen Verhaltenskodizes, Corporate-Social-Responsibility-(CSR)-Programme und Sozialaudits zu. Doch empirische Studien zeigten nur begrenzte Verbesserungen der Arbeitsbedingungen sowie weiterhin bestehende strukturelle Risiken in GWKs. Seit Mitte der 2010er Jahre hat diese Einsicht zu einer regulatorischen Verschiebung hin zu verpflichtenden menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten (mandatory Human Rights Due Diligence, mHRDD) beigetragen. Regierungen begannen, verbindliche Gesetze einzuführen, die Unternehmen für die Auswirkungen ihrer Aktivitäten entlang der Lieferketten rechtlich stärker in die Verantwortung nehmen.
Die zentralen Fragen des vorliegenden Artikels lauten: Unter welchen Bedingungen können Sorgfaltspflichten zur Verbesserung von Arbeits- und Umweltstandards in GWKs beitragen, und welche strukturellen Merkmale dieser Wertschöpfungsketten begrenzen ihre Wirksamkeit? Diesen Fragen gehen wir auf Grundlage von Sekundärliteratur zu Lieferkettengesetzen sowie anhand sektoraler Fallstudien nach.
Dr. Petra Dünhaupt koordiniert das HWR-Forschungskompetenzzentrum „Herausforderungen und Resilienz globaler Liefer- und Wertschöpfungsketten“ an der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) Berlin. Im Zentrum ihrer Arbeit stehen Upgrading-Möglichkeiten in globalen Wertschöpfungsketten und die Rolle industriepolitischer Strategien für wirtschaftliche Entwicklung; aktuell forscht sie schwerpunktmäßig zu funktionalem Upgrading (das heißt dem Aufstieg in wertschöpfungsintensivere Tätigkeiten) in Rohstoff-Wertschöpfungsketten, insbesondere bei Lithium-Ionen-Batterien.
Prof. Dr. Hansjörg Herr ist emeritierter Professor an der HWR Berlin und Mitbegründer der Global Labour University. Seine Arbeitsschwerpunkte liegen in der monetären Makroökonomie, Entwicklungsökonomie und ökologischen Transformation.
Dr. Zeynep Nettekoven ist Dozentin für Wirtschaftswissenschaften an der Europäischen Akademie der Arbeit an der Goethe-Universität Frankfurt am Main. Sie forscht zu Industriepolitik, Dekarbonisierungsprozessen und Entwicklungsansätzen im Kontext der Klimakrise und globaler Asymmetrien.
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