Wozu ist das Lieferkettengesetz gut? Erfolge, Schwächen, Chancen für Verbesserungen
In seinem Beitrag zieht Daniel Schönfelder eine Zwischenbilanz zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Dabei würdigt er die Errungenschaften in Bezug auf Menschenrechts- und Umweltschutz in Lieferketten, kritisiert aber auch fehlgeleitete Umsetzungsansätze. Abschließend reflektiert der Beitrag darüber, wie kluge Politik seitens Europäischen Union (EU) und ihrer Mitgliedstaaten jetzt Umsetzbarkeit für Unternehmen und Wirksamkeit für Rechteinhabende in einen besseren Ausgleich bringen kann.
Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wird dieses Jahr fünf Jahre alt. Der in diesem Artikel vorgenommene Versuch einer Zwischenbilanz zeigt Licht und Schatten. Es soll nach einer Einordnung der Ziele und Funktionsweise des LkSG und seiner Geschwister zunächst darum gehen, welche Erfolge und Missstände sich abzeichnen. Das Gesetz hat einiges erreicht – in Unternehmen, für Rechteinhabende, in Deutschland und in der Welt: In Unternehmen entsteht Raum für Berücksichtigung von Menschenrechten. Gewerkschafter*innen nutzen das Gesetz erfolgreich zum Vorgehen gegen Ausbeutung (für Beispiele vgl. Schufft 2026: 5-11). Länder weltweit nutzen den neu gefundenen „regulatory space“, um den Deregulierungswettbewerb der Globalisierung durch eigene Lieferkettengesetze auf ein „level playing field“ zu bringen, auf dem fairer Wettbewerb auf Grundlage von menschenrechtlichen Mindeststandards stattfindet.i Leider leidet das LkSG an einigen Kinderkrankheiten, die regelmäßig zu Kritik an teilweise bürokratischen Umsetzungsansätzen seitens einiger Unternehmen führen. Das Bürokratiemonster ist kein Fabelwesen. Es resultiert allerdings größtenteils aus fehlgeleiteten Umsetzungsansätzen der Unternehmen und ihrer Berater*innen und nur zum Teil an gesetzgeberischen Fehlanreizen. Besserung ist jedoch in Sicht: Vorreiterunternehmen machen es jetzt schon besser, und das EU-Lieferkettengesetz korrigiert die Fehlanreize. Der Artikel schließt mit einigen Reflexionen darüber, wie kluge Politik seitens der Europäischen Union (EU) und ihrer Mitgliedstaaten jetzt Umsetzbarkeit für Unternehmen und Wirksamkeit für Rechteinhabende in einen besseren Ausgleich bringen kann – für eine Wirtschaft, die „planet“, „people“ und „profit“ gleichermaßen wichtig nimmt.
Daniel Schönfelder, LL.M. (Bogotá), ist Rechtsanwalt und Partner im Bereich Business & Human Rights, blue marble legal. Er ist Autor zahlreicher Fachbeiträge zum Bereich Business & Human Rights in deutschen und internationalen Zeitschriften und Fachblogs unter anderem verschiedener Kapitel in Das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (Nomos, 2021), dem ersten Handbuch zum LkSG.
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