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	<title>Überwachung Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Offener Brief zur geplanten Änderung des Berliner Polizei- und Ordnungsrechts</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/offener-brief-zur-geplanten-aenderung-des-berliner-polizei-und-ordnungsrechts/</link>
		
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		<pubDate>Wed, 29 Oct 2025 09:55:36 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Sehr geehrte Abgeordnete des Berliner Abgeordnetenhauses, mit Antrag vom 02.07.2025 haben die Fraktionen der CDU und der SPD den Entwurf für ein Gesetz zur Reform des Berliner Polizei- und Ordnungsrechts und zur Änderung des Gesetzes zu Artikel 29 der Verfassung von Berlin (ASOG-E, Abgh-Drs. 19/2553) vorgelegt. Das wäre die zweite Novelle innerhalb kürzester Zeit. Sie [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/offener-brief-zur-geplanten-aenderung-des-berliner-polizei-und-ordnungsrechts/">Offener Brief zur geplanten Änderung des Berliner Polizei- und Ordnungsrechts</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p align="justify">Sehr geehrte Abgeordnete des Berliner Abgeordnetenhauses,</p>
<p align="justify">mit Antrag vom 02.07.2025 haben die Fraktionen der CDU und der SPD den Entwurf für ein <em>Gesetz zur Reform des Berliner Polizei- und Ordnungsrechts und zur Änderung des Gesetzes zu Artikel 29 der Verfassung von Berlin</em> (ASOG-E, Abgh-Drs. 19/2553) vorgelegt. Das wäre die zweite Novelle innerhalb kürzester Zeit. Sie ist nicht bloß ein Update polizeilicher Befugnisse. Der Gesetzesentwurf umfasst insgesamt 736 Seiten. Inhaltlich ermöglicht er u.a. automatisierte <a href="https://www.rav.de/publikationen/mitteilungen/mitteilung/alle-werden-ueberwacht-biometrische-ueberwachung-im-internet-stoppen-1159">Superdatenbanken</a> (§ 47a ASOG-E), Videoüberwachung und automatisierte Verhaltensmustererkennung an „kriminalitätsbelasteten Orten/gefährdeten Orten“ (§ 24e ASOG-E/§ 24 a ASOG-E) oder biometrische Abgleiche mit im Internet öffentlich zugänglichen – personenbezogenen – Daten (§ 28a ASOG-E). Das Diskriminierungsrisiko ist alarmierend. Es ist zu befürchten, dass unüberwachter Aufenthalt in weiten Teilen Berlins unmöglich wird. Dazu treten Ermächtigungen zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung und Online-Durchsuchung („Staatstrojaner“).</p>
<p align="justify">Dass der Entwurf unmittelbar vor der Sommerpause und ohne erkennbares Bemühen um öffentliche Debatte und fachliche Auseinandersetzung eingebracht wurde, lässt sich schwer als Versehen lesen. Die geplanten Änderungen sind gravierend. Die Wahrung der Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung sowie Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme („IT Grundrecht“) ist nicht gewährleistet. Ohne noch zu wissen, wie effektiv verdachtsunabhängige Kontrollbefugnisse an sogenannten kriminalitätsbelasteten Orten (kbO) sind, sieht die Novelle kurzerhand eine Erweiterung um Videoüberwachung und automatisierte Verhaltensmustererkennung vor.</p>
<p align="justify"><strong>Wir fordern Sie auf, das Gesetzgebungsverfahren auszusetzen, um eine öffentliche Debatte und fachliche Auseinandersetzung zu ermöglichen, die dem Gewicht der geplanten Grundrechtseingriffe gerecht wird.</strong></p>
<p align="justify">Grundrechtlich besonders drastisch erscheinen u.a. die Ermächtigungen zur Errichtung einer orts- und verhaltensübergreifenden Analyseplattform (<em>Data Mining</em> / Superdatenbank, § 47a ASOG-E), zum biometrischen Abgleich mit über das Internet öffentlich zugänglichen personenbezogenen Daten (<em>Data Scraping</em>, § 28a ASOG-E) oder zur automatisierten Verhaltensmustererkennung (§ 24e ASOG-E). So lässt es § 47a ASOG-E in seiner derzeitigen Fassung zu, Datenbestände der Polizei losgelöst von konkreten Anlässen dauerhaft zusammen zu führen. Die Möglichkeiten zum Erstellen von Bewegungsprofilen, Verhaltensmuster- und Sozialkontaktanalysen machen die „Superdatenbank“ zu einem Instrument eines <em>Predictive Policing</em>, das in den verbotenen oder zumindest Hochrisikobereich der KI-VO fällt. Zwar dürfte nach aktuellem Stand keine Nutzung von Palantir Produkten in Berlin geplant sein. Verstöße gegen EU-Recht sind damit aber nicht automatisch abgewendet. Der ASOG-E selbst verschreibt sich der Umsetzung der jüngsten Judikatur des Bundesverfassungsgerichts. Umfang, Art/Herkunft und Methode des <em>Data Minings</em> dürften jedoch nicht ausreichend festgelegt sein, um den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts im <a href="https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2023/02/rs20230216_1bvr154719.html?nn=68080">Urteil</a> zur automatisierten Datenverarbeitung in Hamburg und Hessen gerecht zu werden (1 BvR 1547/19; 1 BvR 2634/20).</p>
<p align="justify">Mit § 28a ASOG-E (<em>Data Scraping</em>) ist die Möglichkeit geschaffen, biometrische Daten wie Gesichtsbilder oder Stimmmerkmale mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet abzugleichen. Das bedeutet, jedes – etwa auf einer Versammlung, Veranstaltung oder auch gegen den Willen &#8211; erstellte Foto oder Video, steht einem automatisierten, KI-gestützten Abgleich zur Verfügung. Derzeit ist nicht vorgesehen, dass die personenbezogenen Daten nach einem Abgleich zu löschen sind. Damit droht der Aufbau einer ungezielt ausgelesenen Datenbank, was ebenfalls nicht mit der KI-VO und den vom Bundesverfassungsgericht etablierten Standards vereinbar sein dürfte.</p>
<p align="justify">Aus <a href="https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/Rechtsgutachten/polizei_studie_lang.html?nn=305458">Erkenntnissen</a> zu verdachtsunabhängigen Kontrollen an „kriminalitätsbelasteten Orten“ wissen wir derzeit v.a.: Sie sind anfällig für Diskriminierungen, insbesondere <em>Racial Profiling</em>. Weitgehend unklar ist, wie effektiv sie sind; ob registrierte Straftaten Resultat der Gefahrenlage oder des polizeilichen Kontrollfokus ist. Ungeachtet dessen erweitert § 24e ASOG-E polizeiliche Eingriffsbefugnisse – ebenso wie an gefährdeten Orten – um Videoüberwachung und automatische Datenauswertung. Hier schafft der Entwurf eine Grundlage für flächenmäßig umfassende Überwachung in Berlin. Diskriminierungsgefahren steigen weiter; insbesondere „atypische“ Verhaltensmuster, Praxen jenseits normativer Gesellschaftsvorstellungen, vermitteln im Rahmen automatisierter Auswertung „Gefahr“. Menschen mit Einschränkungen werden intensiver behindert, Wohnungslose weiter ausgegrenzt. Ermächtigungen wie die in § 42d ASOG-E vorgesehene Weiterverwendung von Daten zum KI-Training verschärfen diesen Kreislauf. Das mag § 17a ASOG-E, der nun eine Festlegung der kbO über Rechtsverordnung vorsieht, nicht auszugleichen. Die in § 12 Abs. 3 ASOG-E enthaltene Aufforderung, polizeiliche Maßnahmen nur im Einklang mit dem (verfassungs-)rechtlich gewährleistetem Schutz vor staatlicher Diskriminierung aus Art. 3 Abs. 3 GG, Art. 10 Abs. 2 VvB und § 2 LADG durchzuführen, irritiert im Gesamtzusammenhang des Entwurfs nahezu. Dies umso mehr, als die Formulierung im Umkehrschluss (Ungleichbehandlung mit jeglichem sachlichen Grund rechtfertigbar) die verfassungsrechtlichen Standards der Diskriminierungsverbote unterschreitet.</p>
<p align="justify"><strong>Wir fordern Sie auf, das Recht zu schützen, hier in Berlin frei von Massenüberwachung, Kontrolle und Diskriminierung zu leben. Das bedeutet für den Moment, die geplante Novellierung des ASOG zu stoppen.</strong></p>
<p align="justify">Mit freundlichen Grüßen<br />
Humanistische Union e.V. // <a href="https://www.humanistische-union.de/">https://www.humanistische-union.de/</a><br />
Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V. // <a href="https://www.grundrechtekomitee.de/">https://www.grundrechtekomitee.de/</a><br />
Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. (RAV) // <a href="https://www.rav.de/start">https://www.rav.de/start</a><br />
Vereinigung Berliner Strafverteidiger*innen e. V. // <a href="https://strafverteidiger-berlin.de/">https://strafverteidiger-berlin.de/</a><br />
Vereinigung Demokratischer Jurist:innen e. V. (VDJ) // <a href="https://www.vdj.de">https://www.vdj.de</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/offener-brief-zur-geplanten-aenderung-des-berliner-polizei-und-ordnungsrechts/">Offener Brief zur geplanten Änderung des Berliner Polizei- und Ordnungsrechts</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Zivilgesellschaft kritisiert Unsicherheitspaket 2.0</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/zivilgesellschaft-kritisiert-unsicherheitspaket-2-0/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 08 Aug 2025 09:03:19 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis fordert in einem offenen Brief den Stopp des Gesetzentwurfs zur „Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse“. Die geplante Neuauflage des Sicherheitspakets droht, fundamentale Grundrechte zu untergraben. Der Brief kritisiert die fehlende Verhältnismäßigkeit: Der vorgesehene Abgleich biometrischer Daten mit Social-Media-Plattformen käme einer dauerhaften Massenüberwachung gleich. Der dafür nötige Aufbau KI-gestützter „Superdatenbanken“ steht zudem im Widerspruch [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/zivilgesellschaft-kritisiert-unsicherheitspaket-2-0/">Zivilgesellschaft kritisiert Unsicherheitspaket 2.0</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis fordert<a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2025/08/Offener-Brief.pdf"> in einem offenen Brief den Stopp des Gesetzentwurfs zur „Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse“</a>. Die geplante Neuauflage des Sicherheitspakets droht, fundamentale Grundrechte zu untergraben.</p>
<p>Der Brief kritisiert die fehlende Verhältnismäßigkeit: Der vorgesehene Abgleich biometrischer Daten mit Social-Media-Plattformen käme einer dauerhaften Massenüberwachung gleich. Der dafür nötige Aufbau KI-gestützter „Superdatenbanken“ steht zudem im Widerspruch zur EU-KI-Verordnung.</p>
<p>Auch die geplante automatisierte Datenauswertung durch Bundespolizei und BKA gefährdet Grundrechte massiv, denn sie ermöglicht weitreichende Profilbildung auch von Unbeteiligten. Besonders kritisch ist die vorgesehene Zusammenarbeit mit privaten Firmen, etwa dem umstrittenen US-Unternehmen Palantir.</p>
<p><strong>Stefan Hügel</strong>, Vorsitzender der <strong>Humanistischen Union</strong>: &#8222;Die geradezu dystopisch anmutenden Datenbanken in Verbindung mit KI-gestützter Auswertung, biometrischer Massenüberwachung und Profilbildung verstoßen gegen die KI-Verordnung und sind mit einer Demokratie unvereinbar. Eine denkbare künftige antidemokratische Regierung wird solche Mittel begierig aufgreifen und gegen die Demokratie wenden. Dazu kommt das Risiko des &#8218;programmierten Rassismus&#8216;, der systematischen Diskriminierung marginalisierter Gruppen.”</p>
<p><strong>Erik Tuchtfeld</strong>, Co-Vorsitzender von <strong>D64 – Zentrum für Digitalen Fortschritt</strong>, kommentiert: „Das Bundesinnenministerium schlägt vor, zukünftig willkürlich privat aufgenommene Bilder – von Grill-Partys über Klima-Demonstrationen bis hin zu Pride-Paraden – massenhaft auszuwerten und sensibelste persönliche Daten den Palantirs dieser Welt zur Verfügung zu stellen. Sollte dieser Vorschlag Realität werden, gefährdet er die Sicherheit und Grundrechte von Millionen Menschen, die keiner Straftat verdächtig sind. Darüber hinaus würden neue Abhängigkeiten vom Trump-Regime geschaffen, die die digitale Souveränität Deutschlands weiter einschränken. Es wäre ein Zeichen für eine Koalition der Verantwortungslosigkeit.“</p>
<p><strong>Manuel &#8218;HonkHase&#8216; Atug</strong>, Gründer und Sprecher der <strong>AG KRITIS</strong>: „Freiheitsrechte sind kritische Infrastruktur für die Demokratie.“</p>
<p><strong>Kilian Vieth-Ditlmann</strong>, Head of Policy bei <strong>AlgorithmWatch</strong>: &#8222;Innenminister Dobrindt schlägt im Prinzip vor, eine gigantische Gesichtsdatenbank aller Bürgerinnen und Bürger aus dem Internet zu bauen – ganz egal, ob jemand verdächtig ist oder nicht. Familienfotos, Party-Selfies, Screenshots aus Videos oder Bilder, auf denen man nur im Hintergrund zu sehen ist – alles soll erfasst und durch KI analysiert werden. Das ist restlos unverhältnismäßig und genau deshalb durch EU-Recht verboten.&#8220;</p>
<p><strong>Lena Rohrbach</strong>, Referentin für Menschenrechte im digitalen Zeitalter und Rüstungsexportkontrolle bei <strong>Amnesty International Deutschland</strong>: &#8222;Der Entwurf für das sogenannten &#8218;Sicherheitspaket&#8216; birgt erhebliche demokratische und menschenrechtliche Risiken. Alle Videos, Fotos und andere biometrische Daten im Netz zu durchsuchen, um einige wenige Personen zu finden, die nicht einmal einer Straftat verdächtig sein müssen, ist ein unverhältnismäßiger Eingriff in das Recht auf Privatsphäre. Die automatisierte Datenanalyse, auch mittels KI, führt zur umfassenden Profilbildung über unzählige Menschen. Amnesty International hat durch Recherchen zum Einsatz von KI in Behörden immer wieder gezeigt, dass dieser oft zu Diskriminierung gegen marginalisierte Bevölkerungsgruppen führt. Soll dafür Palantir-Software eingesetzt werden, so handelt es sich außerdem um ein Unternehmen, das seinen Pflichten zur Achtung der Menschenrechte unter den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte nicht nachkommt. Deutsche Behörden sollten eine Beschaffungsrichtlinie erhalten, die die Menschenrechtsbilanz eines Unternehmens zwingend berücksichtigt.&#8220;</p>
<p><strong>Constanze Kurz</strong>, Sprecherin des <strong>Chaos Computer Clubs</strong>: „Die Pläne Dobrindts zur biometrischen Fahndung im Netz sind gefährlich und rundweg abzulehnen. Denn sie würden den öffentlichen Raum Internet verändern: Millionen Gesichter in Bildern oder Filmen, die Menschen alltäglich im Netz teilen, würden zum biometrischen Rohstoff für automatisierte polizeiliche Suchen. Dass der Innenminister dabei über europäische Datenschutzregeln einfach hinweggeht, zeigt eine beunruhigende Ignoranz gegenüber bestehenden Rechten. Auch Dobrindts Plan in seinem &#8218;Sicherheitspaket&#8216;, alle Polizei-Datenbestände zusammenzuführen und automatisiert zu analysieren, muss gestrichen werden. Es würde die alltäglichen Polizeikontakte von Menschen in eine undurchsichtige Analyse-Maschinerie hineingeben, die nichts mehr mit dem eigentlichen Zweck der Datenerhebung zu tun hat. Dass dazu auch nur erwogen wird, den US-Konzern Palantir mit der Polizeidatenanalyse zu beauftragen, lässt die Aussagen zur ‚digitalen Souveränität‘ im Koalitionsvertrag geradezu lächerlich erscheinen.“</p>
<p><strong>Konstantin Macher</strong>, Vorstandsmitglied bei der <strong>Digitalen Gesellschaft</strong>: &#8222;Die Bundesregierung will die Gesellschaft durch Überwachung und Kontrolle regieren, aber damit werden keine Probleme gelöst. Wir wollen eine nachhaltige Sicherheitspolitik, die Steuergelder stattdessen dafür nutzt, um Menschen ein gutes Leben zu ermöglichen.&#8220;</p>
<p><strong>Rainer Rehak</strong>, Ko-Vorsitz des <strong>Forums InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung</strong>: &#8222;Ein solch mächtiges, in den USA für das Militär entworfene Werkzeug in den Händen der Polizei würde zudem die leider anderweitig schon beobachtbare Militarisierung der Polizei nun im Digitalen fortschreiben. Diese Militarisierung der Polizei und Auflösung der Zweckbindung lehnen wir ab, auch deshalb, weil der Nutzen nie transparent dargelegt wurde und somit die demokratisch gebotenen Verhältnismäßigkeitsüberlegungen unmöglich sind.“</p>
<p><strong>Bianca Kastl</strong>, Erste Vorsitzende des <strong>Innovationsverbunds Öffentliche Gesundheit e.V.</strong>: &#8222;Anlasslose Massenüberwachung hilft genau niemanden – außer dem Niedergang des Vertrauens in den Staat und dessen demokratische Kontrolle.”</p>
<p><strong>Teresa Morrkopf-Widlok</strong>, Vorsitzende von <strong>LOAD e.V.</strong>: &#8222;Was Dobrindt als Sicherheitspaket verkauft, ist in Wahrheit ein Blankoscheck für digitale Massenüberwachung. Biometrische Rasterfahndung und automatisierte Datenanalyse sind nicht verhältnismäßig und haben einen zu hohen grundrechtlichen Preis. Statt auf funktionierende Daten, bessere Vernetzung, gezielte Strafverfolgung und rechtsstaatliche Kontrolle zu setzen, entsteht ein schlüsselfertiger Überwachungsapparat. Der Schulterschluss mit einem Unternehmen wie Palantir, das (rechts-)staatliche Strukturen als Hindernis für Effizienz begreift, ist brandgefährlich. Wer so Politik macht, riskiert nicht nur Bürgerrechte, sondern auch die eigene digitale Souveränität.&#8220;</p>
<p><strong>Michael W.</strong>, Vorstand bei <strong>Topio e.V.</strong>: &#8222;Eine ausufernde und zunehmend unkontrollierte Massenüberwachung ist der falsche Weg. Sie schafft kein Vertrauen in Demokratie und Staat, sondern fördert eine Haltung des Misstrauens und der Verdächtigung.&#8220;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>Den gemeinsamen offenen Brief an Bundeskanzler Merz, Vizekanzler Klingbeil, Bundesinnenminister Dobrindt und Bundesjustizminister Hubig können können Sie hier lesen: <a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2025/08/Offener-Brief.pdf">https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2025/08/Offener-Brief.pdf</a>.</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/zivilgesellschaft-kritisiert-unsicherheitspaket-2-0/">Zivilgesellschaft kritisiert Unsicherheitspaket 2.0</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Keine Geschäfte mit Palantir und Peter Thiel!</title>
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		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 26 May 2025 14:23:06 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Hessen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Besorgt zeigt sich die Humanistische Union (HU) über die innenpolitischen Pläne der künftigen Koalition aus CDU/CSU und SPD. Die CDU-Hessen rühmt sich indes ihrer Erfolge bei den Koalitionsverhandlungen. Die CDU/CSU möchte die Software HessenDATA von Palantir Technologies[1] künftig bundesweit einsetzen. Dieses Überwachungsprogramm sieht die HU Hessen hingegen überaus kritisch. Ihr stellvertretender Landessprecher Franz-Josef Hanke hatte [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-254/publikation/keine-geschaefte-mit-palantir-und-peter-thiel/">Keine Geschäfte mit Palantir und Peter Thiel!</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Besorgt zeigt sich die Humanistische Union (HU) über die innenpolitischen Pläne der künftigen Koalition aus CDU/CSU und SPD. Die CDU-Hessen rühmt sich indes ihrer Erfolge bei den Koalitionsverhandlungen.</p>
<p>Die CDU/CSU möchte die Software HessenDATA von Palantir Technologies<a href="#_ftn1" name="_ftnref1">[1]</a> künftig bundesweit einsetzen. Dieses Überwachungsprogramm sieht die HU Hessen hingegen überaus kritisch. Ihr stellvertretender Landessprecher Franz-Josef Hanke hatte dagegen mit Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) geklagt (BVerfG Urteil vom 16.02.2023 &#8211; 1 BvR 1547/19, 1 BvR 2634/20).</p>
<p>„Es wäre eine Katastrophe für Demokratie und Freiheitsrechte, wenn die US-Regierung Zugriff auf sensible Daten der Bundesbürgerinnen und -bürger bekäme“, erklärte Hanke. Gegenüber dem Hessischen Rundfunk (HR) hatte er vor dem Hersteller Palantir und seinem Gründer Peter Thiel gewarnt. Niemand könne ernsthaft ausschließen, dass der Gründer des Softwarehauses Zugriff auf die Daten bekäme.<a href="#_ftn2" name="_ftnref2">[2]</a></p>
<p>„Peter Thiel ist die braune Eminenz hinter Elon Musk und Mark Zuckerberg“, erläuterte Hanke. „Mit seinen Investitionen hat er beiden beim Aufbau ihrer Firmenimperien geholfen. US-Vizepräsident J. D. Vance ist Ziehsohn des erklärten Demokratiegegners.“</p>
<p>Den Namen „Palantir“ hatte der gebürtige Frankfurter Thiel aus J. R. R. Tolkins Romantrilogie Herr der Ringe entlehnt. Die Fantasy-Geschichte bezeichnet damit Steine, mit deren Hilfe man die gesamte Welt überblicken und die Zukunft voraussagen kann. „Thiels Unternehmensziel mit Palantir ist nicht weniger als die Weltherrschaft“, resümierte Hanke.</p>
<p>Aufgrund einer Verfassungsbeschwerde von Hanke hatte das BVerfG das Land Hessen im Februar 2023 verpflichtet, das Hessische Gesetz für Sicherheit und Ordnung (HSOG) binnen eines halben Jahres zu ändern. Doch auch die geänderte Fassung erfüllt nach Hankes Auffassung nicht die strengen Anforderungen, die das Karlsruher Gericht an eine polizeiliche Datenerfassung und -auswertung formuliert hat. Seine erneute Verfassungsbeschwerde ist in Karlsruhe anhängig.</p>
<p>Dennoch hat der Hessische Innenminister Roman Poseck die Software von Palantir nun der Bundesebene weiterempfohlen. Dabei haben sich die Gefahren für die Demokratie nach dem Regierungswechsel in den USA noch vergrößert. „Wir sehen ja leider, dass Donald Trump und Elon Musk auch Gerichtsurteile ignorieren“, erklärte Hanke. „Was sie mit den Daten hessischer Bürgerinnen und Bürger anstellen können, das ist nicht unbedingt immer menschenfreundlich.“</p>
<p style="text-align: right;"><em>Franz-Josef Hanke</em></p>
<p><a href="#_ftnref1" name="_ftn1">[1]</a> Siehe <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Palantir_Technologies">https://de.wikipedia.org/wiki/Palantir_Technologies</a>.</p>
<p><a href="#_ftnref2" name="_ftn2">[2]</a> Siehe <a href="https://www.hessenschau.de/tv-sendung/diskussion-um-polizei-software,video-209472.html">https://www.hessenschau.de/tv-sendung/diskussion-um-polizei-software,video-209472.html</a>.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-254/publikation/keine-geschaefte-mit-palantir-und-peter-thiel/">Keine Geschäfte mit Palantir und Peter Thiel!</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Keine Geschäfte mit Palantir und Peter Thiel!</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/keine-geschaefte-mit-palantir-und-peter-thiel/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 22 Apr 2025 10:54:19 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesverfassungsgericht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Besorgt zeigt sich die Humanistische Union (HU) über die innenpolitischen Pläne der künftigen Koalition aus CDU/CSU und SPD. Die CDU-Hessen rühmt sich indes ihrer Erfolge bei den Koalitionsverhandlungen. Die CDU/CSU möchte die Software HessenDATA von Palantir Technologies künftig bundesweit einsetzen. Dieses Überwachungsprogramm sieht die HU Hessen hingegen überaus kritisch. Ihr stellvertretender Landessprecher Franz-Josef Hanke hatte dagegen [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Besorgt zeigt sich die Humanistische Union (HU) über die <a href="https://www.humanistische-union.de/thema/koalitionsverhandlungen-frontalangriff-auf-unsere-grundrechte/">innenpolitischen Pläne</a> der künftigen Koalition aus CDU/CSU und SPD. Die CDU-Hessen rühmt sich indes ihrer Erfolge bei den Koalitionsverhandlungen.</p>
<p>Die CDU/CSU möchte die Software HessenDATA von <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Palantir_Technologies">Palantir Technologies</a> künftig bundesweit einsetzen. Dieses Überwachungsprogramm sieht die HU Hessen hingegen überaus kritisch. Ihr stellvertretender Landessprecher Franz-Josef Hanke hatte dagegen mit <a href="https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/bvg23-018.html">Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht</a> (BVerfG) geklagt.</p>
<p>„Es wäre eine Katastrophe für Demokratie und Freiheitsrechte, wenn die US-Regierung Zugriff auf sensible Daten der Bundesbürgerinnen und -bürger bekäme“, erklärte Hanke. Gegenüber dem <a href="https://www.hessenschau.de/tv-sendung/diskussion-um-polizei-software,video-209472.html">Hessischen Rundfunk (HR)</a> hatte er vor dem Hersteller Palantir und seinem Gründer Peter Thiel gewarnt. Niemand könne ernsthaft ausschließen, dass der Gründer des Softwarehauses Zugriff auf die Daten bekäme.</p>
<p>„Peter Thiel ist die braune Eminenz hinter Elon Musk und Mark Zuckerberg“, erläuterte Hanke. „Mit seinen Investitionen hat er beiden beim Aufbau ihrer Firmenimperien geholfen. US-Vizepräsident J. D. Vance ist Ziehsohn des erklärten Demokratiegegners.“</p>
<p>Den Namen „Palantir“ hatte der gebürtige Frankfurter Thiel aus J. R. R. Tolkins Romantrilogie <em>Herr der Ringe</em> entlehnt. Die Fantasy-Geschichte bezeichnet damit Steine, mit deren Hilfe man die gesamte Welt überblicken und die Zukunft voraussagen kann. „Thiels Unternehmensziel mit Palantir ist nicht weniger als die Weltherrschaft“, resümierte Hanke.</p>
<p>Aufgrund einer Verfassungsbeschwerde von Hanke hatte das BVerfG das Land Hessen im Februar 2023 verpflichtet, das Hessische Gesetz für Sicherheit und Ordnung (HSOG) binnen eines halben Jahres zu ändern. Doch auch die geänderte Fassung erfüllt nach Hankes Auffassung nicht die strengen Anforderungen, die das Karlsruher Gericht an eine polizeiliche Datenerfassung und -auswertung formuliert hat. Seine erneute Verfassungsbeschwerde ist in Karlsruhe anhängig.</p>
<p>Dennoch hat der Hessische Innenminister Roman Poseck die Software von Palantir nun der Bundesebene weiterempfohlen. Dabei haben sich die Gefahren für die Demokratie nach dem Regierungswechsel in den USA noch vergrößert. „Wir sehen ja leider, dass Donald Trump und Elon Musk auch Gerichtsurteile ignorieren“, erklärte Hanke. „Was sie mit den Daten hessischer Bürgerinnen und Bürger anstellen können, das ist nicht unbedingt immer menschenfreundlich.“</p>
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            	</item>
		<item>
		<title>Eine digitale Brandmauer errichten</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/eine-digitale-brandmauer-errichten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 06 Mar 2025 09:58:20 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Anonymität im Internet]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Demokratisierung]]></category>
		<category><![CDATA[Informationsfreiheit]]></category>
		<category><![CDATA[Informationsrecht in Deutschland]]></category>
		<category><![CDATA[Innere Sicherheit]]></category>
		<category><![CDATA[Neonazis]]></category>
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		<category><![CDATA[Videoüberwachung]]></category>
		<category><![CDATA[Vorratsdaten]]></category>
		<category><![CDATA[Brandmauer]]></category>
		<category><![CDATA[Digitale Demokratie]]></category>
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		<category><![CDATA[Faschismus]]></category>
		<category><![CDATA[Gemeinsame Erklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Predictive Policing]]></category>
		<category><![CDATA[Pressemitteilung]]></category>
		<category><![CDATA[Profiling]]></category>
		<category><![CDATA[Überwachung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wir, die unterzeichnenden Organisationen, fordern die neue Bundesregierung auf, eine digitale Brandmauer gegen den Faschismus zu errichten. Diese digitale Brandmauer muss Missbrauchspotentiale minimieren, Menschen und gesellschaftliche Gruppen ermächtigen sowie Menschenrechte und demokratische Werte, insbesondere Freiheit, Gleichheit und Solidarität, schützen und fördern. Die aktuellen Geschehnisse in den USA zeigen auf, wie Datensammlungen und -analyse genutzt werden [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/eine-digitale-brandmauer-errichten/">Eine digitale Brandmauer errichten</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Wir, die unterzeichnenden Organisationen, fordern die neue Bundesregierung auf, eine digitale Brandmauer gegen den Faschismus zu errichten. Diese digitale Brandmauer muss Missbrauchspotentiale minimieren, Menschen und gesellschaftliche Gruppen ermächtigen sowie Menschenrechte und demokratische Werte, insbesondere Freiheit, Gleichheit und Solidarität, schützen und fördern. Die aktuellen Geschehnisse in den USA zeigen auf, wie Datensammlungen und -analyse genutzt werden können, um einen Staat handstreichartig zu übernehmen, seine Strukturen nachhaltig zu beschädigen, Widerstand zu unterbinden und marginalisierte Gruppen zu verfolgen.</p>
<p>Der Koalitionsvertrag muss sich daher an diesen zwölf Mindestanforderungen messen lassen:</p>
<h2>I. Bekenntnis gegen &Uuml;berwachung</h2>
<p>Es ist ein Irrglaube, dass zunehmende Überwachung einen Zugewinn an Sicherheit darstellt. Sicherheit erfordert auch, dass Menschen anonym und vertraulich kommunizieren können und ihre Privatsphäre geschützt wird. Zu oft werden aktionistische Vorschläge wie die Chatkontrolle, Vorratsdatenspeicherung oder biometrische Überwachung als technische Allheilmittel für komplexe gesellschaftliche Herausforderungen präsentiert – ohne ihre massiven Missbrauchspotenziale zu berücksichtigen. Stattdessen braucht es eine evidenzbasierte Politik, die differenzierte Lösungsansätze ohne Massenüberwachung verfolgt. Es ist die Aufgabe des Staates, Grundrechte zu schützen. Dazu gehört insbesondere auch, den Missbrauch von Maßnahmen, Befugnissen und Infrastrukturen durch die Feinde der Demokratie zu verhindern, heute und in Zukunft.</p>
<p>Wir fordern:</p>
<ol>
<li>Die biometrische Massenüberwachung des öffentlichen Raums sowie die ungezielte biometrische Auswertung des Internets wird verboten. Insbesondere wird aktiv gegen jede Form von Datenbank vorgegangen, die ungezielt Bilder, Videos und Audiodateien aus dem Internet nach biometrischen Merkmalen auswertet. Die entsprechenden Befugnisse des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge werden zurückgenommen.</li>
<li>Anlasslose und massenhafte Vorratsdatenspeicherung wird abgelehnt. Stattdessen werden grundrechtsschonende und effektivere Maßnahmen der Strafverfolgung wie das Quick-Freeze-Verfahren und die Login-Falle verfolgt.</li>
<li>Eine automatisierte Datenanalyse der Informationsbestände der Strafverfolgungsbehörden sowie jede Form von <em>Predictive Policing </em>oder automatisiertes <em>Profiling</em> von Menschen wird abgelehnt. Die Kooperationen deutscher und US-Geheimdiensten wird eingeschränkt, insbesondere wird jede Art von automatisiertem Massenaustausch von Inhalts- oder Metadaten unterbunden.</li>
<li>Die Überwachungsgesamtrechnung wird veröffentlicht, kontinuierlich fortgesetzt und der Umfang staatlicher Überwachungsbefugnisse dementsprechend gesetzgeberisch angepasst.</li>
</ol>
<h2>II. Schutz und Sicherheit f&uuml;r alle</h2>
<p>IT-Angriffe wie die durch „Salt Typhoon“ zeigen die Gefahren staatlicher Hintertüren und unterstreichen: Die Stärkung von IT-Sicherheit und Ende-zu-Ende-verschlüsselter Kommunikation ist eine Frage gesamtgesellschaftlicher Resilienz. Gleichzeitig steht unabhängige und zivilgesellschaftliche Sicherheitsforschung, die Sicherheitslücken zum Wohle der Gesellschaft aufdeckt, immer noch unter Generalverdacht und wird kriminalisiert. Sicherheitslücken in Software müssen von allen staatlichen Stellen im Rahmen eines Schwachstellenmanagements konsequent an die Hersteller zur Behebung gemeldet werden. Sicherheit und Schutz dürfen dabei keine Frage von Privilegien sein, sondern müssen für alle Menschen gelten, insbesondere für marginalisierte Menschen und Gruppen.</p>
<p>Wir fordern:</p>
<ol>
<li>Es wird ein Recht auf Verschlüsselung eingeführt. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, die Chatkontrolle auf europäischer Ebene zu verhindern und Ende-zu-Ende-Verschlüsselung sowie die Vertraulichkeit von Kommunikation insgesamt zu schützen.</li>
<li>IT-Sicherheitsforschung wird unterstützt statt kriminalisiert. Der Hackerparagraph wird abgeschafft. Es wird ein wirksames IT-Schwachstellenmanagement auch für Behörden eingeführt. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik wird unabhängig aufgestellt.</li>
<li>Die Bundesregierung setzt sich für wirksamen Kinder- und Jugendmedienschutz ein, ohne dabei durch eine verpflichtende Altersverifikation die Grundrechte von Kindern und Jugendlichen zu unterminieren. Die anonyme und pseudonyme Nutzung des Internets wird geschützt und ermöglicht.</li>
<li>Die Abschaffung der Bezahlkarte für Geflüchtete und die Einstellung von Handyauswertungen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Wir fordern die Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene gegen die Sammlung personenbezogener Daten geflüchteter Menschen einzusetzen und ihre Privatsphäre und Autonomie zu respektieren.</li>
</ol>
<h2>III. Demokratie im digitalen Raum</h2>
<p>Private Überwachung und Machtkonzentration müssen bekämpft werden. Die willkürliche und antidemokratische Machtausübung der Tech-Oligarchen um Präsident Trump erfordert einen Paradigmenwechsel in der deutschen Digitalpolitik und ein erneuertes Bekenntnis zu dezentralen öffentlichen Räumen sowie der konsequenten Rechtsdurchsetzung durch föderale Aufsichtsstrukturen. Gesunde digitale Räume leben auch von einer resilienten Gesellschaft mit starken digitalen Kompetenzen und einem demokratischen Diskurs, in dem digitale Gewalt keinen Platz hat. Dazu fordern wir ein Gewaltschutzgesetz, das seinen Namen verdient, einen Ausbau der digitalen Bildung und die Förderung des digitalen Ehrenamts.</p>
<p>Wir fordern:</p>
<ol>
<li>Privater Machtmissbrauch von <em>Big-Tech</em>-Unternehmen wird durch durchsetzungsstarke, unabhängige und grundsätzlich föderale Aufsichtsstrukturen bekämpft, insbesondere in den Bereichen der Plattformregulierung, des Datenschutzrechts und des Kartellrechts.</li>
<li>Die Bundesregierung legt ein umfassendes Förderprogramm für digitale öffentliche Räume auf, die dezentral organisiert, gesellschaftlich eingebettet, interoperabel gestaltet und quelloffen programmiert sind.</li>
<li>Ein digitales Gewaltschutzgesetz wird eingeführt, das Betroffene konsequent in den Fokus stellt. Dazu gehören auch die Reform der Impressumspflicht, die Berücksichtigung gruppenbezogener digitaler Gewalt und die Förderung von Beratungs- und Hilfsangeboten.</li>
<li>Gute digitale Bildung, die Menschen befähigt und frei zugänglich ist, muss zur Priorität werden und allen gesellschaftlichen Gruppen, unabhängig von Alter und Bildungsgrad, zur Verfügung stehen. Wir fordern eine umfassende Strategie zur Förderung von <em>Open Educational Resources</em> und die Förderung des digitalen Ehrenamts.</li>
</ol>
<p>&nbsp;</p>
<h2><strong>Liste der Unter&shy;zeich&shy;nenden (alpha&shy;be&shy;tisch sortiert):</strong></h2>
<ol>
<li>Agora Digitale Transformation gGmbH</li>
<li>AKTIVOLI-Landesnetzwerk Hamburg e.V.</li>
<li>Amnesty International</li>
<li>Anoxinon</li>
<li>Attac Deutschland</li>
<li>Chaos Computer Club</li>
<li>D64 – Zentrum für Digitalen Fortschritt</li>
<li>Das NETTZ</li>
<li>Datenpunks</li>
<li>Datenpunks Bremen</li>
<li>Digitalcourage e.V.</li>
<li>Digitale Freiheit e.V.</li>
<li>Digitale Gesellschaft</li>
<li>Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF) e. V.</li>
<li>FrauenComputerZentrumBerlin e.V.</li>
<li>Humanistische Union e.V.</li>
<li>kleindatenverein</li>
<li>LOAD e.V. &#8211; Verein für liberale Netzpolitik</li>
<li>netzbegrünung &#8211; Verein für grüne Netzkultur e.V.</li>
<li>Open Knowledge Foundation Deutschland e. V.</li>
<li>PRO ASYL Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V.</li>
<li>Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV)</li>
<li>SUPERRR Lab</li>
<li>Topio e.V.</li>
</ol>
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            	</item>
		<item>
		<title>Zur Zukunft der Humanistischen Union: Bürgerrechte und Künstliche Intelligenz</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-251/publikation/zur-zukunft-der-humanistischen-union-buergerrechte-und-kuenstliche-intelligenz/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 29 May 2024 13:30:39 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Künstliche Intelligenz]]></category>
		<category><![CDATA[Verein]]></category>
		<category><![CDATA[Vereinsnachrichten]]></category>
		<category><![CDATA[Bildung]]></category>
		<category><![CDATA[Bürgerrechte]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Demokratie]]></category>
		<category><![CDATA[Diskriminierung]]></category>
		<category><![CDATA[Informationsfreiheit]]></category>
		<category><![CDATA[Kapitalismus]]></category>
		<category><![CDATA[Publikationen: HU-Mitteilungen]]></category>
		<category><![CDATA[Strafen]]></category>
		<category><![CDATA[Überwachung]]></category>
		<category><![CDATA[Verbandsnachrichten]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Mitgliederversammlung der Humanistischen Union 2023 (vgl. hierzu den Bericht in den Mitteilungen Nr. 250) hat gezeigt, dass das strukturelle Finanzdefizit und ein kontinuierlicher Rückgang der Mitgliederzahlen ein manifestes Problem des Vereins sind. Klar wurde auch, dass hier der (eigentlich personell zu kleine) Bundesvorstand gefragt ist, mit einem (teilweise) neuen Modus Operandi entsprechende Maßnahmen zur [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-251/publikation/zur-zukunft-der-humanistischen-union-buergerrechte-und-kuenstliche-intelligenz/">Zur Zukunft der Humanistischen Union: Bürgerrechte und Künstliche Intelligenz</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Mitgliederversammlung der Humanistischen Union 2023 (vgl. hierzu den <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-250/publikation/bericht-zur-mitgliederversammlung-2023/">Bericht in den Mitteilungen Nr. 250</a>) hat gezeigt, dass das strukturelle Finanzdefizit und ein kontinuierlicher Rückgang der Mitgliederzahlen ein manifestes Problem des Vereins sind. Klar wurde auch, dass hier der (eigentlich personell zu kleine) Bundesvorstand gefragt ist, mit einem (teilweise) neuen Modus Operandi entsprechende Maßnahmen zur Stabilisierung und Zukunftsfähigkeit der ältesten deutschen Bürgerrechtsorganisation zu liefern. Diese Maßnahmen sind sowohl inhaltlicher als auch organisatorischer Art und sollen in den kommenden zwei bis drei Jahren realisiert werden.</p>
<p>Beispielsweise hat die Bundesgeschäftsführung in diesem Jahr den Podcast <em>Bürgerrechte aktuell</em> entwickelt (vgl. hierzu den <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-251/publikation/neuer-podcast-der-humanistischen-union-buergerrechte-aktuell/">entsprechenden Artikel in dieser Ausgabe</a>), um die Kernthemen unserer Bürgerrechtsarbeit kurz und allgemeinverständlich zu vermitteln und so eventuell auch neue Mitglieder oder Spenden zu gewinnen. Zudem betreut die Bundesgeschäftsführung nun neben einem Twitter-Konto auch ein Mastodon- und ein Bluesky-Konto, um unsere Reichweite in sozialen Netzwerken zu erweitern.</p>
<p>Bevor wir unsere konkreten Überlegungen, die wir, die Mitglieder des Bundesvorstands, in den vergangenen Monaten zusammen mit der Bundesgeschäftsführung angestellt haben, dazu präsentieren, wie wir darüber hinaus die HU zukunftsfähig machen wollen, möchten wir auch auf das Angebot des neuen Arbeitskreises <em>Quo vadis, HU?</em> hinweisen, in welchem Mitglieder mit ihren Anliegen und Ideen zur Konsolidierung der HU werden mitwirken können (vgl. hierzu den <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-251/publikation/aufruf-zur-bildung-eines-arbeitskreises-quo-vadis-hu/">Aufruf in diesem Heft</a>).</p>
<h3 class="">Inhaltliche Ausrichtung</h3>
<p>Als Themenschwerpunkt hat der Bundesvorstand das Thema <em>Bürgerrechte und Künstliche Intelligenz</em> gewählt. Das hat mehrere zusammenhängende Gründe: Erstens ist das Thema von hoher aktueller gesamtgesellschaftlicher Relevanz, da verschiedenste Menschen- und Bürgerrechte von den neuen und noch kommenden Entwicklungen der KI betroffen sind und der bürgerrechtlich verträglichen Regelung oder Anpassung bedürfen. Kaum ein Lebensbereich bleibt unbetroffen, und die Fortentwicklung der KI lässt sich nicht aufhalten, sodass unsere Frage nach der bürgerrechtlichen Verträglichkeit eine der Fragen der Stunde ist. Die rasante Entwicklung von KI bietet so zwar technische Innovationen, bringt aber gleichzeitig ethische und bürgerrechtliche Bedenken mit sich. Zweitens bietet dies die Möglichkeit, sich nicht nur auf einzelne grundrechtliche Aspekte der KI zu beschränken, wie dies spezialisiertere Organisationen tun würden, sondern interdisziplinär zu denken und so in HU-Tradition eine breite Vielfalt an bürgerrechtlichen Themen abzubilden, zu bündeln und mit der entsprechenden Expertise aus dem Verein – vornehmlich Bundesvorstand und Beirat – in Bezug auf KI zu bestücken. Drittens ist die Beziehung von Bürgerrechten und KI eine dialektische und komplexe Thematik. KI kann – unter bestimmten politischen, sozialen und juristischen Umständen – grundrechtskonform und den Menschen nützlich sein. Unter anderen Umständen ist sie schädlich. Hier kann die HU versuchen, mit ausgewogenen technikneutralen Urteilen den öffentlichen Diskurs mit einer differenzierten Kritik zu bereichern und so womöglich auch die öffentliche Sichtbarkeit des Vereins zu erhöhen.</p>
<p>Neben diesem Themenschwerpunkt werden die anderen klassischen Themen (wie die Trennung von Staat und Kirche) weiterhin bearbeitet – wenn auch nicht vom Bundesvorstand in der gleichen Intensität.</p>
<p><em>Zu den bürgerrechtlichen Implikationen der KI haben wir 13 Thesen entwickelt:</em></p>
<p>(1) Künstliche Intelligenz wird sich aus technischer Sicht auf absehbare Zeit als „schwache“ KI entwickeln und ist damit „nur“ eine <em>neue Methode der Informatik, die allerdings wesentlich leistungsfähiger</em> ist als die zuvor genutzten, rein algorithmisch programmierten Systeme. „Starke“ KI ist derzeit Science-Fiction.</p>
<p>(2) Künstliche Intelligenz wird im Verbund mit weiteren Technologien zu einer (weiteren) Machtkonzentration führen. Bereits seit einiger Zeit beobachten wir eine Entwicklung hin zu einem Überwachungskapitalismus und einer Monopolbildung mit damit verbundenen Abhängigkeiten durch technische Entwicklungen wie Plattformen, Cloud-Technologie und Big Data, die durch KI weiter beschleunigt wird.</p>
<p>(3) Künstliche Intelligenz macht es möglich, (personenbezogene) Daten umfassend auszuwerten und durch die Auswertung von Mustern in den Daten weitgehende Erkenntnisse zu gewinnen. Damit fördert sie die Möglichkeit behördlicher Überwachung und einen <em>Überwachungsstaat</em>. Staatliche Überwachung ist das Spiegelbild zur Überwachung durch Technologiekonzerne (Überwachungskapitalismus).</p>
<p>Weltweit ist zu beobachten, wie verschiedene Regierungen KI-gestützte Überwachungstechnologien nutzen, um ihre Macht auszubauen und die Kontrolle über die Bevölkerung zu verstärken. Der AI-Act der Europäischen Union konzentriert sich hauptsächlich auf die Regulierung der zivilen Nutzung von KI und legt Standards für Transparenz, Sicherheit und die Vermeidung von Diskriminierung fest. Zudem ist darin aber der staatliche Gebrauch biometrischer Massenüberwachung zur Strafverfolgung vorgesehen, was die Privatsphäre und Versammlungsfreiheit beeinflusst.</p>
<p>Die Zuverlässigkeit von Technologien wie der Gesichtserkennung und deren Anfälligkeit für Fehlinterpretationen stellen aber ein signifikantes Risiko dar. Fehlinterpretationen durch Algorithmen können zu ungerechtfertigten Beschuldigungen führen, während die massive Datensammlung die Privatsphäre untergräbt und das Risiko von Datenlecks und Missbrauch erhöht.</p>
<p>(4) Künstliche Intelligenz erhöht in Verbindung mit dem Strukturwandel der Öffentlichkeit in Sozialen Medien die Möglichkeiten <em>politischer Beeinflussung</em>:</p>
<ul>
<li>Zusammen mit Big Data lassen sich weitgehende Erkenntnisse über Menschen gewinnen, die zur Beeinflussung (<em>Microtargeting</em>) genutzt werden können. Durch diese detaillierten Kenntnisse können politische Botschaften auf einzelne Personen maßgeschneidert werden.</li>
<li>Soziale Medien begünstigen die Verbreitung von Falschinformationen, mit denen politischer Einfluss ausgeübt wird. Durch KI-generierte Deepfakes wird dies verstärkt, wenn solche Falschinformationen durch (gefälschte) Bilder verstärkt werden.</li>
</ul>
<p>(5) Damit verwandt ist der Einsatz Künstlicher Intelligenz für die Generierung von <em>Betrug und Spam</em>. Auch dies fördert einen Vertrauensverlust in die Medien und gefährdet damit den öffentlichen Diskurs.</p>
<p>(6) Ergebnisse Künstlicher Intelligenz können aufgrund der Komplexität der zugrundeliegenden Daten kaum nachvoll-zogen werden und führen zu <em>intransparenten (politischen) Entscheidungen</em>. Werden solche Entscheidungen auf KI abgestützt, müssen sie erklärt werden; durch Verfahren der erklärbaren KI (<em>Explainable AI, XAI</em>) müssen dafür technisch die Voraussetzungen geschaffen werden. Dies wird verschärft, wenn KI-Systeme in sensiblen gesellschaftlichen Bereichen eingesetzt werden (zum Beispiel bei Strafverfolgung, Kreditvergabe, öffentlicher Wohlfahrt, sozialer Kontrolle etc.). Damit verbunden ist beispielsweise der Einsatz von KI zu <em>Predictive Policing</em>.</p>
<p>(7) Künstliche Intelligenz ist für „gute“ Ergebnisse auf eine hohe Datenqualität angewiesen. Empfehlungen und Entscheidungen basieren in der Regel auf Daten der Vergangenheit und schreiben diese fort. In die Daten sind soziale Gegebenheiten der Vergangenheit eingeschrieben und führen unter Umständen zu einem <em>Bias</em>, der behoben werden muss.</p>
<p>(8) Künstliche Intelligenz wird durch das <em>Militär</em> in mehreren Bereichen genutzt:</p>
<ul>
<li><em>Autonome Waffensysteme</em>, die sich selbst ihre Ziele suchen und in letzter Konsequenz über Leben und Tod „entscheiden“. Neben klassischen Waffensystemen, die autonom agieren, werden inzwischen sich selbst koordinierende Systeme („Drohnenschwärme“) entwickelt, bei denen sich viele Kleinstwaffen gemeinsam koordinieren und ihre Ziele suchen.</li>
<li>Damit verbunden ist die Erkennung von gegnerischen Angriffen durch Auswertung von Mustern, einschließlich der <em>Freund-Feind-Erkennung</em>.</li>
<li>Künstliche Intelligenz kann auch für die Erhöhung der Effizienz des Tötens durch automatisierte <em>Operationsplanung und Zielfestlegung</em> eingesetzt werden, indem geeignete Angriffsziele automatisiert ermittelt werden.</li>
</ul>
<p>(9) Künstliche Intelligenz wird zu einer (weiteren) <em>Umstrukturierung des Arbeitsmarkts und der Umgestaltung der Arbeit</em> – mit dem Ziel der Steigerung der Produktivität – führen. Gegenüber früherer Automatisierung sind davon zunehmend auch geistige Tätigkeiten betroffen. Einerseits kann dies Arbeit attraktiver machen, indem eintönige, repetitive Aufgaben wegfallen. Andererseits kann es zum Wegfall, mindestens aber zu einer massiven Umgestaltung von Arbeitsplätzen führen und damit zu Überforderung und Jobverlust. Produktivitätssteigerungen kommen erfahrungsgemäß nicht den Arbeitenden, sondern den Anteilseignerinnen und -eignern zu Gute. In diesem Kontext muss geistige Arbeit der Zukunft gestaltet werden. Zusätzlich ergeben sich Überwachungspotenziale auch in der Arbeitswelt, beispielsweise beim Einsatz von <em>People Analytics</em> in der Personalauswahl und -beurteilung.</p>
<p>(10) Künstliche Intelligenz wird sich auf die <em>Bildung</em> auswirken – sowohl primär, da es entsprechender Qualifikationen bedarf, die neuen Techniken zu verstehen und zu nutzen, als auch sekundär, wenn sich Bildungsinhalte und die Form der Vermittlung und Leistungskontrolle verändern.</p>
<p>Lernprozesse sind allein durch KI und ohne menschliche analoge Kommunikation nicht dauerhaft möglich. Das bedeutet nicht, dass der Einsatz technischer Medien Lernen verunmöglicht. Aber eingeschränkte Austauschprozesse bedeuten in der Konsequenz eingeschränkte Lernmöglichkeiten. Isolierte Menschen wissen weniger. So kann KI in der Verwaltung an Schulen (und andernorts) sinnvoll verwendet werden, etwa um automatisierte Stundenpläne zu generieren und als Lernhilfe hilfreich sein, solange es nur eine Ergänzung zum dialogischen Lernen von Mensch zu Mensch ist.</p>
<p>Deutschland ist internationaler Kritik dahingehend ausgesetzt, dass es in diesem reichen Land enorme Differenzen zwischen Armut und Reichtum gibt. Gleichzeitig erfolgt seit drei Jahrzehnten ein Rückzug des Staates aus seinen Aufgaben. Die öffentliche Daseinsfürsorge wird marginalisiert. Deutlich erkennbar wird dieser Prozess unter anderem an der Verwahrlosung öffentlicher Einrichtungen wie Schulen und Krankenhäuser. Mit der Verwahrlosung gesellschaftlich relevanter Infrastruktur wird der Ruf nach ökonomischer Effizienz laut. Personaleinsparungen könnten erfolgen, indem die pädagogische Arbeit von der Betreuungsarbeit zu trennen sei. Letztere müsse nicht von akademisch qualifiziertem Personal vorgenommen werden, könne also auch entsprechend geringer bezahlt werden. Mit der gleichen Argumentation wird bereits der Einsatz elektronischer Lernprogramme diskutiert – auch unter Einsatz von KI: In deutlich größeren Lerngruppen könnten Schülerinnen und Schüler mit weniger Lehrkräften mittels des Einsatzes von elektronischen Lernprogrammen „selbstorganisiert“ lernen. Lehrkräfte übernähmen in diesem Szenario die Funktion von Moderierenden. Exklusive und teure Privatschulen werben dagegen mit Klassengrößen von maximal zwölf Schülerinnen und Schülern. Es steht zu befürchten, dass die Schulen der Zukunft ihre Dienstleistungen auf einem Markt anbieten: Wer es sich leisten kann, kauft für seine Kinder in dialogischen Prozessen erworbenes Wissen. Den verbleibenden 99 Prozent bleiben die elektronischen Lernprogramme der öffentlichen Schulen. In diesem Szenario wäre das Menschenrecht auf Bildung ausgehebelt.</p>
<p>Hinzu kommt noch die strittige Frage, ob KI-Anwendungen mit einem großen Datenpool dazu verwendet werden sollen, damit Lehrkräfte fächerübergreifende Auffälligkeiten von Schülerinnen und Schülern früh erkennen, um dann pädagogisch umsichtig reagieren zu können. Dies bietet das Potenzial einer besseren Betreuung, auch bei Problemen, die ansonsten nicht oder nicht ausreichend Beachtung finden. Gleichzeitig bedeute das eine problematische digitale Überwachung des Schülerverhaltens und der Leistungen. Zuletzt besteht auch die Gefahr der Kommerzialisierung der Bildung durch IT-Firmen, die ihre KI-Anwendungen und –Netzwerke an die Schulen bringen.</p>
<p>(11) Die heutigen Systeme der Künstlichen Intelligenz basieren auf einer umfassenden Datenbasis („Big Data“). Diese Daten fließen in die Modelle ein und werden damit zur Erzeugung der Ergebnisse der KI genutzt – häufig unentgeltlich. Die Betreiber <em>eignen sich so die geistigen Leistungen anderer an</em> und kommerzialisieren sie im eigenen Interesse.</p>
<p>(12) Die Verarbeitung der Daten für Künstliche Intelligenz findet in großen Rechenzentren statt, die einen erheblichen Energieverbrauch aufweisen. Angesichts der (exponentiell) wachsenden Zahl und Größe der KI-Systeme wird auch der <em>Energieverbrauch</em> entsprechend wachsen. und damit die KI auch einen signifikanten Beitrag zum Klimawandel leisten.</p>
<p>(13) Übergreifend ist die Frage, inwiefern technologische durch KI relevant für demokratische Prozesse sind? Wird an der Schnittstelle von Technologie und Gesellschaft die Technik der alleinige „Akteur“? Es muss unter demokratischen Gesichtspunkten untersucht werden, wie eine Verbindung aus durch Technologie beförderten Handlungsmöglichkeiten, ökonomischen Anreizen, politischen Regulierungen und gesellschaftlichen Nutzungspraktiken Veränderungsimpulse auf politischer Ebene erzeugt. Auch unter diesem Aspekt sind Veränderungen bei der Struktur und Dynamik demokratischer Öffentlichkeit und demokratischen Regierens bedeutsam, die durch generative KI erzeugt werden. Und es ist zu prüfen, inwiefern KI mittel- oder langfristig die demokratische Teilhabe für die Bürgerschaft verändert.</p>
<p>Konkret will der Bundesvorstand somit folgende Themen erfassen:</p>
<ul>
<li>KI und Bildung</li>
<li>KI und Medien</li>
<li>KI und Strafverfolgung</li>
<li>KI und innere Sicherheit/Überwachung</li>
<li>KI und Datenschutz</li>
<li>KI und Arbeit</li>
<li>KI und Urheberrecht</li>
<li>KI und Militär</li>
<li>KI und politische Kommunikation</li>
<li>KI und Medizin(-ethik), Gesundheits-daten</li>
<li>Diskriminierung durch Bias in den Daten der KI versus Gleichbehandlung</li>
<li>KI und demokratische Kontrolle</li>
</ul>
<h3 class="">Organi&shy;sa&shy;to&shy;ri&shy;sche Ausrichtung</h3>
<p>Dieser interdisziplinäre Themenschwer-punkt lässt sich nicht ohne Weiteres realisieren. Im Rahmen unserer bisherigen Formate sind dazu <strong>vor</strong><em>gänge</em>-Artikel (vgl. auch das <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorgaenge-nr-242-kuenstliche-intelligenz-und-menschenrechte/"><strong>vor</strong><em>gänge</em>-Heft Nr. 242 zum Thema <em>Künstliche Intelligenz und Menschenrechte</em></a>), Podcastfolgen und digitale Veranstaltungsformate kostengünstig möglich. Doch um darüber hinaus an Sichtbarkeit zu gewinnen, muss die Humanistische Union aktiver werden. Dies will der Bundes-vorstand zusammen mit der Bundesgeschäftsführung mit einzuwerbenden Projektmitteln – entweder für ein Großprojekt oder einzeln für verschiedene Teilbereiche – und Kooperationen mit befreundeten Organisationen ermöglichen. Projektmittel decken keine laufenden Kosten ab, werden also allein nicht dazu geeignet sein, die Finanzsituation des Vereins zu stabilisieren. Jedoch können durch erfolgreiche sichtbare Projekte (oder Kampagnen) Spenden und Neumitglieder gewonnen werden.</p>
<p>Je nach Erfolg bei der Drittmittelakquise streben Bundesvorstand und –geschäftsführung die folgenden Veranstaltungsformate an:</p>
<ul>
<li>Vorträge (hybrid oder rein digital).</li>
<li>Podiumsdiskussionen (hybrid, in Berlin).</li>
<li>„Meet the Expert“ (in Präsenz): Ähnlich dem Format „Meet the Scientist“ erklären hier in Kurzvorträgen von je zehn Minuten Expertinnen und Experten etwas zu ihrer bürgerrechtlichen Arbeit und beantworten Fragen. Da hier mehrere Sessions hintereinander erfolgen, wird das Ganze kurzweilig und Besuchende können auch nur für ein oder zwei Runden anwesend sein. Dieses Format ist unverbindlicher und niedrigschwelliger, und man kommt ins gemeinsame Gespräch mit den Vortragenden.</li>
<li>„Human Rights Slam“ (in Präsenz): Die Formatidee wurde von Philip Dingeldey entwickelt. Ähnlich einem Poetry Slam oder Science Slam treten hier einige Expertinnen und Experten, menschenrechtlich Engagierte oder Aktivistinnen und Aktivisten aus dem menschen-rechtlichen Bereich mit unterhalt-samen Kurzvorträgen in einem Wettbewerb gegeneinander an, wobei das Publikum am Ende einen Gewinner/ eine Gewinnerin kürt. Jedes Hilfsmittel (in Form von Exponaten, Präsentation oder Kostümen) ist erlaubt.</li>
<li>Workshops zu ausgewählten Themen wie Desinformation (in Präsenz).</li>
<li>Konferenz (hybrid, vorzugsweise in Berlin); eventuell als HU-Kon.</li>
<li>Infostände auf weiteren Konferenzen.</li>
</ul>
<p>Diese Formate haben den Vorteil, dass verschiedene Formate verschiedenes Publikum ansprechen und die Humanistische Union so ihre Bandbreite an Zuhörenden und Interessierten erhöhen kann. Weiterhin handelt es sich dabei um eine Mischung aus traditionellen und erprobten Formaten und neuen, vergleichsweise niedrigschwelligen, Formaten mit einem gewissen Unterhaltungscharakter. Zudem ergibt sich hier nicht nur die Möglichkeit, Ergebnisse oder Forderungen zu präsentieren, sondern teilweise auch einen Wissensaustausch zwischen zivilgesellschaftlichen Organisationen, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie Betroffenen oder interessierten Menschen mit ihren jeweiligen Erfahrungen (als Expertinnen und Experten in eigener Sache) zu erreichen.</p>
<p>Darüber hinaus, dies ist auch abhängig von der Art und Größe einzuwerbender Drittmittel, können wir uns zwei Publikationsformen vorstellen: einen Sammelband zum Thema Bürgerrechte und KI sowie einen Blog, der auch Online-Kampagnen ermöglichen soll. Für einen Blog müssten für die Redaktion auch Stellenmittel für die Förderdauer eingeworben werden.</p>
<p>Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldungen, Ihre Anmerkungen und Ihre Kritik auf diese Ideen und kommen dazu gern mit Ihnen ins Gespräch.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-251/publikation/zur-zukunft-der-humanistischen-union-buergerrechte-und-kuenstliche-intelligenz/">Zur Zukunft der Humanistischen Union: Bürgerrechte und Künstliche Intelligenz</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
		<media:content url="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2024/05/handshake_stable-diffusion_1-e1716464377530.jpg" medium="image"></media:content>
            	</item>
		<item>
		<title>Abhörung des Pressetelefons der „Letzten Generation“ als unrechtmäßiger Eingriff in die Pressefreiheit</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-243/publikation/abhoerung-des-pressetelefons-der-letzten-generation-als-unrechtmaessiger-eingriff-in-die-pressefreiheit/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 26 Mar 2024 09:53:35 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Innere Sicherheit]]></category>
		<category><![CDATA[Klima]]></category>
		<category><![CDATA[Pressefreiheit / Meinungsfreiheit / Redefreiheit]]></category>
		<category><![CDATA[Klima-Aktivisten]]></category>
		<category><![CDATA[Klimaaktivismus]]></category>
		<category><![CDATA[Letzte Generation]]></category>
		<category><![CDATA[Medien]]></category>
		<category><![CDATA[Pressefreiheit]]></category>
		<category><![CDATA[Überwachung]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das Amtsgericht München hat die Abhörmaßnahmen der Generalstaatsanwaltschaft München gegen das Pressetelefon der „Letzten Generation“ am 29. November 2023 für rechtmäßig erklärt und den damit verbundenen Eingriff in die Pressefreiheit für hinlänglich begründet. Für Ernst Fricke ist das Abhören vertraulicher Gespräche zwischen den Journalist*innen und Vertreter*innen der „Letzten Generation“ unverhältnismäßig und der damit verbundene Angriff [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-243/publikation/abhoerung-des-pressetelefons-der-letzten-generation-als-unrechtmaessiger-eingriff-in-die-pressefreiheit/">Abhörung des Pressetelefons der „Letzten Generation“ als unrechtmäßiger Eingriff in die Pressefreiheit</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class="v-teaser-western"><em>Das Amtsgericht München hat die Abhörmaßnahmen der Generalstaatsanwaltschaft München gegen das Pressetelefon der „Letzten Generation“ am 29. November 2023 für rechtmäßig erklärt und den damit verbundenen Eingriff in die Pressefreiheit für hinlänglich begründet. Für Ernst Fricke ist das Abhören vertraulicher Gespräche zwischen den Journalist*innen und Vertreter*innen der „Letzten Generation“ unverhältnismäßig und der damit verbundene Angriff auf die Pressefreiheit unerträglich. In seinem Beitrag analysiert er die presserechtliche Situation und berichtet von der Intransparenz des Amtsgerichts und der Generalstaatsanwaltschaft.</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">Gemeinsam mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte und Reporter ohne Grenzen legten drei Journalisten beim Amtsgericht München Beschwerde gegen Beschlüsse des Amtsgerichts München ein, Abhörmaßnahmen der Generalstaatsanwaltschaft München gegen das Pressetelefon der „Letzten Generation“ zu ermöglichen. Das Amtsgericht erklärte diese Abhörmaßnahmen am 29. November 2023 für rechtmäßig und den damit verbundenen Eingriff in die Pressefreiheit für hinlänglich begründet.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">„Es ist keine Überraschung, dass das Amtsgericht München die Überwachungs-Entscheidung seiner eigenen Richter nicht anfechten will“, äußerte sich der Vorsitzende des Bayerischen Journalisten-Verband e.V. (BJV), Harald Stocker, in einer Presseerklärung (BJV 2023a) zu dem Beschluss. Gleichzeitig erwartet Stocker, dass „das Landgericht München klar feststellt, dass bei der Überwachung des Pressetelefons der ‚Letzten Generation‘ das Grundrecht auf Pressefreiheit nicht ausreichend bedacht und abgewogen wurde“. Mehrere BJV-Mitglieder hatten zuvor Anträge auf Überprüfung der Abhörmaßnahme gestellt.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Ronen Steinke, selbst promovierter Jurist und Redakteur der <i>Süddeutschen Zeitung</i>, hatte in einem sechsspaltigen Beitrag in der <i>Süddeutschen Zeitung</i> berichtet (Steinke 2023a). Diese Abhörmaßnahmen beruhten auf Beschlüssen des Amtsgericht München, die Ermittlungen gegen die „Letzte Generation“ – wegen des Verdachts, eine „kriminelle Vereinigung“ gebildet zu haben – führte.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Journalist*innen erfuhren somit aus den Medien, dass seit Oktober 2022 Ermittler*innen des Bayerischen Landeskriminalamtes „in der Leitung waren“, wenn auf dem Festnetzanschluss mit Berliner Vorwahl, Anfragen von Medienvertreter*innen, Student*innen und Schüler*innen eingingen, die um eine Presseauskunft oder ein Interview „baten“ (Steinke 2023a).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Erstmals am 13. Oktober 2022 soll das Pressetelefon der „Letzten Generation“ vom Amtsgericht München durch Beschluss überwacht worden sein, um die Ermittlungen gegen die Aktivistengruppe voranzutreiben. Die Anordnung wurde am 26. Januar 2023 von demselben Ermittlungsrichter verlängert. (Steinke 2023a)</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Steinke hat dann in seinem Beitrag in der <i>Süddeutschen Zeitung</i> darauf hingewiesen, dass</p>
<blockquote class="western">
<p>das Belauschen von Gesprächen nicht per se verboten ist, aber nach der Strafprozessordnung gelten dafür besonders hohe Hürden. Journalisten sind „Berufsgeheimnisträger“, die auf vertrauliche Gespräche angewiesen sind und vor Gericht „das Zeugnis verweigern“ dürfen. So heißt es in Paragraf 53 der Strafprozessordnung (Steinke 2023a).</p>
</blockquote>
<p class="v-absatz-einzug-western">In § 160a Abs. 2 Strafprozessordnung ist ausdrücklich im Gesetz vermerkt, dass wenn eine Abhörmaßnahme voraussichtlich auch Journalist*innen mit betrifft, „dies im Rahmen der Prüfung der Verhältnismäßigkeit besonders zu berücksichtigen“ ist. Gerade wenn das Verfahren keine Straftat von erheblicher Bedeutung betrifft, ist in der Regel nicht von einem „Überwiegen des Strafverfolgungsinteresses auszugehen“. Aus der <i>Süddeutschen Zeitung</i> erfuhren also Journalist*innen, dass sich in den ausführlichen Beschlüssen des Amtsgericht München kein Wort dazu findet. „Die Pressefreiheit und auch der entsprechende § 160a werden in den Ausführungen nicht erwähnt“ (Steinke 2023a).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Stocker hatte schon in einer Presseerklärung vom 26. Juni 2023 sein Entsetzen über das Vorgehen der Generalstaatsanwaltschaft München ausgedrückt: „Wenn der Staat vertrauliche Telefonate mit Journalisten abhört, zerstört er die Grundlage für unsere Berichterstattung“ (BJV 2023b). Gleichzeitig forderte Stocker „die beteiligten Behörden und die Politik auf, nun wenigstens umfassende Transparenz über den Vorgang zu schaffen und den entstandenen Schaden soweit möglich einzudämmen“ und „Kolleginnen und Kollegen, deren Gespräche überwacht wurden, müssen darüber informiert werden“ (BJV 2023b).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Wiederum war es Steinke in der <i>Süddeutschen Zeitung</i> vom 2./3. Dezember 2023, der unter der Überschrift <i>Fühlt euch gesehen</i> berichtete, dass das Amtsgericht München die monatelangen Abhöraktionen des bundesweiten Pressetelefons der Klimaaktivist*innen der „Letzten Generation“ – wo Journalist*innen der ARD, des <i>Spiegel</i>, der <i>Süddeutschen Zeitung</i> und vieler weiteren Medien abgehört worden sind –, für zulässig erklärt hatte, und Steinke führte zum Beschluss des AG München aus: „Dieser [der Beschluss] liest sich ausgesprochen bemerkenswert. Es geht um das Grundrecht auf Pressefreiheit, und darum, wieviel es wert ist“ (Steinke 2023b).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Steinke berichtet über den Inhalt dieses Beschlusses, den eine Journalistin mit rechtlicher Unterstützung des BJV herbeigeführt hat. Ihre Beschwerde wurde abgewiesen. Steinke schreibt: „Aber das Gericht zeigt sich – nicht nur mit Blick auf ihre Person – hart: ‚Letztlich stand im Raum – was sich im Rahmen des Vollzugs der Maßnahme auch bestätigte – dass sich die ‚Letzte Generation‘ der Presse gezielt als Tat-/Propagandamittel bediente‘“ (Steinke 2023b).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Auf der Homepage des AG München hat der zuständige Pressesprecher Martin Swoboda eine Pressemitteilung abgegeben (Amtsgericht München 2023). Mit schriftlicher Anfrage von mir vom 30. November 2023 wurde die Pressestelle des AG München gebeten, diesen 30-seitigen Beschluss an mich, der Mitglied des Deutschen Journalisten Verbands ist, zu übersenden. Der Beschluss betrifft die behauptete Zulässigkeit von Abhörmaßnahmen von Journalist*innen im Rahmen von Ermittlungen gegen Mitglieder der „Letzten Generation“. Dieser sollte in einer Lehrveranstaltung mit den Studierenden an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt besprochen werden, und ich habe einen wissenschaftlichen Aufsatz darüber geplant. Am 1. Dezember 2023 teilte mir der Pressesprecher des Amtsgerichts schriftlich mit:</p>
<blockquote class="western">
<p>In Rücksprache mit der Pressestelle des Oberlandesgerichts München, bei der inzwischen die Pressehoheit liegt, wird Ihre Anfrage an die Generalstaatsanwaltschaft München weitergeleitet. Da Sie in Ihrer Anfrage Lehr- und Ausbildungszwecke beschreiben, wird davon ausgegangen, dass Ihre Anfrage im Rahmen der Akteneinsicht nach der Strafprozessordnung zu behandeln ist.</p>
</blockquote>
<p class="v-absatz-einzug-western">Selbst eine weitere Bitte um Übersendung des Beschlusses für den vorliegenden Beitrag wurde abschlägig verbeschieden. Am 14. Dezember 2023 teilte die Pressestelle der Generalstaatsanwaltschaft München mit, dass eine Übersendung der amtsgerichtlichen Entscheidung „nach derzeitigem Stand wegen laufender Ermittlungen nicht in Betracht komme“ und „die Übermittlung von Inhalten würde den Ermittlungszweck gefährden“.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Auch der Rechtsanwalt Chan-jo Jun, der eine Journalistin anwaltlich vertritt, wurde am 3. Dezember 2023 von mir angeschrieben und um Übersendung des Beschlusses gebeten. Seine Kollegin, Rechtsanwältin Isabell Schönefuß, lehnte das per Mail am Folgetag ab: „Zum jetzigen Zeitpunkt sind wir hierzu jedoch leider nicht sicher in der Lage und würden daher vorerst hiervon absehen wollen.“</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Auf YouTube hat Jun einen Kanal, über den er am 1. Dezember 2023 ein Video mit dem Titel <i>Haben wir mehr Pressefreiheit als ein totalitäres Regime? Ist Pressearbeit kriminelle Beihilfe?</i> veröffentlicht hat (Jun 2023). Die von ihm im Titel gestellten Fragen beantwortet er mit weiteren Fragen:</p>
<blockquote class="western">
<p>Was aber, wenn die Presse unangenehm wird? Was aber, wenn die Presse im Weg steht zu Ermittlungsmaßnahmen oder wenn die Presse ein Mittel ist, um bessere Ermittlungen durchzuführen, wie zum Beispiel gegen die „Letzte Generation“? Aber vor allem, was ist, wenn wir in der Presse selbst eine kriminelle Handlung sehen oder etwas, was den Staat gefährden könnte? Ist dann unser Staat in der Lage, so wie es sich für einen Rechtsstaat gehört, seine eigenen Interessen hintenanzustellen, hinter die Grundsätze der Verfassung? (Jun 2023)</p>
</blockquote>
<p class="v-absatz-einzug-western">Und Jun beantwortet seine Fragen kritisch:</p>
<blockquote class="western">
<p>Die Vereinigung, also die „Letzte Generation“, wird in diesem Beschluss als kriminelle Vereinigung angesehen, und sie hat die Presse als Propagandamittel bedient. Das zieht sich durch die ganze Begründung, dass nämlich die Pressearbeit nicht einfach nur ein Mittel ist, um herauszufinden, was sie machen, sondern dass man herausfinden wollte, dass die Pressearbeit selbst das kriminelle Mittel ist (Jun 2023).</p>
</blockquote>
<p class="v-absatz-einzug-western">In der Konsequenz und Bewertung kommt der überregional bekannte Anwalt Jun aus Würzburg zu dem Ergebnis:</p>
<blockquote class="western">
<p>Dabei soll sich die Maßnahme nicht, wie es hier heißt, gegen die Pressevertreter an sich richten, sondern es soll herausgestellt werden, dass die Veröffentlichung von Beiträgen gerade das Wesen dieser gefährlichen, kriminellen Vereinigung ist. Die Pressearbeit ist also das, was die „Letzte Generation“ so kriminell macht. Interessant ist auch, dass sich das Ermittlungsverfahren nicht nur gegen die Personen richtet, die auf der Straße kleben, an den Aktionen teilnehmen, sondern auch an diejenigen, die die Organisation dadurch unterstützen, indem sie Presseberichte schreiben, indem sie auf der Webseite beispielsweise über die Gefahren des Klimawandels schreiben (Jun 2023).</p>
</blockquote>
<p class="v-absatz-einzug-western">Seine Schlussfolgerung ist:</p>
<blockquote class="western">
<p>Jeder, der also die politischen Ziele, die eigentlich für sich genommen nicht kriminell sind, unterstützt, unterstützt auch die kriminelle Vereinigung. Und das ist jetzt tatsächlich eigenartig. Also, wer jetzt gegen den Klimawandel argumentiert und somit die politischen Ziele der „Letzten Generation“ rechtfertigt, unterfüttert, untermauert, der sei ein Teil dieses kriminellen Komplotts oder die Tätigkeit sei eine kriminelle Tätigkeit, auch wenn die Journalisten vielleicht nur missbraucht wurden. So jedenfalls heißt es im Augenblick (Jun 2023).</p>
</blockquote>
<p class="v-absatz-einzug-western">Und Jun befürchtet, dass „auch die Journalisten, die über die ‚Letzte Generation‘ schreiben, sich strafbar machen würden, weil sie ja einen Nutzen schaffen für die ‚Letzte Generation‘“. (Jun 2023)</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Deshalb ist seine Forderung richtig:</p>
<blockquote class="western">
<p>An der Stelle […] brauchen wir Aufklärung und sorgfältige Prüfung. Ich sage nicht, dass diese Beschlüsse rechtswidrig sind, obwohl ich genau dieses Argument als Anwalt jetzt in der weiteren Instanz beim Landgericht vorbringe. Ich rechne jetzt nicht unbedingt damit, dass das Landgericht sofort eine andere Meinung dazu vertritt. Vielleicht wird die Argumentation nur anders gefasst werden. Aber die Frage, welchen Wert die Pressefreiheit bei uns hat, muss geklärt werden und das möglicherweise auch vom Verfassungsgericht. (Jun 2023)</p>
</blockquote>
<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western">Prof. Dr. Ernst Fricke</strong> ist Rechtsanwalt und Honorarprofessor für Medienrecht und Gerichtsberichterstattung an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt sowie Autor des Lehrbuchs Recht für Journalisten. Zudem ist er seit Oktober 2023 Mitglied des Bundesvorstandes der Humanistischen Union und Mitglied der Redaktion der <b>vor</b>gänge.</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<h3 class="">Literatur<a href="#sdendnote1sym" name="sdendnote1anc">i</a></h3>
<p align="justify">Amtsgericht München 2023: Ermittlungsverfahren „Letzten Generation“ – Telekommunikationsüberwachung, in: Pressemitteilung Nr. 41 vom 29.11.2023. <a href="https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/muenchen/presse/2023/41.php">https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/muenchen/presse/2023/41.php</a>.</p>
<p align="justify">BJV 2023a: BJV geht weiter gegen Abhörung eines Pressetelefons der „Letzten Generation“ vor, in: BJV.de vom 29.11.2023. <a href="https://www.bjv.de/news/bjv-geht-weiter-gegen-abhoerung-eines-pressetelefons-letzten-generation-vor">https://www.bjv.de/news/bjv-geht-weiter-gegen-abhoerung-eines-pressetelefons-letzten-generation-vor</a>.</p>
<p align="justify">BJV 2023b: Der BJV fordert Aufarbeitung der Abhöraktion gegen ein Pressetelefon der „Letzten Generation“, in: BJV.de vom 26.06.2023. <a href="https://www.bjv.de/news/bjv-fordert-aufarbeitung-abhoeraktion-gegen-pressetelefon-letzen-generation">https://www.bjv.de/news/bjv-fordert-aufarbeitung-abhoeraktion-gegen-pressetelefon-letzen-generation</a>.</p>
<p align="justify">Jun, Chan-jo 2023: Haben wir mehr Pressefreiheit als ein totalitäres Regime? Ist Pressearbeit kriminelle Beihilfe? In: Youtube.com vom 01.12.2023. <a href="https://www.youtube.com/watch?v=m0ffsA9ex_I">https://www.youtube.com/watch?v=m0ffsA9ex_I</a>.</p>
<p align="justify">Steinke, Ronen 2023a: Polizei hörte Gespräche der „Letzten Generation“ mit Journalisten ab, in: Süddeutsche Zeitung vom 23.06.2023. <a href="https://www.sueddeutsche.de/politik/letzte-generation-bayerisches-lka-pressefreiheit-1.5960778">https://www.sueddeutsche.de/politik/letzte-generation-bayerisches-lka-pressefreiheit-1.5960778</a>.</p>
<p align="justify">Steinke, Ronen 2023b: Fühlt euch gesehen, in: Süddeutsche Zeitung vom 02./03.12.2023. <a href="https://www.sueddeutsche.de/medien/letzte-generation-lka-bayern-journalisten-abgehoert-pressefreiheit-urteil-amtsgericht-muenchen-1.6312811">https://www.sueddeutsche.de/medien/letzte-generation-lka-bayern-journalisten-abgehoert-pressefreiheit-urteil-amtsgericht-muenchen-1.6312811</a>.</p>
<h3 class="">Anmerkungen:</h3>
<div id="sdendnote1">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote1anc" name="sdendnote1sym">i </a>Alle Internetquellen wurden zuletzt aufgerufen am 29.12.2023.</p>
</div>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-243/publikation/abhoerung-des-pressetelefons-der-letzten-generation-als-unrechtmaessiger-eingriff-in-die-pressefreiheit/">Abhörung des Pressetelefons der „Letzten Generation“ als unrechtmäßiger Eingriff in die Pressefreiheit</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
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            	</item>
		<item>
		<title>Offener Brief: Menschenrechte schützen – Biometrische Fernidentifizierung verbieten</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/offener-brief-menschenrechte-schuetzen-biometrische-fernidentifizierung-verbieten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 13 Mar 2024 09:33:12 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
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		<category><![CDATA[Sicherheit & Freiheit]]></category>
		<category><![CDATA[Videoüberwachung]]></category>
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		<category><![CDATA[Offener Brief]]></category>
		<category><![CDATA[Überwachung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Sehr geehrte Abgeordnete des Deutschen Bundestages, heute, am 13. März 2024, beschließt das Europäische Parlament den Artificial Intelligence (AI) Act. Als erstes umfassendes Gesetz zur Regulierung Künstlicher Intelligenz (KI) weltweit schafft der AI Act in der gesamten Europäischen Union einheitliche Regeln für die Entwicklung und den Einsatz von KI. Die finale Fassung des AI Acts [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/offener-brief-menschenrechte-schuetzen-biometrische-fernidentifizierung-verbieten/">Offener Brief: Menschenrechte schützen – Biometrische Fernidentifizierung verbieten</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrte Abgeordnete des Deutschen Bundestages,</p>
<p>heute, am 13. März 2024, beschließt das Europäische Parlament den Artificial Intelligence (AI) Act. Als erstes umfassendes Gesetz zur Regulierung Künstlicher Intelligenz (KI) weltweit schafft der AI Act in der gesamten Europäischen Union einheitliche Regeln für die Entwicklung und den Einsatz von KI.</p>
<p>Die finale Fassung des AI Acts verbietet biometrische Überwachung im öffentlichen Raum zwar grundsätzlich, lässt jedoch eine Vielzahl an Ausnahmen zu. Diese weitreichenden Ausnahmen für Strafverfolgung und Sicherheitsbehörden laden europaweit zum Ausbau öffentlicher Überwachung ein. Eine solche Überwachungsinfrastruktur führt dazu, dass Menschen unter dem ständigen Gefühl der Kontrolle ihre Freiheitsrechte nicht mehr ungehindert ausüben. Der Schutz von Menschenrechten darf jedoch nicht unter Vorbehalt stehen. Insbesondere im aktuellen politischen Klima müssen die demokratischen Kräfte gemeinsam die Möglichkeit des institutionellen Machtmissbrauchs minimieren. Deshalb gilt es nun, die im AI Act explizit vorgesehene Möglichkeit der nationalen Verschärfung europäischer Regeln sowohl für Echtzeit- als auch für nachträgliche biometrische Fernidentifizierung zu nutzen.</p>
<p><strong>Wir fordern Sie als Abgeordnete des Deutschen Bundestages daher auf, jede Form der biometrischen Fernidentifizierung in Deutschland zu verbieten!</strong></p>
<p>Im Koalitionsvertrag verpflichten sich die Regierungsparteien gleich an zwei Stellen, biometrische Überwachung in Deutschland zu verhindern. So heißt es, dass „[b]iometrische Erkennung im öffentlichen Raum“ europarechtlich auszuschließen sei, auch der „Einsatz von biometrischer Erfassung zu Überwachungszwecken“ wird explizit abgelehnt. Nachdem das europarechtliche Verbot biometrischer Überwachung nun nicht vollständig umzusetzen war, muss ein nationales Verbot das Mittel der Wahl sein.</p>
<p>Die Durchführung biometrischer Echtzeit-Fernidentifikation im öffentlichen Raum öffnet die Tür in dystopische Verhältnisse, in denen jeder Mensch bei jeder Bewegung im öffentlichen Raum permanent identifizierbar und überwachbar wird. Ähnliches gilt auch für nachträgliche biometrische Fernidentifikation, die ebenfalls die Bildung umfassender Personenprofile ermöglicht. Anonymität im öffentlichen Raum ist eine der Grundvoraussetzungen für freie Meinungsäußerung und demokratischen Protest. Insbesondere Angehörige marginalisierter Gruppen werden von der Ausübung ihrer Meinungs- und Demonstrationsfreiheit abgehalten, wenn sie Repressalien befürchten müssen. Auch der Ampel-Koalitionsvertrag betont: „Das Recht auf Anonymität sowohl im öffentlichen Raum als auch im Internet ist zu gewährleisten.“</p>
<p><strong>Wir fordern Sie deshalb auf, sich für den Schutz der Menschen in Deutschland und das Recht auf ein Leben frei von Massenüberwachung und Kontrolle einzusetzen.</strong></p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>Alphabetisch sortiert:</p>
<ul>
<li>AlgorithmWatch</li>
<li>Amnesty International</li>
<li>Antidiskriminierungsverband Deutschland e.V.</li>
<li>Chaos Computer Club</li>
<li>D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt</li>
<li>Dachverband der Fanhilfen e.V.</li>
<li>Deutscher Caritasverband e.V.</li>
<li>Digitale Freiheit e.V.</li>
<li>Digitale Gesellschaft e.V.</li>
<li>Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF) e. V.</li>
<li>Humanistische Union e.V.</li>
<li>LOAD e.V. – Verein für liberale Netzpolitik</li>
<li>netzforma* e.V. – Verein für feministische Netzpolitik</li>
<li>Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.</li>
<li>SUPERRR Lab</li>
<li>Topio e.V.</li>
<li>Wikimedia Deutschland e. V.</li>
</ul>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/offener-brief-menschenrechte-schuetzen-biometrische-fernidentifizierung-verbieten/">Offener Brief: Menschenrechte schützen – Biometrische Fernidentifizierung verbieten</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<media:content url="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2024/03/2024-03-13-02-Website-1920x1080-1-e1710322342760.jpg" medium="image"></media:content>
            	</item>
		<item>
		<title>Das Abhören von Telefonaten zwischen Journalisten und Klimaaktivisten widerspricht der Pressefreiheit</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/abhoermassnahmen-des-pressetelefons-der-letzten-generation-widersprechen-der-pressefreiheit/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 30 Nov 2023 15:03:42 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Klima]]></category>
		<category><![CDATA[Pressefreiheit / Meinungsfreiheit / Redefreiheit]]></category>
		<category><![CDATA[Abhörmaßnahmen]]></category>
		<category><![CDATA[Amtsgericht München]]></category>
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		<category><![CDATA[Letzte Generation]]></category>
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		<category><![CDATA[Überwachung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Gerade fasst das Amtsgericht München den Beschluss, friedlichen Protest gegen die politische Untätigkeit der Bundesregierung angesichts der Klimakatastrophe mit einem Angriff auf die Pressefreiheit zu begegnen: Das Amtsgericht München erklärt das Abhören von Telefonaten zwischen Journalisten und Klimaaktivistinnen für rechtens. Zum Hintergrund: Gemeinsam mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte und Reporter ohne Grenzen legten drei Journalisten [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/abhoermassnahmen-des-pressetelefons-der-letzten-generation-widersprechen-der-pressefreiheit/">Das Abhören von Telefonaten zwischen Journalisten und Klimaaktivisten widerspricht der Pressefreiheit</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Gerade fasst das Amtsgericht München den Beschluss, friedlichen Protest gegen die politische Untätigkeit der Bundesregierung angesichts der Klimakatastrophe mit einem Angriff auf die Pressefreiheit zu begegnen: Das Amtsgericht München erklärt das Abhören von Telefonaten zwischen Journalisten und Klimaaktivistinnen für rechtens.</p>
<p>Zum Hintergrund: Gemeinsam mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte und Reporter ohne Grenzen legten drei Journalisten beim Amtsgericht München Beschwerde gegen Beschlüsse des Amtsgerichts München ein, Abhörmaßnahmen der Generalstaatsanwaltschaft München gegen das Pressetelefon der „Letzten Generation“ zu ermöglichen. Das Amtsgericht erklärte diese Abhörmaßnahmen nun für rechtmäßig und den damit verbundenen Eingriff in die Pressefreiheit für hinlänglich begründet.</p>
<p>Die älteste deutsche Bürgerrechtsorganisation, die Humanistische Union, sieht in diesem Beschluss einen eklatanten Verstoß gegen die Pressefreiheit.</p>
<p>Der Versuch der Kriminalisierung der Klimaaktivistinnen und -aktivisten der „Letzten Generation“ durch den unhaltbaren Vorwurf, es handele sich bei ihnen um eine „kriminelle Vereinigung“ bot der Staatsanwaltschaft die Rechtfertigung der mehrmonatigen klandestinen Überwachung des Pressetelefons der „Letzten Generation“.</p>
<p>Das Abhören vertraulicher Gespräche zwischen den Journalisten und der „Letzten Generation“ war aus Sicht der Humanistischen Union unverhältnismäßig und der damit verbundene Angriff auf die Pressefreiheit unerträglich. Offensichtlich hat bei der Anordnung der Maßnahmen keine Abwägung zwischen dem Strafverfolgungsinteresse der Behörden und dem Grundrecht der Pressefreiheit stattgefunden – in der Anordnung zur Telefonüberwachung wurde die Pressefreiheit nicht einmal erwähnt.</p>
<p>Der erhobene Vorwurf, die Mitglieder der „Letzten Generation“ bildeten eine kriminelle Vereinigung, ist juristisch fragwürdig und politisch durchschaubar, bietet er doch ein Werkzeug gegen diese und auch andere zivilgesellschaftliche Kräfte. Man muss nicht alle Aktionen der „Letzten Generation“ gutheißen, um sich gegen die Kriminalisierung zu wehren und den Schutz von Pressefreiheit einzufordern.</p>
<p>Angesichts der immer bedrohlicher werdenden Klimakrise, die zu einer Klimakatastrophe zu werden droht, wendet sich die Humanistische Union gegen die Versuche der Kriminalisierung jener Menschen, die sich für die Rechte zukünftiger Generationen einsetzen möchte.</p>
<p style="text-align: right;"><em>Wolfram Grams für den Bundesvorstand</em></p>
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            	</item>
		<item>
		<title>Ressortplanung 2022/23 des Bundesvorstandes der Humanistischen Union</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-nr-248-mitteilungen/publikation/ressortplanung-2022-23-des-bundesvorstandes-der-humanistischen-union/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 06 Jul 2023 12:03:14 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bildung]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Innere Sicherheit]]></category>
		<category><![CDATA[Künstliche Intelligenz]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtspolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Staat / Religion / Weltanschauung]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Strafvollzug]]></category>
		<category><![CDATA[Vereinsnachrichten]]></category>
		<category><![CDATA[Verfassungsschutz]]></category>
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		<category><![CDATA[Polizei]]></category>
		<category><![CDATA[Publikationen: HU-Mitteilungen]]></category>
		<category><![CDATA[Religion]]></category>
		<category><![CDATA[Überwachung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>(Red.) Seit September 2022 ist ein neuer Bundesvorstand der Humanistischen Union im Amt. Seine Mitglieder haben sich die Arbeit nach dem Ressortprinzip aufgeteilt. Die Ressortverantwortlichen sind für die Aktivitäten in ihrem Themenbereich verantwortlich und dienen als Ansprechpartner für Anregungen zu diesem Thema. Der Vorstand hat die zu erwartenden Schwerpunkte der Ressorts besprochen und zugeteilt. Das [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-nr-248-mitteilungen/publikation/ressortplanung-2022-23-des-bundesvorstandes-der-humanistischen-union/">Ressortplanung 2022/23 des Bundesvorstandes der Humanistischen Union</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><em>(Red.) Seit September 2022 ist ein neuer Bundesvorstand der Humanistischen Union im Amt. Seine Mitglieder haben sich die Arbeit nach dem Ressortprinzip aufgeteilt. Die Ressortverantwortlichen sind für die Aktivitäten in ihrem Themenbereich verantwortlich und dienen als Ansprechpartner für Anregungen zu diesem Thema.</em></p>
<p><em>Der Vorstand hat die zu erwartenden Schwerpunkte der Ressorts besprochen und zugeteilt. Das Ergebnis stellen wir hiermit vor. Kritische Anmerkungen und Vorschläge zur Ergänzung sind herzlich willkommen. Zudem stellt der Vorstand im Folgenden seine inhaltlichen Planungen und Ergebnisse der einzelnen Ressorts vor. Die Zuständigkeit zu folgenden inhaltlichen Themen hat sich der Bundesvorstand aufgeteilt.</em></p>
<p><em> </em></p>
<table width="463">
<tbody>
<tr>
<td width="236">Bildung</td>
<td width="227">Dr. Wolfram Grams</td>
</tr>
<tr>
<td width="236">Datenschutz</td>
<td width="227">Stefan Hügel</td>
</tr>
<tr>
<td width="236">Digitalpolitik</td>
<td width="227">Stefan Hügel</td>
</tr>
<tr>
<td width="236">Frauenpolitik</td>
<td width="227">Prof. (. R.) Dr. Marlis Dürkop-Leptihn</td>
</tr>
<tr>
<td width="236">Frieden und Militär</td>
<td width="227">Dr. Andrea Zielinski</td>
</tr>
<tr>
<td width="236">Informationsfreiheit</td>
<td width="227">Stefan Hügel</td>
</tr>
<tr>
<td width="236">Innere Sicherheit und Polizei</td>
<td width="227">Prof. (i. R.) Dr. Johannes Feest</td>
</tr>
<tr>
<td width="236">Kriminalpolitik und Rechtspolitik</td>
<td width="227">Prof. (i. R.) Dr. Johannes Fest</td>
</tr>
<tr>
<td width="236">Künstliche Intelligenz</td>
<td width="227">Stefan Hügel und Thomas Messerer</td>
</tr>
<tr>
<td width="236">Medienpolitik</td>
<td width="227">Thomas Messerer</td>
</tr>
<tr>
<td width="236">Selbstbestimmung</td>
<td width="227">Prof. (i. R.) Dr. Marlis Dürkop-Leptihn</td>
</tr>
<tr>
<td width="236">Soziale Grundrechte</td>
<td width="227">Dr. Wolfram Grams</td>
</tr>
<tr>
<td width="236">Staat und Religion</td>
<td width="227">Dr. Andrea Zielinski</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p><strong> </strong></p>
<h3 class=""><strong>Johannes Feest: Krimi&shy;nal&shy;po&shy;litik, Sicher&shy;heits&shy;po&shy;litik</strong></h3>
<p><strong>Innere Sicherheit und Polizei</strong></p>
<p>„Das Spannungsverhältnis zwischen Bürgerrechten und Polizei beschäftigt die Humanistische Union, und damit auch die Zeitschrift <strong>vor</strong><em>gänge</em> seit ihrer Gründung“, heißt es in einem Editorial von Hartmut Aden und Sven Lüders (<strong>vor</strong><em>gänge</em> Nr. 227/ 2019).</p>
<p>Das begann mit der Forderung nach Polizeikennzeichnung (1968) und nach Einrichtung unabhängiger Beschwerdestellen, beides in engem Zusammenhang mit politischen Demonstrationen. Diese Forderungen haben im Laufe der Jahre spürbare Veränderungen in einzelnen Bundesländern bewirkt. Sie haben jetzt auch Niederschlag im Koalitionsvertrag gefunden, wo es heißt:</p>
<p>„Wir führen eine unabhängige Polizeibeauftragte bzw. einen unabhängigen Polizeibeauftragten für die Polizei des Bundes als Anlaufstelle beim Deutschen Bundestag mit Akteneinsichts-und Zutrittsrechten ein. Wir führen die pseudonyme Kennzeichnung von Polizistinnen und Polizisten ein“.</p>
<p>Die Umsetzung dieser Pläne muss von uns weiter beobachtet und gegen Rückschritte verteidigt werden. Auch die Ungleichheiten bei der Ausübung der polizeilichen Definitionsmacht sind seit langem Gegenstand der rechtspolitischen Arbeit der HU. Neuerdings muss diese Kritik am Beispiel des Racial Profiling erneuert werden.</p>
<p>In den letzten Jahren hat sich die HU verstärkt Fragen der Sicherheitstechnologie zugewandt (Lauschangriff; Vorratsdatenspeicherung; Predictive Policing u. ä.). Dabei haben rechtliche Fragen zunehmend an Bedeutung gewonnen und diese sind in Form von Musterprozessen von der HU erfolgreich bis zum Bundesverfassungsgericht verfolgt worden. Die gesetzgeberische Umsetzung solcher juristischer „Siege“ müssen wir kritisch prüfen und notfalls erneut den Rechtsweg beschreiten.</p>
<p>Einen weiteren Schwerpunkt bildete die Auseinandersetzung mit der (un-)heimlichen Staatsgewalt des Verfassungsschutzes, die in der Forderung „Der Verfassungsschutz muss weg!“ gipfelte. Von der Erfüllung solcher weitreichenden Forderungen sind wir jedoch noch weit entfernt. Es wird darum gehen, diese Diskussion am Leben zu erhalten und sie in umfassendere Fragen der Sicherheitspolitik einzubetten.</p>
<p>In einem Aufsatz, der bis heute Maßstäbe gesetzt hat, argumentierte Winfried Hassemer, dass es bisher „keine progressive Vorstellung von Innerer Sicherheit“ gebe (<strong>vor</strong><em>gänge</em> Nr. 124/1993, 54 ff.). Allzu oft folge man konservativen Deutungen des Handlungsbedarfs und beschränke sich auf „Gesten des Bestreitens und Warnens“. Er hat dazu Ansätze vorgelegt, die weiterentwickelt werden müssten: Sicherheitspolitik dürfe nicht auf Polizeipolitik verengt werden. Sicherheitspolitik ohne Rücksicht auf Jugend, Arbeit, Wohnen, Soziales, Bildung sei „eine auf Dauer hoffnungslose Veranstaltung“ und könne nur als „Teil einer abgestimmten Innenpolitik sinnvoll sein“. Für eine langfristig angelegt Kriminal- und Sicherheitspolitik käme es auf dasselbe Ziel an: „normstabilisierende, solidarisierende Prozesse zu initiieren und zu begünstigen“.</p>
<p>Konservative Politik fordert ständig eine Erweiterung der polizeilichen Kapazitäten. Demgegenüber fragt eine progressive Polizeikritik, wieviel Polizei unsere Gesellschaft wirklich braucht. „Gibt es tragfähige Alternativen zur Polizei oder wenigstens Möglichkeiten, ihre negativen Effekte einzudämmen?“ (Daniel Loick, Hrsg., Kritik der Polizei, 2018). Die HU sollte sich an diesen Diskussionen aktiv beteiligen. Eine erhebliche Entkriminalisierung im Bereich der Massenkriminalität, einschließlich der Drogenkriminalität würde die Möglichkeit eröffnen, einen erheblichen Teil des Polizeibudgets anderen Gemeinschaftsaufgaben (Gesundheit, Bildung etc.) zuzuführen.</p>
<p><strong>Kriminalpolitik</strong></p>
<p>Auch die Kriminalpolitik hat in der Arbeit der Humanistischen Union seit ihren Anfängen eine bedeutende Rolle gespielt. Das zeigt sich allein schon an der großen Zahl von Trägern des Fritz-Bauer-Preises, die diesem Bereich zugeordnet werden können. Diese Tradition gilt es fortzusetzen und im Sinne einer skeptischen Kriminalpolitik weiter zu entwickeln. Dazu ist ein Schwerpunktheft (<strong>vor</strong><em>gänge</em> Nr. 3 oder 4/2023) geplant.</p>
<p>Im Koalitionsvertrag ist der Kriminalpolitik kein eigener Abschnitt gewidmet. Die kriminalpolitischen Vorhaben der Ampel finden sich verstreut unter dem Titel „Innere Sicherheit, Bürgerrechte, Justiz, Verbraucherschutz, Sport“. Die zugrundeliegende kriminalpolitische Konzeption wird in einem Absatz wie folgt zusammengefasst:</p>
<p>„Das Strafrecht ist immer nur Ultima Ratio. Unsere Kriminalpolitik orientiert sich an Evidenz und der Evaluation bisheriger Gesetzgebung im Austausch mit Wissenschaft und Praxis. Wir überprüfen das Strafrecht systematisch auf Handhabbarkeit, Berechtigung und Wertungswidersprüche und legen den Fokus auf historisch überholte Straftatbestände, die Modernisierung des Strafrechts und die schnelle Entlastung der Justiz. Das Sanktionensystem einschließlich Ersatzfreiheitsstrafen, Maßregelvollzug und Bewährungsauflagen überarbeiten wir mit dem Ziel von Prävention und Resozialisierung“.</p>
<p>Vom Ansatz her ist dagegen nur wenig einzuwenden. Allerdings fehlen unter den Beispielen große Bereiche, die nach diesem Maßstab einer gründlichen Revision, wenn nicht gar der Abschaffung bedürfen. Unter diesem Gesichtspunkt werden wir als HU den jetzt anlaufenden Prozess der Gesetzgebung kritisch begleiten. Einige Beispiele dafür, was damit gemeint ist.</p>
<p><strong>Entrümpelung des Strafrechts</strong></p>
<p>Zunächst gilt es einige offensichtlich veralteten Zöpfe abzuschneiden. Unser Strafrecht stellt über weite Strecken ein Sammelsurium der Gefahr- und Moralvorstellungen früherer Epochen dar. In jeder neuen Epoche wird etwas hinzugefügt, während nur selten etwas aus dem Bereich des Strafbaren entfernt wird. Gustav Heinemann hat als Justizminister damit begonnen, Überholtes zu entfernen (z.B. die Strafbarkeit des Ehebruchs und der Kuppelei). Dieses gute Werk wäre jedoch ständig und sogar verstärkt fortzusetzen, wenn das Strafrecht tatsächlich das letzte Mittel sein soll. Vielfach würde das Zivilrecht ausreichen, wenn es darum geht, sozialwidriges Verhalten zu sanktionieren. „Fahren ohne Fahrschein“ und „Ladendiebstahl“ sind herausragende Beispiele dafür, wie Unternehmer und Geschäftsinhaber sich ihrer Kontrollaufgaben entledigt haben und sich des Strafrechts als einer billigen Entlastung bedienen. Zugleich sind es traurige Beispiele einer Verfolgung von Armut („Neue Klassenjustiz“). Diese Entwicklung umzukehren, würde die Strafjustiz ernsthaft entlasten. Der vom Bundesjustizministerium gegenwärtig verfolgte Plan einer Umwandlung derartiger Straftatbestände in Ordnungswidrigkeiten würde diesen Effekt nicht haben, sondern nur den Namen der Bestrafung austauschen.</p>
<p><strong>Strafbefehl </strong></p>
<p>Kein ganz alter Zopf, aber doch einer, der dringend unter das Messer kommen sollte, ist das Strafbefehlsverfahren (§ 407 ff. StPO). Es wurde eingeführt, um Fälle minder schwerer Kriminalität schnell und effektiv auf schriftlichem Wege zu bearbeiten. Je nach Region sind dies bis zu 90 % der Geldstrafen. Der Strafbefehl wird per Post zugestellt. Verurteilte können binnen zwei Wochen Einspruch einlegen und damit eine Hauptverhandlung erwirken. Jedoch erfassen das die Wenigsten – viele Betroffene sind von dem schriftlichen Verfahren und der ungewohnten Rechtssprache überfordert und begreifen weder die Strafe noch deren drohenden Vollstreckung, Diese soziale Ungerechtigkeit verschärft sich, wenn bildungsferne Angeklagte auf einen Einspruch verzichten. Bei Nicht-Zahlung wird aus einer Geldstrafe quasi-automatisch eine Ersatzfreiheitsstrafe. Im Ergebnis dient das Strafbefehlsverfahren zwar einer gewissen Entlastung der Strafgerichtsbarkeit, zugleich trägt es jedoch erheblich zur „neuen Klassenjustiz“ bei. Konsequenz müsste die völlige Beseitigung dieses rechtsstaatswidrigen Verfahrens sein. Leider wird darüber offiziell noch nicht einmal mehr nachgedacht. Bei Beibehaltung des Strafbefehlsverfahrens müsste mindestens gefordert werden, dass der/die Beschuldigte, nach kompetenter Rechtsberatung, dieser Art der Bestrafung zustimmt.</p>
<p><strong>Betäubungsmittelkriminalität </strong></p>
<p>Die Repression gegen Drogenkonsumierende hat in den letzten Jahren ein Rekordniveau erreicht.  Zwei Drittel davon betrifft Cannabis, zumeist den Konsum. Zwanzig Prozent aller Strafgefangenen sitzen wegen Drogendelikten ein, hinzu kommt eine große Zahl, die wegen Beschaffungskriminalität, zumeist Diebstahl verurteilt wurden. Die zur Abwehr von Drogenkonsum in Justizvollzugsanstalten ergriffenen Maßnahmen verursachen zudem drastische Einschränkungen bei den Haftbedingungen der übrigen Gefangenen. Neue Formen der Prävention, Therapie und Schadensminderung werden erst möglich, wenn die Repression einer konstruktiven Regulierung weicht und im Gegensatz zum heute gültigen Abstinenzdogma ein vornehmlich gesundheits-politischer Ansatz mit akzeptanz-/problemorientiertem Schwerpunkt zum Tragen kommt. Ziel wäre eine Regulierung illegaler Substanzen, d. h. ein Abbau repressiver Strukturen zugunsten gesundheitlicher Unterstützungen und Hilfen. Ein erster Schritt wäre die seit langem überfällige Entkriminalisierung von Erwerb, Besitz und Verkauf von Cannabis. Diese wäre wissenschaftlich zu evaluieren und könnte sich als Modell für die Legalisierung anderer, bisher illegaler Drogen erweisen. Die gegenwärtigen Pläne der einschlägigen Ministerien (Cannabis Clubs u. ä.) sind halbherzig und zur Lösung der erwähnten Probleme ungeeignet.</p>
<p><strong>Politisches Strafrecht</strong></p>
<p>Weitgehend obsolet ist auch das politische Strafrecht. Althergebrachte Straftatbestände wie Hochverrat und Landesverrat werden in der Praxis kaum noch angewendet. Der mindestens symbolisch sinnvolle „Friedensverrat“ war 1968 eingeführt, aber schon 2016 wieder abgeschafft worden. Dagegen spielt der, Ende der 19.Jahrhunderts gegen die Sozialdemokratie eingeführte, Straftatbestand der „kriminellen Vereinigung“ (§ 129 StGB) neuerdings erneut eine fatale Rolle bei der Verfolgung gewaltloser Protestbewegungen. Er gestattet eine Ausweitung des Strafrechts durch Vorverlagerung der Strafbarkeit und der Strafverfolgung. Der Straftatbestand müsste wenigstens ausdrücklich auf die durch Erwerbsinteresse motivierte organisierte Kriminalität beschränkt werden. Nachgedacht werden sollte auch über die ausufernde Strafverfolgung wegen § 86a StGB (Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen).</p>
<p><strong>Strafvollzug</strong></p>
<p>Fritz Bauer war ein Champion des „Freigängertums“. Aber der in der Folge eingeführte Freigang als Möglichkeit, außerhalb der Anstalt einer Ausbildung oder Berufstätigkeit nachzugehen, steht zwar in den Gesetzen, hat aber nur geringe Bedeutung erlangt. Auch der „offene Vollzug“, ursprünglich als Regelvollzugsform gedacht, kümmert unterhalb von zwanzig Prozent dahin. Der geschlossene Strafvollzug erfüllt weder seine überkommenen Abschreckungsziele, noch die neuerdings proklamierten Resozialisierungshoffnungen. Er bedeutet Zwangsarbeit, Zwangsarmut, Zwangszölibat, und verstößt daher gegen grundlegende Menschenrechte. Unter humanistischen Gesichtspunkten spricht daher alles für einen Verzicht auf diese Institution. Gerade weil dies nur ein langfristiges Projekt sein kann, müssen Zwischenziele ernsthaft angestrebt werden. Sofort abgeschafft werden sollte die Ersatzfreiheitsstrafe, ein weiteres Beispiel für die unverhältnismäßige Bestrafung von Armut. Dem wird durch die Pläne des Bundesjustizministeriums, die nur eine Halbierung der Straflänge vorsehen, nicht abgeholfen (vgl. Grundrechtereport 2023). Nachgedacht werden muss jedoch weiterhin auch über die Abschaffung der lebenslangen Freiheitsstrafe. Die Inhumanität und Sinnlosigkeit dieser Strafe wurde im Rahmen der Humanistischen Union zuletzt in einem Tagungsbericht von Charlotte Maack thematisiert (<strong>vor</strong><em>gänge</em> 26/1977). Es wäre an der Zeit, darauf wieder zurück zu kommen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h3 class=""><a name="_Toc139538291"></a><a name="_Toc139373543"></a><a name="_Toc139294636"></a><strong>Stefan H&uuml;gel: Digital&shy;po&shy;litik</strong></h3>
<p>Digitalpolitik ist inzwischen eine feste Größe in der Bürger- und Menschenrechtsarbeit. Die Humanistische Union arbeitet bereits lange zu den Themen des <strong>Datenschutzes</strong>, der <strong>Informationsfreiheit</strong> und der <strong>Überwachung</strong>.</p>
<p>Seit einigen Jahren gewinnen Verfahren der <strong>Künstlichen Intelligenz</strong> an Bedeutung, so dass auch sie verstärkt der bürgerrechtlichen Begleitung bedarf.</p>
<p><a name="_Toc139538292"></a><a name="_Toc139373544"></a><a name="_Toc139294637"></a><strong>Datenschutz und Informationsfreiheit</strong></p>
<p>Die heutige Gesellschaft ist durch ein starkes Machtgefälle gekennzeichnet, das sich vor allem zwischen Einzelpersonen und (großen) staatlichen und wirtschaftlichen Institutionen zeigt. Institutionen üben i. d. R. durch Informationen Macht über Einzelpersonen aus. Dabei sind zwei Klassen von Informationen zu unterscheiden:</p>
<ul>
<li><strong>Personenbezogene Informationen</strong>, die Personen charakterisieren und weitgehendes Wissen über die Person selbst, ihre Lebensumstände oder ihre Beziehungen enthalten können. Werden solche Informationen preisgegeben, können sie zur Ausübung von Macht genutzt werden. Neben der Sicherheit, dass solche Informationen nicht preisgegeben werden, muss auch stets bekannt sein, welche personenbezogenen Informationen preisgegeben wurden (Grundlage der grundrechtlich geschützten informationellen Selbstbestimmung). Den Schutz der Menschen gegen die Preisgabe dieser personenbezogenen Informationen besorgt der <strong>Datenschutz</strong>.</li>
<li><strong>Öffentliche Informationen</strong> sind die Voraussetzung für eine aktive Teilhabe am öffentlichen Leben und damit für die Demokratie. Öffentliche Institutionen kontrollieren das öffentliche Leben mit Hilfe dieser Informationen. Außerhalb eines eng bemessenen Bereichs, bei dem – beispielsweise zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit – eine Geheimhaltung unbedingt erforderlich ist, sollten solche Informationen öffentlich verfügbar sein – dies regelt die <strong>Informationsfreiheit</strong>.</li>
</ul>
<p>Datenschutz und Informationsfreiheit sind damit zwei Seiten derselben Medaille und wirken zusammen: Sie schützen die einzelne Person gegen übermäßige Machtausübung durch staatliche oder wirtschaftliche Institutionen. Sie sind nicht nur formale Rechte, sondern sie sind Voraussetzung für eine funktionierende demokratische Gesellschaft.</p>
<p>Der Datenschutz ist u. a. durch verschiedene Entwicklungen bedroht:</p>
<ul>
<li>Zunehmende staatliche Überwachung und Datennutzung durch staatliche Behörden, insbesondere Sicherheitsbehörden,</li>
<li>Datennutzung durch Wirtschaftsunternehmen, z. B. zur optimierten Kundenansprache,</li>
<li>Datennutzung durch politische Parteien, z. B. zur gezielten Beeinflussung der Wählerschaft.</li>
</ul>
<p>Besonderes Augenmerk erfordert die Verarbeitung von großen Datenmengen durch Maschinelles Lernen und Künstliche Intelligenz, bei denen neue Erkenntnisse durch die massenhafte Verarbeitung und Strukturierung von Daten gewonnen werden (siehe unten).</p>
<p>Die Humanistische Union setzt sich politisch, juristisch und technisch für einen wirksamen Datenschutz ein. Dies umfasst die Einhaltung der einschlägigen rechtlichen Vorschriften, insbesondere der europäischen Datenschutz-Grundverordnung und des damit im Zusammenhang stehenden Bundesdatenschutzgesetztes und der Landesdatenschutzgesetze. Spiegelbildlich umfasst es auch die Gesetzgebung zur Informationsfreiheit. Darüber hinaus setzt sich die Humanistische Union politisch für eine Weiterentwicklung im Sinne eines besseren Schutzes der Menschen ein.</p>
<p><a name="_Toc139538293"></a><a name="_Toc139373545"></a><a name="_Toc139294638"></a><strong>Künstliche Intelligenz</strong></p>
<p>Künstliche Intelligenz und Maschinelles Lernen bezeichnen Verfahren der Informatik, bei denen die Funktionalität von Programmsystemen, anders als bei „herkömmlicher“ Informatik, nicht explizit algorithmisch programmiert werden, sondern ihr Verhalten anhand von komplexen Datenbeispielen durch schrittweises „Lernen“ entwickelt. Diese Verfahren, die es im Grundsatz bereits seit den 1950er-Jahren gibt, wurden in den letzten Jahren deutlich verbessert und durch die Weiterentwicklung der Leistungsfähigkeit der Hardware praktisch nutzbar gemacht. In einzelnen, jeweils eng begrenzten Bereichen ist es gelungen, menschliche Denkleistung nachzubilden oder punktuell zu übertreffen. Solche Large Language Models (LLM) arbeiten auf Basis von Wahrscheinlichkeiten, ohne „echtes“ semantisches „Wissen“ über den Gegenstandsbereich ihrer Ergebnisse. Aktuell ist das LLM ChatGPT in den Schlagzeilen, das auf der Wissensbasis des World Wide Web erstaunliche „Wissens-“ Leistungen vollbringt – bei ungenügender Datenbasis aber auch stark irreführende Antworten produziert. Wie jeder Computer arbeiten solche Modelle im Kern ebenfalls algorithmisch; die Ergebnisse werden aber durch die Daten bestimmt, die durch einen „universellen“ Lernalgorithmus verarbeitet werden.</p>
<p>Maschinelles Lernen kann in mehreren Bereichen genutzt werden, die beispielsweise zu bürgerrechtlichen Problemen führen können:</p>
<ul>
<li>Die Verarbeitung von Daten über einzelne Personen kann zu sehr differenzierten Charakterisierungen dieser Personen führen, die z. B. für gezielte politische Ansprache genutzt werden können (Targeted Advertising) und die Person damit gezielt beeinflussen und manipulieren.</li>
<li>Verfahren des Maschinellen Lernens können zur Bildmanipulation eingesetzt werden (Deep Fake). Damit können gefälschte Bilder oder Filme gezielt zur Verbreitung gefälschter politischer Botschaften genutzt und die Öffentlichkeit damit getäuscht werden.</li>
<li>Verfahren des Maschinellen Lernens können zur Steuerung autonomer Waffensysteme genutzt werden, die ohne menschliche Kontrolle – und damit ohne bzw. auf Basis nicht vorhersehbarer ethischer Prinzipien – agieren.</li>
<li>Die Nutzung von Large Language Models im Bildungsbereich muss beobachtet werden. Es gibt bereits Beispiele, in denen solche Modelle Prüfungsleistungen erfolgreich absolviert haben. Es muss untersucht werden, wie die Modelle in die Lehre integriert und ein Missbrauch verhindert werden können.</li>
<li>Transport von Stereotypen und systematische Verzerrungen in der Datengrundlage des Maschinellen Lernens, die zu Diskriminierungen führen (z. B. sog. „programmierter Rassismus“).</li>
</ul>
<p>Die Humanistische Union sieht in der Künstlichen Intelligenz eine Chance, den Menschen in einzelnen Bereichen zu unterstützen und zu Verbesserungen beizutragen, etwa dann, wenn erhebliche Datenmengen zur Modellierung komplexer Sachverhalte genutzt werden – beispielsweise bei Klimamodellen. Wir sehen aber auch erhebliche Risiken aufgrund der großen verarbeiteten Datenmengen und der fehlenden Nachvollziehbarkeit der Verarbeitung, einschließlich der mangelnden Überprüfbarkeit der Validität der Ergebnisse. Trotz erstaunlicher Ergebnisse in Einzelbereichen erwarten wir, dass die universelle Denkleistung des Menschen durch Maschinelles Lernen absehbar nicht nachgebildet werden kann.</p>
<p><a name="_Toc139538294"></a><a name="_Toc139373546"></a><a name="_Toc139294639"></a><strong>Überwachung</strong></p>
<p>2023 jähren sich die Enthüllungen von Edward Snowden zum zehnten Mal. Durch diese Enthüllungen wurde deutlich, in welchem Umfang Massenüberwachung der Telekommunikation stattfindet. Dies wurde durch Erkenntnisse eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages bestätigt.</p>
<p>Seither wurde die Massenüberwachung nicht reduziert, sondern nimmt kontinuierlich zu. Beispielhaft dafür stehen die von Sicherheitspolitikerinnen und -politikern immer wieder propagierte Vorratsdatenspeicherung von Metadaten der Kommunikation und in jüngerer Zeit die Überwachung von Kommunikationsinhalten unter Vorwand des Kinderschutzes (Chatkontrolle). Hier werden auch verstärkt Verfahren der Künstlichen Intelligenz eingesetzt, was eine gemeinsame Behandlung der beiden Themenbereiche nahelegt.</p>
<p>Dies schließt eine anlassbezogene Überwachung der Kommunikation zur Strafverfolgung – unter entsprechenden rechtlichen Vorbehalten – nicht aus. Die Humanistische Union wendet sich jedoch gegen jede anlasslose Massenüberwachung.</p>
<p>Neben staatlicher Überwachung wenden wir uns auch gegen die zunehmende Sammlung von Daten durch Wirtschaftsunternehmen, beispielsweise zur Optimierung der Ansprache der Kundschaft. Mit Sorge betrachten wir die Machtkonzentration in Händen weniger weltweit operierender Unternehmen („GAFAM“). Auch hier werden zunehmend Verfahren der Künstlichen Intelligenz eingesetzt.</p>
<p><a name="_Toc139538295"></a><a name="_Toc139373547"></a><a name="_Toc139294640"></a><strong>Unsere Vorhaben:</strong></p>
<ul>
<li>Wir werden die aktuellen Entwicklungen, Chancen und Risiken im Bereich des Datenschutzes und der Informationsfreiheit, der Künstlichen Intelligenz und der Überwachung auf der politischen Ebene beobachten und dazu Stellung nehmen – beispielsweise bei der Diskussion und Weiterentwicklung des Artificial Intelligence Act oder der Ausweitung von Überwachungsbefugnissen staatlicher Behörden durch die Erweiterung von Sicherheitsgesetzen.</li>
<li>Dies schließt Stellungnahmen in parlamentarischen Anhörungen ebenso ein wie Pressemitteilungen zu aktuellen Entwicklungen und Beiträge in den <strong>vor</strong><em>gängen</em>, den <em>Mitteilungen</em> und ggf weiteren einschlägigen Publikation (z. B. Grundrechte-Report im Rahmen der Mitarbeit in der Redaktion).</li>
<li>Wir behandeln das Thema Künstliche Intelligenz in einer Schwerpunktausgabe der <strong>vor</strong><em>gänge</em>.</li>
<li>Wir planen regelmäßige virtuelle Veranstaltungen und Podcasts, bei denen wir u. a. diese Themen behandeln wollen.</li>
<li>Wir beteiligen uns an Veranstaltungen, z.B. dem Chaos Communication Congress (voraussichtlich im Dezember 2023 in Hamburg), der FIfF-Konferenz (voraus. im November 2023 in Berlin) und weiteren; z.B. durch Informationsstände.</li>
<li>Wir beteiligen uns an Arbeitskreisen und kooperieren mit Organisationen, die zur Digitalpolitik arbeiten (z. B. Amnesty International, FIfF).</li>
</ul>
<p>&nbsp;</p>
<h3 class=""><strong>Wolfram Grams: P&auml;dagogik und Bildungs&shy;po&shy;litik</strong></h3>
<p>Die Geschichte der Humanistischen Union belegt ihre Verbundenheit mit pädagogischen und bildungspolitischen Fragen. Trotzdem gerieten Bildungseinrichtungen und das Recht auf Bildung aus ihrem bürgerrechtlichen Blick, wie dies zeitgleich bei vielen Organisationen der Fall war. Das geschah parallel zu einem gesellschaftlichen Prozess der Reduktion des Bildungsbegriffs auf verwertbare Qualifikation. Zunehmend werden die Maßstäbe für Bildungsqualität durch Metriken ersetzt, die sich daran orientieren, welche Rendite aus der gewonnenen Qualifikation in Form lukrativer Stellen und Einkommenssteigerung abgeleitet werden kann.</p>
<p>Diese Tendenz wird durch eine immer weiter auseinanderklaffende Schere beim Zugang zur Bildung verschärft. Armut erschwert diesen Zugang, Reichtum begünstigt ihn. Die soziale Selektion setzt sich weiterhin durch: Unverändert sind an den deutschen Hochschulen und Universitäten vornehmlich die Kinder von Akademiker*innen anzutreffen. Auf der anderen Seite der Schere steht eine zunehmende Zahl von Analphabeten*innen, wie von Jugendlichen, die die Schulen ohne jeden Abschluss verlassen. Diese Probleme kumulieren seit mehreren Jahrzehnten.</p>
<p>Bildungseinrichtungen in Deutschland sind dem Verfall preisgegeben. Allein der im Bereich der Schulen eingetretene Investitionsstau ist eklatant. Desaströs jedoch ist der sich verschärfende Personalmangel in allen Bildungseinrichtungen. Obwohl dieses Problem wegen der erkennbaren demographischen Entwicklung seit Jahren offenkundig ist, wurde seitens der Kultusbürokratien nicht gegengesteuert.</p>
<p>All das steht im Kontrast zu A<strong>rtikel 26 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.</strong> Er beinhaltet den Anspruch auf freien Zugang aller zu Bildungseinrichtungen. Das bedeutet, dass dies für alle Menschen gleichermaßen gilt, unabhängig von ihrer Hautfarbe, ihrer kulturellen, sozialen und ethnischen Herkunft, ihrer Sprache, ihrem Alter, ihrer Religion, ihres sozialen Status und auch ihres Vermögens. Zudem hat die Bundesregierung die UN-Behindertenrechtskonvention gezeichnet und damit das Recht auf die Inklusion aller Kinder in das öffentliche Bildungssystem festgeschrieben. Das Recht der Teilhabe behinderter Kinder am Regelunterricht erhält damit den Status eines Menschenrechts.</p>
<p>Den damit vorhandenen Anforderungen können Bildungseinrichtungen gegenwärtig nicht nachkommen. Das deutsche Bildungswesen befindet sich in einer tiefen Krise. Dem Recht auf Bildung kann es nur noch bedingt gerecht werden.</p>
<p>Bildung wird damit erneut zu einem Bürgerrecht, das erkämpft werden muss. Das gilt besonders für die immer größer werdenden benachteiligten Gruppen.</p>
<ul>
<li>Zu diesem Zweck arbeitet die Humanistische Union gegenwärtig in dem Bündnis „Schule muss anders“ mit und beteiligt sich an der Vorbereitung des bundesweiten Aktionstages am 23. September 2023. Die Humanistische Union ist eine der aufrufenden Organisationen des Bündnisses.</li>
<li>Kontinuierlich erscheinen in den <strong>vor</strong><em>gängen</em> wieder Artikel zu den Themenbereichen Bildung, Erziehung und Bildungspolitik.</li>
<li>Etabliert werden soll eine Arbeitsgemeinschaft „Bildung &amp; Erziehung“ für Mitglieder der Humanistischen Union und Interessierte.</li>
<li>Das Ressort „Pädagogik und Bildungspolitik“ muss verknüpft werden mit dem Aufgabenfeld „Soziale Rechte“.</li>
</ul>
<p><strong> </strong></p>
<h3 class=""><strong>Andrea Zielinski: Staat und Kirche, Religionen und Werte&shy;ge&shy;mein&shy;schaften</strong></h3>
<p>„Religionsfreiheit ≄ Freiheit von Religion“ habe ich meinen Artikel zur 1848er Revolution genannt (GEE Journal (2023), Nr. 1, S. 16ff., <a href="https://gee-online.de/journal-archiv)." rel="nofollow noopener">https://gee-online.de/journal-archiv).</a> Darum gebeten wurde ich in meiner Funktion als Vorstand und Ansprechpartnerin der Humanistischen Union, angefragt hat eine – <em>die</em> – religionspädagogische evangelische Zeitschrift. Selbstverständlich war ich froh, dass die HU auf Augenhöhe wahrgenommen wurde. Nun liegt also eine kleine humanistische Stimme in Bücherfächern der Lehrerzimmer der Republik.</p>
<p>So etwas gehörte auch zu meinen Aufgaben. Aber Religion ist für mich als Kultur- und Sozialanthropologin und Psychologin eine politische und soziale Tatsache, die es zu beobachten gilt und deren Handlungsspielräume immer wieder kritisch gewürdigt werden müssen. Die in unserem Grundgesetz verbriefte Trennung von Staat und Kirche wartet noch auf Umsetzung. Die gewährten Freiheiten der Religionsausübungen und der Schutz unterschiedlicher Traditionsgemeinschaften werden hierarchisch vergeben.</p>
<p>Die Privilegierung der Kirchen durch Bund und Länder durch die Staatkirchenverträge wurden darüber hinaus von Johann-Albrecht Haupt kritisiert. Er hat jährlich die Staatsleistungen der Länder an die Kirchen aufgezählt und ist federführend bei der Forderung der Ablösung der Staatskirchenleistungen. Ihm und Kirsten Wiese danke ich herzlich für ihr Engagement im Bereich „Staat und Kirche“.</p>
<p>Und, ob es eine Freiheit von Religion in sensiblen Bereichen unserer Gesellschaft, wie zum Beispiel in der Notfallseelsorge, geben wird, liegt auch an uns.</p>
<p>Der Schwerpunkt „Religionen und Wertegemeinschaften“ wurde von mir breit aufgefasst. Wir erlebten eine kurze und heftige Diskussion in der HU anlässlich der positiven Pressemitteilung des Landesverbands Berlin-Brandenburg zum so genannten Kopftuchurteil des Bundesverfassungsgerichtes. Diese Debatte sollten wir auf der Mitgliederversammlung weiterführen. Zudem plane ich, für den <em>Grundrechte-Report</em> einen Artikel zur „Wittenberger Judensau“ zu schreiben.</p>
<p>Ich lasse mein Amt im Vorstand der HU seit 11. April 2023 ruhen und werde wieder in einem wissenschaftlichen Rahmen das eine oder andere genannte Thema aufnehmen. Daher gibt es von meiner Seite auch derzeit keine weiteren Planungen für das Ressort „Staat und Kirche“.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-nr-248-mitteilungen/publikation/ressortplanung-2022-23-des-bundesvorstandes-der-humanistischen-union/">Ressortplanung 2022/23 des Bundesvorstandes der Humanistischen Union</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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