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	<title>vorgänge 124 Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Vom „58er zum „68er. Ein biographischer Rückblick</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 15 Dec 1993 21:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>aus: vorgänge Nr. 124 (Heft 4/1993), S. 1-6 Das Leben richtet sich nicht nach Jahrzehnten. Die &#132;60er Jahre&#148; beginnen für mich 1958. Ich wurde damals 30; hatte nach dem Krieg (in dem ich ein Jahr Luftwaffenhelfer war und nach kurzer Kriegsgefangenschaft auf dem Lande gearbeitet, eine Lehre als Werkzeugmacher absolviert, war in die IG Metall [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/124-vorgaenge/publikation/vom-58er-zum-68er-ein-biographischer-rueckblick/">Vom „58er zum „68er. Ein biographischer Rückblick</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>aus: vorgänge Nr. 124 (Heft 4/1993), S. 1-6</p>
<p>Das Leben richtet sich nicht nach Jahrzehnten. Die &#132;60er Jahre&#148; beginnen für mich 1958. Ich wurde damals 30; hatte nach dem Krieg (in dem ich ein Jahr Luftwaffenhelfer war und nach kurzer Kriegsgefangenschaft auf dem Lande gearbeitet, eine Lehre als Werkzeugmacher absolviert, war in die IG Metall und 1954 in die SPD eingetreten. Ich begann nach einem (von der Studienstiftung unterstützten) Jura-Studium in Münster/Westfalen und zusätzlichen Studien in anderen Wissenschaften und an anderen Orten (Bristol und Bologna) in Münster meine Referendarzeit. Ich arbeitete an einer Dissertation, war Korrekturassistent, nahm am Collegium philosophicum von Joachim Ritter teil und gehörte seit meiner Rückkehr aus Italien 1957 auch dem sozialdemokratischen &#132;Sozialistischen Deutschen Studentenbund&#148; (SDS) an. Das Jahr 1958 führte zu vier Freundschaften, die in den sechziger Jahren zu wichtigen Bezugspunkten meines Lebens wurden: Ich begegnete Ulrike Meinhof und Monika Mitscherlich, Peter von Oertzen und Wolfgang Abendroth.</p>
<p>Ulrike Meinhof kam im Februar 1958 in die Münsteraner SDS-Gruppe und warb für den Aufbau einer studentischen Gruppierung gegen die atomare Aufrüstung. Ich habe nur wenige Menschen kennengelernt, die wie sie fähig waren, Menschen so zu politisieren. Auch ich &#150; damals nicht gerade unpolitisch &#150; wurde durch ihren konzentierten politischen Willen (und die Adenauer-Restauration) neu angestoßen. Doch mich störte im Laufe der Zeit immer mehr ein hartes Entweder-oder. Wir bildeten einen studentischen &#132;Arbeitskreis für ein kernwaffenfreies Deutschland&#148;. Damals entstand an den Universitäten eine studentische Anti-Atombewegung. In kurzer Zeit veränderten wir &#150; eine Gruppe von 18 Leuten &#150; das politische Leben der Universität. Ulrike und ich haben Flugblätter und andere politische Texte gemeinsam geschrieben. Wir waren uns sehr nahe. Für sie ging es darum: &#132;Was sagen wir einst unseren Kindern, wenn sie uns fragen, was habt ihr damals gegen einen neuen Faschismus getan?&#148; Für mich ging es von Anfang an auch darum, daß diese Bewegung nicht von den Parteigängern des DDR-Regimes &#132;verheizt&#148; wurde. Wir haben um den Vorrang der Bewegung gegenüber solchen Interessen gerungen; als Ulrike kam, war sie das, was man damals &#132;Fellow traveller&#148; nannte, dann stieß sie im Herbst 1958 fest zu dem von mir nicht nur politisch abgelehnten Klaus Rainer Röhl und der Gruppe um die ost-finanzierte Zeitschrift &#132;konkret&#148; (nach Angaben von Röhl wurde Ulrike Meinhof später Mitglied der illegalen KPD).</p>
<p>Damals war die Einbindung der wenigen Studierenden, die mit der KPD sympathisierten oder mit ihr liiert waren, im Rahmen der besonderen Struktur der kleinen SDS-Gruppen eine Gegebenheit. Einige von ihnen wurden später treue SPD-Mitglieder. Nach dem spektakulären Anti-Atomkongress Anfang 1959 in Berlin, der wegen des Begriffs &#132;interimistische Konföderation&#8220; zu einem Eklat führte, schalteten sich SPD und Westpolitik der DDR ein. Die studentischen Anti-Atomausschüsse und der SDS wurden vor die Frage gestellt: Für wen seit ihr? Das hat sie zerrieben. Damals habe ich gelernt: Sowohl SPD als auch KPD fürchten jeden unabhängigen Ansatz; beide haben in jahrzehntelangen Auseinandersetzungen Methoden entwickelt, jeden Keim dazu zu zertreten. Im Frühjahr 1959 hatte die &#132;konkret&#148; -Gruppe alle Schaltstellen der studentischen Atombewegung besetzt. Doch es ging ihr wie dem König Midas: Es war nur ein Scheinerfolg, die studentische Anti-Atombewegung verschwand; übrig blieb für die &#132;konkret&#148; &#8211; Gruppe nichts als eine Handvoll neuer Leute vermutlich auch mehr Gelder aus der DDR)</p>
<p>Monika Mitscherlich hatte ich im Sommer 1958 m der studentischen Anti-Atombewegung kennengelernt. Wir wurden im Herbst beide in den fünfköpfigen Bundesvorstand des SDS gewählt. Für uns bedeutete das Ende der studentischen Anti Atombewegung Konzentration auf die Arbeit im SDS. Sozialistische Positionen &#151; wie sie damals vor allem Abendroth, von Oertzen und Fritz Lamm vertraten &#151; waren für mich in doppelter Hinsicht wichtig zur Abgrenzung von kommunistischer Politik: Einmal als Alternative zum Stalinismus; zum anderen gegenüber dem bloßen &#132;Friedenskampf&#148;, wie ihn die Interessenvertreter der DDR damals im Blick auf die Gründung einer parteipolitischen Alternative (,&#130;Deutsche Friedensunion&#8220;, gegründet 1960) betrieben. Marx und vor allem Rosa Luxemburg, Georg Lukács, Ernst Bloch und die Kritische Theorie gaben ein Fundament m einem nach zwei Seiten geführten Konflikt. Wir hatten die rechten Genossen, die den SDS als ein Sprungbrett für eine Parteikarriere ansahen, aus dem Bundesvorstand des SDS abgewählt. Diese Leute versuchten nun, uns gegenüber dem Parteivorstand der SPD madig zu machen; zugleich gab es im Verband Leute aus dem Umkreis von &#132;konkret&#148; oder der illegalen KPD, die einen Unvereinbarkeitsbeschluß der SDP gegenüber dem SDS zu provozieren suchten, um den SDS zueinem Faktor bei der Gründung einer Friedenspartei zu machen.</p>
<p>In dieser Phase wurde für mich die Zusammenarbeit mit Peter von Oertzen und Wolfgang Abendroth wichtig. Beide waren, als ich sie kennenlernte, in der Redaktion des monatlich erscheinenden Blättchens ,Sozialistische Politik&#8220; (1454-1966) tätig. Ich schrieb Beiträge, die meist mit der Überschrift &#132;Diskussion&#148; versehen wurden. Bald habe ich selbst an Redaktionssitzungen teilgenommen. Diese Sitzungen und die SOPO waren für meine sozialistische Sozialisation von großer Bedeutung. Von Abendroth lernte ich nicht nur den Kampf um Verfassungspositionen, sondern auch die Analyse von Kräfte- und Klassenkonstellation; Erich Gerlach vermittelte mir durch seine prägnanten ökonomischen Analysen mehr als alle Lehrbücher; durch ihn lernte ich auch den mir damals völlig unbekannten Anarcho-Syndikalismus kennen. In der Redaktion gelang es vorübergehend unterschiedliche sozialistische Positionen zusammenzubringen: revolutionär denkenden, aber realistischen Reformismus, libertären Anarcho-Syndikalismus und trotzkistischen Internationalismus. Ernest Mandel fand ich damals beeindruckend; dennoch war ich mir bald klar: Vom Trotzkismus kann man lernen; aber das ist nicht mein Weg. Erich Gerlach und Peter von Oertzen machten mich auf Karl Korsch aufmerksam. Orientiert habe ich mich auch an der sozialistischen, aber strikt antistalinistischen Zeitschrift &#132;Funken&#148; (herausgegeben von Fritz Lamm und Fritz Opel). Mit von Oertzen, der später in Distanz zu Abendroth ging, gab es für mich und meine Freunde eine sehr enge Zusammenarbeit mit linken Sozialdemokraten in dem der Öffentlichkeit gegenüber abgeschirmten &#132;Elzer Kreis&#148; und dann in der Zeitschrift &#132;Arbeitshefte&#148;. In dieser Zeitschrift ging es um die Rolle der Gewerkschaften, um Mitbestimmung und Arbeiterselbstverwaltung. Die Gewerkschaften erschienen uns als eine dritte Ebene. Bald galt ich als ein &#132;Gewerkschaftstheoretiker&#148;.</p>
<p>Wir verstanden den SDS als einen theoretisch fundierten, zugleich politisch eingreifenden Studentenverband. Demokratischer Sozialismus war sowohl eine Alternative gegenüber Adenauer als auch gegenüber Ulbricht. Eine linkssozialistische Partei haben weder ich noch die Mehrheit meiner Freunde angestrebt. Wir orientierten uns an der IG Metall. Wir wußten, die Grenze zu dem, was damals als &#132;demokratische Politik&#148; definiert wurde, verlief am linken Rand der SPD. Im &#132;Initiativ-Ausschuß für die Amnestie und der Verteidiger in politischen Strafsachen&#148; hatte ich erfahren, was nur wenige in der Bundesrepublik wußten; Bei der Verfolgung von Kommunisten und allen, die man diesen zurechnete, wurden rechtstaatliche Prinzipien schwer verletzt. Eines der prägendsten Erlebnisse in diesem Zusammenhang war das Auftreten und das evangelische Pathos des damaligen Rechtsanwaltes Dieter Posser (Freund von Gustav Heinemann und später SPD-Minister in Nordrhein-Westfalen): &#132;Das kann doch nicht rechtens sein!&#148;</p>
<p>In der SPD bleiben, hieß Kröten schlucken. Doch gab es auch erfreuliche Begegnungen, beispielsweise mit Waldemar von Knöringen und Fritz Erler. Wir stellten die Mitarbeiter von &#132;konkret&#148; vor die Alternative entweder SDS oder &#132;konkret&#148;. Ich formulierte den Beschluß (und die Begründung) über eine Unvereinbarkeit der Mitgliedschaft im SDS und der Mitarbeit in der &#132;konkret&#148;-Gruppe. Im Klima des blinden Antikommunismus sagte ich nicht, ihr betreibt DDR-Politik denn das hätte Staatsanwälte an den Plan gerufen), sondern &#132;konkret&#148; ist &#132;keine sozialistische Zeitung&#148; und &#132;konkret&#148; hat sich &#132;verbandsschädigend&#148; verhalten und &#132;einen Keil zwischen SDS und SPD getrieben&#148;. Wer aus diesem Vorstandsbeschluß keine Konsequenzen zog, wurde aus dem SDS ausgeschlossen. Das bedeutete nicht nur einen harten politischen Eingriff in die meist kleinen SDS-Gruppen, sondern die Ausschaltung der politischen Freunde von Ulrike Meinhof aus der SDS-Arbeit. Das fiel mir schwer. Ulrike Meinhof ging von Münster nach Hamburg und meldete sich bei der Hamburger SDS-Gruppe nicht wieder an.</p>
<p>Doch all unsere Bemühungen um die SPD blieben erfolglos. Als ein &#132;Sozialdemokratischer Hochschulbund&#148; (SHB) gegründet wurde,  brach die SPD jeden Kontakt mit uns ab. Das hieß auch, SPD-Mitgliedern, die im SDS waren, wurde vom SPD-Parteivorstand jedes Gespräch verweigert. Dieses Verhalten (wir sprachen damals von einem &#132;Stalinismus von rechts&#148;) hat wesentlich zu unserer Reaktion beigetragen. Nicht zuletzt unter dem Einfluß von Oertzens hatte der Führungskreis im SDS beschlossen (es war 1960 am Tage nach der Hochzeit Mitscherlich / Seifert), den SDS aufzulösen, um unsere SPD-Mitgliedschaft zu behalten. Doch von Herbert Wehner, Helmut Schmidt und anderen wie der letzte Dreck behandelt, verhielten wir uns &#132;existentialistisch&#148; : &#132;Wir brechen uns selbst das Rückgrat, wenn wir jetzt klein beigeben.&#8220; Beschlüsse und stundenlange Debatten galten nichts mehr im Augenblick der Entscheidung. Wer unsicher war, wurde fast immer durch die Entschiedenheit von Monika Seifert überzeugt. Wir hatten in den Monaten zuvor die Distanzierung der SPD uns gegenüber genutzt. Viele Studierende waren zu uns gekommen, weil wir jetzt &#132;offiziell&#148; parteiunabhängig waren. Nun fragten noch mehr, wie können wir euch unterstützen? Wir wußten, daß wir nicht allein standen. Da waren Soziologen, die zu uns hielten (wie Jürgen Habermas und Hans Paul Bahrdt), Politologen, die sich unseretwegen aus der SPD ausschließen ließen (wie Wolfgang Abendroth) oder aus der Partei austraten (wie Ossip K. Flechtheim), da standen Sozialdemokraten und Gewerkschafter zu uns (wie Walter Hesselbach und Otto Brenner), da erklärten politische Frauen wie Helga Einsele und Carola Stern ihre Solidarität.</p>
<p>Wir brauchten diese Solidarität. Wer von uns halbwegs namhaft war, wurde aus der SPD ausgeschlossen. Das bedeutete nicht nur gesellschaftliche Ausgrenzung, sondern auch hoheitliche Verrufserklärungen (zielend auch auf Beeinträchtigung der ökonomischen Existenz). Da tauchte ein Herr beim Rektor der Technischen Hochschule in Darmstadt auf und sagte. &#132;Wissen Sie, wen Professor Gurland als Assistent eingestellt hat?&#148; Der Emigrant Arkadij Gurland, seit seiner Jugend Sozialdemokrat, antwortete: &#132;Ich weiß es, denn Herr Seifert berichtet mir sehr genau über seine politische Tätigkeit.&#148; Da unterrichte jemand Werner Hansen, Mitglied des Bundesvorstandes des DGB; Hansen schrieb daraufhin einen Brief an Walter Fabian, Chefredakteur der &#132;Gewerkschaftlichen Monatshefte&#148;, in dem es heißt: &#132;Vielleicht dürfte Dir nicht bekannt sein, daß Jürgen Seifert Ende 1961 wegen seiner Tätigkeit als führender Funktionär des SDS ausgeschlossen wurde.&#8220; Walter Fabian, ebenfalls Emigrant, ließ mich weiter schreiben. Meine erste Buchveröffentlichung über die Notstandsgesetzgebung konnte nur erscheinen, weil der hessische Generalstaatsanwalt Fritz Bauer (wiederum ein Emigrant) durch ein Vorwort für mich eintrat. Auch die Weichenstellungen von Peter von Oertzen für Oskar Negt und mich vor den Ernennungen zum Ordinarius 1970/71 gehören in diesen Zusammenhang.</p>
<p>Die eigene Ausstoßung hat mich sensibler und fähig gemacht, Ausgrenzungen besser entgegenzutreten. Allerdings habe ich fortan jeden politischen DDR-Kontakt vermieden. Die Wunden sind vernarbt, doch gibt es noch immer Situationen, in denen sie aufbrechen. Dann ahne ich, was diejenigen leiden, die solche Solidarität nicht erhalten.</p>
<p>Die Unabhängigkeit gegenüber der SPD erwies sich als Befreiungsakt. Wir konzentrierten uns nun auf politische Alternativen. Die Sache stand im Vordergrund. Wir schrieben eine Hochschuldenkschrift, die später in Teilen von der SPD als Hochschulreform umgesetzt wurde. Wir glaubten, Industriesoziologie in gewerkschaftlicher Arbeit in Richtung Arbeiterselbstverwaltung übertragen zu können. Wir entwickelten rechtspolitische Gegenpositionen gegenüber dem Erosionsprozeß der rechtsstaatlichen Demokratie. (u. a. die Aufarbeitung der &#132;Ungesühnten NS-Justiz&#148;, Aktionen in der SPIEGEL-Affäre, Aufklärung über die Notstandsgesetzgebung und politische Strafjustiz). Wir entdeckten die Psychoanalyse, lasen Wilhelm Reich, Texte der Frankfurter Schule und entwickelten das, was dann zur antiautoritären Bewegung wurde. Wir suchten neue Formen internationaler Solidarität durch Hilfestellung im französischen Algerien-Krieg (und dann vor allem im Vietnam-Krieg). Wir verstanden uns (in Anlehnung an vergleichbare Ansätze in England, Frankreich und den USA) als &#132;Neue Linke&#148;. Wir übernahmen von dort neue Aktionsformen. Wir entwickelten &#151; trotz der Finanzprobleme &#151; in der Zeitschrift &#8222;neuen kritik&#148; interessante Diskussionen. Wir konstituierten auf einer anderen Ebene als SPD und KPD eine öffentlich anerkannte &#8222;nichtkommunistische Linke&#8220;.</p>
<p>Ich wirkte in Theorie und Praxis mit an der Entstehung einer Protestbewegung, die später zum Mythos &#132;1968&#148; wurde. So bin ich nicht nur &#8222;58er&#8220;, sondern auch etwas &#132;68er&#148;. Mein Feld war bald die Auseinandersetzung um die Notstandsgesetze, die im Jahre 1968 ihren Höhepunkt erreichte. Ich war auch beteiligt an dem, was Monika Seifert (durch die Gründung der Frankfurter Kinderschule 1967) in der antiautoritären Protestbewegung realisierte. Allerdings wollte ich nur noch in Sachen Notstandsgesetze Wortführer sein. Ich hatte Unbehagen gegenüber der für mich überzogenen Sicherheit dieser Protestbewegung.</p>
<p>Der Auseinandersetzung um die Notstandsgesetzgebung habe ich sechs Jahre meines Lebens gewidmet. Heute will man vielfach nicht mehr wahrhaben, in welcher Weise die Pläne zu einer Grundgesetzänderung die Demokratie in der Bundesrepublik bedrohten. Ich war tätig sowohl als Initiator von Widerstand und Bewegung als auch als Berater auf verschiedenen Ebenen. Das reichte vom SDS zur Theologischen Sozietät Baden, von der IG Metall bis zur FDP-Bundestagsfraktion, von Basisbewegungen in Betrieben und Schulen bis zur SPD-Gruppe in der Bundestagsfraktion um Hans Matthöfer. Ich habe auf zwei Schultern getragen: Verbreiterung des grundsätzlichen Neins zur Notstandsgesetzgebung, um auf dieser Basis inhaltliche Veränderungen durchzusetzen. Das war eine Gratwanderung.</p>
<p>Ich ging angesichts der Beschlußlage der Gewerkschaften davon aus, daß es unmöglich sei, die Notstandsverfassung zu verhindern. Für mich kam es seit Ende 1962 darauf an, eine Auffangposition vorzubereiten. Die SPD bejahte die Notstandsverfassung grundsätzlich und war damit den Manipulationen der Regierung ausgeliefert; die Gewerkschaften und die anderen Notstandsgegner mußten auf dem grundsätzlichen Nein beharren; dabei versuchte ich, (und wurde dabei unterstützt) Giftzähne zu ziehen, damit die Sache ungefährlich wurde oder die Promotoren dieser Politik, die Lust an diesem Unternehmen verloren. Das Ergebnis ist bekannt: Auf der verfassungsrechtlichen Ebene haben die &#132;Notstandsgegner&#148;, gesiegt (die Sicherungen haben bis heute gehalten), politisch war es eine Niederlage. Ich habe damals nicht die verfassungsrechtlichen Erfolge betont, sondern die verbliebenen Gefahren.</p>
<p>Das, was ich machte, bezeichnete ich (in Anlehnung an Rudolf von Iherings &#132;Kampf ums Recht&#148;) als &#132;Kampf um Verfassungspositionen&#148;. Es es ging mir darum, die demokratische und rechtsstaatliche Substanz der Verfassung gegen einen neuen Faschismus oder ein autoritäres  System zu verteidigen. Im Unterschied zu Ulrike Meinhof und ihren Freunden habe ich rechtzeitig die Problematik des bei den &#132;konkret&#8220;- Leuten üblichen Faschismusverdikts erkannt. Dabei hat mir ein Freund geholfen: &#132;Phänomen der sterbenden Zeit. Ich habe in den letzten 20 Minuten gezählt, wie oft du das Wort Faschismus gebraucht hast. Hast Du keine anderen Kategorien? Wann hast du das letzte Buch gelesen?&#148; Der Verfassungskampf gegen autoritative Tendenzen ist in meinen Augen nicht das Ziel von Politik, sondern ist nur ein Ausgangspunkt für Politik, die auf einer anderen Ebene eingreifen muß.</p>
<p>Ich habe nach 1968 weiterhin versucht, politische Demokratie zu sichern; zunächst vor allem durch die Verteidigung persönlicher und politischer Rechte (seit 1968 in der Zeitschrift &#132;kritische Justiz fast    1 1/2 Jahrzehnte im Vorstand der Humanistischen Union und seit 10 Jahren in der Redaktionsarbeit der &#132;vorgänge&#8220;); bei diesen Aktivitäten teilweise auch durch Versuche, Demokratie zu erneuern (jetzt besonders in der Vorarbeit für neue Länderverfassungen, im  &#132;Verfassungskuratorium&#148; und bei der Reform von Polizei und Verfassungsschutz in Niedersachsen).</p>
<p>Nachhaltiger beeinflußt ist das demokratische Verhalten von Menschen in der Bundesrepublik möglicher Weise durch das, was Monika Seifert im Bereich der antiautoritären Erziehung in Gang setzte. Ich dachte zunächst, es ginge nur um eine angemessene Erziehung unserer Tochter Anna. Dann erkannte ich, daß die eingerichtete Kindergruppe und das Prinzip &#132;Selbstregulierung&#148; mehr bedeuten, auch mich und autoritäre Strukturen der Gesellschaft in Frage stellte. Monika Seifert wollte eine Veränderung der Kindergarten und versuchte dies durch sogenannte &#132;Kinderläden&#148; zu realisieren, in denen Kinder fähig werden sollten,  &#132;sich selbst zu regulieren&#148;. Diese Formel war eine Antwort auf die damalige Fremdbestimmung in der Erziehung. Monika Seifert orientierte sich neben Wilhelm Reich vor allem an A. S. Neil. Ihr Ansatz provozierte andere Gruppen, die in der Ersetzung autoritärer Erziehung durch eine (doktrinierende)  &#132;sozialistische&#148; einen Fortschritt sahen. Auch auf dieser Ebene kippten  &#132;Jung-68er&#148; den ursprünglichen Ansatz um. Mich hat die &#132;Kinderladenbewegung&#148; verändert. Doch habe ich auf diesem Gebiet das Schreiben Monika Seifert überlassen.</p>
<p>Zur antiautoritären Bewegung gehörten die &#132;begrenzte Regelverletzung&#148; und eine spezifische Provokationstechnik, die das Ziel verfolgt  (dank einer Überreaktion der Polizei), Solidarität hervorzurufen. Beide Techniken haben sich in der politischen Auseinandersetzung verselbständigt. Instrumente zum Beseitigen von Publizitätsbarrieren und zum In-Gang-Setzen von massenhaften Aufklärungs- oder Solidarisierungprozessen wurde (in einer &#132;Romantik der Illegalität&#148;) reduziert auf den Gesetzesbruch als kriminellen Akt. Die RAF kam dadurch zu der irrealen Vorstellung, man müsse Faschismus provozieren, um dadurch Gegenkräfte zu mobilisieren (oder der DDR den Nachweis für Faschismus in der Bundesrepublik zu liefern).</p>
<p>1969 wandte ich mich gegen die ersten Ansätze einer neuen &#132;Romantik der Illegalität&#148;. Als Ulrike Meinhof in der Baader-Befreiung verwickelt wurde, war ich erschrocken. Ebenso ging es mir bei den Aktionen der RAF. Die alte Freundschaft von Monika Seifert und mir zu Ulrike Meinhof (die von politischen Meinungsunterschieden absehen konnte) machte uns damals verdächtig. Gegen Monika Seifert lief ein Ermittlungsverfahren, das Aufsehen erregte, aber eingestellt wurde. Ich habe Erfahrungen sammeln können, wie Hausdurchsuchungen, Observationen, offene Beschattung und ähnliches auf Betroffene wirken.</p>
<p>Mein Eintreten für den Hannoverschen Psychologie-Kollegen Peter Brückner (der 1972 beschuldigte wurde, Ulrike Meinhof beherbergt zu haben) und mein &#132;Plädoyer wider die Ächtung des politischen Gegners&#148; wurden nicht verstanden. Der Unterschied zwischen einer von mir abgelehnten &#132;politischen Solidarität&#148; (als Identifizierung) mit der RAF und der von mir geübten Sensibilität für die Opfern von Verstrickung und dem selbstverständlichen Eintreten für die Errungenschaften des Rechtsstaates auch gegenüber Gewalttätern wurde damals (von beiden Seiten) nicht erkannt. Für die einen war ich ein &#132;Brandstifter der Demokratie&#148; (so ein CDU-Repräsentant) oder ein &#132;Sympathisant des Terrorismus&#148; (so ein &#132;Verfassungsschützer&#148; in Niedersachsen), für die anderen wurde ich (so ein Flugblatt aus dem Umkreis der RAF) zum &#132;Faschisten Seifert&#148;. Es herrschte Freund-Feind-Denken. Dazu kamen Versuche, Solidarität zu erpressen. Ich habe in diese Zeit unter der (wie ich es dann nannte) &#132;bleiernen Solidarität&#148; gelitten, weil Solidarität dabei damals verheizt, kurz: um ihre produktive Kraft gebracht wurde.</p>
<p>Nicht disziplinarrechtliche Vorermittlungen (wegen einer Solidaritätsrede für Brückner) haben mich blockiert. Auch neue Ausgrenzungen habe ich ertragen. Gelähmt hat mich jedoch die Provokation politischer Freunde, die als &#132;organisierte Selbstbefreiung&#148; definiert wurde, aber (im Widerspruch zu hehren Zielen) Solidarität zum Nutzen der eigenen Politik verrechnete. Es dauerte lange, bevor ich dieses Kalkül erkannte und mich befreite. </p>
<p>In meiner Sicht sind die Voraussetzungen für ein Ineinandergreifen des Kampfes um Verfassungspositionen und gesellschaftsverändernder Praxis gegenwärtig nicht gegeben. Vielleicht liegt das an der zunehmenden Arbeitsteilung, der vorherrschenden Fragmentierung von Politik und dem Unvermögen, globale Kapitalbewegungungen, gesellschaftliche Zusammenhänge und politische Frontstellungen noch wahrzunehmen. Wenn man mich fragt, ob ich Sozialist bin, sage ich Ja; aber ich kann &#132;Sozialismus&#148; (der in meinen Augen nur weltweit möglich ist) heute nur unscharf bestimmen und vermeide deshalb dieses Wort.</p>
<p>Meine Tätigkeit wird (auch wenn ich darüber hinaus will) gegenwärtig verengt auf das zwar wichtige, aber nicht ausreichende Eintreten für die Erhaltung der Substanz der Menschen- und Bürgerrechte.</p>
<p>Meine Biographie zeigt: Es gibt in der alten Bundesrepublik seit Jahrzehnten eine meist nicht wahrgenommene Bürgerrechtsbewegung. Für mich waren das 35 Jahre meist leidenschaftlicher Auseinandersetzung.</p>
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		<title>Außer Spesen nichts gewesen?</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/124-vorgaenge/publikation/ausser-spesen-nichts-gewesen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 15 Dec 1993 20:50:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Bilanz der Arbeit der Gemeinsamen Verfassungskommission aus: vorgänge Nr. 124 (Heft 4/1993), S. 7-14 Am 1.7.1993 fand die letzte Abstimmungsrunde der Gemeinsamen Verfassungskommission von Bundestag und Bundesrat statt. Die dort gefaßten Beschlüsse &#8212; außer denen im Bereich &#8222;europäische Integration&#8220; &#8212;müssen freilich noch das Gesetzgebungsverfahren mit jeweils einer erforderlichen Zweidrittelmehrheit im Bundestag und Bundesrat durchlaufen. Um [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Bilanz der Arbeit der Gemeinsamen Verfassungskommission</p>
<p>aus: vorgänge Nr. 124 (Heft 4/1993), S. 7-14</p>
<p>Am 1.7.1993 fand die letzte Abstimmungsrunde der Gemeinsamen Verfassungskommission von Bundestag und Bundesrat statt. Die dort gefaßten Beschlüsse &#8212; außer denen im Bereich &#8222;europäische Integration&#8220; &#8212;müssen freilich noch das Gesetzgebungsverfahren mit jeweils einer erforderlichen Zweidrittelmehrheit im Bundestag und Bundesrat durchlaufen.</p>
<p>Um die Arbeit der Gemeinsamen Verfassungskommission zu bewerten, empfiehlt sich ein Blick zurück: Wenngleich die deutsche Vereinigung ihr Auslöser war, gelang es nicht, diese unmittelbar mit der Schaffung eines verfassungsgebenden Prozesses zu verbinden. Immerhin erreichte die BürgerInnen-Bewegung, in Art. 5 des Einigungsvertrages die Empfehlung durchzusetzen, &#8222;sich innerhalb von zwei Jahren mit den im Zusammenhang der deutschen Einigung aufgeworfenen Fragen zur Änderung oder Ergänzung des Grundgesetzes zu befassen, insbesondere in bezug auf das Verhältnis zwischen Bund und Ländern, mit den Überlegungen zur Aufnahme von Staatszielbestimmungen in das Grundgesetz sowie der Frage der Anwendung des Art. 146 GG und in deren Rahmen einer Volksabstimmung&#8221;. Zur Umsetzung dieser Empfehlung wurde von SPD sowie Bündnis 90/ Die Grünen die Einrichtung eines Verfassungsrates gefordert, der zu gleicher Zahl aus Frauen und Männern bestehen sollte. Ihm sollten auch engagierte BürgerInnen, die nicht Mitglied einer Volksvertretung sind, z.B. hervorragende Persönlichkeiten aus allen wichtigen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens, sowie Vertreterinnen der Bundesländer angehören. Über den von einem solchen Verfassungsrat vorzulegenden Verfassungsentwurf sollte ein Volksentscheid nach Art. 146 GG durchgeführt werden. Gefordert wurde ausdrücklich ein Ausgleich des demokratischen Defizits der Vereinigung beider deutscher Staaten sowie eine integrationspolitische Wirkung. [1]</p>
<p>Im Sommer 1991 richtete der Bundesrat als ersten Schritt eine Verfassungsreformkommission ein, die wesentliche Vorarbeiten für die Arbeit der späteren Gemeinsamen Verfassungskommission leistete und insbesondere gemeinsame Forderungen zur Stärkung der Länderrechte erarbeitete. Die Schaffung eines Verfassungsrates scheiterte am Widerstand der Koalitionsfraktionen. Rupert Scholz (CDU/CSU) plädierte für die Einrichtung eines paritätisch aus Bundestag und Bundesrat zusammengesetzten Verfassungsausschusses, dessen Aufgabe es sein müsse, Vorschläge zur &#8222;Modernisierung&#8221; der Verfassung zu erarbeiten: &#8222;Wir stehen hier zu der Position, daß wir keine neue Verfassung wollen, weil wir keine neue Verfassung brauchen. Deshalb ist der Art. 146 auch in der neuen Form für uns nicht relevant. &#8222;[2]</p>
<p>Die politische Frage, ob mit der Vereinigung etwas Neues entstehe oder aber die (alte) Bundesrepublik nur erweitert würde, wurde zugunsten des ,Altbewährten&#8221; entschieden, die Verfassungsdiskussion in die Hand von BerufspolitikerInnen gegeben. Am 16.1.1992 konstituierte sich eine 64-köpfige Gemeinsame Verfassungskommission aus 32 Mitgliedern des Bundestages und 32 von den Landesregierungen benannten Mitgliedern. Eine Beteiligung der Länderparlamente, wie häufig gefordert, gab es nicht. Frauen waren &#8212; mit zwölf weiblichen Vollmitgliedern &#8212; spärlich vertreten. Gleichzeitig wurde festgelegt, daß für Empfehlungen der Kommission eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist. Damit war der Diskussions- und Handlungsspielraum erheblich eingeschränkt. Die Zusammensetzung der Kommission und die Notwendigkeit von Zweidrittelmehrheiten führten dazu, daß tagespolitische Fragen und der Parteienpolitische Proporz die Arbeit der Gemeinsamen Verfassungskommission bestimmt haben. Es fand eine Umkehr der Beweislast statt: Nicht mehr die Westdeutschen hatten zu beweisen, daß sich das Grundgesetz bewährt hatte, sondern alle, die etwas an der Verfassung ändern wollten, hatten den Reformbedarf darzulegen. Gleichzeitig wurde außerhalb der Kommission heftig über Verfas sungsänderungen diskutiert, sei es das Grundrecht auf Asyl, die Legalisierung von &#8222;Lauschangriffen&#8221; oder &#8222;out of area&#8221; &#8211; Einsätze der Bundeswehr. Zunehmend wurde deutlich, daß die alten politischen Instrumente angesichts der tatsächlichen Entwicklung einer neuen Republik versagen. Die Ratlosigkeit der politisch Handelnden gipfelt schließlich in der Tendenz, statt konsensfähige politische Entscheidungen zu suchen, dem Bundesverfassungsgericht in allen schwierigen Fragen den Schwarzen Peter zuzuschieben.</p>
<p>Nach dieser Weichenstellung war die Arbeit der Gemeinsamen Verfassungskommission wenig geeignet, eine breite gesellschaftliche politische Debatte zu befördern und gar eine integrative Kraft im vereinigten Deutschland zu entfalten. Insofern war sie auf das Scheitern hin angelegt und spiegelt den auf schnellen Anschluß bedachten Vereinigungsprozeß lediglich wieder. Entgegen ihrem Arbeitsauftrag spielten denn auch &#8222;einigungsbedingte&#8221; Fragen in der Kommission, von gelegentlichen Beschwörungen abgesehen, nicht wirklich eine Rolle. Nicht einmal dem ja auch von Rupert Scholz seinerzeit eingeräumten Modernisierungsbedarf tragen die Ergebnisse Rechnung. Zu befürchten ist gar, daß die Freiheitsbilanz der im Endeffekt zu erwartenden Verfassungsänderungen eher negativ ausfallen und auf eine Entliberalisierung und Grundrechtseinschränkungen hinauslaufen wird.</p>
<h2 class="auto-created">Europa und L&auml;nder&shy;rechte</h2>
<p>Die Arbeit der Gemeinsamen Verfassungskommission begann durchaus verheißungsvoll. Beim Thema &#8222;Europa&#8221; war ein leiser Hauch von &#8222;rundem Tisch&#8221; zu spüren. Gerade waren die Verhandlungen in Maastricht abgeschlossen worden, was eine &#8212; längst überfällige &#8212; Debatte um die europäische Integration einleitete. Ein Aha-Erlebnis&#8220; ging durch die Reihen, daß womöglich die viel grundsätzlichere Herausforderung für den Verfassungsprozeß nicht mit der Wiedervereinigung, sondern mit der Europäischen Einigung verknüpft sei. Trotzdem war auch diese Diskussion in der Verfassungskommission politisch verengt. Sie wurde nicht geführt mit Blick auf die ungeheure Herausforderung der fundamentalen Umwälzung, die in Gesamteuropa durch den Wegfall des Eisernen Vorhanges stattgefunden hat.</p>
<p>Besonders die Länder liefen Sturm. Werden doch mit dem Maastrichter Vertrag wesentlich ausschließliche Länderkompetenzen vergeben: z.B. die Kompetenz für berufliche Bildung, Sprachunterricht, Fernunterricht, für &#8222;Kultur&#8220; usw. Abgesehen davon hat sich bereits auf schleichendem Wege, z.B. über Urteile des EuGH oder Kompetenzanmaßungen, eine Weiterentwicklung der EG zu Lasten der Länder ergeben. In noch größerem Umfang werden jedoch Bundeskompetenzen vermindert, was übrigens wiederum Rückwirkungen auch auf die Länder hat, deren Mitwirkungsmöglichkeiten über den Bundesrat hierdurch eingeschränkt werden. Neben einer Fülle von Zuständigkeiten, die direkt an die Europäische Union gehen, sind zahlreiche Möglichkeiten zur Begründung weiterer europäischer Kompetenzen mit eingebaut. Verfassungsrechtler warfen die Frage auf, ob die Übertragung von Kompetenzen an die EG überhaupt noch mit Art. 24 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 79 GG vereinbar sei. Denn diese Vorschrift biete keine Handhabe, um die Fülle der Staatsgewalt auf eine zwischenstaatliche Einrichtung zu übertragen. Außerdem sei fraglich, ob die Europäische Union noch als eine solche anzusehen sei [3] oder nach Maastricht Qualitäten erlangt habe, die denen eines Staates ähnlich seien. In Spitzengesprächen zwischen Bundesregierung und fünf Ministerpräsidenten, die teilweise die Beratungen in der Gemeinsamen Verfassungskommission überlagerten, wurde ein Konsens dahingehend erzielt, daß ein eigener Europa-Artikel (ein neuer Art. 23) ins Grundgesetz aufgenommen werden sollte. Art. 24 soll für zwischenstaatliche Einrichtungen im herkömmlichen Sinne z.B. der NATO) weitergelten.</p>
<p>Der neue Art. 23  [4] sieht die Verwirklichung eines vereinten Europas als Staatsziel vor. Die Übertragung von Hoheitsrechten auf die Europäische Union soll nur mit Zustimmung des Bundesrates möglich sein. Art. 23 Abs. 1 enthält ferner eine sogenannte Struktursicherungsklausel, die den Auftrag formuliert, daß sich die Europäische Union in Übereinstimmung mit den Prinzipien ien Demokratie, Föderalismus, Rechtsstaatlichkeit, Sozialstaatlichkeit, Grundrechtsschutz und Subsidiarität entwickeln soll. Für die Begründung der Union und für Änderungen ihrer vertraglichen Grundlagen, durch die das Grundgesetz seinem Inhalt nach geändert oder ergänzt wird oder solche Änderungen oder Ergänzungen ermöglicht werden, soll Art. 79 Abs. 2 und 3 GG gelten: d.h. weitere Übertragung von Hoheitsrechten an die Europäische Union nur noch mit Zweidrittelmehrheit von Bundestag und Bundesrat. Grenze bleibt nach wie vor die &#8222;Ewigkeitsgarantie&#8221; des Art. 79 Abs. 3 GG.</p>
<p>Die weiteren Absätze des neuen Art. 23 GG sehen Ausgleichsmaßnahmen zugunsten der entmachteten Länder vor. Abs. 4 normiert den Grundsatz, daß der Bundesrat zu beteiligen ist, wenn er an einer entsprechenden innerstaatlichen Maßnahme mitzuwirken hätte oder die Länder insoweit innerstaatlich zuständig wären. Dabei soll die Mitwirkung der Länder durch den Bundesrat in abgestufter Intensität erfolgen. Die hier gefundenen Regelungen [5] waren zwischen Bund und Ländern und zum Teil auch innerhalb der Bundesregierung im einzelnen besonders umstritten. Dabei führen sie keineswegs zu mehr Rechten für die Länder. Es wird lediglich sichergestellt, daß die Länder einen Teil ihrer Rechte im Prozeß der europäischen Einigung behalten und auch nur dort, wo im Schwerpunkt ihre Gesetzgebungsbefugnisse betroffen werden. Ergänzend wurden Informations- und Beteiligungsrechte des Bundestages normiert und der (Europa)-Unionsausschuß des Deutschen Bundestages und die Europakammer des Bundesrates in der Verfassung verankert.</p>
<p>Grundsätzlich gilt allerdings, daß ein wie auch immer gearteter nationaler Parlamentsvorbehalt nur im ,Innenverhältnis&#8220; wirkt. Die Regierung hat es leicht, sich hinter EG-Sachzwängen und fehlendem Verhandlungsspielraum zu verstecken. Unter bestimmten Voraussetzungen wird es nach dem Maastrichter Vertrag in Zukunft auch möglich sein, daß die Bundesrepublik Deutschland im Rat überstimmt werden kann. Gleichwohl sind Beteiligungsrechte des Bundestages zu begrüßen, weil dadurch ein Mehr an politischer Kontrolle und überhaupt Aufmerksamkeit für den europäischen Entscheidungsprozeß bewirkt wird. Im übrigen muß sich erst zeigen, ob z.B. mit dem Länderzusammenarbeitsverfahren wirklich mehr erreicht wird als die Schaffung neuer Gremien z. B. Einrichtung des Ausschusses der Regionen) und gut dotierter Posten. Denn es kommt darauf an , im Brüsseler Verhandlungspoker der Praxis durchzusetzen, daß die Position der Länder in den entsprechenden Einzelfragen ein angemessenes Gewicht bekommt. Diesbezügliche innerstaatliche Regelungen sind hierfür nur die erste Bedingung. Die Stärkung des föde ralistischen Gedankens ist auf gesamteuropäischer Ebene notwendig. Für die politische Bewertung ist darüber hinaus zu bedenken, daß die Regelung der Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union nicht zwangsläufig identisch ist mit mehr Bürgerbeteiligung.</p>
<p>Es bleibt abzuwarten, wie das Bundesverfassungsgericht entscheidet. Dort sind bekanntlich mehrere Verfassungsbeschwerden anhängig, welche die Zustimmung zum Maastrichter Vertrag auch im Lichte des neuen Art. 23 GG für verfassungswidrig halten: Die Struktursicherungskiausel des Art. 23 GG sei nur deklaratorisch, da damit das demokratische Defizit nicht beseitigt werde. Die vorgesehene innerstaatliche Mitwirkung des Bundestags in EG-Angelegenheiten ändere nichts daran, daß die europäische Rechtsetzung im wesentlichen durch den Rat und damit durch ein nicht ausreichend legitimiertes Organ erfolge. Den Kompetenzeinbußen des Bundestages stehe ein Kompetenzzuwachs der Regierungsmitglieder und insbesondere des Bundeskanzlers gegenüber.</p>
<p>Bei allen &#8222;Bauchschmerzen&#8221;, die mit dem Maastrichter Vertrag verbunden sind, wäre es politisch fatal, Maastricht scheitern zu lassen. Gerade jetzt nach der Änderung der politischen Weltkarte, dem Zerfall Osteuropas und der Stärkung rechtsgerichteter Kräfte in der Bundesrepublik erscheint es wichtig, ein politisches Signal der europäischen Einigung zu zeigen. Der Vertrag von Maastricht ist ein Werk von Formelkompromissen, eine &#8222;black box&#8221;, deren Gestalt nur in äußeren Umrissen erkennbar ist und inhaltlich erst ausfüllungsbedürftig ist. Kennzeichnend ist der Prozeßhafte Charakter. Es ist daher m.E. falsch, wie es häufig geschieht, bezüglich der Optionen des Maastrichter Vertrages mit dem denkbar schlimmsten Fall zu argumentieren. Der mit Maastricht eingeschlagene Weg kann allerdings nur dann verfassungskonform sein, wenn tatsächlich in absehbarer Zeit die Zielvorstellung der Struktursicherungsklausel des Art. 23 Abs. 1 GG erreicht wird.</p>
<p>Lehnt man einen bürokratischen europäischen Zentralismus ab, ist es um so wichtiger, jetzt die Regionen zu stärken. Der Föderalismus der Bundesrepublik könnte insoweit ein Vorbild sein. Doch leider ist seit Gründung der Bundesrepublik das föderative Prinzip des Grundgesetzes immer mehr zurückgedrängt worden. Die Frage der Stärkung der Länderkompetenzen ist von großer politischer Brisanz. Je zentralisierter die politischen Entscheidungsstrukturen sind, um so anonymer und undurchschaubarer werden sie für die BürgerInnen.</p>
<p>Die Stärkung der föderativen Elemente war daher erklärtes Anliegen der Verfassungsreform. Obgleich arbeitsintensive Bemühungen der Länder stattfanden, waren die Ergebnisse banal: So wurden einige Änderungen beschlossen, die im Gesetzgebungsverfahren eine gewisse »Waffengleichheit&#8220; zwischen Bundestag / Bundesregierung und Bundesrat herbeiführen sollen, z.B. Harmonisierung einiger Fristen. Nach einem neu geschaffenen Art. 80 Abs. 3 GG soll auch der Bundesrat Vorlagen für den Erlaß von Rechtsverordnungen machen können. Außerdem werden die Landtage dadurch gestärkt, daß sie nach Art. 80 Abs. 4 GG (neu) dann, wenn Landesregierungen zum Erlaß von Rechtsverordnungen ermächtigt sind, selbst gesetzgeberisch tätig werden dürfen.</p>
<p>Wesentlich schwieriger gestaltete sich eine Einigung bei der Frage der Gesetzgebungskompetenzen [6]. Insbesondere die Länderparlamente drängten darauf, im gesetzgeberischen Bereich wieder mehr originäre Befugnisse zu erhalten. Es zeigte sich, daß der Prozeß, Kompetenzen für die Länder zurückzuholen, außerordentlich mühsam ist. Die Ergebnisse sind mager: Es wurden kleine Verbesserungen bezüglich des Art. 72 GG erreicht, insbesondere eine Präzisierung der sog. Bedürfnisklausel (Art. 72 Abs. 2). Künftig soll das Bundesverfassungsgericht auf Antrag des Bundesrates, einer Landesregierung oder eines Landtages entscheiden können, ob die Voraussetzungen eines Bedürfnisses für eine bundesgesetzliche Regelung vorliegen (Art. 93 GG). Einigkeit wurde ferner erzielt, die Rahmengesetzgebung des Bundes (Art. 75 GG) einzuschränken. Im Bereich des Kataloges der konkurrierenden Gesetzgebung (Art. 74 erwies sich in der Auseinandersetzung die Bundesseite unter dem Strich sogar noch als Gewinnerin. Während den Ländern einige Marginalien (Staatsangehörigkeit der Länder; Schutz des deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung ins Ausland; Einschränkung der Rahmenkompetenz des Bundes im Hinblick auf das Hochschulwesen etc.) zugestanden wurden, erhält der Bund neue Kompetenzen: So soll das Recht der Staatshaftung als neue Ziffer 25 in den Katalog des Art. 74 GG aufgenommen werden, ferner &#8222;die künstliche Befruchtung beim Menschen, die Untersuchung und die künstliche Veränderung von Erb informationen sowie Regelungen zur Transplantation von Organen und Geweben&#8221; in den Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung fallen.</p>
<p>Die angestrebte Stärkung des Föderalismus blieb jedoch nicht zuletzt deswegen stecken, weil eine Reform der Länderfinanzverfassung unterblieb. Damit ist eine Chance verspielt.</p>
<h2 class="auto-created">Staatsziele und Grundrechte</h2>
<p>Waren bei den Themen &#8222;Europa&#8221; sowie &#8222;Gesetzgebungskompetenzen und -verfahren&#8221; aufgrund des Engagements der Bundesländer noch parteiübergreifende Einigungen möglich, war jedoch spätestens nach der &#8222;Halbzeit&#8221; im Herbst 1992 buchstäblich die Luft aus der Kommissionsarbeit heraus.</p>
<p>Ausgerechnet als Themen in der Kommission zur Debatte standen, die auf öffentliches Interesse stießen, setzte eine Blockadepolitik der CDU/CSU ein. Die Koalitionsfraktionen hatten keinen Zweifel daran gelassen, daß Staatszielbestimmungen zum Bereich &#8222;Arbeit, Wohnen&#8221; keinesfalls Eingang in die Verfassung findendürften. Standardargument war, das alles sei &#8222;Verfassungslyrik&#8221;, ein Begriff, der zum Unwort der gesamten Kommissionsarbeit wurde und durch die Asylrechtsänderung schließlich Lügen gestraft wurde. Nur mit Mühe konnte eine Einigung erreicht werden über eine Staatszielbestimmung zum Umweltschutz, von der nicht sicher ist, ob sie das anschließende Gesetzgebungsverfahren überstehen wird. Die CDU/CSU-Fraktion besteht nämlich mehrheitlich darauf, den Umweltschutz nur mit einem ausdrücklichen Gesetzesvorbehalt ins Grundgesetz aufzunehmen. Dahinter steht die Angst, die Verwaltungsgerichte könnten dem Umweltschutz zuviel Gewicht einräumen. Tatsächlich wird derzeit an verschiedenen Gesetzesvorhaben [7] deutlich, daß die CDU/CSU unter der Losung &#8222;Aufbau Ost&#8221; die Kompetenzen der Verwaltungsgerichte einschränken will, insbesondere im Umweltbe reich. Die Union will den Umweltschutz lediglich als Auftrag an den Gesetzgeber in der Verfassung verankern. Damit wäre gesichert, daß im Zweifelsfall die Ökonomie vor der Ökologie rangiert.</p>
<p>Mit einem denkbar knappen Abstimmungsergebnis (es hing an einer Stimme!) wurde am 1.7.93 folgende Formulierung verabschiedet: &#8222;Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Rechte durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung&#8221;. Problematisch ist dabei der Wortlaut &#8222;nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung&#8221;, der unterschiedlicher Auslegung zugänglich ist. Die SPD legt diese Klausel dahingehend aus, daß damit nur noch einmal das Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 &#8212; Bindung von vollziehender Gewalt und Rechtsprechung an Gesetz und Recht) bekräftigt wird. Man könnte sie aber auch dahingehend interpretieren, daß das Staatsziel Umweltschutz durch &#8222;Gesetz&#8221; eingeschränkt werden könne. Danach läge der Charme dieser &#8222;Rumpelstilzchen&#8221; &#8211; Formulierung darin, daß diese einen Gesetzesvorbehalt enthält, ohne daß er als solcher bezeichnet wird. Es handelt sich um einen klassischen Formelkompromiß, dessen Einigungsgrundlage die Tatsache dieses Auslegungsdissenses ist. Bleibt es bei diesem Kompromiß, der immerhin einen Einstieg in ein Staatsziel Umweltschutz darstellt, wird voraussichtlich wieder einmal das Bundesverfassungsgericht anstelle der PolitikerInnen das letzte Wort in dieser Angelegenheit haben.</p>
<p>Über 100 000 Eingaben aus der Bevölkerung hatte es für die Forderung gegeben, den Tierschutz im Grundgesetz zu verankern. Nichtsdestotrotz erhielten entsprechende Vorschläge keine Zweidrittelmehrheit.</p>
<p>Ignoriert wurde auch der offensichtliche Modernisierungsbedarf der Verfassung im Bereich der &#8222;informationellen Selbstbestimmung&#8221; (Datenschutz). Dieses Anliegen wurde insbesondere von der Konferenz der Datenschutzbeauftragen von Bund und Ländern unterstützt. Zum Zeitpunkt der Entstehung des Grundgesetzes war die Entwicklung der Informationstechnologie mit all ihren Gefahren und Risiken für die Freiheitsrechte des Menschen noch gar nicht abzusehen gewesen. Solange das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nicht ausdrücklich in der Verfassung verankert ist, sondern von der Rechtsprechung aus der allgemeinen Handlungsfreiheit abgeleitet wird, fallt es nicht unter das sog. &#8222;Zitiergebot&#8220; des Art. 19 GG. Dieses hat die wichtige Funktion, daß der Gesetzgeber bei jeder gesetzlichen Regelung zu prüfen hat, ob die beabsichtigten Regelungen mit Eingriffen in Grundrechte, die dem Zitiergebot unterliegen, verbunden sind. Auch die FDP-Seite war zur Aufnahme eines Grundrechtes auf Datenschutz bereit. Die CDU/CSU lehnte jedoch die Aufnahme kategorisch ab und behauptete, das Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts, das auf Art. 2 GG Bezug nimmt, reiche aus, und es sei ohnehin alles einfach gesetzlich geregelt.</p>
<p>Erst recht scheiterten weitergehende Vorschläge wie der des Landes Hessen, der auch den Schutz des informationellen Selbstbestimmungsrechtes im nichtöffentlichen Bereich regeln wollte sowie ein allgemeines Akteneinsichtsrecht zu den Daten der vollziehenden Gewalt ohne den Nachweis eines Interesses vorsah. [8]</p>
<p>Die Verfassungskommission verpaßte ebenfalls die Gelegenheit einer ernsthaften Befassung mit Integration und demokratischer Teilhabe der seit Jahrzehnten hier lebenden AusländerInnen. Nicht einmal die Forderung nach einem kommunalen Wahlrecht für Nicht-EG-AusländerInnen erwies sich als durchsetzungsfähig. Ebenso scheiterte eine Initiative Hessens, durch eine Ergänzung des Art. 16 GG ein Staatsbürgerschaftsrecht einzuführen, das nicht mehr alleine auf Blutsbanden und Herkunft gründet. [9]. Erfreulicherweise konnte jedoch eine knappe Zweidrittelmehrheit für einen Minderheitenschutzartikel erreicht werden: &#8222;Der Staat achtet die Identität der ethnischen, kulturellen und sprachlichen Minderheiten.&#8221; Mit dieser Achtensklausel soll auch den in der Bundesrepublik lebenden ausländischen Minderheiten Identitätsschutz gewährt und insbesondere ein staatlicher Assimilationsdruck ausgeschlossen werden. Die Einführung dieses Staatsziels soll eine Signalwirkung zugunsten der Minderheiten in Deutschland und im europäischen Rahmen entfalten.</p>
<h2 class="auto-created">Frauenrechte</h2>
<p>Besondere Aktivitäten in der Verfassungsdiskussion gingen von den Frauen aus. Bereits im April 1990 erschien der Aufruf &#8222;Frauen in bester Verfassung&#8221;, fünf Monate später gefolgt vom Frankfurter Frauenmanifest&#8220;. Verschiedene Initiativen und Verbände verabschiedeten Forderungskataloge zur Stärkung der Frauenrechte in der Verfassung. Eine zentrale Rolle nahm dabei die Ergänzung des Art. 3 GG (Gleichberechtigung) ein. Hierzu gingen etwa 100 000 Eingaben bei der Gemeinsamen Verfassungskommission ein.</p>
<p>Mit Hilfe der bisherigen, seinerzeit auf Druck der Frauenbewegung ins Grundgesetz aufgenommenen, Formulierung des Art. 3 GG ist zwar die formale Rechtsgleichheit der Geschlechter weit vorangebracht worden. Zu einer tatsächlichen Gleichstellung hat das Gleichbe rechtigungsversprechen des Grundgesetzes jedoch nicht geführt: Nur selten gelangen Frauen in Führungspositionen, noch immer sind Frauen in allen gesellschaftlichen Bereichen benachteiligt. Seit über die Einführung von Frauenquoten &#8212; zum Ausgleich der »heimlichen Männerquoten&#8220;, die in der Realität herrschen &#8212; diskutiert wird, drehen Männer den Spieß um und berufen sich auf das Diskriminierungsverbot &#8222;wegen des Geschlechtes&#8220;.</p>
<p>Am 27.5.1993 schließlich verabschiedete die unter Erfolgszwang stehende Kommission mit überwältigender Mehrheit folgende Formulierung :&#8222;Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.&#8220; Während der Debatte in der Gemeinsamen Verfassungskommission wurdeJ&#8217;edoch wurde deutlich, daß ein tiefgehender Dissenz zwischen Koalition und Opposition über die Interpretation dieses neuen Staatsziels besteht. Vogel (SPD) stellte heraus, daß mit dieser Grundgesetzänderung deutlich gemacht werde, daß es ein Spannungsverhältnis zwischen Norm und Wirklichkeit gebe. Es werde eingeräumt, daß es Nachtelle gebe, und der Staat bekomme den Auftrag, diese zu beseitigen. Der Begriff &#8222;tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung&#8221; erfasse vollinhaltlich das Wesen der &#8222;Gleichstellung&#8221;. Der aktive Förderauftrag an den Staat schließe auch bestimmte Maßnahmen ein. Diese Darlegung brachte Scholz (CDU) auf den Plan: Der Vorschlag zu Art. 3 GG solle nur diejenigen begünstigen, die konkrete Nachteile erlitten, also für keinerlei Quote herhalten können. Auch andere RednerInnen der Koalition warnten vor überspannten Erwartungen an den Vorschlag. Der Staat habe nicht für Ergebnisgleichheit, sondern nur für Chancengleichheit zu sorgen.</p>
<p>Tatsächlich knüpft der Vorschlag an die Gleichberechtigung von Frauen und Männern an, d.h. Männer können den Frauen &#8212; wie bisher ja das Problem &#8212; die eigenen Rechte entgegenhalten; zudem wird damit nur der bereits vorhandene Verfassungssatz bekräftigt: &#8222;Männer und Frauen sind gleichberechtigt.&#8221; Ebenso darf auch schon nach geltendem Verfassungsrecht niemand wegen seines Geschlechts &#8222;benachteiligt« werden. Die Signalwirkung einer Änderung kann daher nur in der Tatsache der Verfassungsänderung selbst liegen. Zugleich birgt sie die Gefahr, daß damit für lange Zeit ein Schlußpunkt in der Debatte gesetzt wird. Die Frage, ob diese Kompromißformulierung ein bloßes &#8222;Grundrechts-Placebo&#8221; oder &#8222;besser als nichts&#8221; ist, ist schwer zu entscheiden. Um die zentrale Frage, welche Maßnahmen der Staat zur Förde rung von Frauen ergreifen darf, haben sich die PolitikerInnen gedrückt. Es zeichnet sich daher ab, daß auch dieser Kompromiß vor den Toren des Bundesverfassungsgerichtes landen wird.</p>
<h2 class="auto-created">Plebis&shy;zi&shy;t&auml;re Elemente</h2>
<p>Große Erwartungen richteten sich auf eine angestrebte Aufnahme von plebiszitären Elementen in das Grundgesetz. Die Tatsache, daß die Diktatur in der DDR auf friedliche Weise beendet worden ist, wobei der dortigen BürgerInnen-Bewegung eine zentrale Rolle zukam, ließ den Anspruch auf einen verfassungsrechtlichen Erneuerungsbedarf vor allem bei der Ausweitung der BürgerInnen-Beteiligung entstehen. Ca. 270 000 Eingaben aus der Bevölkerung gingen hierzu bei der Gemeinsamen Verfassungskommission ein.</p>
<p>Plebiszitäre Elemente sollen dabei nicht im Gegensatz zur repräsentativen Demokratie stehen, sondern zur Beseitigung von Defiziten und Schwachstellen beitragen. Direkte Demokratie, Volksbegehren und Volksentscheid sind auch ein Mittel zur Verantwortungsübernahme von BürgerInnen.</p>
<p>Aus den Reihen der CDU/CSU kamen hierzu die bekannten Gegenargumente: Stärkung der Politik des Populismus; das Volk ist hierfür nicht reif und überfordert; Schwächung des parlamentarischen Systems; Überrepräsentierung von Partikularinteressen engagierter BürgerInnen.</p>
<p>In der Debatte der Gemeinsamen Verfassungskommission am 14.5.1992 und der Sachverständigenanhörung am 17.6.1992, bei der die meisten Sachverständigen Formen unmittelbarer BürgerInnen-Beteiligung befürworteten, wurde dargelegt, daß bestehenden Bedenken durch Verfahrensregelungen Rechnung getragen werden könne. Die Aktivierung von BürgerInnen sei ein unaufgebbarer Bestandteil der Demokratie; in der Ablehnung der Ausweitung von BürgerInnen-Beteiligung komme ein Mißtrauen gegen das Volk zum Ausdruck. Die gleichen Argumente, die gegen plebiszitäre Elemente vorgetragen würden, seien auch auf das allgemeine Wahlrecht anwendbar. Es fand nur ein einmaliges Treffen der BerichterstatterInnen zu diesem Thema statt: Man vertagte sich auf unbestimmte Zeit. In der am 11.2.1993 hierzu stattfindenden Abstimmung in der Gemeinsamen Verfassungskommission fand dann kein Vorschlag zur Einführung plebiszitärer Elemente die erforderliche Mehrheit. Selbst die einfache Volksinitiative, eine Erweiterung des Petitionsrechtes, scheiterte.</p>
<p>Damit scheiterte auch der Leitgedanke der BürgerInnen-Bewegung für eine &#8222;Verfassung von unten&#8221;, welche die Verfassungsdebatte &#8212; mit ihren übrigens durchaus spannenden und gesellschaftlich wichtigen Diskussionen &#8212; überhaupt erst ermöglicht hatte.</p>
<h2 class="auto-created">Verweise</h2>
<p>1 aus dem Antrag der Gruppe Bündnis 90/Die Grünen &#8222;Vom Grundgesetz zur gesamtdeutschen Verfassung &#8212; Einrichtung und Aufgaben eines Verfassungsrates&#8221; BT Drs. 12 / 563<br />2 aus der Bundestagsdebatte vom 14.5.1991 hierzu, P1Pr 12 /25, S. 1720<br />3 so Tomuschat im Bonner Kommentar, Art. 24, Rdn. 20; Stern in seiner schriftlichen Stellungnahme für die Anhörung der Gemeinsamen Verfassungskommission (GVK) am 22.5.1992 (GVK-Arbeitsunterlage Nr.28) <br />4 GVK-Kommissionsdrucksache 7 (neu)<br />5 vgl. hierzu im einzelnen: Incesu, Zähes Ringen um Länderrechte &#8212; Bericht über die Arbeit der Gemeinsamen Verfassungskommission, RuP 3/92, S. 153ff.<br />6 vgl. hierzu ausführlich: Klatt, Zwischenbilanz der Gemeinsamen Verfassungskommission von Bundestag und Bundesrat &#8212; Teil 2, in: Das Parlament 1993, Nr.20 / 21, S. 8; Rubel, Das neue Grundgesetz (Teil 2), JA 1993, S. 12 ff. ; Incesu, a.a.O. , S. 156ff.<br />7 z.B. Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz vom 16.12.1991, BGBI. 1991 I S. 2174; Gesetzentwurf über den Bau des Abschnitts Könnern-Löbejün der BAB A 14 Magdeburg-Halle (Saale) (BR-Drs. 246/93); Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz vom 22.4.93, BGBI. 1993 I S. 466<br />8 GVK-Kommissionsdrucksache 21<br />9 GVK Kommissionsdrucksache 52</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Bildungsreform und Humankapital</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/124-vorgaenge/publikation/bildungsreform-und-humankapital/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 15 Dec 1993 20:40:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Rationalisierung in der Bildungspolitik aus: vorgänge Nr. 124 (Heft 4/1993), S. 15-19 Bildungsreform ist in aller Munde. Daß sich die Facetten dieser &#8222;Erneuerungs&#8220;maßnahmen fast ausschließlich in der Weise einer technokratischen Reform bestehender Bildungsinstitutionen artikulieren, zeigt die derzeitige Schwäche der pädagogischen Linken, die den aktuellen Versuchen einer emanzipationsfeindlichen Rationalisierung der Bildung bislang nichts entgegenzusetzen weiß. So [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Rationalisierung in der Bildungspolitik</p>
<p>aus: vorgänge Nr. 124 (Heft 4/1993), S. 15-19</p>
<p>Bildungsreform ist in aller Munde. Daß sich die Facetten dieser &#8222;Erneuerungs&#8220;maßnahmen fast ausschließlich in der Weise einer technokratischen Reform bestehender Bildungsinstitutionen artikulieren, zeigt die derzeitige Schwäche der pädagogischen Linken, die den aktuellen Versuchen einer emanzipationsfeindlichen Rationalisierung der Bildung bislang nichts entgegenzusetzen weiß. So bleibt das für die inhaltliche Grundlegung kultureller Hegemonie (Gramsci) so zentrale Feld der Bildungseinrichtungen pädagogikfremden Organisationen der Unternehmensberatung Kienbaum und soziologischen Sozialforschung überlassen. Was Pädagogik zu .leisten hätte wäre, sich zu einer kritischen Instanz zu entwickeln, die die permanente Auseinandersetzung mit den gegenwärtigen Bildungsplanungen aufnimmt, einem neuerlichen Bildungsbankrott, der die letzten Reste pädagogischer Kriterien tilgt. Diese Instanz hätte die u.a. auch bei den Grünen verbreitete bildungsökonomische Argumentationsweise (&#8222;Bildungsinvestition&#8220;, &#8222;pädagogisches Kapital&#8221; usw. zu überwinden und Bildungsplanung pädagogisch-bildungstheoretisch zu begründen: nach Maßgabe einer emanzipativen Subjektentwicklung also und der damit korrespondierenden konstruktiven gesellschaftlichen Bewältigung der uns bedrängenden globalen Probleme.</p>
<p>Eine ökonomische Sichtweise auf die menschliche &#8222;Natur&#8220; existiert in Deutschland seit Anfang des Jahrhunderts, wenngleich nicht in der systematisch-wissenschaftlichen Form wie sie in den sechziger und siebziger Jahren entfaltet wurde. Ihr Gegenstand ist die bildungsvermittelte Umwandlung von Naturgaben in Humankapital: die Suche nach der bestmöglichen Transformation von schulisch herstelibarem ,kulturellen Kapital&#8220; in den Verwertengsprozeß der Gesellschaft. Im Kontext der Bildungsökonomie treten die ökonomischen Dimensionen von Bildungspolitik, Bildungsorganisation und Bildungsarbeit in das Zentrum der Bildungsplanung. Deren grundlegende Problemstellung, nämlich unter welchen Voraussetzungen Bildungswesen und Lernarbeit optimale Hersteller des gesellschaftlich notwendigen Arbeitsvermögens sind wird differenziert in Einzelfragen, von deren Beantwortung die Höhe der &#8222;Bildungsinvestitionen&#8221; abhängt: Welche Strukturen des Bildungswesens welche Organisationsformen der Bildungseinrichtungen, welche pädagogischen Konzepte können die gesellschaftlich erwünschten Profile des menschlichen Subjektvermögens am besten und schnellsten herstellen? Wie effizient sind die organisierten Lehr- und Lernprozesse der gegenwärtigen Schulen tatsächlich, wie ist die Gesamtwirkung der in ihnen geleisteten Bildungsarbeit auf die wirtschaftliche Entwicklung (Wirtschaftswachstum), welche Auswirkungen haben spezifische bildungsreformerische Maßnahmen auf die Gesamtökonomie?<br />Unabhängig von politischer Couleur greifen die derzeitigen Maßnahmen staatlicher &#8222;Bildungs-&#8222;politik auf finanzielle Restriktionen im Bildungsbereich zurück, die strukturell und konzeptionell eine zukunftsgefährdende Verweigerung von Bildung einleiten werden; Ob es sich um konservativ-liberale, grün-rote, Sozialdemo kratische Regierungskonstellationen handelt, gemeinsam ist ihrem politischen Krisenmanagement, daß neben den Sektoren Gesundheit und Soziales vor allem die Bildungsinstitutionen zu einer Aufbesserung der Kassen herangezogen werden. Die Anhebung der durchschnittlichen Klassengrößen, die Verkürzung der Schulzeit, die Reduzierung der wöchentlichen Unterrichtszeit, die Vergrößerung des Stundendeputates von Lehrerinnen und Lehrern, die Kürzungen in der Lehrer fort- und -weiterbildung &#8212; diese Maßnahmen kennzeichnen nur einige Teilmomente aus einer ganzen Palette bildungspolitischen Krisenmanagements. Diese politischen Steuerungsinstrumente zur &#8222;Effizienzsteigerung&#8220; des Bildungswesens und zur &#8222;Wachstumszuwachsbeschränkung&#8220; [1] der Ausgaben im Bildungsbereich sind vermutlich nur die Vorboten einer noch unübersehbaren Demontage des allgemeinbildenden Schulwesens. Im Kern treffen diese rationalisierenden Steuerungsmaßnahmen nicht nur die Bemühungen um eine qualitativ hochstehende allgemeine Bildung. Sie verschärfen darüber hinaus die sozialen und pädagogischen Probleme der Kriseninstitution Schule selbst: Die ohnehin prekären Sozialisationserfahrungen von Kindern und Jugendlichen können in den Schulen nicht nur nicht bearbeitet werden, eingezwängt in die technokratische Schul- und Unterrichtsorganisation effizienzgesteigerter Bildungsinstitutionen, werden diese Sozialisationsprobleme sich verstärken und die soziale Grundlage der Vermittlung einer allgemeinen Bildung schlechthin gefährden. Die Ohnmacht der Lehrerinnen und Lehrer wird zementiert, ihre pädagogische Kompetenz infolge der Einengung ihres Handlungsspielraumes eingeschränkt. Die vielerorts angebotenen Mobbing-Kurse und burn-out-Seminare für zunehmend belastetes und gestreßtes Lehrpersonal werden an dieser pädagogischen Misere, die eine katastrophische Bildungspolitik beständig reproduziert, wohl kaum etwas ändern können.</p>
<p>Die Argumentation etablierter Bildungspolitik ist paradox: Die Bildungseinrichtungen sollen effizienter arbeiten, den veränderten Sozialisationsbedingungen möglichst gerecht werden und zudem stärker zur Bewältigung gesellschaftlicher Probleme (Ökologie, Multikulturalität, Frieden usw,) beitragen. Bildung soll &#8222;Investition&#8221; für die Zukunft sein. Gleichzeitig sollen die &#8222;konsumtiven&#8221; Ausgaben im Bildungsbereich (Scharping) kräftig zurückgeschraubt werden. In der Konsequenz nimmt die technokratische Politik die Stagnation und Regression bildungsreformerischer Bemühungen billigend in Kauf. Diese paradoxe Haltung etablierter Bildungspolitik ist Ausdruck der Widersprüche kapitalistischer Ökonomie, in die das bildungspolitische Handeln eingebettet ist. Langfristige Planungen werden durch kurzfristige Profitinteressen unterlaufen.</p>
<p>Unabhängig von dem Umstand, daß sich Bildungsprozesse nicht nach dem Schema inputoutput steuern lassen und Kinder und Jugendliche nicht wie Rohmaterial bearbeitbar sind, das beliebig in verwertbares ,Humankapital&#8220; umgesetzt werden kann, scheinen die Planungen gegenwärtiger Bildungspolitik auch in rein ökonomischer Sicht völlig verfehlt. So können die aktuellen Einsparungen noch nicht einmal die durch den Anstieg der SchülerInnenzahlen ver ursachten Kosten auch nur annähernd ausgleichen. [2]  Die bereits vorhandenen Mängel (hoher Unterrichtsausfall,  Streichung von Arbeitsgemeinschaften usw. werden nicht unbedingt dazu geeignet sein, die Qualität schulischer Bildung zu verbessern. Bildungsreformerische Initiativen sind im Rahmen dieser Bildungspolitik schon gar nicht vorgesehen, auch wenn die Bildungstechnokratie die Lehrerinnen und Lehrer angesichts der aufgezeigten Restriktionen zu mehr Kreativität in der Anwendung reformpädagogischer Methoden anhält, aus der Not eine Tugend machen will. Wer Bildung als &#8222;Standortfaktor&#8221; verstanden wissen will, wie dies auch neuerlich die Bildungsgewerkschaft fordert, der muß auch die Kosten einbeziehen, die eine technokratisch verordnete Verschlankung der Bildungsinstitutionen wie die inhaltlich ausgedünnte Bildungsarbeit in der Konsequenz wieder hervortreiben.</p>
<p><b>Schlanke Bildungsproduktion &#8212; eine<br />bildungsgewerkschaftliche Alternative?</b></p>
<p>Die an die industriepolitische Konzeption der lean Production angelehnte, in den Bildungsgewerkschaften am meisten diskutierte Alternative zu den staatlichen bildungspolitischen Maßnahmen ist ein Modell, das als schlanke Bildungsproduktion bezeichnet werden könnte. Dieses industriesoziologisch angeregte Modell wurde im Rahmen der Bochumer Arbeitsgemeinschaft für angewandte Sozialforschung und Praxisberatung entwickelt. [3] Ausgangspunkt ist die Kritik an der tayloristischen Organisation von Schule und Unterricht. In diesem Sinne reformuliert dieser Ansatz die Kritik der historischen Reformpädago gik Anfang des 20. Jahrhunderts an den pädagogischen Auswirkungen tayloristischer Produktionsprinzipien, ignoriert aber gleichzeitig eine zentrale Maxime der progressiven pädagogischen Reformbewegung: nämlich die Aufgabe, die relative Autonomie der Bildungseinrichtun gegenüber dem gesellschaftlich-ökonomischen Zugriff, der Einflußnahme »außerpädagogischer&#8220; Mächte zu sichern.</p>
<p>Die Grundübel des bestehenden Bildungswesens liegen nach diesem industriesoziologischen bildungspolitischen Ansatz in der hierarchischen, zentralistischen Organisation der Bildungsgesamtverhältnisse, der fehlenden Selbständigkeit der einzelnen Schulverwaltungen, der tayloristischen Aufspaltung des Unterrichts, der fließbandartigen Vermittlung von Wissen und dem anachronistischen Charakter der Lehrinhalte begründet. Insgesamt steht also die mangelnde Anpassungsfähigkeit der Schulen an moderne industriegesellschaftliche Entwicklungen unter Kritik. In unseren Schulen wird nach dieser Auffassung eine Bildung produziert, die den gegenwärtigen gesellschaftlichen Anforderungen, insbesondere den Prinzipien der modernen Produktion inadäquat ist. Diese erfordere jedoch weniger Fachwissen als vielmehr eine &#8222;ganzheitliche&#8221; Bildung, die mit der Herausformung von &#8222;Schlüsselqualifikationen&#8221; einhergehen solle. Diese fortschrittlichere Variante gegenwärtiger Bildungsökonomie hält die umfassende Dezentralisierung und Deregulierung des Bildungswesens und der Bildungsarbeit für unerläßlich. In der Schule selbst soll die &#8222;&#8218;Bildungsproduktion&#8221; &#8212; entsprechend den Produktionssystemen der modernen Industrie (Automobilindustrie, Maschinenbau, Unterhaltungselektronik) &#8212; &#8222;ganzheitlich&#8221; &#8218; &#8222;Projektförmig&#8221;, in Gruppenarbeit und über sogenannte &#8222;Insellösungen&#8221; vonstatten gehen. Das Konzept einer schlanken Bildungsproduktion verspricht sich von diesen Maßnahmen eine höhere Flexibilität und Produktivität des Schulsystems: kurzum eine optimale Nutzung der &#8222;Humanressourcen« [4] für den &#8222;Strukturwandel&#8221; der Industriegesellschaften. Eine differenzierte Auseinandersetzung mit dem Konzept einer schlanken Bildungsproduktion kann an dieser Stelle nicht stattfinden. Neben der fragwürdigen Übertragung moderner industriepolitischer Konzeptionen auf den Bildungsbereich sei hier die problematische Beziehung von Schule und Gesellschaft genannt, die dieser InselPädagogik zugrundeliegt: Die Bildungsinstitution steht unter der nicht hinterfragten Direktive, sich elastisch den Erfordernissen der modernen Industrieproduktion organisatorisch, konzeptionell und inhaltlich anzupassen. Auch Dezentralisierung und Deregulierung bieten unabsehbare Gefahren, wenn sie ohne Rücksicht auf gesamtgesellschaftliche Probleme angewendet und durchgesetzt werden. Die Vision einer Zersplitterung der Bildungslandschaft drängt sich auf, in der die Gestalt der Bildung der jeweiligen industriekapitalistischen Infrastruktur einer Region entspräche. Die Folge wäre weiterhin ein Abbau der allgemeinen Bildung, deren breite demokratische Realisierung für die emanzipative Lösung der uns bedrängenden gesellschaftlichen Probleme unverzichtbar ist. Die Möglichkeit einer in der Bildungsinstitution selbst zu initiierenden Befreiung wäre auf ein Minimum heruntergeschraubt.</p>
<h2 class="auto-created">Kosten techno&shy;kra&shy;ti&shy;scher Bildungs&shy;re&shy;formen</h2>
<p>Das politische Krisenmanagement hinsichtlich einer verschlankten Neugestaltung der bestehen-den Bildungsinstitutionen bietet Ansatzpunkte der Entbindung einer grundlegenden Bildungsoffensive, die sich nicht in einer technokratischen Zurechtstutzung reformpädagogischer Methoden für die gegenwärtige Wirklichkeit er-schöpft. Die derzeitigen massiven Restriktionen sollten genutzt werden für einen Prozeß der Gegenaufklärung m Fragen der Bildung. Von einer bildungstheoretisch-pädagogischen Argumentationsreihe her wäre eine Gegenrechnung zu erstellen, die in die &#8222;Kosten&#8221; der bestehenden Bildungsplanungen auch den fundamentalen &#8222;Preis&#8221; einbezieht, den die Gesellschaft für die Folgewirkungen einer verfehlten Bildungspolitik zu zahlen haben wird. Es geht also um die Übersetzung einer kritischen Bildungstheorie in eine Kritik der herrschenden Bildungstechnokratie in bildungspraktischer Absicht: Die Kosten sind zu ermitteln von der Plattform einer inhaltlichen Bestimmung der zukünftigen Aufgaben des allgemeinbildenden Schulwesens. Ohne das Problem der Schulform bzw. Fragen der äußeren Schulreform zu vernachlässigen, wie in den letzten Jahren auch von der Bildungsgewerkschaft Praktiziert, käme es zunächst darauf an, Grundkriterien der Anforderungen an ein emanzipatives und demokratisches Bildungswesen zu ermitteln.</p>
<p>Zentraler Bezugspunkt einer bildungstheoretisch angeleiteten Bildungsoffensive ist die emanzipative Subjektbildung, die dialektisch mit einer demokratischen Gesellschaftsperspektive verknüpft ist. Schule unter diesem Anspruch ist nach Maßgabe des Grades an emanzipativen Elementen einzuschätzen,die sie den Heranwachsenden zur selbständigen Orientierung und Organisation ihrer eigenen Lebensverhältnisse zur Verfügung stellen kann. Erst eine qualitativ hochstehende Allgemeinbildung bereitet die Basis für Ausbildung, Berufsbildung, Berufswahl. Jede Begrenzung der allgemeinbildenden Aufgaben von Schule steigert die Risiken für Individuum und Gesellschaft, weil die Kriterien für selbstbestimmten Lebensentwurf und eigeninitiative Berufswahl nicht entfaltet werden können. Eine weitere Gelenkstelle ist das Problem, daß die schulischen Bildungsprozesse die prekären Sozialisationserfahrungen von Kindern und Jugendlichen in der Folge ihrer derzeitigen organisatorischen Strukturen noch krisenhaft verschärfen. In den letzten beiden Jahrzehnten hat ein dramatischer Wandel der Sozialisations- und Lebensbedingungen stattgefunden (Technisierung der Lebenswelt; Mediatisierung gesellschaftlicher Erfahrungsbereiche; Durchästhetisierung des Alltags; Veränderung familialer Sozialisationsleistungen usw.). Diese Umwälzung in den Sozialisationsbedingungen wird als &#8222;verändertes SchülerInnen Verhalten&#8221; in der schulischen Praxis wahrgenommen: Es betrifft die Voraussetzungen der Vermittlung von Bildung und erfordert mehr Zeit und einen größeren pädagogischen Handlungsspielraum. Wer die sozialisationsbedingten Veränderungen der Bildungsvoraussetzungen nicht bildungskonzeptionell umzusetzen bereit ist, gefährdet in verantwortungsloser Weise die Bildung von Kindern und Jugendlichen endlichen und eine zukunftsorientierte Gesellschaftsentwicklung.</p>
<p>Vielfach wird von politischer Seite ein wesentlicher Beitrag der Bildungsinstitutionen zur Lösung gesamtgesellschaftlicher und globaler Probleme eingefordert. Die schulische Bildungsarbeit soll inter- und multikulturelles Zusammenleben pädagogisch unterstützen, beim Abbau von rassistischen und faschistoiden Einstellungen mitwirken, Bewußtseinsarbeit hinsichtlich der ökologischen Krise leisten. Sie soll innovatorisches und antizipatorisches Lernen zum Zwecke einer besseren Bewältigung globaler Probleme organisieren. Nicht zuletzt sollen die Probleme männlicher und weiblicher Sozialisation pädagogisch bearbeitet werden und in eine Neugestaltung der Geschlechterverhältnisse münden. Der Preis bildungsorganisatorischer Restriktionen und einer damit verbundenen inhaltlichen Ausdünnung der Bildungsarbeit wäre auch von diesen so zentralen Aufgaben her &#8222;in Rechnung&#8221; zu stellen.</p>
<p>Ein wesentlicher Punkt ist die wachsende Brutalisierung der sozialen Lebensverhältnisse, die als Symptom immer heftig beklagt, in ihren Ursachen aber verschleiert wird. Die Zunahme der Kälteströme in diesem Land und der spezifische Beitrag der Schule in diesem Krisenkomplex ist grundlegender Bestandteil der Ermittlung der Kosten einer verfehlten Bildungs Politik. Insbe sondere wäre der Zusammenhang von Rassismus und Gewalt einerseits und schulischen Institutionen andererseits einzubeziehen, die die immer hemmungsloser sich ausbreitenden Konkur renzzwänge der industrie kapitalistischen Gesellschaft in sich tragen. Indizien hierfür sind nicht nur die erschreckende Zunahme von Vandalismus und Gewalt an Schulen, sondern ebenso die rechtsrextremen Ausschreitungen und Gewalttaten gegen Nicht-Deutsche.</p>
<p>Die aktuelle, vorzugsweise technokratisch geführte Bildungsdiskussion bietet die Chance, Bildungspolitik inhaltlich neu zu bestimmen und Ansätze linker Bildungsreform wieder stärker zu profilieren. Hier liegt ein Feld brach, das infolge der Expansion bildungsökonomischen Denkens und des Zurückdrängens emanzipativer Gesellschaftsalternativen nicht angemessen bearbeitet wurde. Doch auf dem Gebiet der Bildung wird wie in allen anderen gesellschaftlichen Schlüs selbereichen auch, nur unmerklicher, subtiler und längerfristig über unsere Lebensbedingungen entschieden. Dieses Feld unbestellt zu lassen, können wir uns nicht leisten.</p>
<h2 class="auto-created">Verweise</h2>
<p>1 So der Staatssekretär des rheinland-pfälzischen Kultusministeriums Hoffmann-Göttig auf einem Vortrag &#8222;Bildungspolitik hat weiter Vorrang&#8221; zur Bildungspolitik der sozialliberalen Landesreglerung am 16. 3.1993 m Mainz.<br />2 Block, R. H. Ehsmajor-Griesmann / Kl. Klemm: Perspektiven der Bildungsfinanzierung, in: Recht der Jugend und des Bildungswesens, Jg. 41, 1993, H. 1, S. 17<br />3 Lehner, Fr. /U. Widmaier: Eine Schule für eine moderne Industriegeselischaft. Strukturwandel und Entwicklung der Schullandschaft in Nordrhein-Westfalen, Essen 1992<br />4 ebd., S. 168 ff. und 96</p>
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		<title>Wo sind sie geblieben? Zur Situation der Linken</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/124-vorgaenge/publikation/wo-sind-sie-geblieben/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 15 Dec 1993 20:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>aus: vorgänge Nr. 124 (Heft 4/1993), S. 20-22 Die deutsche Einheit und die Bewältigung ihrer wirtschaftlichen und sozialen Folgen beherrschen nach wie vor die tagespolitische Diskussion. Solidarpakt , Treuhand, Stasi-Akten und Bischofferorde lauten die alten und neuen Stichworte. Angleichung der Lebensverhältnisse in Ost und West so schnell wie möglich, irgendwann später oder wann auch immer. [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>aus: vorgänge Nr. 124 (Heft 4/1993), S. 20-22</p>
<p>Die deutsche Einheit und die Bewältigung ihrer wirtschaftlichen und sozialen Folgen beherrschen nach wie vor die tagespolitische Diskussion. Solidarpakt , Treuhand, Stasi-Akten und Bischofferorde lauten die alten und neuen Stichworte. Angleichung der Lebensverhältnisse in Ost und West so schnell wie möglich, irgendwann später oder wann auch immer. Die SPD beteiligt sich zwar an dieser Diskussion, jedoch mit wenig aufsehenerregenden Beiträgen. Eindeutig &#132;linke&#148; Positionen sind weder von ihr noch von anderer Seite zu hören.</p>
<p>Die Linken diskutieren derweil neben und abseits der Tagespolitik, in den Feuilletons. Dabei geht es insbesondere um das unterschiedliche Fühlen und Denken in Ost und West. Wurde &#151; so lautet beispielsweise eine heftig umstrittene Frage &#151; den Ostdeutschen mit der ihnen übergestülpten (von ihnen allerdings mehrheitlich heftig herbei gewünschten) kapitalistischen Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung ein Stück geistiger kultureller Identität genommen?</p>
<p>Diese Frage spaltet vor allem die ostdeutschen Intellektuellen. Von &#132;Kolonisation&#148; ist die Rede, vom Raub der kulturellen Identität &#151; ein Stuck geistiger Vereinigungskriminalität sozusagen. Andere meinen, nichts habe sich in den Köpfen der Ostdeutschen geändert, verlorengegangen seien allenfalls Illusionen und Privilegien. Wieder andere fragen, was denn das für eine Identität gewesen sei und ob es überhaupt eine gab, die sich in der DDR entwickelt habe und mit ihr abhanden gekommen sei. Die Diskussion ist ähnlich unübersichtlich wie die Situation der Linken in den neuen und alten Bundesländern. Gibt es sie noch oder hat sie sich bereits aufgelöst? Hat sich alles verändert einschließlich des politischen Spektrums oder hat sich kaum etwas verändert? Hat sich vielleicht alles verändert und ist zugleich geblieben, wie es immer war?</p>
<p>Die in den letzten fünf Jahren eingetretenen globalen Veränderungen wird niemand bestreiten. Der &#132;real existierende Sozialismus&#148; ist von  der Landkarte verschwunden, die Sowjetunion auseinandergebrochen. Der Eiserne Vorhang ist hochgegangen, die Mauer in Berlin gefallen und die beiden deutschen Staaten sind wieder einer. Ein geschichtlicher Umbruch in atemberaubender Geschwindigkeit ohne Frage. Das Zeitalter des Kalten Krieges ist abgeschlossen, die übersichtliche Einteilung der Welt in &#132;West&#8220; und &#132;Ost&#148; dahin. Neue Krisenherde entstehen, und neu-alte nationale Konflikte brechen aus. Begrenzte militärische Auseinandersetzungen sind wieder möglich ohne die Gefahr einer Ausweitung zum Kampf der Blöcke und werden erbittert geführt.</p>
<p>Zugleich hat sich für viele nichts geändert. Sie leben noch in denselben Wohnengen, wie vor fünf Jahren, mit denselben Partnern und gehen Tag für Tag in dieselben Büros und Werkhallen. Weder ihr Lebensstandard noch ihre Einstellung zum Leben haben sich grundlegend gewandelt. Die Geburt eines Kindes, der Verlust des Arbeitsplatzes oder das Zerbrechen der Lebensgemeinschaft haben ihr Denken und Fühlen im Zweifel stärker beeinflußt als der Zerfall der Sowjetunion und die deutsche Einheit. Es ist eine Binsenweisheit, daß die Welt im Großen die im Kleinen kaum tangiert und ohne Einfluß auf sie ist. Hein Czechowski kommt zu der lapidaren Einsicht: Die Geschichte mag Brüche kennen, der Alltag kennt sie nicht&#8220; (DIE ZEIT Nr. 23/93).</p>
<p>Doch es gibt offenbar Schnittstellen zwischen den globalen Veränderungen der vergangenen Jahre und dem privaten Leben und Denken. Besonders die Linken reiben sich an diesen Schnittstellen wund und reißen sich die Haut auf. Denn wer von der humanistischen Idee des Sozialismus durchdrungen und von der Reformierbarkeit des real existierenden Sozialismus überzeugt war, dessen Überzeugungen und weltanschaulichen Fundamente sind durch die eingetretenen Veränderungen zwangsläufig in Mitleidenschaft gezogen worden. Das betrifft nicht nur die Ostdeutschen, die sich aktiv für den Aufbau des Sozialismus in der DDR einsetzten. Es betrifft, wenngleich nicht im selben Ausmaß ebenfalls Linke in den alten Bundesländern.</p>
<p>Ihr vertrautes Weltbild sei &#132;zerbrochen&#148; und &#132;auseinander gefallen&#148; meint Ulrich Greiner (DIE ZEIT Nr. 23/93). Und mit den Linken meint er offensichtlich nicht nur die die regelmäßig nach Moskau oder Ostberlin gefahren sind, um sich vor Ort von der Richtigkeit und Überlegenheit ihrer Weltanschauung zu überzeugen, sondern auch die dem &#132;real existierenden Sozialismus&#148; kritisch und im Detail ablehnend gegenüberstanden. Auch ihr Weltbild habe Schaden genommen und sei zerbrochen.</p>
<p>Martin Lüdke erklärt diesen Umstand wie folgt: &#132;Auch wenn die Gesellschaften des real existierenden Sozialismus mindestens ebenso weit von der Realisierung solcher Ideen (freie, gerechte Gesellschaft Versöhnung von Mensch und Natur, E.D.) entfernt waren wie die Länder auf der anderen Seite des Eisernen Vorhangs &#8230;, so hat doch der Zusammenbruch des sozialistischen Lagers auch die Idee in Mitleidenschaft gezogen&#148; (Für den SPIEGEL geschrieben, Reinbek 1991, S. 121). Das ist zwar nicht logisch, aber es leuchtet ein. Die Untauglichkeit des Marxismus zur sinnvollen Organisation einer Gesellschaft sei durch die Wirklichkeit erwiesen (bestätigt) worden, trumpfen jene auf, die es schon immer gewußt haben. Die Idee einer sozialistischen Planwirtschaft sei ein für allemal auf dem &#132;Müllhaufen der Geschichte&#148; gelandet. Eine eigenartige Situation. Viele Linke fühlen sich in ihren Überzeugungen verunsichert oder sogar widerlegt, ohne eines besseren belehrt worden zu sein: &#132;Der Klassenkampf ist abgeblasen. Mag sein, daß wir nach wie vor in einer Klassengesellschaft leben&#148; (Lüdke, a.a.O. S. 127).</p>
<p>Warum eigentlich sind vielen Linken mit dem Ende des &#132;real existierenden Sozialismus&#148; die weltanschaulichen Orientierungspunkte abhanden gekommen? Warum ist der Glaube an die Machbarkeit eines freiheitlichen demokratischen Sozialismus nachhaltig erschüttert, auch wenn der Ostblock den Vorstellungen der meisten Linken davon nicht entsprochen und ihren Hoffnungen zu keiner Zeit Gestalt gegeben hat? Warum hat das Ende der sozialistischen Planwirtschaften auch die theoretischen Grundlagen (von Marx bis Marcuse) in Mitleidenschaft gezogen, obwohl sich ihre Praktiker wie Ideologen auf dein Weg von der Diktatur des Proletariats zur Diktatur der Parteibürokratie weit von ihren theoretischen Grundlagen entfernt hatten?</p>
<p>Doch wohl weil gesellschaftliche Utopien nicht im luftleeren Raum existieren und sich entwickeln können. Trotz aller Diskrepanzen zwischen Anspruch und Wirklichkeit waren die Vorstellungen von einer demokratischen, sozialistischen Gesellschaft nur vor dem Hintergrund des &#132;real existierenden Sozialismus&#148; denkbar. Die bloße Tatsache des Bestehens und Fortdauerns verlieh der Idee des Sozialismus Glaubwürdigkeit. Juristen sprechen in diesem Zusammenhang von der &#132;normativen Kraft des Faktischen&#8220;. Die Linken diesseits des Eisernen Vorhangs konnten deshalb, wenn sie den Zuständen jenseits schon nicht zustimmten, nicht ohne Hoffnung nach Osten blicken. Ohne das Gefühl, die Gesellschaften dort seien, bei aller Kritik im einzelnen, auf dem richtigeren Weg, war linke Identität nicht zu haben. Diese Hoffnung ist verflogen, der Blick nach Osten unterscheidet sich nicht mehr von dem in andere Himmelsrichtungen. Die Verhältnisse haben sich geändert, und das Bewußtsein paßt sich ihnen an. Die neuen Fakten entfalten ihre normative Kraft.</p>
<p>Allerdings genießt die &#132;normative Kraft des Faktischen&#148; unter Rechtsgelehrten keinen guten Ruf. Als Legitimationsgrundlage für gesellschaftliche Ordnungen und Verhaltensregeln wird sie nur augenzwinkernd anerkannt. Sie gilt allgemein als beschönigende Umschreibung für opportunistisches Verhalten. So ist denn auch ihr geläufigstes und anschaulichstes Beispiel die Situation des politischen Umsturzes und die (für viele) mühelose Übertragung der Treuepflicht vom gestürzten auf das neue Regime, sofern dieses sich an der Macht hält.</p>
<p>Dazu folgende Geschichte. Ich traf zufällig einen alten Bekannten, den ich seit fünf Jahren nicht gesehen hatte, einer der wenigen &#132;echten&#148; 68er, die ich persönlich kenne. Er studierte damals in Berlin und war aktiv in der APO und in der Studentenbewegung. 1972 trat er in die SPD ein. Er sagte: &#132;Als sicher schien, daß das Misstrauensvotum gegen Willy Brandt Erfolg haben würde, bin ich spontan eingetreten.&#148; Damals arbeitete er in einem Bundesministerium, seit 1976, unter wechselnden Regierungen, in einem Landesministerium. Wir sprachen über die letzten Jahre, auch über die Aufarbeitung des SED- und Stasi-Unrechts durch die bundesdeutschen Gerichte. Er habe damit nicht allzu viele Probleme, sagte er: &#132;Ich habe mit dem SED-Regime zu keinem Zeitpunkt sympathisiert, dazu kannte ich es zu gut. Ich habe diese Art von Sozialismus immer abgelehnt.&#148; An dieser Stelle wurde das Gespräch für mich unüberwindbar kompliziert. Ich hielt für möglich, daß er die Wahrheit sagte, aber zugleich erschien mir das Gesagte furchtbar opportunistisch. Wie hast du dich verändert, dachte ich. Als ich es ihm sagte, antwortete er: &#132;Ein Mann, der Herrn K. lange nicht gesehen hatte, begrüßte ihn mit den Worten: ,Sie haben sich gar nicht verändert: ,Oh!&#8216; sagte Herr K. und erbleichte&#148;.</p>
<p>Wie zwischen zwei Mühlsteinen droht die Linke gegenwärtig zerrieben zu werden zwischen dem Vorwurf, alte Überzeugungen aus Gründen politischer Opportunität über Bord zu werfen und dem Zeitgeist nach rechts zu folgen, und dem Vorwurf, die Augen vor den eingetretenen Veränderungen fest zu verschließen und nichts dazugelernt zu haben. Auf der einen Seite also die Gefahr, als Wendehals belächelt oder beschimpft zu werden, auf der anderen Seite die Gefahr, mit den ewig Gestrigen in eine Reihe gestellt zu werden. Denn im Unterschied zu Brechts Herrn Keuner freuen sich die meisten, wenn man ihnen sagt, sie hätten sich nicht verändert und erblassen, wenn man sie nicht mehr als die Alten erkennt. Sich selber treu zu bleiben ist schließlich ein legitimes Interesse und der Vorwurf, seine Fahne in den Wind zu hängen, die Überzeugungen zu wechseln wie das Hemd und wie Fettaugen immer oben auf der Suppe zu schwimmen, ist aus der Zeit nach 1945 (zum Beispiel Globke) noch in guter (schlechter) Erinnerung.</p>
<p>Sich verändern und doch die gleichen bleiben, das ist gegenwärtig das Problem der Linken. Sich anpassen und sich treu bleiben. Das führt notgedrungen zu mehr oder weniger unklaren Bestimmungen des eigenen Standpunktes. So antwortete Günter Wallraff auf die Frage, wo er sich heute einordne: &#132;Nirgends.</p>
<p>Ich denke liberal anarchisch&#148; (DER SPIEGEL, NR. 35/93, S. 194). So läßt sich die Frage nach dem Verbleib der Linken wohl nicht widerspruchsfrei, aber doch recht einfach beantworten: Sie sind verschwunden, und sie sind immer noch da. Verschwunden sind sie als gesellschaftliche Kraft und politische Größe. Geblieben sind sie als aufrechte Intellektuelle, die sich ihrer selbst vergewissern, indem sie sich oft und gern an vergangene Zeiten erinnern.</p>
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		<title>Die neuen Feinde und die Wohlstandskrieger</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 15 Dec 1993 20:10:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>aus: vorgänge Nr. 124 (Heft 4/1993), S. 23-31 Am 29. April 1992 tagte der Verteidigungsausschuss nichtöffentlich im abhörsicherem Sitzungssaal des Langen Eugen. Die Abgeordneten lauschten den verschiedenen Berichten von Soldaten der Bundeswehr, die an den militärischen Einsätzen während des 2. Golfkrieges in der Türkei und im Mittelmeer teilgenommen hatten. Als &#132;Höhepunkt der militärischen Laufbahn&#148; und [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>aus: vorgänge Nr. 124 (Heft 4/1993), S. 23-31</p>
<p>Am 29. April 1992 tagte der Verteidigungsausschuss nichtöffentlich im abhörsicherem Sitzungssaal des Langen Eugen. Die Abgeordneten lauschten den verschiedenen Berichten von Soldaten der Bundeswehr, die an den militärischen Einsätzen während des 2. Golfkrieges in der Türkei und im Mittelmeer teilgenommen hatten. Als &#132;Höhepunkt der militärischen Laufbahn&#148; und &#132;Positive Ausstrahlung auf die Persönlichkeitsentwicklung&#148; wurden die Auslandsabenteuer der Bundeswehr gepriesen. Die Veranstaltung war eine erfolgreiche Werbeshow für die Bundeswehr und verfehlte ihre nachhaltige Wirkung auf die Abgeordneten nicht.</p>
<p>Fast zur gleichen Zeit hatte das Bundesministerium der Verteidigung einen Spezialstab eingerichtet, der einen weiteren Auslandseinsatz von mehr 150 Sanitätssoldaten organisierte. Am 11. Mai 1992 verabschiedete Volker Rühe die Soldaten nach Kambodscha. Sie sollten dort &#151; so die Begründung &#151; &#132;das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer&#148; verteidigen. Weil es keine rechtliche Einsatzgrundlage gab, griff man diesmal sehr tief in die Trickkiste und bemühte den Paragraphen 7 des Soldatengesetzes, um dennoch eine einigermaßen rechtliche Grundlage anführen zu können. Noch kurisoser war die Vorstellung von Volker Rühe im Verteidigungsausschuss; Dort sprach er von einer Rechtsauffassung der Bundesregierung, die von der SPD geteilt werde. So wurde mit der größten Oppositionspartei ein eindeutiger Bruch der bis zum damaligen Zeitpunkt vorherrschenden Verfassungsauslegung praktiziert.</p>
<p>Und während die Kambodscha-Entsendung noch Irritationen im Verteidigungsausschuss hervorrief, hatte die Bundesregierung längst einen neuen Coup vorbereitet. Sie entsandte ein Kriegsschiff in die Adria, ohne jegliche Rechtsgrundlage und am Deutschen Bundestag vorbei. Die SPD beantragte daraufhin eine Sondersitzung des Deutschen Bundestages, die ohne nennenswerte neue Positionierungen am 22. Juni 1992 stattfand. Damit nicht genug. Die SPD feilte noch an ihrer Adriaklageschrift, da plante die Hardthöhe schon die Beteiligung an AWACS- Aufklärungsflügen der NATO.</p>
<p>Dann mußte das Bundesverfassungsgericht vorläufig klären, was eigentlich nur politisch ausgefochten werden kann. Daß der SPD erst so spät aufging, daß sie am Nasenring geführt wurde, verdeutlicht auch deren stillschweigende Kumpanei mit den Bestrebungen der Bundesregierung, die Bundeswehr für außenpolitische Belange in Anspruch zu nehmen. Die SPD hätte &#151; wenn sie ernsthaft gegen diese Bestrebungen angehen wollte &#151; bereits bei der Entsendung von Minensuchschiffen in den Persisch-Arabischen Golf oder bei der Entsendung von Sanitätssoldaten nach Kambodscha Klage einreichen müssen.</p>
<p>Die Rekonstruktion der verschiedenen Endsendeaktionen und die Vielfalt der Auslandseinsätze von. einzelnen Soldaten oder ganzen Einheiten der Bundeswehr verdeutlicht den unbestreitbaren Erfolg der konservativ-liberalen Bundesregierung auf dem Weg zu ihrer Auslegung von außenpolitischer &#8222;Normalität&#8220;. Die SPD hat diesen Erfolg möglich gemacht, indem sie nicht frühzeitig und entschieden genug die Notbremse zog. Wer der Kambodscha-Entsendung zustimmte, kann bei der Somalia-Mission keinen großen Widerstand leisten. Den vorläufigen Höhepunkt dieser Strategie einer Remilitarisierung der deutschen Außenpolitik stellt die Stationierung der deutschen Kontingentes in Belet Uen dar. Der Bundesregierung geht es dabei nicht um die Stärkung der Vereinten Nationen, sondern hier wird das positive Image der Blauheim-Missionen für die Durchsetzung einer neuen Rolle der Bundeswehr instrumentalisiert.</p>
<p>Dieses Vorgehen hat Methode. Bereits seit mehreren Jahren gibt es massive Umgestaltungs&#150;  und Reorganisationsbemühungen des militärisch-politischen Establishments. Die Hoffnungen, daß nach dem Ende des Ost-West-Konflikts Streitkräfte und Militär in Europa obsolet geworden seien, haben sich nicht erfüllt. Mit einer gewissen Skepsis und nicht ohne Interesse können groteske Unternehmungen und dilletantische Versuche etablierter Sicherheitspolitik und der sie unterstützenden Bonner Politszene (Politiker, Journalisten, Lobbyisten etc.) beobachtet werden, eine Überlebensgarantie für die Zeiten unsicheren Wandels zu erhalten. Krampfhaft wirken die skurrilen Bemühungen, im Süden der Welt einen handlungsfähigen Feind für die nordwestliche Welt und deren Wertesystem aufzufinden.</p>
<p>Aber nicht ohne Erfolg &#151; so muß festgestellt werden &#151; sind die &#8222;Experten&#8220; auf dem Weg zu neuen Sicherheitsversprechen ein gutes Stück vorangekommen. Fast scheint es so, als würde es ihnen gelingen, grundlegende Sicherheitsbedürfnisse der BürgerInnen mit militärischen Stärkemittel befriedigen zu können.</p>
<p>Das militärische Establishment hat sich selbst keine Ruhephasen gegönnt, sondern kontinuierlich an Bedrohungsszenarien, Neustrukturierung und Reorganisation gewerkelt. Dabei wurden die Orientierungs- und Analysemuster des Ost-West-Konfliktes auf die neuen Situationen und deren angeblichen Risiken umgewälzt. Die alten Lösungsstrategien werden auch für die neue Zeit als tauglich befunden.</p>
<p>Der Komplex orientiert sich also neu, und die Überzeugungsarbeit läuft bereits auf vollen Touren. Während der NATO- Doppelbeschluß Millionen Menschen in Deutschland auf die Straßen gebracht hat, bleibt die wesentlich gravierender Neuorientierung, die Änderung der Geschäftsgrundlage der Außenorientierungen Deutschlands, ohne nennenswerten Widerstand. Ging es bei dem NATO-Doppelbeschluß &#151; salopp gesprochen &#151; lediglich um die Erhöhung von Vernichtungsquantitäten, sind die neuen Bemühungen der Bundesregierung und der Militärführung ein qualitativer Quantensprung.</p>
<p>Mit der Veröffentlichung der neuen NATO-Militärstrategie wird deutlich, daß der gravierende sicherheitspolitische Wandel in Europa kein neues Denken zur Folge hatte. Die Zentralfront wird lediglich von Ost-West nach Nord-Süd verlegt und damit das Denken in Frontabschnitte beibehalten. Es gibt, auch wenn Dan Diner dies bestreitet, eine &#132;Vertikalisierung des bislang gültigen, horizontal anmutenden Schemas vom Ost-West-Gegensatz &#151; nur noch schlimmer.&#148; [1]</p>
<p>Die zukünftige Zentralfront der NATO wird von der sogenannten &#132;Verwerfungszone&#8220; [2], vom afrikanischen Maghreb über den Nahen und Mittleren Osten über die Türkei und bis zum Balkan verlaufen. Wenn heute von Bedrohungen oder Risiken an der Peripherie der NATO gesprochen wird, dann ist damit der Raum südlich und südöstlich des Mittelmeers gemeint. Die NATO sorgt im Süden bereits vor: massive Aufrüstung der Türkei (vor allem durch die Bundesrepublik), ständige Flottenpräsenz im Mittelmeer, Krisenreaktionskräfte und schnelle Eingreiftruppen mit Zuschnitt auf diese antizipierte neue Hauptkampfzone.</p>
<p>Diese Fortschritte erfordern einen Zwischenbericht. Bereits 1990 forderte das konservative Deutschlandmagazin mit markigen Worten ein weltweites militärisches Engagement der Bundesrepublik. Die Deutschen würden sich hinter den Artikel des Grundgesetzes verstecken. &#132;SPD und FDP, die Grünen sowieso, verweigern den<br />Verbündeten den Beistand zu leisten mit Hinweis auf deutsche Buchstaben, deren Interpretation übrigens durchaus einen Einsatz am Golf zuließen.&#148;  Die Autoren waren &#151; wie sich später herausstellte &#151; sehr gut informiert, denn in diesem Aufsatz fanden sich die ersten Hinweise auf Studien und Pläne der Militärs für die Zeit nach der deutschen Vereinigung. Die wesentlichen Eckpunkte des späteren sogenannten Stoltenberg&#150;Papiers, dessen Autor allerdings Generalinspekteur Naumann war, wurden bereits vorweggenommen: Bonn solle bei der politischen Krisenbewältigung seinen Beitrag leisten durch &#132;demonstrativen Einsatz militärischer Kräfte, Überwachen der Seeverbindungslinien sowie Teilnahme an internationalen Friedenseinsätzen&#148;. Über die geographische Reichweite für solche Einsätze wurde unmißverständlich festgestellt, daß es dabei um die &#132;Wahrnehmung gemeinsamer vitaler Interessen auch außerhalb des Vertragsgebietes auf und über See&#148; gehe. Als potentielle Risikofelder wurden ausgemacht: die militärische Macht der ehemaligen Sowjetunion (also die Rote Armee), ferner Risiken, die aus regionalen, vor allem ethnischen Konflikten in Europa erwachsen, und schließlich Risiken, die &#132;aus der zunehmend konfliktträchtigen Zone von Marokko bis zum Indischen Ozean überspringen können&#148;. Hierbei sei die &#132;extreme Abhängigkeit der hochindustrialisierten und rohstoffarmen Staaten in Westeuropa und damit der Bundesrepublik Deutschland von ungehinderter Nutzung der Seeverbindungswege als besondere Schwachstelle zu berücksichtigen&#8220;. [3]</p>
<p>Der zweite Golfkrieg war eine Zäsur. Zwar war er nicht der Anlaß für eine Kursänderung der sicherheits- und militärpolitischen Ausrichtung in den Ländern der industrialisierten Welt, allen voran den NATO-Mitgliedsländern, aber der Auftakt einer lang vorbereiteten Neuorientierung. Die ehemalige Weltmacht Sowjetunion war als handelnder Akteur von der internationalen Bühne abgetreten. Was nicht heißen soll, daß den Nachfolgestaaten mittelfristig keine Gefahr für den Frieden in Europa ausgeht. Nur als global agierende Gegenmacht zu den hegemonialen Zielen der nordwestlichen Industrieländer und als aktiver Förderer sogenannter Befreiungsbewegungen gegen die nordwestliche Ausbeutungsmaschinerie hat sie abgedankt.</p>
<p>Durch den Revolutionsherbst 1989 ist es zu fundamentalen Veränderungen der sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen in Europa ge kommen. Der Kalte Krieg in Form einer Konfrontation zweier sich feindlich gegenüberstehender Militärblöcke ist zu Ende. Die Warschauer Vertragsorganisation hat sich am 1. April 1991 auf gelöst. Die NATO existiert weiter, und es gibt ernsthafte Bemühungen verschiedener mittel- und osteuropäischer Staaten, Mitglied in der atlantischen Gemeinschaft zu werden. Trotz dieser Aufwertung fehlt ihr nun ein potenter Gegner als organisierendes Prinzip und Kohäsionsmittel. Dies allein macht schon eine grundlegende Veränderung der Militärdoktrin, der Strategie und der Streitkräfteplanung notwendig. Jahrzehntelang symbolisierte die Rote Armee &#132;die&#148; potentielle Gefahr, und sie war &#132;der&#148; Feind der Bundeswehr. Aber die zerfallende Sowjetunion ist nicht mehr das organisierende Prinzip militärischer Sicherheitsüberlegungen. Es folgt eine Epoche, &#132;die ein anderes Ordnungsprinzip haben wird, als dasjenige des Gleichgewichts des Schreckens&#148;. [4] Wenn in den Risikoanalysen der Bundeswehr von der ehemaligen Sowjetunion die Rede ist, dann geht es nur noch um das Ausbalancieren des &#132;unberechenbaren Machtpotentials&#148; der Roten Armee. Denn während das Sowjetimperium sich längst in verschiedene Einzelstaaten transformiert hätte, stehe die Armee der ehemaligen Weltmacht nach wie vor mit einer ungeheuren Machtfülle mehr oder weniger ohne transparente Kontrollstrukturen in der neuen Welt. Deren Fähigkeiten müßten weiterhin als bedrohlich eingestuft werden und seien deshalb auszubalancieren. Mitte 1992 versuchte die Planungsabteilung der Hardthöhe eine &#132;Reanimation&#148; des roten Bären, da die neuen Risiken und Instabilitäten (wie z.B. Drogenkrieg, Waffenproliferation etc.) die Öffentlichkeit nicht so richtig überzeugen konnten. Es wurden Soldatenzahlen in Millionenhöhe präsentiert und globalstrategische Ambitionen unterstellt. Auf welcher ökonomischen Basis dies in einem krisengeschüttelten Land erreicht und durchgesetzt werden sollte, das enthielten die Planer und Strategen dem erstaunten Publikum allerdings vor. Auch wenn die Gefahr einer Kommando entbundenen Roten Armee nicht unbedingt ein erfreulicher Gedanke ist, kann dennoch kaum ernsthaft von einer militärischen Bedrohung im bisher verwendeten, herkömmlichen Sinn gesprochen werden. Wenn überhaupt von Bedrohungen im militärischen Verständnis die Rede sein kann, dann erwachsen diese vielmehr aus einem möglichen direkten Engagement der westlichen Staaten in die kriegerischen oder vorkriegerischen Konflikte der GUS-Staaten. Die prognostizierten und diagnostizierten künftigen Konfliktkonstellationen werden zur bedrohlichen Betroffenheit, wenn der Westen Konfliktprävention und Problemlösung lediglich als eine militärische Angelegenheit definiert.</p>
<p>Da die NATO als Institution obendrein zunehmend ihre Fähigkeiten verliert, militärisch auf die wahrgenommenen und artikulierten Instabilitäten, Risiken und Bedrohungen zu reagieren, ist absehbar, daß die Regierungen der Mitgliedsstaaten zu Organisationsformen finden werden wollen, die ihnen die Eindämmung, die Lösung der Konflikte und die Intervention ermöglicht. Das heißt in der Konsequenz, daß unterhalb der jetzigen institutionellen Ebene des NATO-Establishment Formen und Organisationen entstehen, die für die zukünftigen Konflikte besser geeignet scheinen. Insofern verwundert es nicht, daß eine hektische Diskussion über multinationale Kooperation (WEU, GASP) geführt wird. Die NATO war als Schild und Schwert gegen einen klar definierten Feind bestimmt worden (die anderen unbestrittenen Funktionen der NATO, wie Kontrolle des militärischen Faktors der Bundesrepublik, sollen an diesem Punkt unberücksichtigt bleiben). Nun bleibt ihr nur noch die Schild-Funktion, und es gibt nicht mal einen potenten Angreifer, den es abzuwehren gilt.</p>
<p>Trifft diese Analyse zu, so bleibt für die NATO nur noch eine Funktion, die sie bereits im Golfkrieg als Modellfall &#151;  nach Meinung der NATO-Offizielle auch äußerst erfolgreich &#151; durchexerziert hat: Sie wird ein modernes Dienstleistungs unternehmen für die Organisierung und Aufrechterhaltung des Krieges eines oder mehrerer Mitgliedsstaaten. Als weitere Funktionen wird sie Ausbildungsinstitution im Frieden für den modernen Krieger sein und im Krieg als Hauptbasis mit einer hervorragenden Infrastruktur für die Ver- und Entsorgung und mit supermodernen Führungs- und Kommunikationsmittel dienen. Für eine militärische Abwehr der neuen Risiken und Instabilitäten im Allianzverbund ist sie dage gen denkbar ungeeignet, weil es sich auch bis in die Führungsetagen herumgesprochen hat, daß eine Neubestimmung der militärischen Funktion mit einer einhergehenden neuen Auftragsbestimmung (out of area) innerhalb der atlantischen Gemeinschaft nicht mehr durchsetzbar erscheint. [5] Die neuen Risiken werden von der NATO nicht mehr abgedeckt.</p>
<p>Sicherlich muß man bei der Bewertung der Entwicklung der internationalen Politik eine Ausweitung der Sicherheitsproblematik, eine Anhäufung und eine Aufwertung von Konflikten feststellen. Nach den Vorstellungen der verantwortlichen Planer soll sich das klassische Arbeitsfeld des Kriegers deshalb um neuartige Dimensionen offnen, die auch oder wegen eines erweiterten egoistischen Sicherheitsbegriffs und einer extensiv ausgelegten &#132;Verteidigung von Interessen&#148; moderner Wohlstandsgesellschaften ausführlich diskutiert werden müssen. Die Gefahren, denen moderne Industriegesellschaften in Europa ausgesetzt sind, und die Sicherheitsversprechen der Militärs, die uns gegen diese Risiken versichern wollen, gehören verschiedenen Zeitaltern und unterschiedlichen Denkrichtungen an. So zersetzen beispielsweise die ökologischen Zerstörungen schon seit langem das alte Koordinatensystem der Konfliktkonstellationen. Deutlich wird, daß die Militärs auf einen extensiven Begriff von Sicherheit umgeschwenkt sind, der auch eine &#132;ressortübergreifende Definition unser staatlichen Sicherheitsinteressen&#148; notwendig mache, wie es etwa der Generalsinspekteur Naumann formuliert.</p>
<p>Es ist ein verstärktes verbales Abheben auf einen erweiterten Sicherheitsbegriff durch die Militärs zu beobachten. Allerdings bleibt es auf einer deklaratorischen Ebene, denn noch dominiert das Denken in alten Kategorien und das Handeln nach bisherigen Verhaltensmustern. Exemplarisch dafür ist das sture Festhalten an der nuklearen Abschreckungsstrategie und an Atomwaffen, die Beibehaltung der Offensivorientierung der Bundeswehr, forcierte Waffenmodernisierung, wahnsinnige Rüstungsprojekte (z.B. Jäger 90 Light) und eine kritiklose Bündnisfixierung. So wird der Begriff einer erweiterten Sicherheit von der Realität verstümmelt. Wenn das Bundesministerium der Verteidigung von einem erweiterten Sicherheitsbegriff spricht und unter anderem auch auf ökologische Bedrohungen hinweist, so ist dies sicherlich ein bemerkenswerter Wandel in der bisherigen Argumentation. Allerdings wird nicht verstanden, daß damit ein Bedeutungsverlust des militärischen Faktors einhergeht. Die ökologischen Bedrohungen sind das eigentliche Risikopotential der Zukunft, aber sie sind mit den bisherigen, militärisch orientierten Sicherheitssystemen und -strukturen und erst recht nicht mit Interventionsstreitkräften in den Griff zu bekommen. Diese Bedrohungen finden keine Entsprechung in den militärischen Strukturen, vielmehr offenbaren sie die absolute Entwertung des Militärs. Dennoch halten die Militärs und die etablierte Sicherheitspolitik das &#132;ökologische Dilemma&#148; (Senghaas) für ein eigenes Tätigkeitsfeld und ein Gebiet für militärstrategische Überlegungen. Die internationale Umweltproblematik soll für eine Funktionserweiterung des Militärischen in Anspruch genommen werden und zudem militärische Einsatzüberlegungen rechtfertigen, Wie kaum ein zweites Themenfeld ist die internationale Okologieproblematik und die globale Umweltkrise ein ideales Feld zur Formulierung neuer Sicherheitsversprechen und für die Aufrechterhaltung von Abhaltekräften. Der erweiterte Sicherheitsbegriff, der den neuen verteidigungspolitischen Richtlinien zugrunde liegt, definiert unter der Hand die Abholzung des Regenwaldes, das Ozonloch und den Treibhauseffekt als Bedrohungen, die in der möglichen Schadenbilanz durchaus an die Folgen einer Nuklearkrieges heranreichen können. Dabei wird bei dieser Konstruktion ökologischer Instabilitäten und Problemlagen zu sicherheitsrelevanten Risiken das Militär als eine adäquate Antwort und als Garant ökologischer Sicherheit präsentiert. Da es sich bei den ökologischen Problemlagen in der Tat um globale Herausforderungen von immensen Ausmaßen handelt, können die Sicherheitsversprecher bei der Abwehrorgansiation auf erhebliche gesellschaftliche Bestätigung hoffen. Es ist anzunehmen, daß die zur Abwehr der bedrohlichen ökologischen Gefährdungslagen erforderlichen Finanzmittel selbst in gigantischen Höhen zur Verfügung ge stellt werden. Unzweifelbar setzen die Militärs auf diese zusätzliche Finanzierungsmöglichkeit.<br />Wird die Ökologie in den Bereich militärstrategischer Überlegungen einbezogen, dann geschieht dies aus zwei unterschiedlichen Argumentationszusammenhängen: Einerseits werden ökologische Krisenerscheinungen von den Militärs selbst thematisiert,  andererseits sind aber auch die &#151; allen voran die sogenannten Radikalökologen &#151; oft schnell mit dem Einsatz von Gewaltmitteln zum Schutz der Umwelt zur Stelle. US&#150;Vizepräsident Al Gore hat in seinem Buch einige Beispiele angeführt. &#132;Einige von denen (Gore meint hier die ,Tiefenökologen&#8216;, AS.), die diese Deutung menschlicher Existenz vertreten, befürworten tatsächlich eine Art Krieg gegen die menschliche Rasse als letztes Mittel zum Schutz des Planeten. Sie übernehmen die Rolle von Antikörpern, um die Ausbreitung der Seuche zu verlangsamen und der Erde Zeit zu geben, ihre Kräfte zu sammeln und die Eindringlinge abzuwehren und, wenn nötig, zu elimieren. Mit den Worten Dave Foremans, eines Mitbegründers der &#130;Earth-First!&#8216;-Bewegung: ,Es ist Zeit, daß sich eine Kriegergesellschaft aus der Erde erhebt und dem Moloch der Zerstörung entgegen wirft, um Antikörper gegen die menschlichen Pocken zu sein, die scheinbaren, schönen Planeten verwüsten.&#8220; [6]</p>
<p>Wenn Militärs und Sicherheitspolitiker von ökologischer Sicherheit als Aufgabe von Streitkräften sprechen, so beziehen sich deren Vorstellungen nicht auf das durchaus überlegenswerte Modell einer Umwandlung von bewaffneten Streitkräften in Umweltschutz Verbände etwa zur Behebung unmittelbarer Umweltschäden, sonder die internationale Okologieproblematik wird als ein klassisches Feld von Angriff und Verteidigung definiert und abgesteckt. Starke, flexible und interventionsfähige Streitkräfte sind dann bereitzuhalten und gegebenenfalls auch einzusetzen, um &#132;die Bundesrepublik Deutschland und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer&#148; Artikel 7 Soldatengesetz vor ökologischen Zerstörungen und deren Folgen zu verteidigen. So wird die ökologische Sicherheit zu einem Feld klassischer Militäreinsätze, in dem das Siegpostulat vorherrscht.</p>
<p>Mögliche Aufträge könnten hier lauten: Die Streitkäfte haben den Auftrag, das Eindringen ökologischer Schädigungen von außen über die Staatsgrenze hinweg auf das eigene Territorium zu verhindern, indem sie die Schadensquelle ausschalten. Die Streitkräften haben den Auftrag, die eigenen Ressourcen und die Umwelt vor militärischen Angriffen eines potentiellen Gegners zuschützen oder etwa auch denkbar, international vereinbarten Umweltstandards notfalls mit Gewalt gegen Mitglieder der Staatengemeinschaft durchzusetzen. Desweiteren ist denkbar, daß ökogeographische Regionen in ihrer Gesamtheit unter Kontrolle gebracht werden sollen, z.B, ein Fluß mit seinem gesamten, oft staatenüberschreitenden Einzugsgebiet. [7]</p>
<p>Wenn sich solches Denken durchsetzt, sind für die Zukunft zahlreiche Territorial- und Grenzkonflikte vorprogrammiert. Vor diesem Hintergrund möglicher Einsatzszenarien sieht die Bundeswehr eine respektable Chance, die Bedeutung von Streitkräften zur Gewährleistung ökologischer Stabilität zu verdeutlichen. In Jedem dieser Fälle werden ökologische Problemlagen als von außen kommende Bedrohungen eingestuft. Gelingt es, diese Argumentation im gesellschaftlichen Bewußtsein zu verankern, dann kann das ökologische Dilemma jener Instanz anvertraut werden, die von jeher für die Aufrechterhaltung der äußeren Sicherheit zuständig ist: das Militär. Die Streitkräfte werden sich als ein taugliches Mittel zur Bewältigung internationaler Ökoprobleme präsentieren. Die Militarisierung der ökologischen Probleme hat bereits begonnen.</p>
<p>Da die internationalen Umweltkrisen ein globales Element beinhalten, wird die Frage nach einem handlungsfähigen Akteur virulent. Da diese Problemlagen wegen ihres grenzüberschreitenden Charakters nicht mehr von Einzelstaaten angegangen, geschweige denn gelöst werden können, kommen zum Management dieser Problemlagen nur die möglichst reformierten) Vereinten Nationen in Frage. Neben der Suche nach handelnden Institutionen stellt sich durch die Folgen der globalen Oko- Krise auch die Frage nach der Aufrechterhaltung des Prinzips nationalstaatlicher Souveränität. Denn souveräne Umweltschädigung und Ressourcenverbrauch haben längst eine übernationale Folgehaftigkeit. Hier müssen Ansätze für eine internationale Einmischungspolitik gesehen werden. Doch &#132;selbst offenkundig grenzüberschreitende Phänomene, vor allem im ökologischen Bereich, haben die Bedeutung der Territorialität für die Gewalt des Politischen nicht annulliert. Sie ist zwar eine archaisch, aber weiterhin gültige, weil im existentiell relevanten Konfliktfalle letzte Instanz, die eine Bevölkerungsgruppe zu ihrer Sicherheit besetzt hält.&#8220; [8]</p>
<p>Vor diesem Hintergrund sind die Forderungen zu verstehen, daß sich die Vereinten Nationen zukünftig verstärkt auch um globale ökologische Probleme kümmern sollten. Ähnlich wie in der innenpolitischen Debatte um ein Engagement Deutschlands bei friedensbewahrenden Missionen der UNO besteht die Gefahr, daß mit dieser Problematik die Militarisierung des Denkens be fördert wird. Auch in diesem Kontext ist eine Reduktion der Argumentevielfalt auf diesen Aspekt zu sehen. Streitkräfte und Interventionen werden zum alleinigen Gegenstand der offiziellen Überlegungen.</p>
<p>Kein Wunder, wenn dann als adäquates Regelungs- und Steuerungsinstrument zum Kampf gegen die ökologische Krisen u.a. der Vorschlag diskutiert wird, einen Umweltsicherheitsrates bei den Vereinten Nationen zu bilden. Volker Böge schreibt dazu; »Der Vorschlag zur Errichtung eines Umweltsicherheitsrates liegt die Analogie zum bestehenden Weltsicherheitsrat nahe, und das hat bedenkliche Konsequenzen. Denn der Sicherheitsrat hat unter anderem die Kompetenz, gegen Staaten, die sich einer Bedrohung oder eines Bruchs des Friedens oder einer Aggression schuldig gemacht haben, gemäß Kapitel 7 der Charta Sanktionen, zu denen in letzter Instanz auch militärische Maßnahmen gehören können, zu verhängen. Denkt man nun an grenzüberschreitende ökologische Degradation in Kategorien von Bruch des Friedens oder Aggression, so könnte man versucht sein, auch hiergegen mit militärischen Sanktionen vorzugehen, zumal wenn sich die internationale Staatengemeinschaft vorab verbindlich auf bestimmte Umweltstandards geeinigt hat, die durch transnationale ökologische Zerstörung offensichtlich verletzt werden.« [9]</p>
<p>In gleicher Richtung geht auch der Vorschlag von UN-Grünhelmen. Der Auftrag solcher Grünheime hätte &#151; trotz der propagandistischen Anlehnung an die Blauhelme &#151; absolut nichts mit den friedensbewahrenden Missionen ge mein. Grünhelme hätten Erzwingungsaufgaben gemäß Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen und müßten unter Umständen Kampfaufträge durchführen. Wenn z.B. die Junge Union den Einsatz von Grünhelmen zum Schutz der afrikanischen Elefanten vor Wildererbanden fordert, so kann dies in erheblichen internationalen Verwicklungen, sogar kriegerischen Auseinandersetzungen enden. Gleiches gilt für die Vorstellungen von Umweltminister Töpfer, der Grünhelme gegen &#132;neue Aggressionsformen wie ökologischen Krieg&#148; einsetzen will.</p>
<p>Sicherlich ist es richtig, daß Sicherheit mehr als nur eine militärische Frage ist, aber die offiziellen Bezugnahmen klingen doch sehr doppelzüngig, zumal wenn bei der Frage von Konfliktlösung lediglich an militärische Reaktionsmöglichkeiten gedacht wird oder in einem deutschen Beitrag an multinationalen Militäreinsätzen eine Lösung gesehen wird.</p>
<p>Diese und ähnliche skurrile Versuche, das Militär sozusagen als zeitlose Institution für ewig zu restaurieren, sind letztlich zum Scheitern verur teilt. In diesen Bemühungen wird lediglich das alte Denken durch modernen Begriffshülsen überlagert. Die Re-Legitimierung des militärischen Faktors durch die Übernahme möglichst aller alternativen Funktionen ist nichts anderes, als gegen die Sinnkrise des bisherigen Apparates einen neuen Legitimationsdamm aufzubauen. Im aktuellen Sammelsurium, im Bauchladen voll neuer Feinde, findet jeder was er braucht: regionale Krisen von globaler Bedeutung, innerwestliche Irritationen über die ökonomische Aufteilung der Welt, gigantische Völkerwanderungen, blutige Erbfolgekriege, ökologische Katastrophen, gnadenlosen Staatsterrorismus, weltweiten Drogenhandel und skrupellose Weitergabe von Massenvernichtungsmitteln. [10]</p>
<p>All das sind zwar durchaus respektable Gefahren, und sie sind sicherlich nicht einfach in den Griff zu bekommen. Sie sind sehr komplex im Ansatz, hinsichtlich Steuerbarkeit schwierig in der Bewertung, aber reicht die Mobilisierung dieser Ängste für die Aufrechterhaltung eines gigantischen Militärapparates, wie etwa der NATO, die jährlich über 800 Milliarden US-Dollar verschlingt?</p>
<p>Mit den &#132;neuen Feinden&#148; sollen die lange gehofften Bedrohungen für die Geldgeber und zu &#132;Schützenden&#148; real werden. In den westlichen sicherheitspolitischen Ideologieschmieden und Propagandakonstruktionsbüros bekommen die neuen Feinde Gestalt: bedrohliche Fratzen, die &#132;unser Öl kontrollieren wollen, Männer mit Hitlerschnäutzer und Totenkopfuniform, die &#132;unser&#148; Abendland zerstören wollen,  wilde, unkontrollierbare Horden aus dem Osten, die &#132;unseren&#148; Wohlstand rauben werden,  heuschreckenartige Plagen aus dem Süden, die uns kahifressen wollen und globale Superverbrecherorganisationen, die unser Bewußtsein mit Drogen vernebeln werden. Karl Otto Hondrich meinte dazu in &#132;Lehrmeister Krieg&#148;: »Die selbsterzeugten militärischen und ökologischen Gefahren binden die Konfliktgegner unterschwellig zusammen, wie ein gemeinsamer äußerer Feind nicht besser könnte.« [11] Die Rezeptur der Gegenmittel hat hingegen nur wenige Bestandteile: Militär, Waffen und Gewalt.</p>
<p>Europa zieht aus diesen strategischen Überlegungen bereits Schlussfolgerungen und will sich &#151; wenn auch mit Schwierigkeiten &#151;  wie eine Wagenburg zusammenziehen. Europa schottet sich ab: Die abendländische Wohlstandsinsel wird eventuell noch Richtung Osten ausgedehnt, dann werden die Tore endgültig geschlossen. Wird Europa zu einer Insel des Wohlstandes in einem Meer der Instabilität und Unsicherheit? Ist es so abwegig und undenkbar, daß die industrialisierte Wohlstandswelt bald über neodarwinäre Grenztruppen an den Rändern der Luxusinseln verfügt? Werden professionelle Wohlstandskrieger durch gezielte schnelle Interventionen die Verund Entsorgung der postmodernen Paradiese sicherstellen? Wird es nach den Verteilungskämpfen, nach den blutigen Auseinandersetzungen über die Verfügbarkeit von Naturressourcen eine globale Apartheid geben?</p>
<p>Die paranoide Beschreibung potentieller Feinde wie Drogen, islamischer Fundamentalismus, Waffenproliferation, Migration und ökologische Instabilität bleibt aber reine Symptomanalyse. Sicherungsüberlegungen sollen das Ergebnis einer möglichst &#132;rationalen Abwägung&#148; der Stärken und Schwächen vorhandener Gegner sein. Die multidimensionale Zusammenschau von Risiken, Instabilitäten und Bedrohungen, die seit Monaten als neue Feinde propagiert werden, bleibt dagegen eine Deskription von Symptomen. Die wirklichen Ursachen geraten hingegen aus dem Blick. Die nordwestlichen Staaten widmen sich lieber der Bekämpfung von Symptomen und investieren mehr Mittel in Militär und Streitkräfte, anstatt sich der Ursachenbekämpfung von z.B. Migration, Waffenproliferation und Drogenhandel zuzuwenden.</p>
<p><b>Verweise</b></p>
<p>1  Diner, D.: Der Krieg der Erinnerungen und die Ordnung der Welt, Berlin 1991, S.9<br />2  Die Verwerfungszone internationaler Politik zwischen Maghreb und Golf: der Krisengürtel südlich Europas. Symposium der Akademie für Information und Kommunikation der Bundeswehr am 3./4. Juni 1992.<br />3  Deutschlandmagazin vom 1.9.1990<br />4  Diner D., a.a.O. , 5.11<br />5  Gerade die Debatte um die out-of area-Problematik zeigt ganz deutlich, daß ein Konsens der 16 Mitgliedsstaaten unwahrscheinlich ist. Zwar hat man im neuen strategischen Konzept der NATO, das im November 1991 in Rom verabschiedet wurde, einen ausreichenden Interpretationsspielraum zur Auslösung des Bündnisfalls eingebaut. Eine wertergehende Regelung, etwa zum Einsatz der NATO als Kriegsteilnehmer zur Sicherstellung der Rohstoffversorgung außerhalb des Vertragsgebietes, war nicht durchzusetzen.<br />6  Gore, A.: Wege zum Gleichgewicht. Ein MarshallPlan für die Erde, Frankfurt 1992,5.217 <br />7  Exemplarisch dazu siehe die internationalen Verwicklungen, die der Bau des Atatürk-Staudammes in der Türkei zur Folge hat.<br />8  Diner, D., a.a.0., S. 36<br />9  Böge, V.: Ökologische Krise und militärische Interventionen; in: ami, 22.Jg., Heft 10, Okto ber 1992, S. 15-20<br />10  Schmillen, A: Die neue Südbedrohung, in: Schmidt-Eenboom, E. /Angerer, J.:  Siegermacht NATO. Dachverband einer neuen Weltordnung, Starnberg 1993<br />11  Hondrich, K.O.: Lehrmeister Krieg, Hamburg 1992, S. 131</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/124-vorgaenge/publikation/die-neuen-feinde-und-die-wohlstandskrieger/">Die neuen Feinde und die Wohlstandskrieger</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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			</item>
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		<title>Das Phantom Europa</title>
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		<pubDate>Wed, 15 Dec 1993 20:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Bundesverfassungsgericht billigt den Maastricht-Vertrag aus: vorgänge Nr. 124 (Heft 4/1993), S. 31-33 Mit Urteil vom 12. Oktober 1993 (EuGRZ 1993, 429ff.) hat der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts die gegen den Europäischen Unionsvertrag (EUV) eingelegten Verfassungsbeschwerden teils als unzulässig verworfen, teils als unbegründet zurückgewiesen. Das in diesem Fall ziemlich stumpfe Instrument der Verfassungsbeschwerde und eine gewagte [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Bundesverfassungsgericht billigt den Maastricht-Vertrag</p>
<p>aus: vorgänge Nr. 124 (Heft 4/1993), S. 31-33</p>
<p>Mit Urteil vom 12. Oktober 1993 (EuGRZ 1993, 429ff.) hat der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts die gegen den Europäischen Unionsvertrag (EUV) eingelegten Verfassungsbeschwerden teils als unzulässig verworfen, teils als unbegründet zurückgewiesen. Das in diesem Fall ziemlich stumpfe Instrument der Verfassungsbeschwerde und eine gewagte Argumentationskette halfen ihm aus der Klemme, wobei es ihm &#151; was in der bisherigen öffentlichen Diskussion des Urteils weitgehend unterging &#151; doch gelang, einige wegweisende Markierungen anzubringen, deren praktische Wirksamkeit die Zukunft zeigen wird.</p>
<p>Da mit der Verfassungsbeschwerde nur die unmittelbare und gegenwärtige Verletzung individueller Grundrechte und einiger ihnen gleichgestellter Rechte (wie das Wahlrecht des Art. 38 GG) gerügt werden kann, waren eine Reihe von Rügen, die die Beschwerdeführer erhoben hatten, von vornherein zum Scheitern verurteilt. Auch die weitgehende Konzentration des Beschwerdeführers Manfred Brenner &#151; des früheren Kabinettschefs des EG-Kommissars Bangemann &#151; auf die Verhinderung der Währungsunion mag seiner Argumentation geschadet haben, die Stoßrichtung war verfehlt.</p>
<p>Zulässig war die Rüge einer (möglichen) Verletzung des Art. 38 GG. Das BVerfG hielt die Rüge jedoch nicht für begründet. Es führt hierzu u.a. aus: Im Wahlakt gehe die Staatsgewalt vom Volke aus. Sodann übe der Bundestag Staatsgewalt als Organ der Gesetzgebung aus, das zugleich den Bundeskanzler wähle und die Regierung kontrolliere. Art. 38 GG verbürge nicht nur, daß dem Bürger das Wahlrecht zum Deutschen Bundestag zustehe und bei der Wahl die verfassungsrechtlichen Wahlrechtsgrundsätze eingehalten werden. Die Verbürgung erstrecke sich auch auf den grundlegenden demokratischen Gehalt dieses Rechts: Gewährleistet werde den wahlberechtigten Deutschen das subjektive Recht an der Wahl des Deutschen Bundestages teilzunehmen und dadurch an der Legitimation der Staatsgewalt durch das Volk auf Bundesebene mitzuwirken und auf ihre Ausübung Einfluß zu nehmen. Gebe der Bundestag Aufgaben und Befugnisse auf, insbesondere zur Gesetzgebung und zur Wahl und Kontrolle anderer Träger von Staatsgewalt, so berühre das den Sachbereich, auf den der demokratische Gehalt des Art. 38 GG sich beziehe. Im Blick auf die Europäische Union und die ihr zugehörigen Gemeinschaften ermächtige Art. 23 Abs. 1 GG jedoch den Bundesgesetzgeber, unter den dort genannten Voraussetzungen der Europäischen Union die eigenständige Wahrnehmung von Hoheitsbefugnissen bis zur Grenze des Art. 79 Abs. 3 GG einzuräumen.</p>
<p>Das BVerfG verschweigt in diesem Zusammenhang auch nicht, daß diese Ermächtigung zur Übertragung von Hoheitsrechten erst mit dem mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 21.12.1992 geschaffen wurde. Es hält dieses Verfahren für rechtens.</p>
<p>Dem wird man im Prinzip nicht widersprechen können, denn der Beitritt zu einem Staaten-Bund wie der Europäischen Union gebietet folgerichtig auch die Übertragung von Hoheitsrechten auf die neue Körperschaft. Es war jedoch zu problematisieren, ob die Schaffung eines Exekutivorgans, wie es der Europäische Rat darstellt, und seine Besetzung ausschließlich durch Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten noch demokratisch legitimiert ist. Das Gericht entzieht sich dem nicht, ist jedoch gezwungen, den Grundsatz der Volkssouveränität auf das denkbar geringste Minimum zu reduzieren um die von den Regierungen der Mitgliedstaaten gewählte Konstruktion zu halten.</p>
<p>Mit Recht führt das BVerfG aus, die Europäische Union sei nach ihrem Selbstverständnis eine Union der Völker Europas (Art. A Abs. 2 EUV). Demgemäß wird postuliert, das durch Art. 38 GG gewährleistete Recht, durch die Wahl an der Legitimation von Staatsgewalt teilzunehmen und auf deren Ausübung Einfluß zu gewinnen, schließe es aus, dieses Recht durch Verlagerung von Aufgaben und Befugnissen des Bundestages so zu entleeren, daß das in Art. 79 Abs. 3 Art. 20 Abs. l und 2 GG für unantastbar erklärte demokratische Prinzip verletzt werde. Hierzu gehöre, daß die Wahrnehmung staatlicher Aufgaben und die Ausübung staatlicher Befugnisse sich auf das Staatsvolk zurückführen lasse und grundsätzlich (sic!) ihm gegenüber verantwortet werde. Es wird dann ausgeführt, daß sich dieser Zurechnungszusammenhang auf verschiedene Weise herstellen lasse. Entscheidend sei ein hinreichend effektiver Gehalt an demokratischer Legitimation, ein bestimmtes Legitimationsniveau. Um einerseits dessen Vorhandensein und andererseits die Notwendigkeit seiner Entstehung zu begründen flüchtet das BVerfG in folgende politische Theorie:</p>
<p>Derzeit werde die demokratische Legitimation über die nationalen Parlamente vermittelt. Mit dem Ausbau der Aufgaben und Befugnisse der Gemeinschaft wachse jedoch die Notwendigkeit, darüber hinaus eine Repräsentation der Staatsvölker durch ein europäisches Parlament &#132;hinzutreten zu lassen, von der ergänzend eine demokratische Abstützung der Politik der Europäischen Union ausgeht&#148;. Die mit dem EUV begründete Unionsbürgerschaft knüpfe ein auf Dauer angelegtes rechtliches Band zwischen den Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten. Die von den Unionsbürgern ausgehende Einflußnahme könne in dem Maße in eine demokratische Legitimation der europäischen Institutionen münden, in dem bei den Völkern der Europäischen Union die Voraussetzungen hierfür erfüllt seien.</p>
<p>Kein Wort wird in diesem Zusammenhang darüber verloren, daß ein Europäisches Parlament bereits existiert. Erst im nächsten Abschnitt wird es erwähnt, und zwar in eigenartigem Zusammenhang. Das BVerfG führt zunächst aus, im Staatenverbund der Europäischen Union erfolge demokratische Legitimation notwendig durch die Rückkoppelung des Handelns europäischer Organe an die Parlamente der Mitgliedstaaten;&#132;hinzutritt &#151; im Maße des Zusammenwachsens der europäischen Nationen zunehmend &#151; innerhalb des institutionellen Gefüges der Europäischen Union die Vermittlung demokratischer Legitimation durch das von den Bürgern der Mitgliedstaaten gewählte Europäische Parlament&#148;, auf dessen legitimatorische Bedeutung dann hingewiesen wird. Verschwiegen wird, daß der EUV es zur Bedeutungslosigkeit degradiert, weil ihm nur Konsultationsrechte eingeräumt wurden, keine echten Mitwirkungsrechte: weder ein Antrags-, noch ein Beschluß-, noch ein Wahlrecht. Es mag sein, daß das Gericht sich außerstande sah, von Verfassungs wegen (und nur soweit darf es prüfen) unter den verschiedenen Wegen der Legitimation europäischer Organe einen zu verwerfen und einen anderen vorzuziehen; damit wurde die Chance einer Stärkung des Europäischen Parlaments und des Prinzips der Volkssouveränität vertan.</p>
<p>Kein Äquivalent ist die Feststellung, der notwendige Einfluß des Bundestages sei zunächst dadurch gewährleistet, daß nach Art. 23 Abs. 1 GG für die deutsche Mitgliedschaft in der Europäischen Union und ihre Fortentwicklung durch eine Änderung ihrer vertraglichen Grundlagen oder eine Erweiterung ihrer Befugnisse ein Gesetz erforderlich ist, das unter bestimmten Voraussetzungen einer qualifizierten Mehrheit bedarf. Ebenso wenig kann beruhigen, daß der Bundestag an der Wahrnehmung der deutschen Mitgliedsschaftsrechte in europäischen Organen beteiligt ist und der Bundestag die europäische Politik der Bundesregierung durch deren parlamentarische Verantwortlichkeit beeinflußt, die in der Praxis bekanntlich nicht zu hoch zu veranschlagen ist. Das BVerfG hat praktisch eine Art &#132;Durchgriff-Demokratie&#148; gebilligt: weil die Regierungen demokratisch gewählt sind und parlamentarisch kontrolliert werden &#151; könnte man, sehr verkürzt sagen &#151; sind auch die Entscheidungen der von den nationalen Regierungen besetzten europäischen Organe, insbesondere des Europäischen Rats, demokratisch legitimiert. Die Einbeziehung des Europäischen Parlaments bleibt unverbindlich. Die Volkssouveränität wird auf diese Weise ein weiteres Stück nach unten geschoben, die Exekutive um ein Instrument nach oben verlängert und entfernt sich damit von den sie theoretisch legitimierenden Staatsvölkern ins fast Ungreifbare.</p>
<p>In Art. F Abs. 3 EUV ist bestimmt: &#8222;Die Union stattet sich mit den Mitteln aus, die zum Erreichen ihrer Ziele und zur Durchführung ihren Politiken erforderlich sind.&#8220; Nach Ansicht des BVerfG ist das nur ein Programmpunkt, kein Budgetrecht der Union. Das Gericht hat sich damit begnügt, daß der Bundestag, die Bundesregierung und nach deren Erklärung die übrigen Mitgliedstaaten die gleiche Ansicht vertreten. Ob sich künftige Regierungen daran halten werden, steht dahin. Das BVerfG hat allerdings auch festgeschrieben, daß eine andere Handhabung vom Zustimmungsgesetz des Bundestages nicht gedeckt und in der Bundesrepublik nicht rechtens wäre.</p>
<p>Auch in einigen anderen Punkten hat das Gericht auf die Zukunft verwiesen: Wo Grundrechtsverletzungen noch nicht gegenwärtig sind, können künftige Regelungen erneut der verfassungsrechtlichen Prüfung unterzogen werden. Europa wird wohl weiterhin und portionsweise verfassungsrechtlich gewogen werden. Ob das aber der Integration förderlich sein wird?</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/124-vorgaenge/publikation/das-phantom-europa/">Das Phantom Europa</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Kronzeugen-Prozesse als Folge der deutschen Vereinigung</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/124-vorgaenge/publikation/kronzeugen-prozesse-als-folge-der-deutschen-vereinigung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 15 Dec 1993 19:50:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das Starnmheimer Polit-Verfahren gegen Ingrid Jakobsmeier aus: vorgänge Nr. 124 (Heft 4/1993), S. 34-37 Kaum wahrgenommen von der Öffentlichkeit wird gegenwärtig eine Serie von Prozessen gegen (ehemalige) Mitglieder der &#8222;Rote Armee Fraktion&#8221; (RAF) abgewickelt. Allesamt sind sie bereits verurteilt worden und sitzen ihre langjährigen oder lebenslänglichen Freiheitsstrafen ab. Allesamt werden sie von Kronzeugen aus der [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/124-vorgaenge/publikation/kronzeugen-prozesse-als-folge-der-deutschen-vereinigung/">Kronzeugen-Prozesse als Folge der deutschen Vereinigung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Das Starnmheimer Polit-Verfahren gegen Ingrid Jakobsmeier</p>
<p>aus: vorgänge Nr. 124 (Heft 4/1993), S. 34-37</p>
<p>Kaum wahrgenommen von der Öffentlichkeit wird gegenwärtig eine Serie von Prozessen gegen (ehemalige) Mitglieder der &#8222;Rote Armee Fraktion&#8221; (RAF) abgewickelt. Allesamt sind sie bereits verurteilt worden und sitzen ihre langjährigen oder lebenslänglichen Freiheitsstrafen ab. Allesamt werden sie von Kronzeugen aus der ehemaligen DDR belastet, alle Verfahren vom Problem der Doppelbestrafung. Werden diese Prozesse den Anforderungen an ein faires Verfahren gerecht?</p>
<p>Am 18. Oktober 1993 hat der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart nach sechsmonatiger Verhandlungsdauer in Stammheim die 39jährige Ingrid Jakobsmeier wegen Mordversuchs und vorsätzlicher Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion sowie wegen Beihilfe zum Mordversuch zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt. Der Staatsschutz-Sondersenat des Oberlandesgerichts hält die Angeklagte für schuldig, im Rahmen ihrer RAF-Mitgliedschaft als Mittäterin an dem Sprengstoff-Anschlag der Gruppe auf den US-Militärflughafen Ramstein im Jahre 1981 beteiligt gewesen zu sein,  der Anschlag richtete sich gegen das &#8222;elektronische Nervenzentrum&#8220; des US-Militärstützpunktes und verletzte 17 Personen. Außerdem wird Jakobsmeier für schuldig gehalten ebenfalls 1981 zu dem fehlgeschlagenen Attentat auf den NATO-General Frederik Kroesen in Heidelberg Beihilfe geleistet zu haben.</p>
<p>Ingrid Jakobsmeier ist damit zum zweiten Mal für Handlungen verurteilt worden, die ihr im selben Zeitraum und im selben Lebenszusammenhang angelastet werden. Bereits 1986 ist sie u.a. wegen Mitgliedschaft in einer &#8222;terroristischen Vereinigung&#8220; zu neun Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden, die sie inzwischen verbüßt hat; diese Strafe wird in das neue Strafmaß einbezogen, so daß die Verurteilte regulär noch weitere sechs Jahre abzusitzen hätte &#8212; im günstigsten Fall wird sie nach Verbüßung von zwei Dritteln im Herbst 1994 freikommen.</p>
<p>Das neue Urteil weicht nicht unerheblich vom Antrag der Bundesanwaltschaft ab, die wegen zweifachen Mordversuchs auf Lebenslänglich plädierte. Damit hat sich das Gericht in gewisser Weise aus der Affäre gezogen, die sich angesichts einer recht mißlichen Beweissituation immer deutlicher abzeichnete.</p>
<h2 class="auto-created">Kronzeugen: RAF-Aussteiger aus dem DDR-Asyl</h2>
<p>Daß dieses und die anderen Verfahren gegen längst Verurteilte überhaupt eröffnet werden konnten hat mit dem Anschluß der DDR an die BRD zu tun: Die neuen Vorwürfe beruhen nämlich auf Aussagen einiger in der Ex-DDR untergetauchten RAF-Aussteiger, die sich mit Hilfe der Stasi im &#8222;Arbeiter- und Bauernstaat&#8221; eine neue, kleinbürgerlich-realsozialistische Existenz aufbauen konnten, Familien gründeten und Kinder in die Welt setzten. Sie hatten viel zu verlieren: Nach ihrer Entdeckung erwarteten sie, so die Pläne der Bundesanwaltschaft, lebenslange Freiheitsstrafen. Um dieser drohenden &#8222;Lebensperspektive&#8221; zu entgehen, offenbarten sich einige der RAF-Pensionäre den Ermittlungsbehörden und belasteten ihre früheren Genossen und Genossinnen zum Teil schwer. Im Jakobsmeier- Verfahren stützte sich das Gericht überwiegend auf den RAF-Aussteiger Henning Beer als Hauptbelastungszeuge der Anklage. Das birgt Probleme, die mit der gesetzlichen Zulassung und gerichtlichen Anerkennung von Kronzeugen zusammenhängen. Denn damit wird zugelassen, was sonst in rechtsstaatlich gestalteten Strafprozessen absolut verpönt ist: der &#8222;gekaufte&#8220; Zeuge. Selbst tief in Schuld verstrickt kauft er sich durch den Verrat seiner Mitgenossen vom Staat frei und hilft auf diese Weise der Staatsanwaltschaft aus der Beweisnot-Patsche.</p>
<p>Hinzu kommt das Problem der Kronzeugen-Gewinnung in der ehemaligen DDR. Die Verhaftung der späteren Kronzeugen erfolgte in einer historisch bislang einmaligen politisch-rechtlichen Situation zweier grundsätzlich eigenständiger Staaten. Die Umstände wie die westdeutschen Ermittler des Bundeskriminalamtes und des Generalbundesanwalts sowie die Geheimen des &#8222;Verfassungsschutzes&#8220; im Jahre 1990 diese DDR-Staatsbürger in der noch existierenden DDR zu Kronzeugen machten, sind bis heute nicht vollständig geklärt. Fest steht nur, daß in der DDR eine Kronzeugenregelung, wie sie in der BRD seit 1989 Gesetz ist, nicht existierte. Gleichwohl wurde schon damals den Verhafteten die bundesdeutsche Kronzeugenregelung nahegebracht.</p>
<p>Zu fragen ist also: Wurden den Betroffenen damit gesetzlich nicht vorgesehene Vorteile versprochen, was einen Verstoß gegen 136a StPO (&#8222;Verbotene Vernehmungsmethoden&#8220;) bedeuten würde? Dies hätte zur Folge, daß die so gewonnenen Aussagen nicht verwertet werden dürften. Sind die Betroffenen unter psychischen Druck gesetzt worden, wie sah der Handel um die Wahrheit&#8220; im einzelnen aus? Wie steht es um die Glaubwürdigkeit von Zeugen, die um eigener Vorteile willen andere belasten? Denn: Wo der Verrat um des persönlichen Vorteils willen gefordert ist, da sind falsche Bezichtigungen geradezu vorprogrammiert.</p>
<p>Der Beweiswert eines solchermaßen &#8222;gekauften&#8221; Zeugen sinkt gen Null &#8212;  worauf Jakobsmeiers Verteidiger Martin Heiming und Thomas Scherzberg in ihrem vergeblichen Antrag auf Einstellung des Verfahrens hingewiesen haben: &#8222;Mit einem Kronzeugen ist kein faires Verfahren möglich.&#8220;</p>
<h2 class="auto-created">Kronzeugenrabatt</h2>
<p>Der in der DDR zum Montageschlosser ausgebildete RAF-Aussteiger Henning Beer wurde nach seiner Verhaftung und Kürung zum Kronzeugen vom Oberlandesgericht Koblenz 1991 wegen gemeinschaftlich versuchten Mordes an sieben Menschen, wegen Beihilfe zum versuchten Mord an 21 Menschen, vorsätzlicher Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion, wegen schweren Raubes und Verstoßes gegen das Waffengesetz und wegen Mitgliedschaft in einer &#8222;terroristischen Vereinigung&#8221; zu einer Jugendfreiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren verurteilt.</p>
<p>Obwohl das Koblenzer OLG festgestellt hat, daß Beer mit 20 Jahren in die RAF aufgenommen worden sei (1978) und von da an bis 1981 an den abgeurteilten Straftaten beteiligt gewesen sei, wurde er nicht nach Erwachsenen-, sondern lediglich nach Jugendstrafrecht verurteilt; diese Vergünstigung &#8212; auch als Kronzeugenrabatt zu kennzeichnen &#8212; ersparte ihm ein Lebenslänglich, das angesichts der Schwere der vorgeworfenen Straftaten im Bereich des Möglichen gewesen wate. Doch auch unter Anwendung des Jugendstrafrechts ist ihm nicht die Höchststrafe von 10 Jahren aufgebürdet worden, sondern er kam mit sechseinhalb Jahren davon. Inzwischen ist er bereits vorzeitig aus der Haft entlassen worden.</p>
<h2 class="auto-created">Freie richter&shy;liche Beweis&shy;w&uuml;r&shy;di&shy;gung</h2>
<p>Allerdings hat Beer in der Verhandlung gegen Jakobsmeier die ihm zugedachte Rolle als Hauptbelastungszeuge nur ungenügend gespielt, denn er hat den erwarteten Beweis nicht geliefert. Jedenfalls konnte er eine unmittelbare Tatbeteiligung der Angeklagten an den ihr vorgeworfenen RAF-Aktionen nicht bestätigen. Daß Ingrid Jakobsmeier keine Entscheidungsträgerin in der Gruppe war, lediglich an den gemeinsamen Diskussionen beteiligt gewesen sei, wie alle anderen hinter den politischen Zielen gestanden und Kontakte zur &#8222;Unterstützer-Szene&#8220; hergestellt habe &#8212; das waren noch die klarsten Aussagen des Kronzeugen. Alles andere: eigene Mutmaßungen und ihm nahegelegte Schlußfolgerungen.</p>
<p>Doch der Sondersenat des OLG, der Beer für glaubwürdig hielt, hat in seinem Urteil aus diesen Aussagen und einigen Indizien im Wege der &#8222;freien richterlichen Beweiswürdigung&#8221; gleichwohl Beweise konstruiert: Jakobsmeier habe mit ihrem Verhalten vor und nach den Anschlägen sowie mit ihrer Gesinnung, &#8222;fanatische Haltung&#8220; gezeigt, daß sie &#8222;ohne wenn und aber&#8220; hinter den Anschlägen gestanden habe und diese auch wollte.</p>
<h2 class="auto-created">Doppel&shy;be&shy;stra&shy;fungs&shy;verbot oder: Zweimal h&auml;lt besser?</h2>
<p>Spätestens hier taucht die Frage auf: Ist Ingrid Jakobsmeier für diese Beschuldigungen nicht bereits in ihrem ersten Verfahren bestraft worden? Es geht dabei um das Problem des sog. Strafklage-Verbrauchs nach Art. 103 Grundgesetz, wonach niemand wegen derselben Tat mehrfach bestraft werden darf.</p>
<p>Ingrid Jakobsmeier ist 1986 u.a. wegen ihrer Mitgliedschaft in der &#8222;terroristischen Vereinigung&#8221; RAF seit 1981 zu neun Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Im zweiten Verfahren wurden ihr nun die beiden Anschläge aus dem Jahre 1981 zur Last gelegt, an denen sie als RAF-Mitglied angeblich beteiligt gewesen sein soll &#8212; Taten, die zum Zeitpunkt ihrer ersten Verurteilung bereits bekannt waren und in der ersten Anklageschrift sowie im Urteil von 1986 auch Berücksichtigung gefunden hatten. In diesem rechtskräftigen Urteil wurde festgestellt, daß sich Jakobsmeier als Mitglied der RAF &#8222;nachhaltig und fortdauernd für deren Belange&#8221; eingesetzt, &#8222;vielerlei Tätigkeiten für diese Vereinigung&#8221; verrichtet und &#8222;die Begehung auch schwerster Straftaten&#8221; wie Mord und Sprengstoffanschläge gebilligt habe.</p>
<p>Die Jakobsmeier im zweiten Prozeß zur Last gelegten Taten fanden bereits in diesem Urteil Erwähnung, ohne jedoch ihre direkte Beteiligung nachweisen zu können. Doch diese Beweislücke konnte, nach üblichem Muster in RAF&#8211;Prozessen, mit der rechtsstaatlich bedenklichen Konstruktion der Kollektivität überbrückt werden. In den Urteilsgründen von 1986 ist dazu folgendes zu lesen: &#8222;Die ,RAF&#8216; ist straff organisiert. Ihr innerer Zusammenhalt gründet sich auf unbedingte Unterordnung des einzelnen Mitglieds unter die allgemeinen Ziele der Vereinigung und den Gruppenwillen. Entscheidungen der Gruppe, die ihren Willen nach dem Prinzip grundsätzlicher Gleichberechtigung der Mitglieder in Form von Kollektiventscheidungen bildet, gelten ihren Anhängern als verbindlich&#8221;.</p>
<p>Auf diese Weise wurden alle Mitglieder der sog. Kommandoebene zu Mittätern an den der RAF zugerechneten Taten befördert &#8211; gleichgültig, ob sie im Einzelfall direkt daran beteiligt waren oder nicht.</p>
<p>Ingrid Jakobsmeier sieht sich einer Doppelbenachteiligung ausgesetzt: Im ersten Urteil wurde festgestellt, daß sie nicht nur Mitglied einer &#8222;terroristischen Vereinigung&#8221; war, sondern daß sie auch die dieser Vereinigung zugerechneten schweren Straftaten &#8211; also u.a. die Anschläge in Ramstein und auf Kroesen &#8211; gebilligt und damit als eigene Taten gewollt habe; und nun wurde sie für eben diese beiden Tatkomplexe, für die sie sozusagen schon mal kollektiv belangt worden ist, nochmals speziell und individuell verurteilt. Das rechtsstaatliche Gebot der Rechtssicherheit gebietet aber, daß der Strafanspruch des Staates dann verbraucht ist, wenn aufgrund eines Strafverfahrens bereits über dieselbe Tat im gleichen historischen Kontext entschieden wurde. Daher lag hier, wegen Verstoßes gegen das Doppelbestrafungsverbot des Grundgesetzes, ein Prozeßhindernis vor, wie es die Verteidigung frühzeitig geltend machte.</p>
<h2 class="auto-created">Das Gericht zieht sich aus der Aff&auml;re</h2>
<p>Doch das Oberlandesgericht Stuttgart hat sich über diese Probleme &#8222;souverän&#8220; hinweggesetzt. In der mündlichen Urteilsbegründung betonte der Vorsitzende Richter, der Senat habe strafmildernd u.a. berücksichtigt, daß die Angeklagte sich vom aktiven Kampf der RAF losgesagt habe. Mit seinem vom Antrag der Bundesanwaltschaft (Lebenslänglich) abweichenden Urteil von 15 Jahren Freiheitsentzug hat sich das Gericht angesichts der aufgezeigten Probleme in einen Kompromiß gerettet bzw.</p>
<p>aus der Affäre gestohlen: So konnte es den Prozeß bis zum bitteren Ende durchziehen und das Nicht-Lebenslänglich gleichzeitig als &#8222;konsequente Fortsetzung&#8221; einer &#8222;Versöhnungsstrategie&#8221; verkaufen. Das Urteil kann allerdings auch als Signal verstanden werden, wie die weiteren Verfahren, trotz aller rechtsstaatlichen Bedenken, durchgezogen werden können. Die gesamte Kronzeugen-Prozeßserie gegen bereits verurteilte Gefangene aus der RAF bleibt jedenfalls ein Schlag ins Gesicht all derjenigen, die eine politische Lösung dieses gewaltgesättigten Kapitels westdeutscher Geschichte anstreben.</p>
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		<title>Antifaschismus als Grundtorheit unserer Epoche?</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/124-vorgaenge/publikation/antifaschismus-als-grundtorheit-unserer-eoche/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 15 Dec 1993 19:40:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Zu Risiken und Nebenwirkungen der &#8222;wehrhaften Demokratie&#8221; aus: vorgänge Nr. 124 (Heft 4/1993), S. 38-53 Da schreibt jemand über Rechtsextremismus: »Hier entwickelt sich ein potentieller politischer Faktor, der von vielen als unheimlich empfunden wird. Allerdings gibt es bestimmte Interessengruppen, denen daran liegt, die &#8218;faschistische Gefahr&#8216; aufzubauschen. Hierher sind vor allem linksradikale Kreise zu rechnen.&#8220; (1967: [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Zu Risiken und Nebenwirkungen der &#8222;wehrhaften Demokratie&#8221;</p>
<p>aus: vorgänge Nr. 124 (Heft 4/1993), S. 38-53</p>
<p>Da schreibt jemand über Rechtsextremismus: »Hier entwickelt sich ein potentieller politischer Faktor, der von vielen als unheimlich empfunden wird. Allerdings gibt es bestimmte Interessengruppen, denen daran liegt, die &#8218;faschistische Gefahr&#8216; aufzubauschen. Hierher sind vor allem linksradikale Kreise zu rechnen.&#8220; (1967: 87) [1] Man stutzt. Irgendwie ist das Thema verrutscht. Neuer Versuch. Wenn der Rechtsextremismus heute Chancen hat, so deswegen, weil er auf nicht demokratische Traditionen zurückgreifen kann. Aber auch in einer anderen Hinsicht kann er Bedeutung gewinnen. Feinde der freiheitlich-demokratischen Grundordnung machen sich die rechtsextremen Erscheinungen zunutze, um unter dem Vorwand des Antifaschismus die Bundesrepublik und ihre Ordnung zu bekämpfen.&#8220; (1988a: 94) Letzter Anlauf: &#8222;Der Rechtsextremismus ist organisatorisch schwach und hat seit 1968 bei Wahlen nur minimale Erfolge erzielen können. Seine Bedeutung scheint nur in den Vorstellungen seiner Gegner zu liegen, die sich aber des rechtsextremen Schreckbildes oft nur zur Ablenkung bedienen.&#8221; (1992a: 92)</p>
<p>Da hat offenbar ein ehemaliger Rechtsextremismusforscher &#8212; Hans-Helmuth Knütter &#8212; sein eigentliches Lebensthema gefunden. Nach dem Zusammenbruch des &#8222;Realsozialismus&#8221; und inmitten marodierender, dem Neonazismus nicht fernstehender fremdenfeindlicher Banden, folgt die völlige Konzentration des Autors auf Publikationen, die die &#8222;Reparatur der geistig-moralischen Verheerungen&#8221; durch den Antifaschismus anstreben.</p>
<h2 class="auto-created">Antifa&shy;schismus als Desta&shy;bi&shy;li&shy;sie&shy;rung der Bundes&shy;re&shy;pu&shy;blik</h2>
<p>Knütter ist nicht der erste und einzige Kämpfer gegen den &#8222;lähmenden, selbstmörderischen Antifaschismus&#8221; (1988b: 138) &#8212; er nimmt die Fäden der traditionellen rechtsradikalen und ultrakonservativen Kritik an der &#8222;Vergangenheitsbewältigung&#8221; auf, aber verknüpft sie auf eine spezifische Weise und in geradezu obsessiver Beharrlichkeit mit Antikommunismus, Ressentiments gegen die Weltkriegs-Alliierten und den Frustrationen über liberale Strömungen in den Unionsparteien. Die Hauptthesen der seit Mitte der achtziger Jahre unzähligen Aufsätze und Kommentare Knütters in Sachen &#8222;Antifaschismus&#8221; lauten: Die Linke übertreibt die rechtsradikale Gefahr &#8212; durch Großreden kleiner Zirkel sowie durch exzessive Vorwürfe gegen konservative Personen und Positionen. Im systematischen Faschismusverdacht gegen Demokraten und Demokratien wird stillschweigend eine sozialistische Position mit popularisiert. Die antitotalitäre Ausrichtung der Bundesrepublik und des Grundgesetzes wird umgebogen zu einer einseitig antifaschistischen Interpretation; durch diese Umwertung zu einem »ideologischen Volksfrontkitt&#8220; (W. Rudzio) wird die Gemeinsamkeit der Demokraten zersetzt. Antifaschisten spielen damit auch das Spiel auswärtiger Mächte, die Deutschland aus interessenpolitischen Gründen auf Dauer gern &#8222;im Schatten des Nationalsozialismus&#8221; halten wollen und nationale Normalität zu verhindern trachten &#8212; der Rechtsradikalismus in anderen europäischen Ländern wird verharmlost. Weil die antifaschistische Linke intelligenter, selbstbewußter, besser organisiert und medienpräsenter als die Rechte ist, ist die Linke gefährlicher &#8212; die Destabilierungsversuche treffen auf  »Verfall, Feigheit, Konzeptionslosigkeit, Wertunsicherheit&#8220; (1987b: 68). Diese Gefahr wird sträflich unterschätzt, weil nach 1968 eine allgemeine »Aufweichung&#8220; und Verunsicherung in Gesellschaft und Institutionen eingesetzt hat, die die subversiven Absichten der antifaschistischen Linken ignorieren.</p>
<p>Knütters neuere Ausführungen zum Problem des Antifaschismus in Deutschland sind vom Zusammenbruch der DDR inspiriert, von der Verlogenheit ihrer Staatsideologie und von den Versuchen, auf historischem und aktuellem Antifaschismus minimale Legitimationen und Rückzugspositionen kommunistischer ldeen und stalinistischer Herrschaftstechniken zu begründen. Zur Erinnerung: auch die undogmatischste West-Linke war bis mindestens 1989 stets bereit, der DDR den Kredit des »Immerhin mit dem Faschismus haben sie gründlich aufgeräumt&#8220; einzuräumen &#8212; eine Einschätzung, die der Empirie stalinistischer Repression und Indoktrination in der DDR sowie der Ereignisse in der Nach-Wende-Zeit nicht gerecht wird. Und: Die PDS, Nachfolgeorganisation der SED, hat in der Tat den sehr durchsichtigen Versuch gemacht, schon die leisen Regungen neonazistischer oder neonazistisch kostümierter Provokationen Ende 1989 auf die Mühlen ihres wenig veränderten Politikverständnisses zu lenken. (1991a: 18f)  In der Kritik solcher Tendenzen, in denen sich der Antifaschismus in Deutschland allerdings nicht erschöpfte, hat Hans-Helmuth Knütter ohne jeden Zweifel recht; auch das Problem leichtfertiger Faschismus-Rhetorik bei Teilen der Linken ist nicht seiner Phantasie entsprungen. [2]</p>
<p>Doch sind ihm die politischen Gewichte und Maßstäbe im Laufe seines Forscherlebens heftig durcheinander geraten. Schlimmer noch: Eine in Terminologie und Argumentationsfiguren zutage tretende Annäherung an die von ihm selbst früher zutreffend analysierten Muster rechtsradikalen Denkens ist unübersehbar. So pflegt er im Gegenangriff auf die von ihm bekämpfte &#8222;Kulturrevolution&#8221; nach 1968 auf eine dichotomische Begrifflichkeit zurückzugreifen; sein Übergang von der Schelte der intellektuellen Linken hin zur These, daß seit 1984 / 85 &#8222;ein ununterbrochener Strom &#8218;antifaschistischer&#8216; Bewältigungspropaganda auf die Bürger der Bundesrepublik Deutschland&#8221; einprassele (1991b: 8) [3] , verrät einen auffälligen Schwund an Berührungsängsten. Vielerlei Anzeichen sprechen für eine Desensibilisierung als professionelle Deformation, aber der Reihe nach &#8230;</p>
<h2 class="auto-created">Zur Anamnese einer Immun&shy;schw&auml;che</h2>
<p>Hans-Helmuth Knütter, geboren 1934, hat sich nach seiner Studienzeit in Berlin an der Schule des Bonner Zeithistorikers und Politologen Bracher orientiert und seine ersten wissenschaftlichen Meriten mit Arbeiten zur Geschichte und Ideologie politischer Parteien  und Ideologien erworben. So bot z.B. seine Dissertation eine materialreiche und kundige Analyse der verqueren Lernprozesse Rechtsradikaler im ersten Nachkriegsjahrzehnt, ihrer halben und taktischen Abgrenzungen vom Nationalsozialismus, der Mentalitäten und Argumentationsweisen der beteiligten Generationen. Sein damaliges Fazit: der Rechtsradikalismus habe mangels eines angemessenen Verständnisses moderner Gesellschaften keine Theorie, sondern lediglich antidemokratisches Ressentiment zu bieten; durch Aussterben der vom Nationalsozialismus geprägten Generation werde sich das Problem größtenteils von selbst erledigen, und zukünftiges Unbehagen in der moderner Gesellschaft werde andere Ausdrucksformen finden. (1961)</p>
<p>Neben Arbeiten zum Verhältnis von Linksparteien und Judentum wie Antisemitismus (1965, 1971) folgen immer wieder Berichte, Überblicksdarstellungen und Einzelanalysen zu diesem Feld. Er diagnostiziert zutreffend die antiliberalen und antipluralistischen Züge rechtsextremen Denkens, den Hang zu Intellektfeindlichkeit<br />und Elitismus; auch die ersten &#8222;Modernisierungen&#8221; des rechten Lagers in den sechziger Jahren entgehen ihm nicht. (1966b, 1967, 1981) Besonders bemerkenswert angesichts heutiger Positionen ist eine Analyse von 1966: die rechtsradikale Kritik demokratischer Institutionen fuße auf der Angst vor Chaos und Labilität; &#8222;parteipolitischer Kuhhandel und egoistische Einstellung«, die &#8222;Überbetonung der Freiheit&#8221; würden als Phänomene der Auflösung interpretiert, und die Ursache der autoritären Rezepte dagegen sei »eine tiefgehende Unsicherheit angesichts des komplizierten und dem einzelnen unverständlichen politischen Geschehens«<br />(1966a). Diese Topoi kehren später wieder  &#8212;  allerdings nicht als kritische Einwände, sondern als Gegenwartskritik des Autors. Aus heutiger Sicht ist allerdings auch erwähnenswert, daß die Kritik des Rechtsradikalismus bei Knütter damals in der (Bonner) Tradition eines &#8222;ausgewogenen&#8221; Antitotalitarismus verblieb, also die &#8222;linke Gefahr« nie mitzunennen vergaß, und daß diese Kritik objektive Wirkungen rechtsradikaler Forderungen ins Visier nahm, um gleichzeitig subjektiv lautere Motive mindestens als möglich zu unterstellen.</p>
<h2 class="auto-created">Totali&shy;ta&shy;rismus und k&auml;mpfe&shy;ri&shy;sche Demokratie</h2>
<p>Das argumentative Bindeglied zwischen den Themen &#8222;Rechtsextremismus« und &#8222;linksextremistischer Antifaschismus&#8221; ist für Knütter das Totalitarismus-Paradigma. Problematik und Geschichte dieses Begriffs sollen hier nicht diskutiert werden, die in den vergangenen zwanzig Jahren vorherrschende Tabuisierung kann aber als erledigt gelten. In der Nachfolge Karl-Dietrich Brachers und antifaschistischen Interpretationen etwa Wolfgang Abendroths entgegentretend insistiert Knütter in vielen Publikationen (z.B. 1989) auf dem antitotalitären und streitbaren Gehalt des Grundgesetzes; neben der seines Erachtens vernachlässigten geistigen Auseinandersetzung bedarf die bundesdeutsche Demokratie auch ihrer wenig genutzten praktischen Abwehrinstrumente. Nun ist unbezweifelbar, daß die Mitglieder des Parlamentarischen Rates ihrer Überzeugung, daß der Legalitätstaktik von Demokratiegegnern begegnet werden müsse,  im Grundgesetz Ausdruck verliehen haben, indem sie z.B. die Grundrechte in ihrem &#8222;Wesensgehalt&#8221; den Parlamentarischen Mehrheitsentscheidungen entzogen und Instrumente der Grundrechtsverwirkung sowie des Parteien- und Organisationsverbots schufen. Aber es hieße die Geschichte der westdeutschen Republik verfälschen, wollte man  verkennen, daß diese Regelungen immer im Kontext anderer verfassungspolitischer Grundentscheidungen und tagesaktueller Opportunitäten interpretiert wurden. &#8222;Jenseits der Frage der Praktikabilität erhebt sich das begriffliche Dilemma, eine Demokratie zu denken, die die ihr wesenseigenen Rechte und Freiheiten gleichsam unter Ansehung der Person gewährt oder versagt, eine Demokratie also zu denken, die ihrem Elementargrundsatz, der Mehrheitsentscheidung des Volkes, aus Selbsterhaltungsgründen die Anwendung zu versagen bereit ist. Weitgehende Handhabung der Schutzbestimmungen könnte eine Erstarrung des politischen Lebens zur Folge haben. Ja, es könnte einmal eine bestimmte Herrschafts- und Gesellschaftsform in begriffsverengender, zweckbetonter Selbstidentifizierung mit &#8218;freiheitlich-demokratischer Grundordnung&#8216; sich stabilisieren und verabsolutieren.&#8220; [4]</p>
<p>Von solchen Zweifeln und Selbstbegrenzungen sind Knütters politische Forderungen nicht angekränkelt &#8212; die Konfliktlinien zwischen Wehrhaftigkeit, Demokratiegebot und Rechtsstaatlichkeit werden von ihm entweder ignoriert oder lediglich als Demokratiegefährdung durch die antifaschistische Linke wahrgenommen: &#8222;In der Gegenwart erleben wir, daß unter dem Vorwande des Antifaschismus durchaus Tendenzen vorhanden sind, die durch einen vermeintlichen &#8218;Faschismus&#8216; bedrohte Freiheit einzuschränken, da den angeblichen &#8218;Faschisten&#8216; Versammlungsfreiheit,  Meinungsfreiheit und die Freiheit der Berufswahl nicht gewährt werden sollen.&#8220; (1989: 73)  Die moralische, wenig faßbare &#8222;Fundamentalnorm&#8220; des Antifaschismus sei zum &#8222;Ausufern&#8221; prädestiniert: &#8222;Statt zu reinigen, vergiftet sie die politische Atmosphäre, so wie ein im Übermaß eingenommenes Medikament statt Heilung Krankheit bewirkt.&#8220; (1987a: 365)</p>
<p>Die &#8222;streitbare Demokratie&#8220; sei &#8212; so lautet die Analyse &#8212; untergegangen in einem Sturm entfesselter Liberalität: Seit 1950 gebe es eine &#8222;fortlaufende Entwicklung vom Bilde des starken, selbstbewußt demokratischen Staates hin zu mehr Individualrechten&#8221;, Rigorosität und Extensität seien im Staatsbewußtsein und Staatsschutz der Bundesrepublik seit den Anfangsjahren bis zur Selbstaufgabe geschrumpft &#8212; den Zeiten, als &#8222;Angriffe gegen den seinerzeitigen Verteidigungsminister Strauß als Verunglimpfung eines Staatsorgans&#8221; galten, trauert der Autor kaum verhohlen nach. (so 1987a. 83, 1989: 86, 1991c: 33) Seit den sechziger Jahren werde diese Tendenz immer stärker  &#8212;  der Einfluß der APO-Revolte habe die Gemeinsamkeit der Demokraten weitgehend zersetzt. &#8222;Während man bis dahin der Regierung nichts Übles zugetraut hatte, gab es nunmehr nichts Übles mehr, was man ihr nicht zugetraut hätte.&#8220; Und in einer Reihung von Notstands-Opposition, Studentenbewegung, Anti-AKW Bewegung, Startbahn-West-Auseinandersetzung, Widerstand gegen maschinenlesbare Personalausweise und Volkszählung und NATO-Kritik passieren im trauten Bündnis mit dem RAF-Terror fast alle politischen und sozialen Bewegungen der BRD-Geschichte Revue  &#8212;  als Phänomene des Zerfalls und Instrumente der Unterwanderung, versteht sich (1989a: 28f). In der Fassungslosigkeit über all die Entgrenzungen, die ihm aus diesen Milieus entgegenschlagen, und im absurden Versuch, solche Potentiale auf die alten staatsschützerischen Flaschen von Organisationen, Einflußpolitik und Blockkonfrontation zu ziehen, äußert sich möglicherweise die Kränkung, die der Verlust des Parteienmonopols auf  Politik auch für manche Politologen enthielt; im Rückgriff auf die dichotomischen Extremismus-Schemata liegt der notdürftige Halt einer solchen &#8222;wissenschaftlich drapierten innerstaatlichen Feinderklärung&#8220;. [5]</p>
<p><b>&#8222;Der Hedonismus ist das gelebte Nein zum Kollektiv&#8220;</b> (1992b: 76)</p>
<p>Der Zeitgeist, dem das Zurückweichen vor all diesen Herausforderungen laut Knütter geschuldet ist, ist also im wesentlichen an der Chiffre &#8222;1968&#8220; festzumachen: &#8222;in Folge der kulturrevolutionären Bewegung der späten 60er Jahre&#8220; (1989: 79) werden Rechtsbrüche geduldet, verfassungsfeindliche Organisationen unbehelligt gelassen, das Strafrecht durchlöchert und Begriffe umgepolt. Es entzieht sich unserer Kenntnis, welche biografischen Schocks H.H. Knütter um 1968 im einzelnen ereilt haben, aber daß er von diesem Datum aus sämtliche Feindbilder seiner politischen Publizistik neu gruppiert, daß die hier ausgemachte Veränderung der Bonner Republik zu einem seiner &#8222;heimlichen Themen&#8220; wurde &#8212; gleichgültig worüber Knütter gerade schreibt &#8212;&#8218; ist an allen seinen Veröffentlichungen seit den siebziger Jahren zu belegen: ohne eine Philippika gegen &#8222;hedonistische Lebenseinstellung&#8221;, Psychoanalyse und sexuelle Enthemmung, den fundamentalen &#8222;Wertewandel &#8212; fort von harten, asketischen, Opfer und Verzicht fordernden Werten hin zu hedonistischen, auf Selbstverwirklichung gerichteten Vorstellungen&#8221; geht es nirgendwo mehr ab. Linke Intellektuelle, deren Denken und Psyche er feinfühlig von denen der sozialistischen Organisationen unterscheidet und die aus seiner Sicht eine Meinungsführerschaft gegen das Volk beanspruchen, provozieren ihn zu folgendem Ausfall: &#8222;Alles, was mit Nation, Staat, Volk, Reich, Preußen, Obrigkeit, Opfermut, Hingabe, Ordnung, Disziplin zu tun hat, erscheint als rechts bis zum &#8218;Faschismus&#8216;. Der ganze Widerwille einer hedonistisch auf Selbstverwirklichung und Individualrechte eingestellten Schicht richtete sich gegen diese Mentalität.&#8221; (1991c: 153f)</p>
<p>Wie schon bei den Rechtsradikalismus-Analysen verschwimmt hier manches &#8212; immer öfter passiert Knütter die &#8222;Jenninger-Grenze&#8221;, wieder und wieder fragt man sich, wer da gerade wie von &#8222;Volk&#8221;, &#8222;Reich&#8221;, &#8222;auf straffe Staatsdisziplin Opfer bis hin zum Tod beruhenden Werten&#8221; usf. spricht:  Rollenprosa und eigene Positionen werden ununterscheidbar. Die Rage geht so weit, daß ihm regelmäßig die Positionen und Experimente der APO-Generation mit denen der Werbewirtschaft (&#8222;Genuß ohne Reue&#8221;) durcheinander purzeln und notfalls auch Slogans der Neuen Linken á  la &#8222;Eigennutz geht vor Gemeinnutz&#8221;schlecht imaginiert werden. (vgl. 1988a: 84 und 1992a: 83)  An der vom &#8222;Gegner&#8221; betriebenen Ideologiekritik allerdings &#8212; ansonsten auch ein beliebter Gegenstand konservativer 68er-Schelte &#8212; findet Knütter mehr Gefallen: ein vom ihm mitverantwortetes Schulbuch versucht sich an einer Gebrauchsanweisung und Popularisierung, und im Rahmen seiner Auseinandersetzung mit dem Delikt der &#8222;Deutschfeindlichkeit&#8220; exerziert der Autor vor, wie man die staatstragenden Ideen der Völkerfreundschaft und Bündnistreue anhand des sonst (z.B. im Kontext der angeblichen &#8222;Konfliktpädagogik&#8221;) als zersetzend eingeschätzten Kriteriums &#8222;cui bono?&#8220; destruieren kann. [6]</p>
<p><b>&#8222;Ein ununterbrochener  Strom antifaschistischer Bewältigungspropaganda&#8221;<br /></b>(1991b: 8)</p>
<p>Auch die Kritik an der &#8222;Bewältigung&#8221; der nationalsozialistischen Verbrechen ist zum Generalbaß der Knütterschen Melodien geworden; nach seiner Lesart gab es nach 1945 mehrere &#8212; meist von ausländischer Kritik und DDR-Regie inspirierte &#8212; Wellen übertriebener Selbstkritik. &#8222;Angesichts mancher widerwärtiger Begleiterscheinungen des Jahres 1985&#8243; [7] (was sonst als die Weizsäcker-Rede zum Jahrestag des Kriegsendes kann hier gemeint sein?) und mit dem Historikerstreit erkennt er einen neuen Aufschwung des &#8222;Nationalmasochismus&#8221;, der Politik und Parteien der Bundesrepublik vielfältiger Manipulation und Erpressung aussetzt, den »Gefühlssozialisten&#8221; die moralische Hegemonie sichert und den abgehalfterten DDR-Eliten einen Rest-Schutz vor Verfolgung einbringt. Daß LokalhistorikerInnen und Institutionen wie die Bundesbahn das &#8222;dunkle Kapitel&#8221; der deutschen Geschichte nunmehr nicht länger verstecken, sichert ihnen Knütters Häme. (vgl. 1988a: 72ff und 1991b: 8f) Ausdrücklich wird diese Kritik auch in die gesamte bundesrepublikanische Geschichte zurück projiziert &#8211; er bemüht sich um die Wiederbelebung der Ende der vierziger Jahre in der CDU noch vorhandenen »Einsicht, daß der Linken Antifaschismus und Entnazifizierung als Vorwand für gesellschaftspolitische Ziele dienten&#8220; (1992a: 86)  Die Versuche der Bundesregierungen der fünfziger Jahre, &#8222;deutschfeindliche&#8221; Filmproduktionen im Ausland zu verhindern und die 1956 diplomatisch erpresste Absetzung des Alain Resnais-Films &#8222;Nacht und Nebel&#8221; auf den Filmfestspielen von Cannes werden als durchaus diskutable, wenn nicht angemessene Mittel zur Bekämpfung antifaschistischer Stereotype referiert. [8]</p>
<p>Mit dem 68er-Trauma und der Kritik der &#8222;Vergangenheitsbewältigung&#8221; geht bei Knütter auch eine explizite Revision seiner Rechtsextremismus-Analyse einher: Kulturpessimistisch-irrationale Positionen, Elitebewusstsein und Kritik der Mehrheitsentscheidungen seien heutzutage nicht länger Charakteristika rechter Einstellungen, sondern ebenso auf der Linken anzutreffen. (1992a.: 86) Womit wohl auch ein »Dispens&#8220; von allen früheren damit verbundenen Einwänden und Befürchtungen gemeint ist: nichts kennzeichnet Knütters heutige Diagnosen der Gegenwart treffender als die Begriffs-Trias Kulturpessimismus, kritische Einstellung zur Rationalität und Elite-Orientierung! Die Beschäftigung Rechtsextremismus wird immer offensichtlicher zum bloßen Vorwand, sich dessen Gegner in aller denkbaren Pauschalität vorzunehmen. Mit einer sprachlichen Enthemmung und der Übernahme von Stichworten der alten und neuen Rechten gehen bei Knütter alle Klischees einher, die die Untersuchung antidemokratischer Ideologien der Rechten seit den fünfziger Jahren zutage gefordert hat: die Wahrnehmung gesellschaftliche Komplexität als &#8222;Wirrwarr«, der Ruf nach viel mehr Stabilität politischer Institutionen, Intellektuellenfeindlichkeit und pejorative Besetzung des Begriffs &#8222;Aufklärung&#8221;, die Furcht vor dem &#8222;Massenwahn&#8220; und die Begrenzung von politischen Hoffnungen auf Wenige, die rabiate Zurückweisung einer Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus und nicht zuletzt eine gehörige Portion innen- und außenpolitischen Verschwörungsdenkens. (vgl. u.a. 1992a, 1992b) Neben dem hilflosen (weil theorielosen) liberalen und christlichen Antifaschismus und den &#8222;rational kalkulierenden politischen Geschäftemachern&#8221; kann er nur zwei Motivlagen des Antifaschismus ausmachen: Sadismus und Masochismus. &#8222;Die einen haben ein Vergnügen an der psychischen Terrorisierung anderer, erfreuen sich an deren Angst, Würdelosigkeit, ihrem Winden und Kriechen &#8230; Beispiele für Masochisten findet man bei den Kindern ehemaliger Nationalsozialisten, die ihre eigene und die Vergangenheit ihrer Eltern diffamierend bewältigen.&#8221; (1992b. 68f) Solche Ausflüge in psychologische Gefilde enden allerdings<br />regelmäßig in der Banalität sowie der Anthropologisierung vorfindlicher Bedürfnisse: Jedem sein Feindbild, weil es sich ohne Abgrenzungen und Komplexitätsreduktion nun einmal nicht leben läßt!</p>
<p>Die persönlichen und organisatorischen Berührungspunkte des Autors zu Rechtsextremen mögen bescheiden sein (den &#8222;Persilschein&#8221; zu Publikationen im Mut-Verlag liefert er vorsichtshalber  selbst ab [9]) &#8212; seine Veröffentlichungen haben mittlerweile eine Schwelle zur aggressiven Propaganda überschritten. Ein bisher wirksamer bundesrepublikanischer Minimalkonsens immerhin scheint nämlich da verletzt, wo die seit dem 40. Jahrestag der deutschen Kapitulation intensivierte Auseinandersetzung mit der Nazi-Geschichte Deutschlands ausschließlich als &#8222;Bewältigungspropaganda&#8221; und Kotau vor dem Ausland interpretiert wird, wo die Politik der Weltkriegs-Alliierten und die UNO (mittels der berüchtigten &#8222;Feindstaatenklauseln&#8221;) als Knebelung der Bundesrepublik interpretiert werden, wo von der Bundesrepublik im Stahlhelm / Nazi-Jargon als &#8222;System&#8221; gesprochen wird [10] &#8212; oder auch hier noch nicht? Ganz im Stil der auf den &#8222;Baustellen des Revisionismus&#8221; (Claus Leggewie) üblichen pseudonaiven Fragetechnik &#8222;Man wird ja wohl wenigstens noch fragen dürfen?&#8221;) kommen Knütters dreiste, immer wieder scheinbar unmotiviert eingestreute Bemerkungen über Juden daher: Sie seien in der intellektuellen Linken überrepräsentiert, die Rede von &#8222;unseren jüdischen Mitbürgern&#8221; ist für ihn ein herausragendes Beispiel sachlich unzutreffender positiver Vorurteile und die Frage treibt ihn um, wieso eigentlich das Feindbild des Antisemitismus moralisch anders bewertet wird als dasjenige des Antifaschismus. (vgl. 1992a: 80, 1992b. 67ff). Nebenbei werden auch die Drahtzieher der &#8222;Deutschfeindlichkeit&#8221; im Ausland (am Beispiel der USA) enthüllt: &#8222;Neben Juden sind es vor allem Schwarze, die Bewohner der Ostküste, mit besonderer Häufung im Raum New York und der Neuenglandstaaten, aber auch in Georgia.&#8220; [11]  Die Möglichkeit, daß er mit solchen kleinen Tabuverletzungen die deadline politischer Protektion passiert, wird ihn vermutlich in seiner wahnhaft werdenden Weltsicht bestärken &#8212; der Anti-Antifaschismus ist mindestens so &#8222;selbstreferentiell&#8221; wie der dogmatische Antifaschismus.</p>
<h2 class="auto-created">R&uuml;ckhalt und Ausstrah&shy;lung</h2>
<p>Die wissenschaftliche Karriere Knütters spielte sich fast vollständig an der Universität Bonn ab. Wir begegnen ihm 1970 in der Position eines Akademischen Rats, zur gleichen Zeit ist er politischer Mitarbeiter einer von Bonner Politologen im Auftrag der Bundeszentrale für Politische Bildung erstellten und  verbreiteten &#8222;Bibliographie zur Politik in Theorie und Praxis«. Die Debatten der siebziger Jahre um die politische Bildung an Schulen führen ihn an die Seite der Kritiker der hessischen Rahmenrichtlinien und anderer emanzipatorischer Aufbrüche, die gegen BildungspolitikerInnen und die damals vorherrschenden Tendenzen der Pädagogik das Bündnis mit der &#8222;positiv&#8221; eingestellten Mehrheit der Bevölkerung suchen [12] &#8212; im Parteienstreit um die sogenannte Konfliktpädagogik wird er auch zum Mitautor einer Broschüre &#8222;Ihr Kind &#8212; morgen ein fanatischer Klassenkämpfer?&#8221; Seit 1972 Professor für Politikwissenschaft, im Jahre 1993 Geschäftsführender Direktor und Vorstandsmitglied des Seminars für Politische Wissenschaft, handeln seine Lehrveranstaltungen, wie man es erwarten muß, von Demokratie und Parlamentarismus sowie z.B. &#8212; schon etwas individueller &#8212; von der Renaissance des Nationalen, der multikulturellen Gesellschaft und Südafrika.</p>
<p>Neben dieser unspektakulären Laufbahn hat er aber im Schatten der Regierungszentrale auch Funktionen übernommen, die eine außerakademische Relevanz haben.  So ist er Anfang der achtziger Jahre  Dauergast in den Publikationen des Bundesinnenministeriums  &#8212; kein Wunder: Es sind seine Themen, die dort nach dem Regierungswechsel Konjunktur haben, es ist sein Ziel: Restabilisierung der &#8222;Streitbarkeit&#8220;, das hier verfolgt wird. Die Reihe &#8222;Texte zur Inneren Sicherheit&#8221;, in der Regel Aufsatzsammlungen von Vertretern der Exekutive und der Wissenschaft, kommt ohne ihn nicht aus. Dieses unendliche Recycling derselben schlichten Thesen könnte ignoriert werden, wenn sich in der Publikation und ihrer &#8222;Ausstrahlung&#8221; nicht eine Anerkennung und Unterstützung artikulieren würde, die zu denken gibt.</p>
<p>Mit Ausstrahlung  ist z.B. gemeint, daß der Bundesverfassungsschutzbericht, jene jährlich veröffentlichte Ansammlung von &#8222;hoheitlichen Verrufserklärungen&#8220; (Jürgen Seifert), sich seit ca. 1983 für den Antifaschismus interessiert und seit 1987 die entsprechenden Stichworte von Knütter &amp; Co. aufnimmt; unter &#8222;linksextremistischen Bestrebungen&#8221; finden wir seither Daten über kommunistische, autonome und andere Aktionen in antifaschistischer Absicht.  &#8222;Ein wesentliches Ziel der kommunistischen &#8218;Antifaschismus-Kampagne&#8216; ist es, das antitotalitäre, gleichermaßen gegen rechts- wie linksextremistische Bestrebungen gerichtete Demokratieverständnis des Grundgesetzes auf einen nur &#8218;antifaschistischen&#8216; Gehalt zu reduzieren und damit den Kommunismus hoffähig zu machen.&#8220; [13] Neben Antimilitarismus, Antiimperialismus und den anderen Objekten der amtlichen Begierde wird damit ein neues Arbeitsfeld der  Verfassungsschutzbehörden definiert, in dem Informationen gesammelt,  über das &#8222;Erkenntnisse weitergegeben und das nicht zuletzt auch von erheblicher außenpolitischer Relevanz ist. Bündnisse, Kooperationen und Kontakte in diesem Themengebiet schaffen damit neue Möglichkeiten der &#8222;Kontaktschuld&#8221; &#8212; die entsprechenden Formulierungen des Verfassungsschutzberichts lesen sich wie Extrakte der referierten Knütter-Thesen. Zwar hat die angesichts des &#8222;Realsozialismus&#8221; kritische Neue Linke immer eine gewisse Rest-Naivität gegenüber den stalinistischen Strategien in Europa und der Bundesrepublik bewahrt, doch die Schaubilder aus dem Bundesinnenministerium, die wie die Zwangsvorstellungen stalinistischer Apparate jegliche Grauzonen vermissen lassen, &#8222;Spinnennetz&#8220;-Schemata, in deren Zentrum selbstverständlich das Zentralkomitee der KPdSU sitzt (und an deren Rand eine wie auch immer bestimmte &#8222;Antifaschismus-Kampagne&#8221; angesiedelt ist [14]), sollten weiterhin im Gebiet der politischen Neurosen abgehandelt werden.</p>
<p>In der Reichweite des Bundesinnenministeriums residiert auch eine Bonner Institution, die in Publikationen und anderen Dienstleistungen eine der wenigen Kompetenzen des Bundes im Bildungswesen artikuliert und gelegentlich als Einrichtung eines &#8222;positiven Verfassungsschutzes&#8221; bezeichnet wird: die Bundeszentrale für politische Bildung. Hier tobten seit den siebziger Jahren viele der Schlachten um kritische und staatsnahe Erwachsenenbildung, und die meisten dieser Kontroversen hatten auch eine personalpolitische Seite. Einen Höhepunkt der Auseinandersetzung bildete die Kritik der populären Massenzeitschrift &#8222;PZ&#8221;; die inhaltliche Kritik wurde im April 1974 flankiert durch Enthüllungen des Bundes Freiheit der Wissenschaft, genauer gesagt des Bonner Politikwissenschaftlers Knütter: Vier Extremisten seien in der Redaktion der Zeitschrift beschäftigt, was ein schlagendes Beispiel für den Marsch der APO durch die Institutionen sei. Angesichts der Wolkigkeit der meisten Vorwürfe (amnestierte Demonstrationsdelikte, Mitgliedschaft in sozialistischen Studentenzirkeln, Wohngemeinschaften) kam es zur Kündigung nur eines Beschuldigten, aber auch zur Überprüfung aller 386 zu dieser Zeit laufenden Werkverträge der Bundeszentrale. [15] Der Verdacht, daß dieser Vorgang auf universitäre Kontroversen zwischen den Beteiligten zurückging, wird auch durch andere Mitteilungen über den Diskurs am Bonner Seminar für politische Wissenschaft gestützt: Knütter scheint zu jener Sorte Hochschullehrer zu gehören, die mit einem Elefantengedächtnis sozialistische Studentenpolitiker von der universitären Lehrtätigkeit fernzuhalten bemüht sind und Strafanzeigen für angemessene Reaktionen auf Sit-ins und Vorlesungsrezensionen halten.[16] Die Aktion von 1974 war anscheinend eine Berufung zu Höherem wert: In den achtziger Jahren begegnen wir H.-H. Knütter als Herausgeber mehrerer Sammelbände der Bundeszentrale für politische Bildung, 1985 wird er &#8212; im Kontext umfassender &#8222;Wende&#8221; -Manöver und anstelle des manchmal etwas zu unabhängigen Konservativen Manfred Hättich &#8212; in den Wissenschaftlichen Beirat der Bundeszentrale berufen, dem er bis 1990 angehörte.&#8221; Aber erwähnenswert ist auch, daß die neueren &#8212; von seinem Verein &#8222;Werkstatt für Politische und Soziale Bildung&#8221; veröffentlichten &#8212; Kampfschriften in einer Reihe erscheinen, die offiziös &#8222;Studien und Berichte aus dem Seminar für Politische Wissenschaft der Universität Bonn&#8221; heißt.</p>
<p>Knütter ist &#8212; wie schon angedeutet &#8212; nicht der einzige gestandene Politikwissenschaftler, der beim Thema &#8222;Antifaschismus&#8221; das Maß politischer Einschätzungen vollends verliert; sein Weggefährte Klaus Hornung, Hochschullehrer in Hohenheim und Reutlingen, ebenfalls bei der Hanns-Seidel-Stiftung der CSU und in vielen rechten Zirkeln und Zeitschriften präsent und dem Dunstkreis des Filbinger-Studienzentrums Weikersheim zuzurechnen, sah 1989 die alte Bundesrepublik kurz vor dem Untergang, weil alle politischen Funktionäre &#8212; die der Union eingeschlossen &#8212; dem Antifa-Denken aufsäßen: &#8222;Der Wind jahrzehntelanger volkspädagogischer Vergangenheitsbewältigung . . . hat diese Köpfe leergeblasen, so daß sie darauf wie der Pawlowsche Hund reagieren. Wieder einmal ist das &#8218;bürgerliche Lager&#8216; dabei, die politische Macht zu verspielen, und die Bundesrepublik droht zu einem Reduit zu werden, in dem die letzten ,antifaschistischen&#8216; und grünen Marxisten und Leninisten als die vielleicht doch besseren Demokraten gehätschelt und antitotalitäre Konservative und Liberale als ,Faschisten&#8216; verunglimpft werden.&#8220; [18] Allerdings muß Hornungsich wegen seiner These, daß der Antifaschismus ein &#8222;Instrument geistiger Besatzungsherrschaft&#8221; gewesen sei, von der FAZ in der dortigen feinen Manier bescheinigen lassen,daß sich der Ideologiekritiker dem Ideologen nähere. [19]</p>
<p>Am gleichen Ort ist es selbstverständlich aber auch weiterhin möglich, &#8222;den&#8221; Antifaschismus als Intellektuellenverschworung und Destabilislerungsideologie zu verstehen &#8212; dies hat offenbar seinen Reiz für die verschiedensten konservativen Zeitgenossen: Erwin K. Scheuch schlägt vor, den Rechtsradikalismus als eine Chimäre aufzufassen &#8212; &#8222;durch den größeren Teil der Kulturintelligenz immer am Leben erhalten&#8221;, und Ende August 1991 raunt ebenda der Extremismus-Papst Jesse, die frühen neunziger Jahre würden später möglicherweise einmal als Inkubationszeit eines &#8222;Anti Antifaschismus&#8220; gelten. [20]</p>
<p>Das Thema weckt aber nicht nur bei etablierten Medien und staatstragenden Institutionen wie dem Innenministerium Interesse, auch die Neue Rechte wittert selbstverständlich Morgenluft: Die Kritik der vermeintlich von Linksintellektuellen und Stasi angezettelten &#8222;Vergangenheitsbewältigung&#8221; im Insiderjargon gern als &#8222;VB&#8220; verkürzelt) &#8212; schon immer das  Thema der alten Rechten á  la National- und Soldatenzeitung &#8212; wird in ihrer etwas verfeinerten Form geradezu zum Vereinigungsparteitag von etablierten ultra- konservativen Denkern wie Hornung, Unions-Rand-Strategen á  la Heinrich Lummer und der Neuen Rechten,  z.B. während der &#8222;Sommeruniversität 1993 « der Zeitung &#8222;Junge Freiheit&#8220;.[21] Die eindeutigen Motive der äußersten Rechten sollen in diesem Zusammenhang nicht weiter interessieren, aber wo die Wurzeln der Perseveranz und Aggressivität liegen, mit der ehemals Liberalkonservative diese Revisionen (oder wie sie formulieren würden : Rekonstruktionsversuche eines verschütteten antitotalitären Konsenses) betreiben, muß gefragt werden: Die &#8222;Gemeinsamkeit der Demokraten&#8221; hat jahrzehntelang als schützende Decke über den Konstellationen der dreißiger Jahre gelegen &#8212; ein Harzburg-Trauma des Konservatismus scheint mir am Werk zu sein, die Kränkung, im Gegensatz zu anderen demokratischen Partei-Strömungen keine unangefochtene Traditionslinie vorweisen zu können. An dieses Trauma ist in der Geschichte der Bundesrepublik erstaunlich selten gerührt worden. [22]</p>
<h2 class="auto-created">Staatlich gef&ouml;rderte &bdquo;Br&uuml;cken&rdquo;</h2>
<p>Muß einen das interessieren? Was ist aus diesem Fall eines wankelmutigen Sängers der wehrhaften Demokratie abzulesen für die politische Entwicklung der Bundesrepublik? Gibt es Grunde, diese Publizistik, die einem im wesentlichen in Broschüren des Innenministeriums, marginalen Postillen und im Selbstverlag begegnet, ernstzunehmen?</p>
<p>Die Knütterschen Fanfarenstoßchen &#8212; daß nun auch er das Joch der Nachkriegstabus, des Opportunismus und der &#8222;Bekenntnisse der Gesinnungstüchtigkeit&#8221; abschütteln wolle (1991b: 6) &#8212; sind epigonal, all dies ist früher, elaborierter, intelligenter (und unterhaltsamer) von den Mohlers,  Schrenck-Notzings und Kaltenbrunners geschrieben worden. Es ist die sich verstärkende Koinzidenz der Themen, Thesen und Motive mit denen des rechtsextremistischen Lagers sowie der institutionelle Rückhalt und Einfluß Knutters, die derlei bedeutsam deutsam machen. Über das Brücken-Spektrum zwischen Neonazis und Konservativen erschienen in den letzten Jahren vielfaltige Analysen und Warnungen [23] &#8212; sie haben zur Eindämmung der Entwicklung wenig beigetragen. In der Frage des Antifaschismus schießen so viele Motiv- und Argumentationsstränge der zerstrittenen rechten Zwerge zusammen, daß Knütters Ausfällen in all ihrer Schlichtheit eine strategische Schlüsselrolle zufällt: Die schleichende Enttabuisierung der Judenfeindlichkeit, die Reduzierung der bundesdeutschen &#8222;Vergangenheitsbewältigung&#8221;- Skandale auf DDR-gelenkte Destabilisierung (als habe es auf diesem Gebiet nur Stasi-Fälschungen gegeben), die Hetze gegen &#8222;nationalmasochistische« Intellektuelle, der beiläufige Faschismus-Verdacht gegen die Partei der Grünen, die Rehabilitierung des Gefühls als ausreichende Orientierungsbasis für die &#8222;Massen&#8221;, die aggressive Zurückweisung linker Liberalitätsforderungen, die Bemühung um kulturelle und sprachliche Hegemonie im Sinne eines rechten Gramscianismus &#8212; all dies eint die Weikersheimer Christnationalen, die Lesezirkel der &#8222;Jungen Freiheit«, die Deutschland-Stiftung und die REP Intellektuellen sowie die pensionierten Generäle, die als Ersatz-Remers durch die Wirtshaus-Säle ziehen. Und mit der Revision des Perspektivenwechsels, den Weizsäcker 1985 im Hinblick auf das Kriegsende artikulierte, d.h. mit einer spezifisch. &#8222;deutschen« Sicht auf den 2. Weltkrieg und der Ausblendung seiner nichtdeutschen Opfer, mit Antiamerikanismus, &#8222;Antiwestlertum&#8220; und dem Abschütteln der lästigen &#8222;moralisierenden Volkspädagogen&#8221;, mit der Beschwörung &#8222;kultureller kultureller Fremdheiten&#8221; als Hindernis des Multikulturalismus, mit dem Lob der Sekundärtugenden und der Verachtung des Feminismus bewegen sich all diese Grüppchen auf einen subkutanen Konsens mit nennenswerten Teilen der politischen Eliten und der Bevölkerung zu, die aus den verschiedensten Gründen nach dem Kitt für die beiden Gesellschaften in einem Staat und sicheren Eckchen m der &#8222;Risikogesellschaft&#8221; suchen. Nicht nur für Ideologie- und MedienkritikerInnen sind diese Übergänge vom &#8222;Unbehagen in der Moderne&#8221; zu Haßtiraden von Belang &#8212; wahlpolitische und andere Folgen stehen vor der Haustür.</p>
<p>Das &#8222;Geheimnis&#8221; von Knütters Argumentation hegt in der gezielten Vermischung und Verwischung mehrer, miteinander zusammenhängender Themen: der DDR-Staatsreligion &#8222;Antifaschismus&#8221;, die gegen Alt- und Neurechte gerichteten Bündniskonzeptionen von Kommunisten und Sozialisten sowie die Auseinandersetzungen um den Stellenwert der Nazi-Vergangenheit für heutige politische Identitäten und Konzepte in Deutschland. Trotz der stereotypen Beteuerung, die Lage nach 1989 besonders zu würdigen, sind die skizzierten Argumentationen ein Musterbeispiel alter, der Blockkonfrontation verhafteter Reflexe; die neue Chance, die Schwierigkeiten der DDR und der BRD im Umgang mit den NS-Verbrechen nunmehr gerade in ihrer wechselseitigen Verklammerung zu erhellen, hat dieser Wissenschaftler nicht einmal als Herausforderung wahrgenommen &#8212; geschweige denn diese bestanden.</p>
<p>Ungeachtet aller verquetschten Dementis, der Rechtsextremismus solle nicht kleingeredet werden (vgl. 1988a: 96 und 1992a: 97ff), trägt Knütter durch seine Publikationen gezielt zur Eingemeindung rechtsradikaler Argumente in den Kreis demokratischer Positionen bei. Daß Hans-Helmuth Knütter unter Zuhilfenahme von Freund-Feind-Schemata und Pathologisienzng ein letztes Gefechtgegenden Antifaschismus als &#8222;Schrumpfform&#8221; des Kommunismus herbeiphantasiert, daß er seiner Kritik linker Torheiten und Wahrheiten implizit und explizit eine manichäische Weltsicht und vormoderne Sehnsüchte zugrundelegt, und nicht zuletzt seine rabiaten Ausgrenzungsversuche markieren eine unübersehbare &#8212; intellektuelle wie moralische &#8212; Regression unter das Niveau liberaler Kommunismuskritik und auch mehr als die Rückkehr eines kämpferischen Konservatismus; die &#8222;ausgewogene Streitbarkeit&#8221; ist angesichts unübersichtlicher und instabiler Verhältnisse zu empirieresistenten Einkreisungsgefühlen, Bedrohungsszenarien und Feinderklärungen früherer Jahrzehnte zurückgekehrt. Jeder Schrecken über die Realität nationalsozialistischer Mordherrschaft und aktueller barbarischer Anwandlungen ist hier im tagespolitischen Eifer abhanden gekommen, Konventionalismus und starker Staat sollen die Einkehr in den Kreis normaler Nationen gegen irritierende Erinnerungen und Vergleiche schützen.</p>
<p>&#8222;Antifaschistische Appelle sind geeignet, Bündnisse zu begründen, die ohne das Argument, es gelte den Anfängen zu wehren, ehe es &#8212; wie schon einmal in der deutschen Geschichte &#8212; zu spät sei, nie zustande kämen. Unter dem großen moralischen Deckmantel des Antifaschismus bemüht sich der verfassungsfeindliche Linksradikalismus, salonfähig zu werden. Die geringen rechtsradikalen Aktivitäten sind somit geeignet, eine Grauzone zu schaffen, in der Demokraten und Demokratiefeinde in eine Verbindung treten, die auf die Dauer das geistig-politische Klima der Bundesrepublik negativ verändern kann: &#8220; (1981: 248) Wenn dieser Kritik ein partieller Realitätsgehalt zugestanden werden muß, wenn das Thomas Mann zugeschriebene Wort vom Antikommunismus als &#8222;Grundtorheit unserer Epoche&#8221; auch einen Schatten politischer Naivität geworfen hat, in dem (weit über die Zeiten der Anti-Hitler-Koalition hinaus) zuviel Toleranz gegenüber dem Stalinismus möglich war, so ist doch die Erfahrungssubstanz dieses vielzitierten Satzes (und damit die Antithese zu Knütters Befürchtungen), die seit den dreißiger Jahren vorliegende Geschichte &#8222;antibolschewistischer&#8221; Bündnisse in Europa, nicht zu vernachlässigen: die Angstpropaganda gegen Liberalität, Grundrechte und Pluralismus, die &#8222;Gemeinsamkeit der Antikommunisten&#8221; können Demokratiezerstörend sein. Diese Wiederkehr deutschnationaler Stimmungslagen ist, ohne in Überschätzungen und spiegelbildliche Verschwörungstheorien zu verfallen [24], ernstzunehmen. Eine linke Kopie demokratie- und grundrechtsverkürzender &#8222;Wehrhaftigkeit&#8221; und &#8222;Prävention&#8221; sowie ihrer über simples Strafrecht hinausgehenden Instrumente Benennungsverbote, Sippenhaft, Rädelsführer-Konstruktionen, Berufsverbote z.B. führt da nicht weiter, weil die auf Verwaltung, politische Justiz und ausgrenzende Etikettierung institutionell verengte &#8222;Streitbarkeit&#8221; diesen Ausfransungen nicht Einhalt gebieten kann &#8212; eben sowenig wie der Antifaschismus des Modells &#8222;Straßenschlacht&#8221;. &#8222;Demokratische Streitbarkeit ist kein Verwaltungsakt, sondern eine Angelegenheit lebendiger Kommunikation« [25] und daher sind landauf, landab Hunderttausende in Vereinen und Initiativen, Gewerkschaften, politischen Vertretungen und Medien gefragt, ihre Argumente und Konfliktbereitschaft gegenüber kleinen, einflussreichen Pressure groups zu überprüfen &#8212; unter welchem Etikett, ist zweitrangig.</p>
<p>1 Die Nachweise &#8212; so nicht anders ausgewiesen &#8212; beziehen sich auf Schriften von Hans-Helmuth Knütter.</p>
<p>2 Zur seriösen Kritik des DDR-Gedenkens an den Nationalsozialismus vgl. etwa: Michael Zimmermann,<br />Der antifaschistische Mythos der DDR, in: Mythos Antifaschismus, Ein Traditionskabinett wird kommentiert, hg. vom Kulturamt Prenzlauer Berg und dem Aktiven Museum Faschismus und Widerstand in Berlin e.V., Berlin 1992, 135-142, sowie Olaf Groehler, Antifaschismus &#8212; vom Umgang mit einem Begriff, in: Ulrich Herbert/ders. , Zweierlei Bewältigung, Hamburg 1992, 29-40. Zur(Selbst-)Kritik antifaschistischer Pädagogik vgl. : Peter Dudek, Antifaschismus: Von einer politischen Kampfformel zum erziehungstheoretischen Grundbegriff, in: Zeitschrift für Pädagogik, 36.Jg., Heft 3/ Mai 1990, 353-370 (und frühere Arbeiten des Autors!). Zum Problem der Reflexe von Übertreibern und Verharmlosern ge genüber rechten Jugendlichen s. z.B. Bodo Morshäuser, Hauptsache Deutsch, Frankfurt/M. 1992, bes. 117ff. Zur allgemeinen Kritik antifaschistischer Ideologie: Antonia Grunenberg, Antifaschismus &#8212; ein deutscher Mythos, Reinbek 1993</p>
<p>3 Ähnlich schon in &#8222;Mut&#8221; Nr. 278 (1990). Knütter gehört selbstredend zu den Menschen, die unser Staatswesen nie unziemlich als &#8222;Bundesrepublik&#8221; oder gar als    »BRD&#8221; ansprechen würden. <br />4 Friedrich Karl Fromme, Von der Weimarer Verfassung zum Bonner Grundgesetz, Tübingen 1960, 176f.-Auch Praktikern des Verfassungsschutzes sind solche Skrupel nicht völlig fremd, vgl. H. Joachim Schwagerl, Verfassungsschutz in der Bundesrepublik Deutschland, Heidelberg 1985, S. 22ff. Zur Kritik einer substantialisierten Wehrhaftigkeit des Grundgesetzes, die alle verfassungsrechtlichen Strukturprinzipien überwölbt, vgl. mit unterschiedlichen Akzentuierungen: Ulrich K. Preuß , Legalität und Pluralismus, Frankfurt/ M. 1973, bes. 21ff. und Jürgen Seifert, Haus oder Forum. Wertsystem oder offene Verfassung, in: Jürgen Habermas (Hg.), Stichworte zur ,Geistigen Situation der Zeit&#8216;, Bd. 1, Frankfurt/M. 1979, 321-339. Als Problem-Überblick:<br />Hans-Gerd Jaschke, Streitbare Demokratie und innere Sicherheit, 0pladen 1991, bes. 112ff. und 298ff.</p>
<p>5 Jaschke, a.a.O. , S. 45</p>
<p>6 vgl. Hans Fisch /Hans-Hedmuth Knütter/Christoph Rothkegel, Sozialwissenschaften, Bd.II und Knütter 1991c: 7ff. und 87ff, (ähnlich auch in &#8222;Mut&#8221; Nr. 278, Oktober 1990, 45-52). Völlig mühelos überspringt Knütter hier den von Leggewie ausgemachten &#8222;Rubikon&#8221; zwischen konservativer West-Bündnistreue und echten deutschnationalen Positionen, der den meisten Unions-Dissidenten und Vierte-Partei-Aspiranten so viel Bauchschmerzen bereitet (vgl. Claus Leggewie, Der Geist steht rechts, Berlin 2/1989, 228f.). Laut Mut -Verlagsprospekt bescheinigte der &#8222;Eichholz-Brief &#8222;, Zeitschrift der Konrad-Adenauer-Stiftung für politische Bildung, dem Bändchen, den Zusammenhang von deutschfeindlichen Äußerungen und Interessenkalkülen &#8222;nüchtern und sachlich&#8221; herauszuarbeiten.</p>
<p>7 Knütter 1988b:135. Der kontextbewußte Autor läßt in diesem Satz&gt; wenn sein Schreibautomat ihn in einen vom Innenministerium gesponsorten Text einfügt, vorsichtshalber das Wort &#8222;widerwärtig&#8221; aus &#8212;</p>
<p>8 Knütter 1990: 103f. (Zum Skandal um &#8222;Nacht und Nebel&#8221; vgl. auch: Wolfgang Kraushaar, Aus der Protest-Chronik, in: Mittelweg 36, Heft 4/1993, 62-64)</p>
<p>9 Dort schreiben &#8222;demokratische Politiker, konservative Publizisten und Hochschullehrer&#8221; und bedeutende Vertreter von CDU, SPD und Regierung, so daß die &#8222;Berührungsängste&#8221; abnahmen, die &#8222;Anpassung an einen gewandelten Zeitgeist gelungen&#8221; ist und &#8222;nationalkonservative Positionen diskussionswürdig&#8221; wurden; vgl. Knütter 1988a, 68f. und Andreas Zehnter, Antifaschismus im politischen Tageskampf, in: Knütter (Hg.), 1991 &#8212; s. Anm.4, 24-76, hier: S. 55ff. &#8212; daran ist richtig, daß das Autoren-Spektrum mittlerweile neben Unionsvertretern und Ex-Liberalen wie Scheuch und Wassermann auch Politiker wie EPPler, von Oertzen und Jens Reich umfaßt. Was persönliche Aktivitäten angeht, so äußern ein Offener Brief aus Bonn und eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Appel (Grüne) im nordrhein-westfälischen Landtag den Verdacht, ein von Knütter betreuter studentischer Arbeitskreis an der Bonner Universität habe bis 1991 systematisch rechtsextremistische Referenten wie David Irving und Hans-Dietrich Sander eingeladen &#8212; wovon sich Knütter distanziert hat (vgl. Frankfurter Rundschau vom 15.7.1993 und 30.9.1993 sowie Landtags-Drucksache 11 /5899 vom 20.8.1993).</p>
<p>10 vgl. Knütter 1991c, insbesondere 150;  Knütter 1992a, 80. Knütter hat sich über aus dem Zusammenhang gerissene Zitate beklagt (s. seinen Leserbrief an die Frankfurter Rundschau in der Ausgabe vom 30.9.1993 sowie Heinz Lang, Einer gegen alle Linksextremisten, m; die tagesze&gt;.tung vom 7.9.1993) &#8212; hier ist es der deutschnationale Kontext, der die Rede vom &#8222;System&#8221; eindeutig macht als Propaganda, nicht als soziologischen Jargon.</p>
<p>11 vgl. Knütter 1991c, 80f. &#8212; In der Schwäche für originelle Quellen (hier ein Typoskript des Bundespresseamts über eine Meinungsumfrage in den USA 1969) nähert sich Knütter seinen zweifelhaften Bündnispartnern an. Was von der Methode solcher scheinbar sachlichen Mitteilungen zu halten ist (&#8222;Niemand kann behaupten, daß in dieser Notiz ein antisemitisches Wort steht: &#8222;), ist nachzulesen bei Knütter 1966b, 5 und 16.</p>
<p>12 Im Auftrag der Hanns-Seidel-Stiftung wurden von Knütter u.a. mitherausgegeben: Der Streit um die politische Bildung, Was man von Staat und Gesellschaft wissen und verstehen sollte, München 1975; Die realistische Wende in der Politischen Bildung, München 1979</p>
<p>13 Verfassungsschutzbericht 1987, hg. vom Bundesminister des Innern, Bonn 1988, 41</p>
<p>14 Der Bundesminister des Innern, Kommunistische Frontorganisationen im ideologischen Klassenkampf, Bonn 3/ 1985, nach 5.32</p>
<p>15 vgl. Benedikt Widmaier, Die Bundeszentrale für politische Bildung, Frankfurt/M. 1987, 130ff., eine andere Version der Geschichte erzählt: Giselher Schmidt, Demontage der Freiheit, Hamburg 1976, 75ff.</p>
<p>16 so wenigstens die Zeitung der Bonner Fachschaft Politologie ,Politicum&#8220;, Ausgaben 4181, 1/82 und 6/83</p>
<p>17 vgl. Widmaier, a.a.O. &#8212; Knutter verantwortete für die Bundeszentrale u.a. die Bande &#8222;Politische Bildung in der Bundesrepublik Deutschland&#8221; (1984) und &#8222;Bibliographie zur Politischen Bildung&#8221; (1985).</p>
<p>18  in: Criticon Nr. 113 (1989), 105</p>
<p>19 s. Diethard Hennig, Messianismus und Totalitarismus (eine Rezension des Hornung-Buchs &#8222;Das totalitäre Zeitalter&#8221;) in: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 21.7.1993, 9</p>
<p>20 vgl. Erwin K. Scheuch, Niemand will gern zur Minderheit gehören. Rechtsradikalismus und Fremdenhaß &#8212; zwei deutsche Chimären, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 10.2.1993, 29, sowie: Eckhard Jesse, Streitbare Demokratie im Wandel, in: FAZ vom 28.8.1991,12f.</p>
<p>21 Lummer greift das Stichwort auf in: Criticon Nr. 115 (1993), 181f. . Hornung referierte auf der l. J. F.-Sommer-Universität in Ravensburg über die Gefährlichkeit der &#8222;linkstotalitären Ideologie&#8221; Antifaschismus am Beispiel des Filbinger-Sturzes &#8212; vgl. Friedrich von Lodenitz, Konservative Genossenschaft, in: Junge Freiheit, September 1993, 6</p>
<p>22 Eine Ausnahme war die als Entgleisung gewertete Äußerung des damaligen Bundesfinanzministers Alex Moller 1970 im &#8218; Bundestag, die zum rororo-Bändchen &#8222;17 Millionen beleidigte Deutsche&#8221; führte (vgl. Imanuel Geiß, Alex Möller und die historischen Tatsachen, in: Frankfurter Rundschau vom 18.10.1970</p>
<p>23 vgl. als Überblicke: Franz Greß, Neue Rechte. Zur ideologischen Erneuerung der Rechten in Europa in: Forschung Frankfurt. Wissenschaftsmagazin der J.W.Goethe-Universität Frankfurt/M., Heft 1 / 1993, sowie Leggewie, a.a.O.</p>
<p>24 Wie um solche Ideen eines offensiven Ideologiekartells zu befördern, hat das Lektorat des von Habermas und Hans Mommsen als Generalstab des neueren Geschichts-Revisionismus ausgemachte Lektorat des Ullstein Verlags für den Oktober 1993 ein &#8222;neues&#8221; Werk von H.H. Knütter angekündigt: &#8222;Die Faschismuskeule. Das letzte Aufgebot der deutschen Linken&#8221;! &#8212; vgl. Otto Köhler, Ein deutscher Verlag, in: Konkret, Heft 1011993, 57-59<br />Jaschke a.a.0, S. 305</p>
<h2 class="auto-created">Nachweise</h2>
<p>Knütter 1961: Ideologien des Rechtsradikalismus im Nachkriegsdeutschland, 1961<br />Knütter 1965: Die Linksparteien, in; Werner E. Mosse (Hg.) Entscheidungsjahr 1932. Zur Judenfrage in der Endphase der Weimarer Republik, Tübingen, 323-345<br />Knütter 1966a: Demokratische Institutionen in der Sicht rechtsradikaler Kreise, in: Politische Vierteljahresschrift, VII. Jg., 189-207<br />Knütter 1966b: Die Deutsche National- und Soldaten-Zeiteng 1965 /66, hg. vom Deutschen Gewerkschaftsbund, o.0.,o.J.<br />Knütter 1967: Der Rechtsradikalismus, in: Neue Politische Literatur, 12. Jg., 86-95<br />Knütter 1971: Die Juden und die deutsche Linke in der Weimarer Republik, Düsseldorf<br />Knütter 1981: Hat der Rechtsradikalismus in der Bundesrepublik Deutschland eine Chance?, in: Der Bundesminister des Innern (Hg.), Verfassungsschutz und Rechtsstaat. Beiträge aus Wissenschaft und Praxis, Köln, 237-253<br />Knütter 1984 (Hg.): Politische Bildung in der Bundesrepublik Deutschland, Bonn<br />Knütter 1985 (HS.): Bibliographie zur Politischen Bildung, Bonn<br />Knütter 1987a: . Antifaschismus und Politische Kultur m der Bundesrepublik Deutschland m. Manfred Funke/Hans-Adolf Jacobsen /Hans-Helmuth Knütter/ Hans-Peter Schwarz (Hg.), Demokratie und Diktatur. Festschrift für Karl-Dietrich Bracher Düsseldorf, 365-382<br />Knütter 1987 b: Antifaschismus als Mittel der Destabilisierung der Bundesrepublik Deutschland in: Fragen zur Zeit. Aus dem Vortagsprogramm 1986187. Staats- und Wirtschaftspolitische Gesellschaft, Hamburg , 51-68<br />Knütter 1988a: Hat der Rechtsextremismus Inder Bundesrepublik Deutschland eine Chance? Bonn Knütter 1988b: CDU/CSU und Antifaschismus. Eine Partei in Verlegenheit in: Criticon Nr.107, 135-138 Knütter 1989: Das Instrumentarium der ,streitbaren Demokratie&#8216; am Beispiel der Bundesrepublik<br />Deutschland, in: Der Bundesminister des Innern (Hg.), Demokratie und politisch motivierte Gewalt, Bonn, 69-92<br />Knütter 1990: Internationale Antifaschismuskampagnen und ihre Rückwirkungen auf die Bundesrepublik Deutschland, in: Bundesministerium des Innern (Hg.),Bedeuteng und Funktion des Antifaschismus, Bonn, 83-111<br />Knütter 1991a: Antifaschismus und Politische Kultur in Deutschland nach der Wiedervereinigung, in: aus Politik und Zeitgeschichte B 9191, 17-28<br />Knütter 1991b: Antifaschismus als innen- und außenpolitisches Kampfmittel, in: ders. (Hg:) Antifaschismus als innen- und außenpolitisches Kampfmittel, Bornheim, 7-23<br />Knütter 1991c: Deutschfeindlichkeit. Gestern, heute und morgen..:?, Asendorf<br />Knütter 19914: Rationalität und Irrationalität in unserer Zeit &#8212; Ein Beitrag zur Ortsbestimmung in der Gegenwart, in: Siegfried Schiele/Herbert Schneider (Hg. ),Rationalität und Emotionalität in der politischen Bildung, Stuttgart 25-36<br />Knütter 1992a: Die Linke und der Rechtsextremismus, in: Der Bundesminister des Innern (Hg.), Verfassungsschutz &#8212; Rechtsentwicklung &#8212; Bekämpfung des Extremismus, Bonn, 77-99<br />Knütter 1992b: Sozialpsychologie des Antifaschismus, in: Hans Filbinger, Heinz Karst (Hg.), Identität und Zukunft der Deutschen. Klaus Horneng zum 65. Geburtstag, Frankfurt/ M., 67-77<br />Fisch /Knütter: Freiheit? Aber sicher! Wege zur wehrhaften Demokratie, hg. vom Bundesminister des Innern, Bonn 1989</p>
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			</item>
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		<title>Innere Sicherheit im Rechtsstaat</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/124-vorgaenge/publikation/innere-sicherheit-im-rechtsstaat/</link>
		
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		<pubDate>Wed, 15 Dec 1993 19:30:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Zur aktuellen Situation der Sicherheitspolitik aus: vorgänge Nr. 124 (Heft 4/1993), S. 54-67 Kriminalität und Gewalt beschäftigen die Bürger der Bundesrepublik derzeit intensiv. Auch eine Politik, auf deren Fahnen eher &#8222;Freiheitssicherung&#8221; als &#8222;Kriminalitätsbekämpfung&#8221; steht, darf das Thema nicht herunterspielen. Ich habe den Eindruck, daß das Thema Innere Sicherheit einer nicht-konservativen Politik seit geraumer Zeit eher [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Zur aktuellen Situation der Sicherheitspolitik</p>
<p>aus: vorgänge Nr. 124 (Heft 4/1993), S. 54-67</p>
<p>Kriminalität und Gewalt beschäftigen die Bürger der Bundesrepublik derzeit intensiv. Auch eine Politik, auf deren Fahnen eher &#8222;Freiheitssicherung&#8221; als &#8222;Kriminalitätsbekämpfung&#8221; steht, darf das Thema nicht herunterspielen. Ich habe den Eindruck, daß das Thema Innere Sicherheit einer nicht-konservativen Politik seit geraumer Zeit eher Schmerzen bereitet und Angst macht als Appetit. Diese Politik tendiert derzeit &#8212; wo sie es nicht schafft, den Auseinandersetzungen überhaupt aus dem Wege zu gehen &#8212; zu einer Anpassung an Positionen, welche eine neuerliche Verschärfung der Eingriffsmittel gegen Kriminalität fordern und welche den Komplex &#8222;Gewalt und Kriminalität&#8220; auf die Gegenstände &#8222;großer Lauschangriff&#8220; und &#8222;milieutypische Straftaten verdeckter Ermittler&#8220; verkürzen.</p>
<p>Daraus entsteht innenpolitisch eine gefährliche Lage. Innere Sicherheit, Kriminalität und Gewalt sind in der öffentlichen Meinung und auch in der Wahrnehmung der Menschen immer bedeutsam gewesen; schwere Normverletzungen und Bedrohungen fundamentaler Rechtsgüter machen Angst, empören und faszinieren zugleich. Heute besetzt der Komplex Kriminalität und Gewalt darüber hinaus aus zwei Gründen eine besonders hervorgehobene Position: Mit der &#8222;Organisierten Kriminalität&#8221;, über die heutzutage permanent und mit Nachdruck berichtet wird, tritt ein zugleich verhülltes und drohendes Phänomen auf den Plan; man weiß nicht genau, was das ist und wer es wie macht, man weiß aber, daß es brisant ist, ja man glaubt, daß es uns alle verschlingen kann. Bei der Massenkriminalität zeigt der ermittelnde Staat seine Unfähigkeit zur Bekämpfung von Straftaten; wenn Wohnungseinbrüche und Raub auf den Straßen epidemisch zunehmen, wenn der Diebstahl von Autos und Fahrrädern nicht mehr verfolgt, sondern nur noch verwaltet wird: Wie soll ein solcher Staat die &#8222;Organisierte Kriminalität&#8221; bekämpfen können? Muß man ihm nicht Beine machen und ihm sofort jedes Kampfmittel in die Hand geben, das auch nur einigermaßen Erfolg verspricht?</p>
<p>Ergebnis dieser Form von Auseinandersetzung ist ein Zerrbild der wirklichen Situation und ihrer Anforderungen: Kriminalpolitik wird zur puren Sicherheitspolitik, die Partie der Freiheitssicherung ist argumentativ nicht besetzt, es gibt keine progressive Vorstellung von Innerer Sicherheit, die Probleme, die wir mit dieser Sicherheit haben, werden einseitig präsentiert und auf polizeiliche Verschärfungswünsche reduziert. Nichts gegen die Polizei; Kriminalität und Kriminalitätsbekämpfung sind konservative Politikfelder, und sie eignen sich vorzüglich für populistische Strategien. Progressive, freiheitssichernde Politik steht beim Thema Kriminalitätsbekämpfung seit geraumer Zelt mit dem Rücken zur Wand; viel mehr als die Warnung vor Freiheitsbeschränkungen ist ihr nicht eingefallen.</p>
<p>Daß es keine progressive Vorstellung von Innerer Sicherheit gibt, kommt nicht von ungefähr. Mittlerweile ist durch Forschungen gut bestätigt, daß &#8222;Recht und Ordnung&#8221; ein konservatives Politikfeld ist. Das Thema der Kriminalität und ihrer Bekämpfung ist ein feiner Regler für Bedrohungsgefühle der Bevölkerung; diese Gefühle sind tiefverwurzelt und deshalb mächtig, und sie können vor allem dann prompt aktiviert werden, wenn in der öffentlichen Wahrnehmung zwei Faktoren aufeinandertreffen. Die Bedrohung ist zugleich diffus und intensiv, und die Ohnmacht des Staates die Kriminalität zu beherrschen, ist offenbar.</p>
<p>Diese beiden Faktoren kennzeichnen unsere Situation; &#8222;OK&#8221; ist ein Angstmacher von hohen Graden, die Raten der Kriminalität steigen, die der Verbrechensaufklärung fallen. Die Berufung auf Grund- und Freiheitsrechte bei der Kriminalitätsbekämpfung wirkt in dieser Situation anachronistisch, naiv und starrsinnig, und darauf hat sich das konservative Vokabular in der öffentlichen Auseinandersetzung genüßlich eingestellt.</p>
<p>Nicht nur hinsichtlich ihrer Position im Politikfeld, sondern auch hinsichtlich ihrer inhaltlichen Argumente ist eine freiheitssichernde Vorstellung von Innerer Sicherheit schwach bestückt. Dieser Richtung ist es nicht gelungen, Themen oder Schwerpunkte vorzugeben; sie folgt vielmehr den konservativen Deutungen der Zeit und ihren Definitionen des aktuellen &#8222;Handlungsbedarfs&#8220; und beschränkt sich auf Gesten des Bestreitens und Warnens. Die Wellen der Verängstigung und Empörung angesichts des frechen Ungestörtseins verbrecherischer Eigenmacht, die derzeit über unsere Medien und Köpfe gehen, drohen jegliche freiheitssichernde Konzeption von Innerer Sicherheit fortzuspülen. Der progressive Kredit, den uns das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung zur Volkszählung vor vielen Jahren eingeräumt hatte, indem es die informationelle Privatheit des Bürgers grundrechtlich ausstattete, scheint verspielt: Dem Datenschutz geht es heute nicht anders als anderen Freiheitsrechten, die im Visier der Verbrechensbekämpfung liegen; er wird mit dem Beiwort &#8222;übertrieben&#8221; geschmückt und mit &#8222;lebensfern&#8221; assoziiert.</p>
<p>Dennoch ist auch heute richtig: Eine Kriminalpolitik, welche Freiheitssicherung und Grundrechtsschutz auf Dauer gegenüber Anforderungen einer effektiven Verbrechensbekämpfung unterbelichtet, setzt unsere rechtsstaatlichen Traditionen aufs Spiel &#8212;  egal, wer diese Traditionen wie wirkungsvoll vortragen und verteidigen sollte und könnte.</p>
<h2 class="auto-created">Massen&shy;kri&shy;mi&shy;na&shy;lit&auml;t und &bdquo;Orga&shy;ni&shy;sierte Krimi&shy;na&shy;lit&auml;t&rdquo;</h2>
<p>Wenn man aktuell von Gewalt und Kriminalität spricht, muß man zwei Bereiche unterscheiden, die in ihrer öffentlichen Wirkung einander ähnlich sind, in Entstehungsbedingungen Bedrohungsstruktur und Bekämpfungsmöglichkeiten aber ganz verschieden: Massenkriminalität und organisierte Kriminalität. &#8222;Organisierte Kriminalität&#8221; ist derzeit das Sesam-öffne-dich für das Arsenal obrigkeitlicher Eingriffe im Namen von Gefahrenvorsorge und Verbrechensaufklärung; die tiefen Einschnitte in die Garantien des Polizei- und des Strafprozeßrechts, die wir schon haben und die wir noch bekommen werden, werden mit dieser Kriminalitätsform gerechtfertigt. Dies verzerrt die tatsächliche Situation gewaltig. Die Bevölkerung wird derzeit von einer ganz anderen Kriminalitätsform real beunruhigt und verletzt, die mit &#8222;Organisierter Kriminalität&#8221; nicht viel zu tun hat: von der Massenkriminalität. Wer beides vermischt, erschwert eine rationale Kriminalpolitik.</p>
<p>Straßenraub, Wohnungseinbruch, Drogenhandel, Fahrraddiebstahl oder Gewalttätigkeit Jugendlicher nehmen zu, und nicht nur ihre polizeiliche Ermittlung, sondern auch ihre reale Verfolgung tendieren gegen Null. Diese Kriminalitätsformen berühren uns als wirkliche, oder mögliche Opfer unmittelbar &#8212; nicht nur in einem körperlichen und ökonomischen, sondern viel folgenreicher in einem seelischen und normativen Sinn: Es ist das Gefühl von Schutzlosigkeit und von Unterlegenheit gegenüber fremder Überhebung, das uns an der kraft des Rechts zweifeln läßt. Dieser Zweifel berührt den Kern der Rechtserfahrung, nämlich die begründete Erwartung einer Neutralisierung sozialer Übermacht in zentralen Fragen des Alltagslebens mit den Mitteln des Rechts, die Chance auch der Schwachen, der Normtreuen und Langsamen, sich mit Hilfe des Rechts behaupten zu können. Wenn all das nicht mehr feststeht, ist nicht nur die Justizförmigkeit, sondern ist auch die Effektivität des Rechtsschutzes am Ende. Verdeckte Ermittler oder langfristige polizeiliche Observation helfen, wie alle anderen Ermittlungsmethoden, über die wir derzeit diskutieren, gegenüber Erscheinungsformen der Massenkriminalität nur, wenn diese Formen organisiert sind &#8212; was sie aber zumeist nicht sind. Hier ginge es um ganz andere Arznei, wenn man wirklich heilen wollte: technische Prävention, Polizeipräsenz, Lebenschancen Jugendlicher, Innovationen in der Drogenpolitik, um nur einige ganz unterschiedliche Möglichkeiten zu nennen (umfänglicher s.u.).</p>
<p>Nimmt man also das Phänomen Massenkriminalität kriminalpolitisch zur Kenntnis und richtet seine Abwehrstrategien gezielt auch auf diese Kriminalitätsform, so relativiert sich die Bedeutung von &#8222;OK&#8221; und nähern sich die Überlegungen den alltäglichen Bedürfnissen der Menschen nach Freiheit und Sicherheit. Es ist eine Taktik populistischer Kriminalpolitik, mit den verbreiteten Ängsten vor Massenkriminalität die freiheitsbeschränkende Bekämpfung &#8222;Organisierter Kriminalität&#8221; auf den Weg zu bringen, die alltäglichen Probleme der Leute mit Massenkriminalität aber nicht anzupacken.</p>
<p>Die andauernden Erlebnisse und Berichte hinsichtlich massenkrimineller Verletzungen speisen ein allgemeines Klima von Verbrechensfurcht, staatlicher Ohnmacht und innenpolitischer Verheißung, daß mit bestimmten Verschärfungen alles anders würde &#8212; eine explosive Mischung. Es wird sich aber so lange nichts ändern, wie sich die reale Kriminalpolitik nicht auf die Massenkriminalität konzentriert. Diese Konzentration würde erhebliche Mittel und vor allem ein kriminalpolitisches Umdenken voraussetzen. Daran scheint derzeit niemand wirklich interessiert zu sein.</p>
<p>Massenkriminalität ist bei uns seit geraumer Zeit: Wohnungseinbruch, Raub und sonstige Gewalt gegen Schwächere auf den Straßen, Auto- und Fahrraddiebstahl, in größeren Städten auch Drogenmißbrauch. Neuerdings kommt politisch maskierte Gewalt gegen Fremde hinzu. Es liegt auf der Hand, daß die Quellen dieser Kriminalitätsformen tiefer liegen und schwieriger auszutrocknen sind als beispielsweise lukrativer internationaler Drogen- oder Waffenhandel; daß diese Kriminalitätsformen ganz andere Präventionsmittel erfordern als die Formen &#8222;Organisierter Kriminalität&#8221;. Es liegt aber auch auf der Hand, daß eine auf Verschärfungen des Ermittlungsarsenals zielende Kriminalpolitik nicht die Massenkriminalität, sondern die &#8222;Organisierte Kriminalität&#8221; zu ihrem Argumentationszentrum macht; dort nämlich kann sie sich profilieren.</p>
<p>Erste Voraussetzungen für einen sicherheitspolitischen Neubeginn wären deshalb eine genauere Kenntnis der Kriminalitätsformen, die uns derzeit Probleme machen, die Unterscheidung ihrer Hintergründe und Bekämpfungsformen sowie die gleichmäßige Erstreckung der theoretischen und praktischen Abwehr auf beide Formen aktueller Bedrohung.</p>
<p>&#8222;Organisierte Kriminalität&#8221; ist weniger gut sichtbar als Massenkriminalität. Die Experten streiten sich noch, worin sie wirklich besteht. Die Beteiligung gut organisierter Banden und auch die Gewerbsmäßigkeit können es alleine nicht sein; das kennen wir nämlich, seit wir moderne Kriminalität kennen. Ich plädiere deshalb dafür, von &#8222;Organisierter Kriminalität&#8221; erst dann zu sprechen, wenn der Arm gelähmt wird, mit dem wir jegliche Kriminalität bekämpfen wollen: wenn Gesetzgebung, Exekutive oder Justiz erpreßbar oder käuflich werden. Was &#8222;Organisierte Kriminalität&#8221; genau ist, wie sie sich entwickelt, welche Strukturen und Zukunftsperspektiven sie hat, wissen wir nicht. Die im Umlauf befindliche, umfangreiche Definition ist großflächig und vage, gibt eher eine Richtungs- als eine Begriffsbestimmung, schließt nicht viele Konstellationen aus. Empirische Untersuchungen, etwa des BKA, stehen erst am Anfang einer verläßlichen kriminologischen Aufklärung des Phänomens. Eines ist freilich jetzt schon klar: &#8222;OK&#8221; wird von Beginn der öffentlichen Diskussion an dargestellt als eine Kriminalitätsform mit riesigem, bislang unbekanntem Bedrohungspotential; die Mittel, die zu ihrer Bekämpfung eingefordert werden, passen zu diesem Kaliber: Sie verändern die bisherigen Grundstrukturen von Polizei- und Ordnungsrecht. Daraus folgt jedenfalls, daß es widersprüchlich wäre, unter &#8222;Organisierter Kriminalität&#8221; bloß besonders gefährliche, besonders clever organisierte und getarnte Gewerbs- oder Bandenkriminalität zu verstehen: das wäre nichts Neues, sondern nur die Steigerung oder quantitative Modernisierung altbekannter Phänomene, für die in Polizei-, Straf- und Strafprozeßrecht längst gesorgt ist. Nein, &#8222;OK&#8221; muß &#8212; auch in ihrer Begriffsbestimmung &#8212; konsequenterweise ein qualitativ neues Bedrohungspotential aufweisen.</p>
<p>Dieses Potential sehe ich im Übergriff krimineller Organisationen auf zentrale staatliche Ordnungsinstanzen. Erst wenn es gelungen ist, Definition, Aufklärung oder Aburteilung von Verbrechen kriminell zu beeinflussen, hat sich die kriminelle Struktur stabilisiert; dann nämlich verwischen sich die Grenzen von Kriminalität und Kriminalitätsbekämpfung, die einen Rechtsstaat konstituieren.</p>
<p>Nach meinem Eindruck ist es genau diese Korruption staatlicher Verbrechensbekämpfung durch das Verbrechen, welche uns an Berichten über fremde Verhältnisse, etwa über die Mafia, tief erschreckt. Dieser Schritt würde einen greifbaren sachlichen Kern einer Vorstellung von &#8222;OK&#8221; bedeuten; er würde aber natürlich nicht eine &#8212; über Begrifflichkeiten erschlichene &#8212; Zurückverlagerung der Bekämpfung von &#8222;OK&#8221; bedeuten, etwa daß man mit Maßnahmen warten müßte, bis sich korruptive Verhältnisse stabilisiert haben. Dem Polizei- und dem Strafrecht sind seit jeher Gefahrenvorsorge und Gefährdungsdelikte vertraut, also Eingriffslagen, die nicht auf das Kind im Brunnen warten, sondern es rechtzeitig bewahren.</p>
<p>Das ist ein Vorschlag für eine präzisere, inhaltsreichere und auf die kriminologisch-sicherheitspolitische Bedeutung von &#8222;OK&#8221; abgestimmte Vorstellung von dieser Kriminalitätsform. Daß wir uns hier noch im Stadium kriminologischen Halbwissens und begrifflicher Vorüberlegungen befinden, ist freilich weder verwunderlich, noch wird es sich in baldiger Zukunft ändern. Dafür gibt es mehrere Gründe. &#8222;Organisierte Kriminalität&#8221; ist ein bewegliches Phänomen; sie folgt etwa den Entwicklungen nationaler und internationaler Märkte und ist deshalb schwer zu fassen (Beispiel: Abfallverschiebung). Sie bezeichnet zu einem Gutteil opferlose oder opferverdünnte Delikte (Beispiele: Drogenhandel, Korruption) und wird insoweit von &#8222;Opfern&#8221; nicht angezeigt. Sie schreckt Opfer, soweit es sie gibt, von Anzeigen und Aussagen ab (Beispiel: Schutzgelderpressung). Sie hat traditionell nationale Nährböden, die woanders nicht oder anders wirken (Beispiel: Mafia bei uns), und die &#8222;Organisierte Kriminalität&#8221; verfügt über vielfältige Mittel der Tarnung und Abschottung.</p>
<p>Daraus kann man natürlich nicht den Schluß ziehen, mit Abwehrmaßnahmen so lange zu warten, bis man präzise weiß, womit man es zu tun hat; das wäre in der Tat eine naive Haltung. Eine rechtsstaatliche Kriminalpolitik muß aber doch Konsequenzen aus der Tatsache ziehen, daß ihr der Gegenstand ihrer Abwehr derzeit ziemlich unzugänglich ist, sie darf nicht &#8212; was sie derzeit weithin macht &#8212; kriminologische Unkenntnis mit Bedrohungsintensität einfach verrechnen und so tun, als sei es sinnvoll, bei besonders bedrohlichen Lagen auch schon einmal blind zuzuschlagen.</p>
<p>Diese Konsequenzen sind: Einsatz erheblicher Kräfte zur kriminologischen Aufklärung der &#8222;OK&#8221;: Wenn die Lage schon so bedrohlich ist, dann muß man alles tun, um möglichst bald klar zu sehen; vorsichtiger, bedächtiger Einsatz scharfer Ermittlungs- und Abwehrmaßnahmen: Wer sein Ziel nicht genau sieht und deshalb mit Schrot schießen muß, muß die Streuung so weit wie möglich beherrschen, sowie permanente erfahrungswissenschaftliche Vergewisserung, ob und wo die Abwehrmaßnahmen greifen oder nicht: Wer ins Dunkle geht, muß seine Schritte sichern.</p>
<h2 class="auto-created">Die Versch&auml;r&shy;fung des Rechts</h2>
<p>Vor allem die Furcht vor &#8222;Organisierter Kriminalität&#8221; hat unser Polizeirecht, aber auch unser Strafrecht in letzter Zeit radikal verändert und verschärft. Fundamentale Prinzipien gelten nicht mehr oder nur noch eingeschränkt:</p>
<p>&#8211; der Grundsatz &#8222;im Zweifel für den Beschuldigten&#8221;;</p>
<p>&#8211; die Trennung von Polizeiarbeit und Strafverfolgung (also von Prävention und Repression);</p>
<p>&#8211; die Konzentration von Maßnahmen auf den Störer im Polizeirecht und auf den Verdächtigen im Strafprozeßrecht;</p>
<p>&#8211; die grundsätzliche Offenheit von Ermittlungen.</p>
<p>Unsere derzeitige Situation in der Kriminalpolitik ist nicht &#8212; obwohl die Diskussionen in der Öffentlichkeit diesen Eindruck vermitteln &#8212; dadurch gekennzeichnet, daß die Sicherheitsbehörden nun endlich mit dem Nötigsten ausgestattet werden sollten, um der &#8222;OK&#8221; Herr zu werden, im Gegenteil: Gerade in der letzten Zeit haben die Behörden in reichem Maße die gesetzlichen Zwangsmittel bekommen, die sie zuvor jahrelang vergeblich eingefordert hatten, sowohl in den Polizeigesetzen der Länder als auch in der Strafprozeßordnung und im Strafgesetzbuch des Bundes: Verdeckte Ermittler, Kronzeugen, langfristige polizeiliche Observation, erweiterte Telefonüberwachung, Zeugenschutz, Datenabgleich oder Rasterfahndung, Ausschreibung zur Beobachtung, Lauschangriff, Vermögensstrafe, Strafbarkeit der Geldwäsche. Was nun noch gefordert wird, ist nicht wenig, aber demgegenüber eine Kleinigkeit.</p>
<p>Von den realen Ereignissen her gesehen, müßte unsere Diskussionslage so beschaffen sein, daß die Sicherheitsbehörden darlegen, welche Erfolge sie in der Zwischenzeit mit den ihnen gesetzlich zur Verfügung gestellten Mitteln erzielt haben, und daß aufgrund dieser praktischen Erfahrungen über die Eignung dieser Mittel befunden wird. Stattdessen sieht sich die liberale Öffentlichkeit in derselben defensiven Situation wie zuvor, nämlich unverzichtbare Bekämpfungsmittel gegen die &#8222;Organisierte Kriminalität&#8221; verweigern zu wollen &#8212; auch dies ein Beleg für die gerade charakterisierte argumentative Schwäche einer grundrechtsorientierten Sicherheitspolitik.</p>
<p>Die aufgezählten Verschärfungen der polizeilichen, strafprozessualen und strafrechtlichen Eingriffsrechte haben zu fundamentalen Veränderungen unserer rechtsstaatlichen Traditionen in diesen Bereichen geführt. Die &#8222;vorbeugende Verbrechensbekämpfung&#8221; als Ziel polizeilichen Handelns ebnet den Unterschied von Prävention und Repression, von Gefahrenvorsorge und Verbrechensbekämpfung ein, der bislang Polizei- und Strafprozeßrecht auseinandergehalten hat. Ermittlungsmethoden wie Telefonüberwachung, polizeiliche Observation, verdeckte Ermittlungen, Datenabgleich erstrecken sich notwendig auf unbeteiligte Dritte &#8212; bislang eine klare Ausnahme &#8212;, die Einbeziehung sog. &#8222;Kontaktpersonen&#8221; zielt das sogar an. Alle diese Mittel werden im Rücken der Betroffenen, werden heimlich eingesetzt: bislang waren Ermittlungen grundsätzlich offen &#8212; schon damit die Betroffenen sich rechtzeitig wehren konnten. &#8222;Vorermittlungen&#8221; beseitigen die Eingriffsgrenze des Verdachts und damit die traditionelle Rechtfertigung eines Zugriffs auf Unschuldige. Die Vermögensstrafe bürdet nunmehr dem Betroffenen den Nachweis der Anständigkeit seines Verhaltens auf.</p>
<p>Ich plädiere nicht für eine Rücknahme dieser Veränderungen. Ich plädiere nur dafür, den bereits zurückgelegten Weg im Auge zu behalten, wenn es jetzt um neuerliche Verschärfungen geht. Es gibt derzeit vor allem drei weitere Forderungen nach Verschärfung: der &#8222;große Lauschangriff` im Strafprozeß, das Recht verdeckter Ermittler, &#8222;milieutypische&#8221; Straftaten zu begehen und der Einsatz geheimdienstlicher Mittel bei der Kriminalitätsbekämpfung. Die Erfüllung dieser Forderungen wird wahrscheinlich nicht viel Nutzen, sicher aber viel Schaden bringen.</p>
<p>Es ist schwierig, sich über die weiteren Forderungen der Sicherheitsbehörden nach Verschärfung eine begründete Meinung zu bilden, solange man nicht weiß, was denn die bisherigen Verschärfungen positiv und negativ erbracht haben. Schon dieser Umstand: daß nicht Rechnung gelegt wird, bevor die nächsten Schritte in dieselbe Richtung getan werden sollen, ist ein entscheidender Faktor. Denn Grund des Informationsbedürfnisses ist nicht theoretisches Wissenwollen, sondern die Sorge, daß Eingriffsrechte auf Halde gesammelt werden.</p>
<p>Es liegt nämlich auf der Hand, daß die bisher vom Gesetzgeber flächendeckend erlaubten Eingriffe kriminalistisch keineswegs flächendeckend sinnvoll sind: die Telefonüberwachung stößt auf Hindernisse und Grenzen bei Entwicklungen der Informationstechnologie, die Rasterfahndung bei informierten Verhaltenskorrekturen der gesuchten Personen, die verdeckten Ermittler haben dieselben Probleme bei ethnischen Gruppen. Das wird bei den jetzt geforderten Verschärfungen vermutlich nicht anders sein. Das Strafprozeßrecht ist &#8212; gerade bei den Zwangsmitteln des Ermittlungsverfahrens &#8212; angewandtes Verfassungsrecht; es eignet sich nicht als Abstellraum ausrangierter Ermittlungsbefugnisse. Bevor man solche Befugnisse verteilt, sollte man wissen, was sie taugen und was sie anrichten.</p>
<p>Über die einzelnen Forderungen selbst sind die Argumente in der Öffentlichkeit längst ausgetauscht, ich bezeichne sie nur kurz. Es kann sein, daß die Effektivität der Kriminalitätsbekämpfung gesteigert wird; Genaueres weiß man nicht. Man weiß aber genau, welche rechtsstaatlichen Traditionen für dieses Ziel eingetauscht werden: Wenn die private Wohnung des Bürgers (es geht ja nicht um &#8222;Täter&#8221;, wie es immer heißt, sondern schlimmstenfalls um Verdächtige) dem staatlichen Zugriff geöffnet wird, so hat das Grundrecht aus Art. 13 GG keinen Anwendungsbereich mehr; was, wenn nicht dieser Ort, sollte der Kernbereich räumlicher Privatheit sein? Wenn Ermittlungsbeamte bei ihrer Arbeit Straftaten begehen dürfen, fällt für den Bürger die äußerlich sichtbare Grenze zwischen Kriminalität und Kriminalitätsbekämpfung und setzt der Staat seine moralische Überlegenheit über das Verbrechen aufs Spiel; für mich haben die Ereignisse in Bad Kleinen auch den Grundsatz bestätigt, daß der Staat sich nicht den Anschein geben darf, die Methoden derer zu verwenden, die er mit Fug eben wegen dieser Methoden verfolgt. Wenn der Verfassungsschutz sich an der Kriminalitätsbekämpfung mit seinen Mitteln beteiligen darf (was vermutlich effektiv wäre), dann ist es hier zu Ende mit Transparenz und Kontrolle: nicht nur für die Betroffenen, sondern auch für die Öffentlichkeit und die allgemeine Politik.</p>
<p>Wir haben uns an eine Abwägungsmechanik gewöhnt: Wenn eine Bedrohung uns als besonders stark erscheint, ist uns nichts mehr heilig, auch nicht Grundrechte (wie etwa Art. 13 GG) und einstmals unantastbare Traditionen (wie etwa die Trennung von Polizei und Verfassungsschutz). Eine Rechtskultur bildet sich aber nicht an jeweiligen Abwägungsprozessen (welche den Rechtsprinzipien dann im Einzelfall doch keine Chance lassen), sondern am Bestand derjenigen Grundsätze, die wir auch in Notzeiten für Abwägungsfest, für unverfügbar halten. Davon gibt es nicht mehr viele.</p>
<h2 class="auto-created">Hintergr&uuml;nde</h2>
<p>Daß Kriminalität und Gewalt in unserer Wahrnehmung heute eine so große Rolle spielen, hat Hintergründe, die längerfristig stabil sind. Sie sind ein Teil unseres Alltagslebens. Sozialphilosophen sprechen heute von &#8222;Risikogesellschaft&#8221; und meinen damit, daß wir in unserer Alltagswelt wachsende Schwierigkeiten mit einer stabilen Orientierung haben. Die Komplexität unserer Beziehungen wird zuvörderst als bedrohlich erlebt, Verletzungsrisiken sind zugleich umfassend, verheerend und diffus: Wir können uns weniger gut auf erwartbare Schäden einstellen und dürfen nicht hoffen, eingetretene Schäden beheben zu können; die Großrisiken moderner Technologie, von der wir abhängen, erscheinen als nicht beherrschbar und schaffen ein allgemeines Klima von Bedrohung, ja von Ausgeliefertsein. Sozialpsychologen sprechen heute von &#8222;Narzißmus&#8221; und meinen damit, daß die Normen unseres Alltagslebens brüchig und kraftlos geworden sind. Institutionen sozialer Kontrolle wie Berufswelt, Nachbarschaft oder Schulgemeinschaft haben ihre Kraft verloren, normative Selbstverständlichkeiten des Zusammenlebens zu sichern. Vorgegebene Haltungsstile, die nicht noch einmal eigens erfunden werden müssen und aus einem Geflecht unhinterfragter Normen bestehen, sind anachronistisch. Im ganzen geht die Entwicklung hin zu Vereinzelung und Endsolidarisierung, zu einer sozialen Stärkung der Starken und einer Schwächung der Schwachen.</p>
<p>Auch ohne wissenschaftliche Beratung kann jeder die Prozesse sehen, die derzeit diese allgemeinen Tendenzen bei uns noch konkret verstärken. Ich brauche nur zu erinnern an die Faktoren, die einer wachsenden Zahl von Menschen ihre Zukunft ungewiß machen: die Knappheit von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen, die Entwicklung der Renten, der Mieten, der Pflegekosten &#8212; verbunden mit einer Ökonomisierung unseres Alltagslebens: der wachsenden Chancen der Wendigen, reich zu werden und sozial aufzusteigen, der relativen Verarmung der anderen. Diese Tendenzen sind letztlich auch für unsere Einstellung gegenüber Kriminalität und Gewalt verantwortlich. Auf den Punkt gebracht, bestehen diese Tendenzen nämlich in einer langfristigen Veränderung der sozialen Normen, auf welche die Rechtsnormen in ihrer faktischen Geltungskraft angewiesen sind und ohne welche die Rechtsnormen nichts ausrichten können: In einer Welt von Teufeln haben &#8212; bildlich übertrieben &#8212; weder Polizei noch Strafrecht eine Chance. Dagegen sind Oberflächenphänomene wie etwa Gewaltdarstellungen im Fernsehen, die gerne für die beklagten Tendenzen haftbar gemacht werden, nicht die Quelle, sondern eines der Anzeichen des Übels: Hätten wir eine andere Einstellung zur Gewalt, so hätten solche Darstellungen keine Verbreitung, und ihre Vertreibung vom Bildschirm würde &#8212; falls sie überhaupt gelänge &#8212; nicht die Botschaft, sondern den Boten treffen.</p>
<p>Kriminalität und Kriminalitätsfurcht sind nicht wie Ding und Spiegel. Bedrohungsgefühle sind kein schlichter Reflex tatsächlicher Bedrohung, sondern auch Konsequenz von Zuständen sozialer Endsolidarisierung und Verunsicherung. Nicht die reale Bedrohung durch Kriminalität und Gewalt, sondern die allgemeine Wahrnehmung einer solchen Bedrohung ist der für die Politik der Inneren Sicherheit entscheidende Faktor. Es sind die Bedrohungsgefühle, welche die Bevölkerung beherrschen und welche einmal sofortige Verschärfung von Eingriffsmitteln fordern, ein anderes Mal Lockerungen und Verstärkungen von Garantien erlauben. Dabei gibt es keine schlichte Kausalbeziehung zwischen Bedrohung und Bedrohungsgefühl; es gibt vielmehr gesteigerte Verbrechensfurcht bei reduzierter Wahrscheinlichkeit, Opfer eines Verbrechens zu werden, und es gibt das Gegenteil.</p>
<p>Die Politik der Inneren Sicherheit muß deshalb nicht nur mit Entstehungsbedingungen von Kriminalität und Gewalt, sondern auch mit eigenständigen Wahrnehmungsfaktoren rechnen. Das kompliziert sie auf den ersten Blick. Freilich ist anzunehmen &#8212; Einzelheiten sind noch nicht verläßlich erforscht &#8212;, daß die Faktoren, die Bedrohungsgefühle begründen und steigern, ebenfalls auf Prozessen der Normerosion, der Vereinzelung und Endsolidarisierung beruhen, daß sie Ergebnis normativer Entstabilisierung sind. Das Gefühl von Bedrohung ist nicht auf kriminelle Angriffe konzentriert; es ist diffus und erstreckt sich auf vielerlei. Insoweit würde die grundsätzliche Differenz von krimineller Bedrohung und Bedrohungsgefühl am Ende keine Differenzen in einer Politik der Inneren Sicherheit fordern und käme es für eine langfristig angelegte Kriminal- und Sicherheitspolitik auf dasselbe Ziel an: normstabilisierende, solidarisierende Prozesse zu initiieren und zu begünstigen.</p>
<h2 class="auto-created">Auswege</h2>
<p>Wenn diese Bestandsaufnahme auch nur ungefähr stimmt, dann gibt es kein schnell wirkendes Allheilmittel gegen Gewalt und Kriminalität. Der richtige Weg führt vielmehr über eine pragmatische, differenzierende und zukunftsorientierte Innenpolitik.</p>
<p>Kriminalität und Kriminalitätsfurcht haben tiefe und verzweigte Wurzeln. Deshalb ist es unangemessen und irreführend, die Diskussion um die richtige Sicherheits- und Kriminalpolitik auf neue Ermittlungsbefugnisse zu verkürzen, die derzeit auf der Wunschliste der Sicherheitsbehörden stehen. Die Konsequenz dieser Verkürzung ist nämlich die Erwartung einer aufmerksamen Bevölkerung, daß die Probleme von Kriminalität und Gewalt sich nach der Zuteilung dieser Befugnisse werden lösen lassen. Das wäre, wie jeder Kundige weiß, eine Täuschung. Also muß man die Engführung auflösen und versuchen, den Dimensionen, welche eine Sicherheitspolitik heute hat, gerecht zu werden.</p>
<p>Sicherheitspolitik ist nicht nur Polizeipolitik, sondern auch Kriminalpolitik, und sie hat als solche nicht nur Gesichtspunkte polizeilicher Effektivität, sondern auch straf- und verfassungsrechtliche Garantien in ihrem Gepäck. Auch das aber ist noch zu wenig. Wie die Hintergründe haben erkennen lassen, ist Sicherheitspolitik ohne Rücksichten auf Jugend, Arbeit, Wohnen, Soziales, Bildung eine auf Dauer hoffnungslose Veranstaltung. Sicherheitspolitik kann deshalb nur als Teil einer abgestimmten Innenpolitik sinnvoll sein.</p>
<p>Sicherheitspolitische Überlegungen müssen pragmatisch sein. Damit meine ich nicht nur die Abgrenzung gegenüber einer kriminologisch-wissenschaftlichen Beschäftigung, die sich drängenden Alltagsfragen verweigern darf, sondern vor allem die Entschlossenheit, dogmatisch-scholastische Frontstellungen wie die des &#8222;Lauschangriffs&#8221; oder der &#8222;milieutypischen Straftaten&#8221; aus dem Zentrum des Interesses zu entfernen und stattdessen hinzu-schauen, vor welchen Kriminalitäts- und Gewaltproblemen wir tatsächlich stehen und welche Mittel es dagegen geben könnte. Pragmatik heißt aber auch, sich der realen Wirkungen sicherheitspolitischer Entscheidungen zu vergewissern und die Entscheidungen notfalls von deren Wirkungen her zu korrigieren. Bisher gilt: Wenn wir uns zur Einführung von Eingriffsbefugnissen entschlossen haben, so bleiben sie gemeinhin im Gesetzbuch und in der Welt und treiben ihr Wesen; pragmatisch betriebene Politik hingegen rechnet nicht nur mit der Erreichung oder Verfehlung der intendierten Wirkungen, sondern auch mit nicht-intendierten, aber notwendig verursachten Nebenfolgen. Die löbliche sicherheitspolitische Reaktion auf aktuelle Änderungen der Lage darf nicht nur Verschärfungen, sie muß auch Rücknahmen, Korrekturen und Milderungen in ihrem Programm haben.</p>
<p>Schließlich muß die politische Antwort auf Gewalt und Kriminalität zu Unterscheidungen fähig sein. Das betrifft, wie schon besprochen, die Differenzierung von Typen der Kriminalität, heute insbesondere organisierte und Massenkriminalität. Das betrifft aber auch die zeitlichen Dimensionen der Politik. Es ist klar, daß man angesichts aktueller Bedrohungen nicht auf langfristige Veränderungsprozesse setzen kann. Es ist aber ebenso klar, daß kurzfristige Maßnahmen erst in einer längerfristigen Perspektive beurteilt, ja auch nur diskutiert werden können. Längerfristige Perspektiven haben unsere sicherheitspolitischen Entwürfe derzeit nicht. Langfristig werden sich die Auswirkungen der Risikogesellschaft mit politischen &#8212; gar nur kriminalpolitischen &#8212; Mitteln nicht beherrschen lassen. Unsere Innenpolitik kann und muß aber, im Rahmen ihrer Möglichkeiten, die Entsolidarisierung der Gesellschaft mindern und deren Konsequenzen für die Menschen abmildern. Die Prozesse von Normerosion, Ökonomisierung oder Entsolidarisierung sind direkter politischer Intervention sicherlich nicht zugänglich &#8212; ganz abgesehen von der offenen Frage, ob und inwieweit es überhaupt wünschbar wäre, diese Prozesse umzukehren. Modernisierung kann man nicht &#8222;zurücknehmen&#8221;; man lebt in ihr.</p>
<p>Innenpolitik als Rahmen &#8212; auch &#8212; einer Sicherheitspolitik kann aber bestimmte Modernisierungsfolgen abfedern oder umverteilen, sie kann versichernde und solidarisierende Tendenzen befördern oder doch jedenfalls das Gegenteil unterlassen. Hier geht es vor allem um Lebenschancen der Schwachen, der Kinder, der Jugendlichen, der Alten und der Fremden. Daß Sozialpolitik die beste Kriminalpolitik ist, gilt in diesem Zusammenhang nicht erst seit heute. Dabei kommt es aktuell gar nicht auf die Ausarbeitung hilfreicher Programme an &#8212; die gibt es schon &#8212;, sondern darauf, die innen-, vor allem die sozialpolitischen Grundlagen einer Sicherheitspolitik zu erkennen und dann aufgrund dieser Erkenntnis einen Teil der Energien, der Phantasie und der Ressourcen, die wir derzeit für kurzfristige sicherheitspolitische Ziele einzusetzen bereit sind, auf diese langfristige Perspektive zu verwenden.</p>
<p>Auch in dem, was bisweilen &#8222;Verfassungspatriotismus&#8221; genannt wird, sehe ich einen Weg langfristiger Solidarisierung. Nicht nur ökonomische, sondern ebenfalls normative Parameter bestimmen den Bestand, die Einheit, Gleichheit und Gerechtigkeit einer Gesellschaft. Die fundamentalen Bürgerrechte m unserer Verfassung und in der europäischen Tradition können in meinen Augen gerade in der Bundesrepublik angesichts der Probleme mit unserer jüngeren Geschichte ein Ferment sein, über das sich Gemeinschaftlichkeit und solidarisches Selbstbewußtsein der Bürger entwickelt. Die selbstverständliche Achtung der Rechte anderer ist, so gesehen, auch eine wirksame Barriere gegenüber dem Zerfall von Gesellschaft und dem Abgleiten in Kriminalität; das sollten wir mitbedenken, wenn wir Grundrechte und polizeiliche Effektivität abwägen.</p>
<p>Ein letztes zu einer langfristigen Perspektive der Sicherheitspolitik. Unsere aktuellen Diskussionen favorisieren den Aspekt »Sicherheit&#8220; zum Nachteil des Aspekts &#8222;Politik&#8221;. Damit meine ich vor allem, daß wir einäugig auf die Elemente einer technisch-effizienten Verbrechenskontrolle fixiert sind und normative Gesichtspunkte wie langfristige Voraussetzungen der Inneren Sicherheit, wie Alternativen oder Kosten dieser Kontrolle nur am Rande wahrnehmen. Eine RePoltisrung der Debatte um die Sicherheitspolitik würde aber auch zur Folge haben, daß diese Debatte wieder mehr durch die interessierten Bürger statt durch die Experten geführt wird. Es stünden allgemeine, nicht kriminalistische Fragen im Vordergrund. Dafür freilich scheinen mir die Zeichen nicht günstig zu sein. Die Entwicklungen, die unter dem Schlagwort &#8222;Politikverdrossenheit&#8221; zusammengefaßt werden, zeigen ja an, daß das Medium Politik für die Menschen seine Kraft zur Problembewältigung einbüßt, daß ein Problemlösungsmittel in der Wahrnehmung der Bevölkerung tendenziell wegbricht. Für die Innere Sicherheit ist das langfristig gefährlich. Denn gerade auf diesem Sektor ist eine auf Zukunft orientierte, rationale staatliche Politik lebenswichtig; die Gesellschaft alleine kann die Probleme von Gewalt und Kriminalität nicht lösen.</p>
<p>Mittelfristig müssen wir in der Innenpolitik pragmatische Vernunft an die Stelle von Graben- und Glaubenskriegen setzen. Wir müssen unterschiedliche Formen von Kriminalität unterschiedlich beantworten, wir müssen kontrolliert experimentieren und ausgetretene Pfade Schritt für Schritt verlassen. Die Pragmatisierung der Sicherheitspolitik ist eine Perspektive über den Tag hinaus, sie kann aber schon jetzt beginnen, und sie hat dies m mancher Beziehung bereits getan. Die Abkehr von plakativen Positionen wird den Blick öffnen für die konkrete Unterschiedlichkeit von Kriminalitätsformen und Reaktionsmöglichkeiten, und sie kann die Kräfte, die derzeit mit der Forderung nach Neuem gebunden sind, freimachen für eine intensivere Nutzung der vielfältigen Möglichkeiten der Kriminalitätsbekämpfung, die wir schon haben.</p>
<p>Damit sind &#8212; das ist der erste Aspekt &#8212; konkret nicht nur gesetzliche, sondern auch faktische Ressourcen gemeint. Daß unsere Polizei beispielsweise gerade auf den Feldern derjenigen Kriminalitätsformen, welche die Bürger unmittelbar ängstigen, gegenüber dem privaten Sicherheitsgewerbe immer weiter ins Hintertreffen gerät, ist sicherheitspolitisch skandalös und rechtsstaatlich gefährlich. Hier privatisiert sich naturwüchsig ein Bereich, der Herzstück der Staatlichkeit ist, und das hat Folgen: Ungleichheit der Reichen und der Armen im Schutz vor dem Verbrechen; Verlust an Normbindung, an Grundrechtsschutz und an rechtsstaatlicher Kontrolle der Verbrechensbekämpfung. Pragmatische Sicherheitspolitik wird dieses Problem mittelfristig nicht nur, und auch nicht zuerst, über neue polizeigesetzliche oder strafprozessuale Regelungen angehen. Sie wird vielmehr auf problemnahe Änderungen setzen: Ausstattung und Präsenz der Polizei, verbesserte Stellenpolitik, Ausbildung und Bezahlung, Favorisierung technischer Prävention, Regulierung des Zugangs zu privaten Sicherheitsdiensten und deren Überwachung, stärkere Betonung des Faktors Mensch bei der Polizei statt des Faktors Informationstechnologie usw. Ich bin überzeugt, daß wir schon mit diesen Mitteln einen viel wirksameren Schutz der Bürger vor Gewalt erreichen werden.</p>
<p>Als zweiten Aspekt mittelfristiger Sicherheitspolitik möchte ich exemplarisch an Vorschläge erinnern, die Sicherheitslage durch Reduzierung des Strafrechts auf die Sicherheitslage durch Reduzierung des Strafrechts auf diejenigen Möglichkeiten zu entspannen, die ihm tatsächlich zur Verfügung stehen &#8212; also dort zu entkriminalisieren, wo das Strafrecht zwar beruhigend, aber kontraproduktiv wirkt: besonders in der Drogenpolitik. Die Vorschläge liegen auf dem Tisch, ich will sie nur in meinem Zusammenhang einordnen.</p>
<p>Die Drogenpolitik ist eines der wenigen Felder, wo organisierte und Massenkriminalität einander berühren: &#8222;OK&#8221; ist Betäubungsmitteln; vor allem der internationale Handel mit die Beschaffungskriminalität der Drogenabhängigen macht wiederum ein Gutteil unserer Massenkriminalität aus. Also ist es sicherheitspolitisch dringend, hier einen Ausweg zu finden. Der Ausweg führt aus dem Drogenstrafrecht hinaus in eine gesundheitspolitische Konzeption des Drogenproblems. Das unermeßllche Leid der Betroffenen und ihrer Nächsten, die Furcht der Eltern für ihre Kinder, die immensen Kosten jeglicher Art, die wir alle zu tragen haben &#8212; all dies haben wir wesentlich dem Umstand zu verdanken, daß wir auf das Drogenproblem mit Verbot und Strafe reagieren statt mit Hilfe und Angeboten: Der Schwarze Markt verdankt sich der Illegalität, dem Schwarzen Markt verdanken sich die exorbitanten Gewinne der Dealer und folglich ihre hohen Einsätze, aber auch Ansteckung, Tod, alltägliches Elend und Verführung der Abhängigen. Ich plädiere nicht für &#8222;Heroin aus der Drogerie&#8221;. Ich plädiere für ein mittelfristig abgestuftes &#8222;Ausschleichen&#8221; aus dem Drogenstrafrecht und für kontrollierte Experimente, welche diesen Weg Schritt für Schritt sichernd begleiten. Nicht unser dogmatisches Entweder-Oder ist vernünftiger Pragmatismus, sondern ein experimentelles Nach-und-Nach, welches nachjedem Schritt die Chance für Erfahrungslernen und neuerliches Entscheiden gibt. Am Ende könnte eine Drogenpolitik stehen, wie wir sie etwa bei Tabak, Alkohol und Medikamenten haben: strenge, auch strafrechtlich flankierte, staatliche Kontrolle von Herstellung und differenzierter Abgabe dieser gefährlichen Stoffe, allgemeine Ächtung der Drogen, differenzierte Hilfen für die Abhängigen.</p>
<p>Das führt zu einem letzten Aspekt mittelfristiger Perspektiven. Auch eine pragmatisch orientierte Politik wird das Drogenproblem mittelfristig nicht in dem Sinne &#8222;lösen&#8221;, daß es verschwindet. Solange es Menschen gibt, gibt es Drogen, und solange Menschen in Gesellschaft leben, gibt es Kriminalität. Gerade angesichts der Erkenntnisse zur Kriminalitätsfurcht kommt es auf die verbreitete Einsicht an, daß &#8212; entgegen populistischen Simplifizierungen &#8212; die »Ausrottung« von Drogenabhängigkeit oder Kriminalität weder ein kriminologisch erreichbares noch rechtsstaatlich erträgliches Ziel ist. Es ist immer ein Kennzeichen autoritären Denkens (zuletzt in der offiziellen Kriminalpolitik der DDR), der Bevölkerung das Märchen von der kriminalitätsfreien Gesellschaft zu erzählen. Die Kehrseite (und darauf kommt es sicherheitspolitisch an) ist der konsequente Wille, diese gesellschaftliche Reinheit durch iteratives Drehen an der Kontrollschraube herzustellen (und dabei natürlich nie ans Ziel zu kommen). Pragmatische Politik der Inneren Sicherheit richtet sich hingegen auch mittelfristig auf das Fortbestehen von Kriminalität ein. Nur so lassen sich technische Effektivität und Grundrechtsschutz in ein Gleichgewicht bringen und erscheinen die Rechte der Betroffenen nicht nur als vermeidbare Kosten guter Polizeiarbeit.</p>
<p>Kurzfristig sollten wir wieder akzeptieren, daß es in der Sicherheitspolitik nicht nur um Effektivität, sondern auch um Gerechtigkeit und den Schutz von Menschenrechten geht. Grundrechtseingriffe müssen behutsam abgewogen, sie müssen konzentriert und &#8212; auch durch neuartige Instrumente &#8212; abgesichert werden. Damit bin ich eigentlich wieder am Anfang. Kurzfristig muß die Debatte um die Innere Sicherheit inhaltlich um die freiheits- und grundrechtsschützende Dimension erweitert werden, die ihr fast vollständig abhanden gekommen ist. Dies läßt sich in normativer und in technischer Hinsicht konkretisieren.</p>
<p>Normativ muß man für das überkommene, das traditionelle Verständnis der Grundrechte werben, die im Bereich der Inneren Sicherheit Abwehrrechte gegen staatliche Übergriffe und nicht Hindernisse vernünftiger Polizeiarbeit sind. Das bedeutet beispielsweise, daß der Kernbereich der Grundrechte wieder als unverfügbar, als staatlicher Disposition auch in Notzeiten entzogen, verstanden wird, daß nicht alles, was unsere Rechtskultur trägt, gegen die Aussicht auf effiziente Ermittlungen nach und nach eingetauscht werden darf. Das bedeutet beispielsweise auch, daß wir mit der weit verbreiteten Legende aufhören, die staatlichen Ermittlungen, über die wir diskutieren, richteten sich nur gegen die &#8222;Täter&#8221;, als gäbe es eine markierte, die staatlichen Ermittlungen begrenzende, Linie zwischen guten Bürgern und den &#8222;anderen&#8221;. Schön wär&#8217;s, aber das Gegenteil ist wahr: Hätten wir die &#8222;Täter&#8221; (oder die &#8222;Kriminellen&#8221; oder die &#8222;Dealer&#8221; oder wie die Stigmatisierungen alle lauten), so brauchten wir keine Ermittlungen, und solange wir ermitteln, geht es nicht um »Tater&#8220; sondern um Verdächtige oder Kontaktpersonen, weil in Europa die Unschuldsvermutung gilt. Auch kurzfristig sollte sich jeder, der sich an der Debatte beteiligt, solcher verbalen Manipulationen enthalten.</p>
<p>Technisch geht es nicht um Tradition, sondern um Phantasie. Man muß sich Möglichkeiten einfallen lassen, die Grundrechte zu sichern, ohne die Ermittlungsarbeit nennenswert zu beeinträchtigen. Solche Möglichkeiten gibt es, wir haben uns in unseren Glaubenskriegen nur zu wenig mit ihnen befaßt. Ich nenne einige Beispiele. Diese Beispiele lassen sich unter zwei Ziele einordnen: Konzentration und Kontrolle. Möglicherweise gibt es noch andere Ziele für die Beschränkung von Eingriffen, und sicher gibt es weitere Beispiele.</p>
<p>Je präziser der Eingriff auf sein Ziel angesetzt wird, desto eher kann er hingenommen werden, weil er desto weniger normativen Schaden anrichtet. Wurde man, wie es der Palliative Sprachgebrauch suggeriert, immer nur die &#8222;Täter&#8221; treffen, so wäre unser Problem entschärft; leider trifft man bestenfalls die Verdächtigen, also auch Unschuldige und real Unbeteiligte. Unser Eingriffsrecht trägt diesem Prinzip der Konzentration des Eingriffs schon Rechnung, etwa durch die Bindung eines Eingriffs an den hinreichenden oder den dringenden Tatverdacht. Auch der datenschutzrechtliche Grundsatz der Zweckbindung der Datenverwendung auf den Zweck, zu dem die Daten erhoben worden sind, soll in diese Richtung wirken &#8212; soll: er ist vielfach durchlöchert. Endlich sind auch die Kataloge von Straftaten, deretwegen etwa Telefone überwacht oder Daten abgeglichen werden dürfen, zu nennen; sie dienen der Konzentration der Ermittlungen auf einen möglichst bestimmten Gegenstand. Je genauer sie ihn treffen&#8218; desto eher kann man sie rechtlich hinnehmen.</p>
<p>Auf diesem Feld läßt sich noch ernten. Wir neigen nämlich derzeit nicht zu Konzentration, sondern eher zu der Theorie, daß die Polizei all das, was sie in die Hände bekommen hat, auch nutzen darf: &#8222;Zufallsfunde&#8220; sind nicht angezielt, aber angenehm. Weil das so ist, gibt es berechtigtes Mißtrauen in die Ermittlungstätigkeit. Wären wir bei der Verwendung der Informationen strenger, würden wir die Zielgenauigkeit verbessern, dann könnten wir bei der Beschaffung der Informationen gelassener sein. Konkret: Würden &#8212; bei präziser Vorstellung des Phänomens »OK&#8221;&#8212; erlangte Informationen nur für bestimmte Komplexe verwertbar, würde man faktisch nur dann eingreifen, wenn der Treffer hoch wahrscheinlich ist, so ließe sich der Grundrechtseingriff eher ertragen.</p>
<p>Auch die Kategorie der Kontrolle ist unserem Eingriffsrecht vertraut, etwa in richterlichen Anordnungszuständigkeiten oder im Rechtsschutz gegen Eingriffe. Auch hier sind Verbesserungen denkbar. Das Prinzip lautet: Je weniger &#8212; für Betroffene und Öffentlichkeit &#8212; ein Grundrechtseingriff kontrollierbar ist, desto eher ist er normativ unerträglich. (Dies ist übrigens eines der Argumente gegen den Einsatz des Verfassungsschutzes in unserem Bereich. Wir sind gewohnt, Polizei und Justiz nicht sehr genau in die Karten zu sehen und Arkanum der Behörden zu achten.</p>
<p>Jedenfalls für eine Übergangszeit wäre, in der Form eines kontrollierten Experiments, angesichts hoher Bedrohung durch &#8222;Organisierte Kriminalität&#8220; und neuer Ermittlungsbefugnisse, denkbar, daß die Behörden die Öffentlichkeit &#8212; nicht an Einzelheiten, aber &#8212; an Erfolgen und Mißerfolgen ihrer Eingriffe informativ teilnehmen lassen, daß sie, bezogen auf anonym bleibende Einzelfälle, über Nutzen und Kosten der Eingriffe präzise und öffentlich Rechnung legen. Das öffentliche Interesse an solchen Informationen dürfte bestehen. In prekären Fällen ließe sich etwa an Einsichtsrechte von Parlamentariern oder von Bürgerbeauftragten denken, die nicht Einzelheiten, wohl aber strukturelle Informationen weiterzugeben eben hätten.</p>
<p>Dagegen wird man einwenden, das passe nicht in unser System. Darauf wird man antworten müssen: die neuen Ermittlungsbefugnisse auch nicht. &#8212; Wenn wir weiterkommen wollen in einer rechtsstaatlichen Politik der Inneren Sicherheit, müssen auch die Sicherheitsbehörden neue Wege gehen.</p>
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		<title>Entgrenzung der Staatsgewalt</title>
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		<pubDate>Wed, 15 Dec 1993 19:20:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die CDU und die Innere Sicherheit aus: vorgänge Nr. 124 (Heft 4/1993), S. 68-79 Innere Sicherheit hat sich in den letzten Monaten zu einem der Top-Themen der öffentlichen politischen Diskussion entwickelt. CDU und SPD kündigten an, sie zum zentralen Topos im Bundestagswahlkampf 1994 zu machen. Der im Sommer dieses Jahres vorgelegte Antrag des Bundesvorstandes der [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/124-vorgaenge/publikation/entgrenzung-der-staatsgewalt/">Entgrenzung der Staatsgewalt</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Die CDU und die Innere Sicherheit</p>
<p>aus: vorgänge Nr. 124 (Heft 4/1993), S. 68-79</p>
<p>Innere Sicherheit hat sich in den letzten Monaten zu einem der Top-Themen der öffentlichen politischen Diskussion entwickelt. CDU und SPD kündigten an, sie zum zentralen Topos im Bundestagswahlkampf 1994 zu machen. Der im Sommer dieses Jahres vorgelegte Antrag des Bundesvorstandes der CDU für den 4. Parteitag im September 1993 mit dem Titel: &#8222;Kriminalität entschlossen bekämpfen  &#8212; Innere Sicherheit stärken&#8221; liest sich vor diesem Hintergrund als ein Schritt der Wahlkampfvorbereitung. Es hat mit der besonderen populistischen Qualität von Diskursen über Innere Sicherheit zu tun, daß gerade dieses Thema in Wahlkampfzeiten so beliebt ist und daher von der CDU zu besetzen versucht wird. Die Verantwortlichen in den großen Massenparteien scheinen das erkannt zu haben und sich darin einig zu sein, daß trotz oder vielleicht auch wegen der aktuell besonders vielfältigen und gravierenden gesellschaftlichen Probleme insbesondere das Thema Innere Sicherheit dazu geeignet ist, die Stammwählerschaft zu stabilisieren und die &#8212; zunehmend bedeutsamer werdenden &#8212; Wechselwähler zu gewinnen.</p>
<h2 class="auto-created">Innere Sicherheit als Wahlkampf&shy;t&shy;hema</h2>
<p>Bereits der Titel des CDU-Papiers verdeutlicht, was hier wie im übrigen auch in der allgemeinen Diskussion unter Innerer Sicherheit verstanden wird, nämlich die &#8222;Sicherheit der Bürger vor Verbrechen. Ist von Innerer Sicherheit die Rede, geht es nicht etwa um die vielfältigen Gefahren, denen die Mitglieder einer Gesellschaft durch innere Bedrohungen ausgesetzt sind, sondern um einen kleinen Ausschnitt von Risiken, die als Kriminalität angesehen werden. Innere Sicherheit umfaßt also nicht Gesundheitsgefahren durch genehmigte Umweltverschmutzung, nicht soziale Verelendung durch Massenentlassungen und Kürzungen von Sozialleistungen, auch nicht Vernichtungsbedrohungen durch den legalen Betrieb von Kernkraftwerken. Mit der Überschrift &#8222;Innere Sicherheit&#8220; werden weder sämtliche Gefahren innerhalb einer Gesellschaft noch ein von den Phänomenen und ihrer Entstehung her auch nur irgendwie homogener Ausschnitt derselben angesprochen.</p>
<p>Was Problemen Innerer Sicherheit gemeinsam ist und was sie von anderen Gefährdungen und Schädigungen unterscheidet, ist die Art der Ursachenkonstruktion und die Art der staatlichen Verarbeitung. Als Probleme Innerer Sicherheit gelten solche Schädigungen, Gefährdungen und Beeinträchtigungen, deren Zustandekommen dem Handeln individueller Rechtsbrecher angelastet und deren Bekämpfung daher primär in Form von strafrechtlicher Sanktionierung oder polizeilich-präventiver Verhinderung und Beendung gesehen wird. Bei den in dieser Weise als  Kriminalität gerahmten Verhaltensweisen handelt es sich nicht um solche, die durchgängig eine besondere Gefährlichkeit im Vergleich Verhaltensweisen aufweisen, sondern um eine nach diesen Kriterien sehr beliebige Auswahl von Gefahrenquellen.</p>
<p>Als Kriminalität gilt in einer Gesellschaft all das, was im historischen Prozeß der Rechtsetzung aus dem unbegrenzten Pool potentiell gefahren bringender Verhaltensweisen aussortiert und gedanklich von dem komplexen sozialen Kontext isoliert und individualisiert wurde. Eine Gefahr als durch kriminelles Verhalten verursacht anzusehen, bedeutet daher zweierlei: die Verantwortlichmachung einzelner Akteure für die Gefahr sowie die Moralisierung und moralische Ächtung des entsprechenden Verhaltens. So wird das Problem zu einem der moralischen Integrität einzelner Täter und der zugrundeliegende gesellschaftliche, soziale und interaktive Kontext verliert weitgehend an Bedeutung. Das Strafrecht tritt mit jenem moralischen Anspruch der Allgemeingültigkeit und Ausschließlichkeit auf, der eine Handlung nahezu vollständig von ihrem Kontext isoliert.</p>
<p>Das Konzept duldet per definitionem keine legitimen, allgemein geltenden Entstehungshintergründe im sozialen und gesellschaftlichen Handlungszusammenhang. Vielmehr wird den einzelnen Akteuren im Bereich Kriminalität eine übergreifende moralische Verhaltensfestigkeit und -sicherheit abverlangt. Maßnahmen der Kriminalprävention konzentrieren sich folglich auf die Stabilisierung dieser moralischen Qualitäten und auf die Institutionen, die für die Herausbildung derselben vermeintlich verantwortlich sind (Moralinstitutionen wie Familie, Schule, Medien etc.). Die Verarbeitung und Rahmung gesellschaftlicher Sicherheitsprobleme als Kriminalitätsgefahren stellt daher eine funktionale, vereinfachende Form der Entpolitisierung und Komplexitätsreduktion dar.</p>
<p>In anderen Politikfeldern und Problemzusammenhängen (wie z.B. soziale Ungleichheit, Armut, Verteilung und befriedigende Verteilung von Wohnraum oder Erwerbsarbeit) ist es weitaus komplizierter, schnelle, einfache und populäre Antworten zu finden: Problemursachen können hier schwieriger entziffert, isoliert und individualisiert werden. Denn zum einen handelt es sich bei den relevanten Akteuren um Interessen- und damit um zu berücksichtigende Wählergruppen (Wohnungseigentümer und Mieter, Produktionsmittelbesitzer und abhängig Beschäftigte etc.); zum anderen haben sich deren Interessen historisch mit je unterschiedlichem Gewicht strukturiert und verdinglicht, wodurch sie als &#8222;unhintergehbare&#8220; Sach- und Systemzwänge in Erscheinung treten. Für  Maßnahmen zur Behebung der aktuellen Wohnraumprobleme etwa bestehen in diesem Sinne praktisch zwei gleichermaßen unbefriedigende Optionen: entweder wird massiv in die Interessen und die Autonomie der Wohnraumproduzenten und -besitzer eingegriffen und man riskiert, daß diese Personengruppe nicht nur als Wählerpotential verloren geht, sondern gleichzeitig ihre ökonomische (Verweigerungs-)Macht einsetzt und die Situation noch mehr verschärft; oder aber man akzeptiert die &#8222;Verkleidung&#8221; der Interessenpositionen als Sachzwänge (um mehr Wohnraum zu bekommen, muß Vermietung profitabel sein, müssen Mieten entsprechend hoch sein, darf der Mieterschutz eine bestimmte Grenze nicht überschreiten etc.). Das wiederum hat zur Folge, daß kaum noch Spielräume für effektive Maßnahmen verbleiben. Werden hingegen gesellschaftliche Probleme als solche der &#8222;Inneren Sicherheit&#8221; gerahmt, stellt sich die Situation entschieden einfacher dar. Indem man Innere Sicherheit als die Sicherheit (fast) aller Gesellschaftsmitglieder konstruiert, kann man, ohne relevante Wählergruppen zu verprellen, entsprechenden Verstößen vermeintlich dadurch entgegentreten, daß man sie möglichst lückenlos und konsequent ahndet oder unterbindet, Die Gefahrenquelle wird in diesem Konzept über Individualisierung isolier-, greif- und handhabbar. Im Extremfall kann sie sogar per lebenslanger Freiheitsstrafe scheinbar eliminiert werden.</p>
<p>Dieses Modell von Gefahrenbekämpfung und Sicherheitsproduktion funktioniert in der Praxis allerdings nur schlecht, denn normative Orientierungen stellen nur einen, jeweils sehr unterschiedlich gewichtigen Teilaspekt von Handlungsorientierungen dar. Für die Handelnden besteht jederzeit die Möglichkeit, Normen zu relativieren, zu vernachlässigen oder auch einen Normbruch von der Norm zu distanzieren. Gleichwohl besitzt das Modell aber doch eine bestechende Simplizität, die sich in keinem anderen Politikbereich finden läßt. Bereits dieser Aspekt prädestiniert das Thema &#8222;Innere Sicherheit&#8221; für den Wahlkampf. Hinzu kommt, daß mit Innerer Sicherheit nicht ein begrenzter und spezieller Problemzusammenhang angesprochen wird, sondern ein Bereich, in dem sich eine Vielzahl von Problemen überlagert (Wirtschaftskriminalität, Alltagskriminalität, Umweltkriminalität etc.). Darüber hinaus ist es möglich, mit dem Thema Innere Sicherheit die gesamte wahlberechtigte Bevölkerung anzusprechen (nicht nur eine bestimmte Interessengruppe), an Emotionen der Angst ebenso wie der Wut und des Neides anzuknüpfen, einfache Lösungsmuster anzubieten und in Form der Forderung nach mehr und konsequenterer Strafverfolgung und Polizeipräsenz Tatkraft und Entschlossenheit zu signalisieren. Die ansonsten so komplexen und widersprüchlichen gesellschaftlichen Zielsetzungen und Interessenlagen sind im Bereich Innerer Sicherheit auf wundersame Weise verschwunden, und diese Reduktion ist zu einem gesellschaftlichen Konsens erstarrt. Da weder CDU noch SPD für die tieferliegenden Probleme der Gesellschaft vorweisen bzw. sich zu solchen deshalb nicht durchringen können, weil sie damit ihren Status als Massenpartei gefährden würden, ist die Innere Sicherheit für beide Parteien ein idealer Schauplatz, um sich die Wählerschaft zu sichern und den Parteienwettstreit zu inszenieren. Mit den Konzepten Kriminalität und Innere Sicherheit wird dabei weder eine begründbare Auswahl der drängendsten sozialen Probleme erfaßt, noch ist über die entsprechende Verarbeitung eine Problemlösung oder auch nur Abmilderung zu erwarten.</p>
<p>Das Ziel dieser Konzepte scheint weniger die Sicherheit der Bürger, als vielmehr die Sicherstellung eines altgedienten Feindbildes zu sein. Kriminalität eignet sich gerade deshalb so gut als Fokus für die Inszenierung von Bedrohung, da sie die Voraussetzungen eines idealen Feindes mitbringt: Der Feind läßt sich in Form von gefährlichen Kriminellen personifizieren. &#8222;Kriminelle&#8221; sind Feinde, hinter denen keine gesellschaftlich mächtige Gruppe steht. Die Verunsicherung durch Massenkriminalität und Organisierte Kriminalität rechtfertigt Sondervollmachten für die Kontrollinstanzen, die über offizielle Verlautbarungen im politischen Diskurs legitimiert werden können. Der Feind &#8222;Kriminalität&#8221; bleibt immer am Leben; das bedeutet, daß der Kampf noch erfolgreicher geführt werden könnte, &#8222;würden die Generäle mit noch mehr Vollmachten und Mitteln ausgestattet&#8221;. Kriminalität kann zugleich überwunden und erhalten werden, das heißt, das Konzept besitzt hinreichend Profil, um als Kriminalität bekämpft zu werden; zugleich aber bleibt es unklar genug, um bei Bedarf aktualisiert zu werden, da Kriminalität gleichsam hinter der nächsten Ecke zu vermuten ist. Die Dramatisierung der Kriminalitäts-Bedrohung lenkt von anderen gesellschaftlichen (Groß-)Problemen ab. Dieses Konzept funktioniert nur deshalb so gut, weil Kriminalität an erfahrbare Problemsituationen anknüpft. [2]</p>
<p>Fragwürdig an dem Konstrukt Innere Sicherheit als Wahlkampfthema &#8212; wie als Thema des politischen Diskurses überhaupt &#8212; ist daher nicht nur, daß es von komplexeren und nach Lösung drängenden Problemen und Gefahren der Gegenwart ablenkt, sondern fragwürdig ist auch das Spiel mit den gefährlichen Waffen der Kriminalitätsbekämpfung, denn der Staat der maximalen Inneren Sicherheit ist und bleibt der Polizeistaat. Maximale Strafverfolgung und polizeiliche Gefahrenabwehr bedeuten die Preisgabe der Sphäre der bürgerlichen Freiheitsrechte, die Unterwerfung der Bürger unter die staatliche Gewalt und die Auslieferung der Bürger an das Wohlwollen der staatlichen Organe.</p>
<h2 class="auto-created">Bedrohungsszenario</h2>
<p>Die umrissenen Charakteristika von Diskursen über Innere Sicherheit finden sich selbstverständlich auch im Antrag des Bundesvorstandes der CDU. Hervorstechend ist eine subtile, augenscheinlich überlegte Verknüpfung unterschiedlicher Elemente, die ein Szenario der Bedrohung zeichnen. Aufgegriffen werden dabei eben jene Symptome, welche bereits medial inszenierte Themen der Bedrohung darstellen. Die CDU-Programmatik trifft daher auf ein bereits weitgehend konsentiertes Bild von Bedrohlichkeit und knüpft auf diese Weise an eine in der Bevölkerung vorhandene Stimmung an. Themen wie Gewalt und Gewaltanstieg in der Gesellschaft, dramatisch zunehmende Eigentums-, Ausländer-, Drogen- und natürlich Organisierte Kriminalität dominieren das Szenario der Bedrohung: &#8222;Die anwachsende Kriminalität und die zunehmende Gewalt in unserer Gesellschaft muß uns mit großer Sorge erfüllen. Mehr als sechs Millionen Straftaten wurden 1992 in Deutschland registriert. Die Polizeilichen Kriminalstatistiken weisen in manchen Sparten dramatische Steigerungsraten aus. Dies gilt &#8212; nicht nur, aber vor allem &#8212; im Bereich der Eigentumsdelikte, die den Bürger im Alltag besonders betreffen. Dabei handelt es sich oftmals um Erscheinungsformen Organisierter Kriminalität. Viele Mitbürgerinnen und Mitbürger fühlen sich angesichts dieser Entwicklung verunsichert, bedroht und gefährdet. Sie erwarten zu Recht, daß der Staat alles daran setzt, um Kriminalität und Gewalt nachhaltig entgegenzutreten&#8220; (S. 3).</p>
<p>Nun soll an dieser Stelle der Anstieg der polizeilich registrierten Kriminalität und auch die durchaus zunehmende Besorgnis weiter Teile der Bevölkerung über diese statistische Kriminalitätsentwicklung gar nicht in Frage gestellt werden. Gleichwohl ist zu berücksichtigen, daß beide Indikatoren keineswegs die objektive Bedrohung der Bevölkerung durch Kriminalität wiedergeben: Während schon die Kriminalstatistik zu großen Teilen eher ein Spiegel des Anzeigeverhaltens der Bevölkerung und der Arbeitsschwerpunkte der Polizei ist [3], geht das Sicherheitsempfinden in der Bevölkerung primär aus der massenmedial vermittelten Bedrohungslage hervor. [4] In der Regel ist eine erhebliche Diskrepanz zwischen subjektivem Bedrohungsempfinden und der an anderen Indikatoren offiziell bemessenen Kriminalität zu verzeichnen. Die Ursache für das subjektive Unsicherheitsempfinden liegt in einem Komplex von Unsicherheitsfaktoren begründet, die nicht auf den Aspekt der Kriminalität reduzierbar, sondern in das Feld politisch-ökonomischer Bedingungen eingewoben sind. Soziale, ökonomische und ökologische Bedrohungen versetzen in eine Lage der Ungewissheit, der eine entsprechende Stimmung nachfolgt. Im politischen Diskurs &#8212; und so auch in dem vorliegenden CDU-Papier &#8212; kann diese Stimmung mit einer Ursachenzuschreibung im Sinne von Kriminalität kanalisiert und verkürzt werden. Die vorhandenen sozialen Bedrohungen geben somit den Nährboden ab, auf dem Kriminalitätsfurcht heraufbeschworen und verstärkt wird durch medial erzeugte Szenarien von Gefahren, die wiederum zugleich von politisch-ökonomischen Ursachen gesellschaftlicher Schieflagen ab-lenken. Indem z.B. Delikttypen, wie Einbruch, die klassischerweise als Einzeltaten aus dem Bereich der Alltagskriminalität deklariert wurden, mit Massenkriminalität und Organisierter Kriminalität in Verbindung gebracht werden, stilisiert man sie zu einem massenhaft bedrohlichen, nämlich organisierten Verbrechen.</p>
<p>Begleitet wird die solchermaßen vorgenommene Zuspitzung eines gesellschaftlichen Zerfalls in dem CDU-Papier durch ein entsprechendes Vokabular, welches die Gefahren einerseits schon in den Details zeichnet und andererseits zugleich sondiert zwischen Gut und Böse, Schlechtem und zu Erhaltendem. Diese Polarisierung wird dadurch pointiert, daß es die &#8222;Schwächeren in der Gesellschaft&#8221; seien, zu deren Schutz es eines starken staatlichen Gewaltmonopols bedürfe (S. 3). Damit wird ein eindeutig bestimmbarer Wertekanon suggeriert und als konsensfähiges Raster des Zusammenlebens (&#8222;bewährte Grundwerte&#8220;) präsentiert: &#8222;Das Anwachsen der Massenkriminalität spiegelt einen gesellschaftlichen Wertewandel wider. Achtung vor Leib und Leben, fremdem Hab und Gut, Solidarität mit den Mitmenschen, Rechts- und Unrechtsbewusstsein haben abgenommen. Ohne einen allgemein gültigen und eingehaltenen Konsens über Recht und Ordnung kommt keine Gesellschaft aus. Wir halten es daher für dringend geboten, die Akzeptanz des rechtsstaatlichen Werte- und Normengefüges zu verbessern. Die Gültigkeit unserer bewährten Grundwerte,die Verbundenheit und das Verantwortungsgefühl gegenüber Familie, Gesellschaft und Staat sowie die Achtung auch der ungeschriebenen sozialen Verhaltensregeln haben langfristig einen erheblichen Einfluß auf die Kriminalitätsentwicklung&#8221; (S. 5).</p>
<p>Diesem konservativen Wertemodell entspricht die Vorstellung von einer ebenso eindeutig bestimmbaren gesellschaftlichen Ordnung, in der die Familie die &#8222;Keimzelle&#8221; des Staates und des gesellschaftlichen Miteinanders darstellt  &#8212;  ein Modell, das alternative, von der traditionellen Kernfamilie abweichende Lebensformen als suspekt und nicht in die normale Ordnung passend ausschließt. Auf staatlicher Ebene wird diese &#8222;gemeinschaftliche Gesellschaftlichkeit&#8220; getragen<br />durch ein wiederum eindeutig bestimmbares Ordnungsgefüge, in dem das Recht und die staatlichen Ordnungsorgane ihren gesellschaftlich konsentierten, zugewiesenen Platz und die entsprechende ordnende Funktion einnehmen: &#8222;Wir Christliche Demokraten stehen ein für die wehrhafte Demokratie &#8230; Wir bekennen uns zum staatlichen Gewaltmonopol&#8221; (S. 3).</p>
<p>Auf diesem Boden ist es dann möglich, mit Vokabeln wie &#8222;Entschiedenheit&#8221; und &#8222;Konsequenz&#8221; die nicht nur rechtmäßige, sondern vor allem auch rechtschaffene Strafverfolgung einzuklagen. Dies geschieht mit Hilfe simpler Erklärungsmuster, denen zufolge etwa Arbeitslosigkeit und berufliche Ausbildungsdefizite als Entstehensquelle für kriminelle Bereitschaft hingestellt werden: &#8222;Berufliche Ausbildungsdefizite und Arbeitslosigkeit können die Anfälligkeit gegenüber kriminellen Einflüssen erhöhen&#8220; (S. 5).</p>
<p>Auch fehlt die (Re-)Produktion von Stigmatisierungen nicht. Man zeichnet eine sanfte aber wirkungsvolle Verbindungslinie von Ausländern und Kriminalität, die aus der rechtsradikalen Propaganda wohlbekannt ist. &#8222;Der weitaus größte Teil der Ausländer achtet die Gesetze. Dennoch gibt der zunehmende Anteil ausländischer Straftäter an der Kriminalitätsentwicklung Anlaß zur Sorge. Er belastet das gute Miteinander von Deutschen und bei uns lebenden Ausländern. Es ist daher dringend geboten, daß gegen ausländische Straftäter unter voller Anwendung und Ausschöpfung der Ausweisungsvorschriften des Ausländerrechts vorgegangen wird. Wer das Aufenthaltsrecht für kriminelle Machenschaften mißbraucht, hat es verwirkt. Insbesondere ausländische Drogendealer müssen abgeschoben werden&#8220; (S. 8).</p>
<p>Diese Art der Inszenierung sorgfältig ist  zugeschnitten auf bereits vorhandene Ängste und latente Bedrohungsgefühle in der Bevölkerung, verankert sich folglich auf dem Untergrund eines konsensträchtigen Gesellschaftsbildes. Gerade der latente Charakter solcher Bedrohungsgefühle und die Diffusität, die jeder Angst zu eigen ist, machen die Wirkung dieses Kriminalitätsdiskurses aus. Wie schon gesagt, handelt es sich hierbei um die Vereinfachung einer komplizierten gesellschaftlichen Lage, deren Wirkungszusammenhänge in der CDU-Programmatik ebenso ausgeklammert werden wie die Ursachen für die angesprochenen Probleme und das Lebensgefühl der Gesellschaftsmitglieder. Um nur einen einschlägigen Komplex schemenhaft zu skizzieren  &#8212;  der an dieser Stelle nicht ausführlich dargestellt werden kann , der das derzeitige Geschehen aber maßgeblich bestimmt &#8212;, sei au die mit der Vereinigung verbundene Politik verwiesen: Versprechen, die in diesem Bereich gemacht und nicht gehalten wurden, führ(t)en zu sozialen Spannungen, die nicht zuletzt auf dem Gefühl der östlich residierenden Mitbürger beruhten, um eben dieses Versprochene betrogen worden zu sein. Ein ebensolcher Eindruck stellt sich unmittelbar ein wenn die nachfolgende Wirtschaftspolitik soziale Ungerechtigkeiten bewirkt, die ebenfalls zulasten des östlichen Teils Deutschlands gehen. Für die gesamte bundesrepublikanische Bevölkerung schließlich ist der vielbeschworene &#8222;Aufschwung Ost&#8220; (eine euphemistische Vokabel schon für sich genommen) ausgeblieben. Statt dessen hat sich der Appell an das &#8222;gemeinsame Teilen&#8220; zu einem sozialen Konkurrenzkampf ausgeweitet, bei dem die jeweils weniger oder nicht Privilegierten den Kürzeren ziehen.</p>
<h2 class="auto-created">Kontrollszenario</h2>
<p>Die Ablenkung von gesellschaftlichen Großproblemen (durch die Dramatisierung von Kriminalität) und die unangemessene Zuschreibung von Problemursachen (auf der Ebene individueller Rechtstreue und Moral) stellen nur einen, wohl den geringeren Teil der Gefährlichkeit solcher Kriminalitätsdiskurse dar. Viel bedrohlicher erscheinen da die vorgeschlagenen Maßnahmen und Umbauten des liberalen Rechtsstaates, die als notwendig zur Effektivierung der Kriminalitätsbekämpfung angesehen werden. Zu Beginn machen die CDU-Autoren deutlich was sie als das Ziel verstärkter staatlicher Kontrolle angesehen haben möchten: Die Christlich Demokratische Union Deutschlands tritt ein für eine konsequente Politik zum Schutz des Bürgers. Unser Ziel ist eine Gesellschaft, in der sich alle frei bewegen und sicher fühlen können. Freiheit, Leib und Leben sowie öffentliches und privates Eigentum müssen als zentrale Rechtsgüter wirkungsvoll geschützt werden&#8220; (S. 3).</p>
<p>Dagegen ist zunächst wenig einzuwenden,  und auch die bereits oben angeführten Forderungen nach einer moralischen Restauration von &#8222;bewährten&#8220; Normen und Werten und nach einer Rückkehr zur Familie als &#8222;Keimzelle der Gesellschaft&#8221; können zwar als solche des vorigen Jahrhunderts kritisiert werden, sind ansonsten aber eher harmlos konservativ. Was dann aber im Anschluß an diese Ausführungen gefordert wird, ist keineswegs mehr als konservativ-bekanntes more-of-he-same zu verstehen, sondern als ein Ausblick in die &#8222;Brave New World&#8220; einer kontrollierten Gesellschaft und als ein Vorschlag zur massiven Demontage des Rechtsstaates.<br />Um die Grenze zwischen Recht und Unrecht nicht verwischen zulassen, setzt sich die CDU für eine konsequente Strafverfolgung auch im Bagatellbereich ein: &#8222;Eine Entkriminalisierung sogenannter &#8218;Bagatelldelikte&#8216; sowie einen pauschalen oder an den Wertgrenzen orientierten Gebrauch der strafprozessualen Vorschriften über Einstellungen wegen Geringfügigkeit lehnen wir ab&#8220; (S. 6). Das bedeutet: Gerade jugendtypische Bagatelldelikte, wie etwa Ladendiebstahl, Schwarzfahren oder ähnliches, sollen, entgegen aller kriminologischen Erkenntnis und strafrechtlichen Vernunft, ausnahmslos strafrechtlich sanktioniert werden. Darüber hinaus wird die Erhöhung des Entdeckungsrisikos und der Aufklärungsraten angestrebt, wozu die Präsenz der Polizei auf Straßen und Plätzen deutlich verstärkt werden soll (S. 6): durch Personalaufstockung, Aufgabenbereinigung und Aufgabenumschichtung (S. 23). Andere gesellschaftliche Gruppen und Institutionen sollen zudem in die Bekämpfung der Massenkriminalität einbezogen werden: &#8222;Familie und Schulen, Verein, Verkehrsbetriebe, in der Sozialarbeit tätige Institutionen, kommunale Behörden und die lokale Wirtschaft sind hier besonders gefordert. Sie sollen gemeinsam mit Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten in entsprechende Aktionen eingebunden werden&#8220; (S. 7). Eine solche konzentrierte Großoffensive unter der Regie vo Polizei und Staatsanwaltschaften weckt Assoziationen an das Bild von einer Stasi, das für die CDU ansonsten immer als antikommunistisches Feindbild Nr.1 herhalten mußte.</p>
<p>Die Vorstellung von einer umfassenden und möglichst lückenlosen Aufdeckung und Ahndung aller in der Gesellschaft vorkommenden kleinen und großen Verstöße gegen Strafrechtsnormen läßt, ungeachtet der Zweifel an der Realisierbarkeit, unweigerlich an die inzwischen fünfundzwanzig Jahre alten Einsichten des Kriminalsoziologen Popitz [5] denken. Popitz hatte die These entwickelt, daß es zum einen weder funktional noch möglich ist, jeden Normverstoß in einer Gesellschaft zu verfolgen, da die jeweilige Norm und ihr Gültigkeitsanspruch Schaden nehmen, wenn ihre massenhafte Mißachtung öffentlich wird, und daß zum anderen die ausnahmslose Ahndung aller Normverstöße das gesamte Strafrechtssystem (Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichtsbarkeit und Strafvollzug) in den Kollaps treiben würde. Popitz hatte daraus den Schluß gezogen, daß die Selektivität der Strafverfolgung und das so entstehenden Dunkelfeld funktional und überlebensnotwendig für das Strafrechtssystem seien.</p>
<p>Die CDU scheint sich dieser Problematik, zumindest was den letzten Punkt betrifft, durchaus bewußt zu sein, zieht daraus aber ganz andere Konsequenzen. Sie schlägt vor, den Weg der Beseitigung von &#8222;Arbeitsbehinderungen&#8220; der Strafverfolgungsbehörden zu gehen und scheut sich dabei nicht davor zurück, die Eckpfeiler des liberalen Rechtsstaates in Trümmer zu legen. Im folgenden sollen, ohne Garantie auf Vollständigkeit, einige entsprechende Vorschläge der CDU vorgestellt werden: Alle Möglichkeiten zur Beschleunigung des Strafverfahrens sollen genutzt (S. 6) und die Möglichkeiten der Ablehnung des beschleunigten Verfahrens eingeschränkt werden (S. 7). &#8222;Die Vereinfachung des Beweisrechts, insbesondere die Beschränkung des Beweisantragsrechts in einem bestimmten Verfahrensstadium, sowie die Verbesserung der Möglichkeit der Ablehnung von Beweisanträgen (Prozessverschleppung)&#8220; (S. 7, Hervorhebungen, d.A.) sollen durchgesetzt werden.</p>
<p>Hinter diesen beiden Punkten und ihrer harmlos anmutenden Terminologie (Beschleunigung und Vereinfachung des Strafverfahrens, Verhinderung und Verschleppung) verbirgt sich die Forderung nach einer massiven und sehr bedenklichen Verschiebung des Kräfteverhältnisses von Staatsanwaltschaft und Verteidigung (bzw. Angeklagte/r) im Strafverfahren, d.h. eine Verschiebung zuungunsten der letztgenannten Prozeßpartei, die hierdurch in einigen ihrer wichtigsten Verteidigungsressourcen beschnitten wird.</p>
<p>Die Daten aller Register, &#8222;die für die Beurteilung von Tat und Täter erforderliche Daten verwalten (Bundeszentralregister, Verkehrszentralregister, Führerscheinregister)&#8220; sollen zusammengelegt werden (S. 8): &#8222;Der Datenschutz muß&#8230;in allen seinen Ausprägungen und bei allen Regelungen abgewogen werden mit anderen, vorrangigen Interessen der Bürger und der Gemeinschaft. Dazu gehört das Bedürfnis des Bürgers nach dem Schutz vor Kriminalität und nach Gewährleistung der inneren Sicherheit. Datenschutz darf nicht zum Täterschutz werden&#8220; (S. 9).</p>
<p>Unter Verweis auf die Organisierte Kriminalität, die wohlgemerkt für die CDU auch hinter der Massenkriminalität steht und somit als allgegenwärtig konstruiert wird, wird &#8222;die Erweiterung der Einsatzmöglichkeiten für Rasterfahndung und der Befugnisse verdeckter Ermittler&#8221; (S. 14) gefordert. &#8222;Ihnen (den verdeckten Ermittlern, d. A.) müssen begrenzte, milieubedingte Normverletzungen gesetzlich zugestanden werden&#8221; (S. 14, Hervorhebungen, d. A.). Es soll also der als Täterschutz verleumdete Datenschutz weiter abgebaut werden, und das unbeeindruckt von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum &#8222;Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung&#8221; und zur kritischen Diskussion um die Probleme und Gefahren der Rasterfahndung im Zusammenhang der Terroristenfahndung. Damit nicht genug: verdeckten Ermittlern soll auch noch das Begehen von &#8222;milieubedingten&#8221; Straftaten erlaubt, Phänomene wie das &#8222;Celler Loch&#8221; also legalisiert werden.</p>
<p>Der Große Lauschangriff (diese despektierliche Bezeichnung wird nicht verwendet) soll natürlich auch legalisiert werden: &#8222;Die CDU erachtet es für dringend notwendig, die rechtlichen Voraussetzungen zum Einsatz technischer Mittel zu schaffen, damit Verbrecher in ihren Wohnungen abgehört und deren Gespräche aufgezeichnet werden können&#8221; (S. 13).</p>
<p>Die rechtsstaatliche Fessel der Voraussetzung eines hinreichenden Anfangsverdachts für die Durchführung von Ermittlungen soll gekappt und die Stellung des BKA gestärkt werden: &#8222;Um Terrorismus und Organisierte Kriminalität wirksam bekämpfen zu können, muß das Bundeskriminalamt in die Lage versetzt werden, Ermittlungen schon vor dem konkreten Anfangsverdacht aufnehmen zu können. Notwendig ist daher die Schaffung von Rechtsgrundlagen für Initialermittlungen des Bundeskriminalamtes und die Zuweisung originärer Zuständigkeiten im Rahmen der Terrorismusbekämpfung und der Bekämpfung Organisierter Kriminalität&#8221; (S. 15).</p>
<p>Die letzte Forderung einer Ausweitung polizeilicher Ermittlungen auf den Bereich unterhalb der Schwelle eines konkreten Anfangsverdachts verdeutlicht, daß Maßnahmen wie der große Lauschangriff sich keinesfalls nur gegen zweifelsfrei identifizierte &#8222;Verbrecher&#8221; richten und nur deren Privatsphäre berühren sollen, sondern gegen jeden gerichtet sind, der aus welchem Grund auch immer den Ermittlungsbehörden verdächtig erscheint.</p>
<p>Selbst die Trennung zwischen Polizei und Verfassungsschutz wird trotz deutscher GESTAPO- und STASI-Vergangenheiten über den Haufen geworfen. Unter Verweis auf Organisierte Kriminalität, illegalen Drogen- und Waffenhandel, sowie &#8222;gewalttätigen politischen Extremismus&#8221; wird die Verrechtlichung der Informationsweitergabe vom Verfassungsschutz zu den Strafverfolgungsorganen (S. 15) und die Beteiligung des Verfassungsschutzes bei der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität (S. 16) gefordert: &#8222;Wir treten dafür ein, dem Verfassungsschutz durch Gesetz die Möglichkeit einzuräumen, durch Abhörmaßnahmen über das Entstehen krimineller Vereinigungen, über die Vorbereitung volksverhetzender Aufrufe und die Aufstachelung zum Rassenhaß schon im Planungsstadium zielgerichtete Informationen zu beschaffen. Der Informationsaustausch zwischen Verfassungsschutz Polizei und Justiz muß verbessert werden: &#8220; (S. 20)</p>
<p>Die Möglichkeit der Anordnung von Vorbeugehaft soll ausgebaut und stärker genutzt sowie der § 112a StPO (weitere Gründe für die Anordnung von Untersuchungshaft) dahingehend novelliert werden, daß eine U-Haft-Anordnung erleichtert wird: &#8222;Gegen Straftäter, die der Begehung einer politisch motivierten Straftat mit Gewaltanwendung dringend verdächtigt werden, muß zukünftig bei Wiederholungsgefahr in weit größerem Umfang als bisher durch den Haftrichter Untersuchungshaft angeordnet werden &#8230; Um die unmittelbar bevorstehende Begehung oder die Fortsetzung einer Straftat, insbesondere im Rahmen gewalttätiger Ausschreitungen, zu unterbinden, muß die Polizei potentielle Gewalttäter vorbeugend in Gewahrsam nehmen können&#8221; (S. 18f).</p>
<p>Soweit das Horrorszenario der Demontage des Rechtsstaates unter der Überschrift &#8222;Effektivierung der Strafverfolgung&#8221;. Aber damit nicht genug, die Kriminalisierungsschraube soll auch von der Tatbestands- und Strafandrohungsseite her angezogen werden: Das Strafmaß für Gewaltdelikte (&#8222;vom Widerstand gegen Vollzugsbeamte, über Landfriedensbruch bis hin zu Körperverletzung und Raub&#8221;) soll angehoben (S. 11), der Versuch der Körperverletzung unter Strafe gestellt werden (S. 11). Körperverletzungs- und Beleidigungsdelikte sollen zu Offizialdelikten werden, gegen die auch ohne besonderes öffentliches Interesse und ohne Strafverfolgungsinteressen des Opfers von Amts wegen eingeschritten werden kann bzw. muß (S.11). Im Drogenbereich wird &#8222;der resignativen Flucht in die &#8218;Legalisierung&#8217;&#8221; (auch weicher Drogen) eine Absage erteilt. Statt dessen wird die lebenslange Freiheitsstrafe bei bandenmäßiger Betäubungsmittelkriminalität gefordert und sollen neue Straftatbestände &#8222;des Mitführens von Waffen beim Begehen von Betäubungsmittelkriminalität&#8221;, &#8222;für das Einsetzen von Kindern beim Betäubungsmittelhandel&#8221; und für die &#8222;Abzweigung von Chemikalien zum Zwecke der illegalen Betäubungsmittelherstellung&#8221; (S. 18) eingeführt werden. Im Bereich des sogenannten gewalttätigen politischen Extremismus wird allen Bestrebungen, &#8222;durch Änderungen des Straftatbestandes der Nötigung die Störung friedlicher Versammlungen oder die Blockade des Straßenverkehrs, öffentlicher Einrichtungen u.ä. straffrei zu stellen&#8221;, eine Absage erteilt (S. 19, Hervorhebungen, d. A.). Vielmehr soll der Straftatbestand des Landfriedensbruchs so novelliert werden, &#8222;daß sich auch derjenige strafbar macht, der sich im Falle von Gewalttätigkeiten und Bedrohungen aus einer Menschenmenge heraus nicht aus ihr entfernt oder sich ihr anschließt, obwohl die Polizei dazu aufgefordert hat, auseinanderzugehen &#8230; Extremistische Organisationen&#8221; sollen sich zukünftig die Aktivitäten ihrer Mitglieder zurechnen lassen (S. 19f).</p>
<h2 class="auto-created">Demontage des Rechts&shy;s&shy;taates</h2>
<p>Die meisten der zentralen Vorschläge sind nicht neu, und um sie wurden in den letzten Jahren teilweise umfangreiche Diskussionen geführt (z.B. Lauschangriff, Verfahrensbeschleunigungsgesetz, Trennung von Polizei und Verfassungsschutz, Datenschutz vs. Täterschutz).</p>
<p>Was erschreckt, ist in erster Linie die Ballung und nahezu lückenlose Auflistung all dessen, was in den letzten Jahren in die Diskussion gebracht wurde. Das Papier zeugt von einer polizei- und strafrechtszentrierten und vor allem radikal anti-rechtsstaatlichen Perspektive der Autoren. Es kommt ein Staatskonzept zum Ausdruck, das vollkommen unberührt ist von jedem Anflug von liberaler Staatstradition. Indem Innere Sicherheit, sprich Kriminalitätsbekämpfung, als erste gesellschaftliche Aufgabe gesetzt wird und die Macht des Staates und seines Gewaltmonopols gleichgesetzt werden mit dem Maß der Inneren Sicherheit in der Gesellschaft, bedeutet die Steigerung der Inneren Sicherheit die Entfesselung der Staatsgewalt von ihren rechtsstaatlichen Begrenzungen.</p>
<p>Durch die populäre, von verschiedenen politischen Kräften getragene Errichtung von Legitimationsfiguren wie dem Organisierten Verbrechen, den großen Drogenkartellen und der weitgehend politisch motivierten Gewaltkriminalität wird es offensichtlich auch gegenüber eher linksliberalen Kreisen in der Gesellschaft möglich, die Demontage des Rechtsstaates und die Entgrenzung der Staatsgewalt zu propagieren. Die Verlockung ist im Kriminalitätsbereich allerdings auch besonders groß, denn die Zielpersonen der vorgeschlagenen Überwachungsmaßnahmen und Sanktionierungen sind vermeintlich immer nur die anderen, gegen die als Problemverursacher gar nicht konsequent genug vorgegangen werden kann. Wer sich nichts zu Schulden kommen läßt, braucht scheinbar auch nicht die staatlichen Organe und deren Maßnahmen der Kriminalitätsbekämpfung zu fürchten.</p>
<p>Gerade dieser Vorstellung ist entschieden entgegenzutreten, denn wenn, wie von der CDU gefordert, die Voraussetzungen für staatliche Eingriffe (sei es die Überwachung der Privatsphäre oder die Anordnung von Vorbeugehaft) immer mehr heruntergeschraubt und die verfahrensmäßigen Sicherungen gegen ungerechtfertigte Verurteilungen abgebaut werden (Verfahrensbeschleunigung, Reduzierung der Rechte der Verteidigung), wird natürlich jede/r mögliches Objekt staatlicher Repressionsmaßnahmen. Insbesondere trifft das für diejenigen zu, die sich etwa an den inzwischen eigentlich etablierten Formen außerparlamentarischen Protests beteiligen (z.B. an Sitzblockaden, oder an Demonstrationen, bei denen es eventuell zu Ausschreitungen kommt), oder die, die auch nur ab und an mal ihr Haschisch- Pfeifchen rauchen und ihren entsprechenden Bedarf auf dem Schwarzmarkt decken müssen.</p>
<p>Die staatlichen Eingriffe (Festnahme, Anwendung physischen Zwanges etc.) sind dabei nicht vernachlässigbare Bagatellen, die man halt in Kauf zu nehmen hat, sondern Beeinträchtigungen, die oft massiver und gravierender sind als das, was mit ihnen verhindert werden soll. Staatliche Gewalt bleibt Gewalt, die nicht allein wegen ihres mutmaßlich guten Zweckes frei davon ist, zur Gefahr für die Gesellschaft zu werden. Aus diesem Grunde gibt es ja (noch!?) die Begrenzungen staatlicher Eingriffsbefugnisse in den Grundrechtsbereich der bürgerlichen Freiheitsrechte, auch wenn sie aus der Sicht der Apparate zu Recht als Arbeitsbehinderungen gesehen werden können, und es muß entgegen der vorgetragenen CDU-Auffassung die Freiheit der Bürger zumindest tendenziell als Gegensatz zu der Autorität des Staates gesehen werden.</p>
<p>Besonders brisant ist dieses Verhältnis im Bereich der freien politischen Betätigung der Bürger. Den Verfassungsschutz stärker mit der Strafverfolgung zu verkoppeln, die Polizei und das BKA zu ermächtigen, ohne Anfangsverdacht Initiativermittlungen durchzuführen, um z.B. den Terrorismusverdacht gegen bestimmte Personen oder Organisationen abzuklären, eröffnet der Bespitzelung Oppositioneller Tür und Tor. Auch wenn bei politisch motivierter Gewalt im Moment von vielen eher an rechtsextreme Gruppierungen und Personen gedacht wird, so treffen solche Maßnahmen doch keinesfalls ausschließlich diesen Personenkreis. Und selbst strafrechtsimmanent ist es zweifelhaft, ob die vorgeschlagenen Maßnahmen realistisch und funktional sind. Die Ablehnung jeder Form von Entkriminalisierung im Bagatellbereich steht der Notwendigkeit der Entlastung der Justiz diametral entgegen, und es gibt zudem keine kriminologischen Befunde, die einen solchen Schritt unter der Perspektive der Spezial- oder Generalprävention sinnvoll erscheinen lassen. Es handelt sich hierbei offensichtlich um einen rein symbolischen Vorschlag zur populistischen Verdeutlichung von Entschlossenheit. Die Schaffung von Straftatbeständen, wie versuchte Beleidigung oder versuchte Körperverletzung, kann zwar unter Umständen hilfreich sein, um rechte Brandstifter härter bestrafen zu können (wegen versuchter Körperverletzung, auch wenn kein Mensch zu Schaden kommt), sie stellt gleichzeitig aber die Konstruierung kaum handhabbarer Straftatbestände dar. Die Duldung von &#8222;Millieustraftaten&#8221; durch V-Leute schließlich schafft ein nicht mehr zu entwirrendes Übergangsfeld zwischen Strafverfolgungsmaßnahmen und kriminellen Aktivitäten.</p>
<p>Die CDU-Programmatik führt im Endeffekt zur Demontage all dessen, was den Rechtsstaat bisher noch bewahrenswert erscheinen ließ, und hat eine klare Tendenz zum Polizei-und Überwachungsstaat. Dieser Konsequenz muß sich nicht nur die CDU, sondern müssen sich auch die anderen Wahlkampfparteien, allen voran die SPD, bewußt sein, wenn sie mit dem Wahlkampfthema Innere Sicherheit soziale Probleme von ihrem gesellschaftlichen Entstehungszusammenhang isolieren und ausschließlich unter Effektivitätsgesichtspunkten als zu bekämpfende Kriminalität konzipieren. Die bereits aus den siebziger Jahren stammende, humoristische Empfehlung, sich schnell noch einige Grundgesetze zu beschaffen, da sie wohl bald zu Liebhaberpreisen teuer zu verkaufen seien, hat durch die CDU-Forderungen einen Großteil ihrer Komik verloren.</p>
<h2 class="auto-created">Verweise</h2>
<p>1 Wassermann Rudolf: Staatsziel Innere Sicherheit in: der kriminalist 24, 1992, S. 52-53; siehe auch Karier Günther: Stichwort: Verbrechenskontrolle und Verbrechensvorbeugung, in: Kaiser, G. u.a. (Hrsg.):Kleines kriminologisches Wörterbuch, Heidelberg 1993 (3. Auflage), S. 248-253.<br />2 Christie Nils; Bruun, Kettil: Der nützliche Feind. Die Drogenpolitik und ihre Nutznießer, Bielefeld 1991.<br />3 Siehe z.B. Sellin, Thorsten: Die Bedeutung von Kriminalstatistiken, in: Sack, Fritz/ König, Rene (Hrsg.), Kriminalsoziologie, Frankfurt/M. 1974, S. 41-60.<br />4 Siehe z.B. Boers, Klaus: Kriminalitätsfurcht, Pfaffenweiler 1991.<br />5 Popitz, Heinrich: Über die Präventivwirkung des Nichtwissens: Dunkelziffer, Norm und Strafe, Tübingen 1968.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/124-vorgaenge/publikation/entgrenzung-der-staatsgewalt/">Entgrenzung der Staatsgewalt</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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