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	<title>vorgänge Nr. 183: Die öffentliche Familie Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Editorial</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/183-vorgaenge/publikation/editorial/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 01 Sep 2008 21:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>aus: vorgänge Nr.183 (Heft 3/2008), S. 1-3 Der Gassenhauer der Studentenbewegung, dass das Private politisch sei, hat längst alle provokativen Anklänge verloren. Spätestens seit der demografische Wandel in den Grundwortschatz der politischen Klasse Eingang gefunden hat und die Geburtenrate mit der gleichen Aufmerksamkeit verfolgt wird wie die Arbeitslosenzahl und das Wirtschaftswachstum, seit mit Timss und [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/183-vorgaenge/publikation/editorial/">Editorial</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>aus: vorgänge Nr.183 (Heft 3/2008), S. 1-3</p>
<p>Der Gassenhauer der Studentenbewegung, dass das Private politisch sei, hat längst alle provokativen Anklänge verloren. Spätestens seit der demografische Wandel in den Grundwortschatz der politischen Klasse Eingang gefunden hat und die Geburtenrate mit der gleichen Aufmerksamkeit verfolgt wird wie die Arbeitslosenzahl und das Wirtschaftswachstum, seit mit Timss und Pisa der Kurswert des nachwachsenden`Humankapitals´vermessen und international verglichen wird, ist die Familie zu einem Gegenstand öffentlicher Erörterung und zu einem Zielgebiet politischer Intervention geworden.</p>
<p>Die male breadwinner Familie hat sich zu einem Patchwork-Ensemble vielfältig kombinierbarer Nahbeziehungen gewandelt. Was ehedem durch tradierte Normen und Blutsbande geregelter Arkanbereich war, ist nun der fürsorglichen Belagerung durch eine Unzahl von Ämtern und Institutionen ausgeliefert. Das Privileg der Erziehung teilen sich Eltern schon seit Längerem mit der Schule und, so erforderlich, mit der Jugendfürsorge. So sie alle versagen, bleibt die Strafjustiz. Im Gegenzug ist die Erwartung an die Eltern gestiegen, dass sie ihren Beitrag zum staatlichen Bildungsauftrag leisten. Eine Anforderung aus der bei vielen Überforderung erwächst. Eine Überforderung zu der sich die Unsicherheit gesellt, nicht mehr sagen zu können, was denn das Richtige f § das Kind sei. Die Antworten der Politik auf diese Frage wandeln sich, bisweilen widersprechen sie sich, sind überlagert finanziellen Restriktionen und parteitaktischen Erwägungen. Gleichwohl lässt sich sagen, dass kaum ein politisches Feld in den letzten Jahren dermaßen an Stellenwert gewonnen hat wie die Familienpolitik. Das alles ist Grund genug, diese Ausgabe der vorgänge der öffentlichen Familie zu widmen.</p>
<p><i>Karin Jurczyk </i>blättert die verschiedenen Facetten der &#132;Veröffentlichung&#147; von Familie auf. Dabei verschwindet das Private jedoch nicht, sondern es verändert seine Struktur, wird teils kolonisiert, teils zur Verhandlungssache. Es bleibt jedoch der Kernbereich, der Ort der Subjektbildung, ein Optionsraum, der seinerseits aber nach einer neuen sozialen Einbettung verlangt.</p>
<p><i>Sabine Andresen</i> hinterfragt das vielfach propagierte Ziel der &#132;Vereinbarkeit von Kindererziehung und Beruf&#147; auf die immanente Asymmetrie hin und analysiert die soziale Bedingtheit einer gelingenden familialen Erziehung, die eben nicht vollends durch eine öffentliche ersetzt werden kann.</p>
<p><i>Andreas Lange </i>und <i>Isabelle Krok </i>beschreiben die Defamilialisierung von Bildung und Erziehung vor dem Hintergrund eines neoliberalen Umbaus des Wohlfahrtsstaates und den damit einhergehenden neuen Formen des Aktivierens des Bürgers. Der Humankapitalmaximierung setzen sie das Konzept einer Komptenzförderung im weitesten Sinne entgegen, die die Heranwachsenden in ihrer gesamten Lebensführung betrachtet.</p>
<p><i>Michael Opielka</i> legt anhand der Familienpolitik in Thüringen dar, wie der parteipolitisch aufgeladene Streit zwischen materieller Förderung der Familie und Vergesellschaftung ihrer Funktion aufgelöst werden kann zu Gunsten eines Modells, das konservative Grundvorstellungen mit Elementen liberaler Marktsteuerung, der<br />sozialdemokratischen Idee staatlicher Versorgungsgarantie und der garantistischen Idee eines universalistischen Zugangs verbindet.</p>
<p><i>Anne Lenze</i> attestiert der aktuellen Familienpolitik, dass sie zwar viele Einzelmaßnahmen beschließt, aber an den entscheidenden, den strukturellen Benachteiligungen von Eltern mit Kind im Steuerrecht wie in den Systemen der sozialen Sicherung wenig geändert hat. Kinderlose sind in allen Bereichen die Gewinner, während Elternschaft nicht selten in Armutsrisikozonen führt.</p>
<p><i>Maria Lore Peschel-Gutzeit </i>zeichnet den in der langen Perspektive doch recht großen Wandel der Familie nach, wie er in der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts und der entsprechenden Gesetzgebung seit Gründung der Bundesrepublik zum Ausdruck kommt. Für die Zukunft sieht sie in der Verankerung von Kindergrundrechten im GG eine ihr sympathische Perspektive.</p>
<p><i>Christoph Butterwegge</i> erkennt in der wachsenden Kinderarmut einen Skandal, der zwar häufig mit den gewandelten familiären Verhältnissen begründet wird, seine eigentlichen Ursachen aber in der Flexibilisierung und Prekariserung der Arbeitsverhältnisse<br />und dem Abbau des Sozialstaates hat.</p>
<p><i>Manuela Westphal</i> weist nach, dass die Sozialisation von Jugendlichen mit Migrationshintergrund sich nicht in ein Entweder-oder von Herkunfts- und deutscher Lebenskultur aufspalten lässt, sondern in der Absorbtion und Abgrenzung von beidem ein eigenes Profil formt.</p>
<p><i>Dirk Baier </i>und <i>Christian Pfeiffer </i>kommen bei der Auswertung der entsprechenden Kriminalstatistiken und Umfragen zu dem Ergebnis, dass nichtdeutsche Jungendliche vor allem im Bereich Gewaltverhalten häufiger kriminell sind als deutsche. Doch gibt es, entgegen der öffentlichen Wahrnehmung, eine leicht abnehmende Tendenz. Will man diese Tendenz verstärken, muss vor allem der schulischen Integration mehr Gewicht<br />beigemessen werden.</p>
<p><i>Wolfgang Bergmann</i> beschreibt die Folgen, wenn Eltern ihre Beziehungsprobleme, ihre psychischen Instabilitäten, Ängste und Erwartungen auf ihr Kind projizieren.</p>
<p>Im Essay analysiert <i>Christoph Egle </i>die strategischen Optionen der Grünen im Fünf-Parteien-System. Eine doppelte Öffnung nach links und rechts ist in seinen Augen die erfolgsträchtigste Variante.</p>
<p><i>Tamara Ehs</i> geht mit einer Integrationspolitik ins Gericht, die das Maß des Tolerablen an der Höhe der Minarette misst, die man im deutschen Stadtbild für verträglich hält.</p>
<p><i>Thilo Sarazzin </i>kommt bei seinen Überlegungen zum Staat, seiner historischen Entwicklung und seinen Aufgaben zu dem Schluss, dass das, was er tun kann, in Zukunft erheblich eingeschränkt sein wird, durch die Last der Schulden, die er bereits angehäuft hat, und die größeren Belastungen, die eine alternde Gesellschaft ihm aufbürdet.</p>
<p>Rezensionen zweier Bücher zum Gedächtnis Europas von Peter Fischer und eines Buches über die institutionelle Diskriminierung von Migranten von Kornelia Konczal runden diese Ausgabe der <i>vorgänge </i>ab, zu der ich Ihnen wie immer eine anregende Lektüre wünsche.</p>
<p><i>Ihr<br />Dieter Rulff</i></p>
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		<title>Familie &#8211; Verschwinden oder Neustrukturierung des Privaten</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/183-vorgaenge/publikation/familie-verschwinden-oder-neustrukturierung-des-privaten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 01 Sep 2008 21:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>aus: vorg&#228;nge Nr. 183, Heft 3/2008, S. 4-15 Familie galt und gilt als der Inbegriff des Privaten &#8211; als der Ort und die Form pers&#246;nlicher Beziehungen jenseits von Marktlogik, Zweckrationalit&#228;t und &#246;ffentlichen Zw&#228;ngen. Die meisten Menschen verbinden, so schrieben Ilona Ostner und Barbara Pieper bereits 1980, &#8222;das Private, vor allem in der Form der Familie [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>aus: vorg&auml;nge Nr. 183, Heft 3/2008, S. 4-15</p>
<p>Familie galt und gilt als der Inbegriff des Privaten &#8211; als der Ort und die Form pers&ouml;nlicher Beziehungen jenseits von Marktlogik, Zweckrationalit&auml;t und &ouml;ffentlichen Zw&auml;ngen. Die meisten Menschen verbinden, so schrieben Ilona Ostner und Barbara Pieper bereits 1980, &#8222;das Private, vor allem in der Form der Familie [&#8230;] mit der M&ouml;glichkeit pers&ouml;nlicher Freiheit, mit eigenem Leben und Eigenleben, fassbar und sichtbar in den eigenen Kindern, dem eigenen Mann, der eigenen Frau, der eigenen Wohnung, dem eigenen Haus. Familie verhei&szlig;t eine eigene Lebensgestaltung ohne fremde Einmischung von au&szlig;en, verspricht die M&ouml;glichkeit eigener selbstbestimmter, sinnlicher Erfahrung in konkreten T&auml;tigkeiten und zwischenmenschlichen Beziehungen. Wer Familie so mit pers&ouml;nlicher Freiheit und Selbstbestimmung verbindet, hat auch ein Interesse daran, Familie vor Einmischung von au&szlig;en zu bewahren&#8220; (Ostner/Pieper 1980: 97).</p>
<p>Die Sehnsucht nach Selbstbestimmung im Privaten[1] findet bis heute ihren Ausdruck in sehr hohen Zustimmungswerten zur vielgestaltigen Lebensform Familie, auch bei jungen Menschen (Gille 2006). Dass diese Freiheit jedoch ambivalent ist, sie f&uuml;r die beteiligten Frauen und M&auml;nner, Kinder und Alte ungleiche Spielr&auml;ume und Restriktionen beinhaltet, darauf verweisen viele Ergebnisse insbesondere der Frauen- und Geschlechterforschung. Der &#8222;Freiraum&#8220; Familie entsteht erst dadurch, dass Familie entbunden ist von der t&auml;glichen Sorge um den Lebensunterhalt. Daraus erwachsen jedoch eine Vielzahl anderer struktureller und pers&ouml;nlicher Abh&auml;ngigkeiten, &ouml;konomische, zeitliche und emotionale Verstrickungen (Ostner/Pieper 1980: 98), die nur schwer aufl&ouml;sbar sind. Familie wird im Kontext hierarchischer Beziehungen zwischen den Geschlechtern und Generationen oftmals auch zum Ort von Unterdr&uuml;ckung und Gewalt (M&uuml;ller 2008). Und die rechtlichen Regulierungen von Familie bspw. im Rahmen des Ehe- und Familienrechts sowie Ma&szlig;nahmen der Familienpolitik machen deutlich, dass die Freiheit im Privaten einerseits explizit gesch&uuml;tzt, andererseits aber stets auch begrenzt wurde (Berghahn 2008). Die von Staat und Gesellschaft zugemessene Freiheit war kein absoluter Wert, sondern war immer konstituiert durch deren Normen sowie Interessen.</p>
<p>Derzeit befinden sich eben diese Normen- und Interessenkonstellationen in einem massiven Umbruch. Die Entstehung der Privatheit von Familie als gesch&uuml;tztem, ja abgeschottetem Binnenraum war ein Produkt der Neuzeit, das sich im Kontext fortschreitender Industrialisierung ausbildete und als ideologisches Leitbild gesellschaftliche Wertsch&auml;tzung erfuhr. Hiermit verbunden war stets die geschlechtsspezifische Zuteilung von Privatheit und &Ouml;ffentlichkeit: mit der Trennung von Arbeiten und Leben in der Zuspitzung zur sog. Hausfrauenehe wurde der Privatraum Familie Frauen und Kindern zugeordnet, Erwerbsarbeit und &Ouml;ffentlichkeit den M&auml;nnern (Hausen 1978). Entlang dieser grundlegenden bipolaren gesellschaftlichen Arbeitsteilung differenzierten sich vielf&auml;ltige Kontextinstitutionen von Familie aus: waren Erziehung und Betreuung der Kinder feminisiert und familiarisiert, deren Form und Qualit&auml;t Au&szlig;enstehende wenig anzugehen hatte, so wurde Bildung dagegen vor allem als Aufgabe der Schule angesehen und als eigene Sph&auml;re entsprechend reguliert. Der Staat hatte im Binnenraum der Familie lange nichts zu suchen.</p>
<p>Seit einiger Zeit l&auml;sst sich jedoch beobachten, dass Fragen des privaten Lebens zunehmend zu Gegenstand &ouml;ffentlicher Debatten, medialer Inszenierungen und politischer Steuerungsversuche werden. So r&uuml;cken beispielsweise Sendungen wie Super-Nanny und Supermamas Fragen des richtigen Umgangs mit Kindern in den Fokus &ouml;ffentlicher Aufmerksamkeit und machen die Erziehungskompetenz von Eltern zum Gegenstand medialer Aufgeregtheit. Extreme F&auml;lle von Kindesmisshandlung- und vernachl&auml;ssigung werfen die Frage auf, was hinter den geschlossenen T&uuml;ren von Familien geschieht. Die heftigen Debatten um die so genannten V&auml;termonate im Kontext der neuen Regelung der Elternzeit heizen die Kontroverse dar&uuml;ber an, inwieweit durch Familienpolitik Entscheidungen &uuml;ber die innerfamiliale Arbeitsteilung zwischen den Geschlechtern gesteuert werden sollte und ob diese Instrumente auch tats&auml;chlich in der Lage sind, solche privaten Entscheidungen zu beeinflussen. Die Bildungspolitik fordert massiv das Mitwirken von Eltern ein. Und nicht zuletzt werden durch die l&auml;ngst im Mainstream angekommene Diskussion &uuml;ber den demografischen Wandel scheinbar private Entscheidungen wie die Geburt eines Kindes als h&ouml;chst voraussetzungsvolle, durch gesellschaftliche Rahmenbedingungen in hohem Ma&szlig;e regulierte und ebenso gesellschaftlich folgenreiche Entscheidungen sichtbar. Vieles deutet darauf hin, dass der Prozess reflexiver Modernisierung (Beck et al. 1996) auch ein reflexiv Werden dessen beinhaltet, was eine Zeitlang als relativ unhinterfragt &#8222;privat&#8220; gelten konnte. Ist das &#8222;Private&#8220; also doch &#8222;politisch&#8220;, wie es der Slogan der Frauenbewegung bereits in den 1970ger Jahre verhie&szlig;?</p>
<p>Im Folgenden werden einige Hintergr&uuml;nde f&uuml;r die Notwendigkeit, das Private neu zu denken (Jurczyk/Oechsle 2008) umrissen. Der zu Grunde liegende gesellschaftliche Wandel wird als &#8222;Entgrenzung&#8220; der Verh&auml;ltnisse von Privatheit und &Ouml;ffentlichkeit, von Leben und Arbeiten (Gottschall/Vo&szlig; 2003) charakterisiert. Gemeint ist damit, dass Strukturierungen, die sich mit der Moderne in der Phase der Industrialisierung gebildet haben, in der &#8222;zweiten&#8220;, &#8222;sp&auml;ten oder reflexiven&#8220; Moderne wieder erodieren. Weitgehende Einigkeit besteht darin, dass sich Strukturen in ihrer Qualit&auml;t ver&auml;ndern, indem sie weniger permanent, rigide und geschlossen sind. Dabei ist jedoch offen, inwieweit es sich hierbei um die Aufl&ouml;sung von Grenzen, um Grenzverwischungen oder -verfl&uuml;ssigungen handelt und wo sich neue Grenzziehungen bilden. Die zentrale These besagt, dass es nicht um ein Verschwinden, sondern um eine Neustrukturierung des Privaten handelt.</p>
<h2 class="auto-created">Die Entgrenzung von Arbeiten und Leben </h2>
<p>Seit den sp&auml;ten 1960er Jahren ist ein gesellschaftlicher und &ouml;konomischer Wandel &#8211; vor dem Hintergrund der Internationalisierung von G&uuml;ter- und Kapitalm&auml;rkten, dem &Uuml;bergang von der Massen- zur flexiblen Produktion sowie vor allem der Transformation der Industrie- in eine Dienstleistungs- und Wissensgesellschaft &#8211; zu erkennen, der zu einem Durchl&auml;ssigwerden der Grenzen zwischen Arbeiten und Leben, Arbeitszeit und Freizeit f&uuml;hrt. Dabei ver&auml;ndert sich nicht nur die Erwerbswelt, sondern auch die Familie selber und &#8211; stets verschr&auml;nkt mit beiden Sph&auml;ren &#8211; die Geschlechterverh&auml;ltnisse (Schier et al. 2008).</p>
<h2 class="auto-created">Entgrenzte Erwerbs&shy;a&shy;r&shy;beit </h2>
<p>Das sog. Normalarbeitsverh&auml;ltnis hat in den letzten Jahrzehnten zu Gunsten atypischer Besch&auml;ftigung an Bedeutung verloren, und Erwerbsarbeit ist in den letzten Jahrzehnten zeitlich flexibler und unregelm&auml;&szlig;iger geworden (ebd.). Das gilt f&uuml;r die Arbeitszeit im Tages- und Wochenverlauf wie f&uuml;r die lebenszeitliche Verteilung von Arbeit durch diskontinuierlichere Erwerbsbiographien. Erwerbsarbeit l&ouml;st sich tendenziell auch von der Bindung an bestimmte Orte des Arbeitens. Studien zu Mobilit&auml;t und Familie zeigen die neue Bedeutung von Umzugs- und Pendelmobilit&auml;t (Schneider 2007). Der verst&auml;rkte Einsatz neuer Informations- und Kommunikationstechnologien forciert die Flexibilisierung des Arbeitsortes. R&auml;umliche Entgrenzungen von Arbeit finden vor allem in Formen neuer Teleheimarbeit oder intensivierter Au&szlig;endienstarbeit, z.B. bei Beratert&auml;tigkeiten statt. Konsequenz ist, dass die Erwerbst&auml;tigen die r&auml;umliche und die zeitliche Strukturierung ihrer Arbeit zwischen Betrieb, Zuhause und Unterwegssein selbst&auml;ndiger organisieren m&uuml;ssen und k&ouml;nnen. Die beschriebenen Entwicklungen f&uuml;hren zur Entstehung des neuen Typus des Arbeitskraftunternehmers (Vo&szlig;/Pongratz 1998). Die Tendenz zur Subjektivierung, bei der Betriebe verst&auml;rkt die pers&ouml;nlichen Potenziale der MitarbeiterInnen &uuml;ber die engere Fachqualifikation hinaus als Quelle der wirtschaftlichen Produktivit&auml;t nutzen (Moldaschl/Vo&szlig; 2003), kann jedoch an das vermehrte Interesse vieler Besch&auml;ftigter anschlie&szlig;en, Lebenssinn und Identit&auml;t auch in der Arbeitswelt zu entfalten. Diskutiert wird die Frage, ob es zumindest f&uuml;r bestimmte Berufsgruppen eine zunehmende kulturelle Dominanz der Erwerbsarbeit gegen&uuml;ber dem privaten Lebenszusammenhang gibt (&#8222;in der Arbeit zu Hause sein&#8220;), die sich auch in den Praktiken der Individuen spiegelt (Hochschild 2002).</p>
<h2 class="auto-created">Entgrenzte Familie </h2>
<p>Diesen Entwicklungen entspricht die Tendenz, dass das &#8222;Zuhause zur Arbeit wird&#8220; (ebd.). Die Dominanz und Stabilit&auml;t der sog. Normalfamilie als Ehepaar mit leiblichen Kindern wird abgel&ouml;st durch eine gro&szlig;e <i>Vielfalt und Dynamik </i>der Haushalts- und Familienformen. Von 1996 bis 2007 nahmen die &#8222;alternativen&#8220; Familienformen &#8211; dazu z&auml;hlen Alleinerziehende, nichteheliche und gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften mit Kindern &#8211; deutlich zu: Nur noch 74 Prozent der Familien in Deutschland waren 2007 Ehepaare mit Kindern, 18 Prozent der Familien waren Alleinerziehende und 8 Prozent nichteheliche Lebensgemeinschaften mit Kindern (Statistisches Bundesamt 2008: 5ff.). Zudem kommt es nach Trennungen und Scheidungen h&auml;ufig zu neuen Familienkonstellationen, indem durch neue Partnerschaften zu den leiblichen Elternteilen mindestens ein sozialer Elternteil hinzutritt. Im Anschluss an eine Trennung der Eltern spielt sich das Familienleben in unterschiedlicher Intensit&auml;t in verschiedenen Haushalten ab. Immer mehr Erwachsene und Kinder machen im Verlauf ihres Lebens Erfahrungen in verschiedenen Formen familialer Organisation und erleben dabei mehrfach Wechsel zwischen verschiedenen Settings. Je nach familialer Situation sind Familien deshalb mit heterogenen Anforderungen bei der Alltagsgestaltung konfrontiert, die Ver&auml;nderungen f&uuml;hren zu einem erheblichen Organisationsaufwand des familialen Lebens.</p>
<p>Die zunehmende &#8222;Arbeit des Alltags&#8220; (Jurczyk/Rerrich 1993) erw&auml;chst aber zudem aus dem Wandel der Geschlechterverh&auml;ltnisse, bedingt vor allem durch die in Westdeutschland[2] <i>steigende Erwerbsbeteiligung von M&uuml;ttern.</i> 2005 waren 56% der westdeutschen M&uuml;tter erwerbst&auml;tig, allerdings sehr h&auml;ufig in Teilzeitarbeit; auch die Zahl der erwerbst&auml;tigen M&uuml;tter mit kleinen Kindern steigt (Statistisches Bundesamt 2006: 9). Dabei werden Familien immer st&auml;rker zu Orten der Aushandlung von unterschiedlichen Motivlagen und Bed&uuml;rfnissen zwischen den Partnern sowie zwischen Eltern und Kindern. Auf Grund der h&ouml;heren Erwerbsbeteiligung von Frauen und der Orientierung an egalit&auml;reren Geschlechterbildern, die unterst&uuml;tzt werden durch das neue gesellschaftliche Leitbild der &#8222;Zweiverdienerfamilie&#8220; (BMFSFJ 2006), ist die Arbeitsteilung in der Familie nicht mehr einfach eine Privatsache. So setzt bspw. das 2008 neu verabschiedete Unterhaltsrecht gezielt auf die Erwerbst&auml;tigkeit der M&uuml;tter (Peschel-Gutzeit 2008), allerdings ohne die Bedingungen des Arbeitsmarktes sowie die der Kinderbetreuung zeitgleich zu ver&auml;ndern.</p>
<p>Auch das Engagement der V&auml;ter in Familien ist nicht reziprok zur erh&ouml;hten M&uuml;ttererwerbst&auml;tigkeit, trotz einer erh&ouml;hten Motivation, sich intensiver um Kinder zu k&uuml;mmern (Matzner 2004) sowie einer &uuml;berraschend hohen Teilhabe an der neuen Elternzeit, die sich von 3,5 Prozent vor 2007 auf aktuell nahezu 18 Prozent vermehrt hat (Statistisches Bundesamt 2008). Das sich verbreiternde Zweiverdienermodell (&#8222;adult worker model&#8220;) f&uuml;r beide Geschlechter fordert potenziell eine Integration von F&uuml;rsorgearbeit auch in den Lebensverlauf von M&auml;nnern. Zus&auml;tzlich zu diesen auf die Arbeitsteilung bezogenen Verschiebungen von privat und &ouml;ffentlich im Geschlechterverh&auml;ltnis sei hier exemplarisch erw&auml;hnt, dass Vergewaltigung in der Ehe, somit das &#8222;Recht&#8220; des Ehemannes auf die private Verf&uuml;gung &uuml;ber den K&ouml;rper seiner Frau, zum Strafbestand geworden ist (M&uuml;ller 2008).</p>
<p>Mit diesen nur grob skizzierten Entwicklungen geraten tragende S&auml;ulen der gesellschaftlichen Organisation sowie des Verst&auml;ndnisses von Privatheit ins Rutschen; auch die Subsysteme Familie und Erwerb sind weniger klar voneinander abgegrenzt. Dabei ist die gesetzliche Verankerung der V&auml;termonate nur ein besonders spektakul&auml;rer Aspekt der vermeintlich privaten Entscheidung hinsichtlich der innerfamilialen Arbeitsteilung. Meist wird vergessen, dass der so genannte Hausfrauenparagraph, der die Erwerbsarbeit von Frauen von der Erf&uuml;llung ihrer &#8222;eigentlichen&#8220; Pflichten und der Zustimmung des Ehemannes abh&auml;ngig machte, bis in die 1970er Jahre hinein bestand.</p>
<h2 class="auto-created">Verlagerung von F&uuml;rsor&shy;ge&shy;ar&shy;beit? </h2>
<p>Mit der steigenden Erwerbsintegration von Frauen steht nicht nur die Frage auf der Agenda, wer Hausarbeit und F&uuml;rsorgearbeit (Care) innerhalb der Familie &uuml;bernimmt, sondern auch welche marktf&ouml;rmigen, wohlfahrtsstaatlichen und institutionellen Arrangements sich derzeit entwickeln, oder aber denkbar bzw. erforderlich sind. Zum einen zeichnen hier neue Entwicklungen im Bereich personenbezogener und haushaltsnaher Dienstleistungen ab, die aufs engste mit der Herausbildung neuer Muster von Arbeitsteilung zwischen Frauen im globalen Ma&szlig;stab verbunden sind. Die Verlagerung von T&auml;tigkeiten von Haushalt auf den Markt, der Privathaushalt als neuer Arbeitsmarkt f&uuml;r Pflege, Betreuung und Hausarbeit (Gather et al. 2002) &#8211; diese Tendenzen verschieben auch die Koordinaten f&uuml;r das &Ouml;ffentliche und das Private und werfen die Frage nach neuen Modellen f&uuml;r Versorgungs- und Betreuungsarbeit auf. Sie erfordern auch ein Neu-Denken von Familie: welche Leistungen umfasst sie, wie viel Vergesellschaftung &#8222;vertr&auml;gt&#8220; sie, und steht in ihrem Kern vielleicht nur noch die pers&ouml;nliche Beziehung, konzentriert auf Intimit&auml;t, Zuneigung, Sexualit&auml;t? Konkret: welche bislang privat erbrachten Versorgungs- und Betreuungsleistungen k&ouml;nnen wegfallen bzw. ersetzt, erg&auml;nzt oder verlagert werden? Was bedeutet die seit dem 11. Kinder- und Jugendbericht (BMFSFJ 2002) viel beschworene gemeinsame, &ouml;ffentliche und private Verantwortung f&uuml;r die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern?</p>
<h2 class="auto-created">Kinder als &bdquo;Common Good&ldquo; &ndash; Der demogra&shy;fi&shy;sche Wandel als Ausl&ouml;ser </h2>
<p>&#8222;Jedes Kind z&auml;hlt&#8220; &#8211; dieses neue politische Schlagwort ist in sich zwiesp&auml;ltig, macht es doch deutlich, dass, obgleich gut gemeint, Kinder im wahrsten Sinne des Wortes zum knappen Gut geworden sind. Hintergrund hierf&uuml;r ist der drastische demografische Wandel, Deutschland hat derzeit mit 1,3 Kindern eine der niedrigsten Geburtenraten Europas. Gerade die Debatte um den Geburtenr&uuml;ckgang in Deutschland zeigt, wie einerseits die scheinbar privatesten Entscheidungen von gesellschaftlichen Rahmenbedingungen mehr geformt werden als oft bewusst ist und wie andererseits diese privaten Entscheidungen massive gesellschaftliche Konsequenzen nach sich ziehen. Die m&ouml;glichen Folgen einer dauerhaft niedrigen Geburtenquote werden dramatisch ins &ouml;ffentliche Bewusstsein gerufen: drohender Mangel an qualifizierten Fachkr&auml;ften, mangelnde wirtschaftliche Wettbewerbsf&auml;higkeit, Kollaps der Systeme sozialer Sicherung usw.</p>
<p>Im Zusammenhang mit der Bedeutung von quantitativ gen&uuml;gendem sowie hinreichend &#8222;gutem&#8220; Nachwuchs als Garant f&uuml;r die Zukunft der Gesellschaft, aber nicht alleine durch diese determiniert, zeigt sich derzeit auch auf der soziokulturellen Ebene eine zunehmende Anerkennung des Wertes von Kindern als Wesen mit eigenem Subjektstatus und nicht nur als Noch-Nicht-Erwachsene. Hinweise hierf&uuml;r finden sich auf politischer Ebene in den vielfachen Forderungen nach Kinderrechten, auf wissenschaftlicher Ebene in der neuen Disziplin der Kindheitsforschung. Im Zuge dieser Entwicklungen werden Kinder vom privaten zum &#8222;gemeinsamen Gut&#8220; (common good) von Gesellschaft und Familie. Interessanterweise r&uuml;ckt die Familie hier vor allem aus der Defizitperspektive in den Mittelpunkt: wurde sie lange als der einzige richtige, der &#8222;heile&#8220; Ort f&uuml;r ein gutes Aufwachsen zumindest kleiner Kinder angesehen und verstummt die Debatte um die Sch&auml;dlichkeit m&uuml;tterlicher Erwerbst&auml;tigkeit erst heute, so geraten jetzt ebenso einseitig ihre M&auml;ngel, ihre fehlenden Leistungen in den Blick. Dieser Paradigmenwechsel l&auml;sst sich derzeit an drei Beispielen betrachten.</p>
<h2 class="auto-created">Kinder&shy;schutz &ndash; Schutz vor Eltern? </h2>
<p>Eine besonders emotionalisierte Debatte um Eingriffsm&ouml;glichkeiten oder -notwendigkeiten ins Private ist entbrannt durch die &ouml;ffentliche Skandalisierung von Kindeswohlgef&auml;hrdungen und Kindst&ouml;tungen. Dabei gibt es keine Hinweise darauf, dass die Zahl der Kindst&ouml;tungen steigt, allerdings nehmen Kindeswohlgef&auml;hrdungen und insbesondere Kindesvernachl&auml;ssigungen, soweit hierzu Daten vorliegen, in den vergangenen Jahren vermutlich zu (<a href="http://www.fruehehilfen.de/" target="_blank" rel="noopener">www.fruehehilfen.de</a>). Dabei ist aber zu ber&uuml;cksichtigen, dass wir nur Zahlen &uuml;ber Meldungen beim Jugendamt sowie &uuml;ber Leistungen desselben haben, und deren Erh&ouml;hung kann zumindest auch Ausdruck gestiegener Melde- und Hilfebereitschaft in Folge der erh&ouml;hten gesellschaftlichen Aufmerksamkeit f&uuml;r das Thema Kinderschutz sein und nicht Folge effektiver Steigerungen. Eltern werden dabei jedenfalls h&auml;ufig als diejenigen dargestellt, vor denen man die Kinder sch&uuml;tzen m&uuml;sse, sie werden &ouml;ffentlich &#8222;an den Pranger&#8220; gestellt. Tats&auml;chlich gibt es eine wachsende Zahl von Familien, die in sozialer Benachteiligung und Armut leben, sowie eine quer durch alle Schichten festzustellende erhebliche Verunsicherung von Eltern hinsichtlich des Erziehungsverhaltens (Smolka/Rupp 2007). Die Verkleinerung familialer Netze und damit das Schwinden von Ressourcen f&uuml;r Eltern markieren strukturelle Ver&auml;nderungen, die die Negativseite der Reduktion auf die Kleinfamilie in einem Haushalt darstellen. Sie heben umgekehrt die existenzielle Bedeutung guter sozialer Netze f&uuml;r ein Funktionieren von Familien hervor.</p>
<p>Weder Armut noch Isolation oder fehlende Erziehungskompetenzen sind jedoch hinreichende Pr&auml;diktoren f&uuml;r Kindeswohlgef&auml;hrdungen. An vielen Stellen wird deshalb derzeit versucht, Eltern in Risikolagen sehr fr&uuml;hzeitig Hilfen zukommen zu lassen, ihnen Unterst&uuml;tzung bereits rund um Schwangerschaft und Geburt anzubieten und sie einzubinden in die Systeme der Kinder- und Jugendhilfe sowie des Gesundheitswesens (Sann/Sch&auml;fer 2008). Die Ambivalenz von Hilfe und Kontrolle, die man auch als &#8222;f&uuml;rsorgliche Belagerung&#8220; interpretieren kann, l&auml;sst sich dabei nicht wirklich aufl&ouml;sen (Schone 2002). Hier prallt das Interesse, Familie vor Einmischung von au&szlig;en zu bewahren, das auch im vorrangigen Elternrecht verankert ist, auf das Gebot des staatlichen W&auml;chteramtes, wie es im Kinder- und Jugendhilferecht SGB VIII festgelegt ist. Derzeit zeigen sich aber ambivalente Tendenzen, diese schwierige Balance in Richtung Kontrolle aufzul&ouml;sen: &auml;rztliche Pflichtuntersuchungen, die &#8222;Inaugenscheinnahme&#8220; des Kindes bei Hausbesuchen durch das Jugendamt sowie Lockerungen des Datenschutzes weisen in eine Richtung, in der das Misstrauen gegen&uuml;ber Eltern zu &uuml;berwiegen scheint. Das Private wird zur Bedrohung, der Staat zur Rettung &#8211; diese simple Formel wird den tats&auml;chlich existierenden Ambivalenzen zwischen Privatheit und &Ouml;ffentlichkeit jedoch nicht gerecht.</p>
<h2 class="auto-created">Betreuung und Bildung f&uuml;r Kinder = De-Fa&shy;mi&shy;li&shy;a&shy;li&shy;sie&shy;rung? </h2>
<p>&Auml;hnliches gilt f&uuml;r die hitzige Debatte um den Ausbau der Kinderbetreuung f&uuml;r Unter-Dreij&auml;hrige, wie er seit 2004 im Tagesbetreuungsausbaugesetz beschlossen ist. Es gibt zwei zentrale Begr&uuml;ndungslinien hierf&uuml;r: einerseits die Vereinbarkeit von Beruf und Familie vor allem f&uuml;r M&uuml;tter, andererseits die Notwendigkeit einer F&ouml;rderung der Kinder von &#8222;Anfang an&#8220; (Fthenakis 2003).</p>
<p>Immer deutlicher zeigen wissenschaftliche Untersuchungen, dass die Potenziale der Kinder schon fr&uuml;h gef&ouml;rdert werden k&ouml;nnen, und immer weniger ist auf Grund ver&auml;nderter Familien- und Erwerbskonstellationen (weniger Kinder, erwerbst&auml;tige M&uuml;tter, gestresste V&auml;ter) selbstverst&auml;ndlich davon auszugehen, dass die t&auml;gliche Umwelt aller Kinder hierf&uuml;r gen&uuml;gend Anregungen bietet. Wenn der Ma&szlig;stab die optimale Entfaltung aller kognitiven und intellektuellen F&auml;higkeiten ist, damit die Bildungsinstitutionen Kindergarten und Schule bereits auf gut vorbereitete Kinder und die Wirtschaft der Zukunft auf hinreichend gut qualifizierte Arbeitskr&auml;fte zugreifen kann, so muss die Betreuung, Bildung und Erziehung in der Familie sich als defizit&auml;r darstellen. Dabei ger&auml;t allerdings aus dem Blick, dass der private Raum der Familie auch die M&ouml;glichkeit individueller, nicht effizienzorientierter Zuwendung im Kontext pers&ouml;nlicher Beziehungen &ouml;ffnet, die f&uuml;r die umfassende soziale und emotionale Entwicklung der Pers&ouml;nlichkeit von gro&szlig;er Bedeutung sind. Kinder sind mehr als Folien f&uuml;r optimale F&ouml;rderung und Bildung, die es im Kontext niedriger Geburtenraten umfassend auszusch&ouml;pfen sind.</p>
<p>Geht es tats&auml;chlich um die Realisierung einer gemeinsamen &ouml;ffentlichen und privaten Verantwortung f&uuml;r Kinder, um &#8222;echte&#8220; Erziehungspartnerschaften, so muss neben den Aspekt der Bildungs&ouml;konomie und Marktlogik der der F&ouml;rderung des Eigensinns des Kindes als Pers&ouml;nlichkeit treten. Die Erosion des Musters der Erziehung im privaten und feminisierten Raum bedeutet f&uuml;r Kinder auch eine Erweiterung von Optionen, die familialen Leistungen f&uuml;r Kinder werden erg&auml;nzt, nicht ersetzt durch &ouml;ffentliche Leistungen. Dass die meisten M&uuml;tter in Westdeutschland Teilzeit arbeiten, verweist darauf, dass wir von einer Defamilialisierung von Erziehung und Betreuung weit entfernt sind.</p>
<p>F&uuml;r gr&ouml;&szlig;ere Kinder setzen sich diese Diskussionen am Beispiel der Ganztagsschule fort. Auch hier geht es um die F&ouml;rderung sowohl von Vereinbarkeit als auch von Bildung und mehr Chancengleichheit. Wachsende gesellschaftliche Anspr&uuml;che an die Eltern, vor allem an die M&uuml;tter, bez&uuml;glich der Bildungsleistungen ihrer Kinder sowie der Koproduktion mit der Schule tragen erh&ouml;hte Anforderungen in die Familien hinein. Die Eltern stehen somit vor einer paradoxen Situation: sie werden einerseits durch neue Betreuungs- und Schulformen entlastet, andererseits erfahren sie einen verst&auml;rkten Druck, f&uuml;r eine &#8222;gute&#8220; Erziehung und Bildung ihrer Kinder zu sorgen. Letzterem nachzukommen, ist insbesondere f&uuml;r ressourcenarme Eltern schwierig.</p>
<h2 class="auto-created">Trans&shy;for&shy;ma&shy;tion des Privaten durch Medien </h2>
<p>Verschiebungen im Verh&auml;ltnis von privat und &ouml;ffentlich ergeben sich schlie&szlig;lich auch durch Entwicklungstendenzen im Bereich der <i>Medien </i>und durch neue <i>Informations- und Kommunikationstechnologien</i>, die quer zu den oben beschriebenen Tendenzen verlaufen und diese z. T. verst&auml;rken. So sind etwa die beschriebenen Entgrenzungsprozesse im Bereich der Erwerbsarbeit nur m&ouml;glich unter Nutzung des Potentials der neuen Informations- und Kommunikationstechnologie. Diese werfen vor allem Fragen hinsichtlich des Schutzes informationeller Privatheit auf (R&ouml;ssler 2001). Neue Entwicklungen im Medienbereich wie etwa Daily Talkshows oder Reality Soaps und neue Formen der Nutzung des Internets und mobiler Kommunikation durch Handys lassen aber sehr grundlegend die herk&ouml;mmlichen Grenzziehungen zwischen privat und &ouml;ffentlich verschwimmen, die Rede ist hier vom &#8222;medial entbl&ouml;&szlig;ten Ich&#8220; (Wei&szlig; 2008). Sendungen wie Super Nanny weisen darauf hin, dass Aufgaben wie die Erziehung von Kindern, bislang eine Kernaufgabe des familialen Lebens, zumindest in bestimmten, sozial benachteiligten Gruppierungen der Gesellschaft zunehmend zum Gegenstand &ouml;ffentlicher Aufmerksamkeit und Debatten werden (Wahl/Hees 2006). Die hohe Nachfrage nach Beziehungs- und Erziehungsberatung quer durch die sozialen Schichten l&auml;sst jedoch darauf schlie&szlig;en, dass genuine Kernkompetenzen der individuellen und gemeinsamen Lebensf&uuml;hrung, deren Entstehung im Privaten vermutet wurde, nicht mehr vorausgesetzt werden k&ouml;nnen.</p>
<h2 class="auto-created">Fazit: Wider&shy;spr&uuml;ch&shy;lich&shy;keit und Neustruk&shy;tu&shy;rie&shy;rung des Privaten </h2>
<p>Der Wandel vom fordistischen zum postfordistischen, d.h. vom arbeitsteiligen zum entgrenzten Gesellschaftsmodell erweist sich als hoch widerspr&uuml;chlich. Und er verl&auml;uft keinesfalls in eine Richtung: nicht nur das Private transformiert sich zum &Ouml;ffentlichen, sondern auch &Ouml;ffentliches dringt vermehrt in Privates ein (Kumar/Makarova 2008). Vom Verschwinden des Privaten kann deshalb im Ganzen keine Rede sein, sondern von Verschiebungen und Neustrukturierungen. Diese haben sehr verschiedene Quellen: von der &Ouml;konomisierung &uuml;ber die Demografisierung und Individualisierung bis zur Mediatisierung der Gesellschaft. Und sie haben in den Bereichen Familie, Erwerbsarbeit, Kinderschutz, Bildung und Medien h&ouml;chst unterschiedliche Auspr&auml;gungen.</p>
<p>Die hinter diesen Wandlungsprozessen stehenden Interessenlagen sind entsprechend inhomogen, teilweise gehen sie in Richtung des Habermas&#8217;schen Theorems der &#8222;Kolonisierung der Lebenswelt&#8220;. Dies trifft insbesondere dort zu, wo wir den euphemistischen Begriff der Work-Life-Balance in Richtung &#8222;Verarbeitlichung des Alltags&#8220; pr&auml;zisieren m&uuml;ssen (Jurczyk 2005). Teilweise finden wir aber auch Modernisierungsgewinne neuer Art, insbesondere dort, wo Frauen und Kinder sich aus den Fesseln einer einengenden Privatheit und Zwangsfokussierung auf die Familie l&ouml;sen k&ouml;nnen. Der Zugewinn an Freiheit und Autonomie geschieht hier gerade durch die neu er&ouml;ffneten M&ouml;glichkeiten der Teilhabe an Gesellschaft, Markt und &Ouml;ffentlichkeit, und nicht durch die Besonderung in einen abgeschirmten Privatraum. Dass die Anerkennung des Subjektstatus von Kindern dabei zu neuen Normierungen in Richtung einer Einschr&auml;nkung des bislang weit reichenden Elternrechts f&uuml;hren kann, ist eine der m&ouml;glichen Folgen der Neukonstitution im Verh&auml;ltnis von Staat, Eltern und Kindern.</p>
<p>Auf der Ebene des Alltagslebens von Familien lassen sich folgende Schlussfolgerung ziehen: <i>Zum Ersten </i>wird das, was privat und was &ouml;ffentlich ist, zunehmend zur Verhandlungssache. Themen wie bspw. Gewalt in der Ehe oder Zwangsbeschneidung, die sich auf der Ebene vom &ouml;ffentlichen Blick abgeschotteter intimer Beziehungen bewegen, werden mit Erfolg auf die politische Agenda gesetzt. Umgekehrt werden durch die Entgrenzung von Erwerbsarbeit bislang von Arbeitgebern starr vorgegebene Arbeitszeitregelungen teilweise am K&uuml;chentisch zwischen den Partnern ausgehandelt, damit diese ein f&uuml;r ihre konkrete Familiensituation m&ouml;glichst stimmiges Erwerbsmuster konstruieren k&ouml;nnen. Wo Grenzen nicht mehr klar vorgegeben sind &#8211; und zwar unabh&auml;ngig davon, ob dies gew&uuml;nscht oder aufgezwungen ist &#8211; m&uuml;ssen sie in Eigenleistung neu gezogen werden. Wann und wie sie zum &ouml;ffentlichen Thema werden, h&auml;ngt von der Verallgemeinerbarkeit von Einzelinteressen und der Artikulationsf&auml;higkeit von gesellschaftlichen Teilgruppen ab, die wiederum begrenzt sind von Strukturen sozialer Ungleichheit. Wird Familie unter postfordistischen Bedingungen aber prinzipiell zur &#8222;Herstellungsleistung&#8220; (Schier/Jurczyk 2007), so ist das Jonglieren zwischen Privatheit und &Ouml;ffentlichkeit von der Frage nach Eheschlie&szlig;ung Ja oder Nein bis hin zur Frage der Wohnform und der familial je unterschiedlichen Verbindung von Arbeit und Leben eines ihrer konstitutiven Elemente.</p>
<p>Dabei ist jedoch <i>zum Zweiten </i>zu beachten, dass es zwar eine Tendenz zur Ver&ouml;ffentlichung des Privaten sowie eine Lust an der Vermischung beider Bereiche gibt, gleichzeitig aber der &#8222;Wert des Privaten&#8220; (R&ouml;ssler 2001) dadurch keinesfalls aufgehoben wird. Die Existenz einer Privatsph&auml;re er&ouml;ffnet &#8211; in Verbindung mit der Garantie von Individualrechten f&uuml;r Frauen und Kinder &#8211; nach wie vor die M&ouml;glichkeit, dass sich Individuen in ihrer Autonomie und ihrem Eigensinn entfalten k&ouml;nnen. Staatliche Eingriffe sind nach wie vor legitimationsbed&uuml;rftig, und die zweckrationale Marktlogik kann hier gegen&uuml;ber einer Sensibilit&auml;t f&uuml;r menschliche Bed&uuml;rfnisse und Beziehungen zur&uuml;ckgedr&auml;ngt werden. Eine der zentralen Leistungen des Privaten liegt darin, Ort der Subjektbildung zu sein (ebd.).</p>
<p>Selbst wenn die neuerliche <i>Bedeutungsaufladungen </i>von Privatheit als gesellschaftlicher Ressource und als individueller R&uuml;ckzugsm&ouml;glichkeit so interpretiert werden k&ouml;nnen, dass die fortschreitende Moderne Leerstellen hinterl&auml;sst, die diffuse Sehns&uuml;chte erzeugen, mindert das nicht den Wert des Privaten als Optionsraum. Normative Begr&uuml;ndungen des Privaten k&ouml;nnen jedoch nicht allein in liberalen Freiheitsrechten liegen, sondern sie bed&uuml;rfen auch des R&uuml;ckgriffs auf Vorstellungen eines guten Lebens (ebd.), die f&uuml;r unterschiedliche soziale Gruppen neu ausbuchstabiert werden m&uuml;ssen. Die Frage von F&uuml;rsorgebeziehungen als konstitutivem Element von Familie muss hierbei zentral bleiben. Klar scheint lediglich, dass ein solcher, neu bestimmter normativer Begriff von Privatheit sich von seiner engen Konnotation an Institutionen wie Ehe, Normalfamilie und Geschlechterhierarchien l&ouml;sen muss.</p>
<p><i>Zum Dritten </i>ist festzuhalten, dass die Wandlungsprozesse von Familie selber dazu f&uuml;hren, dass ihr Verh&auml;ltnis zur &Ouml;ffentlichkeit neu ausgelotet werden muss. Das Schrumpfen von Familie auf kleine Vater-Mutter-Kind-Konstellationen macht neue Formen der sozialen Einbettung von Familie in soziale Netze notwendig und f&uuml;hrt zu einem ver&auml;nderten Hilfebedarf &ouml;ffentlicher Institutionen. Die Qualit&auml;t der Zukunft von Familie wird stark davon abh&auml;ngen, inwieweit und wie gut es gelingt, Familien durch gesellschaftliche Unterst&uuml;tzungen soweit zu &#8222;de-familialisieren&#8220;, dass sie in ihren Kernkompetenzen der Subjektbildung, pers&ouml;nlicher F&uuml;rsorgeleistungen und empathischer Beziehungen gest&auml;rkt und nicht geschw&auml;cht wird. Insofern hat die gesellschaftspolitische Debatte &uuml;ber Familie gerade erst begonnen. Denn auch eine postfordistische Gesellschaft ist auf anspruchsvolle und verl&auml;sslich erbrachte familiale Leistungen in allen biographischen Phasen der individuellen Entwicklung weiter angewiesen.</p>
<p>[1] Dabei ist das &#8222;Private&#8220; nicht nur als Ort zu verstehen, wird aber im Hinblick auf Familie besonders mit den &#8222;eigenen vier W&auml;nden&#8220; assoziiert. Beate R&ouml;ssler unterscheidet drei Formen der Privatheit: die informationelle, dezisionale und lokale Privatheit (R&ouml;ssler 2008: 238).</p>
<p>[2] Auf die gravierenden Unterschiede zwischen West- und Ostdeutschland kann an dieser Stelle nicht eingegangen werden, von einer Entgrenzung kann hier nur f&uuml;r Westdeutschland geredet werden (Schier et al. 2008).</p>
<h2 class="auto-created">Literatur </h2>
<p><i>Beck, Ulrich et al. </i>1996: Reflexive Modernisierung. Eine Kontroverse, Frankfurt am Main.</p>
<p><i>Berghahn, Sabine </i>2008: Die neue Un&uuml;bersichtlichkeit der Grenz&uuml;berschreitungen. Aktuelle Entwicklungen in der rechtlichen Regulierung des Privaten; in: Jurczyk, Karin/Oechsle, Mechthild (Hg.): Das Private neu denken. Erosionen, Ambivalenzen, Leistungen, M&uuml;nster, S. 192-223.</p>
<p><i>Bundesministerium f&uuml;r Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)</i> (Hg.) 2002: Elfter Kinder- und Jugendbericht, Berlin.</p>
<p><i>Bundesministerium f&uuml;r Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) </i>(Hg.) 2006: Siebter Familienbericht. Familie zwischen Flexibilit&auml;t und Verl&auml;sslichkeit, Berlin.</p>
<p><i>Fthenakis, Wassilios E. </i>2003: Die Forderung nach Bildungsqualit&auml;t, in: Bundesministerium f&uuml;r Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hg.): Auf den Anfang kommt es an! Perspektiven zur Weiterentwicklung des Systems der Tageseinrichtungen f&uuml;r Kinder in Deutschland, Weinheim, S. 83-100.</p>
<p><i>Gather, Claudia et al.</i> (Hg.) 2002: Weltmarkt Privathaushalt. Bezahlte Hausarbeit im globalen Wandel. M&uuml;nster.</p>
<p><i>Gille, Martina</i> 2006: Werte, Geschlechtsrollenorientierung und Lebensentw&uuml;rfe; in: Gille, Martina et al. (Hg.): Jugendliche und junge Erwachsene in Deutschland. DJI-Jugendsurvey 3, Wiesbaden, S. 131-211.</p>
<p><i>Gottschall, Karin/Vo&szlig;, G&uuml;nter G.</i> (Hg.) 2003: Entgrenzung von Arbeit und Leben. Zum Wandel der Beziehung von Erwerbst&auml;tigkeit und Privatsph&auml;re im Alltag, M&uuml;nchen, Mering.</p>
<p><i>Hausen, Karin</i> 1978: Die Polarisierung der &acute;Geschlechtscharaktere`. Eine Spiegelung der Dissoziation von Erwerbs- und Familienleben; in: Conze, Werner (Hg.): Sozialgeschichte der Familie in der Neuzeit Europas: Neue Forschungen, Stuttgart, S. 363-393.</p>
<p><i>Hochschild, Arlie R. </i>2002: Keine Zeit. Wenn die Firma zum Zuhause wird und zu Hause nur Arbeit wartet, Opladen.</p>
<p><i>Jurczyk, Karin </i>2005: Work-Life-Balance und geschlechtergerechte Arbeitsteilung. Alte Fragen neu gestellt; in: Seifert, Hartmut (Hg.): Flexible Arbeitszeiten in der Arbeitswelt, Frankfurt am Main, S. 102-123.</p>
<p><i>Jurczyk, Karin/Oechsle, Mechthild </i>(Hg.) 2008: Das Private neu denken. Erosionen, Ambivalenzen, Leistungen, M&uuml;nster.</p>
<p><i>Jurczyk, Karin/Rerrich, Maria S. </i>1993: Einf&uuml;hrung: Allt&auml;gliche Lebensf&uuml;hrung: der Ort, wo &#8222;alles zusammenkommt&#8220;; in: Jurczyk, Karin/Rerrich, Maria S. (Hg.): Die Arbeit des Alltags. Beitr&auml;ge zu einer Soziologie der allt&auml;glichen Lebensf&uuml;hrung, Freiburg, S. 11-45.</p>
<p><i>Kumar, Krishan/Makarova, Ekaterina</i> 2008: The Portable Home: The Domestication of Public Space; in: Jurczyk, Karin/Oechsle, Mechthild (Hg.): Das Private neu denken. Erosionen, Ambivalenzen, Leistungen, M&uuml;nster, S. 70-92.</p>
<p><i>Matzner, Michael </i>2004: Vaterschaft aus der Sicht von V&auml;tern, Wiesbaden.</p>
<p><i>Moldaschl, Manfred/Vo&szlig;, G. G&uuml;nter </i>(Hg.) 2003:Subjektivierung von Arbeit. M&uuml;nchen, Mering.</p>
<p><i>M&uuml;ller, Ursula </i>2008: Privatheit als Ort geschlechterbezogener Gewalt; in: Jurczyk, Karin/Oechsle, Mechthild (Hg.): Das Private neu denken. Erosionen, Ambivalenzen, Leistungen, M&uuml;nster, S. 224-245.</p>
<p><i>Ostner, Ilona/Pieper, Barbara</i> (Hg.) 1980: Arbeitsbereich Familie. Umrisse einer Theorie der Privatheit, Frankfurt am Main.</p>
<p><i>Peschel-Gutzeit, Lore Maria</i> 2008: Auslaufmodell Hausfrau; in: <i>Emma</i>, September/Oktober, S. 32-34</p>
<p><i>R&ouml;ssler, Beate</i> 2001: Der Wert des Privaten, Frankfurt am Main.</p>
<p><i>R&ouml;ssler, Beate 2008</i>: Der Wert des Privaten: Liberale Theorie und Gesellschaftskritik; in: Jurczyk, Karin/Oechsle, Mechthild (Hg.): Das Private neu denken. Erosionen, Ambivalenzen, Leistungen, M&uuml;nster, S. 282-300.</p>
<p><i>Sann, Alexandra/Sch&auml;fer, Reinhild </i>2008: Das Nationale Zentrum Fr&uuml;he Hilfen &#8211; eine Plattform zur Unterst&uuml;tzung der Praxis; in: Bastian, Pascal et al. (Hg.): Fr&uuml;he Hilfen f&uuml;r Familien und soziale Fr&uuml;hwarnsysteme, M&uuml;nster, S. 103-121.</p>
<p><i>Schier, Michaela/Jurczyk, Karin</i> 2007: &#8222;Familie als Hestellungsleitung&#8220; in Zeiten der Entgrenzung; in:<i> Aus Politik und Zeitgeschichte</i>, Nr. 34, S. 10-16.</p>
<p><i>Schier, Michaela et al.</i> 2008: Entgrenzte Arbeit &#8211; entgrenzte Familie. Neue Formen der praktischen Auseinandersetzung mit dem Spannungsfeld Arbeit und Familie. Endbericht, M&uuml;nchen.</p>
<p><i>Schneider, Norbert</i> 2007: Berufliche Mobilit&auml;t, Familie und Wohlbefinden; in: <i>Arbeit! &#8211; Newsletter Deutscher Studienpreis</i>, Nr. 42, S. 1-6.</p>
<p><i>Schone, Reinhold</i> 2002: Hilfe und Kontrolle; in: Sch&ouml;er, Wolfgang et al. (Hg.): Handbuch Kinder- und Jugendhilfe, Weinheim, S. 945-958.</p>
<p><i>Smolka, Adelheid/Rupp, Marina </i>2007: Die Familie als Ort der Vermittlung von Alltags- und Daseinskompetenzen; in: Harring, Marius et al.</p>
<p>(Hg.): Perspektiven der Bildung. Kinder und Jugendliche in formellen, nicht-formellen und informellen Bildungsprozessen, Wiesbaden, S. 219-236.</p>
<p><i>Statistisches Bundesamt </i>(Hg.) 2006: Leben und Arbeiten in Deutschland. Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Ergebnisse des Mikrozensus 2005, Wiesbaden.</p>
<p><i>Statistisches Bundesamt </i>(Hg.) 2008: Familienland Deutschland. Begleitmaterial zur Pressekonferenz am 22. Juli 2008 in Berlin, Wiesbaden.</p>
<p><i>Vo&szlig;, G&uuml;nter G./Pongratz, Hans J.</i> 1998: Der Arbeitskraftunternehmer. Eine neue Grundform der &#8218;Ware Arbeitskraft&#8216;?; in: <i>K&ouml;lner Zeitschrift f&uuml;r Soziologie und Sozialpsychologie, </i>Jg. 50, H. 1, S. 131-159.</p>
<p><i>Wahl, Klaus/Hees, Katja </i>(Hg.) 2006: Helfen &#8222;Super Nanny&#8220; and Co.? Ratlose Eltern &#8211; Herausforderung f&uuml;r die Elternbildung, Weinheim.</p>
<p><i>Wei&szlig;, Ralph</i> 2008: Das medial entbl&ouml;&szlig;te Ich &#8211; verlorene Privatheit?; in: Jurczyk, Karin/Oechsle, Mechthild (Hg.): Das Private neu denken. Erosionen, Ambivalenzen, Leistungen, M&uuml;nster, S. 174-191.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/183-vorgaenge/publikation/familie-verschwinden-oder-neustrukturierung-des-privaten/">Familie &#8211; Verschwinden oder Neustrukturierung des Privaten</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Die Familie im Spannungsfeld von Rechten und Pflichten</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/183-vorgaenge/publikation/die-familie-im-spannungsfeld-von-rechten-und-pflichten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 01 Sep 2008 20:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/die-familie-im-spannungsfeld-von-rechten-und-pflichten/</guid>

					<description><![CDATA[<p>aus: vorgänge Nr. 183, Heft 3/2008, S. 16-22 &#8222;Wie viel Mutter braucht Ihr Kind?&#8220; titelte &#8222;Der Spiegel&#8220; vor einigen Monaten und rollte dabei die Frage nach dem Familienideal anhand der Gegenüberstellung von Krippe versus Kinderzimmer neu auf. Das Thema Familie steht seit einiger Zeit auf der politischen Agenda und regt zahlreiche, kontroverse, ja auch ideologische [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/183-vorgaenge/publikation/die-familie-im-spannungsfeld-von-rechten-und-pflichten/">Die Familie im Spannungsfeld von Rechten und Pflichten</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>aus: vorgänge Nr. 183, Heft 3/2008, S. 16-22</p>
<p>&#8222;Wie viel Mutter braucht Ihr Kind?&#8220; titelte &#8222;Der Spiegel&#8220; vor einigen Monaten und rollte dabei die Frage nach dem Familienideal anhand der Gegenüberstellung von Krippe versus Kinderzimmer neu auf. Das Thema Familie steht seit einiger Zeit auf der politischen Agenda und regt zahlreiche, kontroverse, ja auch ideologische Debatten an. Letztere fokussieren die Reichweite liberaler Erziehung, die Qualität der Familienerziehung, das Versagen von Eltern auf Grund mangelnder Erziehungskompetenz, die Forderung nach Werten und Wertewandel in der Erziehung und nicht zuletzt die Rolle der Mutter. Politisch geht es um Aushandlungsprozesse, in denen Rechte und Pflichten von Eltern und Staat, also die Frage nach Verantwortung für das Aufwachsen, verhandelt werden.</p>
<p>Und vor dem Hintergrund des demographischen Arguments ist auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf schon lange kein privates Thema mehr. Bund und Länder wollen die Kleinkindbetreuung außerhalb der Familie ausbauen und bis zum Jahr 2013 soll jede Familie einen Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz haben. Die Vereinbarkeitsthematik, die Frage nach sozialer Mobilität und die Bedeutung der Familie für Bildungskarrieren der Kinder sind Eckpunkte der derzeitigen Familiendebatte, auf die im Folgenden näher eingegangen werden soll. Dabei zeigen sich sowohl historisch als auch auf der Basis empirischer Daten kontinuierlich wirkende Belastungsfaktoren für Familien, insbesondere wenn sie einen prekären sozialen Hintergrund haben.</p>
<p>Die Familie ist auch im Wohlfahrtsstaat für soziale Risiken besonders anfällig. Nicht nur aus der Familiendynamik an und für sich und auch nicht aus einzelnen gesellschaftlich bedingten Risiken allein resultiert ihre Schwäche. Die Gefährdung von Familien besteht in der Anhäufung riskanter Bedingungen, die auf die Gestaltung des Familienlebens sowie auf die Entscheidungs- und Handlungsfreiheit ihrer Mitglieder erheblichen Einfluss ausüben. Nicht zuletzt die historische Forschung zeigt die Kontinuität von Problemlagen sowie deren Auswirkungen auf Kinder. Diese bemerkenswerte Beständigkeit familiärer Belastungsfaktoren korrespondiert insbesondere in Krisensituationen mit einem Schuld zuweisenden politischen Zugriff auf Familien. Das heißt, strukturelle Defizite werden in der politischen Argumentation häufig übergangen und die Kritik auf die inneren Prozesse der Familie gelenkt. So geraten dann beispielsweise die Erziehungsleistungen, die Haushaltsführung, die Gattenliebe in den Blick, wohingegen die sozialen Rahmenbedingungen des Familienlebens wie die Arbeitsverhältnisse der Eltern, das Verhältnis von Schule und Familie, das familiäre Zeitbudget, die materielle Situation, die Wohnung und das Wohnumfeld als gegeben hingenommen werden.</p>
<p>Familie ist im nationalen Wohlfahrtsstaat grundsätzlich auch ein Objekt politischer Interessen und Familienpolitik im hohen Maße von der jeweiligen Arbeitsmarktpolitik abhängig. Zu den familienpolitisch problematischen Annahmen gehören die Annahme der Vollständigkeit der Familie ebenso wie die hierarchische Arbeitsteilung, das Mutterbild, die Verknappung von Zeit, das öffentliche Misstrauen gegenüber den Erziehungsleistungen der Familie sowie Selektion und Segregation. Ihre Bedeutung für die Familie als Institution und Lebensform sowie für die einzelnen Generationen und Mitglieder zeigt sich bis in die Gegenwart. Dies hat beispielsweise die UNICEF-Studie &#8222;Child poverty in perspective: An overview of child well-being in rich countries&#8220;(UNICEF 2006) über die Bedingungen des Aufwachsens von Kindern eindrucksvoll belegt. Folgende Dimensionen als Kategorien für das Wohlbefinden von Kindern wurden untersucht: materielle Lage, Gesundheit und Sicherheit, Bildung, Beziehung zu Eltern und Freunden, Risiken im Alltag und subjektives Wohlbefinden von Kindern.</p>
<p>Diese Dimensionen bildeten auch den Ausgangspunkt für die deutsche Teilstudie, die Hans Bertram durchgeführt hat. Bertram betont ebenfalls die Kontinuität der Probleme des Aufwachsens in Deutschland. Eine wirksame Lösung der sattsam bekannten Schwierigkeiten werde u.a. dadurch verhindert, dass man an deutlich überkommenen Familienbildern und Rollenvorstellungen festhalte (Bertram 2006). Insbesondere kritisiert Bertram das Beharren auf dem Mutterbild der Industriegesellschaft, mit dem sich heutige junge Frauen und Müttern als Maßstab für ihr Handeln konfrontiert sehen. Aus dieser Perspektive werde der berufstätigen Mutter häufig vorgeworfen, sie kümmere sich nicht ausreichend um ihre Kinder (Bertram 2006, S.3). Bertram schlägt angesichts der erfolgreicheren Politik in anderen Ländern, insbesondere in den demokratischen Wohlfahrtsstaaten (Esping-Anderson 1990) einen integrativen Policy Mix vor, welcher neben Beziehungen innerhalb der Familie auch eine verlässliche Umwelt für Kinder sicherstellt, indem nicht nur Familien auf eine neue ökonomische Basis gestellt, sondern gleichzeitig durch ein angemessenes Verhältnis von Zeit-, Geld-, und Infrastrukturpolitik Fragmentierungen bisheriger Unterstützungsleistungen überwunden werden (Bertram 2006, S.11ff).</p>
<h2 class="auto-created">Familie und Verein&shy;bar&shy;keit </h2>
<p>2005 wurden im siebten Familienbericht der deutschen Bundesregierung Wünsche zur Vereinbarkeit aufgelistet: Neben flexibler, verlässlicher und qualitätsvoller Kinderbetreuung zählen dazu ein größeres Engagement der Väter, die Verminderung beruflicher Nachteile für Mütter, eine familienfreundliche Arbeitswelt und mehr Teilzeitangebote (BMFSFJ 2005). Der enge zeitliche und finanzielle Spielraum bei der derzeitigen Ausgestaltung von Teilzeit- und Vollzeitstellen macht deutlich, wie sehr der individuelle Wunsch nach Vereinbarkeit von Familie und Beruf strickten und von Einzelnen kaum beeinflussbaren Reglements unterworfen ist. Der quantitative Ausbau und die qualitative Verbesserung der außerfamiliären Kinderbetreuung werden mittlerweile als zentraler Beitrag zur Herbeiführung von Vereinbarkeit gesehen. Zu dieser familien-, bildungs- und sozialpolitischen Forderung gibt es keine Alternative, allerdings ist zu beachten, in welche Komplexität die Bemühungen um Vereinbarkeit darüber hinaus eingebettet sind. Angesichts dessen schlägt der Kindheitsforscher Michael-Sebastian Honig (2006) eine kritische Lesart der Debatte um Vereinbarkeit von Familie und Beruf als einer Erscheinungsform der vorherrschenden Familienrhetorik vor: &#8222;Die Vereinbarkeitsrhetorik will einen neuen Normalitäts- und Gerechtigkeitsstandard durchsetzen. Der Ausdruck &#8222;Vereinbarkeit&#8220; impliziert, dass Familie und Beruf miteinander vereinbart werden <i>können</i>; er legt nahe zu glauben, es gehe lediglich darum, Hindernisse zu überwinden, die im Prinzip überwindbar wären. Der Wunsch nach Kindern wird dabei vorausgesetzt, ebenso der Wunsch nach Beruf <i>und </i>Familie.&#8220; (Ebd., S. 26, Herv. i. O.)</p>
<p>Honig geht es um die Frage, welches der Normalitätsstandard der Vereinbarkeitsrhetorik ist, und er entfaltet die These, dass sich die Vereinbarkeitsproblematik an den Grenzen der Individualisierung manifestiere. Diese These führt ihn zu einer interessanten Schlussfolgerung, nämlich dazu, die Vereinbarkeitsdebatte ihres Funktionalismus zu entkleiden und stattdessen von der strukturellen Unvereinbarkeit bzw. Unverträglichkeit von Arbeit und Fürsorge auszugehen. Es sei gerade die Unverträglichkeit von work and care, mit der berufstätige Eltern täglich umgehen müssten. Ein Zugang, der strukturellen Unverträglichkeit ein anderes Strukturelement entgegen zu setzen, könnte die entschiedene Qualitätssicherung der betreuenden, erziehenden, ja bildenden Institutionen für Kinder sein.</p>
<p>Die auf Grund verschiedener Phänomene ausgelöste Krise des &#8222;Male-Breadwinner&#8220; Modells habe das strukturelle Defizit deutlich gemacht: Quantitativ fehlt es nicht nur in Deutschland an Betreuungsmöglichkeiten, die es den erwachsenen Familienmitgliedern gleichermaßen ermöglicht, ihren Erwerbsberuf auszuüben. Unzuverlässige und unzureichende Betreuungs- und Beschulungszeiten für junge Kinder dafür verantwortlich zu machen, dass in vielen Familien insbesondere die Mütter daran gehindert werden, berufstätig zu sein und wenn sie es sind, dann allenfalls halbtags, was auch ihre Altersversorgung auf tönerne Füße stellt, ist mittlerweile Konsens. Neuere bildungspolitische Programme wie etwa die Einrichtung von Ganztagsschulen greifen eben dieses Defizit auf. Honig geht es in seinen Ausführungen jedoch um einen weiteren grundlegenden Aspekt und &#8211; wenn man so will &#8211; im eine radikale Fortführung der Vereinbarkeitsfrage: Es gehe nicht nur darum, die Erwerbsarbeit gleichzeitig zur Familie zu ermöglichen, sondern aus Eltern- und insbesondere aus Kindersicht auch darum, die Sorge um andere zu ermöglichen und sich mit dem Spannungsverhältnis von menschlicher Autonomie und Abhängigkeit zu befassen.</p>
<h2 class="auto-created">Eltern, Bildung und soziale Ungleich&shy;heit </h2>
<p>Familie als Ort, an dem sich das Problem der Vereinbarkeit manifestiert, wird derzeit auch als Ort ungleicher Bildungschancen diskutiert. An empirischen Belegen über die Bedeutung des Elternhauses für die Bildungskarrieren von Kindern fehlt es nicht. Eltern, die sich für die Erziehung und Bildung ihrer Kinder intensiv engagieren, die Lernerfolge begleiten, verständnisvoll und zugewandt ihre Kinder über Lernklippen zu helfen verstehen und die Persönlichkeit des Kindes wertschätzen, sind eine enorme Stütze für den kindlichen Bildungsprozess. Diese Eltern sind es zumeist, die sich auch in den Kindertageseinrichtungen und Schulen ihrer Kinder engagieren und den Kontakt zu den Lehrkräften offensiv suchen und herstellen. Demgegenüber berichten Erzieherinnen und Lehrerinnen von den Schwierigkeiten, bildungsferne Eltern zu erreichen und für eine Vernetzung von Schule und Elternhaus zu gewinnen. Dies hat unterschiedliche Gründe, die genau zu analysieren sind, um möglichst alle Eltern in das schulische Geschehen zu integrieren und damit insbesondere Kinder, die nicht aus dem schulisch aufgeschlossenen Mittelschichtumfeld stammen, bessere Chancen zu eröffnen.</p>
<p>Im Interesse des Kindes gilt es demnach, in der Elternarbeit neue Wege zu erproben. Dies würde auch durch eine flächendeckende Ganztagsgrundschule nicht überflüssig werden, wobei wir bislang von dieser noch weit entfernt sind. Für Grundschulkinder ist die Halbtagsschule mit offenen Nachmittagsangeboten noch die Regel, denn lediglich 13 Prozent der Kinder zwischen acht und elf Jahren besucht in Deutschland eine Ganztagsschule, die Mehrheit der Kinder isst mittags zu Hause und macht auch dort die Hausaufgaben (World Vision 2007). Mehr als 60 Prozent der befragten Kinder hat angegeben, dass sie regelmäßig von den Eltern, meist von den Müttern, bei den Hausaufgaben kontrolliert werden. Die Unterstützung bei den Hausaufgaben ist jedoch wiederum von der sozialen Herkunft abhängig. Kinder aus sozial belasteten Familien erfahren diese Förderung deutlich seltener. Eltern verfügen in Abhängigkeit von ihrer eigenen Bildungsbiographie, ihres gesellschaftlichen Status und ihrer materiellen Ressourcen über unterschiedliche Möglichkeiten und Kompetenzen, Erfahrungs- und Lerngelegenheiten ihrer Kinder zu gestalten.</p>
<p>Welcher soziale Hintergrund für Kinder in Deutschland und ihre schulische und allgemeine Befindlichkeit ein Risiko darstellt, haben die Ergebnisse der World Vision Kinderstudie &#8222;Kinder in Deutschland 2007&#8220; gezeigt. Kinder aus den unteren sozialen Schichten, geprägt durch einen niedrigen Bildungsabschluss der Eltern und einen niedrigen sozio-ökonomischen Status, Kinder von Alleinerziehenden, Kinder von Migranten und Kinder aus den neuen Bundesländern haben schlechtere Startchancen. Das liegt auch daran, dass diese Gruppen deutlich häufiger von Arbeitslosigkeit und Armut betroffen sind als andere (World Vision 2007). Diese knappe Skizzierung der Risikogruppen macht deutlich, dass man von einer heterogenen Elternschaft ausgehen und dementsprechend vielfältig das Angebot für Eltern gestalten muss, wenn man alle Väter und Mütter erreichen will. Eine aufschlussreiche Studie aus den USA zeigt ein Grundproblem des Zusammenwirkens von Eltern und Schule auf. Die Kindheitsforscherin Annette Lareau ist in ihrer ethnographischen Studie über &#8222;Unequal childhoods. Class, race, and Family Life&#8220; (2003) den unterschiedlichen Erziehungsstilen von Eltern und deren Passung an Institutionen des Bildungs- und Gesundheitssystems wie Schule oder Arztpraxen nachgegangen. Sie arbeitet durch die intensive teilnehmende Beobachtung unterschiedlicher US-amerikanische Familien zwei markante Herangehensweise an Erziehung und Fürsorge für Kinder heraus. Mittelschichteltern organisieren Erziehung und Kindheit als &#8222;concerted cultivation&#8220;. Das heißt, sie folgen bestimmten Standards der Erziehung und dazu gehören die Bereitschaft, Kinder in Gespräche und Entscheidungen einzubeziehen, elterliche Regeln oder Verbote zu begründen, die Interessen der Kinder zu fördern und sich aktiv an der Schule zu beteiligen sei es an Elternabenden, an Schulaufführungen, bei schulischen Wohltätigkeitsveranstaltungen usw. Hier spielen insbesondere die Mütter eine wichtige Rolle, denn sie sind es, die die Zeit für diese Tätigkeiten aufbringen.</p>
<p>An diesen &#8222;Standards of proper Parenting&#8220; orientieren sich allerdings auch die Lehrerinnen und Lehrer, die meist selbst aus der Mittelschicht stammen. Diese Standards leiten insgesamt die dominanten Erwartungen, die in der Schule an Eltern auch unterschwellig herangetragen werden und das Geschehen zwischen pädagogischen Professionellen und Müttern und Vätern beeinflussen. Lareau gelingt es in ihrer Studie, ebenso die Auffassungen von Arbeiterfamilien und armen Familien, die in den USA unter komplett anderen Bedingungen leben, zu rekonstruieren. In diesem Umfeld orientierten sich die Eltern an der Idee des natürlichen Aufwachsens (&#8222;natural groth&#8220;). Hier halten es Eltern für normal, ihre Kinder weitgehend sich selbst zu überlassen und sie haben oft auch keine anderen Möglichkeiten, weil sie familienunfreundliche Arbeitszeiten sowie weite Wege haben und auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen sind. Das führt mit dazu, dass sie ihre Kinder in der Freizeit dem &#8222;natürlichen&#8220; Umfeld der Nachbarschaft oder den Verwandten überlassen und selten die Gelegenheit haben, an öffentlichen Veranstaltungen der Schule teilzunehmen. Aus Sicht der Kinder bringt das durchaus auch bestimmte Vorteile, weil sie selbst mehr Einfluss und Macht auf die Gestaltung ihrer Freizeit haben, als dies bei privilegierten Kindern der Fall ist.</p>
<p>Lareau verweist darauf, dass Mütter und Väter, die der Idee des natürlichen Aufwachsens folgen, erstens eine klare Grenze zwischen Kindern und Erwachsenen ziehen, weshalb sie Kinder weniger selbstverständlich in Gespräche und Entscheidungen einbinden würden und Verbote oder Regeln nicht für begründungspflichtig hielten. Elterliche Verantwortung sehen sie in der Fürsorge, aber weniger in der sensiblen Beachtung der Gefühle, Gedanken und Leidenschaften ihrer Kinder. Lareau geht nicht von quasi naturwüchsigen Kulturen aus, sondern von den sozialen Möglichkeiten, die sich aus Arbeitsverhältnissen und dem Bildungshintergrund ergeben. Gerade Eltern, die selbst einen niedrigen Bildungsabschluss haben, verbinden oft negative Erlebnisse mit der Schule und haben entsprechende Hemmschwellen, sich in den Schulen ihrer Kinder aktiv zu engagieren.</p>
<p>Insgesamt ergeben sich deshalb wiederum zwei Typen elterlichen Auftretens gegenüber Lehrkräften oder auch anderen &#8222;Autoritätspersonen&#8220; wie beispielsweise Kinderärzten, mit denen Kinder in Kontakt treten: In den Familien der Mittelschicht herrsche ein &#8222;sense of entitlement&#8220; vor, hingegen in denen der Unterschicht oder in armen Familien ein &#8222;sense of constraint&#8220;. Das heißt, Kinder und Eltern aus Mittelschichtfamilien organisieren ihren Umgang mit Institutionen und Professionellen im Sinne eines Anspruchs oder einer Berechtigung auf Unterstützung und Gewährung ihres Anliegens. Dem gegenüber erfahren Unterschichtenfamilien das Schulsystem im hohen Maße als Zwang. Diese Einschätzung führt u.a. dazu, dass sich die Interaktionen zwischen Familien und Institutionen, in denen sich die Kinder aufhalten grundlegend unterscheiden. Eltern mit einem niedrigen Bildungsabschluss artikulieren viel seltener Probleme oder Ansprüche gegenüber Professionellen und Professionelle ihrerseits haben Erziehungsvorstellungen und Vorstellungen guter Elternschaft im Kopf, die den Standards der Mittelschicht entsprechen. Aus dieser Perspektive wird deutlich, dass Lehrerinnen und Lehrer in Schulen Elternarbeit mit heterogenen Elterngruppen als Herausforderung erleben und für eine erfolgreiche Einbindung von Eltern mehr Unterstützung und Zeit benötigen, aber möglicherweise auch stärker darauf achten müssen, nicht selbstverständlich die der Mittelschicht entstammenden &#8222;Standards of proper parenting&#8220; normativ vorauszusetzen.</p>
<p>Annette Lareau schafft ein Verständnis für die Mechanismen der Ungleichheit und wie sich diese über die soziale Herkunft in das Familien- und Kinderleben einschreiben. Dabei hält sie drei Faktoren für zentral. Erstens zeigen sich an der Organisation des Alltags markante Unterschiede, die wir auch in deutschen Studien finden. Die Frage, wie viel Zeit Eltern mit ihren Kindern verbringen, ist aus Sicht der Kinder ganz entscheidend. Dabei hat die World Vision Studie gezeigt, dass diejenigen Kinder, die über zu wenig Zeit der Eltern klagen, entweder mit arbeitslosen Eltern leben, zwei Vollzeit beschäftigte Eltern haben oder Kinder von Alleinerziehenden sind. Aus diesem Befund kann man schließen, dass eine kontinuierliche Einbindung in das Erwerbsleben beider Elternteile eine Stabilität in den Familienalltag bringt, wenn Eltern ein gutes Betreuungssystem vorfinden und die Frage der Vereinbarkeit nicht allein aus Sicht der Verfügbarkeit für die Erwerbsarbeit diskutiert wird. Die Situation von Alleinerziehenden ist besonders prekär, weil sie bislang zu wenig Unterstützung erfahren, um Erwerbstätigkeit und Erziehung der Kinder zu organisieren. Hier sind auch die Schulen in der Pflicht, einen Beitrag zur Verbesserung der Situation der Kinder von Alleinerziehen zu leisten.</p>
<p>Den zweiten Ungleichheitsfaktor, den Lareau darlegt, bezeichnet sie als &#8222;language use&#8220;. Dabei handelt es sich um die Art und Weise, wie in Familien mit Kindern gesprochen wird, wie Entscheidungen entstehen und Regeln begründet werden, ob maßgeblich Sprache als Instrument der Disziplin verwendet wird, ob Kinder lernen, ihre Gefühle und Gedanken zu artikulieren und ob sie ermuntert werden, ihre Meinung zu äußern und Ansprüche zu formulieren. Sprache konstituiert, so Lareau, die Beziehung zwischen Eltern und Kindern, Eltern und Professionellen, aber auch zwischen Kindern und Professionellen. Wiederum sei auf ein Ergebnis der World Vision Kinderstudie verwiesen: Bei der Frage, wer Wert auf ihre Meinung lege, schneiden bei den Acht- bis Elfjährigen die Mütter besonders gut ab, aber auch diese Erfahrung scheint schichtabhängig zu sein, weil Kinder aus den unteren sozialen Schichten signifikant seltener angeben, dass ihre Auffassung wertgeschätzt würde. Bertrams Ergebnisse aus der Unicef-Studie belegen, dass das Wohlbefinden von Kindern signifikant beeinträchtigt ist, wenn es keine zufriedenstellende Kommunikation im Elternhaus gibt.</p>
<p>Dieser Eindruck wiederholt sich in der Schule: Insgesamt glaubt nur 23 Prozent der Befragten, ihre Klassenlehrerin/ihr Klassenlehrer würde sich für ihre Meinung interessieren und auch hier haben sozial benachteiligte Kinder deutlich häufiger den Eindruck des Desinteresses. Drittens schließlich würde soziale Ungleichheit auch durch die Unterschiede in den Interaktionen zwischen Familien und Institutionen mit bewirkt, was mit biographischen und sozialen Erfahrungen und Passungsverhältnissen zutun hat.</p>
<p>Die Themen Vereinbarkeit von Berufs- und Sorgeanforderungen und die Realität sozialer Ungleichheit machen Familie zu demjenigen Ort, an dem sich derzeit die Aushandlungen von Verantwortungsbereichen, von Pflichten und Rechten manifestieren. Folgt man den empirischen Kindheits- und Jugendstudien so hat die Familie für die Heranwachsenden eine enorme Bedeutung auch weil Kinder und Jugendliche den Erziehungsstil ihrer Eltern häufig positiv einschätzen. Für andere junge Menschen kann Familie eine &#8222;gierige Gemeinschaft&#8220; sein, wenn sie einzelnen Mitgliedern nicht ermöglicht, sich in unterschiedlichen Rollen innerhalb der komplexen Gesellschaft zu erleben.</p>
<h2 class="auto-created">Literatur </h2>
<p><i>BMFSFJ </i>2005: Siebter Familienbericht. Berlin.</p>
<p><i>Bronfenbrenner, Urie </i>1976a: Wer kümmert sich um unsere Kinder. Neufassung. In: Ders.: Ökologische Sozialisationsforschung, S. 131-167.</p>
<p><i>Esping-Anderson, Gösta</i> 1990: The three worlds of welfare capitalism. Cambridge. Glaubenskrieg ums Kind. In: Der Spiegel 9/2008.</p>
<p><i>Honig, Michael-Sebastian</i> 2006: An den Grenzen der Individualisierung. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf als sozialpädagogisches Thema. In: neue praxis. Zeitschrift für Sozialarbeit, Sozialpädagogik und Sozialpolitik. Heft 1, S. 25 -36.</p>
<p><i>Lareau, A.</i> 2003: Unequal Childhoods. Class, Race, and Family Life. Berkeley: University of California Press.</p>
<p><i>World Vision Deutschland e.V. (Hrsg.): </i>Kinder in Deutschland 2007. 1. World Vision Kinderstudie. Frankfurt/M.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/183-vorgaenge/publikation/die-familie-im-spannungsfeld-von-rechten-und-pflichten/">Die Familie im Spannungsfeld von Rechten und Pflichten</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Defamilialisierung oder smarte Ko-Produktion?</title>
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		<pubDate>Mon, 01 Sep 2008 19:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Zum Verhältnis familialer und öffentlicher Erziehung, aus: vorgänge Nr. 183, Heft 3/2008, S. 23-31 I. Aktuelle Aufge&#173;regt&#173;heiten um Erzie&#173;hungs&#173;not&#173;st&#228;nde Seit mehreren Jahren erleben Erziehung und Bildung eine anhaltende Aufmerksamkeit. Bildungspolitik mausert sich neben der Familienpolitik, beides lange Zeit vermeintlich weiche Politikfelder, zu einem Terrain, auf dem man sich auch für höhere Aufgaben profilieren kann. Die [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/183-vorgaenge/publikation/defamilialisierung-oder-smarte-ko-produktion/">Defamilialisierung oder smarte Ko-Produktion?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Zum Verhältnis familialer und öffentlicher Erziehung,</p>
<p>aus: vorgänge Nr. 183, Heft 3/2008, S. 23-31</p>
<h2 class="auto-created">I. Aktuelle Aufge&shy;regt&shy;heiten um Erzie&shy;hungs&shy;not&shy;st&auml;nde </h2>
<p>Seit mehreren Jahren erleben Erziehung und Bildung eine anhaltende Aufmerksamkeit. Bildungspolitik mausert sich neben der Familienpolitik, beides lange Zeit vermeintlich weiche Politikfelder, zu einem Terrain, auf dem man sich auch für höhere Aufgaben profilieren kann. Die Ergebnisse der internationalen Vergleichsstudien schulischer Leistungen von TIMSS über PISA hin zu DESI werden breit publiziert und in den Leserbriefen leidenschaftlich kommentiert. Damit korrespondierend wird ein Bild heutiger Kinder, vor allem aus &#8222;prekären&#8220; Milieus, gezeichnet, das folgende Kontur aufweist: stundenlang vor dem Fernsehen dahinvegetierend und durch Werbung und Konsum korrumpiert. Es ist ein Porträt, das mit den Ergebnissen aktueller Kindheitsforschung zwar nicht übereinstimmt (s. z.B. die Befunde in Alt 2005-2009), aber immer wieder in Umlauf gebracht wird. Erfolg hat diese Kindheitsrhetorik und die durch sie transportierte &#8222;Kinderpanik&#8220; (Guldberg 2008) deshalb, weil die erwachsene Gesellschaft viele Ängste vor neuen Technologien und um wirtschaftlichen Wachstum wie in einem Brennglas auf die Kinder projiziert &#8211; und weil diese Katastrophensemantik einen hohen Nachrichtenwert und entsprechend große Auflagen verspricht. Da Erziehung vermehrt öffentlich diskutiert wird, sind die Ansprüche gewachsen. Die Angst, etwas &#8222;falsch&#8220; zu machen, ist heute größer denn je. Dies &#8222;Richtig-falsch-Bilder&#8220; werden durch die Medien (z.B. &#8222;Super Nanny&#8220;) propagiert und so die Verunsicherung noch weiter geschürt.</p>
<p>Eine der Gründe für das Reflektieren über das Verhältnis öffentlicher und familialer Sozialisation liegt also in der Wahrnehmung neuer Herausforderungen durch die komplexe Wissensgesellschaft und den als ungenügend eingeschätzten Voraussetzungen hierfür in deutschen Familien und bei deutschen Kindern: Erziehung und Bildung müssten den neuen Anforderungen eines vielfältigen Kompetenzerwerbs zur Behauptung im globalen Wettbewerb angepasst werden, nicht zuletzt durch eine früh ansetzende staatliche Förderung. Gestützt und legitimiert wird diese Argumentationslinie vor allem auch durch den Aufschwung der neuen Bildungsökonomie. Sie weist auf einen großen Ertrag von Investitionen in die frühe Bildung sowie einen sinkenden bei der Bildung im Erwachsenenalter hin und leitet daraus die Forderung ab, die Ressourcen in der Bildungsfinanzierung umzuschichten. Konkret heißt dies, dass Kinder von frühestem Alter an in Krippen und Kindertagesstätten neben Betreuung auch gezielt Erziehung und Bildung vermittelt bekommen sollen. Einerseits diene ihnen dies dazu, im frühen Erwachsenenalter erfolgreich eine gute Arbeitsmarktposition einnehmen und auch verteidigen zu können &#8211; andererseits schütze es die Gesellschaft vor den hohen Kosten von Umschulungen und Arbeitslosigkeit.</p>
<p>Eine zweite Begründungslinie ergibt sich, gewissermaßen am anderen Ende des Spektrums, aus den vermehrt bekannt werdenden Fällen von Kindeswohlverletzung, auf das mittlerweile mit einem dichten Netz von Aktionen auf allerhöchster politischer Ebene reagiert wird. Einem nicht unbeträchtlichen Teil von Familien, oftmals ist hier bezeichnenderweise von einer &#8222;Dunkelziffer&#8220; die Rede, wird die Erziehungsfähigkeit abgesprochen. Ein Paket von Interventionen soll dann das Kindeswohl sichern.</p>
<p>Eine dritte Argumentationslinie stellt auf dem Hintergrund der als steigend interpretierten Quoten von jugendlicher Delinquenz, Schulschwänzen, Tabak- und Alkoholkonsum die Zukunftsfähigkeit der Gesellschaft insgesamt in Frage. Aus dieser Krisendiagnose heraus setzt man in erster Linie auf die Vermittlung eines festen Wertekanons, der als Navigationsgerät dafür sorgen soll, dass die abweichenden Verhaltensweisen nicht mehr ausgeübt werden. Auch in dieser Funktion soll die Familie wiederum öffentlich unterstützt werden.</p>
<p>Viertens spielt das Verhältnis öffentlicher und privat-familialer Erziehungen auch in offiziellen Dokumenten der Sozialberichterstattung eine große Rolle. Dabei dominiert die Abhängigkeit der Bildungschancen von der sozialen Herkunft die durch PISA und IGLU verstärkte Debatte. Insbesondere der soziale Hintergrund und eine Migrationsgeschichte, so die Ergebnisse, beeinflussen bereits in der Grundschule die kognitiven Leistungen der Kinder, was sich im Sekundarbereich weitgehend fortsetzt (Ehmke et al. 2004; Bos et. al 2004). Dies mündet bei höherem sozioökonomischen Status in bis zu dreimal geringeren Hauptschulquoten und bis zu fünfmal höheren Gymnasialbesuchsquoten. Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund sind dabei in allen Statusgruppen seltener auf dem Gymnasium und häufiger in den niedriger qualifizierenden Schularten zu finden (Bildungsbericht 2008). Durch einen unterschiedlichen Zugang zu Angeboten der Bildung, Betreuung und Erziehung verfestigen sich diese sozialen Ungleichheiten bereits vor der Einschulung, so die DJI-Kinderbetreuungsstudie (Bien et. al 2006). Die Merkmale niedriger sozioökonomischer Status, Migrationshintergrund und geringe Bildung treten dabei besonders häufig gemeinsam auf, so die Autoren (ebd. S. 290). Dabei können insbesondere Kinder aus sozial benachteiligten Familie von einer qualifizierten institutionellen Betreuung im Vorschulalter profitieren (Roßbach 2005, S. 159). Ein weiterer Faktor, der der Notwendigkeit verstärkter und qualitativ verbesserter institutioneller Förderung Nachdruck verleiht ist die ungleiche Verteilung von Kindern mit besonderem Förderbedarf auf Kindertageseinrichtungen: Jedes dritte Kind mit Migrationshintergrund besucht eine Einrichtung mit einem Migrationsanteil von mindestens 50 Prozent (DJI/AKJ 2008, S. 53). Um sprachliche Benachteiligungen ausgleichen zu können, sind gerade dort gezielte Förderungsprogramme nötig. Wo Familie nicht die notwendige Unterstützung leisten kann, müssen ergänzende institutionelle Angebote greifen, so die aus den Ergebnissen resultierende Argumentation. Mit dem Ziel, die Herkunftsabhängigkeit im Bildungssystem zu verringern, wird der Fokus der Diskussion auf der Entwicklung und Förderung qualifizierter Ganztagsangebote gelegt (BMFSFJ 2006, Helsper/Hummrich 2005: 152). Um soziale Ungleichheiten im Bildungssystem zu reduzieren, sollte Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen demnach verstärkt außerhalb der Familie passieren.</p>
<p>Alle diese Argumentationslinien im Verbund gesehen kann von einer Forderung nach De-Familialisierung der Erziehung und Bildung gesprochen werden, in Gestalt einer Verlagerung der zeitlichen Dominanz von Erziehung und Bildung hin zu den Kindertageseinrichtungen, Schulen und Horten. Parallel zu dieser Verschiebung vollzieht sich auch eine inhaltliche Neuorientierung von Erziehung und Bildung. Das lange Zeit unhinterfragt geltende Ziel der vorschulischen Bildung, die Förderung der gesamten Persönlichkeit des Kindes, wird markant ergänzt, wenn nicht sogar verdrängt, durch eine Reihe von primär auf Schulfertigkeiten zielenden Wissensdomänen und curricularen Elementen (Strehmel 2008), die auch durch einen Trendumschwung in der Entwicklungspsychologie befördert werden: Das Kind wird hier nicht mehr nur als sozial kompetent modelliert, sondern vielmehr als Wissenschaftler in ganz vielen Bereichen, wie auch und gerade in den Naturwissenschaften, entdeckt (Sodian/Thoermer/Koerber 2008).</p>
<p>Die Sozial- und Verhaltenswissenschaften sowie die Professionellen im sozialen Feld spielen in der Betrachtung dieses neu problematisierten Verhältnisses privater und öffentlicher Sozialisation bzw. Bildung und Erziehung eine in sich zwiespältige Rolle. Auf der einen Seite tragen sie zu einer verstärkten Intervention in den Privatbereich bei, indem sie erstens definieren, was &#8222;normale Familien&#8220; und &#8222;ganz normale Kinder&#8220; (Kelle/Tervooren 2008) sind. Hier deutet sich, angetrieben durch die oben genannten Entwicklungslinien, eine Verschärfung und Verdichtung der öffentlichen Kontrolle an. Diese zielte seit Beginn der bürgerlichen Gesellschaft vor allem auf die &#8222;Unterschichten&#8220; ab, wird aber derzeit sukzessive auf der Basis humanwissenschaftlicher Test- und Interventionstechniken (Einschulungstests, Sprachtests, Screenings zur Feststellung früher Entwicklungsrisiken) auf alle Bevölkerungsschichten ausgedehnt. Auf der anderen Seite, und hierzu soll unser Artikel einen Beitrag leisten, geht es um eine kritische Beobachtung der diskursiven und praktischen Verschiebungen im Verhältnis zwischen öffentlicher und privater Erziehung vor dem Hintergrund des Übergangs von einer fordistischen in eine neoliberale Gesellschaft, die einseitig am Erreichen wirtschaftlicher Ziele orientiert ist.</p>
<h2 class="auto-created">II. Eltern unter Druck </h2>
<p>Die skizzierten Diskurse wären an sich außerhalb akademischer Spezialzirkel nicht weiter relevant. Aber es deutet sich an, dass sie, in vielfach gebrochener und modifizierter Form, in den Gesprächshaushalt von Familien eingehen. D.h. es kann vermutet werden, dass in der überwiegenden Zahl der Familien erstens Bezug auf öffentliche Debatten genommen wird &#8211; entweder affirmativ oder kritisch &#8211; und dass zweitens insbesondere auch das Verhältnis von Öffentlichkeit und Privatsphäre innerfamilial thematisiert wird.</p>
<p>Ein erstes Indiz für das &#8222;Aufschlagen&#8220; der diskursiven Wirbel sind zwei neuere Untersuchungen zur Wahrnehmung von Elternschaft heute. Heutige Eltern sind zum einen stark verunsichert und fühlen sich zum anderen permanent unter Druck:</p>
<blockquote>
<p class="bodytext"><b>&#8211; </b>Mühling/Smolka (2007) stützen sich auf einen Vergleich zweier Befragungen von ca. 1300 Eltern. Ein Vergleich der Werte aus den Jahren 2002 und 2006 zeigt dabei, dass Unsicherheiten bezüglich der Erziehung tendenziell gewachsen sind. Gaben 2002 noch 12,9 Prozent der Befragten an, nie unsicher zu sein, trifft dies 2006 nur noch auf 7,4 Prozent zu. Gleichzeitig ist der Anteil derer, die in Erziehungsfragen immer oder häufig unsicher sind, von 5 Prozent im Jahr 2002 auf den Wert von 11,8 Prozent im Jahr 2006 angestiegen. Gefragt wurde auch, zu welchen Themenbereichen man sich Infos oder Beratung wünsche. Neben dem generellen Befund, dass höher gebildete Eltern ihren Informationsbedarf entschiedener artikulieren, kristallisierte sich hier die Schule als Spitzenreiter der Themeninteressen heraus.
</p>
<p class="bodytext"><b>&#8211; </b></p>
</blockquote>
<p><b>&#8211; </b>ein Sachverhalt, den man als &#8222;Kolonialisierung&#8220; des Familienlebens durch die Schule umschreiben kann.</p>
<p>Schließlich ist als letzter Befund, der nicht nur in Deutschland, sondern auch für andere europäische Länder festgestellt werden kann, auf eine Verstärkung der Bildungsanstrengungen in den Mittelschichten hinzuweisen: Schon im Vorschulalter, erst recht aber im Schulalter partizipieren Kinder dieser Herkunft an einem reichen Spektrum von Angeboten. Nicht selten sind es zumindest latent pädagogische Motive der Eltern, die hinter dieser Aktivitätspalette stehen (s. dazu Vincent/Ball 2007). Diese Verschulung der Freizeit bedeutet, dass Eltern sich von der Partizipation ihrer Kinder am Ballett oder in der Musikschule oder dem Sportverein die Herausbildung zusätzlicher &#8222;skills&#8220; erwarten, die später einmal das Zünglein an der Waage im Konkurrenzkampf spielen könnten, die aber gleichzeitig ihrem Ideal einer möglichst vielseitig gebildeten sozialen Person entsprechen (ebd.).</p>
<h2 class="auto-created">III. Der ambivalente Status der Familie im neoli&shy;be&shy;ralen Aktivie&shy;rungs&shy;staat </h2>
<p>Wie sind diese beiden großen Strömungen, der vielfache öffentliche Ruf nach einer De-Familialisierung von Erziehung und Bildung einerseits und die überragende diskursiv-rhetorische Bedeutung von Bildung und Schule andererseits, einzuordnen und ansatzweise zu erklären? Sie sind, so unsere Interpretation, nicht zuletzt Ausdruck von Widersprüchen der aktuell betriebenen neoliberal motivierten Umbauten der Wirtschaft und des Sozial- und Wohlfahrtsstaates (Schultheis 2006; Steinert 2008) und der parallel damit einhergehenden &#8222;Aktivierung&#8220; der Bürger (Dollinger/Raithel 2007). Der Neoliberalismus als neuer Modus der Steuerung von Politik und Wirtschaft nimmt Massenarbeitslosigkeit, Armut, Prekarisierung und Polarisierung der Gesellschaftsstruktur (Dörre 2008) hin. Es werden keine großen Anstrengungen mehr unternommen, den ungleichheitsverschärfenden Entwicklungen mit den traditionellen Mitteln zur Regulation von Ungleichheit entgegenzusteuern &#8211; etwa durch eine progressive Besteuerung nicht nur der Einkommen, sondern auch der Vermögen, durch eine breite Streuung der Lohnarbeits-Einkommen durch Arbeitszeit-Verkürzungen und durch eine sozialpolitische Basis, die aus Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen finanziert wird. Stattdessen werden Vermögen, Unternehmensgewinne und hohe Einkommen von Abgaben entlastet, die Lohnarbeits-Einkommen rar gemacht, reduziert und prekarisiert, womit gleichzeitig auch das Drohpotenzial gesteigert wird: Die Angst um den Arbeitsplatz und eine allgemeine Verunsicherung hat in den letzten Jahren bis in die Mittelschichten hinein zugenommen (Burzan 2008). Beides wirkt, wenn auch noch eher subtil auf der Ebene des individuellen Bewusstseins, als Disziplinierungsinstrument.</p>
<p>Politik und besonders die Regierungen sind in diesem Gefüge auf ein verbreitetes Bewusstsein einer gesellschaftlichen Krise angewiesen, um die Bereitschaft zum Verzicht für den Standort und dessen erfolgreiches Bestehen im Prozess der Globalisierung herzustellen. Sie erzeugen daher Ängste und bieten Bilder von schädlichen und gewissermaßen feindlichen Gruppen an, zu deren Abwehr sich alle Rechtschaffenen zusammenschließen sollen. Darunter sind ,Sozialschmarotzer&#8216; gleichermaßen zu zählen wie gierige Manager, Arme und Kriminelle. Das sind aber auch all diejenigen, die sich &#8222;nicht genug anstrengen&#8220;, die Erziehung und Bildung &#8222;nicht ernst genug nehmen&#8220;.</p>
<p>In diesem hier nur in groben Strichen porträtierten neuen Regime kommt der Familie eine ambivalente Rolle zu: Einerseits ist man auf sie aus demographischen und anderen gesellschaftlich-funktionalen Gründen angewiesen. Familienpolitik stößt dementsprechend auf eine neue Resonanz, weil sie erfolgreich auch als genuiner Beitrag für die wirtschaftliche Produktivität gelesen werden kann und auch wird &#8211; Familie lohnt sich, auch für die Unternehmen, so die Botschaft (Ostner 2008). Es kommt nicht von ungefähr, dass diese Botschaft vor allem unter Rückgriff auf volks- bzw. wirtschaftswissenschaftliche Expertisen verkündet wird (Leitner 2008). Die hektische Betriebsamkeit beim Ausbau von Kindertageseinrichtungen kann vor dieser Folie deshalb so viel Akzeptanz finden, weil sie die &#8222;Vereinbarkeit&#8220; fördert (kritisch zu diesem Terminus Honig 2007) und damit zwar ihren Beitrag zur Arbeitsmarktbeteiligung von Eltern leistet, aber eben nicht, weil es dem Wohlbefinden der Kinder dient.</p>
<p>Andererseits werden der Familie große Defizite attestiert, die im weiteren globalen Wettbewerbsprozess hinderlich sind. Daraus folgt das Bemühen, die Familien in ihren Erziehungs- und Sozialisationsanstrengungen zu unterstützen und zu entlasten. In der Tendenz wird auch hierzulande Erziehung de-familialisiert, wie bereits in Skandinavien oder Frankreich. Dabei fügt sich das Screening von Entwicklungsstörungen, der institutionelle wie inhaltliche Ausbau von Kindertageseinrichtungen und Ganztagsschulen in die Ambivalenz der skizzierten Entwicklungen ein. Wie aber, so die abschließende Frage, kann produktiv mit diesem widersprüchlichen Zugreifen auf familiale Erziehung, mit dieser Verbindung aus permanent unterstellten Defiziten auf der einen und vielfältigen Unterstützungsangeboten auf der anderen Seite, umgegangen werden?</p>
<h2 class="auto-created">IV. Perspek&shy;tiven jenseits der Human&shy;ka&shy;pi&shy;tal&shy;ma&shy;xi&shy;mie&shy;rung: Aufwachsen als smarte Ko-Pro&shy;duk&shy;tion von privater und &ouml;ffent&shy;li&shy;cher Erziehung </h2>
<p>Unsere Antwort lautet erstens: das Ziel der Bemühungen muss neu definiert werden. Weg von der einseitigen Orientierung auf eine Humankapitalmaximierung im Sinne einer berufsbezogenen schulischen Bildung, hin zu einer Kompetenzförderung im weitesten Sinne, die die Heranwachsenden in ihrer gesamten Lebensführung betrachtet und die immer länger währende Lebensspanne im Blick behält. Bildung erschöpft sich nicht nur in der Verbesserung des funktionalen Wertes des Individuums für die Gesellschaft und ihre Teilsysteme.</p>
<p>Ausschlaggebend &#8211; und gleichzeitig die eigentliche Begründung &#8211; für vermehrte Anstrengungen zur Förderung eines möglichst hohen allgemeinen Bildungsniveaus der Heranwachsenden ist dessen positiver Effekt auf die Lebensführung und die Lebensqualität der Kinder und Jugendlichen selbst. Konkret zeichnen sich Höhergebildete, auch schon im Jugendalter, durch eine bessere Gesundheit sowie eine höhere Lebenserwartung, größeres zivilgesellschaftliches und politisches Engagement, besseres subjektives Wohlbefinden sowie einen kreativeren Umgang mit Medien aus. Helmut Fend (2007: 20ff) gelangt in einer der aufwändigsten Studien über die Konsequenzen unterschiedlicher Bildungsprofile für den Lebenslauf zu folgender Gesamtbilanz: &#8222;In Bezug auf die Lebensführung tritt am deutlichsten hervor, dass Abiturientinnen und Abiturienten im Vergleich zu anderen Abschlussgruppen ein reichhaltiges Leben mit größerer Öffnung zum kulturellen und öffentlichen Leben bevorsteht. Die größten Folgen zeigen sich in dem, was wir im deutschen Sprachraum mit &#8218;Bildung&#8216; bezeichnen. Höhere Schulabschlüsse eröffnen größere Chancen der Partizipation an gesellschaftlichen Diskursen. Mit dem kulturell reichhaltigeren Leben ist aber nicht unbedingt ein einfacheres Leben verbunden. So hat sich die ökonomische Eingliederung nicht als einfacher herausgestellt. Die soziale Einbettung in die primären Lebenskreise ist mit steigendem Bildungsniveau eher belastet. Klare Wirkungen zeigen sich schließlich beim Gesundheitsverhalten. Abiturientinnen und Abiturienten rauchen weniger und bewegen sich mehr.&#8220;</p>
<p>Bildung ist vor allem eine aktive Teilhabefähigkeit in den verschiedenen Lebensbereichen des Alltags, der Kultur, der Öffentlichkeit und der Politik. Die Kinder und Jugendlichen von heute müssen im Stande sein, mit einer Pluralität und hochgradigen Widersprüchlichkeit von Werten umzugehen, sie müssen sich in kleine und große Gemeinschaften einfügen und ihre eigenen Lebensformen finden können. Dieses großes Programm, dem wir uns alle stellen sollten, so schwer es auch erscheinen mag, wurde von Liebau (2001: 12) auf den Punkt gebracht: &#8222;Sie müssen also mit dem eigenen Leben in seinen Möglichkeiten und Grenzen umgehen können. Das ist mehr als in der klassischen Moderne, in der Freuds Definition des kompetenten Erwachsenen, der lieben und arbeiten kann, durchaus Geltung beanspruchen konnte. Angesichts des Zusammenbruchs der alltäglichen Konventionen und Gewohnheiten der ersten Moderne sind Erwachsene heute gefordert als Gestalter ihres eigenen Lebens, gewissermaßen als Künstler ihrer selbst. Darin liegt die zentrale pädagogische Herausforderung der Gegenwart &#8211; und nicht in der albernen Frage danach, ob sie sich in der Schule ein bisschen mehr oder weniger Mathematik angeeignet haben.&#8220;</p>
<p>Was heißt dies aber zweitens für das hier im Zentrum stehende Verhältnis von familial-privater Erziehung auf der einen und öffentlicher Erziehung auf der anderen Seite? Anstelle einer an Defiziten orientierten De-Familialisierung, die in den nicht selten von den Institutionen diktierten &#8222;Erziehungspartnerschaften&#8220; gipfelt, ist eine &#8222;smarte Ko-Produktion&#8220; von privater wie öffentlicher Bildung und Erziehung anzustreben und konzeptionell voranzutreiben. Hierzu können wir kein fertiges System entfalten, aber einige hoffentlich inspirierende Fragen: Wie und in welchen Bereichen kann es gelingen, die jeweiligen Bildungsbeiträge des anderen Bereichs sinnvoll aufzunehmen? Wie können die jeweiligen systemischen Voraussetzungen des Lernens in Familie und in den Institutionen des Bildungssystems aufeinander bezogen werden, auch unter Berücksichtigung der dritten Orte, von Jugendhilfe und Vereinen (Rauschenbach 2007)? Und schließlich ist bei dieser Konzeption einer &#8222;smarten Ko-Produktion&#8220; von Erziehung und Bildung die Milieuabhängigkeit von Erziehung zu berücksichtigen &#8211; nicht zuletzt deshalb, weil sich Eltern unterschiedlicher Milieus auch darin unterscheiden, welchen Beitrag sie jeweils dem öffentlichen oder privaten Bereich zukommen lassen wollen.</p>
<h2 class="auto-created">Literatur </h2>
<p><i>Alt, Christian </i>2005-2009: Kinderleben. Band 1-5, Wiesbaden.</p>
<p><i>Bien, Walter/Rauschenbach, Thomas/Riedel, Birgit</i> (Hg.) 2006: Wer betreut Deutschlands Kinder? DJI-Kinderbetreuungsstudie, Weinheim und Basel.</p>
<p><i>Bildungsbericht 2008</i>. <i>Autorengruppe Bildungsberichterstattung </i>(Hg.) 2008: Bildung in Deutschland. Ein Indikatorengestützter Bericht mit einer Analyse zu Übergängen im Anschluss an den Sekundarbereich I, Bielefeld.</p>
<p><i>Bos, Wilfried/Voss, Andreas/Lankes, Eva-Maria/Prenzel, Manfred/Schwippert, Knut/Walther, Gerd/ Valtin, Renate </i>(Hg.) 2003: Erste Ergebnisse aus IGLU. Schülerleistungen am Ende der vierten Jahrgangsstufe im internationalen Vergleich, Münster u.a.</p>
<p><i>Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)</i> 2006: Zwölfter Kinder- und Jugendbericht, Berlin.</p>
<p><i>Burzan, Nicole </i>2008: Die Absteiger: Angst und Verunsicherung in der Mitte der Gesellschaft; in:<i> Aus Politik und Zeitgeschichte</i>, H. 33/34, S. 6-12.</p>
<p>Deutsches Jugendinstitut/Dortmunder Arbeitsstelle für Kinder- und Jugendhilfestatistik (DJI/AKJ) (Hg.) 2008: Zahlenspiegel 2007. Kindertagesbetreuung im Spiegel der Statistik, München.</p>
<p><i>Dollinger, Bernd/Raithel, Jürgen </i>(Hg.) 2007: Aktivierende Sozialpädagogik. Ein kritisches Glossar, Wiesbaden.</p>
<p><i>Dörre, Klaus </i>2008: Armut, Abstieg, Unsicherheit: Die soziale Frage am Beginn des 21. Jahrhunderts; in: <i>Aus Politik und Zeitgeschichte</i>, H. 33/34, S.3-6.</p>
<p><i>Ehmke Timo/Hohensee, Fanny/Heidemeier, Heike/Prenzel, Manfred </i>2004: Familiäre Lebensverhältnisse, Bildungsbeteiligung und Kompetenzerwerb; in: Prenzel, Manfred/ Baumert, Jürgen/ Blum, Werner/ Pekrun, Reinhard/ Rolff, Hans-Günther/ Rost, Jürgen/ Schiefele, Ulrich (Hg.): PISA 2003. Der Bildungsstand der Jugendlichen in Deutschland. Ergebnisse des zweiten internationalen Vergleichs, Münster u.a., S. 225-254.</p>
<p><i>Fend, Helmut</i> 2007: Bildung als Ressource der Lebensbewältigung. Ergebnisse der Life-Studie In. Bildung -Lernen. Humanistische Ideale, gesellschaftliche Notwendigkeiten, wissenschaftliche Erkenntnisse; in: Lemmermöhle, Doris /Hasselhorn, Marcus (Hg.): Bildung-Lernen. Humanistische Ideale, gesellschaftliche Notwendigkeiten, wissenschaftliche Erkenntnisse, Göttingen, Wallstein, S. 183-212.</p>
<p><i>Fendrich, Sandra/Pothmann, Jens </i>2006: Wie zufrieden sind Eltern? Die Qualität der Kindertageseinrichtungen aus icht der Eltern In: Bien/Rauschenbach/Riedel, Birgit: Wer betreut Deutschlands Kinder? DJI-Kinderbetreuungsstudie. Weinheim und Basel: Beltz, 256-265.</p>
<p><i>Guldberg, Helene</i> 2008: Kindische Angst um Kinder; in: <i>Novoargumente</i>, H. 95, S. 33-36.</p>
<p><i>Helsper, Werner/Hummrich, Merle</i> 2005: Erfolg und Scheitern in der Schulkarriere: Ausmaß, Erklärungen, biografische Auswirkungen und Reformvorschläge; in: Sachverständigenkommission Zwölfter Kinder- und Jugendbericht (Hg.): Materialien zum Zwölften Kinder-und Jugendbericht. Band 3: Kompetenzerwerb von Kindern und Jugendlichen im Schulalter, München, S. 95-174.</p>
<p><i>Henry-Huthmacher, Christine</i> 2008: Eltern unter Druck. Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse der Studie; in: Henry-Huthmacher, Christine / Borchard, Michael (Hg.): Eltern unter Druck. Selbstverständnisse, Befindlichkeiten und Bedürfnisse von Eltern in verschiedenen Lebenswelten, Stuttgart, S. 3-24.</p>
<p><i>Honig, Michael-Sebastian</i> 2007: Kann der Ausbau der institutionellen Kinderbetreuung das Vereinbarkeitsproblem lösen? In: Lettke, Frank/Lange , Andreas (Hg.): Generationen und Familien, Frankfurt am Main, 354-377.</p>
<p><i>Kaufmann, Franz-Xaver</i> 1995: Die Zukunft der Familie. München.</p>
<p><i>Kelle, Helga/ Tervooren, Anja </i>2008: Kindliche Entwicklung zwischen Heterogenität und Standardisierung -eine Einleitung; in: Kelle, Helga/Tervooren, Anja (Hg.): Ganz normale Kinder. Heterogenität und Standardisierung kindlicher Entwicklung, Weinheim, S. 7-14.</p>
<p><i>Leitner, Sigrid</i> 2008: Ökonomische Funktionalität der Familienpolitik oder familienpolitische Funktionalisierung der Ökonomie? In: Evers, Adalbert / Heinze, Rolf G. (Hg.): Sozialpolitik. Ökonomisierung und Entgrenzung, Wiesbaden, S. 67-82.</p>
<p><i>Liebau, Eckart</i> 2001: Die Bildung des Subjekts; in: Liebau, Eckart (Hg.): Die Bildung des Subjekts. Beiträge zur Pädagogik der Teilhabe, Weinheim, S. 7-14.</p>
<p><i>Mühling, Tanja/Smolka, Adelheid</i> 2007: Wie informieren sich bayerische Eltern über erziehungs-und familienbezogene Themen? Ergebnisse der ifb-Elternbefragung zur Familienbildung 2006, Bamberg, Staatsinstitut für Familienforschung an der Universität Bamberg.</p>
<p><i>Ostner, Ilona </i>2008: Ökonomisierung der Lebenswelt durch aktivierende Familienpolitik? in: Evers, Adalbert/Heinze, Rolf G. (Hg.): Sozialpolitik. Ökonomisierung und Entgrenzung, Wiesbaden: S. 49-81.</p>
<p><i>Rauschenbach, Thomas</i> 2007: Im Schatten der formalen Bildung -Alltagsbildung als Schlüsselfrage der Zukunft. In: Diskurs Kindheits- und Jugendforschung Jahrg.: 2, 2007, Heft 4, S. 439-453.</p>
<p><i>Roßbach, Hans-Günther </i>2005: Effekte qualitativ guter Betreuung, Bildung und Erziehung im frühen Kindesalter auf Kinder und ihre Familien; in: Sachverständigenkommission Zwölfter Kinder- und Jugendbericht (Hg.): Materialien zum Zwölften Kinder- und Jugendbericht. Band 1: Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern unter sechs Jahren, München, S. 55-174.</p>
<p><i>Schultheis, Franz </i>2006: Die Metamorphosen der sozialen Frage in Zeiten des neuen Geistes des Kapitalismus; in: Bremer, Helmut/Lange-Vester, Andrea (Hg.): Soziale Milieus und Wandel der Sozialstruktur, Wiesbaden, S.128-140.</p>
<p><i>Sodian, Beate/Thoermer, Claudia/Koerber, Susanne</i> 2008: Das Kind als Wissenschaftler &#8211; schon im Vor-und Grundschulalter; in: Fried, Lilian (Hg.): Das wissbegierige Kind. Neue Perspektiven in der Früh- und Elementarpädagogik, Weinheim, S. 29-36.</p>
<p><i>Steinert, Heinz</i> 2008: &#8218;Soziale Ausschließung&#8216;: Produktionsweisen und Begriffs-Konjunkturen; in: Klimke, Daniela (Hg.): Exklusion in der Marktgesellschaft, Wiesbaden, S. 19-30.</p>
<p><i>Strehmel, Petra </i>2008: Frühe Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen; in: Franz Petermann/Wolfgang Schneider (Hg.): Angewandte Entwicklungspsychologie, Göttingen, S. 205-236.</p>
<p><i>Treumann, Klaus Peter/ Meister, Dorothee /Sander, Uwe /Burkatzki, Eckhard /Hagedorn, Jörg /Kämmerer, Manuela /Strotmann, Mareike/Wegener, Claudia </i>2007: Medienhandeln Jugendlicher. Mediennutzung und Medienkompetenz. Bielefelder Medienkompetenzmodell, Wiesbaden.</p>
<p><i>Vincent, Carol/Ball, Stephen J. </i>2007: &#8218;Making Up&#8216; the Middle-Class Child: Families, Activities and Class Dispositions; in: Sociology , Jg. 41, H. 4, S. 1061-1077.</p>
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		<title>Geld mit Liebe</title>
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		<pubDate>Mon, 01 Sep 2008 19:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Materielle St&#228;rkung der Familie oder Vergesellschaftung ihrer Funktionen? aus: vorg&#228;nge Nr. 183, Heft 3/2008, S. 32-46 Seit einigen Jahren wird das Verh&#228;ltnis von staatlicher Verantwortung und famili&#228;rer Eigenverantwortung in der Familienpolitik als spannungsvoll erlebt. Soll der Staat Familien f&#246;rdern, indem er seine institutionellen Angebote ausbaut oder eher indem er die Familie mit materiellen Zuwendungen unterst&#252;tzt? [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Materielle St&auml;rkung der Familie oder Vergesellschaftung ihrer Funktionen?</p>
<p>aus: vorg&auml;nge Nr. 183, Heft 3/2008, S. 32-46</p>
<p>Seit einigen Jahren wird das Verh&auml;ltnis von staatlicher Verantwortung und famili&auml;rer Eigenverantwortung in der Familienpolitik als spannungsvoll erlebt. Soll der Staat Familien f&ouml;rdern, indem er seine institutionellen Angebote ausbaut oder eher indem er die Familie mit materiellen Zuwendungen unterst&uuml;tzt? Kritiker der ersten Alternative sehen darin eine &uuml;bertriebene Vergesellschaftung famili&auml;rer Aufgaben, Kritiker der zweiten Alternative bem&auml;ngeln geringe Steuerungs- und mehr Mitnahmeeffekte. Ist diese Alternative, die die politische Debatte pr&auml;gt, stimmig und wenn ja, wie sollte sie entschieden werden?</p>
<p>Denkbar w&auml;re freilich auch, dass institutionelle Angebote, die professionelle Organisation von Liebe, und materielle Zuwendungen, in der Regel Geld, kombiniert werden k&ouml;nnen, die in der Frage enthaltene Polarisierung also vermittelt werden kann. Dann w&auml;re die Alternative nicht &#8222;Geld oder Liebe&#8220;. Allerdings d&uuml;rfte die Vermittlung nicht einfach sein, ein konfliktfreies &#8222;Geld und Liebe&#8220; ist nicht in Sicht. Das gilt gesellschaftlich wie in der Paarbeziehung. Die kultursensible Mikrosoziologie wei&szlig;, dass Geld &uuml;ber seine symbolischen Eigenschaften als soziales Beziehungsmittel sich liebender Partner wirkt und in Paarbeziehungen ein Macht- und Ungleichheitsgef&auml;lle erzeugt, das &uuml;ber das reine Mehr oder Weniger des Geldes hinausreicht.[1]</p>
<p>Noch vor einer Dekade wurde die Forderung nach einem &#8222;Erziehungsgehalt&#8220; (Leipert/Opielka 1998) heftig diskutiert. Vielen Feministinnen erschien sie als konservatives Politikmodell.[2] Unterdessen hat die Politik Fakten geschaffen. Seit 2007 gilt auf Bundesebene ein einkommensabh&auml;ngiges Elterngeld, in Niveau (67 Prozent des Nettogehalts) und Bezugsdauer (12 Monate plus 2 V&auml;termonate) an die Sozialversicherungsleistung Arbeitslosengeld I angelehnt, allerdings ohne vorherige Beitragszahlung aus Steuermitteln finanziert. Die Akzeptanz dieser unter einer konservativen Ministerin implementierten materiellen Zuwendung auch in feministischen und gewerkschaftlichen Kreisen erlaubt eine schwache und eine starke Interpretation. Das Bundeselterngeld k&ouml;nnte zum einen als kleinste Gemeinsamkeit der Modernisierung der Familienpolitik durchgehen: f&uuml;r Konservative dr&uuml;ckt es die reale, wenngleich zeitknappe Anerkennung der Familienarbeit aus, w&auml;hrend das linksliberale Lager vor allem den Anreiz f&uuml;r Frauen lobt, sich maximal ein Jahr vom Arbeitsmarkt zu entfernen. Die starke Interpretation hingegen kann in dieser Ma&szlig;nahme eher eine Best&auml;rkung des konservativen deutschen Sozialstaatsmodells erkennen, mit kleineren systematischen Irritationen. Das konservative (kontinentale, &#8222;Bismarcksche&#8220;) Wohlfahrtsregime zeichnet sich durch paternalistische Staatsinterventionen aus, die vor allem die korporative Strukturierung der Sozialpolitik sichern. In deren Zentrum stehen die erwerbszentrierten Sozialversicherungen, die sich am m&auml;nnlichen Ern&auml;hrermodell orientieren. Die starke Interpretation des Bundeselterngeldes sieht darin vor allem eine Ausweitung der Erwerbszentrierung auf die Familienpolitik, die symbolisch durch die Identit&auml;t der Leistungen von Arbeitslosengeld I und Elterngeld markiert wird &#8211; die Irritation besteht nur darin, am fr&uuml;heren Einkommen bemessene Sozialleistungen erstmals aus Steuermitteln zu finanzieren, auf der Finanzierungsseite ein merkw&uuml;rdig unthematisierter Systembruch.</p>
<p>Beschlossen wurde durch die schwarz-rote Gro&szlig;e Koalition zudem die Ausweitung des Angebots an Kindertagesst&auml;ttenpl&auml;tzen f&uuml;r unter 3j&auml;hrige Kinder unter der Signatur &#8222;Krippenoffensive&#8220;. Bis 2013 soll das Angebot in den westlichen Bundesl&auml;ndern durch bis zu 700.000 neue Pl&auml;tze auf das quantitative Niveau Ostdeutschlands angehoben werden. Auch hier findet sich eine breite Modernisierungsallianz von links-feministisch bis konservativ &#8211; Letztere zwar zur&uuml;ckhaltend, doch beispielsweise als kirchliche Wohlfahrtstr&auml;ger hoch engagiert. Die Alternative &#8222;Geld oder Liebe&#8220; h&auml;lt diese Ausweitung f&uuml;r bedroht. So erkl&auml;rte der Vorstandsvorsitzende des UN-Kinderhilfswerks UNICEF, J&uuml;rgen Heraeus, mehr Kindertagesst&auml;tten seien sinnvoller als mehr Kindergeld: &#8222;Viele Eltern, die sich &uuml;ber zehn Euro freuen, werden das Geld nicht f&uuml;r Kinder ausgeben, sondern vielleicht in Alkohol oder einen neuen Fernseher stecken.&#8220;[3] &Auml;hnliches vermeldete mehrfach der Bundesfinanzminister (SPD), unterst&uuml;tzt von Wissenschaftlern, die vor allen armen Eltern nicht zutrauen, mit Geld vern&uuml;nftig im Interesse der Kinder umzugehen.</p>
<p>Es ist nicht leicht, in dieser Gemengelage von Annahmen und vielleicht auch Vorurteilen gegen&uuml;ber den in oder nahe an Armut lebenden Familien einen klaren Blick zu bewahren. Die einfache L&ouml;sung erscheint &#8222;Geld und Liebe&#8220;, mehr Geld f&uuml;r Familien plus mehr soziale Dienstleistungen zur Unterst&uuml;tzung von Familien. Im Folgenden soll deshalb &uuml;berlegt werden, ob es auch ein &#8222;Geld mit Liebe&#8220; gibt, eine systematischere Verkn&uuml;pfung von Geldleistungen und Dienstleistungen wie Kindertagesst&auml;tten, Familienbildung und sonstigen Familienhilfen. Dazu lohnt ein Blick in die alte Mitte Deutschlands, nach Th&uuml;ringen. Dort hat eine konservative Landesregierung seit 2005 ein Politikprogramm implementiert, das ein hohes Niveau an Kindertagesst&auml;ttenpl&auml;tzen mit einem Landeserziehungsgeld sowie einer Landesstiftung zur F&ouml;rderung der Familienbildung kombiniert.</p>
<h2 class="auto-created">Die &bdquo;Th&uuml;ringer Famili&shy;e&shy;n&shy;of&shy;fen&shy;sive&ldquo; als kontro&shy;verses Modell </h2>
<p>Die &#8222;Th&uuml;ringer Familienoffensive&#8220; (kurz TFO) stellt eine &ouml;ffentlich besonders kontrovers diskutierte Politikreform dar. Umstritten ist zweierlei. Zum einen wurde die Finanzierung der Kindertagesst&auml;tten von der Objekt- auf die Subjektf&ouml;rderung umgestellt, gef&ouml;rdert werden durch das Land nur noch tats&auml;chlich belegte Pl&auml;tze. Damit geht, so die Kritiker, eine Verbetriebswirtschaftlichung der Kita-Politik einher, letztlich gehe es nur um Kosteneinsparungen. Zum anderen wurde die Bezugsdauer f&uuml;r das Th&uuml;ringer Landeserziehungsgeld in H&ouml;he von 150 Euro monatlich (200 f&uuml;r das zweite, 250 f&uuml;r das dritte und 300 Euro f&uuml;r das vierte und weitere Kinder) auf das gesamte dritte Lebensjahr eines Kindes ausgeweitet. Mit dem Besuch einer Kindertagesst&auml;tte flie&szlig;en jedoch pro Kind bis zu 150 Euro des Erziehungsgeldes in die Finanzierung des Kita-Platzes. Das Erziehungsgeld bekommen die Eltern nur dann in voller H&ouml;he, wenn sie ihr Kind selbst betreuen oder von einer Tagesmutter betreuen lassen. Kritisiert wird, dass damit ein Anreiz bestehe, Kinder zu Gunsten von verf&uuml;gbarem Einkommen nicht in eine Kindertagesst&auml;tte zu geben.</p>
<p>Aufgabe eines laufenden Evaluationsprojektes ist es, wissenschaftliche Grundlagen f&uuml;r die Beurteilung dieser Politikreform bereitzustellen.[4] Sozialwissenschaftliche Empirie beruht stets auf theoretischen Konzeptionen.[5] Der folgende Abschnitt konzentriert sich auf diese Verkn&uuml;pfung. Zun&auml;chst wird die Stellung der Th&uuml;ringer Familien- und Bildungspolitik im L&auml;nderkontext skizziert und exemplarisch aufgezeigt, wie weit reichend die Wahl von Indikatoren und Untersuchungsparametern die Ergebnisse von Politikevaluationen bestimmt. Im zweiten Schritt wird die TFO in den Kontext der familien- und bildungspolitischen Diskussion gestellt. Auch diese Perspektive bekr&auml;ftigt die Dynamik konzeptioneller Vorentscheidungen in der Politikevaluation. Dar&uuml;ber hinaus wird an dieser Kontextuierung aber auch deutlich, dass die TFO einen auch international beachtlichen Versuch bildet, die Br&uuml;cke zwischen Familienerziehung und institutionellem Bildungsprozess neu zu justieren &#8211; ein ambiti&ouml;ses Unterfangen, das bislang auch wissenschaftlichen Beobachtern nicht immer verst&auml;ndlich wurde, aber auch nicht als Rechtfertigung dienen kann, &uuml;ber Widerspr&uuml;che und Fehlsteuerungen hinwegzusehen.</p>
<p>Im Juni 2008 ver&ouml;ffentlichte die Bertelsmann-Stiftung einen in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Jugendhilfestatistik (AKJ Stat) erstellten &#8222;L&auml;nderreport Fr&uuml;hkindliche Bildungssysteme&#8220;, der f&uuml;r den Freistaat Th&uuml;ringen ein eher ambivalentes bis kritisches Bild zeichnete.[6] Positiv wird vermerkt, dass Th&uuml;ringen hinsichtlich der Teilhabequote von Kindern an Ma&szlig;nahmen der institutionellen &#8222;FBBE&#8220; (d.h. fr&uuml;hkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung) im Bundesdurchschnitt sehr hoch positioniert ist. So seien die vertraglich vereinbarten Betreuungszeiten im Bundesl&auml;ndervergleich &#8222;herausragend&#8220;: &#8222;Von den unter Dreij&auml;hrigen sind 83 Prozent und von den &auml;lteren Kindern 88 Prozent t&auml;glich mehr als 7 Stunden in einer KiTa. In TH ist demnach im Bundesvergleich der gr&ouml;&szlig;te Anteil von Kindern in Ganztagsbetreuung.&#8220; Zudem liegt in Th&uuml;ringen die &#8222;Teilhabequote&#8220; der Zweij&auml;hrigen bei fast 74 Prozent &#8222;und damit &uuml;ber dem Durchschnitt Ostdeutschlands. Zwischen 2006 und 2007 verringerte sie sich allerdings um &uuml;ber 6 Prozentpunkte. Die Teilhabe der Dreij&auml;hrigen erh&ouml;hte sich zwischen 2006 und 2007 um 2,7 Prozentpunkte.&#8220; Die Verringerung im dritten Lebensjahr k&ouml;nnte nun unmittelbar auf die TFO zur&uuml;ckgef&uuml;hrt werden, irritierend erscheint dann allerdings die Erh&ouml;hung am Ende des dritten Jahres.</p>
<p>Nach Daten des Statistischen Landesamtes Th&uuml;ringen stieg zum Stichtag 15.3.2008 die KiTa-Besuchsquote der Zwei- bis Dreij&auml;hrigen (von 2007 auf 2008) wieder auf 76,1 Prozent, w&auml;hrend die Besuchsquote der Dreij&auml;hrigen auf den Stand 2006 sank.[7] Die Interpretation dieser Daten ist nicht einfach. Zu vermuten sind Probleme der Kohortendefinition, beispielsweise ist es f&uuml;r Kinder, deren zweiter Geburtstag nach Schuljahresbeginn liegt &#8211; insbesondere f&uuml;r Kinder mit diesem Stichtag ab April eines Jahres &#8211; schwieriger unmittelbar danach eine KiTa- Platz zu erhalten, da die Einrichtungen diese Pl&auml;tze nicht beliebig frei halten k&ouml;nnen. Durch die kindbezogene Kostenerstattung in Folge der TFO k&ouml;nnten nun Anpassungseffekte aufgetreten sein (rigidere Belegungspr&uuml;fung der Tr&auml;ger usf.), die sich unterdessen pragmatisch l&ouml;sen lie&szlig;en.</p>
<p>Im &#8222;Spitzenfeld&#8220; liege Th&uuml;ringen hinsichtlich der Nettoausgaben der &ouml;ffentlichen Haushalte f&uuml;r diese Ma&szlig;nahmen. Besonders hervorgehoben wird der Landesanteil, da in Th&uuml;ringen &#8222;im Bundesl&auml;ndervergleich der h&ouml;chste Finanzierungsanteil von einer Landesebene (ohne Ber&uuml;cksichtigung der Stadtstaaten) gezahlt wird.&#8220; Dies erscheint eine wesentliche Information, zumal in der Diskussion um die TFO h&auml;ufig ein R&uuml;ckzug des Landes aus der finanziellen Verantwortung seit 2006 beklagt wurde. Im &#8222;Spitzenfeld&#8220; befinde sich Th&uuml;ringen schlie&szlig;lich auch hinsichtlich des formalen Qualifikationsniveaus des Personals in KiTas, &#8222;da fast 94 Prozent des p&auml;dagogischen Personals &uuml;ber einen Fachschulabschluss verf&uuml;gen&#8220;.[8]</p>
<p>Kritisch beurteilt die Bertelsmann-Stiftung jedoch die Personalausstattung. Th&uuml;ringen sei beim Personalschl&uuml;ssel &#8222;sowohl f&uuml;r die Kinder unter drei Jahren als auch bei dem f&uuml;r die Nichtschulkinder &uuml;ber drei Jahren in die Gruppe der Bundesl&auml;nder einzuordnen, die in den KiTas die schlechtesten Personalschl&uuml;ssel haben und bei denen demnach deutlicher Verbesserungsbedarf besteht&#8220;. Nach Auskunft des Statistischen Landesamtes liegt der Personalschl&uuml;ssel in Th&uuml;ringen im Vergleich mit den anderen vier &ouml;stlichen Bundesl&auml;ndern jedoch an der Spitze. Hier scheint es sich wom&ouml;glich um ein Ost-West-Thema zu handeln, die hohe Versorgungsquote geht m&ouml;glicherweise mit einer schlechteren Betreuungsrelation einher. Offen ist, ob die &#8222;Krippenoffensive&#8220; der Bundesregierung dieses Problem nun auch in die alten Bundesl&auml;nder exportiert.</p>
<p>Der in Th&uuml;ringen &#8211; als einem von derzeit (2008) zwei Bundesl&auml;ndern &#8211; bereits ab vollendetem zweiten Lebensjahr bestehende Rechtsanspruch auf einen Platz in der FBBE (KiTa bzw. Tagesmutter) und damit der quantitative Ausbaustand der &ouml;ffentlichen Kinderbetreuung wird, dies legt die Bertelsmann-Stiftung nahe, durch eine geringere Personalausstattung und in der Folge wom&ouml;glich mit Qualit&auml;tsm&auml;ngeln erkauft. Sie macht folgende Rechnung auf (Abbildung 1):[9]</p>
<p>XXXXXX Grafik<br /><i>Quelle: Bertelsmann-Stiftung 2008, TH12A <br /></i>Abbildung 1: Personalschl&uuml;ssel und Erzieher-Kind-Relation in Th&uuml;ringen, Bundesvergleich (2006)</p>
<p>Diese Darstellung erscheint allerdings bei genauerer Betrachtung weniger eindeutig. Angesichts des im Bundesl&auml;ndervergleichs weit &uuml;berdurchschnittlichen KiTa- Besuchs vor allem im dritten Jahr m&uuml;ssten die drei Altersgruppen 0-1, 1-2, 2-3 gesondert ausgewiesen und verglichen werden, um ein Urteil &uuml;ber qualitative Versorgungsengp&auml;sse zu erlauben. Entsprechende Daten nennt die Bertelsmann-Stiftung nicht.[10] Dass hier wohl Probleme bestehen, kann an dem im L&auml;nderschnitt sehr niedrigen Personalschl&uuml;ssel zwischen 3 Jahren und Schuleintritt abgelesen werden. Zwar k&ouml;nnte man auch hier einwenden, dass der hohe Ganztagsanteil in Th&uuml;ringen die Personalwerte verzerre, doch bleibt dann die Frage, ob der Bildungsauftrag auch ganztags wahrgenommen werden kann.</p>
<p>Diese Frage erscheint vor dem Hintergrund des zum 1.8.2008 in Kraft getretenen &#8222;Th&uuml;ringer Bildungsplan f&uuml;r Kinder bis 10 Jahre&#8220; relevant. Der Bildungsplan umgeht Frage und Problem, indem er als &#8222;institutionen&uuml;bergreifend und konzeptneutral angelegt&#8220;[11] definiert wird. Aus sozialwissenschaftlicher, politikevaluativer Perspektive erscheint freilich gerade die Verkn&uuml;pfung p&auml;dagogischer und politischer Konzeptionen mit der institutionellen Realit&auml;t wesentlich.</p>
<p>Insgesamt erscheint die Th&uuml;ringer KiTa-Politik im L&auml;ndervergleich somit quantitativ ambivalent: ein hoher Versorgungsgrad geht mit unklaren Personalausstattungswerten einher. Die Folgen f&uuml;r die Qualit&auml;t der KiTa-Erziehung sind ebenfalls unklar, belastbare Daten fehlen hierf&uuml;r im L&auml;ndervergleich vollst&auml;ndig. Eine Evaluation der p&auml;dagogischen Leistungen von Kindertagesst&auml;tten wurde zwar mit dem von Wolfgang Tietze und Mitarbeitern bereits 2002 entwickelten &#8222;Nationalen Kriterienkatalog&#8220;[12] vorbereitet, doch eine den PISA-Studien wenigstens im Ansatz vergleichbare, prozessorientierte Bewertung der KiTas wurde bisher nicht unternommen. Die in der Presse irref&uuml;hrenderweise als &#8222;Baby-PISA&#8220; bezeichnete OECD-Studie &#8222;Starting Strong&#8220; (zuerst 2001) beruht in der zweiten Fassung von 2004, an der sich dann auch Deutschland beteiligte, auf dem &#8222;Besuch&#8220; und &#8222;Besichtigungen&#8220; einer Untersuchungsgruppe in f&uuml;nf Bundesl&auml;ndern (darunter Th&uuml;ringen)[13], nicht auf Prim&auml;rerhebungen wie die etwa zeitgleich ver&ouml;ffentlichten PISA-Studien.</p>
<p>Bereits die Bertelsmann-Studie macht deutlich, dass die Wahl von Indikatoren und Parametern die Bewertung der Th&uuml;ringer Familien- und Bildungspolitik massiv beeinflusst. Ein Spitzenergebnis erzielt Th&uuml;ringen in dem im August 2008 pr&auml;sentierten &#8222;Bildungsmonitor 2008&#8220;, der vom &#8222;Institut der deutschen Wirtschaft K&ouml;ln&#8220; im Auftrag der &#8222;Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM)&#8220; erstellt wurde.[14] Th&uuml;ringen erreicht darin Platz drei, nach Sachsen und Baden-W&uuml;rttemberg.[15] Allerdings muss auch hier genauer beleuchtet werden, womit die Rangstellung begr&uuml;ndet wird. Der Fokus dieses &#8222;Bildungsmonitors&#8220; ist rein bildungs&ouml;konomisch, er fragt, &#8222;in welchen Bereichen des Bildungssystems Handlungsbedarf besteht, um die Bedingungen f&uuml;r Wirtschaftswachstum zu verbessern.&#8220;[16] Hierzu werden 13 Fragestellungen herangezogen, die teils klar mit unseren Fragen &uuml;bereinstimmen (z.B. Betreuungsrelationen in Bildungseinrichtungen), aber auch Dimensionen als Urteilsgrundlage betrachten, &uuml;ber die ein fachlicher Diskurs ratsam erscheint (z.B. Reproduktion von Ingenieuren, &#8222;Zeiteffizienz&#8220;). Hier besteht die Gefahr, dass ein verengter Blick auf &#8222;&ouml;konomisch kostbare Zeit&#8220;[17] die zudem individuell sehr unterschiedliche Entwicklungszeit von Kindern &uuml;bersieht.</p>
<p>Sowohl die Studie der Bertelsmann-Stiftung, vor allem aber die Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft stehen in einer seit Ende der 1990er Jahre auch international beachtlichen Konjunktur bildungs- und familien&ouml;konomischen Denkens. So beauftragte die rot-gr&uuml;ne Bundesregierung den Vorsitzenden des Sachverst&auml;ndigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Bert R&uuml;rup, mit Gutachten zur Entwicklung auch der Familienpolitik.[18] Im Juni 2008 pr&auml;sentierte das Bundesfamilienministerium eine ebenfalls vom &#8222;Institut der deutschen Wirtschaft&#8220; erstellte &#8222;Sozialbilanz Familie&#8220;, die eine &#8222;&ouml;konomische Analyse mit Schlussfolgerungen f&uuml;r die Familienpolitik&#8220; beabsichtigt.[19] Bereits der 5. Familienbericht 1995 hat mit seiner Konzeptualisierung der Familie als Produktionsort von &#8222;Humankapital&#8220; und &#8222;Humanverm&ouml;gen&#8220; einer &ouml;konomischen Perspektive das Wort geredet, damals noch stark beeinflusst durch die integrative Perspektive des Familiensoziologen Franz-Xaver Kaufmann. Auch im 7. Familienbericht 2006 versuchten Soziologen wie Hans Bertram und Jutta Allmendinger die bildungs- und familien&ouml;konomische Emphase in Teilen der Medien und des Wissenschaftssystems zu m&auml;&szlig;igen.[20] Gewiss haben &ouml;konomische Perspektiven wie beispielsweise die Arbeiten des Nobelpreistr&auml;gers (2000) James J. Heckman[21] zu den langfristigen Effekten fr&uuml;hkindlicher Bildungsprogramme oder Studien &uuml;ber die Auswirkungen von Mutterschaftszeiten (&#8222;maternal leave&#8220;) auf die Entwicklung kindlicher Leistungsf&auml;higkeit[22] das Wissen um die gesellschaftliche Einbettung von Familie und p&auml;dagogischen Institutionen bereichert. Doch sie ruhen auf Parametern, die in anderen Disziplinen gewonnen werden und nur bei Einbeziehung von deren Erkenntnispotential zu gehaltvollen Evaluationen f&uuml;hren. So sind beispielsweise die Ergebnisse der letztgenannten Studie wenig gehaltvoll. Zwar hatten die Einf&uuml;hrung des Erziehungsgeldes und seine Ausweitung seit den 1980er Jahren wohl keinen signifikanten Effekt auf Bildungs- und Arbeitsmarktkarrieren der Kinder. Das war aber auch nicht die Zielsetzung jener Politik. In Bezug auf die Kinder sollte sie eher sichere Bindungen unterst&uuml;tzen und damit einen individualisierten, flexiblen Sozialcharakter. Ob das gelang, l&auml;sst sich aber nicht aus Bildungs- und Arbeitsmarktstrukturdaten ablesen.</p>
<p>Die im Auftrag der Th&uuml;ringer Landesregierung erstellte Studie von Andr&eacute; Habisch verortete im Herbst 2005 die TFO im Kontext der Familien- und Bildungspolitik.[23] Bemerkenswert erscheinen dabei drei Argumentationsstr&auml;nge. Als erstes wird ein &ouml;konomischer Argumentationsstrang verfolgt, in dem die gedankliche Figur der &#8222;Konsumentensouver&auml;nit&auml;t&#8220; die Position von Eltern als Teilnehmer auf einem Bildungsmarkt betont. Diese soll durch &#8222;Wahlfreiheit&#8220; in einem von Objekt- auf die Subjektf&ouml;rderung umgestellten Bildungssektor erreicht werden. In dieser Perspektive erscheint sowohl die Subjektf&ouml;rderung durch das Th&uuml;ringer Erziehungsgeld wie die Umstellung der KiTa- Finanzierung auf eine betriebswirtschaftlich bestimmte Nutzungsentgeltkonzeption durchaus sinnvoll. Der zweite Argumentationsstrang bem&uuml;ht den internationalen Vergleich (&Ouml;sterreich, Finnland, Norwegen) um die Wahlfreiheit zwischen famili&auml;rer und institutioneller Kinderbetreuung als einen K&ouml;nigsweg zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, zur Realisierung von Kinderw&uuml;nschen und damit zur Erh&ouml;hung von Fertilit&auml;tsraten zu begr&uuml;nden. Der dritte Argumentationsstrang erkennt in der TFO einen &#8222;Systemwechsel zu einer Familienpolitik in der B&uuml;rgergesellschaft&#8220;, wobei vor allem die ordnungspolitische, subsidi&auml;re Dimension betont wird: &#8222;Wenn dezentrale Einheiten (Kommunalpolitik, Betreuungseinrichtungen, Eltern) wirklich autonome Entscheidungen f&auml;llen sollen, dann m&uuml;ssen sie dazu &sbquo;erm&auml;chtigt&#8216; werden (&sbquo;Empowerment&#8216;).&#8220;[24]</p>
<p>Dass die Rezeption bei den Akteuren der Th&uuml;ringer Familien- und Bildungspolitik nicht konfliktfrei erfolgte, kann an zwei Vorg&auml;ngen exemplarisch gezeigt werden. Die Initiative &#8222;Volksbegehren f&uuml;r eine bessere Familienpolitik&#8220; wurde im November 2005 gegr&uuml;ndet und verfolgte auf einem hindernisreichen und vorl&auml;ufig vom Th&uuml;ringer Verfassungsgericht im Dezember 2007 gestoppten Weg die Zielsetzung: &#8222;Wir wollen den rigiden Sparkurs der Landesregierung in der Familienpolitik stoppen. Wir wollen ein Gesetz schaffen, das auch k&uuml;nftig allen Th&uuml;ringer Kindern eine solide Betreuung in den Kinderg&auml;rten und Grundschulhorten garantiert. Gleichzeitig wollen wir die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gew&auml;hrleisten, ohne Eltern und Kommunen finanziell zu &uuml;berfordern.&#8220;[25]</p>
<p>Als Vertrauensmann der Initiative tritt ein CDU-Mitglied auf, wohl um zu demonstrieren, dass die Skepsis nicht allein auf die Oppositionsparteien beschr&auml;nkt ist. Obgleich die Initiative zahlreiche Dokumente vorlegte, scheint die konzeptionelle Kritik &uuml;ber den Verweis auf einen der Landesregierung angelasteten Personalmangel (&#8222;Mindestens 2000 Erzieherinnen fehlen in Th&uuml;ringer Kinderg&auml;rten&#8220;[26]) nicht wesentlich hinaus zu gehen. Einen weiteren Hinweis auf die bis in die Exekutive reichende Konflikthaftigkeit gibt die fehlende Erw&auml;hnung der TFO in der gesamten Diskussion um den &#8222;Th&uuml;ringer Bildungsplan f&uuml;r Kinder bis 10 Jahre&#8220;. Weder im Bildungsplan selbst noch auf der die Diskussion dokumentierenden Homepage des f&uuml;r den Bildungsplan verantwortlichen Konsortiums[27] wird die TFO erw&auml;hnt. Da das Th&uuml;ringer Kultusministerium sowohl f&uuml;r den Bildungsplan wie &#8211; gemeinsam mit dem Sozialministerium &#8211; f&uuml;r die TFO verantwortlich zeichnet, entsteht der Eindruck, dass Bildungs- und Familienpolitik entgegen der Zielsetzung der TFO seltsam entkoppelt werden.</p>
<p>Die beiden hier exemplarisch erw&auml;hnten Vorg&auml;nge der Skandalisierung und der Entkopplung k&ouml;nnen &uuml;ber die konkrete landespolitische Diskussion hinaus als Ausdruck tieferer Konflikte der Familien- und Bildungspolitik &#8211; und ungel&ouml;ster Spannungen zwischen beiden Politikfeldern &#8211; interpretiert werden. In einer Diskussion des Siebenten Familienberichts der Bundesregierung beklagte Franz-Xaver Kaufmann die &#8222;fehlende Koh&auml;renz der deutschen Familienpolitik&#8220;: &#8222;Diese Inkoh&auml;renz hat im Wesentlichen zwei Gr&uuml;nde: den nur z&ouml;gerlichen und parteipolitisch umstrittenen Wandel von einem traditionellen zu einem modernisierten Familienbild einerseits und andererseits die Zersplitterung familienpolitischer Kompetenzen zwischen unterschiedlichen Ressorts des Bundes sowie zwischen Bund, L&auml;ndern und Kommunen.&#8220;[28] Die Unterscheidung von &#8222;traditionell&#8220; und &#8222;modernisiert&#8220; erscheint freilich grob, insbesondere vor dem Hintergrund der spezifisch deutschen Geschichte, wie sie f&uuml;r Th&uuml;ringen als ein auch durch die DDR- Geschichte gepr&auml;gtes Land folgenreich bleibt. In Abbildung 2 werden vereinfacht die vier die deutsche Familienpolitik seit der NS-Zeit pr&auml;genden Familien- und Familienpolitikkonzeptionen dargestellt.[29] Der deutsche &#8222;Sonderweg&#8220; in der Familienpolitik begann mit dem nationalsozialistischen Leitbild des &#8222;Natalismus&#8220;, einer Unterordnung der Familienpolitik unter bev&ouml;lkerungspolitische, rassistische Zielsetzungen und differenzierte sich dann in der DDR und der BRD in zwei polare Leitbilder auf. W&auml;hrend in der DDR das Leitbild der &#8222;Doppelverdienerehe&#8220; ma&szlig;geblich war &#8211; das auch in Skandinavien und Frankreich bis heute pr&auml;gend ist &#8211; orientierte sich die BRD am Leitbild der &#8222;Versorgerehe&#8220;. Mit der deutschen Einheit wurden beide Leitbilder durch ein als &#8222;Partnerfamilie&#8220; beschreibbares Leitbild abgel&ouml;st. F&uuml;r die Situation in Th&uuml;ringen erscheint der deutsche &#8222;Sonderweg&#8220; theoretisch wie empirisch folgenreich: sowohl die hohe Versorgungsquote wie die Deutungsmuster der beteiligten Akteure k&ouml;nnen nur vor dem Hintergrund der DDR-Tradition wie der folgenden Transformationserfahrung verstanden werden.</p>
<p>XXXXXX Tabelle</p>
<p>Diese historisch-normative Rekonstruktion der deutschen Familienpolitik muss zum besseren Verst&auml;ndnis um eine weitere differentielle Typologie erg&auml;nzt werden, die von G&oslash;sta Esping-Andersen entwickelte und in der vergleichenden Sozialpolitikforschung breit rezipierte Theorie der &#8222;Wohlfahrtsregime&#8220;. Wohlfahrtsregime sind komplexe Strukturmuster der Sozialpolitik, insbesondere des Arbeitsmarktes, des Gemeinschaftssystems, vor allem der Familie, und der staatlichen Regulierung selbst. Esping- Andersen unterschied das liberale, das konservative und das sozialdemokratische Wohlfahrtsregime. Neuerdings wird die Erweiterung von Esping-Andersens Typologie um ein &#8222;garantistisches&#8220;, am B&uuml;rgerstatus und eher universalistischen Teilhaberechten orientiertes Wohlfahrtsregime vertreten:[30]</p>
<ul>
<li>das <em>liberale </em>Regime (Ziel: Leistungsgerechtigkeit) spiegelt sich in der auf die Selbstverantwortung der Versicherten setzenden Gew&auml;hrleistungspraxis, in der Beschr&auml;nkung des Umverteilungsvolumens, der vollst&auml;ndigen Entlastung des Faktors Arbeit, der Beitragsbezogenheit der Leistungen und in der F&ouml;rderung von marktbezogenen Aktivit&auml;ten, insbesondere privater Vorsorge;</li>
<li>das <em>sozialdemokratische bzw</em>. <em>sozialistische </em>Regime (Ziel: Verteilungsgerechtigkeit) definiert sich &uuml;ber eine umfassende Abdeckung von Lebensrisiken der Marktgesellschaft, den Vorrang der Arbeitsmarktintegration als Teilhabeanspruch, die Einbeziehung der Arbeitgeber in die Verantwortung f&uuml;r die Arbeitslosigkeit, die &#8211; wenngleich begrenzte &#8211; Lebensstandardsicherung, die Unterst&uuml;tzung von Vorsorgevereinbarungen der Tarifparteien bzw. der Gewerkschaften, die Umverteilung nach Leistungsf&auml;higkeit und die voll eigenst&auml;ndige Sicherung von Frauen; </li>
<li>das <em>konservative </em>Regime (Ziel: Bedarfsgerechtigkeit) kommt zur Geltung in den Prinzipien der Subsidiarit&auml;t familialen Unterhalts (Ausbildungsgeld, Grundsicherung, evtl. Paarrente), der Bedarfsbezogenheit beitragsunabh&auml;ngiger Leistungen, der Beitragsbezogenheit fast aller Leistungen, dem Freiraum f&uuml;r berufsst&auml;ndische Formen der Zusatzsicherung und der St&auml;rkung der Familienpolitik, insbesondere der Anerkennung der Familienarbeit als Leistungs&auml;quivalent; </li>
<li>das <em>garantistische </em>Regime (Ziel: Teilhabegerechtigkeit) bestimmt die Anlage des Gesamtsystems als universalistische, alle B&uuml;rger umfassende B&uuml;rger- bzw. Volksversicherung, die Garantie einer Grundrente und eines Grundeinkommens, die St&auml;rkung der Rechte von Kindern und jungen Menschen innerhalb der sozialen Sicherungssysteme und generell die nicht-diskriminierende Statussicherung. </li>
</ul>
<p>Der Ertrag dieser typologischen Betrachtung kann darin gesehen werden, dass die auch in den parteipolitischen Positionen enthaltenen Familienpolitikkonzepte gesellschaftspolitisch verortet und damit &uuml;ber die Dualit&auml;t von &#8222;traditionell&#8220; vs. &#8222;modernisiert&#8220; hinaus als Varianten der Ordnungspolitik sichtbar werden. Die &#8222;Th&uuml;ringer Familienoffensive&#8220; erscheint in dieser Perspektive als modernisierte Variante im konservativen Regimetyp. Als modernisiert kann sie gelten, weil sie auf der Grundlage einer konservativen Politikkonzeption &#8211; mit dem Fokus auf die Anerkennung der Familienarbeit &#8211; Elemente der drei anderen Regimetypen einzubeziehen versucht: die liberale Idee der Marktsteuerung, die sozialdemokratische Idee staatlicher Versorgungsgarantie und die garantistische Idee universalistischer Zug&auml;nge, unabh&auml;ngig vom Erwerbsstatus (bspw. im Th&uuml;ringer Erziehungsgeld im Unterschied zur sozialdemokratischen Konzeption des lohnarbeitsbezogenen Bundeselterngeldes).</p>
<h2 class="auto-created">Kontroverse Dimensionen der Familien- und Bildungs&shy;po&shy;litik </h2>
<p>Gleichwohl ist die konservative, mit DDR-Tradition bewusst brechende Politikgrundlage unverkennbar, was nicht nur die politischen Kontroversen plausibel macht. Die TFO greift in mehrere Dimensionen der Familien- und Bildungspolitik ein:</p>
<ul>
<li><em>Anerkennung der Familienarbeit</em>: Diese Dimension stellt zweifellos die pr&auml;gnanteste und kontroverseste Orientierung der TFO dar. Zwar geh&ouml;rt die Anerkennung von Familienarbeitsleistungen als Leistungs&auml;quivalent f&uuml;r die sozialen Sicherungssysteme zum Kernbestand des konservativen Wohlfahrtsregimetypus. Doch w&auml;re es familienpolitikwissenschaftlich verfehlt, den Realgehalt dieser Forderung vorschnell abzutun.[31] Auf der Ebene der Politikimplementation geh&ouml;rt die Einf&uuml;hrung des Erziehungsgeldes (1986), die Anerkennung von Erziehungszeiten in der Gesetzlichen Rentenversicherung wie das Bundeselterngeld (seit 2007) zu Ma&szlig;nahmen, die die Familienarbeit als gesellschaftliche Arbeit konzipieren. Das Konzept eines &#8222;Erziehungsgehalts&#8220; kann dabei als besonders differenzierte und weit reichende Ma&szlig;nahme gelten.[32] Auf der politischen Ebene muss stutzig machen, dass beispielsweise Christa M&uuml;ller als Vertreterin der Linkspartei f&uuml;r ein Erziehungsgehalt eintritt.[33] In der internationalen Debatte hat j&uuml;ngst der an der UC Berkeley lehrende Neil Gilbert ein fulminantes Pl&auml;doyer f&uuml;r eine Anerkennung der Familienarbeit formuliert.[34] Diese Dimension verkn&uuml;pft systematisch die Familienarbeit mit dem Arbeitsmarkt. </li>
<li><em>Familienleitbild</em>: Die Rolle der Familie wird als zentral f&uuml;r die Gesellschaft definiert: &#8222;Die Th&uuml;ringer Familienoffensive unterst&uuml;tzt Familien als die Keimzelle unserer Gesellschaft.&#8220;[35] Das Faltblatt der Landesregierung pr&auml;sentiert auf der Titelseite eine &#8222;Normalfamilie&#8220;, Vater, Mutter, zwei Kinder. Implizit wird unter der Signatur der &#8222;Wahlfreiheit&#8220; daf&uuml;r pl&auml;diert, auch der &#8222;Ern&auml;hrerfamilie&#8220; mit nicht oder teilzeiterwerbst&auml;tiger &#8222;Hausfrau&#8220; Normalit&auml;tsstatus zuzuerkennen und damit das in der BRD bis 1990 dominierte Familienleitbild auch in Ostdeutschland akzeptabel zu machen. </li>
<li><em>Gender Mainstreaming</em>: Daraus ergeben sich im Kontext der Diskussionen um &#8222;Gender Mainstreaming&#8220; (Geschlechtergerechtigkeit) frauen- bzw. geschlechterpolitische Positionierungen, die Elisabeth Beck-Gernsheim als Privatisierung der Entscheidung f&uuml;r Kinder, als &#8222;Pflicht zur bewussten Entscheidung&#8220; beschreibt: &#8222;Und diese Pflicht trifft nun vor allem die Frauen. Sie sind es, die mit dem &sbquo;St&ouml;rfall Kind&#8216; verantwortungsbewusst umgehen sollen, damit ihre Chancen im Bildungssystem und in der Berufswelt nicht eingeschr&auml;nkt werden. Sie sollen Mutterschaft so unauff&auml;llig und so effizient wie m&ouml;glich organisieren &#8211; daf&uuml;r, so die Verhei&szlig;ung, d&uuml;rfen sie dann auch an den Segnungen der Moderne teilhaben.&#8220;[36] Es wird zu untersuchen sein, inwieweit eine Politik der Anerkennung der Familienarbeit diese Privatisierung zuspitzt oder gezielt die unterschiedlichen Lebensentw&uuml;rfe von Frauen zur Geltung kommen l&auml;sst, nochmals Beck-Gernsheim: &#8222;Die Umsetzung vorhandener Kinderw&uuml;nsche setzt eine Familienpolitik voraus, die den Wandel der Geschlechterverh&auml;ltnisse nicht abzubremsen versucht, sondern im Gegenteil aktiv unterst&uuml;tzt.&#8220;[37] </li>
<li><em>Kindzentrierung</em>: Seit den 1990er Jahren wird zunehmend eine &#8222;kindzentrierte Perspektive&#8220; in der Familienpolitik eingefordert[38], teilweise werden &#8222;Kinderpolitik&#8220; und &#8222;Frauenpolitik&#8220; als individualisierte Alternativen zur Familienpolitik postuliert. Bereits der Begriff &#8222;Familienoffensive&#8220; grenzt sich explizit von diesen Tendenzen zu einer &#8222;Familienmitgliederpolitik&#8220;[39] ab. </li>
<li><em>Bildung nach PISA</em>: Die neuere bildungspolitische Diskussion &#8222;nach PISA&#8220; konzentriert sich auf in institutionalisierten Bildungssettings messbare Leistungskennwerte nach dem Modell des Benchmarking.[40] Zwar wird, wie beispielsweise im &#8222;Th&uuml;ringer Bildungsplan&#8220; die &#8222;Kooperation mit den Eltern&#8220;, eine &#8222;Erziehungspartnerschaft&#8220;[41] eingefordert, die konkrete Ausgestaltung des Verh&auml;ltnisses von Familien- und KiTa- bzw. schulischer Erziehung bleibt jedoch in der Regel vage. Die TFO versucht hier zumindest eine Kopplung der Bildungssysteme in der fr&uuml;hen Kindheit, einerseits durch die Verschr&auml;nkung von KiTa-Finanzierung und Th&uuml;ringer Erziehungsgeld, andererseits durch die F&ouml;rderung der Familienbildung (Landesstiftung &#8222;FamilienSinn&#8220;). </li>
<li><em>Gerechtigkeitsvorstellungen</em>: Es ist Ziel der TFO, der Situation von Familien mit kleinen Kindern gerecht zu werden. Diese Zielsetzung befindet sich im Spannungsfeld von zumindest drei Dimensionen des aktuellen &ouml;ffentlichen Diskurses um politische Gerechtigkeit: Der Forderung nach &#8222;Generationengerechtigkeit&#8220; (d.h. der Reduzierung der sozialpolitischen Benachteiligung von Kindern gegen&uuml;ber der &auml;lteren Generation); der Bef&uuml;rchtung einer Umverteilung gesellschaftlicher Ressourcen zuungunsten sozial&ouml;konomisch schw&auml;cherer Gruppen und der Verteilungsauseinandersetzung zwischen den westlichen und den &ouml;stlichen Bundesl&auml;ndern in der Familienpolitik angesichts der unterschiedlichen Versorgungsquoten. </li>
<li><em>Fr&uuml;hkindliche Entwicklung</em>: Die St&auml;rkung der familialen Erziehung in den ersten drei Lebensjahren ist ein ausdr&uuml;ckliches Ziel der TFO. Die Ergebnisse der Bindungsforschung st&auml;rken diese Position.[42] In einem Memorandum der Deutschen Psychoanalytischen Vereinigung zum Krippenausbau in Deutschland wird betont: &#8222;das Kind bindet sich <em>immer</em>, weil es Bindungen braucht, um seelisch zu wachsen. Jeder Krippenwechsel oder Wechsel einer Tagesmutter bedeutet f&uuml;r das Kind eine erneute Erfahrung von Bindungsverlust.&#8220;[43] Die Folgerung: &#8222;Analog zur &sbquo;Schulreife&#8216; sollte die &sbquo;Krippenreife&#8216; f&uuml;r jedes Kind individuell beurteilt werden, um Traumatisierungen zu vermeiden.&#8220;[44] Damit diese individuelle Beurteilung m&ouml;glich wird, sind institutionell gesicherte Freir&auml;ume f&uuml;r die Eltern erforderlich. Diese Perspektive war in der deutschen Familienpolitik &#8211; vor allem in Westdeutschland &#8211; mit dem Vorwurf eines konservativen Familien- und Mutterbildes verkn&uuml;pft worden. Sie unterscheidet sich durchaus von der im Gutachten von Habisch postulierten &#8222;Wahlfreiheit&#8220;, die ausschlie&szlig;lich &uuml;ber die &#8222;Konsumentensouver&auml;nit&auml;t&#8220; begr&uuml;ndet wird. Vielmehr nimmt die bindungstheoretische Perspektive konsequent die Entwicklungs-Interessen der Kinder in den Blick.</li>
</ul>
<h2 class="auto-created">Ist Geld mit Liebe m&ouml;glich?</h2>
<p>Die Diskussion des Th&uuml;ringer Beispiels kann zeigen, dass die Alternative &#8222;Geld oder Liebe&#8220; tr&uuml;gerisch erscheint. Die zu Recht geforderte Verschr&auml;nkung von Familien- und Bildungspolitik macht vor allem deutlich, dass in die fr&uuml;hkindliche Erziehung erheblich mehr gesellschaftliche Ressourcen investiert werden m&uuml;ssen. W&auml;hrend konservative Politik die &#8222;Wahlfreiheit&#8220; zwischen famili&auml;rer und institutioneller Erziehung betont, in Th&uuml;ringen auf durchaus hohem Niveau, bleibt die Wahlfreiheit der Erziehenden, vor allem der M&uuml;tter, noch immer ein Desiderat. Wir haben eingangs die starke These vertreten, dass das Bundeselterngeld mit der Reform 2007 eine Ausweitung der Erwerbszentrierung auf die Familienpolitik bedeutet. In der weiteren Argumentation konnten wir zeigen, dass das Th&uuml;ringer Landeserziehungsgeld gegen&uuml;ber dem Erwerbsverhalten der Eltern neutral scheint. Unklar ist derzeit, ob diese konzeptionellen Differenzen Effekte auf die geschlechtliche Arbeitsteilung in Familie und Gesellschaft und auf den Erziehungserfolg haben werden. Hier ist empirische Forschung n&ouml;tig. Mary Ann Mason hat mit ihrem Forschungsprogramm &#8222;Do Babies Matter?&#8220; einen verzweifelten und zugleich hoffnungsvollen Blick in die demokratiepolitische Wunde gerichtet, wonach M&uuml;tter durch ihre Kinder aus respektablen Ausbildungs-und Berufskarrieren gefegt werden: &#8222;W&auml;hrend die &sbquo;opting out&#8216;-Story die Aufmerksamkeit der Medien erlangt, besteht die gr&ouml;&szlig;ere und vielleicht wichtigere Story darin, dass weit mehr Frauen in eine amorphe S&auml;ule ihrer Profession oder in eine marginalisierte Teilzeit-Spur eingesteuert werden.&#8220;[45] Ihre Hoffnung richtet sich auf die jungen Frauen: &#8222;Dies kann die Generation werden, die die Arbeitswelt mit der Stimme ihrer F&uuml;&szlig;e &auml;ndert, darauf besteht, dass die Arbeitswelt ein Platz f&uuml;r Familien ist, anstelle dass die Familien sich der Arbeitswelt anpassen. Dies kann die Generation werden, dass jede Zeit eine gute Zeit ist, und sein sollte, um ein Baby zu bekommen.&#8220;[46] Liebe braucht auch Geld.</p>
<p>[1] Dazu Wimbauer 2003. Die Rede von Liebe im Zusammenhang mit der Produktion sozialer Dienstleistungen geht zur&uuml;ck auf Talcott Parsons und Niklas Luhmann. Helfenden Beziehungen liegen Kommunikationsmuster zugrunde, die in der christlichen Tradition als &#8222;N&auml;chstenliebe&#8220; konnotiert sind. Dar&uuml;ber hinaus gilt f&uuml;r familieninterne wie familienexterne Dienstleistungen, dass sie stets mehrere Funktionen erf&uuml;llen; eine wesentliche dabei ist die Herstellung und Sicherung affektiver Bindungen (siehe Opielka 2008: 102ff.). Die geschlechtsspezifische Produktion von Sorge (care, care-work) ist dabei nicht deckungsgleich mit Liebe, der Begriff &#8222;care&#8220; wird in der Literatur eher im deskriptiven oder politisch-&ouml;konomischen Sinn gebracht. Hier wird der Begriff Liebe im weiten, soziologischen und theologisch-philosophischen Sinn verwendet. Zur Verwendung des Liebesbegriffs in der geschlechtlichen Arbeitsteilung siehe Krebs 2002.</p>
<p>[2] Stolz-Willig 1998.</p>
<p>[3] Die Welt v. 21.9.2008.</p>
<p>[4] Das Forschungsprojekt wird vom Verfasser gemeinsam mit Michael Winkler (FSU Jena) geleitet (Mitarbeiter: Anja M&uuml;ller, Matthias M&uuml;ller, Steffen Grosskopf). Der Endbericht wird im Fr&uuml;hjahr 2009 ver&ouml;ffentlicht.</p>
<p>[5] Ostner 2007.</p>
<p>[6] Bertelsmann-Stiftung 2008 (der L&auml;nderbericht enth&auml;lt keine Seitenzahlen).</p>
<p>[7] Th&uuml;ringer Landesamt f&uuml;r Statistik 2008: 8f.; hinzu kommen Kinder in Kindertagespflege (0,6% der 2-3j&auml;hrigen).</p>
<p>[8] Bertelsmann-Stiftung 2008.</p>
<p>[9] ebd., Fragestellung TH 12.</p>
<p>[10] Diese werden auch in Th&uuml;ringer Landesamt f&uuml;r Statistik 2008 nicht ausgewiesen.</p>
<p>[11] TKM 2008: 10.</p>
<p>[12] Tietze/Viernickel 2007.</p>
<p>[13] OECD 2004: 7.</p>
<p>[14] Pl&uuml;necke u.a. 2008.</p>
<p>[15] ebd.: 99ff.</p>
<p>[16] ebd.: S. 4.</p>
<p>[17] ebd.: S. 5.</p>
<p>[18] R&uuml;rup/Gruescu 2004.</p>
<p>[19] BMFSFJ 2008.</p>
<p>[20] BMFSFJ 2006.</p>
<p>[21] Heckman 2008.</p>
<p>[22] Dustmann/Sch&ouml;nberg 2008.</p>
<p>[23] Habisch 2005.</p>
<p>[24] Habisch 2005: 53.</p>
<p>[25] <a href="http://www.bessere-familienpolitik.de/" target="_blank" rel="noopener">http://www.bessere-familienpolitik.de</a></p>
<p>[26] ebd.</p>
<p>[27] <a href="http://www.thueringer-bildungsplan.de/" target="_blank" rel="noopener">http://www.thueringer-bildungsplan.de</a></p>
<p>[28] Kaufmann 2007: 383.</p>
<p>[29] Dazu ausf&uuml;hrlich Opielka 2008: 116ff.</p>
<p>[30] Opielka 2008: 34ff.</p>
<p>[31] Zum &Uuml;berblick Netzler/Opielka 1998.</p>
<p>[32] Hierzu ausf&uuml;hrlich Opielka/Leipert 1998.</p>
<p>[33] M&uuml;ller 2007, erschienen in einem katholischen Verlag.</p>
<p>[34] Gilbert 2008.</p>
<p>[35] Faltblatt &#8222;Th&uuml;ringer Familienoffensive&#8220; der beiden beteiligten Ministerien, Punkt 8.</p>
<p>[36] Beck-Gernsheim 2008: 29.</p>
<p>[37] ebd.: 31.</p>
<p>[38] Jurczyk/Olk/Zeiher 2004.</p>
<p>[39] Dienel 2002: 44ff.</p>
<p>[40] Winkler 2005.</p>
<p>[41] TKM 2008: 42.</p>
<p>[42] Grossmann/Grossmann 2004.</p>
<p>[43] DPV 2008: 203.</p>
<p>[44] ebd.: 204.</p>
<p>[45] Mason 2008: 90 (&Uuml;bers. M.O.).</p>
<p>[46] ebd.: 96.</p>
<h2 class="auto-created">Literatur </h2>
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<p><i>Opielka, Michael</i> 2008: Sozialpolitik. Grundlagen und vergleichende Perspektiven, 2. Aufl., Reinbek: Rowohlt.</p>
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<p><i>Th&uuml;ringer Landesamt f&uuml;r Statistik </i>2008: Statistischer Bericht &#8211; Tageseinrichtungen f&uuml;r Kinder und &ouml;ffentlich gef&ouml;rderte Kindertagespflege in Th&uuml;ringen am 15.3.2008, Erfurt.</p>
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<p><i>TKM/Th&uuml;ringer Kultusministerium</i> 2008: Th&uuml;ringer Bildungsplan f&uuml;r Kinder bis 10 Jahre, Weimar/Berlin: Verlag das netz.</p>
<p><i>Wimbauer, Christine</i> 2003: Geld und Liebe: Zur symbolischen Bedeutung von Geld in Paarbeziehungen, Frankfurt: Campus.</p>
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		<title>In schlechter Verfassung</title>
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		<pubDate>Mon, 01 Sep 2008 18:00:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Die Familienpolitik in Deutschland, aus: vorgänge Nr. 183, Heft 3/2008, S. 47-60 Familien bestehen aus Kindern und Frauen, meistens auch aus Männern. Als Familienpolitik im engeren Sinne sollten allein solche Maßnahmen gelten, die Eltern und Kindern das Leben erleichtern. Dies ist jedoch weder in der Vergangenheit noch in der Gegenwart unbedingt der Fall. Das, was [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Familienpolitik in Deutschland,</p>
<p>aus: vorgänge Nr. 183, Heft 3/2008, S. 47-60</p>
<p>Familien bestehen aus Kindern und Frauen, meistens auch aus Männern. Als Familienpolitik im engeren Sinne sollten allein solche Maßnahmen gelten, die Eltern und Kindern das Leben erleichtern. Dies ist jedoch weder in der Vergangenheit noch in der Gegenwart unbedingt der Fall. Das, was sich in den letzten Jahrzehnten an gesetzgeberischen Maßnahmen in Bezug auf die Familie beobachten lässt, ist zunächst als Geschichte der Befreiung der Frauen aus feudalen ehelichen Verhältnissen zu lesen, die im Familienrecht erst Mitte der 1970er Jahre abgeschlossen war (I). Im Sozial- und Steuerrecht, das die Existenzbedingungen von Familien in besonderer Weise gestaltet, sind zwei Entwicklungen zu beobachten: Einerseits wurde dort die Hausfrauenehe ökonomisch flankierend abgesichert, andererseits ist ein System weiter ausgebaut worden, das die staatliche Umverteilung auf die erwerbstätige und die alte Generation beschränkt und die Existenzsicherung von Kindern nicht in ihr System eingestellt hat. Trotz eines verfassungsrechtlichen Schutzauftrages für Ehe und Familie ist damit ein Abgabensystem entstanden, das Kinderlosigkeit belohnt und Familien stranguliert. Die ökonomische Verfassung vieler Familien ist daher mittlerweile so desaströs, dass sie zunehmend Gegenstand öffentlicher Debatten ist (II). Hoffnung macht das Bundesverfassungsgericht, das mit einer gleichheitsrechtlichen Betrachtung auch die strukturelle Benachteiligung der Familien im Verhältnis zu kinderlosen Personen in den Blick nimmt (III). Neuerdings ist in Deutschland eine offensiv beworbene Familienpolitik zu beobachten, die bei näherer Betrachtung in eine Elternpolitik und eine Kinderpolitik unterschieden werden muss. Angesichts des drohenden Fachkräftemangels soll es Müttern &#8211; unter dem Stichwort der Vereinbarkeit von Familie und Beruf -ermöglicht werden, ebenso wie Männer berufstätig zu sein. Sogar Männer werden erstmals mit den sog. Vätermonaten Gegenstand von Familienpolitik. Da Kinder auf Grund des seit den 1970er Jahren bestehenden und sich mittlerweile selbst potenzierenden Geburtenrückgangs zwischenzeitlich zu einem knappen gesellschaftlichen Gut geworden sind, liegt heute in der juristischen und sozialwissenschaftlichen Diskussion ein neuer Fokus auf Kinderrechten und auf Kinderförderung. Dahinter verbirgt sich allerdings nicht selten die Vorstellung, Kinder auch an ihren Eltern vorbei fördern zu können (IV.).</p>
<h2 class="auto-created">I. Famili&shy;en&shy;po&shy;litik als Emanzi&shy;pa&shy;ti&shy;ons&shy;ge&shy;schichte </h2>
<p>Bis weit ins 20. Jahrhundert hinein stellte die Ehe für Frauen in rechtlicher Hinsicht ein persönliches Herrschaftsverhältnis dar: Sie waren verpflichtet, im Hauswesen des Mannes Dienste zu leisten. Der Ehemann besaß das Alleinentscheidungsrecht in allen ehelichen Angelegenheiten. Außerdem war dem Mann in seiner Eigenschaft als Vater bei Meinungsverschiedenheiten in der Erziehung der Kinder per Gesetz der &#8222;Stichentscheid&#8220; zugesichert. Das persönliche Abhängigkeitsverhältnis der Frau gründete nicht zuletzt auf ihrer ökonomischen Abhängigkeit: Mit der Eheschließung ging ihr Vermögen in die Verwaltung des Mannes über, der fortan den Nutznieß daraus ziehen konnte. Damit nicht genug: Der Ehemann besaß auch ein umfassendes Recht auf die Arbeitskraft der Frau: Diese war verpflichtet, in seinem Geschäft mitzuarbeiten, ferner hatte er die Befugnis, einen von ihr eingegangenen Arbeitsvertrag fristlos zu kündigen. Diese Eheordnung war weitestgehend zwingendes Recht, konnte also nicht von den Ehegatten vertraglich in ihrem Sinne gestaltet werden (Ramm, 1968: 44). Sozialrechtlich wurde dieses Ehekonzept durch die unbedingte Witwenrente, die beitragsfreie Mitversicherung der Ehefrau in der Krankenversicherung und durch das Ehegattensplitting flankiert.</p>
<p>Ein wichtiger Zwischenschritt auf dem Weg zur rechtlichen Gleichstellung von Frauen war die Einfügung von Art. 3 Absatz 2 &#8211; Männer und Frauen sind gleichberechtigt &#8211; gegen den erbitterten Widerstand der Mehrheit des Parlamentarischen Rates in das Grundgesetz von 1949. Hieran setzte die Rechtsprechung des BVerfG an, das jedoch zunächst noch von der Existenz funktional-biologischer Unterschiede ausging (Sacksofsky, 1996: 23 ff.) sowie das Gleichberechtigungsgesetz von 1958, das die Pflicht zur Hausfrauenehe zwar lockerte, aber nicht vollständig aufgab. Die Reste der patriarchalen Eheordnung wurden erst mit dem 1. Eherechtsreformgesetz beseitigt, das am 1. 7. 1977 in Kraft getreten ist. Seitdem verzichtet das Eherecht auf ein verbindliches Eheleitbild. Hausarbeit und Erwerbsarbeit sind nun der freien Disposition der Ehegatten anheim gegeben. Damit wurde der Frau zum ersten Mal seit Entwicklung der Industriegesellschaft ein dem Mann ebenbürtiges Recht eingeräumt, einer außerhäuslichen Arbeit nachzugehen. Mit der Reform des Scheidungsrechts wurde ein erklärtes Ziel der Reformdiskussionen verwirklicht, dass nun nicht mehr allein die Frauen als die i.d.R. ökonomisch Abhängigen für eheliches &#8222;Fehlverhalten&#8220; mit dem Entzug des Sorgerechts und des Unterhalts bestraft werden konnten. Der sozialdemokratische Gesetzgeber ging seinerzeit davon aus, dass die Ausweitung der Frauenerwerbstätigkeit in unverminderter Stärke anhalten und dass es langfristig zu einer Angleichung der Erwerbsquoten von Männern und Frauen kommen würde (BMJ, 1974: 21).</p>
<p>Wenn Mütter zunehmend erwerbstätig sind, kommen jedoch die alten sozialrechtlichen Ausgleichsmechanismen, mit denen die Gesellschaft die reproduktive Arbeit in den Familien finanziell abgesichert hat, immer weniger zum Tragen: ihre Ansprüche aus der Witwenversorgung reduzieren sich, sie zahlen selber Krankenversicherungsbeiträge und die Wirkungen des Ehegattensplittings schmelzen ab. Seit Mitte der 1980er Jahre sind deshalb Regelungen entstanden, die nicht länger kompensatorisch an der Hausfrauenehe ansetzen, sondern an der Erziehungsleistung selber (Lenze, 1989: 251). So sind am 1.1.1986 das Bundeserziehungsgeldgesetz sowie die Anerkennung von Erziehungszeiten in der Rentenversicherung in Kraft getreten[1]. In der Gesetzesbegründung wurde seinerzeit &#8211; in Zeiten sich verfestigender Massenarbeitslosigkeit &#8211; unverhohlen mit der Möglichkeit spekuliert, dass viele Arbeitnehmerinnen anschließend nicht wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren und damit &#8222;die beschriebene Entlastung des Arbeitsmarktes auf Dauer eintritt&#8220;[2]. Offensichtlich von ganz anderer Motivation ist nun das zum 1.1.2007 in Kraft getretene Elterngeldgesetz geprägt, das als Lohnersatzleistung für ein Jahr konzipiert ist und &#8211; in Anbetracht des absehbaren Fachkräftemangels &#8211; auf die schnelle Wiedereingliederung der Mütter in den Arbeitsmarkt abzielt (s.u.).</p>
<h2 class="auto-created">II. Die struk&shy;tu&shy;relle Benach&shy;tei&shy;li&shy;gung der Familien im Steuer- und Abgaben&shy;system </h2>
<p>Obwohl Ehe und Familie gem. Art 6 Abs. 1 GG unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stehen, hat es das sog. Familiengrundrecht nicht verhindern können, dass ein Steuer- und Abgabensystem entstanden ist, das zu den familienfeindlichsten der gesamten OECD gehört.</p>
<p>Wird das <i>Steuerrecht </i>betrachtet, so fällt auf, dass die Ehe als eine Erwerbs- und Verbrauchsgemeinschaft betrachtet wird mit der bekannten Folge, dass sich durch das Ehegattensplitting die steuerliche Belastung von verheirateten Paaren gegenüber unverheirateten Paaren verringern lässt &#8211; zumindest in den Konstellationen, in denen einer der beiden Ehegatten ein geringeres Einkommen erwirtschaftet als der andere. Ein Familiensplitting existiert in Deutschland nicht, so dass eine Familie mit drei oder fünf Kindern zunächst genauso viel Steuern zahlt wie ein kinderloses Ehepaar, obwohl von dem in &#8222;individualistischer Engführung&#8220; am Markt erzielen Arbeitslohn (Franz-Xaver Kaufmann) mehr Personen leben müssen. Seit den Beschlüssen des BVerfG zum Kindergeld und zu den Kinderfreibeträgen[3] darf allerdings zumindest das sozialhilferechtliche Existenzminimum aller Familienmitglieder nicht mehr besteuert werden. Für den erwachsenen Steuerpflichtigen wird dies durch einen Freibetrag im Steuertarif realisiert. Einkommensmillionäre wie Geringverdiener zahlen erst ab dem ersten Euro, der den Betrag von 7.664 Euro im Jahr übersteigt, den Eingangssteuersatz von 15 Prozent[4]. Das Existenzminimum der Kinder in Höhe von 5.808 Euro im Jahr wird zwar besteuert, die damit zu Unrecht erhobenen Steuern werden aber über das Kindergeld zurückerstattet. In den Worten des BVerfG ist das Kindergeld eine &#8222;vorweggenommene Steuervergütung auf den Kinderfreibetrag&#8220;[5]. Zwei Drittel der gesamten Kindergeldzahlung in Deutschland ergeben sich aus der Steuerfreiheit des kindlichen Existenzminimums (BMF, 2003: 40). Die <i>Gewährung </i>von Kindergeld suggeriert allerdings, dass es sich bei diesem um eine freiwillige staatliche Leistung handelt &#8211; d.h. um <i>Familienförderung</i>.</p>
<p>Erhöht sich das Kindergeld, so zeigt sich die Politik stets als besonders familienfreundlich. Unerwähnt bleibt, dass bislang jedes Mal das BVerfG die Erhöhung verlangt hat, weil die Kosten des Existenzminimums der Kinder gestiegen sind. Dieser Vorgang wird sich im Herbst 2008 wiederholen, wenn die Bundesregierung in dem alle 2 Jahre vorzulegenden Bericht über die Höhe des Existenzminimums zu dem Ergebnis kommen wird, dass sich das notwendige sozialhilferechtliche Existenzminimum der Kinder durch Inflation und gestiegene Verbrauchssteuern erhöht hat. Derzeit wird zu Recht kritisiert, dass das Existenzminimum der Kinder willkürlich niedriger eingestuft wird als das der Erwachsenen, und es wird eine Erhöhung auf ca. 8000 Euro gefordert. Hinzu kommt, dass es sich bislang nur um das überlebensnotwendige Existenzminimum in Anlehnung an die Sozialhilfesätze handelt, Eltern aber ihre familienrechtlichen Unterhaltsverpflichtungen nicht an dieser Grenze einstellen dürfen und dies auch in der Regel nicht tun[6]. Im Steuerrecht wäre daher noch viel Gestaltungsspielraum, um die Unterhaltslasten von Eltern angemessener zu berücksichtigen und Familien damit einen größeren Betrag von dem selbst erwirtschafteten Einkommen zu belassen.</p>
<p>Zurzeit ist das Einkommenssteuerrecht allerdings immer noch familienfreundlicher als die sich selbst sozial nennende <i>Sozialversicherung</i>. In der Sozialversicherung nämlich wird das gesamte Existenzminimum der Kinder mit Beiträgen belegt, d.h. Eltern zahlen auch auf diejenigen Bestandteile ihres Einkommens Sozialversicherungsbeiträge, die sie gar nicht zur Verfügung haben, sondern für den Unterhalt der Kinder verwenden müssen. Im Rahmen der Sozialversicherung werden die durch Kinder verursachten existenziellen Kosten immer noch so behandelt wie andere konsumtive Ausgaben der Eltern auch, sei es ein teures Hobby oder ein luxuriöses Auto, obwohl das umlagefinanzierte System auf das Nachwachsen einer ausreichend großen neuen Generation angewiesen ist. Das BVerfG hat dies für die Pflegeversicherung gerügt und eine Änderung auf der Beitragsseite verlangt sowie einen Prüfauftrag auch für die anderen Zweige der Sozialversicherung erteilt[7]. Letzteres hat die Bundesregierung allerdings bereits im November 2004 offiziell abgelehnt (BT-Drucks 15/4375: 4 ff.). Da die meisten durchschnittlich verdienenden ArbeitnehmerInnen höhere Sozialabgaben als Steuern zahlen, wirkt sich die Verbeitragung des Kindesunterhalts bei immer weiter steigenden Sozialversicherungsbeiträgen besonders verheerend für das Familienbudget aus. Dies ist aber nur die eine Seite der Medaille. Hinzu kommt, dass die Rentenversicherung als offensichtlichste Umverteilungsinstanz zwischen erwerbstätiger und alter Generation die nachwachsende Generation ausblendet. Die Große Rentenreform von 1957 hat mit der Einführung der dynamischen Rente nur die eine Hälfte des sog. Schreiberplans realisiert. Sein Vorschlag, mit Hilfe einer <i>Jugendrente </i>auch eine Umverteilung zwischen erwerbstätiger und junger Generation vorzunehmen, wurde fallen gelassen. Seitdem sind die Menschen von den Konsequenzen ihres generativen Verhaltens befreit &#8211; sie können davon ausgehen, dass sie allein mit der Zahlung von Beiträgen ihre Versorgung im Alter sicherstellen können. Sie werden zukünftig von den Kindern anderer mitfinanziert, ohne für diesen Sondervorteil der Ersparnis der Erziehung eigener Kinder in irgendeiner Weise eine Gegenleistung erbringen zu müssen. Die Konsequenzen des Rückgangs der erwerbstätigen Generation in Form eines verringerten Volumens an Beitragseinnahmen werden durch gleichmäßige Kürzungen auf alle Mitglieder der Altengeneration umgelegt und betreffen auch diejenigen, die zwei und mehr Kinder erzogen haben. Im Gegenteil: Rentner mit eigenen Kindern werden durch die Kürzungen regelmäßig stärker betroffen, da ein kinderloses erwerbstätiges Paar in der Regel höhere Anwartschaften erzielen kann als ein Paar, das für Kinder gesorgt hat. Die Anrechnung von drei Beitragsjahren pro Kind in der Rentenversicherung kann den Verlust an Erwerbspotenz, den Kinder zwangsläufig mit sich bringen, nicht ausgleichen.</p>
<p>Eine weitere, die Familien belastende Entwicklung zeichnet sich dadurch aus, dass in den letzten Jahren der Anteil der<i> indirekten Steuern </i>auf Waren und Dienstleistungen enorm gestiegen ist. Inzwischen tragen die Verbrauchssteuern schon mehr zur Finanzierung der Staatsausgaben bei als die direkten Steuern auf Löhne und Einkommen[8]. Die indirekten Steuern sind deswegen grundsätzlich problematisch, weil sie diejenigen besonders hart treffen, die den größten Teil ihres Einkommens für Mittel des täglichen Lebensbedarfes aufwenden müssen. Dies sind generell Geringverdiener, aber insbesondere auch Familien mit Kindern (Grub, 2000: 17). Im Jahr 2003 setzten Paare mit Kindern im früheren Bundesgebiet zwischen 72 und 75 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens für den privaten Konsum ein, in den neuen Ländern und in Berlin-Ost waren es rund 76 Prozent (Münnich: 2006). Damit tragen Eltern über die auf den Unterhalt der Kinder entrichteten Mehrwertsteuern notgedrungen mehr zur Finanzierung des Staatshaushaltes bei als Kinderlose, die dieses Geld sparen oder im Ausland ausgeben können.</p>
<p>Auch unter sozialstaatlichen Gesichtspunkten sind die eklatanten Verschiebungen zwischen direkten und indirekten Steuereinnahmen des Staates problematisch. So ist die Steuerprogression als Ausdruck der vertikalen Steuergerechtigkeit auch durch das Sozialstaatsprinzip fundiert[9]. Danach wird im Rahmen eines progressiven Steuertarifs auf höhere Einkommen stärker zugegriffen als auf niedrigere. Bei den indirekten Steuern bildet allerdings der private Konsum und nicht das Einkommen die Besteuerungsbasis. Der Anteil des privaten Konsums am verfügbaren Einkommen entscheidet über das Maß der Besteuerung, die dann regressiv verläuft: Je kleiner das Einkommen ist, desto größer ist der Anteil, der für den Lebensunterhalt aufgewandt werden muss, und desto relativ höher ist der indirekte Steuerzugriff. Das Argument, im Konsum komme doch gerade die Leistungsfähigkeit zum Ausdruck, verfängt deshalb nicht, weil selbst auf dem Existenzminimum in erheblichem Maße Verbrauchssteuern lasten, z.B. Energiesteuern. Wenn der Staat seine Ausgaben mehr und mehr aus indirekten Steuern finanziert, dann verliert das Prinzip der gerechten Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit im deutschen Steuersystem an Bedeutung (Hickel, 2004: 161).</p>
<p>Selbst die OECD weist darauf hin, dass das deutsche Steuer- und Abgabensystem Gering- und Durchschnittsverdiener im internationalen Vergleich sehr stark belastet. Anders als es der progressive Steuertarif vermuten lasse, sinke die Abgabenbelastung höherer Einkommen wieder, da die Sozialversicherungsabgaben oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen entfallen, bzw. diese Abgaben von Selbständigen und Beamten gar nicht gezahlt werden. Im internationalen Durchschnitt sei vor allem die Abgabenlast für Alleinerziehende mit geringem Einkommen überproportional groß (OECD, 2008: 11). Die hohen Sozialabgaben im Zusammenspiel mit direkten und indirekten Steuern machen bei Gering- und durchschnittlich Verdienenden mittlerweile ca. 75 Prozent des Brutto-Einkommens aus[10], während die 450 reichsten Deutschen im Jahr 2002 eine Steuerlast von durchschnittlich 34 Prozent zu tragen hatten (DIW, 2008: 20).</p>
<p>Dieses System hat zu einer strukturellen finanziellen Unterversorgung von Familien gesorgt. Wenn Eltern im Steuer- und Sozialversicherungssystem <i>gleichbehandelt </i>würden, indem ihre besonderen Bedingungen der Unterhaltsverpflichtung für Kinder eingestellt würden, dann hätte das eine erhebliche finanzielle Dimension für Familien: Würde das Existenzminimum der Kinder auch in der Renten- und Krankenversicherung freigestellt, so würde dies im Schnitt den Familien pro Kind und Jahr durchschnittlich 1.916 Euro mehr von ihrem Bruttoeinkommen belassen[11]. Wenn dann noch den Eltern die Mehrwertsteuer zurückerstattet würde, die sie auf den durchschnittlichen Kindesunterhalt an den Staat entrichten, kämen zusätzliche 1.826 Euro pro Kind und Jahr hinzu. Insgesamt also ein Zuwachs an Nettoeinkommen von durchschnittlich 3.742 Euro pro Jahr und Kind &#8211; ohne die zusätzlichen Effekte, die ein Familiensplitting oder höhere Kinderfreibeträge vor allem für die besser situierten Familien hätten. Zusammen mit dem Kindergeld würde dies einen monatlichen Betrag von 460 Euro ergeben, der die Kinderkosten auf einem niedrigen Niveau abdecken würde und der nicht umsonst als Anhaltspunkt für eine Kindergrundsicherung genannt wird.</p>
<p>Damit wären jedoch noch nicht die Opportunitätskosten abgedeckt, die Eltern entstehen, indem sie zu Gunsten der Kindererziehung auf zwei volle Erwerbstätigkeiten verzichten. Diese ökonomischen Verluste spiegeln sich in den Zahlen der Familienforschungsstelle des Statistischen Landesamtes von Baden-Württemberg wider, die errechnet hat, dass ein jüngeres, verheiratetes Paar mit zwei Kindern im Monat netto einen Betrag von 1.667 Euro zusätzlich bräuchte, um das Einkommensniveau eines gleichaltrigen kinderlosen, nicht verheirateten Paares zu erreichen (Eggen, Strantz, 2007: 26). Nach der hier vorgestellten Analyse kann es nicht mehr erstaunen, dass mittlerweile knapp die Hälfte aller Kinder in Deutschland in prekären Einkommensverhältnissen lebt &#8211; d.h. in Familien, die mit bis zu 75 Prozent des äquivalenzgewichteten Durchschnittseinkommens auskommen müssen (Statistisches Bundesamt, 2002: S. 587, 591).</p>
<h2 class="auto-created">III. Gleich&shy;heits&shy;recht&shy;liche Famili&shy;en&shy;po&shy;litik </h2>
<p>Die Versuche, die zunehmende Familienarmut zu erklären, lassen sich in einen sozialstaatlichen und einen gleichheitsrechtlichen Ansatz unterscheiden (Lenze, 2005: 289). Der sozialstaatliche Erklärungsansatz führt Kinderarmut in erster Linie auf die Arbeitslosigkeit der Eltern, die Nichterwerbstätigkeit von (allein erziehenden) Müttern und die Veränderungen des Arbeitsmarktes zurück, d.h. auf Niedriglöhne und diverse andere Flexibilisierungsstrategien der Arbeitgeber (Butterwege, Klundt, 2001, 53). Ohne diese Effekte gänzlich in Abrede stellen zu wollen, kann dies jedoch nicht erklären, warum die Armut von Familien &#8211; gemessen an der Zahl der Sozialhilfe beziehenden Kindern &#8211; auch in Zeiten des konjunkturellen Aufschwungs und der erheblichen Ausweitung der Erwerbstätigkeit von Müttern seit Mitte der 1960er Jahre immer weiter gestiegen ist und mittlerweile auch die Mittelschicht erreicht hat. Diese ist in Deutschland vom 2000 bis 2006 um rund 5 Millionen Personen geschrumpft. Von diesem Abstieg bei der relativen Einkommensposition sind insbesondere &#8222;klassische&#8220; Familienhaushalte betroffen gewesen (DIW, 2008: 107). So richtig es ist, dass zu armen Kindern in der Regel arme Erwachsene gehören, so zutreffend ist es auch, dass viele dieser Erwachsenen nicht arm wären, wenn sie kinderlos wären. Die hier vorgestellte Analyse legt nahe, dass die Kinder selber der Fehler im deutschen Abgabensystem sind.</p>
<p>Ursachen und Wirkungen von Kinderarmut können letztendlich nur mit einer <i>gleichheitsrechtlichen </i>Herangehensweise erkannt werden. Denn das beschriebene Steuer- und Sozialversicherungssystem würde dann kein verfassungsrechtliches Problem aufwerfen, wenn in einer Solidargemeinschaft alle erwachsenen Menschen Kinder bekommen, bis auf diejenigen, die ungewollt kinderlos bleiben. Wenn alle Bürgerinnen und Bürger im Lebensverlauf Unterhaltspflichten für Kinder trügen, würde insofern Gleichheit herrschen. Es bestünden lediglich soziale Problemlagen bei Geringverdienern mit vielen Kindern. Wenn nun aber ein erheblicher Teil der Menschen lebenslang kinderlos bleibt &#8211; und dies könnten in Deutschland bis zu 30 Prozent eines Jahrganges sein[12] &#8211; tut sich ein erhebliches Gleichheitsproblem auf: Die Kinderlosen sind Gewinner auf den Güter-, Wohnungs- und Freizeitmärkten, weil sie die Kosten für Kinder sparen und dieses Geld in den Gegenwartskonsum oder die Kapitalbildung stecken können. Gegenwärtig dürfen sie darauf vertrauen, dass sie im Fall von Alter, Krankheit und Pflege von den Kindern der Eltern ihrer Generation finanziell mitgetragen werden, ohne diesen Sondervorteil in irgendeiner Form bezahlen zu müssen. In den Worten des BVerfG: &#8222;Damit erwächst Versicherten ohne Kinder im Versicherungsfall ein Vorteil aus der Erziehungsleistung anderer beitragspflichtiger Versicherter, die <i>wegen der Erziehung zu ihrem Nachteil auf Konsum und Vermögensbildung verzichten&#8220;</i>[13].</p>
<p>Das Bundesverfassungsgericht hat daher zu Recht alle kindbezogenen Entscheidungen seit Anfang der 1990er Jahre als Gleichheitsfragen thematisiert und unter den allgemeinen Gleichheitssatz subsumiert und den Gesetzgeber mit sehr kurzer Fristsetzung zur Heilung der Gleichheitsverstöße aufgefordert[14]. Um die materiellen Folgen von Kindern für ihre Familien und damit die Ursachen von Familienarmut zu begreifen, führt nur der horizontale Vergleich weiter, indem Menschen einer Einkommensstufe mit und ohne Kinder verglichen werden. Es verfehlt das Problem grundsätzlich &#8211; wie es in der öffentlichen Diskussion üblich ist -, reiche mit armen Familien oder gar reiche Familien mit armen Alleinstehenden zu vergleichen und daraus Schlüsse zu ziehen.</p>
<h2 class="auto-created">IV. Die neue deutsche Famili&shy;en&shy;po&shy;litik &ndash; Elterngeld und Betreu&shy;ungs&shy;of&shy;fen&shy;sive </h2>
<p>Die intensiv beworbene neue deutsche Familienpolitik will unter dem Stichwort der Vereinbarkeit von Familie und Beruf mit dem Ausbau der öffentlichen Kinderbetreuung verschiedene wichtige gesellschaftliche Anliegen verwirklichen: In erster Linie wird die Ansicht vertreten, dass die <i>Geburtenrate </i>steigen wird, wenn Frauen sich nicht länger zwischen Beruf und Familie entscheiden müssen. Als ebenso wichtig wird das Ziel der <i>Armutsbekämpfung </i>durch eine gesteigerte Erwerbstätigkeit von Müttern bezeichnet. Weiterhin sollen sich Frauen endlich vollständig durch Eingliederung in den Arbeitsmarkt <i>emanzipieren </i>können, weil sie fürderhin davon ausgehen können, dass ihre Kinder öffentlich betreut werden. Auch sollen Kinder aus bildungsfernen Schichten durch den Krippenbesuch <i>frühzeitig </i>in ihrer Entwicklung <i>gefördert </i>werden. Nicht zuletzt sollen die <i>Sozial- und Staatskassen</i> von steigenden Beitragseinnahmen profitieren und Renditeverluste der Arbeitgeber durch den drohenden <i>Arbeitskräftemangel </i>abgemildert werden[15].</p>
<p>Wenn Familienpolitik als Politik definiert wird, die Eltern und Kindern das Leben erleichtert, dann besitzen einige der genannten Motive offensichtlich keine besondere familienpolitische Legitimation: Die trifft auf die angebotsorientierte Arbeitsmarktpolitik, die den Arbeitgebern Renditeverluste angesichts der drohenden Verknappung des Arbeitskräftepotentials ersparen soll, ebenso zu wie auf die erhofften sprudelnden Einnahmen für die Kassen der Sozialversicherung und des Steuerstaates. Auch das durchaus sympathische Ziel, der stecken gebliebenen Frauenemanzipation wieder auf die Beine helfen zu wollen, weist keinen genuinen familienpolitischen Hintergrund auf. Es bleiben als relevante Anliegen die Bekämpfung der Armut der Familien durch eine vermehrte Erwerbstätigkeit der Mütter, die Steigerung der Geburtenrate vor allem der akademischen Paare sowie die Frühförderung der Kinder durch den Ausbau der öffentlichen Betreuung. Dazu aber ist Folgendes zu sagen:</p>
<p>Wer die hier vorgestellte Analyse der <i>Familienarmut </i>&#8211; die verbesserungswürdige Berücksichtigung von Unterhaltslasten der Eltern im Einkommensteuerrecht, die Verbeitragung des Kindesunterhalts in der Sozialversicherung und die zunehmende Finanzierung des Staatshaushaltes über Verbrauchssteuern &#8211; auch nur halbwegs nachvollziehen konnte, der wird die Bekämpfung der Familienarmut nicht in einer zunehmenden Erwerbsstundenzahl der Eltern sehen können, denn das würde bedeuten, dass diesen zugemutet wird, selber gegen die ungerechten Strukturen anzuarbeiten. Nur wenn ein Elternpaar ebenso viel arbeitet wie ein kinderloses Paar, erzielen beide ein gleich hohes Einkommen. Damit wären die Vergleichsgruppen aber immer noch nicht in der gleichen wirtschaftlichen Lage, denn die einen schulden ihren Kindern Unterhalt in Form von Zeit und Geld und die anderen nicht.</p>
<p>Diese Tatsache muss im Steuer- und Sozialrecht abgebildet werden, ehe Eltern auf dieser Grundlage ihre Entscheidungen hinsichtlich Beruf und Familie treffen können. Ohnehin wird sich nach geltendem Recht das Familieneinkommen durch den zusätzlichen Arbeitseinsatz der Eltern nicht wesentlich erhöhen, denn einem gesteigerten Einkommen der Frauen stehen Verluste aus dem Ehegattensplitting, gesteigerte Beiträge für die Sozialversicherung, höhere Gebühren für die Kinderbetreuung und oft noch Fahrtkosten zur Arbeit gegenüber &#8211; ganz abgesehen davon, dass das Leben für alle beteiligten Familienmitglieder erheblich an Stress gewinnt. Erst wenn mit einer Kindergrundsicherung in Höhe von 460 Euro pro Kind und Monat die existenziellen Kinderkosten durch einen Solidaritätszuschlag von denjenigen aufgebracht werden, die noch nicht oder nicht mehr für den Unterhalt von Kindern aufkommen, wäre die verfassungsrechtlich garantierte elterliche Wahlfreiheit ansatzweise realisiert, denn immerhin sind gem. Art. 6 Abs. 2 GG Pflege und Erziehung der Kinder das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Dies verdeutlicht den Vorrang der Eltern bei der Pflege und Erziehung der Kinder, weist aber auch gleichzeitig darauf, dass neben den Eltern auch der Staat Aufgaben und Pflichten bei der Kindererziehung hat[16].</p>
<p>Sinnen und Trachten des neuen Familienleitbildes ist die qualifizierte Akademikerin, die einerseits das in sie investierte Bildungskapital im Beruf amortisieren und andererseits wertvollen Nachwuchs hervorbringen soll. Ob sich die <i>Geburtenrate </i>der akademisch gebildeten Paare durch Elterngeld und Krippenplätze wirklich <i>erhöhen </i>lässt, wird sich allerdings erst noch zeigen müssen. Es ist jedoch zu vermuten, dass die gut ausgebildete Akademikerin klug genug ist zu wissen, dass das Problem der Vereinbarkeit von Familie und Beruf mit der Zurverfügungstellung von Krippenplätzen alles andere als gelöst ist. Die Akademikerin erlebt vielleicht, dass der Stress in der Erwerbsarbeit deutlich zunimmt, dass diejenigen, die Arbeit haben, zunehmend länger und intensiver arbeiten, und sie kann sich ausmalen, dass die Folge gestresste Eltern sind. Es spricht einiges dafür, dass je länger ein Kind am Tag in Institutionen betreut wird, desto stärker die Eltern gefordert sind, sich dem Kind mit Ruhe und Geduld zu widmen, um ein familiäres Kraftfeld zu schaffen, in dem sich das Kind trotz seiner außerhäuslichen Aktivitäten geborgen und beheimatet fühlt. Familie wird unter diesen Bedingungen zu einer &#8222;alltäglichen Herstellungsleistung&#8220; (Jurczyk 2004: 153). Vielleicht schaudert es die Akademikerin auch einfach bei dem Gedanken, ihr Kleinkind morgens um 6.30 zu wecken, in die Krippe zu bringen und es dort nach einem anstrengenden Arbeitstag um 16.00 oder gar später wieder abzuholen, um dann zu Hause mit dem Kindsvater noch so etwas wie ein Familienleben zu gestalten[17].</p>
<p>Es bleibt zu fragen, ob die neue deutsche Familienpolitik, die auf die Erwerbstätigkeit der Mütter nach Ablauf des ersten Erziehungsjahres eines Kindes abzielt, wenigstens die <i>frühe Förderung der Kinder </i>aus sozial benachteiligten Familien realisieren kann. Denn der Ausbau der frühen Kinderbetreuung wird gerade auch mit der Notwendigkeit einer &#8222;Frühförderung&#8220; für Kinder aus bildungsfernen Schichten begründet. Dafür spricht jedoch wenig: Die Vereinbarkeits-Rhetorik richtet sich eindeutig an die gebildete Mittelschicht mit ein bis zwei Kindern. Im Werbefeldzug des Familienministeriums ging vollkommen unter, dass die gezielte Förderung der Akademikerpaare durch Elterngeld und die öffentliche Subventionierung von Krippenplätzen die finanzielle Situation der Familien der GeringverdienerInnen, der GrundsicherungsempfängerInnen, der studierenden Eltern sowie der Mütter mit vielen Kindern, die sich langfristig gegen eine Erwerbstätigkeit entschieden haben, erheblich verschlechtert hat. Diese Gruppen beziehen nun 12 statt zuvor 24 Monate lang einen Betrag von 300 Euro. Für die <i>gering-qualifizierten Frauen </i>rechnet sich die Erwerbstätigkeit in den ersten Lebensjahren der Kinder nicht. Sie haben nicht die beruflichen Opportunitätskosten, die hochqualifizierte Frauen aufweisen. Während qualifizierte Frauen, auch die Mütter unter ihnen, inzwischen eine fast so hohe Erwerbsquote aufweisen wie Männer, stagniert die Beschäftigung von Müttern mit geringen Qualifikationen (Ostner, 2002: 257). Auch die Wirtschaft ist nicht wirklich an diesen Arbeitskräften interessiert. Allerdings wäre es gerade aus Sicht dieser Kinder indiziert, dass sie früh eine Kindertagesstätte besuchen, um die &#8222;Vererbung&#8220; der Bildungsabstinenz zu verhindern. Die Realität sieht jedoch vollkommen anders aus. Obwohl der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ab Vollendung des dritten Lebensjahres schon seit 1996 realisiert ist, gehen <i>diese </i>Kinder heute nicht oder erst sehr spät in den Kindergarten. Sie besetzen weder die Ganztagsplätze in der Kindertagesstätte noch die Hortplätze in der nachschulischen Betreuung (Kreyenfeld, 2007: 111), denn all diese Einrichtungen kosten Geld, das ihre Eltern aufgrund ihres geringen Einkommens nicht aufbringen können. Zwar besteht die Möglichkeit der Gebührenbefreiung für GrundsicherungsempfängerInnen, bei arbeitslosen Eltern wird von den Ämtern jedoch häufig kein Bedarf für einen Ganztagsplatz oder für einen frühen Krippenbesuch anerkannt.</p>
<p>Wollte man sozial benachteiligte Kinder wirklich fördern, müsste der Kindergartenbesuch für sie durchgängig kostenlos sein. Aber selbst wenn dies verwirklicht wäre, muss vor überzogenen Erwartungen gewarnt werden: Gerade diese Kinder profitieren nur wenig von allgemeinen Bildungsangeboten (Becker, Lauterbach, 2004: 152 f.). Dieses Ergebnis wird auch durch die US-amerikanischen Erfahrungen mit Interventionsprogrammen zu Gunsten benachteiligter Kinder bestätigt. Langfristige positive Effekte ließen sich nur bei den besonders aufwändigen Maßnahmen nachweisen, die im ersten Lebensjahr begannen, die Familien der Kinder miteinbezogen und bis weit in die Grundschulzeit hineinreichten (Roßbach, 2005: 98ff.). Der Besuch eines Ganztagskindergartens oder einer Ganztagsschule per se bringt damit noch keinen Bildungsgewinn. Um Kinder aus bildungsfernen Elternhäusern gezielt und individuell zu fördern, müssten neue Konzepte erstellt und sehr viel Geld investiert werden. Von der Qualität der öffentlichen Betreuung ist in der ganzen Vereinbarkeitsdebatte jedoch auffallend wenig die Rede gewesen.</p>
<p>Wenn Familienpolitik Eltern und Kindern das Leben erleichtern soll, dann sollten auch die Bedürfnisse der Kinder in die Betrachtung einbezogen werden. Die sog. Familienförderung spricht bislang unter dem Stichwort der Vereinbarkeit von Familie und Beruf (bestenfalls) die Interessen der Erwachsenen an, während das Kindeswohl so gut wie gar nicht vorkommt. Verfassungsrechtlich ist dies auch vorgezeichnet, denn das Elterngrundrecht des Art. 6 Abs. 2 GG bezieht Kinder allenfalls reflexiv mit ein, in dem Sinne, dass das Elternrecht maßgeblich dem Wohl des Kindes diene und &#8222;wesentlich ein Recht im Interesse des Kindes&#8220; sei18. Was jede berufstätige Mutter weiß, ist für deutsche Verfassungsrechtler schlichtweg nicht vorstellbar: Dass sich Eltern- und Kinderinteressen hin und wieder auch strukturell ausschließen können. Dabei ist bekannt, dass Kinder zu der Berufstätigkeit der Eltern ein durchaus ambivalentes Verhältnis haben. Bei älteren Kindern besteht das Bedürfnis nach Zuwendung, Nähe und gemeinsamen Aktivitäten mit den Eltern, aber auch der Wunsch nach autonom gestaltbaren Zeiträumen. Kürzere Zeiten der beruflichen Abwesenheit <i>beider </i>Eltern wurden deshalb bei Befragungen von Kindern durchaus als Chance für eigeninitiierte Handlungen bezeichnet (Jurczyk, 2004: 147).</p>
<p>Ob jedoch Krabbelkinder ab dem 12. Lebensmonat ein genuines Interesse daran haben, längere Zeit des Tages in einer Kinderkrippe zu verweilen, erscheint eher fraglich. Die Frage, ab welchem Alter Kinder regelmäßig außerhäuslich in größeren Gruppen betreut werden und welche Standards diese Betreuung aufzuweisen hat, wird selbst von Psychologen und Pädagogen nicht einheitlich beantwortet. Die internationale Bindungsforschung zeigt, dass die nicht-familiäre Betreuung ab dem 12. Lebensmonat nicht unproblematisch ist, dass jedoch unter <i>optimalen </i>Bedingungen in Krippe und im Elternhaus in den meisten Studien keine langfristigen Schäden für die Kinder nachweisbar sind (Ahnert, 2005; Dornes, 2008: 182; kritischer: Deutsche Psychoanalytische Vereinigung, 2008: 202). Optimale Bedingungen verlangen einen Betreuungsschlüssel von 1:3 oder maximal 1:4, eine konstante Bezugsbetreuerin, stabile Gruppen sowie last but not least: einfühlsame Eltern. Die Krippenforscherin <i>Ahnert </i>zieht den Schluss, dass das gesamte Zeitbudget für die täglich verbleibenden Interaktionen in der Familie nicht zu knapp ausfallen oder nicht durch Alltagsprobleme übermäßig belastet sein darf (Ahnert, 2005: 30 f.). Das bedeutet, dass eine frühe öffentliche Krippenbetreuung dann dem Kindeswohl nicht abträglich ist, wenn mit einem hohen Einsatz finanzieller Mittel in den Institutionen familienähnliche Bedingungen simuliert werden. Unabhängig von der Frage, ob dies überhaupt realistisch ist, ist doch wohl offenkundig, dass sich eine Krippenbetreuung auf einem solch hohen Niveau auch gesamtgesellschaftlich nur für sehr gut qualifizierte und verdienende Eltern &#8222;rechnet&#8220;.</p>
<p>Um den Bogen zum Ausgangspunkt meiner Ausführungen zu spannen kann gefragt werden, ob der geplante Ausbau der öffentlichen Betreuung von Kleinstkindern nicht auch als ein Scheitern der Frauenbewegung gelesen werden kann, die ursprünglich angetreten war, Männer hälftig an der Pflege und Erziehung der Kinder zu beteiligen. Nachdem das Ziel der &#8222;Zivilisierung des männlichen Ichs&#8220; (Gerhard, 2003: 82) weitestgehend aufgegeben wurde, müssen sich nun Frauen und vor allem Kinder verstärkt an den Markt anpassen. Werden die Kinder aber selber einmal gefragt, dann bewerten sie solche Betreuungsarrangements besonders positiv, in denen beide Elternteile involviert sind. Dies deckt sich mit ihren Angaben, dass vor allem die Abwesenheit der Väter von vielen als Defizit erlebt wird (Jurczyk, 2004: 154f.). Vieles spricht dafür, dass sich in den nächsten Jahren die Erwerbsbeteiligung der Frauen der der Männer angleichen wird. Auch kann niemand ernsthaft etwas gegen eine qualitativ hochwertige öffentliche Kinderbetreuung einwenden.</p>
<p>Familienpolitik in dem hier verstandenen Sinne sollte jedoch dafür Sorge tragen, dass Familiengründungen und Familienleben fernab des Marktgeschehens möglich bleiben (Lenze, 2006: 287). Unabdingbare Voraussetzung dafür aber ist ein Steuer- und Sozialversicherungsrecht, welches die besonderen Bedingungen von Menschen mit Kindern in Rechnung stellt und Eltern in die Lage versetzt, ihre Kinder aus dem selbst erwirtschafteten Einkommen großzuziehen. Stattdessen scheint sich die Politik allein auf den Ausbau der Kleinkindbetreuung zu konzentrieren: Geplant ist der Einsatz von 12 Milliarden Euro für die bis 2013 anvisierten 750.000 Krippenplätze (Begründung Gesetzesentwurf, 2008: 34). Nach Lage der Dinge werden die Familien über ihre Einkommens- und Verbrauchssteuern aber unweigerlich überproportional an den Kosten der Finanzierung beteiligt und es ist zu befürchten, dass die vorrangigen Korrekturen der Gerechtigkeitsdefizite zu ihren Lasten unerledigt bleiben.</p>
<p>[1] Die in den Folgejahren kontinuierlich weiterentwickelt wurden. So werden heute in der Rentenversicherung drei Beitragsjahre pro Kind gutgeschrieben, auch additiv zu Beiträgen, die in demselben Zeitraum durch Erwerbstätigkeit erworben wurden. Das Bundeserziehungsgeldgesetz wurde ab 1.1.07 vom Elterngeldgesetz als Lohnersatzleistung abgelöst.</p>
<p>[2] BT-Drucks. 10/3792, S. 21.</p>
<p>[3] BVerfGE 82, S. 60 ff. und S. 198 ff.</p>
<p>[4] Dies ergibt für jeden eine einheitliche Steuerersparnis von 1.149,60 Euro im Jahr und 95,80 Euro im Monat.</p>
<p>[5] BVerfGE 108, S. 52, 75.</p>
<p>[6] Nach der <i>Kinderkostenstudie </i>des statistischen Bundesamtes steigen die Ausgaben für Kinder mit dem Alter an: Eltern zahlten 2003, also noch vor der Erhöhung der Mehrwertsteuern, <i>durchschnittlich </i>für Kinder unter sechs Jahre monatlich 468 Euro, für Kinder im Alter von sechs bis zwölf Jahren 568 Euro und für Kinder zwischen zwölf und achtzehn Jahren 655 Euro. Nicht überraschend ist, dass Eltern mit hohem Einkommen mehr Geld in ihre Kinder investieren als Eltern mit niedrigem Einkommen, Eltern mit einem Kind pro Kind mehr zahlen als Eltern mit drei Kindern und Alleinerziehende am wenigsten Geld für ihre Kinder ausgeben können (Münnich, 2006: 644).</p>
<p>[7] BVerfGE 103, S. 242 ff.</p>
<p>[8] Im Jahr 2002 machten die direkten Steuern auf Löhne und Einkommen 24,6 % der Staatseinnahmen aus. Sie wurden übertroffen von den indirekten Steuern, auf die ein Anteil von 26,5 % entfiel (Die Quellen der Staatseinnahmen, in: Die Zeit vom 15. Mai 2003, S. 21).</p>
<p>[9] BVerfGE 29, S. 402, 412; 32, S. 333, 339; 36, S. 66, 72.</p>
<p>[10] 52,2 % betrugen nach Angaben der OECD 2007 in Deutschland die Steuern und Sozialabgaben vom Bruttolohn (einschließlich der Sozialbeiträge der Arbeitgeber) (FAZ vom 12.03.2008, S. 11), hinzu kommen noch die indirekten Steuern wie z.B. Mehrwertsteuer, Ökosteuern etc.</p>
<p>[11] Berechnet mit einem Gesamtsozialversicherungsbeitrag von 33% unter Einschluss des &#8222;Arbeitgeberbeitrages&#8220;. Gleichheitsrechtlich ist auch nur eine Beitragsfreistellung des Kindesunterhalts indiziert, nicht die gesamte Befreiung auch des Existenzminimums der Erwachsenen. Denn die Ungleichheit besteht nur hinsichtlich des Vorhandenseins von Kindern. Das bedeutet nicht, dass es nicht auch sinnvoll sein kann, das Existenzminimum von Geringverdienern freizustellen. Dies könnte sich aus sozialstaatlichen oder arbeitsmarktpolitischen Gründen ergeben, nicht aus gleichheitsrechtlichen Gründen.</p>
<p>[12] Manche Bevölkerungswissenschaftler schätzen diesen Anteil auf ca. 30 % für die Geburtsjahrgänge der ab 1965 Geborenen (z.B. <i>Herwig Birg</i>, Die demographische Zeitenwende. Der Bevölkerungsrückgang in Deutschland und Europa, 2001, S. 54) Allerdings ist die Datenlage in Deutschland hierzu alles andere als eindeutig, weil im Mikrozensus bislang nur nach Kindern, die im Haushalt leben, gefragt wird und keine Angaben zur Kinderzahl insgesamt erhoben wurde. Dies wird sich erst für den Mikrozensus 2008 ändern.</p>
<p>[13] BVerfGE 103, S. 242, 264. (Hervorhebung durch A.L.).</p>
<p>[14] BVerfGE 82, 60 ff; 87, 1 ff.; 87, 153 ff.; 89, 346 ff.; 91, 93 ff.; 94, 241 ff.; 103, S. 242 ff..</p>
<p>[15] Zur Befürchtung schrumpfender Kapitalrenditen im Zuge der Verknappung des Faktors &#8222;Humankapital&#8220; weist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft in seiner Publikation &#8222;Altersvorsorge und demographischer Wandel: Kein Vorteil für Kapitaldeckungsverfahren?&#8220; darauf hin, dass die wegen der demographischen Entwicklung absehbar steigenden Arbeitslöhne zu einer Senkung der Kapitalrenditen führen könne, dass dies aber u. a. mit einer Steigerung der Frauenerwerbstätigkeit abgemildert werden könne. Eine ähnliche Stoßrichtung schlägt das Strategiepapier des Bundesministeriums für Senioren, Frauen und Jugend, des Bundesverbandes der Deutschen Industrie und des Institutes der Deutschen Wirtschaft, Köln, von November 2004 ein.</p>
<p>[16] BVerfGE 24, 119, 135 f.</p>
<p>[17] Iris Radisch (2007: 139 ff.), die neben der Erziehung von drei Kindern eine beachtliche Karriere hingelegt hat und mit Sicherheit keine Vertreterin einer rückwärtsgewandten Familienideologie ist, beschreibt in ihrem Buch &#8222;Die Schule der Frauen&#8220; sehr plastisch die emotionalen Kosten, die die frühe Ganztagsbetreuung für Eltern und Kinder mit sich bringen kann.</p>
<p>[18] BVerfGE 72, S. 122, 137.</p>
<h2 class="auto-created">Literatur </h2>
<p><i>Ahnert, Lieselotte,</i> 2005: Entwicklungspsychologische Erfordernisse bei der Gestaltung von Betreuungs- und Bildungsangeboten im Kleinkind- und Vorschulalter, in: Sachverständigenkommission, 12. Kinder-und Jugendbericht,S. 11 ff.</p>
<p><i>Becker, Rolf, Lauterbach, Wolfgang, </i>2004: Vom Nutzen vorschulischer Kinderbetreuung für Bildungschancen, in: dieselben, Bildung als Privileg ?, S. 152 f.</p>
<p><i>Bundesministerium der Finanzen</i>, 2003: Datensammlung zur Steuerpolitik.</p>
<p><i>Bundesministerium der Justiz, </i>1974: Reform des Ehe- und Familienrechts.</p>
<p><i>Bundestag</i>, Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege, Begründung, Stand 21. April 2008, S. 34.</p>
<p><i>Bundestagsdrucksache </i>15/4375 vom 4.11.2004, Bericht der Bundesregierung zur Bedeutung des Urteils des BVerfG zur Sozialen Pflegeversicherung vom 3.4.2001 (1BvR 1629/94) für andere Zweige der Sozialversicherung.</p>
<p><i>Butterwege, Christoph, Klundt, Michael</i>, 2001: Armut bei Kindern und Jugendlichen &#8211; Folge eines Mangels an Generationengerechtigkeit oder eines Übermaßes an sozialer Ungleichheit (auch innerhalb der Generationen)?, in: Arbeit und Sozialpolitik, S. 53 ff.</p>
<p><i>Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung</i> (DIW), 2008: Wochenbericht Nr. 10/2008, 101 ff.</p>
<p><i>Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung</i> (DIW), 2008: Effective Taxation of Top Incomes in Germany, 1992-2002, Discussion Papers 767.</p>
<p><i>Dornes, Martin, </i>2008: Frißt die Emanzipation ihre Kinder? Mütterliche Berufstätigkeit und kindliche Entwicklung: Eine Neubetrachtung aus aktuellem Anlass, in: Psyche &#8211; Zeitschrift für Psychoanalyse 62, S. 182 ff.</p>
<p><i>Eggen, Bernd, Strantz, Cosima,</i> 2007: Luxus Familie? Wie viel sich jemand leistet, der sich Familie leistet, In Statistisches Monatsheft Baden-Württemberg 6/2007, S. 21 ff.</p>
<p><i>Gerhard, Ute,</i> 2003: Mütter zwischen Individualisierung und Institution: Kulturelle Leitbilder in der Wohlfahrtspolitik, in: Erwerbstätige Mütter. Ein europäischer Vergleich, Gerhard/Knijn/Weckwert (Hrsg.), S. 53 ff.</p>
<p><i>Grub, Manfred, </i>2000: Verteilungswirkungen der ökologischen Steuerreform auf private Haushalte: Eine empirische Analyse, in DIW-Vierteljahreshefte 1/2000, S. 17 ff.</p>
<p><i>Hessische Staatskanzlei </i>(Hg.), 2003:DieFamilienpolitik muss neue Wegegehen!</p>
<p><i>Hickel, Rudolf, </i>2004: Merz, Kirchhof und Co. Die Republik im Steuersenkungsrausch, in: Blätter für deutsche und internationale Politik 2004, S. 160 ff.</p>
<p><i>Jurczyk, Karin, </i>2004: Elterliche Erwerbsarbeit aus Kinderperspektive: Neue Konstellationen, in: Frühförderung interdisziplinär 2004, S. 147 ff.</p>
<p><i>Kreyenfeld, Michaela,</i> 2007: Soziale Ungleichheit und Kinderbetreuung. Eine Analyse der sozialen und ökonomischen Determinanten der Nutzung von Kindertageseinrichtungen, in: Rolf Becker, Wolfgang Lauterbach (Hrsg.), Bildung als Privileg, S. 99 ff.</p>
<p><i>Lenze, Anne,</i> 1989: Hausfrauenarbeit, Kritische Analyse und rechtliche Bewertung.</p>
<p><i>Lenze, Anne,</i> 2005, Bürgerversicherung und Verfassung, Rentenreform zwischen Eigentumsschutz, Gleichheitssatz und Europäischer Integration.</p>
<p><i>Lenze, Anne, </i>2006: Was von der Frauenfrage bleibt. Vom exklusiven Gleichberechtigungsgrundsatz zum allgemeinen Gleichheitssatz, in: Kritische Justiz 03/2006, S. 269 ff.</p>
<p><i>Münnich, Margot,</i> 2006: Einkommensverhältnisse von Familienhaushalten und ihre Ausgaben für Kinder, Statistisches Bundesamt, Wirtschaft und Statistik, 6/2006, S. 644 ff.</p>
<p><i>OECD</i>, 2008:52 Prozent der Arbeitskosten verursacht der Staat, in: FAZ vom12.03.2008, S.11.</p>
<p><i>Ostner, Ilona,</i> 2002: Am Kind vorbei &#8211; Ideen und Interessen in der jüngeren Familienpolitik, in: ZSE 2002, S. 249 ff.</p>
<p><i>Radisch, Iris,</i> 2007: Die Schule der Frauen. Wie wir die Familie neu erfinden.</p>
<p><i>Ramm, Thilo, </i>1968: Gleichberechtigung und Hausfrauenehe, in: Juristenzeitung 1968, S. 41 ff.</p>
<p><i>Roßbach Hans</i>&#8211;<i>Günther</i>, 2005: Effekte qualitativ guter Betreuung, Bildung und Erziehung im frühen Kindesalter auf Kinder und ihre Familien, in: Sachverständigenkommission, 12. Kinder- und Jugendbericht, S. 57 ff.</p>
<p><i>Sacksofsky, Ute, </i>1996: Das Grundrecht auf Gleichbehandlung. Eine rechtsdogmatische Untersuchung zu Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes.</p>
<p><i>Statistisches Bundesamt</i>, 2002: Datenreport 2002.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/183-vorgaenge/publikation/in-schlechter-verfassung/">In schlechter Verfassung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Die Modernisierung der Familie im Lichte der Verfassung</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/183-vorgaenge/publikation/die-modernisierung-der-familie-im-lichte-der-verfassung/</link>
		
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		<pubDate>Mon, 01 Sep 2008 17:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/die-modernisierung-der-familie-im-lichte-der-verfassung/</guid>

					<description><![CDATA[<p>aus: vorgänge Nr. 183, Heft 3/2008, S. 61-68 I Die verfas&#173;sungs&#173;recht&#173;liche Stellung der Familie Unsere Bundesverfassung, das Bonner Grundgesetz vom 23.5.1949, hat in Art. 6 Abs. 1 Ehe und Familie den besonderen Schutz des Staates zugesichert und damit dem Staat &#8211; vor allem dem Bundesgesetzgeber &#8211; die Aufgabe gestellt, Ehe und Familie vor Beeinträchtigungen zu [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>aus: vorgänge Nr. 183, Heft 3/2008, S. 61-68</p>
<h2 class="auto-created">I Die verfas&shy;sungs&shy;recht&shy;liche Stellung der Familie </h2>
<p>Unsere Bundesverfassung, das Bonner Grundgesetz vom 23.5.1949, hat in Art. 6 Abs. 1 Ehe und Familie den besonderen Schutz des Staates zugesichert und damit dem Staat &#8211; vor allem dem Bundesgesetzgeber &#8211; die Aufgabe gestellt, Ehe und Familie vor Beeinträchtigungen zu bewahren und durch geeignete Maßnahmen zu fördern; es hat darüber hinaus das Verbot ausgesprochen, Ehe und Familie als elementare Lebensgemeinschaft in Bestand und Entfaltung zu stören. Diesen Schutz genießen alle in Deutschland lebenden Bürgerinnen und Bürger, die eine Ehe eingehen wollen oder geschlossen haben, aber auch alle Eltern und Elternteile, alle Kinder und Verwandte einer Familie.</p>
<p>Lange war umstritten, ob durch Art. 6 Abs. 1 GG nur oder doch in erster Linie die bürgerliche, legale Ehe geschützt ist oder auch andere Verbindungen, die &#8211; jedenfalls dann, wenn Kinder geboren werden &#8211; als Familie im Sinne des Grundgesetzes anzusehen und entsprechend zu schützen sind. Jedoch hat das Bundesverfassungsgericht schon am 14.11.1973[1] entschieden, dass eine auf natürlicher und rechtlicher Bindung beruhende Familie unabhängig davon, ob eine Ehe ihren Kern bildet, eine lebenswichtige Funktion für die menschliche Gemeinschaft bildet, so dass auch ihr der Schutz aus Art. 6 Abs. 1 GG einschließlich aller sozialstaatlicher Förderung zukommt.</p>
<p>Auch die Verfassung der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik[2] stellte Ehe, Familie und Mutterschaft unter den besonderen Schutz des Staates. Sie gewährte jedem Bürger der DDR das Recht auf Achtung, Schutz und Förderung seiner Ehe und Familie. Kinderreiche Familien und allein stehende Eltern hatten das Recht auf besondere Fürsorge und Unterstützung.</p>
<p>Art. 6 GG schützt in seinem Abs. 2 das Elternrecht, in Abs. 4 die Mutter und Abs. 5 enthält das Gebot, uneheliche Kinder den ehelichen gleichzustellen.</p>
<h2 class="auto-created">II Die gesell&shy;schaft&shy;liche Situation bei Inkraft&shy;treten der Bundes&shy;ver&shy;fas&shy;sung </h2>
<p>Im Mai 1949, als das Bonner Grundgesetz in Kraft trat, hatte Deutschland den Zweiten Weltkrieg gerade erst vier Jahre hinter sich gelassen. Deutschland lag in Trümmern, real, aber auch ideell. Ganze Generationen von Bürgerinnen und Bürgern standen vor dem Nichts, zu denken ist nur an die Millionen von Flüchtlingen, von Vertriebenen, von Menschen, die durch Bombenangriffe alles verloren hatten, an Millionen Kriegsgefangene. Wegen der flächendeckenden Zerstörung von Städten und Gemeinden gab es kaum Arbeit, die öffentliche Verwaltung lag zum Teil noch bei den Besatzungsmächten, Deutschland erhielt erst allmählich seine Souveränität zurück.</p>
<p>In dieser Situation gab es nur eine Institution, an die sich die Menschen halten, in der sie Schutz und Beistand finden und ihr Überleben sichern konnten: Die Familie. Diese war rechtlich geprägt durch das gesellschaftliche Verständnis des 19. Jahrhunderts. Das seit dem 1.1.1900 geltende Bürgerliche Gesetzbuch hatte die einheitliche Zivilehe eingeführt und das Verhältnis von Eheleuten und Kindern in absolut patriarchalischer Weise geregelt: Der Ehemann entschied allein in allen Angelegenheiten, die das eheliche Kind betrafen, aber auch allein über Wohnsitz und Einkommen der Familie. Er verfügte allein über das Vermögen und Einkommen, auch Arbeitseinkommen der Ehefrau, er war der alleinige gesetzliche Vertreter der ehelichen Kinder. Die Mutter hatte zwar eine so genannte Nebengewalt, der Inhaber der elterlichen Hauptgewalt war jedoch der Vater, und im Streitfalle entschied er, er hatte den so genannten Stichentscheid. Scheiterte eine Ehe, so wurde sie aus Verschulden geschieden. Ehebruch war ein absoluter Scheidungsgrund, wer schuldig geschieden wurde, verlor alle Ansprüche und musste seinerseits, wenn er leistungsfähig war, Unterhalt an den anderen Ehegatten bezahlen. Uneheliche Kinder waren mit ihrem Vater, der Erzeuger genannt wurde, nicht verwandt, die uneheliche Mutter hatte eine eingeschränkte elterliche Gewalt über ihr eigenes Kind.</p>
<p>Diese rechtlichen Regelungen hatten den Ersten Weltkrieg überdauert, die Weimarer Republik, das Dritte Reich und den Zweiten Weltkrieg. Viele Männer kehrten aus dem Krieg zurück und übernahm wie selbstverständlich wieder Führung und Alleinentscheidung in der Familie, auch wenn ihre Ehefrauen während des Krieges und der Abwesenheit des Mannes alle häuslichen und beruflichen Aufgaben allein gelöst hatten. Die ehelichen Kinder blieben nach wie vor der alleinigen gesetzlichen Vertretung des Vaters ebenso unterworfen wie seiner Alleinentscheidungsbefugnis über Wohnung, Schulausbildung, Berufsausbildung, usw. Die Situation im Jahre 1949 war &#8211; mit einem Wort &#8211; sehr ähnlich derjenigen von Effi Briest, deren Schicksal Theodor Fontane in seinem 1890 begonnenen Roman so eindrucksvoll geschildert hat: Ein Seitensprung, der Jahre zurücklag, führte dazu, dass Effi Briest nicht nur allein schuldig geschieden wurde, sondern dass sie ohne einen Pfennig das Haus des Mannes verlassen musste und dass jegliche Verbindung zu ihrer Tochter beendet wurde.</p>
<h2 class="auto-created">III Die Entwicklung seit 1949 </h2>
<p>Was die Gesellschaft in Deutschland im Jahre 1949 unter Ehe und Familie verstand, unterscheidet sich grundlegend von heutiger gesellschaftlicher Anschauung. Die gesellschaftlichen Veränderungen und der Wandel von moralischen und sozialethischen Anschauungen haben in den letzten 50 Jahren nicht nur die Lebenswelt von Ehe und Familie tief greifend verändert, sondern auch die Auffassung über die Beziehung der Geschlechter zueinander.</p>
<h2 class="auto-created">a Demogra&shy;phi&shy;sche Entwicklung </h2>
<p>Ein Blick in den demographischen Entwicklungsprozess macht dies deutlich:</p>
<p>Die Zahl der Eheschließungen ist rückläufig (1980: 496.603; 2001: 389.561), die Zahl der Ehescheidungen steigt (1980: 156.425; 2001: 197.468; 2004: 214.000). 2001 wurden 734.475 Kinder geboren, davon 183.816 nichtehelich (25%). Anfang des Jahres 2002 gab es in Deutschland rund 22,5 Mio. Familien, 12,7 Mio. davon hatten Kinder, während es allein erziehende Eltern 2,15 millionenfach gab. Jede 4. Familie mit Kindern hatte also nur einen Elternteil. Die Zahl der nichtehelichen Lebensgemeinschaften wurde im Jahre 1999 auf ca. 2,1 Mio. geschätzt[3].</p>
<h2 class="auto-created">b Rechtliche Ver&auml;n&shy;de&shy;rungen </h2>
<p>Diesen, sich bereits 1949 bei Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes abzeichnenden tief greifenden gesellschaftlichen Veränderungen galt es, durch gesetzliche Regelungen zu entsprechen, sie nachzuvollziehen oder aber auch sie vorauseilend zu prägen. Das ist seit 1949 in vielfältigster Weise geschehen, dieser Prozess hält bis heute an.</p>
<ol>
<ol>
<li>Entscheidend hierfür war außer dem tatsächlichen gesellschaftlichen Wandel das Inkrafttreten des Gleichberechtigungsgrundsatzes aus Art. 3 Abs. 2 GG. Alles Familienrecht, das dem Gleichberechtigungsgrundsatz widersprach, trat am 31.3.1953 außer Kraft. Der Deutsche Bundestag hatte es nicht vermocht, bis zu diesem Tag neues, verfassungskonformes Recht für Ehe und Familie zu schaffen, und so entstand im gesamten Familienrecht eine große Lücke, die erst vier Jahre später im Juli 1957 durch das Gleichberechtigungsgesetz[4] geschlossen wurde. Zwar führte das Gleichberechtigungsgesetz von 1957 im ehelichen Güterrecht die so genannte Zugewinngemeinschaft ein und schaffte zugleich die ausschließliche ehemännliche Verwaltung und Nutznießung des Frauenvermögens ab. Auch versuchte das Gleichberechtigungsgesetz, die ehelichen Eltern in ihrem Verhältnis zu den ehelichen Kindern gleichzustellen. Aber der Deutsche Bundestag konnte sich nicht entschließen, die Gleichberechtigung in der Stellung der Eltern zu ihren Kindern wirklich durchzusetzen. So enthielt das Gleichberechtigungsgesetz noch immer den so genannten Stichentscheid des Vaters und dessen alleinige gesetzliche Vertretung für das eheliche Kind. Schon ein Jahr später erklärte das Bundesverfassungsgericht durch Urteil vom 29.7.1959[5] diese beiden Regelungen für nichtig. Wiederum entstand eine erhebliche Lücke im Gesetz, die erst mehr als 20 Jahre später, durch das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der elterlichen Sorge[6] geschlossen wurde.
</li>
<li>Im Familienrecht fanden weitere tief greifende Reformen statt, die hier nur in ihren wesentlichen Teilen genannt und auch nur skizziert werden können. </li>
</ol>
</ol>
<blockquote>
<p class="bodytext"><b>a) Das Nichtehelichengesetz </b>
</p>
<p class="bodytext">So trat am 1.7.1970 das Gesetz über die rechtliche Stellung der nichtehelichen Kinder[7] in Kraft. Erst seit dem 1.7.1970 hießen Kinder, deren Eltern bei der Geburt nicht miteinander verheiratet waren, nicht mehr uneheliche Kinder, sondern nichteheliche Kinder. Von diesem Tag an waren sie mit ihrem Vater verwandt mit der Folge, dass sie legale Beziehungen auch zur Vaterfamilie hatten. Und das wiederum hatte zur Folge, dass sie erbberechtigt waren. Allerdings war das Erbrecht der nichtehelichen Kinder anders ausgestaltet als das ehelicher Kinder. Die Mutter blieb die alleinige Inhaberin der elterlichen Gewalt, wie sie seinerzeit noch hieß, ihre Zuständigkeit blieb aber beschränkt: Soweit es um die gesetzliche Vertretung des Kindes ging, war die Mutter zwar Inhaberin der elterlichen Gewalt. Sie konnte jedoch das Kind bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen, bei der Klärung der Abstammungsfrage und bei Erbansprüchen nicht selbst vertreten, sie erhielt hierfür vom Vormundschaftsgericht einen Amtspfleger gestellt.
</p>
<p class="bodytext"> </p>
<p class="bodytext"><b>b) Das Eherechtsreformgesetz </b></p>
</blockquote>
<h2 class="auto-created">c) Das Sorge&shy;rechts&shy;ge&shy;setz </h2>
<p>Seit dem 1.1.1980 ist das rechtliche Verhältnis von Eltern und ehelichen Kindern zueinander reformiert worden: Das Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge[9] hat die Beziehungen von Eltern zu ehelichen Kindern demokratisiert. Seither sind die Eltern verpflichtet, bei der Pflege und Erziehung der Kinder die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbständigem, verantwortungsbewusstem Handeln zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind sie verpflichtet, mit dem Kind, soweit es nach dessen Entwicklungsstand angezeigt ist, Fragen der elterlichen Sorge zu besprechen und mit dem Kind Einvernehmen anzustreben. Das Sorgerechtsreformgesetz hat auch endlich die absolute Gleichstellung der Eltern in der gesetzlichen Vertretung gebracht, die seit dem Jahre 1958 zwar von der Rechtsprechung so behandelt wurde, es fehlte jedoch an einer entsprechenden gesetzlichen Regelung.</p>
<p>Das Sorgerechtsgesetz von 1980 brachte auch zum ersten Mal eine Vorschrift, nach welcher entwürdigende Erziehungsmaßnahmen unzulässig sind, sowie die Bestimmung, dass in Angelegenheiten der Ausbildung und des Berufs die Eltern insbesondere auf Eignung und Neigung des Kindes Rücksicht zu nehmen haben.</p>
<p>Soweit es das so genannte Umgangsrecht, also das Besuchsrecht zwischen Kind und abwesendem Elternteil angeht, blieb das Sorgerechtsgesetz von 1980 noch bei einer Unterteilung zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern: Während der abwesende eheliche Elternteil nach der Trennung die Befugnis zum persönlichen Umgang mit dem Kind behielt, hatte der nichteheliche Vater das Recht, sein Kind zu sehen, nur dann, wenn entweder die Mutter dem zustimmte oder aber das Vormundschaftsgericht ihm dieses Recht einräumte.</p>
<h2 class="auto-created">d) Das Kinds&shy;chafts&shy;rechts&shy;re&shy;form&shy;ge&shy;setz </h2>
<p>Seit dem 1.7.1998, dem Inkrafttreten des Kindschaftsrechtsreformgesetzes[10], unterscheidet das Gesetz nicht mehr zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern. Beide Begriffe sind aus dem Gesetz verschwunden. Als Konsequenz folgt daraus, dass eheliche wie nichteheliche Kinder generell gleich behandelt werden. So haben sie identische Unterhaltsansprüche gegen den anderen Elternteil, der sie nicht betreut. Erstmals können seit dem 1.7.1998 auch Eltern eines nichtehelichen Kindes gemeinsam sorgeberechtigt sein, allerdings nur, wenn die Mutter zustimmt, während die Eltern eines ehelichen Kindes mit der Geburt des Kindes gemeinsam sorgeberechtigt werden und dies auch bleiben, wenn sie sich trennen. Zwar lässt das Gesetz die familiengerichtliche Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge auf einen der beiden ehelichen Elternteile zu, jedoch nur, wenn das Kind zustimmt oder aber wenn besondere Gründe dies erfordern. Der Regelfall ist also seit 1.7.1998, dass alle in einer Ehe geborenen Kinder beiden Eltern gleichmäßig zugeordnet sind und dies auch bleiben, falls die Eltern sich trennen oder scheiden lassen. Für nichteheliche Eltern gilt dies so noch nicht. Es ist jedoch zu erwarten, dass sich auch hier im Laufe der Zeit eine absolute Angleichung der Rechtsstellung der Eltern herausbilden und sodann gesetzlich normiert werden wird.</p>
<p>Seit dem 1.7.1998 sind auch alle Kinder gleichmäßig erbberechtigt, die nichtehelichen Kinder sind erbrechtlich jetzt gänzlich den ehelichen gleichgestellt.</p>
<h2 class="auto-created">e) Das Gewal&shy;t&auml;ch&shy;tungs&shy;ge&shy;setz </h2>
<p>Seit Inkrafttreten des Gewaltächtungsgesetzes am 3.11.2000[11] hat das Kind ein ausdrückliches Recht auf gewaltfreie Erziehung.</p>
<h2 class="auto-created">f) Das Unter&shy;halts&shy;rechts&shy;&auml;n&shy;de&shy;rungs&shy;ge&shy;setz </h2>
<p>Am 1.1.2008 ist das Unterhaltsrechtsänderungsgesetz[12] in Kraft getreten. Die Regeln für den so genannten nachehelichen Unterhalt sind erheblich verändert, das gilt auch für den Betreuungsunterhalt des nichtehelichen Elternteils sowie für den Kindesunterhalt. Seither haben nur Kinder den absoluten Vorrang vor allen anderen Verwandten, soweit es um Unterhaltszahlungen geht. Dies gilt für minderjährige Kinder und solche Kinder, die zwar volljährig sind, aber noch zur Schule gehen (privilegierte Volljährige). Rangmäßig müssen alle Erwachsenen zurücktreten, insbesondere auch Kinder betreuende Elternteile finden sich gemeinsam im zweiten Unterhaltsrang wieder. Sie haben untereinander denselben Rang, also eine geschiedene Mutter ebenso wie eine Mutter in aktueller Ehe oder aber auch die nicht verheiratete Mutter.</p>
<p>Entscheidendes Kriterium der neuen Regelung ist die gesteigerte Eigenverantwortung des geschiedenen, unterhaltsbedürftigen Ehegatten. Zwar bestand der Grundsatz der Eigenverantwortung schon seit dem 1.7.1977, er hat sich aber in der Rechtsprechung nicht wirklich durchgesetzt. Daran hat auch das erste Unterhaltsänderungsgesetz von 1986 Entscheidendes nicht verändert. Jetzt aber ist das Gesetz so formuliert, dass generell im Unterhaltswege nur noch ehebedingte Nachteile ausgeglichen werden, Ziel der Unterhaltsregelungen nach einer Scheidung ist nicht mehr, dem unterhaltsbedürftigen Ehegatten den Ehestandard zu sichern. Das Gesetz enthält seit dem 1.1.1980 Vorschriften, die eine Befristung und Herabsetzung des nachehelichen Unterhalts ermöglichen und erleichtern, erste Gerichtsentscheidungen machen deutlich, dass die Gerichte von diesen Beschränkungsmöglichkeiten auch entschlossen Gebrauch machen werden.</p>
<h2 class="auto-created">IV Zusam&shy;men&shy;fas&shy;sung und Ausblick </h2>
<p>Diese stark verkürzte tour d´horizon der gesetzlichen Entwicklung seit 1949 zeigt, dass der besondere Schutz, den Ehe und Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG genießen, zwar vom Bundesgesetzgeber und vom Bundesverfassungsgericht gewahrt und gewährleistet wird. <br />Jedoch hat der Inhalt dieser Schutz-und Förderungsbestimmung einen deutlichen Wandel erfahren: Wenn einerseits die Zahl der Eheschließungen zurückgeht, die Zahl der Scheidungen steigt, aber auf der anderen Seite immer mehr Menschen unverheiratet zusammenleben und Kinder haben, müssen Staat und Gesellschaft diese neuen Lebensformen nicht nur akzeptieren, sie müssen ihr auch einen sozialen Mindestschutz gewähren. Auf diesem Wege schreiten Gesetzgebung und Rechtsprechung fort: So ist der Schutz der nichtehelichen Mutter im Unterhaltsrecht seit dem 1.1.1980 gegenüber der ehelichen Mutter deutlich verstärkt worden. Die Rechtsprechung, die bisher das nicht legalisierte Zusammenleben von heterosexuellen Paaren kaum geschützt hat, geht dazu über, diese Haltung aufzugeben. Aus hiesiger Sicht ist es nur noch eine Frage der Zeit, wann für nichteheliche, gefestigte Lebensgemeinschaften insgesamt ein gewisser Mindestschutz gesetzlich eingeführt wird. Denn derzeit besteht das etwas skurrile Faktum, dass heterosexuelle Partner heiraten können, homosexuelle Partner sich offiziell verpartnern können mit der Folge, dass sie eheähnliche Wirkungen für ihre Partnerschaft haben, während die nichteheliche Lebensgemeinschaft heterosexueller Partner bisher kaum geschützt ist. Dies ist jedenfalls dann, wenn Kinder aus einer solchen Verbindung hervorgehen, nicht tolerabel. Denn in diesen Fällen wird fast stets einer der beiden Partner sozial schwächer oder bedürftig sein, wenn und soweit er oder sie die gemeinsamen Kinder über Jahre versorgt hat.</p>
<p>Betrachtet man das neue Unterhaltsrecht, so nehmen Gesetz und Rechtsprechung in Kauf, dass ein großer Teil geschiedener Eheleute, zumeist Frauen, sich weder aus eigener Kraft erhalten noch durch Unterhalt des anderen Ehegatten ihren Unterhalt sichern können. Das bedeutet im Endeffekt, dass diese geschiedenen Eheleute von der Allgemeinheit unterhalten werden müssen. Man könnte diese Wandlung im Verständnis von Ehefolgen so bezeichnen, dass Staat und Gesellschaft hier familiäre Aufgaben, nämlich Sicherung der nachehelichen Existenz, übernehmen.</p>
<p>Das Bonner Grundgesetz wahrt die Grenzen zwischen familiärer Autonomie und staatlichem Eingriff nicht nur, es hat diese Grenzen durch Art. 6 sehr scharf gezogen. Stets sind die Eltern &#8222;zuvörderst&#8220; zuständig für Erziehung und Ausbildung der Kinder, eine staatliche Erziehung hat das Bonner Grundgesetz auf jeden Fall verhindern wollen. Hierüber besteht auch Einigkeit. Dennoch gibt es eine Entwicklung, die im Jugendhilferecht die Kompetenzen der Jugendämter allmählich gestärkt hat und wohl weiter stärken wird. Durch das Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz[13], in Kraft seit dem 1.10.2005, haben die Jugendämter wieder die eigene Aufgabe und Zuständigkeit erhalten, Risikolagen für Kinder selbständig einzuschätzen und im Falle, dass die Eltern die Gefährdung nicht beseitigen können oder wollen, haben die Jugendämter die Pflicht, die Familiengerichte von sich aus anzurufen. Dieser neue § 8a SBG VIII fängt erst an, sich allmählich auszuwirken. Noch sind viele Jugendämter unsicher darin, wie sie die entsprechende Gefährdungslage sachverständig einzuschätzen haben und welche Folgerungen zu ziehen sind. Immerhin lässt sich konstatieren, dass durch eine solche Regelung die Grenzen zwischen familiärer Autonomie und staatlichem Eingriff zu Gunsten des staatlichen Eingriffs verschoben sind.</p>
<p>Hierher gehören auch Überlegungen, die kindlichen Vorsorgeuntersuchungen zur Pflicht der Eltern zu machen. Bisher ist eine solche obligatorische Untersuchung aus verfassungsrechtlichen Gründen, Art. 6 Abs. 2 GG, stets verneint worden. Ähnliche Überlegungen sind anzustellen, wenn es um die Einführung einer eventuellen Kindergartenpflicht, jedenfalls für das letzte Jahr vor der Einschulung, geht. Auch hier muss stets abgewogen werden zwischen der elterlichen Erziehungsautonomie einerseits und dem Bedürfnis und Interesse der Gesellschaft andererseits, Kinder bestmöglich zu fördern. Ist man mit seinen Überlegungen so weit gediehen, ist es nur noch ein kleiner Schritt zu der Initiative, die seit einigen Jahren von Abgeordneten des Deutschen Bundestages und gesellschaftlichen Gruppen verfolgt wird: Die Aufnahme von eigenen Kindergrundrechten in unsere deutsche Bundesverfassung. Durch solche eigenen Kindergrundrechte soll nicht nur der bessere Schutz von Kindern ermöglicht werden, darüber hinaus soll den Kindern ein eigenes Grundrecht auf bestmögliche Förderung und Bildung und ein Recht auf Teilhabe an allen Entscheidungen, die sie selbst betreffen, durch einen solchen Grundgesetzartikel eingeräumt werden.</p>
<p>Die Diskussion steht erst am Anfang. Da für jede Grundgesetzänderung eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag erforderlich ist, wird es nach hiesiger Einschätzung auch noch längere Zeit dauern, bis mit einer solchen Grundgesetzänderung gerechnet werden kann. Interessant ist aber die Entwicklung und die Bewegung, die eine solche Initiative zeigt: Macht sie doch deutlich, dass es viele Kritiker in unserem Lande gibt, die den Schutz, aber auch die Förderung von Kindern nicht für ausreichend verfassungsrechtlich geregelt halten und die darüber hinaus dafür plädieren, 50 Jahre nach Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes die absolute Elternautonomie jedenfalls dann in Frage zu stellen, wenn es um Schutz, Förderung und Beteiligung von Kindern geht.</p>
<p>[1] BVerfGE 36, 146, 167 = NJW 1974, 545 ff.</p>
<p>[2] vom 6.4.1968 in der Fassung der Novelle vom 7.10.1974; Sorgenicht [Hrsg.], Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik 1969.</p>
<p>[3] Statistisches Bundesamt [Hrsg.], Statistisches Jahrbuch 2003 für die Bundesrepublik Deutschland; Münch/Ph. Kunig [Hrsg.]/Coester-Waltjen, Grundgesetz Kommentar 5. Auflage 2000 zu Art. 6, 536.</p>
<p>[4] vom 18.6.1957, BGBl I, 609.</p>
<p>[5] BVerfGE 10, 59 = NJW 1959, 1483.</p>
<p>[6] vom 18.7.1979, BGBl I, 1061.</p>
<p>[7] vom 19.8.1969, BGBl I, 1243.</p>
<p>[8] vom 14.6.1976, BGBl I, 1421.</p>
<p>[9] s. Fn. 6.</p>
<p>[10] v. 16.12.1997, BGBl I, 2942.</p>
<p>[11] Gesetz v. 2.11.2000, BGBl I, 1479.</p>
<p>[12] Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts vom 21.12.2007, BGBl I, 3189.</p>
<p>[13] vom 8.9.2005, BGBl I, 2729.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/183-vorgaenge/publikation/die-modernisierung-der-familie-im-lichte-der-verfassung/">Die Modernisierung der Familie im Lichte der Verfassung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Kinderarmut</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/183-vorgaenge/publikation/kinderarmut/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 01 Sep 2008 16:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Krisensymptom der Familie oder Armutszeugnis für die Gesellschaft?, aus: vorgänge Nr. 183, Heft 3/2008, S. 69-77 Auf dem Höhepunkt des sich offenbar gerade seinem Ende zuneigenden Konjunkturaufschwungs, im März 2007, lebten nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit fast 1,929 Mio. Kinder unter 15 Jahren (von ca. 11,44 Mio. dieser Altersgruppe insgesamt) in SGB-II Bedarfsgemeinschaften, landläufig [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Krisensymptom der Familie oder Armutszeugnis für die Gesellschaft?,</p>
<p>aus: vorgänge Nr. 183, Heft 3/2008, S. 69-77</p>
<p>Auf dem Höhepunkt des sich offenbar gerade seinem Ende zuneigenden Konjunkturaufschwungs, im März 2007, lebten nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit fast 1,929 Mio. Kinder unter 15 Jahren (von ca. 11,44 Mio. dieser Altersgruppe insgesamt) in SGB-II Bedarfsgemeinschaften, landläufig &#8222;Hartz-IV-Haushalte&#8220; genannt. Rechnet man die übrigen Betroffenen (Kinder in Sozialhilfehaushalten, in Flüchtlingsfamilien, die nach dem <i>Asylbewerberleistungsgesetz </i>ein Drittel weniger als die Sozialhilfe erhalten, und von sog. Illegalen, die gar keine Transferleistungen beantragen können) hinzu und berücksichtigt außerdem die sog. Dunkelziffer (d.h. die Zahl jener eigentlich Anspruchsberechtigter, die aus Unwissenheit, Scham oder anderen Gründen keinen Antrag auf Sozialhilfe bzw. Arbeitslosengeld II stellen), lebten etwa 2,8 Millionen Kinder, d.h. mindestens jedes fünfte Kind dieses Alters, auf oder unter dem Sozialhilfeniveau.[1]</p>
<p>Obwohl die Kinderarmut längst zu einem Massenphänomen geworden ist, taucht der Armutsbegriff selbst im Stichwortverzeichnis eines Standardwerkes wie dem von Jutta Ecarius herausgegebenen &#8222;Handbuch Familie&#8220; nicht auf.[2] Dabei basiert Kinderarmut in aller Regel auf Frauen- bzw. Familienarmut. Betroffen sind vor allem Alleinerziehende, meist Mütter, und kinderreiche Familien, deren Haushaltseinkommen zu gering ist, um den Unterhalt von Kindern zu bestreiten, was zu sozialer Benachteiligung in mehreren Bereichen (z.B. Wohnen, Bildung und Gesundheit) führt. Familien fungieren nämlich als &#8222;emotionaler Puffer&#8220; zwischen dem bestehenden Wirtschaftssystem, das die sozioökonomische Deprivation hervorruft, und den Kindern, die auf Grund solcher Restriktionen in ihrer kognitiven Entwicklung, schulischen Leistungsfähigkeit, psychischen Stabilität und physischen Konstitution gefährdet sind.[3]</p>
<p>Hier soll nach den Ursachen eines Prozesses gefragt werden, den Richard Hauser bereits in den 1990er-Jahren als &#8222;Infantilisierung der Armut&#8220; bezeichnet hat.[4] Neben den Tendenzen zur Aushöhlung des &#8222;Normalarbeitsverhältnisses&#8220; und zur Auflösung der &#8222;Normalfamilie&#8220; ist der Um- bzw. Abbau des Wohlfahrtsstaates, wie man ihn bis Mitte der 1970er-Jahre kannte, hauptverantwortlich für die gegenwärtige Kinderarmut.</p>
<h2 class="auto-created">I. Aush&ouml;hlung des Norma&shy;l&shy;a&shy;r&shy;beits&shy;ver&shy;h&auml;lt&shy;nisses </h2>
<p>Mehr als in anderen Wohlfahrtsstaaten beruht das soziale Sicherungssystem in Deutschland auf einer von der Ausbildung bis zur Rente sozialversicherungspflichtig betriebenen, überwiegend von (Ehe-)Männern verrichteten Lohnarbeit. Wenn aber immer weniger Arbeitnehmer/innen immer mehr Güter herstellen und immer mehr Dienstleistungen erbringen, ohne noch eine &#8222;feste Stelle&#8220; zu haben, die sie &#8211; samt ihren Familien &#8211; ernährt, verliert der erwerbsarbeitszentrierte Sozial(versicherungs)staat sein Fundament. Denn ihm lag das Normalarbeitsverhältnis zu Grunde, d.h. eine unbefristete, sozial- bzw. arbeitsrechtlich und kollektivvertraglich geschützte Vollzeitbeschäftigung, die sich in der Krise befindet. &#8222;Ausgelöst durch säkulare Umstrukturierungsprozesse im Bereich gesellschaftlicher Produktion, deutet sich eine Situation an, in der eine auf Erwerbsarbeit <i>im Normalarbeitsverhältnis </i>basierende gesellschaftliche Reproduktion als Regelfall nicht mehr vorstellbar ist.&#8220;[5] Ulrich Mückenberger hob zugleich hervor, dass der Niedergang des &#8222;Normalarbeitsverhältnisses&#8220; nicht etwa dem technischen Fortschritt geschuldet ist, sondern auf wirtschafts- und sozialpolitischen Grundsatzentscheidungen beruht.</p>
<p>Im ökonomischen Modernisierungs-, Rationalisierungs- und Automatisierungsprozess, den das global agierende Kapital unter Stichworten wie &#8222;Deregulierung&#8220; und &#8222;Flexibilisierung&#8220; vorantreibt, wird das Normalarbeitsverhältnis durch eine steigende Zahl atypischer, prekärer, befristeter, Leih- und (Zwangs-)Teilzeitarbeitsverhältnisse, die den so Beschäftigten weder ein ausreichendes Einkommen noch den erforderlichen arbeits- und sozialrechtlichen Schutz bieten, in seiner Bedeutung stark relativiert.</p>
<p>Die gezielte Umwandlung regulärer Arbeits- in sozialversicherungsfreie Beschäftigungsverhältnisse (Scheinselbstständigkeit, 630-DM/325-bzw. 400-Euro-Jobs) höhlte das Normalarbeitsverhältnis aus. Da ein Großteil der Arbeitsplätze in der Landwirtschaft und der Industrie, aber mittelfristig auch im noch vor kurzem als &#8222;Jobmaschine&#8220; geltenden Dienstleistungsbereich wegrationalisiert wird, kann ein System der sozialen Sicherung, dessen Finanzierungsmechanismus auf traditionellen Formen der Erwerbsarbeit basiert, nicht mehr optimal funktionieren. Es wird zwar keineswegs obsolet, wie seine marktradikalen Gegner per Horrorszenarien einer &#8222;vergreisenden&#8220; und zerfallenden Gesellschaft suggerieren,[6] muss jedoch durch den Einbau komplementärer Regelungsmechanismen ergänzt und auf steigende Belastungen vorbereitet werden.</p>
<p>Lebensläufe jüngerer Menschen ähneln immer häufiger Flickenteppichen, die mit den kontinuierlichen Erwerbsbiografien früherer Generationen kaum noch Gemeinsamkeiten aufweisen. Hans J. Pongratz und G. Günter Voß konstatieren, dass Arbeitnehmer/innen unter den Bedingungen der New Economy und anderer &#8222;entgrenzter&#8220; Formen der Beschäftigung zu modernen &#8222;Arbeitskraftunternehmer(inne)n&#8220; avancieren,[7] verbunden nicht nur mit dem Zwang, sich selbst erfolgreich zu vermarkten, sondern auch den entsprechenden Existenzrisiken. Die soziale Sicherheit wird womöglich zu einem seltenen Gut, das die meisten Personen entbehren müssen, weil man ihnen zumutet, &#8222;mehr Eigenverantwortung&#8220; zu übernehmen, also für sich selbst, ihre Familie und Kinder (privat) vorzusorgen.</p>
<h2 class="auto-created">II. Aufl&ouml;sung der Norma&shy;l&shy;fa&shy;milie </h2>
<p>Nicht nur der &#8222;Normalarbeitnehmer&#8220;, welcher nach 45 Berufsjahren als sog. Standardrentner ohne große Verringerung seines bisherigen Lebensstandards den verdienten Ruhestand genießt, dürfte schon bald eher zur Ausnahme von der Regel gehören, sondern auch jene Normalfamilie, die bisher neben ihm und seiner (nicht berufstätigen, sondern ganz auf den gemeinsamen Haushalt und die Familienarbeit konzentrierten) Ehefrau ein oder zwei Kinder umfasste.</p>
<p>Birgit Pfau-Effinger weist in einer (die soziohistorische Entwicklung dreier Länder miteinander) vergleichenden Studie nach, dass die männliche Versorgerehe auf Grund des rasch fortschreitenden Industrialisierungsprozesses zum dominanten Familienmodell in Deutschland avancierte. &#8222;Es wurde aber erst nach dem Zweiten Weltkrieg in den fünfziger Jahren von einer Mehrheit der Bevölkerung praktiziert, als auf breiter Basis ein gewisser Wohlstand erreicht worden war, der die Voraussetzung dafür bot, dass die Ehefrauen von der Erwerbstätigkeit freigestellt werden konnten.&#8220;[8] Während des sog. Wirtschaftswunders erfreute sich das (klein)bürgerliche Familienideal in der Bundesrepublik noch allergrößter Beliebtheit. &#8222;Das moderne Ehe- und Familienmuster, die <i>moderne Kleinfamilie </i>(auch &#8218;privatisierte Kernfamilie&#8216; genannt) &#8211; d.h. die selbständige Haushaltsgemeinschaft eines verheirateten Paares mit seinen unmündigen Kindern &#8211; war eine kulturelle Selbstverständlichkeit und wurde von der überwältigenden Mehrheit der Bevölkerung auch unhinterfragt gelebt.&#8220;[9] Dabei gingen die Kernfamilie und der Sozialstaat eine geradezu symbiotische Wechselbeziehung ein: Ohne ein Mindestmaß an sozialer Sicherheit ist nämlich überhaupt kein geordnetes Familienleben möglich; der hiesige Wohlfahrtsstaat fußt seinerseits auf familialen Reproduktionsformen und auf patriarchalischen Geschlechterbeziehungen.</p>
<p>Durch die neoliberale Globalisierung büßt auch die &#8222;Normalfamilie&#8220;, also die durch Regelungen wie das Ehegattensplitting im Einkommensteuerrecht staatlicherseits subventionierte Hausfrauenehe mit ein, zwei oder drei Kindern, an gesellschaftlicher Bedeutung ein. Der britische Soziologe Anthony Giddens bezeichnet Ehe und Familie als &#8222;ausgehöhlte Institutionen&#8220;, weil sich ihr Wesen durch die Globalisierung verändert habe: &#8222;In der traditionellen Familie war das Ehepaar nur ein Teil, und oft nicht einmal der wichtigste, des Familienverbundes. Heute steht das Liebespaar, ob verheiratet oder nicht, im Mittelpunkt dessen, was man Familie nennt.&#8220;[10] Auch die Einstellung den Kindern und ihrem Schutz gegenüber habe sich im Lauf der letzten Jahrzehnte radikal gewandelt: &#8222;Zum einen schätzen wir Kinder enorm hoch, weil sie viel seltener geworden sind, zum anderen, weil die Entscheidung für ein Kind inzwischen eine ganz andere Bedeutung hat als früher. Für die traditionelle Familie waren Kinder ein ökonomischer Gewinn. Heutzutage bedeutet ein Kind (&#8230;) eine erhebliche finanzielle Belastung für die Eltern.&#8220;[11]</p>
<p>In einer Konkurrenzgesellschaft, die vom neoliberalen Leistungsdenken bestimmt ist,[12] sind Kinder das schwächste Glied der Kette. Familien entsprechen häufig gerade nicht dem neoliberalen Wunschbild autonom handelnder Wirtschaftssubjekte, die sich am Markt ohne Schwierigkeiten behaupten können, &#8222;Privatinitiative&#8220; entfalten und &#8222;eigenverantwortlich&#8220; handeln, sondern sind teilweise auf staatliche Unterstützung angewiesen, um ihren Kindern ein gedeihliches Aufwachsen zu ermöglichen. Der postmoderne &#8222;Turbokapitalismus&#8220; (Edward N. Luttwak) wird vielmehr, wenn man so will, zum Totengräber der Traditionsfamilie. Gefragt ist der &#8222;flexible Mensch&#8220; (R. Sennett), welcher durch Kinder an einer Berufstätigkeit, wie man sie ihm heute anbietet und abverlangt, jedoch eher gehindert wird.[13] Einerseits fordert mancher Personalchef, dass hoch qualifizierte junge Menschen beiderlei Geschlechts so mobil sein müssen, dass sie bereit sind, heute in Kiel und morgen in Konstanz (wenn nicht gar nächste Woche in London, Tokio oder New York) zu arbeiten; andererseits sollen sie, wenn es nach einer im demografischen Wandel um ihre Reproduktion fürchtenden Gesellschaft geht, sesshaft genug sein, um eine Familie zu gründen und Kinder zu erziehen.</p>
<p>Die fortschreitende Auflösung der Normalfamilie führt die einschlägige Literatur überwiegend auf Individualisierungsschübe zurück, die auch eine &#8222;Pluralisierung der Lebensstile&#8220; nach sich zögen. Modernisierung bzw. Individualisierung der Gesellschaft bedeutet, dass sich Klassen und Schichten &#8222;entgrenzen&#8220;, soziokulturelle Milieus und Institutionen kollektiver Normengebung an politischer Durchschlagskraft bzw. Geltungsmacht verlieren sowie tradierte Sicherungssysteme und anerkannte Reproduktionsmuster brüchig werden. Pluralisierung der Lebensstile wiederum &#8222;heißt: Zunahme von gruppen-, milieu- und situationsspezifischen Ordnungsmustern zur Organisation von Lebenslage, Ressourcen und Lebensplanung.&#8220;[14] Studien, die individuelle Lebensverläufe untersuchen und deren Heterogenität analysieren, gelangen zu dem folgendem Ergebnis: &#8222;Die Vielfalt bzw. die Heterogenität der familalen bzw. partnerschaftlichen Lebensverläufe hat in den letzten Jahrzehnten zugenommen.&#8220;[15]</p>
<p>Durch die Zunahme atypischer bzw. prekärer Beschäftigungsverhältnisse, von (Zwangs-)Teilzeit, organisierter Zeit- bzw. Leih-, Termin-, Werkvertrags- und Telearbeit, Scheinselbstständigkeit sowie &#8222;perforierter&#8220;, d.h. Mehrfach-, Langzeit- oder Dauererwerbslosigkeit einerseits und von (städtischen) Single-Haushalten, &#8222;unvollständigen&#8220;, Einelternteil-, Stief- bzw. &#8222;Patchwork-Familien&#8220; sowie hetero- und homosexuellen Lebensgemeinschaften andererseits wird das auf überkommenen Normalitätsstandards basierende Sicherungsmodell in Frage gestellt: &#8222;Der fortschreitende Verlust der empirischen Allgemeingültigkeit bisher bewährter Annahmen führt zur Obsoleszenz der immer noch an diesen normativen Fundamenten und Normalitätsunterstellungen orientierten sozialstaatlichen Sicherungsarrangements.&#8220;[16]</p>
<p>Zwar ist die Erosion der Normalfamilie nicht zuletzt auf die (gesellschaftliche, berufliche und sexuelle) Emanzipation der Frauen zurückzuführen, welche deren Möglichkeiten fördert, sich für die eine oder andere Lebens- und Liebesform zu entscheiden. Damit entfallen aber der Rückhalt und soziale Schutz durch die traditionellen Familienbande. Frauen und ihre Kinder gehören zu den Hauptleidtragenden von Scheidungen bzw. Trennungen, die zahlenmäßig zunehmen. Hans-Jürgen Andreß und Miriam Güllner zeigen, &#8222;dass sich die wesentlichen wirtschaftlichen Veränderungen bereits im Zusammenhang mit der Trennung einer Ehe ergeben und sich nicht erst als Folge der Scheidung erweisen. (&#8230;) Mit der Trennung steigt die Armutsquote im Vergleich zur Ausgangssituation auf mehr als das doppelte an. Dabei sind es vor allem die Frauen und die Kinder, die ein erhöhtes Armutsrisiko aufweisen.&#8220;[17]</p>
<p>Da der Modernisierungs-bzw. Individualisierungsprozess ambivalent ist, also politische Schatten-wie Sonnenseiten hat, sind auch seine Folgen für das System der sozialen Sicherung differenziert zu betrachten. Positiv ist festzuhalten, dass sich die Stellung der Frauen, bedingt durch ihre wachsende Bildungs- und Erwerbsbeteiligung, tendenziell verbessert hat: &#8222;Ihre Abhängigkeit von den Männern sinkt, die &#8218;Versorgungsehe&#8216; verliert an Bedeutung. Sie können eher auf die Heirat verzichten &#8211; oder sie können sich leichter scheiden lassen. Vor allem aber wird für Frauen eine eigene &#8218;Berufsbiographie&#8216; immer mehr zu einem normalen Element der Lebensperspektive. Die Beschränkung auf &#8218;Küche und Kinder&#8216; erscheint dann geradezu als Relikt.&#8220;[18]</p>
<p>Das von Günter Burkart gezeichnete Bild erscheint vor dem Hintergrund der jüngsten Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt allerdings zu rosig. Denn im Berufsleben wurde die Frauenemanzipation zum Teil wieder rückgängig gemacht, wodurch sich negative Konsequenzen sowohl für das System der sozialen Sicherung wie für die weiblichen Betroffenen selbst ergaben. Modernisierungs- und Individualisierungsschübe trafen vor allem die früher überwiegend erwerbstätigen, nach der &#8222;Wende&#8220; arbeitslos gewordenen und &#8222;an den Herd&#8220; zurückgeworfenen Frauen im sog. Beitrittsgebiet hart: &#8222;In der (Lebenslauf-) Perspektive der meisten westdeutschen Frauen heißt Individualisierung heute, dass sie auf sich selbst gestellt sind, wenn es darum geht, die Inkonsistenzen eines Systems kleinzuarbeiten, in dem eigenständige Erwerbsarbeit allgemeine Norm, Regel &#8211; aber nur für ein Geschlecht, das männliche, regelmäßig vorgesehen ist. Entsprechend wörtlich ist dann die vielbesprochene Pluralisierung zu nehmen: nicht (qualitative) Vervielfältigung von Lebensweisen und -stilen, sondern (quantitative) Vermehrung der nun typisch dynamisierten und differenzierten Frauenleben. Diese Art von Individualisierung und Pluralisierung, das ausschließlich weibliche wechselhafte Leben auf eigene Faust zwischen Heirats- und Arbeitsmarkt, zwischen Sozial- und Arbeits-(nicht &#8218;Heirats&#8216;-) Amt, Fürsorge, Unterhalt und Lohn, zwischen Ehe, Familie, Bildungsschleifen und Beruf erwartet und erleben nun auch ostdeutsche Frauen im Transformationsprozeß.&#8220;[19]</p>
<p>Mittlerweile werden in Ostdeutschland über die Hälfte der Kinder nichtehelich geboren, in den Großstädten sind es sogar noch mehr. Außerhalb der Normalfamilie lebende Kinder, z.B. jene von Alleinerziehenden, haben ein erheblich höheres Armutsrisiko, weil das System der sozialen Sicherung und die Familienpolitik der Bundesrepublik nach wie vor ehezentriert sind.[20] Betroffen von Armut und Unterversorgung sind in erster Linie solche Frauen, die wegen fehlender bzw. unzureichender Möglichkeiten der Kinderbetreuung keiner Erwerbsarbeit nachgehen können, deren (Ehe-)Partner arbeitslos sind bzw. über ein geringes Einkommen verfügen (z.B. Migranten) und/oder die keine bzw. eine schlecht bezahlte Teilzeitstelle haben.</p>
<h2 class="auto-created">III. Um- bzw. Abbau des Sozial&shy;staates </h2>
<p>In den letzten Jahren wurde der Wohlfahrtsstaat in einer Weise reformiert, die Kinderarmut nicht reduziert, sondern zementiert und zum Teil selbst produziert hat. &#8222;Alle jüngeren Maßnahmen in der Reform des Sozialsystems gehen zu Lasten von Familien und Minderjährigen.&#8220;[21] In einer Hochleistungsgesellschaft, die Konkurrenz bzw. Leistung geradezu glorifiziert und Letztere mit Prämien, Gehaltszulagen oder Lohnsteigerungen prämiert, erscheint Armut funktional, weil sie nur das Pendant dessen verkörpert, was die Tüchtigeren und daher Erfolgreichen in des Wortes doppelter Bedeutung &#8222;verdient&#8220; haben. Armut ist mithin kein &#8222;Betriebsunfall&#8220; oder &#8222;unsozialer Kollateralschaden&#8220;, vielmehr konstitutiver Bestandteil einer Marktwirtschaft im Zeichen der Globalisierung. Sie dient im neoliberalen &#8222;Umbau&#8220;-Projekt als willkommenes Disziplinierungsinstrument, während materieller Wohlstand und privater Reichtum ein Lockmittel bilden, das &#8222;Leistungsträger&#8220; zu besonderen Anstrengungen motivieren soll.</p>
<p>Wenn sich die familiären Bindungen im Zuge des forcierten Globalisierungs-, Modernisierungs- und Individualisierungsprozesses lockern, wächst die Abhängigkeit der Individuen vom Markt bzw. vom (Sozial-)Staat. Wird dieser nach neoliberalen Vorstellungen um- bzw. abgebaut, schwinden gewohnte Sicherheitsgarantien noch mehr. Da sich Familien und Kinder auf dem freien Markt nicht behaupten können, steigt ihr Armutsrisiko. Kern des neoliberalen Projekts ist die Freisetzung der Dynamik des Marktes und des Wettbewerbs &#8211; bis tief ins Privatleben hinein. &#8222;Der Konkurrenzkampf der Warenwelt prägt nun auch die Beziehungen zwischen Menschen. Man kann sagen, dass sich der einzelne hauptsächlich durch diese Konkurrenz definiert, als jemand, der mit anderen und letztlich mit sich selbst um die Wette läuft.&#8220;[22] Man folgt dabei keineswegs dem Drang, sich auf der Basis allgemein anerkannter Regeln mit anderen zu messen, sondern wird zum Opfer einer desaströsen Konkurrenz &#8222;jeder gegen jeden&#8220;, die zur &#8222;Domestizierung des Subjekts&#8220; führt,[23] die Entsolidarisierung zwischen den Menschen fördert und einen Zerfall des gesellschaftlichen Zusammenhalts nach sich zieht.</p>
<p>Der moderne Sozialstaat befindet sich zweifellos in einer Krise, aber es ist keineswegs die Krise des Sozialstaates,[24] sondern seiner ökonomischen Basis, nämlich eines Wirtschaftssystems, das nur noch relativ langsam wächst, ohne genügend Ersatz für jene Arbeitsplätze zu schaffen, die es &#8211; meist zur Freude der Börsianer &#8211; wegrationalisiert oder in sog. Billiglohnländer exportiert. Die sozialen Sicherungssysteme werden zunehmend Markt-, also betriebswirtschaftlichen Leistungs- und Konkurrenzgesetzen unterworfen. Genauso wie Unternehmen und Gebietskörperschaften sollen sie nach größtmöglicher kaufmännischer Effizienz streben, während ihr eigentlicher Zweck, Menschen in schwierigen Lebenslagen wirksam zu unterstützen, deutlich zurücktritt. &#8222;Ganz im Sinne der Ökonomisierung des Sozialen verdrängt dabei ein betriebswirtschaftlich orientiertes Leitbild von Qualitätsmanagement traditionelle Orientierungen von religiös oder ethisch motivierter Nächstenliebe, von Subsidiarität und Solidarität.&#8220;[25]</p>
<p>Kontrovers wird diskutiert, ob es sich beim gegenwärtigen Um- auch um einen Abbau des Sozialstaates handelt bzw. wie diese Transformation sonst zu bewerten ist. Liberalkonservative und der &#8222;Neuen Sozialdemokratie&#8220; nahe stehende Autoren vertreten die Auffassung, dass es sich hierbei um einen notwendigen, tiefgreifenden Strukturveränderungen (Globalisierung und demografischer Wandel) geschuldeten Anpassungsprozess handelt.[26] Stephan Lessenich, der sich als undogmatischer Linker versteht, weigert sich gleichfalls, die Transformation des Sozialstaates als soziale Demontage zu bezeichnen oder den Terminus &#8222;neoliberal&#8220; für die Reformpolitik zu benutzen,[27] und plädiert stattdessen für die Bezeichnung &#8222;neosozial&#8220; &#8211; ausgerechnet jenen Begriff, den der FDP-Vorsitzende Guido Westerwelle präferiert. Gibt man ihn in eine Internet-Suchmaschine ein, fragt diese den User bezeichnenderweise, ob er &#8222;unsozial&#8220; meine &#8230;</p>
<p>Unbestritten ist, dass der Wohlfahrtsstaat mittels verharmlosend und beschönigend &#8222;Reformen&#8220; genannter Maßnahmen nicht nur systematisch demontiert, sondern auch in mehrfacher Hinsicht transformiert wird. Genannt seien vier Strukturveränderungen:</p>
<ol>
<li>Aus dem Wohlfahrtsstaat wird ein &#8222;nationaler <em>Wettbewerbsstaat</em>&#8220; (Joachim Hirsch), der die Aufgabe hat, durch seine Politik die Konkurrenzfähigkeit des &#8222;eigenen&#8220; Wirtschaftsstandortes auf dem Weltmarkt, Wachstum und Beschäftigung zu fördern. Sozialstaatlichkeit, die eigentlich Verfassungsrang hat, besitzt nun keinen Eigenwert mehr, sondern muss sich nach der Standortlogik wirtschaftlichen und Machtinteressen unterwerfen. Da fast alle Gesellschaftsbereiche im Zuge einer Ökonomisierung, Privatisierung und Liberalisierung nach dem Vorbild des Marktes umstrukturiert werden, verlagert sich die Konkurrenz in den Sozialstaat selbst hinein (Beispiel: Wettbewerb zwischen freigemeinnützigen und privat-gewerblichen Trägern im Bereich der ambulanten Pflegedienste). </li>
<li>An die Stelle des <em>aktiven </em>Sozialstaates, wie man ihn bei uns bisher kannte, tritt ein &#8222;<em>aktivierender</em>&#8222;, Hilfebedürftige nicht mehr ohne entsprechende Gegenleistung alimentierender Sozialstaat. Der &#8222;welfare state&#8220; wandelt sich zum &#8222;workfare state&#8220;, wenn man den Arbeitszwang ins Zentrum der Beschäftigungs- und Sozialpolitik rückt. Unter dem wohlklingenden Motto &#8222;Fördern und fordern!&#8220;, das Leistungszusagen von Gegenleistungen der Begünstigten abhängig macht, bemüht man sich gar nicht mehr ernsthaft darum, die Chancen von sozial Benachteiligten zu verbessern, wie die Reduktion von Qualifizierungsmaßnahmen für Problemgruppen des Arbeitsmarktes zeigt. </li>
<li>Der deutsche Sozial(versicherungs)staat, seit seiner Begründung durch Otto von Bismarck im Kern darauf gerichtet, die männlichen Industriearbeiter mit ihren Familien vor Standardrisiken wie dem Tod des Ernährers, der Invalidität und der Armut im Alter zu schützen, wird zu einem (stärker steuerfinanzierten) Fürsorge-, Almosen-und Suppenküchenstaat gemacht, der nicht mehr den Lebensstandard seiner Klientel erhält, sondern ihr nur noch eine Basisversorgung angedeihen lässt. Hartz IV war mit seiner Abschaffung der Arbeitslosenhilfe, als &#8222;Zusammenlegung mit der Sozialhilfe&#8220; sehr unzureichend charakterisiert, ein wichtiger Zwischenschritt auf diesem Weg und eine historische Zäsur in der Entwicklung des Arbeitsund Sozialrechts. </li>
<li>Gleichzeitig wird das Gemeinwesen in einen Wohlfahrtsmarkt und einen Wohltätigkeitsstaat gespalten. Auf dem Wohlfahrtsmarkt kaufen sich jene Bürger/innen, die es sich finanziell leisten können, das für sie erschwingliche Maß an sozialer Sicherheit (z.B. Altersvorsorge durch Versicherungspolicen der Assekuranz). Ergänzend stellt der postmoderne Fürsorgestaat bloß noch als &#8222;Grundsicherung&#8220; bezeichnete Minimalleistungen bereit, überlässt die Betroffenen ansonsten jedoch der Privatwohltätigkeit. Folgerichtig haben karitatives Engagement, ehrenamtliche Tätigkeit im Sozial- und Gesundheitsbereich, persönliche Spendenfreudigkeit und die Gründung gemeinnütziger Stiftungen (wieder) Hochkonjunktur. Sie ergänzen den Sozialstaat nicht mehr, sondern ersetzen ihn zum Teil. </li>
</ol>
<p>[1] Vgl. hierzu ausführlicher: Christoph Butterwegge/Michael Klundt/Matthias Belke-Zeng, Kinderarmut in Ost-und Westdeutschland, 2. Aufl. Wiesbaden 2008.</p>
<p>[2] Vgl. Jutta Ecarius (Hrsg.), Handbuch Familie, Wiesbaden 2007, S. 688 ff.</p>
<p>[3] Vgl. Sabine Walper, Wenn Kinder arm sind &#8211; Familienarmut und ihre Betroffenen, in: Lothar Böhnisch/Karl Lenz (Hrsg.), Familien. Eine interdisziplinäre Einführung, 2. Aufl. Weinheim/München 1999, S. 274.</p>
<p>[4] Siehe Richard Hauser, Entwicklungstendenzen der Armut in der Bundesrepublik Deutschland, in: Diether Döring/Richard Hauser (Hrsg.), Politische Kultur und Sozialpolitik. Ein Vergleich der Vereinigten Staaten und der Bundesrepublik Deutschland unter besonderer Berücksichtigung des Armutsproblems, Frankfurt am Main/New York 1989, S. 126.</p>
<p>[5] Ulrich Mückenberger, Die Krise des Normalarbeitsverhältnisses. Hat das Arbeitsrecht noch Zukunft? (2. Teil und Schluß), in: Zeitschrift für Sozialreform 8/1985, S. 466 (Hervorh. im Original).</p>
<p>[6] Vgl. hierzu: Christoph Butterwegge, Rechtfertigung, Maßnahmen und Folgen einer neoliberalen (Sozial-)Politik, in: ders./Bettina Lösch/Ralf Ptak, Kritik des Neoliberalismus, 2. Aufl. Wiesbaden 2008, S. 146 ff.</p>
<p>[7] Siehe Hans J. Pongratz/G. Günter Voß, Arbeitskraftunternehmer. Erwerbsorientierungen in entgrenzten Arbeitsformen, 2. Aufl. Berlin 2004; dies. (Hrsg.), Typisch Arbeitskraftunternehmer? &#8211; Befunde der empirischen Arbeitsforschung, Berlin 2004.</p>
<p>[8] Birgit Pfau-Effinger, Der soziologische Mythos von der Hausfrauenehe &#8211; sozio-historische Entwicklungspfade der Familie, in: Soziale Welt 2/1998, S. 172; vgl. ergänzend: dies., Kultur und Frauenerwerbstätigkeit in Europa. Theorie und Empirie des internationalen Vergleichs, Opladen 2000, S. 116 ff.</p>
<p>[9] Rüdiger Peuckert, Familienformen im sozialen Wandel, 7. Aufl. Wiesbaden 2008, S. 16 (Hervorh. im Original).</p>
<p>[10] Anthony Giddens, Entfesselte Welt. Wie die Globalisierung unser Leben verändert, Frankfurt am Main 2001, S. 77.</p>
<p>[11] Ebd., S. 78 f.</p>
<p>[12] Vgl. hierzu: Christoph Butterwegge/Bettina Lösch/Ralf Ptak, Kritik des Neoliberalismus, a.a.O.; dies. (Hrsg.), Neoliberalismus. Analysen und Alternativen, Wiesbaden 2008.</p>
<p>[13] Siehe dazu: Richard Sennett, Der flexible Mensch. Die Kultur des neuen Kapitalismus, 5. Aufl. Berlin 1998; ergänzend: Wolfgang Hantel-Quitmann/Peter Kastner (Hrsg.), Der globalisierte Mensch. Wie die Globalisierung den Menschen verändert, Gießen 2004; Richard Sennett, Die Kultur des neuen Kapitalismus, Berlin 2007.14</p>
<p>[14] Siehe Wolfgang Zapf u.a., Individualisierung und Sicherheit. Untersuchungen zur Lebensqualität in der Bundesrepublik Deutschland, München 1987, S. 18.</p>
<p>[15] Josef Brüderl, Die Pluralisierung partnerschaftlicher Lebensformen in Westdeutschland und Europa, in: Aus Politik und Zeitgeschichte 19/2004, S. 3.</p>
<p>[16] Karl Hinrichs, Das Normalarbeitsverhältnis und der männliche Familienernährer als Leitbilder der Sozialpolitik. Sicherungsprobleme im sozialen Wandel, in: Sozialer Fortschritt 4/1996, S. 102.</p>
<p>[17] Hans-Jürgen Andreß/Miriam Güllner, Scheidung als Armutsrisiko, in: Eva Barlösius/Wolfgang Ludwig-Mayerhofer (Hrsg.), Die Armut der Gesellschaft, Opladen 2001, S. 194 f.; vgl. ergänzend: Hans-Jürgen Andreß u.a., Wenn aus Liebe rote Zahlen werden. Über die wirtschaftlichen Folgen von Trennung und Scheidung, Wiesbaden 2003.</p>
<p>[18] Günter Burkart, Zum Strukturwandel der Familie. Mythen und Fakten, in: Aus Politik und Zeitgeschichte 52-53/1995, S. 8.</p>
<p>[19] Kerstin Bast/Ilona Ostner, Ehe und Familie in der Sozialpolitik der DDR und BRD &#8211; ein Vergleich, in: Winfried Schmähl (Hrsg.), Sozialpolitik im Prozeß der deutschen Vereinigung, Frankfurt am Main/New York 1992, S. 250.</p>
<p>[20] Vgl. Magdalena Joos, Armutsentwicklung und familiale Armutsrisiken von Kindern in den neuen und alten Bundesländern, in: Ulrich Otto (Hrsg.), Aufwachsen in Armut. Erfahrungswelten und soziale Lagen von Kindern armer Familien, Opladen 1997, S. 60.</p>
<p>[21] Michael Winkler, Bildungspolitik nach PISA, in: Michael Opielka (Hrsg.), Bildungsreform als Sozialreform. Zum Zusammenhang von Bildungs-und Sozialpolitik, Wiesbaden 2005, S. 36.</p>
<p>[22] Philippe Thureau-Dangin, Die Ellenbogen-Gesellschaft. Vom zerstörerischen Wesen der Konkurrenz, Frankfurt am Main 1998, S. 65.</p>
<p>[23] Siehe Gabriele Michalitsch, Die neoliberale Domestizierung des Subjekts. Von den Leidenschaften zum Kalkül, Frankfurt am Main/New York 2006.</p>
<p>[24] Vgl. Christoph Butterwegge, Krise und Zukunft des Sozialstaates, 3. Aufl. Wiesbaden 2006.</p>
<p>[25] Udo Kelle, &#8222;Kundenorientierung&#8220; in der Altenpflege? &#8211; Potemkinsche Dörfer sozialpolitischen Qualitätsmanagements, in: PROKLA 37 (2007), S. 113.</p>
<p>[26] Vgl. z.B. Wolfgang Streeck/Rolf G. Heinze, Runderneuerung des deutschen Modells. Aufbruch für mehr Jobs, in: Hans-Jürgen Arlt/Sabine Nehls (Hrsg.), Bündnis für Arbeit. Konstruktion &#8211; Kritik &#8211; Karriere, Opladen/Wiesbaden 1999, S. 147 ff.; Wolfgang Merkel, Soziale Gerechtigkeit und die drei Welten des Wohlfahrtskapitalismus, in: Berliner Journal für Soziologie 2/2001, S. 135 ff.; Manfred G. Schmidt, Sozialpolitik in Deutschland. Historische Entwicklung und internationaler Vergleich, 3. Aufl. Wiesbaden 2005.</p>
<p>[27] Siehe hierzu und zum Folgenden: Stephan Lessenich, Die Neuerfindung des Sozialen. Der Sozialstaat im flexiblen Kapitalismus, Bielefeld 2008, S. 12 f. Ähnlich kritisch zu Lessenich äußert sich Hans Peter Bull, Neosozialer Unfug. Rot-Grün hat den Sozialstaat nicht neu erfunden, in: Die Zeit v. 21.8.2008.</p>
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			</item>
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		<title>Auf allen Stühlen</title>
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		<pubDate>Mon, 01 Sep 2008 15:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Sozialisations-und Integrationsprozesse von Jugendlichen mit Migrationshintergrund *, aus: vorg&#228;nge Nr. 183, Heft 3/2008, S. 78-88 Das Thema Sozialisation und Integration von Jugendlichen mit Migrationshintergrund wird in &#246;ffentlichen Diskursen noch &#252;berwiegend vom Paradigma des Kulturkonflikts und von der Modernit&#228;ts-Traditionalit&#228;tshypothese aus interpretiert sowie mit der Annahme patriarchalisch-autorit&#228;rer Strukturen in Migrantenfamilien erkl&#228;rt. Dass diese Perspektive nicht folgenlos bleibt, [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Sozialisations-und Integrationsprozesse von Jugendlichen mit Migrationshintergrund *,</p>
<p>aus: vorg&auml;nge Nr. 183, Heft 3/2008, S. 78-88</p>
<p>Das Thema Sozialisation und Integration von Jugendlichen mit Migrationshintergrund wird in &ouml;ffentlichen Diskursen noch &uuml;berwiegend vom Paradigma des Kulturkonflikts und von der Modernit&auml;ts-Traditionalit&auml;tshypothese aus interpretiert sowie mit der Annahme patriarchalisch-autorit&auml;rer Strukturen in Migrantenfamilien erkl&auml;rt. Dass diese Perspektive nicht folgenlos bleibt, sondern sich konkret auf die Bildung der Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergrund auswirkt, zeigt die Studie von Gomolla/Radtke (2002) &uuml;ber die institutionelle Diskriminierung in der Schule. In den Bildungsdebatten stehen zudem ausschlie&szlig;lich die Misserfolge und Defizite entweder der Migrantenkulturen oder der Aufnahmegesellschaft im Vordergrund. Studien, die nach den Bildungserfolgreichen, den kompetenten Migrantenfamilien und -jugendlichen, ihren Ressourcen und Leistungen aber auch Restriktionen suchen, sind noch selten. Dies vermittelt dann h&auml;ufig auch den Eindruck, als gebe es sie nicht. Letztlich haben wir es hier mit einer hartn&auml;ckigen Reduktion der Migration auf einen Prozess des Verlustes, der Misserfolge und vielf&auml;ltiger Unterdr&uuml;ckung zu tun, die das Potenzial, das durch die Migrationserfahrung gegeben ist, fast vollst&auml;ndig ignoriert.</p>
<p>Fallbeispiele aus dem Bereich Jugend- und Familienhilfe zeigen, dass in Beratungssituationen (z. B. bei famili&auml;ren Erziehungskonflikten) mit ausl&auml;ndischem bzw. zugewandertem Klientel nach wie vor mit dem Traditions-Modernit&auml;tsansatz und der Kulturkonfliktthese gearbeitet wird. Andere Erkl&auml;rungsfaktoren wie &Uuml;berschuldung, Tod eines Elternteils, Armut etc. werden h&auml;ufig als nachrangig betrachtet oder sogar ganz aus der Beratung ausgegrenzt. Dahinter steht die schlichte Erwartung, dass sich famili&auml;re Krisen vermeiden bzw. aufl&ouml;sen lassen, je mehr die Migrantenfamilie die westlich-modernen Strukturen und Orientierungen &uuml;bernimmt (vgl. z. B. Kiss-Suranyi 2001). Familien und Jugendliche sehen sich dadurch dem Vorurteil und sogar dem Vorwurf ausgesetzt, eine doppeldeutige Haltung einzunehmen und ein &#8222;Leben zwischen zwei Welten&#8220; zu f&uuml;hren. Empirische Erkenntnisse &uuml;ber Integrationsprozesse und deren Auswirkungen auf Familien und Jugendliche liegen zwar bereits vor (vgl. HerwartzEmden/Westphal 2000), doch haben sie noch zu wenig Eingang in die &ouml;ffentlichen Debatten und in die Praxiszusammenh&auml;nge von Sozialarbeit, Schule etc. gefunden, wie auch der 6. Familienbericht der Bundesregierung kritisiert (vgl. BMFSFJ 2000).[1]</p>
<p>Durch die fortw&auml;hrende Annahme der Kulturkonfliktthese besteht neben dem einseitigen Interpretationsmuster und der daraus resultierenden mittlerweile jahrzehntelangen Festschreibung der Defizitthese auch eine weitere Gefahr: es werden einerseits die Unterschiede verdeckt, die sowohl zwischen als auch innerhalb von Migrationsgruppen existieren, und andererseits die Gemeinsamkeiten und &Uuml;bereinstimmungen verschleiert, die zwischen einheimischen Familien und denjenigen mit Migrationshintergrund herrschen.</p>
<h2 class="auto-created">I. Hetero&shy;ge&shy;nit&auml;t der Migra&shy;ti&shy;ons&shy;fa&shy;milie </h2>
<p>Migranten- bzw. Einwandererfamilien in Deutschland insgesamt zu beschreiben, ist kaum zu leisten: durch (Gast-)Arbeitsmigration, Familiennachzug, Aussiedlerzuwanderung, Asylbewerber und B&uuml;rgerkriegsfl&uuml;chtlinge, Heiratsmigrationen, Arbeitsmigrationen aus Osteuropa, Asien, Afrika sind diese sowohl sprachlich, kulturell, sozio&ouml;konomisch als auch rechtlich eine &auml;u&szlig;erst heterogene Gruppe. Daraus ergeben sich unterschiedliche Migrationserfahrungen, teilweise sogar innerhalb der Familie. Zunehmend kommt es vor, dass selbst Elternteile von Kindern der dritten Generation unterschiedlichen Migrationsgenerationen angeh&ouml;ren: der Vater, in Deutschland geboren und aufgewachsen, der zweiten; die Mutter, im Rahmen von Heiratsmigration aus dem Herkunftsland zugewandert, der ersten Generation. Innerhalb von Aussiedlerfamilien gibt es Deutsche und Ausl&auml;nder. Nur nach Herkunft zu differenzieren ist &auml;u&szlig;erst problematisch. In den Herkunftsl&auml;ndern der Migranten existiert ein Nebeneinander und Miteinander unterschiedlichster Familienformen. Ethnische Zugeh&ouml;rigkeit, geographische Herkunft, &ouml;konomische Situation sowie Migrationsmotivation und -geschichte etc. unterscheiden die Familien vielf&auml;ltig.</p>
<p>Daneben gelten die Aspekte der Individualisierung und Pluralisierung auch f&uuml;r Familien mit Migrationshintergrund[2]. H&ouml;here Scheidungsraten, allein lebende Frauen, ver&auml;nderte Familienplanung, Erwerbst&auml;tigkeit von Frauen und gewandelte Erziehungsziele und -einstellungen sind nur einige Merkmale hierf&uuml;r und zeigen gleichzeitig gemeinsame Strukturen mit Familien und Jugendlichen <i>ohne </i>Migrationshintergrund auf. Auch eine aktuelle Studie zu den Lebenswelten von Migrantenfamilien stellt fest: &#8222;Man kann also nicht von der Herkunftskultur auf das Milieu schlie&szlig;en. Und man kann auch nicht vom Milieu auf die Herkunftskultur schlie&szlig;en. Faktoren wie ethnische Zugeh&ouml;rigkeit, Religion und Zuwanderungsgeschichte beeinflussen die Alltagskultur, sind letzten Endes aber nicht milieupr&auml;gend und identit&auml;tsstiftend.&#8220; (Sinusstudie 2007, S. 2)</p>
<p>Folglich hei&szlig;t es Abschied zu nehmen von der These, dass Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund im Kontext zweier Welten &#8211; einerseits Herkunftskultur und andererseits deutsche Schule, Gesellschaft und Kultur &#8211; stehen. Herkunfts- und Aufnahmekontext stehen nicht im Gegensatz, sondern werden im Migrations- und Integrationsprozess zu etwas Neuem verbunden. Mit dem Konzept der Transnationalit&auml;t bzw. -kulturalit&auml;t wird in der Forschung zunehmend dieser Lebenswirklichkeit Rechnung getragen (vgl. Datta 2005). Migrantenfamilien und deren Jugendliche lassen sich immer weniger eindeutig auf ein Land, eine Kultur oder eine Sprache festlegen.</p>
<p>So zeigt sich f&uuml;r Bildungslaufbahnen, dass sie zwischen den Kontexten verlaufen k&ouml;nnen, in beiden oder mehreren Kontexten verwertbar sind (Geburt und Aufwachsen in Deutschland, Abitur, Studium der Germanistik in der T&uuml;rkei, Religions- und T&uuml;rkischlehrerin in Deutschland, etc.). Jugendliche mit Migrationshintergrund zeigen eine zunehmend mobile Bildungsorientierung, in der sie familien-(bzw. herkunfts) sprachliche Kompetenzen und kulturelle Erfahrungen als Wettbewerbsvorteil nutzen wollen (vgl. F&uuml;rstenau 2004). Eine R&uuml;ckkehr-(wie auch Pendler- oder Weiterwanderungs)perspektive ist dann keineswegs mehr nur ein Festhalten an der Herkunftskultur, sondern eine ad&auml;quate Strategie, sich im europ&auml;ischen bzw. internationalen Kontext souver&auml;n zu bewegen. Damit stehen Bildungs-und Beratungseinrichtungen zunehmend vor der Aufgabe, nationalit&auml;ten- bzw. herkunfts&uuml;bergreifende interkulturelle Kompetenzen entwickeln zu <i>m&uuml;ssen </i>(vgl. Pavkovic 1999). Das hei&szlig;t dann aber auch, dass nicht nur die kulturelle Dimension einzubeziehen ist, sondern auch die psychologischen, sozialen und gesellschaftlichen Dimensionen von Sozialisations- und Integrationsprozessen zu ber&uuml;cksichtigen sind.</p>
<h2 class="auto-created">II. Komplexit&auml;t der Integra&shy;ti&shy;ons&shy;pro&shy;zesse </h2>
<p>Der Einwanderungsprozess f&uuml;rFamilien und die sich anbahnenden Ver&auml;nderungen, auch in den Identit&auml;tskonstruktionen der Mitglieder, verlaufen sehr komplex und k&ouml;nnen in einem solch eindimensionalen Bezugsrahmen meist nicht erkl&auml;rt werden (vgl. Herwartz-Emden 2000). Befragt man Aussiedler &#8211; Jugendliche wie Eltern -, zeigt sich in deren Selbstbeschreibungen, dass sie sich nicht als zwischen zwei Kulturen oder Gesellschaften Stehende begreifen, sondern sich als im Prozess des Reflektierens und Neudefinierens inmitten verschiedener Kontexte beschreiben (vgl. HerwartzEmden/Westphal 2000). Damit stellen Integration und Sozialisation keine einseitigen Anpassungsprozesse an die Umwelt dar, sondern sind produktive Realit&auml;tsverarbeitung, die sich insbesondere in den adoleszenten Entwicklungsprozessen der Jugendlichen zeigen (vgl. King/Koller 2006). Jugendliche mit Migrationshintergrund m&uuml;ssen sich zu verschiedenen kulturellen, gesellschaftlichen Kontexten aktiv und gestaltend verhalten. Wie sie das tun bzw. wie sie damit umgehen, diese ausbalancieren und vereinbaren, mit- und umgestalten, ist zum einen von den individuellen Voraussetzungen[3] und Ressourcen wie Bildungshintergrund, Sprachkompetenz und Einreisealter abh&auml;ngig. Zum anderen liegt der jeweilige Ausgang von Integration aber auch in der Bereitschaft der Aufnahmegesellschaft bzw. ihrer Mitglieder, Teilhabechancen (wie z. B. im Bildungssystem, auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt) zu gew&auml;hrleisten und Kontakte sowie Partizipation (im &ouml;ffentlichen und kulturellen Leben) &uuml;berhaupt zuzulassen bzw. zu f&ouml;rdern.</p>
<p>&Uuml;ber Kinder und Jugendliche hat man lange Zeit angenommen, dass sie sich wesentlich schneller und einfacher integrieren w&uuml;rden als Erwachsene, auch auf Grund der Tatsache, dass sie die Sprache leichter erlernen und insgesamt &uuml;ber Schule, Freunde etc. eher sozial integriert seien. Die nun in den letzten Jahren gewachsenen Integrationsprobleme z. B. von Aussiedlerkindern und -jugendlichen werden meist damit erkl&auml;rt, dass sie eine &#8222;mitgenommene&#8220; oder &#8222;zwangsausgesiedelte&#8220; Generation seien, der kein Mitspracherecht bei der Ausreise einger&auml;umt wurde. Die Annahme der Unfreiwilligkeit der Ausreise mit ihren dramatischen Konsequenzen f&uuml;r Kinder und Jugendliche zeigt sich empirisch als nicht haltbar. Es ergibt sich im Gegenteil ein vielschichtigeres Bild hinsichtlich der Mitwirkung der Jugendlichen bei der Ausreiseentscheidung (vgl. Dietz/Roll 1998). Demnach tr&auml;gt die Mehrheit der Jugendlichen die Ausreiseentscheidung mit, indem sie gemeinschaftlich mit der Familie entschieden oder den Ausreiseentschluss begr&uuml;&szlig;ten. Nur wenige Jugendlichen haben das Gef&uuml;hl, keinen wesentlichen Einfluss auf die Ausreiseentscheidung gehabt zu haben oder nicht gefragt worden zu sein. Empirisch belegt ist allerdings, dass die Freiwilligkeit, die Akzeptanz und eine bejahende Einstellung zur Ausreise positive Auswirkungen auf die Befindlichkeit der Kinder und Jugendlichen haben (vgl. Schmitt-Rodermund u. a. 1996; Meister 1997). Auch positive Vorstellungen &uuml;ber das Leben in Deutschland, das Vorhandensein bereits ausgesiedelter Freunde und Familienmitglieder, klar umrissene Zukunftserwartungen, vor allem in Hinblick auf Berufsm&ouml;glichkeiten und die Verbesserung der materiellen Situation, beg&uuml;nstigen die Bereitschaft der Kinder und Jugendlichen, sich auf die neuen Verh&auml;ltnisse einzulassen und die auf sie zukommenden Schwierigkeiten als zeitlich befristet zu sehen.</p>
<p>Die Komplexit&auml;t und Prozesshaftigkeit von Sozialisation und Integration bei Jugendlichen mit Migrationshintergrund kann ferner am Beispiel der Religion aufgezeigt werden. Der religi&ouml;se Einfluss z. B. des Islams ist in Bezug auf das famili&auml;re Interaktionsgeschehen und die Positionsbestimmungen von Jugendlichen mit muslimischem Hintergrund differenziert zu betrachten. Tats&auml;chlich orientieren sich nur wenige Familien in allen Bereichen ihres Lebens am Islam und stellen einen Bezug zwischen ihrem Erziehungsverhalten und islamisch bestimmten Normen her (vgl. Riesner 1990). Auch hinsichtlich des Ehrkonzeptes und der den M&auml;dchen auferlegten Einschr&auml;nkungen und Grenzen zeigt sich eine erhebliche Spannbreite des Elternverhaltens. Die Einschr&auml;nkungen haben aber jeweils unterschiedliche Auswirkungen f&uuml;r M&auml;dchen: von Akzeptanz und Bef&uuml;rwortung der elterlichen Einschr&auml;nkungen (bzw. werden diese nicht als Einschr&auml;nkung empfunden) bis hin zur famili&auml;ren Krise oder Abbruch der Beziehung zu den Eltern. Viele erweitern ihre Spielr&auml;ume gerade in Konfrontation mit ihren Eltern, sie setzen dabei auf eine Strategie der sanften und stetigen Durchsetzung mit Hilfe von F&uuml;rsprechern (z. B. der eigene Bruder), Begleitung (z. B. durch die Mutter), &Uuml;berredungsk&uuml;nsten, Ausreden, Verharmlosungen, Verschweigen oder Verheimlichen.</p>
<p>Ein wichtiger Faktor f&uuml;r das jeweilige famili&auml;re Geschehen ist der Grad der Kontrolle durch die ethnische Gemeinde. Es ist nicht selten so, dass die Eltern spezifische Freizeitinteressen (z. B. Sport) der M&auml;dchen unterst&uuml;tzen w&uuml;rden, es ihnen jedoch gleichzeitig wichtig ist, ein bestimmtes Bild vor der eigenethnischen Gruppe bzw. Community aufrecht zu erhalten (Westphal 2004). Wie eine eigene neuere Studie zu erfolgreichen Bildungs- und Berufsbiographien von Migrantinnen (Westphal/Behrensen 2008) zeigt, &uuml;berzeugen T&ouml;chter, die aus Familien mit traditionellen geschlechtsspezifischen Erwartungen stammen, ihre Eltern bzw. V&auml;ter allm&auml;hlich von der Wichtigkeit eines h&ouml;heren oder l&auml;ngeren Bildungsweges. Die T&ouml;chter entwickeln Handlungsstrategien, durch die es ihnen gelingt, in der Familie eine pragmatische Akzeptanz eines eigenst&auml;ndigen Bildungs- und Berufswegs zu erreichen. Sie zeigen ein Bildungs- und Berufsmuster unter weiblichen Vorzeichen. Sie kn&uuml;pfen in ihren Ausbildungs- und Berufsentscheidungen explizit an weibliche Berufe an, verhalten sich der Familie und ihren Aufgaben in dieser gegen&uuml;ber loyal und unterst&uuml;tzend, nehmen fortw&auml;hrend schulische und/oder berufliche Weiterbildungen wahr und erwerben sich so schrittweise die elterliche Akzeptanz ihrer auf Dauer angelegten qualifizierten Berufsarbeit.</p>
<p>Autonomiebestrebungen der Jugendlichen mit Migrationshintergrund verlaufen nicht gegen die Familie, sondern in Interaktion mit den Eltern und Geschwistern. Ein Individuum zu werden und gleichzeitig eine Beziehung zu den Eltern bzw. zur Herkunftsfamilie zu haben, muss bei Jugendlichen kein Gegensatz sein, sondern repr&auml;sentiert die beiden Seiten eines einzigen Entwicklungsprozesses. Dementsprechend ist das &#8222;Wie&#8220; der Interaktion mit den Eltern sowie die gesamte Orientierung der Eltern in dieser Lebensphase ausschlaggebend f&uuml;r Entwicklungsverl&auml;ufe. Andererseits nehmen die Jugendlichen in dieser Phase die Erwartungen an die Eltern mit Blick auf materielle und emotionale Unterst&uuml;tzung zur&uuml;ck &#8211; sie werden von den Erwartungen an den Freundeskreis bzw. die Clique &uuml;berlagert. Die ausgepr&auml;gte Orientierung der Jugendlichen an ihrer Alters- und Freundschaftsgruppe verweist auf die hohe Bedeutung dieser Bezugspersonen. Alle Schwierigkeiten werden besprochen und bew&auml;ltigt; hier werden wesentliche Praktiken und Orientierungen gemeinsam diskutiert, ausprobiert und verhandelt und somit versucht, diese in einen individuellen oder kollektiven handlungsleitenden Bezugsrahmen zu bringen. Oft entwickeln die Jugendlichen in ihrer Clique &#8211; meist in bewusster Abgrenzung und Entgegensetzung zu einheimischen Jugendlichen &#8211; einen neuen, jugendkulturellen Lebensstil. Mit diesem treten sie in Konkurrenz zu anderen, vornehmlich zu den einheimischen Jugendlichen und ihren Jugendkulturen bzw. ihren Stilen. Diese von ausgesiedelten Jugendlichen selbst berichtete und reflektierte Praxis ist ein Beispiel f&uuml;r die interkulturelle Kompetenz der Jugendlichen und f&uuml;r ihre F&auml;higkeit, ihre sprachliche und soziale Diversit&auml;t produktiv in eigene Konzepte umzusetzen. Andererseits entsteht auch ein negativer Begleiteffekt: Bei der Bew&auml;ltigung der allt&auml;glich zu leistenden Anforderungen, dem Umgang mit Stigmatisierung und Ausgrenzung gewinnen stabile und damit auch &#8222;traditionelle&#8220; Orientierungen an Bedeutung. Diese von au&szlig;en erlebten Stigmatisierungen k&ouml;nnen im Zusammenspiel mit dem Empfinden, geringe Spielr&auml;ume zu haben, eine Au&szlig;enseitermentalit&auml;t bef&ouml;rdern &#8211; wobei diese Haltung vorwiegend von m&auml;nnlichen Jugendlichen in die Gruppen getragen wird (vgl. Herwartz-Emden/ Westphal 2002; Sauter 2000).</p>
<p>Viele Jugendliche mit Migrationshintergrund erleben im Alltag einen Rechtfertigungszwang, sich entweder dem Herkunfts-oder Aufnahmekontext begr&uuml;ndet zuordnen zu m&uuml;ssen, was sie f&uuml;r sich ablehnen und im Grunde genommen auch nicht leisten k&ouml;nnen. Ihre Entwicklungsprozesse und Lebensentw&uuml;rfe werden innerhalb mehrerer Kulturen und Kontexte gestaltet: Sie bewegen sich nicht zwischen den St&uuml;hlen, sondern sitzen auf einem <i>dritten Stuhl </i>(Badawia 2002) bzw. auf <i>allen St&uuml;hlen </i>(Otaykmaz 1995). Der <i>dritte Stuhl </i>verweist dar&uuml;ber hinaus auf kulturelle Neukonstruktionen im Sinne von <i>Ich bin beides und trotzdem beiden gegen&uuml;ber doch anders.</i> Bildungserfolgreiche wissen dabei um die Extraleistungen st&auml;ndige Selbstaktualisierung und Selbstvergewisserung in und mit den verschiedenen Kulturwelten, die sie allt&auml;glich erbringen (vgl. Badawia 2002).</p>
<p>Typisch sind deutliche Abgrenzungen sowohl vom &#8222;Ausl&auml;nderstatus der Gastarbeitergeneration&#8220; als auch von der Mehrheitsgesellschaft in Deutschland. Gerade diese Abl&ouml;sungen, die eine Art Selbstbefreiung der jungen Generation aus der historisch etablierten Kategorie &#8222;Ausl&auml;nder&#8220; darstellt, scheint eine der zentralen Prozessaspekte der Konstruktion eines eigenen kulturell-reflektierten Wertesystems, einer modern-transkulturellen Identit&auml;t, eines &#8222;dritten Stuhls&#8220; zu sein. Die verweigerte Normalit&auml;t bzw. der nicht zugesprochene Subjektstatus stellt ein zentrales Moment f&uuml;r die Abgrenzung von der deutschen Mehrheitsgesellschaft dar. Ihre Lebensentw&uuml;rfe und Interkulturalit&auml;t (z. B. Mehrsprachigkeit) werden als Identit&auml;tsvarianten eher abgewertet und als Dauerkrise stigmatisiert. Damit werden jedoch die in ihrem Entwicklungsprozess enthaltenen sozial-kreativen und flexiblen Anteile nicht als Ressourcen wahrgenommen und anerkannt.</p>
<h2 class="auto-created">III. Migra&shy;ti&shy;ons&shy;-und geschlechts&shy;s&shy;pe&shy;zi&shy;fi&shy;sche Aspekte der Sozia&shy;li&shy;sa&shy;tion </h2>
<p>In Bezug auf die Lebensphase Adoleszenz ist es wichtig, die geschlechtsspezifischen Entwicklungsaufgaben der Adoleszenz mit den Herausforderungen und Schwierigkeiten, welche sich durch die Migration ergeben, in Zusammenhang zu bringen. Die Aufgaben der Adoleszenz sind f&uuml;r Einheimische und f&uuml;r Jugendliche mit Migrationshintergrund geschlechtsspezifisch variiert. Sie stellen sich f&uuml;r Jungen und M&auml;dchen unterschiedlich dar, so dass sich grunds&auml;tzlich verschiedene Entwicklungsverl&auml;ufe ergeben. Zu der Frage, wie Integrationsbem&uuml;hungen auf Seiten der Jugendlichen mit der Konstituierung der Geschlechtsidentit&auml;t zusammenwirken, liegen bis dato keine Untersuchungen vor. Dennoch kann davon ausgegangen werden, dass sich die Erfahrungen von kultureller Differenz an die geschlechtsspezifischen Entwicklungsaufgaben anlagern oder diese z. T. &uuml;berlagern &#8211; denn Diskriminierung wegen fremdartigem Aussehen, Hautfarbe, Sprachgebrauch u. &auml;. geh&ouml;ren zum Alltagserleben. M&auml;dchen reagieren auf solche Diskriminierungserfahrungen h&auml;ufig mit dem Verlust des Selbstwertgef&uuml;hls, w&auml;hrend Jungen nach Reaktionsweisen suchen, die mehr auf der Ebene der nach au&szlig;en gerichteten Aktivit&auml;t &#8211; wie aggressives oder gewaltf&ouml;rmiges Verhalten &#8211; liegen (vgl. Herwartz-Emden/Steber 2004).</p>
<p>Die Adoleszenz l&auml;sst sich als Ein&uuml;bung in die Spielr&auml;ume und Zumutungen von Weiblichkeit bzw. M&auml;nnlichkeit interpretieren, wobei sich diese je nach gesellschaftlichem Hintergrund (Herkunfts- und Aufnahmekontext) unterschiedlich darstellen und sich z. T. widersprechen k&ouml;nnen. Die Befragung von weiblichen Aussiedlerjugendlichen ergab, dass sie sich mit Vorgaben an die Weiblichkeit, wie z. B. den rein k&ouml;rperbezogenen Idealen von Sch&ouml;nheit und Mode, Schlankheit und Gesundheit sowie Mutterschaft auseinandersetzen. Dennoch scheint f&uuml;r einige M&auml;dchen die Abwertung von Mutterschaft, wie sie im bundesdeutschen Kontext zum Tragen kommt, eine wenig vertraute Gr&ouml;&szlig;e zu sein (vgl. Herwartz-Emden/Westphal 2002). Ebenso erfahren sie die Dimension der Vereinbarkeitsproblematik, die in Deutschland an die &#8222;private L&ouml;sung&#8220; durch die Frau gebunden und mit &#8222;typisch weiblichen&#8220; Berufsw&uuml;nschen verkn&uuml;pft ist, als Widerspruch zu den Geschlechterrollen aus ihrem Herkunftskontext. Daneben gibt es allerdings auch weibliche Aussiedlerjugendliche, die hinsichtlich der Zukunftsperspektiven eine Heirat nur unter der Bedingung erstrebenswert finden, auch den richtigen Mann gefunden zu haben. Sie k&ouml;nnen sich durchaus ein Leben als allein erziehende Mutter vorstellen. Diese M&auml;dchen, die sich &#8211; wie auch einige einheimische M&auml;dchen &#8211; noch nicht vorstellen konnten, &uuml;berhaupt Kinder zu bekommen und zu heiraten, thematisierten stark das Thema Gleichberechtigung zwischen Frau und Mann und Unabh&auml;ngigkeit &#8211; und lehnten ausdr&uuml;cklich eine Abh&auml;ngigkeit vom Mann ab. Ebenso werden &#8222;alternative&#8220; Familienvorstellungen wie voreheliche oder nichteheliche Partnerschaften thematisiert (vgl. ebd.).</p>
<p>Solche &#8222;alternativen&#8220; Familienvorstellungen werden jedoch von Migrantinnen t&uuml;rkischer Herkunft nicht bzw. kaum thematisiert. Dennoch finden auch hier Neukonstruktionen statt, die sowohl die geschlechtsspezifischen Zuschreibungen aus dem Herkunfts wie auch dem Aufnahmekontext verbinden. Neuere Untersuchungen machen deutlich, dass z. B. die Orientierung an Religiosit&auml;t und Selbstbestimmung bei den jungen Frauen und M&auml;nnern t&uuml;rkischer Herkunft durchaus keinen Widerspruch in den Identit&auml;ts- und Lebensentw&uuml;rfen darstellt (vgl. Karakasoglu 2003). Dieser Aspekt findet besonderen Ausdruck in Lebensbereichen, die kulturell segmentiert bleiben, wie z. B. im Bereich der Partnerwahl. Auch Migrantinnen der zweiten Generation heiraten bevorzugt in der Herkunftskultur, modifizieren aber durch ihre kritische Haltung und durch geschlechteregalit&auml;res Denken traditionelle Ehe- und Partnerschaftskonzepte (vgl. Herwartz-Emden/Westphal 2002).</p>
<p>Dieser Zusammenhang l&auml;sst sich derzeit eher bei den M&auml;dchen und jungen Frauen nachweisen, als bei den gleichaltrigen M&auml;nnern. Auch die von ihnen teilweise vollzogene Neo-Islamisierung zeigt sich eher als nicht desintegrativ. Oft sind es die bildungserfolgreichen jungen Frauen, die selbstbewusst religi&ouml;se Zeichen mit denen der Massenkultur kombinieren, wie auch Gl&auml;ubigkeit mit Modernit&auml;t (vgl. N&ouml;kel 2002). Ihre Neo-Islamisierung verstehen sie als selbstbewusstes Bekenntnis zur eigenen Identit&auml;t, und nicht als Ausdruck folgsamer bis hin zu fundamentalistischer Religiosit&auml;t. Ihre Islamisierung vollzieht sich auch nur zum Teil in den Strukturen der Moscheen, meist weichen sie von diesen Strukturen ab. Sie suchen durch ihre reflektierte Ausrichtung insbesondere die Befreiung von nicht origin&auml;r islamischen, aber qua Religion legitimierten Regulationen des weiblichen Verhaltens. Im Gegensatz hierzu zeigt sich insbesondere bei m&auml;nnlichen Jugendlichen der zweiten Migrationsgeneration ein Festhalten an traditionellen und zum Teil konflikthaften M&auml;nnlichkeitskonstruktionen (&#8222;ethnic revival&#8220;), die durch die verweigerte Anpassung an die Normalit&auml;t eine f&uuml;r sie besondere Bedeutsamkeit erh&auml;lt.</p>
<p>Die Mehrzahl der jungen Migrantinnen erweitert ihre Lebenskonzepte selbstbestimmt und kreativ. Dabei steht die in Migrantenfamilien anzutreffende starke Familienbindung der Autonomie- und Identit&auml;tsentwicklung von T&ouml;chtern nicht im Wege. Biografisch angelegte Studien zeigen (vgl. Apitsch 1996; Hummrich 2002), dass M&auml;dchen die famili&auml;re Bindung nutzen, um emotionale Handlungssicherheit zu erhalten. <br />Entfremdung und Distanznahme zu den Eltern bzw. zu einem Elternteil werden situativ herbeigef&uuml;hrt, um eigene Interessen durchzusetzen und sich gegen deren normative Vorstellungen zu behaupten. Offenbar wirkt sich dabei der famili&auml;re Widerspruch zwischen Reproduktion der Tradition (st&auml;rkere Kontrolle der T&ouml;chter) und Transformation der Lebensform durch das Migrationsprojekt (Bildungserwartung) produktiv auf die Reflexionsf&auml;higkeit und die selbst&auml;ndigen Handlungsentw&uuml;rfe der T&ouml;chter aus. Ihr Bildungserfolg wird durch, mit und gegen Familie und Schule erbracht (Hummrich 2002). Insgesamt scheinen junge Migrantinnen der zweiten (und dritten) Generation flexibler auf die Migrationsbedingungen und Anforderungen der deutschen Gesellschaft zu reagieren. Sie zeigen zumeist auch bessere und h&ouml;here Schulabschl&uuml;sse als die m&auml;nnlichen Altersgenossen.</p>
<p>M&auml;dchen wie Jungen streben eine qualifizierte Schul- und Berufsausbildung an. Dennoch zeigt sich im Vergleich zu deutschen Jugendlichen ein enormes Bildungs- und Ausbildungsgef&auml;lle (vgl. Granato 2003). Dieses zeigt sich vor allem im Anteil ausl&auml;ndischer Jugendlicher an den unterschiedlichen Schulformen und -arten. Allerdings ist hier festzustellen, dass gut wie keine statistischen Daten und Informationen zur Sch&uuml;lergruppe mit Migrationshintergrund vorliegen. Die amtlichen Daten die vorliegen beziehen sich auf ausl&auml;ndische Kinder und verzerren die Situation stark. So weist bspw. eine l&auml;ndlich gelegene Gesamtschule in Nordrhein-Westfalen ihren Ausl&auml;nderanteil amtlich mit 4,1 Prozent aus. Bei diesen 4,1 Prozent handelt es sich um 39 Sch&uuml;ler und Sch&uuml;lerinnen mit 14 unterschiedlichen nationalen und sprachlichen Herkunftskontexten. Der faktische Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund ist dort nicht erfasst, liegt jedoch sch&auml;tzungsweise im zweistelligen Bereich, da die Schule einen hohen Anteil von Kindern mit Aussiedlerhintergund und mit Einb&uuml;rgerung aufweist.</p>
<p>Trotz einer insgesamt eher d&uuml;rftigen Datenlage (vgl. Diefenbach 2007), ist von einer Vielzahl von schulischen Benachteiligungen auszugehen. Gravierend ist, dass ausl&auml;ndische Sch&uuml;ler und Sch&uuml;lerinnen die Schule wesentlich h&auml;ufiger als einheimische ohne Abschluss verlassen, sie vorwiegend Hauptschulabschl&uuml;sse erwerben und nach wie vor deutlich seltener die h&ouml;heren Abschl&uuml;sse. Allerdings sind bzgl. der Schulformen und der Bildungsabschl&uuml;sse regionale Unterschiede ebenso zu ber&uuml;cksichtigen, wie Nationalit&auml;ten- und Geschlechterunterschiede (vgl. Herwartz-Emden 2005, Hunger/Thr&auml;nhardt 2004). Junge Frauen mit Migrationshintergrund messen der beruflichen Ausbildung einen hohen Stellenwert bei: 84 Prozent der Schulabg&auml;ngerinnen ausl&auml;ndischer Nationalit&auml;t halten es f&uuml;r sehr wichtig, dass eine Frau einen Beruf erlernt und &uuml;ber ein eigenes Einkommen verf&uuml;gt (vgl. Granato 2004). Trotz verbesserter Bildungsabschl&uuml;sse hat sich der Anteil junger Frauen ausl&auml;ndischer Nationalit&auml;t an einer Ausbildung im dualen System seit Mitte der 1990er Jahre nicht erh&ouml;ht, sondern ist seither sogar r&uuml;ckl&auml;ufig. So m&uuml;nden junge Frauen mit Migrationshintergrund vielfach in den Warteschleifen der Berufvorbereitung &#8211; viele von ihnen (&uuml;ber 40 Prozent) bleiben sogar ohne Berufsabschluss (vgl. ebd.). Auff&auml;llig an der Ausbildungssituation ist vor allem, dass junge Frauen mit Migrationshintergrund sich auf nur wenige Berufe konzentrieren: Friseurin, Arzt- oder Zahnarzthelferin, Verk&auml;uferin oder Kauffrau im Einzelhandel &#8211; schlie&szlig;lich m&uuml;nden 51 Prozent der weiblichen Jugendlichen in nur vier Ausbildungsberufen. Kennzeichen der ihnen offenen Berufsfelder sind geringe &Uuml;bernahmechancen und Verdienstm&ouml;glichkeiten sowie schlechte Arbeitsbedingungen. Dass junge Migrantinnen in kaufm&auml;nnischen Berufen wie Industriekauffrau, Bank- und Versicherungskauffrau oder im &ouml;ffentlichen Dienst kaum anzutreffen sind, l&auml;sst sich aus dem o. g. schon fast ableiten.</p>
<h2 class="auto-created">IV. Fazit </h2>
<p>Migration ist nicht allein als eine Situation anzusehen, die vorwiegend oder ausschlie&szlig;lich Krisenpotentiale enth&auml;lt, sondern sie ist selbst bereits ein Projekt zur &Uuml;berwindung von Krisen und zur Erlangung von Autonomie. Dabei ist zwischen einzelnen Migrationsfamilien zu differenzieren, da Herkunft, &ouml;konomische Lage, Bildungsniveau u. a. ebenfalls in den Integrations- und Sozialisationsprozess von Kindern und Jugendlichen einflie&szlig;en. Die Differenzen, die zwischen einzelnen Migrationsgruppen bestehen, d&uuml;rfen dabei ebenso wenig &uuml;bersehen werden wie die Differenzen, die innerhalb einer scheinbar &#8222;homogenen&#8220; Gruppe existieren. Au&szlig;erdem d&uuml;rfen die Gemeinsamkeiten nicht aus dem Blick geraten, die zwischen Jugendlichen <i>mit </i>und <i>ohne </i>Migrationhintergrund vorhanden sind, da diese z. B. einen Hinweis darauf geben, welche Problemlagen oder Lebensentw&uuml;rfe eher im Kontext der Migration und welche eher im Entwicklungs- und Sozialisationskontext, z. B. der Adoleszenz, zu interpretieren sind. Ebenso sollte die Aufmerksamkeit st&auml;rker auf die erfolgreichen Migrantenfamilien und deren Mitglieder gerichtet werden sowie auf ihre Kreativit&auml;t, Ressourcen und Eigeninitiative. Deren Integrationsprozesse verlaufen allerdings nicht einheitlich, sondern verschieden und nicht-linear von einer Migrationsgeneration zur n&auml;chsten. Sie sind vielschichtig, h&auml;ufig auch in sich widerspr&uuml;chlich und f&uuml;r jeden Bereich (geschlechts)spezifisch.</p>
<p><b>*</b> Dieser Beitrag ist eine leicht &uuml;berarbeitete Version des Beitrages in: Anke Spies, Dietmar Tredop (Hg.) &#8222;Risikobiografien&#8220;. Benachteiligte Jugendliche zwischen Ausgrenzung und F&ouml;rderprojekten. Wiesbaden 2006, dar.</p>
<p>[1] Mit einem Nationale Integrationsplan 2006 sind Ma&szlig;nahmen und Aktivit&auml;t hierzu entwickelt worden, dessen Ergebnisse in diesem Jahr 2008 zu erwarten sind.</p>
<p>[2] Schepker u. a. (1997) finden in ihrer Studie &uuml;ber famili&auml;re Bew&auml;ltigungsformen der Migration diverse kompetente Familientypen (definiert als Familien ohne auff&auml;llige Kinder): die &#8222;hin&uuml;bergerettete&#8220; monokulturell-selbstbewusste Familie, die erfolgreiche, moderne Migrantensubkulturfamilie, die intellektuell weitsichtige Familie, die moderne Gro&szlig;stadtfamilie, die selbstbewusste Alleinerziehende, die familienzentriert koh&auml;sive Familie, stabil religi&ouml;se Familie und politische Familie.</p>
<p>[3] Die Voraussetzungen werden gegenw&auml;rtig in neueren, qualitativ-rekonstruktiv angelegten Studien vor allem als biographische Vorerfahrungen und Subjektkonstruktionen analysiert (vgl. Badawia 2002; G&uuml;ltekin 2003; Hummrich 2002; Nohl 2001; Sauter 2000; Unger 2000).</p>
<h2 class="auto-created">Literatur </h2>
<p><i>Apitzsch, U. </i>1995: Frauen in der Migration. In: Zeitschrift f&uuml;r interkulturelle Frauenalltagsforschung, 1/1995, S. 9-25.</p>
<p><i>Badawia, T.</i> 2003: &#8222;Der Dritte Stuhl&#8220; Eine grounded-theory-Studie zum kreativen Umgang bildungserfolgreicher Immigrantenjugendlicher mit kultureller Differenz. Frankfurt a.M.</p>
<p><i>Bundesministerium f&uuml;r Familie, Senioren, Frauen und Jugend </i>2000: Familien ausl&auml;ndischer Herkunft in Deutschland. Leistung, Belastung, Herausforderung, 6. Familienbericht. Berlin.</p>
<p><i>Datta, A. </i>(Hg.) 2005: Transkulturalit&auml;t und Identit&auml;t. Bildungsprozesse zwischen Exklusion und Inklusion. Frankfurt a.M.</p>
<p><i>Diefenbach, H.</i> 2007: Kinder und Jugendliche aus Migrantenfamilien im deutschen Bildungssystem. Wiebaden.</p>
<p><i>Dietz, B./Roll, H. </i>1998: Jugendliche Aussiedler &#8211; Portrait einer Zuwanderergeneration. Frankfurt a.M./New York.</p>
<p><i>F&uuml;rstenau, S. </i>2004: Transnationale (Aus-)Bildungs-und Zukunftsorientierung. Ergebnisse einer Untersuchung unter zugewanderten Jugendlichen portugiesischer Herkunft. In: Zeitschrift f&uuml;r Erziehungswissenschaft, 1/2004, S. 33-57.</p>
<p><i>Gomolla, M./Radtke, F.-O.</i> 2002: Institutionelle Diskriminierung. Die Herstellung ethnischer Differenz in der Schule. Opladen.</p>
<p><i>Granato, M.</i> 2004: Feminisierung der Migration &#8211; Chancengleichheit f&uuml;r (junge) Frauen mit Migrationshintergrund in Ausbildung und Beruf. Kursexpertise f&uuml;r den Sachverst&auml;ndigenrat f&uuml;r Zuwanderung und Integration. Bonn.</p>
<p><i>Dies </i>2003: Jugendliche mit Migrationshintergrund &#8211; auch in der beruflichen Bildung geringe Chancen? In: Auernheimer, G. (Hrsg.): Schieflagen im Bildungssystem: Die Benachteiligung der Migrantenkinder. Opladen. S.113-135.</p>
<p><i>G&uuml;ltekin, N. </i>2003: Bildung, Autonomie, Tradition und Migration. Doppelperspektivit&auml;t biographischer Prozesse junger Frauen aus der T&uuml;rkei. Opladen.</p>
<p><i>Herwartz-Emden, L. </i>2000: Einwanderfamilien. Geschlechterverh&auml;ltnisse, Erziehung und Akkulturation. IMIS-Schriften Band 9. Osnabr&uuml;ck.</p>
<p><i>Herwartz-Emden, L./Steber, C. </i>2004: Migration, Ethnizit&auml;t und Geschlecht. In: Richter, U. (Hrsg.): Jugendsozialarbeit im Gender Mainstream. Gute Beispiele aus der Praxis. Wiesbaden. S. 137-151.</p>
<p><i>Herwartz-Emden, L.</i> 2005: Migrant/-innen im deutschen Bildungssystem. In: Bundesministerium f&uuml;r Bildung und Forschung (Hrsg.): Migrationshintergrund von Kindern und Jugendlichen: Wege zur Weiterentwicklung der amtlichen Statistik. Bonn/Berlin. S. 7-24.</p>
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		<title>Besser als ihr Ruf</title>
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		<pubDate>Mon, 01 Sep 2008 14:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Zur Kriminalit&#228;tsentwicklung bei nichtdeutschen und deutschen Jugendlichen aus: vorg&#228;nge Nr. 183, Heft 3/2008, S. 89-103 Eine am 20. Dezember 2007 von einer &#220;berwachungskamera gefilmte Gewalttat zweier junger M&#228;nner hat in den darauf folgenden Wochen die &#246;ffentliche Debatte zur Jugendgewalt in Deutschland stark bestimmt. Bei den T&#228;tern handelte es sich um zwei junge Migranten t&#252;rkischer bzw. [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Zur Kriminalit&auml;tsentwicklung bei nichtdeutschen und deutschen Jugendlichen</p>
<p>aus: vorg&auml;nge Nr. 183, Heft 3/2008, S. 89-103</p>
<p>Eine am 20. Dezember 2007 von einer &Uuml;berwachungskamera gefilmte Gewalttat zweier junger M&auml;nner hat in den darauf folgenden Wochen die &ouml;ffentliche Debatte zur Jugendgewalt in Deutschland stark bestimmt. Bei den T&auml;tern handelte es sich um zwei junge Migranten t&uuml;rkischer bzw. griechischer Herkunft. Da der Film mit der extrem brutalen Gewaltszene &uuml;ber Tage hinweg in vielen Nachrichtensendungen gezeigt wurde, entstand schnell die These, die Ausl&auml;nderkriminalit&auml;t sei die zentrale Bedrohung f&uuml;r unsere innere Sicherheit. Der hessische Ministerpr&auml;sident Roland Koch behauptete, dass jede zweite Gewalttat, die von Jugendlichen bzw. Heranwachsenden begangen wird, auf das Konto von T&auml;tern mit Migrationshintergrund gehe. Die Konsequenz m&uuml;sse sein, Intensivt&auml;ter aus Deutschland abzuschieben. Die Instrumentalisierung dieses Themas zu Wahlkampfzwecken hat nicht funktioniert; die hessische CDU hat im Vergleich zur Wahl 2003 zw&ouml;lf Prozentpunkte verloren.</p>
<p>Nichtsdestotrotz bleibt das Thema auch weiterhin in der &ouml;ffentlichen Diskussion. Dies kann als Ausdruck daf&uuml;r gewertet werden, dass sich in Deutschland mittlerweile st&auml;rker mit den Konsequenzen von Migrationsprozessen besch&auml;ftigt wird. Denn nicht zu bezweifeln ist, dass Deutschland de facto ein Einwanderungsland ist, in das zu unterschiedlichen historischen Zeitpunkten verschiedene ethnische Gruppen immigriert sind. Die heranwachsende Kinder- und Jugendgeneration verk&ouml;rpert das Resultat dieser Einwanderungsprozesse, d.h. die ethnische Vielfalt Deutschlands: In einer im Jahr 2005 durchgef&uuml;hrten Sch&uuml;lerbefragung der neunten Jahrgangsstufe in westdeutschen Gro&szlig;st&auml;dten und Landkreisen haben wir zeigen k&ouml;nnen, dass &uuml;ber ein Drittel der 15j&auml;hrigen Jugendlichen einen Migrationshintergrund besitzt (Baier/Pfeiffer 2007). Fast jeder zehnte Jugendliche hat dabei eine t&uuml;rkische Herkunft, jeder zwanzigste eine russische. Freilich existieren hier deutliche regionale Unterschiede, insofern in Gro&szlig;st&auml;dten fast die H&auml;lfte der Jugendlichen eine nichtdeutsche Herkunft aufweist, in Landkreisen nur jeder f&uuml;nfte, in ostdeutschen Gebieten sogar nur jeder zwanzigste.[1]</p>
<p>Mit der Migrationserfahrung bzw. mit dem Migrationsstatus verbinden sich verschiedene physische, psychische und soziale Belastungen. Die Belastungen sind &#8211; wie in anderen Disziplinen wie z.B. der Entwicklungspsychologie oder der Gesundheitswissenschaft &#8211; auch in der kriminologischen Diskussion seit l&auml;ngerem ein Thema, und zwar im Hinblick darauf, inwieweit sie f&uuml;r die Entstehung kriminellen bzw. gewaltt&auml;tigen Verhaltens verantwortlich sind (vgl. u.a. Albrecht 2001, Drewniak 2004). Anliegen dieses Beitrages soll es deshalb erstens sein, Informationen dar&uuml;ber zu liefern, wie sich die Kriminalit&auml;t von deutschen und nichtdeutschen Jugendlichen in den letzten Jahren entwickelt hat. Hierbei greifen wir auf zwei Quellen zur&uuml;ck: die Polizeilichen Kriminalstatistiken (sog. Hellfeld) und wiederholte Sch&uuml;lerbefragungen (sog. Dunkelfeld). Da sich unabh&auml;ngig von der gew&auml;hlten Quelle zeigt, dass insbesondere im Bereich der Gewaltdelikte nichtdeutsche Jugendliche h&auml;ufiger als T&auml;ter in Erscheinung treten, soll anschlie&szlig;end untersucht werden, welche Faktoren hierf&uuml;r verantwortlich sind und welche Entwicklungen sich f&uuml;r diese Faktoren zeigen.</p>
<h2 class="auto-created">Erkennt&shy;nisse der Polizei&shy;li&shy;chen Krimi&shy;nal&shy;sta&shy;tistik </h2>
<p>Polizeiliche Kriminalstatistiken sind nur bedingt geeignet, Vergleichsanalysen zur Kriminalit&auml;tsbelastung von jungen Migranten und jungen Deutschen vorzunehmen. Da bei der polizeilichen Registrierung von Tatverd&auml;chtigen deren Nationalit&auml;t erfasst wird, nicht jedoch ihre ethnische Herkunft, werden eingeb&uuml;rgerte Jugendliche als Deutsche registriert.[2] Zu beachten ist zudem, dass junge Ausl&auml;nder nach &uuml;bereinstimmenden Befunden mehrerer Untersuchungen im Vergleich zu einheimischen jungen Deutschen ein h&ouml;heres Risiko haben, wegen ihrer Gewalttaten angezeigt und danach dann als Tatverd&auml;chtige polizeilich registriert zu werden. Dies gilt insbesondere f&uuml;r die h&auml;ufige Konstellation, dass Opfer und T&auml;ter unterschiedlichen ethnischen Gruppen angeh&ouml;ren (vgl. Wilmers et al. 2002, Mansel 2003, Pfeiffer et al. 2005). L&auml;ngsschnittanalysen zur polizeilich registrierten Gewaltbelastung von jungen Ausl&auml;ndern und jungen Deutschen werden auch dadurch erschwert, dass es sich bei der wachsenden Gruppe von eingeb&uuml;rgerten jungen Migranten um Personen mit spezifischen sozialen Merkmalen handelt. Damit sie als Mitglied ihrer Familie die deutsche Staatsangeh&ouml;rigkeit erhalten, m&uuml;ssen ihre Eltern sozial gut integriert sein und d&uuml;rfen keine Vorstrafen aufweisen. Als Folge dieser Positivselektion erh&ouml;ht sich wiederum unter den Ausl&auml;ndern der Anteil derjenigen, die sozialen Randgruppen angeh&ouml;ren.</p>
<p>Dennoch sind die Kriminalstatistiken bislang die einzige Datenquelle, die &uuml;ber l&auml;ngerfristige Entwicklungstrends informiert. In Abbildung 1 ist getrennt f&uuml;r deutsche und nichtdeutsche Jugendliche (14 bis unter 18 Jahre) die Entwicklung im Bereich aller Straftaten sowie in Abbildung 2 die Entwicklung im Bereich der Gewalttaten anhand der Tatverd&auml;chtigenbelastungsziffer (TVBZ) dargestellt. Diese Ziffer gibt an, wie viele Jugendliche von 100.000 der Altersgruppe als T&auml;ter in Erscheinung getreten sind. Dabei k&ouml;nnen wir eine Fehlerquelle nicht kontrollieren: Unter den ausl&auml;ndischen Tatverd&auml;chtigen befinden sich auch Touristen, Illegale oder andere in Deutschland lebende Personen mit ausl&auml;ndischem Pass, die sich vor&uuml;bergehend im Land aufhalten. Sie werden nur von der Polizei registriert, nicht aber in der Bev&ouml;lkerungsstatistik. Die TVBZ f&auml;llt bei Ausl&auml;ndern deswegen generell zu hoch aus (vgl. Pfeiffer et al. 2005, S. 17ff). Bei Jugendlichen kommt diesem Verzerrungsfaktor jedoch etwas geringere Bedeutung zu als bei Erwachsenen, weil der Anteil der 14-bis unter 18-J&auml;hrigen an dieser Personengruppe relativ niedrig ausf&auml;llt.</p>
<p>Betrachten wir zun&auml;chst die Trends im Bereich aller Straftaten insgesamt, so zeigen sich f&uuml;r deutsche wie f&uuml;r nichtdeutsche Jugendliche bis 1999 dieselben Entwicklungen: Bei beiden Gruppen steigt die Kriminalit&auml;tsrate, wobei der Anstieg bei nichtdeutschen Jugendlichen (10 %) geringer ausf&auml;llt als bei deutschen Jugendlichen (40 %). Nach 1999 sinkt bei den nichtdeutschen Jugendlichen die TVBZ f&uuml;r alle Straftaten bis 2007 um 18 %, bei deutschen Jugendlichen bleibt sie weitestgehend konstant (minus 3 %). Dies hat zur Folge, dass der Anteil nichtdeutscher T&auml;ter an allen T&auml;tern von 27,6 auf 16,6 % zur&uuml;ckgeht. W&auml;hrend also 1993 noch jeder vierte jugendliche Straft&auml;ter ein nichtdeutscher Jugendlicher war, war es vierzehn Jahre sp&auml;ter nur mehr jeder sechste.</p>
<p>XXXXX Grafik</p>
<p>Ein &auml;hnlicher Trend in Bezug auf den Anteil nichtdeutscher T&auml;ter l&auml;sst sich hinsichtlich der Gewaltkriminalit&auml;t konstatieren, worunter die Delikte Mord/Totschlag, Raub, gef&auml;hrliche/schwere K&ouml;rperverletzung und Vergewaltigung subsummiert werden. Im Jahr 1993 hatten noch 30,8 % aller Jugendgewaltt&auml;ter eine ausl&auml;ndische Herkunft, 2007 waren es 22,6 %. Dennoch ergibt sich bei beiden Gruppen ein Anstieg der TVBZ, der allerdings f&uuml;r nichtdeutsche Jugendliche schw&auml;cher ausf&auml;llt als f&uuml;r deutsche Jugendliche: 1993 lag die TVBZ f&uuml;r Gewaltkriminalit&auml;t bei nichtdeutschen Jugendlichen bei 1.605 und bei deutschen Jugendlichen bei 487; 2007 ist sie bei nichtdeutschen Jugendlichen auf 2.962 und bei deutschen Jugendlichen auf 1.086 gestiegen. Dies entspricht bei den nichtdeutschen Jugendlichen einem Anstieg von 85 %, bei den deutschen Jugendlichen hingegen von 123 %. Ein m&ouml;glicher Grund f&uuml;r die Ann&auml;herung der beiden Gruppen k&ouml;nnte sein, dass eine steigende Zahl von in Deutschland lebenden Aussiedlerjugendlichen, bei denen vor allem die Jungen durch eine &uuml;berdurchschnittliche Gewaltbereitschaft auffallen (Haug/Baraulina/Babka von Gostomski 2008, S. 20ff; Pfeiffer et al. 2005, S. 45ff), in der Statistik als Deutsche gef&uuml;hrt werden.</p>
<p>XXXXX Grafik</p>
<p>Obwohl der Anteil nichtdeutscher Gewaltt&auml;ter &uuml;ber die Jahre deutlich zur&uuml;ckgegangen ist, geh&ouml;rt dieser Delikttyp weiterhin zu jenen Straftaten, die durch einen besonders hohen nichtdeutschen T&auml;teranteil gekennzeichnet sind. Beschr&auml;nken wir uns auf das Jahr 2007, dann zeigt sich, dass insbesondere die beiden Gewaltdelikte Raub und Vergewaltigung zu einem &uuml;berproportional hohen Anteil von nichtdeutschen T&auml;tern ver&uuml;bt werden: W&auml;hrend in der Statistik nur 9,6 % der in Deutschland lebenden Jugendlichen als Ausl&auml;nder ausgewiesen werden, betrug deren Anteil an den Raubt&auml;tern 28,3 %, an den als T&auml;ter von Vergewaltigungen erfassten Jugendlichen sogar 30,7 %. Noch h&ouml;her f&auml;llt dieser Anteil nur bei den Verst&ouml;&szlig;en gegen das Ausl&auml;ndergesetz (99,0 %) und beim Taschendiebstahl (42,9 %) aus. Allerdings gibt es auch nur ein Delikt in der Kriminalstatistik, bei dem der Anteil nichtdeutscher T&auml;ter in etwa dem Bev&ouml;lkerungsdurchschnitt entspricht: Im Bereich der Sachbesch&auml;digungen betrug dieser Anteil 9,3 % im Jahr 2007. Bei anderen im Jugendalter recht weit verbreiteten Delikten liegt der Anteil 1,5bis 2mal h&ouml;her als der entsprechende Bev&ouml;lkerungsanteil (z.B. Betrug: 22,6 %, Ladendiebstahl: 16,3 %, Beleidigungen: 13,7 %, Drogendelikte: 12,0 %).</p>
<p>Die Kriminalstatistik zeichnet damit ein differenziertes Bild zur polizeilich registrierten Kriminalit&auml;tsbelastung von nichtdeutschen Jugendlichen. So ist festzuhalten, dass es innerhalb der letzten 14 Jahre nicht zu einem &uuml;berproportionalen Anstieg der Kriminalit&auml;t von jungen Ausl&auml;ndern gekommen ist. Ganz im Gegenteil: Die TVBZ- Unterschiede werden schrittweise kleiner. Auf 100.000 nichtdeutsche Jugendliche entfallen 2007 weniger Straftaten als noch 1993, bei deutschen Jugendlichen ist hingegen ein Anstieg festzustellen. Gewaltdelikte werden von beiden Gruppen h&auml;ufiger ausgef&uuml;hrt. Der Anstieg f&auml;llt aber auch hier bei den deutschen Jugendlichen st&auml;rker aus. Dennoch hat der Befund weiterhin Bestand, dass Gewaltkriminalit&auml;t den Kriminalit&auml;tsbereich mit einem besonders hohen Anteil nichtdeutscher T&auml;ter darstellt, wobei die These, dass jeder zweite tatverd&auml;chtige Gewaltt&auml;ter unter 21 Jahren ein Nichtdeutscher ist, keinesfalls mit der Realit&auml;t in Einklang steht.</p>
<p>In einer gesonderten Analyse der Kriminalstatistik konnten wir zeigen, dass die t&uuml;rkischen Jugendlichen durch eine besonders hohe TVBZ bei Gewalttaten auffallen. Sie &uuml;bersteigt die der Deutschen um das 3,5-fache und die aller Nicht-Deutschen um 19 %. Im Ergebnis hatte danach in 2006 gut jeder zehnte von der Polizei wegen eines Gewaltdelikts registrierte jugendliche Tatverd&auml;chtige eine t&uuml;rkische Nationalit&auml;t. Ihr Bev&ouml;lkerungsanteil liegt in der Altersgruppe dagegen nur bei 3,4 % (vgl. Baier/Pfeiffer 2008). Da in der Polizeilichen Kriminalstatistik aber nur Delikte auftauchen, die angezeigt werden und da insbesondere Jugendgewaltdelikte u.a. auf Grund ihres meist bagatellhaften Charakters h&auml;ufig im Dunkelfeld verbleiben, erscheint es notwendig, die Befunde der Kriminalstatistik mittels anderer Quellen zu &uuml;berpr&uuml;fen. Hierzu k&ouml;nnen wiederholte Befragungen unter Jugendlichen herangezogen werden.</p>
<h2 class="auto-created">Erkennt&shy;nisse aus dem Dunkelfeld </h2>
<p>Bislang existieren keine deutschlandweit repr&auml;sentativen Dunkelfeldbefragungen, sondern nur Erkenntnisse zur Entwicklung der Delinquenz[3] von Jugendlichen in ausgew&auml;hlten Gro&szlig;st&auml;dten. Insofern k&ouml;nnen die bisherigen Dunkelfeldstudien die Schwachstellen der Kriminalstatistik nicht vollst&auml;ndig beheben. F&uuml;r Hamburg berichten Block et al. (2007, S. 160f), dass es zwischen 1998 und 2005 vor allem bei den deutschen Jugendlichen zu einer Abnahme der Gewaltbereitschaft gekommen ist: W&auml;hrend 1998 noch 21,3 % der Deutschen mindestens eine Gewalttat begangen haben (Gewaltpr&auml;valenz), waren es sieben Jahre sp&auml;ter nur noch 15,6 %. Die Mehrfach-Gewaltt&auml;terquote (f&uuml;nf und mehr Gewalttaten) hat sich von 6,0 auf 3,3 % reduziert. Bei einigen Gruppen nichtdeutscher Jugendlicher sind hingegen kaum Ver&auml;nderungen eingetreten. Von den t&uuml;rkischen Jugendlichen geh&ouml;rten 1998 37,0 % zu den Gewaltt&auml;tern, 2005 34,1 % (Mehrfacht&auml;ter: von 14,6 auf 11,1 %); bei nichteurop&auml;ischen Ausl&auml;ndern betragen die Quoten 26,3 und 27,7 % (Mehrfacht&auml;ter: 11,6 und 8,1 %).</p>
<p>F&uuml;r weitere St&auml;dte erm&ouml;glichen die Befragungen des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen vertiefende Einblicke in die Entwicklung des delinquenten Verhaltens von deutschen und nichtdeutschen Jugendlichen. In den Jahren 1998 und 2005 bzw. 2006 wurden jeweils zu Beginn eines Jahres in den St&auml;dten Schw&auml;bisch Gm&uuml;nd, Stuttgart, M&uuml;nchen und Hannover Jungen wie M&auml;dchen der neunten Jahrgangsstufe (Durchschnittsalter: 15 Jahre) mit einem standardisierten Fragebogen befragt.[4] In Schw&auml;bisch Gm&uuml;nd wurden immer Vollerhebungen durchgef&uuml;hrt, also alle Jugendlichen neunter Klassen untersucht; in den anderen drei Gro&szlig;st&auml;dten wurden Stichproben gezogen, wobei zumindest etwa jeder dritte Sch&uuml;ler einer Jahrgangsstufe erreicht werden sollte.[5] In den einzelnen Gebieten werden f&uuml;r den Trendvergleich dabei nur jene Sch&uuml;ler herangezogen, die &uuml;ber alle Befragungszeitpunkte hinweg in gleichen Schulformen unterrichtet wurden (N=20.062). In M&uuml;nchen und Schw&auml;bisch Gm&uuml;nd werden also nur Haupt- und Realsch&uuml;ler sowie Gymnasiasten ber&uuml;cksichtigt, in Stuttgart zus&auml;tzlich noch Waldorfsch&uuml;ler, in Hannover Gesamtsch&uuml;ler.[6]</p>
<p>Die ethnische Herkunft wurde zu den verschiedenen Erhebungszeitpunkten teilweise durch unterschiedliche Fragen erfasst. Zur Bestimmung der Herkunft k&ouml;nnen deshalb nur diejenigen Fragen herangezogen werden, die zu allen Zeitpunkten und in allen Gebieten gestellt wurden. Dabei handelt es sich um die Frage nach der Staatsangeh&ouml;rigkeit bei der eigenen Geburt sowie die Frage nach der aktuellen Staatsangeh&ouml;rigkeit. Wenn bei einer dieser Fragen eine nichtdeutsche Herkunft angegeben wurde, wurde der Befragte entsprechend der Zugeh&ouml;rigkeit als nichtdeutsch klassifiziert.[7] Damit weicht die gew&auml;hlte Bildungsvorschrift von der Kriminalstatistik ab, da auch Jugendliche als nichtdeutsch klassifiziert werden, die aktuell deutscher Staatsangeh&ouml;rigkeit sind, fr&uuml;her aber einmal eine andere Staatsangeh&ouml;rigkeit besessen haben.</p>
<p>Zu allen Erhebungszeitpunkten und in allen Erhebungsgebieten wurden verschiedene delinquente Verhaltensweisen erfragt. Die Ergebnisse zum Gewaltverhalten sind in der nachfolgenden Abbildung 3 dargestellt. Dabei gehen die Delikte Raub, K&ouml;rperverletzung, Erpressung und Bedrohung mit Waffen in den Gesamtindex &#8222;Gewaltverhalten&#8220; ein; eine vollkommene Entsprechung mit der Kriminalstatistik ist insofern also nicht gegeben. Entgegen den Befunden dieser Statistik weisen die Ergebnisse der KFN-Sch&uuml;lerbefragungen auch keinen Anstieg, sondern einen R&uuml;ckgang der Jugendgewalt aus. Alle vier Befragungsgebiete zusammen betrachtet zeigt sich, dass deutsche Jugendliche aktuell nur mehr zu 13,8 % angeben, eine Gewalttat in den zur&uuml;ckliegenden zw&ouml;lf Monaten begangen zu haben; 1998 waren dies noch 17,5 %. Bei den nichtdeutschen Jugendlichen f&auml;llt der R&uuml;ckgang etwas geringer aus (von 25,9 auf 24,4 %). Bei Ausdifferenzierung der einzelnen ethnischen Gruppen zeichnet sich in erster Linie bei den t&uuml;rkischen und jugoslawischen Jugendlichen ein leichter R&uuml;ckgang der Gewaltbereitschaft ab; bei den osteurop&auml;ischen und anderen Jugendlichen8 sind die T&auml;teranteile gleich geblieben. Zu beachten sind die unterschiedlichen Trends in den vier St&auml;dten. F&uuml;r deutsche Jugendliche gilt, dass die Bereitschaft zum Begehen von Gewalttaten &uuml;berall gesunken ist. Bei nichtdeutschen Jugendlichen zeigt sich solch eine Entwicklung vor allem in Schw&auml;bisch Gm&uuml;nd und Hannover. In M&uuml;nchen ist demgegen&uuml;ber ein leichter Anstieg der Gewaltbereitschaft festzustellen.</p>
<p>Ein Anstieg ist in M&uuml;nchen auch f&uuml;r den Anteil an nichtdeutschen Mehrfach-Gewaltt&auml;tern festzustellen: Er hat von 6,1 auf 8,9 % zugenommen; bei den deutschen Jugendlichen hat er hingegen von 4,1 auf 3,1 % abgenommen. Diese negative Entwicklung zeigt sich haupts&auml;chlich bei den t&uuml;rkischen und bei den osteurop&auml;ischen Jugendlichen: Der Mehrfach-Gewaltt&auml;teranteil der t&uuml;rkischen Sch&uuml;ler hat sich in M&uuml;nchen von 6,0 auf 12,4 % erh&ouml;ht, der der osteurop&auml;ischen Sch&uuml;ler von 5,0 auf 9,7 %. In Hannover hat sich die Mehrfacht&auml;terquote bei den t&uuml;rkischen Jugendlichen hingegen von 15,3 auf 7,2 % halbiert, in Stuttgart ist sie von 13,4 auf 9,4 % gefallen. Zunehmende T&auml;teranteile bei nichtdeutschen Jugendlichen finden sich in keiner der sonst einbezogenen St&auml;dte: In Schw&auml;bisch Gm&uuml;nd hat sich der Mehrfach-Gewaltt&auml;teranteil unter den Nichtdeutschen mehr als halbiert (von 14,1 auf 6,2 %), in Hannover und Stuttgart um mindestens 30 % gesenkt (Hannover: von 10,6 auf 6,4 %; Stuttgart: 10,6 auf 7,5 %). Deutsche Mehrfachgewaltt&auml;ter sind mittlerweile in allen St&auml;dten seltener zu finden.</p>
<p>XXXXXX Grafik</p>
<p>Diese im Dunkelfeld zu findende Entwicklung der Gewaltdelinquenz widerspricht der Hellfeldstatistik in doppelter Weise: Erstens belegt sie einen R&uuml;ckgang der Gewaltbereitschaft unter Jugendlichen, w&auml;hrend die Kriminalstatistik seit Jahrzehnten einen Anstieg der Tatverd&auml;chtigenbelastungsziffern (TVBZ) aufweist. Zweitens gelten die positiven Entwicklungen st&auml;rker f&uuml;r die deutschen als f&uuml;r die nichtdeutschen Jugendlichen. Im Hellfeld hat sich die Schere zwischen beiden Gruppen sukzessive geschlossen, da die TVBZ f&uuml;r deutsche Jugendliche schneller zunimmt als f&uuml;r nichtdeutsche Jugendliche. Im Dunkelfeld scheint sich die Schere hingegen zu &ouml;ffnen, da der Abstand zwischen den Deutschen und den Nichtdeutschen im Bereich der Gewaltpr&auml;valenz &uuml;ber die Jahre von 8,4 % auf 10,6 % angewachsen ist.[9] In einem Punkt entsprechen sich die beiden Statistiken dennoch: Nichtdeutsche Jugendliche vor allem t&uuml;rkischer und jugoslawischer Herkunft treten deutlich h&auml;ufiger als Gewaltt&auml;ter in Erscheinung als deutsche Jugendliche.</p>
<p>F&uuml;r die erste Divergenz zwischen Dunkelfeld- und Hellfelddaten kann eine ver&auml;nderte Anzeigebereitschaft verantwortlich gemacht werden. W&auml;hrend bspw. 1998 noch 14,8 % aller K&ouml;rperverletzungen ohne Waffen der Polizei gemeldet wurden, waren es 2005/06 f&uuml;nf Prozentpunkte mehr (19,7 %). Auch bei den Raubdelikten und sexuellen Gewalttaten zeigt sich eine Erh&ouml;hung der Anzeigebereitschaft. Dabei hat sich diese vor allem in den Gro&szlig;st&auml;dten erh&ouml;ht (vgl. Baier 2008, S. 17ff). Sowohl f&uuml;r deutsche als auch f&uuml;r nichtdeutsche Jugendliche ist eine solche Ver&auml;nderung der Anzeigebereitschaft feststellbar. Wenn aber aus einem gleich bleibenden oder leicht sinkenden Dunkelfeld von Jahr zu Jahr ein gr&ouml;&szlig;er werdender Anteil an Taten ins Hellfeld gelangt, dann erscheint dies in Kriminalstatistiken als Zunahme der Gewalt.</p>
<p>Die zweite Divergenz zwischen Dunkelfeld- und Hellfelddaten ist weniger einfach zu erkl&auml;ren. Vor allem in Bezug auf die deutschen Jugendlichen gehen die Befunde zu beiden Statistiken auseinander. M&ouml;glich ist, dass die in der Sch&uuml;lerbefragung als deutsche Jugendliche bestimmte Personengruppe zu wenige Migranten, d.h. Jugendliche mit ehemals nichtdeutscher Staatsangeh&ouml;rigkeit, enth&auml;lt. Unterscheiden wir deshalb die deutschen und die nichtdeutschen Jugendlichen nur mehr anhand ihrer aktuellen Staatsangeh&ouml;rigkeit voneinander, ergibt sich ein R&uuml;ckgang der Gewaltpr&auml;valenz bei den deutschen Jugendlichen von 18,2 auf 15,0 % (nichtdeutsch: von 26,5 auf 24,6 %). Die Entwicklung f&auml;llt damit etwas weniger dynamisch f&uuml;r die deutschen Jugendlichen aus, nichtsdestotrotz bleibt eine deutliche Divergenz zu den Hellfelddaten bestehen. Eine zweite Erkl&auml;rung k&ouml;nnte daher lauten, dass sich die Anzeigebereitschaft entsprechend der Herkunft der T&auml;ter ver&auml;ndert hat: Wenn bspw. deutsche T&auml;ter heute h&auml;ufiger angezeigt werden als fr&uuml;her, dann w&uuml;rde dies auch den st&auml;rkeren Anstieg im Hellfeld erkl&auml;ren. Die empirischen Befunde st&uuml;tzen diese &Uuml;berlegung. Bei Beschr&auml;nkung auf K&ouml;rperverletzungsdelikte zeigt sich in den Daten der Sch&uuml;lerbefragung, dass T&auml;ter einer deutschen Herkunft 1998 zu 14,4 % angezeigt wurden, sieben Jahre sp&auml;ter bereits zu 22,5 %, f&uuml;r T&auml;ter nichtdeutscher Herkunft bzw. f&uuml;r gemischtethnische T&auml;tergruppen gibt es eine solche Entwicklung nicht (nichtdeutsch: 18,5 zu 18,3 %; gemischt: 23,7 zu 24,1 %). Diese Zunahme der Anzeigebereitschaft bei deutschen T&auml;tern hat es sowohl bei den deutschen als auch bei den nichtdeutschen Opfern gegeben. Dies spricht daf&uuml;r, dass Gewalt von und unter deutschen Jugendlichen heute einer st&auml;rkeren Kontrolle unterliegt und auch in diesen F&auml;llen h&auml;ufiger auf formelle Regelungen der Konfliktverarbeitung zur&uuml;ckgegriffen wird.</p>
<p>Betrachten wir neben den Gewalttaten auch andere Formen delinquenten Verhaltens im Jugendalter, so zeigen sich zwischen Deutschen und Nichtdeutschen weitestgehend kompatible Entwicklungen. Der T&auml;teranteil bei Ladendiebstahl ist bei den deutschen Jugendlichen von 33,3 auf 16,8 % zur&uuml;ckgegangen, bei den nichtdeutschen Jugendlichen von 31,2 auf 17,2 %. Dieser R&uuml;ckgang f&auml;llt h&ouml;chstwahrscheinlich deshalb so hoch aus, weil in den letzten Jahren die &Uuml;berwachungstechniken verbessert wurden, die die M&ouml;glichkeiten zum Begehen dieser Straftat deutlich reduziert haben. Im Bereich der Sachbesch&auml;digungen ist der T&auml;teranteil bei deutschen Jugendlichen weniger stark von 16,5 auf 12,5 % gesunken, bei nichtdeutschen Jugendliche von 15,8 auf 14,5 %. Damit best&auml;tigt sich der Befund der Kriminalstatistik, dass es bei diesem Delikt keine allzu gro&szlig;en Unterschiede zwischen den ethnischen Gruppen gibt. Dies gilt tendenziell auch f&uuml;r den qualifizierten Diebstahl (Autoeinbruch, Fahrzeugdiebstahl): Dieser wurden 1998 von 6,7 % der deutschen und von 8,6 % der nichtdeutschen Jugendlichen begangen. Sieben Jahre sp&auml;ter gilt dies nur mehr f&uuml;r 4,4 % der deutschen und 5,5 % der nichtdeutschen Jugendlichen.</p>
<p>Die Dunkelfeldauswertungen unterstreichen damit erstens, dass sich Jugendliche deutscher und nichtdeutscher Herkunft in erster Linie hinsichtlich der Bereitschaft zum Begehen von Gewaltdelikten unterscheiden. Deshalb wollen wir im letzten Teil des Beitrags die Ursachen der erh&ouml;hten Gewaltbereitschaft von Migrantenjugendlichen untersuchen. Zweitens korrigieren die Auswertungen den Hellfeldbefund steigender Jugendgewalt. Generell ist weder bei den deutschen noch bei den nichtdeutschen Jugendlichen eine Zunahme der Gewaltbereitschaft festzustellen. Vielmehr beobachten wir einen ver&auml;nderten Umgang mit der Gewalt, insofern die Bereitschaft von Gewaltopfern zur Anzeige gestiegen ist. Zugleich verdeutlichen die Auswertungen, dass es durchaus lokale Abweichungen von diesen Generaltrends gibt: In M&uuml;nchen hat sich der Anteil an Gewaltt&auml;tern bzw. an Mehrfach-Gewaltt&auml;tern unter den nichtdeutschen Jugendlichen signifikant erh&ouml;ht. Stadtspezifische Besonderheiten m&uuml;ssen damit bei der Untersuchung der Ursachen der h&ouml;heren Gewaltbereitschaft nichtdeutscher Jugendlicher ber&uuml;cksichtigt werden.</p>
<h2 class="auto-created">Ursachen erh&ouml;hter Gewalt&shy;be&shy;reit&shy;schaft nicht&shy;deut&shy;scher Jugend&shy;li&shy;cher </h2>
<p>Die Bedingungsfaktoren jugendlichen Gewaltverhalten sind auf Basis zahlreicher kriminologischer Studien inzwischen recht gut bekannt (vgl. z.B. Eisner/Ribeaud 2003). In einer Analyse der Daten der KFN-Sch&uuml;lerbefragung 2005 konnten wir zeigen, dass insbesondere folgende Faktoren von herausgehobener Bedeutung sind: der Kontakt mit gewaltt&auml;tigen Freunden, der Konsum gewalthaltiger Medienformate, die Zustimmung zu Gewaltnormen, die Erfahrung elterlicher Gewalt (Baier et al. 2006a, S. 260f). Zudem hat sich gezeigt, dass der Besuch von Hauptschulen unter den heutigen Bedingungen als eigenst&auml;ndiger Verst&auml;rkungsfaktor von Jugendgewalt gelten muss, was mit der hohen Konzentration belasteter Jugendlicher, die Problemverhaltensweisen voneinander lernen, begr&uuml;ndet werden kann (Baier/Pfeiffer 2007a). Freilich sind damit nicht alle Ursachenfaktoren benannt; insbesondere psychologische Faktoren wie ein schwieriges Temperament oder vorkindliche Belastungen (z.B. Zigaretten- oder Alkoholkonsum der Mutter) w&auml;ren hier weiter zu nennen (vgl. z.B. Beelmann/Raabe 2007, S. 56ff).</p>
<p>Gleichwohl handelt es sich bei den genannten Faktoren um solche, die mittels der wiederholt durchgef&uuml;hrten Sch&uuml;lerbefragungen auf Ver&auml;nderungen hin untersucht werden k&ouml;nnen. Leider k&ouml;nnen dabei zur Ver&auml;nderung der Einbindung in delinquente Freundesgruppen keine Aussagen getroffen werden, weil entsprechende Fragen erst in Befragungen j&uuml;ngeren Datums gestellt wurden (vgl. Baier 2008, S. 55ff). Auch der Konsum von Mediengewalt ist nicht zu jedem Erhebungszeitpunkt in allen Gebieten gleichartig erfasst worden, weshalb an dieser Stelle auf die Ver&auml;nderung der schulischen Integration, der familialen Erziehung und der Einstellungsdimension der Gewaltakzeptanz eingegangen werden soll. Diese Fokussierung wird durch eine weitere Analyse der Sch&uuml;lerbefragung gest&uuml;tzt (Baier/Pfeiffer 2007): Werden Personen verschiedener ethnischer Herkunft verglichen, die ein mittleres Bildungsniveau aufweisen, keine Elterngewalt erlebt haben und gewalthaltigen M&auml;nnlichkeitsnormen nicht zustimmen, dann ergeben sich keine Unterschiede mehr bzgl. deren Gewaltraten.</p>
<p>Betrachten wir deshalb zun&auml;chst die Entwicklung des Schulbesuchs, so zeigen sich die in Abbildung 4 dargestellten Befunde: Weder bei deutschen, noch bei nichtdeutschen Jugendlichen hat es &#8211; die Gesamtstichprobe betrachtet &#8211; starke Ver&auml;nderungen gegeben. Deutsche Jugendliche besuchen aktuell etwas h&auml;ufiger ein Gymnasium (von 47,5 auf 49,9 %) und etwas seltener eine Hauptschule (19,5 auf 18,1 %). F&uuml;r nichtdeutsche Jugendliche f&auml;llt der Trend zu h&ouml;herer Bildung schw&auml;cher aus (Gymnasium: von 20,8 auf 22,0 %), der Trend weg von der Hauptschule etwas st&auml;rker (von 51,5 auf 46,7 %). Deutlich wird dabei einerseits, dass nichtdeutsche Jugendliche sehr viel seltener Zugang zu h&ouml;herer Bildung haben. Wenn aber mit einem Hauptschulbesuch das Risiko eigener Gewaltt&auml;terschaft steigt, dann verwundern die h&ouml;heren Gewaltraten der nichtdeutschen Jugendlichen nicht. Andererseits best&auml;tigt sich dieser Zusammenhang auch indirekt im Vergleich verschiedener Erhebungsgebiete. In Hannover f&auml;llt der Trend zu h&ouml;herer Bildung f&uuml;r beide Gruppen weit st&auml;rker aus als in M&uuml;nchen. Die Hauptschule bleibt dabei f&uuml;r viele M&uuml;nchener Migranten die wichtigste Schulform; in Hannover wird sie gegenw&auml;rtig nur noch von einem Viertel der Migranten besucht. In M&uuml;nchen hat sich zudem gezeigt, dass die Bildungssituation der t&uuml;rkischen Jugendlichen schlechter wird, also jener Gruppe, bei der 2005 im Vergleich zu 1998 ein signifikanter Anstieg in der Gewaltbereitschaft festzustellen ist. Parallel zu dieser Entwicklung sank der Anteil an t&uuml;rkischen Jugendlichen, die ein Gymnasium besuchen, von 18,1 auf 12,6 %; in Hannover stieg dieser Anteil von 8,7 auf 15,3 %. In Hannover werden zudem mehr Migranten in mittleren Schulzweigen (Real-, Gesamtschule) unterrichtet. Dies d&uuml;rfte sich positiv auf das Selbstbewusstsein dieser Jugendlichen auswirken, da sie wissen, dass ein m&ouml;glicher Berufseinstieg auf Basis dieses Schulbesuchs unproblematischer sein wird als bei Besuch einer Hauptschule. Hinzu kommt, dass h&auml;ufiger Freundschaftsbeziehungen zu deutschen Jugendlichen aufgebaut werden k&ouml;nnen, die wichtige Unterst&uuml;tzung im Integrationsprozess anbieten. Freundschaften zu Jugendlichen, die sich delinquent verhalten, sind hingegen seltener.[10]</p>
<p>XXXXX Grafik</p>
<p>Entwicklungen, die im Einklang mit der r&uuml;ckl&auml;ufigen Gewaltbereitschaft von Jugendlichen stehen, k&ouml;nnen mit Blick auf innerfamili&auml;re Gewalterfahrungen berichtet werden (Abbildung 5). Eltern, die ihren Kindern Gewalt antun, erh&ouml;hen die Wahrscheinlichkeit, dass das Kind sp&auml;ter selbst zu Gewalt greift (Wetzels et al. 2001, Smith/Thornberry 1995). Sie liefern einerseits Verhaltensvorbilder, wie in Konfliktsituationen zu reagieren ist und erzeugen den Eindruck, dass Gewalt ein legitimes Verhalten darstellt. Andererseits kann wiederholte Gewaltanwendung zu Sch&auml;digungen in der sozio-emotionalen Entwicklung (z.B. mangelnde Empathief&auml;higkeit) f&uuml;hren, weil bestimmte Gehirnregionen z.T. irreparabel verletzt werden. Elterliche Gewalt wurde in den Befragungen dabei mit einer 6-Item-Skala erfasst. Es sollte eingesch&auml;tzt werden, wie oft die Eltern dem Befragten (1) eine runtergehauen, (2) mit einem Gegenstand nach ihm geworfen, (3) ihn hart angepackt oder gesto&szlig;en, (4) ihn mit einem Gegenstand geschlagen, (5) ihn mit der Faust geschlagen oder getreten sowie (6) ihn gepr&uuml;gelt oder zusammengeschlagen haben. Seltene Erlebnisse der ersten drei Kategorien gelten als leichte Z&uuml;chtigung, h&auml;ufigere Erlebnisse der ersten drei Kategorien oder Erlebnisse der vierten Kategorie wurden als schwere Z&uuml;chtigung kategorisiert. Misshandelt wurde ein Kind dann, wenn es Erlebnisse der Kategorien f&uuml;nf und sechs machen musste.[11]</p>
<p>XXXXXX Grafik</p>
<p>Sowohl bei deutschen als auch bei nichtdeutschen Jugendlichen f&auml;llt der Anteil an Sch&uuml;lern mit elterlichen Gewalterfahrungen, d.h. es steigt der Anteil derer, die gewaltfrei aufwachsen. Deutsche Jugendliche wuchsen 1998 zu 36,4 % gewaltfrei auf, 2005/06 bereits zu 48,2 % (nichtdeutsche Jugendliche: 35,3 zu 43,3 %). Sch&uuml;ler, die schwer gez&uuml;chtigt oder sogar misshandelt wurden, gibt es mittlerweile seltener. Dieser Anteil geht bei den deutschen Jugendlichen dabei st&auml;rker zur&uuml;ck (von 28,0 auf 22,4 %) als bei den nichtdeutschen Jugendlichen (von 40,1 auf 33,7 %). Dies mag im Ergebnis dazu f&uuml;hren, dass die Gewaltbereitschaft der Deutschen st&auml;rker gesunken ist als die der Nichtdeutschen. Auff&auml;llig ist allerdings, dass sich bei beiden Gruppen die r&uuml;ckl&auml;ufigen Entwicklungen im Wesentlichen auf die leicht und schwer gez&uuml;chtigten Jugendlichen konzentrieren; die Misshandlungsquoten haben kaum abgenommen. Die Abbildung 5 macht zudem darauf aufmerksam, dass nichtdeutsche Jugendliche alles in allem 1,5mal h&auml;ufiger mit schwerer innerfamili&auml;rer Gewalt konfrontiert werden als deutsche Jugendliche. Am h&ouml;chsten fallen die Quoten f&uuml;r die t&uuml;rkischen Jugendlichen aus: Zum Zeitpunkt der letzten Befragung gaben 36,0 % der t&uuml;rkischen Jugendlichen an, schwer gez&uuml;chtigt oder misshandelt worden zu sein, 33,4 % waren es bei den anderen Jugendlichen, bei den jugoslawischen Jugendlichen 31,8 % (deutsch: 22,4 %).</p>
<p>Hinsichtlich der Entwicklung elterlicher Gewalterfahrungen unterscheiden sich die einbezogenen St&auml;dte nicht voneinander; ein steigender Anteil gewaltfrei erzogener Jugendlicher ist &uuml;berall zu finden.12 Dies ist f&uuml;r einen anderen Indikator nicht der Fall: Die Jugendlichen wurden an einer weiteren Stelle des Fragebogens gebeten einzusch&auml;tzen, ob ihre Eltern den Einsatz von Gewalt missbilligen w&uuml;rden. Dabei sollten sie sich vorstellen, dass sie mit einem Jugendlichen aus einer anderen Klasse w&auml;hrend der Schulpause in Streit geraten w&auml;ren und daraufhin dem anderen Sch&uuml;ler mit der Faust ins Gesicht geschlagen h&auml;tten. Dieser Sch&uuml;ler h&auml;tte einen k&ouml;rperlichen (blutende Nase) und einen materiellen Schaden (zerrissene Hose durch Hinfallen) erlitten. An diese Vignette schloss sich die Frage an, wie schlimm die Eltern es finden w&uuml;rden, wenn sich der Befragte so verhielte. Im Jahr 1998 waren 35,8 % der deutschen Jugendlichen der Meinung, dass die Eltern dies als sehr schlimm einstufen w&uuml;rden, sieben Jahre sp&auml;ter waren es 44,6 %. Bei den nichtdeutschen Jugendlichen liegt diese Quote etwas h&ouml;her: Sie ist von 42,2 auf 47,7 % gestiegen. Interessant ist diesbez&uuml;glich, dass sich in M&uuml;nchen kaum eine Ver&auml;nderung in den Einsch&auml;tzungen der Jugendlichen zeigt: 1998 meinten 37,0 % der deutschen und 45,8 % der nichtdeutschen Befragten, dass die Eltern das sehr schlimm finden, 2005/06 waren es 40,0 bzw. 44,4 %. In allen anderen St&auml;dten steigt dieser Anteil bei beiden Gruppen.</p>
<p>Eine letzte Auswertung bezieht sich auf die Entwicklung der Gewaltakzeptanz. Diese Einstellung wird als wichtiger Mediator des Gewaltverursachungsprozesses erachtet (vgl. u.a. Fuchs et al. 2005), d.h. als Bindeglied zwischen familialen und schulischen Bedingungen auf der einen und Gewalthandeln auf der anderen Seite. Die Gewaltakzeptanz wurde zu allen Erhebungszeitpunkten mit einer Skala erhoben, die u.a. auf Sturzbecher (1997) zur&uuml;ckgeht. Diese Skala beinhaltet die Stellungnahmen der Sch&uuml;ler zu insgesamt f&uuml;nf Einzelaussagen, wie z.B. &#8222;Ein bisschen Gewalt geh&ouml;rt einfach dazu, um Spa&szlig; zu haben&#8220; oder &#8222;Der St&auml;rkere muss sich durchsetzen, sonst gibt es keinen Fortschritt&#8220;.[13] Der Anteil an gewaltakzeptierenden Jugendlichen ist bei den Deutschen von 13,3 auf 8,8 % gefallen[14], bei den Nichtdeutschen in etwa gleichem Ausma&szlig; von 25,4 auf 17,7 %. In allen St&auml;dten verl&auml;uft die Entwicklung gleichf&ouml;rmig. Am geringsten f&auml;llt der R&uuml;ckgang bei den osteurop&auml;ischen Jugendlichen aus (von 19,6 auf 17,6 %), deutlich h&ouml;her bei t&uuml;rkischen (von 30,7 auf 21,6 %) und jugoslawischen Jugendlichen (von 27,6 auf 19,3 %). Dies ist konsistent mit den unterschiedlichen Entwicklungen dieser Gruppen beim Gewaltverhalten. Deutlich erkennbar ist erneut, dass nichtdeutsche Jugendliche diese Gewalteinstellungen h&auml;ufiger internalisiert haben als deutsche Jugendliche.</p>
<h2 class="auto-created">Zusam&shy;men&shy;fas&shy;sung </h2>
<p>Die vorgestellten Auswertungen belegen, dass nichtdeutsche Jugendliche h&auml;ufiger kriminelles bzw. delinquentes Verhalten aus&uuml;ben als deutsche Jugendliche. Dieser Befund ist aber in mehrfacher Hinsicht zu relativieren: Erstens findet er sich insbesondere beim Gewaltverhalten. F&uuml;r Sachbesch&auml;digungen gibt es weder im Hellfeld noch im Dunkelfeld erh&ouml;hter T&auml;terraten nichtdeutscher Jugendlicher; f&uuml;r Ladendiebstahl gilt dies zumindest im Dunkelfeld. Zweitens existiert auch im Bereich des Gewaltverhaltens keine derartige &Uuml;berrepr&auml;sentanz an nichtdeutschen T&auml;tern, wie dies bisweilen behauptet wird: Laut der Polizeilichen Kriminalstatistik betrug der Anteil nichtdeutscher T&auml;ter in diesem Deliktfeld zuletzt 22,6 %. Drittens lassen sich durchaus positive Entwicklungstrends identifizieren: Im polizeilichen Hellfeld n&auml;hern sich Deutsche und Nichtdeutsche im Ausma&szlig; des Gewaltverhaltens an, im Dunkelfeld ist auch bei den nichtdeutschen Jugendlichen ein leichter R&uuml;ckgang der Gewaltbereitschaft zu beobachten. Dieser R&uuml;ckgang wird in der Gruppe der Migranten begleitet von einer leicht verbesserten schulischen Integration, von einem selteneren Gewalteinsatz und einer geringer Gewalttolerierung in der Familie sowie von einer r&uuml;ckl&auml;ufigen Gewaltakzeptanz. Viertens gilt, dass die erh&ouml;hte Gewaltbereitschaft nichtdeutscher Jugendlicher Ursachen hat, die durch Pr&auml;ventionsma&szlig;nahmen beeinflusst werden k&ouml;nnen.</p>
<p>Die Tatsache, dass junge Migranten in Deutschland zurzeit h&auml;ufiger als junge Deutsche mit Gewalttaten auffallen, ist damit kein unver&auml;nderbares Naturgesetz. Wenn ihre hohe Gewaltrate noch weiter reduziert werden soll, muss daf&uuml;r Sorge getragen werden, dass sich die Rahmenbedingungen des Aufwachsens verbessern. Der Vergleich der Entwicklung in den beiden St&auml;dten M&uuml;nchen und Hannover macht darauf aufmerksam, dass hier insbesondere der schulischen Integration ein hoher Stellenwert zuf&auml;llt: In Hannover hat sich der Anteil an Migrantenjugendlichen, die mittlere und h&ouml;here Abschl&uuml;sse erwerben werden, &uuml;ber die Jahre erh&ouml;ht, in M&uuml;nchen ist er weitestgehend konstant geblieben. Dies gilt in M&uuml;nchen auch f&uuml;r die Gewaltt&auml;terrate der Nichtdeutschen, w&auml;hrend diese Rate in Hannover sinkt. Der Besuch von Realschulen und Gymnasien ist f&uuml;r Migrantenkinder ein entscheidender Indikator daf&uuml;r, in Deutschland angekommen zu sein. Die zuk&uuml;nftige berufliche Integration h&auml;ngt davon ab; zudem wird die soziale Integration gef&ouml;rdert, weil in diesen Schulen h&auml;ufiger Kontakte zu deutschen Mitsch&uuml;lern aufgebaut werden k&ouml;nnen. Solche Migranten aber, die eine feste Verankerung in der deutschen Gesellschaft gefunden haben, werden nicht h&auml;ufiger als einheimische Deutsche als Straft&auml;ter in Erscheinung treten.</p>
<p>[1] Die Befragungen haben auch im Bundesland Th&uuml;ringen stattgefunden, in dem 96,3 Prozent der Neuntkl&auml;ssler deutscher Herkunft waren. Allerdings zeigte sich hier in Bezug auf Viertkl&auml;ssler, dass bereits 10,6 Prozent einen Migrationshintergrund besitzen (vgl. Baier et al. 2006), d.h. auch im Osten Deutschlands steigt der Anteil an Migranten.</p>
<p>[2] Eine Ausnahme gilt f&uuml;r junge Aussiedler, bei denen in einigen Bundesl&auml;ndern erg&auml;nzend zur Angabe, dass sie als deutsche Tatverd&auml;chtige registriert worden sind, auch noch erfasst wird, dass es sich bei ihnen um Aussiedler handelt und aus welchem Land sie nach Deutschland zugewandert sind (vgl. Pfeiffer et al. 2005).</p>
<p>[3] Im Folgenden wird statt von Kriminalit&auml;t von Delinquenz gesprochen, da in Dunkelfeldstudien auch jene Verhaltensweisen erfasst werden, die als potenziell kriminalisierbar gelten, aber nicht im Hellfeld dokumentiert sind.</p>
<p>[4] Eine Ausnahme stellt M&uuml;nchen 1998 dar, da die Befragungen hier erst im Oktober erfolgten.</p>
<p>[5] Auch die Befragung 2006 in Hannover stellt eine Vollerhebung dar.</p>
<p>[6] Vgl. zu weiteren methodischen Aspekten der Studie und zur Stichprobenzusammensetzung Baier (2008).</p>
<p>[7] Problematisch an dieser Bestimmung der Herkunft ist, dass zwischen 1998 und 2005/06 Ver&auml;nderungen in den M&ouml;glichkeiten des Erwerbs der deutschen Staatsangeh&ouml;rigkeit stattgefunden haben. Inwieweit diese Ver&auml;nderungen Auswirkungen auf das Berichten der eigenen Staatsangeh&ouml;rigkeit haben, l&auml;sst sich nur schwer absch&auml;tzen. Etwas unerwartet zeigt sich, dass sich der Anteil nichtdeutscher Jugendlicher in der Stichprobe zumindest in Stuttgart und Schw&auml;bisch Gm&uuml;nd seit 1998 signifikant verringert hat, in M&uuml;nchen und Hannover ist er gleich geblieben (Baier 2008, S. 46f). Es ist nicht auszuschlie&szlig;en, dass sich mittlerweile mehr Migranten, die in Deutschland geboren wurden, auch bereits bei der Geburt die deutsche Staatsangeh&ouml;rigkeit zuschreiben &#8211; obwohl dies in den seltensten F&auml;llen den Tatsachen entsprechen d&uuml;rfte &#8211; und damit nicht als Migranten im Datensatz zu identifizieren sind. Ein besserer Weg der Bestimmung der Herkunft w&auml;re die Abfrage der Staatsangeh&ouml;rigkeit der Eltern bei deren Geburt (vgl. Baier/Pfeiffer 2007); dieser Weg wurde aber erst ab M&uuml;nchen 1998 beschritten.</p>
<p>[8] Zu den &#8222;anderen&#8220; Jugendlichen wurden jene nichtdeutschen Jugendlichen zusammengefasst, die in so geringer Anzahl in der Stichprobe vorkommen, dass die Bildung eigener Gruppen nicht sinnvoll erscheint.</p>
<p>[9] Auch hier ist allerdings erneut zu beachten, dass die St&auml;dte sich in dieser Entwicklung nicht unwesentlich unterscheiden: In Schw&auml;bisch Gm&uuml;nd hat sich die Schere sogar geschlossen, in Hannover sind die Abst&auml;nde konstant geblieben.</p>
<p>[10] Vgl. zur Rolle der Freundschaftsbeziehungen zur Erkl&auml;rung ethnischer Unterschiede im Gewaltverhalten Rabold und Baier (2008).</p>
<p>[11] Erfragt wurden diese Erlebnisse einmal f&uuml;r die Kindheit, d.h. in Bezug auf die Zeit vor dem zw&ouml;lften Lebensjahr; ein zweites Mal wurden diese Erlebnisse in Bezug auf die zur&uuml;ckliegenden zw&ouml;lf Monate erfragt. In die hier pr&auml;sentierte Auswertung gehen die Angaben zu beiden Zeitr&auml;umen ein, wobei die jeweils st&auml;rkste &Uuml;bergriffsform erfasst wurde. Hat ein Befragter also in der Kindheit Misshandlungen erfahren, in den letzten zw&ouml;lf Monaten aber keine derartige Gewalt erlebt, dann f&auml;llt er in die Gruppe misshandelter Personen.</p>
<p>[12] Eine Ausnahme stellt die Gruppe der nichtdeutschen Jugendlichen in Hannover dar, bei der dieser Anteil seit 1998 nicht gestiegen ist. Allerdings ist darauf zu verweisen, dass dieser bereits 1998 deutlich &uuml;ber den entsprechenden Anteilen der anderen St&auml;dte gelegen hat.</p>
<p>[13] Die anderen Items lauten: &#8222;Wenn ich zeigen muss, was ich drauf habe, w&uuml;rde ich auch Gewalt anwenden.&#8220;, &#8222;Ohne Gewalt w&auml;re alles viel langweiliger.&#8220; und &#8222;Wenn mich jemand provoziert, dann werde ich schnell gewaltt&auml;tig.&#8220; Es konnte von &#8222;1 &#8211; stimme gar nicht zu&#8220; bis &#8222;4 &#8211; stimme v&ouml;llig zu&#8220; geantwortet werden. Die Reliabilit&auml;t dieser Skala kann zu allen Erhebungszeitpunkt als gut eingesch&auml;tzt werden (Cronbachs Alpha mindestens .80).</p>
<p>[14] F&uuml;r diese Gruppierung wurde die Skala an ihrem theoretischen Mittelwert von 2,5 getrennt.</p>
<h2 class="auto-created">Literatur </h2>
<p><i>Albrecht, H. J. </i>2001:. Immigration, Kriminalit&auml;t und Innere Sicherheit. In: Albrecht, G., Backes, O., K&uuml;hnel, W. (Hrsg.), Gewaltkriminalit&auml;t zwischen Mythos und Realit&auml;t. Frankfurt am Main: Suhrkamp. S. 259-281.</p>
<p><i>Baier, D. </i>2008: Entwicklung der Jugenddelinquenz und ausgew&auml;hlter Bedingungsfa ktoren seit 1998 in den St&auml;dten Hannover, M&uuml;nchen, Stuttgart und Schw&auml;bisch. KFN-Forschungsberichte Nr. 104.</p>
<p><i>Baier, D., Pfeiffer, C. </i>2007: Gewaltt&auml;tigkeit bei deutschen und nichtdeutschen Jugendlichen &#8211; Befunde der Sch&uuml;lerbefragung 2005 und Folgerungen f&uuml;r die Pr&auml;vention. Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen: KFN-Forschungsberichte Nr. 100.</p>
<p><i>Baier, D., Pfeiffer, C.</i> 2007a: Hauptschulen und Gewalt. Aus Politik und Zeitgeschichte, 28, 17-26.</p>
<p><i>Baier, D., Pfeiffer, C. </i>2008: T&uuml;rkische Kinder und Jugendliche als T&auml;ter und Opfer von Gewalt. In: Brumlik, M. (Hrsg.), Ab nach Sibirien? Wie gef&auml;hrlich ist unsere Jugend? Weinheim: Beltz. S. 62-104.</p>
<p><i>Baier, D., Pfeiffer, C., Windzio, M. </i>2006a: Ethnische Gruppen und Gewalt. Junge Migranten als Opfer und T&auml;ter. In: Heitmeyer, W., Schr&ouml;tte, M. (Hrsg.), Gewalt. Beschreibungen, Analysen, Pr&auml;vention. Bonn: Bundeszentrale f&uuml;r politische Bildung. S. 240-268.</p>
<p><i>Baier, D., Rabold, S., Pfeiffer, C., Windzio, M.</i> 2006: Sch&uuml;lerbefragung 2005: Gewalterfahrungen, Schulabsentismus und Medienkonsum von Kindern und Jugendlichen in Th&uuml;ringen. Abschlussbericht &uuml;ber eine repr&auml;sentative Befragung von Sch&uuml;lerinnen und Sch&uuml;lern der 4. und 9. Jahrgangsstufe. Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen.</p>
<p><i>Beelmann, A., Raabe, T. </i>2007: Dissoziales Verhalten von Kindern und Jugendlichen. G&ouml;ttingen; Hogrefe.</p>
<p><i>Block, T., Brettfeld, K., Wetzels, P.</i> 2007: Umfang, Struktur und Entwicklung von Jugendgewalt und &#8211; delinquenz in Hamburg 1997-2004. Universit&auml;t Hamburg: Unver&ouml;ffentlichter Forschungsbericht.</p>
<p><i>Drewniak, R. </i>2004: &#8222;Ausl&auml;nderkriminalit&auml;t&#8220; zwischen &#8222;kriminologischen Binsenweisheiten&#8220; und &#8222;ideologischem Minenfeld&#8220;. Zeitschrift f&uuml;r Jugendkriminalrecht und Jugendhilfe, 15, 372-378.</p>
<p><i>Eisner, M., Ribeaud, D. </i>2003: Erkl&auml;rung von Jugendgewalt &#8211; Eine &Uuml;bersicht &uuml;ber zentrale Forschungsbefunde. In: Raithel, J., Mansel, J. (Hrsg.), Kriminalit&auml;t und Gewalt im Jugendalter. Hell-und Dunkelfeldbefunde im Vergleich. Weinheim: Juventa. S. 182-206.</p>
<p><i>Fuchs, M., Lamnek, S., Luedtke, J., Baur, N. </i>2005: Gewalt an Schulen. 1994-1999-2004. Wiesbaden: VS Verlag f&uuml;r Sozialwissenschaften.</p>
<p><i>Haug, S., Baraulina, T., Babka von Gostomski, C.</i> 2008: Kriminalit&auml;t von Aussiedlern. Eine Bestandsaufnahme. Working Paper 12 der Forschungsgruppe des Bundesamtes f&uuml;r Migration und Fl&uuml;chtlinge.</p>
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<p><i>Pfeiffer, C., Kleimann, M., Petersen, S., Schott, T. </i>2005: Migration und Kriminalit&auml;t. Ein Gutachten f&uuml;r den Zuwanderungsrat der Bundesregierung. Baden-Baden: Nomos.</p>
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