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Familie - Verschwinden oder Neustruk­tu­rie­rung des Privaten

aus: vorgänge Nr. 183, Heft 3/2008, S. 4-15

Familie galt und gilt als der Inbegriff des Privaten – als der Ort und die Form persönlicher Beziehungen jenseits von Marktlogik, Zweckrationalität und öffentlichen Zwängen. Die meisten Menschen verbinden, so schrieben Ilona Ostner und Barbara Pieper bereits 1980, „das Private, vor allem in der Form der Familie […] mit der Möglichkeit persönlicher Freiheit, mit eigenem Leben und Eigenleben, fassbar und sichtbar in den eigenen Kindern, dem eigenen Mann, der eigenen Frau, der eigenen Wohnung, dem eigenen Haus. Familie verheißt eine eigene Lebensgestaltung ohne fremde Einmischung von außen, verspricht die Möglichkeit eigener selbstbestimmter, sinnlicher Erfahrung in konkreten Tätigkeiten und zwischenmenschlichen Beziehungen. Wer Familie so mit persönlicher Freiheit und Selbstbestimmung verbindet, hat auch ein Interesse daran, Familie vor Einmischung von außen zu bewahren“ (Ostner/Pieper 1980: 97).

Die Sehnsucht nach Selbstbestimmung im Privaten[1] findet bis heute ihren Ausdruck in sehr hohen Zustimmungswerten zur vielgestaltigen Lebensform Familie, auch bei jungen Menschen (Gille 2006). Dass diese Freiheit jedoch ambivalent ist, sie für die beteiligten Frauen und Männer, Kinder und Alte ungleiche Spielräume und Restriktionen beinhaltet, darauf verweisen viele Ergebnisse insbesondere der Frauen- und Geschlechterforschung. Der „Freiraum“ Familie entsteht erst dadurch, dass Familie entbunden ist von der täglichen Sorge um den Lebensunterhalt. Daraus erwachsen jedoch eine Vielzahl anderer struktureller und persönlicher Abhängigkeiten, ökonomische, zeitliche und emotionale Verstrickungen (Ostner/Pieper 1980: 98), die nur schwer auflösbar sind. Familie wird im Kontext hierarchischer Beziehungen zwischen den Geschlechtern und Generationen oftmals auch zum Ort von Unterdrückung und Gewalt (Müller 2008). Und die rechtlichen Regulierungen von Familie bspw. im Rahmen des Ehe- und Familienrechts sowie Maßnahmen der Familienpolitik machen deutlich, dass die Freiheit im Privaten einerseits explizit geschützt, andererseits aber stets auch begrenzt wurde (Berghahn 2008). Die von Staat und Gesellschaft zugemessene Freiheit war kein absoluter Wert, sondern war immer konstituiert durch deren Normen sowie Interessen.

Derzeit befinden sich eben diese Normen- und Interessenkonstellationen in einem massiven Umbruch. Die Entstehung der Privatheit von Familie als geschütztem, ja abgeschottetem Binnenraum war ein Produkt der Neuzeit, das sich im Kontext fortschreitender Industrialisierung ausbildete und als ideologisches Leitbild gesellschaftliche Wertschätzung erfuhr. Hiermit verbunden war stets die geschlechtsspezifische Zuteilung von Privatheit und Öffentlichkeit: mit der Trennung von Arbeiten und Leben in der Zuspitzung zur sog. Hausfrauenehe wurde der Privatraum Familie Frauen und Kindern zugeordnet, Erwerbsarbeit und Öffentlichkeit den Männern (Hausen 1978). Entlang dieser grundlegenden bipolaren gesellschaftlichen Arbeitsteilung differenzierten sich vielfältige Kontextinstitutionen von Familie aus: waren Erziehung und Betreuung der Kinder feminisiert und familiarisiert, deren Form und Qualität Außenstehende wenig anzugehen hatte, so wurde Bildung dagegen vor allem als Aufgabe der Schule angesehen und als eigene Sphäre entsprechend reguliert. Der Staat hatte im Binnenraum der Familie lange nichts zu suchen.

Seit einiger Zeit lässt sich jedoch beobachten, dass Fragen des privaten Lebens zunehmend zu Gegenstand öffentlicher Debatten, medialer Inszenierungen und politischer Steuerungsversuche werden. So rücken beispielsweise Sendungen wie Super-Nanny und Supermamas Fragen des richtigen Umgangs mit Kindern in den Fokus öffentlicher Aufmerksamkeit und machen die Erziehungskompetenz von Eltern zum Gegenstand medialer Aufgeregtheit. Extreme Fälle von Kindesmisshandlung- und vernachlässigung werfen die Frage auf, was hinter den geschlossenen Türen von Familien geschieht. Die heftigen Debatten um die so genannten Vätermonate im Kontext der neuen Regelung der Elternzeit heizen die Kontroverse darüber an, inwieweit durch Familienpolitik Entscheidungen über die innerfamiliale Arbeitsteilung zwischen den Geschlechtern gesteuert werden sollte und ob diese Instrumente auch tatsächlich in der Lage sind, solche privaten Entscheidungen zu beeinflussen. Die Bildungspolitik fordert massiv das Mitwirken von Eltern ein. Und nicht zuletzt werden durch die längst im Mainstream angekommene Diskussion über den demografischen Wandel scheinbar private Entscheidungen wie die Geburt eines Kindes als höchst voraussetzungsvolle, durch gesellschaftliche Rahmenbedingungen in hohem Maße regulierte und ebenso gesellschaftlich folgenreiche Entscheidungen sichtbar. Vieles deutet darauf hin, dass der Prozess reflexiver Modernisierung (Beck et al. 1996) auch ein reflexiv Werden dessen beinhaltet, was eine Zeitlang als relativ unhinterfragt „privat“ gelten konnte. Ist das „Private“ also doch „politisch“, wie es der Slogan der Frauenbewegung bereits in den 1970ger Jahre verhieß?

Im Folgenden werden einige Hintergründe für die Notwendigkeit, das Private neu zu denken (Jurczyk/Oechsle 2008) umrissen. Der zu Grunde liegende gesellschaftliche Wandel wird als „Entgrenzung“ der Verhältnisse von Privatheit und Öffentlichkeit, von Leben und Arbeiten (Gottschall/Voß 2003) charakterisiert. Gemeint ist damit, dass Strukturierungen, die sich mit der Moderne in der Phase der Industrialisierung gebildet haben, in der „zweiten“, „späten oder reflexiven“ Moderne wieder erodieren. Weitgehende Einigkeit besteht darin, dass sich Strukturen in ihrer Qualität verändern, indem sie weniger permanent, rigide und geschlossen sind. Dabei ist jedoch offen, inwieweit es sich hierbei um die Auflösung von Grenzen, um Grenzverwischungen oder -verflüssigungen handelt und wo sich neue Grenzziehungen bilden. Die zentrale These besagt, dass es nicht um ein Verschwinden, sondern um eine Neustrukturierung des Privaten handelt.

Die Entgrenzung von Arbeiten und Leben

Seit den späten 1960er Jahren ist ein gesellschaftlicher und ökonomischer Wandel – vor dem Hintergrund der Internationalisierung von Güter- und Kapitalmärkten, dem Übergang von der Massen- zur flexiblen Produktion sowie vor allem der Transformation der Industrie- in eine Dienstleistungs- und Wissensgesellschaft – zu erkennen, der zu einem Durchlässigwerden der Grenzen zwischen Arbeiten und Leben, Arbeitszeit und Freizeit führt. Dabei verändert sich nicht nur die Erwerbswelt, sondern auch die Familie selber und – stets verschränkt mit beiden Sphären – die Geschlechterverhältnisse (Schier et al. 2008).

Entgrenzte Erwerbs­a­r­beit

Das sog. Normalarbeitsverhältnis hat in den letzten Jahrzehnten zu Gunsten atypischer Beschäftigung an Bedeutung verloren, und Erwerbsarbeit ist in den letzten Jahrzehnten zeitlich flexibler und unregelmäßiger geworden (ebd.). Das gilt für die Arbeitszeit im Tages- und Wochenverlauf wie für die lebenszeitliche Verteilung von Arbeit durch diskontinuierlichere Erwerbsbiographien. Erwerbsarbeit löst sich tendenziell auch von der Bindung an bestimmte Orte des Arbeitens. Studien zu Mobilität und Familie zeigen die neue Bedeutung von Umzugs- und Pendelmobilität (Schneider 2007). Der verstärkte Einsatz neuer Informations- und Kommunikationstechnologien forciert die Flexibilisierung des Arbeitsortes. Räumliche Entgrenzungen von Arbeit finden vor allem in Formen neuer Teleheimarbeit oder intensivierter Außendienstarbeit, z.B. bei Beratertätigkeiten statt. Konsequenz ist, dass die Erwerbstätigen die räumliche und die zeitliche Strukturierung ihrer Arbeit zwischen Betrieb, Zuhause und Unterwegssein selbständiger organisieren müssen und können. Die beschriebenen Entwicklungen führen zur Entstehung des neuen Typus des Arbeitskraftunternehmers (Voß/Pongratz 1998). Die Tendenz zur Subjektivierung, bei der Betriebe verstärkt die persönlichen Potenziale der MitarbeiterInnen über die engere Fachqualifikation hinaus als Quelle der wirtschaftlichen Produktivität nutzen (Moldaschl/Voß 2003), kann jedoch an das vermehrte Interesse vieler Beschäftigter anschließen, Lebenssinn und Identität auch in der Arbeitswelt zu entfalten. Diskutiert wird die Frage, ob es zumindest für bestimmte Berufsgruppen eine zunehmende kulturelle Dominanz der Erwerbsarbeit gegenüber dem privaten Lebenszusammenhang gibt („in der Arbeit zu Hause sein“), die sich auch in den Praktiken der Individuen spiegelt (Hochschild 2002).

Entgrenzte Familie

Diesen Entwicklungen entspricht die Tendenz, dass das „Zuhause zur Arbeit wird“ (ebd.). Die Dominanz und Stabilität der sog. Normalfamilie als Ehepaar mit leiblichen Kindern wird abgelöst durch eine große Vielfalt und Dynamik der Haushalts- und Familienformen. Von 1996 bis 2007 nahmen die „alternativen“ Familienformen – dazu zählen Alleinerziehende, nichteheliche und gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften mit Kindern – deutlich zu: Nur noch 74 Prozent der Familien in Deutschland waren 2007 Ehepaare mit Kindern, 18 Prozent der Familien waren Alleinerziehende und 8 Prozent nichteheliche Lebensgemeinschaften mit Kindern (Statistisches Bundesamt 2008: 5ff.). Zudem kommt es nach Trennungen und Scheidungen häufig zu neuen Familienkonstellationen, indem durch neue Partnerschaften zu den leiblichen Elternteilen mindestens ein sozialer Elternteil hinzutritt. Im Anschluss an eine Trennung der Eltern spielt sich das Familienleben in unterschiedlicher Intensität in verschiedenen Haushalten ab. Immer mehr Erwachsene und Kinder machen im Verlauf ihres Lebens Erfahrungen in verschiedenen Formen familialer Organisation und erleben dabei mehrfach Wechsel zwischen verschiedenen Settings. Je nach familialer Situation sind Familien deshalb mit heterogenen Anforderungen bei der Alltagsgestaltung konfrontiert, die Veränderungen führen zu einem erheblichen Organisationsaufwand des familialen Lebens.

Die zunehmende „Arbeit des Alltags“ (Jurczyk/Rerrich 1993) erwächst aber zudem aus dem Wandel der Geschlechterverhältnisse, bedingt vor allem durch die in Westdeutschland[2] steigende Erwerbsbeteiligung von Müttern. 2005 waren 56% der westdeutschen Mütter erwerbstätig, allerdings sehr häufig in Teilzeitarbeit; auch die Zahl der erwerbstätigen Mütter mit kleinen Kindern steigt (Statistisches Bundesamt 2006: 9). Dabei werden Familien immer stärker zu Orten der Aushandlung von unterschiedlichen Motivlagen und Bedürfnissen zwischen den Partnern sowie zwischen Eltern und Kindern. Auf Grund der höheren Erwerbsbeteiligung von Frauen und der Orientierung an egalitäreren Geschlechterbildern, die unterstützt werden durch das neue gesellschaftliche Leitbild der „Zweiverdienerfamilie“ (BMFSFJ 2006), ist die Arbeitsteilung in der Familie nicht mehr einfach eine Privatsache. So setzt bspw. das 2008 neu verabschiedete Unterhaltsrecht gezielt auf die Erwerbstätigkeit der Mütter (Peschel-Gutzeit 2008), allerdings ohne die Bedingungen des Arbeitsmarktes sowie die der Kinderbetreuung zeitgleich zu verändern.

Auch das Engagement der Väter in Familien ist nicht reziprok zur erhöhten Müttererwerbstätigkeit, trotz einer erhöhten Motivation, sich intensiver um Kinder zu kümmern (Matzner 2004) sowie einer überraschend hohen Teilhabe an der neuen Elternzeit, die sich von 3,5 Prozent vor 2007 auf aktuell nahezu 18 Prozent vermehrt hat (Statistisches Bundesamt 2008). Das sich verbreiternde Zweiverdienermodell („adult worker model“) für beide Geschlechter fordert potenziell eine Integration von Fürsorgearbeit auch in den Lebensverlauf von Männern. Zusätzlich zu diesen auf die Arbeitsteilung bezogenen Verschiebungen von privat und öffentlich im Geschlechterverhältnis sei hier exemplarisch erwähnt, dass Vergewaltigung in der Ehe, somit das „Recht“ des Ehemannes auf die private Verfügung über den Körper seiner Frau, zum Strafbestand geworden ist (Müller 2008).

Mit diesen nur grob skizzierten Entwicklungen geraten tragende Säulen der gesellschaftlichen Organisation sowie des Verständnisses von Privatheit ins Rutschen; auch die Subsysteme Familie und Erwerb sind weniger klar voneinander abgegrenzt. Dabei ist die gesetzliche Verankerung der Vätermonate nur ein besonders spektakulärer Aspekt der vermeintlich privaten Entscheidung hinsichtlich der innerfamilialen Arbeitsteilung. Meist wird vergessen, dass der so genannte Hausfrauenparagraph, der die Erwerbsarbeit von Frauen von der Erfüllung ihrer „eigentlichen“ Pflichten und der Zustimmung des Ehemannes abhängig machte, bis in die 1970er Jahre hinein bestand.

Verlagerung von Fürsor­ge­ar­beit?

Mit der steigenden Erwerbsintegration von Frauen steht nicht nur die Frage auf der Agenda, wer Hausarbeit und Fürsorgearbeit (Care) innerhalb der Familie übernimmt, sondern auch welche marktförmigen, wohlfahrtsstaatlichen und institutionellen Arrangements sich derzeit entwickeln, oder aber denkbar bzw. erforderlich sind. Zum einen zeichnen hier neue Entwicklungen im Bereich personenbezogener und haushaltsnaher Dienstleistungen ab, die aufs engste mit der Herausbildung neuer Muster von Arbeitsteilung zwischen Frauen im globalen Maßstab verbunden sind. Die Verlagerung von Tätigkeiten von Haushalt auf den Markt, der Privathaushalt als neuer Arbeitsmarkt für Pflege, Betreuung und Hausarbeit (Gather et al. 2002) – diese Tendenzen verschieben auch die Koordinaten für das Öffentliche und das Private und werfen die Frage nach neuen Modellen für Versorgungs- und Betreuungsarbeit auf. Sie erfordern auch ein Neu-Denken von Familie: welche Leistungen umfasst sie, wie viel Vergesellschaftung „verträgt“ sie, und steht in ihrem Kern vielleicht nur noch die persönliche Beziehung, konzentriert auf Intimität, Zuneigung, Sexualität? Konkret: welche bislang privat erbrachten Versorgungs- und Betreuungsleistungen können wegfallen bzw. ersetzt, ergänzt oder verlagert werden? Was bedeutet die seit dem 11. Kinder- und Jugendbericht (BMFSFJ 2002) viel beschworene gemeinsame, öffentliche und private Verantwortung für die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern?

Kinder als „Common Good“ – Der demogra­fi­sche Wandel als Auslöser

„Jedes Kind zählt“ – dieses neue politische Schlagwort ist in sich zwiespältig, macht es doch deutlich, dass, obgleich gut gemeint, Kinder im wahrsten Sinne des Wortes zum knappen Gut geworden sind. Hintergrund hierfür ist der drastische demografische Wandel, Deutschland hat derzeit mit 1,3 Kindern eine der niedrigsten Geburtenraten Europas. Gerade die Debatte um den Geburtenrückgang in Deutschland zeigt, wie einerseits die scheinbar privatesten Entscheidungen von gesellschaftlichen Rahmenbedingungen mehr geformt werden als oft bewusst ist und wie andererseits diese privaten Entscheidungen massive gesellschaftliche Konsequenzen nach sich ziehen. Die möglichen Folgen einer dauerhaft niedrigen Geburtenquote werden dramatisch ins öffentliche Bewusstsein gerufen: drohender Mangel an qualifizierten Fachkräften, mangelnde wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit, Kollaps der Systeme sozialer Sicherung usw.

Im Zusammenhang mit der Bedeutung von quantitativ genügendem sowie hinreichend „gutem“ Nachwuchs als Garant für die Zukunft der Gesellschaft, aber nicht alleine durch diese determiniert, zeigt sich derzeit auch auf der soziokulturellen Ebene eine zunehmende Anerkennung des Wertes von Kindern als Wesen mit eigenem Subjektstatus und nicht nur als Noch-Nicht-Erwachsene. Hinweise hierfür finden sich auf politischer Ebene in den vielfachen Forderungen nach Kinderrechten, auf wissenschaftlicher Ebene in der neuen Disziplin der Kindheitsforschung. Im Zuge dieser Entwicklungen werden Kinder vom privaten zum „gemeinsamen Gut“ (common good) von Gesellschaft und Familie. Interessanterweise rückt die Familie hier vor allem aus der Defizitperspektive in den Mittelpunkt: wurde sie lange als der einzige richtige, der „heile“ Ort für ein gutes Aufwachsen zumindest kleiner Kinder angesehen und verstummt die Debatte um die Schädlichkeit mütterlicher Erwerbstätigkeit erst heute, so geraten jetzt ebenso einseitig ihre Mängel, ihre fehlenden Leistungen in den Blick. Dieser Paradigmenwechsel lässt sich derzeit an drei Beispielen betrachten.

Kinder­schutz – Schutz vor Eltern?

Eine besonders emotionalisierte Debatte um Eingriffsmöglichkeiten oder -notwendigkeiten ins Private ist entbrannt durch die öffentliche Skandalisierung von Kindeswohlgefährdungen und Kindstötungen. Dabei gibt es keine Hinweise darauf, dass die Zahl der Kindstötungen steigt, allerdings nehmen Kindeswohlgefährdungen und insbesondere Kindesvernachlässigungen, soweit hierzu Daten vorliegen, in den vergangenen Jahren vermutlich zu (www.fruehehilfen.de). Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass wir nur Zahlen über Meldungen beim Jugendamt sowie über Leistungen desselben haben, und deren Erhöhung kann zumindest auch Ausdruck gestiegener Melde- und Hilfebereitschaft in Folge der erhöhten gesellschaftlichen Aufmerksamkeit für das Thema Kinderschutz sein und nicht Folge effektiver Steigerungen. Eltern werden dabei jedenfalls häufig als diejenigen dargestellt, vor denen man die Kinder schützen müsse, sie werden öffentlich „an den Pranger“ gestellt. Tatsächlich gibt es eine wachsende Zahl von Familien, die in sozialer Benachteiligung und Armut leben, sowie eine quer durch alle Schichten festzustellende erhebliche Verunsicherung von Eltern hinsichtlich des Erziehungsverhaltens (Smolka/Rupp 2007). Die Verkleinerung familialer Netze und damit das Schwinden von Ressourcen für Eltern markieren strukturelle Veränderungen, die die Negativseite der Reduktion auf die Kleinfamilie in einem Haushalt darstellen. Sie heben umgekehrt die existenzielle Bedeutung guter sozialer Netze für ein Funktionieren von Familien hervor.

Weder Armut noch Isolation oder fehlende Erziehungskompetenzen sind jedoch hinreichende Prädiktoren für Kindeswohlgefährdungen. An vielen Stellen wird deshalb derzeit versucht, Eltern in Risikolagen sehr frühzeitig Hilfen zukommen zu lassen, ihnen Unterstützung bereits rund um Schwangerschaft und Geburt anzubieten und sie einzubinden in die Systeme der Kinder- und Jugendhilfe sowie des Gesundheitswesens (Sann/Schäfer 2008). Die Ambivalenz von Hilfe und Kontrolle, die man auch als „fürsorgliche Belagerung“ interpretieren kann, lässt sich dabei nicht wirklich auflösen (Schone 2002). Hier prallt das Interesse, Familie vor Einmischung von außen zu bewahren, das auch im vorrangigen Elternrecht verankert ist, auf das Gebot des staatlichen Wächteramtes, wie es im Kinder- und Jugendhilferecht SGB VIII festgelegt ist. Derzeit zeigen sich aber ambivalente Tendenzen, diese schwierige Balance in Richtung Kontrolle aufzulösen: ärztliche Pflichtuntersuchungen, die „Inaugenscheinnahme“ des Kindes bei Hausbesuchen durch das Jugendamt sowie Lockerungen des Datenschutzes weisen in eine Richtung, in der das Misstrauen gegenüber Eltern zu überwiegen scheint. Das Private wird zur Bedrohung, der Staat zur Rettung – diese simple Formel wird den tatsächlich existierenden Ambivalenzen zwischen Privatheit und Öffentlichkeit jedoch nicht gerecht.

Betreuung und Bildung für Kinder = De-Fa­mi­li­a­li­sie­rung?

Ähnliches gilt für die hitzige Debatte um den Ausbau der Kinderbetreuung für Unter-Dreijährige, wie er seit 2004 im Tagesbetreuungsausbaugesetz beschlossen ist. Es gibt zwei zentrale Begründungslinien hierfür: einerseits die Vereinbarkeit von Beruf und Familie vor allem für Mütter, andererseits die Notwendigkeit einer Förderung der Kinder von „Anfang an“ (Fthenakis 2003).

Immer deutlicher zeigen wissenschaftliche Untersuchungen, dass die Potenziale der Kinder schon früh gefördert werden können, und immer weniger ist auf Grund veränderter Familien- und Erwerbskonstellationen (weniger Kinder, erwerbstätige Mütter, gestresste Väter) selbstverständlich davon auszugehen, dass die tägliche Umwelt aller Kinder hierfür genügend Anregungen bietet. Wenn der Maßstab die optimale Entfaltung aller kognitiven und intellektuellen Fähigkeiten ist, damit die Bildungsinstitutionen Kindergarten und Schule bereits auf gut vorbereitete Kinder und die Wirtschaft der Zukunft auf hinreichend gut qualifizierte Arbeitskräfte zugreifen kann, so muss die Betreuung, Bildung und Erziehung in der Familie sich als defizitär darstellen. Dabei gerät allerdings aus dem Blick, dass der private Raum der Familie auch die Möglichkeit individueller, nicht effizienzorientierter Zuwendung im Kontext persönlicher Beziehungen öffnet, die für die umfassende soziale und emotionale Entwicklung der Persönlichkeit von großer Bedeutung sind. Kinder sind mehr als Folien für optimale Förderung und Bildung, die es im Kontext niedriger Geburtenraten umfassend auszuschöpfen sind.

Geht es tatsächlich um die Realisierung einer gemeinsamen öffentlichen und privaten Verantwortung für Kinder, um „echte“ Erziehungspartnerschaften, so muss neben den Aspekt der Bildungsökonomie und Marktlogik der der Förderung des Eigensinns des Kindes als Persönlichkeit treten. Die Erosion des Musters der Erziehung im privaten und feminisierten Raum bedeutet für Kinder auch eine Erweiterung von Optionen, die familialen Leistungen für Kinder werden ergänzt, nicht ersetzt durch öffentliche Leistungen. Dass die meisten Mütter in Westdeutschland Teilzeit arbeiten, verweist darauf, dass wir von einer Defamilialisierung von Erziehung und Betreuung weit entfernt sind.

Für größere Kinder setzen sich diese Diskussionen am Beispiel der Ganztagsschule fort. Auch hier geht es um die Förderung sowohl von Vereinbarkeit als auch von Bildung und mehr Chancengleichheit. Wachsende gesellschaftliche Ansprüche an die Eltern, vor allem an die Mütter, bezüglich der Bildungsleistungen ihrer Kinder sowie der Koproduktion mit der Schule tragen erhöhte Anforderungen in die Familien hinein. Die Eltern stehen somit vor einer paradoxen Situation: sie werden einerseits durch neue Betreuungs- und Schulformen entlastet, andererseits erfahren sie einen verstärkten Druck, für eine „gute“ Erziehung und Bildung ihrer Kinder zu sorgen. Letzterem nachzukommen, ist insbesondere für ressourcenarme Eltern schwierig.

Trans­for­ma­tion des Privaten durch Medien

Verschiebungen im Verhältnis von privat und öffentlich ergeben sich schließlich auch durch Entwicklungstendenzen im Bereich der Medien und durch neue Informations- und Kommunikationstechnologien, die quer zu den oben beschriebenen Tendenzen verlaufen und diese z. T. verstärken. So sind etwa die beschriebenen Entgrenzungsprozesse im Bereich der Erwerbsarbeit nur möglich unter Nutzung des Potentials der neuen Informations- und Kommunikationstechnologie. Diese werfen vor allem Fragen hinsichtlich des Schutzes informationeller Privatheit auf (Rössler 2001). Neue Entwicklungen im Medienbereich wie etwa Daily Talkshows oder Reality Soaps und neue Formen der Nutzung des Internets und mobiler Kommunikation durch Handys lassen aber sehr grundlegend die herkömmlichen Grenzziehungen zwischen privat und öffentlich verschwimmen, die Rede ist hier vom „medial entblößten Ich“ (Weiß 2008). Sendungen wie Super Nanny weisen darauf hin, dass Aufgaben wie die Erziehung von Kindern, bislang eine Kernaufgabe des familialen Lebens, zumindest in bestimmten, sozial benachteiligten Gruppierungen der Gesellschaft zunehmend zum Gegenstand öffentlicher Aufmerksamkeit und Debatten werden (Wahl/Hees 2006). Die hohe Nachfrage nach Beziehungs- und Erziehungsberatung quer durch die sozialen Schichten lässt jedoch darauf schließen, dass genuine Kernkompetenzen der individuellen und gemeinsamen Lebensführung, deren Entstehung im Privaten vermutet wurde, nicht mehr vorausgesetzt werden können.

Fazit: Wider­sprüch­lich­keit und Neustruk­tu­rie­rung des Privaten

Der Wandel vom fordistischen zum postfordistischen, d.h. vom arbeitsteiligen zum entgrenzten Gesellschaftsmodell erweist sich als hoch widersprüchlich. Und er verläuft keinesfalls in eine Richtung: nicht nur das Private transformiert sich zum Öffentlichen, sondern auch Öffentliches dringt vermehrt in Privates ein (Kumar/Makarova 2008). Vom Verschwinden des Privaten kann deshalb im Ganzen keine Rede sein, sondern von Verschiebungen und Neustrukturierungen. Diese haben sehr verschiedene Quellen: von der Ökonomisierung über die Demografisierung und Individualisierung bis zur Mediatisierung der Gesellschaft. Und sie haben in den Bereichen Familie, Erwerbsarbeit, Kinderschutz, Bildung und Medien höchst unterschiedliche Ausprägungen.

Die hinter diesen Wandlungsprozessen stehenden Interessenlagen sind entsprechend inhomogen, teilweise gehen sie in Richtung des Habermas’schen Theorems der „Kolonisierung der Lebenswelt“. Dies trifft insbesondere dort zu, wo wir den euphemistischen Begriff der Work-Life-Balance in Richtung „Verarbeitlichung des Alltags“ präzisieren müssen (Jurczyk 2005). Teilweise finden wir aber auch Modernisierungsgewinne neuer Art, insbesondere dort, wo Frauen und Kinder sich aus den Fesseln einer einengenden Privatheit und Zwangsfokussierung auf die Familie lösen können. Der Zugewinn an Freiheit und Autonomie geschieht hier gerade durch die neu eröffneten Möglichkeiten der Teilhabe an Gesellschaft, Markt und Öffentlichkeit, und nicht durch die Besonderung in einen abgeschirmten Privatraum. Dass die Anerkennung des Subjektstatus von Kindern dabei zu neuen Normierungen in Richtung einer Einschränkung des bislang weit reichenden Elternrechts führen kann, ist eine der möglichen Folgen der Neukonstitution im Verhältnis von Staat, Eltern und Kindern.

Auf der Ebene des Alltagslebens von Familien lassen sich folgende Schlussfolgerung ziehen: Zum Ersten wird das, was privat und was öffentlich ist, zunehmend zur Verhandlungssache. Themen wie bspw. Gewalt in der Ehe oder Zwangsbeschneidung, die sich auf der Ebene vom öffentlichen Blick abgeschotteter intimer Beziehungen bewegen, werden mit Erfolg auf die politische Agenda gesetzt. Umgekehrt werden durch die Entgrenzung von Erwerbsarbeit bislang von Arbeitgebern starr vorgegebene Arbeitszeitregelungen teilweise am Küchentisch zwischen den Partnern ausgehandelt, damit diese ein für ihre konkrete Familiensituation möglichst stimmiges Erwerbsmuster konstruieren können. Wo Grenzen nicht mehr klar vorgegeben sind – und zwar unabhängig davon, ob dies gewünscht oder aufgezwungen ist – müssen sie in Eigenleistung neu gezogen werden. Wann und wie sie zum öffentlichen Thema werden, hängt von der Verallgemeinerbarkeit von Einzelinteressen und der Artikulationsfähigkeit von gesellschaftlichen Teilgruppen ab, die wiederum begrenzt sind von Strukturen sozialer Ungleichheit. Wird Familie unter postfordistischen Bedingungen aber prinzipiell zur „Herstellungsleistung“ (Schier/Jurczyk 2007), so ist das Jonglieren zwischen Privatheit und Öffentlichkeit von der Frage nach Eheschließung Ja oder Nein bis hin zur Frage der Wohnform und der familial je unterschiedlichen Verbindung von Arbeit und Leben eines ihrer konstitutiven Elemente.

Dabei ist jedoch zum Zweiten zu beachten, dass es zwar eine Tendenz zur Veröffentlichung des Privaten sowie eine Lust an der Vermischung beider Bereiche gibt, gleichzeitig aber der „Wert des Privaten“ (Rössler 2001) dadurch keinesfalls aufgehoben wird. Die Existenz einer Privatsphäre eröffnet – in Verbindung mit der Garantie von Individualrechten für Frauen und Kinder – nach wie vor die Möglichkeit, dass sich Individuen in ihrer Autonomie und ihrem Eigensinn entfalten können. Staatliche Eingriffe sind nach wie vor legitimationsbedürftig, und die zweckrationale Marktlogik kann hier gegenüber einer Sensibilität für menschliche Bedürfnisse und Beziehungen zurückgedrängt werden. Eine der zentralen Leistungen des Privaten liegt darin, Ort der Subjektbildung zu sein (ebd.).

Selbst wenn die neuerliche Bedeutungsaufladungen von Privatheit als gesellschaftlicher Ressource und als individueller Rückzugsmöglichkeit so interpretiert werden können, dass die fortschreitende Moderne Leerstellen hinterlässt, die diffuse Sehnsüchte erzeugen, mindert das nicht den Wert des Privaten als Optionsraum. Normative Begründungen des Privaten können jedoch nicht allein in liberalen Freiheitsrechten liegen, sondern sie bedürfen auch des Rückgriffs auf Vorstellungen eines guten Lebens (ebd.), die für unterschiedliche soziale Gruppen neu ausbuchstabiert werden müssen. Die Frage von Fürsorgebeziehungen als konstitutivem Element von Familie muss hierbei zentral bleiben. Klar scheint lediglich, dass ein solcher, neu bestimmter normativer Begriff von Privatheit sich von seiner engen Konnotation an Institutionen wie Ehe, Normalfamilie und Geschlechterhierarchien lösen muss.

Zum Dritten ist festzuhalten, dass die Wandlungsprozesse von Familie selber dazu führen, dass ihr Verhältnis zur Öffentlichkeit neu ausgelotet werden muss. Das Schrumpfen von Familie auf kleine Vater-Mutter-Kind-Konstellationen macht neue Formen der sozialen Einbettung von Familie in soziale Netze notwendig und führt zu einem veränderten Hilfebedarf öffentlicher Institutionen. Die Qualität der Zukunft von Familie wird stark davon abhängen, inwieweit und wie gut es gelingt, Familien durch gesellschaftliche Unterstützungen soweit zu „de-familialisieren“, dass sie in ihren Kernkompetenzen der Subjektbildung, persönlicher Fürsorgeleistungen und empathischer Beziehungen gestärkt und nicht geschwächt wird. Insofern hat die gesellschaftspolitische Debatte über Familie gerade erst begonnen. Denn auch eine postfordistische Gesellschaft ist auf anspruchsvolle und verlässlich erbrachte familiale Leistungen in allen biographischen Phasen der individuellen Entwicklung weiter angewiesen.

[1] Dabei ist das „Private“ nicht nur als Ort zu verstehen, wird aber im Hinblick auf Familie besonders mit den „eigenen vier Wänden“ assoziiert. Beate Rössler unterscheidet drei Formen der Privatheit: die informationelle, dezisionale und lokale Privatheit (Rössler 2008: 238).

[2] Auf die gravierenden Unterschiede zwischen West- und Ostdeutschland kann an dieser Stelle nicht eingegangen werden, von einer Entgrenzung kann hier nur für Westdeutschland geredet werden (Schier et al. 2008).

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