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	<title>vorgänge Nr. 239/240: Keine Chance für den Frieden? Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Editorial</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/239-240-vorgaenge/publikation/editorial-76/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 24 Jul 2023 13:58:33 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Frieden]]></category>
		<category><![CDATA[Krieg]]></category>
		<category><![CDATA[Ukraine]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Krieg gehört zu den existenziellen Erfahrung der Menschheit. Sein existenzieller Charakter zeigt sich unter anderem darin, dass sich unser Handeln innerhalb kürzester Zeit seiner Logik unterwirft und dass aus seiner Logik kaum ein Entrinnen möglich scheint, weil sich so viele Entscheidungen im Krieg als unausweichlich darstellen. Das gilt auch für den aktuellen Krieg in [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/239-240-vorgaenge/publikation/editorial-76/">Editorial</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p class="v-absatz-ohne-western">Der Krieg gehört zu den existenziellen Erfahrung der Menschheit. Sein existenzieller Charakter zeigt sich unter anderem darin, dass sich unser Handeln innerhalb kürzester Zeit seiner Logik unterwirft und dass aus seiner Logik kaum ein Entrinnen möglich scheint, weil sich so viele Entscheidungen im Krieg als unausweichlich darstellen. Das gilt auch für den aktuellen Krieg in der Ukraine. Als am 24. Februar vergangenen Jahres die russische Armee in die Ukraine einmarschierte, sprach der deutsche Bundeskanzler drei Tage später im Bundestag von einer Zeitenwende, in deren Folge mit atemberaubender Geschwindigkeit außen-, friedens- und finanzpolitische Grundsätze außer Kraft gesetzt wurden. Damit sollte der russischen Aggression ein militärpolitisches Signal entgegengesetzt werden. Dass die Bundesregierung und der Westen auf das imperiale Agieren Russlands nicht nur mit schönen Worten, sondern mit robusten Gegenmaßnahmen reagierten, ist nachzuvollziehen: Wenn diese Entscheidung des russischen Präsidenten hingenommen würde, wären weitere „Rückeroberungen“ zu befürchten. Gleichwohl stellt sich die Frage: Gab es eine realistische Chance, diesen Krieg zu vermeiden – und wenn ja: wann und worin hätte sie bestanden? Eine abschließende Antwort auf diese Frage werden wir mit der vorliegenden Ausgabe der <b>vor</b><i>gänge</i> nicht liefern können. Zumindest wollen wir aber Ansatzpunkte dafür suchen, wie ein Ausbruch aus der scheinbar zwingenden Kriegslogik gelingen könnte. Die Beiträge des vorliegenden Themenschwerpunkts konzentrieren sich dabei auf vier verschiedene Bereiche: die Vorgeschichte und Eskalationsgründe, die zum Krieg führten (soweit sie heute schon erkennbar sind); die innere Dynamik des Krieges und dessen unmittelbare Auswirkungen; die Möglichkeiten für eine Beendigung des Konflikts und Perspektiven einer Nachkriegsordnung sowie die deutschen (friedens-)politischen Kontroversen über den Krieg.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Wir eröffnen den Schwerpunkt mit einem Beitrag von <i>Günter Verheugen</i>, ehemaliger Erweiterungskommissar der Europäischen Union. Verheugen beschreibt das wechselvolle Verhältnis zwischen der Ukraine und der EU quasi als Zeitzeuge. Er stellt die zentrale Frage, wie das Verhängnis seinen Lauf nahm, wann und wodurch aus dem einstigen Partner Russland ein Gegner und schließlich ein Feind wurde. Seine Analyse der Versäumnisse, Aggressionen und Fehler der USA und ihrer Verbündeten ist lang. So sieht er auch die Einmischung des Westens in die Umbrüche der Ukraine, etwa beim Maidan 2014, rückblickend als schweren Fehler. Zugleich kritisiert er die aktuelle Politik, etwa in ihrer hastigen Abkehr von der früheren Russlandpolitik der SPD, die die einzig denkbare für eine Nachkriegsordnung sein könne.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Eine europäische Perspektive auf den Konflikt nimmt auch <i>Hans Misselwitz</i> ein, der als Parlamentarischer Staatssekretär des Außenministeriums und Leiter der DDR-Delegation bei den „Zwei-plus-Vier“-Verhandlungen ebenso zu den Zeitzeugen für die Phase der europäischen Neuordnung nach 1990 gehört. Er verweist auf die Idee einer europäischen Friedensordnung, die sich in der Praxis jedoch als bloße Erweiterung der NATO bei gleichzeitigem Ausschluss Russlands darstellte. Diese „Friedensordnung“ ist spätestens mit dem Angriff Russlands auf die Ukraine gescheitert. Misselwitz sieht sie auch als schwere Hypothek für die Zukunft Europas, die durch eine länger anhaltende Konfrontation mit Russland belastet sein dürfte.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western"><i>Wolfram Wette</i> knüpft in seinem Beitrag zur Vorgeschichte des Ukraine-Krieges an eine Forderung Gustav Heinemanns an, der einst forderte, mehr Aufmerksamkeit auf die Frage zu richten, wie Kriege zu vermeiden wären. Der Konflikt um die Ukraine bezieht nach Wette seine Energie aus der „Glut“ des untergegangenen sowjetischen Imperiums, dessen gewaltsame Wiederherstellung Putin betreibe. Deshalb steht für Wette fest: „<i>Putin ist der Aggressor &#8230;</i>“, um zugleich mit Klaus von Dohnanyi zu ergänzen: „<i>… aber die Möglichkeit, den Krieg zu verhindern, lag beim Westen.</i>“<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote1sym" name="sdendnote1anc"><sup>1</sup></a></p>
<p>Die Vorstellung, dass dieser Krieg durch den Westen vermeidbar gewesen wäre – trotz des aggressiven russischen Vorgehens u.a. in Georgien, auf der Krim sowie in Teilen der Ost-Ukraine – erschüttert umso mehr, als das Grauen dieses Krieges alles bislang im Nachkriegs-Europa Vorstellbare übertrifft: mit seinen hunderttausenden Toten und Verletzten, Millionen Flüchtigen, zahllosen Kriegsverbrechen und den ungeheuren Zerstörungen und Verwüstungen von Infrastruktur und Natur.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Mit den nächsten Beiträgen wenden wir uns dem aktuellen Kriegsgeschehen, seiner Dynamik und seinen Auswirkungen zu. Bei dem russischen Einmarsch geht es vordergründig zunächst um die abtrünnigen Regionen der Ostukraine und den territorialen Bestand der Ukraine. <i>Norman Paech</i> geht in seinem Beitrag auf die historischen Wurzeln des völkerrechtlichen Selbstbestimmungsrechts sowie dessen Außen- und Binnenwirkung ein. Besonderes Augenmerk richtet er dabei auf Sezessionsbestrebungen, die eine radikale Form des Selbstbestimmungsrechts darstellen, aber in der Geschichte der UN lange Zeit kaum anerkannt wurden. Völkerrechtlich wären solche Bestrebungen nach Paech allenfalls bei extremer Diskriminierung nationaler Minderheiten oder innerstaatlicher Desintegration akzeptiert – wobei die Reaktionen der Staatengemeinschaft auf Unabhängigkeitsbestrebungen sehr unterschiedlich ausfallen, wie er am Beispiel des Jugoslawien-Konflikts verdeutlicht.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Eskalationsdynamik, die zum Krieg in der Ukraine führte, hat auch damit zu tun, dass der Westen den Konflikt ohne Zögern zu „seinem“ Konflikt gemacht hat. Deshalb reagierte er nach Kriegsausbruch nicht nur mit Sanktionen gegen Russland, sondern unterstützte mit massiven zivilen wie militärischen Leistungen den ukrainischen Widerstand. Dass der Krieg ohne diese Unterstützung der westlichen Staaten ganz anders verlaufen wäre, ist kaum zu bezweifeln. Inwiefern Deutschland und seine Verbündeten damit völkerrechtliche Regeln verletzt haben oder gar zur Konfliktpartei geworden sind, ist jedoch umstritten. <i>Amalia Skiljan </i>erläutert in ihrem Beitrag die völkerrechtlichen Grenzen des Neutralitätsrechts, das bei der Beantwortung dieser Fragen ausschlaggebend ist.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Einen Schritt weiter geht <i>Ute Finckh-Kämer</i>, die nicht nur Neutralität, sondern aktive diplomatische Bemühungen für eine Beendigung des Krieges einfordert. In ihrem Plädoyer für „<i>Diplomatie auch in Kriegszeiten</i>“ verweist sie auf jene Beispiele, wo diplomatische Aktivitäten erfolgreich waren, nicht zuletzt beim Getreideabkommen zwischen Russland und der Ukraine, aber auch bei den Bemühungen um eine UN-Resolution, mit der Russland zum Rückzug aus der Ukraine aufgefordert werden sollte. Diese Resolution wurde von der UN-Generalversammlung schließlich mit einer Mehrheit von 141 Stimmen verabschiedet. Dieser diplomatische Erfolg weist bei näherer Betrachtung einen deutlichen Makel auf: 32 derjenigen Staaten, die sich der Stimme enthielten (darunter: China, Indien, Pakistan und Südafrika), repräsentieren allein 40 Prozent der Weltbevölkerung. Auch den westlichen Sanktionen gegen Russland haben sich nur 33 Länder angeschlossen. Die Versuche des Westens, den Konflikt mithilfe internationaler Partner zu „globalisieren“, lassen Verschiebungen der internationalen Machtordnung in Richtung Multipolarität sichtbar werden, die am Ende anstelle Russlands vielleicht sogar die westlichen Staaten isolierter dastehen lassen als zuvor.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Bedrohlichkeit des Krieges in der Ukraine rührt nicht nur aus dessen geopolitischer Bedeutung, sondern auch daher, dass mit Russland eine Nuklearmacht involviert ist, die in diesem Krieg viel zu verlieren hat. Ist es vorstellbar, dass eine Atommacht auf dem Schlachtfeld eine Niederlage erleidet und dies hinnimmt, ohne von der nuklearen Option Gebrauch zu machen? Nachdem die nukleare Bedrohung weitgehend aus dem öffentlichen Bewusstsein verschwunden war, rückt das Szenario eines Nuklearwaffeneinsatzes nicht nur aufgrund der russischen Drohungen wieder in den Bereich des Möglichen. <i>Maren Vieluf</i> setzt sich mit diesem Aspekt des Krieges auseinander. In ihrem Beitrag geht sie darauf ein, welche Rolle das Prinzip nuklearer Abschreckung in diesem Krieg spielt, welche völkerrechtlichen Verträge es zur Eindämmung der nuklearen Gefahren gibt und wie sich der Konflikt jetzt schon auf die ohnehin stockenden Abrüstungsbemühungen auswirkt.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Auf eine ganz andere Auswirkung des Kriegs macht <i>Astrid Sahm</i> aufmerksam: Sie sieht das Klima bzw. die klimapolitischen Bemühungen als Verlierer dieses Konflikts. Über die jetzt schon vor Ort sichtbaren Umweltschäden hinaus verstärke der Krieg durch seine weltweiten ökonomischen Auswirkungen und die verstärkte Nutzung von Öl, Kohle und Kernkraft in den westlichen Staaten die globalen Umwelt- und Klima­risiken. Zugleich weist Sahm darauf hin, dass klimapolitische Aspekte auch zur Vorgeschichte dieses Krieges gehören. Deshalb plädiert sie für mehr Kohärenz im Klimaschutz, damit dieser nicht als Protektionismus zum globalen Sicherheitsrisiko wird, sondern sein friedenspolitisches Potenzial entfalten könne.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Im folgenden Abschnitt wagen wir einen Ausblick auf das Ende des Krieges. Während sich das öffentliche politische Handeln vor allem auf die organisatorische Bewältigung der „Zeitenwende“, etwa die militärische Unterstützung der Ukraine und die Aufrüstung der Bundeswehr, konzentriert, wird die Frage, wann und wie ein Ausweg aus dem Kriegsgeschehen gefunden werden kann, viel seltener und weitaus weniger ergebnisoffen diskutiert. Nach anderthalb Jahren Krieg wird aber deutlich, dass der Glaube an ein militärisches Ende – egal ob als Kapitulation oder Rückeroberung der Ostukraine – in weiter Ferne ist. Die für beide Seiten immer wieder kolportierten Kriegsziele einer Eroberung bzw. Rückeroberung bestimmter Gebiete werden sich militärisch dauerhaft kaum erreichen lassen. Doch wie könnte ein Kompromiss – etwa für die Krim – und eine tragfähige, europäische Nachkriegsordnung aussehen? Die drei Beiträge vertreten dazu unterschiedliche Positionen – sie eint jedoch die Überzeugung, dass dies perspektivisch nicht ohne die gleichberechtigte Einbindung Russland in ein solches Friedensmodell funktionieren wird.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western"><i>Paul Schäfer</i> sieht den Schlüssel zum Frieden darin, dass Putin „nicht durchkommen darf“. Für die Ukraine dürfe es weder einen Diktat- noch einen Unterwerfungsfrieden geben. Der Frieden müsse gerecht sein. Eine vollständige Niederlage einer der beiden Kriegsparteien biete nur wenig Perspektiven für eine stabile Nachkriegsordnung. Das heiße aber auch: Mit dem törichten Gerede vom totalen Sieg über Russland müsse Schluss sein.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western ">Entgegen der aktuellen Handlungslogik, die scheinbar nur das „Weiterkämpfen“ kennt, verweist <i>Erhard </i><i>C</i><i>r</i><i>ome</i> in seinem Beitrag nachdrücklich darauf, dass es „<i>eine Nachkriegsordnung geben müsse</i>“. Um zu verstehen, wie diese zustande kommen könnte, schaut Crome zurück auf das 20. Jahrhundert, in dem die Welt dreimal „neu geordnet“ wurde: mit den Versailler Friedensverträgen und der Errichtung des Völkerbundes 1920; mit dem Potsdamer Abkommen und den Vereinten Nationen 1945; sowie nach dem Ende des Kalten Krieges mit der „Charta von Paris“ 1990 und der Schaffung der OSZE. Den Ukraine-Krieg sieht er als bisher folgenreichsten Kampf um die Weltordnung des 21. Jahrhunderts. Seine Prognose, wie dieser Krieg zu beenden wäre, ist keine einfache: Nur wenn es Europa gelinge, eigene frie­denspolitische Initiativen zu entwickeln (die sich von den globalen Interes­sen der USA frei machen), könnten Frieden und Sicherheit in Europa wiederherge­stellt werden – unter Berücksichtigung der russischen Sicherheits­interessen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Auch <i>Daniela Dahn</i> blickt für die Frage, wie der Einstieg in die Friedensordnung funktionieren kann, in die Vergangenheit zurück. Sie weist auf eine fundamentale Einsicht Egon Bahrs hin, des seinerzeitigen Architekten der Aussöhnungspolitik mit den östlichen Nachbarn: Demnach seien alle erkennbaren Probleme, denen sich die Welt gegenüber sieht, nicht militärisch lösbar. Die europäische Emanzipation von Amerika hielt Bahr für ein zentrales Anliegen, denn die Nato sei Instrument im Interesse der hegemonialen Strategie der USA geworden.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Ein weiterer Beitrag von <i>Jörg Arnold</i> zu den notwendigen Umstellungen, die nötig sind, um von der Logik des Krieges zu einer Logik des Friedens zu gelangen, war bereits in der letzten Ausgabe der <b>vor</b><i>gänge</i> erschienen.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote2sym" name="sdendnote2anc"><sup>2</sup></a> Arnolds Lektüre von Kants Schrift „<i>Zum ewigen Frieden</i>“ ergänzt die hier versammelten Gedanken in hervorragender Weise, weshalb wir an dieser Stelle an den Aufsatz erinnern möchten.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Im letzten Abschnitt gehen wir auf verschiedene Debatten ein, die den Ukraine-Krieg in der deutschen Öffentlichkeit begleiten: Den Auftakt bildet ein Essay des Schriftstellers <i>Eugen Ruge</i>, der unter anderem durch seinen Roman „Metropol“ bekannt wurde, eine literarische Aufarbeitung des stalinistischen Terrors. Ruge zeigt sich bestürzt über die allseits zu beobachtenden antirussischen Ressentiments, die sich unter anderem im grenzenlosen Boykott alles „Russischen“ äußerten – von der Wissenschaft über die Literatur bis zu Speisekarten.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Neben der Russland-Politik sind seit dem Überfall Russlands auf die Ukraine auch der Pazifismus und die (in der heutigen Logik zu zahme und vertrauensselige) Entspannungspolitik der vergangenen Jahre medial unter Druck geraten. Mit diesen Vorwürfen setzt sich der Beitrag von <i>Corinna Hauswedell</i> auseinander. Sie befürchtet, dass unter Berufung auf die „Zeitenwende“ wichtige Lehren aus der Konfliktgeschichte ignoriert und die Weichen insgesamt wieder mehr in Richtung militärisches Handeln gestellt werden.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western"><i>Ulrich Frey</i> schließlich zeichnet in seinem Beitrag die friedensethischen Kontroversen nach, welche die evangelischen Kirchen nicht erst seit dem Ausbruch des Krieges beschäftigen – aber dadurch eine andere Aktualität gewonnen haben. Die Diskussion bewege sich im Spannungsfeld zwischen der messianischen Ethik der Gewaltlosigkeit einerseits und einer politischen Ethik des staatlichen Gewaltmonopols andererseits. Friedenslogisches Denken ist für ihn eine säkulare Anwendung der biblischen Bergpredigt.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die öffentliche Diskussion über den Krieg in der Ukraine hat in Deutschland tiefe Gräben aufgerissen, in denen beispielsweise die Befürworter*innen von Waffenlieferungen an die Ukraine jenen gegenüber stehen, die durch einen Stopp der Waffenlieferungen, durch einen Waffenstillstand und die sofortige Aufnahme von Verhandlungen ein Ende von Tod und Zerstörung erreichen wollen. Exemplarisch für diese Kontroverse steht die geradezu hasserfüllte Kritik an dem von Alice Schwarzer und Sahra Wagenknecht veröffentlichten Aufruf und der anschließenden Demonstration am Brandenburger Tor. Zum Abschluss des Schwerpunkts dokumentieren wir diesen und weitere Aufrufe aus den Reihen der Zivilgesellschaft, die exemplarisch für die unterschiedlichen Positionen in dieser Debatte stehen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Niemand weiß, wie dieser Krieg in der Ukraine sich weiter entwickelt und wann er zu einem Ende kommen wird.<span style="font-family: Gentium Book Basic;"><a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote3sym" name="sdendnote3anc"><sup>3</sup></a></span> Eines ist aber jetzt schon sicher: Auch wenn die Waffen (hoffentlich bald) ruhen, werden uns dieser Krieg und die durch ihn vertieften bzw. neu entstandenen Konflikte in Europa noch lange beschäftigen. Wir hoffen, dass Sie in den Beiträgen dieses Schwerpunkts einige Ideen und Anregungen auch für „die Zeit danach“ finden.</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">Jenseits des Themenschwerpunkts beziehen <i>Johann-Albrecht Haupt</i> und <i>Kirsten Wiese</i> Stellung zu der Frage, ob für öffentlich Bedienstete das Tragen von Kopftüchern (bzw. anderen religiös konnotierten Kleidungsstücken) erlaubt werden sollte. Anlass dieser Pro &amp; Contra-Diskussion ist eine jüngst ergangene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das eine Beschwerde gegen die eingeschränkte Anwendung des Berliner Neutralitätsgesetzes nicht zur Entscheidung angenommen hat.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western"><i>Ekkehard Strauß </i>kommentiert die aktuellen Debatten und Vorschläge zur Kriminalisierung bzw. Strafverschärfung gegen sogenannte Klimaaktivist*innen. Dabei richtet er sein Augenmerk auf den völkerrechtlichen Status der Klimaverpflichtungen, die der deutsche Staat bisher eingegangen ist, und arbeitet dann heraus, welche Folgen und menschenrechtlichen Anforderungen sich daraus für den staatlichen Umgang mit Protesten ergeben, die auf die Einhaltung genau dieser Verpflichtungen zielen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western"><i>Rosemarie Will</i> wertet die kürzlich im Bundestag gescheiterte Gesetzgebung zur Regulierung der Suizidhilfe aus. Dabei standen am Ende zwei konkurrierende Entwürfe zur Abstimmung, die aber beide die erforderliche Mehrheit verfehlten. Vor dem Hintergrund des 2020 vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Verbots der Suizidhilfe nach § 217 StGB bewertet sie den einen Entwurf als Versuch einer erneuten Kriminalisierung, während der andere Vorschlag sich um einen grundrechtlichen Schutz der Sterbewilligen, Ärzte und Helfer bemüht. Ihr Beitrag fasst zusammen, welche Lehren aus diesem gescheiterten Verfahren für einen neuen Anlauf zu ziehen sind.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Wir wünschen Ihnen im Namen der gesamten Redaktion eine anregende Lektüre mit der vorliegenden Ausgabe der <b>vor</b><i>gänge</i>.</p>
<p class="v-absatz-ohne-kursiv-western"><em>Werner Koep-Kerstin und Sven Lüders</em></p>
<h4></h4>
<h4 class="v-autoreninfo-western "><b>Pers&ouml;nliche Notiz</b></h4>
<p class="v-autoreninfo-western ">Mit der vorliegenden Ausgabe beende ich nach 10 Jahren und 32 Heften meine Redaktionsarbeit für die <b>vor</b><i>gänge</i>. Ich danke den Redaktionsmitgliedern wie den Autor*innen für die Zusammenarbeit, die mir trotz mancher Kontroversen und Unzulänglichkeiten viel Freude bereitet hat. Ich nehme daraus viele Erfahrungen und Erinnerungen mit. Die Zeitschrift wird künftig vom neuen Geschäftsführer der Humanistischen Union, Philip Dingeldey, gemeinsam mit der Redaktion gestaltet.</p>
<p class="v-autoreninfo-western"><i>Sven Lüders </i></p>
<h4></h4>
<h4 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Anmerkungen:</h4>
<div id="sdendnote1">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote1anc" name="sdendnote1sym">1</a> Klaus von Dohnanyi im Polit-Talk bei Maybritt Illner, ZDF vom 10. März 2022.</p>
</div>
<div id="sdendnote2">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote2anc" name="sdendnote2sym">2</a> Jörg Arnold (2023): Gedanken zur Aktualität von Kants Schrift „Zum ewigen Frieden“, vorgänge. Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik Nr. 237/238 [61(1-2)], S. 203-229.</p>
</div>
<div id="sdendnote3">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote3anc" name="sdendnote3sym">3 </a> Die Manuskripte für dieses Heft beruhen größtenteils auf dem Informationsstand vom April 2023. Zu möglichen Szenarien für eine Beendigung des Krieges s. Andreas Heinemann-Grüder, Wichtige Fragen vor einem Frieden in der Ukraine, Deutschlandfunk Hörsaal v. 2.6.2023, abrufbar unter<br />
<a href="https://www.deutschlandfunknova.de/beitrag/konfliktforschung-fragen-vor-einem-frieden-in-der-ukraine">https://www.deutschlandfunknova.de/beitrag/konfliktforschung-fragen-vor-einem-frieden-in-der-ukraine</a>.</p>
</div>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/239-240-vorgaenge/publikation/editorial-76/">Editorial</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Ab wann nahm das Verhängnis seinen Lauf? Zu den Beziehungen zwischen EU, Russland und Ukraine</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/239-240-vorgaenge/publikation/ab-wann-nahm-das-verhaengnis-seinen-lauf-zu-den-beziehungen-zwischen-eu-russland-und-ukraine/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 21 Jul 2023 10:45:42 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Europa / Internationales]]></category>
		<category><![CDATA[Frieden]]></category>
		<category><![CDATA[Krieg]]></category>
		<category><![CDATA[Ukraine]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Ukraine ist inzwischen zum Beitrittskandidaten der EU geworden. Davor lag eine wechselvolle Beziehung von Distanz und Annäherung. Die Ukraine wollte seit Beginn des neuen Jahrhunderts in guter Nachbarschaft zu Russland leben. Dass später von der EU auf Russland keine Rücksicht mehr genommen wurde im Hinblick auf die EU-Assoziierung der Ukraine, gehört mit zum Entfremdungsprozess [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/239-240-vorgaenge/publikation/ab-wann-nahm-das-verhaengnis-seinen-lauf-zu-den-beziehungen-zwischen-eu-russland-und-ukraine/">Ab wann nahm das Verhängnis seinen Lauf? Zu den Beziehungen zwischen EU, Russland und Ukraine</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><em>Die Ukraine ist inzwischen zum Beitrittskandidaten der EU geworden. Davor lag eine wechselvolle Beziehung von Distanz und Annäherung. Die Ukraine wollte seit Beginn des neuen Jahrhunderts in guter Nachbarschaft zu Russland leben. Dass später von der EU auf Russland keine Rücksicht mehr genommen wurde im Hinblick auf die EU-Assoziierung der Ukraine, gehört mit zum Entfremdungsprozess des Westens gegenüber Russland, das vom Partner zum Gegner und schließlich zum Feind definiert wurde. Die USA hatten eine Zeitlang mit dem Gedanken gespielt, Russland den Beitritt zur NATO anzubieten. Zeichnete man den Weg dieser Konfrontation nach, so zeigt sich, dass die Verantwortung dafür nicht so eindeutig auf einer Seite liegt, wie die Leitartikler heute glauben machen wollen.</em></p>
<p><em>In der Rückschau hält der Autor es für einen unbegreiflichen Fehler, dass sich die EU in die inneren Angelegenheiten der Ukraine, u.a. in den Maidan, massiv einmischte. Der Autor fragt sich, ob der ganze Minsker Prozess ein Täuschungsmanöver gewesen ist, um Russland hinzuhalten und die Ukraine in eine günstigere militärischen Lage zu manövrieren. Das Steinmeier-Wort vom Irrtum in der Russlandpolitik der vergangenen Jahrzehnte sei deshalb so gefährlich, weil es eine Politik diskreditiert, die auch in Zukunft die einzig mögliche ist, wenn man den Weltfrieden für das wichtigste Politikziel hält.</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">Die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union gewährten der Ukraine und dem viel kleineren Nachbarland Moldawien den Status von EU-Beitrittskandidaten. Das geschah im Fall der Ukraine mit viel Emphase, eine „historische“ Entscheidung soll es gewesen sein und seitdem verspricht die EU der Ukraine allen Rückhalt, legt sich aber nicht fest.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">In Wahrheit kann sich die Ukraine dafür nicht viel kaufen. Die Gewährung einer Beitrittsoption hat keinerlei rechtliche Bedeutung, es ergeben sich daraus keine Verpflichtungen für die EU. Es handelt sich um reine Symbolpolitik, wobei zugestanden sei, dass für die Ukraine in ihrer bedrängten Lage ein solches Symbol als Zeichen von Solidarität und Zusammengehörigkeit seine Bedeutung hat. Man sollte sich aber in Kiew keine Illusionen machen. Bis zur Mitgliedschaft ist noch ein sehr langer und steiniger Weg zurückzulegen, und der Erfolg ist keineswegs sicher. Die Türkei zum Beispiel wurde 1999 zum Beitrittskandidaten erklärt, sie ist es tatsächlich auch heute noch, aber nie war sie weiter entfernt von einem Beitritt als jetzt.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Eine Analyse der EU-Ukraine-Beziehungen sollte mit zwei grundsätzlichen Feststellungen beginnen. Erstens: Das europäische Integrationsprojekt bezieht sich auf den gesamten Kontinent. Im EU-Vertrag heißt es, dass jeder europäische Staat sich um die Aufnahme in die EU bewerben kann. Es ist also kein Land <i>per se</i> ausgeschlossen, selbst Russland nicht, obwohl die Vorstellung einer EU, die von Lissabon bis Wladiwostok reichen würde, sehr verwegen wäre. Aber gesamteuropäische Integration bedeutet nicht notwendigerweise, dass sich die EU über ganz Europa ausbreitet. Andere Formen der Kooperation und Partnerschaft sind möglich, wie das Beispiel des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz zeigt, denn es gibt keine Verpflichtung auf Teilnahme an der EU. Aber wie dem auch sei, die Ukraine kann EU-Mitglied werden, wenn sie es will und die dafür notwendigen Bedingungen erfüllt. Zweitens: Die Ukraine ist der Nachbar von vier EU-Mitgliedstaaten, aber eben auch der größte westliche Nachbar Russlands. Sie ist zudem mit Russland auf vielfältige Weise historisch, kulturell und wirtschaftlich eng verflochten. Und deshalb wurde das Land Gegenstand eines geopolitischen Tauziehens zwischen den USA und Russland. Die strategische Position der USA ist offenkundig. Um zu verhindern, dass Russland noch einmal zu einem machtpolitischen Rivalen aufsteigen würde, soll die Ukraine nicht zu einer wie auch immer gearteten russischen Einflusszone gehören. Es geht bei dieser Politik nicht um das Wohlergehen der Menschen der Ukraine, sondern um die strategische Schwächung Russlands.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Angesichts dieser Ausgangslage ergibt sich, dass die Gestaltung der Beziehungen zwischen der EU und der Ukraine idealerweise einer gleichzeitigen, tragfähigen Regelung des Verhältnisses zwischen der Ukraine und Russland sowie zwischen der EU und Russland bedarf. Eine Zeitlang sah es so aus, als könnte das gelingen, obwohl die EU, das sollte man nicht vergessen, lange Zeit nicht so recht wusste, wie sie mit der Ukraine und derem Drängen nach einer europäischen Perspektive umgehen sollte. In den ersten Jahren dieses Jahrhunderts war die EU eindeutig um Distanzierung bemüht. Die Devise war, dass der Ukraine auf keinen Fall irgendwelche politischen Zusagen gemacht werden sollten. Und tatsächlich ist es so, dass es ein klares Beitrittsversprechen der EU bis zur Entscheidung über den Kandidatenstatus nicht gab. Noch nicht einmal der Assoziierungsvertrag von 2014 enthielt eine Beitrittsperspektive. Die Strategie der EU war die einer schrittweisen Heranführung ohne Definition eines endgültigen politischen Ziels.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Die Grund&shy;stim&shy;mung in der EU war lange nicht ukrai&shy;ne&shy;freund&shy;lich</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Nach meiner Erinnerung – ich war damals für die Erweiterungspolitik zuständig in der Europäischen Kommission – war die Grundstimmung in der EU bis zur sogenannten „Orangenen Revolution“ nicht ukrainefreundlich. Ein Gespräch 2003 auf der Krim mit dem damaligen Präsidenten Kutschma konnte nur begrenzte Wirkung haben, weil die Mitgliedstaaten von der Kommission (einschließlich mir) größte Zurückhaltung verlangten und erwarteten, dass keine Hoffnung auf einen möglichen EU-Beitritt genährt werden würde. Kutschma war mit dem damaligen EU-Angebot absolut unzufrieden. Angeboten wurde die Mitwirkung in der sogenannten Nachbarschaftspolitik in Form eines Aktionsplanes mit sehr konkreten Vorhaben (eher Vorgaben). Was danach kommen sollte, blieb im Dunkeln. Die damalige Skepsis der EU gegenüber der Ukraine hatte auch damit zu tun, dass man Kutschma, wie dann einige Jahre später Janukowitsch, vorwarf, eine „Schaukelpolitik“ zwischen Moskau und Brüssel zu betreiben. Man hielt die Ukraine für einen unsicheren Kantonisten. Dass das Land in guter Nachbarschaft auch mit Russland leben wollte, konnte man ihm damals ernsthaft nicht zum Vorwurf machen. Im Gegenteil.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western"><a name="_GoBack"></a>Tatsächlich war eine klare Orientierung auf die EU seit Beginn des neuen Jahrhunderts ukrainische Politik. Das war dadurch ermutigt, dass die Erweiterungsgrunde 2004 zu keinerlei russischen Widerständen geführt hatte. In der EU gab es durchaus auch Sympathien für die Ukraine. Das zeigte sich in der breiten Solidarisierung mit Personen und Zielen der „Orangenen Revolution“, vor allem durch die neuen EU-Mitgliedstaaten. Damit allerdings war das Problem der schwachen Governance der Ukraine nicht gelöst: endemische Korruption, unkontrollierter Einfluss mächtiger Oligarchen auf Politik, Wirtschaft und Medien, fehlende Gemeinwohlorientierung der Parteien und eine käufliche Gerichtsbarkeit.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">In der EU hoffte man, dass mit dem neuen Präsidenten Juschtschenko Reformen energisch vorangetrieben würden. Tatsächlich aber wurde nichts besser, sondern eher schlimmer. Insofern erklärt es sich nicht von selbst, warum dann doch Verhandlungen über eine EU-Assoziierung der Ukraine in Gang kamen. Heute bin ich mir sicher, dass damals bereits die sich verschlechternde geopolitische Lage den Ausschlag gab. Es ging um die Frage, wer den Einfluss auf Osteuropa haben würde, Russland oder die EU.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Gegen eine schrittweise Heranführung der Ukraine an die EU gab es zunächst keinerlei russische Widerstände. Die Verhandlungen über die EU-Assoziierung der Ukraine waren bereits 2011 abgeschlossen. Die Ukraine war unter ihrem als „pro-russisch“ deklarierten Präsidenten damals zur Unterschrift auch bereit. Es war die EU, die damals nicht unterschreiben wollte, weil einige „Strategen“ in Washington und Berlin es für angemessen hielten, mit parteipolitisch motivierten Schachzügen die politische Zukunft eines großen europäischen Landes aufs Spiel zu setzen (siehe den Fall Tymoschenko und die Verbindung mit antirussischen Kräften).</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">EU-Ein&shy;mi&shy;schung in die Ukraine war ein unbegreif&shy;li&shy;cher Fehler</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">2013 hatte sich die ökonomische und finanzielle Lage der Ukraine substantiell verschlechtert. Die EU verweigerte damals dem ukrainischen Präsidenten großzügige makroökonomische Unterstützung, was dazu führte, dass der ukrainische Präsident zunächst die Aussetzung der Assoziierung vorschlug. Dieser Vorschlag löste die Ereignisse des Maidan aus. Auf dem Maidan versammelten sich keineswegs nur leidenschaftliche Europäer. Der Maidan wurde zum Sammelplatz der gesamten Opposition gegen Janukowitsch, und die Kontrolle übernahm praktisch deren extrem rechter, russophober Flügel.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">In der Rückschau erscheint es nicht nur als unbegreiflicher Fehler, dass die EU sich in die internen Angelegenheiten der Ukraine massiv einmischte. Zudem erschließt sich einem vernünftigen Nachdenken auch nicht, warum die EU die Ukraine grundsätzlich vor die Wahl stellte, Freihandel mit der EU zu betreiben oder mit der von Russland etablierten Eurasischen Union. Es gab durchaus Stimmen, die es in der EU ganz im Gegenteil für vorteilhaft hielten, wenn die Ukraine mit beiden Wirtschaftsblöcken verbunden sein und so die Brücke zu einem großen europäischen Wirtschaftsraum bilden würde. Eine solche Lösung hätte auch zum inneren Frieden in der Ukraine beigetragen, denn ausweislich zahlreicher Umfragen bis in die jüngste Zeit hinein wissen wir, dass die Mehrheit der Menschen in der Ukraine diese Entweder-Oder-Politik ablehnte. Zu den Unbegreiflichkeiten gehörte auch, warum seit 2011 mit Russland nicht mehr über die Auswirkungen einer EU-Assoziierung der Ukraine auf Russland gesprochen wurde. Das Argument, die Verhandlungen der EU mit einem souveränen Staat gingen Dritte nichts an, ist barer Unsinn. Auch die EU betont ständig, dass sie keine Verträge zu Lasten Dritter abschließt. Das war auch der Grund, weshalb über die Auswirkungen der EU-Osterweiterung 2004 vorher sehr wohl mit Russland über dessen politische und wirtschaftliche Besorgnisse gesprochen wurde. Damals wurden tragfähige Lösungen gefunden – warum hätte das im Fall der Ukraine nicht auch gelingen sollen?</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Beim Minsker Abkommen wurde Vertrauen in die deutsche Au&szlig;en&shy;po&shy;litik verspielt</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Das wesentlich von Deutschland vorangetriebene Minsker Abkommen war ein Versuch, mit diplomatischen Mitteln den Ukraine-Konflikt zu entschärfen, bevor er unkontrollierbar sein würde. Es wurde seit langem vermutet, dass die Regierung in Kiew die Verwirklichung des Abkommens sabotierte, weil sie dazu notwendige Reform des Staatsaufbaus nicht bewerkstelligen konnte oder wollte. Tatsächlich war es aber noch schlimmer. Der damalige Präsident Poroschenko hat 2022 in Interviews, darunter mit der Deutschen Welle, preisgegeben, dass es der Ukraine nur darum ging, Zeit zu gewinnen, um den Krieg mit Russland vorbereiten zu können. Poroschenkos Eingeständnis fand in den westlichen Medien keine große Beachtung. Über die Sache war eigentlich schon Gras gewachsen, da kam Angela Merkel aus der Deckung. Sie ging noch weit über Poroschenko hinaus und erklärte, dass es auch ihr nur darum gegangen wäre, mit dem Abkommen Zeit zu kaufen für die Vorbereitung (Aufrüstung) der Ukraine auf einen unvermeidlichen Krieg mit Russland. Frankreichs Ex-Präsident Hollande sprang Merkel bei und schloss sich ihrer Darstellung an.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Im Klartext kann das nur so verstanden werden, dass der ganze Minsker Prozess von Anfang an ein einziges Täuschungsmanöver war, dazu bestimmt, Russland hinzuhalten und die Ukraine in eine günstigere militärische Lage zu manövrieren.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Es fällt schwer, Merkels Einlassung für wahr zu halten. Zu viele ihrer Äußerungen in den wichtigsten nationalen und internationalen Gremien besagten das genaue Gegenteil.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Frage: Betrügt eine deutsche Regierungschefin systematisch die eigene und die Weltöffentlichkeit in einer so zentralen Frage? Eines Tages wird die Wahrheit ans Licht kommen, aktuell aber ist der größtmögliche Schaden angerichtet. Welche vermittelnde Rolle können Deutschland, Frankreich und die EU überhaupt noch erwägen? Wer soll der deutschen Außenpolitik international noch Vertrauen schenken?</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Merkel hat die ohnehin geringen Spielräume für eine eigenständige EU-Position im Ukraine-Konflikt vollständig beseitigt. Sie mag ihre Gründe dafür gehabt haben, aber sie hat dem Frieden in Europa und dem Ansehen Deutschlands in der Welt einen schlechten Dienst erwiesen.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">EU sollte Strategie f&uuml;r den ganzen Kontinent vorlegen</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Während man also mit guten Gründen argumentieren kann, dass die EU mehr hätte tun können, um die Konfrontation zu vermeiden, die jetzt im Krieg explodierte, ist es sehr schwer einzuschätzen, ob sie mit dem Beitrittsversprechen kurzfristig etwas erreichen kann.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Frage wird sich mit großer Dringlichkeit erst stellen, wenn es um die Nachkriegsordnung gehen wird. Erst dann wird sich zeigen, ob und wie über den von der Ukraine gestellten Beitrittsantrag entschieden werden wird. Aber unabhängig von einem nächsten rechtsverbindlichen Schritt sollte die EU ihre bisherige Hinhaltetaktik aufgeben und nunmehr eine Strategie für den ganzen Kontinent vorlegen, in der auch die Ukraine ihren richtigen Platz findet.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Zumindest in einem Punkt hat die EU dafür gesorgt, dass keine unrealistischen Erwartungen geweckt werden. Die Idee der Kommissionspräsidentin von der Leyen, die Ukraine im Blitzverfahren zum Mitglied zu machen, wurde ohne großes Aufsehen von den Staats- und Regierungschefs ad acta gelegt. Denn tatsächlich würde ein EU-Beitritt der Ukraine unter Kriegsbedingungen und ohne Beachtung der Beitrittsregeln die europäische Integration in ihren Grundfesten erschüttern und möglicherweise sogar zerstören.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Der Bericht der EU-Kommission, der den Staats- und Regierungschefs vorlag, war &#8211; vorsichtig ausgedrückt – sehr wohlwollend verfasst. Die enormen Defizite der Ukraine werden nur angedeutet: Die verderbliche Rolle einer Handvoll von Oligarchen, die grassierende Korruption, wobei der Fisch definitiv vom Kopf her stinkt, die Unterdrückung der Opposition, das dysfunktionale Justizsystem und vieles andere mehr. Und dazu werden dann noch die Kosten des Wiederaufbaus kommen, wenn der Krieg erst einmal vorbei ist und wir wissen, mit was für einer Ukraine und was für einer EU wir es dann überhaupt zu tun haben werden.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Ukraine-Krise ist für die EU ein Teil eines wesentlich größeren Problems. Sie sucht nach ihrem Platz in der Welt von morgen, deren Konturen inzwischen deutlich genug sind. Die Zeit der einen globalen Supermacht geht unwiderruflich zu Ende. Den rasanten Aufstieg Chinas als führende Wirtschaftsmacht beobachten wir mit einer Mischung aus Bewunderung und Furcht und fragen, welche politische Rolle China daraus ableiten wird. Was der sogenannte „Westen“, also die USA, die EU und eine Handvoll verbündeter NATO-Partner, in seiner krankhaften Selbstbezogenheit nicht wahrnimmt, ist, dass der größere Teil der Weltbevölkerung nicht mehr bereit ist, den westlichen Vorgaben zu folgen. Die großen Staaten Asiens, Lateinamerikas und Afrikas haben die westliche Bevormundung satt. Man sollte genauer hinschauen, wie Länder wie Indien, Brasilien, Südafrika und andere auf der internationalen Bühne agieren. Im aktuellen Fall, der Ukraine-Krise, folgen sie keineswegs dem Versuch des Westens, Russland zu einem ewigen Paria zu machen. Leider ist auch die deutsche Außenpolitik voll auf die amerikanische Linie eingeschwenkt. Die Russlandsanktionen sollen nicht dazu dienen, Russlands Fähigkeit zur Kriegsführung zu schwächen, sondern sie sollen laut Frau Baerbock „<i>Russland ruinieren</i>“. Einmal abgesehen davon, ob es wirklich ratsam ist, die zweitgrößte Atommacht der Welt ruinieren zu wollen oder ob es überhaupt gelingen kann: Kann das die Vision der EU von der Zukunft des europäischen Kontinents sein?</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Staats- und Regierungschefs der EU haben es versäumt, grundsätzliche Orientierungen zu liefern, was das Projekt europäische Einigung heute noch bedeutet und welche realistischen Möglichkeiten bestehen, es voranzubringen. Eine Möglichkeit wäre es, der Erweiterungspolitik wieder Priorität einzuräumen und eine ähnlich große Anstrengung wie vor der Osterweiterung von 2004 / 2007 zu unternehmen. Dabei würde es zunächst um die Westbalkan-Länder gehen müssen, die seit 1999 im Wartesaal sitzen. Wenn die Kommission will, kann sie einen Beitrittsprozess enorm beschleunigen. Nicht, indem sie Probleme kleinredet und Defizite ignoriert, sondern indem sie das Gelingen des Prozesses zu ihrem eigenen Ziel macht und alle ihre Ressourcen einsetzt, den Beitrittskandidaten zu helfen, die schweren Hürden zu überwinden. Wirklich realistisch ist das aber nicht, denn tatsächlich ist die EU auf lange Zeit nicht erweiterungsfähig. Es fehlen die finanziellen und institutionellen Voraussetzungen, aber vor allem fehlt die politische und öffentliche Unterstützung in den Mitgliedsländern.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Gesam&shy;t&shy;eu&shy;ro&shy;p&auml;&shy;i&shy;sche Kooperation nicht ohne Russland</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Wenig hoffnungsvoll ist die Lage auch, wenn man sich fragt, was jenseits der EU-Erweiterung geschehen müsste, um gesamteuropäische Kooperation auf den Feldern zu erreichen, die für die Selbstbehauptung Europas zentral sein werden: Sicherheit, Klima, Handel usw. Eine solche gesamteuropäische Kooperation ohne Russland aber wäre ein Widerspruch in sich. Wenn die EU es trotzdem versuchen sollte, würde sie die Achse Peking-Moskau schmieren und sähe sich der kombinierten Macht Chinas und Russlands ausgesetzt.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Dass von deutschen Medien seit Beginn des Krieges ständig wiederholte Mantra, Russland sei prinzipiell zur Partnerschaft nicht fähig und jede anderslautende Botschaft aus Moskau sei jahrzehntelang nichts anderes als Heuchelei und Betrug gewesen, ist ein windiges Ablenkungsmanöver. Die praktischen Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Russland aus der Zeit vor der Konfrontation zeigen sehr klar, dass die Strategische Partnerschaft funktionieren kann und dass eine europäische Sicherheitsarchitektur und ein gesamteuropäischer Wirtschaftsraum keine Spinnereien waren, sondern realistische Optionen. Das heute zu sagen, löst hysterische Reaktionen aus: naiv, dumm, illusionär, Wunschdenken, Anbiederung, so tönt es dann in unseren Leitmedien, die gerne vergessen, wie wohlwollend sie die Politik begleitet haben, die sie heute verdammen. Selbstkasteien gehört zu der „Zeitenwende“, die der Bundeskanzler ausgerufen hat.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">„<i>Wir haben uns geirrt</i>“, sagte der Bundespräsident. Wir? Man sollte ihn mit der Darstellung der Russland-Politik der letzten 30 Jahre als bloßen Irrtum nicht so einfach davonkommen lassen, weil diese Darstellung bestenfalls Selbstbetrug ist. Wenn alles nur ein Irrtum war, dann muss man nicht die Frage stellen, welche Fehler der Westen im Umgang mit Russland womöglich gemacht hat. Wenn mit dem kollektiven Irrtum gemeint sein sollte, dass „wir“ uns speziell in der Person Putin getäuscht haben oder er „uns“ ständig getäuscht hat, dann wird der entscheidende Punkt ausgeblendet. Man kann Weltpolitik nicht auf das Persönlichkeitsbild eines einzigen Mannes reduzieren. Würde Putin morgen abtreten, dann würden seine Nachfolger, egal aus welcher politischen Richtung sie kämen, die sicherheitspolitische Lage Russlands und seine vitalen Interessen haargenau so sehen wie er. Es ist ja auch wirklich nicht schwer, sich vorzustellen, wie das Vorrücken der NATO nach Osten aus russischer Perspektive aussieht.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Es gab die Idee, Russland den NATO-&shy;Bei&shy;tritt anzubieten</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">In der Charta von Paris im Jahr 1990 haben die Europäer unter Beteiligung der USA die Gorbatschow-Idee vom gemeinsamen europäischen Haus zu ihrem gemeinsamen Ziel erklärt. Wann und warum wurde dieser Weg verlassen? Wann fing es an, Russland nicht als Partner zu sehen, sondern als Gegner, den es klein zu halten gilt, und schließlich als Feind? Die USA hatten eine Zeitlang mit dem Gedanken gespielt, Russland den Beitritt zur NATO anzubieten. Das wurde fallengelassen. Es ließen sich die einzelnen Stationen auf dem Weg in die Konfrontation auflisten und es würde sich zeigen, dass die Verantwortung dafür nicht so eindeutig auf einer Seite liegt, wie die Leitartikler heute glauben machen wollen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die EU macht bei alledem keine gute Figur. Sie folgt willig der amerikanischen Strategie, die günstige Gelegenheit zu nutzen, da Putin sich offensichtlich ins Unrecht gesetzt hat. Gehorsam liefert die EU ein Sanktionspaket nach dem anderen ab, obwohl sehr wahrscheinlich ist, dass die Sanktionen uns selber mehr schaden als dem Adressaten. Nun sind wir auf Jahre auf hohe Energiepreise festgelegt. Wie gravierend sich das auf die industrielle Basis Deutschlands auswirken wird, muss man sehen. Die industrielle Abwanderung hat ja offenbar begonnen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die eifrig nachgeplapperte Parole, Putin darf nicht gewinnen, bedeutet im Klartext, dass dem Westen an einer Verhandlungslösung nichts liegt. Für die USA ist das kein Problem, für uns Europäer kann es die Existenzfrage sein. Ist es eigentlich noch erlaubt, in der Außenpolitik von den eigenen Interessen zu reden, oder ist das schon Moskau-Hörigkeit? Ein sich immer länger hinziehender Krieg mit immer mehr Opfern – ist das unser Interesse?</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Ist es unser Interesse, dass wir uns in der Ukraine an einem Stellvertreterkrieg beteiligen, bei dem es um die geopolitischen Interessen der USA geht? Dabei ist die Ukraine nur ein Opfer. Sie muss immer weiterkämpfen, auch wenn ein Sieg längst unerreichbar scheint. Das andere Opfer wird die EU sein. Sie wird wirtschaftlich und politisch so geschwächt, dass aus dieser Richtung kein Widerspruch gegen die US-Politik mehr zu erwarten ist und die Vorstellung von ihrer strategischen Emanzipation zum echten Partner zur Lachnummer wird.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Hätte die EU die Rolle eines eigenständig handelnden globalen Akteurs und würde die Bundesrepublik Deutschland, dem friedenspolitischen Auftrag des Grundgesetzes folgend, die EU in diese Richtung führen, dann könnte die EU ihr Gewicht einbringen, um den Krieg auf dem Verhandlungsweg zu beenden.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Wie in der Frage der militärischen Unterstützung erhöht die Ukraine permanent den moralischen Druck auf die EU in der Beitrittsfrage. Noch allerdings begnügt sich die EU mit Symbolpolitik, wie der sehr ungewöhnliche Aufmarsch der halben EU-Kommission mitsamt der Präsidentin und dem Präsidenten des Europäischen Rates jüngst in Kiew zeigte.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Ukraine setzt auf den Umstand, dass sie Opfer einer Aggression ist, als politisches Druckmittel. Sie weiß ganz genau, dass sie auf dem normalen Weg ihr Ziel, wenn überhaupt, erst nach vielen Jahren gründlicher Reformen, erreichen kann. Wenn die ukrainische Regierung jetzt von einem Beitritt innerhalb von zwei Jahren spricht, offenbart sie, dass sie einen politischen Rabatt erwartet, der unvereinbar ist mit dem Wesen der Integration. Das ukrainische Argument, die Ukraine habe 72 Prozent der Beitrittsbedingungen erfüllt, verkennt völlig den Charakter von Beitrittsverhandlungen. Zwar muss die Gesamtheit des Gemeinschaftsrechts vollständig übernommen werden, aber Fortschritte dabei sind keine quantitative Frage. Ich will nicht einmal ausschließen, dass ein hoher Prozentsatz der zu übernehmenden EU-Rechtsakte schon gilt oder demnächst unproblematisch übernommen werden könnte. Aber im Rest können sich die Probleme verstecken. Zudem gilt in der EU das Recht aller, genau hinzuschauen und zu prüfen, ob Erklärungen und Realität auch zusammenpassen. Wer das aushebeln will, gefährdet den Ratifikationsprozess.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Auch die Fähigkeit, das EU-Recht vollständig anzuwenden, ist ein unverzichtbares Beitrittskriterium. Die EU kann selbstverständlich Übergangsfristen und hin und wieder (sehr selten) auch Ausnahmen zulassen. Praktisch aber schließen die Vorschriften des geltenden Assoziierungsvertrages diese Flexibilitäts-Option fast vollständig aus. Wohlmeinende Beobachter der Entwicklung in der Ukraine haben vielleicht mit Zufriedenheit zur Kenntnis genommen, dass es in jüngster Zeit in Kiew ein paar Aufräumarbeiten gegeben hat und politisches und militärisches Führungspersonal wegen Korruptionsvorwürfen aus dem Amt entfernt wurde. Die bisherige Erfahrung mit dem Kampf gegen Korruption in der Ukraine lehrt uns aber, dass es dabei selten um das Herausschneiden dieses Krebsgeschwürs geht, sondern dass der Korruptionsvorwurf dazu benutzt wird, politische Hierarchien neu zu ordnen und Einfluss anders zu verteilen. Das ist eine Methode, die die Ukraine nicht erfunden hat.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Wie ernst es der EU mit dem Beitritt der Ukraine ist, wird sich an einer sehr delikaten Stelle zeigen – wenn die nächste Finanzielle Vorausschau (der siebenjährige Rahmenplan für den EU-Haushalt) beschlossen werden muss. Spätestens dann müsste finanzielle Vorsorge für ein neues mögliches Mitglied getroffen werden.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die EU steht dabei vor einer unangenehmen Alternative. Sie muss entweder den Rahmen für die Ausgaben drastisch erhöhen, was bedeutet, dass alle Mitgliedstaaten sehr viel mehr in die gemeinsame Kasse einzahlen müssten. Oder sie muss radikal umverteilen. In beiden Fällen ist massiver Widerstand gewiss, denn die Ukraine kann man nicht mit einem EU-Beitritt Polens vergleichen. Zu deren Ansprüchen an die EU kämen die Kriegsschäden hinzu, für deren Finanzierung es aktuell keine Lösung gibt.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Die Verteu&shy;fe&shy;lung Russlands wurde betrieben</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Um die politische Situation richtig verstehen zu können, stellt sich die Frage: Wann ist wer falsch abgebogen. Ab wann nahm das Verhängnis seinen Lauf? So zu fragen, ist in Deutschland kaum üblich. Denn die Frage impliziert, dass der Krieg eine Vorgeschichte hat und nicht ein Akt spontaner russischer Aggressionsentladung war.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Man muss ehrlich sagen, dass seit dem Ende der 1990er Jahre, bei allen ermutigenden Tendenzen der Zusammenarbeit, sich immer mehr Konfliktpunkte aufhäuften. Die Kündigung des ABM-Vertrags durch die USA leitete eine Ära des Abbaus von Abrüstungs- und Kontrollverpflichtungen ein und der Trend ist bis heute nicht gebrochen. Zu diskutieren wären dann auch die unterschiedlichen Interessen und die unterschiedliche Herangehensweise zwischen den USA und Russland in Sachen Serbien, Irak, Syrien und Libyen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Man müsste die Frage stellen, warum Präsident Obama einerseits einem „reset“ das Wort redete und andererseits Russland als „Mittelmacht“ verspottete.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Es müssten sich auch die US-Demokraten und die US-Geheimdienste kritische Fragen gefallen lassen, warum sie jahrelang die Verteufelung Russlands aktiv betrieben, egal wie dünn die Beweise waren.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Gibt es Hoffnung auf baldigen Frieden?</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Jüngst ließ eine Studie der dem Pentagon nahestehenden RAND Corporation aufhorchen. Kurz gesagt und etwas vereinfacht geht deren Argumentation so: Der Ukraine-Konflikt berührt nicht die erstrangigen strategischen Interessen der USA. Er lenkt ab vom zentralen Problem, der unvermeidlichen Auseinandersetzung mit China. Der Krieg bindet außerdem Ressourcen, die für diese Auseinandersetzung gebraucht würden. Also liegt es, so RAND, im US-Interesse, den Krieg zu beenden und ein politisches Übereinkommen über die Zukunft der Ukraine zu finden. Gleichzeitig mit der RAND-Studie und wohl nicht zufällig wurde bekannt, dass in Washington erwogen wird, einen Teil des Territoriums der Ukraine (20 Prozent) zu überlassen, um so den Krieg zu beenden. Diese Meldung wurde sofort dementiert, aber dass sie überhaupt zustande kommen konnte, zeigte, dass es in Washingtoner Kreisen solche Gedankenspiele gibt.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Es lässt sich heute nicht beurteilen, ob die amerikanische Politik in die von der RAND-Studie empfohlene Richtung gehen wird. Da wird auch die US-Innenpolitik eine wichtige Rolle spielen und wovon sich die US-Demokraten bei der nächsten Präsidentschaftswahl den größten Vorteil versprechen. Festzuhalten ist hier: Ob es zu einem Waffenstillstand und in seiner Folge zu einem Friedensschluss kommt, wird sich in Washington entscheiden und nirgends sonst. Die Vermittlungsangebote Dritter sind aller Ehren wert, aber leider fehlte allen Vermittlern das politische Gewicht.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Wir wissen also nicht, wann und wie dieser Krieg zu Ende gehen wird. Sehr verschiedene Szenarien sind denkbar, aber mit einer einzigen Ausnahme, falls es nämlich nicht gelingt, die militärische Eskalation zu stoppen und wir im nuklearen ´Feuer alle gemeinsam für die Freiheit der dann auch nicht mehr existierenden Ukraine untergehen., Von dieser Ausnahme abgesehen, wird jedenfalls nach dem Krieg wieder Politik gemacht werden müssen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Vielleicht in einer veränderten internationalen Landschaft, aber jedenfalls mit denselben Akteuren, die wir auch heute haben. Es spricht also alles dafür, schon jetzt darüber nachzudenken, wie die Politik nach dem Krieg aussehen sollte.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Mehr gesam&shy;t&shy;eu&shy;ro&shy;p&auml;&shy;i&shy;sches Denken unter Einschluss Russlands</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Man wird das Zusammenleben in Europa organisieren müssen, so oder so. Man wird miteinander reden müssen und man wird bereit sein müssen, den Gedanken zuzulassen, dass Russland nicht von der Weltkarte verschwinden wird. Man wird also Vertrauen zulassen müssen – und wohlgemerkt, dazu gehören zwei Seiten.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Ein eingefrorener Konflikt à la Korea oder Taiwan oder Zypern würde den Versuch, so etwas wie eine gesamteuropäische Einheit herzustellen und eine neue Teilung Europas zu verhindern, von vornherein zum Scheitern verurteilen. Die Annahme, man müsse Russland nur aus Europa wegdenken, und dann wäre das Problem beseitigt, ist naiv.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Warum wir mehr und nicht weniger gesamteuropäisch, das heißt unter Einschluss Russlands denken und handeln müssen, lehrt der Blick um uns herum. Es wird in Deutschland eine Debatte geben müssen, die noch einmal das „wir haben uns leider geirrt“-Motiv aufwirft, das seit der „Zeitenwende“ so gern bemüht wird. Es lässt sich mit guten Gründen bestreiten, dass diese Abwertung der eigenen Geschichte auf einer richtigen Analyse beruht. Man könnte sogar argumentieren, dass die als richtig erkannte Politik der Verständigung und des Dialogs nicht konsequent genug betrieben und konsequent genug verteidigt wurde, als sie unter Attacke geriet.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Das Steinmeier-Wort „<i>Wir haben uns geirrt</i>“ ist auch deshalb so gefährlich, weil es im Nachhinein eine Politik diskreditiert, die auch in Zukunft die einzig mögliche Politik ist, wenn man den Weltfrieden für das wichtigste Politikziel hält. Es darf nicht geschehen, dass das Nachdenken über eine verlässliche europäische Friedensordnung als Außenseitermeinung oder gar Verrat an deutschen Interessen portraitiert werden könnte.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Wir gehen unsicheren, schweren Zeiten entgegen. Für meine Generation war die Idee der europäischen Einigung einmal der Königsweg zu Frieden, Sicherheit und Wohlstand auf dem gesamten europäischen Kontinent. Wir sahen Europa, das jahrhundertelang ein Unglück nach dem anderen über sich und die Welt brachte, als ein mögliches Vorbild dafür, wie Völker ohne Krieg und Gewalt miteinander leben können, als eine Ermutigung auch für andere, denselben Weg einzuschlagen. Dieser Weg bleibt richtig. Wir Deutsche haben nach dem Zweiten Weltkrieg große Versöhnungsbereitschaft erfahren. Wir sollten die Ersten sein, die anderen die Hand zur Versöhnung reichen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="v-autoreninfo-western"><strong class="western">Günter Verheugen</strong> Jahrgang 1944, studierte nach einem Zeitungsvolontariat Geschichte, Soziologie und Politische Wissenschaft in Köln und Bonn (1965-69). Nach dem Studium arbeitete er als Referatsleiter für Öffentlichkeitsarbeit im Bundesministerium des Innern unter Hans-Dietrich Genscher, mit dem er 1974 ins Auswärtige Amt wechselte. Er wurde 1977 zum Bundesgeschäftsführer und 1978 zum Generalsekretär der FDP gewählt. Nach der Wende 1982 Austritt aus der FDP und Eintritt in die SPD. Von 1983 bis 1999 gehörte er als Mitglied der SPD-Fraktion dem Deutschen Bundestag an, nach der Wahl 1998 zugleich Staatsminister im Auswärtigen Amt unter Joschka Fischer. 1999 wurde er unter Romano Prodi EU-Kommissar für die Erweiterungsverhandlungen und später unter José Manuel Barroso (ab 2004) Industriekommissar sowie stellvertretender Präsident der EU-Kommission.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/239-240-vorgaenge/publikation/ab-wann-nahm-das-verhaengnis-seinen-lauf-zu-den-beziehungen-zwischen-eu-russland-und-ukraine/">Ab wann nahm das Verhängnis seinen Lauf? Zu den Beziehungen zwischen EU, Russland und Ukraine</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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			</item>
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		<title>Was wird aus Europa?</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/239-240-vorgaenge/publikation/was-wird-aus-europa/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 24 Jul 2023 13:56:47 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Europa / Internationales]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der folgende Beitrag zeigt, wie sich der Konflikt zwischen dem Westen und Russland seit den 1990er Jahren entwickelte. Nach dem Fall der Mauer sollte ein Zeitalter der Demokratie und des Friedens beginnen. Jedoch wurde Russland nicht in die europäische Friedensordnung eingebunden, stattdessen die Nato erweitert, unter Ausschluss Russlands. Hans Misselwitz zeigt, dass die russische Aggression [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/239-240-vorgaenge/publikation/was-wird-aus-europa/">Was wird aus Europa?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><em>Der folgende Beitrag zeigt, wie sich der Konflikt zwischen dem Westen und Russland seit den 1990er Jahren entwickelte. Nach dem Fall der Mauer sollte ein Zeitalter der Demokratie und des Friedens beginnen. Jedoch wurde Russland nicht in die europäische Friedensordnung eingebunden, stattdessen die Nato erweitert, unter Ausschluss Russlands. Hans Misselwitz zeigt, dass die russische Aggression nicht nur ein Bruch des Völkerrechts, sondern auch ein Scheitern der nach dem Ende des Ost-West-Konfliktes ausgerufenen gesamteuropäischen Friedensordnung ist.</em></p>
<p><em>Zugleich blickt der Beitrag nach vorn: Der Überfall Russlands auf die Ukraine trifft Europa in seinem Kern: in seiner Eigenständigkeit und auch im Blick auf seine Zukunft, die durch eine anhaltende Konfrontation mit Russland noch unabsehbar belastet werden. Misselwitz spricht sich dafür aus, schon heute die Perspektive für ein neues Europa der Zusammenarbeit und gemeinsamen Sicherheit offen zu halten.</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p align="right"><em>„Die Welt danach wird nicht mehr sein wie die Welt davor.“</em><br />
<em>Bundeskanzler Olaf Scholz <a href="#sdendnote1sym" name="sdendnote1anc">i</a></em></p>
<p class="v-absatz-ohne-western">Drei Tage nach dem 24. Februar 2022, dem Beginn des Angriffs von Russland auf die Ukraine, sprach der Bundeskanzler vor dem Bundestag von einer „Zeitenwende“. Die zunächst greifbaren Konsequenzen für die deutsche Politik bestanden in einem 100-Milliarden-Euro-„Sondervermögen“ zur Aus- und Aufrüstung der Bundeswehr und in der Aufhebung des Kriegswaffenexport-Verbots im Falle der Ukraine. Wir wissen inzwischen, dass das nicht alles war.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">„<i>Die Welt ist aus den Fugen</i>“. So sah es 2016 Frank-Walter Steinmeier, damals Bundesaußenminister. Er sprach von einer „<i>Welt auf der Suche nach einer neuen Ordnung</i>“ und fügte hinzu: „<i>&#8230; diese Suche vollzieht sich … im Ringen um Einfluss, um Dominanz, um Vorherrschaft in unterschiedlichen Regionen der Welt, dieses Ringen entlädt sich eben gewaltsam.</i>“ Der Grund sei ein ungelöstes Problem: „<i>Die Blockkonfrontation ist untergegangen. … Aber das Beunruhigende daran ist, dass seitdem keine neue Ordnung an die Stelle der alten gekommen ist.</i>“<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote2sym" name="sdendnote2anc"><sup>ii</sup></a></p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Als Steinmeier davon sprach, war in der Ukraine bereits ein gewaltsamer Konflikt im Gange. Er war schon damals Teil eines globalen Konflikts im „<i>Ringen um Einfluss, um Dominanz, um Vorherrschaft in unterschiedlichen Regionen der Welt</i>“. Die USA engagierten sich seit Jahren für eine Westbindung der Ukraine. Russland war es, das 2014 in diesem Ringen offen seinen Anspruch als Großmacht demonstrierte. Übrigens schon zuvor in Syrien. Offenkundig hat der „<i>Untergang der Blockkonfrontation</i>“ in Europa ein Problem hinterlassen: Russland sah keinen angemessenen Platz für sich in der neuen Ordnung. Spätestens seit dem 24. Februar 2022 sieht es sich an diese nicht mehr gebunden. Russland führt einen offenen Krieg gegen die Ukraine.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Folgen dieses Krieges reichen weltweit: militärisch, wirtschaftlich, politisch, öffentlich. Das macht diesen Krieg inzwischen zu einem Krieg um eine neue Weltordnung. Ganz Europa ist von diesem Krieg betroffen, nicht nur geografisch, sondern im Kern, weil es auch um seine Eigenständigkeit, seine Souveränität geht. Bevor wir uns &#8211; wie es allgemein heißt – von der 1990 proklamierten Friedensordnung für Europa verabschieden, sollten wir festhalten, was sie und den Prozess dahin kennzeichnete – um zu gegebener Zeit darauf zurückkommen.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">&Uuml;berwindung der Konfron&shy;ta&shy;tion durch Entspannung und Abr&uuml;stung</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Das Ende der Blockkonfrontation in Europa war das Ergebnis eines langen politischen Prozesses. Er brauchte mehr als zwanzig Jahre, war von Rückschlägen unterbrochen. Er betraf die bilateralen Beziehungen zwischen den Atommächten USA und Sowjetunion, gekennzeichnet durch schließlich erfolgreiche Bemühungen um Rüstungskontrolle und Abrüstung.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote3sym" name="sdendnote3anc"><sup>iii</sup></a> Gleichzeitig begann 1970 eine Periode der Entspannungspolitik in Europa, die Verträge mit den Sowjetunion, Polen und der DDR, die die durch den Zweiten Weltkrieg geschaffenen Realitäten anerkannten. Es waren diese Verträge der Regierung von Willy Brandt, die den Weg ebneten für ein gesamteuropäisches Forum, die Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) bereiteten, das den Grundstein für eine gesamteuropäische Friedensordnung legte.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Bedeutung des Helsinki-Prozesses drückt sich auch in der Teilnahme der Sowjetunion und der USA aus. Ihre Zustimmung zur Helsinki-Schlussakte von 1975, die ein friedliches Neben- und Miteinander unterschiedlicher politischer Systeme in Europa vorsah, war entscheidend. Trotz der bis 1990 zeitweilig neuen Spannungen zwischen Ost und West fanden regelmäßig Folgetreffen der KSZE-Mitgliedsstaaten statt, tagten Experten zu ausgewählten Themen, bildete sich ein Bewusstsein für gemeinsame Interessen heraus. Nach 1984 ging es in einer Reihe von Konferenzen um Vertrauensbildung und Abrüstung in Europa (KVAE), denen 1989 Verhandlungen über konventionelle Streitkräfte (KSE) folgten. Am 19. November 1990, zwei Tage vor der Verabschiedung der „<i>Charta von Paris für ein Neues Europa</i>“, unterzeichneten die Staaten des Warschauer Vertrags und der NATO den Vertrag über die konventionellen Streitkräfte in Europa (KSE).<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote4sym" name="sdendnote4anc"><sup>iv</sup></a> Am 21. November 1990 erklärten die Mitgliedsstaaten der KSZE das Ende des Kalten Krieges und riefen das „<i>Zeitalters der Demokratie, des Friedens und der Einheit</i>“ für ganz Europa aus.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote5sym" name="sdendnote5anc"><sup>v</sup></a></p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die „Zeitenwende“ gelang, weil sie sich auf gewachsenes Vertrauen zwischen Staaten stützen konnte, die sich bisher als Gegner verhielten. Die Kalte-Kriegs-Logik war nach und nach von einer Friedenslogik verdrängt worden. Die Idee, eine neue europäische Ordnung der allseitigen Zusammenarbeit und gemeinsamen Sicherheit zu schaffen, mag mit Skepsis gesehen worden sein, hatte aber Vorteile gegenüber lähmender Konfrontation. Deshalb ist der Überfall Russlands auf die Ukraine nicht nur ein Bruch des Völkerrechts, sondern auch eine Absage an den Geist, die Logik und die Praxis einer europäischen Idee.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Offensichtlich hat die mit der Charta von Paris 1990 ausgerufene gesamteuropäische Friedensordnung jetzt keinen Bestand mehr. Aber hatte sie überhaupt eine Chance, den Krieg zu verhindern? Die für einen historischen Moment aus dem Helsinki-Prozess hervorgegangene, gesamteuropäische Ordnung blieb durch die Fortschreibung der Institutionen der transatlantischen und westeuropäischen Integration ein Torso. Das betrifft schon das europäische Schlüsseljahr 1990. Wo war aber die KSZE 1991 bzw. die OSZE ab 1994, als es darum ging, den jugoslawischen Sezessionskrieg zu verhindern oder zu beenden? Warum fehlten der OSZE die Institutionen für den Aufbau einer gesamteuropäischen Sicherheitsarchitektur?</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Deutsche Einheit geht vor Europa, die NATO bleibt als R&uuml;ckver&shy;si&shy;che&shy;rung</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Bis 1989, als die „deutsche Frage“ auf die Tagesordnung kam, galt, dass deren Lösung eine europäische Friedensordnung voraussetze.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote6sym" name="sdendnote6anc"><sup>vi</sup></a> Die Bundesrepublik sehe „<i>in der Europäischen Friedensordnung auch den Rahmen … in dem das deutsche Volk in freier Selbstbestimmung seine Einheit wiedererlangt</i>“, sagte Außenminister Genscher Ende September 1989 vor der UN-Vollversammlung. Dieses Ziel setzte einen „<i>Zustand des europäischen Friedens in Europa</i>“ voraus, betonte Kanzler Kohl Ende November 1989.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote7sym" name="sdendnote7anc"><sup>vii</sup></a></p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Tatsächlich ging es in umgekehrter Reihenfolge: Die deutsche Frage bestimmte den europäischen Prozess. Die deutsche Einheit sollte aus Gründen der Stabilität in Europa den Status quo möglichst nicht in Frage stellen. Dass die Lösung der deutschen Frage vor der europäischen kam, hatte aber weitreichende Folgen. Formell lag deren Lösung seit 1945 bei den Vier Siegermächte des Zweiten Weltkrieges. Frankreich teilte mit Großbritannien die Sorge vor einem neuen deutschen Übergewicht in Europa.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote8sym" name="sdendnote8anc"><sup>viii</sup></a> Präsident Mitterand bekräftigte im Dezember 1989 gegenüber Gorbatschow: „<i>Die deutsche Frage darf nicht den europäischen Prozess bestimmen, sondern umgekehrt.</i>“<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote9sym" name="sdendnote9anc"><sup>ix</sup></a> Das entsprach der sowjetischen Position und Gorbatschows Vision, die Einbindung der Sowjetunion in das „<i>gemeinsame europäische Haus</i>“. Die USA sahen dagegen in den europäischen Ambitionen Gorbatschows eine akute Herausforderung. Ihr ganzes Augenmerk richtete sich auf den Erhalt des Status quo, d.h. den Fortbestand der NATO als ihren „<i>Anker in Europa</i>“.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote10sym" name="sdendnote10anc"><sup>x</sup></a></p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Damit war die NATO-Mitgliedschaft des vereinten Deutschlands zum eigentlichen Thema der Verhandlungen über die deutsche Einheit geworden. Es waren nicht die östlichen Nachbarn, die damals auf eine NATO-Lösung setzten. Polen und die Tschechoslowakei favorisierten gesamteuropäische Einbettung der deutschen Vereinigung und brachten die KSZE ins Spiel.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote11sym" name="sdendnote11anc"><sup>xi</sup></a> Die USA sahen aber in einer langen, von der KSZE getragenen Friedenskonferenz die Gefahr, dass diese dem Ziel, die NATO zu erhalten, entgegenlaufen könnte. So drängten sie die westlichen Partner, noch vor dem KSZE-Treffen Mitte Februar 1990 in Ottawa ein Format für eine schnelle Lösung zu finden. Unter Bezugnahme auf die Vorbehaltsrechte der Vier Mächte über Deutschland wurde in Ottawa das „Zwei-plus-Vier“-Format vereinbart. Das hieß, nur die beiden deutschen Staaten werden beteiligt. Das fand nicht nur Beifall in Europa.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote12sym" name="sdendnote12anc"><sup>xii</sup></a></p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Dass die NATO 1990 als Rückversicherung vor einem erneut mächtigen Deutschland ins Spiel gebracht werden konnte, bedeutete nicht nur Festhalten am Bewährten. Die NATO als „Sicherheitsgarant“ setzte fort, was nach dem Motto von Lord Ismay, dem ersten NATO-Generalsekretär, ihre erste Bestimmung war: „<i>Keep the Americans in, the Germans down and the Russians out</i>“.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Das Drängen der USA führte schon im Januar 1990 zu einem Vorschlag, wie die NATO-Mitgliedschaft Moskau beigebracht werden könnte. Genscher stellte ihn am 30. Januar vor: Das vereinte Deutschland bleibt Mitglied der NATO, aber „<i>eine Ausdehnung des NATO-Territoriums nach Osten &#8230; näher an die Grenzen der Sowjetunion heran, wird es nicht geben.</i>“<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote13sym" name="sdendnote13anc"><sup>xiii</sup></a> Gorbatschows Zustimmung konnte US-Außenminister Baker am 9. Februar 1990 mit der Versicherung erhalten, dass bei einer NATO-Einbindung Deutschlands diese „<i>keinen Zentimeter</i>“ ostwärts verschoben würde.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote14sym" name="sdendnote14anc"><sup>xiv</sup></a> Was das für das vereinte Deutschlands hieß, wurde schließlich im „<i>Zwei-plus-Vier-Vertrag</i>“ geregelt. Kurz: Auf dem Gebiet der DDR werden weder Kernwaffen noch Kernwaffenträger noch ausländische Streitkräfte stationiert, nur deutsche Streitkräfte, die auch der NATO zugeordnet sind.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote15sym" name="sdendnote15anc"><sup>xv</sup></a></p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Das Versprechen der Nicht&shy;aus&shy;deh&shy;nung der NATO</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Das zweite Argument für ein Verbleiben Deutschlands in der NATO, dem Gorbatschow Ende Mai 1990 zustimmte, bezog sich auf das Recht auf „<i>freie Bündniswahl</i>“ entsprechend der KSZE-Schlussakte von Helsinki. Dieses, zusammen mit dem deutschen Kompromiss einer Art „<i>NATO light</i>“, wurde später zum Muster für den NATO-Beitritt osteuropäischer Staaten und seit Mitte der 1990er Jahre zum Dreh- und Angelpunkt einer Kontroverse zwischen Russland und dem Westen. Russland lastete dem Westen mit der NATO-Osterweiterung die Nichteinhaltung eines sicherheitspolitischen Versprechens und damit verbundener Verträge an. Das bestritt der Westen. Seitdem bestimmen zwei diametral abweichende Erzählungen die Kontroverse.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Dazu hat die OSZE einen beispielhaften Versuch der Aufklärung unternommen.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote16sym" name="sdendnote16anc"><sup>xvi</sup></a> In einer von ihr initiierten Studie ging es darum, systematisch die „<i>radikal voneinander abweichenden Sichten auf die Zeit von 1990 zu rekonstruieren, wie und warum dies sich so entwickelte</i>“ – und zwar auch unter Berücksichtigung der These, „<i>dass die Ukraine-Krise ein Symptom und eine Folge der Entwicklung war, aber nicht die tiefere Ursache für den Rückzug Russlands von der gesamteuropäischen Sicherheitsordnung von 1990.</i>“<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote17sym" name="sdendnote17anc"><sup>xvii</sup></a> Das Ergebnis der OSZE-Studie: Der Streit über die Frage, ob und wann der Führung der Sowjetunion 1990 konkret eine Nicht-Ausdehnung der NATO versprochen wurde, trifft nicht den Kern der Sache. Es wurde aber etwas weit Grundsätzlicheres versprochen und später gebrochen: der „<i>Geist der kooperativen Sicherheit</i>“. Die Historiker stimmten überein, dass der Sowjetunion 1990 eine „<i>inklusive und kooperative</i>“, also gemeinsame europäische Sicherheitsordnung versprochen wurde.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote18sym" name="sdendnote18anc"><sup>xviii</sup></a></p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Zu diesem Ergebnis kommt auch eine Studie der Washingtoner Georgetown University. „<i>Unser Argument ist, dass bereits im Verlauf des Jahres 1990 der Geist der Zusammenarbeit und des gemeinsamen Strebens nach umfassender und ungeteilter europäischer Sicherheit ernsthaft bedroht wurde. … Die Frage, ob es tatsächlich eine „Vereinbarung nach dem Ende des Kalten Krieges“ gegeben hat &#8230; ist eine der Schlüsseldimensionen des heutigen Konflikts über die Darstellung der Entwicklung der europäischen Sicherheit nach 1990.</i>“<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote19sym" name="sdendnote19anc"><sup>xix</sup></a></p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Der damalige CIA-Direktor Robert Gates bestätigte in einem späteren Interview, dass „<i>die Absicht, die NATO 1990 nach Osten zu erweitern</i>“ schon existierte, „<i>als Gorbatschow und andere in dem Glauben gelassen wurden, das würde nicht passieren</i>“.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote20sym" name="sdendnote20anc"><sup>xx</sup></a> Das hieße: Unabhängig davon, ob die Formel „<i>Not one Inch</i>“ sich nur auf Deutschland bezog, eine ernsthafte Bereitschaft, ein kooperatives System gemeinsamer Sicherheit anstelle der NATO anzustreben, war von Anfang an in den USA nicht vorhanden. Das aber war eine unverzichtbare Säule des KSZE-Prozesses und der gesamteuropäischen Sicherheitsarchitektur.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Die Kontroverse um &bdquo;freie B&uuml;ndniswahl&ldquo;</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Bei der ab Mitte der 90er Jahre im Blick auf NATO-Beitrittswunsch osteuropäischer Staaten aufkommenden Kontroverse kam dem Argument „<i>Freiheit der Bündniswahl</i>“ eine Schlüsselrolle zu. Der Westen stellte die Position heraus, dass es sich dabei um ein souveränes Recht jedes Mitgliedsstaates der OSZE handelt. Das „<i>Recht auf freie Bündniswahl</i>“ sei Ausdruck der „<i>souveränen Gleichheit</i>“ aller Mitgliedstaaten. Das entsprach der KSZE-Schlussakte von Helsinki und der „<i>Gemeinsamen Erklärung der KSZE-Mitgliedsstaaten</i>“ von 1990, die die völkerrechtlichen und sicherheitspolitischen Grundlagen der angestrebten Friedensordnung enthält.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote21sym" name="sdendnote21anc"><sup>xxi</sup></a> Dieses Recht war aber immer an die Berücksichtigung der „<i>legitimen Sicherheitsinteressen anderer Teilnehmerstaaten</i>“ gebunden, an das Ziel „<i>gemeinsame und unteilbare Sicherheit</i>“. Souveräne Gleichheit und gemeinsame Sicherheit gehören zusammen.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote22sym" name="sdendnote22anc"><sup>xxii</sup></a></p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Genau diese beiden Eckpfeiler der gesamteuropäischen Friedensordnung wurden spätestens seit 1994 unterschiedlich gewichtet. Osteuropa, in jener Zeit von ökonomischen und sozialen Umbrüchen betroffen, dazu gewaltsame Konflikte wie der Zerfall der UdSSR und der Sezessionskrieg in Jugoslawiensuchte politische Stabilität durch EU-Beitritt und Sicherheit durch Anschluss an die NATO.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Zunächst wurde versucht, diese Entwicklung zu bremsen. Noch im Januar 1994, also vor dem Budapester OSZE-Gipfel, unterbreiteten die USA das Konzept „<i>Partnerschaft für Frieden</i>“, ein Vorschlag, der den osteuropäischen beitrittswilligen Staaten einen Weg zur militärischen Zusammenarbeit mit der NATO anbot, ohne jedoch andere, insbesondere Moskau, auszuschließen. Dieser Ansatz, der formal die beiden OSZE-Prinzipien als gleichrangig respektierte, kam aber schon innerhalb der Clinton-Administration unter Kritik. Er würde Moskau ein Veto einräumen, wer, wann und wie der NATO beitreten dürfe. Zusätzlich erhielt die NATO-Erweiterungsoption Rückenwind durch den Sezessionskrieg in Jugoslawien und Jelzins Tschetschenien-Krieg ab Herbst 1994. Schließlich waren es für Clinton innenpolitische Gründe, das Projekt „<i>Partnership for Peace</i>“ zu begraben, um angesichts einer Kampagne der Republikaner für die NATO-Erweiterung seine Chancen für eine Wiederwahl zu wahren.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote23sym" name="sdendnote23anc"><sup>xxiii</sup></a></p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Im gleichen Jahr 1994 erneuerten die auf dem Gipfel in Budapest aus der Taufe gehobene OSZE die Geltung der Regel der KSZE, die „<i>legitimen Sicherheitsinteressen anderer Teilnehmerstaaten</i>“ zu respektieren, wenn sie von ihrem Recht Gebrauch machen, die „<i>eigenen Sicherheitsarrangements frei zu wählen</i>“.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote24sym" name="sdendnote24anc"><sup>xxiv</sup></a> Zuletzt bekräftigte das noch einmal im November 1999 der OSZE-Gipfel in Istanbul in der „<i>Europäischen Sicherheitscharta</i>“.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote25sym" name="sdendnote25anc"><sup>xxv</sup></a> Zu diesem Zeitpunkt waren Polen, Ungarn und Tschechien schon NATO-Mitglieder. Die von der NATO mit Russland im Mai 1997 beschlossene „<i>NATO-Russland-Grundakte</i>“ und das Konsultationsgremium „<i>NATO-Russland-Rat</i>“ stellten jedoch keinen gleichwertigen Ersatz für eine inklusive Friedensordnung dar. Im NATO-Russland-Rat sitzt Russland 29 Mitgliedern des Bündnisses gegenüber – ohne Einfluss auf dessen Entscheidungen. In der NATO-Russland-Grundakte gab es sich mit einer Erklärung des Nichtvorrückens von militärischen Strukturen der NATO nach dem Vorbild der deutschen Regelung von 1990 zufrieden, die unter Hinweis auf eine veränderte Sicherheitslage jederzeit widerrufen werden kann.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote26sym" name="sdendnote26anc"><sup>xxvi</sup></a> Angesichts des im März 1999 erfolgten NATO-Beitritts von Polen, Tschechien und Ungarn signalisierte Russland mit seiner Unterschrift unter diese Dokumente einen großen Vertrauensvorschuss gegenüber dem Westen.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Was hie&szlig; bis 2022 <span style="color: #000000;"><span style="font-family: Andika;"><span style="font-size: small;"><span lang="de-DE">&bdquo;</span></span></span></span>europ&auml;ische Friedens&shy;ord&shy;nung<span style="color: #000000;"><span style="font-family: Andika;"><span style="font-size: small;"><span lang="de-DE">&ldquo;</span></span></span></span>?</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Diese Frage setzt voraus, dass eine solche Friedensordnung bis zum Angriff Russlands auf die Ukraine mehr als nur auf dem Papier existiert hat. Der KSZE und der OSZE ist es zu verdanken, dass sie nach 1990 bzw. 1994 im „Geist der kooperativen Sicherheit“ beharrlich daran weiterarbeitete, die Voraussetzungen für Frieden und Sicherheit in Europa zu verbessern. Der <span style="color: #000000;"><span style="font-family: Gentium Book Basic;"><span style="font-size: small;"><span lang="de-DE">„</span></span></span></span>Charta von Paris<span style="color: #000000;"><span style="font-family: Gentium Book Basic;"><span style="font-size: small;"><span lang="de-DE">“</span></span></span></span> folgten nach 1990 viele wichtige Vereinbarungen und Abkommen auf den Gebieten der Abrüstung und vertrauensbildenden Maßnahmen sowie auf vielen Feldern der Zusammenarbeit und der Menschenrechte. Dazu leisteten auch die OSZE-Gipfel wichtige Beiträge. Genannt sei hier das Gipfeltreffen in Istanbul 1999, u.a. mit dem „<i>Wiener Dokument</i>“ der Verhandlungen über vertrauens- und sicherheitsbildende Maßnahmen und das „<i>Übereinkommen über die Anpassung des Vertrages über die konventionellen Streitkräfte in Europa</i>“ (AKSE). Das war aus russischer Sicht von größter Bedeutung. Es versprach, die durch die zuvor beschlossene Aufnahme von drei ehemaligen Warschauer-Pakt-Staaten in die NATO den Anfang der 1990 beschlossenen KSE-Vertrag der neuen Situation anzupassen.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote27sym" name="sdendnote27anc"><sup>xxvii</sup></a> Dass dieses Abkommen anschließend von den USA und westlichen Bündnisstaaten nicht ratifiziert wurde, deutet darauf hin, dass nach 1999 der sicherheitspolitischen Kooperation mit Russland zunehmend weniger Bedeutung beigemessen wurde.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Auf der Münchener Sicherheitskonferenz 2007 warf Putin den USA den Bruch der Vereinbarungen von 1997 und 1999 vor. Die USA betreibe Geopolitik zum Nachteil Russlands. Nach dieser Rede nahm man im Westen nicht wirklich ernst, dass Russland eigene Konsequenzen ziehen könnte. Der Westen legte ungeachtet dessen zu: Der Bukarester NATO-Gipfel vom April 2008 beschloss, dass nach den drei baltischen Republiken 2004 prinzipiell auch die ehemaligen Sowjetrepubliken Georgien und die Ukraine in Zukunft NATO-Mitglieder werden können – was von Frankreich und Deutschland nur aufgeschoben werden konnte.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote28sym" name="sdendnote28anc"><sup>xxviii</sup></a></p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Seither begann Russland sich demonstrativ als „Ordnungsmacht“ eigenen Rechts zu profilieren, indem es das Völkerrecht für sich neu interpretierte. Es gab vor, nur zu tun, was der Westen seit 1991 getan habe. Zum Beispiel die Achtung der Souveränität der Staaten müsse zurückstehen, wenn gravierende Menschenrechtsverletzungen vorlägen.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote29sym" name="sdendnote29anc"><sup>xxix</sup></a> So hatte Russland die vom UN-Sicherheitsrat 1999 nicht mandatierte NATO-Intervention in Serbien als völkerrechtswidrig kritisiert und deshalb die Abtrennung des Kosovo von Serbien und seine Unabhängigkeit 2008 nicht anerkannt. Umgekehrt rechtfertigte nun Russland 2008 seine Intervention in Georgien (Südossetien) mit einer Auslegung des Völkerrechts, die die NATO 1999 in Jugoslawien herangezogenen hatte. Der Westen wiederum reagierte darauf mit dem Vorwurf der Verletzung der territorialen Integrität und Souveränität von Georgien.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote30sym" name="sdendnote30anc"><sup>xxx</sup></a></p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Völlig inakzeptabel war, dass Russland sich 2014 die Krim einverleibte, indem es auf das Selbstbestimmungsrecht der Bevölkerung der autonomen Krim verwies. Selbstverständlich stellte das russische Vorgehen sowohl einen Bruch des Völkerrechts als auch der Normen der OSZE dar.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote31sym" name="sdendnote31anc"><sup>xxxi</sup></a> Die Folge war, dass bei den Nachbarn Russlands mit einer russischen Minderheit die Alarmglocken läuteten und die NATO angerufen wurde. Das Weißbuch 2016 der Bundesregierung stellte fest: „<i>Russland [stellt] die europäische Friedensordnung offen in Frage</i>“<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote32sym" name="sdendnote32anc"><sup>xxxii</sup></a>. Seither erodierte das Verhältnis zwischen Russland und dem Westen zunehmend.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Der Versuch Moskaus im Dezember 2021, mit zwei Vertragsentwürfen<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote33sym" name="sdendnote33anc"><sup>xxxiii</sup></a> den Status von 1997 bei Unterzeichnung der NATO-Russland-Grundakte wiederherzustellen, (z.B. Abzug von nach dem Mai 1997 in Osteuropa stationierten NATO-Truppen, Absage einer weiteren NATO-Ausdehnung im postsowjetischen Raum) wurde abgewiesen. Nur ein Dialog über Rüstungskontrolle wurde angeboten. Umgekehrt erging es zuletzt dem Minsk-II-Abkommen zwischen Russland und der Ukraine, das Putin aller Bemühungen Deutschlands und Frankreichs zum Trotz am 23. Februar 2022 mit dem Anschluss der „Volksrepubliken“ im Donbas an Russland beerdigte. Einen Tag später begann der Krieg.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Alles auf Anfang in Europa &ndash; und was k&ouml;nnte Deutsch&shy;lands Rolle sein?</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Es geht in diesem Beitrag um das großartige Projekt einer gesamteuropäischen Friedensordnung nach den Kriegen und Teilungen des 20. Jahrhunderts und um die Entscheidungen, die zu ihrem Scheitern beitrugen. Eine simple Neuauflage wird es nach der Aggression Russlands nicht geben. Es stimmt: „<i>Die Welt danach wird nicht mehr sein wie die Welt davor</i>“.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Im Hinblick auf unser heutiges Problem sagte George Kennan, ein amerikanischer Historiker, US-Diplomat in Moskau und Kenner Russlands so ernüchternd wie zutreffend 1997 in der New York Times voraus, die NATO-Osterweiterung sei der „<i>verhängnisvollste Fehler der amerikanischen Politik in der Ära nach dem Kalten Krieg</i>“. Diese Entscheidung lasse erwarten, „<i>dass die nationalistischen, antiwestlichen und militaristischen Tendenzen in der russischen Meinung entzündet werden</i>“<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote34sym" name="sdendnote34anc"><sup>xxxiv</sup></a>.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Genau das ist eingetreten. Jetzt stehen sich in der Ukraine, das um seine staatliche Existenz kämpft, indirekt Ost und West in Gestalt die beiden atomaren Supermächte gegenüber. Das ist die globale Dimension eines Krieges, die aber nicht offen stattfinden darf. Für ganz Europa ist der in seinen Folgen noch unabsehbare Krieg Russlands eine Tragödie. Bis jetzt scheint jede Nachfrage nach den Ursachen unangemessen. Aber das ist bitter nötig, denn ohne die Anerkenntnis dieser Ursachen wird es keine Vorschläge für ein noch erträgliches Ende und für einen Neuanfang geben.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Bedingungen sind wenig ermutigend: Die Entfremdung ist weit gediehen, das Misstrauen sitzt tief. Der oben erwähnte Versuch des OSZE-Netzwerks, die Phasen der Geschichte des Konfliktes zwischen Russland und dem Westen zu identifizieren, um Einsichten in die Motive der anderen Seite zu verschaffen, könnte beispielhaft sein. Es geht nicht um Zuschreibung von Verantwortung, sondern um das Nachvollziehen der Entscheidungen, das Verständnis ihrer inneren Logik. Es geht darum, die einmal vorhandenen Gemeinsamkeiten wieder aufzudecken, um Anschluss zu finden.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">In diesem Beitrag wurde gezeigt, dass die NATO-Osterweiterung und die damit verbundenen Sicherheitsfragen von Anfang an im Zentrum des Konflikts mit Russland standen. Das belegt die 1990 für Deutschland getroffene Entscheidung und der seit Mitte der 1990er Jahre geführte Streit um das Recht auf „freie Bündniswahl“. Für die einseitige Betonung souveräner Rechte statt der Stärkung von Inklusion und Kooperation trägt auch der Westen die Verantwortung: Zu keiner Zeit lag ihm daran, Russland gleichberechtigt einzubinden, noch der KSZE die Mittel für eine zur Krisenbearbeitung nötigen Instrumente bereitzustellen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Zugleich wurde die Bedeutung der deutschen Vereinigung am Schnittpunkt zwischen Nachkriegsordnung und Friedensordnung gezeigt. In dem Moment, in dem die Mauer fiel, stand die deutsche Frage im Raum. Deshalb wurde das vereinte Deutschland in der neuen europäischen Geschichte zweifach geerdet: durch die Einbindung Deutschlands in die NATO &#8211; das Schlüsselargument für die Zustimmung zur Vereinigung hieß „<i>Sicherheit vor Deutschland</i>“; und mit dem „<i>Zwei-plus-Vier-Vertrag</i>“, in dem seine Souveränität mit der Erklärung verbunden ist, entsprechend seiner Verfassung dem „<i>Frieden in der Welt zu dienen</i>“ und seine militärischen Fähigkeiten zu begrenzen. Das waren keine Zumutungen, sondern ein freies Bekenntnis beider deutscher Staaten, das eine der Grundlagen der ausgerufenen europäischen Friedensordnung wurde. Und das ist noch immer der Rahmen, in dem sich Deutschlands Rolle in Europa versteht, in dem es seine Außen- und Sicherheitspolitik formulieren soll. Das gibt dem Ansinnen nach deutscher Führung in Europa die nötigen Grenzen, aber auch eine Ausrichtung auf seine besondere historische Verantwortung für Frieden in Europa.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die sowjetische Zustimmung zur Westbindung des vereinten Deutschlands stellte einen Vertrauensvorschuss dar auf eine spätere Teilhabe an einem neuen System der gemeinsamen Sicherheit. Dass dem heute in Europa und auch für die Beziehungen Deutschlands zu Russland die Grundlage entzogen wurde, ist unbestreitbar. Aber es bedeutet für die Zukunft, dass es angesichts der aufgehäuften Trümmer des gegenwärtigen Krieges eine besondere Aufgabe Deutschlands in Europa sein sollte, diese Trümmer wieder zu beseitigen. Das wäre die Antwort auf die deutsche Frage ins Positive, ein europäisches Deutschland.</p>
<p class="v-autoreninfo-western"><strong class="western">Hans Misselwitz</strong> Dr. rer. nat., geb. 1950 in Altenburg/Thür., war 1990 Mitglied der Volkskammer, Parlamentarischer Staatssekretär im Außenministerium der DDR und Leiter der Delegation der DDR bei den <span style="color: #000000;"><span style="font-family: Gentium Book Basic;"><span style="font-size: small;"><span lang="de-DE">„</span></span></span></span>Zwei-plus-Vier<span style="color: #000000;"><span style="font-family: Gentium Book Basic;"><span style="font-size: small;"><span lang="de-DE">“</span></span></span></span>-Verhandlungen.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Anmerkungen:</h3>
<div id="sdendnote1">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote1anc" name="sdendnote1sym">i</a> Olaf Scholz, Rede vor dem Deutschen Bundestag am 27.2.2022, <a href="https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw08-sondersitzung-882198">https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw08-sondersitzung-882198</a> (Abruf: 23.01.23).</p>
</div>
<div id="sdendnote2">
<p><a href="#sdendnote2anc" name="sdendnote2sym">ii</a> Auswärtiges Amt: Die Welt ist aus den Fugen – was hält uns zusammen? Rede von Frank-Walter Steinmeier beim Bertelsmann Forum, veröffentlicht am 15.02.2016, <a href="https://www.auswaertigesamt.de/de/newsroom/160215-bm-bertelsmann-forum/278660">https://www.auswaertigesamt.de/de/newsroom/160215-bm-bertelsmann-forum/278660</a> (Abruf: 23.01.23).</p>
</div>
<div id="sdendnote3">
<p><a href="#sdendnote3anc" name="sdendnote3sym">iii</a> Dazu gehören die Abkommen zwischen den USA und der UdSSR zur Begrenzung der strategischen Nuklearwaffen SALT I in Verbindung mit ABM (Raketenabwehrschirm) 1972 und das anschließend verhandelte SALT II Abkommen. Dem 1987 unterzeichnete INF-Abkommen kommt dabei für die europäische Sicherheit besondere Bedeutung zu; vgl. Eckhard Lübkemeier, Nukleare Rüstung und Rüstungskontrolle, in: Wichard Woyke (Hrsg.), Handwörterbuch Internationale Politik, Bonn 1998, S. 317-325; <span lang="zxx"><a href="https://de.wikipedia.org/wiki/INF-Vertrag">https://de.wikipedia.org/wiki/INF-Vertrag</a></span> (Abruf: 10.02.23).</p>
</div>
<div id="sdendnote4">
<p><a href="#sdendnote4anc" name="sdendnote4sym">iv</a> Auswärtiges Amt (Hrsg.), Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa. Dokumentation zum KSZE-Prozess. 7. Auflage 1990.</p>
</div>
<div id="sdendnote5">
<p><a href="#sdendnote5anc" name="sdendnote5sym">v</a> Charta von Paris für ein Neues Europa vom 21.11.1990. <a href="https://www.osce.org/files/documents/5/b39518.pdf"><span lang="zxx">https://www.osce.org/files/documents/5/b39518.pdf </span></a><span lang="zxx">(Abruf: </span><span lang="zxx">23.01.23</span><span lang="zxx">).</span></p>
</div>
<div id="sdendnote6">
<p><a href="#sdendnote6anc" name="sdendnote6sym">vi</a> Die übliche Formel hieß in Westdeutschland: „Ein vereintes Deutschland in einem vereinten Europa“. Von „gesamteuropäischer Friedensordnung“ ist die Rede in der Koalitionsvereinbarung zwischen den Fraktionen der CDU, der DSU, den Liberalen und der SPD vom 12. April 1990, <a href="https://www.ddr89.de/d/Koalitionsvereinbarung.html"><span lang="zxx">https://www.ddr89.de/d/Koalitionsvereinbarung.html</span></a> (Abruf: 22.01.23).</p>
</div>
<div id="sdendnote7">
<p><a href="#sdendnote7anc" name="sdendnote7sym">vii</a> Helmut Kohl, Zehn-Punkte-Programm zur Überwindung der Teilung Deutschlands und Europas. Rede im Deutschen Bundestag am 28.11.1989, <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Zehn-Punkte-Programm"><span lang="zxx">https://de.wikipedia.org/wiki/Zehn-Punkte-Programm </span></a><span lang="zxx">(Abruf: </span><span lang="zxx">24.</span><span lang="zxx">0</span><span lang="zxx">1.23</span>, Hervorhebung durch den Autor).</p>
</div>
<div id="sdendnote8">
<p><a href="#sdendnote8anc" name="sdendnote8sym">viii</a> Im Gespräch mit Gorbatschow äußerte Margret Thatcher Ende September 1989, weder Großbritannien noch Westeuropa seien interessiert an der Vereinigung Deutschlands: „Sie [die Vereinigung] würde die Nachkriegsgrenzen verschieben und das können wir nicht zulassen, weil eine solche Entwicklung die Stabilität der gesamten internationalen Situation unterminieren würde.”</p>
</div>
<div id="sdendnote9">
<p><a href="#sdendnote9anc" name="sdendnote9sym">ix</a> Francois Mitterand zu M. Gorbatschow am 7. Dezember 1987 in Kiew &#8211; und: „An erster Stelle … muss die europäische Integration stehen, die osteuropäische Entwicklung, der gesamteuropäische Prozess und die Schaffung einer europäischen Friedensordnung.“ (zitiert nach: Alexander von Plato, Die Vereinigung Deutschlands &#8211; ein weltpolitisches Machtspiel, Bonn 2002, S. 138, Anm. 22 – Gorbatschow-Stiftung, 89DEC06). <span lang="en-US">Mitterand wiederholte seine Position am 16.12.1989: „</span><span lang="en-US">German reunification must not go forward any faster than the EC, otherwise the whole thingwill end up in a ditch.</span><span lang="en-US">“ </span><span lang="en-US">(z</span>itiert nach: <a href="https://bush41library.tamu.edu/files/memcon-telcons/1989-12-16—Mitterand.pdf"><span lang="zxx">https://bush41library.tamu.edu/files/memcon-telcons/1989-12-16—Mitterand.pdf</span></a><span lang="zxx">,</span> Abruf: 05.02.23).</p>
</div>
<div id="sdendnote10">
<p><a href="#sdendnote10anc" name="sdendnote10sym">x</a> Condoleezza Rice, 1990 Mitarbeiterin im Nationalen Sicherheitsrat und spätere Außenministerin der USA, rückblickend: „Es ist richtig, dass die USA tatsächlich nur eine Sorge hatten, diejenige nämlich, dass die Wiedervereinigung Deutschlands die NATO zerstören könnte. Denn die NATO war die treibende Kraft für den Frieden in Deutschland, der Anker Amerikas in Europa.“ (Interview vom 17.09.1999, zitiert nach: A. v. Plato, a.a.O., S. 29.)</p>
</div>
<div id="sdendnote11">
<p><a href="#sdendnote11anc" name="sdendnote11sym">xi</a> Vaclav Havel plädierte für eine von der KSZE getragene gesamteuropäische Sicherheitsstruktur. So auch Polens Premier Mazowiecki der für einen zeitweiligen Weiterbestand des Warschauer Vertrages eintrat. <span lang="en-US">Vgl. </span><span lang="en-US">OSCE Network of Think Tanks and Academic Institutions,</span><span lang="en-US"> „</span><span lang="en-US">The Road to the Charta of Paris – Historic Narratives an the Lessons for the OSCE Today</span><span lang="en-US">“, </span><span lang="en-US">Vienna, 2017, S. 14. </span></p>
</div>
<div id="sdendnote12">
<p><a href="#sdendnote12anc" name="sdendnote12sym">xii</a> Robert L. Hutchings Als der Kalte Krieg zu Ende war. Ein Bericht aus dem Innern der Macht, Berlin 1999, S. 154ff. und 161ff.</p>
</div>
<div id="sdendnote13">
<p><a href="#sdendnote13anc" name="sdendnote13sym">xiii</a> Rede des Bundesaußenministers des Auswärtigen H.-D. Genscher, Zur deutschen Einheit im europäischen Rahmen am 31.01.1990 in Tutzing (zitiert nach: Kiessler, R./Elbe, F., Ein runder Tisch mit scharfen Ecken. Der diplomatische Weg zur deutschen Einheit, Baden-Baden 1993, S. 246; siehe auch: Genscher am 30.1.1990 in Washington: <span lang="zxx"><a href="https://www.youtube.com/watch?v=o8rarwFkjw8&amp;t=158s">https://www.youtube.com/watch?v=o8rarwFkjw8&amp;t=158s</a>, </span><span lang="zxx">Abruf: 0</span>7.02.23).</p>
</div>
<div id="sdendnote14">
<p><a href="#sdendnote14anc" name="sdendnote14sym">xiv</a> Mary Elise Sarotte, 1989. <span lang="en-US">The Struggle to Create Post-Cold War Europe. </span>Princeton/Oxford 2009, S. 111; lt. Protokollnotiz von US-Außenminister Baker über sein Gespräch mit Präsident Gorbatschow am 9. Februar 1990 in Moskau, stellte er die Frage: „Würden Sie es vorziehen, das vereinigte Deutschland außerhalb der NATO zu sehen, unabhängig und ohne Truppen der USA oder sähen Sie lieber ein vereinigtes Deutschland, eingebunden in die NATO, mit der Versicherung, dass die Zuständigkeit (jurisdiction) der NATO keinen Inch ostwärts von der heutigen Position verschoben wird?“ Baker protokollierte von Gorbatschows Antwort den Satz: „Ganz sicher ist, dass eine Ausdehnung des NATO-Gebietes unakzeptabel wäre.“ (Übersetzung HM).</p>
</div>
<div id="sdendnote15">
<p><a href="#sdendnote15anc" name="sdendnote15sym">xv</a> Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland vom 12. September 1990. (Zwei-plus-Vier-Vertrag), Europa-Archiv, Folge 19/1990, S. D509-514.</p>
</div>
<div id="sdendnote16">
<p><a href="#sdendnote16anc" name="sdendnote16sym">xvi</a> OSCE Network of Think Tanks and Academic Institutions (Drafting Group: C. Nünlist, J. Aunesluoma, B. Zogg), „The Road to the Charter of Paris– Historical Narratives and the Lessons for the OSCE Today“, Vienna, 2017.</p>
</div>
<div id="sdendnote17">
<p><a href="#sdendnote17anc" name="sdendnote17sym">xvii</a> Ebd., S. 7f.</p>
</div>
<div id="sdendnote18">
<p><a href="#sdendnote18anc" name="sdendnote18sym">xviii</a> Ebd., S. 18.</p>
</div>
<div id="sdendnote19">
<p lang="en-US"><a href="#sdendnote19anc" name="sdendnote19sym">xix</a> NATO Expansion: What Gorbachev Heard, <a href="https://nsarchive.gwu.edu/briefing-book/russia-programs/2017-12-12/nato-expansion-what-gorbachev-heard-western-leaders-early">https://nsarchive.gwu.edu/briefing-book/russia-programs/2017-12-12/nato-expansion-what-gorbachev-heard-western-leaders-early</a>, 24.10.18</p>
</div>
<div id="sdendnote20">
<p><a href="#sdendnote20anc" name="sdendnote20sym">xx</a> <span lang="en-US">Ebd., F</span><span lang="en-US">n. </span><span lang="en-US">1; </span><span lang="en-US">z</span><span lang="en-US">itiert nach: Gates, Robert, University of Virginia, Miller Center Oral History, George H.W. Bush Presidency, July 24, 2000, S. 101</span><span lang="en-US">.</span></p>
</div>
<div id="sdendnote21">
<p><a href="#sdendnote21anc" name="sdendnote21sym">xxi</a> Gemeinsame Erklärung von 22 Staaten, verabschiedet am Rande des KSZE-Gipfeltreffens in Paris am 19. November 1990, Europa-Archiv, Folge 24/1990, S. D 654f.</p>
</div>
<div id="sdendnote22">
<p><a href="#sdendnote22anc" name="sdendnote22sym">xxii</a> Charta von Paris für ein Neues Europa vom 21.11.1990, <a href="https://www.osce.org/files/documents/5/b39518.pdf"><span lang="zxx">https://www.osce.org/files/documents/5/b39518.pdf </span></a><span lang="zxx">(Aufruf: </span><span lang="zxx">23.01.23</span><span lang="zxx">).</span></p>
</div>
<div id="sdendnote23">
<p><a href="#sdendnote23anc" name="sdendnote23sym">xxiii</a> Siehe dazu Sarotte, M.E., How Washington Lost the Post-Soviet Peace (2021), <span lang="zxx"><a href="https://www.foreignaffairs.com/articles/russia-fsu/2021-10-19/conttainment-beyond-cold-war">https://www.foreign affairs.com/articles/russia-fsu/2021-10-19/conttainment-beyond-cold-war</a></span></p>
</div>
<div id="sdendnote24">
<p><a href="#sdendnote24anc" name="sdendnote24sym">xxiv</a><span lang="en-US"> OSCE, Code of Conduct on Politico-Military Aspects of Security, Ziffer 10, </span><span lang="zxx"><a href="https://www.osce.org/fsc/41355">https://www.osce.org/fsc/41355</a>, </span><span lang="zxx">der </span><span lang="zxx"><span lang="en-US">die Rechte aller anderen allerdings nachordnet.</span></span></p>
</div>
<div id="sdendnote25">
<p><a href="#sdendnote25anc" name="sdendnote25sym">xxv</a> OSZE, Europäischen Sicherheitscharta, <a href="https://www.osce.org/files/f/documents/1/5/39571.pdf"><span lang="zxx">https://www.osce.org/files/f/documents/1/5/39571.pdf</span></a> (Abruf: 28.01.23). In Artikel 8 heißt es: „Jeder Teilnehmerstaat hat dasselbe Recht auf Sicherheit. Wir bekräftigen das jedem Teilnehmerstaat innewohnende Recht, seine Sicherheitsvereinbarungen einschließlich von Bündnisverträgen frei zu wählen … Jeder Teilnehmerstaat wird diesbezüglich die Rechte aller anderen achten. Sie werden ihre Sicherheit nicht auf Kosten der Sicherheit anderer Staaten festigen.“</p>
</div>
<div id="sdendnote26">
<p><a href="#sdendnote26anc" name="sdendnote26sym">xxvi</a> Grundakte über Gegenseitige Beziehungen, Zusammenarbeit und Sicherheit zwischen der Nordatlantikvertrags-Organisation und der Russischen Föderation. Paris, 27. Mai 1997. Sie enthält das Versprechen, dass das „Bündnis in dem gegenwärtigen und vorhersehbaren Sicherheitsumfeld seine kollektive Verteidigung und andere Aufgaben eher dadurch wahrnimmt, dass es die erforderliche Interoperabilität, Integration und Fähigkeit zur Verstärkung gewährleistet, als dass es zusätzlich substantielle Kampftruppen dauerhaft stationiert.“ (<a href="https://www.nato.int/cps/en/natohq/official_texts_25468.htm?selectedLocale=de"><span lang="zxx">https://www.nato.int/cps/en/natohq/official_texts_25468.htm?selectedLocale=de</span></a><span lang="zxx">,</span> Abruf: 07.02.23).</p>
</div>
<div id="sdendnote27">
<p><a href="#sdendnote27anc" name="sdendnote27sym">xxvii</a> OSZE, Europäischen Sicherheitscharta, <a href="https://www.osce.org/files/f/documents/1/5/39571.pdf"><span lang="zxx">https://www.osce.org/files/f/documents/1/5/39571.pdf</span></a> (Abruf: 28.01.23). Die Gipfelerklärung (S. 47ff.); Das Wiener Dokument 1999 der Verhandlungen über vertrauens- und sicherheitsbildende Maßnahmen (S. 62ff.); Beschluss über die Verbreitung von Kleinwaffen und leichten Waffen (S. 121ff); Das Übereinkommen über die Anpassung des Vertrages über die konventionellen Streitkräfte in Europa.</p>
</div>
<div id="sdendnote28">
<p><a href="#sdendnote28anc" name="sdendnote28sym">xxviii</a> Gipfelerklärung von Bukarest. Treffen des Nordatlantikrats auf Ebene der Staats- und Regierungschefs am 2.-4. <span lang="en-US">April 2008 in Bukarest, Pkt. 23.</span></p>
</div>
<div id="sdendnote29">
<p><a href="#sdendnote29anc" name="sdendnote29sym">xxix</a> Bloed, A., OSCE Principles: Which Principles?, in: Security and Human Rights 25, Nr. 2 (2014), S. 210-220.</p>
</div>
<div id="sdendnote30">
<p><a href="#sdendnote30anc" name="sdendnote30sym">xxx</a> <span lang="en-US">Nünlist, C. in: Does international law serve as bone of contention or common denominator for current tensions between Russia and Europe?, </span><a href="https://www.gcsp.ch/News-Knowledge/News/Does-international-law-serve-as-bone-of-contention-or-common-denominator-for-current-tensions-between-Russia-and-Europe"><span lang="zxx"><span lang="en-US">https://www.gcsp.ch/News-Knowledge/News/Does-international-law-serve-as-bone-of-contention-or-common-denominator-for-current-tensions-between-Russia-and-Europe</span></span></a> <span lang="en-US">(Abruf: </span><span lang="en-US">22.10.18</span><span lang="en-US">)</span><span lang="en-US">.</span></p>
</div>
<div id="sdendnote31">
<p><a href="#sdendnote31anc" name="sdendnote31sym">xxxi</a> Vgl. Heintze, Hans-Joachim: Völkerrecht und Sezession – Ist die Annexion der Krim eine zulässige Wiedergutmachung sowjetischen Unrechts? in: Humanitäres Völkerrecht – Informationsschriften, 3/2014, S. 129-138.</p>
</div>
<div id="sdendnote32">
<p><a href="#sdendnote32anc" name="sdendnote32sym">xxxii</a> Bundesministerium der Verteidigung: Weißbuch 2016. Zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr. Berlin 2016, S. 31.</p>
</div>
<div id="sdendnote33">
<p><a href="#sdendnote33anc" name="sdendnote33sym">xxxiii</a> Vgl. <a href="https://www.zeit.de/politik/ausland/2021-12/ukraine-konflikt-russland-nato-sicherheitspakt"><span lang="zxx">https://www.zeit.de/politik/ausland/2021-12/ukraine-konflikt-russland-nato-sicherheitspakt </span></a><span lang="zxx">(Abruf: </span>20.12.21).</p>
</div>
<div id="sdendnote34">
<p><a href="#sdendnote34anc" name="sdendnote34sym">xxxiv</a> Kennan, George, A fateful Error, Editorial der New York Times v. 5. Februar 1997. Zitat im Original: <span lang="de-DE">„</span>Expanding NATO would be the most fateful error of American policy in the entire post -cold- war era. Such a decision may be expected to inflame the nationalistic, anti-Western and militaristic tendencies in Russian opinion; to have an adverse effect on the development of Russian democracy; to restore the athmosphere of the Cold war to the East-West-Relations and to impel Russian foreign policy in directions decidedly not to our liking &#8230;<span lang="de-DE">“</span></p>
</div>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/239-240-vorgaenge/publikation/was-wird-aus-europa/">Was wird aus Europa?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Der vermeidbare Ukraine-Krieg und die politischen Interessen</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/239-240-vorgaenge/publikation/der-vermeidbare-ukraine-krieg-und-die-politischen-interessen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 24 Jul 2023 13:56:04 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Europa / Internationales]]></category>
		<category><![CDATA[Frieden]]></category>
		<category><![CDATA[Krieg]]></category>
		<category><![CDATA[Ukraine]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Gustav Heinemann hat der Friedensforschung einst empfohlen, sich verstärkt auf Kriegsvermeidung zu konzentrieren. Wolfram Wette greift diese Empfehlung im folgenden Beitrag auf und stellt die Frage, ob und wie der Ukraine-Krieg hätte verhindert werden können. Kriege als Menschenwerk zu begreifen heißt, dass sie grundsätzlich vermeidbar sind. Der Frieden muss aber politisch gewollt sein. In dieser [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/239-240-vorgaenge/publikation/der-vermeidbare-ukraine-krieg-und-die-politischen-interessen/">Der vermeidbare Ukraine-Krieg und die politischen Interessen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class="v-teaser-western"><em>Gustav Heinemann hat der Friedensforschung einst empfohlen, sich verstärkt auf Kriegsvermeidung zu konzentrieren. Wolfram Wette greift diese Empfehlung im folgenden Beitrag auf und stellt die Frage, ob und wie der Ukraine-Krieg hätte verhindert werden können. Kriege als Menschenwerk zu begreifen heißt, dass sie grundsätzlich vermeidbar sind. Der Frieden muss aber politisch gewollt sein. In dieser Hinsicht sieht der Autor eine Reihe von Versäumnissen auf Seiten des Westens. Insofern schließt er sich der Einschätzung Klaus v. Dohnanyis an: </em>„Putin ist der Aggressor, aber die Möglichkeit, den Krieg zu verhindern, lag beim Westen.“<em> Perspektivisch plädiert Wette für eine Wiederaufnahme der Vision vom „Gemeinsamen Haus Europa“ – verbunden mit der Idee der „Gemeinsamen Sicherheit.“</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Vorbemerkung</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Die deutsche Bundesregierung hat sich klar positioniert: Gegen den russischen Aggressor und für die angegriffene Ukraine. Die Unterstützung geschieht auf vielfältige Weise, von humanitärer Hilfe – für inzwischen mehr als einer Million ukrainischer Flüchtlinge – über Zuschüsse für den Unterhalt der staatlichen Struktur der Ukraine bis hin zu Waffenlieferungen, schwere Waffen eingeschlossen. Letztere sind wegen ihrer potentiell eskalierenden Wirkung höchst problematisch und daher umstritten. Denn wer kann ausschließen, dass diese Waffen der anderen Seite als Rechtfertigung für einen Krieg unter Einschluss von Atomwaffen dienen könnten?</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Obwohl dieser Krieg weit entfernt stattfindet, belastet er uns psychisch. Wir fühlen mit der ukrainischen Zivilbevölkerung, mit den ukrainischen Soldaten. Gleichermaßen fühlen wir – das gilt zumindest für mich – mit den russischen Soldaten, die unter Vorspiegelung falscher Tatsachen in diesen Krieg geführt wurden und die durch Propaganda ihrer Regierung noch immer irregeführt werden, Stichwort „<i>militärische Spezialoperation</i>“. Viele Informationen tragen den Stempel der Kriegspropaganda, sind also an Feindbildern orientiert. Unsere Medien berichten und kommentieren in ihrer großen Mehrheit in den Bahnen des transatlantischen Mainstreams.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote1sym" name="sdendnote1anc"><sup>i</sup></a> Andere Sehweisen bleiben unterbelichtet. Sie haben es schwer, sich Gehör zu verschaffen. Was können wir glauben? Wem können wir glauben? Viele Kriegslügen werden erst in Jahrzehnten durch Historiker nach dem Studium der geheimen Akten geklärt werden können. Über die Kriegsschuld von 1914 wird noch heute gestritten.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Gustav W. Heinemann: Friedens&shy;for&shy;schung zur Kriegs&shy;ver&shy;h&uuml;&shy;tung</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Mein persönlicher Zugang zu unserem Thema ist von der bundesdeutschen Friedens-und Konfliktforschung geprägt. Der vormalige Bundespräsident Gustav W. Heinemann richtete im Jahre 1970 an die damals aufstrebende, neue Wissenschaftsrichtung die folgende Erwartung und Mahnung: „<i>Unendlicher Fleiß ist seit erdenklichen Zeiten von Geschichtsschreibern darauf verwandt worden, den Verlauf von Schlachten und Kriegen darzustellen. Auch den vordergründigen Ursachen von Kriegen wurde nachgespürt. Aber nur wenig Kraft, Energie und Mühe wurden in der Regel darauf verwandt, sich darüber Gedanken zu machen, wie man sie hätte vermeiden können.</i>“<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote2sym" name="sdendnote2anc"><sup>ii</sup></a></p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Heinemanns Ideen wurden für mich zu einer Richtschnur meines wissenschaftlichen Arbeitens in der Historischen Friedensforschung und in der Militärgeschichtsforschung. Auch im Hinblick auf den Ukraine-Krieg sind wir aufgefordert, uns nicht mit der Feststellung der Tatsache zu begnügen, dass er durch eine völkerrechtswidrige russische Aggression ausgelöst wurde. Das ist unstrittig! Wir müssen uns auch bemühen, den langfristigen Ursachen dieses Krieges nachzuspüren. Sie ist stets verknüpft mit der Antizipation von Zukunft. Denn wir wollen wissen, wer die zum Kriege treibenden Kräfte waren. Wir wollen wissen, ob und wie dieser Krieg hätte verhindert werden können. Wir wollen wissen, wie Frieden als Ernstfall wieder eine Chance hat.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Martin Kimani &uuml;ber die Glut toter Imperien</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Ein komprimiertes historisches Lehrstück über die Vermeidbarkeit kriegerischer Geopolitik präsentierte ein afrikanischer Diplomat namens Martin Kimani, seines Zeichens Ständiger Vertreter Kenias bei den Vereinten Nationen. Am 22. Februar 2022, zwei Tage vor der russischen Aggression gegen die Ukraine, als die russische Regierung nahe der ukrainischen Grenze 150.000 Soldaten zusammenzog und in Stellung brachte, sprach Kimani im UNO-Sicherheitsrat. Seine Rede dauerte nur ein paar Minuten. Aber sie hinterließ einen bleibenden Eindruck und wurde alsbald über den ganzen Globus verbreitet.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Kimani schlug einen Bogen vom Umgang Afrikas mit seinem kolonialen Erbe zur heutigen Situation in der Ukraine und zur russischen Außenpolitik. Afrika, führte er aus, habe die Grenzen der Kolonialherren geerbt, ungerechte Grenzen, die viele unserer Nationen zerschnitt. Dann gab der Diplomat folgendes zu bedenken: Hätten wir nach der Unabhängigkeit in unseren Staaten „<i>nach der Einheit von Ethnie, Rasse und Religion gestrebt – wir würden noch immer blutige Kriege führen, auch jetzt, viele Jahrzehnte später. Stattdessen haben wir eingewilligt, uns mit den Grenzen abzufinden, die wir geerbt haben. […] Wir müssen uns von der Glut toter Imperien abwenden, ohne in neue Formen der Herrschaft und Unterdrückung zurückzufallen.</i>“<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote3sym" name="sdendnote3anc"><sup>iii</sup></a></p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Mit der „<i>Glut toter Imperien</i>“ spielte der Afrikaner auf die Vision Putins von der Wiederherstellung des untergegangenen Zarenreiches beziehungsweise der 1991 kollabierten Sowjetunion an, die nur mit dem Mittel kriegerischer Gewalt möglich sein würde.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Kriegs&shy;me&shy;ta&shy;physik im Dienste der Kriegs&shy;pro&shy;pa&shy;ganda</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">An dieser Stelle möchte ich eine generelle Bemerkung zum Thema Kriegsursachen anschließen: Als ich in den 1960er Jahren an meiner Dissertation schrieb, entdeckte ich, dass die meisten Autoren, die sich mit der Thematik von Krieg und Frieden auseinandersetzten – zumeist entstammten sie dem Denkmilieu des Militarismus –, die Ursache von Kriegen in eine metaphysische Sphäre verlagerten. Damit wurden sie dem menschlichen Einfluss entzogen. Das empfand ich als höchst unbefriedigend. Doch nach und nach begriff ich: Kriege sind kein Naturereignis wie etwa ein Vulkanausbruch oder ein Tsunami. Kriege sind auch kein unabwendbares Schicksal, das man nur mittels metaphysischer Kategorien erfassen kann. Sie sind kein Gottesgericht und ebenso wenig „<i>der Vater aller Dinge</i>“.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Vielmehr muss begriffen werden, dass Kriegsmetaphysik schon immer im Dienste der Kriegspropaganda stand. Erstens soll sie die Wirklichkeit verschleiern. Zweitens soll sie bei den Menschen eine fatalistische Haltung hervorrufen und Widerstand gegen Kriege als sinnlos erscheinen lassen. Wenn Kriege Menschenwerk sind, heißt das auch: Sie sind grundsätzlich vermeidbar, und Frieden ist machbar. Dies allerdings unter einer Bedingung: Wenn er politisch gewollt wird. Entscheidend ist der Wille zum Frieden, oder eben der Wille zum Krieg.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Egon Bahr &ndash; Stratege der deutschen Entspan&shy;nungs&shy;po&shy;litik</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Seit dem Beginn des Ukraine-Krieges hören wir aus dem Mund auch deutscher Politikerinnen und Politiker viel von Werten, von Wertegemeinschaft, von Völkerrecht, von Menschenrechten und Demokratie. Hier gilt es, einen klaren Kopf zu behalten und auf einen erfahrenen Außenpolitiker zu hören. Egon Bahr, vormals strategischer Kopf der deutschen Entspannungspolitik der 1970er Jahre und enger Vertrauter von Willy Brandt, erteilte Heidelberger Schülerinnen und Schülern im Dezember 2013 die folgende lebensnahe Lektion: „<i>In der internationalen Politik geht es nie um Demokratie oder Menschenrechte. Es geht um die Interessen von Staaten. Merken Sie sich das, egal, was man Ihnen im Geschichtsunterricht erzählt!</i>“<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote4sym" name="sdendnote4anc"><sup>iv</sup></a></p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Zu erproben wäre diese Lektion beispielhaft an einem Satz aus der Regierungserklärung des US-amerikanischen Präsidenten George W. Bush im Jahre 2001, der sich auch auf die Ukraine bezieht: „<i>Alle neuen europäischen Demokratien vom Baltikum bis zum Schwarzen Meer sollten dieselben Chancen auf Sicherheit und Freiheit bekommen, und die Gelegenheit, den Institutionen Europas beizutreten.</i>“<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote5sym" name="sdendnote5anc"><sup>v</sup></a> Bush formulierte damit die Leitlinie für die amerikanische Europapolitik der folgenden beiden Jahrzehnte, nämlich für das Projekt einer Osterweiterung der Nato.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Der russische Angriffs&shy;krieg in globaler Perspektive</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Unsere Medien berichteten über eine Dringlichkeitssitzung der UNO-Vollversammlung am 1. März 2022, die sich mit der russischen Aggression befasste. Wir nahmen wahr: Die große Mehrheit von 141 Ländern (von insgesamt 193 Mitgliedsstaaten) stimmte für eine Verurteilung der völkerrechtswidrigen Aggression Russlands. Lediglich 35 enthielten sich und 5 stimmten dagegen.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote6sym" name="sdendnote6anc"><sup>vi</sup></a> Dieses Votum, so wurde geschlussfolgert, habe die internationale Isolation Russlands sichtbar gemacht.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Leider beleuchteten unsere Medien nicht hinreichend die politischen Machtverhältnisse, die hinter dieser Abstimmung standen. Die Wochenzeitung DIE ZEIT analysierte den Vorgang genauer und erklärte ihren Leserinnen und Lesern: „<i>Der Westen möchte Russland wegen des Ukraine-Krieges diplomatisch isolieren. Doch viele Länder denken überhaupt nicht daran, dabei mitzumachen.</i>“<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote7sym" name="sdendnote7anc"><sup>vii</sup></a> Die ablehnenden oder nicht zustimmenden Regierungen – unter ihnen China, Indien und Indonesien – repräsentieren nämlich mehr als zwei Drittel der Weltbevölkerung. Ihre Regierungen „<i>geben sich neutral oder zeigen Verständnis für die russische Aggression</i>“.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote8sym" name="sdendnote8anc"><sup>viii</sup></a></p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Das müssen wir zur Kenntnis nehmen, um die globalen Kräfteverhältnisse genauer einschätzen zu können. Also: Die Repräsentanten einer Mehrheit der Weltbevölkerung lehnten es ab, der Kriegslogik der Nato zu folgen, und dies trotz des allgemeinen Gewaltverbots in der UNO-Satzung, das sie durch ihre Mitgliedschaft anerkannt hatten.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote9sym" name="sdendnote9anc"><sup>ix</sup></a> Es besteht also eine Diskrepanz zwischen der zentralen Norm der Vereinten Nationen und dem konkreten Abstimmungsverhalten über die russische Aggression vom 24. Februar 2022. Wie ist sie zu erklären?</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Autoren der ZEIT versuchten es folgendermaßen: In den Diskussionen im globalen Süden, schreiben sie, schwinge mitunter „<i>auch Genugtuung mit über den Krieg in Europa: Jahrzehntelang habe der Westen Stellvertreterkonflikte im Rest der Welt geführt, ohne die Kosten tragen zu müssen […]. Nun sei die Gewalt wie ein Bumerang zurückgekehrt.</i>“<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote10sym" name="sdendnote10anc"><sup>x</sup></a> In den ehemaligen Kolonien der europäischen Mächte habe man den Verdacht, „<i>dass der Westen in der Ukraine nicht in erster Linie die Freiheit eines souveränen Staates bedroht sieht, sondern seine eigene Vormachtstellung</i>“. Im globalen Süden geht es auch um eine Rebellion gegen Doppelstandards und Doppelmoral in der Politik des Westens. Hier fragt man: „<i>Wer brach das Völkerrecht 2003 mit dem Einmarsch in den Irak? Wenn die Ukrainer ihr Land nicht aufgeben – warum sollten die Palästinenser es tun?</i>“ Der Vorwurf lautet, der Westen würde unterschiedliche Maßstäbe anlegen.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote11sym" name="sdendnote11anc"><sup>xi</sup></a></p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Fazit: Von einer global einhelligen Verurteilung der russischen Aggression kann keine Rede sein. Russland ist weit weniger isoliert, als man uns hierzulande glauben machen will. In vielen Ländern gibt es eine Opposition gegen die Dominanz der reichen westlichen Industrienationen, die mit den wirtschaftlichen Folgen des Ukraine-Krieges – den Sanktionen und Embargos – leichter fertig werden als die armen Länder.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">War der Ukrai&shy;ne-&shy;Krieg vermeidbar?</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">In den westlichen Ländern – und ebenso bei uns in Deutschland – führte das Faktum der russischen Aggression dazu, dass sämtliche Informationen über diesen Krieg – auch die jetzt ausgegrabenen Berichte über die Vorgeschichte – entlang der offensichtlichen Kriegsschuld Putin-Russlands sortiert und bewertet wurden. Das – leicht begreifbare – Freund-Feind-Schema strukturierte nun die öffentliche Meinung und bald auch die politischen Entscheidungen. Differenziertes Denken war weniger gefragt und stand in der Gefahr, als Parteiergreifen für die falsche Seite denunziert und attackiert zu werden.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Papst Franziskus hat dieses Problem schon früh erkannt. Die am 19. Mai 2022 zu einer Audienz in Rom versammelten Chefredakteure der europäischen Kulturzeitschriften der Gesellschaft Jesu (SJ) forderte er auf, sich nicht vom Freund-Feind-Denken leiten zu lassen: Wir müssen „<i>uns von dem üblichen Schema des ‚Rotkäppchens‘ lösen: Rotkäppchen war gut, und der Wolf war der Bösewicht. Hier gibt es keine metaphysischen Guten und Bösen auf abstrakte Art und Weise.</i>“<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote12sym" name="sdendnote12anc"><sup>xii</sup></a></p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Blick in die Vorge&shy;schichte</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Nur wenige Menschen waren in der von Feinbildern geprägten Landschaft bereit, eine vorurteilslose, differenzierte Analyse vorzunehmen. Nur wenige stellten sich den Fragen: Stellte die Fokussierung auf die russische Aggression womöglich eine verkürzte Sichtweise dar, die nur einen Teil des Ganzen erfasste? Hat nicht jeder Konflikt eine Vorgeschichte? Wie auch an jeder Ehescheidung zwei Parteien beteiligt sind?</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Was heißt das in Bezug auf die Beziehungen zwischen Russland und dem Westen im frühen 21. Jahrhundert? Ich kann hier nur einige Stichworte geben: Nach einer Phase der Kooperation seit den 1970er Jahren verschlechterten sich die Beziehungen beider Länder insbesondere in den Jahren der Nato-Osterweiterung nach 1999.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote13sym" name="sdendnote13anc"><sup>xiii</sup></a> Es ist die Geschichte einer neuen Konfrontation.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote14sym" name="sdendnote14anc"><sup>xiv</sup></a> Während die westliche Seite (die Nato) jeweils das Recht eines jeden europäischen Staates auf Selbstbestimmung bekräftigte, machte die russische Seite über Jahre hinweg immer wieder geltend, die westliche Ausdehnung nach Osten stelle aus ihrer Sicht eine Bedrohung Russlands dar. Der Westen drohe hier eine „rote Linie“ zu überschreiten.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Gleichzeitig demonstrierten die Großmächte USA und Russland, dass sie jederzeit bereit waren, ihre Interessen im vormaligen Machtbereich oder in anderen Teilen der Welt notfalls auch mit kriegerischer Gewalt zu vertreten. Russland bombardierte Tschetschenien und Georgien, annektierte die Krim, führte Krieg in Syrien und unterstützte den Bürgerkrieg in der Ostukraine. Die USA führten u.a. Kriege in Afghanistan, Irak und Libyen (2011). Der amerikanische Krieg gegen den Irak (2003-2011) soll eine Million Menschenleben gekostet haben, darunter 500.000 Kinder.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Vers&auml;um&shy;nisse des Westens</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Schon bald nach dem russischen Angriff am 24. Februar 2022 wiesen Analytiker aus verschiedenen Ländern auf zwei Versäumnisse des Westens hin. Erstens habe er in den 1990er Jahren das Projekt eines „<i>Gemeinsamen Hauses Europa</i>“ unter Einbeziehung Russlands nicht weiterverfolgt. Stattdessen habe er – entgegen den Absprachen nach dem Ende des Kalten Krieges – die Nato-Osterweiterung betrieben, und zwar ohne umfängliche diplomatische Konsultationen der USA mit Russland. Hier trafen sich die Interessen osteuropäischer Länder, die aus dem Verbund der vormaligen Sowjetunion ausgeschieden waren und sich nun dem Westen zuwandten, mit den Interessen der westlichen Vormacht USA. Diese sahen eine Ausdehnung des eigenen Machtbereichs in Richtung russische Grenze (gegen den geostrategischen Rivalen Russland) als vorteilhaft für die eigene Weltmachtposition an.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote15sym" name="sdendnote15anc"><sup>xv</sup></a> Damit ist das machtpolitische Interesse angesprochen, das sich hinter der zitierten Passage aus der Regierungserklärung von George W. Bush von 2001 verbarg.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Chance der Kriegs&shy;ver&shy;hin&shy;de&shy;rung: Mearsheimer, v. Dohnanyi und Papst Franziskus</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Auf russische Bedenken wegen der Nato-Osterweiterung wurde nicht gehört, auch nicht auf das Argument, dass dort aufgestellte Raketen ohne große Vorwarnzeiten in Minutenschnelle russische Städte erreichen können. Ein Sich-Hineinversetzen in die Lage des anderen – an sich das kleine Einmaleins der Diplomatie – wurde insbesondere in den USA – für überflüssig gehalten. Genauer gesagt: Es passte nicht zur amerikanischen Interessenlage. Verhandlungen mit Russland über die Zukunft der Ukraine lehnte die amerikanische Regierung mehrfach strikt ab. Präsident Joe Biden weigerte sich in den Wintermonaten 2021/22 auch persönlich, solche Verhandlungen aufzunehmen. Der US-amerikanische Politikwissenschaftler John M. Mearsheimer von der Universität Chicago, ein Vertreter der konservativen neo-realistischen Schule der Disziplin „Internationale Beziehungen“, hat die außenpolitische Strategie der USA in einem Vortrag über „<i>Ursachen und Folgen des Ukraine-Krieges</i>“ systematisch aufgearbeitet. Nach seiner Überzeugung trägt die Strategie Washingtons die Hauptverantwortung für den Konflikt zwischen Russland und der Ukraine.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote16sym" name="sdendnote16anc"><sup>xvi</sup></a></p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Der vielleicht prominenteste unter den deutschen Analytikern, der sich einen eigenen Kopf bewahrt hat, ist der heute 93-jährige SPD-Politiker Klaus von Dohnanyi, vormals u.a. Staatsminister im Auswärtigen Amt. Er publizierte im Jahre 2022 ein Buch mit dem Titel „<i>Nationale Interessen</i>“, das es nach Beginn des Ukraine-Kriegs rasch auf die Spiegel-Bestsellerliste schaffte.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote17sym" name="sdendnote17anc"><sup>xvii</sup></a> Dohnanyi bestätigt, dass der Westen – insbesondere US-Präsident Biden – noch Anfang 2022 nicht bereit war, mit den Russen über das Problem einer Nato-Zugehörigkeit der Ukraine auch nur zu reden, obwohl Putin darum gebeten hatte. Danach hat sich Russland für den Krieg entschieden. Dohnanyis zentrale These, der ich mich anschließe<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote18sym" name="sdendnote18anc"><sup>xviii</sup></a>, lautet: „<i>Putin ist der Aggressor, aber die Möglichkeit, den Krieg zu verhindern, lag beim Westen.</i>“<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote19sym" name="sdendnote19anc"><sup>xix</sup></a></p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Auch Papst Franziskus hat sich in dieser Weise geäußert. In dem schon zitierten Gespräch mit Chefredakteuren der europäischen Jesuitenzeitungen im Juni 2022 machte er die meines Erachtens sensationelle Aussage: „<i>Aber die Gefahr ist, dass wir nur das sehen, was ungeheuerlich ist</i> [gemeint ist die russische Aggression, W.W.], <i>und nicht das ganze Drama sehen, das sich hinter diesem Krieg abspielt, der vielleicht in gewisser Weise entweder provoziert oder nicht verhindert wurde</i>“.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote20sym" name="sdendnote20anc"><sup>xx</sup></a> Gleichzeitig lehnte Franziskus noch einmal das pauschalierende Feindbilddenken ab: „<i>Ich bin einfach dagegen, die Komplexität auf die Unterscheidung zwischen Guten und Bösen zu reduzieren, ohne über die Wurzeln und Interessen nachzudenken, die sehr komplex sind.</i>“<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote21sym" name="sdendnote21anc"><sup>xxi</sup></a> Die Passage, dass der Ukraine-Krieg „<i>vielleicht in gewisser Weise entweder provoziert oder nicht verhindert wurde</i>“ erregte international großes Aufsehen und wurde auch von den Medien unseres Landes stark beachtet.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Kriegsziele der Haupt&shy;ak&shy;teure Russland und Ukraine</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Kriegsziele werden generell nicht auf dem offenen Markt ausposaunt. Auch hier greift die Kriegslogik. Das heißt: Es wird getarnt und getäuscht. Die Informationspolitik ist im Kriege eine Waffe wie andere auch. Was wir erkennen können, ist das Folgende:</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die <b>russische Kriegspolitik</b>, angeführt von Putin, hat eine visionäre Ebene. Diese zielt auf eine schrittweise Wiederherstellung der russischen Großmachtstellung wie zu Zeiten des Zarenreiches oder der Sowjetunion ab. Putin hat immer wieder öffentlich ausgesprochen, dass für ihn der Zerfall der Sowjetunion die größte politische Katastrophe des 20. Jahrhunderts gewesen sei.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote22sym" name="sdendnote22anc"><sup>xxii</sup></a> Die zweite Ebene betrifft das strategische Nahziel, nämlich einen Nato-Beitritt der Ukraine zu verhindern, sie zu neutralisieren – oder das Land insgesamt oder die besetzten Teile von ihm gewaltsam in das russische Herrschaftssystem einzugliedern. Aktuell betreibt der russische Aggressor die systematische Zerstörung der ukrainischen Infrastruktur, um die ukrainische Verteidigung zu schwächen. Darüber hinaus richtet sich diese Kriegführung auch gegen die ukrainische Identität und souveräne Staatlichkeit. Wenn wir heute die Frage stellen, ob Russland derzeit eine Kriegsbeendigung, einen Waffenstillstand, will, so lautet die Antwort, soweit erkennbar: Nein!</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die <b>ukrainische Kriegspolitik </b>wird völkerrechtlich und moralisch gerechtfertigt als legitime Landesverteidigung gegen einen völkerrechtswidrigen Angriff. Das erklärt die hohe Kampfmotivation der ukrainischen Soldaten. Präsident Selenski will die russischen Streitkräfte außer Landes treiben und den Status quo ante, also vor dem 24. Februar 2022, wiederherstellen. Militärische Erfolge erzielt das Land derzeit mit gesteigerter westlicher Waffenhilfe und anderen kriegswichtigen Unterstützungsleistungen. Wenn wir fragen, ob die Ukraine derzeit eine Kriegsbeendigung, einen Waffenstillstand, will, so lautet die Antwort wiederum: Nein!</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Die US-ame&shy;ri&shy;ka&shy;ni&shy;sche Kriegs&shy;po&shy;litik</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Der dritte große Akteur des russisch-ukrainischen Krieges sind die USA. Sie sehen sich als Sieger im Kalten Krieg und – nach der Selbstauflösung des Warschauer Paktes und des Vielvölkerstaates Sowjetunion in der Umbruchszeit 1989-1991 – als <i>„einzig verbliebene Weltmacht</i>“. Trotz anderslautender mündlicher Versprechungen der Amerikaner – nachweislich auch der deutschen Bundesregierung<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote23sym" name="sdendnote23anc"><sup>xxiii</sup></a> – im Jahr 1991 stellte die Nato-Osterweiterung ein selbstverständliches Ziel amerikanischer Machtpolitik dar. Sie wurde in dem Zeitraum 1999 bis 2020 in mehreren Etappen weitgehend realisiert.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Schon beim Nato-Gipfel in Bukarest im Jahre 2008 forderte US-Präsident George W. Bush die umgehende Aufnahme der Ukraine und Georgiens in der Nato. Das war „<i>ein Rückfall in den Triumphalismus früherer Tage</i>“, urteilt der USA-Experte Bernd Greiner.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote24sym" name="sdendnote24anc"><sup>xxiv</sup></a> Ein entsprechender Beschluss der Nato wurde damals ausgebremst von den deutschen und französischen Regierungschefs (Merkel, Sarkozy) und anderen westeuropäischen Politikern, die Russland nicht provozieren wollten.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die USA unterstützten 2013/14 die Kiewer Majdan-Revolution im Geheimen mit dem Ziel, die Ukraine dem russischen Einfluss zu entziehen und sie in die Nato hereinzuholen.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote25sym" name="sdendnote25anc"><sup>xxv</sup></a> Nach dem Scheitern des Majdan wählten die USA den Weg, die Ukraine heimlich militärisch aufzurüsten. Das überraschende Standhalten der ukrainischen Armee gegenüber der russischen Aggression ist ohne diese Aufrüstung mit modernen amerikanischen, britischen und türkischen Waffen nicht zu erklären. Bis Mai 2023 sollen die USA Waffen und andere Militärhilfe im Wert von etwa 35,7 Milliarden US-Dollar an die Ukraine geliefert haben, während Deutschland Waffen und Militärhilfe im Wert von rund 3,4 Milliarden Euro an die Ukraine leistete.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote26sym" name="sdendnote26anc"><sup>xxvi</sup></a></p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Der amerikanische Verteidigungsminister Lloyd Austin verkündete Anfang Mai 2022 ein weit über die Ukraine hinausgehendes Ziel. Die Ukraine müsse den Krieg gewinnen. Und: „<i>Wir wollen Russland in einem Maße geschwächt sehen, dass es dem Land unmöglich macht, zu tun, was es in der Ukraine mit der Invasion getan hat.</i>“<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote27sym" name="sdendnote27anc"><sup>xxvii</sup></a> Auch hier ist zu fragen: Wollen die USA derzeit einen Waffenstillstand oder ein Friedensabkommen. Die Antwort lautet wiederum eindeutig: Nein!</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Hoffnung von uns Deutschen, dass das Töten, Sterben und Zerstören in der Ukraine ein rasches Ende nimmt, kann also derzeit nicht auf greifbare Vorschläge der Hauptakteure verweisen. Die unterschiedlichen Interessenlagen von Russland, der Ukraine und der USA lassen eher eine Fortsetzung des Krieges auf unbestimmte Zeit erwarten. Keine guten Aussichten!</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Russisch-u&shy;k&shy;rai&shy;ni&shy;sche Friedens&shy;ge&shy;spr&auml;che im M&auml;rz/April 2022</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Nach dem Beginn des Krieges sind die USA nicht durch diplomatische Vorstöße zu einem Waffenstillstand oder Friedensschluss hervorgetreten. Sie haben sich auf der internationalen Bühne erstaunlich bedeckt gehalten. Was hinter den Kulissen an Diplomatie gelaufen sein mag, entzieht sich unserer Kenntnis.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Manchmal sickert dann doch etwas durch. Über gescheiterte geheime Friedensverhandlungen im April 2022 zwischen Russland und der Ukraine berichtete der ehemalige Vier-Sterne-General Harald Kujat, vormals Generalinspekteur der Bundeswehr und Vorsitzender der obersten militärischen Instanz der Nato, dem Militärausschuss. Unter Berufung auf die Putin-Rede zur Teilmobilmachung sowie auf mehrere amerikanische Quellen<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote28sym" name="sdendnote28anc"><sup>xxviii</sup></a> informierte Kujat die Öffentlichkeit darüber, „<i>dass es bereits Anfang April [2022] eine Vereinbarung zwischen der Ukraine und Russland über ein Ende der Kampfhandlungen und eine Friedenslösung gegeben habe</i>“. Danach sollte sich Russland aus allen seit dem 24. Februar 2022 eroberten Gebieten zurückziehen und im Gegenzug die Ukraine auf einen Nato-Beitritt verzichten, dafür Sicherheitsgarantien von verschiedenen Seiten erhalten. „<i>Damit hätte der Krieg bereits im Frühjahr beendet werden können! Doch er ist nicht beendet worden, weil zu diesem Zeitpunkt, präzise am 9. April, der damalige britische Premier Johnson nach Kiew reiste und veranlasste, dass der ukrainische Präsident Selenskij dieses Abkommen nicht unterzeichnete und die Gespräche mit Russland abbrach.</i>“ Kujat sieht diese Fakten bestätigt durch Beiträge in der US-Zeitschrift „<i>Foreign Affairs</i>“ (Fiona Hill) und der Washingtoner Denkfabrik „<i>Responsible Statecraft</i>“. Letztere stellte fest, der Westen sei zu diesem Zeitpunkt nicht zu einer Kriegsbeendigung bereit gewesen. Die Schlussfolgerung Kujats lautet: „<i>Dieser 9. April 2022 war tatsächlich ein Wendepunkt, weil der Krieg hätte beendet werden können. Doch haben Erwägungen, den geopolitischen Rivalen Russland unerwartet schwächen zu können, dies verhindert.</i>“ Später hatte Kujat die Gelegenheit, sein Wissen über diese gescheiterten Friedensverhandlungen auch in einem Interview mit dem TV-Sender ntv öffentlich zu machen.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote29sym" name="sdendnote29anc"><sup>xxix</sup></a> Ins öffentliche Bewusstsein ist es gleichwohl bislang nicht eingedrungen, weil der Mainstream das zu verhindern weiß.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Konflikt&shy;thema Waffen&shy;lie&shy;fe&shy;run&shy;gen: Die &bdquo;Hau-drauf-Frak&shy;tion&ldquo;</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Von Beginn des Krieges an entwickelte sich die Frage der Waffenlieferungen zum eigentlichen Konfliktthema der deutschen Ukraine-Politik und der öffentlichen Diskussion. Nicht selten wurden die Debatten in einer vergifteten Atmosphäre geführt.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote30sym" name="sdendnote30anc"><sup>xxx</sup></a> Zwei Meinungen standen und stehen noch gegeneinander. Die eine Seite befürwortet nahezu jede Form deutscher Rüstungslieferungen an die Ukraine und drängt auf das Tempo. Ich nenne sie einmal – etwas polemisch – die „Hau-drauf-Fraktion“. Sie verkörpert den Mainstream. Ihre Anhänger sind davon überzeugt, dass Putin-Russland nur die Sprache der Gewalt versteht, also militärisch bekämpft und besiegt werden müsse, damit es nicht weitere Aggressionen begehen könne.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Diese Bellizisten argumentieren, jede weitere Aufrüstung diene dem Ziel, mit einem Sieg der Ukraine den Krieg zu verkürzen und damit Menschenleben zu retten. Ob das auch erreichbar ist, können sie natürlich nicht wissen. General Kujat ist anderer Meinung: „<i>Waffenlieferungen töten russische Soldaten, töten ukrainische Soldaten und töten die ukrainische Zivilbevölkerung. Nur ein Waffenstillstand, nur ein Ende der Kampfhandlungen schützt ja die Zivilbevölkerung in der Ukraine, nicht Waffenlieferungen.</i>“<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote31sym" name="sdendnote31anc"><sup>xxxi</sup></a></p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Ohne eine Niederlage Russlands ist nach Ansicht der Bellizisten die Ukraine als selbstständiger Nationalstaat nicht zu retten. Zögerlichkeiten der Bundesregierung bei den Waffenlieferungen begegnen sie mit Unverständnis und Kritik. Sie befürchten, hinter ihnen könnte sich die Option einer Kapitulation der Ukraine verbergen, die unter allen Umständen vermieden werden müsse. Die „Hau drauf-Fraktion“ argumentiert in rein machtpolitischen Kategorien, in der Kriegslogik.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Das Dilemma der Gem&auml;&szlig;igten</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Die Kritiker der Bellizisten glauben nicht an den Zusammenhang von schweren Waffen und raschem Kriegsende durch Sieg. Sie geben zu bedenken, dass ständig gesteigerte Waffenlieferungen der Ukraine zwar temporäre Erfolge bescheren könnten. Aber sie würden auch den Krieg verlängern und zu immer mehr Kriegstoten und Zerstörungen führen. Überdies könne dieser Krieg nicht durch einen Sieg der Ukraine beendet werden, sondern nur durch Verhandlungen. Etwas Anderes sei weder realistisch noch wünschenswert.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Gemäßigten in unserem Land befinden sich in einem klassischen Dilemma. Einerseits sind sie grundsätzlich gegen diesen Krieg und wollen via Verhandlungen schnellstmöglich einen Waffenstillstand erreichen. Sie können dieses Ziel allerdings machtpolitisch nicht durchsetzen, da die entsprechenden Fäden in Moskau und Washington gezogen werden und nicht in Berlin. Andererseits sehen sich die Gemäßigten gezwungen, ihrerseits zumindest temporär in die Kriegslogik einzuschwenken und der Ukraine in ihrer legitimen Landesverteidigung mit Waffenlieferungen und vielen anderen Unterstützungsleistungen zu helfen<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote32sym" name="sdendnote32anc"><sup>xxxii</sup></a>, um sie vor Unterwerfung und Vernichtung zu bewahren. Diese Politik im Dilemma ist ein stetiger Balanceakt und mancherlei Kritik ausgesetzt. Auch die Gemäßigten liefern Waffen, aber nicht mit dem Ziel eines „<i>Siegfriedens</i>“ – wie man das 1916-1918 in Deutschland nannte – , sondern sie hoffen stets auf die Möglichkeit einer schleunigen Beendigung des Krieges. Sie setzen auf Situationen, in denen Verhandlungen über einen Waffenstillstand mit Friedensperspektive möglich werden.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Blick in die Zukunft. Die erneuerte Vision Gemeinsamer Sicherheit</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Ein halbes Jahrhundert lang, auch in der Zeit des Kalten Krieges, gab es in Europa ein wachsendes Minimum an politischem Vertrauen. Dadurch wurde ein regelbasiertes, am Völkerrecht, an Verträgen und an einem regen Austausch orientiertes Zusammenleben ermöglicht. Dieser Vertrauensbasis ist nun durch den russischen Krieg die Grundlage entzogen worden. Vorläufig ist nicht abzusehen, ob und wie neues Vertrauen wieder entstehen und wachsen kann. Ohne ein Minimum an Vertrauen aber hat der Frieden keine Chance.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Wenn wir nach Friedensmöglichkeiten Ausschau halten, sind wir gut beraten, uns an die Vorgeschichte dieses Krieges zu erinnern, in der die USA eine wichtige Rolle spielten, was der breiten Öffentlichkeit weitgehend verborgen blieb. Mit ihren umfangreichen Waffenlieferungen und anderen Unterstützungsleistungen sind die USA auch der entscheidende Akteur für den Verlauf und die Beendigung des Krieges.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western"><a name="_GoBack"></a>Wie auch immer dieser Krieg ausgehen mag, so stehen doch einige Fakten fest: Die USA sind weit weg. Ihr aktuelles globales Interesse ist derzeit stärker auf China und Asien gerichtet als auf Europa. Für Deutschland bleibt Russland der große, indirekte Nachbar auf dem europäischen Kontinent. Das bedeutet, dass wir uns bemühen sollten, diesen Krieg auch von seinem möglichen Ende her zu denken – und darüber hinaus.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Vermutlich werden wir Europäer nach der Beendigung des Ukraine-Krieges vor der folgenden Alternative stehen: Entweder ein neuer Kalter Krieg mit Waffengeklirr, Aufrüstung, Feindbildern, dem Kappen aller Beziehungen, die seit dem Zweiten Weltkrieg mühevoll geknüpft worden sind, ständige Kriegsgefahr. Oder die Suche nach einer neuen Koexistenz bei Anerkennung der Unterschiede. Das bedeutet: Wiederanknüpfung an die Vision vom „<i>Gemeinsamen Haus Europa</i>“, verbunden mit der grundlegenden Idee der „<i>Gemeinsamen Sicherheit</i>“.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote33sym" name="sdendnote33anc"><sup>xxxiii</sup></a> Für sie mit Geduld und Zähigkeit zu werben und kämpfen, halte ich für die vordringliche friedenspolitische Aufgabe. In der aktuellen Lage bedeutet das: Volles Engagement der deutschen Politik für eine schleunige diplomatische Beendigung des Ukraine-Krieges.</p>
<p class="v-autoreninfo-western"><strong class="western">Wolfram Wette</strong> Prof. i.R., Dr. phil., geb. 1940, Historiker, 1971-1995 Militärgeschichtliches Forschungsamt, dann Albert-Ludwigs-Universität Freiburg; Mitbegründer der Historischen Friedensforschung; Mitherausgeber der Reihen „Geschichte und Frieden“ und „Frieden und Krieg“; Ehrenprofessor der russischen Universität Lipezk. Jüngste Veröffentlichung zum Friedensthema: Ernstfall Frieden. Lehren aus der deutschen Geschichte seit 1914. Bremen 2017.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Anmerkungen:</h3>
<div id="sdendnote1">
<p><a href="#sdendnote1anc" name="sdendnote1sym">i</a> Siehe Richard David Precht/Harald Welzer: Die vierte Gewalt. Wie Mehrheitsmeinung gemacht wird, auch wenn sie keine ist. Frankfurt/M. 3. Aufl. 2022.</p>
</div>
<div id="sdendnote2">
<p><a href="#sdendnote2anc" name="sdendnote2sym">ii</a> Gustav W. Heinemann: Aufgabe und Bedeutung der Friedensforschung. Ansprache bei der Gründungsversammlung der Deutschen Gesellschaft für Friedens- und Konfliktforschung, Bonn, 28. Oktober 1970. In: ebda.,S. 122-124, Zitat S. 124.</p>
</div>
<div id="sdendnote3">
<p><a href="#sdendnote3anc" name="sdendnote3sym">iii</a> Martin Kimani: Die Glut von toten Imperien. Rede im UNO-Sicherheitsrat am 22.2.2022. Übersetzung von Oliver Fuchs ins Deutsche, nachzulesen in: <span lang="zxx"><a href="https://www.republik.ch/2022/02/22/die-glut-von-toten-imperien-eine-rede-zur-ukraine">https://www.republik.ch/2022/02/22/die-glut-von-toten-imperien-eine-rede-zur-ukraine</a></span>.</p>
</div>
<div id="sdendnote4">
<p><a href="#sdendnote4anc" name="sdendnote4sym">iv</a> Zitiert in Leo Ensels Rezension des Buches von Klaus von Dohnanyi: Nationale Interessen. Siehe: <a href="https://globalbridge.ch/klaus-von-dohnanyis-nationale-interessen-oder-dynamit-vom-elder-statesman/" target="_blank" rel="noopener">https://globalbridge.ch/klaus-von-dohnanyis-nationale-interessen-oder-dynamit-vom-elder-statesman/</a></p>
</div>
<div id="sdendnote5">
<p><a href="#sdendnote5anc" name="sdendnote5sym">v</a> George W. Bush verkündete am Beginn seiner Präsidentschaft 2001: „Alle neuen europäischen Demokratien vom Baltikum bis zum Schwarzen Meer sollten dieselben Chancen auf Sicherheit und Freiheit bekommen, und die Gelegenheit, den Institutionen Europas beizutreten.“ Zit. nach Kornelius, Gipfeltreffen (SZ 11.5.2010).</p>
</div>
<div id="sdendnote6">
<p><a href="#sdendnote6anc" name="sdendnote6sym">vi</a> <span lang="zxx"><a href="https://www.tagesschau.de/ausland/amerika/un-vollversammlung-ukraine-103.html">https://www.tagesschau.de/ausland/amerika/un-vollversammlung-ukraine-103.html</a></span>.</p>
</div>
<div id="sdendnote7">
<p><a href="#sdendnote7anc" name="sdendnote7sym">vii</a> So lautet der Untertitel des nachfolgend zitierten Beitrages von Frehse und Yang.</p>
</div>
<div id="sdendnote8">
<p><a href="#sdendnote8anc" name="sdendnote8sym">viii</a> Lea Frehse und Xifan Yang: Putin? Gar nicht so übel! In: DIE ZEIT Nr. 22, 25.5.2022, S. 6.</p>
</div>
<div id="sdendnote9">
<p><a href="#sdendnote9anc" name="sdendnote9sym">ix</a> Dort heißt es: Die Mitgliedsstaaten ist in ihren internationalen Beziehungen jede Androhung oder Anwendung von Gewalt verboten, die gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtet ist.“</p>
</div>
<div id="sdendnote10">
<p><a href="#sdendnote10anc" name="sdendnote10sym">x</a> Frehse/Yang, ebd.</p>
</div>
<div id="sdendnote11">
<p><a href="#sdendnote11anc" name="sdendnote11sym">xi</a> Ebd.</p>
</div>
<div id="sdendnote12">
<p><a href="#sdendnote12anc" name="sdendnote12sym">xii</a> Papst Franziskus im Gespräch mit den europäischen Kulturzeitschriften der Jesuiten am 19.5.2022. Im Wortlaut veröffentlicht in: Stimmen der Zeit (Herder-Verlag, Freiburg). Im Internet abrufbar: <a href="https://www.herder.de/stz/online/papst-franziskus-im-gespraech-mit-den-europaeischen-kulturzeitschriften-der-jesuiten/">https://www.herder.de/stz/online/papst-franziskus-im-gespraech-mit-den-europaeischen-kulturzeitschriften-der-jesuiten/</a></p>
</div>
<div id="sdendnote13">
<p><a href="#sdendnote13anc" name="sdendnote13sym">xiii</a> Zur Geschichte der Nato-Osterweiterung (1999-2020) siehe den gut informierten Eintrag in Wikipedia: <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/NATO-Osterweiterung">https://de.wikipedia.org/wiki/NATO-Osterweiterung</a></p>
</div>
<div id="sdendnote14">
<p><a href="#sdendnote14anc" name="sdendnote14sym">xiv</a> Andreas Kappeler: Ungleiche Brüder. Russen und Ukrainer. Vom Mittelalter bis zur Gegenwart. München: Beck 4. Aufl. 2022, S. 220-224.</p>
</div>
<div id="sdendnote15">
<p><a href="#sdendnote15anc" name="sdendnote15sym">xv</a> Zu dieser Konfliktkonstellation siehe Bernd Greiner: „Alleintäter Russland“. Wie man Feuer mit Benzin löscht. In: Blätter für deutsche und internationale Politik 3/22, S. 49-52.</p>
</div>
<div id="sdendnote16">
<p><a href="#sdendnote16anc" name="sdendnote16sym">xvi</a> John J. Mearsheimer: Die Ursachen und Folgen der Ukraine-Krise. Vortrag am Europäischen Hochschulinstitut in Florenz am 16.6.2022, S. 7-9, siehe: <a href="https://nationalinterest.org/feature/causes-and-consequences-ukraine-crisis-203182"><span lang="zxx">https://nationalinterest.org/feature/causes-and-consequences-ukraine-crisis-203182 </span></a><span lang="zxx">bzw. </span>Video: <a href="https://www.youtube.com/watch?v=qciVozNtCDM&amp;t=125s">https://www.youtube.com/watch?v=qciVozNtCDM&amp;t=125s</a></p>
</div>
<div id="sdendnote17">
<p><a href="#sdendnote17anc" name="sdendnote17sym">xvii</a> Klaus von Dohnanyi: Nationale Interessen. Orientierung für deutsche und europäische Politik in Zeiten globaler Umbrüche. Siedler Verlag, München 2022</p>
</div>
<div id="sdendnote18">
<p><a href="#sdendnote18anc" name="sdendnote18sym">xviii</a> Siehe dazu mein Interview mit der Zeitung „Kontext“ (Oliver Stenzel) unter dem Titel: „Ukrainekrieg und Militarismus. Diesen Krieg hätte man verhindern können“ &#8211; Ausgabe 572, 16.3.2022. Im Internet: <a href="https://www.kontextwochenzeitung.de/gesellschaft/572/diesen-krieg-haette-man-verhindern-koennen-8076.html">https://www.kontextwochenzeitung.de/gesellschaft/572/diesen-krieg-haette-man-verhindern-koennen-8076.html</a></p>
</div>
<div id="sdendnote19">
<p><a href="#sdendnote19anc" name="sdendnote19sym">xix</a> So Dohnanyi im Polit-Talk mit Mavbrit Illner im ZDF am 10.3.2022. Siehe: <a href="https://www.youtube.com/watch?v=_X3J2B5jsb4">https://www.youtube.com/watch?v=_X3J2B5jsb4</a></p>
</div>
<div id="sdendnote20">
<p><a href="#sdendnote20anc" name="sdendnote20sym">xx</a> Papst Franziskus, Im Gespräch (wie Anm. 12).</p>
</div>
<div id="sdendnote21">
<p><a href="#sdendnote21anc" name="sdendnote21sym">xxi</a> Ebd.</p>
</div>
<div id="sdendnote22">
<p><a href="#sdendnote22anc" name="sdendnote22sym">xxii</a> So auch in seinen Gesprächen mit der vormaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel. Siehe das Interview mit Merkel am 8. Juni 2022 und den Bericht von Nico Fried/Boris Herrmann: Kuck mal, wer da spricht. In: Süddeutsche Zeitung, 9.6.222, S. 3</p>
</div>
<div id="sdendnote23">
<p><a href="#sdendnote23anc" name="sdendnote23sym">xxiii</a> S. Institut für Zeitgeschichte (Hrsg.): Akten zur auswärtigen Politik der Bundesrepublik Deutschland 1991. 2 Bde. München: Oldenburg 2002. Dazu die Buchgeschichte von Klaus Wiegrefe: „In vertraulichen Gesprächen ausgeredet“. Neu freigegebene Akten des Auswärtigen Amtes zeigen: Die Regierung Helmut Kohl wollte 1991 eine Nato-Osterweiterung und die Unabhängigkeit der Ukraine verhindern. In: Der Spiegel Nr. 18, 30.4.2022, S. 28-30.</p>
</div>
<div id="sdendnote24">
<p><a href="#sdendnote24anc" name="sdendnote24sym">xxiv</a> Bernd Greiner: „Alleintäter Russland“. Wie man Feuer mit Benzin löscht. In: Blätter für deutsche und internationale Politik 3&#8217;22, S. 49-52. Siehe auch das Buch von Bernd Greiner: Made in Washington. Was die USA seit 1945 in der Welt angerichtet haben. München 2021.</p>
</div>
<div id="sdendnote25">
<p><a href="#sdendnote25anc" name="sdendnote25sym">xxv</a> <a href="https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/izpb/info-aktuell/209820/die-majdan-revolution-und-das-bewaffnete-eingreifen-russlands/">https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/izpb/info-aktuell/209820/die-majdan-revolution-und-das-bewaffnete-eingreifen-russlands/</a></p>
</div>
<div id="sdendnote26">
<p><a href="#sdendnote26anc" name="sdendnote26sym">xxvi</a> Für die USA s. René Muschter: Ukraine-Krieg: Lieferungen und Zusagen von militärischem Material durch die USA an die Ukraine in den Jahren 2022 und 2023, statista.de v. 8.5.2023, <a href="https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1367857/umfrage/militaerische-unterstuetzungsleistungen-der-usa-an-die-ukraine">https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1367857/umfrage/militaerische-unterstuetzungsleistungen-der-usa-an-die-ukraine</a>; für Deutschland s. Bundesregierung: Liste der militärischen Unterstützungsleistungen unter <a href="https://www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte/krieg-in-der-ukraine/lieferungen-ukraine-2054514">https://www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte/krieg-in-der-ukraine/lieferungen-ukraine-2054514</a> (Stand: 24.4.2023).</p>
</div>
<div id="sdendnote27">
<p><a href="#sdendnote27anc" name="sdendnote27sym">xxvii</a> Bericht n-tv am 7.5.2022: Bundesregierung skeptisch. Das neue Kriegsziel heißt „Sieg der Ukraine“. Siehe: <a href="https://www.n-tv.de/politik/Das-neue-Kriegsziel-heisst-Sieg-der-Ukraine-article23316842.html">https://www.n-tv.de/politik/Das-neue-Kriegsziel-heisst-Sieg-der-Ukraine-article23316842.html</a></p>
</div>
<div id="sdendnote28">
<p><a href="#sdendnote28anc" name="sdendnote28sym">xxviii</a> Das Interview mit Kujat wurde am 5.10.2022 geführt von René Nehring von der reaktionären Wochenzeitung „Preußische Allgemeine“ u.d.T.: „Das Risiko, dass der Krieg auf Deutschland übergreift, ist sehr real“, s. <a href="https://paz.de/artikel/das-risiko-dass-der-krieg-auf-deutschland-uebergreift-ist-sehr-real-a7598.html">https://paz.de/artikel/das-risiko-dass-der-krieg-auf-deutschland-uebergreift-ist-sehr-real-a7598.html</a>. Hier zitiert nach Arnold Schölzel: Der wirkliche Wendepunkt. In: junge Welt, 8.10.2022, S. 3 (Wochenendbeilage).</p>
</div>
<div id="sdendnote29">
<p><a href="#sdendnote29anc" name="sdendnote29sym">xxix</a> Kujat: Keine Offensivwaffen an die Ukraine, ntv 12.10.22, Transkript abrufbar unter<br />
<a href="https://www.youtube.com/watch?v=quCj5vXLcQ0&amp;t=527s">https://www.youtube.com/watch?v=quCj5vXLcQ0&amp;t=527s</a></p>
</div>
<div id="sdendnote30">
<p><a href="#sdendnote30anc" name="sdendnote30sym">xxx</a> Vorschläge zur Überwindung der gegenseitigen Verächtlichmachung der Kontrahenten bietet der Kommunikationssoziologe Friedemann Schulz von Thun an: Gedanken zum Ukraine-Krieg und der Kommunikation im Dilemma. In: Gegen Vergessen – Für Demokratie, Heft 112/2022, S. 20-22</p>
</div>
<div id="sdendnote31">
<p><a href="#sdendnote31anc" name="sdendnote31sym">xxxi</a> Kujat in ntv v. 12.10.22 (s. Anm. 28).</p>
</div>
<div id="sdendnote32">
<p><a href="#sdendnote32anc" name="sdendnote32sym">xxxii</a> U.a. Sanktionen, Geld, Flüchtlingshilfe, diplomatische Unterstützung.</p>
</div>
<div id="sdendnote33">
<p><a href="#sdendnote33anc" name="sdendnote33sym">xxxiii</a> Umrisse einer neuen Friedensordnung und internationale Sicherheitsstruktur nach Beendigung des Krieges in der Ukraine entwirft der Friedensforscher Egbert Jahn in seinem Vortrag vom 25.4.2022: Friedenspolitik im Schatten des Krieges in der Ukraine einschließlich der geringen Möglichkeiten gewaltfreier Politik (= Frankfurter Montags-Vorlesungen. Politische Streitfragen in zeitgeschichtlicher Perspektive). Abrufbar unter: <a href="https://olat-ce.server.uni-frankfurt.de/olat/auth/RepositoryEntry/6946521099/CourseNode/99477924475631">https://olat-ce.server.uni-frankfurt.de/olat/auth/RepositoryEntry/6946521099/CourseNode/99477924475631</a>.</p>
</div>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/239-240-vorgaenge/publikation/der-vermeidbare-ukraine-krieg-und-die-politischen-interessen/">Der vermeidbare Ukraine-Krieg und die politischen Interessen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Selbstbestimmungsrecht und territoriale Integrität im Ukrainekrieg</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/239-240-vorgaenge/publikation/selbstbestimmungsrecht-und-territoriale-integritaet-im-ukrainekrieg/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 24 Jul 2023 13:54:48 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Frieden]]></category>
		<category><![CDATA[Krieg]]></category>
		<category><![CDATA[Ukraine]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Beim Krieg zwischen Russland und der Ukraine geht es nicht nur um eine neue globale Weltordnung, sondern auch um den territorialen Bestand der Ukraine sowie die abtrünnigen Regionen der Ostukraine. Der Beitrag geht auf die historischen Wurzeln des völkerrechtlichen Selbstbestimmungsrechts sowie dessen Außen- sowie Binnenwirkung ein. Sezessionsbestrebungen werden als eine Ausprägung dieses Rechts verstanden, die [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/239-240-vorgaenge/publikation/selbstbestimmungsrecht-und-territoriale-integritaet-im-ukrainekrieg/">Selbstbestimmungsrecht und territoriale Integrität im Ukrainekrieg</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class="v-teaser-western"><em>Beim Krieg zwischen Russland und der Ukraine geht es nicht nur um eine neue globale Weltordnung, sondern auch um den territorialen Bestand der Ukraine sowie die abtrünnigen Regionen der Ostukraine. Der Beitrag geht auf die historischen Wurzeln des völkerrechtlichen Selbstbestimmungsrechts sowie dessen Außen- sowie Binnenwirkung ein. Sezessionsbestrebungen werden als eine Ausprägung dieses Rechts verstanden, die aber nur in Fällen extremer Diskriminierung von nationalen Minderheiten sowie der innerstaatlichen Desintegration völkerrechtlich anerkannt werden. Vor diesem Hintergrund beleuchtet Norman Paech den Russland-Ukraine-Konflikt.</em></p>
<p class="v-absatz-ohne-western">Der Krieg in der Ukraine hat – obwohl Domäne der Politik und des Militärs – von Anfang an auch die Juristen auf den Plan gerufen. Unmittelbar nach dem Einmarsch der russischen Armee vor einem Jahr entschied nicht nur die UN-Generalversammlung, dass dieser Angriff völkerrechtswidrig sei, sondern der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH) kündigte sofortige Untersuchungen möglicher Kriegsverbrechen auf beiden Seiten an. Schon vorher, bei der Annexion der Halbinsel Krim 2014 und ihrer Integration in die Russische Föderation, hatte sich Präsident Putin auf das Selbstbestimmungsrecht der überwiegend russischstämmigen Bevölkerung berufen. Präsident Selenskyi hingegen beruft sich auf das Recht auf territoriale Integrität. Mit der Unabhängigkeitserklärung und der Annexion der Donbas-Oblaste durch Russland stehen sich nun beide Prinzipien gegenüber, um jeweils die Positionen der Angreifer und der Verteidiger zu begründen und zu rechtfertigen. Die folgenden Zeilen sollen versuchen, den juristischen Gehalt und die normative Kraft der beiden Prinzipien zu klären und ihren offensichtlichen Konflikt gegeneinander abzuwägen.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Selbstbestimmungsrecht</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Idee und Zielsetzung des Selbstbestimmungsrechts der Völker gehen auf die bür­gerliche Aufklärung des 18. Jahrhunderts zurück. Seinen ersten revolutionären Einsatz erlebte es in der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung von 1775, die das Recht des Volkes auf Befreiung von einem Regime forderte, das die unveräußerlichen Rechte der Menschen missachtet und nicht mehr von der „<i>Übereinstimmung der Regierten</i>“ getragen werde. Deutlicher noch und in konsequenter Verbindung mit dem Prinzip der Volkssouveränität erschien das Selbstbestimmungsrecht in der Französischen Revolution, wo allen Völkern, die sich von ihrer Obrigkeit befreien wollten, brüderliche Unterstützung und Hilfe durch die französische Armee ver­sprochen wurde.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote1sym" name="sdendnote1anc"><sup>i</sup></a> Gleichwohl bekräftigte die Verfassung vom Juni 1793 das Prin­zip der Nichtintervention. Die erste Bewährungsprobe hatte das Selbstbestim­mungsrecht in der Kolonialfrage zu bestehen, als sich in den Jahren 1790/1791 die Mulatten und „Neger“ auf der Insel Saint Domingue in der Karibik erhoben. Nach heftigen Debatten in der Nationalversammlung wurde im Februar 1794 mit großer Mehrheit die Abschaffung der Sklaverei in den Kolonien beschlossen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Dennoch spielte im folgenden Jahrhundert das Selbstbestimmungsrecht in der Ko­lonialfrage keine entscheidende Rolle. Erst im zwanzigsten Jahrhundert, am Aus­gang des ersten Weltkrieges, wurde es von dem amerikanischen Präsidenten Woodrow Wilson als zentrales Prinzip einer zukünftigen Friedensordnung wieder in die Diskussion gebracht. In seinen „Vierzehn Punkten“ vom Januar 1918 ver­band er die territoriale Integrität und politische Unabhängigkeit aller Staaten mit dem Selbstbestimmungsrecht der Völker und dem Schutz nationaler Minderheiten. Nicht die Gewährung des Selbstbestimmungsrechts an die Völker sei der Grund für Kriege, sondern seine Verweigerung. Gleichwohl fand das Recht als ausdrückliches Ziel noch keinen Eingang in die Völkerbundsatzung.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Erst nach dem zweiten Weltkrieg gelang es, das gerade geschei­terte System kollektiver Sicherheit in der Organisation der Vereinten Nationen wieder zu beleben und das Selbstbestimmungsrecht in der Charta von 1945 (Art. 1 Z. 2, 55 UNO-Charta) zumindest zu erwähnen. Allerdings macht die eher ver­steckte und unauffällige Platzierung des Begriffs in der Charta deutlich, dass weder über die inhaltliche Präzisierung noch die rechtliche Geltungskraft bei den Autoren genauere Vorstellungen herrschten – der Schutz nationaler Minderheiten fand überhaupt keine Erwähnung. Dementsprechend wurde dem Selbstbestimmungs­recht in jener Nachkriegszeit allgemein auch jede konkretisierbare Rechtsverbind­lichkeit abgesprochen und es mehr in das Feld allgemeiner Programmatik verwie­sen.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote2sym" name="sdendnote2anc"><sup>ii</sup></a></p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Seine inhaltliche Aktualisierung und rechtliche Präzisierung erhielt es erst in der kommenden Phase der kolonialen Befreiungskämpfe. Was die Gründungsstaaten der UNO nicht vermocht hatten, sich definitiv von ihrem kolonialen Erbe zu be­freien, mussten die unterdrückten Völker in die eigenen Hände nehmen, und in z.T. blutigen und verlustreichen Kämpfen durchsetzen. Die völkerrechtliche Basis der antikolonialen Bewegungen bildete das Selbstbestimmungsrecht, womit sie folge­richtig an die Wurzeln und ersten Prinzipien der bürgerlichen Befreiungsbewegung des ausgehenden 18. Jahrhunderts anknüpften. Je mehr Völker ihre staatliche Un­abhängigkeit in den 1950er Jahren gegenüber den alten Kolonialmächten durch­setzen konnten und als souveräne Staaten in die UNO aufgenommen wurden, desto mehr waren sie in der Lage, ihre Vorstellungen von Unabhängigkeit, Gleich­berechtigung und Selbstbestimmung in relevanten Dokumenten der UNO-General­versammlung zu verankern. Ersten Ausdruck fand dies am 14. Dezember 1960 in der berühmten Dekolonisationsresolution 1514 der 15. Generalversammlung, der inzwischen 18 neue unabhängige Staaten angehörten:</p>
<p style="padding-left: 40px;">„1. Die Unterwerfung von Völkern unter fremde Unterjochung, Herrschaft und Ausbeutung stellt eine Verweigerung grundlegender Menschenrechte dar, widerspricht der Charta der Vereinten Nationen und beeinträchtigt die Sache des Weltfriedens und der weltweiten Zusammenarbeit.</p>
<p style="padding-left: 40px;">2. Alle Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung; auf Grund dieses Recht bestimmen sie frei ihren politischen Status und gestalten sie frei.“</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">Die Resolution war vor allem der Durchbruch zur Rechtfertigung des Befreiungskampfes. Es gehörte von nun an zur alljährli­chen Selbstverständlichkeit, „<i>das unveräußerliche Recht auf Unabhängigkeit und Selbstbestimmung</i>“ der Völker unter Kolonialherrschaft zu bestätigen.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote3sym" name="sdendnote3anc"><sup>iii</sup></a></p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Resolution hatte ferner erstmalig eine Verbindung zwischen der Unterwerfung unter fremde Herrschaft und den Menschenrechten aufgestellt. Noch 1948 war ein Antrag der Sowjetunion abgelehnt worden, das Selbstbestimmungsrecht in die All­gemeine Erklärung der Menschenrechte zu übernehmen. Doch 1966 hatte sich die Situation gewandelt, und die UNO-Generalversammlung stellte das Selbstbestim­mungsrecht jeweils an den Anfang der beiden Menschenrechtspakte. Art. 1 des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte formulieren gleich­lautend:</p>
<p class="v-zitat-western" style="padding-left: 40px;">„Alle Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung. Kraft dieses Rechts entscheiden sie frei über ihren politischen Status und gestalten in Freiheit ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung.“</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">Damit war ein Doppeltes erreicht. Die Aufnahme des Selbstbestimmungsrechts in zwei rechtlich verbindliche Menschenrechtspakte<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote4sym" name="sdendnote4anc"><sup>iv</sup></a> stellte seine rechtliche Verbind­lichkeit außer jeden Zweifel. Zum anderen war zum ersten Mal eine Legaldefinition vorhanden, die über Inhalt und Umfang des Selbstbestimmungsrechts Klarheit brachte. Diese Entwicklung war dadurch unterstützt worden, dass 1970 die letzten westlichen Staaten ihren Widerstand gegen das Selbstbestimmungsrecht in seiner antikolonialen Stoßrichtung aufgege­ben hatten und einstimmig die grundlegende „<i>Deklaration über die Prinzipien des Völkerrechts betreffend die freundschaftlichen Beziehungen und die Zusammenar­beit zwischen den Staaten in Übereinstimmung mit der Charta der Vereinten Nati­onen</i>“ (sog. Prinzipiendeklaration) verabschiedet hatten.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote5sym" name="sdendnote5anc"><sup>v</sup></a> In der Deklaration heißt es u.a.:</p>
<p class="v-zitat-western" style="padding-left: 40px;">„Auf Grund des in der Charta der Vereinten Nationen verankerten Grund­satzes der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung der Völker haben alle Völker das Recht, frei und ohne Einmischung von außen über ihren politi­schen Status zu entscheiden und ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung zu gestalten, und jeder Staat ist verpflichtet, dieses Recht im Einklang mit den Bestimmungen der Charta zu achten&#8230;.</p>
<p class="v-zitat-western" style="padding-left: 40px;">Die Gründung eines souveränen und unabhängigen Staates, die freie Verei­nigung mit einem unabhängigen Staat oder die freie Eingliederung in einen solchen Staat oder das Entstehen eines anderen, durch ein Volk frei be­stimmten politischen Status stellen Möglichkeiten der Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechts durch das Volk dar&#8230;“</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">Seit diesem Zeitpunkt wird das Recht auf Selbstbestimmung nicht mehr nur als politisches Prinzip oder unverbindliche Programmatik in den internationalen Bezie­hungen, sondern als verbindliche Regel des internationalen Gewohnheitsrechts im Range zwingenden Rechts (<i>ius cogens</i>) angesehen. Dies hat die UN-Generalver­samm­lung in zahlreichen Resolutionen immer wieder bekräftigt.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote6sym" name="sdendnote6anc"><sup>vi</sup></a> Die International Law Commission hat das Selbstbestimmungsrecht schon vor 1970 als <i>ius cogens</i> anerkannt und später seine Verletzung als ein Beispiel für ein Internationales Verbrechen angeführt.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote7sym" name="sdendnote7anc"><sup>vii</sup></a> Der Internationale Gerichtshof hat seine verbindliche Gel­tung als Gewohnheitsrecht in seinen Gutachten zu Namibia<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote8sym" name="sdendnote8anc"><sup>viii</sup></a> und zur Westsahara<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote9sym" name="sdendnote9anc"><sup>ix</sup></a> sowie in seinem Rechtsstreit zwischen Nikaragua und der USA<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote10sym" name="sdendnote10anc"><sup>x</sup></a> bestätigt.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Der eindeutige antikoloniale Hintergrund des Inhalts und der Stoßrichtung des Selbstbestimmungsrechts hat allerdings dazu geführt, dann seine volle Gültigkeit für die nachkoloniale Situation wieder in Frage zu stellen. Mit der Auflösung der kolonialen Herrschaftsverhältnisse habe auch das Selbstbestimmungsrecht seine Bedeutung verloren, es sei gleichsam durch Erfüllung seiner Zielsetzung überflüs­sig geworden.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote11sym" name="sdendnote11anc"><sup>xi</sup></a> Dies mag für einige Elemente seines Inhalts wie die Forderung nach Eigenstaatlichkeit und Durchsetzung mittels militärischer Gewalt gelten, nicht jedoch für das Recht als solches. Denn Träger des Selbstbestimmungsrechts sind nach Art. 1 der Menschenrechtspakte „alle Völker“ und nicht nur die kolonial un­terdrückten Völker. Das bedeutet auch nicht, dass nach Auflösung der Kolonialrei­che das Selbstbestimmungsrecht allein auf die Staatsvölker übergegangen ist, wo­mit es auf ein Recht reduziert würde, das lediglich die heutige Staatenwelt konser­viert und die vielen innerstaatlichen ethnischen Konflikte negiert. Inhalt und Reichweite des Rechts mögen sich durch das Ende der Kolonialepoche verändert haben, nicht aber die Träger und Subjekte. Die Aufnahme des Selbstbestimmungs­rechts in nachkoloniale Konventionen und Deklarationen spricht eindeutig dafür. So bestimmt Art. 20 der Afrikanischen Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker vom 27. Juni 1981:</p>
<p class="v-zitat-western" style="padding-left: 40px;">„Alle Völker haben ein Existenzrecht. Sie haben das unbestreitbare und un­veräußerliche Recht auf Selbstbestimmung. Sie entscheiden frei über ihren politischen Status und gestalten ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung nach der von ihnen frei gewählten Politik.“</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">Die Aufnahme des Selbstbestimmungsrechts 1975 in die Schlussakte von Helsinki beweist darüber hinaus die Unabhängigkeit der Geltung des Selbstbestimmungs­rechts von einer kolonialen Situation. Denn dieser Vertrag bezieht sich nur auf den europäischen Kontinent, der nur noch marginale koloniale Verhältnisse aufweist. D.h. ein Volk verliert nicht dadurch sein Selbstbestimmungsrecht, dass es sich aus einer Situation der Unterdrückung und Fremdherrschaft befreit hat. Es wird auch nicht dadurch gegenstandslos, dass sich das Volk in einem eigenen Staat konstituiert hat. Es verändert nur seine Stoßrichtung von der Abwehr äußerer Bedrohung zur freien Gestaltung der inneren staatlichen Ordnung. So fordert die UN-Menschen­rechtskommission die Staaten auf, in ihren Berichten auch zum Selbstbestim­mungsrecht gem. Art. 1 des Internationalen Paktes für politische und bürgerliche Rechte Stellung zu nehmen:</p>
<p class="v-zitat-western" style="padding-left: 40px;">„In Bezug auf Art. 1 Abs. 1 sollten die Vertragsstaaten die verfassungsmä­ßigen und politischen Prozesse beschreiben, die die Ausübung dieses Rechts in der Praxis ermöglichen.“</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Sezession</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western"><a name="_GoBack"></a>In letzter Konse­quenz ist die Sezession als die Durchsetzung des Selbstbestimmungsrechts gegen unerträgliche Herrschaft völkerrechtlich begründbar. Sie beinhaltet das Recht auf eine eigene staatliche Organisation. In der ohnehin schwachen Ausformung des Selbstbestimmungsrechts in der UNO-Charta hatte die Sezession als Alternative ihrer Verwirklichung keinen Platz. 1961 hatte der UN-Sicherheitsrat die Sezessionsbewegung Katangas in seiner Resolution 169 als illegal verurteilt, obwohl die Bewegung bereits bedeutende Teile der Pro­vinz unter Kontrolle hatte. Ebenso wenig fand das Sezessionsbestreben Biafras 1967 bis 1969 die Unterstützung der Vereinten Nationen. Und noch 1970 erklärte der damalige UNO-Generalsekretär U Thant:</p>
<p class="v-zitat-western" style="padding-left: 40px;">„Die UNO hat niemals das Prinzip der Sezession eines Teils von einem Staat akzeptiert und wird es auch niemals, denke ich, akzeptieren.“<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote12sym" name="sdendnote12anc"><sup>xii</sup></a></p>
<p class="v-absatz-ohne-western">Diese Position war bereits 1964 von den Staats- und Regierungschefs der Block­freien Staaten auf ihrer Konferenz in Kairo eingenommen worden, wo sie ein ein­deutiges Bekenntnis zur territorialen Integrität der Staaten ablegten nach dem Prinzip des <i>uti possidetis</i>, d.h. „<i>behaltet, was ihr besessen habt</i>“. Die Organisa­tion Afrikanischer Einheit (OAU) hat diese Haltung im Grunde bis in die 1990er Jahre vertreten, wie das Beispiel Eritrea zeigt. Sie hat die Eritreische Be­freiungsbewegung und ihren Kampf um einen eigenen Staat nie anerkannt, bis sie 1993 vor das Ergebnis der Unabhängigkeit Eritreas von Äthiopien und die separate Staatsgründung gestellt wurde.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Der Prozess der Dekolonisation hatte allerdings gezeigt, dass die Realität den poli­tischen Positionen vorausgeeilt war, und sich auch in der UNO langsam durch­setzte. So hat die Generalversammlung zur gleichen Zeit als ihr Generalsekretär noch die Sezession auch für die Zukunft ausschloss, in ihrer Prinzipiendeklaration drei Arten der Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechts anerkannt:<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote13sym" name="sdendnote13anc"><sup>xiii</sup></a></p>
<p class="v-zitat-western" style="padding-left: 40px;">„Die Gründung eines souveränen und unabhängigen Staates, die freie Ver­einigung mit einem oder die freie Integration in einen unabhängigen Staat oder die Erringung irgendeines anderen durch das Volk frei bestimmten Status.“</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">Dieses Bekenntnis zur Eigenstaatlichkeit als Konsequenz des Selbstbestimmungs­rechts wird auch durch den folgenden Paragraphen, in dem die territoriale Integri­tät im Zentrum steht, nicht wieder aufgehoben:</p>
<p class="v-zitat-western" style="padding-left: 40px;">„Keine Bestimmung der vorstehenden Paragraphen ist als Ermächtigung oder Ermunterung zu irgendeiner Handlung aufzufassen, die die territoriale Integrität oder die politische Einheit souveräner Staaten teilweise oder voll­ständig zerstören oder beeinträchtigen würde, die sich von dem oben be­schriebenen Prinzip der Gleichberechtigung und des Selbstbestimmungs­rechts der Völker leiten lassen und folglich eine Regierung besitzen, die das ganze Volk des Territoriums ohne Unterschied der Rasse, des Glaubens und der Hautfarbe vertritt.“</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">Im Umkehrschluss wird aus diesem Satz das Recht auf Sezession abgeleitet, wenn eine Regierung nicht das ganze Volk vertritt, sondern Teile davon diskriminiert. D. h. dass in jenen Fällen, in denen Völker, Minderheiten oder Gebiete unter Verlet­zung des Völkerrechts unterjocht werden und kein anderer Ausweg besteht, die verletzten Rechte wiederherzustellen, die Sezession das letzte und einzige Mittel zur Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechts bleibt.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Derartige Situationen werden mit denen des Kolonialismus verglichen, die zu einem „<i>Recht auf Dekolonisation</i>“ führen. <span lang="en-US">Unter den Umständen, unter denen</span></p>
<p class="v-zitat-western" style="padding-left: 40px;">„<span lang="en-GB">a minority within a sovereign state &#8211; especially if it occupies a discrete ter­ritory within that state &#8211; persistently and egregiously is denied political and social equality and the opportunity to retain its cultural identity &#8230; it is con­ceivable that international law will define such repression, prohibited by the Political Covenant, as coming within a somewhat stretched definition of colonialism, even by an independent state not normally thought to be ‘im­perial’ would then give rise to a right of ‘decolonisation’.</span><a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote14sym" name="sdendnote14anc"><sup>xiv</sup></a></p>
<p class="v-absatz-ohne-western">Trotz der verbreiteten Abneigung der Staaten, ein Recht auf Sezession anzuerken­nen, ist ihre Praxis doch immer wieder widersprüchlich. Es ist nur auf die frühzei­tige Anerkennung der Sezession Sloweniens und Kroatiens von Jugoslawien durch die deutsche Bundesregierung im Jahr 1991 hinzuweisen. Sie erfolgte, obwohl sich diese Provinzen zweifellos nicht in einer kolonialen Situation oder schwerster Un­terdrückung befanden. Hingegen hat die internationale Staatengemeinschaft die Unabhängigkeitsforderungen Dudajews im Fall des Tschetschenien-Konflikts nie akzeptiert. Sie stellte sich vielmehr hinter die Position der USA, die die territoriale Integrität Russlands für unantastbar erklärte:</p>
<p class="v-zitat-western" style="padding-left: 40px;">„<span lang="en-GB">We strongly support the territorial integrity of Russia and would be op­posed to any attempt to change its borders either through aggression from outside or through armed insurrection from inside.“</span><a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote15sym" name="sdendnote15anc"><sup>xv</sup></a></p>
<p class="v-absatz-ohne-western">Der Konflikt wurde zu einem Problem der inneren Sicherheit erklärt, während die Situation der tschetschenischen Bevölkerung zwar beklagt, ihr aber kein Recht auf Sezession zuerkannt wurde. Es ist also eine Frage der Verhältnismäßigkeit, bis zu welchem Grad der Diskriminierung einem Volk das Verbleiben in einem Staatsver­band zugemutet werden kann.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote16sym" name="sdendnote16anc"><sup>xvi</sup></a> Ein akzeptabler Ausgleich zwischen dem Recht auf staatliche Integrität und dem Selbstbestimmungsrecht ist zweifellos dann beachtet, wenn ein Recht auf Sezession erst dann anerkannt wird, wenn die Rechte der be­troffenen Bevölkerungsgruppe aufs schwerste dauerhaft und nachhaltig verletzt werden und der Anspruch auf Schutz der Identität verweigert wird. Ein derartiger Fall wird z.B. angenommen, wenn der interne Konflikt zwischen der Zentralregie­rung und dem Volk in der Minderheit Formen des Völkermords angenommen hat.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote17sym" name="sdendnote17anc"><sup>xvii</sup></a></p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Um es aber nicht bis zu diesem Stadium der Destabilisierung und Desintegration souveräner Staaten kommen zu lassen, auf der anderen Seite aber auch das Recht auf Selbstbestimmung und Achtung der Identität von Völkern zu erfüllen, wird allgemein auf die Konzepte der Autonomie und des Föderalismus verwiesen. So wurden z.B. zur Lösung des Kosovo-Problems unterschiedliche Formen der Auto­nomie vorgeschlagen, dann aber die Unabhängigkeit durch Sezession durchgesetzt. In der Konsequenz bietet sich also das „innere“ Selbstbestimmungsrecht in Form zahlreicher Alternativen der Autonomie und des Föderalismus an, um einen akzeptablen Mittelweg zwischen territorialer Integrität und „äußerem“ Selbstbestimmungsrecht in Form der Sezession sowohl für den Staat wie für die Minderheit zu finden.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Selbst&shy;be&shy;stim&shy;mung gegen terri&shy;to&shy;riale Integrit&auml;t im Krieg</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Ein Fall schwerster Unterdrückung trifft jedoch auf die Situation der Russen in der Ukraine nicht zu, selbst wenn die Regierung in Kiew versuchte, die russische Sprache aus dem Rechtsverkehr auszuschließen, dies jedoch bald schon wieder aufgab. Die Unabhängigkeitserklärung des Parlaments auf der Krim und das anschließende Referendum waren auf jeden Fall verfassungswidrig, da sie der territorialen Integrität widersprachen, die in Art. 17 der ukrainischen Verfassung von 1996 kodifiziert ist. Schon vier Jahre zuvor hatte Russland, gemeinsam mit den USA, Großbritannien und anderen Staaten, der Ukraine im sog. Budapester Memorandum von 1994 die Achtung ihrer Souveränität und Garantie ihrer territorialen Integrität sowie politischen und wirtschaftlichen Unabhängigkeit zugesichert. Dies war die Gegenleistung für den Verzicht der Ukraine auf Nuklearwaffen. Zudem enthält die Verfassung keine Ermächtigung für ein Referendum mit derart umfassenden und für das Territorium der Ukraine einschneidenden Folgen, lediglich regionale Fragen können gem. Art. 138 Gegenstand eines Referendums sein.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Russland selbst hat 1995 die Unabhängigkeitserklärung Tschetscheniens und das entsprechende Referendum als ungültig zurückgewiesen und war mit Waffengewalt gegen die Separatisten vorgegangen. Das Verfassungsgericht in Madrid hatte das für den 9. November 2014 geplante Referendum in Katalonien für eine Trennung von Spanien und die Bildung eines unabhängigen Staates wegen Verletzung der spanischen Verfassung zurückgewiesen.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote18sym" name="sdendnote18anc"><sup>xviii</sup></a> Die Entscheidung hat u.a. darauf hingewiesen, dass eine Sezession nur dann anerkannt werden kann, wenn ihr die Entscheidung des ganzen Volkes und nicht nur des sezessionswilligen Teiles zugrunde liegt. Beispiele dafür sind die Auflösung der Tschechoslowakei 1992/93 und die Trennung Süd-Sudans von Sudan 2011.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Frage, ob eine verfassungswidrige Sezessionserklärung auch völkerrechtswidrig ist, wird mitunter verneint. Das stärkste Argument, auf das sich auch das Krim-Parlament in seiner Entscheidung vom 11. März und Russlands Präsident Putin in seiner Rede vom 18. März gestützt haben, ist die Berufung auf das Gutachten des Internationalen Gerichtshofes (IGH) in Den Haag, welches er auf Anforderung der UN-Generalversammlung zur einseitigen Unabhängigkeitserklärung des Kosovo erstellt hat.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote19sym" name="sdendnote19anc"><sup>xix</sup></a> Er kam zu der Schlussfolgerung, dass</p>
<p class="v-zitat-western" style="padding-left: 40px;">„<span lang="en-US">the adoption of the declaration of independence of the 17 February 2008 did not violate general international law because international law contains no &#8218;prohibition on declarations of </span>independence&#8217;“.</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">Das Gutachten erhielt vier Gegenstimmen und ist nach wie vor umstritten. Insbesondere Russland widersprach ausdrücklich. Denn gleichzeitig bestätigte der Gerichtshof die Gültigkeit der Resolution 1244 des UN-Sicherheitsrates, in der die Souveränität und die territoriale Unversehrtheit der Bundesrepublik Jugoslawien garantiert wird. Das Gericht schwieg sich auch über den endgültigen rechtlichen Status des Kosovo aus und umging die Frage, welchen Rechtsstatus er der „kosovarischen Nationalversammlung“ zuerkennt, die die Unabhängigkeitserklärung ausgesprochen hatte. Der Gerichtshof spricht nur von „<i>Vertretern des Volkes des Kosovo</i>“, eine juristisch ziemlich unspezifische Begriffswahl und übersieht die UNMIK, die derzeit die einzig legitime Verwaltungsmacht darstellt.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Der Widerspruch zwischen der Garantie territorialer Unversehrtheit und einseitiger Unabhängigkeitserklärung lässt sich nur so lösen, dass die Erklärung in der Tat nur innerstaatliche, d.h. verfassungsrechtliche Bedeutung hat, nicht aber bereits völkerrechtliche Wirkung. Diese tritt erst ein, wenn die Erklärung durch die faktische Abtrennung vom Staat, z.B. durch den Aufbau eigener Staatsgrenzen oder den Anschluss an einen anderen Staat, in die Tat umgesetzt wird. Im Fall der Krim darf nicht übersehen werden, dass die Unabhängigkeitserklärung trotz eines über 90%en Referendums gegen die ukrainische Verfassung verstieß, also unwirksam war. Die Krim verwandelte sich noch nicht in eine unabhängige „Republik Krim“, sondern verblieb weiter als „Autonome Republik“ im ukrainischen Staatsverband. Erst durch die Eingliederung in die Russische Föderation wurde die Sezession vollzogen und die territoriale Unversehrtheit der Ukraine verletzt.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Russland hatte bereits am 17. März 2014 die imaginäre „Republik Krim“ anerkannt und durch einen Vertrag am 18. März 2014 in seine Föderation aufgenommen. Überwiegend wird das Verhalten der Russen als völkerrechtswidrige Annexion gewertet,<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote20sym" name="sdendnote20anc"><sup>xx</sup></a> da insbesondere die Übernahme der Kontrolle auf der Krim durch russische Truppen, die ihre Kasernen auf der Krim verlassen hatten, als völkerrechtswidrige Gewaltanwendung oder zumindest als Drohung mit Gewalt gewertet wird, die gem. Art. 2 Ziff. 4 UN-Charta ebenfalls verboten ist. Putin rechtfertigt das Handeln der russischen Truppen – ob aus Russland oder aus den Stützpunkten auf der Krim – mit einem Hilfeersuchen des „abgesetzten“ und nach Russland geflohenen Präsidenten Janukowitsch. Es spricht vieles dafür, zu der Zeit in Janukowitsch noch den legitimen Präsidenten zu sehen, der nicht einfach seine Stellung durch Flucht aufgegeben hatte, sondern vor dem Putsch der sog. Interimsregierung geflohen war. Die nachfolgende Absetzung durch das Parlament war ebenfalls unwirksam, da das für eine solche Entscheidung laut Verfassung notwendige Quorum von 75 % der Stimmen nicht erreicht wurde (72,8 %).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Mag in der Präsenz der russischen Truppen entgegen der vorherrschenden Meinung auch kein Verstoß gegen zwingendes Völkerrecht gesehen werden, so verletzte jedoch die Eingliederung der Krim und der Donbas-Oblaste in die Russische Föderation eindeutig die territoriale Unversehrtheit der Ukraine. Lange bevor die UN-Charta in Artikel 2, Ziff. 4 das absolute Gewaltverbot und den Schutz der „territorialen Unversehrtheit“ formulierte, hatte schon die Versammlung des Völkerbundes ihre Mitglieder aufgefordert, „<i>keinen Vertrag oder keine Abmachung anzuerkennen, die durch Mittel erreicht wurden, die im Widerspruch zur Völkerbundsatzung oder zum Kellogg-Pakt stehen</i>“. Damit hatte der Völkerbund einen Grundsatz übernommen, den der damalige US-Außenminister H. L. Stimson im Januar 1932, als die Japaner in die Mandschurei einfielen, als Richtlinie seiner Regierung verkündet hatte. Der Grundsatz ist als Stimson-Doktrin in die Völkerrechtsgeschichte eingegangen und auch nach 1945 zum festen Bestandteil des Völkerrechts geworden. Mag unter Annexion gemeinhin der Gebietserwerb mit Gewalt begrifflich verstanden werden, auch der Gebietserwerb ohne physische Gewalt verstößt gegen das Völkerrecht, so er nicht von beiden Staaten im Konsens erfolgt. Nicht die Anwendung von Gewalt entscheidet in diesem Fall über die Völkerrechtswidrigkeit, sondern die Verletzung der territorialen Integrität.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Dass diese Regelung sinnvoll und dem Friedensauftrag des Völkerrechts entspricht, zeigen die zahlreichen Sezessionsbestrebungen in der Welt, ob der Basken und Katalanen in Spanien, der Einwohner von Quebec in Kanada, der Schotten oder ehemals der Kurden. Sollte ihnen die Möglichkeit einseitiger Trennung aus ihren Staatsverbänden gegeben werden, würde eine Büchse der Pandora geöffnet, vor der schon Putin anlässlich der Unabhängigkeitserklärung des Kosovo gewarnt hatte. Dass er nun selbst in sie gegriffen hat, mag vor dem Hintergrund einer aggressiven Einkreisungs- und Eindämmungsstrategie der USA und EU verständlich sein, und zur Rettung des Stützpunktes für die Schwarzmeerflotte in Sewastopol sogar für legitim gehalten werden. Die strenge Grenze der Legalität darf damit aber nicht überschritten werden. Wie soll man der völkerrechtswidrigen Besatzungs- und Annexionspolitik der israelischen Regierungen entgegentreten, wenn die Regierung Netanjahu mit der Unterstützung durch die Mehrheit der israelischen Bevölkerung die Legitimität ihrer Politik beansprucht? Wie kann man die Unabhängigkeit der Kurden, ob in der Türkei oder dem Irak, an die Zustimmung der jeweiligen gesamtstaatlichen Institutionen (Regierung, Parlament) binden, obwohl eine überwältigende Mehrheit die Trennung will? Der einzige Grund dafür, diesen Prozess nur über den politischen Weg von gemeinsamen Verhandlungen und Verabredungen zu erlauben und in gemeinsamem Einverständnis zu beschließen, liegt in der Erhaltung friedlicher und freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Parteien. Eritrea hat dreißig Jahre lang einen blutigen Kampf um seine Unabhängigkeit von Äthiopien gekämpft, gegen den Willen und ohne Unterstützung von OAU und UNO. Als es schließlich gesiegt hatte, dauerte es nicht lange und es wurde von beiden Organisationen aufgenommen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Präsident Selenskyi will die Krim, Donezk und Lugansk in die Ukraine mit militärischen Mitteln zurückholen. Dafür fordert er schwere Kampfpanzer, Raketen mit großer Reichweite, Kampfjets und U-Boote. Völkerrechtlich wäre auch das durch Art. 51 UN-Charta gedeckt. Das einzig sichere Ergebnis wäre allerdings nur eine Verlängerung und Eskalation dieses schon jetzt so blutigen und verlustreichen Krieges, was nicht nur der kroatische Präsident Zoran Milanović angesichts der zu erwartenden unverhältnismäßigen Opfer an Menschenleben für unmoralisch hält.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="v-autoreninfo-western"><strong class="western">Norman Paech</strong> studierte Geschichte und Recht in Tübingen, München, Paris und Hamburg. Seine Dissertation (1965) befasste sich mit Arbeits- und Öffentlichem Recht. Nach Zwischenstationen im Bundesministerium für Wirtschaftliche Entwicklung und der Forschungsstelle der Vereinigung deutscher Wissenschaftler (VDW) erhielt er 1975 eine Professor für Politische Wissenschaft an der Universität Hamburg, 1982 wechselte er auf eine Professur für öffentliches Recht an der Hochschule für Wirtschaft und Politik in Hamburg, die er bis 2003 inne hatte. Paech gehörte von 1969 bis zu seinem Austritt (2001) der SPD an, ab 2007 war er Mitglied der Partei DIE LINKE, für die er von 2005 bis 2009 im Deutschen Bundestag saß und als außenpolitischer Sprecher der Fraktion tätig war. Kontakt: <a href="https://www.norman-paech.de">www.norman-paech.de</a>.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Anmerkungen:</h3>
<div id="sdendnote1">
<p><a href="#sdendnote1anc" name="sdendnote1sym">i</a> Dekrete vom 19. November und 15. Dezember 1792.</p>
</div>
<div id="sdendnote2">
<p><a href="#sdendnote2anc" name="sdendnote2sym">ii</a> Vgl. Karl Jürgen Partsch, Selbstbestimmung, in: Rüdiger Wolfrum (Hrsg.), Handbuch der Vereinten Nationen, München 1991, S. 745 ff.</p>
</div>
<div id="sdendnote3">
<p><a href="#sdendnote3anc" name="sdendnote3sym">iii</a> Noch im Dezember 1960 wurde das Selbstbestimmungsrecht des algerischen Volkes, in den folgenden Jahren das der Völker Angolas und Südwestafrikas anerkannt.</p>
</div>
<div id="sdendnote4">
<p><a href="#sdendnote4anc" name="sdendnote4sym">iv</a> Beide Pakte traten 1976 in Kraft.</p>
</div>
<div id="sdendnote5">
<p><a href="#sdendnote5anc" name="sdendnote5sym">v</a> UN-Generalversammlung, Resolution 2625 (XXV) v. 24. Oktober 1970.</p>
</div>
<div id="sdendnote6">
<p><a href="#sdendnote6anc" name="sdendnote6sym">vi</a> Übersicht bei Norman Paech/ Gerhard Stuby, Machtpolitik und Völkerrecht in den internationalen Beziehungen, Hamburg, 2013, S. 604 (Anm. 95).</p>
</div>
<div id="sdendnote7">
<p><a href="#sdendnote7anc" name="sdendnote7sym">vii</a> ILC Yearbook 1966 II, 247 und 1980 II, 32.</p>
</div>
<div id="sdendnote8">
<p><a href="#sdendnote8anc" name="sdendnote8sym">viii</a> V. 21. Juni 1971, ICJ-Reports 1971, S. 16, 31.</p>
</div>
<div id="sdendnote9">
<p><a href="#sdendnote9anc" name="sdendnote9sym">ix</a> V. 25. Oktober 1975, ICJ-Reports 1975, S. 12 ff.</p>
</div>
<div id="sdendnote10">
<p><a href="#sdendnote10anc" name="sdendnote10sym">x</a> Urteil v. 27. Juni 1986, ICJ-Reports 1986, S. 263.</p>
</div>
<div id="sdendnote11">
<p><a href="#sdendnote11anc" name="sdendnote11sym">xi</a> Vgl. Daniel Thürer, Das Selbstbestimmungsrecht der Völker, S. 150 ff. (Anm. 1). Ähnlich Karl Jürgen Partsch, Selbstbestimmungsrecht, in: Rüdiger Wolfrum (Hrsg.), Handbuch der Vereinten Nationen, München 1991, S. 395.</p>
</div>
<div id="sdendnote12">
<p><a href="#sdendnote12anc" name="sdendnote12sym">xii</a> Vgl. L. C. Buchheit, Secession. <span lang="en-GB">The legitimacy of self-determination, New Haven, London 1978, S. 87. </span></p>
</div>
<div id="sdendnote13">
<p><a href="#sdendnote13anc" name="sdendnote13sym">xiii</a> UNGV Resolution 2625 (XXV) v. 14. Oktober 1970.</p>
</div>
<div id="sdendnote14">
<p><a href="#sdendnote14anc" name="sdendnote14sym">xiv</a> Thomas M. Franck, Postmodern Tribalism and the Right to secession, in: Catherine Brölmann, René Lefeber, Marjoleine Zieck (Hrsg.), Peoples and Minorities in International Law, S. 3 ff., 13 f. (Anm. 56).</p>
</div>
<div id="sdendnote15">
<p><a href="#sdendnote15anc" name="sdendnote15sym">xv</a> United States Information Service, Embassy of the United States of America, Information and Texts vom 10. 11. 1994, S. 12.</p>
</div>
<div id="sdendnote16">
<p><a href="#sdendnote16anc" name="sdendnote16sym">xvi</a> Vgl. zur Kurdischen Frage Richard Falk, Problems and Prospects for the Kurdish Struggle for Selfdetermination after the End of the Gulf and Cold Wars, in: Michigan Journal of International Law, Vol. 15, 1994, S. 591 ff.</p>
</div>
<div id="sdendnote17">
<p><a href="#sdendnote17anc" name="sdendnote17sym">xvii</a> Stefan Oeter, Selbstbestimmungsrecht im Wandel &#8211; Überlegungen zur Debatte um Selbstbestimmung, Sezessionsrecht und ‘vorzeitige Anerkennung’, in: ZaöRV 52 (1992), S. 741 ff., 778.</p>
</div>
<div id="sdendnote18">
<p><a href="#sdendnote18anc" name="sdendnote18sym">xviii</a> Vgl. Spiegel Online v. 25. März 2014.</p>
</div>
<div id="sdendnote19">
<p><a href="#sdendnote19anc" name="sdendnote19sym">xix</a> <span lang="en-US">ICJ v. 22. Juli 2010, Advisory Opinion, Accordance with International Law of the Unilateral Declaration of </span><span lang="en-US">Independence in Respect of Kosovo.</span></p>
</div>
<div id="sdendnote20">
<p><a href="#sdendnote20anc" name="sdendnote20sym">xx </a>So z.B. C. Kress, „Akt der Aggression“, Spiegel Online v. 31. März 2014; G. Nolte, „Experte: ‚Krim-Referendum völkerrechtlich irrelevant‘“, Interview im ZDF v. 7. Juni 2014, heute.de.</p>
</div>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/239-240-vorgaenge/publikation/selbstbestimmungsrecht-und-territoriale-integritaet-im-ukrainekrieg/">Selbstbestimmungsrecht und territoriale Integrität im Ukrainekrieg</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Die militärischen Unterstützungsleistungen an die Ukraine im Lichte des Neutralitätsrechts</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/239-240-vorgaenge/publikation/die-militaerischen-unterstuetzungsleistungen-an-die-ukraine-im-lichte-des-neutralitaetsrechts/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 24 Jul 2023 13:54:13 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Europa / Internationales]]></category>
		<category><![CDATA[Frieden]]></category>
		<category><![CDATA[Krieg]]></category>
		<category><![CDATA[Ukraine]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Kurz nach dem Einmarsch der russischen Armee in die Ukraine setzte in Deutschland (und in anderen westlichen Staaten) eine Diskussion um zivile wie militärische Unterstützungsleistungen für die Ukraine ein. Mittlerweile (Stand: 14. April 2023) hat die Bundesregierung Waffen und militärisches Material im Umfang von 4,2 Milliarden Euro an die Ukraine geliefert bzw. zugesagt. Dass diese [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/239-240-vorgaenge/publikation/die-militaerischen-unterstuetzungsleistungen-an-die-ukraine-im-lichte-des-neutralitaetsrechts/">Die militärischen Unterstützungsleistungen an die Ukraine im Lichte des Neutralitätsrechts</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class="v-teaser-western"><em>Kurz nach dem Einmarsch der russischen Armee in die Ukraine setzte in Deutschland (und in anderen westlichen Staaten) eine Diskussion um zivile wie militärische Unterstützungsleistungen für die Ukraine ein. Mittlerweile (Stand: 14. April 2023) hat die Bundesregierung Waffen und militärisches Material im Umfang von 4,2 Milliarden Euro an die Ukraine geliefert bzw. zugesagt. Dass diese Lieferungen aus Deutschland den Kriegsverlauf beeinflussen, steht außer Frage. Inwiefern Deutschland damit völkerrechtliche Regeln verletzt oder gar zur Konfliktpartei wird, ist jedoch umstritten. Der folgende Beitrag will bei der Klärung dieser Fragen helfen.</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">Der russische Angriff auf die Ukraine löste lebhafte Diskussionen nicht nur in der Politik und der Öffentlichkeit aus, sondern auch unter VölkerrechtlerInnen. Ein bestimmter Teil des Völkerrechts stand dabei im Rampenlicht: das Neutralitätsrecht. Dabei ging es u.a. um die Frage, wie die Aktivitäten derjenigen Staaten zu beurteilen sind, welche die Ukraine bzw. Russland unterstützen? Beeinflusst das Neutralitätsrecht den Krieg in der Ukraine, oder beeinflusst dieser Krieg seinerseits das Neutralitätsrecht, und wenn ja, wie?</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Geltung des Neutra&shy;li&shy;t&auml;ts&shy;rechts</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Zunächst sollte die Frage geklärt werden, was das Neutralitätsrecht ist und wann es anzuwenden ist. Beim Neutralitätsrecht handelt es sich im Wesentlichen um Gewohnheitsrecht, welches das Ziel hat, internationale bewaffnete Konflikte einzudämmen und deren Eskalation zu verhindern. Es regelt das Verhältnis zwischen den Konfliktparteien und neutralen, am Konflikt nicht beteiligten Staaten. Das Territorium neutraler Staaten ist für die kriegsführenden Staaten unverletzlich (Artikel 1 Abkommen betreffend die Rechte und Pflichten der neutralen Mächte und Personen im Falle eines Landkriegs). Neutrale Staaten haben zudem das Recht, ihre diplomatischen und wirtschaftlichen Beziehungen mit allen Konfliktpartien friedlich fortzuführen. Im Gegenzug unterliegen neutrale Staaten der Gleichbehandlungs-, Enthaltungs-, Verhinderungs- und Internierungspflicht. Es verbietet also den neutralen Staaten, sich in jeglicher Form einzumischen und/oder den Ausgang des Konfliktes zu beeinflussen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die erste Herausforderung für das Neutralitätsrecht war der Briand-Kellogg-Vertrag zur Ächtung des Krieges von 1928. Die wohl größte Herausforderung kam mit dem in Artikel 2(4) der UN-Charta verankerten Gewaltverbot und dem durch die UN geschaffenen System der kollektiven Sicherheit. Diese verleiteten sogar einige AutorInnen dazu, den „Tod“ des Neutralitätsrechts zu verkünden. Allerdings plädieren weitaus mehr Stimmen für das „Überleben“ des Neutralitätsrechts (Bothe 2021:604-06; Politakis 1992: 440-41; Nasu 2020:2; Sandoz 2018:91; Boothby, Heintschel von Heinegg 2018:373), da das UN-System des Öfteren gescheitert ist und Staaten auf die Normen des Neutralitätsrechts auch nach der Gründung der UN „zurückgreifen“ mussten. Des Weiteren bezieht sich eine Vielzahl von Military Manuals (den Äquivalenten zu den Zentralen Dienstvorschriften der Bundeswehr) in ihren Handlungsanweisungen direkt auf das Neutralitätsrecht und verknüpft damit Rechte und Pflichten der Neutralen und der Konfliktparteien. Diese werden von einigen AutorInnen als Ausdruck der <i>opinio juris </i>wahrgenommen. Außerdem wurde die Anwendbarkeit des Neutralitätsrechts in nationaler (BVerwG 2 WD 2005; High Court of Ireland 2003) und internationaler (IGH 1996:§89) Rechtsprechung bestätigt. Das UN-System selbst akzeptiert dauerhaft neutrale Staaten als Mitglieder.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) betont in seinem Kommentar zur Zweiten Genfer Konvention, dass die Anwendbarkeit des Neutralitätsrechts durch den Ausbruch eines internationalen bewaffneten Konflikts ausgelöst wird. Erforderlich ist insofern ein internationaler bewaffneter Konflikt von einer bestimmten Dauer und Intensität; auf nicht internationale bewaffnete Konflikte findet das Neutralitätsrecht keine Anwendung. Der Anwendungsrahmen ist daher enger als der des humanitären Völkerrechts. Dabei handelt es sich um getrennte, aber einander ergänzende Rechtsmaterien, die zumindest teilweise denselben Zweck verfolgen (IKRK 2017:§ 954).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Der Ukraine-Konflikt ist ein internationaler bewaffneter Konflikt im klassischen Sinne, in dem das Neutralitätsrecht ohne Zweifel anwendbar ist. Eine zentrale Frage, die sich dabei stellt: Wie sind die militärischen Unterstützungsleistungen seitens einiger westlicher Staaten zu Gunsten der Ukraine neutralitätsrechtlich zu bewerten?</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Waffenlieferungen</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Artikel 6 des VIII Haager Abkommens untersagt eine „<i>unmittelbar oder mittelbar bewirkte Abgabe von Kriegsschiffen, Munition oder sonstigem Kriegsmaterial</i>“ von einem neutralen Staat an einen kriegsführenden Staat. Dies ist als Ausdruck einer gewohnheitsrechtlichen Norm zu verstehen. Zwar bestimmt Artikel 7 des VIII Haager Abkommens, dass ein neutraler Staat nicht dazu verpflichtet ist, die private Ausfuhr von Waffen zu verhindern, aber es besteht Einigkeit in der Literatur (Oeter 1992:353; Roeser 1988: 228-29; Bothe 2021:615; Williams 1980:33; Furger 2013:287), dass auch Waffenlieferung von Privaten, die eine staatliche Ausfuhrgenehmigung benötigen, unter das Verbot von Artikel 6 fallen und dem Staat zuzurechnen sind. Demnach sind Waffenlieferungen (auch an beide Konfliktparteien) immer eine Verletzung des Neutralitätsrechts. Das Neutralitätsrecht sieht hierfür keine Ausnahmen vor. Dabei spielt es für eine völkerrechtliche Bewertung keine Rolle, ob die besagten Waffen sog. „Defensivwaffen“ sind. Eine Unterscheidung zwischen „<i>Angriffs- und Verteidigungswaffen</i>“ ist aus einer völkerrechtlichen Sicht irrelevant. Somit stellen Waffenlieferungen sowohl seitens Deutschlands als auch einiger anderer westlicher Staaten klare Verletzungen des Neutralitätsrechts dar.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Eine zulässige Unterstützungshandlung und keine Neutralitätsrechtsverletzung ist humanitäre Hilfe, auch wenn sie nur einer der Konfliktparteien gilt. Diese wird im Folgenden jedoch nicht weiter untersucht, da sie keinen militärischen Charakter hat.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Ausbildung ukrai&shy;ni&shy;scher SoldatInnen</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Die Ausbildung ukrainischer SoldatInnen stellt unabhängig von dem Ort der Ausbildung eine unzulässige Unterstützungshandlung dar. Darüber hinaus ist ein neutraler Staat verpflichtet, aktive Maßnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass Konfliktparteien sein Hoheitsgebiet während des bewaffneten Konflikts nutzen, sei es für den Transport von Truppen und Versorgung oder als Militärbasis. Der neutrale Staat unterliegt u.a. der sog. Internierungspflicht. Truppen von Konfliktparteien, die sich nach Beginn des Konfliktes auf neutralem Staatsgebiet befinden, müssen interniert werden (Artikel 11(1) V HA 1907). Das Bundesverwaltungsgericht erklärte hierzu in seinem Urteil vom 2005, dass die Pflicht zur Internierung sich aus dem Sinn und Zweck des Neutralitätsrechts ergibt, „<i>da nur so verhindert werden kann, dass von neutralem Territorium aus Kampfhandlungen unterstützt werden und dass es dadurch zu einer Eskalation der bewaffneten Auseinandersetzungen unter Einbeziehung des neutralen Staates kommt</i>“ (BVerwG 2 WD 2005:84-5).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Indem ein neutraler Staat einer Konfliktpartei gestattet, sein Hoheitsgebiet zu nutzen, verzichtet er vorübergehend und für einen sehr begrenzten Zeitraum auf sein Recht, von dem gegnerischen Kriegführenden zu erwarten, dass er seine territoriale Integrität respektiert (Davis 2020:504). Wenn ein neutraler Staat nicht willens oder nicht in der Lage ist, die Streitkräfte eines Kriegführenden daran zu hindern, sein Territorium in einer Weise zu nutzen, die die gegnerische Konfliktpartei unmittelbar bedroht, erkennt das Neutralitätsrecht das Recht der Konfliktpartei an, die Schaden erleidet oder zu erleiden droht, Gewalt anzuwenden, um die Verletzung der Neutralität des neutralen Staates durch die Konfliktpartei zu beenden. Macht eine Konfliktpartei von diesem Recht Gebrauch, so stellt, laut Davis, ihre Gewaltanwendung gegen die gegnerische Konfliktpartei innerhalb des souveränen Territoriums des neutralen Staates keinen bewaffneten Angriff gegen den neutralen Staat dar, und der neutrale Staat hat somit kein Recht auf Selbstverteidigung nach Artikel 51 der UN Charta (Davis 2020:504-05). Diese Normen werden in einigen Military Manuals bestätigt und erläutert (National Defence Canada 2003:§1304.3; New Zealand Defence Force 2009: §16.3.4.).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western"><span lang="en-GB">Das HPCR Manual on International Law Applicable to Air and Missile Warfare stellt dazu klar: „</span><span lang="en-GB"><i>If the use of the neutral territory or airspace by a Belligerent Party constitutes a serious violation, the opposing Belligerent Party may, in the absence of any feasible and timely alternative, use such force as is necessary to terminate the violation of neutrality“</i></span><span lang="en-GB"> (HPCR 2009:§168(b); HPCR 2013:388-89; Ministerio de defensa 2021:355). </span>Das San Remo Manual setzt die Schwelle zur rechtmäßigen Gewaltanwendung einer Konfliktpartei gegen gegnerische Streitkräfte auf dem Hoheitsgebiet eines neutralen Staates höher an. So kann die beschwerte Konfliktpartei militärisch vorgehen, wenn die Neutralitätsverletzung „<i>constitutes a serious and immediate threat to the security of the opposing belligerent“</i> (San Remo Manual1994:§22). Die in den Manuals vertretenen Auffassungen werden nicht von allen AutorInnen geteilt (Lorenz 2021).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Ob, und wenn ja, in welchem Umfang, die in Deutschland auszubildenden SoldatInnen eine Bedrohung für Russland darstellen, müsste genauer untersucht werden. Festzuhalten ist jedoch, dass die Ausbildung ukrainischer SoldatInnen sowie deren Anwesenheit auf deutschen Boden eindeutig neutralitätswidrig sind.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Rechtfertigungsgr&uuml;nde</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Obwohl das Neutralitätsrecht nicht vom System der kollektiven Sicherheit verdrängt worden ist, hat die UN Charta einen gewissen Einfluss auf dessen Anwendbarkeit. Die Verpflichtungen neutraler Staaten wurden somit nicht <i>per se</i> durch die UN Charta beseitigt, sie werden aber unter bestimmen Voraussetzungen modifiziert. Entscheidend ist das Handeln des UN Sicherheitsrates unter Kapitel VII der UN Charta (Bothe 2021: 606; Heintschel von Heinegg 2007:556-57; Heintschel von Heinegg 2006:282; San Remo Manual 1994:§7-8; New Zealand Defence Force 2019:§16.2.2.). Sollte der UN Sicherheitsrat nach Artikel 39 ff. UN Charta eine „<i>Bedrohung oder einen Bruch des Friedens</i>“ oder eine „<i>Angriffshandlung</i>“ feststellen und dementsprechend bindende Maßnahmen verabschieden, sind diese für alle UN Mitglieder verpflichtend. Staaten können sich nicht auf ihre Neutralitätsverpflichtungen berufen, um die Durchführung dieser Maßnahmen zu verweigern. Ausgenommen hiervon sind dauerhaft neutrale Staaten, die sich nicht an militärischen Einsätzen beteiligen müssen. Die Verpflichtungen neutraler Staaten werden also nach Maßgabe eines bindenden Beschlusses des UN Sicherheitsrats nach Kapitel VII UN Charta modifiziert. Dies ist die einzige Ausnahme, bei der die UN Charta das Neutralitätsrecht beeinflusst.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Solange der UN Sicherheitsrat keinen Beschluss aufgrund von Artikel 39 ff. fasst, gibt es weder eine Diskriminierungspflicht gegenüber dem tatsächlichen oder vermeintlichen Aggressor, noch eine Hilfeleistungspflicht gegenüber dem Opfer der Aggression (Roeser 1988:222). Staaten können in diesem Fall frei entscheiden, ob sie sich an dem Konflikt beteiligen (völkerrechtskonform nur auf Seiten des Opfers!) oder neutral bleiben.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die freiwillige Beteiligung an einem Konflikt auf Seiten des Opfers einer Aggression fällt unter kollektive Selbstverteidigung nach Artikel 51 UN Charta. Diese wird vom Neutralitätsrecht weder ausgeschlossen noch verboten. Durchgeführt wird sie „normalerweise“, indem der neutrale Staat sich den Kampfhandlungen gegen den rechtswidrigen Angreifer anschließt (Dinstein 2012:795), den neutralen Status verliert und zur Konfliktpartie wird (Bothe 2021:612).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Wenn der Schluss <i>a maiore ad minus</i> zulässig ist, wären Gegenmaßnahmen, die unter der Schwelle der Ausübung militärischer Gewalt bleiben, auch durch kollektive Selbstverteidigung gerechtfertigt. Somit wären die an sich neutralitätswidrigen Unterstützungsleistungen durch das Recht der Selbstverteidigung gerechtfertigt. Jedoch konkurrieren das Neutralitätsrecht und das Recht auf kollektive Selbstverteidigung in dieser Situation. Das wirft einige Fragen auf. Manch Leser oder Leserinnen wundert sich wahrscheinlich über die häufige Verwendung des Konjunktivs und über die mit dieser Normenkonstellation verbundene Ungewissheit. Der Grund dafür ist relativ einfach. Die Fachliteratur hat sich nur sehr wenig damit beschäftigt, da dieser Fall in der Staatenpraxis noch nicht vorkam – bis jetzt.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western"><a name="_Hlk125630448"></a>Heintschel von Heinegg schrieb über dieses „Problem“ in Form „<i>theoretischer Erwägungen</i>“ in einer Veröffentlichung von 2007 wie folgt:</p>
<p class="v-zitat-western indent" style="padding-left: 40px;">„<span lang="en-GB">It is nevertheless doubtful whether the right to get involved in an armed conflict by reference to the right of collective self-defense justifies the conclusion that, a </span><span lang="en-GB"><i>majore ad minus</i></span><span lang="en-GB">, non-participating States are also free to openly discriminate against a party to an international armed conflict.</span> <span lang="en-GB">Theoretically, the Charter does not exclude a position of “non-belligerency” if the “benevolent” neutral expressly justifies its behavior by reference to Article 51. It would have to demonstrate that it considers the assisted State the victim of an illegal attack and that it was willing to support that State by means “short of war”. However, a “non-belligerent’s” position would be similar to that of a State that has formally declared war against one of the parties without actively joining in the armed struggle. The difference between a “benevolent” neutral and the parties to a conflict would lie only in the absence of use of armed force. If certain neutral duties do not apply to a “non-belligerent” then the same must hold true with regard to an alleged aggressor. The situation would thus not be governed by any legal rule at all. The alleged aggressor would not be obliged to accept being discriminated against. Moreover, an aggressor State’s UN membership does not imply renunciation of the rules of neutrality where the collective security system is not functioning. If States adopt a position of “differential”/”benevolent” neutrality, their “right” under Article 51 competes with that of the discriminated belligerent to claim observance of neutral duties. If the Security Council is unable to determine the aggressor (at least ex post) there would be no rules to serve as a legal yardstick” (Heintschel von Heinegg 2007:552-53).</span></p>
<p class="v-absatz-ohne-western">Die Kernfrage, die sich hieraus ergibt, knüpft einerseits an das Verhalten bzw. die Erwartungen und ggf. Reaktionen der durch die Neutralitätsverletzungen beschwerten Konfliktpartei an, und andererseits an die Erwartungen des die Neutralität verletzenden Staates. Der erste erwartet nach wie vor die Erfüllung der Neutralitätspflichten, der zweite verletzt seine Pflichten zu Neutralität „legitimerweise“, wobei er sich selbst dieser entledigt hat. Ob und wenn ja inwieweit sich die Rechte und Pflichten der beschwerten Konfliktpartei damit auch ändern, bleibt weiterhin offen. Insgesamt würde in dieser Situation eine enorme Rechtsunsicherheit herrschen (ohne die Anwendbarkeit des Gewaltverbotes in Frage zu stellen).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Derselbe Autor spricht sich allerdings in der aktuellen Debatte für einen Status der sog. „<i>qualifizierten Neutralität</i>“ bzw. einen „<i>Nicht-Kriegführenden-Status</i>“ aller Staaten aus, die die Ukraine militärisch unterstützen (Heintschel von Heinegg 2022). Die oben genannten Fragen werden dabei jedoch nicht beantwortet. Zur Begründung führt er aus: Russland hat mit seinem Veto selbst eine Sicherheitsratsresolution verhindert; mit oder ohne Sicherheitsratsresolution handelt es sich in diesem Fall um eine Aggression; die überwältigende Mehrheit der Staatengemeinschaft verurteilt Russlands Handeln und die Staaten, die es nicht tun, seien zu vernachlässigen (Heintschel von Heinegg 2022). So sehr man die moralischen Gründe hinter dieser Argumentation nachvollziehen kann, hebeln sie das Neutralitätsrecht nicht aus.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Non-bel&shy;li&shy;ge&shy;rency (Nicht&shy;krieg&shy;f&uuml;h&shy;rung) als eigen&shy;st&auml;n&shy;diger Rechts&shy;s&shy;tatus</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western"><a name="_Hlk125480564"></a>Der Status der Nichtkriegführung, jenseits des Rechts aus Selbstverteidigung (Artikel 51 UN Charta), war schon des Öfteren Gegenstand völkerrechtlicher Debatten; vereinzelt haben sich auch Staaten in der Praxis darauf berufen. Staaten, die sich als „non-belligerent“ bezeichnen, wollen die Rechte neutraler Staaten haben, ohne sich an die damit verbundenen Verpflichtungen zu halten.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Hätte sich solch ein Zwischenstatus als Rechtsstatus herausgebildet, müsste er a) aus den internationalen Normen ableitbar, b) mit abschließenden Rechten und Pflichten für die beteiligten Staaten ausgestattet und c) durch eine konsistente Staatenpraxis bestätigt sein. Nichts davon ist im konkreten Fall ersichtlich.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Obwohl die Dritte Genfer Konvention den Begriff „<i>non-belligerency</i>“ nennt, bedeutet dies keine Einführung eines neuen rechtlichen Begriffs oder eines neuen völkerrechtlichen Status (Antōnopoulos 2022:16). In seinem Kommentar zur Dritten Konvention stellt das IKRK fest, dass dieser Begriff dem eines „neutralen“ gleichgestellt ist (IKRK 2020:§1084). Die Zusatzprotokolle zu den Genfer Abkommen erwähnen diesen Begriff nicht, jedoch benennt Artikel 2(c) des ersten Zusatzprotokolls „<i>other State not a Party to the conflict</i>”. Ambos versucht aus dieser Bezeichnung einen Zwischenstatus abzuleiten (Ambos 2022), jedoch definiert diese Norm Schutzmächte als „<i>neutral or other State not party to the conflict</i>”. <span lang="en-GB">In dem Kommentar zum ersten Zusatzprotokoll heißt es: „</span><span lang="en-GB"><i>Undoubtedly it would have sufficed to use the expression &#8222;not engaged in the conflict&#8220; or &#8222;not Party to the conflict&#8220; for the purposes of this sub-paragraph and other articles of the Protocol containing the same wording</i></span><span lang="en-GB">“ (Sandoz et al.</span> <span lang="en-GB">1987:§135). </span>Bothe (2021:604) weist darauf hin, dass diese Formulierung auf jede Partei, die nicht an einem Konflikt beteiligt ist, anwendbar ist, und umfasst damit auch auf Konflikte, in denen das Neutralitätsrecht keine Anwendung findet (beispielsweise nicht internationale bewaffnete Konflikte). Der Wortlaut dieser Norm erhebt keinen Anspruch darauf, einen neuen „<i>non-belligerency Status</i>“ zu begründen (Upcher 2020:28), sondern über die Grenzen des Neutralitätsrechts hinaus zu gehen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Hätte sich neben den Genfer Abkommen, den Zusatzprotokollen und den Kommentierungen des IKRK doch ein Zwischenstatus herausgebildet, müssten die Rechte und Pflichten der „<i>nicht-kriegführenden Parteien</i>“ aus anderen Quellen ersichtlich sein. Es müssten beispielsweise Normen existieren, die die Rechte und Pflichten der nicht-kriegführenden (non-belligerent) Staaten und der beschwerten Konfliktparteien festlegen. Im Rahmen des humanitären Völkerrechts müsste man auf diesen Begriff stoßen, beispielsweise bei der Frage, wie mit inhaftierten oder gefangengenommen Staats­angehörigen einer „nicht-kriegführenden Partei“ umzugehen ist. Auch Instrumente des <i>soft law</i> schweigen in Bezug auf einen vermeintlichen Zwischenstatus. So geht die Mehrheit der Staaten in ihren nationalen Military Manuals nicht auf so einen Zwischenstatus ein (ZDv 15/2 2013; Ministerio de Defensa 2010; Danish Ministry of Defence 2016:62) oder lehnt ihn explizit ab (Ministère de la défense 2012:66).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western"><a name="_Hlk134528534"></a>Die Behauptung, dieser Zwischenstatus hätte sich aus der Staatenpraxis herausgebildet, ist abzulehnen. Damit sich eine völkergewohnheitsrechtliche Norm bildet, bedarf es neben einer einheitlichen allgemeinen Staatenpraxis auch der entsprechenden <i>opinio juris</i> (Artikel38 (b) des IGH Statuts). Trotz der vereinzelt vorkommenden Staatenpraxis, in der sich einige Staaten explizit auf den Status „<i>non-belligerent</i>“ bezogen haben (im Verlauf des Zweiten Weltkrieges: Italien, Spanien, die Türkei, Argentinien, Ägypten, Bulgarien, Ungarn, USA und Rumänien; nach dem Zweiten Weltkrieg: Italien während des Irakkrieges 2003), war diese nicht hinreichend allgemein einheitlich (Bothe 2021:603). Zusätzlich fehlte dieser Staatenpraxis die entsprechende und notwendige <i>opinio juris</i>, die unabdingbar ist, um Völkergewohnheitsrecht zu schaffen. In diesem Zusammenhang erläutert Sandoz, dass die Erklärungen der Staaten zum „<i>non-belligerent</i>“ Status im Zuge des Zweiten Weltkrieges schon damals reine politische Aussagen waren (Sandoz: 2018:93). Dies wird beispielsweise im französischen Military Manual bestätigt: „<i>Les termes de neutralité</i><i> </i><i>bienveillante, de neutralité différenciée, de non engagement ou de politique de neutralité n’ont aucune</i><i> </i><i>valeur juridique</i>“ (Ministère de la défense 2012:66). Das Neutralitätsrecht, ähnlich wie das humanitäre Völkerecht, kennt keinen weiteren Status. Wie Sandoz feststellt, sind die Staaten bei Ausbruch eines internationalen bewaffneten Konfliktes entweder neutral oder Konfliktpartei (Sandoz 2018:93). <span lang="en-GB">So heißt es im spanischen Military Manual „</span><span lang="en-GB"><i>[l]</i></span><span lang="ca-ES"><i>a neutralidad, en cuanto a estatus jurídico, se caracteriza, fundamentalmente, por ser un concepto unívoco, o, en otras palabras, por no admitir gradaciones; no se puede ser más neutral o menos neutral, sencillamente, se es neutral o no, se es neutral o se es beligerante</i></span><span lang="ca-ES">” (Ministerio de defensa 2021:347).</span></p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Vor diesem Hintergrund lehnt die Mehrheit der AutorInnen diesen Zwischenstatus als völkergewohnheitsrechtliche Norm ab (Bothe 2021:603; Antōnopoulos 2022:16; Upcher 2020:33-36; Heintschel von Heinegg 2007:553; Heintschel von Heinegg 2006:283; Ferro, Verlinden 2018:33). Dies ergibt sich aus dem Sinn und Zweck des Neutralitätsrechts – der Eindämmung des Konflikts. So ist es für das Neutralitätsrecht ähnlich wie für das humanitäre Völkerrecht nicht relevant, ob die konfliktauslösende Gewaltanwendung legal oder illegal war bzw. wer Aggressor und wer Opfer ist (Bothe 2021:612), da das verfolgte Ziel die Konflikteindämmung ist.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Folgen</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Durch Verletzungen von neutralitätsrechtlichen Verpflichtungen wird der die Neutralität verletzende Staat nicht zur Konfliktpartei, solange er nicht selbst zum bewaffneten Angriff schreitet. Jedoch sind Verletzungen der neutralitätsrechtlichen Verpflichtungen nicht folgenlos. Ein neutraler Staat, der seine neutralitätsrechtlichen Verpflichtungen nicht einhält, muss mit zulässigen Gegenmaßnahmen rechnen (Bothe 2021:612).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western"><a name="_Hlk134525340"></a>Einige Autoren weisen darauf hin, dass durch systematische oder wesentliche Verletzungen der neutralitätsrechtlichen Verpflichtungen der neutrale Staat seinen neutralen Status verliert (Bradley, Goldsmith 2005:2112). Diese Auffassung ist beispielsweise auch im Military Manual Australiens (Australian Defence Force 2006:§11.35) oder Neuseelands (New Zealand Defence Force 2009:§16.2.4.) vertreten. Obwohl also der Schutz des Neutralitätsrechts aufgehoben ist, bleibt der Schutz des Gewaltverbotes dem das Neutralitätsrecht verletzenden Staat erhalten. Antōnopoulos beschreibt diesen Status als „<i>juristisches „Vorzimmer</i>“ für den Übergang von der Neutralität zum Kriegszustand“ (Antōnopoulos 2020:147). Upcher behauptet, dass sich Staaten durch ihre unzulässige Hilfeleistung in einem Zustand von „<i>indirect participation of hostilities</i>“ befinden, weist aber selbst darauf hin, dass es eine Grauzone ist (Upcher 2020:57). Unumstritten ist, dass Unterstützungsleistungen zu Gunsten einer der Konfliktparteien neutralitätsrechtlich unzulässig sind. Diese stellen nach wie vor Verletzungen des Neutralitätsrechts dar, auf die die beschwerte Konfliktpartei ggf. mit Gegenmaßnahmen reagieren kann. Dies ergibt sich aus der Staatenverantwortlichkeit, da ein neutraler Staat für Handlungen und Unterlassungen, die seine Neutralitätsverpflichtungen gegenüber der gegnerischen Konfliktpartei verletzen, verantwortlich gemacht und gezwungen werden kann, nachteilige Folgen zu tragen (Davis 2020:499).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Oft reagieren beschwerte Konfliktparteien auf Neutralitätsverletzungen nicht. Das bedeutet aber keineswegs eine Akzeptanz der Verletzung des Neutralitätsrechts. Wenn die beschwerte Konfliktpartei sich dazu entscheidet, auf die Neutralitätsrechtverletzung zu reagieren, muss sie zunächst den neutralen Staat auffordern, die Neutralitätsverletzung zu beenden und ihm dafür eine angemessene Frist setzten (San Remo Manual 1994:§22). Sollte der neutrale Staat nicht willens oder nicht in der Lage ist, die Verstöße zu beenden, ist die beschwerte Konfliktpartei zu Gegenmaßnahmen berechtigt. Diese dürfen unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsprinzips jenes Maß, das „<i>notwendig ist, um die Verletzung zu beenden</i>“ (Sandoz 2018:94), nicht überschreiten. Der beschwerten Konfliktpartei stehen also unbewaffnete Repressalien zur Verfügung, wohingegen bewaffnete Repressalien ausgeschlossen sind. Grundsätzlich gilt für das Neutralitätsrecht das <i>jus ad bellum</i>, daher ist das Gewaltverbot maßgebend für alle Handlungen. Eine Ausnahme des Gewaltverbots ist die Anwendung von Gewalt im Zuge einer Selbstverteidigung nach Artikel 51 UN Charta, die nur durch einen bewaffneten Angriff ausgelöst werden kann. Wenn also die Neutralitätsrechtverletzung die Schwelle eines bewaffneten Angriffs nicht erreicht, kann die beschwerte Konfliktpartei nicht mit Gewalt reagieren (Ferro, Verlinden 2018:§42). Dennoch besteht das (politische) Risiko, dass der die Neutralität verletzende Staat von der beschwerten Konfliktpartei unrechtmäßig als Konfliktpartei betrachtet und so behandelt wird. So reagierte 1988 der Iran mit einem bewaffneten Angriff auf Kuwait, wegen der Unterstützung, die Kuwait dem Irak angedeihen ließ. Ein Beispiel aus jüngster Zeit ist der Angriff Iraks auf Kuwait aus 2003. Kuwait unterstützte die USA, indem es sein Territorium den US-Streitkräften für die Vorbereitung militärischer Operationen zur Verfügung stellte (Ferro, Verlinden 2018:§12). Der angegriffene Staat wird durch den Vergeltungsangriff zur Konfliktpartei, unabhängig von der Rechtswidrigkeit des Angriffes.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Nicht alle unzulässigen Unterstützungsleistungen wurden in der Vergangenheit mit Gegenmaßnahmen beantwortet. Dies ist zum Teil auch der Tatsache geschuldet, dass die beschwerte Konfliktpartei nicht die notwendigen militärischen oder wirtschaftlichen Mittel zur Verfügung hatte, um die Einhaltung des Neutralitätsrechts durchzusetzen. In den übrigen Fällen hatten die „wohlwollenden“ Neutralen „<i>einfach nur Glück, dass ihre Rechtsbrüche nicht bestraft wurden</i>“ (Heintschel von Heinegg 2007: 554).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die wichtige Frage ist, ob Russland auf die gravierenden Neutralitätsverletzungen mit Gegenmaßnahmen reagieren kann, obwohl sie auch Unterstützungsleistungen darstellen, die vom Recht auf kollektive Selbstverteidigung gedeckt sind? Laut den „<i>theoretischen Erwägungen</i>“ von Heintschel von Heinegg muss der rechtswidrige Angreifer, also Russland, diese Verletzungen nicht hinnehmen und kann mit Gegenmaßnahmen reagieren. Es ist aber davon auszugehen, dass Heintschel von Heinegg diese Auslegung heute nicht mehr teilen würde.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Einen anderen Beitrag zu dieser Frage liefert Davis (2020). Er untersucht das gegeneinander antretende Verhältnis zwischen neutralen Verpflichtungen und bilateralen Verteidigungsabkommen. Obwohl sich seine Untersuchung auf das Problem konkurrierender Normen aus Vertragsrecht und Gewohnheitsrecht fokussiert, könnte sie für den Fall an sich neutralitätswidriger Unterstützungsleistungen, die von Artikel 51 gedeckt sind, richtungsweisend sein, da sich ein Verteidigungsabkommen im Kern auf das Recht der kollektiven Selbstverteidigung bezieht. Seiner Schlussfolgerung nach muss ein neutraler Staat, der neutralitätswidrig handelt oder handeln will, entscheiden, welche Verpflichtungen er wahren und welche er verletzen möchte. Diese Entscheidung hängt größtenteils von den erwarteten Vorteilen und den möglichen Gegenmaßnahmen ab. Wie auch immer die Entscheidung ausfällt, wird entweder der Vertragspartner Entschädigung verlangen oder die beschwerte Konfliktpartei Gegenmaßnahmen erheben (Davis 2020:506). Davis geht also keinesfalls davon aus, dass die beschwerte Konfliktpartei kein Recht auf Gegenmaßnahmen hat, weil die neutralitätswidrigen Unterstützungsleistungen unter einem anderen Rahmen gerechtfertigt sind.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Sind aus den Unterstützungsleistungen zu Gunsten der Ukraine Folgen für das Neutralitätsrecht abzuleiten? Erleben wir womöglich einen Wandel des Neutralitätsrechts durch die Staatenpraxis? Beide Fragen sind zu verneinen. Die oben genannten Verletzungen des Neutralitätsrechts werden durch eine – weltweit betrachtet – kleine, überwiegend aus dem Westen stammende Gruppe von Staaten begangen. Sie stellen keine allgemeine Praxis dar, um das bestehende Gewohnheitsrecht zu ändern. Eine Billigung dieser Verletzungen durch andere Staaten ist nicht ersichtlich. Das wird am Beispiel der gegen Russland verhängten Sanktionen deutlich, die im Übrigen auch als neutralitätswidrig betrachtet werden können, da sie gegen die Pflicht zur Unparteilichkeit verstoßen. Die Anzahl der Staaten, die sich an ihnen beteiligen, ist zwar größer als die Anzahl derer, die militärische Hilfe leisten, jedoch sind die Staaten des Globalen Südens gänzlich unbeteiligt. Trotz mehrfacher und scharfer Verurteilung der russischen Aggression beteiligt sich der Globale Süden nicht am Sanktionsregime.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Fazit</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Sowohl die Waffenlieferungen als auch die Ausbildung ukrainischer SoldatInnen auf deutschen Boden stellen massive Verletzungen des Neutralitätsrechts dar. Deutschland wird durch diese nicht zur Konfliktpartei, jedoch kann es sich nicht mehr auf den Schutz des Neutralitätsrechts berufen. Allerdings bleibt ihm der Schutz seiner territorialen Integrität durch das Gewaltverbot erhalten. Dass Russland auf die gravierenden Neutralitätsverletzungen mit Gegenmaßnahmen reagieren kann, ist nicht ausgeschlossen. Das Neutralitätsrecht erfährt durch diesen Krieg keinen Wandel.</p>
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<p class="v-autoreninfo-western"><strong class="western">Amela Skiljan</strong> 1989, LL.M.Eur, ist Doktorandin an der Universität Bremen und Co-Vorsitzende der IALANA Deutschland; wichtigste Veröffentlichung: „Are nuclear weapons illegal?“; schreibt zum Thema Rüstungsexportkontrollen der EU.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Literatur</h3>
<p class="v-literaturverzeichnis-western "><span style="font-family: Gentium Book Basic;">V HA 1907: Abkommen betreffend die Rechte und Pflichten der neutralen Mächte und Personen im Falle eines Landkriegs</span></p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western "><span style="font-family: Gentium Book Basic;">VIII HA 1907: Abkommen betreffend die Rechte und Pflichten der neutralen Mächte im Falle eines Seekriegs</span></p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western "><span style="font-family: Gentium Book Basic;"><i>Ambos, Kai</i>, 2022: <a href="https://verfassungsblog.de/wird-deutschland-durch-waffenlieferungen-an-die-ukraine-zur-konfliktpartei/" rel="nofollow noopener">https://verfassungsblog.de/wird-deutschland-durch-waffenlieferungen-an-die-ukraine-zur-konfliktpartei/</a> zuletzt aufgerufen 31 Januar 2023</span></p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western "><span style="font-family: Gentium Book Basic;"><span lang="en-GB"><i>Antōnopoulos, Kōnstantinos</i></span><span lang="en-GB"> 2022: Non-participation in armed conflict: Continuity and modern challenges to the law of neutrality, Cambridge UK, New York USA</span></span></p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western "><span style="font-family: Gentium Book Basic;">Australian Defence Force 2006, Executive Series ADDP 06.4: Law of Armed Conflict </span></p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western "><span style="font-family: Gentium Book Basic;"><span lang="en-GB"><i>Boothby, William H.; Heintschel von Heinegg</i></span><span lang="en-GB">, Wolff 2018: The Law of War: A Detailed Assesment of the US Department of Defense Law of War Manual, Cambridge</span></span></p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western "><span style="font-family: Gentium Book Basic;"><span lang="en-GB"><i>Bothe, Michael</i></span><span lang="en-GB"> 2021: The Law of Neutrality; in Dieter Fleck (Hrsg.), The handbook of international humanitarian law, Oxford scholarly authorities on international law, Oxford</span></span></p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western "><span style="font-family: Gentium Book Basic;"><span lang="en-GB"><i>Bradley, Curtis A.; Goldsmith, Jack L</i></span><span lang="en-GB">. 2005: Congressional Authorization and the War on Terrorism; in Hardvard Law Review, Jg. 118, S. 2047-2133</span></span></p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western "><span style="font-family: Gentium Book Basic;">Bundesverwaltungsgericht, BVerwG 2 WD, 12.04 TDG N 1 VL 24/03, Urteil, 21.06.2005</span></p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western "><a name="_Hlk126067446"></a> <span style="font-family: Gentium Book Basic;">Danish Ministry of Defence, Defence Command Denmark 2016: Military Manual on International Law Relevant to Danish Armed Forces in International Operations</span></p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western "><span style="font-family: Gentium Book Basic;"><span lang="en-GB"><i>Davis, Jeremy K </i></span><span lang="en-GB">2020: Bilateral Defense Treaties and the Dilemma Posed by the Law of Neutrality; in Harvard National Security Journal, Jg. 11, S. 455-507</span></span></p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western "><span style="font-family: Gentium Book Basic;"><span lang="en-GB"><i>Dinstein, Yoram</i></span><span lang="en-GB"> 2012: War, aggression, and self-defence, Cambridge</span></span></p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western "><span style="font-family: Gentium Book Basic;"><span lang="en-GB"><i>Ferro, Luca; Verlinden, Nele</i></span><span lang="en-GB"> 2018: Neutrality During Armed Conflicts: A Coherent Approach to Third-State Support for Warring Parties; in Chinese Journal of International Law, Jg. 17, S. 15–43</span></span></p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western "><span style="font-family: Gentium Book Basic;"><i>Furger, David</i> 2013: Völkerrechtliche Verantwortlichkeit im transnationalen Waffenhandel, Zürich, Basel, Genf</span></p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western "><span style="font-family: Gentium Book Basic;"><span lang="en-GB"><i>Heintschel von Heinegg, Wolff</i></span><span lang="en-GB"> 2006: The Current State of The Law of Naval Warfare: A Fresh Look at the San Remo Manual; in Helm, Anthony M. (Hrsg.) International Law Studies: The Law of War in the 21st Century: Weaponary and the Use of Force, Jg. 82, S. 269-296</span></span></p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western "><span style="font-family: Gentium Book Basic;"><span lang="en-GB"><i>Heintschel von Heinegg, Wolff</i></span><span lang="en-GB"> 2007: “Benevolent” Third States in International Armed Conflicts: The Myth of the Irrelevance of the Law of Neutrality; in Schmitt, Michael; Pejic, Jelena (Hrsg.), International Law and Armed Conflict: Exploring the Faultlines: Essays in Honour of Yoram Dinstein Oxford world&#8217;s classics, S. 543-568</span></span></p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western "><span style="font-family: Gentium Book Basic;"><i>Heintschel von Heinegg, Wolff</i> 2022: Neutrality in the War against Ukraine Lieber Institute West Point (01 March 2022) <a href="https://lieber.westpoint.edu/neutrality-in-the-war-against-ukraine/" rel="nofollow noopener">https://lieber.westpoint.edu/neutrality-in-the-war-against-ukraine/</a> zuletzt aufgerufen 24.01.2023</span></p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western "><span style="font-family: Gentium Book Basic;">High Court of Ireland, Horgan v. An Taoiseach &amp; Ors, Urteil, 28.04.2003</span></p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western "><span style="font-family: Gentium Book Basic;">HPCR 2013: Commentary to the HPCR Manual on International Law Applicable to Air and Missile Warfare: Elaborated by the Drafting Committee of the Group of Experts under the supervision of Professor Yoram Dinstein</span></p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western "><span style="font-family: Gentium Book Basic;">IGH, Legality of the Threat or Use of Nuclear Weapons, Gutachten, ICJ Reports 1996, S. 66, 08.07. 1996</span></p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western "><span style="font-family: Gentium Book Basic;">IKRK (Hrsg.) 2017: Commentary on the Second Geneva Convention: Convention (II) for the Amelioration of the Condition of Wounded, Sick and Shipwrecked Members of Armed Forces at Sea, Cambridge</span></p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western "><span style="font-family: Gentium Book Basic;">IKRK (Hrsg.) 2020: Commentary on the Third Geneva Convention: Convention (III) relative to the Treatment of Prisoners of War, Cambridge </span></p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western "><span style="font-family: Gentium Book Basic;">Lorenz, Paul D. 2021: Exterritoriale Selbstverteidigung im unwilligen oder unfähigen Staat, Berlin</span></p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western "><a name="_Hlk126065457"></a> <span style="font-family: Gentium Book Basic;">Ministère de la défense 2012: Manuel de droit des Conflits Armés</span></p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western "><a name="_Hlk126067408"></a> <span style="font-family: Gentium Book Basic;">Ministerio de Defensa 2010: Manual de derecho international de los conflictos armados</span></p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western "><a name="_Hlk126065415"></a> <span style="font-family: Gentium Book Basic;">Ministerio de defensa 2021: Manual de Derecho Internacional Humanitario aplicable a la guerra aérea</span></p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western "><span style="font-family: Gentium Book Basic;">Nasu, Hitoshi 2020: The Laws of Neutrality in the Interconnected World: Mapping the Future Scenarios. ECIL Working Paper Series</span></p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western "><span style="font-family: Gentium Book Basic;">National Defence (Canada) 2003: Law of Armed Conflict, At the Operational and Tactical Levels</span></p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western "><a name="_Hlk126065383"></a> <span style="font-family: Gentium Book Basic;">New Zealand Defence Force 2019: Manual of Armed Forces Law: Law of Armed Conflicct</span></p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western "><span style="font-family: Gentium Book Basic;"><i>Oeter, Stefan</i>: Neutralität und Waffenhandel, Springer-Verlag, 1992</span></p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western "><span style="font-family: Gentium Book Basic;"><i>Politakis, George P</i> 1993: Variations on a Myth: Neutrality and the Arms Trade; in Delbrück, Jost; Wolfrum, Rüdiger (Hrsg.), Jahrbuch für Internationales Recht, Jg. 35</span></p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western "><span style="font-family: Gentium Book Basic;">Program on Humanitarian Policy and Conflict Reaserch at Harvard University (HPCR) 2009: Manual on International Law Applicable to Air and Missile Warfare</span></p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western "><span style="font-family: Gentium Book Basic;"><i>Roeser, Thomas</i> 1988: Völkerrechtliche Aspekte des internationalen Handels mit konventionellen Waffen, Berlin</span></p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western "><span style="font-family: Gentium Book Basic;">San Remo Manual on International Law Applicable to Armed Conflicts at Sea, 12.06.1994</span></p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western "><span style="font-family: Gentium Book Basic;"><span lang="en-GB"><i>Sandoz, Yves</i></span><span lang="en-GB"> 2018: Rights, Powers and Obligations of Neutral Powers under the Conventions; in Clapham; Gaeta, Paola; Sassòli, Marco (Hrsg.) The 1949 Geneva Conventions: A Commentary, Oxford</span></span></p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western "><span style="font-family: Gentium Book Basic;">Sandoz Yves; Swinarski, Christophe, Zimmermann, Bruni (Ed.) 1987: Commentary on the Additional Protocols of 8 June 1977 to the Geneva Conventions of 12 August 1949, International Committee of the Red Cross</span></p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western "><span style="font-family: Gentium Book Basic;"><span lang="en-GB"><i>Upcher, James</i></span><span lang="en-GB"> 2020: Neutrality in contemporary international law, Oxford</span></span></p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western "><span style="font-family: Gentium Book Basic;"><span lang="en-GB"><i>Williams, Walter L JR</i></span><span lang="en-GB">. 1980: Neutrality in Modern Armed Conflicts: A Survey of the Developing Law; in Military Law Review, Jg. 90, S. 9–48</span></span></p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western "><span style="font-family: Gentium Book Basic;">ZDv 15/2 2013: Humanitäres Völkerrecht in bewaffneten Konflikten: Handbuch, DSK AV230100262</span></p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western ">
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/239-240-vorgaenge/publikation/die-militaerischen-unterstuetzungsleistungen-an-die-ukraine-im-lichte-des-neutralitaetsrechts/">Die militärischen Unterstützungsleistungen an die Ukraine im Lichte des Neutralitätsrechts</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Kein Platz für Diplomatie? Zu einem grundlegenden Missverständnis angesichts von Krieg und Bürgerkrieg</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/239-240-vorgaenge/publikation/kein-platz-fuer-diplomatie-zu-einem-grundlegenden-missverstaendnis-angesichts-von-krieg-und-buergerkrieg/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 24 Jul 2023 13:53:28 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Demokratisierung]]></category>
		<category><![CDATA[Frieden]]></category>
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		<category><![CDATA[Ukraine]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wer annimmt, dass Diplomatie keine Bedeutung mehr hat, wenn Krieg herrscht, sitzt einem Missverständnis auf. Wegen dieses Missverständnisses hat Diplomatie in der öffentlichen Diskussion einen schweren Stand. Aber: Frühzeitig konnten Sanktionen gegen Russland auf diplomatischer Ebene verhandelt werden. Ebenso wurde die finanzielle Unterstützung der Ukraine aus EU-Mitteln hinter den Kulissen ausgehandelt. Diplomatisches Agieren hat auch [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class="v-teaser-western"><em>Wer annimmt, dass Diplomatie keine Bedeutung mehr hat, wenn Krieg herrscht, sitzt einem Missverständnis auf. Wegen dieses Missverständnisses hat Diplomatie in der öffentlichen Diskussion einen schweren Stand. Aber: Frühzeitig konnten Sanktionen gegen Russland auf diplomatischer Ebene verhandelt werden. Ebenso wurde die finanzielle Unterstützung der Ukraine aus EU-Mitteln hinter den Kulissen ausgehandelt. Diplomatisches Agieren hat auch bei der Reaktion der Vereinten Nationen auf den Angriffskrieg Russlands eine bedeutende Rolle gespielt. Ein Veto Russlands im Sicherheitsrat konnte durch eine von 141 Staaten gestützte Resolution der Generalversammlung mit diplomatischem Geschick gekontert werden. Ein breit angelegter Verhandlungsprozess hat dafür gesorgt, dass ein Großteil der Exporte der Ukraine über das schwarze Meer ermöglicht wurde. Der gesamte Themenbereich Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung atomarer Waffen wird nicht nur in den Vereinten Nationen von Diplomat:innen wahrgenommen, auch in den Mitgliedsstaaten liegt die Federführung in den Außenministerien. Es gibt Grenzen für die Diplomatie; damit sie erfolgreich sein kann, müssen die verhandelnden Staaten aber nicht die gleichen Wertvorstellungen teilen.</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">Spätestens seit Russland am 24. Februar 2022 seinen breit angelegten Angriffskrieg gegen das gesamte ukrainische Territorium begonnen hat, hat „Diplomatie“ in der öffentlichen Diskussion einen schweren Stand. Immer wieder wird suggeriert, dass Diplomatie in dieser Situation keine wichtige Rolle spielen kann, weil die direkten Verhandlungen zwischen den Kriegsparteien im Frühjahr 2022 ohne Ergebnis blieben. Das ist ein naheliegender, aber falscher Schluss. Insbesondere gerät aus dem Fokus, wie vielfältige Aufgaben von Diplomatinnen und Diplomaten zahlreicher Länder – nicht nur der russischen und ukrainischen, sondern z.B. auch der NATO- und EU-Mitgliedsstaaten und oft hinter den Kulissen – in den letzten Monaten wahrgenommen wurden und weiter werden.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Diplo&shy;ma&shy;ti&shy;sche Expertise ist auch im Krieg unver&shy;zichtbar</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Schon angesichts des russischen Truppenaufmarschs an der russisch-ukrainischen Grenze ab dem Sommer 2021 und dem gemeinsamen Manöver russischer und belarussischer Truppen in Belarus Anfang 2022 war diplomatisches Handeln gefragt. Eine zentrale Aufgabe von Botschaften ist es, aus den verschiedensten – teils öffentlichen, teils vertraulichen – Quellen Informationen über das jeweilige Gastland zu sammeln. Wir können getrost davon ausgehen, dass in allen NATO- und EU-Staaten die Berichte aus den Botschaften in Moskau, Kiew und Minsk seit Sommer 2021 nicht nur in den jeweiligen Außenministerien, sondern auch von den außenpolitischen Beraterinnen und Beratern der Regierungschefinnen oder ‑chefs mit besonderer Aufmerksamkeit gelesen wurden. Und dann als Grundlage dafür dienten, dass in der EU und den USA schon vor dem 24.2.2022 überlegt wurde, welche Sanktionen im Falle eines Falles verhängt werden könnten. Umgekehrt sind die ukrainischen Diplomat:innen in den EU- und NATO-Staaten aktiv geworden, um schon angesichts des Truppenaufmarschs eine Verschärfung der Sanktionen gegen Russland zu fordern. Tatsächlich wurden die ersten zusätzlichen Sanktionen bereits am 23. Februar verhängt aufgrund der Anerkennung der Separatistengebiete in Donetzk und Luhansk als unabhängige Staaten mit Anspruch auf das jeweils gesamte Territorium der ukrainischen Oblasti Donetzk und Luhansk.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Ab dem 24. Februar folgten dann weitere Sanktionspakete, bis Jahresende 2022 insgesamt neun.<sup><a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote1sym" name="sdendnote1anc">i</a></sup> Auch die finanzielle Unterstützung der Ukraine aus EU-Mitteln wurde hinter den Kulissen ausgehandelt und dann im Europäischen Rat beschlossen. Ebenso die (erstmalige) Aktivierung der EU-Richtlinie über vorübergehenden Schutz (Massenzustromrichtlinie) am 4. März 2022. Sie ist die Basis für Aufenthaltstitel, die bis zum 4. März 2024 gelten.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote2sym" name="sdendnote2anc"><sup>ii</sup></a> Auch die USA und zahlreiche andere Staaten haben ab dem 23. oder 24. Februar 2022 Sanktionen gegen Russland verhängt. Dabei gab es offensichtlich Absprachen, die wiederum von Diplomatinnen und Diplomaten hinter den Kulissen vorbereitet worden sind.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Wie wichtig aus seiner Sicht der Einsatz der ukrainischen Diplomat:innen war und ist, beschreibt der ukrainische Präsident Selenskyj in seiner Rede vor der Verchovna Rada am 28.12.2022.<sup><a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote3sym" name="sdendnote3anc">iii</a></sup></p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Botschaftsberichte werden umso wichtiger, je weniger unabhängige Medien es in dem entsprechenden Land gibt und je stärker die Arbeitsmöglichkeiten für ausländische Journalist:innen durch gesetzliche Vorschriften oder Kriegshandlungen eingeschränkt werden. Das betrifft im Ukrainekrieg Russland, die Ukraine und Belarus. Onlinemedien aller Art können natürlich auch von außerhalb des jeweiligen Landes ausgewertet werden, einschließlich eventueller Exilmedien. Für die Einordnung ist die direkte Erfahrung vor Ort aber in vielen Fällen hilfreich.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Auch ehemalige Diplomat:innen sind oft ausgewiesene Expert:innen für die Situation in den Ländern, in denen sie eingesetzt waren. Ein aktuelles Beispiel ist Rüdiger von Fritsch, der von 2014 bis 2019 deutscher Botschafter in Moskau war. Er hat nach seiner Pensionierung in zwei Büchern seine profunden Kenntnisse der politischen und gesellschaftlichen Situation in Russland und seine Einschätzung des russisch-ukrainischen Konfliktes bzw. des russischen Angriffskriegs dargelegt (von Fritsch, 2020 und von Fritsch, 2022).</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Diplomatie auf Ebene der Vereinten Nationen</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Eine wichtige Rolle spielte und spielt Diplomatie auch bei der Reaktion der Vereinten Nationen auf den Angriffskrieg Russlands. Russland hat im VN-Sicherheitsrat sein Vetorecht gegen eine entsprechende Resolution genutzt. China und Indien enthielten sich bei der Abstimmung.<sup><a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote4sym" name="sdendnote4anc">iv</a></sup> Daraufhin wurde durch eine Resolution des Sicherheitsrates<sup><a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote5sym" name="sdendnote5anc">v</a></sup> für den 28. Februar eine mehrteilige Sondersitzung der Generalversammlung der Vereinten Nationen einberufen – ein seltenes Ereignis, das auf einer Resolution von 1950 mit dem Titel „<i>Uniting for Peace</i>“ basiert<sup><a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote6sym" name="sdendnote6anc">vi</a></sup> und bei dem kein Veto möglich ist. Danach kann sich die Generalversammlung an Stelle des Sicherheitsrates mit Themen von Frieden und Sicherheit befassen, wenn der Sicherheitsrat auf Grund eines Dissenses zwischen den fünf ständigen Mitgliedern keinen Beschluss fassen kann. Am 2. März 2022 wurde dann mit der Zustimmung von 141 Mitgliedsstaaten eine Resolution der Generalversammlung verabschiedet, mit der der Angriff Russlands auf die Ukraine verurteilt und der sofortige Rückzug der russischen Truppen gefordert wurde<sup><a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote7sym" name="sdendnote7anc">vii</a></sup>. Üblicher Weise werden die Mitgliedsstaaten sowohl im Sicherheitsrat als auch in der Generalversammlung von ihren Botschafter:innen bei den Vereinten Nationen vertreten. Auch hier handeln Diplomat:innen in Rücksprache mit ihren jeweiligen Regierungen und führen zahlreiche Gespräche hinter den Kulissen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Da Sanktionen nach Artikel 41 der Charta der Vereinten Nationen nur vom Sicherheitsrat, aber nicht von der Generalversammlung verhängt werden können, haben viele Staaten zwar die Resolution A/RES/ES-11/1 unterstützt, sich aber weder den Sanktionen der EU noch denen der USA gegen Russland angeschlossen. In Fortsetzungen der Sondersitzung wurden bisher fünf weitere Resolutionen verabschiedet (A/RES/ES-11/2 bis 6), von denen sich eine mit der humanitären Situation in der Ukraine befasste<sup><a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote8sym" name="sdendnote8anc">viii</a></sup> und eine nach der Erklärung Russlands, die vier ukrainischen Oblasti Cherson, Donetzk, Luhansk und Saporischschja zu annektieren, die territoriale Integrität der Ukraine bekräftigte und feststellte, dass die Annexion den Prinzipien der Vereinten Nationen widerspricht.<sup><a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote9sym" name="sdendnote9anc">ix</a></sup></p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Die Vereinten Nationen als Unter&shy;st&uuml;tzer von Verhand&shy;lungen zwischen den Kriegs&shy;par&shy;teien</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">In den Vereinten Nationen wurde und wird auch über die Folgen des Ukrainekrieges für andere Staaten diskutiert. Die meisten Handelsschiffe, die sich zu Kriegsbeginn in ukrainischen Häfen befanden, konnten nicht mehr auslaufen, da es schnell auch vor der Küste Kampfhandlungen gab und sowohl Russland als auch die Ukraine Seeminen verlegten. Dadurch waren einerseits Seeleute aus aller Welt betroffen, andererseits konnten Massengüter aus der Ukraine und Russland nicht mehr über das Schwarze Meer exportiert werden. Da die Ukraine ein Großexporteur von Landwirtschaftsprodukten (insbesondere von Getreide und Sonnenblumenöl, aber auch von Futtermitteln) ist und auch Russland Landwirtschaftsprodukte sowie Düngemittel über das Schwarze Meer exportiert, stiegen die entsprechenden Weltmarktpreise stark an, was vor allem für Importländer im Globalen Süden zum Problem wurde, aber auch z.B. für die Türkei. Daher schlug der Generalsekretär der Vereinten Nationen im April 2022 in getrennten Gesprächen dem russischen Präsidenten Putin und dem ukrainischen Präsidenten Selenskyj einen Verhandlungsprozess vor, mit dem zumindest ein Teil der jeweiligen Exporte über das Schwarze Meer wieder ermöglicht werden sollte. Die Verhandlungen, die von hochrangigen Diplomat:innen der Vereinten Nationen geleitet wurden, waren erfolgreich – am 22. Juli 2022 wurde zunächst für 140 Tage ein entsprechendes Abkommen geschlossen,<sup><a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote10sym" name="sdendnote10anc">x</a></sup> das im November 2022 verlängert wurde. Gastgeber der Verhandlungen und Mitunterzeichner des Abkommens war die Türkei, die sich den Sanktionen der EU und der USA nicht angeschlossen hatte. Bei der Unterzeichnung des Abkommens saßen VN-Generalsekretär Guterres und der türkische Präsident Erdoğan zwischen den Außenministern Russlands und der Ukraine.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Auch als Kampfhandlungen das Atomkraftwerk Saporischschja bedrohten, wurden die Vereinten Nationen aktiv. In zähen Verhandlungen mit Russland und der Ukraine wurde erreicht, dass die Internationale Atomenergiebehörde (IAEO) Ende August eine Delegation in das AKW entsandte.<sup><a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote11sym" name="sdendnote11anc">xi</a></sup> Seitdem befinden sich durchgehend IAEO-Inspektoren dort. In kurzen Abständen werden auf der Webseite der IAEO Statusberichte veröffentlicht, bis zum 2. März 2023 waren es 149.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Abr&uuml;stung, R&uuml;stungs&shy;kon&shy;trolle, Nicht&shy;ver&shy;brei&shy;tung &ndash; auch in Kriegs&shy;zeiten relevant</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Russland hat im März, Mai und Oktober 2022 insgesamt viermal im VN-Sicherheitsrat den Vorwurf erhoben, die Ukraine hätte mit Unterstützung der USA ein geheimes Biowaffenprogramm betrieben. Der russische Botschafter bei den Vereinten Nationen wurde im März und Mai jeweils von der Abrüstungsbeauftragten der Vereinten Nationen bzw. vom Direktor der Abrüstungsorganisation der Vereinten Nationen (UNODA) dazu aufgefordert, die bei vermuteten Verletzungen der Biowaffenkonvention im Vertragstext vorgesehenen Mechanismen zu aktivieren. Russland hat dann im Oktober eine Resolution mit einem entsprechenden Vorschlag in den Sicherheitsrat eingebracht, die aber abgelehnt wurde<sup><a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote12sym" name="sdendnote12anc">xii</a></sup> – anscheinend hielten die meisten Mitglieder des Sicherheitsrates die Vorwürfe nicht für stichhaltig.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Der gesamte Themenbereich Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung ist nicht nur in den Vereinten Nationen überwiegend Aufgabe von Diplomat:innen &#8211; auch in den Mitgliedsstaaten liegt die Federführung in den Außenministerien. Ein Krieg unter Beteiligung eines oder mehrerer ständiger Mitglieder des VN-Sicherheitsrates heißt übrigens nicht automatisch, dass über Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung nicht mehr verhandelt werden kann: Der Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (auch Atomwaffensperrvertrag genannt) wurde während des Vietnamkriegs, an dem die USA mit Truppen und die Sowjetunion als Unterstützer Nordvietnams beteiligt war, verhandelt, abgeschlossen und von den USA und der Sowjetunion 1968 unterzeichnet und 1970 ratifiziert.<sup><a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote13sym" name="sdendnote13anc">xiii</a></sup></p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Es ist derzeit völlig unklar, wie lange der Krieg in der Ukraine andauern wird. Das einzige verbliebene bilaterale Rüstungskontrollabkommen im Atomwaffenbereich zwischen den USA und Russland, der New START Vertrag, wurde zwar 2021 um fünf Jahre verlängert, eine weitere Verlängerung ist aber nicht möglich. 2020 hat Russland wegen der Covid-19-Pandemie die Vor-Ort-Inspektionen zum New START-Vertrag ausgesetzt, was Verhandlungen über ein mögliches Nachfolgeabkommen nicht einfacher macht. Alle anderen Vereinbarungen (z. B. zum Datenaustausch und zu gegenseitigen Informationen) wurden aber weiter eingehalten, wobei Präsident Putin in seiner Rede vor der Föderalversammlung am 21. Februar 2023 die „Suspendierung“ des Vertrags ankündigte. Ob das einfach bedeutet, dass Russland dauerhaft keine Inspektionen zulässt oder auch weitere Vereinbarungen nicht mehr einhält, ist zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Artikels unklar. Eine „Suspendierung“ sieht der Vertragstext nicht vor (Gottemoeller und Brown 2023).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die ehemalige US-Diplomatin und Rüstungskontrollexpertin Rose Gottemoeller, die an den Vertragsverhandlungen beteiligt gewesen war, zeigte im November 2022 in einem Fachartikel auf, wie – entsprechende diplomatische Bemühungen vorausgesetzt – die Wiederaufnahme der Inspektionen den Weg zu Verhandlungen über ein Nachfolgeabkommen ebnen könnte, unabhängig vom Ukrainekrieg (Gottemoeller 2022).</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Humanit&auml;re Hilfe und humanit&auml;res Kriegs&shy;v&ouml;l&shy;ker&shy;recht</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Durch die intensiven Kriegshandlungen auf ukrainischem Boden und die damit verbundenen massiven Zerstörungen ziviler Infrastrukturen in der Ukraine benötigt die Zivilbevölkerung humanitäre Hilfe. Diese wird meist von Organisationen wie dem Roten Kreuz oder humanitären Nichtregierungsorganisationen organisiert, aber staatlich unterstützt – sowohl finanziell als auch diplomatisch. Daher ist die Humanitäre Hilfe organisatorisch und etatmäßig im Auswärtigen Amt angesiedelt. Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) als Dachverband der nationalen Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften ist seit 2014 in der Ukraine tätig.<sup><a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote14sym" name="sdendnote14anc">xiv</a></sup> Das IKRK und die nationalen Rotkreuz- oder Rothalbmondgesellschaften haben sich dazu verpflichtet, sieben Grundprinzipien einzuhalten: Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität, Unabhängigkeit, Freiwilligkeit, Einheit und Universalität.<sup><a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote15sym" name="sdendnote15anc">xv</a></sup> Das IKRK schützt und unterstützt nicht nur von Kriegshandlungen bedrohte oder betroffene Zivilbevölkerung, es besucht und unterstützt auch Kriegsgefangene in Russland und der Ukraine, übermittelt Nachrichten an deren Familien und ist am Austausch von Kriegsgefangenen beteiligt, der wiederum ohne diplomatische Verhandlungen nicht möglich wäre.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Grenzen der Diplomatie beachten &ndash; M&ouml;glich&shy;keiten sehen</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Allerdings: in dem Augenblick, in dem in einem Staat etwas auf höchster Ebene entschieden und die Entscheidung öffentlich bekanntgegeben wurde, sind die Grenzen dessen erreicht, was Diplomatie bewirken kann – nicht nur in Bezug auf autoritäre Staaten. So konnten alle Abrüstungsfachleute in den diplomatischen Corps diverser europäischer Staaten nicht verhindern, das der damalige US-Präsident Trump das Nuklearabkommen mit dem Iran nicht mehr einhielt und den Vertrag über das Verbot landgestützter Mittelstreckensysteme (INF-Vertrag) sowie den Vertrag über den Offenen Himmel kündigte.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western"><a name="_GoBack"></a>Diplomatie hat auch da ihre Grenzen, wo für die Adressaten diplomatischer Bemühungen doppelte Standards offensichtlich werden oder handfeste eigene Interessen der Adressaten ignoriert werden. Daher scheiterte der Versuch, die BRICS-Staaten Brasilien, Indien, China und Südafrika und die Länder des Globalen Südens in das Sanktionsregime der EU und der USA mit einzubeziehen. Forderungen aus dem politischen Raum, diese Staaten diplomatisch unter Druck zu setzen, damit sie sich doch noch den Sanktionen anschließen, sind unrealistisch – mehr als die Hälfte der Weltbevölkerung lebt in diesen Staaten. Eine ausführliche Analyse der lateinamerikanischen Perspektive auf die Erwartungen der EU-Staaten findet sich bei Maihold et al (2022).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Realistisch ist es eher, andere Staaten an ihre eigenen Interessen zu erinnern. Viele Staaten auf der Welt möchten keinen Präzedenzfall für das Verschieben von Staatsgrenzen auf dem Wege eines Angriffskriegs akzeptieren. Gleichzeitig gibt es viele Staaten, die sowohl zu Russland als auch zur Ukraine wirtschaftliche Beziehungen hatten und weiter haben wollen, die durch den Krieg gefährdet sind. Und schließlich haben alle Mitgliedsstaaten des Nichtverbreitungsvertrags ein Interesse daran, dass kein offizieller oder inoffizieller Atomwaffenstaat einen Staat, der keine Atomwaffen besitzt, mit dem Einsatz von Atomwaffen bedroht. Auch hier kann – bei entsprechender Bereitschaft der politischen Spitzen &#8211; Diplomatie ansetzen und entsprechende Erklärungen für Gipfeltreffen oder Staatsbesuche vorbereiten. So hat z. B. beim Besuch von Bundeskanzler Scholz in China am 4. November 2022 der chinesische Präsident Xi Jinping nach Angaben des chinesischen Außenministeriums erklärt, die internationale Gemeinschaft solle sich dafür einsetzen, dass Atomwaffen nicht eingesetzt werden können und nukleare Kriege nicht gekämpft werden dürfen. Auch Drohungen mit Atomwaffen seien nicht akzeptabel.<sup><a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote16sym" name="sdendnote16anc">xvi</a></sup></p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Grenzen der Diplomatie erfährt aktuell auch Russland. Weder Belarus noch die zentralasiatischen Nachbarstaaten Russlands, die wirtschaftlich und teilweise auch sicherheitspolitisch eng mit Russland verbunden sind, scheinen scharf darauf zu sein, sich auf Seiten Russlands am Ukrainekrieg zu beteiligen. Belarus, das am stärksten von Russland abhängig ist, lässt zwar russisches Militär von seinem Territorium aus operieren und unterstützt anscheinend auch durch Waffenlieferungen und durch die Behandlung russischer Kriegsverletzter in belarussischen Krankenhäusern das russische Militär, stellt aber keine Truppen zur Verfügung.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Russland ist zwar aus dem Europarat ausgetreten, ist aber nach wie vor Mitglied der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE). Auch wenn die OSZE aktuell durch ihr Einstimmigkeitsprinzip in Bezug auf den Ukrainekrieg nicht viel erreichen kann: es ist eine Organisation, in deren Rahmen diplomatische Gespräche in vertraulichem Rahmen geführt werden können, sowohl von Regierungsvertreter:innen und Diplomat:innen als auch von Parlamentarier:innen, die Mitglied der Parlamentarischen Versammlung der OSZE sind. Die aktuelle Generalsekretärin der OSZE, Helga Maria Schmid, ist übrigens eine erfahrene deutsche Diplomatin.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Generell ist es wichtig, auch in der aktuellen Kriegssituation zu versuchen, die Kooperation mit Russland bei global relevanten Themen aufrecht zu erhalten: bei den multilateralen Abrüstungs- und Rüstungskontrollverträgen, zu denen insbesondere der Nichtverbreitungsvertrag und die Biowaffen- und Chemiewaffenkonvention gehören, bei den jährlichen Klimaschutzkonferenzen und beim wichtigen Thema Biodiversität.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Gerade die globalen Themen zeigen übrigens, dass es kontraproduktiv sein kann, zu fordern, nur mit Staaten zu kooperieren, die die eigenen Werte teilen. Eine der Stärken der Diplomatie ist, dass sie Regeln für den diplomatischen Verkehr zwischen Staaten entwickelt hat, die weltweit gelten und eingehalten werden – unabhängig vom jeweiligen Werte- und Regierungssystem. Für das gemeinsame Handeln von Staaten, die Werte wie eine friedliche Lösung von Konflikten, fairen Interessenausgleich oder langfristige Glaubwürdigkeit des eigenen Handelns ernst nehmen, ist darüber hinaus professionelles diplomatisches Handeln ein entscheidender Erfolgsfaktor (Bolewski 2021).</p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="v-autoreninfo-western"><strong class="western">Ute Finckh-Krämer</strong> Jahrgang 1956, Dr. rer. nat., ist MdB a.D. (SPD, 2013-2017) und Co-Vorsitzende der Plattform Zivile Konfliktbearbeitung. Sie war unter anderem Mitglied des Auswärtigen Ausschusses.</p>
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<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Literatur</h3>
<p class="v-literaturverzeichnis-western"><span style="color: #000000;">Bolewski, Wilfried 2021: Diplomacy is back. Academia Letters, Article 3390</span></p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western"><span style="color: #000000;">Gottemoeller, Rose 2022: Resuming New START inspections must be a critical goal of upcoming US-Russia talks. In: Bulletin of the Atomic Scientists (Online), November 2022, abrufbar unter <a href="https://thebulletin.org/2022/11/resuming-new-start-inspections-must-be-a-critical-goal-of-upcoming-us-russia-talks/">https://thebulletin.org/2022/11/resuming-new-start-inspections-must-be-a-critical-goal-of-upcoming-us-russia-talks/</a></span></p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western"><span style="color: #000000;">Gottemoeller, Rose und Brown, Marshall L. jr. 2023: Legal aspects of Russia’s New START suspension provide opportunities for US policy makers. In: Bulletin of the Atomic Scientists (Online), März 2022, abrufbar unter <a href="https://thebulletin.org/2023/03/legal-aspects-of-russias-new-start-suspension-provide-opportunities-for-us-policy-makers/">https://thebulletin.org/2023/03/legal-aspects-of-russias-new-start-suspension-provide-opportunities-for-us-policy-makers/</a></span></p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western"><span style="color: #000000;">Maihold, Günther et al 2022: Von gemeinsamen Werten zu komplementären Interessen. SWP aktuell Nr. 78 Dezember 2022, abrufbar unter <a href="https://www.swp-berlin.org/publications/products/aktuell/2022A78_EU_Lateinamerika_Karibik_Web.pdf">https://www.swp-berlin.org/publications/products/aktuell/2022A78_EU_Lateinamerika_Karibik_Web.pdf</a></span></p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western"><span style="color: #000000;">Von Fritsch, Rüdiger 2020: Russlands Weg, Berlin</span></p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western"><span style="color: #000000;">Von Fritsch, Rüdiger 2022: Zeitenwende, Berlin</span></p>
<p>&nbsp;</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Anmerkungen:</h3>
<div id="sdendnote1">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote1anc" name="sdendnote1sym">i</a> Eine Zeitleiste der EU-Sanktionen gegen Russland findet sich unter <a href="https://www.consilium.europa.eu/de/policies/sanctions/restrictive-measures-against-russia-over-ukraine/history-restrictive-measures-against-russia-over-ukraine/">https://www.consilium.europa.eu/de/policies/sanctions/restrictive-measures-against-russia-over-ukraine/history-restrictive-measures-against-russia-over-ukraine/</a></p>
</div>
<div id="sdendnote2">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote2anc" name="sdendnote2sym">ii</a> Bundesministerium des Innern: Umsetzung des Durchführungsbeschlusses des Rates zur Feststellung des Bestehens eines Massenzustroms im Sinne des Artikels 5 der Richtlinie 2001/55/EG und zur Einführung eines vorübergehenden Schutzes, S. 9. <a href="https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/ukraine/beschluss-4-maerz-2022-ukraine.html">https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/ukraine/beschluss-4-maerz-2022-ukraine.html</a></p>
</div>
<div id="sdendnote3">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote3anc" name="sdendnote3sym">iii</a> Offizielle englische Version unter <a href="https://www.president.gov.ua/en/news/vistup-prezidenta-zi-shorichnim-poslannyam-do-verhovnoyi-rad-80113">https://www.president.gov.ua/en/news/vistup-prezidenta-zi-shorichnim-poslannyam-do-verhovnoyi-rad-80113</a></p>
</div>
<div id="sdendnote4">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote4anc" name="sdendnote4sym">iv</a> <a href="https://news.un.org/en/story/2022/02/1112802">https://news.un.org/en/story/2022/02/1112802</a></p>
</div>
<div id="sdendnote5">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote5anc" name="sdendnote5sym">v</a> <a href="https://www.securitycouncilreport.org/whatsinblue/2022/02/ukraine-vote-on-draft-uniting-for-peace-resolution.php">https://www.securitycouncilreport.org/whatsinblue/2022/02/ukraine-vote-on-draft-uniting-for-peace-resolution.php</a></p>
</div>
<div id="sdendnote6">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote6anc" name="sdendnote6sym">vi</a> <a href="https://news.un.org/en/story/2022/02/1112912">https://news.un.org/en/story/2022/02/1112912</a></p>
</div>
<div id="sdendnote7">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote7anc" name="sdendnote7sym">vii</a> <a href="https://news.un.org/en/story/2022/03/1113152">https://news.un.org/en/story/2022/03/1113152</a> und <a href="https://documents-dds-ny.un.org/doc/UNDOC/GEN/N22/293/36/PDF/N2229336.pdf">https://documents-dds-ny.un.org/doc/UNDOC/GEN/N22/293/36/PDF/N2229336.pdf</a></p>
</div>
<div id="sdendnote8">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote8anc" name="sdendnote8sym">viii</a> <a href="https://news.un.org/en/story/2022/03/1114632">https://news.un.org/en/story/2022/03/1114632</a> und <a href="https://documents-dds-ny.un.org/doc/UNDOC/GEN/N22/301/67/PDF/N2230167.pdf">https://documents-dds-ny.un.org/doc/UNDOC/GEN/N22/301/67/PDF/N2230167.pdf</a></p>
</div>
<div id="sdendnote9">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote9anc" name="sdendnote9sym">ix</a> <a href="https://news.un.org/en/story/2022/10/1129492">https://news.un.org/en/story/2022/10/1129492</a> und <a href="https://documents-dds-ny.un.org/doc/UNDOC/GEN/N22/630/66/PDF/N2263066.pdf">https://documents-dds-ny.un.org/doc/UNDOC/GEN/N22/630/66/PDF/N2263066.pdf</a></p>
</div>
<div id="sdendnote10">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote10anc" name="sdendnote10sym">x</a><a href="https://news.un.org/en/story/2022/07/1123062" target="_top" rel="noopener"><span style="color: #000000;"> </span></a> <a href="https://news.un.org/en/story/2022/07/1123062">https://news.un.org/en/story/2022/07/1123062</a> und <a href="https://www.un.org/sites/un2.un.org/files/black_sea_grain_initiative_full_text.pdf">https://www.un.org/sites/un2.un.org/files/black_sea_grain_initiative_full_text.pdf</a></p>
</div>
<div id="sdendnote11">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote11anc" name="sdendnote11sym">xi</a> <a href="https://www.iaea.org/newscenter/news/iaea-support-and-assistance-mission-sets-out-to-zaporizhzhya-nuclear-power-plant-in-ukraine">https://www.iaea.org/newscenter/news/iaea-support-and-assistance-mission-sets-out-to-zaporizhzhya-nuclear-power-plant-in-ukraine</a></p>
</div>
<div id="sdendnote12">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote12anc" name="sdendnote12sym">xii</a> <a href="https://www.securitycouncilreport.org/whatsinblue/2022/11/ukraine-vote-on-draft-resolution-2.php">https://www.securitycouncilreport.org/whatsinblue/2022/11/ukraine-vote-on-draft-resolution-2.php</a></p>
</div>
<div id="sdendnote13">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote13anc" name="sdendnote13sym">xiii</a> <a href="https://treaties.unoda.org/t/npt">https://treaties.unoda.org/t/npt</a></p>
</div>
<div id="sdendnote14">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote14anc" name="sdendnote14sym">xiv</a> <a href="https://www.icrc.org/de/wo-wir-arbeiten/europa-zentralasien/ukraine">https://www.icrc.org/de/wo-wir-arbeiten/europa-zentralasien/ukraine</a></p>
</div>
<div id="sdendnote15">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote15anc" name="sdendnote15sym">xv</a> <a href="https://www.icrc.org/de/wer-wir-sind/die-bewegung">https://www.icrc.org/de/wer-wir-sind/die-bewegung</a></p>
</div>
<div id="sdendnote16">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote16anc" name="sdendnote16sym">xvi</a> z.B. <a href="https://www.zeit.de/politik/ausland/2022-11/ukraine-ueberblick-china-atomwaffen-donbass">https://www.zeit.de/politik/ausland/2022-11/ukraine-ueberblick-china-atomwaffen-donbass</a></p>
</div>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/239-240-vorgaenge/publikation/kein-platz-fuer-diplomatie-zu-einem-grundlegenden-missverstaendnis-angesichts-von-krieg-und-buergerkrieg/">Kein Platz für Diplomatie? Zu einem grundlegenden Missverständnis angesichts von Krieg und Bürgerkrieg</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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            	</item>
		<item>
		<title>Die Auswirkungen des Ukrainekriegs: Zwischen nuklearer Abschreckung, Rüstungskontrolle und Abrüstung</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/239-240-vorgaenge/publikation/die-auswirkungen-des-ukrainekriegs-zwischen-nuklearer-abschreckung-ruestungskontrolle-und-abruestung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 24 Jul 2023 13:52:46 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Europa / Internationales]]></category>
		<category><![CDATA[Frieden]]></category>
		<category><![CDATA[Krieg]]></category>
		<category><![CDATA[Ukraine]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Im Zuge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine wurde die Öffentlichkeit erstmals seit Jahrzehnten wieder auf den möglichen Einsatz von Nuklearwaffen aufmerksam. Welche Rolle das Prinzip der nuklearen Abschreckung in diesem Krieg spielt, welche völkerrechtlichen Verträge es zur Eindämmung der nuklearen Gefahren gibt und wie sich der Konflikt auf die weitere Akzeptanz dieser Normen sowie [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/239-240-vorgaenge/publikation/die-auswirkungen-des-ukrainekriegs-zwischen-nuklearer-abschreckung-ruestungskontrolle-und-abruestung/">Die Auswirkungen des Ukrainekriegs: Zwischen nuklearer Abschreckung, Rüstungskontrolle und Abrüstung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class="v-teaser-western"><em>Im Zuge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine wurde die Öffentlichkeit erstmals seit Jahrzehnten wieder auf den möglichen Einsatz von Nuklearwaffen aufmerksam. Welche Rolle das Prinzip der nuklearen Abschreckung in diesem Krieg spielt, welche völkerrechtlichen Verträge es zur Eindämmung der nuklearen Gefahren gibt und wie sich der Konflikt auf die weitere Akzeptanz dieser Normen sowie die Abrüstungsbemühungen auswirkt, diskutiert der folgende Beitrag.</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Die (Un-)Logik nuklearer Abschre&shy;ckung und der Krieg gegen die Ukraine</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Anfang der 1980er Jahre war in der Friedensbewegung ein theoretisches Konzept in aller Munde: ein strategisches Gleichgewicht der nuklearen Abschreckung, dass durch den NATO-Doppelbeschluss wiederhergestellt werden sollte. Kritiker*innen mahnten damals vor einer Rüstungsspirale, die dieser Beschluss nach sich ziehen würde. 40 Jahre später überfällt Russland die Ukraine – und schirmt diesen konventionellen Angriffskrieg durch Nuklearwaffen ab. Damit ist die Beschäftigung mit der Logik nuklearer Abschreckung wieder hochaktuell geworden und es stellt sich die Frage, wie mit einem nuklear bewaffneten Staat umzugehen ist, welcher Menschenrechte, internationale Verträge, Normen und Grenzen ignoriert.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Wenn eine Waffengattung zwar existiert, aber seit über 75 Jahren nicht mehr eingesetzt wurde, liegt es nahe, nach Erklärungen für diese Anomalität zu suchen. Üblicherweise haben Wissenschaftler*innen diesen Umstand mit der nuklearen Abschreckung erklärt. Ende der 1950er Jahre wirkte sich diese Erklärung auch auf politische Entscheidungen aus (vgl. u.a. Lupovici 2010): Staaten, die Nuklearwaffen besitzen und glaubwürdig androhen, sie im Falle eines Angriffes (mindestens) zur Verteidigung der Sicherheit der eigenen Bürger und der Integrität des eigenen Territoriums einzusetzen, seien sicher vor direkter militärischer Einmischung durch andere Staaten – so die Theorie. In dieser Logik sind Nuklearwaffen sowohl ultimatives Machtsymbol als auch staatliche Lebensversicherung. Zudem wird ihnen zugeschrieben, ein wichtiges Instrument zur Förderung politischer und militärischer Zurückhaltung zu sein, und somit Frieden, Sicherheit und Konfliktfreiheit zu fördern. Ein sogenannter ‚nuklearer Friede‘ sei die unweigerliche Folge (s. u.a.; Krepon 2021; Lieber und Press 2020; Ogilvie-White 2020: 2). Diese gestaltende Macht basiert auf der unvergleichlichen zerstörerischen Kraft von Nuklearwaffen. Wenngleich konventionelle Kriegsführung maßlose Zerstörung anrichten kann, ist die Geschwindigkeit der Zerstörung durch Nuklearwaffen ohnegleichen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Im Kalten Krieg entwickelte sich zwischen den USA und der Sowjetunion ein sog. ‚Gleichgewicht des Schreckens‘, welches durch die gegenseitige Vernichtung im Falle eines nuklearen Schlagabtausches (‚<i>Mutually Assured Destruction</i>‘, MAD) aufrechterhalten wurde. Beide Seiten stellten ihre Arsenale und Kommandostrukturen so auf, dass jeder nukleare Erstangriff unter allen Umständen mit einem vernichtenden nuklearen Zweitschlag beantwortet werden kann. In der Praxis war dieses Gleichgewicht aber immer fragil. Seit 1949 sind zudem sieben weitere Nuklearwaffenbesitzerstaaten hinzugekommen, die diese Gleichung verändern. Heute existiert eine komplexe multipolare nukleare Ordnung mit insgesamt neun Nuklearwaffenbesitzerstaaten. Diese Staaten – neben den USA und Russland auch Großbritannien, Frankreich, China, Indien, Pakistan, Israel und Nordkorea – haben militärische Strukturen und Strategien sowie ihre Waffenarsenale dahingehend entwickelt, um mit ihren Nuklearwaffen ihre staatliche Sicherheit, und oftmals auch die ihrer Partner und Alliierten, abzusichern. Dies tun sie mit insgesamt ca. 12.750 Nuklearwaffen (SIPRI 2022), wobei etwa 90 Prozent davon auf die USA und Russland (ehemals Sowjetunion) entfallen. Die meisten Nuklearwaffenbesitzerstaaten sind sich der Zerstörungskraft gewahr und grenzen die Szenarien für einen Einsatz stark ein; zum Teil haben sie erklärt, Nuklearwaffen nie zuerst einsetzen zu wollen (‚<i>no first use</i>‘).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Ein nuklearer Schlagabtausch ist damit aber nicht ausgeschlossen. Es ist äußerst umstritten, ob die Abschreckungswirkung allein dafür verantwortlich ist, dass es bisher nicht zu einem Einsatz von Nuklearwaffen kam. Nina Tannenwald (1996; 2007) geht beispielsweise davon aus, dass es neben der Angst, selbst durch einen Zweitschlag vernichtet zu werden, auch eine normative Komponente gibt, die für den Nichteinsatz mitverantwortlich ist. Diese Norm nennt sie ‚<i>Nukleares Tabu</i>‘. Ihr liegen humanitäre Überlegungen der Akteure zugrunde, da ein jeder Einsatz von Nuklearwaffen mit massiven und moralisch unvertretbaren Konsequenzen für Mensch und Umwelt einhergehen würde. Eine weitere, banalere Erklärung für den nuklearen Nicht-Einsatz in den vergangenen Jahren haben Wissenschaftler*innen wie Benoît Pelopidas (2017) benannt: schlicht Glück. Sie berufen sich dabei auf zahlreiche Situationen, in denen Nuklearwaffen beinahe eingesetzt wurden, der Einsatz aber nur durch andere Umstände verhindert wurde.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Welche Gefahr die nukleare Macht in den Händen einiger weniger Entscheidungstragender darstellt, wird seit den nuklearen Drohungen durch das Moskauer Regime im Zuge des Ukraine-Krieges schmerzlich offenbar.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Nukleare Drohungen im Krieg gegen die Ukraine</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Als der russische Präsident Vladimir Putin am 24. Februar 2022 die „<i>militärische Sonderoperation“</i> in der Ukraine ankündigte, verband er dies mit einer unmissverständlichen nuklearen Drohung:</p>
<p class="v-zitat-western">„Wer auch immer versucht, sich uns in den Weg zu stellen oder gar Drohungen für unser Land und unser Volk auszusprechen, muss wissen, dass Russland sofort reagieren wird, und die Konsequenzen werden so sein, wie Sie sie in Ihrer gesamten Geschichte noch nie gesehen haben.“ (Putin 2022, Übers. d. Verf.)</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">Seit Ende Februar 2022 haben russische Offizielle mehrfach implizit oder explizit mit dem Einsatz von Nuklearwaffen gedroht, diese Drohungen zurückgenommen, abwechselnd eine eskalierende und eine deeskalierende Rhetorik an den Tag gelegt, rote Linien kommuniziert und neu definiert, die Verantwortung für den Krieg auf die Vereinigten Staaten, den Westen, die NATO, das Regime in Kiew und die Ukraine im Allgemeinen geschoben (s. u.a. Arndt und Horovitz 2022). Ein ständiger Bezugspunkt in der nuklearen Rhetorik ist die russische Nukleardoktrin, die vor allem im Dokument „<i>Über die Grundlagen der Staatspolitik der Russischen Föderation auf dem Gebiet der nuklearen Abschreckung“</i> aus dem Jahr 2020 festgelegt ist (Kreml 2020). Darin wird beschrieben, dass Russland Nuklearwaffen zur (Selbst-)Verteidigung bei einem Angriff einsetzen würde, wenn die Existenz und territoriale Integrität des Staates bedroht ist; darüber hinaus aber auch dann, wenn es zuverlässige Informationen über den Abschuss ballistischer Raketen gegen Russland gebe, welche die kritische Infrastruktur, die für die Zweitschlagfähigkeit relevant ist, zerstören könnten.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Diese Einsatzszenarien wurden von Regierungsvertretern während des Krieges mehrfach wiederholt. In Anbetracht der Annexionen besetzter ukrainischer Gebiete lassen sie Spielräume für verschiedene Interpretationen. Die Diskussion bezieht sich vor allem auf den Einsatz sogenannter taktischer Nuklearwaffen. Diese vermeintlich ‚kleinen Nuklearwaffen‘ haben im Gegensatz zu sogenannten strategischen Nuklearwaffen eine deutlich geringere Reichweite und auch Sprengkraftobergrenze. Die Obergrenzen der in den Arsenalen befindlichen taktischen Nuklearsprengköpfe liegen oftmals deutlich über der Sprengkraft der in Hiroshima und Nagasaki eingesetzten Nuklearwaffen (s. unten). Eine Androhung eines Einsatzes mit taktischen Nuklearwaffen ist demnach eine ernstzunehmende und nicht zu verharmlosende Drohung.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Nach Art. 51 der Charta der Vereinten Nationen (VN) hat jeder Staat das Recht auf individuelle und kollektive Selbstverteidigung. Den VN und denen, die der Ukraine diese Unterstützung zukommen lassen wollen, sind jedoch die Hände gebunden, da der russische Präsident für diesen Fall eine nukleare Eskalation angedroht hat. Wenngleich der Ukraine weitreichende militärische Unterstützung gewährt wird, geschieht dies im Wissen um die damit verbundenen nuklearen Eskalationsrisiken. Putin macht sich derzeit eine erweiterte Dimension der nuklearen Abschreckung zunutze: er schirmt einen konventionellen Angriffskrieg ab, indem er externe Einmischung durch seine nuklearen Drohungen abblockt und bewusst Angst schürt.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">In Anbetracht der kürzlich wiederholten Reagan-Gorbatschow-Erklärung, dass ein Nuklearkrieg nicht gewonnen und nicht geführt werden darf, wird die Perfidität dieses Vorgehens deutlich. Präsident Putin war an zwei solchen Erklärungen beteiligt: mit US-Präsident Biden im Juni 2021 (The White House 2021) sowie zuletzt im Januar 2022 im Rahmen einer gemeinsamen Erklärung der fünf ständigen Mitglieder (P5) des VN-Sicherheitsrates (The White House 2022).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Das nukleare Tabu und die Idee des nuklearen Friedens sind durch die nuklearen Drohungen seitens Moskaus so stark ins Wanken geraten (The Economist 2022), dass ein Nuklearwaffeneinsatz plötzlich wieder möglich und nicht mehr vollkommen unwahrscheinlich erscheint. Seit Jahrzehnten war das Risiko eines Nuklearwaffeneinsatzes nicht mehr so hoch – auch wenn unklar ist, welchem Zweck der Einsatz von Nuklearwaffen im Krieg gegen die Ukraine dienen würde. Dieses Risiko ist dem Besitz solcher Waffen und der Logik der nuklearen Abschreckung jedoch inhärent, die vermeintliche Sicherheit immer ein Trugschluss. Die Logik der Abschreckung ist eine Unlogik, die die Welt an den Rand einer nuklearen Katastrophe bringt.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Die nukleare Bedrohung und ihre Einhegung</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Am 16. Juli 1945 läuteten die USA mit dem ersten Nuklearwaffentest in der Wüste von New Mexiko das nukleare Zeitalter ein. Nur sechs Wochen später, am 6. und 9. August 1945, befahl der damalige US-Präsident Harry S. Truman den Abwurf zweier Nuklearwaffen auf die japanischen Städte Hiroshima und Nagasaki. Durch den Einsatz von „<i>Little Boy</i>“ und „<i>Fat Man</i>“ mit einer Sprengkraft von 15 bzw. 20 Kilotonnen wurden zwischen 110.000 und 210.000 Menschen getötet (Wellerstein 2020). Hinzu kamen immense Zerstörungen, zahllose Verletzte sowie langfristige, generationsübergreifende Erkrankungen und Umweltschäden. Nicht zu vernachlässigend sind auch die schon im Vorfeld bei der Gewinnung und Produktion waffenfähigen Materials sowie bei der Entwicklung und den Tests von Nuklearwaffen entstehenden Schäden für Mensch und Umwelt.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Bereits im darauffolgenden Jahr, am 24. Januar 1946 forderten die Vereinten Nationen (VN) in ihrer ersten Resolution die vollständige Abschaffung von Nuklearwaffen. Der Wettlauf um die Bombe wurde dadurch aber nicht aufgehalten, bereits 1949 testete die Sowjetunion ihre erste Nuklearwaffe, Großbritannien folgte 1952, Frankreich 1960 und China 1964. Es entwickelte sich somit einerseits ein Rüstungswettlauf, andererseits aber auch langfristig ein engmaschiges System von Nichtverbreitungs-, Rüstungskontroll- und Abrüstungsverträgen, um die Geschwindigkeit des Wettrüstens einzuhegen und weitere Staaten daran zu hindern, eigene Nuklearwaffen zu besitzen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Ausdruck dieser Bemühungen ist allen voran der Nichtverbreitungsvertrag (NVV) von 1968. Mit der Unterzeichnung verpflichten sich Nicht-Nuklearwaffenstaaten, keine Nuklearwaffen zu erwerben oder zu entwickeln, während sich Nuklearwaffenstaaten mit Artikel VI zur Abrüstung verpflichten. Das Vertragsregime hat mit 191 Vertragsstaaten quasi-universelle Geltung, mit Pakistan, Indien und Israel gibt es aber drei Staaten, die den Vertrag nie unterschrieben und ein eigenes Nuklearwaffenarsenal aufgebaut haben. Mit Nordkoreas Ausstiegsankündigung und der Entwicklung eigener Nuklearwaffen kam 2006 eine weitere Nuklearmacht außerhalb des Vertrages hinzu. Frühe Befürchtungen, zum Beispiel von Präsident John F. Kennedy, dass es bereits in den 1970er Jahren bis zu 25 Nuklearwaffenstaaten geben könnte (Kennedy 1963), haben sich nicht bewahrheitetet. Der Nichtverbreitungsvertrag hat dennoch durch fehlende Beitritte und die Nichterfüllung der Abrüstungsversprechen seitens der Vertragsstaaten entscheidende Schwachpunkte.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Ein wichtiges ergänzendes Nichtverbreitungsinstrument sind Nuklearwaffenfreie Zonen (NWFZ). Bereits am 14. Februar 1967 unterzeichneten 14 Staaten in Lateinamerika den „<i>Vertrag von Tlatelolco</i>“, mit dem sie sich verpflichten, keine Nuklearwaffen herzustellen, zu testen oder zu erwerben und keine Transfers oder Stationierungen auf ihren Gebieten zu akzeptieren. Inzwischen haben 33 Staaten diesen Vertrag unterzeichnet und darüber hinaus es gibt weltweit vier weitere Nuklearwaffenfreien Zonen, die einen Großteil des globalen Südens und Teile des globalen Nordens abdecken (Vereinte Nationen 2022a). Sie werden ergänzt durch Protokolle, in denen die unterzeichnenden Nuklearwaffenstaaten zusichern (oft an die Erfüllung des NVV geknüpft), keine Nuklearwaffen gegen die Nicht-Nuklearwaffenstaaten einzusetzen. Solche negativen Sicherheitsgarantien ergänzen die Nichtverbreitungsbemühungen, sind jedoch kein aktiver Schritt der Abrüstung, sondern eher eine Manifestation des Status quo.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Dieser Status quo und dessen Trägheit gegenüber Veränderungen ist bei den Treffen zum NVV ein häufiger Streitpunkt. Der NVV basiert auf einem simplen Deal: Staaten, die zum Zeitpunkt des Beitrittes keine Nuklearwaffen haben, beschaffen sich auch keine. Im Gegenzug verpflichten sich Nuklearwaffenstaaten zu konkreten Abrüstungsverhandlungen „<i>in redlicher Absicht</i>“. Tatsächlich wurde bisher keine einzige Nuklearwaffe durch diesen Vertrag abgeschafft, sondern durch uni- und bilaterale Schritte der USA und der Sowjetunion; der Erfolg im Bereich der Nichtverbreitung sowie der Ermöglichung und Überwachung der friedlichen Nutzung ist jedoch unstrittig. Während Staaten ohne Nuklearwaffen ihren Teil der Vereinbarung gehalten haben, sind diese zunehmend enttäuscht über den fehlenden Fortschritt der Abrüstung.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Polarisation zwischen den Staaten, die ihre staatliche Sicherheit auf Nuklearwaffen stützen, und jenen, die dies nicht dulden wollen, führte zu einem Dialog über ein anderes Nuklearwaffen-Narrativ. Seit 2010 bildete sich im Rahmen einer von Zivilgesellschaft, Diplomat*innen und Expert*innen getragenen humanitären Initiative eine andere Betrachtungsweise heraus. Sie fokussierte sich auf menschliche Sicherheit und die humanitären Konsequenzen von Nuklearwaffeneinsätzen. Daraus leitet sie die Notwendigkeit eines Verbots und der Abschaffung von Nuklearwaffen ab, wie es mit biologischen und chemischen Waffen sowie anderen inhumanen Waffen bereits der Fall ist. Aus der Initiative entstand der Atomwaffenverbotsvertrag (AVV), welcher Nuklearwaffen für die beigetretenen Staaten vollumfänglich verbietet und sie ächtet. Mittlerweile wird dieser Vertrag von 119 Staaten befürwortet, 68 sind ihm bereits beigetreten. Insgesamt könnten 156 Staaten dem AVV beitreten, ohne etwas an ihrer Sicherheits- und Verteidigungspolitik zu ändern (Nuclear Weapons Ban Monitor 2022). Allerdings boykottieren die Nuklearwaffenbesitzerstaaten und ihre Verbündeten den Vertrag größtenteils.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Neben der Nichtverbreitung spielte in den letzten Jahrzehnten vor allem die Rüstungskontrolle zwischen den USA und Russland eine wichtige Rolle bei der Einhegung von Nuklearwaffen. Die Rüstungskontrollgespräche, -verhandlungen und -verträge zwischen den beiden größten Besitzerstaaten hatten vor allem eine vertrauensbildende Funktion, indem Prozesse und Wege für den Austausch über Fähigkeiten, Intentionen und Strategien gefunden werden. Zudem begrenzten sie jeweils bestimmte Waffenkategorien oder Fähigkeiten auf einem über die Zeit gesehen immer niedrigeren Niveau. Ihr Ziel war es, das Gleichgewicht des Schreckens auszubalancieren und zu halten.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Wenngleich es einen Zusammenhang zwischen der Reduzierung von Nuklearwaffen und dem Abschluss von Rüstungskontrollverträgen gibt, kann daraus nicht gefolgert werden, dass durch die Verträge die Zahl der Nuklearwaffen reduziert wurde. Vielmehr wurden vorher beschlossene und als sinnvoll erachtete Reduktionen festgehalten und für beide Seiten verbindlich festgelegt (Woolf 2023). Vor allem die unilateralen präsidentiellen Initiativen von 1991 und 1992 trugen zur Reduktion der nuklearen Arsenale bei. Der erste Rüstungskontrollvertrag zur Begrenzung antiballistischer Raketenabwehrsysteme (ABM-Vertrag) trat 1972 in Kraft. Der 2010 in Kraft getretene und 2021 nochmals verlängerte Vertrag über strategische Nuklearwaffen (<i>New Strategic Arms Reduction Treaty</i>, New START) ist nun der letzte geltende Rüstungskontrollvertrag. Dieser Vertrag läuft 2026 aus, seine Umsetzung wird derzeit seitens Russlands pausiert (Bugos 2023). Angesichts des Krieges ist unklar, ob auf die Suspendierung eine Aufkündigung folgen wird und ob bzw. wann die Verhandlungen für einen Nachfolgevertrag stattfinden werden. Die wiederholte Aussetzung der im Rahmen des Vertrages vorgesehenen Inspektionen durch Russland sowie die kurzfristige russische Absage der Gespräche im November 2022 haben die Spannungen vergrößert. Trotz der Suspendierung halten sich sowohl Russland und die USA an die Grenzen des Vertrags, die vertrauensbildenden Maßnahmen wie Datenaustausch und Gespräche sind jedoch unterbrochen. Schon jetzt scheint die Zeit aber knapp, ein substanzielles Nachfolgeabkommen, geschweige denn weitreichendere Abkommen zu verhandeln, welche mehr als nur die strategischen nuklearen Sprengköpfe und ihre Trägersysteme beider Vertragsparteien umfassen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Seit Beginn des nuklearen Zeitalters wird einerseits darum gerungen, Nuklearwaffen und ihre Zerstörungskraft einzuhegen und sie abzuschaffen. Andererseits versuchen einige wenige Staaten, sich durch nukleare Abschreckung auf Kosten aller (vermeintlich) abzusichern. Durch diese Gleichzeitigkeit von Nichteinsatz und Abschreckung hat sich ein Widerspruch, der langfristig nicht funktionieren kann, wie angesichts der aktuellen nuklearen Drohungen im Krieg gegen die Ukraine deutlich wird.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Nukleare Abschre&shy;ckung und der Krieg gegen die Ukraine: Welche Rolle spielen R&uuml;stungs&shy;kon&shy;trolle und Abr&uuml;stung?</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western"><a name="_GoBack"></a>Ein Einsatz von Nuklearwaffen im Krieg gegen die Ukraine und damit der Bruch des nuklearen Tabus würde die gesamte internationale Ordnung erschüttern. Zudem ist unklar, von wem und wie auf einen nuklearen Einsatz reagiert würde und wie viele Menschen davon betroffen wären. Eine nukleare Antwort durch die Ukraine wäre nicht möglich, aber wie würden Weltgemeinschaft und NATO reagieren? Die nukleare Abschreckung ermöglicht den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine. Gleichzeitig wirkt die nukleare Abschreckung der NATO, der westlichen Unterstützung für die Ukraine folgt (bisher) keine weitere Eskalation. Was aber passiert, wenn diese gegenseitige nukleare Abschreckung scheitert?</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Politik und Diplomatie sollten nicht bis zu diesem Moment warten, sondern möglichst schnell konkrete Schritte für eine kurz-, mittel- und langfristige Rüstungskontrolle sowie Abrüstung zu vereinbaren. Sämtliche Normen im nuklearen Bereich sind zu verteidigen und zu stärken. Seit Februar 2022 hat sich die internationale Staatengemeinschaft mehrfach klar gegen die konkrete Androhung eines Nuklearwaffeneinsatz gestellt: abgesehen von der VN-Generalversammlung allen voran die Vertragsstaaten des AVV im Juni 2022 (Vereinte Nationen 2022b), die NVV-Mitgliedstaaten im August 2022 (Vereinte Nationen 2022c), die G20 (G20 2022). Das nukleare Tabu zu verteidigen ist aber nur ein erster Schritt, um das Risiko von Nuklearwaffeneinsätzen langfristig zu reduzieren.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Bemühungen um eine Reduzierung des nuklearen Risikos müssen im Rahmen der Gespräche zu strategischer Stabilität, der New START-Nachfolge sowie im Rahmen des NVV und der Gespräche zwischen den Nuklearwaffenbesitzerstaaten fortgesetzt werden. Letztlich aber sind die Abschaffung und das Verbot von Nuklearwaffen der einzige Weg, das Risiko ihres Einsatzes gänzlich einzudämmen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Diese Einsicht, die dem AVV zugrunde liegt und die insbesondere VN-Generalsekretär Antonio Guterres seit Jahren vertritt, wird aber nicht von allen Akteuren geteilt. Schon vor dem Krieg gegen die Ukraine gab es allseits Bemühungen um technische Fortschritte, vor allem in Richtung weniger Sprengkraft und einer höheren Zielgenauigkeit, die die Hemmschwelle zum Einsatz herabsetzen würden. Diesen Trend gilt es in Anbetracht der konkreten nuklearen Drohungen weiterhin entgegenzuwirken, um das bestehende Nichtverbreitungs- und Abrüstungsregime zu stärken.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Auch der Ausweitung nuklearer Abschreckung muss klar und entschieden entgegengetreten werden. In einem Konflikt mit einem nuklear bewaffneten Staat ist das Risiko eines Nuklearwaffeneinsatzes immer gegeben. Die eklatante Missachtung der von der internationalen Gemeinschaft aufgestellten Regeln, Vereinbarungen und Normen bedroht die gesamte nukleare Ordnung. Diese ist nicht erst seit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine in Gefahr. Der Krieg sollte aber zum Anlass genommen werden, die Rüstungskontrollverträge zu stärken und auszuweiten sowie neue Initiativen für eine nukleare Abrüstung zu ergreifen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Hierfür müssen Grundannahmen hinterfragt und neue Ansätze gefunden werden: Das globale Sicherheitsumfeld, welches angeblich keine Abrüstung zulässt, muss aktiv umgestaltet werden. Staatliche Sicherheit darf nicht wichtiger sein als menschliche Sicherheit. Eine Welt ohne Nuklearwaffen kann eine sicherere Welt sein, wenn die Staatengemeinschaft dies so durchsetzt. Nuklearwaffen sichern keinen Frieden. Abrüstung funktioniert nicht ohne die Nuklearwaffenstaaten, sie funktioniert aber bisher auch nicht mit ihnen – dies zu ändern liegt an den Nuklearwaffenstaaten selbst.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="v-autoreninfo-western"><strong class="western">Maren Vieluf</strong> M.A. Politikwissenschaft und M.A. Peace and Security Studies, arbeitet als Wissenschaftliche Mitarbeiterin und Doktorandin am Foreign Policy Lab der Universität Innsbruck. Forschungsschwerpunkte: Nukleare Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nicht-Verbreitung.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Literatur</h3>
<p class="v-literaturverzeichnis-western "><span style="color: #000000;">Arndt, Anna Clara und Horovitz, Liviu 2022: Nuclear Rhetoric and Escalation Management in Russia’s War Against Ukraine: A Chronology, Stiftung Wissenschaft und Politik, SWP Working Paper No. 3, September 2022, abrufbar unter <a href="https://www.swp-berlin.org/publications/products/arbeitspapiere/Arndt-Horovitz_Working-Paper_Nuclear_rhetoric_and_escalation_management_in_Russia_s_war_against_Ukraine.pdf">https://www.swp-berlin.org/publications/products/arbeitspapiere/Arndt-Horovitz_Working-Paper_Nuclear_rhetoric_and_escalation_management_in_Russia_s_war_against_Ukraine.pdf</a>. </span></p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western " lang="en-US"><span style="color: #000000;">Bugos, Shannon 2023: Russia Suspends New START, Arms Control Association, März 2023, abrufbar unter <a href="https://www.armscontrol.org/act/2023-03/news/russia-suspends-new-start">https://www.armscontrol.org/act/2023-03/news/russia-suspends-new-start</a>.</span></p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western "><span style="color: #000000;"><span lang="en-US">G20 2022: G20 Bali Leader’s Declaration, Bali, 15.-16. </span>November 2022, abrufbar unter <a href="https://www.g20.org/content/dam/gtwenty/gtwenty_new/document/G20%20Bali%20Leaders'%20Declaration.pdf"><span lang="zxx">https://www.g20.org/content/dam/gtwenty/gtwenty_new/document/G20%20Bali%20Leaders&#8217;%20Declaration.pdf</span></a>. </span></p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western "><span style="color: #000000;"><span lang="en-US">ICAN 2023: Signature and Ratification Status, abrufbar unter <span lang="zxx"><a href="https://www.icanw.org/signature_and_ratification_status">https://www.icanw.org/ signature_and_ratification_status</a></span></span><span lang="en-US">. </span></span></p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western "><span style="color: #000000;"><span lang="en-US">Internationaler Gerichtshof 1996: Legality of the Threat or Use of Nuclear Weapons, abrufbar unter </span><a href="https://www.icj-cij.org/en/case/95">https://www.icj-cij.org/en/case/95</a><span lang="en-US">. </span></span></p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western "><span style="color: #000000;"><span lang="en-US">Kennedy, John F. 1963: News Conference 52, 21. </span>März 1963, abrufbar unter <a href="https://www.jfklibrary.org/archives/other-resources/john-f-kennedy-press-conferences/news-conference-52"><span lang="zxx">https://www.jfklibrary.org/archives/other-resources/john-f-kennedy-press-conferences/news-conference-52</span></a>. </span></p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western "><span style="color: #000000;">Kmentt, Alexander 2021: The Treaty Prohibiting Nuclear Weapons. How it was Achieved and why it Matters, Abingdon und New York: Routledge.</span></p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western "><span style="color: #000000;">Krasno, Jean und Szeli, Elisabeth 2021: Banning the Bomb. The Treaty on the Prohibition of Nuclear Weapons, Boulder: Lynne Rienner Publishers.</span></p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western "><span style="color: #000000;"><span lang="en-US">Kreml 2020, Presidential Decree No. 355 of June 02, 2020 ‘On the Fundamentals of the State Policy of the Russian Federation in the Field of Nuclear Deterrence’ [</span>Указ Президента Российской Федерации от<span lang="en-US"> 02.06.2020 № 355 &#8222;</span>Об Основах государственной политики Российской Федерации в области ядерного сдерживания<span lang="en-US">&#8222;] 2. </span>Juni 2020, abrufbar unter <span lang="zxx"><a href="http://publication.pravo.gov.ru/Document/View/0001202006020040?index=0&amp;rangeSize=1">http://publication.pravo.gov.ru/ Document/View/0001202006020040?index=0&amp;rangeSize=1</a></span>.</span></p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western "><span style="color: #000000;">Krepon, Michael 2021: Winning and Losing the Nuclear Peace. The Rise, Demise, and Revival of Arms Control, Stanford: Stanford University Press.</span></p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western "><span style="color: #000000;">Lieber, Keir A. und Press, Daryl G. 2020: The Myth of the Nuclear Revolution. Power Politics in the Atomic Age, Ithaca und London: Cornell University Press.</span></p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western "><span style="color: #000000;">Lupovici, Amir 2010: The Emerging Fourth Wave of Deterrence Theory. Toward a New Research Agenda, in: International Studies Quarterly, September 2010, 53:3.</span></p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western "><span style="color: #000000;"><span lang="en-US">Nuclear Weapons Ban Monitor 2022: Tracking Progress Towards a World Without Nuclear Weapons, Norwegian Peoples Aid, März 2023, abrufbar unter <a href="https://banmonitor.org/files/Nuclear-Weapons-Ban-Monitor/TNWBM_2022.pdf">https://banmonitor.org/files/Nuclear-Weapons-Ban-Monitor/TNWBM_2022.pdf</a></span>.</span></p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western "><span style="color: #000000;"><span lang="en-US">Ogilvie-White, Tanya 2020: The Logic of Nuclear Deterrence: Assessments, Assumptions, Uncertainties and Failure Modes, UNIDIR, Genf, abrufbar unter: </span><a href="https://unidir.org/publication/logic-nuclear-deterrence-assessments-assumptions-uncertainties-and-failure-modes"><span lang="zxx"><span lang="en-US">https://unidir.org/publication/logic-nuclear-deterrence-assessments-assumptions-uncertainties-and-failure-modes</span></span></a><span lang="en-US">. </span></span></p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western "><span style="color: #000000;"><span lang="en-US">Pelopidas, Benoît 2017: The Unbearable Lightness of Luck: Three Sources of Overconfidence in the Manageability of Nuclear Crises, in: European Journal of International Security, 30. </span>Mai 2017, abrufbar unter <a href="https://www.cambridge.org/core/journals/european-journal-of-international-security/article/abs/unbearable-lightness-of-luck-three-sources-of-overconfidence-in-the-manageability-of-nuclear-crises/BDE95895C04E7E7988D15DB4F217D1E4"><span lang="zxx">https://www.cambridge.org/core/journals/european-journal-of-international-security/article/abs/unbearable-lightness-of-luck-three-sources-of-overconfidence-in-the-manageability-of-nuclear-crises/BDE95895C04E7E7988D15DB4F217D1E4</span></a>. </span></p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western "><span style="color: #000000;"><span lang="en-US">Putin, Vladimir 2022: Address by the President of the Russian Federation, 24. </span>Februar 2022, abrufbar unter <a href="http://en.kremlin.ru/events/president/news/67843"><span lang="zxx">http://en.kremlin.ru/events/president/news/67843</span></a>. </span></p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western "><span style="color: #000000;"><span lang="en-US">SIPRI 2022: Nuclear Disarmament, Arms Control and Non-Proliferation, in: SIPRI Yearbook 2022, abrufbar unter </span><a href="https://www.sipri.org/yearbook/2022/11"><span lang="zxx"><span lang="en-US">https://www.sipri.org/yearbook/2022/11</span></span></a><span lang="en-US">. </span></span></p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western "><span style="color: #000000;">Tannenwald, Nina 1999: The Nuclear Taboo: The United States and the Normative Basis of Nuclear Non-Use, in: International Organization 53:3, Sommer 1999, S. 433-468.</span></p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western "><span style="color: #000000;">Tannenwald, Nina 2007: The Nuclear Taboo. The United States and the Non-Use of Nuclear Weapons Since 1945, Cambridge: Cambridge University Press.</span></p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western "><span style="color: #000000;"><span lang="en-US">The Economist 2022: Russia’s Invasion of Ukraine has Eroded the Nuclear Taboo, 22. </span>Juni 2022, abrufbar unter <a href="https://www.economist.com/briefing/2022/06/02/russias-invasion-of-ukraine-has-eroded-the-nuclear-taboo"><span lang="zxx">https://www.economist.com/briefing/2022/06/02/russias-invasion-of-ukraine-has-eroded-the-nuclear-taboo</span></a>. </span></p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western "><span style="color: #000000;"><span lang="en-US">The White House 2021: U.S.-Russia Presidential Joint Statement on Strategic Stability. </span>Abrufbar unter <a href="https://www.whitehouse.gov/briefing-room/statements-releases/2021/06/16/u-s-russia-presidential-joint-statement-on-strategic-stability/"><span lang="zxx">https://www.whitehouse.gov/briefing-room/statements-releases/2021/06/16/u-s-russia-presidential-joint-statement-on-strategic-stability/</span></a>.</span></p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western "><span style="color: #000000;"><span lang="en-US">The White House 2022: Joint Statement of the Leaders of the Five Nuclear-Weapon States on Preventing Nuclear War and Avoiding Arms Races, abrufbar unter </span><a href="https://www.whitehouse.gov/briefing-room/statements-releases/2022/01/03/p5-statement-on-preventing-nuclear-war-and-avoiding-arms-races/"><span lang="zxx"><span lang="en-US">https://www.whitehouse.gov/briefing-room/statements-releases/2022/01/03/p5-statement-on-preventing-nuclear-war-and-avoiding-arms-races/</span></span></a>.</span></p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western "><span style="color: #000000;">Vereinte Nationen 2022a: Overview Nuclear Weapon Free Zones, abrufbar unter <a href="https://www.un.org/nwfz/content/overview-nuclear-weapon-free-zones"><span lang="zxx"><span lang="en-US">https://www.un.org/nwfz/content/overview-nuclear-weapon-free-zones</span></span></a><span lang="en-US">. </span></span></p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western "><span style="color: #000000;">Vereinte Nationen 2022b: Report of the first Meeting of States Parties to the Treaty on the Prohibition of Nuclear Weapons, TPNW/MSP/2022/6*, Wien, 21. Juli 2022.</span></p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western "><span style="color: #000000;"><span lang="en-US">Wellerstein, Alex 2022: Counting the Dead at Hiroshima and Nagasaki, Bulletin of the Atomic Scientist, abrufbar unter </span><a href="https://thebulletin.org/2020/08/counting-the-dead-at-hiroshima-and-nagasaki/"><span lang="zxx"><span lang="en-US">https://thebulletin.org/2020/08/counting-the-dead-at-hiroshima-and-nagasaki/</span></span></a><span lang="en-US">.</span></span></p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western "><span style="color: #000000;"><span lang="en-US">Woolf, Amy 2023: Nuclear Arms Control and Disarmament: Insights from the Past and Prospects for the Future, Oslo Nuclear Project, abrufbar unter: </span><a href="https://www.sv.uio.no/isv/english/research/projects/oslo-nuclear-project/events/seminars/nuclear-arms-control-and-disarmament-insights-from.html"><span lang="zxx"><span lang="en-US">https://www.sv.uio.no/isv/english/research/projects/oslo-nuclear-project/events/seminars/nuclear-arms-control-and-disarmament-insights-from.html</span></span></a><span lang="en-US">. </span></span></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/239-240-vorgaenge/publikation/die-auswirkungen-des-ukrainekriegs-zwischen-nuklearer-abschreckung-ruestungskontrolle-und-abruestung/">Die Auswirkungen des Ukrainekriegs: Zwischen nuklearer Abschreckung, Rüstungskontrolle und Abrüstung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Ist das Klima der Verlierer von Russlands Krieg gegen die Ukraine?</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/239-240-vorgaenge/publikation/ist-das-klima-der-verlierer-von-russlands-krieg-gegen-die-ukraine/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 24 Jul 2023 13:52:04 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Europa / Internationales]]></category>
		<category><![CDATA[Frieden]]></category>
		<category><![CDATA[Klima]]></category>
		<category><![CDATA[Krieg]]></category>
		<category><![CDATA[Ukraine]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Dass Bemühungen zum Umwelt- und Klimaschutz in Kriegszeiten dem militärischen Primat untergeordnet werden und in den Hintergrund treten, erscheint fast schon normal. Wie Astrid Sahm im folgenden Beitrag beschreibt, verstärkt Russlands Krieg gegen die Ukraine auf vielfältige Weise nationale und globale Umwelt- und Klimarisiken. Gleichzeitig gehören sicherheitsrelevante Aspekte der Klimapolitik zur Vorgeschichte dieses Kriegs. Auf [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/239-240-vorgaenge/publikation/ist-das-klima-der-verlierer-von-russlands-krieg-gegen-die-ukraine/">Ist das Klima der Verlierer von Russlands Krieg gegen die Ukraine?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class="v-teaser-western"><em>Dass Bemühungen zum Umwelt- und Klimaschutz in Kriegszeiten dem militärischen Primat untergeordnet werden und in den Hintergrund treten, erscheint fast schon normal. Wie Astrid Sahm im folgenden Beitrag beschreibt, verstärkt Russlands Krieg gegen die Ukraine auf vielfältige Weise nationale und globale Umwelt- und Klimarisiken. Gleichzeitig gehören sicherheitsrelevante Aspekte der Klimapolitik zur Vorgeschichte dieses Kriegs. Auf dieser Grundlage plädiert sie für mehr Kohärenz im politischen Umgang mit den multiplen globalen Krisen, damit das friedenspolitische Potenzial des Klimaschutzes sich entfalten kann.</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">Russlands Angriff auf die Ukraine stellte 2022 alle anderen globalen Krisen in den Schatten. Anschaulich zeigt dies die CARE-Medienanalyse „<i>Breaking the Silence</i>“, die insgesamt 5,8 Millionen Online-Artikel auswertete, die von Januar bis Oktober 2022 in den Sprachen Arabisch, Deutsch, Englisch, Französisch und Spanisch erschienen. Hiervon beschäftigten sich 2,2 Millionen Artikel mit dem russischen Krieg gegen die Ukraine, während die Dürre- und Hunger­katastrophen in Afrika nur einen minimalen Bruchteil dieser Aufmerksamkeit erhielten (Stemmler 2023). Freilich drohte mit anhaltender Kriegsdauer selbst im Fall der Ukraine ein Erschöpfungs-, Gewöhnungs- und Verdrängungseffekt in der öffentlichen Wahr­nehmung in Deutschland und anderen EU-Staaten einzutreten – trotz der geographi­schen Nähe und der ständigen Präsenz von Millionen ukrainischer Kriegsflüchtlinge (Lobo 2022). Zudem konzentrierte sich die Aufmerksamkeit in Deutschland auf wenige Themen, insbeson­dere auf die Folgen für die Energieversorgung und ihre sozialen Konsequenzen sowie die Frage, wie weit die militärische Unterstützung der Ukraine gehen soll (Maurer et al. 2022). Dabei erschien die parteipolitische Profilierung in den Statements mancher Politiker wichtiger als die tat­sächliche Situation der Ukraine oder eine differenzierte und selbstkritische Analyse der Kriegs­ursachen, die über die naheliegende Kritik an der einseitigen Ausrichtung der deutschen Energiepolitik auf fossile Brennstoffe aus Russland in der Vergangenheit oder die pauschale Bewertung der NATO-Osterweiterung als einer Art Ursünde westlicher Politik hinausgeht.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Sichtbare globale Krisen&shy;zu&shy;sam&shy;men&shy;h&auml;nge</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Gleichwohl besteht die Chance, dass sich angesichts des russischen Kriegs gegen die Ukraine ein neues Problembewusstsein entwickelt. Bereits die Covid-19-Pandemie hat die Grenzen des bisherigen Globalisierungsmodells mit seinen komplexen weltumspannenden Lieferketten offensichtlich gemacht und die ungleiche Lastenverteilung zwischen Nord und Süd verschärft. Der russische Krieg machte neben der eigenen Energieabhängigkeit im Westen nicht zuletzt auch die zentrale Rolle von Russland und der Ukraine für die Welternährung deutlich (OECD 2022). Zu den Kriegsfolgen zählen dementsprechend nicht nur die Todesfälle, Vertreibungen und Zerstörungen durch die unmittelbaren Kampfhandlungen in der Ukraine, sondern ebenso der Anstieg von Lebensmittelpreisen sowie die Zunahme von Hungersnöten, Konflikten und Fluchtbe­wegungen in entfernten Regionen, von denen etliche bereits in besonderem Maße vom Klimawandel betroffen sind (SWP 2022). Dies ist einer der zentralen Gründe, warum sich viele Länder des globalen Südens 2022 nicht an den Sanktionen beteiligten, welche die westliche Staatenge­meinschaft gegen Russland beschlossen hat, sondern es stattdessen vorzogen, neutral zu bleiben oder gar die russische Position zu unterstützen (Plagemann 2022).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Angesichts der vielfältigen Folgen des russischen Ukraine-Kriegs setzt sich bei zahlreichen Akteuren allmählich die Erkenntnis durch, dass die gehäuft auftretenden globalen Krisen keine parallelen Prozesse sind, sondern sich gegenseitig beeinflussen und verstärken. Dies zeigt sich an der zunehmenden Popularität des Begriffs „Polykrise“. Die Financial Times erklärte den Begriff Anfang 2023 zu ihrem Wort des Jahres 2022 (Derbyshire 2023). Für den Historiker Adam Tooze, einen der Vorreiter bei der Verbreitung des Begriffs, befindet sich die Welt bereits in einer Polykrise (Tooze 2022). Der Weltrisikobericht, der im Januar 2023 beim Welt­wirtschaftsforum in Davos präsentiert wurde, warnt hingegen lediglich vor der Gefahr einer existenziellen Polykrise im Laufe der nächsten Dekade, sollte keine erfolgreiche Krisen­bekämpfung durch neue bzw. verbesserte multilaterale Kooperationsformen erfolgen. Als zentrales Risiko identifiziert der Bericht dabei unzureichende Anstrengungen bei der Bekämpfung des Klimawandels und seiner Folgen (WEF 2023) – ein Risiko, das sich durch Russlands Krieg gegen die Ukraine deutlich erhöht.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Kriegs&shy;be&shy;dingte Klima- und Umwelt&shy;folgen</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Dass militärische Einsätze und Kriege tiefgreifende Umweltauswirkungen haben, ist ebenso bekannt wie die Rolle von Klima- und Umweltproblemen als „Risikomultiplikator“ (Auer 2021; Friedensgutachten 2020, S. 27 ff.). In der Ukraine lässt sich dies bereits seit 2014 beobachten, als Russland die Krim annektierte und die separatistischen Kräfte in der Ostukraine militärisch zu unterstützen begann. In beiden Regionen wurde die Versorgung mit ausreichend sauberem Trinkwasser massiv beeinträchtigt – im Donbas, weil zahlreiche geflutete Bergwerke das Grundwasser und die Gewässer verschmutzten (Ptak 2021); auf der Krim, weil die Ukraine nach der russischen Annexion die Wasserversorgung der Halbinsel über den Nord-Krim-Kanal unterband. Die Wasserknappheit wurde in den Sommermonaten hitzebedingt und durch den Massentourismus verstärkt – mit erheblichen Ernteeinbußen für die Landwirtschaft und Wasser­rationierung für die Bevölkerung als Folge. Die Sprengung des ukrainischen Blockade­damms erfolgte daher umgehend, als russische Truppen Anfang März 2022 das Gebiet Cherson eroberten (Gendries 2022; Trubetskoy 2020).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Mit dem im Februar 2022 von Russland gestarteten Großangriff auf die gesamte Ukraine nahmen auch die ökologischen Schäden dramatisch zu (als Überblick siehe u.a. WWF 2022; Zhou/Anthony 2023). Infolge der massiven Zerstörung von Ölspeichern, Stahlwerken sowie anderen Energie- und Industrieanlagen sind große Mengen gefährlicher Schadstoffe in Boden, Luft und Wasser gelangt. Die Kriegshandlungen haben bis zu einem Drittel der ukrainischen Naturschutzgebiete erfasst. Hunderttausende Hektar Wald sind durch Brände, aber auch durch verstärkte Abholzung zu Heiz- und Verteidigungszwecken bereits vernichtet worden. Weitere Probleme stellen die großflächige Verminung der umkämpften Gebiete, aber auch des Meeresbodens im Küstenbereich, sowie Rückstände von Munition und anderem Kriegs­material dar, die ebenfalls den Boden und das Grundwasser kontaminieren. Der Verlust von Bio­diversität ist die Folge, darunter vieler seltener Arten, die in der Ukraine beheimatet sind. Zudem sind zahlreiche landwirtschaftliche Flächen voraussichtlich auf Jahrzehnte nur einge­schränkt nutzbar. Ebenso wird die Viehzucht durch Strom- und Futterausfälle in Mitleiden­schaft gezogen. All dies wird auch die Gesundheit der Menschen in der Ukraine lang­fristig beeinträchtigen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">In diesem Krieg wurde zudem erstmals die Gefahr eines durch militärische Handlungen aus­ge­lösten Unfalls in einem Atomkraftwerk konkret greifbar (Chronologie bei WNA 2023). Die mehrwöchige russische Besetzung des AKW Tscherno­byl weckte dabei Erin­nerungen an den atomaren Super-GAU vom 26. April 1986. Aller­dings war eine Freisetzung größerer Mengen Radio­aktivität hier selbst im Falle eines mehr­tägigen Stromausfalls nicht zu erwarten, da das Kraftwerk bereits vor über 20 Jahren stillgelegt wurde. Anders verhält es sich im Falle des AKW Saporischschja, mit sechs Reaktoren das größte aktive Atomkraftwerk in Europa, das seit Anfang März 2022 durch russische Truppen besetzt ist. Beschuss und dadurch bedingte Strom­ausfälle führten hier mehrmals zu kritischen Situationen. Erst Anfang September 2022 erhielt die Internationale Atomenergiebehörde (IAEA) Zugang zu dem Kraft­werk. Die ukrainische Führung warf Russland daher „nukleare Erpressung“ vor. Gleichzeitig nutzte sie die nukleare Gefahr aber auch gezielt, um die internationale Aufmerksam­keit und Unterstützungs­bereit­schaft für ihren Kampf gegen Russland zu erhöhen (Murphy 2022; France24 2022).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western"><a name="_GoBack"></a>Der ukrainische Staat und ukrainische Umweltorganisationen dokumentieren die vielfältigen kriegsbedingten Klima- und Umweltschäden seit Februar 2022 fortlaufend. Das ukrainische Umwelt­­­ministerium hat bis Ende Dezember 2022 insgesamt 2.278 Fälle erfasst und den damit ver­bundenen ökologischen Schaden auf 46,15 Mrd. US-Dollar beziffert. Die zusätz­lichen Treib­hausgasemissionen berechnete das Ministerium auf 33 Mio. t CO<sub>2</sub>-Äquiva­lente, weitere 48,7 Mio. t veranschlagte es für den Wiederaufbau. Dies entspricht 0,2 Prozent des weltweiten CO<sub>2</sub>e-Ausstoßes im Jahre 2021 (MEPR 2023; Zhou/Anthony 2023).</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Schwache v&ouml;lker&shy;recht&shy;liche Grundlagen</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Das intensive Monitoring der Klima- und Umweltschäden soll der Ukraine nach Kriegs­ende als eine Grundlage dienen, um Russland für begangene Kriegsverbrechen zur Rechenschaft zu ziehen und Reparationszahlungen für den Wiederaufbau einzufordern. Dies erklärt auch den starken Fokus auf Zahlen und Kosten in den regelmäßigen Briefings des ukrainischen Umweltministeriums (Garza 2022a). Allerdings sind die völkerrechtlichen Grundlagen für die Durchsetzung dieser Ansprüche bisher schwach.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Das 1977 unterzeichnete Zusatzprotokoll zum Genfer Abkommen verbietet in Artikel 35 und 55 „<i>Methoden oder Mittel der Kriegführung zu verwenden, die dazu bestimmt sind oder von denen erwartet werden kann, dass sie ausgedehnte, langanhaltende und schwere Schäden der natürlichen Umwelt verursachen</i>“. Artikel 56 verbietet zudem explizit den Angriff auf Kern­kraftwerke – sofern dies zu schweren Verlusten unter der Zivilbevölkerung führen kann und solange das betreffende AKW keinen Strom „zur regelmäßigen, bedeutenden und unmittelbaren Unter­stützung von Kriegshandlungen“ liefert. Das Römische Statut des Internationalen Straf­gerichts­hofs (IStGH) von 1998 stuft in Artikel 8 als Kriegsverbrechen auch vorsätzliche Angriffe ein, die „<i>weit reichende, langfristige und schwere Schäden an der natürlichen Umwelt verursachen, die eindeutig in keinem Verhältnis zu dem insgesamt erwarteten konkreten und unmittelbaren militärischen Vorteil stehen</i>“. Allerdings bieten die Formulierungen in beiden Dokumenten viel Interpretationsspielraum, was die Einstufung kriegs­bedingter Umwelt­schäden als völker­rechtliche Vergehen erschwert. Hinzu kommt, dass Russland und die Ukraine zwar die Zusatz­protokolle der Genfer Abkommen anerkennen, aber bisher keine Mitglieder des Internationalen Straf­gerichts­hofs sind. Mandatsgrundlage bildet jedoch, dass die Ukraine ihr Hoheitsgebiet im September 2015 unbefristet der Gerichtsbarkeit des Strafgerichtshofs unterstellt hat (Hasselbach 2022; Schaller 2022; Zhou/Anthony 2023).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Der 2. Golfkrieg von 1990/91 ist bisher der einzige Fall, indem ein Aggressorstaat nach Kriegsende Ausgleichszahlungen für Umweltschäden an die betroffenen Staaten leisten musste. Dies lässt sich zum einen mit den Dimensionen der ökologischen Kriegsfolgen erklären: Der Irak setzte u.a. hunderte Ölfelder in Kuwait in Brand, um die Befreiung des Landes durch die Alliierten aufzuhalten und war damit für zwei Prozent des weltweiten CO<sub>2</sub>e-Ausstoßes im Jahr 1991 verant­wortlich (Auer 2021; Greenpeace 2003). Zum anderen herrschte Einigkeit im UN-Sicherheits­rat und der Irak erkannte im Waffenstillstandsabkommen seine völkerrechtliche Haftung für die während des Kriegs entstandenen Schäden und Verluste an. Mit seiner Resolution vom 3. April 1991 richtete der Sicherheitsrat eine Entschädigungs­kommission ein, die bis 2005 insge­samt 2,68 Mio. Fälle bearbeitete, darunter 168 auf Umweltschäden bezogene Fälle, die etwa 25 Prozent der insgesamt reklamierten Entschädigungen in Höhe von 332,5 Mrd. US-Dollar ausmachten. Die von Kommission anerkannten Schäden beliefen sich auf 52,4 Mrd. US-Dollar, darunter entfielen mit 5,26 Mrd. US-Dollar etwa 10 Prozent auf Umweltschäden (Sand 2005).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Vergleichbare Beschlüsse auf UN-Ebene sind im Falle des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine derzeit nicht zu erwarten, da Russland diese mit seinem Vetorecht im Sicherheitsrat verhindern kann. Die ukrainischen Anstrengungen verbessern jedoch die methodischen Grund­lagen für die Ermittlung kriegsbedingter Klima- und Umweltschäden und verstärken den inter­natio­na­len Druck zur Weiterentwicklung des Völker­rechts in diesem Bereich. Dies gilt insbesondere für die Forderung von internationalen Umweltinitiativen, wie „<i>Stop Ecocide</i>“, nach Aufnahme von schwerwiegenden Verbrechen an der Umwelt als „Ökozid“ in das Römische Statut des IStGH – ein Begriff, dessen sich auch der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj bedient, z.B. bei seinen Reden beim G20-Gipfel im November oder vor dem neuseeländischen Parlament im Dezember 2022 (Zelensky 2022b und 2022c). Freilich ist die Aufnahme eines neuen Straftatbestands in das Römische Statut nicht kurzfristig erreichbar. Mit der Erarbeitung der 27 Prinzipien zum Schutz der Umwelt in bewaffneten Konflikten, welche die UN-Vollver­sammlung unter dem Eindruck des Russland-Ukraine-Kriegs am 7. Dezember 2022 annahm, war die Völkerrechts­kommission etwa zehn Jahre beschäftigt. Zudem sind diese Prinzipien, sofern sie nicht bestehendes Völkerrecht integrieren, für die UN-Mitgliedsstaaten nicht bindend. Gleichwohl setzen die Prinzipien mit ihrer Ganzheitlichkeit einen neuen Rahmen, indem sie auf den Schutz der Umwelt vor, während und nach bewaffneten Konflikten zielen (CEOBS 2022; Kaminski 2022).</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Politi&shy;sie&shy;rung des inter&shy;na&shy;ti&shy;o&shy;nalen Klima&shy;schutzes</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Im Hinblick auf den internationalen Klimaschutz erscheint die Situation ebenso schwierig wie im Völkerrecht. Die durch den Krieg ausgelöste weitgehende Einstellung der internationalen Forschungskooperation mit Russland betrifft zahlreiche Projekte zur Erfassung des Verlaufs und zur Prognose des Klimawandels. So sind Datenerhebungen und Feld­forschun­gen in Russland, um z.B. die Tauprozesse der Permafrostböden oder die Aus­wir­kungen des Klima­wandels auf Eisbären zu beobachten, für Forschende aus west­lichen Staaten nicht länger möglich. Aber auch die russische Klima­forschung wird durch die Sanktionen be­einträchtigt, weil beispielsweise für die Datenerhebung benötigte west­liche Technologie nicht länger impor­tiert werden kann und Forschende den Zugang zu internationalen Daten­banken verlieren, wie den Klimadaten­speicher oder andere Copernicus-Dienste der EU (Doose/Vorbrugg 2022). Das Kooperations­verbot birgt somit mittelfristig die Gefahr, dass die Vergleichbarkeit der getrennt erhobenen Daten nicht mehr gewährleistet ist.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Kooperationseinschränkungen betreffen insbesondere die Arktis, wo sich die Erder­wärmung derzeit schneller als in allen anderen Regionen vollzieht. Da durch den Rück­gang des Meereises die arktischen Seewege zunehmend schiffbar werden und sich neue Zugänge zu Rohstoffen eröffnen, ist die Arktis bereits in den letzten Jahren zu einem Brennpunkt geopolitischer Spannungen geworden (Paul/Swistek 2021). Der russische Angriff auf die Ukraine hatte den Abbruch der politischen Zusammenarbeit mit Russland durch die sieben anderen Mitglieder des Arktisrats zur Folge. Der Rat, der 1996 zum Interessenausgleich von Anrainerstaaten und indigenen Völkern der Arktis gegründet worden war, beschäftigte sich explizit nicht mit „harten“ Sicherheitsthemen, sondern vorrangig mit Umwelt- und Klima­fragen. Durch den (geplanten) NATO-Beitritt Finnlands und Schwedens wird sich die Sicher­heits­konstellation in der Region tiefgreifend verändern, was eine Rückkehr zum bisherigen Kooperationsmodell nach Kriegsende erschwert. Damit erhöht sich das Risiko für eine weitere Konflikteskalation in der arktischen Region (Paul 2022).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Bei der 27. UN-Klimaschutzkonferenz (COP 27), die im November 2022 im ägyptischen Scharm El-Scheich stattfand, war der Einfluss des Kriegs auf die Agenda offensichtlich. Denn zahlreiche europäische Industriestaaten haben 2022 mehr Treibhausgase ausgestoßen, da sie als Ersatz für fossile Energieträger aus Russland ihren Kohle-Verbrauch steigerten und alternative Gas- und Öllieferanten in anderen Ländern, wie Katar oder Senegal, suchten. Zwar stellen die EU und ihre Mitgliedsstaaten, allen voran Deutschland, dies als temporäre Strategie dar und versichern, dass die bisherigen CO<sub>2</sub>-Reduktionsziele dank anderer Maßnahmen bis 2030 sogar übertroffen werden sollen. Dennoch verstärkten diese situative Anpassung der Klima­politik sowie der kriegsbedingte weltweite Preisanstieg für Energie und Nahrungsmittel den Vertrauensschwund in den Ländern des globalen Südens gegenüber westlicher Politik, zumal die Entwicklungsländer bisher nicht die bei früheren Gipfeln zugesagten Finanzhilfen für den Klimaschutz und die Anpassung an die Klimafolgen erhalten haben. Bei der COP 27 befanden sich die westlichen Industriestaaten daher in einer ungünstigen Position. Dies trug wesentlich dazu bei, dass sie im Laufe der Konferenz der Bildung eines Fonds zustimmten, der besonders vulnerable Ent­wicklungsländer für klimabedingte Schäden und Verluste ent­schädigen soll. Allerdings blieben zentrale Punkte für die Einrichtung des Fonds noch offen (Feist/Geden 2023).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die COP 27 war zugleich eine der wenigen internationalen Foren, an denen sich nach Kriegs­beginn Delegationen aus Russland und der Ukraine beteiligten. Die ukrainische Delegation verfolgte dabei insbesondere das Ziel, die Länder des globalen Südens, die sich bei den Resolutionen der UN-Vollversammlung zur russischen Aggression gegen die Ukraine enthalten hatten, für ihr Anliegen zu gewinnen (Garza 2022b). Dementsprechend betonte Präsident Selenskyj in seiner Ansprache, dass Russlands Krieg dem Klimaschutz die Mittel entziehe, welche die Entwicklungsländer von den Industurieländern für den Ausgleich der klimabedingten Schäden und Verluste fordern. Gleichzeitig rief er zur Bildung einer globalen Plattform auf, um die Auswirkungen des Militärs auf Klima und Umwelt zu erfassen (Zelenskyy 2022a). Damit griff er eine langjährige Forderung von Friedens- und Umweltaktivist*innen sowie aus der Klimaforschung auf, die durch Russlands Krieg neuen Nachdruck erhält. Denn bisher verpflichtet die UN-Klimarahmenkonvention die Staaten nicht dazu, den Beitrag des Militärs zu den Treibhausgasemissionen in ihre nationale Bericht­er­stattung aufzunehmen. Dabei werden nach vorläufigen Schätzungen mindestens fünf Prozent der weltweiten CO<sub>2</sub>e-Emissionen durch Militär und Krieg verursacht (Braun 2022; Wahnbaeck 2022).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die russische Delegation suchte bei der COP 27 ebenfalls den Schulterschluss mit den Ländern des globalen Südens, indem sie die historische Verantwortung der westlichen Kolonialmächte für den Klimawandel seit Beginn der Industrialisierung hervorhob und für eine „<i>souveräne grüne Agenda</i>“ eintrat. Unter diesem Begriff versteht die russische Führung das Recht eines jeden Landes selbst zu entscheiden, mit welcher Technologie es seine Treibhausgasemissionen reduziert. Dementsprechend verweigerte Russland auch seine Zustimmung dazu, dass in die Abschluss­erklärung der Weltklimakonferenz Formulierungen aufgenommen wurden, die auf eine verringerte Nutzung fossiler Energien und die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien zielen. Zudem warb der russische Staatskonzern „Rosatom“ bei der COP 27 für die Atom­energie als CO<sub>2</sub>-arme Technik. Gleichzeitig betonte die russische Delegation jedoch den inklusiven Charakter des internationalen Klimadialogs, aus dem kein Land ausgeschlossen werden dürfe. Ebenso forderte sie eine Lockerung der westlichen Russland-Sanktionen, da angesichts des globalen Interesses am Klimaschutz jene Technologien, die für die Reduzierung der Treibhaus­gasemissionen relevant sind, nicht Gegenstand von Sanktionen sein dürften (Davydova 2022 und 2023).</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">D&uuml;stere Zukunfts&shy;aus&shy;sich&shy;ten?</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Die Zukunft der Menschheit hängt im hohen Maße von der weiteren Entwicklung des Klima­wandels ab. Ihre Chancen, die Worst-Case-Szenarien zu vermeiden, haben sich durch Russ­lands Krieg gegen die Ukraine und seine Auswirkungen auf die globale Sicherheit ver­schlechtert (zu den verschiedenen Szenarien siehe Stone 2021; Wenisch 2022). Gleichwohl ist das Klima bisher kein eindeutiger Verlierer dieses Kriegs. Dies liegt nicht zuletzt an der umfassenden Dokumentation und Kommunikation der kriegsbedingten Klima- und Umweltschäden, die von der ukrainischen Regierung, Umwelt­organisationen und Forschenden geleistet werden. Hieraus ergeben sich neue Impulse für die stärkere Berücksichtigung von Klima- und Umweltbelangen im Völkerrecht. Ihre Durchsetzung erfordert freilich eine starke internationale Klimaschutz­be­wegung mit einem langen Atem.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Gleichzeitig ist erkennbar, dass die zahlreichen Verhandlungsbemühungen internationaler Akteure in diesem Krieg bisher nur in drei Feldern Teilerfolge erringen konnten, nämlich beim Gefangenenaustausch, bei den ukrainischen Getreideexporten und im besetzten AKW Saporischschja. Erfolgsversprechende Verhandlungsansätze scheint es somit insbesondere in Bereichen zu geben, bei denen ein Bezug zu den am Anfang des Texts beschriebenen globalen Krisenzusammenhängen besteht. Dieses Potenzial sollte allerdings nicht überbewertet werden. So haben sich die im Dezember 2022 öffentlich geäußerten Hoffnungen der IAEA, mit der russischen und ukrainischen Seite eine Einigung über die Errichtung einer Schutzzone um das AKW Saporischschja zu erzielen, als zu optimistisch erwiesen (Mijnssen 2022). Russlands Bereitschaft zu begrenzten Zugeständnissen in diesen Fragen begründet sich weniger durch eine Rücksichtnahme auf mögliche Klima- und Umweltrisiken als durch das Interesse, die bisher neutralen Länder des globalen Südens nicht gegen sich aufzubringen. Aus diesem Grunde sind es derzeit auch Staaten wie Indien, die am ehesten geeignet sind, eine Vermittlerrolle zu übernehmen, um eine von beiden Konfliktparteien getragene Verhandlungslösung zu erzielen (Dąbrowska 2023).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die westlichen Staaten können diese Verhandlungschancen nicht zuletzt dadurch befördern, dass sie die Kohärenz ihrer Politik im Umgang mit dem Klimawandel und anderen globalen Krisen verbessern. Denn deren Folgen betreffen die Länder des globalen Südens in besonderem Maße, obwohl sie nicht ihre zentralen Verursacher sind. Ein kleiner Schritt in diese Richtung wurde bei der COP 27 gemacht. Das langfristige Ziel muss freilich die Entwicklung einer neuen globalen Sicher­heits­­ordnung sein. Denn auch wenn westliche Streitkräfte inzwischen zahl­reiche Anstrengungen unternehmen, ihre Klimabilanz zu verbessern (Braun 2022; Cwiertna u.a. 2022, Vogler 2022) – Krieg und Klima­neutra­lität bleiben unvereinbar. Daher dürfen der russische Angriffskrieg und die aktuell erforderliche mili­tärische Unterstützung der ukrainischen Verteidigung nicht zu dem politischen Kurzschluss führen, dass eine langfristige Wiederbelebung der Abschreckungs­politik mit einer massiven Aufrüstung alternativlos wäre. Vielmehr ist eine eingehende Reflexion erforderlich, warum internationale Mechanismen der friedlichen Konfliktregulierung in den letzten zwei Jahrzehnten so oft gescheitert sind und welchen Beitrag die westlichen Staaten selbst zur Stabilisierung autoritärer Regime geleistet haben (Bank/Josua 2022).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Last but not least: Nicht nur der Klimawandel, sondern auch der Klimaschutz und der Ausbau erneuerbarer Energien wirken als internationale Risikomultiplikatoren, wenn sie als geopolitische Instrumente dienen. Deutlich wird dies u.a. an Russlands Blockadehaltung bei der COP 27. Der Zusammenhang lässt sich aber auch am europäischen Green Deal erkennen, den die EU 2020 zu ihrem strategischen Kompass erklärt hat. Denn die Idee, mit einem CO<sub>2</sub>-Grenzausgleich zu einer Reduzierung des Treibhausgas­ausstoßes im Handel mit Nicht-EU-Staaten beizutragen, wird vielfach als Protektionismus wahrgenommen (Dröge 2021). Für Rohstoff-Mächte wie Russland ist der angestrebte Ausstieg der EU aus der Nutzung fossiler Brennstoffe eine grundlegende Bedrohung ihres bisherigen Macht- und Wirtschaftsmodells. Die EU war sich dessen frühzeitig bewusst: Im April 2021 beschrieben die beiden EU-Kommissare Borrell und Timmermanns als Risiko, dass der Green Deal kurzfristig die internationale Ordnung destabilisieren könnte, wenn Russland sich hierdurch zu riskantem Verhalten („<i>adventurism</i>“) aufgefordert sähe (Borrell/Timmermans 2021). Die sicherheitspolitischen Implikationen des Green Deal und der internationalen Klimaschutzpolitik insgesamt müssen daher mehr als bisher durchdacht werden, wenn erfolgreicher Klimaschutz und sein friedens­politisches Potenzial Realität werden sollen.</p>
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<p class="v-autoreninfo-western"><strong class="western">Astrid Sahm</strong> geb. 1968, Dr. phil., Geschäftsführerin des Internationalen Bildungs- und Begegnungswerks gGmbH und Gastwissenschaftlerin an der Stiftung Wissenschaft und Politik. Zahlreiche Veröffentlichungen zum Thema, u.a.: In der Sackgasse. Die Sanktionsspirale EU-Belarus, in: Osteuropa, 10-12/2021, S. 139-168; Atomenergie nach Tschernobyl und Fukushima. Reaktionen in Ost- und Westeuropa, in: Osteuropa, 7/2013, S. 101-121.</p>
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<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Literatur</h3>
<p class="v-literaturverzeichnis-western"><span style="color: #000000;">Auer, Martin (2021): Blut und CO2 – was der Krieg mit dem Klima macht, Scientists4Future, 09.12.2021, abrufbar unter: </span><a href="https://at.scientists4future.org/2021/12/09/blut-und-co2-was-der-krieg-mit-dem-klima-macht#sdfootnote2sym"><span style="color: #000080;"><span lang="zxx"><span style="color: #000000;">https://at.scientists4future.org/2021/12/09/blut-und-co2-was-der-krieg-mit-dem-klima-macht#sdfootnote2sym</span></span></span></a></p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western"><span style="color: #000000;">Bank, André / Josua, Maria (2017): Gemeinsam stabiler – wie autoritäre Regime zusammenarbeiten, GIGA Fokus Global 2/2017, abrufbar unter: </span><a href="https://www.giga-hamburg.de/assets/pure/21685807/web_global_02_2017.pdf"><span style="color: #000080;"><span lang="zxx"><span style="color: #000000;">https://www.giga-hamburg.de/assets/pure/21685807/web_global_02_2017.pdf</span></span></span></a></p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western"><span style="color: #000000;"><span lang="en-GB">Borell, Josep / Timmermans, Frans (2021): The Geopolitics of Climate Change, Project Syndicate, 26.04.2021, abrufbar unter: </span></span><a href="https://www.project-syndicate.org/commentary/eu-geopolitics-of-climate-change-by-frans-timmermans-1-and-josep-borrell-2021-04"><span style="color: #000080;"><span lang="zxx"><span style="color: #000000;"><span lang="en-GB">https://www.project-syndicate.org/commentary/eu-geopolitics-of-climate-change-by-frans-timmermans-1-and-josep-borrell-2021-04</span></span></span></span></a></p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western"><span style="color: #000000;">Braun, Stuart (2022): Der CO</span><span style="color: #000000;"><sub>2</sub></span><span style="color: #000000;">-Stiefelabdruck des Ukraine-Kriegs, Deutsche Welle, 27.06.2022, abrufbar unter: </span><a href="https://p.dw.com/p/4DCS2"><span style="color: #000080;"><span lang="zxx"><span style="color: #000000;">https://p.dw.com/p/4DCS2</span></span></span></a></p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western"><span style="color: #000000;">Cwiertna, Laura u.a. (2022): Die Öko-Truppe, Die Zeit, 07.06.2022, abrufbar unter: </span><a href="https://www.zeit.de/2022/23/militaer-klimaschutz-nachhaltigkeit-krieg/komplettansicht"><span style="color: #000080;"><span lang="zxx"><span style="color: #000000;">https://www.zeit.de/2022/23/militaer-klimaschutz-nachhaltigkeit-krieg/komplettansicht</span></span></span></a></p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western"><span style="color: #000000;"><span lang="en-GB">CEOBS (2022): States adopt new legal framework on the environmental impact of war, 08.12.2022, abrufbar unter: </span></span><a href="https://ceobs.org/states-adopt-new-legal-framework-on-the-environmental-impact-of-war/"><span style="color: #000080;"><span lang="zxx"><span style="color: #000000;"><span lang="en-GB">https://ceobs.org/states-adopt-new-legal-framework-on-the-environmental-impact-of-war/</span></span></span></span></a></p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western"><span style="color: #000000;">Dąbrowska, Ewa (2023): Mächte des globalen Südens und der Krieg gegen die Ukraine, ZOiS Spotlight, 1/2023, 11.01.2023, abrufbar unter: </span><a href="https://www.zois-berlin.de/publikationen/zois-spotlight/maechte-des-globalen-suedens-und-der-krieg-gegen-die-ukraine"><span style="color: #000080;"><span lang="zxx"><span style="color: #000000;">https://www.zois-berlin.de/publikationen/zois-spotlight/maechte-des-globalen-suedens-und-der-krieg-gegen-die-ukraine</span></span></span></a></p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western"><span style="color: #000000;"><span lang="en-GB">Davydova, Angelina (2022): At COP27 Russia acted, as though it had not invaded Ukraine, openDemocracy Feature, 22.11.2022, abrufbar unter: </span></span><a href="https://www.opendemocracy.net/en/odr/cop27-russia-war-ukraine-climate-crisis/"><span style="color: #000080;"><span lang="zxx"><span style="color: #000000;"><span lang="en-GB">https://www.opendemocracy.net/en/odr/cop27-russia-war-ukraine-climate-crisis/</span></span></span></span></a></p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western"><span style="color: #000000;"><span lang="en-GB">Davydova, Angelina (2023): How Russia&#8217;s War Is Impacting the Global Environmental Agenda, Carnegie Endowment for International Peace, 11.01.2023, abrufbar unter: </span></span><a href="https://carnegieendowment.org/politika/88773"><span style="color: #000080;"><span lang="zxx"><span style="color: #000000;"><span lang="en-GB">https://carnegieendowment.org/politika/88773</span></span></span></span></a></p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western"><span style="color: #000000;"><span lang="en-GB">Derbyshire, Jonathan (2023): Year in a Word: Polycrisis, Financial Times, 01.01.2023, abrufbar unter: </span></span><a href="https://www.ft.com/content/f6c4f63c-aa71-46f0-a0a7-c2a4c4a3c0f1"><span style="color: #000080;"><span lang="zxx"><span style="color: #000000;"><span lang="en-GB">https://www.ft.com/content/f6c4f63c-aa71-46f0-a0a7-c2a4c4a3c0f1</span></span></span></span></a></p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western"><span style="color: #000000;"><span lang="en-GB">Doose, Katja / Vorbrugg, Alexander (2022): Other casualities of Putin&#8217;s war in Ukraine: Russia&#8217;s climate goals and science, The Conversation, 23.05.2022, abrufbar unter: </span></span><a href="https://theconversation.com/other-casualties-of-putins-war-in-ukraine-russias-climate-goals-and-science-182995"><span style="color: #000080;"><span lang="zxx"><span style="color: #000000;"><span lang="en-GB">https://theconversation.com/other-casualties-of-putins-war-in-ukraine-russias-climate-goals-and-science-182995</span></span></span></span></a></p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western"><span style="color: #000000;">Dröge, Susanne (2021): Ein CO</span><span style="color: #000000;"><sub>2</sub></span><span style="color: #000000;">-Grenzausgleich für den Green Deal der EU. Funktionen, Fakten und Fallstricke, SWP Studie 2021/S 09, 05.07.2021, abrufbar unter: </span><a href="https://www.swp-berlin.org/publikation/ein-co2-grenzausgleich-fuer-den-green-deal-der-eu"><span style="color: #000080;"><span lang="zxx"><span style="color: #000000;">https://www.swp-berlin.org/publikation/ein-co2-grenzausgleich-fuer-den-green-deal-der-eu</span></span></span></a></p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western"><span style="color: #000000;">Feist, Martin / Geden, Oliver (2023): Klimaverhandlungen im Zeichen multipler Krisen, SWP-Aktuell, 2023/A 08, 31.01.2023, abrufbar unter: </span><a href="https://www.swp-berlin.org/publikation/klimaverhandlungen-im-zeichen-multipler-krisen"><span style="color: #000080;"><span lang="zxx"><span style="color: #000000;">https://www.swp-berlin.org/publikation/klimaverhandlungen-im-zeichen-multipler-krisen</span></span></span></a></p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western"><span style="color: #000000;"><span lang="en-GB">France24 (2022): Zelensky warns &#8218;catastrophe&#8216; at nuclear power plant would threaten whole Europe, 16.08.2022, abrufbar unter: </span></span><a href="https://www.bbc.com/news/world-europe-62537495"><span style="color: #000080;"><span lang="zxx"><span style="color: #000000;"><span lang="en-GB">https://www.bbc.com/news/world-europe-62537495</span></span></span></span></a></p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western"><span style="color: #000000;">Friedensgutachten 2020: Im Schatten der Pandemie: letzte Chance für Europa, herausgegeben von Bonn International Center for Conversion (BICC) u.a., Bielefeld 2020, abrufbar unter: </span><a href="https://friedensgutachten.de/user/pages/04.archiv/2020/02.ausgabe/Friedensgutachten_2020_web.pdf"><span style="color: #000080;"><span lang="zxx"><span style="color: #000000;">https://friedensgutachten.de/user/pages/04.archiv/2020/02.ausgabe/Friedensgutachten_2020_web.pdf</span></span></span></a></p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western"><span style="color: #000000;"><span lang="en-GB">Garza, Alejandro, de la (2022a): Ukraine Wants Russia to Pay for the War&#8217;s Environmental Impact, Time, 18.10.2022, abrufbar unter: </span></span><a href="https://time.com/6222865/ukraine-environmental-damage-russia/"><span style="color: #000080;"><span lang="zxx"><span style="color: #000000;"><span lang="en-GB">https://time.com/6222865/ukraine-environmental-damage-russia/</span></span></span></span></a></p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western"><span style="color: #000000;"><span lang="en-GB">Garza, Alejandro, de la (2022b): Ukraine Isn&#8217;t Just at COP27 to Talk About Climate, Time, 15.11.2022, abrufbar unter: </span></span><a href="https://time.com/6234092/ukraine-cop27-russia-war/"><span style="color: #000080;"><span lang="zxx"><span style="color: #000000;"><span lang="en-GB">https://time.com/6234092/ukraine-cop27-russia-war/</span></span></span></span></a></p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western"><span style="color: #000000;">Gendries, Siegfried (2022): Russische Truppen erorbern „Nord-Krim-Kanal“, Der Wasser-Blog, 04.03.2022, abrufbar unter: <a href="https://www.lebensraumwasser.com/russische-truppen-erobern-nord-krim-kanal/"><span style="color: #000000;">https://www.lebensraumwasser.com/russische-truppen-erobern-nord-krim-kanal/</span></a></span></p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western"><span style="color: #000000;">Greenpeace (2003): Das Beispiel Irak, März 2003, abrufbar unter: </span><a href="https://www.greenpeace.de/frieden/krieg-umwelt"><span style="color: #000080;"><span lang="zxx"><span style="color: #000000;">https://www.greenpeace.de/frieden/krieg-umwelt</span></span></span></a></p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western"><span style="color: #000000;">Hasselbach, Christoph (2022): Ukraine-Krieg und Atomkraftwerke: Was das Völkerrecht sagt, Deutsche Welle, 18.08.2022, abrufbar unter: </span><a href="https://p.dw.com/p/4FimQ"><span style="color: #000080;"><span lang="zxx"><span style="color: #000000;">https://p.dw.com/p/4FimQ</span></span></span></a></p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western"><span style="color: #000000;"><span lang="en-GB">Kaminski, Isabella (2023): War and the environment: UN adopts new principles, China Dialogue, 19.01.2023, abrufbar unter: </span></span><a href="https://chinadialogue.net/en/pollution/war-and-the-environment-un-adopts-new-principles/"><span style="color: #000080;"><span lang="zxx"><span style="color: #000000;"><span lang="en-GB">https://chinadialogue.net/en/pollution/war-and-the-environment-un-adopts-new-principles/</span></span></span></span></a></p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western"><span style="color: #000000;">Kästner, Sven (2022): Wie der Krieg in der Ukraine die Klimaforschung beeinträchtigt, Deutschlandfunk, 14.04.2022, abrufbar unter: </span><a href="https://www.deutschlandfunk.de/krieg-ukraine-forschung-arktis-100.html"><span style="color: #000080;"><span lang="zxx"><span style="color: #000000;">https://www.deutschlandfunk.de/krieg-ukraine-forschung-arktis-100.html</span></span></span></a></p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western"><span style="color: #000000;">Lobo, Sascha (2022): Wir haben ein Welpen-Problem, Spiegel-online, 04.05.2022, abrufbar unter: </span><a href="https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/ukraine-und-andere-krisen-wir-haben-ein-aufmerksamkeits-problem-a-e732be77-2aec-4a8e-91e4-0d60a9c6aabf"><span style="color: #000080;"><span lang="zxx"><span style="color: #000000;">https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/ukraine-und-andere-krisen-wir-haben-ein-aufmerksamkeits-problem-a-e732be77-2aec-4a8e-91e4-0d60a9c6aabf</span></span></span></a></p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western"><span style="color: #000000;">Maurer, Marcus et al. (2022): Die Qualität der Medienberichterstattung über den Ukraine-Krieg. Forschungsbericht zu den ersten Befunden, 15.12.2022, abrufbar unter: <a style="color: #000000;" href="https://www.otto-brenner-stiftung.de/fileadmin/user_data/stiftung/02_Wissenschaftsportal/03_Publikationen/2022_Ukraine_Zwischenbericht.pdf">https://www.otto-brenner-stiftung.de/fileadmin/user_data/stiftung/02_Wissenschaftsportal/03_Publikationen/2022_Ukraine_Zwischenbericht.pdf</a></span></p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western"><span style="color: #000000;"><span lang="en-GB">MEPR (Ministry of Environmental Protection and Natural Resources of Ukraine) (2022): Briefing on the environmental damage caused by the Russia&#8217;s war of aggression against Ukraine (December 22, 2022 – January 12, 2023), 13.01.2023, abrufbar unter: </span></span><a href="https://mepr.gov.ua/en/news/41091.html"><span style="color: #000080;"><span lang="zxx"><span style="color: #000000;"><span lang="en-GB">https://mepr.gov.ua/en/news/41091.html</span></span></span></span></a></p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western"><span style="color: #000000;">Mijnssen, Ivo (2022): Um Europas größtes AKW Saporischja soll eine Schutzzone gezogen werden – die Kriegsparteien sind sich aber uneinig, Neue Zürcher Zeitung, 19.12.2022, abrufbar unter: </span><a href="https://www.nzz.ch/international/ukraine-krieg-verhandlungen-ueber-schutzzone-um-akw-saporischja-ld.1717368"><span style="color: #000080;"><span lang="zxx"><span style="color: #000000;">https://www.nzz.ch/international/ukraine-krieg-verhandlungen-ueber-schutzzone-um-akw-saporischja-ld.1717368</span></span></span></a></p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western"><span style="color: #000000;"><span lang="en-GB">Murphy, Matt (2022): Ukraine war: Zelensky warns Russian soldiers at Zaporizhzhia nuclear power plant, BBC news, 14.08.2022, abrufbar unter: </span></span><a href="https://www.bbc.com/news/world-europe-62537495"><span style="color: #000080;"><span lang="zxx"><span style="color: #000000;"><span lang="en-GB">https://www.bbc.com/news/world-europe-62537495</span></span></span></span></a></p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western"><span style="color: #000000;"><span lang="en-GB">OECD (2022): The impacts and policy implications of Russia&#8217;s aggression against Ukraine on agricultural markets, OECD Policy Responses: Ukraine tackling the policy challenges, updated 05.08.2022, abrufbar unt<span style="color: #000000;">er: <a style="color: #000000;" href="https://www.oecd.org/ukraine-hub/policy-responses/the-impacts-and-policy-implications-of-russia-s-aggression-against-ukraine-on-agricultural-markets-0030a4cd/">https://www.oecd.org/ukraine-hub/policy-responses/the-impacts-and-policy-implications-of-russia-s-aggression-against-ukraine-on-agricultural-markets-0030a4cd/</a></span><br />
</span></span></p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western"><span style="color: #000000;">Paul, Michael (2022): Arktische Implikationen des russischen Angriffskriegs, SWP-Aktuell 2022/A 34, 25.05.2022, abrufbar unter: </span><a href="https://www.swp-berlin.org/publikation/arktische-implikationen-des-russischen-angriffskrieges"><span style="color: #000080;"><span lang="zxx"><span style="color: #000000;">https://www.swp-berlin.org/publikation/arktische-implikationen-des-russischen-angriffskrieges</span></span></span></a></p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western"><span style="color: #000000;">Paul, Michael / Swistek, Göran (2021): Russland in der Arktis, SWP-Studie/S19, 28.10.2021, abrufbar unter: </span><a href="https://www.swp-berlin.org/en/publication/russland-in-der-arktis#hd-d48473e3579"><span style="color: #000080;"><span lang="zxx"><span style="color: #000000;">https://www.swp-berlin.org/en/publication/russland-in-der-arktis#hd-d48473e3579</span></span></span></a></p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western"><span style="color: #000000;">Plagemann, Johannes (2022): Die Ukraine-Krise im globalen Süden: Kein „Epochenbruch“, GIGA Focus Global, Nr. 2, April 2022, abrufbar unter: <a style="color: #000000;" href="http://www.giga-hamburg.de/de/publikationen/giga-focus/the-war-in-ukraine-from-the-perspective-of-the-global-south-not-an-epochal">http://www.giga-hamburg.de/de/publikationen/giga-focus/the-war-in-ukraine-from-the-perspective-of-the-global-south-not-an-epochal</a></span></p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western"><span style="color: #000000;">Ptak, Guillaume (2021): Umweltkatastrophe im Kriegsgebiet der Ukraine, Deutsche Welle, 21.12.2021, abrufbar unter: </span><a href="https://p.dw.com/p/44MUI"><span style="color: #000080;"><span lang="zxx"><span style="color: #000000;">https://p.dw.com/p/44MUI</span></span></span></a></p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western"><span style="color: #000000;"><span lang="en-GB">Sand, Peter H. (2005): Compensation for Environmental Damage from the 1991 Gulf War, in: Environmental Policy and Law, vol. 35, no. 6 (December 2005), pp. 244-249, abrufbar unter: </span></span><a href="https://www.researchgate.net/publication/292506890_Compensation_for_environmental_damage_from_the_1991_Gulf_War"><span style="color: #000080;"><span lang="zxx"><span style="color: #000000;"><span lang="en-GB">https://www.researchgate.net/publication/292506890_Compensation_for_environmental_damage_from_the_1991_Gulf_War</span></span></span></span></a></p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western"><span style="color: #000000;">Schaller, Christoph (2022): Völkerrechtliche Verbrechen im Krieg gegen die Ukraine, SWP-Studie/S05, 22.04.2022, abrufbar unter: </span><a href="https://www.swp-berlin.org/publications/products/studien/2022S05_Strafverfolgung_Ukraine.pdf"><span style="color: #000080;"><span lang="zxx"><span style="color: #000000;">https://www.swp-berlin.org/publications/products/studien/2022S05_Strafverfolgung_Ukraine.pdf</span></span></span></a></p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western"><span style="color: #000000;">Stemmler, Quincey (2023): CARE-Medienanalyse „Breaking the Silence”: 10 Krisen, die 2022 keine Schlagzeilen machten, 12.01.2023, abrufbar unter: </span><a href="https://www.care.de/medieninformationen/care-medienanalyse-breaking-the-silence-zehn-humanitaere-krisen-die-2022-keine-schlagzeilen-machten/"><span style="color: #000080;"><span lang="zxx"><span style="color: #000000;">https://www.care.de/medieninformationen/care-medienanalyse-breaking-the-silence-zehn-humanitaere-krisen-die-2022-keine-schlagzeilen-machten/</span></span></span></a></p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western"><span style="color: #000000;">Stone, Madeleine (2021): Klimawandel: Weltklimarat zeigt fünf mögliche Szenarien auf, National Geographic, 23.08.2021, abrufbar unter: </span><a href="https://www.nationalgeographic.de/umwelt/2021/08/klimawandel-weltklimarat-zeigt-fuenf-moegliche-szenarien-fuer-die-zukunft-auf"><span style="color: #000080;"><span lang="zxx"><span style="color: #000000;">https://www.nationalgeographic.de/umwelt/2021/08/klimawandel-weltklimarat-zeigt-fuenf-moegliche-szenarien-fuer-die-zukunft-auf</span></span></span></a></p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western"><span style="color: #000000;">SWP (Stiftung Wissenschaft und Politik) (2022): Krieg und Hunger – Versorgungsrisiken, Lösungsansätze, Konfliktkonstellationen, 360 Grad, 01.07.2022, abrufbar unter: </span><a href="https://www.swp-berlin.org/publikation/krieg-und-hunger-versorgungsrisiken-loesungsansaetze-konfliktkonstellationen#publication-article-37"><span style="color: #000080;"><span lang="zxx"><span style="color: #000000;">https://www.swp-berlin.org/publikation/krieg-und-hunger-versorgungsrisiken-loesungsansaetze-konfliktkonstellationen#publication-article-37</span></span></span></a></p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western"><span style="color: #000000;">Tooze, Adam (2022): Krisenzeiten: Kawumm! Die Zeit, 15.07.2022, abrufbar unter: </span><a href="https://www.zeit.de/2022/29/krisenzeiten-krieg-ukraine-oel-polykrise"><span style="color: #000080;"><span lang="zxx"><span style="color: #000000;">https://www.zeit.de/2022/29/krisenzeiten-krieg-ukraine-oel-polykrise</span></span></span></a></p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western"><span style="color: #000000;">Trubetskoy, Denis (2020): Dürre auf der Krim: Löst Russland das Problem militärisch? MDR, 06.08.2020, abrufbar unter: <a style="color: #000000;" href="https://www.mdr.de/nachrichten/welt/osteuropa/politik/ukraine-russland-wasser-krim-100.html">https://www.mdr.de/nachrichten/welt/osteuropa/politik/ukraine-russland-wasser-krim-100.html</a></span></p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western"><span style="color: #000000;">Vogler, Anselm (2022): Sicherheit mit Treibhausgas, in: IPG, 28.07.2022, abrufbar unter: </span><a href="https://www.ipg-journal.de/rubriken/aussen-und-sicherheitspolitik/artikel/sicherheit-mit-treibhausgas-6082/"><span style="color: #000080;"><span lang="zxx"><span style="color: #000000;">https://www.ipg-journal.de/rubriken/aussen-und-sicherheitspolitik/artikel/sicherheit-mit-treibhausgas-6082/</span></span></span></a></p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western"><span style="color: #000000;">Wahnbaeck, Carolin (2022): Wie Krieg den Klimawandel anheizt, Die Zeit, 02.11.2022, abrufbar unter: </span><a href="https://www.zeit.de/wissen/umwelt/2022-11/emissionen-militaer-krieg-klimawandel-un-klimakonferenz/komplettansicht"><span style="color: #000080;"><span lang="zxx"><span style="color: #000000;">https://www.zeit.de/wissen/umwelt/2022-11/emissionen-militaer-krieg-klimawandel-un-klimakonferenz/komplettansicht</span></span></span></a></p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western"><span style="color: #000000;">Wenisch, Mona (2022): Klimaforscher warnen vor Endzeitszenarien, ZDF Nachrichten, 02.08.2022, abrufbar unter: </span><a href="https://www.zdf.de/nachrichten/politik/klimawandel-menschheit-bedrohung-100.html"><span style="color: #000080;"><span lang="zxx"><span style="color: #000000;">https://www.zdf.de/nachrichten/politik/klimawandel-menschheit-bedrohung-100.html</span></span></span></a></p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western"><span style="color: #000000;"><span lang="en-GB">WEF (World Economic Forum) (2023): The Global Risks Report 2023, 18th edition, abrufbar unter: </span></span><a href="https://www3.weforum.org/docs/WEF_Global_Risks_Report_2023.pdf"><span style="color: #000080;"><span lang="zxx"><span style="color: #000000;"><span lang="en-GB">https://www3.weforum.org/docs/WEF_Global_Risks_Report_2023.pdf</span></span></span></span></a></p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western"><span style="color: #000000;"><span lang="en-GB">WNA (World Nuclear Association) (2023): Ukraine: Russia-Ukraine War and Nuclear Energy, Updated 6 February 2023, abrufbar unter: <span style="color: #000000;"><a style="color: #000000;" href="https://www.world-nuclear.org/information-library/country-profiles/countries-t-z/ukraine-russia-war-and-nuclear-energy.aspx">https://www.world-nuclear.org/information-library/country-profiles/countries-t-z/ukraine-russia-war-and-nuclear-energy.aspx</a></span></span></span></p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western"><span style="color: #000000;"><span lang="en-GB">WWF (Wild Life Foundation) (2022): Ukraine – A Sustainable Economic Recovery for People and Nature, WWF CEE &amp; Ukraine and BGG Joint Report, 22.09.2022, abrufbar unter: </span></span><a href="https://www.wwf.eu/?7631816/Ukraine-needs-a-sustainable-climate-and-nature-positive-reconstruction-New-WWFBCG-report"><span style="color: #000080;"><span lang="zxx"><span style="color: #000000;"><span lang="en-GB">https://www.wwf.eu/?7631816/Ukraine-needs-a-sustainable-climate-and-nature-positive-reconstruction-New-WWFBCG-report</span></span></span></span></a></p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western"><span style="color: #000000;">Zauner, David (2022): EU auf der COP: Etwas mehr, aber nicht genug, Klimareporter, 16.11.2022, abrufbar unter: </span><a href="https://www.klimareporter.de/klimakonferenzen/eu-auf-der-cop-27-etwas-mehr-aber-nicht-genug"><span style="color: #000080;"><span lang="zxx"><span style="color: #000000;">https://www.klimareporter.de/klimakonferenzen/eu-auf-der-cop-27-etwas-mehr-aber-nicht-genug</span></span></span></a></p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western"><span style="color: #000000;"><span lang="en-GB">Zelenskyy, Volodymyr (2022a): There can be no effective climate policy without peace on earth – address by the President of Ukraine to the participants of the 27th UN Conference on Climate Change in Sharm el-Sheikh, 08.11.2022, abrufbar unter: </span></span><a href="https://www.president.gov.ua/en/news/ne-mozhe-buti-efektivnoyi-klimatichnoyi-politiki-bez-miru-na-78993"><span style="color: #000080;"><span lang="zxx"><span style="color: #000000;"><span lang="en-GB">https://www.president.gov.ua/en/news/ne-mozhe-buti-efektivnoyi-klimatichnoyi-politiki-bez-miru-na-78993</span></span></span></span></a></p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western"><span style="color: #000000;"><span lang="en-GB">Zelenskyy, Volodymyr (2022b): Ukraine has always been a leader in peace-making efforts; if Russia wants to end this war, let prove it with actions – speech by the President of Ukraine at the G20 Summit, 15.11.2022, abrufbar unter: </span></span><a href="https://www.president.gov.ua/en/news/ukrayina-zavzhdi-bula-liderom-mirotvorchih-zusil-yaksho-rosi-79141"><span style="color: #000080;"><span lang="zxx"><span style="color: #000000;"><span lang="en-GB">https://www.president.gov.ua/en/news/ukrayina-zavzhdi-bula-liderom-mirotvorchih-zusil-yaksho-rosi-79141</span></span></span></span></a></p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western"><span style="color: #000000;"><span lang="en-GB">Zelenskyy, Volodymyr (2022c): I urge you to support the Ukrainian Peace Formula and to start the consolidation of the world for the sake of countering ecocide – speech by the President of Ukraine in the Parliament of New Zealand, 13.12.2022, abrufbar unter: </span></span><a href="https://www.president.gov.ua/en/news/zaklikayu-pidtrimati-ukrayinsku-formulu-miru-j-rozpochati-ko-79841"><span style="color: #000080;"><span lang="zxx"><span style="color: #000000;"><span lang="en-GB">https://www.president.gov.ua/en/news/zaklikayu-pidtrimati-ukrayinsku-formulu-miru-j-rozpochati-ko-79841</span></span></span></span></a></p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western"><span style="color: #000000;"><span lang="en-GB">Zhou, Jiayi / Anthony, Ian (2023): Environmental accountability, justice and reconstruction in the Russian war on Ukraine, Stockholm International Peace Research Institute (SIPRI), 25.01.2023, abrufbar unter: <a href="https://www.sipri.org/commentary/topical-backgrounder/2023/environmental-accountability-justice-and-reconstruction-russian-war-ukraine"><span style="color: #000000;">https://www.sipri.org/commentary/topical-backgrounder/2023/environmental-accountability-justice-and-reconstruction-russian-war-ukraine</span></a></span></span></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/239-240-vorgaenge/publikation/ist-das-klima-der-verlierer-von-russlands-krieg-gegen-die-ukraine/">Ist das Klima der Verlierer von Russlands Krieg gegen die Ukraine?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
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		<title>Wie der Krieg gegen die Ukraine beendet werden kann</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/239-240-vorgaenge/publikation/wie-der-krieg-gegen-die-ukraine-beendet-werden-kann/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 24 Jul 2023 13:49:35 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Europa / Internationales]]></category>
		<category><![CDATA[Frieden]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Weder darf es für die Ukraine einen Diktat-, noch einen Unterwerfungsfrieden geben – der Frieden muss gerecht sein. Es gibt derzeit keine echten Verhandlungen, aber es liegen zahlreiche Vorschläge über Grundelemente eines Verhandlungsfriedens vor. Als Schlüssel zum Frieden gilt: Putin darf nicht durchkommen. Aber ebenso gilt: Mit dem törichten Gerede vom totalen Sieg über Russland [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/239-240-vorgaenge/publikation/wie-der-krieg-gegen-die-ukraine-beendet-werden-kann/">Wie der Krieg gegen die Ukraine beendet werden kann</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p class="v-teaser-western"><em>Weder darf es für die Ukraine einen Diktat-, noch einen Unterwerfungsfrieden geben – der Frieden muss gerecht sein. Es gibt derzeit keine echten Verhandlungen, aber es liegen zahlreiche Vorschläge über Grundelemente eines Verhandlungsfriedens vor. Als Schlüssel zum Frieden gilt: Putin darf nicht durchkommen. Aber ebenso gilt: Mit dem törichten Gerede vom totalen Sieg über Russland muss Schluss sein. Eine vollständige Niederlage einer der beiden Seiten verheiße nur wenig Perspektiven für eine stabile Nachkriegsordnung. Probleme der Neutralität der Ukraine werden ebenso behandelt wie die Frage von Sicherheitsgarantien oder die Problematik des Einfrierens der Territorialkonflikte. Voraussetzung einer stabilen europäischen und internationalen Friedensordnung sei u.a., verlorenes Vertrauen wieder aufzubauen und sich auf eine unabdingbare Kooperation mit Russland und China einzustellen.</em></p>
<p class="v-absatz-ohne-western">„<i>Die Waffen müssen schweigen.</i>“ Wer könnte diesen Satz nicht unterschreiben, wenn man die täglichen Bilder über die Zerstörungen und das menschliche Leid im Krieg gegen die Ukraine sieht? Krieg ist und bleibt barbarisch. In dem Satz schwingt die Hoffnung mit, dass man doch besser heute als morgen mit Verhandlungen beginnen möge, um die Waffen zum Schweigen zu bringen Aber was kann tatsächlich getan werden, um Kriege zu beenden? Leider trifft der oft gehörte Satz, alle Kriege würden schließlich mit Verhandlungen und Abkommen enden, so nicht zu. Kriege enden auch mit Kapitulation, mit Eroberung, mit Besatzung. Sie enden mit Verträgen, die genau dieses Resultat zu Papier bringen; oder sie schreiben einen (militärischen) Status Quo fest, der keinen wirklichen Frieden bringt. Zunächst ist daher zu fragen, ob es darum gehen soll, einen Frieden um jeden Preis zu erreichen.</p>
<h4 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Nur Gerech&shy;tig&shy;keit sichert einen dauerhaften, stabilen Frieden</h4>
<p class="v-absatz-ohne-western">Gern wird der markante Satz zitiert: „<i>Frieden ist nicht alles, ohne Frieden ist alles nichts</i>“ – mit der Betonung des zweiten Halbsatzes. Die ebenso elementare Aussage der ersten Hälfte fällt dann unter den Tisch. Aber genau darum geht es: Um die Lebensverhältnisse, in denen sich die Menschen „nach dem Krieg“ wiederfinden, um die Umstände, in denen sie ihre Bedürfnisse, ihre Lebensziele, ihre Zukunft verwirklichen können oder eben nicht. Auch ist zu bedenken, dass sich bestimmte Nachkriegsregelungen sehr negativ auf die weitere Entwicklung der internationalen Beziehungen auswirken können. Der Versailler Vertrag von 1919 ist dafür ein Beispiel.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Man kommt nicht daran vorbei: Der zu besiegelnde Friede sollte gerecht sein. Die Charta der Vereinten Nationen und das Völkerrecht geben den universellen Rahmen ab, in dem sich solche Verträge bewegen sollten. Dazu gehört das nationale Selbstbestimmungsrecht der Völker, die Beachtung der territorialen Integrität der völkerrechtlich anerkannten Staaten. Was würde das im Falle des gegenwärtigen Krieges bedeuten?</p>
<ol type="a">
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<p class="v-absatz-einzug-western">Die Ukraine muss einer Vereinbarung aus freien Stücken zustimmen können. Mit der Pistole an der Schläfe des Angegriffenen wird kein gerechter, tragfähiger Friede zustande kommen.</p>
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<p class="v-absatz-einzug-western">Es darf sich nicht um eine nachträgliche Legitimierung und Belohnung eines verbrecherischen Gewaltaktes, hier: eines Angriffskrieges, handeln.</p>
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<p class="v-absatz-einzug-western">Erlittenes Unrecht soll möglichst wiedergutgemacht werden. Dies betrifft etwa das Rückkehrrecht der Geflüchteten, ohne Repressalien befürchten zu müssen.</p>
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<p class="v-absatz-einzug-western">Der Weg der Ukraine zu einem demokratischeren Gemeinwesen, das sich in die europäischen Strukturen einfügt, darf nicht versperrt werden. Darüber entscheiden die Ukrainer*innen selbst.</p>
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<p class="v-absatz-ohne-western">Aber was ist mit territorialen und Statusfragen, die im Rahmen von Friedensverhandlungen eine große Rolle spielen und die oft unlösbar erscheinen? Um den berechtigten Interessen beider Seiten entgegenzukommen, kann in manchen Konfliktfällen auch über Gebietsaustausch, -veränderungen oder über territoriale Interim-Zustände verhandelt werden. Auch dabei sind die oben genannten Kriterien zu beachten.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Idealerweise sind in den Vereinbarungen auch Regelungen vorzusehen, wie erlittenes Unrecht gesühnt und wiedergutgemacht werden kann. Dazu gehört auch die Bestrafung der für den Krieg Verantwortlichen. Hier geht es um den <i>Tatbestand der Aggression</i>, der in einem Zusatz zum dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) zugrundeliegenden Römischen Statut 2010 in Kampala präzisiert worden ist. Dies markiert einen wichtigen Fortschritt der internationalen Rechtsetzung zur Ächtung des Krieges. Wenn dies nicht zu juristischen Aktionen gegen den Angriffskrieg Russlands führt, wann dann? Und es geht um Verbrechen im Kriege selbst. Nur erscheint dies im Hinblick auf das bestehende Putin-Regime schwierig: Russland ist dem IStGH nicht beigetreten und blockiert als Vetomacht den UNO-Sicherheitsrat. Ob ein Sondergericht, dem Nürnberg-Tribunal nach dem II. Weltkrieg vergleichbar, überhaupt zustande kommen würde, ist überaus fraglich. Von der Sache her wäre ein solcher Schritt überfällig, auch um vor künftigen, schweren strafbaren Handlungen in der Staatenwelt abzuschrecken. Daher müssen Initiativen in dieser Richtung auf dem Tisch bleiben.</p>
<h4 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Es darf keinen Diktat- und Unter&shy;wer&shy;fungs&shy;frieden geben</h4>
<p class="v-absatz-ohne-western">In der Öffentlichkeit wird bisweilen die Meinung vertreten, dass es doch besser gewesen sei, wenn die Ukraine klein beigegeben hätte, denn damit wären doch die immensen Opfer des laufenden Krieges zu vermeiden gewesen. Andere Vorstellungen schließen diese Konsequenz nicht expressis verbis ein, laufen aber faktisch – durch zu verweigernde Unterstützungsleistungen – darauf hinaus.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Ob ein solches Kriegsende, das akzeptiert, dass die russische Regierung ihre Kriegsziele vollständig erreicht, zu weniger Gewalt und zu einem dauerhaften Frieden führen würde, darf bezweifelt werden. Dennoch ist die dieser Option zugrundeliegende pazifistische Denkweise nicht pauschal als „naiv“ oder „wirklichkeitsfremd“ zu denunzieren. Es geht um Abwägungsprozesse, wie möglichst humane Auswege aus der Gewalt aussehen könnten. Was mich betrifft, so denke ich:</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Als erstes sind die einschneidenden Folgen für die Menschen in der Ukraine selber zu bedenken, für die Menschen, die fliehen, die ihre Hoffnungen auf ein besseres, selbstbestimmteres Leben begraben müssen und demoralisiert zurückbleiben. Der gewaltträchtige Konflikt wäre im Übrigen nicht erledigt. Mit einer Woge der Verfeindung und der Militarisierung dies- und jenseits der neuen „Systemgrenze“ wäre zu rechnen. Mit Blick auf die zu erwartende dramatische Rüstungsspirale fällt einem der zutreffende Slogan der Friedensbewegung wieder ein: „<i>Rüstung tötet auch im Frieden</i>“.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Zweitens: Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass der belohnte Aggressor durch seinen Sieg nicht zahmer, sondern kühner werden würde. Selbst wenn man von zeitgenössischen Kommentator*innen geäußerte Befürchtungen, Russland werde dann bis zum Brandenburger Tor durchmarschieren, ins Reich russophober Fabeln verbannt, bleibt es realistisch, von einer verschärften Bedrohung für die postsowjetischen Staaten auszugehen. Dies gilt vor allem für Georgien und Moldawien. Zu bedenken wären auch die Folgen für die demokratischen Kräfte in Belarus und in Zentralasien. Sollen sie ihre Hoffnung auf einen Wandel im Lande fahren lassen? In einem Satz: Muss sich die Ukraine fügen, würden dies Andere an anderen Enden des Imperiums zu spüren bekommen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Und nicht zuletzt wird das Einknicken vor dem eklatanten Völkerrechtsbruch die durch die UN-Charta bestimmte regelbasierte Ordnung nachdrücklich beschädigen. Schlechte Beispiele machen Schule: Die Missachtung des Völkerrechts bleibt nicht ohne Konsequenzen. Andere expansionsorientierte Machthaber werden sich ermuntert sehen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Ergo: Die Welt wird nicht friedlicher, sondern eher gewalttätiger. Die Hoffnungen der Menschen rund um den Globus, autoritäre Verhältnisse überwinden und die Sicherung der Menschenrechte erreichen zu können, bekäme einen schlimmen Dämpfer.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Daher führt kein Weg daran vorbei, dass das Mögliche – unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit der Mittel – getan werden muss, um die in der UN-Charta und dem Kanon der Menschenrechte niedergelegten Prinzipien und Normen zu wahren. Dazu zählen ganz obenan die Ächtung kriegerischer Aggression und die Unverletzlichkeit der Staatsgrenzen. Die UN-Charta hat konsequenterweise Eingriffsrechte der Vereinten Nationen bei Verstößen gegen das Gewaltverbot (Kapitel VII) ebenso vorgesehen wie das individuelle und kollektive Selbstverteidigungsrecht angegriffener Staaten (Artikel 51). Die Ukraine macht von diesem Recht Gebrauch. Welchen Grund soll es geben, ihr dieses Recht zu verweigern? Und wenn man ihr dabei helfen kann, warum sollte man eine solche Hilfeleistung verweigern?</p>
<h4 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Warum gibt es keine echten Verhand&shy;lun&shy;gen?</h4>
<p class="v-absatz-ohne-western">Es sind nicht nur pazifistisch orientierte Friedensgruppen, die immer wieder den Ausweg einer diplomatischen Lösung anmahnen. Ein nicht unbeträchtlicher Teil der Menschen möchte, dass das Blutvergießen schnell aufhört und ruft nach Verhandlungen. Aber bloße Appelle reichen offensichtlich nicht aus, um den Krieg zu beenden. Die UN-Generalversammlung hat die russische Aggression (über 140 Staaten) verurteilt und zum Rückzug aufgefordert; das G-20-Treffen im Dezember 2022 in Indonesien ebenso. Auch Staaten, die Russland nicht verurteilen wollen, wie China und Indien, drängen auf eine Verhandlungslösung. Geholfen hat all dies bisher nichts. Ob die jüngste Initiative Chinas hier etwas bewirken kann, werden wir sehen. Positiv daran ist, dass sie die Souveränität und Integrität der Ukraine an die erste Stelle rückt. Leider haben NATO-Offizielle bisher nicht erkennen lassen, dass sie den chinesischen Vorschlag ernsthaft austesten wollen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Nun ist es mitnichten so, dass keinerlei Gespräche zwischen den Kriegsparteien und verschiedenen Vermittlern stattfinden. Es gibt nahezu ständig Kontakte (Verhandlungen über Gefangenenfreilassung und -austausch, humanitäre Korridore, Getreidelieferungen) und Vermittlungsbemühungen (Türkei, Saudi-Arabien, UNO). Pragmatische Regelungen können erreicht werden. Aber die daran gelegentlich geknüpfte Hoffnung, dass dies zeige, dass eine Friedensregelung auch machbar sei, erfasst die Sache nicht ganz. Wenn`s ums Ganze geht, gelten noch andere Kriterien. Der Hinweis, dass man China mehr drängen müsse, damit Peking seinen Einfluss auf Russland geltend mache, ist richtig. Aber die Erklärung des US-Präsidenten Biden und des chinesischen Staatschefs Xi Xinping am Rande des G-20-Treffens, dass ein Atomwaffeneinsatz völlig inakzeptabel sei, war ein Ergebnis sog. Back Channel-Diplomatie zwischen den beiden Außenministerien. Zu mehr hat es aber offenkundig nicht gereicht.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Es ist auch nicht so, dass es keine Vorstellungen geben würde, wie eine Übereinkunft über eine friedliche Lösung aussehen könnte. Vorschläge über Grundelemente eines Verhandlungsfriedens sind zahlreich vorhanden. So etwa der Text einer Studiengruppe <i>Wissenschaft und Ethik des Glücks</i>, die im Rahmen des Vatikans, unter dem Vorsitz von Jeffrey Sachs (Sachs 2022) tagt. Dabei konnte man durchaus an Vorschlägen anknüpfen, die die Ukraine selbst im Rahmen der Gespräche im April 2022 gemacht hatte. In dem Papier der Studiengruppe wird gefordert: Die Neutralität der Ukraine; angemessene Sicherheitsgarantien durch die Mitglieder des UN-Sicherheitsrates; russische de-facto-Kontrolle über die Krim, Eröffnung von Verhandlungen über eine de-jure-Lösung; Autonomie der Regionen Donezk und Luhansk innerhalb der Ukraine; garantierter Zugang für beide Seiten zu den jeweiligen Schwarzmeerhäfen; schrittweise Rücknahme der Sanktionen gegen den Abzug der russischen Truppen; multilaterale Wiederaufbaufonds. Überwachung des Abkommens durch die UNO. Schweizer Wissenschaftler*innen haben detaillierte Überlegungen zu möglichen Friedensverträgen vorgelegt (Ambühl 2022). Ob diese Ideen heute noch umsetzbar sind, ist die Frage. Auch hat es wenig Zweck, detaillierte Vertragsentwürfe vorzulegen, die doch von den beteiligten Akteuren ausgehandelt werden müssen. Aber entscheidend ist in jedem Fall die Bereitschaft dieser Akteure zu einer Verhandlungslösung.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Einwände sollten auch geltend gemacht werden gegen die Auffassung, man solle Verhandlungen ohne jegliche Vorbedingungen eröffnen. Die Konfliktparteien sollten danach jeweils aus ihrer Sicht vertretbare Kompromisse anbieten und könnten sich dann quasi in der Mitte treffen. Für konventionelle Kriege zwischen Akteuren „auf Augenhöhe“ hat dies oft gegolten. Grenzen wurden verrückt, Gebiete ausgetauscht, Ausgleichszahlungen vereinbart. Aber im Falle eines Angriffskrieges, in dem fremde Territorien in erheblichem Umfang geraubt werden, erscheint dieser Ansatz wenig tauglich. Dafür gilt das oben gesagte: Dem Völkerrecht sollte Genüge getan werden. „Kompensationen“, die dem Angreifer einen gesichtswahrenden Rückzug erleichtern würden, sollten an anderer Stelle gesucht werden: Dabei kann es um Sicherheitsbelange gehen, um wirtschaftliche, technologische Kooperation, um die Re-Integration in internationale Institutionen usw.</p>
<h4 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Der Blick auf die unmit&shy;tel&shy;baren Akteure unerl&auml;ss&shy;lich</h4>
<p class="v-absatz-ohne-western">Um herauszufinden, wo es hakt, wird man sich eingehender mit den maßgeblichen Akteuren, ihren Motiven und Zielen beschäftigen müssen. Die Historie des spannungsreichen ukrainisch-russischen Verhältnisses habe ich an anderer Stelle zu beleuchten versucht (Schäfer 2022). Was die ukrainische Seite betrifft, soll hier ein Hinweis genügen. Der starke Wunsch, unabhängig vom Big Brother Russland zu werden, hat sich in den letzten beiden Jahrzehnten herausgebildet, sich im Euromaidan 2014 gefestigt und ist durch die russische Gewalteskalation und Propaganda nachdrücklich und unverrückbar bestätigt worden. Den eigenen Weg zu verteidigen, ist für die Ukrainer*innen heute oberster Grundsatz. Anders ist die hinhaltende Gegenwehr trotz massiver Verluste nicht zu erklären. Dieser Tatbestand straft auch diejenigen Lügen, die den Konflikt als bloßen Stellvertreterkrieg einordnen und dabei die eigenständige Rolle der Menschen und ihrer Vertretungsinstanzen in der Ukraine komplett ausblenden. Diesen neo-kolonialen Blick wird man überwinden müssen, wenn man eine tragfähige, von den Menschen vor Ort getragene Friedenslösung erreichen will. Dies bedeutet nicht, auf eine Kritik an den oligarchischen Strukturen des Landes, am starken Einfluss rechtsnationalistischer Kräfte zu verzichten, ordnet sie aber in diesen widersprüchlichen Prozess der Nationalstaatsbildung ein.</p>
<h4 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Der Hintergrund des Krieges: Die Metamor&shy;phose russischer Macht</h4>
<p class="v-absatz-ohne-western">Gehen wir von den zutage liegenden Tatsachen aus: Putins Russland hat den selbstständigen Nachbarstaat Ukraine überfallen, Teile dieses Landes besetzt und damit eklatant das Völkerrecht gebrochen. Russland verbindet mit dem Angriffskrieg bestimmte Kriegsziele, die wiederum aus macht- und ideologiepolitischen Überlegungen abgeleitet sind. Dafür werden gesellschaftliche Mehrheiten mittels kriegerischer Propaganda und materielle Ressourcen mobilisiert.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Dieser Vorgang hat eine längere Vorgeschichte. Einen solchen Krieg bricht man nicht über Nacht vom Zaum. Er ist von langer Hand vorbereitet worden – was eklatante Trugschlüsse bei der Planung nicht ausschließt. Spätestens mit den umfangreichen Manövern und Truppenkonzentrationen an den Grenzen zur Ukraine im Frühjahr 2021 war klar, dass Putin Schlimmes im Schilde führte. In seiner Rede an die Nation vom 21. Februar 2022 hat er frühere Aussagen bekräftigt, dass die Ukraine eigentlich Russland zugehörig ist und ihr die Fähigkeit zu einer „authentischen Staatlichkeit“ abgesprochen. Große Teile der Weltöffentlichkeit glaubten allzu lange, dass man den Angriff per Diplomatie vereiteln könnte. Dass der Krieg mit der Annexion der Krim, der tatkräftigen militärischen Unterstützung der prorussischen Separatistenmilizen und den praktischen Schritten zur Einverleibung der Teilrepubliken (Ausgabe russischer Pässe etc.) längst begonnen hatte, wurde verdrängt. Die Eskalation zum Krieg folgte strategischen Überlegungen der Kreml-Führung. Moskau sah sich nach der pro-europäischen Aufstandsbewegung des Euromaidan 2014 mit der Herausforderung konfrontiert, dass der russische Einfluss auf das Nachbarland rapide gesunken war und ein definitiver Ausbruch aus der Hegemonie Moskaus durch die Annäherung an NATO und EU besiegelt schien. Eine solche Entwicklung wurde als kreuzgefährlich für die Sicherung der eigenen Machtbasis betrachtet, deren man sich erwehren müsse. Die nebulöse und maßlose Begründung der „<i>militärischen Spezialoperation</i>“, man wolle die Ukraine „<i>entnazifizieren und entmilitarisieren</i>“, enthielt bereits die Codewörter, welche Kriegsziele man mit einem Angriff verfolgen wollte. Der Angriff beschränkte sich keineswegs auf eine Intervention im Donbas (was allgemein vermutet wurde). Die ukrainische Führung war in der russischen Propaganda oft genug als „faschistisch“ bezeichnet worden, die man ergo beseitigen müsse. Und die „Entwaffnung“ sollte man so verstehen, dass das Putin-Regime eine (außen-)politische Selbstständigkeit der Ukraine nicht tolerieren würde. Es ging Russland um „<i>Regime-Change</i>“ und um einen Satellitenstatus der Ukraine.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Putin und Lawrow sprechen gerne von der „<i>Roten Linie</i>“, die im Ukraine-Konflikt überschritten worden sei. Dabei geht es am wenigsten um sicherheitspolitische Sorgen und Ängste, sondern um den Erhalt bzw. die Wiederherstellung russischer Dominanz und Kontrolle im postsowjetischen Raum, wobei Belarus und die Ukraine von besonderer Bedeutung sind. Dies wird dadurch unterstrichen, dass der Entschluss zum Krieg weniger von der Angst vor westlicher Stärke bestimmt war als von der Projektion eigener Stärke und gefühlter Überlegenheit angesichts der Schwäche des „<i>dekadenten Westens</i>“. Dies mag auch erklären, warum Wladimir Putin an expansiven Kriegszielen festhält, obwohl er feststellen muss, sich in jeder Hinsicht getäuscht zu haben.</p>
<h4 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Schl&uuml;ssel zum Frieden: Putin darf nicht durchkommen</h4>
<p class="v-absatz-ohne-western">Nur wer von der nötigen Analyse der innergesellschaftlichen Herrschaftsverhältnisse in der Russischen Föderation, der internationalen Machtkonstellationen und sich daraus ergebenden Machtambitionen der Moskauer Führung absieht, kann glauben, dass man mit Appellen zur Einstellung der Gewalt den Krieg beenden könnte. Wenn der obige Befund stimmt, so kann es nur gelingen, Putin an den Verhandlungstisch zu bringen, wenn er mit seinen Kriegszielen nicht durchkommt und ihm ein Scheitern droht. Russland darf diesen Krieg nicht gewinnen. Das schien am Beginn des Krieges unmöglich, ist aber aus heutiger Sicht erreichbar. Wie sonst außer durch harte Sanktionen gegen Russland, die dessen Fähigkeiten, Krieg zu führen, längerfristig beschneiden und durch militärische Gegenwehr, die von außen gestützt werden muss, soll dieses Ziel erreicht werden?</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Es gibt gute Gründe, gegen Waffenlieferungen an die Ukraine zu sein: Die Verlängerung des Krieges, die zu erwartenden Zerstörungen, die Zunahme der Toten, der sich dadurch vertiefende Hass, die Verfeindung etc. Die rationale Abwägung sagt aber auch: Ohne die externe militärische Hilfe ist die Ukraine in kurzer Zeit am Boden und muss kapitulieren; Putin hätte seine weit gespannten Kriegsziele komplett erreicht. Und noch einmal: Das eröffnet weder lokal noch global Perspektiven für einen dauerhaften Frieden. Das heißt leider auch: Ohne Waffenlieferungen wird es nicht gehen. Die Diskussion über defensive oder offensive, über leichte oder schwere Waffen, ist dabei obsolet. Hier geht es leider um militärische Logiken, die von Militärs beurteilt werden müssen. Was die Politik allerdings sorgfältig im Blick behalten und strikt beachten muss, sind rationale Risiko- und Mittel/Zweck- Abwägungen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Manchen mag es widersprüchlich erscheinen, für Waffenlieferungen <i>und</i> für eine diplomatische Lösung einzutreten. Doch die Solidarität mit der angegriffenen Ukraine muss nicht zwingend mit bellizistischem Getöse und Allmachtphantasien verbunden sein. Im Gegenteil: Das törichte Gerede vom totalen Sieg über Russland sollte unverzüglich eingestellt werden. Man muss auch dadurch Bedingungen für einen friedlichen Ausgang schaffen, dass man dem Gegenüber Auswege eröffnet. Die Fortsetzung des Krieges sollte daher mit ernsthaften Angeboten verbunden werden, dass ein Rückzug Russlands zu einem kooperativen Neuanfang in den Beziehungen führen kann. Der Philosoph Jürgen Habermas hat vor dem Hintergrund des sich eskalierenden Krieges vor den desaströsen Folgen gewarnt und daher mehr diplomatische Anstrengungen angemahnt. Dem kann man nur beipflichten (Habermas 2023).</p>
<h4 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Wann erscheinen Verhand&shy;lungen als realis&shy;tisch?</h4>
<p class="v-absatz-ohne-western">„<i>Glauben die Verhandlungsparteien nicht daran, dass sie mit Verhandlungen mehr erreichen können als mit anderen Mitteln, werden sie diese nicht ernsthaft verfolgen und sie gegebenenfalls auch scheitern lassen.</i>“ (Gießmann/Schäfer 2019) Dieses Resumè aus vielen Studien muss nicht immer gelten, aber es bleibt eine Tatsache, dass Kosten-Nutzen-Kalkulationen für die Hauptakteure eines Krieges immer eine Schlüsselrolle spielen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Für Russland stellen sich folgende Fragen: Russland hat mit der Annexion der vier Gebiete im Osten/Süden der Ukraine wichtige Kriegsziele erreicht. Andererseits zeigt sich auch: Eine 1.000. km lange Grenze militärisch zu sichern, verlangt auch Russland einen unglaublichen Ressourceneinsatz ab. Ist der auf Dauer zu leisten? Welchen Vorteil bringt ein dauerhaftes Besatzungsregime, das immer wieder militärisch unter Druck gerät und in dem eine wirtschaftliche Entwicklung nur schwer möglich ist? Welche Folgekosten entstehen darüber hinaus durch den weitreichenden Ausschluss vom kapitalistischen Weltmarkt, Verluste, die auch nicht durch andere Wirtschaftsverbindungen (China) und interne Substitution ausgeglichen werden können? Wie kann man das in Teilen der Welt ramponierte Ansehen wiederherstellen, auf das man für die eigene Herrschaftssicherung auf Dauer doch angewiesen ist?</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Aber auch die ukrainische Führung wird sich fragen müssen, welchen Preis man für das Ziel „<i>der vollständigen Befreiung des Landes</i>“ zahlen will und in welchem Verhältnis dieser Gewinn zu den gesamtgesellschaftlichen Folgekosten steht. Das kann im Klartext auch bedeuten, dass die Ukraine zu gewissen Zugeständnissen bereit sein muss. NATO-Generalsekretär Stoltenberg wird der Satz zugeschrieben: <em>„</em><em><i>It would be evil if Russia wins the war – but even worse if Russia loses the war</i></em><em>.“</em> (zit. nach: STERN vom 28.04.2022) Fakt ist, dass eine vollständige Niederlage eine der beiden Seiten nur wenig Perspektiven für eine stabile Nachkriegsordnung verheißt. Das sollten all diejenigen bedenken, die in den Tenor einstimmen, dass man Russland in die Knie zwingen müsse.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Neben der Erschöpfung auf dem Kampffeld und den hohen Kosten, denen wenig Nutzen gegenübersteht, ist der internationale politische Druck (Weltöffentlichkeit, Antikriegsbewegungen, Regierungshandeln) ein Faktor. der ins Gewicht fällt. Ein solcher Druck, der bei der Beendigung des Vietnam-Krieges eine Rolle spielte, ist gegenwärtig nicht in Sicht. Gerade in vielen Ländern des Globalen Südens existiert die Auffassung, dass der Westen in seiner Dominanz und Überheblichkeit mitverursachend für den Krieg und daher eine eindeutige Parteinahme nicht opportun sei. Diese Sichtweise zu ändern, kann nur durch eine Politik gelingen, die nicht auf moralische Belehrung, sondern auf praktische Hilfsangebote für die Schwellen- und Entwicklungsländer ausgerichtet ist.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Ein wichtiger Faktor der Kriegsbeendigung ist zweifellos, ob sich eine wirkungsvolle innergesellschaftliche Opposition in Russland entwickeln kann oder nicht. Dass es wachsenden Widerspruch zum Krieg gibt, hat sich durch die breit gestreute Wirkung der Zwangsmobilisierung von Reservisten gezeigt. Gegen die brutale staatliche Repression kommt der Protest aber nicht an. Dennoch sollte die Politik viel stärker in den Blick nehmen, wie man von außen diejenigen in der russischen Gesellschaft erreichen und ermuntern kann, die mit dem Kriegskurs ihrer Führung nicht einverstanden sind, die am Erfolg des Unternehmens zweifeln, die sich Gedanken über ihre und ihrer Kinder Zukunft machen. Deshalb ist die Konditionierung der Sanktionen so wichtig! Mehr noch: Die Aushandlung einer gerechten Friedenslösung sollte mit dem Angebot engerer Kooperation vor allem auf dem Feld der Dekarbonisierung der Wirtschaft gekoppelt werden. Leider wird ein solches Ziel in den EU-Dokumenten ganz selten und beiläufig wähnt. Es sollte mehr nach vorne gerückt werden.</p>
<h4 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Die Aussichten: Kein Grund zum Optimismus</h4>
<p class="v-absatz-ohne-western">Seien wir ehrlich: Die Lage ist wenig aussichtsreich. Auf der ukrainischen Seite hat sich unter dem Eindruck der Zerstörungen durch die russischen Angriffe die Bereitschaft, sich mit dem Kriegsherrn Putin an einen Tisch zu setzen, dramatisch verringert. Und die lange Zeit geltende Reserviertheit gegenüber einer NATO-Mitgliedschaft des Landes hat sich in eine hohe Zustimmung verwandelt. Der NATO-Beitrittswunsch wurde nach dem Angriff in die Verfassung aufgenommen! Diejenigen, die hier mit dem Finger auf die ukrainische Führung zeigen und deren Hartnäckigkeit beklagen, sollten immer mitbedenken, in welche Lage dieses Land und seine Bewohner*innen durch den Überfall und die terroristische Kriegsführung gebracht worden sind.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Auf der russischen Seite hat Präsident Putin in jüngster Zeit zwar mehrfach Verhandlungsbereitschaft angedeutet. Zugleich wurden Aussagen bekräftigt, dass ein Friedensschluss die durch den Krieg geschaffenen Realitäten anerkennen müsse, sprich: Das Ergebnis des russischen Raub- und Eroberungskrieges, inklusive der Gebietsannexionen, soll besiegelt werden. Und die brutalen Angriffe auf die ukrainische Infrastruktur gehen unvermindert weiter. Das alles sieht nicht danach aus, dass die Moskauer Führung tatsächlich nach Auswegen sucht. Dennoch gilt, dass alle Möglichkeiten genutzt werden sollten, um in Gesprächen mit Wladimir Putin auf eine Beendigung des Angriffskrieges hingewirkt werden sollten. Der erfahrene deutsche Diplomat Wolfgang Sporrer, der auch für die OSZE und die EU gearbeitet hat, hat aufgezeigt, dass es durchaus kleinere Schritte geben könnte, um einem Waffenstillstand und der Eröffnung ernsthafter Verhandlungen näher zu kommen. Es geht um Möglichkeiten, durch diplomatische Beziehungen die Eskalationsgefahr zu verringern und die humanitäre Lage der Zivilbevölkerung zu verbessern. Dazu würden etwa gehören: „<i>Entflechtungszonen rund um Atomkraftwerke</i>“, „<i>Waffenstillstände an verschiedenen Orten rund um Krankenhäuser und Schulen</i>“, „<i>temporäre Waffenstillstände zur Ernte, zur Aussaat, zum Schulbeginn oder zu Ostern</i>“. (Sporrer 2023) Diese Maßnahmen würden die Lage der leidenden Menschen verringern und Menschenleben retten. Zugleich ging es dabei um die Herstellung minimalen Vertrauens zwischen den beiden Seiten – eine wichtige Voraussetzung, um eine Basis für weitergehende Gespräche zu schaffen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Es bleibt indes meine feste Überzeugung: Ohne die Bereitschaft zum russischen Rückzug wird es sehr schwer sein, dass die Kriegsparteien an den Verhandlungstisch kommen.</p>
<h4 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Neutralit&auml;t der Ukraine als K&ouml;nigsweg?</h4>
<p class="v-absatz-ohne-western">Von Beginn an spielte die Frage nach dem Status der Ukraine als Verhandlungsgegenstand eine große Rolle. Präsident Selenskyj hatte schon während der Verhandlungen in Belarus und Istanbul das Angebot gemacht, das man über eine Neutralität des Landes, vergleichbar mit Schweden und Österreich, verhandeln könne. Zugleich verlangte die ukrainische Regierung verlässliche Sicherheitsgarantien militärischer Art, um künftige Verletzungen der territorialen Integrität des Landes möglichst ausschließen zu können. Beide Seiten hatten im Umfeld der Gespräche in der Türkei immerhin geäußert, dass man sich diesbezüglich erheblich angenähert habe. Woran es dann doch gehakt hat, wissen wir nicht genau. Zu bedenken ist dabei aber, dass die Frage der Neutralisierung der Ukraine nicht der einzige bzw. ausschlaggebende <i>casus belli</i> gewesen ist. Die Auslandspropaganda des Putin-Regimes hat das Thema der NATO-Osterweiterung gerne in den Blickpunkt gerückt, wohl wissend, dass man damit Anhänger in den „westlichen“ Staaten finden kann. Innenpolitisch und in den Reden Putins spielten die Vorstellungen einer eigentlich russländischen Ukraine, die man wieder dem Imperium einfügen müsse, eine große Rolle. Fakt ist, dass die russische Kriegsführung im Kern darauf ausgerichtet ist, sich a) die inzwischen annektierten Gebiete einzuverleiben und b) mittels Attacken auf die Lebensadern der Ukraine das Nachbarland zu einer bedingungslosen Unterwerfung zu bringen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Ob es heute noch realistisch ist, einen Neutralitätsstatus der Ukraine – gegen den Widerstand der Bevölkerung und der politischen Repräsentant*innen durchsetzen zu können – ist überaus fraglich. Aber man könnte zumindest über ein Moratorium den Beitritt der Ukraine zur NATO betreffend nachdenken. Dies hatten am Vorabend des Krieges NATO-Generalsekretär Stoltenberg und Bundeskanzler Scholz <i>de facto</i> angeboten. Es wäre damals besser gewesen, der russischen Seite diesbezüglich eine förmliche Übereinkunft vorzuschlagen. Nun ist jede Regierung in Kiew an die grundgesetzlich vorgeschriebene Beantragung der NATO-Mitgliedschaft gebunden. Und nach den Erfahrungen des terroristischen Krieges wird die ukrainische Bevölkerung wenig geneigt sein, auf eine solche Rückversicherung zu verzichten. Umso vordringlicher scheinen Überlegungen über Möglichkeiten der beiderseitigen Demilitarisierung und Deeskalation (Verbot strategischer Raketenstellungen in der Ukraine etc.) zu sein.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Klar scheint zu sein, dass ein Neutralitätsstatus gekoppelt mit Gebietsabtretungen im Donbas niemals Ergebnis fairer Verhandlungen sein wird. Aber dies ist und bleibt der springende Punkt. Denn noch stehen hier die Aussagen verantwortlicher Politiker Russlands im Raum, dass man die vier annektierten Gebiete nicht mehr zurückgeben werde. Die UN-Resolution 11/4 (Generalversammlung 2022) ist dagegen eindeutig: Die Annexionen sind ungesetzlich, daher null und nichtig und die russischen Streitkräfte sind aus allen besetzten Territorien abzuziehen. Was aber unabdingbar sein wird, wenn die eroberten Gebiete zurückgegeben werden, dass dies mit verlässlichen Garantien zum Schutz von Minderheiten in diesen Regionen verbunden sein muss.</p>
<h4 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Sicherheitsgarantien</h4>
<p class="v-absatz-ohne-western">Wenn es überhaupt zu diesem Punkt nach diesem Krieg kommen sollte, dass die Ukraine auf einen Beitritt zur NATO verzichtet, wird es verbindlicher Sicherheitsgarantien für die territoriale Integrität des Landes bedürfen. Die Sicherheitsgarantien im Budapester Abkommen von 1994 haben nicht ausgereicht. Das Misstrauen in Kiew gegen eine solche Versicherung ist entsprechend groß. Der in dem „Friedensplan“ Selenskyis zu den Verhandlungen in Istanbul wohl vorgelegte Vorschlag, ein Friedensabkommen, das die Neutralisierung der Ukraine beinhalten sollte, durch ein Separatabkommen mit NATO-Mitgliedsstaaten zu ergänzen, erscheint schwierig. Eine solche Beistandsgarantie liefe auf eine verkappte NATO-Mitgliedschaft hinaus. Könnte es stattdessen eine Sicherheitsgarantie durch die Mitglieder des UN-Sicherheitsrates, also inklusive Chinas, geben, die mit UN-Blauhelmkontingenten untersetzt würde? Aber ist China an dieser Stelle vertrauenswürdig? Immerhin hat das Reich der Mitte bis dato den russischen Angriff nicht verurteilt. Und ist es zu einem solchen Schritt bereit? Und was ist mit dem Vetorecht Russlands? Dies ist nach wie vor der vielleicht kniffligste Punkt eines Verhandlungsfriedens.</p>
<h4 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Einfrieren der Terri&shy;to&shy;ri&shy;al&shy;kon&shy;flikte?</h4>
<p class="v-absatz-ohne-western">Nun sind auch Vorstellungen, dass man die gegebenen Territorialkonflikte „<i>einfrieren</i>“ könne, um sie in einem längeren Zeitraum unter besseren Voraussetzungen und mit zäher Verhandlungsbereitschaft abschließend klären zu können, von Friedens- und Konfliktforscher*innen ins Spiel gebracht worden (Debiel 2022). Das sollte bei Verhandlungen kein Tabu sein. Aber ein Paket aus „<i>Neutralisierung</i>“ plus „<i>Einfrieren des Territorialkonflikts</i>“ ist nicht vorstellbar. Der Unterschied zu anderen Beispielen eingefrorener Konflikt sticht unmittelbar ins Auge: Bei Moldau/Transnistrien, Georgien/Südossetien/Abchasien sind infolge des Krieges Quasi-Staaten entstanden, die <i>de facto </i>von Moskau abhängig sind, die aber <i>de jure</i> selbständige Entitäten bilden. Im Falle der Ukraine hat sich Moskau diese Territorien direkt einverleibt und tut alles, um diese annektierten Gebiete fest in das russische Staatsgebiet einzufügen. Die dadurch ausgelöste Vertreibung eines großen Bevölkerungsteils ist heute schon Tatsache; „<i>Einfrieren</i>“ würde auch bedeuten, dass deren Rückkehr wenig wahrscheinlich ist. Und der <i>de facto</i>-Verlust eines Gebietes, das größer ist als Österreich, Schweiz und Liechtenstein zusammen, das auch Teile des extrem fruchtbaren Schwarzerdegebiets umfasst, ist für die Ukraine nicht akzeptabel.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Es wäre im Übrigen in diesem Fall fest damit zu rechnen, dass beide Seiten weiter erheblich rüsten würden: die Ukraine, weil sie dessen Zustand nicht ertragen will; Russland, weil es seine Eroberungen halten will. <i>Summa summarum</i>: Es werden neue Überlegungen unvermeidlich sein, wenn man zu tragfähigen Lösungen kommen will. Dazu gehört, zwischen allen Beteiligten Perspektiven für die Zeit danach erörtert und eröffnet werden müssen. Es gilt, den Frieden attraktiv zu machen – auch für Russland.</p>
<h4 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">&Uuml;ber den Krieg hinaus denken</h4>
<p class="v-absatz-ohne-western">Angesichts der verfahrenen Situation legt uns die herrschende Politik nahe, uns auf eine neue unfriedliche Ära einzustellen. Wir wollen aber weder ein kostspieliges Wettrüsten, weder ein Russland, das um Jahrzehnte zurückgeworfen wird, noch eine lange Phase globaler Konfrontation, die der Planet nicht verträgt. Daran, dass die Vorstellungen der Moskauer Führungselite von der alten Weltmachtrolle auf Augenhöhe mit den USA nicht mehr den Realitäten entsprechen und schon dies als Kränkung wahrgenommen wurde, wird man nichts ändern können. Trotzdem muss nach dem Krieg alles darangesetzt werden, um zu einer stabilen Friedensordnung in Europa und darüber hinaus zu kommen. Verloren gegangenes Vertrauen wird wiederaufgebaut werden müssen. Die Kooperation mit Russland (und China) wird kategorisch notwendig sein, wenn wir die globalen Nachhaltigkeitsziele (SDG`s) erreichen wollen.</p>
<p class="v-autoreninfo-western"><strong class="western">Paul Schäfer</strong> geb. 1949 in Mainz/Rh., Diplom-Soziologe, von 1983 bis 1990 hauptamtlicher Redakteur der Zeitschrift Wissenschaft und Frieden, wissenschaftlicher Mitarbeiter der Bundestagsabgeordneten Katrin Fuchs (SPD) 1991 bis 1994, des Abgeordneten Gerhard Zwerenz (PDS) 1994 bis 1998 sowie Referent der PDS-Fraktion; von 2005 bis 2013 Abgeordneter für Die LINKE im Bundestag, verteidigungspolitischer Sprecher, seitdem wieder Mitglied der Redaktion von Wissenschaft und Frieden.</p>
<p class="v-zwischenüberschrift-2-western">Literatur</p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western">Ambühl, Michael/Meier, Nora/Thürer, Daniel (2022): Verhandeln – aber wie? In: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 19.05.2022.</p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western">Debiel, Tobias (2022), Interview in Focus, 17.8.2022.</p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western"><span style="color: #000000;">Generalversammlung der Vereinten Nationen (2022): Resolution ES-11/4 vom 12. Oktober 2022, unter: </span><span style="color: #000080;"><span lang="zxx"><a href="https://unric.org/de/russland1102022"><span style="color: #000000;">https://unric.org/de/russland1102022</span></a></span></span><span style="color: #000000;"> abrufbar.</span></p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western">Gießmann, Hans Joachim/Schäfer, Paul (2019): Friedensverhandlungen und Friedensverträge in: Hans Joachim Gießmann, Bernhard Rinke (Hg.), Handbuch Frieden, 2. Auflage, Wiesbaden.</p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western">Habermas, Jürgen (2023): Ein Plädoyer für Verhandlungen. In: Süddeutsche Zeitung vom 15. Februar 2023.</p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western"><span style="color: #000000;">Putin, Wladimir (2022): Rede zur Lage der Nation vom 21.2.2022, unter: </span><span style="color: #000080;"><span lang="zxx"><a href="https://zeitschrift.osteuropa.de/"><span style="color: #000000;">https://zeitschrift.osteuropa.de.</span></a></span></span></p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western">Sachs, Jeffrey et al. (2022): Erreichen eines gerechten und dauerhaften Friedens in der Ukraine, in: Karenina vom 20.06.2022.</p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western"><span style="color: #000000;">Schäfer, Paul (2022): Reflexionen über den Krieg gegen die Ukraine und Möglichkeiten seiner Beendigung, </span><span style="color: #000000;">abrufbar </span><span style="color: #000000;">unter: </span><span style="color: #000080;"><span lang="zxx"><a href="http://www.paulschaefer.info/"><span style="color: #000000;">www.paulschaefer.info.</span></a></span></span></p>
<p class="v-literaturverzeichnis-western"><span style="color: #000080;"><span lang="zxx"><span style="color: #000000;">Sporrer, Wolfgang (2023): Wann und </span></span></span><span style="color: #000080;"><span lang="zxx"><span style="color: #000000;">w</span></span></span><span style="color: #000080;"><span lang="zxx"><span style="color: #000000;">ie könnten Verhandlungen beginnen? In: Frankfurter Rundschau, 17.02.2023.</span></span></span></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/239-240-vorgaenge/publikation/wie-der-krieg-gegen-die-ukraine-beendet-werden-kann/">Wie der Krieg gegen die Ukraine beendet werden kann</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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