Publikationen / vorgänge / vorgänge Nr. 239/240: Keine Chance für den Frieden?

Was wird aus Europa?

Der folgende Beitrag zeigt, wie sich der Konflikt zwischen dem Westen und Russland seit den 1990er Jahren entwickelte. Nach dem Fall der Mauer sollte ein Zeitalter der Demokratie und des Friedens beginnen. Jedoch wurde Russland nicht in die europäische Friedensordnung eingebunden, stattdessen die Nato erweitert, unter Ausschluss Russlands. Hans Misselwitz zeigt, dass die russische Aggression nicht nur ein Bruch des Völkerrechts, sondern auch ein Scheitern der nach dem Ende des Ost-West-Konfliktes ausgerufenen gesamteuropäischen Friedensordnung ist.

Zugleich blickt der Beitrag nach vorn: Der Überfall Russlands auf die Ukraine trifft Europa in seinem Kern: in seiner Eigenständigkeit und auch im Blick auf seine Zukunft, die durch eine anhaltende Konfrontation mit Russland noch unabsehbar belastet werden. Misselwitz spricht sich dafür aus, schon heute die Perspektive für ein neues Europa der Zusammenarbeit und gemeinsamen Sicherheit offen zu halten.

 

„Die Welt danach wird nicht mehr sein wie die Welt davor.“
Bundeskanzler Olaf Scholz i

Drei Tage nach dem 24. Februar 2022, dem Beginn des Angriffs von Russland auf die Ukraine, sprach der Bundeskanzler vor dem Bundestag von einer „Zeitenwende“. Die zunächst greifbaren Konsequenzen für die deutsche Politik bestanden in einem 100-Milliarden-Euro-„Sondervermögen“ zur Aus- und Aufrüstung der Bundeswehr und in der Aufhebung des Kriegswaffenexport-Verbots im Falle der Ukraine. Wir wissen inzwischen, dass das nicht alles war.

Die Welt ist aus den Fugen“. So sah es 2016 Frank-Walter Steinmeier, damals Bundesaußenminister. Er sprach von einer „Welt auf der Suche nach einer neuen Ordnung“ und fügte hinzu: „… diese Suche vollzieht sich … im Ringen um Einfluss, um Dominanz, um Vorherrschaft in unterschiedlichen Regionen der Welt, dieses Ringen entlädt sich eben gewaltsam.“ Der Grund sei ein ungelöstes Problem: „Die Blockkonfrontation ist untergegangen. … Aber das Beunruhigende daran ist, dass seitdem keine neue Ordnung an die Stelle der alten gekommen ist.ii

Als Steinmeier davon sprach, war in der Ukraine bereits ein gewaltsamer Konflikt im Gange. Er war schon damals Teil eines globalen Konflikts im „Ringen um Einfluss, um Dominanz, um Vorherrschaft in unterschiedlichen Regionen der Welt“. Die USA engagierten sich seit Jahren für eine Westbindung der Ukraine. Russland war es, das 2014 in diesem Ringen offen seinen Anspruch als Großmacht demonstrierte. Übrigens schon zuvor in Syrien. Offenkundig hat der „Untergang der Blockkonfrontation“ in Europa ein Problem hinterlassen: Russland sah keinen angemessenen Platz für sich in der neuen Ordnung. Spätestens seit dem 24. Februar 2022 sieht es sich an diese nicht mehr gebunden. Russland führt einen offenen Krieg gegen die Ukraine.

Die Folgen dieses Krieges reichen weltweit: militärisch, wirtschaftlich, politisch, öffentlich. Das macht diesen Krieg inzwischen zu einem Krieg um eine neue Weltordnung. Ganz Europa ist von diesem Krieg betroffen, nicht nur geografisch, sondern im Kern, weil es auch um seine Eigenständigkeit, seine Souveränität geht. Bevor wir uns – wie es allgemein heißt – von der 1990 proklamierten Friedensordnung für Europa verabschieden, sollten wir festhalten, was sie und den Prozess dahin kennzeichnete – um zu gegebener Zeit darauf zurückkommen.

Überwindung der Konfron­ta­tion durch Entspannung und Abrüstung

Das Ende der Blockkonfrontation in Europa war das Ergebnis eines langen politischen Prozesses. Er brauchte mehr als zwanzig Jahre, war von Rückschlägen unterbrochen. Er betraf die bilateralen Beziehungen zwischen den Atommächten USA und Sowjetunion, gekennzeichnet durch schließlich erfolgreiche Bemühungen um Rüstungskontrolle und Abrüstung.iii Gleichzeitig begann 1970 eine Periode der Entspannungspolitik in Europa, die Verträge mit den Sowjetunion, Polen und der DDR, die die durch den Zweiten Weltkrieg geschaffenen Realitäten anerkannten. Es waren diese Verträge der Regierung von Willy Brandt, die den Weg ebneten für ein gesamteuropäisches Forum, die Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) bereiteten, das den Grundstein für eine gesamteuropäische Friedensordnung legte.

Die Bedeutung des Helsinki-Prozesses drückt sich auch in der Teilnahme der Sowjetunion und der USA aus. Ihre Zustimmung zur Helsinki-Schlussakte von 1975, die ein friedliches Neben- und Miteinander unterschiedlicher politischer Systeme in Europa vorsah, war entscheidend. Trotz der bis 1990 zeitweilig neuen Spannungen zwischen Ost und West fanden regelmäßig Folgetreffen der KSZE-Mitgliedsstaaten statt, tagten Experten zu ausgewählten Themen, bildete sich ein Bewusstsein für gemeinsame Interessen heraus. Nach 1984 ging es in einer Reihe von Konferenzen um Vertrauensbildung und Abrüstung in Europa (KVAE), denen 1989 Verhandlungen über konventionelle Streitkräfte (KSE) folgten. Am 19. November 1990, zwei Tage vor der Verabschiedung der „Charta von Paris für ein Neues Europa“, unterzeichneten die Staaten des Warschauer Vertrags und der NATO den Vertrag über die konventionellen Streitkräfte in Europa (KSE).iv Am 21. November 1990 erklärten die Mitgliedsstaaten der KSZE das Ende des Kalten Krieges und riefen das „Zeitalters der Demokratie, des Friedens und der Einheit“ für ganz Europa aus.v

Die „Zeitenwende“ gelang, weil sie sich auf gewachsenes Vertrauen zwischen Staaten stützen konnte, die sich bisher als Gegner verhielten. Die Kalte-Kriegs-Logik war nach und nach von einer Friedenslogik verdrängt worden. Die Idee, eine neue europäische Ordnung der allseitigen Zusammenarbeit und gemeinsamen Sicherheit zu schaffen, mag mit Skepsis gesehen worden sein, hatte aber Vorteile gegenüber lähmender Konfrontation. Deshalb ist der Überfall Russlands auf die Ukraine nicht nur ein Bruch des Völkerrechts, sondern auch eine Absage an den Geist, die Logik und die Praxis einer europäischen Idee.

Offensichtlich hat die mit der Charta von Paris 1990 ausgerufene gesamteuropäische Friedensordnung jetzt keinen Bestand mehr. Aber hatte sie überhaupt eine Chance, den Krieg zu verhindern? Die für einen historischen Moment aus dem Helsinki-Prozess hervorgegangene, gesamteuropäische Ordnung blieb durch die Fortschreibung der Institutionen der transatlantischen und westeuropäischen Integration ein Torso. Das betrifft schon das europäische Schlüsseljahr 1990. Wo war aber die KSZE 1991 bzw. die OSZE ab 1994, als es darum ging, den jugoslawischen Sezessionskrieg zu verhindern oder zu beenden? Warum fehlten der OSZE die Institutionen für den Aufbau einer gesamteuropäischen Sicherheitsarchitektur?

Deutsche Einheit geht vor Europa, die NATO bleibt als Rückver­si­che­rung

Bis 1989, als die „deutsche Frage“ auf die Tagesordnung kam, galt, dass deren Lösung eine europäische Friedensordnung voraussetze.vi Die Bundesrepublik sehe „in der Europäischen Friedensordnung auch den Rahmen … in dem das deutsche Volk in freier Selbstbestimmung seine Einheit wiedererlangt“, sagte Außenminister Genscher Ende September 1989 vor der UN-Vollversammlung. Dieses Ziel setzte einen „Zustand des europäischen Friedens in Europa“ voraus, betonte Kanzler Kohl Ende November 1989.vii

Tatsächlich ging es in umgekehrter Reihenfolge: Die deutsche Frage bestimmte den europäischen Prozess. Die deutsche Einheit sollte aus Gründen der Stabilität in Europa den Status quo möglichst nicht in Frage stellen. Dass die Lösung der deutschen Frage vor der europäischen kam, hatte aber weitreichende Folgen. Formell lag deren Lösung seit 1945 bei den Vier Siegermächte des Zweiten Weltkrieges. Frankreich teilte mit Großbritannien die Sorge vor einem neuen deutschen Übergewicht in Europa.viii Präsident Mitterand bekräftigte im Dezember 1989 gegenüber Gorbatschow: „Die deutsche Frage darf nicht den europäischen Prozess bestimmen, sondern umgekehrt.ix Das entsprach der sowjetischen Position und Gorbatschows Vision, die Einbindung der Sowjetunion in das „gemeinsame europäische Haus“. Die USA sahen dagegen in den europäischen Ambitionen Gorbatschows eine akute Herausforderung. Ihr ganzes Augenmerk richtete sich auf den Erhalt des Status quo, d.h. den Fortbestand der NATO als ihren „Anker in Europa“.x

Damit war die NATO-Mitgliedschaft des vereinten Deutschlands zum eigentlichen Thema der Verhandlungen über die deutsche Einheit geworden. Es waren nicht die östlichen Nachbarn, die damals auf eine NATO-Lösung setzten. Polen und die Tschechoslowakei favorisierten gesamteuropäische Einbettung der deutschen Vereinigung und brachten die KSZE ins Spiel.xi Die USA sahen aber in einer langen, von der KSZE getragenen Friedenskonferenz die Gefahr, dass diese dem Ziel, die NATO zu erhalten, entgegenlaufen könnte. So drängten sie die westlichen Partner, noch vor dem KSZE-Treffen Mitte Februar 1990 in Ottawa ein Format für eine schnelle Lösung zu finden. Unter Bezugnahme auf die Vorbehaltsrechte der Vier Mächte über Deutschland wurde in Ottawa das „Zwei-plus-Vier“-Format vereinbart. Das hieß, nur die beiden deutschen Staaten werden beteiligt. Das fand nicht nur Beifall in Europa.xii

Dass die NATO 1990 als Rückversicherung vor einem erneut mächtigen Deutschland ins Spiel gebracht werden konnte, bedeutete nicht nur Festhalten am Bewährten. Die NATO als „Sicherheitsgarant“ setzte fort, was nach dem Motto von Lord Ismay, dem ersten NATO-Generalsekretär, ihre erste Bestimmung war: „Keep the Americans in, the Germans down and the Russians out“.

Das Drängen der USA führte schon im Januar 1990 zu einem Vorschlag, wie die NATO-Mitgliedschaft Moskau beigebracht werden könnte. Genscher stellte ihn am 30. Januar vor: Das vereinte Deutschland bleibt Mitglied der NATO, aber „eine Ausdehnung des NATO-Territoriums nach Osten … näher an die Grenzen der Sowjetunion heran, wird es nicht geben.xiii Gorbatschows Zustimmung konnte US-Außenminister Baker am 9. Februar 1990 mit der Versicherung erhalten, dass bei einer NATO-Einbindung Deutschlands diese „keinen Zentimeter“ ostwärts verschoben würde.xiv Was das für das vereinte Deutschlands hieß, wurde schließlich im „Zwei-plus-Vier-Vertrag“ geregelt. Kurz: Auf dem Gebiet der DDR werden weder Kernwaffen noch Kernwaffenträger noch ausländische Streitkräfte stationiert, nur deutsche Streitkräfte, die auch der NATO zugeordnet sind.xv

Das Versprechen der Nicht­aus­deh­nung der NATO

Das zweite Argument für ein Verbleiben Deutschlands in der NATO, dem Gorbatschow Ende Mai 1990 zustimmte, bezog sich auf das Recht auf „freie Bündniswahl“ entsprechend der KSZE-Schlussakte von Helsinki. Dieses, zusammen mit dem deutschen Kompromiss einer Art „NATO light“, wurde später zum Muster für den NATO-Beitritt osteuropäischer Staaten und seit Mitte der 1990er Jahre zum Dreh- und Angelpunkt einer Kontroverse zwischen Russland und dem Westen. Russland lastete dem Westen mit der NATO-Osterweiterung die Nichteinhaltung eines sicherheitspolitischen Versprechens und damit verbundener Verträge an. Das bestritt der Westen. Seitdem bestimmen zwei diametral abweichende Erzählungen die Kontroverse.

Dazu hat die OSZE einen beispielhaften Versuch der Aufklärung unternommen.xvi In einer von ihr initiierten Studie ging es darum, systematisch die „radikal voneinander abweichenden Sichten auf die Zeit von 1990 zu rekonstruieren, wie und warum dies sich so entwickelte“ – und zwar auch unter Berücksichtigung der These, „dass die Ukraine-Krise ein Symptom und eine Folge der Entwicklung war, aber nicht die tiefere Ursache für den Rückzug Russlands von der gesamteuropäischen Sicherheitsordnung von 1990.xvii Das Ergebnis der OSZE-Studie: Der Streit über die Frage, ob und wann der Führung der Sowjetunion 1990 konkret eine Nicht-Ausdehnung der NATO versprochen wurde, trifft nicht den Kern der Sache. Es wurde aber etwas weit Grundsätzlicheres versprochen und später gebrochen: der „Geist der kooperativen Sicherheit“. Die Historiker stimmten überein, dass der Sowjetunion 1990 eine „inklusive und kooperative“, also gemeinsame europäische Sicherheitsordnung versprochen wurde.xviii

Zu diesem Ergebnis kommt auch eine Studie der Washingtoner Georgetown University. „Unser Argument ist, dass bereits im Verlauf des Jahres 1990 der Geist der Zusammenarbeit und des gemeinsamen Strebens nach umfassender und ungeteilter europäischer Sicherheit ernsthaft bedroht wurde. … Die Frage, ob es tatsächlich eine „Vereinbarung nach dem Ende des Kalten Krieges“ gegeben hat … ist eine der Schlüsseldimensionen des heutigen Konflikts über die Darstellung der Entwicklung der europäischen Sicherheit nach 1990.xix

Der damalige CIA-Direktor Robert Gates bestätigte in einem späteren Interview, dass „die Absicht, die NATO 1990 nach Osten zu erweitern“ schon existierte, „als Gorbatschow und andere in dem Glauben gelassen wurden, das würde nicht passieren“.xx Das hieße: Unabhängig davon, ob die Formel „Not one Inch“ sich nur auf Deutschland bezog, eine ernsthafte Bereitschaft, ein kooperatives System gemeinsamer Sicherheit anstelle der NATO anzustreben, war von Anfang an in den USA nicht vorhanden. Das aber war eine unverzichtbare Säule des KSZE-Prozesses und der gesamteuropäischen Sicherheitsarchitektur.

Die Kontroverse um „freie Bündniswahl“

Bei der ab Mitte der 90er Jahre im Blick auf NATO-Beitrittswunsch osteuropäischer Staaten aufkommenden Kontroverse kam dem Argument „Freiheit der Bündniswahl“ eine Schlüsselrolle zu. Der Westen stellte die Position heraus, dass es sich dabei um ein souveränes Recht jedes Mitgliedsstaates der OSZE handelt. Das „Recht auf freie Bündniswahl“ sei Ausdruck der „souveränen Gleichheit“ aller Mitgliedstaaten. Das entsprach der KSZE-Schlussakte von Helsinki und der „Gemeinsamen Erklärung der KSZE-Mitgliedsstaaten“ von 1990, die die völkerrechtlichen und sicherheitspolitischen Grundlagen der angestrebten Friedensordnung enthält.xxi Dieses Recht war aber immer an die Berücksichtigung der „legitimen Sicherheitsinteressen anderer Teilnehmerstaaten“ gebunden, an das Ziel „gemeinsame und unteilbare Sicherheit“. Souveräne Gleichheit und gemeinsame Sicherheit gehören zusammen.xxii

Genau diese beiden Eckpfeiler der gesamteuropäischen Friedensordnung wurden spätestens seit 1994 unterschiedlich gewichtet. Osteuropa, in jener Zeit von ökonomischen und sozialen Umbrüchen betroffen, dazu gewaltsame Konflikte wie der Zerfall der UdSSR und der Sezessionskrieg in Jugoslawiensuchte politische Stabilität durch EU-Beitritt und Sicherheit durch Anschluss an die NATO.

Zunächst wurde versucht, diese Entwicklung zu bremsen. Noch im Januar 1994, also vor dem Budapester OSZE-Gipfel, unterbreiteten die USA das Konzept „Partnerschaft für Frieden“, ein Vorschlag, der den osteuropäischen beitrittswilligen Staaten einen Weg zur militärischen Zusammenarbeit mit der NATO anbot, ohne jedoch andere, insbesondere Moskau, auszuschließen. Dieser Ansatz, der formal die beiden OSZE-Prinzipien als gleichrangig respektierte, kam aber schon innerhalb der Clinton-Administration unter Kritik. Er würde Moskau ein Veto einräumen, wer, wann und wie der NATO beitreten dürfe. Zusätzlich erhielt die NATO-Erweiterungsoption Rückenwind durch den Sezessionskrieg in Jugoslawien und Jelzins Tschetschenien-Krieg ab Herbst 1994. Schließlich waren es für Clinton innenpolitische Gründe, das Projekt „Partnership for Peace“ zu begraben, um angesichts einer Kampagne der Republikaner für die NATO-Erweiterung seine Chancen für eine Wiederwahl zu wahren.xxiii

Im gleichen Jahr 1994 erneuerten die auf dem Gipfel in Budapest aus der Taufe gehobene OSZE die Geltung der Regel der KSZE, die „legitimen Sicherheitsinteressen anderer Teilnehmerstaaten“ zu respektieren, wenn sie von ihrem Recht Gebrauch machen, die „eigenen Sicherheitsarrangements frei zu wählen“.xxiv Zuletzt bekräftigte das noch einmal im November 1999 der OSZE-Gipfel in Istanbul in der „Europäischen Sicherheitscharta“.xxv Zu diesem Zeitpunkt waren Polen, Ungarn und Tschechien schon NATO-Mitglieder. Die von der NATO mit Russland im Mai 1997 beschlossene „NATO-Russland-Grundakte“ und das Konsultationsgremium „NATO-Russland-Rat“ stellten jedoch keinen gleichwertigen Ersatz für eine inklusive Friedensordnung dar. Im NATO-Russland-Rat sitzt Russland 29 Mitgliedern des Bündnisses gegenüber – ohne Einfluss auf dessen Entscheidungen. In der NATO-Russland-Grundakte gab es sich mit einer Erklärung des Nichtvorrückens von militärischen Strukturen der NATO nach dem Vorbild der deutschen Regelung von 1990 zufrieden, die unter Hinweis auf eine veränderte Sicherheitslage jederzeit widerrufen werden kann.xxvi Angesichts des im März 1999 erfolgten NATO-Beitritts von Polen, Tschechien und Ungarn signalisierte Russland mit seiner Unterschrift unter diese Dokumente einen großen Vertrauensvorschuss gegenüber dem Westen.

Was hieß bis 2022 europäische Friedens­ord­nung?

Diese Frage setzt voraus, dass eine solche Friedensordnung bis zum Angriff Russlands auf die Ukraine mehr als nur auf dem Papier existiert hat. Der KSZE und der OSZE ist es zu verdanken, dass sie nach 1990 bzw. 1994 im „Geist der kooperativen Sicherheit“ beharrlich daran weiterarbeitete, die Voraussetzungen für Frieden und Sicherheit in Europa zu verbessern. Der Charta von Paris folgten nach 1990 viele wichtige Vereinbarungen und Abkommen auf den Gebieten der Abrüstung und vertrauensbildenden Maßnahmen sowie auf vielen Feldern der Zusammenarbeit und der Menschenrechte. Dazu leisteten auch die OSZE-Gipfel wichtige Beiträge. Genannt sei hier das Gipfeltreffen in Istanbul 1999, u.a. mit dem „Wiener Dokument“ der Verhandlungen über vertrauens- und sicherheitsbildende Maßnahmen und das „Übereinkommen über die Anpassung des Vertrages über die konventionellen Streitkräfte in Europa“ (AKSE). Das war aus russischer Sicht von größter Bedeutung. Es versprach, die durch die zuvor beschlossene Aufnahme von drei ehemaligen Warschauer-Pakt-Staaten in die NATO den Anfang der 1990 beschlossenen KSE-Vertrag der neuen Situation anzupassen.xxvii Dass dieses Abkommen anschließend von den USA und westlichen Bündnisstaaten nicht ratifiziert wurde, deutet darauf hin, dass nach 1999 der sicherheitspolitischen Kooperation mit Russland zunehmend weniger Bedeutung beigemessen wurde.

Auf der Münchener Sicherheitskonferenz 2007 warf Putin den USA den Bruch der Vereinbarungen von 1997 und 1999 vor. Die USA betreibe Geopolitik zum Nachteil Russlands. Nach dieser Rede nahm man im Westen nicht wirklich ernst, dass Russland eigene Konsequenzen ziehen könnte. Der Westen legte ungeachtet dessen zu: Der Bukarester NATO-Gipfel vom April 2008 beschloss, dass nach den drei baltischen Republiken 2004 prinzipiell auch die ehemaligen Sowjetrepubliken Georgien und die Ukraine in Zukunft NATO-Mitglieder werden können – was von Frankreich und Deutschland nur aufgeschoben werden konnte.xxviii

Seither begann Russland sich demonstrativ als „Ordnungsmacht“ eigenen Rechts zu profilieren, indem es das Völkerrecht für sich neu interpretierte. Es gab vor, nur zu tun, was der Westen seit 1991 getan habe. Zum Beispiel die Achtung der Souveränität der Staaten müsse zurückstehen, wenn gravierende Menschenrechtsverletzungen vorlägen.xxix So hatte Russland die vom UN-Sicherheitsrat 1999 nicht mandatierte NATO-Intervention in Serbien als völkerrechtswidrig kritisiert und deshalb die Abtrennung des Kosovo von Serbien und seine Unabhängigkeit 2008 nicht anerkannt. Umgekehrt rechtfertigte nun Russland 2008 seine Intervention in Georgien (Südossetien) mit einer Auslegung des Völkerrechts, die die NATO 1999 in Jugoslawien herangezogenen hatte. Der Westen wiederum reagierte darauf mit dem Vorwurf der Verletzung der territorialen Integrität und Souveränität von Georgien.xxx

Völlig inakzeptabel war, dass Russland sich 2014 die Krim einverleibte, indem es auf das Selbstbestimmungsrecht der Bevölkerung der autonomen Krim verwies. Selbstverständlich stellte das russische Vorgehen sowohl einen Bruch des Völkerrechts als auch der Normen der OSZE dar.xxxi Die Folge war, dass bei den Nachbarn Russlands mit einer russischen Minderheit die Alarmglocken läuteten und die NATO angerufen wurde. Das Weißbuch 2016 der Bundesregierung stellte fest: „Russland [stellt] die europäische Friedensordnung offen in Fragexxxii. Seither erodierte das Verhältnis zwischen Russland und dem Westen zunehmend.

Der Versuch Moskaus im Dezember 2021, mit zwei Vertragsentwürfenxxxiii den Status von 1997 bei Unterzeichnung der NATO-Russland-Grundakte wiederherzustellen, (z.B. Abzug von nach dem Mai 1997 in Osteuropa stationierten NATO-Truppen, Absage einer weiteren NATO-Ausdehnung im postsowjetischen Raum) wurde abgewiesen. Nur ein Dialog über Rüstungskontrolle wurde angeboten. Umgekehrt erging es zuletzt dem Minsk-II-Abkommen zwischen Russland und der Ukraine, das Putin aller Bemühungen Deutschlands und Frankreichs zum Trotz am 23. Februar 2022 mit dem Anschluss der „Volksrepubliken“ im Donbas an Russland beerdigte. Einen Tag später begann der Krieg.

Alles auf Anfang in Europa – und was könnte Deutsch­lands Rolle sein?

Es geht in diesem Beitrag um das großartige Projekt einer gesamteuropäischen Friedensordnung nach den Kriegen und Teilungen des 20. Jahrhunderts und um die Entscheidungen, die zu ihrem Scheitern beitrugen. Eine simple Neuauflage wird es nach der Aggression Russlands nicht geben. Es stimmt: „Die Welt danach wird nicht mehr sein wie die Welt davor“.

Im Hinblick auf unser heutiges Problem sagte George Kennan, ein amerikanischer Historiker, US-Diplomat in Moskau und Kenner Russlands so ernüchternd wie zutreffend 1997 in der New York Times voraus, die NATO-Osterweiterung sei der „verhängnisvollste Fehler der amerikanischen Politik in der Ära nach dem Kalten Krieg“. Diese Entscheidung lasse erwarten, „dass die nationalistischen, antiwestlichen und militaristischen Tendenzen in der russischen Meinung entzündet werdenxxxiv.

Genau das ist eingetreten. Jetzt stehen sich in der Ukraine, das um seine staatliche Existenz kämpft, indirekt Ost und West in Gestalt die beiden atomaren Supermächte gegenüber. Das ist die globale Dimension eines Krieges, die aber nicht offen stattfinden darf. Für ganz Europa ist der in seinen Folgen noch unabsehbare Krieg Russlands eine Tragödie. Bis jetzt scheint jede Nachfrage nach den Ursachen unangemessen. Aber das ist bitter nötig, denn ohne die Anerkenntnis dieser Ursachen wird es keine Vorschläge für ein noch erträgliches Ende und für einen Neuanfang geben.

Die Bedingungen sind wenig ermutigend: Die Entfremdung ist weit gediehen, das Misstrauen sitzt tief. Der oben erwähnte Versuch des OSZE-Netzwerks, die Phasen der Geschichte des Konfliktes zwischen Russland und dem Westen zu identifizieren, um Einsichten in die Motive der anderen Seite zu verschaffen, könnte beispielhaft sein. Es geht nicht um Zuschreibung von Verantwortung, sondern um das Nachvollziehen der Entscheidungen, das Verständnis ihrer inneren Logik. Es geht darum, die einmal vorhandenen Gemeinsamkeiten wieder aufzudecken, um Anschluss zu finden.

In diesem Beitrag wurde gezeigt, dass die NATO-Osterweiterung und die damit verbundenen Sicherheitsfragen von Anfang an im Zentrum des Konflikts mit Russland standen. Das belegt die 1990 für Deutschland getroffene Entscheidung und der seit Mitte der 1990er Jahre geführte Streit um das Recht auf „freie Bündniswahl“. Für die einseitige Betonung souveräner Rechte statt der Stärkung von Inklusion und Kooperation trägt auch der Westen die Verantwortung: Zu keiner Zeit lag ihm daran, Russland gleichberechtigt einzubinden, noch der KSZE die Mittel für eine zur Krisenbearbeitung nötigen Instrumente bereitzustellen.

Zugleich wurde die Bedeutung der deutschen Vereinigung am Schnittpunkt zwischen Nachkriegsordnung und Friedensordnung gezeigt. In dem Moment, in dem die Mauer fiel, stand die deutsche Frage im Raum. Deshalb wurde das vereinte Deutschland in der neuen europäischen Geschichte zweifach geerdet: durch die Einbindung Deutschlands in die NATO – das Schlüsselargument für die Zustimmung zur Vereinigung hieß „Sicherheit vor Deutschland“; und mit dem „Zwei-plus-Vier-Vertrag“, in dem seine Souveränität mit der Erklärung verbunden ist, entsprechend seiner Verfassung dem „Frieden in der Welt zu dienen“ und seine militärischen Fähigkeiten zu begrenzen. Das waren keine Zumutungen, sondern ein freies Bekenntnis beider deutscher Staaten, das eine der Grundlagen der ausgerufenen europäischen Friedensordnung wurde. Und das ist noch immer der Rahmen, in dem sich Deutschlands Rolle in Europa versteht, in dem es seine Außen- und Sicherheitspolitik formulieren soll. Das gibt dem Ansinnen nach deutscher Führung in Europa die nötigen Grenzen, aber auch eine Ausrichtung auf seine besondere historische Verantwortung für Frieden in Europa.

Die sowjetische Zustimmung zur Westbindung des vereinten Deutschlands stellte einen Vertrauensvorschuss dar auf eine spätere Teilhabe an einem neuen System der gemeinsamen Sicherheit. Dass dem heute in Europa und auch für die Beziehungen Deutschlands zu Russland die Grundlage entzogen wurde, ist unbestreitbar. Aber es bedeutet für die Zukunft, dass es angesichts der aufgehäuften Trümmer des gegenwärtigen Krieges eine besondere Aufgabe Deutschlands in Europa sein sollte, diese Trümmer wieder zu beseitigen. Das wäre die Antwort auf die deutsche Frage ins Positive, ein europäisches Deutschland.

Hans Misselwitz Dr. rer. nat., geb. 1950 in Altenburg/Thür., war 1990 Mitglied der Volkskammer, Parlamentarischer Staatssekretär im Außenministerium der DDR und Leiter der Delegation der DDR bei den Zwei-plus-Vier-Verhandlungen.

Anmerkungen:

i Olaf Scholz, Rede vor dem Deutschen Bundestag am 27.2.2022, https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw08-sondersitzung-882198 (Abruf: 23.01.23).

ii Auswärtiges Amt: Die Welt ist aus den Fugen – was hält uns zusammen? Rede von Frank-Walter Steinmeier beim Bertelsmann Forum, veröffentlicht am 15.02.2016, https://www.auswaertigesamt.de/de/newsroom/160215-bm-bertelsmann-forum/278660 (Abruf: 23.01.23).

iii Dazu gehören die Abkommen zwischen den USA und der UdSSR zur Begrenzung der strategischen Nuklearwaffen SALT I in Verbindung mit ABM (Raketenabwehrschirm) 1972 und das anschließend verhandelte SALT II Abkommen. Dem 1987 unterzeichnete INF-Abkommen kommt dabei für die europäische Sicherheit besondere Bedeutung zu; vgl. Eckhard Lübkemeier, Nukleare Rüstung und Rüstungskontrolle, in: Wichard Woyke (Hrsg.), Handwörterbuch Internationale Politik, Bonn 1998, S. 317-325; https://de.wikipedia.org/wiki/INF-Vertrag (Abruf: 10.02.23).

iv Auswärtiges Amt (Hrsg.), Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa. Dokumentation zum KSZE-Prozess. 7. Auflage 1990.

v Charta von Paris für ein Neues Europa vom 21.11.1990. https://www.osce.org/files/documents/5/b39518.pdf (Abruf: 23.01.23).

vi Die übliche Formel hieß in Westdeutschland: „Ein vereintes Deutschland in einem vereinten Europa“. Von „gesamteuropäischer Friedensordnung“ ist die Rede in der Koalitionsvereinbarung zwischen den Fraktionen der CDU, der DSU, den Liberalen und der SPD vom 12. April 1990, https://www.ddr89.de/d/Koalitionsvereinbarung.html (Abruf: 22.01.23).

vii Helmut Kohl, Zehn-Punkte-Programm zur Überwindung der Teilung Deutschlands und Europas. Rede im Deutschen Bundestag am 28.11.1989, https://de.wikipedia.org/wiki/Zehn-Punkte-Programm (Abruf: 24.01.23, Hervorhebung durch den Autor).

viii Im Gespräch mit Gorbatschow äußerte Margret Thatcher Ende September 1989, weder Großbritannien noch Westeuropa seien interessiert an der Vereinigung Deutschlands: „Sie [die Vereinigung] würde die Nachkriegsgrenzen verschieben und das können wir nicht zulassen, weil eine solche Entwicklung die Stabilität der gesamten internationalen Situation unterminieren würde.”

ix Francois Mitterand zu M. Gorbatschow am 7. Dezember 1987 in Kiew – und: „An erster Stelle … muss die europäische Integration stehen, die osteuropäische Entwicklung, der gesamteuropäische Prozess und die Schaffung einer europäischen Friedensordnung.“ (zitiert nach: Alexander von Plato, Die Vereinigung Deutschlands – ein weltpolitisches Machtspiel, Bonn 2002, S. 138, Anm. 22 – Gorbatschow-Stiftung, 89DEC06). Mitterand wiederholte seine Position am 16.12.1989: „German reunification must not go forward any faster than the EC, otherwise the whole thingwill end up in a ditch.(zitiert nach: https://bush41library.tamu.edu/files/memcon-telcons/1989-12-16—Mitterand.pdf, Abruf: 05.02.23).

x Condoleezza Rice, 1990 Mitarbeiterin im Nationalen Sicherheitsrat und spätere Außenministerin der USA, rückblickend: „Es ist richtig, dass die USA tatsächlich nur eine Sorge hatten, diejenige nämlich, dass die Wiedervereinigung Deutschlands die NATO zerstören könnte. Denn die NATO war die treibende Kraft für den Frieden in Deutschland, der Anker Amerikas in Europa.“ (Interview vom 17.09.1999, zitiert nach: A. v. Plato, a.a.O., S. 29.)

xi Vaclav Havel plädierte für eine von der KSZE getragene gesamteuropäische Sicherheitsstruktur. So auch Polens Premier Mazowiecki der für einen zeitweiligen Weiterbestand des Warschauer Vertrages eintrat. Vgl. OSCE Network of Think Tanks and Academic Institutions,The Road to the Charta of Paris – Historic Narratives an the Lessons for the OSCE Today“, Vienna, 2017, S. 14.

xii Robert L. Hutchings Als der Kalte Krieg zu Ende war. Ein Bericht aus dem Innern der Macht, Berlin 1999, S. 154ff. und 161ff.

xiii Rede des Bundesaußenministers des Auswärtigen H.-D. Genscher, Zur deutschen Einheit im europäischen Rahmen am 31.01.1990 in Tutzing (zitiert nach: Kiessler, R./Elbe, F., Ein runder Tisch mit scharfen Ecken. Der diplomatische Weg zur deutschen Einheit, Baden-Baden 1993, S. 246; siehe auch: Genscher am 30.1.1990 in Washington: https://www.youtube.com/watch?v=o8rarwFkjw8&t=158s, Abruf: 07.02.23).

xiv Mary Elise Sarotte, 1989. The Struggle to Create Post-Cold War Europe. Princeton/Oxford 2009, S. 111; lt. Protokollnotiz von US-Außenminister Baker über sein Gespräch mit Präsident Gorbatschow am 9. Februar 1990 in Moskau, stellte er die Frage: „Würden Sie es vorziehen, das vereinigte Deutschland außerhalb der NATO zu sehen, unabhängig und ohne Truppen der USA oder sähen Sie lieber ein vereinigtes Deutschland, eingebunden in die NATO, mit der Versicherung, dass die Zuständigkeit (jurisdiction) der NATO keinen Inch ostwärts von der heutigen Position verschoben wird?“ Baker protokollierte von Gorbatschows Antwort den Satz: „Ganz sicher ist, dass eine Ausdehnung des NATO-Gebietes unakzeptabel wäre.“ (Übersetzung HM).

xv Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland vom 12. September 1990. (Zwei-plus-Vier-Vertrag), Europa-Archiv, Folge 19/1990, S. D509-514.

xvi OSCE Network of Think Tanks and Academic Institutions (Drafting Group: C. Nünlist, J. Aunesluoma, B. Zogg), „The Road to the Charter of Paris– Historical Narratives and the Lessons for the OSCE Today“, Vienna, 2017.

xvii Ebd., S. 7f.

xviii Ebd., S. 18.

xx Ebd., Fn. 1; zitiert nach: Gates, Robert, University of Virginia, Miller Center Oral History, George H.W. Bush Presidency, July 24, 2000, S. 101.

xxi Gemeinsame Erklärung von 22 Staaten, verabschiedet am Rande des KSZE-Gipfeltreffens in Paris am 19. November 1990, Europa-Archiv, Folge 24/1990, S. D 654f.

xxii Charta von Paris für ein Neues Europa vom 21.11.1990, https://www.osce.org/files/documents/5/b39518.pdf (Aufruf: 23.01.23).

xxiii Siehe dazu Sarotte, M.E., How Washington Lost the Post-Soviet Peace (2021), https://www.foreign affairs.com/articles/russia-fsu/2021-10-19/conttainment-beyond-cold-war

xxiv OSCE, Code of Conduct on Politico-Military Aspects of Security, Ziffer 10, https://www.osce.org/fsc/41355, der die Rechte aller anderen allerdings nachordnet.

xxv OSZE, Europäischen Sicherheitscharta, https://www.osce.org/files/f/documents/1/5/39571.pdf (Abruf: 28.01.23). In Artikel 8 heißt es: „Jeder Teilnehmerstaat hat dasselbe Recht auf Sicherheit. Wir bekräftigen das jedem Teilnehmerstaat innewohnende Recht, seine Sicherheitsvereinbarungen einschließlich von Bündnisverträgen frei zu wählen … Jeder Teilnehmerstaat wird diesbezüglich die Rechte aller anderen achten. Sie werden ihre Sicherheit nicht auf Kosten der Sicherheit anderer Staaten festigen.“

xxvi Grundakte über Gegenseitige Beziehungen, Zusammenarbeit und Sicherheit zwischen der Nordatlantikvertrags-Organisation und der Russischen Föderation. Paris, 27. Mai 1997. Sie enthält das Versprechen, dass das „Bündnis in dem gegenwärtigen und vorhersehbaren Sicherheitsumfeld seine kollektive Verteidigung und andere Aufgaben eher dadurch wahrnimmt, dass es die erforderliche Interoperabilität, Integration und Fähigkeit zur Verstärkung gewährleistet, als dass es zusätzlich substantielle Kampftruppen dauerhaft stationiert.“ (https://www.nato.int/cps/en/natohq/official_texts_25468.htm?selectedLocale=de, Abruf: 07.02.23).

xxvii OSZE, Europäischen Sicherheitscharta, https://www.osce.org/files/f/documents/1/5/39571.pdf (Abruf: 28.01.23). Die Gipfelerklärung (S. 47ff.); Das Wiener Dokument 1999 der Verhandlungen über vertrauens- und sicherheitsbildende Maßnahmen (S. 62ff.); Beschluss über die Verbreitung von Kleinwaffen und leichten Waffen (S. 121ff); Das Übereinkommen über die Anpassung des Vertrages über die konventionellen Streitkräfte in Europa.

xxviii Gipfelerklärung von Bukarest. Treffen des Nordatlantikrats auf Ebene der Staats- und Regierungschefs am 2.-4. April 2008 in Bukarest, Pkt. 23.

xxix Bloed, A., OSCE Principles: Which Principles?, in: Security and Human Rights 25, Nr. 2 (2014), S. 210-220.

xxx Nünlist, C. in: Does international law serve as bone of contention or common denominator for current tensions between Russia and Europe?, https://www.gcsp.ch/News-Knowledge/News/Does-international-law-serve-as-bone-of-contention-or-common-denominator-for-current-tensions-between-Russia-and-Europe (Abruf: 22.10.18).

xxxi Vgl. Heintze, Hans-Joachim: Völkerrecht und Sezession – Ist die Annexion der Krim eine zulässige Wiedergutmachung sowjetischen Unrechts? in: Humanitäres Völkerrecht – Informationsschriften, 3/2014, S. 129-138.

xxxii Bundesministerium der Verteidigung: Weißbuch 2016. Zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr. Berlin 2016, S. 31.

xxxiv Kennan, George, A fateful Error, Editorial der New York Times v. 5. Februar 1997. Zitat im Original: Expanding NATO would be the most fateful error of American policy in the entire post -cold- war era. Such a decision may be expected to inflame the nationalistic, anti-Western and militaristic tendencies in Russian opinion; to have an adverse effect on the development of Russian democracy; to restore the athmosphere of the Cold war to the East-West-Relations and to impel Russian foreign policy in directions decidedly not to our liking …

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