<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:media="http://search.yahoo.com/mrss/"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>vorgänge 79 Archive - Humanistische Union</title>
	<atom:link href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/79-vorgaenge/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/79-vorgaenge/</link>
	<description></description>
	<lastBuildDate>Fri, 31 Jan 1986 11:00:00 +0000</lastBuildDate>
	<language>de</language>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=7.1.2</generator>
	<item>
		<title>Politische Theorie der Geschichte vorläufig am Ende?</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/79-vorgaenge/publikation/politische-theorie-der-geschichte-vorlaeufig-am-ende/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 31 Jan 1986 22:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/politische-theorie-der-geschichte-vorlaeufig-am-ende/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Kommentar aus: vorgänge Nr. 79 (Heft 1/1986), S.1-9 Die Kontinuität der bürgerlichen Gesellschaft von Hegel erstmals auf ihren philosophischen und systematischen Begriff gebracht, bleibt trotz aller Krisen der kapitalistischen Ökonomie, trotz Bedrohung durch den selbst verschuldeten atomaren Genozid und trotz der wachsenden Isolierung der bürgerlichen Wohlstandsinsel in dem Meer des Massenelends der Dritten Welt ungebrochen. [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/79-vorgaenge/publikation/politische-theorie-der-geschichte-vorlaeufig-am-ende/">Politische Theorie der Geschichte vorläufig am Ende?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Kommentar</p>
<p>aus: vorgänge Nr. 79 (Heft 1/1986), S.1-9</p>
<p>Die Kontinuität der bürgerlichen Gesellschaft von Hegel erstmals auf ihren philosophischen und systematischen Begriff gebracht, bleibt trotz aller Krisen der kapitalistischen Ökonomie, trotz Bedrohung durch den selbst verschuldeten atomaren Genozid und trotz der wachsenden Isolierung der bürgerlichen Wohlstandsinsel in dem Meer des Massenelends der Dritten Welt ungebrochen.</p>
<p>Die bürgerliche Gesellschaft, als kapitalistische Struktur der Warenproduktion in einem langen Zersetzungsprozess gegen die zerfallenden feudalen Systeme Mitteleuropas durchgesetzt, hat sich in ihrer Philosophischen Ideologie seit der frühen Aufklärung selbst nicht als die Durchsetzung eines bloß partiellen ökonomischen Interesses gegen alte Herrschaft, sondern als einen Schritt in die Richtung grundsätzlicher gattungsgeschichtlicher Emanzipation des Menschen definiert. Die normativen Ansprüche der bürgerlichen Revolution, politisch in der Triade Freiheit-Gleichheit-Brüderlichkeit, philosophisch in den großen Systemen der idealistischen Transzendentalphilosophie ausformuliert, definieren in abstrakter Weise einen normativen Horizont, den auch zweihundert Jahre später keine neue soziale Bewegung zu überschreiten vermochte. Die in der bürgerlichen Aufklärung formulierten Wertmaßstäbe für die gesellschaftliche und gattungsgeschichtliche Emanzipation wurden zur Ideologie nicht aufgrund ihres in wertmäßiger oder erkenntnismäßiger Hinsicht eingeschränkten Charakters, sondern aufgrund ihrer unvollkommenen Realisierung in der bürgerlichen Gesellschaft. Daß diese unvollkommen bleiben musste (und muss) ist freilich nicht dem politischen und historischen Unvermögen des bürgerlichen Kollektivsubjekts geschuldet, sondern resultiert aus der komplizierten, aber in der »Kritik der Politischen Ökonomie« von Marx im wesentlichen entschleierten widersprüchlichen Totalität der kapitalistischen Reproduktion, in der trotz des notwendigen Scheins gesellschaftlicher Allgemeingeltung der aufklärerischen Normen zugleich die immer bloß partielle Verwirklichung entlang von Klassenschranken realisiert wird.</p>
<p>Mit der Aufspaltung der gesellschaftlichen Totalität in »bürgerliche Gesellschaft« und »Staat/zivile Gesellschaft« reflektiert das Hegelsche System diesen Widerspruch zwischen allgemein gattungsgeschichtlichem Emanzipationsanspruch und formationsspezifischer, herrschaftlicher Realisierung. Während in der bürgerlichen Gesellschaft, dem, wie Hegel sagt, »System der Bedürfnisse«, die Realisierung der aufklärerischen Wertnormen an das »freie Spiel der Kräfte« kapitalistischer Konkurrenzvergesellschaftung und Warenproduktion verwiesen wird, bleibt die Realisierung allgemein menschlicher, gattungsgeschichtlicher Vernunft allein realisiert für den als »Wirklichkeit der sittlichen Idee« hypostasierten Staat. In der widersprüchlichen Totalität des Hegelschen philosophischen Systems, in der Totalität des Widerspruchs, der sich durch dessen ganze Konstruktion zieht, findet eine politische Theorie der Geschichte und der geschichtlichen Bewegung ihren vorläufigen Abschluß und Höhepunkt, mit der das aufstrebende Bürgertum sich gegenüber den theokratischen Weltbildern des frühen und späten Mittelalters seinen eigenen Herrschaftsanspruch rechtfertigte &#8211; diesen in charakteristischer Weise nicht als partiellen Anspruch einer Klasse, sondern als allgemein-menschlichen Gattungsanspruch ausformulierend.</p>
<p>Dieser Endpunkt der bürgerlichen politischen Theorie der Geschichte wird logisch und historisch offenkundig, indem Marx, über die ersten Studien der Linkshegelianer hinausgehend, in der »Kritik der politischen Ökonomie« die Konstitutionsnotwendigkeiten der politischen Theorie der Geschichte des Bürgertums aus den Strukturen der Warenproduktion und des Warentausches herleitet. Aufgedeckt wird dabei unwiderruflich der klassenmäßige, bloß partielle Charakter des bürgerlichen Interesses, das sich historisch als allgemeine Vernunft gerierte ebenso, wie der aus der Produktion von Waren und ihrem Tausch notwendig erwachsene Schein ihres systemunspezifischen allgemeinen Charakters.</p>
<p>Die materialistisch-dialektisch gewendete Analyse der kapitalistisch-bürgerlichen Gesellschaftsformationen durch Marx muss, eigenen methodologischen Ansprüchen genügend, nunmehr, was Hegel als Inkarnationsgeschichte des »absoluten Geistes« erschien, als geschichts- und gesellschaftsimmanent konstituierte mögliche allgemeine Vernunft interpretieren. Die erkenntnistheoretische Kritik am transzendentalen Idealismus Hegelscher Vernunftphilosophie muss, vom »Kopf auf die Füße gestellt«, die Möglichkeit allgemeiner gesellschaftlicher und historischer Vernunft materialistisch an historische Bedingungen knüpfen, die aus der Reproduktion der bürgerlichen Gesellschaft, die aus den konkret-historischen Widersprüchen der von ihr realisierten Totalität selbst hervorgehen können.</p>
<p>Bekanntlich hat Marx diesem Anspruch auf mindestens zwei verschiedene Weisen nachzukommen versucht: in einem geschichtsphilosophischen Argumentationsstrang, insofern noch mehr an seinem Vorgänger Hegel angelehnt, begreift Marx die gattungsgeschichtliche Entwicklung »des Menschen« durch die verschiedenen formationsspezifischen Stadien hindurch als einen umfassenden, wohl aufzuhaltenden, aber niemals rückgängig zu machenden gattungsgeschichtlichen Lern- und Bildungsprozeß, in dem »der Mensch« als kollektives Gattungssubjekt sich vermittels »produktiver Lebenstätigkeit« in der Auseinandersetzung mit der Natur historisch so entwickelt, daß, einmal von geschichtlicher Herrschaft befreit, wie sie in verschiedenen Formationen ihren politisch-institutionellen Ausdruck gefunden hat, eine »allseitige Entfaltung seiner Bedürfnisse und Fähigkeiten« möglich würde.</p>
<p>Neben diesen geschichtsphilosophischen Begründungsstrang tritt das aus der »Kritik der politischen Ökonomie« des Kapitalismus hervorgehende Motiv, nach dem die die »Arbeit« im Kapitalismus repräsentierende Klasse des Proletariats sich würde zum allgemeinen historischen Subjekt der Gattungsgeschichte aufschwingen können. Und zwar einerseits, weil dem Kapitalismus die Logik von Konzentration und Zentralisation als Gesetzmäßigkeit zugrunde liege, nach der schließlich das zunächst nur eine Klasse umfassende Proletariat, das noch anderen Klassen gegenüber steht, durch ständiges Anwachsen die ganze Bevölkerung eines Gesellschaftssystems umfassen würde und, indem zweitens neben diesen quantitativen Effekt der qualitative tritt, nach dem unter Bedingungen der bürgerlichen Warenproduktion allein das Proletariat mit der gattungsgeschichtlich konstitutiven Qualität »produktiver Arbeit« (»Lebenstätigkeit«) verbunden ist und insofern die gattungsgeschichtliche Entfaltung der Menschheit in sich repräsentiert.</p>
<p>Über die politische Theorie der »Frankfurter Schule«, konkreter von Adorno und Horkheimer, kann man nur vor diesem historischen Hintergrund sprechen.</p>
<p>Gemeinhin wird in der Literatur über die »Frankfurter Schule« in den letzten Jahren deren resingnative Abkehr von einer politischen Theorie der Praxis bemerkt. Die Tonlage dieser Kritik bleibt &#8211; ausgesprochen oder unausgesprochen &#8211; vorwurfsvoll: so, als stünde es im Belieben der einzelnen Protagonisten, ihren theoretischen Überlegungen zur Geschichte der bürgerlichen Gesellschaft einen aktivistischen, auf Praxis und Revolution dringenden Anspruch zu geben oder nicht. Dort, wo der Anspruch an politische Theorie an ihre Vermittlung mit Praxis gebunden wird, wird folglich konsequenterweise der »Frankfurter Schule« eine politische Theorie insgesamt bestritten. Sie sei zu bloßer Kulturkritik und Ästhetik verkommen; literarisch bedeutend, aber als bloße Essayistik von aller wirklichen Geschichte getrennt und damit im Wesen dem verwandt, worauf sie doch inhaltlich ihr kritisches Augenmerk vor allem richte: Massenkultur.</p>
<p>Ich möchte in den wenigen Bemerkungen, die hier möglich sind, auf die Missverständnisse einer solchen Kritik aufmerksam machen. Sie liegen zum einen in einem mangelhaften Verständnis des Begriffs von politischer Theorie der Geschichte, wie er über die bürgerliche Aufklärungsliteratur, Hegel und Marx bis hin zur »Frankfurter Schule« grundlegend war und sie liegen zum anderen in einem ungenügenden theoretischen Nachvollzug der radikal zu Ende gedachten Konsequenzen einer materialistisch-dialektischen  Bewusstseins- oder Erkenntnistheorie, wie sie vor allem von Adorno ausgearbeitet worden ist.</p>
<p>Materialistisch-dialektische Theorie kann, ihren eigenen erkenntnistheoretischen Voraussetzungen entsprechend, ihren Ausgang nur von geschichtlicher Erfahrung nehmen. Bewusstsein &#8211; als bewusstes Sein von Subjekten in einer objektiven historischen und gesellschaftlichen Wirklichkeit &#8211; enthält gegenüber dieser kein transzendentes Moment. Die je subjektive Konstitution des Bewusstseins in der Erfahrung verhindert aber auch, daß diese bloße Widerspiegelung oder Abbildung objektiver Wirklichkeit als »Zustand« umfasst. Dies gerade ist der grundsätzliche Vorwurf gegenüber jeglichem Positivismus, dass er die Inhalte der Erfahrung, das historisch momentane SO-Sein aus der Subjekt-Objekt-Dialektik und Geschichtlichkeit herauslöst. Dann wird nicht mehr begriffen, dass das so seiende Faktum so geworden, dass es kritisiert und dass es verändert werden könnte.</p>
<p>Andererseits widerspricht die materialistische Auffassung vom Subjekt einer bloßen Gegenüberstellung von objektiver Wirklichkeit und unabhängigem, tätigen Subjekt, das diese als Repertoire seiner historischen Handlungsmöglichkeiten vorfindet. Das Subjekt selbst, auch das als tätiges Bewusstsein sich begreifende Theoriesubjekt, ist als »Ensemble gesellschaftlicher Verhältnisse« in die objektiven Voraussetzungen und Bedingungen geschichtlicher Wirklichkeit integriert. Es kann sich aus diesem Vermittlungszusammenhang nicht dezisionistisch herauslösen: Als möglicher Schöpfer seiner zukünftigen gesellschaftlichen Wirklichkeit steht der Mensch nicht nur der geschichtlichen Wirklichkeit gegenüber, sondern seine eigenen Möglichkeiten und Fähigkeiten als Subjekt bleiben historisch ans Bestehende gebunden und erwachsen aus diesem. Die Grenzen seiner Handlungsmöglichkeit liegen also nicht nur außerhalb, sondern auch innerhalb seiner Selbst.</p>
<p>Damit ist keinem Determinismus das Wort geredet, denn die Widersprüchlichkeit der geschichtlich entstandenen Totalitat der bürgerlichen Gesellschaft entfaltet Kontingenzen für gesellschaftliches Handeln. Sich dieser Kontingenz als objektiver Möglichkeiten bewusst zu werden, ist Möglichkeit und Aufgabe der historisch entfalteten Subjektivität, die gerade darin ihre mögliche Freiheit gegenüber der Geschichte findet. Diese Freiheit ist in ihrer Rückbindung an objektive Möglichkeiten nicht einschränkungs- und bedingungslos, aber sie ist im Vollzug der Erkenntnis ihrer objektiven Möglichkeit auch nicht bloße Einsicht in eine vorgebliche historische Notwendigkeit der sie sich nur zu unterwerfen hätte.</p>
<p>Die geschichtliche Erfahrung, bei der die »Frankfurter Schule« &#8211; wie andere Strömungen des »Westlichen Marxismus« in den zwanziger Jahren &#151; ihren Ausgangspunkt nimmt, geht über den konstitutiven historischen Erfahrungszusammenhang von Marx in seiner Hegelkritik hinaus. Wie dieser die allgemeinen Ansprüche der bürgerlichen aufklärerischen Philosophie als partiellen Herrschaftsanspruch der bürgerlichen Klasse historisch reduziert sah und analysierte, so lebt der nach-marxistische historische Materialismus von der Erfahrung, daß die von Marx vorgestellte Möglichkeit des Proletariats als historisches Kollektivsubjekt, das die allgemeinen gattungsgeschichtlichen Vernunftansprüche in der bürgerlichen Gesellschaft und über diese hinaus zu realisieren in der Lage sei, diesen Anspruch verfehlte. Ohne hier weiter auf die historischen Umstände und diskutierbaren Einschätzungen im einzelnen einzugehen, sei darauf verwiesen, dass das Verkommen des Marxismus in der zweiten Internationale zum bloßen idealistischen Evolutionismus, die politische Niederlage des internationalen Proletariats am Tage des Ausbruchs des 1. Weltkrieges, den es nicht verhindern konnte, sowie die Desillusionierung angesichts des wiederum nur partiellen Herrschaftscharakters der im Namen des Proletariats, aber nicht von diesem errichteten Entwicklungsdiktatur in der Sowjetunion nach 1918 den historischen Erfahrungshintergrund ausmachen, aus dem die Leitidee der Kritischen Theorie erwächst.</p>
<p>Für alle kritischen Marxisten, die sich der leerlaufenden Orthodoxie eines kautskyanischen Marxismus nicht länger beugen wollten, lag spätestens in den zwanziger Jahren dieses Jahrhunderts die Frage offen, wie eine politische Theorie der Geschichte als praktische Theorie zu begründen sein sollte, wenn sich das Proletariat der ihm von Marx und dem orthodoxen Marxismus zugeschriebenen Rolle als historisches Kollektivsubjekt nicht fügt.</p>
<p>Alle wesentlichen Ansätze des »westlichen Marxismus« der zwanziger Jahre reagieren auf diese Problemstellung. Die Nichtkonstituierung des Proletariats als historisches Subjekt wird dabei allerdings verschieden theoretisch verarbeitet. Für diese Verschiedenheit ist zum Teil eine unterschiedliche Einschätzung verantwortlich, ob die Nichtkonstituierung des Proletariats zum revolutionären Subjekt in der bürgerlichen Gesellschaft nur momentan und durch besondere historische Umstände bedingt verhindert sei (wie bei Georg Lukács, Antonio Gramsczi und Karl Korsch), oder ob die Möglichkeit zur Konstituierung des Proletariats zum historischen Subjekt, wenn sie denn einmal bestanden hätte, endgültig verspielt sei.</p>
<p>Während die drei genannten Ansätze sich als unterschiedliche Begründungen für die These verstehen lassen, daß nur momentan in der besonderen historischen Situation der bürgerlichen Gesellschaft das Proletariat seine historische Rolle nicht wahrnehme, denkt die »Frankfurter Schule« den »Verlust des historischen Subjekts« in ihren Konsequenzen für eine politische Theorie der Geschichte mit praktischer Absicht spätestens seit Mitte der dreißiger Jahre konsequent zu Ende.</p>
<p>Die erkenntnisleitende Frage lautet: Welche Konsequenzen ergeben sich für eine politische Theorie der Geschichte mit praktischer Absicht, wenn diese Absicht nicht mehr an ein konkretes und soziologisch bestimmbares historisches Subjekt rückgebunden werden kann? Diese Fragestellung ist konsequenter Ausfluss des Festhaltens am materialistisch-dialektischen Konstitutionszusammenhanges der Gesellschaftstheorie.</p>
<p>Der praktische Anspruch auf Veränderung kann für eine solche Theorie nur als zumindest möglicher Anspruch eines zumindest möglichen konkret bestimmbaren historischen Subjekts formuliert werden. Wird die Verbindung zwischen einem solchen benennbaren Subjekt und dem Anspruch auf Veränderung preisgegeben, so fällt materialistisch-dialektische Theorie zurück auf den Stand bloßer idealistischer Transzendentalphilosophie. Die Gefahr eines solchen Rückfalls wird am ehesten im »objektiven Idealismus« von Georg Lukács erkennbar, in dem er an der ldee des proletarischen Subjekts und seines möglichen Klassenbewusstseins wider alle historische und empirische Erfahrung festhält. Das Proletariat tritt damit an die Stelle des transzendentalen Erkenntnissubjekts. Die politischen Konsequenzen liegen auf der Hand; der Theoretiker, bzw. die avantgardistische Partei als Inkarnation des transzendentalen Bewusstseins des Proletariats stehen in dem Dilemma, entweder in »revolutionärem Attentismus« auf die angemessene Bewusstseinsentwicklung des Proletariats zu warten (so die zweite Internationale und Kautsky) oder aber im Vorgriff auf das mögliche Bewusstsein des Proletariats und begründet aus seinem theoretisch zugerechneten transzendentalen Bewusstsein diktatorisch die Geschichte voranzutreiben &#8211; in der Hoffnung, das sich mit der Beseitigung der die Bewusstseinsentwicklung des Proletariats hemmenden Sozialisationsfaktoren der bürgerlichen Gesellschaft schließlich das faktische empirische Bewusstsein des Proletariats nachträglich dem ihm zugerechneten Bewusstsein angleichen werde (so im Groben die Lukácsche Rechtfertigung des Leninismus).</p>
<p>Gegen die Einnahme der ersten Position sprach für die »Frankfurter Schule« am Ende der zwanziger Jahre nicht nur die von Marx übernommene und weiterhin als gültig betrachtete radikale Kritik der Entfremdung in einer bürgerlichen Gesellschaft, die die einzelnen Subjekte an der Entfaltung ihrer Fähigkeiten und Bedürfnisse mit dehumanisierenden Konsequenzen behinderte, sondern auch das aktuell dringliche Problem des heraufziehenden Faschismus als der konsequentesten Form der Realisierung politischer Herrschaft unter kapitalistisch-bürgerlichen Verhältnissen. Angesichts dieser aktuellen Gefahr erwiese sich jeder Attentismus als menschenverachtender Zynismus; so die Kritik von Max Horkheimer an der Haltung der Sozialdemokratie in der zweiten Hälfte der Weimarer Republik.</p>
<p>Gegen die Einnahme der zweiten Position sprachen für die Frankfurter einerseits die historischen Erfahrungen mit der Diktatur der bolschewistischen Partei nach der Oktober Revolution, die beim besten Willen nicht länger als Verwirklichung der humanistischen Ansprüche des revolutionären Marxismus interpretiert werden konnte, und andererseits auch schon die genannten theoretischen und methodologischen Ansprüche einer materialistisch-dialektischen Begründung einer politischen Theorie der Geschichte, deren emanzipatorische Absichten durch die Abtrennung der politischen Praxis einer Avantgarde von den wirklichen Erfahrungen und dem Bewusstsein des empirischen Proletariats fundamental gefährdet waren.</p>
<p>In der ersten Phase der »Frankfurter Schule« nach der Errichtung des Instituts für Sozialforschung unter dem Direktorat von Max Horkheimer stand daher die wissenschaftliche Erforschung der Frage im Vordergrund, warum die Marxistischen Prognosen über die Entwicklung des Proletariats im Kapitalismus sich als unzutreffend erwiesen hatten. Die Beantwortung dieser Frage wird konsequent im Institutsprogramm auf zwei Ebenen vorangetrieben.</p>
<p>Einerseits versuchen die Studien von Henrik Grossmann und Friedrich Pollock immanent im Rahmen der marxistischen »Kritik der politischen Ökonomie« jene Faktoren zu erklären, die der von Marx im Rahmen seiner Krisentheorie des Kapitalismus behaupteten Zusammenbruchstendenz entgegenwirken. Wie in anderen Theorien dieser Epoche auch (Hilferding, Luxemburg), stehen dabei Monopolbildung und Staatsintervention im Zentrum des Interesses. Bedeutsamer, weil den Rahmen der marxistischen Orthodoxie in den zwanziger Jahren deutlich verlassend, ist die Einbeziehung der Psychologie, genauer der Psychoanalyse, als theoretisches Erklärungsinstrument für die gegebene historische Wirklichkeit. Der Mensch als das »Ensemble gesellschaftlicher Verhältnisse« wird nicht länger nur im Rahmen der »Kritik der politischen Ökonomie« als »Charaktermaske« und Funktionsträger in der kapitalistischen Warenproduktion aufgefasst, sondern die durch die bürgerlich-kapitalistische Produktionsweise gesetzten objektiven Sozialisationsbedingungen, wie sie im Kapitel über den Warenfetisch im »Kapital« von Marx bereits angelegt sind, kommen ins Blickfeld.</p>
<p>Gegen ein ökonomistisches Gesellschaftsbild des orthodoxen Marxismus wird von den Frankfurtern nachdrücklich der objektive Charakter der durch die kapitalistische Produktionsweise gesetzten Sozialisationsbedingungen ins Blickfeld gerückt. Die im orthodoxen Marxismus angelegte Metapher von hardware (Basis) und software (Überbau), die häufig mit einem naturalistischen Missverständnis des Materialismusbegriffes einhergeht, tritt zurück gegenüber einer den objektiv-materiellen Charakter der gesellschaftlichen Beziehungen betonenden Sichtweise. Die durch die kapitalistische Warenproduktion konstituierten gesellschaftlichen Beziehungen und das zu ihnen gehörende notwendig-falsche Bewusstsein (Ideologie) haben danach den gleichen objektiven Charakter, bilden erst insgesamt die gesellschaftliche Totalität, deren materialistisch-dialektische Analyse Ziel der politischen Theorie der Geschichte sein kann.</p>
<p>Dabei entsteht nun allerdings ein fundamentaler Gegensatz zu Marx: Wo diesem seine eigene Theorie und die materialistisch-dialektische Analyse der kapitalistischen Produktionsweise als das mögliche Bewusstsein, als das bewußte Sein des möglichen Subjekts Proletariat erschien und von daher erkenntnislogisch als historisch wahr begründet war, findet die Kritische Theorie der »Frankfurter Schule« außerhalb der Theorie selbst keinen Begründungsanspruch auf historische Wahrheit mehr. Wo die historische Praxis des Proletariats ausbleibt, kann sie auch nicht mehr als Wahrheitsbegründung in der Theorie fungieren. Insofern liegt gerade im konsequenten Festhalten am materialistisch-dialektischen Erkenntnisprogramm die historische Esoterik der Kritischen Theorie begründet.</p>
<p>Dieser Punkt ist angesichts der Vorwürfe über die Abkehr von einer revolutionären Theorie mit praktischer Absicht so wichtig, daß er noch einmal betont wird: Wo der Inhalt der materialistisch-dialektischen Analyse der gegenwärtigen gesellschaftlichen Beziehungen und des Entwicklungsstandes der kapitalistischen Ökonomie das Fehlen eines historischen Subjekts für die Veränderung der Verhältnisse ergibt, ja mehr noch, dessen Konstituierung gerade aus den objektiven Bedingungen als unmöglich erweist, da bleibt Kritischer Theorie in der Tradition materialistisch-dialektischer Analyse gar nichts anderes übrig, als zumindest zeitweise den praktischen Anspruch in der gesellschaftlichen Wirklichkeit als dispensiert anzusehen.</p>
<p>Freilich führt, wie schon angedeutet, die Erkenntnis, daß der Theorie mit praktischer Absicht das historische Subjekt fehlt, in ein erkenntnistheoretisches Dilemma. Die Perspektive Kritischer Theorie, nämlich die Wirklichkeit unter dem Gesichtspunkt ihrer Veränderung zu analysieren, das über den bloß konstatierenden Positivismus hinausgehende praktische Moment der Kritischen Theorie, verliert mit dem gesellschaftlichen Träger seine materialistische Begründung. Das Festhalten an den Ansprüchen Kritischer Theorie erscheint als willkürliche Dezision des Theoretikers, der sich dabei freilich in die Tradition aus Geschichte der Theorie und aus Geschichte vergangener Hoffnungen von historischen Subjekten gestellt sehen kann. Allein die Berufung auf Tradition ergibt erkenntnislogisch keine Begründung, die gegenüber konkurrierenden Ansprüchen allgemeine Geltung beanspruchen kann. Paradoxerweise tritt gerade nach dem Verlust des historischen Subjekts der Arbeiterklasse, für das man theoretisch Partei ergreifen konnte, im Festhalten am praktischen Anspruch politischer Theorie in der Geschichte ein Moment von Parteilichkeit der Wissenschaft auf, bei dem freilich ganz ungewiss bleibt, wessen Partei in der Zukunft mit einer Kritik des Bestehenden ergriffen werden könnte.</p>
<p>Die erste Phase der »Frankfurter Schule«, die den Verlust des historischen Subjekts Proletariat in einer Art theoretischer Trauerarbeit zu bewältigen und die &#8211; mit »Autorität und Familie« sowie der Herausarbeitung einer Theorie des Staatsinterventionsimus &#8211; die psychosozialen und politökonomischen Gründe für diesen Verlust zu ermitteln suchte, kann man mit dem programmatischen Aufsatz von Max Horkheimer über die Aufgaben der Kritischen Theorie im Unterschied zur traditionellen Theorie &#8211; und damit ist durchaus und vor allem auch der orthodoxe Marxismus gemeint &#8211; als beendet ansehen.</p>
<p>Die zweite Phase der »Frankfurter Schule« kulminiert in den in den vierziger Jahren erscheinenden Schriften »Dialektik der Aufklärung«, »Minima Moralia«, »Zur Kritik der instrumentellen Vernunft« und schließlich in dem Adornoschen Spätwerk der »Negativen Dialektik«. Die folgenden Bemerkungen können sich mit dieser zweiten Phase nur ebenso kursorisch befassen, wie mit der ersten. Worum es geht: zu zeigen, dass der angebliche Bruch 1937/38 von den immanenten Voraussetzungen der Kritischen Theorie der »Frankfurter Schule«, wie sie sich in den großen Analysen der ersten Phase entwickelt und entfaltet hat, nicht als solcher erscheinen konnte. Der Übergang von der marxistischen »Kritik der politischen Ökonomie« der bürgerlich-kapitalistischen  Formation zur eben diese noch einschließenden »Dialektik der Aufklärung« ergibt sich konsequent als die Realisierung des Versuchs, an den wissenschaftlichen Prämissen materialistisch-dialektischer Analyse der Gattungsgeschichte festzuhalten und den praktischen Anspruch, der aktuell nicht zu realisieren war, wenigstens in der Frage nach den ihn behindernden historisch wirksamen Gesetzmäßigkeiten und Faktoren aufzubewahren.</p>
<p>In der »Dialektik der Aufklärung« wird die Fetischisierung menschlichen Bewußtseins zur instrumentellen Vernunft wie sie Marx in seinen Analysen als bewußtseinsmäßigen Reflex der kapitalistischen Warenproduktion in einer Tauschgesellschaft analysiert hatte, als bloßer Sonderfall einer gattungsgeschichtlichen Entwicklung der instrumentellen Vernunft im Prozeß der Unterwerfung der äußeren und inneren Natur des Menschen unter praktische Zwecke demonstriert. Der in Hegelscher Tradition stehenden Marxsche Emphase der Subjektkonstitution durch naturbearbeitende Lebenstätigkeit, durch Arbeit, stellen Adorno und Horkheimer die gattungsgeschichtlichen »Entwicklungskosten« gegenüber. Die im Prozeß der Bearbeitung der äußeren Natur konstituierte Subjekt-Objekt-Relation ist, was der alltägliche Sprachgebrauch von der »Beherrschung der Natur« eh schon vermittelt, an Herrschaft gebunden. Insofern sich das subjektive Selbst historisch und individuell nach diesen Prämissen stets nur durch Objektivation und Reflexion der eigenen Subjektivität in der objektiven Außenwelt erkennen kann, bleibt die Konstitution des subjektiven Selbst an die Ausübung instrumenteller Vernunft, an Herrschaft gebunden. Diese gattungsgschichtlich orientierte Analyse dementiert nicht die Ergebnisse der »Kritik der politischen Ökonomie«, des Kapitalismus, aber sie stellt die möglichen revolutionären Bedingungen seiner Aufhebung vor ein zusätzliches Problem.</p>
<p>Nicht nur, daß in der aktuellen historischen Situation für dessen Aufhebung das praktische Subjekt fehlt, daß sein zukünftiges Erscheinen immer unwahrscheinlicher geworden ist, sondern, daß auch jedes mögliche Subjekt revolutionärer Praxis eingebunden in den bisherigen gattungsgeschichtlichen Kontext instrumenteller Vernunft bliebe, ist das zu Ende gedachte Ergebnis einer schonungslosen materialistisch-dialektischen Analyse der bisherigen Geschichte.</p>
<p>Noch einmal das Ergebnis formelhaft und kürzer: indem die gattungsgeschichtliche Konstitution der Subjektivität nicht nur durch die Trennung von der Natur, sondern durch die instrumentelle Unterwerfung der Natur unter die Zwecke des sich von ihr emanzipierenden Bewußtseins die Voraussetzung der Konstituierung des Selbst war, führt im Umkehrschluß die Analyse der Bedingungen einer  möglichen Aufhebung von Herrschaft zu dem Ergebnis, daß mit dem Verschwinden von Herrschaft auch ihr anderes Gesicht, die Subjektivität, verschwände.</p>
<p>Die Utopie von der Herrschaftsfreiheit, orientierende Perspektive aller materialistisch-dialektischen Geschichtsphilosophie in der Geschichte, kann aus der Sicht eines historischen Subjekts, das über die Entfaltung instrumenteller Vernunft und die Unterwerfung der äußeren wie der inneren Natur konstituiert war, nicht länger gedacht werden. An dessen Stelle treten freilich opake Metaphern: Wo früher die Orientierung des Materialismus auf das ganz handfeste »Glück« des Menschen, die allseitige Befriedigung seiner Bedürfnisse und allseitige Entfaltung seiner Fähigkeiten gerichtet war, da evoziert der Begriff von »Versöhnung« nicht ohne Zufall heilsgeschichtliche Assoziationen.</p>
<p>Die »Versöhnung« des Menschen mit der Natur, insbesondere auch mit der inneren Natur, kann nicht auf der Basis von instrumenteller Vernunftphilosophie gedacht werden. Insofern deren Subjekt-Objekt-Dialektik bei aller dialektischen Vermittlung stets doch vom Vernunftstandpunkt des Subjekts her gedacht bleibt, insofern noch in der Vermittlung das Selbst sich des Objekts als eines »Anderen« bemächtigt, bleibt diese Dialektik auch als vermittelte Beziehung stets uneingelöst. Der Terminus »Versöhnung« evoziert eine in der Subjekt-Objekt-Vernunft-Relation nicht mehr zu formulierende Synthesis. Hieraus ergibt sich das oft zitierte quasi-religiöse Moment in der zweiten Phase der Kritischen Theorie, dessen erkenntnistheoretische Funktion freilich darauf beschränkt bleibt, die nach wie vor möglichen und realisierten materialistisch-dialektischen Analysen gegenwärtiger Vergesellschaftung quasi-transzendental abzusichern. Was als transzendentale oder gar materialistische Begründung einer politischen Theorie der Geschichte mit praktischer Absicht ganz ungenügend erscheint, freilich nach dem konkreten Inhalt der materialistisch-dialektischen Gegenwartsanalyse der »Frankfurter Schule« auch gar nicht anders erscheinen kann, das reicht in seiner vagbleibenden Orientierung für die erkenntnislogische Fundierung kritischer Gegenwartsanalyse, die sich gegenüber dem Wesen der erscheinenden Wirklichkeit  spätkapitalistischer Vergesellschaftung grundsätzlich negativ verhält, noch aus. Damit ist auch die Begründungsfigur für den im Spätwerk von Adorno entwickelten Topos von »Negativer Dialektik« gegeben: Angesichts des Fehlens eines historischen Subjekts und angesichts der sich daraus ergebenden Unmöglichkeit materialistisch-dialektischer Theorie über den bestehenden Zustand anders denn in quasi-religiösen Topoi wie »Versöhnung« hinaus zu denken, bleibt die praktische wie theoretische Negation der Negation aus, der Positivierung der doppelten Negation entspricht kein konkreter historischer Inhalt und keine bewußtseinsmäßige theoretische Denkmöglichkeit: Subjekt-Objekt-Dialektik tritt historisch, bestenfalls als Negation der bestehenden Verhältnisse, auf der Stelle.</p>
<p>Um es radikal zu vereinfachen: daß es also nicht länger eine revolutionäre Theorie der Geschichte mit praktischer Absicht gibt, ist nicht der Theorie, sondern der historischen Entwicklung des Augenblicks geschuldet. Theorie, als gesellschaftliches Bewußtsein, als bewußtes Sein in der Gesellschaft reflektiert diesen historischen Epochenaugenblick nur. Insofern dieses gesellschaftliche Bewußtsein als Kritische Theorie »vergangene Zukünfte« das heißt, erinnerte, aber nicht mehr mögliche Zukünfte gegenüber einer bereits vergangenen Vergangenheit, vergangene Zukünfte, deren Unmöglichkeit durch die bestehende Wirklichkeit bereits erwiesen ist, erinnert, wird Kritische Theorie selbst zum Verweser eines zukünftig möglichen historischen Subjekts, über dessen konkret soziologische Bestimmung wir keine Anhaltspunkte besitzen, über dessen Erscheinen in der Zukunft wir nicht gewiss sein können. Deshalb korrespondiert der materialistisch-dialektischen Analyse bestehender gesellschaftlicher Totalität, wird sie radikal zu Ende gedacht, neben dem quasi-transzendentalen Begründungspunkt von »Versöhnung« auch, wie Horkheimer einmal feststellte, »Hoffnung« als individuelle Haltung.</p>
<p><b>Anhang</b></p>
<p>Es handelt sich um meinen Vortrag in Palermo im März 1983, nachträglich niedergeschrieben in Erinnerung an Momente des Glücks, die ich zusammen mit Margherita C. und Gerd v.d.M. in Solunth, hoch über dem Meer, bei warmem Brot und salzigem Provolone verbrachte: mit dem Gesicht im meereskühlen Nord-West-Wind Europas, im Herzen die Sehnsucht nach dem nahen tausendgerüchigen Afrika &#8211; mit dem Hintern aber auf der frühlingssonnenwarmen Erde Siziliens; genau dort, wo vor vielen Tagen ein brandschatzender römischer Legionär aus Macedonien dem auf dem Monte Catalfano siedelnden Katharger die Tochter entriß, deren Nachkommen drunten in Sant&#8216; Elia noch heute leben. War es die Bäckerin, die uns das warme Brot verkaufte oder jener Fischer, der aufrecht im Heck seines Bootes stehend, die Pinne zwischen den wiegenden Knien, aus dem Hafen lief, die mich daran erinnerten?</p>
<p>Ich habe, der Form des ursprünglichen Vortrags entsprechend, auf einzelne Literaturhinweise verzichtet. Wichtig, neben den entsprechenden Grundtexten von Hegel, Marx und der »Frankfurter Schule« sind heute die Gesamtdarstellungen von M. Jay, Dialektische Phantasie: Die Geschichte der Frankfurter Schule und des Instituts für Sozialforschung, Frankfurt 1978; H. Dubiel, Wissenschaftsorganisation und politische Erfahrung: Studien zur frühen Kritischen Theorie, Frankfurt 1978; A. Söllner, Geschichte und Herrschaft: Studien zur materialistischen Sozialwissenschaft 1929-1942, Frankfurt 1979.</p>
<p>Die Diskussion über die Kritische Theorie spitzt sich in letzter Zeit darauf zu, entweder bei aller historischen Bedeutung ihre aktuelle Relevanz als »sozialwissenschaftliches Paradigma« zu bestreiten, oder aber, vor allem von A. Sollner und W. Bonß betrieben, zu einem sozialwissenschaftlichen Paradigma des »interdisziplinären Materialismus« ausgebaut zu werden. Letzteres um den Preis einer sozialphilosophischen Qualität, die als zeitgebunden und überlebt erscheint. Siehe zu diesen Kontroversen den sehr informativen Sammelband W. Bonß /A. Honneth (Hg.), Sozialforschung als Kritik. Zum sozialwissenschaftlichen Potential der Kritischen Theorie, Frankfurt 1982.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/79-vorgaenge/publikation/politische-theorie-der-geschichte-vorlaeufig-am-ende/">Politische Theorie der Geschichte vorläufig am Ende?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Frauen-Litera-Tour</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/79-vorgaenge/publikation/2-aktionswoche-der-schreibenden-frauen-in-baden-wuerttemberg/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 31 Jan 1986 21:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/2-aktionswoche-der-schreibenden-frauen-in-baden-wuerttemberg/</guid>

					<description><![CDATA[<p>2. Aktionswoche der Schreibenden Frauen in Baden-Württemberg aus: vorgänge Nr. 79 (Heft 1/1986), S.10-12 Die Initiative »Schreibende Frauen in BW« wurde im Jahr 1980 gegründet als bei den Landeskunstwochen in Biberach unter 16 Autoren und Autorinnen die sieben teilnehmenden Frauen von der ausschließlich aus Männern bestehenden Jury auf die hinteren Plätze verwiesen und von der [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/79-vorgaenge/publikation/2-aktionswoche-der-schreibenden-frauen-in-baden-wuerttemberg/">Frauen-Litera-Tour</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>2. Aktionswoche der Schreibenden Frauen in Baden-Württemberg</p>
<p>aus: vorgänge Nr. 79 (Heft 1/1986), S.10-12</p>
<p>Die Initiative »Schreibende Frauen in BW« wurde im Jahr 1980 gegründet als bei den Landeskunstwochen in Biberach unter 16 Autoren und Autorinnen die sieben teilnehmenden Frauen von der ausschließlich aus Männern bestehenden Jury auf die hinteren Plätze verwiesen und von der Presse völlig ignoriert wurden. Der herrschende Unmut hierüber führte zur Gründung einer eigenen Initiative, die sich zum Ziel setzte für Autorinnen in jeder nur möglichen Weise mehr Öffentlichkeit herzustellen, So wurde im Oktober 1982 die erste Aktionswoche in Form eines Treffens der schreibenden Frauen organisiert. Vom 17.-26. September 1982 stellten sich 20 Autorinnen in Karlsruhe mit ihren Texten vor. Die Konzeption des Treffens verfolgte dabei das Ziel bekannte und unbekannte Autorinnen zusammenzubringen.</p>
<p>Von Anfang an beabsichtigte die Initiative, auch unbekannte Autorinnen und Anfängerinnen zu ermuntern und zu fördern. Die Erfahrung zeigte, daß die kulturellen Einrichtungen großes Interesse zeigten und bereit waren, die Initiative auch finanziell zu fördern Volkshochschulen, Künstlerhaus Landesbibliothek, Literarische Gesellschaft und Künstlerhaus, um nur einige der wichtigsten Einrichtungen in Karlsruhe zu nennen, unterstützten die Initiative, indem sie ihre Räume zur Verfügung stellten und bei der Finanzierung der Lesehonorare mithalfen.</p>
<p>Die Initiative brachte begleitend zu dieser Veranstaltungsreihe eine Anthologie heraus, in der alle lesenden Autorinnen mit Texten vertreten waren. Das Interesse von Presse Funk und Fernsehen an der Veranstaltung war überraschend groß und ermunterte die Initiative, ihre Arbeit für die schreibenden Frauen fortzusetzen.</p>
<p>Es stellte sich nun die Frage, ob die zweite Aktionswoche der schreibenden Frauen in ähnlicher Form als Treffen in einer anderen Stadt ablaufen sollte.</p>
<p>Da das erste Treffen viele Kontakte der Frauen untereinander möglich gemacht hatte, war es nicht weit zu der Idee, sich nicht nur eine Vorstellung der literarischen Möglichkeiten schreibender Frauen in einer Stadt, sondern im ganzen Land vorzunehmen. Die Rolle der Initiative, die im harten Kern immer noch aus nur drei Frauen bestand, hatte sich damit geändert. Die Vorbereitung der Einzellesung und damit die Verhandlungen mit den örtlichen Institutionen (Volkshochschule Bibliotheken etc.), oblag den Autorinnen vor Ort, die Gesamtorganisation (allgemeine Information der Autorinnen Vorbereitung der begleitenden Anthologie etc.) blieb der Initiative.</p>
<p>Auf diese Weise erweiterte sich das Vorbereitungsteam, und die Vorbereitung konnte arbeitsteilig organisiert werden, ohne daß es zu den sonst üblichen hierarchischen Rangordnungskämpfen kommen mußte. Wer wann wo lesen konnte wurde gemeinsam mit den vor Ort organisierenden Frauen abgesprochen.</p>
<p>Da sich alle über das Konzept einig waren, daß den Frauen die Möglichkeit geboten werden sollte möglichst außerhalb des eigenen »Reviers«, in dem sie als einigermaßen bekannt angesehen werden konnten, zu lesen, ließ sich immer ein Kompromiß finden.</p>
<p>Und so kam es, daß im Rahmen der Aktionswoche der Initiative »Schreibende Frauen in BW« zum ersten Mal in 15 Städten des Landes gleichzeitig Veranstaltungen stattfanden.</p>
<p>Von Konstanz bis Eppelheim stürmten Autorinnen die Podien in Rathäusern Bibliotheken und Kulturheiligtümern. Insgesamt konnten 45 Lesungen vermittelt werden. Jede Lesung wurde mit 300,- DM honoriert. Finanziell wurde das Projekt von öffentlichen Institutio-nen (Stadt, Land), der Sozialistischen Fraktion im Europäischen Parlament und kulturell engagierten Vereinigungen getragen.</p>
<p>Bei den Lesungen 1985 und auch bei den in der begleitenden Anthologie erscheinenden Texten (Jahrbuch schreibender Frauen 2, von Loeper Verlag Karlsruhe) wurde deutlich was sich schon m Biberach 1982 angedeutet und beim ersten Treffen in Karlsruhe 1982 abgezeichnet hatte, daß sich nämlich schreibende Frauen keineswegs auf die sogenannten »frauenspezifischen Themen« festlegen lassen. Ganz im Gegenteil. Das Spannende dieser Texte hegt gerade darin, in welcher formalen und inhaltlichen Breite und Differenzierung sich Frauen mit ihren eigenen Erfahrungen in dieser Gesellschaft befassen. Da gibt es Themenkreise in denen sich Autorinnen mit der gesellschaftlich politischen Realität auseinandersetzen manchmal polemisch, ironisch-satirisch, aber auch einfühlsam und behutsam. So wird weder das Thema Gewalt (Regine Kress-Fricke), noch das Thema Umwelt (Eva Vargas) ausgeklammert, wobei die jeweils ganz andere literarische Gestaltung ins Auge fällt. Krieg, Kriegsangst und Kriegsfolgen nehmen einen thematisch breiten Raum ein (Margarete Hannsmann, Anne Birk, Anne-Marie Salome Brenner, Helga Levend, Leona Siebenschön). Die jeweils ganz unterschiedliche formale Gestaltung als Erzählung, Essay, Lyrik oder experimentelle Prosa wird besonders deutlich. Auf der anderen Seite stehen Texte von Frauen zu ästhetischen Grundfragen, ebenso vielseitig und vielschichtig (Christa Metchinger, Zsuzannah Gahse, Eva Maria Berg, Eva Christina Zeller). So vermittelt die Anthologie in ihrer Textauswahl tatsächlich ein breites Spektrum und stellt nicht nur einzelne schreibende Frauen vor, sondern macht deutlich, womit sich Frauen heute schreibend auseinandersetzen.</p>
<p>Bemerkenswert an dieser Aktionswoche war außerdem, daß auch Dramatikerinnen Gelegenheit geboten wurde, ihre Stücke in Szene setzen zu lassen. Das noch immer geläufige Vorurteil, Frauen hätten kein Talent für diese literarische Gattung, wurde dabei überzeugend widerlegt. Im Theater »Die Insel« in Karlsruhe fanden die Stücke von Antonia Anna Weiss und Anne Birk starke Resonanz bei Publikum und Kritik.</p>
<p>Der Besuch der Lesungen war unterschiedlich. In Pforzheim beispielsweise fand die Lesung von Elisabeth Alexander, Susanne Levin Ali und Sigrid Schuster-Schinah das Interesse von ca. 200 Zuhörern. Dagegen wurde die Lesung mit Eva Zeller, Sybille von Bremen und Karin Volgt in der Landesbibliothek in Karlsruhe, obwohl sehr sorgfältig vorbereitet, nur von ca. 25 Gästen besucht.</p>
<p>Bei Auswertung der Besucherzahlen zeigte sich daß die Frauen-Litera-Tour in der »sogenannten« Provinz besonders stark beachtet wurde. In Eppelheim wurde die Lesung von Marion Daiber-Hammers und Irene Fischer-Nagel in vier Zeitungen kommentiert. Aber auch an so tratitionsreichen Orten wie dem Deutschen Literaturarchiv in Marbach oder im Hölderlinturm in Tübingen gab es ein aufgeschlossenes Publikum.</p>
<p>Parallel zu den Lesungen fanden Ausstellungen bildender Künstlerinnen statt. So hatte Irene Fischer-Nagel Gelegenheit ihre Bilder im Rathaus Eppelheim auszustellen. Anläßlich der Lesung von Anne-Marie Salome Brenner wurde die Lyrikerin eingeladen, auch ihr bildnerisches Werk den Schorndorfern zugänglich zu machen. Eva Vargas lud in Heidelberg zu Ihrer Ausstellung »Paradies von morgen« (Rest-Art) ein und in Karlsruhe schlossen sich elf Malerinnen und Bildhauerinnen unter Leitung von Angela Junk-Eichhorn zu einer gemeinsamen Ausstellung in der Literarischen Gesellschaft zusammen.</p>
<p>Das Konzept der Initiative erwies sich als tragfähig. Zu Unrecht vom Literaturbetrieb vernachlässigte Autorinnen, aber auch junge Autorinnen mit wenig Erfahrung konnten ihr literarisches Können unter Beweis stellen. Andererseits waren bekannte Autorinnen vertretene. Die dritte Aktionswoche soll 1988 bundesweit  stattfinden. Erste europäische Kontakte gab es bereits im vergangenen Jahr. Die Italienerin Birgid Rauen und die französische Liedermacherin Eliza Roulet nahmen an Veranstaltungen in Reutlingen und Karlsruhe teil.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/79-vorgaenge/publikation/2-aktionswoche-der-schreibenden-frauen-in-baden-wuerttemberg/">Frauen-Litera-Tour</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Das neue Wasserhaushaltsgesetz</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/79-vorgaenge/publikation/das-neue-wasserhaushaltsgesetz/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 31 Jan 1986 20:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/das-neue-wasserhaushaltsgesetz/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Kommentar Tiefschlag für den Umweltschutz und die Wasserversorgung aus vorgänge Nr. 79 (Heft 1/1986), S.12-15 Zur Zeit wird im Bundestag und im Bundesrat auf der Grundlage eines Entwurfs aus dem Bundesinnenministerium das neue Wasserhaushaltsgesetz (WHG) beraten. Die bösen Erfahrungen mit großvolumigen Wasserentnahmen und Verbundsystemen sollten eigentlich Anlaß genug sein, gesetzliche Vorschriften zu schaffen, die der [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/79-vorgaenge/publikation/das-neue-wasserhaushaltsgesetz/">Das neue Wasserhaushaltsgesetz</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Kommentar</p>
<p>Tiefschlag für den Umweltschutz und die Wasserversorgung</p>
<p>aus vorgänge Nr. 79 (Heft 1/1986), S.12-15</p>
<p>Zur Zeit wird im Bundestag und im Bundesrat auf der Grundlage eines Entwurfs aus dem Bundesinnenministerium das neue Wasserhaushaltsgesetz (WHG) beraten. Die bösen Erfahrungen mit großvolumigen Wasserentnahmen und Verbundsystemen sollten eigentlich Anlaß genug sein, gesetzliche Vorschriften zu schaffen, die der Zentralisierung der Wasserwirtschaft Einhalt gebieten und die Möglichkeiten großvolumiger Wasserentnahmen drastisch beschneiden.</p>
<p>In der Bundesrepublik wird seit langer Zeit durch Schaffung von umfassenden bundesweiten Verbundsystemen die Zentralisierung der Wasserversorgung angestrebt. Die Vorstellung ist, gibt es irgendwo Schwierigkeiten bei der Wasserversorgung, die dadurch entstehen, daß Wassergewinnungsanlagen trockenfallen oder verschmutzen, dann wird das Wasser durch Verbundleitungen herangeschafft. Gespeist werden diese Verbundleitungen durch Brunnen, aus denen entsprechend den Gegebenheiten mehr oder weniger großvolumige Wasserentnahmen getätigt werden. Neben den kleinen gemeindlichen Verbundsystemen gibt es daher große überregionale Systeme, in denen Wassers über hunderte von Kilometern ransportiert wird. Ballungsgebiete werden z.B. mit Wasser beliefert, das mittels Fernleitungen aus entlegenen Regionen herangepumpt wird. So erhält  Hamburg das Wasser aus der Lüneburger Heide, während die Stadt Frankfurt aus dem Hessischen Ried und dem Vogelsberg versorgt wird. Inzwischen werden die schwerwiegenden nachteiligen Folgen einer solchen zentralisierten Wasserversorgung immer deutlicher erkennbar. Die allgemeine Belastung von Boden, Luft und Wasser hat in einer Weise zugenommen, daß selbst in großen Entfernungen zu Industrie- und Ballungszentren das Eindringen von Schadstoffen in die Gewässer eine mehr oder weniger überall anzutreffende Erscheinung ist, die die Schaffung von Verbundsystemen praktizierte Ausweichstrategie zum Scheitern verurteilt.</p>
<p>Auch ist zu berücksichtigen, daß Gewässerausbau, Versiegelung der Landschaft und großflächige Drainage den Abfluß des Wassers beschleunigen und damit ganz allgemein zur Verringerung der für die Wassergewinnung nutzbaren Wasservorkommen beitragen. Besonders in den ländlichen Regionen, stehen die steigenden Nitratkonzentrationen im Wasser einer großvolumigen Wassernutzung entgegen. Die Zukunft wird zeigen, daß Verbundsysteme die Versorgungsprobleme nicht nur nicht lösen, sondern zu einer drastischen Verschärfung der Probleme beitragen werden, weil sie eine Verringerung der nutzbaren Wasservorkommen zur Folge haben.</p>
<p>Eine Ursache dafür ist, daß die in Verbünde in einspeisenden Brunnen zum Teil sehr große Mengen fördern müssen, um die sogenannten Wassermangelgebiete zu beliefern. Bei großvolumiger Wasserförderung ist aber damit zu rechnen, daß Schadstoffe in solchen Mengen in die Brunnen eindringen, daß die Trinkwasserqualität verloren geht. Dies ist darauf zurückzuführen, daß sich der Wassereinzugsbeich ausdehnt, die Fließgeschwindigkeit des Wassers zunimmt und damit Altlasten mobilisiert werden können und der Boden seine Filterfähigkeit das Wasser verliert.</p>
<p>Eine weitere Ursache verbirgt sich in der Tatsache, daß für viele Gemeinden das Wasser aus dem Verbund eine bequeme Problemlösung bietet, die ihnen die Verantwortlichkeit für die Beschaffung von Wasser abnimmt. Sie brauchen verseuchte Wasservorkommen nicht mehr zu sanieren, können bestehende Wasserschutzgebiete zugunsten anderer Nutzungen aufgeben und haben keine Veranlassung mehr, mit vorbeugenden, wasserschützenden Maßnahmen vor Ort nutzbare Wasservorräte für die Zukunft erhalten.</p>
<p>Außerdem können Störungen im Transportsystem und bei einzelnen Großanlagen für ganze Regionen zu Versorgungsausfällen führen.</p>
<p>Es kommt darauf an, Ursachen zu bekämpfen und nicht an Symptomen zu kurieren. Die richtige Lösung für Probleme der Wasserversorgung kann nur heißen, die Wasserversorgung so dezentral &#150; also nahe am Verbraucher &#150; wie möglich durchzuführen. Daher hätte die  Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) genutzt werden müssen, um durch entsprechende gesetzliche Regelungen die weitere Zentralisierung der Wasserversorgung zu stoppen und die Dezentralisierung zu fördern.</p>
<p>Bei Prüfung des Entwurfs aus dem Bundesinnenministerium ist allerdings festzustellen, daß die Bestrebungen offensichtlich genau in die entgegengesetzte Richtung laufen.</p>
<p>So kann die vorgesehene Streichung des § 9, der ein förmliches Verfahren zur Bewilligung von Wasserrechten vorsieht, nur dem Ziel dienen, die Bürgerbeteiligung zu beseitigen und so die Hürden für die Erteilung von Bewilligungen aus dem Weg zu räumen.</p>
<p>Zwei Voraussetzungen des förmlichen Verfahren sind in dem Zusammenhang wichtig.</p>
<p>Einmal sind der Genehmigungsbehörde besondere Pflichten zur Feststellung des maßgeblichen Sachverhaltes auferlegt; zum anderen wird den betroffenen Bürgern ein Anspruch auf umfassendes rechtliches Gehör gewährt: Die betroffenen Bürger haben nicht nur das Recht, sich vor der Genehmigungsentscheidung gegenüber der Behörde zu äußern, sondern ebenso die Gelegenheit, zu den für die Entscheidung maßgeblichen Sachverhalten Stellung zu beziehen. Die Behörde muß also die Bürger über die Grundlagen ihrer Entscheidungsfindung (Gutachten, Stellungnahmen) informieren, so daß die Bürger die Behörde nicht nur kontrollieren, sondern auch zwingen können, ihrer Pflicht zur Feststellung des maßgeblichen Sachverhaltes nachzukommen.</p>
<p>Trotz der besonderen Sorgfaltspflicht und der Bürgerbeteiligung waren die Behörden in der Vergangenheit immer bereit, den Bewilligungsanträgen stattzugeben, obwohl die erforderlichen Nachweise für vorhandenen Bedarf und ökologische Unbedenklichkeit meist mit schweren Fehlern und Lücken behaftet waren. Nur aufgrund der Veröffentlichung solch fragwürdiger Unterlagen war es bisher möglich, Bürger von der Notwendigkeit des Widerstandes zu überzeugen und Genehmigungen zu verhindern. Sind die Behörden erst mal von ihrer besonderen Pflicht zur Feststellung des maßgeblichen Sachverhaltes, ihrer Pflicht zur weitgehenden Information der Bürger und ihrer Pflicht zur Erörterung befreit, dann wird es bei der Genehmigung von großvolumigen Wasserentnahmen und Talsperren kein Halten mehr geben. Die Wasserversorgungsunternehmen schließlich haben nichts zu befürchten, auch wenn sie noch so umweltschädigende Vorhaben durchführen, denn selbst wenn aufgrund ökologischer Schäden eine Bewilligung im Interesse des Allgemeinwohls zurückgenommen werden sollte, so haben sie einen Anspruch auf Entschädigung, der sogar dann erhalten bleibt, wenn die zur Erlangung der Genehmigung vorgelegten Nachweise fehlerhaft und unvollkommen waren. Es geht also bei der Novellierung des WHG&#8217;s nicht um die Förderung einer ökologisch ausgerichteten Wasserversorgung, sondern um die Interessen der Wasserwirtschaft, die zentralistische Ziele verfolgt.</p>
<p>Zugunsten der Wasserhaushaltsnovelle wird angeführt, daß der § 19 eine Änderung erfahre, die die Gewässer vor der Landwirtschaft schütze. Nach dem neuen § 19 Abs. 1 können die Landesregierungen durch Rechtsverordnung Wasserschutzgebiete festsetzen mit dem Ziel, »das schädliche Abfließen von Niederschlagswasser sowie das Abschwemmen und den Eintrag von Bodenbestandteilen, Dünge- und Pflanzenschutzmittel in Gewässer zu verhüten«. Theoretisch könnte aufgrund dieser Vorschrift bundesweit überall dem übermäßigen Düngen und Spritzen durch Festsetzung von Wasserschutzzonen Einhalt geboten werden. An dem Wort »können« muß sich aber die Kritik an dieser Neuregelung des § 19 entzünden, denn sie beinhaltet nur eine Ermächtigung für die Länder, nicht aber eine Verpflichtung. So ist zu befürchten, daß § 19 nur dann Anwendung finden wird, wenn es gilt, Interessen durchzusetzen &#8212; also z.B, zum Schutz von Wasservorkommen, die großvolumig genutzt werden sollen oder bei Flächen, die man für andere Nutzungen den Bauern abkaufen will, d.h. wieder einmal wird es die klein- und mittelbäuerlichen Betriebe treffen.</p>
<p>Dafür spricht auch, daß sich die Landwirte in Zukunft gegen einen willkürlichen Umgang mit dem § 19 werden nicht zur Wehr setzen können, da ihre Mitwirkungsrechte nicht nur in Wasserrechtsverfahren, sondern auch bei der Festsetzung von Wasserschutzzonen beseitigt werden sollen. Außerdem gibt es gegen Rechtsverordnungen keine Klagemöglichkeit. Der industriellen Massentierhaltung will man wohl nicht ans Leder, denn sonst hätte man die Novellierung des WHG&#8217;s nutzen müssen, um die Überschußproduktion von Gülle zu verbieten. Als ausgesprochen makaber muß angesehen werden, wenn der Vorstandsvorsitzende des größten privaten Wasserversorgungsunternehmens, der Gelsenwasser AG, Dr. Benno Weimann, im Interesse des Umweltschutzes fordert, die Bauern für Ertragseinbußen durch Auflagen nicht zu entschäditgen. Sein Unternehmen kann sich darauf verlassen, entschädigt zu werden, wenn es aufgrund von eingetretenen ökologischen Schäden Auflagen zur Einschränkung oder Einstellung der Wasserförderung erhält.</p>
<p>Daß es bei der Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes nicht darum geht, die Umwelt zu schützen, sondern die Zentralisierung voran zu treiben, läßt sich auch an weiteren Indizien erkennen. So wurde verabsäumt, die Vorrangigkeit der Trinkwasserversorgung vor anderen Nutzungen im Gesetz zu verankern. Gleichfalls wurde darauf verzichtet, den geforderten sparsamen Umgang mit Wasser in den Genehmigungsvoraussetzungen zu konkretisieren, wodurch allein diesem Grundsatz hätte zur Durchsetzung verholfen werden können. Umweltschutzverbände und Bürgerinitiativen, die gegen den Raubbau am Wasser ankämpfen, sollten die Novellierung des WHG nutzen, um gesetzliche Bestimmungen durchzusetzen, die einen schonenden Umgang mit Wasser gewährleisten. An erster Stelle müßte dafür Sorge getragen werden, daß im § 1 des WHG der Vorrang der Trinkwasserversorgung vor jeder anderen Nutzung festgelegt wird. Um zu vermeiden, daß die Forderung des novellierten WHG nach sparsamen und schonenden Umgang mit Wasser nicht im Unverbindlichen stecken bleibt, muß sie in den Genehmigungsvoraussetzungen für Wasserentnahmen konkretisiert werden. Vor allem dürfen keine Rechte zur Nutzung von Wasservorkommen mehr in Fällen erteilt werden, in denen benachbarte Wassergewinnungsanlagen in ihrer Förderung beeinflußt werden oder verstärkter Schadstoffeintrag ins Wasser zu befürchten ist. Die Besorgnis von ökologischen Schäden muß der Erteilung von Wasserrechten immer entgegenstehen. Für den Fall, daß bewilligte Wasserrechte aufgehoben werden, müssen Entschädigungsansprüche für den Inhaber der Rechte ausgeschlossen sein. Nur wenn die Risiken voll und ganz von den Unternehmen zu tragen sind, werden sie bei Planung und Durchführung ihrer Projekte mit der erforderlichen Sorgfalt vorgehen.</p>
<p>Zur Ausschaltung ökologischer Risiken ist es weiterhin unabdingbar, daß die Vorschrift des § 9 über das förmliche Verfahren mit seinen Mitwirkungsrechten erhalten bleibt, da andernfalls die Länder die Möglichkeit erhalten, die entsprechenden Bestimmungen aus ihren Wassergesetzen herauszunehmen.</p>
<p>Im § 19 muß die Errichtung von Wasserschutzzonen zwingend vorgeschrieben werden, da die vorgesehene Kann-Bestimmung zu willkürlichem Vorgehen führt und auch kaum mit dem Gleichheitsgrundsatz der Verfassung zu vereinbaren ist.</p>
<p>Da die Errichtung von Wasserschutzzonen und die Erteilung von Auflagen ein komplexer Bereich ist, ist die Mitwirkung der betroffenen Landwirte wie bisher im Rahmen eines förmlichen Verfahrens, das nicht &#8211; wie beabsichtigt &#8212; aufgehoben werden darf, unerläßlich.</p>
<p>Ein weiteres Anliegen von Umweltschützern, das im Zusammenhang mit der Novellierung des WHG aufgegriffen werden müßte, ist die Verbandsklage. Es grenzt an einen Skandal, daß die Gesetzgebung in der Bundesrepublik so gestaltet ist, daß viele im Interesse des Umweltschutzes erlassenen gesetzlichen Vorschriften bei der Erteilung von Rechten, deren Ausübung die Umwelt zerstört, von den Genehmigungsbehörden nicht beachtet werden. Die Voraussetzung dafür ist, daß nach dem Gesetz in den Genehmigungsverfahren nur Betroffene sich auf diese Vorschriften beziehen dürfen. Da es oft nur wenige und manchmal keine Betroffenen gibt, die in den Genehmigungsverfahren Einwendungen erheben oder gar bereit sind, zu klagen, sind dem willkürlichen Vorgehen der Behörden keine Schranken gesetzt.</p>
<p>Wegen der großen Bedeutung des WHG für die Umwelt sollten daher die Umweltschutzverbände die Gelegenheit nutzen, um die unabdingbare Notwendigkeit der Verbandsklage der Öffentlichkeit zu diskutieren und zu fordern, daß Verbände wie Betroffene in gleicher Weise in das förmliche Verhalten einbezogen werden. Der Einwand, von der Systematik her gehöre die Beteiligung von Verbänden in Genehmigungsverfahren nicht in das WHG, ist wohl nur als Verhinderungsversuch zu werten. Die Umwelt verträgt es nicht, daß Regelungen zu ihrem Schutz nur einer behaupteten rechts-systematischen Notwendigkeit zu Liebe herausgeschoben werden. Für Umweltschützer gibt die Novellierung des WHG Anlaß zur Frustration. Er besteht in der fehlenden Reaktion aus den gesellschaftlichen Gruppen, die eigentlich betroffen sein müßten.</p>
<p>Wo ist der Aufschrei der Grünen, wo der Protest der Umweltschützer und wo der Widerstand von Bürgerrechtlern gegen die bei der Novellierung des WHG erkennbaren Absicht, die Umwelt zu vergewaltigen und Bürgerrechte im Interesse der Umweltzerstörung einzuschränken?</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/79-vorgaenge/publikation/das-neue-wasserhaushaltsgesetz/">Das neue Wasserhaushaltsgesetz</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Satyrspiele &#8211; Anmerkungen zur polizeilichen Auskunftspraxis</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/79-vorgaenge/publikation/anmerkungen-zur-polizeilichen-auskunftspraxis/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 31 Jan 1986 19:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/anmerkungen-zur-polizeilichen-auskunftspraxis/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Kommentar aus vorgänge Nr.79 (Heft 1/1986), S.16-20 Erinnern wir uns: Im März 1980 wurden die Bürger dieses Landes durch ihren damals noch liberalen Bundesinnenminister unterrichtet, daß fortan ihre Anfragen nach beim Bundeskriminalamt über ihre Person gespeicherten Daten beantwortet werden sollen. Allenthalben herrschte Aufbruchstimmung, denn kurz zuvor hatte auf des Ministers Befehl eine Gruppe Unbestechlicher die [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/79-vorgaenge/publikation/anmerkungen-zur-polizeilichen-auskunftspraxis/">Satyrspiele &#8211; Anmerkungen zur polizeilichen Auskunftspraxis</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Kommentar</p>
<p>aus vorgänge Nr.79 (Heft 1/1986), S.16-20</p>
<p>Erinnern wir uns: Im März 1980 wurden die Bürger dieses Landes durch ihren damals noch liberalen Bundesinnenminister unterrichtet, daß fortan ihre Anfragen nach beim Bundeskriminalamt über ihre Person gespeicherten Daten beantwortet werden sollen. Allenthalben herrschte Aufbruchstimmung, denn kurz zuvor hatte auf des Ministers Befehl eine Gruppe Unbestechlicher die Datengewölbe des Bundeskriminalamtes durchforstet, und der Minister ließ in zwei auch öffentlich publizierten Dateien-Berichten von den dort lagernden immensen Schätzen berichten. Man fühlte sich an die Ställe des Augias und Herakles alias Baum erinnert. Nur daß Ersterer (Herakles) die Ställe auch sauber schrubbte, während Letzterer (Baum) sich mehr auf deren lichtvolle Durchdringung beschränkte und nur die ganz besonders emitierenden Datenhäufchen verschwinden ließ.</p>
<p>Grundlage für diese neuartige und ungewohnte Offenheit der Sicherheitsbehörden waren die BKA-Richtlinien und die sog. KpS-Richtlinien (langschriftlich: Richtlinien für die Führung Kriminalpolizeilicher personenbezogener Sammlungen). In diesen wurden die Beamten der Polizei u.a. angewiesen, dem auskunftssuchenden Bürger seine über ihn gespeicherten Daten zwar nicht zurück doch aber preiszugeben, wenn nicht &#8230; doch davon später.</p>
<p>Minister, Staatssekretär und Presse ergingen sich in euphorischer Stimmung über die versprochene neue Auskunftsfreudigkeit, so daß sich hunderte von Bürgern davon anstecken ließen und einen Antrag auf Erteilung von Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten stellten. Das Bundeskriminalamt stand zunächst im Mittelpunkt des Interesses, Und in aller Regel erhielten die Bürger den für manchen gar enttäuschenden Bescheid, daß ihre Person bisher die Beachtung des Hauses nicht gefunden habe.</p>
<p>Aber es kam auch Mißtrauen auf. In einer Fallstudie, die an die 50 Anfragen zum Gegenstand hatte, wurde deutlich, daß den Auskünften des Amtes durchaus zu Recht misstraut werden konnte. Denn die Berliner Humanistische Union, den vollmundigen Versprechungen vorsichtig bis skeptisch gegenüberstehend, hatte entdeckt, daß man sich im BKA einer doppelten Buchführung befleißigte. Hatten doch auch Bürger, die erwiesenermaßen im BKA abgespeichert waren, die nachdenklich manchende Auskunft bekommen, über ihre Person seien keine Daten beim BKA gespeichert. Besonders nachdenklich wurde eine Bürgerin, die anläßlich der Demonstration eines Terminals mit BKA-Anschluß im Rahmen einer Führung durch das Berliner Polizeipräsidium ihre eigenen beim BKA gespeicherten Daten über den Bildschirm flimmern sehen konnte. Sehr zum Erstaunen des führenden Beamten, das noch gesteigert wurde und schließlich zum Abbruch des Demonstrationsversuches führte, als auch noch die Daten einer zweiten Teilnehmerin der Besuchergruppe &#8211; einer Arbeitsgemeinschaft von Rechtsreferendaren/innen &#8211; auf dem Bildschirm auftauchten. In gleicher Weise war noch einem anderen Bürger BKA-polizeiliche Unschuld bescheinigt worden, der gar im Besitz eines Telex war, das seine Speicherung im BKA auswies. Auch dieser Bürger mochte der Auskunft nicht so recht trauen.</p>
<p>Die von der Humanistischen Union entdeckte doppelte Buchführung des BKA bestand darin, daß Daten, deren Speicherung beim BKA nicht mehr zulässig war und die eigentlich schon längst hätten gelöscht werden müssen, generell bzw. aus Anlaß der Auskunftsanfrage in eine »interne« Datei, den (VNP Vorgangsnachweis Personen, der nicht zu kriminalistischen sondern nur zu administrativen Zwecken geführt wird) überführt und dort unzulässigerweise weiter gespeichert wurden. Der Bundesdatenschutzbeauftragte, damals noch Prof. Bulla dem die HU die Ergebnisse ihrer Auswertung übergeben hatte, hatte diese Praxis in seinem nächsten (4.) Tätigkeitsbericht scharf kritisiert(1).</p>
<p>In der folgenden Zeit wandte sich das Interesse der auskunftssuchenden Bürger hin zu den Länderpolizeien, wo wesentlich umfangreichere Datenbestände als im BKA geführt werden. Als Faustregel kann gelten, daß in den jeweiligen Landescomputern der Polizei um die 10% der jeweiligen Landesbevölkerung gespeichert sind. Berlin nimmt mit einem Speichervolumen von einem Drittel der Bevölkerung eine Spitzenstellung ein. Gemessen an der bürokratisch kleinkarierten Auskunftspraxis der Länderpolizeien, verdient die Praxis des BKA beinahe noch Lob. Über eine besonders schlitzohrige Variante, den Auskunftsanspruch des Bürgers zu unterlaufen, ist jetzt aus den Bundesländern Berlin und Hessen zu berichten.</p>
<p>Zwei Frankfurter Bürger &#8211; Rechtsanwälte von Beruf &#8211; wollten nach der Anfrage beim BKA nun 1981 vom Hessischen LKA wissen, welche Daten dort über sie gespeichert seien &#8211; auch sie beriefen sich auf die KpS-Richtlinien. Sie holten sich zuerst mal eine Abfuhr, denn die Kriminalbeamten argwöhnten, daß durch die konzertierte Anwaltsaktion »der Informationsstand der Polizei ausgeforscht« werden sollte. Dies sei eine &#8211; wie das LKA in seiner ablehnenden Entscheidung ausführte &#150; von »Trägern verfassungsfeindlicher Bestrebungen« gerne angewandte Methode, weil »in terroristischen Kreisen ein erhebliches Interesse daran (bestehe) festzustellen, ob bzw. aus welchen Gründen die in Frage kommende Person der Polizei bereits bekannt sei«. Obwohl man den Anwälten solche Motive nicht unterstellen wollte, deuteten »die Umstände der von ihm initiierten Aktion jedoch objektiv in diese Richtung«(2).</p>
<p>Die beiden Advokaten gaben sich mit der Auskunftsverweigerung nicht zufrieden und klagten vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt &#8211; mit Erfolg. Das Verwaltungsgericht verurteilte im Juli 1984 das Hessische LKA zur Herausgabe der Daten.</p>
<p>Doch nun beginnt der eigentliche Skandal. Denn anstatt den obsiegen Bürgern &#8211; wie es sich in einem Rechtsstaat gehört &#8211; im Gehorsam gegenüber den Gerichten die Daten über die Kläger herauszugeben, vernichtete die Polizei kurzerhand die gespeicherten Daten. Die Weisung dazu kam von ganz oben &#8211; vom Staatssekretär im Hessischen Innenministerium von Schoeler, der als Parlamentarischer Staatssekretär unter Herakles Baum maßgeblich die KpS-Richtlinien mitgestaltet hatte.</p>
<p>Nachdem der »Spiegel« ausführlich und voller Hähme über das skandalöse Unterlaufen des Auskunftsanspruchs des Bürgers durch das Hessische Innenministerium berichtet hatte, und auch der Hessische Datenschutzbeauftragte Prof. Simitis in seinem letzten Tätigkeitsbericht(3) diese Praxis als unzulässig getadelt hatte, hätte man annehmen können, daß es sich hierbei um einen zwar skandalösen, aber doch einmaligen Vorgang handeln werde. Weit gefehlt! Im Sommer des Jahres 1985 mußten zwei Berliner Bürger erleben, daß ihre Daten ebenfalls vor Auskunftserteilung kurzerhand gelöscht worden waren. Doch scheint hier der Polizeipräsident von Berlin die Spirale der Dreistigkeit noch etwas weiter gedreht zu haben, als dies in Hessen der Fall war.</p>
<p>1981 schrieb der eine &#8211; von Beruf Rechtsanwalt und Notar &#8211; und im Jahr darauf der andere &#8211; ein Hochschullehrer &#8211; an den Polizeipräsidenten einen Brief, mit der Bitte, doch Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten zu geben. Nach einigen Wochen hielten beide ein jeweils gleichlautendes und überdies ablehnendes Schreiben in Händen. Darin hieß es, daß nach § 13 Abs. 2 des Berliner Datenschutzgesetzes Daten der Polizei, soweit sie nicht Ordnungsaufgaben wahrnehme, ausdrücklich vom Auskunftsanspruch des Betroffenen ausgenommen seien. Die ablehnende Entscheidung beruhe ferner auf der nach pflichtgemäßen Ermessen vorgenommenen Interessenabwägung, wonach das öffentliche (!) Interesse an der Nichtherausgabe der Daten gegenüber einer möglicherweise damit verbundenen Beeinträchtigung seiner persönlichen Belange überwiege.</p>
<p>Und um unsere neugierigen Bürger zumindest nicht über die Auskunftswünschen gegenüber ganz und gar ablehnende Haltung des Polizeipräsidenten im Unklaren zu lassen, zündete der Polizeipräsident noch ein Bündel von Nebelkerzen: die Verweigerung lasse nicht darauf schließen, daß über den Bürger kriminalpolizeiliche personenbezogene Daten gespeichert seien. Um gerade diesen Rückschluß zu vermeiden, erfordere das öffentliche Interesse, die Auskunft im Einzelfall auch dann zu verweigern, wenn Daten nicht vorhanden seien. Rechtsmittelbelehrung.</p>
<p>Obwohl der Polizeipräsident keine Zugehörigkeit zum legalen Umfeld wie im berichteten Hessischen Vorfall annahm, ist doch die Angst die gleiche: von den Bürgern ausgeforscht zu werden. (Und die muß angesichts eines im Polizeicomputer gespeicherten Drittels der Bevölkerung und entsprechend vielen potentiellen Ausforschern doch recht groß sein).</p>
<p>Das der Polizeipräsident sich trotzdem ein recht eindeutiges Bild von den beiden Bürgern machte, sei weiter unten berichtet.</p>
<p>Die beiden Auskunftssuchenden waren vor dem Verwaltungsgericht weniger erfolgreich. Das Gericht bestätigte die Auskunftsverweigerung Polizeipräsidenten in beiden Fällen als rechtmäßig und beschränkte sich &#8211; ohne jede Kenntnis der in Frage stehenden Daten &#150; darauf, festzustellen, daß der Polizeipräsident immerhin sein Ermessen (für juristische Laien: er hat sich was dabei gedacht) bestätigt habe und im übrigen eine detaillierte Darlegung der Ablehnungsgründe nicht in Frage komme.</p>
<p>Hiergegen gingen die beiden Bürger in die Berufung zum Oberverwaltungsgericht, einst Hort liberaler Rechtsprechung im preußischen Polizeistaat. Zu dick schien ihnen der vom Polizeiprasidenten und vom Verwaltungsgericht gerauchte Tobak. Denn mit dieser Argumentation wurde der Polizei ein gerichtsfreier Entscheidungsspielraum zugebilligt. Die so verweigerten Daten können nicht mehr auf ihre Richtigkeit, noch auf ihre Wichtigkeit für die Polizei überprüft werden, wenn weder der Betroffene, noch das Gericht jemals von ihnen Kenntnis erhalten, außer die Polizei gibt gnädigerweise Einblick. Hinzugefügt sei: diese Rechtsauffassung ist zugleich auch die allgemein vorherrschende bei den bundesdeutschen Verwaltungsgerichten. Was die Sache nicht besser, sondern noch schlimmer macht.</p>
<p>Am 31 . Juli 1985 fand die öffentliche Verhandlung vor dem Berliner Oberverwaltungsgericht statt. Man hatte die Verfahren beider Bürger auf den gleichen Tag terminiert. Und zahlreiches Publikum aus den interessierten Lagern war zugegen. Letzteres vor allem deshalb, weil noch ein dritter Auskunftsprozeß für diesen Tag angesetzt war, dessen Vorgeschichte bereits zum Gegenstand heftigen öffentlichen (des echten) Interesses geworden war und aus einem schlechten Hintertreppenroman entnommen zu sein schien. Die Geschichte sei kurz erzählt, gehört sie doch hier her: Eine freie Mitarbeiterin des Senders Freies Berlin war von weiteren Aufträgen gesperrt worden, weil auf der informellen Schiene zwischen Innensenator und Intendant des SFB letzterem eine bereits aus dem Bundeszentralregister gelöschte Verurteilung übermittelt worden war, die die Polizei (vorwärts und nicht vergessen!) unzulässigerweise weiter gespeichert hatte. Der Fehler der Journalistin bestand darin, daß Innensenator und Intendant (der mit dem Löwen) an der Berichterstattung der Journalistin Anstoß genommen hatten. Und da eine kleine Indiskretion &#133;</p>
<p>Das Verfahren der Journalistin endete mit einer Niederlage. Der Polizeipräsident brauchte nicht Auskunft zu geben. Das preußische Oberverwaltungsgericht ist auch nicht mehr das, was es einmal war. Der Berliner Datenschutzbeauftragte Kerkau, zu diesem Gebaren befragt, wußte nur wenig Tröstliches zu vermelden. Nach seiner Kenntnis der polizeilichen Auskunftsverweigerungspraxis verweigere diese die Auskunft unter Vermeidung jedes Hinweises, ob überhaupt Daten des Anfragenden gespeichert seien, nur dann, wenn der oder die Betroffene entweder dem terroristischen Lager, der Rauschgiftkriminalitätsszene oder der organisierten Kriminalität zugerechnet werde. Die Journalistin wie auch die beiden anderen Auskunftssuchenden haben die Wahl.</p>
<p>Mehr Glück als die Journalistin hatten der Notar und der Professor. Es sei ein Sieg des Datenschutzes erzielt worden, so überschrieben jedenfalls Berliner Tageszeitungen ihre Berichterstattung. Dies schien auch begründet, denn der Prozeßvertreter des Polizeipräsidenten offenbarte in der Verhandlung dem überraschten Gericht und den noch mehr überraschten Klägern, daß er die gewünschte so lange Jahre verweigerte Auskunft nun doch erteilen wolle, die Kläger würden somit klaglos gestellt und die Verfahren somit beendet.</p>
<p>Dem folgte das Oberverwaltungsgericht, erklärte den Streit für erledigt und legte die bisher entstandenen Kosten (jeweils ca. 1 000 DM) dem Polizeipräsidenten auf.</p>
<p>Im September 1985 erhielten die beiden Bürger die heiß erwartete und nahezu wortgleiche Mitteilung des Polizeipräsidenten. Darin teilte dieser »in Erledigung des Verwaltungsstreitverfahrens« über einige ganz harmlose Speicherung hinaus (z.B. als Anzeigenerstatter) mit: »Maßgeblich für die Auskunftsverweigerung waren zu dieser Zeit beim Polizeilichen Staatsschutz vorhandene Unterlagen&#8230;&#130; die inzwischen wegen Fristablaufs von Amts wegen vernichtet wurden. Damit sind&#8230; keine personenbezogenen Daten zur Person ihres Mandanten in den Kriminalpolizeilichen Sammlungen beim Polizeipräsidenten in Berlin mehr gespeichert.« Unterzeichnet sind die Schreiben vom nach dem Polizeipräsidenten höchsten Polizeibeamten des Landes Berlin, dem Landeskriminaldirektor Kittlaus.</p>
<p>Die ganzen Umstände der Löschungen deuten darauf hin, daß der Polizeipräsident mit sich Hase und Igel gespielt hat. Der Polizeipräsident hat, so ist triftig zu vermuten, dem Gericht das Versprechen, die gewünschte Auskunft nun doch erteilen zu wollen, nur deshalb und in dem Wissen gegeben, weil die alsbaldige fristgemäße Löschung nach den KpS-:Richtlinien anstand (i.d.R. nach 10 Jahren). Wäre es anders, wären also die Daten bereits vor dem gerichtlichen Versprechen auf Herausgabe gelöscht worden, so würde der Polizeipräsident kaum besser dastehen. Dann hätte er das Oberverwaltungsgericht schlicht belogen, denn die Daten, deren Herausgabe er versprach, wären doch längst gelöscht gewesen. Eine in jeder Hinsicht peinliche Lage.</p>
<p>Die Berliner Humanistische Union, seit Jahren stiller Beobachter der polizeilichen Auskunftspraxis, hat sich angesichts dieses Verhaltens nicht mehr anders zu helfen gewußt, als solches Verhalten vor die<br />Strafgerichte zu bringen. Sie hat Strafanzeige wegen des Verdachts auf Urkundenunterdrückung (§ 274 StGB) gestellt, denn schließlich geht es nicht an, einem über vier Jahre währenden Rechtsstreit den Boden einfach dadurch zu entziehen, daß die betroffenen Daten schlicht gelöscht werden.</p>
<p>Ganz zu schweigen davon, daß hierdurch gegen die Datenschutzgesetze verstoßen wird, die ausdrücklich die Löschung von Daten verbieten, wenn dem »schutzwürdige Interessen« des Betroffenen entgegenstehen. Und dies ist durch einen über vier Jahre dauernden Rechtsstreit hinreichend dargetan.</p>
<p>Der Notar und der Professor fangen nun wieder von vorne an. Sie haben Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben, mit dem Ziel, feststellen zu lassen, daß die Polizei ihre Daten in rechtswidriger Weise gelöscht hat. Mal sehen, was in 5 Jahren das Oberverwaltungsgericht hierzu sagen wird.</p>
<p><b>Verweise</b></p>
<p>1 Der »Prüfbericht« der Humanistischen Union Berlin wurde in der TAZ vom 26.3.1981 abgedruckt<br />2 Eine eingehende Darstellung des Sachverhalts findet sich im in der Sache erstrittenen Urteil des VG Frankfurt vom 17.7.1984, das in der Kritischen Justiz 1/1985 S. 70 ff ab-gedruckt ist und sich insbesondere mit der polizeilichen Befugnis zur vorbeugenden Verbrechensbekämpfung befaßt, die es de lege lata nicht gegeben sieht.<br />3 13. Tätigkeitsbericht des Hessischen Datenschutzbeauftragten S. 35f</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/79-vorgaenge/publikation/anmerkungen-zur-polizeilichen-auskunftspraxis/">Satyrspiele &#8211; Anmerkungen zur polizeilichen Auskunftspraxis</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Deutsche »Entwicklungshilfe«: Fluglärm für die Türkei</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/79-vorgaenge/publikation/deutsche-entwicklungshilfe-fluglaerm-fuer-die-tuerkei/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 31 Jan 1986 18:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/deutsche-entwicklungshilfe-fluglaerm-fuer-die-tuerkei/</guid>

					<description><![CDATA[<p>aus: vorgänge Nr. 79 (Heft 1/1986), S.23-24 300 militärische Tiefflieger brausen täglich lärmreich über die Köpfe der Menschen, die in der Bundesrepublik in ländlichen Gebieten leben. So jedenfalls wurde die Zahl von jemandem, der es wissen sollte, geschätzt: Bundesverteidigungsminister Wörner. Er sprach lm Dezember auf der Wintertagung der NATO-Verteidigungsminister von 100 000 Tiefflügen pro Jahr. [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/79-vorgaenge/publikation/deutsche-entwicklungshilfe-fluglaerm-fuer-die-tuerkei/">Deutsche »Entwicklungshilfe«: Fluglärm für die Türkei</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>aus: vorgänge Nr. 79 (Heft 1/1986), S.23-24</p>
<p>300 militärische Tiefflieger brausen täglich lärmreich über die Köpfe der Menschen, die in der Bundesrepublik in ländlichen Gebieten leben. So jedenfalls wurde die Zahl von jemandem, der es wissen sollte, geschätzt: Bundesverteidigungsminister Wörner. Er sprach lm Dezember auf der Wintertagung der NATO-Verteidigungsminister von 100 000 Tiefflügen pro Jahr.</p>
<p>Gegen diese Tiefflugmanöver, gegen den Lärm, den sie oft kaum aushaltbar erzeugen, gegen die Angst, die die Tieffliegerei im wörtlichen Sinne einjagt, ist in jüngster Zeit vermehrt Protest von Bürgerinnen und Bürgern laut geworden. Sie setzten sich zur Wehr gegen das, was Wörner »den Preis der Freiheit« nennt, was sie selbst als Betroffene als »die schlimmsten Auswirkungen des Truppenübungsplatzes Bundesrepublik Deutschland« empfinden. Einzelne, Bürger- und Friedensinitiativen ließen Ballons steigen, um die Piloten wenigstens davon abzuhalten, knapp über die Dächer mit zischendem Gedröhn zu kurven. Kundgebungen versammelten sich an Militärflugplätzen. Demonstrationen zogen durch die kleinen Städte und Dörfer der bundesdeutschen Provinz, aber man versammelte sich auch in Bonn zu einer Demonstration vor dem Bundesverteidigungsministerium. 46 000 Unterschriften wurden innerhalb weniger Wochen unter eine Petition gegen Tiefflugmanöver und Tieffluglärm gesammelt, die nun dem Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages vorliegt, Viele Medien haben das Thema Tieffluglärm aufgegriffen, und in Streitgesprächen zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Initiativen und hohen Offizieren des Bundesluftwaffenamtes hatten die Tieffluggegner stets die besseren Argumente. Denn an diese Tiefflieger kann man sich nur um den Preis der Krankheit gewöhnen. Wie kleine Kinder diesen Lärmdruck verarbeiten, weiß man nicht genau. Aber er hilft ihnen gewiß nicht, freie und selbstbewußte, d.h. auch alptraumfreie Bürger zu werden.</p>
<p>Nun ist derselbe zahlenkompetente Minister auf eine geradezu »geniale« Lösung verfallen: Man solle die Tiefflieger in der Türkei drauflos lärmen lassen. Das Gebiet um KonYa inmitten der anatolischen Hochebene, dünn besiedelt, sei ein geeigneter Platz. Wollten die anderen NATO-Staaten nicht mitziehen, werde man mit der nicht abgeneigt scheinenden Regierung der Türkei entsprechende bilaterale Vereinbarungen treffen.</p>
<p>Fast zur selben Zeit nämlich mit Verabschiedung des Bundeshaushalts, wurde Wörner bevollmächtigt, weitere Tornado-Kampfflugzeuge zu kaufen. Im sogenannten Verteidigungshaushalt ist für 1986 wieder eine erhebliche Steigerung an Treibstoffverbrauch für die Bundesluftwaffe vorgesehen. Um es gleich deutlich auszusprechen, jene, die auch gegen Lärmbelästigung sind, aber das St.-Florians-Prinzip für geeignet halten (»Heiliger St. Florian verschon mein Haus, zünd&#8217;s andere an«) müssen enttäuscht werden: Nicht um Verminderung von Tieffliegerei und damit Tieffluglärm über der Bundesrepublik Deutschland geht es, sondern die militärischen Flugübungen werden extensiv ausgeweitet und da wird es nun langsam in der Bundesrepublik in der Tat etwas zu eng, so daß ein Teil der Tieffliegerei exportiert werden muß.</p>
<p>Doch damit nicht genug! 150 Leopard-1-Panzer sollen der Türkei ohne Bezahlung übereignet werden: »Als Kanzler Kohl im vergangenen Juli«, so ein Bericht der Süddeutschen Zeitung vom 4.12. 1985, »Ankara besuchte, präsentierte man ihm die Bitte, die Bundesrepublik möge drei Brigaden mit Gratispanzern ausstatten, das wären etwa 250 Stück. Wie gut fügte sich, daß das deutsche Heer sich seither bereitfand, 250 Leopard-1 der 10. Panzerdivision durch den Typ Leopard-2 zu ersetzen.«</p>
<p>Umsonst freilich gibt es nichts: Die offizielle Bundesrepublik wird die Panzer liefern und im Gegenzug Tiefflugmanöver und Tieffluglärm gleich mit. Selbstverständlich erwartet sie auch, daß die Türkei die ihr demnächst zustehende Freizügigkeit im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft nicht in Anspruch nehmen werde, sprich keine Freizügigkeit für weitere türkische Arbeiterinnen und Arbeiter, die in die Bundesrepublik wollen.</p>
<p>Waffen und Fluglärm für die Türkei. Und dieselbe darf noch obendrein ihre Landsleute davon abhalten, die Europäische Gemeinschaft als Gemeinschaft von Bürgern ernst zu nehmen. Die Unverschämtheit solcher neoimperialistischer Politik macht beinahe sprachlos. Der Export von Tiefflugmanövern und Tieffluglärm mindert die Bedrohung einer verfehlten Sicherheitspolitik nicht. Er verringert nicht den Fluglärm. Von den Kosten ganz zu schweigen. Und die doppelt arme Bevölkerung Anatoliens? &#8211; nun, die Leute dort sollen doch froh sein, daß sie in dünn besiedelten Regionen leben dürfen und die Bundesrepublik so prächtig gepanzert hilft, damit die Verhältnisse dort auch so bleiben, wie sie sind. Als würde Goethes Osterspaziergang, den er einem Kleinbürger in den Mund legt, nun a la Wörner-Kohl neu gereimt: Wie wohl ist uns an Feiertagen, wenn hinten fern in der Türkei die Menschen leiden unter unsren Plagen und wir in deutsch gewisser Panzerei weltweit &#8211; durch Traditionserlass &#8211; die Politik zu Grabe tragen.</p>
<p>Nein, der Fluglärm der Tornados gehört uns ebenso wie das Umweltgift, das wir hoch in die Atmosphäre stoßend in andere Länder exportieren. Da hilft es nur, daß eine andere Politik gefunden wird und andere Politiker, die solchen Tieffluglärm nicht als Sicherheitsleistung ausgeben und die ökologischen Schäden nicht mit der Wohlfahrt der Bürger verwechseln. Der geplante Export eines Teils der Tieffliegerei zeigt das wahre Gesicht von »Entwicklungshilfe«. Und er demonstriert den Betrug an den Bürgerinnen und Bürgern der Bundesrepublik. Nicht die Politik wird verändert, man versucht, die Hinnahme einer falschen Politik damit zu erreichen, daß man Probleme, die über den Kopf wachsen, also aufgrund manifester Bürgerproteste einen Teil des Fluglärms, exportiert, am besten in ein Land, das diktatorisch genug organisiert ist, damit die Bürgerinnen und Bürger nicht auch dort noch anfangen zu protestieren.</p>
<p>Nein, wir sollen unseren Lärm haben, genauer, wir wollen eine Politik der Sicherheit nicht haben, die weltweit Menschen erpresst und ängstigt, letztlich um kriegstreibender Interessen willen. Diese »Entwicklungshilfe« schadet der Türkei, sie schadet an erster Stelle der Bundesrepublik Deutschland als einer liberalen Demokratie im Sinne des Grundgesetzes.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/79-vorgaenge/publikation/deutsche-entwicklungshilfe-fluglaerm-fuer-die-tuerkei/">Deutsche »Entwicklungshilfe«: Fluglärm für die Türkei</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>»Nürnberg« heute &#8211; Vorgänge am Rande der Internationalenm Konferenz</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/79-vorgaenge/publikation/nuernberg-heute-vorgaenge-am-rande-der-internationalenm-konferenz/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 31 Jan 1986 17:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/nuernberg-heute-vorgaenge-am-rande-der-internationalenm-konferenz/</guid>

					<description><![CDATA[<p>&#8222;40 Jahre Nürnberger Prozesse&#8220; Kommentar aus: vorgänge Nr. 79 (Heft 1/1986), S.25-27 Dieser Beitrag versteht sich nicht als Tagungsbericht üblicher Art. Er beleuchtet vielmehr einige für das gegenwärtige politische Klima in diesem Land bezeichnende Vorgänge, die sich im Vorfeld und am Rande der Internationalen Konferenz »40 Jahre Nürnberger Prozesse« ereignet haben. Als Veranstalter dieser Konferenz, [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/79-vorgaenge/publikation/nuernberg-heute-vorgaenge-am-rande-der-internationalenm-konferenz/">»Nürnberg« heute &#8211; Vorgänge am Rande der Internationalenm Konferenz</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>&#8222;40 Jahre Nürnberger Prozesse&#8220;</p>
<p>Kommentar</p>
<p>aus: vorgänge Nr. 79 (Heft 1/1986), S.25-27</p>
<p>Dieser Beitrag versteht sich nicht als Tagungsbericht üblicher Art. Er beleuchtet vielmehr einige für das gegenwärtige politische Klima in diesem Land bezeichnende Vorgänge, die sich im Vorfeld und am Rande der Internationalen Konferenz »40 Jahre Nürnberger Prozesse« ereignet haben.</p>
<p>Als Veranstalter dieser Konferenz, die am 23./24. November 1985 in Nürnberg stattfand, zeichneten sechs deutsche und zwei internationale Organisationen verantwortlich: Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristen (ASJ), Vereinigung Demokratischer Juristen in der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) e.V. (VDJ), Gustav Heinemann-Initiative, Humanistische Union, Republikanischer Anwaltsverein, Vereinigung der Verfolgten des Nazi-Regimes (VVN) , Internationale Vereinigung Demokratischer Juristen (IVDJ), Federation Internationale Resistants.</p>
<p>Der Einladung waren rund 400 Teilnehmer aus 13 Ländern, vorwiegend Juristen, Wissenschaftler, ehemalige Widerstandskämpfer und KZ-Häftlinge, gefolgt. Die internationale Komponente war in beachtlichem Umfang durch Teilnehmer aus Frankreich, USA, Großbritannien, UdSSR, DDR, Polen, CSSR u.a. geprägt. Einige Namen mögen belegen, welchen Stellenwert man im Ausland dem 40. Jahrestag der Nürnberger Prozesse &#8211; die Hauptverhandlung gegen die Hauptkriegsverbrecher war am 20. November 1945 eröffnet worden &#8211; beimaß: Aus den USA Ramsey Clark (Justizminister unter Kennedy), Prof. Robert W. Kempner (stellvertretender amerikanischer Hauptankläger in Nürnberg), Prof. John H. Fried (Rechtsberater der amerikanischen Delegation bei den Nürnberger Prozessen), Prof. Richard A. Falk (Universität Princeton); aus Großbritannien Lord Anthony Gifford, (Mitglied des Oberhauses); aus Frankreich als persönlicher Vertreter von Justizminsiter Badinter Andre Braunschweig (Ehrenpräsident des Kassationsgerichtshofs), Simone Rozes (Präsidentin des Kassationsgerichtshofes) als persönliche Vertreterin des ehemaligen Ministerpräsidenten Edgar Faure; aus der Sowjetunion F. A. Schischow (Stellvertretender Generalstaatsanwalt der UdSSR); aus Polen Prof. Adam Lopatka (Minister für Kirchenfragen der VR Polen); aus der DDR Heinrich Toeplitz (Präsident des Obersten Gerichts der DDR); Mohamed Bedjaoui (Richter am Internationalen Gerichtshof in Den Haag und ehemaliger algerischer Justizminister).</p>
<p>Für die bundesdeutsche Politik &#8211; und das ist der erste bemerkenswerte Vorgang &#8211; lag der Stellenwert dieses Jahrestages, sieht man von den Grünen ab, nahe Null. Der Kommentar dazu von Richard Falk spricht für sich: »Westliche Politiker wären besser nach Nürnberg  gegangen als nach Bitburg«.</p>
<p>Auf Unverständnis bei den Teilnehmern stieß die Haltung der SPD zur Nürnberger Konferenz. In der Bonner Parteizentrale verweigerte man &#8211; wie zu hören ist, auf Intervention der Arbeitsgemeinschaft der Verfolgten innerhalb der SPD &#8211; der ASJ und ihrem Vorsitzenden Martin Hirsch jegliche finanzielle und personelle Unterstützung. Hirsch mußte sogar die Einladungen der ASJ für Nürnberg selbst schreiben. Willy Brandt, bei dem sich Hirsch leider zu spät beschwerte, soll über das Verhalten seiner Parteizentrale nicht gerade glücklich gewesen sein. Dort haben offenkundig Berührungsängste in Bezug auf Organisationen aus dem kommunistischen Umfeld &#8211; die VVN ge hörte zu den Mitveranstaltern der Nürnberger Konferenz &#8211; wieder einen unerwartet hohen Stellenwert gewonnen. Die gerade im Anlaufen befindliche Antikommunismuskampagne der Rechten zeigt also bereits Wirkung. Der SPD scheint insoweit das nötige Selbstbewußtsein abhanden gekommen zu sein. Man fühlt sich fatal an die 50er Jahre zurückerinnert. Dabei hätte ein Blick auf die Mitveranstalter und die Teilnehmerliste, vor allem aus dem westlichen Ausland, verdeutlicht, daß diese Berührungsängste aus der Luft gegriffen waren. Die Nürnberger Konferenz war alles andere als eine kommunistische Veranstaltung. Vertreter der VVN spielten weder in der Vorbereitung, noch im Konferenzverlauf eine Rolle. Der SPD hatte es im übrigen im Blick auf die Gemeinsamkeit des Leidens von Sozialdemokraten und Kommunisten unter dem NS-Terror gut angestanden, sich der Gemeinsamkeit des Erinnerns nicht zu verschließen. Von den prominenten SPD-Politikern sah dies offenbar nur Gerhard Schröder so, der den Veranstaltern wenigstens ein Grußwort schickte. Will sich die SPD bei wichtigen politischen Fragen das Gesetz des Handelns dadurch aus der Hand nehmen lassen, daß sich auch Kommunisten im selben Feld tummeln? Setzt sich diese Linie durch, dürften konsequenterweise bei von Kommunisten mitgetragene Veranstaltungen der Friedensbewegung keine SPD-Politiker mehr auftreten.</p>
<p>Ähnliche Berührungsängste zeigte die SPD- regierte Stadt Nürnberg. Sie lehnte es nicht nur ab, die Konferenzteilnehmer zu empfangen, sondern war nicht einmal zu einer offiziellen Begrüßung bereit. Am Ende des ersten Vormittags rappelte sich ein Vertreter der SPD-Stadtratsfraktion zu einem kurzen Grußwort für seine Fraktion auf, nachdem er offenbar gemerkt hatte, daß es keinen Anlaß zu Berührungsängsten gab. Dieses Grußwort war allerdings deshalb eher peinlich, weil damit eine formale Rechtfertigung der Genehmigung einer Demonstration von Neo-Nazis vor der Meistersinger-Halle versucht wurde &#8211; dem zweiten hier zu kommentierenden Vorgang.</p>
<p>Die Freiheitliche Deutsche Arbeiterpartei (FAP), eine direkte Nachfolgeorganisation der 1983 verbotenen Aktionsgemeinschaft Nationaler Sozialisten/Nationale Aktivisten (ANS/NA) des Michael Kühnen, hatte unter dem Decknamen einer »Bürgerinitiative gegen Kriegsschuld und antideutsche Greuellügen« etwa 30 Anhänger aus dem gesamten Bundesgebiet zu einer »Gedenkfeier für die Opfer alliierter Rachejustiz« am Samstagvormittag nach Nürnberg mobilisiert. Ein Teil dieser Neo-Nazis zog zuvor zu einer von der Stadt Nürnberg genehmigten »Mahnwache« direkt am Eingang der Meistersinger-Halle. Dort verteilten sie gegen die Nürnberger Konferenz gerichtete FAP-Flugblätter mit der Überschrift: »Vierzig Jahre nach alliierter Lynchjustiz in Nürnberg: Jubiläumsfeier zur Rechtfertigung von Rechtsbeugung und Justizmord«. Die Konferenz-Teilnehmer, darunter viele ehemalige Verfolgte und KZ-Häftlinge, gelangten nur durch das Spalier dieser Gruppe in die Halle. Bereits dabei kam es unter den Augen der Polizei zu von den Neo-Nazis ausgelösten verbalen und handgreiflichen Auseinandersetzungen. Der Präsident des Internationalen Auschwitz-Komitees, Goldstein, reagierte mit berechtigter Entrüstung und Abscheu auf diese Vorfälle und kritisierte heftig die Genehmigung dieser »Demonstration« durch die Stadt Nürnberg. Nur mit Mühe ließ er sich davon abbringen, deshalb demonstrativ sofort wieder abzureisen.</p>
<p>Noch erschreckendere Szenen spielten sich am Abend des ersten Konferenztages vor der Halle ab. Etwa 20 jüngere Neo-Nazis blockierten den Ausgang, skandierten faschistische Parolen (»Brandt an die Wand«, »Wir werden Euch hängen« etc.), grölten Nazi-Lieder, zeigten den Hitler-Gruß und pöbelten die Teilnehmer an. Die Polizei griff mit der Begründung, es handele sich um eine genehmigte »Demonstration«, wiederum so gut wie nicht ein. Viele Konferenzteilnehmer wurden von Polizisten seitlich durch den hohen Schnee an den Nazis vorbeikomplimentiert, um &#8211; so die Beamten &#8211; »Tätlichkeiten zu vermeiden«. Die Nürnberger Polizeiführung erkühnte sich auf eine Dienstaufsichtsbeschwerde hin sogar zur Aussage, sie habe alles im Griff gehabt.</p>
<p>Selbst wenn man unter Berufung auf das Versammlungs- und Polizeirecht die Genehmigung von Neo-Nazi-»Demonstrationen« für zulässig hält &#8211; die Meinungen der Konferenzteilnehmer darüber gingen sehr auseinander -&#130; hätte die Stadt Nürnberg auf jeden Fall durch entsprechende Auflagen dafür sorgen müssen, daß es nicht zu dem unzumutbaren Spießrutenlauf der Konferenzteilnehmer am Vormittag und zu den Vorfällen am Abend kommen konnte. Was nach links recht ist, muß nach rechts billig sein.</p>
<p>In Bonn z.B. hatte die Friedensbewegung bei ihren Aktionen anläßlich der kürzlichen Jubiläumsfeier der Bundeswehr auf der Hardthohe nicht einmal die Chance, auf Sichtweite bis an das Bundesverteidigungsministerium herangelassen zu werden, sondern durfte sich in einer Seitenstraße in 600 m Entfernung versammeln. Zeigte die Nürnberger Polizei schon bei der Vormittagsaktion kein Fingerspitzengefühl, lässt sich ihr Verhalten am Abend nur als skandalös bezeichnen. Spätestens seit der Flugblattverteilung am Vormittag mußte ihr klar sein, was sich abends ereignen würde. Das FAP-Flugblatt endete mit dem unmißverständlichen Aufruf »Zeigen wir den ungebetenen &#8218;Gästen&#8216;, daß sie auf deutschem Boden nicht willkommen sind«. Die Art und Weise, wie Neo-Nazis das zu zeigen pflegen, dürfte auch der Nürnberger Polizei nicht unbekannt gewesen sein.</p>
<p>Ein dritter Vorgang darf ebenfalls nicht unerwähnt bleiben: Die deutsche Botschaft in Moskau befristete das Einreisevisum der sowjetischen Teilnehmer auf die Dauer der Konferenz, obwohl sie beantragt hatten, noch einige Tage länger in der Bundesrepublik bleiben zu können. Erst auf kurzfristige massive Intervention von Veranstalterseite hin wurde das Visum am Tag vor seinem Ablauf verlängert. Hätte sich die sowjetische Botschaft gegenüber westdeutschen Besuchern so verhalten, wäre man nicht überrascht gewesen. Begibt sich das Auswärtige Amt mit dieser Politik nicht in eine verkehrte Logik?</p>
<p>Die bemerkenswertesten Konferenzbeiträge kamen von prominenten Teilnehmern aus den USA und Großbritannien. Am Schluß dieses Berichts stehen daher einige Zitate. »Die Apartheidspolitik in Südafrika hat sich als der Nazismus unserer Zeit diffamiert. Die Rassentrennung ist die extremste Form des in Nürnberg verurteilten Rassismus« (Lord Gifford, der einen internationalen Gerichtshof gegen Südafrika forderte). »Es ist ein Verbrechen gegen den Frieden, daß man sich nicht an Nürnberg erinnert&#8230; Während wir hier tagen, werden atomare Waffen gebaut, militarisieren die USA mit ihren Star-Wars-Plänen den Weltraum. Das Wettrüsten selbst ist das größte Verbrechen am Frieden, und der Hunger in der Welt ist ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit« (Ramsey Clark). »Der Krieg bricht nicht aus wie ein Vulkan, sondern nur, wenn bestimmte Personen beschließen, ihn zu beginnen« (John Fried). »Wir müssen Hiroshima so ernst nehmen wie Auschwitz« (Richard Falk). Ramsey Clark, John Fried, Richard Falk und Robert Kempner schlugen eine »Verpflichtung von Nürnberg« vor, die von der großen Mehrheit der Teilnehmer unterzeichnet wurde (vgl. den Dokumentationsteil dieses Heftes). Die sechs deutschen Konferenzveranstalter beschlossen eine gemeinsame Schlußerklärung mit konkreten Forderungen an Bundesregierung und Bundestag (in Auszügen ebenfalls dokumentiert).</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/79-vorgaenge/publikation/nuernberg-heute-vorgaenge-am-rande-der-internationalenm-konferenz/">»Nürnberg« heute &#8211; Vorgänge am Rande der Internationalenm Konferenz</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Friedensbewegung im Gesundheitswesen</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/79-vorgaenge/publikation/friedensbewegung-im-gesundheitswesen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 31 Jan 1986 16:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Frieden]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/friedensbewegung-im-gesundheitswesen/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Kommentar aus: vorgänge Nr. 79 (Heft 1/1986), S. 28-30 Dies ist ein schwacher Ruf. Oder ist es vielleicht doch ein starker Ruf? Ursprünglich hieß es: Ärzte warnen vor dem Atomkrieg. Warum warnen Ärzte vor dem Krieg? &#8211; Krieg ist doch keine Krankheit! Und warnen sie etwa nur vor dem Atom-Krieg? Nun, Pazifisten gab es schon [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/79-vorgaenge/publikation/friedensbewegung-im-gesundheitswesen/">Friedensbewegung im Gesundheitswesen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Kommentar</p>
<p>aus: vorgänge Nr. 79 (Heft 1/1986), S. 28-30</p>
<p>Dies ist ein schwacher Ruf. Oder ist es vielleicht doch ein starker Ruf? Ursprünglich hieß es: Ärzte warnen vor dem Atomkrieg. Warum warnen Ärzte vor dem Krieg? &#8211; Krieg ist doch keine Krankheit!</p>
<p>Und warnen sie etwa nur vor dem Atom-Krieg? Nun, Pazifisten gab es schon immer. Und seit der Anti-Atomkraft-Bewegung und der Ökologie-Bewegung gab es auch allenthalben Friedensinitiativen im Gesundheitswesen. Damit kann jeder Staat leben.</p>
<p>Als aber Ärzte sich zusammenfanden und das Ansehen ihres Berufsstandes in der Öffentlichkeit in die Waagschale warfen, um außerparlamentarisch Aufklärungsarbeit zu leisten, sich und andere zu informieren, da wurden die Medien, die Abgeordneten, die Regierenden hellhörig.</p>
<p>Schlagworte wie: &#8222;Die Überlebenden werden die Toten beneiden&#8220; und &#8222;Wir werden Euch nicht helfen können!&#8220; bewirkten in weiten Bevölkerungskreisen Nachdenken und Zustimmung. Dadurch wurden alle Friedensinitiativen im Gesundheitswesen gestärkt und wuchsen weiter an.</p>
<p>Der 5. Kongreß zur Verhinderung des Atomkrieges vom 31.10. bis 3.11.85 in Mainz wurde veranstaltet von der Friedensinitiative im Gesundheitswesen Mainz/Wiesbaden zusammen mit der IPPNW (Deutsche Sektion der internationalen Ärzte zur Verhinderung des Atomkriegs).</p>
<p>Folgerichtig hieß das Motto jetzt: Wir warnen vor dem Atomkrieg, weil alle Mitarbeiter im Gesundheitswesen, die in der Friedensbewegung aktiv sind, den Aufruf mittragen. Der Untertitel lautete: &#8222;Rüstungsstop! Abrüsten!&#8220;. Das Verhandlungsthema war erheblich ausgeweitet worden, z.B. auf Einschätzungen der Krankenschwestern und des Pflegepersonals oder etwa auf &#8222;die dritte Welt und der Krieg&#8220;. Der Kongreß wies gegenüber seinen Vorgängern weitere Besonderheiten auf, 1981 fand der erste Medizinische Kongreß in Hamburg statt, 1982 folgte Berlin, dann 1983 München, Das Echo auf den 4. Medizinischen Kongreß 1984 in Tübingen war besonders groß. So entstand die Ausweitung des Arbeitsgebietes. Etwa 60 Arbeitsgruppen und Seminare behandelten jetzt spezielle Fragen wie SDI, West-Ost-Kontakte, Zivilschutz, Beziehungen zur Gesamtärzteschaft, Frauen und Militarisierung, alltägliche Gegenwehr, Friedenserziehung, Bundeswehr und vor allem die am meisten besuchten psychologischen Fragenkomplexe.</p>
<p>Die Einzelreferate z.B. von Till Bastian, Alfred Mechtersheimer, Ulrich Gottstein, Andreas Zumach, Horst Eberhard Richter, Gert Bastian, Hans Ulrich Deppe, Elvira Kleine, Christa Nickels, Barbara Hövener, Scott Mills, Knut Sroka und Karl Bonhoeffer erscheinen im Druck zusammen mit dem Einführungsvortrag von Peter Rühmkorf: &#8222;Bleib erschütterbar und widersteh!&#8220;</p>
<p>Die Broschüre kann über die Geschäftsstelle der IPPNW Bahnhofstr. 24 in 6501 Heidesheim bezogen werden.</p>
<p>Das Wiesbadener Tagblatt schrieb: &#8222;Kein Ärztekongreß, sondern ein Stück Friedensbewegung&#8220;. Das Presse-Echo war ungewöhnlich groß (die Bericht-Ausschnitte füllen drei Ordner!), sicherlich auch mitbedingt durch die Verleihung des Friedensnobelpreises an die internationale Ärzteorganisation.</p>
<p>Um so befremdender ist die offizielle Reaktion. Der parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium C.D. Spranger sagte seine Teilname an der vorgesehenen Podiumsdiskussion: &#8222;Ein neues Zivilschutzgesetz &#8211; humanitäre Pflicht oder Kriegsvorbereitung?&#8220; ab. Da sein Ministerium die Gesetzesvorlage bearbeitet, hätte gerade er die demokratische Pflicht gehabt, seine Intentionen öffentlich zu erläutern.</p>
<p>Stattdessen verfaßte er nach mehrfachen Anmahnungen auf über drei Schreibmaschinenseiten Tatsachenverdrehungen und Unterstellungen wie &#8222;Inhumanität&#8220; zusammen mit Ratschlägen über den &#8222;ärztlichen Auftrag&#8220;, um sein Kneifen vor dieser Auseinandersetzung zu begründen. Der Brief traf übrigens bis zum Kongreßbeginn bei uns als Veranstalter nicht ein: Wir erhielten ihn von den Medien.</p>
<p>Wie stark die Gegner der Friedensbewegung von den Sachargumenten getroffen wurden, zeigt der Versuch des CDU-Generalsekretärs H. Geißler, davon abzulenken durch die bewährte primitive Kommunismus-Unterstellung und durch seine Reklamation beim Friedensnobelpreiskomitee in Oslo, das sich auf solche Diskussion noch nie eingelassen hat.</p>
<p>Daß sich an diesen Protest neben einigen Gesinnungsfreunden noch der Kanzler Kohl anhängen mußte, zeigt einmal mehr dessen mangelndes Fingerspitzengefühl und natürlich das seiner Berater. Die Ohrfeige aus Oslo mit dem Bezug auf Kanzler Hitler&#8217;s Protest vor 49 Jahren anläßlich der Friedensnobelpreisverleihung an den KZ-Häftling Carl von Ossietzky führte hier aber kaum zur Wangenrötung.</p>
<p>Um den Alltag mit einzubeziehen, wurde am 2.11., einem verkaufsoffenen Samstag, eine große Innenstadtaktion in Wiesbaden durchgeführt. Etwa 1500 Kongreßteilnehmer hatten im Sonderzug den Rhein überquert, um die Verbundenheit mit den dortigen Friedensinitiativen zu unterstreichen und um auf die Anhäufung militärischer Einrichtungen in der gesamten Rhein-Main-Region hinzuweisen.</p>
<p>Das größte und modernste amerikanische Militär-Hospital außerhalb der Vereinigten Staaten liegt in Wiesbaden und gestaltet sich als Angelpunkt aller US-Aktionen in Europa, Afrika und Vorderasien, einschließlich der &#8222;schnellen Eingreiftruppe&#8220;, da solche Einsätze ohne die Stationierung des Hospitals gar nicht möglich wären.</p>
<p>Was viele Menschen bei uns nicht wissen: entgegen den ursprünglichen NATO-Verträgen hat sich die BRD im Brüsseler Beschluß vom 13.5.1981 verpflichtet, auch außerhalb des NATO-Gebietes zu operieren. Außerdem ist sie durch einen weiteren Vertrag (Wartime-host-nation-support-Abkommen vom 15.4.82) dazu verpflichtet, bei militärischen Operationen Unterstützung zu gewähren. So wird unser Land unversehens zum Aufmarschgebiet, zur Startrampe und zur Drehscheibe für Einsätze im Nahen Osten, die ohne Nachschub und ohne medizinische Versorgung unmöglich wären. Der Flugplatz Erbenheim, jetzt schon eine erhebliche Belästigung für 50.000 im unmittelbaren Umfeld lebende Menschen, soll auf die dreifache Hubschraubermenge gebracht werden, wogegen sich eine Bürgerinitiative von 7.500 Bürgern wendet. Das Land Hessen klagt beim Bund auch wegen der Gefährdung der Flugsicherheit von &#8222;Rhein-Main&#8220;.</p>
<p>Direkt neben den Städtischen Kliniken in Wiesbaden ist das 333. Art. Btl. des V. US-Corps stationiert, das mit operativ-taktischen Lance-Atomraketen ausgerüstet ist (Verstoß gegen Art. 18 der Genfer Konvention vom 12.8.49). Solche Zentren sind sichere Ziele möglicher Gegenschläge. Auch gefährden die ständigen Transporte von Atomraketen die Bevölkerung.</p>
<p>Alles in Allem wurde deutlich gemacht, daß bei den beiderseits in Ost und West gepflegten Feindbildern und bei den beiderseits aufgestauten A-, B- und C-Massenvernichtungsmitteln ohne völlige Kehrtwendung der absolute Holocaust nicht zu umgehen ist.</p>
<p>Es gibt ja Menschen, die ihre Hoffnung auf die Möglichkeit eines begrenzten, konventionellen Krieges bauen. Was ist allein das schon für eine Perversion des Denkens, für eine unmenschliche Denkweise! Aber sie übersehen dabei: Daß jede Seite dieser in absoluten Feindbildern Denkenden im Falle eines eintretenden Nachteils im konventionellen Kriegesgeschick das nächsthöhere Waffenregister zieht, solange bis der große Atomknall da ist. Man darf nicht unterliegen &#8211; man muß siegen!</p>
<p>Diese wahnwitzige Ideologie beherrscht das Handeln der Regierenden.</p>
<p>Auf der anderen Seite versucht man uns einzureden, durch weitere Rüstung, durch Bunkerbau, durch Zivilschutz hätten wir Chancen zu überleben. Und dies war der Grund, warum wir bereits den fünften Medizinischen Kongreß zur Verhinderung des Atomkrieges machen. Wir sind für Notfallmedizin &#8211; ganz selbstverständlich, aber wir sind gegen Kriegsmedizin, gegen alle kriegsvorbereitenden Maßnahmen, gegen kriegsvorbereitenden Bunkerbau und gegen kriegsvorbereitende Rüstung. Es ist medizinische Pflicht, rechtzeitig vorzubeugen und nicht erst Heilungsversuche zu machen, wenn keine Aussicht mehr auf Erfolg besteht.</p>
<p>Der Krieg muß geächtet werden.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/79-vorgaenge/publikation/friedensbewegung-im-gesundheitswesen/">Friedensbewegung im Gesundheitswesen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Vom Under Cover Agent zum Verdeckten Ermittler</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/79-vorgaenge/publikation/vom-under-cover-agent-zum-verdeckten-ermittler/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 31 Jan 1986 15:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/vom-under-cover-agent-zum-verdeckten-ermittler/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Kommentar Eine fragwürdige Regelung des Einsatzes geheimer Polizeiagenten aus: vorgänge Nr. 79 (Heft 1/1986), S.30-32 Bis 1983 sprachen Polizei, Innenminister und Innensenatoren noch von der Bekämpfung organisierter Kriminalität &#8222;auch durch Beamte, die in die kriminelle Szene eingeschleust werden (&#132;undercover agents&#147;)&#8220;(1). Auch Bundesjustizminister Hans Arnold Engelhard äußerte Bedenken gegen den »Under Cover Agent«(2). Seitdem der Bericht [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/79-vorgaenge/publikation/vom-under-cover-agent-zum-verdeckten-ermittler/">Vom Under Cover Agent zum Verdeckten Ermittler</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Kommentar</p>
<p>Eine fragwürdige Regelung des Einsatzes geheimer Polizeiagenten</p>
<p>aus: vorgänge Nr. 79 (Heft 1/1986), S.30-32</p>
<p>Bis 1983 sprachen Polizei, Innenminister und Innensenatoren noch von der Bekämpfung organisierter Kriminalität &#8222;auch durch Beamte, die in die kriminelle Szene eingeschleust werden (&#132;undercover agents&#147;)&#8220;(1). Auch Bundesjustizminister Hans Arnold Engelhard äußerte Bedenken gegen den »Under Cover Agent«(2). Seitdem der Bericht des Arbeitskreises II der Innenministerkonferenz »Neue Methoden der Verbrechungsbekämpfung« in der Öffentlichkeit auf Kritik gestoßen ist(3), hat man eine Sprachregelung vorgenommen: Der »Under Cover Agent« ist eine Erfindung der bösen Kritiker; solche Agenten, die in Straftaten verwickelt werden können, gibt es nur in den Vereinigten Staaten(4). In der Bundesrepublik gibt es von jetzt an nur noch verdeckt eingesetzte Ermittlungsbeamte (»Verdeckte Ermittler«, VE). Es sind »besonders ausgewählte und ausgestattete Vollzugsbeamte, die unter einer Legende Kontakte zur kriminellen Szene aufnehmen, um Anhaltspunkte für Maßnahmen der Strafverfolgung zu gewinnen«(5).</p>
<p>Nach dem Bericht der Fachleute des Arbeitskreises II der Innenministerkonferenz führt ein solcher Einsatz geheimer Polizeiagenten fast unvermeidlich dazu, daß die Polizeibeamten in kriminelle Delikte verwickelt werden. Die Polizeiexperten haben folgende Gruppen möglicher Straftaten behandelt:</p>
<blockquote>
<p class="bodytext">&#8211; Ankauf von Gegenständen (Hehlerware, Waffen, Rauschgift usw.),
</p>
<p class="bodytext">&#8211; Herstellen, Zuteilen und Gebrauchmachen von inhaltlich unzutreffenden Urkunden, falschen Identifikationspapieren und sonstigen Papieren (Entlassungszeugnis von Strafgefangenen, polizeiliches Führungszeugnis),
</p>
<p class="bodytext">&#8211; unerlaubtes Betreten einer Wohnung, Durchsuchung von Wohnungen, technisches Belauschen von Gesprächen und Fotographieren von Personen,
</p>
<p class="bodytext">&#8211; Überwachung des Fernmeldeverkehrs,
</p>
<p class="bodytext">&#8211; Eingriffe in die Individualgüter (Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch),
</p>
<p class="bodytext">&#8211; Teilnahme an Straftaten, die sich gegen gemeinschaftsbezogene Rechtsgüter richten (Urkundendelikte, Vergehen gegen das Versammlungs- und Waffengesetz),
</p>
<p class="bodytext">&#8211; Straftaten gegen Leib und Leben(6).</p>
</blockquote>
<p>In einem »Problempapier« des Bundesjustizministeriums wurden folgende Beispiele für Straftaten genannt, in die polizeiliche Geheimagenten verwickelt werden können:</p>
<blockquote>
<p class="bodytext">»Erkunden von Diebstahlobjekten, Schmierestehen bei Einbrüchen, Mitwirkung beim Absatz unterschlagener, gestohlener oder geschmuggelter Ware, Mithilfe beim Umfrisieren gestohlener Kraftfahrzeuge, Verbringen gestohlener Kraftfahrzeuge mit gefälschten Papieren ins Ausland, Beschaffen von Waffen für kriminelle Vereinigungen, Einführen und Besitzen von und Dealen mit Rauschgift Hausfriedensbruch.«(7)</p>
</blockquote>
<p>Diese Kataloge sind nicht von den Kritikern des Einsatzes geheimer Polizeiagenten aufgestellt, sondern von Polizei- und Justizbeamten. Nun soll das mit einem Mal nicht mehr gelten. Generalbundesanwalt Kurt Rebmann versuchte die kritische Diskussion durch die Erklärung zu beenden: »Dem verdeckt ermittelnden Polizeibeamten ist es nicht gestattet, strafbare Handlungen zu begehen&#8230; Das schließt freilich nicht aus, daß ein verdeckt ermittelnder Polizeibeamter der sich im Einzelfall mit einer bestimmten Rechtsgüter- und Interessenkollision konfrontiert sieht und aus ihr heraus zum Schutz eines erheblich höherwertigen Rechtsgutes tatbestandsmäßige Handlungen begeht, vom Vorwurf der Rechtswidrigkeit freigestellt wird«(8).</p>
<p>Die Justizministerkonferenz hat am 26.9. 1985(9) diese Position übernommen und in den beschlossenen »Thesen zum Einsatz Verdeckter Ermittler im Rahmen der Strafverfolgung« formuliert: >Verdeckte Ermittler dürfen keine Straftaten begehen. Eingriffe in Rechte Dritter sind ihnen nur im Rahmen der geltenden Gesetze gestattet. Als gesetzliche Generalermächtigung kann 34 StGB nicht herangezogen werden</p>
<p>Die »Thesen« sind bislang nur durch eine Pressemitteilung bekannt geworden(12). Eine öffentliche Erörterung des Vorganges hat nicht stattgefunden. Äußerlich enthalten die »Thesen« auch nichts, was öffentliche Kritik hervorrufen könnte. Im Gegenteil: Zum ersten Mal haben die Justiz- und Innenminister des Bundes und der Länder festgestellt, daß § 34 StGB keine gesetzliche Generalermächtigung zum Eingriff in Rechte Dritter darstellt. Dennoch darf die Bedeutung der »Thesen« nicht unterschätzt werden. Justiz- und Innenministerkonferenz (d.h. Gremien, für die es nach dem Grundgesetz keine Rechtsgrundlage gibt) haben in Richtlinien beschlossen und festgelegt: Die Polizei ist befugt, Polizeibeamte unter einer Legende (also im Geheimen) einzusetzen. Damit hat man ohne eine Änderung des förmlichen Rechts den Einsatz geheimer Polizeiagenten geregelt. Entscheidend bei dem Verfahren ist, daß diese »Regelung« erfolgte, ohne daß die parlamentarischen Gremien des Bundes und der Länder damit befasst wurden und ohne daß in der Öffentlichkeit dieser Vorgang erörtert wurde.</p>
<p>Die »Thesen« sind nur ein erster Schritt. Sie sind deshalb politisch bedeutsam, weil mit den »Thesen« die Justizminister dem Einsatz geheimer Polizeiagenten zugestimmt haben. Alles weitere ist nun Sache der Polizei. Die Polizeiexperten haben bereits einen Vorentwurf zu einer Neufassung des »Musterentwurfs für ein einheitliches Polizeigesetz des Bundes und der Länder« erarbeitet. Es ist bezeichnend, daß &#8211; soweit bekannt &#8211; dieser vertraulich gehaltene Entwurf der Justizministerkonferenz nicht vorgelegt wurde. Unter der Überschrift »Besondere Formen der Datenerhebung« soll der Einsatz »Verdeckter Ermittler« nun gesetzlich geregelt werden(13).</p>
<p>Polizei, Justiz- und Innenministerkonferenz haben Fakten geschaffen. Es gibt nicht nur in mehreren Bundesländern solche Agenten, es gibt nun auch Richtlinien.</p>
<p>Damit wurde die Beweislast verkehrt: Jeder, der sich jetzt gegen einen Einsatz »Verdeckter Ermittler« und die damit verbundenen Strukturveränderungen für die Polizei (oder einen Teil der Polizei) wendet, muß nun beweisen, daß neue Formen organisierter Kriminalität mit diesen von der Polizei entwickelten Methoden nicht oder jedenfalls nicht besser in den Griff zu kriegen sind. Über die Gefahren geheimer Polizeiagenten und die rechtliche Problematik eines solchen Einsatzes wird ebenso wenig diskutiert wie über die dadurch eintretenden Strukturveränderungen bei der Polizei. Man kann diese Vorgehensweise von Polizei, Justiz- und Innenministerkonferenz modisch als Beispiel für die Autonomie politisch-gesellschaftlicher Teilbereiche interpretieren, man kann das Vorgehen systemtheoretisch als Eigengesetzlichkeit eines Regelungsfeldes rechtfertigen, man kann auch von einem »autopoietischen Recht« sprechen, d.h. von einem sich selbst produzierendem rechtlichem Regelungssystem. Alles das bringt jedoch die politische Verantwortlichkeit zum Verschwinden. Beim Einsatz polizeilicher Geheimagenten geht es um diese Verantwortlichkeit: Diese Form des Aufbaus einer Einrichtung, die man zugespitzt einen »vierten Geheimdienst« genannt hat, geschah mit der Mentalität, mit der in der Weimarer Republik die »Schwarze Reichswehr« aufgebaut wurde. Die »Thesen« der Justiz-und Innenministerkonferenz sind der erste Schritt zur rechtlichen Fundierung einer neuen Form der Polizei und einer polizeistaatlichen Republik.</p>
<p><b>Verweise</b></p>
<p>1 Vgl. »Neue Methoden der Verbrechensbekämpfung. Bericht des vom Arbeitskreis II der Innenministerkonferenz eingesetzen ad hoc-Ausschusses«, in: Vorgänge, Nr. 68, 1983, H. 6, S. 18.<br />2»Bedenken gegen konspirative Regeln. Engelhard mit &#8218;Under Cover Agent` nicht einverstanden«, FAZ 1. 12. 1983, Nachdruck: Vorgänge 68, ebd., S. 114 f.<br />3 Vgl, dazu insbesondere das »Memorandum zum Under Cover Agent, vorgelegt von der Humanistischen Union«, ebd., S. 29 ff.; Karl Günther Barth, »Der vierte Geheimdienst« in: stern, Nr. 52, 21.12.1983 S. 110-112; »Wir müssen die Leute in die Szene bringen« (Spiegel-Gespräch mit Heinz Eyrich) in: Der Spiegel, Nr. 2, 9.1.1984, S. 62-71; Otto Diederichs, Florian Nantscheff und Jürgen Gottschlich, »Der vierte Geheimdienst der Republik. Geschichte der bundesdeutschen Untergrund-Fahndung, in: Die Tageszeitung, 23.11., 28., 11. u. 30.11.1984 (auch als Sonderdruck der taz); Rolf Gtissner u. Uwe Herzog, Im Schatten des Rechts. Methoden einer neuen Geheim-Polizei, Köln, 1984; vgl. ferner die »Dokumentation« in: Vorgänge, Nr. 68, 1983, H. 6, vor allem die Analysen von Karl Heinz Krumm, S. 107 ff. (aus der Frankfurter Rundschau, 11.10. u. 13.10.1983).<br />4»Bund deutscher Kriminalbeamter, Hrsg., Verdeckte Ermittler. Dokumentation und Konzeption zum Einsatz verdeckt ermittelnder Kriminalbeamter«, Berlin, 1985, insbe-sondere S. 15: »Verdeckte Ermittler (VE) dürfen nicht mit den sogenannten &#8218;Under Cover Agents&#8216; (UCA) verwechselt werden, die z.B. in den USA ohne konkreten Einzelauftrag im Untergrund tätig werden.« Verdeckte Ermittler dagegen sind »Kriminalbeamte, die &#8211; mit einem konkreten Auftrag versehen &#8211; zur Bekämpfung schwer aufklärbarer und gefährlicher Straftaten, unter einer Legende, Kontakte zur kriminellen Szene aufnehmen, um Ansätze für Maßnahmen der Gefahrenabwehr oder Strafverfolgung zu gewinnen.«<br />5»Thesen zum Einsatz Verdeckter Ermittler im Rahmen der Strafverfolgung«, Anlage 2 zur Pressemitteilung 7/85 vom 17.10.1985 der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder, Nr. 2(Begriffsbestimmung).<br />6»Neue Methoden der Verbrechensbekämpfung«, a.a.O. (Anm.1).<br />7 Das interne Papier ist teilweise abgedruckt in: Der Spiegel, Jg. 39, Nr. 3, 14.1.1985, S. 52 f.<br />8 Kurt Rebmann, »Der Einsatz verdeckt ermittelnder Polizeibeamter im Bereich der Strafverfolgung«, in: Neue Juristische Wochenschrift, Jg. 38, 1985, H. 1/2, S. 1-6, ins-bes. S. 5; vgl. dazu »Die Keuschheitsprobe ist problematisch« (Spiegel-Gespräch mit Kurt Rebmann), in: Der Spiegel, Jg. 39, Nr. 3, 14.1.1985, S. 50-60; vgl. in diesem Zusammenhang auch die »Thesen des Deutschen Richterbundes«: »Zur Problematik verdeckter Ermittlungen bei der Strafverfolgung«, in: DRiZ, 1985, H. 7(Juli), S. 275.<br />9»Einsatz von V-Leuten neu geregelt. Die Justizminister der Bundesländer tagen in Klausur«, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, Nr. 224, 27.4.1985, S. 4.<br />io A.a.4. (Anm. 5) Nr. 3.2.<br />11 »Innenminister wenden sich gegen Verunglimpfung der Polizei« in: Der Tagesspiegel, 18.10.1985.<br />12 A.a.O. (Anm. 5).<br />13 Vgl. dazu Jürgen Seifert, »Der &#8218;Lauschangriff` als Erhebung personenbezogener Daten mit technischen Mitteln«, in: Vorgänge, Nr. 77, 1985, H. S, S. 94-101, insbesondere von §$c (S. 98); Der Vorentwurf zur Änderung des Musterentwurfs eines einheitlichen Polizeigesetzes des Bundes und der Länder ist abgedruckt in: Bürgerrechte und Polizei (Cilip), Nr. 20, 1985, H. 2; vgl. dazu Albrecht Funk u. Falco Werkentin, »Staatliches Sicherheitsrecht und bürgerliche Freiheit«, in: Vorgänge, Nr. 78, 1985, H.6, S. 113-118.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/79-vorgaenge/publikation/vom-under-cover-agent-zum-verdeckten-ermittler/">Vom Under Cover Agent zum Verdeckten Ermittler</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Editorial: Das überholte Gefängnis</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/79-vorgaenge/publikation/das-ueberholte-gefaengnis/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 31 Jan 1986 14:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/das-ueberholte-gefaengnis/</guid>

					<description><![CDATA[<p>aus: vorgänge Nr. 79 (Heft 1/1986), S.33-37 Liebe Leser, die Misere des bundesdeutschen Strafvollzugssystems ist hinlänglich bekannt und wird oftmals beklagt: An jedem beliebigen Stichtag sitzen 50 000 Erwachsene und Jugendliche hinter Schloss und Riegel; Darunter befinden sich 15 000 Untersuchungshäftlinge; bei fast 10 Prozent von ihnen überschritt die Dauer der U-Haft die tatsächlich verhängte [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/79-vorgaenge/publikation/das-ueberholte-gefaengnis/">Editorial: Das überholte Gefängnis</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>aus: vorgänge Nr. 79 (Heft 1/1986), S.33-37</p>
<p>Liebe Leser,</p>
<p>die Misere des bundesdeutschen Strafvollzugssystems ist hinlänglich bekannt und wird oftmals beklagt:</p>
<ul>
<li>
<div align="left">An jedem beliebigen Stichtag sitzen 50 000 Erwachsene und Jugendliche hinter Schloss und Riegel;</div>
</li>
<li>
<div align="left">Darunter befinden sich 15 000 Untersuchungshäftlinge; bei fast 10 Prozent von ihnen überschritt die Dauer der U-Haft die tatsächlich verhängte Freiheitsstrafe;</div>
</li>
<li>
<div align="left">Jede/r dritte zu einer Jugendstrafe Verurteilte sitzt länger als ein halbes Jahr hinter Gittern;</div>
</li>
<li>
<div align="left">Die Rückfallquote liegt mit mehr als 70 Prozent weit über dem internationalen Durchschnitt;</div>
</li>
<li>
<div align="left">Politiker beklagen die immensen Kosten des Freiheitsentzuges.</div>
</li>
</ul>
<p>Diese Auflistung möglicher Argumente, die erweisen, daß der tradierte Verwahrvollzug überholt ist und zugleich seine Kritik initiieren könnten, ließe sich fast beliebig verlängern. Ergänzt man sie um die Grauzonen massiver Verletzungen der Menschenwürde hinter den Gefängnismauern, so böte sich scheinbar ein probater Ansatzpunkt für die Kritik an der Instituion Gefängnis aus grund- und menschenrechtlicher Perspektive.</p>
<p>Doch dieser Ansatz scheint mir unzulänglich, diese Trümpfe der Gefängniskritik stechen nicht: Denn das Anprangern der aufgelisteten (wie auch anderer) Missstände (zu viele Gefangene, zu lange Haftstrafen, zu hohe Kosten, &#8230;) anerkennt implizit die Notwendigkeit des Strafens wie auch des Freiheitsentzuges, die Notwendigkeit einer Konfliktregelung mit Hilfe staatlicher Sanktionskataloge und damit auch die Individualisierung der Konfliktursachen, abstahiert vom gesellschaftlich erzeugten Pro-blemfeld Kriminalität. Die Prämissen des Strafrechts &#8211; und mit ihm die Täterorientierung &#8211; werden auf diese Weise unhinterfragt akzeptiert; der Delinquent wird als Klient des Vollzuges betrachtet, bei dem ein Defekt vorliegt, den es zu behandeln gilt, der einer »Gesinnungswandel-Maschine« (Michel Foucault) zu überantworten ist, wobei es nur eine untergeordnete Rolle spielt, ob diese Behandlung sich im geschlossenen (Normal-)Vollzug oder im offenen (Alternativ-)Vollzug vollzieht. Soziales Fehlverhalten wird wie eh und je ausgesondert, eine Klärung und Lösung der Konflikte innerhalb jener Lebenszusammenhänge, die sie erzeugen, unterbleibt und ist auf diesem Wege nicht zu leisten. Die Reformbemühungen, die Versuche, das Gefängnis zu überholen, es auszubessern, bewegen sich in einem aussichtslosen Zirkel.</p>
<p>So fällt denn auch bei der Betrachtung des Strafvollzugsgesetzes, das seit 1977 die Institution Gefängnis wie auch den Alltag der Inhaftierten regeln soll, auf, daß es als einzige bindende Norm die Resozialisierung benennt: »Im Vollzug der Freiheitsstrafe soll der Gefangene fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftatenzu führen (Vollzugsziel)«, sich im übrigen aber in fakultativen Bestimmungen erschöpft, so daß die konkrete Entscheidung über das »Leben im Vollzug« &#8211; geregelt durch von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Verwaltungsvorschriften und von Anstalt zu Anstalt differierende Haftordnungen &#8211; letztlich dem Ermessensspielraum des jeweiligen Anstaltsleiters überantwortet wird. So nimmt es nicht Wunder, daß der anstaltsinterne Alltag (etwa die Arbeitsentlohnung, Fragen der Sozialversicherung, Urlaubsregelungen, ja, wie kürzlich publik wurde, gar die Verpflichtung zum Anlegen eines Nachthemdes, nicht etwa eines Schlafanzuges) in der Regel auf den geordneten Ablauf der Haft ausgerichtet ist und so das Vollzugsziel nicht selten ausgehebelt wird. Damit ist zunächst einmal verständlich, warum das Gefängnis nicht funktioniert, warum es nach wie vor desozialisiert.</p>
<p>Doch die eigentümliche Verkehrung des Zieles in sein Gegenteil ergibt sich keinesfalls ursächlich aus den aufgezeigten Diskrepanzen zwischen rechtlicher Regelung und den Formen ihrer Realisierung, ist nicht Folge der (noch) unzureichenden Inhalte und Formen des Strafvollzuges, sondern existiert vielmehr, weil »allgemein gesellschaftliche und politische Konflikte auf die Rechtsebene verlagert werden: die Konflikte werden als rechtlich zu lösende umdefiniert, sie werden zu Rechtsfragen und auf diesem Wege ihrer Bearbeitung zugeführt« (Franziska Lamott, Die erzwungene Beichte). Folglich verbirgt sich hinter dieser Umleitung gesellschaftlich produzierter Konflikte &#8211; sowie sie für die Reformierung des Strafrechtes und/oder -vollzuges instrumentalisiert wird &#8211; eine weitere Annahme, die den eingangs skizzierten Ansatz einer Gefängniskritik zusätzlich relativiert: Wird die Existenz des Strafrechtes akzeptiert, so ist hiermit zugleich die Einwilligung verbunden, jenes Machtgefälle wiederherzustellen, das der Kriminelle kurzfristig zu nivellieren trachtete; Gefängnis und Vollzug verbleiben somit Garanten einer doch im wesentlichen heilen und harmonischen Welt, die vor Störungen in Schutz zu nehmen ist. Das StVollzG bestimmt in § 2 neben der Resozialisierung ebenfalls : »Der Vollzug der Freiheitsstrafe dient auch dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten.« Die zu beobachtende Gleichzeitigkeit von intensiviertem Normalvollzug und der Suche nach resozialisierenden Alternativen ist notwendige Folge eines bestimmten gesellschaftstheoretischen Denkmodells, das zwar die Existenz von Interessenkonflikten grundsätzlich eingesteht, sie aber nicht aus den kriminalisierenden Qualitäten dieser Gesellschaft deduziert, sondern als individuelles Versagen deklariert, das über die Individualisierung, Schuldzuweisung und »Behandlung« (so § 4 StVollzG) zur Entlastung der Gesellschaft wie auch zur Ausgrenzung ihr immanenter Probleme führt.</p>
<p>In seinen das Schwerpunktthema einleitenden Überlegungen skizziert Helmut Ortner die Doppelstrategie strafrechtlicher Sozialkontrolle: Zum einen manifestiert sich diese in der wachsenden Tendenz zum Aussondern und Wegschließen eines sog. unverbesserlichen harten Kerns, für den die Therapieorientierung nicht anwendbar scheint. Die andere Seite der Medaille bildet das Propagieren und (modellhafte) Praktizieren eines stationären wie auch ambulanten Therapievollzuges, der die Mängel der konventionellen Institution Gefängnis beheben, zumindest jedoch mildern soll. Beide Teile dieses dualen Systems werden in der Folge eingehend betrachtet. So untersucht Karl F. Schumann die These, gemäß welcher der Ausbau konventionellen Haftraums gewissermaßen einen durch steigende Inhaftierungen und veränderte Kriminalitätsstrukturen verursachten »Sachzwang« darstellt. Seine empirische Analyse gelangt zu dem Ergebnis, daß die Haftrate entscheidend durch die Strafzwecke der Justiz bestimmt wird. Innenansichten aus dem traditionellen Vollzug bieten Michael Gähner und Denis Pecic: am Beispiel der medizinischen Versorgung und der vollzugsinternen Sanktionierungsmechanismen (vgl. hierzu auch die Dokumentation zur geschlossenen Abteilung in der JVA Freiburg) wird belegt, in welchen Dimensionen die menschliche Würde hinter den Gefängnismauern verletzt wird. Heinz Kammeier eruiert die Situation eines besonderen Tätertyps, der von der juristischen Dogmatik als psychisch krank und kriminell definiert und folglich abseits des genuinen Vollzugs in der forensischen Psychiatrie verwahrt wird. Für diese nicht oder eingeschränkt schuldfähige Klientel haben sich tendenzielle Fortschritte ereignet, die Kammeier ebenso analysiert wie weiterreichende Perspektiven.</p>
<p>Weitere Innenansichten vermittelt Leonhard U. Dronski: Er berichtet über die Erfahrungen, die er mit den an ihm vorgenommenen Resozialisierungsversuchen im therapeutischen Wohngruppenvollzug der JVA Schwerte sammelte. Sein Resumee ergänzt Franziska Lamott durch eine ideologie- und realitätskritische Analyse jener Allianz zwischen Recht, Medizin und Psychiatrie, die sich anschickt, Normalität zu produzieren. Ihr Fazit: Der Therapievollzug überholt das hergebrachte Gefängnis um Längen: »In der Unentrinnbarkeit der Situation werden die widersprüchlichen therapeutischen Anforderungen zu Strategien des Verrücktmachens.«</p>
<p>Die zwei folgenden Beiträge beschäftigen sich mit einem kriminalpolitischen Konzept, das der US-amerikanischen Praxis entstammt und bei uns auf wachsendes Interesse trifft: diskutiert wird die Diversion, d.h. eine Konfliktlösungsstrategie außerhalb eingefahrener strafrechtlicher Wege, die primär auf jugendliche Bagatellkriminalität abstellt. Während Helmut Janssen diese Strategien in ihrem historischen, sozial- und kriminalpolitischen Kontext analysiert, präsentieren Peter Malinowski und Manfred Brusten in einer sicherlich untypischen, wie ich aber meine sehr informativen, Form ausgewählte Beiträge des kürzlich von ihnen publizierten Sammelbandes »Entkriminalisierung«. Von großem Interesse hierbei ist, mit welcher Offenheit und Konsequenz die »Väter« der Diversionspolitik (Lemert, Klein, Blomberg) ihren Konzepten nach mittlerweile zehn Jahren Praxis begegnen; ihre Skepsis sollte in der Diskussion um eine Übertragung der Diversion auf die BRD keinesfalls außer Acht gelassen werden!</p>
<p>Abschließend stellt sich Arno Pilgram angesichts des Ist-Zustandes strafrechtlicher Kriminalprävention, die sich auf eine täterbezogene Ursachenverhütung, nicht aber auf die soziale Folgenverhütung versteift, die prinzipielle Frage, ob Konfliktregelungen außerhalb strafrechtlicher Verfahrens- und Sanktionsnormen ein mögliches kriminalpolitisches Reformprogramm darstellen könnten.</p>
<p>Ohne auf der Basis der hier vereinten Einschätzungen eine Konklusion zu versuchen, sei doch eines angemerkt: Bei aller (vielleicht voreiliger?) Reformeuphorie angesichts möglicher Alternativen zum Verwahrvollzug, sollte nicht verdrängt werden, daß das StVollzG auch die Einrichtungen von Hochsicherheits-Verwahrung zu legitimieren vermag. Ebenso gilt: werden nicht entsprechend der Einrichtung alternative Formen konventionelle Haftplätze abgebaut (Gefängnisse geschlossen), so ist Skepsis vonnöten. Auch ist die Frage berechtigt, ob nicht auf dem Weg der »Behandlung« und »Diversion« die Netze sozialer Kontrolle verdichtet werden &#8211; mir scheint, wir sehen uns derzeit nicht allein mit dem Ausbau des Polizei- und Sicherheitsstaates konfrontiert, sondern gleichzeitig mit einer Entwicklung, die dazu führt, daß sich die Polizei beginnt, bereits im Kopfe einzunisten. Alles in allem sollte m.E. eine Kritik der Theorie und Realität des Strafens nicht hinter jene Prämissen zurückfallen, die Arno Pilgram und Heinz Steinert bereits vor einigen Jahren formulierten:</p>
<p>»Die herrschende Kritik am Gefängnis ist Teil von dessen Funktionieren, bestätigt seine Existenz, indem sie z.B. Legalverhaltens- vs. Rückfallraten als Erfolgskriterium und die individuelle Verbesserung der betreffenden Person als Ziel übernimmt und damit noch im Nachweis der Unwirksamkeit des Gefängnisses bestätigt, daß &#8218;uns leider noch nichts Besseres eingefallen ist` &#8230; Die Fixierung auf diese Ziele und Erfolgsmaßstäbe &#8211; positiv wie in der Kritik &#8211; hält uns in einem Zirkel der Hilflosigkeit, dessen langfristig größte Gefahr in der Selbstbeschränkung der Phantasie, in einer &#8218;Selbstbornierung` unseres politischen Denkens liegt.«</p>
<p>Herzlichst, Ihr</p>
<p>Dieter Hoffmann</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/79-vorgaenge/publikation/das-ueberholte-gefaengnis/">Editorial: Das überholte Gefängnis</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Langstrafen und ambulante Alternativen</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/79-vorgaenge/publikation/langstrafen-und-ambulante-alternativen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 31 Jan 1986 13:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/langstrafen-und-ambulante-alternativen/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Zwei Seiten einer Medaille? aus: vorgänge Nr.79 (Heft 1/1986), S. 38-44 Programm und Idee der Resozialisierung sind in der Krise. Trotz Ausbau der Bewährungshilfe, Sozialtherapie, Freigängerhäuser, Wohngruppenvollzug und vielfältigen Vollzugslockerungen (»Urlaub aus dem Knast«): die Rückfallzahlen sind unverändert hoch, die Gefängnisse überfüllt. Die Erwartungen an die Reform des Strafvollzugs infolge des »Jahrhundertgesetzes« (Strafvollzugsgesetz) haben sich [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/79-vorgaenge/publikation/langstrafen-und-ambulante-alternativen/">Langstrafen und ambulante Alternativen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Zwei Seiten einer Medaille?</p>
<p>aus: vorgänge Nr.79 (Heft 1/1986), S. 38-44</p>
<p>Programm und Idee der Resozialisierung sind in der Krise. Trotz Ausbau der Bewährungshilfe, Sozialtherapie, Freigängerhäuser, Wohngruppenvollzug und vielfältigen Vollzugslockerungen (»Urlaub aus dem Knast«): die Rückfallzahlen sind unverändert hoch, die Gefängnisse überfüllt. Die Erwartungen an die Reform des Strafvollzugs infolge des »Jahrhundertgesetzes« (Strafvollzugsgesetz) haben sich nicht erfüllt. Im Gegenteil: Gerade vor dem Hintergrund der veränderten sozio-ökonomischen Rahmenbedingungen der letzten zehn Jahre hat sich die soziale Problemlage der Straffälligen und Strafentlassenen dramatisch verschärft: bis zu 70% der Strafentlassenen bleiben arbeitslos; damit verbunden: Reduzierung von Sozialleistungen, steigende Wohnungsnot, ebenso steigende Alkohol- und Drogenabhängigkeit. Im Regelfall hat das Strafvollzugssystem nicht zur Verbesserung der Lebenslage beitragen können. Durch die Herausnahme aus dem Lebenszusammenhang wurden zusätzliche soziale Probleme angehäuft (Isolation, Unselbständigkeit, Dequalifizierung der Arbeitskraft, Schulden, Gerichtskosten etc.), die eine Integration erschweren.</p>
<p>Gefängnisstrafe &#8211; als letztes Glied einer Kette staatlicher Interventionen und Sanktionen auf Straffälligkeit &#8211; kann nicht zur Re-Sozialisierung beitragen, allenfalls leistet sie einer Ent-Sozialisierung Vorschub(1).</p>
<p>Internationale Untersuchungen belegen diese Einschätzung. Wenn dem so ist, wenn gar amtierende Justizminister in Gefängnissen »das ungeeignetste Mittel zur Wiedereingliederung« sehen (so der Hessische Justizminister Günther auf einem Hearing im dortigen Landtag), ist danach zu fragen, warum dennoch zur laufenden Unterhaltung dieses ineffezienten und konkursreifen Systems jährlich ca. 2 Milliarden DM aufgewendet werden, davon allein 50% für Personal und &#8211; diese Zahl sagt mehr aus als zahllose »Sonntagsreden« von Justizministern &#8211; 0,27% für den Sozialdienst im Vollzug(2).</p>
<p>Weitere 2 Milliarden sind für Neubauprogramme von Gefängnissen vorgesehen. Über 60 000 Haftplätze gab es 1983 in der Bundesrepublik, das Neubauprogramm sieht zusätzlich 10 000 Haftplätze vor. Damit wird die Bundesrepublik Deutschland im europäischen Vergleich mit an der Spitze liegen. Nur in der Türkei (!) und in Österreich werden pro 100 000 der Bevölkerung noch mehr Menschen inhaftiert(3).Wie aber kommt es zu diesem Widerspruch? Einerseits ist man sich der Schädlichkeit von Freiheitsstrafen bewußt, andererseits wird daran festgehalten, ja erhebliche Mittel dafür aufgebracht, dieses Strafsystem zu erweitern.</p>
<p>Parallel dazu werden zunehmend »ambulante Alternativen« propagiert und teilweise modellhaft auch praktiziert, die ihre Berechtigung gerade aus der Kritik des geschlossenen Vollzugs ableiten. In zahlreichen Justizministerien wurden eigens Arbeitsgruppen eingerichtet (z.B. Hessen, Niedersachsen), wo Experten hierzu praktische Perspektiven entwickeln sollen.</p>
<p>Während &#8211; um ein Bild zu zeichnen &#8211; im ersten Stock die Expertenrunde über Standorte und Kosten der Gefängnisneubauten tagt, sitzt im Keller des gleichen Gebäudes jene Gruppe, die für »Alternativen« zuständig ist; die oben haben das Geld, die unten nur die Ideen &#133;</p>
<p>Ich möchte auf den folgenden Seiten deutlich machen, daß dieses Bild zum einen durchaus real ist, zum andern der herrschenden Logik gerecht wird. Diese lautet: »Das eine tun, ohne das andere zu lassen!«<br />Die aktuelle Diskussion zeigt es: Kriminalpolitik als Teil staatlicher Ordnungspolitik bekommt neue &#8211; zeitgemäße &#8211; Aufgaben und Funktionen. Derzeit werden die Karten gemischt: Nicht mehr nur Strafe allein im abgeschlossenen Strafsystem hinter hohen Gefängnismauern ist angesagt, sondern ebenso gezielte Reaktionen durch ein breites Sanktionssystem. Deutlicher: Auf der einen Seite Ausgrenzung, Isolation, Übelzufuhr, auf der anderen Seite »sanfte« Kontrolle, Hilfe, Integration. Um diese Doppelstrategie strafrechtlicher Sozialkontrolle soll es hier gehen(4). Bevor ich auf dieses »duale System« näher eingehen werde, sind einige Zahlen und Entwicklungen anzuführen, die sich auf die Kriminalitätsentwicklung hierzulande und die daraus resultierenden Reaktionen des Strafverfolgungssystems beziehen.</p>
<h5 align="center">Tendenz: Langstrafen<br />Oder: der &raquo;harte Kern&laquo; wird wegge&shy;schlossen</h5>
<p>Die polizeiliche Kriminalitätsstatistik registrierte im Jahre 1980 rund 3,8 Millionen Straftaten (ohne Straßenverkehrs- und Staatsschutzdelikte) und 1,4 Millionen Tatverdächtige. Von 1 000 bei der Polizei erfassten Tatverdächtigen kamen nur 25 letztlich in den Strafvollzug. Anders: Nur 2,5% aller Tatverdächtigen verbüßen eine Gefängnisstrafe. Der Rest wird von den dazwischenliegenden Schaltstellen der Staatsanwaltschaft und des Gerichts wieder herausgenommen. Doch trotz starken Wachstums bei der Geldstrafe, der Ausweitung der Bewährungsstrafe oder der Erziehungsmaßregeln bei Jugendlichen (JGG): die Strafanstalten hierzulande sind überfüllt. In einzelnen Bundesländern (z.B. Berlin) gibt es sog. »Vollzugsstaus«, weil zur Haftstrafe Verurteilte ihre Strafe mangels Haftraum nicht antreten können.</p>
<p>Was verbirgt sich hinter dieser Überbelegung? Ist in der Bundesrepublik das kriminelle Chaos ausgebrochen? Hat sich die Kriminalitätsentwicklung dramatisch zugespitzt? Oder aber wird hierzulande die Zahl jener Richter, die an resozialisierende Wirkung des Strafvollzugs glauben, wieder größer?</p>
<p>Ersteres hat wenig mit den tatsächlichen Entwicklungen zu tun, letzteres schon mehr. Ich werde darauf noch einmal eingehen.</p>
<p>Bei genauerem Vergleich der Kriminalitätsstatistik wird ersichtlich, daß man von einer dramatischen Kriminalitätsentwicklung nicht sprechen kann, allenfalls gibt es quantitative Deliktverschiebungen.</p>
<p>Tatsache ist, daß die Kriminalitätsentwicklung sich keineswegs in Mehrbelastung des Strafvollzugs niederschlagen muß. Ein Blick auf die Zahlen von 1971 mit anschließendem Vergleich der Zahlen von 1981 löst Erstaunen aus: Die Zahl der Strafantritte ist in den letzten Jahren erheblich zurückgegangen. 1971 waren es 60112, im Jahr 1981 nunmehr 54012. Dennoch stieg während dieser Zeit die Zahl der Strafgefangenen: von 33 015 (1971) auf 42 575 (1981). Obwohl weniger Strafantritte erfolgten, haben wir heute die Situation völlig ausgelasteter und überfüllter Strafanstaltens.</p>
<p>Wo also liegt die Erklärung der steigenden Belegung bei sinkenden Einweisungszahlen? Die oft genannten U-Haft-Einweisungen sind hier keineswegs ausschlaggebend. Auch hier zeigen Verleiche, daß die U-Haft-Verhängungen sich nur unwesentlich erhöht haben. Was bleibt ist die erhöhte Haftdauer. Die verhängten Freiheitsstrafen sind deutlich länger geworden, haben so stark zugelegt, daß selbst die Zunahme der 2/3-Entlassungen von 24% (1970) auf fast 30% (1980) den Belegungszuwachs nicht bremsen konnte. Die Auswirkungen der längeren Strafen: größerer Platzbedarf, der Haftraum wird blockiert, geringer »Umlauf«. Dies führt zur Überbelegung.</p>
<p>Auch nach dem Bau zusätzlicher Hafträume wird diese Entwicklung nicht ihr Ende finden: die Langstrafentendenz wird nicht durch Ausbau neuer Gefängnisse zurückgedrängt (es gibt sogar Hinweise darauf, daß sich die Situation durch einen sog. »Sog-Effekt« noch verschärft nach dem Motto: »Jetzt ist ja Haftraum vorhanden, jetzt belegen wir ihn auch&#8230;«); nein, diese Tendenz muß im Richterverhalten korrigiert werden! Denn die Zahlen machen deutlich: Zwar sinkt die Chance, als Verurteilter eingesperrt zu werden; wen die Freiheitsstrafe aber trifft, den trifft sie mit wachsender Intensität. Oder: Die Richter hierzulande verurteilen weniger Personen zur Freiheitsstrafe, in den übrigen Fällen dagegen wird das Strafmaß erhöht. Die Kontrolle für einen offenbar als besonders bedrohend gedeuteten »harten Kern« der Kriminalität wird verschärft.</p>
<p>Ein Arm des »dualen Strafsystems« findet seine Funktion als Wegschließinstrument.</p>
<p>Davon betroffen sind: vor allem chronische Wiederholungstäter, Drogen- und politisch motivierte Täter: All jene Straftäter, bei denen weder die Therapie-Orientierung, die Behandlungsideologie, noch das breite Spektrum ambulanter Sanktionen anwendbar scheint. Die Funktionalisierung der Gefängnisse als Wegschließinstrument, das, was die Amerikaner »Einkerkerung« nennen, war ja in der Bundesrepublik schon vor Jahren begonnen worden: Angeklagte und Verurteilte der Bewegungen »2. Juni« und »Rote Armee Fraktion« wurden, teilweise mit sprichwörtlich tödlicher Sicherheit, weggesperrt. Mit dem Bau von Hochsicherheitstrakten und Spezialstationen wurde nicht nur der erste Bauboom eingeleitet, sondern es entstand schon damals nachhaltig der Eindruck, daß der Strafvollzug als Instrument zur Herstellung von Sicherheit für die Gesellschaft eine dauerhafte Funktion behalten wird.</p>
<h5 align="center">Tendenz: ambulante Alter&shy;na&shy;tiven<br />Oder: die &raquo;sanfte Kontrolle&laquo;</h5>
<p>Zum zweiten Arm der Doppelstrategie &#8211; oder zur anderen Seite der kriminalpolitischen Medaille: zu den ambulanten Alternativen.</p>
<p>Die »Bundesarbeitsgemeinschaft für ambulante Maßnahmen nach dem Jugendrecht« hat 1983 eine Broschüre herausgegeben, in der 44 bundesweit verteilte Praxismodelle sich vorstellen(6). Alle diese Projekte bieten ihre sozialpädagogischen Dienstleistungen dem Jugendstaatsanwalt und dem Jugendrichter an, mit dem Ziel, weitere Eskalationen im Strafverfahren zu vermeiden (Einstellung, Erziehungsmaßregeln etc.). Vor allem aber soll die härteste aller Sanktion, die Freiheitsstrafe, vermieden werden. Das bedeutet die Eröffnung neuer, weniger justiznaher sozialpädagogischer Angebote außerhalb der etablierten Strafinstitutionen. »Diversions-Projekte« und »Ambulante Alternativen« wollen weniger Schaden stiften und zugleich wirksamer sein: vor allem für die betroffenen Jugendlichen. Weniger Kontrolle, geringere Stigmatisierung und mehr In-tegrationshilfe &#8211; so die übereinstimmende programmatische Aussage.</p>
<p>Die staatliche Förderung, dieser zumeist auf Vereinsbasis organisierten Modelle, ist bislang eher dünn. In aller Regel finanzieren sie sich über zugeführte Geldbußen der Gerichte, Spenden sowie Tagessätze (Wohngruppen etc.) des Landeswohlfahrtsverbandes oder ähnlicher Träger.</p>
<p>Wenngleich derzeit 90% aller Gelder in den Strafvollzug investiert werden und der ambulante Bereich eine nur dürftige Finanzausstattung erhält, ist nicht übersehbar, daß zunehmendes staatliches Interesse am Ausbau ambulanter Maßnahmen hier Änderungen bringen wird. Die Finanzierung und justizpolitische Unterstützung von Modellprojekten in einzelnen Bundesländern (Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen) sind dafür Indikatoren. Hier deutet sich an, daß in den Justizministerien im Rahmen der geplanten Doppelstrategie der Übergang vom Modellprojekt zur kriminalrechtlichen Institution vorangetrieben wird. Darauf deutet auch die Novellierung des Jugendgerichtsgesetzes hin, an dem das Bundesjustizministerium derzeit arbeitet und das vor allem den ambulanten Alternativen eine rechtliche Verbesserung ihres Status garantieren soll&#8216;. Auch im Bereich des allgemeinen Strafrechts werden die ambulanten Maßnahmen ausgebaut. So gibt es in zahlreichen Bundesländern Ersatzfreiheitsstrafen-Programme, die säumigen Geldstrafenschuldnern unentgeltliche, gemeinnützige Arbeiten als Tilgung ihrer Schuld anbieten. So gibt es weiterhin Schulungskurse für Alkoholverkehrsstraftäter sowie eine Reihe im Bereich der Drogentherapie angebotene Projekte. Sie alle verfeinern den Filter beim Eingang in die Gefängnisse, tragen dazu bei, im Wege der Aussetzung von Jugend-Freiheitsstrafe oder Maßregeln abzuweichen.</p>
<p>Nicht nur das in der Öffentlichkeit dank rühriger PR-Arbeit bekannte »Brücke«-Modell, das in verschiedenen Städten hierzulande die Betreuungs- und Arbeitsanweisungen oder Wiedergutmachungsauflagen Jugendlicher organisiert, sondern auch ein erheblicher Teil weiterer ambulanter Projekte haben längst die Entwicklungsphase lokaler Experimente hinter sich. Die Perspektive ist klar: In den kommenden Jahren wird all diesen Projekten eine zunehmende rechtliche Absicherung, verknüpft mit verstärkter finanzieller staatlicher Unterstützung, beschieden sein. Eine Vernetzung der ambulanten Alternativen mit den noch im Diskussionsstadium befindlichen »Sozialen Diensten der Justiz« wird dabei angestrebt. Unverkennbar ist, daß hier ein neuer Zweig staatlicher strafrechtlicher Kontrolle entsteht: Neben der Wegschließ- und Ausgrenzungsfunktion, ein weitverzweigtes System der sanften Sanktion und Kontrolle. Hier sollen die einzelnen Modelle nicht im Detail der Kritik unterzogen werden, hierzu gibt es bereits eine Fülle von Literatur(8) &#8211; vielmehr sollen einige grundlegende Einwände gegen den Ausbau ambulanter Alternativen formuliert werden:</p>
<ul>
<li>
<div align="left">Die ambulante Kriminalpolitik ist nicht Ersatz für Strafjustiz und Strafvollzug, sondern dient deren Entlastung und Ergänzung. Nirgendwo wurde und wird nachweislich durch den Ausbau alternativer Projekte ein Gefängnistrakt geschlossen. Im Gegenteil: Die ambulanten Maßnahmen dienen geradezu der Beschaffung freier Haftplätze. Jeder Platz, der von einem »ambulanten Klienten« geräumt wird, wird sofort anderweitig belegt. Dabei handelt es sich um Straftäter, die unter die Rubrik »Wegschließen« fallen und eine längere Strafe verbüßen müssen. Vordergründig ist das »Einsparen von Hafttagen« das Motiv für die Unterstützung, mit denen ambulante Alternativen von Seiten des Justizministeriums rechnen können. Doch dahinter steckt »letztlich die Umverteilung und Verbesserung der Zielgenauigkeit von Sanktionen«(9).</div>
</li>
<li>
<div align="left">Auch die Vorfeldorientierung (Stichwort: Frühhilfe) ambulanter Maßnahmen ist nicht unproblematisch. Einige Projekte sind bereits jetzt im Bereich der Bagatellkriminalität angesiedelt. Strafrechtliche Minimalanlässe werden zur Legitimation staatlicher Eingriffe benutzt, die häufig mit pädagogischen oder gar psychologischen Reaktionen einhergehen. Mag auch im Einzelfall ein intensives Hilfsangebot sinnvoll und notwendig sein (vor allem dann, wenn z.B. bei Jugendlichen hinter dem Bagatell-Delikt eine tatsächliche soziale Notsituation sichtbar wird), in aller Regel jedoch sollte die Bearbeitung dieser strafrechtlichen Minimalanlässe materiellrechtlich geklärt werden. Statt auf Ladendiebstahl-Täter, Schwarzfahrer etc. mit sog. »Erziehungsprogrammen« zu reagieren, muß die Forderung lauten: Ent-Kriminalisierung!</div>
</li>
</ul>
<h5 align="center">Perspek&shy;tive: Verfeinerte Doppel&shy;stra&shy;tegie<br />Oder: akzeptabler krimi&shy;nal&shy;po&shy;li&shy;ti&shy;scher Schritt?</h5>
<p>Sind also ambulante Maßnahmen gänzlich abzulehnen? Es ist die alte Frage nach dem Unterschied von verändernder oder nur bestätigender politischer Arbeit, von »positiven« oder »negativen Reformen«, wie Mathiesen(10) es nennt, die Frage nach der Möglichkeit einer »aufhebenden Strategie«. Unter positiven Reformen sind all jene Veränderungen zu verstehen, die lediglich der Verbesserung und Verfeinerung der Herrschaft dienen. Unter negativen Reformen, »aufhebenden« (abolitionistischen) Ansätzen sind Veränderungen zu verstehen, »die größere oder kleinere Teile abschaffen, von denen das Gesamtsystem mehr oder weniger abhängig ist«, ohne daß hierfür als Ersatz verbesserte, effektivere Methoden treten. Wobei die Problematik gerade darin liegt, daß eine derartig eindeutige und festlegende Zuordnung &#8211; wie sie auch in dem klassischen Begriffspaar »Revolution oder Reform« getroffen wird &#8211; kaum möglich ist, daß die Übergänge sehr fein sein können, daß eine »negative Reform« morgen schon das Vehikel für die Effizienzverbesserung der Kontrolle sein kann. Auch Vertreter einer abolitionistischen Kriminalpolitik haben es in der Einschätzung und Auseinandersetzung ambulanter Praxisprojekte oft schwer, die subtiler gewordene Ordnungsfunktion und Sozialkontrolle zu begründen.</p>
<p>Zurück zur Ausgangsfrage: Sind ambulante Alternativen gänzlich abzulehnen &#8211; oder erweitert: Können diese Projekte bei aller Kritik im Detail nicht ein akzeptabler Schritt auf dem Weg einer abolitionistischen Kriminalpolitik sein?</p>
<p>Meine Antwort: So wie sie sich in der aktuellen kriminalpolitischen Diskussion darstellen &#151; Nein! Derzeit verlieren sie ihre kriminalpolitische Glaubwürdigkeit gegenüber ihren Umverteilungsabsichten, zumal dann, wenn die politische Bekämpfung der zu ersetzenden Verfahrenswege und Sanktionsformen, wie meistens, nicht zum politischen Programm der Projekte zählt. Wollen ambulante Projekte wirklich zu Alternativen werden, so dürfen sie nicht länger die Rückseite der Medaille »Strafsystem« sein, auf deren Vorderseite noch immer unübersehbar das Gefängnis graviert ist. Wollen sich ambulante Projekte wirklich an der realen Daseinslage straffällig gewordener Menschen orientieren und zur Lebensverbesserung oder -stabilisierung beitragen, wollen sie einen Beitrag zur Zurückdrängung staatlicher Eingriffe und Ordnungspolitik leisten, dann darf von einigen Grundsätzen nicht abgewichen werden:</p>
<ul>
<li>
<div align="left">Der Ausbau ambulanter Projekte darf nicht zur Ausweitung und Verfestigung des Netzes sozialer Kontrolle führen.</div>
</li>
<li>
<div align="left">Ambulante Projekte dürfen nicht Teil der geschilderten Doppelstrategie sein, sondern Konkurrenz.</div>
</li>
<li>
<div align="left">Die Arbeit ambulanter Projekte hat sich vorrangig an den Lebenslagen der Betroffenen zu orientieren:</div>
</li>
</ul>
<blockquote>
<p class="bodytext">&#8211; Soziale Hilfen im Bereich Arbeit, Wohnen,  Lebensunterhalt;<br />&#8211; Sozialberatung:<br />&#8211; Rechtsberatung;<br />&#8211; Stärkung im Verfahren;<br />&#8211; Vermeidung bzw. Verkürzung der Haft.</p>
</blockquote>
<ul>
<li>
<div align="left">Ambulante Projekte müssen sich außerstaatlich organisieren (der niederländische Allgemeine Reclassierungsverein und der österreichische Verein für Bewährungshilfe und soziale Arbeit können hierfür ein Modell sein).</div>
</li>
<li>
<div align="left">Eine Organisation ambulanter Straffälligenhilfe muß die politische Bekämpfung der zu ersetzenden Verfahrenswege und Sanktionsformen aktuell und andauernd zu ihrem Programm machen. Beispiele:</div>
</li>
</ul>
<blockquote>
<p class="bodytext">&#8211; Strafrahmen müssen gesenkt werden;<br />&#8211; Strafaussetzungsmöglichkeiten verbessert werden;<br />&#8211; die hohen Mindeststrafen beseitigt werden;<br />&#8211; die Rückfallverschärfung muß verschwinden;<br />&#8211; Delikte müssen entkriminalisiert werden.</p>
</blockquote>
<p>Können sich diese Grundsätze durchsetzen, so können ambulante Alternativen ein akzeptabler Beitrag einer auf tatsächlicher Veränderung zielenden Kriminalpolitik sein. In diesem Bereich könnte die gesamte praktische Sozialarbeit auch wieder Selbstbewußtsein und Autonomie gewinnen. Freilich wäre Voraussetzung dazu eine selbstkritische Auseinandersetzung mit ihrer bisherigen Praxis und ein neues Handlungsverständnis innerhalb einer »Strategie der Veränderung«.</p>
<p>In der aktuellen kriminalpolitischen Auseinandersetzung sollten die hier nur skizzierten Einwände, Gefahren und Grundsätze in die Diskussion gebracht werden, sonst wird eine Chance vertan, daß ambulante Alternativen tatsächlich nichts anderes bleiben als die Begleitmusik des Strafvollzugssystems.</p>
<p><b>Verweise</b></p>
<p>1 Vgl. hierzu die Beiträge zum Hearing im Hessischen Landtag über die Situation im Strafvollzug, in: Stenogr. Niederschrift, Drucksache Nr. 11/1443, Hessischer Landtag, Wiesbaden 1984<br />2 Vgl. hierzu den Beitrag von Bernd Maelicke: Auf Anstaltsneubauten sollte weitgehend verzichtet werden, in: »Frankfurter Rundschau«, Dokumentations-Seite vom 22.10.1984<br />3 Siehe hierzu Statistisches Material in: Dünkel, F. /Spiess, G.: Alternativen zür Freiheitsstrafe, Band 14, Kriminologische Forschungsberichte des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht Freiburg, Freiburg i.Br. 1983<br />4 Vgl, Michael Vof3: Über das keineswegs zufällige Zusammentreffen von Gefängnisneubauten und der Errichtung ambulanter Alternativen, in: Kerner (Hrsg.): Diversion statt Strafe?, Heidelberg 1983<br />5 Vgl. die Broschüre »Soziale Dienste &#8212; Neue Kriminalpolizei und alternative Strafinstitution?«, Schriftenreihe der Initiative für eine bessere Kriminalpolitik, Nr. 3, Darmstadt 1983<br />6 Bundesarbeitsgemeinschaft für ambulante Maßnahmen nach dem Jugendrecht (Hrsg.): »Ambulante sozialpädagogische Maßnahmen für junge Straffällige«, Schriftenreihe des DVJJ, Heft 14, 1982<br />7 Vgl. den Referentenentwurf: Erstes Gesetz zur Änderung des Jugendgerichtsgesetzes vom 18.11.1983<br />8 Vgl. die Aufsatzsammlung von Kerner, H. J. (Hrsg.): Diversion statt Strafe, Heidelberg 1983 sowie Pomper, G. / Walter, M.: Ambulante Behandlung jugendlicher Straffälliger, Vechta 1980<br />9 Vgl. den Aufsatz von Michael Vo,ß: Tendenzen strafrechtlicher Kontrolle, in: Kriminalpädagogische Praxis Heft 18, Vechta 1984, in dem er den Doppelcharakter strafrechtlicher Sanktion beschreibt.<br />10 Vgl. Thomas Mathiesen: »Überwindet die Mauern«, Neuwied 1979</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/79-vorgaenge/publikation/langstrafen-und-ambulante-alternativen/">Langstrafen und ambulante Alternativen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
	</channel>
</rss>
