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	<title>vorgänge 62-63 Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Gewaltfreies Widerstehen ist ein Bürgerrecht</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 07 Feb 2012 13:40:06 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[50 Jahre HU]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Entschließung der Delegiertenkonferenz vom 12. Juni 1983 aus: vorgänge Nr. 62/63 (Heft 2-3/1983), S. 187 Die Humanistische Union ist der Auffassung, daß es in der Bundesrepublik gegenwärtig darauf ankommt, im Unterschied zum verfassungsrechtlichen Widerstandsbegriff nach Art. 20 Abs. 4 Grundgesetz wie in den Vereinigten Staaten Aktionen des gewaltfreien Widerstehens im Sinne des zivilen Ungehorsams anzuerkennen [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Entschließung der Delegiertenkonferenz vom 12. Juni 1983</p>
<p>aus: vorgänge Nr. 62/63 (Heft 2-3/1983), S. 187</p>
<p>Die Humanistische Union ist der Auffassung, daß es in der Bundesrepublik gegenwärtig darauf ankommt, im Unterschied zum verfassungsrechtlichen Widerstandsbegriff nach Art. 20 Abs. 4 Grundgesetz wie in den Vereinigten Staaten Aktionen des gewaltfreien Widerstehens im Sinne des zivilen Ungehorsams anzuerkennen oder zu dulden. Das gewaltfreie Widerstehen ist ein Bürgerrecht. Soweit dabei Ordnungswidrigkeiten erfolgen oder die verwaltete Normalität beispielsweise durch einen Hungerstreik gestört wird, kann darin ebensowenig ein »Angriff gegen den Rechtsstaat« gesehen werden, wie dann, wenn bei einer Großkundgebung oder einer Prozession die öffentliche Ordnung in dieser oder jener Form tangiert wird (Straßen oder Plätze werden unpassierbar, Verkehr muß umgeleitet werden etc.). Versammlungsfreiheit und Meinungsfreiheit rechtfertigen solche Verletzung niederrangigen Rechts, bei der spontanen Demonstration sogar ohne vorherige Anmeldung.</p>
<p>In den Vereinigten Staaten ist es der Bürgerrechtsbewegung gelungen, neben und im Unterschied zum Widerstandsrecht die rechtliche Konstruktion des zivilen Ungehorsams durchzusetzen oder zu erreichen, daß solche Aktionen nicht mehr öffentlich diskriminiert werden. In der Bundesrepublik dagegen wird der Unterschied zwischen einem gewaltfreien Widerstehen im Sinn des zivilen Ungehorsams und dem Widerstandsrecht im Sinne des Grundgesetzes teilweise bewußt verwischt. Dabei wird die Doppeldeutigkeit des Wortes »Widerstand« als Widerstehen, Standhalten oder Opponieren in Ausübung des Demonstrationsrechts einerseits sowie als legitime Gegenwehr zur Wiederherstellung der von den Regierenden gebrochenen Legalität im Sinne des Widerstandsrechts andererseits ausgenutzt. Sogar das gewattfreie Widerstehen in der Form des Ungehorsams als Hungerstreik wird als Angriff auf den Staat interpretiert, um auf diese Weise diese unbequeme Form des Opponierens zu diskriminieren, zu illegalisieren und zu eliminieren. Die Verkehrung geht bereits so weit, daß das gewaltfreie Widerstehen, weil es unzweifelhaft eine Aktion ist, von Politikern, Polizeiinstanzen und sogar Gerichten als Widerstand und Gewalt interpretiert und nahezu ebenso bestraft wird, wie die Anwendung physischer Gewalt. Man strebt Abschreckung an, produziert aber Gewalttätigkeit, wenn bereits das gewaltfreie Widerstehen zur Gewaltanwendung erklärt wird.</p>
<p>Allerdings gibt es auch eine Romantik des Widerstandes und der Militanz, die den gewaltfreien Widerstand zur Vorstufe oder Einübung zum »wirklichen« Widerstand zu machen sucht. Wer daran festhält, Aktionen des gewaltfreien Widerstehens in die Nähe des verfassungsrechtlichen Widerstands zu rücken, muß daher wissen, daß er sich damit in eine Frontstellung nach zwei Seiten begibt.</p>
<p>Das gewaltfreie Widerstehen im Sinn des zivilen Ungehorsams ist eine Gegenwehr, die mehr Mut, Disziplin und Selbstüberwindung kostet als die Reaktionen der Gewalttätigkeit. Deshalb ist die Anwendung dieser spezifischen Aktionsform an besondere Voraussetzungen gebunden: Das gewaltfreie Widerstehen ist keine Allzweckwaffe; es ist vielmehr ein allerletztes Mittel für den Fall, daß andere Formen eines Protestes, der auf Gewissensgründen beruht, nicht zur Kenntnis genommen werden; der hohe persönliche Einsatz wird erbracht, um einer partiellen Rechtsverletzung entgegenzutreten, um fundamentale Rechte durchzusetzen oder um Leben, Gesundheit und Lebenssphäre zu schützen.</p>
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		<title>Basisdemokratisches Urgestein: Zivilcourage</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 01 Jun 1983 20:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Nüchterne Überlegungen aus: vorgänge Nr. 62/63 (Heft 2-3/1983). S. 1-2 Die angemessene Haltung, welche die demokratisch gesinnten Bürger gegen die Diktatur einzunehmen haben (einzunehmen hätten, wenn sie einsichtig und mutig genug sind), ist Widerstand. Wir kennen ihn als aktiven Widerstand, der gewaltlos sein kann, und als passiven Widerstand. Im Vergleich damit scheint das, was wir [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Nüchterne Überlegungen</p>
<p>aus: vorgänge Nr. 62/63 (Heft 2-3/1983). S. 1-2</p>
<p>Die angemessene Haltung, welche die demokratisch gesinnten Bürger gegen die Diktatur einzunehmen haben (einzunehmen hätten, wenn sie einsichtig und mutig genug sind), ist Widerstand. Wir kennen ihn als aktiven Widerstand, der gewaltlos sein kann, und als passiven Widerstand. Im Vergleich damit scheint das, was wir »Zivilcourage« nennen, einen geringeren Rang zu haben. Schon daß das Wort ein Fremdwort ist, scheint diese Haltung abzuwerten. Die Frauen und Männer des 20. Juli mußten die Zivilcourage geradezu als Hindernis empfinden: um an den Diktator heranzukommen, mußten sie sich tarnen, mußten sie »in der Uniform des Feindes« auftreten. Auch als die Studenten der »Weißen Rose« in München ihre Flugblätter-Aktion vorbereiteten, mußten sie neben dem Bekennermut auch die Zivilcourage im Zaume halten und als loyale akademische Staatsbürger erscheinen. Jaruslaws Haseks listiger Held, der brave Soldat Schwejk, ein kleiner, aber faszinierender Mann des passiven gewaltlosen Widerstandes, konnte sich die Äußerung der Zivilcourage, die sein Herz und seinen Kopf erfüllte, nicht leisten, und auch Bert Brechts Rat zur List mutet den Leidenden und Kämpfenden den Verzicht auf die Lust der Zivilcourage zu. Das weist uns darauf hin: die Haltung, sich vom Mächtigen nichts gefallen zu lassen, die zunächst gerade in ihrer Äußerung vor allem durch das ungehemmte Wort existiert, kann doch auch als stumme Haltung leben, sozusagen überwintern. Ist der innere Widerspruch gegen das diktatorische Regime ernsthaft durchdacht und als Gemütszustand eine ernste Empfindung, so hält man in der stummen Zivilcourage den Protest als solchen, als Zorn oder gar Wut, in sich und im Gespräch der Freunde lebendig: Der grimmige politische Witz war nur dann ein Akt des Widerstands, wenn er bewußt eingesetzt wurde; unter den Freunden war er ein Ventil der zur Stummheit verurteilten Zivilcourage. Freilich wird man diese Vorstellung einer stummen Zivilcourage vielleicht als konstruiert empfinden: das Sprachgefühl sieht ja gerade in der Äußerung der Zivilcourage ihr Wesen erfüllt, sei es durch Handlungen oder durch bewußtes Nicht-Handeln (Ungehorsam), sei es vor allem durch das ungeschminkte den Mächtigen entgegengeworfene Wort.</p>
<p>Diktaturen sollten nicht gestürzt werden müssen: Diktaturen sollten verhindert worden sein. Als Eugen Kogon uns im Sommer 1945 in Frankfurt diese Einsicht nahebrachte, als er meinte, nur eine Macht im System der Diktatur wie die Generalität oder das Offizierscorps (oder Teile der einen oder des anderen) hätten das System stürzen können, konnte uns auch die Grenze der Zivilcourage bewußt werden. Sie ist in der Diktatur zur Disposition gestellt &#151; mit Ausnahmen, über die noch zu reden sein wird. Zivilcourage ist dort, wo von denen, die dazu in der Lage sind, aktiver Widerstand gefordert wäre, wo für viele immerhin der passive Widerstand von allen Demokraten gefordert ist, eine der Voraussetzungen einer »inneren Emigration«, einer geistigen und seelischen Enthaltung vom Bösen, eines Wohnens in einer von der Diktatur nicht erreichbaren inneren Welt; Zivilcourage ist aber in dieser Lage zu wenig und zu viel. Sie ist zu wenig, weil couragierte Nadelstiche nichts bewirken, zu viel, weil sie den allzu Couragierten sinnlos gefährden. Ein hochriskantes Verhälten kann seinen Sinn nur entweder im Erfolg oder aber im »Martyrium« haben, als wirkendes Zeichen selbst im Scheitern.</p>
<p>Doch gilt diese Überlegung nur für die etablierte Diktatur. Solange es noch nicht ausgemacht ist, daß sie fest im Sattel sitzt, solange sie sich in tausend mal tausend Einzelmaßnahmen erst zu etablieren sucht, ist Bürgerstolz vor Funktionärs-Sesseln, ist ein couragiertes Nein noch ein notwendiges Kampfmittel. Es kann in der konkreten Welt dieser Übergangszeit manches Böse verhindern, manche gute Position retten, &#151; mindestens bis auf weiteres oder aber überhaupt. Und in dieser Phase ist auch das Risiko oft noch nicht tödlich: die Macht selbst ist ja noch nicht allmächtig. In diese Phase, die im Jahre 1933 am 30. Januar begann (wenn man nicht schon die Vorstufen mitrechnet, spätestens vom Staatstreich von Papens auf Preußen an), bis zum Ermächtigungsgesetz Ende März dauert oder auch bis zur Ermordung Ernst Röhms 1934, dem Signal der endgültig gesicherten Diktatur. »Endgültig« war sie mindestens bis zu der radikalen Veränderung der Verhältnisse, welche erst die drohende Kriegskatastrophe bewirkt hat. Diese Phase am Beginn der Diktatur ist nicht zuletzt durch die »Gleichschaltungen« gekennzeichnet, ihnen konnte man im konkreten Ablauf der Verhandlungen oft durch Zivilcourage begegnen, und zuweilen ist das tatsächlich geschehen.</p>
<p>Dieser Zeit sinnvoller Zivilcourage am Anfang der Diktatur entspricht eine andere gegen ihr Ende. Seit Stalingrad, mindestens aber seit der Invasion der Westmächte in der Normandie war dieses Ende abzusehen. Hier eröffnete sich für die Zivilcourage ein neues Feld der Bewährung: als es galt, gefährdete Menschen (Soldaten beim Rückzug, Zivilisten in der Heimat, Zwangsarbeiter) gegen lebensgefährdende Anordnungen der gerade noch mächtigen Funktionäre (vor allem der SS) zu retten. Das ist auf dem großen Rückzug der Armeen, auch in den vom Bombenkrieg erschütterten Städten immer wieder geschehen, vor allem angesichts der vorrückenden Alliierten, im allerletzten Augenblick.</p>
<p>Wenn man in solchen Überlegungen der Zivilcourage nur einen begrenzten Raum zuweist, der auf dem Höhepunkt der faschistischen Gewalt klein genug gewesen ist, so verstärken sie doch die Einsicht, daß Zivilcourage eine große Bedeutung hat, wenn diktatorische Gewalt, wenn autokratische oder auch nur autoritäre Strukturen verhindert werden müssen. Zivilcourage ist basisdemokratisches Urgestein. Was wir in der unmittelbaren Zukunft zu erwarten haben, nicht einen Nationalsozialismus, kaum &#151; was nicht dasselbe ist &#151; einen kompletten Faschismus, wohl aber ein autoritäres oder auch nur autoritäreres Regime, Eskalationen von Gewalt und Gegengewalt, den »Atomstaat«, den kälteren und kalten Krieg: das alles fordert den Bürgersinn und den Bürgerstolz heraus, das republikanische Herz. Zivilcourage ist eine der Formen des Widerstands, die wir in unseren Zeiten in uns entwickeln, in den Mitbürgern anzuregen haben.</p>
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		<title>Demonstrationsrecht und gewaltfreier Widerstand</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 01 Jun 1983 19:50:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>aus: vorgänge Nr. 62/63 (Heft 2-3/1983), S. 3-8 1. Es gibt im wesentlichen zwei Anlässe, sich aktuell mit den Fragen des Demonstrationsrechts und des gewaltfreien Widerstand zu befassen und sich seitens der Bürgerrechtsorganisationen noch mehr als bisher dieser Fragen anzunehmen. Zum einen ist es das nun schon jahrelang anhaltende, mal stärker, mal schwächer werdende Kesseltreiben [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>aus: vorgänge Nr. 62/63 (Heft 2-3/1983), S. 3-8</p>
<p>1. Es gibt im wesentlichen zwei Anlässe, sich aktuell mit den Fragen des Demonstrationsrechts und des gewaltfreien Widerstand zu befassen und sich seitens der Bürgerrechtsorganisationen noch mehr als bisher dieser Fragen anzunehmen.</p>
<p>Zum einen ist es das nun schon jahrelang anhaltende, mal stärker, mal schwächer werdende Kesseltreiben insbesondere der CDU/CSU und ihrer Trabanten gegen die Freiheit der Demonstration. Dieses Kesseltreiben beschränkte sich nicht darauf, strafrechtsverschärfende und Demonstrationsrecht einschränkende Gesetzentwürfe vorzulegen. Es bestand auch in habhaften Fangergebnissen in einer politisch-bürokratischen und polizeilichen Dauerbehinderung von Demonstrationen und dem Versuch, die Teilnahme an Demonstrationen auch zum finanziellen Risiko werden zu lassen. Nun, da die neue Regierungskoalition mit den Bundestagswahlen im März 1983 bestätigt worden ist, scheint die Zeit vollends reif, zum Halali auf die Demonstrationsfreiheit zu blasen. Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Demonstrationen sollen hinfort wissen, daß sie straf- und zivilrechtliche Sanktionen riskieren. Ihnen wird gegebenenfalls kräftig in die Tasche gegriffen, und zugleich wird ihre bürgerliche Freiheit bedroht.</p>
<p>Der andere Anlaß besteht in der Zuspitzung der Auseinandersetzungen um die sogenannte »Nachrüstung« (also die Aufstellung neuer amerikanischer atomarer Mittelstreckenraketen &#151; Pershing II und Cruise Missiles &#151; auf bundesdeutschen Boden). Wenn die »Nachrüstungs«-Absicht nicht gänzlich von US-amerikanisch-bundesdeutschen Regierungs- und Rüstungsbetreibern zurückgenommen wird &#151; und hierfür bestehen, je näher der geplante Stationierungstermin heranrückt, um so geringere Chancen &#151;&#130; dann ist zu erwarten, ja dann ist alles zu tun, daß vielfältige Oppositionshandlungen in großem Umfange gegen die Installierung der neuen Raketen unternommen werden: Demonstrationen; Streikhandlungen und Verweigerungen aller Art; gewaltfreie Blockaden von Standorten der Raketen u.ä.m. Dann ist allerdings auch zu erwarten, daß die gegenwärtige Regierung und ihre Organe nahezu kein Mittel unbenutzt lassen werden, um ihre einmal getroffene Entscheidung durchzusetzen. Ein Konflikt und seine Eskalation stehen in Aussicht, vor dem einem nur angst und bange werden kann, denkt man an die politischen und humanen Kosten und ist man nicht fasziniert von der schauerlichen Kampfesästhetik und dem Ersatz von Kommunikation durch Gewalt.</p>
<p>Diese beiden sich überschneidenden Anlässe sind Motiv genug, sich des Themas der Legimität und der Legalität von Demonstrationen zu widmen und darüber nachzudenken, welche Formen der Auseinandersetzung angesichts welcher Ziele gerechtfertigt scheinen. Was hat es also mit dem gewaltfreien Widerstand auf sich? Warum ist die Gewaltfreiheit des Widerstands angezeigt, wenn die menschenvernichtenden Waffen notfalls nur mit Gewalt an ihrer Installierung verhindert werden zu können scheinen?</p>
<p>Diese Fragen muß man immer erneut aktuell klären, wenn eine Demonstrationen bevorsteht, wenn man dieser oder jener staatlichen Maßnahme opponiert oder wenn man sich gar dazu entscheidet, ein Gesetz als »gesetzliches Unrecht« (G. Radbruch) zu begreifen und deswegen zu brechen. Aber dies ist nicht genug. Gerade wenn Einzelnen und Gruppen daran gelegen ist, die perspektivlose herrschende Politik zu überwinden, dann müssen sie selbst die Ziele ihres Handelns, seine Formen und die Kriterien derselben genau bedenken. Und sie müssen, wieder anders als die herrschende Politik und ihre machtblinden Repräsentanten, in der Lage sein, diese Ihre Ziele, ihre Handlungsformen und Kriterien in aller Öffentlichkeit zu vermitteln und zu rechtfertigen. Gerade hierin besteht eine der vornehmsten Wirkungschancen aller Oppositon, wenn es ihr um mehr geht, als um einen Machtkampf. In der Durchsichtigkeit und überprüfbaren Giaubwürdigkeit eigenen Handelns, im radikalen Ernstnehmen auch der Bürgerinnen und Bürger, die den eigenen Zielen (noch) ablehnend gegenüberstehen und sich auch deswegen auf die Seite der mächtigen Mehrheit schlagen, liegen die entscheidenden positiven Wirkungschancen unseres friedenspolitischen Engagements.</p>
<p>2. Demonstration und Demokratie sind nicht Zweige des gleichen Wortstammes. Aber sie sind in ihrer Substanz der gleichen Wurzel entwachsen. Diese Wurzel heißt: Gleichheit und Freiheit, Würde, Wert und Beteiligungschance jeder und jedes einzelnen. Diese Wurzel heißt, voll von Verheißung, eine Gesellschaft, die den Bedürfnissen aller soweit wie möglich gerecht wird, die Konflikte ohne Gewalt zu lösen imstande ist und die keine Herrschaftsapparate entstehen läßt, die aus einer bürgerlichen Gesellschaft eine Gesellschaft der Mächtigen und Ohnmächtigen, der Selbstbewußten und der Entfremdeten, der Reichen und der Armen machen.</p>
<p>Die Form der repräsentativen Demokratie, wie sie vom Grundgesetz vorgegeben ist, läßt die Demokratie in einem sehr eingeschränkten und bewußt sparsamen Maße verwirklichen. Demokratie ereignet sich hier prinzipiell mittelbar. Die politischen Teilnahmemöglichkeiten des Bürgers sind zum einen auf den öffentlichen Bereich und zum anderen auf Randzonen beschränkt. Nur in Wahlen kann sich der Bürger direkt beteiligen. Hier aber nur mit Hilfe eines individuell-isolierten Stimmrechts, das zwischen den Wahlperioden die »Herrschaft auf Zeit« (&#8218;I&#8217;h. Heuss) inthronisiert. Der Bürger ist zwischen den Wahlperioden als Aktiver kaum gefragt. Wenn er in den Parteien aktiv ist, muß er nicht nur zur »Ochsentour« (J. Leber) bereit sein. Er wird sehr schnell wieder auf die Wahl von Delegierten und die Verteilung von parteilichem Werbematerial beschränkt sein.</p>
<p>Die repräsentative Demokratie, wie sie vom Grundgesetz begründet wurde, dessen Formulierer, wie man nicht zu unrecht gesagt hat, vom Mißtrauen gegenüber dem Volk erfüllt waren, ist durch die herrschende Praxis seit 1949 noch erheblich verengt worden. Parlamentarismus und Mehrheitsentscheidung wurden geradezu absolut gesetzt; die dem Verfassungsschutz dienliche, vom Bundesverfassungsgericht 1952/56 konstruierte Formel der »freiheitlich demokratischen Grundordnung« stellt jegliches Darüber-hinaus-denken unter den Verdacht der »Verfassungsfeindlichkeit«. Auch dies ein höchst wirksamer Begriff, den man vergeblich im ohnehin übermäßig mißtrauischen Grundgesetz sucht. Die Gefahr, daß Parteien und Parlamente den bürgerlichen Interessen gegenüber mehrundmehr abstrakt bleiben, ist längst Ereignis geworden. Die parlamentarisch-parteistaatliche Demokratie ist »nach unten« hin verstopft. Moderne Medien und Meinungsbefragungen werden zu den hauptsächlichen Vermittlungsorganen und Konstrukteuren der Wirklichkeit, die die politischen Repräsentanten allenfalls noch wahrnehmen.</p>
<p>Um so wichtiger ist es, daß die grundrechtlich verbürgten Institutionen frei und ungehindert bleiben, die als Korrektiv, als Ventil und als Unruhe des erstarrten und eingerosteten etablierten Willensbildungsmechanismus dienen: die Meinungsfreiheit, die Freiheit zu organisieren und sich Organisationen anzuschließen, das Streikrecht und nicht zuletzt das Recht, überall und jederzeit, mit allen Gleichgesinnten, im Hinblick auf jede beliebige Sache zu demonstrieren. Der Freiheit zu demonstrieren, gebührt als einer Art Verkörperlichung der Meinungsfreiheit, die die Freiheit der Kritik und der Opposition mit einschließt, ein besonderer demokratischer Adel. Im Korsett der repräsentativen, bürokratisch verharschten Demokratie ist sie eines der letzten grundrechtlich gewährleisteten Schlupflöcher, durch das sich der Souverän, das Volk, überall, wo Teile des-selben es wollen, winden, spontan sich äußern und dieser Äußerung durch ihre eigene physische Präsenz Nachdruck verleihen kann. Die Demonstrationsfreiheit ist gewissermaßen ein letztes Nachwehen von Volksversammlungen und unmittelbarer Demokratie.</p>
<p>Weil dem so ist, darf die Freiheit zu demonstrieren nicht auch noch ihrerseits dauernd eingeengt, in Verordnungen gezwängt und so unter behördlich-polizeiliche Vorbehalte, gestellt werden, woduch Demonstrationen allen spontanen, allen sperrig-korrektiven Charakter verlieren würden: Solange aber Demonstrationen noch Fermente der Spontanität und des Korrektivs behalten, werden sie auch, anders denn geordnete Aufmärsche und straff geführte Versammlungen, von den Vertretern der etablierten Institutionen scheel und mißtrauisch beäugt und möglichst restriktiv behandelt werden.</p>
<p>Seit Mitte der sechziger Jahre (die Urspünge liegen in den damaligen Ostermärschen der Atomwaffengegner) hat die Bundesrepublik Deutschland einen überraschenden Aufschwung in demokratischen Formen erlebt.. Demonstrationen aller Art, nicht mehr vergleichbar mit den parteilichen Massenaufmärschen wurden zum täglichen Ereignis. Diese Demonstrationen, Anfang der siebziger Jahre die vornehmste Form der neu entstehenden Bürgerinitiativen, zeigten negativ auf die Defizite des verstockt verstopften parteilich-parlamentarischen Verfahrens; sie wiesen aber auch positiv darauf hin, daß die Chancen der bundesdeutschen Demokratie, im Kalten Krieg nahezu erfroren, wieder größer geworden waren. Der basisdemokratische Aufbruch der siebziger Jahre (nach den Ostermärschen und den Protestbewegungen Ende der sechziger Jahre) wäre ohne die steigende Zahl der Demonstrationen und ihre häufigsten Organisatoren, die Bürgerinitiativen, nicht denkbar. Diese Demonstrationen lassen sich mit der herkömmlichen eher autoritären denn demokratischen gesetzlichen Eile, die sich auch noch im Versammlungsgesetz von 1953 findet, nicht mehr messen. Sie sind teils klein, teils in die Zehn- und Hunderttausende gehend groß. Sie werden meist nicht von einem oder wenigen Veranstaltern geplant. die genau wissen, wie sie verlaufen werden. Sie rinnen vielmehr aus Hunderten von Initiativen zusammen und werden durch keine mächtige Organisation, die ihre eigene parteiförmigen Ordner stellt, geleitet. Sie leiten sich, zusammengehalten durch gemeinsame Ziele und basisdemokratische Überzeugung, je nach Objekt, fast von selbst.</p>
<p>Was wunder, daß diese Demonstrationen vielen Vertreten herrschender Institutionen unangenehm geworden sind. Sie sind ihnen unangenehm, weil sie meist für andere Ziele eintreten als die offizielle Regierungspolitik, also ökologische Ziele, abrüstungspolitische u.ä.m. Sie sind ihnen aber vorallem deswegen oft mehr als nur ein Dorn im Auge, weil sie eine andere Form der Willensbildung und der Überzeugung anderer Bürgerinnen und Bürger benutzen, als die übliche abgehobene, oft auch manipulative und autoritäre. Die parteilich-parlamentarische Willensbildung ist von der Distanz zur Bevölkerung gekennzeichnet. Also wird versucht, diesen unangenehmen Bürgerinitiativen und Demonstrationen, die so oft die Grünen-Tisch-Pläne aIs unreif erwiesen haben, mit vielerlei Mitteln das Wasser abzugraben. Man versucht, sie, da sie so viele Anhänger und Mitmachende gefunden haben, wenn es nicht anders geht, mit so vielen Hindernissen zu umgeben, daß sie ins Straucheln geraten. Und man versucht, diejenigen, die sich eine Teilnahme an Demonstrationen überlegen, abzuschrecken. Jedoch, allen Diffamierungen, Einschüchterungen und Kriminalisierungen zum Trotz, hat sich die urdemokratische Instanz der Demonstration in den letzten Jahren ausgeweitet und mit der Friendensbewegung ein solches Ausmaß erreicht, daß man aus der Herrschaftssicht mancher Politiker sogar verstehen kann, daß sie nun daran gehen wollen, das Demonstrationsrecht bis zur Unkenntlichkeit zu verstümmeln.</p>
<p>3. Die geplante Stationierung neuer US-amerikanischer atomarer Mittelstreckenraketen (Pershing II, Cruise Missiles) auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland wäre ein leichtes, gäbe es diese »verdammten« Demonstrationen und die in ihnen steckende Kraft weiterer Mobilisierung nicht. Dies macht aber zugleich unter der Prämisse der Grundrechte und der Demokratie klar, warum das Demonstrationsrecht gehütet werden muß, fast als sei es unser Augapfel. Denn in der Tat sind Demonstrationen, Versammlungen unter freiem Himmel, wie es im Gesetz heißt, die von der Verfassung vorgesehene Form, die sich nicht ohne weiteres institutionell kanalisieren läßt. Hier hat der noch nicht gebändigte Volkssouverän das Wort.</p>
<p>Die Freiheit der Demonstration als Grundrecht zu hüten, eine Freiheit, die notwendig unter-schiedliche Formen der Demonstration ein-schließt, heißt aber ein dreifaches:</p>
<p>Zum einen gilt es, die Liberalisierung des Demonstrationsrechts (und teilweise auch der gerichtlichen Praxis), die 1970 als Folge der Erfahrung mit der Protestbewegung der sechziger Jahre stattgefunden hat, zu verteidigen. Gegen die neuerlich eingebrachten rechtlichen Einengungen, aber auch insbesondere gegen die längst praktisch unterhalb der Gesetzesschwelle erfolgten Kürzungen (polizeiliche Auflagen, Verbote, Gerichtsurteile u.ä.m.).</p>
<p>Zum zweiten wäre es falsch, den Kampf um die Freiheit der Demonstrationen nur defensiv zu führen. Nicht weil der veraltete militärische Spruch, Angriff sei die beste Verteidigung, nun zivilistisch übersetzt, weiter gälte. Vielmehr läßt sich zeigen, daß Demonstrationsrecht in der vom Bundestag 1953 verabschiedeten gesetzlichen Auslegung des Versammlungsgesetzes dem Versprechen des Grundgesetzes und seinem Verfassungssinn nicht entsprechend gestaltet worden ist. Der Bundestag hat seinerzeit einer Vorstellung von »Versammlungen unter freiem Himmel« gefrönt, die man allenfalls als vor- oder nachdemokratisch bezeichnen kann. Solche Versammlungen wurden von vornherein unter polizeilichen Sicherheitsgesichtspunkten betrachtet, als klar geführte und einheitlich geleitete Aufmärsche und Aufzüge konzipiert. Das spontan-unorganisierte, nicht vonvornherein institutionell sichtbare Element entbehrte die Konzeption des Gesetzes vollkommen. Heute wird nun versucht, diese ungebärdigen Demonstrationen der siebziger und der bisherigen achtziger Jahre erneut ins Gehege eines noch restriktiver gefaßten Versammlungsgesetzes zu pressen. Das ist grundgesetzlich unzulässig. Grundgesetzlich gefordert ist vielmehr eine Angleichung des Versammlungsgesetzes an die demokratisch unabdingbare Funktion von Demonstrationen.</p>
<p>Zum dritten aber gilt die Pflicht, die Freiheit der Demonstrationen wie den eigenen Augapfel zu hüten, auch reflexiv, das heißt für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Demonstrationen und ihnen gegenüber. So sehr die Formenvielfalt des Demonstrierens allen Schematisierungsversuchen gegenüber zu verteidigen ist, so sehr ist eine klare und eindeutige Grenze zu akzeptieren. Diese Grenze heißt Gewalt. Physische Gewalt gegen andere Personen, auch Polizeibeamte, ist auszuschließen. Für sie gibt es keinen legitimen Grund. Physische Gewalt gegen Sachen ist auf ein unvermeidliches Minimum zu beschränken. Alle willkürliche Zerstörung ist auszuschließen. Wir formulieren diese Pflicht, auf Gewalttätigkeit zu verzichten, bewußt scharf und kompromißlos.</p>
<p>Allzuoft wird die »Gewaltfrage« ausgeklammert. Man will keinen Streit im eigenen, ohnehin minderheitlichen Lager. Man scheut auch verständlicherweise die Häme und die politischen Ausbeutungsabsichten der Vertreter etablierter Institutionen und Medien. Man will auch richtigerweise solche Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die doch Gewalt üben, nicht der unmäßigen Strafjustiz ausliefern. Obwohl das letztere zu vermeiden ist, gibt es in Sachen nötiger Kompromißlosigkeit im Hinblick auf die Gewaltmittel keine Ausflucht. Es geht nicht an, für die Sache des Friedens kompromißlos einzutreten, aber in den eigenen Formen ängstlich nach Formelkompromissen Ausschau zu halten und sich wie Politiker, die großen Koalitionen angehören, zu benehmen. Dazu sind die Ziele zu wichtig. Friedensbewegung muß ansteckend sein. Sie wird dies, wenn sie Frieden ausstrahlt, auch in ihren Methoden. Das erfordert aber, für den Frieden nur mit friedlichen Mitteln einzutreten, die die Unversehrtheit der Andersdenkenden achten.</p>
<p>4. Die Freiheit der Demonstration ist grundgesetzlich größer als es herrschend zugestanden wird. Fallen aber noch Formen des zivilen Ungehorsams und des gewaltfreien Widerstands darunter?</p>
<p>Will man die Verfassungsinterpretation, ganz jenseits der herrschenden Meinung, nicht unmäßig weiten, dann wird man nicht behaupten können, Formen des zivilen Ungehorsams, also spezifischen Gesetzesbruchs u.a. ließen sich noch ohne weiteres ins Recht auf Demonstration einfügen. Richtig ist, daß auch Formen des zivilen Ungehorsams (und des gewaltfreien Widerstands als einer Sonderform) gleichfalls demonstrative Akte darstellen. Sie zielen auf Meinungsbildung; sie wollen auf diejenigen, die bestimmte Gesetze erlassen und Maßnahmen ergreifen (wie z.B. die Forcierung des atomaren Wettrüstens) einwirken. Mit den Formen zivilen Ungehorsams intensiviert man allerdings die Art der Demonstration, man riskiert wie beim gewaltfreien Widerstand sich selbst. Richtig ist auch, daß es Situationen gibt, in denen Formen zivilen Ungehorsams und gewaltfreien Widerstands im Rahmen einer demokratisch verfaßten Gesellschaft legitim sind. Diese Situation ist in der Bundesrepublik heute angesichts der geplanten Stationierung der Pershing II und Cruise Missile zweifelsohne gegeben. Hier sollen vor dem Hintergrund einer zweifelhaften Regierungsentscheidung neue atomare Mittelstreckenraketen installiert werden, die das Risiko der Gefährdung aller Menschen, die in diesem Lande leben, nicht kalkulierbar erhöhen.</p>
<p>Aber so sehr auf die im Grundgesetz begründete Legitimität zu pochen ist, so wenig kann doch davon ausgegangen werden, daß Aktionen zivilen Ungehorsams in den einzelnen Artikeln des Grundgesetzes vorgesehen sind. Insofern kann es auch um des zivilen Ungehorsams und gewaltfreien Widerstands willen nicht darum gehen, diese Paragraphen förmlich zu institutionalisieren und ihnen ihren ungewöhnlichen Stachel zu nehmen. Formen des zivilen Ungehorsams sind vielmehr aus der demokratischen Gesamtverfassung heraus begründbar, aber immer erneut begründungspflichtige Ausnahmen von der normalen Handlungsregel und ihren Grenzen. Läßt sich aber die demokratische Legitimität auch infolge der übermäßig verengten repräsentätiven Demokratie und angesichts einer nicht mehr aufhebbaren Entscheidung, zu der die Bürgerinnen und Bürger nicht gefragt wurden, strikt begründen, ist auch gegen alle justizförmige Verfolgung von Aktionen zivilen Ungehorsams anzugehen. Damit die A-Normalität nicht zur Regel werde, muß bei begründeter anomaler Aktion vielmehr die Regel verändert werden. Das heißt auch: eine Regierung, die ihr Gewaltmonopol dazu nutzt, demokratische Rechte einzuschränken und existentielle sowie die Zukunft festlegende Entscheidungen wie die raketenstationierung herrschaftlich durchzusetzen, müssen wir lehren, gewaltfreie Formen der bürgerrechtlichen Auseinandersetzung, wie sie von Gandhi bis Martin Luther King entwickelt worden sind, in ihrer Legitimität anzuerkennen.</p>
<p><i>Wir empfehlen die ausführlichen Broschüren &#8222;Demonstrationsrecht und gewaltfreier Widerstand&#8220; (DM 7) und &#8222;Friedensbewegung zwischen Gewalt und Gewaltfreiheit&#8220; (DM 5), erhältlich bei Komitee für Grundrechte und Demokratie, An der Gasse 1, 6121 Sensbachtal.</i></p>
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		<title>Zwischenbemerkungen zum Volkszählungsboykott</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 01 Jun 1983 19:40:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>aus: vorgänge Nr. 62-63 (Heft 2-3/1983), S. 8-11 »Aufgeschoben ist nicht aufgehoben« (Sprichwort) »Wo ein Adler nicht fort kann, findet eine Fliege noch zehn Wege.« (deutsches Sprichwort) Die Fernsehkommentare am 13. April 1983, dem Tag, an dem das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) den Vollzug des Volkszählungsgesetzes 1983 im Wege der einstweiligen Anordnung bis zur Entscheidung über die [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>aus: vorgänge Nr. 62-63 (Heft 2-3/1983), S. 8-11</p>
<p><i>»Aufgeschoben ist nicht aufgehoben« (Sprichwort)</i></p>
<p><i>»Wo ein Adler nicht fort kann, findet eine Fliege noch zehn Wege.« (deutsches Sprichwort)</i></p>
<p>Die Fernsehkommentare am 13. April 1983, dem Tag, an dem das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) den Vollzug des Volkszählungsgesetzes 1983 im Wege der einstweiligen Anordnung bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerden aussetzte, klangen beunruhigend. Staatsräson wurde beschworen. Über die vermeintliche Schlappe des Staates tröstete man sich mit der Spekulation auf eine das Gesetz als verfassungskonform bestätigende Entscheidung des Gerichts in der Hauptsache und mit der Hoffnung auf die Vergeßlichkeit und unkritische Verläßlichkeit der Bürger.</p>
<p>Bestätige das BVerfG das Gesetz, so werde auch das Volk sich beruhigen und begreifen, daß es nur seinem Wohle dient. Die Pressekommentare der nächsten Tage waren differenzierter, doch schlugen sich auch in ihnen noch die Emotionen der Tage vor dem Karlsruher Richterspruch nieder. Während »Süddeutsche Zeitung« und »Frankfurter Rundschau« in abwägenden Kammentaren [1] die Entscheidung des BVerfG begrüßten, weil sie weiteren Schaden vom Staat abwendete, sah der Leitartikler der »Frankfurter Allgemeinen Zeitung [2] darin »eine Niederlage des Staates«, ihm beigebracht von einem gemischten Trupp von Gegnern, offenbar eine wenig bedachte Äußerung des Bundesinnenministers Zimmermann (CSU) aufgreifend, der &#151; allerdings vor dem Beschluß des BVerfG &#151; Boykott-Aufrufe gegen die Volkszählung als »Angriffe auf den demokratischen Rechtsstaat« bezeichnet hatte. [3]</p>
<p>Wenn die Perspektive sich so verzerrt, das aus besorgten Bürgern flugs Staatsfeinde werden können, ist es gut, eine Denkpause einzulegen. Die Parteien der Regierungskoalition im Bundestag hätten sie gewähren können, sie. haben ihre Chance nicht genutzt. Die Verfassungsrichter waren klüger. Sie haben es mit ihrer mutigen Entscheidung ermöglicht, eine Zwischenbilanz zu ziehen:</p>
<p>1. Die Kampagne gegen die Durchführung des Volkszählungsgesetzes 1983 ist keineswegs die erste Massenbewegung, die sich in der Bundesrepublik quer durch alle Schichten der Bevölkerung gegen ein Gesetz entwickelte, erkennbar von weit mehr als der Hälfte des Volkes getragen. Doch ist sie die erste Bewegung dieser Art, die mit dem Beschluß des BVerfG einen zumindest vorläufigen Erfolg verbuchen kann. Gegen die seit 1959 von den NATO-Staaten (Vorbehalte gab es nur in Frankreich) und BundeskanzIer Adenauer betriebene Wiederbewaffnung der Bundesrepublik gab es erheblichen Widerstand in der Bevölkerung, der sich u.a. in Großdemonstrationen, einer illegalen, da verbotenen Volksbefragung (die dennoch immerhin über 9 Millionen Nein-Stimmen erbrachte) und zahlreichen Einzelaktionen manifestierte, doch bekanntlich ohne Erfolg.</p>
<p>Auf erhebliche Ablehnung stießen auch die Notstandsgesetze, die 1968 gegen eine beachtliche parlamentarische und außerparlamentarische Opposition durchgesetzt wurden. Ähnliche, in ihrer Auswirkung möglicherweise unser aller Leben bedrohende Ehtscheidungen stehen bevor, so insbesondere die Stationierung neuer weitreichender Raketen mit atomaren Spreng-köpfen zur Durchführung des NATO-»Doppelbeschlusses« sowie die Auseinandersetzung mit der Frage, ob und wie lange die Bundesregierung untätig bleiben kann gegen die Anlage von Giftgas-Depots, wie sie in Rheinland-Pfalz angelegt wurden [4], um nur diese beiden Beispiele anzuführen. Die Bürger der Bundesrepublik Deutschland sind &#151; wohl in ihrer Mehrheit, wie die beeindruckende Ausbreitung der Friedensbewegung zeigt &#151; nicht mehr bereit, ein Ausmaß an eigener Bedrohung hinzunehmen, das in keiner vernünftigen Relation mehr zur Verteidigung des Landes steht und sie wer-den sich der konkreten Bedrohung ihres Lebens zunehmend bewußter, durch militärische Maßnahmen der genannten Art ebenso wie etwa durch Umweltvergiftung.</p>
<p>Diesen Bedrohungen gegenüber erscheint die Durchführung einer Volkszählung als relativ harmloser Eingriff. Gleichwohl ist es kaum Zufall, daß sich gerade daran Unbehagen, Ängste und Widerstand entzündet haben, und zwar, wie man bemerken konnte, unabhängig von Stand, Herkunft, gesellschaftlicher Schicht, bei Bankern ebenso wie bei Studenten, bei Kaufleuten wie bei Rentnern. Die persönlichen Daten und sei es auch nur die Frage nach dem Weg zur Arbeitsstätte &#151; haben Individuationswert. Auch ist die Datenspeicherung heute für jedermann anschaulich, die atomare Vernichtung Europas (trotz Fernsehen) noch nicht in gleichem Maße. Jeder Hausfrau wird täglich die Datentechnik vorgeführt: wenn die Kasse im Supermarkt die verschlüsselten Preise automatisch liest und ausdruckt, im Warenhaus die Schecks ausschreibt und wenn sie am Wochenende mittels Codekarte und Geldautomaten von ihrem Konto abheben kann. Nicht die Datenerhebung als solche (obwohl auch sie schon peinlich sein kann, insbesondere in Orten, in denen der Nachbar die Daten sammelt, sondern die jederzeitige Verfügbarkeit der Daten und die Möglichkeit der Deanonymisierung haben die sensibilisierten Bürger zu Datenverweigerern gemacht. Und darin liegt eine, die wesentliche Entscheidung des BverfG [5] für die Bürger: Sie haben konkret erfahren, daß sie sich wehren können gegen als ungerecht empfundene Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht und daß sie beim höchsten deutschen Gericht ernstgenommen werden mit diesen Ängsten.<br />Die Entscheidung des BVerfG, die Ausführung des Volkszählungsgesetzes auszusetzen, ist daher geeignet, das Vertrauen der Bürger in den Staat zu festigen, ein Vertrauen, das zuvor allerdings durch die Entscheidung des Gesetzgebers, an dieser Ausführung der Volkszählung trotz der aufgekommenen Bedenken zum festgesetzen Termin festzuhalten, erheblich erschüttert wurde. Das BVerfG hat mit seiner Entscheidung in ganz erheblichem Maße zur Stärkung der Demokratie und zum Ansehen des Rechtsstaates beigetragen.</p>
<p>2. Abwegig, ja geradezu widersinnig ist das Argument, die Entscheidung des BVerfG bedeute eine »Niederlage des Staates«. Man hat diese Klage nicht gehört, als das BVerfG andere Gesetze beanstandete und definitiv für verfassungswidrig erklärte, so die Fristenregelung beim Schwangerschaftsabbruch, die Neuregelung des Rechts der Kriegsdienstverweigerung, das Staatshaftungsgesetz, das sogar in vollem Umfang kassiert wurde. Die vorläufige Suspendierung eines Gesetzes, um die zur eingehenden Prüfung der erhobenen und &#151; wie das Gericht festgestellt hat &#151; nicht offensichtlich unbegründeten Rügen von Grundrechtsverletzungen erforderliche Zeit zu schaffen, kann niemals eine »Niederlage des Staates« begründen. Sie dient im Gegenteil der effektiven Durchsetzung der Grundrechtsgarantien der Verfassung und damit dem Ansehen des Staates als Rechtsstaat. Und auch dann, wenn die Verfassungsbeschwerden erfolgreich sein sollten, erleidet der Staat keine »Niederlage«.</p>
<p>Niemand wird dem Gesetzgeber vorwerfen, er habe, als er das Volkszählungsgesetz 1983 einstimmig beschloß, vorsätzlich die Verfassung verletzen wollen. Ernst Benda, Präsident der BVerfG, stellt in einem soeben erschienenen Handbuch des Verfassungsrechts [6] völlig zu recht klar: »Der Gesetzgeber mag bei der Beurteilung der Verfassungsrechtslage irren und dann durch das Bundesverfassungsgericht korrigiert werden. Hieraus mangelnde Verfassungstreue des vor dem Gericht Unterlegenen herzuleiten, ist&#8230; nicht gerechtfertigt, jedenfalls wenn die Prüfung der verfassungsrechtlichen Frage, die der Entscheidung voraus ging, mit hinreichender Sorgfalt vorgenommen worden ist« [7]. Hinreichende Sorgfalt kann dem Gesetzgeber im vorliegenden Fall zwar nicht attestiert werden, doch hat er offensichtlich während der Beratung des Gesetzes die verfassungsrechtliche Problematik nicht erkannt. Zur Entschuldigung mag ihm immerhin dienen, daß auch Verfassungsrechtler offenbar erst sehr spät und lange nach Verkündung des Gesetzes dessen verfassungsrechtliche Brisanz erkannt haben, die zu einem nicht unerheblichen Teil mit außerrechtlichen Bedingungen zusammenhängt, nämlich dem Fortschritt der Datentechnik in den letzten Jahren.</p>
<p>Repräsentanten des Staates allerdings, die einen Autoritätsverlust befürchten, wenn ihnen angesonnen wird, einmal getroffene Entscheidungen aufgrund besserer Einsicht zu  revidieren, ja überhaupt in Erwägung zu ziehen, sie seien besserer Einsicht fähig, offenbaren einen vorkritischen Autoritätsbegriff [8]. Er ist jedenfalls nicht der des Grundgesetzes, der nicht nur formell der demokratischen Legimitation bedarf. Im demokratischen Staat muß es möglich sein, getroffene Entscheidungen auch stets wieder in Frage zu stellen. Das Argument von Bundesinnenminister Zimmermann [9], er habe das noch aus der Zeit der sozialliberalen Koalition stammende Volkszählungsgesetz als Verfassungsminister durchzuführen, weil es einstimmig von Bundestag und Bundesrat beschlossen sei, erweist sich so als Scheinargument. Die Bundesregierung hätte natürlich &#151; nachdem ernsthafte verfassungsrechtliche Bedenken gegen das Gesetz aufgekommen waren &#151; in einem Initiativantrag zumindest anregen können, das Inkrafttreten des Gesetzes ein Jahr hinauszuschieben und so die Autorität des um die Ängste des Bürgers besorgten Staates gestärkt.</p>
<p>3. Aus der Begründung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts läßt sich wohl schließen, daß die Bedenken des Gerichts grundsätzlicher Natur sind. Denn das BVerfG hat die Suspendierung des Vollzugs des Gesetzes einstimmig beschlossen. Lediglich die Entscheidung darüber, daß auch die Erhebung nicht durchgeführt werden dürfe, erfolgte nur mit einer Mehrheit von 5 zu 3 Stimmen, während die Minderheit meinte, die Erhebung sei zulässig, nicht aber die Verarbeitung der Daten.</p>
<p>Die Bundesregierung scheint die Entscheidung des BVerfG über die Verfassungsbeschwerden abwarten zu wollen, ehe sie das Volkszählungsgesetz ändert. Bisher liegt lediglich &#151; soweit bekannt &#151; ein Gesetzentwurf der Fraktion der Grünen vor, der noch vor dem Spruch des BVerfG im Deutschen Bundestag eingebrachl worden war und auf eine Aufhebung des Volkszählungsgesetztes 1983 abzielt [10].</p>
<p>Allerdings besteht die Gefahr, daß Teile des Volkszählungsgesetzes 1983 durch andere gesetzliche Maßnahmen ersetzt und so obsolet werden. So kann der »Melderegister-Abgleich« ohne Schwierigkeiten abgekoppelt werden. Die Bundesländer können dann aufgrund ihrer Meldegesetze eigene Erhebungen anstellen, die im Endergebnis für die Betroffenen ebenso gravierend sind wie der Melderegister-Abgleich über die Volkszählung. So kann nach Art. 20 des Bayerischen Meldegesetzes vom 24.3.1983 die Meldebehörde vom Wohnungsgeber oder seinem Beauftragten Auskunft darüber verlangen, welche Personen bei ihm wohnen oder gewohnt haben. Es könnte also sein, daß der Freistaat Bayern nun aufgrund dieser gesetzlichen Grundlage eine Befragung der Hauseigentümer durchführt oder zumindest schon einmal vorbereitet für den Fall, daß der Melderegister-Abgleich über das Volkszählungsgesetz vom BVerfG beanstandet wird. Allerdings könnten auch insoweit die in den Verfassungsbeschwerden gegen das Volkszählungsgesetz 1983 erhobenen verfassungsrechtlichen Bedenken durchgreifen, so daß wohl auch die Bundesländer die abschließende, Entscheidung des BVerfG abwarten werden.</p>
<h5 align="justify">Verweise</h5>
<p>1 Kerscher in SZ, Reifenrath in FR je vom 14.4.1983.<br />2 Friedrich Karl Fromme in FAZ vom 14.4.1983.<br />3 Vgl. »Der Spiegel« Nr. 13 vom 28.3.1983, S. 45.<br />4 Vgl. hierzu: Däubler, Stationierung und Grundgesetz, rororo aktuell Nr. 5018.<br />5 jetzt abgedruckt in NJW 1983, 1307.<br />6 Benda/Maihofer/Vogel (I-ISg.) Handbuch des Verfassungsrechts, zahlreiche Mitarbeiter, Verlag Walter de Gruyter, XII, 1448 Seiten, Subskriptionspreis bis 31. Juli 1983 DM 198 danach DM 268. Eine Besprechung des Werks wird in den vorgängen erscheinen.<br />7 aa0 S. 1333f.<br />8 Vgl. Nietzsche, Menschliches Allzumenschliches I, 441.<br />9 wie Fn. 3 S. 34.<br />10 BT-Drucks. 10/15.</p>
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		<title>Asylanten in unseren Ländern</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/62-63/publikation/asylanten-in-unseren-laendern/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 01 Jun 1983 19:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ein Essay aus: vorgänge Nr. 62/63 (Heft 2-3/1983), S. 11-18 »Ich bin nicht das Lichtfür die Augen von irgendjemand.Ich bin nicht die Lampefür das Herz von irgendjemand. Ich bin der Schmutz der Straße, den niemand gebrauchen kann. Ich bin das Lied der Langeweile, warum sollte jemand mir zuhören? Ich bin der Garten,den der Herbst veröden [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Essay</p>
<p>aus: vorgänge Nr. 62/63 (Heft 2-3/1983), S. 11-18</p>
<blockquote>
<p class="bodytext">»Ich bin nicht das Licht<br />für die Augen von irgendjemand.<br />Ich bin nicht die Lampe<br />für das Herz von irgendjemand.
</p>
<p class="bodytext">Ich bin der Schmutz der Straße, <br />den niemand gebrauchen kann. <br />Ich bin das Lied der Langeweile, <br />warum sollte jemand mir zuhören?
</p>
<p class="bodytext">Ich bin der Garten,<br />den der Herbst veröden ließ.<br />Warum sollte jemand zu mir kommen? <br />Warum sollte mir jemand Blumen bringen? <br />Warum sollte jemand für mich<br />die Lampe anzünden?«</p>
</blockquote>
<p>Dieses Gedicht entstand im Oktober 1981 in einem deutschen Lager &#151; in einem Sammellager für Asylbewerber in Tübingen. Sein Titel lautet: »Öde«, und es drückt alles aus, was je Menschen empfunden haben, die man auf ungewisse Zeit in Lager gesperrt hat. Es spricht aus diesen Zeilen eine tiefe Resignation und absolute Hoffnungslosigkeit. Das Ausgeliefertsein an die Hoffnungslosigkeit aber hat der deutsche Philosoph Ernst Bloch als »das&#8217;Unaushaltbarste« bezeichnet, als »das ganz und gar den menschlichen Bedürfnissen Unverträgliche«.</p>
<p>Wie kann es in einem staatlichen Ausländerwohnheim der Bundesrepublik Deutschland, die sich als freiheitlicher Rechtsstaat begreift, zu solchen Empfindungen der Trostlosigkeit und Ausweglosigkeit kommen? Ist der Verfasser des Gedichts ein Einzelfall, vielleicht übersensibel und von einer unangemessenen Anspruchshaltung? Er ist es ganz sicher nicht, denn er lebt unter Bedingungen, die jeden Menschen krank machen würden, bei denen jeder auf längere Sicht einen Identitätsverlust zu befürchten hätte. Das Sammellager Tübingen entspricht der sogenannten »totalen Institution«, wie sie der amerikanische Soziologe Irving Goffman in seinem auch bei uns bekannt gewordenen Buch »Asyle« beschrieben hat: »Die totalen Insititianen sind die Treibhäuser, in denen unsere Gesellschaft versucht, den Charakter von Menschen zu verändern. Jede dieser Anstalten ist ein natürliches Experiment, welches beweist, was mit dem Ich des Menschen angestellt werden kann.«</p>
<p>Daß man solche »totalen Institutionen« bewußt schaffen wollte, trotz der bekannten negativen Auswirkungen, beweist die Entstehungsgeschichte des Sammellagers Tübingen und der übrigen Lager in Baden-Württemberg. Ministerpräsident Späth sprach ganz ungeniert gegenüber der Presse davon, daß die Lager zur »Abschreckung« der AsyIbewerber dienen sollten, nachzulesen in den »Stuttgarter Nachrichten« vom 19.7.1980.</p>
<p>In anderen Bundesländern, die Sammellager unterhalten, in Hessen etwa, wurden allein Unterbringungsschwierigkeiten als Gründe für die Einrichtung von Lagern genannt. Diese Motive mögen der Wahrheit entsprechen oder nicht, die Auswirkungen des Lagerlebens auf die Bewohner sind die gleichen.</p>
<p>In Tübingen faßte der FDP-Landtagsabgeordnete Hinrich Enderlein seine Eindrücke nach Besichtigung des Lagers in dem einzigen Satz zusammen: »Gefangene haben teilweise humanere Bedingungen als Asylbewerber im Lager.« Daß er damit offenbar den Nagel auf den Kopf getroffen hatte, bewies die Reaktion des zuständigen Regierungspräsidenten in Tübingen zu diesem Ergebnis parlamentarischer Kontrolle von fragwürdiger Verwaltungspraxis. Enderlein erhielt eine Rüge, und es wurde ihm bedeutet, er hätte seinen Besuch vorher anmelden müssen. In Zukunft werde deshalb der Zugang zum Lager schärfer kontrolliert, noch schärfer, muß man ergänzen, und künftig müsse auch die Presse ihre Besuche anmelden und genehmigen lassen. Begründet wurde dies offizielI gegenüber der »Südwestpresse« am 29.10.81 damit, daß die Berichterstattung über das Asylbewerber-Lager in der Presse nicht zur Zufriedenheit des Regierungssprechers ausgefallen sei. Man muß sich das auf der Zunge zergehen lassen. Nicht ein SED-Sekretär eines Bezirks der DDR rügte einen Journalisten wegen unliebsamer Berichterstattung, sondern der Regierungspräsident von Tübingen, einer der ranghöchsten Beamten auf Landesebene und selbstverständlich wie alle Beamten auf die Verfassung vereidigt, in der bekanntlich in Artikel 5 die Pressefreiheit garantiert ist. Wörtlich heißt es dort in Absatz 1: »Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.«</p>
<p>Es ist wichtig, den Wortlaut dieses Artikels genau im Gedächtnis zu haben, um den Fortgang der Ereignisse im Licht der Verfassung richtig würdigen zu können, denn auch das nun folgende würde man eher in einem Staat des Ostblocks vermuten. In Zukunft, so hieß es weiter seitens des Regierungspräsidenten, wolle man für eine »objektive Berichterstattung« sorgen, indem Pressevertretern eine Begleitperson zugestellt werde. Wie das in concreto gedacht war, erlebe ein Fotograf des »Schwäbischen Tageblatts«, als er am 27.11.1981 zu Aufnahmen ins Lager ging. Drei Begleitpersonen sollten ihn überwachen. Er protestierte, schließlich gab man nach und reduzierte die Begleitmannschaft auf eine Person. Vikar Werner Baumgarten, Mitbegründer des »Freundeskreises für die ausländischen Flüchtlinge im Sammellager Tübingen« war Zeuge dieses ungewöhnlichen Fototermins und berichtete: »Gemeinsam mit dem Fotografen begab ich mich auf Motivsuche ins Lager, einige Meter dahinter folgte der Garant der objektiven Berichterstattung. Absurdes Theater im Lande der Freiheit.« Kurz vorher hatte man schon dem Bayerischen Rundfunk die Drehgenehmigung im Lager versagt mit der Begründung, dies mache die Flüchtlinge nur noch »renitenter«. Gegen diese Beschränkung eines Grundrechts protestierten zahlreiche Journalisten aus dem Raum Tübingen, und die IG Druck und Papier nahm die Vorfälle zum Anlaß, in ihrer Februar-Nummer einen Kommentar zu veröffentlichen unter der Überschrift: »Wie Provinzfürsten die Pressefreiheit regeln wollen.« Offenbar begriffen die »Provinzfürsten«, daß sie sich zu weit vorgewagt hatten, und räumten den Journalisten seitdem das Recht ein, ohne vorherige Genehmigung das Lager zu besuchen; sie begnügten sich mit der Ausweiskontrolle an der Pforte. Daß man seitens der Behörde die Öffentlichkeit möglichst vom Lager fernhalten möchte, ist angesichts der Zustände im Lager verständlich. Von April 1981, dem Zeitpunkt der Eröffnung, bis zum Jahresende fanden mehr als 200 Polizeieinsätze in der ehemaligen Kaserne statt.</p>
<p>Was geht vor in unserem Bundesland, das 1974 noch uneingeschränkt stolz war auf »das liberalste Asylrecht der Welt«? Damals allerdings wollten auch nur 12  Asylbewerber dieses von der Verfassung garantierte Recht genießen. In der ersten Hälfte 1980 dagegen waren es 20.000; das war zwar nicht mehr als ein dünnes Rinnsal, das aus den weltweiten Flüchtlingsströmen, die man auf 15 bis 18 Millionen schätzt, bis nach Baden-Württemberg sickerte, aber man bekam es trotzdem mit der Angst zu tun und entschloß sich zur Einrichtung von Sammellagern, obwohl längst bekannt ist, daß Lager die Probleme des Zusammenlebens verschärfen. Die Einrichtung des Sammellagers<br />Tübingen ist ein trauriges Beispiel für eine Behördenreaktion; sie stellt eine Mischung dar aus Panik und Angst, Hilflosigkeit und Trotz und einem Schuß Fremdenhaß. So warnte Landtagsvizepräsident Weng vor der »Asylantenflut« und malte das Schreckgespenst der »Entdeutschung Deutschlands« an die Wand; Töne, die keine guten Erinnerungen wecken.</p>
<p>Die beiden Kirchen, vertreten durch Präsident Schober vom Diakonischen Werk und Bischof Hengsbach für die Caritas, hatten im September 1980 eindrucksvolle Stellungnahmen gegen die Einrichtung von Großlagern abgegeben und dazu eindringlich alle zu erwartenden Probleme beschrieben. Daraus leiteten sie die Forderung auf eine unserem Grundgesetz entsprechende menschenwürdige Behandlung aller Flüchtlinge ab, solange sie sich im Bundesgebiet aufhalten. Auf Pressekonferenzen hatten sie zudem erklärt, wenn es wirklich zur Errichtung von Lagern komme, könnte es hier zum ersten ernsthaften Konfliktfall zwischen Staat und Kirche seit Bestehen der Bundesrepublik kommen. Vergeblich! Wider früheres und besseres Wissen, nämlich entgegen dem 3. Asylbewerberzuweisungsgesetz von Baden-Württemberg, das die Problematik von Sammellagern genau beschreibt und solche Lager ablehnt, lud das Tübinger Regierungspräsidium am 29. zur ersten Arbeitskreissitzung mit Vertretern der Kirche ein, in der die örtliche Betreuungskonzeption für das Lager Tübingen erarbeitet werden sollte. Und wie sich zeigte, wurde das von Ministerpräsident Späth beabsichtigte Abschreckungskonzept konsequent durchgezogen:</p>
<p>So hatten die Regierungsvertreter zunächst mündlich zugesagt, die zentrale Essensversorgung zu überdenken und versprachen, stattdessen dezentrale Kochnischen einzurichten. In der nächsten Arbeitssitzung, am 23.10.1980, wurde dieses Versprechen zurückgenommen. Dafür wurde zugesagt, die Mitglieder des Arbeitskreises könnten bestimmen, welche Nationalitäten nach Tübingen kommen sollten. Dieses Versprechen wurde wiederum gebrochen. Stattdessen wurde zugesagt, es würden homogene Gruppen kommen. Auch diese Zusage wurde nicht eingehalten. Dafür wurde versichert, der Arbeitskreis könne festlegen, wann die Vorbereitungen so weit abgeschlossen sei-en, daß die ersten Flüchtlinge ins Lager kommen könnten. Auch dieses Versprechen wurde nicht gehalten. Am 22.4.1981 trafen schließlich die ersten 29 Flüchtlinge auf der Baustelle Thiepvalkaserne ein. Sie fanden ein Chaos vor. Die Essensversorgung war nicht geregelt. Von Werk-, von Sportstätten, von einem sich selbstversorgenden Dorf war nichts zu sehen. Nicht einmal Geschirr für das Frühstück war vorhanden, dafür aber wurde der Kammerjäger schon gleich zu Anfang benötigt wegen der Ungeziefer-Plage. Der trostlose Empfang entsprach exakt dem, was die Asylbewerber auf Dauer hier erwartete. Die Thiepvalkaserne, die man notdürftig zum Sammelager hergerichtet hat, macht bereits äußerlich einen abweisenden Eindruck. Es handelt sich um einen langgestreckten, türmchen- und zinnenbewehrten Palazzobau aus dem 19. Jahrhundert, der streng und düster wirkt. Man könnte auch ein Gefängnis darin vermuten. Der Bau wurde vor Jahren von französischen Soldaten verlassen, weil sie ihn als Kaserne für unzumutbar hielten, stand dann jahrelang leer und verkam, bis er von Studenten besetzt wurde. Aber selbst die zogen wieder ab, weil sie einsahen, daß das Gebäude für Studentenwohnungen ungeeignet wei. Die Stadt Tübingen weigerte sich, den Bau zu übernehmen, da seine Renovierungskosten auf 20 bis 50 Millionen DM geschätzt wurden. Für die Asylbewohner wurden dann ganze 2 Millionen DM investiert, davon war einer der größten Kostenpunkte die Rechnung für 10000 Kilo Farbe.</p>
<p>Und so präsentiert sich dieses »Staatliche Ausländerwohnheim«, wie es offizell heißt, heute dem Besucher: Wenn man den hohen, soliden Zaun hinter sich gelassen hat, den großen leeren Hof passiert hat und durch einen langen Gang geschritten ist, kommt man zu den Wohnräumen. Darin stehen in der Regel 6 Betten, 6 Nachttischchen, 2 Doppelschränke, 1 Tisch und 4 Stühle. Zur Zeit leben in den meisten Zimmern 3 bis 4 Personen zusammen, mit unterschiedlicher Herkunft. Sollte das Lager, das für knapp 700 Personen eingerichtet wurde, einmal voll belegt sein, muß mit 6 Personen je Zimmer gerechnet werden. Das heißt, es hätte nicht einmal jeder eine Schrankhälfte, und es könnten nicht alle gleichzeitig am Tisch sitzen. Auf jedem Stockwerk befindet sich ein Waschraum, in dem es ausschließlich kaltes Wasser gibt, sowie zwei bis drei Toiletten mit Waschbecken. Im Kellergewölbe, das ausschließlich mit Kunstlicht zu beleuchten ist, gibt es zwei Räume mit Tischtennisplatten, sowie 4 Speiseräume. Am Ende des 186 m langen Ganges wurden zwei Duschräume und eine Toilette eingerichtet. In den Duschen gibt es auch warmes Wasser. Etwa in der Mitte der Kaserne wurde durch Initiative des »Freundeskreises des Sammellagers« ein Spielzimmer für kleinere Kinder und eine Teestube eingerichtet. Diese Teestube ist jedoch wegen angeblicher Lärmbelästigung der Anwohner draußen nur bis 19 Uhr geöffnet. Zu dieser alles andere als anheimelnden Atmosphäre kommt eine Wohnheimordnung, die den Lagerinsassen so gravierende Beschränkungen auferlegt, daß ihnen kaum noch etwas bleibt, als die Zeit zwischen den Mahlzeiten zu verdösen. Diese Wohnheimordnung, die im übrigen ungesetzlich ist, weil sie Bestimmungen enthält, die die Menschenwürde verletzten sowie die Forderung auf Rechtsstaatlichkeit aller staatlichen Einrichtungen, diese Wohnheimordnung also hat 12 Paragraphen, darunter im Paragraphen 9 gleich 8 Verbote. Verboten sind so etwa jede politische Tätigkeit, das Anbieten von Waren und Dienstleistungen aller Art, sowie die Zubereitung von Essen und Getränken. Letzteres trifft die Lagerbewohner besonders hart, weil sie durch die eigene Essenszubereitung wenigstens etwas Beschäftigung hätten. Zudem könnten sie das Essen nach ihren Gewohnheiten kochen. In gutgeführten Ausländerheimen, auch solche gibt es (wenn auch nicht in Baden-Württemberg), kochen die Bewohner selbst. Das ist sehr viel billiger als Gemeinschaftsverpflegung. Es versteht sich, daß eine zentrale Essensversorgung auch beim besten Willen nicht alle kulturellen und religiösen Bedürfnis-se von etwa 400 Flüchtlingen aus 24 verschiedenen Ländern berücksichtigen kann. Da diese Gemeinschaftsverpflegung nur zum Zwecke der Abschreckung geschieht, wird hier ohne Zweifel gegen Art. 4 des Grundgesetzes verstoßen, der die »ungestörte Religionsausübung« garantiert. Ein Hindu, der nur die Wahl hat, Rindfleisch zu essen oder zu hungern, ist entweder in seinen religiösen Gefühlen verletzt oder in seiner Menschenwürde. Außerdem würde die eigene Essenszubereitung ein wenig zur Erhaltung des Wohlbefindens, des Selbstwertgefühls und der ldentität beitragen und überflüssige Spannungen vermeiden. Noch schlimmer und unsinniger als das Verbot der eigenen Essenszubereitung ist das Verbot, sich selbst Getränke zuzubereiten, denn es fördert den Alkoholkonsum. Es ist ja nicht verboten, zwischen den Mahlzeiten zu trinken, aber Tee oder Kaffee zuzubereiten ist untersagt. Die Versuchung ist groß, will man nicht den ganzen Tag Fruchtsäfte trinken, zumindest zur Bierflasche zu greifen. Es gibt zwei Paragraphen, die ausführlich die Pflichten der Flüchtlinge regeln, von ihren Rechten ist nirgendwo die Rede. Die Pflichten sind u.a. so fixiert:</p>
<p>»Die Gemeinschaftseinrichtungen (Toiletten, Waschräume, Treppen, Aufenthaltsräume, Küche, Außenanlagen etc.) sind täglich zu reinigen. Der Wohnheimleiter erteilt den Heimbewohnern besondere Anweisungen.</p>
<p>Arbeitsfähige Heimbewohner können zu zumutbaren Arbeitsleistungen für das Ausländerwohnheim herangezogen werden. Die Heimbewohner sind verpflichtet, sich täglich in der Zeit von 8 bis 18 Uhr in eine bei der Pforte befindliche Anwesenheitsliste unter Vorlage ihres Heimausweises selbst einzutragen.«</p>
<p>Versäumt jemand dies auch nur einmal, folgtdie Strafe gleich auf dem Fuße: er geht für die Hälfte des Monats seines Taschengeldes verlustig. Der Anspruch auf Taschengeld ist auch verwirkt, wenn der Heimbewohner den von der Heimleitung festgesetzten Zeitpunkt zur Geldauszahlung (jeweils immer nur einige Stunden an einem Tag) versäumt. Selbstverständlich ist auch diese Sanktion illegal. Im Bundessozialhilfegesetz wird ausdrücklich bestimmt, »daß die Hilfe zum Lebensunterhalt in einer Anstalt, einem Heim oder einer gleichartigen Einrichtung auch ein angemessenes Taschengeld einschließt«. Dieser Anspruch ist ein Rechtsanspruch, der nicht vom Wohlverhalten des einzelnen abhängig gemacht werden darf, denn sonst wären ja der Behördenwillkür Tür und Tor geöffnet. In der Praxis freilich nutzt der Rechtsanspruch den Lagerbewohnern wenig, denn sie wissen ja nichts davon und könnten ihn ohnehin gegenüber der Lagerleitung nicht durchsetzen. Zu erwähnen ist, daß von dem Taschengeld in Höhe von 85 Mark pro Monat auch die Artikel für die persönliche Pflege wie Seife, Zahnpasta etc. zu kaufen sind, sowie Fahrkarten für die öffentlichen Verkehrsmittel und die Fahrten zu den Anwälten.</p>
<p>Erstaunlicherweise ist es nicht verboten, das Lager zu verlassen. In hessischen Sammelunterkünften ist das teils der Fall. Für jeden Anwaltsbesuch, jeden Arztbesuch braucht man eine Sondererlaubnis, die je nach Ermessen erteilt wird. Im Bereich des Lagers Schwalbach in Hessen wurden verschiedentlich Asylbewerber, die das Eingesperrtsein in dem Lager, von einem hohen Drahtzaun umgeben, nicht länger ausgehalten hatten und nur einen kurzen Spaziergang machen wollten, von der Polizei »aufgegriffen«, wie das im Polizeijargon heißt, und ins Lager zurückgebracht, ebenso aber auch Flüchtlinge, die sich wegen akuter Zahnschmerzen zu einem Zahnarzt außerhalb des Lagers begeben wollten. Bei Strafe verboten aber ist es jedem Asylbewerber überall in der Bundesrepublik, den Stadtbezirk zu verlassen, in dem er gemeldet ist, es sei denn mit Genehmigung der Ausländerbehörde.<br />Es gibt einen Erlaß des Innenministers von Baden-Württemberg an die Ausländerbehörden, grundsätzlich keine Fahrten zu Rechtsanwälten zu genehmigen. Damit verstößt der Innenminister nicht nur gegen Artikel 16 der Verfassung, indem er den Flüchtling behindert, seine politische Verfolgung zu beweisen und daraufhin Asyl zu genießen, sondern auch noch gegen Artikel 19, der jedermann die sogenannte Rechtsweggarantie gibt, denn ein Weg zu den Gerichten ist ohne Beratun durch einen Anwalt oft unmöglich.</p>
<p>Besuche im Lager sind ebensolchen Beschränkungen unterworfen wie die Bewegungsfreiheit der Lagerbewohner. Nach der Tübinger Heimordnung werden lediglich Verwandte der Heimbewohner zugelassen, sowie Mitglieder des »Arbeitskreises für Asylbetreuung« und Mitglieder des erwähnten Freundeskreises, deren Namen in einer Liste an der Pforte eingetragen sind. Falls die Flüchtlinge also in der Stadt Tübingen Freunde haben oder finden sollten, dürften sie von denen nicht besucht werden, es sei denn, mit einer Sondergenehmigung der Heimleitung, einer Heimleitung, die in diesem Lager allgegenwärtig und allmächtig ist und selbstverständlich auch jederzeit Zutritt zu den Unterkünften hat.</p>
<p><i>Fazit: </i>Kein einziger der derzeit etwa 300 Heimbewohner hat auch nur einen Rest Intimsphäre. Er ist Tag und Nacht mit wildfremden Menschen in einem Zimmer, deren Sprache er vielleicht nicht einmal versteht, hat keinerlei Möglichkeit, sich zurückzuziehen, um allein zu sein, und er hat auch keine Möglichkeit, persönliche Gegenstände und Unterlagen wegzuschließen. Er ist nicht nur seinen Schicksalsgenossen ausgeliefert, sondern kann auch noch Tag und Nacht von der »Obrigkeit« kontrolliert werden.</p>
<p>Auch dies ist &#151; nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts &#151; widerrechtlich. Denn auch dem Bewohner einer Gemeinschaftsunterkunft »muß ein Bereich verbleiben, in dem er sich selbst besitzt und in den er sich zurückziehen kann, zu dem die Umwelt keinen Zutritt hat, in dem man in Ruhe gelassen wird und ein Recht auf Einsamkeit genießt«. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf bekräftigte dies erst vergangenes Jahr noch einmal ausdrücklich, indem es ausführte, daß es bezüglich dessen, was für eine menschenwürdige Unterkunft erforderlich ist, keine Unterschiede gibt zwischen Deutschen und Ausländern. Wie sagte doch der Landtagsabgeordnete Enderlein: »Gefangene haben teilweise humanere Bedingungen als Asylbewerber im Lager!« Die Schlaflosigkeit, unter der viele leiden, rührt allerdings weniger von der Angst vor der Lagerleitung oder von den störenden Zimmergenossen her, sondern ist vielmehr bedingt durch die Lethargie und Langeweile des Lagerlebens. Außer dem täglichen Reinigen der Toiletten, Waschräume, Flure etc. haben sie ja nichts zu tun, dürfen sie nichts tun, sind also auch hier schlechter gestellt als Gefangene. Im Bundesgebiet unterliegen sämtliche Asylbewerber einem Arbeitsverbot von 2 Jahren, in Baden-Württemberg dagegen für die ganze Dauer des Verfahrens, in der Regel aber 3 bis 4 Jahre. So lange auch wird den Kindern die Teilnahme am Schulunterricht versagt. Deutsche Sprachkurse, die man früher in allen Lagern anbot, sind schon seit langem gestrichen. Alle diese Maßnahmen wurden beschlossen, als im Jahre 1980 die türkischen Asylbewerber an erster Stelle standen. Inzwischen trifft man mit den staatlich verordneten Abschreckungsmaßnahmen vor allem Polen und andere Ostblockflüchtlinge. Jedenfalls standen sie 1981 an der Spitze der Asylbewerber. Es hat darum einen bitteren Beigeschmack, wenn wir uns gegen die Lager in Polen wenden und gleichzeitig zugeben müssen, auch bei uns sitzen Tausende von Polen in Lagern, und zwar auf unabsehbare Zeit. Denn das »Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge« bearbeitet zur Zeit die polnischen Anträge nicht, weil man nicht weiß, wie man die Lage in Polen beurteilen soll. Objektiv muß man sagen, daß die Polen, die nicht für Leib und Leben zu fürchten haben, und aus politischen Gründen flüchteten, weil sie in einer »echten Demokratie« leben möchten, wie viele von ihnen angeben, in den Bundesländern, die Sammellager unterhalten, schlechter gestellt sind, als wenn sie in Polen geblieben wären.</p>
<p>Die psychischen Folgen der verordneten Untätigkeit sind erschreckend: manche Asylbewerber sitzen stundenlang wie versteinert in ihrem Zimmer, wieder andere rennen rastlos auf und ab, schlagen ihren Kopf gegen die Tür oder die Zimmerwand und reagieren ihre Aggressionen am Lagerpersonal ab. Die Heimbewohner wirkten auf die Mitglieder des Tübinger »Freudeskreises« überwiegend so stark gestört und krank, daß sie den Diplom-Psychologen Claudius Hennig um eine Untersuchung baten.</p>
<p>Diese Untersuchung &#151; eine sehr gewissenhafte empirische Arbeit &#8211; ist soeben erschienen. Die Ergebnisse sind erschreckend: 60 Prozent der Lagerbewohner leiden an Depressionen, und zwar in den verschiedensten Stadien und Ausprägungen, deren Anzeichen im einzelnen sind: allgemeine Niedergeschlagenheit und traurige Verstimmtheit, verbunden mit dem Gefühl einer totalen Hoffnungslosigkeit. Daraus folgt bei vielen ein absoluter Kontrollverlust über die äußere Realität. Viele Asylbewerber schilderten sich gegenüber Claudius Hennig und seinen Mitarbeitern als völlig initiativlos, gelähmt, kraftlos und entscheidungsunfähig. Sie sind nicht mehr in der Lage, einfachste Arbeiten, wie die Reinigung ihres Zimmers oder ihres Stockwerkes, auszuführen. Einige gehen nicht einmal mehr aus dem Lager in die Stadt. Viele geben dem Wunsche nach, die als unerträglich empfundene Realität mit Alkohol zu verdrängen. Die Folgen des Alkoholmißbrauchs sind bei vielen Lagerbewohnern bereits feststellbar, wie aus den Berichten von Ärzten und Psychologen hervorgeht: mindestens 50 Prozent der Flüchtlinge aus der Dritten Welt trinken Alkohol in gesundheitsgefährdendem Ausmaß. Zwei Drittel der Lagerbewohner leiden an Schlaflosigkeit, an Appetitlosigkeit, Kopfschmerzen und Magenschmerzen, ein Drittel der Untersuchten hat Herzrhythmusstörungen.</p>
<p>Daß dies eindeutig Folgen des Lagerlebens sind, beweist eine Kontrollgruppe, die die Tübinger Psychologen außerhalb des Lagers untersuchte. Es handelte sich dabei ebenfalls um Asylbewerber, die jedoch nicht im Lager lebten. Bei ihnen stellte man weder Depressionen noch körperliche Erkrankungen fest, die über das in der übrigen Bevölkerung übliche Maß hinausgingen. Sammellager machen also krank. Gottfried Köfner, wissenschaftlicher Mitarbeiter bei der »Zentralen Dokumentationsstelle der Wohlfahrtsverbände für Flüchtlinge«, stellte in einem internen Bericht für das Diakonische Werk fest: »Das Argument, die Asylbewerber würden sich nach längerem Aufenthalt in Sammelunterkünften schon an ihr neues Leben, dessen Umstände und Bedingungen, gewöhnen, also auch an die Inaktivität und die Rolle als Almosenempfänger, ist nicht nur unlogisch, sondern auch inhuman.« Köfner vertritt die Auffassung, daß die Unterbringung in Sammellagern Tausende von Menschen zu sozialen und psychischen Krüppeln mache und eine staatlich betriebene Zerstörung der Persönlichkeit von Asylbewerbern darstelle.</p>
<p>Die vielfach geäußerte Kritik an den Zuständen in den baden-württembergischen und hessischen, teilweise auch in den bayerischen Lagern hat bisher noch keine Änderung bewirkt. Der Geschäftsführer des Caritasverbandes für den Landkreis Schwandorf, Wilhelm Ness, setzte seine Kritik an einem anderen Punkt an, der eher Erfolg zu versprechen scheint: Die Lager und die Behandlung der Flüchtlinge durch die Lagerleitung seien verfassungswidrig.</p>
<p>Er schreibt: »Alle Verhaltens- und Äußerungsformen sind letztlich Ergebnisse der Gesamtsituation im Lager, in der die elementarsten Grundbedürfnisse des Menschen wie Ruhe, Nahrung, Schmerzfreiheit, Sicherheit und Sozialkontakt weitgehend fehlen. Die Regierung verhält sich gegenüber den Asylsuchenden eindeutig repressiv. Sie läßt sich selbst Kleinigkeiten nur schwer abringen. Geist und Buchstabe des Grundgesetzes werden nicht ausreichend berücksichtigt.« Auf einer Tagung der Evangelischen Akademie Arnoldshain stellte Reinhard Marx als Vertreter von amnesty international fest, daß die Sammelunterkünfte in vielfacher Hinsicht gegen die Verfassung verstoßen &#151; so etwa gegen Artikel 1, der die menschliche Würde nicht nur für unantastbar erklärt, sondern auch »aller staatlichen Gewalt« als Verpflichtung auferlegt, »sie zu achten und zu schützen«. Wie das konkret gemeint ist, führte das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil zu diesem Verfassungsgebot aus: »Hierzu gehört, daß der Mensch über sich selbst verfügen und sein Schicksal eigenverantwortlich gestalten kann.« Gerade davon kann in den Lagern keine Rede sein. Neben der Mißachtung der Menschenwürde wird gegen Artikel 2 der Verfassung verstoßen, der die »freie Entfaltung der Persönlichkeit« für jedermann garantiert, also&#8216; auch für Ausländer. Auch Artikel 3 des Grundgesetzes ist verletzt, denn dieser besagt, niemand dürfe wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen und politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Sammellager wurden erst eingerichtet, als Zehntau-sende von farbigen Asylbewerbern aus der Dritten Welt kamen. Als Ungarn und Tschechen zu Zehntausenden kamen, hat niemand von Überfremdung oder der »Entdeutschung« Deutschlands gesprochen.</p>
<p>Im Lager Tübingen und in anderen Lagern werden Farbige darüberhinaus diskriminiert, indem man sie grundsätzlich mit »Du« anredet, Ostblockflüchtlinge aber mit »Sie«. Das Lagerpersonal ist im allgemeinen zu den Ostblockflüchtlingen höflich, zu Asylbewerbern aus der Dritten Welt aber barsch und unfreundlich.</p>
<p>Auch Artikel 6 (Schutz von Ehe und Familie) wird häufig massiv verletzt, einmal, weil Familien auseinandergerissen werden, zum anderen aber auch, weil die Kinder, selbst die ungeborenen, die Folgen des Lagerlebens ihrer Eltern mittragen müssen. Es ist inzwischen hinlänglich bekannt und untersucht, wie stark sich gerade Traumata, die Eltern durch Lageraufenthalte erlitten haben, auf die Kinder übertragen. Schließlich ist noch zu erwähnen, daß auch die Verfassungsartikel 19, 20 und 28, die die Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung binden und die Bundesrepublik als demokratischen und sozialen Rechtsstaat definieren, eine menschenwürdige Behandlung der Flüchtlinge gebieten. Aber man muß das nicht nur mit Hilfe der Verfassung begründen. Unsere Geschichte sollte uns eigentlich das Errichten von Lagern unmöglich machen. Andererseits wäre es gut, wenn man sich an Immanuel Kants Lehre erinnerte, nach der der Mensch immer im Mittelpunkt allen Handelns zu stehen hat und nicht Objekt sogenannter Sachzwänge und politischer Opportunität sein darf. Keinesfalls sollte ein Flüchtling aus dem sozialen Rechtsstaat Bundesrepublik weggehen mit Gefühlen, wie sie der Inder Ravinder Gidda zu dem Gedicht »Ich gehe«, beschreibt, das wir hier verkürzt wiedergeben:</p>
<blockquote>
<p class="bodytext">Jetzt gehe ich<br />bevor meine Einsamkeit<br />mir den Hals zudrückt<br />Ich gehe<br />bevor ich gehe<br />will ich »Danke« sagen<br />Ich bin dankbar<br />für das Scheinen der Sterne<br />im fließenden Wasser des Neckars<br />das manchmal meine Tränen stoppte.<br />Ich bin dankbar<br />dem Stefan, der mich rettete<br />aus dem Ozean der Traurigkeit<br />Ich bin dankbar<br />für alle lieben Worte von meinen Freunden,                   die mir Mut gaben<br />in dieser kalten Atmosphäre<br />Ich bin dankbar<br />für alle schönen Augen<br />die einen Menschen in mir sahen<br />und keinen Ausländer.</p>
</blockquote>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/62-63/publikation/asylanten-in-unseren-laendern/">Asylanten in unseren Ländern</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>vorgänge Nr. 62/63 (Heft 2-3/1983) Bürgerrechte und Bürgerrechtsbewegung</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/62-63/publikation/vorgaenge-nr-6263-heft-2-31983-buergerrechte-und-buergerrechtsbewegung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 21 Jun 1983 14:25:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Ausgaben]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Inhaltsverzeichnis: Dirks, Walter, Basisdemokratisches Urgestein: Zivilcourage. N&#252;chterne &#220;berlegungen (62/63), S. 1-2 Narr, Wolf-Dieter &#38; Vack, Klaus, Demonstrationsrecht und gewaltfreier Widerstand (62/63), S. 3-8 Ott, Sieghart, Zwischenbemerkungen zum Volksz&#228;hlungsboykott (62/63), S. 8-11 Ehlers, Helga, Asylanten in unseren L&#228;ndern. Ein Essay (62/63), S. 11-18 Heinemann-Initiative, Gustav, Union, Humanistische &#38; f&#252;r Grundrechte und Demokratie, Komitee, Gemeinsame Erkl&#228;rung zu [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/62-63/publikation/vorgaenge-nr-6263-heft-2-31983-buergerrechte-und-buergerrechtsbewegung/">vorgänge Nr. 62/63 (Heft 2-3/1983) Bürgerrechte und Bürgerrechtsbewegung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div><span class="migrated-image"><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/Vorg62-63.jpg" target="_blank" rel="noopener"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="alignnone wp-image-4861 size-medium" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/Vorg62-63.jpg" alt="vorg&auml;nge Nr. 62/63 (Heft 2-3/1983) B&uuml;rgerrechte und B&uuml;rgerrechtsbewegung" width="190" height="278"></a></span></p>
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</div>
<p>Inhaltsverzeichnis:</p>
<p><b>Dirks, Walter</b>, Basisdemokratisches Urgestein: Zivilcourage. N&uuml;chterne &Uuml;berlegungen (62/63), S. 1-2</p>
<p><b>Narr, Wolf-Dieter &amp; Vack, Klaus</b>, Demonstrationsrecht und gewaltfreier Widerstand (62/63), S. 3-8</p>
<p><b>Ott, Sieghart</b>, Zwischenbemerkungen zum Volksz&auml;hlungsboykott (62/63), S. 8-11</p>
<p><b>Ehlers, Helga</b>, Asylanten in unseren L&auml;ndern. Ein Essay (62/63), S. 11-18</p>
<p><b>Heinemann-Initiative, Gustav, Union, Humanistische &amp; f&uuml;r Grundrechte und Demokratie, Komitee</b>, Gemeinsame Erkl&auml;rung zu den &#8222;Vorg&auml;ngen&#8220; (62/63), S. 19-21</p>
<p><b>Seifert, J&uuml;rgen</b>, B&uuml;rgerrechte, B&uuml;rgerrechtsaktionen und B&uuml;rgerrechtsorganisationen (62/63), S. 22-34</p>
<p><b>Greven, Michael Th.</b>, Sozialdemokratie und B&uuml;rgerrechte zwischen 1966 und 1982 (62/63), S. 35-42</p>
<p><b>Rapp, Heinz</b>, Wir alle m&uuml;ssen lernen. Zu Michael Th. Grevens SPD-Kritik (62/63), S. 43-52</p>
<p><b>Braunbehrens, Volkmar</b>, B&uuml;rgerrechte &#8211; eine Frage an &#8222;Die Gr&uuml;nen&#8220; (62/63), S. 53-58</p>
<p><b>Eppler, Erhard</b>, Recht zum Widerstand &#8211; oder: Rast&auml;tter Anmerkungen (62/63), S. 59-66</p>
<p><b>Blanke, Thomas &amp; Sterzel, Dieter</b>, Inhalt und Schranken der Demonstrationsfreiheit des Grundgesetzes (62/63), S. 67-84</p>
<p><b>Vack, Klaus</b>, Vorg&auml;nge im Rechtsstaat oder Macht vor B&uuml;rgerrecht (62/63), S. 85-93</p>
<p><b>Rasehorn, Theo</b>, Richter kontra B&uuml;rgerrecht (62/63), S. 94-99</p>
<p><b>Grottian, Peter</b>, Werden Berufsverbote wieder sichtbar? (62/63), S. 100-106</p>
<p><b>Greven, Michael Th.</b>, Grundrechte und staatsb&uuml;rgerlicher Status in den Gef&auml;ngnissen (62/63), S. 107-112</p>
<p><b>Seifert, J&uuml;rgen</b>, Grundrechte und die Geheimdienste in der Bundesrepublik (62/63), S. 112-118</p>
<p><b>M&uuml;ller, Ingo</b>, Am Rechtsstaat sparen. Die neuesten Strafproze&szlig;entw&uuml;rfe (62/63), S. 118-123</p>
<p><b>Macke, Carl-Wilhelm</b>, Alles und nichts: Arbeitslosigkeit und Grundrechte (62/63), S. 124-129</p>
<p><b>Leibfried, Stephean</b>, &#8222;Sterbehilfe&#8220; oder ein &#8222;Recht auf Leben&#8220;? Zur Krise der wohlfahrtsstaatlichen Grundstrukturen in der bundesdeutschen Sozialhilfe (62/63), S. 129-133</p>
<p><b>Schwan, Eggert</b>, Verletzung von B&uuml;rgerrechten im Datenschutz (62/63), S. 134-139</p>
<p><b>K&uuml;chenhoff, Erich</b>, Ziviler Ungehorsam als Rechtsinstitut. Rede zur Verleihung des Fritz-Bauer-Preises der Humanistischen Union 1983 in Mainz (62/63), S. 140-159</p>
<p><b>Deile, Volkmar</b>, Widerstehen zur rechten Zeit. Aus der Rede zur Verleihung des Gustav Heinemann-B&uuml;rgerpreises 1983 an die Aktion S&uuml;hnezeichen in Rastatt (62/63), S. 160-165</p>
<p><b>H&auml;ussermann, Titus</b>, Recht zum Widerstand. Die Friedensbewegung und die Raketenstationierung. Eine Tagung der Gustav Heinemann-Initiative (62/63), S. 166-172</p>
<p><b>von Olenhusen, Albrecht G&ouml;tz</b>, Der Pazifist Emil Julius Gumbel (1891 &#8211; 1966). Aus Anla&szlig; der Neuedition einiger seiner Schriften (62/63), S. 172-176</p>
<p><b>Perels, Joachim</b>, An der Seite Rosa Luxemburgs: Paul Levi (62/63), S. 177-179</p>
<p><b>Holtfort, Werner</b>, Der Republikanische Richterbund. Eine Buchbesprechung, zugleich R&uuml;ckblick und Ausblick auf konservative Juristenvereinigungen (62/63), S. 179-182</p>
<p><b>Ott, Sieghart</b>, Literarischer Maulwurf (XXIX). Wider die herrschende Meinung. Von kritischen Demokraten und der Ein&uuml;bung von Grundrechten (62/63), S. 182-186</p>
<p><b>Union, Humanistische</b>, Gewaltfreies Widerstehen ist ein B&uuml;rgerrecht. Entschlie&szlig;ung der Delegiertenkonferenz vom 12. Juni 1983 (62/63), S. 187-188</p>
<p><b>N.N.</b>, Gewaltfrei gegen Atomraketen (62/63), S. 188-189</p>
<p><b>f&uuml;r Grundrechte und Demokratie, Komitee</b>, Spendenaufruf f&uuml;r einen Demonstrationsrechtsfonds (62/63), S. 189-191</p>
<p><b>Heinemann-Initiative, Gustav</b>, Eine Selbstdarstellung (62/63), S. 191-194</p>
<p><b>u.a., Hans-Jochen Vogel</b>, Auszug aus der Diskussion in der &#8222;Appel-Runde&#8220; in der Redaktion des &#8222;Rheinischen Merkur&#8220;/&#8220;Christ und Welt&#8220; mit Hans-Jochen Vogel (62/63), S. 195</p>
<p><b>f&uuml;r den Frieden, Forum</b>, Richter-Aufruf. Gegen V&ouml;lkerrecht und Verfassung (62/63), S. 196-197</p>
<p><b>Bundesverfassungsgericht</b>, Einstweilige Anordnung gegen das Volksz&auml;hlungsgesetz (62/63), S. 197-198</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/62-63/publikation/vorgaenge-nr-6263-heft-2-31983-buergerrechte-und-buergerrechtsbewegung/">vorgänge Nr. 62/63 (Heft 2-3/1983) Bürgerrechte und Bürgerrechtsbewegung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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            	</item>
		<item>
		<title>Gemeinsame Erklärung zu den &#8222;Vorgängen&#8220;</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/62-63/publikation/gemeinsame-erklaerung-zu-den-vorgaengen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 01 Jun 1983 19:20:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/gemeinsame-erklaerung-zu-den-vorgaengen/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Gustav Heinemann-Initiative Humanistische Union Komitee für Grundrechte und Demokratie vorgänge Nr. 62/63 (Heft 2-3/1983), S. 19-21 Die »vorgänge« erscheinen 1983 im 22. Jahr. Es war kein Zufall, daß sich ihre Stimme erhob am Ende der Adenauer-Ära, auf dem Höhepunkt des Kalten Krieges und nach der endgültigen Integration der Bundesrepublik in das westliche Bündnissystem sowie der [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/62-63/publikation/gemeinsame-erklaerung-zu-den-vorgaengen/">Gemeinsame Erklärung zu den &#8222;Vorgängen&#8220;</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Gustav Heinemann-Initiative</p>
<p>Humanistische Union</p>
<p>Komitee für Grundrechte und Demokratie</p>
<p>vorgänge Nr. 62/63 (Heft 2-3/1983), S. 19-21</p>
<p>Die »vorgänge« erscheinen 1983 im 22. Jahr. Es war kein Zufall, daß sich ihre Stimme erhob am Ende der Adenauer-Ära, auf dem Höhepunkt des Kalten Krieges und nach der endgültigen Integration der Bundesrepublik in das westliche Bündnissystem sowie der DDR in das östliche, eine Stimme, die zu warnen versuchte.</p>
<p>Zur Warnung bestand in der Bundesrepublik Anlaß: die Gefahr begann sich immer deutlicher abzuzeichnen, daß es auch der Zweiten deutschen Republik nicht oder nur sehr unzulänglich gelingen würde, dem Verfassungsanspruch gerecht zu werden und eine freiheitliche sowie demokratische Ordnung politisch auch ins Detail umzusetzen. Am Ende der Adenauer-Ära, Mitte der 60er Jahre, traten schwerwiegende Differenzen zwischen Verfassungsanspruch und Verfassungswirklichkeit deutlich zutage: im Bildungssystem, in der Rechts- und Kulturpolitik, in der Vermengung von Partei- und Staatsinteresse und nicht zuletzt im Verständnis der Kanzlerdemokratie, das sich herausgebildet hatte.</p>
<p>In der Spiegel-Affäre von 1962 wurde ein Teil dieser Fehlentwicklungen sichtbar, gleichzeitig zeigte sich jedoch auch ein liberal-demokratisches Potential, das sich vom CDU-Staat nicht unterkriegen lassen wollte. Die »vorgänge« der frühen Jahre spiegelten dieses Engagement für den Rechtsstaat wider.</p>
<p>Gründungsdatum und Gründungszeit erklärten die Themenwahl in den »vorgängen« der folgenden Jahre, die Schärfe der Darstellung aber auch ihre Begrenztheit aus heutiger Sicht. Seitdem haben sich die Thematik und ihre Behandlung zwangsläufig erweitert: das radikale, liberal-demokratische Engagement wurde zwar beibehalten, aber die sich in neuer Bestimmung stellende soziale, friedenspolitische, internationale und nicht zuletzt ökologische Problematik wurde mit einbezogen.</p>
<p>Dieser komplexeren und vielfältigeren Aufgabenstellung seit 10 Jahren wegen, die ein interdependentes System von Wechselwirkungen beschreibt, trat die Humanistische Union jetzt an die Gustav-Heinemann-Initiative und an das Komitee für Grundrechte und Demokratie heran, um Aufgabe und Funktion der »vorgänge« zu sichern: Sprachrohr derjenigen zu sein, die in den Bürger- und Menschenrechten sowohl einen wichtigen Anspruch als auch ein politisches Programm sehen.</p>
<p>Aktuelle tagespolitische Befürchtungen, die bei vielen der Regierungswechsel in Bonn geweckt hat, standen nicht Pate bei dem Versuch dieser drei Bürgerrechtsorganisationen, in Zukunft zusammenzuarbeiten und mit einem gemeinsamen Publikationsorgan noch konzentrierter für die Menschenrechte zu streiten und auf Verletzungen und damit auf Gefahren für die Bürgerrechte aufmerksam zu machen. Auch die sozial-liberale Koalition war ja schließlich nicht jener entschlossene Sachwalter der »Grundrechte«, für den sie sich gerne ausgab. Hatten nicht die Sozial-Liberalen Angst, überfällige Reformen beispielsweise auch gegen die Apparate der sogenannten »Inneren Sicherheit« durchzusetzen? Dennoch ließ die »Wende« in Bonn erhebliche qualitative Unterschiede in Programm und Praxis der neuen Regierung gegenüber der alten Koalition deutlich werden; schon die ersten Ankündigungen und Maßnahmen lassen kaum noch Zweifel aufkommen, daß notfalls auch Vorurteile und Ressentiments zur Durchsetzung politischer Ziele mobilisiert werden sollen &#151; etwa in der Ausländerpolitik, daß das Demonstrationsrecht beschnitten wird, daß soziale Chancen und damit Rechte gerade der Unterprivilegierten und sozial Schwachen. eingeschränkt werden zugunsten ökonomischer Interessen, die offenbar wieder direkteren Zugang zu Exekutive und Legislative erhalten, daß schließlich neue Technologien ohne Rücksicht auf soziale und gesellschaftliche Folgen durchgesetzt werden.</p>
<p>Wir wollen nicht zu einem »Alarmismus« beitragen. Wer ständig »Gefahr!« ruft, findet im Falle tatsächlicher Gefahr kein Gehör. Was aber, wenn es geboten erscheint, tatsächlich immer wieder zu warnen und auf Gefahren hinzuweisen, weil sie sich abzeichnen oder gar aktuell bereits eingetreten sind? Wird dann nicht Gewöhnung ebenfalls zu mangelnder Wachsamkeit, zu Gleichgültigkeit oder gar Resignation führen? In diesem Dilemma befinden sich Bürgerrechtsorganisationen; denn die Verletzung von Grundrechten geschieht in den seltensten Fällen direkt und offen, sondern in einem schleichenden Prozeß des allmählichen Abbaus und der schrittweisen Einschränkung. Man denke nur an die Versuche der drei Bürgerrechtsorganisationen und anderer Vereinigungen, gegen die Gewöhnung an die Berufsverbotspraxis anzugehen.</p>
<p>Die Motive für unsere engere Zusammenarbeit, die in der gemeinsamen Herausgab&#038; der »vorgänge« zum Ausdruck kommt, können in den Grundzügen so skizziert werden: Hauptanliegen ist und bleibt, über die Einhaltung der Bürgerrechte zu wachen und sich abzeichnende Verletzungen oder Einschränkungen kompromißlos anzuprangern. Es können bei den »herkömmlichen« Grundrechten bereits Beispiele geboten werden: die geplanten Einschränkungen des Demonstrationsrecht, der Ausbau der Inneren Sicherheit, in Aussicht genommene Veränderungen im Prozeß- und auch Strafrecht, Verschärfung der Ausländerpolitik und eine restriktive Auslegung des Asylrechts.</p>
<p>Über diese mehr oder minder direkt greifbaren Verletzungen oder Beschränkungen von Grundrechten hinaus zeichnen sich Gefahren ab, die neue Technologien und &#151; damit verbunden &#151; neue Organisations- und Verwaltungsformen mit sich bringen und die Chancen, Menschenrechte voll in Anspruch zu nehmen, berühren, ja vermindern.</p>
<p>Mit Recht sind Datenschutz und Schutz vor bestimmten Fragen in Zusammenhang mit der Volkszählung Anliegen der Bürgerrechtsbewegung geworden. Der Bürger oder einzelne Gruppen dürfen nicht total einer schier unersättlichen Daten- und Informationsgier des Staates ausgeliefert werden, zumal die Gefahr besteht, daß die damit auch anonym bleibenden Interessengruppen, die &#151; demokratisch nicht kontrolliert &#151; Zugang zu staatlichen Instanzen haben, ausgeliefert werden.</p>
<p>An diesem Beispiel soll deutlich werden, um wievieles komplexer sich die Wahrung von Bürgerrechten stellt &#151; bei gleichbleibender Aktualität! Gerade weil eine pauschale Technik-Kritik nicht zur Debatte stehen kann, müssen wir fragen, orientiert an den Grund- und Menschenrechten: Ist es nicht zwingend notwendig, die Einführung und Nutzung neuer Technologien, die gesellschaftliche Entwicklungen und Prozesse, damit unsere Zukunft, determinieren, nach ihren sozialen, gesellschaftlichen, psychologischen und also politischen Folgen, möglicherweise sogar Opfern, zu beurteilen? Darf die Entscheidung über unsere Zukunft Interessengruppen überlassen werden, die sich nicht in erster Linie am Gemeinwohl, sondern an ihren partikulären Zielen orientieren, und die keiner demokratischen Kontrolle unterliegen? Nicht nur der Mißbrauch der neuen Technologien beschwört akute Gefahren herauf, sondern bereits ihre Anwendung, genauer: ihre Verwertung und Vermarktung!</p>
<p>Der Kampf um die Wahrung der Menschenrechte bestimmt sich also nach aktuellen Gefährdungen, wie sie noch vor wenigen Jahren nicht absehbar waren. Wer nicht in einem Orwellschen Staat leben oder vor vermeintlichen Sachzwängen kapitulieren will, muß die sich rasch ändernde gesellschaftliche Wirklichkeit insgesamt wie die einzelnen Bereiche aufmerksam beobachten, analysieren und erfassen. Nur so erscheint das Engagement für die Grund- und Menschenrechte aussichtsreich.</p>
<p>Es genügt also heute nicht mehr, diese Rechte in der liberalen Tradition als Abwehrrechte von Individuen, Gruppen oder Minderheiten gegenüber dem Staat und seinen Eingriffsmöglichkeiten zu interpretieren. Wenn die These »der Staat und die Gesellschaft sind wir alle« nicht zum bloßen Schlagwort verkommen soll, dann darf der Anspruch auf Wahrung der Menschenrechte nicht vor den Fabriktoren haltmachen, nicht vor den Obdachlosenasylen, den Altersheimen, den psychiatrischen Kliniken, den Behindertenheimen, den Fürsorgeheimen, den Haftanstalten, den Gettos unserer ausländischen Mitbürger, den Asylsuchenden, den &#151; in wohlverstandenem Sinne: Kinderzimmern (denn auch Kinder haben selbstverständlich Anspruch auf Menschenrechte!) &#151; um nur einige wenige Beispiele zu nennen. Die materiellen und die organisatorischen Voraussetzungen für die Verwirklichung der Menschenrechte sind ein zentrales Thema der Bürgerrechtsorganisationen. Bürger- und Menschenrechte, so wie wir sie verstehen, sind eine Art Brennspiegel, in dem sich die Humanität einer Gesellschaft und ihrer einzelnen Bereiche bündelt.</p>
<p>Die Bundesrepublik Deutschland ist zwar keine Insel der Seligen, was die Wahrung von Menschen- und Bürgerrechten angeht. Vielmehr findet seit Jahr-zehnten ein subkutaner sukzessiver Abbau statt und jedes einzelne Recht muß mit Energie, Zähigkeit und Phantasie immer neu verteidigt werden.</p>
<p>Es gibt aber in aller Welt, besonders in Dritten-Welt-Ländern, Ostblockstaaten und von den westlichen Führungsmächten überherrschten Kleinstaaten Bürgerrechtssituationen, die so sehr abweichen vom Bestand der Menschenrechtserklärungen, daß man meinen könnte, die Bundesrepublik sei (noch) so eine Art Bürgerrechts-Paradies. Der Schein trügt zwar, wie auch die BRD-Situation (siehe zum Beispiel Ausländerrecht, Demonstrationsrecht u.a.), aber internationale Entwicklungen sind weitaus schlimmer als bei uns. International ist aber auch die Entwicklung der kapitalistischen Wirtschaftsform und viceversa des »realen Sozialismus« schlimmer als bei uns. Und kann und wird wahrscheinlich in Punkt 1 ähnliches widerfahren.</p>
<p>Demonstrationen in Polen etwa sind willkommen, weil sie ja für die Freiheit sind. Demonstrationen hierzulande, mit durchaus vergleichbarem Gewicht, sind unerwünscht, absolut, weil wir die Freiheit ja »haben«. Haben wir sie? Und wenn: wie? Die »vorgänge« werden das immer unter Vergleich stellen. Sie werden aber auch nicht darauf verzichten, zum Beispiel Entwicklungen in Mittelamerika unter dem Aspekt zu dokumentieren, inwieweit die Unterdrückung dort zum Erhalt unserer Freiheiten beiträgt.</p>
<p>Außerdem wollen wir im Blick behalten, daß die neuen Bürgerrechtsbewegungen &#151; die Friedens; die Frauen; die Ökologiebewegung &#151; zwar nicht heraus-fallen aus der allgemeinen Menschenrechtsbewegung, sich aber nicht mehr so selbstverständlich und traditionell einbinden lassen in die übliche Menschenrechtsbewegung, sich nicht mehr &#151; wie ein Autor sagt &#151; vorbehaltlos mit der Einheitssauce von Bürger- und Menschenrecht übergießen lassen; die Frauenbewegung, die Friedensbewegung, die Umweltbewegung, das Engagement für Ausländer &#151; das sind neu formulierte Menschenrechte, als man sie bisher klassisch verstanden hat. Das Bürgerliche an den Bürgerrechten ist inzwischen merklich den sogenannten »Randgruppen« gewichen. So sollte es bei einer progressiven Bürgerrechtsbeivegung auch sein. Wir wollen uns daran halten.</p>
<p>Humanistische Union, Gustav Heinemann-Initiative und Komitee für Grundrechte und Demokratie geben von nun an die »vorgänge« gemeinsam heraus. Die Grundhaltung der Zeitschrift soll bestehen bleiben, lediglich kleinere formale Veränderungen und inhaltliche Ergänzungen werden angestrebt. Die Redaktion wird wie bisher unabhängig bleiben. Die »vorgänge« sollen kein dreifaches Verbandsorgan und daher auch nicht mit Vereinsmitteilungen bzw. -äußerungen überfrachtet und lahmgelegt werden.</p>
<p>Soweit wie möglich sollen die »vorgänge« noch aktueller werden und gleichzeitig grundsätzlicher. Sie werden an den »Fronten der Politik« zu finden sein, wobei die Tradition, Hintergrundinformationen zu schwierig zu durchschauenden Prozessen, etwa aufgrund neuer Technologien, beibehalten und verbessert wird. Daher wird jedes Heft auch Dokumente und sonstige Materialien enthalten.</p>
<p>Die Perspektive, unter der dieser Anspruch verwirklicht werden soll, mag im einzelnen kontrovers sein. In der Kontroverse werden die gemeinsamen Probleme erst fruchtbar. Es gibt nicht nur eine einzige Politik, die sich an den Menschenrechten orientiert. Das Ziel aber bleibt dasselbe. Die Verwirklichung menschenwürdigen Lebens hier und heute sowie die Wachsamkeit gegenüber allen Gefährdungen der Menschenrechte heute und morgen.</p>
<p><i>Gustav Heinemann-Initiative <br />Humanistische Union<br />Komitee für Grundrechte und Demokratie</i></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/62-63/publikation/gemeinsame-erklaerung-zu-den-vorgaengen/">Gemeinsame Erklärung zu den &#8222;Vorgängen&#8220;</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Bürgerrechte, Bürgerrechtsaktionen und Bürgerrechtsorganisationen</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/62-63/publikation/buergerrechte-buergerrechtsaktionen-und-buergerrechtsorganisationen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 01 Jun 1983 19:10:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>aus: vorgänge Nr. 62-63 (Heft 2-3/1983), S. 22-34 1. Gew&#246;hnen an Grund&#173;rechts&#173;ver&#173;let&#173;zun&#173;gen? Die Grundrechte und die Positionen von Bürgerrechtsorganisationen haben &#151; wenn man von der Frage der Volkszählung einmal absieht &#151; bei der letzten Bundestagswahl kaum eine Rolle gespielt. Insbesondere ist es Helmut Kohl im Wahlkampf gelungen, jede Gefährdung von Grundrechten als Überzeichnung und die [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/62-63/publikation/buergerrechte-buergerrechtsaktionen-und-buergerrechtsorganisationen/">Bürgerrechte, Bürgerrechtsaktionen und Bürgerrechtsorganisationen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>aus: vorgänge Nr. 62-63 (Heft 2-3/1983), S. 22-34</p>
<h5>1. Gew&ouml;hnen an Grund&shy;rechts&shy;ver&shy;let&shy;zun&shy;gen?</h5>
<p>Die Grundrechte und die Positionen von Bürgerrechtsorganisationen haben &#151; wenn man von der Frage der Volkszählung einmal absieht &#151; bei der letzten Bundestagswahl kaum eine Rolle gespielt. Insbesondere ist es Helmut Kohl im Wahlkampf gelungen, jede Gefährdung von Grundrechten als Überzeichnung und die von der Union gegen das Demonstrationsrecht geplanten Einschränkungen als Gebot der Rationalität darzustellen.</p>
<p>Die Bürgerrechtsorganisationen haben sich gegen die Einschränkung von Grundrechten vorallem im Bereich des Demonstrationsrechts, des Strafprozeßrechts, der Berufsfreiheit und der Psychiatrie gewandt und nicht aufgehört, gegenüber dem Gerede von Liberalisierung die Praxis der Berufsverbote und der sogenannten Sicherheitsüberprüfung anzuprangern.</p>
<p>Die Mehrheit dieser Grundrechtsverletzungen ist deshalb nicht zentraler Gegenstand der politischen Auseinandersetzung geworden., weil die meisten dieser Einschränkungen in dieser oder jeder Form schon lange praktiziert werden und die Öffentlichkeit sich daran gewöhnt hat. Langjährige Praxis läßt &#151;  das ist eine banale Feststellung &#151;  eine Grundrechtsverletzung nicht rechtens werden; insbesondere bei den Berufsverboten wird gegen diesen Prozeß der Gewöhnung angekämpft. Es kommt darauf an, gegen die Gewöhnung anzugehen, daß etwas nur deshalb nicht zur Sprache kommt, weil die bisher im Bundestag vertretenen Parteien sich in der Sache nicht einig sind.</p>
<p>Wirklich einschneidende Veränderungen wird es voraussichtlich in den kommenden Jahren im Bereich dessen geben, der beschönigend und verschleiernd »Innere Sicherheit« genannt wird. Hier fordert die CSU qualitative Veränderungen und versucht diese mit Bundesminister Zimmermann und Staatssekretär Spranger durchzusetzen.</p>
<p>Bei der erwogenen Einschränkung des Demonstrationsrechts spielen Vorstellungen eine Rolle, denen wir schon in der Auseinandersetzung mit den sogenannten »Sympathisanten« von Terroristen begegnet sind. Weniger der offen Gewalt anwendende Demonstrant als der friedliche, gewaltfreie wird zum eigentlichen Kern des Problems gemacht, weil er &#151; so heißt es &#8211; denjenigen Schutz gewährt, die Gewalt anwenden wollen. Die Verkehrung geht bereits soweit, daß die gewaltfreie Aktion des zivilen Ungehorsams, weil sie unzweifelhaft eine »Aktion« ist, von einigen Gerichten als Gewalt und Widerstand interpretiert und nahezu ebenso bestraft wird, wie die Anwendung physischer Gewalt. Polizei und Gerichte streben Abschreckung an; aber sie produzieren geradezu Gewaltanwendung, wenn bereits die gewaltfreie Aktion zur Gewaltanwendung erklärt wird.</p>
<h5>2. Die Bewegung gegen die Volks&shy;z&auml;h&shy;lung und der Stellenwert der Menschen&shy;rechte f&uuml;r neue soziale Bewegungen</h5>
<p>Die Resonanz, die die Initiativen gegen die Volkszählung gefunden haben, kam unerwartet. Begegnen wir hier einem völlig neuen Daten- und Grundrechtsbewußtsein des Bürgers? Oder gab es eine solche Bewegung nur deshalb, weil sich viele in ihrer Sphäre, in ihrem persönlichen Freiheitsraum verletzt fühlten? Die im angekündigten Ausmaß bei uns ungewöhnliche Form der Gehorsamsverweigerung deutet auf eine Auflehnung gegen etwas hin, was als Rechtsverletzung verstanden wurde. Der Einzelne fühlte sich in seiner Freiheitssphäre verletzt, weil persönliche Angelegenheiten über die Computer allgemein verfügbar gemacht werden sollten. Wenigstens in diesem persönlichen Bereich &#151; mit den kleinen Mogeleien &#151; will der Bürger für sich bleiben und nicht den Behörden ausgeliefert sein. Die Verletzung des Bürgers in diesem seinen Recht führte zum Aufbegehren, zur Ankündigung einer in sich begrenzten gewaltfreien Gegenwehr. Volkszählungsboykott ist punktueller Ungehorsam gegen eine den Behörden unterstellte partielle Rechtsverletzung.</p>
<p>Es spricht vieles dafür, daß auch die Ohnmacht, gegen die Grundrechtsverletzung im Bereich der »Inneren Sicherheit« etwas ausrichten zu können, die Initiativen gegen die Volkszählung zu einer Bewegung werden ließen. Wenn das so ist, dann beweist das, daß die mühselige Kleinarbeit in den Bürgerrechtsorganisationen, auch wenn sie zunächst ohne Resonanz bleibt, sich langfristig auszahlen kann.</p>
<p>Mit der Bewegung gegen die Volkszählung entstand eine neue Qualität des gegenwärtigen Kampfes um die Menschenrechte. Bei dieser Bewegung fallen Inhalt und Bewegung und Grundrechte unmittelbar zusammen. Bei der Friedensbewegung und der Ökologiebewegung standen dagegen inhaltliche Fragen im Vordergrund; das Interesse für Bürgerrechte erwachte erst in dem Augenblick, wenn der Einsatz der Polizei gegen konkrete Aktionen die Auseinandersetzung zu einem Bürgerrechtsproblem machte.</p>
<p>Wenn Inhalt einer Bewegung und Grundrechte nicht übereinstimmen, kommt es nicht darauf an, solche Bewegungen durch Ausweitung dessen, was wir Menschenrechte nennen, zu einer Frage der Menschenrechte zu machen. Niemand ist damit gedient, wenn wir Friedensbewegung, Frauenbewegung oder Ökologiebewegung zu einer Bewegung für Menschenrechte erklären, wenn wir diese Bewegungen gleichsam mit einer Menschenrechtssauce übergießen. Viel eher können die Anhänger dieser Bewegungen für die Arbeit in den Bürgerrechtsorganisationen interessiert werden, wenn man dann, sofern diese sich bei der Durchführung ihrer Aktionen in ihren Rechten verletzt fühlen, ihnen in der konkreten Rechtsverletzung beisteht und Rechtsfragen zunächst als Rechtsfragen behandelt. In welchem Umfang es dabei gelingt, zu zeigen, daß der Anspruch der Menschenrechte über diese Rechtsfragen hinausweist, hängt vom Einzelfall ab.</p>
<h5>3. Grauzonen der Grund&shy;rechts&shy;gel&shy;tung</h5>
<p>Die Zunahme des Wissens um die Bedeutung der Grundrechte ist für die kommenden Auseinandersetzungen von entscheidender Bedeutung. Gegenwärtig besteht die Gefahr, daß die ökonomische Krise dazu ausgenützt wird, die Grundrechte einzuschränken und die Schutzfunktion der Menschenrechte &#151; zumindest punktuell &#151; zu beseitigen. Ohne Widerstand sind in der kommenden Phase nicht nur soziale Errungenschaften bedroht, sondern auch der einst durch die klassischen Menschenrechte formulierte Anspruch. Erneut droht, daß mittels der in Deutschland beliebten Mystifizierung »Staat« sich die Exekutivgewalt &#151; autoritär, technokratisch oder im Gewande sozialer Daseinsvorsorge &#151; über den Bürger und die ihm durch die Menschenrechte im Gemeinwesen eingeräumte Position stellt.</p>
<p>Grundrechte setzen den Regierenden Schranken. Deshalb ist die Geschichte der Menschenrechte zugleich eine Geschichte von Versuchen der Inhaber der regierenden Staatsgewalt, die Fesseln der Grundrechte in bestimmten Situationen durchbrechen zu können. Es ist eine Geschichte von Ausnahmebefugnissen und die Geschichte der von Juristen erfundenen Kategorien, durch die auch ohne gesetzliche Ermächtigung eine Einschränkung oder Durchbrechung der Grundrechte gerechtfertigt werden soll. Als Bei-spiel erinnere ich hier daran, in welcher Weise Grundrechte vom Bundesverfassungsgericht unter den Vorbehalt der Funktionsfähigkeit gestellt werden: Funktionsfähigkeit der Wirtschaft, der Streitkräfte, des Staates.</p>
<p>Die Entwicklung in der Bundesrepublik ist gegenwärtig durch folgende Tendenz gekennzeichnet: Die Grundrechte bleiben äußerlich unangetastet und gelten weiterhin für den Normalfall. Daneben aber werden, zur Sicherung des sozialen Friedens, zur Bekämpfung ökonomischer Krisen und ihrer Auswirkungen und im Bereich der »Inneren Sicherheit« zumindest punktuell für die Exekutive Eingriffsmöglichkeiten geschaffen, die die Grundrechte in ihrer Substanz bedrohen und den Behörden einen Vorrang gegenüber dem Bürger einräumen. Es entstehen Grauzonen, in denen der Anspruch der Grundrechte nicht mehr in jedem Fall und unter allen Umständen als unüberschreitbare Grenze anerkannt wird. Grundrechtsverletzungen im Bereich der »Inneren Sicherheit« führen beispielsweise dazu, daß Oppositionelle zum »Störer« gemacht und als solche mittels der elektronischen Datenverarbeitung erfaßt und eingeschüchtert, durch hoheitliche Verrufserklärungen für »friedlos« erklärt werden. Wer sich nicht fügt, wird finanziell in die Zange genommen, durch Zwangsgeld, Polizeikosten, Schadenersatzansprüche und mit der Drohung, keinen Arbeitsplatz zu bekommen oder den bisherigen zu verlieren (man denke an Berufsverbote und Sicherheitsüberprüfungen), unter Druck gesetzt.</p>
<p>Hier bedarf es der juristischen Kleinarbeit ebenso wie der aufklärenden politischen Aktion. Es ist ein Kampf auch gegen eine Erblast der sozialliberalen Koalition. Es ist zu hoffen, daß es in Zukunft leichter wird, diesen Kampf zu führen, da viele, die gelähmt waren, solange die Sozialliberalen in Bonn noch regierten, heute und morgen wieder freier agieren können oder vielleicht selbst in den Bürgerrechtsorganisationen stärker aktiv werden.</p>
<h5>4. Die Aush&ouml;hlung der Grundrechte durch neue Techno&shy;lo&shy;gien</h5>
<p>Der durch die Menschenrechte formulierte Abwehr- und Gestaltungsanspruch wird heute mehr und mehr in Frage gestellt durch technische Großprojekte (man denke an Projekte der Atomindustrie), durch technische Entwicklungen (beispielsweise in der elektronischen Datenverarbeitung) und durch die Komplexität eines politisch-geseIlschaftlich-technischen Netzes von überindividuellen Verflechtungen, das den personalen Kern und den sozialen Bewegungsraum des einzelnen mehrundmehr verengt. Wenn es nicht gelingt, den durch die Menschenrechte garantierten Abwehranspruch des Bürgers gegen politisch-soziale Übermacht und die Teilnahme des Bürgers an den relevanten Entscheidungen im Gemeinwesen neu zu installieren, werden die Restbestände des liberalen Rechtsstaates langfristig durch ein technokratisch-autoritäres System mit einem primär auf plebizitäre Komponenten verkürzten Parlamentarismus abgelöst werden, mit einer sehr weit gehenden Umwertung der Grundrechte in Pflichten des Bürgers und einigen Korrekturen durch Instanzen des Rechtsweges.</p>
<p>Ob die neuen Technologien Grundrechte aushöhlen und obsolet werden lassen, muß in jedem Einzelfall geprüft werden.</p>
<p>Es gibt Anzeichen dafür, daß technische Großprojekte das traditionelle System des Grundrechtsschutzes, den Abwehranspruch des Einzelnen gegen den Staat und den Anspruch auf Kontrolle durch die Parlamente infrage stellen. Aber noch haben Gerichte &#151; das dürfen wir nicht übersehen &#8211; (wie kürzlich insachen Deichbau vor Nordstrand und jetzt insachen Volkszählung) den individuellen Abwehranspruch anerkannt. Doch es gibt Tendenzen &#151; gerade im Bereich der Atomtechnik &#151; solche Abwehransprüche einzuschränken.</p>
<p>Es ist unbestreitbar, daß die Parlamente bei der Entscheidung über die finanzelle Förderung der Atomtechnik durch den Staat und bei den Entscheidungen über den Umfang des Ausbaus der Atomkraftwerke und über das Wie dieses Ausbaus (man denke an den Schnellen Brüter in Kalkar) häufig nur die Rolle des Statisten gespielt haben und den Expertenvorschlägen mehroderminder ausgeliefert waren. Unbestreitbar ist auch, daß das Fürundwider in der Phase der wirklichen Entscheidung nie diskutiert und durch die Parlamente öffentlich gemacht worden ist.</p>
<p>Das gilt auch für die Entscheidung über die Einführung von Bildschirmtext, also einer Sache, die unser Leben in Zukunft nachhaltiger beeinflussen wird als zentrale Änderungen der Verfassung. Diese Entscheidung fiel auf der Ebene einer in der Verfassung nicht vorgesehenen Institution, der Ministerpräsidentenkonferenz. Die Länderparlamente können zu diesem Staatsvertrag nur noch Ja oder Nein sagen. Kontrollfunktionen im Stadium der Beratung haben weder diese Parlamente noch der Bundestag wahrgenommen. In einer wichtigen Detailfrage haben sich lediglich die Datenschutzbeauftragten zu Wort gemeldet, d.h. Beauftragte, die von der Exekutive eingesetzt sind, und bei denen es von der Zivilcourage abhängt, ob sie es durchhalten, gegen den Strom zu schwimmen.</p>
<p>Die Einführung der elektronischen Datenverarbeitung in die Staatsverwaltung ist in der Bedeutung mit der Ablösung der feierlich besiegelten Urkunde durch die moderne Aktenverwaltung zu vergleichen. Die Parlamente können noch entscheiden über die Einführung solcher Systeme; es ist jedoch höchst zweifelhaft, was die sogenannte »freiheitsverbürgende Kraft« von Gesetzen noch vermag, wenn personenbezogene Daten erst gespeichert und kombiniert sind. Schon heute ist zu befürchten, daß die bisherigen Modelle des Datenschutzes nicht mehr ausreichen .angesichts der neueren technischen Entwicklung, die dazu führt, daß bald niemand mehr feststellen kann, wohin die in einer Datei gespeicherten Daten bereits gelangt sind.</p>
<h5>5. Elektro&shy;ni&shy;sche Daten&shy;ver&shy;a&shy;r&shy;bei&shy;tung und Neue Medien als Voraus&shy;set&shy;zungen des zweiten CDU-Staates</h5>
<p>Der neue CDU-Staat setzt den in der sozialliberalen Ära begonnenen Ausbau der elektronischen Datenverarbeitung voraus. Er ist dabei, diesen Ausbau zu perfektionieren. Dazu gehört der maschinenlesbare Personalausweis. Damit wird jeder Bundesbürger in Sekundenschnelle erfaßbar; zugleich können dabei so viele personenbezogene Daten er-schlossen werden, daß damit ein Verbund unterschiedlicher Dateien zu sogenannten Sicherheitszwecken möglich ist. Dafür hat Generalbundesanwalt Kurt Rebmann bereits die neue Losung ausgegeben: »Sicherheit vor Datenschutz!«</p>
<p>Der neue CDU-Staat fällt mit den Entscheidungen über die Einführung neuer Medien zusammen. Bildschirmtext schafft &#151; abgesehen vom Problem der Veränderung der Arbeit und der Vernichtung von Arbeitsplätzen &#151; neue Möglichkeiten, den Bürger in seinem personalen Kern zu erfassen. Ob die von den Datenschutzbeauftragten eingebauten Sicherungen auf die Dauer halten, ist höchst zweifelhaft. Die neue Koalition forciert auch die Verkabelung der Bundesrepublik und den Ausbau Neuer Medien. So läßt sich bereits heute feststellen: der neue CDU-Staat sucht seine Stabilität zu sichern durch den Ausbau und die Anwendung der Neuen Medien. Das ist der qualitative Unterschied zum CDU-Staat der Ära Adenauer.</p>
<p>In der sozialliberalen Ära hat man die Technokraten gewähren lassen, teilweise Entscheidungen gebremst, doch die wesentlichen Fragen der neuen Technologien nicht zum zentralen Gegenstand der Diskussion gemacht. Die Sozialdemokratie formulierte ihr bekanntes, nach dieser und nach jener Richtung modifiziertes »Jein«.</p>
<p>So fehlt es heute weitgehend an Sachkenntnis, auch bei vielen von uns. Das führt not-wendig auf der einen Seite zur Bagatellisierung und auf der anderen zur Überzeichnung. Man labt sich bei der Überzeichnung an der eigenen Ohnmacht, der einstige Fortschrittsglaube wird durch Verfallsideologien ersetzt.</p>
<p>Eine Tagung des Komitees für Grundrechte und Demokratie hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, ob es angesichts der neuen Technologien nicht notwendig sei, den Anspruch der Menschenrechte neu zu formulieren, um den neuen Gefahren zu begegnen. Das ist leicht gesagt. Eine Neuformulierung der Menschenrechte für den hier skizzierten Bereich setzt zunächst detaillierte Kenntnisse der möglichen Gefährdungen voraus.</p>
<h5>6. Nicht l&auml;nger &raquo;Herr der Welt&laquo; sein</h5>
<p>Eine zentrale Aufgabe der Bürgerrechtsorganisationen in der Bundesrepublik ist es, die Bewußtseinsveränderung, die sich in den letzten fünfzehn Jahren in Teilen unseres Volkes vollzogen hat, gegenüber der von der CDU/CSU proklamierten »geistigen Wende« zu verteidigen. Wenn es richtig ist &#151; wie man gesagt hat &#151;, daß dieser Bewußtseinswandel mit dem der Renaissance vergleichbar ist, dann muß dieser Wandel gegenüber den in der ökonomischen Krise verstärkt auftretenden Gegentendenzen geschützt werden.</p>
<p>Dieser Bewußtseins- und Verhaltenswandel ist &#151; wie Christa Wolf es in der Kassandra-Vorlesung nennt &#151; der Versuch, »nicht Herr der Welt« zu sein oder es zu werden, »der Verzicht auf Beherrschung und Unterwerfung anderer Völker und Erdteile, aber auch auf die Kolonialisierung der Frau durch den Mann«. Weder Sozialdemokraten noch Liberale haben diese neue Haltung zur Politik und zu dem, was Jürgen Habermas »Lebenswelt« nennt, geschaffen oder angestrebt. Immerhin gibt es einige Sozialdemokraten, die diese Veränderung der Mentalität geduldet und gefördert haben.</p>
<p>Es wäre falsch, die von der Union geforderte »geistige Wende« nur auf die Rückkehr zum Leistungsprinzip oder auf irgendwelche Wertvorstellungen zu beschränken. Der Versuch, nicht mehr Herr der Welt zu sein oder zu werden, bedeutet eine Zurücknahme, das Ersetzen von Anweisungen und Befehlen durch spezifische Formen der Kooperation, die Beschränkung der klassischen Führungsfunktionen.</p>
<p>Regulieren, Anleiten und das, was die Aufgaben einer Hebamme sind: Mithelfen, etwas zur Welt zu bringen, ohne den Anspruch, es selbst produziert zu haben. Das ist eine Idealisierung. Dieses »Sich-Befreien vom Führer in uns« ist nicht leicht; es kommt immer wieder zu Rückfällen; dieser Prozeß hinterläßt manchmal tiefe Narben.</p>
<p>Doch diese in den letzten Jahren entwickelten Formen von Kooperation sind ein Stück Realität, zugleich unser Utopia. Als Ansatz zu einer zukünftigen anderen Form zu leben ist diese Kooperation soetwas wie gelebte Hoffnung. Dieses »Utopia in uns« gibt uns die notwendige Kraft, den Sisyphuskampf um formale Rechte zu führen und als Bürgerrechtsorganisationen für die Realisierung von Menschenrechten zu streiten. Deshalb dürfen wir diese neue Form, miteinander zu leben nicht preisgeben, wenn wir hart bedrängt werden, oder dann wenn wieder Leiter mit Führungsansprüchen oktroyiert wer-den. Viele Autoritäre meinen jetzt wieder ihre Stunde sei gekommen. Sie müssen auf das stoßen, was man Kooperation oder Arbeitsdemokratie nennen kann, auf eine feste Zusammenarbeit in dem Wissen, damit eine andere Form des Zusammenlebens zu begründen.</p>
<h5>7. Die Freistel&shy;lung von Arbeit und eine andere Verwendung des &ouml;ffent&shy;li&shy;chen Unter&shy;st&uuml;t&shy;zungs&shy;sys&shy;tems</h5>
<p>Die skizzierte Mentalitätsveränderung kann nur dann gegen Gegentendenzen geschützt werden, wenn die Auswirkungen der ökonomischen Krise in der Form struktureller Arbeitslosigkeit nicht auf die Jungen oder Alten abgewälzt werden. Solange eine Produktionsweise nicht überwunden werden kann, die solche Krisen produziert, muß die Arbeitnehmerschaft insgesamt lernen, um den Besitz von Arbeitsplätzen zu kämpfen. Es geht darum, neue Formen der Verteilung von Arbeit zu finden. Gegenüber der in der Tradition der Herrenmenschentums stehenden Versuche, die strukturelle Arbeitslosigkeit durch das Abschieben von Ausländern zu mindern (ich halte diesen Versuch zum Scheitern verurteilt), müssen neue Konzepte von Teilzeitbeschäftigung, von rotierender Freisetzung jedes Arbeitnehmers für begrenzte Zeiträume geprüft und entwickelt werden. Die Ersetzung menschlicher Arbeit durch Maschinen darf nicht zum Verhängnis werden, sondern muß positiv gewendet werden. Sozialdemokraten sind unter anderem auch deshalb gescheitert, weil sie nicht in der Lage waren, andere Formen der Verwendung des öffentlichen Unterstützungssystems zu entwickeln.</p>
<p>Wenn es richtig ist, daß in der Bundesrepublik die Wachstumsraten der vergangenen Jahrzehnte nicht mehr zu erzielen sind (und daran zweifelt wohl niemand), und wenn es richtig ist, daß wir in der Bundesrepublik langfristig mit einer &#151; wie es heißt &#151; strukturellen Arbeitslosigkeit rechnen müssen, dann kommt alles darauf an, die Entstehung einer Gesellschaft zu verhindern, in der die einen einen Arbeitsplatz besitzen, die anderen keinen. Die Gewerkschaften meinen, die Spaltung in Arbeitsplatzbesitzer und Arbeitslose durch den richtigen Kampf um die 35-Stunden-Woche verhindern zu können. Viele Unternehmer, Behördenvertreter und Politiker meinen die Probleme der Arbeitslosigkeit aufkosten der Alten durch frühere Verrentung lösen zu können. Angesichts der rapid fortschreitenden Rationalisierung, die gegenwärtig mehr Arbeitsplätze vernichtet als schafft, ist zu bezweifeln, daß diese Wege zu spürbaren Erfolgen führen. Vielleicht gilt das auch für das von Peter Grottian entworfenen Modell einer Teilzeitbeschäftigung, das von den Gewerkschaften &#151; soweit bekannt ist &#151; leider noch immer abgelehnt wird.</p>
<p>Wenn für eine lange Zeit solche Strategien nicht zur Beseitigung der strukturellen Arbeitslosigkeit führen und wenn es beim gegenwärtigen Stand des Bruttosozialprodukts in der Bundesrepublik gesamtwirtschaftlich möglich ist, zwei bis drei Millionen Arbeitslose ausreichend zu unterstützen, dann kommt alles darauf an zu erreichen, daß die einen mit ihren Problemen nicht allein gelassen werden und die anderen (die Arbeitsplatzbesitzer) die Not der anderen nicht wie bisher verdrängen können. Eine solche Selbstbetroffenheit der Arbeitsplatzbesitzer ist zu erzielen, wenn das für den Bereich der Politik entwickelte Rotationsprinzip auch auf den Besitz des Arbeitsplatzes ausgedehnt oder (man kann es auch umgekehrt formulieren) wenn Arbeitslosigkeit rotiert. Das hieße: je-der Arbeitnehmer wird in regelmäßigen Abständen &#151; sagen wir einmal: alle 7 oder 10 Jahre für einen begrenzten Zeitraum von seiner Arbeit freigestellt; er behält den festen Anspruch, in den ehemaligen Arbeitsbereich zuzückzukommen und bekommt einen Unterstützungsbeitrag. Damit wäre Arbeitslosigkeit kein individuelles Schicksal mehr, kein Makel, sondern eine für alle gleichmäßige Freistellung von Arbeit, die anderen zugutekommt. Jeder wäre in gleicher Weise betroffen, Arbeitslosigkeit würde nicht auf die Jungen oder Alten abgewälzt, das, was die Not gebietet, könnte produktiv gewendet werden hin zu einer veränderten Einstellung zur Arbeit (die langfristig sicher auf uns zukommt), aber auch zur Weiterbildung zur Regeneration oder als Vorstufe zum Leben als Rentner oder Pensionär. Wir können uns die Phantasielosigkeit der vergangenen Jahre in der Verwendung der allgemein zur Verfügung stehenden Subsistenzmittel nicht mehr leisten!</p>
<h5>8. Es gibt keine B&uuml;rger&shy;rechts&shy;be&shy;we&shy;gung in der Bundes&shy;re&shy;pu&shy;blik</h5>
<p>Eine Schwierigkeit der Bürgerrechtsorganisationen in der gegenwärtigen Situation besteht darin, daß diese Vereinigungen verhältnismäßig klein sind und daß sie es bisher nicht vermocht haben, eine Bürgerrechtsbewegung zu entfalten. Punktuell haben bestimmte Medien oder Einzelne in den Medien die Aufgabe übernommen, an die Stelle der fehlenden Bürgerrechtsbewegung zu treten. Oft waren die bestehenden Bürgerrechtsorganisationen (Gustav Heinemann-Initiative, die Humanistische Union, die Liga für Menschenrechte, das Komitee für Grundrechte und Demokratie und der Republikanische Anwaltsverein) aufgrund ihrer spezifischen Arbeit, ihrer von kleinen Expertengruppen ausgearbeiteten Untersuchungen Voraussetzung dafür, daß die Medien Bürgerrechtsfragen aufgreifen konnten. Doch die Massenwirksamkeit, die durch diese Medien bewirkt wurde, ging teilweise auch aufkosten des Wachstums der Bürgerrechtsorganisationen. Die Stärke der Bürgerrechtsorganisationen zeigt sich nicht in irgendwelchen Kongressen, sondern darin, ob sie in der Lage sind, in kleinen Arbeitsgruppen &#151; wie in einem Labor &#151; frei von den Schranken der Interessenten Analysen und Modelle vorzuIegen, die neue Perspektiven zeigen.</p>
<p>Vielleicht kann es in der gegenwärtigen Situation eine solche umfassende Bürgerrechtsbewegung nicht geben, möglicherweise ist es einer solchen, an den Menschenrechten orientierten Politik zu eigen, sich in eine Vielzahl von Richtungen und Gruppierungen aufzuspalten. Aber geht es nicht auch um Bürgerrechte, wenn Anwälte den Strafverteidigertag immer ernster nehmen, wenn Richter, sich zu einem Richterratschlag treffen, wenn Staatsanwälte und Richter, die der ÖTV-Gewerkschaft angehören, sich mit einer Anzeige zu Wort melden, wenn wir seit längerer Zeit neue Töne aus der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristen hören oder wenn die Green Peace-Leute eine Aktion machen? </p>
<h5>9. B&uuml;rger&shy;rechts&shy;ak&shy;ti&shy;onen und B&uuml;rger&shy;rechts&shy;po&shy;litik in der Bundes&shy;re&shy;pu&shy;blik</h5>
<p>Der Kampf um die Realisierung der Freiheiten, die durch die Menschenrechte umrissen werden, zeigt, daß es keine bestimmte, in jeder Situation gültige Aktionsform dafür gibt, sondern daß die Wahrnehmung von Bürgerrechten nur dann erfolgreich ist, wenn diese der spezifischen Kräftekonstellation der Zeit entsprechen und wenn es aufgrund einer besonderen Aktionsphantasie gelingt, auf diese Weise einen Teil des Volkes oder der öffentlichen Meinung zu gewinnen. Dabei ist die Inanspruchnahme von Freiheitsrechten ein Lernprozeß, der durch die Erfahrungen vorausgegangener Aktionen gespeist wird. Die Geschichte der Bundesrepublik zeigt, daß solche Lernprozesse stattfinden: In den fünfziger Jahren vermochten die Protestkundgebungen gegen die Wiederaufrüstung der Bundesrepublik nahezu nichts auszurichten gegenüber der davon abgehobenen Auseinandersetzung im Bundestag und vor dem Bundesverfassungsgericht. Die 1958 von Sozialdemokraten, Freien Demokraten und Gewerkschaften initierte Kampagne »Kampf dem Atomtod« sollte und vermochte außerparlamentarischen Druck für die innerparlamentarische Opposition schaffen; doch dieser mehr oder weniger noch von Apparaten organisierte Protest wurde abgeblasen, nachdem das Bundesverfassungsgericht die in einigen sozialdemokratisch regierten Ländern zur, Frage der Stationierung von Atomwaffen in der Bundesrepublik vorgesehene Volksbefragung verbot und als sich nach der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen 1958 zeigte, daß sich außerparlamentarischer Protest nicht unmittelbar in Wahlerfolge umsetzen läßt. Die Folge war das Entstehen der ersten Ansätze einer autonomen Außerparlamentarischen Opposition in der Ostermarschbewegung und bei Studenten um den Sozialistischen Deutschen Studentenbund. Im Widerstand gegen die Restauration im Bereich der Justiz und Kultur entstand damals die Humanistische Union.</p>
<p>Die lediglich punktuelle Betätigung des Einzelnen durch den Besuch an Protestveranstaltungen wurde jetzt erweitert: Beim Ostermarsch in der Form der Teilnahme an einem dreitägigen Marsch, in der Spiegel-Affäre und zu Beginn der Auseinandersetzung um die Notstandsgesetzgebung durch die Bereitschaft, sich durch Unterschriftsaktionen besonders zu exponieren.</p>
<p>Die in der Auseinandersetzung um die Notstandsgesetze entstandene Verfassungsbewegung hatte spezifische Voraussetzungen: Sozialdemokraten besaßen gegenüber einer Notstandsverfassung im Bundestag die Sperrminorität und wollten sich nicht offen gegen die Gewerkschaften stellen. In dieser Situation entstand eine Zusammenarbeit zwischen linken Sozialdemokraten in den Gewerkschaften und Intellektuellen mit dem Ziel, die möglichen Gefahren der Notstandsgesetze konkret deutlich zu machen. Das Kuratorium »Notstand der Demokratie« markierte die Bereitschaft von Otto Brenner und anderen Gewerkschaftern sogar unabhängig vom DGB Aufklärung und damit politischen Druck auf die SPD durch Massenveranstaltungen auszuüben. Der Kampf gegen die Notstandsgesetze ist ein Weg von Unterschriftsaktionen und Resolutionen über Kundgebungen und Kongresse zum »Sternmarsch« auf Bonn, änderen massenhaften Demostrationen und zu vielen auf betrieblicher Ebene durchgeführten Warnstreiks. Zu-gleich gab es ein spezielles Zusammenspiel von außerparlamentarischer und innerparlamentarischer Notstandsopposition. Diese Auseinandersetzung hinterließ solche Spuren, daß Sozialdemokraten nach nur wenigen Protesten das Vorhaben aufgaben, eine »Vor-beugehaft« einzuführen.</p>
<p>Dieser Höhepunkt schlug um in eine Lähmung im Kampf um die Bürgerrechte während der ersten Jahre der sozial-liberalen Koalition: Auf der einen Seite stand (wie sich bald zeigen sollte) ein zu großes und ungerechtfertigtes Vertrauen in die Rechtspolitik von Liberalen und Sozialdemokraten; auf der anderen Seite entstanden immer neue Gruppierungen, die so handelten als hätten sie den Satz zum Programm erhoben: »Freiheitsrechte, das ist nicht viel, Sozialismus ist das Ziel!« Zugleich operierte die Union sowohl auf der Ebene des Bundes als auch der Länder als streitbare Partei für »Law and Order«. Die Lähmung der bürgerrechtlichen Positionen führte 1972 zum »Extremistenbeschluß« und zu den »Sicherheitsgesetzen«. Nur wenige haben damals die Kompetenzerweiterung für Verfassurigsschutz, Bundeskriminalamt und Bundesgrenzschutz analysiert im Blick auf die damit verbundenen Gefahren für die Freiheitsrechte.</p>
<p>Die Kampagne gegen die Berufsverbote wurde teilweise ausschließlich auf die juristische Argumentation beschränkt: »Verfassungswidrigkeit der Berufsverbote« stand gegen den Vorwurf der »Verfassungsfeindlichkeit«. Aus Opposition gegen diese Verkürzung orientierten sich viele auf den großen Kongressen gegen die verfassungsrechtliche Entwicklung nicht an den im Grundgesetz verbürgten Freiheitsrechten, sondern wandten sich unspezifisch gegen »politische Unterdrückung« und Repression. Die fehlende Analyse wurde häufig ersetzt durch die Darstellung immer neuer Fälle von Repression. In dieser Phase erlangte die Humanistische Union besondere Bedeutung: sie verband den Kampf um Bürgerrechte mit dem Widerstand gegen den politschen Akt innerstaatlicher Feinderklärung.</p>
<p>Neben bürgerrechtliche Protesterklärungen und spezifische Versuche der Einflußnahme gegen die Einschränkung von Verteidigerrechten, traten bald Aktionen der Strafverteidiger in den Terrorismusprozessen. Ich erinnere an den Sitzstreik von Anwälten vor dem Bundesgerichtshof und die Reaktionen darauf. Der langwierige Abwehrkampf um Menschenwürde, Leben, Unschuldsvermutung und Verteidigungsrechte von Inhaftierten, denen politisch motivierte Straftaten zur Last gelegt wurden, hat wesentlich zu einer Rückbesinnung auf die Menschenrechte beigetragen.</p>
<p>Als Versuch, sich ein Menschenrecht offensiv zu nehmen, kann die Aktion bekannter Frauen angesehen werden, die sich in einer Anzeige im »stern« selbst bezichtigen, eine Straftat im Sinn des § 218 StGB begangen zu haben. Durch solche Aktionen und das tatsächliche Verhalten unzähliger Frauen wurde der Weg zur Fristenregelung geebnet. Die dazu erfolgte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts machte dann deutlich,<br />daß Menschenrechte nicht dagegen gefeit sind, politisch verwendet zu werden: Gegen die freie Entfaltung der Persönlichkeit &#151; auch für die Frau &#151; stellte das Bundesverfassungsgericht nicht nur das Grundrecht auf Leben auch für den Embryo in den ersten Wochen nach der Zeugung (mit der Freiheit für den Gesetzgeber, die Trennlinie zwischen beiden Rechten zu bestimmen), sondern mittels eines vom Gericht konstruierten »Wertsystems der Grundrechte« das angeblich verfassungsrechtliche Gebot, Schwangerschaftsunterbrechungen strafrechtlich zu verfolgen.</p>
<p>Derart begründete Entscheidungen und auch das Versagen des Bundesverfassungsgerichts, in der Auseinandersetzung mit dem Terrorismus das Prinzip der Waffengleichheit zwischen Anklage und Verteidigung zu wahren, verstärkte einerseits das, was dann «Rechtsnihilismus« genannt wurde, und begründete andererseits auch ein neues An-knüpfen an die Menschenrechte in ihrem ursprünglichen Sinn als »unveräußerliche Rechte«. Die Form, in der vor dem umstrittenen Russell Tribunal die »Situation der Menschenrechte in der Bundesrepublik« mit unerwartet großer Unterstützung und Anteilnahme untersucht wurde, demonstrierte diese neue Zuwendung zu den Menschen-rechten. Auf dieser Basis entstand das »Komitee für Grundrechte und Demokratie«. Etwa zur gleichen Zeit besann man sich am linken Rand der Sozialdemokratie auf Gustav Heinemann sowohl als großen demokratischen Juristen als an Abrüstung und Friedenspolitik orientierten Politker.</p>
<p>Auch in der gegenwärtigen Situation ist die Form verschieden, in der sich die verschiedenen Bürgerrechtsorganisationen äußern oder in der sie agieren. Aufmerksamkeit verdienen vorallem die neuen Formen der Einwirkung: Demonstrationsbeobachtung (mit prägnanten dokumentarischen Veröffentlichungen), »Patenschaften« mit Hausbesetzern oder Initiativen »Bürger beobachten Polizei« und gewaltfreie Aktionen des »Widerstehens« (civil disobedience).</p>
<h5>10. Gewalt&shy;freies Widerstehen (ziviler Ungehorsam) ist ein B&uuml;rgerrecht</h5>
<p>Zwar gibt es für Bürgerrechtsaktionen in der Bundesrepublik keine allzeit gültige Aktionsform, doch für eine an den Bürgerrechten orientierte Politik ist es von entscheidender Bedeutung, ob es ihr auch in der Bundesrepublik gelingt, im Unterschied zum verfassungsrechtlichen Widerstandsbegriff nach Art. 20 Abs. 4 Grundgesetz durchzusetzen, daß Aktionen, wenn sie »friedlich und ohne Waffen« erfolgen, dabei allerdings Ordnungswidrigkeiten oder dergleichen darstellen, als Ausübung des Grundrechts auf Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit anerkannt zu werden.</p>
<p>Wenn sich viele Menschen unter freiem Himmel versammeln, wird die öffentliche Ordnung in der Regel in dieser oder jener Form tangiert: Straßen und Plätze werden unpassierbar, Verkehr muß umgeleitet werden usw. Das Grundrecht rechtfertigt solche Verletzung niederrangigen Rechts, bei der spontanen Demonstration sogar ohne vorherige Anmeldung. In ähnlicher Weise müssen auch begrenzte Regelverletzungen im Rahmen einer »gewaltfreien Aktion« angesehen werden. In den Vereinigten Staaten ist es der<br />Bürgerrechtsbewegung gelungen, neben und im Unterschied zum Widerstandsrecht die rechtliche Konstruktion des »civil disobedience« durchzusetzen oder zu erreichen, daß derartige Aktionen nicht mehr diskriminiert werden.</p>
<p>Ein Bürgerrecht auf gewaltfreies Widerstehen bedeutet keine Verrechtlichung des Ungehorsams. Die Verletzung der Straßenverkehrsordnung bleibt eine Ordnungswidrigkeit; aber diese Verletzung ist kein Angriff auf den Rechtsstaat. Aktionen des gewaltfreien Widerstehens bleiben im Bereich einer Grauzone und sind mit den symbolischen Absperrungen gegen Streikbrecher zu vergleichen. Auch diese Aktionsform konnte erst langsam durchgesetzt werden.</p>
<p>In der Bundesrepublik dagegen wird sowohl von Politikern, Gerichten und Sicherheitsorganen als auch von einigen Demonstranten, der Unterschied zwischen dem gewaltfreien Widerstehen im Sinn des zivilen Ungehorsams und dem verfassungsrechtlichen Widerstand bewußt verwischt. Dabei wird die Doppeldeutigkeit des Wortes »Widerstand« im Sinne von »Widerstehen«, Standhalten, Opponieren einerseits und im Sinn des Widerstandsrechtes als legitime Gegenwehr zur Wiederherstellung der von den Regieren-den gebrochenen Legalität andererseits ausgenutzt. So interpretieren Politiker und Polizeiinstanzen des gewaltfreie Widerstehen, sogar »Ungehorsam« in der Form des Hungerstreiks als Angriff auf den Staat, um auf diese Weise diese Form des Opponierens zu diskriminieren, zu illegalisieren und zu eleminieren. Auf der Seite der Demonstranten gibt es bei einigen eine Romantik des Widerstandes und der Militanz, die »gewaltfreien Widerstand« zur Vorstufe oder Einübung zum »wirklichen« Widerstand und zur Revolution zu machen sucht.</p>
<ul>
<li>
<div align="left">Wer daran festhält, Aktionen des zivilen Widerstands als  gewaltfreien Widerstand zu bezeichnen, muß wissen, daß er sich damit in Frontstellung nach zwei Seiten begibt.</div>
</li>
<hr class="clearer-white">
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</ul>
<li>
<p class="bodytext">
<div align="left">Wer auf die starke, emotionalisierende Kraft des Wortes »Widerstand« vertraut,  muß wissen, daß umgekehrt der gebrochene Widerstand ebenso resignierend wirken und die Kraft rauben kann, überhaupt noch zu »widerstehen«, zu opponieren.</div>
</li>
<li>
<p class="bodytext">
<div align="left">Die gewaltfreie Aktion des zivilen Widerstehens eine Gegenwehr, die mehr Mut  und Selbstüberwindung kostet als Reaktionen der Gewalttätigkeit.</div>
</li>
<li>
<p class="bodytext">
<div align="left">Gerade deshalb, weil es so schwer ist, einen Polizeieinsatz gegen eine gewaltfreie  Aktion des Widerstehens zu ertragen, ist diese spezifische Aktionsform an  besondere Voraussetzungen gebunden:</div>
</li>
<li>
<p class="bodytext">
<div align="left">Diese gewaltfreie Aktion einer Opposition ist keine Allzweckwaffe; ist vielmehr  letztes Mittel für den Fall, daß andere Formen eines spezifischen Protestes, der auf Gewissensgründen beruht, nicht zur Kenntnis genommen werden: der hohe  Einsatz wird geleistet, um einer partiellen Rechtsverletzung entgegenzutreten, um  fundamentale Rechte durchzusetzen oder um Leben, Gesundheit und Lebensraum zu schützen.</div>
</li>
<h5>11. B&uuml;rger&shy;rechts&shy;or&shy;ga&shy;ni&shy;sa&shy;ti&shy;onen sind verbin&shy;dendes Element zwischen&shy;punk&shy;tu&shy;eller B&uuml;rger&shy;rechts&shy;ak&shy;ti&shy;onen</h5>
<p>Die Arbeit der Bürgerrechtsorganisationen ist das stetige, integrierende und verbindende Element zwischen punktuellen Bürgerrechtsaktionen; Bewegungen wie die Initiative gegen die Volkszählung und andere Knotenpunkte des Kampfes um Bürgerrechte beleben die Arbeit der Bürgerrechtsvereinigungen, die sich ihrerseits bemühen müssen, das jeweils entfachte Feuer nicht verglimmen zu lassen.</p>
<p>Gerade die Reaktionen auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts über die Aussetzung der Volkszählung zeigt, wie schnell die Flutwellen einer geseIlschaftlichen Bewegung in sich zusammenfallen können. Bürgerrechtsorganisationen gewährleisten demgegenüber Kontinuität. Aber sie zerfallen, wenn sie sich auf Organisationshuberei beschränken und keine neuen Aktionen entfachen können. Bürgerrechtsorganisationen sind soetwas wie permanente Bürgerinitiativen, um den Anspruch der Menschenrechte durchzusetzen. Wer in diesem begrenzten politisch-gesellschaftlichen Sektor, die Mühe der Detailarbeit auf sich nimmt, tut dies entweder auf Grund eines altliberalen (großbürgerlichen) Habitus, er zieht seine Kräfte aus den immer neuen Verletzungen der freiheitlichen demokratischen Ordnung bzw. des in den Menschenrechten niedergelegten Anspruchs oder er kämpft für die Freiheitsrechte als Voraussetzung dafür, eine andere Form des gesellschaftlichen Zusammenlebens herbeizuführen. Die begrenzten Möglichkeiten der Einflußnahme, die es &#151; trotz allem &#151; in den vergangenen Jahren für Bürgerrechtsorganisationen noch gab, sind gegenwärtig allerdings auf ein Minimum geschwunden. Das haben viele noch nicht akzeptiert, die weiterhin Eingaben produzieren als sei nichts geschehen.</p>
<p>Doch die veränderte Situation darf nicht dazu führen, daß die Bürgerrechtsorganisationen sich auf eine Politik des bloßen Protestes beschränken, auf die allsatt bekannten Forderungen: »Weg mit dem&#8230; -Gesetz!« Ebensowenig dürfen sie sich festlegen auf die verbleibenden begrenzten Möglichkeiten der Einflußnahmen, die am Ende nichts anderes sind als die SPD-Politik des »kleineren Übels«. Die Bürgerrechtsorganisationen werden sich nur dann in den kommenden Jahren als relevanter gesellschaftlicher Faktor erweisen, wenn es ihnen gelingt, Proteste in solcher Sprache zu formulieren, daß sie als Gegenposition akzeptiert werden müssen und damit durch Inhalt und Form Einfluß haben. Das heißt: Absage sowohl an den Wortradikalismus als an die allzukleinen pragmatischen Schritte des Dabeiseinwollens.</p>
<p>Politik in den nächsten Jahren bedeutet das Bohren von harten Brettern. Wir brauchen langen Atem und auch die Fähigkeit, Niederlagen ertragen zu können. Unsere Produktivkraft beruht auf Kooperation und Solidarität. Kraft gibt uns auch unser Eintreten für Menschenrechte. Das ist mehr als eine Verfassungsposition. Das meint auch das alte Lied, in dem es heißt: »erkämpft des Menschenrecht«.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/62-63/publikation/buergerrechte-buergerrechtsaktionen-und-buergerrechtsorganisationen/">Bürgerrechte, Bürgerrechtsaktionen und Bürgerrechtsorganisationen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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			</item>
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		<title>Sozialdemokratie und Bürgerrechte zwischen 1966 und 1982</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/62-63/publikation/sozialdemokratie-und-buergerrechte-zwischen-1966-und-1982/</link>
		
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		<pubDate>Wed, 01 Jun 1983 19:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>aus: vorgänge Nr. 62-63 (Heft 2-3/1983), S. 35-42 Geht man in die Geschichte zurück, so ergibt sich ein Paradox. Die sozialdemokratische Arbeiterbewegung kämpft, etwa zu Zeiten des Kaiserreichs, für die volle Verwirklichung der Bürgerrechte, ihre umfassende Geltung für jedermann und jede Frau, und begreift diesen Kampf zugleich als einen Kampf gegen die bürgerliche Gesellschaft, gegen [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/62-63/publikation/sozialdemokratie-und-buergerrechte-zwischen-1966-und-1982/">Sozialdemokratie und Bürgerrechte zwischen 1966 und 1982</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>aus: vorgänge Nr. 62-63 (Heft 2-3/1983), S. 35-42</p>
<p>Geht man in die Geschichte zurück, so ergibt sich ein Paradox. Die sozialdemokratische Arbeiterbewegung kämpft, etwa zu Zeiten des Kaiserreichs, für die volle Verwirklichung der Bürgerrechte, ihre umfassende Geltung für jedermann und jede Frau, und begreift diesen Kampf zugleich als einen Kampf gegen die bürgerliche Gesellschaft, gegen die bürgerliche Klassenherrschaft. Die volle Verwirklichung der Bürgerrechte erschien ihr nur in der sozialistischen Gesellschaft möglich, für die sie eintrat. Die Bürgerrechte waren also als umfassende Menschenrechte verstanden. Sie waren nicht nur als bürgerliche Schutzrechte gegen Staatseingriff, sondern als menschenrechtliche Ansprüche an die Vergesellschaftung insgesamt adressiert. Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit sollten in der neuen Gesellschaft zur selbstverständlichen Qualität des alltäglichen Umgangs der Menschen miteinander und ihrer Teilhabe an der demokratischen Regelung der öffentlichen Angelegenheiten werden.</p>
<p>Menschenrechte greifen damit in ihrem Anspruch über den engeren Rahmen bürgerlicher Rechtsansprüche gegenüber Staat und Gesellschaft hinaus und bestimmen die Qualität der politischen Kultur einer Gesellschaft &#8211; wenn sie verwirklicht werden. Sie enthalten damit ein utopisches Moment, etwas, das in der bürgerlichen Gesellschaft keinen Platz hat und angesichts der systemkonstituierenden Konkurrenz aller mit allen auch keinen Platz haben kann. Aber dieser »Überschuß« war in den Proklamationen der bürgerlichen Revolutionen von allem Anfang an enthalten, wie der Ruf nach »Brüderlichkeit« zeigt, der sich eben nicht auf ein bürgerliches Recht gegenüber dem Staat, sondern auf eine neue Qualität der gesellschaftlichen Verhältnisse und der Menschen untereinander bezog.</p>
<p>»Brüderlichkeit« kann nicht durch ein bloßes Schutzrecht in Gesetzesform garantiert werden. Sie erfordert eine neue Gesellschaft, in der Konkurrenz durch Solidarität als systemkonstituierender Mechanismus abgelöst werden sollte. Sozialismus war die Chiffre dafür, seitdem die sozialdemokratische Arbeiterbewegung die Forderung der bürgerlichen Revolution aufgenommen und ihre vollständige Realisierung für alle Menschen zur Forderung gemacht hatte.</p>
<p>Mit dem Aufgeben der systemüberwindenden Perspektive in der Politik der Sozialdemokratie &#151;von der Sonntags- und Programmrhetorik soll hier nicht die Rede sein &#151; verschwindet auch die &#8218;Brüderlichkeit` aus der politische Perspektive. Die sozialdemokratische Politik richtet sich in den gegebenen Verhältnissen ein, sie will es allenfalls &#8218;besser&#8216; machen. Anerkannt aber bleibt von ihr die bürgerliche Trennung von Politik und alltäglichem Leben. Freiheit und Gleichheit, letztere häufig als Gerechtigkeit pragmatisch interpretiert, sollen in der Politik und durch Politik gewährleistet werden. Brüderlichkeit und mit ihr eine mögliche neue Qualität der Alltagskultur wird folglich nicht als politische Kultur, sondern bestenfalls als moralischer Anspruch an die Solidarität des Einzelnen begriffen. Er soll, vor allem in Krisenzeiten, sich solidarisch verhalten und seine Ansprüche reduzieren zugunsten derer, denen es noch schlechter geht. Soweit zum historisch begrenzten Rahmen der sozialdemokratischen Perspektive am Ende einer langen Geschichte, die man zumindest erwähnen muß, wenn es darum geht, die Verwirklichung der begrenzten Ansprüche der Bürgerrechte in der Politik der Sozialdemokratie kritisch zu wägen.</p>
<h5>Der &raquo;S&uuml;ndenfall&laquo; der SPD bei den Notstands&shy;ge&shy;setzen</h5>
<p>Am Anfang stand nicht die Brandtsche Formel »Mehr Demokratie wagen« (1969), sondern der Wehnersche Impuls von 1960: Regierungsbeteiligung um jeden Preis. Das wird häufig vergessen, vor allem von Sozialdemokraten, muß aber heute Berücksichtigung finden. Als Brandt »mehr Domokratie wagen« proklamierte, hatte die Sozialdemokratie bereits die Notstandsgesetze mit ihren wesentlichen Einschränkungen der Grundrechte und einige andere problematische Gesetze und Maßnahmen mitverantwortet. Der sozialdemokratische Justizminister der großen Koalition hieß Gustav Heinemann, der aus der Regierung Adenauer einst als Innenminister zurückgetreten war, weil er die »Wiederbewaffnung« der Bundesrepublik nicht mitverantworten wollte. Nun aber ermöglichten die Notständsparapraphen nicht nur im »Verteidigungsfall« (also bei äußerer Bedrohung), sondern auch im »Spannungsfall«, also bei einem objektiv nicht operationalisierten Zustand, dessen Vorliegen der Bundestag nach Art. 80a Absatz 1 GG feststellt, »zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes&#8230; Streitkräfte zur Unterstützung der Polizei und des Bundesgrenzschutzes beim Schutze von zivilen Objekten z.B. Baustellen von Wiederaufbereitungsanlagen, Entlagerungsstätten, Startbahnen&#8230;) und bei der Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer« einzusetzen. Damit ist unter sozialdemokratischer Mitverantwortung, quasi als Einstand in die Regierung und als Nachweis der Regierungsfähigkeit, die »Funktion der Bundeswehr als Instrurnent zur Kontrolle innergesellschafticher Widersprüche legalisiert« worden (J. Seifert). Im einzelnen wurden die Schutzfunktionen zentraler Grundrechte, des Post- und Fernmeldegeheimnisses, der Freizügigkeit, der Berufsfreiheit, der Unverletzlichkeit der Wohnung sowie die Eigentumsgarantie (Art. 10 &#8211; 14 GG) relativiert.</p>
<p>1969 sollte eine Periode der »inneren Reformen« beginnen, deren Ziel Verbesserung der Lebensqualität für alle, deren Methode Demokratie sein würde. Demokratisierung, Partizipation, Mitbestimmung waren Formeln sozialdemokratischer Rhetorik in der<br />Brandt-Scheel-Ära, deren Attraktivität in der Verheißung einer Veränderung des autoritären Politikstils und der materiellen Ungleichheit des CDU-Staates bestanden. Auch wenn ein expliziter Bezug auf Grund- und Menschenrechte kein Spezifikum dieser Rhetorik zu Beginn der 70er Jahre war, so schien klar, daß die damit versprochene Politik entscheidende Qualität für die Durchsetzung der vollen Geltung von Grund- und Menschenrechten besitzen würde. Ein Politikansatz, der Strategien der Demokratisierung von Staat und Gesellschaft mit einer Orientierung an einem offensiven Grundrechtsverständnis verbunden hätte, schien manchem möglich, der nicht nur in die Absichten der Sozialdemokratie, sondern auch in ihre Fähigkeit zur gesellschaftlichen Reform Vertrauen hatte. Eine solche Verbindung hätte in angemessener Weise die Grundrechte nicht nur als rechtliche Schutzformel des einzelnen gegenüber staatlichem oder dem Zugriff gesellschaftlicher Machtinhaber verstanden und ausgebaut &#151; was natürlich stets als Voraussetzung jeglicher Grundrechtspolitik notwendig bleibt &#151; sondern sie wäre als »Teilhaberechte« (J. Habermas) des Einzelnen und gesellschaftlicher Gruppen erweitert worden. Teilhabe an der Gestaltung der politischen und gesellschaftlichen Lebensverhältnisse, die über bloße Wahlrechte hinausginge, und Teilhabe an den materiellen und ideellen Resultaten des gesellschaftlichen Reichtums, die angesichts der historisch gewachsenen sozialen und ökonomischen Ungleichheit materielle Umverteilung notwendig gemacht hätte.</p>
<p>Die Realisierung eines solchen Konzepts hätte eine strategische Bestimmung von Sozialreform als Hauptinhalt sozialdemokratischer Regierungspolitik verlangt, in der Sozial- , Bildungs- , Rechts- und letztlich auch Wirtschaftspolitik den einheitlichen Grundsätzen einer wertmäßig bestimmten Reformperspektive entsprochen hätte. Wert-bestimmte Ziele und Strategien der Durchsetzung gehören zusammen; Voraussetzung ist eine realistische Analyse von Ursachen der Defizite und Hindernissen, die einer solchen Sozialreform entgegentreten könnten. Eine solche Politik verlangt insofern eine intellektuelle Durchdringung und theoretische Reflexion als immanenten Bestandteil des politischen Programms, die sie von bloßem aktuellen Krisenmanagement und bloßer situationsbezogener Durchwurschtelei unterscheidet.</p>
<p>Schon die erste Regierungserklärung von 1969 ließ von der Realisierung solcher Anforderungen an eine perspektivische Gesellschaftspolitik wenig erkennen. So sympathisch die dort genannten Ziele auch waren, so auffällig blieb das Fehlen einer Ursachenanalyse und einer politisch genauen Bestimmung der Gründe bisherigen Versagens. Von den gesellschaftlichen Herrschaftsverhältnissen, die die Inhalte der Politik in zwanzig Jahren CDU-Staat bestimmt hatten und deren Veränderung oder zumindest Berücksichtigung bei der beabsichtigten Reformpolitik entscheidend geworden wäre, war überhaupt nicht die Rede.</p>
<h5 align="left">Die nur techno&shy;kra&shy;ti&shy;sche Politi&shy;k&shy;auf&shy;fas&shy;sung der SPD in der Regie&shy;rungs&shy;ver&shy;ant&shy;wor&shy;tung</h5>
<p>Darin äußerte sich von Anfang an eine technokratisch-gouvernementale Politikauffassung der Sozialdemokratie der 70er Jahre, die bei der Durchsetzung ihrer Ziele vorallem auf Gesetze, Regierungstätigkeit und Verwaltungshandeln orientiert war. Eine Strategie der Mobilisierung von gesellschaftlichen Reformkräften besaß die Sozialdemokratie demgegenüber nicht. Partizipation blieb auf die gesetzlich zugewiesenen und im Rahmen der Institutionen verankerten Mitwirkungsmöglichkeiten beschränkt, wie sie etwa für betriebliche Mitbestimmung im Betriebsverfassungs- und für Bildungspolitik im Hochschulrahmengesetz typisch sind. Darüber hinausgehende Tendenzen, wie sie etwa in linken Strömungen der SPD, z.B. bei den Jusos mit ihrer Vorstellung von »Doppelstrategie« vertreten wurden, fanden in diesem streng auf Institutionen und Staatshandeln beschränkten Politikkonzept keinen Platz. Im Gegenteil wurden sie als Störung und Bedrohung staatlicher Handlungsmöglichkeiten begriffen.</p>
<p>Das sich in dieser Haltung äußernde Mißtrauen der SPD gegenüber spontaner gesellschaftlicher Aktivität von Gruppen wurzelt tief in sozialdemokratischen Traditionen, in denen organisatorische Geschlossenheit und die Legalität parteilichen und staatlichen Handelns als abstrakte aber handlungsbestimmende Wertorientierungen traditionell höher rangieren, als manche inhaltliche Fragen der Politik. Die richtige Politik soll für andere gemacht, die für richtig gehaltenen Ziele sollen für andere, am besten durch Gesetz und gute Verwaltung, realisiert werden.</p>
<p>Sozialdemokratische Politik ist eine Politik für Klienten, Stellvertretungshandeln, ergebnisorientiert. Diese Traditionen geraten in Konflikt mit der oben angesprochenen Demokratisierungs- und Partizipationsrhetorik, wenn deren konkrete Einlösung von Gruppen innerhalb oder außerhalb der Partei eingefordert werden. In Teilen der Bevölkerung, vor allem bei der 68er Generation, und zunehmend dann in den 70er Jahren bei den neuen Bürgerinitiativen und sozialen Bewegungen, stieß diese traditionelle, auf Partei- und Staatshandeln konzentrierte Politikkonzeption auf Widerstand; ein Widerstand, der Form und Inhalte betraf. Wie unausgegoren die überall wiederentdeckten Vorstellungen von direkter Demokratie, Rätedemokratie und plebiszitärer Volksherrschaft im Hinblick auf ihre unmittelbare oder auch grundsätzliche Realisierungsmöglichkeit im modernen Flächenstaat auch immer gewesen sein mögen, ihre spontane und massenweise Verbreitung kann nur als Ausdruck einer wachsenden Unzufriedenheit mit der traditionellen Politikform und ihren Ergebnissen verstanden werden. Die regierende Sozialdemokratie schien in Reaktion darauf immer zu sagen: Warum gerade gegenüber uns dieses Mißtrauen? Jetzt wo wir die Politik machen, den Staatsapparat kontrollieren, die Reformziele bestimmen, jetzt ist dieses Mißtrauen gegenüber Staat und Obrigkeit nicht länger angebracht. Nach dem Selbstverständnis der herrschenden Sozialdemokratie ist der Obrigkeitsstaat offenkundig nur ein Problem bürgerlicher Parteien an der Regierung; sie selbst regierte stets in dem Bewußtsein, daß allein schon diese Tatsache selbst für den einzelnen Staatsbürger und seine Grundrechte alles verändere.</p>
<h5 align="left">Die defensive Haltung der Sozial&shy;de&shy;mo&shy;kratie in Menschen&shy;rechts&shy;fragen</h5>
<p>Dabei liegen in der sozialdemokratischen Tradition selbst Ursachen begründet, die in den 70er Jahren zu einer Verschärfung von Grund- und Menschenrechtsproblemen beitrugen. Durch konservative Zweifel an ihrer Verfassungstreue und Systemloyalität in die Defensive gedrängt, antwortet die Sozialdemokratie traditionell mit einer scharfen Abgrenzung nach links, wobei, ihrem Politikstil entsprechend, die Abgrenzung nicht als inhaltlich offensive Politikauseinandersetzung, sondern in der Form administrativen und exekutiven Handelns vorgenommen wird. Um jeden Zweifel an der eigenen Verfassungstreue auszuräumen, also eigentlich aus der Unsicherheit eines politischen Parvenues gegenüber dem Establishment heraus, grenzt sich die SPD unentwegt ab. Problematisch dabei: sie übernimmt unweigerlich das ihr von konservativer Seite zugestandene Verfassungs- und Demokratieverständnis, um nach rechts und in den bürgerlichen Kreisen den Verdacht der Systemfeindlichkeit abzuwiegeln. Innerparteiliche Abgrenzungsbeschlüsse, das Verbot von Aktionsgemeinschaften mit anderen linken Organisationen, auf der staatlichen Ebene Radikalenerlasse als Folge der SPD-initiierten Ministerpräsidentenbeschlüsse und der Ausbau des innerstaatlichen Überwachungs- und Kontrollapparates folgen dieser Logik.</p>
<p>Damit verbinden sich die ambivalenten Möglichkeiten eines staatsorientierten Reformkonzeptes mit der aus Unsicherheit resulitierenden Kontroll- und Überwachungsmentalität zum sozialdemokratischen »Sicherheitsstaat« (J. Hirsch), wie er sich in den 70er Jahren in der Bundesrepublik in einigen Bereichen entwickelt hat. Unter dem Vorwand, den freien Bürger in der Ausübung seiner Grundrechte zu schützen und seine Möglichkeiten zur demokratischen Entwicklung offenzuhalten, werden letztlich der Staatsapparat selbst, der öffentliche Dienst und die formal gefaßten Institutionen zum Schutzobjekt. In allseitiger Bereitschaft zur Abwehr von Angriffen auf die Verfassung wird dem Staat tendenziell jeder Bürger zum »Sicherheitsrisiko« (W. D. Narr). Jedenfalls kann man ohne sorgfältige Recherche, umfassende Information und ständige Kontrolle kein Vertrauen in ihn aufbringen. Ausbau der Organe »innerer Sicherheit« und Regelanfrage beim Verfassungsschutz verwirklichen diese Entwicklung. »Innere Sicherheit« wird in den 70er Jahren streckenweise zum zentralen innenpolitischen Topos, an dem sich Staatshandeln und öffentliche Diskussion orientieren. Wer sich nicht einschränkungslos auf die richtige Seite stellt, dem öffentlichen Bekenntniszwang zur »freiheitlich-demokratischen Grundordnung« nicht oder nur zögerlich folgt, wer raisonniert und kritisiert, statt sich an der allgemeinen Hatz nach Verfassungsfeinden zu beteiligen, wird selbst verdächtigt. Was Gerichte zunächst nur für Staatsbeamte feststellen, wird in der atmosphärisch aufgeheizten Situation 1977/78 von den Politikern schon als allgemeiner Anspruch an den Bürger formuliert: passive Neutralität gegenüber dem Staat und seinen Organen genügt nicht, gefordert sind aktive Loyalität und öffentliches Bekenntnis.</p>
<p>Dabei hat die SPD nicht nur passiv zugelassen, sondern aktiv gefördert, daß selbst zentrale liberale Grundrechte bürgerlichen Verfassungsverständnisses, wie das Recht auf ordnungsgemäße Verteidigung im Strafverfahren in jeder Phase des Verfahrens, durch das sogenannte »Kontaktsperregesetz« und das Verbot der Mehrfachverteidigung, wie das Recht auf freie publizistische Meinungsäußerung durch den Paragraphen 88a des StGB sowie der Grundsatz des individuellen Schuldverantwortungsprinzips durch den<br />Paragraphen 129a, der die Mitgliedschaft in einer »terroristischen Vereinigung« regelt, außer Kraft gesetzt wurden.</p>
<p>Die Rechtfertigung schien der SPD in jedem Fall durch den Hinweis auf die Gefährdung der »inneren Sicherheit« durch die terroristischen Aktivitäten der RAF gegeben. Mußte man schon in der aktuellen Situation diese tiefgreifenden Einschnitte in die bürgerliche Rechtsordnung nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit auf das schärfste kritisieren, so zeigt sich heute, wo die aktuellen Anlässe in ihrer historisch begrenzten Dimension relativiert sind, die einheitliche Tendenz dieser Änderungen mit aller Schärfe: in jedem Fall ging es um Ermächtigungen der Sicherheitsorgane des Staates aufkosten von Schutz-und Freiheitsrechten der Bürger.</p>
<p>Als einzelfallbezogene Gesetze in das System des kodifizierten Rechts einmal eingeführt, gelten die Bestimmungen aber über den Fall und die mit ihm gegebene aktuelle Gefährdung hinaus allgemein. Am Beispiel des »Kontaktsperregesetzes« zeigte sich auch, daß die SPD trotz ernster Kritik aus weiten Kreisen der liberalen Öffentlichkeit und von zahlreichen Juristen zu einer Revision nicht in der Lage oder Willens war. Das ist ein Hinweis darauf, daß maßgebliche Kreise in der SPD den Widerspruch zu einem demokratischen Grundrechtsverständnis, der in solchen Regelungen rechtlich kodifiziert worden ist, nicht erkennen konnten, weil sie in grundsätzlich anderer Weise das Verhältnis von Staat, Bürgern und zu schützenden Grundrechten begreifen. Die Verteidigung der Grundrechte ist diesem Verständnis nach primär Aufgabe der Staatsorgane und nicht des politischen Prozesses der Bürger selbst. Der Staat schützt die Grundrechte für und teilweise auch vor den Bürgern. Die Bürger selbst werden entsprechend entmündigt, ihnen werden die Grundrechte allenfalls gewährt, sofern sich das mit den staatlichen Politikzielen vereinbaren läßt. Diese Gewährleistung steht stets unter dem Vorbehalt des »Funktionierens« staatlicher Politik und der Aufrechterhaltung einer staatlich definierten »inneren Sicherheit« und Ordnung.</p>
<p>Dementsprechend passen rechtspolitische Änderungen und der beispiellose Ausbau der Staatsschutzorgane in der sozialliberalen Ära auch fugenlos zusammen. Nicht im Widerspruch zu, sondern als konsequente Verwirklichung sozialdemokratischer Verfassungspolitik vollzieht sich der Ausbau des Bundeskriminalamtes sowie die Ausweitung der Aufgabenstellung der Bundes- und Landesämter für Verfassungsschutz. Verfassungsschutz und Verfassungsentwicklung sind nicht als Bürger- , sondern als Staatsaufgabe begriffen. Sie müssen also im Zwielicht geheimdienstlicher Praktiken von staatlichen Funktionsträgern und nicht von freien Bürgern in der politischen Auseinandersetzung der verschiedenen Auffassungen betrieben werden. Der gesamte politische Willensbildungsprozeß, aus dem der Verfassungskonsens in einer funktionierenden Demokratie sich als Resultat ergeben müßte, wird aus dieser staatsorientierten Perspektive als latente Gefährdung der einmal definierten Verfassungswirklichkeit begriffen. Er muß folglich beobachtet, kontrolliert und gegebenenfalls beschränkt werden. Richtet sich das Augenmerk der »Organe« dabei naturgemäß auf die Randzonen des politischen Spektrums, so bleibt deren Definition doch der der öffentlichen Diskussion entzogenen innerbehördlichen Dezision überlassen. Deshalb reichen Überwachung und Kontrolle auch weit in den Bereich von anerkannten Institutionen, wie »Amnesty International« oder sogar in Veranstaltungen der SPD und der Gewerkschaften hinein. Im Sinne der personellen Tratitionen ist dabei die Einäugigkeit, der stete Blick nach links nicht weiter überraschend. Er ist auch inhaltlich konsequent, wenn Verfassungsschutz wie gezeigt tendentiell zum Staatsschutz sich wandelt, weil rechter Radikalismus, zumeist verbunden mit einem autoritären Staatsbegriff und antidemokratischen Perspektiven, als »Feind« einer selbst an Staatsschutz und nicht an Demokratie zuerst ausgerichteten Polizei- und Verfassungsschutzpraxis kaum zu erkennen ist. Rechts definiert erst die Orientierung an Gewalt die Verfassungsfeindlichkeit und beschreibt die staatliche Interventionsgrenze, während links schon die inhaltlichen Kritiken an Verstaatlichung und Grundrechtsgefährdung als Gefahr erscheinen müssen.</p>
<h5>Sozial&shy;li&shy;be&shy;rales Ergebnis: Mehr Staat statt mehr B&uuml;rgerrecht</h5>
<p>Diese Entwicklungen haben in ihrer Gesamtheit dazu geführt, daß sich die Verhältnisse zwischen Staat, Verfassung und Bürgern grundsätzlich verschoben haben. Die Verfassung wird aus einem Instrument der Bürger gegenüber Staatseingriffen und Einschränkungen seiner Grundrechte, aus einer Garantie seiner politisch-demokratischen Entfaltungsmöglichkeit, aus dem konsensualen Ausdruck seiner kollektiv wahrgenommenen und ausgeübten Volkssouveränität zu einem Mechanismus staatlicher Herrschaft, mit dem die jeweiligen Inhaber staatlicher Macht die Bürger auf die gegebenen Verhältnisse und den von ihnen machtmäßig definierten Status quo verpflichten. Die in der Verfassung garantierten Grundrechte bekommen damit einen Verpflichtungscharakter, auf den sich der Staat gegenüber »seinen« Bürgern beruft, um sie zu grundsätzlicher Loyalität und Unterstützung zu zwingen.</p>
<p>Aus der Festlegung seiner grundrechtlichen Freiheiten werden für den Bürger tiefgreifende Verpflichtungen gegenüber Staat und Gesellschaft, aus der freiheitlichen Verfassung einer zivilen Gesellschaft ein Organisationsstatut des durchstaatlichten Systems. Tendenziell wird eine Opposition gegen die aktuelle Ausübung der Staatsgewalt unter Berufung auf die Verfassung damit zu einem Widerspruch in den Augen der Bürger, zur verfassungsfeindlichen Aktivität aus der Sicht des Staates. Die Verfassung, ein Organisationsstatut des je aktuellen Zustandes politischer Herrschaft, wird zum Ausgrenzungsinstrument gegen Oppositionelle. Gesellschaftliche Konflikte, zu deren friedlicher Regelung die Verfassung vorab neutral von beiden Seiten eines Konfliktes anerkannt sein müßte, werden in dem Konflikt zwischen Staatsorganen und opponierenden Bürgern unmittelbar zu Machtauseinandersetzungen. Die Friedensfunktion der Verfassung denaturiert, die Berufung auf die Verfassung wird auf Staatsseite zu einem Konfliktmittel neben anderen, dessen Funktion zur Aufrechterhaltung der »inneren Sicherheit« der bestehenden Ordnung an die Seite von Polizei und Verwaltung tritt. Taktische Opportunität entscheidet allein über den jeweiligen Einsatz des Mittels. Die Instrumentalisierung der Verfassung zum staatlichen Konfliktmechanismus gegenüber opponierenden Bürgern berührt auch die Frage der Gewaltenteilung, durch die nach der ursprünglichen Sicht demokratisch-republikanischer Tradition die Freiheit des Bürgers gegenüber monopolitisierter Macht geschützt werden sollte.</p>
<p>Einzelfälle, in denen Gerichte der herrschenden Macht in die Parade fahren, können nicht darüber hinwegtäuschen, daß insbesondere auch das Bundesverfassungsgericht mit seiner an »Funktionsfähigkeit« des Status quo orientierten Rechtssprechung weniger ein Instrument der Kontrolle der Einhaltung von Grundrechten, als vielmehr Teil des die Grundrechte zu politischen Imperativen gegen den Bürger umformulierenden gesamtstaatlichen Apparates geworden ist. In brenzligen Fällen, wie jetzt jüngst im Falle der Volkszählung, besteht die Funktion der Verfassungsgerichtssprechung darin, die mit einem etatistischen Verständnis der Grundwerte vereinbare Verfahrensbestimmung zu entwerfen, mit der die inkriminierte Volkszählung dann doch »verfassungsgemäß« durchgeführt werden kann. Ist die Prozedur einmal abgeschlossen, wird auch sichtbar werden, wie die Gerichtsbarkeit an der Ausgrenzung von Opposition teilnimmt: wer nach dem Karlsruher Spruch an seiner Opposition festhält, kann sich nach Logik der herrschenden Meinung auf die Verfassung und seine dort festgelegten Grundrechte nicht mehr berufen. Sein Widerstand wird verfassungswidrig und muß mit den entsprechenden Sanktionen rechnen. Faktisch wird der opponierende Bürger also seiner Berufungsmöglichkeit auf die Grundwerte enteignet, während diese mit höchstrichterlicher Legitimation zur Verfahrens- und Durchführungsordnung staatlich-administrativen Handelns verkommen.</p>
<p>Die zurückliegenden Jahre der sozialliberalen Koalition sind in diesem Sinne in der Entwicklung der Bundesrepublik keineswegs unter die programmatische Formel von »Mehr Demokratie wagen« zu stellen. Vielmehr hat die staatszentrierte Politikkonzeption der SPD die Kluft zwischen grund- und menschenrechtsorientiertem gesellschaftlichen Handeln der Bürger und dem etablierten politischen System vertieft. Tendenziell zerfällt die Verfassungswirklichkeit im Hinblick auf die Grundrechte zunehmend in zwei Komponenten, wird doppelbödig. Dem spontanen, an Grundwerten orientierten Rechtsgefühl vieler Bürger steht das offizielle Grundrechts- und Verfassungsverständnis der Staatsorgane gegenüber, mit dem sie noch jede Maßnahme gegen Widerstand sozialer Bewegungen oder einzelner durchzusetzen und zu rechtfertigen wußten.</p>
<p>Eine an der Verwirklichung von Demokratie als gesamtgesellschaftlichem Wert- und Organisationsprinzip orientierte Politik muß über diese Spaltung besorgt sein und gegen die Reduzierung von Demokratie auf den staatlichen Sektor, auf die von ihm garantierten Verfahren und gesetzten Regeln opponieren. Die Aneignung der Grundrechte als Bürgerrechte, als Rechte der Mitglieder einer Gesellschaft, die sie in gesellschaftlicher Praxis pflegen und entfalten, bekommt in solcher Situation unweigerlich einen antistaatlichen, antiinstitutionellen Charakter von Widerstand. Die SPD, in der Zeit ihreri Regierung stets gewiß, daß Demokratie und Grundrechte auch in ihrer verstaatlichten Version bei ihr bestens aufgehoben und garantiert wären, kann nun in der Opposition darüber nachdenken, wieweit diese Perspektive prinzepiell richtig oder falsch war &#151; und nicht nur, weil es nun andere sind, die über den Regierungsapparat verfügen.</p>
<p>Hoffentlich ist sie noch lernfähig.</p>
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		<title>Wir alle müssen lernen</title>
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		<pubDate>Wed, 01 Jun 1983 18:50:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Zu Michael Th. Grevens SPD-Kritik aus: vorgänge Nr. 62-63 (Heft 2-3/1983), S. 43-52 Man liest sich in den Artikel von Michael Th. Greven hinein, läßt sich von der Ermutigung zur Utopie einer »neuen Gesellschaft« ansprechen, »in der Konkurrenz durch Solidarität als system-konstituierender Mechanismus abgelöst werden sollte«; man stutzt beim Begriff »Solidarität als Mechanismus«, bleibt aber [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/62-63/publikation/wir-alle-muessen-lernen/">Wir alle müssen lernen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Zu Michael Th. Grevens SPD-Kritik</p>
<p>aus: vorgänge Nr. 62-63 (Heft 2-3/1983), S. 43-52</p>
<p>Man liest sich in den Artikel von Michael Th. Greven hinein, läßt sich von der Ermutigung zur Utopie einer »neuen Gesellschaft« ansprechen, »in der Konkurrenz durch Solidarität als system-konstituierender Mechanismus abgelöst werden sollte«; man stutzt beim Begriff »Solidarität als Mechanismus«, bleibt aber hoffnungsvoll gespannt auf die Umrisse eben der »neuen Gesellschaft« &#8211; und hat am Schluß nichts davon im Blick, nichts in der Hand: artikuliert wird die Enttäuschung darüber, daß aus dem Ruf des Jahres 72, »mehr Demokratie zu wagen«, weder die Teilhabe an den materiellen und ideellen Resultaten des gesellschaftlichen Reichtums geworden sei (was so nicht stimmt), noch die Teilhabe des einzelnen und der gesellschaftlichen Gruppen an der Gestaltung der politischen und gesellschaftlichen Lebensverhältnisse (was &#151; ausweislich der neuen sozialen Bewegungen &#151; offensichtlich eher stimmt).</p>
<p>Die Enttäuschung ist wohl gegenseitig, ein Rest an kritischer Sympathie freilich auch: Wo da &#151; hin und her &#151; noch auf Lernfähigkeit gehofft und um Lernprozesse geworben wird, kommts sehr auf die Sprache an. Zorn mag angehen, Rechthaberei nicht. So geht es meines Erachtens nicht an, einzelne Fehler und Fehlentwicklungen der Zeit der sozial-liberalen Koalition zum »Wesen« der deutschen Sozialdemokratie hochzustilisieren. Und, was vor allem nicht angeht, ist, in so »souveräner« Weise vom Be-Denken der jeweiligen geschichtlichen Situation abzusehen wie Greven das tut. Ich weiß, ich habe es oft und oft erfahren, daß sich hinter der Berufung auf die geschichtliche Situation die Arroganz der Macht verbergen kann &#151; Arroganz der Ohnmacht, des Nicht-Verantworten-Müssens habe ich freilich auch kennengelernt. Da wird in Grevens Aufsatz die SPD wegen ihres Verhaltens im »deutschen Herbst« von 1977 in den Anklagezustand versetzt &#151; ich finde, daß da die bei Rowohlt erschienenen »Briefe zur Verteidigung der Republik« der Dramatik der damaligen Lage weit eher gerecht werden. Ich zitiere Martin Walser:</p>
<p>»Sage mir, was du in einer Krise tust, dann weiß ich, wie ich mit dir dran bin. Die Sozialdemokraten haben der terroristischen Herausforderung gegenüber&#8230; versucht, allen Verführungen zur Instinktentfesselung, zum Sichweiden, zum Sichtollfühlen, zum Auchdreinschlagenwollen zu widerstehen. Die Konservativen hätten &#151; das bewies ein heißer Artikel von Golo Mann ebenso wie die Forderung der Union nach Bundeswehr-Einsatz &#151; genau das getan, was die Terroristen erreichen wollten: sie hätten Krieg gespielt. Ohne die Sozialdemokraten hätte ich mich den Aufputschern gegenüber ziemlich ohnmächtig gefühlt.« Und weiter: »Ich richte die Mitteilung meiner Erfahrung (&#8218;Zuschauer-Erfahrung&#8216;) an die Adresse der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, weil die Art und Weise, wie einige Politiker dieser Partei in diesen schwierigen Tagen handelten, mir ein Vertrauen zu dieser Partei einflößten, das mir neu ist.« Und man lese nach, was damals Richard Schmid an Adolf Arndt geschrieben hat.<br />»Aktuelles Krisenmanagement« und »situationsbezogene Durchwurschtelei« ist immer »bloß« &#151; nur läßt sich die Krise dadurch überhaupt nicht beeindrucken, daß man ihr das Wörtchen »bloß« beigibt. Die Weltwirtschaftskrisen der Jahre nach 1973 waren verdammt real, die zunächst allgemeine Auffassung von der Notwendigkeit eines »bloß aktuellen Krisenmanagements« hat sich als ein Irrtum, die Krise als hartnäckig und dauerhaft erwiesen; Erhellung ist leider auch nicht von der Wissenschaft gekommen. Daß Helmut Schmidts bloß »situationsbezogene Durchwurschtelei« immerhin intelligent gemacht war, hat &#151; nach den Jahren der Nutzenmehrung &#151; viel Schaden von unserem Volk abgewendet.</p>
<p>Im übrigen braucht man Mehrheiten &#151; oder braucht man sie nicht mehr, wenn man sich auf Bürgerinitiativen und soziale Bewegungen beruft? Greven selbst sagt: »Wie unausgegoren die überall wiederentdeckten Vorstellungen von direkter Demokratie, Rätedemokratie und plebiszitärer Volksherrschaft im Hinblick auf ihre unmittelbare oder auch grundsätzliche Realisierbarkeit im modernen Flächenstaat auch immer sein mögen«&#8230;, so seien sie doch »Ausdruck einer wachsenden Unzufriedenheit mit der traditionellen Politikform«: Wohl wahr, dies schon, aber darüber hinaus hat&#8217;s halt auch nicht gereicht. Mehrheiten braucht man, parlamentarische Mehrheiten. Die SPD hat sie in all diesen Jahren nicht gehabt &#151; bei Greven findet sich kein Satz dazu. Was die FDP anbelangt, so war für sie die Geschäftsgrundlage der Koalition der Wille gewesen, aus den hohen jährlichen Zuwächsen des gesellschaftlichen Reichtums materielle Teilhabe auch für die vielen werden zu lassen. Zur Zeit der Zuwächse ist das auch ganz gut gelungen; als diese dann sich nicht mehr einstellten, als man erst wegnehmen mußte, ehe man geben konnte, war für die FDP die Geschäftsgrundlage eigentlich schon entfallen: man erinnere sich an die Mühsal des Regierens schon vor der Bundestagswahl 80. Das Freiburger Programm hatte sich der Koalitionspartner schon vorher abgeschminkt.</p>
<p>Greven weiß natürlich, daß gerade im rechtspolitischen Bereich, auf den er in besonderer Weise abhebt, die Mehrheit, die man bräuchte, auch die im Bundesrat ist: Es hat sie dort für die sozial-liberale Koalition nie gegeben. Ich leugne nicht, es ist ja nicht zu leugnen, daß sich von der Zustimmung zu den Notstandsgesetzen (1968, nicht zufällig im »Revolutionsjahr«) über den Extremistenbeschluß (1972) bis zu den Terrorismus-Gesetzen (1977) eine Kette rechtspolitischer Entscheidungen auflisten läßt, die in ihrer Summe sicher mitbedingt haben, daß sich unsere Verfassungswirklichkeit nach rechts hin verschoben hat: In Bezug auf die SPD leitet sich daraüs als einzig relevante Frage die ab, wohin sich die Verfassungswirklichkeit vollends verschoben hätte ohne die Einflußnahme der Sozialdemokraten. Wenn Greven schreibt, am Anfang der sozial-liberalen Ära habe nicht die Brandtsche Formel »mehr Demokratie wagen« (1969), sondern der Wehnersche Impuls von 1960 zur »Regierungsbeteiligung um jeden Preis« gestanden, so streiche ich die Wörter »um jeden Preis« als schlechte Polemik weg und sehe zwischen der Brandtschen Formel und dem Wehnerschen Impuls keinen Gegensatz, sondern Folgerichtigkeit.</p>
<p>Hier wird nicht ein weithin etatistisches Politikverständnis der Sozialdemokratie bestritten &#151; ich komme darauf zurück, es gilt diese Kritik übrigens für andere Politikbereiche mehr als ausgerechnet für die Rechtspolitik; von daher aber eine Entwicklung zur »Kontroll- und Überwachungsmentalität des sozialdemokratischen Sicherheitsstaates« zu behaupten, finde ich schon toll: Wird uns Greven am Ende wohl auch noch Zimmermanns Verschärfung des Demonstrationsrechts anlasten? Im übrigen hört man die Klage über den »sozialdemokratischen Sicherheitsstaat« in ganz anderem Zusammenhang jetzt öfter &#151; auf wen werden wir Sozialdemokraten uns wohl verlassen können, wenn die neue Mehrheit sich daran macht, die großen und nur solidarisch zu tragenden Lebensrisiken weitgehend auf den Einzelnen zurückzuwälzen?</p>
<p>Der Streit um die Volkszählung ist durchaus symptomatisch für den Streit, der hier mit Greven zu führen ist. Als Finanzpolitiker, der ich auch bin, kenne ich das Stückchen Einfluß darauf und meine Mitverantwortung dafür, was mit anderer Leute Geld geschieht. Ich wirke bei Steuer- und Leistungsgesetzen mit und muß dies oft und insoweit mit schlechtem Gewissen tun, als unsere Datengrundlage erbärmlich vage ist: wir kennen weder den Kreis derjenigen hinreichend genau, die wir meinen belasten zu müssen, noch jene, die man entlasten oder begünstigen will. Unsere Zahlen sind meist veraltet, insbesondere aber haben wir praktisch kein Wissen über die »Lebenslagen« (Gerhard Weißer) der Menschen, um die es geht. Hebt man etwa die Minirenten an, so kann das sowohl Not beheben als auch Überversorgung aus Mehrfachversorgung aufstocken. Wer als Politiker mit knappem Geld vernünftig umgehen und einigermaßen zielgenau handeln will, braucht eine bessere Datenbasis. Weiß Greven das nicht? Nun sind wir durch das Bundesverfassungsgericht belehrt worden, daß der Versuch, es mit dem Volkszählungsgesetz 82 dahin zu bringen, falsch angelegt war &#151; o.k., »das System« hat sich lernfähig erwiesen, ich hab&#8217;s mir zur Lehre dienen lassen. Damit aber ist mein Problem noch nicht aus der Welt &#151; will Greven tatsächlich jeden eines etatistischen Staats- und Grundwerteverständnisses bezichtigen, ihm nachsagen, er wolle die Verfassung »zum staatlichen Konfliktmechanismus gegenüber opponierenden Bürgern« verbiegen, der als Politiker weiterhin meint, zu einer besseren Gesetzgebung genauere Kenntnis von Lebenslagen der Betroffenen zu benötigen? Mag ja sein, daß man genauere Kenntnis auch im Mikrozensus bekommen kann, ich bin da eher skeptisch: Was aber überhaupt keinen Sinn macht, ist, dies kurzerhand als Etatismus, als technokratisch-gouvernementale Politikauffassung oder gar als Ausdruck des bösen Willens zum Überwachungsstaat abzubuchen. Ich kenne im Bundestag niemanden, auf den das zuträfe.</p>
<h5 align="justify">Lernf&auml;&shy;hig&shy;keit f&uuml;r ein tieferes Demokra&shy;tie&shy;ver&shy;st&auml;nd&shy;nis?</h5>
<p>Die Auseinandersetzung, die Greven sucht, soll freilich tiefer gehen; die Lernfähigkeit, die er fordert, zielt auf ein »neues« Politik; Demokratie; Staatsverständnis. Und da trifft es sich ja nicht zufällig, wenn zum Beispiel auch die »Kommission Grundwerte« beim Parteivorstand der SPD vor den neuen Herausforderungen &#151; Verknappung der Ressourcen Umwelt, Rohstoffe und »Sinn«; immer weitergehende Abkoppelung der Produktion von der Produktivität mit unabsehbaren Folgen für die Zukunft der Arbeit im Übergang von der mechanischen zur elektronischen Zivilisation; beschleunigter Strukturwandel der internationalen Arbeitsteilung; Bedrohung, nicht Sicherheit durch noch mehr Waffen; Ausbildung neuer Lebensentwürfe und Lebensweisen und vieles andere mehr &#151; zu der Überzeugung kommt, daß das Verhältnis zwischen Person, Gesellschaft und Staat neu, anders justiert werden müsse.</p>
<p>Greven gehts von einem Sündenfall der SPD her an: Sie habe die Orientierung an einem offensiven Grundrechtsverständnis eingebüßt und verkommen lassen zu einer, wie gesagt, technokratisch-gouvernementalen Politikauffassung des »bloßen Gesetzesmachens« des Regierungs- und Verwaltungshandelns. »Partizipation blieb auf die gesetzlich zugewiesenen und im Rahmen der Institutionen verankerten Mitbestimmungsmöglichkeiten beschränkt«, darüber hinausgehende Tendenzen &#151;           » Doppelstrategien« zum Beispiel &#151; würden nicht als ein Eingehen auf das Angebot der offenen Verfassung, sondern als Störung staatlicher Handlungsmöglichkeiten empfunden, die Legalität parteilichen und staatlichen Handelns rangiere allemal höher als der politische Prozeß der Bürger selbst: die habe man entmündigt, Grundrechte würden ihnen allenfalls noch in dem Maße »gewährt«, in dem sie sich mit den staatlichen Politik-Zielen vereinbaren lassen. Und bei alledem sei der Grundwert der Solidarität abhanden gekommen, schlimmer noch: vom Ruf nach Brüderlichkeit. übriggeblieben sei »bestenfalls« noch der moralische Appell an den einzelnen, seine Ansprüche zugunsten derjenigen zu zügeln, denen es noch schlechter geht. »Sozialismus« aber sei die Chiffre für all das gewesen, was &#151; das sind nun meine Worte &#151; die Sozialdemokratie mit und nach ihrem Sündenfall verraten hat.</p>
<p>Ich sehe von der offenkundigen Verzeichnung der Wirklichkeit ab, die in all dem (auch) steckt &#151; und auch davon, daß man den moralischen Appell an den Stärkeren, seine Ansprüche zugunsten der Schwächeren zu zügeln, gerade dann nicht mit dem abwertenden Beiwort »bestenfalls« behängen sollte, wenn man Gesetz und Administration als solche so beredt ablehnt, wie Greven das tut. Wie denn soll solidarische Gesellschaft möglich sein, wenn zu ihrer »Herstellung« weder Gesetz und Administration noch der moralische Appell aufgeboten und bemüht werden soll. Ich weiß es ja, ich kenne die »Antwort«: Die »ganz andere« Gesellschaft soll es bringen, die, in der es weder Stärkere noch Schwächere gibt. Realutopien kann man zur Wirklichkeit bringen; Attitüden &#151; die leere Attitüde des »ganz anderen« &#151; nicht.</p>
<p>Was sollen die Sozialdemokraten verraten haben, worin sollen sie sich so untreu geworden sein, daß durch sie die Verfassung als das Instrument der Bürger gegenüber Staats-eingriffen, als die Garantie der politisch-demokratischen Entfaltungsmöglichkeiten, »zu einem Mechanismus staatlicher Herrschaft«, zur Verpflichtung des Bürgers auf den jeweiligen Status quo verkommen sei? An was für einem Verständnis der Grundwerte und der Grundrechte orientiert sich die Sozialdemokratie?</p>
<p>Zunächst programmatisch: Es gilt das Godesberger Programm, hinzuzuziehen sind die Schriften der Kommission Grundwerte beim Parteivorstand, insbesondere »Grundwerte und Grundrechte« (1979) und »Die Arbeiterbewegung und der Wandel des gesellschaftlichen Bewußtseins und Verhaltens« (1982).</p>
<p>Erstrebt wird eine Gesellschaft, in der jeder Mensch seine Persönlichkeit in Freiheit entfalten und als dienendes Glied der Gemeinschaft verantwortlich am politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben mitwirken kann: die Person soll sowohl in ihrer Individual- als auch in ihrer Sozialnatur zur Entfaltung kommen. Das Godesberger Programm bezieht sich auf das Grundgesetz, will die Grundrechte jedoch nicht nur als Abwehrrechte des einzelnen gegenüber der Staatsgewalt, auch nicht lediglich als Elemente der Ordnung des Gemeinwesens, als ein System von Institutsgarantien also verstanden wissen: sie sind wertentscheidende Grundsatznormen, sie sollen »als gemeinschaftsbildende Werte den Staat mit begründen« &#151; den Staat, der »seine Inhalte von den gesellschaftlichen Kräften empfängt« und den Sozialdemokraten zum »Kulturstaat« weiterentwickeln wollen (»Politische Kultur in der Demokratie«, Grundwertekommission, 1980).</p>
<p>Darin kommt zum Ausdruck, was nach sozialdemokratischer Auffassung das Grundgesetz vor einem nur liberalen Verfassungsverständnis auszeichnet: Die Verfassung des Grundgesetzes ist nicht nur formale Ordnung, nicht nur ein System von Verfahrensregeln, sondern eine materiale, auf Werte gegründete und auf Wertentfaltung angelegte Ordnung, kein hierarchisch geschlossenes System freilich, allerdings auch kein beliebiger, sondern ein durch die Unantastbarkeit der auf die Menschenwürde bezogenen Grundrechte fester, verläßlicher Rahmen, innerhalb dessen jede Politik sich halten muß, der jedoch auf unterschiedliche Weise gefüllt werden kann. Ausdrücklich wird (1979, Mitbestimmungsurteil) die Neigung des Bundesverfassungsgerichts kritisiert, die Offenheit der Verfassung dadurch zurückzunehmen, daß in den Verfassungstext detaillierte Wertentscheidungen hineingelesen werden, die die politische Gestaltungsfreiheit einen-gen und die politischen Kräfte lähmen: Die Verfassung enthält keinen vollständigen, alle gesellschaftlichen Fragen verbindlich regelnden Wertekanon. »Sozialdemokratische Verfassungspolitik wird deswegen nicht nur die Werthaltigkeit, sondern auch die Offenheit der Verfassung für politischen und gesellschaftlichen Wandel und die Dialektik von Konsens und Konflikt im Verfassungsleben betonen müssen.« Konsens und Konflikt: »Gäbe es keine Übereinstimmung im Grundwertebereich, wäre die freiheitliche Verfassung nicht lebensfähig; gäbe es eine vollständige Übereinstimmung, könnte Demokratie sich nicht entfalten.« Die Offenheit der Verfasssung ist die Voraussetzung der pluralistischen Demokratie.</p>
<p>Das Grundgesetz fordert von den politischen Parteien, auf seinem Boden alternative Gemeinwohl-Definitionen zu erarbeiten, die immer ein »Entwurf auf das Ganze hin« sein sollten: Eines der bedeutsamsten Strukturprinzipien der Verfassung ist es, den Bürgern und den pluralen gesellschaftlichen Kräften Raum für die Entwicklung, Wahrung und Verwirklichung ihres eigenen Ethos zu geben. »Das Grundgesetz will die offene Gesellschaft« &#151; die SPD, die sich in ihrem Godesberger Programm zum Pluralismus bekennt, bejaht das Vorhandensein und die Geltung konkurrierender Gemeinwohl-Definitionen. Sie nimmt aus diesen pluralistischen Prozessen Impulse auf und wirkt durch das Angebot ihres Grundwerteverständnisses prägend darauf zurück &#151; mit anderen Worten: Lernfähigkeit und Lernbereitschaft ist für sie konstitutiv.</p>
<p>Grundrechte und Grundprinzipien der Verfassung sind aufeinander bezogen &#151; wie auch die Grundwerte und die Grundforderungen des Godesberger Programms aufeinander bezogen sind. Es sind die Regeln der repräsentativen Demokratie &#151; die Achtung vor dem Nicht-Abstimmbaren, das Mehrheitsprinzip im Rahmen des Abstimmbaren, die Wahrung der Rechte der Minderheit, Toleranz und die Fähigkeit zum Kompromiß &#151; durch die alternative Gemeinwohlvorstellungen sich politisch zur Geltung bringen. Wir reden &#151; zu Recht &#151; viel über Demokratie als der allgemeinen Staats- und Lebensordnung der Entfaltung des Menschen, wir reden &#151; zu unserem Schaden &#151; zu wenig vom Rechtsstaat, jener anderen Frucht der Aufklärung, ohne die eben die Demokratie sich nicht entfalten kann oder gar sich aufhebt.</p>
<p>Greven mag sagen: Wer zweifelte an alledem &#151; wie aber paßt die durch die repräsentative Demokratie gegebene Verengung der politischen Gestaltungsmöglichkeiten und die dadurch gegebene Beschränkung der politischen Gestaltungskräfte praktisch auf die Bundestagsparteien überhaupt in dieses Wertgefüge: Bleibt das nicht alles (sozialdemokratische) Sonntags- und Programm-Rhetorik, ist die Legitimationsbasis nicht zu schmal, wenn und solange es nicht gelingt, Demokratisierung, Partizipation in tatsächlich wirksamen Teilhaberechten des einzelnen und der gesellschaftlichen Gruppen zu realisieren? Die turnusmäßigen Parlamentswahlen allein können doch nicht alles sein! Greven fordert spontane gesellschaftliche Aktivitäten, Bürgerinitiativen, die Mobilisierung der gesellschaftlichen Reformkräfte, die &#151; so deute ich ihn &#151; als »Bewegungen« nicht parteipolitisch domestiziert sein wollen und dürfen; und in der Tat: organisatorische Geschlossenheit und die »innere Legitimität« des Parteihandelns sind Kategorien und Postulate, die heute stärker denn je in Widerspruch zu eben der Offenheit des Verfassungsangebots treten können. Effizienzgesichtspunkte (»Regierbarkeit«) drohen jenes Gemeinwohl-Bewußtsein zu erdrücken, das vom Wettbewerb alternativer Gemeinwohlentwürfe ausgeht. Es wäre verheerend, wenn »Regierbarkeit« und »Offenheit« sich unvereinbar gegenüber stünden &#151; es ist eben die Rechtsstaatlichkeit, die beides zusammenführt und zusammenhält.</p>
<p>Wenn es Greven um eine Antwort auf die Frage nach dem Verhältnis zwischen Partei und Bewegung, zwischen repräsentativem Parlament und Bürgerinitiativen geht, ist die SPD sie ihm schuldig. Hermann Scheer leistet dazu in seinem Buch »Mittendrin« (1982) einen bedeutsamen Beitrag, indem er die Unterschiede zwischen Parteien und Bewegungen herausarbeitet. Parteien reichen nicht aus, um die vielen (auch) politischen Aktivitäts- und Handlungsbedürfnisse zu befriedigen; es wäre ein uneinlösbarer Anspruch, wollten die Parteien für sich das Monopol der politischen Meinungs- und Willensbildung behaupten. Dazu spiegelbildlich wäre es unrealistisch und mit dem Preis der Regierbarkeit zu bezahlen, wollte man die politische Meinungs- und Willensbildung allein und ohne die integrierende Kraft der Parteien dem freien Markt punktueller und konkurrierender Bürgerinitiativen überlassen.</p>
<p>Eine Partei braucht konkrete Programme im Kontext eines »Entwurfs auf das Ganze hin« &#151; Bürgerinitiativen brauchen das nicht. Eine parlamentarische Partei ist nicht nur auf ihre Mitglieder, sie ist auch auf die Wähler bezogen &#151; eine Bewegung besteht aus ihren Teilnehmern und spricht für sich allein. Einer Partei tritt man bei oder aus ihr wieder aus, sie ist eine feste, bestimmbare Größe &#151; einer Bewegung schließt man sich an oder bleibt einfach wieder weg. Eine Partei muß sich um Mehrheiten bemühen &#151; einer Bewegung mag es genügen, schlechte Zustände anzuprangern. Es ist die Stärke und die Schwäche der Bewegung zugleich, von den Handlungsbedingungen und Handlungszwängen der politischen Partei frei zu sein; ginge beides, Partei und Bewegung, in-einander über, riskierte man den Einfluß der Bewegung und die Handlungsfähigkeit der Partei zugleich.</p>
<p>Es gibt zwischen (sozialdemokratischer) Partei und den neuen sozialen Bewegungen Spannungen, die &#151; da in der jeweils anderen Funktion begründet &#151; unaufhebbar sind: Das geht über die bloße Skepsis gegenüber dem gewerkschaftlichen, parteipolitischen und parlamentarischen Institutionengefüge und den Impetus zur Selbstorganisation hinaus. Worauf es ankommt ist, sie so aufeinander zu beziehen, daß ihre Impulse und Wirkungen sich bei der Durchsetzung der Sache, um die es geht &#151; Ökologiebewegung, Friedensbewegung, vielerlei Selbsthilfeaktionen &#151; gegenseitig stützen, ergänzen, befruchten. Die »Bewegungen« müssen sich sagen lassen, daß »manche Formen des gegenwärtigen Anti-Etatismus nichts anderes sind als modische Varianten des Unpolitischen &#151; Selbstorganisation in &#8218;alternativen Inseln` bleibt oft eine kurzlebige Illusion«; die Partei wiederum muß die Grenzen der Wirksamkeit der staatlichen und parteilichen Institutionen erkennen und die Gefahr der Verflachung der Profile, die aus der Anmaßung ihrer Allzuständigkeit folgt. In »Die Arbeiterbewegung und der Wandel des gesellschaftlichen Bewußtseins und Verhaltens« hat die »Kommission Grundwerte« vielfältige Ansätze etwa zu einer menschlicheren Arbeits- und Wirtschaftsordnung aufgezeigt, sehr konkreten Wandel der Einstellungen im Verhältnis zu Staat, Institutionen und selbstorganisiertem bürgerschaftlichem Engagement gefordert. Hier kann auf diese Schrift nur aufmerksam gemacht werden. Die Antwort an Greven in wenigen Thesen:</p>
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<div align="left">Die Ziele der »Alternativen«, die realisierbar und mehrheitsfähig sind, können nur erreicht werden, wenn sie von einer mehrheitsfähigen Partei aufgegriffen und zur Geltung gebracht werden: Die Bewegung wirkt &#151; weniger institutionenkritisch als kritisch bezüglich des Gebrauchs der Institutionen &#151; in die Partei hinein. In Abkehr von den Institutionen der repräsentativen Demokratie gebildete »basisdemokratische« Formen der Bewegung werden regelmäßig nicht bündnisfähig sein. Wo vollends an die Stelle des Willens zur Veränderung der Institutionen ein haßerfüllter, kämpferischer Anti-Institutionalismus tritt, wird konsequent den Parteien der Dienst von außen kommender Im-pulse und der Dienst des Korrektivs verweigert, dessen sie bedürfen.</div>
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<p class="bodytext">
<div align="left">Wo Kleinorganisationen der Selbsthilfe absolut gesetzt werden &#151; so, als könnten sie autark sein &#151;, treten zwangsläufig Widersprüche im Zukunftsentwurf solcher alternativer Bewegungen selbst auf, die auch politisch destruktiv wirken können. Umweltschutz, vernünftige Produktionskontrolle, Friedenssicherung lassen sich letztlich nur gesamtgesellschaftlich organisieren und erreichen. Der Staat darf nicht durch den Rückzug in die Selbstorganisation der Gruppen in eine Rolle gedrängt werden, in der alles, was er tut oder unterläßt, automatisch die fundamentale Staatskritik bestätigt.</div>
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<p class="bodytext">
<div align="left">Die Erfahrung der Sozialdemokratie bestätigt, daß schädlich genutzte Macht und Privilegien nicht ohne gesamtgesellschaftliche Organisation und ohne Institütion wirksam bekämpft werden können.</div>
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<p class="bodytext">
<div align="left">Die Sozialdemokratie, die sich im Godesberger Programm zur Demokratie als allgemeiner Lebensform bekennt, sollte Wege der Selbstorganisation und der Selbstbestimmung nicht nur dort fördern, wo sie von ihr lizenziert sind; sie ist die Partei, die Selbstorganisation als Element der »Lebensform Demokratie« um ihrer selbst willen stützt.</div>
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<p class="bodytext">
<div align="left">Dabei darf sie freilich nicht in die schiere Unverbindlichkeit und Beliebigkeit aus-ufern: Das Bekenntnis zum Grundgesetz und die Verpflichtung auf die Grundwerte des Godesberger Programms grenzen auch ab und aus: nicht alles und jeder ist für sie bündnisfähig.</div>
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<div align="left">Demokratie muß führen, sie darf nicht bloßer Vollzug von Demoskopie sein; auf der anderen Seite können die demokratischen Institutionen einschließlich der Parteien sich nicht allzu weit vom allgemeinen Bewußtsein entfernen. Aufklärung, Vertrauensarbeit, Bewußtseinsbildung: hier liegen die Berührungspunkte von Partei und Bewegung am engsten beisammen.</div>
</li>
<h5 align="justify">Das Dilemma der SPD ist nicht das Dilemma der SPD</h5>
<p>Von der Neujustierung des Verhältnisses von Individuum, Gesellschaft und Staat war die Rede: Das betrifft die Organisation des demokratischen Prozesses, wozu einiges gesagt wurde &#151; es betrifft die Inhalte des demokratischen Prozesses nicht minder. Und wie ist es da mit der von Greven artikulierten Kritik bestellt, die SPD sei auf staatliche und administrative, undurchschaubar-großgebildliche, kollektive und nicht persönlich zurechenbare Problemlösungen fixiert, sie vernachlässige die Möglichkeiten des bürgerschaftlichen Engagements in überschaubaren Einheiten, ja sie entmutige sie (das alles sind meine Formulierungen). Auf der gleichen Linie läge dann die von den Konservativen und Wirtschaftsliberalen vorgetragene Kritik (nicht die Grevens, der vom Konkurrenzprinzip in der Wirtschaft nicht viel zu halten scheint), die SPD habe kein Vertrauen in die Steuerung durch den Markt, sie steuere lieber »gouvernemental«.</p>
<p>Die französische Revolution von 1789 hatte das universale Befreiungsprogramm des Bürgertums proklamiert &#151; die reale Geschichte der europäischen Revolutionen brachte anstelle des zum mündigen Bürger ambitionierten Citoyen den sehr gewöhnlichen Bourgeois hervor, der »Freiheit« für sich in ungezügelte Wirtschaftsfreiheit übersetzte und in den von ihm »staatsfrei« gehaltenen Sphären von Handel und Gewerbe zur Geltung brachte. Die Arbeiterbewegung betrat die historische Bühne in dem Moment, in dem das Bürgertum dabei war, das eigene Menschheitsprogramm &#151; Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit &#151; an den eigenen Geldbeutel zu verraten: sie trat an, die Liberalen beim Wort zu nehmen und ihre Parolen auf die ganze Gesellschaft zu erstrecken. Sie hatte es dabei mit einer Fülle von »Ungleichzeitigkeiten« zu tun &#151; mit den reaktionären Kräften eines sich als »Stand des Beharrens« organisierenden Junkertums zum Beispiel ebenso wie mit utopisch-sozialistischen Hoffnungen. Zugleich wurde dem freiheitlichen Liberalismus mit der Parole »Einheit statt Freiheit« das Genick gebrochen &#151; es fiel als möglicher Bundesgenosse aus. Den »wissenschaftlichen« &#151; in Wahrheit pseudoreligiösen &#151; Sozialismus hat sich die demokratische Arbeiterbewegung aus eigener Einsicht abgeschminkt &#151; indem Greven von der Sozialdemokratie Lernfähigkeit fordert, könnte er ja eigentlich auf Bernstein verweisen und hinzufügen: so wie damals. Jedenfalls wurden in der sozialdemokratischen Programmatik die Menschenrechte zunehmend mit den demokratischen Bürgerrechten identisch &#151; es war dies in dem Maße auch möglich, indem es der Arbeiterbewegung gelang, die Arbeiterschaft nicht zuletzt durch Sozialpolitik in die Gesellschaft einigermaßen zu integrieren: Mehr Demokratie wagen zu wollen wurde zum Kern des Programms. In ihrer langen Geschichte hat die Sozialdemokratie immer gewußt, was gesellschaftliche Teilhaberechte bestimmt und ihren geschichtlich-konkreten Inhalt ausmacht &#151; sie hat ob all der »Ungleichzeitigkeiten« des 19. Jahrhunderts aber auch die Erfahrung gemacht, daß es gelte, sich des Staates zu bedienen, um die Gesellschaft aufzubrechen: aus der Gesellschaft selbst heraus boten sich Bundesgenossen nicht an. Von daher trägt die SPD in der Tat als »Erblast« eine gewisse Neigung zum Etatismus mit sich herum &#151; sie ist aber auch, Greven sollte es zur Kenntnis nehmen, seit langem dabei, die darin liegenden Engführungen zu erkennen und zu über-winden. Schon das Godesberger Programm zeugt davon, der Orientierungsrahmen 85 tut&#8217;s, die Schriften der Kommission Grundwerte haben gründliche Debatten summiert und weitere befruchtet. Das Be-Denken der neuen Herausforderungen &#151; einige wurden eingangs benannt &#151; führt konsequent in die Frage, wie »solidarische Gesellschaft« möglich sei, die sich ihre innere Dynamik bewahrt &#151; derzeit steht die Sozialdemokratie fast weltweit in der Auseinandersetzung mit Sozialtheorien und konservativen Parteien, die auf die Ungleichheit setzen, weil anders nach ihrer Auffassung die Industriegesellschaften an »sozialer Entropie« eingehen müßten. »Subsidiarität« ist das Schlüsselwort zur Antwort auf die formulierte Frage, wie solidarische Gesellschaft ohne Verlust der inneren Dynamik möglich sei: Die solidarische Gesellschaft kann als eine dynamische nur bestehen, wenn sie ihre Spannung aus der Vielfalt kleiner und mittlerer Einheiten bezieht. (Daß die Soziallehre der katholischen Kirche das schon immer gewußt hat, könnte neue Bündnismöglichkeiten eröffnen). Schon aber stellt sich das Folgeproblem: Wie ist Subsidiarität möglich &#151; ohne daß konkret die Aufkündigung von Solidarität dabei herauskommt (wer zum Beispiel aus den großen Sozialversicherungen die guten Risiken »subsidiär« herausnimmt und besonders organisiert, kündigt die umfassendere Solidargemeinschaft auf, gefährdet sie sogar).</p>
<p>Das alles konnte nur in Andeutungen gesagt werden: Die SPD muß sich programmatisch weiterentwickeln und in mancherlei Hinsicht neu verständigen. Sie hat in 120 Jahren bewiesen, daß sie das kann. »Sie kann nun in der Opposition darüber nachdenken &#151; hoffentlich ist sie noch lernfähig« (Greven). Immerhin hofft er es. Ich hoffe, daß Greven die Lernfähigkeit aufbringt, dabei mitzuhelfen.</p>
<p>(Michael Th. Greven hat seine SPD-Kritik offen geschrieben. Heinz Rapp (MdB) hat geantwortet, Greven hat auf eine Rückantwort verzichtet. Von der FDP bzw. den Liberalen haben wir überhaupt keine Antwort erhalten. An die Grünen ist eine Anfrage gerichtet, auf deren Beantwortung wir heute noch warten.)</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/62-63/publikation/wir-alle-muessen-lernen/">Wir alle müssen lernen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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