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Gemeinsame Erklärung zu den "Vorgängen"

Gustav Heinemann-Initiative

Humanistische Union

Komitee für Grundrechte und Demokratie

vorgänge Nr. 62/63 (Heft 2-3/1983), S. 19-21

Die »vorgänge« erscheinen 1983 im 22. Jahr. Es war kein Zufall, daß sich ihre Stimme erhob am Ende der Adenauer-Ära, auf dem Höhepunkt des Kalten Krieges und nach der endgültigen Integration der Bundesrepublik in das westliche Bündnissystem sowie der DDR in das östliche, eine Stimme, die zu warnen versuchte.

Zur Warnung bestand in der Bundesrepublik Anlaß: die Gefahr begann sich immer deutlicher abzuzeichnen, daß es auch der Zweiten deutschen Republik nicht oder nur sehr unzulänglich gelingen würde, dem Verfassungsanspruch gerecht zu werden und eine freiheitliche sowie demokratische Ordnung politisch auch ins Detail umzusetzen. Am Ende der Adenauer-Ära, Mitte der 60er Jahre, traten schwerwiegende Differenzen zwischen Verfassungsanspruch und Verfassungswirklichkeit deutlich zutage: im Bildungssystem, in der Rechts- und Kulturpolitik, in der Vermengung von Partei- und Staatsinteresse und nicht zuletzt im Verständnis der Kanzlerdemokratie, das sich herausgebildet hatte.

In der Spiegel-Affäre von 1962 wurde ein Teil dieser Fehlentwicklungen sichtbar, gleichzeitig zeigte sich jedoch auch ein liberal-demokratisches Potential, das sich vom CDU-Staat nicht unterkriegen lassen wollte. Die »vorgänge« der frühen Jahre spiegelten dieses Engagement für den Rechtsstaat wider.

Gründungsdatum und Gründungszeit erklärten die Themenwahl in den »vorgängen« der folgenden Jahre, die Schärfe der Darstellung aber auch ihre Begrenztheit aus heutiger Sicht. Seitdem haben sich die Thematik und ihre Behandlung zwangsläufig erweitert: das radikale, liberal-demokratische Engagement wurde zwar beibehalten, aber die sich in neuer Bestimmung stellende soziale, friedenspolitische, internationale und nicht zuletzt ökologische Problematik wurde mit einbezogen.

Dieser komplexeren und vielfältigeren Aufgabenstellung seit 10 Jahren wegen, die ein interdependentes System von Wechselwirkungen beschreibt, trat die Humanistische Union jetzt an die Gustav-Heinemann-Initiative und an das Komitee für Grundrechte und Demokratie heran, um Aufgabe und Funktion der »vorgänge« zu sichern: Sprachrohr derjenigen zu sein, die in den Bürger- und Menschenrechten sowohl einen wichtigen Anspruch als auch ein politisches Programm sehen.

Aktuelle tagespolitische Befürchtungen, die bei vielen der Regierungswechsel in Bonn geweckt hat, standen nicht Pate bei dem Versuch dieser drei Bürgerrechtsorganisationen, in Zukunft zusammenzuarbeiten und mit einem gemeinsamen Publikationsorgan noch konzentrierter für die Menschenrechte zu streiten und auf Verletzungen und damit auf Gefahren für die Bürgerrechte aufmerksam zu machen. Auch die sozial-liberale Koalition war ja schließlich nicht jener entschlossene Sachwalter der »Grundrechte«, für den sie sich gerne ausgab. Hatten nicht die Sozial-Liberalen Angst, überfällige Reformen beispielsweise auch gegen die Apparate der sogenannten »Inneren Sicherheit« durchzusetzen? Dennoch ließ die »Wende« in Bonn erhebliche qualitative Unterschiede in Programm und Praxis der neuen Regierung gegenüber der alten Koalition deutlich werden; schon die ersten Ankündigungen und Maßnahmen lassen kaum noch Zweifel aufkommen, daß notfalls auch Vorurteile und Ressentiments zur Durchsetzung politischer Ziele mobilisiert werden sollen — etwa in der Ausländerpolitik, daß das Demonstrationsrecht beschnitten wird, daß soziale Chancen und damit Rechte gerade der Unterprivilegierten und sozial Schwachen. eingeschränkt werden zugunsten ökonomischer Interessen, die offenbar wieder direkteren Zugang zu Exekutive und Legislative erhalten, daß schließlich neue Technologien ohne Rücksicht auf soziale und gesellschaftliche Folgen durchgesetzt werden.

Wir wollen nicht zu einem »Alarmismus« beitragen. Wer ständig »Gefahr!« ruft, findet im Falle tatsächlicher Gefahr kein Gehör. Was aber, wenn es geboten erscheint, tatsächlich immer wieder zu warnen und auf Gefahren hinzuweisen, weil sie sich abzeichnen oder gar aktuell bereits eingetreten sind? Wird dann nicht Gewöhnung ebenfalls zu mangelnder Wachsamkeit, zu Gleichgültigkeit oder gar Resignation führen? In diesem Dilemma befinden sich Bürgerrechtsorganisationen; denn die Verletzung von Grundrechten geschieht in den seltensten Fällen direkt und offen, sondern in einem schleichenden Prozeß des allmählichen Abbaus und der schrittweisen Einschränkung. Man denke nur an die Versuche der drei Bürgerrechtsorganisationen und anderer Vereinigungen, gegen die Gewöhnung an die Berufsverbotspraxis anzugehen.

Die Motive für unsere engere Zusammenarbeit, die in der gemeinsamen Herausgab& der »vorgänge« zum Ausdruck kommt, können in den Grundzügen so skizziert werden: Hauptanliegen ist und bleibt, über die Einhaltung der Bürgerrechte zu wachen und sich abzeichnende Verletzungen oder Einschränkungen kompromißlos anzuprangern. Es können bei den »herkömmlichen« Grundrechten bereits Beispiele geboten werden: die geplanten Einschränkungen des Demonstrationsrecht, der Ausbau der Inneren Sicherheit, in Aussicht genommene Veränderungen im Prozeß- und auch Strafrecht, Verschärfung der Ausländerpolitik und eine restriktive Auslegung des Asylrechts.

Über diese mehr oder minder direkt greifbaren Verletzungen oder Beschränkungen von Grundrechten hinaus zeichnen sich Gefahren ab, die neue Technologien und — damit verbunden — neue Organisations- und Verwaltungsformen mit sich bringen und die Chancen, Menschenrechte voll in Anspruch zu nehmen, berühren, ja vermindern.

Mit Recht sind Datenschutz und Schutz vor bestimmten Fragen in Zusammenhang mit der Volkszählung Anliegen der Bürgerrechtsbewegung geworden. Der Bürger oder einzelne Gruppen dürfen nicht total einer schier unersättlichen Daten- und Informationsgier des Staates ausgeliefert werden, zumal die Gefahr besteht, daß die damit auch anonym bleibenden Interessengruppen, die — demokratisch nicht kontrolliert — Zugang zu staatlichen Instanzen haben, ausgeliefert werden.

An diesem Beispiel soll deutlich werden, um wievieles komplexer sich die Wahrung von Bürgerrechten stellt — bei gleichbleibender Aktualität! Gerade weil eine pauschale Technik-Kritik nicht zur Debatte stehen kann, müssen wir fragen, orientiert an den Grund- und Menschenrechten: Ist es nicht zwingend notwendig, die Einführung und Nutzung neuer Technologien, die gesellschaftliche Entwicklungen und Prozesse, damit unsere Zukunft, determinieren, nach ihren sozialen, gesellschaftlichen, psychologischen und also politischen Folgen, möglicherweise sogar Opfern, zu beurteilen? Darf die Entscheidung über unsere Zukunft Interessengruppen überlassen werden, die sich nicht in erster Linie am Gemeinwohl, sondern an ihren partikulären Zielen orientieren, und die keiner demokratischen Kontrolle unterliegen? Nicht nur der Mißbrauch der neuen Technologien beschwört akute Gefahren herauf, sondern bereits ihre Anwendung, genauer: ihre Verwertung und Vermarktung!

Der Kampf um die Wahrung der Menschenrechte bestimmt sich also nach aktuellen Gefährdungen, wie sie noch vor wenigen Jahren nicht absehbar waren. Wer nicht in einem Orwellschen Staat leben oder vor vermeintlichen Sachzwängen kapitulieren will, muß die sich rasch ändernde gesellschaftliche Wirklichkeit insgesamt wie die einzelnen Bereiche aufmerksam beobachten, analysieren und erfassen. Nur so erscheint das Engagement für die Grund- und Menschenrechte aussichtsreich.

Es genügt also heute nicht mehr, diese Rechte in der liberalen Tradition als Abwehrrechte von Individuen, Gruppen oder Minderheiten gegenüber dem Staat und seinen Eingriffsmöglichkeiten zu interpretieren. Wenn die These »der Staat und die Gesellschaft sind wir alle« nicht zum bloßen Schlagwort verkommen soll, dann darf der Anspruch auf Wahrung der Menschenrechte nicht vor den Fabriktoren haltmachen, nicht vor den Obdachlosenasylen, den Altersheimen, den psychiatrischen Kliniken, den Behindertenheimen, den Fürsorgeheimen, den Haftanstalten, den Gettos unserer ausländischen Mitbürger, den Asylsuchenden, den — in wohlverstandenem Sinne: Kinderzimmern (denn auch Kinder haben selbstverständlich Anspruch auf Menschenrechte!) — um nur einige wenige Beispiele zu nennen. Die materiellen und die organisatorischen Voraussetzungen für die Verwirklichung der Menschenrechte sind ein zentrales Thema der Bürgerrechtsorganisationen. Bürger- und Menschenrechte, so wie wir sie verstehen, sind eine Art Brennspiegel, in dem sich die Humanität einer Gesellschaft und ihrer einzelnen Bereiche bündelt.

Die Bundesrepublik Deutschland ist zwar keine Insel der Seligen, was die Wahrung von Menschen- und Bürgerrechten angeht. Vielmehr findet seit Jahr-zehnten ein subkutaner sukzessiver Abbau statt und jedes einzelne Recht muß mit Energie, Zähigkeit und Phantasie immer neu verteidigt werden.

Es gibt aber in aller Welt, besonders in Dritten-Welt-Ländern, Ostblockstaaten und von den westlichen Führungsmächten überherrschten Kleinstaaten Bürgerrechtssituationen, die so sehr abweichen vom Bestand der Menschenrechtserklärungen, daß man meinen könnte, die Bundesrepublik sei (noch) so eine Art Bürgerrechts-Paradies. Der Schein trügt zwar, wie auch die BRD-Situation (siehe zum Beispiel Ausländerrecht, Demonstrationsrecht u.a.), aber internationale Entwicklungen sind weitaus schlimmer als bei uns. International ist aber auch die Entwicklung der kapitalistischen Wirtschaftsform und viceversa des »realen Sozialismus« schlimmer als bei uns. Und kann und wird wahrscheinlich in Punkt 1 ähnliches widerfahren.

Demonstrationen in Polen etwa sind willkommen, weil sie ja für die Freiheit sind. Demonstrationen hierzulande, mit durchaus vergleichbarem Gewicht, sind unerwünscht, absolut, weil wir die Freiheit ja »haben«. Haben wir sie? Und wenn: wie? Die »vorgänge« werden das immer unter Vergleich stellen. Sie werden aber auch nicht darauf verzichten, zum Beispiel Entwicklungen in Mittelamerika unter dem Aspekt zu dokumentieren, inwieweit die Unterdrückung dort zum Erhalt unserer Freiheiten beiträgt.

Außerdem wollen wir im Blick behalten, daß die neuen Bürgerrechtsbewegungen — die Friedens; die Frauen; die Ökologiebewegung — zwar nicht heraus-fallen aus der allgemeinen Menschenrechtsbewegung, sich aber nicht mehr so selbstverständlich und traditionell einbinden lassen in die übliche Menschenrechtsbewegung, sich nicht mehr — wie ein Autor sagt — vorbehaltlos mit der Einheitssauce von Bürger- und Menschenrecht übergießen lassen; die Frauenbewegung, die Friedensbewegung, die Umweltbewegung, das Engagement für Ausländer — das sind neu formulierte Menschenrechte, als man sie bisher klassisch verstanden hat. Das Bürgerliche an den Bürgerrechten ist inzwischen merklich den sogenannten »Randgruppen« gewichen. So sollte es bei einer progressiven Bürgerrechtsbeivegung auch sein. Wir wollen uns daran halten.

Humanistische Union, Gustav Heinemann-Initiative und Komitee für Grundrechte und Demokratie geben von nun an die »vorgänge« gemeinsam heraus. Die Grundhaltung der Zeitschrift soll bestehen bleiben, lediglich kleinere formale Veränderungen und inhaltliche Ergänzungen werden angestrebt. Die Redaktion wird wie bisher unabhängig bleiben. Die »vorgänge« sollen kein dreifaches Verbandsorgan und daher auch nicht mit Vereinsmitteilungen bzw. -äußerungen überfrachtet und lahmgelegt werden.

Soweit wie möglich sollen die »vorgänge« noch aktueller werden und gleichzeitig grundsätzlicher. Sie werden an den »Fronten der Politik« zu finden sein, wobei die Tradition, Hintergrundinformationen zu schwierig zu durchschauenden Prozessen, etwa aufgrund neuer Technologien, beibehalten und verbessert wird. Daher wird jedes Heft auch Dokumente und sonstige Materialien enthalten.

Die Perspektive, unter der dieser Anspruch verwirklicht werden soll, mag im einzelnen kontrovers sein. In der Kontroverse werden die gemeinsamen Probleme erst fruchtbar. Es gibt nicht nur eine einzige Politik, die sich an den Menschenrechten orientiert. Das Ziel aber bleibt dasselbe. Die Verwirklichung menschenwürdigen Lebens hier und heute sowie die Wachsamkeit gegenüber allen Gefährdungen der Menschenrechte heute und morgen.

Gustav Heinemann-Initiative
Humanistische Union
Komitee für Grundrechte und Demokratie

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