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	<title>Verfassungsschutz abschaffen! Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Vorgänge im Hier und Jetzt: Zur Einengung öffentlicher Diskursräume</title>
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		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 12 May 2026 09:19:27 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Anlässlich ihrer neuen Ausgabe der vorgänge. Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik zur Einengung der öffentlichen Diskursräume veranstaltet die Humanistische Union (HU) einen virtuellen Diskussionsabend, um grundlegende Aspekte, in denen die Einschränkung der öffentlichen Debattenräume sichtbar wird, zu diskutieren und dies strafrechtlich, sozialwissenschaftlich und medienkritisch zu verorten. Die Podiumsdiskussion mit anschließender Debatte mit dem Publikum findet per [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2026/vorgaenge-im-hier-und-jetzt-zur-einengung-oeffentlicher-diskursraeume/">Vorgänge im Hier und Jetzt: Zur Einengung öffentlicher Diskursräume</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Anlässlich ihrer neuen Ausgabe der <strong>vor</strong><em>gänge. Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik</em> zur <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/"><em>Einengung der öffentlichen Diskursräume</em></a> veranstaltet die Humanistische Union (HU) einen virtuellen Diskussionsabend, um grundlegende Aspekte, in denen die Einschränkung der öffentlichen Debattenräume sichtbar wird, zu diskutieren und dies strafrechtlich, sozialwissenschaftlich und medienkritisch zu verorten.</p>
<p><em>Die Podiumsdiskussion mit anschließender Debatte mit dem Publikum findet per Videokonferenz am 15. Juni 2026, 19 Uhr statt. Sie ist Teil der neuen HU-Veranstaltungsreihe &#8222;</em><strong>vor</strong><em>gänge im Hier und Jetzt&#8220;.</em></p>
<p>Die wachsende Einengung und Verschiebung öffentlicher Diskursräume sowie die Einschränkung von Äußerungsfreiheiten lassen sich vielerorts feststellen. Dies zeigt sich rechtlich anhand zunehmender strafrechtlicher Konsequenzen für bestimmte Äußerungen, der Kriminalisierung ganzer Gruppen oder Demonstrationen, aber auch gesellschaftlich in der abnehmenden Diskursfähigkeit, durch Polarisierung, Emotionalisierung, Hassrede, Rechtsruck und soziale Verwerfungen. Die Ironie des Ganzen ist, dass die Einschränkung von Diskursfreiheiten oft im Namen eines (antiwoken) Kampfes für die Redefreiheit erfolgt.</p>
<p>Es diskutieren:</p>
<ul>
<li><strong>Prof. Dr. Jörg Arnold</strong>: Strafrechtswissenschaftler; er war bis zum Ruhestand Forschungsgruppenleiter am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht; Mitglied der <strong>vor</strong><em>gänge</em>-Redaktion.</li>
<li><strong>Dr.</strong> <a href="https://www.humanistische-union.de/ueber-uns/vorstand/#dr-wolfram-grams-stellvertrender-vorsitzender"><strong>Wolfram Grams</strong></a>: Oberstudiendirektor a. D., Sozialpädagoge, Politikwissenschaftler und Philosoph; stellvertretender Vorsitzender der HU und Mitglied der <strong>vor</strong><em>gänge</em>-Redaktion.</li>
<li>Moderation: <strong>Dr. Daniela Dahn</strong>: freie Schriftstellerin und Publizistin.</li>
</ul>
<p><em>Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos. Um an der Videokonferenz teilzunehmen, klicken Sie einfach, wenn es so weit ist, <a href="https://vk1.minuskel.de/b/hub-3hq-f9q-jbs">hier</a></em><em>. Um eine Anmeldung zur Veranstaltung per E-Mail an die </em><a href="mailto:info@humanistische-union.de"><em>info@humanistische-union.de</em></a><em> wird gebeten; diese ist jedoch nicht obligatorisch.</em></p>
<p><em>Lektüreempfehlung zum Thema: <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/"><strong>vor</strong>gänge. Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik Nr. 253 (= 1/2026): Einengung der öffentlichen Diskursräume</a></em><em>. Dort können Sie auch einige der <strong>vor</strong>gänge-Beiträge des Heftschwerpunktes kostenlos lesen, unter anderem denjenigen der Referenten. Um den Beitrag von Jörg Arnold und Wolfram Grams zu lesen, klicken Sie bitte <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/publikation/im-gleichschritt-behinderung-und-einschraenkung-gesellschaftlicher-diskurse/">hier</a>.</em><em> Sie können diese Ausgabe auch im <a href="https://www.humanistische-union.de/service/shop/vorgaenge/">Onlineshop der HU</a> kaufen</em><em>.</em></p>
<p><em>Der Beitrag von Jörg Arnold und Wolfram Grams wurde in aktualisierter Fassung auch im Overton Magazin publiziert, dort in zwei Teilen:</em></p>
<p><em><a href="https://overton-magazin.de/hintergrund/wissenschaft/im-gleichschritt-behinderung-und-einschraenkung-gesellschaftlicher-diskurse/">https://overton-magazin.de/hintergrund/wissenschaft/im-gleichschritt-behinderung-und-einschraenkung-gesellschaftlicher-diskurse/</a>.</em></p>
<p><em><a href="https://overton-magazin.de/hintergrund/wissenschaft/weiter-im-gleichschritt-eingehegte-diskurse/">https://overton-magazin.de/hintergrund/wissenschaft/weiter-im-gleichschritt-eingehegte-diskurse/</a>.</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2026/vorgaenge-im-hier-und-jetzt-zur-einengung-oeffentlicher-diskursraeume/">Vorgänge im Hier und Jetzt: Zur Einengung öffentlicher Diskursräume</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Abschied von einem Verfassungsschützer: Gerhard Saborowski (1933-2026)</title>
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		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 08 Apr 2026 09:27:27 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Lebensweisen / Pluralismus]]></category>
		<category><![CDATA[Staat / Religion / Weltanschauung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Nachricht war schon länger zu befürchten, immerhin war er bereits 92 Jahre alt. Und obwohl er einst in allen Redaktionen der Stadt bekannt war, fand sich in den Zeitungen Hannovers keine Nachricht darüber. Nur eine Handvoll Menschen nahm davon Notiz, dass Gerhard Saborowski am 25. Januar 2026 verstorben ist. Herr Saborowski, oder auch liebevoll [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Nachricht war schon länger zu befürchten, immerhin war er bereits 92 Jahre alt. Und obwohl er einst in allen Redaktionen der Stadt bekannt war, fand sich in den Zeitungen Hannovers keine Nachricht darüber. Nur eine Handvoll Menschen nahm davon Notiz, dass Gerhard Saborowski am 25. Januar 2026 verstorben ist. Herr Saborowski, oder auch liebevoll „Sabo“, wie von manchen der Humanistischen Union genannt, war seit 58 Jahren Mitglied dieser Bürgerrechtsorganisation. Mit seinem Tod heißt es nicht nur, Abschied von einem der letzten Vertreter ihrer Gründungsgeneration zu nehmen. Sein Tod stellt in mancher Hinsicht eine Zäsur dar. Er, der außer in den 1970er Jahren im niedersächsischen Landesverband keine Ämter oder Funktionen in der Humanistischen Union innehatte, verkörperte und prägte die Arbeit dieser Organisation in einmaliger Weise: als ebenso leidenschaftlicher wie disziplinierter Mistreiter; als jemand, der zugleich Vergangenheit und Gegenwart verband; als mündiger Bürger wie als institutionelles Gedächtnis.</p>
<p>Solche Zuschreibungen, wie auch jede Form der Würdigung, hat er zu Lebzeiten stets abgelehnt. Der Versuch, ihn in eine Porträt-Sammlung anlässlich des 50-jährigen Bestehens der HU aufzunehmen, scheiterte an seiner Bescheidenheit. Deshalb folgt an dieser Stelle kein klassischer Nachruf, sondern ein persönlicher Abschied in fünf Stationen und einem Vermächtnis.</p>
<h3 class="">Der m&uuml;ndige B&uuml;rger</h3>
<p>In seinem Aufruf zur Gründung einer Humanistischen Union hatte Gerhard Szczesny 1961 „<em>die Befreiung des Menschen aus den Fesseln obrigkeitsstaatlicher und klerikaler Bindungen</em>“ als Ziel dieser Organisation erklärt. Er kritisierte darin die klerikale wie politische Gleichschaltung in der bundes-republikanischen Gesellschaft, welche die freie Selbstentfaltung behindere. Szczesnys Aufruf adressierte vor allem Intellektuelle, Journalist*innen und Kunstschaffende. Der antiautoritäre Impuls der jungen Organisation sprach jedoch auch andere Kreise an, etwa den jungen Postbeamten Gerhard Saborowski, der im September 1967 der HU beitrat. Zwei Monate später, auf einer Mitgliederversammlung in Kassel, erlebte jener einen ersten Umschlagpunkt in der Ge-schichte der HU, die sich von einem „<em>Szczesny-Freundeskreis</em>“ (Braunbehrens) und einer „<em>Zweckgemeinschaft von Individualisten</em>“ (Reichling) hin zu einer demokratisch aufgestellten Bürgerrechtsorganisation entwickelte.</p>
<p>Wenn die HU sich in der Tradition der Aufklärung sah, deren Leitbild die Urteils-kraft eines mündigen Bürgers darstellte, dann kann Herr Saborowski sicherlich als ihr idealtypisches Mitglied gelten. So vielfältig die Themen sind, mit denen sich die Organisation seit ihrer Gründung befasst hat – zu fast allen davon hat er sich informiert und aktiv eingebracht: Das galt für die Medienpolitik, wo er sich in den 1980er Jahren gegen die drohende Zerschlagung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (speziell des NDRs) engagierte und vor den drohenden Folgen einer Privatisierung warnte; das galt für die Sicherheitsgesetzgebung der Polizei und Geheimdienste, die seit den 1970er Jahren zu einer bürgerrechtlichen Dauerbaustelle wurde und immer neue Grundrechtseinschränkungen mit sich brachte; das galt aber auch für die Rechte von schwangeren Frauen, von Kranken und Sterbenden. Am meisten aber galt das sicherlich für die Trennung von Staat und Kirche, für die er über viele Jahre im entsprechenden Arbeitskreis mitwirkte, sich für die Aufhebung der religiösen Verpflichtungen aus dem Reichskonkordat, die Ablösung der jährlichen Staatsleistungen an die Kirchen oder die Aufhebung der Sonderregeln im kirchlichen Arbeitsrecht einsetzte – immer darauf bedacht, dabei von der Gegenseite nicht in die gottlose Atheisten-Ecke gestellt zu werden. Auch in diesem Bereich eignete er sich über die Jahre ein beträchtliches Wissen an, besorgte sich Fachliteratur zu kirchenrechtlichen Spezialfragen, die sonst nur ausgewiesene Expert*innen zur Kenntnis nahmen, und scheute sich nicht, mit seinem gesunden Menschenverstand die Selbstgewissheiten und Verdrehungen des religiös geprägten Staatskirchenrechts in Frage zu stellen.</p>
<p>Dass er sich in all diese Themen eingearbeitet hat – obwohl er weder durch seine Ausbildung, noch beruflich oder aus privaten Gründen dazu Veranlassung hatte –, um sich darüber ein eigenes Urteil zu bilden; dass er auch nicht davor zurückschreckte, eine Position gegen den wissenschaftlichen Mainstream und den politischen Zeitgeist einzunehmen, all das zeichnete ihn als einen durch und durch politischen wie mündigen Bürger aus.</p>
<h3 class="">Der aus der Zeit Gefallene</h3>
<p>Der erste Kontakt mit Herrn Saborowski konnte schnell den Eindruck hinterlassen, es mit einem „Mann von gestern“ zu tun zu haben: Ein kleiner, älterer Herr, Jahrgang 1933, der jede und jeden in seinem Umfeld siezte, selbst wenn man sich schon viele Jahre kannte. Dabei war es nicht das strenge, autoritäre, sondern eher das höfliche, auf einen respektvollen Abstand bedachte „Sie“, das er pflegte. In einem Verein, der sich gegen überkommene Moralvorstellungen und für die Liberalisierung von Liebesbeziehungen, für antiautoritäre Erziehung, Kinderläden und die Politisierung des Privaten stark gemacht hatte, wirkte das ein wenig anachronistisch. Aber es verlieh ihm eine eigene Würde.</p>
<p>Auch der weitere Kontakt mit ihm war eigen: Seine bevorzugten Medien waren das Telefon (natürlich Festnetz), eine Schreibmaschine (Marke Olympus), ein Faxgerät – und natürlich die Briefpost. Wenn am Wochenende ein neuer politischer Skandal auftauchte, dann lag am Montagvormittag pünktlich zu „Dienstbeginn“ ein ausführliches Fax in der HU-Geschäftsstelle vor: Informationen darüber, was passiert war; Vorschläge, wie man dagegen vorgehen könne, wer die richtigen Adressaten sind, was dabei zu beachten sei und welche Journalist*innen dafür ansprechbar sind. Die erste Welle. In den nächsten Tagen folgten umfangreiche Briefkuverts: lesenswerte Zeitungsbeiträge zum Thema, aber auch Fachaufsätze und persönliche Erläuterungen zu einzelnen Hintergründen. Die zweite Welle. Dazwischen immer wieder Telefonate mit der Geschäftsführung, Vorstandsmitgliedern, anderen aktiven Mitgliedern – ob die Nachrichten angekommen, erste Schritte schon unternommen worden seien. Schnell wurde klar: Der Mann nahm seine Anliegen wirklich ernst, er war gut organisiert und blieb beharrlich am Ball. Das konnte im Tagesgeschäft manchmal nerven – nicht jeder hatte so viel Zeit wie er – aber es prägte die Beziehung. Daraus entstanden zum Teil langjährige Freundschaften (so zur früheren HU-Geschäftsführerin Helga Killinger) und eine fast familiäre Bindung, vor allem zur Familie Haupt.</p>
<p>Wie ernst Herr Saborowski sein Engagement für die Bürgerrechte nahm, wurde spätestens deutlich, wenn er sich in seinen jährlichen Urlaub nach Ramsau (Hotel Rösselhof) verabschiedete – natürlich mit Schreibmaschine, um seine Korrespondenzen fortsetzen zu können, inklusive Abmeldung in der HU-Geschäftsstelle mit seiner Erreichbarkeit per Telefon und Fax im Hotel. Dass dieses politische Engagement für ihn allmählich bedeutsamer als seine Tätigkeit als Oberinspektor bei der Deutschen Bundespost wurde, zeigte sein Versuch, während der letzten Berufsjahre einen unbezahlten Sonderurlaub oder zumindest eine Teilzeitbeschäftigung zu erwirken (die „Altersteilzeit“ war 1986 noch nicht eingeführt). Er wollte die gewonnene Zeit nutzen, um sich mehr in der HU zu engagieren. Das wurde ihm verwehrt. Der offensichtliche Groll darüber findet sich in seinem Schreiben an den Amtsvorsteher des Postamts, in dem er sich jegliche Anteilnahme des Arbeitgebers nach seinem Tod verbat. Die verpasste Zeit holte er später mehr als auf, mit den vielen Jahren, in denen er als „Ruheständler“ in der HU aktiv war.</p>
<h3 class="">Der moderne Mann</h3>
<p>Doch wie so oft: Der erste Eindruck trügt. Ein Blick zurück auf die 1970er Jahre, in denen Herr Saborowski das Gesicht und die Stimme des niedersächsischen Landesverbandes der HU war, zeigt ein anderes Bild: Als im Zuge der neuen Frauenbewegung das absolute strafrechtliche Verbot des Schwangerschaftsabbruchs immer mehr in die Kritik gerät, einigte sich die HU nach internen Diskussionen auf eine Reform des § 218 StGB mit einer dreimonatigen Fristenregelung. Nachdem ein erster Liberalisierungsversuch 1974 am Bundesverfassungsgericht scheiterte, engagierten sich vor allem die Frauen in der HU für einen zweiten Versuch einer liberaleren Regelung. Und mittendrin Herr Saborowski: Er verteilte in der Fußgängerzone Hannovers Flugblätter, in denen für die Liberalisierung des Schwangerschaftsabbruchs geworben wurde; warb gegenüber dem Vorstand dafür, die Aufrufe so anzupassen, dass sie auch Männer ansprechen und für die Proteste mobilisieren; setzte sich für eine bundesweite Kampagne der HU ein. All das von einem Mann, der selbst nie in einer festen Partnerschaft lebte, für den Familienplanung kein persönliches Thema war. Sich für die Rechte der Schwangeren einzusetzen, entsprach seinem Verständnis von Selbstbestimmung und Autonomie, von Gleichberechtigung und Solidarität. Dafür bedurfte es keiner eigenen Betroffenheit.</p>
<p>Zu diesem Bedürfnis nach Autonomie und weitgehender Selbstbestimmung passte auch sein jahrzehntelanges Engagement für die Anerkennung von Patientenverfügungen und die Liberalisierung des Sterbens. Selbstbestimmung von der Geburt bis zum Lebensende: das war für ihn als Alleinstehenden nicht zuletzt eine lebenspraktische Frage. Auch in seinen letzten Jahren bestand er gegen alle Empfehlungen und jeden Rat darauf, weiterhin allein zu leben und lehnte jeglichen Umzug in ein betreutes Wohnen oder ein Heim ab. Dieser Wunsch nach einem selbstbestimmten Leben ging für ihn in Erfüllung.</p>
<h3 class="">Der Sammler und das insti&shy;tu&shy;ti&shy;o&shy;nelle Ged&auml;chtnis</h3>
<p><em>Sommer 2007</em>: Der versammelte juristische Sachverstand der HU traf sich in Hannover, um eine Stellungnahme zur anstehenden Reform der Strafprozessordnung zu erarbeiten. Mit dem Gesetzentwurf sollten alle verdeckten Ermittlungsmaßnahmen neu geregelt – sprich: ausgeweitet – werden. Zur Runde gehörten unter anderem Burkhard Hirsch, Till Müller-Heidelberg, Fredrik Roggan und Rosemarie Will – sowie: Gerhard Saborowski. Im Laufe der Diskussion kam die Idee auf, die neuen Befugnisse, etwa zur Verbindungsdatenabfrage und Vorratsdatenspeicherung, mit der Überwachung des klassischen Postverkehrs (der Beschlagnahmung von Briefpost) zu vergleichen. Dabei stellt sich heraus, dass jener Eingriff in das Briefgeheimnis (anders als von den meisten erwartet) unter relativ einfachen Voraussetzungen möglich war. Dazu der Kommentar von Herrn Saborowski: „Da haben wir 1968 wohl nicht richtig aufgepasst.“ Hier offenbarte sich nicht nur ein kleiner Schalk, sondern auch der Chronist der Bürgerrechte.</p>
<p>Herr Saborowski stand für die Kontinuität der HU und ihrer Anliegen. In der 1961 gegründeten Organisation sammelten sich im Laufe der Jahre unterschiedliche Generationen, die in verschiedenen Phasen der Bundesrepublik (beziehungsweise zu einem kleinen Teil auch in der DDR) aufgewachsen waren und unterschiedliche Erfahrungen und Haltungen zu bürgerrechtlichen Kernfragen entwickelt hatten. Während für die einen die Notstandsgesetze, für andere die Rasterfahndung oder für dritte die Vorratsdatenspeicherung der maßgebliche sicherheitspolitische Tabubruch waren, gehörte Gerhard Saborowski zu den wenigen, die alle drei Debatten miterlebt hatten. Und nicht nur das: Im Unterschied zu vielen Vertreter*innen seiner Generation ruhte er sich nicht auf „seiner“ Geschichte aus, sondern mischte sich auch in die Debatten der jüngeren Generationen ein, auch wenn sie ihn persönlich nicht mehr betrafen, etwa als es um die Onlinedurchsuchung von Computern ging.</p>
<p>In diesem Engagement konnte er nicht nur auf seine Erfahrungen, sondern auch auf ein umfangreiches Wissen zu den meisten bürgerrechtlichen Themen zurückgreifen, das er sich über die Jahre angeeignet hatte. Die Grundlage dafür war sein ständiger Informationshunger. Um diesen zu stillen, besuchte er regelmäßig die Hannoveraner Stadtbibliothek, wo er sich juristische und wissenschaftliche Fachliteratur besorgte sowie die Zeitungen systematisch auswertete. Daneben hielt er laufend Kontakt zu Redaktionen, Abgeordnetenbüros und der Bundestagsverwaltung. Wenn er im Radio oder Fernsehen neue Aspekte aufschnappte, ließ er sich die Manuskripte der Sendungen zuschicken, verteilte sie anschließend in der HU. So versorgte er die HU-Geschäftsstelle nach jeder Präsentation des seit 1997 erscheinenden <em>Grundrechte-Reports</em> mit einer Medienauswertung, die jedem professionellen Ausschnittdienst zur Ehre gereicht hätte. All dies mit einer Beharrlichkeit und Disziplin, die ihresgleichen sucht.</p>
<p>Wie gut er informiert war, konnte man immer wieder bestaunen: So wusste er oft als erster davon, wann ein Gesetzentwurf zur entscheidenden Beratung im Kabinett oder in den Bundestags-Ausschüssen auf der Tagesordnung stand, während die Journalist*innen oder Mitarbeiter*innen der HU, die sich dank des Internets im Informationsvorteil wähnten, davon noch nichts gehört hatten. Seine über die Jahre gewachsene Expertise beruhte nicht zuletzt auf einer umfangreichen Sammlung von Zeitungsartikeln, Fachliteratur, Rundfunk- und Fernsehmanuskripten; Materialien, die er im Laufe der Jahrzehnte zu den Themen der HU angelegt hat und die Teil seines Nachlasses ist. Was damit geschehen soll, ist derzeit noch offen.</p>
<h3 class="">Der Verfas&shy;sungs&shy;sch&uuml;tzer, ein R&auml;tsel und ein Verm&auml;chtnis</h3>
<p>In dieser Sammlung dürften sich viele Unterlagen zu der Geschichte, den Befugnissen und politischen Skandalen des Verfassungsschutzes und anderer Geheimdienste finden – ein Themenbereich, zu dem sich Herr Saborowski immer wieder engagierte. Als Mitte der 1970er Jahre ruchbar wurde, dass der Verfassungsschutz an verdeckten Überwachungsmaßnahmen beteiligt war (ohne dass es dafür bereits gesetzliche Befugnisse gab), konfrontierte er den niedersächsischen Innenminister immer wieder mit entsprechenden Widersprüchen. Als sich 1980 erstmals ein Arbeitskreis der HU mit dem Verfassungsschutz befasste, aus dem schließlich ein <em>Memorandum zur Reform des Verfassungsschutzes</em> hervorging (HU-Schriften Nummer 11, München 1981), gehörte er neben Werner Holtfort, Till Müller-Heidelberg und Jürgen Seifert dazu. Und als die HU dreißig Jahre später – diese Tradition wiederaufnehmend – eine erneute Kampagne zum Verfassungsschutz aufnahm und sich für dessen Abschaffung einsetzte, da war er wieder dabei. Insofern ist (oder wäre) die nach seinem Tod aufgetauchte Anzeige aus der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung anlässlich seines 50. Geburtstags eine sehr treffende Gratulation.</p>
<p><img decoding="async" class="aligncenter wp-image-20504" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/04/1983-Anzeige-Saborowski.png" alt="" width="323" height="148" /></p>
<p>Ob diese Anzeige allerdings jemals erschienen ist, bleibt rätselhaft, denn keiner der Beteiligten kann sich daran erinnern, sie aufgegeben zu haben. Dass Herr Saborowski sich damit selbst eine Ehrung verschaffen wollte, ist unwahrscheinlich. Noch rätselhafter ist nur ein angebliches Antwortschreiben des niedersächsischen Innenministers, der sich über diese unrechtmäßige Verwendung des geschützten Begriffs bei den mutmaßlichen Anzeigen-Aufgebern beschwerte. Möglicherweise handelt es sich bei all dem um einen weiteren geplanten Aprilscherz auf Kosten des Verfassungsschutzes, wie sie Herr Saborowski mehrfach in Umlauf brachte.</p>
<h3 class="">&ndash;</h3>
<p>Am 19. Februar 2026 fand in Hannover die Trauerfeier für Herrn Saborowski statt. Sie sollte, so sein ausdrücklicher Wunsch, in bescheidenem Rahmen stattfinden, ohne religiöse Ansprachen, nur möglichst mit einem Grußwort der Humanistischen Union. So bescheiden er stets aufgetreten war, so bescheiden wollte er auch abtreten. Dass sein Wunsch in Erfüllung ging, dafür sorgten an diesem Tag vor allem Hannes und Evelyn Haupt sowie deren Söhne Moritz und Felix, die für viele Jahrzehnte seine zweite Familie in Hannover waren. Für die Humanistische Union sprach Wolfram Grams vom Bundesvorstand.</p>
<p>Wie es der Zufall will: Wenige Tage nach der Trauerfeier meldete DIE ZEIT vom 5. März 2026 einen neuen Skandal des Verfassungsschutzes. Demzufolge hatte die Berliner Hochschule für Wirtschaft und Recht vor zwei Jahren einer Mitarbeiterin nach Vorwürfen des Verfassungsschutzes in der Probezeit gekündigt. Die Verfassungsschützer hatten die Hochschule darauf hingewiesen, dass ihre Mitarbeiterin Liv H. mehrere rechte Plattformen, unter anderem ein Datingportal sowie eine Kinderwunsch-Plattform für weiße Rassist*innen betreibe, und sich in Interviews juden- und islamfeindlich sowie gewaltbefürwortend äußere. Die Hochschule entließ ihre Mitarbeiterin daraufhin kurzfristig, ohne vorher mit ihr über die Vorwürfe gesprochen oder ihr Gelegenheit zur Erwiderung gegeben zu haben. So blieb ihr nur, im Nachhinein die Verrufserklärung des Verfassungsschutzes korrigieren zu lassen. Als sie das endlich erreicht hatte – der Verfassungsschutz musste mittlerweile selbst einräumen, dass eine Dritte einfach den fremden Namen für ihre Online-Aktivitäten genutzt hatte – war sie bereits ein Jahr lang arbeitslos und ihre Stelle an der Hochschule längst wieder besetzt.</p>
<p>Für Herrn Saborowski, der in seinem Umfeld mehrere solcher „Missgeschicke“ erlebt hatte und die Wirkung solcher „Verrufserklärungen“ nur zu gut kannte, wäre dieser Fall ein weiterer Baustein in der Skandal-Chronik des Verfassungsschutzes gewesen. Ein Fax mit entsprechenden Empfehlungen, was gegen solche Ungerechtigkeit zu tun ist, wäre eine Selbstverständlichkeit gewesen.</p>
<p style="text-align: right;"><em>Sven Lüders</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-257/publikation/abschied-von-einem-verfassungsschuetzer-gerhard-saborowski-1933-2026/">Abschied von einem Verfassungsschützer: Gerhard Saborowski (1933-2026)</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<item>
		<title>Anatol Anuschewski zum Rücktritt zu drängen ist falsch: Das Problem heißt Landesamt für Verfassungsschutz</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/anatol-anuschewski-zum-ruecktritt-zu-draengen-ist-falsch-das-problem-heisst-landesamt-fuer-verfassungsschutz/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 10 Feb 2026 10:33:37 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Innere Sicherheit]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein, die Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen und die Humanistische Union erklären sich solidarisch mit dem Bremer Rechtsanwalt Anatol Anuschewski. Es ist ein fatales Zeichen für den Rechtsstaat, unseren Kollegen für die Ausübung seiner anwaltlichen Tätigkeit zu sanktionieren, indem er zum Rücktritt von seiner Stellvertreterposition am Bremer Verfassungsgerichtshof gedrängt wird. Ein [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/anatol-anuschewski-zum-ruecktritt-zu-draengen-ist-falsch-das-problem-heisst-landesamt-fuer-verfassungsschutz/">Anatol Anuschewski zum Rücktritt zu drängen ist falsch: Das Problem heißt Landesamt für Verfassungsschutz</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein, die Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen und die Humanistische Union erklären sich solidarisch mit dem Bremer Rechtsanwalt Anatol Anuschewski.</p>
<p>Es ist ein fatales Zeichen für den Rechtsstaat, unseren Kollegen für die Ausübung seiner anwaltlichen Tätigkeit zu sanktionieren, indem er zum Rücktritt von seiner Stellvertreterposition am Bremer Verfassungsgerichtshof gedrängt wird.</p>
<p>Ein von dem Landesamt für Verfassungsschutz Bremen eingesetzter V-Mann soll die politische Gruppe <i>Interventionistische Linke Bremen</i> bespitzelt haben. Nun wird laut Medienberichten unserem Kollegen vorgeworfen, bei der Befragung des V-Mannes anwesend gewesen zu sein.</p>
<p><strong>Es handelt sich dabei ganz eindeutig um eine anwaltliche Tätigkeit</strong>, die durch die kürzlich von Deutschland unterzeichnete Konvention des Europarats zum Schutz der anwaltlichen Berufsausübung geschützt ist.</p>
<p>Angebracht wäre stattdessen der Rücktritt des Bremer Verfassungsschutzchefs Thorge Koehler, der die rechtswidrige Bespitzelungsaktion zu verantworten hat. Nicht nur, dass er die friedliche politische Betätigung Bremer Bürger*innen dadurch unnötig behindert und unter Generalverdacht gestellt hat; er hat es Berichten zufolge zudem geduldet, dass der V-Mann auch sexuelle und amouröse Beziehungen in die von ihm bespitzelte Gruppe unterhielt. Ein Eingriff in die Intimsphäre der Betroffenen, der nicht nur rechtswidrig, sondern auch nicht wieder gut zu machen ist.</p>
<p><strong>Hintergrund:</strong><br />
<a href="https://taz.de/Ablenkungsmanoever-im-V-Mann-Skandal/!6152220/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">https://taz.de/Ablenkungsmanoever-im-V-Mann-Skandal/!6152220/</a></p>
<p><a href="https://www.anwaltsverein-bremen.de/#" target="_blank" rel="noopener noreferrer">https://www.anwaltsverein-bremen.de/#</a> PM des Bremischen Anwaltverein</p>
<p><strong>Rechtsprechung:</strong><br />
VG Hamburg, Teilurteil vom 19.04.2017 &#8211; 17 K 7997/16</p>
<p class="text-justify"><strong>Unterzeichner:</strong><br />
Humanistische Union e.V. <a href="https://www.humanistische-union.de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">https://www.humanistische-union.de/</a><br />
Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. <a href="http://www.rav.de" target="_blank" rel="noopener">www.rav.de</a><br />
Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V. <a href="http://www.vdj.de" target="_blank" rel="noopener noreferrer">www.vdj.de</a></p>
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            	</item>
		<item>
		<title>Wie steht es um die parlamentarische Kontrolle von Nachrichtendiensten? Ein Interview mit Konstantin von Notz</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-247-248/publikation/wie-steht-es-um-die-parlamentarische-kontrolle-von-nachrichtendiensten-ein-interview-mit-konstantin-von-notz/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 25 Feb 2025 16:21:43 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesverfassungsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Europa / Internationales]]></category>
		<category><![CDATA[Verfassungsschutz abschaffen!]]></category>
		<category><![CDATA[Videoüberwachung]]></category>
		<category><![CDATA[Vorratsdaten]]></category>
		<category><![CDATA[Geheimdienste]]></category>
		<category><![CDATA[Interview]]></category>
		<category><![CDATA[Konstantin von Notz]]></category>
		<category><![CDATA[Nachrichtendienst]]></category>
		<category><![CDATA[Parlamentarisches Kontrollgremium]]></category>
		<category><![CDATA[Verfassungsschutz]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die von 2021 bis 2024 regierende Ampelkoalition hatte sich auch die Verbesserung der Nachrichtendienstkontrolle vorgenommen. Hartmut Aden und Philip Dingeldey sprachen im November 2024 für die vorgänge-Redaktion mit Konstantin von Notz, Mitglied des Bundestages (Bündnis 90/Die Grünen) und in der Legislaturperiode 2021 bis 2025 Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums, über das Erreichte, offene Fragen und neue [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-247-248/publikation/wie-steht-es-um-die-parlamentarische-kontrolle-von-nachrichtendiensten-ein-interview-mit-konstantin-von-notz/">Wie steht es um die parlamentarische Kontrolle von Nachrichtendiensten? Ein Interview mit Konstantin von Notz</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p class="v-teaser-western"><em>Die von 2021 bis 2024 regierende Ampelkoalition hatte sich auch die Verbesserung der Nachrichtendienstkontrolle vorgenommen. Hartmut Aden und Philip Dingeldey sprachen im November 2024 für die <b>v</b><b>or</b>gänge-Redaktion mit Konstantin von Notz, Mitglied des Bundestages (Bündnis 90/Die Grünen) und in der Legislaturperiode 2021 bis 2025 Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums, über das Erreichte, offene Fragen und neue Herausforderungen für die Nachrichtendienstkontrolle.</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">VORGÄNGE [VG] Die Ampelkoalition hat 2021 vereinbart, die Kontrolle der Nachrichtendienste zu verbessern. Was konnte davon bis zum vorzeitigen Aus der Ampelkoalition umgesetzt werden, was ist noch offen?</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">KONSTANTIN VON NOTZ [KvN] Ein wesentlicher, erster Schritt ist in dieser Legislaturperiode erfolgt. Wir haben die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu den Datenübermittlungen umgesetzt. An einer zweiten, sehr viel umfassenderen Reform wurde auch intensiv gearbeitet. Sie liegt nach dem Ampel-Aus nun aber erst einmal auf Eis.</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">[VG] Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch inzwischen manches von dem, was in der letzten Reform gemacht wurde, erneut als unzulänglich erklärt. Die strategische Inland-Ausland-Fernmeldeüberwachung durch den Bundesnachrichtendienst im Bereich der Cybergefahren ist nun teilweise verfassungswidrig.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote1sym" name="sdendnote1anc"><sup>i</sup></a> Was sind da die Konsequenzen?</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">[KvN] Das Bundesverfassungsgericht hat erneut einige kleine Änderungen vorgegeben. Die sind problemlos machbar. Die G 10-Kommission des Deutschen Bundestags,<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote2sym" name="sdendnote2anc"><sup>ii</sup></a> die es seit Jahrzehnten schon gibt, ist angegriffen worden, und die Kommission kann ihre Arbeit in der jetzigen Form nicht fortsetzen. Dafür brauchen wir zügig eine Lösung.</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">[VG] Wenn wir längerfristiger zurückschauen, ging die Diskussion um mehr Kontrolle über die Nachrichtendienste so richtig vor etwas mehr als zehn Jahren los, begonnen mit den Snowden-Enthüllungen. Wenn wir uns ansehen, was wir damals an Kontrolle hatten und was wir jetzt haben: Ist die Nachrichtendienstkontrolle jetzt eine viel bessere, oder müssen wir da noch viel mehr machen?</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">[KvN] Wir haben jetzt im Vergleich zu damals tatsächlich eine deutlich bessere Nachrichtendienstkontrolle. Das parlamentarische Kontrollgremium<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote3sym" name="sdendnote3anc"><sup>iii</sup></a> ist durch die Reformen im Anschluss an die Snowden-Enthüllungen durch einen erheblichen Stab von Mitarbeitenden gestärkt worden. Es gibt viele Kontrollaufträge. Seit dieser Legislatur trifft sich das Gremium wöchentlich und ist durch mehrstündige und intensive Sitzungen sehr nahe an den Dingen dran. Wenn man das vergleicht mit der parlamentarischen Kontrolle von früher, dann ist das schon eine durchaus bahnbrechende Verbesserung. Man sieht aber auch an der aktuellen Lage, dass die Herausforderungen für die Nachrichten- und Geheimdienste sowie unseren Rechtsstaat sehr viel größer geworden sind. Es gibt massiv aggressive Akteure in den verschiedenen Phänomenbereichen, gerade im Bereich Spionage, Sabotage und Desinformation. Es wird gezielt versucht, staatliche Institutionen zu destabilisieren, manchmal in Kooperation mit anderen Autokratien. Dies hat ein sehr ernsthaftes Ausmaß angenommen. Das fordert die Dienste und somit auch ihre parlamentarische Kontrolle.</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">[VG] Darauf werden wir auch noch zurückkommen. Wir würden aber gerne zunächst bei den Strukturen bleiben, die in den vergangenen Jahren neu eingerichtet wurden. Dazu gehört auch der Unabhängige Kontrollrat.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote4sym" name="sdendnote4anc"><sup>iv</sup></a> Von ihm hat man immer wieder mal gehört, dass er in der Praxis nicht so funktioniert hat, wie manche sich das vorgestellt haben. Das betrifft insbesondere die Art und Weise, wie man das Gremium arbeiten lässt. Bei den Beteiligten gab es auch Unzufriedenheit und es kam zu häufigen Personalwechseln. Gibt es auch da Verbesserungsbedarf? Und woran hakt es eigentlich, dass es nicht so funktioniert hat, wie man sich das ursprünglich gedacht hatte?</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">[KvN] Über interne Personalangelegenheiten kann ich nicht öffentlich reden. Ich würde aber sagen: Es gibt mit der G 10-Kommission, dem Unabhängigen Kontrollrat, der Bundesbeauftragten für den Datenschutz, dem Zollkontrollgremium und dem das alles koordinierenden Parlamentarischen Kontrollgremium eine relativ komplizierte Kontrolllandschaft. Das muss man spätestens nach dem neuen Urteil des Bundesverfassungsgerichts in der Sache genau ansehen. Grundsätzlich ist der Unabhängige Kontrollrat ein Konstrukt, das uns in Karlsruhe in einem Urteil mitgegeben wurde, und natürlich können wir da Erfahrungen der vergangenen Jahre nutzen, um Dinge zu verbessern.</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">[VG] Es stimmt, dass es inzwischen deutlich mehr Gremien, die Nachrichten- und Geheimdienste kontrollieren sollen, gibt. Beim Versuch, das besser zu koordinieren, ist es entscheidend, dass nicht jede Stelle nur auf ihr eigenes kleines Zuständigkeitsgebiet achtet, sondern dass auch jemand insgesamt darauf schaut, was die Dienste machen. Sind wir, was das betrifft, vorangekommen? Hat das Parlamentarische Kontrollgremium nun deutlich mehr Möglichkeiten zu koordinieren, was die verschiedenen Kontrollgremien tun, oder ist das bisher mehr Theorie geblieben?</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">[KvN] Nehmen wir einmal den Zoll heraus, weil der nicht für Nachrichtendienste zuständig ist. Bei der Kontrolle von Nachrichtendiensten und dem Verständnis der Arbeit der Dienste und wo es dabei Probleme gibt, haben wir meines Erachtens durchaus Quantensprünge nach vorne gemacht. Das hat auch damit zu tun, dass es durch die regelmäßige Arbeit des Kontrollgremiums möglich ist, vertrauensvoll über Dinge zu sprechen. Uns geht es vor allem um strukturelle Schwierigkeiten. Wir haben nicht mit laufenden Maßnahmen zu tun, denn dafür ist die Exekutive zuständig. Die hat eine Fach- und Rechtsaufsicht, die auch der Kontrolle dient, damit rechtliche Vorgaben tatsächlich eingehalten werden. Auf legislativer Seite betrachten wir die Dinge häufig in einer Rückschau. Das funktioniert gut. Wir haben die Möglichkeit, Kontrollaufträge zu stellen und diese mit fachkundigen Mitarbeitenden abzuarbeiten. Das ist eine wesentliche Verbesserung. Aber wir sind auch in einer sehr dynamischen Lage. Die Anforderungen an die Dienste, effektiv und schlagkräftig arbeiten zu können, sind deutlich höher als in Zeiten, in denen wir dachten, nach dem Mauerfall komme die Friedensdividende.</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">[VG] Wenn man mit Leuten aus den Nachrichtendiensten spricht, hat man manchmal den Eindruck, wenn sie weniger kontrolliert würden, könnten sie besser Informationen beschaffen. Ist das nach wie vor die Realität? Und wie kann man da als Kontrollgremium machen, damit die Dienste das Mindset entwickeln, dass Kontrolle auch für sie etwas Gutes ist?</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">[KvN] In den Diensten und Häusern nehme ich eine sehr differenzierte Wahrnehmung von Kontrolle wahr. Tatsächlich gibt es auch in der Exekutive die Haltung, dass man aus der Kontrolle etwas Konstruktives ziehen kann. Gleichzeitig ist es richtig, dass Kontrolle auch hohe Arbeitsbelastung für die Behörden bedeutet und daher immer in einem Verhältnis stehen muss. Aber natürlich ist die rechtsstaatliche Kontrolle die Grundvoraussetzung für die Arbeit der Dienste. So sagt es unsere Verfassung, so sagen es die Gerichte. Wir müssen beides in ein gutes Verhältnis bringen. Ich glaube, dass es ein wesentlicher Gedanke ist, dass – trotz der veränderten Weltlage und geopolitischen Lage, in der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit massiv gefährdet sind, und zwar durch strukturelle Angriffe nie dagewesenen Ausmaßes – auch in diesen Zeiten gilt, dass die Wehrhaftigkeit einer Demokratie nicht zur Abschaffung der Rechtsstaatlichkeit führen darf. Deswegen ist Kontrolle die Voraussetzung für ein rechtssicheres und verfassungskonformes Agieren der Nachrichtendienste. Wenn man sich die Debatte in den USA ansieht, kann man viel für die deutsche Debatte lernen: Nachrichtendienste, die sich gegenüber der Kontrolle offen und konstruktiv verhalten, schaffen Vertrauen. In den USA versuchen gerade Republikaner und Trump-Anhänger massiv, Misstrauen gegen staatliche Akteure, auch gegen Nachrichtendienste, zu streuen. Deswegen kann mit einer kritisch-konstruktiven Grundhaltung des Parlaments meines Erachtens viel gewonnen werden.</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">[VG] Man kann aber auch argumentieren, wenn es um Kontrolle und Misstrauen geht, dass das Misstrauen gegenüber Geheimdiensten darin liegt, dass sie per se undemokratisch sind. Das liegt an ihrem intransparenten Charakter als Geheimdienst. Es wären kaum noch Geheimdienste, wenn sie öffentlich kontrolliert werden. Sind Geheimdienste aus ihrer Sicht undemokratisch, oder müssen wir da differenzieren? Gibt es also graduelle Unterschiede zwischen den verschiedenen Diensten für Sie, was die Demokratisierungs- und Kontrollfähigkeit betrifft?</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">[KvN] Zunächst müssen wir zwischen Geheim- und Nachrichtendiensten unterscheiden. Die deutschen Nachrichtendienste machen zudem keine operativen Maßnahmen, wie es etwa die Dienste in Frankreich, Großbritannien und den USA tun. Da gibt es also schon einmal einen Unterschied mit Blick auf die Intensität der Grundrechtseingriffe. Und ich würde der Aussage hart widersprechen, dass Nachrichtendienste, die für die Informationsgewinnung der Exekutive verantwortlich sind, per se undemokratisch wären. Die rechtsstaatliche Kontrolle macht sie verfassungskonform. All diejenigen, die pauschal sagen, dass die Arbeit von Geheim- und Nachrichtendiensten nicht mit Demokratie vereinbar sei, können die relevanten Fragen, wer deren Arbeit stattdessen machen soll und ob man der Polizei Befugnisse, niedrigschwellig und schnell notwendige Informationen zu gewinnen, übertragen soll, nicht befriedigend beantworten. Da hoffe ich auf eine differenzierte Diskussion.</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">[VG] Dann differenzieren Sie bitte auch noch etwas stärker. Sehen Sie nun Unterschiede zwischen den unterschiedlichen Diensten, was den Transparenzgrad beispielsweise betrifft? Sehen Sie hier unterschiedliche Qualitäten? Worüber wir beispielsweise noch gar nicht gesprochen haben, ist der sogenannte Verfassungsschutz. Die Humanistische Union beispielsweise hält diesen für abschaffungswürdig.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote5sym" name="sdendnote5anc"><sup>v</sup></a> Welche demokratische Qualität hätte das Bundesamt für Verfassungsschutz etwa im Verhältnis zum Bundesnachrichtendienst?</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">[KvN] Das sehe ich grundlegend anders. Wenn gerade staatliche Akteure, wie China und Russland, in Deutschland Spionage und Sabotage betreiben und Deutschland dazu Erkenntnisse gewinnen will, dann müsste man bei einer Abschaffung solcher Dienste diese Aufgaben der Polizei übertragen. Wenn sie es aber nicht mit normalen Kriminellen zu tun haben, dann greift die polizeiliche Forensiklogik nicht, da sie immer eine Straftat oder eine unmittelbar bevorstehende Straftat braucht, um überhaupt aktiv werden zu dürfen. Die Polizei dürfte gegen einen Saboteur, der etwa einen Brandanschlag auf eine Einrichtung der kritischen Infrastruktur plant, erst vorgehen, wenn er kurz davor ist, den Molotow-Cocktail zu werfen. Ich halte das für naiv in Zeiten, in denen wir über Brandpakete in Luftfracht in Deutschland reden und mehrere Verhaftungen von Saboteuren hatten, die in ganz Europa unterwegs waren. Wenn Sie sich die breiten Desinformationskampagnen gegen politische Parteien und Medien oder die Infiltration von Zivilgesellschaft ansehen, dann kann ich nur zum Ergebnis kommen, dass sich die Gefechtslage sehr grundlegend verändert hat. Das Bundesamt für Verfassungsschutz ist eine Behörde, die sich zudem stark verändert hat. Und alle, die das Verbot der AfD fordern, verlangen, dass die Informationen des Verfassungsschutzes dazu führen, diese Partei als verfassungsfeindlich einzustufen.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote6sym" name="sdendnote6anc"><sup>vi</sup></a> Wenn es dieses Bundesamt nicht mehr gäbe, wer sollte das dann machen? Soll dann die Humanistische Union sagen, wer verfassungsfeindlich agiert und wer nicht? Deswegen muss man einfach sehen, dass zu einer wehrhaften Demokratie auch gut kontrollierte Nachrichten- und Geheimdienste gehören. In denen passieren zweifellos auch Fehler. Aber man muss einfach anerkennen, dass die Autokratien aggressiv unterwegs sind und sich an Spielregeln nicht halten.</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">[VG] Naja, was den Inlandsgeheimdienst „Verfassungsschutz“ betrifft, so könnten durchaus stattdessen NGOs wie die Humanistische Union die Verfassungsmäßigkeit von Parteien prüfen und Empfehlungen abgeben.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote7sym" name="sdendnote7anc"><sup>vii</sup></a> Kommen wir aber zu etwas anderem: Gerade nach Vorfällen in der letzten Zeit wurde von mancher Seite auch suggeriert, die deutschen Dienste dürften zu wenig und seien überreguliert, und deswegen würden sie verschiedene Erkenntnisse nicht bekommen und seien darauf angewiesen, dass die ausländischen Geheimdienste die relevanten Informationen teilen. Ist das zutreffend, oder steckt da empirisch gesehen eine Fehleinschätzung dahinter?</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">[KvN] Ich glaube, dass diese Debatte unterkomplex geführt wird, weil Nachrichtendienste gängigerweise Informationen austauschen. Häufig ist das nicht nur ein Hinweis, sondern das Zusammenführen verschiedener Informationen, die dann ein Gesamtbild ergeben. Die Hinweise zu sächsischen Separatisten etwa kamen von einem ausländischen Nachrichtendienst. Das muss aber nicht zwingend bedeuten, dass das eine Schwäche der deutschen Dienste ist. Es hat mit vielen Aspekten zu tun, dass wir mit rechtsstaatlichen Ländern Informationen teilen. So ist es nun einmal in unserer Demokratie: Leute vertreten mit unterschiedlichen Argumenten unterschiedliche Ziele. Wir als Grüne sprechen uns für rechtsstaatlich klar eingehegte Dienste aus. Wir setzen das in der Regierungsverantwortung auch durch und haben das auch schon vor Gerichten erstritten. Gleichzeitig sagen wir aber auch: Wir brauchen gut funktionierende Nachrichtendienste, weil die Informationen zur Abwehr von Gefahren wichtig sind – auch zur Information der Bundesregierung. Wir haben zudem für die Öffentlichkeit zur Kontrolle jedes Jahr die Anhörung der Präsidentinnen und Präsidenten der Nachrichtendienste. Diese Veranstaltung erfreut sich wachsender Aufmerksamkeit. Da wird deutlich, was für wichtige Arbeit getan wird.</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">[VG] Wir hatten mehrfach die veränderte Weltlage angesprochen. Gerade im Rahmen des russischen Angriffs auf die Ukraine sind auch Geheimdienste wieder wichtiger geworden. Ändert sich damit etwas an der Rolle der Nachrichtendienste in Deutschland? Gibt es gar einen neuen Gegentrend für mehr Befugnisse von Diensten?</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">[KvN] Ich würde sagen, dass schon die Erkenntnis, dass Dinge schlecht laufen und nachgesteuert werden müssen, in den vergangenen Jahren erst durch gute Kontrolle ermöglicht wurde. Der Militärische Abschirmdienst etwa hat auch sehr starke Umstrukturierungen eingeleitet. Dass es zu Veränderungen gekommen ist, hat sicherlich auch mit der parlamentarischen Kontrolle zu tun. Bestimmte Einzelfragen, wie der Umstand der Anwerbung von Spitzenbeamtinnen und -beamten für fragwürdige neue Arbeitgeber aus China, sind auch von der parlamentarischen Kontrolle sehr klar adressiert worden; und das sind nur die Dinge, die öffentlich geworden sind. Weil mehrfach die Frage der Transparenz gestellt wurde: Man muss auch sehen, dass, wenn auf der Welt nur Rechtsstaaten miteinander interagieren würden, Nachrichten- und Geheimdienste sehr viel transparenter agieren könnten. Aber so ist es ja eben leider nicht, siehe Österreich. Deswegen müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass im Bereich der Kontrolle Dinge passieren, die nicht unmittelbar veröffentlicht werden können. Man bekommt aber auch bei der Anhörung der Präsidentinnen und Präsidenten einen guten Eindruck, was für eine Themenbreite in diesen Behörden behandelt wird. Und dort sehen wir sehr genau hin.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Anmerkungen</h3>
<div id="sdendnote1">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote1anc" name="sdendnote1sym">i </a>BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 08.10.2024 &#8211; 1 BvR 1743/16 -, Rn. 1-217.</p>
</div>
<div id="sdendnote2">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote2anc" name="sdendnote2sym">ii </a>Die G 10-Kommission entscheidet als unabhängiges und an keine Weisungen gebundenes Organ über die Notwendigkeit und Zulässigkeit sämtlicher durch die Nachrichtendienste des Bundes durchgeführten Beschränkungsmaßnahmen im Bereich des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses nach Art. 10 GG (<a href="https://www.bundestag.de/ausschuesse/weitere_gremien/g10_kommission">https://www.bundestag.de/ausschuesse/weitere_gremien/g10_kommission</a>).</p>
</div>
<div id="sdendnote3">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote3anc" name="sdendnote3sym">iii </a>Das Parlamentarische Kontrollgremium ist für die Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes zuständig und überwacht die Bundesnachrichtendienste. Die Bundesregierung ist dem Kontrollgremiumgesetz zufolge dazu verpflichtet, das Kontrollgremium über die allgemeinen Tätigkeiten der Nachrichtendienste und über Vorgänge von besonderer Bedeutung zu unterrichten (<a href="https://www.bundestag.de/ausschuesse/weitere_gremien/parlamentarisches_kontrollgremium">https://www.bundestag.de/ausschuesse/weitere_gremien/parlamentarisches_kontrollgremium</a>).</p>
</div>
<div id="sdendnote4">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote4anc" name="sdendnote4sym">iv</a>„Der Unabhängige Kontrollrat ist eine oberste Bundesbehörde und als unabhängiges Organ der Kontrolle der technischen Aufklärung des Bundesnachrichtendienstes nur dem Gesetz unterworfen“ (BND-Gesetz § 41 Abs. 1).</p>
</div>
<div id="sdendnote5">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote5anc" name="sdendnote5sym">v </a>Vgl. <i>Kutscha, Martin/Kerth, Cornelia</i> (Hrsg.) 2020: Was heißt hier eigentlich Verfassungsschutz? Ein Geheimdienst und seine Praxis, Köln; <i>Humanistische Union/Internationale Liga für Menschenrechte/Bundesarbeitskreis Kritischer Juragruppen</i> (Hrsg.) 2013: Brauchen wir den Verfassungsschutz? Nein! Memorandum, Berlin.</p>
</div>
<div id="sdendnote6">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote6anc" name="sdendnote6sym">vi </a>Zum Konflikt zwischen Verfassungsschutz und AfD siehe auch den Artikel von Till Müller-Heidelberg in diesem Heft.</p>
</div>
<div id="sdendnote7">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote7anc" name="sdendnote7sym">vii </a>Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat das beispielsweise in Bezug auf die AfD mit einem Gutachten getan (<i>C</i><i>remer, Hendrik</i>: Warum die AfD verboten werden könnte. Empfehlungen an Staat und Politik, Berlin 2023).</p>
</div>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-247-248/publikation/wie-steht-es-um-die-parlamentarische-kontrolle-von-nachrichtendiensten-ein-interview-mit-konstantin-von-notz/">Wie steht es um die parlamentarische Kontrolle von Nachrichtendiensten? Ein Interview mit Konstantin von Notz</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>AfD versus Verfassungsschutz</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-247-248/publikation/afd-versus-verfassungsschutz/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 25 Feb 2025 16:17:25 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesverfassungsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Neonazis]]></category>
		<category><![CDATA[Verfassungsschutz abschaffen!]]></category>
		<category><![CDATA[AfD]]></category>
		<category><![CDATA[Extremismus]]></category>
		<category><![CDATA[Freiheitlich-demokratische Grundordnung]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsextremismus]]></category>
		<category><![CDATA[Verfassungsschutz]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/?post_type=publikation&#038;p=19832</guid>

					<description><![CDATA[<p>Während noch vor zehn Jahren die Verfassungsschutzbehörden als Geheimdienste in weiten Teilen der Bevölkerung, der Wissenschaft und teilweise auch in der Politik mit Skepsis betrachtet wurden und immer wieder Aufgaben- und Befugniserweiterungen für die Verfassungsschutzbehörden vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wurden, hat sich inzwischen eine Wende vollzogen, seitdem die Verfassungsschutzbehörden den Rechtsextremismus, insbesondere die AfD, [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-247-248/publikation/afd-versus-verfassungsschutz/">AfD versus Verfassungsschutz</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class="v-teaser-western"><em>Während noch vor zehn Jahren die Verfassungsschutzbehörden als Geheimdienste in weiten Teilen der Bevölkerung, der Wissenschaft und teilweise auch in der Politik mit Skepsis betrachtet wurden und immer wieder Aufgaben- und Befugniserweiterungen für die Verfassungsschutzbehörden vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wurden, hat sich inzwischen eine Wende vollzogen, seitdem die Verfassungsschutzbehörden den Rechtsextremismus, insbesondere die AfD, ins Auge gefasst haben. Der „Verfassungsschutz“, so Till Müller-Heidelberg in seinem Beitrag, schützt aber nach wie vor nicht die Verfassung und ist immer noch nicht der Verbündete einer demokratischen Gesellschaft. Dazu analysiert er die Rechtsprechung im Streit zwischen AfD und dem „Verfassungsschutz“ sowie die Argumentation der Verfassungsschutzbehörden zum Volksbegriff der AfD, dem Extremismusbegriff und der Delegitimierung des Staates durch die AfD. Müller-Heidelberg kommt zum Ergebnis, dass das Vorgehen des „Verfassungsschutzes“ am Ende sogar der AfD helfen könnte.</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">Die Kernaufgabe der Verfassungsschutzbehörden in Bund und Ländern ist § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 des BVerfSchG zufolge „die Sammlung und Auswertung von Informationen, insbesondere von sach- und personenbezogenen Auskünften, Nachrichten und Unterlagen über Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind“.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Am 25. Februar 2021 erklärte das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die AfD als „Verdachtsfall“, weil es hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür gebe, dass sie gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen verfolge. Das Landesamt für Verfassungsschutz Thüringen hat die dortige AfD sogar bereits für „gesichert rechtsextremistisch“ erklärt, was der Auffassung der Verfassungsschutzbehörden zufolge identisch ist mit verfassungsfeindlichen Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Während noch vor zehn Jahren die Verfassungsschutzbehörden als Geheimdienste in weiten Teilen der Bevölkerung, der Wissenschaft und teilweise auch in der Politik mit Argwohn und Skepsis betrachtet wurden und immer wieder Aufgaben- und Befugniserweiterungen für die Verfassungsschutzbehörden in Bundes- und Landesgesetzen vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wurden, hat sich eine erstaunliche Wende vollzogen, seitdem die Verfassungsschutzbehörden den Rechtsextremismus ins Auge gefasst haben und vor seinen Gefahren warnen. Nahezu blind wird dem „Verfassungsschutz“ vertraut, der doch selten nur wirklich die Verfassung schützt und insbesondere entgegen dem politischen Sprachgebrauch gerade keine „Sicherheitsbehörde“ ist (BVerfGE 133, 277, 327). Das ist auch erstaunlich, da doch das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 27. Februar 2008 zur Online-Durchsuchung durch den nordrhein-westfälischen „Verfassungsschutz“ (in Rz. 223) ausdrücklich festgestellt hat, dass an die Zuverlässigkeit der „Erkenntnisse“ der Verfassungsschutzbehörden wegen ihrer andersartigen Aufgabenstellung – etwa verglichen mit der Polizei – geringere Anforderungen zu stellen sind (BVerfG 27. Februar 2008, Az. 1 BvR 370/07). Seit die AfD als Verdachtsfall rechtsextremistischer Bestrebungen seitens des BfV behandelt wird und die Klage der AfD dagegen vor dem VG Köln und dem OVG NRW erfolglos geblieben ist (OVG NRW, Urt. v. 13.05.2024, Az. 5 A 1218/22) versäumt es kaum jemand, in der politischen Diskussion über oder mit der AfD darauf hinzuweisen, dass sie ja gerichtlich bestätigt ein Verdachtsfall für extremistische, das heißt verfassungsfeindliche Bestrebungen, sei.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Wie aber kommen die Verfassungsschutzbehörden und Gerichte dazu? Da lohnt es sich, das 63-seitige Urteil des OVG NRW, in dem auch der Vortrag des BfV ebenso wiedergegeben wird wie die Argumentation der AfD, zu analysieren.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Der Volks&shy;be&shy;griff der AfD</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Hauptansatzpunkt in der Argumentation des Bundesamtes für Verfassungsschutz dafür, dass die AfD Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verfolge, ist, dass „in Verlautbarungen der AfD und ihrer Repräsentantinnen und Repräsentanten […] vielfach ein völkisch-abstammungsmäßig geprägtes Volksverständnis zum Ausdruck [komme], das im Widerspruch zum Volksverständnis des Grundgesetzes steht. […] [Die AfD vertrete] Vorstellungen eines ethnisch homogenen deutschen Volkes“ (Bundesamt für Verfassungsschutz 2023: 114f.). In der politischen Diskussion wird dies zusammengefasst im Vorwurf, dass die AfD einen ethnisch-kulturellen völkischen Volkstumsbegriff vertrete, um Menschen mit Migrationshintergrund auszuschließen; dies verstoße gegen die Menschenwürde und damit gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Am 18. Januar 2021 hat die AfD auf ihrer Website eine <i>Erklärung zum deutschen Staatsvolk und zur deutschen Identität</i> veröffentlicht, die auch von der Jungen Alternative für Deutschland, der offiziellen Jugendorganisation der AfD, und dem ehemaligen „Flügel“ unter Björn Höcke unterzeichnet wurde. Darin heißt es:</p>
<blockquote class="western">
<p>„Als Rechtsstaatspartei bekennt sich die AfD vorbehaltslos zum deutschen Staatsvolk als der Summe aller Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Unabhängig davon, welchen ethnisch-kulturellen Hintergrund jemand hat, wie kurz oder lange seine Einbürgerung oder die seiner Vorfahren zurückliegt, er ist vor dem Gesetz genauso deutsch wie der Abkömmling einer seit Jahrhunderten in Deutschland lebenden Familie, genießt dieselben Rechte und hat dieselben Pflichten. Staatsbürger erster und zweiter Klasse gibt es für uns nicht.“ (AfD 2021)</p>
</blockquote>
<p class="v-absatz-einzug-western">Neben der Staatsangehörigkeit gibt es allerdings der Auffassung der AfD zufolge eine „ethnisch-kulturelle Volkszugehörigkeit“, die von entscheidender Bedeutung für die Bewahrung der deutschen Kultur und Identität sei und die, so die der AfD, durch die angebliche Masseneinwanderung aus anderen Kulturen gefährdet ist.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Aber verstößt diese offizielle politische Auffassung – auch wenn man sie für politisch falsch hält – wirklich gegen das Grundgesetz? Wohl kaum. Auch das GG selbst unterscheidet in Art. 116 zwischen der deutschen Staatsangehörigkeit und der „deutschen Volkszugehörigkeit“, kennt also ebenfalls einen biologischen oder kulturellen Volksbegriff neben dem Staatsangehörigkeitsrecht. Art. 116 Abs. 1 GG lautet: „Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder [sic!] als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.“ „Spätaussiedler“ (das sind Personen überwiegend aus den ehemaligen Sowjetrepubliken, die teils seit Jahrhunderten dort lebten und ihr deutsches Volkstum bewahrt haben), haben nach §§ 7, 15 Staatsangehörigkeitsgesetz einen Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit. Das Bundesvertriebenengesetz (Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge) kennt sogar einen § 6 mit der offiziellen Überschrift <i>Volkszugehörigkeit</i>. Nach Abs. 1 ist „deutscher Volkszugehörigkeit im Sinne. dieses Gesetzes […], wer sich in seiner Heimat zum deutschen Volkstum bekannt hat, sofern dieses Bekenntnis durch bestimmte Merkmale wie Abstammung, Sprache, Erziehung, Kultur bestätigt wird.“ Abs. 2 lautet:</p>
<blockquote class="western">
<p>„Wer nach dem 31. Dezember 1923 geboren worden ist, ist deutscher Volkszugehöriger, wenn er von einem deutschen Staatsangehörigen oder deutschen Volkszugehörigen [sic!] abstammt und sich bis zum Verlassen der Aussiedlungsgebiete durch eine entsprechende Nationalitätenerklärung oder auf andere Weise zum deutschen Volkstum bekannt und nach dem Recht des Herkunftsstaates zur deutschen Nationalität gehört hat.“</p>
</blockquote>
<p class="v-absatz-einzug-western">Eine Unterscheidung zwischen Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und somit zum verfassungsrechtlichen Staatsvolk gehören, und einem ethnisch-kulturellen Volkstumsbegriff nach 1945 ist also keine Erfindung der AfD, sondern im GG und in der deutschen Gesetzgebung fest verankert! Sie ist vielleicht im aktuellen politischen und gesellschaftlichen Bewusstsein nicht verankert und präsent, und man mag sich fragen, was der Volkstumsbegriff heute (außer Fremdenfeindlichkeit) zu einer pluralistischen Gesellschaft beitragen soll. Wer diese Unterscheidung aber politisch aufgreift und propagiert, kann allein deshalb sicherlich nicht als Feind der freiheitlichen demokratischen Grundordnung bezeichnet werden. Zu Recht argumentiert daher die AfD vor dem OVG NRW (Rz. 123 des Urteils): „Staatsangehörigkeit und Volkszugehörigkeit können auseinanderfallen.“</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Dies akzeptiert grundsätzlich ja auch das OVG NRW, wenn es in Rz. 199f. ausführt, warum seines Erachtens dennoch Anhaltspunkte dafür vorliegen sollen, dass die AfD Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verfolgt. Es bestätigt richtigerweise, dass eine Partei, die wie die AfD eine Gefährdung des deutschen Volkstums durch angebliche Masseneinwanderung befürchtet, sich gegen die Migrations- und Einbürgerungspolitik wenden kann, ohne nur deshalb in den Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen zu kommen. Der Schwerpunkt der politischen Argumentation und auch der Verfassungsschutzbehörden und -erkenntnisse, dass die AfD wegen ihres volkstümelnden Volksbegriffes verfassungsfeindlich sei, ist also rechtlich nicht haltbar. Man mag dies politisch für falsch oder gar für verwerflich halten – aber verfassungsfeindlich ist es nicht.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Lediglich dann, wenn aus dieser politischen Auffassung abgeleitet würde, dass deutsche Staatsbürger*innen unterschiedliche Rechte haben sollen, dass sie unterschiedlich rechtlich behandelt werden sollen und Rechtsnachteile erleiden müssen, weil sie ausländische Wurzeln haben, würde dies gegen den elementaren Menschenrechtsgrundsatz der Rechtsgleichheit und damit der Auffassung des OVG zufolge gegen die Menschenwürde des Art. 1 GG verstoßen. Das ist aber zumindest nicht der <i>offizielle</i> Inhalt der Politik der AfD, wie unter anderem die oben bereits zitierte <i>Erklärung zum deutschen Staatsvolk und zur deutschen Identität</i> ausweist. Auch das OVG muss in Rz. 211 des Urteils feststellen: „Weder in dem Parteiprogramm noch in sonstigen Veröffentlichungen oder Äußerungen der Klägerin oder ihr zurechenbarer Anhänger finden sich eindeutige Forderungen nach einer rechtlichen Diskriminierung deutscher Staatsangehöriger mit Migrationshintergrund.“ Auch folgende Aussagen der AfD beziehungsweise von AfD-Politikern,</p>
<ul>
<li>
<p class="v-absatz-einzug-western">„nur wer unsere Sprache spricht, unsere Werte teilt und seine Lebensweise bejaht, soll Deutscher nach dem Gesetz werden können“ (AfD 2021);</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-einzug-western">„Staatsvolk als Gesamtheit aller deutschen Staatsangehörigen ist demnach nicht an sich Träger der deutschen Kultur und Identität, sondern bleibt es nur, wenn nicht zu viele kulturfremde Personen eingebürgert werden“ (AfD 2021). Es gibt folglich nach dem Verständnis der Klägerin deutsche Staatsangehörige, die Träger der deutschen Kultur und Identität sind, und deutsche Staatsangehörige, die dies nicht sind;</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-einzug-western">„unabhängig davon, welchen ethnisch kulturellen Hintergrund jemand hat, wie kurz oder lange seine Einbürgerung oder die seiner Vorfahren zurückliegt, er ist vor dem Gesetz genauso deutsch wie der Abkömmling einer seit Jahrhunderten in Deutschland lebenden Familie, genießt dieselben Rechte und hat dieselben Pflichten. Staatsbürger erster und zweiter Klasse gibt es für uns nicht“ (AfD 2021);</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-einzug-western">nach Aussage von Björn Höcke versteht er unter dem Begriff <i>Volk</i> „die dynamische Einheit aus Abstammung, Sprache, Kultur und gemeinsam erlebter Geschichte“ und er fordert, „die Völker zu bewahren“ (Höcke/Henning 2018);</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-einzug-western">Alexander Gauland zufolge, Ehrenvorsitzender der AfD, bestehe „das elementare Bedürfnis eines Volkes darin, sich im Dasein zu erhalten“;</p>
</li>
</ul>
<p class="v-absatz-einzug-western">„stellen für sich genommen keine Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen dar“ (Rz. 221 des Urteils).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Und trotz dieser verfassungsrechtlich richtigen Ausführungen des OVG NRW meint das Gericht dann dennoch in der Rz. 229, aus der „großen Anzahl der gegen Migranten gerichteten Äußerungen, mit denen sie auch unabhängig vom Ausmaß ihrer Integration in die deutsche Gesellschaft systematisch ausgegrenzt und trotz ihrer deutschen Staatsangehörigkeit ihrer vollwertige Zugehörigkeit zum deutschen Volk infrage gestellt wird“, liege es nahe, dass die AfD bei entsprechenden politischen Mehrheiten „auch Maßnahmen ergreifen werde, die deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund aufgrund ihrer Abstimmung zu diskriminieren, auch wenn sich die konkreten Ziele, z. B. im Hinblick auf das Wahl- und Aufenthaltsrecht nicht feststellen lassen“. Was ist das denn für eine juristische Logik? Hier hat die politisch aufgeheizte Stimmung die Jurist*innen überwältigt.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Extre&shy;mis&shy;tisch gleich verfas&shy;sungs&shy;feind&shy;lich?</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Dies ist auch kein Wunder angesichts der überbordenden „Extremismus“-Debatte.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Denn sowohl Verfassungsschutzbehörden wie Politik sprechen nicht von „Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“, wie es § 3 BVerfSchG formuliert, sondern vom Rechtsextremismus. Die AfD sei ein Verdachtsfall unter dem Gesichtspunkt Rechtsextremismus beziehungsweise sei sie in Thüringen sogar gesichert rechtsextremistisch und deshalb verfassungsfeindlich.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Diesen Begriff gibt es im BVerfSchG, welches die Aufgaben der Beobachtung durch den „Verfassungsschutz“ festlegt, nicht. Denn der Begriff <i>Extremismus</i> ist kein handhabbarer fest umrissener juristischer Begriff, sondern ein politischer Kampfbegriff, wird aber auch in der Sozialwissenschaft genutzt, ohne jedoch als umstrittener Begriff eindeutig definiert zu sein. Juristische Konsequenzen („Verrufserklärung“ durch den Verfassungsschutz, nach Jürgen Seifert) dürfen hieran nicht geknüpft werden. So hat das BVerfG schon in seiner Entscheidung vom 8. Dezember 2010 (Az. 1 BVR 1106/08, Rz. 20) festgestellt:</p>
<blockquote class="western">
<p>„Es fehlt dem Verbot der Verbreitung rechtsextremistischen Gedankenguts an bestimmten Konturen. Ob eine Position als rechtsextremistisch – möglicherweise in Abgrenzung zu rechtsradikal oder rechtsreaktionär – einzustufen ist, ist eine Frage des politischen Meinungskampfes und der gesellschaftswissenschaftlichen Auseinandersetzung. Ihre Beantwortung steht in unausweichlicher Wechselwirkung mit sich wandelnden politischen und gesellschaftlichen Kontexten und subjektiven Einschätzungen, die Abgrenzungen mit strafrechtlicher [und folglich generell rechtlicher, T. M.-H.] Bedeutung, welche in rechtsstaatlicher Distanz aus sich heraus bestimmbar sind, nicht hinreichend erlauben. Die Verbreitung rechtsextremistischen oder nationalsozialistischen Gedankenguts ist damit kein hinreichend bestimmtes Kriterium, mit dem einem Bürger die Verbreitung bestimmter Meinungen verboten werden kann.“</p>
</blockquote>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">Antise&shy;mi&shy;tismus und Bek&auml;mpfung des Islam</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Neben dem völkischen Volkstumsbegriff, woraus sich eine Rechtsungleichheit von deutschen Staatsangehörigen mit deutscher Volkszugehörigkeit und mit Migrationshintergrund ableiten lassen kann, argumentieren „Verfassungsschutz“ und OVG NRW, der in der AfD anzutreffende Antisemitismus etwa mit seinem Narrativ von einer global agierenden Finanzelite, welche die politisch Verantwortlichen in ihrem Handeln lenke (Bundesamt für Verfassungsschutz 2023: 117) sowie seine Islamfeindlichkeit verstießen gegen die Menschenwürde und stellten daher eine Bestrebung gegen die freiheitlich demokratische Ordnung dar.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Antisemitismus und Islamfeindlichkeit sind verwerflich und müssen politisch und gesellschaftlich bekämpft werden! Aber wieso sind sie verfassungswidrig? Auch Antikommunismus stellt eine Herabsetzung derjenigen Menschen dar, die für den Kommunismus eintreten, auch die Verteufelung des Kapitalismus oder des russischen Präsidenten Putin oder etwa ein kämpferischer Antiamerikanismus mögen berechtigt oder unberechtigt sein – aber verstoßen sie gegen die Verfassung oder die freiheitliche demokratische Grundordnung? Doch wohl eher nicht. Selbst eine „Kritik an der Verfassung und ihren wesentlichen Elementen ist ebenso erlaubt wie die Äußerung der Forderung, tragende Bestandteile der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu ändern“, so das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 24. Mai 2005 (Az. 1 BvR 1072/01 Rz. 72).</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">Delegi&shy;ti&shy;mie&shy;rung des Staates</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Schließlich haben die Verfassungsschutzbehörden während der Demonstrationen gegen staatliche Maßnahmen während der Corona-Pandemie ein neues Feld für ihre Beobachtungsaufgabe der Sammlung von Informationen über Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung erfunden. Anfang 2021 teilte das BfV mit, dass man ab sofort die „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ durch die Corona-Protest-Szene im Blick habe. Auch hiervon ist in den Verfassungsschutzgesetzen natürlich nichts zu lesen, es wird aber auch vom OVG NRW aufgegriffen. Im Verfassungsschutzbericht des Bundes 2023 heißt es:</p>
<blockquote class="western">
<p>„Es waren zudem Diffamierungen und Verunglimpfungen sowohl politischer Gegner als auch des Staates und seiner Repräsentantinnen und Repräsentanten festzustellen, die auf eine generelle Herabwürdigung und Verächtlichmachung des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland abzielten. So wurde die Bundesrepublik Deutschland schlechthin wiederholt mit diktatorischen beziehungsweise totalitären Systemen gleichgesetzt, um deren Legitimität insgesamt zu diskreditieren.“ (Bundesamt für Verfassungsschutz 2023: 116).</p>
</blockquote>
<p class="v-absatz-einzug-western">Im Verfassungsschutzbericht Bund 2022 heißt es zudem:</p>
<blockquote class="western">
<p>„So sind beispielsweise Schmähungen etablierter Politikerinnen und Politiker mit Versatzstücken aus extremistischen Verschwörungstheorien als ‚Statthalter des US-Establishments im Vasallenstaat BRD‘ […] festzustellen. Auch Vergleiche zwischen der Bundesrepublik Deutschland und diktatorischen beziehungsweise totalitären Regimen werden regelmäßig verwendet.“ (Bundesamt für Verfassungsschutz 2022: 91)</p>
</blockquote>
<p class="v-absatz-einzug-western">Doch wo soll die Grenze zwischen scharfer Kritik an der Politiker*innen und staatlichen Ordnungen und ihrer „verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung“ verlaufen? Kann sich das von Jahr zu Jahr ändern? Oder von Bundesinnenminister*in zu Bundesinnenminister*in? Hat der „Verfassungsschutz“ vergessen, dass in der Adenauer-Zeit der 1960er Jahre die SPD und der spätere Bundeskanzler Willy Brandt auf Wahlkampfplakaten als „Fünfte Kohorte von Moskau“ bezeichnet wurden? Und was ist mit der Bezeichnung des Bündnis Sarah Wagenknecht (BSW) als „Putin-Versteher“ und „Putin-Unterstützer“? Wenn die AfD die im Bundestag vertretenen anderen Parteien und ihre politischen Repräsentant*innen für unfähig hält, sie ablösen will, sie der Regierung vorwirft, diese verfolge nicht deutsche Interessen, sondern unterwerfe sich den Interessen der USA – so ist das zwar Unfug, aber rechtlich zulässig im politischen Meinungskampf. Der Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) betont, „die Delegitimierung des Staates habe auch zum Werkzeugkasten der DDR-Diktatur“ gehört. Er nennt dazu den § 106 des DDR-Strafgesetzbuchs zur staatsfeindlichen Hetze, der etwa Schriften unter Strafe stellte, „die die staatlichen, politischen, ökonomischen o.a. gesellschaftlichen Verhältnisse der DDR diskriminieren“ (Beer/ Hollersen 2024).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Mit solchen Neuerfindungen der Beobachtungsobjekte für die Verfassungsschutzbehörden schützt man nicht die Verfassung, sondern stärkt sogar die AfD, die sich durch die Verrufserklärungen des „Verfassungsschutzes“ als Märtyrer inszenieren kann. Zwar mögen manche potenziellen Wähler*innen der AfD davor zurückschrecken, sie tatsächlich zu wählen, wenn sie im Verfassungsschutzbericht als rechtsextremistisch und Feind des demokratischen Rechtsstaats dargestellt wird. Die Masse ihrer Wählenden aber wird sich umgekehrt bestätigt fühlen, dass eben die „politische Elite“ sie als Wählerschaft bekämpft und ihnen zu Unrecht eine Verfassungswidrigkeit vorwirft.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Dass die AfD bekämpft werden muss, steht für mich außer Frage. Aber nicht durch Behörden und Verrufserklärungen bis hin zu Berufsverboten, sondern im politischen und gesellschaftlichen Meinungskampf, in der Auseinandersetzung mit ihr. Die Humanistische Union hat bereits 2013 in ihrem Memorandum <i>Brauchen wir den Verfassungsschutz? Nein!</i> Nachgewiesen, dass der „Verfassungsschutz“ weder die Verfassung noch die freiheitliche demokratische Grundordnung schützt, sondern ihr schadet, dass er nicht zur Sicherheit beiträgt, dass bei seinem Wegfall keine Sicherheitslücken entstünden und dass er abgeschafft gehört (Humanistische Union/Internationale Liga für Menschenrechte/Bundesarbeitskreis Kritischer Juragruppen 2013). Der „Verfassungsschutz“ sollte seine Existenzberechtigung nicht nachweisen dürfen, indem er nach jahrzehntelanger, oft verfassungswidriger Beobachtung des linken Spektrums nunmehr das rechte Spektrum beobachtet und für eine Bestrebung gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung erklärt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="v-autoreninfo-western"><em><strong class="western">Dr. Till Müller-Heidelberg,</strong> geb. 1944, ist Jurist mit den Schwerpunkten Europa-, Steuer-, Wirtschafts- und Arbeitsrecht. Er war langjähriger Vorsitzender der Humanistischen Union und gehört weiterhin deren Beirat an, gehört zu den Gründungsmitgliedern der deutschen Sektion der IALANA (Juristen gegen den Atomkrieg) und ist Beiratsmitglied des Instituts für Weltanschauungsrecht. Bis 2018 war er zudem Mitherausgeber des Grundrechte-Reports und sitzt seit 30 Jahren für die SPD im Rat der Stadt Bingen. Von ihm gibt es zahlreiche Veröffentlichungen zu Demokratie und Rechtsstaat, Grundrechten, Polizei und Verfassungsschutz, zur Trennung von Staat und Kirche und zum kirchlichen Arbeitsrecht.</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<h3 class="">Literatur</h3>
<p align="justify"><em>Alternative für Deutschland</em> 2021: Erklärung zum deutschen Staatsvolk und zur deutschen Identität, in: <em>AfD.de </em>vom 18.01.2021, <a href="https://www.afd.de/staatsvolk/." rel="nofollow noopener">https://www.afd.de/staatsvolk/.</a></p>
<p align="justify"><em>Beer, Maximilian/Hollersen, Wiebke</em> 2024: Ein „Fremdkörper in der Demokratie“? Wie der Verfassungsschutz neue Staatsfeinde entdeckte, in: <em>Berliner Zeitung</em> vom 13./14.07.2024, <a href="https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/verfassungsschutz-entdeckt-neue-staatsfeinde-li.2233919">https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/verfassungsschutz-entdeckt-neue-staatsfeinde-li.2233919</a>.</p>
<p align="justify"><em>Bundesamt für Verfassungsschutz</em> 2022: Verfassungsschutzbericht 2022, Berlin.</p>
<p align="justify"><em>Bundesamt für Verfassungsschutz</em> 2023: Verfassungsschutzbericht 2023, Berlin.</p>
<p align="justify"><em>Höcke, Björn/Hennig, Sebastian</em> 2018: Nie zweimal in denselben Fluss. Björn Höcke im Gespräch mit Sebastian Hennig, Lüdinghausen/Berlin.</p>
<p align="justify"><em>Humanistische Union/Internationale Liga für Menschenrechte/Bundesarbeitskreis Kritischer Juragruppen</em> (Hrsg.) 2013: Brauchen wir den Verfassungsschutz? Nein! Memorandum, Berlin.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-247-248/publikation/afd-versus-verfassungsschutz/">AfD versus Verfassungsschutz</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Wie halten es die Parteien mit den Bürgerrechten? Unsere Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2025</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/thema/wahlpruefsteine-zur-bundestagswahl-2025/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 13 Feb 2025 11:50:21 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Die Humanistische Union (HU) hat ihre Wahlprüfsteine an verschiedene Parteien gesandt, die zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 kandidieren. Die meisten der momentan im Bundestag vertretenen Parteien haben jedoch im Vorfeld untereinander eine Reihe an NGOs bestimmt, deren Wahlprüfsteine sie beantworten werden. Die Humanistische Union ist nicht in dieser kleinen Liste, sodass wir von den [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/thema/wahlpruefsteine-zur-bundestagswahl-2025/">Wie halten es die Parteien mit den Bürgerrechten? Unsere Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2025</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class="">Die Humanistische Union (HU) hat<a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/unsere-wahlpruefsteine/"> ihre Wahlprüfsteine an verschiedene Parteien</a> gesandt, die zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 kandidieren. Die meisten der momentan im Bundestag vertretenen Parteien haben jedoch im Vorfeld untereinander eine Reihe an NGOs bestimmt, deren Wahlprüfsteine sie beantworten werden. Die Humanistische Union ist nicht in dieser kleinen Liste, sodass wir von den größeren Parteien keine Antworten erhalten haben. Da wir uns mit diesem Vorgehen jener Parteien nicht zufrieden geben können und weiterhin den Anspruch vertreten, mit unseren Wahlprüfsteinen ein breites Spektrum an bürgerrechtlichen und gesellschaftspolitischen Fragen und Themen abzudecken, hat die HU selbst die Wahlprogramme der folgenden Parteien (Reihenfolge nach Anzahl der Sitze im aktuellen Bundestag) durchgearbeitet, um dort mögliche Antworten zu den meisten ihrer Fragen ausfindig zu machen:</p>
<ul>
<li>SPD</li>
<li>CDU /CSU</li>
<li>Bündnis 90 / Die Grünen</li>
<li>FDP</li>
<li>AfD</li>
<li>Linke</li>
<li>BSW</li>
</ul>
<p>Die folgenden Parteien haben unsere Fragen direkt beantwortet, wofür wir ihnen sehr danken (Reihenfolge alphabetisch):</p>
<ul>
<li>Freie Wähler</li>
<li>Piraten</li>
<li>SSW</li>
<li>Volt</li>
</ul>
<p>Die Humanistische Union gibt mit ihren Wahlprüfsteinen und ihrer Auswertung keine Empfehlungen zur Wahlentscheidung. Wir bilden lediglich die erhaltenen und erarbeiteten Antworten auf unsere bürgerrechtlichen Fragen unkommentiert ab, um die Lesenden für ihre Wahlentscheidung zu informieren. Wen die dazugehörigen Positionen der HU interessieren, kann sich unter folgendem Link näher informieren: <a href="https://www.humanistische-union.de/alle-themen/">Themen der Humanistischen Union</a>.</p>
<p><em>Folgende Personen haben an der Erstellung der Wahlprüfsteine mitgewirkt: Prof. Dr. Clemens Arzt, Tobias Baur, Dr. Philip Dingeldey, Prof. Dr. Johannes Feest, Dr. Wolfram Grams, Dr. Johann-Albrecht Haupt, Stefan Hügel, Carola Otte, Prof. Dr. Rosemarie Will und der <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/hu-schriften/publikation/demokratisierung-vorschlaege-zur-rettung-der-demokratie/">Arbeitskreis Demokratisierung</a>.</em></p>
<p><em>Des Weiteren haben folgende Personen an der Auswertung der Parteiprogramme mitgewirkt: Dr. Philip Dingeldey, Prof. Dr. Johannes Feest, Dr. Wolfram Grams und Carola Otte.</em></p>
<p><strong>Sie finden die aufwendigen Wahlprüfsteine der HU wichtig und wollen unsere bürgerrechtliche Arbeit unterstützen? Dann spenden Sie gerne. Unter diesem Link erhalten Sie weitere Informationen: <a href="https://www.humanistische-union.de/unterstuetzen/spenden-2/">Spenden</a>.</strong></p>
<p>Es folgen unsere Wahlprüfsteine &#8211; samt der Antworten und Auszüge aus den Parteiprogrammen:</p>
<p>&nbsp;</p>
<h1 class="">Bildungspolitik</h1>
<h2 class="">Ein erheblicher Teil der Umsetzung der UN-Be&shy;hin&shy;der&shy;ten&shy;rechts&shy;kon&shy;ven&shy;tion obliegt durch die Inklusion im Bereich der Schulen den L&auml;ndern. Zur gleich&shy;be&shy;rech&shy;tigten Teilhabe von Kindern und Jugend&shy;li&shy;chen mit Behin&shy;de&shy;rungen am Schulleben bedarf es umfang&shy;rei&shy;cher personeller und sachlicher Ausstat&shy;tungen, um die Unter&shy;brin&shy;gung von Sch&uuml;ler*innen mit Behin&shy;de&shy;rungen in den Schulen zu reali&shy;sie&shy;ren. Existieren von Ihrer Seite Planungen zur Reali&shy;sie&shy;rung dieses Unter&shy;st&uuml;t&shy;zungs&shy;be&shy;da&shy;rfs?</h2>
<h2 class="">Welche Ma&szlig;nahmen sind von Ihrer Seite geplant, um die Kommunen und Bundes&shy;l&auml;nder als Schultr&auml;ger seitens des Bundes zu entlasten?</h2>
<p>&nbsp;</p>
<p class=""><strong>SPD</strong></p>
<p>Die SPD widmet sich der Geschichtsbetrachtung und konstatiert, dass „Geschichtsverfälschungen und Desinformation“ gegenwärtig die Demokratie gefährden. Deshalb sei eine „bessere historische Bildung zur Stärkung des kritischen Geschichtsbewusstseins“ notwendig. Dazu wird „die Zusammenarbeit zwischen den Bildungs- und Erinnerungsorten“ empfohlen.</p>
<p>„Wir sorgen dafür, dass Kitas und Schulen zuverlässig an der Seite der Familien stehen. Dazu soll „der Digitalpakt Schule […] fortgesetzt und inhaltlich weiterentwickelt werden.“</p>
<p>Die SPD sagt der sozialen Ungleichheit im deutschen Bildungswesen offiziell den Kampf an: „[…] wir wollen, dass gute Bildung unabhängig von der Lebenssituation gelingt.“ Zu diesem Zweck möchte die SPD den Fachkräftemangel im Bildungswesen beheben, Ganztagsschulen ausbauen und mittels einer Reform des Bafögs die Anpassung an die Lebenshaltungskosten herstellen, um jungen Leuten ein Studium zu ermöglichen.</p>
<p>Gleichzeitig plädiert die SPD für den Ausbau dualer Studiengänge und favorisiert damit private Anbieter im Bildungswesen. Gleiches gilt für das Subsidiaritätsprinzip: Die SPD möchte Anreize für sogenannte freie Träger zum Bau neuer Einrichtungen schaffen.</p>
<p>Zur Finanzierung dessen soll die Erbschafts- und Schenkungssteuer reformiert werden. Zudem müsse die Schuldenregel im Grundgesetz dergestalt geändert werden, dass Finanzierungen wieder möglich werden und eine marode Infrastruktur des Bildungswesens ein Ende findet. Deshalb hält es die SPD für erforderlich, die Kommunen als Träger von Bildungseinrichtungen zu entlasten.</p>
<p>Einen konkreten Vorschlag zugunsten inklusiver Modelle macht die SPD mit ihrer Forderung, „die Frühen Hilfen für Familien in belasteten Lebenslagen schrittweise bis zum Ende der Grundschulzeit“ ausweiten. Das bedeutet, die „Trennung von Jugendhilfe, Schule und Gesundheitsleistungen“ zu überwinden und deren Angebote zusammenzuführen.</p>
<p class=""><strong>CDU / CSU</strong></p>
<p>Die CDU hält am Modell der Jugendoffiziere an Schulen fest.</p>
<p>Zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention: Die „Teilhabe von Menschen mit Behinderungen“ müsse gesichert werden, ohne dies jedoch auszuführen.</p>
<p>Erinnerungskultur – auch im Geschichtsunterricht in den Schulen – bedeutet für die CDU die &#8222;Erinnerung an die beiden totalitären Regime in Deutschland“. Diese Gleichsetzung von DDR-Geschichte mit dem Holocaust wird erweitert um den &#8222;Erinnerungsansatz um die Geschichte des Kolonialismus&#8220;.</p>
<p class=""><strong>Grüne</strong></p>
<p>Bündnis 90/Die Grünen plädiert für einen starken Ausbau der Förderung von Kindern in den naturwissenschaftlichen und mathematischen Bereichen, den sogenannten MINT-Fächern.</p>
<p>„Das Mitbestimmungsrecht von Kindern wollen wir weiter stärken und Konzepte zur Demokratieförderung flächendeckend umsetzen.“</p>
<p>„Die Massenverbrechen des Nationalsozialismus sind uns Mahnung: Nie wieder! Deswegen wollen wir die KZ-Gedenkstätten mit ausreichenden Mitteln für den Erhalt des Bestandes, für Forschung und ausstellungspädagogische, mehrsprachige Begleitung und Gedenkveranstaltungen ausstatten. Die Dokumente der Zentralen Stelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen sollen der Öffentlichkeit und Forschung langfristig zur Verfügung stehen. Besonders in Zeiten erstarkender geschichtsrevisionistischer und extrem rechter Kräfte und nach dem Ableben der Generation der Zeitzeug*innen sind Gedenkstätten wichtige Orte der Vermittlung eines kritischen Geschichtsbewusstseins an heutige und kommende Generationen. Deswegen wollen wir allen Schüler*innen ermöglichen, einmal in ihrer Schulzeit eine NS-Gedenkstätte zu besuchen und das auch finanziell unterstützen. Wir intensivieren die Beschäftigung mit Antisemitismus, der ideologischen Grundlage des präzedenzlosen Menschheitsverbrechens der Shoah. Wir intensivieren auch die Beschäftigung mit dem Antiziganismus und dem aus ihm resultierenden historischen Unrecht, das die Betroffenen erfahren haben. Dabei nehmen wir explizit auch das fortgesetzte Unrecht nach 1945 in den Blick. Die NS-Verbrechen gegenüber Menschen mit Behinderung werden wir weiter aufarbeiten, die Opfer anerkennen und angemessen entschädigen. &#8218;Nie wieder&#8216; muss heißen: Verantwortung zu tragen für die Bekämpfung gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit.“</p>
<p class=""><strong>FDP</strong></p>
<p>Die FDP fordert den verpflichtenden Besuch aller Schülerinnen und Schüler in einer Gedenkstätte. Diese Forderung wird zugleich erhoben mit einer Stärkung der mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler und dem Ausbau der sogenannten Mint-Fächer.</p>
<p>Die frühkindliche Bildung sei bislang vernachlässigt worden. Das sei mittels der Einführung bundeseinheitlicher Qualitätsstandards zu verändern. Durch den Einsatz multiprofessioneller Teams sei auch ein adäquater Betreuungsschlüssel gewährleistet. Es wird jedoch keine Aussage darüber getroffen, woher diese Fachleute für multiprofessionelle Teams kommen sollen. Die Förderung von mathematisch-technischen Fähigkeiten solle zentraler Bestandteil der frühkindlichen Bildung werden.</p>
<p>Die Kultusministerkonferenz (KMK) soll als Entscheidungsgremium abgeschafft und durch einen Zusammenschluss von „Wissenschaftlern, Praktikern, Eltern- und Wirtschaftsvertretern“ ersetzt werden.</p>
<p>Neben einer Pflicht zur Zensurengebung ab Klasse drei sollen „KI-gestützte und adaptive Lernmethoden in den Schulalltag“ Einzug halten.</p>
<p>Die mangelhafte Finanzierung der Schulen soll durch ein „frei einsetzbares Chancenbudget“ durch einzelne ausgeglichen werden. Damit könnten die Schulen eigenständig über ihre Organisation, ihr Schulprofil und den Einsatz multiprofessioneller Teams entscheiden.</p>
<p>Die FDP fordert zusätzlich eine De-Qualifizierung der Lehramtsstudiengänge, indem sie eine duale Ausbildung für Lehrer*innen fordert.</p>
<p class=""><strong>AfD</strong></p>
<p>„Die AfD befürwortet ein nach Begabungen differenziertes Schulsystem, das dem unterschiedlichen Leistungsvermögen der Schüler gerecht wird. Gleichzeitig soll aber eine Durchlässigkeit gewährleistet werden. Hochbegabungen sind besonders zu fördern. An allen Schulformen sollen die Klassenstärken verringert werden.“</p>
<p>„Die schulischen Leistungen in Deutschland sind seit Jahren rückläufig. Ein Hauptgrund hierfür sind Entwicklungsrückstände und zu geringe deutsche Sprachkennnisse. Wir setzen uns für die Einführung einer bedarfsorientierten Vorschule ein, um alle Kinder so weit zu fördern, dass sie dem regulären Unterricht folgen können. […] Eine Inklusion muss mit Augenmaß erfolgen, den Kindern Erfolgserlebnisse ermöglichen, darf aber Schüler und Lehrer nicht überfordern und die Mitschüler nicht am Lernfortschritt hindern. Kinder mit besonderem Förderbedarf erhalten in der Förderschule eine umfassende Unterstützung, die die Regelschule nicht leisten kann. Die AfD setzt sich deshalb für den Erhalt der Förderschulen ein. Die Förderschule sollte wieder zum Regelfall für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden.“</p>
<p>„Die Integration von Migranten ist eine Herausforderung für das deutsche Bildungssystem, da viele von ihnen anderen Kulturkreisen und zudem oft bildungsfernen Schichten entstammen. Fehlende Vorbildung, mangelnde Sprachkenntnisse und kulturelle Differenzen verhindern in vielen Fällen eine erfolgreiche Qualifizierung für den deutschen Arbeitsmarkt. Solange Kinder mit Migrationshintergrund nicht hinreichend Deutsch sprechen, um am Regelunterricht teilzunehmen, muss verpflichtender Deutschunterricht im Vordergrund stehen.“</p>
<p class=""><strong>Linke</strong></p>
<p>Die Linke konstatiert einen Investitionsstau im deutschen Bildungswesen, die Existenz maroder Schulen und den Mangel an Lehrkräften und weiterem Personal. Es wird die fachlich korrekte Forderung nach einem adäquaten Personalschlüssel an Schulen mit einer Vertretungsreserve von mindestens 10 Prozent erhoben. Die Finanzierung dessen soll mittels einer Vermögensteuer, die in die Länderhaushalte fließen soll, erfolgen. Ein 100-Milliarden-Euro-Sondervermögen soll bis zur Sicherung dieser Finanzierung bereitgestellt werden. Auch müsse das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern in der Bildung aufgehoben werden. Stattdessen müsse die Bildung als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz verankert werden. Privatisierungen im Bildungssektor seien auszuschließen.</p>
<p>Das gegliederte Schulsystem befördere die soziale Ungleichheit. Die von der Partei vorgeschlagene Schule sei für alle Kinder gleichermaßen da, also für behinderte und nichtbehinderte Kinder. Diese Schule böte alle Schulabschlüsse an, sei inklusiv und als Ganztagsschule konzipiert. Dazu müsse sie zwingend barrierefrei sein. In dieser Schule arbeiten nicht ausschließlich Lehrer*innen. Stattdessen kooperieren multiprofessionelle Teams von Lehrkräften, Sozialpädagog*innen, Psycholog*innen miteinander. Erst so werde diskriminierungsfreie individuelle Förderung möglich.</p>
<p>Die Linke fordert, die Mitbestimmungsrechte von Schüler*innen auszubauen, um so Demokratie und Partizipation möglichst frühzeitig zu verankern.</p>
<p>An Schulen dürfe es keinerlei Anzeichen einer Erziehung zur „Kriegstüchtigkeit“ geben. Stattdessen müsse die Friedenserziehung Eingang in die Schulen finden.</p>
<p>Die Linke favorisiert den Dialog zwischen Lehrkraft und Kind anstelle des Einsatzes von Lernsoftware. Wenn Software eingesetzt wird, solle sie den Standards „quelloffener freier Software entsprechen und es sollten bevorzugt sogenannte Open Educational Resources (freie Lern- und Lehrmaterialien) zum Einsatz kommen.“</p>
<p class=""><strong>BSW</strong></p>
<p>Das BSW kritisiert die mangelhafte Finanzierung des deutschen Bildungssystems. Die Differenzierung verschiedener Schulen und Schulformen wird bejaht.</p>
<p class=""><strong>Freie Wähler</strong></p>
<p>„Wir setzen uns für eine inklusive Gesellschaft ein, in der Barrierefreiheit und Teilhabe selbstverständlich sind. Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf eine umfassende gesellschaftliche Teilhabe &#8211; unabhängig von ihren individuellen Einschränkungen. Wir wollen nicht nur Hindernisse abbauen, sondern echte Teilhabe für alle ermöglichen &#8211; für eine gerechte, inklusive Zukunft, in der jeder unabhängig von seinen Fähigkeiten selbstbestimmt leben kann. Spezielle Förderkindertagesstätten und -schulen leisten wertvolle Arbeit für Kinder mit besonderen Bedürfnissen. Wir setzen uns dafür ein, diese Einrichtungen zu erhalten und auszubauen. Sie bieten maßgeschneiderte Unterstützung und tragen dazu bei, dass auch Kinder mit besonderen Herausforderungen die bestmögliche Bildung und Betreuung erhalten. Zusätzlich sollen Lernmaterialien wie Bücher in Blindenschrift oder Hörbücher in Schulen standardmäßig verfügbar sein.“</p>
<p>„Bildungspolitik ist überwiegend Ländersache und soll es auch bleiben. Es ist jedoch unverzichtbar, dass der Bund mithilft, Weichen richtig zu stellen, ein optimales Bildungsumfeld zu gewährleisten und die Bundesländer bei ihren zunehmenden Bildungsaufgaben auch finanziell zu unterstützen.“</p>
<p class=""><strong>Piraten</strong></p>
<p>„PIRATEN sind für die Förderung eines inklusiven Bildungssystems, welches den individuellen Bedürfnissen aller Lernenden gerecht wird. Dazu zählen kleinere Klassenstärken, multiprofessionelle Teams sowie die verpflichtende Integration von Inklusions- und Sonderpädagogik in das Lehramtsstudium. So lange diese Art von Inklusionsbildung noch nicht etabliert wurde, sollten die exklusiven Förderschulen erhalten bleiben, um den Menschen einen angemessenen Übergang zu ermöglichen und alle Schulen zu Inklusionsschule umzubauen.“</p>
<p>&#8222;Wir PIRATEN fordern ein Solarpaket, welches öffentliche Gebäude mit PV ausrüsten soll. Das hat Vorbildfunktion und reduziert die Betriebskosten. So kann beispielsweise das Budget von Schulen erhöht werden. Dafür ist ein Förderprogramm zu schaffen, um die Modernisierung des Sozialgesetzbuches um Hürden abzubauen und das Digitalpaket wieder aufzugreifen, welches aktualisiert unter Zuhilfenahme von Werkzeugen wie Künstlicher Intelligenz und auch Virtueller Realität den Schulalltag inklusiver gestaltet. Hinzu kommt das die Finanzierung, gemessen am Bruttoinlandsprodukt, in der Bundesrepublik Deutschland seit Jahren unter dem OECD- und EU-Durchschnitt liegt. Wir wollen dies ändern. Damit auch der Bund die Finanzierung in allen Bereichen unterstützen kann setzen wir uns weiterhin für eine vollständige Aufhebung des Kooperationsverbots im Grundgesetz ein.“</p>
<p class=""><strong>SSW</strong></p>
<p>„Als SSW setzen wir uns für die konsequente Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Bildungssystem ein. Um die gleichberechtigte Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen sicherzustellen, fordern wir eine bessere personelle und sachliche Ausstattung der Schulen. Der Bund soll einen Bildungsfonds einrichten, um finanziell schwache Kommunen bei der Modernisierung von Schulen, der Digitalisierung und der Ausstattung zu unterstützen. Bildungschancen dürfen nicht von regionalen Haushaltslagen abhängen. Zudem treten wir für einen bundesweiten Rechtsanspruch auf Ganztagsbildung und -betreuung ein.“</p>
<p class=""><strong>Volt</strong></p>
<p>„Eine gemeinsame Schule für alle Kinder und Jugendlichen schafft gleiche Chancen und fördert Vielfalt. Längeres gemeinsames Lernen stärkt den sozialen Zusammenhalt und ermöglicht faire Bildungserfolge. Inklusion in Schulen ist ein zentraler Schritt, um Chancengleichheit zu schaffen und die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention zu erfüllen. Eine barrierefreie Schulumgebung und bedürfnisgerechte Angebote ermöglichen allen Kindern und Jugendlichen eine gleichberechtigte Teilnahme am Schulleben. Volt Deshalb setzt sich Volt für die bauliche Umgestaltung von Schulen ein, um die Zugänglichkeit zu gewährleisten. Multiprofessionelle Teams mit Inklusionsfachkräften unterstützen Kinder und Jugendliche bedarfsgerecht und entlasten Lehrkräfte. Förderschulen werden als Übergangslösung in enger Kooperation mit Regelschulen betrieben, bis das Ziel &#8218;Schule für alle&#8216; erreicht ist.“</p>
<p>„Einheitliche Qualitätsstandards, effiziente Ressourcennutzung und schnellere Entscheidungsprozesse sind essentiell, um Chancengleichheit in der Bildung zu gewährleisten. Durch die schrittweise Auflösung des Föderalismus in der Bildung können bundesweite Lösungen entwickelt und umgesetzt werden. Daher setzt sich Volt für die Abschaffung des Kooperationsverbots zwischen Bund und Ländern im Bildungsbereich und eine nationale Bildungsstrategie mit einheitlichen Abschlüssen und einer Neuordnung finanzieller Zuständigkeiten ein.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<h1 class="">Bioethik</h1>
<h2 class="">Welche Ma&szlig;nahmen planen Sie zur Legali&shy;sie&shy;rung des Schwan&shy;ger&shy;schafts&shy;ab&shy;bruchs?</h2>
<h3></h3>
<p class=""><strong>SPD</strong></p>
<p>„Wir werden Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisieren und außerhalb des Strafrechts regeln – außer wenn sie gegen oder ohne den Willen der Schwangeren erfolgen. Wir wollen Schwangerschaftsabbrüche zu einem Teil der medizinischen Grundversorgung machen.“</p>
<p class=""><strong>CDU / CSU</strong></p>
<p>&#8222;Paragraph 218 bleibt&#8220;.</p>
<p class=""><strong>Grüne</strong></p>
<p>„Wir wollen, dass selbstbestimmte Schwangerschaftsabbrüche nicht mehr in § 218 des Strafgesetzbuches kriminalisiert, sondern grundsätzlich außerhalb des Strafrechts geregelt werden. Entsprechend den Empfehlungen der Fachkommission zur reproduktiven Selbstbestimmung, soll in der Frühphase einer Schwangerschaft der Abbruch rechtmäßig sein und für die mittlere Phase ein gesetzlicher Rahmen geschaffen werden. Wir treten dafür ein, dass eine freiwillige Beratung durch ein Recht auf Beratung und ein abgesichertes Angebot von Beratungsstellen in vielfältiger Trägerschaft garantiert sind. Eine verpflichtende Wartefrist zwischen Beratung und Abbruch lehnen wir ab. Zudem muss es genügend Einrichtungen geben, die den Eingriff möglichst wohnortnah mit der gewünschten Methode vornehmen […]. Die Kosten sollen von den Krankenkassen übernommen [&#8230;] werden.“</p>
<p class=""><strong>FDP</strong></p>
<p>„In allen Bundesländern soll in die Ausbildung der Gynäkologinnen und Gynäkologen der Schwangerschaftsabbruch in die Ausbildung integriert werden. Allen Frauen soll die Kostenübernahme des Abbruchs ermöglicht werden. Existierende Möglichkeiten medikamentöser Abbruchmethoden sollten Schwangeren besser zugänglich gemacht werden und z.B. medizinisches Personal und Hebammen begleitet werden können. Eine Reform der Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch (§§218, 218a StGB) soll im Wege von sog. fraktionsübergreifenden Gruppenanträgen mit Gewissensfreiheit für jede Abgeordnete und jeden Abgeordneten im nächsten Bundestag beraten werden.“</p>
<p class=""><strong>AfD</strong></p>
<p>„Die verpflichtende Schwangerschaftskonfliktberatung [&#8230;] muss [&#8230;] dem Schutz des ungeborenen Lebens dienen.“</p>
<p>„Es darf keine Werbung von Ärzten für Schwangerschaftsabbrüche geben. Während der Schwangerschaftskonfliktberatung sollen den Müttern Ultraschallaufnahmen des Kindes gezeigt werden, damit sie sich über den Entwicklungsstand des Kindes im Klaren sind.“</p>
<p class=""><strong>Linke</strong></p>
<p>„§ 218 StGB muss ersatzlos gestrichen werden. Die Versorgungslage ungewollt Schwangerer muss deutschlandweit verbessert werden. Beratungsangebote müssen freiwillig statt verpflichtend sein. Der Schwangerschaftsabbruch muss als medizinischer Eingriff gelten, der zur gesundheitlichen Versorgung dazugehört.“</p>
<p class=""><strong>BSW</strong></p>
<p>„Das BSW fordert die grundsätzliche Straffreiheit des Schwangerschaftsabbruchs bis zur 12. Woche.“</p>
<p class=""><strong>Freie Wähler</strong></p>
<p>„Keine Frau sollte wegen des Abbruchs ihrer Schwangerschaft strafbar gemacht werden. Schwangere brauchen beste Betreuung und Rechtssicherheit. Die verpflichtende Schwangerschaftskonfliktberatung ist von herausragender Bedeutung und muss zwingend erhalten bleiben. Wir stehen bei dem Wunsch nach einem Schwangerschaftsabbruch für einen flächendeckenden und diskriminierungsfreien Zugang zu einer sicheren medizinischen Versorgung und setzen uns für die Rechtssicherheit von Ärzten ein, die über ihr Leistungsangebot in diesem Bereich informieren. Eine kommerzielle Bewerbung von Schwangerschaftsabbrüchen sollte aber weiterhin illegal bleiben.“</p>
<p class=""><strong>Piraten</strong></p>
<p style="color: #333333; font-size: 16px; font-weight: 400;">„Die PIRATEN orientieren sich in ihren gesundheitspolitischen Positionen am Wohl der Patientinnen und Patienten, d.h. dass wir Schwangerschaftsabbrüche zum Schutz der schwangeren Person legalisieren.“</p>
<p class=""><strong>SSW</strong></p>
<p>„Keine Frau sollte wegen des Abbruchs ihrer Schwangerschaft strafbar gemacht werden. Schwangere brauchen beste Betreuung und Rechtssicherheit. Die verpflichtende Schwangerschaftskonfliktberatung ist von herausragender Bedeutung und muss zwingend erhalten bleiben. Wir stehen bei dem Wunsch nach einem Schwangerschaftsabbruch für einen flächendeckenden und diskriminierungsfreien Zugang zu einer sicheren medizinischen Versorgung und setzen uns für die Rechtssicherheit von Ärzten ein, die über ihr Leistungsangebot in diesem Bereich informieren. Eine kommerzielle Bewerbung von Schwangerschaftsabbrüchen sollte aber weiterhin illegal bleiben.“</p>
<p class=""><strong>Volt</strong></p>
<p>„Volt befürwortet die Streichung des § 218 StGB.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<h2 class="">Wie stehen Sie zu der Frage nach einem regul&auml;ren Zugang zu einem T&ouml;tungs&shy;me&shy;di&shy;ka&shy;ment beim assis&shy;tierten Suizid?</h2>
<p>&nbsp;</p>
<p class=""><strong>SPD</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>CDU / CSU</strong></p>
<p>Keine Angabe, allerdings Positionierung gegen „aktive Sterbehilfe“.</p>
<p class=""><strong>Grüne</strong></p>
<p>„Das Recht auf selbstbestimmtes Leben schließt – nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts – selbstbestimmtes Sterben frei von Druck ein. Unser Ziel ist es, dass dieses Urteil in der Praxis umgesetzt werden kann.“</p>
<p class=""><strong>FDP</strong></p>
<p>„Wir stehen fest zum Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben. Dazu gehört auch die Möglichkeit, Sterbehilfe rechtssicher in Anspruch zu nehmen.“</p>
<p class=""><strong>AfD</strong></p>
<p>Keine Angabe, allerdings Positionierung gegen „Tötung auf Verlangen“.</p>
<p class=""><strong>Linke</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>BSW</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>Freie Wähler</strong></p>
<p>„Der Umgang mit dem Tod darf in unserer Gesellschaft nicht länger ein Tabu sein. Deshalb stehen wir für eine menschenwürdige Begleitung Schwerstkranker und Sterbender. Wir setzen uns für die Stärkung der Palliativmedizin und die Förderung mobiler Reha- und Kinderpalliativteams ein. [&#8230;]“</p>
<p class=""><strong>SSW</strong></p>
<p>„Beim assistierten Suizid unterstützen wir eine humanitäre Lösung, die Selbstbestimmung und Schutz vor Missbrauch gleichermaßen gewährleistet.“</p>
<p class=""><strong>Piraten</strong></p>
<p>„Wir PIRATEN fordern eine pragmatische, rationale Regelung der Sterbehilfe. Ethische Grundlage einer solchen Regelung muss das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen sein. D.h. sofern es dem Willen der Betroffenen entspricht, sollte ein Assistierter Suizid sowohl als auch Aktive Sterbehilfe straffrei sein.“</p>
<p class=""><strong>Volt</strong></p>
<p>„Volt befürwortet die Legalisierung der Beihilfe zum Suizid für mündige Erwachsene, die an &#8218;andauernden und unerträglichen körperlichen oder geistigen Gebrechen leiden, die nicht gelindert werden können&#8216;. Es ist sicherzustellen, dass die folgenden Kriterien erfüllt sind, bevor ein assistierter Suizid erlaubt wird:</p>
<ul>
<li>Die Person ist erwachsen und geschäftsfähig und leidet an ständigen und unerträglichen körperlichen oder geistigen Gebrechen, die nicht gelindert werden können.</li>
<li>Der Antrag muss aus freiem Willen gestellt werden und darf nicht von anderen Personen erzwungen sein.&#8220;</li>
</ul>
<p>&nbsp;</p>
<h1 class="">Demokratisierung</h1>
<h2 class="">Wie stehen Sie zu B&uuml;rgerr&auml;ten und Volks&shy;ent&shy;scheiden auf Bundes&shy;ebene? Was spricht aus Ihrer Sicht f&uuml;r und gegen Volks&shy;ent&shy;scheide und B&uuml;rgerr&auml;te, um ein h&ouml;heres Ma&szlig; an politischer Mitbe&shy;stim&shy;mung zu erm&ouml;g&shy;li&shy;chen? Was halten Sie in diesem Rahmen von einer Befas&shy;sungs&shy;pflicht des Bundestags mit den Ergebnissen von B&uuml;rger&shy;r&auml;&shy;ten?</h2>
<p>&nbsp;</p>
<p class=""><strong>SPD</strong></p>
<p>„Wir wollen Bürgerräte als festen Bestandteil unserer Demokratie etablieren. Geloste Bürgerräte beraten zu schwierigen Themen und stärken das Vertrauen in die Demokratie. Sie machen Demokratie erlebbar, indem sie Menschen mit unterschiedlichen Positionen zum Austausch einladen, zur Kompromissfindung ermutigen und erreichen, dass der Interessenausgleich als Kern der Demokratie verstanden wird. Ihre Empfehlungen fließen in die parlamentarischen Beratungen ein, während die Entscheidungen bei den gewählten Institutionen bleiben.“</p>
<p class=""><strong>CDU / CSU</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>Grüne</strong></p>
<p>„Mit Bürgerräten besteht die Möglichkeit, den Rat der Menschen als &#8218;Expert*innen des Alltags&#8216; in einem repräsentativen Verfahren einzuholen. Auch das gilt es zu stärken und gesetzlich abzusichern, inklusive demokratischer Verfahren zu einzelnen Beratungsergebnissen. Dafür wollen wir beispielsweise die Einführung einer Volksinitiative prüfen. Das Petitionsrecht wollen wir weiterentwickeln und stärken.“</p>
<p class=""><strong>FDP</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>AfD</strong></p>
<p>„Wir fordern Volksentscheide nach Schweizer Vorbild auch für Deutschland. Denn die uneingeschränkte Volkssouveränität in ihrer seit fast 200 Jahren bewährten Gestaltung hat dem eidgenössischen Bundesstaat eine fortwährende Spitzenstellung in Wohlstand, Frieden und Freiheit gesichert.</p>
<p>Als einzige der im Bundestag vertretenen Parteien halten wir das deutsche Volk für ebenso mündig wie das der Schweiz und anderer europäischer Staaten. Erfahrungsgemäß entscheiden Bürger in Schicksalsfragen der Nation weitsichtiger, friedfertiger und gemeinwohlorientierter als Berufspolitiker. Deshalb fordert die AfD, die rechtlichen Voraussetzungen zur Durchführung der im Art. 20 Abs. 2 GG vorgesehenen Volksabstimmungen zu schaffen.</p>
<p>Das ist die Lehre aus der Wiedervereinigung, aus der Ablehnung des „EU-Verfassungsvertrags“ durch das französische und das niederländische Volk und der Entscheidung der Bürger des Vereinigten Königreichs, aus der Europäischen Union auszutreten. Wesentliche Voraussetzungen für die Qualität von Volksentscheiden sind ein ausgeprägter und autonomer Prozess der Willensbildung, Informationspﬂichten und -rechte sowie eine breite gesellschaftliche Debatte.</p>
<p>Ohne Zustimmung des Volkes darf das Grundgesetz nicht geändert und kein bedeutsamer völkerrechtlicher Vertrag geschlossen werden. Wir wollen dem Volk das Recht geben, den Abgeordneten auf die Finger zu schauen und vom Parlament beschlossene Gesetze zu ändern oder abzulehnen. Das Volk soll die Möglichkeit erhalten, Gesetzesinitiativen einzubringen und per Volksabstimmung auch zu beschließen.</p>
<p>Volksabstimmungen auf Bundesebene müssen zentraler Gegenstand jeder Koalitionsverhandlung sein. Der Souverän soll das Recht haben, vom Parlament beschlossene Gesetze zu ändern oder abzulehnen und so unsere Volksvertreter zu sorgfältiger Arbeit zwingen, über Grundgesetzänderungen und wichtige völkerrechtliche Verträge zu entscheiden und unter Beachtung der Grenzen des Art. 79 Abs. 3 GG Verfassungsänderungen einzubringen und per Volksabstimmung zu beschließen.“</p>
<p>„Den direkten Einfluss der politisch aktiven Nichtregierungsorganisationen und sogenannter Bürgerräte auf die staatliche Willensbildung lehnen wir ab.“</p>
<p class=""><strong>Linke</strong></p>
<p>„Wir wollen Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide, Bürger*inneninitiativen, Bürger*innenbegehren und Bürger*innenentscheide auf Bundesebene einführen. Die Ausweitung der Mitbestimmungsrechte schließt auch die Einführung von Referenden ein, d. h., die Bürger*innen können gegen parlamentarische Entscheidungen ein Veto einlegen. Das von der Zivilgesellschaft entwickelte Instrument der Bürger*innenräte, wonach zufällig ausgeloste Menschen aus der Mitte der Gesellschaft Fragen aufwerfen und Lösungsvorschläge für verschiedene Probleme entwickeln, wollen wir unterstützen, stärken und fördern.“</p>
<p class=""><strong>BSW</strong></p>
<p>„Wir werden uns um die notwendigen Mehrheiten bemühen, um eine Verfassungsänderung auf den Weg zu bringen, die in wichtigen Fragen Volksentscheide ermöglicht, zum Beispiel über eine Rentenreform wie in Österreich oder die Frage der EU-Erweiterung. Per Volksbegehren soll es auch auf Bundesebene möglich werden, eine verbindliche Volksabstimmung über Gesetzesvorschläge bzw. Gesetzesrücknahmen (Heizungsgesetz) herbeizuführen.“</p>
<p class=""><strong>Freie Wähler</strong></p>
<p>„Wir wollen die Bürger stärker in politische Entscheidungen einbeziehen. Losbasierte Bürgerräte, wie der Bürgerrat zum Thema „Ernährung im Wandel: Zwischen Privatangelegenheit und staatlichen Aufgaben“ sehen wir jedoch kritisch, da bei den entsprechenden Fachthemen auch alle Expertisen berücksichtigt werden müssen. Statt nun im Vorfeld besonders darauf zu achten, dass auch die Erzeugerstimmen aus der Landwirtschaft gehört werden, wurde im Losverfahren nur gesondert auf den Anteil der sich vegetarisch oder vegan ernährenden Personen im gezogenen Bürgerrat hingewiesen. Wenn diese Auswahlprobleme gelöst sind, können Bürgerräte eine sinnvolle Ergänzung darstellen.“</p>
<p class=""><strong>Piraten</strong></p>
<p>„Prinzipiell sehen wir mehr direkte Demokratie positiv. So setzen wir uns für Volksentscheide nach Schweizer Vorbild ein. Bürgerräte müssen mit wirklich beschlussfassenden Kompetenzen ausgestattet sein, damit sie nicht nur eine Placebofunktion haben. Je höher das Maß der Beteiligung ist, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass das Ergebnis akzeptiert wird. Dabei muss sichergestellt sein, dass es eine möglichst vollständige Information hinsichtlich der zu beratenden bzw. abzustimmenden Thematik gibt. Das Schweizer Modell für Volksabstimmungen bietet dafür die Grundlage. Wenn dies auch für Bürgerräte gesichert ist, können auch Bundestag und Bundesrat nur wenig akzeptable Gegenpositionen vertreten. Dass die Ergebnisse derartiger direktdemokratischer Elemente eine Folge in der praktischen Politik haben müssen, versteht sich von selbst. Denn wären sie nur Selbstzweck, führt dies zu dem Gegenpol von Demokratie, nämlich Politikverdruss.“</p>
<p class=""><strong>SSW</strong></p>
<p>„Wir setzen uns für mehr Bürgerbeteiligung in der Politik ein. Wir wollen Bürgerräte als beratende Organe aus der Mitte der Gesellschaft weiter unterstützen, um die demokratische Teilhabe zu stärken. Wir fordern zudem die Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre.“</p>
<p class=""><strong>Volt</strong></p>
<p>„Bürger*innen-räte sind ein gutes Mittel um bürgerliches Engagement zu stärken und die direkte politische Beteiligung der Bürgerschaft zu fördern. Welche Form der Beteiligung genau zu wählen ist, ist vom Einzelfass des betroffenen Themengebietes abhängig. So bieten sich Bürger*innen-räte auf kommunaler Ebene, wo die vor Ort wohnenden Bürger*innen direkt betroffen sind, an. Auf Bundesebene hingegen werden die Entscheidungen komplexer und die konkreten Auswirkungen sind für einzelne Bürger*innen möglicherweise weniger greifbar, weshalb Volt gesetzgebende Volksentscheide auf Bundesebene eher ablehnt.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<h2 class="">Wie stehen Sie zu einer Beschr&auml;n&shy;kung von Amtszeiten f&uuml;r Bundes&shy;tags&shy;ab&shy;ge&shy;ord&shy;nete, Bundes&shy;mi&shy;nis&shy;ter*innen und Bundes&shy;kanz&shy;le&shy;r*in?</h2>
<p>&nbsp;</p>
<p class=""><strong>SPD</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>CDU / CSU</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>Grüne</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>FDP</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>AfD</strong></p>
<p>„Die ungebrochene Tendenz zum Berufspolitikertum hat der Monopolisierung der Macht Vorschub geleistet und die unübersehbare Kluft zwischen Wählern und Gewählten stetig vergrößert. Vetternwirtschaft, Filz, korruptionsfördernde Strukturen und Lobbyismus sind die Folge. Um unser Ideal des Bürgerabgeordneten zu verwirklichen, fordern wir eine Begrenzung der Mandatszeit für Bundeskanzler auf drei und für Abgeordnete auf insgesamt vier Legislaturperioden in EU-Parlament, Bundestag oder Landesparlament.“</p>
<p class=""><strong>Linke</strong></p>
<p>keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>BSW</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>Freie Wähler</strong></p>
<p>„Wir wollen die Amtszeiten nicht beschränken. Die Bürgerinnen und Bürger sollen weiterhin frei über ihre politische Vertretung entscheiden können.“</p>
<p class=""><strong>Piraten</strong></p>
<p>„Es wäre sicher sinnvoll, wenn nach spätestens zwei Legislaturen die handelnden Personen getauscht würden, da damit im Idealfall auch neue Ideen Einzug finden. Eine solche Beschränkung der Amtszeit würde jedoch in mehrfacher Hinsicht einen Eingriff in Wahlgrundsätze darstellen. Dies betrifft sowohl das Recht sich als Bundeskanzler:in, Minister:in oder Abgeordnete:m zur Wahl zu stellen, als auch das Recht der Parteien eine:n Bundeskanzler:in oder Kandidatinnen vorzuschlagen. Ebenso ist ein Eingriff in das Demokratieprinzip des Art. 20 GG in Form der freien Willensausübung ausgeschlossen.“</p>
<p class=""><strong>SSW</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>Volt</strong></p>
<p>„Volt befürwortet die Reglementierung von Wahlmandaten durch angemessene Amtszeitbeschränkungen für alle europäischen Wahlpositionen. Parteiintern wird dies durch die Amtszeitbegrenzung Parteiinterner Ämter bereits umgesetzt.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<h2 class="">Wie wollen Sie die parla&shy;men&shy;ta&shy;ri&shy;sche Arbeit des Bundestags und seiner Abgeord&shy;neten trans&shy;pa&shy;renter gestalten?</h2>
<p>&nbsp;</p>
<p class=""><strong>SPD</strong></p>
<p>„Außerdem gehen wir weiterhin entschieden gegen Geldwäsche vor, schließen die Lücken im Transparenzregister, machen es wieder für die Zivilgesellschaft zugänglich und setzen uns für die effektive Bekämpfung von Vermögensverschleierung ein.“</p>
<p class=""><strong>CDU / CSU</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>Grüne</strong></p>
<p>„Transparente und nachvollziehbare Politik stärkt das Gemeinwohl, dafür müssen mögliche finanzielle Interessen offengelegt und Karenzzeiten für ausscheidende Regierungsmitglieder erhöht werden. Wir stehen für ein starkes Parlament, eine Stärkung der parlamentarischen Verfahren und konstruktive Kompromissfindung, sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat. Parlamentsarbeit und Gesetzgebungsverfahren wollen wir transparenter gestalten und Lobbytreffen der Regierung wie in der Europäischen Kommission sichtbar machen. Dabei setzen wir uns für unabhängige Kontrollen ein, um Transparenz und Integrität zu stärken. Die Sitzungen der Fachausschüsse sollen in der Regel öffentlich stattfinden und gestreamt werden. Es gibt Regeln für Parteispenden oder politische Werbung im Fernsehen und Radio. Es gibt solche Regeln auch im Digitalen, die wir zum Schutz unserer Demokratie durchsetzen wollen. Wir sorgen dafür, dass diese Deckelung auch durch die Besitzer sehr großer Onlineplattformen nicht umgehbar ist. Es braucht klare Grenzen, wie viel Einfluss ein Einzelner nehmen darf. Parteispenden und -sponsoring wollen wir durch einen jährlichen Höchstbetrag deckeln und weitere Maßnahmen prüfen, um Schlupflöcher zu schließen. Hierfür nehmen wir insbesondere Auslandsspenden in den Blick.</p>
<p>Die systematische Unterstützung von Organisationen an Parteien soll klarer geregelt werden, sodass die wesentlichen Transparenzregeln für Parteien auch für diese Organisationen gelten. Solange es keine gesetzliche Regelung gibt, wenden wir die über das Parteiengesetz hinausgehenden Regelungen unseres Spendenkodex an.“</p>
<p class=""><strong>FDP</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class="">AfD</p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class="">Linke</p>
<p>„Den Gesetzesvorlagen der Bundesregierung muss eine Auflistung der Interessenvertreter*innen sowie der Sachverständigen beigefügt werden, deren Stellungnahmen bei der Erstellung und Erarbeitung berücksichtigt wurden oder die sonst mitgewirkt haben (legislative Fußspur).</p>
<p>Abgeordneten muss es verboten sein, Spenden anzunehmen. Die Nebenverdienste von Abgeordneten sind detailliert und zeitnah zu veröffentlichen. Unternehmensspenden an Parteien sowie das steuerlich absetzbare Parteiensponsoring (etwa Unternehmensstände auf Parteitagen) wollen wir verbieten. Spenden von Privatpersonen sind auf 25.000 Euro im Jahr zu begrenzen. Auch nachträgliche &#8218;Dankeschön-Spenden&#8216; mit dem Ziel der Imagepflege des Lobbyisten müssen uneingeschränkt als Abgeordnetenbestechung strafbar sein.</p>
<p>Bundesminister*innen und parlamentarische Staatssekretär* innen müssen nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt mindestens drei Jahre bzw. für die Dauer des zeitlichen Anspruchs auf Übergangsgeld warten, bevor sie in Unternehmen wechseln, mit deren wirtschaftlichen Interessen sie zuvor politisch befasst waren. […]</p>
<p>Wenn Abgeordnete Aktien von einzelnen Unternehmen halten, müssen sie diese Firmenbeteiligungen mit Beginn ihres Mandates offenlegen, um für Transparenz im Hinblick auf ihre politische Arbeit im Parlament zur sorgen.“</p>
<p class=""><strong>BSW</strong></p>
<p>„Wir wollen, dass Deutschland darauf drängt, private Organisationen aus Regulierungsgremien herauszuhalten und den Privaten den indirekten Zugriff auf die Hoheitsgewalt des Staates zu entziehen. Zugleich muss Lobbyismus durch weit strengere Regeln transparent gemacht und dadurch zurückgedrängt werden.</p>
<p>„Der Wechsel von ausscheidenden Politikern in Wirtschaftsbranchen, mit denen sie vorher zu tun hatten, darf allenfalls mit einer Karenzzeit von mindestens 5 Jahren zulässig sein.“</p>
<p class=""><strong>Freie Wähler</strong></p>
<p>„Wir setzen uns für die Ergänzung des bestehenden Lobbyregisters um einen sog. exekutiven Fußabdruck ein (die Veröffentlichung aller Lobbyistenkontakte und aller Lobbyisten-Stellungnahmen bei Gesetzeswerken durch die Bundesministerien). Der Austausch mit der Wirtschaft ist für eine unbürokratische Politik wichtig – Hinterzimmerdeals braucht aber keiner!“</p>
<p class=""><strong>Piraten</strong></p>
<p>„Wir brauchen ein Lobbyregister, das erkennen lässt, wer wann mit wem worüber spricht und an den Entwicklungen von gesetzlichen Entwicklungen beteiligt ist. Wir folgen dabei den Empfehlungen von Abgeordnetenwatsch und Lobbycontrol.“</p>
<p class=""><strong>SSW</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>Volt</strong></p>
<p>„Eine starke Demokratie braucht gerechte Wahlen, transparente Entscheidungsprozesse und die aktive Beteiligung der Bürgerschaft. Durch gezielte Reformen wie die Einführung der Ersatzstimme, eine umfassende Antikorruptionsstrategie einschließlich eines Whistleblower-Schutzprogramms und strenger Regeln für Nebentätigkeiten von Entscheidungstragenden wird die politische Teilhabe gefördert und das Vertrauen in demokratische Institutionen gestärkt. Die Einführung einer &#8218;legislativen Fußspur&#8216;, die transparent aufzeigt, welche Interessen Einfluss auf Gesetzgebungsprozesse genommen haben, ist ein weiterer wichtiger Schritt zu mehr Transparenz.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<h2 class="">Wie stehen Sie zur Finan&shy;zie&shy;rung des &ouml;ffent&shy;lich-recht&shy;li&shy;chen Rundfunks als S&auml;ule der Demokratie mit H&ouml;rfunk, Fernsehen und Online-&shy;An&shy;ge&shy;bo&shy;ten?</h2>
<p>&nbsp;</p>
<p class=""><strong>SPD</strong></p>
<p>„Der öffentlich-rechtliche Rundfunk bleibt eine zentrale Säule des dualen Mediensystems und muss durch eine auftragsgerechte, rechtssichere Finanzierung gestärkt werden. Er soll alle Generationen mit hochwertigen, unabhängigen Angeboten erreichen. Private Medienunternehmen sind eine wichtige zweite Säule und sollen durch gute regulatorische und ordnungspolitische Rahmenbedingungen unterstützt werden, um auch im digitalen Zeitalter ihre wirtschaftliche Stabilität und gesellschaftliche Relevanz zu sichern. Wir wollen lokale und regionale Medien fördern und innovative Medienformate unterstützen, um die Teilhabe und Vielfalt im Mediensystem zu sichern.“</p>
<p class=""><strong>CDU / CSU</strong></p>
<p>„Unser Land braucht mehr denn je eine unabhängige Medienlandschaft. Das betrifft die privaten Medien, aber genauso den ÖRR. Es braucht ein Informationsangebot, das nicht überwältigt, belehrt oder bevormundet, nicht tendenziös oder einseitig ist. Wir verpflichten den ÖRR zu seinem Kernauftrag: Sparsamkeit, mehr Meinungsvielfalt und Neutralität.“</p>
<p class=""><strong>Grüne</strong></p>
<p>„Der öffentlich-rechtliche Rundfunk sichert die pluralistische, staatsferne und unabhängige Berichterstattung und kann daher durch die Beachtung höchster journalistischer Standards ein Punkt der Orientierung auch im Angesicht von Desinformationskampagnen und Falschmeldungen sein. Es ist wichtig, dass er diese bewährte Funktion auch im Digitalen ausfüllen und weiterentwickeln kann. Die dafür nötigen Reformen sichern wir mit einer auskömmlichen Finanzierung und verlässlichen Rahmenbedingungen und beziehen uns bei der Ausgestaltung unter anderem auf die Vorschläge der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF). Auf europäischer Ebene unterstützen wir eine Plattform, die länderübergreifend unter anderem die öffentlich-rechtlichen Informationsangebote zusammenführt, zugänglich macht und eine Alternative zu den derzeitigen, rein kommerziellen Angeboten darstellt.“</p>
<p class=""><strong>FDP</strong></p>
<p>„In der Bevölkerung entsteht zunehmend der Eindruck, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk (ÖRR) mehr Meinungsvielfalt benötigt und die sachliche Berichterstattung mehr Raum einnehmen muss. Wir setzen uns dafür ein, dass dem idealerweise im Rahmen einer &#8218;Reform von Innen&#8216; Rechnung getragen wird. Wir bekennen uns zum dualen Mediensystem – bestehend aus dem ÖRR und privaten Medien. Konkurrenz zu jedem Angebot privater Medien ist jedoch nicht Aufgabe des ÖRR. Deshalb wollen wir einen moderneren und schlankeren ÖRR, der sich auf seine Kernaufgaben konzentriert: Nachrichten, Bildung und Informationen. Durch eine Reduktion der Kanäle sowie den Abbau von Doppelstrukturen wollen wir den Rundfunkbeitrag deutlich senken. Junge Menschen in Ausbildung wollen wir vom Rundfunkbeitrag befreien.“</p>
<p class=""><strong>AfD</strong></p>
<p>„Mit rund 9 Milliarden Euro Gebührenaufkommen zuzüglich Werbeeinnahmen ist der deutsche öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht nur der teuerste der Welt, sondern er verfügt auch über ein Vielfaches an Finanz- und Personalressourcen aller privaten Medien insgesamt. Der strukturell, personell und finanziell eng mit den etablierten Parteien vernetzte Apparat nutzt diese Macht entgegen den Anforderungen des Medienstaatsvertrags gezielt zur Meinungsmache bis hin zur Manipulation. In seiner jetzigen Form ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht mehr zeitgemäß. Er muss grundlegend reformiert, verschlankt und entideologisiert werden. Die AfD setzt sich vehement für eine nachhaltige Strukturreform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ein, dessen Aufgabe allein eine gebührenfreie Grundversorgung mit Informations-, Kultur- und Regionalprogrammen sein soll.“</p>
<p class=""><strong>Linke</strong></p>
<p>„Die Programmvielfalt im öffentlich-rechtlichen Rundfunk muss erhalten bleiben, einschließlich Arte, 3-Sat und Kulturradios. Breit gefächerte gesellschaftspolitische Informationen müssen gestärkt werden, für die bei den Privaten kaum Platz ist. Die Gehalts- und Ausgabenstrukturen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk müssen offengelegt werden, einschließlich der Beraterstrukturen. Öffentliche Gelder nur bei transparenten Finanzen!“</p>
<p class=""><strong>BSW</strong></p>
<p>„Wir wollen eine grundlegende Reform des ÖRR und eine Neuverhandlung des Medienstaatsvertrages.</p>
<p>Eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags lehnen wir ab. Der von der sogenannten Zukunftskommission bislang vorgelegte Vertrag beinhaltet keine signifikanten Reformen der öffentlich-rechtlichen Sender. Bisherige Organisationsstrukturen und Finanzierungsmodelle bleiben in dem Reformpapier ebenso unangetastet wie die unverhältnismäßig hohen Gehälter der Intendanten und Direktoren. Wir wollen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht abschaffen, sondern so reformieren, dass er Vertrauen zurückgewinnen kann. Das kann nur gelingen, wenn die Interessen und die Beteiligung der Beitragszahler angemessen berücksichtigt werden.</p>
<p>Bildungsprogramme und Berichterstattungen über politische und kulturelle Ereignisse stehen derzeit in keinem angemessenen Verhältnis zu den Angeboten von Unterhaltungs- und Sportprogrammen. Ein eklatantes Missverhältnis hat zu Kostenexplosionen und maßgeblicher Verwässerung des staatlichen Auftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geführt. So fließen aktuell von einem Beitrags-Euro nur noch 44 Cent in das Programm. Gebührengelder versickern in externe Produktionsfirmen, exorbitante Gehälter an der Spitze, erdrückende Pensionslasten und durch nichts gerechtfertigte Mehrfachstrukturen samt überbordender Bürokratie.</p>
<p>Die Vergütung der Intendanten und Direktoren sollten deutlich reduziert werden und künftig an die Besoldungen des öffentlichen Dienstes gekoppelt werden. Honorarzahlungen an Kommentatoren, Experten und Prominente sollen begrenzt werden und öffentlich einsehbar sein.</p>
<p>Im aktuellen Reformstaatsvertrag ist eine „Aktualitätsklausel“ enthalten, die letztlich eine Depublizierungspflicht ist: Im Internet soll der Bündnis Sahra Wagenknecht &#8211; Vernunft und Gerechtigkeit Rückgriff auf Sendungen, die länger als 14 Tage zurückliegen, ausgeschlossen werden. Das ist inakzeptabel. Zumindest die von den Beitragszahlern finanzierten Eigenproduktionen der Sender müssen zeitlich unbeschränkt abrufbar sein.</p>
<p>In den Aufsichtsgremien des ÖRR, die sowohl Finanzen als auch den gesetzlich geregelten Programmauftrag überwachen, sitzen mehrheitlich staats- oder parteinahe Vertreter. In den Redaktionen herrscht allzu oft eine journalistische Einheitsmeinung vor. Diese Einseitigkeit in der Berichterstattung und die Verengung des Meinungskorridors in der politischen Kommentierung empört zurecht viele Menschen.</p>
<p>Wir fordern, dass die Kontrolle über den ÖRR und die Besetzung ihrer Gremien parteifern organisiert wird und der Einfluss der Gebührenzahler gestärkt wird.</p>
<p>Wir fordern die Einrichtung einer Enquete-Kommission: Die Berichterstattung und Kommentierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist darauf zu untersuchen, ob sie dem Auftrag zu objektiver Information und Regierungsferne entspricht.“</p>
<p class=""><strong>Freie Wähler</strong></p>
<p>„Wir stehen zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Er gewährleistet eine flächendeckende Berichterstattung und bietet Raum für verschiedene Werte, Meinungen und Lebenseinstellungen. Wir wollen den Rundfunkteilnehmern künftig umfassende Mitbestimmungsmöglichkeiten geben. Sie sollen neben dem Recht, informiert zu werden, und der Pflicht, zu zahlen, auch Teilhaberechte erhalten. Konkret wollen wir, dass Rundfunkteilnehmer künftig die Besetzung der Rundfunkräte bestimmen. Über die Grundzüge des Programms, die Höhe des Rundfunkbeitrags sowie über die Intendanten müssen sie entscheiden.“</p>
<p class=""><strong>Piraten</strong></p>
<p>„Wir halten den öffentlich-rechtlichen Rundfunk für eine wichtige Säule der Demokratie. Allerdings sehen wir massiven Reformbedarf. So sollte das Angebot auf Information und Bildung beschränkt sein, oftmals teure Sport- und Unterhaltungsproduktionen können von anderen Anbietern abgedeckt werden. Weiterhin muss sofort auf politische und klerikale Einflussnahme innerhalb der Räte verzichtet werden, wo dies nicht gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben ist. Entsprechende gesetzliche und vertragliche Vorschriften sollen aufgehoben werden.“</p>
<p class=""><strong>SSW</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>Volt</strong></p>
<p>„Volts Lösung für mehr unabhängige Medienberichtserstattung ist eine Reform des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks hin zu einem Europäischen Modell. Das grundsätzliche Finanzierungsmodell stellt für Volt als wichtige Säule der Demokratie nicht in Frage.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<h1 class="">Digitalisierung</h1>
<h2 class="">Sollte es weiterhin (kurzfris&shy;tig/lang&shy;fristig) M&ouml;glich&shy;keiten geben, &ouml;ffentliche Dienst&shy;leis&shy;tungen ohne digitale Hilfsmittel zu nutzen? Welche (gesetz&shy;ge&shy;be&shy;ri&shy;schen) Ma&szlig;nahmen halten Sie dazu f&uuml;r zweckm&auml;&szlig;ig?</h2>
<p>&nbsp;</p>
<p class=""><strong>SPD</strong></p>
<p>„Wir arbeiten auf zentrale Anlaufstellen hin, die für alle wohnortnah, sozialräumlich, niedrigschwellig, mehrsprachig, barrierefrei und auch digital erreichbar sind.“</p>
<p class=""><strong>CDU / CSU</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>Grüne</strong></p>
<p>„Wir setzen uns für eine Gesellschaft ohne digitale Gräben ein: Für Verwaltungsleistungen, aber auch für wesentliche Bereiche der Daseinsvorsorge sollten – wo es nötig ist – analoge Zugänge offen gehalten und Beratungsangebote ausgebaut werden.&#8220;</p>
<p class=""><strong>FDP</strong></p>
<p>„Wir wollen analoge Prozesse konsequent abschaffen und durch moderne, effizientere digitale Lösungen ersetzen.“</p>
<p>„Wir setzen auf einfache Lösungen vor Ort: Zum Beispiel einfach zu bedienende Terminals vor Ort in den Behörden und Unterstützung durch menschliche Digitallotsen, damit niemand ausgeschlossen wird. Außerdem wollen wir einen KI-Bürgerassistenten einführen, der Bürgerinnen und Bürger bei digitalen Behördengängen unterstützt.“</p>
<p class=""><strong>AfD</strong></p>
<p>„Darum setzt sich die AfD für die Anerkennung des Rechts der Bürger auf ein analoges Leben außerhalb der digitalisierten Verwaltungs- und Alltagsabläufe als allgemeines Bürgerrecht ein [&#8230;]“</p>
<p class=""><strong>Linke</strong></p>
<p>Keine konkrete Angabe, aber: „Öffentliche Stellen müssen Geräte und fachkundiges Personal bereitstellen, um vor Ort beim Ausfüllen von Onlineanträgen zu helfen.“</p>
<p class=""><strong>BSW</strong></p>
<p>„Wir treten für ein gesetzlich geschütztes Recht auf nichtdigitale Teilhabe am öffentlichen Leben ein.“</p>
<p class=""><strong>Freie Wähler</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>Piraten</strong></p>
<p>„Ja, wir setzten uns für ein Recht auf analoges Leben ein, also neben digitalen Varianten auch analoge bereitstellen zu müssen. Nur so ist Teilhabe aller Menschen möglich.“</p>
<p class=""><strong>SSW</strong></p>
<p>„Wir wollen eine weitgehende Digitalisierung von Verwaltungsprozessen auf allen staatlichen Ebenen, um einen besseren Service zu leisten und mehr Transparenz herzustellen. Wir setzen uns für eine digitale Verwaltung mit hoher Benutzerfreundlichkeit ein, fordern aber gleichzeitig, dass es Alternativen für Menschen ohne digitale Kenntnisse geben muss. Dabei darf Datenschutz selbstverständlich nicht auf der Strecke bleiben. Auch die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung persönlicher Daten im Rahmen öffentlicher Aufgaben dürfen nicht privatisiert werden. Wir müssen von unseren nordischen Nachbarn lernen, wo die Digitalisierung längst den Alltag prägt. In Dänemark zum Beispiel läuft die digitale Verwaltung reibungslos –von Anträgen zu Bürgergeld, Rente, Ummeldung bis hin zu Fördermitteln zum Heizungstausch. Statt das Rad neu zu erfinden, sollten wir darum gezielt Kooperationen starten und uns dort etwas abschauen, wo es funktioniert – etwa bei einem gemeinsamen Digitalisierungsprojekt mit Dänemark, finanziell unterstützt aus Berlin.“</p>
<p class=""><strong>Volt</strong></p>
<p>„Volt vertritt den Grundsatz &#8218;digital first&#8216;, da die Digitalisierung der öffentlichen Dienstleistungen eine zentrale Säule unserer politischen Forderungen ist. Analoge Dienstleistungen sollen langfristig die Ausnahme sein und nur für Bürger:innen verfügbar bleiben, die aus persönlichen oder technischen Gründen keinen Zugang zu digitalen Angeboten haben. Kurzfristig sehen wir noch die Notwendigkeit, analoge Alternativen bereitzuhalten, insbesondere in kleineren Kommunen, in denen digitale Kompetenzen und Infrastruktur noch aufgebaut werden müssen. Unser Ziel ist es, den Übergang zu einer digitalen Verwaltung voranzutreiben, ohne dabei Bürger:innen zurückzulassen und eine digitale Spaltung (digital divide) zu riskieren. Volt setzt sich dafür ein, dass alle Bevölkerungsgruppen Zugang zu digitalen Verwaltungsangeboten erhalten und fordert gezielte Maßnahmen zur Förderung von Digitalkompetenzen. Barrierefreie, intuitive digitale Plattformen müssen gesetzlich priorisiert werden, um eine möglichst breite Inklusion sicherzustellen. Gesetzgeberisch soll der Fokus auf dem Ausbau digitaler Infrastruktur, der Einführung digitaler Identifikationsmethoden und der Verpflichtung von Behörden liegen, digitale Lösungen als Standard anzubieten.&#8220;</p>
<p>&nbsp;</p>
<h2 class="">Bef&uuml;rworten Sie den Ausbau von Techno&shy;lo&shy;gien der K&uuml;nstlichen Intelligenz (f&uuml;r &ouml;ffentliche Dienst&shy;leis&shy;tun&shy;gen/f&uuml;r die innere Sicher&shy;heit/f&uuml;r das Milit&auml;r)? Welche Initiativen planen Sie daf&uuml;r?</h2>
<p>&nbsp;</p>
<p class=""><strong>SPD</strong></p>
<p>Öffentliche Dienstleistungen: „Wir nutzen Automatisierung und Künstliche Intelligenz, um Verwaltungsprozesse zu beschleunigen und effizienter zu gestalten.“</p>
<p>Innere Sicherheit: „Unsere Polizei soll automatisierte (KI-basierte) Datenanalysen vornehmen können.“</p>
<p>Militär: Keine Angabe</p>
<p class=""><strong>CDU / CSU</strong></p>
<p>Öffentliche Dienstleistungen: „Mit dem Einsatz von KI bauen wir in Deutschland eine effiziente, vollständig digitalisierte Verwaltung für Bürger und Unternehmen auf [&#8230;]. Bei eindeutigen Sachverhalten wollen wir mit KI zu viel schnelleren Bescheiden kommen – wobei für die Bürgerinnen und Bürger selbstverständlich immer ein Recht auf individuelle Überprüfung besteht.“</p>
<p>Innere Sicherheit / Polizei: Siehe Überwachung.</p>
<p>Militär: Keine spezifische Aussage bezüglich KI, aber bezüglich Militär und Digitalisierung: „Wir werden die eigenen Cyberfähigkeiten massiv aufbauen und den nationalen und supranationalen Rechtsrahmen für den effektiven Einsatz fortentwickeln. Wir bauen eine Drohnenarmee auf […].“</p>
<p class=""><strong>Grüne</strong></p>
<p>Öffentliche Dienstleistungen: „Wir ermöglichen den Einsatz von Automatisierung und KI- Anwendungen überall, wo sie hilfreich, sinnvoll, diskriminierungsarm und ethisch verantwortbar sind.“</p>
<p>Innere Sicherheit / Polizei: „Wir wollen KI-gestützte Analyseinstrumente der Polizei für die Strafverfolgung – unter Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Vorgaben – stärker nutzbar machen. Unser Ziel ist es, rechtmäßig erhobene polizeiliche Daten durch automatisierte Analyse – unter Einhaltung der Zweckbindung – schneller und effektiver miteinander zu verknüpfen.“</p>
<p>Militär: „Wir halten die Entwicklung und den Einsatz von letalen vollautonomen Waffensystemen, die gänzlich ohne menschliche Kontrolle über Leben und Tod entscheiden, für falsch. Deswegen setzen wir uns intensiv auf internationaler Ebene für eine Ächtung ein. Den militärischen Einsatz von Künstlicher Intelligenz wollen wir international regulieren.“</p>
<p class=""><strong>FDP</strong></p>
<p>Öffentliche Dienstleistungen: „Außerdem wollen wir einen KI-Bürgerassistenten einführen, der Bürgerinnen und Bürger bei digitalen Behördengängen unterstützt.“ Elterngeld und weitere Familienleistungen sollen automatisiert werden, „z. B. durch eine KI-basierte Beantragung“; „KI-gestützte Verwaltungsassistenten“</p>
<p>Innere Sicherheit / Polizei: Die FDP sieht „Chancen der Künstlichen Intelligenz (KI) in der Justiz“.</p>
<p>Militär: Militärisch fordert die FDP eine „Zeitenwende in der Forschung und Lehre“ ohne Zivilklauseln und möchte im Zusammenhang militärischer Forschung „Deutschland zu einem der stärksten Standorte für künstliche Intelligenz in der Welt machen“.</p>
<p class=""><strong>AfD</strong></p>
<p>Keine Angabe zu den Bereichen KI und öffentliche Dienstleistungen, Innere Sicherheit / Polizei oder Militär, aber sie lehnt Regulierungen von KI auf EU-Ebene ab und fordert dazu „praxisnahe, nationale Lösungen“.</p>
<p class=""><strong>Linke</strong></p>
<p>Keine spezifische Angabe.</p>
<p class=""><strong>BSW</strong></p>
<p>Öffentliche Dienstleistungen: „Fördern wollen wir die Entwicklung und den Einsatz von [&#8230;] frei verfügbare[n] KI-Modelle[n] für Anwendungen in [&#8230;] öffentlicher Verwaltung.“</p>
<p>Innere Sicherheit / Polizei: „Ermächtigungsgrundlagen mit besonders hoher Eingriffstiefe – wie die KI-basierte Auswertung von Bestandsdaten oder der automatisierte Datenabgleich – sind nur da erforderlich, wo unsere Gesellschaft vor extremistischen, terroristischen oder anderen schwersten Straftaten geschützt werden muss.“</p>
<p>Militär: Keine spezifische Aussage zur militärischen Nutzung von KI.</p>
<p class=""><strong>Freie Wähler</strong></p>
<p>Öffentliche Dienstleistungen: „Wir setzen uns dafür ein, dass KI-gestützte Lernplattformen und individualisierte Lernangebote Einzug in die Klassenzimmer halten, um die Unterrichtsgestaltung zu bereichern und Schüler gezielt zu fördern. Bildung darf nicht an Sprachbarrieren scheitern. Wir werden Technologien zur Echtzeit-Übersetzung im Unterricht fördern, damit Schüler, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, besser integriert werden und leichter lernen können. Wir setzen uns dafür ein, dass KI-gestützte Unterstützungsplattformen deutschlandweit zur Verfügung gestellt werden, damit sich die Lehrkräfte wieder auf ihre Kernaufgabe konzentrieren können, um den Unterricht inhaltlich zu bereichern und Schüler gezielt zu fördern.“</p>
<p>Militär und Innere Sicherheit / Polizei: Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>Piraten</strong></p>
<p>Öffentliche Dienstleistungen: Keine Angabe.</p>
<p>Militär: „Grundlegend ja, sofern es transparent Open-Source entwickelt wird, aber im Bereich der Verteidigungspolitik lehnen wir den Einsatz von autonomen Systemen grundsätzlich ab, da diese etablierte moralische und juristische Standards unterlaufen und mit dem geltenden Völkerrecht nicht vereinbar sind. Wir setzen uns dafür ein, dass das Verbot autonomer Waffen auch im internationalen Maßstab etabliert wird.“</p>
<p>Innere Sicherheit / Polizei: „Im Bereich der Innenpolitik lehnen wir Einsatz von &#8218;predictive policing&#8216; grundsätzlich ab, da dieser gegen etablierte moralische Standards verstößt und mit dem im Grundgesetz zu verankernden Anspruch auf Diskriminierungsfreiheit und informationelle Selbstbestimmung kollidiert.&#8220;</p>
<p class=""><strong>SSW</strong></p>
<p>„Den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) für öffentliche Dienstleistungen befürworten wir, lehnen aber eine anlasslose Überwachung sowie die anlasslose Vorratsdatenspeicherung ab. Klar ist: Digitalisierung und der Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) müssen international gesetzlich verankert werden.“</p>
<p class=""><strong>Volt</strong></p>
<p>Öffentliche Dienstleistungen: „Volt befürwortet den Ausbau von Künstlicher Intelligenz (KI) in öffentlichen Dienstleistungen, der inneren Sicherheit und dem Militär, legt dabei jedoch großen Wert auf ethische und nachhaltige Prinzipien. In der Verwaltung soll KI zur Effizienzsteigerung, Automatisierung von Routineaufgaben und personalisierten Dienstleistungen beitragen, begleitet von klarer Bürgerinformation und strengen Ethikstandards.“</p>
<p>Polizei / Innere Sicherheit: „Für die innere Sicherheit unterstützt Volt den datengestützten Einsatz von KI zur Verbrechensprävention, jedoch immer unter Einhaltung strikter Datenschutzvorgaben und Bürgerrechte.“</p>
<p>Militär: „Im Militär spricht sich Volt für die weltweite Ächtung autonomer Waffensysteme aus, befürwortet jedoch die Entwicklung kontrollierbarer Verteidigungstechnologien, um liberal demokratische Werte zu schützen. Zur Umsetzung plant Volt die schnelle, einheitliche Einführung des europäischen AI Act, den Aufbau von Hochleistungsrechenzentren und KI-Kompetenzzentren, die Förderung von Open-Source-KI-Projekten und die Einführung von Weiterbildungsprogrammen, um den Arbeitsmarkt auf KI-Anwendungen vorzubereiten. Datenschutz soll differenziert gestaltet werden, sodass er Innovationen ermöglicht, ohne individuelle Rechte zu gefährden.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<h2 class="">Wie stehen Sie zur Ausweitung der Nutzung von KI bei der Auswertung perso&shy;nen&shy;be&shy;zo&shy;gener Daten zur polizei&shy;li&shy;chen Gefah&shy;re&shy;n&shy;ab&shy;wehr?</h2>
<h2 class="">Bef&uuml;rworten Sie einen weiteren Ausbau der &Uuml;berwachung des &ouml;ffent&shy;li&shy;chen Raums/des Internet? Welche Initiativen planen Sie daf&uuml;r?</h2>
<h2 class="">Bef&uuml;rworten Sie eine anlasslose Vorrats&shy;da&shy;ten&shy;spei&shy;che&shy;rung von Verkehrs&shy;da&shy;ten/In&shy;halts&shy;daten in der Telekom&shy;mu&shy;ni&shy;ka&shy;tion?</h2>
<p>&nbsp;</p>
<p class=""><strong>SPD</strong></p>
<p>„Wir machen das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu einer Zentralstelle in der Cyber- und Informationssicherheit. Zudem stärken wir die Kompetenzen der Sicherheitsbehörden gegen Cybercrime. Dadurch verbessern wir die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern und stärken die Verteidigung gegen Cyberangriffe auf Menschen und Wirtschaft – insbesondere IP-Adressen und Port-Nummern. Dabei gewährleisten wir den Schutz der Daten der Nutzerinnen und Nutzer, stärken die IT-Sicherheitsmaßnahmen der Unternehmen und ihre Verantwortung im Kampf gegen Hass und Hetze im Netz. Gleichzeitig schaffen wir damit eine bessere Grundlage für die wirksame Strafverfolgung bei konkreten Tatverdachten. Ergänzend setzen wir dabei auf die Log-in-Falle, die bei der Anmeldung an einem verdächtigen Benutzerkonto die IP-Adresse erfasst, wodurch per Justiz-Schnittstellen Stammdaten ermittelt werden können – selbstverständlich unter strikter Wahrung der Grundrechte und des Datenschutzes.“</p>
<p>„Plattformbetreiber werden verpflichtet, illegale Inhalte zu entfernen, während wir gleichzeitig den Jugendschutz stärken, etwa durch effektive Möglichkeiten zur Altersverifikation.“</p>
<p class=""><strong>CDU / CSU</strong></p>
<p>„Wir geben unseren Sicherheitsbehörden eine möglichst umfassende Befugnis zur elektronischen Gesichtserkennung und erlauben ihnen die Nutzung moderner Software zur Analyse von großen Datenmengen, polizeilichen Datenbanken und sozialen Netzwerken. Wir schaffen digitale Befugnisse wie Quellen-Telekommunikationsüberwachung, Online-Durchsuchung und automatische Datenanalyse mittels KI für alle Bundessicherheitsbehörden.“ „[Wir verpflichten] die Internetanbieter zur Speicherung der IP-Adressen und Portnummern für eine Mindestdauer.“</p>
<p>„Verwendung von Bodycams – auch bei Einsätzen in Wohnräumen“. „Wir fordern den Ausbau des Videoschutzes an öffentlichen Gefahrenorten und Systeme zur automatisierten Gesichtserkennung an Bahnhöfen, Flughäfen und anderen Kriminalitätsschwerpunkten zur Identifizierung schwerer Straftäter.“</p>
<p class=""><strong>Grüne</strong></p>
<p>„Wir setzen auf bürgerrechtsschonende Instrumente wie das sogenannte Quick-Freeze zur Verfolgung von Straftaten. Anlasslose Vorratsdatenspeicherung und Chatkontrolle lehnen wir ab.“</p>
<p class=""><strong>FDP</strong></p>
<p>„Eine KI basierte Auswertung von personenbezogenen daten zur Gefahrenabwehr lehnen wir ab.“</p>
<p>„Videoüberwachung kann an einzelnen Kriminalitätsschwerpunkten wie Bahnhöfen Sinn ergeben, ersetzt jedoch niemals die Präsenz von Polizistinnen und Polizisten sowie funktionierende Präventionskonzepte. Eine flächendeckende Überwachung im öffentlichen Raum darf es daher nicht geben. Den Einsatz von automatisierter Gesichtserkennung im öffentlichen Raum lehnen wir ab. Der Schutz der Privatsphäre muss auch in der digitalen Welt gelten. Dazu gehört ein Recht auf Verschlüsselung, damit private Kommunikation privat bleibt. Wir lehnen Netzsperren, Chatkontrollen, Uploadfilter, die Vorratsdatenspeicherung und andere Formen der anlasslosen Datenerfassung ab. Mit unserem Quick-Freeze-Modell können stattdessen im Verdachtsfall bestimmte Daten auf richterliche Anordnung gesichert werden.“</p>
<p class=""><strong>AfD</strong></p>
<p>Keine konkrete Angabe.</p>
<p class=""><strong>Linke</strong></p>
<p>Die Linke steht „ […] gegen Vorratsdatenspeicherung, Bestandsdatenauskunft und Onlinedurchsuchungen (Staatstrojaner), nicht individualisierte Funkzellenabfragen, Rasterfahndung (auch per Handy), allgegenwärtige Videoüberwachung, Späh- und Lauschangriffe. Biometrische Videoüberwachung und Chat-Kontrollen wollen wir verbieten.“</p>
<p class=""><strong>BSW</strong></p>
<p>Positionierung gegen anlasslose Datensammlungen, Chatkontrolle und Vorratsdatenspeicherung.</p>
<p>Keine Aussage zur Überwachung im nicht-digitalen öffentlichen Raum.</p>
<p class=""><strong>Freie Wähler</strong></p>
<p>„Eine offen erkennbare und transparente Videoüberwachung erhöht nicht nur das Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung, sondern ist auch geeignet, potenzielle Straftäter von der Tatausführung abzuschrecken und die Beweisführung vor Gericht zu erleichtern. Diese polizeiliche Befugnis ist in die Landespolizeigesetze aufzunehmen. Die Maßnahme ist regelmäßig zu evaluieren sowie auf ihre Verhältnismäßigkeit zu prüfen. Den Kommunen soll es ermöglicht werden Video-Zonen klar ersichtlich auszuweisen. Eine Koppelung mit KI-Anwendungen lehnen wir hierbei ab.“</p>
<p>„Wir befürworten die anlassbezogene Speicherung von Daten. Die Sicherheitsbehörden benötigen Zugriff auf umfassende Daten, um Gefährder-Strukturen nachhaltig überwachen zu können. Das ist zu ermöglichen. Dem Bedürfnis der rechtschaffenen Bürger, nicht in einem Überwachungsstaat zu leben, ist Rechnung zu tragen. Die zu gründende Bürgeranwaltschaft hat über die Sicherheitsbehörden und deren Datennutzung Aufsicht zu führen.“</p>
<p class=""><strong>Piraten</strong></p>
<p>Die Piraten stehen ablehnend gegenüber der Nutzung von KI zur Auswertung personenbezogener Daten durch die Polizei, &#8222;[&#8230;], da sich geschützte personenbezogene Daten nicht von ungeschützten unterscheiden lassen, eine staatliche Nutzung persönlicher Daten gegen das Recht auf informelle Selbstbestimmung verstößt und ein Generalverdacht gegen alle Menschen in Deutschland nicht zielführend ist.“</p>
<p>Die Piraten sind gegen eine Überwachung des öffentlichen Raumes „[&#8230;] Die bestehenden Rechtsrahmen dafür müssen weiter beschränkt, am besten dahingehend aufgehoben, werden, dass eine anlasslose Überwachung des öffentlichen Raums unmöglich wird.“</p>
<p>Vorratsdatenspeicherung: „Nein.“</p>
<p class=""><strong>SSW</strong></p>
<p>Siehe oben.</p>
<p class=""><strong>Volt</strong></p>
<p>„Volt setzt sich für einen zurückhaltenden und streng regulierten Einsatz von Überwachungstechnologien ein, der die Grundrechte und Privatsphäre der Bürger*innen schützt. Gerade beim Einsatz von KI in der Strafverfolgung müssen enge Schranken gesetzt und die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen im Blick behalten werden. Die KI-Verordnung der Europäischen Union hat eine weite Lücke für den Einsatz von KI-gestützten Methoden in der Gefahrenabwehr gelassen. Wir fordern daher ein deutsches Umsetzungsgesetz, das den flächendeckenden Einsatz und die automatische Auswertung von Überwachungstechnologien ausschließt, &#8211; Systeme zur biometrischen Echtzeit-Fernidentifikation (RBI) verbietet, klare rechtliche Schranken für datenschutz- und verfassungskonforme KI-gestützte Überwachungsmethoden im Zusammenhang mit polizeilichen Ermittlungen einführt, eine Aufsichtsstelle nach dem Vorbild des UK Biometrics and Surveillance Camera Commissioner bei der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) einrichtet, um den staatlichen Einsatz von Überwachungstechnologien zu kontrollieren und auf ihre verfassungsgemäße Verwendung überwacht.</p>
<p>Volt befürwortet oder plant keinen weiteren Ausbau der Überwachung des öffentlichen Raums oder des Internets. Die aktuellen Befugnisse der Ermittlungsbehörden reichen aus, um Straftaten wirksam aufzuklären und die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. Vielmehr sind in der Vergangenheit Abstimmungsprobleme und fehlende Kommunikation und Kooperation zwischen einzelnen Behörden oder Bundesländern ursächlich für Ermittlungspannen gewesen. Die hier schlummernden Potentiale sollten gehoben werden, bevor weitere, möglicherweise grundrechtsgefährdende, Instrumente geschaffen werden.“</p>
<p>Volt steht gegen eine Vorratsdatenspeicherung: „[&#8230;] Volt setzt sich für die Abschaffung des aktuell nur ausgesetzten Gesetzes ein. Stattdessen fordern wir grundrechtsschonende Alternativen wie beispielsweise Log-In Fallen oder den von der Ampel-Koalitionen eigentlich bereits beschlossenen Quick-Freeze Kompromiss zur Vorratsdatenspeicherung. Volt ist überzeugt, dass nationale Sicherheit und der Schutz persönlicher Daten keine Gegensätze sein müssen. Wir streben innovative Lösungen an, die beides gewährleisten, ohne grundlegende Freiheitsrechte zu beschneiden.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<h1 class="">Frieden</h1>
<h2 class="">Bef&uuml;rworten Sie es, Schritte zur Beendigung der Aussetzung der Wehrpflicht vorzu&shy;neh&shy;men? Wenn ja, welche Schritte in diese Richtung w&uuml;rden Sie planen?</h2>
<h3></h3>
<p class=""><strong>SPD</strong></p>
<p>„Angesichts der veränderten sicherheitspolitischen Lage plant die SPD die Einführung eines neuen, flexiblen Wehrdienstes. Der neue Wehrdienst soll auf Freiwilligkeit basieren und sich dabei am Bedarf der Bundeswehr orientieren. Es müssen zügig die Grundlagen für eine Wehrerfassung geschaffen werden. Der neue Wehrdienst dient zentral dem Aufbau einer durchhaltefähigen Reserve.“</p>
<p class=""><strong>CDU / CSU</strong></p>
<p>„Die Truppenstärke trägt entscheidend bei zu einer glaubhaften Abschreckung und zum Erfüllen der NATO-Fähigkeitsziele. Wir wollen sie von 180.000 auf 203.000 Soldatinnen und Soldaten erhöhen. Für uns ist die Bundeswehr eine Armee von Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern in Uniform. Unsere Frauen und Männer in Uniform leisten einen unverzichtbaren Dienst für die gesamte Gesellschaft. Sie verdienen unsere höchste Anerkennung und volle Unterstützung. Ihr Platz ist in der Mitte der Gesellschaft. […]</p>
<p>Wir setzen perspektivisch auf ein verpflichtendes Gesellschaftsjahr, das wir mit der aufwachsenden Wehrpflicht zusammendenken. So werden wir dem Personalbedarf zur Stärkung unserer Verteidigungsfähigkeit gerecht. Aus dem Kreis der Gemusterten sollen diejenigen benötigten Tauglichen kontingentiert und zum Grundwehrdienst einberufen werden, die ihre Bereitschaft zum Wehrdienst signalisiert haben. Bis zu einer Umsetzung eines Gesellschaftsjahres wollen wir die Freiwilligendienste und den Bundesfreiwilligendienst stärken.</p>
<p>Die Bundeswehr soll nur so viele Einberufungen vornehmen, wie es die Streitkräfteplanung erfordert. Wie bereits vor Aussetzung der Wehrpflicht im Jahr 2011 wird es wieder möglich sein, seinen Dienst beispielsweise in einer &#8218;Blaulichtorganisation&#8216; abzuleisten. Dieses Modell stärkt die Resilienz unseres Landes im Rahmen der Gesamtverteidigung.“</p>
<p class=""><strong>Grüne</strong></p>
<p>„Um die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr sicherzustellen, muss sie personell und materiell gut ausgestattet sein. Statt den aus guten Gründen seit 2011 ausgesetzten allgemeinen Grundwehrdienst wieder einzuführen, wollen wir den freiwilligen Wehrdienst und die Reserve für eine breite Zielgruppe attraktiver machen und durch gute Lebens- und Arbeitsbedingungen für Soldat*innen Personal langfristig binden.“</p>
<p class=""><strong>FDP</strong></p>
<p>„Wir Freie Demokraten setzen uns für eine professionelle Freiwilligenarmee aus Aktiven und einer starken Reserve und für eine nationale Datenbank zur Erfassung wehrfähiger Männer und Frauen ein. Wir orientieren uns hierbei an den Fähigkeitszielen der NATO. Die Wiedereinsetzung der allgemeinen Wehrpflicht lehnen wir ab. Die Attraktivität des Dienstes bei der Bundeswehr soll durch hervorragende Rahmenbedingungen wie Gehalt sowie gesellschaftliche Vorteile massiv gesteigert werden.“</p>
<p class=""><strong>AfD</strong></p>
<p>„Damit dem Hauptauftrag der Landes- und Bündnisverteidigung wieder Rechnung getragen werden kann, muss unsere Bundeswehr nicht nur finanziell gut ausgestattet sein, sondern ihr muss auch die Einsatzbereitschaft insbesondere bei Material und Personal zurückgegeben werden. Daher wollen wir die Wehrpflicht wieder einsetzen. Diese beinhaltet gemäß aktueller Gesetzeslage auch den Ersatzdienst.“</p>
<p class=""><strong>Linke</strong></p>
<p>„Wir stellen uns gegen eine Militarisierung der Gesellschaft: keine Wiedereinführung der Wehrpflicht, kein Werben fürs Sterben an Schulen, auf Bildungsmessen, an Universitäten oder per Briefsendungen. Zivilklauseln für Hochschulen ohne Militär wollen wir verteidigen und ausbauen. Wir unterstützen das Jugendbündnis gegen Wehrpflicht!“</p>
<p class=""><strong>BSW</strong></p>
<p>„Das Prinzip der Freiwilligkeit ist in der beruflichen Orientierungsphase der Heranwachsenden von enormer Bedeutung und darf nicht für Kriegs- und Aufrüstungspolitik außer Kraft gesetzt werden. Wir lehnen die Wiedereinführung einer Wehrpflicht ab.“</p>
<p class=""><strong>Freie Wähler</strong></p>
<p>„Mit der Aussetzung der Wehrpflicht wurde eines der letzten gesellschaftlichen Bindeglieder ohne Not aufgegeben. Die veränderten Sicherheits- und Bedrohungslagen erfordern zudem eine Anpassung der militärischen Strukturen, womit sich der Bedarf an qualifiziertem Nachwuchs erhöht. Wir fordern deshalb ein Gesellschaftsjahr für Frauen und Männer. Dabei soll es eine Wahlfreiheit zwischen dem Dienst in der Bundeswehr, im Katastrophenschutz, bei der Feuerwehr und weiteren Blaulichtorganisationen sowie im sozialen Bereich geben.“</p>
<p class=""><strong>Piraten</strong></p>
<p>„Nein, die Bundeswehr muss den Herausforderungen des 21. Jahrhunderts gerecht werden. Wir brauchen erst Bürokratieabbau und datensichere Digitalisierung, um mithilfe einer gemeinsamen europäischen demokratischen Streitkraft handlungsfähiger zu sein. D.h. die alte Wehrpflicht so wieder aufzunehmen ergibt für uns keinen Sinn und sollte vor der Wiederaufnahme deutlich modernisiert werden. Abgesehen davon greift eine Wehrpflicht über Gebühr in das Selbstbestimmungsrecht von Menschen ein. Hinzu kommt, dass der Bundeswehr weder ausreichend Personal, Unterkünfte oder Material zur Verfügung stehen, eine Wehrpflicht im konventionellen Sinn durchführen zu können.“</p>
<p class=""><strong>SSW</strong></p>
<p>„Wir lehnen eine Wiedereinführung eines Zwangsdienstes ab und wollen, dass der Bund sich zum Erhalt von niedrigschwelligen Orientierungsmöglichkeiten durch freiwillige Dienste für junge Menschen verpflichtet.“</p>
<p class=""><strong>Volt</strong></p>
<p>„Volt steht für den Ausbau einer modernen und gut ausgestatteten Europäischen Armee, um die militärische Stärke Europas und Deutschlands sicherer und resilienter zu gestalten. Dies bedarf engagierte und hinter ihrer Leistung stehende Soldat*innen, wofür Freiwilligkeit notwendig ist. Eine allgemeine Dienstpflicht oder eine Rückkehr zur Wehrpflicht sind aktuell nicht vorgesehen.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<h2 class="">Bef&uuml;rworten Sie eine weitere Steigerung der R&uuml;stungs&shy;aus&shy;ga&shy;ben? Wieviel Prozent des BIP streben Sie an?</h2>
<h3></h3>
<p class=""><strong>SPD</strong></p>
<p>„Wir werden mehr Geld für unsere Sicherheit ausgeben. Das Sondervermögen für die Bundeswehr war ein erster wichtiger Schritt. Unsere Verteidigungsausgaben haben wir nach Jahren des Abbaus auf mehr als zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) gesteigert. Wir setzen uns daher auch zukünftig für eine nachhaltige Verteidigungsfinanzierung von mindestens zwei Prozent des BIP ein. Die Mittel werden wir für die nachhaltige Modernisierung der Bundeswehr einsetzen, damit die Soldatinnen und Soldaten ihre Aufgaben bei Auslandseinsätzen und in der Bündnis- und Landesverteidigung dauerhaft und voll umfänglich erfüllen können. Dies gebietet der Respekt vor den Soldatinnen und Soldaten.“</p>
<p class=""><strong>CDU / CSU</strong></p>
<p>„Wir halten die NATO-Verpflichtungen für die Finanzierung unserer Verteidigung verlässlich und dauerhaft ein. Wir verstehen das aktuelle Zwei-Prozent-Ziel der NATO als Untergrenze unserer Verteidigungsausgaben, um eine vollständig einsatzbereite Bundeswehr mit einer personellen und materiellen Vollausstattung zu ermöglichen.“</p>
<p class=""><strong>Grüne</strong></p>
<p>„Wir stehen zu unseren Bündnisverpflichtungen und dem damit verbundenen notwendigen Ausbau unserer Fähigkeiten. Die sicherheitspolitische Lage und der Rückstand der deutschen Fähigkeiten zur Gesamtverteidigung machen das besonders dringlich. Dafür braucht es verlässliche Finanzierung mit einem Verteidigungsetat, der dauerhaft die in der NATO vereinbarten und auch national definierten Ziele und Bedarfe erfüllt und dafür dauerhaft deutlich mehr als 2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts in unsere Sicherheit und Verteidigungsfähigkeit investiert. Dieser wird nicht allein aus laufenden Einnahmen finanzierbar sein, sondern wird mittelfristig auch über eine höhere Kreditaufnahme finanziert werden müssen, um zu verhindern, dass Investitionen im Verteidigungsbereich zulasten anderer notwendiger Zukunftsinvestitionen gehen. Wie zu Zeiten der Eurokrise und der Pandemie braucht es auch auf europäischer Ebene eine gemeinsame finanzielle Kraftanstrengung zur Friedenssicherung in Europa, wie es die Europäische Kommission vorgeschlagen hat. Damit wollen wir auch europäische Synergieeffekte nutzen.“</p>
<p class=""><strong>FDP</strong></p>
<p>„Wir Freie Demokraten stehen uneingeschränkt zur NATO als das erfolgreichste Verteidigungsbündnis der Welt und als Garant für unsere Sicherheit. Wir setzen uns dafür ein, dass Deutschland die NATO-Anforderungen und -Ziele vollumfänglich erfüllt. Hierzu gehört, dass Deutschland mindestens das 2%-Ziel der NATO erfüllt. Wenn die NATO höhere Ziele vereinbart, werden wir auch diese erfüllen und noch mehr in unsere Sicherheit investieren.“</p>
<p class=""><strong>AfD</strong></p>
<p>„Den neuen hybriden Bedrohungen und den Cyberattacken staatlicher und nichtstaatlicher Akteure muss durch eine massive Stärkung der Bundeswehr auf diesem Gebiet Rechnung getragen werden. Wir fordern auch den Aufbau von offensiven Cyber-Fähigkeiten, um potenzielle Gegner von Angriffen auf Kritische Infrastruktur abzuschrecken.“</p>
<p class=""><strong>Linke</strong></p>
<p>„Sicherheit ist ohne Aufrüstung organisierbar. Daher sollten diese EU-Staaten den ersten Schritt gehen und eine verbindliche Einladung zu einem kollektiven Abrüstungsprozess aussprechen. Politische Konfliktlösung erfordert Deeskalation und ein Ende des Rüstungswettlaufs. […]</p>
<p>Wir wollen die Rüstungsausgaben drastisch senken und stattdessen Investitionen in Bildung, Soziales, Gesundheit und eine gerechte Transformation. Das Aufrüstungsziel der NATO auf 2 Prozent des BIP oder noch mehr lehnen wir ab. Das „Sondervermögen“ der Zeitenwende soll in zivile Infrastruktur fließen.“</p>
<p class=""><strong>BSW</strong></p>
<p>„Seit 2014 haben sich die deutschen Militärausgaben mehr als verdoppelt und betrugen 2024 fast 90 Milliarden Euro. In der weltweiten Rangliste des Forschungsinstituts (SIPRI) liegt Deutschland bei den Rüstungsausgaben auf Platz sieben. Kein anderer Haushaltsposten ist in der Vergangenheit so kontinuierlich gestiegen wie der Rüstungsetat. Dabei werden Steuergelder in Milliardenhöhe verbrannt. Rüstungskonzernen wird geradezu ein Freibrief ausgestellt, immer höhere Preise zu verlangen.</p>
<p>Wir lehnen höhere Militärausgaben ab, die Erfüllung des Zwei-Prozent-Zieles der NATO oder gar höhere Ausgaben ebenso wie weitere Sondervermögen bzw. Schuldenfonds für die Aufrüstung der Bundeswehr oder Militärhilfen.“</p>
<p class=""><strong>Freie Wähler</strong></p>
<p>„Deutschland hat sich verpflichtet, zwei Prozent seines Bruttoinlandsproduktes in die Verteidigung zu investieren. Trotzdem ist dies bis 2024 nie geschehen. Wir stehen für das klare Bekenntnis zum dauerhaften 2-Prozent-Ziel der NATO, um ein verlässlicher NATO-Partner zu sein und die deutsche Verteidigungsfähigkeit sicherzustellen.“</p>
<p class=""><strong>Piraten</strong></p>
<p>„Eine konkrete Prozentzahl des BIP sehen wir nicht als zielführend. Vielmehr müssen ausreichend Mittel bereit gestellt werden, derer es bedarf, die Versäumnisse der Vergangenheit zu beheben und die Verteidigungsfähigkeit in der Zukunft zu sichern.“</p>
<p class=""><strong>SSW</strong></p>
<p>„Wir setzen uns für eine starke Friedenspolitik ein. Mit unseren politischen, kulturellen und historischen Erfahrungen &#8211; auch aus unserem deutsch-dänischen Grenzland &#8211; wollen wir aktiv zur Förderung des Dialogs und der Verständigung zwischen Staaten und Völkern beitragen. Wir wollen, dass die Bundesrepublik sich gemeinsam mit ihren internationalen Partnern weltweit für Friedenssicherung in Krisenregionen einsetzt sowie wirtschaftliche und kulturelle Entwicklungshilfe leistet, wo es notwendig ist. Dazu müssen wir auch unserer Bundeswehr die notwendigen Mittel zur Verfügung stellen, die sie für die Bewältigung friedenssichernder und friedensschaffender Aufgaben benötigt. Mindestens 2 Prozent des BIP sind für NATO-Mitglieder verbindlich.“</p>
<p class=""><strong>Volt</strong></p>
<p>„Die weltpolitische Lage der letzten Jahre hat gezeigt, dass Europa eine gemeinsame, wehrfähige, militärische Stärke benötigt. Hierzu streben wir die Erhöhung der Verteidigungsausgaben Deutschlands auf mindestens 3 % des BIP.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<h2 class="">Bef&uuml;rworten Sie Waffen&shy;lie&shy;fe&shy;rungen in Kriegs&shy;ge&shy;biete? In welchen F&auml;llen w&auml;re das aus Ihrer Sicht gerecht&shy;fer&shy;tigt?</h2>
<p>&nbsp;</p>
<p class=""><strong>SPD</strong></p>
<p>„Zur Verteidigung der Ukraine und zur Sicherung des Friedens in Europa unterstützt die SPD die Ausbildung der ukrainischen Streitkräfte und die Lieferung von Waffen und Ausrüstung mit Besonnenheit und Augenmaß. Denn für uns gilt, dass Deutschland und die NATO nicht selbst zur Kriegspartei werden. Darum stehen wir zur Entscheidung von Bundeskanzler Olaf Scholz, den Marschflugkörper Taurus aus den Beständen der Bundeswehr nicht zu liefern.“</p>
<p class=""><strong>CDU / CSU</strong></p>
<p>„Die Ukraine verteidigt auch uns. Denn fällt die Ukraine, droht der Angriff auf ein weiteres europäisches Land. Daher unterstützen wir die Ukraine mit allen erforderlichen diplomatischen, finanziellen und humanitären Mitteln sowie mit Waffenlieferungen. Sie muss ihr Selbstverteidigungsrecht ausüben können.“</p>
<p class=""><strong>Grüne</strong></p>
<p>„Millionen Ukrainer*innen verteidigen seither Tag für Tag ihr Leben, ihre Freiheit und die europäische Friedensordnung gegen die brutale Aggression Russlands. Dabei stehen wir fest an ihrer Seite – mit diplomatischer, finanzieller, humanitärer und militärischer Unterstützung. Die Ukraine muss in der Lage sein, sich zu verteidigen und eine starke Position für einen möglichen Friedensprozess sicherzustellen. Dafür wollen wir sie auch weiter in ihrem Recht auf Selbstverteidigung deutlich stärken und ihre Verteidigungsfähigkeit verbessern. Das ist auch unser bester Eigenschutz hier im Herzen Europas.“</p>
<p>„Bei jeder Entscheidung über Rüstungsexporte ist das humanitäre Völkerrecht zu beachten. Wenn dem Schutz der Zivilbevölkerung nicht genug Rechnung getragen ist, dürfen im Einzelfall solche Waffen nicht exportiert werden.“</p>
<p>„Angesichts der Bedrohungslage ist es leider notwendig, dass wir und viele unserer Verbündeten weltweit noch mehr in Sicherheit investieren, um uns vor Aggressionen und Krieg zu schützen. Ein bedarfsorientierter europäischer Rüstungsmarkt und eine restriktive gemeinsame Exportpolitik sind deshalb zwei Seiten einer Medaille. Eine verantwortungsvolle Rüstungsexportpolitik trägt zum Schutz unserer Partner bei und verhindert zugleich, dass mit deutschen und europäischen Waffen Menschenrechte verletzt und autokratische oder diktatorische Regimes unterstützt werden.“</p>
<p class=""><strong>FDP</strong></p>
<p>„Für uns Freie Demokraten steht fest, dass die Verteidigung der Ukraine nicht am Geld und an Waffenlieferungen scheitern darf, da ein russischer Sieg teurer sein wird und in der Ukraine auch unsere Freiheit verteidigt wird. Echten Frieden in Europa wird es nur geben, wenn Putin mit seinem aggressiven Kurs keinen Erfolg hat. Die Ukraine muss in die Lage versetzt werden, sich jederzeit gegen russische Angriffe verteidigen zu können. Dazu zählt für uns auch die Verteidigung gegen Abschussbasen und Nachschublinien auf russischer Seite mit weitreichenden Waffen. Daher fordern wir die unverzügliche Lieferung des Marschflugkörper Taurus.“</p>
<p>„Die Existenz und Sicherheit Israels ist deutsche Staatsräson und ein unverzichtbarer Pfeiler deutscher Außen- und Sicherheitspolitik. Als Land der Täter trägt Deutschland eine herausragende historische Verantwortung für die Sicherheit des jüdischen Staates Israel. Wir müssen Israel alles zur Verfügung stellen, was es für sein völkerrechtlich garantiertes Recht auf Selbstverteidigung braucht. Wir sind überzeugt, dass Rüstungsexporte ein legitimes Mittel der Außen- und Sicherheitspolitik sind. Denn sie dienen dazu, strategische Partnerschaften zu stärken und die Stabilität in geopolitisch wichtigen Regionen zu sichern. Israel muss daher bei Rüstungsexporten mit den NATO-Staaten gleichgestellt werden.“</p>
<p class=""><strong>AfD</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>Linke</strong></p>
<p>„Deutschland und die EU tragen durch wirtschaftliche Abhängigkeiten, Waffenexporte und die Unterstützung autoritärer Regime in verschiedenen Teilen der Welt oft selbst zu einer Eskalation von Konflikten bei. […] Wir achten das Selbstverteidigungsrecht der ukrainischen Bevölkerung. Aber wir fordern einen Strategiewechsel: Statt immer mehr Waffenlieferungen braucht es endlich eine gemeinsame Initiative der Bundesregierung und der EU mit China, Brasilien und anderen Staaten des Globalen Südens, um Russland und die Ukraine an den Verhandlungstisch zu bringen.“</p>
<p class=""><strong>BSW</strong></p>
<p>„Deutschland gehört mittlerweile zu den größten Waffenexporteuren in Kriegsgebiete und ist so mitverantwortlich für Leid und Tod. Auch hierzulande fließen immer mehr Ressourcen in die Aufrüstung und wir sollen an den Gedanken gewöhnt werden, dass der Krieg irgendwann auch zu uns kommt. Diesen Wahnsinn wollen wir stoppen! Unser Land kann schon deshalb nicht „kriegstüchtig“ werden, weil wir einen großen europäischen Krieg im Atomzeitalter nicht überleben würden. Das BSW ist die einzige Friedenspartei im Deutschen Bundestag, die die aktuelle Hochrüstung ebenso konsequent ablehnt wie Waffenlieferungen in Kriegsgebiete. Anstelle eines neuen Wettrüstens brauchen wir ernsthafte Bemühungen um die diplomatische Lösung von Konflikten und neue Verträge über Rüstungskontrolle und gemeinsame Sicherheit.“</p>
<p>„Als einzige Bundestagspartei setzen wir uns für Abrüstung und umfassende Rüstungskontrollen ein und fordern ein Verbot von Rüstungsexporten in Kriegsgebiete.“</p>
<p class=""><strong>Freie Wähler</strong></p>
<p>„Die Ukraine ist in jüngerer Zeit Opfer einer beispiellosen Aggression durch Russland geworden, für die es keine Rechtfertigung gibt. Gegen aggressive Diktatoren ist Appeasement heute so falsch, wie es das 1938 war. Unsere Unterstützung der Ukraine mit allem, was nötig ist, um den Krieg nicht zu verlieren, ist daher richtig. Modernste Waffentechnik gehört selbstverständlich dazu.“</p>
<p class=""><strong>Piraten</strong></p>
<p>„Wir befürworten die Verteidigung von Staatsgrenzen nach dem Völkerrecht. D.h. im Fall der Ukraine auch, dass das Liefern von schweren Waffen möglich sein muss, um die Friedensverhandlungspartner auf Augenhöhe an einen Tisch zu bekommen.“</p>
<p class=""><strong>SSW</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>Volt</strong></p>
<p>„Die Zahl der bewaffneten Konflikte hat in den letzten 15 Jahren deutlich zugenommen. Der völkerrechtswidrige Überfall Russlands auf die Ukraine ist nur ein Beispiel dafür, dass die pauschale Verweigerung von Waffenlieferungen in Kriegsgebiete zur Schutzlosigkeit von Schutzbedürftigen führen kann. Die Komplexität dieser Krisensituationen erfordert individuelle Entscheidungen unter strengen Auflagen. Es braucht ein geeint agierendes Europa, das je nach Einzelfall mit diplomatischen Bemühungen, Sanktionen oder auch koordinierten Militärhilfen reagieren kann.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<h2 class="">Bef&uuml;rworten Sie eine st&auml;rkere milit&auml;&shy;ri&shy;sche Rolle Deutsch&shy;lands in Europa / in der Welt? Wie sollte eine solche Rolle ausge&shy;staltet sein?</h2>
<h3></h3>
<p class=""><strong>SPD</strong></p>
<p>„Unsere Antwort auf eine Welt im Umbruch ist eine Verteidigungs- und Sicherheitspolitik, die mehr Verantwortung beim Schutz Europas übernimmt. Die Sicherheit auf unserem Kontinent müssen wir vor Russland organisieren. […]</p>
<p>Die NATO ist ein tragender Pfeiler der transatlantischen Partnerschaft und für die europäische Sicherheit unverzichtbar. Gleichzeitig müssen wir damit rechnen, dass Washington nicht mehr die Hauptlast für den Schutz Europas tragen wird. Die Entscheidungen, das neue Ostseekommando in Rostock durch die Deutsche Marine einzurichten, neue europäische Abstandswaffen (European Long- Range Strike Approach, ELSA) zusammen mit unseren europäischen Verbündeten zu entwickeln und die europäische Luftverteidigungsinitiative Sky Shield (European Sky Shield Initiative, ESSI) zu starten, zeigen, dass wir bereit sind, mehr Verantwortung bei der Bündnisverteidigung zu übernehmen.</p>
<p>Die Stationierung von US-Mittelstreckenwaffen im Westen Deutschlands ist eine Reaktion auf die gegenwärtige Sicherheitslage. Gleichzeitig bleiben wir der Rüstungskontrolle verpflichtet und werden konstruktive Ansätze hierzu weiterhin im NATO-Rahmen erörtern. Wegen seiner geografischen Lage in Europa soll Deutschland als zentrale Drehscheibe für die Logistik weiter ausgebaut werden, um schnelle und koordinierte Reaktionen der NATO auf sicherheitspolitische Herausforderungen in Europa zu ermöglichen. Mit der Brigade Litauen werden wir erstmals deutsche Truppen dauerhaft im Ausland stationieren. Damit zeigen wir unseren Alliierten an der Ostflanke der NATO, dass sie sich auf uns verlassen können. Ihren Aufbau und ihre Aufstellung werden wir in Bezug auf Ausstattung, Finanzierung und Personalbedarf vorrangig unterstützen.“</p>
<p class=""><strong>CDU / CSU</strong></p>
<p>„Jetzt ist es an der Zeit, mehr Verantwortung zu übernehmen. Unser Ziel: Europa soll in transatlantischer Partnerschaft die eigenständige Verteidigungsbereitschaft erhöhen und mit der NATO als wertebasierter Verteidigungsallianz Frieden, Freiheit und Sicherheit garantieren. […]</p>
<p>Europäische Verteidigung stärken. Wir wollen die Bundeswehr gemeinsam mit anderen europäischen Streitkräften in eine Verteidigungsunion integrieren, die in die Strukturen der NATO eingebettet ist. Das Vereinigte Königreich wollen wir eng einbeziehen.</p>
<p>Glaubwürdig abschrecken. Wir begrüßen die Ankündigung der USA zur Stationierung weitreichender Waffensysteme in Deutschland. Diese Stationierung ist die folgerichtige Antwort auf die Aufrüstung Russlands und trägt in bedeutender Weise zur glaubwürdigen Abschreckung bei.“</p>
<p class=""><strong>Grüne</strong></p>
<p>„Frieden erfordert gerade in diesen Zeiten Diplomatie und Kooperation, ebenso wie Widerstands- und Wehrfähigkeit. Dafür braucht es eine europäische Anstrengung. Es braucht eine umfassend angelegte Herangehensweise, um dem Spektrum an Herausforderungen und Bedrohungen zu begegnen. Sicherheitspolitik ist mehr als die Summe aus Diplomatie und Militär; sie muss alle Stränge unserer Politik zusammenführen. Integrierte Sicherheit für Deutschland heißt: innere und äußere Sicherheit zusammenzudenken sowie den Schutz unserer Demokratie, unseres Sozialstaates und unserer Lebensgrundlagen zu sichern – im Einklang mit einer feministischen Außen- und Entwicklungspolitik sowie einer starken internationalen Klimapolitik. All diese Elemente einer integrierten Sicherheit brauchen eine verlässliche Finanzierung.“</p>
<p>„Unsere Sicherheit ist eingebettet in der EU und der NATO. Wir stärken den europäischen Pfeiler der NATO. Deutschland und Europa müssen unabhängig von der US-Politik mehr Verantwortung für ihre Sicherheit und darüber hinaus übernehmen. Das können wir wirksamer und kosteneffizienter bewerkstelligen, je enger wir in der EU zusammenarbeiten. […]</p>
<p>Gerade in diesen Zeiten, in denen einige wenige wieder mit dem Einsatz von Atomwaffen drohen, ist es entscheidend, dass wir Abrüstungsinitiativen und Rüstungskontrollen vorantreiben. Nur mit gemeinsamen Abrüstungsschritten schaffen wir dauerhaft mehr Sicherheit für alle und wahren Frieden und Stabilität. Dieser Einsatz ist und bleibt Pfeiler jeder Friedenspolitik.“</p>
<p class=""><strong>FDP</strong></p>
<p>„Deutschland braucht starke Bündnisse, um den außenpolitischen Herausforderungen zu begegnen. Wir stehen fest zu unseren Bündnissen wie der transatlantischen Freundschaft mit den USA und der NATO – unabhängig davon, welcher Präsident im Weißen Haus sitzt. Dennoch müssen Deutschland und die europäischen Partner mehr Verantwortung für die eigene Verteidigung und die unserer Bündnispartner übernehmen und in der Lage sein, sicherheitspolitisch glaubhaft abschrecken zu können. Der Bedrohung durch Putins Russland müssen wir Diplomatie und militärische Stärke entgegensetzen. […]</p>
<p>Wir wollen die Bundeswehr zur stärksten konventionellen Streitkraft in Europa machen. Deutschland soll in enger Abstimmung mit Frankreich starker Kooperationspartner für kleinere europäische Partner werden. Unser langfristiges Ziel ist der Aufbau einer Europäischen Armee, auch als ein integraler Bestandteil der Stärkung des europäischen Pfeilers innerhalb der NATO. Unseren Gegnern muss klarwerden, dass wir in der Lage und willens sind, uns militärisch erfolgreich verteidigen zu können.“</p>
<p class=""><strong>AfD</strong></p>
<p>„Gemeinsam mit unseren europäischen Partnern wollen wir eine künftige stabile Friedensordnung gestalten und gewährleisten. Wir müssen unsere Souveränität ausbauen, unsere nationalen Interessen selbstbewusst formulieren und diese stringent verfolgen. Die AfD unterstützt das sicherheitspolitische Konzept einer strategischen Autonomie Europas und seiner Ausprägung zu einem eigenen Machtzentrum in der sich verändernden Weltordnung. […]</p>
<p>Bis zum Aufbau eines unabhängigen und handlungsfähigen europäischen Militärbündnisses bleiben die Mitgliedschaft in der NATO sowie eine aktive Rolle Deutschlands in der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) zentrale Elemente unserer Sicherheitsstrategie.“</p>
<p class=""><strong>Linke</strong></p>
<p>„Die Linke strebt eine kooperative Sicherheitspolitik in Europa an. Die NATO, ein Relikt des Kalten Krieges, ist dafür nicht geeignet: Denn sie ist keine Wertegemeinschaft, sondern ein reines Militärbündnis zur Durchsetzung nationaler und wirtschaftlicher Interessen, immer wieder und seit vielen Jahrzehnten auch mit militärischer Gewalt. Weder der Afghanistankrieg noch der Irakkrieg noch die weiteren zahlreichen Völkerrechtsbrüche durch NATO-Mitglieder haben Europa sicherer gemacht. Wir haben dann eine Chance auf eine friedlichere Zukunft in Europa, wenn wir aus Fehlern lernen und uns rückbesinnen auf die Prinzipien der Entspannungspolitik. Kein Kalter Krieg 2.0, sondern eine OSZE 2.0, das ist unsere Vision eines friedlichen Europas. Unser Ziel ist eine Sicherheitsarchitektur in Europa, die auf den Prinzipien der friedlichen Koexistenz und den Vereinbarungen der KSZE beruht und alle Länder des Kontinents einbezieht. Eine solche Sicherheitsarchitektur macht die NATO überflüssig und ermöglicht eine Außenpolitik der internationalen Kooperation anstelle von wirtschaftlicher und militärischer Konkurrenz. Langfristig soll sie auch Russland und die Türkei miteinbeziehen – Voraussetzung wäre die Beendigung aller Angriffskriege und ein Prozess der Aussöhnung und des Wiederaufbaus. Globale Sicherheit gibt es nur durch eine gerechte Neuordnung der Wirtschafts- und Handelsbeziehungen auf der Welt. Dafür setzen wir uns ein.</p>
<p>Wir wollen Diplomatie starkmachen und die EU und Bundesrepublik international wieder glaubwürdig. Denn die fehlende Glaubwürdigkeit, etwa angesichts der Völkerrechtsbrüche von NATO-Verbündeten wie der USA, der Türkei oder Saudi-Arabien, ist selbst ein Sicherheitsrisiko für Europa. Eine EU, die nicht mehr Teil der Blockkonfrontation ist, sondern im UN-System glaubwürdig und ohne Doppelstandards für einen Interessenausgleich eintritt, würde auf zivilem Weg ihr politisches Gewicht deutlich erhöhen. […]</p>
<p>Keine Stationierung von US-Mittelstreckenraketen in Deutschland und keine weitere Aufrüstung, sondern Abrüstung in Deutschland und Europa. Die europäischen NATO-Staaten geben heute schon (kaufkraftbereinigt) sehr viel mehr Geld für das Militär aus als Russland. Sicherheit ist ohne Aufrüstung organisierbar. Daher sollten diese EU-Staaten den ersten Schritt gehen und eine verbindliche Einladung zu einem kollektiven Abrüstungsprozess aussprechen. Politische Konfliktlösung erfordert Deeskalation und ein Ende des Rüstungswettlaufs. Sie ist Voraussetzung für die Perspektive einer gemeinsamen Sicherheitsarchitektur unter Einbezug von China, Indien und Russland. Die Linke stellt sich gemeinsam mit Friedensorganisationen und Friedensinitiativen gegen die beabsichtigte Stationierung von US-Mittelstreckenraketen in Deutschland!</p>
<p>Wir wollen die Bundeswehr aus allen Auslandseinsätzen abziehen. Wir wollen, dass sie zu einer strukturell nicht angriffsfähigen Verteidigungsarmee umgebaut wird.</p>
<p>Wir wollen die nukleare Teilhabe der Bundesrepublik beenden. Alle US-Atomwaffen müssen aus Deutschland abgezogen werden. Die Bundesrepublik muss dem Beispiel vieler Staaten folgen und dem UN-Atomwaffenverbotsvertrag beitreten. Vor dem Hintergrund der hierzulande in politischen und militärischen Kreisen ganz offen geführten Diskussion über den Bau einer eigenen deutschen oder europäischen Atombombe wollen wir die Urananreicherungsanlage in Gronau umgehend stilllegen. Mit ihrer Zentrifugentechnik könnte sie auch das Material für eine Uran-Atomwaffe produzieren. Sie könnte dafür genutzt werden, dass die EU und Deutschland nach der Atombombe greifen.“</p>
<p class=""><strong>BSW</strong></p>
<p>„Wir machen uns dafür stark, dass Deutschland eine vermittelnde Rolle in einer multipolaren Welt einnimmt. Wir setzen uns für eine Stärkung der Vereinten Nationen und ein größeres Mitspracherecht der Länder des Globalen Südens ein. […]</p>
<p>Unser Land verdient eine Politik, die das Wohlergehen seiner Bürger in den Mittelpunkt stellt und von der Einsicht getragen ist, dass US-Interessen sich von unseren Interessen teilweise erheblich unterscheiden. Im Konfliktfall haben die Vereinigten Staaten vor allem ein Interesse: einen möglichen Atomkrieg von ihrem Territorium fernzuhalten. […]</p>
<p>Die Stationierung weitreichender Angriffswaffen in Deutschland dient nicht unserem Schutz, sondern macht unser Land zum Angriffsziel russischer Raketen und bringt uns damit in große Gefahr.“</p>
<p class=""><strong>Freie Wähler</strong></p>
<p>„Ein möglicher Rückzug US-amerikanischer Truppen aus Europa würde ein Sicherheitsvakuum entstehen lassen, das wir gesamteuropäisch füllen müssen. Wir streben eine enge europäische Zusammenarbeit im Wehrbereich an, die keine Dopplungen zur NATO-Struktur schaffen, sondern eine Ergänzung darstellen soll. Ein starkes Europa in der NATO kann den USA gleichberechtigt zur Seite stehen. Wir wollen eine starke NATO, um schlagkräftig auf die Herausforderungen des Cyberkriegs und des internationalen Terrorismus sowie der gemeinsamen Landes- und Bündnisverteidigung reagieren zu können.“</p>
<p class=""><strong>Piraten</strong></p>
<p>„Wir PIRATEN stehen der Idee einer gemeinsamen europäischen Armee wohlwollend gegenüber. Wir betrachten die Gemeinsame Europäische Armee als selbständigen Teil eines transatlantischen Sicherheits- und Verteidigungsbündnisses. Integriert in ein immer größer werdendes globales Sicherheitsbündnis, welches dazu beiträgt das Macht- und Sicherheitsdilemma zwischen den Mitgliedern des Bündnisses zu überwinden.</p>
<p>Wir PIRATEN setzen uns dafür ein, dass das so geschaffene und reformierte transatlantische Sicherheits- und Verteidigungsbündnis nach dem Subsidiaritätsprinzip entworfen wird, bei der weiterhin die Nationalstaaten, die EU oder ein zu benennendes Organ des Bündnisses über die Einsätze entscheiden. Die Entscheidung über einen etwaigen Einsatz bedarf zwingend einer demokratischen Legitimation durch das EU-Parlament. Die Rolle Deutschlands soll dabei den Möglichkeiten der Bundeswehr entsprechen.“</p>
<p class=""><strong>SSW</strong></p>
<p>Siehe oben.</p>
<p class=""><strong>Volt</strong></p>
<p>„Die Zukunft der deutschen Sicherheit liegt in der europäischen Zusammenarbeit. Eine europäische Armee stärkt nicht nur die Verteidigung Deutschlands, sondern spart Kosten, erhöht die Effizienz und macht uns unabhängiger von ausländischen Akteuren. Deutschland sollte als Knotenpunkt militärischer Operationen der Europäischen Armee in dieser Entwicklung Führungsverantwortung übernehmen.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<h1 class="">Inklusion</h1>
<h2 class="">Welche politischen Ma&szlig;nahmen planen Sie zur gleich&shy;be&shy;rech&shy;tigten Teilhabe von Menschen mit Behin&shy;de&shy;rungen am Arbeits&shy;le&shy;ben?</h2>
<h2 class="">Welche konkreten Schritte planen Sie, um dem erkannten Ph&auml;nomen der zunehmenden Einsamkeit in der Gesell&shy;schaft zu begegnen? Wo sehen Sie Chancen, die aktive Teilhabe und das gesell&shy;schaft&shy;liche und demokra&shy;ti&shy;sche Engagement von B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rgern, digital und analog, zu unter&shy;st&uuml;t&shy;zen?</h2>
<p>&nbsp;</p>
<p class=""><strong>SPD</strong></p>
<p>Die SPD fordert eine „inklusive Gesellschaft, in der Menschen mit Behinderungen ihr Recht auf volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe verwirklichen können.“ Dazu soll die Barrierefreiheit im privaten und im öffentlichen Bereich ausgebaut werden. Dies soll auch für die „Verwirklichung des gleichen Rechts auf Arbeit für Menschen mit Behinderungen“ gelten. Die Aufnahme einer Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt solle gefördert werden.</p>
<p class=""><strong>CDU / CSU</strong></p>
<p>Zur Inklusion postuliert die CDU, Menschen mit und ohne Behinderung würden bereits gleichberechtigt miteinander leben. Weil dies so sei, stärke die CDU die Selbständigkeit und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Dazu diene ein „inklusiver Sozialraum“ und Barrierefreiheit. Die Digitalisierung eröffne zudem neue Chancen der Teilhabe.</p>
<p>Die CDU erhebt den Anspruch, Menschen mit Behinderungen den Zugang zu Ausbildung und Arbeit zu erleichtern, indem sie auf den ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden würden und in „Inklusionsbetriebe und Werkstätten“, die einen „geschützten Raum“ böten, um sich auf das Arbeitsleben vorzubereiten.</p>
<p>Neben dem Abbau von Barrieren im öffentlichen Nahverkehr fordert die CDU individuelle Bildungsmöglichkeiten für Kinder mit Behinderungen. Dazu gehören besonders Förderschulen als Bestandteil der Bildungswelt.</p>
<p class=""><strong>Grüne</strong></p>
<p>„Wir wollen eine inklusive Gesellschaft schaffen, in der alle Menschen gleichberechtigt und selbstbestimmt teilhaben können. Wir setzen uns dafür ein, dass dieses Recht endlich Wirklichkeit und Ableismus abgebaut wird. Das heißt auch, dass geltendes Recht den Zielen der Inklusion nicht entgegenstehen darf. Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN) ist dabei Maßstab unseres Handelns. Wir richten eine Enquetekommission Inklusion ein, die unter Beteiligung von Selbstvertreter*innen umfassende Vorschläge erarbeiten soll. Bürokratische Hürden und technische Normen, die Menschen mit Behinderung an ihrer Teilhabe hindern, wollen wir abbauen und auf Barrierefreiheit prüfen. Damit die Verwendung von Steuern und öffentlichen Geldern allen zugutekommt, müssen Inklusion und Barrierefreiheit in Gesetzgebungsverfahren stets mitgedacht werden. Barrierefreiheit soll endlich in allen Bereichen, im Analogen wie im Digitalen, in nationales Recht umgesetzt sowie einfacher und tatsächlich durchsetzbar werden: Die Gebäude des Bundes wollen wir innerhalb von zehn Jahren barrierefrei machen. Auch Anbieter*innen öffentlich zugänglicher Angebote und Dienstleistungen müssen konsequent Vorkehrungen zur Barrierefreiheit treffen, wobei wir sie mit einer Überforderungsklausel schützen und sie mit einem digitalen Barrierefreiheitstool unterstützen. Auch Vermieter*innen von Büro- und Gewerbeflächen sind angehalten, diese Vorkehrungen zu treffen. Mieter*innen von Gewerbe- und Büroflächen wollen wir den barrierefreien Umbau ihrer Gewerbe- und Büroflächen auch in rechtlicher Hinsicht erleichtern und streben eine Ausweitung der bestehenden Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) an. Wir wollen, dass Menschen mit Behinderung ihre Potenziale gleichberechtigt auch auf dem ersten Arbeitsmarkt einbringen und ihren Lebensunterhalt selbst verdienen können. Damit Arbeitgeber*innen ihrer Beschäftigungspflicht nachkommen, schließen wir gesetzliche Schlupflöcher und passen die Ausgleichsabgabe an. Menschen mit Behinderung sollen […] selbstbestimmt entscheiden können, wo und wie sie arbeiten. Das heutige ausgrenzende Werkstättensystem wollen wir schrittweise in Richtung Inklusionsunternehmen weiterentwickeln, in denen Menschen mit und ohne Behinderung gemeinsam arbeiten, mindestens nach Mindestlohn entlohnt werden und existenzsichernde Rentenansprüche erwerben können. Dafür sollen sie die individuell benötigte Unterstützung erhalten. Die Reform des Werkstättensystems werden wir dabei im engen Dialog gemeinsam mit den Werkstätten und Betroffenen gestalten. Hürden bei Eintritt und Rückkehr ins Berufsleben sowie bei der Qualifizierung beseitigen wir. Zusätzlich setzen wir uns dafür ein, dass in den Bundesverwaltungen Modellprojekte für die berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen über die gesetzlichen Vorgaben hinaus geschaffen werden. EU-Mittel sollen nicht in Arbeitsformen fließen, die Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention entgegenstehen. […] Das Bildungssystem ist von Anfang an inklusiv auszugestalten. Die Kosten für dafür notwendige Unterstützung müssen übernommen werden. Auch die inklusive Aus- und Weiterbildung wollen wir fördern. […] Bund, Länder und Kommunen sollen gemeinsam Lösungen zur Sicherstellung der Finanzierung der Eingliederungshilfe entwickeln. Wir wollen, dass Menschen mit Behinderung selbst entscheiden können, wo und wie sie wohnen und wie sie ihre Freizeit verbringen möchten. Dazu bedarf es einer inklusiven Sozialraumplanung in den Städten und Gemeinden. […] Wir wollen den Ausbau inklusiver Wohnformen vorantreiben und fördern und die Beratung dazu verbessern. Hürden, die das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderung einschränken, wollen wir abbauen. Wir stärken das persönliche Budget als wichtiges Instrument der Selbstbestimmung. Wir wollen die Deutsche Gebärdensprache besser verankern, weiter fördern und damit auch ihre Nutzer*innen stärken. Wir wollen sie als nationale Minderheitensprache anerkennen und prüfen Wege zur Umsetzung. Wir setzen uns für die Einrichtung eines Kompetenzzentrums zur barrierefreien Kommunikation ein. Wir stärken die Disability Studies. Menschen mit Behinderung, insbesondere Frauen, sind häufiger von Gewalt betroffen als nicht behinderte Menschen. Wir wollen, dass der Schutz vor Gewalt für alle Menschen gilt und bauen den Gewaltschutz – insbesondere bei Angeboten für Menschen mit Behinderung – deutlich aus. Wir stärken das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung auch für Menschen mit Behinderung. Wir nehmen bei unseren Maßnahmen auch Menschen mit chronischen Erkrankungen wie zum Beispiel Asthma und Allergien stärker in den Blick, damit sie überall gleichberechtigt teilhaben können.“</p>
<p class=""><strong>FDP</strong></p>
<p>Gefordert wird „mehr Barrierefreiheit im öffentlichen Leben“. Das gelte auch für ein inklusives Bildungswesen. Gleichwohl wird die Fortexistenz von Sonder-Schulen gefordert.</p>
<p class=""><strong>AfD</strong></p>
<p>„Eine Inklusion muss mit Augenmaß erfolgen, den Kindern Erfolgserlebnisse ermöglichen, darf aber Schüler und Lehrer nicht überfordern und die Mitschüler nicht am Lernfortschritt hindern. Kinder mit besonderem Förderbedarf erhalten in der Förderschule eine umfassende Unterstützung, die die Regelschule nicht leisten kann. Die AfD setzt sich deshalb für den Erhalt der Förderschulen ein. Die Förderschule sollte wieder zum Regelfall für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden.“</p>
<p class=""><strong>Linke</strong></p>
<p>Inklusion sei der „Gegenentwurf zu sozialer Spaltung, zu Rassismus, Neofaschismus und Ausgrenzung: ein tiefgreifender Prozess zum Abbau von gesellschaftlichen Ungleichheiten, der sich auf all die Menschen bezieht, die von Teilhabe ausgeschlossen und an den Rand der Gesellschaft gedrängt werden“. Die Linke bezieht sich explizit auf die UN-Behindertenrechtskonvention und reduziert den Begriff der Inklusion nicht auf den Bildungsbereich. Deshalb ist es folgerichtig, dass sie in das Recht auf Teilhabe nach der UN-Behindertenrechtskonvention die Privatwirtschaft einbezieht. Gefordert werden deshalb verbindliche Regelungen für das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und in das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), damit „private Anbieter*innen von öffentlich zugänglichen Gütern und Dienstleistungen zur Herstellung von Barrierefreiheit verpflichtet werden.“  Konsequent sei deshalb die Forderung, sogenannte Förderschulen umzustrukturieren und an allen Regelschulen behindertenpädagogisches Personal einzustellen. Analog zur europäischen Mindestlohnrichtlinie sei der „Mindestlohn auch in den Werkstätten für Menschen mit Behinderung“ zu zahlen.</p>
<p class=""><strong>BSW</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>Freie Wähler</strong></p>
<p>„Unternehmen sollen gezielt unterstützt und gefördert werden, um mehr Menschen mit Behinderungen in reguläre Arbeitsverhältnisse zu integrieren. Dafür sollen bürokratische Hürden bei Inklusions-Maßnahmen durch digitale Prozesse reduziert werden, um Wege zu Ämtern zu ersparen und Abläufe zu beschleunigen. Zusätzlich müssen bestehende Anforderungen überarbeitet werden, um Genehmigungsprozesse zu beschleunigen und Antragsverfahren effizienter zu gestalten.“</p>
<p class=""><strong>Piraten</strong></p>
<p>„Wir PIRATEN fordern eine verbindliche Quote für die Beteiligung von Menschen mit Behinderungen in allen politischen Gremien und bei Konferenzen, die ihre Lebensrealität betreffen. Dies mittels finanzieller Ersatzleistungen umgehen zu können, lehnen wir ab. Wir fordern, dass mit Menschen mit Behinderung gesprochen wird und nicht über diese.“</p>
<p class=""><strong>SSW</strong></p>
<p>Inklusion und Behinderung: „Als SSW wollen wir die Teilhabe aller Menschen in unserer Gesellschaft fördern. Wir fordern eine echte Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt. Hierzu muss die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene konsequent umgesetzt werden. Inklusion muss gelebt werden. Die Beschäftigungspflicht für Menschen mit schweren Behinderungen endlich konsequent einfordert und durchsetzt. Wir fordern daher eine Erhöhung der Ausgleichsabgabe für Betriebe, die ihrer Beschäftigungspflicht gar nicht oder nicht ausreichend nachkommen. Ebenso setzen wir uns für den Mindestlohn für Menschen mit Behinderung, die in „Werkstätten“ arbeiten, ein, damit sie ein würdevolles und eigenständiges Leben führen können. Zudem sollte der Bund als Arbeitgeber mit gutem Beispiel vorangehen und nicht nur mehr Menschen mit schweren Behinderungen einstellen, sondern ihnen auch flexiblere Rahmenbedingungen bieten. Dazu gehören verschiedene Arbeitszeitmodelle (Teilzeit, Sabbatical u. a.), besonderer Kündigungsschutz insbesondere für Menschen mit schweren Behinderungen und begleitende Hilfe im Arbeitsleben.“</p>
<p class=""><strong>Volt</strong></p>
<p>Inklusion und Behinderung: „Der Ausbau von gesellschaftlicher Inklusion muss gefördert und Barrierefreiheit konsequent umgesetzt werden. Besonders gilt das für die Arbeitswelt. Hierzu muss die Ausgleichsabgabe für Betriebe, welche zu wenig Menschen mit Behinderungen beschäftigen, reformiert werden. Betriebe, welche Menschen mit Behinderung über die geforderte Mindestquote hinaus beschäftigen, sollen hingegen steuerlich belohnt werden. Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfBM) werden abgeschafft und in Inklusionsbetriebe umgewandelt, in denen Arbeitnehmendenrechte gelten und Mindestlöhne gezahlt werden.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<h1 class="">Kriminalpolitik</h1>
<p><em>Hinweis: Die Frage der Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs (§218 StGB) finden Sie in der Rubrik &#8222;Bioethik&#8220;.</em></p>
<h2 class="">Wie stehen Sie zur konse&shy;quenten Fortsetzung der von der letzten Regierung begonnenen Entkri&shy;mi&shy;na&shy;li&shy;sie&shy;rung im Drogen&shy;be&shy;reich?</h2>
<h3></h3>
<p class=""><strong>SPD</strong></p>
<p>„Bei Cannabis wollen wir, um den Gesundheitsschutz, den Jugendschutz und den Kampf gegen die Organisierte Kriminalität zu verbessern, die notwendigen Schritte einleiten, um eine europarechtskonforme Legalisierung zu ermöglichen.“</p>
<p class=""><strong>CDU / CSU</strong></p>
<p>„Die Ampel ist mit ihrem Cannabis-Gesetz gescheitert. Es begrenzt weder den Konsum, noch drängt es den Schwarzmarkt zurück. Stattdessen erleben wir brutale Bandenkriege. Die Legalisierung dieser Droge nehmen wir deshalb zurück.“</p>
<p class=""><strong>Grüne</strong></p>
<p>„Mit dem Cannabisgesetz haben wir Bürgerrechte sowie den Schutz von Gesundheit, Jugend und Verbraucher*innen in der Drogenpolitik in den Mittelpunkt gestellt. Unsere Drogenpolitik setzt auf Vernunft und Hilfe statt auf Kriminalisierung. Grundsätzlich soll sich die Regulierung von Drogen an den tatsächlichen gesundheitlichen und gesellschaftlichen Risiken orientieren. An dem Ziel des Verkaufs von Cannabis in lizenzierten Fachgeschäften halten wir weiter fest und setzen uns auf europäischer und internationaler Ebene dafür ein, auch um damit den Schwarzmarkt und die Organisierte Kriminalität weiter einzudämmen. Die Bekämpfung der Drogenkriminalität muss sich auf den organisierten Handel und die dahinterstehenden Strukturen der Organisierten Kriminalität fokussieren, dafür werden wir die Kriminalpolizei und den Zoll entsprechend stärken. Gleichzeitig wollen wir die Angebote für Prävention, Therapie und den Gesundheitsschutz auch bei legalen Suchtmitteln ausbauen und Menschen unterstützen, damit sie gar nicht erst abhängig werden oder ihnen besser geholfen werden kann, wenn sie suchtkrank sind.“</p>
<p class=""><strong>FDP</strong></p>
<p>„Wir Freie Demokraten wollen die Prävention auch bei Suchtmitteln in den Fokus rücken. Statt das Konsumverhalten zu kriminalisieren, wollen wir durch Aufklärung zu einem verantwortungsfähigen Umgang mit Suchtmitteln verhelfen. Bei Cannabis haben wir bereits einen entscheidenden ersten Schritt gemacht, der hilft, den Schwarzmarkt einzudämmen und zugleich Qualität und Jugendschutz zu sichern. Wir halten deshalb an der Cannabis-Legalisierung fest.“</p>
<p class=""><strong>AfD</strong></p>
<p>„Die Freigabe des Cannabiskonsums außerhalb bestimmter medizinischer Indikationen halten wir für einen Fehler, der umgehend korrigiert werden muss. Unterstützend befürworten wir den Ausbau der suchtpsychiatrischen Versorgung, um die dauerhafte Abstinenz von Drogenkranken zu erreichen.“</p>
<p class=""><strong>Linke</strong></p>
<p>„Ein Verbot von Drogen reduziert weder den Drogenhandel noch senkt es wirksam den Konsum. Viele Probleme entstehen erst durch die Kriminalisierung, etwa Gesundheitsschäden durch Verunreinigungen, der soziale Absturz von Menschen mit Suchtproblemen und die Förderung der organisierten Kriminalität. Zugleich bindet die staatliche Repression erhebliche finanzielle Mittel. […]</p>
<p>Wir wollen Drogenkonsum vollständig entkriminalisieren und medizinische und sozialarbeiterische Interventionsprogramme schaffen, um Drogen endlich angemessen zu regulieren. Damit begegnen wir der inhumanen Verfolgung der Konsumierenden, aber auch der organisierten Kriminalität.</p>
<p>Wir wollen eine vollständige Legalisierung von Cannabis und die dafür notwendigen Änderungen auf EU- und UN-Ebene durchsetzen. […]</p>
<p>Im Vordergrund muss stehen: Leben retten. Deshalb wollen wir einen flächendeckenden Zugang zu Drogenkonsumräumen, sterilen Konsumutensilien und Medikamenten gegen Überdosierung. Die Analyse von Drogen auf gefährliche Beimischungen und Verunreinigungen (Drugchecking) muss flächendeckend verfügbar sein. Wir stärken Präventions-, Beratungs- und Hilfsangebote.“</p>
<p class=""><strong>BSW</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>Freie Wähler</strong></p>
<p>„Wir standen der Legalisierung von Cannabis in der Vergangenheit offen gegenüber, sofern die Abgabe in speziell zugelassenen Geschäften erfolgt und Identität und Sachkunde beim Verkauf geprüft werden müssen. Anstatt entgegenstehende europarechtliche Probleme zunächst aus dem Weg zu räumen, hat die Bundesregierung eine Legalisierung ohne Fachgeschäfte durchgeführt, die auf Eigenanbau und sogenannte Social-Clubs setzt. Der Schwarzmarkt wurde so nicht ausreichend eingedämmt. Wir halten dies für einen schwerwiegenden Fehler, der wieder korrigiert werden muss. Wir setzen uns für einen gesetzlich normierten legalen Verkauf von Cannabis in regulierten Fachgeschäften ein, der die von der Bundesregierung geschaffenen Regelungen ablöst.“</p>
<p class=""><strong>Piraten</strong></p>
<p>„Wir stehen voll dahinter, den begonnenen Weg konsequent weiter zu gehen und die nächste Säule der Cannabisgesetzgebung umzusetzen, bis die vollständige Gleichstellung mit Suchtmitteln wie Nikotin und Alkohol hergestellt ist.“</p>
<p class=""><strong>SSW</strong></p>
<p>„Die heutige Drogenpolitik erfüllt trotz der Cannabis-Legalisierung ihren Zweck nicht. Wir setzen uns für eine Fortsetzung der Entkriminalisierung im Drogenbereich ein und wollen Maßnahmen zur Drogen- und Suchtprävention &#8211; besonders in Schulen &#8211; ausbauen. Der Import und Konsum illegaler Drogen stellt nicht nur die Bundesrepublik, sondern ganz Europa vor große Herausforderungen. Härtere Repressalien gegenüber Endkonsumentinnen werden einen weiteren Konsum nicht verhindern. Zudem ist klar: Ersatzfreiheitsstrafen treffen in erster Linie Menschen mit geringem Einkommen. Gefängnisaufenthalte haben nicht nur teils schwere Folgen für die betroffenen Personen selbst, sondern auch für ihr direktes Umfeld und ihre Familien.“</p>
<p class=""><strong>Volt</strong></p>
<p>„Die strafrechtliche Verfolgung des Konsums psychoaktiver Substanzen, wie sie die internationalen Verträge im Rahmen der &#8222;Drogenbekämpfung&#8220; vorsehen, halten wir für einen überholten und letztlich gescheiterten Ansatz. Volt steht für eine evidenzbasierte Drogenpolitik, die auf Prävention, Schadensminimierung und Entkriminalisierung setzt.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<h2 class="">Wie stehen Sie zur Forderung nach der &uuml;berf&auml;l&shy;ligen Abschaffung der Ersatz&shy;frei&shy;heits&shy;s&shy;trafe?</h2>
<h3></h3>
<p class=""><strong>SPD</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>CDU / CSU</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>Grüne</strong></p>
<p>„Menschen sollten nicht im Gefängnis landen, weil sie geringe Geldstrafen nicht zahlen können. Wir modernisieren das Strafrecht mit dem Ziel, die Justiz zu entlasten. Hierfür wollen wir prüfen, welche geringfügigen Delikte außerhalb des Strafrechts geregelt werden können. Wir wollen, dass vor Einleitung einer Ersatzfreiheitsstrafe die Ursache der Nichtzahlung und Alternativen stärker betrachtet werden.&#8220;</p>
<p class=""><strong>FDP</strong></p>
<p>Keine exakte Angabe, aber: „Ständige Ausweitungen des Strafrechts sind mit seinem Charakter als Ultima Ratio des Rechtsstaats nicht vereinbar. Wir wollen das Strafgesetzbuch systematisch überprüfen und überholte Straftatbestände anpassen oder streichen. Hierzu gehören etwa § 142 StGB (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) und § 265a StGB (Erschleichen von Leistungen); die Beförderungserschleichung, &#8218;Schwarzfahren&#8216;, soll als Ordnungswidrigkeit gelten.“</p>
<p class=""><strong>AfD</strong></p>
<p>Offenbar Nein, da folgende Forderung: „Getrennte Unterbringung von Kurzzeithäftlingen und Personen, die eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen, vom regulären Strafvollzug.“</p>
<p class=""><strong>Linke</strong></p>
<p>Keine Angabe, nur Entkriminalisierung von Drogenkonsum.</p>
<p class=""><strong>BSW</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>Freie Wähler</strong></p>
<p>„Eine komplette Streichung der Ersatzfreiheitsstrafen lehnen wir ab, da sonst eine wirksame Durchsetzung des Strafanspruchs bei der Geldstrafe infrage gestellt wäre. Mit der Halbierung der Umrechnung durch die Gesetzesanpassung 2023 ist die Ersatzfreiheitsstrafe für uns weiterhin ein praktikables Instrument.“</p>
<p class=""><strong>SSW</strong></p>
<p>„Wir als SSW setzen im Sinne einer aufsuchenden Arbeit jedes weitere milde Mittel, um die Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe zu vermeiden. So müssen wir es schaffen, Menschen, denen eine Ersatzfreiheitsstrafe droht, eine Hilfestellung zu leisten, bevor es schief geht.“</p>
<p class=""><strong>Piraten</strong></p>
<p>„Eine Freiheitsstrafe für eine normalerweise nicht dafür vorgesehene Verurteilung ist weder finanziell noch gesellschaftlich zielführend. Viel sinnvoller wäre in solchen Fällen die Verhängung von Auflagen, die der Gesellschaft dienen, sei es in sozialen, kulturellen oder sonstigen unter Personalmangel leidenden Bereichen, die keine fachspezifische Ausbildung benötigen.“</p>
<p class=""><strong>Volt</strong></p>
<p>„Volt setzt sich für eine Reform des Strafvollzugs ein, die auf Resozialisierung statt auf reine Bestrafung setzt. Hinzu kommt, dass Ersatzfreiheitsstrafen in der Regel in Armut lebende Personen betreffen, welche nicht dazu in der Lage sind, die ursprünglichen Geldstrafen zu begleichen. Armut darf nicht zur Inhaftierung der Betroffenen führen.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<h1 class="">Polizei- und Versamm&shy;lungs&shy;recht</h1>
<h2 class="">Wie stehen Sie zum biome&shy;tri&shy;schen Abgleich von Bildauf&shy;nahmen von Menschen mit &ouml;ffentlich zug&auml;ng&shy;li&shy;chen Daten aus dem Internet (Sicher&shy;heits&shy;paket &sect; 10b BKAG-GE)?</h2>
<p>&nbsp;</p>
<p class=""><strong>SPD</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>CDU / CSU</strong></p>
<p>„Einer Verwahrlosung des öffentlichen Raums treten wir entgegen, denn sie ist oft der Anfangspunkt für Kriminalität. Wir fordern den Ausbau des Videoschutzes an öffentlichen Gefahrenorten und Systeme zur automatisierten Gesichtserkennung an Bahnhöfen, Flughäfen und anderen Kriminalitätsschwerpunkten zur Identifizierung schwerer Straftäter.“</p>
<p>„Wir geben unseren Sicherheitsbehörden eine möglichst umfassende Befugnis zur elektronischen Gesichtserkennung und erlauben ihnen die Nutzung moderner Software zur Analyse von großen Datenmengen, polizeilichen Datenbanken und sozialen Netzwerken.“</p>
<p class=""><strong>Grüne</strong></p>
<p>„Wir setzen auf zielgerichtete Strafverfolgung und die dafür notwendigen Datenzugriffsrechte. Gerade im digitalen Raum wollen wir diese mit effektiven und bürgerrechtsschonenden Instrumenten wie dem Quick-Freeze-Verfahren konsequent ausbauen. Instrumente der anlasslosen Massenüberwachung wie Vorratsdatenspeicherungen, Chatkontrolle oder die biometrische Erfassung im öffentlichen Raum lehnen wir ab.“</p>
<p class=""><strong>FDP</strong></p>
<p>„Videoüberwachung kann an einzelnen Kriminalitätsschwerpunkten wie Bahnhöfen Sinn ergeben, ersetzt jedoch niemals die Präsenz von Polizistinnen und Polizisten sowie funktionierende Präventionskonzepte. Eine flächendeckende Überwachung im öffentlichen Raum darf es daher nicht geben. Den Einsatz von automatisierter Gesichtserkennung im öffentlichen Raum lehnen wir ab.“</p>
<p class=""><strong>AfD</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>Linke</strong></p>
<p>„Wir wollen keine Sicherheitspolitik, die in die Privatsphäre der Menschen eingreift. Stattdessen müssen Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft in die Lage versetzt werden, mit der dynamischen Entwicklung von Kriminalität Schritt zu halten: von der Wirtschaftskriminalität über Cyber-Attacken hin zu Manipulation mithilfe von KI und Algorithmen in sozialen Medien. […]</p>
<p>Datenschutz wirksam durchsetzen! Wir wollen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sichern: gegen Vorratsdatenspeicherung, Bestandsdatenauskunft und Onlinedurchsuchungen (Staatstrojaner), nicht individualisierte Funkzellenabfragen, Rasterfahndung (auch per Handy), allgegenwärtige Videoüberwachung, Späh- und Lauschangriffe. Biometrische Videoüberwachung und Chat-Kontrollen wollen wir verbieten.“</p>
<p class=""><strong>BSW</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>Freie Wähler</strong></p>
<p>„Im Zuge der Gefährder-Abwehr wollen wir der Polizei die Möglichkeiten zum Abgleich einräumen. Konsequentes Handeln des Staates für die Sicherheit der Bürger erfordert im Einzelfall Grundrechtseingriffe. Diese Grundrechtseingriffe müssen von einer staatlichen, aber nur der Bürgerschaft und dem Grundgesetz verantwortlichen, unabhängigen Stelle – der Bürgeranwaltschaft – überprüft werden können. Diese ist zu gründen und ihre Mitglieder sind vom Bundesverfassungsgericht zu bestellen. Die Bürgeranwaltschaft führt vertraulich Aufsicht über alle Grundrechtseingriffe und dient als Anlaufstelle für Bürger, die ihre Fälle überprüft sehen wollen. Sie hat einmal jährlich öffentlich Bericht zu erstatten.“</p>
<p class=""><strong>Piraten</strong></p>
<p>„Ablehnend. Der öffentliche Raum muss frei von jeglicher Art von überbordender und technisch anfälliger Überwachung sein. Vielmehr bedarf es konkreter Sicherheitskräfte.“</p>
<p class=""><strong>SSW</strong></p>
<p>„Wir lehnen eine ausufernde Überwachung des öffentlichen Raums und die anlasslose Speicherung personenbezogener Daten ab. Klar ist aber auch: Um den Gefahren durch Terrorismus oder organisierte Kriminalität effektiv entgegentreten zu können, brauchen wir eine wirksame, aber auch maßvolle Sicherheitspolitik, welche die Voraussetzungen für die Bekämpfung von Kriminalität schafft, ohne Freiheitsrechte unnötig einzuschränken. Dafür braucht die Polizei eine geeignete technische Ausrüstung und gute Einsatzkräfte. Anstelle von vermeintlich &#8218;einfachen&#8216; Lösungen wie der Einschränkung von Grundrechten und die Ausweitung von Befugnissen der Sicherheitsbehörden wollen wir die personellen Möglichkeiten und die Ausstattung der Polizei verbessern.“</p>
<p class=""><strong>Volt</strong></p>
<p>„Volt lehnt den geplanten biometrischen Abgleich gemäß § 10b BKAG-GE aus verfassungs- und europarechtlichen Gründen ab. Die Maßnahme stellt einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte dar, insbesondere in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Zudem lässt die unklare Befugnisnorm off en, ob der Aufbau einer biometrischen Referenzdatenbank erlaubt sein soll und verstößt so gegen den Bestimmtheitsgrundsatz. Der Aufbau einer biometrischen Referenzdatenbank durch das ungezielte Auslesen von Internetdaten widerspricht zudem der EU-KI-Verordnung (EU) 2024/1689. Durch die Heimlichkeit der Maßnahmen haben Betroffene keine effektiven Rechtsschutzmöglichkeiten. Und schließlich sind Algorithmen nachweislich fehleranfällig sowie diskriminierungsanfällig. Um den biometrischen Abgleich rechtlich zu ermöglichen und zugleich Grundrechte zu schützen, sollten der Anwendungsbereich klar auf hochrangige Rechtsgüter begrenzt, eine richterliche Anordnung und enge Befristung vorgeschrieben, der Aufbau einer Referenzdatenbank untersagt, Schutzmaßnahmen für Unbeteiligte gewährleistet sowie transparente Berichtspflichten, effektiver Rechtsschutz und eine unabhängige Evaluierung sichergestellt werden.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<h2 class="">Wie stehen Sie zur automa&shy;ti&shy;sierten Daten&shy;aus&shy;wer&shy;tung (Data Mining) durch die Polizei?</h2>
<p>&nbsp;</p>
<p class=""><strong>SPD</strong></p>
<p>„Unsere Polizei soll automatisierte (KI-basierte) Datenanalysen vornehmen können. Das ermöglicht eine wesentlich schnellere Kriminalitätsbekämpfung, deshalb schaffen wir rechtsstaatliche Instrumente für das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei. Besonders im wichtigen Kampf gegen die Organisierte Kriminalität müssen wir sie stärker befähigen, riesige Datenmengen effizient auswerten und Kriminalität gezielt bekämpfen zu können.“</p>
<p class=""><strong>CDU / CSU</strong></p>
<p>„Datenschutz darf nicht zum Täterschutz werden. Der Schutz der Bevölkerung und die Sicherheitsinteressen unseres Staates müssen Vorrang vor Datenschutzinteressen des Einzelnen haben. Niemand, der gegen unsere Gesetze verstößt, darf durch die Anonymität des Internets falschen Schutz erlangen.</p>
<p>Mindestdauer-Speicherung von IP-Adressen. Im Kampf gegen schwere Straftaten, wie etwa sexuelle Gewalt gegen Kinder, oder um Terroranschläge zu verhindern, verpflichten wir die Internetanbieter zur Speicherung der IP-Adressen und Portnummern für eine Mindestdauer.</p>
<p>Mehr Rechte in der digitalen Welt. Wir geben unseren Sicherheitsbehörden eine möglichst umfassende Befugnis zur elektronischen Gesichtserkennung und erlauben ihnen die Nutzung moderner Software zur Analyse von großen Datenmengen, polizeilichen Datenbanken und sozialen Netzwerken. Wir schaffen digitale Befugnisse wie Quellen-Telekommunikationsüberwachung, Online-Durchsuchung und automatische Datenanalyse mittels KI für alle Bundessicherheitsbehörden.“</p>
<p class=""><strong>Grüne</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>FDP</strong></p>
<p>„Der Schutz der Privatsphäre muss auch in der digitalen Welt gelten. Dazu gehört ein Recht auf Verschlüsselung, damit private Kommunikation privat bleibt. Wir lehnen Netzsperren, Chatkontrollen, Uploadfilter, die Vorratsdatenspeicherung und andere Formen der anlasslosen Datenerfassung ab. Mit unserem Quick-Freeze-Modell können stattdessen im Verdachtsfall bestimmte Daten auf richterliche Anordnung gesichert werden.“</p>
<p class=""><strong>AfD</strong></p>
<p>„Wir fordern die Einschränkung der Ortung und Geräteüberwachung auf das geringste notwendige Maß, sowie die verpflichtende Möglichkeit der Abschaltung durch den Anwender. Weiterhin fordern wir vollständige Transparenz hinsichtlich der Überwachungsmöglichkeiten gegenüber dem Anwender.“</p>
<p class=""><strong>Linke</strong></p>
<p>„Datenschutz wirksam durchsetzen! Wir wollen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sichern: gegen Vorratsdatenspeicherung, Bestandsdatenauskunft und Onlinedurchsuchungen (Staatstrojaner), nicht individualisierte Funkzellenabfragen, Rasterfahndung (auch per Handy), allgegenwärtige Videoüberwachung, Späh- und Lauschangriffe.“</p>
<p class=""><strong>BSW</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>Freie Wähler</strong></p>
<p>Siehe vorherige Frage.</p>
<p class=""><strong>Piraten</strong></p>
<p>„Ablehnend. Ein gravierendes Problem des Data Mining besteht darin, dass von etwaigen Vorurteilen geprägte Daten ungeprüft in die Analyse einfließen. So werden beispielsweise von Rassismus betroffene Menschen oder politische Aktivist:innen ohnehin überdurchschnittlich oft zum Ziel polizeilicher Maßnahmen. Werden die dabei erfassten Daten automatisiert ausgewertet, steigt das Risiko, auch in Zukunft disproportional von Kontrollen und Folgeermittlungen betroffen zu sein. So entsteht eine sich selbst verstärkende Dynamik der Diskriminierung und Stigmatisierung. Dem sogenannten &#8218;Predictive Policing&#8216; – der Vorhersage künftiger Straftaten mittels Technologie – müssen deshalb grundrechtliche Grenzen gesetzt werden. Denn das Zusammenfügen großer Mengen persönlicher Daten verstößt unserer Ansicht nach gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.“</p>
<p class=""><strong>SSW</strong></p>
<p>Siehe vorherige Frage.</p>
<p class=""><strong>Volt</strong></p>
<p>„Volt lehnt den flächendeckenden und anlasslosen Einsatz sowie die automatische Auswertung von Überwachungstechnologie, einschließlich Data Mining durch die Polizei, ab, da solche Maßnahmen Grundrechte verletzen und Diskriminierung fördern können. Digitale Analysemethoden dürfen nur in klar definierten Ausnahmefällen, etwa zur Bekämpfung schwerer Kriminalität oder Terrorismus, eingesetzt werden – unter strikter richterlicher Aufsicht und mit transparenten gesetzlichen Vorgaben.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<h2 class="">Wie stehen Sie zur Zur&uuml;ck&shy;wei&shy;sung von Gefl&uuml;ch&shy;teten an den deutschen Grenzen?</h2>
<p>&nbsp;</p>
<p class=""><strong>SPD</strong></p>
<p>„Das individuelle Menschenrecht auf Asyl und das internationale Flüchtlingsrecht sind die Basis für das Gemeinsame Europäische Asylsystem. Grenzverfahren müssen hohe rechtliche Standards gewährleisten. Unser Ziel ist eine wirklich solidarische Verteilung, an der sich alle Mitgliedstaaten beteiligen. Dafür braucht es mehr als einen lose verabredeten Solidaritätsmechanismus in der Europäischen Union.</p>
<p>Grenzschließungen und Pauschalzurückweisungen an den Binnengrenzen widersprechen dem Geist eines gemeinsamen Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts. Die befristete Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen muss deshalb die absolute Ausnahme bleiben.“</p>
<p class=""><strong>CDU / CSU</strong></p>
<p>„Wir kontrollieren die deutschen Staatsgrenzen und setzen konsequente Zurückweisungen an der Grenze durch. Wir müssen wieder selbst entscheiden, wer zu uns kommt und wer bleiben darf.“</p>
<p>„Grenzkontrollen mit Zurückweisungen verbinden. Wir setzen einen faktischen Aufnahmestopp sofort durch. Dazu weisen wir diejenigen an den deutschen Grenzen zurück, die aus einem anderen Mitgliedstaat der EU oder dem Schengen-Raum nach Deutschland einreisen und bei uns einen Asylantrag stellen wollen. Die erforderlichen Kontrollen an den deutschen Grenzen verlängern wir, solange es notwendig ist. Zugleich investieren wir in modernste Grenzsicherungstechnik, wie etwa in Drohnen, Nachtsicht- und Wärmebildkameras.“</p>
<p class=""><strong>Grüne</strong></p>
<p>Keine Angabe, aber: „Das Recht auf Einzelfallprüfung und das Nichtzurückweisungsgebot gelten immer und überall. Der Asylantrag von Menschen, die in der EU ankommen oder bereits hier sind, muss in der EU inhaltlich geprüft werden. Wir stellen uns der Auslagerung von Asylverfahren in Drittstaaten entgegen, denn immer wieder hat sich gezeigt, dass diese Initiativen am Ende viel Steuergeld kosten, vor Gerichten scheitern und von tatsächlichen Lösungen ablenken.“</p>
<p class=""><strong>FDP</strong></p>
<p>„Als Freie Demokraten unterstützen wir die modellhafte Erprobung von Zurückweisungen an den deutschen Außengrenzen, um alle rechtlichen Möglichkeiten zur Begrenzung der irregulären Migration auszuschöpfen.“</p>
<p class=""><strong>AfD</strong></p>
<p>„Eine existentielle Frage wie die Zuwanderung muss in freier Selbstbestimmung auf nationaler Ebene entschieden werden. Das bedeutet, allein Deutschland entscheidet, wer nach Deutschland kommen darf. Kontrollen und damit verbundene Zurückweisungen an der Grenze müssen als selbstverständliches Recht souveräner Staaten aufgefasst werden. Die AfD wird eine deutliche Kehrtwende in der bisherigen Migrationspolitik einleiten und die Staatsgrenzen wieder kontrollieren. Die Freizügigkeitsregelungen innerhalb der EU bleiben davon unberührt. Einreisen darf künftig nur noch, wem dies erlaubt ist.“</p>
<p>„Wir werden stattdessen unsere Grenzen wieder selbst kontrollieren und die Bundespolizei als Grenzbehörde einsetzen, um illegale Einreisen wirksam zu unterbinden und illegal einreisende Personen konsequent an der Grenze zurückweisen zu können.“</p>
<p class=""><strong>Linke</strong></p>
<p>„Pushbacks sind illegal und müssen beendet werden. […] Asylrecht ist Menschenrecht. Wir lehnen alle bisherigen Asylrechtsverschärfungen ab.“</p>
<p class=""><strong>BSW</strong></p>
<p>Keine konkrete Angabe, aber: „Wir verteidigen das Grundrecht auf Asyl für wirklich Schutzbedürftige. Gleichzeitig wollen wir die unkontrollierte Einwanderung beenden. Deutschland braucht für die kommenden Jahre eine Atempause.“</p>
<p class=""><strong>Freie Wähler</strong></p>
<p>„Wir stehen für Aufnahmezentren außerhalb der europäischen Außengrenzen, an denen Mitarbeiter der Europäischen Union die Asylanträge prüfen, während die Antragssteller dort verweilen. Die Einrichtungen müssen humanitären Mindestanforderungen genügen und die Würde der Menschen wahren. Dazu gehört auch eine schnelle Bearbeitung der Anträge, um schnell festzustellen, wer Aussicht auf Asyl hat und wer in seine Heimat zurückkehren muss. Die Finanzierung der Aufnahmezentren muss aus Mitteln der Europäischen Union erfolgen.“</p>
<p class=""><strong>Piraten</strong></p>
<p>„Ablehnend. Es gilt das Grundgesetz, das den individuellen Anspruch auf Prüfung des Asylwunsches garantiert.“</p>
<p class="">SSW</p>
<p>„[…] Als SSW stehen wir für ein gemeinsames europäisches Asylsystem, das Grundrechte wahrt und humanitäre Standards sichert. Illegale Zurückweisungen müssen sofort eingestellt werden. Solche Push-backs verstoßen gegen das Völkerrecht und dürfen nicht akzeptiert werden.“</p>
<p class=""><strong>Volt</strong></p>
<p>„Volt lehnt die jüngsten Reformen des GEAS und damit den Verweis von Schutzsuchenden auf Verfahren außerhalb der europäischen Grenzen ab. Auch innereuropäische Grenzkontrollen und die dortige Zurückweisung von Geflüchteten lehnt Volt ab.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<h2 class="">Wie stehen Sie zur Verwendung sensibler Daten (besondere Kategorien perso&shy;nen&shy;be&shy;zo&shy;gener Daten) durch die Polizei im Polizei- und Versamm&shy;lungs&shy;recht?</h2>
<p>&nbsp;</p>
<p class=""><strong>SPD</strong></p>
<p>„Darüber hinaus werden wir mit den Ländern eine Initiative starten, um die föderalen Unterschiede im Bereich des Polizei- und Versammlungsrechts zu harmonisieren. Parallel dazu sollen die Bereitschaftspolizeien der Länder und des Bundes gestärkt werden, damit das Grundrecht auf Versammlung überall geschützt werden kann.“</p>
<p class=""><strong>CDU / CSU</strong></p>
<p>Nur zu Polizeirecht: „Der Schutz der Bevölkerung und die Sicherheitsinteressen unseres Staates müssen Vorrang vor Datenschutzinteressen des Einzelnen haben. Niemand, der gegen unsere Gesetze verstößt, darf durch die Anonymität des Internets falschen Schutz erlangen.“</p>
<p class=""><strong>Grüne</strong></p>
<p>Keine Angabe, aber siehe oben.</p>
<p class=""><strong>FDP</strong></p>
<p>Keine Angabe zum Versammlungsrecht, aber siehe oben zum Polizeirecht.</p>
<p class=""><strong>AfD</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>Linke</strong></p>
<p>„Repressive Maßnahmen dürfen kein Mittel sein, um staatlicherseits den Rahmen zulässiger demokratischer Meinungsäußerung zu verengen.“</p>
<p class=""><strong>BSW</strong></p>
<p>„Wichtig ist, dass alle Befugnisse den Sicherheitsbehörden genau die zur Aufgabenerfüllung erforderlichen Handwerkzeuge geben und immer eindeutige und klare Grenzen haben müssen. Ermächtigungsgrundlagen mit besonders hoher Eingriffstiefe – wie die KI-basierte Auswertung von Bestandsdaten oder der automatisierte Datenabgleich – sind nur da erforderlich, wo unsere Gesellschaft vor extremistischen, terroristischen oder anderen schwersten Straftaten geschützt werden muss.“</p>
<p class=""><strong>Freie Wähler</strong></p>
<p>„Bei öffentlichen Versammlungen sind Videoüberwachungen durch Sicherheitsbehörden zulässig. Wir setzen auf zu gründende Bürgeranwaltschaft, die betroffenen Bürgern dazu Auskunft und Einsicht in die polizeilichen Aufnahmen gewähren soll. Wir wollen verhindern, dass Verfassungsfeinde identitätsfeststellende Videoaufnahmen von Demonstrationen anfertigten, mit dem Ziel verfassungstreue Bürger in ihrem Privatleben zu verfolgen. Bei Ausschreitungen im Zuge von Versammlungen sind die Beteiligten der Ausschreitungen zwingend umgehend dingfest zu machen und die Personalien zu nehmen. Die betreffenden Personen sind für den weiteren Verlauf der Versammlung und bis zu 2 Stunden nach deren Ende anzuhalten.“</p>
<p class=""><strong>Piraten</strong></p>
<p>„Ablehnend. Auch hier muss die DSGVO gelten, die klar festlegt, dass Daten nur für den Zweck erhoben und genutzt werden dürfen, für den sie ursprünglich gedacht sind.“</p>
<p class=""><strong>SSW</strong></p>
<p>Siehe oben.</p>
<p class=""><strong>Volt</strong></p>
<p>„Volt setzt sich für sichere und rechtsstaatlich Begrenzte polizeiliche Datenverarbeitung ein. Die Verwendung sensibler personenbezogener Daten durch die Polizei sollte nur unter strengen Voraussetzungen erfolgen, insbesondere wenn es um besondere Kategorien personenbezogener Daten wie ethnische Herkunft, politische Meinung oder Gesundheitsdaten geht. Eine missbräuchliche oder unverhältnismäßige Nutzung lehnt Volt ab. Um dies sicherzustellen bedarf es klare gesetzliche Regeln, unabhängige Aufsichtsmechanismen und transparente Kontrollinstanzen, um Grundrechte zu schützen und Diskriminierung zu verhindern.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<h2 class="">Wie stehen Sie zu Beschr&auml;n&shy;kungen der Versamm&shy;lungs&shy;frei&shy;heit im Kontext von Protesten gegen die israelische Politik?</h2>
<p>&nbsp;</p>
<p class=""><strong>SPD</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>CDU / CSU</strong></p>
<p>&#8222;Nicht konkret zum Versammlungsrecht, aber unter anderem auf dieses beziehbar: „Das Existenzrecht Israels ist deutsche Staatsräson. Deshalb verschärfen wir den Volksverhetzungs-Paragrafen im Strafgesetzbuch so, dass das Leugnen des Existenzrechts künftig strafbar ist. Außerdem führen wir einen besonders schweren Fall der Volksverhetzung ein, der Täter umfasst, die antisemitisch handeln.“</p>
<p class=""><strong>Grüne</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>FDP</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>AfD</strong></p>
<p>„Jüdisches Leben wird in Deutschland vorwiegend von juden- und israelfeindlichen Muslimen bedroht. Angriffe auf Juden sowie antisemitische Beleidigungen müssen konsequent strafrechtlich geahndet werden. Die Al-Quds-Tage in Berlin, wo Demonstranten die Zerstörung Israels fordern, sind dauerhaft zu verbieten.“</p>
<p class=""><strong>Linke</strong></p>
<p>Ohne konkreten Bezug zu Israel oder Palästina, aber: „Das Demonstrationsrecht ist ein zentrales Grundrecht in einer Demokratie und darf nicht eingeschränkt werden. […] Repressive Maßnahmen dürfen kein Mittel sein, um staatlicherseits den Rahmen zulässiger demokratischer Meinungsäußerung zu verengen.“</p>
<p class=""><strong>BSW</strong></p>
<p>„Das BSW unterscheidet zwischen dem selbstverständlichen Schutz jüdischen Lebens in Deutschland und einer sachlich gebotenen Kritik an israelischen Regierungspositionen.“</p>
<p>„Ohne Meinungsfreiheit und Meinungsvielfalt gibt es keine Demokratie. Wir wollen wieder ein gesellschaftliches Klima herstellen, in dem jeder Bürger das Gefühl hat, seine Meinung frei äußern zu können. &#8218;In einem demokratischen Staatswesen muss sich die Willensbildung des Volkes frei, offen und unreglementiert vollziehen&#8216; – so das Bundesverfassungsgericht. Der Prozess der Meinungs- und Willensbildung in der Bevölkerung muss also grundsätzlich &#8217;staatsfrei&#8216; bleiben.“</p>
<p class=""><strong>Freie Wähler</strong></p>
<p>„[…] Die Existenz und Sicherheit Israels muss dauerhaft garantiert sein. Die Versammlungsfreiheit ist davon in Deutschland, solange sie friedlich und im demokratischen Rahmen verläuft nicht betroffen.“</p>
<p class=""><strong>Piraten</strong></p>
<p>„Wir können keine entsprechende Beschränkung feststellen. Bestenfalls die, dass mittels Auflagen bestimmte Aussagen oder Darstellungen und Aktionen nicht mehr Bestandteil einer Kundgebung sein dürfen. Überall dort, wo damit das Existenzrecht Israels angegriffen wird, halten wir entsprechende Beschränkungen für richtig. Ebenso bei Forderungen, die mit der FDGO nicht in Einklang zu bringen sind.“</p>
<p class=""><strong>SSW</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>Volt</strong></p>
<p>„Die Versammlungsfreiheit und der bürgerliche Protest sind essenzielle Bestandteile unserer demokratischen Gesellschaft. Einschränkungen von Demonstrationen – auch im Kontext von Protesten gegen die israelische Politik – müssen strikt verhältnismäßig sein und dürfen nicht pauschal erfolgen. Gewalt, Hassrede oder antisemitische Inhalte lehnt Volt jedoch entschieden ab und befürwortet Maßnahmen gegen solche extremistischen Ausdrucksformen. Diese sind nicht durch die Versammlungs- und Meinungsfreiheit gedeckt.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<h1>Staat und Kirche</h1>
<h2 class="">Wird Ihre Partei sich f&uuml;r die Beseitigung des kirchlichen Sonder&shy;a&shy;r&shy;beits&shy;rechts einsetzen, soweit es Arbeit&shy;neh&shy;me&shy;rinnen und Arbeit&shy;nehmer diskri&shy;mi&shy;niert, z. B. wegen ihrer Religi&shy;ons&shy;zu&shy;ge&shy;h&ouml;&shy;rig&shy;keit oder ihrer sexuellen Orien&shy;tie&shy;rung?</h2>
<p>&nbsp;</p>
<p class=""><strong>SPD</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>CDU / CSU</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>Grüne</strong></p>
<p>„Wir treten dafür ein, dass das kirchliche Arbeitsrecht reformiert und die gewerkschaftliche Mitbestimmung gefördert wird sowie die Ausnahmeklauseln für die Kirchen im Betriebsverfassungsgesetz und im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz aufgehoben werden. Der religiöse Verkündigungsbereich bleibt hiervon unberührt.“</p>
<p class=""><strong>FDP</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>AfD</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>Linke</strong></p>
<p>„Wir fordern zusammen mit den Gewerkschaften die Abschaffung des Sonderarbeitsrechts bei Kirchen und den kirchlichen Trägern wie Diakonie oder Caritas. Die Mitbestimmung in öffentlichen und kirchlichen Einrichtungen muss an das Betriebsverfassungsgesetz angepasst werden.&#8220;</p>
<p class=""><strong>BSW</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>Freie Wähler</strong></p>
<p>„Wir wollen das Selbstverwaltungsrecht der Kirchen erhalten und sehen im Mitarbeitervertretungsgesetz einen ausreichenden Schutz für Arbeitnehmer in kirchlichen Einrichtungen.“</p>
<p class=""><strong>Piraten</strong></p>
<p>&#8222;Ja.&#8220;</p>
<p class=""><strong>SSW</strong></p>
<p>„Das breite gesellschaftliche Engagement der Kirchen in Deutschland verdient größten Respekt und Unterstützung. Für uns im SSW gilt zugleich, dass wir uns klar für faire Bedingungen an allen Arbeitsplätzen einsetzen. Für uns gehören das Streikrecht sowie das Tarifvertragsrecht in kirchlichen Einrichtungen dazu. Zudem steht für uns als SSW fest: Niemand darf aufgrund der Herkunft, des sozialen Status, des Geschlechts, der Religion, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt werden.“</p>
<p class=""><strong>Volt</strong></p>
<p>„Volt setzt sich klar für die Gleichbehandlung aller Menschen und gegen Diskriminierung in der Arbeitswelt ein, unabhängig von Religion, sexueller Orientierung oder anderen persönlichen Merkmalen. Im Einklang mit diesen Grundwerten befürwortet Volt die Abschaffung des kirchlichen Sonderarbeitsrechts. Volt plädiert dafür, individuelle Grundrechte über institutionelle Sonderregelungen zu stellen und gleiche Chancen für alle zu gewährleisten.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<h2 class="">Wird Ihre Partei sich daf&uuml;r einsetzen, dass den Gewerk&shy;schaften gegen&uuml;ber kirchlichen Arbeit&shy;ge&shy;bern das Recht, Tarif&shy;ver&shy;tr&auml;ge abzuschlie&szlig;en, garantiert wird?</h2>
<p>&nbsp;</p>
<p class=""><strong>SPD</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>CDU / CSU</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>Grüne</strong></p>
<p>Siehe vorherige Frage.</p>
<p class=""><strong>FDP</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>AfD</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>Linke</strong></p>
<p>Siehe vorherige Frage.</p>
<p class=""><strong>BSW</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>Freie Wähler</strong></p>
<p>Siehe vorherige Frage.</p>
<p class=""><strong>Piraten</strong></p>
<p>&#8222;Ja.&#8220;</p>
<p class=""><strong>SSW</strong></p>
<p>Siehe vorherige Frage.</p>
<p class=""><strong>Volt</strong></p>
<p>„Sonderregelungen zum Kirchenarbeitsrecht dürfen nicht länger allein gelten. Bei kirchlichen Arbeitgebenden muss zusätzlich das höherrangige, allgemeine Staatsrecht gelten. Das umfasst neben den Grundrechten u. a. Arbeitnehmerrechte und tarifliche Entlohnung.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<h2 class="">Wird Ihre Partei sich f&uuml;r das Streikrecht gegen&uuml;ber kirchlichen Arbeit&shy;ge&shy;bern einsetzen?</h2>
<p>&nbsp;</p>
<p class=""><strong>SPD</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>CDU / CSU</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>Grüne</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>FDP</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>AfD</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>Linke</strong></p>
<p>&#8222;Das Streikrecht verteidigen wir gegen alle Angriffe. Es muss auch bei Kirchen und für Beamte gelten […].&#8220;</p>
<p class=""><strong>BSW</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class="">Freie Wähler</p>
<p>Siehe oben.</p>
<p class=""><strong>Piraten</strong></p>
<p>&#8222;Ja.&#8220;</p>
<p class=""><strong>SSW</strong></p>
<p>Siehe oben.</p>
<p class=""><strong>Volt</strong></p>
<p>&#8222;Bei kirchlichen Arbeitgebenden muss zusätzlich das höherrangige, allgemeine Staatsrecht gelten. Das umfasst neben den Grundrechten u. a. Auch das Recht auf Arbeitskampf.&#8220;</p>
<p>&nbsp;</p>
<h2 class="">Wird Ihre Partei sich f&uuml;r einen gemeinsamen Ethik&shy;un&shy;ter&shy;richt f&uuml;r alle Sch&uuml;le&shy;rinnen und Sch&uuml;ler an &ouml;ffent&shy;li&shy;chen Schulen einsetzen?</h2>
<p>&nbsp;</p>
<p class=""><strong>SPD</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>CDU / CSU</strong></p>
<p>„Der Religionsunterricht ist unverzichtbar. Wir sprechen uns dafür aus, Religion als ein ordentliches Schulfach aufzuwerten.“</p>
<p class=""><strong>Grüne</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>FDP</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>AfD</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>Linke</strong></p>
<p>„Wir wollen einen Ethikunterricht, in dem alle Schüler*innen mit ihren unterschiedlichen weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Hintergründen gemeinsam über ethische Fragen diskutieren können.“</p>
<p class=""><strong>BSW</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>Freie Wähler</strong></p>
<p>„Der Religions- und Ethikunterricht an den Schulen eignet sich besonders, Kinder und Jugendliche zu befähigen, mit der Vielfalt an Perspektiven, Positionen und Lebensformen in unserer demokratischen Gesellschaft reflektiert und tolerant umzugehen, und ihnen die Möglichkeit zu geben, sich ihrer eigenen religiösen und kulturellen Wurzeln zu vergewissern.“</p>
<p class=""><strong>Piraten</strong></p>
<p>&#8222;Ja.&#8220;</p>
<p class=""><strong>SSW</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>Volt</strong></p>
<p>„Religionsfreiheit und die Gleichstellung aller Religionen sind Volt wichtig. Daher steht Volt für die bundesweite Abschaffung des konfessionsgebundenen Religionsunterrichts und für die Einführung eines religionsübergreifenden Bildungsangebots (vgl. Schulfach Ethik, Philosophie in Thüringen/ Sachsen) an dessen Stelle, in dem verschiedene Religionen, aber auch weitere Ansätze aus Philosophie und Ethik, diskutiert werden.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<h2 class="">Wird Ihre Partei sich daf&uuml;r einsetzen, dass endlich der Verfas&shy;sungs&shy;auf&shy;trag zur Abl&ouml;sung der Staats&shy;leis&shy;tungen verwirk&shy;licht wird?</h2>
<p>&nbsp;</p>
<p class=""><strong>SPD</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>CDU / CSU</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>Grüne</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>FDP</strong></p>
<p>„Darüber hinaus müssen Bund und Länder dem Verfassungsauftrag nachkommen, die Staatsleistungen abzulösen.&#8220;</p>
<p class=""><strong>AfD</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>Linke</strong></p>
<p>„Wir treten für den seit 1919 bestehenden Verfassungsauftrag zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen ein.“</p>
<p class=""><strong>BSW</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>Freie Wähler</strong></p>
<p>„Die Kirchen haben eine unverzichtbare Bedeutung für die Vermittlung der Werte, die unserem Zusammenleben zugrunde liegen. Wir stehen daher zu den Kirchen und wollen den Dialog mit ihnen und mit Glaubensgemeinschaften und religiösen Vereinigungen fortsetzen und ausbauen. Pläne für eine Ablösung der an die Kirchen gezahlten Staatsleistungen lehnen wir ab.“</p>
<p class=""><strong>Piraten</strong></p>
<p>„Ja.“</p>
<p class=""><strong>SSW</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>Volt</strong></p>
<p>„Volt setzt sich für die vollständige Trennung von Staat und Kirche ein und unterstützt daher die Umsetzung des Verfassungsauftrags zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen. [&#8230;]“</p>
<p>&nbsp;</p>
<h1 class="">Verfassungsschutz</h1>
<h2 class="">Welche Bedeutung und welche Zukunft sehen Sie f&uuml;r den Verfas&shy;sungs&shy;schutz in der heutigen Form als Insti&shy;tu&shy;tion?</h2>
<p>&nbsp;</p>
<p class=""><strong>SPD</strong></p>
<p>Keine Angabe, aber ganz allgemein: „Extremistische Bestrebungen werden weiterhin intensiv überwacht, unsere Sicherheitsbehörden müssen frühzeitiger bei verfassungsfeindlichen Aktivitäten eingreifen können. Der Schutz unserer Demokratie hat oberste Priorität.“</p>
<p class=""><strong>CDU / CSU</strong></p>
<p>„Unsere Nachrichtendienste erfüllen mit der frühzeitigen Aufklärung von Gefahren für unseren Staat und unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung eine zentrale Aufgabe. Wir geben ihnen die notwendigen Befugnisse, damit sie ihren gesetzlichen Auftrag bestmöglich erfüllen können. […] Es soll neben dem Bundesamt für Verfassungsschutz und dem Bundeskriminalamt eine starke dritte Säule der Cybersicherheitsarchitektur unter Führung des Bundesministeriums des Innern bilden.“</p>
<p class=""><strong>Grüne</strong></p>
<p>„Die Nachrichtendienste spielen bei der inneren und äußeren Sicherheit eine wichtige Rolle. Sie müssen angemessen ausgestattet sein und brauchen dringend eine solide Gesetzesgrundlage, damit sie Gefahren frühzeitig erkennen und bewältigen können. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) werden wir in der Spionageabwehr und den Bundesnachrichtendienst in der Auslandsaufklärung so aufstellen, dass sie besser als bisher die Demokratie vor Angriffen schützen können. Wir wollen, dass das BfV stärker wissenschaftliche, zivilgesellschaftliche und öffentliche Quellen in seine Analyse einbezieht. Dafür wollen wir auch die unabhängige wissenschaftliche Forschung zu verfassungsfeindlichen Bestrebungen stärken und fördern.“</p>
<p class=""><strong>FDP</strong></p>
<p>„Die Befugnisse der Sicherheitsbehörden sind unübersichtlich und unverständlich formuliert. Vor allem die deutschen Nachrichtendienste brauchen klarere Rechtsgrundlagen, um angesichts der inneren und äußeren Bedrohung frühzeitig handeln zu können. Gleichzeitig braucht es eine verbesserte Kontrolle der Nachrichtendienste. Wir wollen die bislang zersplitterte Kontrolllandschaft neu ordnen und Kontrolllücken schließen.“</p>
<p class=""><strong>AfD</strong></p>
<p>„Der behördlich organisierte Verfassungsschutz ist zum Regierungsschutz degeneriert und wird in seiner jetzigen Form seinen ursprünglichen Aufgaben nicht mehr gerecht. Er ist grundsätzlich zu reformieren. Bis dahin ist die parlamentarische Kontrolle durch jede der im Parlament vertretenen Fraktionen zu gewährleisten.“</p>
<p class=""><strong>Linke</strong></p>
<p>„Wir wollen den Verfassungsschutz durch eine unabhängige Beobachtungsstelle zu &#8218;Autoritarismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit&#8216; ersetzen. Als erster Schritt muss das V-Leute-System des Inlandsgeheimdienstes mit seinen Verstrickungen mit der extremen Rechten aufgedeckt und beendet werden.“</p>
<p class=""><strong>BSW</strong></p>
<p>„Aufgabe der Verfassungsschutzbehörden ist das frühzeitige Erkennen extremistischer Bestrebungen, die Verhinderung terroristischer Gewalt oder staatsgefährdender Aktivitäten sowie der Schutz vor politischer und wirtschaftlicher Spionage. […] Als wichtiges Korrektiv zur Weisungsgebundenheit des Verfassungsschutzes ist die parlamentarische Aufsicht und Kontrolle wirksam und tiefgreifend auszuüben. Das BSW im Bundestag wird die parlamentarischen Rechte umfassend nutzen.</p>
<p>Der unter anderem in Reaktion auf die großen Proteste gegen die Corona-Maßnahmen neu geschaffene Beobachtungsbereich &#8218;Delegitimierung des Staates&#8216; ist ein Konstruktionsfehler. Wir wollen diese Aufgabe abschaffen.“</p>
<p class=""><strong>Freie Wähler</strong></p>
<p>„Der Verfassungsschutz muss sowohl online als auch offline Radikalisierungen frühzeitig erkennen und diesen situationsgerecht entgegenwirken, z. B. mittels Aussteigerprogrammen. Hierfür bedarf es einer signifikanten Personalaufstockung bei den Nachrichtendiensten. Politische Instrumentalisierung der Nachrichtendienste und der Polizei muss verhindert werden. Insbesondere die Freiheit der Presse und der Meinungsäußerung ist zu schützen und darf nicht mit missbräuchlicher Bedrohung durch Strafverfolgung und Strafrecht – insbesondere nicht auf Veranlassung höchster Regierungsorgane &#8211; bedroht werden.“</p>
<p class=""><strong>Piraten</strong></p>
<p>„In verschiedenen Landesverbänden haben wir Beschlussfassungen auf Landesebene dahingehend, die dortigen Verfassungsschutzbehörden aufzulösen, da wir nach diversen Erkenntnissen über Rechtsverletzungen der Dienste keine Reformmöglichkeit mehr sehen. Prinzipiell muss auch in diesem Bereich wesentlich mehr Transparenz Einzug halten, um frühzeitig Fehlentwicklungen entgegen wirken zu können. Allerdings haben sich die Verfassungsschutzbehörden der Länder wie auch der Bundesverfassungsschutz in den letzten Jahren zu einem der letzten Bollwerke gegen nationalistische und extremistische Bewegungen entwickelt, die zu einer Neubewertung führen kann.“</p>
<p class=""><strong>SSW</strong></p>
<p>Antwort beantwortet nicht die Frage.</p>
<p class=""><strong>Volt</strong></p>
<p>„Der Verfassungsschutz nimmt in der Sicherung unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung und unserer Wehrhaften Demokratie eine wichtige und unverzichtbare Rolle ein. Diese hohe Bedeutung anerkennend muss allerdings auch anerkannt werden, dass der Verfassungsschutz selbst ein attraktives Ziel für die Unterwanderung von nicht verfassungstreuen Kräften ist. Die Ämter für Verfassungsschutz auf Bundes- und Landesebene müssen entsprechend deutlich geschützt werden. Hierzu braucht es eine kritische Prüfung der eingesetzten Personen sowie unabhängige Kontrollstellen, die Fehlverhalten transparent aufarbeiten und institutionelle Verantwortung gewährleisten.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<h2 class="">Wie stehen Sie zur konse&shy;quenten Trennung der Befugnisse zwischen Polizei und Verfas&shy;sungs&shy;schutz / Geheim&shy;diens&shy;ten?</h2>
<p>&nbsp;</p>
<p class=""><strong>SPD</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>CDU / CSU</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>Grüne</strong></p>
<p>Keine konkrete Angabe, aber unterschiedliche Zuständigkeitsbereich jeweils skizziert. Zudem: „Wir werden den neuen und komplexen Gefahren durch Investitionen in unsere Innere Sicherheit begegnen. Dafür werden wir die Sicherheitsbehörden im Kampf gegen den Terrorismus stärken und das BKA und den Verfassungsschutz dafür mit ausreichend Personal, Technik und verfassungskonformen Befugnissen ausstatten, damit sie Terrorist*innen ausfindig machen und Anschlagspläne frühzeitig aufdecken können. Wir ergreifen Maßnahmen, um es den Behörden zu ermöglichen, Finanzströme extremistischer Gruppierungen aufdecken und trockenlegen zu können. Top-Gefährder*innen müssen länderübergreifend stets im Blick der Sicherheitsbehörden sein, lückenlos überwacht und – wo immer möglich – strafrechtlich verfolgt werden. Damit das gelingt, muss europaweit einheitlich klar sein, wen wir als Gefährder*innen in den Blick nehmen.“</p>
<p class=""><strong>FDP</strong></p>
<p>„Die Zusammenarbeit unterschiedlicher Sicherheitsbehörden in gemeinsamen Zentren wie dem Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) muss auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden. Bei jeder neuen Befugnis für die Sicherheitsbehörden müssen zunächst die Auswirkungen auf die Bürgerrechte und die technische Realisierbarkeit geprüft werden. Zu diesem Zweck braucht es eine dauerhaft fortgeschriebene Überwachungsgesamtrechnung. Eine dauerhaft eingesetzte unabhängige Freiheitskommission soll zudem das Verhältnis von Freiheit und Sicherheit im Licht bereits bestehender Befugnisse bewerten, wenn neue Befugnisse beschlossen werden sollen.“</p>
<p class=""><strong>AfD</strong></p>
<p>In Abgrenzung zum Verfassungsschutz: „Aufgaben wie Terrorabwehr und Schutz vor Spionage bzw. Sabotage sind Aufgaben des Bundesnachrichtendienstes und der Polizeibehörden.“</p>
<p class=""><strong>BSW</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>Freie Wähler</strong></p>
<p>Siehe vorherige Frage.</p>
<p class=""><strong>Piraten</strong></p>
<p>„Positiv. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) leitet ein Trennungsgebot aus dem Rechtsstaatsprinzip, dem Bundesstaatsprinzip und dem Schutz der Grundrechte ab. Das hatten die Karlsruher Richter bereits 1998 in einer Entscheidung zum Bundesgrenzschutz angedeutet (Beschluss v. 28.01.1998, Az. 2 BvF 3/92). 2013 hat das BVerfG bei der Überprüfung des Antiterrordateigesetzes ein informationelles Trennungsprinzip aus dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung abgeleitet. Danach dürfen Daten zwischen den Nachrichtendiensten und Polizeibehörden grundsätzlich nicht ausgetauscht werden. Als Partei, die das Grundgesetz achtet, sehen wir somit die Trennung der Befugnisse zwischen denen der Polizei und denen von Verfassungsschutz und Geheimdiensten für notwendig an.“</p>
<p class=""><strong>SSW</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>Volt</strong></p>
<p>„Insbesondere zwischen polizeilichen Aufgaben und Befugnissen und geheimdienstlichen Aufgaben und Befugnissen muss deutlich unterschieden werden. Um eine effiziente Arbeit der Sicherheitsbehörden zum Schutz der Bürger*innen sicherzustellen sind jedoch eine gute Zusammenarbeit und funktionierende Schnittstellen sicherzustellen.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<h2 class="">Welche Konse&shy;quenzen d&uuml;rfen Erkennt&shy;nisse des Verfas&shy;sungs&shy;schutzes haben? Welche Position vertreten Sie zu Berufs&shy;ver&shy;boten aus politischen Gr&uuml;nden?</h2>
<p>&nbsp;</p>
<p class=""><strong>SPD</strong></p>
<p>„Verfassungsfeinde haben im öffentlichen Dienst keinen Platz. Mit dem bereits reformierten Bundesdisziplinarrecht stellen wir sicher, dass Verfassungsfeinde nicht mehr im Staatsdienst verbleiben und das Vertrauen in staatliche Institutionen zerstören.“</p>
<p class=""><strong>CDU / CSU</strong></p>
<p>„Feinde unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung sind schneller aus dem Öffentlichen Dienst zu entfernen. Wir lehnen es jedoch ab, einen Beamten oder Zeit- und Berufssoldaten ohne richterlichen Beschluss durch einfachen Verwaltungsakt zu entlassen.“</p>
<p class=""><strong>Grüne</strong></p>
<p>„Die größte Gefahr für unsere Demokratie geht weiterhin vom Rechtsextremismus aus. Diese Einschätzung wird auch vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) geteilt. Ausdruck hiervon ist auch ein Höchststand an festgestellten rechtsextremen Straftaten. Hinzu kommt die weiterhin sehr konkrete und ernste Bedrohungslage durch den Islamismus. Die wehrhafte Demokratie muss den aktuellen Bedrohungen für die freiheitlich demokratische Grundordnung konsequent entgegentreten. […]</p>
<p>Der Staat muss sicherstellen, dass Verfassungsfeind*innen keine öffentlichen Ämter bekleiden und weder in der öffentlichen Verwaltung Verantwortung tragen noch in Sicherheitsbehörden oder Bundeswehr tätig sind. Dafür braucht es rechtssichere Prüfverfahren.“</p>
<p class=""><strong>FDP</strong></p>
<p>„Die Sicherheitsbehörden müssen sich besser um den Schutz besonders gefährdeter Gruppen und ihrer Einrichtungen kümmern. Die wissenschaftliche Expertise in den Sicherheitsbehörden bei der Bekämpfung verschiedener Extremismusformen muss ausgebaut werden. Für Menschen mit erwiesenen verfassungsfeindlichen Einstellungen ist im öffentlichen Dienst kein Platz.“</p>
<p class=""><strong>AfD</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>Linke</strong></p>
<p>„Berufsverbote, Präventivhaft oder Bekenntnisklauseln bei der Vergabe öffentlicher Fördermittel lehnen wir ab.“</p>
<p class=""><strong>BSW</strong></p>
<p>„Der Verfassungsschutz darf weder Regierungsschutz sein oder die Kerngrundrechte wie die freie Meinungsbildung, Presse- und Informationsfreiheit oder das Versammlungs- und Vereinigungsrecht beschädigen.“</p>
<p class=""><strong>Freie Wähler</strong></p>
<p>„Konsequentes Handeln des Staates für die Sicherheit der Bürger erfordert im Einzelfall Grundrechtseingriffe. Diese Grundrechtseingriffe müssen von einer staatlichen, aber nur der Bürgerschaft und dem Grundgesetz verantwortlichen, unabhängigen Stelle – der Bürgeranwaltschaft – überprüft werden können. Diese ist zu gründen und ihre Mitglieder sind vom Bundesverfassungsgericht zu bestellen. Die Bürgeranwaltschaft führt vertraulich Aufsicht über alle Grundrechtseingriffe und dient als Anlaufstelle für Bürger, die ihre Fälle überprüft sehen wollen. Sie hat einmal jährlich öffentlich Bericht zu erstatten.“</p>
<p class=""><strong>Piraten</strong></p>
<p>„Richten sich Aktionen insbesondere im beruflichen Kontext gegen die FDGO muss dies Konsequenzen haben können, die bis hin zu einem Berufsverbot gehen können. Wobei dies das letzte Mittels sein muss, wenn es nicht mehr möglich ist, Betroffene auf andere Positionen zu bringen. Gerade im öffentlichen Dienst gibt es dazu bspw. die Loyalitätspflicht im Rahmen des Beamtenrechts, die einzuhalten ist.“</p>
<p class=""><strong>SSW</strong></p>
<p>Keine Angabe.</p>
<p class=""><strong>Volt</strong></p>
<p>„Berufsverbote nach § 70 StGB sind ein scharfes Schwert und dürfen nur in äußersten Ausnahmefällen verhängt werden. Grundlage hierfür ist entweder eine rechtswidrige Tat, welche unter Missbrauch der Berufsausübung durchgeführt wurde, oder die grobe Verletzung der beruflichen Pflichten. Was genau ein solches Berufsverbot indiziert, ist stark von dem konkret ausgeübten Beruf abhängig. Unterschiedliche politische Haltungen sowie der Diskurs sind ein wichtiger Bestandteil der demokratischen Kultur und damit grundsätzlich erst einmal bereichernd. Attackiert eine politische Haltung allerdings unsere freiheitlich demokratische Grundordnung, unsere Wehrhafte Demokratie oder unseren Rechtsstaat, so kann es beispielsweise in lehrenden Berufen oder in Beamtenverhältnissen zu Missbrauch der Berufsausübung oder zur Verletzung beruflicher Pflichten kommen. In solchen Fällen kann ein Berufsverbot eine angemessene Reaktion sein.“</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/thema/wahlpruefsteine-zur-bundestagswahl-2025/">Wie halten es die Parteien mit den Bürgerrechten? Unsere Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2025</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<media:content url="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2023/06/Wahl-scaled-1.jpg" medium="image"></media:content>
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		<title>Hessisches Verfassungsschutzgesetz in Teilen verfassungswidrig</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/hessisches-verfassungsschutzgesetz-in-teilen-verfassungswidrig/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 17 Sep 2024 14:15:07 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesverfassungsgericht]]></category>
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		<category><![CDATA[Hessen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Einen erneuten Sieg vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) kann die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union (HU) vermelden. Mit seiner am 17. September 2024 veröffentlichten Entscheidung hat das Karlsruher Gericht das Hessische Verfassungsschutzgesetz für teilweise verfassungswidrig erklärt. In seiner Entscheidung hat das höchste deutsche Gericht festgestellt, dass mehrere im Hessischen Verfassungsschutzgesetz (HVSG) geregelte Datenerhebungs- und Übermittlungsbefugnisse des Landesamts für [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/hessisches-verfassungsschutzgesetz-in-teilen-verfassungswidrig/">Hessisches Verfassungsschutzgesetz in Teilen verfassungswidrig</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Einen erneuten Sieg vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) kann die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union (HU) vermelden. Mit seiner <a href="https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/bvg24-078.html">am 17. September 2024 veröffentlichten Entscheidung</a> hat das Karlsruher Gericht das Hessische Verfassungsschutzgesetz für teilweise verfassungswidrig erklärt.</p>
<p>In seiner Entscheidung hat das höchste deutsche Gericht festgestellt, dass mehrere im Hessischen Verfassungsschutzgesetz (HVSG) geregelte Datenerhebungs- und Übermittlungsbefugnisse des Landesamts für Verfassungsschutz mit dem Grundgesetz unvereinbar sind, weil sie gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verstoßen. Das betrifft sowohl die Überwachung von Mobilfunk wie auch die Übermittlung von Daten an andere Behörden sowie den Einsatz verdeckter Ermittler.</p>
<p>Das HVSG musste bereits als Reaktion auf ein <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/236-vorgaenge/publikation/verfassungswidriger-verfassungsschutz-entscheidung-des-bundesverfassungsgerichts-ueber-das-bayerische-verfassungsschutzgesetz/">Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus 2022 zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz</a> geändert werden.</p>
<p>Einer der fünf erfolgreichen Beschwerdeführer ist der Marburger HU-Regionalvorsitzende und stellvertretende hessische HU-Landessprecher Franz-Josef Hanke. Bereits im Februar 2023 war er in Karlsruhe erfolgreich mit einer <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/regelungen-in-hamburg-und-hessen-zur-automatisierten-datenanalyse-verfassungswidrig/">Verfassungsbeschwerde gegen das Hessische Polizeigesetz (HSOG)</a>, das daraufhin neu gefasst werden musste.</p>
<p>&#8222;Die hartleibige Weigerung der Landesregierung, das Grundgesetz und die darin verbrieften Freiheitsrechte ernst zu nehmen, ist skandalös&#8220;, erklärte Hanke am Dienstag in Marburg. &#8222;Sogar die Nachbesserung des HSOG, die aufgrund des Urteils von 2023 notwendig geworden ist, verstößt erneut gegen elementare Rechtsgrundsätze, die das Bundesverfassungsgericht in seiner damaligen Entscheidung verkündet hat&#8220;.</p>
<p>Hanke hat bereits Verfassungsbeschwerde gegen die Neufassung des HSOG eingelegt. &#8222;Ich hoffe sehr, dass ich das Gleiche nicht auch bei der nächsten Neufassung des Hessischen Verfassungsschutzgesetzes tun muss, die die Landesregierung nach dem Richterspruch bis zum 31. Dezember 2025 vorlegen muss. Es ist ein Ausdruck gefährlicher Inkompetenz, dass die Hessische Landesregierung wiederholt verfassungswidrige Gesetze vorgelegt und der Hessische Landtag sie dann auch noch mit Mehrheit durchgewunken hat.&#8220;</p>
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            	</item>
		<item>
		<title>Podcast &#8222;Bürgerrechte aktuell&#8220; &#8211; Folge 2: Warum muss der Verfassungsschutz abgeschafft werden?</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/podcast-buergerrechte-aktuell/buergerrechte-aktuell/publikation/podcast-buergerrechte-aktuell-folge-2-warum-muss-der-verfassungsschutz-abgeschafft-werden/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 29 Feb 2024 13:40:12 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Informationsrecht in Deutschland]]></category>
		<category><![CDATA[Verfassungsschutz abschaffen!]]></category>
		<category><![CDATA[AfD]]></category>
		<category><![CDATA[Berufsverbote]]></category>
		<category><![CDATA[Celler Loch]]></category>
		<category><![CDATA[Geheimdienst]]></category>
		<category><![CDATA[Innere Sicherheit]]></category>
		<category><![CDATA[NSU]]></category>
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		<category><![CDATA[Verfassungsschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Verfassungsschutz abschaffem]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Derzeit hat das Bundesamt für Verfassungsschutz drei Landesverbände der AfD als gesichert rechtsextrem eingestuft. Aus einem neuen Gutachten, das der &#8222;Verfassungsschutz&#8220; vorbereitet, könnte sogar folgen, dass er die AfD insgesamt als gesichert rechtsextrem klassifizieren könnte. Auf solche Einstufungen beziehen sich auch immer mehr zivilgesellschaftliche Organisationen in ihrem Kampf gegen Rechtsextremismus und rechte Parteien. Ist, so [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Derzeit hat das Bundesamt für Verfassungsschutz drei Landesverbände der AfD als gesichert rechtsextrem eingestuft. Aus einem <a href="https://www.sueddeutsche.de/politik/afd-rechtsextremismus-verfassungsschutz-gutachten-1.6394686?reduced=true">neuen Gutachten, das der &#8222;Verfassungsschutz&#8220; vorbereitet</a>, könnte sogar folgen, dass er die AfD insgesamt als gesichert rechtsextrem klassifizieren könnte. Auf solche Einstufungen beziehen sich auch immer mehr zivilgesellschaftliche Organisationen in ihrem Kampf gegen Rechtsextremismus und rechte Parteien. Ist, so könnte man fragen, der &#8222;Verfassungsschutz&#8220; jetzt plötzlich ein Verbündeter demokratischer und antifaschistischer Gruppen geworden?</p>
<p>Wir, die Humanistische Union, verneinen das. Seit vielen Jahrzehnten fordern wir schon die ersatzlose Abschaffung des &#8222;Verfassungsschutzes&#8220; als Inlandsgeheimdienst. Denn nach wie vor taugt der &#8222;Verfassungsschutz&#8220; nicht als Frühwarnsystem, greift in die politische Meinungsbildung ein, ist schädlich, entbehrlich und unkontrollierbar. In der zweiten Folge des HU-Podcasts <em>Bürgerrechte aktuell</em> erläutern daher Carola Otte und Philip Dingeldey, warum wir den &#8222;Verfassungsschutz&#8220; so fundamental kritisieren und <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/hu-schriften/publikation/brauchen-wir-den-verfassungsschutz/">welche Argumente hinter unseren Behauptungen stehen</a>.</p>
<p>Hier können Sie sich die ganze Folge anhören. Wenn Sie sich die Folge herunterladen wollen, dann klicken Sie bitte hier: <a href="https://cloud.humanistische-union.de/index.php/s/dwysMpwAFCWJGa2/download/2024-02-27_vfsch-abschaffen.mp3">Folge 2: Warum muss der Verfassungsschutz abgeschafft werden?</a></p>
<p><audio class="wp-audio-shortcode" id="audio-19183-2" preload="none" style="width: 100%;" controls="controls"><source type="audio/mpeg" src="https://cloud.humanistische-union.de/index.php/s/dwysMpwAFCWJGa2/download/2024-02-27_vfsch-abschaffen.mp3?_=2" /><a href="https://cloud.humanistische-union.de/index.php/s/dwysMpwAFCWJGa2/download/2024-02-27_vfsch-abschaffen.mp3">https://cloud.humanistische-union.de/index.php/s/dwysMpwAFCWJGa2/download/2024-02-27_vfsch-abschaffen.mp3</a></audio></p>
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            	</item>
		<item>
		<title>Rezension: Wehrhafte Demokratie &#8211; ohne Verfassungsschutz?</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorgaenge-nr-242-kuenstliche-intelligenz-und-menschenrechte/publikation/wehrhafte-demokratie-ohne-verfassungsschutz/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 22 Jan 2024 13:40:56 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Innere Sicherheit]]></category>
		<category><![CDATA[Verfassungsschutz abschaffen!]]></category>
		<category><![CDATA[Rezension]]></category>
		<category><![CDATA[Verfassungsschutz]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Signalfarbener Umschlag und zum Einstieg eine packende Anekdote: Steinkes Buch will gelesen werden und macht den Einstieg leicht. Auf rund 200 Seiten wird der Verfassungsschutz untersucht. Passend zum ersten äußeren Eindruck ist das Buch keineswegs ein Buch für Ex-pert*innen. Die Sprache bleibt durchweg glasklar. Wer schreibt? Steinke ist Jurist, seit geraumer Zeit zudem Journalist, insbesondere [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Signalfarbener Umschlag und zum Einstieg eine packende Anekdote: Steinkes Buch will gelesen werden und macht den Einstieg leicht. Auf rund 200 Seiten wird der Verfassungsschutz untersucht. Passend zum ersten äußeren Eindruck ist das Buch keineswegs ein Buch für Ex-pert*innen. Die Sprache bleibt durchweg glasklar. Wer schreibt? Steinke ist Jurist, seit geraumer Zeit zudem Journalist, insbesondere für die Süddeutsche Zeitung. Weiterhin schreibt er Bücher, die wiederholt große Aufmerksamkeit und Wertschätzung erfahren haben. So hat er im letzten Jahrzehnt etwa Werke über Fritz Bauer, antisemitische Gewalt und Phänomene in der Justiz verfasst. Neben Wohlwollen haben seine Bücher teils Kritik aus den jeweiligen Fachwelten erfahren und teils Diskurse angeregt. Nun geht Steinke ein weiteres monumentales Thema an: den als Verfassungsschutz bezeichneten deutschen Inlandsgeheimdienst.</p>
<p>Steinke nimmt dabei gleich mehrere schwierige Herausforderungen an. Er versucht ein für ein breites Publikum lesbares Buch über ein kompliziertes Thema zu schreiben. Zudem entwickelt er Thesen aus Sicht eines leidenschaftlichen Demokraten, die gerade auch dann gelten sollen, wenn man innerhalb des demokratischen Spektrums nicht Steinkes politische Auffassungen teilt. So beschränken sich die von ihm als problematisch erachteten Vorgänge im Verfassungsschutz nicht auf die schlichte Behauptung, dass dieser blind auf dem rechten Auge sei. Auch im Kontext der Beobachtung der AfD werden problematische Eigenschaften des Verfassungsschutzes sichtbar.</p>
<p>Steinke geizt nicht mit Anekdoten. Ihre Überprüfbarkeit sinkt selbstverständlich mit dem Grad der Öffentlichkeit des Beschriebenen. Gleichzeitig sind gerade die intimeren Anekdoten für viele Leser*innen wohl recht erstaunlich. Dazwischen verdichtet Steinke seine Argumentation in enger werdenden Kreisen und diskutiert dabei Bezüge zur wehrhaften Demokratie, deutschen Besatzungsgeschichte und der NS-Vergangenheit. Am Ende des Buches fasst er sein Fazit kompakter zusammen: Wehrhafte Demokratie? Ja, bitte! Aber ungern einen Dienst, der unter diesem Vorzeichen, jedoch teils unbehelligt von den über Jahrzehnte erfochtenen und verfeinerten Prozeduren der gerichtlichen Kontrolle im demokratischen Rechtsstaat arbeitet.</p>
<p>Man darf es dem Autor zugutehalten, dass er seine Folgerungen oder Forderungen am Ende des Buches nochmal in aller Knappheit dar-stellt. Es gelingt ihm, auf zwölf Seiten sein Werk auf sieben Punkte einzudampfen. So können Lesende in einen gedanklichen Austausch und Abgleich mit Steinke treten. Das Geforderte wird greifbar, er entzieht sich nicht durch Komplexität und Mehrdeutigkeiten dem Diskurs. Wer sich auf den Gang von Steinkes Abhandlung einlässt, erhält Gelegenheiten zum Nachdenken.</p>
<p>Die kollektiven Erfahrungen der vergangenen Jahre, etwa mit Blick auf die Coronapandemie, den Krieg in der Ukraine oder jüngere Wahlergebnisse haben für manche eine Annahme bestärkt: Demokratie ist womöglich nicht nur ein wissenschaftlicher Befund über das Fehlen oder Vorhandensein von bestimmten Institutionen oder Prozeduren. Demokratie macht zudem ein gemeinsames gelebtes Gefühl von institutioneller Zurückhaltung sowie politischer und rechtlicher Praxis aus.</p>
<p>Ein solches Gefühl wäre kein diskursiver Joker, zudem eine konfliktbehaftete Sache. Steinkes Buch könnte man als Äußerung in diesem Deutungskonflikt der demokratischen Gesellschaft auffassen. Er teilt methodisch und ruhig Beobachtungen mit und die Schlüsse, die er daraus zieht. Man sollte es Steinke als demokratischen Akt hoch anrechnen, dass er nicht zum groben Sensationsbesteck greift und die gesamte Tätigkeit des Verfassungsschutzes oder sein Personal verunglimpft oder mit Dreck bewirft. Ebenso wenig unterstellt er pauschal böse Gesinnungen oder verteufelt die gesamte Arbeit des Dienstes. Stattdessen kommt er zu dem Schluss, dass der Verfassungsschutz ein Dienst ist, der keineswegs „nur lauscht“, sondern politisch mitmischt. Dabei sei er sehr wirksam, auch ohne physische Gewalt. Der Autor gesteht zu, dass die Grundidee der „wehrhaften Demokratie“, die immer wieder zur Verteidigung des Dienstes angeführt wird, etwas für sich hat. Gefährlich werde das, weil die Einschätzung von Gefährdungen für die Demokratie keine objektive Sache sei, sondern zwangsweise oder in der Praxis politisch, insbesondere, weil die Regierung die Zügel des Verfassungsschutzes in der Hand halte. Die Suche nach den Demokratiegefährdungen führe somit schnell zur Opposition, zumal die gerichtliche Überprüfung nicht mit den für Polizeiarbeit üblichen Standards vergleichbar sei. Also meint Steinke: Wo der Dienst illegale Aktivitäten überwache, sei dies dringend erforderlich, jedoch in einer modernen Demokratie in einen durch die Gerichte kontrollierbaren Bereich der Strafverfolgung und präventiven Polizeiarbeit zu überführen. Wo der Dienst jedoch legale Aktivitäten überwache und beeinflusse, sei dies ein Fremdkörper in einer im obigen Sinne demokratischen Gesellschaft und einzustellen.</p>
<p>Nach der Lektüre drängt sich eine der folgenden Reaktionen auf: Entweder man nimmt Steinkes Beobachtungen zur Kenntnis und kann diese mit dem eigenen Verständnis von Demokratie in Einklang bringen. Oder man hält die Beobachtungen für unvereinbar mit der verfassungsmäßigen Idee der bundesrepublikanischen Demokratie (wie Steinke). Oder aber man stellt die Wahrhaftigkeit seiner Beobachtungen in Frage.</p>
<p>Was dem öffentlichen Beleg zugänglich ist, belegt Steinke. Was er nicht belegt, dürfte mit Blick auf Quellenschutz etc. nicht dem öffentlichen Beleg zugänglich sein. Wenig überraschend: Journalismus ist Vertrauenssache, zu einem gewissen Grad müssen Lesende entscheiden, Vertrauen zu schenken oder zu entziehen.</p>
<p>Man muss nicht Jurist*in sein oder eine glühende Feindschaft zum Verfassungsschutz pflegen, um das Buch zu lesen. Es ist nicht außergewöhnlich dick und recht kurzweilig. Auch wer nicht Steinkes Meinung teilt oder sich in einem anderen politischen Spektrum wähnt, kann das Buch gut lesen. Es gibt Gelegenheit zum Nachdenken über das komplizierte Verhältnis von Demokratie und Geheimdiensten. Zudem erhält man einige Eindrücke und den Impuls sich als Demokrat zu fragen, wie die demokratische Verfassung (im doppelten Sinne) geschützt werden kann.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Verfassungswidriger Verfassungsschutz &#8211; Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über das Bayerische Verfassungsschutzgesetz</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/236-vorgaenge/publikation/verfassungswidriger-verfassungsschutz-entscheidung-des-bundesverfassungsgerichts-ueber-das-bayerische-verfassungsschutzgesetz/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[huadminuser]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 19 Sep 2022 14:41:26 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Innere Sicherheit]]></category>
		<category><![CDATA[Verfassungsschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Verfassungsschutz abschaffen!]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Im Jahre 2016 hat Bayern sich ein neues, grundlegend geändertes Verfassungsschutzgesetz gegeben. Über die dagegen eingelegte Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht am 26. April 2022 entschieden (Az. 1 BvR 1619/17) und dabei eine Vielzahl von Befugnisnormen für verfassungswidrig erklärt. Der folgende Beitrag erläutert nicht nur die Folgen für das bayerische Gesetz, sondern auch die grundsätzlichen Schranken [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/236-vorgaenge/publikation/verfassungswidriger-verfassungsschutz-entscheidung-des-bundesverfassungsgerichts-ueber-das-bayerische-verfassungsschutzgesetz/">Verfassungswidriger Verfassungsschutz &#8211; Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über das Bayerische Verfassungsschutzgesetz</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><em>Im Jahre 2016 hat Bayern sich ein neues, grundlegend geändertes Verfassungsschutzgesetz gegeben. Über die dagegen eingelegte Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht am 26. April 2022 entschieden (Az. 1 BvR 1619/17) und dabei eine Vielzahl von Befugnisnormen für verfassungswidrig erklärt. Der folgende Beitrag erläutert nicht nur die Folgen für das bayerische Gesetz, sondern auch die grundsätzlichen Schranken für die Arbeit der Verfassungsschutzbehörden, die das Gericht in seiner Entscheidung aufgestellt hat.</em></p>
<p>Es ist erschreckend festzustellen, dass nahezu jedes Jahr das Bundesverfassungsgericht ein Bundes- oder Landesgesetz, welches angeblich der inneren Sicherheit dienen soll, für verfassungswidrig erklären muss, weil die Innenpolitiker aller Parteien ein angebliches Grundrecht auf Sicherheit postulieren und dies über alle anderen Grundrechte stellen und sehenden Auges bei der Verabschiedung insbesondere von Polizei- und Verfassungsschutzgesetzen deren Verfassungswidrigkeit in Kauf nehmen. Dabei sind in der Regel schon im Gesetzgebungsverfahren in der Sachverständigenanhörung die verfassungsrechtlich kritischen Punkte aufgezeigt worden; dass aber die Regierung oder die die Regierung tragenden Fraktionen darauf eingehen, kommt praktisch nie vor, wie der Verfasser dieses Beitrags aus vielfältiger eigener Erfahrung als Sachverständiger im Bundestag oder in den Landtagen feststellen musste. Der Gesetzgeber sieht offensichtlich seine oberste Aufgabe nicht darin, die Grundrechte zu schützen, sondern er versucht, die Grenzen der Verfassung auszutesten bzw. zu überschreiten. Soll doch erst einmal jemand Verfassungsbeschwerde einlegen und das Bundesverfassungsgericht dann in fünf Jahren oder mehr eine Entscheidung verkünden. Dann können wir uns ja immer noch danach richten – oder auch nicht.</p>
<p>So hat auch unmittelbar nach Verkündung dieses Urteils der bayerische Innenminister Joachim Herrmann erklärt, dass man das bayerische Verfassungsschutzgesetz eben überarbeiten werde. Das wird aber nicht leicht sein – und es betrifft alle Verfassungsschutzgesetze des Bundes und der Länder. „Es gibt kein einziges Gesetz, das die Vorgaben des Urteils vollständig erfüllt“, erklärte der Prozessbevollmächtigte der Beschwerdeführer vor dem Bundesverfassungsgericht, Prof. Dr. Matthias Bäcker (Mainz), im SPIEGEL. Das Gericht habe „klargemacht, dass alles, was eine stärkere Eingriffsintensität hat – etwa V-Leute, lang andauernde Observationen, komplexe Abhörtechnik oder Zugriff auf Daten in größerem Umfang – im Grunde nur zulässig ist, wenn es um Gewalt- und Straftaten geht.“ Die Abwehr und Verfolgung von Gewalt- und Straftaten ist aber Aufgabe der Polizei und nicht des Verfassungsschutzes (VS), dessen Kernaufgabe ja gerade – von den Innenministern immer wieder betont – es ist, ein Frühwarnsystem zu sein durch die Beobachtung und Sammlung von Informationen über Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, weit im Vorfeld von Gewalt- und Straftaten.</p>
<h3 class="">Grund&shy;s&auml;tz&shy;li&shy;ches zur Arbeit der VS-Beh&ouml;rden</h3>
<p>Das 93-seitige Urteil stellt in seinem überwiegenden Teil lehrbuchartig dar, dass Überwachungsmaßnahmen und auch die Weitergabe von dadurch erlangten Informationen immer Grundrechtseinschränkungen sind und hierfür ganz maßgeblich der verfassungsrechtliche Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gilt. Dies bedeutet, dass mit steigender Intensität des Grundrechtseingriffs auch die Schwelle der Zulässigkeit und das Erfordernis einer Vorabkontrolle durch eine unabhängige Stelle steigen.</p>
<p>Daraus folgt zum einen, dass die Schwelle für die Sammlung von Informationen und die einfache Beobachtung von Bestrebungen und Personen durch den Verfassungsschutz (anders als bei der Polizei) nicht das Vorliegen einer konkreten Gefahr erfordert, da der Verfassungsschutz (anders als die Polizei) nicht über anschließende operative Befugnisse verfügt. Im gleichen Zuge betont das Verfassungsgericht allerdings in den Randziffern 182 ff., dass für die vergleichsweise „harmlose“ einfache Beobachtung von verfassungsfeindlichen Bestrebungen „tatsächliche Anhaltspunkte“ vorliegen müssen für Bestrebungen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung.</p>
<p>„Die bloße Kritik an Verfassungsgrundsätzen reicht für die Annahme einer verfassungsfeindlichen Bestrebung nicht aus, wenn sie nicht mit der Ankündigung von oder der Aufforderung zu konkreten Aktivitäten zur Beseitigung dieser Grundsätze verbunden ist … (die Verfassungsschutzbehörde) darf danach gerade nicht verdachtsunabhängig, quasi erst zur Schöpfung eines Verdachts ins Blaue hinein oder zur Generierung von Daten auf Vorrat eine Beobachtung durchführen … Bloße Vermutungen, Spekulationen oder Hypothesen, die sich nicht auf beobachtbare Fakten stützen können, sind unzureichend“</p>
<p>Voraussetzung jeglicher verfassungsschützerischer Tätigkeit sind also tatsächliche Anhaltspunkte für das Bestehen einer verfassungsfeindlichen Bestrebung zur Beseitigung der freiheitlichen Grundordnung.</p>
<p>Diese grundlegende Aussage im lehrbuchartigen Teil des Urteils hat eigentlich mit der konkreten Verfassungsbeschwerde wenig zu tun, ist aber – wenn sie denn von den Verfassungsschutzbehörden ernst genommen würde – von großer Bedeutung.</p>
<p>Wenn allerdings die Intensität der VS-Maßnahmen über die einfache Beobachtung hinausgeht, dann gelten von Verfassungs wegen auch für die Verfassungsschutzbehörden die hohen Anforderungen wie bei den Eingriffen der Polizei, dass nämlich Maßnahmen nur bei „herausragendem öffentlichen Interesse“ und bei besonders schweren Straftaten verfassungsrechtlich gerechtfertigt werden können. Und damit kommt das Urteil dann zu den konkret als verfassungswidrig gerügten Vorschriften des bayerischen Verfassungsschutzgesetzes.</p>
<h3 class="">F&uuml;r rechts&shy;widrig erkl&auml;rte Einzel&shy;be&shy;fug&shy;nisse</h3>
<p>Nach dessen Artikel 9 darf der Verfassungsschutz eine <strong>Wohnraumüberwachung</strong> mit technischen Mitteln durchführen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen für eine dringende Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes, für Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder für Sachen, deren Erhaltung im besonderen öffentlichen Interesse geboten ist. Nach Feststellung des Bundesverfassungsgerichts hat der bayerische Landesgesetzgeber dabei offenbar „übersehen“, dass die Voraussetzungen einer derartigen Wohnraumüberwachung in Artikel 13 Abs. 4 des Grundgesetzes festgelegt sind, verbindlich auch für den bayerischen Gesetzgeber und die bayerische Verfassungsschutzbehörde. Das bayerische Gesetz will dem Verfassungsschutz die Wohnraumüberwachung gestatten zur Erfüllung seiner Aufgaben, nämlich zur Informationsbeschaffung. Das ist aber ein unzulässiger Zweck nach Artikel 13 Abs. 4 Grundgesetz. Dort ist Voraussetzung einer solchen Wohnraumüberwachung, dass diese „zur Abwehr dringender Gefahren“ erfolgt, was aber wiederum nicht Aufgabe des Verfassungsschutzes, sondern der Polizei ist. Da Artikel 9 des bayerischen Verfassungsschutzgesetzes eine solche Begrenzung auf den Zweck der Abwehr von Gefahren nicht enthält, ist er verfassungswidrig (Randziffer 301). Darüber hinaus dürfte selbst im Rahmen einer Gesetzesänderung der Verfassungsschutzbehörde eine technische Wohnraumüberwachung auch zur Abwehr dringender Gefahren von Verfassungs wegen „nur subsidiär für den Fall eingeräumt werden, dass geeignete polizeiliche Hilfe für das bedrohte Rechtsgut ansonsten nicht rechtzeitig erlangt werden kann“. Da der Verfassungsschutz ohnehin nur als Frühwarnsystem im Vorfeld von Gefahren tätig wird und tätig werden soll, ist ein solcher Fall schwer vorstellbar, so dass eine „Rettung“ der Wohnraumüberwachung mit technischen Mitteln als Befugnis für den Verfassungsschutz auch bei einer angekündigten Überarbeitung des Gesetzes wohl ausgeschlossen sein dürfte.</p>
<p>In Artikel 10 des bayerischen Verfassungsschutzgesetzes wird dem Verfassungsschutz die <strong>Online-Durchsuchung</strong> gestattet, also der verdeckte Zugriff auf informationstechnische Systeme. Dadurch wird das vom Verfassungsgericht entwickelte Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme berührt. Auch hier stellt das Bundesverfassungsgericht in Randziffer 307 ff. fest, dass dieselben Regeln wie bei der technischen Wohnraumüberwachung gelten, dass solche Maßnahmen nämlich nur zur Abwehr einer dringenden Gefahr und lediglich subsidiär dann zulässig sind, wenn die Polizei nicht rechtzeitig zur Stelle sein kann. Somit ist auch die Online-Durchsuchung verfassungswidrig – und auch bei einer Überarbeitung des Gesetzes wohl kaum verfassungsrechtlich zulässig zu regeln.</p>
<p>In Artikel 12 des bayerischen Verfassungsschutzgesetzes wird dem Verfassungsschutz erlaubt, mit technischen Mitteln den <strong>Standort von Mobilfunkendgeräten</strong> zu orten. Damit wird in die grundrechtlich geschützte informationelle Selbstbestimmung der Betroffenen eingegriffen. Wenn tatsächliche Anhaltspunkte für eine schwerwiegende Gefahr für die Schutzgüter des Verfassungsschutzes gegeben sind, wäre eine solche punktuelle Ortung von Mobilfunkgeräten durch den Verfassungsschutz verfassungsrechtlich zulässig (Randziffer 317 ff.). Darauf beschränkt sich aber Artikel 12 des bayerischen Verfassungsschutzgesetzes nicht. Sondern nach dieser Vorschrift könnte auch das Mobilfunkendgerät einer beobachteten Person permanent geortet werden und dadurch ein Bewegungsprofil entstehen. Das würde eine deutlich erhöhte Intensität des Grundrechtseingriffs bedeuten, so dass eine schwerwiegende Gefahr für die Schutzgüter des Verfassungsschutzes nicht ausreichend ist, sondern qualifizierte Voraussetzungen im Gesetz genannt werden müssten und wegen des hohen Eingriffsgewichts zudem eine Vorabkontrolle durch eine unabhängige Stelle (Randziffer 332) zu erfolgen hätte. Da beides fehlt, ist die Vorschrift verfassungswidrig.</p>
<p>Besonders dreist ist die Regelung in Artikel 15 Abs. 3 des bayerischen Verfassungsschutzgesetzes, dass die Verfassungsschutzbehörde von den Anbietern von Telekommunikationsdienstleistungen <strong>Auskünfte verlangen kann zu den</strong> dort gem. § 113a TKG alter Fassung gespeicherten <strong>Verkehrsdaten</strong> (§ 175 TKG neuer Fassung). Dabei ist in § 113c TKG alter Fassung ausdrücklich geregelt, dass die Daten ausschließlich an Gefahrenabwehrbehörden und nur zur Abwehr einer konkreten Gefahr für Leib, Leben, Freiheit einer Person oder Bestand von Bund oder Land gegeben werden dürfen, und die Verfassungsschutzbehörden sind eben keine Gefahrenabwehrbehörden. Daher hat das Bundesverfassungsgericht in diesem Fall sich nicht darauf beschränkt, die Verfassungswidrigkeit des Artikel 15 bayerisches Verfassungsschutzgesetz festzustellen, sondern hat diese Vorschrift ohne Heilungsmöglichkeit ausdrücklich für nichtig erklärt.</p>
<p>Nach Artikel 18 des bayerischen Verfassungsschutzgesetzes darf das Landesamt eigene Mitarbeiter unter einer Legende als <strong>verdeckte Mitarbeiter</strong> einsetzen. Dies bedeutet nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einen Eingriff in das Grundrecht auf die informationelle Selbstbestimmung und ist verfassungswidrig, weil sie keine hinreichenden Eingriffsschwellen und keine Regelung zum zulässigen Adressatenkreis enthält und es an einer Vorabkontrolle durch eine unabhängige Stelle fehlt. Der Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung liegt darin, dass verdeckte Ermittler bei den zu beobachtenden Personen eine Vertrauensbasis aufbauen, da sie sonst die gewünschten Informationen nicht erhalten würden, und dies einen schwerwiegenden Eingriff darstellt. Dafür ist nicht ausreichend, dass es tatsächliche Anhaltspunkte gibt für eine möglicherweise verfassungsfeindliche Bestrebung, die Eingriffsschwelle muss erheblich höher angesetzt werden. Voraussetzung für den Einsatz verdeckter Ermittler muss sein, dass dies zur Aufklärung einer „bestimmten nachrichtendienstlich beobachtungsbedürftigen Aktion oder Gruppierung im Einzelfall geboten ist“ (Randziffer 343). Sollen nicht Bestrebungen, sondern Personen ausgeforscht werden, muss der zulässige Adressatenkreis im Gesetz definiert werden. Und schließlich ist bei derart intensiven Grundrechtseingriffen eine unabhängige Vorabkontrolle erforderlich durch eine externe Stelle, die bei länger andauernden Einsätzen zudem wiederholt werden muss.</p>
<p>Da der Einsatz verdeckter Ermittler, die sich erst das Vertrauen der beobachteten Bestrebung oder Person erarbeiten müssen, wohl immer längerfristig erfolgt zur Gewinnung von Informationen über zukünftige Aktivitäten der Bestrebung oder Person, dürften die vom Verfassungsgericht geforderten Voraussetzungen bei Beginn des Einsatzes eines verdeckten Ermittlers wohl nur in den seltensten Fällen vorliegen.</p>
<p>Für den Einsatz von <strong>Vertrauensleuten</strong> nach Artikel 19 des bayerischen Verfassungsschutzgesetzes gelten dieselben Regeln wie bei verdeckten Ermittlern, da auch diese Vertrauensleute, die in der Regel Mitglieder der zu beobachtenden Bestrebung sein werden, ja das Vertrauen der anderen Mitglieder ihrer Organisation missbrauchen und somit ein Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung vorliegt. Da sich auch hier keine Regelungen im Gesetz über die Höhe der Eingriffsschwelle, über den Adressatenkreis und über eine externe Vorabkontrolle finden, liegt Verfassungswidrigkeit vor.</p>
<p>Dasselbe gilt ebenfalls für Artikel 19a des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes, wonach der Verfassungsschutz eine <strong>längerfristige Observation</strong> auch mit technischen Mitteln durchführen darf, wenn dies zur Aufklärung von Bestrebungen oder Tätigkeiten mit erheblicher Bedeutung erforderlich ist. Zwar handelt es sich hier um die Observation außerhalb von Wohnungen. sie darf aber nach der verfassungsgerichtlichen Entscheidung (Randziffer 356 ff.) nur erfolgen zur Aufklärung einer bestimmten, nachrichtendienstlich beobachtungsbedürftigen Aktion oder Gruppierung im Einzelfall. Wenn das Gesetz fordert, dass eine solche Observation nur zur Aufklärung von Bestrebungen oder Tätigkeiten „mit erheblicher Bedeutung“ zulässig ist, so ist dies nach Auffassung des Verfassungsgerichts zu pauschal und vage und nicht hinreichend bestimmt, zumal der Gesetzgeber in der Begründung ausdrücklich auch Beobachtungsobjekte mit nur geringer Bedeutung nennt. Zusätzlich fehlt es auch in diesem Fall an einer vorhergehenden und ggfs. wiederholten externen Kontrolle.</p>
<h3 class="">Rechts&shy;wid&shy;rige Vorschriften zur Daten&shy;&uuml;ber&shy;mitt&shy;lung an Dritte</h3>
<p>Schlussendlich regelt Artikel 25 des bayerischen Verfassungsschutzgesetzes die <strong>Weitergabe von Informationen durch die Verfassungsschutzbehörde an dritte Stellen</strong>. Hierdurch ist ebenfalls das allgemeine Persönlichkeitsrecht in seiner Ausprägung als Schutz der informationellen Selbstbestimmung betroffen, da auch die Weitergabe einer Information einen neuen Grundrechtseingriff darstellt. Einer solchen Informationsweitergabe kann zum einen das verfassungsrechtliche Trennungsgebot zwischen Verfassungsschutz und Polizei entgegenstehen. Zum zweiten können dadurch Behörden Informationen erhalten, die der Verfassungsschutz zulässigerweise mit nachrichtendienstlichen Mitteln erlangt hat, während der empfangenden Behörde nachrichtendienstliche Mittel verwehrt sind. Für solche Informationsweitergaben gibt es daher verfassungsrechtlich hohe Schranken, die der bayerische Gesetzgeber nur scheinbar einzuhalten verspricht.</p>
<p>Nach Artikel 25 Abs. 1 Ziffer 1 darf der bayerische Verfassungsschutz solche Informationen an öffentliche inländische Stellen übermitteln, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Empfänger die Informationen benötigt u. a. für „Zwecke der öffentlichen Sicherheit“. Das ist nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts keine wirkliche Begrenzung der Informationsweitergabe, denn die öffentliche Sicherheit ist die Unversehrtheit der gesamten Rechtsordnung und somit könnte jede Information weitergegeben werden bei jeglichem Rechtsverstoß, während bei mit nachrichtendienstlichen Mitteln erhobenen Informationen eine Weitergabe verfassungsrechtlich nur zulässig ist zum Schutz eines Rechtsguts von herausragendem öffentlichen Interesse. Diese Voraussetzung fehlt in der gesetzlichen Bestimmung.</p>
<p>Weiter ist nach Artikel 25 Abs. 1 Nr. 3 eine Weitergabe von Informationen zulässig an dritte Stellen, soweit der Informationsempfänger „dabei auch zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung beiträgt oder Gesichtspunkte der öffentlichen Sicherheit zu würdigen hat.“ Dazu stellt das Verfassungsgericht in Randziffer 370 lapidar fest: „Damit ist die Übermittlung praktisch vollständig freigegeben, weil so gut wie jede Behörde berufen ist, diese Belange zu wahren.“</p>
<p>Nach Artikel 25 Abs. 2 soll der Verfassungsschutz Informationen, die mit nachrichtendienstlichen Mitteln erhoben wurden, an Staatsanwaltschaften, Finanzbehörden und Polizeien weitergeben dürfen zur Verhinderung, sonstigen Verhütung oder Verfolgung von Straftaten von erheblicher Bedeutung. Auch hier sind die Voraussetzungen der Informationsübermittlung nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts zu niedrig, so dass die Vorschrift verfassungswidrig ist. Eine Straftat von erheblicher Bedeutung liegt vor bereits bei mittlerer Kriminalität. Erforderlich für die Informationsweitergabe ist jedoch, dass es sich um „besonders schwere Straftaten“ handelt; außerdem ist verfassungsrechtlich vorausgesetzt, dass eine konkrete Gefahr besteht, was wohl nur bei der Verhinderung von Straftaten der Fall sein kann, nicht jedoch bei der Verfolgung.</p>
<h3 class="">Ausblick</h3>
<p>Einen Großteil der Befugnisse des Landesamts für Verfassungsschutz im bayerischen Verfassungsschutzgesetz hat somit das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt. Da bleibt nicht viel an rechtmäßigen Befugnissen übrig. Allerdings wurde nur das Auskunftsrecht über Verkehrsdaten aus der Vorratsdatenspeicherung nach Artikel 15 Abs. 3 des Verfassungsschutzgesetzes für nichtig erklärt, hinsichtlich der übrigen Vorschriften stellte das Verfassungsgericht lediglich fest, dass diese mit dem Grundgesetz unvereinbar sind, und setzte dem Landesgesetzgeber eine Frist von 15 Monaten bis zum 31. Juli 2023, das Gesetz zu überarbeiten und verfassungsgemäß auszugestalten. Es bleibt also abzuwarten, welche Gesetzesnovellierung die bayerische Landesregierung vorschlägt. Nach den Vorgaben des Verfassungsgerichts dürfte dies bei der Wohnraumüberwachung und der Online-Durchsuchung unmöglich und bei den verdeckten Ermittlern und V-Leuten kaum machbar sein. Aller Erfahrung nach wird sich die bayerische Landesregierung allerdings wohl nicht an die strikten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts halten, sondern versuchen, ihre vorgeblichen Sicherheitsideen beizubehalten und lediglich anders zu formulieren – mit der Konsequenz, dass dann auch gegen das neue Verfassungsschutzgesetz wiederum Verfassungsbeschwerde eingelegt werden muss und in weiteren fünf Jahren das Bundesverfassungsgericht wieder zu einer Entscheidung aufgerufen ist.</p>
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<p><em>Dr. Till Müller-Heidelberg   Jahrgang 1944, Rechtsanwalt, ist Beiratsmitglied der Humanistischen Union, deren langjähriger Bundesvorsitzender er war. Er gehörte zu den Gründern des von der Humanistischen Union initiierten, jährlich erscheinenden Grundrechte-Reports, dessen Mitherausgeber er von 1997 bis 2009 war; er ist Gründungsmitglied der IALANA (International Association of Lawyers Against Nuclear Arms). Er hat zahlreiche Stellungnahmen und Veröffentlichungen zu verfassungsrechtlichen Fragen, etwa zur Trennung von Staat und Kirche oder den gesetzlichen Regelungen und Praktiken der Sicherheitsbehörden verfasst.</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/236-vorgaenge/publikation/verfassungswidriger-verfassungsschutz-entscheidung-des-bundesverfassungsgerichts-ueber-das-bayerische-verfassungsschutzgesetz/">Verfassungswidriger Verfassungsschutz &#8211; Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über das Bayerische Verfassungsschutzgesetz</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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