Publikationen / Grundrechte-Report / Grundrechte-Report 2009

eGovernment als zentra­li­sierte Bürger­kon­trolle

Grundrechte-Report 2009, Seite 62

Das Jahr 2008 könnte als Jahr des electronic Government in die Geschichte eingehen. Allen Bürgerinnen und Bürgern wurde eine zentrale lebenslang gültige Steuernummer vergeben, verbunden mit der Einrichtung eine bundesweiten Steuerdatei beim Bundeszentralamt für Steuern. Das Bundeskabinett beschloss nach dem elektronischen Reisepass die Einführung eines elektronischen Personalausweises. Beschlossen wurde von ihm weiterhin ein Elektronischer Leistungsnachweis (ELENA). Nachdem sich der Bund über die Föderalismusreform die Zuständigkeit für das Meldewesen hat zuweisen lassen, bereitet das Bundesinnenministerium ein zentrales Bundesmelderegister vor. All das wird der Öffentlichkeit damit schmackhaft gemacht, nicht mehr die Bürger, nur noch ihre Daten sollten laufen. Der Staat als Serviceeinrichtung der Bevölkerung kümmert sich mit Hilfe modernster Informationstechnik (IT). Nicht offensiv angesprochene aber erwünschte Nebeneffekte sind die Förderung der deutschen IT-Wirtschaft und der Aufbau eines gewaltigen Kontrollapparates gegenüber der Bevölkerung.

Zentraldateien…

Betrachtet man die deutsche Geschichte, so fällt auf, dass die aktuellen Planungen ein Bruch mit fast sämtlichen bisherigen Verwaltungstraditionen darstellen: Föderalismus, dezentrale Datenverarbeitung, Zweckbindung, Verbot eines Personenkennzeichens, Verbot der Vorratsdatenspeicherung. In den 70er Jahren zielten die Einrichtung von dezentralen Melderegistern auf kommunaler Ebene und der Verzicht auf einheitliche Personenkennziffern (PKZ) darauf ab, die staatliche Fremdbestimmung mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung zu verhindern. Anlässlich der geplanten Volkszählung 1983 begründete das Bundesverfassungsgericht das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, die sog. informationelle Gewaltenteilung zwischen verschiedenen Behördenbereichen und die Zweckbindung, also das Verbot, Daten zweckübergreifend zusammenzuführen und zu nutzen. Als Deutschland wiedervereinigt wurde, löste man zwecks Beseitigung des DDR-Überwachungsapparates das bisher bestehende Zentrale Einwohnerregister (ZER) auf und schaffte die bisherige verwaltungsübergreifende Personenkennzahl ab.

Als im Jahr 2004 die einheitliche lebenslange Steuernummer, kurz die Steuer-ID, beschlossen wurde, kritisierten dies nur ein paar Datenschützer in dem Paragrafenwirrwarr des Steuerrechts. Praktische Auswirkungen waren noch nicht erkennbar. Ein erster Versuch, die Datenbestände aller kommunalen Meldebehörden zwecks Erstellung einer zentralen Steuerdatei, misslang. Im Herbst 2008 bei der Vergabe der Steuer-ID und deren Versendung an die Bürgerinnen und Bürger gab es wieder Pannen. Doch von nun an haben alle Neugeborenen und alle anderen Menschen bis ins Greisenalter und 20 Jahre über den Tod hinaus eine eindeutige staatliche Nummer. Hiermit können sich die Finanzbehörden leichter gegenseitig informieren. Über die neue Steuerdatei beim Bundeszentralamt für Steuern besteht zugleich eine zentrale Informationsplattform. Da jedoch die Steuer-ID zwecks korrekter Zuordnung von steuerrelevanten Wirtschaftsvorgängen auch im Geschäftsverkehr genutzt werden muss, wird diese Nummer bald auch unter Privaten, von Arbeitgebern bis zu Geschäftspartnern, weite Verbreitung gefunden haben. Da hilft es nicht viel, dass das Gesetz die Nutzung dieser ID für andere als Steuerzwecke (noch) verbietet. In verborgenen privaten Datenbanken wird sich die Steuer-ID als nützlicher Identifikator erweisen, über den zweckübergreifend Daten zu einer Person zusammengeführt und deren Persönlichkeitsrechte beeinträchtigt werden.

Gespeichert sein soll die Steuer-ID auch in der im Bundesinnenministerium geplanten zentralen Meldedatei. Dabei soll es sich nicht um eine schlanke Datenbank mit wenigen Strukturdaten handeln. Vielmehr ist vorgesehen, dass fast der vollständige Meldedatensatz gespeichert wird, der für sämtliche Bundeseinrichtungen als Datenbasis herangezogen werden kann. Der doppelten oder gar dreifachen Datenhaltung bei den Ländern und den Kommunen kommt nur noch die Rolle des Datenlieferanten und der Auskunftsstelle bei dezentralem Bedarf zu. Das geplante Bundesmelderegister ist aus Verwaltungssicht nicht nötig. Genügen würde die Koordinierung der Landesmeldedatenbestände. Mit dem Register wird ein gewaltige Datendrehscheibe für die unterschiedlichsten Zwecke aufgebaut, die nicht nur an den bisher zuständigen Kommunen, sondern auch an den Betroffenen selbst vorbeigeht. Es würde nach seinem Aufbau zum Selbstdienungsladen für Sicherheits-, Finanz- und Sozialbehörden, so wie dies bzgl. der hier wohnenden Nichtdeutschen das Ausländerzentralregister (AZR) schon ist. Zwar hat die SPD nach Bekanntwerden des Kontodatenskandals im Sommer 2008 die kurzfristige Umsetzung der Pläne ausgesetzt, doch bleiben diese auf der Tagesordnung.

… und elektro­ni­sche Ausweis­do­ku­mente

Verwaltungsvereinfachung mit Hilfe von Informationstechnik – das ist auch das Credo der Einführung von digitalen Ausweisdokumenten. Seit Herbst 2007 werden nur noch Reisepässe ausgegeben, auf denen auf einem per Funk auslesbaren Chip die biometrischen Daten des Gesichts und der Fingerabdrücke gespeichert werden (ePass). Das was als zusätzliche Fälschungssicherheit verkauft wurde, stellt sich als Sicherheitsrisiko für die Betroffenen dar: Mit wenigen Grundinformationen ist es möglich, die Informationen auf dem Chip unbemerkt aus der Distanz auszulesen, was dazu führen kann, dass Kopien des Passes erstellt werden können, mit denen Identitätstäuschungen möglich sind. Nicht weniger riskant ist für die Zukunft die Detektion der Passinhaber über die Funktechnik (Radio Frequency Identification – RFID). Die neuen – nach internationalen Standards erstellten – Pässe sind eine praktische Basis für Diktaturen, ihren Grenzverkehr lückenlos zu überwachen und über die Reisenden biometrische Datenbanken zu erstellen.

Die Pläne der Bundesregierung, dass Passkonzept auf den Personalausweis (ePerso) auszuweiten, stieß auf Widerstand bei Datenschützern. Dieser war insofern erfolgreich, als die Speicherung der Fingerabdruckdaten nicht verpflichtend sein soll und die vorgesehene Technik einen höheren Sicherheitsstandard erhält. Der ePerso soll auch im elektronischen Geschäftsverkehr über das Internet genutzt werden können zur eindeutigen Identifizierung sowie zur elektronischen Signierung von Dokumenten. Ob und wie es hierbei den Betroffenen ermöglicht wird, mit unterschiedlichen Pseudonymen im Online-Geschäft auftreten zu können, muss erst die weitere technische Umsetzung zeigen.

Um die Einführung digitaler Signaturen schneller voranzubringen hat die Bundesregierung nach langer kontroverser Diskussion mit den Landesdatenschutzbeauftragten beschlossen, den elektronischen Einkommensnachweis bei Sozialleistungsverfahren einzuführen. Das, was harmlos mit dem Namen der schönen griechischen Göttin ELENA angepriesen wird, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als Datenmonster und Überwachungsapparat. Erklärtes Ziel ist es, das bisherige aufwändige Papierbelegverfahren für Einkommensnachweise in Sozialverfahren, z.B. zur Berechnung von Sozialhilfe, Arbeitslosengeld oder Bundesausbildungsförderung, durch elektronische Auskünfte aus einem Zentralregister zu ersetzen, in dem über Jahre hinweg sämtliche Einkommensdaten der abhängig beschäftigten Bevölkerung in Deutschland gespeichert werden. Damit wird eine übermäßige Vorratsdatenspeicherung betrieben, weil nur in wenigen Fällen die gespeicherten Angaben wirklich für Sozialverfahren benötigt werden. Alternativverfahren, mit denen eine wirksame Verschlüsselung der Daten gesichert worden wäre, wurden ignoriert. So steht nun eine Datenbank vor der Verwirklichung, die bei unterschiedlichsten Bedarfsträger Begehrlichkeiten auslösen: von der Polizei über die Finanzbehörden bis zum Zoll zum Zweck der Schwarzarbeitsbekämpfung.

Infra­s­truk­turen zur Überwachung

Sämtliche eGovernment-Bestrebungen werden präsentiert als Maßnahmen zur Entbürokratisierung und zur Lebensvereinfachung für die Bürgerinnen und Bürger. Tatsächlich steckt aber in allen Maßnahmen ein gewaltiges Kontrollpotenzial, über das sich die staatliche Verwaltung unabhängig vom ursprünglichen Zweck und teilweise ohne rechtliche oder technische Hindernisse nach Belieben bedienen kann. Dort, wo noch rechtliche Hindernisse vorgesehen sind, ist schon absehbar, dass diese nach Einführung der Technik abgebaut werden sollen. Alternativverfahren, die den Bürgerinnen und Bürgern das Verfügungsrecht über ihre Daten bewahren, wären zwar möglich, werden aber – abgesehen vielleicht vom ePerso – nicht ernsthaft weiterverfolgt. So schafft sich der Staat mit freundlichem Gesicht eine technische Infrastruktur, nach der sich frühere deutsche Diktaturen die Finger geleckt hätten.

nach oben