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Der Europäische Gerichtshof für Menschen­rechte und das nationale Recht

27. November 2008
Datum: Donnerstag, 27. November 2008
Uhrzeit:19:30:00 Uhr

Donnerstag, 27. November 2008 ab 19.30 Uhr

Lessingsaal in der Ada-und-Theodor-Lessing-Volkshochschule Hannover, Theodor-Lessing-Platz 1, 30159 Hannover

„… da es wesentlich ist, die Menschenrechte
durch die Herrschaft des Rechts zu schützen…“
(aus der Präambel der AEMR)

Es referiert:

Sebastian Müller
Projekt JURISTRAS, Universität Bielefeld

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg führt eher ein Schattendasein. Ein Blick auf seine Auswirkungen auf die gerichtliche und politische Praxis in Deutschland zeigt aber, dass „Straßburg“ sehr wohl auch Einfluss auf den nationalen Grundrechtsschutz nimmt. Anhand praktischer Beispiele aus den letzten Jahren zeichnet Sebastian Müller die wichtigsten Entwicklungslinien nach und zeigt die Bedeutung des Menschenrechtsgerichtshofs.

Die Veranstaltung ist Teil der Reihe „Frei und gleich an Würde und Rechten“. Diese Reihe wird gemeinsam von der Humanistischen Union Niedersachsen, Amnesty International, der Volkshochschule Hannover sowie der Leibniz Universität Hannover angeboten. Die Veranstalter erinnern damit an die Verkündung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) vor 60 Jahren, am 10. Dezember 1948. Mehrere Abende widmen sich der Geschichte und Gegenwart der Menschenrechte: Was hat die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte durch die Vollversammlung der Vereinten Nationen bewirkt? Welche Folgen hatte die Erklärung konkret für die Menschen in aller Welt? Welche Perspektiven für den Schutz der Menschenrechte gibt es heute?

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