Grundrechte-Report 2024

Grund­rech­te-Re­port 2024

Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland

Herausgegeben von: Peter von Auer, Benjamin Derin, Andreas Engelmann, Rolf Gössner, Sarah Lincoln, Max Putzer, Britta Rabe, Rainer Rehak, Milad Schubart, Rosemarie Will, Michèle Winkler.

Redaktion: Peter von Auer, Benjamin Derin, Andreas Engelmann, Johannes Feest, Claus Förster, Marting Heiming, Sarah Lincoln, Max Putzer, Britta Rabe, Rainer Rehak, Milad Schubart, John Philipp Thurn, Marie Volkmann, Lea Welsch, Rosemarie Will, Michèle Winkler.

FISCHER Taschenbuch, S. Fischer Verlag, Frankfurt/M., Juni 2024, ISBN 978-3-596-71084-3, 256 Seiten, 14.00 Euro.

Ein Projekt der Humanistischen Union, des Bundesarbeitskreises kritischer Juragruppen, des Forums InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung, der Gesellschaft für Freiheitsrechte, der Internationalen Liga für Menschenrechte, des Komitees für Grundrechte und Demokratie, der Neuen Richtervereinigung, von PRO ASYL, des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins und der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen.

Bezugsmöglichkeiten:

Das Buch kann über den Buchhandel bezogen oder (ab dem 29. Mai 2023) im Online-Shop der Humanistischen Union bestellt werden.

Inhaltsverzeichnis:

Vorwort der Herausgeber*innen (15)

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (Artikel 1 Absatz 1)

Kirstin Drenkhahn: Welches Ziel hat Gefangenenarbeit? Gefangenenentlohnung und Resozialisierungsgebot (20)

Rosemarie Will: Selbstbestimmtes Sterben und assistierter Suizid (24)

Kalle Hümpfner / Tuuli Reiss: Das Selbstbestimmungsgesetz und die Änderung des Geschlechtseintrages als Grundrecht (28)

Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit. (Artikel 2 Absatz 1)

Lars Mehler: Kein Freifahrtschein zum polizeilichen Data-Mining. Das Bundesverfassungsgericht bremst die Nutzung von Software zur automatisierten Datenanalyse (33)

Andreas Engelmann: Dauerüberwachung im Unternehmensinteresse. Gericht setzt Grundrecht auf Rendite über Beschäftigtendatenschutz (37)

Hartmut Aden: Künstliche Intelligenz menschenrechtlich einhegen (41)

Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. (Artikel 2 Absatz 2)

Hannah Espín Grau / Tobias Singelnstein: Schmerzgriffe als Form polizeilicher Gewaltausübung (46)

Dyana Rezene / Neda Djamshidian / Nicole Bögelein / Levin Reichmann: Armut wegsperren. Beschleunigte Verfahren und die Haft vor der Verhandlung (50)

Benjamin Derin: Präventiver Paradigmenwechsel. Die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs zum ausgeweiteten polizeilichen Präventivgewahrsam (55)

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (Artikel 3 Absatz 1)

Charlotte Ellinghaus: Gleiche Arbeit, ungleicher Lohn. Wie das BAG die Ungleichbehandlung in der Leiharbeitsbranche am Leben hält (60)

Kirsten Bock: Offlinezugangsgesetze. Braucht es ein Grundrecht auf ein analoges Leben? (64)

Mitali Nagrecha: Eine Chance für weniger Haft? Die Berücksichtigung des Existenzminimums bei der Festsetzung von Tagessätzen (68)

Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. (Artikel 3 Absatz 2)

Ulrike Lembke / Marie Volkmann: Sprechende Sprachverbote. Geschlechtergerechte Sprache im hoheitlichen Sprachhandeln (73)

Friederike Boll / Lea Welsch: Über Geld spricht man nicht? Die BAG-Entscheidung zur Entgeltdiskriminierung von Frauen (77)

Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. (Artikel 3 Absatz 3)

Tarik Tabbara: Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts. Eine Reform mit gleichheitsrechtlichen Problemen (82)

Claus Förster: Vereinte Nationen zutiefst besorgt über die Situation von Behinderten in Deutschland (86)

Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. (Artikel 5 Absatz 1 Satz 1)

Vivian Kube / Hannah Vos: Gelöscht, nicht »aktenrelevant« oder nie gespeichert. Der Umgang mit der Handykommunikation von Politiker*innen und Behörden gefährdet die Informationsfreiheit (91)

John Philipp Thurn: Immer neue Lücken im Äußerungsstrafrecht? (95)

Timo Laven / Lorenz Wielenga: Rassismuskritik oder Beleidigung? Entzug der Lehrerlaubnis wegen polizeikritischer Äußerung (101)

Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 und 3)

Jan Rahner: Razzia bei Radio Dreyeckland Wie kritische Berichterstattung kriminalisiert wird (106)

Benjamin Lück: Whistleblower*innen – Wer schützt die Quelle vor der Presse? (110)

Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung. (Artikel 5 Absatz 3)

Nina Keller-Kemmerer: Israelbezogener Antisemitismus und Kunstfreiheit. Der Fall Roger Waters (115)

Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. (Artikel 8 Absatz 1)

Clemens Arzt: Sind Versammlungsverbote bald der Normalfall? Von Corona über »Klimakleber« zum Krieg in Gaza (120)

Tina Keller: Alles für die Kohle. Wie Grundrechte mit Lützerath abgerissen wurden (125)

Peer Stolle: Antifaschistischer Protest und die Verselbständigung polizeilicher Repression. Zum Leipziger Kessel im Juni 2023 (129)

Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden. (Artikel 9 Absatz 1)

Paul Madro / Philipp Schönberger: Wenn aus zivilem Ungehorsam organisierte Klimakriminalität wird. Der § 129 StGB und die Letzte Generation (134)

Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. (Artikel 9 Absatz 3)

Klaus Lörcher: Gräfenhausen ein Symbol? Lkw-Fahrer wehren sich (139)

Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden. (Artikel 12 Absatz 1)

Norbert Pütter: Zeugnisverweigerungsrecht und Soziale Arbeit (144)

Die Wohnung ist unverletzlich. Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden. (Artikel 13 Absatz 1 und 2)

Karl Mauer: Die Räume der Anderen. Das behördliche Betreten von Zimmern geflüchteter Menschen (149)

Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt. Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. (Artikel 14 Absatz 1 und 2)

Noma Hajar / Benjamin Raabe: Die Eigenbedarfskündigung als effektives Mittel zur Verdrängung (154)

Politisch Verfolgte genießen Asylrecht. (Artikel 16 a Absatz 1)

Wiebke Judith: Finstere Aussichten für den Flüchtlingsschutz in Europa. Wie die GEAS-Reform das Recht auf Asyl aushöhlt (159)

Max Putzer: Kein Schutz bei »nicht öffentlich bemerkbar gelebter homosexueller Veranlagung«? Zum Umgang mit queeren Geflüchteten in (gerichtlichen) Asylverfahren (165)

Anna Biselli / Chris Köver: Das Handy, bitte! Wie das digitale Leben von Asylsuchenden durchleuchtet wird (169)

Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. (Artikel 19 Absatz 4)

Anne Pertsch / Robert Nestler: Grenzenloses Europa? Kontrollen und Zurückweisungen an den Binnengrenzen zur »Migrationssteuerung« (174)

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. (Artikel 20 Absatz 1)

Friedrich Zillessen: Was wäre, wenn? Der erste AfD-Landrat und die Landtagswahlen 2024 (179)

Rainer Land: Ökologischer Umbau und Schuldenbremse (183)

Andreas Aust: Eine Kampfansage gegen Kinderarmut? Die Kindergrundsicherung ist gut gemeint, aber unzureichend (188)

Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. (Artikel 20 Absatz 2)

Malte Engeler: Wie viel kostet eine Wahl? Wie die Europäische Verordnung über Targeting bei politischer Werbung am Spagat zwischen Markt und Demokratie scheitert (193)

Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden. (Artikel 20 Absatz 3)

Rolf Gössner: Verfassungsschutz: Stigmatisieren per Datenübermittlung? Verfassungsgerichtlich erzwungene Gesetzesreform birgt neue Grundrechtsprobleme (198)

Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung. (Artikel 20a)

Jannis Krüßmann: Klimagesetzesbrecherin vor Gericht. Das Klimaschutzsofortprogramm der Bundesregierung vor dem OVG Berlin-Brandenburg (203)

Katrin Brockmann: Ruganer:innen gegen die AfD und für Heringslaichgebiete. Flüssiggasgesetz ignoriert den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen (208)

Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so trifft die Verantwortlichkeit grundsätzlich den Staat oder die Körperschaft, in deren Dienst er steht. (Artikel 34)

Jochen Goerdeler: Nach rechtswidriger Nacktdurchsuchung. Bundesverfassungsgericht weitet Ausgleichsansprüche aus (213)

Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde. (Artikel 103 Absatz 2)

Simon Pschorr: Alkohol legal, Cannabis illegal: Eine Entscheidung allein des Gesetzgebers (217)

Niemand darf wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden. (Artikel 103 Absatz 3)

Marie Volkmann: Nicht zweimal in derselben Sache. Zur Notwendigkeit staatlicher Selbstbeschränkung bei der Wiederaufnahme von Strafverfahren (222)

Anhang

  • Kurzporträts der herausgebenden Organisationen (229)
  • Autor*innen, Herausgeber*innen und Redaktionsmitglieder (239)
  • Abkürzungen (247)
  • Sachregister (250)
nach oben