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Erklärung der Humanis­ti­schen Union zum Schwan­ger­schafts­ab­bruch

19. Juni 1976

aus: Mitteilungen der Humanistischen Union Nr. 76 (3/1976), S. 23

Der Bundesvorstand beschloß auf seiner Sitzung am 19.6.1976 in Frankfurt folgende Erklärung:

1.  Als erste politische Organisation der Bundesrepublik hat die HU im August 1970 der Öffentlichkeit einen Gesetzentwurf zur Reform des § 218 im Sinne der Fristenregelung vorgelegt.

2. Das entscheidende Kriterium bei jeder Reform des § 218 ist für die HU das im Grundgesetz garantierte Selbstbestimmungsrecht des Menschen, also auch der Frau.

3.  Die HU lehnt die vom Deutschen Bundestag beschlossene Indikationsregelung nach wie vor als unzureichend ab. Auch die gesetzliche Neuregelung unterwirft die betroffenen Frauen weiterhin einer Fremdbestimmung. Nicht sie, sondern Ärzte entscheiden über einen Schwangerschaftsabbruch. Auch künftig wird den Frauen das Urteilsvermögen abgesprochen, über die Zumutbarkeit einer Schwangerschaft eine eigenverantwortliche Entscheidung zu treffen.

4.  Die HU wird darum weiterhin für eine Reform des § 218 im Sinne des Selbstbestimmungsrechts kämpfen. Zwei Möglichkeiten sind vorstellbar:

a) Aufgrund und durchaus im Rahmen des Bundesverfassungsgerichtsurteils kann ein neuer Gesetzentwurf für eine Fristenregelung, mit deutlicherer Beratungspflicht, eingebracht werden.

b) Es kann eine Revision des Bundesverfassungsgerichtsurteils angestrebt werden.

Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat keinen Ewigkeitswert. Sie ist ohnehin längst relativiert durch Verfassungsgerichtsurteile anderer Länder (Frankreich, USA, Österreich). Grundrechte der Frau werden auch bei uns auf die Dauer nicht anders ausgelegt werden können als in anderen auf die Menschenrechte verpflichteten Staaten.

5.  Die HU verkennt nicht, daß durch die Indikationsregelung die Lage der Frauen gegenüber dem bisherigen Rechtszustand verbessert wird. Sie wird daher allen Versuchen entschieden entgegentreten, die jetzige Reform durch bürokratische Maßnahmen, einengende Gesetzesauslegung und Pressionen von kirchlicher Seite zu unterlaufen.

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