Bundesregierung will weiterhin verfassungswidrig Lauschen!
Anlässlich der heutigen Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags kritisiert die Humanistische Union den vorliegenden Gesetzentwurf zur Akustischen Wohnraumüberwachung (BT-Drs. 15/4533)
Anlässlich der heutigen Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags kritisiert die Humanistische Union den vorliegenden Gesetzentwurf zur Akustischen Wohnraumüberwachung (BT-Drs. 15/4533). Der vorliegende Gesetzentwurf ignoriere weitgehend die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Kriterien zum Schutz des absoluten Kernbereichs privater Lebensgestaltung. Das Gericht hatte eine klare gesetzliche Festlegung der Ausnahmen verlangt, unter denen ein Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung erlaubt ist. Eindeutige Ausnahmeregelungen fehlen jedoch in dem vorliegenden Entwurf. Die Bürgerrechtsorganisation empfiehlt deshalb allen Abgeordneten, den Regierungsentwurf abzulehnen und auf den sogenannten großen Lauschangriff gänzlich zu verzichten.