Publikationen / Mitteilungen / Mitteilungen Nr. 171

Ursula und Johannes Neumann erhalten den Erwin-­Fi­scher-­Preis

Mitteilungen17109/2000Seite 80

PLUS Impressum

Mitteilungen Nr. 171, S. 80

Der Erwin-Fischer-Preis wird am 14. Oktober diesen Jahres in Roßdorf/ Darmstadt erstmals vergeben. Mit dem Preis will der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA e.V.) besondere Verdienste oder herausragenden Einsatz für die Trennung von Staat und Kirche, von Politik und Religion auszeichnen.
Der IBKA e.V. verleiht der Psychologin Ursula Neumann und dem Kirchenjuristen Prof. Dr. Johannes Neumann den Erwin-Fischer-Preis für ihre Lebensleistung und das Engagement gegen den Zwangs-ethikunterricht als „Ersatzfach“ für konfessionellen Religionsunterricht.
Der Preis soll in der Regel alle zwei Jahre vergeben werden. Er ist benannt nach dem Anwalt Erwin Fischer (1904 bis 1996), der als erster Jurist die enge Verflechtung von Staat und Kirche in der Bundesrepublik auf der rechtlichen Ebene kritisierte und die Interessen von Konfessionslosen vor Gericht vertrat.
Erwin Fischer, geboren 1904 in Reutlingen, trat 1919 aus der Kirche aus. Von 1922 bis 1925 studierte er Rechtswissenschaften in München, Hamburg und Berlin; seit 1930 war er in Berlin als Rechtsanwalt tätig, seit Oktober 1930 auch als Geschäftsführer der Deutschen Hochschule für Politik.
1933 wurde er aus diesem Amt entlassen, zudem wegen seiner SPD-Mitgliedschaft mit einem Vorlesungsverbot belegt. Während der Nazi-Zeit arbeitete er als Anwalt (u.a. vertrat er Paul Hindemith), 1942 wurde er eingezogen.
Nach der Rückkehr aus der Kriegsgefangenschaft 1945 ließ sich Erwin Fischer in Ulm als Anwalt nieder. Er gründete die „Gesellschaft für Bürgerrechte“ und gehörte auch zu den Gründungsmitgliedern der Humanistischen Union (1961). 1993 wurde er von der HU mit dem Fritz-Bauer-Preis ausgezeichnet.
Mit seinem Buch „Trennung von Staat und Kirche“, das 1964 erstmals erschien, formulierte er präzise seine Zielvorstellung einer modernen Gesellschaft, in der es keine Privilegien für bestimmte Religions-gemeinschaften mehr geben sollte. Damit wurde er zu einem der Vordenker für eine Reform des sog. Staatskirchenrechts – die bis heute nicht erfüllt ist.
Die Preisverleihung findet im Rahmen der diesjährigen IBKA-Mitgliederversammlung statt. Rückfragen, Anmeldungen IBKA e.V. – Internationaler Bund der Konfessionslosen und Atheisten, Postfach 1745, 58017 Hagen, Tel/Fax 02334-923311

Nach: IBKA Rundbrief Juli 2000 mit frdl. Genehmigung

Impressum

Verlag: Humanistische Union e.V.
Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin
Telefon: 030/204502-56, Telefax: 030/204502-57
web: https://www.humanistische-union.de
mail: hu@ipn-b.de

Redaktion: Tobias Baur (TB)
Mitarbeit: Canan Ulug´ , Constanze Oehlrich

Den Inhalt namentlich gezeichneter Artikel verantworten
die AutorInnen; Kürzungen bleiben der Redaktion vorbehalten.

Diskussionsteil:
Irmgard Koll, Zunzinger Str. 7a, 79379 Müllheim

Bankverbindung:
BfG AG, Bankleitzahl: 10010111, Kontonummer 19886698

Satz print-Ausgabe: ernst./Jan Gattnar, Berlin

Layout und Programmierung online-Ausgabe: ernst./Jan Gattnar, Berlin
web: http://www.ernstxl.de
mail: jg@ernstxl.de

Erscheinungsweise der Mitteilungen: vierteljährlich.
Der Bezugspreis der print-Ausgabe ist im Mitgliedsbeitrag enthalten.

Redaktionsschluß dieser Ausgabe: 31. Juli 2000
Redaktionsschluß nächste Ausgabe: 15. Nov. 2000

ISSN 0046-824X

nach oben