Erwiderung zu den Darstellungen bezüglich meines Artikels zur Knabenbeschneidung
Mitteilungen 218/219 (III/IV) – Dezember 2012, Seite 5
1. Jutta Roitsch unterstellt mir, ich hätte die religiös motivierte Knabenbeschneidung mit der Verstümmelung weiblicher Genitalien gleichgestellt. Dies ist ausweislich meines Textes falsch. Erst die von mir beschriebene Abwägung zwischen Kindeswohl und religiösem Erziehungsrecht ermöglicht es, anhand der unterschiedlich tiefen Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit zwischen Knabenbeschneidung und weiblicher Genitalverstümmelung in den Rechtsfolgen zu unterscheiden.
2. Jutta Roitsch unterstellt mir, ich würde die Bewertung der bisherigen Rechtslage durch das Kölner Gericht auch als rechtspolitische Lösung des Konflikts bzw. Verbandsposition der Humanistischen Union festschreiben wollen. Dagegen habe ich mich nachweislich dafür ausgesprochen, die Wertung des Kölner Gerichts zu hinterfragen und sich um einen tragfähigen Kompromiss zu bemühen.
3. Jutta Roitsch unterstellt mir, dass sich hinter meiner juristischen Argumentation Religionsfeindlichkeit verberge, ohne das näher zu begründen.
Rosemarie Will