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Der Staat: Das Inkassobüro der Kirche!

30. August 2020
aus: „Mitteilungen”, Nr. 133, März 1991, Jürgen Roth

Die Großkirchen haben es wieder einmal geschafft. Wie so oft in ihrer Geschichte haben sie es wieder einmal geschafft, sich auch im vereinigten Deutschland materiell bestens abzusichern. Nicht weniger als 13,6 Mrd. DM flossen im Jahre 1989 in die unersättlichen Kassen der katholisch-evangelischen Liebe-Gott-GmbH. Die Militärseelsorge – in diesen bewegten Wochen zur seelischen Aufmunterung besonders wichtig – kostete die Gemeinschaft der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler stolze 51,6 Mill. DM 1989.

Bischof Dyba, der künftige katholische Militärbischof, kann auf einer wahrlich soliden finanziellen Grundlage seine guten Werke verrichten. Ungezählt sind auch die übrigen öffentlichen Zuwendungen für Kirchenbauten, Bischofsgehälter, Ausbildung des kirchlichen Bodenpersonals und sonstige Aufwendungen für den Dienst an sich selbst. Ein kleiner Ausgabeposten (ca. 10-15 %) soll sogar wohltätigen Zwecken dienen. Doch unterliegen wir keiner klerikalen Legendenbildung: Kindergärten, Altenheime und andere Einrichtungen der sozialen Wohlfahrtspflege werden zu über 80 % aus Steuermitteln bezahlt. Nur ein kleiner Teil (ca.1/7) der Steuermittel kommen sozialen Zwecken zugute – der Rest wird vom Apparat verbraucht.

Es gibt wahrlich keine ineffektivere Spende für soziale Belange als den Umweg über die Zahlung der Kirchensteuer. Die Regelung der finanziellen Beziehungen zwischen Staat und Kirche ist Sache der Länder. Dies bestimmt Artikel 137 Absatz 6 der Weimarer Reichsverfassung, die über Artikel 140 des Grundgesetzes in unsere Verfassung übernommen worden ist. Neben dem Religionsunterricht ist die sog. „Kirchensteuer“ der einzige Bereich, in dem die grundgesetzliche Trennung von Staat und Kirche eingeschränkt ist. Was die Länder allerdings unternehmen (oder unterlassen), ist deren Angelegenheit. Ob sie sich – wie Nordrhein-Westfalen – in den apostolischen Schwitzkasten nehmen lassen, sich einseitig durch Konkordate binden oder auf einer Trennung klerikaler und staatlicher Belange bestehen, muß in den Ländern entschieden werden. Der Einigungsgvertrag zwischen BRD und DDR enthält jedoch für die neuen Bundesländer ein eigenes Sondergesetz.

Dieses aus 20 Paragraphen bestehende Gesetz zur Regelung des Kirchensteuerwesens wurde in Anlage II Kapitel IV in dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen versteckt. Unter der Rubrik „fortgeltendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik” hat die Bonner Ministerialbürokratie in Lobby vereint mit den Experten der Kirchen dieses Gesetz so geschickt in den Einigungsvertrag eingeschmuggelt, daß es in den parlamentarischen Beratungen dieses 1000-seitigen Papierberges keine Rolle spielen konnte. Für ein solches Durchmarschverfahren gibt es keine Parallele. Der Trick ist aber durchaus pfiffig und verrät Routine. Im Rahmen des Vertrages, der den Anschluß der DDR an die Bundesrepublik regelt, wurde noch rasch — auf der Grundlage der alten DDR-Verfassung — Recht für die DDR und damit für deren Länder gemacht, die jene Vorschriften als Landesrecht übernehmen, die noch nicht den Gesetzen der Bundesrepublik angepaßt wurden. Auf diese Weise hat der Bundestag ohne jedes Mandat durch die Bevölkerung der (noch selbständigen) DDR für dieses geltende Recht mitgeschrieben, was nach dem Zuständigkeitskatalog des Grundgesetzes den Bundestag gar nichts angeht, weil die Länder zuständig sind. Während gleichzeitig die DDR auf das Grundgesetz verpflichtet wird, enthält die Gründungsurkunde bereits einen schweren Verstoß gegen die verfassungsmäßige Ordnung.

Dieses Vorgehen zeigt, wie gering das Vertrauen in die neuen Landesparlamente ist. Dieses Geheimverfahren belegt aber auch, daß Kirche und Ministerialbürokratie allen Grund haben, eine breite demokratische Diskussion zu fürchten. Die Kirchensteuer wird in der Öffentlichkeit überwiegend skeptisch beurteilt oder sogar gänzlich abgelehnt. Innerhalb der Kirchen steht Nell-Breuning inzwischen mit seiner bereits 1969 geäußerten Auffassung nicht mehr allein: ich will nicht durch Mittel staatlichen Zwangs zur Erfüllung meiner kirchlichen Mitgliedschaft angehalten werden, das möge der Staat Sache der Kirche und meine eigene Sache sein lassen.“ Es ist an der Zeit, die Trennung von Staat und Kirche in dem vereinigten Deutschland endlich zu vollenden und die Allianz von Thron und Altar auf den Abfallhaufen der Geschichte zu werfen.

Jürgen Roth

Am 15. Januar hat die HUMANISTISCHE UNION an die Parlamente in den neuen Bundesländern appelliert, diesen Eingriff in die Rechte nicht hinzunehmen, sondern die Regelungen wieder außer Kraft zu setzen.

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