Total transparent - Zukunft der informationellen Selbstbestimmung?
Datum: | Donnerstag, 20. Oktober 2005 |
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3. November 2005
Bezirksregierung Düsseldorf, Präsidentenschlösschen, Cecilienallee 1
Symposium der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW und dem Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht der Universität Münster
Auf dem Symposium soll es um die Entwicklung des Schutzes der Privatheit in Recht und Gesellschaft gehen. Das Bundesverfassungsgericht hat im Volkszählungsurteil von 1983 eine Gesellschaftsordnung, in der die Bürgerinnen und Bürger nicht mehr wissen können, wer, was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß, für unvereinbar mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung erklärt. Das Symposium befasst sich mit der Frage, ob die vom Bundesverfassungsgericht beschriebene Gesellschaftsordnung bereits heute Wirklichkeit ist, in der näheren Zukunft bevorsteht oder „eine totale Transparenz“ der Gesellschaft als blanke Utopie angesehen werden kann. Es werden rechtliche und gesellschaftliche Entwicklungen sowie die Bedeutung, die die Privatheit und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung für die Bürgerinnen und Bürger heutzutage haben, thematisiert. Auf der abschließenden Podiumsdiskussion wird u.a. Udo Kauß (HU Freiburg) sprechen.
Für die Teilnahme wird um eine Anmeldung bis zum 20.10.2005 gebeten an:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW, z.H. Frau Siekmann, Reichsstraße 43, 40217 Düsseldorf (wahlweise auch Fax: 0211 – 3 84 24 10 oder pressestelle@ldi.nrw.de).