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Bundes­weiter Volks­ent­scheid

14. Juni 2009
Datum: Sonntag, 14. Juni 2009

Die DK erneuert die Forderung der HU nach der Einführung bundesweiter Volksentscheide.

Die Delegiertenkonferenz beschließt:

Die HUMANISTISCHE UNION fordert erneut den Gesetzgeber auf, endlich den Volksentscheid auf Bundesebene einzuführen. Dabei sollen folgende Mindeststandards gelten: Eine Volksabstimmung findet statt, wenn eine Million Wahlberechtigte oder der Bundestag dies verlangen. Die Bürgerinnen und Bürger werden über die Pro- und Contra-Argumente gleichermaßen und umfassend schriftlich informiert.

Es entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Zur Änderung des GG ist eine Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen erforderlich.

Zusätzlich sollen die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, eine Volksabstimmung gegen Beschlüsse des Bundestages einzuleiten (fakultatives Referendum) und bei wichtigen EU-Reformen und Grundgesetzänderungen mitzuentscheiden (obligatorisches Referendum).

Darüber hinaus unterstützt die HU die Aktion „Bundesweiter Volksentscheid“.

Antragsteller: RV München Südbayern
Abstimmung: bei 2 Gegenstimmen und 1 Enthaltung angenommen

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