Finanzen und Vermögen der Kirchen in Deutschland Die verfassungswidrige Finanzierung der Kirchen durch den Staat
Datum: | Donnerstag, 20. Oktober 2011 |
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Uhrzeit: | 20:00:00 Uhr |
Donnerstag, 20. Oktober 2011, 20 Uhr, s.t., Platz der Universität 3, Freiburg, Kollegiengebäude I, Raum 1098 – Dr. Carsten Frerk
Sogar der Papst forderte eine stärkere Trennung von Staat und Kirche. Doch wie weit ist es mit dem verfassungsrechtlichen Gebot der religiösen Neutralität des Staates her, wenn es um die wichtige Frage der Finanzierung von Religionsgemeinschaften geht?
Seit der Weimarer Verfassung von 1919, also seit mittlerweile 92 Jahren, besteht in Deutschland der Auftrag, die aus feudalen, vor-demokratischen und vorrepublikanischen Zeiten stammenden Staatsleistungen an die Kirchen abzulösen. Geschehen ist seither nichts. Stattdessen zahlen die Bundesländer (mit Ausnahme Bremens und Hamburgs) weiterhin jedes Jahr pauschale Beträge an die evangelische und die katholische Kirche, derzeit ca. 460 Millionen Euro jährlich, Tendenz steigend. Das sind Gelder, die von allen Steuerzahlern erbracht werden. Deutlicher kann man ein Verfassungsgebot kaum ignorieren.
Die Humanistische Union hat dieses Jahr einen Gesetzentwurf zur Ablösung der Staatsleistungen vorgelegt. Es ist nicht einsichtig, warum die hoch verschuldeten öffentlichen Hände jährlich 460 Millionen Euro an zwei Kirchen zahlen, die selbst schuldenfrei und vermögend sind. Eine Einstellung dieser Zahlungen würde weder die Existenz der Kirchen gefährden (die Staatsleistungen machen weniger als 5 % der Kirchenhaushalte aus), noch wäre die Finanzierung ihrer wohltätig-sozialen Dienste betroffen, die ohnehin in anderer Form bezuschusst werden.
Dr. Carsten Frerk gibt am 20. Oktober 2011, 20 Uhr in Raum 1098 einen systematischen Überblick, zu welchen Gelegenheiten der Staat von den Kirchen zur Kasse gebeten wird. Er problematisiert versteckte Subventionen wie die steuerliche Absetzbarkeit der Kirchensteuer, erläutert die rechtliche und historische Fragwürdigkeit der sogenannten Staatsleistungen und stellt die Frage, warum die Allgemeinheit soziale Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft bezuschusst, obwohl dort die Arbeitnehmerrechte weitgehend außer Kraft gesetzt sind.