Antrag 2: Regelung für Fahrtkostenerstattung
Datum: | Montag, 03. Juni 2019 |
---|
Antrag auf Satzungsänderung
Die Mitgliederversammlung möge die Einfügung eines neuen § 18 Abs. 5 in die Satzung beschließen:
Mitglieder und Mitarbeiter des Vereins haben einen Anspruch auf die Erstattung von Aufwendungen, die ihnen durch Tätigkeiten für den Verein entstanden sind. Hierzu gehören insbesondere Fahrt- und Reisekosten sowie Porto- und Telefonkosten. Die Erstattung erfolgt nur mit dem Nachweis der konkreten Auslagen und in dem Umfang und in der Höhe, wie sie durch die gesetzlichen Vorschriften als steuerfrei anerkannt sind. Näheres regelt eine Reisekostenordnung, die der Vorstand beschließt.
Begründung: In der Reisekostenordnung sollte festgelegt werden, dass Fahrt- und Reisekosten für alle vereinsbezogenen Reisen nur bezahlt werden, sofern der Erstattungswunsch vor Antritt der Reise der Geschäftsstelle mitgeteilt wurde und diese das dafür vorgesehene Budget des Haushaltsplanes noch nicht ausgeschöpft hat.
Nach der bisherigen Fassung der Satzung kann zudem der Bundesvorstand keine Reisekostenordnung beschließen, da ihm dafür die Zuständigkeit fehlt.
Antragsteller: Der Bundesvorstand der Humanistischen Union