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09.02.2013, junge Welt „Man weiß ja nicht, was mit diesen Aufnahmen geschieht“

09. Februar 2013

Über die geplanten Videoaufzeichnungen von Demonstrationen in Berlin spricht Hartmut Aden, Mitglied der Humanistischen Union

Der Berliner Senat plant ein Gesetz, welches der Polizei auch ohne Anlass erlaubt, Versammlungen zu filmen. Hartmut Aden, Professor für öffentliches Recht und Europarecht an der HWR Berlin und Mitglied der HU, erklärt, warum dies die Versammlungsfreiheit einschränkt: „Grundsätzlich soll jeder gern und bereitwillig von diesem Grundrecht Gebrauch machen können. Genau davon könnten aber Menschen abgeschreckt werden, wenn sie damit rechnen müssen, dass bei solchen Versammlungen Kamerawagen der Polizei im Einsatz sind.“ Besonders fragwürdig und problematisch sei dabei der Aspekt des Datenschutzes. Das Gesetz sieht zwar vor, dass die Aufzeichnungen nicht gespeichert und missbraucht werden dürfen. Da die Bürger und Bürgerinnen dies aber nicht nachprüfen können, seien sie in ihrer Entscheidung, demonstrieren zu gehen, erheblich beeinflusst und eingeschränkt. Aden berichtet, dass Demonstranten gerichtlich gegen rechtswidrige Kameraaufzeichnungen der Polizei vorgehen können.

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