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500 Euro Schaden­er­satz für ungerecht­fer­tigte Festnahme?

21. Mai 2007

Tagesspiegel, 21.5.2007

Karlsruhe – Bei illegalen Polizeiaktionen soll der Staat nach Ansicht des früheren Verfassungsrichters Jürgen Kühling den Betroffenen künftig Schadenersatz zahlen. Wiederholt habe das Bundesverfassungsgericht die Justiz wegen rechtswidriger Hausdurchsuchungen gerügt, trotzdem komme es nach wie vor zu solchen Aktionen, sagte Kühling bei der Vorstellung des „Grundrechte-Reports 2007“ in Karlsruhe. Ein wirksames Gegenmittel wäre eine „anständige Entschädigung“, denn eine Durchsuchung sei eine „ungeheure Demütigung“ und ein tiefer Eingriff in die Privatsphäre.

… Ein Autor des (Grundrechte-) Reports moniert die Missachtung höchstrichterlicher Rechtsprechung bei der Novellierung von Polizeigesetzen. Trotz der vom Bundesverfassungsgericht festgelegten hohen Hürden für eine vorbeugende Telefonüberwachung und für Eingriffe in die Privatsphäre hätten mehrere Länder polizeiliche Eingriffsbefugnisse geschaffen, die diese Vorgaben ignorierten, unter anderem Mecklenburg-Vorpommern, Hessen und Schleswig-Holstein. …

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