Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen: Missachtet der Bundestag weiterhin das fast 100jährige Verfassungsgebot?
Am 9. März 2017 steht die Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages. Er entscheidet über einen vor zwei Jahren eingebrachten Antrag der Fraktion DIE LINKE (BT-Drs. 18/4842 vom 6. Mai 2015), beim Bundesfinanzministerium eine Kommission zur Evaluierung dieser Staatsleistungen einzurichten. Die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union (HU) fordert die Abgeordneten des Deutschen Bundestags auf, den Verfassungsauftrag zur Ablösung der sogenannten Staatsleistungen endlich umzusetzen.
Dazu Dr. Kirsten Wiese vom Bundesvorstand der HU: „Wir befürchten, dass das unliebsame Thema der Staatsleistungen zum Ende der Legislaturperiode erneut vertagt und der aktuelle Antrag ohne weitere Debatte abgelehnt werden wird. Das ist umso weniger verständlich, als der Antrag noch nicht festlegt, wann und zu welchen Konditionen die Staatsleistungen eingestellt würden – er dient lediglich der Vorbereitung dieses Prozesses.“ Wird dieser Prozess zur Ablösung der Staatsleistungen nicht eingeleitet, heißt das: Die Länder müssen weiterhin jährlich wachsende Beträge an die Kirchen zahlen – ohne Gegenleistung und ohne Aussicht auf ein Ende. „In der kommenden Wahlperiode – 2019 – steht das 100jährige ‚Jubiläum‘ des Verfassungsauftrags zur Ablösung der Staatsleistungen an“, erinnert Dr. Kirsten Wiese. „Eine derart lang anhaltende Missachtung eines Verfassungsgebots ist beispiellos.“
Kirsten Wiese verweist auf die zusätzlichen Kosten, die durch einen weiteren Aufschub der Ablöseverhandlungen entstehen. „Kirchennahe Juristen schlagen aktuell einen 20fachen Wert der jährlichen Zahlungen als Betrag für die einmalige Ablösung der Staatsleistungen vor. Selbst wenn man diesen Wert akzeptiert, heißt das: Hätte der Deutsche Bundestag in seiner zweiten Wahlperiode 1957 die von der Verfassung geforderten Grundsätze der Ablösung verabschiedet, so wäre diese bei einem damaligen Jahresbetrag von 59 Millionen Euro nach 20 Jahren bzw. mit einer Gesamtsumme von 1,2 Milliarden Euro inzwischen längst abgeschlossen. Mittlerweile haben die Länder dagegen weitere 16 Milliarden Euro verausgabt – und sind von einem Ende der Zahlungen genauso weit entfernt wie 1957.“
Für Rückfragen erreichen Sie Dr. Kirsten Wiese unter Mobilnr. 0163 268 4615 sowie den Geschäftsführer der Humanistischen Union, Sven Lüders, unter Mobilnr. 01520 183 1627.
Hintergrundinformationen:
Bei den sogenannten Staatsleistungen an die Kirchen handelt es sich um jährliche Zuwendungen fast aller Bundesländer (außer Bremen und Hamburg) an die evangelische und die katholische Kirche. Diese Zahlungen erfolgen ohne Zweckbindung und ausdrücklich ohne Leistungsanspruch – sie werden „historisch“ bzw. „politisch“ begründet, meist als Entschädigung für Folgen der Säkularisation. Ihre Höhe ist in verschiedenen Staatskirchenverträgen festgelegt. Nicht mit den Staatsleistungen zu verwechseln sind alle Finanzhilfen, Subventionen oder zweckgebundenen Zuwendungen, die von Bund, Ländern und Gemeinden sowie den Sozialleistungsträgern zur Erreichung bestimmter öffentlicher Zwecke entrichtet werden. Bereits Artikel 138 der Weimarer Reichsverfassung (v. 14.08.1919) sah die Ablösung der Staatsleistungen vor – diese Bestimmung ist über Artikel 140 auch heute noch Bestandteil unseres Grundgesetzes.
Artikel 138 Weimarer Reichsverfassung: „Die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften werden durch die Landesgesetzgebung abgelöst. Die Grundsätze hierfür stellt das Reich auf.“
Artikel 140 Grundgesetz: „Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes.“
Die Humanistische Union setzt sich seit Jahren für eine Ablösung der Staatsleistungen ein. Dazu legt sie jährlich die Berechnung der aktuellen Staatsleistungen vor. Diese belaufen sich allein für 2017 auf 524 Millionen Euro, seit 1949 wurden rund 17,3 Milliarden Euro gezahlt. Im Anhang finden Sie eine Übersicht der seit 1949 bis 2017 gezahlten Staatsleistungen sowie die Aufschlüsselung der aktuellen Staatsleistungen aus dem Jahres 2017.
Weitere Informationen zum Thema:
- Johann-Albrecht Haupt: Staatsleistungen der Länder an die Kirchen, vorgänge Nr. 213 (Heft 1/2016), S. 153-161
- Johann-Albrecht Haupt: Nichtablösung der Staatsleistungen an die Kirchen, Geschichte eines politischen Versagens, vorgänge Nr. 203 (Heft 3/2013), S. 16-28
- Carsten Frerk: Staatsleistungen, in: Rosemarie Will (Hrsg.), Die Privilegien der Kirchen und das Grundgesetz. 4. Berliner Gespräche über das Verhältnis von Staat, Religion und Weltanschauung, Berlin/Norderstedt 2011, S. 61
(Update: In der ersten Fassung der Übersicht der Staatsleistungen 2017 fehlte die Anzahl der evangelischen Kirchenmitglieder in Baden-Württemberg, wodurch auch die Summe der evangel. Kirchenmitglieder falsch ausgewiesen wurde. Dieser Fehler ist in der korrigierten Version behoben.)