Aushöhlung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung
Die Humanistische Union kritisiert das Digitale-Versorgungs-Gesetz (DVG)
Mit den Stimmen der Großen Koalition hat der Deutsche Bundestag am Donnerstag, 7. November 2019, das Digitale-Versorgungs-Gesetz durchgewinkt. Die Bundesregierung will damit die Digitalisierung des Gesundheitswesens vorantreiben. Die Humanistische Union sieht in dem Vorhaben einen weiteren Schritt zur Aushöhlung von PatientInnenrechten.
Die Digitalisierung vieler gesellschaftlicher Bereiche schreitet voran. Das birgt Chancen aber auch große Risiken, insofern der Datenschutz Schritt für Schritt ausgehöhlt wird. Die Humanistische Union warnt vor Datenmissbrauch, der in einer datengetriebenen Ökonomie zu Diskriminierung und Manipulation führen kann. Jetzt ist das Gesundheitswesen dran: Verschiedene Gesetze – wie das Gesetzentwurf zur Errichtung eines Implantateregisters in Deutschland und ganz aktuell auch die Verabschiedung des Digitale – Versorgung-Gesetz (DVG) Anfang November, das u.a.
- die Einrichtung eines Forschungszentrums plant, in dem Gesundheitsdaten ohne Einwilligung der Patienten gesammelt werden, damit sowohl öffentliche als auch private Einrichtungen über Forschungsdaten verfügen.
- das Verschreiben von Gesundheits-Apps vorsieht, die von den Kassen finanziert werden und
- die elektronische Video-Sprechstunde ermöglicht.
„All das bereitet den Weg zum gläsernen Patienten. Denn trotz aller verbaler Beteuerungen in Datenschutzerklärungen und von Politikerinnen und Politikern, wonach „Datenschutz uns wichtig ist“, findet Schritt für Schritt ein Abbau des Datenschutzes statt“, sagt Christiane Bodammer, Mitglied des Bundesvorstands der Humanistischen Union mit dem Schwerpunkt Datenschutz. MdB Dr. Kühne, CDU/CSU hob in der Debatte im Bundestag hervor: „Datenschutz darf nicht im Wege stehen.“ „So wird das in der DSGVO vorgesehene Einwilligungsrecht mit diesem Gesetz gerade ausgehebelt und eine Widerspruchsmöglichkeit der Versicherten ist nicht vorgesehen“, widerspricht Bodammer. Der Bundesdatenschutzbeauftragte sieht in seiner Stellungnahme entsprechend auch Nachbesserungsbedarf, dem sich die Humanistische Union anschließt. „Wir dürfen es nicht zulassen, dass ökomische Aspekte der Datenverwertung zu Treibern von Gesetzen im Gesundheitsbereich werden. Das führt dazu, dass Datenschutzrechte reduziert werden und damit das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ad absurdum geführt wird.„