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Falsche Konjunk­tur­spritze für Abschie­be­ge­fäng­nisse

15. Mai 2014

Das Bundesinnenministerium hat einen Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung“ vorgelegt, mit dem Asylbewerber in Deutschland künftig noch schneller inhaftiert und abgeschoben werden können. Die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union (HU) kritisiert das Vorhaben als Schritt in die völlig falsche Richtung.

Helga Lenz vom Bundesvorstand der HU moniert: „Würde der Entwurf umgesetzt, dürfte fast jeder Flüchtling, der Deutschland erreicht, inhaftiert werden. Das widerspricht nicht nur den Standards der Genfer Flüchtlingskonvention – die nach unserer Ansicht für alle Flüchtlinge gelten sollte. Für eine derartige Kriminalisierung besteht auch kein Anlass. Es gibt sehr wohl Alternativen zur Abschiebungshaft.

Der Gesetzentwurf sieht neben zahlreichen Einschränkungen der Freizügigkeit u.a. in Paragraf 2 Absatz 14 vor, dass künftig jeder Flüchtling in Haft genommen werden darf, bei dem von einer „erheblichen Fluchtgefahr“ auszugehen sei. Ein begründeter Verdacht auf Fluchtgefahr bestehe bereits, wenn keine Ausweis- bzw. Reisedokumente vorhanden seien (was für die meisten Fluchtwege überlebenswichtig ist), wenn die Einreise „unter Umgehung einer Grenzkontrolle“, sprich: illegal oder über einen anderen EU-Mitgliedsstaat erfolge. „Angesichts der zunehmenden Probleme, die die EU-Grenzländer wie Italien, Malta oder Griechenland mit der Aufnahme und Betreuung der Flüchtlinge haben, ist das Vorhaben des Innenministers nur zynisch“, so Helga Lenz. „Es bedeutet, dass die Haupteinreiseländer wieder einmal allein gelassen werden, wenn es um die Bewältigung der Flüchtlingsströme geht.“ Flüchtlinge, die nicht auf den Straßen Italiens warten wollen, bis ihr Asylantrag abschließend bearbeitet wurde, sollen stattdessen in Deutschland inhaftiert werden. Schon nach dem bisher geltenden Recht sind in Deutschland rund 80 Prozent der in Gefängnissen und Abschiebehaftanstalten einsitzenden Flüchtlinge sog. „Dublinfälle“, d.h. Personen, die nur deshalb in Haft sind, weil Deutschland sich für deren Asylbegehren als nicht zuständig erklärt und sie in dass europäische Grenzland zurückführt, in das sie zu erst eingereist sind.

Anstelle einer weiteren Verschärfung der Abschiebungshaft sieht die Humanistische Union ganz anderen rechtspolitischen Handlungsbedarf. So gebe es eine große Rechtsunsicherheit und zahlreiche Fehlentscheidungen zur Abschiebungshaft. Nach einer Statistik des Rechtsanwaltes Fahlbusch saß von 2002 bis 2012 fast die Hälfte der 797 von ihm vertretenen Mandanten rechtswidrig in Haft. [1] Darüber hinaus verstößt auch die bisher geltende Gesetzeslage zur Abschiebungshaft gegen europäisches Recht. Die Bundesrepublik Deutschland hat immer noch nicht die seit 2008 geltende EU-Rückführungsrichtlinie umgesetzt. Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes, Yves Bot, stellte deshalb in einem Rechtsgutachten vom April 2014 fest, dass in Deutschland Flüchtlinge wie Schwerverbrecher behandelt werden. [2]

Helga Lenz erinnert daran, dass Abschiebehaft durchaus vermeidbar ist: „Die Alternativen sind ein engmaschiges Meldesystem und die Unterbringung von Flüchtlingen ohne festen Wohnsitz in Erstaufnahmeeinrichtungen.“ Die Landesregierungen von Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz haben in ihren Koalitionsverträgen bereits die Abschaffung der „Haft ohne Straftat“ vereinbart. Eine gänzliche Abschaffung der Abschiebungshaft wäre aber nur auf Bundesebene möglich. „Dafür braucht es einen Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums, der die Möglichkeiten der Vermeidung von Abschiebungshaft ausschöpft. Der vorliegende Entwurf dagegen gehört in den Schredder.

[1] S. „Haft ohne Straftat“, S. 61.
[2] S. Pressemitteilung des Gerichtshofes der Europäischen Union Nr. 68/14 zu den Rechtssachen C-473/13, C-514/13 und C-474/13 vom 30.4.2014, abrufbar unter http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2014-04/cp140068de.pdf

Weitere Informationen zum Thema:

Flüchtlingsrat Brandenburg, Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein, Humanistische Union (Hrsg.): Haft ohne Straftat. Fakten und Argumente gegen Abschiebungshaft. Berlin 2013, 219 Seiten – zum Versandkostenpreis zu beziehen über den Online-Shop der Humanistischen Union oder als PDF abrufbar.

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