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Handys dürfen geortet werden

14. Oktober 2006

Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 14.10.2006

„Die 1. Kammer des Zweiten Senats nahm die Verfassungs-beschwerden der Bürgerrechtsorganisation `Humanistische Union`sowie einiger Bürger nicht zur Entscheidung an. Zwar wird nach Ansicht des Verfassungsgerechtes durch den Einsatz des Geräts in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung eingegriffen. Doch sei das zur wirksamen Strafverfolgung gerechtfertigt. (Aktenzeichen 2BvR 1345/03)“

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