Pressemeldungen / Datenschutz / Steuer-ID / Medienresonanz

Hohe Verbind­lich­keit von Patien­ten­ver­fü­gungen gefordert

27. Februar 2007

KNA-Meldung vom 27.02.2007

Berlin – …Wer die Wirksamkeit von
Patiententestamenten auf die unmittelbare Sterbephase beschränke, entwerte das Recht auf Selbstbestimmung der Patienten, kritisierte die Bundesvorsitzende der Humanistischen Union, Rosemarie Will, am Dienstag in Berlin. Sie sprach sich zudem
dafür aus, die Sterbehilfe auch im Strafgesetzbuch zu regeln, um
Ärzten, Angehörigen und Patienten mehr Rechtssicherheit zu geben.

…Eine offene Diskussion aller Fragen, die sich aus der «Normierung
medizinischer Behandlung in Grenzbereichen des Lebens» ergeben,
forderte Ralf Fücks von der Heinrich-Böll-Stiftung. Die
bestehenden Regelungen reichten nicht mehr aus, bemängelte auch
er. Neben rechtlichen Regelungen forderte er ein verbessertes
Gesundheitssystem. Patienten dürften am Ende ihres Lebens nicht
mit ihren Ängsten allein gelassen werden.

…Der Bonner Jurist Torsten Verrel meinte, die gegenwärtige
unsichere Rechtslage werde auch instrumentalisiert, um Ärzte,
Pfleger und Patienten unter Druck zu setzen. Kaum jemand wisse
noch, wo die erlaubte passive Sterbehilfe aufhöre und die
verbotene aktive Sterbehilfe beginne. Die Furcht vor
Strafverfolgung, so der Direktor des Kriminologischen Seminars an
der Universität Bonn, behindere die Respektierung des
Patientenwillens und eine wirksame Leidenslinderung. Ausdrücklich
wandte er sich gegen die Zulassung aktiver Sterbehilfe. Es müsse
aber in Deutschland Schluss damit sein, eine eng begrenzte
Sterbehilfe mit dem Euthanasieprogramm der Nazis zu vergleichen.

nach oben