Nur die Post darf an Briefe. BGH rügt Polizei-Suche nach Bekennerschreiben
Frankfurter Rundschau, 1.12.2007
… Im Falle der Hamburger Durchsuchung legte ein Anwalt Beschwerde ein, weil möglicherweise auch seine Mandantenpost möglicherweise inspiziert wurde. Der Ermittlungsrichter wies die Beschwerde des Anwalts jetzt zwar als unzulässig ab, nahm den Fall aber zum Anlass, das Vorgehen der Polizei zu beanstanden. Das Gesetz gehe eindeutig davon aus, dass die Bediensteten verdächtige Post aussortieren und den Ermittlern „aushändigen“, heißt es in dem Beschluss; erst in einem zweiten Schritt könnten diese dann Sendungen beschlagnahmen.
… Da der Antrag des Anwalts verworfen wurde, stellt die Entscheidung jedoch nur einen Hinweis für die Zukunft dar. Die Humanistische Union forderte das Bundeskriminalamt auf, die rechtswidrige Praxis sofort einzustellen. Die Bundesanwaltschaft sagte am Freitag auf Anfrage, sie habe die Entscheidung „zur Kenntnis“ genommen, wollte sich aber zu Konsequenzen zunächst nicht äußern.