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Staatliche Schnüf­fe­lei? In Berlin disku­tierten Straf­ver­folger, Bürger­rechtler und Inter­net­ex­perten das geplante Gesetz zur Vorrats­da­ten­spei­che­rung.

18. September 2007

Online-Beitrag auf sueddeutsche.de vom 18.09.2007

… Die Bürgerrechtsbewegung Humanistische Union hatte am Montag in Berlin zu einer Tagung geladen, bei der Strafverfolger, Bürgerrechtler, Medienschaffende und Internetprovider über „das Ende des Informanten- und Datenschutzes“ diskutierten.

… Die juristischen Aspekte des geplanten neuen Gesetzes beleuchteten Prof. Marion Albers von der Universität Augsburg und Prof. Thomas Würtenberger von der Universität Freiburg. Nach Ansicht von Marion Albers verstößt die europäische Richtlinie, von der sich das geplante deutsche Gesetz ableitet, gegen die Gemeinschaftsgrundrechte. Das Gesetz sei insgesamt verfassungs- und grundrechtswidrig.

Thomas Würtenberger dagegen findet die Diskussion im Vorfeld der Verabschiedung des Gesetzes wenig zielführend: „Eine kritische Evaluation im Nachhinein soll klären, ob das Gesetz ein taugliches Instrument zur Strafverfolgung ist.“ Man müsse Vetrauen in den Rechtsstaat haben, dass ihm die Balance zwischen der freiheitlichen Grundordnung auf der einen Seite und den Maßnahmen zur inneren Sicherheit auf der anderen Seite gelinge.

Die Strafrechtsprofessorin Petra Velten von der Universität Linz stellte in ihrem Referat die Frage, ob denn der Satz stimme: „Wer nichts verbrochen hat, der hat auch nichts zu befürchten.“ Velten betonte die Ubiquität von Kriminalität: „Seien Sie sicher, wir delinquieren alle.“ Die Vorratsdatenspeicherung sei eine echte Vorfeldmaßnahme, die die Strafverfolgung bis zum Bagatelldelikt erlaube. Zudem seien die Datenspuren keine Tat-, sondern Täterspuren. Dies führe dazu, dass es mit ihnen eine Tendenz zur Beweislastumkehr gebe. „Die Vorratsdatenspeicherung zwingt nicht zur Unterlassung von Straftaten, sie zwingt zur Anpassung.“ …

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