Pressemeldungen / Datenschutz / Steuer-ID / Medienresonanz

Sterben - gesetzlich geregelt

01. März 2007

stern.de vom 01.03.2007

Die Heinrich-Böll-Stiftung und die Humanistische Union tagten am Dienstag über Sterbehilfe, der Bundestag will demnächst über eine gesetzliche Regelung zur Patientenverfügung abstimmen. Das Gesetz ist längst überfällig.

Vergangenes Jahr sagte der Vorsitzende der Medizinethik-Kommission des Bundestages, René Röspel, auf einer Fachtagung zum Thema Patientenverfügung zu seinem SPD-Kollegen Olaf Scholz: „Olaf, wenn du von der Brücke springen willst – ich rette dich trotzdem.“ Der ehemalige Generalsekretär entgegnete pikiert, er empfände eine solche Hilfe eher als Anmaßung denn als Nächstenliebe.

…In Deutschland haben mehr als acht Millionen Menschen eine Patientenverfügung ausgefüllt und im Prinzip müssen sich Ärzte an die Verfügung halten, sonst machen sie sich wegen Körperverletzung strafbar. Niemand darf gegen seinen Willen von Ärzten behandelt werden.

Keine Rechts­si­cher­heit

Diese Verfügungen bringen zwei grundsätzliche Probleme mit sich. Zuallererst: Die meisten dieser Verfügungen sind das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt sind. Hier könnte eine gesetzliche Regelung mehr Rechtssicherheit herstellen, die Bundesregierung sollte rechtsverbindliche Formvorschriften einführen, sollte möglichst nur ein einziges standardisiertes Dokument erstellen und damit endlich den Wildwuchs von Patientenverfügungsformularen beenden.

Im Notfall fehlt die Zeit

Das zweite große Problem ist viel banaler, und hier wird ein Gesetz, wie auch immer es letztlich aussehen mag, nicht viel ausrichten können: Wenn es darauf ankommt, liegt die Patientenverfügung nicht vor. Wenn der Arzt im Notfall einen Patienten beispielsweise reanimiert, dann bleibt nicht viel Zeit, um herauszufinden, ob der Patient dies überhaupt wünscht. Der Arzt muss alles tun, was in seinen Möglichkeiten steht, auch wenn dies letztlich dazu führt, dass der Patient in einen Zustand gerät, den er per Patientenverfügung gar nicht erst eintreten lassen wollte.

Es wäre naiv zu glauben, dass mit einer gesetzlichen Regelung alles besser würde, aber es könnte immerhin einiges klarer werden.

Kommentar von Oliver Link

nach oben