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Ersatzfach in NRW

Mitteilungen16206/1998Seite 54-55
von mowi und Ulrich Gehl

Mitteilungen Nr. 162, S. 54-55

Zum Thema „Praktische Philosophie“ diskutierten auf der 17. Europäischen Bildungsmesse INTERSCHUL unter der Leitung von Frau Fleischauer-Niemann (GEW) VertreterInnen von Parteien sowie die HU-Mitglieder Ursula Neumann und Ulrich Gehl. Veranstalter ware der Arbeitskreis Staat und Kirchen (ASK) des Landesverbandes NRW der HU in Zusammenarbeit mit einer Arbeitsgemeinschaft der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW).

Diese Veranstaltung bot dem Landesverband der HU die Gelegenheit, seine grundsätzliche Kritik am Schulversuch „Praktische Philosophie“ mit einem interessierten Fachpublikum zu diskutieren. Mit dem Schuljahr ’97/98 war in Nordrhein-Westfalen ein Ersatzfach für das Fach Religion, „Praktische Philosophie“, an einigen Schulen probeweise eingeführt worden. Der Versuch erstreckt sich auf die Klassen 9 und 10. In der gymnasialen Oberstufe gab es dieses Ersatzfach bereits seit 1989. (s. HU-Mitteilungen September 1996). Der aktuelle Versuch geht zurück auf einen Beschluss, den der zuständige Landtagsausschuss in NRW am 12.06.1996 nach langjährigem Drängen der beiden christlichen Grosskirchen und in Absprache mit ihnen gefasst hatte. Der ASK hatte damals für den Landesverband NRW der Humanistischen Union eine Stellungnahme geschrieben, die dem Schulausschuss sowie den Fraktionen CDU, SPD, B’90/Die Grünen und dem Ministerium für Schule und Weiterbildung eine Erklärung zugeleitet wurden. Darin heisst es u.a.:
„… Mit Bedauern stellen wir als Bürgerrechtsorganisation fest, dass der Beschluss des Schulausschusses die Rechte einer grossen Minderheit, nämlich der eigentlich betroffenen Konfessionsfreien und Nicht-Christen missachtet. … Die Humanistische Union lehnt daher ein Religionsersatzfach ab und fordert stattdessen die Einrichtung eines integrativen Pflichtfaches für alle Schülerinnen und Schüler, unabhängig davon, ab sie das Angebot eines christlichen Religionsunterrichtes wahrnehmen oder nicht. … In einer pluralistischen Demokratie sollten alle Schülerinnen und Schüler Anspruch auf Bildung, unabhängig von weltanschaulichen Überzeugungen, auf der Grundlage unserer demokratischen Werteordnung und der Prinzipien der Menschenrechte haben. Die Einführung eines Religionsersatzfaches verfestigt dagegen die Spaltung nach weltanschaulicher Zugehörigkeit unnötig.“

Nach Einschätzung der HU NRW ist es inzwischen gelungen, bei Teilen der Grünen-Fraktion einen erneuten Reflexionsprozess über die Ersatzfach-Regelung in Gang zu setzen. Am 18. März 1997 hatte die HU NRW auf einer öffentlichen Anhörung der Landtagsfraktion der Bündnis-Grünen Stellung genommen. Bereits im Vorfeld war die HU an der personellen und thematischen Konzeption beteiligt worden. Erstes Ergebnis dieser Anhörung war ein Beschluss der Landesdelegiertenkonferenz von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN im April 1997, die Einrichtung eines Ersatzfaches aus gesellschaftspolitischen, bildungspolitischen und verfassungspolitischen Gründen abzulehnen.
Erst in jüngster Zeit gibt es in dieser Sache Kontakte zwischen HU und GEW. Die Veranstaltung auf der INTERSCHUL ist ein erstes Ergebnis dieser Zusammenarbeit.

Ulrich Gehl / mowi

Eine 20-seitige Stellungnahme von Ursula Neumann aus Anlass der Anhörung von 18.3.1997 ist noch in einigen Exemplaren bei der Bundesgeschäftsstelle der Humanistischen Union erhältlich.

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