Berliner Erklärung zum Flüchtlingsschutz
Über dem gegenwärtigen Koalitions-Poker einer mehr oder weniger rigide Abschottung Deutschlands (Bayerns) vor der Einreise weiterer Flüchtlinge nach Deutschland gerät völlig aus dem Blick, worum es in der Flüchtlingspolitik eigentlich gehen sollte: um Minimalstandards für den Schutz vor Folter, Gewalt und unmenschlicher Behandlung. Die Humanistische Union unterstützt deshalb die kürzlich verabschiedete Berliner Erklärung zum Flüchtlingsschutz, die Sie hier nachlesen können.
Verfolgte Menschen brauchen Schutz – auch in Europa. Als Lehre aus den verheerenden Folgen der Naziherrschaft war dieser Satz lange Zeit bindend und unwiderruflich für die Staaten Europas. Nun wird er zunehmend in Frage gestellt.
Während des 2. Weltkrieges standen Millionen Flüchtlinge vor verschlossenen Grenzen. Die um Schutz ersuchten Staaten erkannten
zwar ihren Schutzbedarf, wollten aber nicht für ihre Schutzgewährung zuständig sein. Dies war der Grund für die Verabschiedung der Genfer
Flüchtlingskonvention im Jahr 1951. Bereits ein Jahr zuvor wurde die Europäische Menschenrechtskonvention verabschiedet, welche erstmals in Europa einen völkerrechtlich verbindlichen Grundrechteschutz geschaffen hat und den Schutz vor Folter und unmenschlicher Behandlung garantiert. Diese Verträge bilden aus guten Gründen die Grundlage des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems.
Die unterzeichnenden Organisationen sind in großer Sorge, dass die aktuelle deutsche wie europäische Asylpolitik nicht mehr primär dem Schutz der Flüchtlinge als viel mehr dem Schutz der Grenzen dient.
Dies geschieht in einer Zeit, in der die Zahl von Flüchtlingen weltweit zwar weiter zunimmt, die Zahlen in Europa und Deutschland aber deutlich sinken. In einer Zeit, in der die meisten Menschen aus Syrien, Afghanistan, dem Südsudan, Myanmar und Somalia fliehen – Konfliktgebiete, für die nach wie vor keine Lösung in Sicht ist.
Die unterzeichnenden Organisationen appellieren an die deutsche Bundesregierung, Verantwortung für den Flüchtlingsschutz in Deutschland und Europa zu übernehmen. Das bedeutet konkret:
1 Wir wenden uns gegen die Zurückweisung von schutzsuchenden Menschen an der europäischen Grenze.
Schutzsuchende müssen Zugang haben zu einem fairen und rechtsstaatlichen Verfahren in Europa. Wenn selbst wohlhabende Nationen ihre Grenzen für Flüchtlinge verschließen, werden andere Staaten diesem Beispiel folgen. Zu einem rechtsstaatlichen Verfahren gehört, dass Gerichte Behördenentscheidungen überprüfen und korrigieren können. Dies ist im Rahmen von Schnellverfahren an den Grenzen (hotspots) nicht gewährleistet.
2 Wir fordern eine solidarische Aufnahme von Schutzsuchenden in der EU statt nationaler Abschottung.
Innerhalb Europas legt die „Dublin III-Verordnung“ verbindlich fest, welcher Staat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist. Eine Zurückweisung an der Grenze ohne Feststellung des zuständigen Mitgliedsstaates ist daher rechtswidrig. Eine Reform des Dublin Systems ist dringend erforderlich. Statt nationaler Alleingänge an den Grenzen bedarf es einer solidarischen Aufnahme, bei der den Staaten an den südlichen Außengrenzen nicht die alleinige Verantwortung für die Asylsuchenden zugeschoben wird und die Interessen der Schutzsuchenden berücksichtigt werden.
3 Wir wenden uns gegen die Vorschläge, Schutzsuchende in Staaten vor Europas Grenzen aus- bzw. zwischenzulagern.
Das individuelle Recht auf Asyl kann nicht durch die Aufnahme einiger weniger Ausgewählter ersetzt werden. Wir begrüßen die Einrichtung legaler Zugangswege und setzen uns für eine massive Aufstockung etwa des Resettlement-Programms des UNHCR ein. Die weltweite Gültigkeit des individuellen Flüchtlingsschutzes darf aber gleichzeitig nicht in Frage gestellt werden. Dies gilt insbesondere für die aktuell diskutierten Pläne, Schutzsuchende zur Durchführung ihres Asylverfahrens nach Nordafrika zurückzuschieben und nur einige wenige von ihnen im Wege des Resettlements aufzunehmen.
4 Wir fordern die Rettung von Menschen in Seenot im Mittelmeer und ihre Ausschiffung in den nächsten europäischen Hafen.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat bereits im Jahr 2012 geurteilt, dass niemand in einen Staat zurück geschoben werden dürfe, in dem ihm Folter oder unmenschliche Behandlung drohe. Darüber hinaus muss der Zugang zu einem fairen und rechtsstaatlichen Asylverfahren gewährleistet sein. Dies ist gegenwärtig in den nordafrikanischen Staaten nicht gewährleistet.
Die Europäische Union muss endlich wirksame Schritte einleiten, um Menschen aus Seenot zu retten. Zivile Seenotrettungsorganisationen dürfen nicht an ihrer Arbeit gehindert werden. Das Recht auf Leben gilt auch auf Hoher See.
Am Umgang mit Flüchtlingen zeigt sich, wie verlässlich das Versprechen Europas ist, die Menschenrechte einzuhalten. Wird die Verantwortung für den Schutz der in Europa ankommenden Menschen negiert, wird damit zugleich die universelle Geltung der Menschenrechte in Frage gestellt. Es liegt in unserem eigenen Interesse, unser demokratisches und menschenrechtlich begründetes Gemeinwesen vor einer Erosion der Menschenrechte zu bewahren.
Berlin, 27.06.2018
Unterzeichner*innen:
- AMNESTY INTERNATIONAL – Sektion der Bundesrepublik Deutschland
- AWO – Arbeiterwohlfahrt Bundesverband
- Beauftragter des Senats von Berlin für Integration und Migration
- Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
- Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer
- Deutscher Caritasverband
- Diakonie Deutschland
- Jesuiten Flüchtlingsdienst Deutschland
- medico international
- Neue Richtervereinigung
- Der Paritätische Gesamtverband
- PRO ASYL
- Rechtsberaterkonferenz
- Republikanischer Anwältinnen- und Anwaltsverein
- Sea-Watch
- SOS MEDITERRANEE Deutschland
- terre des hommes Deutschland
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