Publikationen / Mitteilungen / Mitteilungen Nr. 238

Anträge zur Mitglie­der­ver­samm­lung 2019

Mitteilungen23805/2019Seite 2 - 4

In: Mitteilungen 238 (1/2019), S. 2 – 4

Bisher wurden folgende Anträge zur Mitgliederversammlung eingereicht:

Antrag 1: Aufwands­ent­schä­di­gung an Mitglieder

Die Mitgliederversammlung möge beschließen, § 11 Abs. 3 der Satzung wie folgt zu ändern:

„Die Vorstandsmitglieder sind grundsätzlich ehrenamtlich tätig. Sofern Vereinsmitglieder für die Vorbereitung und Durchführung von Rechtsschutzverfahren tätig werden, können sie auf der Grundlage eines Honorarvertrages eine ihrem Arbeitsaufwand entsprechende angemessene Vergütung erhalten. Der Bundesvorstand ist ermächtigt, entsprechende Honorarverträge abzuschließen. Dies gilt auch gegenüber Mitgliedern des Vorstands. § 27 (3) Satz 2 BGB findet keine Anwendung. Der Vorstand ist insoweit von der Anwendung des § 181 BGB befreit. Der Abschluss solcher Verträge ist der darauffolgenden Mitgliederversammlung zur Kenntnis zu geben.“

Die Nummerierung der weiteren Absätze wird entsprechend angepasst.

Begründung: Die Bezahlung von Vorstandsmitgliedern gemeinnütziger Vereine ist nur dann zulässig, wenn sie in der Vereinssatzung explizit geregelt ist. Das gilt für alle Zahlungen, die über eine Erstattung tatsächlich angefallener Kosten im Rahmen der Vereinstätigkeit (etwa: Fahrtkosten) hinausgeht.

Mit der vorgeschlagenen Satzungsänderung soll dafür eine Grundlage geschaffen werden. Sie orientiert sich an vergleichbaren Regelungen anderer anerkannter Vereine, wählt jedoch eine im Vergleich „enge“ Lösung, die folgende Grenzen enthält: Sie ist auf einen sachlich begrenzten Bereich der Vereinsarbeit (die Mithilfe bei Rechtsschutzverfahren) beschränkt, und sie enthält weder eine pauschale Aufwandserstattung noch eine Ehrenamtspauschale für Vorstandsmitglieder. Mit dieser engen Regelung wird dem besonderen Stellenwert von Rechtsschutzmaßnahmen für die künftige Arbeit der HU Rechnung getragen. Der Bundesvorstand hat sich im vergangenen Jahr intensiv mit der Frage der Arbeitsschwerpunkte und Aktionsformen des Vereins befasst. Daraus entstand der Vorschlag einer stärkeren Fokussierung auf sogenannte Musterklagen. Er folgt der Einsicht, dass es zahlreiche Themenfelder der HU gibt (etwa: Bioethik, Datenschutz oder Sicherheitsrecht…), in denen die argumentative Kraft der HU, aber auch der weiteren Bürgerrechtsbewegung nicht ausreicht, um die Gesetzgeber von offensichtlich unsinnigen bzw. grundrechtsfeindlichen Vorhaben abzubringen bzw. neue Standards zu etablieren – bei denen aber durchaus die Chance besteht, dies vor Gericht zu erstreiten. Zugleich bieten Musterverfahren die Gelegenheit für eine zielgerichtete Öffentlichkeitsarbeit sowie das Einwerben von Spenden. Deshalb möchte der Bundesvorstand Musterklagen als „Standardinstrument“ in der Vereinsarbeit der HU etablieren. Dieser Vorschlag schließt andere Aktionsformen (etwa: Demonstrationen, Petitionen, Fachveranstaltungen, Publikationen…) nicht aus; sie sollen jedoch sinnvoll mit den Musterklagen verbunden und nach Möglichkeit so eingesetzt werden, dass sie die öffentliche und politische Wirkung dieser Klagen unterstützen und verstärken. Die Grundzüge dieses Konzepts wurden bereits auf der letzten Mitgliederversammlung vorgestellt. Unsere Erfahrung der letzten Jahre zeigt, dass solche Musterklagen (vor allem wenn es sich um mehrstufige Verfahren handelt) nicht „nebenbei“ und allein mit ehrenamtlichen Mitteln zu stemmen sind – vor allem, wenn dies kontinuierlich und in mehreren Themenbereichen gleichzeitig betrieben werden soll. Dafür muss juristischer bzw. technischer Sachverstand eingeworben bzw. eingekauft werden, Um das Prinzip der grundsätzlich ehrenamtlichen Vorstandsarbeit nicht zu gefährden, soll die Bezahlung ausdrücklich auf jene Leistungen beschränkt bleiben, die für Musterverfahren des Vereins erbracht werden. Alle übrigen Tätigkeiten sind nicht erstattungsfähig.

Antragsteller: Der Bundesvorstand der Humanistischen Union

Antrag 2: Regelung für Fahrt­kos­ten­er­stat­tung

Die Mitgliederversammlung möge die Einfügung eines neuen § 18 Abs. 5 in die Satzung beschließen:

 „Mitglieder und Mitarbeiter des Vereins haben einen Anspruch auf die Erstattung von Aufwendungen, die ihnen durch Tätigkeiten für den Verein entstanden sind. Hierzu gehören insbesondere Fahrt- und Reisekosten sowie Porto- und Telefonkosten. Die Erstattung erfolgt nur mit dem Nachweis der konkreten Auslagen und in dem Umfang und in der Höhe, wie sie durch die gesetzlichen Vorschriften als steuerfrei anerkannt sind. Näheres regelt eine Reisekostenordnung, die der Vorstand beschließt.“

Begründung: In der Reisekostenordnung sollte festgelegt werden, dass Fahrt- und Reisekosten für alle vereinsbezogenen Reisen nur bezahlt werden, sofern der Erstattungswunsch vor Antritt der Reise der Geschäftsstelle mitgeteilt wurde und diese das dafür vorgesehene Budget des Haushaltsplans noch nicht ausgeschöpft hat.

Nach der bisherigen Fassung der Satzung kann zudem der Bundesvorstand keine Reisekostenordnung beschließen, da ihm dafür die Zuständigkeit fehlt.

Antragsteller: Der Bundesvorstand der Humanistischen Union

Antrag 3: Kampagne für Alternative Soziale Medien

Es gibt Alternativen: Es wird häufig so dargestellt, als käme man nicht umhin, facebook, whatsapp etc. zu nutzen. Nun haben wir ja gelernt, dass nichts alternativlos ist. Das stimmt auch hier, nur meistens sind die Alternativen unbekannt. Als Bürgerrechtsorganisation setzen wir uns für die Grundrechte ein. Deswegen ist ja auch Datenschutz für uns ein wichtiges Thema. Wir finden, dass Schluss sein muss, dass wir mit unseren Daten bezahlen. Wir zeigen auf, dass es Alternativen gibt.

Folgende Schritte schlage ich vor:

  1. Es werden Kriterien definiert, die ein datenschutzkonformes Angebot im Netz aufweisen muss.
  2. Alle HU-Mitglieder (Information über die Mitteilungen bzw. unseren Newsletter) machen sich anhand der Kriterien auf die Suche nach
    * Messengern
    * Social Networks
    * Suchmaschinen
    * Arbeits- / Austauschplattformen
    Bis (z. B. Ende des Jahres) werden die Alternativen in der Geschäftsstelle gesammelt. Dabei wird verdeutlicht, warum das eine Alternative ist. Wir sollten auch die Smartphones nennen, die sich um eine nachhaltige und faire Produktion bemühen (z. B. fairphone, shiftphone).
  3. Die Sammlung wird in einer gut organisierten Kampagne (Flyer, Anzeigen, Bekundungen von Promis (z. B. unseren Beiratsmitgliedern, aber auch jungen Gesichtern)) auf Veranstaltungen, Kongressen etc. vorgestellt.
  4. Ein guter Zeitpunkt könnte z. B. die Funkausstellung 2020 sein. Der Bremer Landesverband wird die Geschäftsstelle nach Kräften unterstützen.

Antragsteller: Landesverband Bremen, Christiane Bodammer

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