Themen / Innere Sicherheit

TOD EINER POLIZISTIN

01. März 2001

Mitteilung Nr. 173, S. 19-20

Am 11. Dezember fand in der Münchner Seidl-Villa eine viel beachtete Veranstaltung zum Thema „Tod einer Polizistin. Die Geschichte eines Skandals“ statt. Veranstalter waren die HUMANISTISCHE UNION München und der Hoffmann und Campe Verlag, in dem vor kurzem ein Buch mit dem selben Titel von Dieter Schenk erschienen ist. Das Buch handelt von einer jungen Polizistin, die von ihren Kollegen auf der Station systematisch gemobbt wird, bis sie keinen Ausweg mehr sieht und sich mit ihrer Dienstpistole erschießt. Es basiert auf vier wahren Fällen, die in den letzten Jahren in der Bundesrepublik passiert sind. Herr Schenk, selbst ehemaliger Kriminalbeamter und zuletzt Kriminaldirektor beim BKA, stellte sein Buch und das Aufsehen erregende Thema der Münchner Öffentlichkeit vor und diskutierte darüber mit drei weiteren Podiumsteilnehmern, Margit Braun, Mutter der jungen Polizistin Silvia Braun, die sich im Februar 1999 auf dem Weg zum Dienst in der Münchner Polizeiinspektion 14 erschossen hat, Dr. Thomas Etzel, Rechtsanwalt der Hinterbliebenen Silvia Brauns, und Wolfgang Jandke, Polizist in München und wie Dieter Schenk Bundesvorstandsmitglied der Bundesarbeitsgemeinschaft Kritischer Polizistinnen und Polizisten. Jennifer Clayton-Chen von der Humanistischen Union München moderierte den Abend. Die hochkarätige Besetzung des Podiums spiegelte sich im überaus großen Interesse der Medien wider, die mit zwei Fernsehteams und mehreren Radioreportern vertreten waren und nicht nur die gesamte Veranstaltung aufzeichneten, sondern alle vier Diskutanten vor und nach der Veranstaltung umlagerten. Der Zeitpunkt der Veranstaltung war allerdings geschickt gewählt, denn drei Tage später fand in München der erste Verhandlungstag im Zivilprozess gegen den ehemaligen direkten Vorgesetzten der Silvia Braun statt, dem die Hinterbliebenen gezieltes Mobbing vorwarfen, durch das seine Untergebene in den Selbstmord getrieben worden war. Der schreckliche Vorfall und der damit verbundene Vorwurf an die Münchner Polizei hatte die Münchner Öffentlichkeit von Anfang an, und auch während des im Jahr 2000 durchgeführten Strafverfahrens stark beschäftigt. Bedauerlicherweise hatte Polizeipräsident Dr. Roland Koller eine Teilnahme an der Diskussion mit der Begründung abgesagt, eine Beeinflussung des anstehenden Zivilprozesses solle vermieden werden. Dieter Schenk verstand es, seine Hauptthese in persönlich angenehmer, aber sachlich harter Form zusammen-zufassen, dass es sich bei den beschriebenen, im Buch zu einem fiktiven Fall „verdichteten“ Selbstmorden nicht, wie von der Polizei dargestellt, um bedauernswerte Einzelfälle handelt, die ihre Ursache vor allem in der psychischen Labilität der Opfer hatten, sondern um eine notwendige Folge typischer struktureller Probleme bei der Polizei. Dazu gehören laut Schenk die Beamtenhierarchie, der Dienstweg, das straf- und dienstrechtliche Verbot, polizeiinterne Verfehlungen öffentlich zu machen, sowie das Fehlen einer unabhängigen Kontrolle und unabhängiger Vertrauenspersonen (ähnlich der oder des Wehrbeauftragten). Diese Struktur führt, so Schenk, vielfach zu einem nicht hinnehmbaren Korpsgeist und zur Unterdrückung und Ausgrenzung bis hin zur Vernichtung „unerwünschter“, also auch kritischer Kolleginnen und Kollegen. Darunter haben vor allem Frauen zu leiden, die sich dem maskulinen Korpsgeist nicht widerstandslos unterordnen wollen. Aus dieser Ausgangssituation kann dann die tödliche Spirale der Unterdrückung und Stigmatisierung entstehen, aus der das Opfer wegen seiner Sündenbockrolle keinen Ausweg mehr sieht. Alle in dem „Roman“ enthaltenen Tatsachen sind gründlich recherchiert und werden durch den umfangreichen Dokumentenanhang bestätigt. Herrn Schenks These wurde auch durch Herrn Jandke, einem Kenner speziell der Münchner Polizeiszene, mit deutlichen Worten bestätigt. Dieser prognostizierte auch, dass es zu weiteren schweren Mobbing-Fällen bei der Polizei kommen werde, wenn sich die verkrusteten und zutiefst undemokratischen Strukturen nicht änderten, wofür es allerdings keine Anhaltspunkte gebe. Aus politischen Motiven eingesetzte Mobbing-Kommissionen und ähnliche Aktionen hätten lediglich der allgemeinen Beruhigung gedient und seien, wie nicht anders zu erwarten, größtenteils im Sande verlaufen. Frau Braun, die Mutter der toten Silvia Braun, war der – traurige – „Star“ des Abends. Dieser Frau, die von sich selbst sagt, sie gehöre zu den „kleinen“ und nicht zu den „studierten“ Leuten, gelang es, ihr Anliegen so ergreifend und überzeugend darzustellen, dass das Publikum an ihren Lippen hing und man die sprichwörtliche Stecknadel hätte fallen hören können. Frau Braun schilderte eindringlich, wie ihr anfängliches Vertrauen in die Polizei (auch noch nach dem Selbstmord ihrer Tochter) in eine zunehmend kritische Einstellung und schließlich in aktive Opposition umgeschlagen war, als sie und ihr Mann bemerkten, dass der Fall vertuscht, Tatsachen verdreht und Verantwortung geleugnet wurden, und dass auch sie in die Sünden-bockrolle gedrängt wurden. (In dem oben zitierten Absageschreiben des Münchner Polizeipräsidenten hatte es bezeichnenderweise geheißen, „das Verhalten der Mutter habe vieles erschwert“). Frau Braun betonte, ihr und ihrem Mann gehe es ausschließlich darum, dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden, und dass Maßnahmen ergriffen werden, um zukünftige Fälle wie den ihrer Tochter zu verhindern, nicht um eine allgemeine Verteufelung der Polizei. Rechtsanwalt Etzel erläuterte zunächst die strafrechtlichen Grundlagen, wobei es im deutschen Strafrecht zwar keinen „Mobbing“-Tatbestand, dafür aber durchaus andere geeignete Tatbestände gebe, eine Anklage und Verurteilung aber meist an Mangel an Beweisen scheitere. Auch eine zivilrechtliche Verurteilung würde ein Novum darstellen. Die Münchner Zivilgerichte hätten somit eine historische Chance, Rechtsgeschichte zu schreiben. Das strafrechtliche Verfahren hatte übrigens damit geendet, dass der beschuldigte Haupttäter seinen Einspruch gegen einen Strafbefehl zurückgenommen hat, so dass es nicht zu einer mündlichen Verhandlung kam. Das zivilrechtliche Verfahren auf Schadensersatz und Schmerzensgeld dauert noch an.

                                                                          Jennifer Clayton-Chen

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