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Heimliches Hacken von privaten Computern. Juris­ti­sches Neuland

26. Dezember 2006

Interview von Peter Nowak mit Dr. Fredrik Roggan bei telepolis vom 26.12.2006

Die Verfassungsschützer aus NRW dürfen nun prinzipiell auch in ganz Deutschland Computer heimlich hacken oder Trojaner einschleusen.

Bettina Winsemann (Telepolis-Autorin) hat Dr. Fredrik Roggan mit der Verfassungsbeschwerde beauftragt. …

Frage: Wurde die heimliche Online-Durchsuchung von Computern nicht schon praktiziert?

FR: Tatsächlich wurden diese verdeckten Internetausforschungen schon längere Zeit betrieben, allerdings ohne gesetzliche Grundlage. Dieser Meinung war zumindest ein Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof, der am 25. November in einem Beschluss feststellte, dass diese Online-Durchsuchungen nicht genehmigungsfähig und daher illegal seien. Jetzt soll mit der Novelle in NRW diese Praxis erstmals auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden.

Frage: Wo sehen Sie die besondere rechtliche Brisanz bei der Regelung zur verdeckten Internetüberwachung?

FR: … (Bei der Durchsuchung von Wohnungen) müssen sogar neutrale Personen hinzugezogen werden, wenn der Wohnungsinhaber nicht anwesend ist. Nur so kann eine Kontrolle der Maßnahme gewährleistet und jeglicher Missbrauch verhindert werden. Bei der heimlichen Internetüberwachung würden diese rechtsstaatlichen Mechanismen außer Kraft gesetzt.

Frage: Wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen?

FR: Das Gesetz ist erst kürzlich veröffentlicht worden. Die Formulierung der Verfassungsbeschwerde wird sicherlich einige Wochen in Anspruch nehmen. Wann das Gericht dann eine Entscheidung fällt, ist noch nicht abzusehen. Bei dem Urteil über den Einsatz des IMSI-Catchers dauerte es über 3 Jahre. Da die Überlastung des Gerichts in der Zwischenzeit nicht geringer wurde, ist von einer ähnlichen Dauer auszugehen. Außerdem wird hier juristisches Neuland betreten, was eine besonders sorgfältige Prüfung erforderlich macht. 

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