Gesetzgebung zur Suizidbeihilfe. Materialangebot für Regionalgruppen und HU-Aktive
in: HU-Mitteilungen Nr. 227 (3/2015), S. 19
Derzeit berät der Bundestag über vier Gesetzentwürfe, mit denen die Suizidbeihilfe mehr oder weniger eingeschränkt bzw. sogar verboten werden soll. Pünktlich zu den Beratungen im Parlament hat die HU eine Schwerpunktausgabe der vorgänge heraus gebracht, die sich mit dem Thema befasst. Im Heft werden die vier Gesetzentwürfe vorgestellt und eingehend kritisiert. Nun liegt es an uns, das Heft dafür zu nutzen, um die Kritik an den Entwürfen stärker in die Öffentlichkeit zu bringen, um gezielt Abgeordnete einzelner Anträge anzusprechen und sie auf die Gefahren der geplanten Gesetzgebung hinzuweisen – und nicht zuletzt auch, um damit für die HU zu werben.
Die direkte Ansprache von Abgeordneten vor Ort, im eigenen Wahlkreis, ist in diesem Fall wichtig, weil die Abstimmung über die vier Entwürfe nicht dem sog. Fraktionszwang unterliegt (jede/r Abgeordnete also individuell entscheidet, welchen Antrag er/sie unterstützt), und weil einer der restriktiven Anträge (von Brand, Griese, Högl u.a.) reelle Chancen darauf hat, in der Abstimmung die Mehrheit zu gewinnen – was wir versuchen sollten zu verhindern.
Wir würden uns freuen, wenn möglichst viele HU-Regionalgruppen oder aktive Mitglieder das Thema vor Ort aufgreifen. Das kann ein Infostand auf der Straße sein, ein Infotisch bei der nächsten Veranstaltung, die Postkartenwand in der Stammkneipe, ein öffentlicher Aushang in der Bibliothek sein … Neben der Werbung für unser Anliegen wäre dies auch eine gute Gelegenheit, um auf die HU aufmerksam zu machen. Wir stellen dafür folgende Materialien zur Verfügung:
- Freiexemplare der vorgänge 210/211,
- Werbeplakate für diese vorgänge-Ausgabe
- eine Argumentationshilfe mit den wichtigsten Kritikpunkten zu den Gesetzentwürfen
- eine Postkarte an die Bundestags-Abgeordneten, die an Infoständen etc. verteilt werden können: darin werden die Abgeordneten aufgefordert, keinem Gesetz zuzustimmen, das die zulässigen Formen der Sterbehilfe einschränkt
- die Tagungsdokumentation „Die Freiheit zu sterben“ von 2009 (gemeinsam mit Heinrich-Böll-Stiftung und DGHS)
- den eigenen Gesetzentwurf der HU zur aktiven Sterbehilfe.
Die Materialien können über die Bundesgeschäftsstelle der HU abgerufen werden.