Aktion „Ich habe Netzpolitik gelesen“
in: HU-Mitteilungen Nr. 227 (3/2015), S. 17/18
Am 30. September hat die HU gemeinsam mit anderen Initiativen eine Solidaritätsaktion für das Blog Netzpolitik.org gestartet: Im Frühsommer war bekannt geworden, dass der Verfassungsschutz Mitarbeiter/innen des Blogs im Rahmen von Ermittlung wegen Landesverrats überwacht hat. Anlass der damaligen Ermittlungen waren Veröffentlichungen des Blogs über die Arbeit des Verfassungsschutzes, insbesondere von Dokumenten, die die Aktivitäten des Geheimdienstes zur Internetüberwachung betreffen. Obwohl diese Ermittlungen nach einer Intervention des Bundesjustizministers eingestellt wurden, verweigert das Bundesamt für Verfassungsschutz den Blogbetreibern bisher die vollständige Akteneinsicht. Damit verhindert der Geheimdienst die Aufklärung der Fragen, ob und in welchem Rahmen eine Überwachung der Betreiber des Onlinedienstes stattfand, und ob diese sich nur auf den Ermittlungszusammenhang des mutmaßlichen Landesverrats (oder auch andere Anlässe) bezog. Zudem verletzt die verweigerte Akteneinsicht das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, welches jedem/r das Recht gibt zu erfahren, welche Daten über einen bei Behörden gespeichert werden.
Um dem „Verfassungsschutz” zu zeigen, dass wir alle wissen wollen, ob Daten über uns gespeichert werden und dass wir uns hinter Netzpolitik.org stellen, sollen möglichst viele Menschen Aktenauskunft beim „Verfassungsschutz“ verlangen. Das Portal datenschmutz.de stellt einen Generator zur Verfügung, über den man online eine Anfrage an das „Bundesamt für Verfassungsschutz“ erstellen kann. Bei Bedarf schicken wir auch das Papierformular zum Selberausfüllen zu. Als Begründung für die Akteneinsicht sollen alle Unterstützer/innen anführen, dass sie das Blog Netzpolitik.org gelesen haben.
In diesem Sinne fordert die HU ihre Mitglieder auf, einen Antrag auf Aktenauskunft beim Bundesamt für Verfassungsschutz zu stellen. Die Regional- und Ortsverbände werden gebeten, für die Aktion zu werben. Durch eine Welle an Auskunftsersuchen und damit einher gehende Öffentlichkeitsarbeit unterstützen wir das Recht auf Akteneinsicht von Netzpolitik.org. Außerdem wollen wir, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die Selbstbezichtigungen in den Anfragen auf Aktenauskunft abschafft. Der Geheimdienst verlangt von jedem/r Anfragenden eine Begründung dafür, warum er oder sie glaubt, überwacht zu werden. Dabei bekommt man von den „Landesämtern für Verfassungsschutz“ z.B. in Brandenburg und Niedersachsen die Datenauskunft ohne Selbstbezichtigung. Inhaltlich kann das Bundesamt nicht plausibel machen, warum es neben dem Namen des/r Antragstellers/in weitere Informationen benötigt. Früher mag das sinnvoll gewesen sein um zu verhindern, dass die Mitarbeiter/innen zigtausende Aktenordner wälzen mussten. Im digitalen Zeitalter reicht die Eingabe des Namens in die Datenbank. Die Antworten des Geheimdienstes auf die Akteneinsichtsanträge wird die HU sammeln. Unsere Forderung auf Akteneinsicht wollen wir notfalls mit juristischen Mitteln durchsetzen. Initiiert wurde die Aktion von der HU gemeinsam mit der Gruppe AktE – Arbeitskreis für die totale Akteneinsicht; Datenschmutz.de und Netzpolitik.org unterstützen das Vorhaben.
Auskunft-Generator für Akteneinsichtsanträge an das BfV: https://www.datenschmutz.de/bfvinfo
Informationen zur Aktion: http://www.verfassung-schuetzen.de/aktion-ich-habe-netzpolitik-gelesen/
Auskunftsformulare, weitere Informationen zur Aktion sowie Rückmeldungen bitte über: Astrid Goltz (kampagne@humanistische-union.de) oder die HU-Bundesgeschäftsstelle (Tel. 030/204 502 56, Fax: 030/204 502 57).