Bundeswehrraketen gegen Passagiermaschinen?
Humanistische Union: Geplantes Luftsicherheitsgesetz verfassungswidrig
Die Humanistische Union (HU), Deutschlands älteste Bürgerrechtsvereinigung, kritisiert die Einigung zwischen Schily und Struck über ein sog. Luftsicherheitsgesetz, das dem Bundeskabinett bereits zur Entscheidung vorliegt. Nach den Vorstellungen von Rot-Grün sollen in Zukunft deutsche Bundeswehrsoldaten auf vollbesetzte Passagiermaschinen schießen müssen – sofern ein entsprechender Befehl durch den Verteidigungsminister vorliegt.
Ohne erkennbaren Zusammenhang enthält der Gesetzentwurf offenbar auch Pläne zur Schaffung einer Superbehörde „Flugsicherheit“. Ein bürokratischer Moloch, dessen kostenträchtige Errichtung dem alleinigen Ziel dienen soll, eine aus den Datenbeständen verschiedenster Sicherheitsbehörden kombinierte „präventive“ Datensammlung zu schaffen. Ein klarer Verstoß u.a. gegen die im GG angelegte informationelle Gewaltenteilung.
Der Bundesvorsitzende der HU, Reinhard Mokros, kritisiert die Pläne als zur Gefahrenabwehr ungeeignet und im übrigen auch verfassungswidrig: „Das Vorhaben der Bundesregierung erinnert in seiner Unbeholfenheit, aber auch Gefährlichkeit für die Bürgerrechte an vergleichbare Pläne der konservativen US-Administration. Die Bundeswehr ist für den militärischen Einsatz im Innern nach dem Grundgesetz schlicht nicht vorgesehen. Die geplante Legalisierung ihres Einsatzes wird Anschläge wie diejenigen des 11. September nicht verhindern können. Sie bringt auch das komplizierte, aber wohlbedachte Gefüge unserer Verfassung durcheinander: Danach ist die Bundeswehr im Grundsatz auf den militärischen Verteidigungsauftrag beschränkt. Der schleichenden Militarisierung von allgemeinen Sicherheitsaufgaben wird auf diese Weise verfassungswidrig Vorschub geleistet. Ein Mehr an Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger ist dann mehr als fraglich, wenn Raketen sich gegen die eigene Bevölkerung richten. Stattdessen werden die Zuständigkeiten innerhalb des Sicherheitsapparates zunehmend unüberschaubar.“
Für die öffentliche Sicherheit innerhalb der Landesgrenzen sind allein die Polizeibehörden zuständig. Richtig ist zwar, dass den Sicherheitsbehörden über keine Mittel verfügen, um Passagiermaschinen abzuschießen. Diese benötigen sie jedoch auch gar nicht: Für diesen Fall steht den Sicherheitsbehörden ohnehin das Instrument der Amtshilfe zur Verfügung. Auf diesem Wege ließe sich im äußersten Notfall eine Zuziehung der Bundeswehr rechtfertigen, ohne gleich die verfassungsrechtlichen Grundsätze der Staatsorganisation zu beschädigen.