Lauschangriff (fast) ohne Grenzen
Die Humanistische Union (HU) hält die vom Bundestag am 16. Juni verabschiedete Neuregelung der akustischen Wohnraumüberwachung in zentralen Bestimmungen für verfassungswidrig. [1] In dem Gesetz fehlen nach Auffassung der HU klare Vorgaben darüber, was zum absolut geschützten Bereich der Privatsphäre gehört und deshalb von jeglichen heimlichen Abhöraktionen verschont bleiben muss. Genau dies hatte das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 3. März 2004 gefordert. [2] Die von dem Karlsruher Richtern angemahnten Regeln dafür, wann ein Überwachungsverbot vorliegt, werden mit den Gesetz vorwiegend auf die räumliche Umgebung der Gespräche bezogen. Das jetzt beschlossene Gesetz geht davon aus, dass die Privatsphäre außerhalb der eigenen vier Wände automatisch aufhört. Bei Gesprächen auf der Parkbank oder in Büroräumen legt es nahe, dass sie nicht den verfassungsmäßig geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung berühren und deshalb heimlich belauscht werden dürfen. Kritisch sieht die Humanistische Union auch die Ausweitung der sogenannten Katalogtaten, bei denen der Einsatz von Wanzen erlaubt ist, und die fehlende zeitliche Begrenzung von Abhörmaßnahmen